Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14535
        (A) )
        (B) )
        sammlung des Europarates
        *Michelbach, Hans CDU/CSU 28.01.2005
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        Michalk, Maria CDU/CSU 28.01.2005
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Bindig, Rudolf SPD 28.01.2005*
        Borchert, Jochen CDU/CSU 28.01.2005
        Carstens (Emstek),
        Manfred
        CDU/CSU 28.01.2005
        Carstensen (Nordstrand),
        Peter H.
        CDU/CSU 28.01.2005
        Fahrenschon, Georg CDU/CSU 28.01.2005
        Feibel, Albrecht CDU/CSU 28.01.2005
        Fischer (Frankfurt),
        Joseph
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.01.2005
        Friedrich (Mettmann),
        Lilo
        SPD 28.01.2005
        Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2005
        Haack (Extertal), Karl
        Hermann
        SPD 28.01.2005
        Haupt, Klaus FDP 28.01.2005
        Hilbrecht, Gisela SPD 28.01.2005
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.01.2005
        Jäger, Renate SPD 28.01.2005*
        Kortmann, Karin SPD 28.01.2005
        Lehn, Waltraud SPD 28.01.2005
        Letzgus, Peter CDU/CSU 28.01.2005*
        Lintner, Eduard CDU/CSU 28.01.2005*
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        CDU/CSU 28.01.2005
        Lips, Patricia CDU/CSU 28.01.2005
        Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 28.01.2005
        Merz, Friedrich CDU/CSU 28.01.2005
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        inkel, Klaus CDU/CSU 28.01.2005
        stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.01.2005
        feiffer, Sibylle CDU/CSU 28.01.2005
        robst, Simone BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.01.2005
        auber, Helmut CDU/CSU 28.01.2005*
        epnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2005
        iester, Walter SPD 28.01.2005*
        onsöhr, Heinrich-
        Wilhelm
        CDU/CSU 28.01.2005
        ühe, Volker CDU/CSU 28.01.2005
        chauerte, Hartmut CDU/CSU 28.01.2005
        chily, Otto SPD 28.01.2005
        chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.01.2005
        chröder, Gerhard SPD 28.01.2005
        r. Schröder, Ole CDU/CSU 28.01.2005
        iebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2005*
        r. Skarpelis-Sperk,
        Sigrid
        SPD 28.01.2005
        r. Thomae, Dieter FDP 28.01.2005
        illmann, Antje CDU/CSU 28.01.2005
        eis (Stendal), Reinhard SPD 28.01.2005
        r. von Weizsäcker,
        Ernst Ulrich
        SPD 28.01.2005
        r. Westerwelle, Guido FDP 28.01.2005
        immer (Neuss), Willy CDU/CSU 28.01.2005
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        14536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg),
        Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler,
        Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm,
        Jella Teuchner, Fritz Schösser und Gabriele
        Fograscher (alle SPD) zur Abstimmung über
        den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur
        Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord-
        nungspunkt 20 a)
        Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu,
        weil in letzter Minute auf Initiative aus der SPD-Frak-
        tion einige seiner problematischen Punkte entschärft
        wurden und damit überflüssige Zerschneidungen von
        Landkreisgrenzen auf ein notwendiges Minimum be-
        grenzt wurden. Im Hinblick auf seine überproportiona-
        len Bevölkerungszuwächse und seine besonders ausge-
        prägten regionalen Ungleichgewichte stellt der Freistaat
        Bayern einen Sonderfall für die Wahlkreiseinteilung dar.
        Schon in den vergangenen Jahren fanden diese Verschie-
        bungen keinen angemessenen Niederschlag in der Wahl-
        kreiseinteilung.
        Von daher wäre es geboten gewesen, im Zuge der oh-
        nehin durch die Einfügung eines Wahlkreises erfolgten
        Neustrukturierung eine umfassendere und dauerhaft
        tragfähige Neueinteilung der Wahlkreise in Oberbayern
        vorzunehmen. Gleichzeitig hätte die Zahl der Wahlkreise
        in Oberbayern dem Bevölkerungsanteil und seinem wei-
        terhin zu erwartenden Wachstum entsprechend auf 15 er-
        höht werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass
        eine Region mit stark unterdurchschnittlicher Bevöl-
        kerungszahl und weiter abnehmender Tendenz einen
        Wahlkreis verloren hätte. So weist Nordostbayern in
        mehreren Wahlkreisen Abweichungen von mehr als
        15 Prozent, teilweise sogar mehr als 20 Prozent nach un-
        ten auf, während in Oberbayern zahlreiche Wahlkreise
        ähnliche Abweichungen nach oben haben, die nach dem
        Bundeswahlgesetz korrigiert werden sollten.
        Im Zuge der Beratungen hatte die bayerische SPD-
        Landesgruppe einen Vorschlag entwickelt, der sowohl
        diese Ungleichgewichte überregional als auch die Un-
        gleichgewichte innerhalb Oberbayerns weitestgehend
        beseitigt hätte und dabei ohne Durchtrennung von Land-
        kreisgrenzen ausgekommen wäre. Sowohl in Oberfran-
        ken als auch in Oberbayern könnte diese Lösung für
        mehrere Legislaturperioden Bestand haben. Dieser Vor-
        schlag erscheint uns auch heute noch als der nach Gesetz
        und Verfassungsrechtssprechung naheliegenste.
