Plenarprotokoll 15/163
tes Deutschland – Gleichstellung geht
alle an
(Drucksache 15/5029) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Ute Berg, Jörg
Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ursula Sowa,
Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Frauen in Wissenschaft und For-
schung stärken – Chancengleichheit
auch als Wettbewerbsfaktor erhöhen
(Drucksache 15/5030) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Dagmar
Schmidt (Meschede), Karin Kortmann,
Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (12. Ausschuss) zu dem An-
trag der Abgeordneten Annette Widmann-
Mauz, Irmgard Karwatzki, Dr. Maria
Böhmer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Tatsächliche
Gleichberechtigung durchsetzen – Zehn
Jahre Novellierung des Art. 3 Abs. 2 des
Grundgesetzes
(Drucksachen 15/4146, 15/5052) . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
15184 B
15184 C
15185 A
Deutscher B
Stenografisch
163. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Albrecht Feibel und Horst Schmidbauer
(Nürnberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
a) Antrag der Abgeordneten Christel Humme,
Sabine Bätzing, Ute Berg, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Irmingard Schewe-
Gerigk, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Auf dem Weg in ein geschlechtergerech-
d
15183 A
15183 A
15183 D
und der Fraktion der SPD sowie der Abge-
ordneten Thilo Hoppe, Volker Beck
(Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, weite-
undestag
er Bericht
ung
en 10. März 2005
t :
rer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge-
schlechtergerechtigkeit bleibt zentrale
Voraussetzung für Entwicklung – Zehn
Jahre nach der UN-Weltfrauenkonfe-
renz in Peking
(Drucksache 15/5031) . . . . . . . . . . . . . . .
) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Berichte für die Europäische Kommis-
sion zur Umsetzung des Europäischen
Sozialfonds in der Bundesrepublik
Deutschland – Zeiträume 1994 bis 1999
(Aktualisierung) und 2000 bis 2006 –
hier: Verwirklichung der Chancen-
gleichheit von Frauen und Män-
nern auf dem Arbeitsmarkt
(Drucksache 15/2049) . . . . . . . . . . . . . . .
15184 C
15184 D
Antrag der Abgeordneten Rita Pawelski,
Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
CSU: Gleichberechtigtes Leben für Frauen
und Mädchen aus Migrantenfamilien in
Deutschland
(Drucksache 15/5017) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle
Laurischk, Dr. Karl Addicks, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP: Frauen-
politik – Gesellschaftlicher Erfolgsfaktor
(Drucksache 15/5032) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hannelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) . . .
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . .
Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu
dem Antrag der Abgeordneten Ronald
Pofalla, Karl-Josef Laumann, Dagmar
Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Pakt für
Deutschland
(Drucksachen 15/4831, 15/4986) . . . . . . .
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15185 A
15185 B
15185 C
15187 B
15189 A
15190 D
15192 C
15193 C
15195 B
15196 A
15196 C
15197 B
15198 C
15199 C
15199 D
15201 A
15202 C
15203 A
15204 D
15205 A
15205 C
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu
dem Antrag der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Wider die Ver-
trauenskrise – Für eine konsistente und
konstante Wirtschaftspolitik
(Drucksachen 15/1589, 15/4985) . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 4:
ntrag der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs,
agmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der CDU/
SU: Kein weiterer Arbeitsplatzabbau –
ntidiskriminierungsgesetz zurückziehen
Drucksache 15/5019) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ranz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . .
atrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
onald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 22:
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Drit-
ten Gesetzes zur Änderung des Spreng-
stoffgesetzes und anderer Vorschriften
(3. SprengÄndG)
(Drucksache 15/5002) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/
71/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 4. November 2003
betreffend den Prospekt, der beim öf-
fentlichen Angebot von Wertpapieren
oder bei deren Zulassung zum Handel
zu veröffentlichen ist, und zur Ände-
rung der Richtlinie 2001/34/EG (Pros-
pektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
(Drucksache 15/4999) . . . . . . . . . . . . . . .
15205 D
15205 D
15206 A
15210 B
15214 A
15215 D
15217 D
15220 B
15222 A
15223 C
15224 C
15225 C
15228 A
15228 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 III
c) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch,
Daniel Bahr (Münster), Detlef Parr, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Nachhaltige Entwicklung im de-
mographischen Wandel fördern – Po-
tenziale des Alters nutzen
(Drucksache 15/3538) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper,
Ulrike Flach, Hellmut Königshaus, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Implementierung eines wirksa-
men Tsunami-Frühwarnsystems für den
Indischen Ozean unter Einbeziehung
des deutschen Forschungsnetzwerkes
(Drucksache 15/4854) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Bundesbesoldungsgesetzes
(Drucksache 15/4115) . . . . . . . . . . . . . . . .
f) Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler,
Rainer Funke, Ernst Burgbacher, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Für ein modernes Berufsbeamtentum
(Drucksache 15/4560) . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Karl
Addicks, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP:
Schwangerschaftsabbruch nach Pränatal-
diagnostik – Verantwortungsvolle Regelun-
gen und Maßnahmen treffen
(Drucksache 15/5034) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 23:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Öko-Landbaugesetzes
(Drucksachen 15/4735, 15/4951) . . . . . . .
b) – c)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 190 und
191 zu Petitionen
(Drucksachen 15/4940, 15/4941) . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der SPD: Haltung der Bundesregierung zu
den durch Überschüsse möglichen Bei-
tragssenkungen in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15228 B
15228 B
15228 C
15228 C
15228 C
15228 C
15229 A, B
15229 B
lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . .
olfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
etra Selg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
udrun Schaich-Walch (SPD) . . . . . . . . . . . .
ndreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
nja Hajduk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
r. Erika Ober (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . .
r. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . .
arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
eter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 4:
eratung des Zwischenberichts der Enquete-
ommission „Ethik und Recht der modernen
edizin“: Patientenverfügungen
Drucksache 15/3700) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
homas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
hrista Nickels (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . .
olfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
ubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
olf Stöckel (SPD) (Erklärung nach
§ 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15229 B
15231 A
15232 A
15232 D
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15259 C
15260 D
15261 D
15263 A
15264 A
15264 C
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
Tagesordnungspunkt 5:
a) Antrag der Abgeordneten Karl-Theodor
Freiherr von und zu Guttenberg, Dr.
Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU: Für ein stärkeres En-
gagement der Europäischen Union auf
dem westlichen Balkan
(Drucksache 15/4722) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer
Stinner, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Europäische Zu-
kunft für Bosnien und Herzegowina –
„Bonn Powers“ des Hohen Repräsen-
tanten abschaffen
(Drucksache 15/4406) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dr.
Werner Hoyer, Daniel Bahr (Münster),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Status des Kosovo als EU-
Treuhandgebiet
(Drucksachen 15/2860, 15/4799) . . . . . . .
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung über die
Ergebnisse ihrer Bemühungen um die
Weiterentwicklung der politischen und
ökonomischen Gesamtstrategie für die
Balkanstaaten und ganz Südosteuropa
für das Jahr 2004
(Drucksache 15/4813) . . . . . . . . . . . . . . . .
Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . .
Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Siegfried Helias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Errichtung einer „Bundesstiftung Baukul-
tur“
(Drucksache 15/4998 (neu)) . . . . . . . . . . . . . .
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15270 A
15271 B
15272 D
15273 C
15274 D
15274 D
15276 A
15278 B
ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
etra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 7:
) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz
Seiffert, Otto Bernhardt, weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der CDU/CSU
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Vereinheitlichung der Umsatzgrenze
bei der Berechnung der Steuer nach
vereinnahmten Entgelten
(Drucksachen 15/3193, 15/4814) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr.
Andreas Pinkwart, Carl-Ludwig Thiele,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Reform der Umsatzsteuer –
Durch Umstellung von der Soll- auf die
Istbesteuerung Umsatzsteuerbetrug wirk-
sam bekämpfen und unnötige Liquidi-
tätsbelastungen der Wirtschaft vermei-
den
(Drucksachen 15/2977, 15/4814) . . . . . . .
eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
utta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 8:
ntrag der Fraktionen der SPD und des
ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Stabili-
ätspolitik im Kaukasus und die Zukunft
schetscheniens
Drucksache 15/4855) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
elanie Oßwald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 9:
) Große Anfrage der Abgeordneten Ernst
Burgbacher, Marita Sehn, Dr. Christel
Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Probleme des
15279 C
15280 B
15281 C
15281 C
15281 D
15284 A
15286 A
15286 D
15288 A
15288 B
15289 D
15291 B
15291 C
15293 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 V
Tourismus in Deutschland trotz des
weltweiten Aufschwungs dieser Zu-
kunftsbranche
(Drucksachen 15/2033, 15/3287) . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, Klaus
Haupt, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Ju-
gendarbeitsschutzgesetzes
(Drucksache 15/2664) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Daniel Bahr (Münster), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Sommerferienregelung verbrau-
cherfreundlicher gestalten – Gesamtfe-
rienzeitraum auf 90 Tage ausdehnen
(Drucksachen 15/3102, 15/4121) . . . . . . .
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag
der Abgeordneten Jürgen Klimke, Klaus
Brähmig, Edeltraut Töpfer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Marketing für die Hauptstadt
Berlin
(Drucksachen 15/3491, 15/5014) . . . . . . .
Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 10:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Statistikregis-
tergesetzes und sonstiger Statistikgesetze
(Drucksachen 15/4696, 15/4955) . . . . . . . . . .
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) . . . . . . . . . .
Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) . . . . . . .
Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Angela Schmid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele,
Stephan Hilsberg, Franziska Eichstädt-
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15303 D
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15306 B
15307 C
ohlig, Werner Kuhn (Zingst), Ulrich Adam
nd weiterer Abgeordneter: Gelände um das
randenburger Tor als Ort des Erinnerns
n die Berliner Mauer, des Gedenkens an
hre Opfer und der Freude über die Über-
indung der deutschen Teilung
Drucksache 15/4795) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU) . . . . . . . .
agesordnungspunkt 12:
) Antrag der Abgeordneten Dagmar
Schmidt (Meschede), Karin Kortmann,
Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD, der Abge-
ordneten Christa Reichard (Dresden), Dr.
Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo
Hoppe, Volker Beck (Köln), weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN: Biologische
Vielfalt schützen und zur Armutsbe-
kämpfung und nachhaltigen Entwick-
lung nutzen
(Drucksache 15/4661) . . . . . . . . . . . . . . .
) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Fortschrittsbericht zur deutschen bila-
teralen Entwicklungszusammenarbeit im
Waldsektor
(Drucksache 15/4600) . . . . . . . . . . . . . . .
agmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . . .
hrista Reichard (Dresden) (CDU/CSU) . . . .
Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 13:
nterrichtung durch die Bundesregierung:
ericht der Bundesregierung über ihre Ex-
ortpolitik für konventionelle Rüstungsgü-
er im Jahre 2003 (Rüstungsexportbericht
003)
Drucksache 15/4400) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15308 C
15308 D
15309 D
15310 D
15311 D
15312 D
15313 A
15313 A
15314 C
15316 A
15316 D
15317 D
15318 D
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Müller (Zittau) (SPD) . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 14:
Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes
zur Änderung des Wohngeldgesetzes
(Drucksache 15/4977) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
a) Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann,
Dr. Peter Jahr, Peter H. Carstensen (Nord-
strand), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Projekt des Um-
weltbundesamtes zur so genannten un-
angekündigten Feldbeobachtung end-
gültig stoppen
(Drucksache 15/4935) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel
Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Volker Wissing, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der FDP: Verdeckte
und unangekündigte Feldbeobachtung
durch Umweltbundesamt (UBA) stop-
pen
(Drucksache 15/5033) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 16:
a) Antrag der Abgeordneten Winfried
Nachtwei, Ernst Bahr (Neuruppin), Götz-
Peter Lohmann, Ingrid Arndt-Brauer,
Cornelia Behm und weiterer Abgeordne-
ter: Die Regionalentwicklung in Bran-
denburg und Mecklenburg-Vorpom-
mern braucht Klarheit – Die zivile
Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist
überfällig
(Drucksache 15/4792) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Günther
Friedrich Nolting, Helga Daub, Jörg van
Essen, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Sinnvolles Nebenei-
nander von Tourismus und Bundes-
wehr
(Drucksache 15/4956) . . . . . . . . . . . . . . . .
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I
A
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–
15319 A
15320 A
15322 B
15323 B
15324 A
15324 C
15325 B
15325 C
15325 C
15325 D
15326 A
alter Kolbow, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . .
infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ünther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . . . . .
r. Hermann Kues (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
rnst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . .
erner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
ntwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
tatistikregistergesetzes und sonstiger Statis-
ikgesetze (Tagesordnungspunkt 10)
erner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Än-
erung des Wohngeldgesetzes (Tagesord-
ungspunkt 14)
olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . .
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
er Anträge:
Projekt des Umweltbundesamtes zur so
genannten unangekündigten Feldbeobach-
tung endgültig stoppen
15326 B
15327 C
15328 D
15329 D
15330 D
15331 D
15332 C
15333 D
15334 B
15335 C
15337 A
15337 C
15338 B
15339 A
15340 A
15340 C
15341 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 VII
– Verdeckte und unangekündigte Feldbe-
obachtung durch Umweltbundesamt (UBA)
stoppen
(Tagesordnungspunkt 15)
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . .
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .15342 B
15343 B
15344 C
15345 A
15345 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 15183
(A) )
(B) )
163. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 15337
(A) )
(B) )
unserer Sicht, dass nunmehr auch die ZusammensetzungDIE GRÜNEN
cSteenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 10.03.2005
hung der Berlin-Klausel. Von größerer Bedeutung ist aus
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
*
**
A
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a
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u
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 10.03.2005
Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2005
Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2005
Bierwirth, Petra SPD 10.03.2005
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 10.03.2005
Bulmahn, Edelgard SPD 10.03.2005
Göppel, Josef CDU/CSU 10.03.2005
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10.03.2005**
Freiherr von und zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 10.03.2005
Haack (Extertal), Karl
Hermann
SPD 10.03.2005
Hilsberg, Stephan SPD 10.03.2005
Höfer, Gerd SPD 10.03.2005*
Dr. Küster, Uwe SPD 10.03.2005
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 10.03.2005
Minkel, Klaus CDU/CSU 10.03.2005
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2005
Dr. Rossmann, Ernst
Dieter
SPD 10.03.2005
Scharping, Rudolf SPD 10.03.2005
Schily, Otto SPD 10.03.2005
Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2005
Schröder, Gerhard SPD 10.03.2005
Seib, Marion CDU/CSU 10.03.2005
S
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Statistikregistergesetzes und sons-
tiger Statistikgesetze (Tagesordnungspunkt 10)
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Ziel des Gesetzes ist es, die Auskunftspflichtigen
u entlasten und somit überflüssige bürokratische Vor-
chriften abzubauen. Dies geschieht durch eine effizien-
ere Nutzung der bei den statistischen Ämtern bereits
orhandenen Daten. Gleichzeitig nehmen wir die not-
endigen Anpassungen vor, die sich aus Änderungen
er Handwerksordnung ergeben. Unter anderem ist vor-
esehen, dass künftig die statistikinterne Verknüpfung
on Daten wesentlich vereinfacht werden soll. Als Er-
atz für die entfallene Arbeitsstättenzählung soll die
ommunalstatistik Zugang zu ausgewählten Daten des
tatistikregisters erhalten. Das jetzt vorliegende Gesetz
at einen Vorschlag des Bundesrates grundsätzlich be-
ücksichtigt, einen zweiten jedoch abgelehnt, weil wir
icht mehr, sondern weniger bürokratische Gesetze wol-
en. Den Vorschlag, eine stärkere arbeitsteilige Zusam-
enarbeit zwischen den statistischen Ämtern des Bun-
es und der Länder zu ermöglichen, haben wir – mit
iner verfassungsrechtlichen Klarstellung – aufgenom-
en.
Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf der Bun-
esregierung hat es damit vier Ergänzungen bzw. Ände-
ungen gegeben: die schon erwähnte Verbesserung der
rbeitsteiligen Zusammenarbeit von Bundes- und Landes-
mtern, eine Erhöhung des maximalen Stichproben-
mfangs bei bestimmen Erhebungen sowie die Strei-
trothmann, Lena CDU/CSU 10.03.2005
r. Thomae, Dieter FDP 10.03.2005
illmann, Antje CDU/CSU 10.03.2005
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2005
iolka, Simone SPD 10.03.2005
öhrl, Dagmar CDU/CSU 10.03.2005
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
15338 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
(A) )
(B) )
des Statistischen Beirats durch eine Änderung des Bun-
desstatistikgesetzes angepasst wurde. Der Statistische
Beirat wird nun um je einen Vertreter der Umweltver-
bände, einen weiteren Vertreter der Wissenschaft sowie
einen Vertreter des Statistischen Amtes der Europäi-
schen Gemeinschaft erweitert. Damit wird der mitt-
lerweile großen Bedeutung der Umweltstatistik ebenso
Rechnung getragen wie dem gewachsenen Einfluss der
EU auf die Bundesstatistiken.
Für uns ist wenig nachvollziehbar, weshalb Union
und FDP diesem Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt
haben. Es bleiben Zweifel, ob dabei nur sachliche Erwä-
gungen bestimmend sind. Wir jedenfalls werden das
Gesetz heute verabschieden und werden damit einen
weiteren Baustein zur Vereinfachung, das heißt zum
Bürokratieabbau, leisten.
Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben,
dass durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Kosten für
die öffentlichen Haushalte entstehen. Auch für Unter-
nehmen führt die Gesetzesvorlage zu keinem zusätz-
lichen Aufwand; möglicherweise wird sogar der Auf-
wand reduziert. Nicht zuletzt sind auch keine negativen
Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher zu erwarten. Von daher möchte ich Sie bitten, dem
Gesetz in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Neunten Ge-
setzes zur Änderung des Wohngeldegesetzes
(Tagesordnungspunkt 14)
Wolfgang Spanier (SPD): Wir beraten heute das
Neunte Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes.
Dieses Gesetz betrifft die Bewohnerinnen und Bewohner
von Heimen. Es geht darum, klarzustellen, wie das
Wohngeld für diesen Personenkreis berechnet wird und
wieweit dabei die Hilfe in besonderen Lebenslagen be-
rücksichtigt wird.
Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 11. Dezember 2003, mit dem das Gericht entschie-
den hat, dass Hilfe in besonderen Lebenslagen bei Heim-
bewohnern nicht als Einkommen gerechnet werden darf,
wenn der Wohngeldanspruch für diesen Personenkreis
ermittelt wird. In der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum
31. Dezember 2004 war es jedoch Wille des Gesetzge-
bers und Praxis in den Ländern, dass der für den Lebens-
unterhalt bestimmte Anteil der Hilfe in besonderen Le-
benslagen dem wohngeldrechtlichen Einkommen
zugerechnet wurde. Das Gericht hat nun anders entschie-
den. Deshalb ist eine Klarstellung notwendig.
