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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/152 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14287 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14263 B Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfas- sungsgerichts vom 3. März 2004 (akus- tische Wohnraumüberwachung) (Drucksache 15/4533) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14262 B 14263 D 14266 A 14267 D 14269 D 14271 A 14271 C 14272 C 14274 A 14287 D 14289 D 14289 D 14291 C 14291 D 14292 D Deutscher B Stenografisch 152. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Abgeordneten Olaf Scholz, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Jutta Dümpe-Krüger, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung euro- päischer Antidiskriminierungsrichtlinien (Drucksache 15/4538) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ T A H b t k ( T U T D E J 14257 A 14257 B 14259 C 14260 A Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14276 C 14277 D undestag er Bericht ung 1. Januar 2005 t : agesordnungspunkt 17: ntrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, artmut Koschyk, Thomas Strobl (Heil- ronn), weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der CDU/CSU: Probleme mit der Tür- ei nicht ausblenden Drucksache 15/4496) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . te Vogt (Pforzheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . r. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14279 A 14279 A 14281 B 14282 A 14282 C 14284 C 14285 D Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14294 D 14295 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Katherina Reiche, Thomas neter und der Fraktion der FDP: Transparenz und Wettbewerb im öffentlichen Schienen- personennahverkehr (Drucksache 15/2752) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14296 B 14297 B 14308 D 14309 C Rachel, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Energieforschung zu- kunftsfähig gestalten (Drucksache 15/4507) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Übergangsfrist bei der Weiterbildungsförderung im Falle gesetzlich festgelegter Ausbildungs- dauer (Drucksache 15/4385) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Niebel, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Weiterbildungsförderung bei ge- setzlich festgelegter Ausbildungsdauer (Drucksache 15/4147) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeord- A L A Z – – ( H A M G A Z d ö g K E A H A A A 14298 A 14298 A 14300 C 14302 D 14304 A 14305 C 14306 A 14307 A 14308 C 14308 C nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Übergangsfrist bei der Weiterbil- dungsförderung im Falle gesetzlich festge- legter Ausbildungsdauer Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Weiterbildungsförderung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungsdauer Tagesordnungspunkt 21 a und b) ans-Werner Bertl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Transparenz und Wettbewerb im ffentlichen Schienenpersonennahverkehr (Ta- esordnungspunkt 23) arin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lbert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14311 A 14312 A 14313 A 14314 A 14314 D 14315 B 14316 B 14317 B 14317 D 14318 C 14319 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14257 (A) ) (B) ) 152. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    1) Anlage 3 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14311 (A) ) (B) ) Wohlleben, Verena SPD 21.01.2005 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2005 für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-sammlung des Europarates * Lohmann, Götz-Peter SPD 21.01.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 21.01.2005 Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 21.01.2005 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2005 Bury, Hans Martin SPD 21.01.2005 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 21.01.2005 Caspers-Merk, Marion SPD 21.01.2005 Connemann, Gitta CDU/CSU 21.01.2005 Daub, Helga FDP 21.01.2005 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 21.01.2005 Erler, Gernot SPD 21.01.2005 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 21.01.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 21.01.2005 Geis, Norbert CDU/CSU 21.01.2005 Göllner, Uwe SPD 21.01.2005 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2005 Heinrich, Ulrich FDP 21.01.2005 Homburger, Birgit FDP 21.01.2005 Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2005 Jonas, Klaus Werner SPD 21.01.2005* Kauch, Michael FDP 21.01.2005 Kortmann, Karin SPD 21.01.2005 Laurischk, Sibylle FDP 21.01.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 21.01.2005 Löning, Markus FDP 21.01.2005 M M O P P P R R R S S S S S S D D T W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten ogg, Ursula SPD 21.01.2005 ulthaupt, Gesine SPD 21.01.2005 stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2005 feiffer, Sibylle CDU/CSU 21.01.2005 ieper, Cornelia FDP 21.01.2005 robst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2005 epnik, Hans-Peter CDU/CSU 21.01.2005 iemann-Hanewinckel, Christel SPD 21.01.2005 onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 21.01.2005 ager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2005 chäfer (Bochum), Axel SPD 21.01.2005 chauerte, Hartmut CDU/CSU 21.01.2005 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 21.01.2005 elg, Petra BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2005 inghammer, Johannes CDU/CSU 21.01.2005 r. Stinner, Rainer FDP 21.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 21.01.2005 ürk, Jürgen FDP 21.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 21.01.2005 icklein, Andrea SPD 21.01.2005 r. Winterstein, Claudia FDP 21.01.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14312 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Übergangsfrist bei der Weiterbildungs- förderung im Falle gesetzlich festgelegter Ausbildungsdauer – Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Weiterbildungsförderung bei gesetzlich fest- gelegter Ausbildungsdauer (Tagesordnungspunkte 21 a und b) Hans-Werner Bertl (SPD): Die höhere Lebens- erwartung wird in Zukunft zu einer höheren Nachfrage an Pflegekräften sowohl in der Alten- als auch in der Krankenpflege fuhren. Dadurch liegt es gleichermaßen im arbeitsmarkt-, gesundheits- und pflegepolitischen In- teresse, dass ausreichende Ausbildungsstrukturen erhal- ten bleiben und bestehende sowie künftige Beschäfti- gungspotenziale auch für arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genutzt werden können. Es ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, dass von der Bundes- agentur für Arbeit geförderte Umschulungen in Gesund- heits- und Pflegeberufe weiterhin möglich bleiben. Die vorliegenden Anträge von CDU/CSU und FDP geben aus meiner Sicht zunächst Gelegenheit zur Fest- stellung, dass in dieser Grundeinschätzung fraktions- übergreifend Einvernehmen besteht. Das begrüße ich sehr. Unterschiede bestehen aber in der Frage, unter wel- chen Förderbedingungen künftig eine Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich erfolgen soll. Lassen Sie mich in dieser Frage zunächst auf den An- trag der FDP eingehen: Wie Sie wissen, hat bereits das von Ihnen noch zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung miteingebrachte Arbeitsförderungs-Reformgesetz eine generell um ein Drittel verkürzte Umschulungsförderung vorgesehen. Mit dem heutigen Antrag haben Sie sich of- fensichtlich von Ihrem ursprünglichen Anliegen verab- schiedet. Und was ich in diesem Zusammenhang noch erstaunlicher finde: Der Vorschlag zur Vollfinanzierung von Umschulungen im Gesundheitsbereich durch die Bundesagentur für Arbeit kommt von einer Fraktion, die in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen hat, die Effizienz der deutschen Arbeitsmarktpolitik infrage zu stellen. Mehrmals hat der Kollege Niebel im Namen seiner Fraktion sogar die Auflösung der BA gefordert. Nun fordern Sie eine bedingungslose Alleinförderung durch die Beitragszahler genau dieser Bundesagentur, die Sie als „ineffiziente, zentralistische Mammutbe- hörde“ bezeichnen. Hinzu kommt Ihre Verfassungsklage gegen den Haushalt. Dies alles ist in meinen Augen schon eine bemerkenswerte Doppelzüngigkeit. Der Gesetzgeber hat bereits bei Schaffung des SGB III in den Jahren 1996/97 – also noch zu Regie- rungszeiten von CDU/CSU und FDP! – eindeutig in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass die Bundesagen- tur für Arbeit nicht dauerhaft zu einer dreijährigen Voll- f d k s d d n t d g t B v d K l m l g m S s v d r l 2 t d U t d W g s A g K d s l f f r D j e s w d d I c r e (C (D inanzierung solcher Umschulungen herangezogen wer- en kann. Grundsätzlich dürfen Vollzeit-Umschulungen in aner- annte Ausbildungsberufe nur gefördert werden, wenn ie im Vergleich zur beruflichen Erstausbildung um min- estens ein Drittel verkürzt durchgeführt werden. In den ualen Ausbildungsberufen erfolgt die Verkürzung ohne ennenswerte Probleme. Jedoch ist im Bereich der Al- en- und Krankenpflege eine Verkürzung der Ausbildung urch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aus- eschlossen. Auch die Richtlinie des Europäischen Ra- es vom 27. Juni 1977 schreibt eine spezielle Vollzeit- erufsausbildung von drei Jahren oder 4 600 Stunden or. Um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die notwen- igen Anpassungen einzuräumen, wurde schon mit In- raft-Treten des SGB III eine befristete Übergangsrege- ung geschaffen, nach der vorübergehend – und zwar bis aximal Ende 1999 – noch eine unverkürzte Umschu- ungsförderung zulässig bleiben sollte. Diese Über- angsfrist wurde seither wiederholt verlängert, zuletzt it dem Job-AQTIV-Gesetz auf Ende 2004. Wir als PD-Fraktion haben auf unserer Klausur in Leipzig be- chlossen, die Übergangsregelung bis 30. Juni 2005 zu erlängern, die Bundesregierung plädiert ebenfalls für iese Lösung. Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten Jah- en insbesondere im Bereich der Altenpflege Umschu- ungen in erheblichem Umfang finanziert – mit rund 40 Millionen Euro. Sie hat damit nicht nur einen bedeu- enden Beitrag für eine bedarfsgerechte Versorgung in er Altenpflege geleistet, sondern durch die Zahlung von nterhaltsgeld und Übernahme von Weiterbildungskos- en, zum Beispiel Schulkosten, auch in weitem Umfang ie dabei entstandenen Ausbildungskosten getragen. enn aus fachlichen Gründen in Gesundheits- und Pfle- eberufen eine längere Umschulungszeit erforderlich ist, o dürfen die damit verbundenen Lasten nicht allein der rbeitsmarktpolitik auferlegt werden. Daran hält ganz zu Recht der von der CDU/CSU vor- elegte Antrag fest. Sie erinnern in Ihrem Antrag in aller larheit an die Finanzierungsverantwortung der Län- er – eine Verantwortung, die trotz der inzwischen über iebenjährigen Anpassungszeit noch immer nicht einge- öst wurde. Jetzt sind endlich weitergehende Anstrengungen er- orderlich, um – wie von diesem Haus stets gefordert – ür das dritte Umschulungsjahr eine dauerhafte Finanzie- ung außerhalb der Arbeitsforderung sicherzustellen. ie Sicherung der Finanzierung des dritten Jahres wird edoch maßgeblich davon abhängen, ob und inwieweit ntsprechend der föderalen Aufgabenverteilung insbe- ondere die Schulkosten von den Ländern übernommen erden. Wie Sie wissen, sind Fragen der Finanzierung des ritten Umschulungsjahres Gegenstand von Bund/Län- er-Gesprächen, die in Kürze fortgesetzt werden sollen. ch hoffe auf konstruktive Gespräche. Eine entspre- hende Gesetzesänderung wird vonseiten der Bundes- egierung in Kürze in die parlamentarischen Beratungen ingebracht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14313 (A) ) (B) ) Dies ist auch vonseiten unserer Fraktion mit der Erwartung verbunden, dass die Finanzierungsverantwor- tung für unverkürzte, dreijährige Umschulungen ent- sprechend dem geltenden Recht im dritten Weiterbil- dungsjahr nicht auf Dauer von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden soll. Wir erwarten von den Län- dern, die in der Föderalismuskommission auf ihrer um- fassenden Bildungszuständigkeit beharren, dass sie nicht länger auf die Beitragszahler deuten, sondern ihre Ver- antwortung für das dritte Umschulungsjahr in den Ge- sundheitsfachberufen wahrnehmen. Sie müssen die er- forderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für das dritte Weiterbildungsjahr außerhalb der Arbeitsförde- rung schaffen. Damit verbunden ist die Forderung, einen wachsenden Bedarf an Altenpflegerinnen und Altenpfle- gern verstärkt und vorrangig durch berufliche Erstausbil- dung zu decken und durch geeignete Maßnahmen die Verbleibsdauer in diesem Beruf nachhaltig zu erhöhen. Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Lassen Sie mich zu Beginn der Debatte sagen, dass ein Auslaufen der Übergangsfrist bei der Weiterbildungsförderung zu ei- nem drastischen Einbruch bei der Weiterbildung im Be- reich der Gesundheitsfachberufe – ganz besonders bei der Altenpflege – zur Folge haben wird. Warum wird das so sein? Ab Januar 2005 werden Umschulungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe mit dreijähriger Ausbildungszeit vom Arbeitsamt nur noch zweijährig gefördert. Das dritte Jahr muss aller- dings vom Beginn der Ausbildung an finanziell gesichert sein, ansonsten wird das Arbeitsamt auch die ersten zwei Jahre nicht fördern. Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass dies keine originäre Aufgabe der Bundesanstalt für Ar- beit ist. Im Gegenteil, wir machen Vorschläge, die BA finanziell zu entlasten, die Beiträge und damit die Lohn- nebenkosten zu senken. 55 Milliarden Euro stehen im Haushalt der Bundesan- stalt für Arbeit. Das ist ein Riesen betrag, der von den Beitragszahlern aufzubringen ist. Und natürlich muss dieser gesenkt werden. Dennoch müssen wir feststellen, dass die erheblichen Kosten der Ausbildung zum Altenpfleger von demjeni- gen, der sich in einer Umschulungsphase befindet, wohl kaum aufgebracht werden können. Gleichzeitig lässt sich eine Verkürzung der Ausbildungsdauer von drei auf zwei Jahre aufgrund von anderen Bundes-, Landes-, und Europagesetzen nicht durchsetzen. Im Ergebnis führen diese beiden Problembeschrei- bungen zu einer drastischen Verringerung der Zahl der Auszubildenden im Gesundheitsbereich. Diese stehen dann später auch nicht als Pflegekräfte zur Verfügung. Darum bin ich der Überzeugung, dass wir eine wei- tere Übergangsregelung finden müssen, die die Ausbil- dung zur Pflegefachkraft auch zukünftig gewährleistet. Und weil wir hier über Fördergelder der BA reden müs- sen, wäre auch der Erfolg zu hinterfragen. Nahezu jedem Umschüler steht nach erfolgreicher Ausbildung ein Ar- beitsplatz zur Verfügung. Mit einer Vermittlungsquote v m r k s w v d g f d g f W t l d d u w m b v a h U s g z w H b Z r f w g b e e E g a p l M e b s z k h (C (D on beinahe 100 Prozent bei den Altenpflegern kann an von einer außerordentlich guten Maßnahme der BA eden. Ein weiterer Punkt ist: Wo sollen denn sonst in Zu- unft die benötigten Pflegekräfte herkommen, wenn wir ie nicht fördern und sie von allein nicht in der ge- ünschten Zahl zur Verfügung stehen? Wir haben bereits jetzt ein Problem, genügend moti- ierte Pflegekräfte für die wachsende Zahl von Pflegebe- ürftigen auszubilden. Ein Auslaufen der Übergangsre- elung würde dieses Problem im Jahr 2005 bzw. in den olgenden Jahren nochmals verschärfen, und ich gehe avon aus, dass eine ausreichende Versorgung im Pfle- ebereich mit Fachkräften zukünftig in hohem Maße ge- ährdet wäre. Man muss sich die Zahlen nur mal vor Augen führen: ir haben deutlich über zwei Millionen Pflegebedürf- ige in unserem Land. Laut einem Bericht des DIW Ber- in wird in den nächsten 15 Jahren die Zahl der Pflegebe- ürftigen um 50 Prozent steigen. Das heißt, es wird eutlich mehr als eine Million Menschen zusätzlich in nserem Land geben, die dringend Pflege benötigen. Verantwortlich dafür ist die demographische Ent- icklung in unserem Land. Die Menschen werden im- er älter, damit steigt auch die Anzahl derer, die pflege- edürftig sind. Weiterhin kommt es zu einer Ausweitung on chronischen Krankheitsbildern und natürlich nimmt uch die familiäre Pflegekapazität zunehmend ab. Wir aben heute Doppelverdienerstrukturen in den Familien. nd wir haben eine große Zahl von allein stehenden Per- onen, wir haben heute ein Familienbild, das eine Pfle- esituation, wie sie von einem älteren Menschen heute um Teil benötigt wird, gar nicht mehr vernünftig be- erkstelligen kann. Diese Pflegebedürftigen brauchen professionelle ilfe. Die steht nur zur Verfügung, wenn wir auch Aus- ildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze bieten. urzeit werden jedes Jahr fast 10 000 Menschen im Be- eich der Altenpflege ausgebildet, 100 Prozent davon inden dann auch wieder einen Arbeitsplatz. Wir wissen eiter, dass wir künftig drastisch mehr Pflegekräfte auf- rund des demographischen Wandels in unserem Land enötigen. Und wir wissen auch, dass die Altenpflege in klassischer Umschulungsberuf geworden ist. Kaum iner der jungen Menschen entscheidet, wenn es um das rlernen eines ersten Berufes geht, spontan, Altenpfle- er zu werden. Da kann man einem 14-, 15-Jährigen uch keinen Vorwurf machen. Momentan erlernen circa 60 Prozent der Kranken- flegeschüler ihren Beruf im Rahmen einer Umschu- ung. Und wir wissen weiter, dass die pflegebedürftigen enschen, die zwangsläufig in den nächsten Jahren in rhöhter Zahl vorhanden sein werden, unsere Mithilfe rauchen. Daher ist es natürlich unsere Pflicht, dafür zu orgen, dass die Pflegekräfte in entsprechender Anzahl ur Verfügung stehen. Deswegen ist es auch von entscheidender Wichtig- eit, dass wir eine gemeinsame Lösung finden. Es geht ier in keiner Weise um irgendeinen Richtungsstreit. Die 14314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 (A) ) (B) ) Einigung ist wichtig für die Menschen in unserem Land und deswegen lassen Sie uns dieses Problem gemeinsam angehen, damit es auch dieses Jahr Pflegeschüler in aus- reichender Zahl gibt und keine Lücke entsteht, die wir dann später mühsam werden füllen müssen. Ausreichendes Personal wird zukünftig wieder wich- tiger werden. Es bleibt die Voraussetzung für die gute und angemessene Pflege und es ist die Voraussetzung für die Sicherung der Qualität der Pflege sowohl in stationä- ren als auch in mobilen Einrichtungen. Neben den gro- ßen technischen Fortschritten in der Apparatemedizin wird die Frage des ausreichenden Personals die größte Bedeutung für den Erhalt unseres Gesundheitssystems in der Zukunft haben. Lassen Sie uns jetzt in den nächsten Monaten die Grundlagen für eine vernünftig finanzierte und gestraffte pflegerische Ausbildung schaffen, um den Bedarf der nächsten Jahre zu decken. Dann sind wir auf einem gu- ten Weg. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute an dieser Stelle zwei Anträge der Opposi- tionsfraktionen, deren Zielrichtung ich nur unterstützen kann. CDU/CSU und FDP setzen sich für die Verlänge- rung einer sehr sinnvollen und in meinen Augen unver- zichtbaren Regelung ein: Die Finanzierung von Weiter- bildungen in Gesundheitsberufen muss auch weiterhin für die gesamte notwendige Dauer von drei Jahren gesi- chert sein. Es ist doch selbstverständlich, dass wir bei Berufen, für die auch in der Zweitausbildung eine sehr hohe Qualifikation vermittelt werden muss, weiterhin auf eine unverkürzte Lehrdauer eintreten. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir nur durch die Untätigkeit der Bundesländer in eine Situation ge- kommen sind, in der der Bundesgesetzgeber nun kurz- fristig eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung formulieren muss. Es war allen Bundesländern seit Jah- ren klar, dass ab dem 1. Januar 2005 eine Förderung der Weiterbildung in Gesundheitsberufen durch die BA nur dann erfolgt, wenn bei Beginn der Ausbildung eine Finanzierung des letzten Ausbildungsjahres durch Dritte zugesagt ist. Diese Anschlussförderung sollte in der Re- gel aus den Landeshaushalten erfolgen. Kein Bundes- land bemühte sich aber bisher, eine entsprechende An- schlussfinanzierung auf die Beine zu stellen. Nun lese lese ich aber in Ihrem Antrag, dass sie für eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezem- ber 2004 befristeten Übergangsregelung um ein weiteres Jahr plädieren. Glauben Sie allen Ernstes, dass sie mit ei- ner solchen zugegebenermaßen sehr großzügigen Rege- lung die teilweise doch sehr trägen Länderministerien dazu bekommen werden, endlich durch eine abge- stimmte Lösung für die Förderung des dritten Jahres Pla- nungssicherheit zu schaffen? Das Gegenteil wird der Fall sein: Die Länder werden sich mit Verweis auf die großzügige Verlängerung des Bundes beruhigt zurück- lehnen und auch im Jahr 2005 keine Anstalten überneh- men, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Zukunft der Weiterbildung in Gesundheitsberufen zu finden. Im November 2005 werden wir alle wieder in dieser Runde z a d d g N S s s m t h H m ö s s p b h V s d E d b w e A g P d B a z F d r g v z D d d l a U o a F l d D z w m (C (D usammenkommen und feststellen müssen, dass wir uch für das Jahr 2006 eine neue Ausnahmeregelung fin- en müssen. Ich freue mich dennoch sehr, dass Herr Niebel mit iesem Antrag endlich einmal die Bedeutung von BA- eförderten Weiterbildungen anerkennen muss. Herr iebel, ansonsten stehen Sie doch immer hier an dieser telle und rechnen uns die immensen Kosten vor, die die o genannte Weiterbildungsindustrie nach Ihrer Auffas- ung völlig sinnlos verpulvert. Obwohl sie sonst nicht üde werden, den effizienten Umgang der BA mit Bei- ragsgeldern hoch und runter zu fordern, stellen Sie eute einen Antrag, der eine Mehrbelastung der BA- aushaltes um 250 Millionen Euro bedeutet. Meine Da- en und Herren von der FDP: Ihre späte Einsicht, dass ffentlich finanzierte Weiterbildung ein sinnvolles In- trument moderner Arbeitsmarktpolitik ist, honoriere ich ehr. Die Gesundheitsberufe sind ein zukunftsweisendes, ersonalintensives und zugleich gesellschaftspolitisch edeutendes Arbeitsmarktsegment. Den teilweise sehr ohen Kosten der Weiterbildung stehen ebenso hohe ermittlungsquoten gegenüber. Gleichzeitig steigt in un- erer alternden Gesellschaft der Bedarf an gut ausgebil- eten Fachkräften in pflegerischen Berufen. Über die rstausbildung ist dieser Bedarf an Fachkräften nicht zu ecken, hier sind wir unbedingt auf die Weiterbildung zw. Zweitausbildung angewiesen. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD erden daher in der kommenden Woche einen Gesetz- ntwurf vorlegen, der eine weitere Verlängerung der usnahmeregelung um ein halbes Jahr vorsieht. Damit eben wir den Trägern der Weiterbildungsmaßnahmen lanungssicherheit, ohne den – aus meiner Sicht – be- auerlicherweise notwendigen Druck auf die laufenden und/Länder-Gespräche zurückzunehmen. Wir erwarten ber gleichzeitig von den Ländern, dass sie spätestens um Ablauf dieser Übergangsregelung eine dauerhafte inanzierung des letzten Maßnahmedrittels außerhalb er Arbeitsförderung sicherstellen. Gudrun Kopp (FDP): Für die Weiterbildungsförde- ung nach dem Recht der Arbeitsförderung des SGB III ilt seit 1. Januar 1998 der Grundsatz, dass die Dauer on staatlich geförderten Weiterbildungen im Vergleich ur Dauer beruflicher Erstausbildung um mindestens ein rittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. Dies be- eutet, dass Berufsabschlüsse, die als Erstausbildung rei Jahre dauern, als Weiterbildung also innerhalb von ängstens zwei Jahren abgeschlossen sein müssen. In einigen Gesundheitsfachberufen – so zum Beispiel uch in der Logopädie – scheidet eine Verkürzung der mschulungsdauer jedoch aufgrund von Berufsgesetzen der bestehender Bundes- und Landesgesetze, teilweise uch aufgrund von EU-Richtlinien, aus. Das deutsche örderungsrecht sah bisher eine befristete Sonderrege- ung vor, wenn die Ausbildungsdauer bundes- oder lan- esrechtlich geregelt, aber noch nicht verkürzbar war. anach braucht eine Umschulung, die bis zum 31. De- ember 2004 beginnt, nicht verkürzt durchgeführt zu erden, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelung nicht öglich ist. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14315 (A) ) (B) ) In der Konsequenz heißt das, dass seit dem 1. Januar 2005 beginnende Umschulungen in Gesundheitsfachbe- rufen zwar weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Dies gilt aber nur für zwei Drittel der Ausbildungszeit und auch nur dann, wenn die Finanzierung der Gesamtdauer der Maßnahme von An- fang an anderweitig sichergestellt ist. Dies ist eine unbillige Härte für die Auszubildenden in diesen Gesundheitsfachberufen. Und es ist auch ar- beitsmarktpolitisch nicht sinnvoll. In der Regel finden erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung schnell einen Arbeitsplatz. Insbesondere in den neuen Bundesländern besteht zum Teil bereits heute ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften in Gesund- heitsfachberufen. Die Vermittlungsquote von Logopäden beträgt nach Abschluss der Ausbildung nahezu 100 Prozent. Hierbei handelt es sich zu einem großen Teil um Umschülerinnen, wie zum Beipiel Frauen nach der Erziehungsphase, die eine berufliche Neuorientie- rung anstreben. Die befristete Ausnahmeregelung betrifft Umschüler und nicht Auszubildende in der Erstausbildung. Das be- deutet, dass zukünftig die Umschüler die Kosten für das dritte Ausbildungsjahr selbst tragen müssten. Zwar ha- ben die Umschüler im Vergleich zu jungen Menschen in der Erstausbildung eine größere Berufs- und Lebens- erfahrung und sind zu einer intensiveren schulischen Ausbildung fähig. Aber sie haben häufig auch schwer- wiegendere soziale Probleme als junge Menschen in der Erstausbildung. In der siebenjährigen Übergangsphase konnten keine Finanzierungsbeteiligungen durch Dritte geschaffen werden. Auch eine Verkürzung der Ausbil- dungsdauer konnte nicht erreicht werden. Wenn der Ge- setzgeber eine Mindestausbildungszeit ohne Verkür- zungsmöglichkeit verlangt, darf dies nicht zulasten der Umschüler gehen. In Anbetracht der nicht unerheblichen Kosten für die Ausbildung werden sich nur wenige Um- schüler die Ausbildung leisten können, wenn sie sie selbst bezahlen müssen. Die Union will die Länder stärker zur Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres in die Pflicht nehmen. Die Union will die Übergangsfrist um ein Jahr verlängern. Das wird nichts nützen. Die FDP will die Befristung der Ausnahmeregelung streichen, weil aus der Vergangen- heit ersichtlich ist, dass eine Finanzierung durch Dritte nicht erreicht wird, die Vermittlungsquote überaus er- folgreich ist und durch die demographische Entwicklung ein weiterer Fachkräftemangel programmiert ist. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Transparenz und Wettbewerb im öffentlichen Schienenpersonen- nahverkehr (Tagesordnungspunkt 23) Karin Rehbock-Zureich (SPD): Wir beraten heute den Antrag der FDP zum Schienenpersonennahverkehr. B m d d d V r d N a H R P L k f r k p w f c w m f K g S s c L n f s d w l d r v c j d u z S d z S (C (D evor wir nun inhaltlich zu diesen Fragen diskutieren, üssen wir uns den rechtlichen Rahmen anschauen. Nur zu Ihrer Erinnerung: Mit der Bahnreform haben er Deutsche Bundestag und Bundesrat bestimmt, dass er Schienenpersonennahverkehr von den Bundeslän- ern wahrgenommen wird. Für die Übernahme dieser erantwortlichkeit erhalten sie vom Bund Regionalisie- ungsmittel in beträchtlicher Höhe. Über die Verwen- ung dieser Mittel bestimmten – dies ist auch nach der euordnung von 2002 so geblieben – die Bundesländer llein verantwortlich. Die Bundesebene hat hier keine andhabe – das bedauere ich sehr –, in diesem Bereich echenschaft zu fordern. Das betrifft sowohl uns als arlament und dies betrifft auch die Bundesregierung. Der korrekte Adressat für Ihren Antrag sind also die andesregierungen und die Landesparlamente. Zum Teil önnen sie Ihre Forderungen sogar direkt an Ihre Partei- reunde, die in einigen Landesparlamenten an der Regie- ung beteiligt sind, weitergeben. Dass aber die Vorgänge um die Vergabe von Ver- ehrsleistungen im Personenverkehr unbedingte Trans- arenz brauchen und wir diese Transparenz von den je- eiligen Bundesländern auch fordern sollten, halte ich ür sehr wichtig. Denn es gibt in diesem Bereich erhebli- hen Nachholbedarf – in vielen Ländern. Allerdings ird, was die Ausschreibungsquote angeht, das Bench- ark von Schleswig-Holstein gesetzt, einem Land – das inde ich sehr bezeichnend –, das von einer rot-grünen oalition geführt wird. Dort im Norden der Republik ibt es das ordentlichste Ausschreibungskonzept für den chienenpersonennahverkehr und den höchsten Aus- chreibungsprozentsatz. Dreierlei möchte ich in der Diskussion deutlich ma- hen: Erstens. Im bestehenden Rechtsrahmen können die änder ausschreiben; eine direkte Vergabe ist aber auch och möglich, und wird praktiziert: Nutznießer dieser reihändigen Vergaben sind aber nicht nur die DB Regio, ondern auch andere Anbieter. Zweitens. Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer eutlich gemacht, dass sie den Ausschreibungswettbe- erb als Chance sieht, Qualität, Menge und Wirtschaft- ichkeit des Nah- und Regionalverkehrs auf der Schiene urch Ausschreibungs- und Vergabepolitik zu erhöhen. Drittens. Dass dabei die Mittelverwendung transpa- ent erfolgen sollte, ist klar. Wir brauchen Transparenz on der Wurzel her. Die Länder sollten offen legen, wel- he Summen der Regionalisierungsmittel in welche Pro- ekte fließen. Eins ist klar: Die Regionalisierungsmittel dürfen nicht azu dienen, ländereigene Aufwendung für den ÖPNV nd SPNV zu ersetzen. Die Regionalisierungsmittel sind ur Verbesserung des Mobilitätsangebots da, nicht zur anierung klammer Länderhaushalte. Festzuhalten bleibt: Das Modell der Regionalisierung es Personennahverkehrs ist aufgegangen. Die Nutzer- ahlen steigen, allein im letzten Jahr verzeichnete der PNV 1,5 Prozent mehr Fahrgäste. Und auch der 14316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 (A) ) (B) ) Wettbewerb hat sich entwickelt: Mittlerweile gibt es eine stattliche Anzahl von Konkurrenzunternehmen der DB AG, die erfolgreich in den Regionen Verkehr ma- chen. Der Anteil der Wettbewerber steigt auf derzeit rund 11 Prozent des Marktvolumens. Von den durchge- führten Ausschreibungsverfahren seit 1996 hat die DB Regio rund 50 Prozent gewonnen. Einfach und kurz: Wir lehnen den Antrag der FDP ab. Transparenz tut Not, da sind wir uns einig. Aber die von Ihnen geforderte Transparenz und damit auch die Kon- trollmöglichkeiten der gewählten Parlamente müssen in den Landesparlamenten eingefordert und ausgeübt wer- den. Nun noch einige Worte zu aktuellen Meldungen aus der Presse. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden ei- ner pauschalen Kürzung der Regionalisierungsmittel nicht zustimmen. Im Rahmen der Beratungen zwischen Ländern und Bundesregierung zur Revision des Regio- nalisierungsgesetzes wird aber sehr wohl genau zu prü- fen sein, welche Bundesländer mit ihren Geldern verant- wortlich und zweckentsprechend wirtschaften und welche möglicherweise die Gelder für den ÖPNV und SPNV nicht bestimmungsgemäß verwenden. Unabhän- gig davon brauchen wir in der mittelfristigen Finanzpla- nung Sicherheit für die Investitionsmittel in das Schie- nennetz. Die durch das Kabinett angekündigte zusätzliche Milliarde für die Schiene in Deutschland ist unbedingt notwendig, um Ausbau und Erhalt unseres Schienennetzes zu gewährleisten. Enak Ferlemann (CDU/CSU): Auch nach zehn Jah- ren Bahnreform beherrscht die DB AG den Markt der bestellten Zugkilometer. Was für den Fernverkehr trau- rige Tatsache ist, gilt auch für den öffentlichen Schienen- personennahverkehr, den SPNV. Ein Blick auf die Marktanteile der DB AG für den SPNV zeigt, dass die Konkurrenz nur ganz allmählich gegen die übermächtige Dominanz der DB AG Zugkilometer übernehmen kann. Seit 1996 stellt der Bund den Ländern über das Regionalisierungsgesetz Mittel zur Bestellung von Nah- verkehrsleistungen zur Verfügung. Die Länder haben ein hohes Interesse daran, dass sich Wettbewerb entwickelt. Denn nur dadurch sind Einsparungen zu erreichen, die finanzielle Spielräume eröffnen. An der Vorherrschaft der Bahn AG hat sich aber nur wenig geändert. Bisher sind von der Konkurrenz der Bahn AG nur wenige Stre- cken übernommen worden. Und damit hat der Bahn- kunde keinen Einfluss auf den Wettbewerb. Das ist ein Zustand, den wir nicht wollen, und deshalb findet der Antrag der FDP-Fraktion unsere Unterstützung. Warum ist der Wettbewerb im Schienenpersonennah- verkehr nach wie vor so unterentwickelt? Die Länder stehen schließlich nicht im Verdacht, den Wettbewerb verhindern zu wollen. Der Blick hinter die Kulissen macht einiges klarer. Ausgangspunkt der Vormachtstellung der Bahn AG ist der historische Vorteil der Bahn. Als sie sich 1994 von der Behörde zum Unternehmen wandelte, war die gesamte Infrastruktur bereits vorhanden: Züge, Gleise, P k e t A e w g k c N i d d Z g N z W d W i R r W k R n Q s G F n r E P f d D b i a A n e ß r t n b p s d f s (C (D ersonal. Diesen Vorsprung müssen sich mögliche Kon- urrenten erst erarbeiten. Das braucht Zeit, Geld und ine Wettbewerbsstruktur, die Neueinsteigern eine profi- able Chance eröffnet. Außerdem ist der Nahverkehr so organisiert, dass die nbieter im Nahverkehr Zuschüsse aus Steuergeldern rhalten. Nur so lohnt es sich für die Unternehmen, auch enig einträgliche Strecken zu befahren. Denn die Fahr- eldeinnahmen reichen oft nicht aus, um die Betriebs- osten vollständig zu decken. Das bedeutet eine zusätzli- he Schwierigkeit im SPNV. Des Weiteren ist in den ahverkehr je nach Gewinnmöglichkeit der Bahn AG nvestiert worden oder auch nicht. Die Ausgangslage ist amit nicht günstig. Es besteht ein enormer Nachholbe- arf, was nebenbei auch für die Bahnhöfe selber gilt. wangsläufig bestimmt dieser Nachholbedarf die Strate- ien der Länder: Investitionen statt konsumtiver Mittel. ur das ist sinnvoll und richtig. Mit diesen Schwierigkeiten müssen die Länder der- eit umgehen, auch wenn sie mittel- bis langfristig den ettbewerb wollen, um dann auch Erfolge für die Kun- en zu erreichen. Die Ursache dafür, dass der offene ettbewerb nur step by step, also in Wettbewerbsstufen n Gang kommt, liegt natürlich auch in den gesetzlichen ahmenbedingungen für die Vergaben, nach denen Di- ektvergaben an die DB Regio ohne die Beteiligung von ettbewerbern ermöglicht werden. Zur Begründung für den Abschluss langfristiger Ver- ehrsverträge wird die Planungssicherheit für die DB egio angeführt, die im Gegenzug erhebliche Investitio- en in neue Fahrzeuge für den SPNV zusichert und eine ualitätssteigerung bei der Leistungserbringung ver- pricht. Der Wettbewerb kommt also nur sukzessive in ang und ist letztendlich derzeit ein Drohmittel für den all, dass die DB Regio AG die zugesagten Investitionen icht realisiert. Nun kann man bei den Ländern ja hinterfragen, wa- um das so ist. Die haben schließlich ihr Konzept zur ntwicklung des Wettbewerbs vor dem Hintergrund der erspektiven und Problembereiche und damit Gründe ür ihr Vorgehen. Und diese sind: Der Wettbewerb befin- et sich noch am Anfang und auch die Wettbewerber der B AG können nicht von heute auf morgen, sondern nur ehutsam expandieren. Die Expansion des Wettbewerbs st nicht nur aufseiten der Unternehmen, sondern auch ufseiten der Aufgabenträger nur schrittweise möglich. usschreibungen müssen von den Aufgabenträgern icht nur vorbereitet und durchgeführt, sondern auch mit rheblichem Arbeitsaufwand nachbereitet werden. Au- erdem besteht Handlungsbedarf in den Bereichen Ta- ife, Vertrieb und Einnahmeaufteilung. Das Ziel unternehmensübergreifender Vertriebsstruk- uren und einheitlicher Regeln zur Einnahmeaufteilung immt viel Zeit in Anspruch. Es ist aber richtig. Deshalb ilanzieren die Länder die Regionalisierung des Schienen- ersonennahverkehrs im Zuge der Bahnreform, soweit sie ich dazu geäußert haben, grundsätzlich als positiv, aller- ings nicht ohne kritisch anzumerken, dass für einen unktionierenden SPNV auch die Rahmenbedingungen timmen müssen. Daher muss der Bund seiner Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14317 (A) ) (B) ) Aufgabenverantwortung im Bereich des Netzes künftig besser gerecht werden. Ausbau und Erhalt des Netzes müssen den Interessen aller Nutzer, nicht nur denen der DB AG dienen. Das muss der Bund als Eigentümer der DB sicherstellen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben gegen Ende des Jahres 2004 einen Antrag in den Landtag einge- bracht. In diesem Antrag wird das ganz entscheidende Problem der Länder, den Wettbewerb zu entwickeln, be- leuchtet. Es gibt weiterhin Defizite in der Modernisie- rung der Schieneninfrastruktur. Deshalb soll den Län- dern zukünftig nach dem Willen der dortigen SPD und der Grünen ein größeres Mitspracherecht beim Einsatz von Bundesmitteln in die Schieneninfrastruktur zugebil- ligt und der Anteil der Finanzierung des Bundes für regionale Schienenstrecken erhöht werden. Zu meiner Freude und zur Unterstützung dessen, was meine Frak- tion stets gefordert hat, sieht man auch vonseiten der SPD und der Bündnisgrünen in Schleswig-Holstein nur den Weg, Netz und Betrieb vor einem möglichen Bör- sengang der Bahn zu trennen. Die Forderung nach Transparenz zur Stärkung der Position der Länder wird gleichermaßen erhoben, sodass das Anliegen der FDP- Fraktion auch aus dem rot-grün regierten Schleswig- Holstein unterstützt wird. Vor diesem Hintergrund wird aber auch klar, dass wir die DB Regio AG bzw. die Bahn AG nicht weiterma- chen lassen können wie bisher. In allen Debatten waren wir immer übereinstimmend der Meinung, dass nur durch Wettbewerb mehr Verkehr auf die Schiene zu brin- gen sein wird. Meine Fraktion unterstützt daher den Antrag und kann die Kolleginnen und Kollegen von der Regierungs- koalition auch mit Blick auf die Schleswig-Holsteiner nur ermuntern, dies ebenfalls zu tun. Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für Bündnis 90/Die Grünen steht eine wei- tere Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf Straße und Schiene im Zentrum einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Mit der Bahnreform 1994 wurden die Strukturen der öffentlichen Finanzierung und der Marktorganisation im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs – SPNV – vollständig neu geordnet. Diese Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs mit der Umstellung auf ein klares Besteller-Ersteller-System war überaus erfolg- reich und wird übereinstimmend als erfolgreichster Teil der Bahnreform 1994 betrachtet. Auch wenn bisher nur rund 10 Prozent der SPNV- Leistungen von den Bundesländern im Wettbewerb ver- geben werden, so hat der Wettbewerbsdruck natürlich auch dazu geführt, dass die von den Ländern bei der DB AG verbliebenen 90 Prozent der SPNV-Leistungen deutlich kostengünstiger eingekauft werden konnten. Mit den eingesparten Mitteln konnten die Länder vieler- lei zusätzliche Leistungen einkaufen und dadurch das Angebot des öffentlichen Verkehrs vielerorts deutlich at- traktivieren. Die Einführung von Wettbewerb ist deshalb b t d r B B z e p v D p a B h t c d u w S 9 r r S W b L u r r l e z d r u w ü d b w p g s b n d – z b r – k (C (D ereits höchst erfolgreich und wirkungsvoll. Unbestrit- en bestehen aber Optimierungspotenziale. Deshalb wer- en wir im Hinblick auf die Revision der Regionalisie- ung sehr genau zu analysieren haben, inwiefern wir von undesseite Anreize setzen können, damit die vom und nach dem Regionalisierungsgesetz zur Verfügung u stellenden Mittel von den Ländern noch effizienter ingesetzt werden. Allerdings werden auch zukünftig die Länder in der olitischen Verantwortung für die Organisation des Nah- erkehr bleiben. Wenn Landesverkehrsminister mit ihren B-Regionalbereichen auf Schmusekurs gehen und un- rofessionell im Hinterzimmer große Verkehrsverträge bschließen, dann müssen die gleichen Minister ihren ürgern und den Gerichten auch Rede und Antwort ste- en, warum sie die Chancen der quantitativen und quali- ativen Verbesserung des SPNV-Angebotes nicht ausrei- hend genutzt haben. Wie man erfolgreich Nahverkehr organisiert, zeigen ie rot-grün regierten Bundesländer Schleswig-Holstein nd Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein beispiels- eise hat bereits über 40 Prozent seiner bestellten PNV-Leistungen im Wettbewerb vergeben. Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag bereits am . November 2004 beschlossen, dass die Bundesregie- ung im Zusammenwirken mit den Ländern einen Be- icht erstellt, der die Erfahrungen zur Vergabepraxis im PNV in den Ländern analysiert. Einen gleich lautenden ettbewerbsbericht werden wir deshalb nicht mehr rauchen, wodurch der Antrag der FDP-Fraktion ins eere läuft. Horst Friedrich (FDP): Seit 1996 stellt der Bund nd damit der Steuerzahler, hauptsächlich der Auto fah- ende Steuerzahler, den Ländern über das Regionalisie- ungsgesetz Mittel für die Bestellung von Nahverkehrs- eistungen zur Verfügung. Das hat dazu geführt, dass der inst belächelte Nahverkehr auf der Schiene mittlerweile ur so genannten Cash-cow der Deutschen Bahn gewor- en ist. Es verwundert deshalb nicht, wenn die derzeit und 7 Milliarden Euro, die pro Jahr mit einer Steigerung m jeweils 1,5 Prozent bis 2007 ausgegeben werden, ge- isse Begehrlichkeiten wecken. Folgerichtig wird im Gutachten von Morgan Stanley ber die Börsenfähigkeit der Deutschen Bahn unter an- erem festgestellt, dass weitere Verluste bei Ausschrei- ungen im Schienenpersonennahverkehr vermieden erden müssen, wenn die Deutsche Bahn weiterhin Ka- italmarktfähigkeit erreichen möchte. Das ist allerdings enau der Knackpunkt. Nach § 8 Abs. 1 des Regionali- ierungsgesetzes sollen die Mittel der Finanzierung des edarfsgerechten Grundangebotes im Schienenperso- ennahverkehr dienen. Die Masse der Nahverkehre auf er Schiene wird auch zehn Jahre nach der Bahnreform allen Beteuerungen der Bahn zu mehr Wettbewerb um Trotz – immer noch zu 91 Prozent der bundesweit estellten Zugkilometer von der Deutschen Bahn gefah- en. Besonders bedenklich ist es, wenn die Länder dabei auch noch in den letzten Jahren – langfristige Nahver- ehrsverträge mit der Deutschen Bahn vereinbaren, ohne 14318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 (A) ) (B) ) dabei auf die Ersparnispotenziale einer Ausschreibung im größeren Umfang einzugehen. Bundesweit liegt das über Ausschreibungen erzielbare Sparpotenzial bei über 1 Milliarde Euro. Ausschreibungen sind zum einen nicht verboten und erreichen zum anderen in aller Regel, dass die gleichen Leistungen zu günstigeren Kosten angeboten werden bzw. für den gleichen Betrag höherwertigere Leistungen von Mitbewerbern erbracht werden. Es überrascht des- halb nicht, dass die DB Netz AG ausgerechnet in den Bereichen, in denen Mitbewerber der Bahn Verkehre ab- genommen haben oder aber in die Lücke gesprungen sind, weil die Bahn dort nicht mehr anbieten wollte, durch Regionalfaktoren die Preise für die Trassenbenut- zung teilweise drastisch erhöht hat. Hier muss man sich die Frage stellen, ob die Deutsche Bahn und die DB Netz AG tatsächlich die von ihr verlangten Regionalfaktoren dann in diese Strecken zurückfließen lässt, weil die Er- hebung der Regionalfaktoren ja mit der Begründung er- folgt ist, dass der Wartungsaufwand für diese Nebenstre- cken erheblich höher sei als auf den Hauptstrecken. So ganz nebenbei: Mit Wirkung von 1. Januar 2005 hat die Deutsche Bahn ihre Stationsgebühren für die Nutzung verfünffacht Es ist auch kein gutes Signal, wenn ein Land wie zum Beispiel Brandenburg einen langfristigen Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn schließt – immerhin geht es um 2,5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2002 bis 2012 – und der verhandelnde Minister während der Verhandlungen offenbart, dass er in absehbarer Zeit auf der anderen Seite, nämlich bei der Deutschen Bahn, als Mitarbeiter tätig sein wird. Auch wenn strafrechtlich nichts zu beweisen war, unterstützt es eigentlich unsere Forderung nach deutlich mehr Trans- parenz bei der Vergabe dieser Nahverkehrsverträge. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Regiona- lisierungsmittel ausschließlich aus dem Mineralölsteuer- aufkommen des Bundes über die Länder weitergereicht werden, fordern wir deshalb richtigerweise mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Ei- gentümerfunktion gegenüber der Deutschen Bahn durch ihre Vertreter im Aufsichtsrat sicherzustellen, dass die Transparenz der gültigen Verträge, soweit sie durch frei- händige Vergabe und nicht durch Ausschreibungen zu- stande gekommen sind, hergestellt wird. Wir fordern darüber hinaus, dass dem Deutschen Bundestag und dem Verkehrsausschuss ein Wettbe- werbsbericht vorgelegt wird, in dem die Entwicklung des Wettbewerbs im Schienenpersonennahverkehr auf- gezeigt wird und – wenn nötig – die Ursachen für man- gelnden Wettbewerb offen analysiert werden. Wir for- dern ferner die Bundesregierung auf, ein Konzept vorzulegen, wie der Wettbewerb im Schienenpersonen- nahverkehr schnell und effektiv verstärkt werden kann. Es wird Sie nicht überraschen, wenn die FDP-Frak- tion, für die ich hier spreche, als Ergänzung ein Gesamt- schienenkonzept fordert, das der Bahn auch die Druck- möglichkeiten mit dem Fernverkehr nimmt. Es wird für alle Länder bei der Bestellung von Nahverkehrsverkeh- ren deutlich einfacher sein, wenn die Bahn das Drohpo- tenzial Fernverkehr nicht mehr so in der Hand hat und a a d e P d J f I s d F f e e W t w U g D L d n s v B d k h u K i a F w r T k l s A v t n B l ü n w i t E z (C (D usüben kann, wie sie es derzeit macht. Es kann nicht ngehen, dass wegen des Ausbaus eines Bahnhofs über as eigentliche Planungsziel hinaus oder der Bedienung ines Bahnhofs mit einer bestimmten Zugqualität als reis dafür – sehr vereinfacht dargestellt – die freihän- ige Vergabe von Nahverkehrsleistungen über zehn ahre verlangt wird. Dies ist nicht im Sinne der Bahnre- orm und dies sollte die Bundesregierung auch beenden. ch freue mich auf interessante Diskussionen im Aus- chuss und wäre für Unterstützung sehr dankbar. Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Die DP setzt sich für Transparenz und Wettbewerb im öf- entlichen Schienenpersonennahverkehr ein. Auf den rsten Blick liest sich das erfreulich. Transparenz ist ja twas, was wir alle immer und überall gerne haben. enn man aber genauer hinsieht, dann verbirgt sich hin- er dem vorliegenden Antrag etwas ganz anderes. Hier ird mal wieder kräftig ins Horn der DB-Gegner getutet, nd das auch noch auf plumpe Art, denn der Antrag eht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Das gilt insbesondere für die Kernbehauptung, die B Regio erziele überhöhte Bestellerentgelte für ihre eistungen. Das ist einfach falsch. Tatsache ist vielmehr, ass das durchschnittliche Bestellerentgelt pro gefahre- en Zugkilometer bei DB Regio seit 1996 nahezu kon- tant ist. Alle Kostensteigerungen, die seit 1996 im Nah- erkehr angefallen sind, wurden nicht durch überhöhte estellerentgelte an die Länder weitergereicht, sondern urch Rationalisierungsmaßnahmen im Unternehmen ompensiert. Anderes zu behaupten, geht an der Wahr- eit vorbei und schadet in erster Linie dem Unternehmen nd seinen Mitarbeitern. „Bahn-Bashing“ scheint weiter onjunktur zu haben. Dieser Antrag versucht, den Eindruck zu erwecken, m SPNV herrsche Klüngelei und Vetternwirtschaft, das lles natürlich zu Lasten des Steuerzahlers, dessen bester reund ja bekanntlich die FDP ist. Das ist nun wirklich eit an der Wahrheit vorbei. Denn der von der Bundes- egierung gestaltete Ordnungsrahmen gewährleistet ransparenz und Wettbewerb, übrigens auch im Ein- lang mit dem hier maßgeblichen europäischen Recht. Ich will noch einmal daran erinnern, dass dieses Par- ament in ungewohnter Eintracht die Bahnreform be- chlossen hat. Dazu gehörte auch die Übertragung der usgaben- und Aufgabenverantwortung für den SPNV om Bund auf die Länder. Deshalb liegt heute folgerich- ig die Zuständigkeit