        Leider waren die Oppositionsparteien und die Grünen
        nicht bereit, eine solche Veränderung, die eines gewissen
        Konsenses bedurft hätte, mitzutragen. Tief greifende Re-
        formen verlangen bestimmte Politikerinnen und Politi-
        ker nur von anderen. Darüber hinaus fehlte insbesondere
        der CSU der Mut, den Konsequenzen der von ihr mitver-
        schuldeten Strukturprobleme in Bayern ins Auge zu bli-
        cken.
        Wie von der Berichterstatterin unserer Fraktion dar-
        gestellt, gehen wir davon aus, dass der von uns und der
        bayerischen SPD-Landesgruppe vorgestellte Neuord-
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        ungsvorschlag Grundlage der Beratungen für die
        ächste Wahlkreisreform zur nächsten Bundestagswahl
        ird.
        nlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Otto Fricke (FDP) zur Ab-
        stimmung über den Entwurf eines Siebzehnten
        Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
        (Tagesordnungspunkt 20 a)
        Durch das nun beschlossene Gesetz wird die Zer-
        chlagung des Bundestagswahlkreises Krefeld aufrecht-
        rhalten.
        Leider haben die anderen Fraktionen den Änderungs-
        ntrag der FDP, Krefeld wieder einen eigenen Wahlkreis
        u geben, im Innenausschuss abgelehnt. Damit ist erneut
        in Begehren abgelehnt worden, welches die Fraktion
        er FDP bereits vor genau vier Jahren zur Abstimmung
        estellt hat. Der Wahlkreis Krefeld bleibt zerschlagen.
        r bleibt geteilt. Er wird schlicht von Ost nach West ge-
        rennt.
        In keinem der beiden Wahlkreise haben die Wähler
        er Stadt Krefeld eine Mehrheit. Damit wird eine Groß-
        tadt von 237 909 Einwohnern zerschlagen und eines
        esentlichen Teils ihres bundespolitischen Einflusses
        eraubt. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht darauf
        ingewiesen, dass eine solche Teilung möglich ist, nicht
        edoch, dass sie nötig ist. Sie ist jedoch politisch unver-
        ntwortlich. Für die FDP, die gegenwärtig nicht in Ver-
        acht steht, einen eigenen Krefelder Wahlkreis oder ei-
        en der beiden leider nun auch zukünftig weiter
        xistierenden Wahlkreise direkt zu holen, ist deutlich er-
        ennbar, dass man damit den Bürgern einer Stadt politi-
        che Identifikation nimmt. Denn trotz des Engagements
        einer Kollegen, die von SPD bzw. CDU in den jeweili-
        en Wahlkreisen direkt gewählt worden sind, sind diese
        eine Krefelder Bürger. Krefelder sind vielmehr der Kol-
        ege der SPD Bernd Scheelen und ich, welche über die
        andesliste eingezogen sind.
        Durch die Teilung Krefelds wird zudem die Bedeu-
        ung der Erststimme und damit auch die Frage deutlich,
        en Bürger – unabhängig von der Parteizugehörigkeit
        es Kandidaten – in den Bundestag schicken wollen.
        Da nach dieser Entscheidung die Bürger in Krefeld
        eiterhin in der Regel keinen „echten“ Krefelder Kandi-
        aten mehr mit der Erststimme wählen können, wird der
        nterschied zwischen Erst- und Zweitstimme marginali-
        iert. Die Krefelder Bürgerinnen und Bürger haben nur
        och einen mittelbaren Einfluss per Erststimme und dies
        önnte zu Politikverdrossenheit führen, da nun sowohl
        ür die Erst- als auch für die Zweitstimmen überwiegend
        ie Aufstellungen der Parteien ausschlaggebend sind.
        Durch dieses erneute Beibehalten der Wahlkreisein-
        eilung muss Krefeld, die Stadt wie „Samt und Seide“,
        eiterhin bei der Wahlkreiseinteilung in „Sack und
        sche“ gehen.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14537
        (A) )
        (B) )
        Ich habe den Wählern in Krefeld im Wahlkampf zur
        Bundestagswahl 2002 versprochen, mich für einen ein-
        heitlichen Wahlkreis Krefeld einzusetzen; da Verspre-
        chen eingehalten werden müssen, muss ich den Gesetz-
        entwurf, den ich im Übrigen unterstütze, ablehnen.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Eduard Oswald (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Sieb-
        zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-
        wahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a)
        Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahl-
        gesetzes kann ich nicht zustimmen. Die Mehrheit im In-
        nenausschuss hat die Verlagerung der Verwaltungsge-
        meinschaft Aindling vom Wahlkreis Augsburg-Land in
        den Wahlkreis Donaus-Ries beschlossen. Der Antrag der
        Unionsfraktion, beide Wahlkreise so zu belassen, wie sie
        sind, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nach meiner
        Auffassung war eine Änderung der Wahlkreise nicht er-
        forderlich. Der Wahlkreis Augsburg-Land ist zwar nach
        den aktuellsten Zahlen (Stand: 30. Juni 2004) um
        21,2 Prozent größer als ein durchschnittlicher Wahlkreis.
