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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/160 Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa (Drucksachen 15/4900, 15/4939) . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Gerd Müller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 15/4716) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für mehr Mitsprache des Deutschen Bundestages bei der Rechtsetzung der Europäischen Union nach In-Kraft-Tre- ten des Verfassungsvertrages (Drucksache 15/4937) . . . . . . . . . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Gerd Müller, Michael Stübgen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSUCSU: Den EU-Verfassungsprozess zum Erfolg führen 14902 C 14902 D 14903 C Deutscher B Stenografisch 160. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Helmut Rauber . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen als ordentliches Mitglied in den Ver- mittlungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Monika Lazar als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl von Mitgliedern in das Gremium gemäß § 23 c Abs. 8 des Zollfahndungsdienstgeset- zes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 g und 4 b sowie 22 a und b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . d 14901 A 14901 B 14901 B 14901 B 14901 C 14902 A 14902 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Günter Gloser, Dr. Angelica Schwall-Düren, weiteren undestag er Bericht ung 24. Februar 2005 t : Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 15/4925) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Stär- kung der Rolle des Deutschen Bundes- tages bei der Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer Gesetzge- bung (Drucksache 15/4936) . . . . . . . . . . . . . . . 14903 A 14903 B (Drucksachen 15/2970, 15/4206) . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . 14903 D 14904 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 Erwin Teufel, Ministerpräsident (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . . . Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Stabilitäts- und Wachstumspo- litik fortsetzen – Den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt stär- ken – zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Merz, Dr. Michael Meister, Dietrich Austermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Für eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion – europäi- schen Stabilitäts- und Wachstums- pakt nicht ändern (Drucksachen 15/3957, 15/3719, 15/4915) . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . O D K T a b c d e Z A B n A S w B s A ( T a 14906 C 14909 D 14912 B 14914 A 14915 D 14918 A 14919 C 14920 D 14923 A 14924 B 14925 C 14926 D 14928 A 14930 C 14932 A 14932 B 14934 D 14937 A 14938 C 14939 A 14939 B 14941 C 14942 D 14944 C 14945 B Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinz Köhler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Reform des Reisekostenrechts (Drucksache 15/4919) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (… Zuständigkeitslocke- rungsgesetz) (Drucksache 15/4114) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Hochbaustatistikgesetzes (Drucksache 15/4738) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache 15/4739) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung der Verwaltungsgerichtsord- nung (Drucksache 15/2417) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ntrag der Abgeordneten Annette Faße, Uwe eckmeyer, Gerd Andres, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der SPD sowie der bgeordneten Rainder Steenblock, Albert chmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), eiterer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verkehrs- icherheit in der Seeschifffahrt verbessern – lkoholmissbrauch konsequent bekämpfen Drucksache 15/4942) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: ) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik In- donesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapi- talanlagen (Drucksachen 15/3882, 15/4824) . . . . 14946 B 14947 B 14948 C 14950 A 14951 C 14952 A 14952 A 14952 B 14952 B 14952 B 14952 B 14952 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 III – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Änderungsprotokoll vom 26. August 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die För- derung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 15/3883, 15/4824) . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 10. Juli 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinensischen Befreiungsor- ganisation zugunsten der Palästi- nensischen Behörde über die Förde- rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 15/3884, 15/4824) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Ände- rungs- und Ergänzungsprotokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Re- publik Polen zu dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 15/3885, 15/4824) . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tad- schikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapi- talanlagen (Drucksachen 15/3886, 15/4824) . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Arbeitsdoku- ment der Kommission; Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politi- sche Bereiche – eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses KOM (2004) 394 endg.; Ratsdok. 10251/04 (Drucksachen 15/3696 Nr. 2.12, 15/4471) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Dirk Fischer (Hamburg), Gero d e f g Z a b Z A d F „ s f R la 14952 D 14953 A 14953 B 14953 C 14953 D Storjohann, Eduard Oswald, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Flexibilität für das Schausteller- gewerbe (Drucksachen 15/3490, 15/4483) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Fraktio- nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Stabilisierung und Wei- terentwicklung des genossenschaftli- chen Wohnens (Drucksachen 15/4043, 15/4693) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bun- destages hier: § 122 a (Elektronische Dokumente) (Drucksache 15/4798) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu der Verordnung der Bundesregierung: Einhundertfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz – (Drucksachen 15/4703, 15/4779 Nr. 2.1, 15/4877) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) – l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 184, 185, 186, 187, 188 und 189 zu Petitionen (Drucksachen 15/4856, 15/4857, 15/4858, 15/4859, 15/4860, 15/4861) . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauer- wohnrecht (Drucksachen 15/3423, 15/4469) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 249/04 (Drucksache 15/4944) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er SPD: Klage des Landes Hessen gegen inanzzuweisungen des Bundes an das Kompetenzzentrum Bologna“ der Hoch- chulrektorenkonferenz – Konsequenzen ür die auf europäischer Ebene vereinbarte eform des Hochschulwesens in Deutsch- nd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14953 D 14954 A 14954 B 14954 C 14954 C 14955 A 14955 B 14955 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- sen – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Günter Bruckmann, Ludwig Stiegler, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Winfried Hermann, Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Luft- verkehrsstandort Deutschland – Koor- dination und Kooperation verbessern – Nachhaltigen Luftverkehr für die Zu- kunft sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Luftverkehrsstandort Deutsch- land sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Flugha- fenkonzept für Deutschland (Drucksachen 15/4518, 15/3312, 15/4517, 15/4876) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Günter Bruckmann (SPD) . . . . . . . . . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . . W H I W T A A g F s E g ( C K M D D K D H T a b M D 14955 C 14956 D 14957 D 14959 A 14960 A 14961 A 14962 B 14963 B 14964 C 14965 D 14967 B 14968 C 14970 A 14971 B 14972 D 14973 A 14974 D infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW ilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, rnold Vaatz, Hermann Gröhe, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion der CDU/CSU: olgerungen aus der Tsunami-Flutkata- trophe vom 26. Dezember 2004 – Deutsche ntwicklungspolitik stärken und versteti- en Drucksache 15/4657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hrista Reichard (Dresden) (CDU/CSU) . . . . arin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . agesordnungspunkt 7: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur aus- wärtigen Kulturpolitik 2003 (Drucksache 15/4591) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel (Berlin), Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Claudia Roth (Augs- burg), Ursula Sowa, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Auswärtige Kulturpolitik stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Dr. Friedbert Pflüger, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stärken (Drucksachen 15/2659, 15/2647, 15/3244) onika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14976 C 14978 A 14979 A 14980 A 14981 D 14982 A 14983 A 14985 A 14986 B 14986 C 14987 D 14988 D 14991 A 14991 D 14992 A 14992 B 14994 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 V Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bun- deswahlgesetzes zur Berücksichtigung von Zweitstimmen (Zweitstimmen- Berücksichtigungsgesetz) (Drucksache 15/4717) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes zur Korrektur der Grund- mandatsklausel (Grundmandatskor- rekturgesetz) (Drucksache 15/4718) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zügige Zeich- nung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolter- konvention – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine Bekräftigung des absolu- ten Folterverbots (Drucksachen 15/3507, 15/4396, 15/4826) . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . C R P D T A G o n M ( G C H R M T Z d F z W ( U E J D H T a b 14996 C 14998 A 14999 A 14999 C 15001 B 15004 A 15004 A 15004 B 15006 B 15006 D 15008 B 15008 D 15009 D 15010 A 15012 A hrista Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, udrun Kopp, Dirk Niebel, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der FDP: Anti-Be- achteiligungsgesetz für den deutschen ittelstand auf den Weg bringen Drucksache 15/4734) . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . artmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines ünften Gesetzes zur Änderung des Geset- es über die Festlegung eines vorläufigen ohnortes für Spätaussiedler Drucksachen 15/4486, 15/4950) . . . . . . . . . . te Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Wester (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Grü- nes Licht für gesetzlich normierte Fahr- gastrechte (Drucksache 15/4504) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dirk Fischer (Hamburg), Ursula Heinen, weiterer Abgeordneter und der 15013 A 15014 A 15014 C 15015 C 15016 D 15017 A 15018 B 15020 B 15021 D 15023 C 15024 D 15025 A 15026 A 15027 B 15028 B 15028 D 15030 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 Fraktion der CDU/CSU: Mehr Rechte für Fahrgäste im öffentlichen Perso- nenverkehr – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Haftung der Deutschen Bahn AG für Verspä- tungen einführen (Drucksachen 15/1236, 15/1711, 15/3233) Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Heinz Schmitt (Landau), Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Ursula Sowa, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Geistes-, Sozial- und Kulturwissen- schaften stärken (Drucksache 15/4539) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Bernward Müller (Gera) (CDU/CSU) . . . . . . Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Sport- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Peter Letzgus, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Internationale sportliche Groß- veranstaltungen gleichermaßen fördern (Drucksachen 15/544, 15/4088) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung a n ( T A P H F s ( T Z d G d A ( S M D D D T A M w C g ( T E e z z ( T E e G s ( T E S 15030 A 15030 B 15031 C 15033 A 15033 D 15034 B 15035 A 15036 B 15036 C 15037 D 15039 B 15040 B 15041 B 15042 B 15043 C us den Regionen und zur Änderung woh- ungsrechtlicher Vorschriften Drucksachen 15/4231, 15/4673) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Marlene Mortler, eter H. Carstensen (Nordstrand), Gerda asselfeldt, weiterer Abgeordneter und der raktion der CDU/CSU: Das deutsche Bio- iegel erfolgreich umsetzen Drucksache 15/4840) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Regelung bestimmter Altfor- erungen (Altforderungsregelungsgesetz – FRG) Drucksachen 15/4640, 15/4963) . . . . . . . . . . tephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Dr. Michael eister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Abziehbarkeit von Aufwendun- en zur Altersvorsorge Drucksache 15/4843) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- es zur Änderung des Pflanzenschutzgeset- es Drucksache 15/4737) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten esetzes zur Änderung des Arzneimittelge- etzes Drucksache 15/4736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: rste Beratung des von den Fraktionen der PD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- 15043 D 15044 C 15044 C 15044 D 15045 D 15047 B 15048 A 15048 D 15050 A 15050 C 15050 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 VII NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen (Drucksache 15/4924) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig und Ernst Hinsken (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vor- schlägen zu Bürokratieabbau und Deregulie- rung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Internationale sportliche Groß- veranstaltungen gleichermaßen fördern (Ta- gesordnungspunkt 14) Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und De- r r g H D B R A Z d r R G M F H A Z E s l p J A Z d g p H K C A Z d d o G D F 15050 D 15051 C 15053 A 15053 C 15054 A 15054 C 15055 B 15056 B 15057 B 15058 B 15059 B egulierung aus den Regionen und zur Ände- ung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Ta- esordnungspunkt 15) ubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Das deutsche Biosiegel erfolg- eich umsetzen (Tagesordnungspunkt 16) einhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Regelung be- timmter Altforderungen (Altforderungsrege- ungsgesetz – AFRG) (Tagesordnungs- unkt 17) utta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Abziehbarkeit von Aufwendun- en zur Altersvorsorge (Tagesordnungs- unkt 18) orst Schild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- erung des Pflanzenschutzgesetzes (Tages- rdnungspunkt 19) ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15059 D 15061 A 15062 C 15063 B 15064 B 15065 B 15066 A 15067 B 15068 A 15069 A 15070 A 15070 C 15071 C 15072 B 15073 B 15074 B VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerald Thalheim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Organisa- tionsstruktur der Telematik im Gesundheits- wesen (Tagesordnungspunkt 21) Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Matthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15075 A 15075 D 15076 C 15077 B 15078 B 15079 C 15080 A 15080 D 15081 C 15082 C 15083 B 15085 A 15085 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 14901 (A) ) (B) ) 160. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 11 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15053 (A) ) (B) ) weit diese entstandenen und mögliche weitere h(Wiesloch), Gert alb ist eine dringende Überprüfung notwendig, inwie- Vorhaben des Bürokratieabbaus eine erhebliche Benach- teilung etablierter Betriebe verbunden sein kann. Des-Weisskirchen SPD 24.02.2005* Anlage 1 Liste der entschuldigt * A s g g V d G n p D d k d e g A z z n w l t a t s s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 24.02.2005 Barnett, Doris SPD 24.02.2005* Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 24.02.2005 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 24.02.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 24.02.2005 Kossendey, Thomas CDU/CSU 24.02.2005* Dr. Krings, Günter CDU/CSU 24.02.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 24.02.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 24.02.2005 Nolte, Claudia CDU/CSU 24.02.2005* Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2005 Raidel, Hans CDU/CSU 24.02.2005* Reiche, Katherina CDU/CSU 24.02.2005 Riemann-Hanewinckel, Christel SPD 24.02.2005 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 24.02.2005 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 24.02.2005* Schily, Otto SPD 24.02.2005 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 24.02.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2005 Türk, Jürgen FDP 24.02.2005 Wegener, Hedi SPD 24.02.2005* W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähming und Ernst Hinsken (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Ände- rung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tages- ordnungspunkt 15) Ernst Hinsken (CDU/CSU): Zu der heutigen Ab- timmung über das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlä- en zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Re- ionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher orschriften möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich ie vorgesehenen Änderungen in Art. 8 – Änderung des aststättengesetzes – Nr. l a und b ausdrücklich und achhaltig ablehne. Begründung: Im Gaststättengesetz soll die Erlaubnis- flicht für anderweitige gewerbliche oder freiberufliche ienstleistungserbringer und den Handel entfallen, wenn iese eine entgeltliche Abgabe von alkoholfreien Geträn- en und Speisen im Zusammenhang mit der Erbringung er Dienstleistung oder dem Handel anbieten. Die wäre in nicht nachvollziehbarer Wettbewerbsnachteil für astgewerbliche Unternehmen, die die weiter gehenden nforderungen des Gaststättengesetzes mit einer Viel- ahl von Vorschriften und Auflagen, zum Beispiel in Be- ug auf die Lebensmittelhygiene zu beachten haben. Weiterhin würde der vorgesehene Entfall der Erlaub- ispflicht für die Betreibung eines Gaststättengewerbes, enn dieses nur für einen Tag und ohne die Bereitstel- ung von Sitzplätzen betrieben wird, die klassische Gas- ronomie ebenfalls massiv benachteiligen. Damit wären uch größere Veranstaltungen für einen Tag ohne Beach- ung von Vorschriften des Jugendschutzes, des Brand- chutzes und der sicherheitsrelevanten Bestimmungen owie lebensmittelhygienischer Grundsätze möglich. In dieser Begründung wird deutlich, dass mit dem immer (Neuss), Willy CDU/CSU 24.02.2005* apf, Uta SPD 24.02.2005* bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 15054 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Wettbewerbsnachteile des etablierten Hotel- und Gast- stättengewerbes sowie anderer mittelständischer Unter- nehmen abgebaut werden können. Um die übrigen richtigen Vorschläge zu Bürokratie- abbau und Deregulierung nicht zu gefährden, stimme ich dem Gesetzentwurf als Ganzem zu. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 15) Zu der heutigen Abstimmung über das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften gebe ich folgende Be- denken zu Protokoll: Im Gaststättengesetz soll mit Än- derungen in Art. 8 Nr. 1 a und b die Erlaubnispflicht für anderweitige gewerbliche oder freiberufliche Dienstleis- tungserbringer und den Handel entfallen, wenn diese eine entgeltliche Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung oder dem Handel anbieten. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil für gastgewerbliche Unternehmen, die die weiter gehenden Anforderungen des Gaststätten- gesetzes mit einer Vielzahl von Vorschriften und Aufla- gen zum Beispiel in Bezug auf die Lebensmittelhygiene zu beachten haben. Ein weiterer Nachteil entsteht durch den vorgesehe- nen Entfall der Erlaubnispflicht für die Betreibung eines Gaststättengewerbes, wenn dieses nur für einen Tag und ohne die Bereitstellung von Sitzplätzen betrieben wird. Damit sind auch größere Veranstaltungen für einen Tag ohne Beachtung von Vorschriften des Brandschutzes und der sicherheitsrelevanten Bestimmungen sowie lebens- mittelhygienischer Grundsätze möglich. Leider ist mit dem berechtigten Vorhaben des Büro- kratieabbaus im Gesetz eine erhebliche Benachteilung etablierter Betriebe verbunden. Deshalb ist aus meiner Sicht eine Überprüfung notwendig, inwieweit diese ent- standenen und möglichen weiteren Wettbewerbsnach- teile des etablierten Hotel- und Gaststättengewerbes so- wie anderer mittelständischer Unternehmen abgebaut werden können. Um die übrigen richtigen Vorschläge zu Bürokratie- abbau und Deregulierung nicht zu gefährden, stimme ich dem Gesetzentwurf als Ganzem zu. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Internationale sport- liche Großveranstaltungen gleichermaßen för- dern (Tagesordnungspunkt 14) U s D k a V d v d e a t e d h h w A v g c R l k d m d I s t i D s t i m I d m u r p R m S r i S s (C (D Dagmar Freitag (SPD): Wir diskutieren heute den nions-Antrag mit dem schönen Titel „Internationale portliche Sportveranstaltungen gleichermaßen fördern“. ie Zielrichtung bleibt leider auch nach mehrmaligem onzentrierten Lesen unklar. Auf den ersten Blick wird llerdings klar, dass unbestrittene Ärgernisse bei der ergabe internationaler Sportveranstaltungen der Bun- esregierung angelastet werden sollen. Das kann nur erwundern. Gleiches gilt auch für die Forderungen, die konkret an ie Bundesregierung gestellt werden. Nehmen wir mal in Beispiel heraus: Sie fordern die Bundesregierung uf, sich auf internationaler Ebene für andere Modalitä- en bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen inzusetzen. Ich erinnere mich gut daran, dass wir 1999 iesen Aspekt bei der Diskussion um die steuerliche Be- andlung der Fußball-WM in unserem Land behandelt aben. Und wir waren uns einig, dass es wünschenswert äre, wenn Regierungen Einfluss nehmen könnten. ber die Lebenswirklichkeit ist eine andere: Kein Welt- erband wird Eingriffe in seine wirtschaftlichen Planun- en hinnehmen; im Gegenteil: man wird sich entspre- hende Einmischungen und Ratschläge von welcher egierung auch immer verbitten. Auch auf internationa- er Ebene gilt die Autonomie des Sports. Aber auch wenn es sich utopisch anhört, letztlich ann sich nur der Sport selbst solchen Forderungen wi- ersetzen. Gelingt dies nicht, wird sich die Schraube im- er weiter drehen, letztlich mit unabsehbaren Folgen für en Sport. Nun zum nationalen Part Ihres Antrages. Highlight hrer Forderungen ist hier folgender Passus: „Der deut- che Bundestag fordert die Bundesregierung auf, … in- ernationale Sportveranstaltungen in Deutschland gemäß hrer Bedeutung gleichermaßen angemessen zu fördern.“ iesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen las- en. Entweder man fördert „entsprechend der Bedeu- ung“ oder aber man fördert „gleichermaßen“. Und was st nach Ihrer Ansicht „angemessen“? Die Diskussionen öchte ich erleben. Ich zitiere weiter: Dies reicht von der Unterstützung bei der Errich- tung bzw. Ausgestaltung von Sportstätten bis hin zur Hilfe zur Organisation der Veranstaltung und dem kulturellen Rahmenprogramm. m Feststellungsteil beklagen Sie noch die Tatsache, ass die öffentliche Hand zunehmend mit hohen Sum- en in internationale Topevents mit eingebunden ist, nd wenige Zeilen später fordern Sie die Bundesregie- ung auf, die Veranstaltungen mehr oder weniger kom- lett zu übernehmen: Sportstättenbau, Organisation, ahmenprogramm. Widersprüchlich ist eine wirklich ilde Bewertung für diese Forderungen. Und was den portstättenbau angeht, muss sich diese Bundesregie- ung nun wirklich nicht verstecken. Sie behaupten weiter, dass „Bund und Länder wegen hrer angespannten Haushaltslage die Investitionen beim pitzen- und Breitensport massiv gekürzt“ hätten. Wahr- cheinlich haben Sie da an Baden-Württemberg gedacht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15055 (A) ) (B) ) Dieses unionsgeführte Bundesland kehrt im Bereich der Sportförderung in der Tat gerade mit dem eisernen Be- sen. Und nur der meines Wissens erste Streik von unzäh- ligen Breitensportlern hat ein begrenztes Einlenken Ihrer Landesregierung zur Folge gehabt. Der Bund hat dage- gen seine Sportförderung trotz globaler Kürzungen auf einem stabilen hohen Niveau gehalten. Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass „Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten herausragender Gastgeber unter anderem bei Olympischen Spielen und zahlreichen Welt- und Europameisterschaften war“. Richtig, und das trotz der angeblich so unzulänglichen Bedingungen. Natürlich kennen wir wie Sie die Diskussionen im deutschen Sport und die Unzufriedenheit einzelner Spitzenverbände mit bestimmten Rahmenbedingungen. Kritik wird immer wieder am mittlerweile zu medialer Berühmtheit gelangten § 50 Abs. 7 Einkommensteuerge- setz geübt. Es gibt derzeit Bestrebungen im Sport, an- dere als die bislang im Gesetz stehenden Kriterien für eine Steuerbefreiung oder -minderung festzulegen. Ich glaube nicht, dass das zur Problemlösung beiträgt. In der überwiegenden Zahl der Bewerbungen spielt die Frage der Besteuerung eine eher untergeordnete Rolle. Anders ist die hohe Zahl von erfolgreichen deutschen Bewer- bungen – jüngstes Beispiel ist die Leichtathletik-WM 2009 in Berlin – nicht zu erklären. Ein Blick ins Ausland bestätigt im Übrigen diese Ein- schätzung: Australien zum Beispiel ist ebenfalls regel- mäßig Gastgeber für eine große Anzahl hochkarätiger internationaler Sportveranstaltungen, in diesem Jahr der Deaflympic Games, 2006 der Commonwealth Games und 2007 der Schwimm-WM. Wie sieht die Steuer- gesetzgebung dort aus? Ähnlich wie in Deutschland. Ausländische Sportler müssen, als steuerpflichtige Aus- länder das gesamte in Australien erzielte Einkommen versteuern. Auch Preisgelder und andere geldwerte Vor- teile unterliegen in Australien grundsätzlich der Steuer- pflicht. Steuerliche Fragen spielen auch nach Einschät- zung des Sportministers von Victoria, Justin Madden für Erfolg oder Misserfolg der Bewerbung keine entschei- dende Rolle. Fazit: Deutschland war und ist ein guter Standort für den Sport und wird es mit dieser Regierung auch blei- ben. Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Die CDU/CSU- Fraktion hat heute einen Antrag mit dem Titel „Interna- tionale sportliche Großveranstaltungen gleichermaßen fördern“ vorgelegt. Darin stellen sie fest, dass „Deutsch- land in den vergangenen Jahrzehnten herausragender Gastgeber unter anderem bei Olympischen Spielen so- wie zahlreichen Welt- und Europameisterschaften“ war. Das stimmt. Mehr noch: Diese Aussage ist heute aktuel- ler denn je. Was allerdings an Sinnlosigkeiten in diesem Antrag gefordert wird und an Dingen, die nicht in den Aufga- benbereich der BR fallen, ist erstaunlich. Die CDU/CSU stellt nur Forderungen, ohne anzuer- kennen, welche Leistungen diese Bundesregierung unter d b v r t 2 n D t t a n a b h 1 k d s O t J s W e F u W w i c G G a w i i B e b t H s h l l o l (C (D en gegebenen nationalen und internationalen Rahmen- edingungen in der Einwerbung von sportlichen Groß- eranstaltungen bereits geleistet hat. Diese Bundesregierung hat in den vergangenen Jah- en entscheidend dazu beigetragen, zahlreiche hochkarä- ige Veranstaltungen nach Deutschland zu holen. Von 004 bis zum Ende des Jahrzehntes finden die Champio- ate in fast allen olympischen Top-Sportarten in eutschland statt. Über 25 Weltmeisterschaften – darun- er so herausragende wie Fußball, Hallenhandball, Rei- en, Tischtennis, Hockey und zahlreiche Wintersport- rten – stehen bis 2010 auf dem Programm. Das ist nicht ur unsere Sportagenda 2010, sondern das beschreibt uch schon heute die Sportwirklichkeit. Eine vergleich- are Zusammenballung von sportlichen Höhepunkten at es in der gesamten deutschen Geschichte nur von 972 bis 1978 gegeben – in der Zeit der SPD-Bundes- anzler Willy Brandt und Helmut Schmidt. Ich will das aktuell nur an den in Deutschland stattfin- enden Weltmeisterschaften illustrieren. In diesen Tagen treiten die Athleten bei der Nordischen Ski-WM in berstdorf um die Titel. Im Juni finden der Confedera- ions Cup und die Beachvolleyball-WM statt. Im Sommer folgt ein weiteres Highlight: In diesem ahr wird Deutschland mit der Stadt Duisburg Gastgeber ein für die World Games 2005. Dazu kommen weitere eltmeisterschaften: Fechten in Leipzig, Rad-Querfeld- in in St. Wendel, Röhnrad in Aachen, Hallenradsport in reiburg, Taek-Wan-Do in Dortmund und Drachenboot nd 505er-Klasse. Dass wir im Jahr 2006 Ausrichter für die Fußball- M und die Weltreiterspiele in Aachen sein werden, issen Sie alle. Aber auch die Tischtennis-WM im Mai n Bremen und die Hockey-WM im September in Mön- hengladbach werfen ihre Schatten voraus. 2007 schließlich wird Deutschland unter anderem astgeber der Handball-WM sein, wo aufgrund der röße unserer Sportstätten schon jetzt klar ist, das wir uch einen Besucherweltrekord zu verzeichnen haben erden. Der Winter 2008 wird vom Bob- und Skeletonfahren n Altenberg, Rodeln in Oberhof und Eisstockschießen m Berchtesgadener Land dominiert sein. Im Sommer 2009 folgt mit der Leichtathletik-WM in erlin ein weiteres absolutes Top-Event. Die einzige Bewerbung, die in all den Jahren an steu- rlichen Gesichtpunkten gescheitert ist, war die Bewer- ung um die Eishockey-WM – und die wurde ja bekann- ermaßen von einem unionsgeführten Land geblockt. eute ist der Presse zu entnehmen, dass sich der Deut- che Eishockey-Bund um die WM 2010 beworben hat – offentlich stößt er diesmal in Bayern auf sportfreund- ichere Ohren. Die rot-grüne Bundesregierung hat einen wesent- ichen Beitrag zum heutigen Stellenwert des Sportstand- rtes Deutschland in der internationalen Sportpolitik ge- eistet. Die aktive Rolle und die große persönliche 15056 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Unterstützung von Bundeskanzler Gerhard Schröder ha- ben die Zielrichtung vorgegeben. Das Engagement und die kontinuierliche Präsenz des Bundesinnen- und Bundessportministers Otto Schily – übrigens „der stärkste Sportminister, den Deutschland je hatte“ – so Prof. Helmut Digel, Vizepräsident des IAAF – und „ein Glücksfall für den deutschen Sport“ – so Theo Zwanziger, Co-Präsident des DFB und CDU- Funktionär – in den Bewerbungsverfahren haben aus Deutschland wieder ein Land gemacht, in dem interna- tionale Spitzenverbände des Sports sich sicher sein können, ihre Sportevents bestmöglich durchführen zu können. Daher genießt die Bundesregierung auf natio- naler und internationaler Ebene hohe Wertschätzung für ihr sportpolitisches Engagement. Dieses Engagement beschränkt sich aber nicht nur auf „aktive Sportveranstaltungen“: Nach schwierigen Ver- handlungen und gegen starke Mitbewerber, unter ande- rem Dubai und Melbourne, ist es gelungen, einen der bedeutensten Sportkongresse nach Deutschland zu ho- len: Vom 16. bis 20. April treffen unter der Führung der General Association of International Sport-Federations (GAISF) Sportrepräsentanten aus allen Sportbereichen und Kontinenten in Berlin zusammen, darunter unter an- derem der Weltverband der Spitzenverbände der Olym- pischen Sommersportarten (ASOIF), der der Olympi- schen Wintersportarten (AIOWF) und Vertreter des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). In diesem Rahmen wird auch das IOC-Exekutivkomitee eine Sit- zung abhalten. Unsere Bundesregierung, die dieses Event aus Mitteln des Innenministeriums unterstützen wird, hat damit einmal mehr bewiesen, dass sie den Sportstandort Deutschland mehr fördert, als es je eine Regierung vorher getan hat. Das werden wir auch in Zu- kunft tun und uns auch weiterhin als zuverlässiger Part- ner des nationalen und internationalen Sports erweisen. Eberhard Gienger (CDU/CSU): Großereignisse im Sport mit Medienpräsenz spielen eine zunehmende Rolle in unserer Gesellschaft. Das beweisen die Übertragun- gen der Fußball-Champions-League, der Formel 1, der jährlich stattfindenden, mehrtätigen Tennis-Turniere, der Radrundfahrten, der Leichtathletik-Meetings, der Mega- Events Olympische Spiele oder der Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften. Die staatliche Unterstützung sol- cher Großereignisse im Sport ist immer wieder Gegen- stand öffentlicher Diskussion. Die Autonomie des Sports, die Subsidiarität der Sportförderung sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Sport und Politik bilden die Grundsätze staatlicher Förderung in der Bundesrepublik. Der Staat will Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Ich möchte in meinen Ausführungen sowohl die so- ziale, die ökonomische als auch die repräsentative Funk- tion herausstellen, die von einer Sportgroßveranstaltung ausgeht, um der Regierung zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, alle Sportgroßveranstaltungen gleichermaßen zu fördern und nicht nur die gewinnträchtigsten Verbände, wie die FIFA und das IOC. d w g a n d D t i E t T d a r p li s P v li s g S n im d § F u m te „ n D k s D b m p d g la e d g I a d n s b s f (C (D Die Implementierung eines Präventionsgesetzes zeigt, ass wir Anreize schaffen müssen, um die Bevölkerung ieder zum aktiven Sporttreiben zu motivieren. Sport- roßveranstaltungen lösen positive soziale Wirkungen uf die Menschen aus. Beispielsweise können sie zu ei- em wachsenden Sportinteresse führen, das wiederum ie Menschen anregt, sich im Breitensport zu betätigen. amit wäre unser Ziel, den Menschen das aktive Sport- reiben näher zu bringen, tendenziell erreicht. Natürlich st der Nachfrageboom insbesondere durch die erzielten rfolge unserer Athleten, bedingt. So war es in den Zei- en von Franz Beckenbauer, Steffi Graf, Jan Ullrich, imo Boll, Martin Schmitt, Franzi und noch vielen mehr. Kommen wir zu den ökonomischen Auswirkungen, ie von einer internationalen Sportgroßveranstaltung usgehen. Haben wir erst einmal eine Bewerbung erfolg- eich abgeschlossen, löst diese Veranstaltung Nachfrage- rozesse, speziell in der Tourismusbranche, aus. Zusätz- che Hotelbetten werden benötigt, Restaurants erfreuen ich eines erhöhten Zulaufs, der Transport zahlreicher ersonen muss organisiert werden und auch der Verkauf on Tickets und Merchandisingprodukten bringt zusätz- che Gelder ein. Zudem führen die zusätzlichen Kon- um- und Investitionsausgaben zu positiven Beschäfti- ungseffekten. Nun kommen wir zum eigentlichen Problem: Welche portveranstaltung als eine Sportgroßveranstaltung defi- iert wird und deshalb steuerlich begünstigt wird, liegt Ermessen der zuständigen Finanzreferenten der Län- er. Durch den gesetzlichen Rahmen, § 50 Abs. 7 und 50 a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, wurde der IFA und dem IOC Steuerbefreiung gewährt. Das war nd ist durch die weite Auslegung dieser Paragraphen öglich und das hat die Bundesregierung zu verantwor- n. Dort heißt es: Steuererleichterungen werden in sinnvollen Ausnahmefällen“ und nach politischer, öko- omischer und steuerrechtlicher Überprüfung gewährt. as sind doch keine Kriterien, mit denen man arbeiten ann. Damit sind die Verbände von der Willkür ihrer zu- tändigen Finanzreferenten auf Landesebene abhängig. iese können somit nach Gutsherrenart handeln und ge- en die Bewerbung erst gar nicht an den Bundesfinanz- inister weiter. Damit gehen, durch die eben genannten ositiven Effekte, Steuergelder verloren. Das kann und arf sich Herr Eichel nicht leisten. Die FIFA aber, der rößte internationale Sportverband, der vor Kraft kaum ufen kann, wird steuerlich befreit und transferiert die ingenommenen Gelder in die Schweiz, während der eutsche Steuerzahler in einer Größenordnung von ins- esamt 2 bis 5 Milliarden Euro für die Sicherheit, die nfrastruktur und die Sportstätten der Fußball-WM 2006 ufkommen muss. Es ist aber nicht einzusehen, warum nur die FIFA und as IOC volkswirtschaftlichen Nutzen erbringen kön- en. Auch andere Spitzenverbände ziehen die Men- chenmassen an und würden somit Steuereinnahmen ringen. Sie sind jedoch durch das in Deutschland herr- chende unklare Regelwerk benachteiligt und laufen Ge- ahr durch die Tatenlosigkeit der rot-grünen Koalition Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15057 (A) ) (B) ) bei der Bewerbung um eine sportliche Großveranstal- tung zweiter Sieger zu werden. Die erfolgreiche Aus- richtung einer Sportgroßveranstaltung erzeugt einen Prestigewert. Schon allein dadurch ist eine staatliche Intervention in Form einer Steuervergünstigung ge- rechtfertigt; aber bitte auch für internationale Sportorga- nisationen, wie den Eishockey-, den Leichtathletikver- band oder alle olympischen Verbände. Lösen etwa die Europa- oder Weltmeisterschaften dieser Verbände keine Synergieeffekte aus? Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, sich für die Gleichbehandlung der Sportverbände einzusetzen und ihnen sowohl Rechts- als auch Planungssicherheit zu geben. Dazu gehört vor allem, klare Kriterien für Steuervergünstigungen zu schaffen, an denen sich so- wohl die Verbände als auch die zuständigen Landesfi- nanzreferenten orientieren können und müssen. Kollege Reinhold Hemker hat schon in seiner Rede am 11. April 2003 diesbezüglich mitgeteilt, dass das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Inneres eine Arbeitsgruppe einrichten, und mit Vehe- menz versprochen, dass Ergebnisse in Kürze vorliegen werden. Welche Ergebnisse? Zwar hat die Sportminister- konferenz die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe befürwortet, die Finanzreferenten der Länder haben je- doch eine Mitarbeit verweigert bzw. lehnen eine solche Arbeitsgruppe ab. So geht es nicht. Es wird Zeit, dass hier etwas geschieht. Nach annähernd zwei Jahren sollte man doch mit einem Ergebnis der Arbeitsgruppe rech- nen dürfen. Wir stehen aber immer noch auf dem Stand von 2003 und fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. Aber anstatt einen eigenen Entwurf vorzu- legen, fordern Sie die Opposition auf, Ihre Arbeit zu er- ledigen. Legen Sie uns einen Entwurf vor. Sie werden in uns Mitstreiter für die Gleichbehandlung der Verbände finden. Die Bundesregierung gibt Mittel für Fairplay-Kampa- gnen aus. Ich vermisse ihr Handeln bei der Förderung von Sportgroßveranstaltungen und ihr Fairplay gegen- über den nationalen Sportverbänden. Klaus Riegert (CDU/CSU): Bürgerinnen und Bürger haben für steuerliche Gleich- oder Ungleichbehandlung eine hohe Sensibilität entwickelt. Immer mehr Bürgerin- nen und Bürger fühlen sich durch die Vielzahl von Steuergesetzen überfordert und übervorteilt. Dies emp- finden auch unsere Spitzensportverbände. Und dies zu Recht. Die Auslegung des § 50 Abs. 7 EStG unterliegt der Beliebigkeit und der Beurteilung nach Gutsherrenart. Für eine Steuerbefreiung muss der volkswirtschaftliche Vorteil erkennbar sein. Der alleine aber scheint nicht auszureichen. In ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Auslegung des § 50 Abs. 7 Einkommensteuergesetz teilt die Parlamentari- sche Staatssekretärin Hendriks am 21. September 2004 mit: „die volkswirtschaftlichen Vorteile der Eishockey- weltmeisterschaft werden als nicht derart bedeutsam ein- g w S e g v A d u s b G B J s S Z d w u V d a S h C m ß s e n d k t g h b S B m k r l t K s n d k a d n (C (D eschätzt“, dass eine Steuerbefreiung gerechtfertigt äre. Was heißt derart bedeutsam? Entscheidet die ichtweise eines Steuerreferenten auf Landesebene, ob ine Steuerbefreiung gewährt wird oder nicht? Es wird eschätzt, nicht berechnet, nicht gewertet. Was sind olkswirtschaftliche Vorteile? Übernachtungszahlen, nzahl der Touristen, das Bruttosozialprodukt, das Geld, as wegen der Veranstaltung nach Deutschland fließt, nd die damit verbundenen Steuereinnahmen? Die Ent- cheidungsgrundlage wird nicht offen gelegt. Unsere Sportverbände brauchen klare, nachvollzieh- are und überprüfbare Kriterien und nicht Beliebigkeit. Der volkswirtschaftliche Vorteil einer sportlichen roßveranstaltung ist gleichermaßen im nicht monetären ereich zu sehen. Zahlreiche Untersuchungen belegen: ede sportliche Großveranstaltung stärkt die Breiten- portbewegung, regt vor allem junge Menschen zum porttreiben an. Sport fördert einen gesunden Lebensstil. usammen mit der sozialen und integrierenden Funktion es Sports führt dies dauerhaft zu einem höheren volks- irtschaftlichen Vorteil als die eingeengte fiskalische nd wirtschaftliche Betrachtung eines Steuerreferenten. Es kann nicht nach dem Motto gehen: Je größer der erband, je größer die Popularität der Sportart, je höher ie Zuwendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- nstalten, je überdimensionierter die Zuwendungen der ponsoren und deren steuerlichen Abschreibungen, je öher die staatlichen Subventionen, desto größer ist die hance, in den Genuss einer Steuerbefreiung zu kom- en. Wenn staatliche Investitionen in Milliardenhöhe flie- en – circa 5 Milliarden bei der Fußballweltmeister- chaft 2006 –, dann darf man durchaus positive Effekte rwarten. Sie sind aber nicht ausschließlich dem Ereig- is zuzurechnen. Diese Milliarden hätten auch in Bil- ung und Forschung, in Familienpolitik gesteckt werden önnen mit sicherlich ebenfalls hohen dauerhaften Vor- eilen für die Volkswirtschaft. Die Möglichkeit der großzügigen Billigkeitsregelun- en des § 50 Abs. 7, wie sie von einigen Finanzministern ervorgehoben wird, kann ich nicht erkennen. Bisher ha- en nur die FIFA und die Olympischen Spiele von der teuerbefreiung profitiert. Sonst, so die Auskunft der undesregierung, kein weiterer Sportverband. Der Ausrichter der Weltreiterspiele in Aachen rechnet it einer Wirtschaftskraft von 240 Millionen Euro und ann in begrenztem Umfang mit einer Steuermäßigung echnen. Die Höhe ist bekannt. Der deutsche Leichtath- etikverband fordert Steuerbefreiung für die Leichtathle- ik-WM 2009. 4 Millionen Euro würde dies ausmachen. ommt die Steuerbefreiung nicht, müssten mehr Spon- orengelder aquiriert werden oder das Land Berlin über- immt eine Ausfallbürgschaft. Die Steuerbefreiung für die FIFA wird von der Bun- esregierung nicht genannt. Auch hier herrscht Beliebig- eit. Wir wollen eine größere Chance bei der Bewerbung ller nationalen Spitzensportverbände, unabhängig von er Größe. Sie können nicht mit staatlichen Subventio- en in Milliardenhöhe rechnen wie zum Beispiel der 15058 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Deutsche Fußball-Bund oder die Bewerber um die Aus- richtung Olympischer Spiele. Sie sollten zumindest im steuerlichen Bereich nicht nach Belieben behandelt wer- den. Wir freuen uns mit Millionen Menschen in Deutsch- land und in der ganzen Welt auf die Fußballweltmeister- schaft 2006 in Deutschland. Wir hätten uns auch über eine erfolgreiche Bewerbung Leipzigs um die Ausrich- tung der Olympischen Sommerspiele 2012 gefreut. Wir wenden uns nicht gegen die ausgesprochene Steuerbe- freiung. Wir wollen aber eine Gleichbehandlung. Sport- liche Großveranstaltungen aller Spitzensportverbände erbringen volkswirtschaftliche Vorteile. Dies ist unbe- stritten. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für Rege- lungen einzusetzen, die eine Gleichbehandlung gewähr- leisten. Wir brauchen mehr Transparenz, nachvollzieh- bare Kriterien und eine Offenlegung der Entscheidung. Die Bundesregierung sollte ihre Untätigkeit endlich auf- geben. Sie soll auf nationaler und internationaler Ebene die Initiative ergreifen. Klar aber ist: Eine internationale Sportgroßveranstal- tung, die wegen unserer Steuergesetzgebung erst gar nicht nach Deutschland vergeben wird, bringt ebenfalls keine Steuereinnahmen. Jeder Euro Umsatzsteuer, Ein- nahmen für Verpflegung und Übernachtung der Gäste etc. geht dann als Steuereinnahme ins Plus! Auch diesen Gesichtspunkt sollten die Finanzpolitiker bedenken. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Sportinteressierten wissen, dass zurzeit die Nordi- sche Ski-WM in Oberstdorf stattfindet. Über die Region hinaus wird dort Werbung für guten Sport gemacht. Die Wettbewerbe sind hervorragend organisiert, das Publi- kum leistet seinen Beitrag zur tollen Atmosphäre. Bei der Nordischen Ski-WM hat die Frage der Steuerbefrei- ung keine Rolle gespielt. Dies trifft auch auf viele wei- tere Sportveranstaltungen zu, die in den kommenden Monaten und Jahren in Deutschland stattfinden werden. Daher auch mein Unverständnis über den vorliegen- den Antrag der Opposition, in dem faktisch eine Blanko- Steuerbefreiung für alle internationalen Sportveranstal- tungen in Deutschland gefordert wird. Meiner Meinung nach ist das nicht erforderlich, es ist nicht sachgemäß und es ist mit den geltenden Steuergesetzen nicht verein- bar. Die jetzige Regelung im § 50 Abs. 7 des Einkommen- steuergesetzes ist ausreichend. Dort dreht sich alles um das alleinige Kriterium des volkswirtschaftlichen Nut- zens der Sportveranstaltung. Erst wenn dieser volkswirt- schaftliche Nutzen nachgewiesen ist, kann der veranstal- tende internationale Sportverband von der Zahlung der Steuer befreit werden. Die Prüfung der Steuerbefreiung obliegt den Länder- finanzministern. Leider konnte sich eine Arbeitsgruppe der Länder bis heute nicht auf transparente Auslegungs- kriterien verständigen. Der Ball liegt meiner Meinung nach also weiter bei den Bundesländern. Es gibt übri- g b d S n k C k C s c n l b D d f I s s n n E d B i v t E o w i S R k d u b a z n d w ü s r t r S n b z (C (D ens auch keine Initiative des Bundesrates, in dem ja ekanntlich die CDU/CSU die Mehrheit hat Aber wir können uns ja auch hier im Deutschen Bun- estag umsehen: Eine Regelung für eine generelle teuerbefreiung für Sportveranstaltungen haben Sie icht in Ihren eigenen Steuerkonzepten unterbringen önnen. Mit ihrem heutigen Vorstoß findet die CDU/ SU also keine Mehrheit bei den eigenen Finanzpoliti- ern, Deshalb wurde auch kein Gesetzentwurf durch die DU/CSU vorgelegt, weil diese Steuerbefreiung chlichtweg den eigenen Steuervorschlägen widerspre- hen würde, Die vorgebrachte Kritik am Steuersystem halte ich icht für gerechtfertigt. In den Ausschussberatungen ist ediglich ein Fall bekannt geworden, in dem eine Bewer- ung – ich rede von der Eishockey-WM 2009 in eutschland und dem Antrag auf Steuerbefreiung durch en Deutschen Eishockey-Bund – gescheitert ist und da- ür die Steuergesetze verantwortlich gemacht wurden. ch glaube, man sollte hier klarstellen: Problematisch ind nicht die Steuergesetze, sondern es war die Ent-cheidung im Einzelfall, die kritikwürdig ist. Die Ableh- ung des Antrags durch die Finanzbehörden kann jedoch icht dem Bund angelastet werden, sondern es war auf bene der Bundesländer eine einstimmige Entschei- ung. Zeigen Sie daher nicht mit einem Finger auf den und, sondern nehmen Sie 16 Finger und zeigen damit n Richtung der Bundesländer! Dagegen ist die Liste der erfolgreichen Bewerbungen iel länger. Ich möchte ihnen einige schöne Veranstal- ungen in Deutschland nennen, die neben den Mega- vents wie Fußball-WM 2006, Welt-Reiterspiele 2006 der Handball-WM 2007 leider nicht so häufig genannt erden: die Fecht-WM 2005 in Leipzig, die WM 2007 m Bogenschießen in Leipzig, die Turn-WM 2007 in tuttgart, die Triathlon-WM 2007 in Hamburg oder die odel-WM 2008 in Oberhof. Das sind viele Veranstaltungen, auf die wir uns freuen önnen. Außerdem haben wir damit auch viele Belege, ass das Steuersystem in Deutschland nun wirklich kein nüberwindbares Hindernis im internationalen Bewer- ungsparcours darstellt. Es kommt doch sehr viel mehr uf die Sportstätten, ein überzeugendes Gastgeberkon- ept und die Begeisterung der Fans an. Eine zukunftsgerichtete Sportpolitik sollte sich daher icht auf das Thema Steuerbefreiung fokussieren. Statt- essen sollten die Erfahrungen aus den erfolgreichen Be- erbungen gezogen werden. Das bedeutet, auf eine berzeugende nationale wie internationale Strategie zu etzen. Sport, Politik und Wirtschaft sowie Kulturein- ichtungen müssen an einem Strang ziehen. Erfahrungsgemäß werden mehrere Anläufe eines na- ionalen Bewerbers benötigt, um den Zuschlag zur Aus- ichtung zu erhalten. Es macht daher politisch keinen inn, schon den ersten Anlauf einer Bewerbung mit ei- er Steuerbefreiung zu versehen und somit eine Steuer- efreiung bei notwendigen Folgebewerbungen vorweg- unehmen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15059 (A) ) (B) ) Eine Bewerbung auf internationaler Ebene wird zunehmend von der Überzeugungskraft bei folgenden Themen und Faktoren abhängig sein: Sicherheit, Infra- struktur, Umwelt und Verkehr, Medienpräsenz. Alle Sportexperten sagen, dass Deutschland bei diesen Fakto- ren sehr gut aufgestellt ist. Wir haben eine gute Infra- struktur mit konkurrenzfähigen und modernen Wett- kampfstätten. Es muss für andere Nationen deutlich werden, dass auch der internationale Sportbeitrag Deutschlands ver- stärkt wird. Wer eine Sportveranstaltung bekommen will, muss sich immer auch um Partnerschaften mit an- deren Staaten bemühen. Ich möchte übrigens noch auf eine Entwicklung hin- weisen, die von den großen Sportorganisationen wie dem Internationalen Olympischen Komitee, IOC, und dem Weltfußballverband, FIFA, ausgeht. Zunehmend wird das so genannte „Kontinentalprinzip“ bei der Ver- gabe angewendet werden. Das heißt, dass große Sport- veranstaltungen alle vier Jahre immer auf einem anderen Kontinent stattfinden werden. Dies wird viele andere Vergabefaktoren überlagern. Auch deshalb tun wir gut daran, die Frage der Steuerbefreiung nicht in den Vorder- grund zu stellen. Internationale Sportgroßveranstaltungen sind auch in Zukunft in Deutschland willkommen. Sorgen wir weiter dafür, gute Gastgeber für die internationale Sportfamilie und die zahlreichen Besucherinnen und Besucher unse- res Landes zu sein. Und freuen wir uns gemeinsam auf gute und faire Sportwettkämpfe in unserem Land. Detlev Parr (FDP): Sportgroßveranstaltungen schaf- fen einen enormen Mehrwert. Sie bringen nicht nur die Sportlerinnen und Sportler der Welt zusammen, sie ha- ben dazu eine starke wirtschaftliche Bedeutung. Darüber hinaus haben wir durch solche Veranstaltungen die beste Möglichkeit, unser Land in aller Welt zu präsentieren. Durch die Präsenz dieser Sportveranstaltungen in den Medien können wir weltweit die Menschen erreichen, die unser Land weniger kennen, und sie für Deutschland begeistern. In den letzten Jahren hatten wir das Glück, und das Geschick, viele sportliche Großveranstaltungen nach Deutschland zu holen. Man denke in diesem Jahr an die World Games und an den Confederations Cup. Im kom- menden Jahr finden dann die Hockey-WM, die Welt- meisterschaften im Reiten und die Fußball-WM statt. In den nächsten Jahren folgen Triathlon-WM, Leichtathle- tik-WM und andere Veranstaltungen. Alles bestens, mag man also denken. Leider lastet vor jeder Vergabe einer Sportgroßveranstaltung nach Deutsch- land die Bürde der so genannten Quellensteuer auf uns – mit einer Taxierung von 25 Prozent auf Prämien, Start- geldern und anderen geldwerten Vorteilen. Bei jeder Be- werbung um internationale Großveranstaltungen wird sie wieder zum Diskussionsthema. Im letzten Dezember hat Berlin den Zuschlag für die Leichtathletik-WM 2009 bekommen. Aber die beantragte Steuerbefreiung beim Finanzamt Hessen ist noch nicht unter Dach und Fach. E D li w D k m d m k r I w w w l N z s k w g i f D E k la a v L r S D d ü is b S i A g r s (C (D ine Bürgschaft sichert bislang etwaige Verluste ab. ieser Mechanismus ist mitunter eine Folge des födera- stischen Systems der Bundesrepublik. Eine Voraussetzung, um von dieser Steuer befreit zu erden, beruht auf dem volkswirtschaftlichen Nutzen. iesen zu definieren ist keine leichte Aufgabe. Hinzu ommt die Ungerechtigkeit, die ein solches Verfahren it sich bringt. Der volkswirtschaftliche Nutzen sollte en Steuerausfall kompensieren, so die gängige Argu- entation. Wo bleibt dabei die steuerliche Gerechtig- eit? Dieses Kriterium führt häufig dazu, dass die größe- en Verbände – in vielen Fällen bereits durch andere nfrastrukturmaßnahmen im Vorteil – enorm bevorzugt erden. Der Deutsche Eishockeybund zog beispiels- eise seine Bewerbung um die WM 2009 erneut zurück, eil das bayerische Finanzministerium trotz einer anders autenden Studie des DEB einen volkswirtschaftlichen utzen verneinte und somit die Steuerbefreiung nicht uließ. Dabei ist gerade eine Eishockey-WM eine Veran- taltung, die komplett privat finanziert wird und somit eine weiteren öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt. Auch die Spitzen in anderen Sportarten weisen immer ieder auf die Grenzen des jetzigen Systems hin. Der eschäftsführende DFB-Präsident Zwanziger warb sogar n einem Brief an Sportminister Schily für die Abschaf- ung der Quellensteuer. Für die Fußball-WM hat der FB eine Befreiung für die FIFA durchsetzen können. s ist aber zu befürchten, dass beispielsweise die UEFA ein Finale mehr nach Deutschland vergeben wird, so- nge diese Besteuerung bestehen bleibt. Wir müssen lso weiterdenken. Zurzeit ist die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen on der Entscheidung einzelner Finanzreferenten der änder abhängig. Es ist die Zeit gekommen, einen Krite- ienkatalog zu erarbeiten, der unabhängig und für alle portarten auf die gleiche Art und Weise anwendbar ist. ie Quellensteuer sollte kein Wettbewerbsnachteil für en Standort Deutschland sein, sondern sollte, wenn berhaupt, in einzelnen Fällen angewendet werden. Es t immer noch so, dass eine WM ohne Quellensteuer esser als gar keine WM im eigenen Lande ist. Der Antrag der Union geht in die richtige Richtung. ie hat das Problem erkannt und darum wird die FDP hrem Antrag zustimmen. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und De- regulierung aus den Regionen und zur Ände- rung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tages- ordnungspunkt 15) Hubertus Heil (SPD): Deutschland leidet – darüber ibt es keinen Zweifel – unter der Dichte seiner Regulie- ungen. Für alles und jedes gibt es mehr oder weniger innvolle, mehr oder minder strenge Vorschriften. Die 15060 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) wirtschaftliche Betätigung leidet darunter ebenso wie das normale bürgerliche Leben. Für dieses fein gespannte Regulierungsnetz in Deutschland gibt es ein ganzes Bündel von Ursachen. Eine davon ist, dass wir mit unserem ausgeprägten Drang nach Perfektion und Einzelfallgerechtigkeit dazu neigen, lieber ein ganzes Meer an Vorschriften hinzuneh- men, als Verantwortung für eine Entscheidung auf uns zu nehmen. Um nur ein Beispiel zu geben: das Vergaberecht hat sich seit den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu einem über 500 Seiten umfassenden Rechtskonglo- merat entwickelt, das nur noch Fachleute überblicken. Auftraggeber laufen ständig Gefahr, Verfahrensfehler zu machen. Verbreiteter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abläufe führt zu vielen Prozessen, die drängende öffent- liche Aufträge und Projekte möglicherweise jahrelang blockieren. Auf der anderen Seite leidet insbesondere der Mittelstand unter diesem Zustand. Wegen der Kom- plexität und Unübersichtlichkeit der Vorschriften ist die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen personal- intensiv und teuer. Mit der Initiative für Bürokratieabbau fragen wir uns: Brauchen wir wirklich Rechtsverordnungen, die das Rei- ten im Wald ausführlich regeln? Das mag zwar ein span- nender Musterfall für Verfassungsrechtslehrbücher sein, wir müssen uns aber fragen: Sind solche Rechtsvor- schriften wirklich notwendig? Oder ein anderes Beispiel: Es kann doch nicht sein, dass wir den Gebrauch des traditionellen Funks bei der Personenbeförderung vorschreiben, wenn moderner, in- novativer Mobilfunk diese Aufgabe in gleicher Weise oder noch besser erledigt. Dort, wo die Regeln eher einengen und eher Wachs- tumsbremsen für die Wirtschaft darstellen als vernünf- tige Regulierung, muss Befreiung das vorrangige Ziel sein. Betroffen sind alle staatlichen Ebenen – die EU, der Bundesgesetzgeber, die Bundesländer und die Kommu- nen. Mit dem heute abschließend zu beratenden Gesetz re- formieren wir nicht nur den wichtigen Bereich des Wohngeldrechts. Es fasst in eindrucksvoller Weise viele zielgenaue Verbesserungen im Gewerbe- und Immis- sionsrecht zusammen: Die Gerichtsverfahren können in Zukunft durch die Länder durch spezielle Abteilungen für Handelssachen bei den Amtsgerichten beschleunigt werden. Es werden übermäßige Dokumentationspflichten im Abfallrecht und Immobilienhandel auf ein angemessenes Maß zu- rückgeführt. Innovative Techniken für die Abfallverwer- tung werden durch das Gesetz gefördert. Immissions- rechtliche Genehmigungen sind zukünftig auf einem einfacheren und schnelleren Weg möglich. Dadurch, dass neben herkömmlichen Funkanlagen auch künftig Mobiltelefone verwendet werden dürfen, passen wir die Regeln an die Bedürfnisse der Personenförderungsunter- nehmen an. Im Gaststättenrecht ermöglichen wir, für Unternehmenskunden in größerem Maße Getränke und kleine Speisen anzubieten. d B z c s f k d z l o A t u B k d s G s d f Z A a e p G l L r V w v h z s e w h b s d W z S d g (C (D Die Gewerbeordnung und das Gaststättengesetz wer- en Experimentierklauseln erhalten: Sie ermöglichen es, erufsausübungsregelungen befristet außer Kraft zu set- en, um deren Auswirkung auf die Praxis zu untersu- hen. Bei positiven Erfahrungsberichten ließe sich später ogar eine vollständige Aufhebung begründen. Diese Fülle an wichtigen Verbesserungen – nicht nur ür die konkret Betroffenen – fügt sich damit ein in die lare Strategie der „Initiative Bürokratieabbau“ der Bun- esregierung, die wir nachhaltig fördern und unterstüt- en. Gemeinsam konzentrieren wir uns auf die fünf Hand- ungsfelder, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Stand- rtes und die Entlastung der Bürger zentral sind, nämlich rbeitsmarkt und Selbstständigkeit, Wirtschaft und Mit- elstand, Forschung und Technologie, Zivilgesellschaft nd Ehrenamt und, nicht zuletzt, Dienstleistungen und ürgerservice. Bisher haben wir im Rahmen dieser Initiative 74 ganz onkrete Projekte auf den Weg gebracht. Darunter fallen ie Reform der Handwerksordnung, die Reduktion von tatistischen Berichtspflichten, die Modernisierung des eräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Arbeits- tätten-Verordnung, die Neuordnung der beruflichen Bil- ung oder auch die Flexibilisierung der Honorarordnung ür Architekten. Die „Initiative Bürokratieabbau“ befindet sich im eitplan: Knapp die Hälfte der Projekte sind bereits zum bschluss gebracht worden. Bis zum Jahr 2006 werden lle abgeschlossen sein. Der heute zu beschließende Gesetzentwurf ist auch in Ergebnis der vielen Ideen, die die Modellregionen räsentiert haben. Zehn dieser Vorschläge sind in das esetz eingeflossen und sollen als bundesweite Rege- ungen umgesetzt werden. Den Regionen möchte ich an dieser Stelle ein großes ob aussprechen. Sie haben mit ihrem Engagement, ih- em Ideenreichtum in einem erstmals durchgeführten erfahren die Grundlage für die Gesetze geschaffen, die ir im Deutschen Bundestag heute verabschieden, noch erabschieden werden oder sogar schon verabschiedet aben. Ohne Risikobereitschaft ist dieser Erneuerungspro- ess, der für unsere Wirtschaft, vor allen Dingen für un- eren Mittelstand, und unsere Wettbewerbsfähigkeit un- rlässlich ist, nicht zu schaffen. Wer Regeln abbauen ill, stößt zuallererst auf die „Bedenken“ derer, die frü- er einmal ihre Wünsche durchsetzen konnten, auf eta- lierte Interessen. Interessant ist, dass gerade die, die onst am lautesten nach „Deregulierung“ rufen, genau ann alles beim Alten belassen wollen, wenn es um die ahrung eigener Besitzstände geht. Deregulierung ist für uns kein ideologischer Selbst- weck. Wir wollen keinen rechtsfreien Raum, in dem der tärkste sich rücksichtslos auf Kosten der Allgemeinheit urchsetzen kann. Wir werden unseren Weg entschlossen weiter verfol- en: Wir werden den wirksamen, handlungsfähigen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15061 (A) ) (B) ) Staat bewahren, der für fairen Wettbewerb, Chancen- gleichheit und nötigen sozialen Ausgleich sorgen kann. Wir werden auch weiterhin ernsthafte Bedenken ernst nehmen und Bewahrenswertes bewahren. Aber wir wer- den mit weiteren Gesetzen, wie dem hier vorliegenden, die Innovationsfähigkeit unseres Landes beweisen – und die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitneh- men. Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf trägt den Titel „Entwurf ei- nes Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Büro- kratieabbau und Deregulierung aus den Regionen“. Die- ses kleine Gesetz ist das Ergebnis einer der wenigen guten Ideen der Bundesregierung. Das Ergebnis ist lei- der so dürftig, dass es schon beschämend ist. Darum ist die Debatte für eine so späte Stunde auf die Tagesord- nung gesetzt worden. Die Regierung traut sich nicht, diesen blamablen Entwurf zu normalen Tageszeiten zu präsentieren. Sie hofft, dass die Journalisten schon schlafen. Dass sie es unterlassen hat, auf die Kritik des Bundes- rates an ihrem Entwurf einzugehen, dass sie die Debatte zweimal verschoben hat – dies sind nun wirklich eindeu- tige Indizien, wie sehr sie sich innerlich von diesem Ent- wurf distanziert hat. Es ist unverschämt, anderthalb Tage vor der Debatte einen ressortübergreifenden Änderungs- antrag in Form eines komplizierten Artikelgesetzes vor- zulegen. In seiner Eindruck erweckenden Anfangsphase ver- kündete der Wirtschaftsminister uns die Idee von Modell-, Test- bzw. Innovationsregionen. Wolfgang Clement griff damit auf Vorschläge des Altbundeskanz- lers Helmut Schmidt zurück, der sich hierzu bereits in ei- nem eindrucksvollen Artikel in der „Zeit“ vom 4. Okto- ber 2001 geäußert hat. Über ein halbes Jahr dauerte es dann, bis die drei Mo- dellregionen Ostwestfalen-Lippe, Bremen und West- mecklenburg ins Rennen gingen. Ihnen zur Seite stellte das BMWA die Unternehmensberatung Roland Berger sowie die Bertelsmann-Stiftung. 1 000 Vorschläge, daraus 34 Vorschläge als Kabinett- vorlage, 29 Vorschläge als Kabinettsbeschluss, daraus neun im vorliegenden Artikelgesetz. Auch die Verbände, die Wirtschaft sowie der Bundes- rat sehen dieses Gesetz nur als allerersten zaghaften An- satz. Die Unionsfraktion ist sehr enttäuscht von den er- folglosen Bemühungen der rot-grünen Bundesregierung auf diesem Gebiet. Die Idee der Testregionen ist still und leise begraben worden. Denn direkte bundesweite Um- setzung von Entbürokratisierungsvorschlägen bedeutet immer nur eine Einigung auf kleinstem Nenner. Doch der Wirtschaftsminister hat Anfang Februar un- ermüdlich die zweite Phase der Testregionen ausgerufen. Die Hoffnung auf „Vor-Ort-Testen“ wurde diesmal we- nigstens gleich zu Anfang genommen. Es stellt sich die Frage, wozu dann das Ganze – bloße Einrichtung regio- naler Kummerkästen? Und welche Testregionen werden s d b d D d n F z l r G l p s z c Ö m A s d l F B a s T s s W d n 1 u r G t l S s s l S G g g B a s K (C (D ich nun melden, nach den enttäuschenden Erfahrungen er letzten drei Regionen? Insgesamt betrachtet ist die Initiative Bürokratieab- au gescheitert. Mittlerweile gibt es 103 Projekte, von enen in knapp zwei Jahren 26 abgeschlossen wurden. ie Bundesregierung hat kein Konzept. Was fehlt, ist as planvolle und zielgerichtete Vorgehen, welches sich icht auf Einzelmaßnahmen beschränken darf. Bürokratieabbau darf einen bestimmten thematischen ahrplan nicht vermissen. Die Bundsregierung benennt war auf ihrer Homepage ihre fünf strategischen Hand- ungsfelder zum Bürokratieabbau; wo diese aber in ih- em ersten Artikelgesetz wiederzufinden sind, bleibt ihr eheimnis. Bürokratieabbau muss aber bei den dring- ichsten Bereichen anfangen. Die Union hat der Regierung ausgereifte Vorarbeiten räsentiert. Wir haben zwei Anträge, einen systemati- chen Antrag mit einem dauerhaft geltenden Grundkon- ept und einen Antrag, in dem wir die wichtigsten Berei- he benennen, die es als Erstes anzugehen gilt. Unsere Forderungen lauten – ich habe sie bereits des fteren an dieser Stelle erwähnt, aber ich werde nicht üde, gute Vorschläge immer wieder zu benennen –: bschaffung des Verbandsklagerechts, denn die kata- trophale Verzögerung wichtiger Infrastrukturprojekte urch Verbandsklagen darf Deutschland nicht länger ahm legen. Das grauenhafteste Beispiel ist hier der rankfurter Flughafen: Die Planungsunterlagen für den au der neuen Landebahn sind aneinander gereiht länger ls die neue Bahn mit ihren geplanten 2 800 Metern elbst. 650 Sätze von je 60 Aktenordnern mit gut 17 500 extseiten, 790 Plänen und Karten sowie 34 Gutachten ind ein Beitrag zur Beschäftigung der Papierindustrie; ie schaden aber unserem Standort im internationalen ettbewerb. Und von der Idee bis zur Umsetzung wer- en schätzungsweise zwölf Jahre verstreichen. Bei ei- em 3 Milliarden Euro teueren Investitionsprojekt mit 00 000 neuen Arbeitsplätzen ist diese Bürokratielast nverzeihlich. Die Union will die Azubis aus der Schwellenwertbe- echnung herausnehmen und den Pro-rata-temporis- rundsatz bei der Berücksichtigung von Teilzeitbeschäf- igten in den Schwellenwerten festschreiben. Deutsch- ands annähernd 160 bestehenden sozialpolitischen chwellenwerte sind radikal zu vereinfachen. Ein Grundübel und die Hauptursache der leeren Ver- prechungen beim Bürokratieabbau aber ist das Men- chenbild der Bundesregierung. Das Problem ist näm- ich, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem taat nichts mehr zutraut. Sie schreibt ihnen alles per esetz vor, da sie nur an den regelnden Arm des Gesetz- ebers glaubt. An die Kreativität und den Mut der Bür- er hat sie noch nie geglaubt. Wie kann es dann sein, dass eine Staatssekretärin von undesminister Otto Schily, dem das Thema Bürokratie- bbau unterstellt ist, erst jüngst folgende Äußerung von ich gibt: „Ein schlanker Staat, der dünn ist und keine raft hat, ist nicht das, was wir uns wünschen“? 15062 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Jüngster Beweis der Einstellung der Bundesregierung zu ihren Wählerinnen und Wählern ist das ADG. Wenn eine Bundesregierung in Zeiten schwächster Konjunktur, wachsender Arbeitslosenzahlen und überhandnehmen- der Bürokratie ein solches Gesetz verabschiedet, dann kann man nur noch die Hände vors Gesicht schlagen. Der Weg zu Neueinstellungen wäre damit bei uns end- gültig versperrt. Der einzige Bereich, in dem neue Be- schäftigung geschaffen würde, wären Anwälte, Gerichte und Archivare. Dieses Gesetz ist eine unheilvolle Gemengelage aus komplizierten Regelungen zu Negativ- und Unschulds- beweisen, aus Haftung für Diskriminierung durch Dritte und aus Haftung bei bloßer Gefahr der Diskriminierung. Außerdem enthält es ein Klagerecht der Gewerkschaften nach Forderungsabtretung. Dabei verlangt Brüssel dies gar nicht. Es gibt ein gutes Zitat von Herrn Verheugen zu dem Problem: Die deutsche Umsetzung der EU-Gesetzgebung gleicht einem Pferd, dem nach Durchlaufen des deutschen Gesetzgebungsverfahrens so viel drauf- gesattelt wird, dass es danach als Kamel mit zwei Höckern im Bundesgesetzblatt steht.“ Die Bundesregierung sollte ihre gesetzgeberische Energie darauf ausrichten, in die andere Richtung zu marschieren, also Gesetze zu entschlacken. Aber sie will ja keinen schlanken Staat! Der Arbeitgeber verliert die Freiheit, in seinem Be- trieb diejenigen zu beschäftigen, die er beschäftigen möchte. Der Mensch mit seiner ganzen Persönlichkeit bleibt so auf der Strecke. Menschen mit schlechteren Noten werden schlechte Karten haben. Diskriminieren bedeutet übrigens „unterscheiden“, es ist somit ein neu- tral besetzter Begriff. Will die Bundesregierung im Ernst alltägliches Unterscheiden sanktionieren? Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit dem Chef von Fraport. Er hat mir erklärt, was es bedeutet, bei jährlich 16 000 Einstellungen für jeden, den man nicht nimmt, genau zu dokumentieren, warum man ihn nicht nimmt. Hier wird ein gigantisches bürokratisches Monster ge- schaffen. Die Dummen sind natürlich wieder ganz be- sonders die mittelständischen Unternehmen, die keine üppig ausgestattete Rechtsabteilung haben. Dieses Bevormundungsgesetz zeigt deutlich den Un- terschied zwischen unserem Menschenbild und dem der Regierung. Wir sind für die eigenverantwortliche Frei- heit des Einzelnen. Dies umfasst auch die Freiheit, Ver- träge zu schließen, mit wem man will. Die Regierungs- fraktion aber hat keinerlei Vertrauen in die Bürger und regelt daher alles, was man – noch – tun darf, in Geset- zen. Sie schafft die Vertragsfreiheit ab, die die Grund- lage für Privateigentum und unsere soziale Marktwirt- schaft ist. Es geht um den Wahnsinn Bürokratie. Wir leben im- mer noch in Zeiten, in denen Kommunen die Standfes- tigkeit von Grabsteinen durch amtlich geprüfte Grab- steinrüttler überprüfen, weil einmal ein umgefallener Grabstein eine Friedhofsbesucherin verletzt hat. U A v d B s S h u t r r A s w n w l t c V n t d e d t G z W G v a d w f s v c k S r e s b K h i s m d C I (C (D Die Bundesregierung sollte die jüngste Allensbach- mfrage in der „FAZ“ als tiefrotes Warnsignal nehmen. uf die Frage „Was schadet der deutschen Wirtschaft or allem, was beeinträchtigt die Zukunftschancen der eutschen Wirtschaft besonders?“ geben 83 Prozent der efragten die Antwort „Zu viel Bürokratie, zu viele Ge- etze und Verordnungen“. Erst als Zweites werden hohe teuern und Abgaben genannt. Wie lange will die Bundesregierung also noch untätig erumsitzen? Sie sollte mehr auf die Bürger vertrauen nd staatliche Überregulierung zurückdrängen. Birgit Homburger (FDP): Bundeswirtschaftsminis- er Wolfgang Clement war angetreten, überflüssige Bü- okratie abzubauen. Sein großspurig als Masterplan Bü- okratieabbau bezeichnetes Vorhaben ist längst zu den kten gelegt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf tand schon mehrfach auf der Plenartagesordnung. Er urde mehrfach kurzfristig abgesetzt, da man unbedingt och Änderungsanträge des Bundesrates einarbeiten ollte. Wer nun aber erwartet hätte, dass zwischenzeit- ich nachgebessert wurde, um so substanziell und quali- ativ beim Bürokratieabbau einen Fortschritt zu errei- hen, sieht sich getäuscht. Die wohnungsrechtlichen orschriften wurden aus dem Gesetzentwurf herausge- ommen, die Überschrift wurde neu gefasst und die Ar- ikel neu durchnummeriert. Von den 28 Punkten Änderungsvorschläge des Bun- esrates werden mit dem seit gestern reichlich spät, aber ndlich vorliegenden Änderungsantrag, gerade einmal rei übernommen. Daneben wird mit dem Änderungsan- rag wieder einmal der eigene Gesetzentwurf von Rot- rün an etlichen Stellen verschlechtert. Warum gibt Minister Clement nicht endlich den Weg u liberaleren Ladenschlussregelungen der Länder frei? arum schafft er nicht die Pflichtrestmülltonne von ewerbeabfällen ab? Warum setzt er sich nicht intensi- er für die generelle Umstellung der Umsatzsteuervor- uszahlung auf die Ist-Besteuerung ein? Alles das hat er Wirtschaftsminister schon vorgeschlagen. Alles das ürde wenigstens zu spürbaren Kostenentlastungen ühren. Mit all dem ist er aber stets im Kabinett ge- cheitert. Übrig bleiben solche Gesetzentwürfe, wie der orliegende. Damit können einige wenige Vereinfa- hungen erreicht werden, die allerdings nicht wirklich ostenrelevant sind. Die enormen Kosten komplizierter teuer- und Abgaberegelungen, des zu starren Arbeits- echts, umfangreicher statistischer Meldepflichten oder ines hoch komplizierten Umweltrechts hemmen Wirt- chaftswachstum und Beschäftigung und behindern den itter nötigen Aufschwung. Im Bereich dieser zentralen ostenblöcke tut sich mit diesem Gesetzentwurf weiter- in nichts, obwohl eine vom Bundeswirtschaftsminister n Auftrag gegebene Studie des Instituts für Mittel- tandsforschung die jährliche Belastung der Unterneh- en zwischenzeitlich bei 46 Milliarden Euro taxiert. Angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf ie Vorschläge der von Bundeswirtschaftsminister lement eingerichteten so genannten „Testregionen für nnovationsregionen“ umsetzen soll, ist der Gesetzent- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15063 (A) ) (B) ) wurf eine Blamage. Von den mit großem Aufwand in drei Testregionen erarbeiteten tausend Vorschlägen wer- den jetzt nur wenige, vergleichsweise unwesentliche um- gesetzt. Der Gesetzentwurf offenbart erneut, dass sich Herr Clement in der Bundesregierung nicht durchsetzen kann. Dabei ist der Abbau von Bürokratie ein wichtiger Baustein für den Aufschwung. Die FDP steht konsequent für Bürokratieabbau. Der Änderungsantrag enthält, ebenso wie der ursprüngliche Gesetzentwurf, einige Kleinigkeiten, die in Richtung Bürokratieabbau gehen. Gleichzeitig enthält er zum Bei- spiel im Gaststättenrecht Verschlechterungen, die mit Punkt 3.1. des Änderungsantrags noch weiter verschärft werden. Hier wird mehr, nicht weniger Bürokratie ge- schaffen. Dieser Punkt wurde im Übrigen vom Bundes- rat nicht gefordert, sondern von den Koalitionsfraktio- nen reingemogelt. Vorschläge des Bundesrates zur Entbürokratisierung im Gaststättenrecht, zum Beispiel betreffend Art. 8 Nr. 01, die wenigstens eine gewisse kostenentlastende Wirkung hätten entfalten können, werden hingegen nicht aufge- nommen. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die unter Punkt 4 des Änderungsantrages aus dem Vorschlag des Bundes- rates übernommene Änderung wirklich Sinn macht. Dort wird die Bußgeldobergrenze erhöht für Betriebe, die nach der Gewerbeordnung einen jährlichen Prüfbericht vorlegen müssen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass Gewerbetreibende diesen Prüfbericht „häufig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor- legen“. Deshalb solle die Erhöhung des Bußgeldes die Motivation der Gewerbetreibenden zur Abgabe der Un- terlagen erhöhen. Dies ist nicht wirklich ein Vorschlag zum Bürokratieabbau, eher ein Vorschlag zur Einnahme- verbesserung beim Staat. Bundesrat und Koalition hät- ten sich besser damit beschäftigt, wie die komplizierten Anforderungen so vereinfacht werden können, dass be- troffene Gewerbetreibende die Anforderungen schnell und ohne großen Aufwand erfüllen und damit problem- los fristgerecht abgeben können. Als Fazit bleibt festzuhalten: Der Gesetzentwurf ent- hält ebenso wie der Änderungsantrag Elemente, die in die richtige Richtung gehen. Sie enthalten beide aber auch Elemente zusätzlicher Bürokratisierung. Ansonsten bleibt das Ganze eine Ansammlung kaum kostenrelevan- ter Petitessen. Aus diesen Gründen lehnt die FDP-Bun- destagsfraktion sowohl den Änderungsantrag als auch den Gesetzentwurf ab und stellt fest, dass Bundeswirt- schaftsminister Clement beim Bürokratieabbau vollstän- dig gescheitert ist. Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen zur Beschlussfassung vor. Wie Ihnen be- kannt ist, wird damit ein Großteil der Vorschläge zur Än- derung von Bundesrecht umgesetzt, die von den drei am Projekt „Innovationsregionen“ beteiligten Regionen Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Westmecklenburg er- a A d e s g d r n g h R i z s g a b E i k B B r o k v a a d a s w t d v t s n H „ d 2 R V z f e V s V G b (C (D rbeitet wurden. Die Bundesregierung hatte sich im pril 2004 zu einer sofortigen bundesweiten Umsetzung ieser Vorschläge entschlossen. Durch den Verzicht auf ine Erprobung sollen die vorgesehenen Erleichterungen ofort allen zugute kommen. Der Bundesrat hatte dem Gesetzentwurf insgesamt rundsätzlich zugestimmt, aber gleichzeitig klargestellt, ass er ihn nur als einen ersten Schritt der Bundesregie- ung in Richtung Bürokratieabbau betrachtet. Auch ei- ige Abgeordnete mögen diese zehn Änderungen nicht erade für die wichtigsten in Sachen Bürokratieabbau alten. Wer sich aber einen Überblick über die einzelnen egelungen verschafft, dürfte schnell erkennen, dass nsbesondere die Vorschläge zum Umweltbereich oder um Gewerbe- und Gaststättenrecht und auch zur Be- chleunigung des Gerichtsverfahrens der Wirtschaft eine anze Reihe von Erleichterungen bringen werden. Einer llgemeinen Forderung nach einer „Trockenlegung des ürokratischen Sumpfes“ kann eben nur durch konkrete inzelmaßnahmen entsprochen werden. Wer realistisch st, weiß, dass der „große Wurf“ beim Bürokratieabbau aum gelingen kann. Die Länder haben während des ersten Durchgangs im undesrat gezeigt, dass ihre Auffassungen zu einzelnen ürokratieabbaumaßnahmen teilweise erheblich diffe- ieren. Beispielsweise sieht das Gesetz in der Gewerbe- rdnung und im Gaststättengesetz eine „Erprobungs- lausel“ vor, die den Ländern ein befristetes Abweichen on Berufsausübungsregelungen ermöglichen soll. Der- rtige Experimentier- oder Öffnungsklauseln werden an nderer Stelle oft von den Ländern gefordert. Im Bun- esrat wurde sie jedoch jeweils mehrheitlich vom Unter- usschuss Wirtschaft abgelehnt, vom Wirtschaftsaus- chuss dann aber wieder angenommen, im Plenum iederum abgelehnt – die reinste Achterbahnfahrt! Bei den Vorschlägen zur Liberalisierung des Gaststät- enrechts reichten die Stellungnahmen der Länder von er Ablehnung jeglicher Änderungen bis hin zur fast ollständigen Aufhebung der Gaststättenerlaubnis. Diese wenigen Beispiele zeigen: Auch beim Bürokra- ieabbau, bei dessen Zielrichtung wir uns doch alle so chön einig sind, ist es nicht immer einfach, einen an- ehmbaren Kompromiss für alle Beteiligten zu finden. ier erinnere ich mich an Bertolt Brechts Ausspruch: Ein gutes Argument wirkt wundervoll – nur nicht auf en, der etwas hergeben soll!“ Nochmals zurück zu der vom Bundeskabinett im Mai 004 verabschiedeten Liste von 29 Vorschlägen aus den egionen: Neben den mit diesem Gesetz umzusetzenden orschlägen sind weitere sechs Vorschläge zwischen- eitlich bereits umgesetzt. Zwei Vorschläge sind in eben- alls im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzen nthalten. In Anhörungsverfahren mit den Ländern und erbänden befinden sich nochmals sechs Vorschläge. Die Umsetzung einiger Vorschläge ist von der Ent- cheidung der Länder abhängig. Beispielsweise wird der orschlag „Erweiterter Zugriff auf Abteilung I des rundbuches“ durch den Verzicht auf den Nachweis des erechtigten Interesses von den Ländern abgelehnt. Ein 15064 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) weiterer – sehr bedeutsamer – Vorschlag ist direkt durch Vereinbarung der Länder mit den Berufsgenossenschaf- ten umzusetzen. Es handelt sich um die „Zusammenfüh- rung des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vollzugs im Arbeitsschutz“. Die Umsetzung dieses Vor- schlags wird zu wesentlichen Erleichterungen im Be- reich des Arbeitsschutzes führen. Auch wenn mancher Vertreter der Opposition die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen nur als Klein- kram und als unwesentlich abtun will, bin ich zuver- sichtlich, dass wir mit dem Artikelgesetz und der Umset- zung der weiteren Vorschläge aus den Regionen beim Bürokratieabbau ein ganzes Stück vorankommen wer- den. Hierdurch bestärkt wird die Bundesregierung eine weitere Runde zur Sammlung und Umsetzung von Vor- schlägen zum Bundesrecht unter Einbeziehung von Re- gionen einleiten. Für die Unterstützung durch die Regio- nen und aus den Reihen des Parlaments bin ich dankbar und bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge aus den Regionen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Das deutsche Bio- siegel erfolgreich umsetzen (Tagesordnungs- punkt 16) Reinhold Hemker (SPD): Ich beginne mit einer po- sitiven Nachricht: Mit der Einführung des Biosiegels 2001 wurde ein Zertifizierungsinstrument geschaffen für Produkte aus ökologischer Landwirtschaft. Das gilt nicht nur für einzelne Produkte, sondern auch für die Kombi- nation von Produkten, die auch aus verschiedenen Län- dern kommen können und teilweise auch kommen müs- sen. Mit dieser Standardfestlegung sind wir national und international auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Land- wirtschaft einen großen Schritt weiter gekommen. Ich freue mich darüber, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion kritisch mit dem Thema beschäftigt haben. Denn nur die Verbreitung der hinter dem Biosiegel stehenden Gedanken kann für die Verbraucher zu immer weiteren möglichst hohen Quali- tätssicherungen führen. Schade ist allerdings, dass der Antrag der CDU/CSU-Fraktion vorwiegend die natio- nale Ebene im Blick hat. Die internationale Komplexität wird dabei nicht berücksichtigt. Die internationalen Aspekte dürfen aber nicht unter den Tisch fallen, denn es muss besonders betont werden: Viele ausländische Produkte haben einen Qualitätsstan- dard, der die Bedingungen für das Biosiegel mehr als er- füllt. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle die Produkte aus den ärmeren und ärmsten Regionen der Welt, Produkte also aus den Entwicklungsländern oder besser gesagt aus den sich entwickelnden Ländern. Zu nennen sind nahezu alle Produkte aus dem fairen Han- del, durch den die Produzenten – meistens Kleinbauern und Genossenschaften – eine angemessene Bezahlung und einen Mindestpreis bei niedrigem Weltmarktpreis b t g d g d G ö f i k R w P s a P u k Z V e d d H g r z f l A l r d s s g d H g s d B V k f u m L s B n K i d (C (D ekommen. Sehr oft sind die Anbaubedingungen quali- ativ noch besser, als sie bei der Verleihung des Biosie- els verlangt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel ie Gesellschaft zur Förderung der Dritten Welt, kurz epa, und andere Handelsgesellschaften, die fairen Han- el betreiben, sich nicht nur mit der Frage der sozialen erechtigkeit beschäftigen, sondern auch besonders den kologisch-nachhaltigen Aspekt berücksichtigen. Auf diesem Hintergrund stellen Sie sich bitte eine Ta- el Schokolade vor, die ein Produkt aus fairem Handel st. Die Rohstoff- bzw. Zutatenlieferanten dieser Scho- olade sind Partner aus Bolivien, der Dominikanischen epublik, Paraguay und den Philippinen. In diesen Ent- icklungsländern und noch vielen mehr wird in vielen rojekten des fairen Handels ökologische Landwirt- chaft betrieben. Die Schokoladen werden von einer un- bhängigen Kontrollstelle überprüft. Das gilt für weitere rodukte wie getrocknete Früchte, für Nüsse, für Kaffee nd für Tee. Natürlich, und das ist richtig, setzt die EU-Richtlinie eine Höchststandards an. Das ist aber auch nicht das iel: Das Biosiegel ist eine Orientierungshilfe für die erbraucher. Es geht international um eine möglichst inheitliche und glaubwürdige Zertifizierung im Bereich er ökologischen Landwirtschaft. Seit der Einführung es Biosiegels ist die Zahl der Bioprodukte gewachsen. Die Richtlinie sagt aber nicht, dass die verschiedenen ersteller nicht über die Kriterien des Biosiegels hinaus- ehen dürfen. So haben zum Beispiel Produkte des fai- en Handels aus Nordindien, aber auch aus Sri Lanka ein usätzliches Siegel des Ökoverbandes Naturland. Ich reue mich darüber, dass zum Beispiel der Verein Natur- and e. V. sein Siegel nur an Produzenten vergibt, die uflagen hinsichtlich des ökologischen Landbaus erfül- en, die noch um ein Vielfaches strenger als die Anforde- ungen für das Biosiegel sind Ich selbst begleite mit vielen Freundinnen und Freun- en der internationalen Solidaritätsarbeit die Arbeit der chon genannten gepa und anderer Organisationen, die ich für die Anliegen des fairen Handels und der ökolo- ischen Produktion einsetzen. Ich freue mich darüber, ass die Themen, die mit dem Biosiegel, dem fairen andel und der ökologischen Produktion zusammenhän- en, eine immer stärkere Verankerung in der Gesell- chaft und seit einigen Jahren auch in der Politik gefun- en haben. Seit einigen Jahren ist ein deutlicher ewusstseinswandel in der Bevölkerung zu beobachten. iele Menschen haben verstanden, was sie bewirken önnen, wenn sie nur ein paar Cent mehr für ihren Kaf- ee ausgeben und Kaffee kaufen, der mit dem Biosiegel nd mit dem „TransFair“-Siegel ausgezeichnet ist. Im- er mehr Menschen kaufen mittlerweile einen Teil ihrer ebensmittel in Biosupermärkten, Eine-Welt-Läden oder ie finden die Produkte in den zahlreichen Regalen mit iosiegel-Produkten im Discounter. Die Bundesregierung fördert seit einigen Jahren – zu ennen sind die zuständigen Ministerinnen Renate ünast und Heidemarie Wieczorek-Zeul – im Rahmen hrer Öffentlichkeitsarbeit den Gedanken des fairen Han- els und die ökologische Produktion. Zwei Initiativen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15065 (A) ) (B) ) nenne ich beispielhaft: erstens die Initiative „Echt ge- recht – Clever Kaufen“, zweitens die so genannte „fair- feels-good“-Kampagne. Beide Kampagnen haben mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Verantwortung für eine gerechtere Welt und die Verantwortung für die Schöpfung besonders betont. Damit werden die ehrgeizi- gen Ziele in den Bereichen Armutsbekämpfung, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit hervorgehoben. Im Übrigen: Es gab im November 2000 einen ein- stimmig vom Bundestag verabschiedeten Antrag „Frei- willige Agrar-Umwelt/Sozial-Zertifizierung für Ent- wicklungsländer“. Mit diesem Antrag haben wir gemeinsam internationale Zertifizierungssysteme und die damit verbundene Einführung von Qualitätssiegeln gefordert. Das dann später eingeführte Biosiegel ist ein herausragender Baustein für die Entwicklung, die wir damals im Auge hatten. Wir sind national; und interna- tional auf dem richtigen Weg. Es gibt erste Erfolge. Die Konzentration auf die Verstärkung eines nationalen An- satzes wäre bei allem Verständnis für die Förderung von regionalen und nationalen Produkten im Zuge einer re- gionalen und nationalen Vermarktung ein Rückschritt. Eine persönliche Anmerkung zum Schluss: In den meisten Gemeinden meines Wahlkreises finde ich in den Hofläden Produkte aus fairem Handel; das Gleiche gilt für die Bioläden in den Städten und Gemeinden. Gerade ist ein Produkt auf den Markt gekommen, ein Saft aus Äpfeln der Region und Mangos aus Entwicklungslän- dern, natürlich aus ökologischer Produktion. Das ist ein positives Beispiel. So kann es weitergehen. Wenn wir alle in diesem Sinne am gleichen Strang ziehen, viel- leicht können wir dann ja ein Markenkennzeichen finden – zunächst blau mit goldenen Sternen für Europa und dann die Symbole für die Vereinten Nationen – sodass die nationalen Kennzeichnungen überflüssig werden. Das passt zum Eine-Welt-Gedanken im Zeitalter der Globalisierung. Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute mit der Drucksache 15/4840 den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU mit Namen: „Das deutsche Biosiegel erfolgreich umsetzen.“ Die Überschrift hat leider nichts mit dem fol- genden Inhalt gemein. Die CDU/CSU war gegen das Biosiegel und nun will sie das erfolgreiche Wirken unse- rer Politik torpedieren. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Das Biosiegel ist ein Garant dafür, dass das ausgezeichnete Produkt nach den strengen Richtlinien der Gemeinschaft für den ökologischen Landbau erzeugt wurde. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Biosiegel ist weder ein patrioti- sches Bekenntnis – welches mit den Landesfarben zu hinterlegen ist – noch ein Markenzeichen oder ein Schutzwall für die Verbände des ökologischen Land- baus. Das Biosiegel ist vielmehr eine eindeutige und un- missverständliche Orientierung für den Verbraucher, der auf einen Blick weiß, was er von diesem Produkt zu hal- ten hat. Sie reden von unverzichtbaren Verbraucherinfor- mationen – das Biosiegel ist fast ein Musterbeispiel für Verbraucherinformation. Und es wirkt! c t w w g g p k s k v I w S k g b z g o W G r V E a te s s L s d n „ n la la s e r g s s A g D s in lu K g (C (D Umsatzsteigerungen wie im Ökolandbausegment su- hen ihresgleichen, täglich kommen Produkte und Un- ernehmen dazu, der Ökolandbau geht in die Breite, auch enn Sie ihn noch als Nischenproduktion kleinreden ollen. Meinen Sie wirklich, die großen Unternehmen der lobalen Ernährungsbranche würden so um Beteiligun- en kämpfen, wenn da nicht ein entsprechendes Markt- otenzial dahinter stehen würde? Sie reden von Her- unftsnachweisen und meinen: Das Biosiegel wird zu tark und es muss gestutzt werden. Auf welchem Scho- oriegel steht, aus welchem Land der Kakao stammt, der erarbeitet wurde? Wo steht, dass verbackener Weizen hres Frühstücksbrötchens auf deutschem Boden ge- achsen sein muss? Was schlagen Sie hier eigentlich vor? Woher wissen ie, ob der Demeterreis aus Thailand oder Brasilien ommt? Angebaut wird er nach den strengen, wie Sie sa- en „höheren Produktionsstandards deutscher Ökover- ände“. Oder nehmen Sie den Naturlandverband, er ist wischen Ägypten und Vietnam weltweit tätig, welt- rößter Zertifizierer für Ökokaffee, bildet Kleinbauern- rganisationen aus und setzt sich für fairen Handel und eiterbildung im ländlichen Raum ein, sozusagen ein lobal-Fair-Player und das alles mit Stammsitz im baye- ischen Gräfelfing und nach unseren strengen deutschen erbandsrichtlinien. Wollen Sie das auch alles auf die tiketten pappen? Ich würde sagen: Sozialstandards sind uch unverzichtbare Verbraucherinformationen. Wuss- n Sie, dass Naturland Sozialrichtlinien erlassen hat? Natürlich sind viele Verbraucherinformationen wün- chenswert, doch erstens ist das Biosiegel hier der fal- che Ort und zweitens müssen diese Vorgaben auf alle ebensmittel übertragen werden. Hätten Sie die Aus- chussunterlagen dieser Woche gelesen, wüssten Sie, ass Deutschland – unsere Ministerin Künast – beim ächsten Agrarrat die Kommission auffordern will, Vorschläge für eine umfassende Herkunftskennzeich- ung für alle Lebensmittel vorzulegen“. Ihre Argumentation zum Schutz des deutschen Öko- ndbaus ist scheinheilig, da Sie keine Gelegenheit aus- ssen, den Einsatz der Grünen Gentechnik – im Wider- pruch zu allen Ökolandbauverbänden – zu fordern. Der Ökolandbau ist ein Marktsegment wie viele und r ist genauso dem Wettbewerb ausgesetzt wie alle ande- en Marktteilnehmer auch. Das Biosiegel ist nicht dazu eschaffen, deutschen Betrieben einen protektionisti- chen Marktvorteil zu verschaffen. Die Beurteilungsba- is ist ausschließlich das Gemeinschaftsrecht, dessen nforderungen alle Produkte gleich zu erfüllen haben. Sind hier Standards zu niedrig, so gebe ich Ihnen erne die Adresse für Änderungsforderungen in Brüssel. och geben Sie sich keine Mühe: Auf dieser Baustelle ind wir schon längst aktiv. Bereits im November 2001 hat die Bundesministerin einem Memorandum die europäische Weiterentwick- ng der Ökostandards eingefordert: Ausweitung des ontrollsystems, Gesamtumstellung, Futter überwie- end aus eigenem Betrieb, Verbot von konventionellem 15066 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Hühnermist und Gülle und anderes mehr. Das Dioxin im Ei aus Käfig- und Freilandhaltung haben Sie zur Grünen Woche entdeckt, das Biosiegel zur Biofach. Was soll dieser billige Aktionismus? Sie schaden nur der deut- schen Landwirtschaft. Marlene Mortler (CDU/CSU): In der Diskussion im Deutschen Bundestag zur großen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion über die Situation des ökologischen Land- baus in Deutschland am 1. Juli 2004 habe ich gefordert, dass das Biosiegel für die deutschen Ökobauern zur Erfolgsstory werden muss. In der Zwischenzeit ist die Entwicklung nicht stehen geblieben. Die Messe Nürnberg, der Veranstaltungsort, an dem heute die Biofach 2005 beginnt, hat im November 2004 in einer Pressemitteilung diese Entwicklung eindeutig beschrieben. Dort steht, dass die Biobranche weltweit deutlich zulegt. Bei manchen Produkten, so die Pressemeldung, san- ken die Erzeugerpreise, was zu heftigen Protesten der Bauern führte und einige Betriebe der Biolandwirtschaft sogar zur Aufgabe zwang. Der Bund Ökologische Le- bensmittelwirtschaft berichtet anlässlich der Biofach, dass erstmals die Zahl der Betriebe, die aus der ökologi- schen Landbewirtschaftung ausscheiden, die Zahl der Neu-Umsteller leicht übertroffen habe. Dies ist nicht Ge- genstand einer Erfolgsstory, sondern Ergebnis unzurei- chender Politik für den Ökolandbau. Ich werde heute aber nicht nur meine Kritik deutlich artikulieren, sondern auch aufzeigen, wie man die Politik für den Ökolandbau aus Sicht der Union verbessern kann. Ein wesentlicher Knackpunkt der von der Bundesre- gierung falsch gestellten Weiche ist das deutsche Biosie- gel. Es hat eine hohe Marktdurchdringung. Es hat sich etabliert. Aber es ist mit entscheidenden Mängeln für Er- zeuger und besonders auch für die Verbraucher verbun- den. Die Kriterien für das Biosiegel richten sich nach den aktuellen Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung. Mit dem deutschen Biosiegel können also Erzeugnisse gekennzeichnet werden, die entsprechend der EG-Öko- Verordnung produziert und kontrolliert werden. Es bein- haltet aber keine Informationen über die konkreten Produktionsstandards und über die Herkunft des Öko- produktes. Mit den aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen ist es also möglich, sowohl im Ausland er- zeugte Ökoprodukte mit dem deutschen Biosiegel zu kennzeichnen, als auch im Ausland erzeugte ökologi- sche Nahrungsmittelrohstoffe nach Deutschland einzu- führen, in Deutschland zu verarbeiten und die Endpro- dukte mit dem deutschen Biosiegel zu versehen. Der Verbraucher erfährt nichts über die Herkunft des Öko- produktes und über die darin enthaltenen Nahrungsmit- telrohstoffe. Außerdem ist der Verbraucher in dem „gu- ten“ Glauben, unter dem deutschen Biosiegel ein deutsches Bioprodukt zu kaufen. Wie bereits erwähnt, basiert das deutsche Bio-Siegel auf Grundlage der EG-Öko-Verordnung. Die deutschen Ökobauern produzieren aber im Gegensatz zu vielen ausländischen Ökobauern zumeist mit den höheren Pro- d n m g t t h Ö d d n e d n d K A V z j l C ö r s d p – v d n w m u l a d a l s a b s s d F L z E d u W d z P (C (D uktionsstandards deutscher Ökoverbände. Nach Mei- ung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag uss dies auch mit dem deutschen Biosiegel kenntlich emacht werden, erstens, weil die Verbraucherinforma- ion unzureichend ist, und zweitens, weil eine nachhal- ige Ausdehnung des Ökolandbaus in Deutschland be- indert wird. Denn Ministerin Künast betreibt kopolitik durch die Hintertüre. Wir wollen, dass sich er Verbraucher bewusst für Produkte entscheiden kann, ie vor seiner Haustüre wachsen. Ökologie und Regio- alität gehören für mich sehr stark zusammen. Vor diesem Hintergrund hat die CDU/CSU-Fraktion in schlüssiges Konzept zur Weiterentwicklung des eutschen Biosiegels entworfen. Neben der Konformität ach EG-Öko-Verordnung 2092/91 müssen weitere Pro- uktionskriterien verankert werden. Diese zusätzlichen riterien umfassen die Gesamtbetriebsumstellung, den usschluss konventioneller Wirtschaftsdünger sowie die erpflichtung der Fütterung von Grünfutter an Pflan- enfresser im Sommer und damit das Verbot der Ganz- ahressilagefütterung. Nur Ökolandbau, der diese zusätz- ichen Anforderungen erfüllt, wird nach Meinung der DU/CSU-Bundestagsfraktion dem Grundgedanken des kologischen Landbaus gerecht. Alles andere ist ein Ver- at an unseren Ökobauern! Darüber hinaus ist nach unserer Auffassung vorzu- chreiben, dass die Angabe der Herkunft als eigenstän- ige Information in Kombination mit dem Biosiegel ver- flichtend sein muss. Bei Eiern und bei Rindfleisch konventionell – schreibt es die EU schon verpflichtend or. Dabei sollte die Landesfarbe des Herkunftsgebietes em Biosiegel unterlegt werden. Pflanzliche Erzeug- isse müssen demnach auf der Anbaufläche in dem je- eiligen Herkunftsgebiet gewachsen sein. Bei Fleisch üssen die Tiere im jeweiligen Herkunftsgebiet geboren nd in einem landwirtschaftlichen Betrieb dieses jewei- igen Herkunftsgebietes gehalten worden sein. Ein Ver- rbeitungserzeugnis darf demnach das Biosiegel nur ann tragen, wenn mindestens 80 Prozent der Zutaten us dem jeweiligen Herkunftsgebiet stammen. Wir alle wissen, dass wir in einer zunehmend globa- isierten Welt leben. Deshalb geht es bei der Nachbes- erung des Biosiegels nicht darum, ausländische Ware uszugrenzen. Das heißt, die Verwendung des nachge- esserten Biosiegels für Produkte aus anderen Mitglied- taaten muss wie bisher ohne Einschränkung möglich ein. Vielfalt beim Essen ist auch Lebensqualität In einem Artikel der „Welt“ vom 20. Januar 2005 hat ie Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband, rau Edda Müller, zur missverständlichen und unklaren ebensmittelkennzeichnung klar Stellung bezogen. Ich itiere: „Schönfärbende Worte vermitteln das gewisse xtra, halten aber oft nicht, was sie versprechen“. Genau as ist der Punkt! Der Verbraucher braucht eindeutige nd zusätzliche Informationen, damit er wirklich eine ahlfreiheit hat. Der Verbraucher hat ein Recht darauf! Natürlich ist es unabdingbar, diese Nachbesserung es Biosiegels im Einvernehmen mit der Wirtschaft an- upacken. Deshalb habe ich gestern im Rahmen eines ressegesprächs mit wichtigen Wirtschaftsvertretern die- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15067 (A) ) (B) ) ses Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit großem Erfolg! Unser Konzept stellt dem Verbraucher mehr In- formationen über die Herkunft der Ökoprodukte zur Ver- fügung und es sorgt für Standards, die der Ökolandbau beachten muss, wenn man es mit dem Ökolandbau ernst meint. Wo sind eigentlich Ihre Prinzipien geblieben? Nach- haltiges Denken und Handeln sind für Sie inzwischen Fremdwörter. Mit Ihrer Politik führen Sie den Grund- gedanken der Agenda 21, den Grundgedanken des öko- logischen Landbaus, ad absurdum. Wo bleibt Ihre Ge- samtbilanz? Wo bleibt Ihr ganzheitlicher Ansatz? Sie schauen schon längst nicht mehr durch die Brille unserer Ökobauern, Sie schauen durch die Brille des Macht- erhalts! Ich denke an Ihre Worte in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Februar 2005: „Im Handel gibt es einen richti- gen Schub bei Bioprodukten, der Markt brennt!“ Unsere Biobauern und unsere Verbraucher brennen auch! Und sie brennen noch mehr, wenn sie hören, dass Ihr Ministe- rium gegen Haushaltsrecht verstoßen hat, weil Sie Geld aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau für Ihre Selbstdarstellung, für Ihre politische Grundausrich- tung zweckwidrig missbraucht haben; so der Bundes- rechnungshof zweimal, weil Sie es das erste Mal nicht glauben wollten. Ihre Politik ist in ein gefährliches Fahrwasser geraten. Ihre Glaubwürdigkeit leidet immer mehr, wie auch die Reaktionen auf den Fischer-Erlass zeigen. Sie werfen uns vor, den Standort Deutschland schlecht zu reden. Aber Sie machen und Sie regieren ihn schlecht! Ent- scheiden Sie sich also schnell, ob Sie eine Agrarwende mit den Biobauern und mit den Verbrauchern wollen oder gegen sie. Unser Antrag zeigt den richtigen Weg dorthin. Er ist glaubwürdig und er ist zukunftsweisend. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich freue mich, dass wir heute endlich einmal ei- nen Antrag der CDU/CSU diskutieren können, der die ökologisch wirtschaftenden Betriebe ernst nimmt, an- statt ihnen aus parteipolitischem Kalkül mutwillig Steine in den Weg zu werfen, wie es die Opposition leider zu jeder sich bietenden Gelegenheit tut – nicht wahr Frau Klöckner und Herr Goldmann? „Die Union entdeckt die Biobauern“ titelte die „Süd- deutsche Zeitung“ gestern. Der Deutsche Bauernverband teilt heute mit: Die gestiegene Verbraucherakzeptanz für Bioprodukte sei auch dem Biosiegel zu verdanken, das für Markttransparenz sorge. Ich finde es gut, wenn Sie endlich anerkennen, dass wir es hier mit einer ernst zu nehmenden Branche mit riesigem Potenzial zu tun ha- ben. 3,5 Milliarden Euro Umsatz, mehr als 10 Prozent Zuwachs im letzten Jahr trotz genereller Kaufzurückhal- tung. Rewe ist dabei, eine eigene Biokette aufzubauen. Jeden Monat machen bundesweit neue Biomärkte auf. Heute begann in Nürnberg die weltgrößte Biomesse, die Biofach. Zwei Drittel der Aussteller sind internatio- nale Händler. Der brasilianische Minister Rodrigues ist Hauptgast der Messe und Brasilien Partnerland. Viele Länder unterstützen ihre Produzenten aktiv bei der Teil- n s u b u t l p f e B d J v s M c d 1 M D z v M V t n N s g e d H s m B e o V d M L Q a w B f n s P k t (C (D ahme an der Biofach, damit sie sich diesen Markt er- chließen können. Da ist richtig Musik drin. So etwas muss man doch nterstützen, anstatt zu sagen: Weil die Künast dafür ist, in ich dagegen – schon aus Prinzip. Katastrophal ist das Signal von Brandenburg, Sachsen nd Baden-Württemberg, ausgerechnet in solch einer Si- uation als Land aus der Umstellungsförderung für die andwirtschaftlichen Betriebe auszusteigen. Ich weiß nicht, ob allen klar ist, wie viele Arbeits- lätze mittlerweile am Ökolandbau hängen. Der Bund ür Ökologische Lebensmittelwirtschaft stellte kürzlich ine interessante Rechnung vor: Die Agrogentechnik- ranche beschäftigt in Deutschland nach einer Studie es Wirtschaftsanalyseunternehmens Ernst & Young im ahr 2003 weniger als 2 000 Personen bei einem Umsatz on nur 150 Millionen Euro. Dagegen ist die ökologi- che Landwirtschaft ein boomender Wirtschaftssektor: it 3,5 Milliarden Euro jährlich liegt er um ein Vielfa- hes über dem der Agrogentechnik-lndustrie. Die Zahl er Beschäftigten hat sich in den letzten zehn Jahren auf 50 000 Personen verdoppelt. Ich freue mich, dass Frau ortler den Erfolg des Biosiegels ausdrücklich betont. ie von ihr genannte Zahl von mehr als 20 000 gekenn- eichneten Produkten ist in der Tat eindrucksvoll. Dieser Antrag zeigt, dass Frau Mortler durchaus viel on der Praxis des ökologischen Landbaus versteht. eine Frau und ich stehen seit 1983 bei Bioland unter ertrag und ich weiß daher um die Probleme, die die un- erschiedlichen Standards mit sich bringen. Es ist für uns icht immer leicht, uns als Premiummarke gegen No- ame-Bioprodukte durchzusetzen. Ich erinnere mich sehr gut an die Entstehungsge- chichte des Biosiegels: Damals haben alle mit am Tisch esessen im Ministerium: die Arbeitsgemeinschaft bäu- rliche Landwirtschaft, der Deutsche Bauernverband, ie Bioanbauverbände, die Verbraucherverbände und der andel. Zwei Linien wurden dabei diskutiert: erstens ein tarkes nationales Zeichen auf Grundlage der Arbeitsge- einschaft Ökologischer Landbau, was vor allem der auernverband unterstützte, oder zweitens ein starkes uropäisches Zeichen auf Grundlage der EU-Bio-Ver- rdnung. Die Mehrheit der Verbände, insbesondere die erbände mit den höchsten Standards, hat damals für en zweiten Weg gestimmt. Darüber kann man geteilter einung sein. Aber die Entscheidung ist so gefallen. etztlich ermöglichen wir damit auch weiterhin einen ualitätswettbewerb im Ökosektor. Wenn ich sehe, wie international sich dieser Markt uf der Biofach präsentiert, so glaube ich, dass es richtig ar, sich für ein Zeichen auf Basis der einheitlichen EU- ioverordnung zu entscheiden, deren Standards übrigens ür jeden nachlesbar sind. Separatismus, den Bayern ja icht fremd, wäre die falsche Antwort auf diese dynami- che Marktentwicklung. Was die Herkunft angeht, so haben wir in der Tat das roblem, dass wir bisher außerhalb der EU die Her- unftskennzeichnung nur in sehr wenigen Ausnahmesi- uationen zwingend vorschreiben können. Das verbietet 15068 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) uns eine EU-Verordnung mit dem klangvollen Namen „Lebensmitteletikettierungsrichtlinie“. Ministerin Renate Künast verhandelt in Brüssel eine entsprechende Änderung dieser Richtlinie – und insge- heim weiß ja auch die Opposition, auch wenn sie das jetzt gleich mit lauter Empörung zurückweisen wird, dass niemand von uns allen in Brüssel mehr durchsetzen kann als Renate Künast. Im Übrigen, Frau Kollegin Mortler, ist es heute schon jedem Hersteller möglich, freiwillig neben dem Biosie- gel zum Beispiel die deutsche Fahne als Herkunftssym- bol anzubringen. Wenn wir, wie Sie fordern, die EU-Standards für Bio- produkte weiter anheben wollen, dann müssen wir das in Brüssel tun, nicht in Berlin. Insofern machen Ihre Forde- rungen hier keinen Sinn. Sie sehen, wir sind jederzeit gern bereit, über die – wie Sie schreiben – „nachhaltige Ausdehnung des öko- logischen Landbaus in Deutschland“ zu sprechen. Ich mache das seit 20 Jahren und ich freue mich, wenn wir das in Zukunft gemeinsam tun! Hans-Michael Goldmann (FDP): Bio ist nicht gleich Bio. Ökoprodukte nach der EG-Öko-Verordnung – und damit auch nach dem deutschen Biosiegel – müs- sen weniger strengen Kriterien genügen als solche, die von deutschen Landwirten produziert werden. Dies spie- gelt sich jedoch in dem deutschen Biosiegel nicht wider. Damit können alle Produkte ausgezeichnet und bewor- ben werden, die „nur“ den europäischen Standards genü- gen. Damit geraten deutsche Landwirte ins Hintertref- fen. Sie müssen mit Produkten aus aller Welt konkurrieren, die mit dem deutschen Biosiegel ausge- zeichnet sind, obwohl sie mehr Aufwand betreiben müs- sen, um ihre Produkte als „Bio“ oder „Öko“ in Deutsch- land herstellen und vertreiben zu können. Die FDP hat Frau Künast, von Anfang an gewarnt, mit dem deutschen Biosiegel die für die deutschen Öko- bauern traditionell strengen Anbaurichtlinien zu unter- laufen. Sie haben mit dem Öko-Kennzeichengesetz die deutschen Landwirte vor große Probleme gestellt. Bioprodukte, die nach den deutschen Standards pro- duziert und veredelt werden, sind Premiumprodukte. Diesen Standortvorteil müssen wir nutzen. Das deutsche Biosiegel weckt beim Verbraucher deshalb den Ein- druck, es handelte sich um Waren mit besonderer Quali- tät. Doch durch das Öko-Kennzeichengesetz können auch Waren mit dem deutschen Biosiegel ausgezeichnet werden, die eben „nur“ nach EU-Standards produziert und hergestellt werden. Viel sinnvoller wäre es doch, das deutsche Biosiegel nur an solche Produkte zu vergeben, die auch nach den deutschen Biostandards hergestellt werden. Damit kann das deutsche Biosiegel zu einem echten Marketing- instrument gerade für die heimische Landwirtschaft wer- den. S d n h k k c z a P d s c e h k V c V e b s n w d k b m d V c – s e d q z s I s z z z c d d l A (C (D Natürlich wird daneben die Auszeichnung nach EU- tandards bestehen bleiben müssen, weil das EU-Recht ies gebietet. Produkte, die nach der EG-Öko-Verord- ung produziert werden, müssen in Deutschland weiter- in entsprechend gekennzeichnet vertrieben werden önnen. Doch durch Einführung besonderer Qualitäts- riterien für das deutsche Biosiegel wird dem Verbrau- her deutlich vor Augen geführt, dass mit diesem ausge- eichnete Produkte ein Plus an Qualität und Kontrolle ufweisen. Selbstverständlich müssen auch ausländische rodukte, insbesondere aus anderen EU-Mitgliedstaaten, as deutsche Biosiegel verwenden dürfen, sofern die trengen Auflagen ausnahmslos erfüllt werden. Die Herkunft eines Lebensmittels ist für die Verbrau- her ein wichtiges Kriterium. Wir haben das gerade in iner Kleinen Anfrage, die wir diese Woche eingebracht aben, nochmals ausdrücklich betont. Die Herkunfts- ennzeichnung ist aber nicht Sache des Biosiegels. Die erbraucher brauchen klare und eindeutige Kennzei- hen, keine Multifunktionskennzeichen, die nur neue erwirrung stiften. Das Biosiegel gibt Auskunft über ine bestimmte Produktionsform – und hoffentlich als- ald über die Eigenschaft als Premium-Ökoprodukt nach trengen deutschen Standards. Die Herkunftskennzeich- ung aber muss eigens erfolgen. Auch hierin liegt ein ichtiges Marketinginstrument für die Landwirtschaft, ie mit regionalen Produkten und Spezialitäten werben ann. Nach der Vorstellung der Liberalen wird sich der Le- ensmittelmarkt in alle Richtungen diversifizieren. Da- it in der großen Vielzahl unterschiedlicher Produkte er Verbraucher eine Leitlinie finden kann, sind klare orgaben für Kennzeichnungen notwendig. Kennzei- hen müssen Auskunft über die Art der Produktion zum Beispiel nach ökologischen Standards –, die be- ondere Qualität eines Produkts – zum Beispiel durch in verbessertes deutsches Biosiegel als Premiumpro- ukt – und die Herkunft – zum Beispiel durch konse- uente Anwendung der europäischen Herkunftskenn- eichnungsmöglichkeiten – geben. Mehr Transparenz chafft Vertrauen und gibt den Verbrauchern notwendige nformationen für eine aufgeklärte und mündige Ent- cheidung über ihre Lebensmittel. Es ist an der Zeit, einmal gründlich über diese Kenn- eichnungsregelungen zu diskutieren und an Lösungen u arbeiten, um der heimischen Landwirtschaft Chancen u eröffnen und das Informationsinteresse der Verbrau- her zu bedienen. In diesem Sinne ist die FDP-Fraktion gerne bereit, in en anstehenden Beratungen des vorliegenden Antrags er Unionsfraktion sich des Themas einmal grundsätz- ich anzunehmen. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung bestimmter Altforderungen (Altfor- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15069 (A) ) (B) ) derungsregelungsgesetz – AFRG) (Tagesord- nungspunkt 17) Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute beschäftigen wir uns mit dem Altforderungsrege- lungsgesetz, einem Gesetz, bei dem nicht gleich auf den ersten Blick ersichtlich ist, was sich dahinter verbirgt, ei- nem Gesetz, welches aus lediglich drei Artikeln besteht, wobei der letzte das In-Kraft-Treten regelt. Die Kürze des Gesetzes legt die Vermutung nahe, dass es sich um eine einfache, übersichtliche Norm han- delt. Ebenso drängt sich zunächst einmal die Frage auf, ob es sich überhaupt lohnt, ein Gesetz mit nur drei Arti- keln zu verabschieden. Und spätestens an diesem Punkt scheiden sich die Geister. Wir Grüne befürworten den vorliegenden Gesetzes- entwurf; denn er wird bei einer hochkomplexen Materie im Bereich der Alteigentumsfragen für Rechtssicherheit sorgen. Was verbirgt sich hinter dem AFRG? Grundlage ist zunächst einmal die Tatsache, dass der Bund nach Art. 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages den gesetzlichen Auftrag hat, die Forderungen des ehemaligen DDR- Staatshaushaltes für das Finanzvermögen geltend zu ma- chen. Hierzu gehören auch Forderungen von Kreditinsti- tuten und Versicherungen, die durch besatzungsrechtli- che und -hoheitliche Maßnahmen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. Art. 1 des AFRG regelt, dass die Forderungen dem Bund, genauer gesagt: dem Entschädigungsfonds, zuste- hen. Dieser Klarstellung bedarf es, nachdem der BGH darauf hingewiesen hat, dass Enteignungsmaßnahmen eines Staates nur Vermögenswerte erfassen können, die auf seinem Staatsgebiet belegen sind. Rechtsunsicherheit entstand dadurch in den Fällen, in welchen Kreditinstitut und Eigentümer zum Zeitpunkt der Enteignung im Wes- ten wohnten, das dinglich gesicherte Grundstück hinge- gen im Osten belegen war, denn unter Umständen kann bei schuldrechtlichen Forderungen eine von der Bele- genheit des Grundstückes abweichende Belegenheit der Forderung gegeben sein, so zum Beispiel, wenn auf den Wohnsitz des Eigentümers als Schuldner abgestellt wird. Wenn aber von Forderungen im Westen auszugehen wäre, hätte eine Enteignung nicht erfolgen können. Da- mit wären die ursprünglichen Gläubiger noch immer Forderungsinhaber, gehörten die Forderungen nicht zum Finanzvermögen gemäß Art. 22 Abs. 1 Einigungsver- trag – würden wir nicht mit diesem Gesetz die Forderun- gen für die Zukunft dem Entschädigungsfonds zuweisen. Auf diese Regelungsmöglichkeit hat der BGH aus- drücklich hingewiesen. Eine solche Regelung ist auch sachgerecht, da die Kreditinstitute für jene Forderungen bereits entschädigt worden sind, Ausgleichsforderungen von den alten Bundesländern erhalten und ihre ursprüng- lichen Forderungen an das Schuldnerland der Aus- gleichsforderung abgetreten haben. Der Bund hat die Ausgleichsforderung überwiegend getilgt; soweit nicht, w g d a H s s r r G n f A g g G m h w d l b z r = w k s R n n G n d s w G n n d d s s z b f r s l h h g (C (D ird ein Ausgleich für die Länder aus Vereinfachungs- ründen außerhalb dieses Gesetzes stattfinden. Bis zur zitierten Rechtsprechung des BGHs wurden ie Forderungen als Finanzvermögen angesehen und uch geltend gemacht; offen stehen noch Forderungen in öhe von etwa 5 Millionen Euro, die zumindest wirt- chaftlich dem Bund zustehen. Da die Existenz der Forderungen als solche nicht trittig ist, lediglich Unsicherheit hinsichtlich des Forde- ungsinhabers besteht, muss nicht zuletzt auch im Inte- esse der betroffenen Schuldner Klarheit hinsichtlich des läubigers geschaffen werden. Damit werden künftig icht nur Zahlungsverweigerungen, sondern auch Rück- orderungen vermieden werden. Art. 2 des AFRG bezieht sich auf die Behandlung der ltforderungen im Zusammenhang mit der Rückübertra- ung ursprünglich belasteter ehemaliger Unternehmens- rundstücke und stellt klar, dass trotz Untergang der rundpfandrechte die Forderungen – das Gesamtvolu- en wird mit etwa 6,5 Millionen Euro veranschlagt – eute noch bestehen und auch dann zu begleichen sind, enn die an sich vorgesehene Anrechnung im Entschä- igungsverfahren fehlschlägt. Ungleichbehandlungen bestehen derzeit, da Verbind- ichkeiten im Falle der Unternehmensschädigung nicht ei der Restitution der Vermögenswerte, sondern als Ab- ugsposten bei der Bemessung der Entschädigung be- ücksichtigt werden. Diese Anrechnung (Entschädigung Einheitswert des Unternehmens x 1,5–Grundstücks- ert zum Zeitpunkt der Rückübertragung–Verbindlich- eiten) schlägt aber regelmäßig wegen des hohen Grund- tückswertes fehl. Dies hat zur Konsequenz, dass die estitutionsberechtigten im Vergleich zu denjenigen, die ur auf eine Entschädigung verwiesen sind, unverhält- ismäßig bevorteilt werden. Sie erhalten nicht nur ein rundstück oder einen Teil davon zurück, sondern auch och lastenfrei. Indem durch Art. 2 ein Leistungsanspruch zugunsten er Gläubiger von Forderungen, deren Anrechnung fehl- chlägt, in Höhe dieses Fehlschlagens geschaffen wird, erden Ungleichbehandlungen ausgeschlossen, das vom esetzgeber Gewollte durchgesetzt. Es werden auch icht etwa neue Benachteiligungen eingeführt. Zum ei- en sind Doppelleistungen durch Anrechnung sowie urch Zahlung ausgeschlossen. Zum anderen wird, da ie ursprüngliche Forderung nach wie vor besteht, insbe- ondere der Wegfall der dinglichen Sicherung den Be- tand der Forderung nicht berührt hat, keineswegs ein usätzlicher Zahlungsanspruch geschaffen, sondern eine ereits vorhandene Zahlungsverpflichtung neu geregelt. Auch wenn dieses AFRG für den Entschädigungs- onds lediglich die rechtliche Grundlage schafft, Forde- ungen in relativ geringem Umfang geltend zu machen, o darf dies kein Grund sein, den Gesetzentwurf abzu- ehnen, zumal auch die Beseitigung von Ungleichbe- andlungen und die Schaffung von Rechtssicherheit ohe Werte darstellen, die als solche Gesetze rechtferti- en. 15070 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Abziehbarkeit von Aufwendungen zur Altersvorsorge (Tagesor- dungspunkt 18) Horst Schild (SPD): Die Unionsfraktionen beab- sichtigen mit ihrem Antrag, die Abziehbarkeit von Auf- wendungen für die so genannte Rürup-Rente über den im AltEinkG gesteckten Rahmen auszuweiten. Sie fordern den § 10 Abs, 2 EStG so zu modifizieren, dass Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente unabhän- gig davon abziehbar sind, an welchen Anbieter des Al- tersvorsorgeproduktes sie geleistet werden. Die SPD-Fraktion signalisiert ihre Diskussionsbereit- schaft gegenüber diesem Anliegen. Wir sagen aber deutlich, an den im Gesetz genannten Kriterien für die Rürup-Rente halten wir fest. Sie darf weiterhin nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht be- leihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und keinen Anspruch auf Auszahlungen begründen. Wir sollten in der weiteren Beratung klären, ob aus Gründen der Wettbewerbsneutralität zwischen Versiche- rungs- und Investmentfondsanbietern die Auflage von Produkten zur Alterssicherung möglich ist, wenn der Ausschluss der Vererbbarkeit und die anderen in § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG genannten Voraussetzungen vorlie- gen, Durch diesen Wettbewerb könnte Produktvielfalt und Preiswettbewerb für den Anlieger sichergestellt werden. Die Union stellt in ihrem Antrag fest: Der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge kommt angesichts der demographischen Entwick- lung in Deutschland eine immer größere Bedeutung zu. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteue- rung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes sind erste Schritte in die richtige Richtung unternom- men, um die Attraktivität kapitalgedeckter privater Altersvorsorge zu erhöhen. Trotz dieser Feststellung haben sich CDU/CSU im Deutschen Bundestag bislang jeder politischen Mitver- antwortung bei den Entscheidungen dieses Hauses zur Einführung der kapitalgedeckten privaten Altersvor- sorge und zur Verbesserung der betrieblichen Altersvor- sorge entzogen. Nicht genug damit, haben sie in der Vergangenheit insbesondere gegen die neu geschaffenen Möglichkeiten der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge polemisiert und die Menschen verunsichert. Nach einer Anfang des Jahres veröffentlichten Umfrage des Instituts für Demo- skopie Allensbach haben 80 Prozent der Befragten bis- lang keine Kenntnis von der Rürup-Rente. Das muss sich ändern. Lassen Sie uns zukünftig gemeinsam dafür werben, dass sich die Situation im Interesse der Alters- vorsorge der Bürgerinnen und Bürger verbessert. a v h b ti n g s d h d w g s w k a S g b a te B k m e p E C „ T n V u tu s li z in d d z s A d h g D te m w N (C (D Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Mit der Ver- bschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde im ergangenen Jahr die einkommensteuerrechtliche Be- andlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alters- ezügen neu geordnet. Die CDU/CSU-Bundestagsfrak- on hat dem schrittweisen Übergang zu einer achgelagerten Besteuerung von Renteneinkünften zu- estimmt, da die Einzahlungen und Sparbeiträge für die pätere Rente ebenfalls in Stufen steuerfrei gestellt wur- en. Allerdings haben wir dem Gesetz in seiner Gesamt- eit nicht zugestimmt, weil insbesondere die private und ie betriebliche Altersvorsorge erhebliche Defizite auf- iesen. Heute geht es erneut um die Fragen, die auch im ver- angenen Jahr während der Debatte eine große Rolle pielten: Welche Altersvorsorgeprodukte können ge- ählt werden? Welche Beiträge für diese Altersvorsorge önnen steuerfrei eingezahlt werden? Die jetzige Regelung sieht so aus, dass nach der Ver- bschiedung des Alterseinkünftegesetzes auf der einen eite Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherun- en, den landwirtschaftlichen Alterskassen sowie den erufsständischen Versorgungseinrichtungen und auf der nderen Seite Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeck- n Altersversorgung – so genannte Rürup-Rente oder asisrente – als Sonderausgaben abgezogen werden önnen. In der parlamentarischen Beratung haben wir uns da- als geeinigt. Während in dem ursprünglichen Gesetz- ntwurf nur Versicherungsprodukte als Altersvorsorge- rodukte zugelassen waren, wurde auf diese inschränkung entsprechend einer Forderung der CDU/ SU-Bundestagsfraktion verzichtet. Der Ausdruck Versicherungsunternehmen“ wurde deshalb aus dem ext herausgenommen und durch die neutrale Bezeich- ung „Verträge“ ersetzt. Der Wille des Gesetzgebers, die orschrift wettbewerbsneutral zu fassen, wurde damit mgesetzt. Damit sollte ein Wettbewerb um die leis- ngsfähigsten Finanzprodukte eröffnet werden. Voraus- etzung war die Garantie einer lebenslangen Rente. Nach Abschluss der Beratungen wurde ein handwerk- cher bzw. redaktioneller Fehler festgestellt. Denn be- üglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge wird § 10 Abs. 2 Einkommensteuergesetz festgehalten, ass nur die Beiträge als begünstigt bezeichnet werden, ie an Versicherungsunternehmen geleistet werden. Mit dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ur Abziehbarkeit von Aufwendungen zur Altersvor- orge fordern wir nun, dass die Vorschrift des § 10 bs. 2 des Einkommensteuergesetzes so angepasst wird, ass die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente unab- ängig davon abziehbar sind, an welchen Anbieter sie eleistet werden. Angesichts der demographischen Entwicklung in eutschland kommt der kapitalgedeckten privaten Al- rsvorsorge eine immer größere Bedeutung zu. Deshalb uss um die Zustimmung der Verbraucher geworben erden und den Wünschen Rechnung getragen werden. icht alle Verbraucher wollen ihre private Altersvor- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15071 (A) ) (B) ) sorge ausschließlich auf Versicherungsprodukte konzen- trieren. Erst die Streuung auf eine Vielzahl unterschiedli- cher Produkte ermöglicht ein Altersvorsorgevermögen mit gänzlich unterschiedlichem Risiko/Rendite-Profil. Die Finanzdienstleister müssen in einen Wettbewerb untereinander eintreten, in dem alle Qualitätsaspekte der Anlageprodukte auf dem Markt einander transparent ge- genübergestellt werden können. Dazu benötigen wir eine produktneutrale Definition der Altersvorsorgeinstru- mente und somit eine wettbewerbsneutrale Fassung des § 10 des Einkommensteuergesetzes. Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass die Steuervorteile für die Kapitallebensversicherung aufge- hoben wurden. In der Begründung betonte die Bundesre- gierung ausdrücklich, dass durch steuerliche Förderun- gen gegen das vom Gesetzgeber explizit genannte Ziel, Wettbewerbsbeschränkungen abzubauen, verstoßen werde. Eine Emnid-Umfrage für den Allgemeinen Wirt- schaftsdienst – AWD – vom Februar 2005 hat gezeigt, dass von 1 000 Befragten nur 20,7 Prozent der jetzigen Form der Rürup-Rente zustimmen. Insbesondere die mangelnde Vererbbarkeit und Beleihbarkeit und das Ver- bot der Kapitalisierbarkeit werden als Gründe genannt. Es ist deshalb wichtig, dass die Attraktivität einer priva- ten Altersvorsorge nicht zusätzlich durch Konzentration auf ein Versicherungsprodukt bzw. auf einen engen Leibrentenbegriff beschränkt wird. Das Ziel ist daher – so war es auch bei der Verab- schiedung des Alterseinkünftegesetzes formuliert –, eine steuerrechtliche Gleichbehandlung aller Altersvorsorge- produkte zu erreichen. Hierzu gehören zum Beispiel auch Fondssparpläne und Banksparpläne, welche eine Auszahlung des Kapitals gemäß den Vorgaben frühes- tens ab dem 60. Lebensjahr in Form von lebenslangen Auszahlplänen bzw. lebenslangen Renten vorsehen. Der mündige Verbraucher sollte gerade hier ermutigt wer- den, verschiedene Möglichkeiten der kapitalgedeckten Altersvorsorge abzuwägen, um die für seine persönliche Situation passende Form zu wählen. Die jetzige Be- schränkung der nachgelagerten Besteuerung auf einen engen Leibrentenbegriff ist nichts anderes als eine Be- vormundung der Bürgerinnen und Bürger. Es stehen dem auch keine haushaltspolitischen Gründe entgegen, da sich der persönliche Sonderausga- benabzug nicht erhöhen würde, sondern lediglich auf mehrere Anlageformen verteilt werden könnte. Zudem ist nicht einzusehen, dass bei der Riester- Rente, die ja gerade die reduzierten Renten aus der ge- setzlichen Rentenversicherung kompensieren soll, auf ein breites Anlagespektrum zurückgegriffen werden kann, während die Rürup-Rente den starken Einschrän- kungen auf Versicherungsprodukte unterliegen würde. Es ist auch nicht einsehbar, dass eine fondsgebundene Rentenversicherung, also ein Fondssparplan im Mantel eines Versicherungsvertrages, als Vorsorgeplan akzep- tiert wird, während einem Banksparplan oder In- vestmentsparplan die Anerkennung als Vorsorgeprodukt verwehrt wird. Alle Produkte müssen die lebenslange R g l f g s t d f K w v w t A z § s h g f t n v t B d s t b d g d b m s s v b E V T K a A v d l d V R (C (D ente garantieren und müssen deshalb entsprechend leich behandelt werden. Alle Vorsorgeprodukte unter- iegen den Bedingungen, dass der Anbieter eine Garantie ür das eingezahlte Kapital sowie eine lebenslange Rente ewährleistet. Die jetzige Gesetzeslage entspricht nicht dem ur- prünglichen Willen des Gesetzgebers. Der Steuerpflich- ige wählt nicht das passende Produkt, sondern entschei- et, welches Produkt steuerlich vorteilhafter ist. Dies ührt erneut zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Begründung der nachgelagerten Besteuerung mit onzentration auf Leibrenten kann nicht nachvollzogen erden. Die damit verbundene Einschränkung der Sou- eränität der Bürger ist weder aus sozialen noch aus irtschaftlichen oder haushaltspolitischen Gründen ver- retbar. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Mit diesem Antrag zur bziehbarkeit von Aufwendungen zur Altersvorsorge ielt die Fraktion der Union darauf, die Vorschrift des 10 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes so anzupas- en, dass Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente unab- ängig davon abziehbar sind, an welchen Anbieter sie eleistet werden. Hierzu möchte ich zunächst für die Fraktion der FDP esthalten, dass wir es nach wie vor für einen fundamen- alen Fehler halten, dass die so genannte Rürup-Rente icht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht eräußerbar und nicht kapitalisierbar gestaltet ist. Frak- ionsübergreifend sind wir der Meinung, dass wir den ürgern die Empfehlung geben sollen, sich nicht nur auf ie Rente als einzige Einnahmequelle im Alter zu verlas- en. Wir müssen die Bürger auffordern, zusätzliche Al- ersvorsorge zu betreiben. Dies fällt derzeit naturgemäß esonders schwer, weil durch die Politik von Rot-Grün as verfügbare Einkommen der Menschen in den ver- angenen Jahren nicht nennenswert gestiegen ist. In der Praxis erleben wir insbesondere von Rot-Grün, ass dazu aufgefordert wird, private Altersvorsorge zu etreiben. In Wirklichkeit werden aber alle Instrumente, it denen dieses geschehen kann, erheblich einge- chränkt und in ihrer Attraktivität so weit reduziert, dass ie kaum noch Anreiz bieten, zusätzliche private Alters- orsorge zu betreiben. Dieses gilt zum Beispiel für neu abgeschlossene Le- ensversicherungsverträge ab 2005. Bislang waren die rträge aus den Lebensversicherungen steuerfrei. Für erträge ab dem 1. Januar 2005 werden wesentliche eile davon steuerpflichtig. Zudem hat die rot-grüne oalition gemeinsam mit der Union beschlossen, dass uf Lebensversicherungen und Betriebsrenten mit der uszahlung ab dem 1. Januar 2005 der volle Kranken- ersicherungsbeitrag gezahlt werden muss. Das heißt, ie angesparten Beträge werden einer zusätzlichen Be- astung unterzogen. Dieses schmälert die Attraktivität er Direktversicherungen und Betriebsrenten. Die auch von der Bundesregierung angesetzte Zahl an erträgen für zusätzliche Altersvorsorge durch die ürup-Rente wird bei weitem nicht erreicht. Dieses 15072 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) müsste für alle Fraktionen des Deutschen Bundestages Anlass dafür sein, dass das Konzept der zusätzlich priva- ten kapitalgedeckten Altersvorsorge grundsätzlich über- arbeitet und mit weiteren Anreizen versehen werden sollte. Mit diesem Antrag greift die Union eine Facette die- ses Komplexes heraus. Hiernach ist im § 10 Abs. 2 Nr. 2 a Einkommensteuergesetz festgelegt, dass Voraus- setzung für den Abzug der Beträge für Vorsorgeaufwen- dungen ist, dass sie „an Versicherungsunternehmen“ ge- leistet werden. Schon im Vorgriff auf die Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bitte ich die Regierung um eine Stellungnahme, ob es sich bei dieser Regelung lediglich um ein redaktionelles Verse- hen handelt. Denn für diesen Fall haben wir die Mög- lichkeit, diese Regelung kurzfristig zu ändern. Für die FDP möchte ich vor der entsprechenden Bera- tung im Finanzausschuss schon feststellen, dass wir eine Förderung der privaten Altersvorsorge für zwingend not- wendig erachten. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir auch die Beratungen im Finanzausschuss konstruktiv begleiten. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 19) Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute den Ge- setzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes. Die wichtigsten Punkte, die wir ändern werden, lassen sich schnell auf den Punkt bringen: Es geht um eine vernünftige Regelung im Umgang mit parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln – hier herrscht weitgehend Einvernehmen. Es geht um die Aufzeichnungspflicht bei der Anwen- dung von Pflanzenschutzmitteln – auch hier ein erstaun- lich weit reichendes Einvernehmen. Gut, die einen möchten den Forst ausklammern, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dort verschwin- dend gering sein soll – doch seien wir mal ganz eifrig und sagen: Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist doch auch der Aufzeichnungsaufwand verschwindend gering! Sollte es jedoch mal zu einer Anwendung kommen, dann handelt es sich beim Forst doch um ein ökologisch deut- lich sensibleres Gut als das Ackerland. Hier muss mit großer Sorgfalt herangegangen werden und eine zeitnahe Aufzeichnung kann den Handelnden durchaus helfen, sich die problematischen Zusammenhänge deutlicher vor Augen zu führen und auf diese Weise ihr Problembe- wusstsein weiter zu schärfen. Andere rufen nach Vereinfachungen für Kleinbe- triebe, die jedoch oft aufgrund der ihnen möglichen tech- nischen Ausstattung und wegen ihrer bloßen Vielzahl fast problematischer sind als Großbetriebe, und noch m z Ü d r a w P G s d d V U m t Z s u P w L e d s l W s ü i d r w g d a Z m g g W t A J t g ü r b (C (D al andere möchten die kommunale Anwendung einbe- iehen in die Aufzeichnungspflicht – was durchaus eine berlegung wert ist. In der Summe muss aber festgehalten werden, dass in iesem Punkt Einigkeit besteht. Wo besteht noch Einigkeit? Zum einen in der Gebüh- enregelung. In der vorläufigen Zulassung nach § 15c – uch hier Einigkeit. Was bleibt, ist natürlich die Uneinigkeit. Doch was äre das auch für ein Bild, wenn wir keine strittigen unkte hätten. Sonst wären Sie als Opposition im runde ja vollkommen überflüssig. Uneinigkeit besteht vor allem in zwei Punkten: Einer- eits in der Verlängerung von Übergangsfristen für wi- errufene Pflanzenschutzmittel. Das halte ich aus Grün- en der Gefahrenvorbeugung im Sinne des orsorgeprinzips für wenig sinnvoll. Andererseits steht die Einvernehmensregelung des mweltbundesamtes mal wieder in der Diskussion. Hier uss ich feststellen, dass trotz einiger Verbesserungen atsächlich nicht alles reibungslos läuft. Wir werden die usammenarbeit und die Arbeitsabläufe bei der Zulas- ung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin aufmerksam nd kritisch beobachten. Ich bin sehr erfreut darüber, dass in den wichtigen unkten Einvernehmen besteht, denn in der Sache betten ir uns ein in eine Gesamtstrategie, die wir in unserem and und in Europa weiter nach vorne treiben. Nur um s noch einmal in Erinnerung zu rufen: In Europa wur- en im Jahr 2003 knapp 300 000 Tonnen aktive Wirk- ubstanz in Pflanzenschutzmitteln abgesetzt, in Deutsch- and 29 000 Tonnen. Das sind im Schnitt 1,7 Kilogramm irkstoff, die auf jeden Hektar deutscher landwirt- chaftlicher Nutzfläche verteilt werden. Wir alle wissen, ber welche Substanzen wir sprechen, und daher muss ch auch nicht betonen, dass der Umgang mit Substanzen ieser Art zu Recht reglementiert sein muss und Forde- ungen nach Lockerungen unverantwortlich sind. Vielmehr stellen wir nach wie vor fest, dass es immer ieder Verstöße gegen geltendes Pflanzenschutzrecht ibt, denn sonst dürften wir weder Rückstände im Pro- ukt noch in Gewässern oder Saumbiotopen finden. Sie lle wissen, diese Analysewerte sind unbestechliche eugen, und es ist an uns, diese Missstände auszuräu- en. Das breit abgestimmte und von der Praxis bereits an- enommene Reduktionsprogramm der Bundesregierung reift diesen Faden auf und wir müssen ihn in unseren ahlkreisen weiterspinnen. Das Prinzip „so viel wie nö- ig, so wenig wie möglich“ muss immer wieder an die nwenderbasis herangetragen und in den kommenden ahren weiterentwickelt werden. Eine künstliche Fron- enbildung ist hier vollkommen fehl am Platze, denn es eht schließlich um unser aller Umwelt. Schlagworte wie „Zwangsökologisierung“ schüren berflüssige Ressentiments, und, meine Damen und Her- en der Opposition, falls Sie es noch nicht bemerkt ha- en: Umweltsünder zu decken und die Schäden, soweit Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15073 (A) ) (B) ) überhaupt möglich, auf Kosten der Gemeinschaft zu be- heben, führt uns nicht weiter. Wir setzen darauf, die Ökologisierung der Landwirt- schaft in die Horizontale zu bringen. Ihre ewige Schwarz-Weiß-Malerei bringt uns da kei- nen Zoll weiter. Ob bei Dioxin in Freilandeiern oder in der Grünen Gentechnik: Stets packen Sie die Wadenbei- ßer aus, die noch nicht gemerkt haben, dass die Zeit sie längst überholt hat. Minimierung von Schadstoffen ist keine Opferbrin- gung der Landwirtschaft mehr, sondern selbstverständ- lich und dauerhaft in den Berufsgeist integriert. Der überwiegende Großteil der Berufsständler weiß, dass ein Raubbau am eigenen Land und Gewässer zum eigenen Schaden beiträgt. Alle übrigen müssen mit Fortbildungs- programmen und gezielten Wissenstransfers von der Forschung in die Praxis noch überzeugt werden. Zur Orientierung und zumindest in den Mindeststandards der Gleichbehandlung wegen brauchen alle einen klaren ge- setzlichen Rahmen. Dieser soll natürlich auch europä- isch einheitlich sein. Das ist selbstredend und diese Bau- stellen werden stetig beschickt, um der europäischen Harmonisierung Schritt für Schritt näher zu kommen. Im Pflanzenschutzbereich haben wir mit der europäi- schen Vereinheitlichung der Rückstandshöchstmengen und der Marktbereinigung bei Wirkstoffen bereits viel erreicht. Wir sind auf dem richtigen Weg für die Land- wirtschaft, Verbraucher und unsere Umwelt. Begleiten Sie uns doch zur Abwechslung ein Stück, statt sich hin- ter Wadenbeißern und deren Scheinargumenten zu ver- stecken! Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich freue mich immer wieder, wenn der Terminus „Pflanzenschutzmittel“ verwendet wird, ge- rade weil er den eigentlichen Verwendungszweck besser verdeutlicht. In Abwandlung eines bekannten Werbe- spruches könnte man sagen: Für den einen ist es Teufels- zeug, für den anderen eine wichtige Medizin. Und beides ist richtig. Denn eines wird in der hektischen Debatte schnell vergessen: Pflanzenschutzmittel wurden in erster Linie eingesetzt und entwickelt, um Pflanzen zu schützen und damit gesunde, reichhaltige Nahrungsmittel zu produzie- ren. Gleichzeitig müssen wir unerwünschte Nebenwir- kungen bekämpfen, wie zum Beispiel Einträge ins Grundwasser und die Problematik von Rückständen im Boden bzw. in Nahrungsmitteln. Beide Seiten muss man beachten. Gerade aus diesen Gründen unterstützt die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion das Pflanzenschutz-Reduk- tionsprogramm, weil es vom Ansatz her richtig ist. Gleichzeitig weist meine Fraktion aber auch auf mindes- tens drei entscheidende Mängel hin. Da wäre erstens das Problem der ausufernden Bürokratie, ein Monster, das ständig neue Kinder bekommt. Zum zweiten sollten Sie, meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, besonders bei diesem P P m n s s m t w s S m u s h B v P d s z S m t w n t f z t f u R a Z v c s d d d ü m b p s D k d f m i e (C (D rogramm Ihre ideologischen Scheuklappen entfernen. flanzenschutz-Reduktionsprogramm, das heißt für ich, die Wirkungen und Chancen der Grünen Gentech- ik auch hinsichtlich der Reduzierung von Pflanzen- chutzmitteln zu erforschen und zu erproben und nicht tändig die Verbotskeule zu schwenken. Zum dritten ein Appell an die Ministerin Künast und an den Minis- er Trittin: Hören Sie endlich auf, die deutschen Land- irte zu kriminalisieren und stampfen Sie Ihr Projekt der o genannten verdeckten Feldbeobachtung endlich ein! uchen Sie wieder die vertrauensvolle Zusammenarbeit it den Landwirten, die ausdrücklich dazu bereit sind nd das mehrfach angeboten haben! Beim Einsatz und der Produktion von Pflanzen- chutzmitteln haben wir in Deutschland ein anerkannt ohes Niveau. Mit der Vollendung des gemeinsamen innenmarktes ist die Harmonisierung der Zulassung on Pflanzenschutzmitteln eingeleitet worden. Für die flanzenschutzmittel ist dabei konkret festgelegt, dass ie Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln auf Gemein- chaftsebene geprüft werden, die Zulassung der Pflan- enschutzmittel jedoch nach wie vor national erfolgt. omit wurde der freie Warenverkehr bei Pflanzenschutz- itteln nur eingeschränkt verwirklicht. Allerdings benö- igen importierte Pflanzenschutzmittel keine Zulassung, enn sie mit einem in diesem Mitgliederstaat zugelasse- en Mittel übereinstimmen. Aus dem einschlägigen Ur- eil des EuGH geht gleichzeitig hervor, dass ein verein- achtes Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung ulässig ist. Diese Probleme beim Import von Pflanzenschutzmit- eln werden vom vorliegenden Gesetzentwurf aufgegrif- en. Es werden Lösungsvorschläge formuliert. Die in diesem Bereich noch vorhandene Rechts- nsicherheit wegen des Fehlens von gesetzlichen egelungen muss behoben werden. Ansonsten wird das llgemein anerkannte deutsche Spitzenniveau bei der ulassung von Pflanzenschutzmitteln wegen der derzeit orhandenen Umgehungstatbestände konterkariert. Meine Fraktion bestätig ausdrücklich den grundsätzli- hen Handlungsbedarf, der mit dem vorliegenden Ge- etzentwurf aufgegriffen werden soll. Andererseits sieht ie CDU/CSU-Fraktion erheblichen Nachbesserungsbe- arf, der im zuständigen Ausschuss noch diskutiert wer- en muss. Dazu einige Beispiele. Erstens. Bei der Pflicht des Landwirtes, Aufzeichnungen ber eingesetzte Pflanzenschutzmittel zu führen – § 6 – üssen wir endlich Ordnung in das gesamte System ringen. Beispielsweise sollte die Dokumentationsart assfähig sein mit den Anforderungen, die sich aus den o genannten Cross-Compliance-Regelungen ergeben. aneben muss sichergestellt werden, dass sich diese Do- umentationspflichten zwingend am europäischen Stan- ard orientieren und nicht neue Wettbewerbsnachteile ür deutsche Landwirte schaffen. Zweitens. In § 7 wird geregelt, dass Pflanzenschutz- ittel, deren Anwendung durch Verordnung verboten st, nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu ntsorgen sind. Zu prüfen wäre, ob nicht eine generelle 15074 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Rücknahmepflicht des Herstellers bzw. des Importeurs der bessere und sinnvollere Lösungsansatz wäre. Gleich- zeitig würden dann so genannte Stoßgeschäfte seitens des Herstellers bei Ablauf der Genehmigungsfrist ver- mieden. Drittens. In letzter Zeit ist die so genannte Einfuhr zum Eigenverbrauch durch gewerbliche Vermittler so professionalisiert, dass dadurch ein gesetzlich sanktio- nierter Umgehungstatbestand geschaffen wird. Durch die so genannten Abholfälle können deutsche Anwender einen bedeutenden Teil der zum Eigenverbrauch vorge- sehenen Pflanzenschutzmittel direkt vom Hersteller be- ziehen, ohne dass diese Mittel auf ihre Verkehrsfähigkeit überprüft werden müssen. § 16 des Gesetzentwurfes sollte in diesem Sinne eindeutiger formuliert werden. Viertens. § 16 scheint ohnehin der Gesetzesteil zu sein, mit dem wir uns im Ausschuss noch intensiv be- schäftigen müssen, und das mit folgenden Fragen: Was bedeutet eigentlich chemische Übereinstimmung der Beistoffe und des Formulierungstyps? Wie zwingend muss diese Übereinstimmung nachgewiesen werden? Ist die Formulierung hinsichtlich der Herstelleridentität aus- reichend oder wird hier das geistige Eigentum des Herstellers gefährdet? Warum wurde, im Gegensatz zu deutschen Herstellern, für Importprodukte eine Ausver- kaufsfrist bei Widerruf der Zulassung im Gesetzestext verankert? Auf welchen Verpackungseinheiten muss die sich wie die Kennzeichnungspflicht niederschlagen? Welche Geldbußen drohen bei Kennzeichnungsverstö- ßen? Insgesamt, so meine ich, sollte über die Genehmi- gungspraxis in der EU grundsätzlich diskutiert werden. Die Vorgaben zur Prüfung der Identität von parallel im- portierten Pflanzenschutzmitteln verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit einer europäischen Zulassung, nicht nur für Pflanzenschutzwirkstoffe, sondern auch für Pflanzenschutzmittel. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sollten wir stets auch folgendes Zitat des amerikanischen Dichters und Philosophen Ralph Waldo Emerson im Sinn haben, der uns schon im 19. Jahrhundert in die Stammbücher schrieb: Unkraut nennt man die Pflanzen, deren Vorzüge noch nicht erkannt worden sind. In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruktive Ausschussberatung. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Debatte, die wir gestern im Ausschuss zum Thema Pflanzenschutzmittel geführt haben, hat mich schockiert! Die CDU/CSU hat offenbar die einfachsten Grundlagen noch immer nicht verstanden. Sie werfen al- les durcheinander, weil Sie bei keiner Vorlage mehr als die Überschrift lesen, und wenn sie so weiter machen, werden Sie uns in einer vernünftigen Pflanzenschutzpo- litik um Jahre zurückwerfen. Da erklärte zum Beispiel der Kollege Peter Jahr ges- tern allen Ernstes, Pflanzenschutzmittel seien keine G a z B a w g t h s Ä P D l U w b l a B b d d g t l g d s g a d o n k L i o d d s k d f v a D l v r v d n (C (D ifte. Herr Jahr, ich weiß nicht, ob wir uns hier wirklich uf einen Kenntnisstand von vor 30 Jahren zurückverset- en sollten. Pestizide, wie die wissenschaftlich korrekte ezeichnung für Pflanzenschutzmittel lautet, sind in den llermeisten Fällen hochgiftige Substanzen. Wir haben eltweit jährlich Tausende Fälle von Pestizidvergiftun- en. Sämtliche Fachleute sind sich heute einig, dass Pes- izide im Wasser und in der Nahrung nichts zu suchen aben, weil sie giftig sind. Wollen Sie das ernsthaft be- treiten, Herr Kollege Jahr? Absolut indiskutabel sind aber auch die andauernden ußerungen vom Kollegen Peter Bleser. Wir haben ein „Reduktionsprogramm chemischer flanzenschutz“ aufgelegt, das sich sehen lassen kann. ieses Programm ist hervorgegangen aus einem vorbild- ichen Dialog aller betroffenen Gruppen: Landwirtschaft, mweltschutz, Verbraucherschutz, Wissenschaft, Ver- altung und Politik. Über 60 Gruppen! Gemeinsam ha- en sie die Grundlagen für das Reduktionsprogramm ge- egt. Bei diesem Reduktionsprogramm geht es darum, an llen Stellschrauben zu drehen, um unter den gegebenen edingungen das Bestmögliche zu erreichen. Problem- ereiche identifizieren, Prozesse optimieren, Anwen- ungsfehler abstellen und die Anwendung von Pestizi- en auf das notwendige Mindestmaß reduzieren – darum eht es im Reduktionsprogramm. Ich halte dieses Reduk- ionsprogramm für einmalig und ich rechne es den Betei- igten hoch an, dass sie trotz aller Differenzen am Tisch eblieben sind und weiter zusammen am Tisch sitzen. Und dann kommen Sie, Herr Kollege Bleser, nach- em Sie diese Entwicklung zweieinhalb Jahre lang ver- chlafen haben, daher, erklären reflexartig, das Pro- ramm sei überflüssig und fordern die Bundesregierung uf – so wörtlich –: „Stoppt diesen Unsinn!“ Sie wollen as Reduktionsprogramm kaputtmachen, Herr Bleser, hne es überhaupt zu kennen! Damit machen Sie aber icht, wie Sie vielleicht meinen, ein Projekt der Grünen aputt, sondern ein einmaliges gemeinsames Projekt der andwirtschaft, der Industrie und des Umweltschutzes n Deutschland! Ein Wort noch zur so genannten verdeckten Feldbe- bachtung. Was die Sache betrifft, so haben wir uns zu em Verfahren von Anfang an eindeutig positioniert, em ist nichts hinzuzufügen. Es stellt sich allerdings chon die Frage, woher wir die notwendigen Daten be- ommen sollen, wenn die Länder sie nicht liefern. Denn iese Daten werden benötigt und die Länder müssen lie- ern. Bisher ist aber offenbar von den Ländern nicht sehr iel vorgelegt worden. Ich fordere daher die Opposition uf, hier und heute Vorschläge zu machen, woher die aten kommen sollen. Im Übrigen hoffe ich, dass Herr Bleser nicht öffent- ich wiederholen wird, was er im Ausschuss zum Einsatz on Jagdhunden gesagt hat, weil man das als Ermunte- ung zur körperlichen Gewalt gegenüber Kontrolleuren erstehen könnte. Vielmehr erwarte ich, dass er sich von iesen Äußerungen klar distanziert. Darüber werden wir och zu sprechen haben. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15075 (A) ) (B) ) Das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutz- gesetzes, das wir heute erstmals beraten und über das wir dann im Ausschuss im Detail diskutieren können, ist ein weiterer Baustein in unserer Strategie für mehr Sicher- heit bei der Anwendung von Pestiziden. Wir regeln da- mit unter anderem den Umgang mit parallel importierten Pflanzenschutzmitteln und führen eine schlagbezogene Aufzeichnungspflicht ein. Beides dient der Verbesserung der Sicherheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die schlagbezogene Aufzeichnungspflicht wird uns in Zukunft bessere Auskunft über den Einsatz von Pflan- zenschutzmitteln geben. Sie von der Opposition haben das Pestizidproblem jahrelang liegen lassen. Wir von Rot-Grün versuchen, uns mit allen Betroffenen vernünftigen, selbstverant- wortlichen Lösungen zu nähern. Das ist moderne rot- grüne Agrar- und Verbraucherpolitik, um das Thema Pflanzenschutz aus der Schmuddelecke zu holen. Aber Sie machen weiterhin nichts als destruktive Bremserpo- litik. Wenn Politik ein Autorennen wäre, würden Sie von der CDU sich nur darauf konzentrieren, den Mitbewer- bern die Reifen zu zerstechen, anstatt schneller zu fah- ren! Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Chemischer Pflanzenschutz ist unverzichtbar. In den letzten Jahren ist ein sehr hohes Qualitätsniveau erreicht worden: Die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt durch chemi- sche Pflanzenschutzmittel konnte kontinuierlich verrin- gert werden, in den Lebensmitteln sind zumeist keinerlei Rückstände nachweisbar. Der von der Senatsarbeits- gruppe „Qualitative Bewertung von Lebensmitteln aus alternativer und konventioneller Produktion“ vorgelegte Statusbericht 2003 hebt hervor: „Dass für die Gesund- heit des Menschen in erster Linie eine ausgewogene Er- nährung wichtig ist, also insgesamt eine geringere Ver- zehrsmenge und dabei weniger Fett und Fleisch, jedoch viel Gemüse und Obst“. Eine Schweizer Studie stellt fest: „Die Annahme, biologische Lebensmittel seien si- cherer und gesünder als herkömmlich hergestellte oder gentechnisch veränderte, konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden.“ Damit wird deutlich, dass die Ver- fahren für die Zulassung chemischer Pflanzenschutzmit- tel sehr effektiv sind, die Landwirte sehr verantwortlich mit dem Einsatz dieser Mittel umgehen. Dennoch macht der Einsatz von Pflanzenschutzmit- teln Schlagzeilen, weil Verbände ihn zu problematisieren versuchen, ohne dafür sachlich nachvollziehbare Begründungen zu haben. Die Bundesregierung hat ein Pflanzenschutz-Minimierungsprogramm im Konsens mit allen beteiligten Verbänden auf den Weg gebracht. Dies ist auch aus Sicht der FDP eine gute Grundlage und der richtige Weg. Klar muss aber sein, dass nicht nach- träglich auf Druck von einzelnen Verbänden dieses Mit- einander zerstört wird. Extrempositionen wie die Fest- schreibung von Steuern auf Pflanzenschutzmittel oder das Festschreiben von Mengenzielen würden diesen ge- meinsamen Weg beenden. Ein entscheidendes Defizit des Reduktionsprogramms ist in jedem Fall, dass auf- g G M P B c u z r v c a V l S d P m w w tr te P in f li U f u A v b m F F W d G g l z U t D h k d r P l (C (D rund von ideologischen Blockaden die Chancen der rünen Gentechnik nicht zum Einsatz kommen, um alle öglichkeiten zur Verringerung der Anwendung von flanzenschutzmitteln zu nutzen. Das vom Umweltministerium betriebene Projekt der auernspione lehnt die FDP dagegen ab. Mit einem sol- hen Konfrontationskurs wird nichts für den Umwelt- nd Verbraucherschutz gewonnen, aber jede Menge Por- ellan zerschlagen. Insgesamt ist die Politik der Bundes- egierung scheinheilig. Auf der einen Seite fordert sie on den Betrieben, dass sie um Vertrauen der Verbrau- herinnen und Verbraucher werben sollen, und auf der nderen Seite trägt sie selbst dazu bei, das Vertrauen der erbraucherinnen und Verbraucher in die landwirtschaft- iche Produktion zu zerstören. Der vorliegende Gesetzentwurf muss an mehreren tellen nachgebessert werden. Der Gesetzentwurf macht einmal mehr deutlich, wie ringend eine europäische Zulassung nicht nur der flanzenwirkstoffe, sondern auch der Pflanzenschutz- ittel ist. Gäbe es diese, könnten wir uns verschiedene eitere komplizierte gesetzliche Regelwerke ersparen, ürden wir die Wettbewerbsbedingungen für unsere Be- iebe verbessern. Beim Import von Pflanzenschutzmit- ln muss sichergestellt sein, dass auch importierte flanzenschutzmittel die hohen Qualitätsanforderungen Deutschland erfüllen. Dafür ist ein Identitätsprüfver- ahren erforderlich, aber auch der Nachweis der Formu- erungsidentität. Da auch die Schutzgüter Natur und mwelt betroffen sind, darf es keine Sonderregelungen ür den Eigenverbrauch geben. Es ist bemerkenswert nd nicht begründbar, dass die Bundesregierung auf die ndrohung eines Bußgeldes verzichtet hat. Unbefriedigend gelöst ist ebenfalls die Entsorgung on Pflanzenschutzmitteln, für die ein Anwendungsver- ot besteht. Die im Gesetzentwurf geforderten vermehrten Doku- entationspflichten lehnt die FDP ab. Das sich in dieser orderung ausdrückende Misstrauen gegen Land- und orstwirte, gegen Gärtner und Winzer ist unbegründet. ir können im Gegenteil feststellen, dass entsprechend em Wasserwirtschaftsbericht der Bundesregierung im rundwasser nur noch punktuell Pflanzenschutzmittel efunden werden und in der Tendenz rückläufig sind. Dr. Gerald Thalheim (SPD): Die Bundesregierung egt heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflan- enschutzgesetzes vor. Schwerpunkt des Gesetzes ist eine Regelung zum mgang mit parallel importierten Pflanzenschutzmit- eln, das heißt solchen Mitteln, die mit einem in eutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, ohne ier über eine eigene Zulassung zu verfügen. Bis jetzt enthält das deutsche Pflanzenschutzgesetz eine entsprechende Regelung, vielmehr stützt sich das eutsche Verfahren auf die Rechtsprechung der Ge- ichte. Danach waren Parallelimporte ohne vorherige rüfung frei verkehrsfähig. Dies erschwerte die Kontrol- en und führte in der Praxis zur Rechtsunsicherheit. 15076 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Allerdings sind Parallelimporte entsprechend dem Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU und der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich zuläs- sig. Die neue Regelung sieht nun vor, dass der Importeur vor dem In-Verkehr-Bringen seines Produktes einen An- trag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit auf Feststellung der Verkehrsfähig- keit seines Produktes stellen muss. Bestätigt das Bundesamt aufgrund der vorgelegten Unterlagen und gegebenenfalls eigener Untersuchungen die Verkehrsfähigkeit, kann das Produkt vermarktet wer- den. Auf diese Weise wird einerseits Markttransparenz hergestellt und die Kontrollierbarkeit verbessert, ande- rerseits aber auch der Grundsatz der Warenverkehrsfrei- heit innerhalb der Europäischen Union beachtet. Des Weiteren wird jetzt die Aufzeichnungspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einem Be- trieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forst- wirtschaft – die bisher schon in den Grundsätzen der gu- ten fachlichen Praxis vorgesehen war – im Gesetzestext selbst verankert. Damit wird ein Beitrag geleistet zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Kontrollmöglichkeiten durch die zuständigen Behör- den werden verbessert. Vorgesehen ist außerdem eine Entsorgungspflicht für Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung durch die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung vollstän- dig verboten wurde. Durch solche Mittel können Schä- den entstehen, insbesondere wenn sie längere Zeit unsachgemäß gelagert werden. Dem soll mit der Veran- kerung der Entsorgungspflicht vorgebeugt werden. Als weitere Änderung ist die Regelung so genannter Vertriebsvereinbarungen vorgesehen. Das sind Verträge zwischen dem Zulassungsinhaber eines Pflanzenschutz- mittels und einem Lizenznehmer. Hier hatte es in der Praxis Unklarheiten über die richtige Kennzeichnung dieser Produkte und die Information der Zulassungsbe- hörde gegeben, die nun gesetzlich geregelt werden. Außerdem wird der § 37 in Anpassung an das EU- Recht erweitert. Dieser Paragraph legt einerseits fest, für welche Handlungen das Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit Gebühren erhebt. An- dererseits ist er die Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung über den Umgang mit so genannten Nutzun- gen, die im integrierten Pflanzenschutz eine wichtige Rolle spielen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzent- wurf. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgeset- zes s w f h z w c u m w g V t k D l k d m t s S „ g g R d d d t N V m t „ g r W i v d v k h z e l B g d d B f c a (C (D Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): „Was lange währt“, o beginnt ein nicht nur in der Politik geläufiges Sprich- ort. Nicht jeder langwierige Prozess endet zwangsläu- ig mit einem guten Ergebnis. Ich denke jedoch, dass wir eute in erster Lesung über einen Entwurf beraten, der u einem sehr guten Teil den Erfordernissen der Land- irtschaft, der Tierärzte und nicht zuletzt des Verbrau- herschutzes gerecht wird. Lassen Sie mich kurz zurückblicken auf einen langen nd nicht immer einfachen Diskussionsprozess: Von einem ersten Tag im Parlament an, also seit mittler- eile fast zweieinhalb Jahren, habe ich mich dafür ein- esetzt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den erkehr mit Tierarzneimitteln praxisorientiert überarbei- et werden. Nach anfänglichen sehr ermutigenden Dis- ussionen kam die ganze Angelegenheit ins Stocken. och jetzt sieht es wieder danach aus, dass wir schließ- ich doch noch zu einem guten und tragfähigen Ergebnis ommen. Als einer von nur zwei praktizierenden Tierärzten in iesem Hause kenne ich aus eigener Erfahrung – als un- ittelbar Rechtsunterworfener – die Schwächen des gel- enden Rechts. Diese wurden in der bisherigen Diskus- ion lang und breit erörtert. Daher will ich nur die tichworte „Rechtsunsicherheit bei den Fristen“ und Umwidmungskaskade“ herausgreifen. Auslegungsfra- en bei der Sieben-Tage-Frist wurden angemessen klar- estellt, die Umwidmungsregelungen wurden an EU- echt angepasst. Als Praktiker begrüße ich besonders ie Aufhebung des unsinnigen Umpackverbots wie auch ie Erleichterung des Bezugs von Medikamenten aus em Ausland und die neu geschaffene Möglichkeit, eine ierärztliche Hausapotheke an den Nachfolger oder die achfolgerin zu übergeben. Auch glaube ich, dass die erbesserung der Überwachung von Fütterungsarznei- itteln dringend notwendig war. Wir sind also auf etlichen Problemfeldern zu vernünf- igen und praktikablen Lösungen gekommen. Wenn ich wir“ sage, dann meine ich ausdrücklich alle am bisheri- en Gesetzgebungsprozess Beteiligten: Bundesregie- ung, Bundesrat und wir Fachpolitiker aller Fraktionen. enn man dieser Tage so viele Klagen über Blockaden n der Politik hört, so kann die Debatte über die 13. No- elle des Arzneimittelgesetzes als gutes Gegenbeispiel ienen: Die Bundesregierung hat einen guten Entwurf orgelegt, von Seiten des Bundesrates kam eine sach- undige und zielführende Stellungnahme. Die darin ent- altenen Vorschläge und Ergänzungswünsche stießen um allergrößten Teil auf Anerkennung, und jetzt ist erst inmal der Bundestag an der Reihe, um dem Gesetz den etzten Schliff zu geben. Es ist gut, dass beide Seiten, undesregierung und Länder, sehr weit aufeinander zu- egangen sind. Dafür möchte ich schon jetzt von Herzen anken. Ich kann nicht verhehlen, dass ich mich etwas arüber gewundert habe, wie schnell man seitens des undesrates davon abgerückt ist, die Sieben-Tage-Frist ür die systemisch wirkenden Antibiotika komplett strei- hen zu wollen, aber ich begrüße diesen Sinneswandel usdrücklich. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15077 (A) ) (B) ) Es wäre freilich verfrüht, zu vermelden, dass alle Pro- bleme gelöst, alle offenen Fragen geklärt sind. Zunächst einmal sei hier von der noch zu errichtenden Sachver- ständigenkommission zu sprechen, die Leitlinien für die Anwendung von Antibiotika entwickeln und diese per- manent nach dem neuesten Stand der tiermedizinischen Wissenschaft weiterentwickeln soll. Dieser Ansatz ist im Prinzip zweifelsohne zu begrüßen – dynamische Leitli- nien sind in meinen Augen ein guter Ersatz für statische, nur in langwierigen Verfahren veränderbare Indikatio- nenlisten. Wir alle kennen den Verordnungsweg. Zwi- schen Erkenntnis und Verordnung könnten etliche Tiere, die man ohne weiteres hätte behandeln können, ein trau- riges Ende gefunden haben. Wie dieses Gremium mit dem sperrigen Namen Tierarzneimittelanwendungskommission am Ende aus- sehen wird, wie sich seine praktische Arbeit darstellen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Dem entspre- chenden Verordnungsentwurf, der meiner Meinung nach vor der zweiten und dritten Lesung vorliegen muss, sehe ich mit großer Spannung entgegen. Ich gehe davon aus, dass die Seite der Praktiker bei der Zusammensetzung angemessen berücksichtigt wird. Die bisher veran- schlagten Haushaltsmittel von 7 000 Euro halte ich je- doch – bei aller Ausgabendisziplin – für sehr knapp be- messen. Ein Thema, das in der Diskussion lange Zeit eine große Rolle spielte, ist die Frage der Definition der tier- ärztlichen Bestandsbetreuung. Diese findet sich im vor- liegenden Entwurf ebenso wenig wieder wie in der Stel- lungnahme des Bundesrates, und das aus gutem Grund. Meiner Meinung nach kann das Arzneimittelgesetz diese Frage auch gar nicht regeln. Eine gesetzliche Regelung ist jedoch immer noch dringend und zwingend erforder- lich. Nach wie vor unbefriedigend ist, dass es an einer Un- terscheidung zwischen Lebensmittel liefernden Tieren und reinen Gesellschafts- und Sporttieren mangelt. Eine klare Abgrenzung nach Gattungen ist nicht möglich. Ich verweise nur auf Kaninchen und Pferde. Für letztere gibt es in Deutschland den Equidenpass, der jedoch jenseits unserer Grenzen – bei der Schlachtung in Frankreich oder Belgien – keinerlei Bedeutung hat. Hier ist die Bun- desregierung aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene im Sinne des internationalen Verbraucherschutzes für eine Kennzeichnungsverordnung einzusetzen. Ein guter Teil des langen Weges hin zu praxistaugli- chen nationalen gesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Tierarzneimitteln liegt hinter uns, über das weitere Vorgehen wird im Ausschuss zu beraten sein. Ich persönlich stehe dem Gedanken einer Länderanhörung aufgeschlossen gegenüber, um den bisher so gedeihli- chen und konstruktiven Dialog bis zum Schluss auf- rechtzuerhalten. In jedem Falle bin ich sicher, dass wir schon bald dem eingangs gesagten „was lange währt“ seinen wohlverdienten Schlussteil anfügen. Peter Bleser (CDU/CSU): Der jetzt vorgelegte Ge- setzentwurf ist wenigstens ein kleiner Fortschritt im S B A t L v g g i e f L d r v d w w z L A g w d r z g n a k g c i A j m m F w P s w s d i r i b d w A s g (C (D inne des Tier- und Verbraucherschutzes. Damit hat die undesregierung ihre Fehlleistung beim jetzt geltenden rzneimittelgesetz von 2002 zumindest in einigen Punk- en eingestanden. Nur der Druck der Tierärzteschaft, der andwirtschaft vertreten durch den Bauernverband, aber or allem der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Bewe- ung in diese, an der Praxis vorbei gehenden Regelun- en gebracht. Es gehört aber auch zu den angenehmen Erfahrungen n diesem Parlament, dass sich die zuständigen Bericht- rstatter aller Fraktionen übereinstimmend für eine Re- orm das Arzneimittelgesetzes ausgesprochen haben. eider ist die Dokumentation dieses einstimmigen Än- erungswunsches in Form eines Briefes an die Bundes- egierung auf Druck derselben auf die Berichterstatter on Rot-Grün nicht zustande gekommen. Der Entwurf es Briefes, in dem die Änderungswünsche aufgeführt aren, war aber bei allen Beteiligten unstrittig. Teile dieser Wünsche sind in dem neuen Gesetzent- urf dankenswerter Weise umgesetzt worden. Hierzu ählen: die Möglichkeit, im Therapienotstand auch für ebensmittel liefernde Tiere Arzneimittel in öffentlichen potheken herstellen zu lassen; die Aufhebung des Ab- abeverbots für umgewidmete Arzneimittel; die Um- andlung der Genehmigungs- in eine Anzeigepflicht bei er Einfuhr von Arzneimitteln; die leichte Flexibilisie- ung von nicht antimikrobiell wirksamen Stoffen auf bis u 31 Tage. Den Kern der Kritik an der bestehenden Gesetzeslage reift jedoch auch der jetzt vorliegende Gesetzentwurf icht auf. Frau Künast hat die Aufbewahrungsfrist von ntibiotisch wirkenden Arzneimitteln zum Dogma er- lärt. Damit ignoriert sie hartnäckig die Praxiserfahrun- en sowohl der Tierärzte, als auch der landwirtschaftli- hen Betriebe. Zwar erkennt sie in ihrem Gesetzentwurf n dem Bereich Handlungsbedarf an – sie hat deshalb die bgabefrist auf bis zu 31Tage ausgedehnt –, diese soll edoch nur unter den Leitlinien die durch eine Tierarznei- ittelanwendungskommission definiert werden sollen, öglich werden. Kurz: Sie misstraut der tierärztlichen achkompetenz und verhindert damit, dass die neuesten issenschaftlich-technischen Erkenntnisse schnell in der raxis eingeführt werden können. Hauptkritikpunkt unsererseits ist jedoch, dass mit die- er Fristenregelung der Medikamenteneinsatz keines- egs verringert wird, sondern im Gegenteil das wirt- chaftliche Interesse zur Abgabe von Medikamenten urch Tierärzte eher dominiert. In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass es m Interesse der Verbesserung der Tiergesundheit, ge- ade in landwirtschaftlichen Tierbeständen, sinnvoller st, stärker die Beratungsleistung von Tierärzten zur Ver- esserung der Bestandsgesundheit zu nutzen. Somit ient die Bindung von Medikamentenabgaben an land- irtschaftliche Betriebe unter der Voraussetzung der ufstellung eines Behandlungsplanes oder dem Ab- chluss einer Betreuungsvereinbarung, gleich mehreren ewünschten, politische Zielsetzungen: 15078 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Erstens. Eine zeitnahe und damit für das Tier schmerzmindernde Behandlung ist unter diesen Bedin- gungen auch in kleinen Betrieben zeitnah möglich. Zweitens. Durch den Abschluss einer Betreuungsver- einbarung oder die Erstellung eines Behandlungsplanes ist der Tierarzt bei der Abgabe von Medikamenten und deren Verwendung mit verantwortlich. Drittens. Die jetzt schon in landwirtschaftlichen Be- trieben sinnvolle und notwendige Dokumentation so- wohl des Bezuges als auch des Einsatzes von Medika- menten gewinnt erheblich an Glaubwürdigkeit. Viertens. Die Nachteile insbesondere der Landwirt- schaft in den westlichen Bundesländern, wo der Tierarzt- besuch in der Regel nicht im Sieben-Tage-Rhythmus stattfindet, würden gegenüber der großstrukturierten Landwirtschaft in den neuen Bundesländern, wo in vie- len Fällen ein eigener Tierarzt beschäftigt wird, ausge- glichen. Aus dem letzten Grund appelliere ich gerade an die neuen Bundesländer, auch an die CDU-geführten, sich in dieser Frage mit den Bundesländern mit einer kleiner strukturierten Landwirtschaft solidarisch zu erklären. Darüber hinaus kündigen wir Ihnen schon jetzt an, dass wir zum Arzneimittelgesetz eine weitere öffentliche An- hörung beantragen werden. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass Sie sich der Meinung der Fachleute nicht länger verschließen können. Ich appelliere an die Bun- desregierung und die sie tragende Koalition, den Argu- menten des Verbraucher- und Tierschutzes, des Bauern- verbandes und der Tierärzte zu folgen, und bei den jetzt anstehenden Ausschussberatungen auch dem letzten noch strittigen Punkt, nämlich der Abschaffung der Sie- ben-Tage-Regelung, zu entsprechen. Nur wenn dieses Ziel erreicht ist, werden CDU und CSU diesem Gesetz die Zustimmung geben können. Julia Klöckner (CDU): Wir befassen uns heute zum vierten Mal in diesem Plenum mit der Novelle des Tier- arzneimittelrechtes. Intensive Beratungen sind im Zu- sammenhang mit dieser wichtigen Materie auch tun- lichst angeraten; denn ich kann mich der Annahme nicht verwehren, dass der eine oder andere Beteiligte den Sachzusammenhang noch nicht ganz verstanden hat. Zu- gegeben, die infrage stehenden Normen sind durchaus komplex und bewegen sich auf der Schnittstelle zwi- schen veterinärmedizinischem Sachverstand, juristischer Finesse und ganz handfester Praxisarbeit im landwirt- schaftlichen Alltag. Lassen Sie mich deshalb noch ein- mal auf die Notwendigkeit eingehen, das geltende Tier- arzneimittelgesetz zu überarbeiten. Bislang nämlich sind wir im Sinne der Tierärzte, der Tierhalter, der Verbrau- cher und der Tiere selbst noch keinen wirklich großen Schritt weitergekommen. Nach langem Zögern hat es die Bundesregierung mitt- lerweile endlich geschafft, einen Gesetzentwurf vorzule- gen. Zu diesem Etappenerfolg darf ich die Bundesregie- rung erst einmal recht herzlich beglückwünschen. Leider ist ihr Entwurf eher das Ergebnis zögerlicher Flickschus- terei. J k z R v h A R d r h c s D b m w r w w l b w P h s m g T k l n e s x v I f s d w u m T T a G c l e n o K d (C (D Wir haben in der CDU/CSU-Fraktion schon vor zwei ahren die Erarbeitung einer sachgerechten und prakti- ablen Lösung im Sinne des Verbraucher- und Tierschut- es angemahnt. Leider hat es sehr lange gedauert, bis die egierung tätig wurde. Als wir uns im Plenum bei der ergangenen Debatte mit diesem Thema befasst haben, abe ich bereits eine schlimme Vorahnung geäußert: bgesehen von redaktionellen Änderungen würde der egierungsentwurf wohl eher an den Symptomen herum- oktern, als eine tatsächliche und umfassende Novellie- ung des Tierarzneimittelrechtes anzupacken. Fest steht: Die vorrangigen Ziele, denen wir uns auch eute noch verpflichtet sehen – ein verbesserter Verbrau- her- und Tierschutz –, sind mit dem Tierarzneimittelge- etz in seiner jetzigen Form nicht wirklich zu erreichen. ie Folgen: Rechtsunsicherheit, kaum zumutbare Mehr- elastungen für Tierärzte und -halter und allem voran angelnder Tierschutz. Also muss das Gesetz verändert erden, und zwar richtig und umfassend. Nun werfen wir einen Blick in den aktuellen Regie- ungsentwurf und müssen mit Erstaunen feststellen: Das, orüber wir die ganze Zeit geredet haben, der einzige irkliche Knackpunkt und Auslöser der ganzen Novel- ierungsdebatte, nämlich die Sieben-Tage-Regelung, ist einahe unverändert übernommen worden. Ist es das, as Sie unter einer Novellierung verstehen? Die Sieben-Tage-Regelung stellt aber das zentrale roblem der bestehenden Rechtslage dar. Welche Krank- eit hält sich an eine willkürliche Vorgabe von ieben Tagen? Bei der Abgabe eines Arzneimittels für ehr als sieben Tage verstößt der Tierarzt derzeit gegen eltendes Recht. Um dies zu verhindern, müsste der ierarzt jedem kranken Tier einen persönlichen Kran- enbesuch abstatten und eine Diagnose mit Behand- ungsanweisung aussprechen, bevor der Tierhalter die ötige Behandlung durchführen darf. Ich betone nochmals ausdrücklich: Es geht nicht um ine ersatzlose Streichung der Sieben-Tage-Regelung, ondern um ein praxisnahes alternatives Modell: Fle- ible tierärztliche Behandlungspläne oder die Aufnahme on Behandlungsplänen sind beispielsweise geeignete nstrumente. Eine reine Veränderung der zeitlichen An- orderungen wäre sicherlich nicht akzeptabel, da eine tarre Frist, von welcher Länge auch immer, der Vielfalt er Tiererkrankungen und deren Verläufen nicht gerecht erden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang an nseren Antrag erinnern. Dieser steht für ein Tierarznei- ittelgesetz, das mehr Verbraucherschutz bringt, ohne ierquälerei zu verursachen und ohne Landwirten und ierärzten ein bürokratisches Überwachungsmonstrum ufzuhalsen, und das die Beteiligten aus der rechtlichen rauzone herausholt. Da wir gerade von bürokratischen Ungetümen spre- hen. Eine der wesentlichen Leistungen des jetzt vorge- egten Regierungsentwurfes ist die geplante Schaffung iner Tierarzneimittelanwendungskommission. Ganz ach Belieben der Regierung zusammengesetzt und hne Beteiligung der Länder – ein Meisterstück dreister ompetenzverschiebung. Denn die Kommission wird urch Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Bundes- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15079 (A) ) (B) ) rates eingesetzt. Da hilft es wenig, dass bei der Arbeit der Kommission der Bundesrat dann doch wieder ins Boot soll. Ziel der Kommission kann nur die Fortschrei- bung der Antibiotikaleitlinien sein. Dazu ist dieses Gre- mium aber nicht das geeignete Instrument. Schon gar nicht, wenn es mit den von der Bundesregierung vorge- sehenen Finanzmitteln ausgestattet ist. Von 7 000 Euro lässt sich die Arbeit von Experten jedenfalls nicht bezah- len. Ich bin mir ganz sicher, dass die Ministerialbeamten da nicht anders denken. Man muss sich vergegenwärti- gen, dass die Kommission etliche Mitglieder haben wird, die zu den regelmäßigen Sitzungen reisen müssten. Der von der Bundesregierung vorgesehene Betrag würde nicht einmal annähernd die Reisekosten decken, ge- schweige denn eine sachgerechte inhaltliche Arbeit von hoch dotierten Experten ermöglichen. Doch ich will mich nicht in Kritik allein versteigen, schließlich geht es uns um die Sache. Lassen Sie uns mit vereinten Kräften nach Gemeinsamkeiten und wirklich praktikablen Lösungsansätzen suchen. Lob verdient der von uns seit Anbeginn und im CDU/CSU-Antrag aus- drücklich formulierte Vorstoß, den Tierärzten das Um- füllen von Arzneimitteln aus fertigen Gebinden und fachgerechte Neuverpacken zu ermöglichen, um eine be- darfsgerechte Abgabe von Tierarzneimitteln zu gewähr- leisten. Es kann nicht sein, dass riesige angebrochene Packungen zu einem ökonomischen und ökologischen Problem der Tierhalter werden. Positiv anzumerken ist auch der zu Beginn noch in den Verhandlungen immer wieder propagierte Vorschlag einer Indikationenliste. Dass die Regierung auch hier auf eine der vielen For- derungen von unserer Seite eingegangen ist, verdient Anerkennung. Auch die Anpassung der Umwidmungs- kaskade an europäisches Recht und die Abschaffung des Abgabeverbotes für umgewidmete Arzneimittel halten wir für den richtigen Weg. Derart konstruktive Vorschläge gilt es aufzugreifen und in einen neuen Gesetzentwurf einzuarbeiten. Die Beteiligten, allen voran die Tierärzte und Landwirte, ste- hen für die Umgestaltung nach wie vor zur Verfügung. Daher regen wir – gemeinsam mit unseren Oppositions- kollegen von der FDP – an, die Novelle im Rahmen ei- ner Expertenanhörung im Ausschuss noch einmal der Beratung der tatsächlich Betroffenen zuzuführen. Ich bin zuversichtlich, dass meine Kollegen im Ausschuss eine erneute Anhörung der Verbände fraktionsübergreifend mittragen werden. Das Thema ist einfach zu wichtig, um es parteipoliti- schem Kalkül zu opfern. Dankenswerterweise hatte sich ein gemeinsamer Wille ja unter den Kollegen im Aus- schuss bereits im vergangenen Jahr gezeigt, als sich die Berichterstatter aller Fraktionen auf ein gemeinsames Schreiben an Ministerin Künast geeinigt hatten und um Hilfe bei der Formulierung eines fraktionsübergreifen- den Gesetzesantrages aus der Mitte des Parlaments ba- ten. Dass dies von Ministerin Künast damals nicht ge- wollt war und den Grünen die Mitarbeit untersagt wurde, ist hinlänglich bekannt. Lassen Sie uns nun gemeinsam diese Chance wieder aufgreifen und auf eine wirklich sachgerechte und praktikable Lösung im Sinne des Ver- braucher- und Tierschutzes hinarbeiten. Der jetzt vorge- l d N d w u N m 2 A g S E w A d S r s b H W s s D ä w r d l l h b S h t B G R w s w v v te d a d a Z d o w a h (C (D egte Gesetzentwurf ist so noch nicht tragbar und wird en Problemen in der Praxis nicht umfassend gerecht. och haben wir Gelegenheit, eine wirkliche Novelle auf en Weg zu bringen, die uns in der Anwendungspraxis eiterbringt und einen gesteigerten Verbraucherschutz nd Tierschutz garantiert. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Worum geht es bei dieser 13. Novelle des Arznei- ittelgesetzes, die wir heute beraten? Mit dem im Jahr 002 in Kraft getretenen 11. Gesetz zur Änderung des rzneimittelgesetzes wurden neue Regeln für den Um- ang mit Tierarzneimitteln aufgestellt. Ziel war es, im inne des Gesundheits- und Verbraucherschutzes den insatz von Tierarzneimittein auf ein therapeutisch not- endiges Mindestmaß zu reduzieren und dadurch die usbreitung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden, ie Qualität von Tierarzneimitteln zu verbessern und die icherheit im Tierarzneimittelverkehr zu erhöhen. Erfah- ungen mit der Anwendung und dem Vollzug der Vor- chriften dieses Gesetzes haben inzwischen gezeigt, dass ei einigen Regelungen offenbar Anpassungsbedarf im inblick auf die Anwendbarkeit in der Praxis besteht. ir haben uns im Verbraucherausschuss frühzeitig die- er Probleme angenommen und ich glaube für uns alle agen zu können, dass wir einen langen und intensiven iskussionsprozess hinter uns haben. Wir sind auf die Kritik des Bundesrates und der Tier- rzte eingegangen, wir haben Anhörungen durchgeführt, ir haben eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einge- ichtet. Wir mussten allerdings auch feststellen, dass sich ie Tierärzteschaft als besonders betroffene gesellschaft- iche Gruppe offenbar in der Bewertung des Gesetzes al- es andere als einig ist. Und auch der Bundesrat vertritt eute eine etwas andere Meinung als vor einem Jahr. Wir egrüßen das. Insbesondere die ursprünglich von vielen eiten als praxisfremd kritisierte Sieben-Tage-Regelung at sich offenbar inzwischen als wesentlich unproblema- ischer erwiesen, als zunächst behauptet. So schreibt der undesrat in seiner Stellungnahme zum vorliegenden esetzentwurf: „Bei der Umsetzung der Sieben-Tage- egelung für Antibiotika wurden keine konkret nach- eisbaren Probleme in der tierärztlichen Praxis festge- tellt …“ Ich denke, dass damit die dickste Kuh vom Eis ist und ir zu einer zügigen Verabschiedung der 13. AMG-No- elle kommen können. Wir haben ansonsten eine Reihe on Änderungen vorgenommen, die der Praxis Erleich- rungen bringen, etwa bei der Abgabe von Teilmengen, er Anpassung der so genannten Umwidmungskaskade n die EU-Richtlinie 2004/28/EG oder der Aufhebung es Abgabeverbotes umgewidmeter Arzneimittel. Was die zu bildende Sachverständigenkommission ngeht, so brauchen wir uns an dieser Stelle über deren usammensetzung den Kopf nicht zu zerbrechen, da iese ohnehin erst durch eine nachfolgende Rechtsver- rdnung festgesetzt werden wird. Ich denke, die lange und schwierige Diskussion, die ir um diese 13. AMG-Novelle geführt haben, sollte uns llen eine Warnung sein, die jetzt gefundene weitge- ende Einigkeit mit den Ländern nicht wieder infrage zu 15080 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) stellen. Ich glaube, wir haben jetzt den Punkt erreicht, wo wir sagen sollten: Jetzt machen wir den Sack zu! Die Praxis braucht vor allem eines: Rechtssicherheit. Daher: Die praxisuntauglichste aller Regelungen ist die, die nicht beschlossen wird! Hans-Michael Goldmann (FDP): Der Entwurf ei- nes 13. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes weist sicherlich eine ganze Reihe von Verbesserungen auf. Nach wie vor ist er aber geprägt von Misstrauen ge- genüber den gute fachliche Praxis anwendenden Tierärz- ten und auch den Bauern. Die 13. AMG-Novelle legt denn Fachmann, dem Tierarzt, nach wie vor unnötige Fesseln an, wenn es da- rum geht, Krankheiten zu vermeiden oder die Gesund- heit eines Tieres wiederherzustellen. Die 13. Änderung des Arzneimittelgesetzes hat viel zu wenig den Grundge- danken verinnerlicht, dass die stärkste Triebfeder für je- den Tierarzt die Gesunderhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Tiere ist. Dieser Grundsatz gilt beim Erlernen und der fachgerechten Ausübung des Berufes. Diese grundsätzliche Kritik wird auch nicht durch eine Reihe von verbessernden Neuregelungen korrigiert, die in der 13. AMG-Novelle zum Tragen kommen: Weg- fall der Indikationsliste, Erleichterung der Abgabe von Teilmengen, sofern eine Qualitätsminderung nicht zu be- fürchten ist, Anpassung der Umwidmungskaskade an europäisches Gesetz – obwohl auch hier noch weitere Schritte hätten gegangen werden können –, Abschaffung des Abgabeverbotes für geöffnete Arzneimittel. Aus Sicht der FDP sind zwei Punkte dringend ände- rungsbedürftig. Erstens die Sieben-Tage-Regelung: Hier wurden durch die Begrenzung der Sieben-Tage-Frist auf die Abgabe von Antibiotika und der Klarstellung, dass eine persönliche Untersuchung der Tiere durch den Tier- arzt im Falle einer Weiterbehandlung nicht immer not- wendig ist, zwar Fortschritte erzielt. Die FDP hält aber die vom Bundesverband praktizierender Tierärzte vorge- schlagene Regelung zur Bindung der verlängerten Ab- gabe von Antibiotika an die Erstellung eines Behand- lungsplanes nach wie vor für sachgerechter. Ein solcher Behandlungsplan könnte durch Einbindung der Tierärzte und Landwirte sowie durch eine fachliche Überwachung einen erheblichen Beitrag zur Transparenz des Tierarz- neimittelverkehrs leisten. Zweitens die Tierarzneimittelanwendungskommis- sion: Die FDP schlägt vor, aus fachlicher Sicht dieses Wort zum Unwort des Jahres zu erklären. Im derzeitigen Entwurf soll die Kommission nämlich im Wesentlichen mit der Aufgabe betraut werden, die Antibiotika-Leitli- nien fortzuschreiben. Wir sind davon überzeugt, dass eine Sachverständigenkommission, die per Gesetz oder Verordnung alle am Tierarzneimittelverkehr Beteiligten paritätisch berücksichtigen muss, eine solch wichtige Fragestellung nicht zielführend wird lösen können. Die FDP hält diese Kommission für absolut entbehrlich. Die Fortschreibung der Antibiotika-Leitlinien ist eine wissenschaftliche Aufgabe. Sie muss nach Auffassung der FDP durch die entsprechenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften erfolgen. Dies wäre im Falle der Ve- t s e h w l m d k T m K D R a d d b T m L T s t s d L T d r G U t m k B r t T d E w d g g s d A s W t (C (D erinärmedizin die Deutsche Veterinärmedizinische Ge- ellschaft (DVG). In dieser Fachgesellschaft ist in allen inzelnen Fachgruppen der notwendige Sachverstand ervorragend versammelt, um die Leitlinien sinnvoll eiterzuentwickeln. Solche Leitlinien können einen wichtigen Beitrag eisten, Antibiotika noch zielgerichteter einzusetzen. Da- it würden sie der fachlichen Fort- und Weiterbildung er Anwender dienen. Sie brauchen aber ganz sicherlich einen Gesetzesrahmen. Wie wenig ernst selbst die Bundesregierung diese ierarzneimittelanwendungskommision nimmt, kann an schon aus den Mittelbereitstellungen für diese ommission ersehen: 7 000 Euro pro Jahr sind ein Witz. enn diese Summe könnte bestenfalls einen Teil der eisekosten für möglicherweise zwei Sitzungen pro Jahr bdecken. Eine personelle Betreuung durch das zustän- ige Ministerium oder eine Bundesoberbehörde kann bei ieser Kalkulation keine Berücksichtigung gefunden ha- en. Um die von uns kritisierten Sachverhalte, Sieben- age-Regelung und Tierarzneimittelanwendungskom- ission, gründlich zu erörtern und um zu einer besseren ösung zu kommen, die in der Praxis das Wohl der iere, der Verbraucher und der Bauern im Auge hat und ich nicht an der speziellen Interessenlage von Verwal- ungsbeamten orientiert, wird die FDP bei den Aus- chussberatungen eine Anhörung beantragen. Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär im Bun- esministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und andwirtschaft: Die 13. AMG-Novelle ist ein wichtiges hema für den Verbraucherschutz, den Tierschutz und ie Landwirtschaft. Die Behandlung von erkrankten Tie- en mit Arzneimitteln ist ein Gebot des Tierschutzes. Ein ebot des Verbraucherschutzes ist die gesundheitliche nbedenklichkeit von Lebensmitteln, die von behandel- en Tieren stammen. Beides, die Verfügbarkeit wirksa- er Arzneimittel und die gesundheitliche Unbedenklich- eit von Lebensmitteln tierischer Herkunft, muss erücksichtigung finden, wenn über tierarzneimittel- echtliche Vorschriften diskutiert wird. Eine besondere Problematik kommt bei den Antibio- ika hinzu: Antibiotika sind besonders wichtig für die herapie von Menschen und Tieren und sie sind beson- ers gefährdet in ihrer Wirksamkeit durch unkritischen insatz. Jede Anwendung von Antibiotika kann zur Ent- icklung von Resistenzen führen und damit zum Verlust es Stoffes für die Therapie von Mensch und Tier beitra- en. Antibiotika bedürfen daher unseres besonderen Au- enmerks und Schutzes. Die Bekämpfung der Ausbreitung von Antibiotikare- istenzen ist der Bundesregierung daher auch ein beson- eres Anliegen. Zu der Strategie zur Bekämpfung der usbreitung von Antibiotikaresistenzen gehört auch die o genannte Sieben-Tage-Regel im Arzneimittelgesetz. ir sind daher nicht bereit – wie von verschiedenen Sei- en mehr oder weniger deutlich betrieben –, diese Sie- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15081 (A) ) (B) ) ben-Tage-Regel für Antibiotika aufzugeben oder so weit auszuhöhlen, dass sie nur noch auf dem Papier steht. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes trägt der besonderen Bedeutung der Antibiotika Rechnung und zeigt gleich- zeitig eine Möglichkeit der Flexibilisierung der Sieben- Tage-Regel für bestimmte Anwendungsgebiete auf. Diese vorgesehene Flexibilisierung hätte insbesondere klare und für jeden nachvollziehbare Grenzen. Der Bundesrat ist selbst diesem wohlabgewogenem Ansatz mit Verweis auf den gesundheitlichen Verbrau- cherschutz und die Strategie zur Bekämpfung der Aus- breitung von Antibiotikaresistenzen nicht gefolgt, ob- wohl er selbst vor nicht allzu langer Zeit einen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung eingebracht hat. Das zeigt, wie sensibel und wie schwierig die Thematik ist. Verständlich wird die Haltung des Bundesrates, wenn man die Entwicklung seit der Vorlage des Referentenent- wurfes betrachtet. Wie es häufig der Fall ist, hat der Ent- wurf intensive Diskussionen zwischen allen Beteiligten ausgelöst, die durchaus nicht fruchtlos waren, sondern zu einer Weiterentwicklung der Sichtweisen geführt und insbesondere auch einige Missverständnisse über die geltende Rechtslage ausgeräumt haben. Es ist nämlich nicht so, dass die Sieben-Tage-Regel zwangsläufig be- deutet, dass der Tierarzt alle sieben Tage in den Bestand gehen muss. Was der Tierarzt alles machen muss, damit er in Übereinstimmung mit den arzneimittelrechtlichen Vorschriften Arzneimittel abgeben darf, ist ganz woan- ders, nämlich in der auf dem Arzneimittelgesetz basie- renden tierärztlichen Hausapothekenverordnung geregelt und diese Regelungen gelten unabhängig voneinander. Wenn es also so ist, dass die Diskussion des Entwur- fes zu dem Ergebnis geführt hat, dass eine Flexibilisie- rung der Sieben-Tage-Regel für Antibiotika unter Be- rücksichtigung dieser geltenden Rechtslage gar nicht erforderlich ist und – wie der Bundesrat ebenfalls aus- führt – sich inzwischen zeigt, dass das mit der Regelung verfolgte Ziel erreicht wird, dann kann man ja nur die Konsequenz ziehen, die der Bundesrat gezogen hat, nämlich dass die Sieben-Tage-Regelung für Antibiotika so bestehen bleiben sollte, wie sie ist. Dementsprechend hat sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ge- äußert. Das macht natürlich den Gesetzentwurf nicht überflüs- sig. Der Entwurf enthält ja noch viel mehr als die Sieben- Tage-Regel für Antibiotika. So soll der Abgabezeitraum für alle übrigen betroffenen Arzneimittel auf 31 Tage aus- geweitet werden, die Abgabe von Arzneimittelteilmengen durch den Tierarzt erleichtert werden, die Herstellung von Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere in Apothe- ken ermöglicht werden, das Abgabeverbot umgewidmeter Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere aufgehoben werden, eine Tierarzneimittelanwendungskommission zur Weiterentwicklung der Antibiotika-Leitlinien geschaffen werden und der Import von Tierarzneimitteln neu geregelt werden. Der Entwurf enthält also eine Fülle von Anpassungen geltender Regelungen aufgrund der Erfahrungen in der P H s m c V A e d w m r e n M r d h m t S K t h w d u e e m a a h t l e t s u d d t k d w (C (D raxis und ein großer Teil dieser Änderungen wird die andhabung für Tierärzte und Tierhalter erleichtern. Ich bin überzeugt, dass wir hier ein rundes Paket ge- chnürt haben, mit dem alle am Verkehr mit Tierarznei- itteln Beteiligten zufrieden sein können und das glei- hermaßen die Belange des Tierschutzes und des erbraucherschutzes berücksichtigt. nlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Organisationsstruktur der Telematik im Ge- sundheitswesen (Tagesordnungspunkt 21) Eike Hovermann (SPD): Eins vorweg: Der Gesetz- ntwurf ist zustimmungspflichtig im Bundesrat. Doch ie Gesundheitskarte ist ein Projekt, das von allen ge- ollt ist und gewollt werden muss, die es ernst meinen it der Steigerung von Effizienz und Qualität in unse- em Gesundheitswesen. Sie kennen vielleicht die aktu- lle Umfrage der TK, wonach 75 Prozent der Bürgerin- en und Bürger die Gesundheitskarte und ihre öglichkeiten begrüßen. Damit diese Karte nach langen Jahren des Diskutie- ens nun endlich Realität wird, müssen wir dafür sorgen, ass der Prozess der Umsetzung, der bereits begonnen at, nun weitergeführt wird, zugunsten einer besseren edizinischen Versorgung der Patientinnen und Patien- en. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein richtiger chritt auf dem Weg dahin. Er beinhaltet die notwendige onkretisierung der gesetzlichen Aufgaben der „Gema- ik“, welche die Selbstverwaltung bewusst übernommen at, um an der Gestaltung der Gesundheitskarte mitzu- irken. Daher soll nun eine bundesweit gesetzliche Regelung afür sorgen, dass im Einklang mit den Bundesländern nd maßgeblichen Spitzenorganisationen ein Bauplan ntsteht, mit dem entsprechend § 291 a, Abs. 7 SGB V ine interoperable und kompatible Informations-, Kom- unikations- und Sicherheitsstruktur gewährleistet wird, uch um Medienbrüche – respektive Insellösungen – uszuschließen und für alle Beteiligten Planungssicher- eit und Investitionsbereitschaft zu erhöhen. Die Archi- ektur wird zugleich so offen gestaltet, dass etwa gesetz- iche Änderungen ohne Schwierigkeit online ingearbeitet werden können. Die PKV ist in diesen Prozess eingebunden. Leis- ungserbringer, die jetzt noch nicht integriert worden ind, wie zum Beispiel Psychotherapeuten, werden Zug m Zug in das wachsende System eingebaut, innerhalb essen auch die Frage der Datenspeicherung, das heißt, ie Serverfrage gelöst werden muss. Wir wissen, wie lange es gedauert hat, bis aus dem heoretischen Ansatz, „wir wollen die intelligente Chip- arte“ ein praktisches Verfahren wurde. Auf Podiums- iskussionen, in Arbeitskreisen und Gesellschaften urde vielfach diskutiert und darüber das Handeln 15082 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) vergessen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Interessen von Kassen, Ärzten, Apothekern etc. an die- sem Projekt sehr unterschiedlich gelagert sind. In Kenntnis der bisherigen Abstimmungsprozeduren ist deshalb der Vorschlag, das Einstimmigkeitsprinzip durch eine qualifizierte Mehrheit zu ersetzen, nur zu be- grüßen. Um weitere denkbare, zeitintensive Blockaden abzuwenden, sind in das Gesetz Interventionsmöglich- keiten für das BMGS eingebaut. Das ist nicht nur auf- grund gemachter Erfahrungen geboten, sondern auch deshalb, weil ein weiteres Gelingen hinsichtlich der Ein- führung der Gesundheitskarte in 2006 nicht verzögert werden darf. Wir wissen: Die Gesundheitskarte ist eine wesentli- che Voraussetzung für das Funktionieren der integrierten Versorgung; ohne sie geht nichts. Umso wichtiger wird es sein, die Menschen davon zu überzeugen, dass die Gesundheitskarte ihnen Vorteile bringt: dass mehr Trans- parenz zu besserer Versorgung führt, von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung bis hin zur Nachsorge und den Einsatz von Heil- und Hilfsmitteln; dass eine bessere Evaluation der Daten hilfreich ist, organisatorische und qualitative Brüche auszuräumen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die schwer- wiegenden Folgen von Fehlmedikamentierungen, die jährlich nicht nur zu 10 000 Todesfällen führen, sondern auch zu zahllosen vermeidbaren und teuren Folgebe- handlungen. Auf Dauer werden mit der Gesundheitskarte – hier in Sonderheit über den Einstieg mit dem elektronischen Rezept – auch Einsparungen realisiert werden können. Erinnert sei an die hohen Kosten im Zusammenhang mit den rund 700 Millionen papiergebundenen Rezepten pro Jahr. Durch das elektronische Rezept können Einsparun- gen von 100 bis 150 Millionen Euro pro Jahr realisiert werden. Hinsichtlich des Finanzplans bleibt festzuhalten, dass bisher 0,7 Milliarden Euro angesetzt waren. Andere Ein- schätzungen beruhen unter anderem darauf, dass unter- schiedliche Ansätze zum Beispiel für die Speicherkapa- zität der Karte im Raum stehen. Rechnerische Differenzen entstehen hier durch Preisschätzungen von 6 bis 10 Euro. Gleichwohl gilt, dass die KBV das anstehende Finan- zierungstableau erstens kannte und zweitens unterschrie- ben hat. Dies hat zu unterschiedlichen Reaktionen bei den KVen auf Länderebene geführt. Hier steht zu vermu- ten, dass die Kommunikationsstränge nicht effektiv ge- nutzt worden sind. Denn es wird nicht hinreichend kom- muniziert, dass die Ärzte Entgelte für die Implantation und den Gebrauch der Gesundheitskarte via Zuschläge bekommen. Dieses zusätzliche Geld führen sie an die KVen ab. Über den genauen Anteil von Ärzten und Krankenhäusern verhandeln die Kassen mit den selbi- gen. Es ist verständlich, dass die in den Entwurf eingear- beitete Konstruktion der Finanzierung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens durch die Selbstverwaltung auf wenig Gegenliebe stößt. Doch so abwegig, wie es d A r 2 t z 2 l A v A ü m D r M t z r s s d w n s z v d d h l z W s t w s E r S t v d s q O s r t f e t a z (C (D argestellt wird ist dieser Vorschlag nicht: Nach § 291a bs. 1 sind die Krankenkassen verpflichtet, die bishe- ige Krankenversichertenkarte bis spätestens 1. Januar 006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erwei- ern. Es ist bekannt; dass die Selbstverwaltung die Frist ur Vorlage der Lösungsarchitektur zum 30. September 004 nicht einhalten konnte. Das Ergebnis ist das nun aufende Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das in bsprache mit der Selbstverwaltung im Oktober 2004 ereinbart wurde und für welches das BMGS formal den uftrag erteilt hat. Aus dieser Konstruktion eine Kosten- bernahme durch das Ministerium herzuleiten, ist zu- indest gewagt. Ungeachtet dieser Diskussion ist eins unbestreitbar: ie Einführung der Gesundheitskarte muss weiter vo- angetrieben werden, damit die gesetzlich vorhandenen öglichkeiten der integrierten Versorgung auch prak- isch nutzbar werden. Es schadet nichts, sich vor Augen u führen, dass letztlich alle Beteiligten davon profitie- en werden. Die Umsetzung der Rahmenarchitektur in eine Lö- ungsarchitektur ist deshalb eine Aufgabe, die im Kon- ens mit Selbstverwaltung, Wissenschaft und Industrie urchgeführt werden muss. An dieser Aufgabe müssen ir gemeinsam festhalten. Dr. Carola Reimann (SPD): Mit dem GKV-Moder- isierungsgesetz wurde die Einführung der elektroni- chen Gesundheitskarte beschlossen. Sie wird die Pro- essabläufe im Gesundheitswesen grundlegend erändern. Das ist ein notwendiger Schritt für ein mo- ernes und effizientes Gesundheitssystem. Man schätzt, ass circa 20 bis 40 Prozent der Leistungen im Gesund- eitswesen auf Kommunikation und Information entfal- en. Diese Zahlen verdeutlichen das verfügbare Poten- ial für die Verbesserungen der Qualität und irtschaftlichkeit in unserem Gesundheitssystem. Mit der Gesundheitsreform wurden die Krankenkas- en dazu verpflichtet, die bisherige Krankenversicher- enkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu er- eitern sowie die dafür notwendige Infrastruktur zu chaffen. Die bisherige Entscheidungsstruktur, die ein instimmigkeitsprinzip vorsah, hat sich hierbei als unzu- eichend erwiesen. Deshalb haben sich die beteiligten pitzenorganisationen auf die Gründung einer neuen Be- riebsorganisation geeinigt. Der vorliegende Entwurf erankert die Betrieborganisation auch gesetzlich. Da- urch werden Entscheidungsprozesse optimiert und be- chleunigt, denn die Beschlüsse werden jetzt mit einer ualifizierten Mehrheit getroffen werden können. Die rganisation erhält mit dem Gesetzentwurf den Sicher- tellungsauftrag und muss für die notwendige Interope- abilität der zu entwickelnden Komponenten sorgen. Die Selbstverwaltung hat mit dem Aufbau einer Be- riebsorganisation gezeigt, dass sie in der Lage ist, die ür die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte rforderlichen Rahmenbedingungen zu planen und prak- isch umzusetzen. Der Gesetzentwurf enthält jedoch uch Konfliktlösungswege für den Fall, dass die Akteure u keiner Entscheidung kommen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15083 (A) ) (B) ) Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist nur ein Teil des Projektes „Telematikinfrastruktur“. Eingebunden werden 80 Millionen Patienten, 350 000 Ärzte und Zahnärzte, 2 000 Krankenhäuser, 22 000 Apo- theken und 300 Krankenkassen. Diese Zahlen machen es deutlich: Wir sprechen von einem der größten IT-Pro- jekte Europas. Es wird nicht nur wirtschaftliche Reser- ven erschließen, sondern die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten verbessern. Unsere Aus- gangslage ist gut. Wir verfügen über eine ausgezeichnete Infrastruktur für Informations- und Kommunikations- technologien. Jetzt geht es darum, diese auch für die Ge- sundheitsversorgung besser zu nutzen. Eine erfolgreiche Realisierung des Telematikprojektes wird den For- schungs- und Entwicklungsstandort Deutschland stär- ken. Eine erste verpflichtende Anwendung wird die elek- tronische Übermittlung von Verordnungsdaten – also das elektronische Rezept – sein. Es wird das herkömmliche Papierrezept ersetzen. Die Vorteile des elektronischen Rezeptes liegen auf der Hand. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Medienbrüchen und Doppelar- beiten, also letztlich um organisatorische und wirtschaft- liche Fragen, sondern um die Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Nach den vorliegenden Studien fordern falsch verordnete Me- dikamente in Deutschland jährlich mehr Todesopfer als der Straßenverkehr. Hier bietet das elektronische Rezept die Möglichkeit, Falsch- und Doppelmedikation wirk- sam zu verhindern, und hilft so, Leben zu retten. Das elektronische Rezept ist nur der erste Baustein der Telematikinfrastruktur. Viele Fragen werden auf dem Weg noch geklärt werden müssen. Dazu gehört auch der Aspekt der Abfrage der Zuzahlungsbefreiung. Diese An- wendung muss es ermöglichen, in der Apotheke den Sta- tus der Zuzahlungsbefreiung, also „befreit“ oder nicht „befreit“, abzufragen. Ich denke, das ist ein wichtiger Gesichtspunkt des elektronischen Rezeptes. Der Einsatz moderner Informations- und Kommuni- kationstechnologien wird dazu beitragen, zentrale Pro- bleme unseres Gesundheitswesens zu lösen und die Si- cherheit und Qualität der Behandlung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Wir müssen jetzt, zusam- men mit allen Beteiligten, dafür sorgen, dass die elektro- nische Gesundheitskarte ein Erfolg wird. Die Etablie- rung der Betriebsorganisation der Selbstverwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Matthias Sehling (CDU/CSU): Im GKV-Moderni- sierungsgesetz von 2003 haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und von CDU/CSU zu einem wichtigen Schritt in die gesundheitspolitische Zu- kunft bekannt: zur Einführung der elektronischen Ge- sundheitskarte. Mit ihrer Einführung sind große Erwar- tungen aller am Gesundheitswesen Beteiligten, insbesondere aber auch der Patientinnen und Patienten verbunden. Für die Patienten geht es um mehr Qualität in der me- dizinischen Versorgung, zum Beispiel bei der freiwilli- g d c f w G z l P A s h ü U s d d G n ti d z k D s B d z r t k G w K s l d s M v ta w l d K G m M A M w c p a j w (C (D en Anwendung von Arzneimitteldokumentation oder em Notfallausweis. Außerdem erhoffen sich die Versi- herten mittelfristig niedrigere Beitragssätze, weil über- lüssige Mehrfachuntersuchungen und Verwaltungsauf- ände vermieden werden sollen. Die Union hat in dem esetzgebungsverfahren der Einführung „spätestens um 1. Januar 2006“ zugestimmt, wie das Gesetz wört- ich festhält. Die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes in diesem unkt durch die Bundesregierung – sie bleibt trotz der ufgaben der Selbstverwaltung für die rechtzeitige und achgerechte Einführung der elektronischen Gesund- eitskarte verantwortlich – lässt allerdings zu wünschen brig. Es hapert. Selbst Bundesgesundheitsministerin lla Schmidt glaubt nicht mehr daran, dass der ur- prüngliche Zeitplan einzuhalten sein wird. Droht nach er LKW-Maut ein neues Fiasko eines IT-Großprojektes er Bundesregierung – diesmal nicht aus technischen ründen, sondern wegen vertaner Diskussionszeit? Schon der Titel des jetzt von den Regierungsfraktio- en vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Organisa- onsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen ist nur ie halbe Wahrheit. Es geht in dem Gesetz mindestens ur Hälfte auch um die Finanzierung der Gesundheits- arte, und dies sogar an zwei unterschiedlichen Ecken. as Hintanstellen – um nicht zu sagen: Verstecken – die- er Anliegen soll wohl den Goodwill der Beteiligten und etroffenen rund um die Gesundheitskarte fördern. Ob as mit diesem Gesetz gelingen kann, ist indes sehr weifelhaft. Die Union hat deshalb jedenfalls eine Anhö- ung der Betroffenen beantragt. Das Ziel, die zögerliche Behandlung der nötigen Ver- räge über die „erforderliche Informations-, Kommuni- ations- und Sicherheitsinfrastruktur“ durch die im MG genannten Spitzenorganisationen der Selbstver- altung – möglichst unter Einbeziehung der privaten rankenversicherung, der Patientenvertreter, der Daten- chützer und der IT-lndustrie – deutlich anzuschieben, ist öblich und wird auch von der CDU/CSU-Fraktion aus- rücklich unterstützt. Der vorliegende Gesetzentwurf er- cheint aber dazu als typisches überbürokratisiertes onstrum mit einer Vielzahl von Fristsetzungen, Ersatz- ornahmeandrohungen aller Art sowie einer bis ins De- il gehenden Fremdbestimmung der Selbstverwaltung enig geeignet. Er nimmt Abschied von der ursprüng- ich vorgesehenen eigenverantwortlichen Entscheidung urch die Selbstverantwortung mit möglichst breiter onsensbildung im Gesundheitswesen. Im Januar dieses Jahres hat die Selbstverwaltung mit eburtshilfe des Ministeriums die Gesellschaft für Tele- atik „Gematik“ gegründet, die jetzt mit qualifizierter ehrheit von 67 Prozent die im GMG vorgesehenen ufgaben erfüllen kann. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Übergang zur ehrheitsentscheidung unter den Partnern der Selbstver- altung vollzieht konsequenterweise diesen vertragli- hen Übergang vom Einstimmigkeits- zum Mehrheits- rinzip gesetzgeberisch nach. Keineswegs erscheint es ber geboten, die Inhalte des Gesellschaftsvertrags bis in ede Einzelheit vorzuschreiben, wie das im Gesetzent- urf vorgesehen ist. Warum muss selbst der beratende 15084 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) ) (B) ) Fachbeirat in seiner Zusammensetzung bis ins Detail ge- regelt werden? Warum wird dies nicht der Gesellschaf- terversammlung überlassen? Schon die Aufnahme wei- terer Gesellschafter bedarf nicht nur des Benehmens mit dem Ministerium, sondern sogar dessen ausdrücklicher Zustimmung. Aber selbst die Aufnahme weiterer Mit- glieder in den ohnehin nur beratenden Fachbeirat ist aus- schließlich im Einvernehmen mit dem Ministerium, also mit dessen ausdrücklicher Zustimmung möglich. Die Regelungen zur Gesellschaft für Telematik sind nach dem Motto gestrickt: „Ministerium ist überall.“ Warum entscheiden die Ministerin und ihr Haus dann nicht gleich selbst? Faktisch führt der Gesetzentwurf eine bislang unübliche Fachaufsicht in einem Bereich der Sozialversicherung ein. Es drängt sich der Eindruck auf, als säße da dem Hause der Bundeskanzler im Na- cken, der seiner Bundesgesundheitsministerin den Auf- trag gegeben hat, keine zweite Großpanne bei einem IT- Projekt der Bundesregierung zu riskieren. Der Bundesregierung muss dabei klar sein: Sie über- nimmt umso größere Verantwortung für die rechtzeitige Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, je stär- ker sie die Aufgaben der Selbstverwaltung an sich zieht. Auch Finanzierungsregelungen sieht der Gesetzent- wurf vor, die im Bereich der Schaffung der Telematik- struktur immerhin als Restkompetenz bei den bisherigen Selbstverwaltungspartnern verbleiben. Die Spitzenorga- nisationen aus den Bereichen Leistungserbringer und Kostenträger haben auf drei Feldern Kostenvereinbarun- gen zu treffen: für die Kosten der Gesellschaft selbst, für die erstmaligen Ausstattungskosten und für den laufen- den Betrieb. Diese Konkretisierung schon bestehender Aufgaben ist grundsätzlich zu begrüßen, haben doch zahlreiche Studien der Vergangenheit auf Defizite bei der Kosten- Nutzen-Verteilung durch die Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte hingewiesen. Immerhin geht es um mindestens 1,8 Milliarden Euro Einführungskosten insgesamt. Rund 1,4 Milliarden Euro davon entfallen auf die Kartenherstellung und -verteilung, 400 Millionen Euro auf den Verwaltungsaufwand der Krankenkassen. Unbeziffert sind weitere Investitionskosten der Gesund- heitsberufe und anderer. Aber auch hier wieder diese Orgie von Dirigismus und Ersatzvornahmeandrohungen: Fünf zusätzliche Absätze allein einer Vorschrift regeln detailliert Regelungsart, Telematikzuschläge, Finanzierungsbeiträge, gesetzliche oder behördliche Fristen sowie Schiedsstellenfähigkeit – also Befugnis zur Ersetzung durch Schiedsspruch – oder ministerielle Ersatzvornahmemöglichkeiten. Das Ministerium zeigt nicht einmal mehr Zuckerbrot, zeigt gleich die Peitsche. Wo bleibt da noch Entscheidungsraum für die Selbst- verwaltung? Warum greift das Gesundheitsministerium nicht auf die bereits getroffene Finanzierungsvereinba- rung der Selbstverwaltung, gegebenenfalls mit Ände- rungsauflagen, zurück? Warum wird keine Kostenrege- lung entlang dem jeweiligen Nutzen gefordert? Warum s A s c te T ß n s e T te G n f M w le n a h s d g s R k G d 2 im o H S s s K k a a c p – te r g m v w m r b s li v (C (D oll den Kostenvereinbarungen keine Kosten-Nutzen- nalyse zugrunde gelegt werden? Ein dreistes Bubenstück erlaubt sich das Bundesge- undheitsministerium mit gesetzlichen Blankoabbu- hungserlaubnissen für selbst verursachte Telematikkos- n ganz am Ende der Vorschrift zur Gesellschaft für elematik. In der Selbstbedienungsvorschrift mit blo- em Rechtsfolgenverweis ist vorgesehen, dass das Mi- isterium ohne jede Einschränkung oder vorherige Kon- ultation der Gesellschaft für Telematik Kosten für igene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die elematikstruktur der Gesellschaft zur Bezahlung wei- rreichen kann, sobald sie die Forschungsergebnisse der esellschaft „zur Verfügung gestellt“ hat. Also: Das Mi- isterium bestellt – die Selbstverwaltung bezahlt. Es ehlt eigentlich nur die Abbuchungserlaubnis für Frau inisterin Ulla Schmidt! Den Juristen in der Anhörung ird sicher vieles an interessanten Rechtsfiguren einfal- n, von unzulässiger aufgedrängter Bereicherung über icht GKV-gerechte Verwendung von Beitragsmitteln us der Sozialversicherung bis hin zum verletzten Haus- altsrecht des Parlaments. Was hier für alle Zukunft gelten soll – die Gesell- chaft für Telematik soll ja dauerhaft auch den Betrieb er elektronischen Gesundheitskarte organisieren –, wird leich danach auch für die jüngste Vergangenheit vorge- ehen: Gemäß einer weiteren Passage sollen zusätzliche echnungen des Gesundheitsministeriums an die Kran- enkassen möglich sein, wenn sie nur bis zum Tag der esetzesverkündung „finanziert wurden“. Die Begrün- ung spricht von Kosten, die das Ministerium im Jahr 004 ungefragt für Telematikzwecke gedeckt hat, ohne Übrigen die genaue Höhe oder auch nur die Größen- rdnung anzugeben. Gab es hierzu nicht einschlägige aushaltstitel? Parallel zum bisherigen gesetzlichen Auftrag der elbstverwaltung zur Vereinbarung der Telematikinfra- truktur hatte das Ministerium mindestens ein For- chungsprojekt in Eigenregie in Auftrag gegeben, dessen osten sich das Ministerium offenbar von den Kranken- assen über die Gematik zurückholen möchte. Es gilt ber noch immer der Grundsatz: Wer zahlt, schafft an; ber wer anschafft, muss auch zahlen! Offen bleiben dagegen in dem Gesetzentwurf zahlrei- he andere wichtige Fragen, wie denn der aktuelle Zeit- lan zur Einführung der Gesundheitskarte aussieht, ob er gerade wegen häufig vorgesehener Beanstandungsfris- n des Ministeriums – nicht noch weiter ins Wanken ge- ät, wie die Europäische Krankenversichertenkarte zeit- erecht eingeführt werden kann, wie denn die ittelständische Industrie beteiligt werden und die Be- orzugung der Großindustrie vermieden werden kann, ie die Interessen des Datenschutzes der Versicherten it den öffentlichen Interessen an sozialversicherungs- echtlich interessierenden Statistiken in Einklang ge- racht werden kann. Auf diese auf der Hand liegenden Fragen gibt der Ge- etzentwurf noch keine Antwort. Ein hartes Stück Arbeit egt bei der Anhörung und in den Ausschussberatungen or den Parlamentariern. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 15085 (A) ) (B) ) Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin keine Hellseherin. Trotzdem traue ich mich, vorher- zusagen, dass künftige Akteure die Einführung der elek- tronischen Gesundheitskarte einmal als einen der ganz großen Modernisierungsschritte in unserem Gesund- heitswesen bewerten werden. Der Aufbau eines umfas- senden elektronischen Kommunikationsnetzes wird dia- gnostische und therapeutische Prozesse gründlich verändern. Die Zusammenarbeit zwischen den verschie- denen Leistungserbringern, die in den beiden letzten Ge- sundheitsreformen ganz oben auf der Agenda stand, er- hält endlich die notwendige informationstechnische Grundlage. Die Integrationsversorgung und ein elektro- nisch vernetztes Gesundheitswesen gehören zusammen. Ein Medizinjournalist hat es kürzlich in einem Artikel auf den prägnanten Satz gebracht: Eine Vernetzung der medizinischen Leistungser- bringer zusammen mit einer intelligenten Nutzung von Datenverarbeitungsprogrammen wird neue Versorgungsstrukturen entstehen lassen, die mit der klassisch-dualen Versorgung … so viel zu tun ha- ben werden wie eine moderne Zahnklinik mit Dok- tor Eisenbart. Angesichts dieser Dimensionen wirken die Auseinan- dersetzungen innerhalb der Selbstverwaltung um die elektronische Gesundheitskarte manchmal etwas klein- kariert. Ängste, angestammte Einkommensquellen und Einflusssphären zu verlieren, haben auch bei diesem Re- formvorhaben im letzten Jahr zu erheblichen Zeitverzö- gerungen geführt. Es ist dem energischen Eingreifen der Bundesgesundheitsministerin und ihrer Mitarbeiter zu verdanken, dass diese Selbstblockade innerhalb der Selbstverwaltung aufgelöst werden konnte. Durch die neu gegründete Betriebsgesellschaft wird das Projektmanagement gestrafft und professionalisiert werden. Die Ablösung des Einstimmigkeitsprinzips stellt die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspart- ner wieder her. Damit können wir uns endlich wieder den wirklich wichtigen Fragen zuwenden, die sich mit der Einführung der Gesundheitskarte stellen. Die elektronische Gesundheitskarte steigert nicht nur die Qualität der Gesundheitsversorgung und hilft Kosten sparen. Darüber hinaus bietet sie als eines der größten IT-Projekte der Welt erhebliche Geschäftschancen für Technologieberater und Dienstleister. Vor allem aber bietet sie die Chance, die Rolle der Patientinnen und Pa- tienten deutlich zu stärken. Patienten wollen heute selbstständig und aktiv an Behandlungsprozessen teil- nehmen. Dazu müssen sie verstehen und gelegentlich auch überprüfen können, was die Medizin mit ihnen und ihren Körpern tut. Die elektronische Gesundheitskarte kann ihnen diese Möglichkeit eröffnen. Dies setzt vo- raus, dass sie die gespeicherten Daten ohne allzu großen Aufwand einsehen können. Außerdem müssen sie die Möglichkeit haben, zu regeln, wer Zugriff auf ihre Daten haben soll und wer nicht. Mit der Gesundheitsreform haben wir hierfür bereits wichtige Vorgaben gemacht. Der Zugang zu den medizi- nischen Daten über die Gesundheitskarte setzt die Ein- willigung des Versicherten voraus. Sie ist widerruflich u d R t t A b w e n h g r w a h l s M a g n n g n k s f g E s „ z J s d – n g a s l z M w w H s c d d (C (D nd kann auf einzelne Anwendungen beschränkt wer- en. Vorgeschrieben ist auch, dass die Versicherten das echt erhalten, auf alle Rezept- und medizinischen Da- en zuzugreifen. An diesen informationellen Selbstbestimmungsrech- en der Patientinnen und Patienten hat sich die konkrete usgestaltung der Gesundheitskarte und der mit ihr ver- undenen Infrastruktur zu orientieren. In diesem Sinne erden wir den weiteren Prozess zur Einführung der lektronischen Gesundheitskarte begleiten. Detlef Parr (FDP): Das Gesetz zur Bildung einer euen Organisationsstruktur der Telematik im Gesund- eitswesen, das uns die Regierungsfraktionen hier vorle- en, ist symptomatisch für die Politik der Bundesregie- ung – denn eigentlich kommt der Entwurf, wie wir alle issen, von ihr –, ein klassisches Beispiel für eine Miss- chtung des Parlaments. Symptomatisch für diese Politik ist zum einen, dass ier im Nachhinein legitimiert werden soll, was schon ängst geschaffen wurde und dass der entsprechende Ge- etzentwurf erst einen Tag vor der ersten Lesung zur einungsbildung zugeleitet wird. Symptomatisch ist der Gesetzentwurf zum anderen ber auch für das Grundverständnis der Bundesregierung egenüber dem Prinzip der Selbstverwaltung. Ihre Orga- isationen werden zu Auftragserfüllern degradiert, de- en – wie schon im GKV-Modernisierungsgesetz – leich mit Ersatzvornahmen gedroht wird, wenn sie icht tun, was das Ministerium wünscht. Bei der Einführung der elektronischen Gesundheits- arte treibt die Bundesregierung sich selbst und sucht ich die Selbstverwaltung als Sündenbock aus, wenn sie eststellen muss, dass der völlig überzogene Zeitplan aus uten Gründen nicht einzuhalten ist. Als ob sie aus den rfahrungen mit Toll Collect nichts gelernt hätte, begibt ie sich überstürzt in das nächste Highttechabenteuer. Besser schnell als sicher“ scheint auch hier die Devise u sein. Gott sei Dank hat sich die Regierung Anfang des ahres von der Illusion gelöst, zum Januar 2006 alle Ver- icherten mit der Karte ausgestattet zu haben und mit em ersten Schritt der Einführung der Gesundheitskarte dem elektronischen Rezept – flächendeckend zu begin- en. Zu dieser Einsicht musste sie aber erst einmal getra- en werden. Größere Effizienz bei Entscheidungsstrukturen auch uf der Seite derjenigen, die für die Einführung der Ge- undheitskarte maßgeblich sind, ist wünschenswert und obenswert. Daher war die Umwandlung von protego.net u Gematik mit dem Wechsel vom Einstimmigkeits- zum ehrheitsprinzip sicherlich ein richtiger Schritt. Das ohl weltweit größte Telematikprojekt im Gesundheits- esen ist zu groß angelegt und zu sensibel, als dass es mit ektik und faulen Kompromissen durchgeführt werden ollte. 80 Millionen Krankenversicherte mit den entspre- henden Karten auszustatten, alle Leistungserbringer an ie Technik anzuschließen und dafür Sorge zu tragen, ass in diesem Feld der hochsensiblen Daten die Technik 15086 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 (A) (C) (B) (D) reibungslos und absolut sicher vor unerwünschten Zu- griffen funktioniert, dafür sind professionelle Strukturen und eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Nicht zu verstehen ist, dass die Selbstverwaltung dazu getrieben wurde, die neue Betriebsstruktur zu schaffen, um diese dann erst im Nachhinein gesetzlich zu legiti- mieren. Das hat wenig mit demokratischem Grundver- ständnis zu tun. Ein solches Verfahren zeugt vor allem von geringem Respekt dem Parlament gegenüber, das scheinbar – so wie gerade bei so vielen mit unnötigem Zeitdruck durchgeboxten Gesetzesinitiativen – nur noch wahrnehmen soll. Man hätte bei diesem ungewöhnlichen Verfahren dann wenigstens damit rechnen können, dass es mit den betroffenen Einrichtungen der Selbstverwaltung und der Verbände abgesprochen ist. Dies scheint auf den ersten Blick auch so zu sein. Doch die Kritik der Krankenkas- sen, dass mit diesem Gesetz nicht nur im Nachhinein legitimiert wurde, was schon längst geschaffen wurde, sondern die Kassen auch noch im Nachhinein dazu verpflichtet werden, Kosten für den Forschungs- und Entwicklungsauftrag, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an die Fraunhofer-Gesellschaft vergeben hat, zu übernehmen, ist mehr als berechtigt. Wie schon beim Entwurf zum Präventionsgesetz scheint Frau Ministerin Schmidt die Mitgliedsbeiträge der gesetzlich Versicherten als zweites Haushaltsbudget ihres Ministeriums misszuverstehen, um dann die Kassen umso lauter zu tadeln, dass sie ihre Beitragssätze nicht genug absenken würden. Wir werden die weiteren Ausschussberatungen nut- zen, um hier weitere Klärung zu schaffen. 160. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Barbara Wittig.



Rede von Barbara Wittig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die

CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes vorgelegt, mit dem geregelt werden
soll, dass die Zweitstimmen derjenigen Wähler nicht be-
rücksichtigt werden sollen, die mit ihrer Erststimme ei-
nem Wahlkreisbewerber zum Erfolg verholfen haben,
dessen Partei aber an der 5-Prozent-Klausel gescheitert
ist und auch keine drei Direktmandate erreichen konnte.

Wir wissen, dass sich dieser Fall bei der Bundestags-
wahl 2002 ergeben hat. Die PDS erreichte in den Berli-
ner Wahlkreisen 86 und 87 jeweils ein Direktmandat.
Sowohl der Bundeswahlausschuss als auch der Wahlprü-
fungsausschuss des Deutschen Bundestages haben sich
mit dieser Angelegenheit befasst, und zwar sehr intensiv.

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(C (D n beiden Ausschüssen war es streitig, ob im Hinblick uf die Vorschrift des § 6 des Bundeswahlgesetzes und ine hierzu ergangene Wahlprüfungsentscheidung des undesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1988 – Herr trobl hat sie angeführt – die so genannten Berliner weitstimmen berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang – das hat Herr Strobl nicht rwähnt – möchte ich darauf hinweisen, dass das Bunesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über eine ierzu anhängige Wahlprüfungsbeschwerde entscheiden ird. Nicht erwähnt hat Herr Strobl auch, dass das Bunesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang eine ochmalige Auszählung der so genannten Berliner weitstimmen veranlasst hat. Das müsste Ihnen, Herr trobl, eigentlich bekannt sein. Das stand sogar in den edien und war für jedermann nachlesbar. Das Ergebnis üsste Ihnen erst recht bekannt sein. Es sieht so aus: uch ohne diese Zweitstimmen wäre es zu keiner andeen Sitzverteilung nach der Bundestagswahl 2002 geommen. Haben Sie das nicht gewusst, Herr Kollege? ielleicht haben Sie das nur unterschlagen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der DU/CSU: Die Entscheidung des Bundesverfassungserichts steht in diesem Jahr an. Unseres Erachtens beteht deshalb derzeit kein Bedarf für die Einleitung eines esetzgebungsverfahrens. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen trobl? Ja. Frau Kollegin, es ist mir sehr wohl bekannt, dass sich n der Mandatsverteilung im Deutschen Bundestag ichts geändert hätte. Aber Sie können nicht die Tatsahe in Abrede stellen, dass die Union mehr Stimmen eralten hätte als die SPD. An der Mandatsverteilung hätte ich deswegen nichts geändert, weil die SPD-Fraktion berhangmandate hat. Das ist aber ein anderer Sachveralt. Sie sollten das fairerweise nicht miteinander verengen. Des Weiteren meine ich, dass uns die Tatsache, dass ürger gegen die Feststellung des Wahlergebnisses der undestagswahl 2002 in genau diesem Punkt vor dem undesverfassungsgericht Klage erheben, nicht davon ntlasten kann, dass wir bis zum heutigen Tag einem uftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 988 nicht nachgekommen sind. Es wäre schließlich geug Zeit dafür gewesen. Besonders peinlich fände ich, enn das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren ie Untätigkeit des Bundesgesetzgebers noch einmal ufgreifen und sie ihm sozusagen um die Ohren hauen ürde und wir bis zu diesem Zeitpunkt wirklich nichts etan hätten. Halten Sie es insofern vor dem Hintergrund er laufenden Verfahren nicht doch für nützlich, dass wir ns aufgrund unserer Initiative im Deutschen Bundestag it dem Thema beschäftigen? Lieber Herr Strobl, das steht doch gar nicht in Ab rede. Wir beschäftigen uns doch bereits seit 20 Minuten damit und werden uns auch in den Ausschüssen weiter damit beschäftigen. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir beschäftigen uns ständig mit Ihnen!)