für den SPNV bei den Ländern und icht beim Bund. Die von den Ländern eingerichteten estellerorganisationen entscheiden eigenverantwort- ich, ob sie die jeweiligen Leistungen freihändig oder ber Ausschreibungen an die jeweiligen Verkehrsunter- ehmen vergeben wollen. Das ist eine Regelung, mit der ir seither auch gut gefahren sind. Entgegen den Annahmen der Wettbewerbstheologen st eine Offenlegung der abgeschlossenen Verkehrsver- räge nicht erforderlich. Denn die wettbewerblichen ckpunkte der jeweiligen Verkehrsverträge wie Lauf- eit, Leistungsvolumen, Ausschreibungsnetze und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14319 (A) ) (B) ) Ausschreibungszeitpunkt werden heute bereits veröf- fentlicht. Verträge, die nach § 4 Abs. 3 der Vergabever- ordnung abgeschlossen werden, müssen nach Abschluss in geeigneter Weise publiziert werden. Damit ist die For- derung nach Offenlegung der Verkehrsverträge überflüs- sig. Ähnlich verhält es sich mit der Forderung nach Vor- lage eines Wettbewerbsberichtes: Den legt die DB AG bereits jährlich vor. Der vorhandene Ordnungsrahmen ermöglicht Wettbe- werb im SPNV. Er hat den vielfältigen Markt der Ver- kehrsanbieter erst ermöglicht. Der beste Beweis dafür ist der zunehmende Anteil von Verkehrsleistungen, die nicht an die DB Regio AG vergeben werden: So stieg der Anteil von Wettbewerbern der DB AG am Bestell- volumen seit der Bahnreform von rund 3 auf 11 Prozent; von 1995 bis 2004 wurden rund 90 Millionen Zugkilo- meter im Wettbewerb vergeben; der Anteil der DB Regio an den im Wettbewerbsverfahren vergebenen Leistungen liegt bei knapp 50 Prozent, Stand: August 2004, Quelle: VDV. Diese Zahlen zeigen, dass uns um den Wettbewerb im SPNV wirklich nicht bange sein muss. Deshalb unter- stützen wir auch die europäische Politik, die mit der No- vellierung der einschlägigen EG-VO 1191/69 auch den Wettbewerb im SPNV gestalten will. Denn natürlich kann man die nationalen Entwicklungen nicht losgelöst von der europäischen Integration betrachten. Die ge- winnt auch im SPNV an Bedeutung und wird dort zu ei- nem gestaltenden Element. Der Antrag der FDP ist der Zeit hinterher. SPNV- Markt und Verkehrspolitik sind heute schon weiter. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. De- zember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004) – Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes – Gesetz zur Neuregelung der präventiven Tele- kommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsge- setzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften – Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetenge- setzes – – – – – – – – – – – – – – m d n (C (D Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengeset- zes Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrecht- licher Vorschriften im Hochschulbereich (HdaVÄndG) Gesetz zum internationalen Familienrecht Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspart- nerschaftsnamensrechts Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinforma- tionsgesetzes und zur Änderung der Rechts- grundlagen zum Emissionshandel Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Sol- datinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatin- nen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungs- gesetz – SDGleiG) Drittes Gesetz zur Änderung des Verkehrswege- planungsbeschleunigungsgesetzes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vor- schriften hinsichtlich der Regelung der Interope- rabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfer- ordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) Gesetz zu dem Protokoll V vom 28. November 2003 zum VN-Waffenübereinkommen Gesetz zu dem Abkommen vom 18. November 2002 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit- gliedstaaten einerseits und der Republik Chile an- dererseits Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindun- gen … Strafrechtsänderungsgesetz – §§ 180 b, 181 StGB (… StrÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt – „Potenziale zur Erhöhung der Nah- rungsmittelqualität – Entwicklungstendenzen bei Nah- rungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Folgen“ – Drucksache 15/1673 – 14320 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 (A) ) (B) ) – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt – „Potenziale zum Ausbau der regio- nalen Nahrungsmittelversorgung – Entwicklungsten- denzen bei Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Folgen“ – Drucksache 15/1674 – – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt – „Potenziale für eine verbesserte Ver- braucherinformation – Entwicklungstendenzen bei Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Fol- gen“ – Drucksache 15/1675 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land für die Dritte Überprüfungstagung im April 2005 – Drucksachen 15/3650, 15/3693, Nr. 1.10 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Titel 671 01 – Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Flug- gast- und Reisegepäckkontrolle – – Drucksachen 15/4128, 15/4290 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 636 82 – Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern (ein- schließlich ehemaliges Ost-Berlin) – Drucksachen 15/4129, 15/4290 Nr. 1.4 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech- nungshofes Bericht nach § 99 BHO zum Gemeindeverkehrsfinan- zierungsgesetz als Instrument der Mischfinanzierung von Bund und Ländern nach Artikel 104 a Abs. 4 Grundgesetz – Drucksachen 15/4080 – Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der OSZE über die Dreizehnte Jahrestagung der Parlamentari- schen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2004 in Edinburgh/Großbritannien – Drucksachen 15/3668, 15/4009 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden E s B (C (D U-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- che Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer eratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/3403 Nr. 1.5 Drucksache 15/3403 Nr. 2.3 Drucksache 15/3779 Nr. 1.2 Drucksache 15/3779 Nr. 1.4 Drucksache 15/3779 Nr. 1.23 Drucksache 15/3779 Nr. 1.42 Drucksache 15/3779 Nr. 1.70 Drucksache 15/3779 Nr. 1.71 Drucksache 15/4213 Nr. 1.5 Drucksache 15/4213 Nr. 2.5 Drucksache 15/4213 Nr. 2.8 Finanzausschuss Drucksache 15/3779 Nr. 1.107 Drucksache 15/4085 Nr. 1.2 Drucksache 15/4085 Nr. 1.3 Drucksache 15/4085 Nr. 1.10 Drucksache 15/4085 Nr. 1.16 Drucksache 15/4213 Nr. 2.1 Drucksache 15/4213 Nr. 2.2 Drucksache 15/4213 Nr. 2.16 Drucksache 15/4213 Nr. 2.20 Drucksache 15/4213 Nr. 2.27 Drucksache 15/4213 Nr. 2.28 Drucksache 15/4213 Nr. 2.29 Drucksache 15/4213 Nr. 2.30 Drucksache 15/4213 Nr. 2.45 Drucksache 15/4296 Nr. 1.4 Drucksache 15/4296 Nr. 1.5 Drucksache 15/4296 Nr. 1.8 Haushaltsausschuss Drucksache 15/4213 Nr. 2.14 Drucksache 15/4213 Nr. 2.52 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/3779 Nr. 1.12 Drucksache 15/3779 Nr. 1.13 Drucksache 15/4001 Nr. 1.2 Drucksache 15/4001 Nr. 1.4 Drucksache 15/4001 Nr. 1.11 Drucksache 15/4001 Nr. 1.12 Drucksache 15/4001 Nr. 1.16 Drucksache 15/4001 Nr. 1.18 Drucksache 15/4085 Nr. 1.11 Drucksache 15/4085 Nr. 1.12 Drucksache 15/4213 Nr. 2.6 Drucksache 15/4213 Nr. 2.19 Drucksache 15/4213 Nr. 2.24 Drucksache 15/4213 Nr. 2.25 Drucksache 15/4213 Nr. 2.33 Drucksache 15/4213 Nr. 2.35 Drucksache 15/4213 Nr. 2.50 Drucksache 15/4213 Nr. 2.51 Drucksache 15/4213 Nr. 2.55 Drucksache 15/4213 Nr. 2.57 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/3779 Nr. 1.30 Drucksache 15/3779 Nr. 1.35 Drucksache 15/4085 Nr. 1.9 Drucksache 15/4213 Nr. 1.1 Drucksache 15/4213 Nr. 1.2 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14321 (A) (C) (B) (D) Drucksache 15/4213 Nr. 1.3 Drucksache 15/4213 Nr. 2.13 Drucksache 15/4213 Nr. 2.18 Drucksache 15/4213 Nr. 2.21 Drucksache 15/4213 Nr. 2.26 Drucksache 15/4213 Nr. 2.32 Drucksache 15/4213 Nr. 2.37 Drucksache 15/4213 Nr. 2.56 Drucksache 15/4296 Nr. 1.11 Drucksache 15/4296 Nr. 1.17 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4213 Nr. 2.12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/4213 Nr. 2.15 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 15/3546 Nr. 1.3 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/3779 Nr. 1.75 Drucksache 15/3779 Nr. 1.110 Drucksache 15/3779 Nr. 1.112 Drucksache 15/4085 Nr. 1.4 Drucksache 15/4213 Nr. 2.53 Ausschuss für Tourismus Drucksache 15/2373 Nr. 2.22 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3403 Nr. 2.13 Drucksache 15/3546 Nr. 2.16 Drucksache 15/3696 Nr. 2.25 Drucksache 15/4213 Nr. 2.7 Drucksache 15/4213 Nr. 2.43 152. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
    erren! Die akustische Wohnraumüberwachung hat von
    hrer Einführung im Jahre 1998 bis heute für Diskussio-
    en in der Öffentlichkeit und in der Politik gesorgt wie
    aum ein anderes Gesetzgebungsvorhaben im Bereich
    es Strafprozesses. Dabei wird die Wohnraumüberwa-
    hung tatsächlich nur in ganz wenigen Fällen angeord-
    et. Im Jahre 2003 waren es ganze 37 Fälle und damit
    ogar etwas mehr als der bis dahin vorhandene Jahres-
    urchschnitt von 30 Fällen.
    Die akustische Wohnraumüberwachung stellt in jeder
    insicht eine Ausnahme dar. Durch kein anderes Ermitt-
    ungsinstrument ist es möglich, derartig weit in den pri-
    aten Bereich der Bürgerinnen und Bürger einzudringen.
    ndererseits ist die akustische Wohnraumüberwachung
    wenn alle anderen Mittel versagen – das letzte Mittel,
    m schwer zugängliche Kriminalitätsstrukturen zu erfor-
    chen, schwerste Straftaten aufzuklären und für die Zu-
    unft zu verhindern.






