Plenarprotokoll 15/153
Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
14326 B
14326 B
14326 D
14327 A
14327 B
14327 C
14327 D
14329 D
14330 A
14330 B
14330 C
14330 C
14330 D
14331 A
Deutscher B
Stenografisch
153. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Zur Lage
der Forschung in Deutschland . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
U
U
U
M
U
H
U
K
U
14323 A
14323 B
14324 C
14324 C
14324 D
14324 D
14325 D
14325 D
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
14328 A
14328 B
undestag
er Bericht
ung
26. Januar 2005
t :
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
14328 B
14328 C
14328 D
14329 A
14329 A
14329 B
14329 B
14329 C
Fragestunde
(Drucksachen 15/4689, 15/4711) . . . . . . . . . .
14331 B
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
Dringliche Frage 1
Bernhard Kaster (CDU/CSU)
Ausführungen des Prozessvertreters der
Bundesregierung im Zivilprozess gegen
Regierungssprecher Anda zum Vorwurf
der Lüge
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Bernhard Kaster (CDU/CSU)
Vorwurf der Verletzung von Persönlich-
keitsrechten durch Regierungssprecher
Anda und mögliche Konsequenzen
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) . . . . . . . . .
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Jochen-Konrad Fromme (GDU/CSU) . . . . . .
Mündliche Frage 1
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
Auswirkungen einer Erhöhung des IDA-
Anteils der direkten Zuschüsse an ihrer
Entwicklungshilfe auf den künftigen deut-
schen Beitrag zur IDA
Antwort
Erich Stather, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Mündliche Frage 2
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
Mögliche Aussetzung der bestehenden
Sanktionen der Europäischen Union gegen
Kuba
Antwort
Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . .
Zusatzfrage
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
M
A
V
d
e
m
a
A
M
Z
A
M
A
A
m
a
m
h
A
M
Z
A
M
R
S
R
o
d
A
F
Z
R
D
M
R
G
A
A
Z
R
D
14331 B
14331 C
14331 D
14332 A
14332 C
14332 D
14332 D
14333 A
14333 C
14333 D
14334 A
14334 B
14334 C
14334 D
14335 C
14335 D
ündliche Frage 7
ndreas Scheuer (CDU/CSU)
erwendungszweck und Verteilerkreis der
urch das Bundesfamilienministerium in
nglischer Sprache veröffentlichten Doku-
entation „Families in Germany – Facts
nd Figures“
ntwort
arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 8
ndreas Scheuer (CDU/CSU)
nlass für die Veröffentlichung der Doku-
entation „Families in Germany – Facts
nd Figures“ durch das Bundesfamilien-
inisterium und Höhe der dafür vorgese-
enen finanziellen Mittel
ntwort
arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 9
oland Gewalt (CDU/CSU)
cheinvaterschaft zur Erlangung von
echtsansprüchen auf Sozialleistungen
der Aufenthaltstitel für ausländische Kin-
er und deren Mütter
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 16
oland Gewalt (CDU/CSU)
esetzesvorlage zur Scheinvaterschaft
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
14336 C
14336 D
14337 C
14337 D
14338 B
14338 C
14339 A
14339 B
14339 D
14340 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 III
Mündliche Fragen 18 und 19
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU)
Berücksichtigung des Urteils des Europäi-
schen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2003
hinsichtlich der Anerkennung ausländi-
scher Studienabschlüsse bei der Reform
der Juristen- und Anwaltsausbildung
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . .
Mündliche Frage 20
Michael Kretschmer (CDU/CSU)
Eventuell vorgesehene Reduzierung bei
den Strukturfonds und deren Auswirkun-
gen auf die neuen Bundesländer
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
Vorschläge zur Änderung des Stabilitäts-
und Wachstumspakts hinsichtlich der Defi-
zitkriterien
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 25
Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
Entwicklung des Absatzes von Investment-
fondsprodukten und Maßnahmen hinsicht-
lich der Umsetzung des im Investmentmo-
dernisierungsgesetz genannten Ziels der
Beschleunigung hiesiger Zulassungsverfah-
ren für Investmentfonds
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
M
D
Z
R
A
F
Z
D
M
D
A
h
A
F
Z
D
M
S
K
s
m
A
I
Z
S
Z
A
d
ä
r
D
J
H
G
K
U
M
D
D
H
D
14340 C, 14341 A
14341 B
14342 A
14342 A
14343 A
14343 B
14344 A
14344 C
ündliche Frage 36
r. Heinrich L. Kolb (FDP)
eitpunkt der Vorlage des 2. Armuts- und
eichtumsberichts
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 37
r. Heinrich L. Kolb (FDP)
nstieg der Vermögen von Arbeitnehmer-
aushalten in den letzten zehn Jahren
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 38
ibylle Laurischk (FDP)
ofinanzierung des Ausbaus der europäi-
chen Bahntransversale Paris–Budapest
it Mitteln der EU
ntwort
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
er CDU/CSU: Unterschiedliche Meinungs-
ußerungen aus Koalition und Bundes-
egierung zu Studiengebühren . . . . . . . . . .
r. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
rietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
14345 A
14345 C
14345 D
14345 D
14346 B
14346 C
14346 D
14347 A
14348 A
14349 B
14350 D
14352 A
14353 D
14355 B
14356 D
14358 A
14359 A
14360 B
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 3
Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
Auswirkungen der erzwungenen Abgabe
von Hilfsgütern an Warlords auf die Tätig-
keit von Hilfsorganisationen in Somalia für
die Opfer der Flutkatastrophe
Antwort
Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 6
Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
Hilfsangebot für die von der Flutkatastro-
phe auf der Halbinsel Hafun betroffene so-
malische Bevölkerung
Antwort
Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Fragen 10 und 11
Johannes Singhammer (CDU/CSU)
Anonyme Bestattungen von mittellosen
Sozialhilfeempfängern ohne Familienange-
hörige in Reihenmassengräbern
Antwort
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 12
Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Novellierung des Verwaltungsrechts
Antwort
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A
M
H
U
b
B
E
D
A
F
A
M
R
E
b
s
A
F
A
M
M
E
s
n
A
A
A
M
A
A
d
u
A
D
A
M
E
U
r
L
A
G
14362 A
14363 C
14364 D
14366 C
14367 A
14367 D
14368 A
14368 C
14368 D
nlage 6
ündliche Frage 13
artmut Koschyk (CDU/CSU)
msetzung der vom Deutschen Beamten-
und, der Gewerkschaft Verdi und dem
undesinnenministerium vereinbarten
ckpunkte für „Neue Wege im öffentlichen
ienst“
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Fragen 14 und 15
alf Göbel (CDU/CSU)
insparungen durch die Einführung von
iometrischen Informationen in Reisepäs-
en; Aspekte bei der Gebührenfestsetzung
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 17
anfred Kolbe (CDU/CSU)
ventuelle gesetzliche Regelungen zur Be-
chleunigung der Zahlung fälliger Rech-
ungen
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
ündliche Frage 23
lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
usnahmetatbestände bei der Bestimmung
er Defizitobergrenze gemäß Stabilitäts-
nd Wachstumspakt
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
ündliche Fragen 26 und 27
rnst Burgbacher (FDP)
nterschiedliche Portokosten in Frank-
eich für Briefsendungen innerhalb des
andes und in das EU-Ausland
ntwort
erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
14369 A
14369 B
14369 D
14370 A
14370 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 V
Anlage 11
Mündliche Frage 28
Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Situation kleinerer Unternehmen und
Handwerker hinsichtlich der Zahlungs-
moral ihrer privaten, gewerblichen und
öffentlichen Auftraggeber
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
kraftstrom in Höhe von 5,4 Milliarden
Euro
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 34
Jens Spahn (CDU/CSU)14370 D
14372 D
Anlage 12
Mündliche Frage 29
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Verzögerung der Ausgabe von neuen Kran-
kenversicherungskarten für ALG-II-Bezie-
her
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 30
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Regelungen für ALG-ll-Bezieher im
Urlaubsfall
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
Anlage 14
Mündliche Fragen 31 und 32
Petra Pau (fraktionslos)
Zahl der Anträge auf Arbeitslosengeld II
bis Ende 2004; Anteil von Sozialhilfebe-
rechtigten und Arbeitslosenhilfebeziehern
Antwort
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
Anlage 15
Mündliche Frage 33
Albrecht Feibel (CDU/CSU)
Belastung der Verbraucher im Jahr 2015
mit einer Einspeisevergütung für Wind-
E
z
K
A
P
A
F
A
M
J
B
m
G
A
F
A
M
G
V
E
K
I
u
m
L
A
A
14371 B
14371 D
14372 B
instellung von Verfahren wegen Nicht-
ahlung der Praxisgebühren durch die
assenärztliche Vereinigung in Berlin;
uswirkungen auf die Zahlungsmoral der
atienten
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 17
ündliche Frage 35
ens Spahn (CDU/CSU)
eteiligung der an das Bundesgesundheits-
inisterium abgeordneten Personen an
esetzgebungs- und anderen Verfahren
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 18
ündliche Fragen 39 und 40
itta Connemann (CDU/CSU)
orzeitige Fertigstellung der so genannten
mslandbahn aufgrund von Initiativen der
ommunen sowie regionaler und privater
nvestoren; Beteiligung von Kommunen
nd privaten Investoren an den Einnah-
en aus der LKW-Maut durch vorzeitigen
ückenschluss
ntwort
ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14373 A
14373 B
14373 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14323
(A) )
(B) )
153. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14367
(A) )
(B) )
ist unklar. Darüber hinaus bestätigt das WFP die in derRiester, Walter SPD 26.01.2005
R*
egion ausgesetzt. Der weitere Hintergrund des Vorfalls
durch Kriminelle gekommen ist. In der Folge dieses Er-
eignisses wurde die Verteilung von Hilfsgütern in dieserRaidel, Hans CDU/CSU 26.01.2005**
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
**
A
d
A
s
g
r
b
W
f
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 26.01.2005*
Bindig, Rudolf SPD 26.01.2005*
Bulmahn, Edelgard SPD 26.01.2005
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 26.01.2005
Deittert, Hubert CDU/CSU 26.01.2005*
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.01.2005
Haack (Extertal), Karl
Hermann
SPD 26.01.2005
Dr. Happach-Kasan,
Christel
FDP 26.01.2005
Hilbrecht, Gisela SPD 26.01.2005
Hörster, Joachim CDU/CSU 26.01.2005*
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
SPD 26.01.2005
Jäger, Renate SPD 26.01.2005*
Jonas, Klaus Werner SPD 26.01.2005*
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.01.2005
Lehn, Waltraud SPD 26.01.2005
Letzgus, Peter CDU/CSU 26.01.2005*
Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2005*
Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 26.01.2005
Minkel, Klaus CDU/CSU 26.01.2005
Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.01.2005
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 26.01.2005
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.01.2005
R
S
D
S
S
D
D
U
W
D
W
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
nlage 2
Antwort
er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/4689, Frage 3):
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor,
dass durch die erzwungene Abgabe von Hilfsgütern an War-
lords die Tätigkeit von Hilfsorganisationen in Somalia für die
dortigen Opfer der Flutkatastrophe behindert wird?
In der von der Flutwelle betroffenen Region Puntland
ibt es zwar so gut wie keine Warlords, aber der Bundes-
egierung ist ein Fall in llfocshe in der Mudug-Region
ekannt, in dem es zur Tötung eines im Auftrag des
elternährungsprogramms (WFP) tätigen Lastwagen-
ahrers und zur gewaltsamen Aneignung von Hilfsgütern
onsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 26.01.2005
chauerte, Hartmut CDU/CSU 26.01.2005
r. Scheer, Hermann SPD 26.01.2005*
chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.01.2005
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 26.01.2005
r. Skarpelis-Sperk,
Sigrid
SPD 26.01.2005
r. Thomae, Dieter FDP 26.01.2005
hl, Hans-Jürgen SPD 26.01.2005
eis (Stendal), Reinhard SPD 26.01.2005
r. Wodarg, Wolfgang SPD 26.01.2005*
öhrl, Dagmar CDU/CSU 26.01.2005
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
14368 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
(A) )
(B) )
Frage vermuteten Missstände für die von der Flutka-
tastrophe betroffenen Gebiete ausdrücklich nicht. Die
Aktivitäten der Warlords konzentrieren sich ganz über-
wiegend auf die sich südlich an die Region Puntland an-
schließenden Landesteile.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4689, Frage 6):
Hat die Bundesregierung, nachdem eine Hubschrauberbe-
satzung der in Dschibuti stationierten Bundeswehreinheiten
auf Anfrage der somalischen Regierung hin 25 von der Au-
ßenwelt abgeschnittene Menschen in Somalia mit Lebensmit-
teln und Wasser versorgt hatte, die Hilfe auch anderen von
Hilfsorganisationen schwer erreichbaren Teilen der soma-
lischen Bevölkerung auf der Halbinsel Hafun (circa 70 Kilo-
meter nördlich von Foar) angeboten, und falls dies nicht der
Fall ist, aus welchen Gründen gab es kein Hilfsangebot?
