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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/153 Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 14326 B 14326 B 14326 D 14327 A 14327 B 14327 C 14327 D 14329 D 14330 A 14330 B 14330 C 14330 C 14330 D 14331 A Deutscher B Stenografisch 153. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Zur Lage der Forschung in Deutschland . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U U U M U H U K U 14323 A 14323 B 14324 C 14324 C 14324 D 14324 D 14325 D 14325 D BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14328 A 14328 B undestag er Bericht ung 26. Januar 2005 t : lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär 14328 B 14328 C 14328 D 14329 A 14329 A 14329 B 14329 B 14329 C Fragestunde (Drucksachen 15/4689, 15/4711) . . . . . . . . . . 14331 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 Dringliche Frage 1 Bernhard Kaster (CDU/CSU) Ausführungen des Prozessvertreters der Bundesregierung im Zivilprozess gegen Regierungssprecher Anda zum Vorwurf der Lüge Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Bernhard Kaster (CDU/CSU) Vorwurf der Verletzung von Persönlich- keitsrechten durch Regierungssprecher Anda und mögliche Konsequenzen Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) . . . . . . . . . (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (GDU/CSU) . . . . . . Mündliche Frage 1 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Auswirkungen einer Erhöhung des IDA- Anteils der direkten Zuschüsse an ihrer Entwicklungshilfe auf den künftigen deut- schen Beitrag zur IDA Antwort Erich Stather, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 2 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Mögliche Aussetzung der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union gegen Kuba Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . M A V d e m a A M Z A M A A m a m h A M Z A M R S R o d A F Z R D M R G A A Z R D 14331 B 14331 C 14331 D 14332 A 14332 C 14332 D 14332 D 14333 A 14333 C 14333 D 14334 A 14334 B 14334 C 14334 D 14335 C 14335 D ündliche Frage 7 ndreas Scheuer (CDU/CSU) erwendungszweck und Verteilerkreis der urch das Bundesfamilienministerium in nglischer Sprache veröffentlichten Doku- entation „Families in Germany – Facts nd Figures“ ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 ndreas Scheuer (CDU/CSU) nlass für die Veröffentlichung der Doku- entation „Families in Germany – Facts nd Figures“ durch das Bundesfamilien- inisterium und Höhe der dafür vorgese- enen finanziellen Mittel ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 oland Gewalt (CDU/CSU) cheinvaterschaft zur Erlangung von echtsansprüchen auf Sozialleistungen der Aufenthaltstitel für ausländische Kin- er und deren Mütter ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 oland Gewalt (CDU/CSU) esetzesvorlage zur Scheinvaterschaft ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14336 C 14336 D 14337 C 14337 D 14338 B 14338 C 14339 A 14339 B 14339 D 14340 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 III Mündliche Fragen 18 und 19 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Berücksichtigung des Urteils des Europäi- schen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2003 hinsichtlich der Anerkennung ausländi- scher Studienabschlüsse bei der Reform der Juristen- und Anwaltsausbildung Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Mündliche Frage 20 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Eventuell vorgesehene Reduzierung bei den Strukturfonds und deren Auswirkun- gen auf die neuen Bundesländer Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Georg Fahrenschon (CDU/CSU) Vorschläge zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinsichtlich der Defi- zitkriterien Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Georg Fahrenschon (CDU/CSU) Entwicklung des Absatzes von Investment- fondsprodukten und Maßnahmen hinsicht- lich der Umsetzung des im Investmentmo- dernisierungsgesetz genannten Ziels der Beschleunigung hiesiger Zulassungsverfah- ren für Investmentfonds Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . M D Z R A F Z D M D A h A F Z D M S K s m A I Z S Z A d ä r D J H G K U M D D H D 14340 C, 14341 A 14341 B 14342 A 14342 A 14343 A 14343 B 14344 A 14344 C ündliche Frage 36 r. Heinrich L. Kolb (FDP) eitpunkt der Vorlage des 2. Armuts- und eichtumsberichts ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 r. Heinrich L. Kolb (FDP) nstieg der Vermögen von Arbeitnehmer- aushalten in den letzten zehn Jahren ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 38 ibylle Laurischk (FDP) ofinanzierung des Ausbaus der europäi- chen Bahntransversale Paris–Budapest it Mitteln der EU ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er CDU/CSU: Unterschiedliche Meinungs- ußerungen aus Koalition und Bundes- egierung zu Studiengebühren . . . . . . . . . . r. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14345 A 14345 C 14345 D 14345 D 14346 B 14346 C 14346 D 14347 A 14348 A 14349 B 14350 D 14352 A 14353 D 14355 B 14356 D 14358 A 14359 A 14360 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Auswirkungen der erzwungenen Abgabe von Hilfsgütern an Warlords auf die Tätig- keit von Hilfsorganisationen in Somalia für die Opfer der Flutkatastrophe Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Hilfsangebot für die von der Flutkatastro- phe auf der Halbinsel Hafun betroffene so- malische Bevölkerung Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 10 und 11 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Anonyme Bestattungen von mittellosen Sozialhilfeempfängern ohne Familienange- hörige in Reihenmassengräbern Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 12 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Novellierung des Verwaltungsrechts Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H U b B E D A F A M R E b s A F A M M E s n A A A M A A d u A D A M E U r L A G 14362 A 14363 C 14364 D 14366 C 14367 A 14367 D 14368 A 14368 C 14368 D nlage 6 ündliche Frage 13 artmut Koschyk (CDU/CSU) msetzung der vom Deutschen Beamten- und, der Gewerkschaft Verdi und dem undesinnenministerium vereinbarten ckpunkte für „Neue Wege im öffentlichen ienst“ ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 14 und 15 alf Göbel (CDU/CSU) insparungen durch die Einführung von iometrischen Informationen in Reisepäs- en; Aspekte bei der Gebührenfestsetzung ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 17 anfred Kolbe (CDU/CSU) ventuelle gesetzliche Regelungen zur Be- chleunigung der Zahlung fälliger Rech- ungen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 23 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) usnahmetatbestände bei der Bestimmung er Defizitobergrenze gemäß Stabilitäts- nd Wachstumspakt ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 26 und 27 rnst Burgbacher (FDP) nterschiedliche Portokosten in Frank- eich für Briefsendungen innerhalb des andes und in das EU-Ausland ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 14369 A 14369 B 14369 D 14370 A 14370 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 V Anlage 11 Mündliche Frage 28 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Situation kleinerer Unternehmen und Handwerker hinsichtlich der Zahlungs- moral ihrer privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggeber Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . kraftstrom in Höhe von 5,4 Milliarden Euro Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 16 Mündliche Frage 34 Jens Spahn (CDU/CSU)14370 D 14372 D Anlage 12 Mündliche Frage 29 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verzögerung der Ausgabe von neuen Kran- kenversicherungskarten für ALG-II-Bezie- her Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 13 Mündliche Frage 30 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Regelungen für ALG-ll-Bezieher im Urlaubsfall Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 31 und 32 Petra Pau (fraktionslos) Zahl der Anträge auf Arbeitslosengeld II bis Ende 2004; Anteil von Sozialhilfebe- rechtigten und Arbeitslosenhilfebeziehern Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 15 Mündliche Frage 33 Albrecht Feibel (CDU/CSU) Belastung der Verbraucher im Jahr 2015 mit einer Einspeisevergütung für Wind- E z K A P A F A M J B m G A F A M G V E K I u m L A A 14371 B 14371 D 14372 B instellung von Verfahren wegen Nicht- ahlung der Praxisgebühren durch die assenärztliche Vereinigung in Berlin; uswirkungen auf die Zahlungsmoral der atienten ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 35 ens Spahn (CDU/CSU) eteiligung der an das Bundesgesundheits- inisterium abgeordneten Personen an esetzgebungs- und anderen Verfahren ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 39 und 40 itta Connemann (CDU/CSU) orzeitige Fertigstellung der so genannten mslandbahn aufgrund von Initiativen der ommunen sowie regionaler und privater nvestoren; Beteiligung von Kommunen nd privaten Investoren an den Einnah- en aus der LKW-Maut durch vorzeitigen ückenschluss ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14373 A 14373 B 14373 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14323 (A) ) (B) ) 153. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14367 (A) ) (B) ) ist unklar. Darüber hinaus bestätigt das WFP die in derRiester, Walter SPD 26.01.2005 R* egion ausgesetzt. Der weitere Hintergrund des Vorfalls durch Kriminelle gekommen ist. In der Folge dieses Er- eignisses wurde die Verteilung von Hilfsgütern in dieserRaidel, Hans CDU/CSU 26.01.2005** Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d A s g r b W f Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 26.01.2005* Bindig, Rudolf SPD 26.01.2005* Bulmahn, Edelgard SPD 26.01.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 26.01.2005 Deittert, Hubert CDU/CSU 26.01.2005* Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.01.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 26.01.2005 Dr. Happach-Kasan, Christel FDP 26.01.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 26.01.2005 Hörster, Joachim CDU/CSU 26.01.2005* Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 26.01.2005 Jäger, Renate SPD 26.01.2005* Jonas, Klaus Werner SPD 26.01.2005* Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 Lehn, Waltraud SPD 26.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 26.01.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2005* Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 26.01.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 26.01.2005 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 26.01.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 R S D S S D D U W D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 3): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass durch die erzwungene Abgabe von Hilfsgütern an War- lords die Tätigkeit von Hilfsorganisationen in Somalia für die dortigen Opfer der Flutkatastrophe behindert wird? In der von der Flutwelle betroffenen Region Puntland ibt es zwar so gut wie keine Warlords, aber der Bundes- egierung ist ein Fall in llfocshe in der Mudug-Region ekannt, in dem es zur Tötung eines im Auftrag des elternährungsprogramms (WFP) tätigen Lastwagen- ahrers und zur gewaltsamen Aneignung von Hilfsgütern onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 26.01.2005 chauerte, Hartmut CDU/CSU 26.01.2005 r. Scheer, Hermann SPD 26.01.2005* chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 26.01.2005 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 26.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 26.01.2005 hl, Hans-Jürgen SPD 26.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 26.01.2005 r. Wodarg, Wolfgang SPD 26.01.2005* öhrl, Dagmar CDU/CSU 26.01.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14368 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) ) (B) ) Frage vermuteten Missstände für die von der Flutka- tastrophe betroffenen Gebiete ausdrücklich nicht. Die Aktivitäten der Warlords konzentrieren sich ganz über- wiegend auf die sich südlich an die Region Puntland an- schließenden Landesteile. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 6): Hat die Bundesregierung, nachdem eine Hubschrauberbe- satzung der in Dschibuti stationierten Bundeswehreinheiten auf Anfrage der somalischen Regierung hin 25 von der Au- ßenwelt abgeschnittene Menschen in Somalia mit Lebensmit- teln und Wasser versorgt hatte, die Hilfe auch anderen von Hilfsorganisationen schwer erreichbaren Teilen der soma- lischen Bevölkerung auf der Halbinsel Hafun (circa 70 Kilo- meter nördlich von Foar) angeboten, und falls dies nicht der Fall ist, aus welchen Gründen gab es kein Hilfsangebot? Die Bordhubschrauber der Fregatte „Mecklenburg- Vorpommern“ haben am 30. Dezember 2004 auf Bitten des Premierministers der somalischen transnationalen Regierung, Gheli, 20 bis 30 somalische Staatsbürger mit Lebensmitteln in zwei Umläufen aus der Luft versorgt. Anschließend wurde vonseiten der somalischen Behör- den keine weitere Unterstützung bei den am Horn von Afrika stationierten deutschen Truppenteilen angefor- dert. Eine Nachfrage bei den somalischen Behörden zum weiteren Bedarf an Unterstützungsleistung für Men- schen, die infolge der Flutkatastrophe eventuell Hilfsgü- ter benötigen könnten, erfolgte durch die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ nicht. Dies lag darin be- gründet, dass die Bordhubschrauber Sea Lynx der Fre- gatte für die Unterseebootjagd ausgerüstet sind und der Transport von Hilfsgütern daher nur in sehr begrenztem Umfang erfolgen kann. Zudem befand sich der Einsatz- gruppenversorger „Berlin“ bereits zum Zeitpunkt der ersten Anfrage auf dem Weg ins Katastrophengebiet nach Südostasien und konnte nicht unterstützen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4689, Fragen 10 und 11): Sieht die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbe- reich Handlungsbedarf, um den derzeit offenbar herrschenden Regelzustand anonymer Sozial-Bestattungen von mittellosen Sozialhilfebeziehern ohne Familienangehörige in Reihenmas- sengräbern in Deutschland zu beenden, und wenn ja, welche gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um zumindest innerhalb der zuständi- gen Behörden eine konkrete namentliche Zuordnung der Grabstelle zu gewährleisten? Haben nach Beurteilung der Bundesregierung mittellose Sozialhilfeempfänger ohne Familienangehörige derzeit die Möglichkeit, zu verhindern, dass sie nach dem Tode in einem anonymen Reihenmassengrab beerdigt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jeder in Deutschland Verstorbene – ohne Unterschied nach Vermögensverhältnis- i B i M j h R w D S m s S B K V E f s A d F C A d m g ü g k n s g A w i t d D B E d w b b g r m (C (D sen – ein Mindestanrecht auf eine Grabstelle mit Namens- kennzeichnung hat, sofern er nicht ausdrücklich anonym be- stattet werden wollte? In Deutschland erfolgt grundsätzlich keine Bestattung n Massengräbern. Ein Regelzustand anonymer Sozial- estattungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die m Grundgesetz festgeschriebene Unverletzlichkeit der enschenwürde schreibt eine würdige Bestattung für edermann zwingend vor. Die Länder und Kommunen aben hierzu Regelungen gesetzt, die dieser Vorgabe echnung tragen. Die Bundesregierung sieht keine Not- endigkeit zu weiter gehenden Regelungen des Bundes. ie Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der ozialhilfe richtet sich nach § 74 SGB XII. Danach ist aßgeblicher sozialhilferechtlicher Bedarf nicht die Be- tattung als solche bzw. der damit zusammenhängende achbedarf, sondern die Entlastung des zur Tragung der estattungskosten Verpflichteten, soweit diesem eine ostenübernahme nicht zugemutet werden kann. Ist ein erpflichteter im Sinne des § 74 SGB XII (zum Beispiel rbe oder Unterhaltspflichtiger) nicht vorhanden, hat die ür die Bestattung zuständige Ordnungsbehörde die Be- tattungskosten zu übernehmen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4689, Frage 12): Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die vom Bundesrechnungshof in seinen „Bemerkungen 2004“ (Bundestagsdrucksache 15/4200) als „überfällig“ bezeichnete Novellierung des Verwaltungskostenrechts vorlegen, und wenn ja, welche Schwerpunkte wird dieser Gesetzentwurf ha- ben? Die Bundesregierung wird voraussichtlich im März/ pril 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung es Verwaltungskostenrechts vorlegen. Der Entwurf ist it den Bundesressorts und den Ländern weitgehend ab- estimmt; die Abstimmung soll auf der Grundlage eines berarbeiteten Gesetzentwurfs bis Anfang März ab- eschlossen werden. Die Novellierung des Verwaltungs- ostensrechts ist einmal notwendig geworden, weil euere Entwicklungen in der Rechtsprechung zu grund- ätzlichen Fragen des Gebührenrechts zu berücksichti- en waren. Zum anderen war auf Wunsch der Länder der nwendungsbereich des Gesetzes zu ändern. Die Ver- altungsbehörden der Länder und Kommunen werden n Zukunft bei der Ausführung bundesrechtlicher Kos- envorschriften nicht mehr das Verwaltungskostengesetz es Bundes, sondern das Landeskostenrecht anwenden. as trägt zu einer wesentlichen Vereinfachung und eschleunigung der Verwaltungsverfahren bei. Nach der inführung der Kosten-Leistungs-Rechnung in der Bun- esverwaltung war schließlich der bisher im Ver- altungskostengesetz verwendete Begriff „Kosten/Ge- ühren und Auslagen“ aufzugeben und durch die etriebswirtschaftlichen Begriffe „Gebühren und Ausla- en“ zu ersetzen; das hat eine umfangreiche Rechtsbe- einigung im gesamten Bundesrecht erforderlich ge- acht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14369 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 13): Soll die Umsetzung der vom Beamtenbund (dbb), der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, vereinbarten Eckpunkte für „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ in einem oder mehreren Gesetz- entwürfen erfolgen, und werden der