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ID1515308200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15153

  • date_rangeDatum: 26. Januar 2005

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    45. gibtalmsßadsTagsdrsfgpggirdswsipvFtqzdzßkcIccSa\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/153 Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 14326 B 14326 B 14326 D 14327 A 14327 B 14327 C 14327 D 14329 D 14330 A 14330 B 14330 C 14330 C 14330 D 14331 A Deutscher B Stenografisch 153. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Zur Lage der Forschung in Deutschland . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U U U M U H U K U 14323 A 14323 B 14324 C 14324 C 14324 D 14324 D 14325 D 14325 D BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14328 A 14328 B undestag er Bericht ung 26. Januar 2005 t : lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär 14328 B 14328 C 14328 D 14329 A 14329 A 14329 B 14329 B 14329 C Fragestunde (Drucksachen 15/4689, 15/4711) . . . . . . . . . . 14331 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 Dringliche Frage 1 Bernhard Kaster (CDU/CSU) Ausführungen des Prozessvertreters der Bundesregierung im Zivilprozess gegen Regierungssprecher Anda zum Vorwurf der Lüge Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Bernhard Kaster (CDU/CSU) Vorwurf der Verletzung von Persönlich- keitsrechten durch Regierungssprecher Anda und mögliche Konsequenzen Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) . . . . . . . . . (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (GDU/CSU) . . . . . . Mündliche Frage 1 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Auswirkungen einer Erhöhung des IDA- Anteils der direkten Zuschüsse an ihrer Entwicklungshilfe auf den künftigen deut- schen Beitrag zur IDA Antwort Erich Stather, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 2 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Mögliche Aussetzung der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union gegen Kuba Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . M A V d e m a A M Z A M A A m a m h A M Z A M R S R o d A F Z R D M R G A A Z R D 14331 B 14331 C 14331 D 14332 A 14332 C 14332 D 14332 D 14333 A 14333 C 14333 D 14334 A 14334 B 14334 C 14334 D 14335 C 14335 D ündliche Frage 7 ndreas Scheuer (CDU/CSU) erwendungszweck und Verteilerkreis der urch das Bundesfamilienministerium in nglischer Sprache veröffentlichten Doku- entation „Families in Germany – Facts nd Figures“ ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 ndreas Scheuer (CDU/CSU) nlass für die Veröffentlichung der Doku- entation „Families in Germany – Facts nd Figures“ durch das Bundesfamilien- inisterium und Höhe der dafür vorgese- enen finanziellen Mittel ntwort arieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 oland Gewalt (CDU/CSU) cheinvaterschaft zur Erlangung von echtsansprüchen auf Sozialleistungen der Aufenthaltstitel für ausländische Kin- er und deren Mütter ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 oland Gewalt (CDU/CSU) esetzesvorlage zur Scheinvaterschaft ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14336 C 14336 D 14337 C 14337 D 14338 B 14338 C 14339 A 14339 B 14339 D 14340 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 III Mündliche Fragen 18 und 19 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Berücksichtigung des Urteils des Europäi- schen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2003 hinsichtlich der Anerkennung ausländi- scher Studienabschlüsse bei der Reform der Juristen- und Anwaltsausbildung Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Mündliche Frage 20 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Eventuell vorgesehene Reduzierung bei den Strukturfonds und deren Auswirkun- gen auf die neuen Bundesländer Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Georg Fahrenschon (CDU/CSU) Vorschläge zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinsichtlich der Defi- zitkriterien Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Georg Fahrenschon (CDU/CSU) Entwicklung des Absatzes von Investment- fondsprodukten und Maßnahmen hinsicht- lich der Umsetzung des im Investmentmo- dernisierungsgesetz genannten Ziels der Beschleunigung hiesiger Zulassungsverfah- ren für Investmentfonds Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . M D Z R A F Z D M D A h A F Z D M S K s m A I Z S Z A d ä r D J H G K U M D D H D 14340 C, 14341 A 14341 B 14342 A 14342 A 14343 A 14343 B 14344 A 14344 C ündliche Frage 36 r. Heinrich L. Kolb (FDP) eitpunkt der Vorlage des 2. Armuts- und eichtumsberichts ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 r. Heinrich L. Kolb (FDP) nstieg der Vermögen von Arbeitnehmer- aushalten in den letzten zehn Jahren ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 38 ibylle Laurischk (FDP) ofinanzierung des Ausbaus der europäi- chen Bahntransversale Paris–Budapest it Mitteln der EU ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er CDU/CSU: Unterschiedliche Meinungs- ußerungen aus Koalition und Bundes- egierung zu Studiengebühren . . . . . . . . . . r. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14345 A 14345 C 14345 D 14345 D 14346 B 14346 C 14346 D 14347 A 14348 A 14349 B 14350 D 14352 A 14353 D 14355 B 14356 D 14358 A 14359 A 14360 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Auswirkungen der erzwungenen Abgabe von Hilfsgütern an Warlords auf die Tätig- keit von Hilfsorganisationen in Somalia für die Opfer der Flutkatastrophe Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Hilfsangebot für die von der Flutkatastro- phe auf der Halbinsel Hafun betroffene so- malische Bevölkerung Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 10 und 11 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Anonyme Bestattungen von mittellosen Sozialhilfeempfängern ohne Familienange- hörige in Reihenmassengräbern Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 12 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Novellierung des Verwaltungsrechts Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H U b B E D A F A M R E b s A F A M M E s n A A A M A A d u A D A M E U r L A G 14362 A 14363 C 14364 D 14366 C 14367 A 14367 D 14368 A 14368 C 14368 D nlage 6 ündliche Frage 13 artmut Koschyk (CDU/CSU) msetzung der vom Deutschen