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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/162 Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Hans Michelbach (CDU/CSU) Vereinbarkeit des Schutzes der Verschwie- genheitspflicht der freien Berufe, insbeson- dere von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, mit dem Kontenabrufver- fahren Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Bargeldkontrollen durch den Zoll Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Georg Fahrenschon (CDU/CSU) Vorliegen und Umfang der technischen Voraussetzungen für das Kontenabrufver- fahren nach §§ 93, 93 b Abgabenordnung zum 1. April 2005 15133 B 15133 C 15134 B 15137 A 15137 A Deutscher B Stenografisch 162. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Artur Auernhammer . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 15/5003) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Petra Pau (fraktionslos) Anpassung der Pfändungsbeiträge nach dem Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen an die verschärfte Unterhaltspflicht der nicht ehelichen Part- ner in der Bedarfsgemeinschaft Antwort M H N a A D Z H G M D E t 15144 B 15133 A Zusatzfragen Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15134 D 15135 B undestag er Bericht ung n 9. März 2005 t : ündliche Frage 22 ans Michelbach (CDU/CSU) utzung des Kontenabrufverfahren durch ndere als Steuerbehörden ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) ventueller Erlass des Bundesfinanzminis- eriums zur Untersagung der Meldung des 15135 B 15136 A 15136 C Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15137 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 Zusatzfragen Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Georg Fahrenschon (CDU/CSU) Form des geplanten Kontenabrufverfahren am 1. April 2005 Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) Unterrichtung der Bankkunden über Kon- tenabrufe nach § 24 c Kreditwesengesetz und §§ 93, 93 b Abgabenordnung Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) Umfang der Information der Bankkunden über erfolgte Kontenabrufe Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 29 und 30 Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) Auswirkungen der Schließung von statio- nären Einrichtungen der Deutschen Post AG auf die postalische Versorgung im länd- lichen Raum; Maßnahmen zur Sicherstel- lung einer ausreichenden Versorgung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . M A E d S p A M Z A M J A v d A M Z J U Z E M D V r s A C Z D M P I M R T m n A A Z P 15138 B 15138 D 15139 A 15139 A 15140 A 15140 A 15140 D 15141 A 15141 C 15141 C 15142 B 15142 D ündliche Frage 44 rtur Auernhammer (CDU/CSU) rfüllung europäischer Sicherheitsstan- ards bezüglich transgener Pflanzen bei treichung sämtlicher Ressortforschungs- rojekte in diesem Bereich ntwort atthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage rtur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ündliche Fragen 49 und 50 ulia Klöckner (CDU/CSU) bbruch bzw. Rücknahme von Forschungs- orhaben im Bereich der Gentechnik urch Bundesministerin Künast ntwort atthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 60 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) on der Bundesregierung geförderte Nicht- egierungsorganisationen, die gegen anti- emitische Hetze im Internet arbeiten ntwort hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . usatzfrage r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 62 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) nanspruchnahme von EU-Mitteln zur itfinanzierung der Baumaßnahmen im ahmen der Verknüpfung des Südastes des GV Est bei Straßburg/Kehl–Appenweier it dem deutschen Hochgeschwindigkeits- etz der Bahn ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 15144 B 15144 C A, 0000 A15144 D, 15145 B 15145 B 15146 A 15146 D 15147 A 15147 C 15148 C 15148 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 III Mündliche Frage 63 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Zeitplan für das Vergabeverfahren für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 5 im Abschnitt Baden-Baden–Offenburg in Form einer Public Private Partnership Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 66 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Weitere Evaluierung des Forschungszen- trums Rossendorf hinsichtlich einer mög- lichen Eingliederung in die Helmholtz-Ge- meinschaft Deutscher Forschungszentren durch den Wissenschaftsrat Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 67 Helge Braun (CDU/CSU) Gründe für das Nichtvorliegen von Anträ- gen zur Risikoforschung an transgenen Pflanzen beim Bundesforschungsministe- rium Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 68 Artur Auernhammer (CDU/CSU) Förderung der Verbesserung der fach- lichen Qualität an den Ressortforschungs- einrichtungen Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU: Verhinderung von Gentech- nikprojekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H W D D G E U U U R K M H J U N A L A M C F F t A H A M J N N t S t A M 15149 A 15149 C 15150 B 15150 C 15151 B 15151 C 15151 C 15152 A 15152 C elmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Fragen 1 und 2 hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) ertigstellung und Kosten des „Camps lugplatz Kunduz“ einschließlich des Sani- ätsrettungszentrums ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Fragen 3 und 4 ens Spahn (CDU/CSU) achweis der zwingenden medizinischen otwendigkeit für die Fahrtkostenerstat- ung durch die Krankenkassen nach § 60 GB V; Beachtung von Datenschutzrech- en ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 D 15154 A 15155 B 15156 B 15157 D 15158 D 15159 C 15160 D 15162 B 15163 C 15164 D 15166 B 15168 B 15169 B 15170 D 15171 C 15173 A 15173 C 15174 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 Anlage 4 Mündliche Frage 5 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Konsequenzen des vom simbabwischen Parlament verabschiedeten Gesetzes „NGO Act 2004“ für Nichtregierungsorga- nisationen und andere in Simbabwe tätige Institutionen Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 6 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Einschätzung der EU-Wettbewerbskom- missarin Kroes hinsichtlich des Finanzie- rungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bezüglich EU- Wettbewerbsrecht Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Anlage 6 Mündliche Fragen 7 und 8 Roland Gewalt (CDU/CSU) Anerkennung von in Nichtunterzeichner- staaten des Abkommens der Commission Internationale de l’Etat Civil geschlossenen „Handschuhehen“; Verdeckung von Zwangs- ehen durch insbesondere in islamisch ge- prägten Staaten geschlossene „Handschuh- ehen“ Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Werner Lensing (CDU/CSU) Überführung von zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone enteig- neten Grundstücken in die Verfügungsge- walt der Bundesländer zur Verhinderung einer Rückgabe an die ehemaligen Besitzer nach einem entsprechenden Urteil des Eu- ropäischen Gerichtshofes für Menschen- rechte Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D S t e A K A M D V r m m H r A K A M B A 2 s j o A K A M K M t g t A D A M D M d u 15174 C 15174 D 15175 B 15176 A nlage 8 ündliche Frage 16 ietrich Austermann (CDU/CSU) chnelle Bereitstellung der für die Bean- ragung des Lohnsteuerjahresausgleichs rforderlichen Lohnsteuerbescheinigung ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 9 ündliche Fragen 17 und 18 r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) erbleib der dem Bundesfinanzministe- ium ausgehändigten drei Druckausfall- uster der nicht verausgabten Wohlfahrts- arke 2001 mit dem Motiv „Audrey epburn“ und entsprechende Aufklä- ungsmaßnahmen des Ministeriums ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 19 und 20 ernhard Kaster (CDU/CSU) ufkommen an Sekt- und Tabaksteuer 003/2004 am Produktionsstandort Trier owie Aufteilung des Aufkommens auf die eweils zehn größten Produktionsstand- rte in Deutschland ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 28 laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) odifikation der