Entwurf oder die Ent- würfe nach § 48 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien den Fraktionen des Deutschen Bundes- tages frühzeitig zur Kenntnis gegeben werden? Mit der Erstellung des Gesetzentwurfs wird entschie- den werden, aus wie vielen Teilen der Gesetzentwurf be- stehen wird. Kapitel 6 der Gemeinsamen Geschäftsord- nung der Bundesministerien wird bei der Vorbereitung von Gesetzen berücksichtigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Fragen 14 und 15): Ergeben sich durch die Einführung von biometrischen In- formationen in Reisepässen Einsparungen bei den Bürgern (zum Beispiel weniger Gebühren für Visa-Anträge) und beim Staat (zum Beispiel automatisierte Grenzabfertigung), und wenn ja, können die Einsparungen aufseiten des Staates an die Bürger weitergegeben werden? Welche Kosten sollen mit den Gebühren für Reisepässe mit biometrischen Merkmalen gedeckt werden und werden bei der Gebührenfestsetzung auch andere Aspekte als die Kostendeckung berücksichtigt (zum Beispiel Auswirkungen der Gebühren auf die Tourismuswirtschaft oder auf Familien mit Kindern)? Zu Frage 14: Bei Reisen in Staaten, die für eine visumfreie Einreise Pässe mit biometrischen Merkmalen fordern, entfallen für den Bürger die Kosten für ein Visum. Durch eine automatisierte biometriegestützte Unterstützung der Grenzabfertigung soll die Sicherheit der Grenzkontrol- len weiter erhöht werden. Eine Kosteneinsparung ist nicht zu erwarten. Zu Frage 15: Beim EU-Pass entstehen Kosten – wie bisher – für das Passbuch. Hinzu kommen Kosten für den Speicher- chip, die Einbringung des Chips in das Passbuch, den Schutz des Chips sowie das Erfassen der biometrischen Daten und das Aufspielen der biometrischen Daten auf den Chip. Die Passkosten werden wie bisher auf die Ge- bühren umgelegt. Generell ist zu beachten, dass Urlaubs- reisen innerhalb der EU, der Schweiz und anderer Län- der mit einem Personalausweis möglich sind. Ein Reisepass wird nur für Urlaubs- und Geschäftsreisen in Staaten benötigt, die einen Personalausweis nicht als R s l v g b r A d d ( k t B R d m t Z i s r r B E S S r d D f r d l l B A G w s R w n m R r l r V f z (C (D eisedokument anerkennen. Bei der Gebührenbemes- ung wird darauf geachtet werden, dass sich Deutsch- and bei den Passgebühren weiterhin im unteren Bereich ergleichbarer europäischer Länder befindet. Im Übri- en wird es den Passbehörden auch künftig freistehen ei Bedürftigkeit die Gebühr zu ermäßigen bzw. von de- en Erhebung abzusehen. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage es Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) Drucksache 15/4689, Frage 17): Was plant die Bundesregierung zu unternehmen, um mit gesetzlichen Regelungen die Begleichung fälliger Rechnun- gen zu beschleunigen? Zunächst sei der Hinweis erlaubt, dass die Handwer- er von den bereits zur Verfügung stehenden Instrumen- arien tatsächlich Gebrauch machen sollten, um die egleichung fälliger Rechnungen zu beschleunigen. ichtig ist aber, dass jede Gelegenheit zur Verbesserung er rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt werden uss. Deshalb wurde beim Bundesministerium der Jus- iz eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der ahlungsmoral“ eingerichtet, die im Juni letzten Jahres hren Gesamtabschlussbericht vorgelegt hat. Deren Vor- chläge wurden nahezu vollständig in den uns zur Be- atung vorliegenden Bundesratsentwurf für ein Forde- ungssicherungsgesetz übernommen. Der so verbesserte undesratsentwurf weist gegenüber dem ursprünglichen ntwurf der Bundesländer Thüringen, Sachsen und achsen-Anhalt deutliche Fortschritte auf. Dessen chwächen wie insbesondere die unpraktikable Einfüh- ung eines Eigentumsvorbehalts des Handwerkers an en von ihm eingebauten Baustoffen wurden beseitigt. arüber hinaus schafft der neue Entwurf mit der vorläu- igen Zahlungsanordnung für die Gerichte ein sachge- echtes Instrumentarium zur sinnvollen Abschichtung es Prozessstoffes und schließt so eine Rechtsschutz- ücke. Darauf habe ich bereits in der Plenardebatte an- ässlich der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen undestag am 22. Oktober 2004 deutlich hingewiesen. uch habe ich betont, dass die Bundesregierung diesen esetzesentwurf als guten Ansatz unterstützt, aber auch eiteren Verbesserungen aufgeschlossen gegenüber- teht. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit im echtsausschuss des Deutschen Bundestages, wo ein er- eitertes Berichterstattergespräch vereinbart, aber mei- es Wissens noch nicht terminiert ist. Unser gemeinsa- es Ziel bei diesem Gesetzesvorhaben sollte es sein, im ahmen des über rechtliche Regelungen überhaupt Er- eichbaren eine effektive Verbesserung der wirtschaft- ichen Situation der Handwerker und anderer Forde- ungsgläubiger zu bewirken, ohne die berechtigten erbraucherinteressen aus den Augen zu verlieren. Hier- ür wird sich die Bundesregierung auch weiterhin einset- en. 14370 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 23): Welche konkreten Ausnahmetatbestände bei der Bestim- mung der Defizitobergrenze gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt soll es nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft geben und nach welchen konkreten Kriterien hat sich die Bundesregierung auf diese – und nicht auf andere – Ausnahmetatbestände festgelegt? Der EG-Vertrag beschreibt in Artikel 104 das Verfah- ren bei einem übermäßigen Defizit. Gemäß EG-Vertrag erstellt die Europäische Kommission einen Bericht, wenn in einem Mitgliedstaat das so genannte 3-Prozent- Defizitkriterium überschritten ist. Zur Beurteilung der Frage, ob das Defizit als übermäßig einzustufen ist, be- rücksichtigt sie „alle sonstigen einschlägigen Faktoren“. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass die Berichte der Kommission bislang keine vollständige Berücksich- tigung aller einschlägigen Faktoren enthalten. Aus die- sem Grund tritt die Bundesregierung in der Reform- debatte dafür ein, dass verschiedene Aspekte Eingang in die Defizitbeurteilung finden sollten: Der erste Bereich betrifft Strukturreformen (wie beispielsweise Maßnah- men zur Sicherung des sozialen Sicherungssystems, zur Verbesserung der Arbeitsmärkte oder im Bereich der Steuern) und Staatsausgaben, die mittelfristig positive Wirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und öffent- liche Haushalte haben (wie beispielsweise Ausgaben für Bildung und Forschung). Ein weiterer Bereich beinhaltet die Beachtung der makroökonomischen Situation, die beispielsweise durch eine langjährige wirtschaftliche Stagnation negativ beeinflusst werden kann. Im Gegen- zug ist der Beitrag eines Mitgliedstaates zur Preisstabili- tät im Euro-Raum entsprechend zu würdigen. Der dritte Bereich beschreibt spezifische Sonderlasten eines Mit- gliedstaates. Für Deutschland zählen hierzu die weiter- hin hohen Aufwendungen für die neuen Bundesländer und die Abführungen an die Europäische Union. Die genannten Bereiche beinhalten Elemente, die so- wohl von der Kommission als auch vom Rat heranzuzie- hen sind, um zu einer sachgerechten Beurteilung eines Defizits zu gelangen. Anhand der beschriebenen Berei- che wird deutlich, dass die Beurteilung einer ökono- misch „richtigen“ Finanzpolitik, die Stabilität und Wachstum gleichermaßen fördert, nicht allein an dem Einhalten der 3-Prozent-Defizitgrenze gemessen werden kann. Dies wird der Komplexität der finanzpolitischen Realität nicht gerecht. Bei den genannten Elementen geht es somit auch darum, bessere Wachstums- und Be- schäftigungschancen und gesunde öffentliche Haushalte langfristig in Übereinstimmung zu bringen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck- sache 15/4689, Fragen 26 und 27): d m B f t D w e d j i f d 1 t d e ü d n i t g b s s d v f n d z k g a A d A s l U (C (D Wie beurteilt die Bundesregierung unter europäischen Ge- sichtspunkten die Entscheidung des französischen Staatskon- zerns „La Poste“, das Porto für bis zu 20 Gramm schwere Standardbriefe von bislang einheitlich 50 Cent für Briefsen- dungen innerhalb Frankreichs sowie der EU ab 1. März 2005 auf 53 Cent für das Inland, aber 55 Cent für das EU-Ausland anzuheben? Ist die Bundesregierung angesichts der hohen symboli- schen Bedeutung eines einheitlichen Tarifs innerhalb Europas bereit, auf die französische Regierung einzuwirken, diesen Beschluss rückgängig zu machen? Die Frage wurde im Rahmen der Gespräche zwischen en Beauftragten für die deutsch-französische Zusam- enarbeit am 21. Januar 2004 in Paris thematisiert. Die eauftragten waren sich einig, dass einheitliche Tarife ür nationale und europäische Briefsendungen ein posi- ives Symbol für das Zusammenwachsen Europas sind. ie französische Regierung wird deshalb das Thema eiter verfolgen. Rechtlich werden die Beförderungs- ntgelte für Briefsendungen von den Postunternehmen, ie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den eweiligen nationalen Postuniversaldienst wahrnehmen, n ihrer eigenen unternehmerischen Verantwortlichkeit estgelegt. Diese Entgelte