Beamten- und, der Gewerkschaft Verdi und dem undesinnenministerium vereinbarten ckpunkte für „Neue Wege im öffentlichen ienst“ ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 14 und 15 alf Göbel (CDU/CSU) insparungen durch die Einführung von iometrischen Informationen in Reisepäs- en; Aspekte bei der Gebührenfestsetzung ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 17 anfred Kolbe (CDU/CSU) ventuelle gesetzliche Regelungen zur Be- chleunigung der Zahlung fälliger Rech- ungen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 23 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) usnahmetatbestände bei der Bestimmung er Defizitobergrenze gemäß Stabilitäts- nd Wachstumspakt ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Fragen 26 und 27 rnst Burgbacher (FDP) nterschiedliche Portokosten in Frank- eich für Briefsendungen innerhalb des andes und in das EU-Ausland ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 14369 A 14369 B 14369 D 14370 A 14370 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 V Anlage 11 Mündliche Frage 28 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Situation kleinerer Unternehmen und Handwerker hinsichtlich der Zahlungs- moral ihrer privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggeber Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . kraftstrom in Höhe von 5,4 Milliarden Euro Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 16 Mündliche Frage 34 Jens Spahn (CDU/CSU)14370 D 14372 D Anlage 12 Mündliche Frage 29 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verzögerung der Ausgabe von neuen Kran- kenversicherungskarten für ALG-II-Bezie- her Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 13 Mündliche Frage 30 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Regelungen für ALG-ll-Bezieher im Urlaubsfall Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 31 und 32 Petra Pau (fraktionslos) Zahl der Anträge auf Arbeitslosengeld II bis Ende 2004; Anteil von Sozialhilfebe- rechtigten und Arbeitslosenhilfebeziehern Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 15 Mündliche Frage 33 Albrecht Feibel (CDU/CSU) Belastung der Verbraucher im Jahr 2015 mit einer Einspeisevergütung für Wind- E z K A P A F A M J B m G A F A M G V E K I u m L A A 14371 B 14371 D 14372 B instellung von Verfahren wegen Nicht- ahlung der Praxisgebühren durch die assenärztliche Vereinigung in Berlin; uswirkungen auf die Zahlungsmoral der atienten ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 35 ens Spahn (CDU/CSU) eteiligung der an das Bundesgesundheits- inisterium abgeordneten Personen an esetzgebungs- und anderen Verfahren ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 39 und 40 itta Connemann (CDU/CSU) orzeitige Fertigstellung der so genannten mslandbahn aufgrund von Initiativen der ommunen sowie regionaler und privater nvestoren; Beteiligung von Kommunen nd privaten Investoren an den Einnah- en aus der LKW-Maut durch vorzeitigen ückenschluss ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14373 A 14373 B 14373 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14323 (A) ) (B) ) 153. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14367 (A) ) (B) ) ist unklar. Darüber hinaus bestätigt das WFP die in derRiester, Walter SPD 26.01.2005 R* egion ausgesetzt. Der weitere Hintergrund des Vorfalls durch Kriminelle gekommen ist. In der Folge dieses Er- eignisses wurde die Verteilung von Hilfsgütern in dieserRaidel, Hans CDU/CSU 26.01.2005** Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d A s g r b W f Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 26.01.2005* Bindig, Rudolf SPD 26.01.2005* Bulmahn, Edelgard SPD 26.01.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 26.01.2005 Deittert, Hubert CDU/CSU 26.01.2005* Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.01.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 26.01.2005 Dr. Happach-Kasan, Christel FDP 26.01.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 26.01.2005 Hörster, Joachim CDU/CSU 26.01.2005* Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 26.01.2005 Jäger, Renate SPD 26.01.2005* Jonas, Klaus Werner SPD 26.01.2005* Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 Lehn, Waltraud SPD 26.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 26.01.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2005* Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 26.01.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 26.01.2005 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 26.01.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 R S D S S D D U W D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 3): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass durch die erzwungene Abgabe von Hilfsgütern an War- lords die Tätigkeit von Hilfsorganisationen in Somalia für die dortigen Opfer der Flutkatastrophe behindert wird? In der von der Flutwelle betroffenen Region Puntland ibt es zwar so gut wie keine Warlords, aber der Bundes- egierung ist ein Fall in llfocshe in der Mudug-Region ekannt, in dem es zur Tötung eines im Auftrag des elternährungsprogramms (WFP) tätigen Lastwagen- ahrers und zur gewaltsamen Aneignung von Hilfsgütern onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 26.01.2005 chauerte, Hartmut CDU/CSU 26.01.2005 r. Scheer, Hermann SPD 26.01.2005* chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.01.2005 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 26.01.2005 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 26.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 26.01.2005 hl, Hans-Jürgen SPD 26.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 26.01.2005 r. Wodarg, Wolfgang SPD 26.01.2005* öhrl, Dagmar CDU/CSU 26.01.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14368 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) ) (B) ) Frage vermuteten Missstände für die von der Flutka- tastrophe betroffenen Gebiete ausdrücklich nicht. Die Aktivitäten der Warlords konzentrieren sich ganz über- wiegend auf die sich südlich an die Region Puntland an- schließenden Landesteile. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 6): Hat die Bundesregierung, nachdem eine Hubschrauberbe- satzung der in Dschibuti stationierten Bundeswehreinheiten auf Anfrage der somalischen Regierung hin 25 von der Au- ßenwelt abgeschnittene Menschen in Somalia mit Lebensmit- teln und Wasser versorgt hatte, die Hilfe auch anderen von Hilfsorganisationen schwer erreichbaren Teilen der soma- lischen Bevölkerung auf der Halbinsel Hafun (circa 70 Kilo- meter nördlich von Foar) angeboten, und falls dies nicht der Fall ist, aus welchen Gründen gab es kein Hilfsangebot? Die Bordhubschrauber der Fregatte „Mecklenburg- Vorpommern“ haben am 30. Dezember 2004 auf Bitten des Premierministers der somalischen transnationalen Regierung, Gheli, 20 bis 30 somalische Staatsbürger mit Lebensmitteln in zwei Umläufen aus der Luft versorgt. Anschließend wurde vonseiten der somalischen Behör- den keine weitere Unterstützung bei den am Horn von Afrika stationierten deutschen Truppenteilen angefor- dert. Eine Nachfrage bei den somalischen Behörden zum weiteren Bedarf an Unterstützungsleistung für Men- schen, die infolge der Flutkatastrophe eventuell Hilfsgü- ter benötigen könnten, erfolgte durch die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ nicht. Dies lag darin be- gründet, dass die Bordhubschrauber Sea Lynx der Fre- gatte für die Unterseebootjagd ausgerüstet sind und der Transport von Hilfsgütern daher nur in sehr begrenztem Umfang erfolgen kann. Zudem befand sich der Einsatz- gruppenversorger „Berlin“ bereits zum Zeitpunkt der ersten Anfrage auf dem Weg ins Katastrophengebiet nach Südostasien und konnte nicht unterstützen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4689, Fragen 10 und 11): Sieht die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbe- reich Handlungsbedarf, um den derzeit offenbar herrschenden Regelzustand anonymer Sozial-Bestattungen von mittellosen Sozialhilfebeziehern ohne Familienangehörige in Reihenmas- sengräbern in Deutschland zu beenden, und wenn ja, welche gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um zumindest innerhalb der zuständi- gen Behörden eine konkrete namentliche Zuordnung der Grabstelle zu gewährleisten? Haben nach Beurteilung der Bundesregierung mittellose Sozialhilfeempfänger ohne Familienangehörige derzeit die Möglichkeit, zu verhindern, dass sie nach dem Tode in einem anonymen Reihenmassengrab beerdigt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jeder in Deutschland Verstorbene – ohne Unterschied nach Vermögensverhältnis- i B i M j h R w D S m s S B K V E f s A d F C A d m g ü g k n s g A w i t d D B E d w b b g r m (C (D sen – ein Mindestanrecht auf eine Grabstelle mit Namens- kennzeichnung hat, sofern er nicht ausdrücklich anonym be- stattet werden wollte? In Deutschland erfolgt grundsätzlich keine Bestattung n Massengräbern. Ein Regelzustand anonymer Sozial- estattungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die m Grundgesetz festgeschriebene Unverletzlichkeit der enschenwürde schreibt eine würdige Bestattung für edermann zwingend vor. Die Länder und Kommunen aben hierzu Regelungen gesetzt, die dieser Vorgabe echnung tragen. Die Bundesregierung sieht keine Not- endigkeit zu weiter gehenden Regelungen des Bundes. ie Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der ozialhilfe richtet sich nach § 74 SGB XII. Danach ist aßgeblicher sozialhilferechtlicher Bedarf nicht die Be- tattung als solche bzw. der damit zusammenhängende achbedarf, sondern die Entlastung des zur Tragung der estattungskosten Verpflichteten, soweit diesem eine ostenübernahme nicht zugemutet werden kann. Ist ein erpflichteter im Sinne des § 74 SGB XII (zum Beispiel rbe oder Unterhaltspflichtiger) nicht vorhanden, hat die ür die Bestattung zuständige Ordnungsbehörde die Be- tattungskosten zu übernehmen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4689, Frage 12): Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die vom Bundesrechnungshof in seinen „Bemerkungen 2004“ (Bundestagsdrucksache 15/4200) als „überfällig“ bezeichnete Novellierung des Verwaltungskostenrechts vorlegen, und wenn ja, welche Schwerpunkte wird dieser Gesetzentwurf ha- ben? Die Bundesregierung wird voraussichtlich im März/ pril 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung es Verwaltungskostenrechts vorlegen. Der Entwurf ist it den Bundesressorts und den Ländern weitgehend ab- estimmt; die Abstimmung soll auf der Grundlage eines berarbeiteten Gesetzentwurfs bis Anfang März ab- eschlossen werden. Die Novellierung des Verwaltungs- ostensrechts ist einmal notwendig geworden, weil euere Entwicklungen in der Rechtsprechung zu grund- ätzlichen Fragen des Gebührenrechts zu berücksichti- en waren. Zum anderen war auf Wunsch der Länder der nwendungsbereich des Gesetzes zu ändern. Die Ver- altungsbehörden der Länder und Kommunen werden n Zukunft bei der Ausführung bundesrechtlicher Kos- envorschriften nicht mehr das Verwaltungskostengesetz es Bundes, sondern das Landeskostenrecht anwenden. as trägt zu einer wesentlichen Vereinfachung und eschleunigung der Verwaltungsverfahren bei. Nach der inführung der Kosten-Leistungs-Rechnung in der Bun- esverwaltung war schließlich der bisher im Ver- altungskostengesetz verwendete Begriff „Kosten/Ge- ühren und Auslagen“ aufzugeben und durch die etriebswirtschaftlichen Begriffe „Gebühren und Ausla- en“ zu ersetzen; das hat eine umfangreiche Rechtsbe- einigung im gesamten Bundesrecht erforderlich ge- acht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14369 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 13): Soll die Umsetzung der vom Beamtenbund (dbb), der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, vereinbarten Eckpunkte für „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ in einem oder mehreren Gesetz- entwürfen erfolgen, und werden der Entwurf oder die Ent- würfe nach § 48 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien den Fraktionen des Deutschen Bundes- tages frühzeitig zur Kenntnis gegeben werden? Mit der Erstellung des Gesetzentwurfs wird entschie- den werden, aus wie vielen Teilen der Gesetzentwurf be- stehen wird. Kapitel 6 der Gemeinsamen Geschäftsord- nung der Bundesministerien wird bei der Vorbereitung von Gesetzen berücksichtigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Fragen 14 und 15): Ergeben sich durch die Einführung von biometrischen In- formationen in Reisepässen Einsparungen bei den Bürgern (zum Beispiel weniger Gebühren für Visa-Anträge) und beim Staat (zum Beispiel automatisierte Grenzabfertigung), und wenn ja, können die Einsparungen