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ID1516412000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/164 Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . . Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: 15347 C 15349 B 15350 C 15351 C 15353 B 15354 C 15356 C 15357 C 15357 D 15369 D 15371 B 15373 C 15375 A 15376 D 15377 B 15379 A 15381 B Deutscher B Stenografisch 164. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafge- setzbuches (Drucksachen 15/4832, 15/5051) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfas- sungsorgane des Bundes (BefBezÄndG) (Drucksachen 15/4731, 15/5069) . . . . . . . E P H T G S w C ( D C 15347 A 15347 B Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 15358 A 15359 C undestag er Bericht ung 11. März 2005 t : rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann Bachmaier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: roße Anfrage der Abgeordneten Andreas cheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Jugend in Deutschland Drucksache 15/3396) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . 15360 D 15362 A 15363 A 15364 D 15365 A 15367 A a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (Drucksachen 15/3640, 15/5049) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für einen wirksamen Wettbewerbsschutz in Deutschland und Europa (Drucksachen 15/760, 15/3136) . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ver- fahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren (Drucksache 15/4727) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15383 C 15383 C 15383 D 15386 B 15406 A 15407 B 15408 B 15408 C 15409 C 15410 C DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zum Büro- kratieabbau (Drucksache 15/4646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Pfister, Minister (Baden-Württemberg) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . I C N B A L A Z E b U A A 15390 A 15391 D 15394 A 15394 D 15395 C 15398 A 15399 D 15400 D 15401 C 15403 C 15403 C 15404 D rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieab- au (Tagesordnungspunkt 20) lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15412 C 15413 C 15415 C 15415 C 15417 A 15417 D 15418 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15347 (A) ) (B) ) 164. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Berichtigungen 162. Sitzung, Seite 15160 (A), der fünfte Absatz ist wie folgt zu lesen: „Es geht um die berühmten Marker- gene und die Resistenzen, die dabei entstehen könnten. An dieser Stelle geht es genau darum, diese auszuschlie- ßen.“ Seite 15160 (A), der zweite Absatz ist wie folgt zu le- sen: „Ich weiß von den Gesprächen mit Putin oder ande- ren Vertretern der russischen Regierung, dass immer ge- fragt wird, wie die Schritte zur Stabilisierung im nördlichen Kaukasus, insbesondere Tschetschenien, aus- sehen, und dass auf diesem Thema eindringlich beharrt wird.“ (D) (B) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15417 (A) ) (B) ) wässert werden.DIE GRÜNEN KProbst, Simone BÜNDNIS 90/ 11.03.2005 onkurrenzgründen zwischen den Bundesländern ver- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A n n v d L B d n G D A w v d d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Andres, Gerd SPD 11.03.2005 Barthle, Norbert CDU/CSU 11.03.2005 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Bierwirth, Petra SPD 11.03.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2005 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 11.03.2005 Eickhoff, Martina SPD 11.03.2005 Feibel, Albrecht CDU/CSU 11.03.2005 Frechen, Gabriele SPD 11.03.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2005 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 11.03.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 11.03.2005 Hilsberg, Stephan SPD 11.03.2005 Hochbaum, Robert CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Küster, Uwe SPD 11.03.2005 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 11.03.2005 Michelbach, Hans CDU/CSU 11.03.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 11.03.2005 Mortler, Marlene CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 11.03.2005 R S S S S S S S S D T T V A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieabbau (Tagesordnungspunkt 20) Ulrich Kelber (SPD): Aus der Werbewirtschaft ken- en wir das Prinzip, ein positiv besetztes Wort inflatio- är zu nutzen und mit völlig sachfremden Inhalten zu erbinden. Das Gleiche versucht die Mehrheit im Bun- esrat mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in erster esung beraten. Die Überschrift des Gesetzes heißt ürokratieabbau. Der Inhalt ist ein anderer, ein ganz an- erer. Es geht der Mehrheit im Bundesrat gar nicht um we- iger Regelungen, es geht in den meisten Punkten des esetzentwurfes nur darum, dass die Bundesländer die inge selbst regeln wollen. Darüber kann man ja reden. ber weniger Bürokratie ist das nicht, schon gar nicht, enn die Regelungen von Bundesland zu Bundesland, on Gewerbegebiet zu Gewerbegebiet, kurz, von Lan- esgrenze zu Landesgrenze unterschiedlich sind. Hier ist ie Gefahr sehr groß, dass wichtige Regelungen aus ühe, Volker CDU/CSU 11.03.2005 charping, Rudolf SPD 11.03.2005 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 11.03.2005 chröder, Gerhard SPD 11.03.2005 eib, Marion CDU/CSU 11.03.2005 inghammer, Johannes CDU/CSU 11.03.2005 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 treb-Hesse, Rita SPD 11.03.2005 trothmann, Lena CDU/CSU 11.03.2005 r. Thomae, Dieter FDP 11.03.2005 illmann, Antje CDU/CSU 11.03.2005 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 iolka, Simone SPD 11.03.