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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/150 Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister (Drucksachen 15/4649, 15/4654) . . . . . . . . . . Dringliche Fragen 1 und 2 Roland Gewalt (CDU/CSU) Genetischer Fingerabdruck als Standard- maßnahme bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen; Festhalten am Richtervorbe- halt bei der Anordnung der DNA-Analyse Antwort Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14056 C 14056 D 14057 A 14057 C 14057 D 14058 A 14058 A 14058 B 14060 C 14060 C, 14061 C 14061 D 14062 D 14063 A Deutscher B Stenografisch 150. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Verordnung der Bundesregie- rung: Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (Drucksache 15/4642) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Einfüh- rung der LKW-Maut . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . D W D U D D D T F 14055 A 14055 B 14055 B 14055 C 14056 A BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14058 C 14058 C undestag er Bericht ung 19. Januar 2005 t : r. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . r. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . r. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde 14058 D 14059 A 14059 A 14059 D 14059 D 14060 B 14060 B Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14063 D 14064 B 14064 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 Mündliche Frage 3 Norbert Geis (CDU/CSU) Behinderungen bei der missionarischen Tätigkeit christlicher Kirchen in der Tür- kei Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Mündliche Frage 4 Norbert Geis (CDU/CSU) Rechtliche Anerkennung der christlichen Gemeinden in der Türkei im Rahmen der EU-Aufnahmeverhandlungen Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfragen Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Mittel zum Wiederaufbau für die von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Gebiete im Haushalt 2005 Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 18 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Weitere Jahrestranchen für die Verausga- bung der Wiederaufbaumittel für die von der Flutkatastrophe in Südostasien betrof- fenen Gebiete und deren Etatisierung im Bundeshaushalt Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 20 Hans Michelbach (CDU/CSU) Vorschläge bei den Verhandlungen zur zu- künftigen europäischen Strukturpolitik zu- gunsten der deutschen Grenzregionen im Verhältnis zu den EU-Osterweiterungs- staaten Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Z H K M H M p d s A K Z H M K E t F n d A R Z K H M P G d u A A H B Z P M V A a d r w B A I Z V 14065 B 14065 C 14065 D 14066 A 14067 B 14067 C 14068 A 14068 B 14068 D usatzfragen ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 ans Michelbach (CDU/CSU) ehraufkommen bei Wegfall der Pendler- auschale und der Sonderregelungen für ie von der Ökosteuer betroffenen Wirt- chaftszweige ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . usatzfrage ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 24 und 25 laus Hofbauer (CDU/CSU) rrichtung eines Einkaufszentrums auf schechischer Seite am Grenzübergang urth i. W./Folmava; Unterstützung mit ationalen oder europäischen Strukturför- ermitteln ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA usatzfragen laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 etra Pau (fraktionslos) efahrenlage für die Wiederaufbauteams er Bundeswehr in Afghanistan, Kunduz nd Faizabad; eventuelle Verstärkung des fghanistaneinsatzes ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär MVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 eronika Bellmann (CDU/CSU) uflage eines Investitionsprogramms unter nderem zugunsten von Baumaßnahmen er öffentlichen Hand und der Verbesse- ung der Verkehrsinfrastruktur, beispiels- eise der Ortsumgehung Marienberg– 174, noch vor der Bundestagswahl ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . usatzfrage eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14069 C 14070 C 14070 D 14071 A 14071 C 14071 C 14072 D 14073 A 14073 C 14074 A 14074 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 III Mündliche Frage 33 Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) Abweichung von den „Richtlinien über die Hindernisfreiheit an Flugplätzen mit In- strumentenlandebahnen“ im Zusammen- hang mit dem Flughafen Altenburg-Nobitz Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . Zusatzfrage Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) Maßnahmen zur Sicherung des Flugplatzes Altenburg-Nobitz Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . Zusatzfrage Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Hellmut Königshaus (FDP) Unzutreffende Darstellungen des Eisen- bahn-Bundesamtes als Beteiligter in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsge- richt bezüglich Verlagerung von Verkehr von der Dresdner Bahn auf die Anhalter Bahn Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . Zusatzfrage Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 37 Hellmut Königshaus (FDP) Fach- und Dienstaufsicht hinsichtlich des Eisenbahn-Bundesamtes Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . Zusatzfrage Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zu überhöhten Dioxinwerten in Hühnereiern aus Freilandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . U U D D F F J G A R P W N A L A N R n b A M G A M s d b A M B A M P E d r A M B 14074 D 14074 D 14075 D 14075 D 14076 D 14076 D 14077 C 14077 C 14078 B 14078 B 14079 C rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rtur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . enate Künast, Bundesministerin BMVEL . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 achdruck einer zu Protokoll gegebenen ede zur Beratung des Antrags: Marktöff- ung im Postmarkt schnellstmöglich voran- ringen (149. Sitzung, Tagesordnungspunkt 23) nlage 3 ündliche Frage 1 itta Connemann (CDU/CSU) uswirkungen der EU-Verordnung zur öglichkeit der Rückverfolgung der Her- tellung von Lebensmitteln auf die Arbeit er ehrenamtlichen Helfer beispielsweise ei den „Bückeburger Tafeln“ ntwort atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 2 etra Pau (fraktionslos) insparung der Krankenkassen 2004 urch die Gesundheitsreform und daraus esultierende Beitragssenkungen ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14080 D 14081 C 14082 C 14083 D 14085 A 14085 D 14087 A 14088 B 14089 B 14090 B 14092 C 14093 D 14095 C 14097 A 14097 C 14099 C 14099 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 Anlage 5 Mündliche Fragen 5 und 6 Max Straubinger (CDU/CSU) Dem Iran zur Verfügung gestellte Finanz- mittel für die Katastrophenhilfe infolge des Erdbebens in der Region Bam im Dezem- ber 2003 Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 7 Dirk Niebel (FDP) Preisdifferenzierung des Goethe-Instituts zwischen internen und externen Prüflingen bei der Abnahme von Prüfungen Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 8 und 9 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Sicherstellung eines optimalen Einsatzes von Hilfsmitteln und Hilfen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Ländern