Plenarprotokoll 15/162
            Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 21
            Hans Michelbach (CDU/CSU)
            Vereinbarkeit des Schutzes der Verschwie-
            genheitspflicht der freien Berufe, insbeson-
            dere von Notaren, Rechtsanwälten und
            Steuerberatern, mit dem Kontenabrufver-
            fahren
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Verdachts auf Steuerhinterziehung bei
            Bargeldkontrollen durch den Zoll
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 24
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
            Vorliegen und Umfang der technischen
            Voraussetzungen für das Kontenabrufver-
            fahren nach §§ 93, 93 b Abgabenordnung
            zum 1. April 2005
            15133 B
            15133 C
            15134 B
            15137 A
            15137 A
            Deutscher B
            Stenografisch
            162. Sitz
            Berlin, Mittwoch, de
            I n h a l
            Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord-
            neten Artur Auernhammer . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 1:
            Fragestunde
            (Drucksache 15/5003) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 10
            Petra Pau (fraktionslos)
            Anpassung der Pfändungsbeiträge nach
            dem Siebten Gesetz zur Änderung der
            Pfändungsfreigrenzen an die verschärfte
            Unterhaltspflicht der nicht ehelichen Part-
            ner in der Bedarfsgemeinschaft
            Antwort
            M
            H
            N
            a
            A
            D
            Z
            H
            G
            M
            D
            E
            t
            15144 B
            15133 A
            Zusatzfragen
            Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            15134 D
            15135 B
            undestag
            er Bericht
            ung
            n 9. März 2005
            t :
            ündliche Frage 22
            ans Michelbach (CDU/CSU)
            utzung des Kontenabrufverfahren durch
            ndere als Steuerbehörden
            ntwort
            r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 23
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
            ventueller Erlass des Bundesfinanzminis-
            eriums zur Untersagung der Meldung des
            15135 B
            15136 A
            15136 C
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            15137 D
            II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
            Zusatzfragen
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 25
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
            Form des geplanten Kontenabrufverfahren
            am 1. April 2005
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 26
            Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU)
            Unterrichtung der Bankkunden über Kon-
            tenabrufe nach § 24 c Kreditwesengesetz
            und §§ 93, 93 b Abgabenordnung
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 27
            Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU)
            Umfang der Information der Bankkunden
            über erfolgte Kontenabrufe
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Mündliche Fragen 29 und 30
            Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)
            Auswirkungen der Schließung von statio-
            nären Einrichtungen der Deutschen Post AG
            auf die postalische Versorgung im länd-
            lichen Raum; Maßnahmen zur Sicherstel-
            lung einer ausreichenden Versorgung
            Antwort
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
            M
            A
            E
            d
            S
            p
            A
            M
            Z
            A
            M
            J
            A
            v
            d
            A
            M
            Z
            J
            U
            Z
            E
            M
            D
            V
            r
            s
            A
            C
            Z
            D
            M
            P
            I
            M
            R
            T
            m
            n
            A
            A
            Z
            P
            15138 B
            15138 D
            15139 A
            15139 A
            15140 A
            15140 A
            15140 D
            15141 A
            15141 C
            15141 C
            15142 B
            15142 D
            ündliche Frage 44
            rtur Auernhammer (CDU/CSU)
            rfüllung europäischer Sicherheitsstan-
            ards bezüglich transgener Pflanzen bei
            treichung sämtlicher Ressortforschungs-
            rojekte in diesem Bereich
            ntwort
            atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
            BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            rtur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            ündliche Fragen 49 und 50
            ulia Klöckner (CDU/CSU)
            bbruch bzw. Rücknahme von Forschungs-
            orhaben im Bereich der Gentechnik
            urch Bundesministerin Künast
            ntwort
            atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
            BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            ur Geschäftsordnung
            ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 60
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
            on der Bundesregierung geförderte Nicht-
            egierungsorganisationen, die gegen anti-
            emitische Hetze im Internet arbeiten
            ntwort
            hristel Riemann-Hanewinckel,
            Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . .
            usatzfrage
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
            ündliche Frage 62
            eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
            nanspruchnahme von EU-Mitteln zur
            itfinanzierung der Baumaßnahmen im
            ahmen der Verknüpfung des Südastes des
            GV Est bei Straßburg/Kehl–Appenweier
            it dem deutschen Hochgeschwindigkeits-
            etz der Bahn
            ntwort
            chim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            15144 B
            15144 C
            A, 0000 A15144 D, 15145 B
            15145 B
            15146 A
            15146 D
            15147 A
            15147 C
            15148 C
            15148 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 III
            Mündliche Frage 63
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
            Zeitplan für das Vergabeverfahren für den
            geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 5
            im Abschnitt Baden-Baden–Offenburg in
            Form einer Public Private Partnership
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            Mündliche Frage 66
            Michael Kretschmer (CDU/CSU)
            Weitere Evaluierung des Forschungszen-
            trums Rossendorf hinsichtlich einer mög-
            lichen Eingliederung in die Helmholtz-Ge-
            meinschaft Deutscher Forschungszentren
            durch den Wissenschaftsrat
            Antwort
            Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Mündliche Frage 67
            Helge Braun (CDU/CSU)
            Gründe für das Nichtvorliegen von Anträ-
            gen zur Risikoforschung an transgenen
            Pflanzen beim Bundesforschungsministe-
            rium
            Antwort
            Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 68
            Artur Auernhammer (CDU/CSU)
            Förderung der Verbesserung der fach-
            lichen Qualität an den Ressortforschungs-
            einrichtungen
            Antwort
            Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            der CDU/CSU: Verhinderung von Gentech-
            nikprojekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            H
            W
            D
            D
            G
            E
            U
            U
            U
            R
            K
            M
            H
            J
            U
            N
            A
            L
            A
            M
            C
            F
            F
            t
            A
            H
            A
            M
            J
            N
            N
            t
            S
            t
            A
            M
            15149 A
            15149 C
            15150 B
            15150 C
            15151 B
            15151 C
            15151 C
            15152 A
            15152 C
            elmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
            r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            erda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .
            lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lrike Höfken (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
            BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
            ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 1
            iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            nlage 2
            ündliche Fragen 1 und 2
            hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU)
            ertigstellung und Kosten des „Camps
            lugplatz Kunduz“ einschließlich des Sani-
            ätsrettungszentrums
            ntwort
            ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 3
            ündliche Fragen 3 und 4
            ens Spahn (CDU/CSU)
            achweis der zwingenden medizinischen
            otwendigkeit für die Fahrtkostenerstat-
            ung durch die Krankenkassen nach § 60
            GB V; Beachtung von Datenschutzrech-
            en
            ntwort
            arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
            BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            15152 D
            15154 A
            15155 B
            15156 B
            15157 D
            15158 D
            15159 C
            15160 D
            15162 B
            15163 C
            15164 D
            15166 B
            15168 B
            15169 B
            15170 D
            15171 C
            15173 A
            15173 C
            15174 A
            IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
            Anlage 4
            Mündliche Frage 5
            Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
            Konsequenzen des vom simbabwischen
            Parlament verabschiedeten Gesetzes
            „NGO Act 2004“ für Nichtregierungsorga-
            nisationen und andere in Simbabwe tätige
            Institutionen
            Antwort
            Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Mündliche Frage 6
            Veronika Bellmann (CDU/CSU)
            Einschätzung der EU-Wettbewerbskom-
            missarin Kroes hinsichtlich des Finanzie-
            rungssystems des öffentlich-rechtlichen
            Rundfunks in Deutschland bezüglich EU-
            Wettbewerbsrecht
            Antwort
            Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . .
            Anlage 6
            Mündliche Fragen 7 und 8
            Roland Gewalt (CDU/CSU)
            Anerkennung von in Nichtunterzeichner-
            staaten des Abkommens der Commission
            Internationale de l’Etat Civil geschlossenen
            „Handschuhehen“; Verdeckung von Zwangs-
            ehen durch insbesondere in islamisch ge-
            prägten Staaten geschlossene „Handschuh-
            ehen“
            Antwort
            Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Mündliche Frage 9
            Werner Lensing (CDU/CSU)
            Überführung von zwischen 1945 und 1949
            in der Sowjetischen Besatzungszone enteig-
            neten Grundstücken in die Verfügungsge-
            walt der Bundesländer zur Verhinderung
            einer Rückgabe an die ehemaligen Besitzer
            nach einem entsprechenden Urteil des Eu-
            ropäischen Gerichtshofes für Menschen-
            rechte
            Antwort
            Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            A
            M
            D
            S
            t
            e
            A
            K
            A
            M
            D
            V
            r
            m
            m
            H
            r
            A
            K
            A
            M
            B
            A
            2
            s
            j
            o
            A
            K
            A
            M
            K
            M
            t
            g
            t
            A
            D
            A
            M
            D
            M
            d
            u
            15174 C
            15174 D
            15175 B
            15176 A
            nlage 8
            ündliche Frage 16
            ietrich Austermann (CDU/CSU)
            chnelle Bereitstellung der für die Bean-
            ragung des Lohnsteuerjahresausgleichs
            rforderlichen Lohnsteuerbescheinigung
            ntwort
            arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
            nlage 9
            ündliche Fragen 17 und 18
            r. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
            erbleib der dem Bundesfinanzministe-
            ium ausgehändigten drei Druckausfall-
            uster der nicht verausgabten Wohlfahrts-
            arke 2001 mit dem Motiv „Audrey
            epburn“ und entsprechende Aufklä-
            ungsmaßnahmen des Ministeriums
            ntwort
            arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
            nlage 10
            ündliche Fragen 19 und 20
            ernhard Kaster (CDU/CSU)
            ufkommen an Sekt- und Tabaksteuer
            003/2004 am Produktionsstandort Trier
            owie Aufteilung des Aufkommens auf die
            eweils zehn größten Produktionsstand-
            rte in Deutschland
            ntwort
            arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . .
            nlage 11
            ündliche Frage 28
            laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU)
            odifikation der Post-Universaldienstleis-
            ungsverordnung zugunsten einer Festle-
            ung auf das Einzugsgebiet von Postagen-
            uren
            ntwort
            r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 12
            ündliche Fragen 31 und 32
            r. Klaus Rose (CDU/CSU)
            eldungen über die Absage des Besuchs
            es Bundeswirtschaftsministers in Taipeh
            nd eventuelle Gründe
            15176 B
            15176 C
            15176 D
            15177 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 V
            Antwort
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Mündliche Fragen 33 und 34
            Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
            Anzahl der als arbeitssuchend, nicht aber
            als arbeitslos eingestuften Arbeitslosen;
            Erfassung in der Arbeitslosenstatistik
            Antwort
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 14
            Mündliche Frage 35
            Max Straubinger (CDU/CSU)
            Bewertung der als „arbeitssuchend“ einge-
            stuften Personen hinsichtlich ihrer Arbeits-
            fähigkeit
            Antwort
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 15
            Mündliche Fragen 36 und 37
            Johannes Singhammer (CDU/CSU)
            Ansicht der Regionaldirektion Nordrhein-
            Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
            über eine höhere Arbeitslosenzahl in Nord-
            rhein-Westfalen
            Antwort
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 16
            Mündliche Fragen 38 und 39
            Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
            Kenntnis der Bundesregierung von der An-
            sicht der Regionaldirektion Nordrhein-
            Westfalen hinsichtlich einer höheren Ar-
            beitslosenzahl in Nordrhein-Westfalen so-
            wie von ähnlichen Fällen in anderen Regio-
            naldirektionen
            Antwort
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            A
            M
            A
            K
            h
            f
            A
            v
            d
            A
            D
            A
            M
            W
            H
            2
            A
            D
            A
            M
            D
            L
            l
            A
            M
            A
            M
            G
            N
            d
            A
            M
            A
            M
            J
            E
            d
            A
            C
            15177 C
            15177 D
            15178 B
            15178 C
            15179 A
            nlage 17
            ündliche Fragen 40 und 41
            lexander Dobrindt (CDU/CSU)
            enntnis der Bundesregierung von einer
            öheren, über der von der Bundesagentur
            ür Arbeit veröffentlichten Zahl liegenden
            rbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen
            or dem 1. März 2005; Berücksichtigung in
            en Februar-Meldungen
            ntwort
            r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 18
            ündliche Fragen 42 und 43
            olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU)
            öhe der Arbeitslosenzahl im Februar
            005
            ntwort
            r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 19
            ündliche Fragen 45 und 46
            r. Peter Jahr (CDU/CSU)
            ösungsansätze zum Ausgleich der wegfal-
            enden Roggenintervention
            ntwort
            atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
            BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 20
            ündliche Fragen 47 und 48
            itta Connemann (CDU/CSU)
            euzulassung der Kartoffelsorte „Linda“
            urch das Bundessortenamt
            ntwort
            atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
            BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 21
            ündliche Fragen 58 und 59
            ürgen Koppelin (FDP)
            ventuelle Rücknahme bzw. Überprüfung
            es Antidiskriminierungsgesetzes
            ntwort
            hristel Riemann-Hanewinckel, Parl.
            Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . .
            15179 C
            15179 C
            15180 A
            15180 B
            15180 C
            VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
            Anlage 22
            Mündliche Frage 61
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU)
            Zunahme von Mautbetrug durch Vermin-
            derung der Zahl nächtlicher LKW-Maut-
            Kontrollen
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 23
            Mündliche Fragen 64 und 65
            Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
            Höhe der für TEN-V-Projekte insbeson-
            dere in Deutschland aus dem EU-Gesamt-
            budget des Finanzierungszeitraums 2000
            bis 2006 zur Verfügung gestellten Mittel;
            Auswirkungen der Beschränkung der
            Anlage 25
            Mündliche Fragen 75 und 76
            Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
            Gefährdung des Status quo an der Straße
            von Taiwan und Bedrohung der regionalen
            Stabilität durch die Verabschiedung eines
            Anti-Separationsgesetzes in China; Maß-
            nahmen der Bundesregierung im Vorfeld
            dieses Gesetzgebungsvorhabens
            Antwort
            Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa
            Anlage 26
            Mündliche Frage 81
            Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
            15181 A
            15182 A
            deutschen Zahlungen an die EU auf TEN-
            V-Projekte in Deutschland in der Finanz-
            periode 2007 bis 2013
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 24
            Mündliche Fragen 69 und 70
            Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
            Veränderungen in der Einstellungspraxis
            des Auswärtigen Amtes; Vereinbarung der
            „affirmative action“ bei Einstellungen von
            besonderen Personengruppen mit beam-
            tenrechtlichen Grundsätzen
            Antwort
            Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa
            M
            m
            v
            g
            A
            F
            A
            M
            P
            Z
            d
            A
            F
            15181 A
            15181 C
            angelnde Kooperations- und Rücknah-
            ebereitschaft des Libanon bei der Straf-
            erfolgung von in Deutschland straffällig
            ewordenen Libanesen
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 27
            ündliche Frage 82
            etra Pau (fraktionslos)
            ahl der 2004 von deutschen Flughäfen aus
            urchgeführten Abschiebungen
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            15182 C
            15182 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15133
            (A) )
            (B) )
            162. Sitz
            Berlin, Mittwoch, de
            Beginn: 15.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15173
        (A) )
        (B) )
        sich als sehr begrenzt erwiesen hat und die Bieter unterDIE GRÜNEN
        GSteenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 09.03.2005
        erät aus dem hiesigen Wirtschaftsraum der Bieterkreis
        Kostensteigerung liegt im Wesentlichen darin begründet,
        dass insbesondere für die Zulieferung von technischem
        Scharping, Rudolf SPD 09.03.2005
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        *
        **
        A
        d
        F
        (
        Z
        F
        v
        s
        a
        a
        n
        d
        t
        Z
        K
        s
        B
        r
        m
        s
        n
        k
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Andres, Gerd SPD 09.03.2005
        Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.03.2005
        Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.03.2005
        Bierwirth, Petra SPD 09.03.2005
        Göppel, Josef CDU/CSU 09.03.2005
        Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 09.03.2005**
        Freiherr von und zu
        Guttenberg, Karl-
        Theodor
        CDU/CSU 09.03.2005
        Haack (Extertal), Karl
        Hermann
        SPD 09.03.2005
        Hilsberg, Stephan SPD 09.03.2005
        Höfer, Gerd SPD 09.03.2005*
        Dr. Küster, Uwe SPD 09.03.2005
        Lanzinger, Barbara CDU/CSU 09.03.2005
        Lengsfeld, Vera CDU/CSU 09.03.2005
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        CDU/CSU 09.03.2005
        Dr. Lucyga, Christine SPD 09.03.2005*
        Minkel, Klaus CDU/CSU 09.03.2005
        Piltz, Gisela FDP 09.03.2005
        Probst, Simone BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.03.2005
        Dr. Rossmann, Ernst
        Dieter
        SPD 09.03.2005
        S
        D
        T
        A
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO
        nlage 2
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
        ragen des Abgeordneten Christian Schmidt (Fürth)
        CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 1 und 2):
        Wann ist konkret mit der Fertigstellung des „Camp Flug-
        platz Kunduz“ einschließlich des Sanitätsrettungszentrums zu
        rechnen, und was sind die Ursachen dafür, dass der ursprüng-
        liche Zeitplan nicht eingehalten werden konnte?
        Wie hoch werden die Kosten für den Bau des Feldlagers
        sein, und was sind die Ursachen dafür, dass der ursprüngliche
        Kostenrahmen nicht eingehalten werden konnte?
        u Frage 1:
        Die Fertigstellung der Einsatzliegenschaft „Camp
        lugplatz Nord“ in Kunduz ist nach wie vor für das
        ierte Quartal 2005 vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die-
        en Fertigstellungstermin zum Gegenstand der noch
        bzuschließenden Verträge zu machen. Die ursprünglich
        nvisierte Planung zum vierten Quartal 2004 basiert
        icht auf konkreten Planungsgrößen und wurde unter an-
        erem durch die schwierige Grundstückssuche beein-
        rächtigt.
        u Frage 2:
        Die Kosten für den Bau der Einsatzliegenschaft in
        unduz sind nach vorläufiger Auswertung der Aus-
        chreibungsergebnisse wesentlicher Maßnahmen in den
        ereichen Hochbau (Unterkunfts-, Stabs- und Siche-
        ungsgebäude) sowie Technische Gebäudeausrüstung
        it etwa 20 Millionen Euro zu veranschlagen. Der ur-
        prüngliche Kostenrahmen beruhte auf Schätzungen ei-
        es kaum vorhandenen oder bislang weitgehend unbe-
        annten Marktes für die betreffende Maßnahme. Die
        trothmann, Lena CDU/CSU 09.03.2005
        r. Thomae, Dieter FDP 09.03.2005
        illmann, Antje CDU/CSU 09.03.2005
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        15174 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
        (A) )
        (B) )
        Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in Nordaf-
        ghanistan mit erheblichen Risikozuschlägen kalkulieren.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
        Fragen des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Fragen 3 und 4):
        Auf welche Weise kann nach Ansicht der Bundesregie-
        rung die in § 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch er-
        wähnte zwingende medizinische Notwendigkeit für die Er-
        stattung von Fahrtkosten durch die Krankenkassen
        nachgewiesen werden, und von wem ist der Nachweis zu er-
        bringen?
        Inwieweit sind bei den dafür zu verwendenden Formula-
        ren, insbesondere bei der Verordnung selbst, Datenschutz-
        rechte der Versicherten zu beachten, und werden diese nach
        Ansicht der Bundesregierung hinreichend beachtet?
        Zu Frage 3:
        Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahr-
        ten ihrer Versicherten unter den Voraussetzungen des
        § 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V),
        wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der
        Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen
        notwendig sind. Die Fahrten sind Bestandteil der ver-
        tragsärztlichen Versorgung und vom Vertragsarzt zu ver-
        ordnen. Die Verordnung wird in den vom Gemeinsamen
        Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien über die
        Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleis-
        tungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richt-
        linien) geregelt. Diese Richtlinie ist auch auf den Inter-
        netseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
        (www.g-ba.de) veröffentlicht. Der Vertragsarzt hat nach
        Maßgabe der Richtlinien die Notwendigkeit der Beför-
        derung zu prüfen und das erforderliche Transportmittel
        auszuwählen. Der zwingende medizinische Grund für
        die Fahrt ist damit vom Arzt festzustellen und auf der
        Verordnung anzugeben. Auch für die Auswahl des Be-
        förderungsmittels ist ausschließlich die zwingende medi-
        zinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung
        des Wirtschaftlichkeitsgebots maßgeblich.
        Zu Frage 4:
        Bei den für die Verordnung von Krankenfahrten zu
        verwendenden Formularen sind die Datenschutzrechte
        der Versicherten zu beachten. Hinsichtlich der Sicher-
        stellung des Datenschutzes bei der Verordnung einer
        Krankenbeförderung haben sich die Spitzenverbände der
        Krankenkassen im vergangenen Jahr – nach Abstim-
        mung mit dem Bundesbeauftragten für den Daten-
        schutz – mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
        auf eine zunächst übergangsweise Lösung geeinigt. Bei
        Fahrten von Versicherten mittels Taxi oder Mietwagen
        wird sichergestellt, dass der Fahrer nur die für die Beför-
        derung benötigten Angaben zur Person sowie zur Fahr-
        strecke erhält. Damit wird den Belangen des Datenschut-
        zes auch aus Sicht der Bundesregierung ausreichend
        Rechnung getragen.
        A
        d
        A
        s
        d
        s
        d
        r
        f
        d
        b
        R
        i
        l
        z
        s
        h
        D
        d
        d
        v
        k
        O
        f
        v
        g
        s
        s
        v
        N
        n
        l
        r
        b
        t
        b
        w
        S
        m
        m
        k
        A
        d
        W
        B
        (C
        (D
        nlage 4
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Uschi Eid auf die Frage des
        bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/5003, Frage 5):
        Mit welchen Konsequenzen für Nichtregierungsorganisa-
        tionen (NGO) und andere in Simbabwe tätige Institutionen
        (wie beispielsweise politische Stiftungen, Deutscher Entwick-
        lungsdienst und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusam-
        menarbeit) rechnet die Bundesregierung aufgrund des vom
        simbabwischen Parlament gegen regierungskritische und
        zivilgesellschaftliche Kräfte sowie westliche Geber verab-
        schiedeten Gesetzes „NGO Act 2004“, das unter anderem die
        Arbeit von NGOs im Bereich gute Regierungsführung, Men-
        schenrechte und Rechtsstaat unterbinden soll?
        Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Unterschrift
        es Präsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt
        tehen noch aus. Dennoch hat es bereits seit Vorliegen
        es ersten Entwurfs (Mai 2004) erhebliche Verunsiche-
        ung in der simbabwischen Zivilgesellschaft hervorgeru-
        en. Das Gesetz kann auch nicht isoliert als einziger In-
        ikator der Politik der Regierung gegenüber den NGO
        etrachtet werden. Es ist vielmehr Teil einer Politik der
        egierung, zivilgesellschaftliche Organisationen unter
        hre Kontrolle zu bringen und Aktivitäten, die tatsäch-
        ich oder potenziell als oppositionell eingestuft werden,
        u unterbinden. Neben dem Gesetz werden in dieser Per-
        pektive auch die Erteilung von Arbeits- und Aufent-
        altserlaubnissen, Einfuhrlizenzen, Steuerprüfungen und
        evisenkontrollen instrumentalisiert.
        Nach Inkraftsetzen des Gesetzes (nach Zustimmung
        es Präsidenten und Bekanntmachung im Amtsblatt wird
        as Gesetz nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten
        olle Wirksamkeit entfalten) werden weitere Einschrän-
        ungen der Tätigkeit sowohl der Zivilgesellschaft vor
        rt als auch der internationalen und deutschen NGO be-
        ürchtet. Deren tatsächliches Ausmaß wird allerdings
        om politischen Willen der Regierenden abhängen. Eine
        ewisse Uneinheitlichkeit und Willkür bei der voraus-
        ichtlich selektiven Anwendung des Gesetzes sind wahr-
        cheinlich. Wichtig sind unter anderem das im Gesetz
        erankerte Verbot der Tätigkeiten von ausländischen
        GO im Bereich der Regierungsführung („Gover-
        ance“) und das Verbot für inländische NGOs von aus-
        ändischen Quellen Finanzmittel für Aktivitäten im Be-
        eich „Governance“ anzunehmen. Es wird zum Teil auch
        efürchtet, dass die im Gesetz vorgesehene Regis-
        rierungspflicht, weitgehende administrative (Offen-
        arungs-)Pflichten und die Schaffung einer Über-
        achungsinstanz im derzeitigen politischen Klima in
        imbabwe als Willkürinstrumente zur Unterdrückung
        issliebiger politischer Positionen oder sogar als Instru-
        ente zur Enteignung von NGO missbraucht werden
        önnten.
        nlage 5
        Antwort
        er Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Christina
        eiss auf die Frage der Abgeordneten Veronika
        ellmann (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Frage 6):
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15175
        (A) )
        (B) )
        Wie beurteilt die Bundesregierung die vorläufige Ein-
        schätzung der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes,
        das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rund-
        funks in Deutschland stehe nicht im Einklang mit dem EU-
        Wettbewerbsrecht, und welche Schritte unternimmt die Bun-
        desregierung, um die Forderungen der EU-Kommission zur
        Neuregelung der Finanzierungsgrundsätze des öffentlich-
        rechtlichen Rundfunks zu erfüllen?
        Erstens. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt in
        ihrem an die Bundesregierung gerichteten Schreiben zu
        Beihilfebeschwerden gegen Tätigkeiten öffentlich-recht-
        licher Rundfunkveranstalter nicht pauschal die Auffas-
        sung, dass das Finanzierungssystem nicht im Einklang
        mit europäischem Recht stehe. Im Gegenteil: In dem
        Schreiben wird mehrfach betont, dass die Finanzierung
        über Rundfunkgebühren ein grundsätzlich nicht zu bean-
        standendes Instrument zur Deckung der Lasten des öf-
        fentlich-rechtlichen Auftrages sei.
        Zweitens. Die Generaldirektion Wettbewerb ist aller-
        dings der vorläufigen Auffassung, in der gegenwärtigen
        Praxis könne ein Verstoß gegen EU-Vorschriften liegen,
        da nach ihrer Auffassung nicht ausgeschlossen sei, dass
        die öffentlich-rechtlichen Anstalten Gebührenmittel
        auch zur Finanzierung von außerhalb ihres Auftrags lie-
        genden Aktivitäten einsetzen.
        Drittens. Die Generaldirektion Wettbewerb schlägt
        deshalb verschiedene Maßnahmen vor wie eine genauere
        Definition des Auftrags insbesondere im Onlinebereich,
        Erhöhung der Transparenz bei Verwendung der Rund-
        funkgebühren, Kontrolle der Mittelverwendung und der
        Erfüllung des Auftrages, marktkonformes Verhalten, so-
        weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im kom-
        merziellen Wettbewerb befindet.
        Viertens. Die Regelung der nationalen Rundfunkord-
        nung ist bekanntermaßen Länderkompetenz. Wie schon
        in der Vergangenheit werden die Länder mit Unterstüt-
        zung des Bundes die aufgeworfenen Fragen beantworten
        und nach Lösungen suchen. Hierzu werden wir bereits
        am 10. März 2005 ein weiteres Gespräch mit Vertretern
        der Generaldirektion Wettbewerb führen, um zu einer
        auch von der Wettbewerbskommissarin angestrebten
        gütlichen Lösung zu kommen. Diese wird die auch in
        unserem eigenen Interesse liegende ordnungsgemäße
        Verwendung der Rundfunkgebühren sicherstellen und
        zugleich unsere mit Verfassungsrang ausgestattete natio-
        nale Gewährleistungsverantwortung für eine Medienord-
        nung im digitalen Zeitalter achten.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Roland Gewalt (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Fragen 7 und 8):
        Werden in Deutschland „Handschuhehen“ anerkannt, die
        in Ländern geschlossen wurden, die Nichtunterzeichnerstaaten
        des CIEC-Abkommens (CIEC: Commission Internationale de
        l’Etat Civil) sind?
        Liegen der Bundesregierung Informationen von Bundes-
        oder Landesbehörden vor, dass durch die Anerkennung sol-
        cher im Ausland – insbesondere in islamisch geprägten Staa-
        ten – unter Zwang geschlossenen „Handschuhehen“, eine Ver-
        deckung von Zwangsehen in Deutschland begünstigt wird?
        Z
        l
        h
        h
        t
        z
        n
        h
        M
        g
        s
        t
        A
        l
        s
        F
        t
        b
        b
        s
        g
        i
        s
        E
        E
        n
        A
        „
        s
        B
        S
        g
        g
        s
        (
        w
        G
        s
        d
        k
        s
        c
        v
        Ü
        w
        h
        Z
        n
        d
        S
        l
        A
        d
        a
        f
        O
        e
        (C
        (D
        u Frage 7:
        Nach den meisten Rechtsordnungen müssen die Ver-
        obten zur Heirat persönlich erscheinen. Eine Ausnahme
        iervon macht die so genannte Handschuhehe. Hierbei
        andelt es sich um eine Eheschließung durch einen Bo-
        en oder einen bevollmächtigten Stellvertreter. Die Be-
        eichnung deutet auf die früher übliche Überreichung ei-
        es Handschuhs als Sinnzeichen der Botenbeauftragung
        in. Die „Handschuhehe“ gibt es zum Beispiel noch in
        azedonien, Mexiko, Polen und Portugal sowie in eini-
        en islamischen Staaten. Demgegenüber gilt das offen-
        ichtlich gemeinte CIEC-Übereinkommen vom 10. Sep-
        ember 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im
        usland nur für Deutschland, Griechenland, die Nieder-
        ande, Spanien und die Türkei. Bei der „Handschuhehe“
        ind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Bei der ersten
        allgruppe haben der Bote bzw. die bevollmächtige Mit-
        elsperson keinerlei Entscheidungsspielraum. Sie über-
        ringen lediglich die Erklärung des Eheschließenden
        zw. vertreten den Eheschließenden nach dessen Wei-
        ungen. Eine solche Ehe, die ohne persönliche oder
        leichzeitige Anwesenheit der Verlobten zustande kam,
        st aus deutscher Sicht formwirksam, wenn die Ehe-
        chließung der Ortsform entsprach (Art. 11 Abs. 1 des
        inführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch –
        GBGB). Anders zu beurteilen sind Eheschließungen
        ach der zweiten Fallgruppe, die dem Vertreter sogar die
        uswahl des Ehepartners ermöglichen. Diese Art von
        Handschuhehen“ betrifft auch die materiellen Voraus-
        etzungen der Eheschließung. Nach Art. 13 Abs. 1 EG-
        GB ist insoweit zwar für jeden Verlobten das Recht des
        taates maßgeblich, dem er angehört. Solche im Ausland
        eschlossenen „Handschuhehen“ unter Staatsangehöri-
        en eines Staates, der diese Eheschließungen zulässt,
        ind aber nicht mit dem deutschen ordre public vereinbar
        Art. 6 EGBGB) und daher aus deutscher Sicht un-
        irksam. Denn sie verstoßen gegen das aus Art. 2 Abs. 1
        G bzw. Art. 6 Abs. 1 GG resultierende Verbot des Ehe-
        chließungszwangs. Diesem Verbot entspricht es, dass
        ie Ehe nur zwischen Partnern geschlossen werden
        ann, die sich aufgrund freien Entschlusses und überein-
        timmenden Willens selbst gewählt haben. Die rechtli-
        he Beurteilung einer „Handschuhehe“ hängt nicht da-
        on ab, ob diese in einem Vertragsstaat des ClEC-
        bereinkommens vom 10. September 1964 geschlossen
        urde oder nicht. Denn das CIEC-Übereinkommen ent-
        ält keinerlei Regelung zur „Handschuhehe“.
        u Frage 8:
        Der Bundesregierung liegen solche Informationen
        icht vor. Von einer Zwangsehe ist zu sprechen, wenn
        ie Zustimmung zur Ehe erzwungen oder – im weiteren
        inne – die Wahl des Ehepartners nicht durch die Ver-
        obten, sondern durch Dritte getroffen wurde. Aus der
        ntwort zu Frage 1 ergibt sich, dass in Deutschland nur
        iejenigen „Handschuhehen“ anerkannt und als wirksam
        ngesehen werden können, die im Ausland nach dem
        reien Willen der Verlobten geschlossen worden sind.
        hne Willen der Verlobten geschlossene „Handschuh-
        hen“ sind aus deutscher Sicht unwirksam.
        15176 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
        (A) )
        (B) )
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
        des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Frage 9):
        Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, im Hin-
        blick auf die von den zwischen 1945 und 1949 in der sowjeti-
        schen Besatzungszone enteigneten Grundbesitzern einge-
        reichte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
        Menschenrechte in Straßburg, im Falle eines Urteiles zuguns-
        ten der Kläger, die nach der Wiedervereinigung an die Bun-
        desrepublik Deutschland übertragenen Grundstücke, welche
        Inhalt des Verfahrens sind, in die Verfügungsgewalt der Bun-
        desländer zu überführen, um auf jeden Fall eine nach dem Ge-
        richtsurteil notwendige Rückgabe an die ehemaligen Besitzer-
        familien zu verhindern?
        Die vorliegende Frage bezieht sich auf Individual-
        beschwerden, die Gegenstand eines Verfahrens am Euro-
        päischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind.
        Diese Beschwerden betreffen das Ausgleichsleistungs-
        gesetz und das Grundsatzurteil des Bundesverfassungs-
        gerichts zu diesem Gesetz. Im Ausgleichsleistungsgesetz
        ist die Entschädigung für Vermögenswerte geregelt, bei
        denen eine Rückübertragung ausgeschlossen ist, weil die
        Enteignung in der damaligen sowjetischen Besatzungs-
        zone auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolge. Eine
        Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Men-
        schenrechte hat am 22. September 2004 eine mündliche
        Verhandlung durchgeführt. Mit einem Urteil ist im
        Frühjahr diesen Jahres zu rechnen. Die in der Frage be-
        nannten Überlegungen sind hier nicht bekannt. Die Bun-
        desregierung geht davon aus, dass sie durch ihr überzeu-
        gendes Vorbringen vor dem Europäischen Gerichtshof
        für Menschenrechte die Argumente der Beschwerdefüh-
        rer entkräftet hat und dass der Gerichtshof daher die Be-
        schwerden abweisen wird.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Frage 16):
        Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu
        ergreifen, um sicherzustellen, dass die für die Beantragung
        des Lohnsteuerjahresausgleiches erforderliche Lohnsteuer-
        bescheinigung inklusive PIN-Nummer den Lohnsteuerpflich-
        tigen umgehend übermittelt wird?
        Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind
        seit dem Kalenderjahr 2004 verpflichtet, die Lohnsteuer-
        bescheinigung an die Finanzverwaltung nach amtlich
        vorgeschriebenem Datensatz spätestens bis zum 28. Feb-
        ruar des Folgejahres zu übermitteln (elektronische Lohn-
        steuerbescheinigung). Außerdem hat der Arbeitgeber
        dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen
        Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerli-
        chen Ordnungsmerkmals, der so genannten eTIN, auszu-
        händigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine be-
        stimmte Frist ist hierfür nicht vorgeschrieben, weil – wie
        bisher – davon ausgegangen wird, dass der Arbeitgeber
        dies spätestens mit der elektronischen Übermittlung erle-
        digt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ar-
        b
        L
        z
        l
        e
        d
        d
        g
        h
        e
        l
        A
        s
        w
        n
        A
        d
        A
        (
        Z
        E
        m
        B
        m
        f
        Z
        m
        s
        d
        F
        A
        d
        A
        s
        (C
        (D
        eitgeber auch bei elektronischer Übermittlung der
        ohnsteuerbescheinigung den Arbeitnehmern weiterhin
        eitnah die für die Einkommensteuererklärung erforder-
        ichen Angaben (Ausdruck der elektronischen Lohnsteu-
        rbescheinigung) mitteilen werden. Üblicherweise
        ürfte im Anschluss an die elektronische Übermittlung
        er Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheini-
        ung erfolgen. Erkenntnisse über eine verzögerte Aus-
        ändigung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteu-
        rbescheinigung – außer vielleicht in Einzelfällen –
        iegen derzeit nicht vor. Sollten Arbeitgeber in größerer
        nzahl den Arbeitnehmern den Ausdruck der elektroni-
        chen Lohnsteuerbescheinigung verspätet aushändigen,
        ird die Bundesregierung umgehend erforderliche Maß-
        ahmen prüfen.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
        Drucksache 15/5003, Fragen 17 und 18):
        Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der
        Finanzen (BMF) über den Verbleib der drei Druckausfallmus-
        ter der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem
        Motiv „Audrey Hepburn“ vor, die dem BMF von der Bundes-
        druckerei geliefert wurden?
        Was hat das BMF bisher unternommen, um den Verbleib
        der nicht mehr im Besitz des BMF befindlichen drei Druck-
        ausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001
        mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ aufzuklären?
        u Frage 17:
        Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine
        rkenntnisse über den Verbleib der drei Druckausfall-
        uster vor. Wie bereits mitgeteilt, lässt sich seitens des
        MF nicht feststellen, ob und wie viele Druckausfall-
        uster die Bundesdruckerei dem BMF tatsächlich gelie-
        ert hat.
        u Frage 18:
        Das Bundesministerium der Finanzen hat bei den da-
        als mit dem Projekt befassten Bediensteten des BMF
        chriftlich nachgefragt, ob sie Hinweise zum Verbleib
        ieser drei 10er-Markenbögen geben können. Diese
        rage ist von allen Befragten verneint worden.
        nlage 10
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        bgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/5003, Fragen 19 und 20):
        Welches Aufkommen an Sekt- und Tabaksteuer ist im Jahr
        2004 oder 2003 am Produktionsstandort Trier, als einer der
        größten Sekt- und Tabakwarenproduktionsstandorte Deutsch-
        lands, durch die Verarbeitung der entsprechenden Steuerban-
        derolen entstanden?
        Wie teilt sich das Aufkommen an Sekt- und Tabaksteuer
        auf die jeweils zehn größten Produktionsstandorte in Deutsch-
        land auf?
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15177
        (A) )
        (B) )
        Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihre
        beiden mündlichen Fragen zusammengefasst wie folgt:
        Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten
        stehen dem BMF nicht zur Verfügung und könnten nur
        mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erhoben
        werden. Einer Beantwortung der Fragen stünde auch das
        Steuergeheimnis entgegen. Anhand solcher Daten wäre
        es möglich, in mehreren Fällen auf die an den jeweiligen
        Produktionsstandorten ansässigen Unternehmen zu
        schließen.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Frage 28):
        Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der ver-
        mehrten Schließung von Postagenturen im ländlichen Raum
        noch Möglichkeiten, die in § 2 der 1999 erlassenen Post-Uni-
        versaldienstleistungsverordnung festgelegten Einwohnergren-
        zen zur Vorhaltung einer stationären Einrichtung zugunsten
        einer Festlegung auf das Einzugsgebiet einer solchen Einrich-
        tung modifizieren zu können?
        Nach der für die Sicherstellung einer postalischen
        Grundversorgung maßgeblichen Post-Universaldienst-
        leistungsverordnung und der diese Vorgaben ergänzen-
        den Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen
        Post AG (Bundestagsdrucksache 15/3186) muss in allen
        zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als
        2 000 Einwohnern eine Poststelle bereitgestellt werden.
        In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr
        als 4 000 Einwohnern und Gemeinden mit zentralört-
        licher Funktion ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass
        eine Poststelle in maximal 2 000 Metern für die Kun-
        den erreichbar ist. Daneben gilt ein landkreisbezogener
        Flächenfaktor für besonders dünn besiedelte Gebiete.
        Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Post-
        service versorgt werden. Die in der Post-Universal-
        dienstleistungsverordnung von 1999 genannten Krite-
        rien für das Filialnetz wurden zum 30. Januar 2002
        durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Postgeset-
        zes enger gefasst. Eine weitere substanzielle Präzi-
        sierung der Kriterien erfolgte mit der vom Bundestag
        fraktionsübergreifend begrüßten Selbstverpflichtungser-
        klärung der Deutschen Post AG vom April 2004. Hier-
        durch wurde eine etwaige Ungleichbehandlung bei der
        postalischen Versorgung aufgrund von unterschiedli-
        chen kommunalen Gliederungsstrukturen in den Bun-
        desländern beseitigt, da sich die Bereitstellungspflicht
        für eine Poststelle bei einer Einwohneranzahl von mehr
        als 2 000 nunmehr unabhängig vom politischen Ge-
        meindebegriff auf zusammenhängend bebaute Wohnge-
        biete bezieht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht,
        dem Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand zu die-
        ser Selbstverpflichtungserklärung veränderte Rahmen-
        bedingungen zu setzen. Diese halte ich im Übrigen
        auch für politisch nicht durchsetzbar. Im Hinblick auf
        das Auslaufen der gesetzlichen Exklusivlizenz der
        Deutschen Post AG zum 31. Dezember 2007 sowie der
        Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG zum glei-
        c
        g
        e
        g
        D
        s
        t
        A
        d
        g
        (
        d
        m
        n
        n
        m
        m
        z
        w
        b
        A
        d
        g
        (
        Z
        f
        n
        t
        d
        n
        c
        b
        d
        o
        m
        u
        o
        b
        (C
        (D
        hen Zeitpunkt wird jedoch langfristig eine grundle-
        ende Überprüfung der Vorgaben für die Leistungs-
        rbringung im Post-Universaldienst erforderlich sein.
        Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrun-
        en wird dies voraussichtlich auch die Kriterien für die
        ichte des Filialnetzes betreffen. Das von Ihnen vorge-
        chlagene Kriterium des Einzugsgebietes einer Einrich-
        ung erscheint mir dabei durchaus diskussionswürdig.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU)
        Drucksache 15/5003, Fragen 31 und 32):
        Treffen neueste Medienberichte zu, dass ein bereits ge-
        planter Besuch des Bundesministers für Wirtschaft und Ar-
        beit, Wolfgang Clement, in Taipeh wieder abgesagt werden
        musste (vgl. „Der Spiegel“ vom 14. Februar 2005)?
        Wenn ja, welche Gründe lagen für diese Absage vor?
        Medienberichte, dass ein geplanter Besuch von Bun-
        esminister Clement nach Taipeh abgesagt werden
        usste, treffen nicht zu. Weder gibt es eine konkrete Pla-
        ung von Bundesminister Clement für eine Taipeh-Reise
        och wurde diese abgesagt. Richtig ist, dass Bundes-
        inister Clement von der taiwanesischen Wirtschafts-
        inisterin HO bei einem Gespräch in Berlin-Mitte De-
        ember letzten Jahres zu einem Gegenbesuch eingeladen
        urde. Bundesminister Clement hat diesen Gegen-
        esuch von seinem Terminkalender abhängig gemacht.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
        Drucksache 15/5003, Fragen 33 und 34):
        Wie viele Arbeitslose gibt es in Deutschland insgesamt,
        die derzeit als „arbeitsuchend“, nicht aber als „arbeitslos“ ein-
        gestuft werden?
        Wie viele dieser „Arbeitsuchenden“ werden nach Ein-
        schätzung der Bundesregierung – sollten sie keinen Arbeits-
        platz finden – im kommenden Monat in der Arbeitslosensta-
        tistik erfasst werden?
        u Frage 33:
        Als Arbeitsloser kann – folgt man der offiziellen De-
        inition des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) –
        ur derjenige bezeichnet werden, der als arbeitslos regis-
        riert ist. Insofern ist der Wortlaut der Frage nicht ein-
        eutig. Daneben gibt es allerdings Arbeitsuchende, die
        icht als arbeitslos registriert sind. Diese Personen su-
        hen Arbeit über eine Arbeitsagentur, eine ARGE oder
        ei einer der optierenden Kommunen, haben aber entwe-
        er eine Arbeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
        der sind – aus unterschiedlichen Gründen – nicht un-
        ittelbar verfügbar. Dabei handelt es sich zum Beispiel
        m Beschäftigte, die einen befristeten Vertrag haben
        der die Kündigung erhielten. Sie haben zwar noch Ar-
        eit, suchen aber für einen späteren Zeitpunkt eine neuen
        15178 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
        (A) )
        (B) )
        Beschäftigung. Auch Studenten kurz vor dem Studien-
        abschluss oder Frauen kurz vor Beendigung der Fami-
        lienphase können sich arbeitsuchend melden, wenn etwa
        ein Kind einen Krippenplatz bekommt oder eingeschult
        wird. Außerdem werden vorübergehend erkrankte Ar-
        beitslose während ihrer Krankheit – wegen mangelnder
        Verfügbarkeit – nicht als arbeitslos, sondern nur als ar-
        beitsuchend registriert. Im Februar 2005 gab es bei der
        Bundesagentur für Arbeit 6,801 Millionen registrierte
        Arbeitsuchende. Davon waren 5,216 Millionen gleich-
        zeitig als arbeitslos registriert. Damit gab es 1,585 Millio-
        nen Arbeitsuchende, die nicht gleichzeitig als arbeitslos
        registriert waren.
        Zu Frage 34:
        Da man nicht für jeden einzelnen Arbeitsuchenden
        prognostizieren kann, ob er innerhalb eines Monats Ar-
        beit finden wird oder aber seine Arbeitsuche einstellen
        wird, lässt sich nicht verlässlich einschätzen, wie viele
        der Arbeitsuchenden im nächsten Monat arbeitslos sein
        werden. Auch ist es keinesfalls so, dass der Bestand an
        Arbeitsuchenden in Laufe der Zeit unverändert in die re-
        gistrierte Arbeitslosigkeit übergeht. Vielmehr sind mo-
        natlich sowohl unter den Arbeitsuchenden als auch unter
        der Arbeitslosen Zu- und Abgänge in Millionenhöhe zu
        beobachten. Es verwundert daher nicht, dass monatlich
        stets eine durchaus große Zahl von Arbeitsuchenden exis-
        tiert, die nicht gleichzeitig als arbeitslos gezählt werden
        kann. So gab es im Februar 2005 1,585 Millionen von
        diesen Personen. Im Februar 2004 waren es 1,305 Millio-
        nen.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
        des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Frage 35):
        Bis wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung
        alle derzeit als „arbeitsuchend“ eingestuften Personen ab-
        schließend von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihre
        Arbeitsfähigkeit bewertet worden sein?
        Die Bundesagentur für Arbeit betreut Arbeitsuchende
        nach den Rechtskreisen des SGB II und SGB III. Die Ar-
        beitsfähigkeit als Teil der objektiven Verfügbarkeit im
        Sinne des SGB III und die Erwerbsfähigkeit nach dem
        SGB II stimmen, soweit die Beurteilung der Fähigkeit
        zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfasst wird, im
        Wesentlichen überein. Im Rechtskreis des SGB III er-
        folgt die Prüfung der Arbeitsfähigkeit von arbeitsuchend
        bzw. arbeitslos gemeldeten Personen als kontinuierlicher
        Prozess, der notwendige Voraussetzung für eine sachge-
        rechte und rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben
        nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit
        ist. Daher kann für den Rechtskreis des SGB III grund-
        sätzlich davon ausgegangen werden, dass die als arbeit-
        suchend gemeldeten Personen arbeitsfähig sind. Für den
        Bereich SGB II ist die Frage der Erwerbsfähigkeit im
        Sinne des § 8 Abs. l SGB II zu prüfen. Hierbei ist darauf
        hinzuweisen, dass die Agenturen für Arbeit, die die Ar-
        beitslosenhilfeempfänger auf die Leistungen des SGB II
        u
        n
        e
        s
        b
        z
        m
        T
        a
        k
        h
        f
        d
        h
        Z
        s
        A
        d
        g
        C
        Z
        r
        d
        1
        e
        z
        z
        d
        N
        s
        r
        m
        s
        e
        n
        t
        t
        z
        e
        b
        e
        d
        s
        b
        V
        A
        s
        (C
        (D
        mgestellt haben, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen
        icht gesondert prüfen mussten, da Arbeitslosenhilfe-
        mpfänger grundsätzlich erwerbsfähig waren. Die Fest-
        tellung der Erwerbsfähigkeit der Hilfebedürftigen ist
        ezogen auf den jeweiligen Fall angemessen durch-
        uführen. Entsprechend unterschiedlich ist das Instru-
        entarium, das beispielsweise die Durchführung von
        rainingsmaßnahmen, die Einschaltung eines Fachgut-
        chters oder der Einigungsstelle erforderlich machen
        ann. Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit mit ho-
        er Priorität die bisherigen Bestandsdaten von erwerbs-
        ähigen Hilfebedürftigen. Ein genauer Zeitpunkt, wann
        iese Prüfung abgeschlossen sein wird, ist schwer vor-
        erzusagen. Die Bestände unterliegen durch permanente
        u- und Abgänge einer Dynamik, sodass es sich bei die-
        er Prüfung um einen ständigen Prozess handelt.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
        SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 36 und 37):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die offiziellen Angaben
        der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der BA vom
        1. März 2005, wonach die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-
        Westfalen im Februar 2005 aufgrund der noch nicht erfassten
        Arbeitslosen um 110 000 höher lag als die amtlichen Daten
        der BA in Nürnberg?
        Bestätigt die Bundesregierung die Auffassung der Regio-
        naldirektion Nordrhein-Westfalen der BA, wonach die Ar-
        beitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Monat
        bei 1,193 Millionen lag?
        u Frage 36:
        Die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag in Nord-
        hein-Westfalen im Februar 2005 – wie von der Bun-
        esagentur für Arbeit in Nürnberg bekannt gegeben – bei
        ,083 Millionen. Diese Zahl wird auch in der Presse-
        rklärung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
        um Arbeitsmarkt in NRW im Februar 2005 als offi-
        ielle Zahl der „amtlichen Statistik“ genannt (Absatz 2
        er Presseerklärung). Daneben hat die Regionaldirektion
        RW aber auch auf den gegenwärtig bestehenden Un-
        icherheitsbereich in Zusammenhang mit der Zahl der
        egistrierten Arbeitslosen hingewiesen und für das Volu-
        en der möglicherweise noch nicht erfassten Arbeitslo-
        igkeit eine konkrete Schätzzahl genannt – aber eben nur
        ine Schätzung! Es ist allgemein bekannt, dass noch
        icht alle optierenden Kommunen die notwendigen Da-
        en zu den von ihr betreuten erwerbsfähigen Hilfebedürf-
        igen an die BA geliefert haben. Hierdurch können der-
        eit in der Arbeitslosenstatistik noch nicht alle
        rwerbsfähigen ehemaligen Sozialhilfeempfänger, die
        isher bei den Arbeitsagenturen nicht gemeldet waren,
        rfasst sein. Die Zentrale der BA schätzt ihre Zahl bun-
        esweit auf 76 000 und hat diese Zahl auch in ihrer Pres-
        erklärung zum Arbeitsmarkt öffentlich gemacht. Dane-
        en braucht der Prozess der Überprüfung der
        erfügbarkeit bei der Vielzahl der bislang nicht bei den
        rbeitsagenturen gemeldeten Beziehern von Arbeitslo-
        engeld II Zeit. Als arbeitslos registriert kann bekannt-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15179
        (A) )
        (B) )
        lich nur sein, wer der Vermittlung uneingeschränkt zur
        Verfügung steht. Derzeit gibt es auf der einen Seite Be-
        zieher von Arbeitslosengeld II, deren Verfügbarkeit noch
        nicht überprüft ist und die daher noch nicht als arbeitslos
        registriert wurden. Gleichzeitig gibt es aber auf der an-
        deren Seite offensichtlich auch als arbeitslos registrierte
        Personen, deren Verfügbarkeit noch nicht überprüft ist
        und die tatsächlich nicht verfügbar sein dürften. Bis die
        optierenden Kommunen alle benötigten Daten liefern
        und alle bei den Arbeitsgemeinschaften gemeldeten Per-
        sonen überprüft sind, könnte es noch mehrere Monate
        dauern. Solange haben die Zahlen zur registrierten Ar-
        beitslosigkeit vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur
        für Arbeit weist in ihren Presseerklärungen zum Arbeits-
        markt ausführlich auf diese Sachverhalte hin.
        Zu Frage 37:
        Nein, weil die Zahl der registrierten Arbeitslosen in
        NRW eindeutig bei 1,083 Millionen lag und man die
        grob geschätzten zusätzlichen erwarteten Arbeitslosen
        nicht einfach zur registergestützten Zahl addieren kann.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 38 und 39):
        Wann ist die Bundesregierung über die Einschätzung der
        Regionaldirektion in Nordrhein-Westfalen informiert worden?
        Welche Informationen besitzt die Bundesregierung, ob
        auch in anderen Regionaldirektionen die tatsächliche Arbeits-
        losigkeit im vergangenen Monat höher lag als die am 1. März
        2005 von der BA in Nürnberg ausgewiesenen Werte?
        Zu Frage 38:
        Die Bundesregierung erhält vor der jeweiligen Ar-
        beitsmarktpressekonferenz der BA keine Daten zur Ar-
        beitsmarktsituation in den Ländern. Die Zahlen lagen
        der Bundesregierung daher erst am 1. März vor.
        Zu Frage 39:
        Auch in anderen Regionaldirektionen als NRW gibt
        es ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die
        von den optierenden Kommunen noch nicht als Arbeits-
        lose gemeldet wurden. Die Zentrale der BA schätzt ihre
        Zahl auf bundesweit 76 000. Daneben gibt es auch bei
        den Arbeitsagenturen Bezieher von Arbeitslosengeld II,
        die erwerbfähig sind, aber noch nicht als arbeitslos re-
        gistriert sind. Im Gegenzug muss auch noch die Verfüg-
        barkeit von derzeit arbeitslos registrierten Personen ge-
        prüft werden, die vermutlich faktisch nicht verfügbar
        sind. Die Zahl der in den einzelnen Regionaldirektionen
        möglichen zusätzlich Arbeitslosen und diejenige der re-
        gistrierten Arbeitslosen, die in Wirklichkeit nicht verfüg-
        bar sind, lässt sich nicht verlässlich beziffern.
        A
        d
        g
        C
        Z
        b
        b
        d
        Z
        1
        A
        d
        g
        (
        j
        d
        K
        Z
        a
        v
        g
        I
        b
        a
        a
        h
        r
        f
        l
        a
        f
        Z
        5
        (C
        (D
        nlage 17
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Alexander Dobrindt (CDU/
        SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 40 und 41):
        War der Bundesregierung vor dem 1. März 2005 bekannt,
        dass die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen deutlich
        über den von der BA in Nürnberg bekannt gegebenen 1,083 Mil-
        lionen lag?
        Falls ja, seit wann war dies bekannt, und hat die Bundes-
        regierung darauf gedrängt, dass diese Daten bereits in den Fe-
        bruar-Meldungen der BA integriert werden?
        u Frage 40:
        Die Bundesregierung erhält vor der jeweiligen Ar-
        eitsmarktpressekonferenz der BA keine Daten zur Ar-
        eitsmarktsituation in den Ländern. Die Zahlen lagen
        er Bundesregierung daher erst am 1. März vor.
        u Frage 41:
        Da die Bundesregierung die Zahlen nicht vor dem
        . März kannte, erübrigt sich die Antwort.
        nlage 18
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
        CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 42 und 43):
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeits-
        losigkeit in Deutschland im vergangenen Monat insgesamt
        über 5,3 Millionen lag?
        Wenn ja, um wie viel höher lag die Arbeitslosigkeit in
        Deutschland, wenn bereits im Februar 2005 alle erwerbsfähi-
        gen Arbeitslosen – analog der Einschätzung der Regional-
        direktion in Nordrhein-Westfalen – in der amtlichen Statistik
        der BA aufgeführt worden waren?
        Allein aus Gründen der Vergleichbarkeit mit den Vor-
        ahren ist es aus Sicht der Bundesregierung unabdingbar,
        ie von der BA nach einem einheitlichen definitorischen
        onzept ermittelte Zahl der Arbeitslosen als „amtliche“
        ahl zu verwenden. Die Bundesregierung hält sich daher
        n die von der BA registrierte und veröffentlichte Zahl
        on 5,216 Millionen Arbeitslosen. Angesichts der ge-
        enwärtigen Unsicherheiten in Zusammenhang mit der
        ntegration der Hilfebedürftigen nach SGB II in die Ar-
        eitslosenstatistik ist diese Zahl allerdings zwangsläufig
        ls ein vorläufiges Ergebnis zu behandeln. Hierauf hat
        uch die BA in ihrer Presseerklärung am 1. März 2005
        ingewiesen.
        Der Nettoeffekt von noch als arbeitslos zu registrie-
        enden ehemaligen Sozialhilfeempfängern und erwerbs-
        ähigen, noch nicht als arbeitslos registrierten Arbeits-
        osengeld-II-Empfängern sowie derzeit zu Unrecht als
        rbeitslos registrierten Personen lässt sich nicht bezif-
        ern. Daher lässt sich auch nicht sagen, ob die endgültige
        ahl der registrierten Arbeitslosen im Februar über
        ,3 Millionen liegen wird.
        15180 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
        (A) )
        (B) )
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Fragen 45 und 46):
        In welchem Umfang sind finanzielle Hilfen vorgesehen,
        um der im Rahmen der Modulation wegfallenden Roggen-
        intervention und dem damit einhergehenden Preisverfall des
        Getreides zu begegnen?
        Welche Lösungsansätze existieren zum Ausgleich der
        wegfallenden Roggenintervention?
        Der Wegfall der Roggenintervention ist Bestandteil
        der im Juni 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsa-
        men Agrarpolitik (GAP). Zentrale Elemente der Reform
        sind neben Änderungen in den Marktordnungen für Ge-
        treide und Milch: die Entkopplung der Direktzahlungen
        von der Produktion, die Bindung der Direktzahlungen an
        Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Le-
        bens- und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und
        die Verwendung eines einbehaltenen Teils der Direkt-
        zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes
        (Modulation). Von den im Rahmen der obligatorischen
        Modulation ab 2005 anfallenden Mitteln erhält Deutsch-
        land 90 Prozent zurück. Entsprechend dem für die Mit-
        gliedstaaten der EU festgelegten Verteilungsschlüssel für
        die Modulationsmittel hätte Deutschland nur 80 Prozent
        der durch Kürzung anfallenden Mittel erhalten. Die um
        10 Prozent erhöhte Rückflussquote wird als Ausgleich
        für den Wegfall der Roggenintervention gewährt. Für
        keinen anderen Mitgliedstaat gibt es diese Sonderrege-
        lung. Für den Wegfall der Roggenintervention erhält
        Deutschland im Jahr 2006 rund 11 Millionen Euro, im
        Jahr 2007 rund 17 Millionen Euro und pro Jahr ab 2008
        rund 21 Millionen Euro an zusätzlichen Modulationsmit-
        teln. Diese Mittel sind in Abstimmung mit den Ländern
        nach dem Anteil der Roggenfläche verteilt worden. Die
        Mittel können für alle Maßnahmen zur Förderung der
        ländlichen Entwicklung eingesetzt werden.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Fragen 47 und 48):
        Trifft ein Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ (Ausgabe
        9/2005 vom 28. Februar 2005, Seite 58) zu, wonach die Bun-
        desministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
        wirtschaft, Renate Künast, eine Neuzulassung der Kartoffel-
        sorte „Linda“ beim ihr unterstehenden Bundessortenamt
        unterstützen will, und wie begründet die Bundesministerin
        ihre Haltung?
        Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer
        Neuzulassung der Kartoffelsorte „Linda“ vor dem Hinter-
        grund der in der Zeitschrift „Der Spiegel“ veröffentlichten
        Erklärung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Er-
        nährung und Landwirtschaft, Renate Künast, dass sie „die
        Sortenvielfalt und biologische Vielfalt erhalten sehen“
        möchte, und dass das Bundessortenamt deshalb bei der Neu-
        zulassung der „sehr beliebten Linda“ auch „diese Kriterien in
        Z
        n
        b
        L
        f
        S
        s
        s
        b
        s
        e
        s
        l
        n
        Z
        s
        z
        f
        s
        d
        A
        d
        H
        K
        u
        Z
        D
        S
        f
        e
        D
        S
        f
        e
        (C
        (D
        ihre Prüfung einbeziehen“ werde, und wie begründet sie ihre
        Haltung?
        u Frage 47:
        Die Bundesministerin setzt sich für die Erhaltung und
        achhaltige Nutzung genetischer Ressourcen als Teil der
        iologischen Vielfalt und Produktionsgrundlage für die
        andwirtschaft ein. „Linda“ gehört zu den alten Kartof-
        elsorten; sie wurde vor 30 Jahren erstmals zugelassen.
        ie ist trotz ihres Alters aufgrund ihrer Koch- und Spei-
        eeigenschaften bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
        ehr beliebt. Wegen der nach wie vor gegebenen Markt-
        edeutung der Kartoffelsorte „Linda“ liegt dem Bundes-
        ortenamt seit Anfang Januar 2005 ein Antrag auf
        rneute Zulassung der Sorte „Linda“ vor. Das Bundes-
        ortenamt prüft zurzeit im Rahmen der saatgutrecht-
        ichen Vorschriften, ob die Voraussetzungen für eine er-
        eute Zulassung gegeben sind.
        u Frage 48:
        Die Bundesregierung sieht in einer erneuten Zulas-
        ung der Kartoffelsorte „Linda“ durchaus einen Beitrag
        ur Sortenvielfalt. Im anstehenden Sortenzulassungsver-
        ahren wird dieses Kriterium mit zu berücksichtigen
        ein, wenn es darum geht, den landeskulturellen Wert
        er Sorte „Linda“ zu bestimmen.
        nlage 21
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-
        anewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen
        oppelin (CDU/CSU) (Drucksache 15/5003, Fragen 58
        nd 59):
        Treffen Medienberichte zu, dass der Bundesminister des
        Innern, Otto Schily, in einer Kabinettsitzung die Rücknahme
        des „Antidiskriminierungsgesetzes“ vorgeschlagen hat („Han-
        delsblatt“ vom 3. März 2005)?
        Hat auch der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
        Wolfgang Clement, eine Überprüfung des „Antidiskriminie-
        rungsgesetzes“ mit der Begründung gefordert, „ob über das
        europäische Recht hinausgeschossen wurde und deshalb noch
        Änderungsbedarf besteht“ („Handelsblatt“ vom 3. März
        2005)?
        u Frage 58:
        „Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich.“
        ie Antwort basiert auf § 22 Abs. 3 Satz 1 GO BReg.
        atz 2 der vorgenannten Vorschrift legt darüber hinaus
        est, dass insbesondere Mitteilungen über Ausführungen
        inzelner Bundesminister unzulässig sind.
        Zu Frage 59:
        „Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich.“
        ie Antwort basiert auf § 22 Abs. 3 Satz 1 GO BReg.
        atz 2 der vorgenannten Vorschrift legt darüber hinaus
        est, dass insbesondere Mitteilungen über Ausführungen
        inzelner Bundesminister unzulässig sind.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005 15181
        (A) )
        (B) )
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Mayer (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Frage 61):
        Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des Bun-
        desamtes für Güterverkehr, die der „Berliner Zeitung“ vom
        17. Februar 2005 (Seiten 1, 4) zu entnehmen war, dass bezüg-
        lich der LKW-Maut in der Nacht weniger kontrolliert wird,
        und wie gedenkt die Bundesregierung gegen die dadurch be-
        dingte Zunahme von so genannten Mautprellern in der Nacht
        vorzugehen?
        Das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert auch
        nachts. Die Anzahl der Kontrollen orientiert sich am je-
        weiligen Verkehrsaufkommen. Die niedrige Beanstan-
        dungsquote von unter 3 Prozent zeigt, dass die Kontroll-
        praxis die Durchsetzung der Mautpflicht wirksam
        gewährleistet. Ein signifikantes Ansteigen der Beanstan-
        dungsquote zur Nachtzeit ist nicht feststellbar.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/5003, Fragen 64 und 65):
        Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Finanzmittel, die bisher für Projekte des transeuropäischen
        Verkehrsnetzes (TEN-V) aus dem EU-Gesamtbudget des
        Finanzierungszeitraums 2000 bis 2006 der Bundesrepublik
        Deutschland zur Verfügung gestellt wurden, und wie viele
        TEN-V-Projekte in Deutschland wurden bisher mit diesen
        Finanzmitteln unterstützt?
        Wie wird sich die durch die Bundesregierung angestrebte
        Beschränkung der Zahlungen an die EU auf 1 Prozent des
        Bruttoinlandsprodukts ab dem Jahr 2007 auf die Bezuschus-
        sung von Planung und Bau der TEN-V-Projekte in der Bun-
        desrepublik Deutschland in der Finanzperiode 2007 bis 2013
        auswirken?
        Zu Frage 64:
        Das Gesamtbudget in der Haushaltslinie für Trans-
        europäische Netze beträgt für die 15 „alten“ EU-Mit-
        gliedstaaten im Zeitraum 2000 bis 2006 für den Bereich
        Verkehr rund 4,1 Milliarden Euro. Aus den von der EU
        veröffentlichten Unterlagen ergibt sich folgendes Ergeb-
        nis: In den Jahren 2000 bis 2004 wurden zugunsten von
        50 Projekten, bei denen die Zuschussempfänger eindeu-
        tig der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind,
        448 655 000 Euro gebunden. Hinsichtlich der prozentua-
        len Aufteilung ergibt sich für die Jahre 2000 bis 2003 (die
        Auswertung bis 2004 liegt noch nicht vor, da die letzten
        Entscheidungen erst Ende Dezember 2004 ergangen
        sind) ein Deutschland direkt zurechenbarer Anteil von
        15,5 Prozent der Mittelbindungen. Dies ist der höchste
        Anteil aller Mitgliedstaaten. Zum Vergleich: Der Anteil
        Frankreichs beträgt im gleichen Zeitraum 10,5 Prozent.
        Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass für multila-
        terale Projekte, an denen zum Teil auch Deutschland be-
        teiligt ist, erhebliche Mittel gebunden wurden. Insgesamt
        hat der Anteil der Bindungen für multilaterale Projekte
        in den Jahren 2000 bis 2004 bei etwa 35 Prozent der
        M
        7
        z
        Z
        F
        e
        d
        F
        h
        v
        u
        m
        n
        b
        A
        d
        F
        C
        Z
        t
        g
        t
        t
        i
        w
        i
        d
        d
        a
        d
        d
        g
        g
        s
        w
        z
        j
        c
        Z
        d
        (C
        (D
        ittel gelegen. Allein für GALILEO wurden bisher
        20 Millionen Euro gebunden. Das sind mehr als 17 Pro-
        ent des Gesamtbudgets für die Jahre 2000 bis 2006.
        u Frage 65:
        Für den Zeitraum ab 2007 gibt es bisher weder eine
        estlegung hinsichtlich der maximalen Förderhöhe noch
        ine Festlegung hinsichtlich der Mittelausstattung für
        iese Haushaltslinie. Die vorgeschlagene Anhebung der
        ördersätze und die hiermit im Sachzusammenhang ste-
        ende massive Erhöhung des Fördervolumens sind un-
        ereinbar mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung
        nd fünf weiterer Mitgliedstaaten, die Ausgaben der Ge-
        einschaft auf durchschnittlich 1 Prozent des Brutto-
        ationaleinkommens der erweiterten Gemeinschaft zu
        egrenzen, und bedürfen daher eingehender Prüfung.
        nlage 24
        Antwort
        es Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die
        ragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
        SU) (Drucksache 15/5003, Fragen 69 und 70):
        Wie beurteilt die Bundesregierung den im Mitteilungsblatt
        des Auswärtigen Amts (AA) vom September 2004 veröffent-
        lichten Artikel „Mehr Farbe ins Ministerbüro – Das AA – kein
        Spiegel unserer Gesellschaft“, und welche Veränderungen in
        der Einstellungspraxis des AA sind in diesem Zusammenhang
        vorgesehen?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen des
        AA die „veraltete“ Nachwuchsauslese und Einstellungspraxis
        dem „gesellschaftlichen Wandel“ in Deutschland anzupassen,
        und wie ist die „affirmative action“ durch das AA bei Einstel-
        lungen von besonderen Personengruppen (Homosexuelle, al-
        lein erziehende Mütter und Väter, Farbige) mit dem beamten-
        rechtlichen Grundsatz der Auslese nach Eignung, Befähigung
        und fachlicher Leistung zu vereinbaren?
        u Frage 69:
        „InternAA“ ist die Mitarbeiterzeitung des Auswär-
        igen Amts. Sie wird von Beschäftigten für Beschäftigte
        emacht und ist ein Diskussionsforum, in dem auch kon-
        roverse, die Beschäftigten des Auswärtigen Amts be-
        reffende Themen diskutiert werden können. Artikel, die
        n der AA-internen Mitarbeiterzeitschrift veröffentlicht
        erden, geben daher, wie dem Impressum zu entnehmen
        st, „nicht in jedem Fall die offizielle Meinung der Re-
        aktion oder des Auswärtigen Amts wieder“. Eine Än-
        erung der Einstellungspraxis im Sinne des von Ihnen
        ngeführten Artikels ist nicht beabsichtigt. Ungeachtet
        essen gilt, dass das Auswärtige Amt Änderungen bei
        er Einstellungspraxis plant, die sich auf die Anpassun-
        en an die geänderten Anforderungen an den Auswärti-
        en Dienst im Zuge der Entwicklung der außenpoliti-
        chen Rahmenbedingungen beziehen. Insbesondere die
        achsende Bedeutung multilateraler Gremien sowie die
        unehmende Europäisierung der Außenpolitik erfordern
        üngere, internationaler ausgebildete und mit entspre-
        henden Qualifikationen versehene Bewerber.
        u Frage 70:
        Das Auswärtige Amt verfolgt eine Politik der Nicht-
        iskriminierung. Dies bedeutet, dass die Einstellung
        (A) )
        (B) )
        grundsätzlich ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse oder
        sexueller Orientierung allein nach den beamtenrecht-
        lichen Grundsätzen von Eignung, Befähigung und
        fachlicher Leistung erfolgt. Dieser beamtenrechtliche
        Grundsatz ist in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verfassungs-
        rechtlich verankert und auf alle Bewerber gleichermaßen
        anzuwenden. Differenzierungen bei gleicher Qualifizie-
        rung erfolgen nur auf der Grundlage einschlägiger ge-
        setzlicher Regelungen, also im Falle der Bewerbungen
        von behinderten Personen und im Zuge der Frauenförde-
        rung.
        Anlage 25
        Antwort
        des Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank-
        furt) (FDP) (Drucksache 15/5003, Fragen 75 und 76):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Volks-
        republik China, noch in diesem Monat im Volkskongress ein
        Anti-Separationsgesetz zu verabschieden (vergleiche „Frank-
        furter Allgemeine Zeitung“ vom 1. März 2005), und sieht sie
        in diesen Plänen eine Gefährdung des Status quo an der Straße
        von Taiwan und eine Bedrohung für die regionale Stabilität?
        Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um
        im Vorfeld dieses Gesetzgebungsvorhabens bei der chinesi-
        schen Seite darauf zu drängen, dass mit diesem Gesetz die
        Schwelle für eine militärische Gewaltanwendung gegenüber
        Taiwan nicht gesenkt wird und dass der in demokratischen
        Wahlen zum Ausdruck gebrachte Wille des taiwanesischen
        Volkes respektiert wird, am Status quo festzuhalten und
        gleichzeitig auf diplomatischem und friedlichem Wege eine
        Verbesserung der Beziehungen an der Taiwan-Straße zu erzie-
        len?
        Zu Frage 75:
        Am 8. März 2005 wurde durch den Vizevorsitzenden
        des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskon-
        gresses (NVK), Wang Zhaoguo, der Entwurf des so ge-
        nannten Antisezessionsgesetzes in den Volkskongress
        eingebracht. Der Wortlaut des Gesetzes, das aller Vo-
        raussicht nach am 14. März verabschiedet werden soll,
        liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Erläute-
        rungen des Vizevorsitzenden des NVK zum Gesetzestext
        zeigen, dass es Peking darauf ankommt, eine friedliche
        Wiedervereinigung mit Taiwan durch Verhandlungen zu
        erreichen. Das Gesetz nimmt den Verfassungsauftrag zur
        Einheit der Volksrepublik China auf. Der Einsatz nicht-
        friedlicher Mittel, sei – so der Vizevorsitzende – „die
        letzte Alternative“, wenn alle Anstrengungen zur friedli-
        chen Wiedervereinigung wirkungslos geblieben seien.
        Die Bundesregierung betrachtet diese Ankündigung, un-
        ter bestimmten Voraussetzungen auch nichtfriedliche
        Mittel einzusetzen, mit Sorge. Der Gesetzestext wird
        sich daran messen lassen müssen, ob er einen realisti-
        schen, für beide Seiten gangbaren Weg für friedliche
        Verhandlungen aufzeigt, um somit eine Verschärfung der
        Spannungen in der Straße von Taiwan vermeiden zu
        können. Die Bundesregierung hat sich ebenso wie ihre
        EU-Partner im Rahmen der Ein-China-Politik immer für
        eine friedliche Lösung in der Straße von Taiwan ausge-
        sprochen und sich gegen alle Schritte, die auf eine Ver-
        s
        r
        Z
        a
        a
        a
        f
        t
        P
        d
        V
        i
        A
        d
        F
        (
        g
        p
        s
        G
        s
        g
        d
        c
        n
        e
        b
        d
        B
        i
        n
        w
        S
        g
        g
        A
        d
        F
        (
        L
        (C
        (D
        chärfung der Spannungen in der Straße von Taiwan ge-
        ichtet sind, gewandt.
        u Frage 76:
        Die Bundesregierung hat sowohl die chinesische als
        uch die taiwanische Seite stets darauf hingewiesen, dass
        lle Handlungen, die zu einer Erhöhung der Spannungen
        n der Straße von Taiwan führen und den Staus quo ge-
        ährden könnten, unterbleiben sollten. Sie hat immer be-
        ont, dass nur eine friedliche Lösung zur Beilegung des
        roblems infrage kommt. Dies wurde auch gegenüber
        em Vorsitzenden des Taiwan-Büros beim Staatsrat der
        olksrepublik China, Chen Yun-lin, bei seinem Besuch
        m Auswärtigen Amt am 21. Februar 2005 unterstrichen.
        nlage 26
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
        Drucksache 15/5003, Frage 81):
        Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tat-
        sache, dass die mangelnde Kooperations- und Rücknahmebe-
        reitschaft des Libanon bei der Strafverfolgung von in
        Deutschland straffällig gewordenen Libanesen ein besonderes
        Problem darstellt und auf diese Weise aus dem Libanon stam-
        mende Serientäter wie „Mahmoud“ nicht abgeschoben wer-
        den können (vergleiche „Berliner Morgenpost“ vom 20. Sep-
        tember 2004 und „Der Tagesspiegel“ vom 21. September
        2004)?
        In Abstimmung mit den Ländern führt die Bundesre-
        ierung mit Staaten, die ihrer völkerrechtlichen Ver-
        flichtung zur Rückübernahme ausreisepflichtiger Per-
        onen nicht in erforderlichem Maße nachkommen,
        espräche zur Verbesserung der Rückübernahmebereit-
        chaft. Häufig münden solche Gespräche in Verhandlun-
        en über so genannte Rückübernahmeabkommen. Mit
        em Libanon wurden die Verhandlungen über ein sol-
        hes Rückübernahmeabkommen im Dezember 2003 er-
        eut aufgenommen. Die Verhandlungen sind inzwischen
        rfolgreich abgeschlossen und der Innenminister der Li-
        anesischen Republik ist zur Unterzeichnung eines
        eutsch-libanesischen Rückübernahmeabkommens nach
        erlin eingeladen worden. Wegen der Regierungskrise
        m Libanon steht der Unterzeichnungstermin derzeit
        och nicht fest. Der unterschriftsreife Abkommensent-
        urf sieht vor, dass ausreisepflichtige libanesische
        taatsangehörige, die in Deutschland Straftaten began-
        en haben, zu der Personengruppe gehören, die vorran-
        ig zurückgeführt wird.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos)
        Drucksache 15/5003, Frage 82):
        Wie viele Abschiebungen wurden im Jahr 2004 auf dem
        Luftweg von deutschen Flughäfen durchgeführt?
        Im Jahr 2004 wurden 21 970 Abschiebungen auf dem
        uftweg durchgeführt.
        15182 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
        91, 1
        0, T
        162. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 9. März 2005
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27