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Brigitte Zypries

    Seit der Einführung dieses Instruments 1998 sind die

    Gefahren für die Sicherheit in Deutschland nicht weni-
    ger geworden. Die Aufhebung der Grenzen, der ver-
    stärkte Reiseverkehr und der verstärkte Tourismus haben
    zur Folge, dass Hindernisse für international operierende
    Formen der Kriminalität wegfallen. Das sehen wir zum
    Beispiel an der Betäubungsmittelkriminalität. Dort wur-
    den in fast 90 Prozent aller Verfahren, in denen man die
    akustische Wohnraumüberwachung durchgeführt hat,
    Bezüge zur international organisierten Kriminalität fest-
    gestellt. Es ging jeweils um sehr massive Taten. Bei den
    Drogendelikten wurde pro Verfahren durchschnittlich
    wegen 62 Kilogramm Heroin bzw. 47 Kilogramm Ko-
    kain ermittelt. In Einzelfällen ging es um Rauschgift in
    einer Menge von 1 000 Kilogramm.

    Auch die Ereignisse von Madrid haben gezeigt, dass
    Deutschland Ziel von terroristischen Anschlägen sein
    kann und dass die Wohnraumüberwachung auch im Zu-
    sammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus ein
    wichtiges Mittel ist und bleiben muss.

    Nun darf aber das Ziel, Straftaten zu bekämpfen und
    die Rechtsordnung zu schützen, nicht dazu führen, dass
    der Schutz des Einzelnen vor der staatlichen Kontrolle
    völlig aufgegeben wird.


    (Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])

    Der Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit zeigt sich
    hier in zugespitzter Form. Denn die Menschen fürchten
    sich nicht nur vor terroristischen Anschlägen, sie fürch-
    ten sich auch davor, dass sie am Ende keine Rückzugs-
    möglichkeiten ins Private mehr haben, dass sie am Ende
    keine Räumlichkeiten mehr haben, wo sie ungeschützt
    mit nahen Angehörigen oder Freunden sprechen können,
    ohne dass sie Gefahr laufen müssen, diese Gespräche
    später einmal ausgebreitet zu sehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zuletzt des-
    halb in der Entscheidung vom 3. März 2004 deutlich ge-
    macht, dass der Staat durch die akustische Wohnraum-
    überwachung nicht in den unantastbaren Kernbereich
    privater Lebensgestaltung eingreifen darf. Der absolut
    geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung ist vor
    Abhörmaßnahmen zu schützen.

    Die Vorgaben der Entscheidung aus Karlsruhe hat die
    Bundesregierung in dem Ihnen jetzt vorliegenden Ent-
    wurf umgesetzt. Mit diesem Entwurf werden sowohl ein
    umfassender Schutz der Menschenwürde als auch die
    Praktikabilität der Maßnahme der Wohnraumüberwa-
    chung gewährleistet, soweit sie mit den Vorgaben des
    Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist.

    Lassen Sie mich kurz auf die Eckpunkte zu sprechen
    kommen. Abhören wird künftig überhaupt nur dann zu-
    lässig sein, wenn es um den Verdacht einer besonders
    schweren Straftat geht, einer Straftat also, für die das
    Gesetz eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vor-
    sieht. Ich nenne Mord, Totschlag, schwere Betäubungs-
    mitteldelikte oder die Bildung einer terroristischen Ver-
    einigung.

    Die Wohnraumüberwachung darf künftig nur dann
    angeordnet werden, wenn aufgrund tatsächlicher An-

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    (C (D altspunkte anzunehmen ist, dass keine Äußerungen aus em absolut geschützten Bereich der privaten Lebensgetaltung erfasst werden. Das kann man natürlich nur gaantieren, wenn man quasi live mithört, um sich dann geebenenfalls auszuschalten. Wir sehen, dass das in der raxis zu Schwierigkeiten führen wird. Aber dies entpricht den Vorgaben des Gerichts und ist deshalb eins u eins umzusetzen. Das Abhören von Gesprächen mit Berufsgeheimnis rägern, mit Rechtsanwälten, Notaren, Abgeordneten der Ärzten, wird generell unzulässig sein. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf einen zusätz ichen Schutz durch Verfahren vor. Es können künftig ur noch eigens dafür eingerichtete, spezialisierte Kamern bestimmter Landgerichte eine Wohnraumüberwahung anordnen. Sie müssen regelmäßig von Polizei und taatsanwaltschaft unterrichtet werden. Die Betroffenen üssen nach Beendigung der Maßnahme unterrichtet erden. Sie erhalten damit die Möglichkeit des gerichtlihen Rechtsschutzes. Auch die Interessen des Parlaments will die Bundes egierung mit diesem Gesetzentwurf weiter stärken. Die erichtspflicht wird ausgebaut. Künftig wird jährlich zu wölf verschiedenen Punkten berichtet werden, um die arlamentarische Kontrolle nach Art. 13 Abs. 6 des rundgesetzes zu stärken. Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass über iesen Gesetzentwurf bzw. dieses Verfahren so viel disutiert wurde, zeigt, dass unsere Demokratie nach wie or eine Streitkultur im positiven Sinne ist. Das ist gut o. Ich gehe davon aus, dass die Anhörung, die, wie ich ehört habe, beschlossen werden soll, die Diskussion beeichern wird. Ich bin sehr optimistisch, dass wir bis Juni ieses Jahres – zu diesem Zeitpunkt läuft die Frist ab, in er wir eine Regelung getroffen haben müssen; insofern öchte ich die wenigen Augen, die hier sind, darauf ichten – einen Gesetzentwurf verabschiedet haben weren, der nicht nur die verfassungsmäßigen Rechte wahrt, ondern auch die staatlichen Interessen im Hinblick auf ie Strafverfolgung zum Zuge bringt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Daniela Raab,
DU/CSU-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Daniela Raab


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    ie Sie sich fraktionsübergreifend zu dieser Mittags-
    tunde tapfer – ich finde das sehr löblich – zu diesem
    hema eingefunden haben! In seinem Urteil vom
    . März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht Art. 13
    bs. 3 unseres Grundgesetzes als verfassungsrechtliche
    rundlage für die akustische Wohnraumüberwachung
    ür verfassungsgemäß erklärt. Das ist zwar erfreulich,
    ber für uns alle sicherlich wenig überraschend.
    Allerdings kommt das Gericht zu dem Schluss, dass

    ie einfachgesetzlichen Regelungen des so genannten






    (A) )



    (B) )


    Daniela Raab

    großen Lauschangriffs in der Strafprozessordnung zum
    Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Ge-
    richt geht von einem bereits erwähnten absolut geschütz-
    ten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung aus. Die-
    ser Kernbereich bezieht sich überwiegend auf die
    Privatwohnung. Ein Abhören des gesprochenen Wortes
    soll dort in Zukunft nur unter sehr strengen Vorausset-
    zungen möglich sein. Das Gericht verlangt deshalb von
    den strafverfolgenden Behörden vor Beginn der Abhör-
    maßnahme eine Prognose, inwieweit die Gefahr besteht,
    dass in diesen Kernbereich unzulässigerweise eingegrif-
    fen wird. Wird das Abhören nach dieser Prognose durch-
    geführt, hat es sich auf strafverfahrensrelevante Inhalte
    zu beschränken. Die Anforderungen an die Recht-
    mäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung sol-
    len also umso strenger sein, je größer die Wahrschein-
    lichkeit ist, dass Gespräche mit höchstpersönlichem
    Inhalt abgehört werden. Deshalb sollen Überwachungs-
    maßnahmen auch hier nur dann ergriffen werden dürfen,
    wenn schon vor der Maßnahme keine Anhaltspunkte da-
    für bestehen, dass geschützte Gesprächsinhalte zu erwar-
    ten sind. Sollten sich diese Gesprächsinhalte dennoch
    während des Abhörens ergeben – die Frau Ministerin hat
    das erwähnt –, muss die Abhöraktion sofort abgebrochen
    werden. – So weit in aller Kürze die Forderungen des
    Bundesverfassungsgerichts.