in Südostasien Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Dietrich Austermann (CDU/CSU) Nebentätigkeitsgenehmigungen bei Mitar- beitern der obersten Bundesbehörden 2004/2005 Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Vorschläge des Bundesinnenministers an die Föderalismuskommission hinsichtlich des öffentlichen Dienstrechts Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H G c A F A M C N u c K A F A M D E b S s A K A M H M t r d A K A M D A d A R B 14100 B 14100 C 14100 D 14101 C 14000 A14101 C nlage 10 ündliche Frage 12 artmut Koschyk (CDU/CSU) leichstellung des Islam mit den christli- hen Kirchen und jüdischen Gemeinden ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI nlage 11 ündliche Frage 13 lemens Binninger (CDU/CSU) achbesserung des Luftsicherheitsgesetzes nter den Aspekten der verfassungsrechtli- hen Bedenken von Bundespräsident Horst öhler ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI nlage 12 ündliche Frage 19 ietrich Austermann (CDU/CSU) innahmeausfälle für den Bund ab 2005 ei Schuldenerlass bzw. Stundung der chulden für die von der Tsunami-Kata- trophe betroffenen Länder ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 22 und 23 einz Seiffert (CDU/CSU) öglichkeit und Auswirkungen einer even- uellen Fortentwicklung der Ökosteuer- eform auf das Wirtschaftswachstum und ie Schaffung von Arbeitsplätzen ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 26 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) rbeitslosigkeit bei über 50-jährigen Ost- eutschen ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14102 A 14102 C 14102 D 14103 A 14103 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 V Anlage 15 Mündliche Frage 27 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Einbußen bei Kindern ab sieben Jahren durch das Arbeitslosengeld II Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 29 Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) Investitionen seit 1990 für die Bundeswehr- standorte Viereck, Hagenow, Bad Segeberg und Brandenburg an der Havel Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 30 Clemens Binninger (CDU/CSU) Rechtsunsicherheit für Luftwaffenpiloten durch das Luftsicherheitsgesetz Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 32 Gitta Connemann (CDU/CSU) Antwort der Parlamentarischen Staatsse- kretärin Angelika Mertens bezüglich der Abstände zwischen Windparks auf See und den großen Schiffsrouten vor dem Hinter- grund der Havarie des Frachters „Schie- borg“ vor Borkum Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW Anlage 19 Mündliche Frage 35 Peter Rzepka (CDU/CSU) Vereinbarkeit einer Erhöhung der LKW- Maut und einer Einführung der Steuer auf grenzüberschreitende Flüge mit internatio- nalem Recht Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW 14103 D 14104 B 14104 B 14104 C 14105 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 14055 (A) ) (B) ) 150. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 14097 (A) ) (B) ) sammlung des Europarates beraten wird, Adressenkorrekturen vorgenommen * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- g rierte Logistikdienstleistungen, bei denen der Kunde Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A m v C l m P s a l K a s M w d W m e D M D f n b u g n g D r k n l n n n P h l Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bulmahn, Edelgard SPD 19.01.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 19.01.2005 Connemann, Gitta CDU/CSU 19.01.2005 Daub, Helga FDP 19.01.2005 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 19.01.2005 Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.01.2005 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.01.2005 Irber, Brunhilde SPD 19.01.2005 Janssen, Jann-Peter SPD 19.01.2005 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 19.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 19.01.2005* Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 19.01.2005 Minkel, Klaus CDU/CSU 19.01.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.01.2005 Riemann-Hanewinckel, Christel SPD 19.01.2005 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 19.01.2005 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 19.01.2005 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 19.01.2005 Selg, Petra BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.01.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 19.01.2005 Türk, Jürgen FDP 19.01.2005 Weis (Stendal), Reinhard SPD 19.01.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Marktöffnung im Postmarkt schnellstmöglich voranbringen (149. Sitzung, Tagesordnungspunkt 23) Johannes Singhammer (CDU/CSU): Lassen Sie ich zu Beginn drei zentrale Feststellungen treffen: Erstens. Die Privatisierung der damaligen Bundespost or zehn Jahren unter der Verantwortung einer CDU/ SU- und FDP-Bundesregierung war volkswirtschaft- ich richtig. Und was die heutigen Nachfolgeunterneh- en Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und ostbank betrifft, waren und sind sie auch wirtschaftlich ehr erfolgreich! Zweitens. Die Union wollte damals und will natürlich uch heute den Wettbewerb auf den Märkten. Wir wol- en ein Aufbrechen alter Monopolstrukturen, um die räfte des Marktes für ein Mehr an Wachstum, ein Mehr n Innovation und ein Mehr an Arbeitsplätzen zu entfes- eln. Drittens. Wir wollen ein Mehr an Flexibilität, ein ehr an Chancen, aber auch ein Mehr an fairem Wettbe- erb, national wie international. Wir wollen, dass sich er Global Player Deutsche Post AG fair gegenüber ettbewerbern verhält, aber auch fair auf dem Heimat- arkt behandelt wird. Echter Wettbewerb schafft Wachstum und nicht nur ine Umverteilung, bringt innovative Produkte, neue ienstleistungsangebote auf den Markt und nutzt dem ittelstand, der seine Chance zur Besetzung einer ienstleistungs- und neuen Produktnische schneller, ef- izienter und passgenauer besetzen kann, als Großunter- ehmen dazu in der Lage sind. Das ist die Ausgangslage: Seit Januar 1998 wurden ei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation nd Post über 1 800 Lizenzanträge für den Postbereich estellt. Von den seither rund 1 700 genehmigten Unter- ehmenslizenzen für die Beförderung von Briefsendun- en sind derzeit rund 1 050 lizenzierte Wettbewerber der eutschen Post AG auf dem Markt. Allerdings hatte und die Hälfte dieser Unternehmen im Jahr 2003 noch eine Umsätze erzielt. Ausdrücklich begrüßenswert ist daher, dass sich eine eue positive Marktentwicklung bei den Unternehmens- izenzen für höherwertige Postdienstleistungen abzeich- et: Vonseiten der Regulierungsbehörde für Telekommu- ikation wird dies positiv begleitet, um innovativen euen Angeboten eine Lizenzierung auf dem deutschen ostmarkt zu ermöglichen. Dies sind beispielsweise hö- erwertige Dienstleistungen mit taggleicher Postzustel- ung, mit termingenauer Postzustellung, aber auch inte- 14098 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 (A) ) (B) ) werden, ein Ausdruck der zu versendenden Mitteilungen und eine Vorbereitung für die Zustellung – insbesondere Adressierung, Falzung und Kuvertierung und ähnliches vorgenommen werden. Also schlichtweg: Es wird mehr für den Kunden ge- tan, als