        Verfassung und Gesetz zwingen aber nur dann zum Han-
        deln, wenn eine Abweichung von 25 Prozent gegeben
        ist. Diese Abweichung wäre auch nicht bis zur nächsten
        Bundestagswahl zu erwarten gewesen, selbst wenn die
        Einwohnerzahlen in der Region Augsburg weiter so an-
        steigen wie bisher. Als gewählter Abgeordneter des
        Wahlkreises Augsburg-Land habe ich mich stets für den
        unveränderten Erhalt des Wahlkreises Augsburg-Land
        eingesetzt.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än-
        derung des Bundeswahlgesetzes
        – Bericht der Wahlkreiskommission für die
        15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
        gemäß § 3 Bundeswahlgesetz
        (Tagesordnungspunkt 20 a und b)
        Barbara Wittig (SPD): Fast auf den Tag genau vor
        einem Jahr hat die Wahlkreiskommission dem Bundes-
        tag ihren Bericht vorgelegt, mit dem sie die Änderungen
        der Bevölkerungsentwicklung im Wahlgebiet darlegt
        und Änderungen für die Einteilung der Bundestagswahl-
        kreise vorschlägt. Dieser Bericht war für uns Abgeord-
        nete der Ausgangspunkt unserer Überlegungen.
        Den Mitgliedern der Kommission unter der Leitung
        des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Herrn
        Hahlen, danke ich für ihre Arbeit. Frau Bickenbach und
        Frau Schliesky aus dem Bundesministerium des Innern
        bin ich dankbar für ihre fachliche Beratung. Anerken-
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        ung sei an dieser Stelle auch den Mitarbeitern des Sta-
        istischen Bundesamtes ausgesprochen, die uns jederzeit
        it einem hervorragenden Wahlkreisinformationssystem
        ur Seite standen.
        Damit wir, die Abgeordneten, die Trends der Bevöl-
        erungsentwicklung der letzten Jahre ablesen konnten,
        rhielten wir jederzeit die von uns gewünschten Daten.
        ilfreich war in diesem Zusammenhang, dass wir nicht
        ur die Zahlen der amtlichen Statistik vom 31. Dezem-
        er 2003 zugrunde legen konnten, sondern als Indiz der
        eiteren Bevölkerungsentwicklung auch noch Zahlen
        er deutschen Bevölkerung zum 30. Juni 2004 heranzie-
        en konnten.
        Zwei Problemkreise hatten wir zu klären: die Zahl der
        ahlkreise in den einzelnen Bundesländern und die Ab-
        renzung der Wahlkreise innerhalb der Bundesländer.
        Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes
        uss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern
        eren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entspre-
        hen. Bei leider ständig rückläufiger Bevölkerungsent-
        icklung in Thüringen ergab die Rechnung 9,248 Wahl-
        reise nach Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2003
        zw. nur noch 9,219 Wahlkreise nach Bevölkerungszah-
        en zum 30. Juni 2004. Diese Datenlage macht es erfor-
        erlich, dem Land Thüringen im Wege der Abrundung
        ur noch neun Wahlkreise zuzuordnen. Eine Beibehal-
        ung der Wahlkreiseinteilung wäre angesichts des weiter
        nhaltenden Bevölkerungsverlustes in Thüringen nicht
        ehr mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach
        rt. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar.
        Anders sieht es in Bayern aus: Hier haben wir es mit
        inem ständigen Bevölkerungszuwachs zu tun, sodass
        ich für Bayern nach den Zahlen vom 31. Dezember
        003 schon 44,701 Wahlkreise ergaben. Die Berechnung
        it Zahlen vom 30. Juni 2004 weist 44,725 Wahlkreise
        us. Das bedeutet, dass im Wege der Aufrundung Bayern
        5 Wahlkreise zuzuordnen sind.
        Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die Wahl-
        reiskommission empfohlen hatte, noch einen weiteren
        ahlkreistransfer – und zwar von Schleswig-Holstein
        ach Niedersachsen – vorzunehmen.
        Diesem Vorschlag konnten wir nicht folgen. Das
        and Schleswig-Holstein hat einen steten Bevölkerungs-
        uwachs zu verzeichnen. Die Berechnung mit Zahlen
        om 31. Dezember 2003 ergab 10,618 Wahlkreise, zum
        0. Juni 2004 waren es 10,635. Außerdem haben wir be-
        ücksichtigt, dass das Land Schleswig-Holstein erst bei
        er letzten Wahlkreiseinteilung einen Wahlkreis hinzu-
        ekommen hatte. Es gibt also keinen Grund, bei steigen-
        er Bevölkerungsentwicklung dem Land diesen Wahl-
        reis nun wieder abzunehmen. Der Innenausschuss hat
        azu einen einstimmigen Beschluss gefasst, und zwar
        m 29. September 2004. Damit haben wir den Spielraum
        enutzt, den uns das Bundeswahlgesetz in § 3 Abs.1
        r. 1 zugesteht.
        Dieser Beschluss war Voraussetzung für unsere wei-
        ere Arbeit, nämlich die Abgrenzung der Wahlkreise in-
        erhalb der Bundesländer vorzunehmen. Maßstab für
        nsere Überlegungen waren sowohl die Vorgaben des
        14538 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        Grundgesetzes als auch des Bundeswahlgesetzes. Wir
        haben vor jeder Entscheidung geprüft, ob die Gefahr be-
        steht, dass durch die Entwicklung der Bevölkerung in
        den Wahlkreisen die zwingende Neueinteilungsgrenze
        erreicht werden könnte. Sofern anhand des Zahlenmate-
        rials der amtlichen Statistik dieser Trend erkennbar war,
        haben wir gehandelt: Wir haben geringfügige Verschie-
        bungen von Wahlkreisgrenzen und Umsetzungen von
        Gemeinden vorgenommen – wobei nicht in jedem Fall
        eine Durchschneidung von Landkreisgrenzen ausge-
        schlossen werden konnte.
