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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/155 Walter Link (Diepholz) (CDU/CSU) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 15/4492, 15/4733) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahl- periode des Deutschen Bundestages 14481 C 14483 B 14485 A 14486 B 14488 B 14503 A 14504 D Deutscher B Stenografisch 155. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vierter Bericht zur Lage der älteren Gene- ration in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berück- sichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/8822, 15/345 Nr. 62, 15/4192) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . H F D H C D P 14479 A 14479 B ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 35 und 87 a) (Drucksache 15/4658) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 C undestag er Bericht ung 8. Januar 2005 t : artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 D 14492 B 14494 C 14495 B 14496 B 14497 D 14498 C 14500 A 14501 A 14502 C gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Drucksachen 15/2375, 15/2499 Nr. 1, 15/4733) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14505 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl- Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Zukunft der Immobilienwirtschaft (Drucksachen 15/3116, 15/3928) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienwirtschaft sicher- stellen – Immobilien- und Versicherungs- makler stärken (Drucksache 15/4714) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsauschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in Zeiten knapper Kassen (Drucksachen 15/3311, 15/3557) Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . T B a D B F s u n ( R B D U K N A L A E K ( S T F d Ä o A E O E d n A E E ü z g 14505 C 14505 C 14505 D 14508 D 14509 D 14511 A 14512 A 14513 B 14513 D 14515 A 14515 A 14518 B 14519 A 14519 C 14522 C 14524 A 14524 B 14525 C 14526 B agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Sport- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten etlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Ernst urgbacher, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Initiative des Europäi- chen Parlaments, des Europäischen Rates nd der UNO zur Förderung des Sports achhaltig unterstützen Drucksachen 15/2418, 15/4690) . . . . . . . . . . einhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Heynemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laus Barthel (Starnberg), Angelika Graf Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Horst chmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Jella euchner, Fritz Schösser und Gabriele ograscher (alle SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur nderung des Bundeswahlgesetzes (Tages- rdnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten tto Fricke (FDP) zur Abstimmung über den ntwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än- erung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord- ungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten duard Oswald (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes ur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Ta- esordnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14527 B 14527 C 14529 A 14530 B 14531 B 14532 B 14533 D 14535 A 14536 A 14536 C 14537 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 III Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes – Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundesta- ges gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .14537 B 14538 B 14539 A 14540 A 14540 C 14541 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14479 (A) ) (B) ) 155. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14535 (A) ) (B) ) sammlung des Europarates *Michelbach, Hans CDU/CSU 28.01.2005 für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Michalk, Maria CDU/CSU 28.01.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 28.01.2005* Borchert, Jochen CDU/CSU 28.01.2005 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 28.01.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 28.01.2005 Feibel, Albrecht CDU/CSU 28.01.2005 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 28.01.2005 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 28.01.2005 Haupt, Klaus FDP 28.01.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 28.01.2005 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 Jäger, Renate SPD 28.01.2005* Kortmann, Karin SPD 28.01.2005 Lehn, Waltraud SPD 28.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 28.01.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 28.01.2005* Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 28.01.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 28.01.2005 Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 28.01.2005 Merz, Friedrich CDU/CSU 28.01.2005 M O P P R R R R R S S S S D S D D T W D D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten inkel, Klaus CDU/CSU 28.01.2005 stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 feiffer, Sibylle CDU/CSU 28.01.2005 robst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 auber, Helmut CDU/CSU 28.01.2005* epnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2005 iester, Walter SPD 28.01.2005* onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 28.01.2005 ühe, Volker CDU/CSU 28.01.2005 chauerte, Hartmut CDU/CSU 28.01.2005 chily, Otto SPD 28.01.2005 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 chröder, Gerhard SPD 28.01.2005 r. Schröder, Ole CDU/CSU 28.01.2005 iebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2005* r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 28.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 28.01.2005 illmann, Antje CDU/CSU 28.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 28.01.2005 r. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 28.01.2005 r. Westerwelle, Guido FDP 28.01.2005 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 28.01.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Jella Teuchner, Fritz Schösser und Gabriele Fograscher (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord- nungspunkt 20 a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu, weil in letzter Minute auf Initiative aus der SPD-Frak- tion einige seiner problematischen Punkte entschärft wurden und damit überflüssige Zerschneidungen von Landkreisgrenzen auf ein notwendiges Minimum be- grenzt wurden. Im Hinblick auf seine überproportiona- len Bevölkerungszuwächse und seine besonders ausge- prägten regionalen Ungleichgewichte stellt der Freistaat Bayern einen Sonderfall für die Wahlkreiseinteilung dar. Schon in den vergangenen Jahren fanden diese Verschie- bungen keinen angemessenen Niederschlag in der Wahl- kreiseinteilung. Von daher wäre es geboten gewesen, im Zuge der oh- nehin durch die Einfügung eines Wahlkreises erfolgten Neustrukturierung eine umfassendere und dauerhaft tragfähige Neueinteilung der Wahlkreise in Oberbayern vorzunehmen. Gleichzeitig hätte die Zahl der Wahlkreise in Oberbayern dem Bevölkerungsanteil und seinem wei- terhin zu erwartenden Wachstum entsprechend auf 15 er- höht werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine Region mit stark unterdurchschnittlicher Bevöl- kerungszahl und weiter abnehmender Tendenz einen Wahlkreis verloren hätte. So weist Nordostbayern in mehreren Wahlkreisen Abweichungen von mehr als 15 Prozent, teilweise sogar mehr als 20 Prozent nach un- ten auf, während in Oberbayern zahlreiche Wahlkreise ähnliche Abweichungen nach oben haben, die nach dem Bundeswahlgesetz korrigiert werden sollten. Im Zuge der Beratungen hatte die bayerische SPD- Landesgruppe einen Vorschlag entwickelt, der sowohl diese Ungleichgewichte überregional als auch die Un- gleichgewichte innerhalb Oberbayerns weitestgehend beseitigt hätte und dabei ohne Durchtrennung von Land- kreisgrenzen ausgekommen wäre. Sowohl in Oberfran- ken als auch in Oberbayern könnte diese Lösung für mehrere Legislaturperioden Bestand haben. Dieser Vor- schlag erscheint uns auch heute noch als der nach Gesetz und Verfassungsrechtssprechung naheliegenste. Leider waren die Oppositionsparteien und die Grünen nicht bereit, eine solche Veränderung, die eines gewissen Konsenses bedurft hätte, mitzutragen. Tief greifende Re- formen verlangen bestimmte Politikerinnen und Politi- ker nur von anderen. Darüber hinaus fehlte insbesondere der CSU der Mut, den Konsequenzen der von ihr mitver- schuldeten Strukturprobleme in Bayern ins Auge zu bli- cken. Wie von der Berichterstatterin unserer Fraktion dar- gestellt, gehen wir davon aus, dass der von uns und der bayerischen SPD-Landesgruppe vorgestellte Neuord- n n w A s e a z e d g E t d s w b h j a d n e k s m g k l L t w d w d U s n k f d t w A (C (D ungsvorschlag Grundlage der Beratungen für die ächste Wahlkreisreform zur nächsten Bundestagswahl ird. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Otto Fricke (FDP) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a) Durch das nun beschlossene Gesetz wird die Zer- chlagung des Bundestagswahlkreises Krefeld aufrecht- rhalten. Leider haben die anderen Fraktionen den Änderungs- ntrag der FDP, Krefeld wieder einen eigenen Wahlkreis u geben, im Innenausschuss abgelehnt. Damit ist erneut in Begehren abgelehnt worden, welches die Fraktion er FDP bereits vor genau vier Jahren zur Abstimmung estellt hat. Der Wahlkreis Krefeld bleibt zerschlagen. r bleibt geteilt. Er wird schlicht von Ost nach West ge- rennt. In keinem der beiden Wahlkreise haben die Wähler er Stadt Krefeld eine Mehrheit. Damit wird eine Groß- tadt von 237 909 Einwohnern zerschlagen und eines esentlichen Teils ihres bundespolitischen Einflusses eraubt. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht darauf ingewiesen, dass eine solche Teilung möglich ist, nicht edoch, dass sie nötig ist. Sie ist jedoch politisch unver- ntwortlich. Für die FDP, die gegenwärtig nicht in Ver- acht steht, einen eigenen Krefelder Wahlkreis oder ei- en der beiden leider nun auch zukünftig weiter xistierenden Wahlkreise direkt zu holen, ist deutlich er- ennbar, dass man damit den Bürgern einer Stadt politi- che Identifikation nimmt. Denn trotz des Engagements einer Kollegen, die von SPD bzw. CDU in den jeweili- en Wahlkreisen direkt gewählt worden sind, sind diese eine Krefelder Bürger. Krefelder sind vielmehr der Kol- ege der SPD Bernd Scheelen und ich, welche über die andesliste eingezogen sind. Durch die Teilung Krefelds wird zudem die Bedeu- ung der Erststimme und damit auch die Frage deutlich, en Bürger – unabhängig von der Parteizugehörigkeit es Kandidaten – in den Bundestag schicken wollen. Da nach dieser Entscheidung die Bürger in Krefeld eiterhin in der Regel keinen „echten“ Krefelder Kandi- aten mehr mit der Erststimme wählen können, wird der nterschied zwischen Erst- und Zweitstimme marginali- iert. Die Krefelder Bürgerinnen und Bürger haben nur och einen mittelbaren Einfluss per Erststimme und dies önnte zu Politikverdrossenheit führen, da nun sowohl ür die Erst- als auch für die Zweitstimmen überwiegend ie Aufstellungen der Parteien ausschlaggebend sind. Durch dieses erneute Beibehalten der Wahlkreisein- eilung muss Krefeld, die Stadt wie „Samt und Seide“, eiterhin bei der Wahlkreiseinteilung in „Sack und sche“ gehen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14537 (A) ) (B) ) Ich habe den Wählern in Krefeld im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2002 versprochen, mich für einen ein- heitlichen Wahlkreis Krefeld einzusetzen; da Verspre- chen eingehalten werden müssen, muss ich den Gesetz- entwurf, den ich im Übrigen unterstütze, ablehnen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eduard Oswald (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Sieb- zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a) Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes kann ich nicht zustimmen. Die Mehrheit im In- nenausschuss hat die Verlagerung der Verwaltungsge- meinschaft Aindling vom Wahlkreis Augsburg-Land in den Wahlkreis Donaus-Ries beschlossen. Der Antrag der Unionsfraktion, beide Wahlkreise so zu belassen, wie sie sind, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nach meiner Auffassung war eine Änderung der Wahlkreise nicht er- forderlich. Der Wahlkreis Augsburg-Land ist zwar nach den aktuellsten Zahlen (Stand: 30. Juni 2004) um 21,2 Prozent größer als ein durchschnittlicher Wahlkreis. Verfassung und Gesetz zwingen aber nur dann zum Han- deln, wenn eine Abweichung von 25 Prozent gegeben ist. Diese Abweichung wäre auch nicht bis zur nächsten Bundestagswahl zu erwarten gewesen, selbst wenn die Einwohnerzahlen in der Region Augsburg weiter so an- steigen wie bisher. Als gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Augsburg-Land habe ich mich stets für den unveränderten Erhalt des Wahlkreises Augsburg-Land eingesetzt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än- derung des Bundeswahlgesetzes – Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Barbara Wittig (SPD): Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Wahlkreiskommission dem Bundes- tag ihren Bericht vorgelegt, mit dem sie die Änderungen der Bevölkerungsentwicklung im Wahlgebiet darlegt und Änderungen für die Einteilung der Bundestagswahl- kreise vorschlägt. Dieser Bericht war für uns Abgeord- nete der Ausgangspunkt unserer Überlegungen. Den Mitgliedern der Kommission unter der Leitung des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Herrn Hahlen, danke ich für ihre Arbeit. Frau Bickenbach und Frau Schliesky aus dem Bundesministerium des Innern bin ich dankbar für ihre fachliche Beratung. Anerken- n t m z k e H n b w d h W g m d c w k b l d n t a m A e s 2 m a 4 k W n L z v 3 r d b d k d a g N t n u (C (D ung sei an dieser Stelle auch den Mitarbeitern des Sta- istischen Bundesamtes ausgesprochen, die uns jederzeit it einem hervorragenden Wahlkreisinformationssystem ur Seite standen. Damit wir, die Abgeordneten, die Trends der Bevöl- erungsentwicklung der letzten Jahre ablesen konnten, rhielten wir jederzeit die von uns gewünschten Daten. ilfreich war in diesem Zusammenhang, dass wir nicht ur die Zahlen der amtlichen Statistik vom 31. Dezem- er 2003 zugrunde legen konnten, sondern als Indiz der eiteren Bevölkerungsentwicklung auch noch Zahlen er deutschen Bevölkerung zum 30. Juni 2004 heranzie- en konnten. Zwei Problemkreise hatten wir zu klären: die Zahl der ahlkreise in den einzelnen Bundesländern und die Ab- renzung der Wahlkreise innerhalb der Bundesländer. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes uss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern eren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entspre- hen. Bei leider ständig rückläufiger Bevölkerungsent- icklung in Thüringen ergab die Rechnung 9,248 Wahl- reise nach Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2003 zw. nur noch 9,219 Wahlkreise nach Bevölkerungszah- en zum 30. Juni 2004. Diese Datenlage macht es erfor- erlich, dem Land Thüringen im Wege der Abrundung ur noch neun Wahlkreise zuzuordnen. Eine Beibehal- ung der Wahlkreiseinteilung wäre angesichts des weiter nhaltenden Bevölkerungsverlustes in Thüringen nicht ehr mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach rt. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Anders sieht es in Bayern aus: Hier haben wir es mit inem ständigen Bevölkerungszuwachs zu tun, sodass ich für Bayern nach den Zahlen vom 31. Dezember 003 schon 44,701 Wahlkreise ergaben. Die Berechnung it Zahlen vom 30. Juni 2004 weist 44,725 Wahlkreise us. Das bedeutet, dass im Wege der Aufrundung Bayern 5 Wahlkreise zuzuordnen sind. Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die Wahl- reiskommission empfohlen hatte, noch einen weiteren ahlkreistransfer – und zwar von Schleswig-Holstein ach Niedersachsen – vorzunehmen. Diesem Vorschlag konnten wir nicht folgen. Das and Schleswig-Holstein hat einen steten Bevölkerungs- uwachs zu verzeichnen. Die Berechnung mit Zahlen om 31. Dezember 2003 ergab 10,618 Wahlkreise, zum 0. Juni 2004 waren es 10,635. Außerdem haben wir be- ücksichtigt, dass das Land Schleswig-Holstein erst bei er letzten Wahlkreiseinteilung einen Wahlkreis hinzu- ekommen hatte. Es gibt also keinen Grund, bei steigen- er Bevölkerungsentwicklung dem Land diesen Wahl- reis nun wieder abzunehmen. Der Innenausschuss hat azu einen einstimmigen Beschluss gefasst, und zwar m 29. September 2004. Damit haben wir den Spielraum enutzt, den uns das Bundeswahlgesetz in § 3 Abs.1 r. 1 zugesteht. Dieser Beschluss war Voraussetzung für unsere wei- ere Arbeit, nämlich die Abgrenzung der Wahlkreise in- erhalb der Bundesländer vorzunehmen. Maßstab für nsere Überlegungen waren sowohl die Vorgaben des 14538 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) Grundgesetzes als auch des Bundeswahlgesetzes. Wir haben vor jeder Entscheidung geprüft, ob die Gefahr be- steht, dass durch die Entwicklung der Bevölkerung in den Wahlkreisen die zwingende Neueinteilungsgrenze erreicht werden könnte. Sofern anhand des Zahlenmate- rials der amtlichen Statistik dieser Trend erkennbar war, haben wir gehandelt: Wir haben geringfügige Verschie- bungen von Wahlkreisgrenzen und Umsetzungen von Gemeinden vorgenommen – wobei nicht in jedem Fall eine Durchschneidung von Landkreisgrenzen ausge- schlossen werden konnte. Die Berichterstatter aller Fraktionen hatten sich au- ßerdem vorgenommen, die Einteilung der Wahlkreise in- nerhalb der Bundesländer nach Möglichkeit im Konsens zu regeln. Das haben wir in langwierigen vorbereitenden Gesprächen, die in sachlicher und konstruktiver Weise verliefen, geschafft und der Innenausschuss hat den Ent- wurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes in der geänderten Fassung angenommen. Trotz aller Zufriedenheit über den erreichten Konsens muss ich aber darauf hinweisen, dass dies nur der kleinste ge- meinsame Nenner ist. Am Beispiel der Wahlkreiseintei- lung für den Freistaat Bayern lässt sich das gut darstel- len: Zwischen Oberfranken und Oberbayern gibt es auch nach dem gerade gepriesenen Konsens erhebliche Unter- schiede hinsichtlich der Abweichungen vom Durch- schnitt der Bevölkerung in den Wahlkreisen. Während in Oberfranken infolge von Bevölkerungsverlusten vier der dortigen fünf Wahlkreise ein Minus von 15 bis über 20 Prozent mit steigender Tendenz aufweisen, wird in Oberbayern stark steigender Bevölkerungszuwachs re- gistriert. Folge für die Wahlkreise: Ein Plus von 20 Pro- zent und mehr. Die Chance, diese gegenteilige Bevölkerungsent- wicklung in den oberfränkischen und oberbayrischen Wahlkreisen mit einem nachhaltigen Wahlkreismodell auszugleichen, hätten wir bei der jetzigen Änderung ge- habt. Warum wir es dann nicht gemacht haben, werden Sie fragen. Die Antwort ist einfach: Weder die Grünen noch die CDU/CSU waren davon zu überzeugen, dass es besser wäre, jetzt einen größeren Schnitt zu machen, an- statt in jeder Legislaturperiode ein bisschen an den Wahlkreisen rumzuschnippeln. Fazit: Ein weiteres Ge- setz zur Änderung der Bundestagswahlkreise wird in der nächsten Legislaturperiode erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, bitte diskutieren Sie in Ihren Landesgruppen das von uns vorgelegte nachhaltige Modell in aller Ruhe und lassen Sie uns sofort nach der Bundestagswahl 2006 die Berichterstattergespräche wieder aufnehmen, um dann einen wesentlich größeren gemeinsamen Nenner für Bayern zu finden. Dorothee Mantel (CDU/CSU): Wer die Welt verän- dern will, muss rechtzeitig damit anfangen. Oder um es auf Neudeutsch zu sagen: Bei Veränderungen, insbeson- dere bei solchen gravierender Art, muss man die Men- schen mitnehmen. Das gilt auch, wenn man die Wahl- kreislandschaft vollständig umpflügen will. Insofern waren wir sehr überrascht, als zu Beginn der Bericht- e W P s d W i t b L E f O W k F g S l V t d W h w S a a v u w d g s K W W r k a D d B u w k ä v s s m M B (C (D rstattergespräche zur Umsetzung der Empfehlungen der ahlkreiskommission von der Koalition überraschend läne auf den Tisch gelegt wurden, die von den Vor- chlägen der Wahlkreiskommission zur Neuverteilung er Wahlkreise auf die Länder und den Neuschnitt der ahlkreise innerhalb der Länder vollständig abwichen. Die Vorschläge der SPD für die Wahlkreiseinteilung n Bayern waren eine theoretische Fleißarbeit. Mit poli- ischem Feingefühl oder gar der Aussicht auf Umsetz- arkeit hatten sie nichts zu tun. So sollte die politische andkarte in Oberbayern vollständig verändert werden. in weiterer Plan sah die politische Schwächung Ober- rankens durch den Verlust eines Wahlkreises zugunsten berbayerns vor. Auf bestehende Bindungen zwischen ählern und Gewählten wurde mit diesen Vorschlägen einerlei Rücksicht genommen. Für die CDU/CSU- raktion ist jedoch gerade dieser Aspekt von herausra- ender Bedeutung. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, PD und Grüne dazu zu bewegen, diese Pläne fallen zu assen. Wir haben uns dann im weiteren – sachlichen – erlauf der Berichterstattergespräche auf das konzen- riert, was nötig ist. Nicht die großen Lösungen, sondern ie möglichst weitgehende Wahrung der Identität der ahlkreise war dabei unser Ziel. Ich hebe ausdrücklich ervor, dass wir das Entgegenkommen der Koalition zu ürdigen wissen. Es macht uns die Zustimmung in der chlussabstimmung möglich. So konnten wir erreichen, dass der Wahlkreis Freising us den beiden Landkreisen Freising und Pfaffenhofen n der Ilm besteht. Die ursprünglich geplante Zuordnung on Teilen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen nterbleibt, sodass hier kommunale Grenzen eingehalten erden. Das gilt auch für den Wahlkreis Ingolstadt, dem er Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vollständig zu- eordnet bleibt. Auch im Wahlkreis Weilheim konnte die Durch- chneidung von Kreisgrenzen verhindert werden: Die reise Garmisch-Patenkirchen, Landsberg am Lech und eilheim-Schongau gehören jeweils komplett zum ahlkreis. Die Bevölkerungsentwicklung lässt das Er- eichen der kritischen Grenze nicht erwarten. Auch hier onnten wir also der Wahlkreiskontinuität und der Be- chtung der regionalen Zusammengehörigkeiten zum urchbruch verhelfen. Dankbar sind wir auch, dass die Wahlkreise Deggen- orf und Passau unverändert bleiben. Hier sind die evölkerungszahlen derart stabil, dass eine Änderung nterbleiben kann. Auch hier ist die Koalition dankens- erterweise unserem entsprechenden Antrag gefolgt. Nicht erreichen konnten wir dagegen, dass der Wahl- reis Starnberg unverändert bleibt und dass auf die Ver- nderungen im Bereich Augsburg-Land und Donau-Ries erzichtet wird. Gleichwohl: Nachdem wir anfänglich ehr skeptisch waren, ob es zu einer gemeinsamen Lö- ung dieser stets heiklen Materie kommt, ist es uns in ge- einsamer Anstrengung gelungen, eine vernünftige, den enschen gerecht werdende Regelung zu finden. Lassen Sie mich abschließend den Mitarbeitern des undeswahlleiters und des Bundesinnenministeriums Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14539 (A) ) (B) ) herzlich für ihre Unterstützung unserer Arbeit danken. Die Prüfung der verschiedenen Varianten wäre ohne die fachkundige und freundliche Unterstützung kaum mög- lich gewesen. Aktuelle Zahlen und die Visualisierungen in Form von Karten haben uns sehr geholfen, diese aus- gewogene Lösung zu finden. Ich freue mich, dass wir einen tragfähigen Kompro- miss gefunden haben, und rufe alle Kollegen hier im Hause auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fas- sung zuzustimmen. Manfred Grund (CDU/CSU): Grundlage für das heute zu beschließende 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist der Bericht der Wahlkreiskom- mission vom Januar 2004, dessen Vorschläge für die Neuabgrenzung der 299 Wahlkreise wir als Gesetzgeber zu bewerten und mit einem eigenen Gesetzentwurf um- zusetzen haben. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz soll die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern dem Bevölke- rungsanteil so weit wie möglich entsprechen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 1997 soll im System der Verhältniswahl, wie es das Bun- deswahlgesetz für den Bundestag vorsieht, jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die partei- politische Zusammensetzung des Parlaments haben. So sei die gleiche Größe des Wahlkreises sowohl für den einzelnen Wahlkreis als auch berechnet auf die Bevölke- rungsdichte jedes Landes Bedingung der Wahlgleichheit. Weiterhin gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerich- tes dem Gesetzgeber – nur ihm obliegt die Wahlkreisein- teilung – einen gewissen Beurteilungsspielraum. Das Gericht begründet dies unter anderem damit, dass jeder Wahlkreis nach dem Gedanken einer territorialen Veran- kerung des im Wahlkreis gewählten Abgeordneten zu- gleich ein zusammengehörendes und abgerundetes Gan- zes bilden soll und die historischen und – so steht es auch im Gesetz – kommunalen Grenzen sich nach Mög- lichkeit mit den Wahlkreisgrenzen decken sollten. In einem ersten Schritt war also zunächst zu prüfen, ob die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder den Be- völkerungsverhältnissen noch entspricht. Auf Basis ei- nes Gutachten, des Bundesinnenministeriums hat der für Wahlrechtsfragen federführende Innenausschuss am 29. September 2004 entschieden, einen Wahlkreis von Thüringen nach Bayern zu verlagern, nicht aber, so wie es die Wahlkreiskommission vorgeschlagen hatte, einen von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen. Zu der im zweiten Schritt vorzunehmenden Vertei- lung der Wahlkreise innerhalb der Länder hat die Koali- tion ihren Gesetzentwurf erst am 14. Dezember 2004 vorgelegt, elf Monate nach der Veröffentlichung der Vor- schläge der Wahlkreiskommission. Durch diese Verzö- gerung sind die Verhandlungen der Berichterstatter unter Zeitdruck geraten. Gleichwohl sind wir am Ende zu einem für alle Seiten im Großen und Ganzen befriedigenden Ergebnis gekom- men. Die Koalition ist uns in vielen, wenn auch nicht in allen, Punkten entgegengekommen, sodass meine Frak- t w d W s Z d H v l 2 d z k i w B i d h W V d G B l s u B b d w V d s C B h d n k w b r m B d v g s l a (C (D ion dem Gesetzentwurf heute zustimmen kann und ird. Hinsichtlich der Verteilung der Wahlkreise zwischen en Ländern folgt der Gesetzentwurf dem Vorschlag der ahlkreiskommission, in Thüringen einen Wahlkreis zu treichen und in Bayern einen zusätzlichen zu schaffen. war betrifft der Bevölkerungsrückgang die neuen Län- er in Gänze, aber für Thüringen gebieten die Zahlen andlungsbedarf. So beträgt die durchschnittliche Be- ölkerungszahl eines Wahlkreises auf der Basis der Zah- en zum 30. Juni 2004 in Thüringen 231 741, in Bayern 55 516 und im Bundesdurchschnitt 251 374. Ich bedauere sehr, dass mein Land Thüringen, nach em es bereits im Zuge der Bundestagsverkleinerung wei Wahlkreise verloren hatte, nun erneut einen Wahl- reis verliert und damit in Zukunft mit weniger Gewicht m Deutschen Bundestag vertreten sein wird. Gleich- ohl ist die Reduzierung von zehn auf zukünftig neun undestagswahlkreise für Thüringen unvermeidbar. Vermieden werden konnte dagegen, einen Wahlkreis n Schleswig-Holstein zu streichen. Da die Bevölkerung ort von 1998 bis 2002 um 0,118 Prozent zugenommen at und dieser Trend anhält, wäre die Streichung eines ahlkreises schwer vermittelbar gewesen. Die ursprünglichen Vorschläge der Koalition für die erteilung der Wahlkreise innerhalb der einzelnen Län- er konnten wir nicht mittragen. Daher haben wir den esetzentwurf nicht mit eingebracht. Zudem wurden die erichterstattergespräche zu Beginn mit Vorschlägen be- astet, die selbst beim besten Willen politisch nicht um- etzbar waren. Als Tischvorlage wurden uns Vorschläge nterbreitet, die die politische Wahlkreislandschaft in ayern und Thüringen komplett umpflügen sollten. Ich in froh, dass die Koalition auf unser Anraten hin auf iese Pläne verzichtet hat. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen dann konnten ir fast alle zwischen den Fraktionen noch streitigen orschläge einvernehmlich lösen. Unsere Leitlinie war abei immer, dem Grundsatz der Wahlkreiskontinuität o weit wie möglich Geltung zu verschaffen. Für die DU/CSU-Bundestagfraktion haben die gewachsenen indungen zwischen Wählern und Gewählten einen sehr ohen Stellenwert, die wir nicht durch unnötige Verän- erung von Wahlkreisen zerstören wollen. So haben wir für Hessen einvernehmlich auf die nicht otwendige Umsetzung der Vorschläge der Wahlkreis- ommission verzichtet. In Mecklenburg-Vorpommern aren wir uns parteiübergreifend einig, für die Verschie- ung zwischen den Wahlkreisen Rostock und Bad Dobe- an-Güstrow-Müritz eine kleinere als die von der Kom- ission vorgeschlagene Lösung umzusetzen. Auch in aden-Württemberg konnten wir uns auf behutsame Än- erungen in den Bereichen Böblingen, Nürtingen, Ra- ensburg-Bodensee und Zollernalb-Sigmaringen eini- en. Für die Schlussberatungen im Ausschuss hatten wir ieben Anträge gestellt, die Sie in der Beschlussempfeh- ung nachlesen können. In drei Bereichen ist uns die Ko- lition entgegengekommen. Keine Zustimmung haben 14540 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) wir für unsere Anträge für Niedersachen und Nordrhein- Westfalen erhalten. Eine Beibehaltung des Status quo dort ist also nicht möglich. Jedoch konnten wir errei- chen, dass auch hier die jeweils nur die kleinstmögliche Veränderung erfolgt. Ärgerlich ist, dass die Koalition den CDU/CSU-An- trag, in Thüringen alle eichsfeldischen Gemeinden in ei- nem Wahlkreis zusammenzufassen, abgelehnt hat, ob- wohl diese sinnvolle Zuordnung von den Zahlen her völlig unproblematisch wäre. Die Gemeinden Heyerode und Katharinenberg, die wir dem Wahlkreis 190 statt dem Wahlkreis 191 zuordnen wollen, verbindet eine mehr als 1 100-jährige kulturelle und volkskirchlich ge- meinsame Tradition und Geschichte und damit eine große landsmannschaftliche Gemeinsamkeit. Schade, dass SPD und Grüne sich der Berücksichtigung dieser Zusammenhänge verweigert haben. Ziehen wir jedoch das Gesamtfazit, so hat der rot- grüne Gesetzentwurf durch unsere Anträge und Hin- weise eine deutliche Verbesserung hin zur weitestgehen- den Berücksichtigung der Wahlkreiskontinuität erfahren. Wir haben uns daher entschlossen, diesem nunmehr trag- fähigen Entwurf – bei aller Kritik an der einen oder an- deren Stelle – zuzustimmen. Silke Stokar von Neuform (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gleichheit der Wahl ist ein ganz wesent- licher Grundsatz unserer parlamentarischen Demokratie. Jede Stimme muss in etwa den gleichen Wert haben wie die anderen. Dieser Grundsatz muss bei der Einteilung der Wahlkreise vom Zuschnitt und von der Zahl der Wählerinnen und Wähler her beachtet werden. Das ist die eine Seite, die wir bei diesem Gesetzesvorhaben zu beachten hatten. Die andere Seite sind die Betroffenen vor Ort. Politi- ker wie Wählerinnen und Wähler – das kennen wir auch aus vergangenen Legislaturperioden – fühlen sich oft vor den Kopf gestoßen. Es kommen Bedenken wie: der Zu- schnitt des Wahlkreises entspreche nicht den örtlichen Gegebenheiten, den Traditionen und gewachsenen Strukturen. Gerade die Bürgerinnen und Bürger wün- schen sich, dass es – in Zeiten wie diesen, in denen sich alles sehr schnell ändert – wenigstens bei den Wahlkrei- sen beim Alten bleibt. Um dieses Spannungsverhältnis in den Griff zu be- kommen, haben wir versucht, behutsam vorzugehen. Be- hutsam heißt: nicht streng mathematisch vorgehen, den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität in besonders hohem Maße berücksichtigen und von unserem Ermessen als Gesetzgeber Gebrauch machen. Deshalb haben wir auch nicht alle Vorschläge der Wahlkreiskommission über- nommen, sondern sind teilweise von Ihnen abgewichen. Zum Beispiel mussten wir – wegen der abnehmenden Bevölkerungsentwicklung – einen Wahlkreis von Thü- ringen nach Bayern, das eine zunehmende Bevölke- rungstendenz hat, verschieben. Den weitergehenden Vorschlag der Wahlkreiskommission, einen Wahlkreis von Schleswig-Holstein nach Niedersachen zu verla- gern, haben wir hingegen nicht umgesetzt. Hier haben w u s w d P t B d l m r g v g m s m d g g g t d s w O m m u s v m s Ä d V E d d h Z k e s i m D d K s V (C (D ir von unserem engen Ermessen Gebrauch gemacht nd haben der Wahlkreiskontinuität den Vortritt gelas- en. Was die übrigen Wahlkreise anbelangt, haben wir eitgehend von Änderungen abgesehen, es sei denn, es rohte bis zur nächsten Wahl eine Überschreitung der lus-Minus-25-Prozent-Grenze. Hier war ein Einschrei- en unbedingt erforderlich. Dort haben wir von unserem eurteilungsspielraum Gebrauch gemacht. Ich glaube, as Gesamtergebnis kann sich sehen lassen. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum par- amentarischen Verfahren sagen: Besonders freut es ich, dass sich die Opposition im Innenausschuss unse- em Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen an- eschlossen hat. In vielen Verhandlungen haben wir ersucht, in dieser wichtigen Frage einen fraktionsüber- reifenden Konsens zu erzielen, der so weitgehend wie öglich die Interessen der Menschen vor Ort berück- ichtigt. Das ist gelungen. Für diese konstruktive Zusam- enarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Dr. Max Stadler (FDP): Der Neueinteilung der Bun- eswahlkreise waren lange und schwierige Verhandlun- en der Berichterstatter aller vier Fraktionen vorausge- angen, die aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis eführt haben. Dafür darf ich namens der FDP-Bundes- agsfraktion vor allem der Kollegin Barbara Wittig von er SPD sehr herzlich danken, denn sie hat nicht nur chwierige Koordinierungsarbeit geleistet, sondern sie ar auch offen für Anregungen und Wünsche aus der pposition, die schließlich zu dem heutigen Kompro- iss geführt haben. Ebenso gilt mein Dank für die konstruktive Zusam- enarbeit den Kollegen Dr. Wiefelspütz, Silke Stokar nd Hartmut Koschyk. In der Sache ging es um zwei widerstreitende Interes- en. Der Innenausschuss musste bei seinem Beschluss- orschlag die Vorgabe beachten, dass kein Wahlkreis ehr als 25 Prozent größer oder kleiner als der Durch- chnitt der Wahlkreise sein darf. Daher waren diverse nderungen unumgänglich. Auf der anderen Seite gilt er Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise. Bei den orschlägen der Bundeswahlkreiskommission gab es inzelfälle, in denen eine Umgruppierung von Gemein- en zu anderen Wahlkreisen vorgeschlagen wurde, die en dortigen politischen Realitäten nicht entspricht. Da- er ist die FDP dafür eingetreten, dass die gewachsene uordnung von Gemeinden zu ihrem bisherigen Wahl- reis möglichst aufrechterhalten bleibt. Aus dieser Spannungssituation heraus ergaben sich inige Entscheidungen, die erst nach längerer Diskus- ion einvernehmlich getroffen werden konnten. So war m Gesetzentwurf noch die Umgruppierung von vier Ge- einden aus dem Wahlkreis Passau in den Wahlkreis eggendorf vorgesehen, obwohl diese Gemeinden ein- eutig nach Passau hin orientiert sind. Alle politischen räfte der Region, also beider betroffener Wahlkreise, owie die Bevölkerung wandten sich daher gegen den orschlag der Bundeswahlkreiskommission. Da im Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14541 (A) ) (B) ) Wahlkreis Deggendorf die Bevölkerungsentwicklung stagniert, ist anzunehmen, dass die kritische 25-Prozent- Marke am Wahltag nicht überschritten sein wird. Es konnte daher am Ende Einvernehmen erzielt werden, dass die besagten vier Gemeinden Hofkirchen, Fürsten- stein, Eging und Aicha v. W. im Wahlkreis Passau blei- ben. Auch für die Wahlkreise Starnberg und Weilheim wa- ren Änderungen vorgeschlagen worden, die in das dor- tige gewachsene Gefüge nicht hineingepasst hätten. Am Ende war es zwar unvermeidlich, dass die Gemeinde Krailling von Starnberg weggenommen und dem Wahl- kreis München-Land zugeordnet wurde. Damit sind aber die zahlenmäßigen Vorgaben erfüllbar, sodass weitere Änderungen in den Wahlkreisen Starnberg und Weil- heim nicht notwendig waren. Es ist erfreulich, dass sich auch diese Anregung der FDP im Innenausschuss durch- setzen ließ. Dagegen war die rot-grüne Ausschussmehrheit leider nicht bereit, dem verständlichen Wunsch der Bürger der Stadt Krefeld zu entsprechen, dort wieder einen einheit- lichen Bundestagswahlkreis einzurichten. Der entspre- chende Änderungsantrag der FDP wurde im Ausschuss bedauerlicherweise – wie auch schon vor vier Jahren – abgelehnt. Mein Kollege Otto Fricke hat sich besonders für den einheitlichen Wahlkreis Krefeld engagiert. Von diesem Einzelpunkt abgesehen ist jedoch eine Lösung gefunden worden, die unsere Erwartungen er- füllt, sodass die FDP dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 21. Ja- nuar 2005 mitgeteilt, dass sie die Anträge – Abgabe eines Berichts zur Lage der Nation durch Bundeskanzler Gerhard Schröder auf Drucksa- che 15/418 – Steuersenkung vorziehen auf Drucksache 15/1221 – Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminal- amtes am Standort Berlin aufgeben auf Drucksa- che 15/2353 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Drucksache 15/2550 – Verschiebung des Zeitpunktes für das In-Kraft- Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitmarkt (SGB II) auf den 1. Januar 2006 auf Drucksache 15/3105 – Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Haushaltssituation des Bundes auf Drucksache 15/3360 – Mittelstand entlasten – Neues Formular zur Ein- nahmenüberschussrechnung zurücknehmen auf Drucksache 15/3738 zurückzieht. d – e m d n (C (D Mit Schreiben vom 26. Januar 2005 hat die Fraktion er FDP weiterhin mitgeteilt, dass sie den Antrag Fünfte Stufe der Öko-Steuern zurücknehmen auf Drucksache 15/581 benfalls zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2004 – – Drucksachen 15/3643, 15/3693 Nr. 1.9 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Ti- tel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhalts- vorschussgesetzes – – Drucksachen 15/4601, 15/4701 Nr. 1.10 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 02 Titel 632 01 – Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – – Drucksachen 15/4298, 15/4450 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussge- setzes – – Drucksachen 15/4529, 15/4558 Nr. 2 – Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deut- schen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen un- ter Einbeziehung der im Rahmen des Erfahrungsaus- tausches mit den Ländern und dem Bundeswahlleiter zur Bundestagswahl 2002 gewonnenen Erkenntnisse – Drucksachen 15/3872, 15/4009 Nr. 6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeord- neten des Europäischen Parlaments aus der Bundesre- publik Deutschland 1999 eingegangenen Wahleinsprü- chen – Drucksachen 15/3873, 15/4009 Nr. 7 – 14542 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche huma- nitäre Hilfe im Ausland 1998 bis 2001 – Drucksache 15/2019 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver- sammlung der Westeuropäischen Union/interparlamenta- rische Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei- digung (WEU/iEVSV) über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Juni 2004 in Paris – Drucksachen 15/3891, 15/4086 Nr. 2 – Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä- ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein- zelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 15/3888, 15/4009 Nr. 8 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/3696 Nr. 2.21 Drucksache 15/3696 Nr. 2.23 Drucksache 15/3779 Nr. 1.18 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4458 Nr. 2.5 Drucksache 15/4458 Nr. 2.9 Drucksache 15/4458 Nr. 2.14 Drucksache 15/4458 Nr. 2.16 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4296 Nr. 1.19 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/4085 Nr. 1.1 Drucksache 15/4213 Nr. 2.46 Drucksache 15/4296 Nr. 1.16 Drucksache 15/4296 Nr. 1.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4458 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3696 Nr. 2.31 91, 1 0, T 155. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

    Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

    Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend

    (12. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die

    Bundesregierung
    Vierter Bericht zur Lage der älteren Gene-
    ration in der Bundesrepublik Deutschland:
    Risiken, Lebensqualität und Versorgung
    Hochaltriger – unter besonderer Berücksichti-
    gung demenzieller Erkrankungen
    und
    Stellungnahme der Bundesregierung
    – Drucksachen 14/8822, 15/345 Nr. 62, 15/4192 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim)

    Walter Link (Diepholz)

    Irmingard Schewe-Gerigk
    Klaus Haupt

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die

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    Redet
    Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
    Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Parla-
    mentarische Staatssekretärin Riemann-Hanewinckel.

    Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekre-
    tärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend:

    Herr Präsident! Sehr verehrte, liebe Kolleginnen und
    Kollegen! Wir debattieren heute den Vierten Altenbericht,
    einen Bericht, den die Bundesregierung Anfang 2002
    vorgelegt hat. Dieser Bericht ist jetzt zwar schon ein
    paar Jahre alt; aber sein Thema ist nach wie
    aktuell. An dieser Stelle möchte ich der Exp
    mission herzlich für die Arbeit danken, die s
    hat, um diesen Bericht vorlegen zu können. E

    (C (D ung 8. Januar 2005 0 Uhr urzer Zeit entstanden. Nichtsdestotrotz ist er sehr deailliert, sehr umfangreich sowie sehr fundiert und vor llem für unsere politische Arbeit nützlich. Ich habe schon gesagt: Dieser Bericht ist zwar schon twas älter; aber er ist überhaupt nicht von gestern. Im egenteil, aufgrund des voranschreitenden demograhischen Wandels hat dieser Bericht immer noch alleröchste Aktualität. Der zentrale Leitgedanke des Beriches ist, dass Menschen in allen Lebensabschnitten – ob ie jung sind, im Arbeitsleben stehen oder ob sie alt bzw. ogar hochaltrig sind – ein selbstbestimmtes, selbststäniges und würdevolles Leben führen wollen. Das gilt nsbesondere für die Menschen, die mit Behinderungen der Krankheiten alt werden, und für demenziell errankte Menschen. Deshalb will ich in meinen Ausfühungen hier einen Schwerpunkt setzen. Der Kommission war es sehr wichtig, festzustellen, ass es kein einheitliches Bild des Menschen im hohen lter gibt. Weder gibt es den hochaltrigen Menschen och haben sie alle gleiche Bedürfnisse und Möglichkein. So verschieden die Menschen ihr Leben gelebt haen, so verschieden ihre Ansichten, Bedürfnisse und ünsche sind, so verschieden sind sie auch im Alter. Inividuelle Unterschiede nehmen im Alter sogar eher zu. s gibt sie hinsichtlich der Befindlichkeit und der psy ext chischen und körperlichen Gesundheit. Daher muss die Unterstützung, die vor allem hochaltrige und an Demenz erkrankte Menschen erfahren müssen, individuell sehr verschieden sein. Die Unterstützung und die Hilfen, die sowohl vonseiten der Politik als auch vonseiten der Gesellschaft angeboten werden müssen, müssen dem Rechnung tragen. Meine Damen und Herren, um entsprechend handeln zu können, braucht man verlässliche Daten. Deshalb sind genaue Analysen durch die Forschung unumgänglich. Sie wissen, dass das Ministerium für Seniorinnen und Senioren für die Grundlagenforschung nicht zu Grundlagenforschung wird im Bundes Bildung und Forschung und im Bundesr Gesundheit und Soziale Sicherung vor hochertenkomie geleistet r ist in sehr ständig ist. Die ministerium für ministerium fü betrieben. Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel Diese beiden Ministerien haben die relevanten Alters themen im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms bearbeitet. In diesem Zusammenhang nenne ich vor allem das Kompetenznetz Demenzen, in dem einheitliche Richtlinien für Diagnostik und Therapie entwickelt werden. Das ist erforderlich, weil Teile dieses Forschungsgebietes noch relativ neu sind. Wir müssen über neue Erkenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von demenziellen Erkrankungen genauestens informiert sein, um dementsprechend handeln zu können. Dieses Kompetenznetz hatte eine Projektlaufzeit von gut vier Jahren. Sie wissen vielleicht, dass 14 klinische oder universitäre Zentren, 120 Hausarztpraxen und 3 000 Patientinnen und Patienten daran beteiligt waren. Auch Industrieunternehmen und Einzelprojekte haben zur Forschung beigetragen. Wichtig an diesem Kompetenznetz Demenzen ist, dass hier sowohl vertikal als auch horizontal gearbeitet worden ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse können auf diese Art und Weise sehr schnell umgesetzt werden und denen zugute kommen, die vor Ort arbeiten, zum Beispiel Selbsthilfegruppen oder auch der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Ich möchte noch auf ein paar andere Projekte unseres Hauses eingehen, so auf das Aktionsprogramm „Demenz“. Wir wissen inzwischen, dass sich viele in der Bevölkerung gar nicht klar machen, dass fast alle in unserer Gesellschaft vom Phänomen Demenz betroffen sind. Wer in Gruppen darüber redet, dem wird sehr schnell klar, dass jeder und jede entweder in der Familie einen betroffenen Angehörigen hat oder aber im näheren Bekanntenkreis jemanden kennt und erlebt hat, der von Demenz betroffen ist. Trotzdem steht diese Erkrankung nach wie vor unter einem bestimmten Tabu. Angehörige schämen sich oft dafür und haben große Probleme, die Hilfen, die es jetzt schon gibt, in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist dieser Bericht wichtig, um deutlich zu machen, welche Bedürfnisse die Menschen haben, die erkrankt sind, und welche Bedürfnisse die Menschen haben, die Demenzerkrankte pflegen, unabhängig davon, ob es im häuslichen Bereich geschieht oder in einer stationären Unterkunft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)





    (A) )


    (B) )


    Meine Damen und Herren, unser Haus hat verschie-
    dene Modellprogramme durchgeführt. Ich nenne nur
    beispielhaft das Modellprogramm „Altenhilfestrukturen
    der Zukunft“. Beispielsweise ist in Daaden/Herdorf in
    Rheinland-Pfalz von 2000 bis 2003 ein Projekt durchge-
    führt worden, das sich vor allen Dingen an so genannte
    ehrenamtliche Tagesmütter gerichtet hat. Dabei ist deut-
    lich geworden, dass in diesem Bereich häusliche Ver-
    sorgung ein wichtiger Punkt ist, dass aber diejenigen,
    die diese häusliche Versorgung anbieten, auch Ausbil-
    dung und Begleitung brauchen. Dieses Projekt wird wie
    alle anderen Projekte so aufgearbeitet, dass die gewon-
    nenen Erfahrungen anderen Betroffenen oder Interes-
    sierten zur Verfügung stehen.

    Ich nenne ein zweites Projekt in Stuttgart, wo ein
    Heim während des Betriebes umgebaut worden ist.

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    (C (D ie Betroffenen sollen in Zukunft in Wohngruppen nicht ur leben und wohnen, sondern auch betreut und verorgt werden Die Fachkräfte wurden während der Areit geschult und schon während des Umbaus auf die eue Situation eingestellt. Das ist von ihnen als besoners notwendig, angenehm und hilfreich empfunden orden. Auch dieses Projekt wird in einem Handbuch usammengefasst, damit andere Heime, die in Zukunft der jetzt schon umbauen, die gewonnenen Erfahrungen utzen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    (Ute Kumpf [SPD]: Mehrere!)


