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    Plenarprotokoll 15/154 Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bun- desregierung Den Aufschwung stärken – Strukturen verbessern (Drucksache 15/4700) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2004/2005 des Sach- verständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick- lung (Drucksache 15/4300) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . Ronald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verbrechen wirksam bekämp- fen – Genetischen Fingerabdruck konse- quent nutzen (Drucksachen 15/2159, 15/4732) . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14376 B 14376 B 14376 C 14380 B 14404 B 14404 C 14406 C 14408 C 14410 A 14411 B 14412 A Deutscher B Stenografisch 154. Sitz Berlin, Donnerstag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Peter Rauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Lars Klingbeil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Jochen-Konrad Fromme, Otto Fricke und Anja Hajduk als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundes- anstalt für Immobilienaufgaben . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 10, 12, 13, 16, 18 und 23 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . L D D E K P J D T B A 14375 A 14375 B 14375 B 14375 B 14375 D 14375 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14384 B 14386 A undestag er Bericht ung n 27. Januar 2005 t : udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: ericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 bs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag 14389 A 14391 B 14393 D 14395 C 14397 D 14400 A 14401 A 14402 C Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14413 B 14413 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Statistikregister- gesetzes und sonstiger Statistikgesetze (Drucksache 15/4696) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksache 15/4230) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung des Übereinkom- mens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksache 15/4232) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union (Drucksache 15/4233) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Jörg Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD, der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Impulse für eine internationale Ausrichtung des Schul- wesens – Den Bildungsstandort Deutsch- land auch im Schulbereich stärken (Drucksache 15/4723) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 5. April 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Re- publik Polen und der Tschechischen Re- publik über den Bau einer Straßenver- bindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland, b c e f g h i j 14415 B 14415 C 14415 C 14415 C 14415 D Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen und Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Republik (Drucksachen 15/4467, 15/4697, 15/4698) ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Ände- rung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 15/3351, 15/4730) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Apo- thekengesetzes (Drucksachen 15/4293, 15/4643, 15/4749) ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung luftversi- cherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 15/4637, 15/4747) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungs- urkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 (Drucksachen 15/3879, 15/4678) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) (Drucksachen 15/4228, 15/4751) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächti- gung Frankreichs zur Staffelung der Steuern auf Kraftstoffe (Verfahren gemäß Art. 19 der Richtlinie 2003/96/EG) KOM (2004) 597 endg.; Ratsdok. 12534/04 (Drucksachen 15/4001 Nr. 1.9, 15/4462) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weißbuch zur Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 über die Anwendung der EG-Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr KOM (2004) 675 endg.; Ratsdok. 13808/04 (Drucksachen 15/4213 Nr. 2.49, 15/4675) ) – l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 177, 178 und 179 zu Petitionen (Drucksachen 15/4667, 15/4668, 15/4669) 14416 A 14416 B 14416 C 14416 D 14417 A 14417 B 14417 C 14417 D 14418 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 III Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspei- cherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektroni- scher Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der Vor- beugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus Ratsdok.-Nr. 8958/04 (Drucksachen 15/3696 Nr. 2.15, 15/4748) . . . Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbil- dungsreformgesetz – BerBiRefG) (Drucksachen 15/3980, 15/4752) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Uwe Schummer, Werner Lensing, Katherina Reiche, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der dualen Berufsausbildung in Deutschland durch Novellierung des Berufsbildungsrechts (Drucksachen 15/2821, 15/4752) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Homburg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Berufsausbildungsrechts (Drucksachen 15/3325, 15/4752) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrike Flach, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksachen 15/3042, 15/4752) . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksachen 15/4112, 15/4752) . . . . b W U M C E W D D P A T a b c 14418 B 14418 C 14418 C 14418 C 14418 D 14418 D ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2004 (Drucksachen 15/3299, 15/4752) . . . . . . . illi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Horst Rehberger, Minister (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Deutschland braucht Klarheit bei der Verkehrs- infrastruktur – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Go- dern), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Investitionen in Verkehrsinfrastruktur sicherstellen (Drucksachen 15/2603, 15/2423, 15/3938) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Go- dern), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Kürzungen bei den Verkehrsprojekten in Ostdeutsch- land (Drucksachen 15/3203, 15/4096) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und 14418 D 14419 A 14420 D 14422 C 14423 C 14424 D 14426 D 14428 B 14429 C 14430 C 14430 D 14431 C 14433 D 14433 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 Wohnungswesen zu dem Antrag der Ab- geordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kurskorrek- tur bei Verkehrsinvestitionen – Finan- zierung des Bundesverkehrswegeplans 2015 sicherstellen (Drucksachen 15/3470, 15/4097) . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Initiative für EU-Son- derprogramm „Verkehrsprojekte Euro- päische Einheit“ (Drucksache 15/3720) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Ausbau der Schienen- wege 2004 (Drucksache 15/4621) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 2004 (Drucksache 15/4609) . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit und Soziale Siche- rung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versor- gungsbezügen durch das GKV-Modernisie- rungsgesetz rückgängig machen (Drucksachen 15/2472, 15/4451) . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Kirschner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . B M C N E T Z d V m ( T A K R F w ( O I J P E T B s s r d E s E f e ( A P F 14433 D 14434 A 14434 A 14434 B 14434 B 14436 C 14438 B 14439 C 14440 A 14440 D 14442 A 14443 C 14445 C 14447 A 14448 D 14449 A 14450 C 14452 B irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Brüning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines ierten Gesetzes zur Änderung des See- annsgesetzes Drucksachen 15/4638, 15/4744, 15/4745) . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Abgeordneten Michael retschmer, Ernst Hinsken, Dr. Peter amsauer, weiterer Abgeordneter und der raktion der CDU/CSU: Mineralölsteuerent- icklung und Tanktourismus Drucksache 15/4387) . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- en zu der Unterrichtung durch die Bundes- egierung: Mitteilung der Kommission an en Rat, das Europäische Parlament, den uropäischen Wirtschafts- und Sozialaus- chuss und den Ausschuss der Regionen – ntwicklung einer thematischen Strategie ür städtische Umwelt KOM (2004) 60 ndg.; Ratsdok. 6462/04 Drucksachen 15/2793 Nr. 2.25, 15/4280) . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 C 14454 B 14455 C 14456 A 14458 C 14456 B 14456 D 14457 A 14460 A 14461 A 14462 A 14462 D 14464 A 14464 B 14465 C 14465 D 14467 A 14468 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 V Eberhard Otto (Godern) (FDP) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung: Antrag auf Genehmigung zur Durch- führung eines Strafverfahrens (Drucksache 15/4775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Seemannsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 8) Dr. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 14469 C 14470 A 14471 A 14471 D 14471 D 14472 A 14473 A 14473 D 14474 C 14476 C 14477 C 14478 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 14375 (A) ) (B) ) 154. Sitz Berlin, Donnerstag, de Beginn: 12.0