        Die Berichterstatter aller Fraktionen hatten sich au-
        ßerdem vorgenommen, die Einteilung der Wahlkreise in-
        nerhalb der Bundesländer nach Möglichkeit im Konsens
        zu regeln. Das haben wir in langwierigen vorbereitenden
        Gesprächen, die in sachlicher und konstruktiver Weise
        verliefen, geschafft und der Innenausschuss hat den Ent-
        wurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl-
        gesetzes in der geänderten Fassung angenommen. Trotz
        aller Zufriedenheit über den erreichten Konsens muss
        ich aber darauf hinweisen, dass dies nur der kleinste ge-
        meinsame Nenner ist. Am Beispiel der Wahlkreiseintei-
        lung für den Freistaat Bayern lässt sich das gut darstel-
        len: Zwischen Oberfranken und Oberbayern gibt es auch
        nach dem gerade gepriesenen Konsens erhebliche Unter-
        schiede hinsichtlich der Abweichungen vom Durch-
        schnitt der Bevölkerung in den Wahlkreisen. Während in
        Oberfranken infolge von Bevölkerungsverlusten vier der
        dortigen fünf Wahlkreise ein Minus von 15 bis über
        20 Prozent mit steigender Tendenz aufweisen, wird in
        Oberbayern stark steigender Bevölkerungszuwachs re-
        gistriert. Folge für die Wahlkreise: Ein Plus von 20 Pro-
        zent und mehr.
        Die Chance, diese gegenteilige Bevölkerungsent-
        wicklung in den oberfränkischen und oberbayrischen
        Wahlkreisen mit einem nachhaltigen Wahlkreismodell
        auszugleichen, hätten wir bei der jetzigen Änderung ge-
        habt. Warum wir es dann nicht gemacht haben, werden
        Sie fragen. Die Antwort ist einfach: Weder die Grünen
        noch die CDU/CSU waren davon zu überzeugen, dass es
        besser wäre, jetzt einen größeren Schnitt zu machen, an-
        statt in jeder Legislaturperiode ein bisschen an den
        Wahlkreisen rumzuschnippeln. Fazit: Ein weiteres Ge-
        setz zur Änderung der Bundestagswahlkreise wird in der
        nächsten Legislaturperiode erforderlich.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen,
        bitte diskutieren Sie in Ihren Landesgruppen das von uns
        vorgelegte nachhaltige Modell in aller Ruhe und lassen
        Sie uns sofort nach der Bundestagswahl 2006 die
        Berichterstattergespräche wieder aufnehmen, um dann
        einen wesentlich größeren gemeinsamen Nenner für
        Bayern zu finden.
        Dorothee Mantel (CDU/CSU): Wer die Welt verän-
        dern will, muss rechtzeitig damit anfangen. Oder um es
        auf Neudeutsch zu sagen: Bei Veränderungen, insbeson-
        dere bei solchen gravierender Art, muss man die Men-
        schen mitnehmen. Das gilt auch, wenn man die Wahl-
        kreislandschaft vollständig umpflügen will. Insofern
        waren wir sehr überrascht, als zu Beginn der Bericht-
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        rstattergespräche zur Umsetzung der Empfehlungen der
        ahlkreiskommission von der Koalition überraschend
        läne auf den Tisch gelegt wurden, die von den Vor-
        chlägen der Wahlkreiskommission zur Neuverteilung
        er Wahlkreise auf die Länder und den Neuschnitt der
        ahlkreise innerhalb der Länder vollständig abwichen.
        Die Vorschläge der SPD für die Wahlkreiseinteilung
        n Bayern waren eine theoretische Fleißarbeit. Mit poli-
        ischem Feingefühl oder gar der Aussicht auf Umsetz-
        arkeit hatten sie nichts zu tun. So sollte die politische
        andkarte in Oberbayern vollständig verändert werden.
        in weiterer Plan sah die politische Schwächung Ober-
        rankens durch den Verlust eines Wahlkreises zugunsten
        berbayerns vor. Auf bestehende Bindungen zwischen
        ählern und Gewählten wurde mit diesen Vorschlägen
        einerlei Rücksicht genommen. Für die CDU/CSU-
        raktion ist jedoch gerade dieser Aspekt von herausra-
        ender Bedeutung. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist,
        PD und Grüne dazu zu bewegen, diese Pläne fallen zu
        assen. Wir haben uns dann im weiteren – sachlichen –
        erlauf der Berichterstattergespräche auf das konzen-
        riert, was nötig ist. Nicht die großen Lösungen, sondern
        ie möglichst weitgehende Wahrung der Identität der
        ahlkreise war dabei unser Ziel. Ich hebe ausdrücklich
        ervor, dass wir das Entgegenkommen der Koalition zu
        ürdigen wissen. Es macht uns die Zustimmung in der
        chlussabstimmung möglich.
        So konnten wir erreichen, dass der Wahlkreis Freising
        us den beiden Landkreisen Freising und Pfaffenhofen
        n der Ilm besteht. Die ursprünglich geplante Zuordnung
        on Teilen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen
        nterbleibt, sodass hier kommunale Grenzen eingehalten
        erden. Das gilt auch für den Wahlkreis Ingolstadt, dem
        er Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vollständig zu-
        eordnet bleibt.
