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ID1516411700

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    8. Gehb,DU/CSU-Fraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/164 Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . . Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: 15347 C 15349 B 15350 C 15351 C 15353 B 15354 C 15356 C 15357 C 15357 D 15369 D 15371 B 15373 C 15375 A 15376 D 15377 B 15379 A 15381 B Deutscher B Stenografisch 164. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafge- setzbuches (Drucksachen 15/4832, 15/5051) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfas- sungsorgane des Bundes (BefBezÄndG) (Drucksachen 15/4731, 15/5069) . . . . . . . E P H T G S w C ( D C 15347 A 15347 B Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 15358 A 15359 C undestag er Bericht ung 11. März 2005 t : rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann Bachmaier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: roße Anfrage der Abgeordneten Andreas cheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Jugend in Deutschland Drucksache 15/3396) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . 15360 D 15362 A 15363 A 15364 D 15365 A 15367 A a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (Drucksachen 15/3640, 15/5049) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für einen wirksamen Wettbewerbsschutz in Deutschland und Europa (Drucksachen 15/760, 15/3136) . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ver- fahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren (Drucksache 15/4727) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15383 C 15383 C 15383 D 15386 B 15406 A 15407 B 15408 B 15408 C 15409 C 15410 C DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zum Büro- kratieabbau (Drucksache 15/4646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Pfister, Minister (Baden-Württemberg) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . I C N B A L A Z E b U A A 15390 A 15391 D 15394 A 15394 D 15395 C 15398 A 15399 D 15400 D 15401 C 15403 C 15403 C 15404 D rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieab- au (Tagesordnungspunkt 20) lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15412 C 15413 C 15415 C 15415 C 15417 A 15417 D 15418 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15347 (A) ) (B) ) 164. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Berichtigungen 162. Sitzung, Seite 15160 (A), der fünfte Absatz ist wie folgt zu lesen: „Es geht um die berühmten Marker- gene und die Resistenzen, die dabei entstehen könnten. An dieser Stelle geht es genau darum, diese auszuschlie- ßen.“ Seite 15160 (A), der zweite Absatz ist wie folgt zu le- sen: „Ich weiß von den Gesprächen mit Putin oder ande- ren Vertretern der russischen Regierung, dass immer ge- fragt wird, wie die Schritte zur Stabilisierung im nördlichen Kaukasus, insbesondere Tschetschenien, aus- sehen, und dass auf diesem Thema eindringlich beharrt wird.“ (D) (B) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15417 (A) ) (B) ) wässert werden.DIE GRÜNEN KProbst, Simone BÜNDNIS 90/ 11.03.2005 onkurrenzgründen zwischen den Bundesländern ver- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A n n v d L B d n G D A w v d d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Andres, Gerd SPD 11.03.2005 Barthle, Norbert CDU/CSU 11.03.2005 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Bierwirth, Petra SPD 11.03.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2005 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 11.03.2005 Eickhoff, Martina SPD 11.03.2005 Feibel, Albrecht CDU/CSU 11.03.2005 Frechen, Gabriele SPD 11.03.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2005 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 11.03.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 11.03.2005 Hilsberg, Stephan SPD 11.03.2005 Hochbaum, Robert CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Küster, Uwe SPD 11.03.2005 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 11.03.2005 Michelbach, Hans CDU/CSU 11.03.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 11.03.2005 Mortler, Marlene CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 11.03.2005 R S S S S S S S S D T T V A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieabbau (Tagesordnungspunkt 20) Ulrich Kelber (SPD): Aus der Werbewirtschaft ken- en wir das Prinzip, ein positiv besetztes Wort inflatio- är zu nutzen und mit völlig sachfremden Inhalten zu erbinden. Das Gleiche versucht die Mehrheit im Bun- esrat mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in erster esung beraten. Die Überschrift des Gesetzes heißt ürokratieabbau. Der Inhalt ist ein anderer, ein ganz an- erer. Es geht der Mehrheit im Bundesrat gar nicht um we- iger Regelungen, es geht in den meisten Punkten des esetzentwurfes nur darum, dass die Bundesländer die inge selbst regeln wollen. Darüber kann man ja reden. ber weniger Bürokratie ist das nicht, schon gar nicht, enn die Regelungen von Bundesland zu Bundesland, on Gewerbegebiet zu Gewerbegebiet, kurz, von Lan- esgrenze zu Landesgrenze unterschiedlich sind. Hier ist ie Gefahr sehr groß, dass wichtige Regelungen aus ühe, Volker CDU/CSU 11.03.2005 charping, Rudolf SPD 11.03.2005 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 11.03.2005 chröder, Gerhard SPD 11.03.2005 eib, Marion CDU/CSU 11.03.2005 inghammer, Johannes CDU/CSU 11.03.2005 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 treb-Hesse, Rita SPD 11.03.2005 trothmann, Lena CDU/CSU 11.03.2005 r. Thomae, Dieter FDP 11.03.2005 illmann, Antje CDU/CSU 11.03.2005 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 iolka, Simone SPD 11.03.