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    Plenarprotokoll 15/158 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Annette Widmann- Mauz, Verena Butalikakis, Monika Brüning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Prävention als gesamtgesell- schaftliche Aufgabe umfassend, innovativ und unbürokratisch gestalten (Drucksache 15/4830) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (Drucksache 15/4832) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Erika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 B 14795 D 14798 A 14800 D 14809 A 14809 A 14810 D 14812 A 14813 B Deutscher B Stenografisch 158. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitli- chen Prävention (Drucksache 15/4833) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Prävention und Gesundheits- förderung als individuelle und gesamt- gesellschaftliche Aufgabe (Drucksache 15/4671) . . . . . . . . . . . . . . . . W B D K T E W T o g d B ( ( 14795 D 14795 A 14795 B Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Götz-Peter Lohmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14802 A 14803 C undestag er Bericht ung 8. Februar 2005 t : olfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: rste Beratung des von den Abgeordneten olfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, homas Strobl (Heilbronn), weiteren Abge- rdneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- ebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- erung des Gesetzes über befriedete ezirke für Verfassungsorgane des Bundes BefBezÄndG) Drucksache 15/4731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 B 14805 C 14807 A 14807 D 14808 D Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . 14814 A 14814 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Erika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (… Betreuungsrechtsänderungsgesetz – … BtÄndG) (Drucksachen 15/2494, 15/4874) . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- weisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts- gesetz 2005 (Haushaltsgesetz 2005) (Drucksachen 15/4890, 15/4892) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- weisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Errichtung der Aka- demie der Künste (AdKG) (Drucksachen 15/4891, 15/4893) . . . . . . . . . . N E T G K L F k b ( D D G U U H T Z d G s f g ( D O G D T B s t t M d f ( P W D B 14815 C 14817 B 14818 B 14819 B 14820 D 14821 C 14823 B 14824 D 14825 B 14825 C 14826 C 14826 D 14828 B 14830 A 14830 D 14831 D 14832 B 14833 A 14833 D 14834 B 14836 C 14833 D amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: roße Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina rogmann, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef aumann, weiterer Abgeordneter und der raktion der CDU/CSU: Stärkung von Aus- unfts- und Mehrwertdiensten durch Miss- rauchsbekämpfung Drucksachen 15/3547, 15/4092) . . . . . . . . . . r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes über die Feststellung des Wirt- chaftsplans des ERP-Sondervermögens ür das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplan- esetz 2005) Drucksachen 15/3596, 15/4704) . . . . . . . . . . r. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- orsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- en Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, ichael Kauch, weiterer Abgeordneter und er Fraktion der FDP: Mülltrennung verein- achen – Haushalte entlasten Drucksachen 15/2193, 15/4786) . . . . . . . . . . etra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 14834 B 14839 C 14834 C 14834 D 14841 B 14842 D 14843 D 14845 A 14846 B 14848 B 14848 C 14849 D 14850 D 14851 C 14852 C 14852 D 14853 D 14854 C 14856 B 14857 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 III Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts (Drucksache 15/4834) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Helmut Heiderich, Peter H. Carstensen (Nord- strand), Marlene Mortler, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gentechnikgesetz wettbewerbsfähig vervollständigen (Drucksache 15/4828) . . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewalt, Renate Blank, Siegfried Helias, Peter Rzepka, Verena Butalikakis, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Erika Steinbach und Bernd Neumann (Bremen) (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines …Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (… Betreuungsrechtsände- rungsgesetz – … BtÄndG) (Tagesordnungs- punkt 24) Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des 14858 C 14858 C 14858 D 14859 D 14862 A 14863 C 14864 D 14865 B 14865 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Nooke, Edeltraut Töpfer, Roland E d g g H A A 14864 B 14865 A ntwurfs eines Gesetzes über die Feststellung es Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermö- ens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplan- esetz 2005) (Tagesordnungspunkt 26) ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14866 D 14867 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 14795 (A) ) (B) ) 158. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    ung (D), letzter Absatz, der : „,In dubio contra reum‘, geklagten‘.“ ben. tik. Frau Kollegin Höfken, ebnisse aus: In China und rfolgsprogramm. S 90/DIE GRÜNEN): Schaden angerichtet!) Grün mit der Vorlage des Entw zes zur Neuordnung des Gent fort, heimische Betriebe daran gentechnisch veränderter Sorten len Verfahrenserleichterungen erhöhte bürokratische Anford Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 14865 (A) ) (B) ) Erika Steinbach und Bernd Neumann (Bremen) mehr selbst für sich sorgen können. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, A ufgabe geht: um die Hilfe für Menschen, die nicht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Nooke, Edeltraud Töpfer, Roland Gewalt, Renate Blank, Siegfried Helias, Peter Rzepka, Verena Butalikakis, Dr. m d E n d K ü m d l h t i E l K c t d s c d s n d U v A B w M s e t e Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 18.02.2005 Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 18.02.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 18.02.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 18.02.2005 Günther (Plauen), Joachim FDP 18.02.2005 Dr. Hoyer, Werner FDP 18.02.2005 Koppelin, Jürgen FDP 18.02.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 18.02.2005 Lintner, Eduard CDU/CSU 18.02.2005* Lips, Patricia CDU/CSU 18.02.2005 Michelbach, Hans CDU/CSU 18.02.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2005 Rauen, Peter CDU/CSU 18.02.2005 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 18.02.2005 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2005 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 18.02.2005 Dr. Stinner, Rainer FDP 18.02.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 18.02.2005 Türk, Jürgen FDP 18.02.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Ein- spruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Die Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion bei der na- entlichen Abstimmung bezüglich der Zurückweisung es Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur rrichtung der Akademie der Künste bedeutet für uns icht eine Abkehr von der grundsätzlichen Bereitschaft er CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Akademie der ünste in Berlin in die Verantwortung des Bundes zu bernehmen. Diese Auffassung wurde durch Zustim- ung zum Gesetz vonseiten der CDU/CSU-Fraktion bei er Abstimmung im Bundestag im November 2004 deut- ich. Gemeinsam mit den Ländern sehe ich allerdings er- eblichen Klärungsbedarf, nach welchen Kriterien Kul- urpolitik des Bundes in Berlin erfolgen sollte. Das trifft nsbesondere da zu, wo der Bund die Verantwortung für inrichtungen übernimmt, mit denen der Senat von Ber- in offensichtlich und nicht nur finanziell überfordert ist. ompetenzstreitigkeiten sollten aber nicht auf dem Rü- ken und schon gar nicht zulasten der Künstler und Kul- urschaffenden ausgetragen werden. Um auch das berechtigte Klärungsinteresse der Län- er deutlich zu machen, sehe ich bei der heutigen Ab- timmung der Zurückweisung des Bundesratseinspru- hes mit einer Stimmenthaltung beide Gesichtspunkte es Problems am besten vertreten. Ich wünsche der Akademie der Künste eine gute und ichere Zukunft und erklären gerade als Kulturpolitiker icht nur unsere Bereitschaft der Zusammenarbeit, son- ern ausdrücklich und Berliner Bundestagsabgeordnete nterstützung für eine Akademie der Künste in Bundes- erantwortung. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (… Betreu- ungsrechtsänderungsgesetz – … BtÄndG) (Ta- gesordnungspunkt 24) Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Das Betreuungsrecht ist ein ichtiges Thema, wichtig nicht nur, weil immer mehr enschen davon betroffen sind – sei es, dass für sie elbst eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, sei s, dass Angehörige oder Freunde einer rechtlichen Be- reuung bedürfen –, sondern wichtig auch, weil es um ine ganz elementare staatliche und gesellschaftliche 14866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 (A) ) (B) ) Bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs vor knapp einem Jahr hat Bundesministerin Zypries verspro- chen, dass die Bundesregierung beim weiteren Gesetz- gebungsverfahren intensiv mitarbeiten wird. Daran ha- ben wir uns gehalten. Ich danke all denen, die gemeinsam mit uns an diesem Gesetz gearbeitet haben: den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Frak- tionen genauso wie den beteiligten Vertretern der Län- der. Sie alle haben zu diesem tragfähigen Kompromiss beigetragen. Das Ergebnis unserer vielen Gespräche und der zwei umfassenden Sachverständigenanhörungen kann sich sehen lassen. Mit dieser Reform verbessern wir das Betreuungsrecht und machen es zukunftsfähig. Wenn im letzten Jahrzehnt die Zahl der Betreuungen enorm angestiegen ist, dann ist das auch ein Beleg dafür, dass wir mit der Betreuungsrechtsreform von 1992 den richtigen Weg eingeschlagen haben. Für die damals ge- schaffenen Regelungen gibt es einen großen und stetig wachsenden gesellschaftlichen Bedarf. Das Betreuungs- gesetz hat sich dabei als Instrument staatlicher Rechts- fürsorge bewährt. Es ist in den letzten Jahren aber auch Reformbedarf sichtbar geworden. Dabei geht es weniger um den äuße- ren demographischen Wandel als vielmehr um die Bin- nenstruktur des Betreuungsrechts. Außerdem wurde das Betreuungsrecht in immer stärkerem Ausmaß mit Auf- gaben befrachtet, die nichts mit staatlicher Rechtsfür- sorge zu tun haben. Die vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene rechtstatsächliche Untersu- chung hat diese problematischen Entwicklungen gründ- lich und sorgfältig belegt. Das heißt zweierlei. Erstens: Die Berufsbetreuung muss auf den Aufwand zurückgeführt werden, der für die rechtliche Betreuung erforderlich und ausreichend ist. Das schulden wir sowohl denjenigen, die selbst für ihre Betreuungskosten aufkommen, als auch der Staats- kasse, die für die Mittellosen einspringt. Zweitens: Der Verwaltungs- und Verfahrensaufwand muss reduziert werden. Der Entwurf greift den Vorschlag einer Pauschalie- rung der Vergütung und des Auslagenersatzes für Be- rufsbetreuer auf. Wir haben mit dem Inklusivstunden- satz, der Vergütung, Auslagenersatz und Umsatzsteuer enthält, eine Lösung gefunden, die auch den Forderun- gen der Berufsbetreuerinnen und -betreuer nach Erhö- hung ihrer Stundensätze und Berücksichtigung besonde- rer Betreuungssituationen entgegenkommt; und ganz wichtig ist mir, dass die Betreuungsvereine, die einer niedrigeren Umsatzsteuer unterliegen, dadurch gefördert werden. Damit erreichen wir ein ganz wichtiges Ziel: Alle im Betreuungswesen tätigen Personen werden von den auf- wendigen und aus vielerlei Gründen fragwürdigen Ein- zelabrechnungen befreit und können so ihre Arbeit auf das einzig Maßgebliche konzentrieren: auf das Wohl der Betreuten. Die Bundesregierung wird in den nächsten Jahren das Betreuungswesen, insbesondere die Auswirkungen der neuen Pauschalvergütung der Berufsbetreuerinnen und - 1 w b s g u D s v d s g m s d l B B K W s m f d w I r w s b l z W c A E s A w d g m n W n (C (D betreuer genau beobachten und dem Bundestag zum . Juli 2007 einen Bericht vorlegen. Sollten sich Fehlent- icklungen insbesondere bei den für die Betreuten er- rachten Leistungen abzeichnen, werden wir diesen chnell begegnen. Auch die wirtschaftlichen Auswirkun- en der Reform auf die Berufsbetreuer werden wir genau ntersuchen und dort helfen, wo es nötig sein sollte. azu gehört auch die Frage Besteuerung. Sehr zufrieden bin ich, dass der Gesetzentwurf wirk- ame Vorschläge zur weiteren Stärkung der Vorsorge- ollmacht enthält. Es kann nicht genug betont werden, ass mithilfe von Vorsorgevollmachten das Selbstbe- timmungsrecht der betroffenen Menschen am besten ewahrt werden kann. Die Persönlichkeit und Autono- ie der Betroffenen wird gestärkt, da sie nicht fremdbe- timmt, sondern aus eigenem Antrieb eine Regelung für en Vorsorgefall treffen. Zugleich ist damit der erfreu- iche Nebeneffekt verbunden, dass die Bestellung einer etreuerin oder eines Betreuers vermieden wird. Die undesregierung wird hier auch und vor allem mit der reditwirtschaft an weiteren Verbesserungen arbeiten. ir