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    14472 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 (A) (C) (B) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert Berichtigung 153. Sitzung, Seite V und Seiten 14373, 14374, Anla- gen 16 und 17: Statt „Franz Thönnes“ ist „Marion Caspers-Merk“ zu lesen. (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 14473 (A) ) (B) ) lerdings noch lange nicht.Schauerte, Hartmut CDU/CSU 27.01.2005 w ahrt und gesichert bleibt. Umgesetzt sind die damit al- Arbeitsbedingungen auf allen Schiffen sichern sollen, unter denen die Würde des Seemanns als Mensch ge- Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 27.01.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A g r s a M t h r r F n g r r Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 27.01.2005* Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 27.01.2005 Deittert, Hubert CDU/CSU 27.01.2005* Feibel, Albrecht CDU/CSU 27.01.2005 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 27.01.2005 Gröhe, Hermann CDU/CSU 27.01.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 27.01.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 27.01.2005 Hintze, Peter CDU/CSU 27.01.2005 Jäger, Renate SPD 27.01.2005* Jonas, Klaus Werner SPD 27.01.2005* Kortmann, Karin SPD 27.01.2005 Lehn, Waltraud SPD 27.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 27.01.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 27.01.2005* Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 27.01.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 27.01.2005 Müller, Hildegard CDU/CSU 27.01.2005 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2005 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 27.01.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2005 Rauber, Helmut CDU/CSU 27.01.2005* Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27.01.2005 Riester, Walter SPD 27.01.2005* S S D D W W D D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Seemannsgesetzes (Tages- ordnungspunkt 8) Dr. Margrit Wetzel (SPD): „Warum müssen wir aus- erechnet eine Debatte um das Seemannsgesetz füh- en?“, fragen Sie sich sicher und das mag angesichts un- erer schönen Büros an Land auch verständlich sein. Der Arbeitsplatz eines Seemanns sieht ganz anders us: bedrückende Enge, unaufhörliches Stampfen der aschinen, Lärm, Getöse, Wind, Wellen, Naturgewal- en, Isolation, Sprachprobleme, Vereinsamung, Verloren- eit zwischen Containerwänden oder Chemikalienroh- en – und das überall auf den Ozeanen und Meeren unse- er Erde. Der Seemann ist immer und überall fremd unter remden. Die International Labour Organisation, kurz: ILO, immt sich seit vielen Jahrzehnten der Arbeitsbedingun- en dieser besonderen Berufsgruppe an und sorgt mit ih- en Konventionen für international anerkannte, von ih- en Mitgliedstaaten beschlossene Mindeststandards, die chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2005 iebert, Bernd CDU/CSU 27.01.2005* r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 27.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 27.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 27.01.2005 eisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 27.01.2005 r. Westerwelle, Guido FDP 27.01.2005 r. Wodarg, Wolfgang SPD 27.01.2005* bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14474 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 (A) ) (B) ) Zwei dieser Konventionen sind Anlass unserer De- batte: Die so genannte ILO 146, die einem Seemann we- nigstens 30 Kalendertage Urlaub nach einem Jahr harter Arbeit auf See zugesteht, und die ILO 166, die den See- mann davor schützen soll, dass er mittellos in einem fremden Land zurückgelassen wird. Sie regelt die so ge- nannte Heimschaffung, das Recht des Seemanns, an den Ort der Begründung seines Heuerverhältnisses oder an einen vertraglich vereinbarten Ort in seiner Heimat zu- rückgebracht zu werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle einen doppelten Dank an die Sozialpartner, den Verband Deutscher Ree- der ebenso wie an die Gewerkschaft Verdi sagen: Die Manteltarifverträge gehen sowohl hinsichtlich des Jah- resurlaubs als auch bezüglich der Heimschaffung schon seit Jahren über den ILO-Mindeststandard und noch mehr über unsere gesetzliche Grundlage hinaus. Dank aber auch für den Druck, den die Tarifpartner gemein- sam ausgeübt haben, damit das Seemannsgesetz endlich wenigstens den ILO-Mindeststandard aufgreift, fest- schreibt und damit die Bedingungen sichert, die die Rati- fizierung der beiden ILO-Konventionen erfordert. Dank auch für die Großzügigkeit, mit der sich der VDR vertraglich gegenüber der Bundesrepublik ver- pflichtet hat, die Kosten für die Heimschaffung von See- leuten zu übernehmen, falls diese von einem insolventen Reeder nicht beizutreiben wären. In der Geschichte des VDR und der Bundesrepublik ist übrigens kein einziger solcher Fall bekannt, aber die deutsche Gründlichkeit, mögliche Kosten für den Steuerzahler auszuschließen, scheint durch nichts mehr überbietbar zu sein. Ähnlich selbstverständlich wird jetzt eine Lücke in der Krankenfürsorge geschlossen, die der Gesetzgeber durch Nachlässigkeit geschaffen hatte: Mit der Ausglie- derung der ausländischen Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge aus der GKV seit dem 1. Januar 2004 war eine Versorgungslücke für ausländische Seeleute auf deutschem Boden entstanden. Hier gilt es, Rechtssicher- heit zu schaffen. Die Krankenfürsorge des Reeders, die an Bord selbstverständlich ist, sichert zukünftig auch diejenigen seiner Arbeitnehmer ab, die nicht den Versi- cherungsschutz der GKV haben. So weit, so gut. Wir fol- gen mit der Gesetzgebung heute der seit langem geübten Realität deutscher seemännischer Arbeitspraxis. Aber der Deutsche Bundestag erwartet jetzt auch die unver- zügliche Ratifizierung der ILO-Konventionen 146 und 166. Außerdem erinnere ich mit Nachdruck daran, dass dieses Parlament schon im Februar 2002 einstimmig die Ratifizierung der ILO 163 – soziale Betreuung der See- leute an Bord und in Häfen – beschlossen hat und auch darin ausdrücklich die Tarifpartner und alle einschlä- gigen Verbände und Institutionen hinter sich weiß. Auch die Ratifizierung der ILO 180 – Arbeitszeiten –, der ILO 185 – Ausweis für Seeleute – und des Protokolls zur ILO 147, das unter anderem die Kontrolle von Arbeits- zeiten auch auf Schiffen unter den Billigflaggen ermög- licht, die nicht den Konventionen beitreten. Nehmen wir uns ein Beispiel an unseren franzö- sischen Nachbarn, die Anfang 2004 gleich acht Konven- tionen ratifiziert haben zur ausdrücklichen Unterstützung d m h B t t a t v d v E r m B 2 ü E l b s m s f s a G A S d l d m R d G f J b H d t i S k s d d d n C n B T (C (D er Arbeiten am konsolidierten Seearbeitsübereinkom- en, in dem alle aktuellen Konventionen ab 2006 aufge- en sollen. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zum Maritimen ündnis, eine Ergänzung der gerade beendeten 4. Mari- imen Konferenz. Es stärkt unseren Reedern, die interna- ionale Standards einhalten, ihre Wettbewerbsfähigkeit uf dem Schifffahrtsmarkt und den arbeitenden Seeleu- en ihre Würde! Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Das orliegende Seemannsgesetz schafft für Seeleute unter eutscher Flagge mehr Rechtsklarheit, mehr Fürsorge- erantwortung und mehr soziale Sicherheit. Da dieser ntwurf die Zustimmung von Seeleuten und ihren Inte- essenvertretern wie den Reedern findet, ist das See- annsgesetz auch ein Beitrag zum sozialen Frieden an ord. Daher begrüßt die CDU/CSU dieses seit fast 0 Jahren überfällige und aus dem Genfer Seearbeits- bereinkommen resultierende Vorhaben. Mit diesem ntwurf wird gleichzeitig die seit Januar 2004 für aus- ändische Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge estehende Lücke bei der Krankenversorgung geschlos- en: Ausländischen Besatzungsmitgliedern bleibt es da- it freigestellt, ob sie im In- oder Ausland den Arztbe- uch vornehmen; die Krankenkassenbeiträge der Reeder ür deutsche und ausländische Crew-Gruppen an Bord ind abgestimmt und die hier erfolgte Gleichbehandlung ller Seeleute eines Schiffes ist damit auch ein Akt der erechtigkeit und Rechtsklarheit. Auch unter diesem spekt stimmen wir von der Union dieser Änderung des eemannsgesetzes zu. Dringenden weiteren Handlungsbedarf sehen wir je- och bei der Ausbildung und Einstellung deutscher See- eute. Wenn das Rückflaggungsziel von 200 Schiffen ins eutsche Register in diesem Jahr erreicht werden soll, uss in der Ausbildung mehr passieren; denn mit der ückflaggung verbunden ist die Festlegung auf eine eutsche Kerncrew an Bord. Gerade bei dieser von den esetzgebern gewollten Regelung befindet sich die See- ahrt in Not. Auch die Ausflaggungen der vergangenen ahre haben zu einer Nachwuchslücke für diesen Beruf ei uns geführt. So musste vor wenigen Monaten die amburger Seefahrtsschule aus Mangel an Nachfrage ie Pforten schließen. Auch wenn anerkannte und tradi- ionsreiche Seefahrtsschulen und Fachhochschulen wie n Flensburg und Elsfleth derzeit noch leicht steigende tudentenzahlen melden können, bleibt die Gesamtlage risenhaft. Der erfreuliche Boom in der weltweiten See- chifffahrt verdeckt und offenbart zugleich die Ausbil- ungsversäumnisse bei uns. Es klingt gut und es verdient auch Anerkennung, dass eutsche Reeder mit fast 2 500 Handelsschiffen derzeit en vierten Platz in der Welthandelsflotte einnehmen. Es ötigt Respekt und Anerkennung ab, dass die USA und hina auf diesem Markt überholt worden sind und wir ach Griechenland, Japan und Norwegen die höchste RZ-Tonnage nachweisen können. Es spricht für die üchtigkeit und Cleverness von Reedern und Besatzun- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 14475 (A) ) (B) ) gen, dass es gelang, seit 1991 zu einer Vervierfachung der Schiffsflotte zu kommen. Mit diesem rasanten Aufstieg steigt aber – zum Glück – auch die Nachfrage nach seemännischem Nachwuchs. Doch das Interesse, bei uns in Deutschland Seemann zu werden, ist seit Jahren rückläufig. Der Arbeitsmarkt für Seeleute ist wie leer gefegt. Die Reeder müssen zuneh- mend auf ausländische Crews zurückgreifen – und das, obwohl deutsche Besatzungsmitglieder allgemein als be- sonders tüchtig, fachkundig und zuverlässig gelten. Woran liegt das? Ein Hauptproblem ist sicherlich das Image des Seefahrerberufes und die daraus resultierende geringe Attraktivität: So stehen Motive wie „viel Geld verdienen“ und „viel Abenteuer“ bei Berufsanfängern nicht mehr so hoch im Kurs wie früher. Freizeit und Fa- milie kommen heute an erster Stelle. Monatelanges Va- gabundieren auf den Ozeanen ist nicht mehr angesagt. Dabei hat sich die Zeit auf See in den letzten Jahren we- sentlich verkürzt: Anstatt neun Monate – wie sie früher im internationalen Schiffsverkehr üblich waren –, wird heute durchschnittlich nur noch drei bis vier Monate zur See gefahren. Genügend Zeit für Frau und Familie – möchte man meinen. Doch die Realität sieht oft anders aus. Eine möglichst durchgehende Ortsbezogenheit wird bevorzugt. Aber auch der wachsende Kostendruck trägt parado- xerweise zu dem Engpass bei: Deutsche Reeder sind im- mer mehr gezwungen, ausländisches Personal ins Boot zu holen. Ausländische Seeleute sind meist billiger: Bei- spielsweise schlägt ein indischer Kapitän lediglich mit circa 5 000 US-Dollar im Monat zu Buche, ein deutscher Schiffsführer kostet den Reeder jedoch mehr als das Doppelte: von 12 000 bis 15 000 US-Dollar reicht die Spannweite. Viele junge Berufsanwärter aus unserem Land wissen um die internationale Konkurrenz, sehen nur geringe Chancen, werden abgeschreckt und bewer- ben sich erst gar nicht. Sowohl das Imageproblem des Seefahrerberufes als auch die Bewerbungshemmnisse bei den Anwärtern lie- ßen sich mit einer effektiven Informationsoffensive zu- mindest teilweise begegnen. Ein gutes Beispiel prakti- ziert derzeit der Flensburger Reederverein gemeinsam mit der IHK in der Fördestadt durch eine Ausstellung zu dieser Thematik. Die Bundesregierung kennt diese Pro- bleme bei der Seemannsausbildung, handelt allerdings höchst ambivalent. Denn obwohl sie die Ausbildung jun- ger Seemänner drei Jahre lang mit 25 000 Euro pro Platz fördert, sind politische Versäumnisse und bestehende bü- rokratische Hemmnisse zu einem Großteil mitverant- wortlich für die Misere auf dem inländischen Arbeits- markt für Seeleute: So ist etwa die Informationsarbeit der Agentur für Ar- beit nicht optimal: Ausbildungswege und -chancen sind dort – im Binnenland – kaum bekannt, so Erfahrungen von Berufs- und Hochschullehrern. Dies gilt insbeson- dere für den extremen Mangel an Bewerbern für die Weiterbildung zum Schiffsingenieur und Schiffstechni- ker mit vorausgegangener Berufsausbildung im Bereich Metall. In diesem Bereich gibt es relativ viele Arbeits- l D k A s w a B l p a d s d n B S u r B im m a r F A m in z s – m u d s w e b s d A V – d le S s n a L n e f (C (D ose in Landberufen, die von der Möglichkeit, an Bord ienst zu tun, nichts oder nur wenig wissen. Auch die Förderung von Ausbildungsinitiativen ommt offensichtlich zu kurz: Gefördert werden nur usbildungsverträge für Schiffsmechaniker und nauti- che Offiziersassistenten, obwohl der größte Teil der Be- erber im Rahmen von studentischen Praxissemestern usgebildet wird. Reedereien, die bewusst in diesem ereich aktiv sind und ausbilden und jedes Jahr circa Million Euro dafür investieren, sind nicht im Förder- rogramm. Hier fehlt es an der Gleichbehandlung. Un- bhängig davon wären weitere Verbandsinitiativen in iesem Bereich begrüßenswert. Aber auch Behördenbürokratismus behindert die Ein- tellung von Seeleuten: Oftmals sind die Entscheidungen er Behörden in den Hafenstädten für die Seeleute nicht achvollziehbar und werden als willkürlich empfunden. ranchenkenner beklagen, dass es seit Einführung des TCW-Abkommens immer wieder zu uneinheitlichen nd zum Teil inhaltlich nicht nachvollziehbaren Verfah- en kommt. So beispielsweise bei der Ausstellung von efähigungszeugnissen. Der Bürokratismus findet sich auch noch ansatzweise vorliegenden Seemannsgesetz: Nach Auffassung von ittelständischen Reedern sind Besatzungszeugnisse so usgestellt, dass diese Regelungen vor allem auf kleine- en Schiffen nicht einzuhalten sind. Die Folge ist purer ormalismus beim Ausfüllen der sicherheitsrelevanten rbeitsnachweise. Hier fehlt ein Bezug zur Realität. Es gilt, den Beruf des Seefahrers wieder attraktiver zu achen. Dazu gehört die Förderung von Ausbildungs- itiativen ebenso wie die Verkürzung der Ausbildungs- eit. So plant der Fachbereich Seefahrt der Fachhoch- chule Oldenburg seit längerem eine duale Ausbildung ein Studium und eine Berufsausbildung zum Schiffs- echaniker –, um die Ausbildungszeiten zu verkürzen nd zu optimieren. Dieses Vorhaben scheitert bisher lei- er am Interesse der Berufsbildungsstelle Seefahrt, die ich mit diesem Konzept anscheinend nicht anfreunden ill. Die Attraktivität des Seemannberufes hat aber auch twas mit der derzeitigen Situation der Seeleute im Hin- lick auf die See- und Hafensicherheit zu tun. Die An- chläge vom 11. September und den daraus resultieren- en erhöhten Sicherheitsanforderungen haben zu mehr uflagen, Einengungen und mehr Kontrollen geführt. or allem das erhöhte Sicherheitsbedürfhis der USA für das wir grundsätzlich Verständnis haben – schränkt ie Seeleute in ihrer Bewegungsfreiheit ein. Es kann al- rdings nicht angehen, dass die weltweit 1,25 Millionen eeleute in den Häfen sozusagen an Bord eingeschlossen ind und kaserniert werden, weil ihnen der Landgang icht gestattet oder über die Maßen erschwert wird. An merikanischen Häfen wird Seeleuten schon jetzt der andgang untersagt, wenn die Auflagen des ISPS-Codes icht bis zum i-Tüpfelchen erfüllt werden. Dies steht in klatantem Widerspruch zu dem Prinzip, dass Seeleute ür den Landgang keine Visa benötigen. 14476 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 (A) ) (B) ) Zur Lösung dieses Problems hat die ILO eine Kon- vention über die Sicherheit und Gültigkeit der Ausweise für Seeleute erarbeitet, die den Landgang weiterhin un- gehindert ermöglichen soll. Die Umsetzung dieser Kon- vention haben wir im November letzten Jahres fraktions- übergreifend im Bundestag beschlossen. Sicherheit ist notwendig und im Sinne der Betroffe- nen auch erforderlich. Sie darf aber nicht noch weiter zu- lasten unserer Seeleute gehen. Darunter leidet dann auch die Attraktivität dieses traditionsreichen Berufsstandes. Die bisherigen Auswirkungen des ISPS-Codes bürden ihnen bereits genug Pflichten auf: Die leider zahlreichen Beispiele von Behinderungen und zum Teil auch Diskri- minierungen von Seeleuten nach Einführung der neuen Sicherheitsstandards offenbaren Regelungsbedarf. Denn dadurch sinken auch wieder die Chancen, neue Interes- senten für die vielfältigen Berufsmöglichkeiten an Bord zu finden. Zugespitzt formuliert: Einem jungen Berufs- anfänger ist es nur schwer zu vermitteln, dass er in sei- nem zukünftigen Beruf als potenzieller Terrorist einge- stuft wird. Unsere Seefahrtsschulen und Hochschulen in Deutschland bilden seit Jahrzehnten hoch qualifiziertes Seepersonal aus. Die Änderung des Seemannsgesetzes trägt einen kleinen Beitrag dazu bei, dass auf See wieder mehr Rechtssicherheit herrscht und somit der Beruf des Seemannes wieder attraktiver für junge Menschen wird. Die Umsetzung ist allerdings längst überfällig. Deutsch- land hinkt im europäischen Vergleich hinterher, obwohl in der Praxis die Bestimmungen schon seit langem prak- tiziert werden: Der gesetzliche Mindesturlaub für See- leute, die Regelungen für die Rückkehr in die Heimat, aber auch die erst mit einem Änderungsantrag nachge- reichte Krankenversorgung von ausländischen Seeleuten ist geboten und notwendig. Mit unserer Zustimmung heute verleihen wir ihr einen verbindlichen Rechtscha- rakter. Kritisch ist anzumerken, dass der Änderungsantrag der Koalition weitgehend systematischen Charakter hat und Maßnahmen enthält, die bei dem ersten Gesetzent- wurf schlichtweg vergessen wurden. Von übertriebener Sorgfalt kann hier keine Rede sein. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass mit der parlamentari- schen Beschlussfassung ein Signal an die Seeleute aus- geht und ihnen deutlich macht, dass wir ihren Beruf für bedeutend, notwendig und zukunftssicher erachten. Die Aufgabe aller Verantwortlichen ist es, den Optimismus, der zurzeit in der Seeschifffahrt herrscht, jungen Men- schen zu vermitteln. Die See ist und bleibt ein Berufs- feld, das Anerkennung vermittelt, das interessant ist, aber auch eines, das sich lohnen kann und Erfüllung be- deutet. Zwei weitere Gesetze sollen im Rahmen dieses Ent- wurfes gleichzeitig vom Bundestag beschlossen werden. Sie umfassen einen Änderungsantrag zum Mitbestim- mungsgesetz sowie eine Korrektur bei der Krankenfür- sorge im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Beiden Vorlagen stimmen wir zu, weil sie zum einen eine Kon- sequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind und weil zum anderen die Krankenfürsorge im Rah- m D r N w t ü w d r e u r t l d 3 s u h b n b d s f ß l d h s h d m d l w u m F e W f c f Q u r z m W g s p s (C (D en der beruflichen Weiterbildung sichergestellt wird. a auch im Falle der Berufsweiterbildung die Zusiche- ung der Bundesregierung vorliegt, dass es zu keinem achteil der betroffenen Berufsgruppen kommt, halten ir an unserer Zustimmung fest. Zum vorgenannten Seemannsgesetz ein Wort eines al- en Husumer Fischers, wie es von Hans von Wecheln bermittelt wurde: Alln’s Gode kümmt von boben, aver at wi leev hebt, kümmt düür und ut de See. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em hier vorgelegten Gesetzentwurf streben die Regie- ungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ine Reihe von sozialen Verbesserungen für deutsche nd ausländische Seeleute an: Wir ermöglichen mit diesem Gesetz der Bundesregie- ung die Ratifizierung wichtiger Übereinkommen der In- ernationalen Arbeitsorganisation zum Recht der See- eute. Mit der Ratifizierung dieser Übereinkommen wird er gesetzliche Mindesturlaub für Seeleute von 28 auf 0 Kalendertage verlängert und die so genannte Heim- chaffung der Seeleute geregelt. Müssen Seeleute aus nvorhergesehenen Gründen im Ausland von Bord ge- en, zum Beispiel wegen der Insolvenz des Reeders, ha- en sie von nun an einen Anspruch auf die Rückführung ach Hause. Die Kosten dafür muss der jeweilige Reeder egleichen. Ich freue mich sehr, dass wir im Rahmen ieser Regelung zu einer Vereinbarung mit dem Deut- chen Reederverband gekommen sind, mit der wir die iskalischen Risiken für die Bundesrepublik ausschlie- en: Ist der zur Heimbringung verpflichtete Reeder zah- ungsunfähig, übernimmt der Deutsche Reederverband ie Kosten für die Heimführung der Seeleute. Darüber inaus schließen wir Lücken im Krankenversicherungs- chutz, insbesondere für ausländische Seeleute in Be- andlung in Deutschland. Die Krankenfürsorge des Ree- ers für seine ausländischen Seeleute endet nun nicht ehr mit dem Verlassen des Schiffes, sondern erst mit em Ablauf der 26. Woche nach diesem Zeitpunkt. Aus- ändische Seeleute sind also auch dann abgesichert, enn sie krankheitsbedingt das Schiff verlassen mussten nd in Deutschland weiterbehandelt werden müssen. Ich möchte mich aber nun dem Teil des Gesetzes wid- en, der mehr meiner Zuständigkeit innerhalb unserer raktion entspricht: Mit dem hier vorliegenden Gesetz- ntwurf stellen wir sicher, dass die Finanzierung von eiterbildungen in Gesundheitsberufen auch weiterhin ür die gesamte notwendige Dauer von drei Jahren gesi- hert wird. Es ist selbstverständlich, dass wir bei Beru- en, für die auch in der Zweitausbildung eine sehr hohe ualifikation vermittelt werden muss, weiterhin für eine nverkürzte Lehrdauer eintreten. Die Gesundheitsbe- ufe sind ein zukunftsweisendes, personalintensives und ugleich gesellschaftspolitisch bedeutendes Arbeits- arktsegment. Den teilweise sehr hohen Kosten der eiterbildung stehen ebenso hohe Vermittlungsquoten egenüber. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Ge- ellschaft der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in flegerischen Berufen. Über die Erstausbildung ist die- er Bedarf an Fachkräften nicht zu decken; hier sind wir Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 14477 (A) ) (B) ) unbedingt auf die Weiterbildung bzw. Zweitausbildung angewiesen. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD legen daher eine Regelung vor, die eine Verlängerung der Ausnahmeregelung um ein weiteres halbes Jahr vor- sieht. Damit geben wir den Trägern der Weiterbildungs- maßnahmen Planungssicherheit, ohne den aus meiner Sicht bedauerlicherweise notwendigen Druck auf die laufenden Bund/Länder-Gespräche zurückzunehmen. Wir erwarten aber gleichzeitig von den Ländern, dass sie spätestens zum Ablauf dieser Übergangsregelung eine dauerhafte Finanzierung des letzten Maßnahmedrittels außerhalb der Arbeitsförderung sicherstellen. Gerade die Frage der Schulkosten, die nach unserer Auffassung dauerhaft von den Ländern getragen werden sollen, muss in den nächsten sechs Monaten abschließend ge- klärt werden. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir nur durch die Untätigkeit der Bundesländer in eine Situation ge- kommen sind, in der der Bundesgesetzgeber nun kurz- fristig eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung formulieren muss. Es war allen Bundesländern seit sie- ben – ich wiederhole: seit sieben – Jahren klar, dass ab dem 1. Januar 2005 eine Förderung der Weiterbildung in Gesundheitsberufen durch die BA nur dann erfolgt, wenn bei Beginn der Ausbildung eine Finanzierung des letzten Ausbildungsjahres durch Dritte zugesagt ist. Diese Anschlussförderung sollte in der Regel aus den Landeshaushalten erfolgen. Kein Bundesland bemühte sich aber bisher, eine entsprechende Anschlussfinanzie- rung auf die Beine zu stellen. Es ist ja lobenswert, dass die FDP bereits in der ver- gangenen Woche mit ihrem Antrag für eine großzügige Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2004 befristeten Übergangsregelung um ein weiteres Jahr plädiert hat. So viel Großzügigkeit gegenüber den teil- weise doch sehr trägen Länderministerien und einen so freigiebigen Umgang mit Beitragsgeldern hätte ich von Ihnen wahrlich nicht erwartet. Aber glauben Sie allen Ernstes, dass Sie die Länder so dazu bekommen werden, endlich durch eine abgestimmte Lösung für die Förde- rung des dritten Jahres Planungssicherheit zu schaffen? Das Gegenteil wird der Fall sein: Die Länder werden sich mit Verweis auf die großzügige Verlängerung des Bundes beruhigt zurücklehnen und auch im Jahr 2005 keine An- stalten unternehmen, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Zukunft der Weiterbildung in Gesundheitsberufen zu finden. Im November 2005 werden wir alle wieder in dieser Runde zusammenkommen und feststellen müssen, dass wir auch für das Jahr 2006 eine neue Ausnahmere- gelung finden müssen. Ich freue mich dennoch sehr, dass Herr Niebel mit diesem Antrag endlich einmal die Bedeutung von BA- geförderten Weiterbildungen anerkennen muss. Herr Niebel, ansonsten stehen Sie doch immer hier an dieser Stelle und rechnen uns die immensen Kosten vor – Gel- der, welche die so genannte Weiterbildungsindustrie nach Ihrer Auffassung völlig sinnlos verpulvert. Obwohl Sie sonst nicht müde werden, den effizienten Umgang der BA mit Beitragsgeldern hoch und runter zu fordern, s d D W b l e g d g S r w r w d S d d t G d S n W s g u s J v i s d g f t f s v s b n B D r d h p v e B M B (C (D tellen Sie heute einen Antrag, der eine Mehrbelastung es BA-Haushaltes um 250 Millionen Euro bedeutet. ie späte Einsicht der FDP, dass öffentlich finanzierte eiterbildung ein sinnvolles Instrument moderner Ar- eitsmarktpolitik ist, honoriere ich