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 15418 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 (A) ) (B) ) Auch im Bereich des Umweltschutzes hat der Gesetz- entwurf der Bundesratsmehrheit keineswegs den Abbau von Bürokratie, sondern nur den Abbau von Umwelt- schutz zur Folge. Das mag ja erklärtes Ziel von CDU/ CSU und FDP sein; dass Sie dabei aber auch bereit sind, am laufenden Band gegen geltendes EU-Recht zu ver- stoßen und damit saftige Geldstrafen zu riskieren, kön- nen Sie weder mir noch uns noch den Bürgerinnen und Bürgern erklären. Haben die Bundesländer versteckte Haushaltstöpfe entdeckt, aus denen sie Strafen bezahlen wollen? Wenn ja, sagen Sie uns, wo; wir hätten da eine Menge guter Ideen, wie man damit in die Bildung unse- rer Kinder investiert. Aber zurück zu dem so genannten Bürokratieabbau, der hier betrieben werden soll. An mehr als einer Stelle würden die Vorschläge eher zu mehr Bürokratie als zu weniger führen, so zum Beispiel beim Kreislaufwirt- schaftsgesetz oder bei den Vorschlägen zum SGB IV. Am verheerendsten aber wäre dieser Gesetzentwurf der Bundesratsmehrheit im Bereich der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Beim Bundes-Immissions- schutzgesetz soll die Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen die Anhörungsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in das Gutdünken der Länder gestellt werden. Ich persönlich habe noch nie etwas davon gehört, dass Luft- verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Ähnliches sich in Nordrhein-Westfalen anders anfühlen und auswirken als in Bayern oder Berlin. Werfen wir mal einen ganzen oberflächlichen Blick auf diesen Gesetzentwurf: Da werden 25 Artikel zur Än- derung bestehender Gesetze aneinander gereiht. Sechs dieser Vorschläge stimmt die Bundesregierung zu und sagt zu, sie in zukünftigen Gesetzentwürfen zu berück- sichtigen. Bei drei Vorschlägen wird deutlich, dass diese eher zu mehr Bürokratie als zu weniger führen. Bei vier weiteren Änderungsvorschlägen handelt es sich um solche, in denen Bund und Länder bereits in der Abstim- mung bzw. Überprüfung sind bzw. gerade erst gemein- sam andere Beschlüsse gefasst haben, Beispiel Kreis- laufwirtschaftsgesetz. Elf Vorschläge verstoßen gegen EU-Richtlinien und Beschlüsse. Haben Sie mitgezählt? Es bleibt einer! Einer, wo wir tatsächlich anderer Mei- nung sind als Sie und das betrifft den Jugendarbeits- schutz. Ich denke, allein mit diesem Kurzüberblick auf den Gesetzentwurf wird schon deutlich, was er ist: purer Aktionismus. Ich kann wirklich nur hoffen, dass sich Frau Merkel und Herr Stoiber bis nächste Woche etwas mehr einfallen lassen, wenn Sie mit dem Bundeskanzler auch über Bürokratieabbau reden wollen. Wie geht Bürokratieabbau wirklich? Die Bundes- regierung hat mit ihrem Masterplan Bürokratieabbau in einem Jahr bereits mehr als 75 Projekte umgesetzt, und dies in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und -instituten. Sie wird dort auch weiter konsequent voran- gehen. Im Bereich der Umweltschutzgesetzgebung wäre es aus unserer Sicht ein lohnender Versuch, die vielen Ge- setze und Verordnungen in ein stringent und übersicht- lich gestaltetes Umweltgesetzbuch zu überführen. Ich p o d v s s r A H A M z f d m d n m V P t (C (D ersönlich könnte sogar auf sehr viele Gesetze und Ver- rdnungen im Umweltschutz verzichten, wenn wir statt- essen für alle Bereiche Grenzwerte festlegen und ein erschärftes Haftungsrecht für Umweltsünder und -ver- chmutzer umsetzen würden. Ich bin überzeugt, dass ein olches Haftungsrecht zu viel mehr Umweltschutz füh- en würde, als jedes Gesetz dies vermag. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordneten Marga Elser, Ulrike Mehl und ans-Joachim Hacker haben darum gebeten, bei dem ntrag Die Regionalentwicklung in Brandenburg und ecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit – Die ivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist über- ällig auf Drucksache 15/4792 nachträglich in die Liste er Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 26. bis 30. April 2004 in Straßburg – Drucksachen 15/4082, 15/4290 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 21. bis 25. Juni 2004 in Straßburg – Drucksachen 15/4083, 15/4290 Nr. 1.2 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2004 – Drucksache 15/4609 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/4458 Nr. 2.27 Rechtsausschuss Drucksache 15/4085 Nr. 1.15 Drucksache 15/4085 Nr. 1.17 Drucksache 15/4213 Nr. 2.34 Drucksache 15/4213 Nr. 2.44 Drucksache 15/4213 Nr. 2.47 Drucksache 15/4296 Nr. 1.3 Drucksache 15/4458 Nr. 2.18 Drucksache 15/4458 Nr. 2.22 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15419 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.93 Drucksache 15/2447 Nr. 2.42 Drucksache 15/2519 Nr. 2.22 Drucksache 15/4567 Nr. 1.3 Drucksache 15/4705 Nr. 1.16 Drucksache 15/4705 Nr. 2.3 Drucksache 15/4705 Nr. 2.9 Drucksache 15/4705 Nr. 2.11 Drucksache 15/4705 Nr. 2.14 Drucksache 15/4705 Nr. 2.16 Drucksache 15/4705 Nr. 2.17 Drucksache 15/4705 Nr. 2.20 Drucksache 15/4705 Nr. 2.21 Drucksache 15/4705 Nr. 2.23 Drucksache 15/4705 Nr. 2.31 Drucksache 15/4780 Nr. 2.1 Drucksache 15/4780 Nr. 2.6 Drucksache 15/4780 Nr. 2.7 Drucksache 15/4780 Nr. 2.10 Drucksache 15/4780 Nr. 2.15 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4780 Nr. 2.5 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4705 Nr. 2.28 Drucksache 15/4780 Nr. 2.13 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4705 Nr. 2.26 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/4780 Nr. 2.16 164. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. März 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten
    amen und Herren! Frau Laurischk, vielen Dank für Ih-
    en Debattenbeitrag. Mit einem haben Sie Recht: Wir ha-
    en in der Tat allen Anlass, die Frage zu diskutieren,
    elche Regelung wir zur Durchführung der Vater-
    chaftstests treffen sollten. Selten hat ein Gesetzesvor-
    chlag so viele öffentliche Debatten ausgelöst wie dieser,
    er in Zusammenhang mit dem Gendiagnostikgesetz
    teht. Es geht ja nicht darum, quasi aus der hohlen Hand
    twas anders zu regeln, sondern es geht generell um die
    rage: Wie ist es eigentlich mit Regelungen zur Gen-
    iagnostik?
    Der Gesetzgeber hat Veranlassung, hier Regelungen