Schon vorab sei gesagt: Der Bundesrat hat sich mit
diesem Gesetzentwurf eingehend beschäftigt und in sei-
ner Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, gegen den
Gesetzentwurf keine Einwände zu erheben. Das ist
wichtig, weil jede Änderung des Wohngeldgesetzes ein-
vernehmlich zwischen Bund und Ländern geregelt wer-
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(D
en muss, weil ja auch die Kosten für das Wohngeld je
ur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.
Mit dem Gesetz soll noch einmal klargestellt und neu
eregelt werden, was bereits mit der Novelle des Wohn-
eldgesetzes 1999 beabsichtigt wurde. Selbstverständlich
ird dabei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
erücksichtigt. Es soll noch einmal klar geregelt werden,
ass bei der Berechnung des Wohngeldes der Teil der
ilfe in besonderen Lebenslagen, der zum Lebensunter-
alt bestimmt ist, als Einkommen berücksichtigt wird.
ür die Betroffenen heißt das, sie haben einen geringe-
en Wohngeldanspruch. Insgesamt – und das ist ganz
ichtig – führt das aber nicht zu einer Schlechterstellung
er Betroffenen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen und Wohngeld ver-
alten sich zueinander wie zwei kommunizierende Röh-
en. Grundsätzlich steigt oder fällt nämlich die Hilfe in
esonderen Lebenslagen im gleichen Maß, wie das
ohngeld fällt oder steigt. Ich möchte noch einmal un-
erstreichen: Für Heimbewohner, die Hilfe in besonderen
ebenslagen bekommen, entsteht durch dieses Gesetz
ein finanzieller Nachteil.
Eine Besonderheit dieser Gesetzesänderung ist: Sie
st rückwirkend. Das ist deshalb möglich, weil der Ge-
etzgeber hiermit nur das noch einmal klarstellen will,
as er ursprünglich gewollt hat und was dann auch ein-
ellig so angewandt worden ist. Dass eine solche rück-
irkende Gesetzgebung zulässig ist – auch gegenüber
em Bürger und das ist ja das Entscheidende – wird im
egründungsteil des Gesetzes ausführlich erläutert. Des-
alb ersparen Sie mir, dass ich näher darauf eingehe. Ich
ehe davon aus, dass die Begründung schlüssig ist und
ass das Gesetz rechtlich einwandfrei ist.
Das Gesetz bringt also keine Schlechterstellung für
ie Heimbewohner. Würden wir auf die rückwirkende
egelung verzichten, würde der Teil der Heimbewohner,
ie in den Jahren 2001 bis 2004 Wohngeld erhalten ha-
en, eine Nachzahlung erhalten. Bis zu 100 000 Heim-
ewohner hätten nach der Interpretation des Bundesver-
altungsgerichts im Durchschnitt 2 000 Euro Wohngeld
m Jahr zuwenig Wohngeld erhalten. Für Bund und Län-
er wären das je 400 Millionen Mehrausgaben. Ich
ürchte, das wäre nur aufzufangen durch eine generelle
ürzung des Wohngeldes. Das wäre aber sozialpolitisch
alsch.
Der jetzige Gesetzentwurf, der die Rückwirkung ein-
ezieht, bedeutet Mehrausgaben von bis zu 75 Millionen
uro, die von Bund und Ländern je zur Hälfte zu tragen
ind. Das Gesetz sieht ausdrücklich einen Nachteilsaus-
leich vor. Ein finanzieller Nachteil entsteht nur in ganz
peziellen Fällen, deren Zahl sehr gering sein dürfte. In
er Begründung wird darauf ausführlich eingegangen
nd es werden auch Beispielsrechnungen vorgelegt. Ich
ill nur ein Beispiel bringen: Hat ein unterhaltspflichti-
es Kind die Sozialhilfezahlungen für die Mutter in vol-
er Höhe selbst übernommen, zum Beispiel 1 000 Euro,
ann hat dieser Unterhaltspflichtige zu viel gezahlt, weil
as Wohngeld zu gering berechnet wurde, und die Diffe-
enz – sagen wir 100 Euro – müsste erstattet werden. Der
nterhaltspflichtige hat nicht vom Ausgleich der beiden
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 15339
(A) )
(B) )
kommunizierenden Röhren selbst profitieren können.
Bis zum 30. Juni 2006 können entsprechende Anträge
bei den zuständigen Stellen gestellt werden.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Beratung der Aus-
schüsse. Ich erwarte, dass der Deutsche Bundestag zügig
entscheidet.
Gero Storjohann (CDU/CSU): Wir diskutieren hier
heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Än-
derung des Wohngeldgesetzes. Mit diesem Gesetzent-
wurf will die Bundesregierung einen gesetzestechni-
schen Mangel beheben, der darin besteht, dass die seit
dem Jahr 2001 ausgezahlte „Hilfe in besonderen Lebens-
lagen“ bei der Berechnung von Wohngeld als Einkom-
men berücksichtigt wird. Schuld daran ist eine unklare
Gesetzesformulierung, die das Bundesverwaltungsge-
richt mit Urteil vom 11. Dezember 2003 entgegen der
ursprünglichen Absicht der Gesetzgeber entschieden hat.
Es hat nämlich festgestellt, dass zum 1. Januar 2001 die
den Heimbewohnern gewährte Hilfe in besonderen Le-
benslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz wohn-
geldrechtlich kein Einkommen ist. Dies aber wurde
durch die 1999 beschlossene Änderung des Wohngeld-
gesetzes so geregelt.
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag der
Fall zugrunde, dass einer Heimbewohnerin im Jahre
2001 Wohngeld versagt worden war, nachdem neben ih-
ren Renten auch ein Betrag in Höhe von 1 100 DM als
monatliches Einkommen berücksichtigt worden war.
Das Gericht argumentiert, die Anrechnung des zum Le-
bensunterhalts bestimmten Anteils der Hilfe in besonde-
ren Lebenslagen sei nicht zulässig. Dadurch entsteht nun
das Problem, dass die Anrechnung einer entsprechenden
Pauschale aufgrund der Wohngeldverordnung durch die
Ermächtigung im Wohngeldgesetz nicht gedeckt ist.
Denn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsge-
richts können eigene Einnahmen eines Heimbewohners,
beispielsweise eine Rente, nicht bei der „Hilfe in beson-
deren Lebenslagen“ und beim Wohngeld gleichzeitig an-
spruchsmindernd berücksichtigt werden. Aufgrund die-
ses Urteils ist daher im Fall von Heimbewohnern die
Zurechnung der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ zum
Jahreseinkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes für
die Jahre 2001 bis 2004 nicht möglich. Die Regierung
rechnet mit 100 000 Heimbewohnern, die neben der
„Hilfe in besonderen Lebenslagen“ auch Wohngeld er-
halten haben.
Bei den betroffenen Heimbewohnern war das Wohn-
geld auf die Sozialhilfeträger übergeleitet bzw. minderte
es den Sozialhilfeanspruch. Deswegen kommen die in-
folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zuste-
henden Wohngeldnachzahlungen den Ländern und
Kommunen als Sozialhilfeträgern zugute.
Wille des Gesetzgebers war es im Jahre 1999 jedoch,
den für den Lebensunterhalt bestimmten Anteil der
„Hilfe in besonderen Lebenslagen“ dem wohngeldrecht-
lichen Einkommen zuzurechnen. Dieser Wille ist in dem
dann tatsächlich verabschiedeten Gesetz aber nicht be-
rücksichtigt worden. Die Bundesregierung hat nun ein
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iesiges Problem. Würde nämlich jetzt dieser gesetzge-
erische Wille nicht rückwirkend klargestellt, wären
ach Berechnungen der Bundesregierung für die Jahre
001 bis 2004 mit Wohngeldmehrausgaben von bis zu
00 Millionen Euro zu rechnen. Dieser Betrag beläuft
ich auf Gesamtausgaben von Bund und Ländern zusam-
en. Dadurch wäre zu erwarten – so die Bundesregie-
ung –, dass die Betroffenen im Schnitt bis zu
000 Euro zu wenig Wohngeld erhalten hätten.
Deswegen strebt die Bundesregierung eine rückwir-
ende gesetzliche Regelung an. Der heute zu diskutie-
ende Gesetzentwurf sieht vor, rückwirkend für die Zeit
om 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 bei
eimbewohnern einen Teil der Hilfe in besonderen Le-
enslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz als wohn-
eldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen. Da-
urch soll für die vom Bundesverwaltungsgericht als
echtswidrig beurteilte Praxis der Wohngeldstellen nach-
räglich eine rechtmäßige gesetzliche Grundlage ge-
chaffen werden. Der Gesetzentwurf sieht hierbei vor,
atürlichen Personen, die durch die rückwirkende Geset-
esänderung einen unmittelbaren finanziellen Nachteil
rleiden, einen entsprechenden Ausgleich für erlittene
achteile zu gewähren. Die Bundesregierung ist hierbei
er Auffassung, dass bei einer rückwirkenden Regelung
oraussichtlich nur mit Mehrausgaben von bis zu
5 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen zu
echnen ist. Begründet wird dies damit, dass in bis zu
7 000 Fällen im Schnitt rund 3 330 Euro zu wenig
ohngeld gezahlt worden sei. Hierbei handele es sich
m Wesentlichen um Härtefalle. Deshalb rechnet die
undesregierung nur mit geringfügigen Ausgaben.