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 15418 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 (A) ) (B) ) Auch im Bereich des Umweltschutzes hat der Gesetz- entwurf der Bundesratsmehrheit keineswegs den Abbau von Bürokratie, sondern nur den Abbau von Umwelt- schutz zur Folge. Das mag ja erklärtes Ziel von CDU/ CSU und FDP sein; dass Sie dabei aber auch bereit sind, am laufenden Band gegen geltendes EU-Recht zu ver- stoßen und damit saftige Geldstrafen zu riskieren, kön- nen Sie weder mir noch uns noch den Bürgerinnen und Bürgern erklären. Haben die Bundesländer versteckte Haushaltstöpfe entdeckt, aus denen sie Strafen bezahlen wollen? Wenn ja, sagen Sie uns, wo; wir hätten da eine Menge guter Ideen, wie man damit in die Bildung unse- rer Kinder investiert. Aber zurück zu dem so genannten Bürokratieabbau, der hier betrieben werden soll. An mehr als einer Stelle würden die Vorschläge eher zu mehr Bürokratie als zu weniger führen, so zum Beispiel beim Kreislaufwirt- schaftsgesetz oder bei den Vorschlägen zum SGB IV. Am verheerendsten aber wäre dieser Gesetzentwurf der Bundesratsmehrheit im Bereich der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Beim Bundes-Immissions- schutzgesetz soll die Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen die Anhörungsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in das Gutdünken der Länder gestellt werden. Ich persönlich habe noch nie etwas davon gehört, dass Luft- verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Ähnliches sich in Nordrhein-Westfalen anders anfühlen und auswirken als in Bayern oder Berlin. Werfen wir mal einen ganzen oberflächlichen Blick auf diesen Gesetzentwurf: Da werden 25 Artikel zur Än- derung bestehender Gesetze aneinander gereiht. Sechs dieser Vorschläge stimmt die Bundesregierung zu und sagt zu, sie in zukünftigen Gesetzentwürfen zu berück- sichtigen. Bei drei Vorschlägen wird deutlich, dass diese eher zu mehr Bürokratie als zu weniger führen. Bei vier weiteren Änderungsvorschlägen handelt es sich um solche, in denen Bund und Länder bereits in der Abstim- mung bzw. Überprüfung sind bzw. gerade erst gemein- sam andere Beschlüsse gefasst haben, Beispiel Kreis- laufwirtschaftsgesetz. Elf Vorschläge verstoßen gegen EU-Richtlinien und Beschlüsse. Haben Sie mitgezählt? Es bleibt einer! Einer, wo wir tatsächlich anderer Mei- nung sind als Sie und das betrifft den Jugendarbeits- schutz. Ich denke, allein mit diesem Kurzüberblick auf den Gesetzentwurf wird schon deutlich, was er ist: purer Aktionismus. Ich kann wirklich nur hoffen, dass sich Frau Merkel und Herr Stoiber bis nächste Woche etwas mehr einfallen lassen, wenn Sie mit dem Bundeskanzler auch über Bürokratieabbau reden wollen. Wie geht Bürokratieabbau wirklich? Die Bundes- regierung hat mit ihrem Masterplan Bürokratieabbau in einem Jahr bereits mehr als 75 Projekte umgesetzt, und dies in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und -instituten. Sie wird dort auch weiter konsequent voran- gehen. Im Bereich der Umweltschutzgesetzgebung wäre es aus unserer Sicht ein lohnender Versuch, die vielen Ge- setze und Verordnungen in ein stringent und übersicht- lich gestaltetes Umweltgesetzbuch zu überführen. Ich p o d v s s r A H A M z f d m d n m V P t (C (D ersönlich könnte sogar auf sehr viele Gesetze und Ver- rdnungen im Umweltschutz verzichten, wenn wir statt- essen für alle Bereiche Grenzwerte festlegen und ein erschärftes Haftungsrecht für Umweltsünder und -ver- chmutzer umsetzen würden. Ich bin überzeugt, dass ein olches Haftungsrecht zu viel mehr Umweltschutz füh- en würde, als jedes Gesetz dies vermag. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordneten Marga Elser, Ulrike Mehl und ans-Joachim Hacker haben darum gebeten, bei dem ntrag Die Regionalentwicklung in Brandenburg und ecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit – Die ivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist über- ällig auf Drucksache 15/4792 nachträglich in die Liste er Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 26. bis 30. April 2004 in Straßburg – Drucksachen 15/4082, 15/4290 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 21. bis 25. Juni 2004 in Straßburg – Drucksachen 15/4083, 15/4290 Nr. 1.2 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2004 – Drucksache 15/4609 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/4458 Nr. 2.27 Rechtsausschuss Drucksache 15/4085 Nr. 1.15 Drucksache 15/4085 Nr. 1.17 Drucksache 15/4213 Nr. 2.34 Drucksache 15/4213 Nr. 2.44 Drucksache 15/4213 Nr. 2.47 Drucksache 15/4296 Nr. 1.3 Drucksache 15/4458 Nr. 2.18 Drucksache 15/4458 Nr. 2.22 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15419 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.93 Drucksache 15/2447 Nr. 2.42 Drucksache 15/2519 Nr. 2.22 Drucksache 15/4567 Nr. 1.3 Drucksache 15/4705 Nr. 1.16 Drucksache 15/4705 Nr. 2.3 Drucksache 15/4705 Nr. 2.9 Drucksache 15/4705 Nr. 2.11 Drucksache 15/4705 Nr. 2.14 Drucksache 15/4705 Nr. 2.16 Drucksache 15/4705 Nr. 2.17 Drucksache 15/4705 Nr. 2.20 Drucksache 15/4705 Nr. 2.21 Drucksache 15/4705 Nr. 2.23 Drucksache 15/4705 Nr. 2.31 Drucksache 15/4780 Nr. 2.1 Drucksache 15/4780 Nr. 2.6 Drucksache 15/4780 Nr. 2.7 Drucksache 15/4780 Nr. 2.10 Drucksache 15/4780 Nr. 2.15 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4780 Nr. 2.5 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4705 Nr. 2.28 Drucksache 15/4780 Nr. 2.13 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4705 Nr. 2.26 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/4780 Nr. 2.16 164. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. März 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    tragen!)