Post-Universaldienstleis- ungsverordnung zugunsten einer Festle- ung auf das Einzugsgebiet von Postagen- uren ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 31 und 32 r. Klaus Rose (CDU/CSU) eldungen über die Absage des Besuchs es Bundeswirtschaftsministers in Taipeh nd eventuelle Gründe 15176 B 15176 C 15176 D 15177 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 V Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 33 und 34 Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) Anzahl der als arbeitssuchend, nicht aber als arbeitslos eingestuften Arbeitslosen; Erfassung in der Arbeitslosenstatistik Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 35 Max Straubinger (CDU/CSU) Bewertung der als „arbeitssuchend“ einge- stuften Personen hinsichtlich ihrer Arbeits- fähigkeit Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 36 und 37 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Ansicht der Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen der Bundesagentur für Arbeit über eine höhere Arbeitslosenzahl in Nord- rhein-Westfalen Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 38 und 39 Eckart von Klaeden (CDU/CSU) Kenntnis der Bundesregierung von der An- sicht der Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen hinsichtlich einer höheren Ar- beitslosenzahl in Nordrhein-Westfalen so- wie von ähnlichen Fällen in anderen Regio- naldirektionen Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A K h f A v d A D A M W H 2 A D A M D L l A M A M G N d A M A M J E d A C 15177 C 15177 D 15178 B 15178 C 15179 A nlage 17 ündliche Fragen 40 und 41 lexander Dobrindt (CDU/CSU) enntnis der Bundesregierung von einer öheren, über der von der Bundesagentur ür Arbeit veröffentlichten Zahl liegenden rbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen or dem 1. März 2005; Berücksichtigung in en Februar-Meldungen ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 42 und 43 olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) öhe der Arbeitslosenzahl im Februar 005 ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Fragen 45 und 46 r. Peter Jahr (CDU/CSU) ösungsansätze zum Ausgleich der wegfal- enden Roggenintervention ntwort atthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Fragen 47 und 48 itta Connemann (CDU/CSU) euzulassung der Kartoffelsorte „Linda“ urch das Bundessortenamt ntwort atthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Fragen 58 und 59 ürgen Koppelin (FDP) ventuelle Rücknahme bzw. Überprüfung es Antidiskriminierungsgesetzes ntwort hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . 15179 C 15179 C 15180 A 15180 B 15180 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 Anlage 22 Mündliche Frage 61 Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Zunahme von Mautbetrug durch Vermin- derung der Zahl nächtlicher LKW-Maut- Kontrollen Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 64 und 65 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Höhe der für TEN-V-Projekte insbeson- dere in Deutschland aus dem EU-Gesamt- budget des Finanzierungszeitraums 2000 bis 2006 zur Verfügung gestellten Mittel; Auswirkungen der Beschränkung der Anlage 25 Mündliche Fragen 75 und 76 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Gefährdung des Status quo an der Straße von Taiwan und Bedrohung der regionalen Stabilität durch die Verabschiedung eines Anti-Separationsgesetzes in China; Maß- nahmen der Bundesregierung im Vorfeld dieses Gesetzgebungsvorhabens Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa Anlage 26 Mündliche Frage 81 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) 15181 A 15182 A deutschen Zahlungen an die EU auf TEN- V-Projekte in Deutschland in der Finanz- periode 2007 bis 2013 Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 69 und 70 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Veränderungen in der Einstellungspraxis des Auswärtigen Amtes; Vereinbarung der „affirmative action“ bei Einstellungen von besonderen Personengruppen mit beam- tenrechtlichen Grundsätzen Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa M m v g A F A M P Z d A F 15181 A 15181 C angelnde Kooperations- und Rücknah- ebereitschaft des Libanon bei der Straf- erfolgung von in Deutschland straffällig ewordenen Libanesen ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 82 etra Pau (fraktionslos) ahl der 2004 von deutschen Flughäfen aus urchgeführten Abschiebungen ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15182 C 15182 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15133 (A) ) (B) ) 162. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 15.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15173 (A) ) (B) ) sich als sehr begrenzt erwiesen hat und die Bieter unterDIE GRÜNEN GSteenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 09.03.2005 erät aus dem hiesigen Wirtschaftsraum der Bieterkreis Kostensteigerung liegt im Wesentlichen darin begründet, dass insbesondere für die Zulieferung von technischem Scharping, Rudolf SPD 09.03.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d F ( Z F v s a a n d t Z K s B r m s n k Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 09.03.2005 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.03.2005 Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.03.2005 Bierwirth, Petra SPD 09.03.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 09.03.2005 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 09.03.2005** Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 09.03.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 09.03.2005 Hilsberg, Stephan SPD 09.03.2005 Höfer, Gerd SPD 09.03.2005* Dr. Küster, Uwe SPD 09.03.2005 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 09.03.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 09.03.2005 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 09.03.2005 Dr. Lucyga, Christine SPD 09.03.2005* Minkel, Klaus CDU/CSU 09.03.2005 Piltz, Gisela FDP 09.03.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.03.2005 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 09.03.2005 S D T A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen des Abgeordneten Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 1 und 2): Wann ist konkret mit der Fertigstellung des „Camp Flug- platz Kunduz“ einschließlich des Sanitätsrettungszentrums zu rechnen, und was sind die Ursachen dafür, dass der ursprüng- liche Zeitplan nicht eingehalten werden konnte? Wie hoch werden die Kosten für den Bau des Feldlagers sein, und was sind die Ursachen dafür, dass der ursprüngliche Kostenrahmen nicht eingehalten werden konnte? u Frage 1: Die Fertigstellung der Einsatzliegenschaft „Camp lugplatz Nord“ in Kunduz ist nach wie vor für das ierte Quartal 2005 vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die- en Fertigstellungstermin zum Gegenstand der noch bzuschließenden Verträge zu machen. Die ursprünglich nvisierte Planung zum vierten Quartal 2004 basiert icht auf konkreten Planungsgrößen und wurde unter an- erem durch die schwierige Grundstückssuche beein- rächtigt. u Frage 2: Die Kosten für den Bau der Einsatzliegenschaft in unduz sind nach vorläufiger Auswertung der Aus- chreibungsergebnisse wesentlicher Maßnahmen in den ereichen Hochbau (Unterkunfts-, Stabs- und Siche- ungsgebäude) sowie Technische Gebäudeausrüstung it etwa 20 Millionen Euro zu veranschlagen. Der ur- prüngliche Kostenrahmen beruhte auf Schätzungen ei- es kaum vorhandenen oder bislang weitgehend unbe- annten Marktes für die betreffende Maßnahme. Die trothmann, Lena CDU/CSU 09.03.2005 r. Thomae, Dieter FDP 09.03.2005 illmann, Antje CDU/CSU 09.03.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 15174 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 (A) ) (B) ) Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in Nordaf- ghanistan mit erheblichen Risikozuschlägen kalkulieren. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 3 und 4): Auf welche Weise kann nach Ansicht der Bundesregie- rung die in § 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch er- wähnte zwingende medizinische Notwendigkeit für die Er- stattung von Fahrtkosten durch die Krankenkassen nachgewiesen werden, und von wem ist der Nachweis zu er- bringen? Inwieweit sind bei den dafür zu verwendenden Formula- ren, insbesondere bei der Verordnung selbst, Datenschutz- rechte der Versicherten zu beachten, und werden diese nach Ansicht der Bundesregierung hinreichend beachtet? Zu Frage 3: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahr- ten ihrer Versicherten unter den Voraussetzungen des § 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Die Fahrten sind Bestandteil der ver- tragsärztlichen Versorgung und vom Vertragsarzt zu ver- ordnen. Die Verordnung wird in den vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleis- tungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richt- linien) geregelt. Diese Richtlinie ist auch auf den Inter- netseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (www.g-ba.de) veröffentlicht. Der Vertragsarzt hat nach Maßgabe der Richtlinien die Notwendigkeit der Beför- derung zu prüfen und das erforderliche Transportmittel auszuwählen. Der zwingende medizinische Grund für die Fahrt ist damit vom Arzt festzustellen und auf der Verordnung anzugeben. Auch für die Auswahl des Be- förderungsmittels ist ausschließlich die zwingende medi- zinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots maßgeblich. Zu Frage 4: Bei den für die Verordnung von Krankenfahrten zu verwendenden Formularen sind die Datenschutzrechte der Versicherten zu beachten. Hinsichtlich der Sicher- stellung des Datenschutzes bei der Verordnung einer Krankenbeförderung haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen im vergangenen Jahr – nach Abstim- mung mit dem Bundesbeauftragten für den Daten- schutz – mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine zunächst übergangsweise Lösung geeinigt. Bei Fahrten von Versicherten mittels Taxi oder Mietwagen wird sichergestellt, dass der Fahrer nur die für die Beför- derung benötigten Angaben zur Person sowie zur Fahr- strecke erhält. Damit wird den Belangen des Datenschut- zes auch aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Rechnung getragen. A d A s d s d r f d b R i l z s h D d d v k O f v g s s v N n l r b t b w S m m k A d W B (C (D nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Uschi Eid auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5003, Frage 5): Mit welchen Konsequenzen für Nichtregierungsorganisa- tionen (NGO) und andere in Simbabwe tätige Institutionen (wie beispielsweise politische Stiftungen, Deutscher Entwick- lungsdienst und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusam- menarbeit) rechnet die Bundesregierung aufgrund des vom simbabwischen Parlament gegen regierungskritische und zivilgesellschaftliche Kräfte sowie westliche Geber verab- schiedeten Gesetzes „NGO Act 2004“, das unter anderem die Arbeit von NGOs im Bereich gute Regierungsführung, Men- schenrechte und Rechtsstaat unterbinden soll? Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Unterschrift es Präsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt tehen noch aus. Dennoch hat es bereits seit Vorliegen es ersten Entwurfs (Mai 2004) erhebliche Verunsiche- ung in der simbabwischen Zivilgesellschaft hervorgeru- en. Das Gesetz kann auch nicht isoliert als einziger In- ikator der Politik der Regierung gegenüber den NGO etrachtet werden. Es ist vielmehr Teil einer Politik der egierung, zivilgesellschaftliche Organisationen unter hre Kontrolle zu bringen und Aktivitäten, die tatsäch- ich oder potenziell als oppositionell eingestuft werden, u unterbinden. Neben dem Gesetz werden in dieser Per- pektive auch die Erteilung von Arbeits- und Aufent- altserlaubnissen, Einfuhrlizenzen, Steuerprüfungen und evisenkontrollen instrumentalisiert. Nach Inkraftsetzen des Gesetzes (nach Zustimmung es Präsidenten und Bekanntmachung im Amtsblatt wird as Gesetz nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten olle Wirksamkeit entfalten) werden weitere Einschrän- ungen der Tätigkeit sowohl der Zivilgesellschaft vor rt als auch der internationalen und deutschen NGO be- ürchtet. Deren tatsächliches Ausmaß wird allerdings om politischen Willen der Regierenden abhängen. Eine ewisse Uneinheitlichkeit und Willkür bei der voraus- ichtlich selektiven Anwendung des Gesetzes sind wahr- cheinlich. Wichtig sind unter anderem das im Gesetz erankerte Verbot der Tätigkeiten von ausländischen GO im Bereich der Regierungsführung („Gover- ance“) und das Verbot für inländische NGOs von aus- ändischen Quellen Finanzmittel für Aktivitäten im Be- eich „Governance“ anzunehmen. Es wird zum Teil auch efürchtet, dass die im Gesetz vorgesehene Regis- rierungspflicht, weitgehende administrative (Offen- arungs-)Pflichten und die Schaffung einer Über- achungsinstanz im derzeitigen politischen Klima in imbabwe als Willkürinstrumente zur Unterdrückung issliebiger politischer Positionen oder sogar als Instru- ente zur Enteignung von NGO missbraucht werden önnten. nlage 5 Antwort er Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Christina eiss auf die Frage der Abgeordneten Veronika ellmann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 6): Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15175 (A) ) (B) ) Wie beurteilt die Bundesregierung die vorläufige Ein- schätzung der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rund- funks in Deutschland stehe nicht im Einklang mit dem EU- Wettbewerbsrecht, und welche Schritte unternimmt die Bun- desregierung, um die Forderungen der EU-Kommission zur Neuregelung der Finanzierungsgrundsätze des öffentlich- rechtlichen Rundfunks zu erfüllen? Erstens. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt in ihrem an die Bundesregierung gerichteten Schreiben zu Beihilfebeschwerden gegen Tätigkeiten öffentlich-recht- licher Rundfunkveranstalter nicht pauschal die Auffas- sung, dass das Finanzierungssystem nicht im Einklang mit europäischem Recht stehe. Im Gegenteil: In dem Schreiben wird mehrfach betont, dass die Finanzierung über Rundfunkgebühren ein grundsätzlich nicht zu bean- standendes Instrument zur Deckung der Lasten des öf- fentlich-rechtlichen Auftrages sei. Zweitens. Die Generaldirektion Wettbewerb ist aller- dings der vorläufigen Auffassung, in der gegenwärtigen Praxis könne ein Verstoß gegen EU-Vorschriften liegen, da nach ihrer Auffassung nicht ausgeschlossen sei, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten Gebührenmittel auch zur Finanzierung von außerhalb ihres Auftrags lie- genden Aktivitäten einsetzen. Drittens. Die Generaldirektion Wettbewerb schlägt deshalb verschiedene Maßnahmen vor wie eine genauere Definition des Auftrags insbesondere im Onlinebereich, Erhöhung der Transparenz bei Verwendung der Rund- funkgebühren, Kontrolle der Mittelverwendung und der Erfüllung des Auftrages, marktkonformes Verhalten, so- weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im kom- merziellen Wettbewerb befindet. Viertens. Die Regelung der nationalen Rundfunkord- nung ist bekanntermaßen Länderkompetenz. Wie schon in der Vergangenheit werden die Länder mit Unterstüt- zung des Bundes die aufgeworfenen Fragen beantworten und nach Lösungen suchen. Hierzu werden wir bereits am 10. März 2005 ein weiteres Gespräch mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb führen, um zu einer auch von der Wettbewerbskommissarin angestrebten gütlichen Lösung zu kommen. Diese wird die auch in unserem eigenen Interesse liegende ordnungsgemäße Verwendung der Rundfunkgebühren sicherstellen und zugleich unsere mit Verfassungsrang ausgestattete natio- nale Gewährleistungsverantwortung für eine Medienord- nung im digitalen Zeitalter achten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen des Abgeordneten Roland Gewalt (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 7 und 8): Werden in Deutschland „Handschuhehen“ anerkannt, die in Ländern geschlossen wurden, die Nichtunterzeichnerstaaten des CIEC-Abkommens (CIEC: Commission Internationale de l’Etat Civil) sind? Liegen der Bundesregierung Informationen von Bundes- oder Landesbehörden vor, dass durch die Anerkennung sol- cher im Ausland – insbesondere in islamisch geprägten Staa- ten – unter Zwang geschlossenen „Handschuhehen“, eine Ver- deckung von Zwangsehen in Deutschland begünstigt wird? Z l h h t z n h M g s t A l s F t b b s g i s E E n A „ s B S g g s ( w G s d k s c v Ü w h Z n d S