wollen dahin kommen, dass auch die Banken privat- chriftliche Vorsorgevollmachten möglichst unproble- atisch anerkennen. Erste Gespräche sind bereits ge- ührt worden. Ich bin sehr optimistisch, dass wir in iesem Bereich kurzfristig zu guten Lösungen kommen erden. Gerade die Stärkung der individuellen Vorsorge unter nanspruchnahme der Familien- und Generationensolida- ität kann helfen, den demographischen Wandel zu be- ältigen. Dieser Solidaritätsgedanke ist in der Gesell- chaft im Übrigen viel stärker ausgeprägt, als häufig eklagt wird. Das fügt sich in ein insgesamt sehr erfreu- iches Bild: Durch diese Reform bleiben die Grundprin- ipien des Betreuungsgesetzes von 1990 gewahrt: das ohl der Betreuten und die Erhaltung ihrer größtmögli- her Selbstbestimmung. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2005) (Tagesordnungs- punkt 26) Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das RP-Sondervermögen führt zu gigantischen Ergebnis- en. Die Wortwahl ist nicht übertrieben. Dies zeigt der irbus A380. Dieses gigantische Passagierflugzeug urde letztlich zu einem großen Teil über das ERP-Son- ervermögen finanziert. Doch das ERP-Sondervermö- en bringt nicht nur Flieger zum Starten. Das ERP-Sondervermögen ist das wichtigste Instru- ent, der Innovations-, Mittelstands- und Umwelttech- ologieförderung. Alleine 2005 werden mit dem ERP- irtschaftsplan 3,8 Milliarden Euro bereitgestellt. In den euen Bundesländern sind mittlerweile 169 000 Vorha- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 14867 (A) ) (B) ) ben im Bereich Gründung und Festigung von Unterneh- men gefördert worden. Der Aufbau dieser mittelstän- dischen Unternehmen wäre ohne die gezielten Finanzie- rungshilfen häufig nicht möglich gewesen, wie der Subventionsbericht der Bundesregierung herausstreicht. Wir wissen hier alle, dass die Mittelstandskredit-Förde- rung nie wichtiger war als heute, da sich die Banken lei- der mehr und mehr vom Mittelstand entfernt haben. Das ERP-Sondervermögen ist darüber hinaus ein Umweltprogramm: In den letzten zehn Jahren wurden 18 Milliarden Förderkredite alleine für die ERP-Um- weltschutzförderung zugesagt, zum Beispiel für Abfall- wirtschaft, Abwassereinigung, Luftreinigung oder Ener- gieeinsparung. Mit ihrer Hilfe ist die Markteinführung einer Vielzahl von Umwelttechnologien gelungen. Hier- von haben sowohl die Umwelt als auch der Arbeitsmarkt in erheblichem Maße profitiert, vor allem im Osten, in den alleine fast 7 Milliarden flossen. Das ERP-Sondervermögen ist vor allem ein Innova- tionsprogramm. Und es ist das wichtigste Instrument, welches der Bundesregierung für ihre Innovationsoffen- sive zur Verfügung steht; denn es stellt genau dort Kapi- tal zur Verfügung, wo andere das Risiko scheuen. Ohne das ERP-Sondervermögen mit Mut zu Investitionen wäre jede Innovationsoffensive zum Scheitern verurteilt. Ich will das anhand der jüngsten Innovationsbausteine darstellen. Ohne das ERP-Sondervermögen gäbe es keinen Dachfonds für Venture Capital. Ohne diesen Dachfonds würde das Kapital des European Investment Fonds nicht in Deutschland investiert werden. Ohne die Beteiligung des ERP-Sondervermögens gäbe es kaum eine Chance, das Venture-Capital in Deutschland wiederzubeleben. Ich komme zu dem jüngsten Spross, der ERP-Sonder- vermögen-Familie: der ERP-Startfonds: Er wird zu 90 Prozent über das ERP-Sondervermögen finanziert. Dieses war als einziges Vermögen bereit, so viel Geld in die Hand zu nehmen, um Start-ups kozufinanzieren. Selbst die durchführende KfW war nur zu eher symboli- schen 10 Prozent zu bewegen. Ohne das ERP-Sonder- vermögen gäbe es folglich auch keinen Startfonds und somit weit geringere Chancen für junge Technologie- unternehmen, an Geld zu gelangen. Der ERP-Unterausschuss hat nicht nur mutig in die Zukunft investiert; er hat dabei auch das Vermögen er- halten – und das über Jahrzehnte hinweg. Mit diesem Vermögen konnten zugleich Dutzende Milliarden in die Zukunft des Landes investiert werden. Da der ERP-Un- terausschuss eine große Verantwortung für das ERP- Sondervermögen und damit auch für die Zukunft unseres Landes trägt, muss er größten Wert darauf legen, wie das Geld angelegt wird. Hier muss selbstverständlich auch in der Zukunft das Substanzerhaltungsgebot gelten. An- sonsten würden wir Gefahr laufen, in eine Innovations- defensive zu geraten. Der Vertrag mit den USA bietet hierzu eine wichtige Gewährleistung; denn in diesem Vertrag ist die Substanzerhaltung