Der Gesetzentwurf sieht jedoch keinen Ausgleich für
ie Sozialhilfeträger, also insbesondere die Kommunen,
or, wenn ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen.
er Frage, ob dies nicht gegen das verfassungsrechtliche
ückwirkungsverbot, also gegen das Rechtsstaatsprinzip
es Grundgesetzes, verstößt, muss im Ausschuss noch
inmal verstärkt nachgegangen werden.
Der Begründung des Gesetzentwurfs entnehmen wir:
ozialhilfeträger könnten sich als die Träger öffentlicher
ufgaben nicht auf den Vertrauensschutz und damit
uch nicht auf das Rückwirkungsverbot berufen. Ist das
irklich so? Wie kommt die Bundesregierung zu dieser
nnahme? Diese Rechtsauffassung ist höchst problema-
isch! Hier haben wir großen Fragebedarf. Hierdurch
ird überhaupt nicht die unterschiedliche Finanzie-
ungsverantwortung für das Wohngeld und für die Leis-
ungen der Sozialhilfe berücksichtigt. Unterm Strich
ntlastet nämlich die vorgesehene rückwirkende Geset-
esänderung den Haushalt des Bundes. Diese Entlastung
eschieht jedoch einseitig. Ohne die vorgesehene rück-
irkende Gesetzesänderung würde der Bund die Hälfte
er infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
u erwartenden Wohngeldnachzahlungen tragen müssen.
urch die Gesetzesänderung würde er jedoch diese Aus-
aben sparen. Dadurch aber würden den Ländern und
ommunen als Sozialhilfeträgern entsprechende Ein-
ahmeausfälle entstehen. Uns interessiert, inwieweit die
ommunen durch dieses Manöver zusätzlich belastet
15340 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
(A) )
(B) )
werden. Im Ausschuss werden wir diesen Sachverhalt
eingehend zu diskutieren haben.
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Wir diskutieren heute den Entwurf eines Ge-
setzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes. Dieser Ent-
wurf war notwendig geworden, weil das Bundesverwal-
tungsgericht mit Urteil vom 11. Dezember 2003 eine
folgenreiche Entscheidung getroffen hat. Demnach ist
im Fall von Heimbewohnern die Zurechnung des für den
Lebensunterhalt bestimmten Anteils der Hilfe in beson-
deren Lebenslagen zum Jahreseinkommen im Sinne des
Wohngeldgesetzes für die Zeit vom 1. Januar 2001 bis
zum 31. Dezember 2004 nicht möglich. Eben diese Zu-
rechnung war vom Gesetzgeber bei der Novellierung des
Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2001 aber beabsichtigt
gewesen. Es entspricht übrigens auch der bis Ende 2000
geltenden Rechtslage und der Vollzugspraxis in Bund
und Ländern.
Ich glaube, es ist absolut gerechtfertigt, neben der
Rente auch den für den Lebensunterhalt bestimmten An-
teil der Hilfe in besonderen Lebenslagen zum Jahresein-
kommen zuzurechnen und auf dieser Grundlage über
den Wohngeldanspruch zu entscheiden. Täten wir dies
nicht, käme es zu einer Gerechtigkeitslücke gegenüber
anderen potenziellen Wohngeldempfängern, die keine
Hilfe in besonderen Lebenslagen empfangen. Um diese
Lücke im Wohngeldgesetz zu schließen, soll mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf für die Zeit ab dem 1. Ja-
nuar 2001 eine Klarstellung des ursprünglichen gesetz-
geberischen Willens vollzogen werden. Die Einkom-
mensermittlung für Heimbewohner bei Empfang von
Hilfe in besonderen Lebenslagen soll demnach rückwir-
kend neu geregelt werden. Keinesfalls wollen wir aber
durch die Rückwirkung des Gesetzes betroffene An-
spruchsberechtigte finanziell schlechter stellen oder ih-
nen gar finanzielle Härten zumuten. Deshalb sieht der
Gesetzentwurf einen Nachteilsausgleich zugunsten be-
troffener Anspruchsberechtigter vor. Auch die Träger
der Hilfe in besonderen Lebenslagen, in erster Linie die
Kommunen, werden von der Regelung nicht finanziell
belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Fe-
bruar 2005 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine
Einwendungen zu erheben. Streit mit dem Bundesrat ist
in diesem Fall also nicht zu erwarten.
Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle noch ein paar
Worte zum Wohngeld allgemein. Die mit Hartz IV voll-
zogene Wohngeldvereinfachung ist zum 1. Januar 2005
wirksam geworden. Danach erhalten alle Transferleis-
tungsempfänger kein Wohngeld mehr. Ihre Unter-
kunftskosten tragen dann vollständig die örtlichen und
überörtlichen Träger. Hierdurch entfällt das bisherige
verwaltungsaufwändige Erstattungsverfahren zwischen
dem Träger des Wohngeldes und den verschiedenen
Transferleistungsträgern. Beim Wohngeld für Nicht-
transferleistungsempfänger ändert sich durch diese
Wohngeldreform nichts. Hier bleibt der Bund in der Ver-
antwortung. Der Haushaltsansatz beim Wohngeld be-
trägt in diesem Jahr noch rund 850 Millionen Euro.
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Die Bedeutung des Wohngelds für eine soziale Wohn-
aumpolitik ist unverändert hoch und wird aus meiner
icht in Zukunft noch zunehmen. Mit der Wohngeld-
eform 2001 haben wir das Leistungsniveau des Wohn-
eldes deutlich angehoben und das Wohngeldrecht bun-
esweit vereinheitlicht. Im Zuge der Wohngeldnovelle
st die Zahl der Empfängerhaushalte von allgemeinem
ohngeld im Vergleich zum Jahr 2000 um rund 2 Pro-
ent gestiegen. Demgegenüber wird die Nachfrage nach
it viel Geld zusätzlich gefördertem Wohnraum mit
usnahme von einigen Ballungsräumen bundesweit
eiter abnehmen. Dies ist zuallererst dem demographi-
chen Wandel und dem wirtschaftlichen Strukturwandel
n Ostdeutschland und in einigen Regionen im Westen
eschuldet. Vor diesem Hintergrund wird sich das
ohngeld auch mittel- und langfristig als ein flexibles
nd auch treffsicheres Instrument zur Sicherung einer
ozialen Wohnraumpolitik erweisen.
Joachim Günther (Plauen) (FDP): Der vorliegende
esetzentwurf ist durch ein Urteil des Bundesverwal-
ungsgerichts veranlasst, das einen herben Schlag gegen
ie schlampige und inhaltlich ungerechte Sozialgesetz-
ebung der Bundesregierung darstellt. Der vorliegende
esetzentwurf greift die Anweisungen und Klarstellun-
en des Bundesverwaltungsgerichts auf und setzt sie um.
ie FDP kann sich diesen Umsetzungen und Klarstel-
ungen anschließen. Die Regierung trägt dabei die Ver-
ntwortung für die entstandene Rechtsunsicherheit und
ie durch die notwendigen Korrekturen im Wohngeldge-
etz anfallenden Mehrkosten in den öffentlichen Haus-
alten.
Handwerkliche Fehler der Bundesregierung führten
azu, dass nun aufgrund eines Urteils des Bundes-
erwaltungsgerichts wohngeldrechtliche Vorschriften,
ie das Verhältnis zu Ansprüchen aus der Sozialhilfe re-
eln, geändert werden sollen, und das sogar rückwirkend
ür die Jahre 2001 bis 2004.
Das Bundesverwaltungsgericht hat – eng am Wortlaut
es Wohngeldgesetzes orientiert – festgestellt, dass
10 Wohngeldgesetz nur zulässt, die Leistungen der
aufenden Hilfe zum Lebensunterhalt auf den Wohngeld-
nspruch anzurechnen, nicht aber auch den Anteil zum
ebensunterhalt, der in der sozialrechtlichen Hilfe zum
ebensunterhalt in besonderen Lagen enthalten ist. Sol-
he Fehler dürfen dem Gesetzgeber nicht unterlaufen.
u oft – auch bei anderen Gesetzen – vertraut die Bun-
esregierung darauf, dass die Praxis schon mit den Ge-
etzen umzugehen wisse; es sei ja bekannt, was mit den
esetzen gemeint ist. Diese Vorgehensweise hält rechts-
taatlichen Nachprüfungen nicht stand.
Die FDP stimmt mit der Auslegung des Bundesver-
altungsgerichts überein. Die FDP trägt das ursprüng-
iche Ziel des Wohngeldgesetzes und des nun vorliegen-
en Gesetzentwurfes mit, das Wohngeldgesetz so zu
assen, dass Einnahmen, die zum Lebensunterhalt zur
erfügung stehen, auch als Grundlage bei der Ermittlung
es Anspruches auf Wohngeld zu berücksichtigen sind.
uch der Anteil der Hilfe in besonderen Lebenslagen,
er für den Lebensunterhalt bestimmt ist, muss dann
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 15341
(A) )
(B) )
konsequenterweise auf zusätzliche wohngeldrechtliche
Ansprüche angerechnet werden.
Es ist nicht richtig, dass Menschen, die bereits in wirt-
schaftlicher Bedrängnis sind, für ihr geringes selbst er-
wirtschaftetes Einkommen nach der bestehenden Geset-
zeslage auch noch bestraft werden sollen. Die FDP
stimmt deshalb dem Urteil des Bundesverwaltungsge-
richts und dessen Umsetzung im vorliegenden Gesetz-
entwurf auch dahin gehend zu, dass Einnahmen des An-
spruchsberechtigten, die bereits bei der Berechnung der
Hilfe in besonderen Lebenslagen berücksichtigt wurden,
nicht noch einmal bei der Bemessung des Wohngeldes
– für Fälle der Pauschalierung nach § 8 Wohngeldgesetz –
angesetzt werden dürfen.