sehr. Hans-Michael Goldmann (FDP): Es ist sehr erfreu- ich, dass wir im maritimen Bereich wieder einmal etwas instimmig auf den Weg bringen können. Die Änderun- en des Seemanngesetzes bringen mit den Umsetzungen er internationalen Übereinkommen einige Verbesserun- en der sozialen Situation und sozialen Sicherheit der eeleute. Ich schließe mich den Hoffnungen der Bundes- egierung an, dass wir mit den Regelungen vielleicht et- as am Wettbewerbsvorteil der Billigflaggen-Länder ütteln können. Wenn das mit der neuen Urkunde klappt, äre das ein deutlicher Fortschritt beim Kampf gegen as Unterlaufen der sozialen Mindeststandards in der chifffahrt. Deshalb hat die FDP-Bundestagsfraktion em Gesetzentwurf im Ausschuss zugestimmt. Doch leider schlägt auch bei diesem Gesetz wieder ie Unart der Regierung durch, kurzfristig Änderungsan- räge vorzulegen, die mit dem eigentlichen Thema des esetzes nichts zu tun haben. Bei der Abstimmung über as vorliegende Änderungspaket haben wir uns der timme enthalten, weil sich darin leider auch eine unsin- ige Regelung versteckt. Es geht darum, dass für die eiterbildungsförderung seit 1. Januar 1998 der Grund- atz gilt, dass die Dauer von geförderten Weiterbildun- en im Vergleich zur Dauer beruflicher Erstausbildung m mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ein muss. Berufsabschlüsse, die als Erstausbildung drei ahre dauern, müssen als Weiterbildung also innerhalb on längstens zwei Jahren abgeschlossen sein. In einigen Gesundheitsfachberufen, so zum Beispiel n der Logopädie, scheitert eine Verkürzung der Um- chulungsdauer jedoch an Berufsgesetzen oder bestehen- en Bundes- und Landesgesetzen, teilweise auch auf- rund von EU-Richtlinien. Das Förderungsrecht sieht ür diese Fälle der bundes- oder landesrechtlich geregel- en, noch nicht verkürzbaren Ausbildungsdauer eine be- ristete Sonderregelung vor. Danach braucht eine Um- chulung, die bis zum 31. Dezember 2004 beginnt, nicht erkürzt durchgeführt zu werden, wenn sie aufgrund ge- etzlicher Regelung nicht verkürzt werden kann. In der Konsequenz heißt das, dass ab dem 1. Juli 2005 eginnende Umschulungen in Gesundheitsfachberufen ur noch für zwei Drittel der Ausbildungszeit durch die undesagentur für Arbeit gefördert werden können. ies gilt aber nur und auch nur dann, wenn die Finanzie- ung der Gesamtdauer der Maßnahme von Anfang an an- erweitig sichergestellt ist. Dies ist für die Auszubildenden in diesen Gesund- eitsfachberufen unzumutbar. Es ist auch arbeitsmarkt- olitisch absurd. In der Regel finden erfolgreiche Absol- entinnen und Absolventen nach der Ausbildung schnell inen sicheren Arbeitsplatz. Insbesondere in den neuen undesländern besteht zum Teil schon ein erheblicher angel an Arbeitskräften in Gesundheitsfachberufen. ei den Logopäden ist die Vermittlungsquote nach 14478 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 (A) (C) (B) ) Abschluss der Ausbildung nahezu 100 Prozent. Bei den Logopäden handelt es sich zu einem großen Teil um Umschülerinnen wie Frauen nach der Erziehungsphase, die eine berufliche Neuorientierung anstreben. Die befristete Ausnahmeregelung betrifft Umschüler schaffen und dadurch den Schifffahrtsstandort Deutsch- land zu stärken. Mit der Ratifikation der Übereinkom- men wollen wir ein politisches Signal setzen, um die Be- ratungen über die Gesamtkonvention in Genf voranzubringen. und nicht Auszubildende in der Erstausbildung. Das be- deutet, dass zukünftig die Umschüler die Kosten für das dritte Ausbildungsjahr selbst tragen müssten. Zwar ha- ben die Umschüler im Vergleich zu jungen Menschen in der Erstausbildung eine größere Berufs- und Lebenser- fahrung und sind zu einer intensiveren schulischen Aus- bildung fähig. Aber sie haben häufig auch schwerwie- gendere soziale Probleme als junge Menschen in der Erstausbildung. Wenn der Gesetzgeber eine Mindestaus- bildungszeit ohne Verkürzungsmöglichkeit verlangt, darf dies nicht zulasten der Umschüler gehen. In Anbe- tracht der nicht unerheblichen Kosten für die Ausbildung werden sich nur wenige Umschüler die Ausbildung leis- ten können, wenn sie sie selbst bezahlen müssen. Die Union will die Länder stärker zur Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres in die Pflicht nehmen und deshalb die Übergangsfrist um ein Jahr verlängern. Das wird aber angesichts der knappen Kassen in den Ländern nichts nützen, auch hier werden die Umschüler in der Konsequenz allein gelassen. Wir wollten die Befristung der Ausnahmeregelung streichen, weil aus der Vergangenheit ersichtlich ist, dass eine Finanzierung durch Dritte nicht erreicht wird, die Vermittlungsquote überaus erfolgreich ist und durch die demographische Entwicklung ein weiterer Fachkräfte- mangel programmiert ist. Doch leider hat sich Rot-Grün diesen Argumenten verschlossen. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Die Änderungen des Seemannsgesetzes regeln den bezahlten Jahresurlaub und die so genannte Heimschaffung der Seeleute neu, und ermöglichen damit die Ratifikation von zwei Über- einkommen der Internationalen Arbeitsorganisation. Ich will besonders darauf hinweisen, dass die beiden ILO- Übereinkommen Bausteine eines sehr wichtigen weiter gehenden Vorhabens der Internationalen Arbeitsorgani- sation sind: Dort wird derzeit ein Seearbeitsübereinkom- men beraten, mit dem alle Regelwerke in einer Urkunde zusammengefasst werden sollen. Ziel ist es, eine Gesamtkonvention zu schaffen, deren Bestimmungen bei Kontrollen in Vertragsstaaten auch gegen Schiffe von Nichtvertragsstaaten angewandt wer- den können. Dann können sich Billigflaggen keine unlau- teren Wettbewerbsvorteile mehr verschaffen, indem sie die Mindeststandards der Schiffssicherheit, der Arbeits- bedingungen und der sozialen Sicherung unterschreiten. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz, in ei- ner globalen Branche faire Wettbewerbsbedingungen zu B d r J n l h J C d n s f e c B d w W w j d r d s d d M r d s r o t Q i g w s g t G s (D Das Gesetz enthält auch eine Änderung des Dritten uches Sozialgesetzbuch: die letztmalige Verlängerung er Übergangsfrist für Umschulungen in Gesundheitsbe- ufen. Für Umschulungen, die bis zum 30. Juni dieses ahres beginnen, wird die Bundesagentur für Arbeit aus- ahmsweise noch für die gesamte dreijährige Umschu- ungszeit Förderleistungen erbringen. Der Gesetzgeber at allerdings schon bei Schaffung des SGB III in den ahren 1996/97 – also noch zu Regierungszeiten von DU/CSU und FDP! – eindeutig in der Gesetzesbegrün- ung klargestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit icht dauerhaft zu einer dreijährigen Vollfinanzierung olcher Umschulungen herangezogen werden kann. Jetzt sind endlich weiter gehende Anstrengungen er- orderlich, um für das dritte Umschulungsjahr eine dau- rhafte Finanzierung außerhalb der Arbeitsförderung si- herzustellen. Diese Frage ist auch Gegenstand von und/Länder-Gesprächen, die in Kürze fortgesetzt wer- en sollen. Wir haben die Übergangsfrist verlängert, eil wir diese Gespräche konstruktiv begleiten möchten. ir erwarten aber von den Ländern, dass sie ihre Verant- ortung für die Finanzierung des dritten Umschulungs- ahres in den Gesundheitsfachberufen – insbesondere in er Altenpflege – wahrnehmen und die erforderlichen echtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Damit verbunden ist die Forderung, einen wachsen- en Bedarf an Altenpflegerinnen und Altenpflegern ver- tärkt und vorrangig durch berufliche Erstausbildung zu ecken und durch geeignete Maßnahmen die Verbleibs- auer in diesem Beruf nachhaltig zu erhöhen. Schließlich enthält das Gesetz auch Änderungen des itbestimmungsgesetzes. Das Bundesverfassungsge- icht hat das Verfahren zur Delegiertenwahl für die Wahl er Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer für verfas- ungswidrig erklärt. Es hält das derzeit geltende Quo- um, nach dem jeder Wahlvorschlag von einem Zehntel der 100 der jeweils wahlberechtigten Arbeitnehmer un- erzeichnet sein muss, für zu hoch. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird das uorum abgesenkt: Im Mitbestimmungsgesetz und im nsofern gleich lautenden Montan-Mitbestimmungser- änzungsgesetz wird es auf ein Zwanzigstel oder 50 der ahlberechtigten Arbeitnehmer abgesenkt. Dies ent- pricht der Regelung, wie sie im Betriebsverfassungs- esetz für Wahlvorschläge der Arbeitnehmer zur Be- riebsratswahl bereits vorgesehen ist. Für kleinere ewerkschaften steigt so die Chance, einen Delegierten- itz zu erhalten. 154. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 27. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    as Thema, das wir heute hier behandeln, ist eines, über
    as man wirklich ernsthaft diskutieren sollte.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich habe mich über Ihren Einstieg in dieses Thema