als oberstes Gebot fest- geschrieben. Die Substanzerhaltung spricht übrigens n d d g g v g r t z w c g i A m d n 2 H s m V P t (C (D icht dagegen, dass der Bundesfinanzminister 2 Milliar- en Euro im Haushalt verwenden kann; denn 2 Milliar- en müssen logischerweise nur Beteiligungswerte in leiche Höhe entgegenstehen. Und schon sind zwei Flie- en mit einer Klappe geschlagen: Verringerung der Neu- erschuldung und Substanzerhalt des Sondervermö- ens. Diesen Weg gibt es und wir halten ihn für den ichtigen und den einzigen gehbaren angesichts der in- ernationalen Vertragslage. Neben dem Substanzerhaltungsgebot muss die Effi- ienz im Vordergrund stehen, mit der das Geld angelegt ird. Folgerichtig muss wie bei jeder Geldanlage vergli- hen werden, was der Markt anbietet. Wer das beste An- ebot macht, soll dann auch den Zuschlag erhalten. Dies st ein selbstverständliches Vorgehen. nlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2003 – Drucksachen 15/3889, 15/4086 Nr. 1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Verhandlungs- fortschritt bezüglich der EG-Verordnung über die Ver- bringung von Abfällen und der Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik – Drucksachen 15/3890, 15/4009 Nr. 9 – Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche huma- nitäre Hilfe im Ausland 1998 bis 2001 – Drucksache 14/3891 – (Berichtigung: Die in der Amtlichen Mitteilung vom 8. Januar 2005 vom Ausschuss für Menschenrechte und umanitäre Hilfe mitgeteilte Kenntnisnahme auf Druck- achen 15/3891, 15/4086 Nr. 2 ist hinfällig.) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/4567 Nr. 1.5 Drucksache 15/4567 Nr. 1.13 14868 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 (A) (C) (B) (D) Innenausschuss Drucksache 15/3779 Nr. 1.39 Drucksache 15/3779 Nr. 1.53 Rechtsausschuss Drucksache 15/4458 Nr. 2.8 Finanzausschuss Drucksache 15/4458 Nr. 2.25 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/4296 Nr. 1.1 Drucksache 15/4296 Nr. 1.2 Drucksache 15/4296 Nr. 1.6 Drucksache 15/4296 Nr. 1.9 Drucksache 15/4296 Nr. 1.10 Drucksache 15/4296 Nr. 1.18 Drucksache 15/4458 Nr. 2.1 Drucksache 15/4458 Nr. 2.10 Drucksache 15/4458 Nr. 2.13 Drucksache 15/4458 Nr. 2.17 Drucksache 15/4458 Nr. 2.23 Drucksache 15/4567 Nr. 1.1 Drucksache 15/4567 Nr. 1.16 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4567 Nr. 1.14 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/3403 Nr. 1.3 Drucksache 15/4458 Nr. 2.7 Drucksache 15/4567 Nr. 1.10 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/979 Nr. 2.33 Drucksache 15/1153 Nr. 2.22 Drucksache 15/2519 Nr. 2.49 Drucksache 15/3403 Nr. 2.86 Drucksache 15/3403 Nr. 2.89 Drucksache 15/3696 Nr. 2.30 Drucksache 15/3779 Nr. 1.74 Drucksache 15/3779 Nr. 1.113 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3876 Nr. 1.8 158. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ute Granold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Wir befassen uns heute mit dem Betreuungsge-
    setz, einem Gesetz, das die Menschen tief bewegt und
    das beim Bund und in den Ländern sehr intensiv, aber
    auch sehr konstruktiv und sehr harmonisch beraten
    wurde. Ich glaube, wir können heute sagen, es ist eine
    Sternstunde für uns, wenn wir hier zusammen zu einem,
    wie ich denke, guten Ergebnis kommen.

    Die erste Lesung hierzu fand vor einem Jahr statt.
    Seitdem gab es eine ganze Anzahl von intensiven Bera-
    tungen. Wir haben zwei große Anhörungen durchgeführt

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    (C (D nd es wurde eine Arbeitsgruppe zwischen Bundestag nd Bundesrat gebildet, um zu einem konstruktiven Erebnis zu kommen. Daneben fanden eine Vielzahl von esprächen mit Verbänden und Interessenvertretungen owie Veranstaltungen statt. Alle Berichterstatter sind uer durch die Republik gereist, um den Menschen unere Novellierung nahe zu bringen. Über den Reformbedarf bestand Einigkeit. Bereits in er letzten Legislaturperiode – in den Jahren 1999 und 000 – hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe ein Reormkonzept erarbeitet, da die Zahl der Betreuungen ereblich gestiegen ist und die Kosten in den Ländern exlodiert sind. Die Länder haben nach Erstellung des bschlussberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe inen Gesetzentwurf vorgelegt, der Grundlage für unsere eratungen war. Ich denke, ich spreche hier für alle Beteiligten, wenn ch sage, dass für uns bei allen Beratungen stets der ensch, der