Plenarprotokoll 15/162
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 21
Hans Michelbach (CDU/CSU)
Vereinbarkeit des Schutzes der Verschwie-
genheitspflicht der freien Berufe, insbeson-
dere von Notaren, Rechtsanwälten und
Steuerberatern, mit dem Kontenabrufver-
fahren
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verdachts auf Steuerhinterziehung bei
Bargeldkontrollen durch den Zoll
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
Vorliegen und Umfang der technischen
Voraussetzungen für das Kontenabrufver-
fahren nach §§ 93, 93 b Abgabenordnung
zum 1. April 2005
15133 B
15133 C
15134 B
15137 A
15137 A
Deutscher B
Stenografisch
162. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord-
neten Artur Auernhammer . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 1:
Fragestunde
(Drucksache 15/5003) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 10
Petra Pau (fraktionslos)
Anpassung der Pfändungsbeiträge nach
dem Siebten Gesetz zur Änderung der
Pfändungsfreigrenzen an die verschärfte
Unterhaltspflicht der nicht ehelichen Part-
ner in der Bedarfsgemeinschaft
Antwort
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15144 B
15133 A
Zusatzfragen
Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
15134 D
15135 B
undestag
er Bericht
ung
n 9. März 2005
t :
ündliche Frage 22
ans Michelbach (CDU/CSU)
utzung des Kontenabrufverfahren durch
ndere als Steuerbehörden
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 23
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
ventueller Erlass des Bundesfinanzminis-
eriums zur Untersagung der Meldung des
15135 B
15136 A
15136 C
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15137 D
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
Zusatzfragen
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 25
Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
Form des geplanten Kontenabrufverfahren
am 1. April 2005
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 26
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU)
Unterrichtung der Bankkunden über Kon-
tenabrufe nach § 24 c Kreditwesengesetz
und §§ 93, 93 b Abgabenordnung
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 27
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU)
Umfang der Information der Bankkunden
über erfolgte Kontenabrufe
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 29 und 30
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)
Auswirkungen der Schließung von statio-
nären Einrichtungen der Deutschen Post AG
auf die postalische Versorgung im länd-
lichen Raum; Maßnahmen zur Sicherstel-
lung einer ausreichenden Versorgung
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
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15139 A
15140 A
15140 A
15140 D
15141 A
15141 C
15141 C
15142 B
15142 D
ündliche Frage 44
rtur Auernhammer (CDU/CSU)
rfüllung europäischer Sicherheitsstan-
ards bezüglich transgener Pflanzen bei
treichung sämtlicher Ressortforschungs-
rojekte in diesem Bereich
ntwort
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
rtur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
ündliche Fragen 49 und 50
ulia Klöckner (CDU/CSU)
bbruch bzw. Rücknahme von Forschungs-
orhaben im Bereich der Gentechnik
urch Bundesministerin Künast
ntwort
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ur Geschäftsordnung
ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 60
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
on der Bundesregierung geförderte Nicht-
egierungsorganisationen, die gegen anti-
emitische Hetze im Internet arbeiten
ntwort
hristel Riemann-Hanewinckel,
Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
ündliche Frage 62
eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
nanspruchnahme von EU-Mitteln zur
itfinanzierung der Baumaßnahmen im
ahmen der Verknüpfung des Südastes des
GV Est bei Straßburg/Kehl–Appenweier
it dem deutschen Hochgeschwindigkeits-
etz der Bahn
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
15144 B
15144 C
A, 0000 A15144 D, 15145 B
15145 B
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15148 C
15148 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 III
Mündliche Frage 63
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
Zeitplan für das Vergabeverfahren für den
geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 5
im Abschnitt Baden-Baden–Offenburg in
Form einer Public Private Partnership
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Mündliche Frage 66
Michael Kretschmer (CDU/CSU)
Weitere Evaluierung des Forschungszen-
trums Rossendorf hinsichtlich einer mög-
lichen Eingliederung in die Helmholtz-Ge-
meinschaft Deutscher Forschungszentren
durch den Wissenschaftsrat
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . .
Mündliche Frage 67
Helge Braun (CDU/CSU)
Gründe für das Nichtvorliegen von Anträ-
gen zur Risikoforschung an transgenen
Pflanzen beim Bundesforschungsministe-
rium
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 68
Artur Auernhammer (CDU/CSU)
Förderung der Verbesserung der fach-
lichen Qualität an den Ressortforschungs-
einrichtungen
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der CDU/CSU: Verhinderung von Gentech-
nikprojekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15149 A
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15151 C
15151 C
15152 A
15152 C
elmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . .
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .
lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
ündliche Fragen 1 und 2
hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU)
ertigstellung und Kosten des „Camps
lugplatz Kunduz“ einschließlich des Sani-
ätsrettungszentrums
ntwort
ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
ündliche Fragen 3 und 4
ens Spahn (CDU/CSU)
achweis der zwingenden medizinischen
otwendigkeit für die Fahrtkostenerstat-
ung durch die Krankenkassen nach § 60
GB V; Beachtung von Datenschutzrech-
en
ntwort
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15152 D
15154 A
15155 B
15156 B
15157 D
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15159 C
15160 D
15162 B
15163 C
15164 D
15166 B
15168 B
15169 B
15170 D
15171 C
15173 A
15173 C
15174 A
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
Anlage 4
Mündliche Frage 5
Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
Konsequenzen des vom simbabwischen
Parlament verabschiedeten Gesetzes
„NGO Act 2004“ für Nichtregierungsorga-
nisationen und andere in Simbabwe tätige
Institutionen
Antwort
Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 6
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Einschätzung der EU-Wettbewerbskom-
missarin Kroes hinsichtlich des Finanzie-
rungssystems des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Deutschland bezüglich EU-
Wettbewerbsrecht
Antwort
Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . .
Anlage 6
Mündliche Fragen 7 und 8
Roland Gewalt (CDU/CSU)
Anerkennung von in Nichtunterzeichner-
staaten des Abkommens der Commission
Internationale de l’Etat Civil geschlossenen
„Handschuhehen“; Verdeckung von Zwangs-
ehen durch insbesondere in islamisch ge-
prägten Staaten geschlossene „Handschuh-
ehen“
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Frage 9
Werner Lensing (CDU/CSU)
Überführung von zwischen 1945 und 1949
in der Sowjetischen Besatzungszone enteig-
neten Grundstücken in die Verfügungsge-
walt der Bundesländer zur Verhinderung
einer Rückgabe an die ehemaligen Besitzer
nach einem entsprechenden Urteil des Eu-
ropäischen Gerichtshofes für Menschen-
rechte
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15174 C
15174 D
15175 B
15176 A
nlage 8
ündliche Frage 16
ietrich Austermann (CDU/CSU)
chnelle Bereitstellung der für die Bean-
ragung des Lohnsteuerjahresausgleichs
rforderlichen Lohnsteuerbescheinigung
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
nlage 9
ündliche Fragen 17 und 18
r. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
erbleib der dem Bundesfinanzministe-
ium ausgehändigten drei Druckausfall-
uster der nicht verausgabten Wohlfahrts-
arke 2001 mit dem Motiv „Audrey
epburn“ und entsprechende Aufklä-
ungsmaßnahmen des Ministeriums
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
nlage 10
ündliche Fragen 19 und 20
ernhard Kaster (CDU/CSU)
ufkommen an Sekt- und Tabaksteuer
003/2004 am Produktionsstandort Trier
owie Aufteilung des Aufkommens auf die
eweils zehn größten Produktionsstand-
rte in Deutschland
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
nlage 11
ündliche Frage 28
laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU)
odifikation der Post-Universaldienstleis-
ungsverordnung zugunsten einer Festle-
ung auf das Einzugsgebiet von Postagen-
uren
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Fragen 31 und 32
r. Klaus Rose (CDU/CSU)
eldungen über die Absage des Besuchs
es Bundeswirtschaftsministers in Taipeh
nd eventuelle Gründe
15176 B
15176 C
15176 D
15177 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 V
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Fragen 33 und 34
Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
Anzahl der als arbeitssuchend, nicht aber
als arbeitslos eingestuften Arbeitslosen;
Erfassung in der Arbeitslosenstatistik
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Mündliche Frage 35
Max Straubinger (CDU/CSU)
Bewertung der als „arbeitssuchend“ einge-
stuften Personen hinsichtlich ihrer Arbeits-
fähigkeit
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Fragen 36 und 37
Johannes Singhammer (CDU/CSU)
Ansicht der Regionaldirektion Nordrhein-
Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
über eine höhere Arbeitslosenzahl in Nord-
rhein-Westfalen
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Fragen 38 und 39
Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
Kenntnis der Bundesregierung von der An-
sicht der Regionaldirektion Nordrhein-
Westfalen hinsichtlich einer höheren Ar-
beitslosenzahl in Nordrhein-Westfalen so-
wie von ähnlichen Fällen in anderen Regio-
naldirektionen
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15178 B
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15179 A
nlage 17
ündliche Fragen 40 und 41
lexander Dobrindt (CDU/CSU)
enntnis der Bundesregierung von einer
öheren, über der von der Bundesagentur
ür Arbeit veröffentlichten Zahl liegenden
rbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen
or dem 1. März 2005; Berücksichtigung in
en Februar-Meldungen
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 18
ündliche Fragen 42 und 43
olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU)
öhe der Arbeitslosenzahl im Februar
005
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 19
ündliche Fragen 45 und 46
r. Peter Jahr (CDU/CSU)
ösungsansätze zum Ausgleich der wegfal-
enden Roggenintervention
ntwort
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 20
ündliche Fragen 47 und 48
itta Connemann (CDU/CSU)
euzulassung der Kartoffelsorte „Linda“
urch das Bundessortenamt
ntwort
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 21
ündliche Fragen 58 und 59
ürgen Koppelin (FDP)
ventuelle Rücknahme bzw. Überprüfung
es Antidiskriminierungsgesetzes
ntwort
hristel Riemann-Hanewinckel, Parl.
Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . .
15179 C
15179 C
15180 A
15180 B
15180 C
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
Anlage 22
Mündliche Frage 61
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU)
Zunahme von Mautbetrug durch Vermin-
derung der Zahl nächtlicher LKW-Maut-
Kontrollen
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Mündliche Fragen 64 und 65
Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
Höhe der für TEN-V-Projekte insbeson-
dere in Deutschland aus dem EU-Gesamt-
budget des Finanzierungszeitraums 2000
bis 2006 zur Verfügung gestellten Mittel;
Auswirkungen der Beschränkung der
Anlage 25
Mündliche Fragen 75 und 76
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
Gefährdung des Status quo an der Straße
von Taiwan und Bedrohung der regionalen
Stabilität durch die Verabschiedung eines
Anti-Separationsgesetzes in China; Maß-
nahmen der Bundesregierung im Vorfeld
dieses Gesetzgebungsvorhabens
Antwort
Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa
Anlage 26
Mündliche Frage 81
Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
15181 A
15182 A
deutschen Zahlungen an die EU auf TEN-
V-Projekte in Deutschland in der Finanz-
periode 2007 bis 2013
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Mündliche Fragen 69 und 70
Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Veränderungen in der Einstellungspraxis
des Auswärtigen Amtes; Vereinbarung der
„affirmative action“ bei Einstellungen von
besonderen Personengruppen mit beam-
tenrechtlichen Grundsätzen
Antwort
Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa
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15181 A
15181 C
angelnde Kooperations- und Rücknah-
ebereitschaft des Libanon bei der Straf-
erfolgung von in Deutschland straffällig
ewordenen Libanesen
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 27
ündliche Frage 82
etra Pau (fraktionslos)
ahl der 2004 von deutschen Flughäfen aus
urchgeführten Abschiebungen
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15182 C
15182 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15133
(A) )
(B) )
162. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 15.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15173
(A) )
(B) )
sich als sehr begrenzt erwiesen hat und die Bieter unterDIE GRÜNEN
GSteenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 09.03.2005
erät aus dem hiesigen Wirtschaftsraum der Bieterkreis
Kostensteigerung liegt im Wesentlichen darin begründet,
dass insbesondere für die Zulieferung von technischem
Scharping, Rudolf SPD 09.03.2005
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 09.03.2005
Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.03.2005
Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.03.2005
Bierwirth, Petra SPD 09.03.2005
Göppel, Josef CDU/CSU 09.03.2005
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 09.03.2005**
Freiherr von und zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 09.03.2005
Haack (Extertal), Karl
Hermann
SPD 09.03.2005
Hilsberg, Stephan SPD 09.03.2005
Höfer, Gerd SPD 09.03.2005*
Dr. Küster, Uwe SPD 09.03.2005
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 09.03.2005
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 09.03.2005
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 09.03.2005
Dr. Lucyga, Christine SPD 09.03.2005*
Minkel, Klaus CDU/CSU 09.03.2005
Piltz, Gisela FDP 09.03.2005
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.03.2005
Dr. Rossmann, Ernst
Dieter
SPD 09.03.2005
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
ragen des Abgeordneten Christian Schmidt (Fürth)
CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 1 und 2):
Wann ist konkret mit der Fertigstellung des „Camp Flug-
platz Kunduz“ einschließlich des Sanitätsrettungszentrums zu
rechnen, und was sind die Ursachen dafür, dass der ursprüng-
liche Zeitplan nicht eingehalten werden konnte?
Wie hoch werden die Kosten für den Bau des Feldlagers
sein, und was sind die Ursachen dafür, dass der ursprüngliche
Kostenrahmen nicht eingehalten werden konnte?
u Frage 1:
Die Fertigstellung der Einsatzliegenschaft „Camp
lugplatz Nord“ in Kunduz ist nach wie vor für das
ierte Quartal 2005 vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die-
en Fertigstellungstermin zum Gegenstand der noch
bzuschließenden Verträge zu machen. Die ursprünglich
nvisierte Planung zum vierten Quartal 2004 basiert
icht auf konkreten Planungsgrößen und wurde unter an-
erem durch die schwierige Grundstückssuche beein-
rächtigt.
u Frage 2:
Die Kosten für den Bau der Einsatzliegenschaft in
unduz sind nach vorläufiger Auswertung der Aus-
chreibungsergebnisse wesentlicher Maßnahmen in den
ereichen Hochbau (Unterkunfts-, Stabs- und Siche-
ungsgebäude) sowie Technische Gebäudeausrüstung
it etwa 20 Millionen Euro zu veranschlagen. Der ur-
prüngliche Kostenrahmen beruhte auf Schätzungen ei-
es kaum vorhandenen oder bislang weitgehend unbe-
annten Marktes für die betreffende Maßnahme. Die
trothmann, Lena CDU/CSU 09.03.2005
r. Thomae, Dieter FDP 09.03.2005
illmann, Antje CDU/CSU 09.03.2005
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
15174 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
(A) )
(B) )
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in Nordaf-
ghanistan mit erheblichen Risikozuschlägen kalkulieren.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Fragen 3 und 4):
Auf welche Weise kann nach Ansicht der Bundesregie-
rung die in § 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch er-
wähnte zwingende medizinische Notwendigkeit für die Er-
stattung von Fahrtkosten durch die Krankenkassen
nachgewiesen werden, und von wem ist der Nachweis zu er-
bringen?
Inwieweit sind bei den dafür zu verwendenden Formula-
ren, insbesondere bei der Verordnung selbst, Datenschutz-
rechte der Versicherten zu beachten, und werden diese nach
Ansicht der Bundesregierung hinreichend beachtet?
Zu Frage 3:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahr-
ten ihrer Versicherten unter den Voraussetzungen des
§ 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V),
wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der
Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen
notwendig sind. Die Fahrten sind Bestandteil der ver-
tragsärztlichen Versorgung und vom Vertragsarzt zu ver-
ordnen. Die Verordnung wird in den vom Gemeinsamen
Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien über die
Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleis-
tungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richt-
linien) geregelt. Diese Richtlinie ist auch auf den Inter-
netseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
(www.g-ba.de) veröffentlicht. Der Vertragsarzt hat nach
Maßgabe der Richtlinien die Notwendigkeit der Beför-
derung zu prüfen und das erforderliche Transportmittel
auszuwählen. Der zwingende medizinische Grund für
die Fahrt ist damit vom Arzt festzustellen und auf der
Verordnung anzugeben. Auch für die Auswahl des Be-
förderungsmittels ist ausschließlich die zwingende medi-
zinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung
des Wirtschaftlichkeitsgebots maßgeblich.
Zu Frage 4:
Bei den für die Verordnung von Krankenfahrten zu
verwendenden Formularen sind die Datenschutzrechte
der Versicherten zu beachten. Hinsichtlich der Sicher-
stellung des Datenschutzes bei der Verordnung einer
Krankenbeförderung haben sich die Spitzenverbände der
Krankenkassen im vergangenen Jahr – nach Abstim-
mung mit dem Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz – mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
auf eine zunächst übergangsweise Lösung geeinigt. Bei
Fahrten von Versicherten mittels Taxi oder Mietwagen
wird sichergestellt, dass der Fahrer nur die für die Beför-
derung benötigten Angaben zur Person sowie zur Fahr-
strecke erhält. Damit wird den Belangen des Datenschut-
zes auch aus Sicht der Bundesregierung ausreichend
Rechnung getragen.
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nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Uschi Eid auf die Frage des
bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/5003, Frage 5):
Mit welchen Konsequenzen für Nichtregierungsorganisa-
tionen (NGO) und andere in Simbabwe tätige Institutionen
(wie beispielsweise politische Stiftungen, Deutscher Entwick-
lungsdienst und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusam-
menarbeit) rechnet die Bundesregierung aufgrund des vom
simbabwischen Parlament gegen regierungskritische und
zivilgesellschaftliche Kräfte sowie westliche Geber verab-
schiedeten Gesetzes „NGO Act 2004“, das unter anderem die
Arbeit von NGOs im Bereich gute Regierungsführung, Men-
schenrechte und Rechtsstaat unterbinden soll?
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Unterschrift
es Präsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt
tehen noch aus. Dennoch hat es bereits seit Vorliegen
es ersten Entwurfs (Mai 2004) erhebliche Verunsiche-
ung in der simbabwischen Zivilgesellschaft hervorgeru-
en. Das Gesetz kann auch nicht isoliert als einziger In-
ikator der Politik der Regierung gegenüber den NGO
etrachtet werden. Es ist vielmehr Teil einer Politik der
egierung, zivilgesellschaftliche Organisationen unter
hre Kontrolle zu bringen und Aktivitäten, die tatsäch-
ich oder potenziell als oppositionell eingestuft werden,
u unterbinden. Neben dem Gesetz werden in dieser Per-
pektive auch die Erteilung von Arbeits- und Aufent-
altserlaubnissen, Einfuhrlizenzen, Steuerprüfungen und
evisenkontrollen instrumentalisiert.
Nach Inkraftsetzen des Gesetzes (nach Zustimmung
es Präsidenten und Bekanntmachung im Amtsblatt wird
as Gesetz nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten
olle Wirksamkeit entfalten) werden weitere Einschrän-
ungen der Tätigkeit sowohl der Zivilgesellschaft vor
rt als auch der internationalen und deutschen NGO be-
ürchtet. Deren tatsächliches Ausmaß wird allerdings
om politischen Willen der Regierenden abhängen. Eine
ewisse Uneinheitlichkeit und Willkür bei der voraus-
ichtlich selektiven Anwendung des Gesetzes sind wahr-
cheinlich. Wichtig sind unter anderem das im Gesetz
erankerte Verbot der Tätigkeiten von ausländischen
GO im Bereich der Regierungsführung („Gover-
ance“) und das Verbot für inländische NGOs von aus-
ändischen Quellen Finanzmittel für Aktivitäten im Be-
eich „Governance“ anzunehmen. Es wird zum Teil auch
efürchtet, dass die im Gesetz vorgesehene Regis-
rierungspflicht, weitgehende administrative (Offen-
arungs-)Pflichten und die Schaffung einer Über-
achungsinstanz im derzeitigen politischen Klima in
imbabwe als Willkürinstrumente zur Unterdrückung
issliebiger politischer Positionen oder sogar als Instru-
ente zur Enteignung von NGO missbraucht werden
önnten.
nlage 5
Antwort
er Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Christina
eiss auf die Frage der Abgeordneten Veronika
ellmann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 6):
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15175
(A) )
(B) )
Wie beurteilt die Bundesregierung die vorläufige Ein-
schätzung der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes,
das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rund-
funks in Deutschland stehe nicht im Einklang mit dem EU-
Wettbewerbsrecht, und welche Schritte unternimmt die Bun-
desregierung, um die Forderungen der EU-Kommission zur
Neuregelung der Finanzierungsgrundsätze des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks zu erfüllen?
Erstens. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt in
ihrem an die Bundesregierung gerichteten Schreiben zu
Beihilfebeschwerden gegen Tätigkeiten öffentlich-recht-
licher Rundfunkveranstalter nicht pauschal die Auffas-
sung, dass das Finanzierungssystem nicht im Einklang
mit europäischem Recht stehe. Im Gegenteil: In dem
Schreiben wird mehrfach betont, dass die Finanzierung
über Rundfunkgebühren ein grundsätzlich nicht zu bean-
standendes Instrument zur Deckung der Lasten des öf-
fentlich-rechtlichen Auftrages sei.
Zweitens. Die Generaldirektion Wettbewerb ist aller-
dings der vorläufigen Auffassung, in der gegenwärtigen
Praxis könne ein Verstoß gegen EU-Vorschriften liegen,
da nach ihrer Auffassung nicht ausgeschlossen sei, dass
die öffentlich-rechtlichen Anstalten Gebührenmittel
auch zur Finanzierung von außerhalb ihres Auftrags lie-
genden Aktivitäten einsetzen.
Drittens. Die Generaldirektion Wettbewerb schlägt
deshalb verschiedene Maßnahmen vor wie eine genauere
Definition des Auftrags insbesondere im Onlinebereich,
Erhöhung der Transparenz bei Verwendung der Rund-
funkgebühren, Kontrolle der Mittelverwendung und der
Erfüllung des Auftrages, marktkonformes Verhalten, so-
weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im kom-
merziellen Wettbewerb befindet.
Viertens. Die Regelung der nationalen Rundfunkord-
nung ist bekanntermaßen Länderkompetenz. Wie schon
in der Vergangenheit werden die Länder mit Unterstüt-
zung des Bundes die aufgeworfenen Fragen beantworten
und nach Lösungen suchen. Hierzu werden wir bereits
am 10. März 2005 ein weiteres Gespräch mit Vertretern
der Generaldirektion Wettbewerb führen, um zu einer
auch von der Wettbewerbskommissarin angestrebten
gütlichen Lösung zu kommen. Diese wird die auch in
unserem eigenen Interesse liegende ordnungsgemäße
Verwendung der Rundfunkgebühren sicherstellen und
zugleich unsere mit Verfassungsrang ausgestattete natio-
nale Gewährleistungsverantwortung für eine Medienord-
nung im digitalen Zeitalter achten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
gen des Abgeordneten Roland Gewalt (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Fragen 7 und 8):
Werden in Deutschland „Handschuhehen“ anerkannt, die
in Ländern geschlossen wurden, die Nichtunterzeichnerstaaten
des CIEC-Abkommens (CIEC: Commission Internationale de
l’Etat Civil) sind?
Liegen der Bundesregierung Informationen von Bundes-
oder Landesbehörden vor, dass durch die Anerkennung sol-
cher im Ausland – insbesondere in islamisch geprägten Staa-
ten – unter Zwang geschlossenen „Handschuhehen“, eine Ver-
deckung von Zwangsehen in Deutschland begünstigt wird?
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u Frage 7:
Nach den meisten Rechtsordnungen müssen die Ver-
obten zur Heirat persönlich erscheinen. Eine Ausnahme
iervon macht die so genannte Handschuhehe. Hierbei
andelt es sich um eine Eheschließung durch einen Bo-
en oder einen bevollmächtigten Stellvertreter. Die Be-
eichnung deutet auf die früher übliche Überreichung ei-
es Handschuhs als Sinnzeichen der Botenbeauftragung
in. Die „Handschuhehe“ gibt es zum Beispiel noch in
azedonien, Mexiko, Polen und Portugal sowie in eini-
en islamischen Staaten. Demgegenüber gilt das offen-
ichtlich gemeinte CIEC-Übereinkommen vom 10. Sep-
ember 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im
usland nur für Deutschland, Griechenland, die Nieder-
ande, Spanien und die Türkei. Bei der „Handschuhehe“
ind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Bei der ersten
allgruppe haben der Bote bzw. die bevollmächtige Mit-
elsperson keinerlei Entscheidungsspielraum. Sie über-
ringen lediglich die Erklärung des Eheschließenden
zw. vertreten den Eheschließenden nach dessen Wei-
ungen. Eine solche Ehe, die ohne persönliche oder
leichzeitige Anwesenheit der Verlobten zustande kam,
st aus deutscher Sicht formwirksam, wenn die Ehe-
chließung der Ortsform entsprach (Art. 11 Abs. 1 des
inführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch –
GBGB). Anders zu beurteilen sind Eheschließungen
ach der zweiten Fallgruppe, die dem Vertreter sogar die
uswahl des Ehepartners ermöglichen. Diese Art von
Handschuhehen“ betrifft auch die materiellen Voraus-
etzungen der Eheschließung. Nach Art. 13 Abs. 1 EG-
GB ist insoweit zwar für jeden Verlobten das Recht des
taates maßgeblich, dem er angehört. Solche im Ausland
eschlossenen „Handschuhehen“ unter Staatsangehöri-
en eines Staates, der diese Eheschließungen zulässt,
ind aber nicht mit dem deutschen ordre public vereinbar
Art. 6 EGBGB) und daher aus deutscher Sicht un-
irksam. Denn sie verstoßen gegen das aus Art. 2 Abs. 1
G bzw. Art. 6 Abs. 1 GG resultierende Verbot des Ehe-
chließungszwangs. Diesem Verbot entspricht es, dass
ie Ehe nur zwischen Partnern geschlossen werden
ann, die sich aufgrund freien Entschlusses und überein-
timmenden Willens selbst gewählt haben. Die rechtli-
he Beurteilung einer „Handschuhehe“ hängt nicht da-
on ab, ob diese in einem Vertragsstaat des ClEC-
bereinkommens vom 10. September 1964 geschlossen
urde oder nicht. Denn das CIEC-Übereinkommen ent-
ält keinerlei Regelung zur „Handschuhehe“.