    Ich möchte wirklich keine Majestätsbeleidigung be-
    treiben, aber doch gerne anmerken, dass ich persönlich
    nicht erkennen kann, weshalb weitere Einschränkungen
    bei der akustischen Wohnraumüberwachung überhaupt
    notwendig waren,


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    gerade wenn man weiß, dass mit diesem Instrument in
    der Praxis höchst sensibel umgegangen wird und sein
    Einsatz immer nur letztes Mittel ist, um Ermittlungen
    voranzutreiben oder zum Ende zu bringen; die Frau
    Ministerin hat das bereits angesprochen. Jedem Richter,
    jedem Staatsanwalt, jedem Polizisten und jedem von uns
    ist selbstverständlich klar, dass beim Abhören von Pri-
    vaträumen in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird.
    Deshalb gibt es ja auch diesen sensiblen Umgang damit.
    Liegen jedoch Anhaltspunkte vor, dass eine Person
    schwere Verbrechen begangen haben könnte oder kon-
    kret vorhat, sie zu begehen, muss das Schutzbedürfnis
    unserer Bevölkerung gegenüber dem Persönlichkeits-
    recht des Tatverdächtigen klar überwiegen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Und der Dritte?)

    Bisher wurde diese Abwägung immer in verantwortli-
    cher Weise getroffen. Anzeichen für eine leichtfertige
    Anordnungspraxis gibt es nicht. Leider hat dies das Bun-
    desverfassungsgericht etwas anders gesehen.

    Die Bundesregierung hat nun versucht, die betreffen-
    den Vorschriften der Strafprozessordnung dem Urteil an-
    zupassen. Man muss zugeben, dass das nicht leicht war.
    Nun liegt uns dieser wirklich nicht begeisternde Entwurf
    vor. Besonders bedenklich stimmt meine Fraktion die
    Neuregelung von § 100 c der Strafprozessordnung, der
    die konkrete Durchführung einer Abhörmaßnahme re-
    geln soll. Nehmen Sie dessen Abs. 4 in diesem Entwurf:

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    (C (D ieser besagt bekanntlich, dass eine Abhörmaßnahme ur dann angeordnet werden darf, wenn im Vorfeld beeits davon ausgegangen werden kann, dass keine Äußeungen erfasst werden, die dem schon viel zitierten ernbereich privater Lebensgestaltung unterfallen können. em anordnenden Richter werden hier hellseherische ähigkeiten abverlangt. Woher soll er das denn wissen? (Beifall bei Abgeordneten der SPD – HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist immer so, dass der Richter eine Prognose erstellen muss!)


    (Joachim Stünker [SPD]: Sehr gut!)


    Um das Überwachungsverbot für Gespräche im unan-
    astbaren Kernbereich überhaupt einhalten zu können,
    ind nun bereits vor der Beantragung der Abhörung um-
    angreiche Ermittlungen nötig; das bestätigen uns die
    raktiker. In der Praxis wird man also zunächst feststel-
    en müssen, wie die Wohnung tatsächlich genutzt wird,
    er dort wie regelmäßig verkehrt, ob die betreffenden
    ersonen Tatbeteiligte sind oder nicht und wie hoch die
    ahrscheinlichkeit ist, dass tatrelevante Gespräche ge-

    ührt werden.

    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Also, es geht doch!)

    ie Praktiker werden ihre reine Freude damit haben.


    (Zuruf von der SPD: Jetzt bitte den Vorwurf „Wahrsagerei“!)


    Richtig, das erfordert Wahrsagerei.

    (Zuruf von der SPD: Sage ich doch!)


    Der akustischen Wohnraumüberwachung werden so
    ereits in der Anordnungsphase massive Hindernisse in
    en Weg gestellt. Warum eigentlich?


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil das Grundgesetz das will, Frau Kollegin!)


    ine Untersuchung des Max-Planck-Instituts, die von
    er Ministerin bereits zitiert worden ist, hat ausdrücklich
    rgeben, dass das Abhören von Wohnräumen im Rah-
    en von Ermittlungen immer letztes Mittel ist und nur
    ehr restriktiv angewandt wurde. Im Jahr 2003 wurden
    undesweit nur 37 Überwachungsverfahren registriert.
    war ist die Tendenz seit 2001 steigend. Dies hat aber
    ichts mit leichtfertiger Anwendung zu tun, sondern
    chlicht und ergreifend damit, dass die Kriminalität in
    nserem Lande nun einmal nicht zurückgeht.
    Besonders häufig wird in Betäubungsmittelverfahren

    nd bei Tötungsdelikten abgehört, auch bei Drogende-
    ikten, um teilweise hochprofessionelle Strukturen zu er-
    ründen, und bei Verdacht auf Totschlag oder Mord, um
    n einem letzten Versuch die Beweislage zu verbessern
    der überhaupt erst in eine beweiswürdige Situation zu
    ommen. In letzter Zeit geht es natürlich auch sehr häu-
    ig darum, Terrorakte zu verhindern oder aufzuklären.






    (A) )



    (B) )


    Daniela Raab

    In der Studie wird ausdrücklich betont, dass eine Ab-

    hörmaßnahme in jedem Verfahren, in dem sie bisher
    durchgeführt wurde, Einzelfallcharakter hat und immer
    subsidiär zu anderen Ermittlungsmethoden erfolgt.

    Noch einmal von mir also die Frage: Warum bereits
    bei Beantragung diese immensen Hindernisse, die mit
    zügigen Ermittlungen und Praktikabilität nichts, aber
    auch gar nichts zu tun haben?


    (Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber mit dem Grundgesetz!)


    – Ich habe das Urteil vorhin zitiert und angemerkt, dass
    ich das sehr kritisch sehe.


    (Joachim Stünker [SPD]: Sehr mutig!)

    – Das muss man ja auch einmal sagen dürfen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Ja, natürlich!)

    – Das sehe ich auch so.

    Eine weitere Problematik bietet § 100 c Abs. 5 StPO.
    Entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsge-
    richts ist eine Maßnahme sofort zu unterbrechen, wenn
    höchstpersönliche Unterhaltungen beginnen. Die Er-
    mittlungsbeamten dürfen vom weiteren Gesprächsver-
    lauf keine Kenntnis mehr nehmen; das heißt, die Geräte
    werden sofort abgeschaltet. Die Abhörmaßnahme kann
    nur unter den bereits ausführlich erläuterten Vorausset-
    zungen wieder aufgenommen werden. Auch das halten
    wir für deutlich zu umständlich und zu kompliziert.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie ein verfassungswidriges Gesetz?)


    – Und so wird es vom Bundesverfassungsgericht, Herr
    Ströbele, auch nicht gefordert. Ich empfehle die Lektüre
    des Urteils.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Lesen Sie einmal genau nach! Es ist fast wörtlich übernommen!)


    Ganz abgesehen davon, dass ein erhöhter Zeit- und Per-
    sonalaufwand vorprogrammiert ist, was nicht in unserem
    Sinne sein kann. Ich werde Ihnen gleich sagen, wie wir
    es regeln würden. Wir sind ja in der ersten Lesung; das
    heißt, wir können uns nachher gern darüber unterhalten.

    Der Bundesrat hat zu diesem Gesetzentwurf bereits
    Stellung genommen und ich möchte erläutern, was der
    Bundesrat zu § 100 c Abs. 5 StPO vorschlägt. Ich halte
    diesen Vorschlag für nicht allzu schlecht. Der Bundesrat
    sagt: Die Aufzeichnungsgeräte dürfen weiter laufen, so-
    bald höchstpersönliche Gespräche beginnen, nur, die Er-
    mittlungsbeamten müssen den Raum verlassen und dür-
    fen nicht mehr weiter zuhören.


    (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Rainer Funke [FDP]: Sehr praxisnah!)


    Dem zuständigen Gericht werden dann die kompletten
    Aufzeichnungen vorgelegt. Der Richter kann dann über
    die Zulässigkeit dieser Aufzeichnungen und womöglich

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    (C (D ber den Fortgang der Maßnahme entscheiden. Der Voreil dieses Vorschlags liegt für mich auf der Hand: Mit er alleinigen Sichtung durch das Gericht, durch einen inzigen Richter, bleibt der Schutz der Privatsphäre eralten und es gehen dennoch keine Informationen verloen. Denn diese Gefahr besteht schlicht und ergreifend, enn Sie die Maßnahme abbrechen. Überdies nimmt an den Ermittlungsbeamten vor Ort den enormen Entcheidungsdruck. Denn wie sollen die wissen, wann sie auschen dürfen und wann nicht mehr? (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: Das ist genau der Punkt!)


    ch denke, diese Lösung widerspricht auch nicht den
    orgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der vorge-
    chriebene Grundrechtsschutz bleibt genauso, wenn
    icht noch besser, erhalten.
    Unser Ziel muss es schließlich sein, trotz des engen
    orsetts, das uns das Bundesverfassungsgericht aufge-
    wungen hat, den immer noch verbleibenden gesetzge-
    erischen Spielraum zu nutzen.
    Was den Straftatenkatalog angeht, regen wir, wie

    uch der Bundesrat, an, Straftaten gegen die sexuelle
    elbstbestimmung gemäß den §§ 177 ff. StGB ebenfalls
    ufzunehmen. Auch bei solchen Straftaten – denken Sie
    itte nur an die Kinderschänderringe! – besteht das Be-
    ürfnis, oft wirklich hochprofessionelle kriminelle
    trukturen durch eine Wohnraumüberwachung aufzude-
    ken. Warum diese Straftaten bisher nicht in den Strafta-
    enkatalog aufgenommen worden sind, erschließt sich
    ns nicht ganz.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    ber ich denke, auch bei dieser Frage gibt es Verhand-
    ungsspielraum.
    Ich bin der Meinung: Wir tragen die Verantwortung

    afür, dass die akustische Wohnraumüberwachung kein
    ahnloser Papiertiger wird, den keiner mehr anwenden
    ann, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllen kann.
    ielleicht ist es möglich, in diesem Fall eine einver-
    ehmliche Lösung zu finden. An uns soll es nicht schei-
    rn. Wir sind selbstverständlich zu Verhandlungen be-
    eit.
    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU)