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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/156 Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Vera Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Weitere militärische Nutzung des Bundes- wehrübungsplatzes Wittstock in der Kyritz-Ruppiner Heide Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Günther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Eventuelles Angebot zur Aufnahme bilate- raler Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba; damit möglicherweise verbundene Bedingungen Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . 14546 A 14546 B 14546 C 14547 A 14547 A 14547 D 14548 A 14548 B 14548 B 14548 C 14548 D 14550 D 14551 B 14552 A Deutscher B Stenografisch 156. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zum Stand der Ausbildungsförderung nach § 35 Bundesausbildungsförderungsgesetz Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Vera Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . T F ( M G F A H Z G D D M G 14543 B 14543 B 14544 B 14544 C 14544 C 14544 D 14545 B 14545 B 14545 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14549 A 14549 B undestag er Bericht ung 16. Februar 2005 t : agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 15/4816) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 ünther Friedrich Nolting (FDP) esthalten an der Beschaffung von MEADS ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ünther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ünther Friedrich Nolting (FDP) 14549 D 14550 A 14550 B 14550 C 14550 C Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 14552 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 Mündliche Frage 9 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Aufnahme der Entwicklungszusammen- arbeit Deutschlands und der Europäischen Union mit Kuba Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . Zusatzfragen Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Vorschläge der Bundesregierung zur Finanzierung des Kampfes gegen die Ar- mut Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Rainer Eppelmann (CDU/CSU) Menschenrechtslage in Kuba Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfragen Rainer Eppelmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Rainer Eppelmann (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung bei der Ta- gung der VN-Menschenrechtskommission 2005 in Genf hinsichtlich der Beziehungen zu Kuba Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Mündliche Frage 16 Claudia Nolte (CDU/CSU) Konsequenzen aus dem Votum des Aus- wärtigen Ausschusses zu Kuba für die Sit- z s A K M C H z d g A K Z C M K P M K Z v A K Z K C P L M D Ä h b A K Z D M D A t A K 14553 A 14553 A 14554 A 14554 B 14555 A 14555 D 14555 D 14556 B 14556 C 14557 C 14557 C 14558 B 14558 C 14558 C 14559 A ung des EU-Außenministerrates in Brüs- el am 31. Januar 2005 ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . ündliche Frage 17 laudia Nolte (CDU/CSU) altung der Bundesregierung zur Ausset- ung der Einladung von kubanischen Dissi- enten zu Nationalfeiertagen von EU-Mit- liedstaaten ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . usatzfragen laudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 18 und 19 laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) ukünftige Handhabung bei Einladung on Dissidenten aus Kuba ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . usatzfragen laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . laudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . othar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 r. Christian Ruck (CDU/CSU) ußerungen Fidel Castros im Zusammen- ang mit der zeitweiligen Aussetzung der estehenden Sanktionen durch die EU ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . usatzfrage r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 r. Christian Ruck (CDU/CSU) ussage der amerikanischen Außenminis- erin über Kuba ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . 14559 B 14559 C 14559 C 14560 A 14560 B 14560 C 14561 A 14562 C 14561 B 14561 C 14562 A 14562 B 14562 D 14563 A 14563 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 III Mündliche Frage 22 Arnold Vaatz (CDU/CSU) Künftige EU-Praxis bei Einladung von ku- banischen Dissidenten, insbesondere in Tschechien, Polen, der Slowakei und den Niederlanden Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfragen Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Arnold Vaatz (CDU/CSU) Einschätzung der Bestrebungen Fidel Castros zur Spaltung der EU-Mitgliedstaa- ten Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Eventuelle Weitergabe des Schreibens vom Abgeordneten Singhammer an das Aus- wärtige Amt vom 19. Juni 2000 an die Me- dien Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfragen Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 25 und 26 Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Versagung des ehrenvollen offiziellen Nachrufs für ehemaligen Botschafter des Auswärtigen Amtes in den letzten fünf Jah- ren sowie Kriterien für die Veranlassung eines solchen Nachrufs Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . M U E s A F Z U M E G S H A F Z E M H A f g A F Z H M P Z d A F Z P D M D A p d A K Z D 14563 B 14563 C 14564 A 14564 C 14564 C 14565 A 14565 B 14566 A 14566 B 14566 C 14567 A 14567 B 14568 A ündliche Frage 27 we Schummer (CDU/CSU) rrichtung eines integralen Digitalfunk- ystems für hoheitliche Aufgaben ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 30 und 31 ckart von Klaeden (CDU/CSU) eschäftskontakte zwischen der Firma ynthesis und Bundesministerien sowie öhe der eventuell gezahlten Gelder ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Fragen 32 und 33 elmut Lamp (CDU/CSU) berkennung der Altersentschädigungen ür Regierungsmitglieder bei nachweislich robem Machtmissbrauch ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage elmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 etra Pau (fraktionslos) ahl der antisemitischen Straftaten und eren Opfer im vierten Quartal 2004 ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 36 r. Michael Luther (CDU/CSU) uswirkungen der Änderungen der euro- äischen Beihilferegeln auf die neuen Bun- esländer ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . usatzfrage r. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14568 C 14568 D 14569 B 14569 C 14569 D 14570 A 14570 B 14570 C 14570 D 14571 A 14571 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 Mündliche Frage 41 Dirk Niebel (FDP) Widersprüche gegen Arbeitslosengeld-II- Bescheide Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU: Verschuldung und europäi- scher Stabilitäts- und Wachstumspakt . . . . Dietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Brigitte Schulte (Hameln) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Günter Nooke (CDU/CSU) Bundespolitische Presseäußerungen des Bundeskanzlers vor der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein Antwort Béla Anda, Staatssekretär BPA . . . . . . . . . . . A M J E d h r A M A M G U c a d e d A M A M D S d E f f d A K A M M F u D A K A M H Ü p z 14571 D 14572 A 14572 C 14572 D 14573 A 14573 A 14574 B 14575 D 14576 D 14578 A 14579 B 14581 D 14583 A 14584 A 14585 C 14586 C 14588 A 14589 C 14590 C 14592 D 14593 A 14593 B nlage 3 ündliche Fragen 4 und 5 ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) ventuelle Strafanzeige gegen das Bun- esumweltministerium im Zusammen- ang mit dem Betrieb des Endlagers für adioaktive Abfälle in Morsleben ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 6 und 7 itta Connemann (CDU/CSU) nterschiedliche Umsetzung der Verpa- kungsrichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten ufgrund des nicht bindenden Charakters er Beispielkriterien für eine Verpackungs- instufung und deren Auswirkungen für en deutschen Gartenbau ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 11 und 12 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) trategische Bedeutung von Burundi für ie Region der Großen Seen und für uropa; Konsequenzen aus einer Verknüp- ung der politischen und ethnischen Kon- likte Burundis mit denen Ruandas und er Demokratischen Republik Kongo ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 13 ichael Kretschmer (CDU/CSU) inanzielle Mittel des Auswärtigen Amtes nd der Kulturstiftung des Bundes für das eutsch-Polnische Jahr 2005/2006 ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 28 und 29 artmut Koschyk (CDU/CSU) bertragung der durch die Tarifvertrags- arteien ausgehandelten Wochenarbeits- eit von 39 Stunden für die Arbeitnehmer 14593 C 14594 A 14594 B 14595 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 V des Bundes auf die Bundesbeamten; even- tuelle Änderung des Bundessonderzah- lungsgesetzes sowie Gesetzentwurf zur wei- teren Anpassung der Besoldung in den neuen Ländern Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 8 Mündliche Frage 35 Günter Nooke (CDU/CSU) Demonstration am 8. Mai 2005 gegen „rechtsextremistische Tendenzen“ und nicht gegen „rechts“ Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 9 Mündliche Fragen 37 und 38 Hans Michelbach (CDU/CSU) Vorlage einer Gesetzesinitiative zur Re- form der Unternehmerbesteuerung in Be- zug auf die Entlastung des Mittelstandes; Herstellung einer weitgehenden Belas- tungsneutralität des Steuersystems bezüg- lich der Art der Unternehmensfinanzie- rung und der Herstellung des uneingeschränkten Ausgleichs von Verlus- ten im Rahmen der Bemessungsgrundlage Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) Druckausfallmuster der nicht ausgegebe- nen Wohlfahrtsmarke 2001 für das Bun- desfinanzministerium; Aufforderung zur Rückgabe Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 44 Albrecht Feibel (CDU/CSU) Bewertung der Ergebnisse der dena-Netz- studie zur Höhe der Einspeisevergütung für die erneuerbaren Energien durch den Bundeswirtschaftsminister Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M E A a A D A M A A a f S E d h A D A M P N § A D A M D S h d d § A D A M K F s W 14595 D 14596 A 14596 B 14597 A 14597 B nlage 12 ündliche Frage 45 rnst Hinsken (CDU/CSU) uswirkungen der Strompreiserhöhungen uf die Wettbewerbsfähigkeit von Firmen ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 46 und 47 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) nsprüche auf finanzielle Unterstützung us Mitteln der Bundesagentur für Arbeit ür erwerbsfähige Studenten während des tudiums und – im Falle anschließender rwerbslosigkeit – nach dem Studium seit er Hartz-IV-Reform und dadurch entste- ende jährliche Kosten ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 48 etra Pau (fraktionslos) ichtberücksichtigung der Regelung des 194 Abs. 1 Satz 3 SGB III im SGB II ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Fragen 49 und 