    efreut, weil Sie nämlich konzediert haben, dass der
    ord an Herrn Moshammer innerhalb kürzester Zeit
    ufgeklärt werden konnte, und zwar auf Grundlage des
    eltenden Rechts.


    (Hans-Joachim Hacker [SPD]: So ist das! – Zuruf des Abg. Dr. Norbert Röttgen [CDU/ CSU])


    Das ändert nichts daran, dass dies geltendes Recht ist,
    erehrter Herr Dr. Röttgen.
    Mit anderen Worten: Dieser Fall bietet keinen Anlass

    ür eine aufgeregte Debatte.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    s ist auch nicht unsere Art, eine aufgeregte Debatte zu
    ühren. Wir wissen nämlich schon seit einer ganzen Zeit,
    ass wir im Zusammenhang mit DNA-Untersuchungen
    twas ändern müssen. Das haben wir bereits in diesem
    ause diskutiert, erst letzte Woche.
    Im Bundesministerium der Justiz wurde eine Prüfung

    egonnen, bei der wir uns mit den Ländern zusammen-
    eschlossen haben. Ein Ergebnis unserer Prüfung haben
    ir bereits in geltendes Recht umgesetzt: Seit dem
    . April des letzten Jahres kann bei allen Straftaten ge-
    en die sexuelle Selbstbestimmung die DNA des Tä-
    ers gespeichert werden, wenn davon ausgegangen wer-
    en muss, dass er in Zukunft weitere erhebliche
    traftaten begehen wird. Das heißt, im letzten Jahr haben
    ir bereits für Sexualstraftäter eine Erweiterung des
    echts vorgenommen.
    Sie haben aus der Verabredung mit den Justizminis-

    ern zitiert. Ich weiß nicht, worauf Ihr Zitat beruht. Of-
    enbar wissen Sie schon, was die Minister wollen, ich
    umindest weiß es nicht.


    (Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Hier! Bericht der Arbeitsgruppe!)


    Ich weiß nicht, woher Sie den haben.






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Brigitte Zypries


    (Lachen bei der CDU/CSU – Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das sollte Ihnen zu denken geben!)


    Es gibt keinen abgestimmten Entwurf der Justizmi-
    nister. Die Verabredung war, dass sie das im April ge-
    meinsam vorstellen. Die Justizminister der Länder Bay-
    ern und Hessen haben sich aber offenbar nicht daran
    gebunden gefühlt, die Ergebnisse einer von ihnen mit
    eingesetzten Arbeitsgruppe abzuwarten, und stattdessen
    einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das verschafft uns die
    Möglichkeit, unsere eigenen Vorstellungen offen zu le-
    gen.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Die wollen wir gern hören! Das interessiert uns!)


    Denn an die Verabredung brauchen wir uns dann nicht
    mehr zu halten.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich habe eben schon gesagt: Es wäre sinnvoll, wenn

    man insofern eine ernsthafte Debatte führen würde. Der
    Antrag, über den wir hier heute diskutieren, ist – das
    konzedieren Sie wahrscheinlich inzwischen selbst – in
    Teilen überholt. Ich habe es eben bereits gesagt: Sexual-
    straftaten sind bereits aufgenommen, und das ist das,
    was Sie in Ihrem Antrag fordern.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nein! Das stimmt nicht!)


    Was Sie ansonsten fordern, bleibt unklar. Denn Sie for-
    dern auf der einen Seite eine Gleichstellung der DNA-
    Analyse mit dem Fingerabdruck – das hat eben ja auch
    Herr Bosbach gemacht – und halten auf der anderen
    Seite in dem Antrag daran fest, dass eine Speicherung
    nur dann zulässig sein soll, wenn von dem Beschuldig-
    ten erhebliche Straftaten zu erwarten sind. So lautet aber
    auch der geltende Gesetzestext. Das entspräche dann
    nicht der hundertprozentigen Gleichstellung in § 81 b
    StPO.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: 81 e ist das!)


    – § 81 b beträfe die Gleichstellung mit dem Fingerab-
    druck und dem Lichtbild.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Die fordern wir auch! Aber auch der 81 e ist zu ändern!)