u Frage 8:
Der Bundesregierung liegen solche Informationen
icht vor. Von einer Zwangsehe ist zu sprechen, wenn
ie Zustimmung zur Ehe erzwungen oder – im weiteren
inne – die Wahl des Ehepartners nicht durch die Ver-
obten, sondern durch Dritte getroffen wurde. Aus der
ntwort zu Frage 1 ergibt sich, dass in Deutschland nur
iejenigen „Handschuhehen“ anerkannt und als wirksam
ngesehen werden können, die im Ausland nach dem
reien Willen der Verlobten geschlossen worden sind.
hne Willen der Verlobten geschlossene „Handschuh-
hen“ sind aus deutscher Sicht unwirksam.
15176 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
(A) )
(B) )
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Frage 9):
Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, im Hin-
blick auf die von den zwischen 1945 und 1949 in der sowjeti-
schen Besatzungszone enteigneten Grundbesitzern einge-
reichte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg, im Falle eines Urteiles zuguns-
ten der Kläger, die nach der Wiedervereinigung an die Bun-
desrepublik Deutschland übertragenen Grundstücke, welche
Inhalt des Verfahrens sind, in die Verfügungsgewalt der Bun-
desländer zu überführen, um auf jeden Fall eine nach dem Ge-
richtsurteil notwendige Rückgabe an die ehemaligen Besitzer-
familien zu verhindern?
Die vorliegende Frage bezieht sich auf Individual-
beschwerden, die Gegenstand eines Verfahrens am Euro-
päischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind.
Diese Beschwerden betreffen das Ausgleichsleistungs-
gesetz und das Grundsatzurteil des Bundesverfassungs-
gerichts zu diesem Gesetz. Im Ausgleichsleistungsgesetz
ist die Entschädigung für Vermögenswerte geregelt, bei
denen eine Rückübertragung ausgeschlossen ist, weil die
Enteignung in der damaligen sowjetischen Besatzungs-
zone auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolge. Eine
Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Men-
schenrechte hat am 22. September 2004 eine mündliche
Verhandlung durchgeführt. Mit einem Urteil ist im
Frühjahr diesen Jahres zu rechnen. Die in der Frage be-
nannten Überlegungen sind hier nicht bekannt. Die Bun-
desregierung geht davon aus, dass sie durch ihr überzeu-
gendes Vorbringen vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte die Argumente der Beschwerdefüh-
rer entkräftet hat und dass der Gerichtshof daher die Be-
schwerden abweisen wird.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Frage 16):
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu
ergreifen, um sicherzustellen, dass die für die Beantragung
des Lohnsteuerjahresausgleiches erforderliche Lohnsteuer-
bescheinigung inklusive PIN-Nummer den Lohnsteuerpflich-
tigen umgehend übermittelt wird?
Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind
seit dem Kalenderjahr 2004 verpflichtet, die Lohnsteuer-
bescheinigung an die Finanzverwaltung nach amtlich
vorgeschriebenem Datensatz spätestens bis zum 28. Feb-
ruar des Folgejahres zu übermitteln (elektronische Lohn-
steuerbescheinigung). Außerdem hat der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerli-
chen Ordnungsmerkmals, der so genannten eTIN, auszu-
händigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine be-
stimmte Frist ist hierfür nicht vorgeschrieben, weil – wie
bisher – davon ausgegangen wird, dass der Arbeitgeber
dies spätestens mit der elektronischen Übermittlung erle-
digt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ar-
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eitgeber auch bei elektronischer Übermittlung der
ohnsteuerbescheinigung den Arbeitnehmern weiterhin
eitnah die für die Einkommensteuererklärung erforder-
ichen Angaben (Ausdruck der elektronischen Lohnsteu-
rbescheinigung) mitteilen werden. Üblicherweise
ürfte im Anschluss an die elektronische Übermittlung
er Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheini-
ung erfolgen. Erkenntnisse über eine verzögerte Aus-
ändigung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteu-
rbescheinigung – außer vielleicht in Einzelfällen –
iegen derzeit nicht vor. Sollten Arbeitgeber in größerer
nzahl den Arbeitnehmern den Ausdruck der elektroni-
chen Lohnsteuerbescheinigung verspätet aushändigen,
ird die Bundesregierung umgehend erforderliche Maß-
ahmen prüfen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
Drucksache 15/5003, Fragen 17 und 18):
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der
Finanzen (BMF) über den Verbleib der drei Druckausfallmus-
ter der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem
Motiv „Audrey Hepburn“ vor, die dem BMF von der Bundes-
druckerei geliefert wurden?
Was hat das BMF bisher unternommen, um den Verbleib
der nicht mehr im Besitz des BMF befindlichen drei Druck-
ausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001
mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ aufzuklären?
u Frage 17:
Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine
rkenntnisse über den Verbleib der drei Druckausfall-
uster vor. Wie bereits mitgeteilt, lässt sich seitens des
MF nicht feststellen, ob und wie viele Druckausfall-
uster die Bundesdruckerei dem BMF tatsächlich gelie-
ert hat.
u Frage 18:
Das Bundesministerium der Finanzen hat bei den da-
als mit dem Projekt befassten Bediensteten des BMF
chriftlich nachgefragt, ob sie Hinweise zum Verbleib
ieser drei 10er-Markenbögen geben können. Diese
rage ist von allen Befragten verneint worden.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
bgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/5003, Fragen 19 und 20):
Welches Aufkommen an Sekt- und Tabaksteuer ist im Jahr
2004 oder 2003 am Produktionsstandort Trier, als einer der
größten Sekt- und Tabakwarenproduktionsstandorte Deutsch-
lands, durch die Verarbeitung der entsprechenden Steuerban-
derolen entstanden?
Wie teilt sich das Aufkommen an Sekt- und Tabaksteuer
auf die jeweils zehn größten Produktionsstandorte in Deutsch-
land auf?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15177
(A) )
(B) )
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihre
beiden mündlichen Fragen zusammengefasst wie folgt:
Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten
stehen dem BMF nicht zur Verfügung und könnten nur
mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erhoben
werden. Einer Beantwortung der Fragen stünde auch das
Steuergeheimnis entgegen. Anhand solcher Daten wäre
es möglich, in mehreren Fällen auf die an den jeweiligen
Produktionsstandorten ansässigen Unternehmen zu
schließen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Frage 28):
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der ver-
mehrten Schließung von Postagenturen im ländlichen Raum
noch Möglichkeiten, die in § 2 der 1999 erlassenen Post-Uni-
versaldienstleistungsverordnung festgelegten Einwohnergren-
zen zur Vorhaltung einer stationären Einrichtung zugunsten
einer Festlegung auf das Einzugsgebiet einer solchen Einrich-
tung modifizieren zu können?
Nach der für die Sicherstellung einer postalischen
Grundversorgung maßgeblichen Post-Universaldienst-
leistungsverordnung und der diese Vorgaben ergänzen-
den Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen
Post AG (Bundestagsdrucksache 15/3186) muss in allen
zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als
2 000 Einwohnern eine Poststelle bereitgestellt werden.
In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr
als 4 000 Einwohnern und Gemeinden mit zentralört-
licher Funktion ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass
eine Poststelle in maximal 2 000 Metern für die Kun-
den erreichbar ist. Daneben gilt ein landkreisbezogener
Flächenfaktor für besonders dünn besiedelte Gebiete.
Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Post-
service versorgt werden. Die in der Post-Universal-
dienstleistungsverordnung von 1999 genannten Krite-
rien für das Filialnetz wurden zum 30. Januar 2002
durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Postgeset-
zes enger gefasst. Eine weitere substanzielle Präzi-
sierung der Kriterien erfolgte mit der vom Bundestag
fraktionsübergreifend begrüßten Selbstverpflichtungser-
klärung der Deutschen Post AG vom April 2004. Hier-
durch wurde eine etwaige Ungleichbehandlung bei der
postalischen Versorgung aufgrund von unterschiedli-
chen kommunalen Gliederungsstrukturen in den Bun-
desländern beseitigt, da sich die Bereitstellungspflicht
für eine Poststelle bei einer Einwohneranzahl von mehr
als 2 000 nunmehr unabhängig vom politischen Ge-
meindebegriff auf zusammenhängend bebaute Wohnge-
biete bezieht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht,
dem Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand zu die-
ser Selbstverpflichtungserklärung veränderte Rahmen-
bedingungen zu setzen. Diese halte ich im Übrigen
auch für politisch nicht durchsetzbar. Im Hinblick auf
das Auslaufen der gesetzlichen Exklusivlizenz der
Deutschen Post AG zum 31. Dezember 2007 sowie der
Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG zum glei-
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hen Zeitpunkt wird jedoch langfristig eine grundle-
ende Überprüfung der Vorgaben für die Leistungs-
rbringung im Post-Universaldienst erforderlich sein.
Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrun-
en wird dies voraussichtlich auch die Kriterien für die
ichte des Filialnetzes betreffen. Das von Ihnen vorge-
chlagene Kriterium des Einzugsgebietes einer Einrich-
ung erscheint mir dabei durchaus diskussionswürdig.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU)
Drucksache 15/5003, Fragen 31 und 32):
Treffen neueste Medienberichte zu, dass ein bereits ge-
planter Besuch des Bundesministers für Wirtschaft und Ar-
beit, Wolfgang Clement, in Taipeh wieder abgesagt werden
musste (vgl. „Der Spiegel“ vom 14. Februar 2005)?
Wenn ja, welche Gründe lagen für diese Absage vor?
Medienberichte, dass ein geplanter Besuch von Bun-
esminister Clement nach Taipeh abgesagt werden
usste, treffen nicht zu. Weder gibt es eine konkrete Pla-
ung von Bundesminister Clement für eine Taipeh-Reise
och wurde diese abgesagt. Richtig ist, dass Bundes-
inister Clement von der taiwanesischen Wirtschafts-
inisterin HO bei einem Gespräch in Berlin-Mitte De-
ember letzten Jahres zu einem Gegenbesuch eingeladen
urde. Bundesminister Clement hat diesen Gegen-
esuch von seinem Terminkalender abhängig gemacht.
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Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
Drucksache 15/5003, Fragen 33 und 34):
Wie viele Arbeitslose gibt es in Deutschland insgesamt,
die derzeit als „arbeitsuchend“, nicht aber als „arbeitslos“ ein-
gestuft werden?
Wie viele dieser „Arbeitsuchenden“ werden nach Ein-
schätzung der Bundesregierung – sollten sie keinen Arbeits-
platz finden – im kommenden Monat in der Arbeitslosensta-
tistik erfasst werden?
u Frage 33:
Als Arbeitsloser kann – folgt man der offiziellen De-
inition des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) –
ur derjenige bezeichnet werden, der als arbeitslos regis-
riert ist. Insofern ist der Wortlaut der Frage nicht ein-
eutig. Daneben gibt es allerdings Arbeitsuchende, die
icht als arbeitslos registriert sind. Diese Personen su-
hen Arbeit über eine Arbeitsagentur, eine ARGE oder
ei einer der optierenden Kommunen, haben aber entwe-
er eine Arbeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
der sind – aus unterschiedlichen Gründen – nicht un-
ittelbar verfügbar. Dabei handelt es sich zum Beispiel
m Beschäftigte, die einen befristeten Vertrag haben
der die Kündigung erhielten. Sie haben zwar noch Ar-
eit, suchen aber für einen späteren Zeitpunkt eine neuen
15178 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
(A) )
(B) )
Beschäftigung. Auch Studenten kurz vor dem Studien-
abschluss oder Frauen kurz vor Beendigung der Fami-
lienphase können sich arbeitsuchend melden, wenn etwa
ein Kind einen Krippenplatz bekommt oder eingeschult
wird. Außerdem werden vorübergehend erkrankte Ar-
beitslose während ihrer Krankheit – wegen mangelnder
Verfügbarkeit – nicht als arbeitslos, sondern nur als ar-
beitsuchend registriert. Im Februar 2005 gab es bei der
Bundesagentur für Arbeit 6,801 Millionen registrierte
Arbeitsuchende. Davon waren 5,216 Millionen gleich-
zeitig als arbeitslos registriert. Damit gab es 1,585 Millio-
nen Arbeitsuchende, die nicht gleichzeitig als arbeitslos
registriert waren.
Zu Frage 34:
Da man nicht für jeden einzelnen Arbeitsuchenden
prognostizieren kann, ob er innerhalb eines Monats Ar-
beit finden wird oder aber seine Arbeitsuche einstellen
wird, lässt sich nicht verlässlich einschätzen, wie viele
der Arbeitsuchenden im nächsten Monat arbeitslos sein
werden. Auch ist es keinesfalls so, dass der Bestand an
Arbeitsuchenden in Laufe der Zeit unverändert in die re-
gistrierte Arbeitslosigkeit übergeht. Vielmehr sind mo-
natlich sowohl unter den Arbeitsuchenden als auch unter
der Arbeitslosen Zu- und Abgänge in Millionenhöhe zu
beobachten. Es verwundert daher nicht, dass monatlich
stets eine durchaus große Zahl von Arbeitsuchenden exis-
tiert, die nicht gleichzeitig als arbeitslos gezählt werden
kann. So gab es im Februar 2005 1,585 Millionen von
diesen Personen. Im Februar 2004 waren es 1,305 Millio-
nen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Frage 35):
Bis wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung
alle derzeit als „arbeitsuchend“ eingestuften Personen ab-
schließend von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihre
Arbeitsfähigkeit bewertet worden sein?
Die Bundesagentur für Arbeit betreut Arbeitsuchende
nach den Rechtskreisen des SGB II und SGB III. Die Ar-
beitsfähigkeit als Teil der objektiven Verfügbarkeit im
Sinne des SGB III und die Erwerbsfähigkeit nach dem
SGB II stimmen, soweit die Beurteilung der Fähigkeit
zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfasst wird, im
Wesentlichen überein. Im Rechtskreis des SGB III er-
folgt die Prüfung der Arbeitsfähigkeit von arbeitsuchend
bzw. arbeitslos gemeldeten Personen als kontinuierlicher
Prozess, der notwendige Voraussetzung für eine sachge-
rechte und rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben
nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit
ist. Daher kann für den Rechtskreis des SGB III grund-
sätzlich davon ausgegangen werden, dass die als arbeit-
suchend gemeldeten Personen arbeitsfähig sind. Für den
Bereich SGB II ist die Frage der Erwerbsfähigkeit im
Sinne des § 8 Abs. l SGB II zu prüfen. Hierbei ist darauf
hinzuweisen, dass die Agenturen für Arbeit, die die Ar-
beitslosenhilfeempfänger auf die Leistungen des SGB II
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mgestellt haben, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen
icht gesondert prüfen mussten, da Arbeitslosenhilfe-
mpfänger grundsätzlich erwerbsfähig waren. Die Fest-
tellung der Erwerbsfähigkeit der Hilfebedürftigen ist
ezogen auf den jeweiligen Fall angemessen durch-
uführen. Entsprechend unterschiedlich ist das Instru-
entarium, das beispielsweise die Durchführung von
rainingsmaßnahmen, die Einschaltung eines Fachgut-
chters oder der Einigungsstelle erforderlich machen
ann. Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit mit ho-
er Priorität die bisherigen Bestandsdaten von erwerbs-
ähigen Hilfebedürftigen. Ein genauer Zeitpunkt, wann
iese Prüfung abgeschlossen sein wird, ist schwer vor-
erzusagen. Die Bestände unterliegen durch permanente
u- und Abgänge einer Dynamik, sodass es sich bei die-
er Prüfung um einen ständigen Prozess handelt.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 36 und 37):
Wie beurteilt die Bundesregierung die offiziellen Angaben
der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der BA vom
1. März 2005, wonach die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-
Westfalen im Februar 2005 aufgrund der noch nicht erfassten
Arbeitslosen um 110 000 höher lag als die amtlichen Daten
der BA in Nürnberg?