Problematisch ist schließlich die so genannte echte
Rückwirkung der angestrebten Regelungen, weil sie in
die Wohngeldansprüche nach § 44 SGB X eingreift, die
mit Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
vom 11. Dezember 2003 bestehen. Die Nachteilsaus-
gleichsklausel in § 40 Abs. 5 des Gesetzentwurfs zielt
darauf ab, Schaden von Betroffenen abzuwenden. Dies
beseitigt hoffentlich wirklich alle finanziellen Einbußen
der Betroffenen. Nicht beseitigen kann diese Klausel die
entstandene Rechtsunsicherheit und den entstehenden
Verwaltungsaufwand.
Es ist zynisch, in der Gesetzesbegründung davon zu
sprechen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
stelle sich für die Betroffenen als überraschende Ent-
scheidung dar, weswegen sie eigentlich gar keinen Ver-
trauensschutz genießen würden. Wer den Rechtsweg bis
zu den obersten Bundesgerichten beschreitet in dem
Glauben, dort Recht zu erhalten, ist wohl kaum über-
rascht, wenn seiner Klage schließlich stattgegeben wird.
Rechtsstaatlichkeit kann nicht mit dem Hinweis darauf
abgetan werden, dass die Wohngeldstellen nach Rück-
sprache mit dem Ministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen und den Ländern den vom Urteil be-
troffenen Personen, die nun einen Antrag auf Korrektur
früherer Bescheide stellten, mitteilen, sie würden die Be-
richtigung der früheren Bescheide nun erst einmal hinten
an stellen.
Insgesamt bleibt offen, welche Mehrkosten den öf-
fentlichen Haushalten durch die fehlerhafte Gesetzge-
bung entstehen werden. Die im Gesetzentwurf enthalte-
nen Korrekturen sind jedenfalls notwendig, um
rechtliche Klarheit und soziale Gerechtigkeit wiederher-
zustellen. Dass dies erst wieder durch ein Urteil eines
Bundesgerichts veranlasst wird, wirft ein schlechtes Bild
auf diese Bundesregierung.
Iris Gleike (Parl. Staatssekretärin beim Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen): Der
Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Ände-
rung des Wohngeldgesetzes ist eine zugegeben ziemlich
abstrakte Bezeichnung für einen wichtigen Sachverhalt.
In der Sache geht es darum, für die Jahre 2001 bis
2004 rückwirkend für das Wohngeld die Einkommens-
ermittlung von Heimbewohnern zu regeln, die Hilfe in
besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfege-
setz erhalten haben. Hilfe in besonderen Lebenslagen
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mfasst etwa die Eingliederungshilfe für behinderte
enschen oder die Hilfe zur Pflege, also besondere For-
en der Sozialhilfe. Der Bundesrat hat in seiner Stel-
ungnahme zu diesem Gesetzentwurf keine Einwände er-
oben. Das ist ja heutzutage nicht unbedingt die Regel,
ie wir alle wissen.
Aber für die Haltung des Bundesrates gibt es in die-
em Fall eine ganz einfache Erklärung: Der Gesetzent-
urf regelt ohnehin nur das, was nach dem gemeinsa-
en Willen von Bundestag und Bundesrat sowieso
elten sollte. Als Bundestag und Bundesrat im Jahr 1999
as Wohngeldrecht mit Wirkung zum 1. Januar 2001 ge-
ndert haben, wollten sie, dass bei Heimbewohnern nach
ie vor der für den Lebensunterhalt bestimmte Anteil
er Hilfe in besonderen Lebenslagen dem wohn-
eldrechtlichen Einkommen zugerechnet wird. Der für
en Lebensunterhalt anzusetzende Anteil war bis 2004
urch einen Pauschalsatz in der Wohngeldverordnung
estimmt. Es war zwischen Bund, Ländern und den aus-
ührenden Gemeinden unstreitig und einhellige Voll-
ugspraxis, dass – entsprechend der Anordnung in dieser
erordnung – die den Heimbewohnern gewährte Hilfe in
esonderen Lebenslagen als Einkommen bei der Berech-
ung des Wohngeldes zu berücksichtigen war.
Völlig überraschend und im Gegensatz zur Vorinstanz
at das im April 2004 zugestellte Urteil des Bundesver-
altungsgerichts vom 11. Dezember 2003 dieser Praxis
ür die Jahre 2001 bis 2004 den Boden entzogen. Nach
iesem Urteil ist die Anrechnung der Hilfe nach der Än-
erung des Wohngeldrechts 1999 nicht mehr durch
ohngeldgesetz und Wohngeldverordnung gedeckt. Der
esetzgeber hatte aber – wie gesagt – überhaupt nicht
ie Absicht, der Anrechnung der Hilfe in besonderen Le-
enslagen als wohngeldrechtliches Einkommen die
rundlage zu entziehen. Das Bundesverwaltungsgericht
at uns in seinem Urteil für den Fall des gesetzgeberi-
chen Handelns ergänzende Hinweise gegeben, die eine
oppelanrechnung einzelner Einkommenspositionen so-
ohl bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen als auch
eim Wohngeld verhindern sollen.
Der dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf der
undesregierung schließt nun die vom Bundesverwal-
ungsgericht für die Einkommensanrechnung bei Heim-
ewohnern festgestellte Regelungslücke und greift dabei
ie ergänzend gegebenen Hinweise auf. Es stellt damit
en gesetzgeberischen Willen von Bundestag und Bun-
esrat aus dem Jahr 1999 in dem vom Bundesverwal-
ungsgericht gesteckten rechtlichen Rahmen klar.
Dabei möchte ich eines hervorheben: Die betroffenen
eimbewohner werden durch den Gesetzentwurf finan-
iell nicht schlechter gestellt. Sie könnten nach dem Ur-
eil des Bundesverwaltungsgerichts zwar ein höheres
ohngeld verlangen. Der höhere Wohngeldanspruch
ürde aber zu einer entsprechenden Kürzung der Hilfe
n besonderen Lebenslagen durch die Sozialhilfeträger
ühren. Für den Ausnahmefall, dass den Heimbewoh-
ern oder deren Angehörigen ein finanzieller Nachteil
ntsteht, sieht der Gesetzentwurf vorsorglich einen
achteilsausgleich vor. Der Gesetzentwurf vermeidet
omit für Bund und Länder Wohngeldmehrausgaben in
öhe von jeweils mindestens 400 Millionen Euro, ohne
ie Heimbewohner zu belasten.
15342 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
(A) )
(B) )
Die Mehrausgaben würden ausschließlich den Sozial-
hilfeträgern, also in erster Linie den Kommunen, zugute
kommen. Diese könnten ohne den Gesetzentwurf Rück-
erstattungsansprüche für die Jahre 2001 bis 2004 geltend
machen. Dadurch würden die Sozialhilfeträger aber ei-
nen von Bundestag und Bundesrat nicht beabsichtigten
– und für die Träger völlig unerwarteten – Vorteil erlan-
gen. Mit diesen Rückerstattungsansprüchen haben die
Soziahilfeträger nicht gerechnet, weil auch für sie das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überraschend war.
Ohne Gesetzesänderung käme darüber hinaus ein ho-
her Verwaltungsaufwand auf die Länder zu. Für bis zu
100 000 Heimbewohner, die in den Jahren 2001 bis 2004
Wohngeld erhalten haben, müssten die Wohngeldbe-
scheide neu bearbeitet werden.
Ich denke, wir sind uns einig, dass das Wohngeld im
Interesse seiner sozialpolitischen Leistungsfähigkeit
nicht durch derartige zusätzliche Lasten geschwächt
werden darf.
Zu dem Gesetzentwurf darf ich abschließend feststel-
len:
Erstens. Er stellt den gemeinsamen Willen von Bun-
destag und Bundesrat klar, wie er sich vor dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts auch in der allgemeinen
Vollzugspraxis niedergeschlagen hat.
Zweitens. Die betroffenen Heimbewohner werden
durch den Gesetzentwurf finanziell nicht schlechter ge-
stellt. Eine ohne den Entwurf erforderliche Neuberech-
nung eines dann höheren Wohngeldes würde vielmehr
zur nachträglichen Kürzung der Hilfe in besonderen Le-
benslagen führen.
Drittens. Der Gesetzentwurf bewirkt für die Träger
der Hilfe in besonderen Lebenslagen keine zusätzliche
Belastung finanzieller Art, sondern schließt lediglich die
auch für die Träger unvorhergesehenen Rückerstattungs-
möglichkeiten für 2001 bis 2004 aus.
Viertens. Er vermeidet Mehrausgaben für Wohngeld
bei Bund und Ländern in Höhe von jeweils mindestens
400 Millionen Euro.
Fünftens. Er verhindert umfangreiche, verwaltungs-
aufwendige und damit kostenträchtige Neuberechnun-
gen von Wohngeld.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Anträge:
– Projekt des Umweltbundesamtes zur so ge-
nannten unangekündigten Feldbeobach-
tung endgültig stoppen
– Verdeckte und unangekündigte Feldbeob-
achtung durch Umweltbundesamt (UBA)
stoppen
(Tagesordnungspunkt 15)
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Der hier einge-
brachte Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat eine Vorge-
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chichte, aber kein Nachspiel und keinen Abgesang.
ies beides liefert die FDP. Der Abgesang ist gerade
eute Morgen in Form eines neuen Antrages auf unseren
isch gekommen.