dies die Deutsche Post AG im Rahmen des Uni- versaldienstes anbietet. Hier findet ein echtes Mehr an Leistung und damit an Umsatz und Wachstum im Markt statt. Das ist unterstützenswert. Als Union haben wir uns für den Wettbewerb ent- schieden, während Rot-Grün die steuerliche Ungleichbe- handlung bei der Mehrwertsteuer auf Postdienstleistun- gen zugunsten der Deutschen Post AG zementiert. Wir sind der Meinung, dass alle Marktteilnehmer – egal ob Deutsche Post AG oder private Konkurrenten – die glei- chen steuerrechtlichen Wettbewerbsbedingungen und die gleichen Wettbewerbschancen auf dem deutschen Markt haben müssen. Ungleichbehandlungen der Wett- bewerber schaden dem Verbraucher, denn nur Wettbe- werb wird zu mehr Verbraucher- und Kundenfreundlich- keit und sinkenden Portopreisen führen. Im Wirtschaftsausschuss hat Rot-Grün im April 2004 – wie später auch im September 2004 hier im Hohen Hause – gegen einen fairen Wettbewerb gestimmt. Rot- Grün hat für die Fortdauer der einseitigen steuerlichen Befreiung der Deutschen Post AG in Bezug auf die Post- dienstleistungen gesorgt. Das ist der falsche Weg! Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion haben heute einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der zum einen die Freigabe der postvorbe- reitenden Dienste, die Konsolidierung, fordert und zum anderen eine vorzeitige Aufhebung der Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG. Die Zulassung der vorberei- tenden Dienste – also das Einsammeln, Vorsortieren und Übergeben von Briefen in Briefzentren der Deutschen Post AG durch private Unternehmen unter Gewährung eines Großhandelsrabatts – wird zu Verlusten von Marktanteilen bei der Deutschen Post AG führen. Schät- zungen gehen von 5 bis 10 Prozent aus, die Deutsche Post AG rechnet mit einigen 100 Millionen Euro. Die Fakten: Erstens. Die Konsolidierung im regionalen Bereich ist bereits von der Deutschen Post AG tolerierte Praxis. Es fehlt jedoch die Rechtssicherheit und damit die zuverläs- sige Planbarkeit für die privaten Mitbewerber. Zweitens. Die Deutsche Post verwehrt jedoch die Konsolidierung im überregionalen Bereich. Sie fürchtet offenkundig, dass sich die Privaten auf diesem Wege im Verbund mit überregionalen Versanddienstleistern als bundesweite Konkurrenz für die Zeit nach dem Wegfall der Exklusivlizenz etablieren werden. Drittens. Nach Auffassung der EU-Kommission ver- stößt das geltende deutsche Recht, der § 51 Postgesetz, in diesem einen Punkt gegen das EU-Recht. Unter Set- zung einer Frist von zwei Monaten bis zum 22. Dezember 2004 hat daher die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, eine Klarstellung vorzu- n u d r e k w P f s S r s r i E S g g b g w 2 f i d p w i 2 P G s e d f d 3 g l t E s (C (D ehmen, nach der zweifelsfrei die Konsolidierung nicht nter die Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG fällt. Viertens. Diesbezüglich liegt ein Vorlagebeschluss es Verwaltungsgerichtes Köln beim Europäischen Ge- ichtshof vor. Fünftens. Das Bundeskartellamt hat zwischenzeitlich in Verfahren wegen Wettbewerbsbehinderung bzw. Dis- riminierung gegen die Deutsche Post AG eingeleitet. Sechstens. Die Bundesregierung schweigt! Die Bundesregierung allein trägt damit die Verant- ortung für Planungsunsicherheit auf dem deutschen ostmarkt. „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartof- eln“, das ist das Handlungsmuster des Bundeswirt- chaftsministers. Eine kurze Chronologie des rot-grünen chlingerns kann ich Ihnen leider nicht ersparen: Erstens. Am 28. November 2003 erklärte die Bundes- egierung – nach einer Aufforderung der EU-Kommis- ion vom 3. Oktober 2003 –, man sehe die wettbewerbs- echtlichen Bedenken der EU-Kommission und werde m Einzelnen prüfen, was am Postgesetz zu ändern sei. Zweitens. Nichts passiert. Daher die Mahnung der U-Kommission am 1. April 2004. Drittens. Die Bundesregierung erklärt daraufhin mit chreiben vom 17. Mai 2004, man werde den § 51 Post- esetz EU-konform ändern. Viertens. Die von der Bundesregierung vorgeschla- ene gesetzliche Aufhebung der örtlichen Einlieferungs- eschränkung kleidet jedoch nur die bereits heute gän- ige Praxis in Rechtsform. Die Bedenken Brüssels erden damit nicht aufgegriffen. Fünftens. Brüssel leitet daher mit Schreiben vom 0. Oktober 2004 ein offizielles Vertragsverletzungsver- ahren ein. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, hre Haltung zu ändern. Sechstens. Bundeswirtschaftsminister Clement erklärt araufhin am 21. Oktober 2004, man werde prüfen, ob rivate Postunternehmen im Wettbewerb benachteiligt ürden. Siebentens. Der Vertreter der Bundesregierung erklärt m Beirat der Regulierungsbehörde am 13. Dezember 004, die Bundesregierung werde keine Änderung des ostgesetzes vornehmen, solange nicht das anhängige erichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof ent- chieden sei. Was und wie denn nun? Die Bundesregierung soll ndlich klipp und klar sagen, was sie eigentlich will. Soll er deutsche Postmarkt im Bereich der Konsolidierung ür Wettbewerber der Deutschen Post AG geöffnet wer- en? Oder soll bis zum Ende der Exklusivlizenz am 1. Dezember 2007 im deutschen Postmarkt nur ein ein- eschränkter Wettbewerb auch in diesen Bereichen mög- ich sein? Die Bundesregierung ist aufgefordert, poli- isch zu handeln und nicht auf Gerichtsurteile des uropäischen Gerichtshofes zu warten. Für die Union sage ich: Bei uns besteht eine grund- ätzliche Offenheit, über eine entsprechende Verände- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 14099 (A) ) (B) ) rungen bei der Konsolidierung nachzudenken. Das hat weniger mit den EU-rechtlichen Vorgaben zu tun als mit unserer grundsätzlichen Überzeugung, dass in diesem Teilbereich des Postmarktes Wettbewerb neue Chancen eröffnet für: ein Mehr an Umsatz, ein Mehr an Wachs- tum und ein Mehr an Arbeitsplätzen. Nun fordert die FDP als zentralen Punkt noch eine vorzeitige Aufhebung der Exklusivlizenz für Briefe bis zu 100 Gramm. Zunächst darf ich der Genauigkeit hal- ber anmerken, dass die Exklusivlizenz für Briefe bis zu 100 Gramm nur noch bis zum 31. Dezember 2005 gilt. Danach gilt die Exklusivlizenz nur noch für Briefe unter 50 Gramm bis zum 31. Dezember 2007. Zum 1. Januar 2008 tritt automatisch die volle Liberalisierung auf dem deutschen Postmarkt in Kraft. Es ist selbstverständlich, dass die Deutsche Post AG die Postuniversaldienstleistungsverordnung einhält. Wir begrüßen die Umsetzung der im Sommer eingegangenen Selbstverpflichtungserklärung mit ihren über die PUDLV hinausreichenden Festschreibungen. Wir erwar- ten aber auch, dass bei auch noch jetzt bestehenden Standortproblemen in der Fläche – Stichwort Verbands- gemeinden mit jeweils unter 2 000 Einwohnern in den Teilgemeinden – Lösungen gefunden werden. Die Deut- sche Post AG hat auch die Verantwortung, in wirtschaft- lich unattraktiven Bereichen präsent zu sein. Wir sehen jedoch auch Gefahren bei einer überhaste- ten vorzeitigen Aufkündigung der Exklusivlizenz: Die Deutsche Post AG müsste ihre Investitionsplanungen in- nerhalb nur weniger Monate revidieren. Private müssten innerhalb von wenigen Monaten ein funktionsfähiges Geschäftsmodell für einen Universaldienst entwickeln und eine entsprechende Logistik aufbauen. Der zeitlich vorgezogene Wettbewerb würde zudem mit einem er- heblichen Vertrauensverlust bezahlt. Ob innerhalb von nur einem Jahr Vorlaufzeit eine bundesweite Versorgung mit Postuniversaldiensten auch außerhalb der Ballungsorte reibungslos sichergestellt werden kann, ist nicht sicher. Für uns ist die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit einem funktio- nierenden flächendeckenden Universaldienst jedoch ent- scheidend. Abschließend lassen Sie mich noch darauf eingehen, dass die Entscheidung über den Zeitpunkt des Wegfalls der Exklusivlizenz nicht losgelöst von europäischen Nachbarländern gesehen und getroffen werden kann, insbesondere mit Blick auf die Situation in Frankreich, aber auch anderen Ländern mit einem weiterhin abge- schotteten Postmarkt. Mit einer Freigabe der Exklusiv- lizenz würde der Deutschen Post AG auf dem Heimat- markt die Konkurrenz von ausländischen Unternehmen bevorstehen, ohne dass sie auf den anderen Märkten die gleichen Möglichkeiten nutzen könnte. Nach einer Studie der Wik Consult im Auftrag der EU-Kommission, bei der die Marktanteile der Wettbe- werber für inländische Briefpost dargestellt werden, er- gibt sich, dass der Marktanteil der Wettbewerber auf dem deutschen Markt bei 4 Prozent liegt, in Dänemark der Wettbewerberanteil bei 2 Prozent liegt, in Großbri- tannien – dem oft gebrauchten Positivbeispiel – bei nur 0,7 Prozent. Für Frankreich sind keine Zahlen bekannt, d d t d t e e d g A d F C t B d g e V b f g r Ü z w A t A d F ( M ( 1 (C (D a dort faktisch kein Wettbewerb herrscht. Wettbewerb arf keine nationale Einbahnstraße sein! Dies sind die Gründe, warum wir trotz aller Sympa- hie für mehr Wettbewerb dem so nicht zustimmen wer- en. Die Union will den Dreiklang: erstens eine interna- ional wettbewerbsfähige Deutsche Post AG; zweitens inen Wettbewerb auf dem deutschen Postmarkt, der ein chtes Mehr an Umsatz und Beschäftigung schafft, und rittens wollen wir eine gesicherte und bewährte Versor- ung mit Postdienstleistungen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die rage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ SU) (Drucksache 15/4649, Frage 1): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002, die die Rückverfolgbar- keit von Lebensmitteln sicherstellen soll, die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer bei Projekten wie zum Beispiel den „Bückeburger Tafeln“ gefährdet wird, da das Ausfüllen des Lieferscheines, der durch die EG-Verordnung als so genann- tes vereinfachtes Dokumentationsverfahren eingeführt wird, einen für ehrenamtlich Tätige unangemessen hohen Zeitauf- wand bedeutet, und welche Maßnahmen zur Unterstützung der Tafeln wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen (vergleiche Berichterstattung im Schaumburger Wochenblatt vom 28. Dezember 2004)? Die Bundesregierung befürwortet seit jeher die wich- ige Tätigkeit der Tafeln für bedürftige Menschen. Das MVEL hat deshalb umgehend nach Bekanntwerden er Fragestellung im vergangenen Jahr die Initiative er- riffen und den Bundesverband Deutsche Tafeln e. V. zu inem Gespräch gemeinsam mit Ländervertretern und ertretern des Bundes für Lebensmittelrecht und Le- ensmittelkunde eingeladen. Dabei wurde eine Ver- ahrensweise zwischen der Wirtschaft und den Tafeln efunden, die ein vereinfachtes Dokumentationsverfah- en zum Gegenstand hat und die auch von den für die berwachung zuständigen obersten Landesbehörden ak- eptiert wurde. Diese pragmatische Verfahrensweise ge- ährleistet die aus dem Gemeinschaftsrecht fließenden nforderungen und trägt zugleich der wichtigen Funk- ion der Tafeln angemessen Rechnung. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) Drucksache 15/4649, Frage 2): Wie viele Einsparungen konnten die Krankenkassen im Gefolge der Gesundheitsreform im Jahre 2004 erzielen und wie viele Krankenkassen haben nach Kenntnis der Bundes- regierung im Jahre 2004 die Beiträge gesenkt bzw. nicht ge- senkt? Die Krankenkassen werden das mit dem Gesetz zur odernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung GMG) prognostizierte Entlastungsvolumen von 9 bis 0 Milliarden Euro für 2004 voraussichtlich erreichen. 14100 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 (A) ) (B) ) Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann dabei für das vergangene Jahr von Einnahmezuwächsen der gesetz- lichen Krankenversicherung durch den pauschalen Bun- deszuschuss für versicherungsfremde Leistungen von 1 Milliarde Euro sowie von rund 2 Milliarden Euro aus den Beiträgen aus Versorgungsbezügen ausgegangen werden. Rund 1 Milliarde Euro sind aus dem erhöhten Herstellerrabatt für Nichtfestbetragsarzneimittel zu er- warten. Die übrigen aus Zuzahlungsanhebungen bzw. aus Leistungsbegrenzungen resultierenden Einspar- effekte sind auf der Basis der bislang vorliegenden Finanzdaten im Einzelnen noch nicht exakt abschätzbar. Im Finanztableau zum GMG wurden die voraussicht- lichen Einspareffekte wie folgt abgeschätzt: Für Leis- tungsausgrenzungen wie den Wegfall des Anspruchs auf Sterbegeld, die Finanzierung von OTC-Präparaten durch die Versicherten, die Begrenzung des Anspruchs auf Sehhilfen, die Einschränkung von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung und Sterilisation, den Wegfall des Entbindungsgelds und die Begrenzungen der Finan- zierung ambulanter Fahrkosten wurden rund 2,5 Mil- liarden Euro jährlich geschätzt. Für die Anhebung der Zuzahlungen einschließlich der Einführung einer Praxis- gebühr wurde ein Betrag von 3,2 Milliarden Euro kalku- liert. Für die daraus und aus weiteren Regelungen des GMG folgenden Struktureffekte wurde ein jährlich wachsendes Volumen geschätzt (1,5 Milliarden Euro im Jahr 2004; 2 Milliarden Euro im Jahr 2005; 2,5 Mil- liarden Euro im Jahr 2006 und 3 Milliarden Euro im Jahr 2007). Eine exakte Isolierung einzelner Effekte ist hierbei generell nicht möglich, da insbesondere die Struktur- effekte vom Verhalten der Versicherten, aber auch von individuellen Angeboten der Krankenkassen abhängen. Den Krankenkassen wurde mit dem GMG eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Reduzierung von Zuzahlungen im Rahmen von Bonus- programmen oder sonstigen besonderen Behandlungs- programmen eingeräumt, die schrittweise umgesetzt werden. Detailliertere Erkenntnisse werden die dem Bundes- ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Juni 2005 vorliegenden endgültigen Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen (Jahresrech- nung 2004) aufzeigen. Bis zum Ende des Jahres 2004 haben von den 280 Krankenkassen 41 Krankenkassen ihre Beitrags- sätze gesenkt. Davon profitieren rund 28 Millionen Ver- sicherte. Anlage 5 Antwort der Staatsminsterin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4649, Fragen 5 und 6): In welcher Höhe hat die Bundesregierung dem Iran Finanz- mittel für die akute Katastrophenhilfe und die Beseitigung der Folgen des starken Erdbebens in der Region Bam im Dezem- ber 2003 insgesamt in Aussicht gestellt? Z A p V d B w s d v Z g t A w B A P s A d A F d t d g d K p A d A s (C (D Wurden die zugesagten Finanzmittel bereits vollständig ausbezahlt? u Frage 5: Im Rahmen der humanitären Soforthilfe stellte das uswärtige Amt insgesamt circa 900 000 Euro