Die Bordhubschrauber der Fregatte „Mecklenburg-
Vorpommern“ haben am 30. Dezember 2004 auf Bitten
des Premierministers der somalischen transnationalen
Regierung, Gheli, 20 bis 30 somalische Staatsbürger mit
Lebensmitteln in zwei Umläufen aus der Luft versorgt.
Anschließend wurde vonseiten der somalischen Behör-
den keine weitere Unterstützung bei den am Horn von
Afrika stationierten deutschen Truppenteilen angefor-
dert. Eine Nachfrage bei den somalischen Behörden zum
weiteren Bedarf an Unterstützungsleistung für Men-
schen, die infolge der Flutkatastrophe eventuell Hilfsgü-
ter benötigen könnten, erfolgte durch die Fregatte
„Mecklenburg-Vorpommern“ nicht. Dies lag darin be-
gründet, dass die Bordhubschrauber Sea Lynx der Fre-
gatte für die Unterseebootjagd ausgerüstet sind und der
Transport von Hilfsgütern daher nur in sehr begrenztem
Umfang erfolgen kann. Zudem befand sich der Einsatz-
gruppenversorger „Berlin“ bereits zum Zeitpunkt der
ersten Anfrage auf dem Weg ins Katastrophengebiet
nach Südostasien und konnte nicht unterstützen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
CSU) (Drucksache 15/4689, Fragen 10 und 11):
Sieht die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbe-
reich Handlungsbedarf, um den derzeit offenbar herrschenden
Regelzustand anonymer Sozial-Bestattungen von mittellosen
Sozialhilfebeziehern ohne Familienangehörige in Reihenmas-
sengräbern in Deutschland zu beenden, und wenn ja, welche
gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen beabsichtigt
die Bundesregierung, um zumindest innerhalb der zuständi-
gen Behörden eine konkrete namentliche Zuordnung der
Grabstelle zu gewährleisten?
Haben nach Beurteilung der Bundesregierung mittellose
Sozialhilfeempfänger ohne Familienangehörige derzeit die
Möglichkeit, zu verhindern, dass sie nach dem Tode in einem
anonymen Reihenmassengrab beerdigt werden, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass jeder in Deutschland
Verstorbene – ohne Unterschied nach Vermögensverhältnis-
i
B
i
M
j
h
R
w
D
S
m
s
S
B
K
V
E
f
s
A
d
F
C
A
d
m
g
ü
g
k
n
s
g
A
w
i
t
d
D
B
E
d
w
b
b
g
r
m
(C
(D
sen – ein Mindestanrecht auf eine Grabstelle mit Namens-
kennzeichnung hat, sofern er nicht ausdrücklich anonym be-
stattet werden wollte?
In Deutschland erfolgt grundsätzlich keine Bestattung
n Massengräbern. Ein Regelzustand anonymer Sozial-
estattungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die
m Grundgesetz festgeschriebene Unverletzlichkeit der
enschenwürde schreibt eine würdige Bestattung für
edermann zwingend vor. Die Länder und Kommunen
aben hierzu Regelungen gesetzt, die dieser Vorgabe
echnung tragen. Die Bundesregierung sieht keine Not-
endigkeit zu weiter gehenden Regelungen des Bundes.
ie Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der
ozialhilfe richtet sich nach § 74 SGB XII. Danach ist
aßgeblicher sozialhilferechtlicher Bedarf nicht die Be-
tattung als solche bzw. der damit zusammenhängende
achbedarf, sondern die Entlastung des zur Tragung der
estattungskosten Verpflichteten, soweit diesem eine
ostenübernahme nicht zugemutet werden kann. Ist ein
erpflichteter im Sinne des § 74 SGB XII (zum Beispiel
rbe oder Unterhaltspflichtiger) nicht vorhanden, hat die
ür die Bestattung zuständige Ordnungsbehörde die Be-
tattungskosten zu übernehmen.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
SU) (Drucksache 15/4689, Frage 12):
Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die
vom Bundesrechnungshof in seinen „Bemerkungen 2004“
(Bundestagsdrucksache 15/4200) als „überfällig“ bezeichnete
Novellierung des Verwaltungskostenrechts vorlegen, und
wenn ja, welche Schwerpunkte wird dieser Gesetzentwurf ha-
ben?
Die Bundesregierung wird voraussichtlich im März/
pril 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung
es Verwaltungskostenrechts vorlegen. Der Entwurf ist
it den Bundesressorts und den Ländern weitgehend ab-
estimmt; die Abstimmung soll auf der Grundlage eines
berarbeiteten Gesetzentwurfs bis Anfang März ab-
eschlossen werden. Die Novellierung des Verwaltungs-
ostensrechts ist einmal notwendig geworden, weil
euere Entwicklungen in der Rechtsprechung zu grund-
ätzlichen Fragen des Gebührenrechts zu berücksichti-
en waren. Zum anderen war auf Wunsch der Länder der
nwendungsbereich des Gesetzes zu ändern. Die Ver-
altungsbehörden der Länder und Kommunen werden
n Zukunft bei der Ausführung bundesrechtlicher Kos-
envorschriften nicht mehr das Verwaltungskostengesetz
es Bundes, sondern das Landeskostenrecht anwenden.
as trägt zu einer wesentlichen Vereinfachung und
eschleunigung der Verwaltungsverfahren bei. Nach der
inführung der Kosten-Leistungs-Rechnung in der Bun-
esverwaltung war schließlich der bisher im Ver-
altungskostengesetz verwendete Begriff „Kosten/Ge-
ühren und Auslagen“ aufzugeben und durch die
etriebswirtschaftlichen Begriffe „Gebühren und Ausla-
en“ zu ersetzen; das hat eine umfangreiche Rechtsbe-
einigung im gesamten Bundesrecht erforderlich ge-
acht.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14369
(A) )
(B) )
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 13):
Soll die Umsetzung der vom Beamtenbund (dbb), der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Bundesminister
des Innern, Otto Schily, vereinbarten Eckpunkte für „Neue
Wege im öffentlichen Dienst“ in einem oder mehreren Gesetz-
entwürfen erfolgen, und werden der Entwurf oder die Ent-
würfe nach § 48 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien den Fraktionen des Deutschen Bundes-
tages frühzeitig zur Kenntnis gegeben werden?
