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    Plenarprotokoll 15/155 Walter Link (Diepholz) (CDU/CSU) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 15/4492, 15/4733) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahl- periode des Deutschen Bundestages 14481 C 14483 B 14485 A 14486 B 14488 B 14503 A 14504 D Deutscher B Stenografisch 155. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vierter Bericht zur Lage der älteren Gene- ration in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berück- sichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/8822, 15/345 Nr. 62, 15/4192) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . H F D H C D P 14479 A 14479 B ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 35 und 87 a) (Drucksache 15/4658) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 C undestag er Bericht ung 8. Januar 2005 t : artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 D 14492 B 14494 C 14495 B 14496 B 14497 D 14498 C 14500 A 14501 A 14502 C gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Drucksachen 15/2375, 15/2499 Nr. 1, 15/4733) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14505 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl- Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Zukunft der Immobilienwirtschaft (Drucksachen 15/3116, 15/3928) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienwirtschaft sicher- stellen – Immobilien- und Versicherungs- makler stärken (Drucksache 15/4714) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsauschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in Zeiten knapper Kassen (Drucksachen 15/3311, 15/3557) Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . T B a D B F s u n ( R B D U K N A L A E K ( S T F d Ä o A E O E d n A E E ü z g 14505 C 14505 C 14505 D 14508 D 14509 D 14511 A 14512 A 14513 B 14513 D 14515 A 14515 A 14518 B 14519 A 14519 C 14522 C 14524 A 14524 B 14525 C 14526 B agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Sport- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten etlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Ernst urgbacher, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Initiative des Europäi- chen Parlaments, des Europäischen Rates nd der UNO zur Förderung des Sports achhaltig unterstützen Drucksachen 15/2418, 15/4690) . . . . . . . . . . einhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Heynemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laus Barthel (Starnberg), Angelika Graf Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Horst chmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Jella euchner, Fritz Schösser und Gabriele ograscher (alle SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur nderung des Bundeswahlgesetzes (Tages- rdnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten tto Fricke (FDP) zur Abstimmung über den ntwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än- erung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord- ungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten duard Oswald (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes ur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Ta- esordnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14527 B 14527 C 14529 A 14530 B 14531 B 14532 B 14533 D 14535 A 14536 A 14536 C 14537 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 III Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes – Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundesta- ges gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .14537 B 14538 B 14539 A 14540 A 14540 C 14541 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14479 (A) ) (B) ) 155. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14535 (A) ) (B) ) sammlung des Europarates *Michelbach, Hans CDU/CSU 28.01.2005 für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Michalk, Maria CDU/CSU 28.01.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 28.01.2005* Borchert, Jochen CDU/CSU 28.01.2005 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 28.01.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 28.01.2005 Feibel, Albrecht CDU/CSU 28.01.2005 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 28.01.2005 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 28.01.2005 Haupt, Klaus FDP 28.01.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 28.01.2005 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 Jäger, Renate SPD 28.01.2005* Kortmann, Karin SPD 28.01.2005 Lehn, Waltraud SPD 28.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 28.01.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 28.01.2005* Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 28.01.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 28.01.2005 Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 28.01.2005 Merz, Friedrich CDU/CSU 28.01.2005 M O P P R R R R R S S S S D S D D T W D D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten inkel, Klaus CDU/CSU 28.01.2005 stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 feiffer, Sibylle CDU/CSU 28.01.2005 robst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 auber, Helmut CDU/CSU 28.01.2005* epnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2005 iester, Walter SPD 28.01.2005* onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 28.01.2005 ühe, Volker CDU/CSU 28.01.2005 chauerte, Hartmut CDU/CSU 28.01.2005 chily, Otto SPD 28.01.2005 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 chröder, Gerhard SPD 28.01.2005 r. Schröder, Ole CDU/CSU 28.01.2005 iebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2005* r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 28.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 28.01.2005 illmann, Antje CDU/CSU 28.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 28.01.2005 r. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 28.01.2005 r. Westerwelle, Guido FDP 28.01.2005 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 28.01.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Jella Teuchner, Fritz Schösser und Gabriele Fograscher (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord- nungspunkt 20 a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu, weil in letzter Minute auf Initiative aus der SPD-Frak- tion einige seiner problematischen Punkte entschärft wurden und damit überflüssige Zerschneidungen von Landkreisgrenzen auf ein notwendiges Minimum be- grenzt wurden. Im Hinblick auf seine überproportiona- len Bevölkerungszuwächse und seine besonders ausge- prägten regionalen Ungleichgewichte stellt der Freistaat Bayern einen Sonderfall für die Wahlkreiseinteilung dar. Schon in den vergangenen Jahren fanden diese Verschie- bungen keinen angemessenen Niederschlag in der Wahl- kreiseinteilung. Von daher wäre es geboten gewesen, im Zuge der oh- nehin durch die Einfügung eines Wahlkreises erfolgten Neustrukturierung eine umfassendere und dauerhaft tragfähige Neueinteilung der Wahlkreise in Oberbayern vorzunehmen. Gleichzeitig hätte die Zahl der Wahlkreise in Oberbayern dem Bevölkerungsanteil und seinem wei- terhin zu erwartenden Wachstum entsprechend auf 15 er- höht werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine Region mit stark unterdurchschnittlicher Bevöl- kerungszahl und weiter abnehmender Tendenz einen Wahlkreis verloren hätte. So weist Nordostbayern in mehreren Wahlkreisen Abweichungen von mehr als 15 Prozent, teilweise sogar mehr als 20 Prozent nach un- ten auf, während in Oberbayern zahlreiche Wahlkreise ähnliche Abweichungen nach oben haben, die nach dem Bundeswahlgesetz korrigiert werden sollten. Im Zuge der Beratungen hatte die bayerische SPD- Landesgruppe einen Vorschlag entwickelt, der sowohl diese Ungleichgewichte überregional als auch die Un- gleichgewichte innerhalb Oberbayerns weitestgehend beseitigt hätte und dabei ohne Durchtrennung von Land- kreisgrenzen ausgekommen wäre. Sowohl in Oberfran- ken als auch in Oberbayern könnte diese Lösung für mehrere Legislaturperioden Bestand haben. Dieser Vor- schlag erscheint uns auch heute noch als der nach Gesetz und Verfassungsrechtssprechung naheliegenste. Leider waren die Oppositionsparteien und die Grünen nicht bereit, eine solche Veränderung, die eines gewissen Konsenses bedurft hätte, mitzutragen. Tief greifende Re- formen verlangen bestimmte Politikerinnen und Politi- ker nur von anderen. Darüber hinaus fehlte insbesondere der CSU der Mut, den Konsequenzen der von ihr mitver- schuldeten Strukturprobleme in Bayern ins Auge zu bli- cken. Wie von der Berichterstatterin unserer Fraktion dar- gestellt, gehen wir davon aus, dass der von uns und der bayerischen SPD-Landesgruppe vorgestellte Neuord- n n w A s e a z e d g E t d s w b h j a d n e k s m g k l L t w d w d U s n k f d t w A (C (D ungsvorschlag Grundlage der Beratungen für die ächste Wahlkreisreform zur nächsten Bundestagswahl ird. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Otto Fricke (FDP) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a) Durch das nun beschlossene Gesetz wird die Zer- chlagung des Bundestagswahlkreises Krefeld aufrecht- rhalten. Leider haben die anderen Fraktionen den Änderungs- ntrag der FDP, Krefeld wieder einen eigenen Wahlkreis u geben, im Innenausschuss abgelehnt. Damit ist erneut in Begehren abgelehnt worden, welches die Fraktion er FDP bereits vor genau vier Jahren zur Abstimmung estellt hat. Der Wahlkreis Krefeld bleibt zerschlagen. r bleibt geteilt. Er wird schlicht von Ost nach West ge- rennt. In keinem der beiden Wahlkreise haben die Wähler er Stadt Krefeld eine Mehrheit. Damit wird eine Groß- tadt von 237 909 Einwohnern zerschlagen und eines esentlichen Teils ihres bundespolitischen Einflusses eraubt. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht darauf ingewiesen, dass eine solche Teilung möglich ist, nicht edoch, dass sie nötig ist. Sie ist jedoch politisch unver- ntwortlich. Für die FDP, die gegenwärtig nicht in Ver- acht steht, einen eigenen Krefelder Wahlkreis oder ei- en der beiden leider nun auch zukünftig weiter xistierenden Wahlkreise direkt zu holen, ist deutlich er- ennbar, dass man damit den Bürgern einer Stadt politi- che Identifikation nimmt. Denn trotz des Engagements einer Kollegen, die von SPD bzw. CDU in den jeweili- en Wahlkreisen direkt gewählt worden sind, sind diese eine Krefelder Bürger. Krefelder sind vielmehr der Kol- ege der SPD Bernd Scheelen und ich, welche über die andesliste eingezogen sind. Durch die Teilung Krefelds wird zudem die Bedeu- ung der Erststimme und damit auch die Frage deutlich, en Bürger – unabhängig von der Parteizugehörigkeit es Kandidaten – in den Bundestag schicken wollen. Da nach dieser Entscheidung die Bürger in Krefeld eiterhin in der Regel keinen „echten“ Krefelder Kandi- aten mehr mit der Erststimme wählen können, wird der nterschied zwischen Erst- und Zweitstimme marginali- iert. Die Krefelder Bürgerinnen und Bürger haben nur och einen mittelbaren Einfluss per Erststimme und dies önnte zu Politikverdrossenheit führen, da nun sowohl ür die Erst- als auch für die Zweitstimmen überwiegend ie Aufstellungen der Parteien ausschlaggebend sind. Durch dieses erneute Beibehalten der Wahlkreisein- eilung muss Krefeld, die Stadt wie „Samt und Seide“, eiterhin bei der Wahlkreiseinteilung in „Sack und sche“ gehen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14537 (A) ) (B) ) Ich habe den Wählern in Krefeld im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2002 versprochen, mich für einen ein- heitlichen Wahlkreis Krefeld einzusetzen; da Verspre- chen eingehalten werden müssen, muss ich den Gesetz- entwurf, den ich im Übrigen unterstütze, ablehnen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eduard Oswald (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Sieb- zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a) Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes kann ich nicht zustimmen. Die Mehrheit im In- nenausschuss hat die Verlagerung der Verwaltungsge- meinschaft Aindling vom Wahlkreis Augsburg-Land in den Wahlkreis Donaus-Ries beschlossen. Der Antrag der Unionsfraktion, beide Wahlkreise so zu belassen, wie sie sind, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nach meiner Auffassung war eine Änderung der Wahlkreise nicht er- forderlich. Der Wahlkreis Augsburg-Land ist zwar nach den aktuellsten Zahlen (Stand: 30. Juni 2004) um 21,2 Prozent größer als ein durchschnittlicher Wahlkreis. Verfassung und Gesetz zwingen aber nur dann zum Han- deln, wenn eine Abweichung von 25 Prozent gegeben ist. Diese Abweichung wäre auch nicht bis zur nächsten Bundestagswahl zu erwarten gewesen, selbst wenn die Einwohnerzahlen in der Region Augsburg weiter so an- steigen wie bisher. Als gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Augsburg-Land habe ich mich stets für den unveränderten Erhalt des Wahlkreises Augsburg-Land eingesetzt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än- derung des Bundeswahlgesetzes – Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Barbara Wittig (SPD): Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Wahlkreiskommission dem Bundes- tag ihren Bericht vorgelegt, mit dem sie die Änderungen der Bevölkerungsentwicklung im Wahlgebiet darlegt und Änderungen für die Einteilung der Bundestagswahl- kreise vorschlägt. Dieser Bericht war für uns Abgeord- nete der Ausgangspunkt unserer Überlegungen. Den Mitgliedern der Kommission unter der Leitung des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Herrn Hahlen, danke ich für ihre Arbeit. Frau Bickenbach und Frau Schliesky aus dem Bundesministerium des Innern bin ich dankbar für ihre fachliche Beratung. Anerken- n t m z k e H n b w d h W g m d c w k b l d n t a m A e s 2 m a 4 k W n L z v 3 r d b d k d a g N t n u (C (D ung sei an dieser Stelle auch den Mitarbeitern des Sta- istischen Bundesamtes ausgesprochen, die uns jederzeit it einem hervorragenden Wahlkreisinformationssystem ur Seite standen. Damit wir, die Abgeordneten, die Trends der Bevöl- erungsentwicklung der letzten Jahre ablesen konnten, rhielten wir jederzeit die von uns gewünschten Daten. ilfreich war in diesem Zusammenhang, dass wir nicht ur die Zahlen der amtlichen Statistik vom 31. Dezem- er 2003 zugrunde legen konnten, sondern als Indiz der eiteren Bevölkerungsentwicklung auch noch Zahlen er deutschen Bevölkerung zum 30. Juni 2004 heranzie- en konnten. Zwei Problemkreise hatten wir zu klären: die Zahl der ahlkreise in den einzelnen Bundesländern und die Ab- renzung der Wahlkreise innerhalb der Bundesländer. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes uss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern eren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entspre- hen. Bei leider ständig rückläufiger Bevölkerungsent- icklung in Thüringen ergab die Rechnung 9,248 Wahl- reise nach Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2003 zw. nur noch 9,219 Wahlkreise nach Bevölkerungszah- en zum 30. Juni 2004. Diese Datenlage macht es erfor- erlich, dem Land Thüringen im Wege der Abrundung ur noch neun Wahlkreise zuzuordnen. Eine Beibehal- ung der Wahlkreiseinteilung wäre angesichts des weiter nhaltenden Bevölkerungsverlustes in Thüringen nicht ehr mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach rt. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Anders sieht es in Bayern aus: Hier haben wir es mit inem ständigen Bevölkerungszuwachs zu tun, sodass ich für Bayern nach den Zahlen vom 31. Dezember 003 schon 44,701 Wahlkreise ergaben. Die Berechnung it Zahlen vom 30. Juni 2004 weist 44,725 Wahlkreise us. Das bedeutet, dass im Wege der Aufrundung Bayern 5 Wahlkreise zuzuordnen sind. Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die Wahl- reiskommission empfohlen hatte, noch einen weiteren ahlkreistransfer – und zwar von Schleswig-Holstein ach Niedersachsen – vorzunehmen. Diesem Vorschlag konnten wir nicht folgen. Das and Schleswig-Holstein hat einen steten Bevölkerungs- uwachs zu verzeichnen. Die Berechnung mit Zahlen om 31. Dezember 2003 ergab 10,618 Wahlkreise, zum 0. Juni 2004 waren es 10,635. Außerdem haben wir be- ücksichtigt, dass das Land Schleswig-Holstein erst bei er letzten Wahlkreiseinteilung einen Wahlkreis hinzu- ekommen hatte. Es gibt also keinen Grund, bei steigen- er Bevölkerungsentwicklung dem Land diesen Wahl- reis nun wieder abzunehmen. Der Innenausschuss hat azu einen einstimmigen Beschluss gefasst, und zwar m 29. September 2004. Damit haben wir den Spielraum enutzt, den uns das Bundeswahlgesetz in § 3 Abs.1 r. 1 zugesteht. Dieser Beschluss war Voraussetzung für unsere wei- ere Arbeit, nämlich die Abgrenzung der Wahlkreise in- erhalb der Bundesländer vorzunehmen. Maßstab für nsere Überlegungen waren sowohl die Vorgaben des 14538 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) Grundgesetzes als auch des Bundeswahlgesetzes. Wir haben vor jeder Entscheidung geprüft, ob die Gefahr be- steht, dass durch die Entwicklung der Bevölkerung in den Wahlkreisen die zwingende Neueinteilungsgrenze erreicht werden könnte. Sofern anhand des Zahlenmate- rials der amtlichen Statistik dieser Trend erkennbar war, haben wir gehandelt: Wir haben geringfügige Verschie- bungen von Wahlkreisgrenzen und Umsetzungen von Gemeinden vorgenommen – wobei nicht in jedem Fall eine Durchschneidung von Landkreisgrenzen ausge- schlossen werden konnte. Die Berichterstatter aller Fraktionen hatten sich au- ßerdem vorgenommen, die Einteilung der Wahlkreise in- nerhalb der Bundesländer nach Möglichkeit im Konsens zu regeln. Das haben wir in langwierigen vorbereitenden Gesprächen, die in sachlicher und konstruktiver Weise verliefen, geschafft und der Innenausschuss hat den Ent- wurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes in der geänderten Fassung angenommen. Trotz aller Zufriedenheit über den erreichten Konsens muss ich aber darauf hinweisen, dass dies nur der kleinste ge- meinsame Nenner ist. Am Beispiel der Wahlkreiseintei- lung für den Freistaat Bayern lässt sich das gut darstel- len: Zwischen Oberfranken und Oberbayern gibt es auch nach dem gerade gepriesenen Konsens erhebliche Unter- schiede hinsichtlich der Abweichungen vom Durch- schnitt der Bevölkerung in den Wahlkreisen. Während in Oberfranken infolge von Bevölkerungsverlusten vier der dortigen fünf Wahlkreise ein Minus von 15 bis über 20 Prozent mit steigender Tendenz aufweisen, wird in Oberbayern stark steigender Bevölkerungszuwachs re- gistriert. Folge für die Wahlkreise: Ein Plus von 20 Pro- zent und mehr. Die Chance, diese gegenteilige Bevölkerungsent- wicklung in den oberfränkischen und oberbayrischen Wahlkreisen mit einem nachhaltigen Wahlkreismodell auszugleichen, hätten wir bei der jetzigen Änderung ge- habt. Warum wir es dann nicht gemacht haben, werden Sie fragen. Die Antwort ist einfach: Weder die Grünen noch die CDU/CSU waren davon zu überzeugen, dass es besser wäre, jetzt einen größeren Schnitt zu machen, an- statt in jeder Legislaturperiode ein bisschen an den Wahlkreisen rumzuschnippeln. Fazit: Ein weiteres Ge- setz zur Änderung der Bundestagswahlkreise wird in der nächsten Legislaturperiode erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, bitte diskutieren Sie in Ihren Landesgruppen das von uns vorgelegte nachhaltige Modell in aller Ruhe und lassen Sie uns sofort nach der Bundestagswahl 2006 die Berichterstattergespräche wieder aufnehmen, um dann einen wesentlich größeren gemeinsamen Nenner für Bayern zu finden. Dorothee Mantel (CDU/CSU): Wer die Welt verän- dern will, muss rechtzeitig damit anfangen. Oder um es auf Neudeutsch zu sagen: Bei Veränderungen, insbeson- dere bei solchen gravierender Art, muss man die Men- schen mitnehmen. Das gilt auch, wenn man die Wahl- kreislandschaft vollständig umpflügen will. Insofern waren wir sehr überrascht, als zu Beginn der Bericht- e W P s d W i t b L E f O W k F g S l V t d W h w S a a v u w d g s K W W r k a D d B u w k ä v s s m M B (C (D rstattergespräche zur Umsetzung der Empfehlungen der ahlkreiskommission von der Koalition überraschend läne auf den Tisch gelegt wurden, die von den Vor- chlägen der Wahlkreiskommission zur Neuverteilung er Wahlkreise auf die Länder und den Neuschnitt der ahlkreise innerhalb der Länder vollständig abwichen. Die Vorschläge der SPD für die Wahlkreiseinteilung n Bayern waren eine theoretische Fleißarbeit. Mit poli- ischem Feingefühl oder gar der Aussicht auf Umsetz- arkeit hatten sie nichts zu tun. So sollte die politische andkarte in Oberbayern vollständig verändert werden. in weiterer Plan sah die politische Schwächung Ober- rankens durch den Verlust eines Wahlkreises zugunsten berbayerns vor. Auf bestehende Bindungen zwischen ählern und Gewählten wurde mit diesen Vorschlägen einerlei Rücksicht genommen. Für die CDU/CSU- raktion ist jedoch gerade dieser Aspekt von herausra- ender Bedeutung. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, PD und Grüne dazu zu bewegen, diese Pläne fallen zu assen. Wir haben uns dann im weiteren – sachlichen – erlauf der Berichterstattergespräche auf das konzen- riert, was nötig ist. Nicht die großen Lösungen, sondern ie möglichst weitgehende Wahrung der Identität der ahlkreise war dabei unser Ziel. Ich hebe ausdrücklich ervor, dass wir das Entgegenkommen der Koalition zu ürdigen wissen. Es macht uns die Zustimmung in der chlussabstimmung möglich. So konnten wir erreichen, dass der Wahlkreis Freising us den beiden Landkreisen Freising und Pfaffenhofen n der Ilm besteht. Die ursprünglich geplante Zuordnung on Teilen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen nterbleibt, sodass hier kommunale Grenzen eingehalten erden. Das gilt auch für den Wahlkreis Ingolstadt, dem er Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vollständig zu- eordnet bleibt. Auch im Wahlkreis Weilheim konnte die Durch- chneidung von Kreisgrenzen verhindert werden: Die reise Garmisch-Patenkirchen, Landsberg am Lech und eilheim-Schongau gehören jeweils komplett zum ahlkreis. Die Bevölkerungsentwicklung lässt das Er- eichen der kritischen Grenze nicht erwarten. Auch hier onnten wir also der Wahlkreiskontinuität und der Be- chtung der regionalen Zusammengehörigkeiten zum urchbruch verhelfen. Dankbar sind wir auch, dass die Wahlkreise Deggen- orf und Passau unverändert bleiben. Hier sind die evölkerungszahlen derart stabil, dass eine Änderung nterbleiben kann. Auch hier ist die Koalition dankens- erterweise unserem entsprechenden Antrag gefolgt. Nicht erreichen konnten wir dagegen, dass der Wahl- reis Starnberg unverändert bleibt und dass auf die Ver- nderungen im Bereich Augsburg-Land und Donau-Ries erzichtet wird. Gleichwohl: Nachdem wir anfänglich ehr skeptisch waren, ob es zu einer gemeinsamen Lö- ung dieser stets heiklen Materie kommt, ist es uns in ge- einsamer Anstrengung gelungen, eine vernünftige, den enschen gerecht werdende Regelung zu finden. Lassen Sie mich abschließend den Mitarbeitern des undeswahlleiters und des Bundesinnenministeriums Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14539 (A) ) (B) ) herzlich für ihre Unterstützung unserer Arbeit danken. Die Prüfung der verschiedenen Varianten wäre ohne die fachkundige und freundliche Unterstützung kaum mög- lich gewesen. Aktuelle Zahlen und die Visualisierungen in Form von Karten haben uns sehr geholfen, diese aus- gewogene Lösung zu finden. Ich freue mich, dass wir einen tragfähigen Kompro- miss gefunden haben, und rufe alle Kollegen hier im Hause auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fas- sung zuzustimmen. Manfred Grund (CDU/CSU): Grundlage für das heute zu beschließende 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist der Bericht der Wahlkreiskom- mission vom Januar 2004, dessen Vorschläge für die Neuabgrenzung der 299 Wahlkreise wir als Gesetzgeber zu bewerten und mit einem eigenen Gesetzentwurf um- zusetzen haben. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz soll die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern dem Bevölke- rungsanteil so weit wie möglich entsprechen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 1997 soll im System der Verhältniswahl, wie es das Bun- deswahlgesetz für den Bundestag vorsieht, jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die partei- politische Zusammensetzung des Parlaments haben. So sei die gleiche Größe des Wahlkreises sowohl für den einzelnen Wahlkreis als auch berechnet auf die Bevölke- rungsdichte jedes Landes Bedingung der Wahlgleichheit. Weiterhin gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerich- tes dem Gesetzgeber – nur ihm obliegt die Wahlkreisein- teilung – einen gewissen Beurteilungsspielraum. Das Gericht begründet dies unter anderem damit, dass jeder Wahlkreis nach dem Gedanken einer territorialen Veran- kerung des im Wahlkreis gewählten Abgeordneten zu- gleich ein zusammengehörendes und abgerundetes Gan- zes bilden soll und die historischen und – so steht es auch im Gesetz – kommunalen Grenzen sich nach Mög- lichkeit mit den Wahlkreisgrenzen decken sollten. In einem ersten Schritt war also zunächst zu prüfen, ob die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder den Be- völkerungsverhältnissen noch entspricht. Auf Basis ei- nes Gutachten, des Bundesinnenministeriums hat der für Wahlrechtsfragen federführende Innenausschuss am 29. September 2004 entschieden, einen Wahlkreis von Thüringen nach Bayern zu verlagern, nicht aber, so wie es die Wahlkreiskommission vorgeschlagen hatte, einen von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen. Zu der im zweiten Schritt vorzunehmenden Vertei- lung der Wahlkreise innerhalb der Länder hat die Koali- tion ihren Gesetzentwurf erst am 14. Dezember 2004 vorgelegt, elf Monate nach der Veröffentlichung der Vor- schläge der Wahlkreiskommission. Durch diese Verzö- gerung sind die Verhandlungen der Berichterstatter unter Zeitdruck geraten. Gleichwohl sind wir am Ende zu einem für alle Seiten im Großen und Ganzen befriedigenden Ergebnis gekom- men. Die Koalition ist uns in vielen, wenn auch nicht in allen, Punkten entgegengekommen, sodass meine Frak- t w d W s Z d H v l 2 d z k i w B i d h W V d G B l s u B b d w V d s C B h d n k w b r m B d v g s l a (C (D ion dem Gesetzentwurf heute zustimmen kann und ird. Hinsichtlich der Verteilung der Wahlkreise zwischen en Ländern folgt der Gesetzentwurf dem Vorschlag der ahlkreiskommission, in Thüringen einen Wahlkreis zu treichen und in Bayern einen zusätzlichen zu schaffen. war betrifft der Bevölkerungsrückgang die neuen Län- er in Gänze, aber für Thüringen gebieten die Zahlen andlungsbedarf. So beträgt die durchschnittliche Be- ölkerungszahl eines Wahlkreises auf der Basis der Zah- en zum 30. Juni 2004 in Thüringen 231 741, in Bayern 55 516 und im Bundesdurchschnitt 251 374. Ich bedauere sehr, dass mein Land Thüringen, nach em es bereits im Zuge der Bundestagsverkleinerung wei Wahlkreise verloren hatte, nun erneut einen Wahl- reis verliert und damit in Zukunft mit weniger Gewicht m Deutschen Bundestag vertreten sein wird. Gleich- ohl ist die Reduzierung von zehn auf zukünftig neun undestagswahlkreise für Thüringen unvermeidbar. Vermieden werden konnte dagegen, einen Wahlkreis n Schleswig-Holstein zu streichen. Da die Bevölkerung ort von 1998 bis 2002 um 0,118 Prozent zugenommen at und dieser Trend anhält, wäre die Streichung eines ahlkreises schwer vermittelbar gewesen. Die ursprünglichen Vorschläge der Koalition für die erteilung der Wahlkreise innerhalb der einzelnen Län- er konnten wir nicht mittragen. Daher haben wir den esetzentwurf nicht mit eingebracht. Zudem wurden die erichterstattergespräche zu Beginn mit Vorschlägen be- astet, die selbst beim besten Willen politisch nicht um- etzbar waren. Als Tischvorlage wurden uns Vorschläge nterbreitet, die die politische Wahlkreislandschaft in ayern und Thüringen komplett umpflügen sollten. Ich in froh, dass die Koalition auf unser Anraten hin auf iese Pläne verzichtet hat. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen dann konnten ir fast alle zwischen den Fraktionen noch streitigen orschläge einvernehmlich lösen. Unsere Leitlinie war abei immer, dem Grundsatz der Wahlkreiskontinuität o weit wie möglich Geltung zu verschaffen. Für die DU/CSU-Bundestagfraktion haben die gewachsenen indungen zwischen Wählern und Gewählten einen sehr ohen Stellenwert, die wir nicht durch unnötige Verän- erung von Wahlkreisen zerstören wollen. So haben wir für Hessen einvernehmlich auf die nicht otwendige Umsetzung der Vorschläge der Wahlkreis- ommission verzichtet. In Mecklenburg-Vorpommern aren wir uns parteiübergreifend einig, für die Verschie- ung zwischen den Wahlkreisen Rostock und Bad Dobe- an-Güstrow-Müritz eine kleinere als die von der Kom- ission vorgeschlagene Lösung umzusetzen. Auch in aden-Württemberg konnten wir uns auf behutsame Än- erungen in den Bereichen Böblingen, Nürtingen, Ra- ensburg-Bodensee und Zollernalb-Sigmaringen eini- en. Für die Schlussberatungen im Ausschuss hatten wir ieben Anträge gestellt, die Sie in der Beschlussempfeh- ung nachlesen können. In drei Bereichen ist uns die Ko- lition entgegengekommen. Keine Zustimmung haben 14540 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) wir für unsere Anträge für Niedersachen und Nordrhein- Westfalen erhalten. Eine Beibehaltung des Status quo dort ist also nicht möglich. Jedoch konnten wir errei- chen, dass auch hier die jeweils nur die kleinstmögliche Veränderung erfolgt. Ärgerlich ist, dass die Koalition den CDU/CSU-An- trag, in Thüringen alle eichsfeldischen Gemeinden in ei- nem Wahlkreis zusammenzufassen, abgelehnt hat, ob- wohl diese sinnvolle Zuordnung von den Zahlen her völlig unproblematisch wäre. Die Gemeinden Heyerode und Katharinenberg, die wir dem Wahlkreis 190 statt dem Wahlkreis 191 zuordnen wollen, verbindet eine mehr als 1 100-jährige kulturelle und volkskirchlich ge- meinsame Tradition und Geschichte und damit eine große landsmannschaftliche Gemeinsamkeit. Schade, dass SPD und Grüne sich der Berücksichtigung dieser Zusammenhänge verweigert haben. Ziehen wir jedoch das Gesamtfazit, so hat der rot- grüne Gesetzentwurf durch unsere Anträge und Hin- weise eine deutliche Verbesserung hin zur weitestgehen- den Berücksichtigung der Wahlkreiskontinuität erfahren. Wir haben uns daher entschlossen, diesem nunmehr trag- fähigen Entwurf – bei aller Kritik an der einen oder an- deren Stelle – zuzustimmen. Silke Stokar von Neuform (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gleichheit der Wahl ist ein ganz wesent- licher Grundsatz unserer parlamentarischen Demokratie. Jede Stimme muss in etwa den gleichen Wert haben wie die anderen. Dieser Grundsatz muss bei der Einteilung der Wahlkreise vom Zuschnitt und von der Zahl der Wählerinnen und Wähler her beachtet werden. Das ist die eine Seite, die wir bei diesem Gesetzesvorhaben zu beachten hatten. Die andere Seite sind die Betroffenen vor Ort. Politi- ker wie Wählerinnen und Wähler – das kennen wir auch aus vergangenen Legislaturperioden – fühlen sich oft vor den Kopf gestoßen. Es kommen Bedenken wie: der Zu- schnitt des Wahlkreises entspreche nicht den örtlichen Gegebenheiten, den Traditionen und gewachsenen Strukturen. Gerade die Bürgerinnen und Bürger wün- schen sich, dass es – in Zeiten wie diesen, in denen sich alles sehr schnell ändert – wenigstens bei den Wahlkrei- sen beim Alten bleibt. Um dieses Spannungsverhältnis in den Griff zu be- kommen, haben wir versucht, behutsam vorzugehen. Be- hutsam heißt: nicht streng mathematisch vorgehen, den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität in besonders hohem Maße berücksichtigen und von unserem Ermessen als Gesetzgeber Gebrauch machen. Deshalb haben wir auch nicht alle Vorschläge der Wahlkreiskommission über- nommen, sondern sind teilweise von Ihnen abgewichen. Zum Beispiel mussten wir – wegen der abnehmenden Bevölkerungsentwicklung – einen Wahlkreis von Thü- ringen nach Bayern, das eine zunehmende Bevölke- rungstendenz hat, verschieben. Den weitergehenden Vorschlag der Wahlkreiskommission, einen Wahlkreis von Schleswig-Holstein nach Niedersachen zu verla- gern, haben wir hingegen nicht umgesetzt. Hier haben w u s w d P t B d l m r g v g m s m d g g g t d s w O m m u s v m s Ä d V E d d h Z k e s i m D d K s V (C (D ir von unserem engen Ermessen Gebrauch gemacht nd haben der Wahlkreiskontinuität den Vortritt gelas- en. Was die übrigen Wahlkreise anbelangt, haben wir eitgehend von Änderungen abgesehen, es sei denn, es rohte bis zur nächsten Wahl eine Überschreitung der lus-Minus-25-Prozent-Grenze. Hier war ein Einschrei- en unbedingt erforderlich. Dort haben wir von unserem eurteilungsspielraum Gebrauch gemacht. Ich glaube, as Gesamtergebnis kann sich sehen lassen. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum par- amentarischen Verfahren sagen: Besonders freut es ich, dass sich die Opposition im Innenausschuss unse- em Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen an- eschlossen hat. In vielen Verhandlungen haben wir ersucht, in dieser wichtigen Frage einen fraktionsüber- reifenden Konsens zu erzielen, der so weitgehend wie öglich die Interessen der Menschen vor Ort berück- ichtigt. Das ist gelungen. Für diese konstruktive Zusam- enarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Dr. Max Stadler (FDP): Der Neueinteilung der Bun- eswahlkreise waren lange und schwierige Verhandlun- en der Berichterstatter aller vier Fraktionen vorausge- angen, die aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis eführt haben. Dafür darf ich namens der FDP-Bundes- agsfraktion vor allem der Kollegin Barbara Wittig von er SPD sehr herzlich danken, denn sie hat nicht nur chwierige Koordinierungsarbeit geleistet, sondern sie ar auch offen für Anregungen und Wünsche aus der pposition, die schließlich zu dem heutigen Kompro- iss geführt haben. Ebenso gilt mein Dank für die konstruktive Zusam- enarbeit den Kollegen Dr. Wiefelspütz, Silke Stokar nd Hartmut Koschyk. In der Sache ging es um zwei widerstreitende Interes- en. Der Innenausschuss musste bei seinem Beschluss- orschlag die Vorgabe beachten, dass kein Wahlkreis ehr als 25 Prozent größer oder kleiner als der Durch- chnitt der Wahlkreise sein darf. Daher waren diverse nderungen unumgänglich. Auf der anderen Seite gilt er Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise. Bei den orschlägen der Bundeswahlkreiskommission gab es inzelfälle, in denen eine Umgruppierung von Gemein- en zu anderen Wahlkreisen vorgeschlagen wurde, die en dortigen politischen Realitäten nicht entspricht. Da- er ist die FDP dafür eingetreten, dass die gewachsene uordnung von Gemeinden zu ihrem bisherigen Wahl- reis möglichst aufrechterhalten bleibt. Aus dieser Spannungssituation heraus ergaben sich inige Entscheidungen, die erst nach längerer Diskus- ion einvernehmlich getroffen werden konnten. So war m Gesetzentwurf noch die Umgruppierung von vier Ge- einden aus dem Wahlkreis Passau in den Wahlkreis eggendorf vorgesehen, obwohl diese Gemeinden ein- eutig nach Passau hin orientiert sind. Alle politischen räfte der Region, also beider betroffener Wahlkreise, owie die Bevölkerung wandten sich daher gegen den orschlag der Bundeswahlkreiskommission. Da im Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14541 (A) ) (B) ) Wahlkreis Deggendorf die Bevölkerungsentwicklung stagniert, ist anzunehmen, dass die kritische 25-Prozent- Marke am Wahltag nicht überschritten sein wird. Es konnte daher am Ende Einvernehmen erzielt werden, dass die besagten vier Gemeinden Hofkirchen, Fürsten- stein, Eging und Aicha v. W. im Wahlkreis Passau blei- ben. Auch für die Wahlkreise Starnberg und Weilheim wa- ren Änderungen vorgeschlagen worden, die in das dor- tige gewachsene Gefüge nicht hineingepasst hätten. Am Ende war es zwar unvermeidlich, dass die Gemeinde Krailling von Starnberg weggenommen und dem Wahl- kreis München-Land zugeordnet wurde. Damit sind aber die zahlenmäßigen Vorgaben erfüllbar, sodass weitere Änderungen in den Wahlkreisen Starnberg und Weil- heim nicht notwendig waren. Es ist erfreulich, dass sich auch diese Anregung der FDP im Innenausschuss durch- setzen ließ. Dagegen war die rot-grüne Ausschussmehrheit leider nicht bereit, dem verständlichen Wunsch der Bürger der Stadt Krefeld zu entsprechen, dort wieder einen einheit- lichen Bundestagswahlkreis einzurichten. Der entspre- chende Änderungsantrag der FDP wurde im Ausschuss bedauerlicherweise – wie auch schon vor vier Jahren – abgelehnt. Mein Kollege Otto Fricke hat sich besonders für den einheitlichen Wahlkreis Krefeld engagiert. Von diesem Einzelpunkt abgesehen ist jedoch eine Lösung gefunden worden, die unsere Erwartungen er- füllt, sodass die FDP dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 21. Ja- nuar 2005 mitgeteilt, dass sie die Anträge – Abgabe eines Berichts zur Lage der Nation durch Bundeskanzler Gerhard Schröder auf Drucksa- che 15/418 – Steuersenkung vorziehen auf Drucksache 15/1221 – Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminal- amtes am Standort Berlin aufgeben auf Drucksa- che 15/2353 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Drucksache 15/2550 – Verschiebung des Zeitpunktes für das In-Kraft- Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitmarkt (SGB II) auf den 1. Januar 2006 auf Drucksache 15/3105 – Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Haushaltssituation des Bundes auf Drucksache 15/3360 – Mittelstand entlasten – Neues Formular zur Ein- nahmenüberschussrechnung zurücknehmen auf Drucksache 15/3738 zurückzieht. d – e m d n (C (D Mit Schreiben vom 26. Januar 2005 hat die Fraktion er FDP weiterhin mitgeteilt, dass sie den Antrag Fünfte Stufe der Öko-Steuern zurücknehmen auf Drucksache 15/581 benfalls zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2004 – – Drucksachen 15/3643, 15/3693 Nr. 1.9 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Ti- tel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhalts- vorschussgesetzes – – Drucksachen 15/4601, 15/4701 Nr. 1.10 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 02 Titel 632 01 – Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – – Drucksachen 15/4298, 15/4450 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussge- setzes – – Drucksachen 15/4529, 15/4558 Nr. 2 – Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deut- schen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen un- ter Einbeziehung der im Rahmen des Erfahrungsaus- tausches mit den Ländern und dem Bundeswahlleiter zur Bundestagswahl 2002 gewonnenen Erkenntnisse – Drucksachen 15/3872, 15/4009 Nr. 6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeord- neten des Europäischen Parlaments aus der Bundesre- publik Deutschland 1999 eingegangenen Wahleinsprü- chen – Drucksachen 15/3873, 15/4009 Nr. 7 – 14542 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche huma- nitäre Hilfe im Ausland 1998 bis 2001 – Drucksache 15/2019 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver- sammlung der Westeuropäischen Union/interparlamenta- rische Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei- digung (WEU/iEVSV) über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Juni 2004 in Paris – Drucksachen 15/3891, 15/4086 Nr. 2 – Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä- ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein- zelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 15/3888, 15/4009 Nr. 8 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/3696 Nr. 2.21 Drucksache 15/3696 Nr. 2.23 Drucksache 15/3779 Nr. 1.18 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4458 Nr. 2.5 Drucksache 15/4458 Nr. 2.9 Drucksache 15/4458 Nr. 2.14 Drucksache 15/4458 Nr. 2.16 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4296 Nr. 1.19 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/4085 Nr. 1.1 Drucksache 15/4213 Nr. 2.46 Drucksache 15/4296 Nr. 1.16 Drucksache 15/4296 Nr. 1.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4458 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3696 Nr. 2.31 91, 1 0, T 155. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    s geht heute um einen Wiederholungsantrag. CDU und
    SU stellen ihn mit verlässlicher Regelmäßigkeit, wohl
    issend, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes
    us gutem Grund anderes wollten.
    Die Opposition zur Rechten will die Bundeswehr im