    Das Wort hat die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk,
    ündnis 90/Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    eschlechterkämpfe sind im 21. Jahrhundert eigentlich
    icht mehr so häufig anzutreffen. Aber als Justizministe-
    in Zypries Anfang des Jahres bekannt gab, dass sie im
    ahmen des Gendiagnostikgesetzes die heimlichen Va-
    erschaftstests verbieten wolle, brachen diese Kämpfe
    och ganz heftig aus. Eine Zeitung titelte sogar
    Schlampenschutzgesetz“. Diese Überschrift war beson-
    ers „gelungen“.
    Ich fand es schon etwas frappierend, dass der An-

    chein erweckt wurde, als hätten Frauen nichts anderes
    or, als bei der erstbesten Gelegenheit dem Mann ein
    ind unterzuschieben. Ziehen wir einmal die Empirie
    eran, stellen sich die Verhältnisse etwas anders dar. Die
    eisten Vaterschaften werden angefochten, wenn sich
    aare scheiden lassen. Hier wird die Vaterschaft oftmals
    on den Männern zur materiellen Frage degradiert. Es
    eht also um die Zahlung von Unterhalt. Dieser Zahlung
    ommen mehr als ein Drittel aller Väter gar nicht und
    in weiteres Drittel nur teilweise nach. Das belastet un-
    ere Unterhaltsvorschusskassen bundesweit pro Jahr mit
    inem Betrag von 780 Millionen Euro.
    Mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests geht es