Mit der Erstellung des Gesetzentwurfs wird entschie-
den werden, aus wie vielen Teilen der Gesetzentwurf be-
stehen wird. Kapitel 6 der Gemeinsamen Geschäftsord-
nung der Bundesministerien wird bei der Vorbereitung
von Gesetzen berücksichtigt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4689, Fragen 14 und 15):
Ergeben sich durch die Einführung von biometrischen In-
formationen in Reisepässen Einsparungen bei den Bürgern
(zum Beispiel weniger Gebühren für Visa-Anträge) und beim
Staat (zum Beispiel automatisierte Grenzabfertigung), und
wenn ja, können die Einsparungen aufseiten des Staates an die
Bürger weitergegeben werden?
Welche Kosten sollen mit den Gebühren für Reisepässe
mit biometrischen Merkmalen gedeckt werden und werden
bei der Gebührenfestsetzung auch andere Aspekte als die
Kostendeckung berücksichtigt (zum Beispiel Auswirkungen
der Gebühren auf die Tourismuswirtschaft oder auf Familien
mit Kindern)?
Zu Frage 14:
Bei Reisen in Staaten, die für eine visumfreie Einreise
Pässe mit biometrischen Merkmalen fordern, entfallen
für den Bürger die Kosten für ein Visum. Durch eine
automatisierte biometriegestützte Unterstützung der
Grenzabfertigung soll die Sicherheit der Grenzkontrol-
len weiter erhöht werden. Eine Kosteneinsparung ist
nicht zu erwarten.
Zu Frage 15:
Beim EU-Pass entstehen Kosten – wie bisher – für
das Passbuch. Hinzu kommen Kosten für den Speicher-
chip, die Einbringung des Chips in das Passbuch, den
Schutz des Chips sowie das Erfassen der biometrischen
Daten und das Aufspielen der biometrischen Daten auf
den Chip. Die Passkosten werden wie bisher auf die Ge-
bühren umgelegt. Generell ist zu beachten, dass Urlaubs-
reisen innerhalb der EU, der Schweiz und anderer Län-
der mit einem Personalausweis möglich sind. Ein
Reisepass wird nur für Urlaubs- und Geschäftsreisen in
Staaten benötigt, die einen Personalausweis nicht als
R
s
l
v
g
b
r
A
d
d
(
k
t
B
R
d
m
t
Z
i
s
r
r
B
E
S
S
r
d
D
f
r
d
l
l
B
A
G
w
s
R
w
n
m
R
r
l
r
V
f
z
(C
(D
eisedokument anerkennen. Bei der Gebührenbemes-
ung wird darauf geachtet werden, dass sich Deutsch-
and bei den Passgebühren weiterhin im unteren Bereich
ergleichbarer europäischer Länder befindet. Im Übri-
en wird es den Passbehörden auch künftig freistehen
ei Bedürftigkeit die Gebühr zu ermäßigen bzw. von de-
en Erhebung abzusehen.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Drucksache 15/4689, Frage 17):
Was plant die Bundesregierung zu unternehmen, um mit
gesetzlichen Regelungen die Begleichung fälliger Rechnun-
gen zu beschleunigen?
Zunächst sei der Hinweis erlaubt, dass die Handwer-
er von den bereits zur Verfügung stehenden Instrumen-
arien tatsächlich Gebrauch machen sollten, um die
egleichung fälliger Rechnungen zu beschleunigen.
ichtig ist aber, dass jede Gelegenheit zur Verbesserung
er rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt werden
uss. Deshalb wurde beim Bundesministerium der Jus-
iz eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der
ahlungsmoral“ eingerichtet, die im Juni letzten Jahres
hren Gesamtabschlussbericht vorgelegt hat. Deren Vor-
chläge wurden nahezu vollständig in den uns zur Be-
atung vorliegenden Bundesratsentwurf für ein Forde-
ungssicherungsgesetz übernommen. Der so verbesserte
undesratsentwurf weist gegenüber dem ursprünglichen
ntwurf der Bundesländer Thüringen, Sachsen und
achsen-Anhalt deutliche Fortschritte auf. Dessen
chwächen wie insbesondere die unpraktikable Einfüh-
ung eines Eigentumsvorbehalts des Handwerkers an
en von ihm eingebauten Baustoffen wurden beseitigt.
arüber hinaus schafft der neue Entwurf mit der vorläu-
igen Zahlungsanordnung für die Gerichte ein sachge-
echtes Instrumentarium zur sinnvollen Abschichtung
es Prozessstoffes und schließt so eine Rechtsschutz-
ücke. Darauf habe ich bereits in der Plenardebatte an-
ässlich der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen
undestag am 22. Oktober 2004 deutlich hingewiesen.
uch habe ich betont, dass die Bundesregierung diesen
esetzesentwurf als guten Ansatz unterstützt, aber auch
eiteren Verbesserungen aufgeschlossen gegenüber-
teht. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit im
echtsausschuss des Deutschen Bundestages, wo ein er-
eitertes Berichterstattergespräch vereinbart, aber mei-
es Wissens noch nicht terminiert ist. Unser gemeinsa-
es Ziel bei diesem Gesetzesvorhaben sollte es sein, im
ahmen des über rechtliche Regelungen überhaupt Er-
eichbaren eine effektive Verbesserung der wirtschaft-
ichen Situation der Handwerker und anderer Forde-
ungsgläubiger zu bewirken, ohne die berechtigten
erbraucherinteressen aus den Augen zu verlieren. Hier-
ür wird sich die Bundesregierung auch weiterhin einset-
en.
14370 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
(A) )
(B) )
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden)
(CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 23):
Welche konkreten Ausnahmetatbestände bei der Bestim-
mung der Defizitobergrenze gemäß dem Stabilitäts- und
Wachstumspakt soll es nach Auffassung der Bundesregierung
in Zukunft geben und nach welchen konkreten Kriterien hat
sich die Bundesregierung auf diese – und nicht auf andere –
Ausnahmetatbestände festgelegt?
Der EG-Vertrag beschreibt in Artikel 104 das Verfah-
ren bei einem übermäßigen Defizit. Gemäß EG-Vertrag
erstellt die Europäische Kommission einen Bericht,
wenn in einem Mitgliedstaat das so genannte 3-Prozent-
Defizitkriterium überschritten ist. Zur Beurteilung der
Frage, ob das Defizit als übermäßig einzustufen ist, be-
rücksichtigt sie „alle sonstigen einschlägigen Faktoren“.