Bestätigt die Bundesregierung die Auffassung der Regio-
naldirektion Nordrhein-Westfalen der BA, wonach die Ar-
beitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Monat
bei 1,193 Millionen lag?
u Frage 36:
Die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag in Nord-
hein-Westfalen im Februar 2005 – wie von der Bun-
esagentur für Arbeit in Nürnberg bekannt gegeben – bei
,083 Millionen. Diese Zahl wird auch in der Presse-
rklärung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
um Arbeitsmarkt in NRW im Februar 2005 als offi-
ielle Zahl der „amtlichen Statistik“ genannt (Absatz 2
er Presseerklärung). Daneben hat die Regionaldirektion
RW aber auch auf den gegenwärtig bestehenden Un-
icherheitsbereich in Zusammenhang mit der Zahl der
egistrierten Arbeitslosen hingewiesen und für das Volu-
en der möglicherweise noch nicht erfassten Arbeitslo-
igkeit eine konkrete Schätzzahl genannt – aber eben nur
ine Schätzung! Es ist allgemein bekannt, dass noch
icht alle optierenden Kommunen die notwendigen Da-
en zu den von ihr betreuten erwerbsfähigen Hilfebedürf-
igen an die BA geliefert haben. Hierdurch können der-
eit in der Arbeitslosenstatistik noch nicht alle
rwerbsfähigen ehemaligen Sozialhilfeempfänger, die
isher bei den Arbeitsagenturen nicht gemeldet waren,
rfasst sein. Die Zentrale der BA schätzt ihre Zahl bun-
esweit auf 76 000 und hat diese Zahl auch in ihrer Pres-
erklärung zum Arbeitsmarkt öffentlich gemacht. Dane-
en braucht der Prozess der Überprüfung der
erfügbarkeit bei der Vielzahl der bislang nicht bei den
rbeitsagenturen gemeldeten Beziehern von Arbeitslo-
engeld II Zeit. Als arbeitslos registriert kann bekannt-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15179
(A) )
(B) )
lich nur sein, wer der Vermittlung uneingeschränkt zur
Verfügung steht. Derzeit gibt es auf der einen Seite Be-
zieher von Arbeitslosengeld II, deren Verfügbarkeit noch
nicht überprüft ist und die daher noch nicht als arbeitslos
registriert wurden. Gleichzeitig gibt es aber auf der an-
deren Seite offensichtlich auch als arbeitslos registrierte
Personen, deren Verfügbarkeit noch nicht überprüft ist
und die tatsächlich nicht verfügbar sein dürften. Bis die
optierenden Kommunen alle benötigten Daten liefern
und alle bei den Arbeitsgemeinschaften gemeldeten Per-
sonen überprüft sind, könnte es noch mehrere Monate
dauern. Solange haben die Zahlen zur registrierten Ar-
beitslosigkeit vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur
für Arbeit weist in ihren Presseerklärungen zum Arbeits-
markt ausführlich auf diese Sachverhalte hin.
Zu Frage 37:
Nein, weil die Zahl der registrierten Arbeitslosen in
NRW eindeutig bei 1,083 Millionen lag und man die
grob geschätzten zusätzlichen erwarteten Arbeitslosen
nicht einfach zur registergestützten Zahl addieren kann.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/
CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 38 und 39):
Wann ist die Bundesregierung über die Einschätzung der
Regionaldirektion in Nordrhein-Westfalen informiert worden?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung, ob
auch in anderen Regionaldirektionen die tatsächliche Arbeits-
losigkeit im vergangenen Monat höher lag als die am 1. März
2005 von der BA in Nürnberg ausgewiesenen Werte?
Zu Frage 38:
Die Bundesregierung erhält vor der jeweiligen Ar-
beitsmarktpressekonferenz der BA keine Daten zur Ar-
beitsmarktsituation in den Ländern. Die Zahlen lagen
der Bundesregierung daher erst am 1. März vor.
Zu Frage 39:
Auch in anderen Regionaldirektionen als NRW gibt
es ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die
von den optierenden Kommunen noch nicht als Arbeits-
lose gemeldet wurden. Die Zentrale der BA schätzt ihre
Zahl auf bundesweit 76 000. Daneben gibt es auch bei
den Arbeitsagenturen Bezieher von Arbeitslosengeld II,
die erwerbfähig sind, aber noch nicht als arbeitslos re-
gistriert sind. Im Gegenzug muss auch noch die Verfüg-
barkeit von derzeit arbeitslos registrierten Personen ge-
prüft werden, die vermutlich faktisch nicht verfügbar
sind. Die Zahl der in den einzelnen Regionaldirektionen
möglichen zusätzlich Arbeitslosen und diejenige der re-
gistrierten Arbeitslosen, die in Wirklichkeit nicht verfüg-
bar sind, lässt sich nicht verlässlich beziffern.
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nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Alexander Dobrindt (CDU/
SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 40 und 41):
War der Bundesregierung vor dem 1. März 2005 bekannt,
dass die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen deutlich
über den von der BA in Nürnberg bekannt gegebenen 1,083 Mil-
lionen lag?
Falls ja, seit wann war dies bekannt, und hat die Bundes-
regierung darauf gedrängt, dass diese Daten bereits in den Fe-
bruar-Meldungen der BA integriert werden?
u Frage 40:
Die Bundesregierung erhält vor der jeweiligen Ar-
eitsmarktpressekonferenz der BA keine Daten zur Ar-
eitsmarktsituation in den Ländern. Die Zahlen lagen
er Bundesregierung daher erst am 1. März vor.
u Frage 41:
Da die Bundesregierung die Zahlen nicht vor dem
. März kannte, erübrigt sich die Antwort.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 42 und 43):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeits-
losigkeit in Deutschland im vergangenen Monat insgesamt
über 5,3 Millionen lag?
Wenn ja, um wie viel höher lag die Arbeitslosigkeit in
Deutschland, wenn bereits im Februar 2005 alle erwerbsfähi-
gen Arbeitslosen – analog der Einschätzung der Regional-
direktion in Nordrhein-Westfalen – in der amtlichen Statistik
der BA aufgeführt worden waren?
Allein aus Gründen der Vergleichbarkeit mit den Vor-
ahren ist es aus Sicht der Bundesregierung unabdingbar,
ie von der BA nach einem einheitlichen definitorischen
onzept ermittelte Zahl der Arbeitslosen als „amtliche“
ahl zu verwenden. Die Bundesregierung hält sich daher
n die von der BA registrierte und veröffentlichte Zahl
on 5,216 Millionen Arbeitslosen. Angesichts der ge-
enwärtigen Unsicherheiten in Zusammenhang mit der
ntegration der Hilfebedürftigen nach SGB II in die Ar-
eitslosenstatistik ist diese Zahl allerdings zwangsläufig
ls ein vorläufiges Ergebnis zu behandeln. Hierauf hat
uch die BA in ihrer Presseerklärung am 1. März 2005
ingewiesen.
Der Nettoeffekt von noch als arbeitslos zu registrie-
enden ehemaligen Sozialhilfeempfängern und erwerbs-
ähigen, noch nicht als arbeitslos registrierten Arbeits-
osengeld-II-Empfängern sowie derzeit zu Unrecht als
rbeitslos registrierten Personen lässt sich nicht bezif-
ern. Daher lässt sich auch nicht sagen, ob die endgültige
ahl der registrierten Arbeitslosen im Februar über
,3 Millionen liegen wird.
15180 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
(A) )
(B) )
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Fragen 45 und 46):
In welchem Umfang sind finanzielle Hilfen vorgesehen,
um der im Rahmen der Modulation wegfallenden Roggen-
intervention und dem damit einhergehenden Preisverfall des
Getreides zu begegnen?
Welche Lösungsansätze existieren zum Ausgleich der
wegfallenden Roggenintervention?
