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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/157 braucherinformation bei Lebensmit- b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung – Aktionsplan Verbrau- cherschutz – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Jella Teuchner, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundes- teln, Produkten und Dienstleistungen (Drucksachen 15/927, 15/4281) . . . . . . . . Manfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ 14606 D 14607 A 14608 B 14610 B 14613 A 14614 C 14615 C 14617 C 14618 A Deutscher B Stenografisch 157. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Karl Hermann Haack und Uwe Göllner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Astrid Klug als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verbraucherpolitischer Bericht 2004 (Drucksache 15/4499) . . . . . . . . . . . . . . . . c 14605 A 14605 B 14605 B 14606 B 14606 B 14606 C regierung: Bericht der Bundesregie- rung – Aktionsplan Verbraucher- schutz undestag er Bericht ung 17. Februar 2005 t : – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach- Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Umfassende Poli- tik für Verbraucher – weg von einem engen Aktionsplan zum Schutz der Verbraucher (Drucksachen 15/959, 15/1007, 15/1001, 15/2058) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft zu dem An- trag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Ursula Heinen, Peter H. Carstensen (Nordstrand), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Bessere Ver- 14606 D DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 14618 B 14619 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jella Teuchner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weichen stellen für eine bessere Beschäftigungspolitik – Wachstumsprogramm für Deutschland (Drucksachen 15/2670, 15/3726) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine qualitätsorientierte und an den regionalen Bedürfnissen ausgerichtete Ausschreibungspraxis von arbeitsmarktpolitischen Maß- nahmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Karl- Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Ausschreibungspraxis in der Arbeits- marktpolitik effizient und effektiv ausgestalten (Drucksachen 15/3213, 15/2826, 15/4598) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Bürokratische Hemm- nisse beseitigen – Bessere Rahmen- bedingungen für Arbeit in Deutsch- land d i Z A K A C ( R K D D K W R W D W P D 14619 D 14620 A 14621 B 14622 C 14624 B 14624 C 14624 D 14626 A 14627 C 14628 A 14628 C 14630 C 14630 D – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform des Kündigungsschutzgesetzes – Abschaf- fung von Hemmnissen für die Ein- stellung neuer Mitarbeiter – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Sperr- frist bei Abschluss eines Abwick- lungsvertrags nach arbeitgeberseiti- ger betriebsbedingter Kündigung (Drucksachen 15/4156, 15/3724, 15/4407, 15/4622) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gemeinnützige Träger bei Ausschreibungen der Bun- desagentur für Arbeit zulassen (Drucksache 15/3313) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: ntrag der Abgeordneten Ronald Pofalla, arl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: Pakt für Deutschland Drucksache 15/4831) . . . . . . . . . . . . . . . . . . onald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wolfgang olfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14631 A 14631 A 14631 B 14631 C 14634 B 14636 A 14636 D 14638 A 14639 B 14639 C 14642 B 14644 C 14644 D 14646 A 14647 B 14650 B 14652 A 14652 D 14653 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 III Tagesordnungspunkt 29: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Bundes-Apothe- kerordnung und anderer Gesetze (Drucksache 15/4784) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Öko-Land- baugesetzes (Drucksache 15/4735) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozial- gesetzbuch (Drucksache 15/4158) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) (Drucksache 15/4532) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architek- tenleistungen (Drucksache 15/4647) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Günther Friedrich Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Strafverfolgung deutscher Sol- daten im Auslandseinsatz rechtsstaat- lich sicherstellen (Drucksache 15/3508) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das 7. Forschungsrahmenpro- gramm der Europäischen Union unbü- rokratisch und effektiv gestalten (Drucksache 15/4430) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Hans- Michael Goldmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Leitlinien für die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung – Gesamtkonzept zur Neuordnung der Flugsicherung (Drucksache 15/4670) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Karin Rehbock-Zureich, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert b c T a b c d Z A C N s ( 14655 D 14655 D 14656 A 14656 A 14656 A 14656 B 14656 B 14656 B Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Eisenbahn- Magistrale für Europa zwischen Paris und Budapest (Drucksache 15/4864) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Norbert Königshofen, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Maß- nahmen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH (Drucksache 15/4829) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel wieder als Leis- tung der gesetzlichen Krankenversiche- rung verankern (Drucksache 15/3995) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arzneimit- telrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 15/4294, 15/4644, 15/4869) ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufs- förderung (Berufsförderungsfortentwick- lungsgesetz – BfFEntwG) (Drucksachen 15/4639, 15/4790, 15/4794) ) Zweite Beschlussempfehlung des Wahl- prüfungsausschusses: zu 23 gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 15/4750) . . . . . . . . . . . . . . . ) – g) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 180, 181, 182 und 183 zu Petitionen (Drucksachen 15/4740, 15/4741, 15/4742, 15/4743) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ SU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- EN: Erhöhung der Anzahl von Aus- chussmitgliedern Drucksache 15/4863) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14656 C 14656 C 14656 D 14657 A 14657 B 14657 C 14657 D 14658 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze (Drucksachen 15/3784, 15/3984, 15/4173, 15/4378, 15/4576, 15/4755, 15/4870) . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Das Kioto-Protokoll tritt in Kraft: Auf dem Weg zu einem globalen effektiven Klima- schutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Astrid Klug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Reinhold Robbe, Gerd Andres, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt, Albert Schmidt (Ingol- stadt), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Maritimen Standort Deutschland stärken – Innovationskraft nutzen (Drucksache 15/4862) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Z A G J d K ( U W R H A W M D T E b E d B t ( ( F D S D F R T B s s r E ü K ( D D R 14658 B 14658 C 14658 D 14659 D 14660 D 14662 A 14663 A 14664 A 14665 B 14666 C 14667 C 14668 C 14670 C 14671 C 14672 D 14674 A 14675 B usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Hans-Michael oldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), ürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und er Fraktion der FDP: Seeschifffahrt und üstenschutz in Deutschland stärken Drucksache 15/4847) . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU) . . . . . . . . ichaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur rrichtung einer gemeinsamen Datei der eutschen Sicherheitsbehörden zur eobachtung und Bekämpfung des islamis- ischen Extremismus und Terrorismus Anti-Terror-Datei-Gesetz) Drucksache 15/4413) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- en zu der Unterrichtung durch die Bundes- egierung: Vorschlag für eine Richtlinie des uropäischen Parlaments und des Rates ber den Marktzugang für Hafendienste OM (2004) 654 endg.; Ratsdok. 13681/04 Drucksachen 15/4213 Nr. 2.36, 15/4692) . . . r. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14675 C 14675 D 14677 A 14679 D 14681 B 14683 B 14685 A 14687 B 14688 A 14690 C 14690 D 14692 A 14693 C 14694 C 14695 C 14697 C 14699 A 14699 B 14700 C 14702 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 V Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Michael Kretschmer, Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Forschung an Hoch- schulen durch Vollkostenfinanzierung ver- bessern (Drucksache 15/4721) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vera Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Tätigkeitsbericht 2001 und 2002 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 19. Tätigkeitsbericht – (Drucksachen 15/888, 15/4597) . . . . . . . . . . . Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Dr. Max Stadler, weiterer Ab- g z r ( E H T R T a b i Z A B K t b g ( D D M A D D T Z r 14704 B 14705 C 14706 A 14708 D 14710 C 14710 D 14712 A 14712 C 14715 A 14716 A 14717 C 14718 D 14719 C 14720 B 14721 B 14722 A 14722 D 14723 B 14723 C 14725 B 14729 B 14730 B 14731 D eordneter und der Fraktion der FDP: Einset- ung eines Konvents zur Reform des Föde- alismus Drucksache 15/4672) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann Bachmaier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht über die Bestandsauf- nahme durch die Deutsche Energie- Agentur (dena) über den Handlungs- bedarf bei der Förderung des Exportes erneuerbarer Energie-Technologien (Drucksachen 15/1862, 15/4868) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Exportinitiative Erneuerbare Energien vorantreiben (Drucksache 15/4715) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Angelika runkhorst, Birgit Homburger, Michael auch, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Exportinitiative für Erneuer- are Energien verantwortlich und sach- erecht gestalten Drucksache 15/4845) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ichaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oris Meyer (Tapfheim) (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 12: weite und dritte Beratung des vom Bundes- at eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes 14733 C 14733 D 14735 A 14736 D 14738 C 14739 B 14740 A 14740 A 14740 B 14740 C 14741 C 14742 D 14743 D 14744 D 14745 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 zur Änderung der §§ 121, 122 StPO und weiterer Vorschriften (Drucksachen 15/3651, 15/4489) . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes (Streitkräfte- reserve-Neuordnungsgesetz – SkResNOG) (Drucksachen 15/4485, 15/4872) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Scheer, Rolf Hempelmann, Dr. Axel Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Michaele Hustedt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nationales Energiefor- schungsprogramm vorlegen – zu dem Antrag der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Energieforschung zukunfts- fähig gestalten (Drucksachen 15/4514, 15/4507, 15/4758) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Christoph Hartmann (Homburg), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zukunftsorientierte Ener- gieforschung – Fusionsforschung in Deutschland und Europa vorantrei- ben – zu dem Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Dr. Peter Paziorek, T E b r d ( T B R o J F D D C J A N o D t u b p ( T a b 14747 A 14747 B 14748 B 14749 C 14750 C 14751 A 14752 B 14752 C Thomas Rachel, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Ther- monuklearer Experimenteller Reak- tor) – zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung – hier: Monitoring „Kernfusion“ (Drucksachen 15/685, 15/929, 14/8959, 15/345 Nr. 75, 15/4866) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- ung des Gesetzes über die Werbung auf em Gebiete des Heilwesens Drucksache 15/4117) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: eschlussempfehlung und Bericht des echtsausschusses zu dem Antrag der Abge- rdneten Dr. Uwe Küster, Dirk Manzewski, örg Tauss, weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD, der Abgeordneten r. Günter Krings, Dr. Norbert Röttgen, r. Hans-Peter Uhl und der Fraktion der DU/CSU, der Abgeordneten Grietje Bettin, erzy Montag, Volker Beck (Köln), weiterer bgeordneter und der Fraktion des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge- rdneten Rainer Funke, Dr. Karl Addicks, aniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordne- er und der Fraktion der FDP: Wettbewerb nd Innovationsdynamik im Software- ereich sichern – Patentierung von Com- uterprogrammen effektiv begrenzen Drucksachen 15/4403, 15/4787) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Häftlingshilfestiftung erhalten und finanziell ausreichend aus- statten (Drucksachen 15/3763, 15/4873) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Günter Baumann, Wolfgang 14752 D 14753 C 14753 D 14754 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 VII Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Unterstützung für ehemalige poli- tische Häftlinge umgehend sicherstellen (Drucksachen 15/1524, 15/3991) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbrief- rechts (Drucksachen 15/4321, 15/4487, 15/4878) . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu dem An- trag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heil- bronn), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Fototafeln zum 17. Juni 1953 erhalten (Drucksachen 15/3800, 15/4186) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienstege- setzes (Anti-Spam-Gesetz) (Drucksache 15/4835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuord- nung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz – SkResNOG) (Tagesordnungspunkt 13) Hedi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d – – – – – ( G A F H H D A Z d d b p D D B D T A Z d d t b D J D 14754 B 14754 C 14754 D 14755 A 14755 C 14756 A 14757 A 14757 B 14758 B 14759 D 14760 B 14760 D nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Nationales Energieforschungsprogramm vorlegen Energieforschung zukunftsfähig gestalten Zukunftsorientierte Energieforschung – Fusionsforschung in Deutschland und Eu- ropa vorantreiben Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) Technikfolgenabschätzung – hier: Monito- ring „Kernfusion“ Tagesordnungspunkt 14 a und b) esine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Gesetzes über die Werbung auf dem Ge- iete des Heilwesens (Tagesordnungs- unkt 15) r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anja Gönner, Ministerin (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Wettbewerb und Innovations- ynamik im Softwarebereich sichern – Paten- ierung von Computerprogrammen effektiv egrenzen (Tagesordnungspunkt 16) irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14761 B 14762 B 14763 B 14764 C 14765 B 14767 A 14767 D 14768 D 14769 C 14770 B 14770 D 14772 A 14772 D 14775 A VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Häftlingshilfestiftung erhalten und finan- ziell ausreichend ausstatten – Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fototafeln zum 17. Juni 1953 er- halten (Tagesordnungspunkt 20) Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Te- ledienstegesetzes (Anti-Spam-Gesetz) (Tages- ordnungspunkt 21) 14777 A 14777 D 14778 B 14779 D 14780 D 14781 C 14782 A 14785 C 14786 C 14787 A 14788 A 14788 C 14789 B 14789 D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Tagesordnungspunkt 18) Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . H U D U R 14782 C 14783 C 14784 C ubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14790 B 14791 A 14791 D 14792 D 14793 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14605 (A) ) (B) ) 157. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 8 2) (DAnlage 9 14756 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Berichtigung 156. Sitzung, Seite 14593 (D), Anlage 3, Antwort zu Frage 5, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: „Der Vor- wurf aus 1995 bestand darin, dass SAAS 1986 bei der erteilten Dauerbetriebsgenehmigung es unterlassen habe, sie mit Einschränkungen oder Änderungen zu ver- sehen und die Verantwortlichen im BMU und BfS es un- terlassen hätten, ab 3. Oktober 1990 entsprechend zu handeln.“ Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14757 (A) ) (B) ) der Sache sind wir eigentlich einer Meinung. Im Rechts- der Elbe und habe sozusagen persönlich davon profitiert. wurf wäre ein gutes Signal gewesen, um zu zeigen: In B eispiel bei der Flutkatastrophe 2002. Ich komme von Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung eines Gesetzes über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsberei- nigung des Wehrpflichtgesetzes (Streitkräftere- serve-Neuordnungsgesetz – SkResNOG) (Tages- ordnungspunkt 13) Hedi Wegener (SPD): Wir feiern in diesem Jahr das 50-jährige Bestehen der Bundeswehr. Die Welt hat sich in diesen 50 Jahren massiv verändert und mit ihr die An- forderungen an unsere Bundeswehr. Dieser Gesetzent- a F g k S G a i l t f K r s l r d n h R R t F b t d r D d R A K n g F n e d o H E u u i D d s g d e Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 17.02.2005 Bodewig, Kurt SPD 17.02.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 17.02.2005 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 17.02.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 17.02.2005 Günther (Plauen), Joachim FDP 17.02.2005 Koppelin, Jürgen FDP 17.02.2005 Dr. Küster, Uwe SPD 17.02.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 17.02.2005 Lintner, Eduard CDU/CSU 17.02.2005* Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.02.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2005 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 17.02.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 17.02.2005 Türk, Jürgen FDP 17.02.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht usschuss, im Haushaltsausschuss und im Ausschuß SFJ hat die CDU sich enthalten, im Innenausschuss so- ar zugestimmt. Deshalb werden Außenstehende unsere ontroverse Debatte kaum verstehen! Meine Vorredner haben zu den Feinheiten und der prachakrobatik schon viel gesagt, deshalb nutze ich die elegenheit, auf die besondere Situation der Reservisten n dieser Stelle einmal einzugehen. Die Bundeswehr ist nzwischen eine Armee im globalen Einsatz. Deutsch- and übernimmt verlässlich seine gewachsenen interna- ionalen Verpflichtungen und wir beteiligen uns in viel- ältiger Weise an multinationalen Friedenseinsätzen. onflikt- und Krisenprävention, Worte die noch vor Jah- en bei der Bundeswehr Fremdworte gewesen wären, ind jetzt nicht nur im Sprachgebrauch, sie sind auch ge- ebte Praxis. Häufig außerhalb des Bündnisgebiets gehö- en solche Arbeitsfelder heute zu den Aufgaben der Sol- atinnen und Soldaten. Die neuen Herausforderungen und Aufgaben können atürlich nicht spurenlos an der Bundeswehr vorbeige- en, auch an dem Konzept für die Reservistinnen und eservisten nicht. In den Verteidigungspolitischen ichtlinien vom Mai 2003 wurde festgelegt: „Das Poten- ial der Reservisten ist konsequent zur Ergänzung der ähigkeiten der aktiven Truppe zu nutzen.“ Im Septem- er 2003 hat der Verteidigungsminister eine Neukonzep- ion für die Reservistinnen und Reservisten erlassen, die er Neuorientierung der Streitkräfte und den Anforde- ungen an die Bundesrepublik Deutschland gerecht wird. urch diesen Gesetzentwurf wird Rechtssicherheit für as Engagement und den Einsatz der Reservistinnen und eservisten geschaffen. Über 600 Reservisten befinden sich gegenwärtig in uslandseinsätzen. Diese Einsätze unserer Soldaten von unduz bis ans Horn von Afrika wären ohne Reservisten icht vorstellbar. Bis zu 20 Prozent der im Ausland ein- esetzten Soldaten sind Reservisten. Häufig sind sie achleute und Spezialisten mit besonderen Qualifikatio- en, die sie im Zivilleben erworben haben. Sie spielen ine große Rolle beim Wiederaufbau und bei der Frie- ensgestaltung in den Einsatzländern. So im Kosovo der in Afghanistan, wo Material bereitgestellt wird, äuser und Spielplätze gebaut werden, Wasser- und lektrizitätswerke wieder in Betrieb gesetzt, Schulen nd Krankenhäuser gebaut werden. Dolmetscher, Ärzte nd Bauingenieure werden gebraucht! Die Bundeswehr kann solches Spezialpersonal nicht n großem Umfang bereithalten, weil es im täglichen ienst keine Aufgaben für sie gibt. Deshalb ist die Bun- eswehr darauf angewiesen, auf ein sorgfältig ausge- uchtes und ausgebildetes Reservistenpotenzial zurück- reifen zu können, das mit in den Einsatz geht und dort ie Krisennachsorge übernimmt. Aber auch im Inland rfüllen die Reservisten zahlreiche Aufgaben, wie zum 14758 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Reservisten werden deshalb immer wichtiger und ich möchte Ihnen und Ihren Familien von hier aus ganz herz- lich danken. Ich nutze auch die Gelegenheit, um Ihnen an- hand eines kleinen Beispiels aus meinem Wahlkreis von dem positiven Wirken der Reservisten zu berichten. Seit zehn Jahren besteht ein Reservistenaustausch zwischen Lüneburg und Iisalmi in Finnland. Im Vordergrund die- ser Treffen stehen die Bereiche Europäische Sicherheits- politik und Auslandseinsätze. Mit viel persönlichem En- gagement wird der Kontakt gepflegt und gehalten. Wer hätte das vor 50 Jahren gedacht. Dies ist ein gutes Bei- spiel für praktische Sicherheitskooperation in Europa. Die neue Reservistenkonzeption und ihre Umsetzung in den einzelnen Gesetzen, über die wir hier heute ent- scheiden, verwirklichen dabei einen grundlegenden Neuansatz. Die freiwillige Beorderung steht nun im Mit- telpunkt, lässt aber die Verpflichtung zum Einsatz im Spannungs- und Verteidigungsfall grundsätzlich beste- hen. Das heißt, der Einsatz bekommt nun eine gesicherte rechtliche Grundlage, ohne dass auf die klassische Mo- bilmachung zurückgegriffen werden muss. Eigentlich ist auch klar, dass der freiwillige Einsatz und die besondere Auslandsverwendung nicht auf die Gesamtdauer der ge- setzlich festgelegten Pflichtwehrübungen angerechnet werden. Mit 60 Jahren ist dann für alle wirklich Schluss. Gleichzeitig machen wir mit dem Gesetz einen weite- ren Schritt hin zu unserem Ziel des Bürokratieabbaus: denn es werden alte Zöpfe aus den Gesetzen gestrichen. Dieses Gesetz stellt eine, wie es so schön im Neudeut- schen heißt, Win-Win-Situation dar. Die Einsatzfähig- keit unserer Bundeswehr wird gestärkt, die rechtliche Stellung der Reservistinnen geklärt, Bürokratie abge- baut. An die Opposition gerichtet: Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß und stimmen sie mit uns dafür. Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU): Mit dem heutigen Streitkräftereserve-Neuordnungsge- setz zieht die Bundesregierung die notwendigen gesetz- geberischen Konsequenzen aus der am 10. September 2003 erlassenen Reservistenkonzeption. Im Schwer- punkt werden dabei das Wehrpflicht- und das Soldaten- gesetz den neuen Erfordernissen angepasst sowie insge- samt 18 weitere Folgegesetze und Verordnungen geändert. Diese Harmonisierung ist notwendig und, wenn man an die inzwischen gewachsene Zahl von Reservistinnen denkt, auch längst überfällig. Im Abschnitt Dienstleis- tungspflicht – § 60 Soldatengesetz – werden Regelun- gen, die bislang nur für männliche Reservisten festge- schrieben waren – Frauen unterliegen ja nicht der Wehrpflicht –, auch für Reservistinnen übernommen. Die Dauer der Wehrpflicht wird einheitlich für alle Laufbahngruppen auf das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Gesamtdauer der Wehrübungen wird reduziert und in den Laufbahngruppen einheitlich geregelt: für Offiziere zwölf Monate – bislang sieht hier das Wehrpflichtgesetz 18 Monate, das Soldatengesetz sechs Monate vor –, für Unteroffiziere neun Monate statt 15 bzw. fünf Monate u s K l f u K l m R b v S d d z e v w 2 t m d b s T W h a d n a d – n s k m u p e v d 2 d R z g r B a R u d D (C (D nd für Mannschaften sechs Monate. Darüber hinaus ind freiwillige Wehrübungen bis zu einem Monat im alenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen mög- ich. Der im Wehrpflichtgesetz neu geschaffene § 6c, „Hil- eleistung im Innern“, ermöglicht es den Reservistinnen nd Reservisten zukünftig, auch freiwillig im Zivil- und atastrophenschutz tätig zu werden. Die bereits an vie- en Orten erprobte Zusammenarbeit von Reservistenka- eradschaften mit dem THW, der Feuerwehr und dem oten Kreuz erhält so eine gesetzliche Grundlage. Ich egrüße das ausdrücklich. Auch die im Wehrsoldgesetz orgesehenen finanziellen Anreize für Reservisten mit pezialfähigkeiten in besonderen Auslandseinsätzen und ie Zuschläge für Reserveoffiziersanwärter im Truppen- ienst sind im Sinne der Attraktivitätssteigerung positiv u werten. Damit könnte die Welt der Reservisten – sieht man inmal von der flächendeckenden Auflösung nicht akti- er Truppenteile in der Streitkräftebasis einmal ab – eitgehend in Ordnung sein, wäre nicht am 1. Oktober 004 das Zweite Zivildienständerungsgesetz in Kraft ge- reten. Neben einer ganzen Fülle von Wehrdienstausnah- en und Befreiungstatbeständen wird in diesem Gesetz, as federführend im Familienministerium entstand, der isherige Tauglichkeitsgrad „verwendungsfähig mit Ein- chränkung in der Grundausbildung und für bestimmte ätigkeiten (T 3)“ gestrichen. Gemusterte, ungediente ehrpflichtige sind von nun an als „T-3-wehrdienstunfä- ig“ dem Zugriff von Bundeswehr und Zivildienst für lle Zeiten entzogen. Ich habe damals in der zweiten und dritten Lesung es Zweiten Zivildienständerungsgesetzes die Ableh- ung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Hinweis uf die verheerenden Folgen für die Wehrpflicht begrün- et. Aber keiner der damals hier im Plenum Beteiligten auch das BMVg nicht – hat damit gerechnet oder auch ur daran gedacht, dass damit quasi über Nacht zigtau- ende von Reservisten, wehrdienstunfähig würden. Ist es ohnehin schon bizarr, wenn die Tauglich- eitskriterien für die Bundeswehr federführend im Fa- ilienministerium definiert werden, so ist es gänzlich nbegreiflich, dass damit rückwirkend das Reservisten- otenzial dezimiert und eine sinnvolle Reservistenarbeit rheblich erschwert wird. Verwunderlich und für Reser- isten in hohem Maße befremdlich war die Erfahrung, ass die Kreiswehrersatzämter bereits vom 1. Oktober 004, also vom ersten Geltungstag des Zweiten Zivil- ienständerungsgesetzes, an T-3-gemusterte, beorderte eservisten mit Feuereifer ausplanten. Bis zum 14. De- ember 2004, an dem der Bundesminister der Verteidi- ung die Aktion „Reservistenrauswurf“ stoppte, war be- eits mehr als eine kriegsstarke Division ausgemustert. ei den aktiven Reservisten hat dies helle Empörung usgelöst. Viele Proteste, die mich als Präsidenten des eservistenverbandes erreichten, wären im Plenum nur nter Inkaufnahme eines Ordnungsrufes zu zitieren. In einem Gespräch am 23. November 2004 im Bun- esministerium der Verteidigung sicherte Minister r. Struck mir und dem Kollegen Gerd Höfer zu, den Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14759 (A) ) (B) ) Status quo ante für Reservisten wiederherzustellen und dies, falls erforderlich, durch das bereits im parlamenta- rischen Verfahren eingebrachte Streitkräftereserve-Neu- ordnungsgesetz zu bewerkstelligen. Obwohl in der Zielsetzung Einmütigkeit bei allen Mitgliedern des Verteidigungsausschusses herrscht, ist es leider in mehreren Anläufen nicht gelungen, auch den Weg dahin einvernehmlich festzulegen. Unser Ansatz war: Was im Gesetz verbockt wurde, muss auch im Ge- setz geheilt werden. Dazu stehe ich, weil ich diesen Weg auch im Sinne der Rechtssicherheit für die Reservisten für den besseren Weg halte. Für mein Selbstverständnis als Reservist ist es eben nicht unwichtig, ob ich kraft Gesetzes wehrdienstunfä- hig bin und nur aufgrund eines gesonderten Erlasses des BMVg Dienst leisten darf oder ob ich weiter auch ge- setzlich als wehrdienstfähig gelte und mich wie gewohnt zu Beginn einer Wehrübung einer ärztlichen Untersu- chung zu stellen habe, bei der dann entschieden wird, ob ich der Dienstleistung gesundheitlich gewachsen bin oder nicht. Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorge- schlagene Ergänzung des § 8 a Wehrpflichtgesetz um ei- nen Abs. 3, der lautet: „Gediente Wehrpflichtige, die bis zum 30. September 2004 nach Maßgabe des ärztlichen Urteils T 3 waren, bleiben wehrdienstfähig“, stellt den vorherigen Rechtszustand sofort wieder her. Auf dieser Basis können alle Bestimmungen, die bis zum 30. Sep- tember 2004 für den angesprochenen Personenkreis gül- tig waren, sofort wieder in Kraft gesetzt werden. Dass diese Lösung ebenso wie die in der Sitzung des Verteidi- gungsausschusses am 16. Februar 2005 als Kompromiss vorgelegte Formulierung: „Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst bis zum 30. September 2004 abgeleis- tet haben und nach Maßgabe des ärztlichen Urteils ver- wendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundaus- bildung und für bestimmte Tätigkeiten wehrdienstfähig waren, können als wehrdienstfähig zu Wehrübungen ge- mäß § 6 Wehrpflichtgesetz und zu besonderen Auslands- verwendungen gemäß § 6 a Wehrpflichtgesetz herange- zogen werden“, aus gesetzestechnischen Gründen nicht machbar sein soll, leuchtet mir nicht ein. Außer man möchte sich die Peinlichkeit der Korrektur eines offen- kundigen Fehlers in einem erst kürzlich, aber eher schlampig fabrizierten Gesetz ersparen. Die von der Mehrheit beschlossene Ausschussfassung sieht nun vor, durch eine Ergänzung des § 6 Wehrpflicht- gesetz das Ministerium zu ermächtigen, auf dem Wege der Rechtsverordnung von § 8 a Abs. 2 Satz 1 abwei- chende Regelungen zu treffen. In einer Protokollerklä- rung hat das Bundesministerium der Verteidigung zuge- sichert, dass es diese Ermächtigung unverzüglich durch Befehle und Erlasse in der Weise ausüben wird, dass Re- servisten, die zum 1. Oktober 2004 T-3-gemustert waren, „weiterhin eine freiwillige Dienstleistung in der Truppe ermöglicht“ wird. Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, hat in einem Interview mit dem Reservistenma- gazin „Loyal“ – 1/2005 – zudem erklärt, dass den Reser- visten ein weiteres Engagement offen stehen soll, „und z m e t h n o Z N w h s j T s v F c r k i b d t M s E e f A Z w Z t B g s u s v D s g a S s i B u z z h g d (C (D war ohne langwierige Einzelfallprüfungen und Ausnah- egenehmigungen.