Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14593
(A) )
(B) )
ergreifen? Genehmigungen vorliegen.
henden Landtagswahl in Schleswig-Holstein in vergleichbarer
Weise auf bundespolitischer Bühne presseöffentlich das Wort d
es § 327 StGB gegeben ist und dass die erforderlichen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs und Chefs des Presse- und In-
formationsamtes der Bundesregierung auf die Frage des
Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/4816, Frage 1):
Wird Bundeskanzler Gerhard Schröder nach dem Vorbild
seiner bundespolitischen Intervention sechs Tage vor den
sächsischen Landtagswahlen am 19. September 2004
(„Schröder warnt vor ,braunem Sumpf’“ – Handelsblatt vom
13. September 2004), wiederum wenige Tage vor der anste-
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 16.02.2005
Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 16.02.2005
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 16.02.2005
Daub, Helga FDP 16.02.2005
Göppel, Josef CDU/CSU 16.02.2005
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 16.02.2005
Kauch, Michael FDP 16.02.2005
Koppelin, Jürgen FDP 16.02.2005
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 16.02.2005
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 16.02.2005
Lietz, Ursula CDU/CSU 16.02.2005
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 16.02.2005
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.02.2005
Ronsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 16.02.2005
Dr. Thomae, Dieter FDP 16.02.2005
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.02.2005
Türk, Jürgen FDP 16.02.2005
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Bezüglich Ihrer Frage verweise ich auf das Interview
n der Welt am Sonntag vom 13. Februar 2005, in dem
er Bundeskanzler zum Umgang mit der NPD Stellung
enommen hat.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
es Abgeordneten Jochen Konrad Fromme (CDU/
SU) (Drucksache 15/4816, Fragen 4 und 5):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass im Zu-
sammenhang mit dem Betrieb des Endlagers für Radioaktive
Abfälle Morsleben (ERAM) eine Strafanzeige gegen das Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (BMU), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und des-
sen Präsidenten erstattet wurde?
Wenn ja, welche Vorwürfe werden dort erhoben, und wie
positioniert sich die Bundesregierung dazu?
u Frage 4:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei der Staats-
nwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin am 4. Dezem-
er 1995 eine Strafanzeige gegen „Verantwortliche des
taatl. Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz
SAAS ) der ehem. DDR und Verantwortliche Behör-
enleiter im BMU, BfS, ERAM-Morsleben“ und bei der
taatsanwaltschaft Braunschweig am 15. September
004 eine anonyme Anzeige gegen das BfS eingegangen
st.
u Frage 5:
Der Vorwurf aus 1995 bestand darin, dass das SAAS
986 bei der erteilten Dauerbetriebsgenehmigung es un-
erlassen habe, sie mit Einschränkungen oder Änderun-
en zu versehen und die Verantwortlichen im BMU und
fS es unterlassen hätten, ab 3. September 1990 entspre-
hend zu handeln. Das Verfahren wurde seinerzeit einge-
tellt. Die Bundesregierung hatte sich seinerzeit dahin
ehend positioniert, dass „keine Gefährdungslage bzw.
efahrenverdacht beim Betreiben des ERAM besteht,
och begründet vermutet werden kann.“
Der Vorwurf aus dem Jahr 2004 rügt einen Verstoß
egen § 327 StGB (unerlaubtes Betreiben von Anlagen)
nd behauptet, dass bergrechtliche Gefahrenabwehrmaß-
ahmen ohne eine für erforderlich gehaltene atomrecht-
iche Genehmigung durchgeführt werden.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Verfah-
en am 13. Januar 2005 eingestellt. Sie hat die Einstel-
ung – in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung
er Bundesregierung – damit begründet, dass kein Fall
14594 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
(A) )
(B) )
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Fragen 6 und 7):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die im
Anhang der EG-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und
Verpackungsabfälle vom 11. Februar 2004 aufgeführten Bei-
spiele für Kriterien, nach denen eine Einstufung als Verpa-
ckung erfolgt, einen nicht bindenden Charakter haben, sodass
die Aufnahme von Blumentöpfen als Verpackungsmaterial in
die Verordnung nicht zwingend erforderlich wäre, und wie be-
gründet sie ihre Haltung?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
dass andere Mitgliedstaaten der EU im Gegensatz zu Deutsch-
land aufgrund dieses nicht bindenden Charakters der Bei-
spiele die Verpackungsrichtlinie unterschiedlich, also ohne
Aufnahme von Blumentöpfen als Verpackungsmaterial, um-
setzen werden, und wie bewertet sie die daraus entstehende
Wettbewerbssituation für den deutschen Gartenbau?
Zu Frage 6:
Die im Anhang der Richtlinie 2004/12/EG vom
11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG
über Verpackungen und Verpackungsabfälle aufgeführ-
ten Beispiele für Kriterien, nach denen eine Einstufung
als Verpackung erfolgt, sind rechtlich bindend. Dies gilt
auch für die Beispiele zu Artikel l Nr. li in Anhang I, zu
denen auch Blumentöpfe gehören. Demnach sind Blu-
mentöpfe, die dafür bestimmt sind, dauerhaft mit einer
Pflanze benutzt zu werden, keine Verpackung. Hingegen
sind Blumentöpfe, die nur dafür bestimmt sind, eine
Pflanze zu transportieren, um sie dann in einen anderen
Blumentopf zu pflanzen, Verpackungen im Sinne der
Richtlinie.
Zu Frage 7:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da-
rüber vor, wie andere Mitgliedstaaten der EU gegenwär-
tig die Richtlinie 2004/12/EG vom 11. Februar 2004 zur
Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen
und Verpackungsabfälle umsetzen und ob sie Blumen-
töpfe als Verpackungsmaterial einstufen oder nicht. Es
hat hierzu auch innerhalb des hierfür zuständigen Aus-
schusses nach Artikel 21 der Richtlinie 94/62/EG bis-
lang keine Beratung stattgefunden. Die Bundesregierung
geht aber davon aus, dass alle Mitgliedstaaten die Richt-
linie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. Februar 2004 vollständig und korrekt um-
setzen werden. Deutschland wird diese Richtlinie durch
die 4. Novelle der VerpackV, die derzeit erarbeitet wird,
umsetzen.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Kerstin Müller auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Fragen 11 und 12):
Welche strategische Bedeutung hat aus Sicht der Bundes-
regierung Burundi für die Region der Großen Seen und für
Europa?
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Sind aus Sicht der Bundesregierung die politischen und
ethnischen Konflikte Burundis mit denen Ruandas und der
Demokratischen Republik Kongo verknüpft, und wenn ja,
welche Notwendigkeiten ergeben sich daraus für die Außen-
und Entwicklungspolitik der Bundesregierung?
u Frage 11:
Nach zehn Jahren Bürgerkrieg, geprägt vom Gegen-
atz zwischen (ursprünglich dominierender) Tutsi-Min-
erheit und benachteiligter Hutu-Mehrheit, mit mehr als
00 000 Opfern sind nach Abschluss umfangreicher
affenstillstands- und Machtbeteiligungsabkommen die
hancen für einen dauerhaften Frieden deutlich gestie-
en: Die ersten allgemeinen Wahlen seit 1993 sollen
itte 2005 stattfinden. Die erzielten Fortschritte
Machtteilung, Armeeumstrukturierung, Demobilisie-
ung im Dezember 2004 angelaufen, Verfassungsent-
urf) verdienen Unterstützung durch Deutschland und
ie EU. Burundi ist zwar nur ein kleines Land – wenn
uch mit einer Bevölkerung von 7,2 Millionen. Auch hat
s im Hinblick auf Lage, Größe, wirtschaftliches Poten-
ial und Ressourcen nicht die geopolitische Bedeutung
er Demokratischen Republik Kongo. Dennoch darf die
edeutung des Friedenswillens der burundischen Regie-
ung und das hiervon ausgehende Signal für die gesamte
egion der Großen Seen nicht unterschätzt werden. So
erfolgt die burundische Regierung bei dem Konflikt im
st-Kongo eine sehr zurückhaltende Linie.
u Frage 12:
Die Konflikte der Region der Großen Seen sind ange-
ichts der ethnischen Zusammensetzung der Bevölke-
ungen, Flüchtlingsströme und der Ressourcenausbeu-
ung durch Nachbarstaaten eng miteinander verknüpft.
as Massaker im burundischen Flüchtlingslager
atumba an ostkongolesischen Banyamulenge-Flücht-
ingen, nur einen Kilometer von der burundisch-kongo-
esischen Grenze entfernt, hat dies auf schreckliche
eise deutlich gemacht. Klar ist: Für diesen Regional-
onflikt kann es nur eine regionale Lösung geben. Wir
ind besorgt über die gegenwärtige Lage in der Demo-
ratischen Republik Kongo: Diese ist gekennzeichnet
on Labilität, Krisenanfälligkeit und Spannungen zwi-
chen Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo,
ie auch Burundi nicht unberührt lassen. Allerdings gibt
s in Burundi, an der südlichen Peripherie des Konflikt-
ebiets, Anlass zu einem gewissen Optimismus. Die Par-
eien dort sind kriegsmüde und kompromissbereit. Wir
ehen deshalb die Möglichkeit, durch eine Unterstützung
es Verfassungsprozesses und eine Intensivierung des
olitischen Dialogs zur Stabilisierung des Landes beitra-
en zu können. Wir hoffen – vorbehaltlich einer weite-
en positiven Entwicklung der politischen Lage –, im
ommer 2006 die deutsche Botschaft in Bujumbura wie-
er eröffnen zu können. In der bilateralen deutschen
ntwicklungszusammenarbeit mit Burundi wird der De-
okratisierungsprozess durch Programme zur Reinte-
ration von Flüchtlingen und zum Wiederaufbau des Jus-
zwesens, im multilateralen Bereich durch Maßnahmen
es Weltbank-Demobilisierungsprogramms (MDRP) un-
erstützt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14595
(A) )
(B) )
Ziel der deutschen Unterstützung ist es, den Friedens-
prozess auch durch basisorientierte Projekte zu stabili-
sieren, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitswe-
sen und Wasserversorgung, und damit einen Beitrag zu
Armutsbekämpfung und Krisenprävention zu leisten.