    u treffen; denn es gibt technische Entwicklungen, die es
    eute ganz leicht machen, aus genetischem Material Da-
    en herauszulesen und diese zu verwerten. Dies diskutie-
    en wir auch im Rahmen der Strafverfolgung intensiv.
    ir wissen inzwischen auch, dass viele Menschen ver-
    ucht sind, einen Vaterschaftstest machen zu lassen, eben
    eil es so einfach ist, es inzwischen auch sehr viel
    chneller geht und in Privatlabors auch nur noch zwi-
    chen 100 und 150 Euro kostet. Darüber hinaus sind
    uch Menschen versucht, einen solchen Test zu veran-
    assen, die mit der engeren sozialen Familie eigentlich
    ar nichts zu tun haben. Dazu, dass vielleicht Schwieger-
    ltern oder irgendwelche Nachbarn meinen, sich in fami-
    iäre Strukturen einmischen zu müssen, müssen wir ganz
    lar sagen: Das geht nicht. Es muss – das halte ich auch
    ei der Debatte um das Gendiagnostikgesetz für richtig –
    er Grundsatz gelten, dass niemand die genetischen Da-
    en eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen
    assen darf.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    as sind höchstpersönliche Daten, die vom Recht auf
    nformationelle Selbstbestimmung grundrechtlich ge-
    chützt sind. Ich glaube, das versteht jeder.
    Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Straf-