aufseiten des Staates an die Bürger weitergegeben werden? Welche Kosten sollen mit den Gebühren für Reisepässe mit biometrischen Merkmalen gedeckt werden und werden bei der Gebührenfestsetzung auch andere Aspekte als die Kostendeckung berücksichtigt (zum Beispiel Auswirkungen der Gebühren auf die Tourismuswirtschaft oder auf Familien mit Kindern)? Zu Frage 14: Bei Reisen in Staaten, die für eine visumfreie Einreise Pässe mit biometrischen Merkmalen fordern, entfallen für den Bürger die Kosten für ein Visum. Durch eine automatisierte biometriegestützte Unterstützung der Grenzabfertigung soll die Sicherheit der Grenzkontrol- len weiter erhöht werden. Eine Kosteneinsparung ist nicht zu erwarten. Zu Frage 15: Beim EU-Pass entstehen Kosten – wie bisher – für das Passbuch. Hinzu kommen Kosten für den Speicher- chip, die Einbringung des Chips in das Passbuch, den Schutz des Chips sowie das Erfassen der biometrischen Daten und das Aufspielen der biometrischen Daten auf den Chip. Die Passkosten werden wie bisher auf die Ge- bühren umgelegt. Generell ist zu beachten, dass Urlaubs- reisen innerhalb der EU, der Schweiz und anderer Län- der mit einem Personalausweis möglich sind. Ein Reisepass wird nur für Urlaubs- und Geschäftsreisen in Staaten benötigt, die einen Personalausweis nicht als R s l v g b r A d d ( k t B R d m t Z i s r r B E S S r d D f r d l l B A G w s R w n m R r l r V f z (C (D eisedokument anerkennen. Bei der Gebührenbemes- ung wird darauf geachtet werden, dass sich Deutsch- and bei den Passgebühren weiterhin im unteren Bereich ergleichbarer europäischer Länder befindet. Im Übri- en wird es den Passbehörden auch künftig freistehen ei Bedürftigkeit die Gebühr zu ermäßigen bzw. von de- en Erhebung abzusehen. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage es Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) Drucksache 15/4689, Frage 17): Was plant die Bundesregierung zu unternehmen, um mit gesetzlichen Regelungen die Begleichung fälliger Rechnun- gen zu beschleunigen? Zunächst sei der Hinweis erlaubt, dass die Handwer- er von den bereits zur Verfügung stehenden Instrumen- arien tatsächlich Gebrauch machen sollten, um die egleichung fälliger Rechnungen zu beschleunigen. ichtig ist aber, dass jede Gelegenheit zur Verbesserung er rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt werden uss. Deshalb wurde beim Bundesministerium der Jus- iz eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der ahlungsmoral“ eingerichtet, die im Juni letzten Jahres hren Gesamtabschlussbericht vorgelegt hat. Deren Vor- chläge wurden nahezu vollständig in den uns zur Be- atung vorliegenden Bundesratsentwurf für ein Forde- ungssicherungsgesetz übernommen. Der so verbesserte undesratsentwurf weist gegenüber dem ursprünglichen ntwurf der Bundesländer Thüringen, Sachsen und achsen-Anhalt deutliche Fortschritte auf. Dessen chwächen wie insbesondere die unpraktikable Einfüh- ung eines Eigentumsvorbehalts des Handwerkers an en von ihm eingebauten Baustoffen wurden beseitigt. arüber hinaus schafft der neue Entwurf mit der vorläu- igen Zahlungsanordnung für die Gerichte ein sachge- echtes Instrumentarium zur sinnvollen Abschichtung es Prozessstoffes und schließt so eine Rechtsschutz- ücke. Darauf habe ich bereits in der Plenardebatte an- ässlich der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen undestag am 22. Oktober 2004 deutlich hingewiesen. uch habe ich betont, dass die Bundesregierung diesen esetzesentwurf als guten Ansatz unterstützt, aber auch eiteren Verbesserungen aufgeschlossen gegenüber- teht. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit im echtsausschuss des Deutschen Bundestages, wo ein er- eitertes Berichterstattergespräch vereinbart, aber mei- es Wissens noch nicht terminiert ist. Unser gemeinsa- es Ziel bei diesem Gesetzesvorhaben sollte es sein, im ahmen des über rechtliche Regelungen überhaupt Er- eichbaren eine effektive Verbesserung der wirtschaft- ichen Situation der Handwerker und anderer Forde- ungsgläubiger zu bewirken, ohne die berechtigten erbraucherinteressen aus den Augen zu verlieren. Hier- ür wird sich die Bundesregierung auch weiterhin einset- en. 14370 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 23): Welche konkreten Ausnahmetatbestände bei der Bestim- mung der Defizitobergrenze gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt soll es nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft geben und nach welchen konkreten Kriterien hat sich die Bundesregierung auf diese – und nicht auf andere – Ausnahmetatbestände festgelegt? Der EG-Vertrag beschreibt in Artikel 104 das Verfah- ren bei einem übermäßigen Defizit. Gemäß EG-Vertrag erstellt die Europäische Kommission einen Bericht, wenn in einem Mitgliedstaat das so genannte 3-Prozent- Defizitkriterium überschritten ist. Zur Beurteilung der Frage, ob das Defizit als übermäßig einzustufen ist, be- rücksichtigt sie „alle sonstigen einschlägigen Faktoren“. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass die Berichte der Kommission bislang keine vollständige Berücksich- tigung aller einschlägigen Faktoren enthalten. Aus die- sem Grund tritt die Bundesregierung in der Reform- debatte dafür ein, dass verschiedene Aspekte Eingang in die Defizitbeurteilung finden sollten: Der erste Bereich betrifft Strukturreformen (wie beispielsweise Maßnah- men zur Sicherung des sozialen Sicherungssystems, zur Verbesserung der Arbeitsmärkte oder im Bereich der Steuern) und Staatsausgaben, die mittelfristig positive Wirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und öffent- liche Haushalte haben (wie beispielsweise Ausgaben für Bildung und Forschung). Ein weiterer Bereich beinhaltet die Beachtung der makroökonomischen Situation, die beispielsweise durch eine langjährige wirtschaftliche Stagnation negativ beeinflusst werden kann. Im Gegen- zug ist der Beitrag eines Mitgliedstaates zur Preisstabili- tät im Euro-Raum entsprechend zu würdigen. Der dritte Bereich beschreibt spezifische Sonderlasten eines Mit- gliedstaates. Für Deutschland zählen hierzu die weiter- hin hohen Aufwendungen für die neuen Bundesländer und die Abführungen an die Europäische Union. Die genannten Bereiche beinhalten Elemente, die so- wohl von der Kommission als auch vom Rat heranzuzie- hen sind, um zu einer sachgerechten Beurteilung eines Defizits zu gelangen. Anhand