    nnern als Ersatzpolizei einsetzen. Weil das aus histo-
    ischen, fachlichen und rechtlichen Gründen nicht zuläs-
    ig ist, will sie das Grundgesetz ändern. Die PDS im
    undestag wird dem nicht zustimmen. Mehr noch: Wir
    aben das bisher abgelehnt und wir lehnen das auch wei-
    erhin ab.
    Es gibt bereits Sonderfälle – darüber ist heute schon

    esprochen worden –, bei denen ein Bundeswehrein-
    atz im Inneren möglich ist. Jetzt aber geht es um Ver-
    uche, die Sonderfälle zu normalisieren und auszuwei-
    en.
    Nun ist allerdings seit einigen Tagen das Luftsicher-

    eitsgesetz in Kraft; auch darüber wurde heute schon
    esprochen. Es soll ermöglichen, dass entführte Passa-
    ierflugzeuge durch die Luftwaffe der Bundeswehr ab-
    eschossen werden können. Dieses Gesetz birgt ein
    echtliches und ein ethisches Problem. Auf das recht-
    iche Problem hat der Bundespräsident verwiesen. Aber
    as ethische Problem bleibt uns erhalten, liebe Kollegin-
    en und Kollegen von Rot-Grün und von der CDU/CSU.
    enn wer entführte Passagiere zum Abschuss freigibt,
    er erteilt eine Lizenz zum Töten. Ich finde, das geht
    eiter als die gefährliche Debatte über das Pro und Kon-
    ra von Folterpraktiken. Das rechtliche Problem könnten
    ie – vielleicht – durch eine Änderung des Grundgeset-
    es formal beseitigen. Das ethische Problem aber besei-
    igen Sie nicht, auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit
    m Bundestag.
    Hinzu kommt der Generalverdacht, den Sie mit sol-

    hen Gesetzesinitiativen immer wieder nähren. Damit
    eine ich nicht nur die CDU/CSU, sondern auch die Re-
    ierungskoalition, also SPD und Grüne. Wir erleben eine






    (A) )



    (B) )


    Petra Pau

    zunehmende Militarisierung der Außenpolitik und wir
    erleben, dass innenpolitisch aufgerüstet wird, Stichwort:
    Otto-Pakete. Werden nun beide Tendenzen miteinander
    vermischt, dann geht es tatsächlich an die Substanz der
    Bundesrepublik. Das alles will die PDS im Bundestag
    aus guten Gründen nicht.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und
    der CSU, Sie sind immer vorneweg, wenn es darum
    geht, das Grundgesetz zu verschlechtern. Das war beim
    Asylrecht und in der Militärpolitik so, in der Innen- und
    Sozialpolitik sowieso. Wenn es aber um Verbesserungen,
    um mehr Demokratie, zum Beispiel um Volksabstim-
    mungen auch zur EU-Verfassung, geht, dann spielen die
    beiden Parteien die drei Affen, die nichts sehen, nichts
    hören und nichts sagen wollen, jedenfalls nichts Positi-
    ves.

    Kurzum, die PDS will etwas anderes, etwas Besseres.
    Deshalb werden wir Nein sagen.



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jürgen Herrmann.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Herrmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten
    heute erneut die Änderung des Grundgesetzes, die einen
    erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Inneren un-
    seres Landes ermöglichen und zugleich Rechtsklarheit
    und Rechtssicherheit für die Anwender bringen soll.

    Der Bundespräsident hat das mit der Mehrheit dieses
    Hauses verabschiedete Luftsicherheitsgesetz trotz er-
    heblicher verfassungsrechtlicher Bedenken inzwischen
    ausgefertigt. Diese Bedenken wurden auch in den vo-
    rausgegangenen Debatten von der CDU/CSU-Fraktion
    und den unionsregierten Ländern vorgebracht. Kollege
    Koschyk hat es eben schon angedeutet: Uns ist daran ge-
    legen, eine Lösung dieses Problems hier im Bundestag
    zu finden, nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Das
    ist die vorrangige Aufgabe. Deshalb bringen wir heute
    noch einmal diesen Gesetzentwurf ein. Es sei noch ein-
    mal darauf hingewiesen: Es geht hier zwar um verfas-
    sungsrechtliche Fragen, aber im Nachklang auch um in-
    haltliche Einzelheiten des Luftsicherheitsgesetzes,


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Und um handwerkliche Mängel!)


    die wir entsprechend nachbessern müssen, um Rechts-
    sicherheit zu erlangen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wir alle hoffen, dass es niemals erforderlich sein

    wird, ein durch Terroristen gekapertes und mit Zivilisten
    besetztes Passagierflugzeug abschießen zu müssen, um
    zum Beispiel einen Anschlag wie auf das World Trade
    Center zu verhindern. Wir dürfen jedoch nicht außer
    Acht lassen, dass unsere Soldaten, die das Luftsicher-
    heitsgesetz in der Zwischenzeit anwenden sollen – der
    Verteidigungsminister hat dies bereits angekündigt –,
    jetzt und heute Rechtssicherheit brauchen. Dies wird
    umso deutlicher, da es immer wieder zu Einsätzen der