Die Bundesregierung ist der Meinung, dass die Berichte
der Kommission bislang keine vollständige Berücksich-
tigung aller einschlägigen Faktoren enthalten. Aus die-
sem Grund tritt die Bundesregierung in der Reform-
debatte dafür ein, dass verschiedene Aspekte Eingang in
die Defizitbeurteilung finden sollten: Der erste Bereich
betrifft Strukturreformen (wie beispielsweise Maßnah-
men zur Sicherung des sozialen Sicherungssystems, zur
Verbesserung der Arbeitsmärkte oder im Bereich der
Steuern) und Staatsausgaben, die mittelfristig positive
Wirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und öffent-
liche Haushalte haben (wie beispielsweise Ausgaben für
Bildung und Forschung). Ein weiterer Bereich beinhaltet
die Beachtung der makroökonomischen Situation, die
beispielsweise durch eine langjährige wirtschaftliche
Stagnation negativ beeinflusst werden kann. Im Gegen-
zug ist der Beitrag eines Mitgliedstaates zur Preisstabili-
tät im Euro-Raum entsprechend zu würdigen. Der dritte
Bereich beschreibt spezifische Sonderlasten eines Mit-
gliedstaates. Für Deutschland zählen hierzu die weiter-
hin hohen Aufwendungen für die neuen Bundesländer
und die Abführungen an die Europäische Union.
Die genannten Bereiche beinhalten Elemente, die so-
wohl von der Kommission als auch vom Rat heranzuzie-
hen sind, um zu einer sachgerechten Beurteilung eines
Defizits zu gelangen. Anhand der beschriebenen Berei-
che wird deutlich, dass die Beurteilung einer ökono-
misch „richtigen“ Finanzpolitik, die Stabilität und
Wachstum gleichermaßen fördert, nicht allein an dem
Einhalten der 3-Prozent-Defizitgrenze gemessen werden
kann. Dies wird der Komplexität der finanzpolitischen
Realität nicht gerecht. Bei den genannten Elementen
geht es somit auch darum, bessere Wachstums- und Be-
schäftigungschancen und gesunde öffentliche Haushalte
langfristig in Übereinstimmung zu bringen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck-
sache 15/4689, Fragen 26 und 27):
d
m
B
f
t
D
w
e
d
j
i
f
d
1
t
d
e
ü
d
n
i
t
g
b
s
s
d
v
f
n
d
z
k
g
a
A
d
A
s
l
U
(C
(D
Wie beurteilt die Bundesregierung unter europäischen Ge-
sichtspunkten die Entscheidung des französischen Staatskon-
zerns „La Poste“, das Porto für bis zu 20 Gramm schwere
Standardbriefe von bislang einheitlich 50 Cent für Briefsen-
dungen innerhalb Frankreichs sowie der EU ab 1. März 2005
auf 53 Cent für das Inland, aber 55 Cent für das EU-Ausland
anzuheben?
Ist die Bundesregierung angesichts der hohen symboli-
schen Bedeutung eines einheitlichen Tarifs innerhalb Europas
bereit, auf die französische Regierung einzuwirken, diesen
Beschluss rückgängig zu machen?
Die Frage wurde im Rahmen der Gespräche zwischen
en Beauftragten für die deutsch-französische Zusam-
enarbeit am 21. Januar 2004 in Paris thematisiert. Die
eauftragten waren sich einig, dass einheitliche Tarife
ür nationale und europäische Briefsendungen ein posi-
ives Symbol für das Zusammenwachsen Europas sind.
ie französische Regierung wird deshalb das Thema
eiter verfolgen. Rechtlich werden die Beförderungs-
ntgelte für Briefsendungen von den Postunternehmen,
ie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den
eweiligen nationalen Postuniversaldienst wahrnehmen,
n ihrer eigenen unternehmerischen Verantwortlichkeit
estgelegt. Diese Entgelte müssen nach den Vorgaben
er Europäischen Postdiensterichtlinie (97/67/EG vom
5. Dezember 1997) erschwinglich, kostenorientiert,
ransparent und nicht diskriminierend sein. Inwieweit
iese Kriterien eingehalten werden, ist allein von den
ntsprechenden nationalen Regulierungsbehörden zu
berprüfen und unterliegt nicht der Beurteilung durch
ie Bundesregierung.
Es gibt keine rechtsverbindlichen Vorgaben, nach de-
en die Tarife für grenzüberschreitende Standardbriefe
nnerhalb der EU mit den jeweiligen Inlandstarifen iden-
isch zu sein hätten. Aufgrund der in den einzelnen Mit-
liedstaaten der EU unterschiedlichen finanziellen und
etrieblichen Voraussetzungen der einzelnen Postuniver-
aldienstunternehmen, insbesondere möglicher Unter-
chiede bei den Kostenstrukturen der jeweiligen Sen-
ungsarten und den entsprechenden Lohnkosten
ariieren die nationalen Briefentgelte – wie die Preise
ür andere Dienstleistungen auch – innerhalb der EU oh-
ehin deutlich. Der Bundesregierung ist ferner bekannt,
ass die Abhängigkeit des Betriebsergebnisses des fran-
ösischen Unternehmens „La Poste“ stärker von Ein-
ünften aus dem Briefbereich geprägt ist als bei ver-
leichbaren Postunternehmen, die höhere Einnahmen
us dem Paket- und Logistikbereich erzielen.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/4689, Frage 28):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation
kleinerer Unternehmen und Handwerker hinsichtlich der Zah-
lungsmoral ihrer privaten, gewerblichen und öffentlichen
Auftraggeber?
Die Bundesregierung sieht in der schlechten Zah-
ungsmoral nach wie vor ein großes Problem der kleinen
nternehmen und des Handwerks. Leider ist bei dem
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14371
(A) )
(B) )
derzeitigen Zahlungsverhalten noch keine umfassende
Besserung in Sicht. In den aktuellsten Untersuchungen
der Vereine Creditreform zum Zahlungsverhalten und zu
Forderungsverlusten im Handwerk und im Mittelstand
vom Herbst letzten Jahres ergab sich, dass sich das Zah-
lungsverhalten seit 2003 weiter verschlechtert hat. Dies
ist auch der Grund, warum sich die Bundesregierung
sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Weniger
Kunden als noch in 2003 haben im letzten Jahr ihre
Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele
bezahlt: Nur 27,6 Prozent der befragten mittelständi-
schen Unternehmen beurteilten das Zahlungsverhalten
mit sehr gut oder gut. In 2003 waren es noch 28,6 Pro-
zent. Als mangelhaft oder ungenügend sahen es 13,8 Pro-
zent der Unternehmen an, gegenüber 13,5 Prozent im
Vorjahr. Nur 62,1 Prozent der Auftraggeber haben nach
den Ende 2004 durchgeführten Umfragen der Creditre-
form Wirtschafts- und Konjunkturforschung ihre Ver-
bindlichkeiten innerhalb von 30 Tagen beglichen. In
2003 waren es noch 65,9 Prozent. Rund 3,8 Prozent der
Kunden zahlten erst nach 90 Tagen, in 2003 waren dies
2,0 Prozent. Der Frühjahrsumfrage 2004 zufolge wurde
von den öffentlichen Auftraggebern sogar 4,9 Prozent
der Rechnungen erst nach drei Monaten bezahlt. Dies
bedeutet eine Zunahme gegenüber 2003 um 1,6 Prozent-
punkte.