der beschriebenen Berei- che wird deutlich, dass die Beurteilung einer ökono- misch „richtigen“ Finanzpolitik, die Stabilität und Wachstum gleichermaßen fördert, nicht allein an dem Einhalten der 3-Prozent-Defizitgrenze gemessen werden kann. Dies wird der Komplexität der finanzpolitischen Realität nicht gerecht. Bei den genannten Elementen geht es somit auch darum, bessere Wachstums- und Be- schäftigungschancen und gesunde öffentliche Haushalte langfristig in Übereinstimmung zu bringen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck- sache 15/4689, Fragen 26 und 27): d m B f t D w e d j i f d 1 t d e ü d n i t g b s s d v f n d z k g a A d A s l U (C (D Wie beurteilt die Bundesregierung unter europäischen Ge- sichtspunkten die Entscheidung des französischen Staatskon- zerns „La Poste“, das Porto für bis zu 20 Gramm schwere Standardbriefe von bislang einheitlich 50 Cent für Briefsen- dungen innerhalb Frankreichs sowie der EU ab 1. März 2005 auf 53 Cent für das Inland, aber 55 Cent für das EU-Ausland anzuheben? Ist die Bundesregierung angesichts der hohen symboli- schen Bedeutung eines einheitlichen Tarifs innerhalb Europas bereit, auf die französische Regierung einzuwirken, diesen Beschluss rückgängig zu machen? Die Frage wurde im Rahmen der Gespräche zwischen en Beauftragten für die deutsch-französische Zusam- enarbeit am 21. Januar 2004 in Paris thematisiert. Die eauftragten waren sich einig, dass einheitliche Tarife ür nationale und europäische Briefsendungen ein posi- ives Symbol für das Zusammenwachsen Europas sind. ie französische Regierung wird deshalb das Thema eiter verfolgen. Rechtlich werden die Beförderungs- ntgelte für Briefsendungen von den Postunternehmen, ie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den eweiligen nationalen Postuniversaldienst wahrnehmen, n ihrer eigenen unternehmerischen Verantwortlichkeit estgelegt. Diese Entgelte müssen nach den Vorgaben er Europäischen Postdiensterichtlinie (97/67/EG vom 5. Dezember 1997) erschwinglich, kostenorientiert, ransparent und nicht diskriminierend sein. Inwieweit iese Kriterien eingehalten werden, ist allein von den ntsprechenden nationalen Regulierungsbehörden zu berprüfen und unterliegt nicht der Beurteilung durch ie Bundesregierung. Es gibt keine rechtsverbindlichen Vorgaben, nach de- en die Tarife für grenzüberschreitende Standardbriefe nnerhalb der EU mit den jeweiligen Inlandstarifen iden- isch zu sein hätten. Aufgrund der in den einzelnen Mit- liedstaaten der EU unterschiedlichen finanziellen und etrieblichen Voraussetzungen der einzelnen Postuniver- aldienstunternehmen, insbesondere möglicher Unter- chiede bei den Kostenstrukturen der jeweiligen Sen- ungsarten und den entsprechenden Lohnkosten ariieren die nationalen Briefentgelte – wie die Preise ür andere Dienstleistungen auch – innerhalb der EU oh- ehin deutlich. Der Bundesregierung ist ferner bekannt, ass die Abhängigkeit des Betriebsergebnisses des fran- ösischen Unternehmens „La Poste“ stärker von Ein- ünften aus dem Briefbereich geprägt ist als bei ver- leichbaren Postunternehmen, die höhere Einnahmen us dem Paket- und Logistikbereich erzielen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 28): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation kleinerer Unternehmen und Handwerker hinsichtlich der Zah- lungsmoral ihrer privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggeber? Die Bundesregierung sieht in der schlechten Zah- ungsmoral nach wie vor ein großes Problem der kleinen nternehmen und des Handwerks. Leider ist bei dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14371 (A) ) (B) ) derzeitigen Zahlungsverhalten noch keine umfassende Besserung in Sicht. In den aktuellsten Untersuchungen der Vereine Creditreform zum Zahlungsverhalten und zu Forderungsverlusten im Handwerk und im Mittelstand vom Herbst letzten Jahres ergab sich, dass sich das Zah- lungsverhalten seit 2003 weiter verschlechtert hat. Dies ist auch der Grund, warum sich die Bundesregierung sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Weniger Kunden als noch in 2003 haben im letzten Jahr ihre Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele bezahlt: Nur 27,6 Prozent der befragten mittelständi- schen Unternehmen beurteilten das Zahlungsverhalten mit sehr gut oder gut. In 2003 waren es noch 28,6 Pro- zent. Als mangelhaft oder ungenügend sahen es 13,8 Pro- zent der Unternehmen an, gegenüber 13,5 Prozent im Vorjahr. Nur 62,1 Prozent der Auftraggeber haben nach den Ende 2004 durchgeführten Umfragen der Creditre- form Wirtschafts- und Konjunkturforschung ihre Ver- bindlichkeiten innerhalb von 30 Tagen beglichen. In 2003 waren es noch 65,9 Prozent. Rund 3,8 Prozent der Kunden zahlten erst nach 90 Tagen, in 2003 waren dies 2,0 Prozent. Der Frühjahrsumfrage 2004 zufolge wurde von den öffentlichen Auftraggebern sogar 4,9 Prozent der Rechnungen erst nach drei Monaten bezahlt. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber 2003 um 1,6 Prozent- punkte. Die Zunahme der schlechten Zahlungsmoral geht durch alle Branchen. Im Baugewerbe hatten allerdings mehr Kunden pünktlich bezahlt. Das Gesetz zur Be- schleunigung fälliger Zahlungen, das seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist und insbesondere Erleichterungen für Handwerksbetriebe schuf, zeigt dabei aus Sicht der Bun- desregierung seine Wirkungen. Die Ergebnisse der Um- fragen von Creditreform wurden im vergangenen Jahr in zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern und Verbän- den bestätigt. Die entsprechende Studie werden wir Ih- nen auf dem Postweg zukommen lassen. Abschließend weise ich noch daraufhin, dass der ZDH im Rahmen der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2005 gemeinsam mit den Kammern eine Sonderumfrage zum Thema „Zahlungsverhalten der Handwerkskunden“ durchführen wird. Mit den Ergebnissen ist allerdings erst Anfang Mai zu rechnen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der Abgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck- sache 15/4689, Frage 29): Trifft es zu, dass die Arbeitsagenturen und die Arbeitsge- meinschaften ihre Datensätze nicht rechtzeitig an die Kran- kenkassen weitergegeben haben und daher die Krankenkassen noch keine neuen Krankenkassenkarten ausgeben konnten, und wenn ja, wie viele Empfänger von Arbeitslosengeld II sind davon betroffen? Die