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    (C (D uftwaffe im deutschen Luftraum kommt, die soforige Entscheidungen erfordern. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Verband er Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge eute mehr Bedenken gegen das Luftsicherheitsgesetz nmeldet, als er es bisher getan hat. Nach Aussage des erbandes werden sogar Befehlsverweigerungen in Beracht gezogen, sofern es zu einem Abschussbefehl komen würde. Dies sollte uns sehr nachdenklich machen. ber auch der Hinweis von Piloten der Luftwaffe auf klatante Mängel in der Ausstattung der Flugzeuge Kollege Binninger hat dies eben angesprochen –, etwa arauf, dass keine Voice Recorder vorhanden sind, die inen entsprechenden Befehl dokumentieren, oder auf as Fehlen von Leuchtspurmunition, muss hinterfragt erden. Übrigens bin ich schon sehr gespannt auf den von uns om Bundesverteidigungsminister eingeforderten Beicht hinsichtlich der Anzahl der Flugstunden der Buneswehrpiloten, die nach vorliegenden Berichten deutlich eringer als die erforderlichen bzw. die von ausländichen Kameraden geleisteten Flugstunden sein sollen. ollten sich diese Befürchtungen bewahrheiten, stellt sich atürlich gleich im Anschluss die Frage nach den operaiven Möglichkeiten und Fähigkeiten der Piloten, diesen chwierigen und weit reichenden Anforderungen zu entprechen. Neben den zuvor genannten operativen Beschwernis en ist es daher dringend geboten, die Rechtsunsichereit durch die Änderung des Art. 87 a Abs. 2 des Grundesetzes auszuräumen und die Streitkräfte unmittelbar urch das Grundgesetz zu legitimieren, die ihnen zugeachte Aufgabe „Schutz des Luftraumes“ erfüllen zu önnen. Das Grundgesetz soll aber nicht nur in Bezug auf eine echtlich einwandfreie Anwendung des Luftsicherheitsesetzes geändert werden. Die Vorschläge der CDU/ SU-Fraktion gehen deutlich weiter. Als ein Grund sind ie Veränderung der sicherheitspolitischen Lage und ie sich daraus ergebende neue Aufgabenstellung für die icherheitsbehörden unseres Landes anzusehen. Wir issen heute, dass der internationale Terrorismus in erbindung mit Massenvernichtungswaffen die militäriche Auseinandersetzung zwischen Militärblöcken als ie wahrscheinlichste Bedrohung unseres Landes abgeöst hat. Gleichzeitig verschwimmen die Bereiche der ineren und äußeren Sicherheit – darin sind wir uns sicherich einig –, und das aus mehreren Gründen: zunächst inmal, weil Terroristen sowohl von innen als auch von ußen Angriffe auf die Bundesrepublik ausüben können, ber auch, weil die im Rahmen des Terrorismus benutzen Waffen heute Schäden anrichten können, die man islang nur von militärischen Angriffen erwarten konnte. aher ist es wenig verständlich – das sieht ein Großteil er deutschen Bevölkerung ebenso –, dass wir nicht alle ns gegebenen Möglichkeiten nutzen, diese Gefahren bzuwehren. Jürgen Herrmann Eine dieser Gefahren droht uns auch von der See her; das ist bereits angesprochen worden. Ich will nicht näher auf die vielen, zum Teil unüberschaubaren Zuständigkeiten einzelner Behörden eingehen, die die Koordination beispielsweise bei einem Schiffsunglück erschweren. Im Licht der angestrebten Verfassungsänderung soll ein Streitkräfteeinsatz auch zur Gefahrenabwehr auf See möglich sein. Ähnlich wie bei den Anforderungen, die Luftsicherheit zu gewährleisten, gibt es Einsätze, die ohne die Hilfe der Streitkräfte nicht bewältigt werden können. Der Fantasie sind hier sicherlich keine Grenzen gesetzt. Aber ein durch Terroristen gekapertes Frachtschiff mit Chemikalien oder ein Öltanker, der sich auf die deutsche Küste zubewegt, sind denkbare Szenarien. Polizei und Grenzschutz wären mit ihren Mitteln sicherlich nicht immer in der Lage, ein solches Schiff aufzuhalten. Hier sind die Fähigkeiten unserer Streitkräfte gefragt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns wirklich fragen, inwieweit unsere Bevölkerung mit den Standards der Vergangenheit noch zu schützen ist. Auf die neuen Gefahren müssen wir jetzt reagieren, wir müssen heute handeln. Es hat bereits eine Verfassungsänderung gegeben. Ich erinnere an den aufgrund der Flutkatastrophe von 1962 in das Grundgesetz aufgenommenen Einsatz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen. Wir sind heute gefordert, hier bezüglich der terroristischen Bedrohung nachzubessern und uns im Vorfeld Möglichkeiten einzuräumen, angepasst zu reagieren. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Einsatzmög lichkeit der Streitkräfte im Rahmen eng gefasster verfassungsrechtlicher Schranken ergänzt. War der zivile Objektschutz bisher nur im Verteidigungsfall sowie im Fall des inneren Notstands möglich, soll dies nun auf eine terroristische Bedrohung ausgeweitet werden. Dies ist sicherlich nur die Ultima Ratio – das sage ich als Polizeibeamter –; denn generell zeichnen Polizei und Grenzschutz für diese Aufgabe verantwortlich. Die Streitkräfte sollen und werden nicht als Lückenbüßer für fehlende Länderund Bundesressourcen benötigt, sie sollen nur dort unterstützend tätig werden, wo es die Einsatzlage ausdrücklich erfordert. Es gibt hierfür sicherlich einige Beispiele. Ich nenne nur den Schutz lebenswichtiger Infrastruktur bei einer terroristischen Gefährdung oder den Fall, dass Flughäfen weiträumig abzusichern sind, was von der Polizei nicht gewährleistet werden kann. Eine rechtliche Klarstellung durch den Gesetzentwurf erfährt auch der Einsatz der Streitkräfte im Vorfeld eines unmittelbar drohenden Unglücksfalls im Sinne des Art. 35 des Grundgesetzes. Ist die Rechtslage bei einem bereits eingetretenen Unglücksfall unstrittig – das haben Sie bereits gesagt, Herr Wiefelspütz –, so ergeben sich bei einem unmittelbar bevorstehenden Schadensereignis jedoch unterschiedliche Rechtsauslegungen. Die Bundesregierung geht heute noch von der strittigen Annahme aus, dass dieser Tatbestand v s D k h b d G d w n p l L b g k b l s m g W z w w n d D (C (D erfassungsrechtlich durch Art. 35 Abs. 2 des Grundgeetzes erfasst wird. (Beifall des Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD])


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: In der Tat!)


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Leider wahr!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)





    (A) )


    (B) )


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    a sich die Verfassungsrechtler hierüber aber streiten,
    ann ich nur empfehlen, im Interesse der Rechtssicher-
    eit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen
    zw. unseren Gesetzentwurf anzunehmen. Wir haben
    iese Problematik aufgenommen und sehen in unserem
    esetzentwurf eine Regelung im Vorfeld vor.
    Meine Damen und Herren, wir erwarten im Interesse

    er Sicherheit der Menschen in unserem Land zukunfts-
    eisende Lösungen, die weiter gehende Möglichkeiten
    icht von vornherein ausschließen. Wir Verteidigungs-
    olitiker haben uns im letzten Jahr bereits Modelle über-
    egt, wie wir die Sicherheit der Menschen in unserem
    and erhöhen können. Wir haben Ihnen ein Regional-
    asenmodell mit Wehrpflichtigen und Reservisten vor-
    estellt, die für den Heimatschutz eingesetzt werden
    önnen. Wir könnten auf diese Ressourcen ohne Pro-
    leme zugreifen, wenn es denn nötig wäre, aber natür-
    ich nur in diesem Fall.
    Die Menschen in unserem Land haben einen An-

    pruch darauf, bestmöglich geschützt zu werden. Es
    acht in diesem Fall keinen Sinn, ideologische Lösun-
    en nach vorn zu schieben, wie Sie von Rot-Grün es tun.
    ir müssen alles tun, um die Menschen in Deutschland
    u schützen. Ich denke, mit unserem Gesetzentwurf sind
    ir hier auf dem richtigen Weg.


    (Beifall bei der CDU/CSU)