Die Zunahme der schlechten Zahlungsmoral geht
durch alle Branchen. Im Baugewerbe hatten allerdings
mehr Kunden pünktlich bezahlt. Das Gesetz zur Be-
schleunigung fälliger Zahlungen, das seit dem 1. Mai
2000 in Kraft ist und insbesondere Erleichterungen für
Handwerksbetriebe schuf, zeigt dabei aus Sicht der Bun-
desregierung seine Wirkungen. Die Ergebnisse der Um-
fragen von Creditreform wurden im vergangenen Jahr in
zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern und Verbän-
den bestätigt. Die entsprechende Studie werden wir Ih-
nen auf dem Postweg zukommen lassen. Abschließend
weise ich noch daraufhin, dass der ZDH im Rahmen der
Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2005
gemeinsam mit den Kammern eine Sonderumfrage zum
Thema „Zahlungsverhalten der Handwerkskunden“
durchführen wird. Mit den Ergebnissen ist allerdings erst
Anfang Mai zu rechnen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der
Abgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck-
sache 15/4689, Frage 29):
Trifft es zu, dass die Arbeitsagenturen und die Arbeitsge-
meinschaften ihre Datensätze nicht rechtzeitig an die Kran-
kenkassen weitergegeben haben und daher die Krankenkassen
noch keine neuen Krankenkassenkarten ausgeben konnten,
und wenn ja, wie viele Empfänger von Arbeitslosengeld II
sind davon betroffen?
Die Datensätze für die Krankenkassen werden nicht
von den Arbeitsagenturen oder Arbeitsgemeinschaften
an die Krankenkassen übergeben. Vielmehr erfolgt eine
zentrale, gebündelte Übergabe durch das IT-Systemhaus
der Bundesagentur für Arbeit. Mit den Spitzenverbänden
d
b
b
d
d
t
K
w
m
P
d
v
n
d
1
1
P
d
a
A
d
A
s
v
G
c
s
w
G
s
d
d
z
(
u
ß
v
g
v
h
s
A
s
h
s
A
t
R
s
z
w
z
g
m
(C
(D
er Krankenkassen (SpiKK) war im November verein-
art worden, dass die ersten Meldungen am 20. Dezem-
er 2004 übermittelt werden. Dieser Termin wurde von
er BA eingehalten. Es wurden circa 2 800 000 Anmel-
ungen an die Krankenkassen übermittelt, die bei elek-
ronischer Datenübermittlung am gleichen Tag bei den
rankenkassen eingingen. Die nächsten Anmeldungen
urden am 3. Januar 2005 an die Krankenkassen über-
ittelt (circa 500 000). Wegen programmtechnischer
robleme konnte das Krankenkassenmeldeverfahren in
er Folgezeit nicht bedient werden. Die Übermittlung
on Datensätzen an die Krankenkassen wurde am 24. Ja-
uar 2005 wieder aufgenommen. Dabei wurden alle seit
em 3. Januar 2005 zurückgehaltenen Datensätze (circa
60 000) übermittelt. Der Großteil der Datensätze (circa
55 000) betrifft nach Angaben der BA Änderungen der
ersonendaten (zum Beispiel Änderung der Anschrift),
eren verspätete Mitteilung keinerlei Einfluss auf die In-
nspruchnahme ärztlicher Leistungen hatte.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der
bgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck-
ache 15/4689, Frage 30):
Was muss ein Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. ein
1-Euro-Jobber beachten, der Urlaub machen möchte (Ver-
sicherungsschutz, Auslandsaufenthalt, Erreichbarkeit etc.)?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass ein Bezieher
on Arbeitslosengeld II keinen Urlaubsanspruch hat.
rundsätzlich hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige si-
herzustellen, dass der für ihn zuständige Träger ihn per-
önlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder ge-
öhnlichen Aufenthalt erreichen kann. Im Rahmen der
rundsicherung für Arbeitsuchende findet eine umfas-
ende Unterstützung der Hilfebedürftigen mit dem Ziel
er Eingliederung in Arbeit statt. Grundlage der Einglie-
erungsbemühungen ist die nach § 15 Zweites Buch So-
ialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II) zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
nd seinem persönlichen Ansprechpartner abzuschlie-
ende Eingliederungsvereinbarung, die das Sozialrechts-
erhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti-
en und dem Grundsicherungsträger konkretisiert und
erbindliche Aussagen zum Fordern und Fördern ent-
ält. In dieser Eingliederungsvereinbarung verpflichtet
ich der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sich nur nach
bsprache und mit Zustimmung des persönlichen An-
prechpartners außerhalb des ortsnahen Bereiches aufzu-
alten. Die Zustimmung hierzu wird der persönliche An-
prechpartner nur dann erteilen, wenn durch die Zeit der
bwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beein-
rächtigt wird und eine Abwesenheitsdauer von in der
egel bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht über-
chritten wird. Steht der Leistungsempfänger in einer so-
ialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ist Ortsab-
esenheit aber mindestens für die arbeitsvertraglich
ustehende Urlaubsdauer zu gewähren. Ein Verstoß
egen die Verpflichtung, sich nur nach Absprache und
it Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners
14372 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
(A) )
(B) )
außerhalb des ortsnahen Bereiches aufzuhalten, stellt ei-
nen Sanktionstatbestand nach § 31 SGB II dar. Für er-
werbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden, kön-
nen nach § 16 Abs. 3 SGB II Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung – so genannte Zusatzjobs –
eingerichtet werden. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti-
gen wird zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine ange-
messene Entschädigung für Mehraufwendungen gezahlt.