Ein auch aus entwicklungspolitischer Sicht bedeutender
– und von Deutschland unterstützter – Beitrag zur Stabi-
lisierung der Region ist die von AU und VN ausgerich-
tete „Internationale Konferenz für Frieden und Sicher-
heit in der Region der Großen Seen“ (Great Lakes
Conference), in der elf Länder der Region (so genannte
„Kerngruppe“ der am Kongokonflikt beteiligten Länder)
Kooperations- und Koordinierungsmaßnahmen identifi-
zieren.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Frage 13):
In welcher Höhe sind die laut Antwort des Staatssekretärs
im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, vom 3. Februar 2005,
auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 1/23C
bereitgestellten Mittel für das Deutsch-Polnische Jahr 2005/
2006 in Höhe von 450 000 Euro seitens des Auswärtigen
Amts und die 3 Millionen Euro von der Kulturstiftung des
Bundes bereits gebunden, und welche Einzelvorhaben sollen
unterstützt werden?
Die im Haushalt des Auswärtigen Amtes für das Jahr
2005 eingestellten Mittel des Deutsch-Polnischen Jahres
(150 000 Euro) sind bereits gebunden. Ein Großteil hier-
von wird für die Öffentlichkeitsarbeit (Logo, Internet-
seite) aufgewendet. Darüber hinaus werden einige he-
rausragende Projekte finanziert, die den Sinn des
Deutsch-Polnischen Jahres einer breiten Öffentlichkeit
darstellen. Die dem Auswärtigen Amt 2006 zur Verfü-
gung stehenden Mittel (nach heutigem Stand:
300 000 Euro) werden gesplittet: Ein Teil wird erneut
zur Finanzierung herausragender Projekte mit großer Öf-
fentlichkeitswirkung herangezogen. Der zweite Teil wird
der Unterstützung kleinerer und mittlerer Projekte die-
nen, die von Dritten dem Auswärtigen Amt oder der
Botschaft in Warschau vorgeschlagen werden. Hierfür
wird es auf der Internetseite des Deutsch-Polnischen
Jahres zu einer Ausschreibung kommen. Vom Auswärti-
gen Amt geförderte Einzelvorhaben 2005: polnische
Wochen an deutschen Schulen, deutsch-polnischer
Kunst-Nachwuchswettbewerb, Lesung von Günter
Grass in Danzig, Schulen ans Netz und Internetseite.
Die bei der Kulturstiftung des Bundes zur Verfügung
stehenden Fördermittel in Höhe von 3 Millionen Euro
sind vollständig belegt. Konkret werden daraus folgende
Einzelvorhaben unterstützt: Unwanted Heritage/Heimat-
Moderne, Ansichten der architektonischen Moderne in
Danzig, Sopot und Leipzig, Ausstellungsprojekt (Bil-
dende Kunst/Architektur); Wolfsburg/Nowa Huta, In-
dustriestadt-Futurismus, Ausstellungsprojekt (Bildende
Kunst); Elektro Pop Club, Elektronische Musik und
Kunst in Bytom und Wolfsburg (Bildende Kunst/Mu-
sik); „Institutionen im Wandel“/„Lokalität und Globali-
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ät – Kunstrezeption in Deutschland und Polen“, Zwei
onferenzen in Danzig und Leipzig (Bildende Kunst);
mbassadors – Rechercheprogramm, Arbeitsaufenthalte
ür Künstler und Kuratoren im jeweiligen Nachbarland
Bildende Kunst); Ewa Partum – Retrospektive 1965 bis
005, Ausstellung in Danzig (Bildende Kunst); Skarbek:
in Kunstmärchen von Antje Majewski und Ingo
iermann, Theaterstück mit Tänzern und Puppen (Thea-
er/Bildende Kunst); Deutsch-polnisches Künstlerradio,
adiostation mit mobiler Sendebasis (Neue Medien/
adio); Mobile Akademie in Warschau: „Von Geistern,
espenstern, Phantomen und den Orten, an denen sie le-
en“; Interdisziplinäre Sommerakademie in Warschau
Theater); Jagniątków Meeting, Laboratorium für
änzer und Choreografen im Riesengebirge (Tanz), Das
nsemble Modern beim Festival „Warschauer Herbst“,
astspiel (Musik/Theater); Borderlandhouse, Aufbau ei-
es Kulturzentrums an der deutsch-polnischen Grenze,
ntwicklung eines Theaterstückes über Umsiedler und
lüchtlinge, Stückentwicklung durch Jan Klata (Thea-
er); Theater-Sommerakademie; Theaterworkshop in
ießen, Warschau, Lodz und Abschlusspräsentationen
Theater); b@zart D/PL, Deutsche Regisseure auf dem
heaterfestival b@zart in Krakau/Theaterfestival mit
ungen polnischen Regisseuren in Frankfurt begleitet
on Workshops und Symposium (Theater) und Literatur-
rojekt auf der Warschauer Buchmesse 2006 im Rahmen
es Gastlandauftritts von Deutschland.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Drucksache 15/4816, Fragen 28 und 29):
Wird die Bundesregierung nach der Einigung der Tarifver-
tragsparteien, die Wochenarbeitszeit für die Arbeitnehmer des
Bundes auf 39 Stunden einheitlich in Ost und West festzule-
gen, auch die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten entspre-
chend gestalten, und wenn nein, welche Gründe sprechen da-
gegen?
Plant die Bundesregierung angesichts der Tarifeinigung
hinsichtlich der Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer
des Bundes eine entsprechende Veränderung des Bundesson-
derzahlungsgesetzes, und wird sie einen Gesetzentwurf zur
weiteren Anpassung der Besoldung in den neuen Ländern an
das Westniveau vorlegen?
u Frage 28:
Es ist nicht ersichtlich, warum die erst mit der Drei-
ehnten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitver-
rdnung vom 23. September 2004 erfolgte Verlängerung
er regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Bundes-
eamtinnen und Bundesbeamten zurückgenommen wer-
en sollte. Die Gründe, die eine Anhebung der Arbeits-
eit von 38,5 auf 40 Wochenstunden erforderlich
achten, gelten fort. Durch diese maßvolle Erhöhung
er wöchentlichen Arbeitszeit um weniger als 20 Minu-
en täglich wurde dem Gesichtspunkt Rechnung getra-
en, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Diens-
es ein wichtiger Faktor bei der Wettbewerbsfähigkeit
14596 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
(A) )
(B) )
des Standortes Deutschland im internationalen Vergleich
ist.
Zu Frage 29:
Der Bund hat in seinem Bereich durch das Bundes-
sonderzahlungsgesetz von der 2003 geschaffenen Öff-
nungsklausel unter Berücksichtigung einer sozialen
Komponente (Erhöhung der Sonderzahlung für die Be-
soldungsgruppen A 2 bis A 8 um einen Festbetrag von
100 Euro) Gebrauch gemacht und gleichzeitig den Um-
bau des Bezahlungssystems zu einer stärkeren Leis-
tungsorientierung voran gebracht. Eine neue Regelung
ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung sieht
keine Veranlassung, den gegenwärtigen Bemessungssatz
Ost von 92,5 Prozent des Westniveaus zu verändern. Der
Tarifabschluss vom 9. Februar 2005 hat bekräftigt, dass
im Bundesbereich die vollständige Anpassung des Be-
messungssatzes in den unteren Bezahlungsgruppen zum
31. Dezember 2007, in den übrigen zum 31. Dezember
2009 vorgenommen wird.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Frage 35):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass am 8. Mai
gegen „rechtextremistische Tendenzen“ und nicht gegen
„Rechts“ demonstriert werden sollte (vergleiche Meldung
APD vom 4. Februar 2005), da ansonsten der Eindruck er-
weckt werden kann, dass in der notwendigen Spannbreite der
Volksparteien des demokratischen Spektrums kein Platz für
politisch rechts stehende Demokraten unter den so bezeichne-
ten Anständigen sei, mit der Folge, dass die notwendige Inte-
grationskraft in das demokratische Spektrum hinein unterlau-
fen wird, und wenn nicht, warum?