Worum geht es in beiden Anträgen? Um welche Sa-
he? Ich halte es für notwendig, dies herauszuarbeiten,
a Sie sich, meine Damen und Herren von der Opposi-
ion, so oft vollkommen im Ton vergriffen haben, dass
as zu erreichende Ziel absolut in den Hintergrund gera-
en ist.
Trotz allen Lärms haben wir ein gemeinsames Ziel:
en Einsatz von Pflanzenschutzmittel gemäß geltender
egelungen. Denn das dient dem Schutz unserer Gewäs-
er, dem Wasser und damit auch unser aller Gesundheit.
ie Rede ist von der Abstandsregelung. Aber, die Rege-
ung für das Ausbringungsverbot ist das eine, die Praxis
as andere.
Es ist doch wohl legitim, ja die Pflicht des Staates,
estzustellen, ob Regeln eingehalten werden. Dies
eschieht üblicherweise durch Kontrollen: Bei Lebens-
itteln, im Straßenverkehr, in Bäckereien und in Fisch-
abriken. Alles keine Landwirtschaft – stimmt! Aber
andwirtschaft ist keine Insel fernab. Landwirtschaft ist
ittendrin in unserer Gesellschaft. So wollen wir das
nd so ist es.
Wir wollen wissen: Halten sich unsere Landwirt-
chaftlichen Betriebe an die Abstandsregelungen? Das
ollen wir wissen und nicht nur vermuten. Nur glauben,
ass sie sich daran halten, ist uns auch zu wenig. Also
üssen belastbare Daten her.
Nun scheinen einige zu wissen, dass es diese belast-
aren Daten gibt, sie liegen bei den Ländern. So zumin-
est beschreibt der CDU/CSU-Antrag die Lage. So weit,
o gut, finde ich. Dann wäre es doch ganz einfach. Die
änder lieferten diese Daten und die Bundesebene
önnte ihre Arbeit tun.
Leider, leider geht es – wieder einmal – nicht so ein-
ach. Der aktuelle Stand ist wohl, dass Baden-Württem-
erg und Mecklenburg-Vorpommern guten Willens sind,
lle anderen tun sich da schon schwerer, wohl auch, weil
ie Dokumentationswünsche des UBA, ich gehe davon
us, zu Recht, über den normalen Kontrollumfang der
änder hinausgehen.
Aber eine bloße Verweigerungshaltung bringt uns
ier nicht weiter. Die Rede war von Zusammenarbeit der
änder mit dem UBA. Das bedeutet für mich, wenn et-
as nicht geht, dann sucht man alternative Wege. Hier
ietet es sich doch geradezu an, im Kontrollprogramm
flanzenschutz, welches sehr übersichtlich durch eine
und-Länder-Expertengruppe im Handbuch Pflanzen-
chutzkontrollprograrnm dargestellt wurde, einen ein-
ernehmlichen Weg zu suchen.
Der Konflikt um dieses Projekt geht nun in das zweite
ahr, also viel Zeit für die Bundesländer und auch für das
BA, die ungenutzt verstrichen ist. So konnte sich die
on Ihrer Seite hoch emotional geführte Debatte in die-
em Haus voll entfalten. Das war einer sachlichen Dis-
ussion nicht besonders dienlich. Was haben wir alles
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 15343
(A) )
(B) )
gehört: „Kriminalisierung der Landwirtschaft“, „Bauer-
spione“, um nur zwei Vokabeln zu nennen. Da Ihre An-
träge sich nicht von dieser Debattenkultur distanzieren,
sondern – milde beurteilt – nur mit etwas gemäßigter
Wortwahl daher kommen, werden wir sie ablehnen. In
Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der FDP,
werden Projektmitarbeiter zu „verdeckten Ermittlern“.
Damit gelingt es Ihnen, die Vokabel „Schwerkriminali-
tät“ auch noch unterzubringen.
Wir hatten Wahlkampfgeklingel vor der S/H-Wahl,
nun haben wir Lärm vor der NRW-Wahl. Offenbar konn-
ten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition,
den „politischen Vegetationsphasen“ nicht entkommen.
Aber Fakt ist: Gewässerproben zeigen, bei der Ausbrin-
gung von Pflanzenschutzmitteln, können/müssen wir
besser werden.
Ich zitiere dazu die dpa-Meldung vom 7. März 2005:
„Ein Drittel des Grundwassers im Oberrheingraben wei-
terhin belastet. Vor allem Nitrate und Pflanzenschutzmit-
tel seien in zu hohen Mengen gemessen worden, sagte
der baden-württembergische Umweltminister Stefan
Mappus (CDU) am Montag in Straßburg … Hauptverur-
sacher der Grundwasserbelastung ist die intensive Land-
wirtschaft in der Rheinebene.“
Wir wissen, die technischen Möglichkeiten zur Opti-
mierung sind groß. Vielleicht gibt es auch hier eine Pro-
blemstellung, die viele von uns kennen. Ich beschreibe
sie kurz: Es klappt nicht mit dem PC. Eine Expertin hilft
und kommt zu dem Ergebnis: Hardware o. k., Software
o. k. Der Anwender muss noch was lernen – damit‘s
klappt. Wir alle sollten bemüht sein, Fehlerquellen auf
beiden Seiten also, im übertragenen Sinn im und vor
dem PC, zu reduzieren. Ich bin sicher, dass dies auch das
Anliegen der Landwirtschaft ist.
Daher erlaube ich mir eine persönliche Anmerkung:
Ich sehe das durch das Umweltforschungszentrum Leip-
zig entwickelte Projekt in seiner Beobachtungsphase
sehr kritisch. Ich habe erheblich Zweifel an der Belast-
barkeit jener Teilergebnisse, die durch Verhaltens-
beobachtung erhoben werden. Mit scheint die geplante
Vorgehensweise nicht zielführend.
Ich wäre sofort dabei, diesen Projektteil ersatzlos zu
streichen, wenn – da sind wir wieder am Anfang – die
Länder bereit sind, im Rahmen ihres Kontrollprogramms
einen geringen Prozentsatz der Kontrollen mit ausge-
weiteten Prüfparametern durchzuführen. Ich sehe sie in
einer Mitwirkungspflicht.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition,
sollten jene Energie, die Sie in dieser Debatte an den Tag
legen, besser einsetzen, um Ihren Landwirtschaftsminis-
tern in den Ländern klar zu machen, dass Kooperation
angesagt ist – wenigstens an dieser Stelle. Bliebe ein
kleiner Rest: Sich zu verständigen über Qualität und
Umfang der Kontrollen. Dann, aber nur dann würde ich
mich Ihren Forderungen anschließen können. Hören wir
hier auf, fangen wir neu an!
Gitta Connemann (CDU/CSU): Heute debattieren
wir zum dritten Mal das Projekt „Unangekündigte Feld-
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eobachtung“, zum dritten Mal im Laufe eines Jahres.
ir tun das zum dritten Mal, weil Ankündigungen, Zu-
agen, Versprechen, das Projekt einzustellen, immer
ieder gebrochen worden sind.
Die Leidensgeschichte beginnt 2004. Das UBA
chrieb ein Projekt aus, das landläufig „Bauernspione“
eißt; eine treffende Bezeichnung; denn ein ganzer Be-
ufsstand wird unter Generalverdacht gestellt.
Ein öffentlicher Aufschrei erfolgte, zutreffend. Denn
ie Menschen wissen, dass unsere Bauern die Natur
chützen und pflegen. Die Menschen wissen, dass unsere
auern nach den weltweit höchsten Standards hervorra-
ende Lebensmittel erzeugen. Die Menschen wissen,
ass unsere Bauern jede Anstrengung unternehmen, so
enig Pflanzenschutzmittel wie möglich einzusetzen.
Sichere und hochwertige Ernten sind zwar ohne
flanzenschutzmittel kaum möglich, dennoch haben die
eutschen Landwirte den Aufwand an Wirkstoffen seit
987 um über 50 Prozent verringert, und zwar freiwillig,
n eigener Initiative.
Ein Beispiel ist das Programm „Integrierter Pflanzen-
chutz“. Deshalb beteiligt sich die Landwirtschaft auch
n dem „Reduktionsprogramm“ der Bundesregierung.
Dies alles sind Leistungen, die Vertrauen begründen
ollten. Sie tun es aber nicht bei dieser Bundesregierung.
Sie schenkt zwar sorglos Vertrauen, wenn es um Visa-
nträge von ukrainischen Schlepperbanden geht. Den
auern aber begegnet sie mit Misstrauen. Sie sollen un-
ngekündigt, verdeckt bei der Ausbringung von Pflan-
enschutzmitteln beobachtet werden.
Verdeckt – genau das ist der Skandal! Es geht nicht
arum, dass die Landwirte sich Kontrollen entziehen
ollen. Es geht auch nicht darum, dass wir in der CDU/
SU den Landwirten einen „Persilschein“ ausstellen
ollen. Sie sind zu kontrollieren wie alle anderen.
Aber wir lehnen verdeckte Ermittlungen ab. Ver-
eckte Ermittlungen kennt unser Rechtsstaat nur bei
chwerstkriminellen. Unsere Landwirte sind keine
chwerstkriminellen. Es muss Schluss sein mit ihrer
auschalen Verdächtigung.
Landwirte sind zu kontrollieren wie alle anderen,
icht minder aber auch nicht mehr, und zwar von den da-
ür zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder.
Aber was interessiert das die Bundesregierung? Noch
ine Kontrolle – Zuständigkeiten hin oder her, noch eine
ontrolle – von studentischen Hilfskräften, die den
rashkurs „Wie werde ich verdeckter Feldbeobachter?“
esucht haben.
Dort lernen sie, dass sie das Feld nur mit Einwilligung
es Landwirts betreten dürfen. Soll die Ermittlung also
erdeckt bleiben, muss sie außerhalb des Feldes auf grö-
ere Entfernung vorgenommen werden. Eine solche
ilfskraft kann auf Entfernung gar nicht erkennen, ob
flanzenschutzmittel ausgebracht werden. Sie kann
elbst mit dem stärksten Fernglas nicht erkennen, ob die
ichtige Technik verwandt wird.
15344 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
(A) )
(B) )
Das Projekt verdient deshalb nur folgende Bewer-
tung: mangelhaft, wissenschaftlich fragwürdig, diskrimi-
nierend.
Dies sieht auch die Öffentlichkeit so. Als der öffentli-
che Druck zu groß wurde, wurde erklärt, dass das Pro-
jekt eingestellt wird. Erste Täuschung; denn tatsächlich
wird das Projekt fortgeführt.
Daraufhin beantragen CDU/CSU und FDP hier die
Einstellung. Im Vorfeld der Debatte stehen wir damit
nicht allein.
So fordert der Abgeordnete Priesmeier, SPD, in der
„Bild am Sonntag“ vom 13. Juni 2004, ich zitiere:
Trittin muss das ganze Verfahren sofort stoppen.
Wie wahr! Und der Abgeordnete Ostendorff von
Bündnis 90/Die Grünen empört sich an selber Stelle, ich
zitiere:
Das Projekt gehört schleunigst abgeblasen!
Wie wahr! Leider folgen diesen markigen Worten
keine Taten. Als es zur Abstimmung kommt, lehnen Rot-
Grün den Einstellungsantrag ab, zweite Täuschung.
Und die dritte folgt sogleich. In der letzten Debatte
wird erneut das Ende des Projekts in Aussicht gestellt.
So erklärt der Abgeordnete Ostendorff, dass, ich zitiere
aus dem Protokoll vom 28. Oktober 2004:
… das Umweltbundesamt nach längerem Streit be-
reit ist, auf die eigene Erhebung zu verzichten,
wenn die Länder die Ergebnisse der Anwendungs-
kontrollen liefern …
Und die Länder liefern. Sie teilen die Anzahl der
Kontrollen und ihre Ergebnisse mit, natürlich in anony-
misierter Form aus Datenschutzgründen. Oder sie bieten
es an wie das Land Niedersachsen. Ein entsprechender
Staatsvertrag wird aber abgelehnt.
Damit müsste das Vorhaben vom Tisch sein, weit ge-
fehlt. Im Frühjahr wird es in die nächste Phase treten,
dritte Täuschung.
Eine Begründung ist schnell herbeigezaubert. Die Da-
ten lägen zwar vor, aber daraus sollen nun laut Minister
Trittin keine Rückschlüsse auf den Umgang mit Pflan-
zenschutzmitteln gezogen werden können.
Und deshalb debattieren wir heute zum dritten Mal.
Wir fordern zum dritten Mal, das Projekt einzustellen.
Damit stehen wir wieder nicht allein.
So hat die Agrarministerkonferenz am 4. März 2005
beschlossen, ich zitiere:
Die Agrarministerinnen, -minister und Senatoren
der Länder stellen fest, dass das Projekt „Verdeckte
Feldbeobachtung“ vom BMU und UBA dem An-
satz des Reduktionsprogramms zuwider läuft und
gestoppt werden muss.
Zugestimmt haben alle – auch die rot-grün geführten
Länder –, mit einer Ausnahme: Schleswig-Holstein, und
das, obwohl die derzeit noch amtierende Ministerpräsi-
dentin Simonis beim Landesbauerntag 2004 vollmundig
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erkündete, in ihrem Bundesland werde es keine Feld-
pione geben. Sie sagte zu, sich persönlich darum küm-
ern zu wollen. Aber nach ihrem Auftritt bei Beckmann
issen wir ja, was sich kümmern für eine SPD-Minister-
räsidentin heißt. Sich kümmern, „wo bleibe denn dann
ch?“ Aber das war ja alles vor der Wahl.
Genau wie das Interview, das Frau Ministerin Künast
er Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung am 7. Fe-
ruar 2005 gab. Dort erklärte sie, das Projekt, ich zitiere,
von Anfang an für keine gute Idee gehalten“ zu haben.
Sie fürchtet Konsequenzen für das von ihr mittler-
eile unterstützte Reduktionsprogramm. Ich zitiere:
Da ist die Frage: „Schleicht da einer über meinen
Acker?“ kontraproduktiv. Ich sehe auch nicht, dass
das funktionieren wird.
Sehr richtig, Frau Minister, das sehe ich auch nicht,
nd abgesehen von Minister Trittin wohl auch sonst nie-
and in diesem Hause.
Meine Damen und Herren von der Koalition, beken-
en Sie endlich Farbe. Stoppen Sie das Projekt. Arbeiten
ie nicht gegen, sondern mit der Landwirtschaft. Sie hat
s verdient.
Arthur Auernhammer (CDU/CSU): Das Projekt zur
erdeckten Feldbeobachtung wird seit Monaten von der
olitik und den Berufsverbänden bereits massiv kriti-
iert. Noch nicht einmal ein halbes Jahr ist es her, dass
ieses Projekt von allen Fraktionen des Bundestages ab-
elehnt wurde. Die Einsicht über den Unsinn des Um-
eltbundesamtes ist ja auch schon bei Rot-Grün ange-
ommen.
In der Landwirtschaft haben wir schon zahlreiche
ontrollen bei dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln –
on der Zulassung bis zur Ausbringung. Sachkunde-
achweis und TÜV-Kontrollen sind bereits gesetzlich
eregelt. Ich denke auch an alle zusätzlichen Kontrollen,
ie sich noch durch Cross Compliance ergeben werden.
nsere schöne deutsche Landschaft wird also im Früh-
ahr bereichert von den verdeckten Ermittlern.
Ich frage mich, ob diese verdeckten Feldbeobachter
uch dunklere Anzüge, so wie mittlerweile die feine
ienstbekleidung der Grünen, und auch schwarze Son-
enbrillen tragen werden, oder aber in militärischen
ampf- und Tarnanzügen über die Felder streifen wer-
en. Da ich nur allzu gut die Stimmung bei den deut-
chen Landwirten kenne, sehe ich eine wahre Gefahr für
ie Gesundheit der grünen Spione. Wo bleibt eigentlich
er Schutz des Eigentums? Werden die Bauernspione
hre Fahndungstätigkeit ohne Verletzung des Eigentums
berhaupt durchführen können? Der so genannte Kurz-
ragebogen des Umweltbundesamtes ist für einen verant-
ortungsbewussten Landwirt eine Beleidigung.
Die rot-grüne Mehrheit strebt ein Antidiskriminie-
ungsgesetz an. Wenn der Juniorpartner der Grünen im
ereich des Umweltschutzes dieses Gesetz nicht verhin-
ern kann, bitte ich, dass die Diskriminierung der deut-
chen Landwirtschaft auch mit in das entsprechende Ge-
etz aufgenommen wird.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005 15345
(A) )
(B) )
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Ich freue mich wirklich, welche Anerkennung Sie
alle auf einmal dem von Renate Künast im Herbst 2004
vorgestellten „Reduktionsprogramm chemischer Pflanzen-
schutz“ entgegenbringen. Der CDU-Antrag lobt das Re-
duktionsprogramm als „konstruktive Vorgehensweise“
und als „transparentes und offenes Verfahren“, mit „dem
mögliche Probleme bei der Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln herausgearbeitet werden“ können. Die
FDP sorgt sich in ihrem Antrag um den Erfolg des Re-
duktionsprogramms und lobt den Ansatz der Bundesre-
gierung, der auf Kooperation mit allen Beteiligten setzt.
Selbst CDU-Minister Ehlen aus Niedersachsen hat auf
der jüngsten Agrarministerkonferenz endlich etwas vom
Reduktionsprogramm mitbekommen. Ich verstehe zwar
nicht, wie einem Landwirtschaftsminister drei Jahre lang
entgehen kann, dass sämtliche im Pflanzenschutz rele-
vanten Gruppen und Akteure sich in einem intensiven
Diskussionsprozess befinden. Aber immerhin hat er es
nun wahrgenommen und lobt es in einer aktuellen Pres-
semitteilung als Unterstützung der Bemühungen, die
Umwelt zu entlasten und Betriebskosten zu senken. Un-
klar ist mir allerdings, wie dieses zur Haltung des wahr-
scheinlich neuen agrarpolitischen Sprechers der CDU/
CSU-Fraktion, Peter Bleser, passen soll, der noch vor
kurzem das Reduktionsprogramm, ohne es überhaupt zu
kennen, heftig bekämpft hat, indem er es als absolut
überflüssig bezeichnete und wörtlich in der Agra-Europe
erklärte: „Stoppt diesen Unsinn!“ Hier scheint mir Ihre
Argumentation noch nicht ganz stringent, meine Damen
und Herren. Wir selbst haben das Reduktionsprogramm
von Anfang an aktiv begleitet und halten es für den
besten Weg, tatsächlich zu einer Reduktion im Pesti-
zideinsatz und bei den damit verbundenen Risiken zu
kommen – im Dialog mit den Bauern und dem Umwelt-
schutz.
Weil wir diesen sensiblen Dialog nicht gefährden dür-
fen, habe ich mich wie alle anderen Kollegen und Kolle-
ginnen im Fachausschuss auch immer gegen die Methode
der verdeckten Feldbeobachtung gewandt. In einem
Punkt sind wir einer Meinung: Wir brauchen einen realis-
tischen Überblick über die Anwendungspraxis im Pflan-
zenschutz und den Umgang mit Abstandsregelungen.