    ndrohung ist es so, dass im deutschen Recht die Straf-
    ndrohung für einen schweren Verstoß gegen das Recht
    uf informationelle Selbstbestimmung immer lautet:
    eldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Diese
    egelung haben wir im Atomgesetz, diese Regelung ha-
    en wir im Ausländergesetz und auch in anderen Geset-
    en. Da muss man sich allenfalls einmal überlegen, ob
    iese Strafandrohung überzogen ist und ob man sie ge-
    erell ändern muss.
    Man muss sich aber auch sehr sorgfältig überlegen,

    b es wirklich gerechtfertigt ist, andere Regelungen zu
    reffen. Es muss sich ja nicht notwendigerweise um eine






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Brigitte Zypries

    innerfamiliäre Beziehung handeln. Der Mann, der viel-
    leicht nach einer kurzlebigen bzw. flüchtigen Beziehung
    meint, er sei der Vater des Kindes, kann zu einer entspre-
    chenden Feststellung nicht legitimiert sein. Das alles
    sind also ganz schwierige Abgrenzungen, über die wir
    im Einzelnen reden müssen. Deshalb ist Ihr Diskussions-
    beitrag wichtig, es ist in der Tat nicht einfach. Wir disku-
    tieren im Bundesministerium der Justiz, seitdem diese
    Debatte hochgekocht ist, mit den verschiedensten Fami-
    lienrechtlern, Richtern am Bundesgerichtshof, Wissen-
    schaftlern, Praktikern, Rechtsanwälten und Vertretern
    von Jugendhilfe und anderen Erziehungsberechtigten,
    wie wir das sinnvoll regeln können.

    Der Vorschlag, den Sie machen, ist zumindest teil-
    weise nicht praktikabel – das kann man schon jetzt
    sagen –, weil er für die Länder zu kostenaufwendig
    wäre. Wenn man jedes Mal einen gerichtlichen Ent-
    scheid zur Grundlage machen will, bringt das Kosten mit
    sich, die einfach für die Länderhaushalte ganz schwer zu
    verkraften sind. Man muss sich auch fragen, ob es wirk-
    lich sinnvoll ist. Wir wissen ja inzwischen, dass mindes-
    tens 80 Prozent aller Tests, die Väter durchführen lassen,
    zum Ergebnis haben, dass die Zweifel der Väter unbe-
    rechtigt waren. Das heißt, da schlagen sich Männer mit
    Sorgen herum, die völlig unbegründet sind. Man müsste
    da einmal versuchen, zu einer Abschichtung zu kom-
    men.

    Unsere Überlegungen gehen im Moment in die Rich-
    tung, ein Verfahren zu finden, das den geringsten Ein-
    griff in die Familie verursacht, dem zweifelnden Vater
    aber erlaubt, sich ohne größere Hürden Gewissheit zu
    verschaffen, ob er der Vater ist oder nicht. Wir wollen,
    um diesen Eingriff möglichst wenig belastend zu gestal-
    ten, zunächst die Bereitschaft innerhalb der Familie för-
    dern, einem Verfahren zuzustimmen. Wenn die Frau als
    Sorgeberechtigte für das Kind zustimmt – nur insofern
    hat ihre Zustimmung ja Relevanz –, kann man das Ganze
    gerichtsfrei stellen, was sowohl unter Verfahrens- als
    auch Kostengesichtspunkten für meine Begriffe das Ver-
    nünftigste wäre.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir müssen uns auch überlegen, wie wir das Kind
    schützen. Sie haben den Vorschlag gemacht, dem Kind
    einen Verfahrenspfleger beizuordnen. Das ist ein
    Punkt, über den man in bestimmten Fällen sicherlich re-
    den kann. Wir überlegen auch, eine Härteklausel einzu-
    führen. Es mag ja bestimmte Situationen geben, in denen
    einem Kind ein solches Testverfahren gar nicht zumut-
    bar wäre, beispielsweise weil es in der Pubertät suizidge-
    fährdet ist. Statt es dann mit einer weiteren Umbruchs-
    situation im Leben zu konfrontieren, sollte man lieber in
    bestimmten Fällen ganz darauf verzichten können.

    All das sind ganz schwierige Entscheidungen. Ich
    freue mich, wenn demnächst über Ihren Antrag und auch
    über unsere Vorschläge in aller Breite diskutiert wird.
    Ich glaube, wir alle sind uns in der Sache einig: Wir wol-
    len eine vernünftige Regelung finden. Wir alle wissen,
    dass zum Vatersein sehr viel mehr gehört, als nur die
    gleichen Gene zu haben, dass zugleich Blut auch ein be-

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    (C (D onderer Saft ist. Anders kann man es sich ja gar nicht rklären, dass in diesem Bereich so viele Aufregungen ntstehen. Ich freue mich auf eine angeregte Debatte auch außer alb dieses Saales und bin sicher, dass dem Haus in ürze dann auch sachgerechte Vorschläge vorliegen erden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jürgen Gehb,
DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Gehb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau
    inisterin hat zu Recht gesagt, dass kaum ein rechts-
    olitisches Thema in den letzten Monaten in der Öffent-
    ichkeit so heftig und leidenschaftlich diskutiert worden
    st wie das Thema heimliche Vaterschaftstests – einmal
    bgesehen von der nach der Ermordung Moshammers
    öllig zu Recht erhobenen Forderung, Möglichkeiten der
    NS-Analyse bei der Verbrechensbekämpfung zu ver-
    essern.
    Die Untersuchung genetischen Materials ist ein

    hema, das die Öffentlichkeit antreibt – keine Frage.
    abei geht es nicht in erster Linie und auch nicht nur um
    ie Angst der Bevölkerung vor dem leichtfertigen Um-
    ang mit genetischem Material, um die Angst vor der
    chaffung des bis in die Haarspitze gläsernen Menschen,
    m die Angst vor Überwachung. Nein, was die Men-
    chen bewegt, sind ganz persönliche Ängste und Pro-
    leme. Das gilt insbesondere für heimliche Vaterschafts-
    ests, über die wir heute reden.
    Väter, die Zweifel haben, ob sie überhaupt die Väter

    ind, möchten diese Zweifel aus der Welt räumen. Das
    üssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich will nur
    in paar Zahlen nennen: 5 bis 10 Prozent aller Kinder
    ollen Schätzungen zufolge nicht von den Männern ab-
    tammen.


    (Detlef Dzembritzki [SPD]: Dass sie von Männern abstammen, ist wohl klar!)


    ünf bis zehn von 100 Kindern sind also so genannte
    uckuckskinder. Mehr als 50 000 Vaterschaftstests wer-
    en jedes Jahr für rund 40 Millionen Euro in Auftrag ge-
    eben.


    (Irmingard Schewe-Gerigk GRÜNEN)


    Wir haben es mit einem gesellschaftlich wichtigen
    nd juristisch sehr schwierigen Thema zu tun. Das ver-
    ietet legislative Schnellschüsse, Frau Laurischk. Natür-
    ich ist dieser Vorschlag des Verfahrens zur Vaterschafts-
    eststellung nicht ganz neu. Wir haben schon vor
    onaten erklärt – erst unlängst bin ich damit im „Spie-
    el“ zitiert worden –, dass das einer von mehreren not-
    endigen Schritten ist.






    (A) )



    (B)


    Dr. Jürgen Gehb

    Auch die Bundesjustizministerin hat – das kann man

    an dieser Stelle ruhig einräumen – entsprechende Rege-
    lungen bereits in Aussicht gestellt, wenngleich ich sagen
    muss, dass die Menschen diese Anknüpfung an die
    Strafbarkeit nicht verstehen. Andererseits muss ich sa-
    gen: Ein Verbot, an das bei Verstoß keine Sanktionen ge-
    knüpft worden sind, ist – jetzt tue ich dir den Gefallen,
    lieber Alfred – eine Lex imperfecta, für Hofgeismarer
    ein in sich nicht ganz stimmiges Gesetz.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Immenhausener! – Ute Kumpf [SPD]: Gilt das auch für Stuttgarter?)


    Meine Damen und Herren, natürlich ist das Verfahren
    zur Anfechtung der Vaterschaft reformbedürftig. Aber
    wir können das nicht nur über die Verfahrensfragen re-
    geln. Sie haben eben gesagt, Sie hoffen, dass die heim-
    lichen Tests damit obsolet werden. Das wird wahr-
    scheinlich nicht der Fall sein. Also bleibt am Ende die
    juristische Frage: Was wird mit den heimlichen Tests? In
    der Gesellschaft wird gesagt – das unterstütze ich sogar –:
    Lieber heimlich testen und seine Frau gar nicht damit
    konfrontieren, um den Ehefrieden nicht zu stören,


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Da ist die Ehe aber auch schon nicht mehr so in Ordnung!)


    und wenn sich dann herausstellt, dass – wie es in den
    meisten Fällen ist, wie die Ministerin gesagt hat – der
    Verdacht unbegründet war, kommt es zu keinem noto-
    rischen Verfahren – außer Spesen nichts gewesen.

    Dennoch gibt es ein Gerichtsurteil. Der BGH als
    höchstes Gericht hat nun einmal diese heimlichen Tests
    als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestim-
    mungsrecht angesehen. Ich will das ganz kurz erläutern,
    damit die Menschen draußen verstehen, was das an sich
    für ein lebensfremdes Urteil ist: Da kommt ein von
    Zweifeln geplagter Vater, will seine Vaterschaft anfech-
    ten und legt zur Untermauerung der Plausibilität seines
    Anfechtungsgrundes dar, dass er zeugungsunfähig, je-
    denfalls vermindert zeugungsfähig ist. In seinem Inte-
    resse hoffe ich, dass es sich dabei nur um eine Impotentia
    generandi und nicht um eine Impotentia coeundi gehan-
    delt hat, denn Letzteres wäre der sehr viel tragischere
    Fall.


    (Detlef Dzembritzki [SPD]: Als Nichtlateiner hätten wir auch von „temporär“ gesprochen!)


    Er ist dann trotz dieses Arguments und eines Attests in
    allen Instanzen abgelehnt worden. Jahre später gibt es
    die DNS-Analyse und er beschließt, die Vaterschaft jetzt
    endgültig zu klären. Es stellt sich heraus, er ist nicht der
    Vater, muss sich aber vom BGH wieder sagen lassen, er
    könne das nicht plausibel darlegen.

    Meine Damen und Herren, Verwertungsverbote im
    Beweisrecht verstehe ich ja noch. Aber hier soll dieses
    Testergebnis nicht an die Stelle eines später lege artis
    forensisch durchzuführenden Verfahrens gesetzt werden.
    Die DNA-Analyse ist bloß die Eintrittskarte, um sagen
    zu können: Testet, ob ich der Vater bin oder nicht.

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    (C (D So viel zum gesellschaftlichen Szenario. Aber – ich abe es eben schon angedeutet – im Raum steht das iktum, dass es ein Verstoß gegen das informationelle elbstbestimmungsrecht ist. Damit ist die Heimlichkeit it dem Stigma der Rechtswidrigkeit behaftet. eswegen ist zu überlegen, ob man diese Tests nicht ielleicht positivrechtlich zulassen kann. Meine Damen und Herren, ich habe mich mit dem echt auf informationelle Selbstbestimmung damals bei en Volkszählungsklagen herumschlagen müssen. Man uss sich das einmal überlegen: Wenn Sie heute eine intrittskarte für die Fußball-WM oder auch nur eine undenkarte haben wollen, dann müssen Sie ein Vielfahes an Daten preisgeben, verglichen mit dem, was Sie einerzeit bei der Volkszählung preisgeben mussten. Waum soll man dem Bundesverfassungsgericht nicht die hance geben, sich zu läutern? Wieso soll nicht die hance bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht in nsehung der Daten sagt, dass es kein Verstoß gegen das nformationelle Selbstbestimmungsrecht ist? (Brigitte Zypries, Bundesministerin: Heimlich!)


    (Christoph Strässer [SPD]: So ist es!)


    Wie: „heimlich“?

    (Alfred Hartenbach [SPD]: Wenn du die Fußballkarte kaufst, machst du das doch freiwillig!)


    Was heißt hier, „heimlich“? Ich verstehe Ihren Zuruf
    icht. Ich sage nur, dass das einer der gangbaren Wege
    st. Ansonsten werden Sie vor einem Problem wie sei-
    erzeit bei der Abtreibung stehen, nämlich dass Men-
    chen ins Ausland gehen – im Falle der Abtreibung zu
    en Engelmachern –, wenn etwas in Deutschland verbo-
    en wird. Sie können die Menschen doch nicht ändern.
    ir müssen ihnen vielmehr helfen, aus dieser Konflikt-
    ituation herauszukommen.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Aber doch nicht mit illegalen Methoden, Herr Gehb!)


    arüber müssen wir sicherlich noch diskutieren.
    Ich muss sagen, dass die Begründung des Bundesge-

    ichtshofs auch in anderen Punkten nicht verfängt. Apo-
    iktisch heißt es: Das Recht des Vaters auf Kenntnis sei-
    er Vaterschaft steht dem Recht auf informationelle
    elbstbestimmung nach. – Gründe dafür werden nicht
    enannt.
    Der Gesetzgeber muss sich um eine Lösung bemühen.
    ie höchstrichterliche Rechtsprechung steht im Raum.
    on allen, die die Vaterschaft anfechten können – also
    ater, Mutter und Kind –, haben die Väter die höchste
    ürde zu überwinden. Denn es ist der Normalfall, dass
    ie Männer als Ehemänner Väter sind oder die Vater-
    chaft anerkennen. Um die Vaterschaft später anzufech-
    en, muss man hohe Hürden überwinden.
    Ich habe neulich schnippisch gesagt – ich habe es

    ber nicht so gemeint –: Wenn jemand zehn Monate lang
    uf hoher See war und bei seiner Rückkehr von seiner
    )






    (A) )



    (B) )


    Dr. Jürgen Gehb

    Ehefrau mit einem Kind anderer ethnischer Herkunft
    überrascht wird, dann kann er wahrscheinlich die Ver-
    mutung, dass er während der Empfängniszeit beige-
    wohnt hat, widerlegen. Aber das ist doch völlig lebens-
    fremd.


    (Zuruf des Abg. Detlef Dzembritzki [SPD])

    – Vielleicht bei Elefantenkühen, Herr Kollege! Die
    Dauer der Schwangerschaft von neun Monaten können
    auch Sie nicht in Zweifel ziehen.

    Jetzt aber Spaß beiseite.

    (Sibylle Laurischk [FDP]: So spaßig ist das nicht!)

    – Nein, es ist nicht spaßig. Man muss die Situation aber
    manchmal wie eine Karikatur darstellen, weil die Leute
    es sonst nicht verstehen. Wir dürfen nicht zu abstrakt
    diskutieren. Bei allem Verständnis, Frau Laurischk,
    muss ich sagen: Ich glaube nicht, dass alle das verstan-
    den haben, was Sie vorgelesen haben. Wir machen doch
    Politik für die Bevölkerung. Wir sind hier nicht im El-
    fenbeinturm, um Klimmzüge am juristischen Hochreck
    zu machen. Wir müssen beispielsweise den Menschen
    auf der Tribüne, den anwesenden Schülerinnen und
    Schülern, erklären können, um was es hier geht.


    (Sibylle Laurischk [FDP]: Gerade deshalb legen wir den Antrag vor, damit etwas passiert!)


    Wir werden uns jetzt nach allen Richtungen orientie-
    ren müssen. Es war immerhin kein Geringerer als der
    Justizminister von Baden-Württemberg – ich habe es
    vorhin schon erwähnt –, der einen entsprechenden Vor-
    schlag gemacht hat. Dieser Vorschlag wird ja nicht per
    se verfassungswidrig sein, lieber Herr Staatssekretär.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Das war jetzt eine Frechheit!)


    Den Vorschlag wird man doch noch prüfen dürfen.
    Die FDP hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Aber

    sie ist eine Antwort auf die Tatsache schuldig geblieben
    – diese hat sie einfach ausgeblendet –, dass es ungeach-
    tet der förmlichen Verfahren immer die heimlichen Tests
    geben wird, weil der Mann, der von Zweifeln geplagt
    wird, einfach wissen möchte, ob sein Verdacht begründet
    ist, bevor er damit seine eigene Familie konfrontiert und
    vor Gericht zieht. Er will nicht, dass man im Falle eines
    unbegründeten Verdachts mit dem Finger auf ihn zeigt
    und ihn auch noch auslacht.

    Die Frage ist also, wie Zweifel an der Vaterschaft ve-
    rifiziert bzw. falsifiziert werden können. In allen Fällen
    müssen wie bisher wissenschaftlich fundierte Untersu-
    chungen in angesehenen Labors durchgeführt werden.
    Das hat auch niemand bestritten. Wir müssen uns aber
    fragen, wie hoch die Hürden gestellt werden müssen, um
    plausibel machen zu können, dass es Zweifel an der Va-
    terschaft gibt. Das ist der neuralgische Punkt. Darüber
    unterhalten wir uns noch zu einem späteren Zeitpunkt.

    Wir sehen uns nächste Woche in alter Frische wieder.
    Ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt und ein schönes
    Wochenende.

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    (C (D Herzlichen Dank. Wir müssen noch zwei Redner abwarten, bevor wir ns Wochenende gehen können. (Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei der CDU/CSU)