müssen nach den Vorgaben er Europäischen Postdiensterichtlinie (97/67/EG vom 5. Dezember 1997) erschwinglich, kostenorientiert, ransparent und nicht diskriminierend sein. Inwieweit iese Kriterien eingehalten werden, ist allein von den ntsprechenden nationalen Regulierungsbehörden zu berprüfen und unterliegt nicht der Beurteilung durch ie Bundesregierung. Es gibt keine rechtsverbindlichen Vorgaben, nach de- en die Tarife für grenzüberschreitende Standardbriefe nnerhalb der EU mit den jeweiligen Inlandstarifen iden- isch zu sein hätten. Aufgrund der in den einzelnen Mit- liedstaaten der EU unterschiedlichen finanziellen und etrieblichen Voraussetzungen der einzelnen Postuniver- aldienstunternehmen, insbesondere möglicher Unter- chiede bei den Kostenstrukturen der jeweiligen Sen- ungsarten und den entsprechenden Lohnkosten ariieren die nationalen Briefentgelte – wie die Preise ür andere Dienstleistungen auch – innerhalb der EU oh- ehin deutlich. Der Bundesregierung ist ferner bekannt, ass die Abhängigkeit des Betriebsergebnisses des fran- ösischen Unternehmens „La Poste“ stärker von Ein- ünften aus dem Briefbereich geprägt ist als bei ver- leichbaren Postunternehmen, die höhere Einnahmen us dem Paket- und Logistikbereich erzielen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 28): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation kleinerer Unternehmen und Handwerker hinsichtlich der Zah- lungsmoral ihrer privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggeber? Die Bundesregierung sieht in der schlechten Zah- ungsmoral nach wie vor ein großes Problem der kleinen nternehmen und des Handwerks. Leider ist bei dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14371 (A) ) (B) ) derzeitigen Zahlungsverhalten noch keine umfassende Besserung in Sicht. In den aktuellsten Untersuchungen der Vereine Creditreform zum Zahlungsverhalten und zu Forderungsverlusten im Handwerk und im Mittelstand vom Herbst letzten Jahres ergab sich, dass sich das Zah- lungsverhalten seit 2003 weiter verschlechtert hat. Dies ist auch der Grund, warum sich die Bundesregierung sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Weniger Kunden als noch in 2003 haben im letzten Jahr ihre Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele bezahlt: Nur 27,6 Prozent der befragten mittelständi- schen Unternehmen beurteilten das Zahlungsverhalten mit sehr gut oder gut. In 2003 waren es noch 28,6 Pro- zent. Als mangelhaft oder ungenügend sahen es 13,8 Pro- zent der Unternehmen an, gegenüber 13,5 Prozent im Vorjahr. Nur 62,1 Prozent der Auftraggeber haben nach den Ende 2004 durchgeführten Umfragen der Creditre- form Wirtschafts- und Konjunkturforschung ihre Ver- bindlichkeiten innerhalb von 30 Tagen beglichen. In 2003 waren es noch 65,9 Prozent. Rund 3,8 Prozent der Kunden zahlten erst nach 90 Tagen, in 2003 waren dies 2,0 Prozent. Der Frühjahrsumfrage 2004 zufolge wurde von den öffentlichen Auftraggebern sogar 4,9 Prozent der Rechnungen erst nach drei Monaten bezahlt. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber 2003 um 1,6 Prozent- punkte. Die Zunahme der schlechten Zahlungsmoral geht durch alle Branchen. Im Baugewerbe hatten allerdings mehr Kunden pünktlich bezahlt. Das Gesetz zur Be- schleunigung fälliger Zahlungen, das seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist und insbesondere Erleichterungen für Handwerksbetriebe schuf, zeigt dabei aus Sicht der Bun- desregierung seine Wirkungen. Die Ergebnisse der Um- fragen von Creditreform wurden im vergangenen Jahr in zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern und Verbän- den bestätigt. Die entsprechende Studie werden wir Ih- nen auf dem Postweg zukommen lassen. Abschließend weise ich noch daraufhin, dass der ZDH im Rahmen der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2005 gemeinsam mit den Kammern eine Sonderumfrage zum Thema „Zahlungsverhalten der Handwerkskunden“ durchführen wird. Mit den Ergebnissen ist allerdings erst Anfang Mai zu rechnen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der Abgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck- sache 15/4689, Frage 29): Trifft es zu, dass die Arbeitsagenturen und die Arbeitsge- meinschaften ihre Datensätze nicht rechtzeitig an die Kran- kenkassen weitergegeben haben und daher die Krankenkassen noch keine neuen Krankenkassenkarten ausgeben konnten, und wenn ja, wie viele Empfänger von Arbeitslosengeld II sind davon betroffen? Die Datensätze für die Krankenkassen werden nicht von den Arbeitsagenturen oder Arbeitsgemeinschaften an die Krankenkassen übergeben. Vielmehr erfolgt eine zentrale, gebündelte Übergabe durch das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit. Mit den Spitzenverbänden d b b d d t K w m P d v n d 1 1 P d a A d A s v G c s w G s d d z ( u ß v g v h s A s h s A t R s z w z g m (C (D er Krankenkassen (SpiKK) war im November verein- art worden, dass die ersten Meldungen am 20. Dezem- er 2004 übermittelt werden. Dieser Termin wurde von er BA eingehalten. Es wurden circa 2 800 000 Anmel- ungen an die Krankenkassen übermittelt, die bei elek- ronischer Datenübermittlung am gleichen Tag bei den rankenkassen eingingen. Die nächsten Anmeldungen urden am 3. Januar 2005 an die Krankenkassen über- ittelt (circa 500 000). Wegen programmtechnischer robleme konnte das Krankenkassenmeldeverfahren in er Folgezeit nicht bedient werden. Die Übermittlung on Datensätzen an die Krankenkassen wurde am 24. Ja- uar 2005 wieder aufgenommen. Dabei wurden alle seit em 3. Januar 2005 zurückgehaltenen Datensätze (circa 60 000) übermittelt. Der Großteil der Datensätze (circa 55 000) betrifft nach Angaben der BA Änderungen der ersonendaten (zum Beispiel Änderung der Anschrift), eren verspätete Mitteilung keinerlei Einfluss auf die In- nspruchnahme ärztlicher Leistungen hatte. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der bgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck- ache 15/4689, Frage 30): Was muss ein Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. ein 1-Euro-Jobber beachten, der Urlaub machen möchte (Ver- sicherungsschutz, Auslandsaufenthalt, Erreichbarkeit etc.)? Zunächst einmal ist festzustellen, dass ein Bezieher on Arbeitslosengeld II keinen Urlaubsanspruch hat. rundsätzlich hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige si- herzustellen, dass der für ihn zuständige Träger ihn per- önlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder ge- öhnlichen Aufenthalt erreichen kann. Im Rahmen der rundsicherung für Arbeitsuchende findet eine umfas- ende Unterstützung der Hilfebedürftigen mit dem Ziel er Eingliederung in Arbeit statt. Grundlage der Einglie- erungsbemühungen ist die nach § 15 Zweites Buch So- ialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II) zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nd seinem persönlichen Ansprechpartner abzuschlie- ende Eingliederungsvereinbarung, die das Sozialrechts- erhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti- en und dem Grundsicherungsträger konkretisiert und erbindliche Aussagen zum Fordern und Fördern ent- ält. In dieser Eingliederungsvereinbarung verpflichtet ich der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sich nur nach bsprache und mit Zustimmung des persönlichen An- prechpartners außerhalb des ortsnahen Bereiches aufzu- alten. Die Zustimmung hierzu wird der persönliche An- prechpartner nur dann erteilen, wenn durch die Zeit der bwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beein- rächtigt wird und eine Abwesenheitsdauer von in der egel bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht über- chritten wird. Steht der Leistungsempfänger in einer so- ialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ist Ortsab- esenheit aber mindestens für die arbeitsvertraglich ustehende Urlaubsdauer zu gewähren. Ein Verstoß egen die Verpflichtung, sich nur nach Absprache und it Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners 14372 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) ) (B) ) außerhalb des ortsnahen Bereiches aufzuhalten, stellt ei- nen Sanktionstatbestand nach § 31 SGB II dar. Für er- werbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden, kön- nen nach § 16 Abs. 3 SGB II Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – so genannte Zusatzjobs – eingerichtet werden. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti- gen wird zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine ange- messene Entschädigung für Mehraufwendungen gezahlt. Die Zusatzjobs begründen kein Arbeitsverhältnis. Ge- mäß § 16 Abs. 3 Satz 2 3. Halbsatz SGB II ist das Bun- desurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Der Ur- laub ist mit dem Träger der Zusatzjobs abzustimmen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für Ur- laubstage keine Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden, da tatsächlich kein Mehraufwand anfällt. Durch die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes II wird die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gewährleis- tet. Der Umfang des Versicherungsschutzes aus der ge- setzlichen Sozialversicherung (zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland) für einen Empfänger von Arbeitslosengeld II ist in den ein- schlägigen Leistungsgesetzen und Satzungen bzw. Ver- sicherungsbedingungen der Krankenversicherungen ge- regelt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache 15/4689, Fragen 31 und 32): Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld II wurden bis zum 31. Dezember 2004 gestellt und wie hoch war der Anteil der Sozialhilfeberechtigten und der Arbeitslosenhilfebeziehen- den (bitte nach Geschlecht und ausländischen und deutschen Beziehern aufschlüsseln)? Wie viele der Antragsteller haben Anspruch auf Arbeitslo- sengeld II und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die vorher Sozialhilfe bezogen haben (bitte nach Geschlecht und auslän- dischen und deutschen Beziehern aufschlüsseln)? Zu Frage 31: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine vollstän- digen Informationen über die Gesamtzahl der gestellten Anträge auf Arbeitslosengeld II vorliegen. Insbesondere können keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele der ehemaligen Sozialhilfebedarfsgemeinschaften, die die Kommunen nicht im Rahmen des neuen Soft- waresystems A2LL der BA umstellen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben. Dabei handelt es sich schätzungsweise um etwa ein Drittel aller Sozialhilfebe- darfsgemeinschaften. Die Anträge, die über das A2LL- System erfasst werden, können durch eine A2LL-Aus- wertung der Anzahl nach beziffert werden. Das sind grundsätzlich die Anträge aller ehemaligen Arbeits- losenhilfegemeinschaften und etwa zwei Drittel der So- zialhilfebedarfsgemeinschaften in Kommunen, die im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften das A2LL-System nutzen. Nach Angaben der BA wurden zum 31. Dezem- ber 2004 über das A2LL-System circa 2,71 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet. Dabei han- delt es sich um circa 1,98 Millionen Anträge von ehema- l 0 S t B v b t w d ü Q Z 2 A c l i z d t S V d z g d l m A d A s n s d A d d s (C (D igen Beziehern von Arbeitslosenhilfe und um circa ,74 Millionen Anträge von ehemaligen Beziehern von ozialhilfe. Eine Differenzierung der bearbeiteten An- räge nach Geschlecht und ausländischen und deutschen eziehern liegt zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht or. Vollständige Informationen über die Gesamtzahl der earbeiteten Anträge und Auswertungen nach bestimm- en Merkmalen sind frühestens Anfang Februar zu er- arten, wenn die Kommunen ihre Daten auf Grundlage es Merkmalkatalogs XSozial-BA-SGBII an die BA bermitteln und die BA die Informationen verschiedener uellen zusammenführt. u Frage 32: Nach Angaben der BA wurden zum 31. Dezember 004 von den circa 1,98 Millionen in A2LL bearbeiteten nträgen ehemaliger Bezieher von Arbeitslosenhilfe irca 1,8 Millionen Anträge bewilligt und circa 0,18 Mil- ionen Anträge abgelehnt. Über die circa 0,74 Millionen n A2LL bearbeiteten Anträge ehemaliger Sozialhilfebe- ieher liegen keine genaueren Angaben vor. Es kann je- och davon ausgegangen werden, dass bearbeitete An- räge auch bewilligt wurden, weil es beim Übergang von ozialhilfe in Arbeitslosengeld II zu keiner verschärften ermögens- und Einkommensanrechnung kommt. Über ie nicht in A2LL bearbeiteten Anträge ehemaliger So- ialhilfebezieher kann zurzeit noch keine Aussage etroffen werden. Vollständige Informationen, unter an- erem auch eine Ausweisung nach bestimmten Merkma- en, sind auch hier frühestens Anfang Februar im Rah- en der SGB-II-Berichterstattung der BA zu erwarten. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 33): Trifft die Annahme des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zu, dass im Jahr 2015 die Ver- braucher allein für Windkraftstrom eine Einspeisevergütung in Höhe von 5,4 Milliarden Euro zu tragen hätten? Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine An- ahme des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, ondern um ein Ergebnis der dena-Netzstudie zur Höhe er Einspeisevergütung für die erneuerbaren Energien. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin angekündigt hat, keine weiteren Verfahren mehr gegen Zahlungsverweigerer der Pra- xisgebühr von 10 Euro pro Quartal anzustrengen (vergleiche Bericht in der „Berliner Morgenpost“ vom 18. Januar 2005), und welche Auswirkungen hätte ein solches Vorgehen nach Auffassung der Bundesregierung auf die Zahlungsmoral der Patienten? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14373 (A) ) (B) ) Nach § 43 b Abs. 2 Satz 4 SGB V ist es Aufgabe der Vertragspartner der Bundesmantelverträge (Spitzenver- bände der Krankenkassen und Kassenärztliche Bundes- vereinigung), das Nähere zum Verfahren des Einzuges der Praxisgebühr zu regeln. Die Vertragspartner der Bundesmantelverträge haben sich auf folgendes Verfah- ren geeinigt (vergleiche zum Beispiel § 18 Abs. 4 und 5 der Bundesmantelverträge-Ärzte): Zahlt ein Versicherter die Praxisgebühr nicht, so hat der Vertragsarzt den Versi- cherten zu mahnen. Verweigert der Versicherte weiterhin die Zahlung, übernimmt die für den Arzt zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) den weiteren Zah- lungseinzug. Die KV fordert den Versicherten schriftlich zur Zahlung auf. Zahlt der Versicherte wiederum nicht, führt die Kassenärztliche Vereinigung Vollstreckungs- maßnahmen bis hin zur gerichtlichen Beitreibung durch. Es ist somit nach den bundesmantelvertraglichen Rege- lungen Aufgabe der KV, die Praxisgebühr einzuziehen. Tut sie dies nicht, so hat die Aufsichtsbehörde (die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin) die KV zur Einhaltung der bundesmantelvertrag- lichen Verpflichtungen anzuhalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Aufsichtsbehörde dieser Ver- pflichtung nachkommt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 35): In welcher Weise werden die von Verbänden und Institu- tionen zum Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) abgeordneten Mitarbeiter (vergleiche un- ter anderem Antwort des Staatssekretärs im BMGS, Heinrich Tiemann, vom 8. Dezember 2004 auf die schriftliche Frage 86 des Abgeordneten Dr. Michael Luther auf Bundestagsdruck- sache 15/4477) bei Gesetzgebungs- und anderen Verfahren beteiligt, und wie ist sichergestellt, dass die die abgeordneten Mitarbeiter weiterhin zahlenden Verbände und Institutionen auf diesem Weg nicht vorteilhaft Einfluss auf die Gesetzge- bung nehmen können? Die abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dienstherrn und Arbeitgebern außerhalb des Ge- schäftsbereichs des BMGS werden höchstens bis zur Ebene der Referentinnen und Referenten im Unterstel- lungsverhältnis und nicht an verantwortlicher Stelle ein- gesetzt. Durch geeignete Personalführungsmaßnahmen wird zudem sichergestellt, dass die abgeordneten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter keinen interessengeleiteten Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können. Wie die übrigen Kolleginnen und Kollegen sind abgeordnete Be- schäftigte nicht nur während, sondern auch nach Beendi- gung ihrer Tätigkeit im Ministerium zur Verschwiegen- heit verpflichtet; diese Verpflichtung erstreckt sich für abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf das Verhältnis zum eigenen Dienstherrn/Arbeitgeber. Dazu geben sie vor Beginn ihrer Tätigkeit im Bundes- ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung ab. Darüber hi- naus haben auch abgeordnete Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Die h g L t o b z A d g ( Z 2 d d d h l e B B n H s r d h J z g Z l b R (C (D ier angesprochenen Abordnungen sind seit Jahrzehnten ängige Praxis von Bundesregierungen und auch auf änderebene üblich. So werden zum Beispiel Mitarbei- erinnen und Mitarbeiter von Krankenkassenverbänden der von Krankenkassen, die Aufgaben der Landesver- ände wahrnehmen, auch ohne Personalkostenerstattung u Länderministerien abgeordnet. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/4689, Fragen 39 und 40): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die so genannte Emslandautobahn oder auch Ostfriesenspieß ge- nannte Bundesautobahn A 31 nur durch die Initiative der Kommunen und der rund 1 600 regionalen, privaten Investo- ren, die mit insgesamt circa 54 Millionen Euro knapp ein Viertel der Baukosten für die 42 Kilometer lange Strecke übernommen haben, zehn Jahre früher als im Bundesver- kehrswegeplan (BVWP) vorgesehen fertiggestellt werden konnte, sodass bereits seit dem 1. Januar 2005 und nicht erst ab dem Jahr 2016 Gebühren aus der so genannten LKW-Maut erhoben werden können, und wie begründet sie ihre Haltung, auch im Hinblick auf mögliche ähnliche Projekte in der Zu- kunft? Wird die Bundesregierung die Kommunen und die priva- ten Investoren anteilmäßig an dem Vorteil in Gestalt der Ein- nahmen aus der so genannten LKW-Maut für diesen Auto- bahnabschnitt, der sich daraus ergibt, dass durch den vorzeitigen Lückenschluss bereits seit dem 1. Januar 2005 für diesen Abschnitt Mautgebühren erhoben werden können, während bei einer planmäßigen Fertigstellung laut BVWP solche dem Bund voraussichtlich erst ab dem Jahr 2016 zuge- flossen wären, beteiligen bzw. diese anderweitig entschädi- gen, und wie begründet sie ihre Haltung? u Frage 39: Der Lückenschluss der Bundesautobahn A 31 Ende 004 konnte durch eine Mitfinanzierungsvereinbarung es Bundes mit dem Land Niedersachsen erreicht wer- en. Dem Bund ist bekannt, dass Gebietskörperschaften, ie Region und Private große Anstrengungen geleistet aben, um Mittel in die Landesbeteiligung einfließen zu assen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ine Mitfinanzierung von Bundesfernstraßen nur dann in etracht kommt, wenn durch die Mitfinanzierung der undesaufgabe zugleich konkrete Ziele der landeseige- en Verwaltungskompetenz realisiert werden und die öhe der Landesbeteiligung dem Landesinteresse ent- pricht. Selbstverständlich ist dabei, dass die Realisie- ung von Projekten sich nach den Einstufungen im Be- arfsplan für die Bundesfernstraßen richtet. Im Übrigen aben die Verkehrminister und -senatoren der Länder im ahr 2001 dafür plädiert, dass eine öffentliche Mitfinan- ierung von Bundesverkehrswegen durch die Länder rundsätzlich ausgeschlossen bleiben soll. u Frage 40: Das Land hat durch die Mitfinanzierung keine zusätz- iche Belastung, da in gleichem Umfang Aus- und Neu- aumaßnahmen des nachgeordneten Netzes durch die ealisierung des Lückenschlusses entbehrlich wurden. 14374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) (C) (B) (D) In diesem Fall steht nach § 11 des Autobahnmautgeset- zes das Mautaufkommen dem Bund zu. Diese Mittel werden im Bundeshaushalt entsprechend bewirtschaftet. Eine anteilsmäßige Weitergabe oder Beteiligung der Kommunen oder privater Investoren ist in diesem Fall nicht möglich. 153. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Alfred Hartenbach


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



      Herr Dr. Schröder, Missbrauchsfälle sind für mich
      solche Fälle, in denen wir einen Missbrauch exakt nach-
      weisen können, etwa dass jemand in der Tat missbräuch-
      lich eine Vaterschaft anerkannt hat. Zu den angesproche-
      nen Verdachtsfällen möchte ich Folgendes sagen: Der
      Kollege Fritz Rudolf Körper – wir tauschen uns übrigens
      sehr intensiv aus, damit Sie das wissen – hat doch deut-

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      (C (D ich berichtet, dass lediglich die Fälle mitgeteilt worden ind, in denen Frauen, die ausreisepflichtig gewesen wäen, nach der Geburt ihres Kindes die Anerkennung der aterschaft eines Mannes vorgelegt haben, der deutscher bstammung ist oder über eine dauerhafte Aufenthaltserechtigung verfügt. Daraus nun zu schließen, dass all iese Fälle – wenn ich das richtig im Kopf habe, sind es 964 Fälle – Missbrauchsfälle sind, halte ich für grob ahrlässig. Die Frage 17 des Kollegen Manfred Kolbe wird chriftlich beantwortet. Ich rufe nun die Frage 18 des Kollegen Jochenonrad Fromme auf: Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01 – Christine Morgenbesser/Consiglio dell’Ordine degli Avvocati di Genova – hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse wie der französischen Maîtrise en droit als Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst für Deutschland, und zwar sowohl hinsichtlich der EUAusländer als auch für deutsche Staatsbürger, die diesen Abschluss im Ausland erworben haben? A Ich freue mich, Herr Kollege Fromme, dass wir uns estern noch getroffen haben, und ich Sie überredet abe, hierher zu kommen. Sie haben nämlich wirklich nteressante Fragen gestellt. Auch er war gestern Abend dabei. Aber ich habe ihn icht überredet, hierher zu kommen. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Herr Kollege Fromme, zunächst ist darauf hinzuwei en, dass die Prüfung, ob und inwieweit ein ausländicher juristischer Abschluss als ein der ersten juristichen Prüfung gleichwertiger Abschluss anzuerkennen st, den Landesjustizverwaltungen obliegt. Bei dieser rüfung müssen alle relevanten Gesichtspunkte, gegebeenfalls auch die Rechtsprechung des Europäischen Geichtshofs einschließlich der genannten Entscheidung om 13. November 2003 in der Rechtssache Morgenbeser, berücksichtigt werden. Eine entsprechende Prüfpflicht für deutsche Behör en ist jedoch nicht mit einem Anspruch des Bewerbers uf unmittelbaren Zugang zum deutschen Vorbereitungsienst gleichzusetzen. Aus dem Urteil kann lediglich abeleitet werden, dass eine im Ausland erworbene juristiche Ausbildung oder entsprechende Berufserfahrung ei der Entscheidung über die Zulassung ausländischer bsolventen von den deutschen Behörden zu berückichtigen ist. Im Hinblick auf die nötigen Kenntnisse des eutschen Rechts dürften ausländische juristische Abchlüsse in der Regel nicht den nationalen Vorschriften ür die zur Zulassung erforderlichen Kenntnisse und Fäigkeiten zum Vorbereitungsdienst entsprechen. Dies Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach gilt unabhängig davon, ob deutsche Staatsbürger oder EU-Ausländer einen entsprechenden Abschluss im Ausland erworben haben. – Soll ich die nächste Frage auch direkt beantworten? Dann rufe ich die Frage 19 des Kollegen Jochen Konrad Fromme auf: Wann und wie wird die Bundesregierung dieses Urteil bei der Reform der Juristenund Anwaltsausbildung berücksichtigen? A Die Justizministerkonferenz hat den Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung beauftragt, eine Stellungnahme zum Thema „Der Bologna-Prozess und seine möglichen Auswirkungen auf die Juristenausbildung“ abzugeben. In diese Überprüfung wird auch einbezogen, ob und inwieweit europarechtliche Vorgaben zur Anerkennung von im Ausland absolvierten juristischen Prüfungen, zu denen auch die genannte Entscheidung gehört, zumindest mittelbar Einfluss auf das deutsche Konzept der das Studium abschließenden Prüfung sowie auf den deutschen juristischen Vorbereitungsdienst haben. Der Ausschuss wird im Laufe des Jahres 2005 einen abschließenden Bericht vorlegen. Jetzt haben Sie vier Zusatzfragen, Herr Kollege. Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich, dass andere Länder anders verfahren? Das Verhältnis der Rechtsordnung zu einem Ausländer ist nicht nur ein deutsches Problem, sondern ein Deutscher hat in Polen oder England dasselbe Problem. Wie erklären Sie sich, dass das in anderen Ländern anders gehandhabt wird? Ist das nicht ein erheblicher Nachteil für unsere jungen Leute? A Herr Kollege Fromme, das von mir eingangs zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruht gerade darauf, dass eine Studentin mit dem Namen Christine Morgenbesser, die in Frankreich ihre Maîtrise en droit gemacht hat und in Italien – nicht in Deutschland – zum Vorbereitungsdienst für den Anwaltsberuf zugelassen werden wollte, dort ohne Begründung abgewiesen worden ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs besagt, dass nicht einfach abgewiesen werden darf, sondern geprüft werden muss, ob die Bewerberin zugelassen werden kann. Schauen wir uns einmal die ganze Palette der europäischen juristischen Dienste an. Es gibt nicht sehr viele europäische Länder, die solch einen Vorbereitungsdienst wie wir haben. Das hat übrigens mit der Niederlassungsfreiheit nichts zu tun; es geht nur um den Vorbereitungsdienst. Die Rechtssituation in anderen europäischen L v Z d w B i k g l g n z G m d v r s j a z s d h b ti k te d H d r t w K (C (D ändern kann man gar nicht mit dem deutschen Recht ergleichen. Gibt es Vergleichsfälle in Deutschland, in denen die ulassung versagt wurde? Al Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Frage stellen, eil das eine ganz interessante Sache ist. Mir liegt ein eschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover vor, das n einem Verfahren eines Rechtspraktikanten – ich werde eine Namen nennen –, der im Bereich des Oberlandeserichts Celle zugelassen werden wollte und einen ausändischen vergleichbaren Abschluss hatte, einen Verleichsvorschlag unterbreitet hat. Ich weiß im Moment icht, ob er akzeptiert worden ist. Es wurde gesagt, die uständige Behörde müsse das prüfen und der Person die elegenheit geben, in sechs Pflichtklausuren und drei ündlichen Prüfungsgesprächen nachzuweisen, dass sie ie gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten wie die Absolenten einer deutschen Hochschule hat, die das erste juistische Staatsexamen gemacht haben. Man kann dieem Menschen nur empfehlen, sofort das erste uristische Staatsexamen zu machen. Herr Staatssekretär, gibt es Bestrebungen in Europa, uch im juristischen Bereich die Niederlassungsfreiheit u verwirklichen? Wenn wir eine einheitliche Wirtchaftsordnung wollen, dann muss das möglich sein. Al Sie wissen, dass die Richtlinie, über die derzeitig ver andelt wird und die noch lange nicht abgeschlossen ist, ezüglich der Dienstleistungsfreiheit gerade in den jurisschen Berufen Einschränkungen macht. Deswegen ann ich Ihre Frage im Moment leider nicht beantworn. Vielleicht sind unsere beiden Söhne einmal so weit, ass sie das zu Ende bringen können. Danke schön. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. err Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung er Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums der Finanzen auf. Die Fragen wird Frau Parlamenarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks beantorten. Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Michael retschmer auf: In welchem Umfang ist die Berichterstattung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Januar 2005 zutreffend, dass die Bundesregierung in einem internen Papier zur Finanzplanung der Europäischen Union eine Reduzierung bei den Strukturfonds plant, und welche Auswirkung hätte dies für die neuen Bundesländer? Dr Herr Kollege Kretschmer, das in der Presseberichter stattung angesprochene interne Papier liegt dem Bundesministerium der Finanzen nicht vor und ist hier auch nicht bekannt. Es ist allerdings zutreffend, dass die Bundesregierung eine Reduzierung des von der Kommission für die Strukturfonds vorgeschlagenen Mittelvolumens fordert. Die Bundesregierung spricht sich für eine Rückbesinnung auf das zentrale Ziel der europäischen Strukturpolitik aus. Sie fordert, die Förderung verstärkt auf die bedürftigsten Regionen in der erweiterten Union zu konzentrieren, das heißt die Ziel-1-Förderung. Überwiegend liegen die Ziel-1-Regionen in den neuen EU-Mitgliedstaaten. Aber auch die ostdeutschen Regionen werden in der nächsten Förderperiode noch überwiegend Ziel-1-Gebiet sein und damit in den Genuss einer substanziellen europäischen Förderung gelangen. Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Ländern für die Gleichbehandlung der Regionen unabhängig vom Wohlstandsniveau des jeweiligen gesamten Mitgliedstaates ein. Ihre Zusatzfragen, bitte. Frau Staatssekretärin, vielen Dank für diese Antwort. Daraus ergibt sich die Frage, wie man mit den Regionen umgeht, die aus statistischen Gründen – also deswegen, weil das Wohlstandsniveau im Durchschnitt der Europäischen Union sinkt – aus der Ziel-1-Förderung herausfallen. Wenn man den Presseberichten glauben kann, denen zufolge die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern nicht sehr gut verläuft – davon gehen zumindest die Ökonomen aus –, dann ist es besonders wichtig, an dieser Stelle die Förderung aufrechtzuerhalten. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich dieser Regionen? D Herr Kretschmer, zunächst einmal macht sich die Bundesregierung die Überlegung eines so genannten statistischen Effekts nicht zu Eigen. Dass die Gemeinschaft infolge der Erweiterung im Durchschnitt insgesamt ärmer wird, ist ein nicht zu bestreitender Tatbestand. Das ist nicht nur ein statistischer Effekt; es ist vielmehr die ökonomische Wirklichkeit. Eine europäische Strukturförderung, die sich auf die ärmsten Regionen der Gemeinschaft konzentriert, muss diesem Umstand Rechnung tragen. Aber – das habe ich eben bereits festgestellt – die allermeisten Gebiete in den neuen Bundesländern werden auch nach den vorgesehenen Änderungen im Ziel-1-Fördergebiet verbleiben. Daneben unterstützt die Bundesregierung prinzipiell die von der Kommission vorgesehenen Übergangsregelungen für ausscheidende Ziel-1-Regionen. Insofern ist es zwar möglich, dass in Einzelfällen in eng begrenzten Regionen innerhalb der neuen Bundesländer einzelne T f s S B a D f k d m Ü s g s h a R f a d s a b k B h d z e U w f d „ K r d m Z W l W w d t I t (C (D eilbereiche aus der Ziel-1-Förderung ausscheiden; daür sind aber Übergangsregelungen vorgesehen. Die Ausgestaltung ist im Detail noch nicht abge chlossen. So kommt eine Differenzierung nach dem tand des sozioökonomischen Entwicklungsprozesses in etracht. Der Kommissionsvorschlag erscheint insoweit ls eine geeignete Grundlage für die weitere Diskussion. ie Bundesregierung wird also auf eine Befristung und aire Ausgestaltung dieser Übergangsregelungen hinwiren. Im Rahmen der notwendigen Reduzierung des von er Kommission vorgeschlagenen Gesamtmittelvoluens sind aber auch die vorgesehenen Mittel für die bergangsförderung aus unserer Sicht zu reduzieren. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, nach meinen Informationen etzt die Bundesregierung vor allen Dingen bei den so enannten Wachstumskernen an, in die sie besonders tark investieren möchte. Bei den Wachstumskernen andelt es sich aber leider um diejenigen Regionen, die us der Ziel-1-Förderung herausfallen, also die wenigen egionen, von denen Sie gesprochen haben. Deswegen rage ich Sie, wie die zukünftigen Förderungen, die Sie ls angemessen bezeichnet haben, aussehen. Was sind ie konkreten Ziele und wie müsste die Förderung für olche Ziel-1a-Regionen oder wie man sie nennen will ussehen, damit das wirtschaftspolitische Ziel des Aufaus gerade bei den Wachstumskernen erreicht werden ann? D Herr Kollege Kretschmer, für die aus der Förderung erausfallenden Gebiete, die es in den neuen Bundeslänern geben mag – das sind in der Tat diejenigen, die man u den jetzigen Wachstumskernen zählen kann –, wird s, wie gesagt, eine Übergangsförderung geben, deren mfang ich derzeit nicht im Einzelnen darlegen kann, eil wir noch Verhandlungen auf europäischer Ebene ühren. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass es neben er europäischen Förderung die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, den orb 2 des Solidarpakts II und eine besondere Fördeung von Forschungsschwerpunkten in den neuen Bunesländern aus dem Bundeshaushalt gibt. Dies zusamengenommen wird auch für die dann nicht mehr in die iel-1-Förderung fallenden Gebiete – die jetzigen achstumskerne in den neuen Bundesländern – sicher ich zu einer weiteren angemessenen Förderung der achstumspotenziale ausreichen. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass das, as in den jetzigen Wachstumskernen in den neuen Bunesländern schon erreicht worden ist, eine solche Attrakivität entfaltet, dass auch ohne die weitere Förderung nvestitionsentscheidungen zugunsten dieser Wachsumskerne gefällt werden. Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Bernhard Kaster wurden zurückgezogen. Die Frage 23 des Kollegen Albert Rupprecht wird schriftlich beantwortet. Deshalb rufe ich die Frage 24 des Kollegen Georg Fahrenschon auf: Wie stellt sich die Bundesregierung die konkrete rechtliche Umsetzung ihrer Vorschäge zur Änderung des Stabilitätsund Wachstumspakts vor und hält sie für eine Durchsetzung ihrer Vorschläge eine Änderung des EG-Vertrages und/oder eine Änderung der Verordnung vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit für notwendig? D Herr Kollege Fahrenschon, die Vorschläge der Bundesregierung sind Beiträge zur Diskussion über den Stabilitätsund Wachstumspakt, die derzeit im Rat und mit der Europäischen Kommission geführt wird. Nach Abschluss der Meinungsbildung wird sich zeigen, ob Änderungen des bestehenden Sekundärrechts notwendig sind. Sollte das der Fall sein, bedürfte es dafür eines entsprechenden Vorschlags der Kommission. Eine Änderung des Primärrechts ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig, da sich die Diskussion am geltenden EGVertrag orientiert. Ihre Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für Ihre Ant wort. – Ich nehme Bezug auf den Namensartikel des Bundeskanzlers in der „Financial Times Deutschland“ vom 17. Januar. Ich nehme einmal seinen Gedanken auf – ich zitiere –: Eine richtige Finanzpolitik, die Stabilität und Wachstum gleichermaßen fördert, kann nicht alleine an dem Einhalten der Drei-Prozent-Defizitgrenze gemessen werden. Wenn ich das unterstelle, dann stellt sich die Frage, auf welchem Wege die Bundesregierung diese Erweiterung und damit die Änderung nicht des Primärrechts, aber mindestens des Sekundärrechts einbringen will. Wenn die Bundesregierung nicht eine Änderung einbringt, wäre die Forderung des Bundeskanzlers in den Wind gesprochen und sie würde nicht weiter verfolgt. Das heißt, wir müssen doch wenigstens mit einer Ergänzung der notwendigen Verordnung rechnen. D Davon ist nicht zwingend auszugehen. Herr Kollege Fahrenschon, ich sagte Ihnen eben, dass es möglicherweise zu einer Änderung kommt. Die Initiative dafür müsste dann aber natürlich von der Kommission ausgehen. Das heißt, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dort initiativ zu werden, der Kommission also entsprechende Vorschläge zu machen. d m D t z g l d s D K c d k k u N a s t w e r B d m n s z s k h t F g S d k ä b g s d m n v g F (C (D Was die Vorschläge der Bundesregierung betrifft, so arf man nicht vergessen, dass die Europäische Komission schon jetzt bei der Beurteilung des öffentlichen efizits – ich zitiere Art. 104 Abs. 3 Satz 2 des EG-Verrags – „alle sonstigen einschlägigen Faktoren“ einzubeiehen hat. Dies ist also geltendes Recht. Die Bundesreierung beabsichtigt, abweichend von der bisherigen ediglich mechanistischen Anwendung des EU-Vertrags urch die Europäische