Der Wegfall der Roggenintervention ist Bestandteil
der im Juni 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsa-
men Agrarpolitik (GAP). Zentrale Elemente der Reform
sind neben Änderungen in den Marktordnungen für Ge-
treide und Milch: die Entkopplung der Direktzahlungen
von der Produktion, die Bindung der Direktzahlungen an
Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Le-
bens- und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und
die Verwendung eines einbehaltenen Teils der Direkt-
zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes
(Modulation). Von den im Rahmen der obligatorischen
Modulation ab 2005 anfallenden Mitteln erhält Deutsch-
land 90 Prozent zurück. Entsprechend dem für die Mit-
gliedstaaten der EU festgelegten Verteilungsschlüssel für
die Modulationsmittel hätte Deutschland nur 80 Prozent
der durch Kürzung anfallenden Mittel erhalten. Die um
10 Prozent erhöhte Rückflussquote wird als Ausgleich
für den Wegfall der Roggenintervention gewährt. Für
keinen anderen Mitgliedstaat gibt es diese Sonderrege-
lung. Für den Wegfall der Roggenintervention erhält
Deutschland im Jahr 2006 rund 11 Millionen Euro, im
Jahr 2007 rund 17 Millionen Euro und pro Jahr ab 2008
rund 21 Millionen Euro an zusätzlichen Modulationsmit-
teln. Diese Mittel sind in Abstimmung mit den Ländern
nach dem Anteil der Roggenfläche verteilt worden. Die
Mittel können für alle Maßnahmen zur Förderung der
ländlichen Entwicklung eingesetzt werden.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Fragen 47 und 48):
Trifft ein Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ (Ausgabe
9/2005 vom 28. Februar 2005, Seite 58) zu, wonach die Bun-
desministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft, Renate Künast, eine Neuzulassung der Kartoffel-
sorte „Linda“ beim ihr unterstehenden Bundessortenamt
unterstützen will, und wie begründet die Bundesministerin
ihre Haltung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer
Neuzulassung der Kartoffelsorte „Linda“ vor dem Hinter-
grund der in der Zeitschrift „Der Spiegel“ veröffentlichten
Erklärung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft, Renate Künast, dass sie „die
Sortenvielfalt und biologische Vielfalt erhalten sehen“
möchte, und dass das Bundessortenamt deshalb bei der Neu-
zulassung der „sehr beliebten Linda“ auch „diese Kriterien in
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ihre Prüfung einbeziehen“ werde, und wie begründet sie ihre
Haltung?
u Frage 47:
Die Bundesministerin setzt sich für die Erhaltung und
achhaltige Nutzung genetischer Ressourcen als Teil der
iologischen Vielfalt und Produktionsgrundlage für die
andwirtschaft ein. „Linda“ gehört zu den alten Kartof-
elsorten; sie wurde vor 30 Jahren erstmals zugelassen.
ie ist trotz ihres Alters aufgrund ihrer Koch- und Spei-
eeigenschaften bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
ehr beliebt. Wegen der nach wie vor gegebenen Markt-
edeutung der Kartoffelsorte „Linda“ liegt dem Bundes-
ortenamt seit Anfang Januar 2005 ein Antrag auf
rneute Zulassung der Sorte „Linda“ vor. Das Bundes-
ortenamt prüft zurzeit im Rahmen der saatgutrecht-
ichen Vorschriften, ob die Voraussetzungen für eine er-
eute Zulassung gegeben sind.
u Frage 48:
Die Bundesregierung sieht in einer erneuten Zulas-
ung der Kartoffelsorte „Linda“ durchaus einen Beitrag
ur Sortenvielfalt. Im anstehenden Sortenzulassungsver-
ahren wird dieses Kriterium mit zu berücksichtigen
ein, wenn es darum geht, den landeskulturellen Wert
er Sorte „Linda“ zu bestimmen.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-
anewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen
oppelin (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 58
nd 59):
Treffen Medienberichte zu, dass der Bundesminister des
Innern, Otto Schily, in einer Kabinettsitzung die Rücknahme
des „Antidiskriminierungsgesetzes“ vorgeschlagen hat („Han-
delsblatt“ vom 3. März 2005)?
Hat auch der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement, eine Überprüfung des „Antidiskriminie-
rungsgesetzes“ mit der Begründung gefordert, „ob über das
europäische Recht hinausgeschossen wurde und deshalb noch
Änderungsbedarf besteht“ („Handelsblatt“ vom 3. März
2005)?
u Frage 58:
„Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich.“
ie Antwort basiert auf § 22 Abs. 3 Satz 1 GO BReg.
atz 2 der vorgenannten Vorschrift legt darüber hinaus
est, dass insbesondere Mitteilungen über Ausführungen
inzelner Bundesminister unzulässig sind.
Zu Frage 59:
„Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich.“
ie Antwort basiert auf § 22 Abs. 3 Satz 1 GO BReg.
atz 2 der vorgenannten Vorschrift legt darüber hinaus
est, dass insbesondere Mitteilungen über Ausführungen
inzelner Bundesminister unzulässig sind.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15181
(A) )
(B) )
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Mayer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Frage 61):
Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des Bun-
desamtes für Güterverkehr, die der „Berliner Zeitung“ vom
17. Februar 2005 (Seiten 1, 4) zu entnehmen war, dass bezüg-
lich der LKW-Maut in der Nacht weniger kontrolliert wird,
und wie gedenkt die Bundesregierung gegen die dadurch be-
dingte Zunahme von so genannten Mautprellern in der Nacht
vorzugehen?
Das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert auch
nachts. Die Anzahl der Kontrollen orientiert sich am je-
weiligen Verkehrsaufkommen. Die niedrige Beanstan-
dungsquote von unter 3 Prozent zeigt, dass die Kontroll-
praxis die Durchsetzung der Mautpflicht wirksam
gewährleistet. Ein signifikantes Ansteigen der Beanstan-
dungsquote zur Nachtzeit ist nicht feststellbar.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/5003, Fragen 64 und 65):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Finanzmittel, die bisher für Projekte des transeuropäischen
Verkehrsnetzes (TEN-V) aus dem EU-Gesamtbudget des
Finanzierungszeitraums 2000 bis 2006 der Bundesrepublik
Deutschland zur Verfügung gestellt wurden, und wie viele
TEN-V-Projekte in Deutschland wurden bisher mit diesen
Finanzmitteln unterstützt?
Wie wird sich die durch die Bundesregierung angestrebte
Beschränkung der Zahlungen an die EU auf 1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts ab dem Jahr 2007 auf die Bezuschus-
sung von Planung und Bau der TEN-V-Projekte in der Bun-
desrepublik Deutschland in der Finanzperiode 2007 bis 2013
auswirken?
Zu Frage 64:
Das Gesamtbudget in der Haushaltslinie für Trans-
europäische Netze beträgt für die 15 „alten“ EU-Mit-
gliedstaaten im Zeitraum 2000 bis 2006 für den Bereich
Verkehr rund 4,1 Milliarden Euro. Aus den von der EU
veröffentlichten Unterlagen ergibt sich folgendes Ergeb-
nis: In den Jahren 2000 bis 2004 wurden zugunsten von
50 Projekten, bei denen die Zuschussempfänger eindeu-
tig der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind,
448 655 000 Euro gebunden. Hinsichtlich der prozentua-
len Aufteilung ergibt sich für die Jahre 2000 bis 2003 (die
Auswertung bis 2004 liegt noch nicht vor, da die letzten
Entscheidungen erst Ende Dezember 2004 ergangen
sind) ein Deutschland direkt zurechenbarer Anteil von
15,5 Prozent der Mittelbindungen. Dies ist der höchste
Anteil aller Mitgliedstaaten. Zum Vergleich: Der Anteil
Frankreichs beträgt im gleichen Zeitraum 10,5 Prozent.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass für multila-
terale Projekte, an denen zum Teil auch Deutschland be-
teiligt ist, erhebliche Mittel gebunden wurden. Insgesamt
hat der Anteil der Bindungen für multilaterale Projekte
in den Jahren 2000 bis 2004 bei etwa 35 Prozent der
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ittel gelegen. Allein für GALILEO wurden bisher
20 Millionen Euro gebunden. Das sind mehr als 17 Pro-
ent des Gesamtbudgets für die Jahre 2000 bis 2006.
u Frage 65:
Für den Zeitraum ab 2007 gibt es bisher weder eine
estlegung hinsichtlich der maximalen Förderhöhe noch
ine Festlegung hinsichtlich der Mittelausstattung für
iese Haushaltslinie. Die vorgeschlagene Anhebung der
ördersätze und die hiermit im Sachzusammenhang ste-
ende massive Erhöhung des Fördervolumens sind un-
ereinbar mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung
nd fünf weiterer Mitgliedstaaten, die Ausgaben der Ge-
einschaft auf durchschnittlich 1 Prozent des Brutto-
ationaleinkommens der erweiterten Gemeinschaft zu
egrenzen, und bedürfen daher eingehender Prüfung.