Die Zusatzjobs begründen kein Arbeitsverhältnis. Ge-
mäß § 16 Abs. 3 Satz 2 3. Halbsatz SGB II ist das Bun-
desurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Der Ur-
laub ist mit dem Träger der Zusatzjobs abzustimmen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für Ur-
laubstage keine Mehraufwandsentschädigung gezahlt
werden, da tatsächlich kein Mehraufwand anfällt. Durch
die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes II wird die
Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gewährleis-
tet. Der Umfang des Versicherungsschutzes aus der ge-
setzlichen Sozialversicherung (zum Beispiel Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland) für
einen Empfänger von Arbeitslosengeld II ist in den ein-
schlägigen Leistungsgesetzen und Satzungen bzw. Ver-
sicherungsbedingungen der Krankenversicherungen ge-
regelt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der
Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache
15/4689, Fragen 31 und 32):
Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld II wurden bis zum
31. Dezember 2004 gestellt und wie hoch war der Anteil der
Sozialhilfeberechtigten und der Arbeitslosenhilfebeziehen-
den (bitte nach Geschlecht und ausländischen und deutschen
Beziehern aufschlüsseln)?
Wie viele der Antragsteller haben Anspruch auf Arbeitslo-
sengeld II und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die vorher
Sozialhilfe bezogen haben (bitte nach Geschlecht und auslän-
dischen und deutschen Beziehern aufschlüsseln)?
Zu Frage 31:
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine vollstän-
digen Informationen über die Gesamtzahl der gestellten
Anträge auf Arbeitslosengeld II vorliegen. Insbesondere
können keine Angaben darüber gemacht werden, wie
viele der ehemaligen Sozialhilfebedarfsgemeinschaften,
die die Kommunen nicht im Rahmen des neuen Soft-
waresystems A2LL der BA umstellen, einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II gestellt haben. Dabei handelt es sich
schätzungsweise um etwa ein Drittel aller Sozialhilfebe-
darfsgemeinschaften. Die Anträge, die über das A2LL-
System erfasst werden, können durch eine A2LL-Aus-
wertung der Anzahl nach beziffert werden. Das sind
grundsätzlich die Anträge aller ehemaligen Arbeits-
losenhilfegemeinschaften und etwa zwei Drittel der So-
zialhilfebedarfsgemeinschaften in Kommunen, die im
Rahmen von Arbeitsgemeinschaften das A2LL-System
nutzen. Nach Angaben der BA wurden zum 31. Dezem-
ber 2004 über das A2LL-System circa 2,71 Millionen
Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet. Dabei han-
delt es sich um circa 1,98 Millionen Anträge von ehema-
l
0
S
t
B
v
b
t
w
d
ü
Q
Z
2
A
c
l
i
z
d
t
S
V
d
z
g
d
l
m
A
d
A
s
n
s
d
A
d
d
s
(C
(D
igen Beziehern von Arbeitslosenhilfe und um circa
,74 Millionen Anträge von ehemaligen Beziehern von
ozialhilfe. Eine Differenzierung der bearbeiteten An-
räge nach Geschlecht und ausländischen und deutschen
eziehern liegt zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht
or. Vollständige Informationen über die Gesamtzahl der
earbeiteten Anträge und Auswertungen nach bestimm-
en Merkmalen sind frühestens Anfang Februar zu er-
arten, wenn die Kommunen ihre Daten auf Grundlage
es Merkmalkatalogs XSozial-BA-SGBII an die BA
bermitteln und die BA die Informationen verschiedener
uellen zusammenführt.
u Frage 32:
Nach Angaben der BA wurden zum 31. Dezember
004 von den circa 1,98 Millionen in A2LL bearbeiteten
nträgen ehemaliger Bezieher von Arbeitslosenhilfe
irca 1,8 Millionen Anträge bewilligt und circa 0,18 Mil-
ionen Anträge abgelehnt. Über die circa 0,74 Millionen
n A2LL bearbeiteten Anträge ehemaliger Sozialhilfebe-
ieher liegen keine genaueren Angaben vor. Es kann je-
och davon ausgegangen werden, dass bearbeitete An-
räge auch bewilligt wurden, weil es beim Übergang von
ozialhilfe in Arbeitslosengeld II zu keiner verschärften
ermögens- und Einkommensanrechnung kommt. Über
ie nicht in A2LL bearbeiteten Anträge ehemaliger So-
ialhilfebezieher kann zurzeit noch keine Aussage
etroffen werden. Vollständige Informationen, unter an-
erem auch eine Ausweisung nach bestimmten Merkma-
en, sind auch hier frühestens Anfang Februar im Rah-
en der SGB-II-Berichterstattung der BA zu erwarten.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
bgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/4689, Frage 33):
Trifft die Annahme des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit, Wolfgang Clement, zu, dass im Jahr 2015 die Ver-
braucher allein für Windkraftstrom eine Einspeisevergütung
in Höhe von 5,4 Milliarden Euro zu tragen hätten?
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine An-
ahme des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit,
ondern um ein Ergebnis der dena-Netzstudie zur Höhe
er Einspeisevergütung für die erneuerbaren Energien.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
es Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/4689, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Kassenärztliche Vereinigung in Berlin angekündigt hat, keine
weiteren Verfahren mehr gegen Zahlungsverweigerer der Pra-
xisgebühr von 10 Euro pro Quartal anzustrengen (vergleiche
Bericht in der „Berliner Morgenpost“ vom 18. Januar 2005),
und welche Auswirkungen hätte ein solches Vorgehen nach
Auffassung der Bundesregierung auf die Zahlungsmoral der
Patienten?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14373
(A) )
(B) )
Nach § 43 b Abs. 2 Satz 4 SGB V ist es Aufgabe der
Vertragspartner der Bundesmantelverträge (Spitzenver-
bände der Krankenkassen und Kassenärztliche Bundes-
vereinigung), das Nähere zum Verfahren des Einzuges
der Praxisgebühr zu regeln. Die Vertragspartner der
Bundesmantelverträge haben sich auf folgendes Verfah-
ren geeinigt (vergleiche zum Beispiel § 18 Abs. 4 und 5
der Bundesmantelverträge-Ärzte): Zahlt ein Versicherter
die Praxisgebühr nicht, so hat der Vertragsarzt den Versi-
cherten zu mahnen. Verweigert der Versicherte weiterhin
die Zahlung, übernimmt die für den Arzt zuständige
Kassenärztliche Vereinigung (KV) den weiteren Zah-
lungseinzug. Die KV fordert den Versicherten schriftlich
zur Zahlung auf. Zahlt der Versicherte wiederum nicht,
führt die Kassenärztliche Vereinigung Vollstreckungs-
maßnahmen bis hin zur gerichtlichen Beitreibung durch.
