1) Anlage 3
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14311
        (A) )
        (B) )
        Wohlleben, Verena SPD 21.01.2005
        Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2005
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-sammlung des Europarates
        *
        Lohmann, Götz-Peter SPD 21.01.2005
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Dr. Addicks, Karl FDP 21.01.2005
        Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 21.01.2005
        Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2005
        Bury, Hans Martin SPD 21.01.2005
        Carstens (Emstek),
        Manfred
        CDU/CSU 21.01.2005
        Caspers-Merk, Marion SPD 21.01.2005
        Connemann, Gitta CDU/CSU 21.01.2005
        Daub, Helga FDP 21.01.2005
        Dött, Marie-Luise CDU/CSU 21.01.2005
        Erler, Gernot SPD 21.01.2005
        Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 21.01.2005
        Fahrenschon, Georg CDU/CSU 21.01.2005
        Geis, Norbert CDU/CSU 21.01.2005
        Göllner, Uwe SPD 21.01.2005
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.01.2005
        Heinrich, Ulrich FDP 21.01.2005
        Homburger, Birgit FDP 21.01.2005
        Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2005
        Jonas, Klaus Werner SPD 21.01.2005*
        Kauch, Michael FDP 21.01.2005
        Kortmann, Karin SPD 21.01.2005
        Laurischk, Sibylle FDP 21.01.2005
        Lips, Patricia CDU/CSU 21.01.2005
        Löning, Markus FDP 21.01.2005
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        ogg, Ursula SPD 21.01.2005
        ulthaupt, Gesine SPD 21.01.2005
        stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.01.2005
        feiffer, Sibylle CDU/CSU 21.01.2005
        ieper, Cornelia FDP 21.01.2005
        robst, Simone BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.01.2005
        epnik, Hans-Peter CDU/CSU 21.01.2005
        iemann-Hanewinckel,
        Christel
        SPD 21.01.2005
        onsöhr, Heinrich-
        Wilhelm
        CDU/CSU 21.01.2005
        ager, Krista BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.01.2005
        chäfer (Bochum), Axel SPD 21.01.2005
        chauerte, Hartmut CDU/CSU 21.01.2005
        chultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 21.01.2005
        elg, Petra BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.01.2005
        inghammer, Johannes CDU/CSU 21.01.2005
        r. Stinner, Rainer FDP 21.01.2005
        r. Thomae, Dieter FDP 21.01.2005
        ürk, Jürgen FDP 21.01.2005
        eis (Stendal), Reinhard SPD 21.01.2005
        icklein, Andrea SPD 21.01.2005
        r. Winterstein, Claudia FDP 21.01.2005
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        14312 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung
        – Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung
        der Übergangsfrist bei der Weiterbildungs-
        förderung im Falle gesetzlich festgelegter
        Ausbildungsdauer
        – Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der
        Weiterbildungsförderung bei gesetzlich fest-
        gelegter Ausbildungsdauer
        (Tagesordnungspunkte 21 a und b)
        Hans-Werner Bertl (SPD): Die höhere Lebens-
        erwartung wird in Zukunft zu einer höheren Nachfrage
        an Pflegekräften sowohl in der Alten- als auch in der
        Krankenpflege fuhren. Dadurch liegt es gleichermaßen
        im arbeitsmarkt-, gesundheits- und pflegepolitischen In-
        teresse, dass ausreichende Ausbildungsstrukturen erhal-
        ten bleiben und bestehende sowie künftige Beschäfti-
        gungspotenziale auch für arbeitslose Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmer genutzt werden können. Es ist uns
        deshalb ein wichtiges Anliegen, dass von der Bundes-
        agentur für Arbeit geförderte Umschulungen in Gesund-
        heits- und Pflegeberufe weiterhin möglich bleiben.
        Die vorliegenden Anträge von CDU/CSU und FDP
        geben aus meiner Sicht zunächst Gelegenheit zur Fest-
        stellung, dass in dieser Grundeinschätzung fraktions-
        übergreifend Einvernehmen besteht. Das begrüße ich
        sehr. Unterschiede bestehen aber in der Frage, unter wel-
        chen Förderbedingungen künftig eine Weiterbildung
        durch die Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich
        erfolgen soll.
        Lassen Sie mich in dieser Frage zunächst auf den An-
        trag der FDP eingehen: Wie Sie wissen, hat bereits das
        von Ihnen noch zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung
        miteingebrachte Arbeitsförderungs-Reformgesetz eine
        generell um ein Drittel verkürzte Umschulungsförderung
        vorgesehen. Mit dem heutigen Antrag haben Sie sich of-
        fensichtlich von Ihrem ursprünglichen Anliegen verab-
        schiedet. Und was ich in diesem Zusammenhang noch
        erstaunlicher finde: Der Vorschlag zur Vollfinanzierung
        von Umschulungen im Gesundheitsbereich durch die
        Bundesagentur für Arbeit kommt von einer Fraktion, die
        in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen hat,
        die Effizienz der deutschen Arbeitsmarktpolitik infrage
        zu stellen. Mehrmals hat der Kollege Niebel im Namen
        seiner Fraktion sogar die Auflösung der BA gefordert.
        Nun fordern Sie eine bedingungslose Alleinförderung
        durch die Beitragszahler genau dieser Bundesagentur,
        die Sie als „ineffiziente, zentralistische Mammutbe-
        hörde“ bezeichnen. Hinzu kommt Ihre Verfassungsklage
        gegen den Haushalt. Dies alles ist in meinen Augen
        schon eine bemerkenswerte Doppelzüngigkeit.
        Der Gesetzgeber hat bereits bei Schaffung des
        SGB III in den Jahren 1996/97 – also noch zu Regie-
        rungszeiten von CDU/CSU und FDP! – eindeutig in der
        Gesetzesbegründung klargestellt, dass die Bundesagen-
        tur für Arbeit nicht dauerhaft zu einer dreijährigen Voll-
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        inanzierung solcher Umschulungen herangezogen wer-
        en kann.
        Grundsätzlich dürfen Vollzeit-Umschulungen in aner-
        annte Ausbildungsberufe nur gefördert werden, wenn
        ie im Vergleich zur beruflichen Erstausbildung um min-
        estens ein Drittel verkürzt durchgeführt werden. In den
        ualen Ausbildungsberufen erfolgt die Verkürzung ohne
        ennenswerte Probleme. Jedoch ist im Bereich der Al-
        en- und Krankenpflege eine Verkürzung der Ausbildung
        urch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aus-
        eschlossen. Auch die Richtlinie des Europäischen Ra-
        es vom 27. Juni 1977 schreibt eine spezielle Vollzeit-
        erufsausbildung von drei Jahren oder 4 600 Stunden
        or.
        Um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die notwen-
        igen Anpassungen einzuräumen, wurde schon mit In-
        raft-Treten des SGB III eine befristete Übergangsrege-
        ung geschaffen, nach der vorübergehend – und zwar bis
        aximal Ende 1999 – noch eine unverkürzte Umschu-
        ungsförderung zulässig bleiben sollte. Diese Über-
        angsfrist wurde seither wiederholt verlängert, zuletzt
        it dem Job-AQTIV-Gesetz auf Ende 2004. Wir als
        PD-Fraktion haben auf unserer Klausur in Leipzig be-
        chlossen, die Übergangsregelung bis 30. Juni 2005 zu
        erlängern, die Bundesregierung plädiert ebenfalls für
        iese Lösung.
        Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten Jah-
        en insbesondere im Bereich der Altenpflege Umschu-
        ungen in erheblichem Umfang finanziert – mit rund
        40 Millionen Euro. Sie hat damit nicht nur einen bedeu-
        enden Beitrag für eine bedarfsgerechte Versorgung in
        er Altenpflege geleistet, sondern durch die Zahlung von
        nterhaltsgeld und Übernahme von Weiterbildungskos-
        en, zum Beispiel Schulkosten, auch in weitem Umfang
        ie dabei entstandenen Ausbildungskosten getragen.
        enn aus fachlichen Gründen in Gesundheits- und Pfle-
        eberufen eine längere Umschulungszeit erforderlich ist,
        o dürfen die damit verbundenen Lasten nicht allein der
        rbeitsmarktpolitik auferlegt werden.
        Daran hält ganz zu Recht der von der CDU/CSU vor-
        elegte Antrag fest. Sie erinnern in Ihrem Antrag in aller
        larheit an die Finanzierungsverantwortung der Län-
        er – eine Verantwortung, die trotz der inzwischen über
        iebenjährigen Anpassungszeit noch immer nicht einge-
        öst wurde.
        Jetzt sind endlich weitergehende Anstrengungen er-
        orderlich, um – wie von diesem Haus stets gefordert –
        ür das dritte Umschulungsjahr eine dauerhafte Finanzie-
        ung außerhalb der Arbeitsforderung sicherzustellen.
        ie Sicherung der Finanzierung des dritten Jahres wird
        edoch maßgeblich davon abhängen, ob und inwieweit
        ntsprechend der föderalen Aufgabenverteilung insbe-
        ondere die Schulkosten von den Ländern übernommen
        erden.
        Wie Sie wissen, sind Fragen der Finanzierung des
        ritten Umschulungsjahres Gegenstand von Bund/Län-
        er-Gesprächen, die in Kürze fortgesetzt werden sollen.
        ch hoffe auf konstruktive Gespräche. Eine entspre-
        hende Gesetzesänderung wird vonseiten der Bundes-
        egierung in Kürze in die parlamentarischen Beratungen
        ingebracht.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14313
        (A) )
        (B) )
        Dies ist auch vonseiten unserer Fraktion mit der
        Erwartung verbunden, dass die Finanzierungsverantwor-
        tung für unverkürzte, dreijährige Umschulungen ent-
        sprechend dem geltenden Recht im dritten Weiterbil-
        dungsjahr nicht auf Dauer von der Bundesagentur für
        Arbeit getragen werden soll. Wir erwarten von den Län-
        dern, die in der Föderalismuskommission auf ihrer um-
        fassenden Bildungszuständigkeit beharren, dass sie nicht
        länger auf die Beitragszahler deuten, sondern ihre Ver-
        antwortung für das dritte Umschulungsjahr in den Ge-
        sundheitsfachberufen wahrnehmen. Sie müssen die er-
        forderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für das
        dritte Weiterbildungsjahr außerhalb der Arbeitsförde-
        rung schaffen. Damit verbunden ist die Forderung, einen
        wachsenden Bedarf an Altenpflegerinnen und Altenpfle-
        gern verstärkt und vorrangig durch berufliche Erstausbil-
        dung zu decken und durch geeignete Maßnahmen die
        Verbleibsdauer in diesem Beruf nachhaltig zu erhöhen.
        Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Lassen Sie mich
        zu Beginn der Debatte sagen, dass ein Auslaufen der
        Übergangsfrist bei der Weiterbildungsförderung zu ei-
        nem drastischen Einbruch bei der Weiterbildung im Be-
        reich der Gesundheitsfachberufe – ganz besonders bei
        der Altenpflege – zur Folge haben wird.
        Warum wird das so sein? Ab Januar 2005 werden
        Umschulungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
        mit dreijähriger Ausbildungszeit vom Arbeitsamt nur
        noch zweijährig gefördert. Das dritte Jahr muss aller-
        dings vom Beginn der Ausbildung an finanziell gesichert
        sein, ansonsten wird das Arbeitsamt auch die ersten zwei
        Jahre nicht fördern.
        Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass
        dies keine originäre Aufgabe der Bundesanstalt für Ar-
        beit ist. Im Gegenteil, wir machen Vorschläge, die BA
        finanziell zu entlasten, die Beiträge und damit die Lohn-
        nebenkosten zu senken.
        55 Milliarden Euro stehen im Haushalt der Bundesan-
        stalt für Arbeit. Das ist ein Riesen betrag, der von den
        Beitragszahlern aufzubringen ist. Und natürlich muss
        dieser gesenkt werden.
        Dennoch müssen wir feststellen, dass die erheblichen
        Kosten der Ausbildung zum Altenpfleger von demjeni-
        gen, der sich in einer Umschulungsphase befindet, wohl
        kaum aufgebracht werden können. Gleichzeitig lässt
        sich eine Verkürzung der Ausbildungsdauer von drei auf
        zwei Jahre aufgrund von anderen Bundes-, Landes-, und
        Europagesetzen nicht durchsetzen.
        Im Ergebnis führen diese beiden Problembeschrei-
        bungen zu einer drastischen Verringerung der Zahl der
        Auszubildenden im Gesundheitsbereich. Diese stehen
        dann später auch nicht als Pflegekräfte zur Verfügung.
        Darum bin ich der Überzeugung, dass wir eine wei-
        tere Übergangsregelung finden müssen, die die Ausbil-
        dung zur Pflegefachkraft auch zukünftig gewährleistet.
        Und weil wir hier über Fördergelder der BA reden müs-
        sen, wäre auch der Erfolg zu hinterfragen. Nahezu jedem
        Umschüler steht nach erfolgreicher Ausbildung ein Ar-
        beitsplatz zur Verfügung. Mit einer Vermittlungsquote
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        on beinahe 100 Prozent bei den Altenpflegern kann
        an von einer außerordentlich guten Maßnahme der BA
        eden.
        Ein weiterer Punkt ist: Wo sollen denn sonst in Zu-
        unft die benötigten Pflegekräfte herkommen, wenn wir
        ie nicht fördern und sie von allein nicht in der ge-
        ünschten Zahl zur Verfügung stehen?
        Wir haben bereits jetzt ein Problem, genügend moti-
        ierte Pflegekräfte für die wachsende Zahl von Pflegebe-
        ürftigen auszubilden. Ein Auslaufen der Übergangsre-
        elung würde dieses Problem im Jahr 2005 bzw. in den
        olgenden Jahren nochmals verschärfen, und ich gehe
        avon aus, dass eine ausreichende Versorgung im Pfle-
        ebereich mit Fachkräften zukünftig in hohem Maße ge-
        ährdet wäre.
        Man muss sich die Zahlen nur mal vor Augen führen:
        ir haben deutlich über zwei Millionen Pflegebedürf-
        ige in unserem Land. Laut einem Bericht des DIW Ber-
        in wird in den nächsten 15 Jahren die Zahl der Pflegebe-
        ürftigen um 50 Prozent steigen. Das heißt, es wird
        eutlich mehr als eine Million Menschen zusätzlich in
        nserem Land geben, die dringend Pflege benötigen.
        Verantwortlich dafür ist die demographische Ent-
        icklung in unserem Land. Die Menschen werden im-
        er älter, damit steigt auch die Anzahl derer, die pflege-
        edürftig sind. Weiterhin kommt es zu einer Ausweitung
        on chronischen Krankheitsbildern und natürlich nimmt
        uch die familiäre Pflegekapazität zunehmend ab. Wir
        aben heute Doppelverdienerstrukturen in den Familien.
        nd wir haben eine große Zahl von allein stehenden Per-
        onen, wir haben heute ein Familienbild, das eine Pfle-
        esituation, wie sie von einem älteren Menschen heute
        um Teil benötigt wird, gar nicht mehr vernünftig be-
        erkstelligen kann.