    Meine Damen und Herren, wir wissen, dass die pfle-
    enden Angehörigen auf eine zum Teil sehr mühevolle
    rt und Weise mit betroffen sind. Deshalb ist es notwen-
    ig, auch das zu untersuchen und Projekte zu fördern,
    ie den Angehörigen und damit letztlich auch wieder
    en demenziell Erkrankten zugute kommen. Wir fördern
    as Projekt „Leander“, das bis zum 31. Juli 2005 laufen
    ird. Das ist eine Längsschnittstudie zur Belastung pfle-
    ender Angehöriger von demenziell Erkrankten, durch-
    eführt von der Freien Universität Berlin.
    Es gibt im stationären Bereich ein Projekt, die Deut-

    che Expertengruppe Dementenbetreuung, die prakti-
    che Empfehlungen für die stationäre Betreuung geben
    ird. Dabei geht es nicht nur um die Ansprache und die
    ersönliche Begleitung der betroffenen Patientinnen und
    atienten, sondern auch um solche Dinge wie Brand-
    chutz, Küchenhygiene, Ernährung und Mobilität der
    etroffenen.
    Ein besonders wichtiges Kapitel gerade in der Beglei-
    ng Hochaltriger oder demenziell Erkrankter ist die
    ualitätssicherung. Nirgendwo ist es so notwendig,
    ualitätsstandards zu entwickeln und diese dann auch zu
    ichern, wie bei den Menschen, die auf andere besonders
    ngewiesen und somit in einer besonderen Art und
    eise von denen abhängig sind, die sie begleiten und
    flegen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Deshalb sind die Messung und Sicherung der Qualität
    er Pflege dementer Menschen besonders wichtig. Sie
    önnen sprachlich oft nicht mehr reagieren und nicht
    ehr sagen, was für sie mühevoll oder auch sehr gut ist.
    us diesem Grund gibt es das wissenschaftlich eva-
    ierte Praxisprojekt „HILDE“, das „Heidelberger Instru-
    ent zur Lebensqualität Demenzerkrankter“, das in
    achkreisen große Zustimmung erfährt. Es geht um die
    rfassung des subjektiven Erlebens der Betroffenen über
    hre Mimik und um das Umsetzen von beobachtbarem
    erhalten und Erleben in Begleitung, Beratung und Be-
    euung.
    Die Zivilgesellschaft spielt bei der Begleitung von
    emenzerkrankten eine ganz besondere Rolle. Hier
    ommt es darauf an, dass diejenigen in der Zivilgesell-
    chaft, die sich ehrenamtlich engagieren, eng mit der
    olitik zusammenarbeiten. Eine solche sehr intensive






    (A) )



    (B) )


    Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel

    und sehr gute Zusammenarbeit gibt es zum Beispiel mit
    der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Neben zahlrei-
    chen anderen Projektträgern ist sie die wichtigste Partne-
    rin im Aktionsprogramm.

    Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft leistet Aufklä-
    rung, Beratung und den Aufbau von Netzwerken. Als
    Beispiel möchte ich hier das Alzheimer-Telefon nennen,
    wodurch seit drei Jahren ganz besonders betroffenen An-
    gehörigen geholfen wird. Diese Beratung soll weiter
    ausgebaut werden. In Zukunft soll sie auch online mög-
    lich sein. Damit wird die Zielgruppe derer, die angespro-
    chen werden sollen, vergrößert. Hier geht es vor allen
    Dingen um diejenigen, bei denen sehr frühzeitig eine
    mögliche Alzheimererkrankung diagnostiziert wurde.
    Die Betroffenen sollen sich selbst online beraten lassen
    können, wodurch sie Hilfe für sich und in Zukunft auch
    für ihre Angehörigen erhalten können.

    Das Bundesministerium hat einen Leistungsvertrag
    mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft abgeschlos-
    sen. Die Dauer dieses Leistungsvertrages ist jetzt bis
    zum Jahre 2007 verlängert worden. Die Förderung be-
    trägt insgesamt über 1,9 Millionen Euro.

    An dieser Stelle möchte ich der Deutschen Alzheimer
    Gesellschaft und vor allen Dingen der Vorsitzenden,
    Frau von Lützau-Hohlbein, ganz herzlich für ihr En-
    gagement – unter anderem durch die Durchführung der
    jährlichen Fachtagungen – nicht nur für sich und ihre Fa-
    milie, sondern vor allen Dingen auch für die Gesell-
    schaft und die Politik danken. Es ist notwendig, in die-
    sem Bereich eine intensive Mitarbeit der gesamten
    Zivilgesellschaft zu erfahren.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss

    und möchte nur noch einige Stichworte nennen, die Sie
    bei den verschiedenen Projekten nachlesen können. Sie
    wissen, dass es inzwischen eine Weiterentwicklung der
    Wohnprojekte gibt, die durch den Zweiten Altenbericht
    „Wohnen im Alter“ angestoßen wurde. Vor allen Dingen
    für Menschen mit Demenz haben wir innovative Wohn-
    formen – sowohl beim betreuten Wohnen als auch bei
    der stationären Versorgung – entwickelt. Insgesamt gibt
    es hier 22 beispielgebende Heime quer durch die Repu-
    blik. Sie können sich auf der Homepage des Ministe-
    riums darüber informieren. Diese Beispiele wurden des-
    halb eingestellt, weil sie für die Zukunft wirklich
    wegweisend sind und zur Nachahmung dringend emp-
    fohlen werden.

    Sie wissen, dass sich auch der „Runde Tisch Pflege“
    dieses Themas intensiv annimmt. Wir hoffen sehr, dass
    wir durch die Infokampagne „Demenz“, die die Deut-
    sche Alzheimer Gesellschaft intensiv mit vorbereitet,
    dazu beitragen können, dass dieses Thema in Zukunft
    nicht mehr tabuisiert wird, dass die Menschen begreifen
    und erleben können, dass das Leben im Alter nicht nur
    für gesunde Menschen Zukunft hat, weil wir immer älter
    werden, sondern auch für die Menschen, die mit beson-
    deren Schwierigkeiten oder Einschränkungen belastet
    sind, und dass deshalb das Engagement von Politik und
    Zivilgesellschaft notwendig ist.

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    (C (D Auch im Antidiskriminierungsgesetz, das wir hier emnächst beraten werden, wird dieser Punkt noch einal besonders hervorgehoben, wenn es darum geht, dass iemand wegen seines Alters und der Einschränkungen, ie er oder sie im Alter erlebt, ausgegrenzt, isoliert oder iskriminiert werden darf. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile das Wort Kollegen Walter Link, CDU/
SU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Link


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    em von der Bundesregierung vorgelegten Vierten Be-
    icht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepu-
    lik Deutschland ist ein Spezialbericht verfasst worden,
    en der Ausschuss einvernehmlich gewürdigt hat.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Allen Fraktionen des Deutschen Bundestages ist es

    elungen, dazu einen gemeinsamen Entschließungsan-
    rag zu formulieren. Ich bedanke mich heute Morgen be-
    onders bei dem Kollegen Haupt von der FDP-Fraktion
    er kann leider nicht hier sein; Frau Lenke, bitte über-
    itteln Sie ihm den Dank –, der sich sehr engagiert hat,
    er Kollegin Graf von der SPD, der Kollegin Schewe-
    erigk von Bündnis 90/Die Grünen und meiner Kollegin
    ntje Blumenfeld,


    (Antje Blumenthal [CDU/CSU]: Ich heiße Blumenthal!)


    ie mehrfach zusammengesessen haben, um diesen ge-
    einsamen Entschließungsantrag zu formulieren. Ich
    age dies, weil das bei uns im Hause in einer Frage, bei
    er es um beinahe ein Viertel der Menschen in der Bun-
    esrepublik Deutschland geht, die 60 Jahre und älter
    ind, gar nicht so selbstverständlich ist.
    Der Vierte Altenbericht – erlauben Sie mir die Kurz-

    orm – befasst sich mit der Lebensqualität und den spe-
    ifischen Risiken sowie der sozialen, medizinischen und
    flegerischen Versorgung alter und hochaltriger Men-
    chen in Deutschland. Ein besonderer Schwerpunkt des
    ierten Berichts sind die Auswirkungen von Hochaltrig-
    eit und Demenz. Aufgrund der höheren Lebenserwar-
    ung ist leider mit einer Zunahme von Demenzerkran-
    ungen zu rechnen. Hierzu wird meine Kollegin Antje
    lumenthal die Schwerpunkte setzen.
    Es ist erfreulich, dass die Menschen bei uns in
    eutschland immer älter werden. Die Lebenserwartung
    er Männer steigt von jetzt 74,4 Jahren auf 81,1 Jahre im
    ahre 2050 und für Frauen von heute 80,5 Jahren auf
    6,6 Jahre. An dieser Stelle möchte ich feststellen, dass
    s in Zukunft nur schön sein kann, immer älter zu wer-
    en, wenn man gesund alt wird. Mit dem Begriff der






    (A) )



    (B) )


    Walter Link (Diepholz)


    Hochaltrigkeit, der in der Forschung bei 80 bis
    85 Jahren angesetzt wird, verbindet sich der Beginn ei-
    nes deutlichen Anstiegs des Auftretens von Krankheiten,
    die die Lebensqualität der Betroffenen einschränken
    können. Es entspricht den Vorstellungen meiner Frak-
    tion, der CDU/CSU, dass Menschen in allen Lebensab-
    schnitten, also auch die Hochaltrigen, ein selbstständi-
    ges, selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen
    können.

    Allerdings gibt es für Hochaltrige kein einheitliches
    Bild. Die individuellen Unterschiede nehmen in hohem
    Alter stark zu. Es gibt die große Gruppe der rüstigen und
    die der pflegebedürftigen Menschen. Risikofaktoren
    können bei hochaltrigen Menschen depressive Störun-
    gen, beginnende Demenzprozesse, schwere Erkrankun-
    gen oder negative wirtschaftliche Verhältnisse sein. In
    Zukunft müssen wir viel deutlicher sagen, dass es in ho-
    hem Maß ein so genanntes normales Altern gibt.
    70 Prozent der über 85-Jährigen können ihren Alltag
    selbstständig bewältigen. Aus diesem Grund müssen wir
    uns bei Beurteilungen des Alterns davor hüten, alles
    über einen Leisten zu schlagen.

    Von großer Bedeutung sind im Alltag die Familienan-
    gehörigen, die Ärzte und die Pflegekräfte. Hier haben
    gute Generationenbeziehungen eine herausragende Be-
    deutung. Mehr als die Hälfte der 90-jährigen Pflegebe-
    dürftigen leben in privaten Haushalten. Sie werden von
    Frauen, Töchtern oder Enkeln versorgt und gepflegt. An
    dieser Stelle muss in unserer Gesellschaft die Frage er-
    laubt sein:


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wann fangen die Männer mit der Pflege an?)


    Ist die Pflege für unsere ältere Generation weiblich?
    Frau Kollegin Schewe-Gerigk, ich nehme Ihren Zwi-
    schenruf gerne auf: Wann werden hier Männer verstärkt
    mitarbeiten?

    Den großartigen Einsatz, den die Menschen in der
    Familie für ihre älteren Angehörigen leisten, kann man
    also gar nicht hoch genug einschätzen. Deshalb setzt
    meine Fraktion, die CDU/CSU, nach wie vor auf genera-
    tionenübergreifende familiäre Unterstützung und auch
    auf die häusliche Pflege.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der CDU/CSU erscheint es wichtig, dass das Deut-

    sche Zentrum für Alternsforschung in Heidelberg, das
    seit Jahrzehnten international anerkannte Alternsfor-
    schung leistet, in der jetzigen Form erhalten bleibt. Hier
    erinnere ich an die großartige Arbeit unserer ehemaligen
    Bundesministerin Frau Professor Ursula Lehr.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Bei einer Delegationsreise unseres seniorenpoliti-
    schen Ausschusses nach Japan haben wir erkannt, dass
    Forscher dort bereits große Fortschritte in der Alzhei-
    merforschung gemacht haben. Man rechnet damit, dass
    in wenigen Jahren Erkennungsmethoden, Therapiean-

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    (C (D ätze und Impfstoffe gegen Alzheimer einsatzbereit sein erden – ein großartiger Erfolg, der vielen Menschen nd ihren Angehörigen das Leben erleichtern und auch ie Pflegekassen entlasten wird. Herr Präsident, hier hat ich wirklich eine Auslandsreise unseres Ausschusses elohnt; denn das, was wir dort gelernt haben, war großrtig. Um auch trotz Hilfeund Pflegebedürftigkeit ein elbstständiges Leben im Alter zu führen, ist eine intenive Wohnberatung notwendig. Es bedarf eindeutiger, larer Konzepte für Wohnanlagen des betreuten Wohens. Neben professioneller Begleitung kommt auch der hrenamtlichen Hilfe im Alltag eine große Bedeutung u. Unsere Zukunftsplanung muss ein individueller aßanzug werden, der für die Älteren und Hochaltrigen lle Lebenssituationen berücksichtigt. In diesem Zusamenhang gebe ich schon heute der Bundesregierung, rau Bundesministerin, die Empfehlung und den unsch unserer Fraktion, bei der Reform der Pflegevericherung den Pflegebegriff dahin gehend zu erweitern, ass auch ein allgemeiner Zeitraum für Betreuung stärer als bisher berücksichtigt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich fasse zusammen: Meine Fraktion, die CDU/CSU,
    ill, dass wir neue Wohnformen verwirklichen, die
    elbstständigkeit, gegenseitige Hilfe, nachbarschaftsbe-
    ogenes, generationenübergreifendes Zusammenleben
    nd professionelle Hilfe besser miteinander verbinden.
    ine verstärkte Förderung von ehrenamtlichen Initiati-
    en kann pflegende Familienangehörige entlasten.
    benso hilft ihnen der Ausbau von Tagespflegeeinrich-
    ngen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulanten
    iensten.
    Vergessen wir nicht: Familien in Deutschland leisten

    en Großteil der Pflege.

    (Ina Lenke [FDP]: Frauen!)


    ast 90 Prozent aller Pflegebedürftigen und chronisch
    ranken in Privathaushalten werden von ihren Angehö-
    igen betreut und gepflegt. Es gilt in Zukunft die Pro-
    esse des Alterns noch mehr zu erforschen, um zu erfah-
    en, was zum gesunden und kompetenten Altern beiträgt.
    erade im Bereich der Prävention fehlen noch vertiefte
    enntnisse. Wir wollen wissen, wie man im körperli-
    hen, geistig-seelischen und sozialen Bereich die Fähig-
    eiten und Fertigkeiten der Menschen bis ins hohe Alter
    rhalten kann. Es gilt die Forschungsergebnisse mit der
    raktischen Arbeit besser zu vernetzen.
    Für meine Fraktion, die CDU/CSU, schlage ich des-

    alb vor, dass wir im Fünften Altenbericht das Thema
    Alter und Kompetenz“, Frau Bundesministerin, stärker
    erausstellen


    (Beifall bei der CDU/CSU – Heiterkeit bei der SPD – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Potenziale des Alters!)







    (A) )



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    Walter Link (Diepholz)


    – ich glaube, darin sind wir uns einig –, damit wir die
    Zahlen, die ich gerade genannt habe, untermauern kön-
    nen.

    Ich habe deutlich gemacht: Alter ist nicht von vorn-
    herein Leistungsabbau oder der Abbau körperlicher,
    geistiger und sozialer Fähigkeiten; Alter ist vor allem
    Kompetenz und Erfahrung.


    (Beifall der Abg. Ina Lenke [FDP])

    Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ältere
    Ehrenamtliche sind für unsere Wirtschaft und Gesell-
    schaft notwendig. Wir wollen helfen, den Menschen
    Wege zu zeigen, wie man noch besser aktiv altern kann.

    Zum Abschluss danke ich den Millionen Menschen in
    unserem Land, die in der Wissenschaft, in der prakti-
    schen Arbeit und im Ehrenamt Großartiges für unsere äl-
    tere Generation leisten, insbesondere denen, die bis ins
    hohe Alter im Ehrenamt tätig sind.

    Wir müssen uns darüber Gedanken machen, liebe
    Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, wie wir
    insbesondere die Arbeit unserer Altenpflegerinnen und
    Altenpfleger besser bewerten.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Denn solange wir die Arbeit an den Menschen schlechter
    bezahlen als die Arbeit an der Maschine, läuft etwas
    falsch.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    Nochmals herzlichen Dank für den gemeinsamen
    Entschließungsantrag. Lassen Sie uns gemeinsam an die
    Arbeit gehen. Die alten Menschen in Deutschland haben
    es verdient.

    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)