Kommission in Zukunft eine Umetzung des geltenden Rechts tatsächlich zu erreichen. ie Debatte geht in diese Richtung. Die Europäische ommission hat, wie Sie wissen, ihrerseits entsprehende Vorschläge gemacht. Ihre zweite Zusatzfrage. Setzen wir uns mit dem Gedankengang des Herrn Bun eskanzlers auseinander. Er sagt, er wolle weitere Prüfriterien einführen. Er spricht von drei Gruppen von Prüfriterien: „Reformen“, „makroökonomische Kriterien“ nd „spezifische Sonderlasten der Mitgliedstaaten“. ach dem Grundverständnis, dass die Kriterien nur dann ngewandt werden können, wenn sie irgendwo niedergechrieben werden und mit den Regelungen des Stabiliätspaktes zumindest gleichgesetzt oder an sie angedockt erden, brauchen wir doch eigentlich notwendigerweise ine Veränderung oder eine Ergänzung des Sekundärechts. D Nein, Herr Kollege Fahrenschon. Es ist zwar denkbar, ass die EUKommission noch einen solchen Vorschlag achen wird, aber es ist gewiss nicht zwingend. Ich darf och einmal darauf hinweisen, dass die EU-Kommission chon nach dem geltenden Recht alle sonstigen Faktoren u berücksichtigen hat. Die von Ihnen genannten Beipiele, bei denen Sie aus dem Artikel des Herrn Bundesanzlers in der „Financial Times Deutschland“ zitiert aben, sind solche denkbaren Faktoren, die Berücksichigung finden sollen. Obwohl das Ihnen, Herr Kollege ahrenschon, natürlich klar ist – wir haben heute Moren im Finanzausschuss sehr ausführlich über diesen achverhalt debattiert –, möchte ich noch einmal ganz eutlich klarstellen: Die Bundesregierung beabsichtigt einesfalls, die Verschuldungskriterien irgendwie zu verndern, aufzuweichen oder Ähnliches. Auch für uns leibt klar, dass die aktuelle oberste Verschuldungsrenze – 3 Prozent Neuverschuldung und 60 Prozent Geamtverschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsproukt – erhalten bleiben muss. Die Bundesregierung öchte lediglich erreichen, dass vor Ingangsetzung eies förmlichen Defizitverfahrens denkbare Faktoren, die om Herrn Bundeskanzler in seinem Artikel beispielhaft enannt worden sind, entsprechend gewürdigt werden. Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Georg ahrenschon auf: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass vor dem Hintergrund der mit dem Investmentmodernisierungsgesetz verfolgten Ansätze der Liberalisierung und Deregulierung die Anzahl der von im Inland ansässigen Anbietern im Inland aufgelegten Investmentfondsprodukte im Vergleich mit den von diesen Anbietern im europäischen Ausland aufgelegten, aber hier vertriebenen Produkten rückläufig ist, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hinsichtlich der Beschwerden zur Umsetzung des in der Gesetzesbegründung genannten Ziels der Beschleunigung hiesiger Zulassungsverfahren treffen? D Herr Kollege Fahrenschon, es bleibt das erklärte Ziel der Bundesregierung, der Investmentfondsindustrie auch in Zukunft attraktive Standortbedingungen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland und zur Steigerung der Attraktivität des Produktionsstandortes Deutschland zu bieten und damit den Bestand von qualifizierten Arbeitsplätzen im Inland zu erhalten. Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz sind die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Nach den jüngsten Zahlen des Bundesverbandes Investment und Asset Management, BVI, ist in 2004 die überwiegende Anzahl neuer Fonds aber weiterhin nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland, namentlich in Irland und Luxemburg, aufgelegt worden, weil die mit dem im Dezember 2003 verkündeten Investmentmodernisierungsgesetz verbundenen Liberalisierungen noch nicht zur vollen Entfaltung kommen konnten. Die Bundesregierung hat die für die Umsetzung des Gesetzes und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Kurzform: BaFin, bereits frühzeitig hinsichtlich der notwendigen Änderungen der Verfahrensabläufe und Organisationsmaßnahmen angewiesen. Anfängliche Umstellungsprobleme sind inzwischen weitgehend gelöst, sodass für die Zukunft eine nachhaltige Verbesserung der Genehmigungspraxis zu erwarten sein wird. Die BaFin wird ab sofort ein Verlaufsprotokoll über jedes einzelne Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen anfertigen, um Schwachstellen bei dem Genehmigungsverfahren zeitnah abstellen zu können und damit das Ziel von drei Wochen als durchschnittliche Genehmigungszeit zu erreichen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung aber trotz der erreichten Harmonisierung von Investmentprodukten auf europäischer Ebene und der Regelungen zum europaweiten Vertrieb die Notwendigkeit für eine weitere Harmonisierung der Fondsaufsicht in Europa, um ein Levelplaying Field für alle Marktteilnehmer und effektiven Anlegerschutz zu erreichen. Eine auf dieses Ziel gerichtete Verbesserung ist mit der Zusammenarbeit der Aufseher auf europäischer Ebene im Rahmen des Gremiums Committee of European Securities Regulators, CESR, geschaffen worden. Das Ziel dieses Gremiums ist es, die so genannte Auf s a d t t P m w e d w W B B e e b B Z s c t F d s D g i d w a t r B r I s (C (D ichtsarbitrage zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bzubauen. Das Bundesfinanzministerium wird zudem in Kürze en Vertretern der BaFin, der Verbände und den Markteilnehmern vorschlagen, im Rahmen eines regelmäßig agenden runden Tisches im BMF aufkommende robleme frühzeitig zu analysieren und konstruktiv geeinsam weitere Schritte zur Verbesserung der Wettbeerbsfähigkeit des Investmentstandortes Deutschland inzuleiten. Ihre Zusatzfragen, bitte. Frau Staatssekretärin, erst einmal herzlichen Dank für ie Beantwortung der Frage. – Sie haben in der Beantortung gerade das Ziel einer Bearbeitungszeit von drei ochen genannt. Liegen Ihnen Daten vor, wie lange die earbeitung durch das BaFin vor dem Eingreifen des MF gedauert hat? Jeder der sich mit solchen Abläufen in bisschen auskennt, weiß mit Sicherheit, dass Sie eine ntsprechende Abfrage schon einmal durchgeführt haen. D Herr Kollege Fahrenschon, ich bin sicher, dass diese ahlen dem Bundesministerium der Finanzen bekannt ind. Ich werde Ihnen die Antwort schriftlich nachreihen. Ich habe die Zahlen im Moment nicht präsent. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Sie haben in der Beantwortung sehr stark auf verwal ungstechnische Abläufe abgehoben. Es stellt sich die rage, ob sich der dramatische Unterschied bei der Zahl er Neuauflagen – Sie haben diesen Unterschied angeprochen –, zum Beispiel zwischen Luxemburg und eutschland, nicht auch durch andere Rahmenbedingunen, zum Beispiel steuerlicher Art, erklärt. Es wird mmer wieder vorgebracht, dass insbesondere das Sonerausgabenabzugsverbot bei betrieblichen Fonds ein esentlicher Punkt ist. Sieht die Bundesregierung noch ndere Rahmenbedingungen, die geändert werden müssen, um dem erklärten Ziel des Investmentmodernisieungsgesetzes näher zu kommen? D Nein, Herr Kollege Fahrenschon, das tut die Bundes egierung nicht. Wie Sie wissen, haben wir zugleich das nvestmentsteuergesetz verabschiedet. Wir sehen im teuerlichen Bereich keinen weiteren Handlungsbedarf. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf. Die Fragen 26 und 27 des Kollegen Ernst Burgbacher, die Frage 28 des Kollegen Manfred Kolbe, die Fragen 29 und 30 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch, die Fragen 31 und 32 der Kollegin Petra Pau und die Frage 33 des Kollegen Albrecht Feibel werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes bereit. Die Fragen 34 und 35 des Kollegen Jens Spahn werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 36 des Herrn Kollegen Dr. Heinrich Kolb auf: Trifft es zu, dass die Bundesregierung den ihr bereits seit Ende des Jahres 2004 vorliegenden 2. Armutsund Reichtumsbericht dem Deutschen Bundestag bis auf weiteres nicht vorlegt – Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Franz Thönnes, vom 13. Dezember 2004 auf meine schriftlichen Fragen 75 und 76 in Bundestagsdrucksache 15/4574 –, obwohl die Bundesregierung nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 2001, Bundestagsdrucksache 14/6628, dazu verpflichtet ist, den Bericht „in der Mitte der Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag vorzulegen“? F Werter Kollege Kolb, zunächst möchte ich für die Gäste auf der Tribüne die Frage noch einmal wiedergeben. Sie fragen, ob es zutrifft, dass die Bundesregierung den ihr bereits seit Ende des Jahres 2004 vorliegenden 2. Armutsund Reichtumsbericht dem Deutschen Bundestag bis auf weiteres nicht vorlegt, obwohl die Bundesregierung nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 2001 dazu verpflichtet ist, den Bericht in der Mitte der Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag vorzulegen. (Jörg Tauss [SPD]: Das war ein netter Service!)


    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Alfred Hartenbach


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      (Zuruf)


      (Heiterkeit)





      (A) )


      (B) )


      (Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Ja!)