nlage 24
Antwort
es Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die
ragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 69 und 70):
Wie beurteilt die Bundesregierung den im Mitteilungsblatt
des Auswärtigen Amts (AA) vom September 2004 veröffent-
lichten Artikel „Mehr Farbe ins Ministerbüro – Das AA – kein
Spiegel unserer Gesellschaft“, und welche Veränderungen in
der Einstellungspraxis des AA sind in diesem Zusammenhang
vorgesehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen des
AA die „veraltete“ Nachwuchsauslese und Einstellungspraxis
dem „gesellschaftlichen Wandel“ in Deutschland anzupassen,
und wie ist die „affirmative action“ durch das AA bei Einstel-
lungen von besonderen Personengruppen (Homosexuelle, al-
lein erziehende Mütter und Väter, Farbige) mit dem beamten-
rechtlichen Grundsatz der Auslese nach Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung zu vereinbaren?
u Frage 69:
„InternAA“ ist die Mitarbeiterzeitung des Auswär-
igen Amts. Sie wird von Beschäftigten für Beschäftigte
emacht und ist ein Diskussionsforum, in dem auch kon-
roverse, die Beschäftigten des Auswärtigen Amts be-
reffende Themen diskutiert werden können. Artikel, die
n der AA-internen Mitarbeiterzeitschrift veröffentlicht
erden, geben daher, wie dem Impressum zu entnehmen
st, „nicht in jedem Fall die offizielle Meinung der Re-
aktion oder des Auswärtigen Amts wieder“. Eine Än-
erung der Einstellungspraxis im Sinne des von Ihnen
ngeführten Artikels ist nicht beabsichtigt. Ungeachtet
essen gilt, dass das Auswärtige Amt Änderungen bei
er Einstellungspraxis plant, die sich auf die Anpassun-
en an die geänderten Anforderungen an den Auswärti-
en Dienst im Zuge der Entwicklung der außenpoliti-
chen Rahmenbedingungen beziehen. Insbesondere die
achsende Bedeutung multilateraler Gremien sowie die
unehmende Europäisierung der Außenpolitik erfordern
üngere, internationaler ausgebildete und mit entspre-
henden Qualifikationen versehene Bewerber.
u Frage 70:
Das Auswärtige Amt verfolgt eine Politik der Nicht-
iskriminierung. Dies bedeutet, dass die Einstellung
(A) )
(B) )
grundsätzlich ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse oder
sexueller Orientierung allein nach den beamtenrecht-
lichen Grundsätzen von Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung erfolgt. Dieser beamtenrechtliche
Grundsatz ist in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verfassungs-
rechtlich verankert und auf alle Bewerber gleichermaßen
anzuwenden. Differenzierungen bei gleicher Qualifizie-
rung erfolgen nur auf der Grundlage einschlägiger ge-
setzlicher Regelungen, also im Falle der Bewerbungen
von behinderten Personen und im Zuge der Frauenförde-
rung.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die
Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank-
furt) (FDP) (Drucksache 15/5003, Fragen 75 und 76):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Volks-
republik China, noch in diesem Monat im Volkskongress ein
Anti-Separationsgesetz zu verabschieden (vergleiche „Frank-
furter Allgemeine Zeitung“ vom 1. März 2005), und sieht sie
in diesen Plänen eine Gefährdung des Status quo an der Straße
von Taiwan und eine Bedrohung für die regionale Stabilität?
Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um
im Vorfeld dieses Gesetzgebungsvorhabens bei der chinesi-
schen Seite darauf zu drängen, dass mit diesem Gesetz die
Schwelle für eine militärische Gewaltanwendung gegenüber
Taiwan nicht gesenkt wird und dass der in demokratischen
Wahlen zum Ausdruck gebrachte Wille des taiwanesischen
Volkes respektiert wird, am Status quo festzuhalten und
gleichzeitig auf diplomatischem und friedlichem Wege eine
Verbesserung der Beziehungen an der Taiwan-Straße zu erzie-
len?
Zu Frage 75:
Am 8. März 2005 wurde durch den Vizevorsitzenden
des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskon-
gresses (NVK), Wang Zhaoguo, der Entwurf des so ge-
nannten Antisezessionsgesetzes in den Volkskongress
eingebracht. Der Wortlaut des Gesetzes, das aller Vo-
raussicht nach am 14. März verabschiedet werden soll,
liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Erläute-
rungen des Vizevorsitzenden des NVK zum Gesetzestext
zeigen, dass es Peking darauf ankommt, eine friedliche
Wiedervereinigung mit Taiwan durch Verhandlungen zu
erreichen. Das Gesetz nimmt den Verfassungsauftrag zur
Einheit der Volksrepublik China auf. Der Einsatz nicht-
friedlicher Mittel, sei – so der Vizevorsitzende – „die
letzte Alternative“, wenn alle Anstrengungen zur friedli-
chen Wiedervereinigung wirkungslos geblieben seien.
Die Bundesregierung betrachtet diese Ankündigung, un-
ter bestimmten Voraussetzungen auch nichtfriedliche
Mittel einzusetzen, mit Sorge. Der Gesetzestext wird
sich daran messen lassen müssen, ob er einen realisti-
schen, für beide Seiten gangbaren Weg für friedliche
Verhandlungen aufzeigt, um somit eine Verschärfung der
Spannungen in der Straße von Taiwan vermeiden zu
können. Die Bundesregierung hat sich ebenso wie ihre
EU-Partner im Rahmen der Ein-China-Politik immer für
eine friedliche Lösung in der Straße von Taiwan ausge-
sprochen und sich gegen alle Schritte, die auf eine Ver-
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chärfung der Spannungen in der Straße von Taiwan ge-
ichtet sind, gewandt.
u Frage 76:
Die Bundesregierung hat sowohl die chinesische als
uch die taiwanische Seite stets darauf hingewiesen, dass
lle Handlungen, die zu einer Erhöhung der Spannungen
n der Straße von Taiwan führen und den Staus quo ge-
ährden könnten, unterbleiben sollten. Sie hat immer be-
ont, dass nur eine friedliche Lösung zur Beilegung des
roblems infrage kommt. Dies wurde auch gegenüber
em Vorsitzenden des Taiwan-Büros beim Staatsrat der
olksrepublik China, Chen Yun-lin, bei seinem Besuch
m Auswärtigen Amt am 21. Februar 2005 unterstrichen.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
Drucksache 15/5003, Frage 81):
Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tat-
sache, dass die mangelnde Kooperations- und Rücknahmebe-
reitschaft des Libanon bei der Strafverfolgung von in
Deutschland straffällig gewordenen Libanesen ein besonderes
Problem darstellt und auf diese Weise aus dem Libanon stam-
mende Serientäter wie „Mahmoud“ nicht abgeschoben wer-
den können (vergleiche „Berliner Morgenpost“ vom 20. Sep-
tember 2004 und „Der Tagesspiegel“ vom 21. September
2004)?
In Abstimmung mit den Ländern führt die Bundesre-
ierung mit Staaten, die ihrer völkerrechtlichen Ver-
flichtung zur Rückübernahme ausreisepflichtiger Per-
onen nicht in erforderlichem Maße nachkommen,
espräche zur Verbesserung der Rückübernahmebereit-
chaft. Häufig münden solche Gespräche in Verhandlun-
en über so genannte Rückübernahmeabkommen. Mit
em Libanon wurden die Verhandlungen über ein sol-
hes Rückübernahmeabkommen im Dezember 2003 er-
eut aufgenommen. Die Verhandlungen sind inzwischen
rfolgreich abgeschlossen und der Innenminister der Li-
anesischen Republik ist zur Unterzeichnung eines
eutsch-libanesischen Rückübernahmeabkommens nach
erlin eingeladen worden. Wegen der Regierungskrise
m Libanon steht der Unterzeichnungstermin derzeit
och nicht fest. Der unterschriftsreife Abkommensent-
urf sieht vor, dass ausreisepflichtige libanesische
taatsangehörige, die in Deutschland Straftaten began-
en haben, zu der Personengruppe gehören, die vorran-
ig zurückgeführt wird.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos)
Drucksache 15/5003, Frage 82):
Wie viele Abschiebungen wurden im Jahr 2004 auf dem
Luftweg von deutschen Flughäfen durchgeführt?
Im Jahr 2004 wurden 21 970 Abschiebungen auf dem
uftweg durchgeführt.
15182 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
91, 1
0, T
162. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27