Datensätze für die Krankenkassen werden nicht von den Arbeitsagenturen oder Arbeitsgemeinschaften an die Krankenkassen übergeben. Vielmehr erfolgt eine zentrale, gebündelte Übergabe durch das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit. Mit den Spitzenverbänden d b b d d t K w m P d v n d 1 1 P d a A d A s v G c s w G s d d z ( u ß v g v h s A s h s A t R s z w z g m (C (D er Krankenkassen (SpiKK) war im November verein- art worden, dass die ersten Meldungen am 20. Dezem- er 2004 übermittelt werden. Dieser Termin wurde von er BA eingehalten. Es wurden circa 2 800 000 Anmel- ungen an die Krankenkassen übermittelt, die bei elek- ronischer Datenübermittlung am gleichen Tag bei den rankenkassen eingingen. Die nächsten Anmeldungen urden am 3. Januar 2005 an die Krankenkassen über- ittelt (circa 500 000). Wegen programmtechnischer robleme konnte das Krankenkassenmeldeverfahren in er Folgezeit nicht bedient werden. Die Übermittlung on Datensätzen an die Krankenkassen wurde am 24. Ja- uar 2005 wieder aufgenommen. Dabei wurden alle seit em 3. Januar 2005 zurückgehaltenen Datensätze (circa 60 000) übermittelt. Der Großteil der Datensätze (circa 55 000) betrifft nach Angaben der BA Änderungen der ersonendaten (zum Beispiel Änderung der Anschrift), eren verspätete Mitteilung keinerlei Einfluss auf die In- nspruchnahme ärztlicher Leistungen hatte. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der bgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck- ache 15/4689, Frage 30): Was muss ein Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. ein 1-Euro-Jobber beachten, der Urlaub machen möchte (Ver- sicherungsschutz, Auslandsaufenthalt, Erreichbarkeit etc.)? Zunächst einmal ist festzustellen, dass ein Bezieher on Arbeitslosengeld II keinen Urlaubsanspruch hat. rundsätzlich hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige si- herzustellen, dass der für ihn zuständige Träger ihn per- önlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder ge- öhnlichen Aufenthalt erreichen kann. Im Rahmen der rundsicherung für Arbeitsuchende findet eine umfas- ende Unterstützung der Hilfebedürftigen mit dem Ziel er Eingliederung in Arbeit statt. Grundlage der Einglie- erungsbemühungen ist die nach § 15 Zweites Buch So- ialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II) zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nd seinem persönlichen Ansprechpartner abzuschlie- ende Eingliederungsvereinbarung, die das Sozialrechts- erhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti- en und dem Grundsicherungsträger konkretisiert und erbindliche Aussagen zum Fordern und Fördern ent- ält. In dieser Eingliederungsvereinbarung verpflichtet ich der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sich nur nach bsprache und mit Zustimmung des persönlichen An- prechpartners außerhalb des ortsnahen Bereiches aufzu- alten. Die Zustimmung hierzu wird der persönliche An- prechpartner nur dann erteilen, wenn durch die Zeit der bwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beein- rächtigt wird und eine Abwesenheitsdauer von in der egel bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht über- chritten wird. Steht der Leistungsempfänger in einer so- ialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ist Ortsab- esenheit aber mindestens für die arbeitsvertraglich ustehende Urlaubsdauer zu gewähren. Ein Verstoß egen die Verpflichtung, sich nur nach Absprache und it Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners 14372 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) ) (B) ) außerhalb des ortsnahen Bereiches aufzuhalten, stellt ei- nen Sanktionstatbestand nach § 31 SGB II dar. Für er- werbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden, kön- nen nach § 16 Abs. 3 SGB II Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – so genannte Zusatzjobs – eingerichtet werden. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti- gen wird zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine ange- messene Entschädigung für Mehraufwendungen gezahlt. Die Zusatzjobs begründen kein Arbeitsverhältnis. Ge- mäß § 16 Abs. 3 Satz 2 3. Halbsatz SGB II ist das Bun- desurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Der Ur- laub ist mit dem Träger der Zusatzjobs abzustimmen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für Ur- laubstage keine Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden, da tatsächlich kein Mehraufwand anfällt. Durch die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes II wird die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gewährleis- tet. Der Umfang des Versicherungsschutzes aus der ge- setzlichen Sozialversicherung (zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland) für einen Empfänger von Arbeitslosengeld II ist in den ein- schlägigen Leistungsgesetzen und Satzungen bzw. Ver- sicherungsbedingungen der Krankenversicherungen ge- regelt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache 15/4689, Fragen 31 und 32): Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld II wurden bis zum 31. Dezember 2004 gestellt und wie hoch war der Anteil der Sozialhilfeberechtigten und der Arbeitslosenhilfebeziehen- den (bitte nach Geschlecht und ausländischen und deutschen Beziehern aufschlüsseln)? Wie viele der Antragsteller haben Anspruch auf Arbeitslo- sengeld II und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die vorher Sozialhilfe bezogen haben (bitte nach Geschlecht und auslän- dischen und deutschen Beziehern aufschlüsseln)? Zu Frage 31: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine vollstän- digen Informationen über die Gesamtzahl der gestellten Anträge auf Arbeitslosengeld II vorliegen. Insbesondere können keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele der ehemaligen Sozialhilfebedarfsgemeinschaften, die die Kommunen nicht im Rahmen des neuen Soft- waresystems A2LL der BA umstellen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben. Dabei handelt es sich schätzungsweise um etwa ein Drittel aller Sozialhilfebe- darfsgemeinschaften. Die Anträge, die über das A2LL- System erfasst werden, können durch eine A2LL-Aus- wertung der Anzahl nach beziffert werden. Das sind grundsätzlich die Anträge aller ehemaligen Arbeits- losenhilfegemeinschaften und etwa zwei Drittel der So- zialhilfebedarfsgemeinschaften in Kommunen, die