        Diese Pflegebedürftigen brauchen professionelle
        ilfe. Die steht nur zur Verfügung, wenn wir auch Aus-
        ildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze bieten.
        urzeit werden jedes Jahr fast 10 000 Menschen im Be-
        eich der Altenpflege ausgebildet, 100 Prozent davon
        inden dann auch wieder einen Arbeitsplatz. Wir wissen
        eiter, dass wir künftig drastisch mehr Pflegekräfte auf-
        rund des demographischen Wandels in unserem Land
        enötigen. Und wir wissen auch, dass die Altenpflege
        in klassischer Umschulungsberuf geworden ist. Kaum
        iner der jungen Menschen entscheidet, wenn es um das
        rlernen eines ersten Berufes geht, spontan, Altenpfle-
        er zu werden. Da kann man einem 14-, 15-Jährigen
        uch keinen Vorwurf machen.
        Momentan erlernen circa 60 Prozent der Kranken-
        flegeschüler ihren Beruf im Rahmen einer Umschu-
        ung. Und wir wissen weiter, dass die pflegebedürftigen
        enschen, die zwangsläufig in den nächsten Jahren in
        rhöhter Zahl vorhanden sein werden, unsere Mithilfe
        rauchen. Daher ist es natürlich unsere Pflicht, dafür zu
        orgen, dass die Pflegekräfte in entsprechender Anzahl
        ur Verfügung stehen.
        Deswegen ist es auch von entscheidender Wichtig-
        eit, dass wir eine gemeinsame Lösung finden. Es geht
        ier in keiner Weise um irgendeinen Richtungsstreit. Die
        14314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        Einigung ist wichtig für die Menschen in unserem Land
        und deswegen lassen Sie uns dieses Problem gemeinsam
        angehen, damit es auch dieses Jahr Pflegeschüler in aus-
        reichender Zahl gibt und keine Lücke entsteht, die wir
        dann später mühsam werden füllen müssen.
        Ausreichendes Personal wird zukünftig wieder wich-
        tiger werden. Es bleibt die Voraussetzung für die gute
        und angemessene Pflege und es ist die Voraussetzung für
        die Sicherung der Qualität der Pflege sowohl in stationä-
        ren als auch in mobilen Einrichtungen. Neben den gro-
        ßen technischen Fortschritten in der Apparatemedizin
        wird die Frage des ausreichenden Personals die größte
        Bedeutung für den Erhalt unseres Gesundheitssystems in
        der Zukunft haben.
        Lassen Sie uns jetzt in den nächsten Monaten die
        Grundlagen für eine vernünftig finanzierte und gestraffte
        pflegerische Ausbildung schaffen, um den Bedarf der
        nächsten Jahre zu decken. Dann sind wir auf einem gu-
        ten Weg.
        Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir
        beraten heute an dieser Stelle zwei Anträge der Opposi-
        tionsfraktionen, deren Zielrichtung ich nur unterstützen
        kann. CDU/CSU und FDP setzen sich für die Verlänge-
        rung einer sehr sinnvollen und in meinen Augen unver-
        zichtbaren Regelung ein: Die Finanzierung von Weiter-
        bildungen in Gesundheitsberufen muss auch weiterhin
        für die gesamte notwendige Dauer von drei Jahren gesi-
        chert sein. Es ist doch selbstverständlich, dass wir bei
        Berufen, für die auch in der Zweitausbildung eine sehr
        hohe Qualifikation vermittelt werden muss, weiterhin
        auf eine unverkürzte Lehrdauer eintreten.
        Ich möchte auch daran erinnern, dass wir nur durch
        die Untätigkeit der Bundesländer in eine Situation ge-
        kommen sind, in der der Bundesgesetzgeber nun kurz-
        fristig eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
        formulieren muss. Es war allen Bundesländern seit Jah-
        ren klar, dass ab dem 1. Januar 2005 eine Förderung der
        Weiterbildung in Gesundheitsberufen durch die BA nur
        dann erfolgt, wenn bei Beginn der Ausbildung eine
        Finanzierung des letzten Ausbildungsjahres durch Dritte
        zugesagt ist. Diese Anschlussförderung sollte in der Re-
        gel aus den Landeshaushalten erfolgen. Kein Bundes-
        land bemühte sich aber bisher, eine entsprechende An-
        schlussfinanzierung auf die Beine zu stellen.
        Nun lese lese ich aber in Ihrem Antrag, dass sie für
        eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezem-
        ber 2004 befristeten Übergangsregelung um ein weiteres
        Jahr plädieren. Glauben Sie allen Ernstes, dass sie mit ei-
        ner solchen zugegebenermaßen sehr großzügigen Rege-
        lung die teilweise doch sehr trägen Länderministerien
        dazu bekommen werden, endlich durch eine abge-
        stimmte Lösung für die Förderung des dritten Jahres Pla-
        nungssicherheit zu schaffen? Das Gegenteil wird der
        Fall sein: Die Länder werden sich mit Verweis auf die
        großzügige Verlängerung des Bundes beruhigt zurück-
        lehnen und auch im Jahr 2005 keine Anstalten überneh-
        men, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Zukunft
        der Weiterbildung in Gesundheitsberufen zu finden. Im
        November 2005 werden wir alle wieder in dieser Runde
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        usammenkommen und feststellen müssen, dass wir
        uch für das Jahr 2006 eine neue Ausnahmeregelung fin-
        en müssen.
        Ich freue mich dennoch sehr, dass Herr Niebel mit
        iesem Antrag endlich einmal die Bedeutung von BA-
        eförderten Weiterbildungen anerkennen muss. Herr
        iebel, ansonsten stehen Sie doch immer hier an dieser
        telle und rechnen uns die immensen Kosten vor, die die
        o genannte Weiterbildungsindustrie nach Ihrer Auffas-
        ung völlig sinnlos verpulvert. Obwohl sie sonst nicht
        üde werden, den effizienten Umgang der BA mit Bei-
        ragsgeldern hoch und runter zu fordern, stellen Sie
        eute einen Antrag, der eine Mehrbelastung der BA-
        aushaltes um 250 Millionen Euro bedeutet. Meine Da-
        en und Herren von der FDP: Ihre späte Einsicht, dass
        ffentlich finanzierte Weiterbildung ein sinnvolles In-
        trument moderner Arbeitsmarktpolitik ist, honoriere ich
        ehr.
        Die Gesundheitsberufe sind ein zukunftsweisendes,
        ersonalintensives und zugleich gesellschaftspolitisch
        edeutendes Arbeitsmarktsegment. Den teilweise sehr
        ohen Kosten der Weiterbildung stehen ebenso hohe
        ermittlungsquoten gegenüber. Gleichzeitig steigt in un-
        erer alternden Gesellschaft der Bedarf an gut ausgebil-
        eten Fachkräften in pflegerischen Berufen. Über die
        rstausbildung ist dieser Bedarf an Fachkräften nicht zu
        ecken, hier sind wir unbedingt auf die Weiterbildung
        zw. Zweitausbildung angewiesen.
        Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
        erden daher in der kommenden Woche einen Gesetz-
        ntwurf vorlegen, der eine weitere Verlängerung der
        usnahmeregelung um ein halbes Jahr vorsieht. Damit
        eben wir den Trägern der Weiterbildungsmaßnahmen
        lanungssicherheit, ohne den – aus meiner Sicht – be-
        auerlicherweise notwendigen Druck auf die laufenden
        und/Länder-Gespräche zurückzunehmen. Wir erwarten
        ber gleichzeitig von den Ländern, dass sie spätestens
        um Ablauf dieser Übergangsregelung eine dauerhafte
        inanzierung des letzten Maßnahmedrittels außerhalb
        er Arbeitsförderung sicherstellen.
        Gudrun Kopp (FDP): Für die Weiterbildungsförde-
        ung nach dem Recht der Arbeitsförderung des SGB III
        ilt seit 1. Januar 1998 der Grundsatz, dass die Dauer
        on staatlich geförderten Weiterbildungen im Vergleich
        ur Dauer beruflicher Erstausbildung um mindestens ein
        rittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. Dies be-
        eutet, dass Berufsabschlüsse, die als Erstausbildung
        rei Jahre dauern, als Weiterbildung also innerhalb von
        ängstens zwei Jahren abgeschlossen sein müssen.
        In einigen Gesundheitsfachberufen – so zum Beispiel
        uch in der Logopädie – scheidet eine Verkürzung der
        mschulungsdauer jedoch aufgrund von Berufsgesetzen
        der bestehender Bundes- und Landesgesetze, teilweise
        uch aufgrund von EU-Richtlinien, aus. Das deutsche
        örderungsrecht sah bisher eine befristete Sonderrege-
        ung vor, wenn die Ausbildungsdauer bundes- oder lan-
        esrechtlich geregelt, aber noch nicht verkürzbar war.
        anach braucht eine Umschulung, die bis zum 31. De-
        ember 2004 beginnt, nicht verkürzt durchgeführt zu
        erden, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelung nicht
        öglich ist.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14315
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        In der Konsequenz heißt das, dass seit dem 1. Januar
        2005 beginnende Umschulungen in Gesundheitsfachbe-
        rufen zwar weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit
        gefördert werden können. Dies gilt aber nur für zwei
        Drittel der Ausbildungszeit und auch nur dann, wenn die
        Finanzierung der Gesamtdauer der Maßnahme von An-
        fang an anderweitig sichergestellt ist.
        Dies ist eine unbillige Härte für die Auszubildenden
        in diesen Gesundheitsfachberufen. Und es ist auch ar-
        beitsmarktpolitisch nicht sinnvoll. In der Regel finden
        erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen nach der
        Ausbildung schnell einen Arbeitsplatz. Insbesondere in
        den neuen Bundesländern besteht zum Teil bereits heute
        ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften in Gesund-
        heitsfachberufen. Die Vermittlungsquote von Logopäden
        beträgt nach Abschluss der Ausbildung nahezu
        100 Prozent. Hierbei handelt es sich zu einem großen
        Teil um Umschülerinnen, wie zum Beipiel Frauen nach
        der Erziehungsphase, die eine berufliche Neuorientie-
        rung anstreben.
        Die befristete Ausnahmeregelung betrifft Umschüler
        und nicht Auszubildende in der Erstausbildung. Das be-
        deutet, dass zukünftig die Umschüler die Kosten für das
        dritte Ausbildungsjahr selbst tragen müssten. Zwar ha-
        ben die Umschüler im Vergleich zu jungen Menschen in
        der Erstausbildung eine größere Berufs- und Lebens-
        erfahrung und sind zu einer intensiveren schulischen
        Ausbildung fähig. Aber sie haben häufig auch schwer-
        wiegendere soziale Probleme als junge Menschen in der
        Erstausbildung. In der siebenjährigen Übergangsphase
        konnten keine Finanzierungsbeteiligungen durch Dritte
        geschaffen werden. Auch eine Verkürzung der Ausbil-
        dungsdauer konnte nicht erreicht werden. Wenn der Ge-
        setzgeber eine Mindestausbildungszeit ohne Verkür-
        zungsmöglichkeit verlangt, darf dies nicht zulasten der
        Umschüler gehen. In Anbetracht der nicht unerheblichen
        Kosten für die Ausbildung werden sich nur wenige Um-
        schüler die Ausbildung leisten können, wenn sie sie
        selbst bezahlen müssen.
        Die Union will die Länder stärker zur Finanzierung
        des dritten Ausbildungsjahres in die Pflicht nehmen. Die
        Union will die Übergangsfrist um ein Jahr verlängern.
        Das wird nichts nützen. Die FDP will die Befristung der
        Ausnahmeregelung streichen, weil aus der Vergangen-
        heit ersichtlich ist, dass eine Finanzierung durch Dritte
        nicht erreicht wird, die Vermittlungsquote überaus er-
        folgreich ist und durch die demographische Entwicklung
        ein weiterer Fachkräftemangel programmiert ist.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Transparenz und
        Wettbewerb im öffentlichen Schienenpersonen-
        nahverkehr (Tagesordnungspunkt 23)
        Karin Rehbock-Zureich (SPD): Wir beraten heute
        den Antrag der FDP zum Schienenpersonennahverkehr.
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        evor wir nun inhaltlich zu diesen Fragen diskutieren,
        üssen wir uns den rechtlichen Rahmen anschauen.
        Nur zu Ihrer Erinnerung: Mit der Bahnreform haben
        er Deutsche Bundestag und Bundesrat bestimmt, dass
        er Schienenpersonennahverkehr von den Bundeslän-
        ern wahrgenommen wird. Für die Übernahme dieser
        erantwortlichkeit erhalten sie vom Bund Regionalisie-
        ungsmittel in beträchtlicher Höhe. Über die Verwen-
        ung dieser Mittel bestimmten – dies ist auch nach der
        euordnung von 2002 so geblieben – die Bundesländer
        llein verantwortlich. Die Bundesebene hat hier keine
        andhabe – das bedauere ich sehr –, in diesem Bereich
        echenschaft zu fordern. Das betrifft sowohl uns als
        arlament und dies betrifft auch die Bundesregierung.
        Der korrekte Adressat für Ihren Antrag sind also die
        andesregierungen und die Landesparlamente. Zum Teil
        önnen sie Ihre Forderungen sogar direkt an Ihre Partei-
        reunde, die in einigen Landesparlamenten an der Regie-
        ung beteiligt sind, weitergeben.
        Dass aber die Vorgänge um die Vergabe von Ver-
        ehrsleistungen im Personenverkehr unbedingte Trans-
        arenz brauchen und wir diese Transparenz von den je-
        eiligen Bundesländern auch fordern sollten, halte ich
        ür sehr wichtig. Denn es gibt in diesem Bereich erhebli-
        hen Nachholbedarf – in vielen Ländern. Allerdings
        ird, was die Ausschreibungsquote angeht, das Bench-
        ark von Schleswig-Holstein gesetzt, einem Land – das
        inde ich sehr bezeichnend –, das von einer rot-grünen
        oalition geführt wird. Dort im Norden der Republik
        ibt es das ordentlichste Ausschreibungskonzept für den
        chienenpersonennahverkehr und den höchsten Aus-
        chreibungsprozentsatz.
        Dreierlei möchte ich in der Diskussion deutlich ma-
        hen:
        Erstens. Im bestehenden Rechtsrahmen können die
        änder ausschreiben; eine direkte Vergabe ist aber auch
        och möglich, und wird praktiziert: Nutznießer dieser
        reihändigen Vergaben sind aber nicht nur die DB Regio,
        ondern auch andere Anbieter.
        Zweitens. Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer
        eutlich gemacht, dass sie den Ausschreibungswettbe-
        erb als Chance sieht, Qualität, Menge und Wirtschaft-
        ichkeit des Nah- und Regionalverkehrs auf der Schiene
        urch Ausschreibungs- und Vergabepolitik zu erhöhen.
        Drittens. Dass dabei die Mittelverwendung transpa-
        ent erfolgen sollte, ist klar. Wir brauchen Transparenz
        on der Wurzel her. Die Länder sollten offen legen, wel-
        he Summen der Regionalisierungsmittel in welche Pro-
        ekte fließen.
        Eins ist klar: Die Regionalisierungsmittel dürfen nicht
        azu dienen, ländereigene Aufwendung für den ÖPNV
        nd SPNV zu ersetzen. Die Regionalisierungsmittel sind
        ur Verbesserung des Mobilitätsangebots da, nicht zur
        anierung klammer Länderhaushalte.
        Festzuhalten bleibt: Das Modell der Regionalisierung
        es Personennahverkehrs ist aufgegangen. Die Nutzer-
        ahlen steigen, allein im letzten Jahr verzeichnete der
        PNV 1,5 Prozent mehr Fahrgäste. Und auch der
        14316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
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        Wettbewerb hat sich entwickelt: Mittlerweile gibt es eine
        stattliche Anzahl von Konkurrenzunternehmen der
        DB AG, die erfolgreich in den Regionen Verkehr ma-
        chen. Der Anteil der Wettbewerber steigt auf derzeit
        rund 11 Prozent des Marktvolumens. Von den durchge-
        führten Ausschreibungsverfahren seit 1996 hat die
        DB Regio rund 50 Prozent gewonnen.
        Einfach und kurz: Wir lehnen den Antrag der FDP ab.
        Transparenz tut Not, da sind wir uns einig. Aber die von
        Ihnen geforderte Transparenz und damit auch die Kon-
        trollmöglichkeiten der gewählten Parlamente müssen in
        den Landesparlamenten eingefordert und ausgeübt wer-
        den.
        Nun noch einige Worte zu aktuellen Meldungen aus
        der Presse. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden ei-
        ner pauschalen Kürzung der Regionalisierungsmittel
        nicht zustimmen. Im Rahmen der Beratungen zwischen
        Ländern und Bundesregierung zur Revision des Regio-
        nalisierungsgesetzes wird aber sehr wohl genau zu prü-
        fen sein, welche Bundesländer mit ihren Geldern verant-
        wortlich und zweckentsprechend wirtschaften und
        welche möglicherweise die Gelder für den ÖPNV und
        SPNV nicht bestimmungsgemäß verwenden. Unabhän-
        gig davon brauchen wir in der mittelfristigen Finanzpla-
        nung Sicherheit für die Investitionsmittel in das Schie-
        nennetz. Die durch das Kabinett angekündigte
        zusätzliche Milliarde für die Schiene in Deutschland ist
        unbedingt notwendig, um Ausbau und Erhalt unseres
        Schienennetzes zu gewährleisten.
        Enak Ferlemann (CDU/CSU): Auch nach zehn Jah-
        ren Bahnreform beherrscht die DB AG den Markt der
        bestellten Zugkilometer. Was für den Fernverkehr trau-
        rige Tatsache ist, gilt auch für den öffentlichen Schienen-
        personennahverkehr, den SPNV. Ein Blick auf die
        Marktanteile der DB AG für den SPNV zeigt, dass die
        Konkurrenz nur ganz allmählich gegen die übermächtige
        Dominanz der DB AG Zugkilometer übernehmen kann.
        Seit 1996 stellt der Bund den Ländern über das
        Regionalisierungsgesetz Mittel zur Bestellung von Nah-
        verkehrsleistungen zur Verfügung. Die Länder haben ein
        hohes Interesse daran, dass sich Wettbewerb entwickelt.
        Denn nur dadurch sind Einsparungen zu erreichen, die
        finanzielle Spielräume eröffnen. An der Vorherrschaft
        der Bahn AG hat sich aber nur wenig geändert. Bisher
        sind von der Konkurrenz der Bahn AG nur wenige Stre-
        cken übernommen worden. Und damit hat der Bahn-
        kunde keinen Einfluss auf den Wettbewerb. Das ist ein
        Zustand, den wir nicht wollen, und deshalb findet der
        Antrag der FDP-Fraktion unsere Unterstützung.
        Warum ist der Wettbewerb im Schienenpersonennah-
        verkehr nach wie vor so unterentwickelt? Die Länder
        stehen schließlich nicht im Verdacht, den Wettbewerb
        verhindern zu wollen. Der Blick hinter die Kulissen
        macht einiges klarer.
        Ausgangspunkt der Vormachtstellung der Bahn AG
        ist der historische Vorteil der Bahn. Als sie sich 1994
        von der Behörde zum Unternehmen wandelte, war die
        gesamte Infrastruktur bereits vorhanden: Züge, Gleise,
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        ersonal. Diesen Vorsprung müssen sich mögliche Kon-
        urrenten erst erarbeiten. Das braucht Zeit, Geld und
        ine Wettbewerbsstruktur, die Neueinsteigern eine profi-
        able Chance eröffnet.
        Außerdem ist der Nahverkehr so organisiert, dass die
        nbieter im Nahverkehr Zuschüsse aus Steuergeldern
        rhalten. Nur so lohnt es sich für die Unternehmen, auch
        enig einträgliche Strecken zu befahren. Denn die Fahr-
        eldeinnahmen reichen oft nicht aus, um die Betriebs-
        osten vollständig zu decken. Das bedeutet eine zusätzli-
        he Schwierigkeit im SPNV. Des Weiteren ist in den
        ahverkehr je nach Gewinnmöglichkeit der Bahn AG
        nvestiert worden oder auch nicht. Die Ausgangslage ist
        amit nicht günstig. Es besteht ein enormer Nachholbe-
        arf, was nebenbei auch für die Bahnhöfe selber gilt.
        wangsläufig bestimmt dieser Nachholbedarf die Strate-
        ien der Länder: Investitionen statt konsumtiver Mittel.
        ur das ist sinnvoll und richtig.
        Mit diesen Schwierigkeiten müssen die Länder der-
        eit umgehen, auch wenn sie mittel- bis langfristig den
        ettbewerb wollen, um dann auch Erfolge für die Kun-
        en zu erreichen. Die Ursache dafür, dass der offene
        ettbewerb nur step by step, also in Wettbewerbsstufen
        n Gang kommt, liegt natürlich auch in den gesetzlichen
        ahmenbedingungen für die Vergaben, nach denen Di-
        ektvergaben an die DB Regio ohne die Beteiligung von
        ettbewerbern ermöglicht werden.
        Zur Begründung für den Abschluss langfristiger Ver-
        ehrsverträge wird die Planungssicherheit für die DB
        egio angeführt, die im Gegenzug erhebliche Investitio-
        en in neue Fahrzeuge für den SPNV zusichert und eine
        ualitätssteigerung bei der Leistungserbringung ver-
        pricht. Der Wettbewerb kommt also nur sukzessive in
        ang und ist letztendlich derzeit ein Drohmittel für den
        all, dass die DB Regio AG die zugesagten Investitionen
        icht realisiert.
        Nun kann man bei den Ländern ja hinterfragen, wa-
        um das so ist. Die haben schließlich ihr Konzept zur
        ntwicklung des Wettbewerbs vor dem Hintergrund der
        erspektiven und Problembereiche und damit Gründe
        ür ihr Vorgehen. Und diese sind: Der Wettbewerb befin-
        et sich noch am Anfang und auch die Wettbewerber der
        B AG können nicht von heute auf morgen, sondern nur
        ehutsam expandieren. Die Expansion des Wettbewerbs
        st nicht nur aufseiten der Unternehmen, sondern auch
        ufseiten der Aufgabenträger nur schrittweise möglich.
        usschreibungen müssen von den Aufgabenträgern
        icht nur vorbereitet und durchgeführt, sondern auch mit
        rheblichem Arbeitsaufwand nachbereitet werden. Au-
        erdem besteht Handlungsbedarf in den Bereichen Ta-
        ife, Vertrieb und Einnahmeaufteilung.
        Das Ziel unternehmensübergreifender Vertriebsstruk-
        uren und einheitlicher Regeln zur Einnahmeaufteilung
        immt viel Zeit in Anspruch. Es ist aber richtig. Deshalb
        ilanzieren die Länder die Regionalisierung des Schienen-
        ersonennahverkehrs im Zuge der Bahnreform, soweit sie
        ich dazu geäußert haben, grundsätzlich als positiv, aller-
        ings nicht ohne kritisch anzumerken, dass für einen
        unktionierenden SPNV auch die Rahmenbedingungen
        timmen müssen. Daher muss der Bund seiner
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14317
        (A) )
        (B) )
        Aufgabenverantwortung im Bereich des Netzes künftig
        besser gerecht werden. Ausbau und Erhalt des Netzes
        müssen den Interessen aller Nutzer, nicht nur denen der
        DB AG dienen. Das muss der Bund als Eigentümer der
        DB sicherstellen.
        Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
        im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben gegen Ende
        des Jahres 2004 einen Antrag in den Landtag einge-
        bracht. In diesem Antrag wird das ganz entscheidende
        Problem der Länder, den Wettbewerb zu entwickeln, be-
        leuchtet. Es gibt weiterhin Defizite in der Modernisie-
        rung der Schieneninfrastruktur. Deshalb soll den Län-
        dern zukünftig nach dem Willen der dortigen SPD und
        der Grünen ein größeres Mitspracherecht beim Einsatz
        von Bundesmitteln in die Schieneninfrastruktur zugebil-
        ligt und der Anteil der Finanzierung des Bundes für
        regionale Schienenstrecken erhöht werden. Zu meiner
        Freude und zur Unterstützung dessen, was meine Frak-
        tion stets gefordert hat, sieht man auch vonseiten der
        SPD und der Bündnisgrünen in Schleswig-Holstein nur
        den Weg, Netz und Betrieb vor einem möglichen Bör-
        sengang der Bahn zu trennen. Die Forderung nach
        Transparenz zur Stärkung der Position der Länder wird
        gleichermaßen erhoben, sodass das Anliegen der FDP-
        Fraktion auch aus dem rot-grün regierten Schleswig-
        Holstein unterstützt wird.
        Vor diesem Hintergrund wird aber auch klar, dass wir
        die DB Regio AG bzw. die Bahn AG nicht weiterma-
        chen lassen können wie bisher. In allen Debatten waren
        wir immer übereinstimmend der Meinung, dass nur
        durch Wettbewerb mehr Verkehr auf die Schiene zu brin-
        gen sein wird.
        Meine Fraktion unterstützt daher den Antrag und
        kann die Kolleginnen und Kollegen von der Regierungs-
        koalition auch mit Blick auf die Schleswig-Holsteiner
        nur ermuntern, dies ebenfalls zu tun.
        Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Für Bündnis 90/Die Grünen steht eine wei-
        tere Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf Straße und
        Schiene im Zentrum einer nachhaltigen Verkehrspolitik.
        Mit der Bahnreform 1994 wurden die Strukturen der
        öffentlichen Finanzierung und der Marktorganisation im
        Bereich des Schienenpersonennahverkehrs – SPNV –
        vollständig neu geordnet. Diese Regionalisierung des
        Schienenpersonennahverkehrs mit der Umstellung auf
        ein klares Besteller-Ersteller-System war überaus erfolg-
        reich und wird übereinstimmend als erfolgreichster Teil
        der Bahnreform 1994 betrachtet.
        Auch wenn bisher nur rund 10 Prozent der SPNV-
        Leistungen von den Bundesländern im Wettbewerb ver-
        geben werden, so hat der Wettbewerbsdruck natürlich
        auch dazu geführt, dass die von den Ländern bei der
        DB AG verbliebenen 90 Prozent der SPNV-Leistungen
        deutlich kostengünstiger eingekauft werden konnten.
        Mit den eingesparten Mitteln konnten die Länder vieler-
        lei zusätzliche Leistungen einkaufen und dadurch das
        Angebot des öffentlichen Verkehrs vielerorts deutlich at-
        traktivieren. Die Einführung von Wettbewerb ist deshalb
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        ereits höchst erfolgreich und wirkungsvoll. Unbestrit-
        en bestehen aber Optimierungspotenziale. Deshalb wer-
        en wir im Hinblick auf die Revision der Regionalisie-
        ung sehr genau zu analysieren haben, inwiefern wir von
        undesseite Anreize setzen können, damit die vom
        und nach dem Regionalisierungsgesetz zur Verfügung
        u stellenden Mittel von den Ländern noch effizienter
        ingesetzt werden.
        Allerdings werden auch zukünftig die Länder in der
        olitischen Verantwortung für die Organisation des Nah-
        erkehr bleiben. Wenn Landesverkehrsminister mit ihren
        B-Regionalbereichen auf Schmusekurs gehen und un-
        rofessionell im Hinterzimmer große Verkehrsverträge
        bschließen, dann müssen die gleichen Minister ihren
        ürgern und den Gerichten auch Rede und Antwort ste-
        en, warum sie die Chancen der quantitativen und quali-
        ativen Verbesserung des SPNV-Angebotes nicht ausrei-
        hend genutzt haben.
        Wie man erfolgreich Nahverkehr organisiert, zeigen
        ie rot-grün regierten Bundesländer Schleswig-Holstein
        nd Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein beispiels-
        eise hat bereits über 40 Prozent seiner bestellten
        PNV-Leistungen im Wettbewerb vergeben.
        Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag bereits am
        . November 2004 beschlossen, dass die Bundesregie-
        ung im Zusammenwirken mit den Ländern einen Be-
        icht erstellt, der die Erfahrungen zur Vergabepraxis im
        PNV in den Ländern analysiert. Einen gleich lautenden
        ettbewerbsbericht werden wir deshalb nicht mehr
        rauchen, wodurch der Antrag der FDP-Fraktion ins
        eere läuft.
        Horst Friedrich (FDP): Seit 1996 stellt der Bund
        nd damit der Steuerzahler, hauptsächlich der Auto fah-
        ende Steuerzahler, den Ländern über das Regionalisie-
        ungsgesetz Mittel für die Bestellung von Nahverkehrs-
        eistungen zur Verfügung. Das hat dazu geführt, dass der
        inst belächelte Nahverkehr auf der Schiene mittlerweile
        ur so genannten Cash-cow der Deutschen Bahn gewor-
        en ist. Es verwundert deshalb nicht, wenn die derzeit
        und 7 Milliarden Euro, die pro Jahr mit einer Steigerung
        m jeweils 1,5 Prozent bis 2007 ausgegeben werden, ge-
        isse Begehrlichkeiten wecken.
        Folgerichtig wird im Gutachten von Morgan Stanley
        ber die Börsenfähigkeit der Deutschen Bahn unter an-
        erem festgestellt, dass weitere Verluste bei Ausschrei-
        ungen im Schienenpersonennahverkehr vermieden
        erden müssen, wenn die Deutsche Bahn weiterhin Ka-
        italmarktfähigkeit erreichen möchte. Das ist allerdings
        enau der Knackpunkt. Nach § 8 Abs. 1 des Regionali-
        ierungsgesetzes sollen die Mittel der Finanzierung des
        edarfsgerechten Grundangebotes im Schienenperso-
        ennahverkehr dienen. Die Masse der Nahverkehre auf
        er Schiene wird auch zehn Jahre nach der Bahnreform
        allen Beteuerungen der Bahn zu mehr Wettbewerb
        um Trotz – immer noch zu 91 Prozent der bundesweit
        estellten Zugkilometer von der Deutschen Bahn gefah-
        en. Besonders bedenklich ist es, wenn die Länder dabei
        auch noch in den letzten Jahren – langfristige Nahver-
        ehrsverträge mit der Deutschen Bahn vereinbaren, ohne
        14318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        dabei auf die Ersparnispotenziale einer Ausschreibung
        im größeren Umfang einzugehen. Bundesweit liegt das
        über Ausschreibungen erzielbare Sparpotenzial bei über
        1 Milliarde Euro.
        Ausschreibungen sind zum einen nicht verboten und
        erreichen zum anderen in aller Regel, dass die gleichen
        Leistungen zu günstigeren Kosten angeboten werden
        bzw. für den gleichen Betrag höherwertigere Leistungen
        von Mitbewerbern erbracht werden. Es überrascht des-
        halb nicht, dass die DB Netz AG ausgerechnet in den
        Bereichen, in denen Mitbewerber der Bahn Verkehre ab-
        genommen haben oder aber in die Lücke gesprungen
        sind, weil die Bahn dort nicht mehr anbieten wollte,
        durch Regionalfaktoren die Preise für die Trassenbenut-
        zung teilweise drastisch erhöht hat. Hier muss man sich
        die Frage stellen, ob die Deutsche Bahn und die DB Netz
        AG tatsächlich die von ihr verlangten Regionalfaktoren
        dann in diese Strecken zurückfließen lässt, weil die Er-
        hebung der Regionalfaktoren ja mit der Begründung er-
        folgt ist, dass der Wartungsaufwand für diese Nebenstre-
        cken erheblich höher sei als auf den Hauptstrecken.
        So ganz nebenbei: Mit Wirkung von 1. Januar 2005
        hat die Deutsche Bahn ihre Stationsgebühren für die
        Nutzung verfünffacht Es ist auch kein gutes Signal,
        wenn ein Land wie zum Beispiel Brandenburg einen
        langfristigen Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn
        schließt – immerhin geht es um 2,5 Milliarden Euro für
        den Zeitraum von 2002 bis 2012 – und der verhandelnde
        Minister während der Verhandlungen offenbart, dass er
        in absehbarer Zeit auf der anderen Seite, nämlich bei der
        Deutschen Bahn, als Mitarbeiter tätig sein wird. Auch
        wenn strafrechtlich nichts zu beweisen war, unterstützt es
        eigentlich unsere Forderung nach deutlich mehr Trans-
        parenz bei der Vergabe dieser Nahverkehrsverträge.
        Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Regiona-
        lisierungsmittel ausschließlich aus dem Mineralölsteuer-
        aufkommen des Bundes über die Länder weitergereicht
        werden, fordern wir deshalb richtigerweise mit unserem
        Antrag die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Ei-
        gentümerfunktion gegenüber der Deutschen Bahn durch
        ihre Vertreter im Aufsichtsrat sicherzustellen, dass die
        Transparenz der gültigen Verträge, soweit sie durch frei-
        händige Vergabe und nicht durch Ausschreibungen zu-
        stande gekommen sind, hergestellt wird.
        Wir fordern darüber hinaus, dass dem Deutschen
        Bundestag und dem Verkehrsausschuss ein Wettbe-
        werbsbericht vorgelegt wird, in dem die Entwicklung
        des Wettbewerbs im Schienenpersonennahverkehr auf-
        gezeigt wird und – wenn nötig – die Ursachen für man-
        gelnden Wettbewerb offen analysiert werden. Wir for-
        dern ferner die Bundesregierung auf, ein Konzept
        vorzulegen, wie der Wettbewerb im Schienenpersonen-
        nahverkehr schnell und effektiv verstärkt werden kann.
        Es wird Sie nicht überraschen, wenn die FDP-Frak-
        tion, für die ich hier spreche, als Ergänzung ein Gesamt-
        schienenkonzept fordert, das der Bahn auch die Druck-
        möglichkeiten mit dem Fernverkehr nimmt. Es wird für
        alle Länder bei der Bestellung von Nahverkehrsverkeh-
        ren deutlich einfacher sein, wenn die Bahn das Drohpo-
        tenzial Fernverkehr nicht mehr so in der Hand hat und
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        usüben kann, wie sie es derzeit macht. Es kann nicht
        ngehen, dass wegen des Ausbaus eines Bahnhofs über
        as eigentliche Planungsziel hinaus oder der Bedienung
        ines Bahnhofs mit einer bestimmten Zugqualität als
        reis dafür – sehr vereinfacht dargestellt – die freihän-
        ige Vergabe von Nahverkehrsleistungen über zehn
        ahre verlangt wird. Dies ist nicht im Sinne der Bahnre-
        orm und dies sollte die Bundesregierung auch beenden.
        ch freue mich auf interessante Diskussionen im Aus-
        chuss und wäre für Unterstützung sehr dankbar.
        Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
        esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Die
        DP setzt sich für Transparenz und Wettbewerb im öf-
        entlichen Schienenpersonennahverkehr ein. Auf den
        rsten Blick liest sich das erfreulich. Transparenz ist ja
        twas, was wir alle immer und überall gerne haben.
        enn man aber genauer hinsieht, dann verbirgt sich hin-
        er dem vorliegenden Antrag etwas ganz anderes. Hier
        ird mal wieder kräftig ins Horn der DB-Gegner getutet,
        nd das auch noch auf plumpe Art, denn der Antrag
        eht von völlig falschen Voraussetzungen aus.
        Das gilt insbesondere für die Kernbehauptung, die
        B Regio erziele überhöhte Bestellerentgelte für ihre
        eistungen. Das ist einfach falsch. Tatsache ist vielmehr,
        ass das durchschnittliche Bestellerentgelt pro gefahre-
        en Zugkilometer bei DB Regio seit 1996 nahezu kon-
        tant ist. Alle Kostensteigerungen, die seit 1996 im Nah-
        erkehr angefallen sind, wurden nicht durch überhöhte
        estellerentgelte an die Länder weitergereicht, sondern
        urch Rationalisierungsmaßnahmen im Unternehmen
        ompensiert. Anderes zu behaupten, geht an der Wahr-
        eit vorbei und schadet in erster Linie dem Unternehmen
        nd seinen Mitarbeitern. „Bahn-Bashing“ scheint weiter
        onjunktur zu haben.
        Dieser Antrag versucht, den Eindruck zu erwecken,
        m SPNV herrsche Klüngelei und Vetternwirtschaft, das
        lles natürlich zu Lasten des Steuerzahlers, dessen bester
        reund ja bekanntlich die FDP ist. Das ist nun wirklich
        eit an der Wahrheit vorbei. Denn der von der Bundes-
        egierung gestaltete Ordnungsrahmen gewährleistet
        ransparenz und Wettbewerb, übrigens auch im Ein-
        lang mit dem hier maßgeblichen europäischen Recht.
        Ich will noch einmal daran erinnern, dass dieses Par-
        ament in ungewohnter Eintracht die Bahnreform be-
        chlossen hat. Dazu gehörte auch die Übertragung der
        usgaben- und Aufgabenverantwortung für den SPNV
        om Bund auf die Länder. Deshalb liegt heute folgerich-
        ig die Zuständigkeit für den SPNV bei den Ländern und
        icht beim Bund. Die von den Ländern eingerichteten
        estellerorganisationen entscheiden eigenverantwort-
        ich, ob sie die jeweiligen Leistungen freihändig oder
        ber Ausschreibungen an die jeweiligen Verkehrsunter-
        ehmen vergeben wollen. Das ist eine Regelung, mit der
        ir seither auch gut gefahren sind.
        Entgegen den Annahmen der Wettbewerbstheologen
        st eine Offenlegung der abgeschlossenen Verkehrsver-
        räge nicht erforderlich. Denn die wettbewerblichen
        ckpunkte der jeweiligen Verkehrsverträge wie Lauf-
        eit, Leistungsvolumen, Ausschreibungsnetze und
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14319
        (A) )
        (B) )
        Ausschreibungszeitpunkt werden heute bereits veröf-
        fentlicht. Verträge, die nach § 4 Abs. 3 der Vergabever-
        ordnung abgeschlossen werden, müssen nach Abschluss
        in geeigneter Weise publiziert werden. Damit ist die For-
        derung nach Offenlegung der Verkehrsverträge überflüs-
        sig. Ähnlich verhält es sich mit der Forderung nach Vor-
        lage eines Wettbewerbsberichtes: Den legt die DB AG
        bereits jährlich vor.
        Der vorhandene Ordnungsrahmen ermöglicht Wettbe-
        werb im SPNV. Er hat den vielfältigen Markt der Ver-
        kehrsanbieter erst ermöglicht. Der beste Beweis dafür ist
        der zunehmende Anteil von Verkehrsleistungen, die
        nicht an die DB Regio AG vergeben werden: So stieg
        der Anteil von Wettbewerbern der DB AG am Bestell-
        volumen seit der Bahnreform von rund 3 auf 11 Prozent;
        von 1995 bis 2004 wurden rund 90 Millionen Zugkilo-
        meter im Wettbewerb vergeben; der Anteil der DB
        Regio an den im Wettbewerbsverfahren vergebenen
        Leistungen liegt bei knapp 50 Prozent, Stand: August
        2004, Quelle: VDV.
        Diese Zahlen zeigen, dass uns um den Wettbewerb im
        SPNV wirklich nicht bange sein muss. Deshalb unter-
        stützen wir auch die europäische Politik, die mit der No-
        vellierung der einschlägigen EG-VO 1191/69 auch den
        Wettbewerb im SPNV gestalten will. Denn natürlich
        kann man die nationalen Entwicklungen nicht losgelöst
        von der europäischen Integration betrachten. Die ge-
        winnt auch im SPNV an Bedeutung und wird dort zu ei-
        nem gestaltenden Element.
        Der Antrag der FDP ist der Zeit hinterher. SPNV-
        Markt und Verkehrspolitik sind heute schon weiter.
        Anlage 4
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. De-
        zember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
        mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
        – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
        Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004
        (Nachtragshaushaltsgesetz 2004)
        – Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes
        – Gesetz zur Neuregelung der präventiven Tele-
        kommunikations- und Postüberwachung durch
        das Zollkriminalamt und zur Änderung der
        Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG)
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsge-
        setzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften
        – Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
        Abgeordnetengesetzes und Einundzwanzigstes
        Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetenge-
        setzes
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        Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengeset-
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        Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrecht-
        licher Vorschriften im Hochschulbereich
        (HdaVÄndG)
        Gesetz zum internationalen Familienrecht
        Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspart-
        nerschaftsnamensrechts
        Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinforma-
        tionsgesetzes und zur Änderung der Rechts-
        grundlagen zum Emissionshandel
        Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Sol-
        datinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatin-
        nen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungs-
        gesetz – SDGleiG)
        Drittes Gesetz zur Änderung des Verkehrswege-
        planungsbeschleunigungsgesetzes
        Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vor-
        schriften hinsichtlich der Regelung der Interope-
        rabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
        Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes
        (1. SigÄndG)
        Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht
        über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfer-
        ordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz –
        APAG)
        Gesetz zu dem Protokoll V vom 28. November
        2003 zum VN-Waffenübereinkommen
        Gesetz zu dem Abkommen vom 18. November
        2002 zur Gründung einer Assoziation zwischen
        der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit-
        gliedstaaten einerseits und der Republik Chile an-
        dererseits
        Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den
        rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindun-
        gen
        … Strafrechtsänderungsgesetz – §§ 180 b, 181 StGB
        (… StrÄndG)
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
        Forschung und Technikfolgenabschätzung
        Technikfolgenabschätzung
        hier: TA-Projekt – „Potenziale zur Erhöhung der Nah-
        rungsmittelqualität – Entwicklungstendenzen bei Nah-
        rungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Folgen“
        – Drucksache 15/1673 –
        14320 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
        (A) )
        (B) )
        – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
        Forschung und Technikfolgenabschätzung
        Technikfolgenabschätzung
        hier: TA-Projekt – „Potenziale zum Ausbau der regio-
        nalen Nahrungsmittelversorgung – Entwicklungsten-
        denzen bei Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und
        ihre Folgen“
        – Drucksache 15/1674 –
        – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
        Forschung und Technikfolgenabschätzung
        Technikfolgenabschätzung
        hier: TA-Projekt – „Potenziale für eine verbesserte Ver-
        braucherinformation – Entwicklungstendenzen bei
        Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Fol-
        gen“
        – Drucksache 15/1675 –
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Übereinkommen über nukleare Sicherheit
        Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
        land für die Dritte Überprüfungstagung im April 2005
        – Drucksachen 15/3650, 15/3693, Nr. 1.10 –
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Titel 671 01 –
        Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Flug-
        gast- und Reisegepäckkontrolle –
        – Drucksachen 15/4128, 15/4290 Nr. 1.3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 636 82 –
        Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der
        Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern (ein-
        schließlich ehemaliges Ost-Berlin)
        – Drucksachen 15/4129, 15/4290 Nr. 1.4 –
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        – Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech-
        nungshofes
        Bericht nach § 99 BHO zum Gemeindeverkehrsfinan-
        zierungsgesetz als Instrument der Mischfinanzierung
        von Bund und Ländern nach Artikel 104 a Abs. 4
        Grundgesetz
        – Drucksachen 15/4080 –
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung der OSZE
        über die Dreizehnte Jahrestagung der Parlamentari-
        schen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2004 in
        Edinburgh/Großbritannien
        – Drucksachen 15/3668, 15/4009 Nr. 1.1 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
        E
        s
        B
        (C
        (D
        U-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi-
        che Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer
        eratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 15/3403 Nr. 1.5
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.3
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.2
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.4
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.23
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.42
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.70
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.71
        Drucksache 15/4213 Nr. 1.5
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.5
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.8
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.107
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.2
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.3
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.10
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.16
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.1
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.2
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.16
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.20
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.27
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.28
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.29
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.30
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.45
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.4
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.5
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.8
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.14
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.52
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.12
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.13
        Drucksache 15/4001 Nr. 1.2
        Drucksache 15/4001 Nr. 1.4
        Drucksache 15/4001 Nr. 1.11
        Drucksache 15/4001 Nr. 1.12
        Drucksache 15/4001 Nr. 1.16
        Drucksache 15/4001 Nr. 1.18
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.11
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.12
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.6
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.19
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.24
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.25
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.33
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.35
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.50
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.51
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.55
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.57
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.30
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.35
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.9
        Drucksache 15/4213 Nr. 1.1
        Drucksache 15/4213 Nr. 1.2
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14321
        (A) (C)
        (B) (D)
        Drucksache 15/4213 Nr. 1.3
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.13
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.18
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.21
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.26
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.32
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.37
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.56
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.11
        Drucksache 15/4296 Nr. 1.17
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.12
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.15
        Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        Drucksache 15/3546 Nr. 1.3
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.75
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.110
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.112
        Drucksache 15/4085 Nr. 1.4
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.53
        Ausschuss für Tourismus
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.22
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.13
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.16
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.25
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.7
        Drucksache 15/4213 Nr. 2.43
        152. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4