Ja.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/4816, Fragen 37 und 38):
Gedenkt die Bundesregierung die von Bundeskanzler
Gerhard Schröder unterstützte steuerliche Entlastung des Mit-
telstandes umzusetzen und noch im Frühjahr 2005 eine Geset-
zesinitiative zur Reform der Unternehmensbesteuerung in den
Deutschen Bundestag einzubringen, und falls ja, wie sehen
die Vorschläge der Bundesregierung für die Reform der Un-
ternehmensbesteuerung dann konkret aus?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich
der Herstellung der weitgehenden Belastungsneutralität des
Steuersystems bezüglich der Art der Unternehmensfinanzie-
rung (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) und der Herstellung
des uneingeschränkten Ausgleichs von Verlusten im Rahmen
der Bemessungsgrundlage (Mindestbesteuerung), und falls
nein, gibt es Untersuchungen über die Auswirkungen der ein-
geführten Steueränderungen auf diesem Gebiet auf Investitio-
nen und die Arbeitsplatzsituation bei den Unternehmen?
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u Frage 37:
Die Bundesregierung hat mit ihrer bisherigen Steuer-
olitik gezielt den Mittelstand gefördert. Der Mittelstand
rofitiert von den auf den Weg gebrachten Steuerentlas-
ungsmaßnahmen mit insgesamt 17 Milliarden Euro.
xemplarisch lässt sich die Entlastung am Beispiel einer
mbH wie folgt belegen: Eine GmbH mit einem Ge-
inn vor Steuern von 250 000 Euro und die ihren Ge-
inn zu zwei Drittel an ihren alleinigen Anteilseigner
usschüttet, hatte in 1998 eine steuerliche Gesamtbelas-
ung aus Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommen-
teuer sowie Solidaritätszuschlag von 128 348 Euro.
ies entspricht, bezogen auf den Gewinn vor Steuern,
iner Gesamtbelastung von 51,3 Prozent. Dieses Jahr be-
rägt die Gesamtbelastung insgesamt 111 035 Euro oder
4,41 Prozent des Gewinns vor Steuern. Dies entspricht
iner Entlastung von 13,5 Prozent gegenüber der Steuer-
elastung von 1998. Auch im internationalen Vergleich
erden Personenunternehmen – und das betrifft etwa
5 Prozent der Unternehmen in Deutschland – dank der
inkommensteuerreform mit ihren jüngsten Tarifsen-
ungen bereits heute moderat besteuert.
Ein Einzelunternehmer, der in 1998 einen Gewinn vor
teuern von 250 000 Euro erwirtschaftet hatte, musste in
em Jahr insgesamt 132 134 Euro an Gewerbe- und Ein-
ommensteuer sowie Solidaritätszuschlag zahlen. Dies
ntsprach einer steuerlichen Gesamtbelastung von
2,9 Prozent und war damit höher als die Steuerbelas-
ung der vergleichbaren Kapitalgesellschaft. Aufgrund
er Steuerreform der Bundesregierung muss heute der
inzelunternehmer insgesamt 105 184 Euro an Steuern
ahlen. Bezogen auf den Gewinn vor Steuern sind dies
unmehr 42,1 Prozent des Gewinns vor Steuern und da-
it um mehr als 2 Prozentpunkte niedriger als die Steu-
rbelastung der vergleichbaren Kapitalgesellschaften.
nsgesamt wurde die Steuerbelastung des Einzelunter-
ehmers um gut ein Fünftel gesenkt. Die Bundesregie-
ung sieht die Notwendigkeit, dass die Unternehmensbe-
teuerung insbesondere unter Berücksichtigung des sich
tändig wandelnden internationalen Standort- und
teuerwettbewerbs und der Rechtsprechung des Euro-
äischen Gerichtshofes laufend fortentwickelt und ange-
asst werden muss. Eine solche Fortentwicklung der Un-
ernehmensbesteuerung muss gründlich vorbereitet
erden. Die Bundesregierung wird hierzu zu einem ge-
igneten Zeitpunkt einen Vorschlag vorlegen.
u Frage 38:
Im Bereich der Unternehmensfinanzierung und der
erlustberücksichtigung besteht aus Sicht der Bundesre-
ierung kein weiterer Handlungsbedarf. Die Regelung
ur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dient gerade der
elastungsneutralität von Fremdkapital- und Eigenkapi-
alfinanzierung. Auch der Verlustausgleich ist im Rah-
en der Mindestgewinnbesteuerung weiterhin zeitlich
neingeschränkt möglich, da die Verlustvorträge im Ge-
ensatz zu Regelungen anderer Länder nicht verfallen.
it der Einführung einer Mindestgewinnbesteuerung
ollen in erster Linie die Steuereinnahmen der öffentli-
hen Gebietskörperschaften stabilisiert werden. Dies
iegt auch im Interesse der Unternehmen, da nur dann
uch die öffentlichen Investitionen planbar sind und
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14597
(A) )
(B) )
kontinuierlich getätigt werden können. Die Änderungen
zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Einfüh-
rung der Mindestgewinnbesteuerung sind im Rahmen
des so genannten Korb-II-Gesetzes im Dezember 2003
beschlossen worden und zum 1. Januar 2004 in Kraft ge-
treten. Nach einem Jahr Wirkungszeit ist es noch nicht
möglich, Aussagen über die Auswirkungen auf Investi-
tionen und die Arbeitsplatzsituation bei den Unterneh-
men zu treffen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass
neben den eventuellen Wirkungen des Korb-II-Gesetzes
noch andere, teilweise gewichtigere Einflüsse (etwa die
Ölpreisentwicklung) aufgetreten sind und somit Verän-
derungen der angesprochenen Größen nicht auf eine be-
stimmte Ursache zurückgeführt werden können.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/4816, Fragen 39 und 40):
Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Druck-
ausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001
mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ erhalten, und wenn ja, wie
viele?
Hat das BMF eine Aufforderung erhalten, Druckausfall-
muster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit
dem Motiv „Audrey Hepburn“ zurückzugeben, und wenn ja,
von wem?
Zu Frage 39:
Es lässt sich seitens des Bundesministeriums der
Finanzen nicht feststellen, ob und wie viele Druckaus-
fallmuster die Bundesdruckerei dem Bundesministerium
der Finanzen tatsächlich geliefert hat.
Zu Frage 40:
Es hat keine Aufforderung an das Bundesministerium
der Finanzen gegeben, Druckausfallmuster der nicht ver-
ausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv
„Audrey Hepburn“ zurückzugeben.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/4816, Frage 44):
Wie bewertet der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, die Ergebnisse der dena-Netz-
studie zur Höhe der Einspeisevergütung für die erneuerbaren
Energien, nach denen im Jahr 2015 die Verbraucher allein für
Windkraftstrom eine Einspeisevergütung in Höhe von 5,4 Mil-
liarden Euro zu tragen hätten?
Eine isolierte Bewertung einzelner Aussagen des Ent-
wurfs des Endberichts ist nicht sinnvoll. Vielmehr müs-
sen sämtliche Ergebnisse der Studie, sobald diese von
allen Beteiligten abgenommen worden ist, im Gesamtzu-
sammenhang bewertet werden.
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nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
es Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/4816, Frage 45):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich
bei vielen Firmen der Strompreis seit 2002, also in nur zwei
Jahren, um über 45 Prozent erhöht hat und dadurch deren
Wettbewerbsfähigkeit geschmälert wurde, und wenn ja, was
beabsichtigt sie dagegen zu tun?
Nach der Öffnung der Strommärkte im Jahre 1998
ind die Strompreise in Deutschland bis zum Jahre 2000
eutlich gesunken. Besonders rasch und zudem in be-
onders großem Umfang hat die Industrie von sinkenden
trompreisen profitiert. Hier ist es in Einzelfällen zu
reisreduktionen von bis zu 50 Prozent gekommen. Zu
em dann einsetzenden Preisanstieg, der dazu führte,
ass im Jahre 2004 bei den gewerblichen Verbrauchern
twa wieder das Strompreisniveau des Jahres 1998 er-
eicht wurde, haben verschiedene Ursachen beigetragen.
u nennen sind: Anstieg der Preise der für die Stromer-
eugung eingesetzten Energieträger Erdgas und Stein-
ohle, Abbau von Überkapazitäten im Stromerzeugungs-
ektor, steigende Tendenz der Preise an der Leipziger
trombörse EEX und wachsende staatlich veranlasste
elastungen. Einen allgemeinverbindlichen Strompreis
ibt es nicht. Jedes der gegenwärtig rund 1 100 Unter-
ehmen, die Strom an Endverbraucher verkaufen, arbei-
et mit eigenen Strompreisen.
