1) Anlage 3
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14311
(A) )
(B) )
Wohlleben, Verena SPD 21.01.2005
Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2005
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-sammlung des Europarates
*
Lohmann, Götz-Peter SPD 21.01.2005
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Addicks, Karl FDP 21.01.2005
Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 21.01.2005
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2005
Bury, Hans Martin SPD 21.01.2005
Carstens (Emstek),
Manfred
CDU/CSU 21.01.2005
Caspers-Merk, Marion SPD 21.01.2005
Connemann, Gitta CDU/CSU 21.01.2005
Daub, Helga FDP 21.01.2005
Dött, Marie-Luise CDU/CSU 21.01.2005
Erler, Gernot SPD 21.01.2005
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 21.01.2005
Fahrenschon, Georg CDU/CSU 21.01.2005
Geis, Norbert CDU/CSU 21.01.2005
Göllner, Uwe SPD 21.01.2005
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.01.2005
Heinrich, Ulrich FDP 21.01.2005
Homburger, Birgit FDP 21.01.2005
Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2005
Jonas, Klaus Werner SPD 21.01.2005*
Kauch, Michael FDP 21.01.2005
Kortmann, Karin SPD 21.01.2005
Laurischk, Sibylle FDP 21.01.2005
Lips, Patricia CDU/CSU 21.01.2005
Löning, Markus FDP 21.01.2005
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
ogg, Ursula SPD 21.01.2005
ulthaupt, Gesine SPD 21.01.2005
stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.01.2005
feiffer, Sibylle CDU/CSU 21.01.2005
ieper, Cornelia FDP 21.01.2005
robst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.01.2005
epnik, Hans-Peter CDU/CSU 21.01.2005
iemann-Hanewinckel,
Christel
SPD 21.01.2005
onsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 21.01.2005
ager, Krista BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.01.2005
chäfer (Bochum), Axel SPD 21.01.2005
chauerte, Hartmut CDU/CSU 21.01.2005
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 21.01.2005
elg, Petra BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.01.2005
inghammer, Johannes CDU/CSU 21.01.2005
r. Stinner, Rainer FDP 21.01.2005
r. Thomae, Dieter FDP 21.01.2005
ürk, Jürgen FDP 21.01.2005
eis (Stendal), Reinhard SPD 21.01.2005
icklein, Andrea SPD 21.01.2005
r. Winterstein, Claudia FDP 21.01.2005
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
14312 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
(A) )
(B) )
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung
der Übergangsfrist bei der Weiterbildungs-
förderung im Falle gesetzlich festgelegter
Ausbildungsdauer
– Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der
Weiterbildungsförderung bei gesetzlich fest-
gelegter Ausbildungsdauer
(Tagesordnungspunkte 21 a und b)
Hans-Werner Bertl (SPD): Die höhere Lebens-
erwartung wird in Zukunft zu einer höheren Nachfrage
an Pflegekräften sowohl in der Alten- als auch in der
Krankenpflege fuhren. Dadurch liegt es gleichermaßen
im arbeitsmarkt-, gesundheits- und pflegepolitischen In-
teresse, dass ausreichende Ausbildungsstrukturen erhal-
ten bleiben und bestehende sowie künftige Beschäfti-
gungspotenziale auch für arbeitslose Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer genutzt werden können. Es ist uns
deshalb ein wichtiges Anliegen, dass von der Bundes-
agentur für Arbeit geförderte Umschulungen in Gesund-
heits- und Pflegeberufe weiterhin möglich bleiben.
Die vorliegenden Anträge von CDU/CSU und FDP
geben aus meiner Sicht zunächst Gelegenheit zur Fest-
stellung, dass in dieser Grundeinschätzung fraktions-
übergreifend Einvernehmen besteht. Das begrüße ich
sehr. Unterschiede bestehen aber in der Frage, unter wel-
chen Förderbedingungen künftig eine Weiterbildung
durch die Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich
erfolgen soll.
Lassen Sie mich in dieser Frage zunächst auf den An-
trag der FDP eingehen: Wie Sie wissen, hat bereits das
von Ihnen noch zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung
miteingebrachte Arbeitsförderungs-Reformgesetz eine
generell um ein Drittel verkürzte Umschulungsförderung
vorgesehen. Mit dem heutigen Antrag haben Sie sich of-
fensichtlich von Ihrem ursprünglichen Anliegen verab-
schiedet. Und was ich in diesem Zusammenhang noch
erstaunlicher finde: Der Vorschlag zur Vollfinanzierung
von Umschulungen im Gesundheitsbereich durch die
Bundesagentur für Arbeit kommt von einer Fraktion, die
in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen hat,
die Effizienz der deutschen Arbeitsmarktpolitik infrage
zu stellen. Mehrmals hat der Kollege Niebel im Namen
seiner Fraktion sogar die Auflösung der BA gefordert.
Nun fordern Sie eine bedingungslose Alleinförderung
durch die Beitragszahler genau dieser Bundesagentur,
die Sie als „ineffiziente, zentralistische Mammutbe-
hörde“ bezeichnen. Hinzu kommt Ihre Verfassungsklage
gegen den Haushalt. Dies alles ist in meinen Augen
schon eine bemerkenswerte Doppelzüngigkeit.
Der Gesetzgeber hat bereits bei Schaffung des
SGB III in den Jahren 1996/97 – also noch zu Regie-
rungszeiten von CDU/CSU und FDP! – eindeutig in der
Gesetzesbegründung klargestellt, dass die Bundesagen-
tur für Arbeit nicht dauerhaft zu einer dreijährigen Voll-
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inanzierung solcher Umschulungen herangezogen wer-
en kann.
Grundsätzlich dürfen Vollzeit-Umschulungen in aner-
annte Ausbildungsberufe nur gefördert werden, wenn
ie im Vergleich zur beruflichen Erstausbildung um min-
estens ein Drittel verkürzt durchgeführt werden. In den
ualen Ausbildungsberufen erfolgt die Verkürzung ohne
ennenswerte Probleme. Jedoch ist im Bereich der Al-
en- und Krankenpflege eine Verkürzung der Ausbildung
urch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aus-
eschlossen. Auch die Richtlinie des Europäischen Ra-
es vom 27. Juni 1977 schreibt eine spezielle Vollzeit-
erufsausbildung von drei Jahren oder 4 600 Stunden
or.
Um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die notwen-
igen Anpassungen einzuräumen, wurde schon mit In-
raft-Treten des SGB III eine befristete Übergangsrege-
ung geschaffen, nach der vorübergehend – und zwar bis
aximal Ende 1999 – noch eine unverkürzte Umschu-
ungsförderung zulässig bleiben sollte. Diese Über-
angsfrist wurde seither wiederholt verlängert, zuletzt
it dem Job-AQTIV-Gesetz auf Ende 2004. Wir als
PD-Fraktion haben auf unserer Klausur in Leipzig be-
chlossen, die Übergangsregelung bis 30. Juni 2005 zu
erlängern, die Bundesregierung plädiert ebenfalls für
iese Lösung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten Jah-
en insbesondere im Bereich der Altenpflege Umschu-
ungen in erheblichem Umfang finanziert – mit rund
40 Millionen Euro. Sie hat damit nicht nur einen bedeu-
enden Beitrag für eine bedarfsgerechte Versorgung in
er Altenpflege geleistet, sondern durch die Zahlung von
nterhaltsgeld und Übernahme von Weiterbildungskos-
en, zum Beispiel Schulkosten, auch in weitem Umfang
ie dabei entstandenen Ausbildungskosten getragen.
enn aus fachlichen Gründen in Gesundheits- und Pfle-
eberufen eine längere Umschulungszeit erforderlich ist,
o dürfen die damit verbundenen Lasten nicht allein der
rbeitsmarktpolitik auferlegt werden.