Es ist somit nach den bundesmantelvertraglichen Rege-
lungen Aufgabe der KV, die Praxisgebühr einzuziehen.
Tut sie dies nicht, so hat die Aufsichtsbehörde (die für
Gesundheit zuständige Senatsverwaltung des Landes
Berlin) die KV zur Einhaltung der bundesmantelvertrag-
lichen Verpflichtungen anzuhalten. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass die Aufsichtsbehörde dieser Ver-
pflichtung nachkommt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU)
(Drucksache 15/4689, Frage 35):
In welcher Weise werden die von Verbänden und Institu-
tionen zum Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung (BMGS) abgeordneten Mitarbeiter (vergleiche un-
ter anderem Antwort des Staatssekretärs im BMGS, Heinrich
Tiemann, vom 8. Dezember 2004 auf die schriftliche Frage 86
des Abgeordneten Dr. Michael Luther auf Bundestagsdruck-
sache 15/4477) bei Gesetzgebungs- und anderen Verfahren
beteiligt, und wie ist sichergestellt, dass die die abgeordneten
Mitarbeiter weiterhin zahlenden Verbände und Institutionen
auf diesem Weg nicht vorteilhaft Einfluss auf die Gesetzge-
bung nehmen können?
Die abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Dienstherrn und Arbeitgebern außerhalb des Ge-
schäftsbereichs des BMGS werden höchstens bis zur
Ebene der Referentinnen und Referenten im Unterstel-
lungsverhältnis und nicht an verantwortlicher Stelle ein-
gesetzt. Durch geeignete Personalführungsmaßnahmen
wird zudem sichergestellt, dass die abgeordneten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter keinen interessengeleiteten
Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können. Wie die
übrigen Kolleginnen und Kollegen sind abgeordnete Be-
schäftigte nicht nur während, sondern auch nach Beendi-
gung ihrer Tätigkeit im Ministerium zur Verschwiegen-
heit verpflichtet; diese Verpflichtung erstreckt sich für
abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf
das Verhältnis zum eigenen Dienstherrn/Arbeitgeber.
Dazu geben sie vor Beginn ihrer Tätigkeit im Bundes-
ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine
schriftliche Verschwiegenheitserklärung ab. Darüber hi-
naus haben auch abgeordnete Beamtinnen und Beamte
ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Die
h
g
L
t
o
b
z
A
d
g
(
Z
2
d
d
d
h
l
e
B
B
n
H
s
r
d
h
J
z
g
Z
l
b
R
(C
(D
ier angesprochenen Abordnungen sind seit Jahrzehnten
ängige Praxis von Bundesregierungen und auch auf
änderebene üblich. So werden zum Beispiel Mitarbei-
erinnen und Mitarbeiter von Krankenkassenverbänden
der von Krankenkassen, die Aufgaben der Landesver-
ände wahrnehmen, auch ohne Personalkostenerstattung
u Länderministerien abgeordnet.
nlage 18
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
Drucksache 15/4689, Fragen 39 und 40):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die so
genannte Emslandautobahn oder auch Ostfriesenspieß ge-
nannte Bundesautobahn A 31 nur durch die Initiative der
Kommunen und der rund 1 600 regionalen, privaten Investo-
ren, die mit insgesamt circa 54 Millionen Euro knapp ein
Viertel der Baukosten für die 42 Kilometer lange Strecke
übernommen haben, zehn Jahre früher als im Bundesver-
kehrswegeplan (BVWP) vorgesehen fertiggestellt werden
konnte, sodass bereits seit dem 1. Januar 2005 und nicht erst
ab dem Jahr 2016 Gebühren aus der so genannten LKW-Maut
erhoben werden können, und wie begründet sie ihre Haltung,
auch im Hinblick auf mögliche ähnliche Projekte in der Zu-
kunft?
Wird die Bundesregierung die Kommunen und die priva-
ten Investoren anteilmäßig an dem Vorteil in Gestalt der Ein-
nahmen aus der so genannten LKW-Maut für diesen Auto-
bahnabschnitt, der sich daraus ergibt, dass durch den
vorzeitigen Lückenschluss bereits seit dem 1. Januar 2005 für
diesen Abschnitt Mautgebühren erhoben werden können,
während bei einer planmäßigen Fertigstellung laut BVWP
solche dem Bund voraussichtlich erst ab dem Jahr 2016 zuge-
flossen wären, beteiligen bzw. diese anderweitig entschädi-
gen, und wie begründet sie ihre Haltung?
u Frage 39:
Der Lückenschluss der Bundesautobahn A 31 Ende
004 konnte durch eine Mitfinanzierungsvereinbarung
es Bundes mit dem Land Niedersachsen erreicht wer-
en. Dem Bund ist bekannt, dass Gebietskörperschaften,
ie Region und Private große Anstrengungen geleistet
aben, um Mittel in die Landesbeteiligung einfließen zu
assen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass
ine Mitfinanzierung von Bundesfernstraßen nur dann in
etracht kommt, wenn durch die Mitfinanzierung der
undesaufgabe zugleich konkrete Ziele der landeseige-
en Verwaltungskompetenz realisiert werden und die
öhe der Landesbeteiligung dem Landesinteresse ent-
pricht. Selbstverständlich ist dabei, dass die Realisie-
ung von Projekten sich nach den Einstufungen im Be-
arfsplan für die Bundesfernstraßen richtet. Im Übrigen
aben die Verkehrminister und -senatoren der Länder im
ahr 2001 dafür plädiert, dass eine öffentliche Mitfinan-
ierung von Bundesverkehrswegen durch die Länder
rundsätzlich ausgeschlossen bleiben soll.
u Frage 40:
Das Land hat durch die Mitfinanzierung keine zusätz-
iche Belastung, da in gleichem Umfang Aus- und Neu-
aumaßnahmen des nachgeordneten Netzes durch die
ealisierung des Lückenschlusses entbehrlich wurden.
14374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
(A) (C)
(B) (D)
In diesem Fall steht nach § 11 des Autobahnmautgeset-
zes das Mautaufkommen dem Bund zu. Diese Mittel
werden im Bundeshaushalt entsprechend bewirtschaftet.
Eine anteilsmäßige Weitergabe oder Beteiligung der
Kommunen oder privater Investoren ist in diesem Fall
nicht möglich.
153. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18