Jedenfalls entnehme ich Ihrem Antrag eine grundsätz-
liche Zustimmung zu diesem Ziel des Umweltbundes-
amtes und ich würde mich auch sehr wundern, wenn Sie
sich diesem nahe liegenden Anliegen verschließen wür-
den. Wenn wir Schwächen in der Anwendung abstellen
wollen, so geht das schließlich nur bei Kenntnis der
Lage auf den Äckern.
Ich stelle weiterhin fest, dass Sie mit dem Umwelt-
bundesamt auch darin übereinstimmen, dass eine unan-
gekündigte Feldbeobachtung nicht notwendig ist, wenn
die Länder die entsprechenden Daten zur Verfügung stel-
len. Das erklären Sie, und das hat auch das Umweltbun-
desamt erklärt. Nur, genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Die Länder liefern keine oder zu dünne Daten, warum
auch immer. Wenn nun stimmt, was Sie behaupten, dass
nämlich die Länder die Daten haben, warum kommt
denn dann nichts? Dann sorgen Sie als Verantwortungs-
träger in der Mehrheit der Länder doch endlich dafür,
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ass die Daten auf den Tisch kommen! Dazu werden Sie
och wohl in der Lage sein? Wenn Sie dazu nicht in der
age sind, dann möchte ich hier und heute von Ihnen hö-
en, woher die Daten denn dann kommen sollen. Wer
ich mit seiner Kritik so weit aus dem Fenster lehnt wie
ie, von dem kann man erwarten, dass er auch Lösungs-
orschläge beizutragen hat.
In Ihren Anträgen finde ich leider nichts dergleichen.
tattdessen das immer gleiche Argument von Frau
appach-Kasan, dass die Agrogentechnik alle Probleme
ieser Welt lösen wird und – natürlich – auch das Pesti-
idproblem. Frau Kollegin, dieses Argument wird durch
auernde Wiederholung nicht wahrer. Sie wissen so gut
ie ich, dass die Reduktion des Pflanzenschutzaufwan-
es durch GVO-Anbau nichts weiter als ein gern erzähl-
es Märchen ist.
Wenn ich mir zum Beispiel die Meldungen aus Ar-
entinien ansehe, wo die Kleinbauern durch den jahre-
angen Anbau von Gensoja vor dem Aus stehen, weil
ich die Kosten für gentechnisch verändertes Saatgut
inmal eben um 48 Prozent erhöht haben und die Gen-
oja-Monokulturen zu einer Verarmung der Böden ge-
ührt hat, die auf 1,13 Milliarden Dollar beziffert wird,
o muss ich sagen, fällt es mir schwer, Ihre Fantasien
on einer „Schönen neuen Gentechwelt“ länger zu ertra-
en, Frau Happach-Kasan.
Wenn Sie etwas Innovatives machen wollen, dann
etzen Sie auf den Ökolandbau, da brauchen Sie gar
eine Pestizide und schaffen Arbeitsplätze in einem
achstumssektor, dem der Bauernverband erst kürzlich
ohe Krisenfestigkeit bescheinigt hat.
Im Übrigen hoffe ich, dass Herr Bleser nicht öffent-
ich wiederholen wird, was er im Ausschuss im Zusam-
enhang mit der „verdeckten Feldbeobachtung“ zum
insatz von Jagdhunden gesagt hat, weil man das als Er-
unterung zur körperlichen Gewalt gegenüber Kontrol-
euren verstehen könnte. Ich denke, vor solchen verbalen
ntgleisungen sollten wir uns tunlichst hüten und ich
arne davor, mit solchen Sprüchen zu versuchen, auf
auernversammlungen zu punkten.
Unsere Verantwortung ist es, den Dialog zwischen
andwirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Dazu gehört
ermittlung in beide Richtungen. Das tut Renate Künast,
as tut Rot-Grün, und ich glaube es würde nicht schaden,
enn das auch die Opposition ab und zu einmal tun
ürde.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Dass Rot-
rün nicht einer Meinung ist, sind wir inzwischen ge-
ohnt. Dass Grüne sich nicht grün sind, ist dagegen neu.
as Umweltbundesamt hält an seinem Projekt der
erdeckten Feldbeobachtung fest, obwohl seine Partei-
ollegin, die für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
uständige Ministerin, dieses ablehnt. Das ist bemer-
enswert unkollegial und in der Sache verfehlt.
Schon bei der ersten Debatte über dieses Projekt
onnte ich feststellen, dass sich damals die agrarpoliti-
chen Sprecher aller Fraktionen gegen dieses Projekt ge-
andt haben. Die Folge war, dass die Zuständigkeit auf
(A) (C)
(B) )
den Umweltausschuss übertragen wurde. Das macht
deutlich, dass weder bei der SPD noch bei den Grünen,
was keine Überraschung ist, die Belange von Land- und
Forstwirten, Gärtnern und Winzern ernst genommen
werden. Das ist ein Trauerspiel.
Die verdeckte Feldermittlung ist kein legitimes Mittel
der Kontrolle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
und sie ist auch überflüssig.
Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer kontrol-
lieren den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Zurzeit
werden die Kontrollen der Feldspritzgeräte durchge-
führt. Allein in Schleswig-Holstein werden zwischen
Ende Februar und Mitte April 28 Termine in allen Lan-
desteilen angeboten.
Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst
und Gemüse haben sich kontinuierlich verringert,
ebenso die Rückstände im Grundwasser. Landwirte ha-
Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass das For-
schungsvorhaben „auf der Grundlage einer repräsentati-
ven Ermittlung zu konkreten, belastbaren Angaben über
den Umfang des Fehlverhaltens bei der Einhaltung von
Abstandsauflagen zu Gewässern in Deutschland“ führen
soll. Und an anderer Stelle heißt es, es hätten nur die
Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-
Westfalen und das Saarland Angaben „über die Anzahl
der festgestellten Verstöße“ gemacht, die die Regierung
als pauschal bewertet hat.
Damit ist klar, dass dieses Projekt der Kriminalisie-
rung der Landwirtschaft, der Verunglimpfung eines gan-
zen Berufsstandes, dienen soll und kein anderes Ziel hat.
Und deswegen lehnt die FDP das Projekt ab. Das Projekt
hat mit Umwelt- und Verbraucherschutz nichts zu tun.
Wir wollen nicht, dass verdeckte Ermittler über Felder
und Wiesen streifen und heimlich Proben nehmen.
ben ein Eigeninteresse daran, Pflanzenschutzmittel äu-
ßerst sparsam anzuwenden; denn sie können so Kosten
sparen. Darauf setzt das im Konsens der Verbände erar-
beitete Pflanzenschutzmittel-Reduktionsprogramm der
Bundesregierung. Dies wird nach Einschätzung der FDP
eine weitere Verminderung des Einsatzes von Pflanzen-
schutzmitteln erbringen.
Im Fazit bedeutet dies, dass das Projekt der verdeck-
ten Feldermittlung überflüssig ist. Dennoch will das
Bundesumweltamt entgegen einem Gespräch, das Hans-
Michael Goldmann und ich mit dem Präsidenten des
Umweltbundesamtes führten, dieses Projekt durchfüh-
ren.
Der Einsatz verdeckter Feldermittler soll 360 000 Euro
kosten, so die Bundesregierung in der Beantwortung un-
serer Kleinen Anfrage. Auftragnehmer ist nach dieser
Anfrage ein nicht näher bezeichnetes deutsches Umwelt-
forschungszentrum – also keine Fachhochschule oder
Universität. Offensichtlich haben Universitäten und
Fachhochschulen richtig erkannt, dass es bei diesem
Projekt nicht um die Gewinnung wissenschaftlicher Er-
kenntnisse geht, sondern um die Gewinnung von Mate-
rial, mit dem ein Berufsstand an den Pranger gestellt
werden kann. Dafür sind sich die Hochschulen zu schade
und das ist gut.
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Ob die Auflagen und Anwendungsbestimmungen, un-
er denen die Zulassung der jeweiligen Pflanzenschutz-
ittel erfolgt, ausreichend sind, lässt sich mit der Me-
hode der verdeckten Feldermittlung nicht feststellen.
ie soll denn bei einer Probe, die einen erhöhten Gehalt
ines Pflanzenschutzmittels enthielt, festgestellt werden,
b der Wind ungünstig wehte, ob die Düse falsch einge-
tellt war oder ob die Verdünnung nicht richtig gewählt
urde. Das geht nicht. Deswegen ist die Methode un-
rauchbar.
Fachhochschulen mit ihren landwirtschaftlichen Be-
rieben, Versuchsbetriebe von Landwirtschaftskammern
önnten dagegen die Wirksamkeit der Auflagen und An-
endungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel wis-
enschaftlich korrekt untersuchen. Doch das interessiert
en Umweltminister nicht. Die Regierungsarbeit von
ot-Grün ist getragen vom Misstrauen gegen die eige-
en Bürgerinnen und Bürger, insbesondere gegen die
enschen, die auf dem Land leben. Das Projekt Bauern-
pione ist da nur die Spitze des Eisberges.
Die FDP lehnt dieses Projekt ab und fordert Ministe-
in Künast auf, gegenüber dem Umweltminister auf ei-
en Stopp dieses Projektes zu dringen und die Land- und
orstwirte, die Gärtner und Winzer vor der Kriminalisie-
ung durch den Umweltminister zu schützen.
15346 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
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163. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4