    icht, wie suggeriert wird, um die Beschneidung der
    echte von Vätern, sondern um den Schutz der Rechte
    es Kindes.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    enn diesen können wir keine Schutzrechte in Bezug
    uf die Untersuchung ihres genetischen Materials vor-
    nthalten, während wir uns bei Arbeitnehmern und Ar-
    eitnehmerinnen oder bei Patienten und Patientinnen da-
    ür einsetzen. Der Bundesgerichtshof hat das – das
    ewerte ich anders als Sie, Herr Kollege Gehb – glückli-
    herweise klargestellt: Die Entnahme und Analyse des
    rbguts eines Kindes ohne sein Wissen oder ohne das
    issen seiner Mutter als seiner Stellvertreterin würde
    ine klare Verletzung dieses Grundrechts bedeuten.


    (Otto Fricke [FDP]: Immer?)

    eshalb sind heimliche Vaterschaftstests vor Gericht un-
    erwertbar.






    (A) )



    (B) )


    Irmingard Schewe-Gerigk

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfas-

    sungsgericht da anderer Meinung sein wird. Denn nie-
    mand weiß genau, ob diese Daten geschützt sind.

    Dass der Familienfrieden mit heimlichen Vater-
    schaftstests zu retten sein soll, ist eine Doppelmoral aus
    dem biederen Bürgertum des vorletzten Jahrhunderts.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt geben Sie es mir aber wieder!)


    Wenn ein Mann Zweifel hegt, ob er der biologische Va-
    ter eines Kindes ist, gehen damit natürlich auch tief grei-
    fende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit seiner Part-
    nerin einher.


    (Otto Fricke [FDP]: Richtig!)

    Selbstverständlich sehe ich aber auch das Recht des Va-
    ters darauf, zu erfahren, ob er der biologische Vater ist.
    Ohne das Einverständnis der Mutter bleibt ihm bisher
    nur das gerichtliche Anfechtungsverfahren. Das bedeu-
    tet, dass sich Väter, die vor Gericht ihre Vaterschaft be-
    streiten, quasi von ihren Kindern lossagen müssen.

    Wenn heimliche Vaterschaftstests verboten sind – ich
    plädiere dafür – und dieses Verbot auch Wirkung zeigen
    soll, bietet es sich an, den Vätern, die Zweifel haben, ein
    unkomplizierteres Feststellungsverfahren ohne die
    rechtlichen Hürden eines Anfechtungsverfahrens zu er-
    möglichen. Die FDP hat entsprechend votiert.

    Was die Strafbarkeit betrifft, so ist sicherlich eine ver-
    nünftige Abwägung nötig; denn ohne Sanktionen – da
    haben Sie, Herr Gehb, Recht – ist ein Verbot ein stump-
    fes Schwert. Aber wenn die Verletzung des Briefgeheim-
    nisses unter Ehepartnern mit einer Haftstrafe von bis zu
    einem Jahr belegt werden kann, dann halte ich es für
    wirklich schwer argumentierbar, dass es bei der heimli-
    chen Entnahme genetischen Materials des Kindes nicht
    so sein sollte. Wenn man das einmal miteinander ver-
    gleicht, fragt man sich, warum hier die Empörung so
    groß ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Darum geht der Antrag der FDP in die richtige Rich-
    tung. Wir werden ihn beraten. Ich würde mich dafür aus-
    sprechen, ein zweistufiges Verfahren vorzusehen: Wil-
    ligt die Mutter nicht in einen Test ein, könnte ihre
    Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden. Das An-
    fechtungsverfahren ist dann erst der zweite Schritt und
    wird nur noch in den seltensten Fällen nötig werden;
    denn zwischen 80 und 90 Prozent der Tests beweisen,
    dass der Getestete auch tatsächlich der biologische Vater
    ist. Man sollte es noch einmal klarstellen: Vater ist laut
    BGB derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist oder
    der die Vaterschaft anerkannt hat. Dieses Prinzip – wir
    haben es auch im Kindschaftsrecht verankert – dient
    dem Wohl des Kindes. Das soll hier die Maxime sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Auch im Feststellungsverfahren muss gelten, dass es

    einem Test entgegenstehen kann, wenn er für das Kind
    eine unverhältnismäßig große Härte bedeutet. Außerdem

    h
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    (C (D alten wir eine Beratung des Vaters vor einem Feststelungsverfahren für notwendig – zum einen, um darüber u sprechen, ob die Vaterschaftsklage das wirkliche Prolem ist, zum anderen, um die Väter auf alle Konsequenen ihres Handelns vorzubereiten. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege
hristoph Strässer, SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christoph Strässer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
    erren! Herr Kollege Gehb, ich hoffe, ich komme Ihren
    nsprüchen an die Aussprache des Lateinischen einiger-
    aßen entgegen, wenn ich jetzt mit einem Zitat beginne.