im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften das A2LL-System nutzen. Nach Angaben der BA wurden zum 31. Dezem- ber 2004 über das A2LL-System circa 2,71 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet. Dabei han- delt es sich um circa 1,98 Millionen Anträge von ehema- l 0 S t B v b t w d ü Q Z 2 A c l i z d t S V d z g d l m A d A s n s d A d d s (C (D igen Beziehern von Arbeitslosenhilfe und um circa ,74 Millionen Anträge von ehemaligen Beziehern von ozialhilfe. Eine Differenzierung der bearbeiteten An- räge nach Geschlecht und ausländischen und deutschen eziehern liegt zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht or. Vollständige Informationen über die Gesamtzahl der earbeiteten Anträge und Auswertungen nach bestimm- en Merkmalen sind frühestens Anfang Februar zu er- arten, wenn die Kommunen ihre Daten auf Grundlage es Merkmalkatalogs XSozial-BA-SGBII an die BA bermitteln und die BA die Informationen verschiedener uellen zusammenführt. u Frage 32: Nach Angaben der BA wurden zum 31. Dezember 004 von den circa 1,98 Millionen in A2LL bearbeiteten nträgen ehemaliger Bezieher von Arbeitslosenhilfe irca 1,8 Millionen Anträge bewilligt und circa 0,18 Mil- ionen Anträge abgelehnt. Über die circa 0,74 Millionen n A2LL bearbeiteten Anträge ehemaliger Sozialhilfebe- ieher liegen keine genaueren Angaben vor. Es kann je- och davon ausgegangen werden, dass bearbeitete An- räge auch bewilligt wurden, weil es beim Übergang von ozialhilfe in Arbeitslosengeld II zu keiner verschärften ermögens- und Einkommensanrechnung kommt. Über ie nicht in A2LL bearbeiteten Anträge ehemaliger So- ialhilfebezieher kann zurzeit noch keine Aussage etroffen werden. Vollständige Informationen, unter an- erem auch eine Ausweisung nach bestimmten Merkma- en, sind auch hier frühestens Anfang Februar im Rah- en der SGB-II-Berichterstattung der BA zu erwarten. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 33): Trifft die Annahme des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zu, dass im Jahr 2015 die Ver- braucher allein für Windkraftstrom eine Einspeisevergütung in Höhe von 5,4 Milliarden Euro zu tragen hätten? Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine An- ahme des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, ondern um ein Ergebnis der dena-Netzstudie zur Höhe er Einspeisevergütung für die erneuerbaren Energien. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4689, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin angekündigt hat, keine weiteren Verfahren mehr gegen Zahlungsverweigerer der Pra- xisgebühr von 10 Euro pro Quartal anzustrengen (vergleiche Bericht in der „Berliner Morgenpost“ vom 18. Januar 2005), und welche Auswirkungen hätte ein solches Vorgehen nach Auffassung der Bundesregierung auf die Zahlungsmoral der Patienten? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 14373 (A) ) (B) ) Nach § 43 b Abs. 2 Satz 4 SGB V ist es Aufgabe der Vertragspartner der Bundesmantelverträge (Spitzenver- bände der Krankenkassen und Kassenärztliche Bundes- vereinigung), das Nähere zum Verfahren des Einzuges der Praxisgebühr zu regeln. Die Vertragspartner der Bundesmantelverträge haben sich auf folgendes Verfah- ren geeinigt (vergleiche zum Beispiel § 18 Abs. 4 und 5 der Bundesmantelverträge-Ärzte): Zahlt ein Versicherter die Praxisgebühr nicht, so hat der Vertragsarzt den Versi- cherten zu mahnen. Verweigert der Versicherte weiterhin die Zahlung, übernimmt die für den Arzt zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) den weiteren Zah- lungseinzug. Die KV fordert den Versicherten schriftlich zur Zahlung auf. Zahlt der Versicherte wiederum nicht, führt die Kassenärztliche Vereinigung Vollstreckungs- maßnahmen bis hin zur gerichtlichen Beitreibung durch. Es ist somit nach den bundesmantelvertraglichen Rege- lungen Aufgabe der KV, die Praxisgebühr einzuziehen. Tut sie dies nicht, so hat die Aufsichtsbehörde (die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin) die KV zur Einhaltung der bundesmantelvertrag- lichen Verpflichtungen anzuhalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Aufsichtsbehörde dieser Ver- pflichtung nachkommt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksache 15/4689, Frage 35): In welcher Weise werden die von Verbänden und Institu- tionen zum Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) abgeordneten Mitarbeiter (vergleiche un- ter anderem Antwort des Staatssekretärs im BMGS, Heinrich Tiemann, vom 8. Dezember 2004 auf die schriftliche Frage 86 des Abgeordneten Dr. Michael Luther auf Bundestagsdruck- sache 15/4477) bei Gesetzgebungs- und anderen Verfahren beteiligt, und wie ist sichergestellt, dass die die abgeordneten Mitarbeiter weiterhin zahlenden Verbände und Institutionen auf diesem Weg nicht vorteilhaft Einfluss auf die Gesetzge- bung nehmen können? Die abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dienstherrn und Arbeitgebern außerhalb des Ge- schäftsbereichs des BMGS werden höchstens bis zur Ebene der Referentinnen und Referenten im Unterstel- lungsverhältnis und nicht an verantwortlicher Stelle ein- gesetzt. Durch geeignete Personalführungsmaßnahmen wird zudem sichergestellt, dass die abgeordneten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter keinen interessengeleiteten Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können. Wie die übrigen Kolleginnen und Kollegen sind abgeordnete Be- schäftigte nicht nur während, sondern auch nach Beendi- gung ihrer Tätigkeit im Ministerium zur Verschwiegen- heit verpflichtet; diese Verpflichtung erstreckt sich für abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf das Verhältnis zum eigenen Dienstherrn/Arbeitgeber. Dazu geben sie vor Beginn ihrer Tätigkeit im Bundes- ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung ab. Darüber hi- naus haben auch abgeordnete Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Die h g L t o b z A d g ( Z 2 d d d h l e B B n H s r d h J z g Z l b R (C (D ier angesprochenen Abordnungen sind seit Jahrzehnten ängige Praxis von Bundesregierungen und auch auf änderebene üblich. So werden zum Beispiel Mitarbei- erinnen und Mitarbeiter von Krankenkassenverbänden der von Krankenkassen, die Aufgaben der Landesver- ände wahrnehmen, auch ohne Personalkostenerstattung u Länderministerien abgeordnet. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/4689, Fragen 39 und 40): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die so genannte Emslandautobahn oder auch Ostfriesenspieß ge- nannte Bundesautobahn A 31 nur durch die Initiative der Kommunen und der rund 1 600 regionalen, privaten Investo- ren, die mit insgesamt circa 54 Millionen Euro knapp ein Viertel der Baukosten für die 42 Kilometer lange Strecke übernommen haben, zehn Jahre früher als im Bundesver- kehrswegeplan (BVWP) vorgesehen fertiggestellt werden konnte, sodass bereits seit dem 1. Januar 2005 und nicht erst ab dem Jahr 2016 Gebühren aus der so genannten LKW-Maut erhoben werden können, und wie begründet sie ihre Haltung, auch im Hinblick auf mögliche ähnliche Projekte in der Zu- kunft? Wird die Bundesregierung die Kommunen und die priva- ten Investoren anteilmäßig an dem Vorteil in Gestalt der Ein- nahmen aus der so genannten LKW-Maut für diesen Auto- bahnabschnitt, der sich daraus ergibt, dass durch den vorzeitigen Lückenschluss bereits seit dem 1. Januar 2005 für diesen Abschnitt Mautgebühren erhoben werden können, während bei einer planmäßigen Fertigstellung laut BVWP solche dem Bund voraussichtlich erst ab dem Jahr 2016 zuge- flossen wären, beteiligen bzw. diese anderweitig entschädi- gen, und wie begründet sie ihre Haltung? u Frage 39: Der Lückenschluss der Bundesautobahn A 31 Ende 004 konnte durch eine Mitfinanzierungsvereinbarung es Bundes mit dem Land Niedersachsen erreicht wer- en. Dem Bund ist bekannt, dass Gebietskörperschaften, ie Region und Private große Anstrengungen geleistet aben, um Mittel in die Landesbeteiligung einfließen zu assen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ine Mitfinanzierung von Bundesfernstraßen nur dann in etracht kommt, wenn durch die Mitfinanzierung der undesaufgabe zugleich konkrete Ziele der landeseige- en Verwaltungskompetenz realisiert werden und die öhe der Landesbeteiligung dem Landesinteresse ent- pricht. Selbstverständlich ist dabei, dass die Realisie- ung von Projekten sich nach den Einstufungen im Be- arfsplan für die Bundesfernstraßen richtet. Im Übrigen aben die Verkehrminister und -senatoren der Länder im ahr 2001 dafür plädiert, dass eine öffentliche Mitfinan- ierung von Bundesverkehrswegen durch die Länder rundsätzlich ausgeschlossen bleiben soll. u Frage 40: Das Land hat durch die Mitfinanzierung keine zusätz- iche Belastung, da in gleichem Umfang Aus- und Neu- aumaßnahmen des nachgeordneten Netzes durch die ealisierung des Lückenschlusses entbehrlich wurden. 14374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 (A) (C) (B) (D) In diesem Fall steht nach § 11 des Autobahnmautgeset- zes das Mautaufkommen dem Bund zu. Diese Mittel werden im Bundeshaushalt entsprechend bewirtschaftet. Eine anteilsmäßige Weitergabe oder Beteiligung der Kommunen oder privater Investoren ist in diesem Fall nicht möglich. 153. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege Feibel hatte eine Zusatzfrage.

    A

Rede von Alfred Hartenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Ich meine, es seien zwei Zusatzfragen gewesen.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Was ist das für eine Geschäftsordnungsauffassung? – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


– Gut, dann unterteile ich Ihre Frage, Herr Kollege
Feibel, in a und b, wie ich es vorhin schon einmal ge-
macht habe.

Zu a: Die Bundesregierung kann nicht nachvollzie-
hen, was Sie sagen. Denn die Bezichtigungen in diesem
Fall sind bisher nicht gerichtsfest bestätigt. Es gibt

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(C (D ußerdem eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berin, ein Verfahren gegen Herrn Anda einzustellen. Zu b: Sie operieren hier mit Unterstellungen und Verutungen. Die Bundesregierung hat aber nicht die Abicht, sich zu Unterstellungen oder Vermutungen zu äuern. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Kampeter. Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin in Ihrer Antwort uf die zweite dringliche Frage des Kollegen Kaster auf en Tenor des laufenden Gerichtsverfahrens hingewieen. Da Sie sich vor dem deutschen Parlament zu dem enor des Gerichtsverfahrens äußern, gehe ich davon us, dass Ihnen die entsprechenden Prozessvorbereitunen bzw. der in der Presse veröffentlichte Tenor bekannt ind. Ich weise zurück, dass die Berichte der Presse über ie in einer öffentlichen Verhandlung getätigten Äußeungen falsch sind. Diese werden von niemandem betritten. Von daher meine Frage: Ist die Position in dieser öf entlichen Verhandlung, dass es beim Handeln des Reierungssprechers eine Unterscheidung zwischen einer rivaten, nicht strafbaren Lüge und einer dienstlichen, egebenenfalls zu Dienstverletzungen führenden Lüge eben müsse, mit dem Justizministerium abgeklärt und st dies die Rechtsauffassung der gesamten Bundesregieung? Al Herr Abgeordneter Kampeter, ich kann auf Ihre viel chichtige Frage nur wieder antworten: Natürlich stellen ir gewisse Äußerungen so hin, wie sie gemacht worden ind, nämlich als Pressemeldung. Wir werden uns hüten, rgendwelche Wertungen vorzunehmen, wie Sie sie hier ausenlos gegenüber dem Staatssekretär im Kanzleramt ornehmen. Es gibt für uns keinen Anlass, hier in irgendeiner orm rechtsberatend tätig zu werden. Als Bundesminiserium der Justiz haben wir auch nicht die Aufgabe, uasi als Generalstaatsanwalt Ermittlungsverfahren einuleiten oder durchzuführen. Deswegen kann ich Ihnen azu nur sagen: Solange eine solche Frage keine offiielle Frage ist, die wie bei Ihnen nicht nur auf Mutmaungen beruht, hat das Bundesministerium der Justiz eine Veranlassung, hierzu rechtstheoretische Untersuhungen anzustellen. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Fischer. Axel E. Fischer Ich werde meine Frage ganz einfach stellen, damit Sie hre Antwort nicht in a und b unterteilen müssen: Welhes Bild gibt ein der Lüge überführter Regierungsspreher – das hat er selber immerhin eingeräumt – an der eite des deutschen Bundeskanzlers in der Öffentlichkeit b? Al Mir ist nicht bekannt, dass so etwas eingeräumt wor den ist. Da mutmaßen Sie wieder. Wer so wie Sie von der Union mit dem Lügenausschuss kläglich gescheitert ist, sollte mit dem Wort „Lüge“ etwas vorsichtiger umgehen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Axel E. Fischer [KarlsruheLand] [CDU/CSU]: Die Frage war noch nicht beantwortet!)