        Auch im Wahlkreis Weilheim konnte die Durch-
        chneidung von Kreisgrenzen verhindert werden: Die
        reise Garmisch-Patenkirchen, Landsberg am Lech und
        eilheim-Schongau gehören jeweils komplett zum
        ahlkreis. Die Bevölkerungsentwicklung lässt das Er-
        eichen der kritischen Grenze nicht erwarten. Auch hier
        onnten wir also der Wahlkreiskontinuität und der Be-
        chtung der regionalen Zusammengehörigkeiten zum
        urchbruch verhelfen.
        Dankbar sind wir auch, dass die Wahlkreise Deggen-
        orf und Passau unverändert bleiben. Hier sind die
        evölkerungszahlen derart stabil, dass eine Änderung
        nterbleiben kann. Auch hier ist die Koalition dankens-
        erterweise unserem entsprechenden Antrag gefolgt.
        Nicht erreichen konnten wir dagegen, dass der Wahl-
        reis Starnberg unverändert bleibt und dass auf die Ver-
        nderungen im Bereich Augsburg-Land und Donau-Ries
        erzichtet wird. Gleichwohl: Nachdem wir anfänglich
        ehr skeptisch waren, ob es zu einer gemeinsamen Lö-
        ung dieser stets heiklen Materie kommt, ist es uns in ge-
        einsamer Anstrengung gelungen, eine vernünftige, den
        enschen gerecht werdende Regelung zu finden.
        Lassen Sie mich abschließend den Mitarbeitern des
        undeswahlleiters und des Bundesinnenministeriums
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14539
        (A) )
        (B) )
        herzlich für ihre Unterstützung unserer Arbeit danken.
        Die Prüfung der verschiedenen Varianten wäre ohne die
        fachkundige und freundliche Unterstützung kaum mög-
        lich gewesen. Aktuelle Zahlen und die Visualisierungen
        in Form von Karten haben uns sehr geholfen, diese aus-
        gewogene Lösung zu finden.
        Ich freue mich, dass wir einen tragfähigen Kompro-
        miss gefunden haben, und rufe alle Kollegen hier im
        Hause auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fas-
        sung zuzustimmen.
        Manfred Grund (CDU/CSU): Grundlage für das
        heute zu beschließende 17. Gesetz zur Änderung des
        Bundeswahlgesetzes ist der Bericht der Wahlkreiskom-
        mission vom Januar 2004, dessen Vorschläge für die
        Neuabgrenzung der 299 Wahlkreise wir als Gesetzgeber
        zu bewerten und mit einem eigenen Gesetzentwurf um-
        zusetzen haben.
        Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz soll die Zahl
        der Wahlkreise in den einzelnen Ländern dem Bevölke-
        rungsanteil so weit wie möglich entsprechen. Nach dem
        Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April
        1997 soll im System der Verhältniswahl, wie es das Bun-
        deswahlgesetz für den Bundestag vorsieht, jeder Wähler
        mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die partei-
        politische Zusammensetzung des Parlaments haben. So
        sei die gleiche Größe des Wahlkreises sowohl für den
        einzelnen Wahlkreis als auch berechnet auf die Bevölke-
        rungsdichte jedes Landes Bedingung der Wahlgleichheit.
        Weiterhin gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerich-
        tes dem Gesetzgeber – nur ihm obliegt die Wahlkreisein-
        teilung – einen gewissen Beurteilungsspielraum. Das
        Gericht begründet dies unter anderem damit, dass jeder
        Wahlkreis nach dem Gedanken einer territorialen Veran-
        kerung des im Wahlkreis gewählten Abgeordneten zu-
        gleich ein zusammengehörendes und abgerundetes Gan-
        zes bilden soll und die historischen und – so steht es
        auch im Gesetz – kommunalen Grenzen sich nach Mög-
        lichkeit mit den Wahlkreisgrenzen decken sollten.
        In einem ersten Schritt war also zunächst zu prüfen,
        ob die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder den Be-
        völkerungsverhältnissen noch entspricht. Auf Basis ei-
        nes Gutachten, des Bundesinnenministeriums hat der für
        Wahlrechtsfragen federführende Innenausschuss am
        29. September 2004 entschieden, einen Wahlkreis von
        Thüringen nach Bayern zu verlagern, nicht aber, so wie
        es die Wahlkreiskommission vorgeschlagen hatte, einen
        von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen.
        Zu der im zweiten Schritt vorzunehmenden Vertei-
        lung der Wahlkreise innerhalb der Länder hat die Koali-
        tion ihren Gesetzentwurf erst am 14. Dezember 2004
        vorgelegt, elf Monate nach der Veröffentlichung der Vor-
        schläge der Wahlkreiskommission. Durch diese Verzö-
        gerung sind die Verhandlungen der Berichterstatter unter
        Zeitdruck geraten.
        Gleichwohl sind wir am Ende zu einem für alle Seiten
        im Großen und Ganzen befriedigenden Ergebnis gekom-
        men. Die Koalition ist uns in vielen, wenn auch nicht in
        allen, Punkten entgegengekommen, sodass meine Frak-
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        ion dem Gesetzentwurf heute zustimmen kann und
        ird.