    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das wird schwer; aber Sie können sich bemühen!)

    Mater certa, pater semper incertus.“


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Gilt heute auch nicht mehr! Vorbei!)


    ür diejenigen in diesem Raum, die das große Latinum
    ider Erwarten nicht haben sollten, übersetze ich: Die
    utter eines Kindes ist bekannt, aber der Vater ist stets
    ngewiss.
    Die neue Technik der DNA-Analyse macht es mög-

    ich und ein Blick in das Internet – und nicht nur darauf,
    ondern auch auf die Werbetafeln der S-Bahn – genügt,
    m festzustellen, wie breit und ausufernd das Angebot
    olcher Tests mittlerweile ist.
    Die ungewisse Vaterschaft scheint mittlerweile end-

    ültig der Vergangenheit anzugehören. Der Putativvater
    ann seine Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft wissen-
    chaftlich nachweisen lassen, zur Not auch heimlich.
    Wie Sie wissen, bereiten wir gerade ein Gendiagnos-

    ikgesetz vor. Die rasante Entwicklung der Biotechnolo-
    ie und der Anstieg der Zahl genetischer Untersuchun-
    en machen es auch notwendig, die Durchführung
    olcher Untersuchungen gesetzlich zu regeln. Trotz der
    nbestrittenen Vorteile und Chancen dieser Technolo-
    ien müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die
    echte des Einzelnen auf informationelle Selbst-
    estimmung zu wahren.
    Das Gendiagnostikgesetz wird deshalb auch Regelun-

    en über den Umgang mit und den Schutz von geneti-
    chen Proben und Daten zur Abklärung der Abstam-
    ung umfassen. Dabei geht es um Fragen des
    nformationellen Selbstbestimmungsrechts sowohl des
    indes als auch der Mutter, sowohl um die berechtigten
    nteressen des Vaters als auch um die Praktikabilität bei
    er Durchsetzung solcher Vorschriften.
    Für uns steht schon jetzt fest: Für einen heimlichen
    aterschaftstest, so verständlich er im Einzelfall auch






    (A) )



    (B) )


    Christoph Strässer

    erscheinen mag, werden genetische Daten des Kindes
    genutzt. Damit liegt immer eine Verletzung des Grund-
    rechts auf informationelle Selbstbestimmung desjenigen
    vor, dessen genetische Daten ohne Einwilligung unter-
    sucht werden. Dass dies in der Form nicht zulässig sein
    kann, kann sicherlich jedem verständlich gemacht wer-
    den.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung Anfang
    des Jahres bestätigt. Heimliche Tests sind daher zu un-
    tersagen. Dabei soll es nach unserer Überzeugung auch
    bleiben. Wir wollen selbstverständlich auch, dass die
    Väter Gewissheit über ihre Vaterschaft bekommen kön-
    nen, und zwar in einem geregelten, von uns zu regelnden
    Verfahren.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir
    stimmen mit Ihnen überein, dass insbesondere nach die-
    ser Entscheidung des BGH über vereinfachte Verfah-
    ren zur Feststellung der Vaterschaft nachzudenken ist.
    Ihr Antrag bietet dafür einen diskussionswürdigen An-
    satz. Aber wie vonseiten des Bundesjustizministeriums
    vorgetragen wurde, können wir uns auch andere Lösun-
    gen vorstellen, beispielsweise ein zweistufiges Verfah-
    ren, das nicht zwingend mit einem gerichtlichen Verfah-
    ren beginnt. Ich werde später noch kurz darauf
    zurückkommen.