50 r. Christoph Bergner (CDU/CSU) onderprogramm des Landes Sachsen-An- alt für Arbeitslose über 55 Jahre unter em Titel „Aktiv zur Rente“; Fortführung ieses Programms nach dem Wegfall der § 272 bis 279 SGB III ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 51 laus Hofbauer (CDU/CSU) örderung von Einkaufszentren, insbe- ondere des am Grenzübergang Furth im ald/Folmava auf tschechischer Seite 14597 C 14597 D 14598 C 14598 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 entstehenden Einkaufszentrums, nach nationalen bzw. internationalen Förder- richtlinien Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 52 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Anzahl der bis heute gegründeten bzw. be- reits wieder insolventen Ich-AGs Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 53 und 54 Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) Verbesserung der Situation Schleswig- Holsteins im Bereich der Versorgung mit Postdienstleistungen Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Auswirkungen der Einführung der Grenz- wertregelung im Rahmen der neuen Dün- gemittelverordnung auf den Kalkbergbau; Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte in den ostdeutschen Hauptab- baugebieten Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 57 und 58 Helmut Heiderich (CDU/CSU) Anträge auf Sortenzulassung für genetisch veränderte Pflanzen für das Anbaujahr 2005 sowie Sortenzulassung durch das Bundessortenamt; Vorhaben zur Freiset- zung genetisch veränderter Pflanzen durch Ressortforschungseinrichtungen des Bun- des im Jahre 2005 Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H E i m C d n S Ä V A D A M G B d B t A M A M M Z b d T 2 Ä B A M A M E E c w A A 14599 B 14599 C 14599 D 14600 B 14600 D nlage 21 ündliche Fragen 59 und 60 ans-Michael Goldmann (FDP) rkenntnisse über die Paratuberkulose- nfektion in Wiederkäuerbeständen als ögliche Infektionsquelle für Morbus rohn beim Menschen; Erlass einer bun- eseinheitlichen Paratuberkuloseverord- ung für Wiederkäuer einschließlich eines anierungskonzepts sowie entsprechende nderungen in den lebensmittelrechtlichen orschriften ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 61 ero Storjohann (CDU/CSU) erücksichtigung der Gründe für die Kin- erlosigkeit von Versicherten im Kinder- erücksichtigungsgesetz bezüglich des Bei- ragszuschlags für die Pflegeversicherung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Fragen 62 und 63 anfred Kolbe (CDU/CSU) usätzlicher Bedarf an Ärzten in der am- ulanten und stationären Versorgung, Zahl er ausgewanderten bzw. in berufsfremden ätigkeitsbereichen arbeitenden Ärzte seit 000; Verhinderung eines zunehmenden rztemangels, vor allem in den östlichen undesländern ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Fragen 64 und 65 rnst Burgbacher (FDP) inbindung der privaten Omnibusbran- he in die Verkehrsplanung zur Fußball- eltmeisterschaft ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14601 A 14601 D 14602 A 14603 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 VII Anlage 25 Mündliche Fragen 66 und 67 Daniel Bahr (Münster) (FDP) Reduzierung der Anzahl der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen von sieben auf fünf Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 68 und 69 Henry Nitzsche (CDU/CSU) Maßnahmen zur Risikoentlastung beste- hender Verbindlichkeiten bei rückbauwilli- gen Vermietern von Mietwohnungen ohne Zusatzsicherheiten und ohne Entlastung durch die Altschuldenhilfe-Verordnung; stärkere Integrierung von privaten Ver- mietern in den Stadtumbauprozess Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 70 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Erhöhung der Finanzzuweisungen an die Deutsche Bahn AG zur Gestaltung der Fotoausstellung „Söhne und Töchter der jüdischen Deportierten Frankreichs“ Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14603 D 14604 A 14604 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14543 (A) ) (B) ) 156. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14593 (A) ) (B) ) ergreifen? Genehmigungen vorliegen. henden Landtagswahl in Schleswig-Holstein in vergleichbarer Weise auf bundespolitischer Bühne presseöffentlich das Wort d es § 327 StGB gegeben ist und dass die erforderlichen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs und Chefs des Presse- und In- formationsamtes der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4816, Frage 1): Wird Bundeskanzler Gerhard Schröder nach dem Vorbild seiner bundespolitischen Intervention sechs Tage vor den sächsischen Landtagswahlen am 19. September 2004 („Schröder warnt vor ,braunem Sumpf’“ – Handelsblatt vom 13. September 2004), wiederum wenige Tage vor der anste- i d g A d d C Z a b S ( d S 2 i Z 1 t g B c s g G n g u n l r l d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 16.02.2005 Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 16.02.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 16.02.2005 Daub, Helga FDP 16.02.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 16.02.2005 Günther (Plauen), Joachim FDP 16.02.2005 Kauch, Michael FDP 16.02.2005 Koppelin, Jürgen FDP 16.02.2005 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 16.02.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 16.02.2005 Lietz, Ursula CDU/CSU 16.02.2005 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 16.02.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.02.2005 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.02.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 16.02.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.02.2005 Türk, Jürgen FDP 16.02.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Bezüglich Ihrer Frage verweise ich auf das Interview n der Welt am Sonntag vom 13. Februar 2005, in dem er Bundeskanzler zum Umgang mit der NPD Stellung enommen hat. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen es Abgeordneten Jochen Konrad Fromme (CDU/ SU) (Drucksache 15/4816, Fragen 4 und 5): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass im Zu- sammenhang mit dem Betrieb des Endlagers für Radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) eine Strafanzeige gegen das Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit (BMU), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und des- sen Präsidenten erstattet wurde? Wenn ja, welche Vorwürfe werden dort erhoben, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? u Frage 4: Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei der Staats- nwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin am 4. Dezem- er 1995 eine Strafanzeige gegen „Verantwortliche des taatl. Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz SAAS ) der ehem. DDR und Verantwortliche Behör- enleiter im BMU, BfS, ERAM-Morsleben“ und bei der taatsanwaltschaft Braunschweig am 15. September 004 eine anonyme Anzeige gegen das BfS eingegangen st. u Frage 5: Der Vorwurf aus 1995 bestand darin, dass das SAAS 986 bei der erteilten Dauerbetriebsgenehmigung es un- erlassen habe, sie mit Einschränkungen oder Änderun- en zu versehen und die Verantwortlichen im BMU und fS es unterlassen hätten, ab 3. September 1990 entspre- hend zu handeln. Das Verfahren wurde seinerzeit einge- tellt. Die Bundesregierung hatte sich seinerzeit dahin ehend positioniert, dass „keine Gefährdungslage bzw. efahrenverdacht beim Betreiben des ERAM besteht, och begründet vermutet werden kann.“ Der Vorwurf aus dem Jahr 2004 rügt einen Verstoß egen § 327 StGB (unerlaubtes Betreiben von Anlagen) nd behauptet, dass bergrechtliche Gefahrenabwehrmaß- ahmen ohne eine für erforderlich gehaltene atomrecht- iche Genehmigung durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Verfah- en am 13. Januar 2005 eingestellt. Sie hat die Einstel- ung – in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung er Bundesregierung – damit begründet, dass kein Fall 14594 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 6 und 7): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die im Anhang der EG-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 11. Februar 2004 aufgeführten Bei- spiele für Kriterien, nach denen eine Einstufung als Verpa- ckung erfolgt, einen nicht bindenden Charakter haben, sodass die Aufnahme von Blumentöpfen als Verpackungsmaterial in die Verordnung nicht zwingend erforderlich wäre, und wie be- gründet sie ihre Haltung? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass andere Mitgliedstaaten der EU im Gegensatz zu Deutsch- land aufgrund dieses nicht bindenden Charakters der Bei- spiele die Verpackungsrichtlinie unterschiedlich, also ohne Aufnahme von Blumentöpfen als Verpackungsmaterial, um- setzen werden, und wie bewertet sie die daraus entstehende Wettbewerbssituation für den deutschen Gartenbau? Zu Frage 6: Die im Anhang der Richtlinie 2004/12/EG vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle aufgeführ- ten Beispiele für Kriterien, nach denen eine Einstufung als Verpackung erfolgt, sind rechtlich bindend. Dies gilt auch für die Beispiele zu Artikel l Nr. li in Anhang I, zu denen auch Blumentöpfe gehören. Demnach sind Blu- mentöpfe, die dafür bestimmt sind, dauerhaft mit einer Pflanze benutzt zu werden, keine Verpackung. Hingegen sind Blumentöpfe, die nur dafür bestimmt sind, eine Pflanze zu transportieren, um sie dann in einen anderen Blumentopf zu pflanzen, Verpackungen im Sinne der Richtlinie. Zu Frage 7: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da- rüber vor, wie andere Mitgliedstaaten der EU gegenwär- tig die Richtlinie 2004/12/EG vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzen und ob sie Blumen- töpfe als Verpackungsmaterial einstufen oder nicht. Es hat hierzu auch innerhalb des hierfür zuständigen Aus- schusses nach Artikel 21 der Richtlinie 94/62/EG bis- lang keine Beratung stattgefunden. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass alle Mitgliedstaaten die Richt- linie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 vollständig und korrekt um- setzen werden. Deutschland wird diese Richtlinie durch die 4. Novelle der VerpackV, die derzeit erarbeitet wird, umsetzen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 11 und 12): Welche strategische Bedeutung hat aus Sicht der Bundes- regierung Burundi für die Region der Großen Seen und für Europa? Z s d 3 W C g M ( r w d a e z d B r R v O Z s r t D G l l W k s k v s d e g t s d p g r S d E m g ti d t (C (D Sind aus Sicht der Bundesregierung die politischen und ethnischen Konflikte Burundis mit denen Ruandas und der Demokratischen Republik Kongo verknüpft, und wenn ja, welche Notwendigkeiten ergeben sich daraus für die Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung? u Frage 11: Nach zehn Jahren Bürgerkrieg, geprägt vom Gegen- atz zwischen (ursprünglich dominierender) Tutsi-Min- erheit und benachteiligter Hutu-Mehrheit, mit mehr als 00 000 Opfern sind nach Abschluss umfangreicher affenstillstands- und Machtbeteiligungsabkommen die hancen für einen dauerhaften Frieden deutlich gestie- en: Die ersten allgemeinen Wahlen seit 1993 sollen itte 2005 stattfinden. Die erzielten Fortschritte Machtteilung, Armeeumstrukturierung, Demobilisie- ung im Dezember 2004 angelaufen, Verfassungsent- urf) verdienen Unterstützung durch Deutschland und ie EU. Burundi ist zwar nur ein kleines Land – wenn uch mit einer Bevölkerung von 7,2 Millionen. Auch hat s im Hinblick auf Lage, Größe, wirtschaftliches Poten- ial und Ressourcen nicht die geopolitische Bedeutung er Demokratischen Republik Kongo. Dennoch darf die edeutung des Friedenswillens der burundischen Regie- ung und das hiervon ausgehende Signal für die gesamte egion der Großen Seen nicht unterschätzt werden. So erfolgt die burundische Regierung bei dem Konflikt im st-Kongo eine sehr zurückhaltende Linie. u Frage 12: Die Konflikte der Region der Großen Seen sind ange- ichts der ethnischen Zusammensetzung der Bevölke- ungen, Flüchtlingsströme und der Ressourcenausbeu- ung durch Nachbarstaaten eng miteinander verknüpft. as Massaker im burundischen Flüchtlingslager atumba an ostkongolesischen Banyamulenge-Flücht- ingen, nur einen Kilometer von der burundisch-kongo- esischen Grenze entfernt, hat dies auf schreckliche eise deutlich gemacht. Klar ist: Für diesen Regional- onflikt kann es nur eine regionale Lösung geben. Wir ind besorgt über die gegenwärtige Lage in der Demo- ratischen Republik Kongo: Diese ist gekennzeichnet on Labilität, Krisenanfälligkeit und Spannungen zwi- chen Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo, ie auch Burundi nicht unberührt lassen. Allerdings gibt s in Burundi, an der südlichen Peripherie des Konflikt- ebiets, Anlass zu einem gewissen Optimismus. Die Par- eien dort sind kriegsmüde und kompromissbereit. Wir ehen deshalb die Möglichkeit, durch eine Unterstützung es Verfassungsprozesses und eine Intensivierung des olitischen Dialogs zur Stabilisierung des Landes beitra- en zu können. Wir hoffen – vorbehaltlich einer weite- en positiven Entwicklung der politischen Lage –, im ommer 2006 die deutsche Botschaft in Bujumbura wie- er eröffnen zu können. In der bilateralen deutschen ntwicklungszusammenarbeit mit Burundi wird der De- okratisierungsprozess durch Programme zur Reinte- ration von Flüchtlingen und zum Wiederaufbau des Jus- zwesens, im multilateralen Bereich durch Maßnahmen es Weltbank-Demobilisierungsprogramms (MDRP) un- erstützt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14595 (A) ) (B) ) Ziel der deutschen Unterstützung ist es, den Friedens- prozess auch durch basisorientierte Projekte zu stabili- sieren, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitswe- sen und Wasserversorgung, und damit einen Beitrag zu Armutsbekämpfung und Krisenprävention zu leisten. Ein auch aus entwicklungspolitischer Sicht bedeutender – und von Deutschland unterstützter – Beitrag zur Stabi- lisierung der Region ist die von AU und VN ausgerich- tete „Internationale Konferenz für Frieden und Sicher- heit in der Region der Großen Seen“ (Great Lakes Conference), in der elf Länder der Region (so genannte „Kerngruppe“ der am Kongokonflikt beteiligten Länder) Kooperations- und Koordinierungsmaßnahmen identifi- zieren. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Frage 13): In welcher Höhe sind die laut Antwort des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, vom 3. Februar 2005, auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 1/23C bereitgestellten Mittel für das Deutsch-Polnische Jahr 2005/ 2006 in Höhe von 450 000 Euro seitens des Auswärtigen Amts und die 3 Millionen Euro von der Kulturstiftung des Bundes bereits gebunden, und welche Einzelvorhaben sollen unterstützt werden? Die im Haushalt des Auswärtigen Amtes für das Jahr 2005 eingestellten Mittel des Deutsch-Polnischen Jahres (150 000 Euro) sind bereits gebunden. Ein Großteil hier- von wird für die Öffentlichkeitsarbeit (Logo, Internet- seite) aufgewendet. Darüber hinaus werden einige he- rausragende Projekte finanziert, die den Sinn des Deutsch-Polnischen Jahres einer breiten Öffentlichkeit darstellen. Die dem Auswärtigen Amt 2006 zur Verfü- gung stehenden Mittel (nach heutigem Stand: 300 000 Euro) werden gesplittet: Ein Teil wird erneut zur Finanzierung herausragender Projekte mit großer Öf- fentlichkeitswirkung herangezogen. Der zweite Teil wird der Unterstützung kleinerer und mittlerer Projekte die- nen, die von Dritten dem Auswärtigen Amt oder der Botschaft in Warschau vorgeschlagen werden. Hierfür wird es auf der Internetseite des Deutsch-Polnischen Jahres zu einer Ausschreibung kommen. Vom Auswärti- gen Amt geförderte Einzelvorhaben 2005: polnische Wochen an deutschen Schulen, deutsch-polnischer Kunst-Nachwuchswettbewerb, Lesung von Günter Grass in Danzig, Schulen ans Netz und Internetseite. Die bei der Kulturstiftung des Bundes zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 3 Millionen Euro sind vollständig belegt. Konkret werden daraus folgende Einzelvorhaben unterstützt: Unwanted Heritage/Heimat- Moderne, Ansichten der architektonischen Moderne in Danzig, Sopot und Leipzig, Ausstellungsprojekt (Bil- dende Kunst/Architektur); Wolfsburg/Nowa Huta, In- dustriestadt-Futurismus, Ausstellungsprojekt (Bildende Kunst); Elektro Pop Club, Elektronische Musik und Kunst in Bytom und Wolfsburg (Bildende Kunst/Mu- sik); „Institutionen im Wandel“/„Lokalität und Globali- t K A f ( 2 E N t R R G b ( T E G n E F t G ( T j v p d A d g ( Z z o d b d z m d t g t (C (D ät – Kunstrezeption in Deutschland und Polen“, Zwei onferenzen in Danzig und Leipzig (Bildende Kunst); mbassadors – Rechercheprogramm, Arbeitsaufenthalte ür Künstler und Kuratoren im jeweiligen Nachbarland Bildende Kunst); Ewa Partum – Retrospektive 1965 bis 005, Ausstellung in Danzig (Bildende Kunst); Skarbek: in Kunstmärchen von Antje Majewski und Ingo iermann, Theaterstück mit Tänzern und Puppen (Thea- er/Bildende Kunst); Deutsch-polnisches Künstlerradio, adiostation mit mobiler Sendebasis (Neue Medien/ adio); Mobile Akademie in Warschau: „Von Geistern, espenstern, Phantomen und den Orten, an denen sie le- en“; Interdisziplinäre Sommerakademie in Warschau Theater); Jagniątków Meeting, Laboratorium für änzer und Choreografen im Riesengebirge (Tanz), Das nsemble Modern beim Festival „Warschauer Herbst“, astspiel (Musik/Theater); Borderlandhouse, Aufbau ei- es Kulturzentrums an der deutsch-polnischen Grenze, ntwicklung eines Theaterstückes über Umsiedler und lüchtlinge, Stückentwicklung durch Jan Klata (Thea- er); Theater-Sommerakademie; Theaterworkshop in ießen, Warschau, Lodz und Abschlusspräsentationen Theater); b@zart D/PL, Deutsche Regisseure auf dem heaterfestival b@zart in Krakau/Theaterfestival mit ungen polnischen Regisseuren in Frankfurt begleitet on Workshops und Symposium (Theater) und Literatur- rojekt auf der Warschauer Buchmesse 2006 im Rahmen es Gastlandauftritts von Deutschland. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/4816, Fragen 28 und 29): Wird die Bundesregierung nach der Einigung der Tarifver- tragsparteien, die Wochenarbeitszeit für die Arbeitnehmer des Bundes auf 39 Stunden einheitlich in Ost und West festzule- gen, auch die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten entspre- chend gestalten, und wenn nein, welche Gründe sprechen da- gegen? Plant die Bundesregierung angesichts der Tarifeinigung hinsichtlich der Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer des Bundes eine entsprechende Veränderung des Bundesson- derzahlungsgesetzes, und wird sie einen Gesetzentwurf zur weiteren Anpassung der Besoldung in den neuen Ländern an das Westniveau vorlegen? u Frage 28: Es ist nicht ersichtlich, warum die erst mit der Drei- ehnten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitver- rdnung vom 23. September 2004 erfolgte Verlängerung er regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Bundes- eamtinnen und Bundesbeamten zurückgenommen wer- en sollte. Die Gründe, die eine Anhebung der Arbeits- eit von 38,5 auf 40 Wochenstunden erforderlich achten, gelten fort. Durch diese maßvolle Erhöhung er wöchentlichen Arbeitszeit um weniger als 20 Minu- en täglich wurde dem Gesichtspunkt Rechnung getra- en, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Diens- es ein wichtiger Faktor bei der Wettbewerbsfähigkeit 14596 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 (A) ) (B) ) des Standortes Deutschland im internationalen Vergleich ist. Zu Frage 29: Der Bund hat in seinem Bereich durch das Bundes- sonderzahlungsgesetz von der 2003 geschaffenen Öff- nungsklausel unter Berücksichtigung einer sozialen Komponente (Erhöhung der Sonderzahlung für die Be- soldungsgruppen A 2 bis A 8 um einen Festbetrag von 100 Euro) Gebrauch gemacht und gleichzeitig den Um- bau des Bezahlungssystems zu einer stärkeren Leis- tungsorientierung voran gebracht. Eine neue Regelung ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, den gegenwärtigen Bemessungssatz Ost von 92,5 Prozent des Westniveaus zu verändern. Der Tarifabschluss vom 9. Februar 2005 hat bekräftigt, dass im Bundesbereich die vollständige Anpassung des Be- messungssatzes in den unteren Bezahlungsgruppen zum 31. Dezember 2007, in den übrigen zum 31. Dezember 2009 vorgenommen wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Frage 35): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass am 8. Mai gegen „rechtextremistische Tendenzen“ und nicht gegen „Rechts“ demonstriert werden sollte (vergleiche Meldung APD vom 4. Februar 2005), da ansonsten der Eindruck er- weckt werden kann, dass in der notwendigen Spannbreite der Volksparteien des demokratischen Spektrums kein Platz für politisch rechts stehende Demokraten unter den so bezeichne- ten Anständigen sei, mit der Folge, dass die notwendige Inte- grationskraft in das demokratische Spektrum hinein unterlau- fen wird, und wenn nicht, warum? Ja. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4816, Fragen 37 und 38): Gedenkt die Bundesregierung die von Bundeskanzler Gerhard Schröder unterstützte steuerliche Entlastung des Mit- telstandes umzusetzen und noch im Frühjahr 2005 eine Geset- zesinitiative zur Reform der Unternehmensbesteuerung in den Deutschen Bundestag einzubringen, und falls ja, wie sehen die Vorschläge der Bundesregierung für die Reform der Un- ternehmensbesteuerung dann konkret aus? Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Herstellung der weitgehenden Belastungsneutralität des Steuersystems bezüglich der Art der Unternehmensfinanzie- rung (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) und der Herstellung des uneingeschränkten Ausgleichs von Verlusten im Rahmen der Bemessungsgrundlage (Mindestbesteuerung), und falls nein, gibt es Untersuchungen über die Auswirkungen der ein- geführten Steueränderungen auf diesem Gebiet auf Investitio- nen und die Arbeitsplatzsituation bei den Unternehmen? Z p p t E G w w a t s D e t 4 e b w 8 E k S d k e 5 t d E z n m e I n r s s S p p t w e Z V g z B t m u g M s c l a (C (D u Frage 37: Die Bundesregierung hat mit ihrer bisherigen Steuer- olitik gezielt den Mittelstand gefördert. Der Mittelstand rofitiert von den auf den Weg gebrachten Steuerentlas- ungsmaßnahmen mit insgesamt 17 Milliarden Euro. xemplarisch lässt sich die Entlastung am Beispiel einer mbH wie folgt belegen: Eine GmbH mit einem Ge- inn vor Steuern von 250 000 Euro und die ihren Ge- inn zu zwei Drittel an ihren alleinigen Anteilseigner usschüttet, hatte in 1998 eine steuerliche Gesamtbelas- ung aus Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommen- teuer sowie Solidaritätszuschlag von 128 348 Euro. ies entspricht, bezogen auf den Gewinn vor Steuern, iner Gesamtbelastung von 51,3 Prozent. Dieses Jahr be- rägt die Gesamtbelastung insgesamt 111 035 Euro oder 4,41 Prozent des Gewinns vor Steuern. Dies entspricht iner Entlastung von 13,5 Prozent gegenüber der Steuer- elastung von 1998. Auch im internationalen Vergleich erden Personenunternehmen – und das betrifft etwa 5 Prozent der Unternehmen in Deutschland – dank der inkommensteuerreform mit ihren jüngsten Tarifsen- ungen bereits heute moderat besteuert. Ein Einzelunternehmer, der in 1998 einen Gewinn vor teuern von 250 000 Euro erwirtschaftet hatte, musste in em Jahr insgesamt 132 134 Euro an Gewerbe- und Ein- ommensteuer sowie Solidaritätszuschlag zahlen. Dies ntsprach einer steuerlichen Gesamtbelastung von 2,9 Prozent und war damit höher als die Steuerbelas- ung der vergleichbaren Kapitalgesellschaft. Aufgrund er Steuerreform der Bundesregierung muss heute der inzelunternehmer insgesamt 105 184 Euro an Steuern ahlen. Bezogen auf den Gewinn vor Steuern sind dies unmehr 42,1 Prozent des Gewinns vor Steuern und da- it um mehr als 2 Prozentpunkte niedriger als die Steu- rbelastung der vergleichbaren Kapitalgesellschaften. nsgesamt wurde die Steuerbelastung des Einzelunter- ehmers um gut ein Fünftel gesenkt. Die Bundesregie- ung sieht die Notwendigkeit, dass die Unternehmensbe- teuerung insbesondere unter Berücksichtigung des sich tändig wandelnden internationalen Standort- und teuerwettbewerbs und der Rechtsprechung des Euro- äischen Gerichtshofes laufend fortentwickelt und ange- asst werden muss. Eine solche Fortentwicklung der Un- ernehmensbesteuerung muss gründlich vorbereitet erden. Die Bundesregierung wird hierzu zu einem ge- igneten Zeitpunkt einen Vorschlag vorlegen. u Frage 38: Im Bereich der Unternehmensfinanzierung und der erlustberücksichtigung besteht aus Sicht der Bundesre- ierung kein weiterer Handlungsbedarf. Die Regelung ur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dient gerade der elastungsneutralität von Fremdkapital- und Eigenkapi- alfinanzierung. Auch der Verlustausgleich ist im Rah- en der Mindestgewinnbesteuerung weiterhin zeitlich neingeschränkt möglich, da die Verlustvorträge im Ge- ensatz zu Regelungen anderer Länder nicht verfallen. it der Einführung einer Mindestgewinnbesteuerung ollen in erster Linie die Steuereinnahmen der öffentli- hen Gebietskörperschaften stabilisiert werden. Dies iegt auch im Interesse der Unternehmen, da nur dann uch die öffentlichen Investitionen planbar sind und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14597 (A) ) (B) ) kontinuierlich getätigt werden können. Die Änderungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Einfüh- rung der Mindestgewinnbesteuerung sind im Rahmen des so genannten Korb-II-Gesetzes im Dezember 2003 beschlossen worden und zum 1. Januar 2004 in Kraft ge- treten. Nach einem Jahr Wirkungszeit ist es noch nicht möglich, Aussagen über die Auswirkungen auf Investi- tionen und die Arbeitsplatzsituation bei den Unterneh- men zu treffen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass neben den eventuellen Wirkungen des Korb-II-Gesetzes noch andere, teilweise gewichtigere Einflüsse (etwa die Ölpreisentwicklung) aufgetreten sind und somit Verän- derungen der angesprochenen Größen nicht auf eine be- stimmte Ursache zurückgeführt werden können. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4816, Fragen 39 und 40): Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Druck- ausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ erhalten, und wenn ja, wie viele? Hat das BMF eine Aufforderung erhalten, Druckausfall- muster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ zurückzugeben, und wenn ja, von wem? Zu Frage 39: Es lässt sich seitens des Bundesministeriums der Finanzen nicht feststellen, ob und wie viele Druckaus- fallmuster die Bundesdruckerei dem Bundesministerium der Finanzen tatsächlich geliefert hat. Zu Frage 40: Es hat keine Aufforderung an das Bundesministerium der Finanzen gegeben, Druckausfallmuster der nicht ver- ausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ zurückzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4816, Frage 44): Wie bewertet der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, die Ergebnisse der dena-Netz- studie zur Höhe der Einspeisevergütung für die erneuerbaren Energien, nach denen im Jahr 2015 die Verbraucher allein für Windkraftstrom eine Einspeisevergütung in Höhe von 5,4 Mil- liarden Euro zu tragen hätten? Eine isolierte Bewertung einzelner Aussagen des Ent- wurfs des Endberichts ist nicht sinnvoll. Vielmehr müs- sen sämtliche Ergebnisse der Studie, sobald diese von allen Beteiligten abgenommen worden ist, im Gesamtzu- sammenhang bewertet werden. A d d s s d s S P d d e r Z z k s S B g n t g S P m d u b Z s W s d G z d e w d d A d g ( (C (D nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4816, Frage 45): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich bei vielen Firmen der Strompreis seit 2002, also in nur zwei Jahren, um über 45 Prozent erhöht hat und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit geschmälert wurde, und wenn ja, was beabsichtigt sie dagegen zu tun? Nach der Öffnung der Strommärkte im Jahre 1998 ind die Strompreise in Deutschland bis zum Jahre 2000 eutlich gesunken. Besonders rasch und zudem in be- onders großem Umfang hat die Industrie von sinkenden trompreisen profitiert. Hier ist es in Einzelfällen zu reisreduktionen von bis zu 50 Prozent gekommen. Zu em dann einsetzenden Preisanstieg, der dazu führte, ass im Jahre 2004 bei den gewerblichen Verbrauchern twa wieder das Strompreisniveau des Jahres 1998 er- eicht wurde, haben verschiedene Ursachen beigetragen. u nennen sind: Anstieg der Preise der für die Stromer- eugung eingesetzten Energieträger Erdgas und Stein- ohle, Abbau von Überkapazitäten im Stromerzeugungs- ektor, steigende Tendenz der Preise an der Leipziger trombörse EEX und wachsende staatlich veranlasste elastungen. Einen allgemeinverbindlichen Strompreis ibt es nicht. Jedes der gegenwärtig rund 1 100 Unter- ehmen, die Strom an Endverbraucher verkaufen, arbei- et mit eigenen Strompreisen. Der Bundesregierung liegen nur in Einzelfällen An- aben von stromverbrauchenden Unternehmen zu trompreisen vor. Danach ist es nach 2002 zu deutlichen reisanstiegen im zweistelligen Prozentbereich gekom- en. Die Entwicklung an der Strombörse EEX weist in en letzten zwei Jahren einen Anstieg der Strompreise m circa 40 Prozent auf (Terminmarkt für das Folgejahr, ase-load am 3. Januar 2002 und 3. Januar 2005). Das iel der jetzigen Novellierung des Energiewirtschaftsge- etzes (EnWG) ist es, bessere Voraussetzungen für den ettbewerb auf dem Strom- und dem Gasmarkt zu chaffen. Im novellierten EnWG ist dazu unter anderem ie Schaffung einer Regulierungsbehörde für Strom und as vorgesehen, die einen diskriminierungsfreien Netz- ugang für alle gewährleisten soll. Aber auch dann gilt, ass die Regulierung keineswegs ein bestimmtes Markt- rgebnis vorwegnehmen kann. Wie sich die Preise ent- ickeln, wird der Wettbewerb erweisen. Ziel der Bun- esregierung ist ein möglichst rasches In-Kraft-Treten es Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 46 und 47): Welche neuen Ansprüche auf finanzielle Unterstützung aus Mitteln der BA bestehen seit der Hartz-Reform für er- werbsfähige Studenten während des Studiums und – im Falle anschließender Erwerbslosigkeit – nach dem Studium? 14598 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 (A) ) (B) ) Welche jährlichen Kosten für öffentliche Haushalte sind nach alter Rechtslage durch die oben genannten Ansprüche von Studenten entstanden, und welche jährlichen Kosten er- wartet die Bundesregierung nach der neuen Rechtslage? Zu Frage 46: Aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit werden Leistungen nach dem SGB III finanziert. Für Studenten bzw. auch nach Abschluss des Studiums kommen Leis- tungen nach dem SGB III in der Regel nur als Mobili- tätshilfen wie zum Beispiel die Übernahme von Bewer- bungskosten und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen in Betracht. Im Bereich dieser versicherungsfinanzierten Leistungen wurden durch die Hartz-Reformen auch keine Änderungen vorgenommen. Studenten können aber, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II haben. Diese werden aus den Mitteln des Bundes finanziert. Allerdings haben Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen des BAföG bzw. SGB III (§ 60 bis 62) förderungsfähig ist, in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen zur Siche- rung des Lebensunterhalts. Mit dem Anspruchsaus- schluss für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 SGB II wird aber lediglich der Anspruch auf die Hilfe zum Lebensun- terhalt für einen ausschließlich ausbildungsgeprägten Bedarf ausgeschlossen, nicht aber der Anspruch auf sol- che Leistungen, die einen Bedarf betreffen, der durch be- sondere Umstände bedingt ist, die von der Ausbildung unabhängig sind. Somit können, sofern die Vorausset- zungen füf SGB-II-Leistungen vorliegen, Mehrbedarfe wegen Schwangerschaft, Alleinerziehung oder kosten- aufwendiger Ernährung gewährt werden. Ist dies der Fall, werden auch kurz vor Abschluss des Studiums Ein- gliederungsleistungen nach dem SGB II erbracht. Nach dem Studium kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen, wenn Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit gegeben ist. Die Betroffenen erhalten dann sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensun- terhaltes als auch Eingliederungsleistungen nach dem SGB II. Zu Frage 47: Es kann dagegen grob abgeschätzt werden, in wel- chem Umfang Absolventen von Hoch- und Fachhoch- schulen nach Abschluss des Studiums Hilfe zum Le- bensunterhalt erhalten haben. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2003 circa 3 Prozent der 18- bis 64-jährigen Empfanger von laufen- der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich- tungen einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, das sind circa 1,6 Prozent aller Empfänger. Nicht alle der Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss werden Sozialhilfe direkt nach dem Studium bei an- schließender Erwerbslosigkeit erhalten. Es kann auch sein, dass einige zum Beispiel einige Jahre nach dem Abschluss ergänzende Sozialhilfe neben Arbeitslosen- hilfe erhalten. Unter der Annahme, dass circa zwei Drit- tel des Personenkreises nach dem Studium noch nicht gearbeitet hat, ergeben sich Ausgaben in Höhe von rund 100 Millionen für laufende und einmalige Leistungen ( g d P A s A k A d d s e g m d f p B j ( h A d r § z A d g C d g „ s (C (D einschließlich Hilfe zur Arbeit) für diese Personen- ruppe. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wer- en voraussichtlich leicht höhere Ausgaben für diese ersonengruppe entstehen, da die Grundsicherung für rbeitsuchende höhere Freibeträge für Vermögen vor- ieht als die bisherige Sozialhilfe, sodass eine größere nzahl von Studienabgängern anspruchsberechtigt sein önnte. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- ache 15/4816, Frage 48): Hat die Bundesregierung und der Bundesrat bei Schaffung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) die Regelung des § 194 Abs. 1 Satz 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (alte Fassung) nicht in das SGB II übernommen und wenn ja, aus welchen Gründen? Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht ine dem § 194 Abs. l Satz 3 des Dritten Buches Sozial- esetzbuch (SGB III) entsprechende Regelung aus syste- atischen Gründen nicht mehr vor. Im Gegensatz zu em Recht der Arbeitslosenhilfe ist die Grundsicherung ür Arbeitsuchende durch die Bedarfsgemeinschaft ge- rägt. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte edarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt ede Person der Bedarfsgemeinschaft als hilfebedürftig § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Zur Bedarfsgemeinschaft ge- ören auch die bis zum 31. Dezember 2004 in § 194 bs. l Satz 3 SGB III genannten Personen. Es wäre mit em Prinzip der Bedarfsgemeinschaft nicht zu vereinba- en, für bestimmte Hilfebedürftige nach dem Vorbild des 194 Abs. l Satz 3 SGB III gesonderte Freibeträge vor- usehen. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ SU) (Drucksache 15/4816, Fragen 49 und 50): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der Landesregierung Sachsen-Anhalt, die im Jahre 2001 im Rah- men der Strukturanpassungsmaßnahmen ein Sonderpro- gramm unter dem Titel „Aktiv zur Rente“ auflegte, um Arbeitslosen über 55 Jahren für fünf Jahre sichere Beschäfti- gungsmöglichkeiten zu bieten, und welche gesetzgeberischen Maßnahmen leitet sie hieraus gegebenenfalls ab? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auch im Hinblick auf den notwendigen Vertrauensschutz, Maßnahmen des Programms „Aktiv zur Rente“ unter dem durch das 3. Ge- setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt veränder- ten Rechtsrahmen (Wegfall der §§ 272 bis 279 Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit anderen wirkungsähnlichen Instrumen- ten fortzuführen? Die Bundesregierung hat das von der früheren Lan- esregierung Sachsen-Anhalt initiierte und von der jetzi- en Landesregierung fortgeführte Landesprogramm Aktiv zur Rente“ begrüßt. Nach ihrer Auffassung müs- en zwar auch arbeitslose Arbeitnehmer nach Voll- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14599 (A) ) (B) ) endung des 55. Lebensjahres noch vordringlich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden müssen, ins- besondere in strukturschwächeren Regionen sollten aber auch Instrumente der öffentlich geförderten Beschäfti- gung für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. Ar- beitsförderrechtliche Grundlage des Programms „Aktiv zur Rente“ war die Förderung von Strukturanpassungs- maßnahmen nach §§ 272 bis 279 SGB III, die zum Jah- resende 2003 mit der bisherigen Förderung von Arbeits- beschaffungsmaßnahmen verschmolzen wurde. Das neue Instrument ABM enthält Elemente von beiden bis- herigen Förderinstrumenten; so wurde beispielsweise die bislang bei Strukturanpassungsmaßnahmen geltende Re- gelung von Förderpauschalen bei der Neugestaltung übernommen. Ebenfalls übernommen wurde die Förder- systematik längerer als sonst vorgesehener Zuweisungs- zeiten für arbeitslose Arbeitnehmer, die das 55. Lebens- jahr bereits vollendet haben. Im Hinblick auf den in der Fragestellung angespro- chenen Vertrauensschutz bestanden mit dem Dritten Ge- setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Möglichkeiten der Förderung von Strukturanpassungs- maßnahmen über das Jahresende 2003 weiter § 434j Abs. 12 Nr. 4 SGB III vor, wenn die Agentur für Arbeit vor dem Jahresende 2003 oder bei Vorliegen der Voraus- setzungen des § 422 SGB III einen förderungsbedürfti- gen Arbeitnehmer in eine Strukturanpassungsmaßnahme zugewiesen hatte oder zuweist und die Arbeitsagentur mit dem Träger über die ursprüngliche Zuweisung hi- naus eine Zuweisung oder mehrere Zuweisungen des ge- förderten Arbeitnehmers vereinbart hatte. Mit dieser Übergangsregelung wurde die rechtliche Grundlage für eine Fortführung des Landesprogramms „Aktiv zur Rente“ auf der Grundlage von Strukturanpassungsmaß- nahmen geschaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die in dem Programm „Aktiv zur Rente“ geförderten, im öffentlichen Interesse liegenden und zu- sätzlichen Arbeiten im Rahmen von anderen Instrumen- ten zu fördern. Neben der seit Jahresbeginn 2004 neu gestalteten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnah- men kommen für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach Vollendung des 55. Lebensjahres zum Beispiel auch Ar- beitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen (so genannte Zusatzjobs) in Betracht. Vor diesem Hinter- grund sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Be- darf an ergänzenden gesetzgeberischen Maßnahmen. Die Bundesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass nicht sie, sondern die für die Bewilligung im Einzelfall verant- wortliche lokale Stelle – bei der Bewilligung von Ein- gliederungsleistungen nach dem SGB III also die örtli- che Agentur für Arbeit und bei der Bewilligung von Eingliederungsleistungen nach dem SGB II die zustän- dige Arbeitsgemeinschaft, optierende Kommune oder allein verantwortliche Arbeitsagentur – über Dauer und Höhe der Förderung entscheidet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dietmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Frage 51): ( l z s d K a v d d a z l A j l h E A d d ( b 2 g s t M n Ü d S A d g ( (C (D Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit eine Förde- rung von Einkaufszentren nach nationalen und internationalen Förderrichtlinien möglich ist, und hat sie diesbezüglich Kenntnis darüber, ob und in welcher Größenordnung das am Grenzübergang Furth im Wald/Folmava auf tschechischer Seite entstehende Einkaufszentrum von öffentlicher Seite ge- fördert wird? Nach der maßgeblichen Strukturfondsverordnung EG) Nr. 1260/1999 schließen die europäischen Richt- inien die Förderung solcher Projekte (große Einkaufs- entren) grundsätzlich nicht aus. Großprojekte mit Ge- amtkosten von mehr als 50 Millionen Euro unterliegen abei aber einer gesonderten Einzelgenehmigung der OM (Artikel 25 ff. GrundVO), die auch Auswirkungen uf den Wettbewerb mit einschließt. Da nach den hier orliegenden Unterlagen nicht abschließend geklärt wer- en kann, ob das tschechische Förderprogramm die För- erung von nicht tschechischen Handelsunternehmen usschließt, und da die konkrete Förderentscheidung den uständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates ob- iegt, habe ich inzwischen die tschechische Regierung um uskunft gebeten. Die tschechische Regierung ist dazu edoch nicht verpflichtet. Sobald mir eine Antwort vor- iegt, werde ich Sie unterrichten. Ich weise jedoch darauf in, dass konkrete Förderentscheidungen, auch wenn sie U-Mittel betreffen, keiner Publizität unterliegen. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Drucksache 15/4816, Frage 52): Wie viele Ich-AGs wurden nach Kenntnis der Bundes- regierung seit In-Kraft-Treten der entsprechenden Regelungen bis heute gegründet bzw. haben bereits wieder Insolvenz an- gemeldet? Nach vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Ar- eit sind im Zeitraum von Januar 2003 bis Ende Januar 005 insgesamt 301 972 Förderungen mit dem Existenz- ründungszuschuss nach § 421 l Drittes Buch Sozialge- etzbuch (Ich-AG) begonnen worden. In der Fördersta- istik werden die Daten erst nach Ablauf eines Drei- onats-Zeitraums nicht mehr als vorläufig gekennzeich- et. Die genannte Zahl kann also noch korrigiert werden. ber Insolvenzmeldungen von so genannten Ich-AGs ist er Bundesregierung nichts bekannt. Eine entsprechende tatistik wird nicht geführt. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) Drucksache 15/4816, Fragen 53 und 54): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Postdienstleistungen die Pläne der Deutschen Post AG, die vorsehen, dass von den geplanten und teilweise bereits beschlossenen Schließungen von stationären Einrich- tungen 9,1 Prozent (das entspricht 3,42 Prozent der Bundesbe- völkerung) allein auf Schleswig-Holstein entfallen sollen? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in Frage 53 beschriebene Situation Schleswig-Holsteins im 14600 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 (A) ) (B) ) Bereich der Versorgung mit Postdienstleistungen aufgrund der Amtsverwaltungen, nach der die gemeinsam verwalteten Ge- meinden rechtlich selbstständig sind, zu verbessern? Zu Frage 53: Nach der für die Sicherstellung einer postalischen Grundversorgung maßgeblichen Post-Universaldienst- leistungsverordnung und der diese Vorgaben ergänzen- den Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG (Bundestagsdrucksache 15/3186) muss in allen zu- sammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern eine Poststelle bereitgestellt werden. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4 000 Einwohnern und Gemeinden mit zentralörtli- cher Funktion ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass eine Poststelle in maximal 2 000 Metern für die Kunden erreichbar ist. Daneben gilt weiterhin ein landkreisbezo- gener Flächenfaktor für besonders dünn besiedelte Ge- biete. Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Postservice versorgt werden. Von den insgesamt mindes- tens 12 000 bereitzustellenden stationären Einrichtungen sind circa 9 780 Pflichtstandorte aufgrund der einwoh- neranzahl-, entfernungs- und flächenbezogenen Krite- rien, nur die übrigen Filialstandorte kann die Deutsche Post AG im Rahmen ihrer unternehmerischen Gestal- tungsfreiheit selbst festlegen. Das Unternehmen betreibt derzeit bundesweit circa 13 000 stationäre Einrichtungen und schließt unter wirtschaftlichen Erwägungen dort Standorte, an denen es nach den Universaldienstregelun- gen nicht zwingend zur Bereitstellung einer stationären Einrichtung verpflichtet ist. Die genannten postrechtli- chen Kriterien gelten bundeseinheitlich. Hierbei wird die Einwohneranzahl von Wohngebieten und ein spezifi- scher landkreisbezogener Flächenfaktor berücksichtigt. Die Bundesregierung ist bereits von der Besorgnis über eine etwaige Benachteiligung von Schleswig-Holstein bei der Versorgung mit Postdienstleistungen informiert worden. Hierbei ist insbesondere auf die Problematik der kleinteiligen formalen Gemeindegrößen verwiesen wor- den. Die Bundesregierung wird diesen Informationen nachgehen. Zu Frage 54: Mit der vom Bundestag fraktionsübergreifend be- grüßten Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG vom April 2004 wurde eine etwaige Ungleich- behandlung bei der postalischen Versorgung aufgrund von unterschiedlichen kommunalen Gliederungsstruktu- ren in den Bundesländern beseitigt, da sich die Bereit- stellungspflicht für eine Poststelle bei einer Einwohner- anzahl von mehr als 2 000 nunmehr unabhängig vom politischen Gemeindebegriff auf zusammenhängend be- baute Wohngebiete bezieht. Damit wurde vom Grunde den Interessen der Bundesländer auch unter Billigung des Bundesrates entsprochen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 55 und 56): Z g s z g U v 2 ( K z V K s w Z B A d F C Z 2 A A D K Z s m (C (D Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Kalkwerken durch Einführung der Grenzwertregelung im Rahmen der neuen Düngemittelverordnung aufgrund ihrer natürlichen Be- schaffenheit der Abbau untersagt bzw. stark eingeschränkt würde? Welche Grenzwerte laut Düngemittelverordnung werden in den ostdeutschen Hauptabbaugebieten aufgrund ihres na- türlichen Wertegehaltes überschritten? u Frage 55: Betroffen sind nach dem BMVEL bislang zur Verfü- ung gestellten Informationen drei Kalkwerke: in Sach- en ein Kalkwerk in Ostrau (hierzu kam es bereits 2003 u einer Anhörung im sächsischen Landtag), in Thürin- en (Kamsdorf) und in Nordbayern ein Kalkwerk in nterfranken (Hufgard). Inzwischen wird aber – neu – on der „Düngekalk-Hauptgemeinschaft“ eine Zahl von 8 möglicherweise betroffenen Kalkwerken genannt von insgesamt etwa 120 dem Verband angehörenden alkwerken) die möglicherweise mit Einschränkungen u rechnen hätten, jedoch ohne dass diese Werke vom erband im Einzelnen benannt werden. Den amtlichen ontrollstellen der Länder sind im Rahmen ihrer Unter- uchungen bisher nur die bereits genannten drei Kalk- erke bekannt geworden. u Frage 56: Im Wesentlichen die Grenzwerte für Cadmium und lei. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen des Abgeordneten Helmut Heidereich (CDU/ SU) (Drucksache 15/4816, Fragen 57 und 58): Seit wann liegen der Bundesregierung für das Anbaujahr 2005 Anträge auf Sortenzulassung für genetisch veränderte Pflanzen vor, und wann wird sie dafür die beantragten unein- geschränkten Sortenzulassungen für den landwirtschaftlichen Anbau in Deutschland durch das Bundessortenamt ausspre- chen? Welche Freisetzungsvorhaben mit genetisch veränderten Pflanzen wird die Bundesregierung durch die Ressortfor- schungseinrichtungen des Bundes im Jahr 2005 vornehmen, und mit welcher wissenschaftlichen Zielstellung werden die genetisch veränderten Pflanzen dort im freien Feld angebaut werden? u Frage 57: Zur Entscheidung über die Sortenzulassung im Jahre 005 liegen dem Bundessortenamt (BSA) insgesamt vier nträge für gentechnisch veränderte Maissorten vor. Die nträge stammen aus den Jahren 2000, 2001 und 2003. ie Entscheidung über die Sortenzulassungen wird in ürze getroffen werden. u Frage 58: Es liegen vier Freisetzungsgenehmigungen für Res- ortforschungseinrichtungen vor, bei denen der geneh- igte Freisetzungszeitraum die Vegetationsperiode 2005 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14601 (A) ) (B) ) mit umfasst: Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAZ), Virusresistente Kartoffeln, Zielsetzung: Über- prüfung der Resistenzeigenschaft im Freiland; Bundes- anstalt für Züchtungsforschung (BAZ), Virusresistente Kartoffeln, Zielsetzung: Überprüfung der Resistenzei- genschaft im Freiland; Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), Kartoffeln mit erhöh- tem Fructan-Gehalt, Zielsetzung: Untersuchungen zu Wechselwirkungen der gentechnisch veränderten Pflan- zen mit pflanzenschutzrelevanten Organismen und pflanzenassoziierten Mikroorganismen im Freiland, und Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAZ), Raps mit erhöhtem Gehalt an mittelkettigen Fettsäuren, Zielset- zung: Erzeugung größerer Kornmengen ausgewählter Linien für Fütterungsversuche mit Rapsschrot bzw. Un- tersuchungen an Öl zu seiner technischen bzw. chemi- schen Eignung. Ob in diesem Jahr von den Genehmigun- gen Gebrauch gemacht werden wird, liegen keine konkreten Informationen vor. Nach dem geänderten Gentechnikgesetz (§ 16a Abs. 2) ist die tatsächliche Durchführung einer Freisetzung vom Betreiber frühes- tens zwei Wochen und spätestens drei Werktage vor Freisetzungsbeginn dem BVL mitzuteilen. Solche Mit- teilungen sind dort wegen des verfrühten Zeitpunktes noch nicht eingegangen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Drucksache 15/4816, Fragen 59 und 60): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Paratuberkuloseinfektion in Wiederkäuerbeständen als eine mögliche Infektionsquelle für die Darmerkrankung Morbus Crohn des Menschen vor? Wie bewertet die Bundesregierung die in diesem Zusam- menhang vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) erhobenen Forderungen zur Entwicklung und dem Ein- satz geeigneter Diagnostik, um eine Paratuberkuloseinfektion sicher und zeitnah feststellen zu können, die Notwendigkeit eines Erlasses einer bundeseinheitlichen praktikablen Paratu- berkulose-Verordnung für Wiederkäuer einschließlich eines Sanierungskonzepts sowie entsprechende Änderungen in den lebensmittelrechtlichen Vorschriften? Zu Frage 59: Seit 2001 beschäftigen sich das Friedrich-Loeffler- Institut (FLI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Robert Koch-Institut (RKI) unter der Be- teiligung der übrigen Ressortforschung des BMVEL mit der Klärung der Frage, ob ein möglicher Zusammenhang zwischen der Paratuberkulose bei Wiederkäuern und der Darmerkrankung Morbus Crohn beim Menschen be- steht. Die Experten stufen einen Zusammenhang zwi- schen dem Vorkommen von Paratuberkulose in Wieder- käuerbeständen und Morbus Crohn beim Menschen bisher als unwahrscheinlich ein. Die vorliegenden Daten sind jedoch für eine abschließende gesundheitliche Risi- koabschätzung noch nicht ausreichend. Z 1 n k K d d e f m d ß s w P d m e d n L w c K t u I d g w U d t A d F ( B M t s 3 t z v h (C (D u Frage 60: Dem Anliegen des BpT ist durch die aktuell am 0. Februar 2005 im Bundesanzeiger erschienene Leitli- ie zum Umgang mit der Paratuberkulose in Wieder- äuerbeständen nach derzeitigem wissenschaftlichen enntnisstand umfassend Rechnung getragen. Die Bun- esregierung bemüht sich intensiv um die Verbesserung er Diagnostik. Aufgrund der mangelnden Diagnostik ist ine Bekämpfung der Paratuberkulose mittels Bekämp- ungsverordnung und den dann einzuleitenden Maßnah- en zurzeit nicht sinnvoll. Die Bundesregierung nimmt as Problem um die Diagnostik der Paratuberkulose äu- erst ernst. Zur Verbesserung der Diagnostik sind ent- prechende Forschungsvorhaben in der Vorbereitung, as sich aufgrund der Komplexität der Pathogenese der aratuberkulose schwierig gestaltet. Aus diesen Grün- en hat das BMVEL in einer zweijährigen Diskussion it der Wissenschaft, den Verbänden und den Ländern ine Leitlinie erarbeitet, die zum einen der Erkrankung er Tiere und den hieraus erwachsenen Schäden Rech- ung trägt, aber gleichzeitig auch den Bedürfnissen der andwirtschaft und dem Verbraucherschutz gerecht ird. Die Ziele der Leitlinie sind: Eine Vereinheitli- hung der Maßnahmen in Deutschland, Reduktion der linik und somit der Schäden einer Infektion in den Be- rieben, Eindämmung der Weiterverbreitung der Erreger nd Senkung der Prävalenz der Paratuberkulose. Die Maßnahmen basieren auf folgenden drei Säulen: . Hygienemaßnahmen in jedem Bestand zur Vermei- ung der Weiterverbreitung von Paratuberkuloseerre- ern. II. Bestandsüberwachung mittels klinischer Über- achung und serologischer sowie bakteriologischer ntersuchung. III. Vorbereitung einer flächendecken- en, bundesweiten Erfassung der Verbreitung der Para- uberkulose inklusive der Optimierung der Diagnostik. nlage 22 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Gero Storjohann (CDU/CSU) Drucksache 15/4816, Frage 61): Trifft es zu, dass die Bundesregierung in dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen „Kinder-Berücksichtigungsgesetz“ einen Beitragszuschlag für die soziale Pflegeversicherung von 0,25 Prozentpunkten für kinderlose Versicherte geregelt hat, ohne hierbei mögliche Gründe für die Kinderlosigkeit von Versicherten, etwa eine hundertprozentige Schwerstbehin- derung, zu berücksichtigen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung im Nachhinein diesbezüglich etwaige Aus- nahmetatbestände in das „Kinder-Berücksichtigungsgesetz“ aufzunehmen? Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Kinder- erücksichtigungsgesetz (KiBG) regelt, dass kinderlose itglieder der sozialen Pflegeversicherung einen Bei- ragszuschlag von 0,25 Prozent zu tragen haben, wenn ie das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 1. Dezember 1939 geboren sind. Der zusätzliche Bei- rag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts um Familienlastenausgleich in der Pflegeversicherung om 3. April 2001 Rechnung, wonach die Kindererzie- ungs- und Betreuungsleistung im Beitragsrecht der 14602 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 (A) ) (B) ) Pflegeversicherung Berücksichtigung finden muss. Es ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen, die Gründe für die Kinderlosigkeit zu erforschen, zu überprüfen oder von den Versicherten gegebenenfalls hierüber Unterla- gen zu verlangen. Bei der Zuschlagserhebung geht es darum, die doppelte Belastung, die kindererziehende Versicherte in Form von Beitragszahlung plus Kinder- erziehung haben, beitragsrechtlich anzuerkennen und entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsge- richts einen Ausgleich zwischen kinderlosen Versicher- ten und Versicherten mit Kindern herzustellen. Nur wer tatsächlich Kinder hat, hat auch die mit Kindererziehung verbundenen spezifischen Belastungen und erbringt den mit der Kindererziehung und -betreuung verbundenen zusätzlichen generativen Beitrag zum Fortbestand der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung. Wer keine Kinder hat, „profitiert“ von den Kindern anderer Menschen, weil diese Kinder die Beitragszahler der Zu- kunft sind und die künftige Funktionsfähigkeit der Pfle- geversicherung sichern. Für diesen Vorteil, den die Kin- der anderer Menschen bringen, sollen Kinderlose einen Ausgleich leisten. Diesen Vorteil haben auch ungewollt Kinderlose. Es ist nicht möglich, nach Motiven oder medizinischen Gründen der Kinderlosigkeit zu unterscheiden. Es ist da- her nicht beabsichtigt, Ausnahmetatbestände in das Kin- der-Berücksichtigungsgesetz aufzunehmen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 62 und 63): Wie hoch stuft die Bundesregierung derzeit den zusätzli- chen Bedarf an Ärzten in der ambulanten und stationären Ver- sorgung der Bevölkerung Deutschlands (getrennt nach Bun- desländern) ein, und wie hat sich seit dem Jahr 2000 die Zahl der aus Deutschland ausgewanderten bzw. in berufsfremden Tätigkeitsbereichen arbeitenden Ärzte entwickelt? Wie plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Ärztemangels – insbesondere in den östlichen Bun- desländern – dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Zu Frage 62: Zur ambulanten Versorgung: Exakte Ermittlungen des zusätzlichen Bedarfs in der ambulanten Versorgung (ge- trennt nach Ländern) sind insbesondere aufgrund der sich verändernden Morbidität der Bevölkerung nicht möglich. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass in der fachärztlichen Versorgung der Bedarf lang- fristig gedeckt ist. Dies folgt zum einen daraus, dass über 80 Prozent der Planungsbereiche in der fachärztlichen Versorgung wegen Überversorgung für Neuzulassungen gesperrt ist. Zum anderen ist die Altersstruktur der Fach- ärzte günstig. Ein großer Teil der Fachärzte ist unter 50 Jahre alt, sodass kein Ausscheiden in größerem Um- fang zu erwarten ist. Wenn es im Einzelfall dazu kommt, dass eine Praxis nicht nachbesetzt werden kann, so führt dies angesichts der Überversorgung im Regelfall nicht z Ü h L m g t d L 4 S R s v e g s d i J u m d s g s d A s G v i v b S 2 n w d 2 r Z V s g s s s v g M m ( l g i g (C (D u Versorgungslücken, sondern zu einem Abbau der berversorgung. Lokale Versorgungsdefizite können jedoch in der ausärztlichen Versorgung insbesondere in den neuen ändern auftreten. Dies folgt aus der in der Zukunft öglicherweise gegenüber Fachärzten weniger günsti- en Altersstruktur in den neuen Ländern. Der Anteil äl- erer Hausärzte liegt in allen neuen Ländern teilweise eutlich über dem entsprechenden Anteil in den alten ändern (Anteil der über 54-Jährigen zwischen 2,4 Prozent in Sachsen-Anhalt und 45,2 Prozent in achsen, in den alten Ländern zwischen 26,6 Prozent in heinland-Pfalz und 36,6 Prozent in Schleswig-Hol- tein). Es ist daher mit einem vermehrten Ausscheiden on Hausärzten zu rechnen, was zu lokalen Versorgungs- ngpässen führen kann. Zur stationären Versorgung: Der Bundesregierung lie- en keine konkreten Daten darüber vor, wie hoch der zu- ätzliche Bedarf an Ärzten in der stationären Versorgung er Bevölkerung Deutschlands (getrennt nach Ländern) st. Das Deutsche Krankenhausinstitut hat jedoch im ahre 2004 eine Studie im Auftrag des Bundesministeri- ms für Gesundheit und Soziale Sicherung erarbeitet, it der die Auswirkungen alternativer Arbeitszeitmo- elle, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäi- chen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst von Ärzten efordert wurden, sowohl in finanzieller als auch in per- oneller Hinsicht bewertet wurde. Diese Studie belegt, ass die Einführung Europäischer gerichtshofkonformer rbeitszeiten in weiten Bereichen der Krankenhäuser owohl mit den finanziellen als auch den personellen egebenheiten – entgegen aller bis zu diesem Zeitpunkt orgelegten Hochrechnungen – grundsätzlich umsetzbar st. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über Ärzte or, die aus Deutschland ausgewandert sind bzw. die in erufsfremden Tätigkeitsbereichen arbeiten. Nach der tatistik der Bundesärztekammer waren im Jahr 2000 6 711 Ärzte in anderen Bereichen (also weder ambulant och stationär) tätig, 2001 waren es 25 597 Ärzte, 2002 aren es 25 893 Ärzte und Ende 2003 26 232 Ärzte. Vor em Hintergrund, dass diese Zahl im Jahr 1990 7 374 Ärzte betrug, ist hier keine relevante Verände- ung zu verzeichnen. u Frage 63: In erster Linie ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen ereinigungen, die Versorgung der Versicherten der ge- etzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Auf- abe des Gesetzgebers ist es, die Rahmenbedingungen zu chaffen, damit die Kassenärztlichen Vereinigungen die- er Aufgabe nachkommen können. Das GKV-Moderni- ierungsgesetz sieht daher eine Reihe von Maßnahmen or, die dazu beitragen, dass lokale Versorgungslücken eschlossen werden können. Zu nennen sind hier die öglichkeit, den Vertragsärzten „Sicherstellungsprä- ien“ in Form von Zuschlägen zum Honorar zu zahlen es können in den neuen Ländern pro Jahr bis zu 15 Mil- ionen Euro zusätzlich zum bisherigen Honorarvolumen ezahlt werden) sowie die Öffnung von Krankenhäusern n unterversorgten Regionen für die ambulante Versor- ung. Eine weitere Verbesserung der Versorgungssitua- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 14603 (A) ) (B) ) tion wird sich durch die in den Jahren 2004 bis 2006 vor- gesehene Erhöhung der Gesamtvergütungen in den neuen Ländern um zusätzlich insgesamt 3,8 Prozent ergeben. Bezogen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenver- sicherung für die ambulante ärztliche Behandlung in den neuen Ländern im Jahr 2002 entspricht dies einem zu- sätzlichen Vergütungsvolumen in Höhe von rund 120 Millionen Euro für die Ärzte in den neuen Ländern. Darüber hinaus beschäftigt sich derzeit eine aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestages vom 24. September 2003 (Bundestagsdrucksache 15/1584) eingesetzte Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder mit der Versorgungssituation und wird gegebenenfalls weitere Vorschläge zur Behebung von Versorgungsdefi- ziten vorlegen. Mit den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe ist in Kürze zu rechnen. Ferner wird einem drohenden Ärztemangel bereits durch die Reform der ärztlichen Ausbildung begegnet. Dabei ist insbesondere der Praxis- bezug und die Allgemeinmedizin gestärkt worden. Die neue Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 ist seit Oktober 2003 in Kraft. Darauf aufbauend konnte zum 1. Oktober 2004 auch die „Arzt im Praktikum“- Phase entfallen und das Medizinstudium um 18 Monate verkürzt werden. Mit dem Studienabschluss können die Ärzte somit unmittelbar ihre Weiterbildung beginnen und erhalten hierfür auch eine angemessene Vergütung. Die Folge wird sein, dass zunehmend Ärzte in Deutschland bleiben und hier ihre Weiterbildung absolvieren und da- mit weder zeitweise noch dauerhaft dem inländischen ku- rativen Versorgungsmarkt entzogen werden. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Ernst Burgbacher (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 64 und 65): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um im Rahmen der Vorbereitungen zur Fußballweltmeister- schaft 2006 in Deutschland die Planung der Verkehrsströme durch eine rechtzeitige Einbindung der privaten Omnibus- branche so zu gestalten, dass die An- und Abreise der Zu- schauer und der weiteren Gäste und Journalisten problemlos, pünktlich und harmonisch gestaltet werden kann? Trifft es zu, dass die bisherige geplante Verkehrskonzep- tion zu fast 90 Prozent zugunsten der Bahn ausgerichtet wurde, sodass die wenigsten Austragungsstätten auf die Be- dürfnisse des Busses ausgerichtet sind und insbesondere an vielen Austragungsorten ausreichende Busparkplätze in Sta- dionnähe sowie separate Buszufahrtsspuren zu den Stadien fehlen? Zu Frage 64: Um den Transport der Zuschauer zu organisieren, werden in den Städten, in denen Spiele der Fußballwelt- meisterschaft stattfinden, Konzeptionen erarbeitet. Da- neben hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der neben den Ländern, Städten und dem Organisations- komitee der FIFA die Verkehrsträger mitarbeiten. Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo) ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und ist da- mit in die übergeordnete Koordinierung eingebunden. Z n 9 n u b m V f s s a S s z V b e v f g n a B u d a k F c s A d g ( W W h D B d l ß d h e b s d A (C (D u Frage 65: Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- ungswesen ist eine Verkehrskonzeption, die zu fast 0 Prozent zugunsten der Bahn ausgerichtet worden ist, icht bekannt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- nd Wohnungswesen unterstützt jedoch alle Bestre- ungen, möglichst viele Besucher der Fußballwelt- eisterschaft 2006 dazu zu motivieren, öffentliche erkehrsmittel und dabei insbesondere die Bahn als Be- örderungsmittel zu wählen. Deshalb wird auch das Zu- tandekommen der Partnerschaft zwischen dem Organi- ationskomitee der FIFA und der Deutsche Bahn AG usdrücklich begrüßt. Für Reisen zwischen den meisten tädten, in denen Spiele der Fußballweltmeisterschaft tattfinden, übertreffen die Angebote der Bahn an Reise- eit und Reisekomfort die Angebote der übrigen erkehrsträger. Gleichwohl werden aber auch die Omni- usunternehmen erhebliche Beförderungsleistungen zu rbringen haben. Erfahrungsgemäß spielen Bustransfers om Flughafen zum Stadion eine große Rolle bei der Be- örderung von Zuschauern, die mit Chartermaschinen elandet sind. Auch Zuschauer aus dem nahen Ausland utzen häufig Busse für ihre An- und Abreise. Dies wird uch bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 erwartet. ei dem Transport der Zuschauer, die ein den Partnern nd Suppliern der FIFA überlassenes Ticket haben, wer- en die Omnibusunternehmen, so ist zu erwarten, eine ußerordentlich große Rolle spielen. Das Organisations- omitee der FIFA erörtert mit jeder einzelnen Stadt das lächenmanagement. Dabei wird auch für eine ausrei- hende Anzahl von Busparkplätze in Stadionnähe Vor- orge getroffen. nlage 25 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Daniel Bahr (Münster) (FDP) Drucksache 15/4816, Fragen 66 und 67): Trifft es zu, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Zuge der Reorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tungen die Anzahl der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen von sieben auf fünf zu reduzieren? Wenn ja, ist schon eine Entscheidung darüber gefallen, welche fünf der sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen erhalten bleiben und welche zwei wegfallen werden? Der Bericht der Arbeitsgruppe „Äußere Reform der SV“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und ohnungswesen wurde am 26. Januar 2005 im Haus- altsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. er Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen undestages enthält zur Anzahl und zu den Standorten er Wasser- und Schifffahrtsdirektionen keine Fest- egungen. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Äu- ere Reform der WSV“ enthält lediglich die Feststellung, ass „mindestens“ fünf Direktionen für erforderlich ge- alten werden. Weiterhin wird im Bericht die Erteilung ines Untersuchungsauftrages auf der Basis einer aufga- enorientierten Betrachtung vorgeschlagen. Diese Unter- uchung erfolgt ergebnisoffen. Die Entscheidung über ie Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sollte erst nach bschluss der Ämteruntersuchung getroffen werden. 14604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 156. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 (A) (C) (B) ) Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Drucksache 15/4816, Fragen 68 und 69): raussetzungen für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Wohnungseigentümer beim Stadtum- bau zu schaffen, bestimmt Art. 6 Abs. 5 des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs der Verwal- tungsvereinbarung Städtebauförderung 2005, dass bei der Verteilung der Fördermittel vorrangig Gemeinden berücksichtigt werden, „die ein mit betroffenen Woh- Was unternimmt die Bundesregierung zur Risikoentlas- tung bestehender Verbindlichkeiten bei rückbauwilligen Ver- mietern von Mietwohnungen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau von Darlehensverbindlichkeiten wegen rückläufiger Immobilienwerte in den neuen Ländern nicht zur Stellung von Zusatzsicherheiten in der Lage sind, und die nicht unter die Entlastung nach der Altschuldenhilfeverordnung fallen? Mit welchen Konzepten gedenkt die Bundesregierung pri- vate Vermieter, auf die ein erheblicher Teil des Leerstandes von Mietwohnungen entfällt, stärker in den Stadtumbaupro- zess zu integrieren, um den Rückbauprozess nicht ausschließ- lich von der organisierten Wohnungswirtschaft umsetzen zu lassen? Zu Frage 68: Ziel des Programms Stadtumbau Ost mit seinen Kern- elementen Rückbau leer stehender Wohngebäude und Aufwertung von Stadtquartieren, jeweils auf der Grund- lage von integrierten städtebaulichen Entwicklungskon- zepten, ist, neben der Erhaltung und Steigerung von Qualität und Attraktivität der regionalen und kommuna- len Standorte, die Stabilisierung und Stärkung von Woh- nungswirtschaft und Wohnungsmarkt. Das Programm greift. Dies zeigt die Anzahl der Bewilligungen 2002 bis 2004 für den Rückbau von rund 177 000 Wohneinheiten und damit rund der Hälfte der 350 000 Wohneinheiten, die bis 2010 zurückgebaut werden sollen. Die Woh- nungsleerstände der ostdeutschen Wohnungsunterneh- men sind im Jahr 2003 erstmals zurückgegangen. Dies geht aus Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Woh- nungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hervor. Da- nach sank die durchschnittliche Leerstandsquote in den neuen Ländern von 16,2 Prozent im Jahr 2002 auf 16 Prozent in 2003. Für das laufende Jahr wird mit ei- nem weiteren Rückgang auf 15,4 Prozent gerechnet. Die Entwicklung deckt sich mit den Ergebnissen einer Befra- gung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen von 61 Wohnungsunternehmen zum Programm Stadtumbau Ost, wonach der Anstieg der Wohnungsleerstände in den neuen Ländern gestoppt wurde. Dies wirkt sich positiv auf die Immobilienwerte und die Beleihungsspielräume aus. Dadurch hat und wird sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Wohnungsunternehmen und damit ihre Bonität stabi- lisieren und verbessern. Wo es dennoch Probleme gibt, müssen sie im Einzelfall zwischen den beteiligten Woh- nungsunternehmen und ihren Banken geklärt werden. Zu Frage 69: Es ist Aufgabe der Kommunen, die Wohnungseigen- tümer bei der Erstellung und Umsetzung der städtebauli- chen Entwicklungskonzepte einzubeziehen. Um die Vo- n c b z N e u w b g b r O s s z V s O n A d F l B r S A d t H p p A (D ungseigentümern jeweils abgestimmtes städtebauli- hes Entwicklungskonzept, namentlich zur Wohnungs- edarfsentwicklung, erstellt haben und sich zu dessen ügiger Umsetzung verpflichten“. Die Protokollnotiz r. 6 führt dazu erläuternd aus: „Die Gemeinde hat sich rnsthaft zu bemühen, die von den beabsichtigten Stadt- mbaumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentümer je- eils in gleichem Maße in die Erarbeitung des städte- aulichen Entwicklungskonzepts einzubeziehen. Das ilt auch für die privaten Eigentümer einzelner Wohnge- äude.“ Darüber hinaus bereitet die von der Bundes- egierung zur Begleitung des Programms Stadtumbau st eingesetzte Bundestransferstelle zurzeit einen Work- hop mit Akteuren und Praktikern vor, der die umfas- ende Einbeziehung der privaten Wohnungseigentümer um Gegenstand hat. Außerdem ist für das Jahr 2005 die ergabe eines Forschungprojektes „Bewirtschaftungs- trategien privater Wohnungsvermieter im Stadtumbau st“ durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumord- ung vorgesehen. nlage 27 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktions- os) (Drucksache 15/4816, Frage 70): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Er- höhung der Finanzzuweisungen an die Deutsche Bahn AG (DB AG) in Anbetracht der Tatsache, dass die DB AG sich aus personellen und finanziellen Gründen nicht in der Lage sieht, eine Fotoausstellung „Söhne und Töchter der jüdischen Deportierten Frankreichs“, in der in Texten und Bildern das Schicksal von elftausend Kindern, die ab 1942 von Drancy bei Paris über Saarbrücken, Mannheim, Frankfurt und Dres- den auf dem Schienennetz der Deutschen Reichsbahn nach Auschwitz deportiert wurden, auf ihren Bahnhöfen zu zeigen („Jüdische Allgemeine“ 5/05), und wie viel Geld bekam die DB AG 2004 an Steuermitteln zugewiesen? Nein. Staatliche Finanzzuweisungen an die Deutsche ahn AG erfolgen in Anwendung der einschlägigen echtlichen Vorschriften lediglich für Investitionen in die chienenwege. Wir haben seitens der Deutschen Bahn G den Hinweis, dass sie das Angebot unterbreitet hat, ie Ausstellung „Jüdische Kinder aus Frankreich depor- iert“ im Nürnberger Deutsche Bahn Museum zu zeigen. ier wäre aus Sicht der Deutschen Bahn AG auch das olitische, historische, wissenschaftliche und museums- ädagogische Umfeld gegeben, eine solche engagierte usstellung zu zeigen. 156. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Dominke.



Rede von Vera Dominke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf das

Thema Anpassung der Bedarfssätze zurückkommen. Sie
haben in Ihrem aktuellen Bericht einen Anpassungsbe-
darf in Höhe von 6,5 Prozent und in Ihrem Bericht von
vor zwei Jahren einen Anpassungsbedarf in Höhe von
3 Prozent – das ist in den 6,5 Prozent schon kumuliert –
festgestellt. Während Sie in Ihrem letzten Bericht noch
festgestellt haben, dass es die Bundesregierung weiter-
hin für richtig und grundsätzlich für notwendig hält,
durch zeitnahe und regelmäßige Anpassungen zu reagie-
ren, fehlt in Ihrem aktuellen Bericht eine entsprechende
Feststellung. Sie begründen nun den Verzicht – anders
als vor zwei Jahren, als auf die mangelnden Steuerein-
nahmen hingewiesen wurde – mit dem Hinweis auf die
Haushaltskonsolidierung und auf Hartz IV. Darf ich das
so verstehen, dass Sie nach nunmehr fünf Jahren das
Postulat der zeitnahen und regelmäßigen Anpassung auf-
gegeben haben?

Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Das dürfen Sie so nicht verstehen; denn es ist und war
nicht von einer losgelösten zeitnahen Anpassung die
Rede, auch nicht in dem Bericht. Vielmehr hängt die
Entwicklung der Sätze, und zwar sowohl bei den Ein-
kommensgrenzen als auch beim BAföG selber, immer
von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der
generellen Einkommensentwicklung ab. Deshalb habe
ich vorhin ausdrücklich gesagt, dass wir die Frage nach
der Angemessenheit der Bedarfssätze sorgfältig im Blick

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(C (D ehalten und gegensteuern werden, wenn dies erforderich erscheint. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass wir mit er grundlegenden BAföG-Reform 2001 eine erhebliche teigerung der Bedarfssätze haben erreichen können, die ich seitdem in der gleichen Größenordnung bewegen ie die unterhaltsrechtlichen Regelsätze nach der so geannten Düsseldorfer Tabelle. Deshalb haben wir nun uf eine Erhöhung verzichtet. Ich sage aber noch einmal: ir werden natürlich die Entwicklung sehr sorgfältig im uge behalten; denn ich werde keinen schleichenden iedergang mitmachen, wie wir ihn leider in den 90erahren unter Ihrer Bundesregierung erleben mussten. Frau Kollegin Berg. Herr Präsident, ich halte mich an das, was Sie gefor ert haben: Ich stelle eine ganz kurze Frage. Das habe ich empfohlen. Empfohlen oder gefordert: Ich habe das als eine For erung aufgefasst. Zum 1. Mai letzten Jahres sind zehn neue Mitglied taaten in die EU gekommen. Meine kurze Frage an die inisterin lautet: Wie schätzen Sie die Auswirkungen uf die BAföG-Zahlungen ein? Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung nd Forschung: Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass auch ie Zahl der BAföG-Geförderten, die einen Teil ihres tudiums im Ausland verbringen, angestiegen ist. ch glaube, das finden wir gemeinsam sehr erfreulich; chließlich ist es eine unserer Zielsetzungen, dass junge tudierende einen Teil ihres Studiums im Ausland absolieren. Die Zahl der Geförderten ist von 2000 auf 2003 m rund 46 Prozent gestiegen. Das macht deutlich, dass ie BAföG-geförderten Auszubildenden die verbesseren Möglichkeiten für ein Studium im Ausland in Anpruch nehmen. Bereits vor der EU-Osterweiterung wurden in eutschland 8 287 Auszubildende gefördert, die aus den eu aufgenommenen Mitgliedstaaten stammen. Die eisten von ihnen haben die polnische Staatsangehöigkeit. Die EU-rechtlich zwingende Förderungsgleichtellung mit deutschen Auszubildenden knüpft an das reizügigkeitsrecht von Wanderarbeitnehmern bzw. von indern von Wanderarbeitnehmern an. Keineswegs uss jeder EU-Bürger ohne weitere Voraussetzung geördert werden wie ein Deutscher. Die Gefördertenzahen – und der zu erwartende Anstieg – werden aber erst ann genau zu messen sein, wenn die Bürger aus den Bundesministerin Edelgard Bulmahn Beitrittsstaaten in sechs Jahren das volle Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht erwerben. Das heißt, erst dann kann ich auf Ihre Frage genauer antworten. Ich will aber noch darauf hinweisen, dass ich diese Frage sowohl in Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlamentes als auch mit dem zuständigen EU-Kommissar erörtert habe. Derzeit steht noch eine grundlegende EuGH-Entscheidung dazu aus, ob Förderansprüche unabhängig von der Freizügigkeit von Wanderarbeitnehmern unmittelbar aus der Unionsbürgerschaft abgeleitet werden können. Wäre das die Rechtsprechung, dann hätte das weit reichende Folgen, auch für unsere BAföG-Gesetzgebung. Herr Bergner. Frau Minister, mir fällt auf, dass Sie den Anstieg der Studierendenzahlen in einer sehr selbstgefälligen Weise interpretieren. (Edelgard Bulmahn, Bundesministerin: Überhaupt nicht!)