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ID1516401700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/164 Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . . Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: 15347 C 15349 B 15350 C 15351 C 15353 B 15354 C 15356 C 15357 C 15357 D 15369 D 15371 B 15373 C 15375 A 15376 D 15377 B 15379 A 15381 B Deutscher B Stenografisch 164. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafge- setzbuches (Drucksachen 15/4832, 15/5051) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfas- sungsorgane des Bundes (BefBezÄndG) (Drucksachen 15/4731, 15/5069) . . . . . . . E P H T G S w C ( D C 15347 A 15347 B Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 15358 A 15359 C undestag er Bericht ung 11. März 2005 t : rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann Bachmaier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: roße Anfrage der Abgeordneten Andreas cheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Jugend in Deutschland Drucksache 15/3396) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . 15360 D 15362 A 15363 A 15364 D 15365 A 15367 A a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (Drucksachen 15/3640, 15/5049) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für einen wirksamen Wettbewerbsschutz in Deutschland und Europa (Drucksachen 15/760, 15/3136) . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ver- fahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren (Drucksache 15/4727) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15383 C 15383 C 15383 D 15386 B 15406 A 15407 B 15408 B 15408 C 15409 C 15410 C DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zum Büro- kratieabbau (Drucksache 15/4646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Pfister, Minister (Baden-Württemberg) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . I C N B A L A Z E b U A A 15390 A 15391 D 15394 A 15394 D 15395 C 15398 A 15399 D 15400 D 15401 C 15403 C 15403 C 15404 D rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieab- au (Tagesordnungspunkt 20) lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15412 C 15413 C 15415 C 15415 C 15417 A 15417 D 15418 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15347 (A) ) (B) ) 164. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Berichtigungen 162. Sitzung, Seite 15160 (A), der fünfte Absatz ist wie folgt zu lesen: „Es geht um die berühmten Marker- gene und die Resistenzen, die dabei entstehen könnten. An dieser Stelle geht es genau darum, diese auszuschlie- ßen.“ Seite 15160 (A), der zweite Absatz ist wie folgt zu le- sen: „Ich weiß von den Gesprächen mit Putin oder ande- ren Vertretern der russischen Regierung, dass immer ge- fragt wird, wie die Schritte zur Stabilisierung im nördlichen Kaukasus, insbesondere Tschetschenien, aus- sehen, und dass auf diesem Thema eindringlich beharrt wird.“ (D) (B) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15417 (A) ) (B) ) wässert werden.DIE GRÜNEN KProbst, Simone BÜNDNIS 90/ 11.03.2005 onkurrenzgründen zwischen den Bundesländern ver- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A n n v d L B d n G D A w v d d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Andres, Gerd SPD 11.03.2005 Barthle, Norbert CDU/CSU 11.03.2005 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 Bierwirth, Petra SPD 11.03.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2005 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 11.03.2005 Eickhoff, Martina SPD 11.03.2005 Feibel, Albrecht CDU/CSU 11.03.2005 Frechen, Gabriele SPD 11.03.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2005 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 11.03.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 11.03.2005 Hilsberg, Stephan SPD 11.03.2005 Hochbaum, Robert CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Küster, Uwe SPD 11.03.2005 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 11.03.2005 Michelbach, Hans CDU/CSU 11.03.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 11.03.2005 Mortler, Marlene CDU/CSU 11.03.2005 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 11.03.2005 R S S S S S S S S D T T V A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieabbau (Tagesordnungspunkt 20) Ulrich Kelber (SPD): Aus der Werbewirtschaft ken- en wir das Prinzip, ein positiv besetztes Wort inflatio- är zu nutzen und mit völlig sachfremden Inhalten zu erbinden. Das Gleiche versucht die Mehrheit im Bun- esrat mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in erster esung beraten. Die Überschrift des Gesetzes heißt ürokratieabbau. Der Inhalt ist ein anderer, ein ganz an- erer. Es geht der Mehrheit im Bundesrat gar nicht um we- iger Regelungen, es geht in den meisten Punkten des esetzentwurfes nur darum, dass die Bundesländer die inge selbst regeln wollen. Darüber kann man ja reden. ber weniger Bürokratie ist das nicht, schon gar nicht, enn die Regelungen von Bundesland zu Bundesland, on Gewerbegebiet zu Gewerbegebiet, kurz, von Lan- esgrenze zu Landesgrenze unterschiedlich sind. Hier ist ie Gefahr sehr groß, dass wichtige Regelungen aus ühe, Volker CDU/CSU 11.03.2005 charping, Rudolf SPD 11.03.2005 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 11.03.2005 chröder, Gerhard SPD 11.03.2005 eib, Marion CDU/CSU 11.03.2005 inghammer, Johannes CDU/CSU 11.03.2005 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 treb-Hesse, Rita SPD 11.03.2005 trothmann, Lena CDU/CSU 11.03.2005 r. Thomae, Dieter FDP 11.03.2005 illmann, Antje CDU/CSU 11.03.2005 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.03.2005 iolka, Simone SPD 11.03.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 15418 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 (A) ) (B) ) Auch im Bereich des Umweltschutzes hat der Gesetz- entwurf der Bundesratsmehrheit keineswegs den Abbau von Bürokratie, sondern nur den Abbau von Umwelt- schutz zur Folge. Das mag ja erklärtes Ziel von CDU/ CSU und FDP sein; dass Sie dabei aber auch bereit sind, am laufenden Band gegen geltendes EU-Recht zu ver- stoßen und damit saftige Geldstrafen zu riskieren, kön- nen Sie weder mir noch uns noch den Bürgerinnen und Bürgern erklären. Haben die Bundesländer versteckte Haushaltstöpfe entdeckt, aus denen sie Strafen bezahlen wollen? Wenn ja, sagen Sie uns, wo; wir hätten da eine Menge guter Ideen, wie man damit in die Bildung unse- rer Kinder investiert. Aber zurück zu dem so genannten Bürokratieabbau, der hier betrieben werden soll. An mehr als einer Stelle würden die Vorschläge eher zu mehr Bürokratie als zu weniger führen, so zum Beispiel beim Kreislaufwirt- schaftsgesetz oder bei den Vorschlägen zum SGB IV. Am verheerendsten aber wäre dieser Gesetzentwurf der Bundesratsmehrheit im Bereich der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Beim Bundes-Immissions- schutzgesetz soll die Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen die Anhörungsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in das Gutdünken der Länder gestellt werden. Ich persönlich habe noch nie etwas davon gehört, dass Luft- verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Ähnliches sich in Nordrhein-Westfalen anders anfühlen und auswirken als in Bayern oder Berlin. Werfen wir mal einen ganzen oberflächlichen Blick auf diesen Gesetzentwurf: Da werden 25 Artikel zur Än- derung bestehender Gesetze aneinander gereiht. Sechs dieser Vorschläge stimmt die Bundesregierung zu und sagt zu, sie in zukünftigen Gesetzentwürfen zu berück- sichtigen. Bei drei Vorschlägen wird deutlich, dass diese eher zu mehr Bürokratie als zu weniger führen. Bei vier weiteren Änderungsvorschlägen handelt es sich um solche, in denen Bund und Länder bereits in der Abstim- mung bzw. Überprüfung sind bzw. gerade erst gemein- sam andere Beschlüsse gefasst haben, Beispiel Kreis- laufwirtschaftsgesetz. Elf Vorschläge verstoßen gegen EU-Richtlinien und Beschlüsse. Haben Sie mitgezählt? Es bleibt einer! Einer, wo wir tatsächlich anderer Mei- nung sind als Sie und das betrifft den Jugendarbeits- schutz. Ich denke, allein mit diesem Kurzüberblick auf den Gesetzentwurf wird schon deutlich, was er ist: purer Aktionismus. Ich kann wirklich nur hoffen, dass sich Frau Merkel und Herr Stoiber bis nächste Woche etwas mehr einfallen lassen, wenn Sie mit dem Bundeskanzler auch über Bürokratieabbau reden wollen. Wie geht Bürokratieabbau wirklich? Die Bundes- regierung hat mit ihrem Masterplan Bürokratieabbau in einem Jahr bereits mehr als 75 Projekte umgesetzt, und dies in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und -instituten. Sie wird dort auch weiter konsequent voran- gehen. Im Bereich der Umweltschutzgesetzgebung wäre es aus unserer Sicht ein lohnender Versuch, die vielen Ge- setze und Verordnungen in ein stringent und übersicht- lich gestaltetes Umweltgesetzbuch zu überführen. Ich p o d v s s r A H A M z f d m d n m V P t (C (D ersönlich könnte sogar auf sehr viele Gesetze und Ver- rdnungen im Umweltschutz verzichten, wenn wir statt- essen für alle Bereiche Grenzwerte festlegen und ein erschärftes Haftungsrecht für Umweltsünder und -ver- chmutzer umsetzen würden. Ich bin überzeugt, dass ein olches Haftungsrecht zu viel mehr Umweltschutz füh- en würde, als jedes Gesetz dies vermag. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordneten Marga Elser, Ulrike Mehl und ans-Joachim Hacker haben darum gebeten, bei dem ntrag Die Regionalentwicklung in Brandenburg und ecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit – Die ivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist über- ällig auf Drucksache 15/4792 nachträglich in die Liste er Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 26. bis 30. April 2004 in Straßburg – Drucksachen 15/4082, 15/4290 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 21. bis 25. Juni 2004 in Straßburg – Drucksachen 15/4083, 15/4290 Nr. 1.2 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2004 – Drucksache 15/4609 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/4458 Nr. 2.27 Rechtsausschuss Drucksache 15/4085 Nr. 1.15 Drucksache 15/4085 Nr. 1.17 Drucksache 15/4213 Nr. 2.34 Drucksache 15/4213 Nr. 2.44 Drucksache 15/4213 Nr. 2.47 Drucksache 15/4296 Nr. 1.3 Drucksache 15/4458 Nr. 2.18 Drucksache 15/4458 Nr. 2.22 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. März 2005 15419 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.93 Drucksache 15/2447 Nr. 2.42 Drucksache 15/2519 Nr. 2.22 Drucksache 15/4567 Nr. 1.3 Drucksache 15/4705 Nr. 1.16 Drucksache 15/4705 Nr. 2.3 Drucksache 15/4705 Nr. 2.9 Drucksache 15/4705 Nr. 2.11 Drucksache 15/4705 Nr. 2.14 Drucksache 15/4705 Nr. 2.16 Drucksache 15/4705 Nr. 2.17 Drucksache 15/4705 Nr. 2.20 Drucksache 15/4705 Nr. 2.21 Drucksache 15/4705 Nr. 2.23 Drucksache 15/4705 Nr. 2.31 Drucksache 15/4780 Nr. 2.1 Drucksache 15/4780 Nr. 2.6 Drucksache 15/4780 Nr. 2.7 Drucksache 15/4780 Nr. 2.10 Drucksache 15/4780 Nr. 2.15 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4780 Nr. 2.5 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4705 Nr. 2.28 Drucksache 15/4780 Nr. 2.13 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4705 Nr. 2.26 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/4780 Nr. 2.16 164. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. März 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Gehb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn sich

    Herr Westerwelle nicht zur Intervention gemeldet hätte,
    hätte ich die Gelegenheit genutzt, das richtig zu stellen.
    Dass er sich gemeldet hat, entbindet mich von dieser
    Pflicht. So muss das sein. Auf der anderen Seite – das
    gebe ich auch zu –: Der Begriff Gesinnungsstrafrecht
    – selbst wenn Sie, Herr Stadler, gesagt haben, das sei ein
    Schritt in diese Richtung – dient nicht dazu, ein bisschen
    das Timbre herunterzusetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, Innenminister Beckstein

    hat eben schon gesagt, wir diskutierten hier nicht zum
    ersten Mal die Frage, wie das Versammlungsrecht ver-
    schärft oder verändert werden kann. Ich meine, wir ha-
    ben einen unbestimmten Rechtsbegriff in § 15 des Ver-
    sammlungsgesetzes. Danach sind Versammlungen zu
    verbieten oder an Auflagen zu binden, wenn sie gegen
    die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen. Nun
    ist das ein weites Feld für die Kasuistik sowohl der
    Instanzgerichte als auch des Bundesverfassungsge-
    richts. Wir versuchen seit geraumer Zeit, bei diesem un-
    bestimmten Rechtsbegriff ein bisschen Butter bei die
    Fische zu tun, ihn mit Fleisch anzufüttern. Deswegen ist
    jetzt in § 15 des Versammlungsgesetzes etwa ein Verbot
    von Versammlungen insbesondere an bestimmten Orten
    vorgesehen.

    Nun muss ich sagen: Die Anhörung in der letzten Wo-
    che – jeder nimmt offenbar irgendeinen für sich als
    Kronzeugen – hat die breite Palette aller Auffassungen
    dargelegt.


    (Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Genau so war es!)


    Ich erinnere mich an Herrn Battis, der gesagt hat, er
    könne sich auch vorstellen, dass es bei der geltenden Ge-
    setzeslage bleibt. Dann gab es andere, die gesagt haben,
    es hätte gereicht, wenn man nur an der Schraube des
    Versammlungsrechts gedreht hätte. Übrigens wäre das
    auch mir näher gekommen. Die – nicht extreme – ganz
    andere Position ist, sowohl das Versammlungsrecht als
    auch das Strafrecht zu ändern. Das ist der Gesetzent-
    wurf, den wir heute hier beraten und dem wir auch zu-
    stimmen.

    Meine Damen und Herren, wo sind die Vor- und
    Nachteile? Das soll hier heute keine Rechtsvorlesung
    sein, sondern wir machen Rechtspolitik. Dennoch muss
    man, um das einmal den Leuten klarzumachen, sagen,
    wo die Gefahren liegen. Sicherlich wäre es unseriös,
    heute hier aufzutreten und zu sagen: Mit diesem Gesetz-
    entwurf ist ein für alle Mal jeder Aufmarsch der Nazis
    unterbunden; er ist verfassungsfest und auch gerichts-
    fest. – Damit würden freilich falsche Begehrlichkeiten
    geweckt und wir liefen Gefahr, wenn es keinen Bestand
    vor den Gerichten hat, noch schlechter dazustehen als

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    (C (D etzt; denn es ist nichts schlimmer, als wenn ein Politiker ollmundig von der Verfassungsmäßigkeit redet und hinerher die Verfassungswidrigkeit attestiert bekommt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Andererseits dürfen wir aber auch nicht bei jedem
    erbleibenden Rest an Bedenken sofort unsere legislato-
    ischen Maßnahmen runterschrauben auf null, quasi ge-
    annt wie das Häschen vor der Schlange nach Karlsruhe
    der auch zu den Instanzgerichten schauen: Wird das
    ohl Bestand haben? Alle Sachverständigen haben ge-
    agt, eine Garantie, dass das vor dem Verfassungsgericht
    ält, könnten sie nicht geben. Sie dürften sie auch gar
    icht geben, denn in Deutschland gibt es nur eine einzige
    nstitution, die feststellen kann, ob etwas verfassungs-
    idrig ist oder nicht: Das ist das Bundesverfassungs-
    ericht. Selbst dort ist in den Senaten die Entscheidung
    icht immer unisono, sondern – wir wissen es alle – wir
    aben knappe Entscheidungen von vier zu vier über fünf
    u drei bis sieben zu eins, acht zu null. Die gesamte Pa-
    ette ist möglich. Niemand soll für sich in Anspruch neh-
    en, er hätte nun die Weisheit für sich gepachtet.
    Meine Damen und Herren, gerade das Bundesverfas-

    ungsgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung zum
    ersammlungsrecht eine Grenze des Versammlungs-
    echts in den Strafgesetzen gesehen. Nur warne ich da-
    or, grundrechtswidrige Eingriffe etwa dadurch rechtfer-
    igen oder nobilitieren zu wollen, dass man sie einfach
    nter Strafe stellt. Die bloße Pönalisierung von Verhal-
    en, auch von Meinungsäußerungen, wird nicht deshalb
    rundrechtskonform, weil man es unter Strafe stellt. Al-
    erdings ist hier doch etwas anders gemacht worden,
    err Stadler: Man hat es nicht dabei bewenden lassen,
    ie bloße Artikulation von Meinungen strafbewehrt wer-
    en zu lassen, sondern man hat den Tatbestand um zwei
    rfolgsmerkmale ergänzt, nämlich die Störung des öf-
    entlichen Friedens und die Verletzung der Menschen-
    ürde. Da gibt es eigentlich an der Verfassungsmäßig-
    eit keine signifikanten Bedenken. Ich will mich jetzt
    icht selbst einreihen und sagen, ob es verfassungsmäßig
    st oder nicht, obwohl ich eben gesagt habe, außer dem
    undesverfassungsgericht könne das keiner machen. Es
    ibt aber keine durchgreifenden Bedenken. Das ist aller-
    ings durchgängig von den Gutachtern auch gesagt wor-
    en, namentlich von Herrn Professor Poscher, von Herrn
    ack und von den anderen auch.
    Ich sehe eine kleine andere Schwierigkeit, bedingt da-

    urch, dass ich hauptberuflich damit sowohl in der Exe-
    utive als auch in der Judikative bereits befasst war,
    ämlich die Frage: Wie soll eigentlich ein Beamter in ei-
    er Versammlungsbehörde prognostizieren, ob ein Auf-
    arsch und eine Versammlung der Neonazis – erstens –
    en öffentlichen Frieden stört, und das – zweitens – in
    iner die Würde der Opfer verletzenden Weise?
    in Strafgericht kann das besser, weil es eine Ex-post-
    etrachtung vornimmt. Da wird durch den Staatsanwalt
    rmittelt. Es gibt einen Referendar, der das Votum vorbe-
    eitet. Dann beugen sich drei Berufsrichter darüber.


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)







    (A) )



    (B) )


    Dr. Jürgen Gehb

    Dann gibt es einen Anwalt, dann wird Beweis erhoben.
    Im Nachhinein ein Verhalten als strafwürdig zu betrach-
    ten ist sehr viel einfacher – obwohl es sicherlich noch
    schwierig genug ist –, als es prospektivisch beispiels-
    weise durch einen Oberinspektor einer Ordnungsbe-
    hörde gerichtsfest machen zu lassen, und zwar weniger
    verfassungsgerichtsfest als instanzgerichtsfest; denn zu-
    erst kommen die Verfahren, in denen es um Verbotsver-
    fügungen geht, die mit Widerspruch angegriffen werden,
    und in denen einstweiliger Rechtsschutz beantragt wird,
    vor die Instanzgerichte. Das endet in der Regel vor dem
    OVG oder dem VGH. Dann muss quasi in einer Nacht-
    und-Nebel-Aktion – das Gericht hat oft nicht viel Zeit,
    weil die Demonstrationen meistens samstags stattfin-
    den – bei summarischer Würdigung der Sach- und
    Rechtslage entschieden werden, ob einstweiliger Rechts-
    schutz gewährt wird oder nicht. Das ist schwierig.

    Wir müssen dem Gesetz trotzdem eine Bewährungs-
    chance geben. Wir können natürlich am grünen Tisch
    leicht alles abwägen. Aber was sollen wir den Leuten in
    Wunsiedel sagen? Herr Kollege Dr. Friedrich – Frau
    Sonntag-Wolgast hat schon einen anderen Betroffenen
    genannt –, Sie sehen fast täglich, was dort los ist, wir
    nicht. Der Kollege Bosbach hat Recht: Wir befinden uns
    zwischen Szylla und Charybdis. Entweder kann man uns
    vorwerfen: „Ihr lasst euch im Wettlauf mit den Gutmen-
    schen um die beste Lösung gegen die Naziaufmärsche
    treiben“ oder es heißt: „Ihr schaut tatenlos zu, wie sich
    diese braune Brut kampflos wieder entwickelt.“ In die-
    sem Spannungsbogen mussten wir tätig werden und wir
    sind tätig geworden. Ich selber möchte die Verfassungs-
    widrigkeit und die Aufhebung durch Instanzgerichte
    nicht herbeireden. Vielmehr möchte ich den Gerichten
    und den Behörden die Gelegenheit geben, zu überprüfen,
    ob sich dieses Gesetz bewährt oder nicht. Wenn wir kei-
    nes machen, dann bleibt alles, wie es ist. Nach der mo-
    mentanen Gesetzeslage – de lege lata – werden eben
    nicht alle diese Dinge ausgeschlossen; denn sonst gäbe
    es ja keine Gerichtsentscheidungen, mit denen nachträg-
    lich Verbotsverfügungen aufgehoben wurden.

    Meine Damen und Herren, lassen Sie es uns bei aller
    juristisch-dogmatischen Feinziselierung doch einmal
    darauf ankommen, wie sich das Gesetz in der Praxis be-
    währt. Neben der Juristerei müssen natürlich die mündi-
    gen Bürger – davor habe ich keine Bange – zeigen, wer
    die Mehrheit im Staate hat und dass Rechtsextremisten
    und Linksextremisten bei uns in Deutschland absolut in
    der Minderheit sind und auf politischem Wege bekämpft
    werden müssen. Wenn das nicht hilft, müssen die Exeku-
    tive und die Judikative flankierend tätig werden.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Ich erteile das Wort dem Bundesminister des Innern,
Otto Schily.


(Beifall bei der SPD)


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(C (D Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! uerst gilt es den erfreulichen Sachverhalt festzustellen, ass unter den Parteien Einmütigkeit darüber herrscht, ass die Versammlungsfreiheit zu den elementaren Betandteilen unserer Verfassungskultur und – wir können as sogar noch weiter fassen – der europäischen Verfasungskultur gehört. Wir verdanken der Versammlungsreiheit den Aufwuchs des Rechtsstaates und der emokratie in Europa. Deshalb haben alle diejenigen echt, die diese Verfassungskultur hochhalten und vereidigen. Eine kleine Fußnote: Wer den Anspruch erhebt, sich rgendwann einmal unter das Dach der europäischen erfassungskultur zu begeben, muss sehr darauf achten, ass Frauendemonstrationen nicht brutal niedergeschlaen werden, wie es in der Türkei geschehen ist. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei Herrn Kol egen Bosbach für seine Äußerungen ausdrücklich zu beanken, genauso wie bei Frau Kollegin Köhler, die mich uf eine schlimme, antisemitische und rassistische Publiation in der Türkei aufmerksam gemacht hat. Es ist icht mit der europäischen Rechtskultur zu vereinbaren nd nicht zu dulden, dass ein Blatt in der Türkei die eutsche Regierung oder ein Mitglied des deutschen Paraments – in diesem Fall ist Frau Kollegin Köhler betrofen – beleidigt. Auch das halte ich für unmöglich. Ein weiterer erfreulicher Sachverhalt ist, dass sich die roßen demokratischen Parteien hier aufeinander zubeegt haben. Zu einer respektvollen politischen Auseiandersetzung gehört, dass wir auch diejenigen achten, ie eine andere Auffassung – der Kollege Stadler hat es ier vorgemacht – vertreten. Ich finde, das gehört sich o. Wir sollten niemandem, der diesem Gesetz nicht zutimmt, unterstellen, dass er sich von Rassismus und echtsextremismus nicht ebenso scharf abgrenzt. Das nzuerkennen gehört zu einer fairen Auseinandersetung. (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Beifall im ganzen Hause)


    (Beifall im ganzen Hause)


    Erwartungsgemäß begrüße ich es sehr, dass dieser
    esetzentwurf heute vorgelegt wird. Er ist gewiss ein
    ompromiss. Sie werden es mir auch nicht verargen,
    enn ich Ihnen nicht vorenthalte, dass ich es eher be-
    rüßt hätte, wenn der ursprüngliche Entwurf von Frau
    ollegin Zypries und mir Zustimmung gefunden hätte.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wir auch!)

    s wäre unehrlich, wenn ich Ihnen das verheimlichen
    ollte.


    (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Uns war das schon bekannt!)


    ch teile die Auffassung des Kollegen Beckstein, dass
    er Begriff der Verharmlosung in der Gesetzgebung in






    (A) )



    (B) )


    Bundesminister Otto Schily

    der Tat schon heute verwendet wird; deshalb sehe ich
    keinen Grund, ihn nicht auch hier zu verwenden.

    Aber es gibt immerhin eine Verbesserung. Auch das
    ist ein Fortschritt. Wir können jetzt nichts tun – Herr
    Gehb hat das richtig dargestellt –; dann bleibt es beim
    jetzigen Zustand, und zwar mit allen schlimmen Auswir-
    kungen, die wir aus der Rechtsprechung kennen. Hier ist
    mehrfach von der Gemeinde Wunsiedel und dem, was
    diese Gemeinde Jahr für Jahr ertragen muss, die Rede
    gewesen. Ich begrüße ausdrücklich, dass von allen Sei-
    ten Solidarität mit der demokratischen Öffentlichkeit
    Wunsiedels geäußert worden ist. Das sollte noch einmal
    unterstrichen werden.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)


    Wenn wir jetzt etwas tun, um diesen Menschen Beistand
    zu leisten, dann ist das auf jeden Fall besser, als wenn
    wir nichts tun.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wie Herr Gehb zu Recht gesagt hat, werden wir se-

    hen, ob sich unser Vorgehen in der Praxis bewährt. Man
    kann bezweifeln, dass durch unser Tun alles verhindert
    wird; aber immerhin kommt ein weiteres Werkzeug zur
    Anwendung. Man muss hier ganz schlicht entscheiden:
    Ist es besser, es so zu belassen, wie es ist, oder ist es bes-
    ser, es in diesem Sinne zu verändern? Ich bin eindeutig
    dafür, etwas auf der Grundlage des gemeinsamen Ge-
    setzentwurfs zu tun.

    Um hier ganz ehrlich zu sein – wir müssen offen mit-
    einander reden –: Ich bleibe dabei, dass es besser wäre
    – ich sage das, obwohl man sich als Vertreter der Exeku-
    tive hier zurückzuhalten soll –, wenn der Bundestag den
    befriedeten Bezirk um das Brandenburger Tor erwei-
    tert.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich weiß, dass ich damit eine gegensätzliche Meinung zu
    der meiner Freunde in der Koalition vertrete.

    Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass der Ansatz,
    den ich vertrete, kein Allheilmittel ist; schließlich soll
    diese Regelung nur an Sitzungstagen gelten. Aber es
    gäbe an diesen Tagen eben eine gewisse Schutzwirkung.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovor denn?)


    Ich teile die Ansicht von Herrn Bosbach – ich muss das
    hier offen sagen –: Warum soll durch die Regelung über
    den befriedeten Bezirk ausgerechnet das Brandenburger
    Tor nicht geschützt werden, wenn wir die unmittelbare
    Umgebung des Reichstages dadurch schützen? Das ist
    nicht zu verstehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich muss noch eine kurze Bemerkung an Frau Kolle-

    gin Stokar richten.

    (Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Das ist aber ganz selten! – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Jetzt kommen seine Lieblinge!)


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    (C (D er Kollege Stadler hat seine Rede mit einem wunderbaen Satz von Montesquieu begonnen. Dieser Satz trifft in iesem Fall auf Sie, Frau Stokar, zu. Natürlich ist die infuhr von Gegenständen, deren Verbreitung in eutschland unter Strafe gestellt ist, verboten. Dafür raucht man kein zusätzliches Gesetz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    ir dürfen keine Gegenstände einführen, deren Verbrei-
    ng in Deutschland verboten ist. Insofern brauchen Sie
    ich keine Sorgen zu machen. Deshalb verweise ich an
    ieser Stelle auf Montesquieu.
    Das Versammlungsrecht ist das eine, die Zivilcourage

    nd das beherzte Auseinandersetzen mit Rechtsextre-
    ismus und Neonazismus das andere. In diesem Zusam-
    enhang sollten wir einen wichtigen Satz von Cornelie
    onntag-Wolgast hervorheben. Ich finde, sie hat voll-
    ommen Recht, wenn sie sagt, dass es – neben allen
    olizeilichen, gesetzlichen und strafrechtlichen Maßnah-
    en – sehr entscheidend ist, dass wir die Öffentlichkeit
    elbstbewusst für uns als Demokraten in Anspruch neh-
    en. Das Wichtigste ist, dass die demokratische Öffent-
    chkeit am 8. Mai hier vollzählig versammelt ist, damit
    ein Neonazi auch nur eine Spur breit Raum hat, sich
    ort zu bewegen. Die demokratische Öffentlichkeit muss
    ort zeigen, was Demokratie bedeutet.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)