Daran hält ganz zu Recht der von der CDU/CSU vor-
elegte Antrag fest. Sie erinnern in Ihrem Antrag in aller
larheit an die Finanzierungsverantwortung der Län-
er – eine Verantwortung, die trotz der inzwischen über
iebenjährigen Anpassungszeit noch immer nicht einge-
öst wurde.
Jetzt sind endlich weitergehende Anstrengungen er-
orderlich, um – wie von diesem Haus stets gefordert –
ür das dritte Umschulungsjahr eine dauerhafte Finanzie-
ung außerhalb der Arbeitsforderung sicherzustellen.
ie Sicherung der Finanzierung des dritten Jahres wird
edoch maßgeblich davon abhängen, ob und inwieweit
ntsprechend der föderalen Aufgabenverteilung insbe-
ondere die Schulkosten von den Ländern übernommen
erden.
Wie Sie wissen, sind Fragen der Finanzierung des
ritten Umschulungsjahres Gegenstand von Bund/Län-
er-Gesprächen, die in Kürze fortgesetzt werden sollen.
ch hoffe auf konstruktive Gespräche. Eine entspre-
hende Gesetzesänderung wird vonseiten der Bundes-
egierung in Kürze in die parlamentarischen Beratungen
ingebracht.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14313
(A) )
(B) )
Dies ist auch vonseiten unserer Fraktion mit der
Erwartung verbunden, dass die Finanzierungsverantwor-
tung für unverkürzte, dreijährige Umschulungen ent-
sprechend dem geltenden Recht im dritten Weiterbil-
dungsjahr nicht auf Dauer von der Bundesagentur für
Arbeit getragen werden soll. Wir erwarten von den Län-
dern, die in der Föderalismuskommission auf ihrer um-
fassenden Bildungszuständigkeit beharren, dass sie nicht
länger auf die Beitragszahler deuten, sondern ihre Ver-
antwortung für das dritte Umschulungsjahr in den Ge-
sundheitsfachberufen wahrnehmen. Sie müssen die er-
forderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für das
dritte Weiterbildungsjahr außerhalb der Arbeitsförde-
rung schaffen. Damit verbunden ist die Forderung, einen
wachsenden Bedarf an Altenpflegerinnen und Altenpfle-
gern verstärkt und vorrangig durch berufliche Erstausbil-
dung zu decken und durch geeignete Maßnahmen die
Verbleibsdauer in diesem Beruf nachhaltig zu erhöhen.
Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Lassen Sie mich
zu Beginn der Debatte sagen, dass ein Auslaufen der
Übergangsfrist bei der Weiterbildungsförderung zu ei-
nem drastischen Einbruch bei der Weiterbildung im Be-
reich der Gesundheitsfachberufe – ganz besonders bei
der Altenpflege – zur Folge haben wird.
Warum wird das so sein? Ab Januar 2005 werden
Umschulungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
mit dreijähriger Ausbildungszeit vom Arbeitsamt nur
noch zweijährig gefördert. Das dritte Jahr muss aller-
dings vom Beginn der Ausbildung an finanziell gesichert
sein, ansonsten wird das Arbeitsamt auch die ersten zwei
Jahre nicht fördern.
Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass
dies keine originäre Aufgabe der Bundesanstalt für Ar-
beit ist. Im Gegenteil, wir machen Vorschläge, die BA
finanziell zu entlasten, die Beiträge und damit die Lohn-
nebenkosten zu senken.
55 Milliarden Euro stehen im Haushalt der Bundesan-
stalt für Arbeit. Das ist ein Riesen betrag, der von den
Beitragszahlern aufzubringen ist. Und natürlich muss
dieser gesenkt werden.
Dennoch müssen wir feststellen, dass die erheblichen
Kosten der Ausbildung zum Altenpfleger von demjeni-
gen, der sich in einer Umschulungsphase befindet, wohl
kaum aufgebracht werden können. Gleichzeitig lässt
sich eine Verkürzung der Ausbildungsdauer von drei auf
zwei Jahre aufgrund von anderen Bundes-, Landes-, und
Europagesetzen nicht durchsetzen.
Im Ergebnis führen diese beiden Problembeschrei-
bungen zu einer drastischen Verringerung der Zahl der
Auszubildenden im Gesundheitsbereich. Diese stehen
dann später auch nicht als Pflegekräfte zur Verfügung.
Darum bin ich der Überzeugung, dass wir eine wei-
tere Übergangsregelung finden müssen, die die Ausbil-
dung zur Pflegefachkraft auch zukünftig gewährleistet.
Und weil wir hier über Fördergelder der BA reden müs-
sen, wäre auch der Erfolg zu hinterfragen. Nahezu jedem
Umschüler steht nach erfolgreicher Ausbildung ein Ar-
beitsplatz zur Verfügung. Mit einer Vermittlungsquote
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on beinahe 100 Prozent bei den Altenpflegern kann
an von einer außerordentlich guten Maßnahme der BA
eden.
Ein weiterer Punkt ist: Wo sollen denn sonst in Zu-
unft die benötigten Pflegekräfte herkommen, wenn wir
ie nicht fördern und sie von allein nicht in der ge-
ünschten Zahl zur Verfügung stehen?
Wir haben bereits jetzt ein Problem, genügend moti-
ierte Pflegekräfte für die wachsende Zahl von Pflegebe-
ürftigen auszubilden. Ein Auslaufen der Übergangsre-
elung würde dieses Problem im Jahr 2005 bzw. in den
olgenden Jahren nochmals verschärfen, und ich gehe
avon aus, dass eine ausreichende Versorgung im Pfle-
ebereich mit Fachkräften zukünftig in hohem Maße ge-
ährdet wäre.
Man muss sich die Zahlen nur mal vor Augen führen:
ir haben deutlich über zwei Millionen Pflegebedürf-
ige in unserem Land. Laut einem Bericht des DIW Ber-
in wird in den nächsten 15 Jahren die Zahl der Pflegebe-
ürftigen um 50 Prozent steigen. Das heißt, es wird
eutlich mehr als eine Million Menschen zusätzlich in
nserem Land geben, die dringend Pflege benötigen.
Verantwortlich dafür ist die demographische Ent-
icklung in unserem Land. Die Menschen werden im-
er älter, damit steigt auch die Anzahl derer, die pflege-
edürftig sind. Weiterhin kommt es zu einer Ausweitung
on chronischen Krankheitsbildern und natürlich nimmt
uch die familiäre Pflegekapazität zunehmend ab. Wir
aben heute Doppelverdienerstrukturen in den Familien.
nd wir haben eine große Zahl von allein stehenden Per-
onen, wir haben heute ein Familienbild, das eine Pfle-
esituation, wie sie von einem älteren Menschen heute
um Teil benötigt wird, gar nicht mehr vernünftig be-
erkstelligen kann.
Diese Pflegebedürftigen brauchen professionelle
ilfe. Die steht nur zur Verfügung, wenn wir auch Aus-
ildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze bieten.
urzeit werden jedes Jahr fast 10 000 Menschen im Be-
eich der Altenpflege ausgebildet, 100 Prozent davon
inden dann auch wieder einen Arbeitsplatz. Wir wissen
eiter, dass wir künftig drastisch mehr Pflegekräfte auf-
rund des demographischen Wandels in unserem Land
enötigen. Und wir wissen auch, dass die Altenpflege
in klassischer Umschulungsberuf geworden ist. Kaum
iner der jungen Menschen entscheidet, wenn es um das
rlernen eines ersten Berufes geht, spontan, Altenpfle-
er zu werden. Da kann man einem 14-, 15-Jährigen
uch keinen Vorwurf machen.
Momentan erlernen circa 60 Prozent der Kranken-
flegeschüler ihren Beruf im Rahmen einer Umschu-
ung. Und wir wissen weiter, dass die pflegebedürftigen
enschen, die zwangsläufig in den nächsten Jahren in
rhöhter Zahl vorhanden sein werden, unsere Mithilfe
rauchen. Daher ist es natürlich unsere Pflicht, dafür zu
orgen, dass die Pflegekräfte in entsprechender Anzahl
ur Verfügung stehen.
Deswegen ist es auch von entscheidender Wichtig-
eit, dass wir eine gemeinsame Lösung finden. Es geht
ier in keiner Weise um irgendeinen Richtungsstreit. Die
14314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
(A) )
(B) )
Einigung ist wichtig für die Menschen in unserem Land
und deswegen lassen Sie uns dieses Problem gemeinsam
angehen, damit es auch dieses Jahr Pflegeschüler in aus-
reichender Zahl gibt und keine Lücke entsteht, die wir
dann später mühsam werden füllen müssen.
Ausreichendes Personal wird zukünftig wieder wich-
tiger werden. Es bleibt die Voraussetzung für die gute
und angemessene Pflege und es ist die Voraussetzung für
die Sicherung der Qualität der Pflege sowohl in stationä-
ren als auch in mobilen Einrichtungen. Neben den gro-
ßen technischen Fortschritten in der Apparatemedizin
wird die Frage des ausreichenden Personals die größte
Bedeutung für den Erhalt unseres Gesundheitssystems in
der Zukunft haben.
Lassen Sie uns jetzt in den nächsten Monaten die
Grundlagen für eine vernünftig finanzierte und gestraffte
pflegerische Ausbildung schaffen, um den Bedarf der
nächsten Jahre zu decken. Dann sind wir auf einem gu-
ten Weg.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir
beraten heute an dieser Stelle zwei Anträge der Opposi-
tionsfraktionen, deren Zielrichtung ich nur unterstützen
kann. CDU/CSU und FDP setzen sich für die Verlänge-
rung einer sehr sinnvollen und in meinen Augen unver-
zichtbaren Regelung ein: Die Finanzierung von Weiter-
bildungen in Gesundheitsberufen muss auch weiterhin
für die gesamte notwendige Dauer von drei Jahren gesi-
chert sein. Es ist doch selbstverständlich, dass wir bei
Berufen, für die auch in der Zweitausbildung eine sehr
hohe Qualifikation vermittelt werden muss, weiterhin
auf eine unverkürzte Lehrdauer eintreten.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir nur durch
die Untätigkeit der Bundesländer in eine Situation ge-
kommen sind, in der der Bundesgesetzgeber nun kurz-
fristig eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
formulieren muss. Es war allen Bundesländern seit Jah-
ren klar, dass ab dem 1. Januar 2005 eine Förderung der
Weiterbildung in Gesundheitsberufen durch die BA nur
dann erfolgt, wenn bei Beginn der Ausbildung eine
Finanzierung des letzten Ausbildungsjahres durch Dritte
zugesagt ist. Diese Anschlussförderung sollte in der Re-
gel aus den Landeshaushalten erfolgen. Kein Bundes-
land bemühte sich aber bisher, eine entsprechende An-
schlussfinanzierung auf die Beine zu stellen.
Nun lese lese ich aber in Ihrem Antrag, dass sie für
eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezem-
ber 2004 befristeten Übergangsregelung um ein weiteres
Jahr plädieren. Glauben Sie allen Ernstes, dass sie mit ei-
ner solchen zugegebenermaßen sehr großzügigen Rege-
lung die teilweise doch sehr trägen Länderministerien
dazu bekommen werden, endlich durch eine abge-
stimmte Lösung für die Förderung des dritten Jahres Pla-
nungssicherheit zu schaffen? Das Gegenteil wird der
Fall sein: Die Länder werden sich mit Verweis auf die
großzügige Verlängerung des Bundes beruhigt zurück-
lehnen und auch im Jahr 2005 keine Anstalten überneh-
men, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Zukunft
der Weiterbildung in Gesundheitsberufen zu finden. Im
November 2005 werden wir alle wieder in dieser Runde
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usammenkommen und feststellen müssen, dass wir
uch für das Jahr 2006 eine neue Ausnahmeregelung fin-
en müssen.
Ich freue mich dennoch sehr, dass Herr Niebel mit
iesem Antrag endlich einmal die Bedeutung von BA-
eförderten Weiterbildungen anerkennen muss. Herr
iebel, ansonsten stehen Sie doch immer hier an dieser
telle und rechnen uns die immensen Kosten vor, die die
o genannte Weiterbildungsindustrie nach Ihrer Auffas-
ung völlig sinnlos verpulvert. Obwohl sie sonst nicht
üde werden, den effizienten Umgang der BA mit Bei-
ragsgeldern hoch und runter zu fordern, stellen Sie
eute einen Antrag, der eine Mehrbelastung der BA-
aushaltes um 250 Millionen Euro bedeutet. Meine Da-
en und Herren von der FDP: Ihre späte Einsicht, dass
ffentlich finanzierte Weiterbildung ein sinnvolles In-
trument moderner Arbeitsmarktpolitik ist, honoriere ich
ehr.
Die Gesundheitsberufe sind ein zukunftsweisendes,
ersonalintensives und zugleich gesellschaftspolitisch
edeutendes Arbeitsmarktsegment. Den teilweise sehr
ohen Kosten der Weiterbildung stehen ebenso hohe
ermittlungsquoten gegenüber. Gleichzeitig steigt in un-
erer alternden Gesellschaft der Bedarf an gut ausgebil-
eten Fachkräften in pflegerischen Berufen. Über die
rstausbildung ist dieser Bedarf an Fachkräften nicht zu
ecken, hier sind wir unbedingt auf die Weiterbildung
zw. Zweitausbildung angewiesen.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
erden daher in der kommenden Woche einen Gesetz-
ntwurf vorlegen, der eine weitere Verlängerung der
usnahmeregelung um ein halbes Jahr vorsieht. Damit
eben wir den Trägern der Weiterbildungsmaßnahmen
lanungssicherheit, ohne den – aus meiner Sicht – be-
auerlicherweise notwendigen Druck auf die laufenden
und/Länder-Gespräche zurückzunehmen. Wir erwarten
ber gleichzeitig von den Ländern, dass sie spätestens
um Ablauf dieser Übergangsregelung eine dauerhafte
inanzierung des letzten Maßnahmedrittels außerhalb
er Arbeitsförderung sicherstellen.
Gudrun Kopp (FDP): Für die Weiterbildungsförde-
ung nach dem Recht der Arbeitsförderung des SGB III
ilt seit 1. Januar 1998 der Grundsatz, dass die Dauer
on staatlich geförderten Weiterbildungen im Vergleich
ur Dauer beruflicher Erstausbildung um mindestens ein
rittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. Dies be-
eutet, dass Berufsabschlüsse, die als Erstausbildung
rei Jahre dauern, als Weiterbildung also innerhalb von
ängstens zwei Jahren abgeschlossen sein müssen.
In einigen Gesundheitsfachberufen – so zum Beispiel
uch in der Logopädie – scheidet eine Verkürzung der
mschulungsdauer jedoch aufgrund von Berufsgesetzen
der bestehender Bundes- und Landesgesetze, teilweise
uch aufgrund von EU-Richtlinien, aus. Das deutsche
örderungsrecht sah bisher eine befristete Sonderrege-
ung vor, wenn die Ausbildungsdauer bundes- oder lan-
esrechtlich geregelt, aber noch nicht verkürzbar war.
anach braucht eine Umschulung, die bis zum 31. De-
ember 2004 beginnt, nicht verkürzt durchgeführt zu
erden, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelung nicht
öglich ist.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14315
(A) )
(B) )
In der Konsequenz heißt das, dass seit dem 1. Januar
2005 beginnende Umschulungen in Gesundheitsfachbe-
rufen zwar weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit
gefördert werden können. Dies gilt aber nur für zwei
Drittel der Ausbildungszeit und auch nur dann, wenn die
Finanzierung der Gesamtdauer der Maßnahme von An-
fang an anderweitig sichergestellt ist.
Dies ist eine unbillige Härte für die Auszubildenden
in diesen Gesundheitsfachberufen. Und es ist auch ar-
beitsmarktpolitisch nicht sinnvoll. In der Regel finden
erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen nach der
Ausbildung schnell einen Arbeitsplatz. Insbesondere in
den neuen Bundesländern besteht zum Teil bereits heute
ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften in Gesund-
heitsfachberufen. Die Vermittlungsquote von Logopäden
beträgt nach Abschluss der Ausbildung nahezu
100 Prozent. Hierbei handelt es sich zu einem großen
Teil um Umschülerinnen, wie zum Beipiel Frauen nach
der Erziehungsphase, die eine berufliche Neuorientie-
rung anstreben.
Die befristete Ausnahmeregelung betrifft Umschüler
und nicht Auszubildende in der Erstausbildung. Das be-
deutet, dass zukünftig die Umschüler die Kosten für das
dritte Ausbildungsjahr selbst tragen müssten. Zwar ha-
ben die Umschüler im Vergleich zu jungen Menschen in
der Erstausbildung eine größere Berufs- und Lebens-
erfahrung und sind zu einer intensiveren schulischen
Ausbildung fähig. Aber sie haben häufig auch schwer-
wiegendere soziale Probleme als junge Menschen in der
Erstausbildung. In der siebenjährigen Übergangsphase
konnten keine Finanzierungsbeteiligungen durch Dritte
geschaffen werden. Auch eine Verkürzung der Ausbil-
dungsdauer konnte nicht erreicht werden. Wenn der Ge-
setzgeber eine Mindestausbildungszeit ohne Verkür-
zungsmöglichkeit verlangt, darf dies nicht zulasten der
Umschüler gehen. In Anbetracht der nicht unerheblichen
Kosten für die Ausbildung werden sich nur wenige Um-
schüler die Ausbildung leisten können, wenn sie sie
selbst bezahlen müssen.
Die Union will die Länder stärker zur Finanzierung
des dritten Ausbildungsjahres in die Pflicht nehmen. Die
Union will die Übergangsfrist um ein Jahr verlängern.
Das wird nichts nützen. Die FDP will die Befristung der
Ausnahmeregelung streichen, weil aus der Vergangen-
heit ersichtlich ist, dass eine Finanzierung durch Dritte
nicht erreicht wird, die Vermittlungsquote überaus er-
folgreich ist und durch die demographische Entwicklung
ein weiterer Fachkräftemangel programmiert ist.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Transparenz und
Wettbewerb im öffentlichen Schienenpersonen-
nahverkehr (Tagesordnungspunkt 23)
Karin Rehbock-Zureich (SPD): Wir beraten heute
den Antrag der FDP zum Schienenpersonennahverkehr.
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evor wir nun inhaltlich zu diesen Fragen diskutieren,
üssen wir uns den rechtlichen Rahmen anschauen.
Nur zu Ihrer Erinnerung: Mit der Bahnreform haben
er Deutsche Bundestag und Bundesrat bestimmt, dass
er Schienenpersonennahverkehr von den Bundeslän-
ern wahrgenommen wird. Für die Übernahme dieser
erantwortlichkeit erhalten sie vom Bund Regionalisie-
ungsmittel in beträchtlicher Höhe. Über die Verwen-
ung dieser Mittel bestimmten – dies ist auch nach der
euordnung von 2002 so geblieben – die Bundesländer
llein verantwortlich. Die Bundesebene hat hier keine
andhabe – das bedauere ich sehr –, in diesem Bereich
echenschaft zu fordern. Das betrifft sowohl uns als
arlament und dies betrifft auch die Bundesregierung.
Der korrekte Adressat für Ihren Antrag sind also die
andesregierungen und die Landesparlamente. Zum Teil
önnen sie Ihre Forderungen sogar direkt an Ihre Partei-
reunde, die in einigen Landesparlamenten an der Regie-
ung beteiligt sind, weitergeben.
Dass aber die Vorgänge um die Vergabe von Ver-
ehrsleistungen im Personenverkehr unbedingte Trans-
arenz brauchen und wir diese Transparenz von den je-
eiligen Bundesländern auch fordern sollten, halte ich
ür sehr wichtig. Denn es gibt in diesem Bereich erhebli-
hen Nachholbedarf – in vielen Ländern. Allerdings
ird, was die Ausschreibungsquote angeht, das Bench-
ark von Schleswig-Holstein gesetzt, einem Land – das
inde ich sehr bezeichnend –, das von einer rot-grünen
oalition geführt wird. Dort im Norden der Republik
ibt es das ordentlichste Ausschreibungskonzept für den
chienenpersonennahverkehr und den höchsten Aus-
chreibungsprozentsatz.
Dreierlei möchte ich in der Diskussion deutlich ma-
hen:
Erstens. Im bestehenden Rechtsrahmen können die
änder ausschreiben; eine direkte Vergabe ist aber auch
och möglich, und wird praktiziert: Nutznießer dieser
reihändigen Vergaben sind aber nicht nur die DB Regio,
ondern auch andere Anbieter.
Zweitens. Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer
eutlich gemacht, dass sie den Ausschreibungswettbe-
erb als Chance sieht, Qualität, Menge und Wirtschaft-
ichkeit des Nah- und Regionalverkehrs auf der Schiene
urch Ausschreibungs- und Vergabepolitik zu erhöhen.
Drittens. Dass dabei die Mittelverwendung transpa-
ent erfolgen sollte, ist klar. Wir brauchen Transparenz
on der Wurzel her. Die Länder sollten offen legen, wel-
he Summen der Regionalisierungsmittel in welche Pro-
ekte fließen.
Eins ist klar: Die Regionalisierungsmittel dürfen nicht
azu dienen, ländereigene Aufwendung für den ÖPNV
nd SPNV zu ersetzen. Die Regionalisierungsmittel sind
ur Verbesserung des Mobilitätsangebots da, nicht zur
anierung klammer Länderhaushalte.
Festzuhalten bleibt: Das Modell der Regionalisierung
es Personennahverkehrs ist aufgegangen. Die Nutzer-
ahlen steigen, allein im letzten Jahr verzeichnete der
PNV 1,5 Prozent mehr Fahrgäste. Und auch der
14316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
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Wettbewerb hat sich entwickelt: Mittlerweile gibt es eine
stattliche Anzahl von Konkurrenzunternehmen der
DB AG, die erfolgreich in den Regionen Verkehr ma-
chen. Der Anteil der Wettbewerber steigt auf derzeit
rund 11 Prozent des Marktvolumens. Von den durchge-
führten Ausschreibungsverfahren seit 1996 hat die
DB Regio rund 50 Prozent gewonnen.
Einfach und kurz: Wir lehnen den Antrag der FDP ab.
Transparenz tut Not, da sind wir uns einig. Aber die von
Ihnen geforderte Transparenz und damit auch die Kon-
trollmöglichkeiten der gewählten Parlamente müssen in
den Landesparlamenten eingefordert und ausgeübt wer-
den.
Nun noch einige Worte zu aktuellen Meldungen aus
der Presse. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden ei-
ner pauschalen Kürzung der Regionalisierungsmittel
nicht zustimmen. Im Rahmen der Beratungen zwischen
Ländern und Bundesregierung zur Revision des Regio-
nalisierungsgesetzes wird aber sehr wohl genau zu prü-
fen sein, welche Bundesländer mit ihren Geldern verant-
wortlich und zweckentsprechend wirtschaften und
welche möglicherweise die Gelder für den ÖPNV und
SPNV nicht bestimmungsgemäß verwenden. Unabhän-
gig davon brauchen wir in der mittelfristigen Finanzpla-
nung Sicherheit für die Investitionsmittel in das Schie-
nennetz. Die durch das Kabinett angekündigte
zusätzliche Milliarde für die Schiene in Deutschland ist
unbedingt notwendig, um Ausbau und Erhalt unseres
Schienennetzes zu gewährleisten.
Enak Ferlemann (CDU/CSU): Auch nach zehn Jah-
ren Bahnreform beherrscht die DB AG den Markt der
bestellten Zugkilometer. Was für den Fernverkehr trau-
rige Tatsache ist, gilt auch für den öffentlichen Schienen-
personennahverkehr, den SPNV. Ein Blick auf die
Marktanteile der DB AG für den SPNV zeigt, dass die
Konkurrenz nur ganz allmählich gegen die übermächtige
Dominanz der DB AG Zugkilometer übernehmen kann.
Seit 1996 stellt der Bund den Ländern über das
Regionalisierungsgesetz Mittel zur Bestellung von Nah-
verkehrsleistungen zur Verfügung. Die Länder haben ein
hohes Interesse daran, dass sich Wettbewerb entwickelt.
Denn nur dadurch sind Einsparungen zu erreichen, die
finanzielle Spielräume eröffnen. An der Vorherrschaft
der Bahn AG hat sich aber nur wenig geändert. Bisher
sind von der Konkurrenz der Bahn AG nur wenige Stre-
cken übernommen worden. Und damit hat der Bahn-
kunde keinen Einfluss auf den Wettbewerb. Das ist ein
Zustand, den wir nicht wollen, und deshalb findet der
Antrag der FDP-Fraktion unsere Unterstützung.
Warum ist der Wettbewerb im Schienenpersonennah-
verkehr nach wie vor so unterentwickelt? Die Länder
stehen schließlich nicht im Verdacht, den Wettbewerb
verhindern zu wollen. Der Blick hinter die Kulissen
macht einiges klarer.
Ausgangspunkt der Vormachtstellung der Bahn AG
ist der historische Vorteil der Bahn. Als sie sich 1994
von der Behörde zum Unternehmen wandelte, war die
gesamte Infrastruktur bereits vorhanden: Züge, Gleise,
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ersonal. Diesen Vorsprung müssen sich mögliche Kon-
urrenten erst erarbeiten. Das braucht Zeit, Geld und
ine Wettbewerbsstruktur, die Neueinsteigern eine profi-
able Chance eröffnet.
Außerdem ist der Nahverkehr so organisiert, dass die
nbieter im Nahverkehr Zuschüsse aus Steuergeldern
rhalten. Nur so lohnt es sich für die Unternehmen, auch
enig einträgliche Strecken zu befahren. Denn die Fahr-
eldeinnahmen reichen oft nicht aus, um die Betriebs-
osten vollständig zu decken. Das bedeutet eine zusätzli-
he Schwierigkeit im SPNV. Des Weiteren ist in den
ahverkehr je nach Gewinnmöglichkeit der Bahn AG
nvestiert worden oder auch nicht. Die Ausgangslage ist
amit nicht günstig. Es besteht ein enormer Nachholbe-
arf, was nebenbei auch für die Bahnhöfe selber gilt.
wangsläufig bestimmt dieser Nachholbedarf die Strate-
ien der Länder: Investitionen statt konsumtiver Mittel.
ur das ist sinnvoll und richtig.
Mit diesen Schwierigkeiten müssen die Länder der-
eit umgehen, auch wenn sie mittel- bis langfristig den
ettbewerb wollen, um dann auch Erfolge für die Kun-
en zu erreichen. Die Ursache dafür, dass der offene
ettbewerb nur step by step, also in Wettbewerbsstufen
n Gang kommt, liegt natürlich auch in den gesetzlichen
ahmenbedingungen für die Vergaben, nach denen Di-
ektvergaben an die DB Regio ohne die Beteiligung von
ettbewerbern ermöglicht werden.
Zur Begründung für den Abschluss langfristiger Ver-
ehrsverträge wird die Planungssicherheit für die DB
egio angeführt, die im Gegenzug erhebliche Investitio-
en in neue Fahrzeuge für den SPNV zusichert und eine
ualitätssteigerung bei der Leistungserbringung ver-
pricht. Der Wettbewerb kommt also nur sukzessive in
ang und ist letztendlich derzeit ein Drohmittel für den
all, dass die DB Regio AG die zugesagten Investitionen
icht realisiert.
Nun kann man bei den Ländern ja hinterfragen, wa-
um das so ist. Die haben schließlich ihr Konzept zur
ntwicklung des Wettbewerbs vor dem Hintergrund der
erspektiven und Problembereiche und damit Gründe
ür ihr Vorgehen. Und diese sind: Der Wettbewerb befin-
et sich noch am Anfang und auch die Wettbewerber der
B AG können nicht von heute auf morgen, sondern nur
ehutsam expandieren. Die Expansion des Wettbewerbs
st nicht nur aufseiten der Unternehmen, sondern auch
ufseiten der Aufgabenträger nur schrittweise möglich.
usschreibungen müssen von den Aufgabenträgern
icht nur vorbereitet und durchgeführt, sondern auch mit
rheblichem Arbeitsaufwand nachbereitet werden. Au-
erdem besteht Handlungsbedarf in den Bereichen Ta-
ife, Vertrieb und Einnahmeaufteilung.
Das Ziel unternehmensübergreifender Vertriebsstruk-
uren und einheitlicher Regeln zur Einnahmeaufteilung
immt viel Zeit in Anspruch. Es ist aber richtig. Deshalb
ilanzieren die Länder die Regionalisierung des Schienen-
ersonennahverkehrs im Zuge der Bahnreform, soweit sie
ich dazu geäußert haben, grundsätzlich als positiv, aller-
ings nicht ohne kritisch anzumerken, dass für einen
unktionierenden SPNV auch die Rahmenbedingungen
timmen müssen. Daher muss der Bund seiner
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14317
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Aufgabenverantwortung im Bereich des Netzes künftig
besser gerecht werden. Ausbau und Erhalt des Netzes
müssen den Interessen aller Nutzer, nicht nur denen der
DB AG dienen. Das muss der Bund als Eigentümer der
DB sicherstellen.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben gegen Ende
des Jahres 2004 einen Antrag in den Landtag einge-
bracht. In diesem Antrag wird das ganz entscheidende
Problem der Länder, den Wettbewerb zu entwickeln, be-
leuchtet. Es gibt weiterhin Defizite in der Modernisie-
rung der Schieneninfrastruktur. Deshalb soll den Län-
dern zukünftig nach dem Willen der dortigen SPD und
der Grünen ein größeres Mitspracherecht beim Einsatz
von Bundesmitteln in die Schieneninfrastruktur zugebil-
ligt und der Anteil der Finanzierung des Bundes für
regionale Schienenstrecken erhöht werden. Zu meiner
Freude und zur Unterstützung dessen, was meine Frak-
tion stets gefordert hat, sieht man auch vonseiten der
SPD und der Bündnisgrünen in Schleswig-Holstein nur
den Weg, Netz und Betrieb vor einem möglichen Bör-
sengang der Bahn zu trennen. Die Forderung nach
Transparenz zur Stärkung der Position der Länder wird
gleichermaßen erhoben, sodass das Anliegen der FDP-
Fraktion auch aus dem rot-grün regierten Schleswig-
Holstein unterstützt wird.
Vor diesem Hintergrund wird aber auch klar, dass wir
die DB Regio AG bzw. die Bahn AG nicht weiterma-
chen lassen können wie bisher. In allen Debatten waren
wir immer übereinstimmend der Meinung, dass nur
durch Wettbewerb mehr Verkehr auf die Schiene zu brin-
gen sein wird.
Meine Fraktion unterstützt daher den Antrag und
kann die Kolleginnen und Kollegen von der Regierungs-
koalition auch mit Blick auf die Schleswig-Holsteiner
nur ermuntern, dies ebenfalls zu tun.
Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Für Bündnis 90/Die Grünen steht eine wei-
tere Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf Straße und
Schiene im Zentrum einer nachhaltigen Verkehrspolitik.
Mit der Bahnreform 1994 wurden die Strukturen der
öffentlichen Finanzierung und der Marktorganisation im
Bereich des Schienenpersonennahverkehrs – SPNV –
vollständig neu geordnet. Diese Regionalisierung des
Schienenpersonennahverkehrs mit der Umstellung auf
ein klares Besteller-Ersteller-System war überaus erfolg-
reich und wird übereinstimmend als erfolgreichster Teil
der Bahnreform 1994 betrachtet.
Auch wenn bisher nur rund 10 Prozent der SPNV-
Leistungen von den Bundesländern im Wettbewerb ver-
geben werden, so hat der Wettbewerbsdruck natürlich
auch dazu geführt, dass die von den Ländern bei der
DB AG verbliebenen 90 Prozent der SPNV-Leistungen
deutlich kostengünstiger eingekauft werden konnten.
Mit den eingesparten Mitteln konnten die Länder vieler-
lei zusätzliche Leistungen einkaufen und dadurch das
Angebot des öffentlichen Verkehrs vielerorts deutlich at-
traktivieren. Die Einführung von Wettbewerb ist deshalb
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ereits höchst erfolgreich und wirkungsvoll. Unbestrit-
en bestehen aber Optimierungspotenziale. Deshalb wer-
en wir im Hinblick auf die Revision der Regionalisie-
ung sehr genau zu analysieren haben, inwiefern wir von
undesseite Anreize setzen können, damit die vom
und nach dem Regionalisierungsgesetz zur Verfügung
u stellenden Mittel von den Ländern noch effizienter
ingesetzt werden.
Allerdings werden auch zukünftig die Länder in der
olitischen Verantwortung für die Organisation des Nah-
erkehr bleiben. Wenn Landesverkehrsminister mit ihren
B-Regionalbereichen auf Schmusekurs gehen und un-
rofessionell im Hinterzimmer große Verkehrsverträge
bschließen, dann müssen die gleichen Minister ihren
ürgern und den Gerichten auch Rede und Antwort ste-
en, warum sie die Chancen der quantitativen und quali-
ativen Verbesserung des SPNV-Angebotes nicht ausrei-
hend genutzt haben.
Wie man erfolgreich Nahverkehr organisiert, zeigen
ie rot-grün regierten Bundesländer Schleswig-Holstein
nd Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein beispiels-
eise hat bereits über 40 Prozent seiner bestellten
PNV-Leistungen im Wettbewerb vergeben.
Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag bereits am
. November 2004 beschlossen, dass die Bundesregie-
ung im Zusammenwirken mit den Ländern einen Be-
icht erstellt, der die Erfahrungen zur Vergabepraxis im
PNV in den Ländern analysiert. Einen gleich lautenden
ettbewerbsbericht werden wir deshalb nicht mehr
rauchen, wodurch der Antrag der FDP-Fraktion ins
eere läuft.
Horst Friedrich (FDP): Seit 1996 stellt der Bund
nd damit der Steuerzahler, hauptsächlich der Auto fah-
ende Steuerzahler, den Ländern über das Regionalisie-
ungsgesetz Mittel für die Bestellung von Nahverkehrs-
eistungen zur Verfügung. Das hat dazu geführt, dass der
inst belächelte Nahverkehr auf der Schiene mittlerweile
ur so genannten Cash-cow der Deutschen Bahn gewor-
en ist. Es verwundert deshalb nicht, wenn die derzeit
und 7 Milliarden Euro, die pro Jahr mit einer Steigerung
m jeweils 1,5 Prozent bis 2007 ausgegeben werden, ge-
isse Begehrlichkeiten wecken.
Folgerichtig wird im Gutachten von Morgan Stanley
ber die Börsenfähigkeit der Deutschen Bahn unter an-
erem festgestellt, dass weitere Verluste bei Ausschrei-
ungen im Schienenpersonennahverkehr vermieden
erden müssen, wenn die Deutsche Bahn weiterhin Ka-
italmarktfähigkeit erreichen möchte. Das ist allerdings
enau der Knackpunkt. Nach § 8 Abs. 1 des Regionali-
ierungsgesetzes sollen die Mittel der Finanzierung des
edarfsgerechten Grundangebotes im Schienenperso-
ennahverkehr dienen. Die Masse der Nahverkehre auf
er Schiene wird auch zehn Jahre nach der Bahnreform
allen Beteuerungen der Bahn zu mehr Wettbewerb
um Trotz – immer noch zu 91 Prozent der bundesweit
estellten Zugkilometer von der Deutschen Bahn gefah-
en. Besonders bedenklich ist es, wenn die Länder dabei
auch noch in den letzten Jahren – langfristige Nahver-
ehrsverträge mit der Deutschen Bahn vereinbaren, ohne
14318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
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dabei auf die Ersparnispotenziale einer Ausschreibung
im größeren Umfang einzugehen. Bundesweit liegt das
über Ausschreibungen erzielbare Sparpotenzial bei über
1 Milliarde Euro.
Ausschreibungen sind zum einen nicht verboten und
erreichen zum anderen in aller Regel, dass die gleichen
Leistungen zu günstigeren Kosten angeboten werden
bzw. für den gleichen Betrag höherwertigere Leistungen
von Mitbewerbern erbracht werden. Es überrascht des-
halb nicht, dass die DB Netz AG ausgerechnet in den
Bereichen, in denen Mitbewerber der Bahn Verkehre ab-
genommen haben oder aber in die Lücke gesprungen
sind, weil die Bahn dort nicht mehr anbieten wollte,
durch Regionalfaktoren die Preise für die Trassenbenut-
zung teilweise drastisch erhöht hat. Hier muss man sich
die Frage stellen, ob die Deutsche Bahn und die DB Netz
AG tatsächlich die von ihr verlangten Regionalfaktoren
dann in diese Strecken zurückfließen lässt, weil die Er-
hebung der Regionalfaktoren ja mit der Begründung er-
folgt ist, dass der Wartungsaufwand für diese Nebenstre-
cken erheblich höher sei als auf den Hauptstrecken.
So ganz nebenbei: Mit Wirkung von 1. Januar 2005
hat die Deutsche Bahn ihre Stationsgebühren für die
Nutzung verfünffacht Es ist auch kein gutes Signal,
wenn ein Land wie zum Beispiel Brandenburg einen
langfristigen Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn
schließt – immerhin geht es um 2,5 Milliarden Euro für
den Zeitraum von 2002 bis 2012 – und der verhandelnde
Minister während der Verhandlungen offenbart, dass er
in absehbarer Zeit auf der anderen Seite, nämlich bei der
Deutschen Bahn, als Mitarbeiter tätig sein wird. Auch
wenn strafrechtlich nichts zu beweisen war, unterstützt es
eigentlich unsere Forderung nach deutlich mehr Trans-
parenz bei der Vergabe dieser Nahverkehrsverträge.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Regiona-
lisierungsmittel ausschließlich aus dem Mineralölsteuer-
aufkommen des Bundes über die Länder weitergereicht
werden, fordern wir deshalb richtigerweise mit unserem
Antrag die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Ei-
gentümerfunktion gegenüber der Deutschen Bahn durch
ihre Vertreter im Aufsichtsrat sicherzustellen, dass die
Transparenz der gültigen Verträge, soweit sie durch frei-
händige Vergabe und nicht durch Ausschreibungen zu-
stande gekommen sind, hergestellt wird.
Wir fordern darüber hinaus, dass dem Deutschen
Bundestag und dem Verkehrsausschuss ein Wettbe-
werbsbericht vorgelegt wird, in dem die Entwicklung
des Wettbewerbs im Schienenpersonennahverkehr auf-
gezeigt wird und – wenn nötig – die Ursachen für man-
gelnden Wettbewerb offen analysiert werden. Wir for-
dern ferner die Bundesregierung auf, ein Konzept
vorzulegen, wie der Wettbewerb im Schienenpersonen-
nahverkehr schnell und effektiv verstärkt werden kann.
Es wird Sie nicht überraschen, wenn die FDP-Frak-
tion, für die ich hier spreche, als Ergänzung ein Gesamt-
schienenkonzept fordert, das der Bahn auch die Druck-
möglichkeiten mit dem Fernverkehr nimmt. Es wird für
alle Länder bei der Bestellung von Nahverkehrsverkeh-
ren deutlich einfacher sein, wenn die Bahn das Drohpo-
tenzial Fernverkehr nicht mehr so in der Hand hat und
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usüben kann, wie sie es derzeit macht. Es kann nicht
ngehen, dass wegen des Ausbaus eines Bahnhofs über
as eigentliche Planungsziel hinaus oder der Bedienung
ines Bahnhofs mit einer bestimmten Zugqualität als
reis dafür – sehr vereinfacht dargestellt – die freihän-
ige Vergabe von Nahverkehrsleistungen über zehn
ahre verlangt wird. Dies ist nicht im Sinne der Bahnre-
orm und dies sollte die Bundesregierung auch beenden.
ch freue mich auf interessante Diskussionen im Aus-
chuss und wäre für Unterstützung sehr dankbar.
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Die
DP setzt sich für Transparenz und Wettbewerb im öf-
entlichen Schienenpersonennahverkehr ein. Auf den
rsten Blick liest sich das erfreulich. Transparenz ist ja
twas, was wir alle immer und überall gerne haben.
enn man aber genauer hinsieht, dann verbirgt sich hin-
er dem vorliegenden Antrag etwas ganz anderes. Hier
ird mal wieder kräftig ins Horn der DB-Gegner getutet,
nd das auch noch auf plumpe Art, denn der Antrag
eht von völlig falschen Voraussetzungen aus.
Das gilt insbesondere für die Kernbehauptung, die
B Regio erziele überhöhte Bestellerentgelte für ihre
eistungen. Das ist einfach falsch. Tatsache ist vielmehr,
ass das durchschnittliche Bestellerentgelt pro gefahre-
en Zugkilometer bei DB Regio seit 1996 nahezu kon-
tant ist. Alle Kostensteigerungen, die seit 1996 im Nah-
erkehr angefallen sind, wurden nicht durch überhöhte
estellerentgelte an die Länder weitergereicht, sondern
urch Rationalisierungsmaßnahmen im Unternehmen
ompensiert. Anderes zu behaupten, geht an der Wahr-
eit vorbei und schadet in erster Linie dem Unternehmen
nd seinen Mitarbeitern. „Bahn-Bashing“ scheint weiter
onjunktur zu haben.
Dieser Antrag versucht, den Eindruck zu erwecken,
m SPNV herrsche Klüngelei und Vetternwirtschaft, das
lles natürlich zu Lasten des Steuerzahlers, dessen bester
reund ja bekanntlich die FDP ist. Das ist nun wirklich
eit an der Wahrheit vorbei. Denn der von der Bundes-
egierung gestaltete Ordnungsrahmen gewährleistet
ransparenz und Wettbewerb, übrigens auch im Ein-
lang mit dem hier maßgeblichen europäischen Recht.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass dieses Par-
ament in ungewohnter Eintracht die Bahnreform be-
chlossen hat. Dazu gehörte auch die Übertragung der
usgaben- und Aufgabenverantwortung für den SPNV
om Bund auf die Länder. Deshalb liegt heute folgerich-
ig die Zuständigkeit für den SPNV bei den Ländern und
icht beim Bund. Die von den Ländern eingerichteten
estellerorganisationen entscheiden eigenverantwort-
ich, ob sie die jeweiligen Leistungen freihändig oder
ber Ausschreibungen an die jeweiligen Verkehrsunter-
ehmen vergeben wollen. Das ist eine Regelung, mit der
ir seither auch gut gefahren sind.
Entgegen den Annahmen der Wettbewerbstheologen
st eine Offenlegung der abgeschlossenen Verkehrsver-
räge nicht erforderlich. Denn die wettbewerblichen
ckpunkte der jeweiligen Verkehrsverträge wie Lauf-
eit, Leistungsvolumen, Ausschreibungsnetze und
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14319
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Ausschreibungszeitpunkt werden heute bereits veröf-
fentlicht. Verträge, die nach § 4 Abs. 3 der Vergabever-
ordnung abgeschlossen werden, müssen nach Abschluss
in geeigneter Weise publiziert werden. Damit ist die For-
derung nach Offenlegung der Verkehrsverträge überflüs-
sig. Ähnlich verhält es sich mit der Forderung nach Vor-
lage eines Wettbewerbsberichtes: Den legt die DB AG
bereits jährlich vor.
Der vorhandene Ordnungsrahmen ermöglicht Wettbe-
werb im SPNV. Er hat den vielfältigen Markt der Ver-
kehrsanbieter erst ermöglicht. Der beste Beweis dafür ist
der zunehmende Anteil von Verkehrsleistungen, die
nicht an die DB Regio AG vergeben werden: So stieg
der Anteil von Wettbewerbern der DB AG am Bestell-
volumen seit der Bahnreform von rund 3 auf 11 Prozent;
von 1995 bis 2004 wurden rund 90 Millionen Zugkilo-
meter im Wettbewerb vergeben; der Anteil der DB
Regio an den im Wettbewerbsverfahren vergebenen
Leistungen liegt bei knapp 50 Prozent, Stand: August
2004, Quelle: VDV.
Diese Zahlen zeigen, dass uns um den Wettbewerb im
SPNV wirklich nicht bange sein muss. Deshalb unter-
stützen wir auch die europäische Politik, die mit der No-
vellierung der einschlägigen EG-VO 1191/69 auch den
Wettbewerb im SPNV gestalten will. Denn natürlich
kann man die nationalen Entwicklungen nicht losgelöst
von der europäischen Integration betrachten. Die ge-
winnt auch im SPNV an Bedeutung und wird dort zu ei-
nem gestaltenden Element.
Der Antrag der FDP ist der Zeit hinterher. SPNV-
Markt und Verkehrspolitik sind heute schon weiter.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. De-
zember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004
(Nachtragshaushaltsgesetz 2004)
– Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes
– Gesetz zur Neuregelung der präventiven Tele-
kommunikations- und Postüberwachung durch
das Zollkriminalamt und zur Änderung der
Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG)
– Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsge-
setzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften
– Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes und Einundzwanzigstes
Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetenge-
setzes
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Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengeset-
zes
Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrecht-
licher Vorschriften im Hochschulbereich
(HdaVÄndG)
Gesetz zum internationalen Familienrecht
Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspart-
nerschaftsnamensrechts
Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinforma-
tionsgesetzes und zur Änderung der Rechts-
grundlagen zum Emissionshandel
Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Sol-
datinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatin-
nen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungs-
gesetz – SDGleiG)
Drittes Gesetz zur Änderung des Verkehrswege-
planungsbeschleunigungsgesetzes
Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vor-
schriften hinsichtlich der Regelung der Interope-
rabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes
(1. SigÄndG)
Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht
über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfer-
ordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz –
APAG)
Gesetz zu dem Protokoll V vom 28. November
2003 zum VN-Waffenübereinkommen
Gesetz zu dem Abkommen vom 18. November
2002 zur Gründung einer Assoziation zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit-
gliedstaaten einerseits und der Republik Chile an-
dererseits
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den
rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindun-
gen
… Strafrechtsänderungsgesetz – §§ 180 b, 181 StGB
(… StrÄndG)
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
– Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung
Technikfolgenabschätzung
hier: TA-Projekt – „Potenziale zur Erhöhung der Nah-
rungsmittelqualität – Entwicklungstendenzen bei Nah-
rungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Folgen“
– Drucksache 15/1673 –
14320 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
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(B) )
– Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung
Technikfolgenabschätzung
hier: TA-Projekt – „Potenziale zum Ausbau der regio-
nalen Nahrungsmittelversorgung – Entwicklungsten-
denzen bei Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und
ihre Folgen“
– Drucksache 15/1674 –
– Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung
Technikfolgenabschätzung
hier: TA-Projekt – „Potenziale für eine verbesserte Ver-
braucherinformation – Entwicklungstendenzen bei
Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Fol-
gen“
– Drucksache 15/1675 –
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Übereinkommen über nukleare Sicherheit
Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land für die Dritte Überprüfungstagung im April 2005
– Drucksachen 15/3650, 15/3693, Nr. 1.10 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Titel 671 01 –
Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Flug-
gast- und Reisegepäckkontrolle –
– Drucksachen 15/4128, 15/4290 Nr. 1.3 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 636 82 –
Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der
Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern (ein-
schließlich ehemaliges Ost-Berlin)
– Drucksachen 15/4129, 15/4290 Nr. 1.4 –
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
– Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech-
nungshofes
Bericht nach § 99 BHO zum Gemeindeverkehrsfinan-
zierungsgesetz als Instrument der Mischfinanzierung
von Bund und Ländern nach Artikel 104 a Abs. 4
Grundgesetz
– Drucksachen 15/4080 –
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung der OSZE
über die Dreizehnte Jahrestagung der Parlamentari-
schen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2004 in
Edinburgh/Großbritannien
– Drucksachen 15/3668, 15/4009 Nr. 1.1 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
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U-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi-
che Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer
eratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/3403 Nr. 1.5
Drucksache 15/3403 Nr. 2.3
Drucksache 15/3779 Nr. 1.2
Drucksache 15/3779 Nr. 1.4
Drucksache 15/3779 Nr. 1.23
Drucksache 15/3779 Nr. 1.42
Drucksache 15/3779 Nr. 1.70
Drucksache 15/3779 Nr. 1.71
Drucksache 15/4213 Nr. 1.5
Drucksache 15/4213 Nr. 2.5
Drucksache 15/4213 Nr. 2.8
Finanzausschuss
Drucksache 15/3779 Nr. 1.107
Drucksache 15/4085 Nr. 1.2
Drucksache 15/4085 Nr. 1.3
Drucksache 15/4085 Nr. 1.10
Drucksache 15/4085 Nr. 1.16
Drucksache 15/4213 Nr. 2.1
Drucksache 15/4213 Nr. 2.2
Drucksache 15/4213 Nr. 2.16
Drucksache 15/4213 Nr. 2.20
Drucksache 15/4213 Nr. 2.27
Drucksache 15/4213 Nr. 2.28
Drucksache 15/4213 Nr. 2.29
Drucksache 15/4213 Nr. 2.30
Drucksache 15/4213 Nr. 2.45
Drucksache 15/4296 Nr. 1.4
Drucksache 15/4296 Nr. 1.5
Drucksache 15/4296 Nr. 1.8
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/4213 Nr. 2.14
Drucksache 15/4213 Nr. 2.52
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/3779 Nr. 1.12
Drucksache 15/3779 Nr. 1.13
Drucksache 15/4001 Nr. 1.2
Drucksache 15/4001 Nr. 1.4
Drucksache 15/4001 Nr. 1.11
Drucksache 15/4001 Nr. 1.12
Drucksache 15/4001 Nr. 1.16
Drucksache 15/4001 Nr. 1.18
Drucksache 15/4085 Nr. 1.11
Drucksache 15/4085 Nr. 1.12
Drucksache 15/4213 Nr. 2.6
Drucksache 15/4213 Nr. 2.19
Drucksache 15/4213 Nr. 2.24
Drucksache 15/4213 Nr. 2.25
Drucksache 15/4213 Nr. 2.33
Drucksache 15/4213 Nr. 2.35
Drucksache 15/4213 Nr. 2.50
Drucksache 15/4213 Nr. 2.51
Drucksache 15/4213 Nr. 2.55
Drucksache 15/4213 Nr. 2.57
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/3779 Nr. 1.30
Drucksache 15/3779 Nr. 1.35
Drucksache 15/4085 Nr. 1.9
Drucksache 15/4213 Nr. 1.1
Drucksache 15/4213 Nr. 1.2
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005 14321
(A) (C)
(B) (D)
Drucksache 15/4213 Nr. 1.3
Drucksache 15/4213 Nr. 2.13
Drucksache 15/4213 Nr. 2.18
Drucksache 15/4213 Nr. 2.21
Drucksache 15/4213 Nr. 2.26
Drucksache 15/4213 Nr. 2.32
Drucksache 15/4213 Nr. 2.37
Drucksache 15/4213 Nr. 2.56
Drucksache 15/4296 Nr. 1.11
Drucksache 15/4296 Nr. 1.17
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/4213 Nr. 2.12
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/4213 Nr. 2.15
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 15/3546 Nr. 1.3
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/3779 Nr. 1.75
Drucksache 15/3779 Nr. 1.110
Drucksache 15/3779 Nr. 1.112
Drucksache 15/4085 Nr. 1.4
Drucksache 15/4213 Nr. 2.53
Ausschuss für Tourismus
Drucksache 15/2373 Nr. 2.22
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/3403 Nr. 2.13
Drucksache 15/3546 Nr. 2.16
Drucksache 15/3696 Nr. 2.25
Drucksache 15/4213 Nr. 2.7
Drucksache 15/4213 Nr. 2.43
152. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. Januar 2005
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4