        Hinsichtlich der Verteilung der Wahlkreise zwischen
        en Ländern folgt der Gesetzentwurf dem Vorschlag der
        ahlkreiskommission, in Thüringen einen Wahlkreis zu
        treichen und in Bayern einen zusätzlichen zu schaffen.
        war betrifft der Bevölkerungsrückgang die neuen Län-
        er in Gänze, aber für Thüringen gebieten die Zahlen
        andlungsbedarf. So beträgt die durchschnittliche Be-
        ölkerungszahl eines Wahlkreises auf der Basis der Zah-
        en zum 30. Juni 2004 in Thüringen 231 741, in Bayern
        55 516 und im Bundesdurchschnitt 251 374.
        Ich bedauere sehr, dass mein Land Thüringen, nach
        em es bereits im Zuge der Bundestagsverkleinerung
        wei Wahlkreise verloren hatte, nun erneut einen Wahl-
        reis verliert und damit in Zukunft mit weniger Gewicht
        m Deutschen Bundestag vertreten sein wird. Gleich-
        ohl ist die Reduzierung von zehn auf zukünftig neun
        undestagswahlkreise für Thüringen unvermeidbar.
        Vermieden werden konnte dagegen, einen Wahlkreis
        n Schleswig-Holstein zu streichen. Da die Bevölkerung
        ort von 1998 bis 2002 um 0,118 Prozent zugenommen
        at und dieser Trend anhält, wäre die Streichung eines
        ahlkreises schwer vermittelbar gewesen.
        Die ursprünglichen Vorschläge der Koalition für die
        erteilung der Wahlkreise innerhalb der einzelnen Län-
        er konnten wir nicht mittragen. Daher haben wir den
        esetzentwurf nicht mit eingebracht. Zudem wurden die
        erichterstattergespräche zu Beginn mit Vorschlägen be-
        astet, die selbst beim besten Willen politisch nicht um-
        etzbar waren. Als Tischvorlage wurden uns Vorschläge
        nterbreitet, die die politische Wahlkreislandschaft in
        ayern und Thüringen komplett umpflügen sollten. Ich
        in froh, dass die Koalition auf unser Anraten hin auf
        iese Pläne verzichtet hat.
        Im weiteren Verlauf der Verhandlungen dann konnten
        ir fast alle zwischen den Fraktionen noch streitigen
        orschläge einvernehmlich lösen. Unsere Leitlinie war
        abei immer, dem Grundsatz der Wahlkreiskontinuität
        o weit wie möglich Geltung zu verschaffen. Für die
        DU/CSU-Bundestagfraktion haben die gewachsenen
        indungen zwischen Wählern und Gewählten einen sehr
        ohen Stellenwert, die wir nicht durch unnötige Verän-
        erung von Wahlkreisen zerstören wollen.
        So haben wir für Hessen einvernehmlich auf die nicht
        otwendige Umsetzung der Vorschläge der Wahlkreis-
        ommission verzichtet. In Mecklenburg-Vorpommern
        aren wir uns parteiübergreifend einig, für die Verschie-
        ung zwischen den Wahlkreisen Rostock und Bad Dobe-
        an-Güstrow-Müritz eine kleinere als die von der Kom-
        ission vorgeschlagene Lösung umzusetzen. Auch in
        aden-Württemberg konnten wir uns auf behutsame Än-
        erungen in den Bereichen Böblingen, Nürtingen, Ra-
        ensburg-Bodensee und Zollernalb-Sigmaringen eini-
        en.
        Für die Schlussberatungen im Ausschuss hatten wir
        ieben Anträge gestellt, die Sie in der Beschlussempfeh-
        ung nachlesen können. In drei Bereichen ist uns die Ko-
        lition entgegengekommen. Keine Zustimmung haben
        14540 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        wir für unsere Anträge für Niedersachen und Nordrhein-
        Westfalen erhalten. Eine Beibehaltung des Status quo
        dort ist also nicht möglich. Jedoch konnten wir errei-
        chen, dass auch hier die jeweils nur die kleinstmögliche
        Veränderung erfolgt.
        Ärgerlich ist, dass die Koalition den CDU/CSU-An-
        trag, in Thüringen alle eichsfeldischen Gemeinden in ei-
        nem Wahlkreis zusammenzufassen, abgelehnt hat, ob-
        wohl diese sinnvolle Zuordnung von den Zahlen her
        völlig unproblematisch wäre. Die Gemeinden Heyerode
        und Katharinenberg, die wir dem Wahlkreis 190 statt
        dem Wahlkreis 191 zuordnen wollen, verbindet eine
        mehr als 1 100-jährige kulturelle und volkskirchlich ge-
        meinsame Tradition und Geschichte und damit eine
        große landsmannschaftliche Gemeinsamkeit. Schade,
        dass SPD und Grüne sich der Berücksichtigung dieser
        Zusammenhänge verweigert haben.
        Ziehen wir jedoch das Gesamtfazit, so hat der rot-
        grüne Gesetzentwurf durch unsere Anträge und Hin-
        weise eine deutliche Verbesserung hin zur weitestgehen-
        den Berücksichtigung der Wahlkreiskontinuität erfahren.
        Wir haben uns daher entschlossen, diesem nunmehr trag-
        fähigen Entwurf – bei aller Kritik an der einen oder an-
        deren Stelle – zuzustimmen.
        Silke Stokar von Neuform (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Die Gleichheit der Wahl ist ein ganz wesent-
        licher Grundsatz unserer parlamentarischen Demokratie.
        Jede Stimme muss in etwa den gleichen Wert haben wie
        die anderen. Dieser Grundsatz muss bei der Einteilung
        der Wahlkreise vom Zuschnitt und von der Zahl der
        Wählerinnen und Wähler her beachtet werden. Das ist
        die eine Seite, die wir bei diesem Gesetzesvorhaben zu
        beachten hatten.
        Die andere Seite sind die Betroffenen vor Ort. Politi-
        ker wie Wählerinnen und Wähler – das kennen wir auch
        aus vergangenen Legislaturperioden – fühlen sich oft vor
        den Kopf gestoßen. Es kommen Bedenken wie: der Zu-
        schnitt des Wahlkreises entspreche nicht den örtlichen
        Gegebenheiten, den Traditionen und gewachsenen
        Strukturen. Gerade die Bürgerinnen und Bürger wün-
        schen sich, dass es – in Zeiten wie diesen, in denen sich
        alles sehr schnell ändert – wenigstens bei den Wahlkrei-
        sen beim Alten bleibt.
        Um dieses Spannungsverhältnis in den Griff zu be-
        kommen, haben wir versucht, behutsam vorzugehen. Be-
        hutsam heißt: nicht streng mathematisch vorgehen, den
        Grundsatz der Wahlkreiskontinuität in besonders hohem
        Maße berücksichtigen und von unserem Ermessen als
        Gesetzgeber Gebrauch machen. Deshalb haben wir auch
        nicht alle Vorschläge der Wahlkreiskommission über-
        nommen, sondern sind teilweise von Ihnen abgewichen.
        Zum Beispiel mussten wir – wegen der abnehmenden
        Bevölkerungsentwicklung – einen Wahlkreis von Thü-
        ringen nach Bayern, das eine zunehmende Bevölke-
        rungstendenz hat, verschieben. Den weitergehenden
        Vorschlag der Wahlkreiskommission, einen Wahlkreis
        von Schleswig-Holstein nach Niedersachen zu verla-
        gern, haben wir hingegen nicht umgesetzt. Hier haben
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        ir von unserem engen Ermessen Gebrauch gemacht
        nd haben der Wahlkreiskontinuität den Vortritt gelas-
        en.
        Was die übrigen Wahlkreise anbelangt, haben wir
        eitgehend von Änderungen abgesehen, es sei denn, es
        rohte bis zur nächsten Wahl eine Überschreitung der
        lus-Minus-25-Prozent-Grenze. Hier war ein Einschrei-
        en unbedingt erforderlich. Dort haben wir von unserem
        eurteilungsspielraum Gebrauch gemacht. Ich glaube,
        as Gesamtergebnis kann sich sehen lassen.
        Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum par-
        amentarischen Verfahren sagen: Besonders freut es
        ich, dass sich die Opposition im Innenausschuss unse-
        em Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen an-
        eschlossen hat. In vielen Verhandlungen haben wir
        ersucht, in dieser wichtigen Frage einen fraktionsüber-
        reifenden Konsens zu erzielen, der so weitgehend wie
        öglich die Interessen der Menschen vor Ort berück-
        ichtigt. Das ist gelungen. Für diese konstruktive Zusam-
        enarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.
        Dr. Max Stadler (FDP): Der Neueinteilung der Bun-
        eswahlkreise waren lange und schwierige Verhandlun-
        en der Berichterstatter aller vier Fraktionen vorausge-
        angen, die aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis
        eführt haben. Dafür darf ich namens der FDP-Bundes-
        agsfraktion vor allem der Kollegin Barbara Wittig von
        er SPD sehr herzlich danken, denn sie hat nicht nur
        chwierige Koordinierungsarbeit geleistet, sondern sie
        ar auch offen für Anregungen und Wünsche aus der
        pposition, die schließlich zu dem heutigen Kompro-
        iss geführt haben.
        Ebenso gilt mein Dank für die konstruktive Zusam-
        enarbeit den Kollegen Dr. Wiefelspütz, Silke Stokar
        nd Hartmut Koschyk.
        In der Sache ging es um zwei widerstreitende Interes-
        en. Der Innenausschuss musste bei seinem Beschluss-
        orschlag die Vorgabe beachten, dass kein Wahlkreis
        ehr als 25 Prozent größer oder kleiner als der Durch-
        chnitt der Wahlkreise sein darf. Daher waren diverse
        nderungen unumgänglich. Auf der anderen Seite gilt
        er Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise. Bei den
        orschlägen der Bundeswahlkreiskommission gab es
        inzelfälle, in denen eine Umgruppierung von Gemein-
        en zu anderen Wahlkreisen vorgeschlagen wurde, die
        en dortigen politischen Realitäten nicht entspricht. Da-
        er ist die FDP dafür eingetreten, dass die gewachsene
        uordnung von Gemeinden zu ihrem bisherigen Wahl-
        reis möglichst aufrechterhalten bleibt.
        Aus dieser Spannungssituation heraus ergaben sich
        inige Entscheidungen, die erst nach längerer Diskus-
        ion einvernehmlich getroffen werden konnten. So war
        m Gesetzentwurf noch die Umgruppierung von vier Ge-
        einden aus dem Wahlkreis Passau in den Wahlkreis
        eggendorf vorgesehen, obwohl diese Gemeinden ein-
        eutig nach Passau hin orientiert sind. Alle politischen
        räfte der Region, also beider betroffener Wahlkreise,
        owie die Bevölkerung wandten sich daher gegen den
        orschlag der Bundeswahlkreiskommission. Da im
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14541
        (A) )
        (B) )
        Wahlkreis Deggendorf die Bevölkerungsentwicklung
        stagniert, ist anzunehmen, dass die kritische 25-Prozent-
        Marke am Wahltag nicht überschritten sein wird. Es
        konnte daher am Ende Einvernehmen erzielt werden,
        dass die besagten vier Gemeinden Hofkirchen, Fürsten-
        stein, Eging und Aicha v. W. im Wahlkreis Passau blei-
        ben.