    Genau das wäre es nicht. Das wird ja selbst von den Län-
    dern Hessen und Bayern nicht gefordert.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)


    – Doch. Lesen Sie den Antrag! Den kann ich Ihnen ge-
    ben; den habe ich nämlich.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Den habe ich auch!)


    Das sind nur zwei Beispiele dafür, wie leicht man sich in
    diesem Geflecht verlaufen kann. Das zeigt, dass man mit
    diesem Spannungsfeld sehr sorgfältig umgehen muss.

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    (C (D (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das tun wir ja auch!)


    Das ist in der Tat ein grundrechtssensibler Bereich.
    enn es ist völlig unstreitig, dass die Feststellung und
    ie Speicherung des Identifizierungsmusters einen Ein-
    riff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbe-
    timmung darstellen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das! Herr Bosbach liest keine Verfassungsgerichtsurteile!)


    ies kann nur geschehen, wenn es in überwiegendem In-
    resse der Allgemeinheit ist und wenn dabei der Grund-
    atz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Das ist tägli-
    hes Geschäft bei der Grundrechtsdogmatik.
    Auf der anderen Seite – dies ist bei einer Abwägung

    atürlich auch zu berücksichtigen – ist der Staat ver-
    flichtet, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor
    traftaten zu schützen. Dazu gehören sowohl die Prä-
    ention als auch die schnellstmögliche Aufklärung von
    traftaten. Darin sind sich die Regierungskoalition, die
    echts- und Innenpolitiker von SPD und Grünen und da-
    in bin ich mir auch mit dem Herrn Bundesinnenminister
    inig.


    (Beifall bei der SPD – Jörg van Essen [FDP]: Obwohl der nicht so glücklich guckt!)


    Was wollen wir nun ändern? Es werden im Moment
    or allem drei Punkte diskutiert. Der eine Punkt ist der
    ichtervorbehalt; das findet sich auch in Ihrem Antrag.
    ir werden zunächst – darüber wird auch schon länger
    iskutiert – eine Modifizierung bei der Spurenuntersu-
    hung vornehmen. Das heißt, bei der Untersuchung von
    nonymen Spuren am Tatort ist der Richtervorbehalt ent-
    ehrlich. In Bezug auf die Entnahme von Körperzellen
    eim Beschuldigten und die sich anschließende moleku-
    r-genetische Untersuchung wollen wir am Richtervor-
    ehalt grundsätzlich festhalten. Das soll in einem für die
    raxis wichtigen Fall nicht gelten, nämlich im Fall der
    reiwilligkeit, also dann, wenn die Betroffenen damit
    inverstanden sind, dass ihre Daten gespeichert werden.
    ann bedarf es künftig auch nach dem Gesetz keiner
    ichterlichen Anordnung mehr. Bei Gefahr im Verzuge
    ilt weiterhin: Der Richter muss nicht eingeschaltet wer-
    en, wenn die Untersuchung unaufschiebbar ist und der
    rmittlungserfolg sonst gefährdet wäre.
    Gestatten Sie mir, dass ich noch einmal darauf hin-
    eise: Es geht hier nur um künftige Strafverfolgung.
    ür die Feststellung während eines laufenden Verfahrens
    ur Aufklärung einer Straftat sind jede DNA-Untersu-
    hung und jeder DNA-Abgleich heute grundsätzlich zu-
    ssig. Das ist gar nicht das Problem. Wir reden nur über
    ie Speicherung mit Blick auf künftige Verfahren.


    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    uch da wollen wir die DNA-Analyse ausweiten. Neu-
    re Studien des Bundeskriminalamtes zeigen uns, dass
    um Beispiel ein Vergewaltiger in der Regel ein krimi-
    elles Vorleben hat, das nicht unbedingt einen Sexualbe-
    ug haben muss, sondern in sehr vielen Fällen einen Be-
    ug zu kleineren Straftaten aufweist. Das gibt uns die






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Brigitte Zypries

    verfassungsrechtliche Legitimation, zu sagen: Wenn wir
    aufgrund empirischer Erkenntnisse wissen, dass das so
    ist, dann dürfen wir die entsprechende Vorsorgemaß-
    nahme auch treffen. Deswegen werden künftig auch
    mehrfach begangene einfache Straftaten eine Speiche-
    rung rechtfertigen, wenn von diesem Täter in Zukunft
    Straftaten zu erwarten sind. Ob das so ist, muss eine Pro-
    gnose zeigen. Das ist das, was man unter „Negativpro-
    gnose“ diskutiert. Für diese ist entscheidend – so hat es
    das Bundesverwaltungsgericht formuliert –, dass man
    angesichts aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere
    angesichts der Art, der Schwere und Begehungsweise
    der Taten, des Anlassverfahrens und der Persönlichkeit
    des Täters, Anhaltspunkte für die Annahme hat, dass der
    Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger
    wieder in den Kreis von potenziellen Beteiligten an einer
    noch aufzuklärenden Straftat kommen könnte.

    Wenn es darum geht, eine Straftat aufzuklären oder
    sie zu verhüten – Letzteres wäre noch besser –, dann
    muss der Eingriff gegen das Grundrecht des Täters auf
    informationelle Selbstbestimmung in dieser Weise abge-
    wogen werden. Damit wird eine Abwägung getroffen,
    wie sie auch bei anderen Eingriffen vorgenommen wird,
    insbesondere beim normalen Fingerabdruck oder bei der
    Erstellung von anderen erkennungsdienstlichen Merk-
    malen.

    Wir wollen in Zukunft auch die Zulässigkeit von so
    genannten Reihengentests gesetzlich regeln. Bei diesen
    Tests werden Teile der Bevölkerung zur Abgabe ihrer
    Speichelprobe aufgefordert, um an der Aufklärung einer
    Straftat mitzuwirken; in der Regel geht es um Mord oder
    Vergewaltigung. In diesem Bereich sind in der Praxis er-
    hebliche Unsicherheiten aufgetreten, weil unklar war, ob
    dies ohne eine richterliche Entscheidung angeordnet
    werden darf. Wir wollen deshalb eine klare Rechts-
    grundlage schaffen, die insbesondere klären soll, ob dies
    durch einen Richter anzuordnen ist, und die die Aufklä-
    rungspflichten gegenüber den Betroffenen beschreibt.

    Meine Damen und Herren, aus diesen Eckpunkten
    können Sie entnehmen, dass es eine völlige Gleichstel-
    lung der DNA-Analyse mit Lichtbildern und Fingerab-
    drücken nicht geben wird. Ich habe es eben schon einmal
    gesagt: Davon gehen auch der hessische und der bayeri-
    sche Antrag nicht aus, denn sie ändern eben nicht § 81 b,
    sondern § 81 a und erhalten damit auch den Richtervor-
    behalt.

    Genetische Daten sind etwas Besonderes und die For-
    schung hinsichtlich ihrer Auswertung ist noch lange
    nicht abgeschlossen. Selbst wenn wir heute sagen kön-
    nen, dass zuverlässig nur bestimmte Dinge gemacht wer-
    den, muss der Gesetzgeber darauf Rücksicht nehmen,
    dass er eine richtige, sachgerechte und verfassungsmä-
    ßige Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
    vornimmt. Dabei muss er natürlich auch die Realität so-
    wie die Tatsache berücksichtigen, dass auch heute
    erkennungsdienstliche Maßnahmen nur bei einem
    ganz bestimmten Teil der Beschuldigten durchgeführt
    werden, nämlich nur bei ungefähr 12 bis 14 Prozent von
    ihnen. Der Eindruck, dass jedem Beschuldigten in einem
    Strafverfahren und überhaupt jedem, der vernommen

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    (C (D ird, der Fingerabdruck abgenommen werden würde, ist chlicht falsch; darauf hat Herr Bosbach eben bereits ingewiesen. Aber diese Tatsache hindert nicht, dass eine Norm als olche verfassungsgemäß sein muss, unabhängig davon, ie oft sie dann angewandt wird. Wir können davon ausehen, dass sie richtig angewandt wird. Es ist unstreitig, ass unsere Justiz und unsere Polizei ordentliche Arbeit isten und sich an die Gesetzestexte halten; die müssen llerdings auch so formuliert sein, dass sie damit umgeen können. Das, was wir bis jetzt mit den Regelungen rreicht haben, ist gut. Wir sollten deshalb unsere Erolge nicht kleinund schlechtreden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. – Das Wort hat jetzt der Abgeordnete

örg van Essen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es

    ibt kaum eine Entwicklung in der Kriminalistik, die eine
    olche Erfolgsgeschichte darstellt wie die Genanalyse,
    nd zwar auch deshalb, weil sie nicht nur zur Ergreifung
    on Tätern geführt, sondern in einigen Fällen auch deut-
    ich gemacht hat, dass es leider gravierende Fehlurteile
    egeben hat.
    Ich habe das in meiner eigenen dienstlichen Tätigkeit

    rlebt; ich war an einem Verfahren beteiligt, bei dem
    ich aufgrund der neuen Möglichkeiten ergeben hat, dass
    in wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilter
    ritischer Soldat mit Sicherheit nicht der Täter war.
    Das macht deutlich, dass dies ein Bereich ist, den wir

    n der Rechtspolitik in besonderer Weise betrachten
    üssen. Ich bedauere, dass das in den letzten Wochen
    icht mit dem Tiefgang und nicht mit der Sorgfalt ge-
    chehen ist, die man gerade bei einem solch wichtigen
    hema erwarten kann.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich bedauere dies auch deshalb, weil ich der Auffas-
    ung bin, man sollte, bevor man Forderungen nach
    euen gesetzlichen Bestimmungen stellt, erst einmal die
    lten Regelungen beurteilen.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Dazu müssen nach meiner Auffassung zwei Feststel-
    ungen getroffen werden: Erstens hat der Fall Mosham-
    er gezeigt, dass ein so schwerwiegendes Verbrechen
    ffensichtlich mit den bestehenden Bestimmungen ganz
    chnell aufgeklärt werden konnte.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur in Bayern!)

    as ist die erste Feststellung.
    Meine zweite Feststellung ist, dass Datensätze nach

    en bestehenden Bestimmungen, wenn es um Alttäter






    (A) )



    (B) )


    Jörg van Essen

    geht, an das Bundeskriminalamt geliefert werden dür-
    fen. Ich stelle dankbar fest: Dort, wo Justizminister mei-
    ner Partei, der FDP, Verantwortung tragen – in Baden-
    Württemberg und in Rheinland-Pfalz –, ist dies in vol-
    lem Umfang geschehen.


    (Zuruf von der SPD: Hoffentlich bleibt das auch so!)


    Aber in meinem Heimatland, in Nordrhein-Westfalen,
    sind 3 000 Spuren leider noch immer nicht an das Bun-
    deskriminalamt geliefert worden. Wer weiß, wie wichtig
    es ist, neue Fälle mit alten Spuren vergleichen zu kön-
    nen, der legt natürlich erheblichen Wert darauf, dass ein
    solcher Missstand – in Nordrhein-Westfalen besteht ein
    gravierender Missstand – abgebaut wird.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    An der Diskussion, die wir bisher geführt haben, ist
    mir aufgefallen, dass wir die Urteile des Bundesverfas-
    sungsgerichts zu dieser Frage nur gestreift haben.


    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    Das bedauere ich;


    (Zuruf von der SPD: Ich auch!)

    denn das Bundesverfassungsgericht hat uns Vorgaben
    gemacht.


    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Es ist immer gut, wenn die Politik die Vorgaben des
    Bundesverfassungsgerichts, das für uns die Verfassung
    auslegt und damit die Grundlage unseres politischen Le-
    bens schafft, beachtet.


    (Beifall bei der FDP)

    Wir, die FDP, legen Wert darauf, dies zu tun. Dennoch
    denke ich, wir sollten in dieser Diskussion offen sein
    und die Spielräume, die uns das Bundesverfassungsge-
    richt eröffnet, nutzen. Immerhin geht es um die Aufklä-
    rung, gegebenenfalls sogar um die Verhütung schwers-
    ter Straftaten. Diese klare und eindeutige Haltung wird
    in dieser Diskussion unsere Linie sein.

    Da von den anderen Fraktionen angesprochen wurde,
    mit welchen Positionen sie in diese notwendige Debatte
    gehen, will auch ich das für meine Fraktion tun. Erstens.
    Wir haben bereits den Antrag eingebracht, bei anony-
    men Spuren in Zukunft auf den Richtervorbehalt zu
    verzichten.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Der Gesetzentwurf kommt doch von uns!)


    Diese Auffassung teilt auch der Bundesdatenschutzbe-
    auftragte. Eine anonyme Spur, durch die keine Rechte
    einer bestimmten Person verletzt werden können, soll in
    Zukunft ohne die Einschaltung eines Richters untersucht
    und gegebenenfalls auch gespeichert werden dürfen. Das
    ist der erste Punkt.


    (Beifall bei der FDP)


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    (C (D Auch der zweite Punkt ist sehr wichtig. Wir wissen, ass insbesondere nach Morden an Kindern an der Beölkerung, die als Täter in Betracht kommt, ein Massenentest durchgeführt wird. Wir machen das im Augenlick ohne jegliche rechtliche Grundlage. Vor allen ingen ist völlig unklar, wie mit jemandem, der sich eigert, daran teilzunehmen, umzugehen ist. Ist er nur ufgrund seiner Weigerung bereits ein Beschuldigter der nicht? (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das muss er doch wissen!)


    aran wird deutlich, dass wir diese wirklich wichtige
    echtliche Frage auf ein vernünftiges Fundament stellen
    üssen. Auch müssen wir über die Aufbewahrung der
    roben diskutieren.
    Sofern es sich um freiwillige Tests handelt – auch

    ierzu gibt es unterschiedliche rechtliche Auffassungen –,
    abe ich eine klare Meinung: Wenn jemand freiwillig
    einen Speichel – beispielsweise für eine gentechnische
    ntersuchung – abgibt, bedarf es grundsätzlich keines
    ichtervorbehaltes. Jeder ist selbst Herr über seine Da-
    en. Wenn man sie freiwillig hergibt, wie es auch im Fall
    oshammer geschehen ist, dann ist selbstverständlich
    eine Beteiligung eines Richters notwendig.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Selbstverständlich!)


    Herr Gehb, das ist eben nicht selbstverständlich.

    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Doch! Sie haben doch selbst gesagt: selbstverständlich!)


    ie Sie wissen, gibt es hierzu unterschiedliche rechtli-
    he Entscheidungen.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ich habe nur wiederholt, was Sie gesagt haben!)


    ch habe hier lediglich meine Auffassung deutlich ge-
    acht. Sie können ganz ruhig sitzen bleiben. Meine Po-
    ition jedenfalls ist klar und eindeutig.


    (Beifall bei der FDP – Dr. Jürgen Gehb [CDU/ CSU]: Ich habe doch nur wiederholt, was Sie gesagt haben, Herr van Essen!)


    Ein letzter Punkt ist mir ebenfalls außerordentlich
    ichtig. Es ist so, dass für eine Untersuchung im Augen-
    lick nur einzelne Straftaten von Gewicht in Betracht
    ommen. Wie die Justizministerin, deren Auffassung in
    ieser Frage ich teile, bin ich der Meinung: Auch eine
    ülle von kleineren Straftaten kann insgesamt das Bild
    rgeben, dass ein Krimineller Straftaten von Gewicht
    egangen hat. In diesem Fall muss er anders behandelt
    erden als derjenige, der beispielsweise eine Flasche
    ier oder etwas anderes in einem Kaufhaus hat mitgehen
    assen.
    Das sind die Eckpunkte, mit denen wir in diese De-

    atte gehen. Wir sind offen für eine Diskussion, orientie-
    en uns gleichzeitig aber ganz klar an der Rechtspre-
    hung des Bundesverfassungsgerichts.
    Vielen Dank.






    (A) )



    (B) )


    Jörg van Essen


    (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)