Der Bundesregierung liegen nur in Einzelfällen An-
aben von stromverbrauchenden Unternehmen zu
trompreisen vor. Danach ist es nach 2002 zu deutlichen
reisanstiegen im zweistelligen Prozentbereich gekom-
en. Die Entwicklung an der Strombörse EEX weist in
en letzten zwei Jahren einen Anstieg der Strompreise
m circa 40 Prozent auf (Terminmarkt für das Folgejahr,
ase-load am 3. Januar 2002 und 3. Januar 2005). Das
iel der jetzigen Novellierung des Energiewirtschaftsge-
etzes (EnWG) ist es, bessere Voraussetzungen für den
ettbewerb auf dem Strom- und dem Gasmarkt zu
chaffen. Im novellierten EnWG ist dazu unter anderem
ie Schaffung einer Regulierungsbehörde für Strom und
as vorgesehen, die einen diskriminierungsfreien Netz-
ugang für alle gewährleisten soll. Aber auch dann gilt,
ass die Regulierung keineswegs ein bestimmtes Markt-
rgebnis vorwegnehmen kann. Wie sich die Preise ent-
ickeln, wird der Wettbewerb erweisen. Ziel der Bun-
esregierung ist ein möglichst rasches In-Kraft-Treten
es Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden)
CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 46 und 47):
Welche neuen Ansprüche auf finanzielle Unterstützung
aus Mitteln der BA bestehen seit der Hartz-Reform für er-
werbsfähige Studenten während des Studiums und – im Falle
anschließender Erwerbslosigkeit – nach dem Studium?
14598 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
(A) )
(B) )
Welche jährlichen Kosten für öffentliche Haushalte sind
nach alter Rechtslage durch die oben genannten Ansprüche
von Studenten entstanden, und welche jährlichen Kosten er-
wartet die Bundesregierung nach der neuen Rechtslage?
Zu Frage 46:
Aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit werden
Leistungen nach dem SGB III finanziert. Für Studenten
bzw. auch nach Abschluss des Studiums kommen Leis-
tungen nach dem SGB III in der Regel nur als Mobili-
tätshilfen wie zum Beispiel die Übernahme von Bewer-
bungskosten und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
in Betracht. Im Bereich dieser versicherungsfinanzierten
Leistungen wurden durch die Hartz-Reformen auch
keine Änderungen vorgenommen. Studenten können
aber, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Anspruch
auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem SGB II haben. Diese werden aus den Mitteln
des Bundes finanziert. Allerdings haben Auszubildende,
deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen des
BAföG bzw. SGB III (§ 60 bis 62) förderungsfähig ist,
in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen zur Siche-
rung des Lebensunterhalts. Mit dem Anspruchsaus-
schluss für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 SGB II wird
aber lediglich der Anspruch auf die Hilfe zum Lebensun-
terhalt für einen ausschließlich ausbildungsgeprägten
Bedarf ausgeschlossen, nicht aber der Anspruch auf sol-
che Leistungen, die einen Bedarf betreffen, der durch be-
sondere Umstände bedingt ist, die von der Ausbildung
unabhängig sind. Somit können, sofern die Vorausset-
zungen füf SGB-II-Leistungen vorliegen, Mehrbedarfe
wegen Schwangerschaft, Alleinerziehung oder kosten-
aufwendiger Ernährung gewährt werden. Ist dies der
Fall, werden auch kurz vor Abschluss des Studiums Ein-
gliederungsleistungen nach dem SGB II erbracht.
Nach dem Studium kann ein Anspruch auf Leistungen
nach dem SGB II bestehen, wenn Erwerbsfähigkeit und
Hilfebedürftigkeit gegeben ist. Die Betroffenen erhalten
dann sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensun-
terhaltes als auch Eingliederungsleistungen nach dem
SGB II.
Zu Frage 47:
Es kann dagegen grob abgeschätzt werden, in wel-
chem Umfang Absolventen von Hoch- und Fachhoch-
schulen nach Abschluss des Studiums Hilfe zum Le-
bensunterhalt erhalten haben. Nach den Angaben des
Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2003 circa
3 Prozent der 18- bis 64-jährigen Empfanger von laufen-
der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich-
tungen einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss,
das sind circa 1,6 Prozent aller Empfänger. Nicht alle der
Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss
werden Sozialhilfe direkt nach dem Studium bei an-
schließender Erwerbslosigkeit erhalten. Es kann auch
sein, dass einige zum Beispiel einige Jahre nach dem
Abschluss ergänzende Sozialhilfe neben Arbeitslosen-
hilfe erhalten. Unter der Annahme, dass circa zwei Drit-
tel des Personenkreises nach dem Studium noch nicht
gearbeitet hat, ergeben sich Ausgaben in Höhe von rund
100 Millionen für laufende und einmalige Leistungen
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einschließlich Hilfe zur Arbeit) für diese Personen-
ruppe. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wer-
en voraussichtlich leicht höhere Ausgaben für diese
ersonengruppe entstehen, da die Grundsicherung für
rbeitsuchende höhere Freibeträge für Vermögen vor-
ieht als die bisherige Sozialhilfe, sodass eine größere
nzahl von Studienabgängern anspruchsberechtigt sein
önnte.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
er Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck-
ache 15/4816, Frage 48):
Hat die Bundesregierung und der Bundesrat bei Schaffung
des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) die Regelung
des § 194 Abs. 1 Satz 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (alte
Fassung) nicht in das SGB II übernommen und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht
ine dem § 194 Abs. l Satz 3 des Dritten Buches Sozial-
esetzbuch (SGB III) entsprechende Regelung aus syste-
atischen Gründen nicht mehr vor. Im Gegensatz zu
em Recht der Arbeitslosenhilfe ist die Grundsicherung
ür Arbeitsuchende durch die Bedarfsgemeinschaft ge-
rägt. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte
edarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt
ede Person der Bedarfsgemeinschaft als hilfebedürftig
§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Zur Bedarfsgemeinschaft ge-
ören auch die bis zum 31. Dezember 2004 in § 194
bs. l Satz 3 SGB III genannten Personen. Es wäre mit
em Prinzip der Bedarfsgemeinschaft nicht zu vereinba-
en, für bestimmte Hilfebedürftige nach dem Vorbild des
194 Abs. l Satz 3 SGB III gesonderte Freibeträge vor-
usehen.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/
SU) (Drucksache 15/4816, Fragen 49 und 50):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der
Landesregierung Sachsen-Anhalt, die im Jahre 2001 im Rah-
men der Strukturanpassungsmaßnahmen ein Sonderpro-
gramm unter dem Titel „Aktiv zur Rente“ auflegte, um
Arbeitslosen über 55 Jahren für fünf Jahre sichere Beschäfti-
gungsmöglichkeiten zu bieten, und welche gesetzgeberischen
Maßnahmen leitet sie hieraus gegebenenfalls ab?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auch im
Hinblick auf den notwendigen Vertrauensschutz, Maßnahmen
des Programms „Aktiv zur Rente“ unter dem durch das 3. Ge-
setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt veränder-
ten Rechtsrahmen (Wegfall der §§ 272 bis 279 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch) mit anderen wirkungsähnlichen Instrumen-
ten fortzuführen?
Die Bundesregierung hat das von der früheren Lan-
esregierung Sachsen-Anhalt initiierte und von der jetzi-
en Landesregierung fortgeführte Landesprogramm
Aktiv zur Rente“ begrüßt. Nach ihrer Auffassung müs-
en zwar auch arbeitslose Arbeitnehmer nach Voll-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14599
(A) )
(B) )
endung des 55. Lebensjahres noch vordringlich in den
allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden müssen, ins-
besondere in strukturschwächeren Regionen sollten aber
auch Instrumente der öffentlich geförderten Beschäfti-
gung für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. Ar-
beitsförderrechtliche Grundlage des Programms „Aktiv
zur Rente“ war die Förderung von Strukturanpassungs-
maßnahmen nach §§ 272 bis 279 SGB III, die zum Jah-
resende 2003 mit der bisherigen Förderung von Arbeits-
beschaffungsmaßnahmen verschmolzen wurde. Das
neue Instrument ABM enthält Elemente von beiden bis-
herigen Förderinstrumenten; so wurde beispielsweise die
bislang bei Strukturanpassungsmaßnahmen geltende Re-
gelung von Förderpauschalen bei der Neugestaltung
übernommen. Ebenfalls übernommen wurde die Förder-
systematik längerer als sonst vorgesehener Zuweisungs-
zeiten für arbeitslose Arbeitnehmer, die das 55. Lebens-
jahr bereits vollendet haben.
Im Hinblick auf den in der Fragestellung angespro-
chenen Vertrauensschutz bestanden mit dem Dritten Ge-
setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die
Möglichkeiten der Förderung von Strukturanpassungs-
maßnahmen über das Jahresende 2003 weiter § 434j
Abs. 12 Nr. 4 SGB III vor, wenn die Agentur für Arbeit
vor dem Jahresende 2003 oder bei Vorliegen der Voraus-
setzungen des § 422 SGB III einen förderungsbedürfti-
gen Arbeitnehmer in eine Strukturanpassungsmaßnahme
zugewiesen hatte oder zuweist und die Arbeitsagentur
mit dem Träger über die ursprüngliche Zuweisung hi-
naus eine Zuweisung oder mehrere Zuweisungen des ge-
förderten Arbeitnehmers vereinbart hatte. Mit dieser
Übergangsregelung wurde die rechtliche Grundlage für
eine Fortführung des Landesprogramms „Aktiv zur
Rente“ auf der Grundlage von Strukturanpassungsmaß-
nahmen geschaffen. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, die in dem Programm „Aktiv zur Rente“
geförderten, im öffentlichen Interesse liegenden und zu-
sätzlichen Arbeiten im Rahmen von anderen Instrumen-
ten zu fördern. Neben der seit Jahresbeginn 2004 neu
gestalteten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnah-
men kommen für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach
Vollendung des 55. Lebensjahres zum Beispiel auch Ar-
beitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen
(so genannte Zusatzjobs) in Betracht. Vor diesem Hinter-
grund sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Be-
darf an ergänzenden gesetzgeberischen Maßnahmen. Die
Bundesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass nicht
sie, sondern die für die Bewilligung im Einzelfall verant-
wortliche lokale Stelle – bei der Bewilligung von Ein-
gliederungsleistungen nach dem SGB III also die örtli-
che Agentur für Arbeit und bei der Bewilligung von
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II die zustän-
dige Arbeitsgemeinschaft, optierende Kommune oder
allein verantwortliche Arbeitsagentur – über Dauer und
Höhe der Förderung entscheidet.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Dietmar Staffelt auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Frage 51):
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Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit eine Förde-
rung von Einkaufszentren nach nationalen und internationalen
Förderrichtlinien möglich ist, und hat sie diesbezüglich
Kenntnis darüber, ob und in welcher Größenordnung das am
Grenzübergang Furth im Wald/Folmava auf tschechischer
Seite entstehende Einkaufszentrum von öffentlicher Seite ge-
fördert wird?
Nach der maßgeblichen Strukturfondsverordnung
EG) Nr. 1260/1999 schließen die europäischen Richt-
inien die Förderung solcher Projekte (große Einkaufs-
entren) grundsätzlich nicht aus. Großprojekte mit Ge-
amtkosten von mehr als 50 Millionen Euro unterliegen
abei aber einer gesonderten Einzelgenehmigung der
OM (Artikel 25 ff. GrundVO), die auch Auswirkungen
uf den Wettbewerb mit einschließt. Da nach den hier
orliegenden Unterlagen nicht abschließend geklärt wer-
en kann, ob das tschechische Förderprogramm die För-
erung von nicht tschechischen Handelsunternehmen
usschließt, und da die konkrete Förderentscheidung den
uständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates ob-
iegt, habe ich inzwischen die tschechische Regierung um
uskunft gebeten. Die tschechische Regierung ist dazu
edoch nicht verpflichtet. Sobald mir eine Antwort vor-
iegt, werde ich Sie unterrichten. Ich weise jedoch darauf
in, dass konkrete Förderentscheidungen, auch wenn sie
U-Mittel betreffen, keiner Publizität unterliegen.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
Drucksache 15/4816, Frage 52):
Wie viele Ich-AGs wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung seit In-Kraft-Treten der entsprechenden Regelungen
bis heute gegründet bzw. haben bereits wieder Insolvenz an-
gemeldet?
Nach vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Ar-
eit sind im Zeitraum von Januar 2003 bis Ende Januar
005 insgesamt 301 972 Förderungen mit dem Existenz-
ründungszuschuss nach § 421 l Drittes Buch Sozialge-
etzbuch (Ich-AG) begonnen worden. In der Fördersta-
istik werden die Daten erst nach Ablauf eines Drei-
onats-Zeitraums nicht mehr als vorläufig gekennzeich-
et. Die genannte Zahl kann also noch korrigiert werden.
ber Insolvenzmeldungen von so genannten Ich-AGs ist
er Bundesregierung nichts bekannt. Eine entsprechende
tatistik wird nicht geführt.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU)
Drucksache 15/4816, Fragen 53 und 54):
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden
Versorgung mit Postdienstleistungen die Pläne der Deutschen
Post AG, die vorsehen, dass von den geplanten und teilweise
bereits beschlossenen Schließungen von stationären Einrich-
tungen 9,1 Prozent (das entspricht 3,42 Prozent der Bundesbe-
völkerung) allein auf Schleswig-Holstein entfallen sollen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in
Frage 53 beschriebene Situation Schleswig-Holsteins im
14600 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
(A) )
(B) )
Bereich der Versorgung mit Postdienstleistungen aufgrund der
Amtsverwaltungen, nach der die gemeinsam verwalteten Ge-
meinden rechtlich selbstständig sind, zu verbessern?
Zu Frage 53:
Nach der für die Sicherstellung einer postalischen
Grundversorgung maßgeblichen Post-Universaldienst-
leistungsverordnung und der diese Vorgaben ergänzen-
den Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post
AG (Bundestagsdrucksache 15/3186) muss in allen zu-
sammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als
2 000 Einwohnern eine Poststelle bereitgestellt werden.
In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr
als 4 000 Einwohnern und Gemeinden mit zentralörtli-
cher Funktion ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass
eine Poststelle in maximal 2 000 Metern für die Kunden
erreichbar ist. Daneben gilt weiterhin ein landkreisbezo-
gener Flächenfaktor für besonders dünn besiedelte Ge-
biete. Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen
Postservice versorgt werden. Von den insgesamt mindes-
tens 12 000 bereitzustellenden stationären Einrichtungen
sind circa 9 780 Pflichtstandorte aufgrund der einwoh-
neranzahl-, entfernungs- und flächenbezogenen Krite-
rien, nur die übrigen Filialstandorte kann die Deutsche
Post AG im Rahmen ihrer unternehmerischen Gestal-
tungsfreiheit selbst festlegen. Das Unternehmen betreibt
derzeit bundesweit circa 13 000 stationäre Einrichtungen
und schließt unter wirtschaftlichen Erwägungen dort
Standorte, an denen es nach den Universaldienstregelun-
gen nicht zwingend zur Bereitstellung einer stationären
Einrichtung verpflichtet ist. Die genannten postrechtli-
chen Kriterien gelten bundeseinheitlich. Hierbei wird die
Einwohneranzahl von Wohngebieten und ein spezifi-
scher landkreisbezogener Flächenfaktor berücksichtigt.
Die Bundesregierung ist bereits von der Besorgnis über
eine etwaige Benachteiligung von Schleswig-Holstein
bei der Versorgung mit Postdienstleistungen informiert
worden. Hierbei ist insbesondere auf die Problematik der
kleinteiligen formalen Gemeindegrößen verwiesen wor-
den. Die Bundesregierung wird diesen Informationen
nachgehen.
Zu Frage 54:
Mit der vom Bundestag fraktionsübergreifend be-
grüßten Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen
Post AG vom April 2004 wurde eine etwaige Ungleich-
behandlung bei der postalischen Versorgung aufgrund
von unterschiedlichen kommunalen Gliederungsstruktu-
ren in den Bundesländern beseitigt, da sich die Bereit-
stellungspflicht für eine Poststelle bei einer Einwohner-
anzahl von mehr als 2 000 nunmehr unabhängig vom
politischen Gemeindebegriff auf zusammenhängend be-
baute Wohngebiete bezieht. Damit wurde vom Grunde
den Interessen der Bundesländer auch unter Billigung
des Bundesrates entsprochen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Fragen 55 und 56):
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(D
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Kalkwerken
durch Einführung der Grenzwertregelung im Rahmen der
neuen Düngemittelverordnung aufgrund ihrer natürlichen Be-
schaffenheit der Abbau untersagt bzw. stark eingeschränkt
würde?
Welche Grenzwerte laut Düngemittelverordnung werden
in den ostdeutschen Hauptabbaugebieten aufgrund ihres na-
türlichen Wertegehaltes überschritten?
u Frage 55:
Betroffen sind nach dem BMVEL bislang zur Verfü-
ung gestellten Informationen drei Kalkwerke: in Sach-
en ein Kalkwerk in Ostrau (hierzu kam es bereits 2003
u einer Anhörung im sächsischen Landtag), in Thürin-
en (Kamsdorf) und in Nordbayern ein Kalkwerk in
nterfranken (Hufgard). Inzwischen wird aber – neu –
on der „Düngekalk-Hauptgemeinschaft“ eine Zahl von
8 möglicherweise betroffenen Kalkwerken genannt
von insgesamt etwa 120 dem Verband angehörenden
alkwerken) die möglicherweise mit Einschränkungen
u rechnen hätten, jedoch ohne dass diese Werke vom
erband im Einzelnen benannt werden. Den amtlichen
ontrollstellen der Länder sind im Rahmen ihrer Unter-
uchungen bisher nur die bereits genannten drei Kalk-
erke bekannt geworden.
u Frage 56:
Im Wesentlichen die Grenzwerte für Cadmium und
lei.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
ragen des Abgeordneten Helmut Heidereich (CDU/
SU) (Drucksache 15/4816, Fragen 57 und 58):
Seit wann liegen der Bundesregierung für das Anbaujahr
2005 Anträge auf Sortenzulassung für genetisch veränderte
Pflanzen vor, und wann wird sie dafür die beantragten unein-
geschränkten Sortenzulassungen für den landwirtschaftlichen
Anbau in Deutschland durch das Bundessortenamt ausspre-
chen?
Welche Freisetzungsvorhaben mit genetisch veränderten
Pflanzen wird die Bundesregierung durch die Ressortfor-
schungseinrichtungen des Bundes im Jahr 2005 vornehmen,
und mit welcher wissenschaftlichen Zielstellung werden die
genetisch veränderten Pflanzen dort im freien Feld angebaut
werden?
u Frage 57:
Zur Entscheidung über die Sortenzulassung im Jahre
005 liegen dem Bundessortenamt (BSA) insgesamt vier
nträge für gentechnisch veränderte Maissorten vor. Die
nträge stammen aus den Jahren 2000, 2001 und 2003.
ie Entscheidung über die Sortenzulassungen wird in
ürze getroffen werden.
u Frage 58:
Es liegen vier Freisetzungsgenehmigungen für Res-
ortforschungseinrichtungen vor, bei denen der geneh-
igte Freisetzungszeitraum die Vegetationsperiode 2005
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14601
(A) )
(B) )
mit umfasst: Bundesanstalt für Züchtungsforschung
(BAZ), Virusresistente Kartoffeln, Zielsetzung: Über-
prüfung der Resistenzeigenschaft im Freiland; Bundes-
anstalt für Züchtungsforschung (BAZ), Virusresistente
Kartoffeln, Zielsetzung: Überprüfung der Resistenzei-
genschaft im Freiland; Biologische Bundesanstalt für
Land- und Forstwirtschaft (BBA), Kartoffeln mit erhöh-
tem Fructan-Gehalt, Zielsetzung: Untersuchungen zu
Wechselwirkungen der gentechnisch veränderten Pflan-
zen mit pflanzenschutzrelevanten Organismen und
pflanzenassoziierten Mikroorganismen im Freiland, und
Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAZ), Raps mit
erhöhtem Gehalt an mittelkettigen Fettsäuren, Zielset-
zung: Erzeugung größerer Kornmengen ausgewählter
Linien für Fütterungsversuche mit Rapsschrot bzw. Un-
tersuchungen an Öl zu seiner technischen bzw. chemi-
schen Eignung. Ob in diesem Jahr von den Genehmigun-
gen Gebrauch gemacht werden wird, liegen keine
konkreten Informationen vor. Nach dem geänderten
Gentechnikgesetz (§ 16a Abs. 2) ist die tatsächliche
Durchführung einer Freisetzung vom Betreiber frühes-
tens zwei Wochen und spätestens drei Werktage vor
Freisetzungsbeginn dem BVL mitzuteilen. Solche Mit-
teilungen sind dort wegen des verfrühten Zeitpunktes
noch nicht eingegangen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
(FDP) (Drucksache 15/4816, Fragen 59 und 60):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Paratuberkuloseinfektion in Wiederkäuerbeständen als eine
mögliche Infektionsquelle für die Darmerkrankung Morbus
Crohn des Menschen vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die in diesem Zusam-
menhang vom Bundesverband praktizierender Tierärzte
(BpT) erhobenen Forderungen zur Entwicklung und dem Ein-
satz geeigneter Diagnostik, um eine Paratuberkuloseinfektion
sicher und zeitnah feststellen zu können, die Notwendigkeit
eines Erlasses einer bundeseinheitlichen praktikablen Paratu-
berkulose-Verordnung für Wiederkäuer einschließlich eines
Sanierungskonzepts sowie entsprechende Änderungen in den
lebensmittelrechtlichen Vorschriften?
Zu Frage 59:
Seit 2001 beschäftigen sich das Friedrich-Loeffler-
Institut (FLI), das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) und das Robert Koch-Institut (RKI) unter der Be-
teiligung der übrigen Ressortforschung des BMVEL mit
der Klärung der Frage, ob ein möglicher Zusammenhang
zwischen der Paratuberkulose bei Wiederkäuern und der
Darmerkrankung Morbus Crohn beim Menschen be-
steht. Die Experten stufen einen Zusammenhang zwi-
schen dem Vorkommen von Paratuberkulose in Wieder-
käuerbeständen und Morbus Crohn beim Menschen
bisher als unwahrscheinlich ein. Die vorliegenden Daten
sind jedoch für eine abschließende gesundheitliche Risi-
koabschätzung noch nicht ausreichend.
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u Frage 60:
Dem Anliegen des BpT ist durch die aktuell am
0. Februar 2005 im Bundesanzeiger erschienene Leitli-
ie zum Umgang mit der Paratuberkulose in Wieder-
äuerbeständen nach derzeitigem wissenschaftlichen
enntnisstand umfassend Rechnung getragen. Die Bun-
esregierung bemüht sich intensiv um die Verbesserung
er Diagnostik. Aufgrund der mangelnden Diagnostik ist
ine Bekämpfung der Paratuberkulose mittels Bekämp-
ungsverordnung und den dann einzuleitenden Maßnah-
en zurzeit nicht sinnvoll. Die Bundesregierung nimmt
as Problem um die Diagnostik der Paratuberkulose äu-
erst ernst. Zur Verbesserung der Diagnostik sind ent-
prechende Forschungsvorhaben in der Vorbereitung,
as sich aufgrund der Komplexität der Pathogenese der
aratuberkulose schwierig gestaltet. Aus diesen Grün-
en hat das BMVEL in einer zweijährigen Diskussion
it der Wissenschaft, den Verbänden und den Ländern
ine Leitlinie erarbeitet, die zum einen der Erkrankung
er Tiere und den hieraus erwachsenen Schäden Rech-
ung trägt, aber gleichzeitig auch den Bedürfnissen der
andwirtschaft und dem Verbraucherschutz gerecht
ird. Die Ziele der Leitlinie sind: Eine Vereinheitli-
hung der Maßnahmen in Deutschland, Reduktion der
linik und somit der Schäden einer Infektion in den Be-
rieben, Eindämmung der Weiterverbreitung der Erreger
nd Senkung der Prävalenz der Paratuberkulose.
Die Maßnahmen basieren auf folgenden drei Säulen:
. Hygienemaßnahmen in jedem Bestand zur Vermei-
ung der Weiterverbreitung von Paratuberkuloseerre-
ern. II. Bestandsüberwachung mittels klinischer Über-
achung und serologischer sowie bakteriologischer
ntersuchung. III. Vorbereitung einer flächendecken-
en, bundesweiten Erfassung der Verbreitung der Para-
uberkulose inklusive der Optimierung der Diagnostik.
nlage 22
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage des Abgeordneten Gero Storjohann (CDU/CSU)
Drucksache 15/4816, Frage 61):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung in dem am 1. Januar
2005 in Kraft getretenen „Kinder-Berücksichtigungsgesetz“
einen Beitragszuschlag für die soziale Pflegeversicherung von
0,25 Prozentpunkten für kinderlose Versicherte geregelt hat,
ohne hierbei mögliche Gründe für die Kinderlosigkeit von
Versicherten, etwa eine hundertprozentige Schwerstbehin-
derung, zu berücksichtigen, und wenn ja, beabsichtigt die
Bundesregierung im Nachhinein diesbezüglich etwaige Aus-
nahmetatbestände in das „Kinder-Berücksichtigungsgesetz“
aufzunehmen?
Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Kinder-
erücksichtigungsgesetz (KiBG) regelt, dass kinderlose
itglieder der sozialen Pflegeversicherung einen Bei-
ragszuschlag von 0,25 Prozent zu tragen haben, wenn
ie das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem
1. Dezember 1939 geboren sind. Der zusätzliche Bei-
rag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
um Familienlastenausgleich in der Pflegeversicherung
om 3. April 2001 Rechnung, wonach die Kindererzie-
ungs- und Betreuungsleistung im Beitragsrecht der
14602 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
(A) )
(B) )
Pflegeversicherung Berücksichtigung finden muss. Es
ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen, die Gründe für
die Kinderlosigkeit zu erforschen, zu überprüfen oder
von den Versicherten gegebenenfalls hierüber Unterla-
gen zu verlangen. Bei der Zuschlagserhebung geht es
darum, die doppelte Belastung, die kindererziehende
Versicherte in Form von Beitragszahlung plus Kinder-
erziehung haben, beitragsrechtlich anzuerkennen und
entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsge-
richts einen Ausgleich zwischen kinderlosen Versicher-
ten und Versicherten mit Kindern herzustellen. Nur wer
tatsächlich Kinder hat, hat auch die mit Kindererziehung
verbundenen spezifischen Belastungen und erbringt den
mit der Kindererziehung und -betreuung verbundenen
zusätzlichen generativen Beitrag zum Fortbestand der
umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung. Wer
keine Kinder hat, „profitiert“ von den Kindern anderer
Menschen, weil diese Kinder die Beitragszahler der Zu-
kunft sind und die künftige Funktionsfähigkeit der Pfle-
geversicherung sichern. Für diesen Vorteil, den die Kin-
der anderer Menschen bringen, sollen Kinderlose einen
Ausgleich leisten.
Diesen Vorteil haben auch ungewollt Kinderlose. Es
ist nicht möglich, nach Motiven oder medizinischen
Gründen der Kinderlosigkeit zu unterscheiden. Es ist da-
her nicht beabsichtigt, Ausnahmetatbestände in das Kin-
der-Berücksichtigungsgesetz aufzunehmen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Fragen 62 und 63):
Wie hoch stuft die Bundesregierung derzeit den zusätzli-
chen Bedarf an Ärzten in der ambulanten und stationären Ver-
sorgung der Bevölkerung Deutschlands (getrennt nach Bun-
desländern) ein, und wie hat sich seit dem Jahr 2000 die Zahl
der aus Deutschland ausgewanderten bzw. in berufsfremden
Tätigkeitsbereichen arbeitenden Ärzte entwickelt?
Wie plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
aktuellen Ärztemangels – insbesondere in den östlichen Bun-
desländern – dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Zu Frage 62:
Zur ambulanten Versorgung: Exakte Ermittlungen des
zusätzlichen Bedarfs in der ambulanten Versorgung (ge-
trennt nach Ländern) sind insbesondere aufgrund der
sich verändernden Morbidität der Bevölkerung nicht
möglich. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus,
dass in der fachärztlichen Versorgung der Bedarf lang-
fristig gedeckt ist. Dies folgt zum einen daraus, dass über
80 Prozent der Planungsbereiche in der fachärztlichen
Versorgung wegen Überversorgung für Neuzulassungen
gesperrt ist. Zum anderen ist die Altersstruktur der Fach-
ärzte günstig. Ein großer Teil der Fachärzte ist unter
50 Jahre alt, sodass kein Ausscheiden in größerem Um-
fang zu erwarten ist. Wenn es im Einzelfall dazu kommt,
dass eine Praxis nicht nachbesetzt werden kann, so führt
dies angesichts der Überversorgung im Regelfall nicht
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u Versorgungslücken, sondern zu einem Abbau der
berversorgung.
Lokale Versorgungsdefizite können jedoch in der
ausärztlichen Versorgung insbesondere in den neuen
ändern auftreten. Dies folgt aus der in der Zukunft
öglicherweise gegenüber Fachärzten weniger günsti-
en Altersstruktur in den neuen Ländern. Der Anteil äl-
erer Hausärzte liegt in allen neuen Ländern teilweise
eutlich über dem entsprechenden Anteil in den alten
ändern (Anteil der über 54-Jährigen zwischen
2,4 Prozent in Sachsen-Anhalt und 45,2 Prozent in
achsen, in den alten Ländern zwischen 26,6 Prozent in
heinland-Pfalz und 36,6 Prozent in Schleswig-Hol-
tein). Es ist daher mit einem vermehrten Ausscheiden
on Hausärzten zu rechnen, was zu lokalen Versorgungs-
ngpässen führen kann.
Zur stationären Versorgung: Der Bundesregierung lie-
en keine konkreten Daten darüber vor, wie hoch der zu-
ätzliche Bedarf an Ärzten in der stationären Versorgung
er Bevölkerung Deutschlands (getrennt nach Ländern)
st. Das Deutsche Krankenhausinstitut hat jedoch im
ahre 2004 eine Studie im Auftrag des Bundesministeri-
ms für Gesundheit und Soziale Sicherung erarbeitet,
it der die Auswirkungen alternativer Arbeitszeitmo-
elle, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäi-
chen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst von Ärzten
efordert wurden, sowohl in finanzieller als auch in per-
oneller Hinsicht bewertet wurde. Diese Studie belegt,
ass die Einführung Europäischer gerichtshofkonformer
rbeitszeiten in weiten Bereichen der Krankenhäuser
owohl mit den finanziellen als auch den personellen
egebenheiten – entgegen aller bis zu diesem Zeitpunkt
orgelegten Hochrechnungen – grundsätzlich umsetzbar
st. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über Ärzte
or, die aus Deutschland ausgewandert sind bzw. die in
erufsfremden Tätigkeitsbereichen arbeiten. Nach der
tatistik der Bundesärztekammer waren im Jahr 2000
6 711 Ärzte in anderen Bereichen (also weder ambulant
och stationär) tätig, 2001 waren es 25 597 Ärzte, 2002
aren es 25 893 Ärzte und Ende 2003 26 232 Ärzte. Vor
em Hintergrund, dass diese Zahl im Jahr 1990
7 374 Ärzte betrug, ist hier keine relevante Verände-
ung zu verzeichnen.
u Frage 63:
In erster Linie ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen
ereinigungen, die Versorgung der Versicherten der ge-
etzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Auf-
abe des Gesetzgebers ist es, die Rahmenbedingungen zu
chaffen, damit die Kassenärztlichen Vereinigungen die-
er Aufgabe nachkommen können. Das GKV-Moderni-
ierungsgesetz sieht daher eine Reihe von Maßnahmen
or, die dazu beitragen, dass lokale Versorgungslücken
eschlossen werden können. Zu nennen sind hier die
öglichkeit, den Vertragsärzten „Sicherstellungsprä-
ien“ in Form von Zuschlägen zum Honorar zu zahlen
es können in den neuen Ländern pro Jahr bis zu 15 Mil-
ionen Euro zusätzlich zum bisherigen Honorarvolumen
ezahlt werden) sowie die Öffnung von Krankenhäusern
n unterversorgten Regionen für die ambulante Versor-
ung. Eine weitere Verbesserung der Versorgungssitua-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14603
(A) )
(B) )
tion wird sich durch die in den Jahren 2004 bis 2006 vor-
gesehene Erhöhung der Gesamtvergütungen in den neuen
Ländern um zusätzlich insgesamt 3,8 Prozent ergeben.
Bezogen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenver-
sicherung für die ambulante ärztliche Behandlung in den
neuen Ländern im Jahr 2002 entspricht dies einem zu-
sätzlichen Vergütungsvolumen in Höhe von rund
120 Millionen Euro für die Ärzte in den neuen Ländern.
Darüber hinaus beschäftigt sich derzeit eine aufgrund der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit
und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestages vom
24. September 2003 (Bundestagsdrucksache 15/1584)
eingesetzte Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder
mit der Versorgungssituation und wird gegebenenfalls
weitere Vorschläge zur Behebung von Versorgungsdefi-
ziten vorlegen. Mit den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe
ist in Kürze zu rechnen. Ferner wird einem drohenden
Ärztemangel bereits durch die Reform der ärztlichen
Ausbildung begegnet. Dabei ist insbesondere der Praxis-
bezug und die Allgemeinmedizin gestärkt worden. Die
neue Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002
ist seit Oktober 2003 in Kraft. Darauf aufbauend konnte
zum 1. Oktober 2004 auch die „Arzt im Praktikum“-
Phase entfallen und das Medizinstudium um 18 Monate
verkürzt werden. Mit dem Studienabschluss können die
Ärzte somit unmittelbar ihre Weiterbildung beginnen und
erhalten hierfür auch eine angemessene Vergütung. Die
Folge wird sein, dass zunehmend Ärzte in Deutschland
bleiben und hier ihre Weiterbildung absolvieren und da-
mit weder zeitweise noch dauerhaft dem inländischen ku-
rativen Versorgungsmarkt entzogen werden.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ernst Burgbacher (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Fragen 64 und 65):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um im Rahmen der Vorbereitungen zur Fußballweltmeister-
schaft 2006 in Deutschland die Planung der Verkehrsströme
durch eine rechtzeitige Einbindung der privaten Omnibus-
branche so zu gestalten, dass die An- und Abreise der Zu-
schauer und der weiteren Gäste und Journalisten problemlos,
pünktlich und harmonisch gestaltet werden kann?
Trifft es zu, dass die bisherige geplante Verkehrskonzep-
tion zu fast 90 Prozent zugunsten der Bahn ausgerichtet
wurde, sodass die wenigsten Austragungsstätten auf die Be-
dürfnisse des Busses ausgerichtet sind und insbesondere an
vielen Austragungsorten ausreichende Busparkplätze in Sta-
dionnähe sowie separate Buszufahrtsspuren zu den Stadien
fehlen?
Zu Frage 64:
Um den Transport der Zuschauer zu organisieren,
werden in den Städten, in denen Spiele der Fußballwelt-
meisterschaft stattfinden, Konzeptionen erarbeitet. Da-
neben hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der
neben den Ländern, Städten und dem Organisations-
komitee der FIFA die Verkehrsträger mitarbeiten. Auch
der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen
e. V. (bdo) ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und ist da-
mit in die übergeordnete Koordinierung eingebunden.
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u Frage 65:
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
ungswesen ist eine Verkehrskonzeption, die zu fast
0 Prozent zugunsten der Bahn ausgerichtet worden ist,
icht bekannt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau-
nd Wohnungswesen unterstützt jedoch alle Bestre-
ungen, möglichst viele Besucher der Fußballwelt-
eisterschaft 2006 dazu zu motivieren, öffentliche
erkehrsmittel und dabei insbesondere die Bahn als Be-
örderungsmittel zu wählen. Deshalb wird auch das Zu-
tandekommen der Partnerschaft zwischen dem Organi-
ationskomitee der FIFA und der Deutsche Bahn AG
usdrücklich begrüßt. Für Reisen zwischen den meisten
tädten, in denen Spiele der Fußballweltmeisterschaft
tattfinden, übertreffen die Angebote der Bahn an Reise-
eit und Reisekomfort die Angebote der übrigen
erkehrsträger. Gleichwohl werden aber auch die Omni-
usunternehmen erhebliche Beförderungsleistungen zu
rbringen haben. Erfahrungsgemäß spielen Bustransfers
om Flughafen zum Stadion eine große Rolle bei der Be-
örderung von Zuschauern, die mit Chartermaschinen
elandet sind. Auch Zuschauer aus dem nahen Ausland
utzen häufig Busse für ihre An- und Abreise. Dies wird
uch bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 erwartet.
ei dem Transport der Zuschauer, die ein den Partnern
nd Suppliern der FIFA überlassenes Ticket haben, wer-
en die Omnibusunternehmen, so ist zu erwarten, eine
ußerordentlich große Rolle spielen. Das Organisations-
omitee der FIFA erörtert mit jeder einzelnen Stadt das
lächenmanagement. Dabei wird auch für eine ausrei-
hende Anzahl von Busparkplätze in Stadionnähe Vor-
orge getroffen.
nlage 25
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en des Abgeordneten Daniel Bahr (Münster) (FDP)
Drucksache 15/4816, Fragen 66 und 67):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im
Zuge der Reorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tungen die Anzahl der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
von sieben auf fünf zu reduzieren?
Wenn ja, ist schon eine Entscheidung darüber gefallen,
welche fünf der sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
erhalten bleiben und welche zwei wegfallen werden?
Der Bericht der Arbeitsgruppe „Äußere Reform der
SV“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
ohnungswesen wurde am 26. Januar 2005 im Haus-
altsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt.
er Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen
undestages enthält zur Anzahl und zu den Standorten
er Wasser- und Schifffahrtsdirektionen keine Fest-
egungen. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Äu-
ere Reform der WSV“ enthält lediglich die Feststellung,
ass „mindestens“ fünf Direktionen für erforderlich ge-
alten werden. Weiterhin wird im Bericht die Erteilung
ines Untersuchungsauftrages auf der Basis einer aufga-
enorientierten Betrachtung vorgeschlagen. Diese Unter-
uchung erfolgt ergebnisoffen. Die Entscheidung über
ie Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sollte erst nach
bschluss der Ämteruntersuchung getroffen werden.
14604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
(A) (C)
(B) )
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4816, Fragen 68 und 69):
raussetzungen für eine angemessene Berücksichtigung
der Interessen der Wohnungseigentümer beim Stadtum-
bau zu schaffen, bestimmt Art. 6 Abs. 5 des von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurfs der Verwal-
tungsvereinbarung Städtebauförderung 2005, dass bei
der Verteilung der Fördermittel vorrangig Gemeinden
berücksichtigt werden, „die ein mit betroffenen Woh-
Was unternimmt die Bundesregierung zur Risikoentlas-
tung bestehender Verbindlichkeiten bei rückbauwilligen Ver-
mietern von Mietwohnungen, die im Zusammenhang mit dem
Rückbau von Darlehensverbindlichkeiten wegen rückläufiger
Immobilienwerte in den neuen Ländern nicht zur Stellung von
Zusatzsicherheiten in der Lage sind, und die nicht unter die
Entlastung nach der Altschuldenhilfeverordnung fallen?
Mit welchen Konzepten gedenkt die Bundesregierung pri-
vate Vermieter, auf die ein erheblicher Teil des Leerstandes
von Mietwohnungen entfällt, stärker in den Stadtumbaupro-
zess zu integrieren, um den Rückbauprozess nicht ausschließ-
lich von der organisierten Wohnungswirtschaft umsetzen zu
lassen?
Zu Frage 68:
Ziel des Programms Stadtumbau Ost mit seinen Kern-
elementen Rückbau leer stehender Wohngebäude und
Aufwertung von Stadtquartieren, jeweils auf der Grund-
lage von integrierten städtebaulichen Entwicklungskon-
zepten, ist, neben der Erhaltung und Steigerung von
Qualität und Attraktivität der regionalen und kommuna-
len Standorte, die Stabilisierung und Stärkung von Woh-
nungswirtschaft und Wohnungsmarkt. Das Programm
greift. Dies zeigt die Anzahl der Bewilligungen 2002 bis
2004 für den Rückbau von rund 177 000 Wohneinheiten
und damit rund der Hälfte der 350 000 Wohneinheiten,
die bis 2010 zurückgebaut werden sollen. Die Woh-
nungsleerstände der ostdeutschen Wohnungsunterneh-
men sind im Jahr 2003 erstmals zurückgegangen. Dies
geht aus Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Woh-
nungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hervor. Da-
nach sank die durchschnittliche Leerstandsquote in den
neuen Ländern von 16,2 Prozent im Jahr 2002 auf
16 Prozent in 2003. Für das laufende Jahr wird mit ei-
nem weiteren Rückgang auf 15,4 Prozent gerechnet. Die
Entwicklung deckt sich mit den Ergebnissen einer Befra-
gung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen von 61 Wohnungsunternehmen zum
Programm Stadtumbau Ost, wonach der Anstieg der
Wohnungsleerstände in den neuen Ländern gestoppt
wurde. Dies wirkt sich positiv auf die Immobilienwerte
und die Beleihungsspielräume aus. Dadurch hat und
wird sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation
der Wohnungsunternehmen und damit ihre Bonität stabi-
lisieren und verbessern. Wo es dennoch Probleme gibt,
müssen sie im Einzelfall zwischen den beteiligten Woh-
nungsunternehmen und ihren Banken geklärt werden.
Zu Frage 69:
Es ist Aufgabe der Kommunen, die Wohnungseigen-
tümer bei der Erstellung und Umsetzung der städtebauli-
chen Entwicklungskonzepte einzubeziehen. Um die Vo-
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ungseigentümern jeweils abgestimmtes städtebauli-
hes Entwicklungskonzept, namentlich zur Wohnungs-
edarfsentwicklung, erstellt haben und sich zu dessen
ügiger Umsetzung verpflichten“. Die Protokollnotiz
r. 6 führt dazu erläuternd aus: „Die Gemeinde hat sich
rnsthaft zu bemühen, die von den beabsichtigten Stadt-
mbaumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentümer je-
eils in gleichem Maße in die Erarbeitung des städte-
aulichen Entwicklungskonzepts einzubeziehen. Das
ilt auch für die privaten Eigentümer einzelner Wohnge-
äude.“ Darüber hinaus bereitet die von der Bundes-
egierung zur Begleitung des Programms Stadtumbau
st eingesetzte Bundestransferstelle zurzeit einen Work-
hop mit Akteuren und Praktikern vor, der die umfas-
ende Einbeziehung der privaten Wohnungseigentümer
um Gegenstand hat. Außerdem ist für das Jahr 2005 die
ergabe eines Forschungprojektes „Bewirtschaftungs-
trategien privater Wohnungsvermieter im Stadtumbau
st“ durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumord-
ung vorgesehen.
nlage 27
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die
rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktions-
os) (Drucksache 15/4816, Frage 70):
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Er-
höhung der Finanzzuweisungen an die Deutsche Bahn AG
(DB AG) in Anbetracht der Tatsache, dass die DB AG sich
aus personellen und finanziellen Gründen nicht in der Lage
sieht, eine Fotoausstellung „Söhne und Töchter der jüdischen
Deportierten Frankreichs“, in der in Texten und Bildern das
Schicksal von elftausend Kindern, die ab 1942 von Drancy
bei Paris über Saarbrücken, Mannheim, Frankfurt und Dres-
den auf dem Schienennetz der Deutschen Reichsbahn nach
Auschwitz deportiert wurden, auf ihren Bahnhöfen zu zeigen
(„Jüdische Allgemeine“ 5/05), und wie viel Geld bekam die
DB AG 2004 an Steuermitteln zugewiesen?
Nein. Staatliche Finanzzuweisungen an die Deutsche
ahn AG erfolgen in Anwendung der einschlägigen
echtlichen Vorschriften lediglich für Investitionen in die
chienenwege. Wir haben seitens der Deutschen Bahn
G den Hinweis, dass sie das Angebot unterbreitet hat,
ie Ausstellung „Jüdische Kinder aus Frankreich depor-
iert“ im Nürnberger Deutsche Bahn Museum zu zeigen.
ier wäre aus Sicht der Deutschen Bahn AG auch das
olitische, historische, wissenschaftliche und museums-
ädagogische Umfeld gegeben, eine solche engagierte
usstellung zu zeigen.
156. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
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