aufgrund einer Erkrankung, einer Behinde ung oder seines Alters einer rechtlichen Betreuung bearf, im Mittelpunkt stand. Ziel der jetzigen Reform ist s, die Qualität der Betreuung zu erhöhen und sicherzutellen, dass qualifizierte Betreuungsarbeit geleistet und ezahlt wird. Die Justizhaushalte der Länder sollen daei mit einem gerechten und unbürokratischen Abrechungssystem entlastet werden. Wir waren uns bei der Diskussion stets der Problema ik bewusst, dass in unserer Gesellschaft eine Betreungshilfestruktur, ein Handlungsinstrumentarium zur tützung von Betroffenen ohne Eingriffe der Justiz, ehlt. Hier besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Heute befassen wir uns mit der rechtlichen Betreu ng, die im Betreuungsgesetz geregelt ist. Die Vorsorevollmacht als Herzstück ist bereits im Gesetz veranert, sie muss aber gestärkt und in den Mittelpunkt erückt werden. Sie ist als einziges Rechtsinstitut geeiget, das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen für den all einer Erkrankung oder Behinderung umfassend zu ichern. Mittlerweile besteht auch eine große Nachfrage ach so genannten Mustervorsorgevollmachten. Die sehr ut besuchten Informationsveranstaltungen der letzten ochen und Monate haben gezeigt, dass das Interesse in er Bevölkerung sehr groß ist. Die bisherige Rechtslage wird den Anforderungen der raxis allerdings nicht gerecht. Im Rechtsverkehr, insbeondere bei den Banken und Sparkassen, findet die Vororgevollmacht keine Akzeptanz, da nicht gesichert ist, b sie auch tatsächlich vom Vollmachtgeber stammt und einen Willen wiedergibt. Ein akzeptabler Weg, der viele enschen erreicht, wurde jetzt mit der Errichtung einer ehördlichen Beglaubigungskompetenz im Sinne einer ffentlichen Beglaubigung gefunden. Außerdem konnte dieser Tage – wir haben es von errn Staatssekretär Hartenbach gehört – eine Einigung it den Banken und Sparkassen gefunden werden. Die anken werden eine so genannte Bankenvorsorgevollacht ausstellen und in den Verkehr bringen. In begleienden Informationsbroschüren von Bund und Ländern ird bei den Menschen darum geworben werden, eine Ute Granold solche Vollmacht zu unterzeichnen. Weiterhin soll die Vorsorgevollmacht in ein so genanntes Vorsorgeregister, das bei der Bundesnotarkammer geführt wird, aufgenommen werden. Die Gerichte haben dann rund um die Uhr die Möglichkeit, sich zu informieren und auf diese Vorsorgevollmacht Rückgriff zu nehmen. Die Gebühr hierfür – auch das wurde mittlerweile festgelegt – soll zwischen 15 und 18 Euro liegen, je nachdem, für welche Zahlungsart man sich entscheidet. Die Rechtvorschriften hierfür sind nach einem größeren Akt aller – es gab hier noch eine Vielzahl von Hürden zu nehmen – mittlerweile auf den Weg gebracht. Ich danke für die wirklich intensive Mitarbeit von Herrn Staatssekretär Hartenbach. Auch wenn es zu wünschen wäre, dass möglichst alle volljährigen Menschen eine Vorsorgevollmacht erteilen, so gibt es doch Fälle, in denen eine Betreuung erforderlich ist und keine Vorsorgevollmacht besteht. Hier müssen Regelungen getroffen werden, die für die Menschen greifen. Insbesondere im Verfahrensbereich gibt es eine Reihe von Neuerungen. Wir haben es gerade schon von der Kollegin Bätzing gehört. Die Anordnung und Aufhebung der Betreuung sowie die Festlegung des Aufgabenbereichs eines Betreuers sollen nach wie vor unter Richtervorbehalt bleiben. Die Auswahl, Bestellung und Entlassung sollen im Aufgabenbzw. Zuständigkeitsbereich der Rechtspflege liegen. Proberichter sollen im ersten Jahr ihrer richterlichen Tätigkeit nicht eingesetzt werden, weil die Erfahrung fehlt. Gutachten, die erforderlich sind, um eine Betreuung anzuordnen, können auch dann verwertet werden, wenn sie aus vorangegangenen Verfahren stammen, sofern diese aus dem Bereich der Pflegeversicherung stammen und der Betroffene zustimmt. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Änderung der Vergütung im Betreuungswesen den richtigen Weg beschritten haben. Mit der Pauschalierung, die nun eingeführt werden soll, entfallen zeitraubende und bürokratische Einzelabrechnungen. Wir haben für die Pauschalierung eigens eine Anhörung durchgeführt und waren sehr froh, dass wir sehr viele Anregungen aus der Praxis erhielten, die wir in das Gesetz einarbeiten konnten. Ich denke, wir haben einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Betreuern und den Ländern vorgenommen, einen Katalog erstellt und das, was uns die Länder vorgelegt haben, ein Stück weit erweitert. Neben der Differenzierung, ob der Betreute zu Hause ist, in einem Heim oder einer anderen Einrichtung untergebracht ist, differenzieren wir jetzt noch zwischen mittellosen und vermögenden Betreuten. Wir müssen wissen, dass 85 Prozent der Betreuten mittellos sind. Wir haben aber entschieden, nicht weiter je nach der Schwere einer Erkrankung oder eines Falles zu differenzieren. Diese Position haben wir bei der Mittelung der Pauschalsätze eingearbeitet. Weitere Differenzierungen würden wiederum zu einem Verwaltungsaufwand führen, den wir gerade vermeiden wollten. Was uns von der Union wichtig war und auch Eingang im Gesetz gefunden hat, ist die Stärkung des Ehrenamtes. Mit den Inklusivsätzen und den Bruttobe t e s d z r g r b D A B a b l g z s r l s m E P A s f b l d h n e a k g u E z d n F Z h l B (C (D rägen werden die Betreuungsvereine, wo sich die vielen hrenamtlich Tätigen wieder finden, gestützt und getärkt. Mit einem reduzierten Steuersatz ist es möglich, ass die Betreuungsvereine hier ein Stück weit bevorugt werden und damit die ehrenamtliche Arbeit honoiert wird. Auf einen weiteren Vorschlag der Union wurde das so enannte Tandemmodell eingeführt. Wir wollen Aneize schaffen, dass bei leichteren Fällen die Berufsetreuung an ehrenamtliche Betreuer abgegeben wird. aher wird eine Zusatzvergütung erfolgen, um einen nreiz zu schaffen, dass der Fall einem ehrenamtlichen etreuer übergeben wird. Auch das Urteil des Bundesfinanzhofs wurde bereits ngesprochen. Hier gab es Irritationen, weil die Berufsetreuer nun der Gewerbesteuerpflicht unterliegen solen. In den letzten Tagen haben wir noch eine Einigung efunden, um das Gesetz verabschieden zu können. In wei Jahren wird es eine Evaluierung unter den Geichtspunkten der steuerlichen Belastung und der Diffeenzierung geben. Auch bei der Frage der Auskömmichkeit der nun festgelegten Vergütungssätze wollen wir ehen, ob das Gesetz greift und von der Praxis angenomen wird. Wir haben in der Anhörung viel Zeit auf die Frage der inführung einer gesetzlichen Vertretung im Bereich der ersonen-, Vermögensund Gesundheitssorge verwandt. b einem bestimmten Stadium haben wir in der Diskusion gesagt: Wir könnten die gesetzliche Vertretung beristen, um haftungsrechtliche Probleme in den Griff zu ekommen. Das hat aber nicht funktioniert. Das wäre alerdings ein Anliegen, da viele Menschen in der Praxis avon ausgehen, dass eine Vertretung in der Gesundeitsfürsorge im Gesetz steht. Aber dies steht leider icht so im Gesetz; der Kollege Grübel wird hierzu noch iniges ausführen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die mbulante Zwangsbehandlung, die eine Zeit lang disutiert wurde. Wir haben gemeinsam ein Gesetzeswerk auf den Weg ebracht, das für die Menschen in unserem Land gut ist nd mit dem auch die Handelnden gut leben können. Die valuierung gibt uns ein Stück weit die Sicherheit, in wei Jahren zu überprüfen, ob das Gesetz greift. Ich beanke mich wie die Kollegin Bätzing bei den Kolleginen und Kollegen der Regierungsfraktionen und der DP für die doch sehr lange, intensive und fruchtbare usammenarbeit und die Tatsache, dass wir heute, so offe ich, gemeinsam ein Gesetz verabschieden, das alen Menschen in unserem Land zugute kommt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der SPD und der FDP)





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    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Jerzy Montag von
ündnis 90/Die Grünen.






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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Re-

    formgesetz zum Betreuungsrecht, dem heute allseitige
    Zustimmung im Hause zuteil wird, hat sein Gesicht
    gegenüber dem ursprünglichen Bundesratsentwurf ent-
    scheidend geändert. Erst die Änderungen, die wir
    gemeinsam im Rechtsausschuss des Deutschen Bundes-
    tages zustande gebracht haben, haben den Kern des Be-
    treuungsrechts wieder sichtbar gemacht. Die betreuungs-
    bedürftigen Menschen in ihrer Menschenwürde sind und
    bleiben auch in Zeiten knapper Kassen im Mittelpunkt
    der Reform.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


    Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis harter und
    schwieriger Verhandlungen. Der erzielte Kompromiss ist
    aber gelungen. Wir stehen zu dem Gesamtpaket und set-
    zen auf die politische Zusage, dass auch die Länder diese
    Gesamtlösung mittragen werden.