    Wir widersprechen aber in jedem Fall den Vorschlä-
    gen, die zum Teil aus den Bundesländern an uns heran-
    getragen werden. Das gilt insbesondere für den
    Vorschlag aus Baden-Württemberg. Der dortige Justiz-
    minister, Ulrich Goll, hat erklärt, dass Väter und Mütter
    mit gesetzlichem Segen auch heimliche Vaterschaftstests
    durchführen lassen dürften. Dem halte ich in aller Deut-
    lichkeit entgegen – ich denke, in dieser Frage gibt es
    keine Kompromisse –: Dies ist der falsche Weg, den wir
    auf keinen Fall mitgehen werden.

    Väter sollen die ihnen zustehenden Rechte bekom-
    men.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber wie?)

    Das ist unbestritten. Wir haben hier schon sehr oft über
    Männer und Väter und ihre Rechte gesprochen. Im Vor-
    dergrund steht aber eindeutig das Wohl des Kindes. Das
    Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahren durch
    das Bestreben ausgezeichnet, Kinder als Persönlichkei-
    ten wahrzunehmen. Jeder heimliche Vaterschaftstest
    stellt eine Missachtung der Würde des Kindes dar.

    In allen Bereichen propagieren wir das Selbstbestim-
    mungsrecht des Einzelnen. Gestern haben wir in diesem
    Hohen Hause lang und breit und überwiegend sachlich
    über die Patientenverfügung diskutiert. Sollten wir heute
    das Selbstbestimmungsrecht der Kinder aushebeln? Das
    geht nach meiner Auffassung nicht an.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dabei halte ich es mit Spiros Simitis, dem Vorsitzen-
    den des Nationalen Ethikrates – ich zitiere –:

    W
    F
    s
    V
    b
    b

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    h
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    m

    (C (D Was ist das … für eine Gesellschaft, die behauptet, den Einzelnen zu respektieren, die auf der einen Seite aber heimliche Tests toleriert und deren Ergebnisse sogar öffentlich in Talkshows verkündet? ir befürworten deshalb die Überlegungen, die von rau Zypries heute vorgetragen worden sind, auch wenn ie noch weiterentwickelt werden müssen. Der an seiner aterschaft zweifelnde Mann muss die Möglichkeit haen, die Klärung in einem formalisierten Verfahren hereizuführen, das die Rechte aller Beteiligten absichert. Dabei könnte es in der ersten von zwei Stufen darum ehen, einen Anspruch auf Zustimmung zur Durchfühung eines privaten genetischen Vaterschaftstests mit der öglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung durchzufüh en. Die Vorteile einer solchen Lösung liegen für uns auf er Hand: Erstens. Der Vater muss sich nicht vom Kind lossagen nd seine Vaterschaft sofort und unmittelbar anfechten. Zweitens. Wir glauben auch, dass die vorgesehene ustimmung die Anzahl der Klagen auf Ersetzung der ustimmung vermutlich senken würde. Drittens. Wir glauben, dass es sich hierbei um ein iedrigschwelliges und praktikables Verfahren handeln önnte. Erst in einem zweiten Schritt käme – sofern dies doch otwendig werden sollte – die gerichtliche Anfechtungslage zum Tragen. In den in Ihrem Antrag vorgesehenen Regelungen er enne ich noch einige Ungereimtheiten. Erstens würde urch das Instrument der Feststellungsklage die Zahl der erichtsverfahren anders als nach unseren Vorschlägen tark ansteigen. Zweitens. Sie fordern, dass die Anforderungen an die laubhaftmachung eines Zweifels beim Vater niedriger nzusetzen sind. Über Details schweigen Sie sich jedoch us. (Otto Fricke [FDP]: Das hat Frau ScheweGerigk schon gesagt!)


    abei müssten Sie an dieser Stelle viel konkreter wer-
    en.
    Ich glaube, dass wir, wenn es um die Fragen der Ver-

    ährung und Verwirkung des Anspruchs auf Feststellung
    er Vaterschaft geht, auch darüber nachdenken müssen,
    ie Zweijahresfrist durch eine Einrede zu ersetzen, um
    uch nach Ablauf der Frist eine einvernehmliche Rege-
    ung zu ermöglichen.
    Es gibt also eine Reihe offener Fragen, die wir disku-

    eren werden. Ich hoffe, dass wir in diesem Zusammen-
    ang und im Rahmen unserer Beratungen über das
    endiagnostikgesetz vernünftige, vielleicht sogar ge-
    einsame Regelungen schaffen können.
    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







    (A) (C)