        Auch für die Wahlkreise Starnberg und Weilheim wa-
        ren Änderungen vorgeschlagen worden, die in das dor-
        tige gewachsene Gefüge nicht hineingepasst hätten. Am
        Ende war es zwar unvermeidlich, dass die Gemeinde
        Krailling von Starnberg weggenommen und dem Wahl-
        kreis München-Land zugeordnet wurde. Damit sind aber
        die zahlenmäßigen Vorgaben erfüllbar, sodass weitere
        Änderungen in den Wahlkreisen Starnberg und Weil-
        heim nicht notwendig waren. Es ist erfreulich, dass sich
        auch diese Anregung der FDP im Innenausschuss durch-
        setzen ließ.
        Dagegen war die rot-grüne Ausschussmehrheit leider
        nicht bereit, dem verständlichen Wunsch der Bürger der
        Stadt Krefeld zu entsprechen, dort wieder einen einheit-
        lichen Bundestagswahlkreis einzurichten. Der entspre-
        chende Änderungsantrag der FDP wurde im Ausschuss
        bedauerlicherweise – wie auch schon vor vier Jahren –
        abgelehnt. Mein Kollege Otto Fricke hat sich besonders
        für den einheitlichen Wahlkreis Krefeld engagiert.
        Von diesem Einzelpunkt abgesehen ist jedoch eine
        Lösung gefunden worden, die unsere Erwartungen er-
        füllt, sodass die FDP dem Gesetz in der jetzigen Fassung
        zustimmt.
        Anlage 6
        Amtliche Mitteilungen
        Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 21. Ja-
        nuar 2005 mitgeteilt, dass sie die Anträge
        – Abgabe eines Berichts zur Lage der Nation durch
        Bundeskanzler Gerhard Schröder auf Drucksa-
        che 15/418
        – Steuersenkung vorziehen auf Drucksache 15/1221
        – Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminal-
        amtes am Standort Berlin aufgeben auf Drucksa-
        che 15/2353
        – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf
        Drucksache 15/2550
        – Verschiebung des Zeitpunktes für das In-Kraft-
        Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienst-
        leistungen am Arbeitmarkt (SGB II) auf den
        1. Januar 2006 auf Drucksache 15/3105
        – Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur
        Haushaltssituation des Bundes auf Drucksache
        15/3360
        – Mittelstand entlasten – Neues Formular zur Ein-
        nahmenüberschussrechnung zurücknehmen auf
        Drucksache 15/3738
        zurückzieht.
        d
        –
        e
        m
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        (C
        (D
        Mit Schreiben vom 26. Januar 2005 hat die Fraktion
        er FDP weiterhin mitgeteilt, dass sie den Antrag
        Fünfte Stufe der Öko-Steuern zurücknehmen auf
        Drucksache 15/581
        benfalls zurückzieht.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        Innenausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab-
        wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen
        an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2004 –
        – Drucksachen 15/3643, 15/3693 Nr. 1.9 –
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
        Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Ti-
        tel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhalts-
        vorschussgesetzes –
        – Drucksachen 15/4601, 15/4701 Nr. 1.10 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 02 Titel 632 01
        – Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und
        Gewaltherrschaft –
        – Drucksachen 15/4298, 15/4450 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 632 07
        – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussge-
        setzes –
        – Drucksachen 15/4529, 15/4558 Nr. 2 –
        Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
        Geschäftsordnung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf
        Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deut-
        schen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen un-
        ter Einbeziehung der im Rahmen des Erfahrungsaus-
        tausches mit den Ländern und dem Bundeswahlleiter
        zur Bundestagswahl 2002 gewonnenen Erkenntnisse
        – Drucksachen 15/3872, 15/4009 Nr. 6 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf
        Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeord-
        neten des Europäischen Parlaments aus der Bundesre-
        publik Deutschland 1999 eingegangenen Wahleinsprü-
        chen
        – Drucksachen 15/3873, 15/4009 Nr. 7 –
        14542 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die deutsche huma-
        nitäre Hilfe im Ausland 1998 bis 2001
        – Drucksache 15/2019 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver-
        sammlung der Westeuropäischen Union/interparlamenta-
        rische Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei-
        digung (WEU/iEVSV)
        über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Juni
        2004 in Paris
        – Drucksachen 15/3891, 15/4086 Nr. 2 –
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Siebter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä-
        ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein-
        zelnen Rohstoffabkommen
        – Drucksachen 15/3888, 15/4009 Nr. 8 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Innenausschuss
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.21
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.23
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.18
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
        und Landwirtschaft
        Drucksache 15/4458 Nr. 2.5
        Drucksache 15/4458 Nr. 2.9
        Drucksache 15/4458 Nr. 2.14
        Drucksache 15/4458 Nr. 2.16
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.19
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.1
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.46
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.16
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.7
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 15/4458 Nr. 2.21
        Ausschuss für die Angelegenheiten
        der Europäischen Union
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.31
        91, 1
        0, T
        155. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6