    Einen Vorschlag des Bundesrates haben wir ersatzlos
    streichen müssen, die ambulante Zwangsbehandlung.
    Sie widerspricht allen Ansätzen einer modernen
    Psychiatrie, die auf ein kooperatives Patientenverhältnis
    setzt. Psychisch Kranke brauchen gerade in ihrem Zu-
    hause vertrauensvolle Unterstützung und Hilfe und eben
    nicht staatlich verordneten Zwang.

    Wir wollen die Vorsorgevollmacht stärken. Mit einer
    solchen Vollmacht kann jeder Mensch selbst bestimmen,
    welche Person seines Vertrauens im Falle des Falles
    seine Rechtsangelegenheiten regeln soll; denn auch hier
    muss gelten: Persönliche Vorsorge ist besser als staatli-
    che Fürsorge. Dieser Vorrang sichert das Selbstbestim-
    mungsrecht der Betroffenen und hilft zugleich, Kosten
    der Betreuung zu vermeiden.


    (Beifall des Abg. Otto Fricke [FDP])

    Wir haben deswegen die Hürden für Vorsorgevollmach-
    ten gesenkt, damit die Menschen davon noch stärker Ge-
    brauch machen. Betreuungsvereine können noch offensi-
    ver für diese Vollmachten werben und Beratungen
    durchführen. Beglaubigungen können auch bei Betreu-
    ungsbehörden erfolgen.

    Nun müssen wir alle an der gesellschaftlichen Akzep-
    tanz der Vorsorgevollmacht mitwirken. Die Mustervoll-
    machten aus den Ländern und aus dem Bundesjustiz-
    ministerium sind erarbeitet und sollten verbreitet
    werden. Sie sollten um eine spezielle Bankvollmacht er-
    gänzt werden, die dann von den Banken auch tatsächlich
    akzeptiert wird.

    Dem Gedanken der Selbstbestimmung widersprach
    auch die gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten
    bzw. Angehörige in Gesundheits- bzw. Vermögensange-
    legenheiten. Wir haben diese Vorschläge daher ersatzlos
    gestrichen.

    Mit weiteren Änderungen haben wir die Qualität der
    Betreuungsentscheidungen gesichert und ausgebaut.
    Stichwort richterliche Entscheidungskompetenz: Die
    Anordnung der Betreuung und die Bestimmung des Auf-
    gabenkreises bleiben in Richterhand. Stichwort Qua-

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    (C (D itätssicherung: Der Richter kann in geeigneten Fällen inen Betreuungsplan erstellen lassen. Stichwort Zweiterwertung von Gutachten: Den Vorschlag des Bundesates, jedes Hausarztgutachten im Betreuungsverfahren u verwenden, haben wir abgelehnt. Nur zeitnahe und mfassende Gutachten können die Basis für eine qualiizierte Entscheidung des Gerichts bieten. Ein zentraler Reformpunkt, der massiver Kritik aus esetzt war, betraf die Pauschalierung der Vergütung für ie Berufsbetreuer. Ich möchte vorab ganz deutlich saen: Das Interesse der Länder, die Kosten der Berufsbereuungen finanzierbar zu halten, ist ein ganz berechtiges Interesse. Die bisherige so genannte Spitzabrechnung ührte zu unbestreitbaren Mehrkosten. Sie sind von meien Vorrednerinnen im Einzelnen aufgeführt worden. eswegen ist der Übergang zur Pauschalvergütung ein ichtiger Reformschritt. Aber dieser Reformschritt usste so gegangen werden – und er ist jetzt so geganen worden –, dass die Auskömmlichkeit der Berufsbereuer gesichert ist. Nur so wird der Grundgedanke der eform von 1992, nämlich eine qualitativ hochwertige ndividualbetreuung zu leisten, gesichert werden könen. Der Stundensatz für Berufsbetreuer ist netto um fast 3 Prozent angehoben worden, bei Vereinsbetreuungen ird die Steigerung sogar 20 Prozent betragen. Dies ist uch gerechtfertigt; denn die Betreuungsvereine sichern icht nur Berufsbetreuungen, sondern werben und beleiten auch die ehrenamtlichen Betreuer und helfen ihen bei ihrer Arbeit. Deswegen gilt jetzt für alle Beteiligten, für den Bund, ür die Länder, für die Betreuungsvereine, für die freibeuflichen Berufsbetreuer und deren Berufsverbände: Das esetz ist eine Basis für gute Rechtsbetreuung in der Zuunft im Interesse und zum Wohl der betreuungsbedürfigen Menschen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Ute Granold [CDU/CSU])