l A d a f O e (C (D u Frage 7: Nach den meisten Rechtsordnungen müssen die Ver- obten zur Heirat persönlich erscheinen. Eine Ausnahme iervon macht die so genannte Handschuhehe. Hierbei andelt es sich um eine Eheschließung durch einen Bo- en oder einen bevollmächtigten Stellvertreter. Die Be- eichnung deutet auf die früher übliche Überreichung ei- es Handschuhs als Sinnzeichen der Botenbeauftragung in. Die „Handschuhehe“ gibt es zum Beispiel noch in azedonien, Mexiko, Polen und Portugal sowie in eini- en islamischen Staaten. Demgegenüber gilt das offen- ichtlich gemeinte CIEC-Übereinkommen vom 10. Sep- ember 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im usland nur für Deutschland, Griechenland, die Nieder- ande, Spanien und die Türkei. Bei der „Handschuhehe“ ind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Bei der ersten allgruppe haben der Bote bzw. die bevollmächtige Mit- elsperson keinerlei Entscheidungsspielraum. Sie über- ringen lediglich die Erklärung des Eheschließenden zw. vertreten den Eheschließenden nach dessen Wei- ungen. Eine solche Ehe, die ohne persönliche oder leichzeitige Anwesenheit der Verlobten zustande kam, st aus deutscher Sicht formwirksam, wenn die Ehe- chließung der Ortsform entsprach (Art. 11 Abs. 1 des inführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – GBGB). Anders zu beurteilen sind Eheschließungen ach der zweiten Fallgruppe, die dem Vertreter sogar die uswahl des Ehepartners ermöglichen. Diese Art von Handschuhehen“ betrifft auch die materiellen Voraus- etzungen der Eheschließung. Nach Art. 13 Abs. 1 EG- GB ist insoweit zwar für jeden Verlobten das Recht des taates maßgeblich, dem er angehört. Solche im Ausland eschlossenen „Handschuhehen“ unter Staatsangehöri- en eines Staates, der diese Eheschließungen zulässt, ind aber nicht mit dem deutschen ordre public vereinbar Art. 6 EGBGB) und daher aus deutscher Sicht un- irksam. Denn sie verstoßen gegen das aus Art. 2 Abs. 1 G bzw. Art. 6 Abs. 1 GG resultierende Verbot des Ehe- chließungszwangs. Diesem Verbot entspricht es, dass ie Ehe nur zwischen Partnern geschlossen werden ann, die sich aufgrund freien Entschlusses und überein- timmenden Willens selbst gewählt haben. Die rechtli- he Beurteilung einer „Handschuhehe“ hängt nicht da- on ab, ob diese in einem Vertragsstaat des ClEC- bereinkommens vom 10. September 1964 geschlossen urde oder nicht. Denn das CIEC-Übereinkommen ent- ält keinerlei Regelung zur „Handschuhehe“. u Frage 8: Der Bundesregierung liegen solche Informationen icht vor. Von einer Zwangsehe ist zu sprechen, wenn ie Zustimmung zur Ehe erzwungen oder – im weiteren inne – die Wahl des Ehepartners nicht durch die Ver- obten, sondern durch Dritte getroffen wurde. Aus der ntwort zu Frage 1 ergibt sich, dass in Deutschland nur iejenigen „Handschuhehen“ anerkannt und als wirksam ngesehen werden können, die im Ausland nach dem reien Willen der Verlobten geschlossen worden sind. hne Willen der Verlobten geschlossene „Handschuh- hen“ sind aus deutscher Sicht unwirksam. 15176 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 9): Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, im Hin- blick auf die von den zwischen 1945 und 1949 in der sowjeti- schen Besatzungszone enteigneten Grundbesitzern einge- reichte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, im Falle eines Urteiles zuguns- ten der Kläger, die nach der Wiedervereinigung an die Bun- desrepublik Deutschland übertragenen Grundstücke, welche Inhalt des Verfahrens sind, in die Verfügungsgewalt der Bun- desländer zu überführen, um auf jeden Fall eine nach dem Ge- richtsurteil notwendige Rückgabe an die ehemaligen Besitzer- familien zu verhindern? Die vorliegende Frage bezieht sich auf Individual- beschwerden, die Gegenstand eines Verfahrens am Euro- päischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind. Diese Beschwerden betreffen das Ausgleichsleistungs- gesetz und das Grundsatzurteil des Bundesverfassungs- gerichts zu diesem Gesetz. Im Ausgleichsleistungsgesetz ist die Entschädigung für Vermögenswerte geregelt, bei denen eine Rückübertragung ausgeschlossen ist, weil die Enteignung in der damaligen sowjetischen Besatzungs- zone auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolge. Eine Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Men- schenrechte hat am 22. September 2004 eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Mit einem Urteil ist im Frühjahr diesen Jahres zu rechnen. Die in der Frage be- nannten Überlegungen sind hier nicht bekannt. Die Bun- desregierung geht davon aus, dass sie durch ihr überzeu- gendes Vorbringen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Argumente der Beschwerdefüh- rer entkräftet hat und dass der Gerichtshof daher die Be- schwerden abweisen wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 16): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die für die Beantragung des Lohnsteuerjahresausgleiches erforderliche Lohnsteuer- bescheinigung inklusive PIN-Nummer den Lohnsteuerpflich- tigen umgehend übermittelt wird? Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind seit dem Kalenderjahr 2004 verpflichtet, die Lohnsteuer- bescheinigung an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz spätestens bis zum 28. Feb- ruar des Folgejahres zu übermitteln (elektronische Lohn- steuerbescheinigung). Außerdem hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerli- chen Ordnungsmerkmals, der so genannten eTIN, auszu- händigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine be- stimmte Frist ist hierfür nicht vorgeschrieben, weil – wie bisher – davon ausgegangen wird, dass der Arbeitgeber dies spätestens mit der elektronischen Übermittlung erle- digt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ar- b L z l e d d g h e l A s w n A d A ( Z E m B m f Z m s d F A d A s (C (D eitgeber auch bei elektronischer Übermittlung der ohnsteuerbescheinigung den Arbeitnehmern weiterhin eitnah die für die Einkommensteuererklärung erforder- ichen Angaben (Ausdruck der elektronischen Lohnsteu- rbescheinigung) mitteilen werden. Üblicherweise ürfte im Anschluss an die elektronische Übermittlung er Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheini- ung erfolgen. Erkenntnisse über eine verzögerte Aus- ändigung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteu- rbescheinigung – außer vielleicht in Einzelfällen – iegen derzeit nicht vor. Sollten Arbeitgeber in größerer nzahl den Arbeitnehmern den Ausdruck der elektroni- chen Lohnsteuerbescheinigung verspätet aushändigen, ird die Bundesregierung umgehend erforderliche Maß- ahmen prüfen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) Drucksache 15/5003, Fragen 17 und 18): Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Verbleib der drei Druckausfallmus- ter der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ vor, die dem BMF von der Bundes- druckerei geliefert wurden? Was hat das BMF bisher unternommen, um den Verbleib der nicht mehr im Besitz des BMF befindlichen drei Druck- ausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ aufzuklären? u Frage 17: Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine rkenntnisse über den Verbleib der drei Druckausfall- uster vor. Wie bereits mitgeteilt, lässt sich seitens des MF nicht feststellen, ob und wie viele Druckausfall- uster die Bundesdruckerei dem BMF tatsächlich gelie- ert hat. u Frage 18: Das Bundesministerium der Finanzen hat bei den da- als mit dem Projekt befassten Bediensteten des BMF chriftlich nachgefragt, ob sie Hinweise zum Verbleib ieser drei 10er-Markenbögen geben können. Diese rage ist von allen Befragten verneint worden. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck- ache 15/5003, Fragen 19 und 20): Welches Aufkommen an Sekt- und Tabaksteuer ist im Jahr 2004 oder 2003 am Produktionsstandort Trier, als einer der größten Sekt- und Tabakwarenproduktionsstandorte Deutsch- lands, durch die Verarbeitung der entsprechenden Steuerban- derolen entstanden? Wie teilt sich das Aufkommen an Sekt- und Tabaksteuer auf die jeweils zehn größten Produktionsstandorte in Deutsch- land auf? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15177 (A) ) (B) ) Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihre beiden mündlichen Fragen zusammengefasst wie folgt: Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten stehen dem BMF nicht zur Verfügung und könnten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erhoben werden. Einer Beantwortung der Fragen stünde auch das Steuergeheimnis entgegen. Anhand solcher Daten wäre es möglich, in mehreren Fällen auf die an den jeweiligen Produktionsstandorten ansässigen Unternehmen zu schließen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 28): Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der ver- mehrten Schließung von Postagenturen im ländlichen Raum noch Möglichkeiten, die in § 2 der 1999 erlassenen Post-Uni- versaldienstleistungsverordnung festgelegten Einwohnergren- zen zur Vorhaltung einer stationären Einrichtung zugunsten einer Festlegung auf das Einzugsgebiet einer solchen Einrich- tung modifizieren zu können? Nach der für die Sicherstellung einer postalischen Grundversorgung maßgeblichen Post-Universaldienst- leistungsverordnung und der diese Vorgaben ergänzen- den Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG (Bundestagsdrucksache 15/3186) muss in allen zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern eine Poststelle bereitgestellt werden. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4 000 Einwohnern und Gemeinden mit zentralört- licher Funktion ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass eine Poststelle in maximal 2 000 Metern für die Kun- den erreichbar ist. Daneben gilt ein landkreisbezogener Flächenfaktor für besonders dünn besiedelte Gebiete. Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Post- service versorgt werden. Die in der Post-Universal- dienstleistungsverordnung von 1999 genannten Krite- rien für das Filialnetz wurden zum 30. Januar 2002 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Postgeset- zes enger gefasst. Eine weitere substanzielle Präzi- sierung der Kriterien erfolgte mit der vom Bundestag fraktionsübergreifend begrüßten Selbstverpflichtungser- klärung der Deutschen Post AG vom April 2004. Hier- durch wurde eine etwaige Ungleichbehandlung bei der postalischen Versorgung aufgrund von unterschiedli- chen kommunalen Gliederungsstrukturen in den Bun- desländern beseitigt, da sich die Bereitstellungspflicht für eine Poststelle bei einer Einwohneranzahl von mehr als 2 000 nunmehr unabhängig vom politischen Ge- meindebegriff auf zusammenhängend bebaute Wohnge- biete bezieht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand zu die- ser Selbstverpflichtungserklärung veränderte Rahmen- bedingungen zu setzen. Diese halte ich im Übrigen auch für politisch nicht durchsetzbar. Im Hinblick auf das Auslaufen der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zum 31. Dezember 2007 sowie der Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG zum glei- c g e g D s t A d g ( d m n n m m z w b A d g ( Z f n t d n c b d o m u o b (C (D hen Zeitpunkt wird jedoch langfristig eine grundle- ende Überprüfung der Vorgaben für die Leistungs- rbringung im Post-Universaldienst erforderlich sein. Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrun- en wird dies voraussichtlich auch die Kriterien für die ichte des Filialnetzes betreffen. Das von Ihnen vorge- chlagene Kriterium des Einzugsgebietes einer Einrich- ung erscheint mir dabei durchaus diskussionswürdig. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Drucksache 15/5003, Fragen 31 und 32): Treffen neueste Medienberichte zu, dass ein bereits ge- planter Besuch des Bundesministers für Wirtschaft und Ar- beit, Wolfgang Clement, in Taipeh wieder abgesagt werden musste (vgl. „Der Spiegel“ vom 14. Februar 2005)? Wenn ja, welche Gründe lagen für diese Absage vor? Medienberichte, dass ein geplanter Besuch von Bun- esminister Clement nach Taipeh abgesagt werden usste, treffen nicht zu. Weder gibt es eine konkrete Pla- ung von Bundesminister Clement für eine Taipeh-Reise och wurde diese abgesagt. Richtig ist, dass Bundes- inister Clement von der taiwanesischen Wirtschafts- inisterin HO bei einem Gespräch in Berlin-Mitte De- ember letzten Jahres zu einem Gegenbesuch eingeladen urde. Bundesminister Clement hat diesen Gegen- esuch von seinem Terminkalender abhängig gemacht. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) Drucksache 15/5003, Fragen 33 und 34): Wie viele Arbeitslose gibt es in Deutschland insgesamt, die derzeit als „arbeitsuchend“, nicht aber als „arbeitslos“ ein- gestuft werden? Wie viele dieser „Arbeitsuchenden“ werden nach Ein- schätzung der Bundesregierung – sollten sie keinen Arbeits- platz finden – im kommenden Monat in der Arbeitslosensta- tistik erfasst werden? u Frage 33: Als Arbeitsloser kann – folgt man der offiziellen De- inition des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) – ur derjenige bezeichnet werden, der als arbeitslos regis- riert ist. Insofern ist der Wortlaut der Frage nicht ein- eutig. Daneben gibt es allerdings Arbeitsuchende, die icht als arbeitslos registriert sind. Diese Personen su- hen Arbeit über eine Arbeitsagentur, eine ARGE oder ei einer der optierenden Kommunen, haben aber entwe- er eine Arbeit von mindestens 15 Stunden pro Woche der sind – aus unterschiedlichen Gründen – nicht un- ittelbar verfügbar. Dabei handelt es sich zum Beispiel m Beschäftigte, die einen befristeten Vertrag haben der die Kündigung erhielten. Sie haben zwar noch Ar- eit, suchen aber für einen späteren Zeitpunkt eine neuen 15178 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 (A) ) (B) ) Beschäftigung. Auch Studenten kurz vor dem Studien- abschluss oder Frauen kurz vor Beendigung der Fami- lienphase können sich arbeitsuchend melden, wenn etwa ein Kind einen Krippenplatz bekommt oder eingeschult wird. Außerdem werden vorübergehend erkrankte Ar- beitslose während ihrer Krankheit – wegen mangelnder Verfügbarkeit – nicht als arbeitslos, sondern nur als ar- beitsuchend registriert. Im Februar 2005 gab es bei der Bundesagentur für Arbeit 6,801 Millionen registrierte Arbeitsuchende. Davon waren 5,216 Millionen gleich- zeitig als arbeitslos registriert. Damit gab es 1,585 Millio- nen Arbeitsuchende, die nicht gleichzeitig als arbeitslos registriert waren. Zu Frage 34: Da man nicht für jeden einzelnen Arbeitsuchenden prognostizieren kann, ob er innerhalb eines Monats Ar- beit finden wird oder aber seine Arbeitsuche einstellen wird, lässt sich nicht verlässlich einschätzen, wie viele der Arbeitsuchenden im nächsten Monat arbeitslos sein werden. Auch ist es keinesfalls so, dass der Bestand an Arbeitsuchenden in Laufe der Zeit unverändert in die re- gistrierte Arbeitslosigkeit übergeht. Vielmehr sind mo- natlich sowohl unter den Arbeitsuchenden als auch unter der Arbeitslosen Zu- und Abgänge in Millionenhöhe zu beobachten. Es verwundert daher nicht, dass monatlich stets eine durchaus große Zahl von Arbeitsuchenden exis- tiert, die nicht gleichzeitig als arbeitslos gezählt werden kann. So gab es im Februar 2005 1,585 Millionen von diesen Personen. Im Februar 2004 waren es 1,305 Millio- nen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 35): Bis wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung alle derzeit als „arbeitsuchend“ eingestuften Personen ab- schließend von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihre Arbeitsfähigkeit bewertet worden sein? Die Bundesagentur für Arbeit betreut Arbeitsuchende nach den Rechtskreisen des SGB II und SGB III. Die Ar- beitsfähigkeit als Teil der objektiven Verfügbarkeit im Sinne des SGB III und die Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II stimmen, soweit die Beurteilung der Fähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfasst wird, im Wesentlichen überein. Im Rechtskreis des SGB III er- folgt die Prüfung der Arbeitsfähigkeit von arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldeten Personen als kontinuierlicher Prozess, der notwendige Voraussetzung für eine sachge- rechte und rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit ist. Daher kann für den Rechtskreis des SGB III grund- sätzlich davon ausgegangen werden, dass die als arbeit- suchend gemeldeten Personen arbeitsfähig sind. Für den Bereich SGB II ist die Frage der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. l SGB II zu prüfen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Agenturen für Arbeit, die die Ar- beitslosenhilfeempfänger auf die Leistungen des SGB II u n e s b z m T a k h f d h Z s A d g C Z r d 1 e z z d N s r m s e n t t z e b e d s b V A s (C (D mgestellt haben, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen icht gesondert prüfen mussten, da Arbeitslosenhilfe- mpfänger grundsätzlich erwerbsfähig waren. Die Fest- tellung der Erwerbsfähigkeit der Hilfebedürftigen ist ezogen auf den jeweiligen Fall angemessen durch- uführen. Entsprechend unterschiedlich ist das Instru- entarium, das beispielsweise die Durchführung von rainingsmaßnahmen, die Einschaltung eines Fachgut- chters oder der Einigungsstelle erforderlich machen ann. Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit mit ho- er Priorität die bisherigen Bestandsdaten von erwerbs- ähigen Hilfebedürftigen. Ein genauer Zeitpunkt, wann iese Prüfung abgeschlossen sein wird, ist schwer vor- erzusagen. Die Bestände unterliegen durch permanente u- und Abgänge einer Dynamik, sodass es sich bei die- er Prüfung um einen ständigen Prozess handelt. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die offiziellen Angaben der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der BA vom 1. März 2005, wonach die Arbeitslosigkeit in Nordrhein- Westfalen im Februar 2005 aufgrund der noch nicht erfassten Arbeitslosen um 110 000 höher lag als die amtlichen Daten der BA in Nürnberg? Bestätigt die Bundesregierung die Auffassung der Regio- naldirektion Nordrhein-Westfalen der BA, wonach die Ar- beitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Monat bei 1,193 Millionen lag? u Frage 36: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag in Nord- hein-Westfalen im Februar 2005 – wie von der Bun- esagentur für Arbeit in Nürnberg bekannt gegeben – bei ,083 Millionen. Diese Zahl wird auch in der Presse- rklärung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen um Arbeitsmarkt in NRW im Februar 2005 als offi- ielle Zahl der „amtlichen Statistik“ genannt (Absatz 2 er Presseerklärung). Daneben hat die Regionaldirektion RW aber auch auf den gegenwärtig bestehenden Un- icherheitsbereich in Zusammenhang mit der Zahl der egistrierten Arbeitslosen hingewiesen und für das Volu- en der möglicherweise noch nicht erfassten Arbeitslo- igkeit eine konkrete Schätzzahl genannt – aber eben nur ine Schätzung! Es ist allgemein bekannt, dass noch icht alle optierenden Kommunen die notwendigen Da- en zu den von ihr betreuten erwerbsfähigen Hilfebedürf- igen an die BA geliefert haben. Hierdurch können der- eit in der Arbeitslosenstatistik noch nicht alle rwerbsfähigen ehemaligen Sozialhilfeempfänger, die isher bei den Arbeitsagenturen nicht gemeldet waren, rfasst sein. Die Zentrale der BA schätzt ihre Zahl bun- esweit auf 76 000 und hat diese Zahl auch in ihrer Pres- erklärung zum Arbeitsmarkt öffentlich gemacht. Dane- en braucht der Prozess der Überprüfung der erfügbarkeit bei der Vielzahl der bislang nicht bei den rbeitsagenturen gemeldeten Beziehern von Arbeitslo- engeld II Zeit. Als arbeitslos registriert kann bekannt- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15179 (A) ) (B) ) lich nur sein, wer der Vermittlung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Derzeit gibt es auf der einen Seite Be- zieher von Arbeitslosengeld II, deren Verfügbarkeit noch nicht überprüft ist und die daher noch nicht als arbeitslos registriert wurden. Gleichzeitig gibt es aber auf der an- deren Seite offensichtlich auch als arbeitslos registrierte Personen, deren Verfügbarkeit noch nicht überprüft ist und die tatsächlich nicht verfügbar sein dürften. Bis die optierenden Kommunen alle benötigten Daten liefern und alle bei den Arbeitsgemeinschaften gemeldeten Per- sonen überprüft sind, könnte es noch mehrere Monate dauern. Solange haben die Zahlen zur registrierten Ar- beitslosigkeit vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihren Presseerklärungen zum Arbeits- markt ausführlich auf diese Sachverhalte hin. Zu Frage 37: Nein, weil die Zahl der registrierten Arbeitslosen in NRW eindeutig bei 1,083 Millionen lag und man die grob geschätzten zusätzlichen erwarteten Arbeitslosen nicht einfach zur registergestützten Zahl addieren kann. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/ CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 38 und 39): Wann ist die Bundesregierung über die Einschätzung der Regionaldirektion in Nordrhein-Westfalen informiert worden? Welche Informationen besitzt die Bundesregierung, ob auch in anderen Regionaldirektionen die tatsächliche Arbeits- losigkeit im vergangenen Monat höher lag als die am 1. März 2005 von der BA in Nürnberg ausgewiesenen Werte? Zu Frage 38: Die Bundesregierung erhält vor der jeweiligen Ar- beitsmarktpressekonferenz der BA keine Daten zur Ar- beitsmarktsituation in den Ländern. Die Zahlen lagen der Bundesregierung daher erst am 1. März vor. Zu Frage 39: Auch in anderen Regionaldirektionen als NRW gibt es ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die von den optierenden Kommunen noch nicht als Arbeits- lose gemeldet wurden. Die Zentrale der BA schätzt ihre Zahl auf bundesweit 76 000. Daneben gibt es auch bei den Arbeitsagenturen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die erwerbfähig sind, aber noch nicht als arbeitslos re- gistriert sind. Im Gegenzug muss auch noch die Verfüg- barkeit von derzeit arbeitslos registrierten Personen ge- prüft werden, die vermutlich faktisch nicht verfügbar sind. Die Zahl der in den einzelnen Regionaldirektionen möglichen zusätzlich Arbeitslosen und diejenige der re- gistrierten Arbeitslosen, die in Wirklichkeit nicht verfüg- bar sind, lässt sich nicht verlässlich beziffern. A d g C Z b b d Z 1 A d g ( j d K Z a v g I b a a h r f l a f Z 5 (C (D nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Alexander Dobrindt (CDU/ SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 40 und 41): War der Bundesregierung vor dem 1. März 2005 bekannt, dass die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen deutlich über den von der BA in Nürnberg bekannt gegebenen 1,083 Mil- lionen lag? Falls ja, seit wann war dies bekannt, und hat die Bundes- regierung darauf gedrängt, dass diese Daten bereits in den Fe- bruar-Meldungen der BA integriert werden? u Frage 40: Die Bundesregierung erhält vor der jeweiligen Ar- eitsmarktpressekonferenz der BA keine Daten zur Ar- eitsmarktsituation in den Ländern. Die Zahlen lagen er Bundesregierung daher erst am 1. März vor. u Frage 41: Da die Bundesregierung die Zahlen nicht vor dem . März kannte, erübrigt sich die Antwort. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 42 und 43): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeits- losigkeit in Deutschland im vergangenen Monat insgesamt über 5,3 Millionen lag? Wenn ja, um wie viel höher lag die Arbeitslosigkeit in Deutschland, wenn bereits im Februar 2005 alle erwerbsfähi- gen Arbeitslosen – analog der Einschätzung der Regional- direktion in Nordrhein-Westfalen – in der amtlichen Statistik der BA aufgeführt worden waren? Allein aus Gründen der Vergleichbarkeit mit den Vor- ahren ist es aus Sicht der Bundesregierung unabdingbar, ie von der BA nach einem einheitlichen definitorischen onzept ermittelte Zahl der Arbeitslosen als „amtliche“ ahl zu verwenden. Die Bundesregierung hält sich daher n die von der BA registrierte und veröffentlichte Zahl on 5,216 Millionen Arbeitslosen. Angesichts der ge- enwärtigen Unsicherheiten in Zusammenhang mit der ntegration der Hilfebedürftigen nach SGB II in die Ar- eitslosenstatistik ist diese Zahl allerdings zwangsläufig ls ein vorläufiges Ergebnis zu behandeln. Hierauf hat uch die BA in ihrer Presseerklärung am 1. März 2005 ingewiesen. Der Nettoeffekt von noch als arbeitslos zu registrie- enden ehemaligen Sozialhilfeempfängern und erwerbs- ähigen, noch nicht als arbeitslos registrierten Arbeits- osengeld-II-Empfängern sowie derzeit zu Unrecht als rbeitslos registrierten Personen lässt sich nicht bezif- ern. Daher lässt sich auch nicht sagen, ob die endgültige ahl der registrierten Arbeitslosen im Februar über ,3 Millionen liegen wird. 15180 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 (A) ) (B) ) Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 45 und 46): In welchem Umfang sind finanzielle Hilfen vorgesehen, um der im Rahmen der Modulation wegfallenden Roggen- intervention und dem damit einhergehenden Preisverfall des Getreides zu begegnen? Welche Lösungsansätze existieren zum Ausgleich der wegfallenden Roggenintervention? Der Wegfall der Roggenintervention ist Bestandteil der im Juni 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsa- men Agrarpolitik (GAP). Zentrale Elemente der Reform sind neben Änderungen in den Marktordnungen für Ge- treide und Milch: die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, die Bindung der Direktzahlungen an Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Le- bens- und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und die Verwendung eines einbehaltenen Teils der Direkt- zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Modulation). Von den im Rahmen der obligatorischen Modulation ab 2005 anfallenden Mitteln erhält Deutsch- land 90 Prozent zurück. Entsprechend dem für die Mit- gliedstaaten der EU festgelegten Verteilungsschlüssel für die Modulationsmittel hätte Deutschland nur 80 Prozent der durch Kürzung anfallenden Mittel erhalten. Die um 10 Prozent erhöhte Rückflussquote wird als Ausgleich für den Wegfall der Roggenintervention gewährt. Für keinen anderen Mitgliedstaat gibt es diese Sonderrege- lung. Für den Wegfall der Roggenintervention erhält Deutschland im Jahr 2006 rund 11 Millionen Euro, im Jahr 2007 rund 17 Millionen Euro und pro Jahr ab 2008 rund 21 Millionen Euro an zusätzlichen Modulationsmit- teln. Diese Mittel sind in Abstimmung mit den Ländern nach dem Anteil der Roggenfläche verteilt worden. Die Mittel können für alle Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung eingesetzt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 47 und 48): Trifft ein Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ (Ausgabe 9/2005 vom 28. Februar 2005, Seite 58) zu, wonach die Bun- desministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft, Renate Künast, eine Neuzulassung der Kartoffel- sorte „Linda“ beim ihr unterstehenden Bundessortenamt unterstützen will, und wie begründet die Bundesministerin ihre Haltung? Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer Neuzulassung der Kartoffelsorte „Linda“ vor dem Hinter- grund der in der Zeitschrift „Der Spiegel“ veröffentlichten Erklärung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft, Renate Künast, dass sie „die Sortenvielfalt und biologische Vielfalt erhalten sehen“ möchte, und dass das Bundessortenamt deshalb bei der Neu- zulassung der „sehr beliebten Linda“ auch „diese Kriterien in Z n b L f S s s b s e s l n Z s z f s d A d H K u Z D S f e D S f e (C (D ihre Prüfung einbeziehen“ werde, und wie begründet sie ihre Haltung? u Frage 47: Die Bundesministerin setzt sich für die Erhaltung und achhaltige Nutzung genetischer Ressourcen als Teil der iologischen Vielfalt und Produktionsgrundlage für die andwirtschaft ein. „Linda“ gehört zu den alten Kartof- elsorten; sie wurde vor 30 Jahren erstmals zugelassen. ie ist trotz ihres Alters aufgrund ihrer Koch- und Spei- eeigenschaften bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ehr beliebt. Wegen der nach wie vor gegebenen Markt- edeutung der Kartoffelsorte „Linda“ liegt dem Bundes- ortenamt seit Anfang Januar 2005 ein Antrag auf rneute Zulassung der Sorte „Linda“ vor. Das Bundes- ortenamt prüft zurzeit im Rahmen der saatgutrecht- ichen Vorschriften, ob die Voraussetzungen für eine er- eute Zulassung gegeben sind. u Frage 48: Die Bundesregierung sieht in einer erneuten Zulas- ung der Kartoffelsorte „Linda“ durchaus einen Beitrag ur Sortenvielfalt. Im anstehenden Sortenzulassungsver- ahren wird dieses Kriterium mit zu berücksichtigen ein, wenn es darum geht, den landeskulturellen Wert er Sorte „Linda“ zu bestimmen. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- anewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen oppelin (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 58 nd 59): Treffen Medienberichte zu, dass der Bundesminister des Innern, Otto Schily, in einer Kabinettsitzung die Rücknahme des „Antidiskriminierungsgesetzes“ vorgeschlagen hat („Han- delsblatt“ vom 3. März 2005)? Hat auch der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, eine Überprüfung des „Antidiskriminie- rungsgesetzes“ mit der Begründung gefordert, „ob über das europäische Recht hinausgeschossen wurde und deshalb noch Änderungsbedarf besteht“ („Handelsblatt“ vom 3. März 2005)? u Frage 58: „Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich.“ ie Antwort basiert auf § 22 Abs. 3 Satz 1 GO BReg. atz 2 der vorgenannten Vorschrift legt darüber hinaus est, dass insbesondere Mitteilungen über Ausführungen inzelner Bundesminister unzulässig sind. Zu Frage 59: „Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich.“ ie Antwort basiert auf § 22 Abs. 3 Satz 1 GO BReg. atz 2 der vorgenannten Vorschrift legt darüber hinaus est, dass insbesondere Mitteilungen über Ausführungen inzelner Bundesminister unzulässig sind. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15181 (A) ) (B) ) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Mayer (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 61): Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des Bun- desamtes für Güterverkehr, die der „Berliner Zeitung“ vom 17. Februar 2005 (Seiten 1, 4) zu entnehmen war, dass bezüg- lich der LKW-Maut in der Nacht weniger kontrolliert wird, und wie gedenkt die Bundesregierung gegen die dadurch be- dingte Zunahme von so genannten Mautprellern in der Nacht vorzugehen? Das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert auch nachts. Die Anzahl der Kontrollen orientiert sich am je- weiligen Verkehrsaufkommen. Die niedrige Beanstan- dungsquote von unter 3 Prozent zeigt, dass die Kontroll- praxis die Durchsetzung der Mautpflicht wirksam gewährleistet. Ein signifikantes Ansteigen der Beanstan- dungsquote zur Nachtzeit ist nicht feststellbar. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 64 und 65): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzmittel, die bisher für Projekte des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) aus dem EU-Gesamtbudget des Finanzierungszeitraums 2000 bis 2006 der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt wurden, und wie viele TEN-V-Projekte in Deutschland wurden bisher mit diesen Finanzmitteln unterstützt? Wie wird sich die durch die Bundesregierung angestrebte Beschränkung der Zahlungen an die EU auf 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ab dem Jahr 2007 auf die Bezuschus- sung von Planung und Bau der TEN-V-Projekte in der Bun- desrepublik Deutschland in der Finanzperiode 2007 bis 2013 auswirken? Zu Frage 64: Das Gesamtbudget in der Haushaltslinie für Trans- europäische Netze beträgt für die 15 „alten“ EU-Mit- gliedstaaten im Zeitraum 2000 bis 2006 für den Bereich Verkehr rund 4,1 Milliarden Euro. Aus den von der EU veröffentlichten Unterlagen ergibt sich folgendes Ergeb- nis: In den Jahren 2000 bis 2004 wurden zugunsten von 50 Projekten, bei denen die Zuschussempfänger eindeu- tig der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind, 448 655 000 Euro gebunden. Hinsichtlich der prozentua- len Aufteilung ergibt sich für die Jahre 2000 bis 2003 (die Auswertung bis 2004 liegt noch nicht vor, da die letzten Entscheidungen erst Ende Dezember 2004 ergangen sind) ein Deutschland direkt zurechenbarer Anteil von 15,5 Prozent der Mittelbindungen. Dies ist der höchste Anteil aller Mitgliedstaaten. Zum Vergleich: Der Anteil Frankreichs beträgt im gleichen Zeitraum 10,5 Prozent. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass für multila- terale Projekte, an denen zum Teil auch Deutschland be- teiligt ist, erhebliche Mittel gebunden wurden. Insgesamt hat der Anteil der Bindungen für multilaterale Projekte in den Jahren 2000 bis 2004 bei etwa 35 Prozent der M 7 z Z F e d F h v u m n b A d F C Z t g t t i w i d d a d d g g s w z j c Z d (C (D ittel gelegen. Allein für GALILEO wurden bisher 20 Millionen Euro gebunden. Das sind mehr als 17 Pro- ent des Gesamtbudgets für die Jahre 2000 bis 2006. u Frage 65: Für den Zeitraum ab 2007 gibt es bisher weder eine estlegung hinsichtlich der maximalen Förderhöhe noch ine Festlegung hinsichtlich der Mittelausstattung für iese Haushaltslinie. Die vorgeschlagene Anhebung der ördersätze und die hiermit im Sachzusammenhang ste- ende massive Erhöhung des Fördervolumens sind un- ereinbar mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung nd fünf weiterer Mitgliedstaaten, die Ausgaben der Ge- einschaft auf durchschnittlich 1 Prozent des Brutto- ationaleinkommens der erweiterten Gemeinschaft zu egrenzen, und bedürfen daher eingehender Prüfung. nlage 24 Antwort es Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die ragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung den im Mitteilungsblatt des Auswärtigen Amts (AA) vom September 2004 veröffent- lichten Artikel „Mehr Farbe ins Ministerbüro – Das AA – kein Spiegel unserer Gesellschaft“, und welche Veränderungen in der Einstellungspraxis des AA sind in diesem Zusammenhang vorgesehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen des AA die „veraltete“ Nachwuchsauslese und Einstellungspraxis dem „gesellschaftlichen Wandel“ in Deutschland anzupassen, und wie ist die „affirmative action“ durch das AA bei Einstel- lungen von besonderen Personengruppen (Homosexuelle, al- lein erziehende Mütter und Väter, Farbige) mit dem beamten- rechtlichen Grundsatz der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vereinbaren? u Frage 69: „InternAA“ ist die Mitarbeiterzeitung des Auswär- igen Amts. Sie wird von Beschäftigten für Beschäftigte emacht und ist ein Diskussionsforum, in dem auch kon- roverse, die Beschäftigten des Auswärtigen Amts be- reffende Themen diskutiert werden können. Artikel, die n der AA-internen Mitarbeiterzeitschrift veröffentlicht erden, geben daher, wie dem Impressum zu entnehmen st, „nicht in jedem Fall die offizielle Meinung der Re- aktion oder des Auswärtigen Amts wieder“. Eine Än- erung der Einstellungspraxis im Sinne des von Ihnen ngeführten Artikels ist nicht beabsichtigt. Ungeachtet essen gilt, dass das Auswärtige Amt Änderungen bei er Einstellungspraxis plant, die sich auf die Anpassun- en an die geänderten Anforderungen an den Auswärti- en Dienst im Zuge der Entwicklung der außenpoliti- chen Rahmenbedingungen beziehen. Insbesondere die achsende Bedeutung multilateraler Gremien sowie die unehmende Europäisierung der Außenpolitik erfordern üngere, internationaler ausgebildete und mit entspre- henden Qualifikationen versehene Bewerber. u Frage 70: Das Auswärtige Amt verfolgt eine Politik der Nicht- iskriminierung. Dies bedeutet, dass die Einstellung (A) ) (B) ) grundsätzlich ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse oder sexueller Orientierung allein nach den beamtenrecht- lichen Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt. Dieser beamtenrechtliche Grundsatz ist in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verfassungs- rechtlich verankert und auf alle Bewerber gleichermaßen anzuwenden. Differenzierungen bei gleicher Qualifizie- rung erfolgen nur auf der Grundlage einschlägiger ge- setzlicher Regelungen, also im Falle der Bewerbungen von behinderten Personen und im Zuge der Frauenförde- rung. Anlage 25 Antwort des Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt) (FDP) (Drucksache 15/5003, Fragen 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Volks- republik China, noch in diesem Monat im Volkskongress ein Anti-Separationsgesetz zu verabschieden (vergleiche „Frank- furter Allgemeine Zeitung“ vom 1. März 2005), und sieht sie in diesen Plänen eine Gefährdung des Status quo an der Straße von Taiwan und eine Bedrohung für die regionale Stabilität? Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um im Vorfeld dieses Gesetzgebungsvorhabens bei der chinesi- schen Seite darauf zu drängen, dass mit diesem Gesetz die Schwelle für eine militärische Gewaltanwendung gegenüber Taiwan nicht gesenkt wird und dass der in demokratischen Wahlen zum Ausdruck gebrachte Wille des taiwanesischen Volkes respektiert wird, am Status quo festzuhalten und gleichzeitig auf diplomatischem und friedlichem Wege eine Verbesserung der Beziehungen an der Taiwan-Straße zu erzie- len? Zu Frage 75: Am 8. März 2005 wurde durch den Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskon- gresses (NVK), Wang Zhaoguo, der Entwurf des so ge- nannten Antisezessionsgesetzes in den Volkskongress eingebracht. Der Wortlaut des Gesetzes, das aller Vo- raussicht nach am 14. März verabschiedet werden soll, liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Erläute- rungen des Vizevorsitzenden des NVK zum Gesetzestext zeigen, dass es Peking darauf ankommt, eine friedliche Wiedervereinigung mit Taiwan durch Verhandlungen zu erreichen. Das Gesetz nimmt den Verfassungsauftrag zur Einheit der Volksrepublik China auf. Der Einsatz nicht- friedlicher Mittel, sei – so der Vizevorsitzende – „die letzte Alternative“, wenn alle Anstrengungen zur friedli- chen Wiedervereinigung wirkungslos geblieben seien. Die Bundesregierung betrachtet diese Ankündigung, un- ter bestimmten Voraussetzungen auch nichtfriedliche Mittel einzusetzen, mit Sorge. Der Gesetzestext wird sich daran messen lassen müssen, ob er einen realisti- schen, für beide Seiten gangbaren Weg für friedliche Verhandlungen aufzeigt, um somit eine Verschärfung der Spannungen in der Straße von Taiwan vermeiden zu können. Die Bundesregierung hat sich ebenso wie ihre EU-Partner im Rahmen der Ein-China-Politik immer für eine friedliche Lösung in der Straße von Taiwan ausge- sprochen und sich gegen alle Schritte, die auf eine Ver- s r Z a a a f t P d V i A d F ( g p s G s g d c n e b d B i n w S g g A d F ( L (C (D chärfung der Spannungen in der Straße von Taiwan ge- ichtet sind, gewandt. u Frage 76: Die Bundesregierung hat sowohl die chinesische als uch die taiwanische Seite stets darauf hingewiesen, dass lle Handlungen, die zu einer Erhöhung der Spannungen n der Straße von Taiwan führen und den Staus quo ge- ährden könnten, unterbleiben sollten. Sie hat immer be- ont, dass nur eine friedliche Lösung zur Beilegung des roblems infrage kommt. Dies wurde auch gegenüber em Vorsitzenden des Taiwan-Büros beim Staatsrat der olksrepublik China, Chen Yun-lin, bei seinem Besuch m Auswärtigen Amt am 21. Februar 2005 unterstrichen. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/5003, Frage 81): Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tat- sache, dass die mangelnde Kooperations- und Rücknahmebe- reitschaft des Libanon bei der Strafverfolgung von in Deutschland straffällig gewordenen Libanesen ein besonderes Problem darstellt und auf diese Weise aus dem Libanon stam- mende Serientäter wie „Mahmoud“ nicht abgeschoben wer- den können (vergleiche „Berliner Morgenpost“ vom 20. Sep- tember 2004 und „Der Tagesspiegel“ vom 21. September 2004)? In Abstimmung mit den Ländern führt die Bundesre- ierung mit Staaten, die ihrer völkerrechtlichen Ver- flichtung zur Rückübernahme ausreisepflichtiger Per- onen nicht in erforderlichem Maße nachkommen, espräche zur Verbesserung der Rückübernahmebereit- chaft. Häufig münden solche Gespräche in Verhandlun- en über so genannte Rückübernahmeabkommen. Mit em Libanon wurden die Verhandlungen über ein sol- hes Rückübernahmeabkommen im Dezember 2003 er- eut aufgenommen. Die Verhandlungen sind inzwischen rfolgreich abgeschlossen und der Innenminister der Li- anesischen Republik ist zur Unterzeichnung eines eutsch-libanesischen Rückübernahmeabkommens nach erlin eingeladen worden. Wegen der Regierungskrise m Libanon steht der Unterzeichnungstermin derzeit och nicht fest. Der unterschriftsreife Abkommensent- urf sieht vor, dass ausreisepflichtige libanesische taatsangehörige, die in Deutschland Straftaten began- en haben, zu der Personengruppe gehören, die vorran- ig zurückgeführt wird. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) Drucksache 15/5003, Frage 82): Wie viele Abschiebungen wurden im Jahr 2004 auf dem Luftweg von deutschen Flughäfen durchgeführt? Im Jahr 2004 wurden 21 970 Abschiebungen auf dem uftweg durchgeführt. 15182 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 91, 1 0, T 162. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27

    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)