“ Dies erscheint mir in der Tat von ntscheidender Bedeutung für die zukünftige Reservis- enarbeit. Wenn wir die einfache gesetzliche Lösung eute nicht haben können, dann wünschen wir uns we- igstens eine einfache, unbürokratische und klare Ver- rdnung im Sinne der von Minister Struck gemachten usagen. Eine weitere Verzögerung des Streitkräftereserve- euordnungsgesetzes ist auch deshalb nicht zu verant- orten, weil der für die T-3-gemusterten Reservisten un- altbare Zustand weiter andauern würde. Der Minister teht gegenüber den Reservisten im Wort. Sollte sich die etzt vorgelegte Regelung nicht bewähren, dann steht das hema vor der Sommerpause zur Wiedervorlage in die- em Hause an. Seit Bestehen der Bundeswehr engagieren sich Reser- isten ehrenamtlich in den Streitkräften, meist in ihrer reizeit, im Urlaub und sehr oft unter großen persönli- hen Opfern. Sehr selten erhalten die Reservisten für ih- en Dienst Dank und die gebührende öffentliche Aner- ennung. Darüber hinaus werden sie manches Mal für hren Einsatz belächelt, bei Straßensammlungen angepö- elt und bei öffentlichen Auftritten ausgebuht. Es ist mir aher heute ein Anliegen, allen Soldatinnen und Solda- en der Reserve für ihren großartigen Einsatz zu danken. otivierte und qualifizierte Reservistinnen und Re- ervisten tragen bereits heute mit ihrem freiwilligen ngagement in hohem Maße zur erfolgreichen Auftrags- rfüllung der Bundeswehr bei. Dieses Engagement zu ördern und nicht zu behindern ist unsere gemeinsame ufgabe in diesem Hohen Hause. Die neue Reservistenkonzeption wird schrittweise im usammenhang mit der Weiterentwicklung der Bundes- ehr verwirklicht werden müssen. Gerade weil in der ukunft nur ein Teil der Reservisten in bestehende mili- ärische Strukturen eingebunden werden kann, steigt die edeutung der freiwilligen oder beordnungsunabhäni- igen Reservistenarbeit in ihrer Mittlerfunktion zwi- chen Streitkräften und der Bevölkerung. Wir müssen ns darüber im Klaren sein, dass eine befriedigende Lö- ung der T-3-Problematik für die Motivation der Reser- isten von herausragender Bedeutung ist. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Bedeutung der Reservisten für die Bundeswehr hat ich mit Überwindung der Ost-West-Konfrontation rundlegend geändert. Weit deutsches Territorium auf bsehbare Zeit nicht mehr durch andere konventionelle treitkräfte bedroht ist, bedarf es längst nicht mehr eines o großen Reservistenpotenzials. Wo Unterstützung multinationaler Krisenbewältigung m Rahmen des VN-Systems die neue Hauptaufgabe der undeswehr ist, werden viel weniger, dafür qualifizierte nd motivierte Reservisten benötigt: wegen ihrer Spe- ialfähigkeiten bei besonderen Auslandsverwendungen, um qualifizierten Ausgleich der durch Einsätze entste- enden Lücken in aktiven Truppenteilen oder zum Aus- leich von in den Streitkräften nicht ausreichend vorhan- enen Qualifikationen, für Hilfeleistungen im Innern, als 14760 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Kern für die Fähigkeit zum Wiederaufbau einer Kapazi- tät zur Landesverteidigung und als Mittler zwischen Streitkräften und ziviler Gesellschaft. Das Artikelgesetz passt im Wesentlichen die im Wehrpflicht- und Soldatengesetz festgelegten Grundla- gen für die Reservisten der Bundeswehr an die neuen si- cherheitspolitischen Rahmenbedingungen, die Verteidi- gungspolitischen Richtlinien und die am 10. September 2003 erlassene neue Reservistenkonzeption an. Im Mit- telpunkt stehen die Stärkung des Freiwilligkeitsprinzips und der Verzicht auf die schnelle Mobilmachung. Unfreiwillige Reservisteneinberufungen soll es nur noch in Ausnahmefällen geben. Die Gesamtdauer der Wehrübungen wird für alle Laufbahngruppen reduziert. Neu eingeführt wird als neue Wehrdienstform „Hilfeleis- tung im Innern“ bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nach Art. 35 des Grundgeset- zes. Zu besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleis- tungen im Innern können Reservisten nur herangezogen werden, wenn sie sich grundsätzlich in einer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung dazu bereit erklärt haben. Auf diese Weise werden der Bedarf der Streitkräfte und das freiwillige Engagement von Reservisten bestmöglich miteinander vereinbart. Eine solche Regelung könnte auch Vorbild sein für die schnelle Gewinnung von Fach- leuten für zivile Friedensmissionen. Diese Missionen leiden immer wieder unter der mangelnden schnellen Verfügbarkeit von Zivilexperten. Nach der Aufstellung des „Zivilen Planziels 2008“ der EU im Dezember 2004 besteht hier besonderer Handlungsbedarf. Aufgegeben wird die Fähigkeit zum schnellen Auf- wuchs eines größeren Kräftepotenzials. Um dennoch bei einer Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage eine Fähigkeit zur Landesverteidigung wieder aufbauen zu können – insbesondere im Hinblick auf die zeitinten- sive Ausbildung –, kann die Wehrpflicht für frühere Mannschaftsdienstgrade schon im Spannungsfall wieder aufleben. Das Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz ist fak- tisch ein weiterer Schritt weg von der Wehrpflicht. Of- fenkundig brauchen die Streitkräfte immer weniger ver- pflichtete Reservisten und Grundwehrdienstleistende, aber immer mehr Qualifikation, Motivation und Freiwil- ligkeit. Insofern drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass wir es heute mit einer der letzten, vielleicht sogar der vorletzten Änderung des Wehrpflichtgesetzes zu tun ha- ben. Aber auch wenn die Wehrpflichtigen gehen – Re- servisten bleiben. In einer künftigen Freiwilligenarmee werden sie sogar eine größere Rolle spielen. Helga Daub (FDP): Mit vielen Aspekten dieses Ge- setzentwurfes geht die FDP-Fraktion konform. Mit dem Abbau von Bürokratie laufen Sie bei uns offene Türen ein. Auch bezüglich der Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr haben wir schon lange darauf gedrängt, ins- besondere die Vergütung den Anforderungen anzupas- sen. Es gibt viele Spezialisten unter den Reservisten und e v K g A W n E ti G Z a f l d W t v a a m d G w D v z e s n H s n d b a s s ß E G i b d R P N R ß s j c (C (D ine weitere, lassen Sie es mich so nennen, Ressourcen- erschwendung können wir uns nicht leisten. Zu begrüßen ist der im Verteidigungsausschuss erzielte ompromiss, den Tauglichkeitsgrad 3 nicht wirkungs- leich auf Wehrpflichtige und Reservisten anzuwenden. bgesehen davon, dass die Tauglichkeitskriterien eines ehrpflichtigen eben nicht deckungsgleich mit denen ei- es Reservisten sind, passt es auch nicht zum Ansatz der ntbürokratisierung, für die Reservisten weitere bürokra- sche Hürden aufzubauen. Bei allen lobenswerten Ansätzen, die sich in diesem esetzesentwurf finden mögen, verstehe ich eines nicht: ur Zeit ist im Hinblick auf die künftige Wehrverfassung lles im Fluss. Dieses Thema hat endlich in großem Um- ang die öffentliche Debatte erreicht, was die FDP natür- ich sehr begrüsst. Im November dieses Jahres wird sich ie SPD auf ihrem Parteitag mit einem Leitantrag zur ehrpflicht befassen. Es gibt innerhalb Ihrer Partei un- erschiedlichste Auffassungen zur Wehrform, das reicht on Minister Strucks klarem Bekenntnis zur Wehrpflicht n sich, bis hin zur Forderung, diese abzuschaffen. Bei ll der Meinungsvielfalt blicken wir auf diesen Parteitag it der einzigen Gewissheit, dass es die Wehrpflicht in er jetzigen Form nicht mehr geben wird. Warum muss dann jetzt mit heißer Nadel an einem esetz weitergestrickt werden, wo doch noch keine Ge- issheit herrscht, wie die Wehrform aussehen wird? iese Regierung hat wahrlich schon genug Stückwerk orgelegt, man wird müde, das Wort „Nachjustierung“ u hören. Die Bundeswehr und ihre Angehörigen haben s verdient, dass bei allen notwendigen Härten der Um- trukturierung weiteres Stückwerk vermieden wird. Aus- ahmsweise möchte ich zur „Politik der etwas ruhigeren and“ mahnen. Unser Appell an Sie ist es, dieses Ge- etzvorhaben auf die Zeit nach der Meinungsfindung in- erhalb der SPD zu verschieben. Die positiven Aspekte ieses Gesetzes für die Reservisten der Bundeswehr ha- en schließlich kein Verfallsdatum, das vor November bläuft. Die FDP will das Beste für die Soldaten und die Re- ervisten der Bundeswehr. Wir möchten, dass sicherge- tellt wird, dass dieses Gesetz nicht auf den tönernen Fü- en einer Wehrpflicht steht, die es in dieser Form am nde dieses Jahres nicht mehr geben wird. Petra Pau (fraktionslos): Erstens. Der vorliegende esetzentwurf soll Änderungen im Wehrpflichtgesetz, m Soldatengesetz, im Wehrsoldgesetz und im Ar- eitsplatzschutzgesetz bewirken. Sie beziehen sich auf ie Aufgaben, die Versorgung und Rechtsstellung der eservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Die DS im Bundestag wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. icht weil wir dagegen wären, dass Reservistinnen und eservisten Rechtssicherheit und Arbeitsschutz genie- en. Darauf haben sie einen rechtlichen und einen per- önlichen Anspruch. Wir sind dagegen, weil sie ein tro- anisches Pferd in Stellung bringen. Zweitens. Der Gesetzentwurf entspringt einer inhaltli- hen Logik, der wir nicht folgen. Es geht darum, den Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14761 (A) ) (B) ) Status und die Pflichten von Reservistinnen und Reser- visten an die offensiven militärpolitischen Leitlinien an- zupassen. Noch klarer gesagt: Reservistinnen und Reser- visten sollen in den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Inter- ventionsarmee aktiv einbezogen werden. Die PDS ist ge- gen weltweite Militäreinsätze der Bundeswehr. Wir hal- ten die militärpolitischen Leitlinien für falsch, ja für gefährlich. Also sind wir auch dagegen, dass dieser Feh- ler auch noch auf Reservistinnen und Reservisten ausge- dehnt wird. Drittens. Hinzu kommt: Mit § 6 c des vorliegenden Gesetzentwurfes wollen sie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten. Sie weisen Reservistinnen und Reservisten entspre- chende Aufgaben zu. Sie wissen: Im Gegensatz zur CDU/CSU halten wir Inlandseinsätze der Bundeswehr für grundgesetzwidrig. Sie wären obendrein fachlich falsch, politisch sind sie es aus Sicht der PDS ohnehin. Viertens. Genau betrachtet rangiert der Antrag in der Grauzone zum Trickbetrug. Denn das eigentliche Ziel dieses Gesetzes verkehrt sein vermeintliches Anliegen ins Gegenteil: Es schafft nicht mehr Rechtssicherheit und Arbeitsschutz für Reservistinnen und Reservisten. Es schafft neue Risiken und Gefahren für alle. Die PDS im Bundestag stimmt daher logisch und konsequent mit Nein. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Nationales Energieforschungsprogramm vor- legen – Energieforschung zukunftsfähig gestalten – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fusionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) – Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Kernfusion“ (Tagesordnungspunkt 14 a und b) Gesine Multhaupt (SPD): Energieforschung ist nun einmal kein Gemischtwarenladen. Eine nachhaltige Energieforschungspolitik ist auf Prioritäten angewiesen. Industrie und Energiewirtschaft brauchen Verlässlich- keit. Dazu gehört ein Energieforschungsprogramm mit einem genauen Zeithorizont für die technische und in- dustrielle Umsetzung; denn Energieforschung braucht Beständigkeit über lange Zeiträume. Ein nationales Energieforschungsprogramm muss inhaltlich und finan- ziell sinnvoll abgestimmt sein mit dem 7. Forschungs- rahmenprogramm der Europäischen Union. s a s z m m k s g m s t s f E d d o k d T z h e r d t d t r s S z g E d s e t M m ü g T w e 4 D r d v p B h s l n (C (D Für die Energiewirtschaftsbranche in der Europäi- chen Union ist eine grenzüberschreitende Zusammen- rbeit schon längst Realität. Die Öffnung und die Liberali- ierung der Strom- und Gasmärkte haben beispielsweise ur Folge, dass Betreiber von Strom- und Erdgasnetzen ittelfristig einen gemeinsamen europäischen Binnen- arkt gestalten. Eine besondere Herausforderung für die ünftige Energieforschung besteht von daher auch in der tärkeren Vernetzung von Grundlagenforschung und an- ewandter Forschung sowie in der erweiterten Zusam- enarbeit auf europäischer Ebene. Großtechnische An- ätze, die weit entfernt sind von einer unmittelbar echnischen Umsetzung sollen vermehrt auf EU-Ebene tattfinden. Forschungsintensive Felder wie die Kern- usion, die noch weit weg von der marktwirtschaftlichen inführung sind, können besser europäisch geregelt wer- en. Aber auch zukunftsträchtige Forschungsfelder wie ie Clean-Coal-Mechnologie bei fossilen Energieträgern der die Herstellung effizienter biogener Kraftstoffe önnen im europäischen Kontext besser umgesetzt wer- en als im nationalen Alleingang. Gestern trat das Kioto-Protokoll zur Reduktion von reibhausgasen in Kraft. Für eine erfolgreiche Umset- ung des Protokolls ist eine grenzüberschreitende nach- altige Energie- und Energieforschungspolitik eine lementare Bedingung. Nun hat jedoch der Abschlussbe- icht der Energie-Enquéte-Kommission klar festgestellt, ass unser gegenwärtiges Energiesystem nicht nachhal- ig ist. Nachhaltig ist unsere Energieversorgung erst ann, wenn sie in der Lage ist, die C02-Emmission dras-isch zu reduzieren, Versorgungssicherheit zu garantie- en und mit dezentralen Lösungen Antworten auf den teigenden Energiebedarf in Entwicklungsländern und chwellenländern zu geben. Zusammengefasst heißt das für uns: Wir brauchen ein ukunftsfähiges nachhaltiges Energieforschungspro- ramm, das den Fokus auf marktfähige erneuerbare nergien wie der Photovoltaik, der Geothermie sowie er Windenergie und flankierend dazu auf Energieein- parung und Energieeffizienz setzt. Lassen Sie mich für die Geothermie und die Wind- nergie nur zwei aktuelle Beispiel nennen: In der Geo- hermic ist im November 2003 in Neustadt-Glewe in ecklenburg-Vorpommern das erste deutsche geother- ische Kraftwerk in Betrieb genommen worden. Es hält brigens eine Art technologischen Weltrekord. Nir- endwo auf unserem Planeten wird mit derart niedrigen emperaturen von 98°C elektrischer Strom aus Erd- ärme erzeugt. Auf dem Feld der Windenergie ist die rste Offshore-Windkraftanlage mit einer Leistung von ,5 Megawatt in der Nähe von Emden errichtet worden. ie Windkraftanlage ist ein Prototyp einer neuen Gene- ation und wird im Jahr rund 15 Millionen Kilowattstun- en Strom erzeugen. Dies entspricht dem Jahresbedarf on etwa 15 000 Verbrauchern und erspart der Atmos- häre fast 10 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Beide eispiele zeigen deutlich: Eine nachhaltige zukunftsfä- ige Energieversorgung ist technisch machbar, wirt- chaftlich leistbar und für den Industriestandort Deutsch- and vorteilhaft, indem hier Arbeitsplätze gesichert und eu geschaffen werden. 14762 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) In der Erforschung und dem Aufbau von dezentralen und integrierten Energiesystemen sorgen wir dafür, dass die Strom- und Wärmeversorgung von Haushalten und Gewerbebetrieben im Inland gesichert ist. Mit der Erpro- bung und Weiterentwicklung dieser neuen risikofreien Technologien im Inland machen wir uns gleichzeitig fit für den Export. Der Weltenergieverbrauch wird in den nächsten 30 Jahren um zwei Drittel zunehmen. Insbesondere für Entwicklungsländer ist eine ausreichende Versorgung mit Energie Bedingung, aber auch limitierender Faktor für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Gerade hier wird die Prioritätensetzung auf erneuerbare Energien in unserer Energieforschungspolitik Früchte tragen. Was diese Länder brauchen, ist eine dezentrale Energieinfra- struktur mit einer effektiven Energiespeicherung in ei- nem in sich geschlossenen Energiesystem. Aber das sind nun einmal Photovoltaik, Windenergie, Biomasse und Geothermie und nicht atomare Großprojekte in Ländern, die über keine ausgebauten Stromversorgungsnetze ver- fügen. Neue geschlossene, dezentrale Energiesysteme brin- gen somit nicht nur entscheidende Impulse für Industrie und Wirtschaft im Inland. Sie schaffen darüber hinaus neue Wege für den Export. Warum müssen immer nur Autos „Made in Germany“ zum Exportschlager werden? Warum sollen nicht bei uns entwickelte, in sich schlüs- sige neue Energiesysteme zum Exportschlager werden? Mit der Regierungsübernahme hat die rot-grüne Ko- alition die Wende in der Energiepolitik eingeleitet. Neue Wege erfordern Mut und Innovation. Fortschritt und nicht Stillstand sind in diesen Zeiten gefragt. Wirtschaft und Wissenschaft brauchen verlässliche Rahmendaten für ihre weitere Forschungsarbeit. Angesichts der Res- sourcenknappheit und des Klimawandels erwarten die Menschen in unserem Land neue Wege bei der Moderni- sierung des Standortes Deutschland. Das neue Ener- gieforschungsprogramm der Bundesregierung, das sich meines Wissens zurzeit in der Feinabstimmung der be- teiligten Ministerien befindet, wird einen nachhaltigen Impuls für die Erneuerung unseres Landes geben und mittelfristig neue Chancen für deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten eröffnen, davon bin ich fest über- zeugt. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Die aktuellen Zahlen zum Wirtschaftswachstum in Deutsch- land und zur Arbeitslosigkeit belegen es eindeutig: Die Bundesregierung hat mit ihrem Konzept der sozialen und ökologischen Erneuerung Deutschlands auf der ganzen Linie versagt. Anstatt die Arbeitslosigkeit zu senken hat sie sich erheblich erhöht. Uns erreichen monatlich neue Horrormeldungen über das Ausmaß der Perspektivlosig- keit auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Wirtschafts- wachstum gibt es in Deutschland unter Rot-Grün natürlich auch keins mehr. Dafür darf das deutsche Volk staunend zur Kenntnis nehmen, dass die globale Wirtschaft derzeit um rund 5 Prozent jährlich wächst. Offensichtlich wird anderswo der Wohlstand gemehrt, während diese Bundes- regierung eine so genannte „ökologische und soziale Er- n k u W t z a Ü s n n D D u s z p l h c D w K s u d L t b n s E a t z A g g s S s d v u a a w U K s c s v l h O K D (C (D euerung“ betreibt. Die negativen und asozialen Auswir- ungen dieser Politik auf unsere Gesellschaft werden nach nd nach immer deutlicher. Hohe Energiepreise durch EEG, Ökosteuer und Kraft- ärme-Kopplung treiben nicht nur energieintensive Un- ernehmen ins Ausland. Die ausufernden Sozialkosten erstören viele produktive Arbeitsplätze mit ansonsten usreichender Wertschöpfung. Die planwirtschaftliche berregulierung und Überbürokratisierung verhindert ystematisch die Entstehung neuer produktiver Unter- ehmen. Dafür zahlen alle, aber es profitieren nur we- ige staatlich geschaffene Beschäftigungsgesellschaften. ies alles zusammen mindert den Wohlstand in eutschland erheblich, bremst die Weiterentwicklung nserer Wirtschaft. Wie Gulliver von Rot-Grün gefes- elt, fallen wir gegenüber dem Ausland immer mehr urück. Rot-Grün ermöglicht immer weniger Menschen roduktive Arbeitsleistungen. Die rot-grüne Arbeits- osigkeit erreicht immer schwindeleregendere Rekord- öhen. Der Forschungsbereich ist von dieser rot-grünen Atta- ke auf unseren Wohlstand keineswegs ausgenommen. er Antrag von Rot-Grün zeugt davon: Wer glaubt, hier erde ein Programm gefordert, das auf die Nutzung der reativität junger Wissenschaftler in der Grundlagenfor- chung zielt, der irrt. Hier geht es nicht um neue Ideen nd neues Wissen als Grundvoraussetzung für neue Pro- ukte, Verfahren und Innovationen. Hier geht es in erster inie um staatliche Lenkung, um staatliche Planung, um eure Markteinführungsprogramme wie bei den erneuer- aren Energien, um Forschung zur Verhinderung von In- ovationen, zur Verhinderung von Wachstum und Be- chäftigung in Deutschland. Wir brauchen aber keine inführung teurer unrentabler Techniken, wir brauchen uch keine neue Kaste akademischer Berufsbedenken- räger auf Staatskosten. Wir brauchen mehr Geld für ukunftsweisende Bereiche der Grundlagenforschung. ndere Länder haben das übrigens auch erkannt. Im Ge- ensatz zu Rot-Grün in Deutschland handeln die dorti- en Regierungen auch entsprechend diesen Erfordernis- en. Ich muss hier nicht einmal auf die Vereinigten taaten von Amerika verweisen, den mächtigen For- chungsmagneten für deutsche Wissenschaftler jenseits es Atlantiks. Nein, Länder wie Indien und China, die on uns sogar Entwicklungshilfe bekommen, investieren ngeheure Summen in die Grundlagenforschung. Wie uch die „FAZ“ von dieser Woche berichtet, ist es durch- us denkbar, dass deutsche Studenten und Forscher in enigen Jahren in erster Linie nicht mehr nur in die SA, sondern auch nach Asien abwandern werden. Denkverbote oder gar Ausstiegsbeschlüsse wie in der ernforschung sind der falsche Weg. Nachfolgende Ent- cheidungsträger sollen selbst entscheiden können, wel- he Art der Energieversorgung sie gerne hätten. Ihnen ollten für eine nutzbringende Entscheidung möglichst iele Möglichkeiten offen stehen. Es wäre unverantwort- ich, ihnen aus einem überkommenen Zeitgeist heraus eute wesentliche Wege verbauen zu wollen und damit ptionen vorzuenthalten. Die wichtigen Zentren der ernforschung in Deutschland sind daher zu stärken. en Forschern in Greifswald, München, Rossendorf, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14763 (A) ) (B) ) Jülich oder Karlsruhe darf nicht weiter der Geldhahn ab- gedreht werden. Stattdessen muss die große Bedeutung der Kernforschung für wesentliche Bereiche der Welt- raum-, Energie-, Material- und medizinischen Forschung stärker öffentlich hervorgehoben werden. Mit der Markteinführung von Windkraftwerken oder anderen unrentablen Formen der Energiegewinnung werden wir die Zukunft in Deutschland sicherlich nicht sinnvoll meistern können. Auch Energiesparen ist – ent- gegen dem Eindruck, den man nach der Lektüre des rot- grünen Antrages gewinnen könnte – kein Selbstzweck. Wenn wir hier in Deutschland 1 Euro investieren müssen und dann hinterher nur für 10 Cent Energie sparen, dann mag das den Bundesumweltminister, einige Umweltver- bände und vielleicht auch manch anderen noch freuen. Damit wird jedoch das Geld der Bürger verbrannt und unser aller Wohlstand gemindert. Wenn die Kosten hö- her sind als der Nutzen, dann sollten die Bürger das Geld besser für andere Dinge ausgeben können. Dann können auch wieder Arbeitsplätze entstehen, die produktiv sind und an denen tatsächlich ein Mehrwert für unser Land erwirtschaftet wird. Deutschlands Chancen liegen in Produkten, die eine hervorragende Infrastruktur und gut ausgebildete Ar- beitskräfte voraussetzen, in Forschungsleistungen und Innovationen, in zuverlässig hoher Qualität und in kom- plexen Produkten und Problemlösungen. Unsere Zu- kunft hängt vor allem davon ab, wie unser Land auf die internationalen Entwicklungen reagiert, inwieweit wir alle Kräfte einsetzen, um unsere Stärken zur Geltung zu bringen. Wir von der Union haben in unserem Antrag beschrieben, wie wir uns eine dauerhaft wohlstandsför- dernde Energieforschung vorstellen: Wir müssen Chan- cen nutzen, nicht Risiken minimieren. Wir müssen den Menschen etwas zutrauen – auch unseren Forschern. Wir müssen die Bürokratie abbauen – auch für unsere For- scher. Und wir müssen den Menschen wieder mehr Frei- heit geben – auch unseren Forschern. Franz Obermaier (CDU/CSU): Mit der Entschei- dung über den Weg der Energieforschung in Deutsch- land greifen wir massiv in das Entscheidungsspektrum unserer Nachfahren ein. Das heißt, wie wir diese For- schung politisch unterstützen und staatlicherseits finan- ziell fördern wollen, betrifft nicht nur uns, sondern vor allem auch künftige Generationen. Denn die Energiever- sorgung ist die Basis unseres Wohlstandes. So wie es in den Anträgen der Regierungsfraktionen und zwangsläufig auch in der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses steht, soll es in Deutschland in Zukunft eine technologieoffene Forschung und Entwick- lung im Bereich Energie nicht mehr geben. Es wird einseitig und ausdrücklich eine zentrale Prio- rität für Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energiespartechnologien eingeräumt. Das heißt im Klartext, ergebnisoffene Grundlagenforschung wird nicht unterstützt. Ich halte das für fatal. Wir dürfen auch im Energiebe- reich nicht von vornherein ganze Forschungszweige fak- t s s g A D d o d g d d O D a m f h s n i g u t p e a t k n h o M s D h E c b K a d d p E g W q g D m n m (C (D isch ausgrenzen. Wenn die politische Unterstützung ver- agt wird, wenn kaum mehr Mittel zur Verfügung stehen, tirbt unser Wissen in wichtigen Teilbereichen ab. Fol- en sind Know-how- und Kompetenzverlust. Das hat uswirkungen auf den gesamten Wissenschaftsstandort eutschland. Vor allem die jungen Wissenschaftler wer- en sich noch stärker als bisher aus Deutschland weg rientieren. Weiter werden mit dieser rot-grünen Einseitigkeit rastisch die Entscheidungsmöglichkeiten bei der Ener- ieversorgung verkürzt. Es kommt zu einer Bevormun- ung. Wenn die Vorstellungen wahr werden, wird es in er Zukunft nicht möglich sein, aus möglichst vielen ptionen eine neue und eigene Auswahl zu treffen. enn eines wird es nicht geben: ein vielfältiges Energie- ngebot mit unterschiedlichen Vorzügen und Nachteilen, it dem eine Gesellschaft auf globale Entwicklungen lexibel reagieren kann. Nicht jede erneuerbare Energie ist etwa per se vorteil- aft, etwa versorgungssicher oder auch wirtschaftlich innvoll. Nicht jede wünschbare Energieeinsparmaß- ahme hält einer ökonomischen Betrachtung stand. Was st, wenn Bürgerinnen und Bürger mit Mehrheit kosten- ünstige Energie wollen, die sozial schwächere Gruppen nserer Gesellschaft nicht mehr überproportional belas- et? Was, wenn sie vor allem wettbewerbsfähige Arbeits- lätze in Deutschland wollen? Was, wenn die Menschen ine Energieversorgung wollen, die Umweltschutz nicht utomatisch überhöht und auch wirtschaftliche Sinnhaf- igkeit mit beachtet? Die Frage, ob es dann überhaupt noch Wahlmöglich- eiten gibt, betrifft sowohl nachkommende Generatio- en als auch andere politische Schwerpunkte und Mehr- eiten. Wir brauchen eine breit gefächerte Energieforschung hne Vorurteile. So wie wir in der Demokratie keinen aulkorb bei der Meinungsbildung und offene Diskus- ionen wollen, so wollen wir auch keine Fesseln für das enken und Forschen bei der Energieversorgung. Des- alb dürfen Mittel nicht primär nur für regenerative nergien bereitgestellt werden. Das errichtet Denkblo- kaden. Sie müssen gleichermaßen auch für kohlenstoff- asierte Energien mit Dekarbonisierung als auch neue erntechnik zur Verfügung gestellt werden. Es müssen lle technologischen Möglichkeiten offen gehalten wer- en. Das betrifft die Gewinnung von Energierohstoffen, ie Energieerzeugung, die Speicherung und den Trans- ort sowie den Verbrauch und die Entsorgung. Lassen wir doch wenigstens einen Wettstreit der nergieforschung zu. Ich frage Sie: Wer von uns, die Re- ierungsmitglieder eingeschlossen, die wir nicht einmal issenschaftler sind, kann beurteilen, wie neue Energie- uellen erschlossen werden können, zum Beispiel Methan- as am Meeresboden, wo vielleicht der technologische urchbruch lauert, wo ungeahnte Effizienzsteigerungen öglich sind, wo heutige Gefahren gebannt werden kön- en? Das betrifft insbesondere die politische Voreingenom- enheit für den Bereich Kerntechnik: Die Forschung zur 14764 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle wird nahezu ausgehebelt. Gerade hat sich das Forschungszentrum Karlruhe im Januar per Brandbrief an das Bundesum- weltministerium gewandt. Der Grund: Obwohl es von der Bundesregierung den Auftrag erhalten hat, die Lang- zeitsicherung der Endlagerung zu untersuchen, wird das Budget einschneidend gekürzt. 2005 beträgt der Etat für Forschung und Entwicklung nur noch 67 Prozent des Jahresetats 2002. Dazu kommt eine weitere Reduzierung von 10 Prozent in den letzen fünf Jahren. Dabei sollte man doch meinen, dass die Sicherheit einer Endlagerung allen am Herzen liegt. Die Transmutationstechnik zur Behandlung radioakti- ver Brennstäbe, die Energieerzeugung und Abbau von Radioaktivität in sich vereint, wird nicht unterstützt. Ebenso bedauerlich: Die international von allen namhaf- ten Staaten als erfolgversprechend angesehene Kernfu- sion wird hierzulande im wahrsten Sinnen des Wortes von links liegen gelassen. Aber auch auf die im europäischen und sonstigen Ausland geplanten Anlagen kann aus Deutschland kein positiver Einfluss in Richtung Sicherheit kerntechni- scher Anlagen mehr genommen werden. Wer nun meint, wenigstens die Lieblingsbereiche von Rot-Grün, die erneuerbaren Energien und die rationelle Energienutzung, würden nun mit Forschungsmitteln ge- hätschelt, irrt gewaltig: Der Haushalt 2004 weist auch für erneuerbare Energien allerorten abnehmende Ten- denz aus. Im BMU werden die Forschungsmittel um 35 Prozent reduziert – Solarenergie, Geothermie und Windenergie –, im BMWA um 7 Prozent – rationelle Energieverwendung, Brennstoffzelle und Wasserstoff – und im BMVEL um 30 Prozent, Biomasse und nach- wachsende Rohstoffe. Was ist zu tun? Wir brauchen eine gute Ausbildung für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- ler. Dazu müssen wir auch die Attraktivität des Ener- gieforschungsstandortes Deutschland erhöhen. Sonst wird es noch mehr Abwanderung ins Ausland geben. Seit 1991 sind die Aufwendungen für Energiefor- schung des Bundes von rund 700 Millionen Euro um etwa 40 Prozent zurückgegangen. Gemessen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt sind die Ausgaben in den USA, Frankreich oder Japan mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland. Wir brauchen als Erstes eine Bündelung der Ener- gieforschungsförderung in einem Ressort. Unsere Emp- fehlung dazu ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dazu gehört weiter eine deutliche Anhebung der Förderung der öffentlichen Energieforschung als Grundlagenforschung. Die Wirtschaft orientiert sich nun einmal zuvörderst an absehbarer Rentabilität. Deshalb spart sie manche Bereiche erst einmal aus. Hier muss es öffentliche Forschung geben. Dabei darf kein For- schungszweig ausgegrenzt werden. Es ist ein Unding, dass öffentliche Mittel heute nicht für neue Reaktorkon- zepte eingesetzt werden dürfen. Folge ist, dass es für deutsche Anlagen quasi einen Neuerungsstopp zur Erhö- hung der Sicherheit gibt. k W F F o n r d 5 g g B K f B h A n P n b R d m t j k d n d d w w m g m D g s E t s s d s k n u m d d (C (D Wir brauchen eine sichere Energieversorgung und ostengünstige Energie unter Schonung der Umwelt. ir brauchen dazu die Freiheit von Wissenschaft und orschung. Dazu gehört auch eine gleiche finanzielle örderung, keine Zensur durch einseitige politische Pri- ritäten. Wir dürfen unsere Basis für die Zukunft nicht engstir- ig und unnötig verkleinern. Wir dürfen künftige Gene- ationen nicht bevormunden und nicht ihren Entschei- ungsspielraum von vornherein einengen. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 0 Jahre lang sind OECD-weit 80 Prozent der Ener- ieforschungsmittel in die Erforschung der Kernenergie eflossen. Das Ergebnis ist: 3 oder 5 Prozent, je nach erechnungsbasis, des Weltenergiebedarfs werden durch ernenergie gedeckt. Es gibt keinen größeren Misser- olg für aufgewandte Forschungsmittel als den in diesem ereich. Die Mittel sind völlig deplatziert. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie alten weiterhin daran fest. Sie nennen einen finnischen tomreaktor als Beispiel für eine sinnvolle Energietech- ologie. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass dieses rojekt nur möglich wird, wenn es massive Subventio- en gibt. So hat zum Beispiel die Bayerische Landes- ank eine nicht notifizierte Beihilfe für den finnischen eaktor gegeben. Für den Kredit in Höhe von 2 Milliar- en Euro werden nur 2,6 Prozent Zinsen verlangt. Nur it solchen Aktionen wird die angeblich billige Atom- echnologie in Finnland möglich. Dies lehnen wir ab. Nehmen wir die Kernfusion. Wir wissen, dass wir ahrzehntelang nicht einen einzigen Beitrag dazu sehen onnten und das auch in den nächsten 50 Jahren nicht er Fall sein wird. Kein Fusionsforscher sagt, dass in den ächsten 50 Jahren auch nur eine Kilowattstunde Strom urch Kernfusion erzeugt werden könnte. Warum also as Geld in großem Maße aus dem Fenster werfen? Wir ollen, dass das Geld in Forschungsprojekte investiert ird, die schon in wenigen Jahren Klimaschäden ver- eiden helfen und Energieversorgungssicherheit brin- en. Wir wollen, dass sich damit auch unsere Unterneh- en im globalen Wettbewerb durchsetzen können. aher werden wir heute den Antrag, ein nationales Ener- ieforschungsprogramm vorzulegen, verabschieden. Wir etzen auf die Priorität erneuerbarer Energien und auf nergieeinsparung. Damit schaffen wir eine verantwor- ungsvolle Energiepolitik für die Zukunft. Deutschland ist Weltmeister bei der Windenergie und eit letztem Jahr sind wir auch Weltmeister beim Solar- trom. Wir haben hier 130 000 Arbeitsplätze geschaffen, ie im internationalen Wettbewerb stehen. Ob sich un- ere Unternehmen in den Zukunftsmärkten durchsetzen önnen, wird zu einem Großteil davon abhängen, wie in- ovativ sie sind. Hier spielen Investitionen in Forschung nd Entwicklung eine entscheidende Rolle. Und hierauf üssen wir unsere Mittel konzentrieren, anstatt sie für ie Kernfusion oder die PR-Strategie „Clean Coal“ aus em Fenster zu werfen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14765 (A) ) (B) ) Wir wissen, dass erneuerbare Energien, die Energie- versorgung zu 100 Prozent abdecken können. Wir wis- sen, dass wir große Anstrengungen benötigen, damit sie die alten Versorgungsstrukturen verdrängen können. Die Geothermie und die Bioenergie können in Verbindung mit neuen Speichertechnologien und Nachfragemanage- ment beim Strom die Grundlast abdecken sowie Ange- botsschwankungen von Wind- und Solarstrom ausglei- chen. Bei der Geothermieforschung sind wir noch im Früh- stadium. Die Bioenergien sind zwar weiter entwickelt, aber noch längst nicht in ihrer Breite ausgereift. Und auch bei der Windenergie gibt es noch erhebliche techni- sche Potenziale – vor allem bei der Erschließung der Meere. Apropos Meere: Wir kennen heute nicht einmal die Meeresenergiepotenziale vor Deutschlands Küsten – geschweige denn, dass wir Technologien entwickelt hät- ten, diese zu erschließen. Hier besteht dringender Hand- lungsbedarf. Ich komme zum Solarstrom, der als photovoltaische Stromerzeugung in Stromnetzen noch weit von der Be- triebswirtschaftlichkeit entfernt ist. Hier müssen wir noch Technologiesprünge hinbekommen. Mit großer Freude nehme ich zur Kenntnis, dass auch hier das Er- neuerbare-Energien-Gesetz wirkt. Die Unternehmen ver- dienen Geld und investieren eine Menge davon in ihre technologische Entwicklung. Und diese technische Ent- wicklung ermöglicht es uns, jährlich die Vergütungshö- hen für Neuanlagen abzusenken. Doch Strom ist nicht alles. Nehmen wir die Mobilität. Wie viel haben wir bislang in die Kombination von steckdosenkompatiblen Hybridfahrzeugen investiert, die wesentlich weniger Energie verbrauchen werden als heutige Fahrzeuge. In welchem Blindflug bewegt sich die Luftfahrt, wenn deren Branche ohne Treibstoffkon- zept mit Hochgeschwindigkeit auf die nächste Erdöl- krise zufliegt. Hier müssen dringend Ideen auf den Tisch gelegt werden, damit mit der Forschung zum Erdölersatz wenigstens begonnen werden kann. Einen Lichtblick gibt es zum Beispiel bei der Schiff- fahrt. Ein deutsches Start-up-Unternehmen entwickelt derzeit Zugdrachen, die neben dem Schiffsdiesel die Schiffe vorantreiben sollen. Das könnte der Schiffs- hybrid der Zukunft werden. Wie beim Straßenverkehr wird es dann nur noch darauf ankommen, den fossilen Zufeuerungsanteil durch Biokraftstoffe zu ersetzen. Die Aufgaben, die vor uns liegen, sind gewaltig. Kli- mawandel und bevorstehende Erdölverknappung müssen angepackt werden. Das neue Energieforschungspro- gramm muss daran gemessen werden, ob es den Heraus- forderungen gerecht wird – sowohl quantitativ als auch qualitativ. Hellmut Königshaus (FDP): Ob und wie eine der bedeutenden Herausforderungen unserer Zeit, die Siche- rung der Energieversorgung, gemeistert wird, liegt in un- seren Händen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat diesem Haus bereits vor geraumer Zeit einen Antrag für ein 5. Energiefor- s S s e H P K P s a b g v w r n z T s s e E t e M u w v s e f t W R g z d n t n o g u s e r s s g s E n d l W e w w (C (D chungsprogramm vorgelegt und darin auf mögliche chwerpunkte verwiesen. Immer wieder wurde uns ver- ichert, dass die Bundesregierung ein solches Programm rarbeitet und auch schnell vorlegen wird. Ich frage errn Clement, ich frage Frau Bulmahn: Wo ist dieses rogramm? Noch besitzt Deutschland die wirtschaftliche raft sowie das wissenschaftliche und technologische otenzial, sich auf abzeichnende Energieprobleme einzu- tellen, erfolgreich eingeschlagene Entwicklungspfade uszubauen, neue Wege auszuloten und verantwortungs- ewusst zu ebnen sowie den Aufbau nachhaltiger Ener- iegewinnungs- und Nutzungsstrukturen beispielhaft oranzutreiben. Andere Staaten, insbesondere die Ent- icklungs- und Schwellenländer, können davon profitie- en. Doch sind wir heute auch in der Lage, das hierfür otwendige gesellschaftliche Problembewusstsein auf- ubringen, das uns den Realismus für die vordringlichen hemen in der Energieforschung und der Energiefor- chungspolitik zurückbringt? Deutschland importiert heute bereits über zwei Drittel einer Primärenergieträger und befindet sich so in einer xtremen wirtschaftlichen und politischen Abhängigkeit. s steht damit allerdings nicht allein; denn der Löwenan- eil aller heute bekannten Öl- und Gasreserven liegt nun inmal rund um den Persischen Golf, das Kaspische eer und in Russland. Die eigenen europäischen Öl- nd Gasreserven neigen sich ihrem Ende zu. Zugleich ächst die Nachfrage aus den asiatischen Staaten, allen oran China. China löst derzeit mit seinem schier uner- ättlichen Rohstoff- und Energiehunger ernste Liefer- ngpässe, verbunden mit enormen Preisaufschlägen auf ast alle technologisch wichtigen Rohstoffe und Energie- räger, aus. Das ist nicht lediglich ein Trend, dessen ende wir beruhigt abwarten können. Nein, in vielen egionen unserer Erde wächst die Bevölkerung. Demo- raphen gehen bis 2050 von einem Wachstum auf dann ehn bis zwölf Milliarden Menschen aus. Diese globalen Entwicklungen gehen mit grundlegen- en politischen und ökologischen Problemen einher, die icht zuletzt auf die Sicherheit der heutigen Industriena- ionen Einfluss haben werden. Doch wie kann die inter- ationale Gemeinschaft eine Bedarfsdeckung erreichen, hne dass hierdurch ernste Krisen oder gar Kriege aus- elöst werden, wie wir sie aus dem arabischen Raum nd vom afrikanischen Kontinent kennen? Für Deutschland steht viel auf dem Spiel, nicht nur eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch in breiter Wohlstand und eine kulturelle Vielfalt, die ih- esgleichen sucht. Eine zukunftsweisende Energiefor- chungspolitik ist für uns Langfristpolitik. Dabei muss ich Deutschland auch in Zukunft als ein handlungsfähi- er Akteur bei der Lösung energietechnischer Aufgaben- tellungen erweisen. Das gilt insbesondere für die rforschung und Entwicklung völlig neuer Energietech- ologien, aber auch für die Weiterentwicklung bestehen- er Verfahren und Anlagen. Um in Forschung, Entwick- ung und Betrieb einen „Fadenriss“ bei der Aus- und eiterbildung zu verhindern, muss auch in der Lehre ine Kontinuität gewahrt bleiben. Die Hochschulen so- ie die außeruniversitären Forschungsinstitute sind ichtige Kooperationspartner der Wirtschaft für die En- 14766 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) ergieforschung. Diese Zusammenarbeit muss gestärkt werden; denn die Hochschulen leisten einen Beitrag für den weiteren Ausbau der energietechnischen Grundla- genforschung einerseits, und für eine gezielte Ausbil- dung des wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Nachwuchses andererseits. Die von der Wirtschaft getragene industrielle For- schung und Entwicklung – 70 Prozent der deutschen Forschungsmittel – richtet sich primär darauf, eine rela- tiv zeitnahe Amortisation der Forschungsinvestitionen zu erreichen. Die forschenden Unternehmen brauchen bessere Rahmenbedingungen, um neue Ergebnisse der Energieforschung rascher aufzunehmen und umzuset- zen. Eine Energieforschungspolitik muss die Einbindung Deutschlands in die internationale und gesamteuropäi- sche Energieforschung sicherstellen und einen nationa- len Ansatz in einem 5. Programm „Energieforschung und Energietechnologie“ finden. Dieses muss in seiner Ausrichtung mittel- und langfristige Ziele benennen, die der Wissenschaft und der Wirtschaft eine verlässliche Entwicklungsperspektive aufzeigen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer sehr ehrgeizigen internationalen und nationalen Klimaschutzpolitik wäre ein „Weiter wie bisher“ mit Kohle, Erdgas und Öl eine fatale Fehlein- schätzung. Jedoch ist vor dem Hintergrund einer noch andauernden Nutzung fossiler Energieträger die Weiter- entwicklung konventioneller Kraftwerkstechnik von ent- scheidender Bedeutung. Allein die Erhöhung des Wir- kungsgrades dieser Kraftwerke um l Prozent – ich habe darauf bereits bei unserer letzten Debatte hingewiesen – entspricht der erzeugten Energie von 1 000 Windener- gieanlagen oder eines Großkraftwerks. Auch die Abscheidung von Kohlendioxid aus den Abgasen großer Kohlekraftwerke und die Erforschung von Verfahren der CO2-Sequestrierung, wie sie bereitsdurch das GEO-Forschungszentrum Potsdam in be- stimmten geologischen Formationen durchgeführt wer- den, müssen weitergeführt werden. Die Erforschung der Gashydratvorkommen in den Ozeanen und Meeren und in Permafrostregionen – auch hier ist Deutschland Vor- reiter – ist zur Erschließung weiterer möglicher Energie- reserven voranzubringen, um so die Möglichkeit ihrer energetischen Nutzbarkeit zu untersuchen. Schon heute zeigt sich, dass der eingeleitete Abschied von der Kernenergie ein nationaler Alleingang war und somit der falsche Weg ist. Denn solange die zentrale Frage offen bleibt, wie die Kernenergie langfristig ersetzt werden kann, ohne die Atmosphäre durch den verstärk- ten Einsatz fossiler Brennstoffe zusätzlich zu belasten, ist der beabsichtigte Ausstieg aus der Kernenergie nicht zu vertreten. Nach wie vor müssen große Anstrengungen auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung für die Kern- energie, insbesondere für inhärent sichere Reaktoren und zum erweiterten Schutz gegen Einwirkungen von außen, und zu verbessertem Strahlenschutz unternommen wer- den. Auch zur Reduzierung der Menge und Gefährlich- keit des Abfalls sind umfassende Untersuchungen unum- gänglich. Das gilt insbesondere für die Abtrennung und Transmutation extrem langlebiger Nuklide. Dazu muss d s s n t s d w r E – m r M z G b s E a s l t b d m s e R u d d r m s E t b k s B d W c d M n f c F s B B (C (D ie deutsche Forschung neben nationalen Aktivitäten tärker in die europäische und internationale Energiefor- chung integriert werden. Die Bundesregierung geht ei- en gefährlichen Weg der Abkoppelung von der interna- ionalen Forschung. Mit Blick auf ein künftiges 7. For- chungsrahmenprogramm der Europäischen Union für en Bereich der Forschung und technologischen Ent- icklung und das Förderungsrahmenprogramm der Eu- opäischen Atomgemeinschaft – EURATOM – ist dieser ntwicklung unbedingt Einhalt zu gebieten. Zur gesicherten Entsorgung nuklearer Spaltprodukte Aufbereitung und Entsorgung abgebrannter Brennele- ente – müssen die Forschungsarbeiten zur Endlage- ung konsequent fortgeführt werden. Das bestehende oratorium zur Erforschung der Tauglichkeit und Lang- eitsicherheit von Salzstöcken im Forschungsbergwerk orleben ist sofort zu beenden. Die verbleibenden Ar- eiten sind zügig fortzuführen. Die Fusionsforschung ist unverzichtbar für die Lö- ung globaler Energieprobleme. Die Forschungs- und ntwicklungsprojekte sind sowohl in Deutschland als uch in Europa zielgerichtet fortzuführen. Mit der deut- chen Förderung der Fusionsforschung im internationa- en Maßstab muss das Ziel verfolgt werden, einen Proto- yp eines Fusionsreaktors in Caderache, Frankreich, zu auen. Die Fusionsforschung hat inzwischen ein Sta- ium erreicht, das es erlaubt, mit dem Bau des Experi- entalreaktors ITER als einer Vorstufe zu einem Fu- ionskraftwerk zu beginnen. Deutschland muss eine uropäische Bewerbung um einen Standort für diesen eaktor unterstützen und sich an dem Plan, dem Bau nd dem Forschungsbetrieb maßgeblich beteiligen. Das Fusionsforschungsprojekt Wendelstein 7-X ist als eutscher Beitrag zum Nachweis der Funktionsfähigkeit es Stellarator-Prinzips fortzuführen. Auch aus Gründen des Klimaschutzes und einer Ver- ingerung der Abhängigkeit von anderen Energieträgern üssen die erneuerbaren Energien einen ihnen angemes- enen Platz einnehmen. Die FDP will für den breiten Einsatz erneuerbarer nergien vor allem die Erforschung und technische Wei- erentwicklung der Energiespeichertechnologien voran- ringen. Neben anderen Techniken und Verfahren ommt dabei der Produktion und Nutzung von Wasser- toff zur Substitution fossiler Brennstoffe eine besondere edeutung zu. Über die derzeit praktizierte anwen- ungsorientierte Forschung zur Marktfähigkeit und irtschaftlichkeit von bereits bekannten Energiespei- hersystemen hinaus muss die Grundlagenforschung in er Chemie und Physik, den Geowissenschaften, den aterialwissenschaften, der Mathematik und den Inge- ieurwissenschaften die notwendigen Voraussetzungen ür eine breit angelegte interdisziplinäre Energiespei- herforschung schaffen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Biomasse- orschungsstrategie zu entwickeln. Themenschwerpunkte ind die Forschung und Entwicklung von Verfahren zur ereitstellung kohlenstoffstämmiger Kraftstoffe aus iomasse, Vergasung von biogenen Abfallstoffen zur Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14767 (A) ) (B) ) Nutzung des Synthesegases für Brennstoffzellen, Opti- mierung der landwirtschaftlichen Koppelproduktion Nahrung-Energie, Schnittstellentechnologien zu ver- schiedenen thermodynamischen Energiewandlern und Integration von modernen Biomassesystemen in Strom- versorgungsstrukturen. Auf der Basis einer Bestandsauf- nahme laufender Programme ist dazu beizutragen, dass zukünftige nationale und EU-weite Biomasse-Energie- Programme, zum Beispiel im Rahmen des EU-Pro- gramms „Intelligente Energie – Europa“, koordiniert werden. Eine sinnvolle Einbindung der erneuerbaren Energien setzt zugleich einen rationellen und verlustarmen Ener- gietransport voraus und verlangt nach weiteren Forschun- gen und Entwicklungen zu neuartigen Energieübertra- gungstechnologien wie gasisolierte Leitungssysteme, Gleichstrom-Hochspannungs-Übertragung und supralei- tenden Energietransportsystemen sowie zur Netzplanung und Netzsteuerung. Das alles kostet viel Geld, gewiss, aber es ist gut an- gelegtes Geld. Schließlich handelt es sich hierbei um Zu- kunftsinvestitionen in den Standort Deutschland. Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit: Energieforschung ist in Deutschland – wie die Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU/CSU- Fraktion zeigen – ein aktuelles Thema. Ich begrüße da- her die heutige Debatte. Sie streicht die Bedeutung von Forschung und Entwicklung im Energiebereich heraus. Auf lange Sicht ist die Energieforschung das strategische Instrument jeder guten Energiepolitik. Forschung und Entwicklung bestimmen die Technologien der Zukunft. Moderne Technologien sind für eine sichere, wirtschaft- liche und umweltverträgliche – sprich: nachhaltige – Energieversorgung unverzichtbar. Die Bundesregierung wird daher in Kürze ein neues Energieforschungsprogramm vorlegen, mit dem sie drei Grundlinien verfolgt: Erstens soll die Energieforschungspolitik einen kon- kreten Beitrag zur Erfüllung der energiepolitischen Vorgaben leisten. Das heißt, wir geben den Energietech- nologien Priorität, die darauf hinwirken, dass ein ausge- wogener Mix der verschiedensten Energieträger erhalten bleibt, eine steigende Energieeffizienz realisiert wird und der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Primär- energiebedarfsdeckung wächst. Zweitens soll die Energieforschungspolitik die tech- nologischen Optionen für die Zukunft sichern und erwei- tern. Damit verbessern wir die Reaktions- und Anpas- sungsfähigkeit der Energieversorgung in Deutschland an neue energiewirtschaftliche Entwicklungen. Wir sehen darin einen unverzichtbaren Beitrag der Energiefor- schung zur gesamtwirtschaftlichen Risikovorsorge. Drittens ist die Energieforschungspolitik Bestandteil der Gesamtpolitik der Bundesregierung und dient somit auch der Verfolgung anderer politischer Ziele. Insbeson- dere ist die Energieforschungspolitik Teil unserer Strate- g s f a m G s v r u t w g b s u v z B t h n F d K d R D F S h d e u a s – s g r B g t m t A D (C (D ie für mehr Innovation, mehr Wachstum und mehr Be- chäftigung. Die drei genannten Grundlinien der Energieforschung ühren direkt hin zu einer strategisch und inhaltlich breit ngelegten Förderung von Forschung und Entwicklung oderner Energietechnologien. Sie reicht von der rundlagenforschung bis zur anwendungsnahen For- chung und berührt viele Anwendungsfelder – von den erschiedenen Technologien zur Nutzung der erneuerba- en Energien über Kraftwerkstechnik, Brennstoffzellen nd Wasserstoff bis zu den modernen Energieeinspar- echnologien. Ich stelle fest, dass – über die Fraktionsgrenzen hin- eg – Einigkeit über die grundlegenden Ziele der Ener- ieforschungspolitik und über die Förderschwerpunkte esteht. Das begrüße ich sehr. Unterschiedliche Auffas- ungen bestehen über die Rolle der Fusionsforschung nd der Kernenergie, insbesondere bei der Förderung on Forschung und Entwicklung neuer Reaktorkon- epte. Zunächst ein paar Worte zur Fusionsforschung. Die undesregierung sieht die Fusion als eine mögliche Op- ion der künftigen Energieversorgung. Sie unterstützt da- er – neben der nationalen Fusionsforschung – das inter- ationale Fusionsexperiment ITER und die Bewerbung rankreichs um den Standort Cadarache. Dagegen hat ie Bundesregierung den geordneten Ausstieg aus der ernenergie beschlossen. Es ist daher nur logisch, auch ie Förderung von Forschung und Entwicklung neuer eaktorkonzepte einzustellen. Ich füge allerdings hinzu: ie Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, orschung und Entwicklung im Bereich der „Nuklearen icherheit und Endlagerung“ zu unterstützen. Darüber inaus wird das Energieforschungsprogramm der Bun- esregierung einen Beitrag dazu leisten, dass der Kern- nergieausstieg ohne Beeinträchtigung einer sicheren nd wirtschaftlichen Stromversorgung ermöglicht wird. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zu dem ktuellen Stand der Arbeiten an dem neuen Energiefor- chungsprogramm sagen. Die Bundesregierung wird wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt – in die- er Legislaturperiode eine neues Energieforschungspro- ramm vorlegen. Die Arbeiten dazu sind unter Federfüh- ung des BMWA und unter Beteiligung des BMU, des MVEL und des BMBF weit fortgeschritten. Das Pro- ramm wird ein wichtiger Teil der „Innovationsinitia- ive“ der Bundesregierung sein und die Bemühungen für ehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland un- erstützen. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Tagesordnungs- punkt 15) Dr. Carola Reimann (SPD): Für Arzneimittel darf in eutschland gar nicht oder nur eingeschränkt geworben 14768 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) werden. Denn alle Pharmazeuten wissen: keine Haupt- wirkung ohne Nebenwirkung. Arzneimittel können nicht nur helfen, sondern unter ganz bestimmten Umständen, zum Beispiel bei unsachgemäßer Anwendung, auch schwere Schäden zufügen. Deshalb bedarf es bei ihrer Anwendung zur Behandlung ernsthafter Erkrankungen der medizinischen Diagnose und Beratung. Vor der Ein- nahme braucht es eine fundierte und seriöse Aufklärung und Information durch den behandelnden Arzt. Da reicht auch nicht der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkun- gen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.“ Wir stellen ein wachsendes Informationsbedürfnis in Bezug auf neue Arzneimittel und neue Behandlungsme- thoden bei den Patientinnen und Patienten fest. Und wir sind uns darüber einig, dass Werbung und seriöse Infor- mation zweierlei sein können. Wir sind uns über die Funktion und das primäre Ziel von Werbung im Klaren, dennoch liegt im Marketing auch eine Facette von Infor- mation – ohne dass ich über die Qualität dieser Informa- tion an dieser Stelle urteilen will. Aus all diesen Gründen stehen wir der Diskussion, das strikte Verbot von Werbung für OTC-Präparate – also Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind und seit der Gesundheitsreform selbst bezahlt wer- den – zu überdenken, offen gegenüber. Vor dem Hinter- grund der steigenden Eigenverantwortung und auch der höheren finanziellen Eigenleistung in diesem Segment möchten wir diesem Gedanken Rechnung tragen, indem wir das strikte Verbot der Werbung für diese Medika- mente im Hinblick auf die Endverbraucher verändern wollen. Allerdings muss das, was für OTC-Präparate gilt, auch für Heilmittel und Medizinprodukte sowie auch für Therapien gelten. Deswegen springt der Entwurf des Bundesrates, der sich nur auf Human- und Tierarznei- mittel bezieht, zu kurz. Dies muss meiner Ansicht nach ausführlicher und differenzierter diskutiert werden. Denn wie so vieles im Leben, besitzt auch Werbung zwei Seiten: Sie kann einerseits durchaus (sinnvolle) In- formationen enthalten, sie kann aber andererseits mani- pulieren und in die Irre führen. Gerade bei schweren Er- krankungen, wie zum Beispiel Krebs, die mit großen Ängsten und Verzweiflung der Betroffenen verbunden sind, kann die Suggestion, ihr Leiden ließe sich auch ohne Hinzuziehung eines Arztes heilen, zu schwersten Schäden führen. Noch problematischer wird es bei In- fektionen und übertragbaren Erkrankungen, denn hier können auch unbeteiligte Dritte schweren Schaden neh- men, wenn der Arzt nicht oder zu spät konsultiert wird. Der Schutz der gesundheitlichen Individualinteressen und auch der Schutz der Allgemeinheit müssen der Maß- stab für eine Werbung in diesem sensiblen Bereich sein. Deshalb muss sich auch in Zukunft Werbung für Arznei- mittel zur Behandlung schwerer Erkrankung auf Fach- kreise beschränken. Einen Vorschlag im Bundesratsentwurf halte ich für ausgesprochen unterstützenswert, nämlich das Verbot von Werbung für Schönheitsoperationen. Allein die Frauenzeitschrift „Brigitte“ verzeichnet in ihrer neuesten Ausgabe über 40 Anzeigen unter der Rubrik „Schön- h i s S u v d h S o z f z R b n o S g b T v r d d s ü s d s W s A b D i a r p z O c o g u k v t s s u b B (C (D eitschirurgie“ mit den dazugehörigen Internetadressen m In- und Ausland. Wenn Sie die mal anklicken, dann ehen Sie Angebote, ohne dass auf die Risiken mit einer ilbe eingegangen wird! Der Vorschlag, irreführende nd suggestive Werbung für Schönheitsoperationen zu erbieten, ist deshalb richtig. Das ist ein erster Schritt, em Medienhype um den scheinbar risikolosen Schön- eitswahn zu begegnen. Hier wird in fragwürdigen TV- hows einem überzogenen Schönheitsideal gehuldigt, hne auf die Risiken solcher Schönheitsoperationen ein- ugehen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ormulierte dazu sehr treffend: „Daher dürfen wir nicht ulassen, dass mit Schönheitsoperationen – bis hin zur underneuerung – so geworben wird, als sei alles pro- lemlos möglich.“ Ich denke, mit dieser Ansicht steht sie icht allein. Das Werbeverbot für chirurgische Eingriffe hne medizinische Notwendigkeit kann da ein wichtiges ignal sein. Ich glaube, es besteht ein breiter Konsens über den rundsätzlichen Bedarf zur Änderung des Heilmittelwer- egesetzes in diesem Haus. Aber wie so oft steckt der eufel im Detail. So gibt es meiner Ansicht nach noch iele offene Fragen, die durch den Entwurf des Bundes- ates nicht beantwortet werden. An anderer Stelle greift er Bundesratsentwurf, wie ich gezeigt habe, entschie- en zu kurz. Im Sinne der Patientinnen und Patienten tehen wir aber einer intensiven Diskussion offen gegen- ber, um eine möglichst umfassende Regelung für die- en Bereich zu finden. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Auch die Koalition will as Heilmittelwerbegesetz novellieren – wir müssen das ogar, weil wir europäisches Recht umzusetzen haben. ir wollen die Diskussion aber in einem größeren Zu- ammenhang führen, im Rahmen der 14. AMG-Novelle. lle diesbezüglichen Änderungen des deutschen Rechts etreffen die Industrie in der einen oder anderen Weise. eshalb ist es sinnvoller, die zu treffenden Regelungen n ein Gesamtpaket zu packen. Lassen Sie mich meine Ausführungen beschränken uf den Kern des vorliegenden Gesetzes, die Erleichte- ung der Publikumswerbung für nicht verschreibungs- flichtige Medikamente. Tatsächlich stehen die pharma- eutischen Unternehmen seit der Ausgliederung der TC-Präparate aus dem Leistungskatalog der gesetzli- hen Krankenversicherung vor einem Problem: Die Ver- rdnungen zulasten der GKV sind drastisch zurückge- angen, ohne dass die Zunahme der Selbstmedikation nd der Privatverordnungen dies hätte kompensieren önnen. Die Umsätze lassen sich aber auch nicht einfach mit erstärkter Werbung steigern, da das geltende Heilmit- elwerbegesetz der Publikumswerbung enge Schranken etzt. Diese Schranken freilich gibt es nicht ohne Grund. Arzneimittel sind ein besonderes Gut. Werbebe- chränkungen gibt es, um die Sicherheit der Patientinnen nd Patienten zu schützen. Diese Sicherheit ist vor allem ei der Anwendung von Arzneimitteln gefährdet, die der ehandlung schwerer Erkrankungen dienen. Diese Me- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14769 (A) ) (B) ) dikamente unterliegen zum größten Teil der ärztlichen Verschreibungspflicht. Die Ausgrenzung der OTC-Präparate ist möglich ge- wesen, da diese größtenteils, wenn auch bei weitem nicht ausschließlich, der Behandlung geringfügiger Ge- sundheitsstörungen dienen. Sie sind gut verträglich und haben geringe Nebenwirkungen. Es ist einzig dieser be- sondere Charakter der OTC-Präparate, der es zulässt, über eine Neuregelung der Publikumswerbung in diesem Bereich zu sprechen. Der Gesetzgeber bleibt in jedem Fall in der Pflicht, zwischen den berechtigten Interessen der Pharmaindus- trie und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Pa- tientinnen und Patienten einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Der Weg, den der Bundesrat vor- schlägt, ist meiner Ansicht nach nur bedingt im Interesse der Patientinnen und Patienten. Eine erhebliche Gefährdung der Patientinnen und Pa- tienten besteht zum Beispiel bei rezeptfreien Medika- menten, die bei Krebs eingesetzt werden können. So könnte ein Patient, angeregt durch die Werbung, ohne Kontrolle eines Arztes sich selbst behandeln und damit unter Umständen auf eine notwendige hochwirksame Behandlung verzichten. Gerade bei Krebs ist die direkte Information durch den Arzt ohne Beeinflussungen durch die Werbung wichtig. Bei schweren Infektionskrankhei- ten besteht sogar eine Gefahr für Dritte, wenn nicht um- gehend ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Die Pubiikumswerbung für Arzneimittel, die bei gra- vierenden Krankheiten und Leiden eingesetzt werden, sollte daher weiterhin verboten sein. Dies sind Präparate, die zur Behandlung von Krebs, einer Sucht, schweren meldepflichtigen Infektionen oder zur Behandlung von Komplikationen im Wochenbett eingesetzt werden. Im gesamten Gesundheitsbereich besteht eine gravie- rende Wissenskluft zwischen Arzt und Apotheker auf der einen und dem Patienten auf der anderen Seite, die sich nicht einfach durch ein paar bunte Fernsehspots oder witzige Werbebroschüren beseitigen lässt. Der Pa- tient wird immer – das betone ich vor allem für die, die gern der weiteren Privatisierung unseres Gesundheitswe- sens das Wort reden – auf die Beratung durch einen Arzt oder Apotheker oder eine unabhängige Informations- stelle angewiesen sein und dieser sein Vertrauen schen- ken müssen. Wenn die Pharmafirmen intensiver für ihre Produkte werben dürfen, werden die Patienten in der Apotheke öf- ter als bisher bestimmte Präparate nachfragen und eben nicht mehr darum bitten, zum Beispiel ein Mittel gegen Sodbrennen zu erhalten. Das kann durchaus Gefahren für die Patientinnen und Patienten bergen, denn die Be- ratungskompetenz des Apothekers ist in diesem Fall be- sonders wichtig. Hier unterscheiden sich Medikamente deutlich von anderen Produkten. Auch wenn Name und Hersteller des Arzneimittels bekannt sind, muss das eben nicht heißen, dass der Patient über Wirkungen und Ne- benwirkungen tatsächlich Bescheid weiß. Die Bedeu- tung des Apothekers wird meiner Ansicht nach zukünf- tig noch zunehmen. h b d o z t p s g I z m D N t k d f K A t M l H b n n d w d a s d d D r w h I b s d z e m n m w a A (C (D Patientinnen und Patienten brauchen daneben unab- ängige, vergleichende Informationen. Dazu gehört ne- en der Information über medikamentöse und nicht me- ikamentöse Methoden auch die Information darüber, b und gegebenenfalls wie auf eine Behandlung ver- ichtet werden kann. Diese Funktion erfüllen jetzt schon eilweise die Verbraucherzentralen und Selbsthilfegrup- en. Das neu gegründete Institut für Qualität und Wirt- chaftlichkeit in der Medizin wird zusätzlich dazu beitra- en, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht allein auf die nformationen angewiesen sind, die die Pharmaindustrie ur Steigerung ihres Absatzes bereitstellt. Viele der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnah- en sind sinnvoll und richtig. Aber lassen Sie uns die iskussion im größeren Zusammenhang der 14. AMG- ovelle führen. Ich bin mir sicher, dass wir zu den meis- en Punkten gemeinsam zu guten Lösungen kommen önnen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit er Gesundheitsreform 2003 werden die meisten rezept- reien Arzneimittel nicht mehr durch die gesetzliche rankenversicherung finanziert. Dieses Segment des rzneimittelmarkts liegt damit in der Selbstverantwor- ung der Patientinnen und Patienten. Damit haben wir auch den Wettbewerb auf dem arkt für verschreibungsfreie Arzneimittel stärken wol- en. Wenn wir aber Wettbewerb wollen, müssen wir den erstellern auch das Recht zugestehen, ihre Produkte zu ewerben und bekannt zu machen. Gerade für viele klei- ere und mittelständische Arzneimittelhersteller, die icht darauf vertrauen können, dass ihre Medikamente in en Apotheken besonders herausgestellt werden, ist das ichtig. Dies ist aber auch wichtig mit Blick auf die Entschei- ungsspielräume der Patientinnen und Patienten. Wie uf anderen Produktmärkten auch, muss es ihr selbstver- tändliches Recht sein, sich möglichst umfassend über ie verschiedenen Angebote informieren zu können. Zu einem hohen Informationsstand beitragen kann er weitere Ausbau unabhängiger Informationsangebote. ie Infrastruktur der Verbraucherinformationen und -be- atung, die auf den meisten anderen Märkten mittler- eile einen hohen Standard erreicht hat, ist im Gesund- eitswesen immer noch unzureichend. Zur notwendigen nformation beitragen können aber auch erweiterte Wer- emöglichkeiten für rezeptfreie Arzneimittel. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich auch im Ge- undheitswesen das Verbraucherverhalten stark verän- ert. Das Verhältnis vieler Patientinnen und Patienten ur Arzneimittelwerbung ist heute nüchterner und von inem höheren Wissensstand über medizinische Zusam- enhänge geprägt als noch vor 20 oder 30 Jahren. Arz- eimittelwerbung ist damit nicht mehr nur ein Instru- ent der Beeinflussung, sondern eben auch eine ichtige Quelle für die Patienteninformationen. Dies gilt umso mehr, als das Heilmittelwerbegesetz n die Arzneimittelwerbung hohe Anforderungen stellt. rzneimittelwerbung muss möglichst sachlich erfolgen 14770 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) und notwendige Informationen über die Anwendungs- weise, Zusammensetzung und Risiken der beworbenen Medikamente enthalten. Die Patientinnen und Patienten werden vor allzu manipulierender Werbung durch sug- gestive Bilder und Texte geschützt. Ich teile grundsätzlich das Anliegen des Bundesrates, die Werbemöglichkeiten für rezeptfreie Arzneimittel zu erweitern. Ich bin aber der Ansicht, dass die Länder in ihrem Gesetzesentwurf über das gemeinsame Ziel hin- ausschießen. Das Heilmittelwerbegesetz enthält eine Liste mit Krankheiten, für deren medikamentöse Be- handlung nicht geworben werden darf. Diese Liste will der Bundesrat fast vollständig streichen. Damit wäre Werbung zum Beispiel auch für solche Medikamente er- laubt, die bei Krebserkrankungen, Suchtkrankheiten oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft eingesetzt werden. Das halte ich für falsch. Auch bei rezeptfreien Arzneimitteln werden wir nicht vollständig auf Werbebeschränkungen verzichten kön- nen. Menschen, die an sich selber Symptome einer schweren Erkrankung beobachten, können leicht in eine psychische Ausnahmesituation geraten. Licht könnten sie versucht sein, zu ungeeigneten Arzneimitteln zu grei- fen, von denen sie sich schnelle Heilung versprechen. Damit könnte aber vielfach wichtige Zeit für eine not- wendige ärztliche Behandlung verloren gehen und könn- ten Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln her- vorgerufen werden. Auch in einem stärker vom Wettbewerbsgedanken und von der Selbstverantwortung der Patientinnen und Patienten geprägten Arzneimittelmarkt muss der Patien- tenschutz gewährleistet sein. Das Recht der Hersteller auf die Präsentation ihrer Produkte, die Selbstverantwor- tung der Patientinnen und Patienten und der Verbrau- cherschutz müssen vernünftig miteinander austariert werden. Dem Gesetzesentwurf des Bundesrates gelingt diese notwendige Balance nicht. Detlef Parr (FDP): Die Bundesregierung hat hier ei- nen Gesetzentwurf vorgelegt, der – grob gesprochen – zwei Zielrichtungen verfolgt: Zum einen soll im Bereich der Schönheitschirurgie die Werbetätigkeit stärker kon- trolliert und einschränkt werden. Zum anderen sollen im Bereich der Arzneimittelwerbung Restriktionen gelo- ckert werden. Beides begrüßen und unterstützen wir zu- nächst einmal. Die Schönheitschirurgie nimmt in Deutschland Aus- maße an, die zumindest bedenklich stimmen. Die Zahl der schönheitschirurgischen Eingriffe hat sich seit 1990 versechsfacht! Die Entscheidung scheint heute mit gro- ßer Leichtigkeit getroffen zu werden, sich mal eben das Fett absaugen, die Fältchen glätten und dabei auch noch diverse Korrekturen am Körper vornehmen zu lassen. Ir- gendwann ist der Punkt erreicht, an dem nicht genormtes Aussehen und nicht genormte Körpermaße zu gesell- schaftlichem Unverständnis führen – man könne sich das ja wohl korrigieren lassen. Jungen Mädchen wird heute ein körperliches Idealbild vorgegeben, das sie in viel zu jungen Jahren zu Brustvergrößerungen, Lippen- und Na- s j s b o s t i K g d l g r m k s W m t G t n H p s g R r I s l i s z d R h d N g „ s m b t b I n d b (C (D enkorrekturen veranlasst. Es kommt vor, dass heute unge Mädchen und bald vermutlich auch Jungen einen chönheitschirurgischen Eingriff zum Abitur geschenkt ekommen. Bedenken vor möglichen Risiken solcher perativen Eingriffe werden abgeschüttelt. Medien und Werbung verstärken diesen Trend mas- iv. Schönheitsoperationen live im Fernsehen sind da die raurige Spitze eines medialen Eisberges. Daher begrüße ch die Initiative der Bundesärztekammer, mit ihrer oalition gegen den Schönheitswahn dem Trend entge- enzuarbeiten. Und ich begrüße das Bestreben der Bun- esregierung, dem freien Werben mit dem scheinbar al- em chirurgisch Möglichen Einhalt bieten zu wollen, Ihr Vorschlag ist, im Heilmittelwerbegesetz die dort eltenden Werberestriktionen auf die operativen Verfah- en auszuweiten, die sich auf die Veränderungen des enschlichen Körpers ohne medizinische Notwendig- eit beziehen. Die kommenden Ausschussberatungen owie die Anhörung werden klären, ob das der richtige eg ist. Ebenso begrüßen wir die Modernisierung des Heil- ittelwerbegesetzes im Bereich der Arzneimittel. Dies rägt der Tatsache Rechnung, dass wir heute in unserem esundheitswesen einen mündigen, informierten Patien- en erwarten, der in Beratung mit seinem Arzt die für ihn otwendige medizinische Entscheidung fällt. Mit der erausnahme der OTC-Präparate aus der Erstattungs- flicht der GKV, wie es die Regierungskoalition gemein- am mit der CDU/CSU im Gesundheitsmodernisierungs- esetz entschieden hat, wird der Patient noch stärker in ichtung Selbstmedikamention geführt. Dann ist es auch ichtig und wichtig, ihm den Zugang zu allen relevanten nformationen zur Verfügung zu stellen. Auch an dieser Stelle bleibt die ausführliche Aus- chussberatung abzuwarten, um zu prüfen, ob der vorge- egte Gesetzentwurf diesem Ziel entsprechend formuliert st. Zu prüfen ist beispielsweise, ob nicht auch dem ge- tiegenen Bedürfnis der Patienten nach geprüften und uverlässigen arzneimittelbezogenen Informationen bei en verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstärkt echnung getragen werden sollte. Und ob dem Sicher- eitsaspekt dadurch besser Rechnung getragen wird, ass wir den uns allen bekannten Satz: „Zu Risiken und ebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fra- en Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ noch ausweiten auf Bei unklarer Ursache oder längerem Anhalten der Be- chwerden ist grundsätzlich ein Arzt zu Rate zu ziehen“, uss ebenso hinterfragt werden. Kurzum: Die Zielrichtung unterstützen wir, im Hin- lick auf die vorgeschlagenen Umsetzungswege erwar- en wir Aufschluss bei der zu erwartenden Anhörung. Tanja Gönner, Sozialministerin Baden-Württem- erg: Als Beauftragte des Bundesrates freue ich mich, hnen heute einen Gesetzesentwurf vorstellen zu kön- en, dessen Einbringung der Bundesrat Ende September es letzten Jahres mit einer großen Mehrheit der Länder eschlossen hat. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14771 (A) ) (B) ) Bei der letzten Gesundheitsreform bestand insbeson- dere über zwei zentrale Bestandteile ein breites Einver- nehmen: Erstens die Stärkung der Eigenverantwortung der Ver- sicherten und zweitens die Stärkung wettbewerblicher Elemente. Eine bedeutende Rolle nimmt hierbei der Arz- neimittelsektor ein. Insbesondere bei den nicht ver- schreibungspflichtigen Medikamenten ist es zu zahlrei- chen Neuregelungen gekommen. So werden diese bei Erwachsenen im Regelfall nicht mehr von den gesetzli- chen Krankenkassen bezahlt. Die Apotheken sind dabei in ihrer Preisgestaltung gegenüber dem Endverbraucher frei. Das Heilmittelwerbegesetz gibt einen sehr engen Rahmen vor für die Werbung mit Arzneimitteln. Die Be- stimmungen über zulässige Informationen außerhalb der Fachkreise sind im Grunde seit dem Jahre 1965 nicht wesentlich verändert worden. In der Zwischenzeit hat sich aber das Verhältnis der Patienten zu den Leistungs- anbietern im Gesundheitswesen grundlegend gewan- delt. Das Bedürfnis nach gesundheitsbezogenen Infor- mationen ist enorm gestiegen. Wir brauchen daher eine zeitgemäße Neuordnung der Arzneimittelwerbung, die einerseits diesem berechtigten Informationsbedürfnis ge- recht wird und andererseits einen hinreichenden Schutz vor rein plakativer Werbung bietet. Der Gesetzesentwurf hat das Ziel, dem Verbraucher den Zugang zu validen, unabhängig geprüften Arznei- mittelinformationen zu erleichtern. Er soll sich bereits im Vorfeld und nicht erst beim Erwerb der Arzneimittel umfassend über Anwendungsgebiete und -beschränkun- gen, über Anwendungsart und -dauer sowie über mögli- che Nebenwirkungen informieren können. Darüber hi- naus soll es den Arzneimittelanbietern in größerem Umfang als bisher ermöglicht werden, aktiv auf Arznei- mittel, die eigenverantwortlich vom Patienten eingesetzt werden können, aufmerksam zu machen. Dies ist eine folgerichtige Konsequenz für Produkte, die jeder nach seiner freien Entscheidung und auf eigene Kosten erwer- ben kann. Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf ba- siert im Wesentlichen auf zwei Kernpunkten: die He- rausnahme der Packungsbeilagen aus dem Anwendungs- bereich des Heilmittelwerbegesetzes und die Aufgabe der Auflistung von Indikationen, die nicht Gegenstand der Laienwerbung für Arzneimittel sein dürfen. Um den Bedürfnissen des gesundheitlichen Verbrau- cherschutzes auch nach der Neuregelung gerecht zu wer- den, ist eine Beschränkung der Laienwerbung auf solche Arzneimittel oder Medizinprodukte vorgesehen, die nach ihrer Zusammensetzung und Zweckbestimmung ohne Tätigwerden eines Arztes – erforderlichenfalls nach Beratung durch den Apotheker – verwendet werden können. Dies entspricht auch der aktuellen Formulierung im europäischen Arzneimittelrecht. Ein Pflichthinweis in der Werbung soll sicherstellen, dass bei unklarer Ursa- che oder länger anhaltenden Beschwerden grundsätzlich ein Arzt zu Rate gezogen wird. E n m m s g s s i K l h r d r f d v d R v d f d g d m R B k l B t z s g g c n k u g p d t R c d s d A B a v (C (D Eine weitere Regelung bezieht schönheitschirurgische ingriffe, die ohne medizinische Notwendigkeit vorge- ommen werden, in den Anwendungsbereich des Heil- ittelwerbegesetzes ein. Da es sich hierbei um Eingriffe it teilweise erheblichem Risiko handelt, sollen in die- em Bereich insbesondere bestimmte Formen der sug- estiven Werbung, wie sie inzwischen weit verbreitet ind, verboten werden. Es freut mich, dass sich die Bundesregierung an die- er Stelle unserer Meinung anschließt! Allerdings habe ch doch mit Erstaunen der Presse entnommen, dass Frau ollegin Schmidt am 11. Februar in einer Pressemittei- ung Ihres Hauses geäußert hat: „Zur Frage der Einbezie- ung der Schönheitsoperationen in den Anwendungsbe- eich des Heilmittelwerbegesetzes besteht Konsens mit em Bundesrat.“ Waren es doch die Länder, die dies be- eits im September im Rahmen des Gesetzesentwurfs ge- ordert haben, also lange, bevor Sie mit dem Thema an ie Öffentlichkeit gegangen sind und es als ihre Sache erkauft haben! Doch es freut mich, dass sich die Bun- esregierung hier unserer Auffassung anschließt und der egelungsvorschlag der Länder fast wörtlich in den nun orliegenden Entwurf übernommen wurde. Weitere Detailregelungen halten wir für entbehrlich, a dem Zweck – nämlich den Verbraucher vor den Ge- ahren unlauterer Heilmittelwerbung zu schützen – mit em vorliegenden Entwurf umfänglich Rechnung getra- en wird. Außerdem bewegen wir uns damit in dem urch die europäische Gesetzgebung vorgegebenen Rah- en. Es ist uns wichtig, dass in Deutschland dieselben egeln gelten wie in anderen Ländern des europäischen innenmarktes. Wie fast immer bei Vorschlägen zu Neuregelungen, ommt auch in diesem Fall vereinzelt Kritik auf. Das ist egitim. Ich will kurz auf die am häufigsten geäußerten edenken eingehen: Befürchtungen, dass mit der Initia- ive des Bundesrates eine grundsätzliche Zustimmung ur Liberalisierung des Arzneimittelmarktes verbunden ein könnte, soll an dieser Stelle entschieden entgegen etreten werden. Im Gegenteil: Der Zugang zu seriöser, eprüfter Information soll erleichtert und dem Verbrau- her gleichzeitig verdeutlicht werden, dass hinter zu- ächst harmlos scheinenden Beschwerden ernsthafte Er- rankungen stehen können, die immer der Abklärung nd Behandlung durch Fachleute bedürfen. Ich bin überzeugt, dass mit den vorgesehenen Neure- elungen eine sinnvolle und dringend notwendige An- assung der Bestimmungen zur Heilmittelwerbung an ie veränderten Bedürfnisse von Patienten und Anbie- ern erfolgen wird. Mit Blick auf den europarechtlichen ahmen und das Recht auf Information für die Verbrau- her, ist eine Liberalisierung der Heilmittelwerbung ringend geboten. Ich möchte Sie daher bitten, die Vor- chläge des Bundesrates aufzugreifen und eine Novelle es Heilmittelwerbegesetzes zügig zu verabschieden. us meiner Sicht ist ein Zuwarten auf das von der undesregierung angekündigte Gesetzespaket zu einer llgemeinen Reform des Arzneimittelrechts nicht sinn- oll. Sowohl für die Verbraucher als auch für die meist 14772 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) mittelständischen Firmen ist ein unnötiger Aufschub nicht zumutbar. Im Übrigen wurde ein erster Referentenentwurf für die 14. Arzneimittelgesetz-Novelle in Fachkreisen be- reits vorgestellt. Obwohl die Bundesregierung einen grö- ßeren Reformbedarf im Heilmittelwerbegesetz einge- räumt hat, verschenkt sie die Chance, diesen jetzt anzupacken. Das Einzige, was bislang von den Vorschlä- gen des Bundesrates aufgegriffen wurde, ist das Verbot der Werbung für nicht erforderliche schönheitschirurgi- sche Eingriffe. Von der Vorlage der Bundesregierung bin ich daher sehr enttäuscht und sehe mich in der Notwen- digkeit bestätigt, die Liberalisierung der Heilmittelwer- bung in einem eigenständigen Gesetz vorab umzusetzen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wettbewerb und In- novationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effek- tiv begrenzen (Tagesordnungspunkt 16) Dirk Manzewski (SPD): Wir debattieren am heuti- gen Tag abschließend über unseren interfraktionellen Entschließungsantrag zu dem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen. Der entsprechende Richtlinienvorschlag der EU war von Anfang an von einer sehr kontroversen Debatte zwi- schen den Betroffenen begleitet. Ich glaube, dass wir uns hier im Deutschen Bundestag schnell darüber einig wa- ren, dass der Diskussionsstand auf EU-Ebene auf für uns zentrale Fragen bislang keine hinreichenden Lösungen aufweist. Unbestritten ist, dass Computer- und damit software- basierte Informations- und Kommunikationstechniken einen erheblichen und auch weiter zunehmenden Anteil an der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Wirt- schaft haben. Strittig ist jedoch, inwieweit patentrechtliche Instru- mente geeignet oder gar erforderlich sind um diese inno- vativen und ökonomischen Potenziale optimal nutzen zu können. Insoweit stellt dieser interfraktionelle Entschlie- ßungsantrag – dies muss man so deutlich sagen – auch einen Kompromiss zwischen denjenigen unter uns dar, die insoweit für eher weniger Rechtsschutz plädieren und sich hiervon mehr Innovation und Wettbewerb ver- sprechen und den Kolleginnen und Kollegen wie mir, die den Schutz geistigen Eigentums als Innovationsmotor ansehen und sich hiervon einen größeren wirtschaftli- chen Nutzen für unser Land erhoffen. Der Entschließungsantrag berücksichtigt beide Inte- ressen, da die Grenzen der Patentierbarkeit von Compu- terprogrammen auch nach meinem Verständnis nicht mehr klar gezogen sind und häufig genug im Wider- s r t P w A s f R r w g V p v g d d B B z t a F a E i e E c b f t F F k E N u d w g m z d d (C (D pruch zu den Grundsätzen stehen, die wir im Patent- echt vermeintlich insoweit geregelt haben. Ich stimme zwar mit der EU darüber überein, dass echnische Erfindungen auch dann dem Schutz des atentrechts zugänglich sein müssen, wenn sie Soft- arekomponenten enthalten. Ich bin jedoch ebenso der uffassung, dass insbesondere die Definition des techni- chen Beitrags deshalb in diesem Zusammenhang ein- ach konkreter gefasst werden muss. Die innerhalb Europas herrschende unterschiedliche echtspraxis und insbesondere die jüngere Patentie- ungspraxis des Europäischen Patentamtes haben inso- eit zu einer hohen Verunsicherung geführt. Eine EU-Richtlinie wird aber nur dann die von uns ewünschten Effekte mit sich bringen, wenn eindeutige oraussetzungen für die Patentierbarkeit von Computer- rogrammen und computerimplementierten Erfindungen orliegen. Es ist deshalb nur folgerichtig, die Bundesregierung emeinsam aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass bei en weiteren Beratungen auf EU-Ebene die Definition es technischen Begriffs konkreter gefasst wird und der egriff „Technik“ sich dabei an der Definition des GHs orientieren sollte. Ziel muss es ein, hierdurch so genannte Trivialpatente u verhindern und die Patentierbarkeit von Geschäftsme- hoden sowie reinen Algorithmen nicht zuzulassen. Vor llem Trivialpatente bringen übrigens keinen echten ortschritt, sondern verhindern diesen eher. Ebenso macht es Sinn, dass sich die Bundesregierung uf EU-Ebene für die Durchführung einer unabhängigen valuierung der Entscheidungspraxis der Patentämter, nsbesondere des Europäischen Patentamts, einsetzt. Auch, wenn ich als Rechtspolitiker der SPD bei der inen oder anderen Formulierung dieses gemeinsamen ntschließungsantrages sozusagen „eine Kröte schlu- ken musste“, möchte ich mich bei allen – insbesondere ei den Kolleginnen und Kollegen der Opposition – da- ür bedanken, dass wir diesen Entschließungsantrag in- erfraktionell hinbekommen haben. Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der raktionen, die die unterschiedlichen Auffassungen der raktionen und deren verschiedenen Arbeitsgruppen zu oordinieren hatten. Sicherlich keine einfache Aufgabe. rlauben Sie mir für meine Fraktion insoweit namentlich ermin Fazlic zu nennen. Jörg Tauss (SPD): Ich bin sehr glücklich, dass es ns gemeinsam gelungen ist, in einer, wie ich finde, für ie Zukunft der Innovationsfähigkeit Deutschlands sehr ichtigen Frage über alle Fraktionsgrenzen hinweg eine emeinsame Position zu finden. Mein Dank gilt den Berichterstattern und Fraktions- itarbeitern, die hier in einer sehr konstruktiven und ielorientierten Weise zu einem klaren Votum des Bun- estages gefunden haben. Der interfraktionelle Antrag, en wir heute einstimmig beschließen wollen, stellt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14773 (A) ) (B) ) selbstverständlich allein deshalb einen Kompromiss dar, da er die sehr kontroversen Positionen und quer durch die Regierungen verlaufenden Konfliktlinien auszuglei- chen sucht. Ich denke, dass es ihm gelingt, und möchte ihnen gleich drei Punkte darlegen, die mich zu dieser Überzeu- gung führen. Vorweg möchte ich jedoch auf die für mich überra- schendste Erfahrung in dieser Debatte eingehen. Ich meine das große Engagement, teilweise auch die Emo- tionalität, mit denen die Auseinandersetzungen geführt wurden und werden. Ich meine auch das große, quer über Europa vernetzte Engagement vieler zivilgesell- schaftlicher Organisationen und Gruppen. Ich hätte es vor viereinhalb Jahren, als mich die Dis- kussion erreichte, nicht für möglich gehalten, dass das Patentrecht – gerade in Kombination mit der Informatik und Softwareentwicklung – tatsächlich eine derartige Motivationskraft entfalten kann, immerhin genug Moti- vation, um Tausende Menschen in ganz Europa in Bewe- gung zu setzen und sie dazu zu bringen, aktiv für ihre Überzeugungen einzustehen. Dies zeigte sich bereits bei der Konsultation der EU-Kommission Ende 2000, bei der 1 300 Beiträge eingingen und allein 1 200 von klei- nen und mittleren Unternehmen der Branche, Aktivisten der Open-Source-Gemeinde sowie zivilgesellschaftli- chen Gruppen. Auch eine kurzfristige Befragung der Bundesministe- riums für Wirtschaft und Arbeit im Vorfeld der Beratun- gen im Rat im Mai 2004 hat in kürzester Zeit über 1 000 Eingaben produziert. Ganz nebenbei wird hier ein altes Vorurteil widerlegt, demnach etwa Informatiker und Informatikerinnen in der Regel einen unpolitischen oder technokratischen Ansatz haben. Sie sind mitnichten die „Fachmenschen ohne Geist“, wie sie uns Max Weber am Ende des gesellschaftlichen Rationalisierungsprozes- ses vorhergesagt hatte. Sie sind hoch qualifizierte, kriti- sche und engagierte oft junge Menschen, die für ihre In- teressen und Überzeugungen aufstehen und sich in politische Prozesse einmischen. Natürlich dürfen wir die nach unseren Maßstäben da- mit einhergehenden Verluste an Genauigkeit, Fokussie- rung und Zielgerichtetheit der Diskussionen nicht über- sehen. Gerade wir, die wir auch Verantwortung tragen, dürfen dies nicht ignorieren. Aber ich möchte mich in unserem Namen bei den vie- len Menschen bedanken, die mit ihrem – ebenso ehren- amtlichen wie idealistischen – Engagement mit dazu bei- getragen haben, dass wir heute noch Einfluss nehmen können auf einen Entwurf zu einer Richtlinie. Andern- falls hätten wir heute sicher nur über die nationale Um- setzung einer bereits verbindlichen Vorgabe aus Brüssel befinden können, da bin ich mir sicher. Mein besonderer Dank gilt hier natürlich der Open-Source-Szene, die be- wiesen hat, dass sie nicht nur gute Programme schreiben kann, sondern auch etwas zur gesellschaftlichen Ent- wicklung zu sagen hat. Nach diesem Dank möchte ich nur drei Punkte an- sprechen, die uns meines Erachtens mahnen, bei der For- m E t s D m m a W l t p k u s m e a b B c o s d s w d w p k g a g s l P t f R t ä w s l c t O M d e s t c z (C (D ulierung verbindlicher Vorgaben auf europäischer bene sehr vorsichtig zu sein und äußerste Sorgfalt wal- en zu lassen. Da ich hinsichtlich des geforderten techni- chen Beitrages den Ausführungen meines Kollegen irk Manzewski nichts hinzufügen muss und die Argu- ente auch mehrfach ausgetauscht sind, möchte ich ich hier auf drei Anmerkungen konzentrieren. Erstens wird der von der EU-Kommission angeführte kute Harmonisierungsbedarf von weiten Teilen der irtschaft gar nicht als dringlich empfunden. Sicherlich egten und legen die Patentämter einzelner Mitgliedstaa- en die einschlägigen Abkommen, nämlich das Euro- äische Patent-Übereinkommen und das TRIPS-Ab- ommen im Rahmen der WTO, in Einzelfällen nterschiedlich aus. Aber entscheidend für die europäi- chen Märkte – das sagen uns die Unternehmen doch im- er wieder – sind nicht nationale Patente, sondern das uropäische Patent des Europäischen Patentamts EPA. Das heißt, wir haben hier ein Levelled Playground, uch ohne dass die EU für ihre Mitgliedstaaten eine ver- indliche Vorgabe zur Schaffung eines einheitlichen innenmarktes macht. Hier besteht dieser im Wesentli- hen bereits; denn entweder sie erhalten ein EPA-Patent der sie erhalten es nicht. Hinter vorgehaltener Hand timmen ihnen die Patentabteilungen der Konzerne zu, ass der Harmonisierungsbedarf recht konstruiert er- cheint. Hieraus ergibt sich allerdings auch ein Problem. Denn enn letztlich die Patentierungspraxis des EPA entschei- end ist, stellt sich die Frage, wie und vor allem durch en eventuelle Fehlentwicklungen in der Patentierungs- raxis des EPA korrigiert werden können. Von daher onnte die Ankündigung der Kommission, lediglich die ängige Patentierungspraxis kodifizieren zu wollen, nur ls Drohung verstanden werden, wenn damit die stritti- en jüngeren Entscheidungen des EPAs gemeint sein ollten. Ich mache kein Hehl daraus, dass ich dieser Entwick- ung kritisch gegenüberstehe. Eine Evaluierung dieser raxis ist unbedingt notwendig, allein um die oft zitier- en, aber selten belegten 30 000 Softwarepatente besten- alls zu widerlegen. Der Antrag fordert dies somit zu echt. Ich freue mich aber, zu hören, dass allein die kon- roverse Debatte hier dazu geführt hat, dass die Patent- mter bereits kritischer in der Vergabe geworden sind, enn Software ein wichtiger Bestandteil einer bean- pruchten Erfindung ist. Zudem basiert das EPA nicht auf gemeinschaftsrecht- ichen Vereinbarungen, sondern eben auf völkerrechtli- hen Verträgen wie WIPO und EPÜ sowie auf einer in- ernationalen Organisation, der European Patent rganization, EPO. Wie auf die EPO und das EPA mit itteln der EU-Gesetzgebung Einfluss genommen wer- en soll, ist mir persönlich schleierhaft. Dies scheint mir in grundlegender Konstruktionsfehler des Kommis- ionsvorschlags zu sein, nämlich auf eine externe Insti- ution, das EPA, rekurrieren zu wollen, ohne ein entspre- hendes übergreifendes institutionelles Instrumentarium u besitzen. 14774 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Die Vorsicht hinsichtlich gesetzgeberischer Maßnah- men ist aber vor allem deshalb angebracht, da etwa das Problem innovationsirrelevanter Patente – den viel zi- tierten so genannten Trivialpatenten – im Grunde gar kein legislatives Problem ist. Auch Patentbefürworter wollen keine Trivial- oder Logikpatente, da sie wissen, dass sie langfristig die gesellschaftliche Akzeptanz des Patentsystems als Innovationsinstrument infrage stellen. Das kann keiner wollen. Der sichere Ausschluss dieser Trivial- oder Logikpatente ist aber in erster Linie eine Frage der Erfindungshöhe des Gegenstandes, also der si- cheren Feststellung ihres innovativen Gehalts – damit aber auch in erster Linie eine Frage der Qualitätssiche- rung bei den Patentämtern. Hier sind eher die Ausbil- dung und die Ausstattung der Patentämter gefragt als die Schaffung neuer salomonischer Normen – seien es natio- nale, europarechtliche oder internationale. Zweitens zeigt die Debatte auch, wie groß bereits der Flurschaden durch überzogene Patentansprüche nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und sogar in den USA ist. Hier ist es ein Warnzeichen, dass mittler- weile neben der Entwicklung im Pharma- und Agrarbe- reich – Stichworte „Aidsmedikamente“ oder „genetisch verändertes Saatgut“ – immer auch die Frage der Soft- warepatente in den USA als Indiz angeführt wird, dass geistiges Eigentum kaum noch positive gesellschaftliche Effekte zu befördern vermag. Wenn Patente im gesell- schaftlichen Diskurs zunehmend als Entwicklungs- hemmnis verstanden und als Blockademittel weniger großer und kleiner „Wegelagerer“ wahrgenommen wer- den, die den Kreativen und Innovativen entgegenarbei- ten, ist das ein Warnzeichen. Gerade für diejenigen, die die Überzeugung teilen – die SPD-Bundestagsfraktion gehört dazu –, dass der hinreichende Schutz des geistigen Eigentums unver- zichtbar ist zum Erhalt und zur Entwicklung der kreati- ven gesellschaftlichen Potenziale im Interesse der Krea- tiven, der Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt, ist eine klare und nachvollziehbare Unterscheidung von patentierbaren und nicht patentierbaren Gegenständen unabdingbar. Wie sich in diesem Zusammenhang der kategorische Ausschluss von Patenten auf Computerprogramme als solche und die im Entwurf des gemeinsamen Stand- punkts des Rates vorgesehenen Programmansprüche nicht widersprechen sollen, ist doch weder darstellbar noch vermittelbar. Folglich fordert der Antrag zu Recht einen Verzicht auf Programmansprüche. Drittens ist es erwähnenswert, dass der Deutsche Bundestag hier mit dem interfraktionellen Antrag zu ei- ner gemeinsamen Auffassung gelangt ist, obgleich wir auf das Gesetzgebungsverfahren im Grunde nur mei- nungsbildend einwirken können – aber immerhin, das sollten wir dann auch tun. Denn der vorliegende Antrag will insbesondere ein Defizit der Brüsseler Beratungen ein Stück weit korrigieren. Der zentrale, mich befrem- dende Aspekt seit dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie ist die nachdrückliche Ignoranz, mit der in Brüssel den tatsächlichen europäischen und deutschen wirtschaftlichen Interessen im Softwarebereich begegnet w u n m t k s f s v a b n a g m m d s d a d w d t e s d m s s a s I g e I B s I r E d u l d n t h d u l s s – (C (D ird. Es sind die kleinen und mittleren Betriebe, die bei ns und auch in Europa die Träger der Dynamik und In- ovation im IT-Bereich sind. Es sind die kleinen und ittleren Unternehmen, die bei uns die hoch qualifizier- en Zukunftsjobs schaffen. Dies ist selbstverständlich eine Geringschätzung der Großunternehmen, aber aus tandort- wie innovationspolitischer Sicht wären wir alsch beraten, an dieser Stelle keine vor allem mittel- tandsorientierte Politik zu betreiben. Sie alle werden wie ich haufenweise Post und E-Mails on vielen kleinen und mittleren Softwareunternehmen us ihren Wahlkreisen erhalten haben. Entgegen der ver- reiteten Annahme verdienen die meisten dieser Unter- ehmen ihr Geld eben nicht mit Open Source, sondern uf klassischer Weise mit proprietärer Software wie die roßen Anbieter auch, wie Microsoft, HP, Oracle, Sie- ens oder SAP. Bill Gates erfasst das Problem somit itnichten, wenn er von einem neuen „Kommunismus“ er Open-Source-Missionare spricht. Bei allem Ver- tändnis für Zuspitzungen – auch ich soll ja gelegentlich azu neigen –: So einfach ist die Sache nun einmal nicht. Sicherlich sind die vielen Zuschriften und Anfragen uch Ergebnis einer Mobilisierungskampagne verschie- ener Gruppen. Aber wir müssen uns doch als verant- ortliche Politiker die Frage stellen, ob allein deshalb ie Sorgen dieser Unternehmen automatisch unberech- igt sind. Sie sind es nicht, wie ich meine. Für mich wird s wohl ewig ein Mysterium bleiben, wie Brüssel offen- ichtlich in dieser Frage den europäischen Mittelstand in er Softwarebranche im Regen stehen lassen will. Wir achen das nicht mit, um es ganz klar und deutlich zu agen – dies schon gar nicht zugunsten US-amerikani- cher Großkonzerne, deren Interessen sicherlich legitim, ber eben nicht immer kompatibel zu unseren europäi- chen sind. Zum Schluss möchte ich mich noch bei einer zweiten nstitution bedanken, die dies bisher ebenfalls nicht mit- emacht und die – man könnte sagen, Gott sei Dank – ine zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren spielt: ch meine das Europäische Parlament. Erst die mutigen eschlüsse des EP vom September 2003 haben die tat- ächliche Konfliktlage für viele deutlich werden lassen. ch will hier von einigen auch meines Erachtens klä- ungsbedürftigen Begriffen und Wendungen in dem EP- ntwurf absehen. Ohne die Kolleginnen und Kollegen es EP hätten wir bereits eine Richtlinie, die deutschen nd auch europäischen Interessen mittelfristig zuwider- iefe. Natürlich freut es mich als Parlamentarier besonders, ass es in dieser Frage oft die Parlamente waren und och sind, die offensichtliche Fehlentwicklungen thema- isiert und auf öffentlicher Bühne kontrovers diskutiert aben; denn dort gehört diese Debatte auch hin. Ich anke an dieser Stelle stellvertretend unseren Kollegen nd Kolleginnen in Spanien, in den Niederlanden, in Po- en und in Dänemark. Es wird auch wieder das Europäi- che Parlament sein, das am Ende des Richtlinienprozes- es steht. Ich bitte das Europäische Parlament unabhängig von der Frage eines Neustarts des Verfah- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14775 (A) ) (B) ) rens –, dem gemeinsamen Standpunkt des Rates in der gegenwärtigen Entwurfsfassung nicht zuzustimmen. Ich fordere alle Beteiligten auf, in einem Vermitt- lungsverfahren die Chance zu nutzen, zu einer ausgewo- genen und den europäischen Interessen entsprechenden Richtlinie zu kommen. Ein Bemerkung sei mir noch er- laubt: Auch ein völliges Scheitern des Richtlinienvorha- bens hätte meines Erachtens doch bestenfalls marginale Auswirkungen. Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wir erleben heute einen der seltenen Fälle, in denen alle Fraktionen des Hauses einen gemeinsamen Antrag zur Abstimmung stellen. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich den beteiligten Kollegen aus allen Fraktionen dan- ken. Unser gemeinsames Vorgehen ist umso wichtiger, weil wir im Rahmen europäischer Gesetzgebung nur dann eine Chance haben, die Position des Deutschen Bundestages einzubringen, wenn wir mit einer Stimme sprechen. Das gilt erst recht dann, wenn es sich wie hier bei den Softwarepatenten um ein Thema handelt, in dem die zuständige Ministerin bislang nicht gerade sehr glücklich agiert hat. Die Fraktionen stehen an dieser Stelle zusammen. Das ist ein ebenso wichtiges wie ermutigendes Zeichen für einige Tausend mittelständische Software-Entwickler mit Zehntausenden von Arbeitnehmern in Deutschland. Es ist zugleich ein Zeichen, das die Bundesregierung nicht länger ignorieren kann. Dass es angesichts der zu- nächst abweichenden Auffassung der Justizministerin überhaupt möglich ist, einen fundierten Antrag aus der Mitte dieses Hauses zu diesem komplexen Thema zu er- arbeiten, verdanken wir vor allem den Fraktions- und Abgeordneten-Mitarbeitern, die an diesem Antrag ge- schrieben haben. Ich möchte mich daher für die geleis- tete Arbeit namentlich bedanken bei Herrn Nermin Fazlic und Frau Petra Marmann von der SPD, bei Herrn Oliver Passek und Frau Franziska Vilmar von den Grü- nen, bei Herrn Ole Jani von der FDP sowie bei meinem Mitarbeiter, Herrn Jörn Henkel. Ohne allzu sehr in Eigenlob zu verfallen, können wir heute festhalten, dass wir eine sehr differenzierte und sachorientierte Betrachtung der Patentierbarkeit so ge- nannte „computerimplementierter Erfindungen“ vorge- nommen haben. Ich will an dieser Stelle noch einmal die Punkte des Antrags herausstellen, die der CDU/CSU- Bundestagsfraktion besonders wichtig sind. Mit dem dif- ferenzierten Forderungskatalog des interfraktionellen Antrags haben wir uns bewusst nicht die Position des Europäischen Parlamentes vom September 2003 zu ei- gen gemacht. Bei allen Problemen, die der Ratsentwurf hat, darf man nicht darüber hinwegsehen, dass auch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments an einigen Stellen problematisch sind. Leider ist in der Öffentlichkeit häufig der Eindruck erweckt worden, es gäbe nur die beiden Möglichkeiten: entweder die Position des Europäischen Parlaments oder die Ratsversion der Richtlinie. Dabei drohte das eigentli- che Ziel aus den Augen zu entschwinden. Nämlich eine Richtlinie zu verabschieden, die ihrem Namen gerecht w m d u s g A Z a n b r s t r R z T b d g h l g w i d n k B e r s m l n s w f A i t s L a n w d p d n n M d d d m m (C (D ird: die Patentierung von technischen, computerimple- entierten Erfindungen mit einer entsprechenden Erfin- ungshöhe zu ermöglichen, ohne damit reine Software nd banale Programmierideen mit Patentschutz auszu- tatten. Der interfraktionelle Antrag legt daher den Fin- er in zwei empfindliche Wunden. Zum einen wird die ufnahme einer konkreten Technikdefinition gefordert. um andern werden selbstständige Programmansprüche usgeschlossen. Die EU-Richtlinie muss stärker betonen, dass Patente ur für Erfindungen vergeben werden können. Wir ha- en uns dabei keineswegs mit einer allgemeinen Forde- ung nach einer konkreten Technikdefinition begnügt, ondern wir weisen ausdrücklich auf die Technikdefini- ion des Deutschen Bundesgerichtshofs als handhabba- en und gerechten Maßstab auch für das europäische echt hin. Wenn es in Brüssel gelingt, dieser Forderung um Durchbruch zu verhelfen, dürften alleine dadurch rivialpatente weitgehend beim Patentschutz außen vor leiben. Der andere Punkt, der aus Sicht der CDU/CSU-Bun- estagsfraktion eine gewichtige Rolle spielt, sind die so enannten Programmansprüche. Die Formulierung ierzu ist im Ratsentwurf jedenfalls sehr missverständ- ich ausgefallen. Würde man die Patentierung von Pro- rammansprüchen grundsätzlich zulassen, wären Soft- arepatente nicht mehr aufzuhalten. Art. 5 der Richtlinie m Ratsentwurf kann daher so nicht stehen bleiben, son- ern muss geändert werden. Ich bin froh, dass wir mit unserem heutigen Beschluss och rechtzeitig kommen, um der Bundesregierung eine lare Richtlinie für ihre weiteren Verhandlungen in rüssel mit auf den Weg zu geben. Zwischendurch sah s ja mehrfach so aus, als ob wir ein wenig spät dran wä- en. Als wir vor knapp vier Monaten im Bundestag die- es Thema behandelt haben, hätte wohl kaum einer ver- utet, dass der EU-Ministerrat bis heute den im Mai etzten Jahres ausgehandelten gemeinsamen Standpunkt icht offiziell verabschiedet hat. Selten wurde die Verab- chiedung eines Richtlinienentwurfs so oft angekündigt ie bei der Richtlinie über computerimplementierte Er- indungen. Der Richtlinien-Entwurf erweist sich als eine rt „schwarzer Peter“, den eine EU-Ratspräsidentschaft n Empfang nimmt, um ihn dann an ihre Nachfolger wei- erzureichen. Nachdem die niederländische Regierung ich schon die Zähne daran ausgebissen hat, sind nun die uxemburger an der Reihe. Ihre Versuche, die Richtlinie uf die Tagesordnung von Ministerratssitzungen im Ja- uar und Februar zu setzen, scheiterten ebenso kläglich ie die Bemühungen der Niederländer, noch kurz vor em Jahreswechsel die Sache klar zu machen. Bei dem einlichen Spiel um die Richtlinie hat die deutsche Bun- esregierung leider eine unrühmliche Rolle gespielt. Zu- ächst erklärte die Justizministerin im Mai letzten Jahres och öffentlich, Deutschland stimme der Richtlinie im inisterrat so nicht zu. Wenige Tage später gab es dann och ein „Ja“ aus Deutschland. Mit dieser entscheiden- en Stimme in Brüssel hat Frau Zypries überhaupt erst afür gesorgt, dass der unausgegorene Entwurf ein ge- einsamer Standpunkt werden konnte und nur noch for- al vom EU-Ministerrat verabschiedet werden musste. 14776 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Nach der Geschäftsordnung des Ministerrats, deren Ausgestaltung im Einzelnen auch nicht gerade zu Steige- rung meines Enthusiasmus für die Europäische Union beiträgt, war damit eine inhaltliche Diskussion eigent- lich nicht mehr möglich. Das Damoklesschwert der Richtlinie hing damit über den betroffenen Software-Entwicklern und nur der Kri- tik der polnischen Regierung war es zunächst zu verdan- ken, dass es an seinem Platz blieb und die endgültige Abstimmung ein ums andere Mal verschoben wurde. Um die Jahreswende griffen dann die Minister Trittin und Künast ins Schwarze-Peter-Spiel ein: Zunächst sollte die Richtlinie im Umweltrat verabschiedet wer- den. Dann hätte der grüne Umweltminister Jürgen Trittin seine Hand für Softwarepatente heben müssen. Der wollte aber nicht. Nach der Absetzung dort wurde die Richtlinie von der niederländischen Ratspräsidentschaft auf die Tagesordnung des Agrar- und Fischerrates ge- setzt und damit hieß die zuständige Ministerin eben Renate Künast. Die blieb bei dem entscheidenden Tages- ordnungspunkt einfach der Sitzung fern und schickte eine Vertreterin in die Sitzung. Das Ganze trägt schon gewisse kabarettistische Züge! Aber es kommt noch schlimmer: Im Dezember mel- dete sich dann auch wieder die Justizministerin zu Wort. Nach dem Scheitern der Richtlinie in der letzten Ratssit- zung des vergangenen Jahres erklärte sie scheinbar ge- läutert – ich zitiere aus der Pressemitteilung der Justiz- ministerin: „Wir werden weiter konstruktiv mitarbeiten, um eine Lösung zu suchen, die allen Beteiligten noch besser gerecht wird als der Beschluss im Mail dieses Jahres. Dabei werden wir auch die inzwischen formu- lierte Position des Deutschen Bundestages in die Debatte auf Ratsebene einbringen“. Die Ankündigung ist löblich. Einen entsprechenden Arbeitsnachweis ist die Ministerin aber bis heute schul- dig geblieben. Stattdessen war es gerade die Bundesre- gierung, die im Ministerrat nicht mehr an dem Richtli- nienentwurf rütteln wollte. Zum zweiten Mal innerhalb von neun Monaten macht die Ministerin in Sachen Soft- ware-Patente eine Ankündigung, um sich anschließend völlig entgegengesetzt zu verhalten. Von Wertschätzung gegenüber diesem Parlament einschließlich seiner Re- gierungsfraktionen zeugt dies jedenfalls nicht. Die Bun- desregierung gibt in dieser europäischen Debatte ein konfuses und desaströses Bild ab: Seit einem Jahr verun- sichert ihre Politik die Software-Wirtschaft. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Beteiligung des Bundestages bei der Europapolitik der Bundesregie- rung mangelhaft ist, so liefert ihn die ebenso starrköp- fige wie peinliche Verhandlungsführung bei den Soft- warepatenten. Wir nehmen mit unserem Antrag die Ängste und Sor- gen der IT-Branche auf. Diese Branche ist eine der letz- ten Wachstums- und Innovationsbranchen in unserem Land und hätte Unterstützung durch die Bundesregie- rung verdient. Dass es sich bei der Kritik an dem Richtlinienentwurf nicht um den einsamen Kampf einer Spezialbranche handelt, zeigt aber auch die Stellungnahme des Bundes- v d d l w U s s v g r s r t g i d n d f I s l W t d s ü t D a e T r T R n t P l t t w Ü s d g d g g N P z s d g (C (D erbandes der mittelständischen Wirtschaft, der sich auf ie Seite des Bundestages geschlagen hat und unsere Be- enken teilt. Entgegen der Wahrnehmung in der Öffent- ichkeit – und offenbar auch in der Bundesregierung – ird nämlich die IT-Branche keineswegs von großen nternehmen beherrscht, sondern vier von fünf Ange- tellten dieses Wirtschaftszweiges arbeiten bei mittel- tändischen Unternehmen. Eine überbordende Vergabe on Patenten würde den Mittelständlern das Wasser ab- raben. Sie würden sich wohl zunehmend den patent- echtlichen Angriffen großer Unternehmen ausgesetzt ehen, die im Zweifel bei Patentstreitigkeiten den länge- en Atem und die größere Patentabteilung haben dürften. Unsere Volkswirtschaft braucht einen effektiven Pa- entschutz. Aber sie braucht ihn für technische Erfindun- en. Eine Politik, die den Patentschutz auf Geschäfts- deen und bloße Computerprogramme ausdehnt, verlegt ie Patente bis weit in das Gebiet des Urheberrechts hi- ein. Sie bringt die Systematik durcheinander zwischen em Urheberrecht, das nur die spezifische Ausdrucks- orm einer Idee schützt, und dem Patentrecht, das die dee als solche unter Schutz stellt und damit monopoli- iert. Eine solche Überdehnung zerstört die gesellschaft- iche und wirtschaftliche Akzeptanz des Patentsrechts. enn Patentämter den Fortschrittsbalken und den elek- ronischen Einkaufswagen unter Patentschutz stellen, ann diskreditiert das letztlich den Gedanken des Patent- chutzes und des Schutzes von geistigem Eigentum berhaupt. Das dürfen wir nicht zulassen. Und lassen Sie mich noch eine Anmerkung zur Paten- ierungspraxis des Europäischen Patentamtes machen. ie zum Teil abstrusen Beispiele, die zurecht gegen ein usuferndes Patentrecht vorgebracht werden, stammen ben fast alle aus Patenturkunden des EPA. Es hat die echnizität als Voraussetzung aufgeweicht, das Krite- ium der Erfindungshöhe heruntergeschraubt und die rivialpatente salonfähig gemacht. Der gegenwärtige ichtlinien-Entwurf würde diese Patentierungspraxis ins ationale Recht übertragen und sie damit indirekt bestä- igen. Ich will dabei keineswegs verschweigen, dass sich die atentierungspraxis des Europäischen Patentamtes in etzter Zeit verändert hat und die Patenterteilung restrik- iver gehandhabt wird. Aber ein Rückfall in triviale Zei- en muss verhindert werden und dafür reicht der Ratsent- urf nicht aus. Daher fordern wir auch eine kritische berprüfung der Arbeit des EPA. Wenn vier Fraktionen und 600 Abgeordnete des Deut- chen Bundestages eine Umkehr in der Politik der Bun- esregierung in Sachen Softwarepatente fordern und so- ar mehrere Minister ihre Hand nicht heben mögen für iese Regierungspolitik, dann sollte das Ihnen zu denken eben. Auch unsere europäischen Abgeordnetenkolle- en haben sich in einem Beschluss inzwischen für den eustart des Rechtsetzungsverfahrens im Europäischen arlament ausgesprochen, um die verfahrene Situation u entschärfen und nach einer konstruktiven Lösung zu uchen. Diesen Vorstoß, der nun auch maßgeblich von en zuständigen Vertretern der Europäischen Volkspartei etragen wird, sollte sich die Bundesregierung zu Her- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14777 (A) ) (B) ) zen nehmen. Jetzt ist daher die Stunde der Justizministe- rin, die Interessen der Software-Entwickler und ihrer Mitarbeiter zum Maßstab ihrer Verhandlungen in Brüs- sel zu machen. Wir warten auf Taten. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Äu- ßerst kontrovers ist der Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen diskutiert worden. Bereits in der ersten Lesung des Europäischen Parlaments im Herbst 2003 hat es zahlrei- che Änderungsvorschläge gegeben. Der dann folgende Gemeinsame Standpunkt des Ministerrats von Mai 2004 ist von vielen Vereinen und Lobbygruppen – und zu Recht – kritisiert worden. Alle Fraktionen haben diese Kritik sehr ernst genommen und sich eingehend mit dem Ratsvorschlag auseinander gesetzt. Im Ergebnis haben wir den Gemeinsamen Standpunkt übereinstimmend für unzulänglich befunden. Statt zu mehr Rechtssicherheit bei der Patentvergabe im Bereich von computerimple- mentierten Erfindungen führt der Vorschlag zu mehr Un- sicherheit. Um aber Rechtssicherheit herzustellen, müssen die Begriffe „technischer Beitrag“ und „Technik“ so genau wie möglich bestimmt werden. Nur dann ist es nachvoll- ziehbar, wann eine computerimplementierte Erfindung patentiert werden kann und wann nicht. Der Ratsvor- schlag wird dieser Anforderung nicht gerecht. Er schließt die von uns befürchtete und nicht gewollte Pa- tentierung von Computerprogrammen „durch die Hinter- türe“ nicht aus. Genau darauf haben wir unter anderem in unserem interfraktionellen Antrag hingewiesen. Zwar liegt die Nachbesserung des Richtlinienvor- schlags nicht in den Händen des Deutschen Bundestags, sondern in denen der Abgeordneten des Europaparla- ments und der Regierungen der EU-Staaten. Daher ist und bleibt es allein Aufgabe der europäischen Rechtset- zung, eine klare Abgrenzung zwischen Nichtpatentier- barkeit von Software und möglicher Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen zu gewährleisten. Wir haben uns jedoch entschlossen, mit unserer frak- tionsübergreifenden Entschließung ein weiteres Mal von unserem Recht nach Art. 23 GG Gebrauch zu machen. Gegenüber EU-Parlament und Bundesregierung haben wir klar formuliert, wie wir uns einen tragbaren Richtli- nienvorschlag vorstellen. Ich halte es für gut und wichtig dass der Bundestag in dieser Sache Stellung bezieht. Noch besser und wichtiger ist es, dass Deutschland mit einer Stimme in Brüssel spricht. Die grundgesetzlich verankerte Gelegenheit zur Stel- lungnahme des Bundestags haben wir schon bei anderen Gesetzesvorhaben wie beispielsweise der EU-Beweis- anordnung und dem EU-Mahnverfahren genutzt. Bereits Ende letzten Jahres hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries versichert, die vorliegende Entschließung zu be- rücksichtigen. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 21. Dezember 2004. Da- rin heißt es: „Wir werden weiter konstruktiv mitarbeiten, um eine Lösung zu suchen, die allen Beteiligten noch besser gerecht wird als der Beschluss vom Mai dieses Jahres. Dabei werden wir auch die inzwischen formu- l a s Z f i d d E A g g v d i u w p E E R K j w t g n F F h d s n m t a d g m e i g l v n z d t d (C (D ierte Position des Deutschen Bundestages in die Debatte uf Ratsebene einbringen.“ Es hat mich sehr gefreut, dass die Ministerin so chnell und positiv auf unseren Antrag reagiert hat. Die usage, unsere Position auf Ratsebene einzubringen, ist ür das Thema der heutigen Debatte entscheidend. Und ch möchte mich ausdrücklich beim Justizministerium afür bedanken. Diese Zusage ist aber auch noch unter einem ganz an- eren – grundsätzlicheren – Aspekt hervorzuheben: ntschließungen des Deutschen Bundestags gemäß rt. 23 GG haben Einfluss auf die europäische Gesetz- ebung. Sie fördern und stärken den europäischen Eini- ungsprozess, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern ermitteln, dass sich ihre nationalen Abgeordneten um iese EU-Gesetzgebung kümmern. Je frühzeitiger wir m Bundestag europäische Regelungen kritisch prüfen nd dazu unsere Positionen formulieren, desto größer ird die Akzeptanz eines zusammenwachsenden Euro- as. Erst in der letzten Woche – auch auf Initiative grüner uropaabgeordneter – hat der Rechtsausschuss des uropaparlaments der Kommission empfohlen, das ichtlinienverfahren neu zu starten. Wir hoffen, dass die ommission diese Empfehlung berücksichtigt. Eines ist edenfalls klar: Der Gemeinsame Standpunkt des Rats ird in der Fassung von Mai 2004 nicht aufrechtzuerhal- en sein. Rainer Funke (FDP): Die Debatte um die so enannte Softwarepatente-Richtlinie wird schon lange icht mehr nur in Brüssel geführt. Im Bundestag hat die DP dieses wichtige Thema in einem Antrag als erste raktion aufgegriffen. Nach anfänglicher Zurückhaltung aben auch die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen ie Bedeutung der Richtlinie und ihre Brisanz erkannt. Wir freuen uns, dass sich alle Fraktionen dieses Hau- es inzwischen auf einen gemeinsamen Standpunkt geei- igt haben und dass wir die parlamentarische Initiative einer Fraktion zu einem interfraktionellen Antrag wei- erentwickeln konnten. Für die konstruktive Zusammen- rbeit möchte ich Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich anken. Als interfraktionelles Papier enthält der Antrag natur- emäß Kompromisse. Gleichwohl wird auch dieser ge- einsame Antrag unserem Grundanliegen gerecht. Wir betonen, dass der Bundestag die Initiative zur uropäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis n Bezug auf computerimplementierte Erfindungen be- rüßt. Es geht uns also keineswegs darum, diese Richt- inie an sich infrage zu stellen. Wir machen aber deutlich: Die notwendige und sinn- olle Vereinheitlichung der Patenterteilungspraxis darf icht zu einer materiellen Ausweitung des Patentschut- es für Software führen. Insbesondere muss im Interesse er Rechtssicherheit in der Richtlinie die Definition des echnischen Beitrages so genau wie möglich gefasst wer- en. Denn nur mit einem klaren Technikbegriff, dessen 14778 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Ausgestaltung im Kern nicht der Rechtsprechung über- lassen bleibt, lassen sich eine Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis gewährleisten und die Patentierung von so genannten Trivialpatenten verhindern. Diesen Anforderungen wird der gemeinsame Stand- punkt des Rates nach unserer gemeinsamen Überzeu- gung nicht gerecht. Der Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass in der weiteren Debatte der Richtlinie die Zielrichtung der Be- schlüsse des Europäischen Parlaments wieder stärker be- rücksichtigt wird. Diese Position des Bundestages hat bereits vor dieser heutigen Debatte und ihrer offiziellen Verabschiedung Aufsehen erregt und die Parlamente anderer Mitglied- staaten ermutigt, ihre Kritik an der Position des Rates ebenfalls zu artikulieren. Nicht zuletzt deshalb hat die Debatte um die Richt- linie auch in Brüssel in den vergangen Wochen einen beispiellos kontroversen Verlauf genommen. Die end- gültige Verabschiedung der gemeinsamen Position des Rates ist mehrfach – zuletzt heute – verschoben worden. Inzwischen ist nicht einmal der Neustart des Verfahrens mehr ausgeschlossen. Die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments hat heute beschlossen, von der EU-Kommission eine neue Vorlage für eine Richt- linie über die Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“ zu verlangen. Die EU-Kommission wäre gut beraten, diesem Votum zu folgen, denn damit wäre die Chance für einen echten zweiten Anlauf eröffnet. Wie auch immer es in Brüssel nun weitergeht: Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustiz- ministerin dürfen die Forderungen des Bundestages im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit und im Inte- resse einer sachgerechten Lösung nicht ignorieren. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Häftlingshilfestiftung erhalten und finanziell ausreichend ausstatten – Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Hans-Joachim Hacker (SPD): Wir debattieren hier Anträge der CDU/CSU, die überflüssig sind. Der Antrag der Union vom September 2004 heißt: „Häftlingshilfe- stiftung erhalten und finanziell ausreichend ausstatten.“ Im Jahr davor hatten Sie einen ähnlichen Antrag gestellt. Auch dieser steht hier noch zur Debatte. Den Damen und Herren von der Union sei gesagt: Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und die rot-grüne Bundesregierung haben diese Aufforderungen nicht nötig. Wir sind uns der Verantwor- tung gegenüber den Opfern politischer Verfolgung be- wusst und unterstützen sie, unabhängig davon, ob es sich u f O f s A d p W B d s g g U w b d l F D n I k H v t c w r S w d w d d s w r v m b h w d h z K b n d S Z c d (C (D m die Opfer der NS-Gewaltherrschaft oder um die Op- er der SED-Diktatur handelt. Das trifft genauso für jene pfer zu, die durch die sowjetischen Behörden aus den rüheren deutschen Ostgebieten oder aus der SBZ ver- chleppt wurden. Wider besseres Wissen erweckt die Union in ihrem ntrag von 2004 den Eindruck, die Leistungen für Opfer er SED-Diktatur bzw. die Leistungen für die Zivilde- ortierten seien infrage gestellt. Ich sage „wider besseres issen“, denn die Union war bei den entscheidenden erichterstattergesprächen mit dem Bundesministerium es Innern anwesend. Die Finanzierung der Stiftung für ehemalige politi- che Häftlinge ist auf das Ende des Jahres 2005 be- renzt. Das wurde in der 10. Novelle des Häftlingshilfe- esetzes vom 8. Juni 1994, also zur Regierungszeit der nion, so festgelegt. So ist es ein Ausdruck von verant- ortlichem politischem Handeln, sich rechtzeitig darü- er Gedanken zu machen, wie mit dieser Stiftung und er Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben nach Ab- auf dieses Zeitraums weiter umgegangen werden soll. In seinem Bericht hatte der Bundesrechnungshof den ortbestand der Heimkehrerstiftung infrage gestellt. eshalb hatten die zuständigen Berichterstatter des In- enausschusses Ende 2003 das Bundesministerium des nnern aufgefordert, einen Bericht zur Lage der Heim- ehrerstiftung und der Stiftung für ehemalige politische äftlinge vorzulegen. Das hat die Bundesregierung un- erzüglich getan. Dabei hat die Bundesregierung der In- ention des Bundesrechnungshofes folgend auch mögli- he Alternativen aufgezeigt. Das darf man, ja muss man ohl von der Bundesregierung in Auswertung eines Be- ichts des Bundesrechnungshofs erwarten. Welche chlussfolgerungen aber letztendlich daraus abgeleitet erden, liegt nicht zuletzt in unserer Hand – in der Hand es Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung hat ohl den Vorschlag unterbreitet, die Stiftungen – und amit die uneingeschränkte Leistungsgewährung – auf as Bundesverwaltungsamt überzuleiten. Einen Be- chluss hierfür gibt es nicht. Und ich wiederhole mich, enn ich sage: Niemals wurde seitens der Bundesregie- ung bzw. von den Regierungsfraktionen die Gewährung on Leistungen an die Opfer politischer Verfolgungs- aßnahmen infrage gestellt. Alle, die sich mit dem Thema seriös beschäftigt ha- en, wissen, dass das Stiftungsvermögen der Häftlings- ilfestiftung aufgebraucht ist. Dieses Stiftungsvermögen urde 1994 auf 53,6 Millionen erhöht, zusätzlich erhielt ie Stiftung jährliche Zuwendungen aus dem Bundes- aushalt. Wenn man die Gewährung von Unterstüt- ungsleistungen an Zivildeportierte – und das ist ja wohl ern des Unionsantrages – unter der Regierung des Alt- undeskanzlers Kohl untersucht, dann kommt man zu ei- er klaren Aussage: Die Union hat damals für die Zivil- eportierten eine schlechte Politik gemacht. Diese setzen ie jetzt mit einer schlechten Oppositionspolitik fort. Ich muss noch einmal in Erinnerung rufen: Mit dem weiten Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtli- her Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in er ehemaligen DDR, gleich zu Beginn der Regierungs- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14779 (A) ) (B) ) zeit der rot-grünen Koalition, wurden unter anderem die Kapitalentschädigungen für ehemalige politische Häft- linge von 300 DM auf einheitlich 600 DM pro angefan- genen Haftmonat erhöht. Die Leistungen für die Ver- schleppten von jenseits der Oder und Neiße, für eine Opfergruppe also, die unter der Kohl-Regierung ver- nachlässigt worden war, haben wir die finanziellen Zu- wendungen deutlich erhöht. Die Zahlbeträge gerade für die Zivildeportierten haben sich nach der Gesetzesno- velle verfünffacht. Unter der Regierung Kohl erhielt die Häftlingshilfe- stiftung eine jährliche Zuwendung von 300 000 DM. Diese Summe haben wir auf 1,5 Millionen DM jährlich verfünffacht; das entspricht einem Eurobetrag von 767 000. Zusätzlich wurde 2001 das Stiftungsvermögen um 5 Millionen DM erhöht. Da die Zahl der bewilligten Anträge höher war als vorher angenommen, bekam die Stiftung zusätzlich weitere 1,625 Millionen Euro im Jahr 2002 und l Millionen Euro im Jahr 2003. Und auch 2004 bekam die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zusätzliche Finanzzuweisungen, nämlich 2,7 Millionen Euro. Auch in diesem Jahr werden wir dafür sorgen, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Betroffenen können sicher sein, dass sie von den rot- grünen Bundestagsfraktionen und der rot-grünen Bun- desregierung wie in der Vergangenheit nicht im Stich ge- lassen werden. Diese Finanzausstattung durch die rot-grüne Regie- rungskoalition hat ermöglicht, dass für die Opfer in den fünf Jahren von 2000 bis 2004 mehr als dreimal so viel Geld zur Verfügung stand wie in den sechs Jahren von 1994 bis 1999, in denen die Regelungen der CDU/CSU- FDP-Regierung galten. Seit dem In-Kraft-Treten des Ersten Rehabilitierungs- gesetzes wurden laut des bereits erwähnten Berichtes des Bundesinnenministeriums an die Opfer der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED-Diktatur rund 650 Mil- lionen Euro an Unterstützungsleistungen und an Kapital- entschädigung gezahlt. Das bezeugt, dass die Politik in Deutschland die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ/DDR nicht vergessen hat, auch nicht die Opfer politischer Verfolgungsmaßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht. Offensichtliche Defizite in den Reha- bilitierungsgesetzen der CDU/CSU-FDP-Koalition ha- ben wir nach der Regierungsübernahme 1998 – wie den Opferverbänden zugesagt – beseitigt. Die Antragsfristen zum Strafrechtlichen, Verwal- tungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz sind auf Initiative der rot-grünen Bundestagsfraktionen noch einmal einvernehmlich bis zum 31. Dezember 2007 verlängert worden. Werden diese Anträge positiv beschieden, besteht ein Rechtsanspruch auf die Kapital- entschädigung und gegebenenfalls auf soziale Aus- gleichsleistungen. Vom Fortbestand der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge bzw. von Strukturverän- derungen würden diese Leistungen nicht abhängen. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung stellen die Leistungen an die Opfer nicht im Ansatz in- f n d t d 1 B l h 8 d t v a g k l e e t t d A g p d l e d d M M d U d r b z i s d r i n g r N V (C (D rage. Dennoch muss die Frage debattiert werden kön- en, wie die Aufgaben der beiden Stiftungen, also auch er Heimkehrerstiftung, in Zukunft effektiv, auch im In- eresse der Opfer, erfüllt werden sollen. In der Begrün- ung zur 10. Novelle des Häftlingshilfegesetzes von 994, also aus der Regierungszeit der Union, hieß es in ezug auf die Stiftung für ehemalige politische Häft- inge: Eine Vermögensaufstockung ist geboten, um der Stiftung die abschließende Erfüllung ihrer Aufga- ben bis zum Jahre 2005 zu ermöglichen. Dabei soll- ten aus dem Stiftungsvermögen zunächst die Perso- nal- und Sachkosten bis 2005 abgedeckt und im Übrigen Mittel zur Gewährung von Unterstützungs- leistungen entnommen werden. Bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge aben wir es noch mit einer Besonderheit zu tun: 0 Prozent der eingehenden Anträge beziehen sich auf as Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, also auf Leis- ungen mit Rechtsanspruch, die nicht aus dem Stiftungs- ermögen bezahlt werden. Nur 20 Prozent sind Anträge uf Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfe- esetz. Die in dieser Stiftung angefallenen Verwaltungs- osten sind nicht zu übersehen und es muss die Frage er- aubt sein, ob dieses Geld, oder Teile davon, nicht ffektiver für die Opfer verwendet werden kann und ob s hierfür gegebenenfalls eine geeignetere Organisa- ionsform gibt. Denken und Nachdenken über Struk- urfragen muss erlaubt sein. Das trifft noch stärker für ie Heimkehrerstiftung zu, bei der sich der finanzielle ufwand für Verwaltung und Sachkosten besonders un- ünstig darstellt. Was wir brauchen, sind sachliche Debatten und keine opulistischen Anträge. Inzwischen greifen auch Me- ien das Thema der Deportationen von deutschen Zivi- isten am Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg auf. In inem dieser Berichte, ein Sendebeitrag des RBB, wird ie Rechtslage für die Betroffenen falsch dargestellt und er Eindruck erweckt, die deutsche Politik hätte diese enschen vergessen. Jeder, der sich ernsthaft mit dieser aterie beschäftigt und die Rechtslage kennt, weiß, dass as nicht richtig ist. Mit ihren Anträgen unterstützt die nion diese Falschdarstellungen. Sie spielt dabei mit en Gefühlen der Opfer und das ist unredlich. Ich appelliere an die Union, ihre schlechte Regie- ungspolitik in Bezug auf die Rehabilitierungsgesetzge- ung nicht durch eine schlechte Oppositionspolitik fort- usetzen, mit der versucht wird, der Öffentlichkeit Sand n die Augen zu streuen, und mit der den Opfern politi- cher Verfolgung in Wirklichkeit nicht geholfen wird. Günter Baumann (CDU/CSU): Deutsche, die seit em Zweiten Weltkrieg im kommunistischen Machtbe- eich politisch verfolgt und inhaftiert wurden, erhalten m Fall einer wirtschaftlichen Notlage auf Antrag eine fi- anzielle Unterstützung. So sieht es das Häftlingshilfe- esetz in § 18 vor. Der davon betroffene Personenkreis eicht von den Zivildeportierten jenseits von Oder und eiße in der unmittelbaren Nachkriegszeit bis zu den erfolgten des SED-Regimes, von denen viele erst Ende 14780 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) 1989 in die Freiheit entlassen worden sind. Die Bundes- republik hat das Häftlingshilfegesetz geschaffen, um die- sen Menschen in Notsituationen unter die Arme greifen zu können, und sich damit zu ihrer besonderen morali- schen Verantwortung für die Opfer des Kommunismus bekannt. Leider müssen wir in der Praxis seit einigen Jahren ein massenhaftes Vollzugsdefizit feststellen. Wer von den Anspruchsberechtigten in einer wirtschaftlichen Notlage steckt, braucht einen langen Atem und viel Aus- dauer. Bei einem 73-jährigen Mann aus meinem Wahl- kreis, der 1945 als Schüler aus Polen in die Sowjetunion verschleppt und dort zwei Jahre zur Zwangsarbeit ge- zwungen worden war, dauerte es fast drei Jahre, bis er das benötigte Geld ausgezahlt bekam. Was war der Grund? Zunächst die mangelnde Ausstattung unserer HHG-Behörden, wo die wenigen Mitarbeiter der wach- senden Zahl von Anträgen kaum gewachsen sind und schnell anderthalb Jahre ins Land gehen können, bis der Antrag geprüft wird. Bei einer „wirtschaftlichen Not- lage“ ist das viel Zeit. Eine Notlage ist schließlich immer eine akute Lage. Dem älteren Herrn aus meinem Wahlkreis war schon diese Verzögerung nicht zu vermitteln. Es sollte aber noch schlimmer kommen: Als das Prüfverfahren für ihn erfolgreich abgeschlossen war, sah der Mann immer noch kein Geld. Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge hatte nämlich im Sommer 2003 ihre finanziel- len Mittel bereits verbraucht. Im September 2003 erfuhr ich, dass bereits über 800 anerkannte politische Häft- linge vergeblich auf die Unterstützung warteten – alle seit über einem Jahr. Der Grund ist einfach und zeugt zu- gleich von dem beschämenden Umgang dieser Bundes- regierung mit den Opfern kommunistischer Gewaltherr- schaft: Die im Bundeshaushalt eingestellten Mittel für die Häftlingshilfe liegen schon seit einigen Jahren weit unter dem tatsächlichen Bedarf. Durch die chronische Unterfinanzierung lässt die Bundesregierung permanent tausende von Anspruchsberechtigten im Regen stehen. Das strukturelle Defizit der Stiftung vergrößert sich da- bei ständig: Im September 2004 waren die finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2004 ebenfalls längst ver- braucht und es stauten sich in Bonn bereits 1 300 bewil- ligungsfähige Anträge. Niemand käme bei knappen Kassen auf die Idee, ein- fach die Renten, die Sozialhilfe oder das BAföG nicht auszuzahlen. Bei den ehemaligen politischen Häftlingen hat Rot-Grün dies ohne weiteres in Kauf genommen: Der viel zu niedrig kalkulierte Haushaltsansatz ist bis heute nicht korrigiert worden. So lesen wir im Bundes- haushalt 2005, dass erneut nur 767 000 Euro der Stiftung zufließen sollen. Dieses Geld wird allenfalls ausreichen, um die Hälfte der bereits vorliegenden bewilligungsfähi- gen Anträge auszuzahlen: Das sind nämlich jetzt, im Fe- bruar 2005, schon wieder über 800 – um allein diesen bereits anerkannten Bedürftigen die Hilfe zu gewähren, wären l,4 Millionen Euro nötig! Damit nicht genug, die Stiftung erwartet in diesem Jahr knapp 700 Rückläufe aus den HHG-Behörden mit einem Gesamtbedarf von 850 000 Euro. Z t S t m 8 1 4 t n a d 1 s w R m z o 2 l G s n d d Z g r d t D m t H t v u b h r g b z s n n d A m a (C (D Hinzu kommen circa 250 Anträge, die in nächster eit bewilligungsreif werden und eine Ausgabe von wei- eren 440 000 Euro erfordern. Schließlich rechnet die tiftung im laufenden Jahr mit etwa 1 200 weiteren An- ragseingängen. Ziehen wir davon eine erfahrungsge- äße Ablehnungsquote von 30 Prozent ab, bleiben 40 Anträge über, die ein Finanzvolumen von fast ,5 Millionen Euro erfordern werden. Diesem in 2005 anfallenden Gesamtbedarf von ,16 Millionen Euro für die in wirtschaftliche Not gera- enen Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft begeg- et die rot-grüne Bundesregierung mit einem Haushalts- nsatz von 767 000 Euro. Das ist schändlich – auch vor em Hintergrund, dass diese Bundesregierung zum . Juli 2005 die Renten von DDR-Funktionären auf Wei- ung des Bundesverfassungsgerichts erneut erhöhen ird! Ich begrüße an dieser Stelle ausdrücklich, dass die egierungskoalition schon zweimal bereit gewesen ist, it überplanmäßigen Ausgaben nachzubessern – und war immer dann, wenn unsere Anträge auf der Tages- rdnung des Innenausschusses standen: Im November 003 bewilligte Rot-Grün eine Finanzspritze von l Mil- ion Euro; im September 2004 sogar 2,7 Millionen Euro. estern hat Kollegin Stokar von Neuforn im Innenaus- chuss angekündigt, 2005 erneut 2,7 Millionen Euro achzuschießen. Dies wird nicht reichen. Aber unsere Anträge haben amit jetzt schon einen für Oppositionsanträge außeror- entlichen Erfolg gehabt. Mit ihren überplanmäßigen uweisungen hat die Regierungskoalition öffentlich ein- estanden, dass die bisherigen Haushaltsansätze zu nied- ig sind. Sie sollte hier und heute aus dieser Erkenntnis ie einzig logische Konsequenz ziehen und unseren An- rägen zustimmen. Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU): Dieser eutsche Bundestag hat vor wenigen Monaten ein ge- einsames positives Signal an die Opfer der SED-Dikta- ur ausgesandt. Mit den Stimmen aller Fraktionen des auses wurde beschlossen, die Antragsfristen für An- räge von SED-Opfern bis zum 31. Dezember 2007 zu erlängern. Wir in ganz Deutschland haben den mutigen Frauen nd Männern, welche sich nicht von den Diktaturen ha- en brechen lassen, viel zu verdanken. Viele von ihnen aben dafür bitter bezahlen müssen: Mit der Verweige- ung beruflicher Chancen, mit Pressionen, Bespitzelun- en und sehr oft auch mit Knast. Die Haftfolgen wirken is heute nach: Viele bekamen später oft nur schlecht be- ahlte Jobs, leiden unter nur schwer nachweisbaren ge- undheitlichen Haftschäden, oder sind arbeitslos. Deshalb fühlten sich die betroffenen Opfer wie von ei- er Keule getroffen: Die rot-grüne Bundesregierung will och in diesem Jahr die Häftlingshilfestiftung, die über ie Anträge entscheidet, aufheben und abwickeln. Diese bsicht steht wörtlich in einem Bericht des Bundesinnen- inisteriums vom 13. Januar 2004. Dieser Bericht ist mit llen für Opferfragen zuständigen Bundesministerien ab- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14781 (A) ) (B) ) gestimmt worden. Was die Bundesregierung damit will, hat der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper darüber hinaus deutlich gemacht: Eine Abwick- lung der Stiftung und Wahrnehmung der Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt. Dazu sagte der stellvertretende SPD- Fraktionsvorsit- zende, Hans-Joachim Hacker, in der Berliner Zeitung sehr treffend: „Es wäre paradox die Stiftung zu schließen oder ihr ihre Aufgaben wegzunehmen. Dort arbeitet ein hochkompetentes Team mit viel Erfahrung im Umgang mit diesen Anträgen. Das kann man nicht einfach büro- kratisch abarbeiten.“ Der Kollege Hacker hat damit völlig Recht: Die Stif- tungslösung ist 1969 vom Gesetzgeber ganz bewusst ge- wählt worden, um damit eine Interessenvertretung aus dem Kreis der Betroffenen zu ermöglichen. Es sollte eben kein staatliches Amt beiläufig auch über Unterstüt- zungsanträge entscheiden. Der Grundsatz „Betroffene entscheiden über Betrof- fene“ hatte in den letzten 35 Jahren dazu beigetragen, die Akzeptanz der Entscheidungen über die Anträge von Opfern wesentlich zu erhöhen. Frau Stokar von den Grünen betonte in der ersten Le- sung: Klar und deutlich habe ich gesagt, dass wir – damit meine ich meine ganze Fraktion – das Ziel des Berichts, die Auflösung der Stiftung bis zum Jahr 2005 nicht tei- len. Der anfängliche Widerstand in den Koalitionsfraktio- nen ist zwischenzeitlich glattgebügelt worden, so dass jetzt auch SPD und Grüne die „Opferstiftungs-Abwick- lungs-Strategie“ ihrer Regierung übernommen haben. In allen vier beteiligten Ausschüssen des Bundestages ha- ben sie unseren Antrag abgelehnt. Dabei hatten wir nur das formuliert, was auch Sie scheinbar wünschen. Wir wollen, dass die Stiftung für politische Häftlinge bis zur Erledigung ihrer Aufgaben bestehen bleibt. Wir wollen außerdem, dass sie mit den zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigten Finanzmitteln ausgestattet wird. Unser Antrag stammt aus dem September des letzten Jahres. Pikant ist, dass Sie sich im letzten halben Jahr noch nicht einmal auf einen eigenen Antrag haben eini- gen können. Pikant ist auch, dass sie damit im Gegensatz zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag stehen: „Wir wollen weiter dafür sorgen, dass Menschen, die für die Demo- kratie gekämpft haben, nicht vergessen werden. Die Stif- tung für ehemalige politische Häftlinge soll gestärkt werden.“ Gestärkt steht hier – nicht Abwickeln und Auf- heben. Wenn Sie jetzt den abenteuerlichen Plan der Bundes- regierung nach Abwicklung der Opferstiftung durchge- hen lassen, dann haben Sie die Öffentlichkeit und die Opfergruppen jahrelang an der Nase herumgeführt. Wenn es Ihnen hier nicht um parteipolitisches Klein- Klein geht, sondern um die Interessen der Opfer, dann können Sie nur unserem Antrag zustimmen. Zumindest gilt das für die Grünen. Denn genau dieser Antragstext ist auch der Beschluss Ihrer 22. Ordentli- c s d t h H a G n t t W t A g A w c B V h d n d s e a h e H s l U f d m n k w v d b 1 t 2 a M w S g a H i (C (D hen Delegiertenversammlung. Sie fordern eine „Be- tandsgarantie und ausreichende finanzielle Ausstattung er Stiftung der ehemaligen Häftlinge des DDR-Sys- ems“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das entspricht dem In- alt unseres Antrages. Also heben wir gemeinsam unser ändchen im Interesse der Opfer der zweiten Diktatur uf deutschem Boden. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Die Arbeit der Häftlingshilfestiftung ist och nicht erledigt. Im Gegenteil, wir haben die An- ragsfristen verlängert und auch die Mittel für die Leis- ungserbringung in dem uns möglichen Umfang erhöht. ir haben allen Anlass, der Stiftung für ehemalige poli- ische Häftlinge die gebührende Anerkennung für ihre rbeit auszudrücken. Das gilt gerade auch für die Mit- lieder der Gremien der Stiftung. Der Zeitpunkt für die uflösung der Stiftung ist noch nicht gekommen. Wir ollen der Stiftung die Fortführung der Arbeit ermögli- hen. Die Stiftung spielt eine unverzichtbare Rolle bei der etreuung und Unterstützung von Zivildeportierten. iele alte und gesundheitlich angeschlagene Frauen er- alten hier Unterstützung. Nach unserer Überzeugung ie die Selbstverwaltung und die Sachkunde der Stiftung icht durch eine Übertragung der Aufgaben an das Bun- esverwaltungsamt zu ersetzen. Für uns ist aber die Lö- ung dieser ganz praktischen Fragen wichtig – uns geht s in erster Linie um die ehemaligen Verfolgten, gerade uch um die zivil deportierten Frauen, die schlecht be- andelt wurden, weil ihnen die Regierung Kohl die An- rkennung als politische Häftlinge verweigert hat. Materielle Hilfen können die Folgen von politischer aft und Verfolgung zwar nicht ungeschehen machen, ie können aber einen Beitrag leisten, diese Folgen zu indern. Das gilt für die gewiss vielfach unzulänglichen nrechtsbereinigungsgesetze, aber auch für die Stiftung ür ehemalige politische Häftlinge. Deswegen hier an ieser Stelle zum ersten Punkt des CDU-Antrages: Wir üssen hier nicht tätig werden und wir wollen hier auch icht tätig werden. Es gilt das Stiftungsgesetz und dies ann nur durch einen Parlamentsbeschluss aufgehoben erden. Es liegt kein Antrag zur Auflösung der Stiftung or und wir haben keine Veranlassung uns zu versichern, ass die Gesetze, die wir hier im Hause beschlossen ha- en, gültig sind. Ihr Antrag ist also überflüssig. Richtig ist: Wir haben das Problem von über 700 noch nicht abgearbeiteten Anträgen bei der Stif- ung. Die für das Jahr 2004 zusätzlich bewilligten ,7 Millionen Euro waren dringend nötig. Wir brauchen ber auch für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche ittel, um den Antragsstau abzuarbeiten. Hier stehen ir in Gesprächen. Es gilt: Die für die Erfüllung der im tiftungsgesetz niedergelegten Aufgaben und Leistun- en müssen durch die Bereitstellung der Finanzmittel uch ermöglicht werden. Dies wird wie im vergangenen aushaltsjahr auch geschehen. Auch im zweiten Punkt st der Antrag der CDU also überflüssig. 14782 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Dem Antrag der Union kann ich nicht zustimmen. Er suggeriert, die Bundesregierung habe die Absicht, die Mittel zu beschneiden. Bei aller durchaus kontroversen Debatte über die Frage der Stiftung – die Betroffenen in Sorge zu versetzen, sie bekämen kein Geld mehr, ist nicht in Ordnung. Dr. Max Stadler (CDU/CSU): Der Antrag der CDU/ CSU-Fraktion verfolgt das Ziel, die Stiftung für politi- sche Häftlinge bis zur Erledigung ihrer Aufgaben beste- hen zu lassen und den zu ihrer Aufgabenerfüllung benö- tigten Finanzmitteln auszustatten. Dieser Antrag ist berechtigt. Der Deutsche Bundestag hat den Betroffenen einvernehmlich, um soziale Härten zu vermeiden, gestattet, Anträge auf Unterstützungsleis- tungen noch bis zum 31. Dezember 2007 zu stellen. Da- her ist es folgerichtig, durch Beschluss klarzustellen, dass die Stiftung für politische Häftlinge bis zur Erledi- gung ihrer Aufgaben bestehen bleibt. Während die Grünen in den Ausschussberatungen be- tont haben, es gebe ja ein Stiftungsgesetz und an eine Aufhebung dieses Gesetzes sei nicht gedacht, hat die SPD im Innenausschuss zu erkennen gegeben, dass sehr wohl über neue Organisationsstrukturen nachgedacht werde. Auch die SPD will die berechtigten Ansprüche der Opfer weiter befriedigen, hat aber auf den Bericht des Bundesrechnungshofs verwiesen, möglicherweise die Verwaltung der Stiftungsgelder anders auszugestal- ten. Auf konkrete Vorschläge hierfür warten wir jedoch seit Monaten vergebens. Der Antrag der CDU/CSU- Bundestagsfraktion datiert vom September 2004. Seit- dem wäre für die Regierung und die Koalitionsfraktio- nen Gelegenheit gewesen, etwaige konkrete Vorschläge zu einer Organisationsreform dem Bundestag vorzustel- len. Dies ist nicht geschehen. Die FDP hält daher an der bewährten Form der Häftlingshilfestiftung fest. Die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen, würde ins Leere laufen, wenn nicht zugleich auch entsprechende Mittel für die Antragsteller bereitgestellt würden, In der Vergangenheit lebten die Opferstiftungen – man kann es nicht anders ausdrücken – von der Hand in den Mund. Der Wunsch der Betroffenen, dass eine solide finanzielle Grundlage gesichert wird, ist daher verständlich. Die Koalition wendet zwar ein, dass noch immer im Vollzug des Haushalts dafür gesorgt worden sei, dass die Stiftung ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen konnte. Den- noch ist es zweckmäßig, wenn das Hohe Haus ange- sichts der unsicheren Finanzierungssituation in den letzten Jahren sich eindeutig dazu bekennt, die zur Aufgabenerfüllung der Stiftung benötigten Mittel bereitzustellen. Der Antrag auf Bundestagsdruck- sache 15/3763 gibt allen Fraktionen hierzu Gelegenheit. Auch der weitere heute zu beratende Antrag auf der Bundestagsdrucksache 15/1524 will eine ähnliche Grundtendenz zum Ausdruck bringen; auch wenn er nicht mehr ganz aktuell ist, geht er doch in die richtige Zielrichtung. Insgesamt stimmt daher die FDP dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu. A m J S E G g d e L d d I a k w d a d b m v P W a p A t p W K g h A M m V m s k d D h t k a s b (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Tagesord- nungspunkt 18) Bernd Scheelen (SPD): Für Pfandbriefe und Kom- unalobligationen wurde in den sechziger und siebziger ahren geworben mit dem Slogan: „Sicher ist sicher!“ icherheit der Anlage war und ist das Argument für den rwerb von Pfandbriefen. Drei Gesetze waren die rundlage auf der der deutsche Pfandbrief seine Erfolgs- eschichte auch als Benchmark in Europa begründet hat. Der Wegfall der Gewährträgerhaftung zum 18. Juli ieses Jahres war Anlass, den Pfandbrief auf eine neue, inheitliche und zukunftsweisende Grundlage zu stellen. änder und Kommunen können nicht mehr für ihre Lan- esbanken und Sparkassen haften, Es war also notwen- ig, die gesetzlichen Regeln für Pfandbriefe zu ändern. n diesem Zusammenhang haben wir erreicht, dass die ls besonders sichere Anlage geltenden Pfandbriefe zu- ünftig von mehr Kreditinstituten als bisher vertrieben erden können. Bei der Neuregelung mussten wir darauf achten, dass ie Qualität eines seit mehr als hundert Jahren und sehr ttraktiven Produkts weiter gesteigert wird. Ich denke, as ist uns gelungen. Die bedeutende Rolle des Pfand- riefs an den nationalen und internationalen Finanz- ärkten ist Beweis des Anlegervertrauens, das durch das orliegende Gesetz zusätzlich gestärkt wird. Deutsche fandbriefe sind die bedeutendsten festverzinslichen ertpapiere in Europa. Insbesondere bezieht sich dies uf öffentliche Pfandbriefe, aber auch der deutsche Hy- otheken-Pfandbrief ist klarer europäischer Marktführer. ls wichtiger Exportartikel des deutschen Finanzmark- es ist er Vorbild für viele vergleichbare Kapitalmarkt- rodukte in anderen europäischen Ländern. Für den ettbewerb, der daraus erwächst, sind die deutschen reditinstitute mit dem neuen Pfandbriefgesetz bestens erüstet. Deshalb möchte ich den an diesem Erfolg Beteiligten erzlich danken: insbesondere meiner Kollegin Kerstin ndreae und dem Kollegen Leo Dautzenberg, Herrn üller, Herrn Thiele, aber auch dem Ministerium, na- entlich Herrn Conert und Herrn Kiekenbeck sowie den ertretern der Verbände, mit denen wir in enger Abstim- ung waren. Alle gemeinsam haben mit dem neuen Ge- etz nachgewiesen, dass wir sachlich, konstruktiv und onzentriert zusammenarbeiten können. Sie haben mir ie Arbeit sehr leicht gemacht. Dafür nochmals meinen ank. Wir hatten uns gemeinsam zum Ziel gesetzt, den ho- en Qualitätsstandard des Pfandbriefs bei der Neugestal- ung des Gesetzes weiter zu verbessern. Er sollte kon- urrenz- und zukunftsfähig werden. Denn auch in nderen europäischen Ländern gibt es mittlerweile ge- etzliche Grundlagen, die sich an dem deutschen Pfand- riefrecht orientieren. Tatsächlich wurde der ordnungs- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14783 (A) ) (B) ) politische Rahmen des Finanzplatzes Deutschland weiter verbessert. Die Bankenverbände hatten in der Diskussion des Ge- setzentwurfs sehr unterschiedliche Forderungen formu- liert. Insbesondere mussten wir zwischen öffentlich- rechtlichen, privaten und genossenschaftlichen Instituten vermitteln. Auch die großen, institutionellen Investoren waren zu berücksichtigen. Dies ist uns gemeinsam ge- lungen. Daneben ist ein Erfolg, dass die bisher dreige- teilte Rechtsmaterie aus Hypothekenbankgesetz, Gesetz über Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten und Schiffsbank- gesetz in einem neuen für alle Betroffenen gut nutzbaren Gesetz geregelt wurde. Das Marktvertrauen in den Pfandbrief ist dadurch gestärkt worden. Der Vorsprung gegenüber den europäischen Wettbewerbern wurde aus- gebaut. Im Wesentlichen wird die Vergabe von Pfandbriefen zukünftig all den Kreditinstituten erlaubt, die den gesetz- lichen Anforderungen zum Schutz des Pfandbriefge- schäfts genügen und die die Erlaubnis nach dem Kredit- wesengesetz erhalten. Wir heben also das so genannte Spezialbankprinzip auf. Alle Banken können folglich ihre Geschäftsfelder frei wählen. Bereits in der Anhörung wurde der damalige Regie- rungsentwurf als großer Wurf bezeichnet. Mit dem Ge- setzentwurf, den wir heute beschließen, haben wir noch weitergehende Verbesserungen durchgesetzt: Nach ein- helliger Befürwortung durch die Sachverständigen wer- den Immobilienkredite aus den USA, Kanada und Japan auch zur Deckung von Pfandbriefen zugelassen. Zusam- men mit dem Pfandbriefgesetz ist zudem eine Anhebung der Schwelle bei der Offenlegungsvorschrift des § 18 des Kreditwesengesetzes beschlossen worden. Der Schwellenwert wird auf 750 000 Euro verdreifacht, wo- bei zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kredit- instituts als zweite Obergrenze festgelegt worden ist. Mit dieser neuen Grenze wird dem Gebot, die Stabilität der Finanzmärkte zu stärken, und der Wettbewerbsgleichheit deutscher Banken mit anderen europäischen Banken Rechnung getragen. Natürlich gab es auch Streitpunkte. Mit der geschaffe- nen Übergangsfrist für öffentlich-rechtliche Banken ha- ben wir jedoch den am schwersten wiegenden Aspekt angemessen gelöst. Öffentlich-rechtliche Banken kön- nen für die Neuausgabe von Pfandbriefen noch bis Ende Juni 2006 in eingeschränktem Umfang ihre Deckungs- massen nutzen, die nach Marktwertverfahren bewertet wurden. Danach gilt für alle Neuemissionen verbindlich das Beleihungswertprinzip. Die Übergangsfrist schafft den öffentlichen Banken den nötigen Spielraum, ihre Bewertungsverfahren anzupassen, ohne den Wettbewerb allzu stark zu verzerren. Wichtig war es, die hohen Anforderungen an den Pfandbrief zu wahren. Wir haben sie sogar verschärft. Die Institute müssen nachweisen, dass sie die strengen Mindestanforderungen erfüllen und werden unter eine effektive Aufsicht gestellt. Das Gesetz garantiert Sicher- heit und Qualität des Pfandbriefs und damit seine Wett- bewerbsfähigkeit. Am nationalen und den internationa- l A c f i u e G b v l Z b h Z m c E g B w v M z s D l g v n P s s d t e B h b l K h h B P K d w s s r (C (D en Kapitalmärkten genießt der Pfandbrief hohes nsehen. Dabei wird es bleiben. Denn strenge gesetzli- he Vorschriften sichern seine Attraktivität. Die SPD-ge- ührte Koalition setzt mit dem neuen Pfandbriefgesetz hre Politik der Stärkung des Finanzplatzes Deutschland nd des Anlegerschutzes fort. Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Bereits bei unserer rsten Debatte zu diesem Gesetz habe ich auf die beiden ründe hingewiesen, weshalb wir das Pfandbriefgesetz rauchen. Erstens mussten wir die Folgen des Wegfalls on Gewährträgerhaftung und Anstaltslast für die öffent- ichen Banken im Juli dieses Jahres berücksichtigen. weitens galt es, den Vorsprung des deutschen Pfand- riefs gegenüber den europäischen Wettbewerbern zu alten und auszubauen. Ich bin überzeugt, dass wir unser iel mit dem im Finanzausschuss gefundenen Kompro- iss erreicht haben. Ich denke, wir sind uns einig, dass wir das wesentli- he Problem – den Übergang der öffentlich-rechtlichen mittenten auf das Beleihungswertverfahren – sinnvoll elöst haben. Die Frist von einem Jahr, in der öffentliche anken Deckungsmassen, die nicht nach Beleihungs- ertverfahren in die Bücher genommen wurden, weiter erwenden dürfen, gibt den betroffenen Instituten die öglichkeit, auch weiterhin am Pfandbriefmarkt aktiv u sein. Gleichzeitig wurde durch einen leichten Ab- chlag auf die nach Verkehrswertverfahren ermittelten eckungswerte ein Risikopuffer geschaffen. Last but not east wurde so für die öffentlichen Institute ein Anreiz eschaffen, möglichst schnell auf das Beleihungswert- erfahren umzustellen. Wesentlich erscheint mir auch, dass wir mit der Auf- ahme von USA, Kanada und Japan den deutschen fandbriefemittenten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ri- iken besser zu diversifizieren. Parallel wurde eine ver- chärfte Vorschrift zum Risikomanagement eingeführt, ie hier noch einmal ein erhöhtes Sicherheitsniveau bie- et. Dem gleichen Ziel dient auch die im letzten Moment ingeführte Maßgeblichkeit des ursprünglich ermittelten eleihungswertes im – sehr unwahrscheinlichen und bis- er nie aufgetretenen – Fall der Insolvenz der Pfand- riefbank. Ich begrüße ebenfalls die gefundenen Ausnahmerege- ungen für die Ritterschaft Stade und den Calenberger reditverein. Diese traditionsreichen Pfandbriefinstitute aben nun die Möglichkeit, sich weiter am Markt zu be- aupten. Mit der Klarstellung zu den Nullcouponanleihen im ericht des Finanzausschusses haben wir im Sinne der fandbriefbanken zur Rechtssicherheit beigetragen. So weit einige wichtige Details des jetzt gefundenen ompromisses. Es bleibt über dieses Gesetz hinaus einiges zu tun, um ie Attraktivität des Pfandbriefes weiter zu erhöhen. Am ichtigsten ist hier, eine insolvenzfeste Treuhänder- chaft an Grundpfandrechten im Insolvenzrecht zu in- tallieren. In § 1 des Pfandbriefgesetzes haben wir be- eits festgelegt, dass solche treuhänderisch gehaltenen 14784 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Grundbuchschulden als Deckungsmassen verwendet werden dürfen, sobald im Insolvenzrecht die entspre- chende Voraussetzung geschaffen wurde. Dieser Punkt ist auch für den Fortgang der True-Sales-Initiative von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist eine solche Re- gelung für den Finanzplatz Deutschland insgesamt von hoher Bedeutung. Im Berichterstattergespräch wurde vereinbart, dass die Finanzpolitiker aller Fraktionen „ihre“ Rechtspolitiker daran „erinnern“, dass wir hier im Rechtsausschuss schnell eine Lösung brauchen. Angesichts des Paradigmenwechsels am Pfandbrief- markt – weg vom Spezialbankenprinzip, Änderungen im Bereich der öffentlichen Banken – bestand bei den Be- richterstattern schnell Einigkeit, dass das Gesetz nicht mit weiteren Veränderungen belastet werden sollte. Es galt, eine Verunsicherung der Investoren zu verhindern. Von daher halte ich es für den richtigen Weg, dass wir für Luftfahrzeugpfandbriefe, inflationsindexierte Pfand- briefe sowie sonstige gedeckte Schuldverschreibungen nicht im Rahmen dieses Gesetzes Neuregelungen ge- schaffen haben. Es gilt, diese Ansätze gut zu überdenken und gegebenenfalls mittelfristige Lösungen zu finden. Das Bundesfinanzministerium wurde gebeten, sich ent- sprechende Gedanken zu machen. Einige kurze Bemerkungen zu den drei Sachverhal- ten, bei denen wir das BMF um Prüfung gebeten haben: Die Finanzierung von Flugzeugen durch Luftfahrt- pfandbriefe erscheint auf den ersten Blick sicherlich nicht vollständig unattraktiv. Trotzdem muss man sich zunächst grundsätzlich überlegen, ob die hier möglicher- weise zugrunde liegenden Sicherheiten geeignet sind, das hohe Niveau des Pfandbriefes zu erfüllen. Wird diese Frage bejaht, geht es ums Detail. Welche Lebens- dauer kann bei Luftfahrzeugen zugrunde gelegt werden, welche Ausfallwahrscheinlichkeiten ergeben sich folg- lich? Diese Fragen müssen in Ruhe beantwortet werden. Das war im laufenden Gesetzgebungsverfahren sicher- lich nicht zu leisten. Inflationsindexierte Anleihen entwickeln auf den in- ternationalen Finanzmärkten eine zunehmende Bedeu- tung. Auch Schuldverschreibungen des Bundes werden zukünftig zum Teil dieses Merkmal haben. Von daher scheint es angemessen, für Pfandbriefe – die an den Fi- nanzmärkten als enge Substitute für Staatspapiere ge- handelt werden – ein Äquivalent zu schaffen. Allerdings müssen auch hier Umsetzungsmöglichkeiten erst noch genauer untersucht werden. Sollten wir unterhalb des Pfandbriefes eine weitere, weniger sichere Klasse „Gedeckter Schuldverschreibun- gen“ einführen? Ich kann diese Frage heute noch nicht grundsätzlich beantworten. Wir sollten uns hier die mög- lichen Wechselwirkungen und Konsequenzen gründlich anschauen. Ganz davon abgesehen, müssten dann natür- lich wieder Umsetzungsprobleme betrachtet werden. Auch wenn wir von der Union uns bei § 18 KWG eine mutigere Lösung gewünscht hätten, denke ich doch, dass wir bei diesem Gesetzgebungsverfahren insgesamt sehr konstruktiv über die Fraktionsgrenzen hinweg zu- sammengearbeitet haben. Dafür an alle Kollegen meinen h m f a e Z d d m u a t s m d a a s r w o D A v t p n v e H t l t a w s u d i g s n f P g i P (C (D erzlichen Dank! Zum Schluss, doch nicht zuletzt, öchte ich auch noch einmal den Vertretern des BMF ür die fachliche Unterstützung und die gute Zusammen- rbeit danken. Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Zunächst inmal möchte ich mich für die gute und konstruktive usammenarbeit bei der Beratung dieses Gesetzes be- anken. Diese gute und einvernehmliche Beratung führt dazu, ass wir auch dieses Gesetz, wie viele andere Finanz- arktgesetze davor, einstimmig beschließen können. Bei den vorhergehenden Diskussionen im Ausschuss nd im Kreise der Berichterstatter haben wir uns immer n folgenden Leitgedanken orientiert: Die hohen Quali- ätsstandards des Pfandbriefs dürfen nicht infrage ge- tellt werden; eine internationale Benchmark-Stellung uss unbedingt erhalten bleiben und ausgebaut werden; ie gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen aber so usgestaltet sein, dass deutsche Pfandbriefe gleichzeitig ber zukunftsfähig und international konkurrenzfähig ind. Ich bin davon überzeugt, dass wir diesen Zielen ge- echt geworden sind. Mit dem neuen Pfandbriefgesetz erden die notwendigen Schritte eingeleitet, um den rdnungspolitischen Rahmen für den Finanzplatz eutschland weiter zu verbessern und die bereits hohe kzeptanz des deutschen Pfandbriefes noch weiter zu ertiefen. Der Umstand, dass heute Deutschland eher ein Ver- riebsstandort, denn ein Produktionsstandort für Finanz- rodukte ist, macht es umso mehr erforderlich, den ge- annten Prinzipien gerecht zu werden. Der Pfandbrief hat sich im vergangenen Jahrzehnt on einem deutschen Wertpapier mit langer Tradition zu inem weltweit gefragten Anlageinstrument entwickelt. eute ist er der Exportartikel des deutschen Finanzmark- es schlechthin. Mit einem Volumen von weit über 1 Bil- ion Euro ist er auch einer der größten Segmente des in- ernationalen Fixed-Income-Marktes. Eine Frage, die wir eingehend erörtert haben und die uch in der Anhörung eine gewisse Rolle gespielt hat, ar die Erweiterung der Länder, in denen deckungs- tockfähige Hypotheken belegt sein dürfen. Wir haben ns von vornherein für eine Erweiterung der Länder um ie USA, Kanada und Japan ausgesprochen. Immobilienmärkte funktionieren heute zunehmend nternational, sie sind also nicht mehr in streng abge- renzte nationale Marktsegmente unterteilt. Dem müs- en auch die Anbieter von Finanzierungslösungen Rech- ung tragen, indem sie ihren Kunden in neue Märkte olgen. Einhellig waren wir der Meinung, den Vorschlägen, fandbriefe als Deckungsmasse zuzulassen, nicht zu fol- en. Dies spielte mit den schon ausgeführten Prinzipien m Zusammenhang mit der Qualität der deutschen fandbriefe eine besondere Rolle. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14785 (A) ) (B) ) Wir haben uns dagegen entschieden, weil die befürch- teten negativen „Kaskaden“-Effekte nicht entkräftet werden konnten. Letztlich könnte dies zu einer Aufblä- hung des Pfandbriefvolumens führen. Das neue Pfandbriefgesetz führt zu einer einheitli- chen Bewertung der Immobilien. Künftig ist für alle Bankengruppen das Beleihungswertverfahren maßgeb- lich. Dies ist eindeutig zu begrüßen. Allerdings ist klar geworden, dass die öffentlichen Banken bei einer Neubewertung ihrer bereits vorhande- nen Deckungsstöcke noch in diesem Jahr massiv belastet worden wären. Dies wäre mit ziemlicher Sicherheit nicht zu schaffen gewesen. Dies hätte letztlich zu einer deutli- chen Einschränkung der Emissionstätigkeit der Landes- banken geführt. Insofern waren wir bemüht, die größten Belastungen zu vermeiden. Dabei war abzuwägen, die Belastungen, die den Landesbanken durch die Führung von zwei De- ckungsstöcken entstehen, gegen die Vorteile für alle Emittenten durch die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für alle Pfandbriefemissionen. Immer im Blick, dass an der Qualität des deutschen Pfandbrie- fes keinerlei Zweifel aufkommen sollen. Für einen Übergangszeitraum sollen die öffentlichen Banken beim Marktwertverfahren bleiben können, aller- dings bei einem Ansatz von nur 50 Prozent. Dies bedeutet für diesen Übergangszeitraum eine Spaltung des Pfandbriefmarktes. Diese Spaltung wollten wir eigentlich verhindern. Welche Auswirkungen diese Spaltung hat, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Darüber hinaus entsteht ein Wettbewerbsnachteil für die Emittenten, die nicht unter diese Übergangsfrist fallen. Die nunmehr vorgenommene Änderung hat also inso- fern einen Schönheitsfehler. Im Zuge der Beratungen hat sich aber herausgestellt, dass auch andere Lösungsmög- lichkeiten ebenfalls Probleme mit sich gebracht hätten. Kurzfristig hereingenommen haben wir noch eine Änderung des § 18 KWG, die an sich nichts mit dem Pfandbrief zu tun hat. Es handelt sich hierbei um die Än- derung der Offenlegungsvorschriften bei Kreditausrei- chungen. Seit längerem beklagen die Kreditinstitute die büro- kratische Belastung im Zusammenhang mit der prakti- schen Anwendung dieser gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig bestehen gerade im Grenzgebiet zu Öster- reich Wettbewerbsnachteile, weil die Offenlegungs- grenze dort bei 750 000 Euro liegt und nicht wie in Deutschland bei 250 000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht nunmehr ebenfalls eine Anhebung der Grenze auf eine Dreiviertelmillion vor. Unsere Fraktion hatte eine Million vorgeschlagen. Ich finde es sehr erfreulich, dass wir die Kreditver- gabe der Banken damit erleichtern können. Erfreulich finde ich auch, dass beim Bundesfinanzministerium of- fenbar ein Lernprozess stattgefunden hat. Auf schriftli- che Fragen vor einem halben Jahr wurde immer wieder geantwortet, dass seitens der Bundesregierung kein H d s d r r A a h n s w D L v A b D M B a d M E u D d b D u W s d i T d D u z p I s P d d s G F D w g (C (D andlungsbedarf gesehen werde. Ich bedanke mich aus- rücklich, dass Sie nunmehr der Auffassung der Bayeri- chen Staatsregierung gefolgt sind und von sich aus Än- erungen vorgeschlagen haben. Lassen Sie mich aber auch betonen: Mit der Ände- ung der gesetzlichen Vorschrift müssen auch Erleichte- ungen bei der praktischen Anwendung einhergehen. nsonsten wäre diese Gesetzesänderung nichts anderes ls ein Placebo. Damit wäre niemandem gedient. Ich offe sehr, dass die BaFin bei der Formulierung des euen KWG-18-Rundschreibens sich an diesem politi- chen Willen orientiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ir sind bei der Fortentwicklung des Finanzplatzes eutschland heute wieder ein Stück vorangekommen. assen Sie uns weiterhin im Sinne der Stärkung dieser olkswirtschaftlich wichtigen Branche und den vielen rbeitsplätzen in diesem Bereich gemeinsam daran ar- eiten. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Pfandbriefgesetz ist ein guter, ein sehr guter Wurf. it anderen Worten: Es ist ein Erfolg. Dieses Gesetz der undesregierung wird weithin begrüßt; es ist im Finanz- usschuss einstimmig von allen Fraktionen verabschie- et worden. Das liegt an seiner umsichtigen Gestaltung: it diesem Gesetz wird sowohl der Boden für weiteren rfolg dieses deutschen Spitzenfinanzproduktes bereitet nd gleichzeitig eine Gesetzesvereinfachung erreicht. as Gesetz entspricht der Idee eines offenen, bezüglich er Qualitätsstandards und des Marktzuganges staatlich eaufsichtigten Wettbewerbs. Unsere wichtigste Botschaft an die Finanzwelt lautet: as Gesetz der rot-grünen Koalition wird die Sicherheit nd Qualität des Pfandbriefs bewahren und ausbauen. esentliche Neuerung ist, dass nun alle Banken, die be- timmte Anforderungen erfüllen, Pfandbriefe ausgeben ürfen. Das entspricht auch der Idee des Wettbewerbes n Europa. Damit ist klar: Der Pfandbrief hat sowohl radition wie auch Potenzial. Das Potenzial wird durch as neue Gesetz genutzt. Unser Ziel in den Verhandlungen war es, die vielen etailfragen zu lösen. Weil Pfandbriefe erfolgreich sind nd es bleiben sollen, galt es, verschiedene Interessen usammenzuführen. Auch dies ist gelungen. Hauptstreit- unkt war: Wann und wie greift welche Bewertung der mmobilien der Deckungsmasse? Die Bewertung der Deckungsmasse ist neben der In- olvenzfestigkeit wichtigstes Element der Sicherheit der fandbriefe. Wir haben uns deshalb dafür eingesetzt, ass das vorausschauendste Verfahren eingesetzt wird, as es gibt: das Beleihungswertverfahren. Damit ist die icherste und konservativste Bewertungsmethode nun im esetz verankert. Hierdurch ergab sich für öffentliche Banken die rage, wie ihre in der Vergangenheit anders bewerteten eckungsmassen zu behandeln sind. Dies ergab die Not- endigkeit einer Übergangsregelung. Diese musste kurz enug sein, um dem Pfandbrief nicht zu schaden, und 14786 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) lang genug, um eine Umstellung zu ermöglichen und eine übermäßige Belastung zu verhindern. Wir haben nun eine unbürokratische Übergangslö- sung für öffentliche Banken beschlossen. Auch der letzte offene Punkt bezüglich einer Neuregelung des Pfand- briefrechtes ist positiv geregelt worden. Die Immobilien- bestände meist öffentlicher Banken, die noch nach dem früher gängigen Marktwertverfahren bewertet gewesen waren, können noch bis zum 30. Juni 2006 für die Neu- begebung von Pfandbriefen genutzt werden. Diese Im- mobilien können mit 50 Prozent des nach Markt- bzw. Verkehrswertverfahren ermittelten Wertes in die De- ckungsmasse eingestellt werden. Nach Ende der Über- gangsfrist sind alle Immobilien einheitlich nach dem im Gesetz vorgesehenen Beleihungswertverfahren zu be- werten. Das Beleihungswertverfahren findet die Zustim- mung aller beteiligten Verbände. Damit kommt die Koalition den öffentlichen Banken entgegen, die anderenfalls aufgrund der sonst fälligen sofortigen Umbewertung eine Emissionspause hätten hinnehmen müssen. Die Übergangsregelung ist unbüro- kratisch und vermeidet so langwierige Prüfungsverfah- ren. Weiterhin wird im Pfandbriefgesetz die Vorausset- zung für die Indeckungnahme treuhänderisch gehaltener Grundschulden geschaffen. Dies soll mittelfristig die Fungibilität der Deckungsmassen unter Beibehaltung hoher Sicherheitsstandards erweitern. Dies bedeutet eine Erleichterung für alle Banken, die Pfandbriefe emittie- ren. Für diese Erleichterung sind zusätzlich ergänzende Schritte in anderen Rechtsbereichen, etwa im Insolvenz- recht, notwendig. Die Koalitionsfraktionen haben zuge- sagt, die Bundesregierung auf eine Beschleunigung ent- sprechender Verfahren hinzuweisen. Wir haben uns wirklich bemüht, selbst die kleinsten Details zu beachten. So wird im Rahmen des Gesetzes dafür gesorgt, dass kleine Institute, die in der deutschen Geschichte maßgeblichen Anteil an der Entwicklung des Pfandbriefs hatten, nun nicht durch das neue Gesetz vom Markt gefegt werden. Für sie gilt ein expliziter Be- standsschutz. Wir sind den Trends der Internationalisie- rung und der Globalisierung vorsichtig gefolgt und ha- ben eine Erweiterung des Länderkreises, aus welchem Immobilien in Deckung genommen werden können, auf USA, Kanada und Japan vorgenommen, dies in Verbin- dung mit einer Regel, die von Pfandbriefe emittierenden Banken einen Erfahrungsnachweis für die jeweiligen Märkte fordert. Das neue Gesetz ist überdies eine Vereinfachung. Bisher waren die Emissionsvoraussetzungen im Hypo- thekenbankgesetz (HBG) und im Gesetz über die Pfand- briefe und verwandten Schuldverschreibungen öffent- lich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) geregelt. Das neue Gesetz ersetzt beide Gesetze sowie mehrere Ver- ordnungen, die komplett entfallen. Auch dies entspricht unseren Zielen. Fazit: Wenn es immer so gut laufen würde, wäre das schön. g n g g b m M b h N g S s v F g S b W u P d m b z c f d d v a d h 7 t d d h d K s E r P b A n t h P K m G g r (C (D Carl-Ludwig Thiele (FDP): Das Produkt Pfandbrief ibt es seit 235 Jahren. Mit diesem Gesetz soll die inter- ationale Vormachtstellung des deutschen Pfandbriefs esichert werden. Von einem EU-weiten Umlaufvermö- en von 1 550 Milliarden Euro haben deutsche Pfand- riefe ein Volumen von 1 060 Milliarden Euro und kom- en damit auf einen Marktanteil von 68 Prozent im EU- arkt. Am 18. Juli 2005 entfällt die Gewährträgerhaftung ei gleichzeitiger Modifizierung der Anstaltslast. Des- alb begrüßt es die FDP, dass mit diesem Gesetz zur euordnung des Pfandbriefrechts das Hypothekenbank- esetz, das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten chuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditan- talten sowie das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken ereinheitlicht und zusammengefasst werden. Die FDP- raktion begrüßt es ferner, dass es interfraktionell gelun- en ist, diese Neuordnung des Pfandbriefrechts mit der chaffung dieses eigenständigen Pfandbriefgesetzes zu eschließen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es einen scharfen ettbewerb auch unter den Gesetzgebern in Europa gibt, m Investoren anzuziehen, Im Gegensatz zu anderen olitikfeldern gehen wir hier keinen schädlich isolieren- en nationalen Alleingang. Mit diesem Gesetz wird viel- ehr die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Pfand- riefs deutlich gestärkt. Bevor ich auf die weiteren Einzelheiten dieses Geset- es eingehe, möchte ich einen Punkt gesondert anspre- hen, der aus meiner Sicht von erheblicher Bedeutung ür die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten ist. Bei em Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts han- elt es sich um ein Artikelgesetz. Da auch § 18 KWG on diesem Gesetz erfasst ist, begrüßt es die FDP, dass uch die anderen Fraktionen dem Vorschlag gefolgt sind, ie Grenze für die Offenlegung der wirtschaftlichen Ver- ältnisse eines Kreditnehmers von 250 000 Euro auf 50 000 Euro bzw. 10 Prozent des haftenden Eigenkapi- als der Bank zu erhöhen. Wir hätten uns allerdings sehr arüber gefreut, wenn auch unser darüber hinausgehen- er Antrag auf Erhöhung auf 1 Million Euro eine Mehr- eit gefunden hätte. Wichtig ist auch, dass der Antrag er FDP aufgenommen wurde, diese Änderung des § 18 WG unmittelbar mit der Veröffentlichung dieses Ge- etz in Kraft zu setzen. Dies wird voraussichtlich schon nde März stattfinden. Ziel dieses Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbrief- echts ist daher bei Wahrung der hohen Qualität des fandbriefes die Ausdehnung der Befugnis zur Pfand- riefbegebung auf alle Kreditinstitute, die bestimmten nforderungen zum Schutz des Pfandbriefgeschäfts ge- ügen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- ungsaufsicht eine Erlaubnis zur Pfandbriefbegebung er- alten. Dazu ist es wichtig, dass die Definition des fandbriefgeschäfts als Bankgeschäft im Sinne des § 1 WG definiert wurde. Ferner muss ein Kernkapital von indestens 25 Millionen Euro vorhanden sein und ein eschäftsplan vorliegen, aus dem unter anderem hervor- eht, dass das Kreditinstitut das Pfandbriefgeschäft vo- aussichtlich regelmäßig und nachhaltig betreiben wird. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14787 (A) ) (B) ) Wird dieses Pfandbriefgeschäft nicht regelmäßig und nachhaltig betrieben, kann die Erlaubnis aufgehoben werden. Abschließend möchte ich für die FDP feststellen, dass die Beratung zu diesem Gesetz aus unserer Sicht sehr konstruktiv und sachbezogen war. Dieses wünschen wir auch bei anderen Gesetzesvorhaben. Für die FDP wünsche ich, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, die Vormachtstellung des deutschen Pfandbrie- fes weiter zu festigen und auszubauen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fototafeln zum 17. Juni 1953 erhalten (Tagesordnungspunkt 20) Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD): Manchmal sind dreißig Minuten Debattenzeit zu viel Aufhebens für eine Angelegenheit, bei der man nicht umhin kann zu fragen, warum sich eigentlich der Deutsche Bundestag mehrfach damit beschäftigen muss. Wir sind hier kein Kommunal- parlament, und es gehört wohl auch zur Verantwortung von Parlamentariern, vor Einbringung eines Antrages über die Relevanz des Anliegens für dieses Haus nach- zudenken. Darin liegt der erste Punkt meiner Ausführungen, die ich ja nun nolens volens machen muss. Der Deutsche Bundestag ist für die Fototafeln zum Gedenken an den 17. Juni 1953 an der Fassade des Bundesfinanzministeri- ums schlicht und ergreifend nicht zuständig. Beim Streit um die Frage, ob die Tafeln dort hängen bleiben sollen oder nicht, handelt es sich um eine juristische Auseinan- dersetzung zwischen dem Ministerium und der „Arbeits- gemeinschaft 13. August“. Diese Auseinandersetzung ist im Übrigen längst entschieden, denn das Landgericht Berlin hat am 8. September 2004 zugunsten des Klägers verfügt, dass die Tafeln abgehängt werden müssen. Die Berufung gegen dieses Urteil hat der Beklagte kürzlich zurückgezogen. Damit ist es rechtskräftig, und die Ta- feln sind unverzüglich zu entfernen. Ich weiß ehrlich ge- sagt nicht, wo es bei dieser Angelegenheit seitens der Legislative, das heißt, seitens des Deutschen Bundesta- ges, jetzt noch Handlungsbedarf geben soll. Diese simple Feststellung hat weder mit der Erinnerung an die Ereignisse vom 17. Juni 1953 noch mit einer Bewertung der Fototafeln etwas zu tun. Ich habe schon in der Dis- kussion im Ausschuss für Kultur und Medien gesagt, dass ich persönlich die Fototafeln gut finde und dass man im Land Berlin über einen anderen Standort für sie nachdenken sollte. Die riesigen Bilder von demonstrie- renden Arbeiterinnen und Arbeitern sind durchaus be- eindruckend und erinnern ohne falsches Pathos an die erste große politische Erschütterung des DDR-Unrechts- regimes, das dann Jahrzehnte später endlich und viel zu spät unterging. Ebenso wenig wie um ästhetische oder historische Einschätzungen geht es hier um die Aktivitäten der „Ar- beitsgemeinschaft 17. Juni“. Deren maßgebliche Wort- f w s t t K b a n r 1 G W 1 F R R m r V d E d c s m l j b d d f g u w d I j e e h f e d A o h d g r K u w H r D m d (C (D ührerin, Frau Hildebrandt, ist zwar uns allen mittler- eile als schillernde Persönlichkeit, als eine, wenn auch elbsternannte, Jeanne d‘Arc der DDR-Erinnerungskul- ur bekannt. Doch wir sollten uns hier nicht mit den Mo- iven einzelner Personen beschäftigen, sondern nach riterien nüchternen Räsonnements einen Sachverhalt eurteilen. Zu diesem Sachverhalt gehört unter anderem uch der Umstand, dass es am Gebäude des Finanzmi- isteriums, nur ein paar Steinwürfe von hier entfernt, be- eits ein Kunstwerk gibt, das die Ereignisse des 17. Juni 953 zum Gegenstand hat. Das in den Boden vor dem ebäude eingelassene Glasbild des Berliner Künstlers olfgang Rüppel reflektiert den bezeichnenderweise 953 von Max Lingner geschaffenen Wandfries an der assade des Ministeriums, das im Stil des sozialistischen ealismus das „süße Leben in der DDR“ zeigt. Auf üppels Bild, das mit 24 Metern Länge dieselben Aus- aße wie der Fries hat, sind demonstrierende Arbeite- innen und Arbeiter des 17. Juni 1953 in ästhetischer erfremdung zu sehen. Die Idee des Künstlers besteht arin, durch die Verlagerung seines Denkmals in die rde, das Spannungsverhältnis zwischen der Ideologie es bürokratischen Sozialismus und der gesellschaftli- hen Realität symbolisch zu rekonstruieren. Abgesehen davon, dass die ästhetische Wirkung die- es Kunstwerks durch die Fototafeln der „Arbeitsge- einschaft 17. Juni“ beeinträchtigt wird, hat der Künst- er mit einer erneuten Klage gedroht, wenn die Tafeln etzt nicht unverzüglich abgehängt werden. Und damit in ich wieder bei den formalen Problemen. Das Projekt er Fototafeln wurde 2003 anlässlich des 50. Jahrestags es Volksaufstandes in der DDR vom Finanzministerium ür wenige Wochen genehmigt – dies vor dem Hinter- rund, dass das Gebäude unter Denkmalsschutz steht nd die Fassade nicht ohne weiteres dauerhaft verändert erden darf. Ich denke, es ist ein Gebot der Fairness, ass man sich an solche Abmachungen dann auch hält. m Zusammenhang mit dem „Mauer-Disneypark-Pro- ekt“, das Frau Hildebrandt am Checkpoint Charlie benfalls ohne Einhaltung der mit dem Land Berlin ver- inbarten Befristung veranstaltet, muss hier schon darauf ingewiesen werden, dass man einvernehmlich getrof- ene Regelungen nicht einfach missachten darf, wenn es inem beliebt. Abschließend will ich noch einmal darauf hinweisen, ass es hier nicht um die persönliche Einschätzung des bgeordneten Barthel oder irgendeines anderen Abge- rdneten zu den Fototafeln zum 17. Juni geht. Vielmehr aben wir die Bedingungen zu beachten, unter denen mit en Tafeln am Ministerium umzugehen ist. Diese Bedin- ungen habe ich beschrieben. Wir haben demnach ein echtskräftiges Urteil, wir haben ein bereits existierendes unstwerk, wir haben eine terminliche Vereinbarung nd wir haben ein denkmalgeschütztes Gebäude. Was ir nicht haben, ist weiterer Redebedarf in diesem ause. Über die Zukunft der Fototafeln an einem ande- en Ort soll das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der enkmalschutzbehörde entscheiden. Deshalb wird eine Fraktion bei ihrer Haltung bleiben und den Antrag er Union ablehnen. 14788 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) Roland Gewalt (CDU/CSU): Der Platz vor dem heu- tigen Bundesfinanzministerium, Wilhelmstraße/Ecke Leipziger Straße, ist nicht irgendeiner der Schauplätze des Volksaufstandes. An diesem Ort war das Zentrum der Erhebung vom 17. Juni 1953. Es erfordert daher – ich hoffe, dass wir uns in diesem Punkt einig sind – ein hohes Maß an Sensibilität, was die Gestaltung dieses geschichtsträchtigen Ortes anbelangt. Man muss es einmal offen aussprechen: Gerade diese Gestaltung des Platzes ist hier leider misslungen. Die Teilnehmer des Volksaufstandes und die Opfer kritisie- ren zu Recht, dass das im Boden eingelassene Denkmal zur Erinnerung an den 17. Juni für den auf dem Platz ste- henden Betrachter nicht zu erkennen ist und – wenn man es dann zufällig doch entdeckt – mit dem Volksaufstand nur schwer in Verbindung gebracht werden kann. Dage- gen – das ist für die Opfer besonders schmerzlich – prangt an der Hauswand des Finanzministeriums ein rie- siges, von weitem sichtbares Wandgemälde, das die SED-Diktatur verherrlicht. Es ist deshalb verständlich, dass die Arbeitsgemein- schaft „13. August“ hier einen deutlich sichtbaren Kon- trapunkt setzen wollte und an der gegenüberliegenden Fassade große Fototafeln anbrachte, die an den Frei- heitskampf der Menschen an diesem Ort erinnern sollen. Ohne Frage finden diese durchaus gelungenen Foto- tafeln bei den Menschen mehr Beachtung und mehr Zu- stimmung als das unscheinbare und seine Wirkung völ- lig verfehlende Denkmal auf diesem Platz. Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass der Weg, den die Arbeitsgemeinschaft „13. August“ gewählt hat, ju- ristisch gesehen nicht ganz korrekt war. Gerade die Tat- sache, dass die Montage der Fototafeln an der Hauswand des Finanzministeriums vielen Menschen, vor allem aber den Teilnehmern an dem Volksaufstand, aus dem Herzen gesprochen hat, macht es völlig unverständlich, dass hier der Bundesfmanzminister völlig unsensibel nach der „Holzhammermethode“ vorgeht. Es ist nicht einmal der Versuch unternommen worden, mit der Ar- beitsgemeinschaft „13. August“ und der zuständigen Denkmalschutzbehörde ein Einvernehmen zu erzielen. In dieses Bild passt, dass das Vermittlungsangebot des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, der ja bekann- termaßen Parteifreund von Herrn Eichel ist, brüsk vom Bundesfinanzminister zurückgewiesen wurde. Ich bin nun selbst Jurist und neige auch manchmal dazu, die Dinge sehr stark durch die rechtliche Brille zu sehen. Aber der Streit um die Gestaltung eines der geschichtsträchtigsten Orte in der Bundesrepublik Deutschland gehört einfach nicht in einen Gerichtssaal. Wenn man dann nun aber schon einen Prozess anstrengt, wie es der Bundesfinanzminister getan hat, dann sollte man hier wenigstens ein bisschen Fingerspitzengefühl an den Tag legen. Der Versuch, die beklagte Arbeitsge- meinschaft „13. August“ von einer Berufung abzuhalten, indem er mit einer geradezu abenteuerlichen Begrün- dung den Streitwert hochtreibt, ist nicht nur unangemes- sen, er ist geradezu peinlich. Dem Bundesfinanzministe- rium seien – so argumentiert das Ministerium – durch das Verbleiben der Fototafeln an der Hauswand des Ge- b V s h s i m V d u g r c r A m f n K g n V t d d m r n V m m b n d S 1 O s w d a t A s b v a a n D v z V e S (C (D äudes Einnahmen in Höhe von 180 000 Euro durch die ermietung als Werbefläche entgangen. Bei allem Ver- tändnis für juristische Häkeleien: In diesem Zusammen- ang kann ein solcher Verfahrenstrick wohl nur als ge- chmacklos bezeichnet werden. Bei den Beratungen des Antrags im Innenausschuss st zumindest bei der SPD-Fraktion angeklungen, dass an Verständnis für den Wunsch der Teilnehmer des olksaufstandes und der Opfer hat, das Erscheinungsbild ieses Platzes zu verändern. Wir sollten die Diskussion m die Fototafeln nicht als Last, sondern als Chance be- reifen, hier endlich eine Lösung zu finden. Nichts ande- es will die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Antrag errei- hen. Ich verstehe nicht, was hieran kritikwürdig ist. Günter Nooke (CDU/CSU): Aus Anlass des 50. Jah- estages des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 hat die rbeitsgemeinschaft „13. August e.V.“ mit der Geneh- igung des Bundesministeriums der Finanzen Fotota- eln zum Gedenken an die Opfer an der Fassade des Mi- isteriums angebracht. Es ist bezeichnend, dass sich die olleginnen und Kollegen von der SPD bei den Beratun- en im Ausschuss für Kultur und Medien in der Frage ach dem Verbleib der Fototafeln zur Erinnerung an den olksaufstand am 17. Juni 1953 am Bundesfinanzminis- erium darauf verlegt haben, dass der Bund nicht zustän- ig und deshalb der Antrag abzulehnen sei. Abgesehen avon, dass das nicht einmal richtig ist, da das Bundes- inisterium der Finanzen immer noch Teil der Bundes- egierung ist, und da vor allem das Gedenken an natio- ale Ereignisse auch Bundesangelegenheit ist, ist der erweis auf Kompetenzen ein Zeichen dafür, dass man it der Sache eigentlich lieber nichts zu tun haben öchte. Wollte man mit der Sache hingegen zu tun ha- en, würde die Bedeutung der Kompetenzfrage sicher icht so betont. Aber es geht eben nicht nur um Kompetenzen, son- ern hier geht es auch um die Sache. Es geht um die ichtbarmachung des Volksaufstandes vom 17. Juni 953 an einem authentischen Ort. Nicht an irgendeinem rt, sondern an dem Ort, der in der Öffentlichkeit am tärksten mit dem Volksaufstand in Berlin verbunden ird. Die Frage der rechtlichen Grundlage des Verbleibs er Fototafeln, die engagierte Bürgerinnen und Bürger us Anlass des 50. Jahrestages des Aufstandes für befris- ete Zeit ermöglicht haben, ist bei der Einbringung des ntrages erörtert worden. Wir haben das auch im Aus- chuss für Kultur und Medien thematisiert, und wir ha- en vorgeschlagen, die Formulierung dahin gehend zu erändern, dass wir uns für einen Verbleib der Fototafeln m Ort – zum Beispiel an der Ostseite des Gebäudes – ussprechen und nicht auf dem Status quo bestehen, um icht das Verfahren höher zu bewerten als das Anliegen. enn es ist uns eben die Sichtbarmachung der Ereignisse om 17. Juni am authentischen Ort wichtig. Der Hauseigentümer, der Bundesminister der Finan- en, sollte daher nach einer Lösung suchen, die den erbleib der Fototafeln gewährleistet. Juristische Aus- inandersetzungen vor Berliner Zivilgerichten sind der ensibilität des Themas nicht angemessen, verhindern Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14789 (A) ) (B) ) ein würdiges Gedenken und können zu keinem befriedi- genden Ergebnis führen. In der gestrigen Anhörung zu unserem Antrag „Förderung von Gedenkstätten zur Dik- taturgeschichte in Deutschland – Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen“ im Ausschuss für Kultur und Medien hat Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Hohenschön- hausen, der als Sachverständiger eingeladen war, darauf aufmerksam gemacht, dass es im Stadtbild kaum Hin- weise auf die friedliche Revolution von 1989 gibt. Das trifft auch auf den Widerstand in der DDR zu. Besonders bei der bestehenden künstlerischen Gestaltung am Ort, um den es hier geht, ist das auch der Fall, zumindest was die tatsächliche Sichtbarkeit angeht. Ich hätte mir auch ein anderes, offensichtlicheres Zeichen im Stadtbild ge- wünscht. Die Fototafeln sind das bislang einzige deutlich wahr- nehmbare Denkmal für die Aufständischen des 17. Juni 1953. Sie sind das notwendige Gegenstück zu dem eben- falls an der Hausfassade befindlichen Wandgemälde, das propagandistisch das SED-Regime verherrlicht. Die Fo- totafeln sollen und können das im Boden vor dem Ge- bäude eingelassene Denkmal ergänzen. Hier bietet sich nun – das stellt unser Antrag dar – eine konkrete Lösung an, die auch die Eigenständigkeit der Arbeiten sicher- stellt. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die Bun- desregierung sich im Einvernehmen mit allen Beteiligten dafür einsetzt, dass die anlässlich des 50. Jahrestages des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR am 17. Juni 2003 an der Fassade des Bundesministeriums der Finan- zen angebrachten Fototafeln der Arbeitsgemeinschaft „13. August e.V.“ am authentischen Ort des Aufstandes sichtbar bleiben können. Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Sinne einer kulturpolitischen Debatte ist das Anliegen der CDU/CSU-Fraktion sehr zu begrüßen, das Thema Fototafeln am Gebäude des Bundesfinanzministeriums auf die politische Agenda zu setzen. Dass sich allerdings der Bundestag damit beschäftigen soll, noch dazu zu nachtschlafender Zeit, weil sich eine Fraktion vor den Karren von Vermarktern – auch wenn es sich um das Ge- denken an die DDR handelt – spannen lässt, verdient kein größeres Lob. Gern erinnere ich an die großzügige Zusage des Finanzministers, ein Fotoprojekt zum Gedenken an den Volksaufstand des 17. Juni 1953 an einem authentischen Ort des Geschehens, nämlich in der Berliner Leipziger Straße, zu ermöglichen. Im Unionsantrag geht es einmal nicht um die Finanz- fragen, wie man bei der Zuständigkeit des Finanzminis- ters annehmen könnte. Nein, es geht um Denkmalschutz und den Schutz eines bestehenden Kunstwerks und da- mit um den Schutz des Urhebers. Beginnen wir mit letzterem. Der Künstler Wolfgang Rüpper aus Berlin hat nach einem entsprechenden Aus- schreibungsverfahren den Zuschlag für den Bau eines Denkmals zum 17. Juni erhalten. Und sein Denkmal be- zieht das Gebäude mit seiner Fassade in ein durchdach- tes Gesamtkonzept mit ein. Das ist ein wichtiger Grund, w d r W s R s s D L R r p d L S g r t r i V f s i p n e h z l V d d h i g f i H t a n B d F s l D (C (D eshalb die Fassade in ihrer ursprünglichen Form wie- er hergestellt werden muss, denn Rüpper hat ein An- echt darauf, dass sein Kunstwerk eine eigenständige irkung entfalten kann. Und dazu bedarf es einer Fas- ade ohne unübersehbare Fotos. Von der Frage der Rechte des Künstlers Wolfgang üpper völlig unbenommen steht die Tatsache, dass es ich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Dabei pielt neben der architektonischen auch die historische imension eine entscheidende Rolle. Das Haus an der eipziger- und Wilhelmstraße wurde unter dem Nazi- egime als Reichsluftfahrtministerium genutzt. Wäh- end der Alleinherrschaft der SED bot der Gebäudekom- lex dem „Haus der Ministerien“ Quartier. Die Arbeiter- emonstrationen zogen aus diesem Grund in die eipziger Straße, denn sie wollten ihren Widerstand den taatsbediensteten in den Ministerien und damit der Re- ierung entgegen bringen. Der Aufstand am 17. Juni fand jedoch auch an ande- en Orten statt und diese Tatsache könnte eine Perspek- ive für die Fototafeln jenseits des Bundesfinanzministe- iums eröffnen. Suchen wir doch einen anderen Ort für die Fototafeln, n Berlin werden wir bestimmt fündig werden. Mein orschlag: Stellen wir die Fotos doch in den Mittelstrei- en der Karl-Marx-Allee. Hier fand der Volksaufstand einen Ausgang und hier steht die moderne Kunst nicht m Widerspruch zum Denkmalschutz. Damit wäre allen Interessen gedient und ein als tem- oräres Projekt geplantes Vorhaben könnte aufgrund sei- er erworbenen Anerkennung längerfristigen Bestand rhalten. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die FDP ält es für wünschenswert, die Fototafeln an ihrem jet- igen Standort zu belassen. Sie sind eine ästhetisch ge- ungene und stadträumlich wichtige Erinnerung an den olksaufstand des 17. Juni 1953. Der 17. Juni 1953 ist ein entscheidendes Datum in der eutschen Nachkriegsgeschichte. Dieses Datum, das in er Bundesrepublik bis 1990 als „Tag der deutschen Ein- eit“ ein nationaler Feier- und Gedenktag war, war und st Sinnbild für die Auflehnung der Bürger der DDR ge- en die SED-Diktatur und steht in einer Reihe mit der riedlichen Revolution des Jahres 1989. Die Bilder des 17. Juni 1953, die Massen der Arbeiter n der Stalinallee, die protestierenden Menschen am aus der Ministerien, die Bilder einzelner Demonstran- en, die mit Steinen versuchen, die sowjetischen Panzer ufzuhalten, sind fester Bestandteil der kollektiven Erin- erung an diese Ereignisse. Ebendiese Bilder, die alle esucher Berlins aus den Schulbüchern kennen und mit em 17. Juni 1953 verbinden, finden sich nun als große ototafeln am heutigen Bundesfinanzministerium und ind nun Gegenstand des Streits und Gegenstand gericht- icher Auseinandersetzung. Diese Fototafeln leisten etwas, was das „offizielle“ enkmal für die Aufständischen des 17. Juni 1953 nicht 14790 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) leistet. Das in den Boden eingelassene, 24 mal 3 Meter große Glasbild des Künstlers Wolfgang Rüppel nimmt Bezug auf das propagandistische Wandbild Max Lingners an der Wand des Rohwedder-Hauses. Im Un- terschied zu den Fototafeln ist das Denkmal im Stadt- raum nur von Fußgängern erlebbar, nicht aber für vor- beifahrende Autofahrer oder Bustouristen. Insofern gleichen die Tafeln mit den vertrauten Fotos die Schwä- che des Denkmals aus, indem schon von Ferne einer der authentischen Orte des 17. Juni 1953 erlebbar wird. Kritikwürdig und nicht ganz unproblematisch ist al- lerdings die Vorgehensweise der Arbeitsgemeinschaft „13. August“, die die Tafeln angebracht hat. Würden die Tafeln entgegen den vertraglichen Vereinbarungen am Haus belassen werden, könnte dies möglicherweise Nachahmungseffekte befördern. Grundlage der Geneh- migung war die Zusage der Initiatoren, die Tafeln nach einem befristeten Zeitraum wieder zu entfernen. Diesem Ansinnen des BMF sind die Beklagten auch nach der Entscheidung des Landgerichts, welches entschieden hat, dass die Tafeln abgehängt werden müssen, nicht nachgekommen. Problematisch ist weiterhin das lau- fende Verfahren zwischen Bundesvermögensamt und der Arbeitsgemeinschaft „13. August“, in das sich der Bun- destag im Detail nicht einmischen sollte. Dennoch glaube ich, dass es sinnvoll und der Sache dienlich wäre, wenn der Bundestag sich beim BMF bzw. beim klageführenden Bundesvermögensamt dafür ein- setzt, die Klage zurückzuziehen und so einen Verbleib der Tafel zu ermöglichen. Die Gebäudeecke Leipziger/Wilhelmstraße ist der richtige Ort, um an den Aufstand des 17. Juni 1953 zu erinnern, und die Fototafeln sind ein angemessenes äs- thetisches Mittel, dies zu tun. Daher plädiert die FDP für einen Erhalt der Fototafeln und stimmt dem vorliegen- den Antrag zu. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung eines Zweiten Gesetzes zur Ände- rung des Teledienstgesetzes (Anti-Spam-Gesetz) (Tagesordnungspunkt 21) Hubertus Heil (SPD): Die Zahl von Spams, also der unerwünschten, massenweise versendeten Werbe- E-Mails, hat Besorgnis erregende Ausmaße angenom- men. Ihr Anteil am gesamten E-Mail-Verkehr ist von 7 Prozent im Jahr 2001 auf 65 Prozent im Jahr 2004 ge- wachsen. Wir kennen es alle: Die Bearbeitung des tägli- chen Posteingangs für Unternehmen und private Emp- fänger gerät immer mehr zum Ärgernis. Spams kosten täglich kostbare Zeit und Unternehmen viel Geld. Viele dieser unbestellten Nachrichten enthalten anstößige oder beleidigende Inhalte – die Palette reicht von aggressiver Werbung für erotische Angebote oder Potenzmittel über Computerviren bis zu Aufforderungen an den Empfän- ger, geheime Informationen wie zum Beispiel Bankzu- gangsdaten preiszugeben. L c i W w d v d u m e b p s n R c d k g n m d t l e B r w u e m L z h H h d d b b t E W d s e k v e R b (C (D Mit unserem Gesetzentwurf, den wir heute in erster esung beraten, wollen wir nicht nur eine rechtliche Lü- ke in der Spamabwehr schließen, weil der Missbrauch n den letzten Jahren explosionsartig zugenommen hat. er unseren Gesetzentwurf genau liest, erkennt, dass ir damit einen Stein für ein wirksames rechtliches Fun- ament setzen, auf dem wir einen umfassenden Ansatz erfolgen wollen: Ein Vorgehen gegen Spams kann nur ann erfolgreich sein, wenn rechtliche, wirtschaftliche nd technische Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit opti- iert und miteinander verzahnt werden. Erforderlich ist in abgestimmtes Vorgehen, das Serviceprovider, Ver- raucher und den Staat als Akteure auf nationaler, euro- äischer und internationaler Ebene einschließt. Als Ge- etzgeber wollen und dürfen wir private Freiheiten aber ur soweit einschränken, wie autonome gesellschaftliche egelungen und technische Möglichkeiten nicht ausrei- hen. Mit unserem Anti-Spam-Gesetz tun wir das Notwen- ige und Machbare: Erstens wird das Verschleiern des Absenders oder des ommerziellen Charakters einer ohne Einverständnis zu- esandten E-Mail in Zukunft in jedem Einzelfall mit ei- em Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belegt werden. Da- it setzen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen afür, dass technische Filterprogramme wirksam arbei- en können. Gerade in den letzten Jahren hat sich näm- ich gezeigt, dass es diese Verschleierungen waren, die s unmöglich machten, Spams nach dem Wunsch des enutzers schon im Vorhinein automatisch auszusortie- en. Zweitens legen wir durch das Gesetz einen weiteren ichtigen Grundstein für eine wirksame europäische nd internationale Zusammenarbeit. Wir setzen – bis die rforderlichen abgestimmten internationalen Maßnah- en erfolgen – ein Signal für andere Staaten, rechtliche ücken zu schließen und für eine wirksame Durchset- ung zu sorgen. Dafür braucht es auch dringend eine Be- örde, die die Zuständigkeit in Deutschland bündelt. ier stehen mehrere Vorschläge im Raum, die wir einge- end mit den Ländern und Betroffenen diskutieren wer- en. Schließlich geben wir durch die ausführliche Begrün- ung den Rechtsanwendern, der Wirtschaft und den Ver- rauchern Rechtsklarheit darüber, was bereits heute ver- oten oder sogar strafbar ist. Das von uns 2004 geänderte Gesetz gegen den unlau- eren Wettbewerb stellt es bereits heute klar: Jede ohne inwilligung des Adressaten versandte elektronische erbe-E-Mail ist rechtswidrig. Schon heute verbietet as Gesetz ebenfalls, die Identität des Absenders zu ver- chleiern oder zu verheimlichen. Wettbewerber und an- rkannte Klageverbände, etwa Verbraucherverbände, önnen vom Versender Unterlassung und Schadenersatz erlangen. Andere Empfänger von Spam-Mails können benfalls auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Andererseits werden besonders schwerwiegende echtsschutzverletzungen beim Spamming bereits heute estraft, etwa Mails, die Kinderpornographie, Viren oder Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14791 (A) ) (B) ) Würmer transportieren. Gleiches gilt für Nachrichten, die den ersten Schritt bei einem Betrug darstellen, indem sie den Empfänger zur Angabe von Bankzugangsdaten wie PIN oder TAN auffordern. Strafbar sind schließlich auch Massenversendungen, die zum Zusammenbruch von Vermittlungsrechnern oder Empfängerpostfächern führen. Die Verschleierung des Absenders und des Cha- rakters für sich genommen hat keinen Unwertgehalt, der dem gleichkommt, sodass ein empfindliches Bußgeld, wie jetzt von uns vorgeschlagen, die richtige Sanktion ist. Wir sind offen für alle Verbesserungsvorschläge. Nur, wer strengere oder weitergehende nationale Regelungen möchte, muss diese immer am Verhältnismäßigkeits- grundsatz messen. Die ersten Stellungnahmen der Betroffenen geben uns Recht: Wir wollen keine bevor- mundeten und überwachten, sondern verantwortungsbe- wusste Unternehmen und Verbraucher. Sie wollen wir aufklären und für sie wollen wir die notwendigen, ver- nünftigen Rahmenbedingungen schaffen. Dafür steht un- ser Gesetz. Ulrich Kelber (SPD): Spamming ist ein internationa- les Problem. Kein Land dieser Welt allein kann mit Ge- setzen und Strafen diese Seuche stoppen, es sei denn, es verbietet die Nutzung des Internets für alle. Spamming kann auch nicht allein durch technische Maßnahmen ge- stoppt werden, das haben die letzten Jahre gezeigt. Für jede technische Anti-Spam-Lösung gab es binnen Tagen eine Umgehung. Spamming kann meiner Meinung nach nur durch eine gute Mischung aus Abschreckung, tech- nischen Lösungen und verantwortlichen Verbrauchern begrenzt werden. Die Internetwirtschaft und die Provi- der haben in den letzten Jahren viele Probleme auf der technischen Seite angepackt. Die E-Mail-Empfänger, In- ternetnutzer und zunehmend auch die Handykunden müssen noch verantwortungsvoller und informierter mit diesen Medien umgehen. Wer zum Beispiel für jedes kleine Gewinnspiel seine Daten hinterlässt, muss sich nachher nicht über die Spams wundern. Die EU-Kommission hat im Januar 2004 alle Mit- gliedstaaten aufgefordert, zusätzliche Schritte gegen Spam zu unternehmen. Dabei ist insbesondere auch die Möglichkeit benannt worden, Spammer mit Bußgeldern zu belegen oder sogar strafrechtlich zu verfolgen. Die Einschätzung, ob weitere gesetzliche Maßnahmen not- wendig sind, waren in der deutschen Fachwelt lange ge- teilt. Selbst die großen Internetprovider stritten sich lange in dieser Frage. Inzwischen aber sind sich fast alle einig: Neben den umfangreichen Initiativen von der Wirtschaft und den Informationen von Behörden und Verbänden braucht es auch eine Verschärfung der Ge- setze. Die nationalen Maßnahmen müssen dabei interna- tional besser abgestimmt werden. Für Spams gibt es keine Grenzen. Die Verfolgung der Spammer darf also auch nicht an den Grenzen eines Staates enden. Es gilt aber auch: Nur wer national handelt, kann in- ternationale Kooperationen einfordern. Die zahlreichen deutschen Behörden, die sich mit der Spam-Problematik befassen, arbeiten dabei eng mit den internationalen Or- g d v f l S S w W t v z e s d S n w B o s u d d k w f b k s w S W s f S m t s E f W s b a g v f z s w t t (C (D anisationen zusammen. Ich bin fest davon überzeugt, ass wir vor allem die Massen-Spammer strafrechtlich erfolgen oder zumindest mit hohen Bußgeldern kon- rontieren müssen. Das Risiko für Spammer muss merk- ich steigen. Das habe ich hier letztes Jahr schon betont. ie haben in den Medien verfolgen können, dass einige PD-Abgeordnete dazu einen konkreten Gesetzesent- urf in die fraktionsinterne Beratung eingebracht haben. ir haben lange diskutiert, wo ein neues Gesetz rechts- echnisch am besten implementiert werden könnte, weil iele Straftatbestände bereits in anderen Gesetzen wie um Beispiel dem UWG gelöst sind. Zu Recht wollten inige klären, ob die vorgesehen Strafen verhältnismäßig ind. Auch muss man sich fragen, welche Behörden haben enn das richtige Know-how für die Verfolgung der pammer? Sieht man sich die aktuelle Gesetzeslage an, ach der in jedem Bundesland eine andere Behörde, teil- eise sogar die Landratsämter für die Vollstreckung der ußgelder zuständig sind, so ist doch wirklich zu fragen, b eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft hier nicht der innvollere Weg wäre. Ich kann die lieben Kolleginnen nd Kollegen in der Union nur nachdrücklich auffor- ern, hier einmal das Gespräch mit ihren Ministerpräsi- enten zu suchen, damit wir diesen Vorschlag umsetzen önnen. Dies und vieles andere mehr ist zu bedenken, enn es zu einem effektiven Gesetz kommen soll. Sie sehen, dass war ein bisschen mehr Arbeit, als ein- ach nur einen Forderungskatalog in die Debatte einzu- ringen, wie die Union dies letztes Jahr getan hat. Nur onkrete Beratungen, nur entsprechend konkrete Be- chlüsse helfen den Menschen wirklich. Alles andere äre weiße Salbe gegen eine akute Bedrohung wie die pam-E-Mails und zunehmend auch SMS und MMS. er sich durch falsche IP-Adressen und Header ver- teckt, mit irreführenden Betreffzeilen trickst oder remde Rechner für Spam nutzt, muss bestraft werden. pam ist für die Wissensgesellschaft wie eine Pestepede- ie. Wir brauchen das Zusammenspiel von verantwor- ungsbewussten Nutzern, aktiver IT-Wirtschaft und kon- equenter Gesetzgebung, um diese Pest einzudämmen. rste gesetzliche und technische Maßnahmen sind er- olgt. Mit diesem Gesetz soll ein weiterer Schritt folgen. ir laden die Kolleginnen und Kollegen von der Oppo- ition ein, diesen Gesetzentwurf mit uns konstruktiv zu eraten. Wir haben inzwischen bereits erste Reaktionen us der IT-Wirtschaft, die das Gesetz nachdrücklich be- rüßen und an ein, zwei Stellen konkrete Verbesserungs- orschläge machen. Auch diese wollen wir positiv prü- en und einbauen, wo es sinnvoll ist. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Ich möchte wei Vorbemerkungen machen: Uns ist völlig klar, dass ein Anti-Spam-Gesetz, das ich allein auf die Bundesrepublik beschränkt, der welt- eiten Spam-Flut wenig entgegensetzen kann. Das In- ernet ist global und kennt keine Grenzen. Somit ist na- ürlich auch Spam ein globales Phänomen. Deshalb geht 14792 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) ) (B) ) es vor allem darum, durch internationale Kooperation die Spam-Flut wirksam zu bekämpfen. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass wir – wie in anderen Staaten längst umgesetzt – nationale gesetzliche Schritte gegen Spam benötigen. Denn niemand kann auf internationaler Ebene glaubwürdig gegen Spam vorge- hen, wenn er auch auf nationaler Ebene in Tatenlosigkeit verharrt. Nur wer national handelt, kann auch internatio- nal kämpfen! Genauso klar ist auch – und das ist meine zweite Vor- bemerkung –, dass Gesetze und Verordnungen allein ge- gen die Spam-Flut nichts ausrichten können. Spam wird nur durch eine enge Kooperation von Wirtschaft, Politik und Verbrauchern, das heißt durch ein Zusammenwirken von technischen Maßnahmen, rechtlichen Rahmenbe- dingungen und informierten Verbrauchern erreicht wer- den können. Worum geht es eigentlich? Spam ist mehr als un- erwünschte Werbe-E-Mails. Gut 20 Prozent aller Spam- E-Mails enthalten bereits Viren, Würmer, Trojaner und Dialer. Damit werden Millionen PCs und die Dateien darauf gefährdet. Die Zahl der unverlangt zugesandten Werbe-E-Mails wächst exponentiell. Im Jahr 2001 waren weltweit nur 7 Prozent der E-Mails Spam. Im ver- gangenen Jahr waren es schon gut 50 Prozent. Und für 2006 rechnen Experten damit, dass fast 90 Prozent aller E-Mails weltweit Spam sind. Mit der Zahl der verschickten Spam-Mails steigen auch die Schäden bei Privatleuten, Unternehmen, Bil- dungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und Behörden. Denn Spam-Mails erfordern entweder kosten- trächtige Abwehrmaßnahmen oder absorbieren die eben- falls teure Arbeitszeit der Mitarbeiter. Die Zahlen sind erschreckend: Die EU-Kommission nimmt für 2002 ei- nen Produktivitätsverlust von 2,5 Milliarden Euro an. Das sind 2,5 Milliarden Euro, die für Innovation und Fortschritt fehlen. Darüber hinaus schädigen Spammer insbesondere die Internetserviceprovider, die ihren Kunden jederzeit den Versand oder Empfang von E-Mails ermöglichen müs- sen. Diese Unternehmen werden durch die Spammer dazu gezwungen, eine Infrastruktur vorzuhalten, die der Welle des elektronischen Mülls gewachsen ist. Sie wer- den also gezwungen, teure Investitionen vorzunehmen, um ihren Kunden Botschaften zu übermitteln, die diese gar nicht haben wollen. Investieren sie aber nicht, ver- stopft Spam ihre Infrastruktur und sie können die Leis- tungen für ihre Kunden nicht erbringen – und dies nur wegen der Aktivitäten einiger krimineller Spammer. Die wahrscheinlich gefährlichste Folge aber ist der Verlust des Vertrauens der Nutzer in das Medium. Es besteht die Gefahr, dass E-Mails nur noch als Verbrei- ter obskurer Angebote, als Werbung für angeblich ero- tische Produkte und Dienstleistungen oder als Platt- form für die Anbahnung betrügerischer Geschäfte wahrgenommen werden. Die Folge ist, dass private oder dienstliche E-Mails in der Masse der Spam-Mails gar nicht mehr wahrgenommen werden. Am Ende dieser Entwicklung werden wichtige Nachrichten auf anderen W v w b a t u l v C r ä b d A w h K l g a n A s p P i e z d b T b z d e t f S t S w v r s F m r P u z (C (D egen als der elektronischen Post verschickt. Dadurch erlöre die E-Mail als schnelles und preiswertes welt- eites Kommunikationsmittel – und damit auch als Trei- er für die Wirtschaft – an Bedeutung. Spam erweist sich uch unter diesem Aspekt als Hemmschuh der Innova- ion und der Informationsgesellschaft. Jetzt komme ich zum Anti-Spam-Gesetz von SPD nd Grünen. Es ist richtig, dass SPD und Grüne nun end- ich einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Spam orgelegt haben. Das wurde allerdings auch Zeit! Die DU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag be- eits im März 2004 Maßnahmen gefordert, die jetzt in hnlicher Weise im Gesetzentwurf enthalten sind. Das etrifft vor allem eine Bußgeldbewehrung bei Verwen- ung manipulierter Header. Hätten Sie damals unserem ntrag zugestimmt, hätten wir schon vor einem Jahr irksamere Maßnahmen gegen Spam in Deutschland aben können. Das Internet entwickelt sich aber schneller, als die oalition handelt. Rot und Grün hecheln den Entwick- ungen im Internet hinterher, anstatt Internetpolitik zu estalten. Das Problem ist nicht einfach zu lösen. Wir dürfen uch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, denn icht jede E-Mail mit Werbeinhalten ist auch Spam. uch ergeben sich viele Fragen hinsichtlich der Durch- etzbarkeit staatlicher Maßnahmen. Im Gesetzgebungs- rozess müssen aus unserer Sicht insbesondere folgende unkte diskutiert werden: Wir müssen klären, inwieweit es wirklich erforderlich st, Betreff-Zeilen, aus denen nicht klar hervorgeht, dass s sich um eine Werbe-Mail handelt, mit einem Bußgeld u belegen. Wir sollten bei dieser Gelegenheit auch darüber nach- enken, ob wir nicht gegen Werbebotschaften in Gäste- üchern, Foren etc. vorgehen sollten. Diesem neuen rend sollten wir nicht wieder ein Jahr zuschauen. Zahlreiche andere Punkte, wie unter anderem das Pro- lem der Durchsetzbarkeit werden wir im weiteren Pro- ess miteinander zu klären haben. Ich freue mich sehr, ass die Fraktionen von SPD und Grünen – wenn auch rst nach einem Jahr – die Impulse aus der Unions-Frak- ion aufgenommen haben. Die CDU/CSU-Bundestags- raktion wird weiterhin konstruktiv die Bekämpfung von pam voranbringen – für eine zukunftsfähige Informa- ionsgesellschaft! Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): pam-Mails sind nicht nur lästig, sie schädigen auch irtschaftlich in vielfacher Weise, bedrohen unsere Pri- atsphäre, gefährden Jugendliche und sogar Menschen- echte. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Vor- chlag für ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur örderung der sicheren Nutzung des Internet fest, dass ehr als die Hälfte des weltweiten elektronischen Nach- ichtenverkehrs aus Spam besteht. Spam wird zu einem roblem für die weitere Entwicklung des Onlinehandels nd der Informationsgesellschaft. Spam führt zu finan- iellen Schäden bei Verbrauchern und Unternehmen. Al- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 14793 (A) ) (B) ) lein die Unternehmen müssen für den Schutz und die Be- arbeitung von Spam-Mails Produktivitätsverluste in zweistelliger Milliardenhöhe hinnehmen. Wir wollen, dass der Schutz vor Spam noch effektiver und wirksamer wird. Deshalb werden wir die bisher schon im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gelten- den Regelungen gegen Spam-Mails verschärfen. In An- knüpfung an die bestehenden Sanktionen beim Spam- Verbot wollen wir im Teledienstegesetz zusätzlich einen Bußgeldtatbestand gegen kommerzielle Spam-Mails ein- führen. Wer falsch parkt oder bei Rot über die Ampel fährt, muss schließlich auch zahlen. Da sind wir mit der Union nicht so weit auseinander. Wir würden es hierbei im Sinne der Effektivität klar begrüßen, wenn die in In- ternetangelegenheiten erfahrene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hier die Zuständigkeit als zentrale Verfolgungsbehörde erhielte. Wir wollen, dass Spamming sich in Deutschland nicht lohnt. Aber heute sind die Kosten für das Versenden so minimal, dass auch für die circa 5 Prozent deutschen Verursacher die Spam-Mails dennoch ein Riesengeschäft sind. Deswegen beschließen wir ein Bußgeld für Spam- Verschicker, die ihre Absicht verschleiern. Dreh- und Angelpunkt des Spam-Geschäftes sind Adressen. Auch in anderen Geschäftsbereichen sind Kundendaten zu einer Basis für unternehmerisches Han- deln geworden. Selbst für den Erwerb eines Fußballti- ckets zur Fußballweltmeisterschaft werden umfangrei- che Daten abgefragt und es besteht der Verdacht, dass die Daten geschäftlich genutzt werden. Dies soll – so finden wir – nur mit Wissen und Einwilligung der be- troffenen Kunden erfolgen können, Deswegen unterstüt- zen wir das Verbraucherministerium in seinen Bemühun- gen um bessere Beachtung eines sorgsamen Umgangs mit Kundendaten und die Einführung eines einheitlichen Datenschutzgütesiegels. Die rot-grüne Koalition nimmt das Spam-Problem sehr ernst. Deswegen ist ja mit der Novelle des UWG klargestellt worden, dass das Versenden von unverlang- ten elektronischen Werbebotschaften verboten ist. Im Falle einer Zuwiderhandlung können Wettbewerber und anerkannte Klageverbände vom Versender gerichtlich Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können gegen Spammer zivil- rechtlich vorgehen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Damit wird dem Versender der wirtschaftliche Anreiz für seine Tätigkeit genommen. Spam-Mails, die besonders sanktionswürdige Inhalte wie zum Beispiel Kinderpornographie, Viren oder Dialer transportieren, sind im Übrigen bereits heute schon straf- rechtlich erfasst. Hier müssen die Staatsanwaltschaften einen stärkeren Schwerpunkt setzen. Wir brauchen bun- desweit eine bessere Kontrolle und Verfolgung von Spam-Mails. In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine erschreckende Erkenntnis der Europäischen Union bei der Internetnutzung hinweisen, auch wenn hier nur ein mittelbarer Zusammenhang zu Spam besteht. Vier von zehn Kindern erklären, dass sie von Perso- nen, die sie nur über das Netz kannten, um eine persönli- c h 4 4 z s M t 1 H S ß k v b S w D d n g g C r b o g u g t P s n u s W n d l T d d M v r l t n b z w d t (C (D he Begegnung gebeten wurden. 14 Prozent der Kinder aben sich mit jemandem getroffen, während nur Prozent der Eltern dies von ihren Kindern glauben. 4 Prozent aller Kinder, die das Internet nutzen, haben ufällig oder gezielt pornographische Webseiten be- ucht. Ein Viertel hat über das Netz pornographisches aterial erhalten, 30 Prozent der Kinder haben Websei- en mit Gewaltdarstellungen gesehen, während nur 5 Prozent der Eltern dies von ihren Kindern glauben. ier besteht also ebenfalls dringend Handlungsbedarf. Was die einzelnen Unionsforderungen angeht: Unser pam-Paragraph ist da viel effektiver. Wir müssen au- erdem mit den Unternehmen die technischen Möglich- eiten besser ausschöpfen und weiterentwickeln. Die on der Union geforderte internationale Zusammenar- eit findet doch schon längst statt. Auch beim Thema pam zeigt sich wieder einmal: Mit der CDU/CSU ürde es nur einen Pseudo-Verbraucherschutz geben. as wird besonders deutlich an ihrem Widerstand gegen as Opt-in-Prinzip, also der Grundregel, dass Werbung ur erfolgen darf, wenn der Verbraucher seine Einwilli- ung dazu gegeben hat. Wenn sich der Verbraucher ge- en jede einzelne Spam-Mail selbst – wie das die CDU/ SU will – in aufwendigen Schriftverkehren und Ge- ichtsverfahren wehren soll, opt-out, steht er diesem Pro- lem der technisch weit entwickelten Massenzusendung hnmächtig gegenüber, muss Zeit und Geld überflüssi- erweise ausgeben. Das Opt-in-Prinzip muss als erster nd wichtigster Schritt für europa- und weltweite Lösun- en vorangebracht werden. Länderübergreifende Sank- ionen und die weitere Regelung dieses internationalen roblems können erst danach erfolgen. Rainer Funke (FDP): Die im Gesetzentwurf be- chriebene und allseits bekannte Problematik der zu- ehmenden Belästigung durch Spam-Mails teilt die FDP neingeschränkt. Über die Existenz des Problems müs- en wir folglich nicht streiten und auch keine unnötigen orte verlieren. Seitens der FDP besteht mit den Verfassern auch Ei- igkeit darüber, dass es Handlungsbedarf gibt, nicht aber arüber, dass der Gesetzgeber gefordert ist. Einer der Gründe, aufgrund derer die FDP dem vor- iegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen kann, ist im ext des Entwurfes selbst nachzulesen. Auf Seite 6, in er Allgemeinen Begründung, heißt es: „Bereits nach erzeitiger Rechtslage ist die Versendung von Spam- ails unzulässig. Es folgen Ausführungen darüber, dass or allem das UWG, aber auch das Zivil- und das Straf- echt, bereits heute eine Vielzahl von Anspruchsgrund- agen bieten, um gegen Spams vorzugehen. Aber selbst die bestehenden rechtlichen Möglichkei- en, gegen Spam-Mails vorzugehen, werden bei weitem icht ausgeschöpft. Wenn die Betroffenen bereits ihre estehenden Rechte nicht geltend machen und durchset- en, werden sie dies mit neuen Regelungen ebenso enig tun. Allenfalls besteht also Aufklärungsbedarf arüber, dass und wie sich die Betroffenen aufgrund gel- enden Rechts gegen Spam-Mails wehren können. 14794 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 (A) (C) (B) ) Die FDP ist der Auffassung, dass der vorliegende Ge- setzentwurf nicht nur unnötig ist. Er ist darüber hinaus auch nicht geeignet, das beschriebene Problem zu lösen und birgt bereits im Ansatz eine Vielzahl von Schwä- chen. Der vorliegende Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes ist ein weiteres Beispiel rot-grüner Überregulierung, die gut gemeint ist, das angepeilte und durchaus unterstüt- zenswerte Ziel aber dennoch verfehlt. „Klare Vorgaben an die Gestaltung der Kopf- und Betreffzeilen kommer- zieller E-Mails“ fordert die Koalition in ihrem Gesetz- entwurf. Diese Vorgaben eines ergänzten § 7 TDG sind nicht nur schwerlich zu erfüllen und ungeeignet, das Problem zu lösen, sondern stellen vor allem einen unzu- lässigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Werbe- treibenden dar. Man stelle sich einmal vor, die aufge- stellten Regeln würden auch für die materielle Post gelten, für die Briefe, die der Postbote in den Briefkasten wirft. Zudem führt die Bußgeldbewehrung der Verschleie- rung und Verheimlichung von Absender und Adresszeile zu Rechtsunsicherheit bei den rechtschaffenden Werbe- treibenden, für die die elektronische Kommunikation un- erlässlich ist. Für diese ist es kaum zu bewerkstelligen und ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Ge- setzung der neuen Regelungen bei Versendern, die im außereuropäischen Ausland ansässig sind – und dies sind über 90 Prozent – äußerst schwierig ist. Eine gesetzliche Regelung, bei der von vornherein klar ist, dass sie nicht einmal bei 10 Prozent der Fälle theoretisch durchsetzbar ist, kann nicht die richtige Lösung sein. Der nationale Arm greift bei dem weltweiten Problem Spam nicht weit genug. Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Spam-Mails von einem nicht oder nur mit erheblichem Aufwand identifizierbaren Absender stammen, weiß man nicht einmal, ob der Störer auf der anderen Seite der Erdkugel oder in der Nachbarwohnung sitzt. Hier müssen wir verstärkte Anstrengungen unter- nehmen, dem weltweiten Phänomen durch internationale Zusammenarbeit und Abkommen wirksam zu begeg- nen – eine Bußgeldbewehrung eher vage bezeichneter Gestaltungsvorgaben von E-Mails ist hier unwirksam. Was schlägt die FDP stattdessen als Lösung vor? – Zum einen gibt es wirkungsvolle technische Schutzvo- raussetzungen, mit denen es durchaus möglich ist, einen Großteil der Spam-Mails herauszufiltern und so die Be- lästigung auf ein Minimum zu reduzieren. Hier kann man getrost auf die Innovationskraft der Unternehmen vertrauen, den technischen Schutz weiter zu verbessern und neuen Anforderungen anzupassen. Zum anderen staltungsfreiheit ihrer Kommunikationsmittel, in jeder E-Mail, die werbende Inhalte hat, auf den kommerziel- len Charakter bereits in der Betreffzeile hinzuweisen. Die unbestimmten Rechtsbegriffe des „Verschleierns“ und „Verheimlichens“ schaffen zudem eine Grauzone, die die Kommunikation seriöser Werbetreibender beein- trächtigt, ohne einen klaren Nutzen dagegenzusetzen. Darüber hinaus läuft die vorgeschlagene Neuregelung in einem Großteil der Fälle ins Leere. Mit großer Klar- heit wird in der Begründung festgestellt, dass die Durch- v k w h B d w d s (D ertrauen wir auf den verantwortungsbewussten und undigen Verbraucher, der sich von einer E-Mail, deren ahrer Absender oder Inhalt „verschleiert“ oder „ver- eimlicht“ ist und bei dem unrechtmäßigerweise zum eispiel „Staatsanwaltschaft Hamburg“ in der Absen- erzeile steht, eben nicht veranlasst fühlt, Geld zu über- eisen, Passwörter zu verraten oder seine Kreditkarten- aten mitzuteilen. Davor, dieses nicht zu tun, kann uns auch eine noch o detaillierte gesetzliche Regelung nicht schützen. 157. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17. Februar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9

Rede von Ulrich Kelber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




(A) )


(B) )


Es gibt nur einen Verursacher, nämlich den Menschen,
der den massenhaften Ausstoß von Treibhausgasen zu
verantworten hat. Das ist glasklar erwiesen. Darüber gibt
es auch keinen wissenschaftlichen Streit; er wird nur in
manchen Medien inszeniert.

Wir haben, gerade in letzter Zeit, lernen müssen, dass
die Gefahr schneller Veränderungen mit dramatischen
Auswirkungen eher gestiegen ist. Ich nenne als ein Bei-
spiel die Gefahr eines raschen und deutlichen Meeres-
spiegelanstiegs durch den Kollaps großer Eismassen in
der Westantarktis. Solche drastischen Auswirkungen des
Klimawandels lassen sich natürlich allein durch die An-
wendung des Kioto-Protokolls nicht vermeiden; da ha-
ben die Kritiker sicher Recht. Das Kioto-Protokoll kann
nur ein Anfang sein; aber es ist ein gelungener Anfang.
Das darf man einen Tag nach dem In-Kraft-Treten
durchaus sagen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ein Großteil der Weltgemeinschaft hat sich darauf
verständigt, die individuelle Verantwortung für ein welt-
weites Problem ernst zu nehmen, sie nicht zu leugnen,
sondern zu handeln. Noch jede große Reise hat mit ei-
nem Schritt in die richtige Richtung begonnen. Warum
sollte das im Klimaschutz anders sein?

Es ist gut, dass wir seit einiger Zeit über das sprechen,
was nach dem Kioto-Protokoll kommen muss. Die ein-
geführten Mechanismen lassen sich weiterentwickeln.
Es muss national, supranational und international neue,
ambitionierte Minderungsziele für die Emission von
Treibhausgasen für die Jahre bis 2050 geben. Auf Dauer
führt dabei übrigens kein Weg an der gleichen Ober-
grenze der Emission von Treibhausgasen pro Kopf in In-
dustrie- und Entwicklungsländern vorbei. Wer das und
die von Experten errechneten Größenordnungen berück-
sichtigt, der weiß, dass die Industriestaaten die Emission

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(C (D on Treibhausgasen bis 2050 um etwa 80 Prozent reduieren müssen, um den Klimawandel halbwegs beerrschbar zu halten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dazu müssen wir die USA und die Entwicklungs- und
chwellenländer mit ins Boot holen, die bisher jeweils
amit argumentieren, dass die andere Seite nicht dabei
ei. Beiden Seiten muss klar gemacht werden, dass Kli-
aschutz keinen Angriff auf Entwicklung bedeutet, son-
ern im Gegenteil die einzige Chance auf nachhaltigen
ohlstand für alle.
Ich glaube, die Chancen für diese Argumentation sind

m Augenblick besser als zuvor, weil Länder wie China
ie zunehmenden ökologischen Grenzen ihrer bisherigen
orm der Entwicklung erkennen und die USA, selbst
enn sie die ökologischen Grenzen nicht erkennen, se-
en, welche Herausforderung allein die steigenden Roh-
toffpreise in einer Welt anhaltender Verschwendung
arstellen. Wenn außerdem erkannt wird, dass die Folge-
osten eines ungebremsten Klimawandels völlig unbe-
ahlbar wären, wird es möglich sein, weitere internatio-
ale Vereinbarungen zu treffen.
Aber das ist immer nur eine Einigung auf den kleins-

en gemeinsamen Nenner. Deswegen brauchen wir zu-
ätzlich Schrittmacher, das heißt, Nationen, Unterneh-
en oder Zusammenschlüsse wie die Europäische Union
üssen vorangehen. Diese Schrittmacherfunktion ist üb-
igens alles andere als selbstlos. Sie ist von einem ganz
goistischen ökonomischen Interesse geleitet. Es entsteht
unehmend ein Weltmarkt für energieeffiziente Produkte
in China, Japan und der Europäischen Union – und für
rneuerbare Energien. Wer hier zuerst anbieten kann,
eil er früh die Schrittmacherfunktion übernommen hat,
st ökonomisch klar im Vorteil. Bei den erneuerbaren
nergien ist uns das in Deutschland schon eindrucksvoll
elungen. Wir sind Weltmarktführer und unsere Export-
uoten steigen. Diese Erfolgsstory sollten wir im Bereich
er Energieeffizienz wiederholen. Zielsetzung muss zu-
indest eine Verdoppelung des jährlichen Zuwachses an
nergieeffizienz sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


enn wir das nicht tun, könnten erste Warnschüsse wie
um Beispiel die strenge Verbrauchsvorgabe für Auto-
obile in China, mit der die deutschen Hersteller im Ge-
ensatz zu ihren japanischen und französischen Konkur-
enten Probleme haben, bald zum traurigen Alltag für
eutsche Industrieprodukte werden.
Wir sollten uns deswegen in Deutschland vornehmen,

ie Nummer eins in Sachen Energieeffizienz zu werden.
ann klappt das auch mit dem Klimaschutz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat jetzt die Kollegin Birgit Homburger von

    der FDP-Fraktion.

    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)