für Hilfs- rojekte von sieben deutschen Hilfsorganisationen zur erfügung. Ferner stellte das BMZ im Rahmen von Son- erhilfsmaßnahmen 2004 für den Wiederaufbau von am 2 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ird für zwei Maßnahmen verwendet: Bau einer Berufs- chule für Mädchen mit nationalem Modellcharakter für ie Berufsausbildung und Maßnahmen zur Betreuung on Waisenkindern. u Frage 6: Die den deutschen Nichtregierungsorganisationen zu- esagten Finanzmittel zur Unterstützung ihrer humani- ären Hilfsprojekte wurden vollständig ausbezahlt. Der uftrag zur Durchführung der Maßnahmen des BMZ urde an die GTZ vergeben. Die Maßnahmen für die etreuung von Waisenkindern begannen bereits im pril 2004. Der Bau der Berufsschule für Mädchen ist in lanung. Über das Gesagte hinausgehende Mittelzu- agen wurden nicht gemacht. nlage 6 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 15/4649, rage 7): Trifft es zu, dass das aus dem Bundeshaushalt finanzierte Goethe-Institut für die Abnahme von Prüfungen eine Preisdif- ferenzierung zwischen internen und externen Prüflingen vor- nimmt, die mit einer erheblichen Verteuerung für die letzte Gruppe und Wettbewerbsnachteilen für andere Sprachinstitute verbunden ist, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies? Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es nicht zu, ass externe Prüfungskandidaten bei den Goethe-Institu- en eine höhere Prüfungsgebühr zahlen müssen. Aller- ings erheben einige Goethe-Institute nach eigenen An- aben bei externen Prüfungskandidaten zusätzlich zu en Prüfungsgebühren eine Verwaltungsgebühr, die bei ursteilnehmern des Goethe-Institutes bereits im Kurs- reis enthalten ist. nlage 7 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4649, Fragen 8 und 9): Was unternimmt die Bundesregierung, damit sichergestellt wird, dass die staatlichen und privaten Hilfsmittel der Bun- desrepublik Deutschland in den von der Flutkatastrophe vom 26. Dezember 2004 betroffenen Ländern in Süd- und Südost- asien sowie in Afrika effektiv, schnell, unbürokratisch und koordiniert eingesetzt werden? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 14101 (A) ) (B) ) Was unternimmt die Bundesregierung auf internationaler Ebene, damit die Koordination der europäischen und interna- tionalen Hilfe in den von der Flutkatastrophe vom 26. Dezem- ber 2004 betroffenen Ländern optimiert bzw. sichergestellt wird, um beim Einsatz der vielen Hilfsorganisationen eine ausgewogene Verteilung der Hilfe sicherzustellen? Die Bundesregierung hat über das Auswärtige Amt für Sofortmaßnahmen der humanitären Not- und Kata- strophenhilfe in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten 20 Millionen Euro bereitgestellt. Diese wurden und werden bilateral über deutsche Nichtregierungsorga- nisationen und international über humanitäre Organisa- tionen der Vereinten Nationen und der Rot-Kreuz-Fami- lie zur Verfügung gestellt. Für Nothilfemaßnahmen im Rahmen laufender Projekte in Sri Lanka wurden vom BMZ weitere 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen im Bereich der entwicklungsorien- tierten Not- und Übergangshilfe in Indonesien und Sri Lanka (zunächst je 6 Millioen Euro) werden vom BMZ vorbereitet. Entscheidend für den effizienten und zielge- richteten Mitteleinsatz ist die Abstimmung vor Ort. Hier spielen die deutschen Botschaften – unterstützt durch örtliche Vertretungen der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen, insbesondere GTZ – eine entscheidende Rolle. In Indonesien wurden in der ersten Januarwoche Außenstellen der Botschaft Jakarta in den Städten Banda Aceh und Medan eingerichtet, die engen Kontakt zu sämtlichen vor Ort aktiven staatlichen wie nichtstaatlichen Hilfsorganisationen unterhalten. In Sri Lanka wird das Koordinierungsbüro der srilankischen Regierung personell unterstützt; daneben wurde im Auf- trag der Botschaft durch die GTZ ein Koordinierungs- büro für die deutschen Hilfsmaßnahmen eingerichtet. Auf internationaler Ebene wird die humanitäre Hilfe über die VN, vor allem das Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, UN-OCHA, geleistet. Die durch die Rot-Kreuz-Familie geleistete Hilfe wird darüber hinaus zwischen den beteiligten nationalen Rot-Kreuz- Organisationen, der internationalen Föderation vom Roten Kreuz sowie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz abgestimmt. Aktivitäten deutscher huma- nitärer Organisationen werden entsprechend den von UN-OCHA in Abstimmung mit den Regierungen der betroffenen Länder festgelegten Prioritäten gefördert oder, bei der allerersten Soforthilfe – da dies oft schnel- ler geht – entsprechend dem von eigenen nationalen Kräften vor Ort festgestellten Bedarf. Die Sondertagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Außen- beziehungen (RAA) der EU vom 7. Januar 2005 hat in ihren Schlussfolgerungen die vorrangige Rolle von OCHA in der Koordination der Nothilfe bestätigt. Bei der längerfristig angelegten Wiederaufbauhilfe soll die Koordination nach Möglichkeit auf Seiten des jeweils betroffenen Landes liegen. Die Asiatische Entwick- lungsbank wurde von der Bundesregierung aufgefordert, ihre Hilfs- und Wiederaufbauprogramme eng mit den anderen multi- und bilateralen Gebern, insbesondere der Weltbank und den Vereinten Nationen zu koordinieren. In Ländern, in denen sie traditionell Geber in derselben Größenordnung wie die Weltbank ist, soll sie prüfen, ob sie im Einvernehmen mit dieser bei der Koordinierung des Wiederaufbaues und der längerfristigen Entwicklung d r A d F C w s G w c M t d g w A d F C s z d t I L I s ö b k g L z g A A r V a le (C (D er betroffenen Regionen in der Koordinierung die Füh- ung übernehmen kann. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ SU) (Drucksache 15/4649, Frage10): Wie viele Nebentätigkeitsgenehmigungen wurden Mitar- beitern der obersten Bundesbehörden 2004/2005 – nach Bun- desministerien aufgeschlüsselt – erteilt? Nebentätigkeitsgenehmigungen werden von den je- eiligen Behörden entsprechend den gesetzlichen Be- timmungen erteilt. Statistische Daten über die erteilten enehmigungen in der gesamten Bundesverwaltung erden nicht erfasst. Im Anschluss an eine entspre- hende schriftliche Frage des Abgeordneten Stephan ayer wurde jedoch eine Abfrage zur Zahl der Neben- ätigkeiten von Beamten und Angestellten in allen Bun- esministerien eingeleitet, deren Ergebnis die Bundesre- ierung nach Eingang der vollständigen Daten mitteilen ird. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4649, Frage 11): Welche konkreten Vorschläge hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, der gemeinsamen Kommission von Bun- destag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaat- lichen Ordnung hinsichtlich des öffentlichen Dienstrechts unterbreitet – wie er am 10. Januar 2005 auf der Gewerk- schaftspolitischen Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbun- des in Bad Kissingen ausgeführt hat – und wo ist diese „Reihe von Vorschlägen“ im Einzelnen nachzulesen? Der Bundesminister des Innern hat mehrere Vor- chläge unterbreitet, die eine weitgehende Flexibilität ugunsten der Länder vorsehen. Insbesondere beinhalten ie Vorschläge, dass der Bund statt der Rahmenkompe- enz die ausschließliche Kompetenz für grundlegende nhalte der Rechtsverhältnisse für die Beschäftigten bei ändern und Kommunen erhält. Zu den „grundlegenden nhalten“ zählen die Kernelemente des Statusrechts owie – zur Gewährleistung an Mobilität und Qualität im ffentlichen Dienst – auch ein Mindestbestand an lauf- ahnrechtlichen Regelungen. Außerdem bleibt es bei der onkurrierenden Kompetenz für Besoldung und Versor- ung nach Art. 74 a GG. Im Gegenzug werden für die änder einfach-rechtliche Öffnungsklauseln geschaffen, um Beispiel für Bandbreiten bei der Bezahlung und für rößere Gestaltungsspielräume im Laufbahnrecht. ußerdem erhalten die Länder ein Zustimmungsrecht. ls Alternative ist der Vorschlag zu sehen, die konkur- ierende Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und ersorgung zu streichen. Der Bund behält auch hier die usschließliche Gesetzgebungskompetenz für die grund- genden Inhalte der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten 14102 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 (A) ) (B) ) des öffentlichen Dienstes. Im Unterschied zur Primärposition verzichtet der Bund mit der Streichung des Art. 74 a GG auf den bisherigen Regelungsumfang zu Besoldung und Versorgung und beschränkt sich, wie auch im Status- und Laufbahnrecht, nur noch auf bun- deseinheitliche Mindestregelungen für Besoldung und Versorgung. Das im Oktober 2004 vorgestellte Eckpunk- tepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ geht von weiten einfach-gesetzlichen Öffnungsklauseln aus und schlägt eine grundlegende Neuverteilung der Regelun- gen für die Bezahlung zwischen Bund und Ländern vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4649, Frage 12): Teilt die Bundesregierung die Erwägungen des Bundes- ministers des Innern, Otto Schily, zur Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen und jüdischen Gemeinden (zum Beispiel „Financial Times Deutschland“ vom 6. De- zember 2004) und/oder die diesbezüglichen Forderungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Marieluise Beck, aus deren 20-Punkte-Katalog zur Islamismusbekämpfung vom 24. November 2004, und welche konkreten Rechtsänderungen plant die Bundesregierung? Bundesminister Schily hat in einem diesen Zeitungs- berichten zugrunde liegenden Interview („Bild“-Zeitung vom 4. Dezember 2003) auf den Hinweis, dass in Öster- reich der Islam mit den christlichen Kirchen und den jü- dischen Gemeinden gleichgestellt sei, Folgendes ausge- führt: „Ob sich das österreichische Modell auf uns übertragen lässt, wird zu prüfen sein. Einstweilen sehe ich keine muslimische Organisation, die eine Gleichstel- lung beanspruchen könnte.“ In Österreich setzt die staat- liche Anerkennung nach dem Islamgesetz von 1912 die Bildung nationaler muslimischer Organisationsstruktu- ren voraus. Dieses Gesetz ist einer spezifischen histori- schen wie religionspolitischen Situation in Österreich geschuldet. Dies gilt im Übrigen für alle vergleichbaren Ausgestaltungen des Verhältnisses von Staat und Religi- onsgemeinschaften in Europa. Deshalb lässt sich weder dieses noch gegebenenfalls ein anderes Modell ohne weiteres auf Deutschland übertragen. Der Staat darf nach dem Grundgesetz keinen Einfluss in die Selbstorganisa- tion der Religionsgemeinschaften nehmen. Auch die Be- auftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration, Frau Kollegin Beck, hat sich lediglich für eine Prüfung ausgesprochen, ob die beste- henden rechtlichen Rahmenbedingungen (Staatskirchen- recht) gegebenenfalls modifiziert werden müssen, um eine Vertretung muslimischer Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, die ihre Aufgabe als verlässlicher Ko- operationspartner des Staates erfüllen. Grundsätzlich geht es nicht um den Islam als solchen, sondern darum, im Einklang mit den allgemeinen Verfassungsprinzipien der staatlichen Neutralität in religiösen Fragen und der R d d A A m d d d d n n A d F C d L A d A ( n s e Z N i d B S A N u g r L b g (C (D eligionsfreiheit nach Art. 4 GG in einem Dialog mit en bekenntnisgestützten islamischen Gemeinschaften ie Teilhabe zum Beispiel an religiöser Unterweisung, usbildung von Religionslehrern oder theologischer usbildung zu verwirklichen, soweit der Staat hieran itwirkt. Nach dem Grundgesetz (Art. 30 GG) sind für as Staatskirchenrecht in erster Linie die Länder zustän- ig. Ob und gegebenenfalls welche Rechtsänderungen ie Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des Bun- es vorschlagen wird, hängt von dem Ergebnis dieser in- erhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlosse- en Prüfungen ab. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/ SU) (Drucksache 15/4649, Frage 13): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht be- reit, den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Luft- sicherheitsgesetz von Bundespräsident Horst Köhler dadurch Rechnung zu tragen, dass sie das Gesetz entsprechend den von der Fraktion der CDU/CSU geforderten Punkten von selbst nachbessert? Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Bun- espräsident Köhler das Gesetz zur Neuregelung von uftsicherheitsaufgaben ausgefertigt hat. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) Drucksache 15/4649, Frage 19): Auf welche Einnahmeausfälle würde sich der Schuldener- lass bzw. die Stundung der Schulden für die von der Tsunami- Katastrophe betroffenen Länder für den Bund in den Jahren 2005 ff. belaufen? Unter den Pariser-Club-Gläubigern besteht Einver- ehmen darüber, den von der Tsunami-Katastrophe ge- chädigten Ländern, die um diese Unterstützung bitten, in Schuldenmoratorium, dass heißt eine Stundung von ahlungsverpflichtungen, anzubieten, um Mittel für othilfe und Wiederaufbau freizusetzen. Ein Erlass ist m Pariser Club für die vom Tsunami geschädigten Län- er nicht vereinbart worden. Vom Tsunami betroffen waren vor allem die Länder angladesch, Indien, Indonesien, Malaysia, Myanmar, ri Lanka, Seychellen und Thailand in Südasien. In frika kommen Kenia, Somalia und Tansania hinzu. ach unserem Informationsstand erwägen nur Sri Lanka nd die Seychellen, ein Schuldenmoratorium zu beantra- en. Der Einnahmeausfall aus einem etwaigen Morato- ium für die von der Tsunami-Katastrophe betroffenen änder lässt sich derzeit nicht abschließend beziffern, da isher kein Antrag vorliegt und die genauen Bedingun- en eines Moratoriums nicht feststehen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 14103 (A) ) (B) ) Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4649, Fragen 22 und 23): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass noch in die- sem oder im nächsten Jahr die gegenwärtig diskutierte Fort- entwicklung der Ökosteuer umgesetzt werden sollte, und wenn nein, warum nicht? Welche Auswirkungen würden sich in Zusammenhang mit einer Fortentwicklung der Ökosteuerreform auf das Wirt- schaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen erge- ben? Zu Frage 22: Die Bundesregierung wird im Laufe des Jahres 2005 einen Vorschlag zur Anpassung des deutschen Energie- steuerrechts an die EG-Energiesteuerrichtlinie in den Deutschen Bundestag einbringen. Die regierungsinterne Meinungsbildung, ob darüber hinaus zusätzliche Maß- nahmen zur Weiterentwicklung der ökologischen Steuer- reform vorgeschlagen werden sollten, ist noch nicht ab- geschlossen. Zu Frage 23: Die gesamtwirtschaftliche Bilanz der ökologischen Steuerreform ist positiv. Aussagen zu möglichen Aus- wirkungen einer Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wären zum gegenwärtigen Zeitpunkt rein spekulativ und damit unseriös. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Drucksache 15/4649, Frage 26): Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundes- regierung aus den Ergebnissen des „Sozialreport 50plus“, de- ren Autoren zu der Erkenntnis kommen, dass „die Ostdeut- schen, die zwischen 1940 und 1954 geboren wurden, … die Wendeverlierer (sind)“ und dass „das größte Problem für diese Altersgruppe die Arbeitslosigkeit (ist)“ und „nur noch 41 Prozent einen Arbeitsplatz (haben), 31 Prozent bereits in Rente oder Altersteilzeit (und) 27 Prozent arbeitslos (sind)“ und dass „in den neuen Bundesländern 41 Prozent aller Be- triebe, …, keine über 50-Jährigen mehr (beschäftigen)“ („Ber- liner Zeitung“, 11. Januar 2005)? Auch wenn die Ergebnisse der Studie durch die amt- liche Statistik tendenziell bestätigt werden, beschränken sich die geschilderten Entwicklungen nicht auf die neuen Bundesländer. Die Bewertung der betroffenen Arbeit- nehmer als „Wendeverlierer“ wird von der Bundesregie- rung nicht geteilt. Die niedrige Erwerbsbeteiligung älte- rer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht zuletzt Ergebnis des Strukturwandels und der in den 80er-Jahren von den Tarifvertragsparteien und der da- maligen Bundesregierung begonnenen und in den 90er- Jahren auch in den neuen Bundesländern praktizierten Politik der Frühverrentung zur Entlastung des Arbeits- marktes. Diese zum großen Teil aus der Arbeitslosenver- sicherung finanzierte Politik der Frühverrentung ist in d m w v d t m g d r 5 M ä g e h a Z e w d A t Z r B F A B B n A d d ( b a n b t n l h D w h w d g z (C (D en letzten Jahren durch die Bundesregierung in Abstim- ung mit der Lissabon-Strategie umgesteuert worden, eil die Arbeitswelt künftig immer weniger auf Ältere erzichten kann. Angesichts des erwarteten Rückgangs er Erwerbsbevölkerung ist die Erhöhung der Erwerbs- ätigenquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- er von zentraler Bedeutung für die Ausschöpfung des esamten Arbeitskräfteangebots. Dies gilt für alle Bun- esländer gleichermaßen. Deshalb hat die Bundesregie- ung den in dieser Legislaturperiode vorzulegenden . Altenbericht auch unter das Thema „Potentiale älterer enschen in Wirtschaft und Gesellschaft – der Beitrag lterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“ estellt. Zu den Zielsetzungen des Altenberichtes gehört s, in der Gesellschaft eine positive Einstellung zum hö- eren Lebensalter zu verankern, um Ressourcen optimal usschöpfen zu können. Es ist daher auch ein zentrales iel der Agenda 2010, älteren Arbeitslosen Chancen zu iner Erwerbstätigkeit zu eröffnen. Es bedarf eines Be- usstseinswandels und der Unterstützung der Betriebe urch gute Beispiele einer demographiegerechten rbeits- und Personalpolitik. Dort setzt nun auch die Ini- iative „Neue Qualität der Arbeit (INQA)“ an, ein usammenschluss von Sozialpartnern, Sozialversiche- ungsträgern, Ländern, Stiftungen, Unternehmen und und. Die Bundesregierung hat daher insbesondere ehlanreize für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem rbeitsmarkt abgebaut. Ebenso wichtig sind die von der undesregierung zusätzlich eingeführten Anreize zur eschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/4649, Frage 27): Treffen die Aussagen von Wirtschaftswissenschaftler Stefan Sell zu, dass „Kinder ab sieben Jahren ... beim Arbeits- losengeld II schlechter (gestellt sind). Sie bekommen deutlich mehr als zehn Prozent weniger als bisher in der Sozialhilfe. Das bedeutet konkret, dass ein Kind über sieben Jahren 1,33 Euro im Monat für Schulmaterialien zur Verfügung steht. Oder 1,56 Euro für Spielzeug.“ und hält die Bundesregierung 1,33 Euro im Monat für Schulmaterial für ausreichend (www.swr.de/report/archiv/sendungen/050110/05)? Kinder zwischen sieben und 14 Jahren erhielten in der isherigen Sozialhilfe im Bundesdurchschnitt 189 Euro ls Regelsatz. Die neue Regelleistung des SGB II beträgt un für alle Kinder unter 14 Jahren 207 Euro im Westen zw. 199 Euro im Osten, liegt demnach also höher. Na- ürlich muss dabei beachtet werden, dass es sich bei der euen Regelleistung nach dem SGB II um eine pauscha- ierte Leistung handelt, die auch fast alle in der Sozial- ilfe bisher einzeln erbrachten Leistungen mitumfasst. ie bisher in der Sozialhilfe geltende Regelsatzstruktur urde vereinfacht und gerechter gestaltet, indem die bis- erigen vier Altersstufen auf zwei Altersstufen reduziert urden. Die Reduzierung auf zwei Altersstufen führt azu, dass Kinder unter sieben Jahren erheblich besser estellt werden als in der bisherigen Sozialhilfe, es aber u Verschlechterungen bei älteren Kindern kommt. Die 14104 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 (A) ) (B) ) gewählten zwei Altersklassen „bis unter 14 Jahre“ bzw. „ab 14 Jahre“ entsprechen international anerkannten wissenschaftlichen Verfahren, zum Beispiel der modi- fizierten OECD-Skala. In der bisherigen Sozialhilfe be- kamen Kinder ab dem 14. Lebensjahr eine circa 80 Pro- zent höhere Regelleistung als Kinder unter sieben Jahren. Dies war nicht gerechtfertigt. Eine wissenschaftli- che Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (Aus- gaben für Kinder in Deutschland – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstich- probe 1998, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 12/2003 S. 1080 ff.) hat ergeben, dass 14-jäh- rige und ältere Kinder etwa um ein Drittel höhere Kosten verursachen als jüngere Kinder. Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren war eine Anpassung der Leistung schon deshalb angezeigt, weil ihre bisherige Besserstel- lung gegenüber Ehepartnern und volljährigen Kindern sachlich nicht nachvollziehbar war. Die Verschlechte- rung bei Kindern über sieben Jahren wird bei Alleiner- ziehenden durch die Verbesserung der Leistungen beim Mehrbedarf aufgefangen. Sie erhalten zukünftig für je- des Kind unter 18 Jahren einen Mehrbedarfszuschlag. Dies führt insbesondere bei den Alleinerziehenden, die bisher keinen Mehrbedarfszuschlag erhielten, wie zum Beispiel bei Alleinerziehenden mit einem Kind ab sieben Jahre oder zwei Kindern, von denen das eine bereits 16 Jahre ist, zu einer Besserstellung. Da es sich bei der neuen Regelleistung nach dem SGB II um eine pauschalierte Leistung handelt, können einzelne Positionen nicht, wie in der Fragestellung ge- schehen, isoliert herausgerechnet werden. Die Pauscha- lierung der Leistungen stärkt die Selbstverantwortung der Leistungsbezieher, denn durch Ansparen oder Ver- ringerung der Ausgaben in einem Bereich können hö- here Ausgaben in einem anderen Bereich getätigt wer- den. Auf diese Weise können beispielsweise auch höhere Ausgaben zu Schuljahresbeginn ausgeglichen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Drucksache 15/4649, Frage 29): Wie hoch sind die Summen, die seit 1990 jeweils in die Bundeswehrstandorte Viereck, Hagenow, Bad Segeberg und Brandenburg an der Havel investiert wurden? In den genannten Bw-Standorten wurden seit 1990 nachstehende Summen investiert: 1. Viereck: 62,5 Mil- lionen Euro, 2. Hagenow: 48,0 Millionen Euro, 3. Bad Segeberg: 14,5 Millionen Euro, 4. Brandenburg an der Havel: 55,7 Millionen Euro. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4649, Frage 30): Wie beurteilt die Bundesregierung für die Luftwaffen- piloten des Bundeswehrverbandes, die bereits 2004 Befehls- d g R A d A s 8 s B k B s A s w m d u s K l s „ F 1 t 1 Ü v f d g A o h s r H „ S A d (C (D verweigerung angekündigt hatten, falls der Abschuss einer Zivilmaschine angeordnet würde, die notwendige Rechtssi- cherheit, und inwieweit teilt sie die Auffassung, dass die Luft- waffenpiloten durch das Luftsicherheitsgesetz in dem Zustand der Unsicherheit belassen werden? Als gesetzliche Grundlage für Anordnungen des Bun- esministers der Verteidigung bietet das Luftsicherheits- esetz den Soldaten der Bundeswehr die notwendige echtssicherheit. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der bgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4649, Frage 32): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Havarie des Schiffsfrachters „Schieborg“ vor Borkum (vergleiche Berichterstattung der „Borkumer-Zeitung“ vom 13. Januar 2005) die Antwort der Parlamentarischen Staatsse- kretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen, Angelika Mertens, vom 7. Juni 2004 auf meine schriftliche Frage 77 in Bundestagsdrucksache 15/3284, und wie begründet sie ihre Haltung? Die „Schieborg“ (22 000 Bruttoraumzahl) geriet am . Januar 2005 in der dänischen Ausschließlichen Wirt- chaftszone etwa 50 Seemeilen westlich von Jütland in rand. Nach Abbergung der 15-köpfigen Besatzung onnte am 9. Januar 2004 durch ein niederländisches ergungsunternehmen eine Schleppverbindung herge- tellt und der Havarist in der Folge durch die deutsche usschließliche Wirtschaftszone in den niederländi- chen Hafen Eemshaven geschleppt werden. Obwohl idrige Witterungsbedingungen die Bergungsmaßnah- en erheblich erschwert hatten, war der Havarist seit em 9. Januar 2005 unter Kontrolle der Bergungskräfte nd zusätzlich unter ständiger Beobachtung des deut- chen Havariekommandos und der niederländischen üstenwache. Von deutscher Seite wurden alle erforder- ichen Vorsorgemaßnahmen getroffen: Zusätzliche Ein- atzkräfte (Schadstoffunfallbekämpfungsschiff [SUBS] Mellum“, Gefahrgutschiff [GGS] „Gustav Meyer“, lugerkundung durch die DO 228) wurden seit dem 0. Januar 2005 vorsorglich bereitgestellt und bei einge- retener Wetterverschlechterung am 12. Januar 2005, 7.00 Uhr, durch den Leiter des Havariekommandos die bernahme der Gesamteinsatzleitung erklärt sowie eine orsorgliche Alarmierung der Schiffsbrandbekämp- ungstrupps der Feuerwehren Wilhelmshaven und Em- en ausgelöst. Am 13. Januar 2005 gelang es den Ber- ungskräften, das Feuer auf dem Havaristen zu löschen. nschließend konnte am 14. Januar 2005 die Bergungs- peration mit dem Verbringen des Havaristen nach Eems- aven erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten däni- chen, deutschen und niederländischen Behörden verlief eibungslos und vertrauensvoll. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der avarie des niederländischen Ro-Ro-Frachtschiffs Schieborg“ keinerlei Veranlassung, ihre Haltung zu icherheitsfragen für Offshore-Windparks, die in der ntwort auf Frage 77 in der Bundestagsdrucksache 15/3284 argelegt wurde, zu revidieren. Fragen des Sicherheitsab- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 14105 (A) (C) (B) (D) standes zwischen Offshore-Windparks und Schifffahrts- routen spielten bei der erfolgreichen Bergung der „Schie- borg“ keine Rolle, da in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone Weg und Geschwindigkeit des Havaris- ten zu jeder Zeit unter Kontrolle waren. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Peter Rzepka (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4649, Frage 35): Hält die Bundesregierung eine Erhöhung der LKW-Maut und eine Einführung der Steuer auf grenzüberschreitende Flüge für vereinbar mit dem internationalen Recht? Die LKW-Maut muss sich nach den Bestimmungen der Richtlinie 1999/62/EG richten, das heißt an den Kos- ten für Bau, Unterhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. In diesem Zusammen- hang wird auf den gemeinsamen Beschluss von Bundes- tag und Bundesrat vom Mai 2003 verwiesen. Die Bun- desregierung plant keine „Einführung der Steuer auf grenzüberschreitende Flüge“. 150. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Norbert Lammert


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      Herr Kollege Grindel.


      (Ralf Göbel [CDU/CSU]: Ich habe noch eine Zusatzfrage!)


      – Das war mir nicht hinreichend erkenntlich. Bitte
      schön.

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      (C (D Frau Ministerin, Verfassungsminister Otto Schily hat m Sender n-tv dafür plädiert, die Erhebung von DNAroben zum Standard der erkennungsdienstlichen Beandlung zu machen. Gehe ich recht in der Annahme, ass es in dieser Frage einen offenen Dissens zwischen em Verfassungsminister und dem Justizministerium ibt? Zunächst einmal sind sowohl der Innenminister als uch die Justizministerin die Verfassungsminister dieser undesregierung. Insofern gäbe es, wenn dies denn der all wäre, einen Dissens zwischen den Verfassungsmiistern. Den gibt es aber nicht. Denn wir beide sind der uffassung, dass man prüfen muss, ob und inwieweit nderungsbedarf besteht. Diese Prüfung läuft derzeit. ir haben sie schon vor einiger Zeit angestoßen. Die Inenminister sind in ihrer Meinungsbildung schneller geesen als die Justizminister, was aber nichts daran ndert, dass wir, zumal die Justizministerin hier federührend ist, gesagt haben, dass das Votum der Landesjusizminister abgewartet wird. Herr Grindel. Frau Ministerin, dann frage ich – über diese Prüfung inaus – einmal nach Ihrer Auffassung. Sind Sie der uffassung, dass man den genetischen Fingerabdruck so ie andere Maßnahmen im Zusammenhang mit erkenungsdienstlichen Methoden vorsehen sollte, und worin ehen Sie den tatsächlichen Unterschied zwischen dem lassischen Fingerabdruck und einem genetischen Finerabdruck? Sind die beiden Methoden wirklich so verchiedenartig, dass sie auch unterschiedlich behandelt erden sollten? Ja, ich bin der Auffassung, dass zwischen dem dakty oskopischen Fingerabdruck und dem genetischen Finerabdruck ein Unterschied besteht. Die Möglichkeiten, ie mit einem genetischen Fingerabdruck gegeben sind, ind weiter gehend als die Möglichkeiten, die im Rahen eines daktyloskopischen Fingerabdrucks bestehen, nd die Tatsache, dass Menschen eigentlich immer geneisches Material hinterlassen, das ausgewertet werden ann, führt dazu, dass man mit genetischen Daten ganz esonders sorgfältig umgehen muss. Diese Debatte haen wir kürzlich in einem anderen Zusammenhang geührt. Genetisches Material verlieren Sie nahezu laufend. ie verlieren leicht ein Haar, Sie lassen leicht ein Glas tehen, aus dem Sie getrunken haben, Sie lassen leicht ine Zigarettenkippe oder Ähnliches liegen. Aus all dem ann ein genetischer Fingerabdruck abgeleitet werden. Deswegen meine ich, dass es eine besondere Verantortung ist, mit diesem genetischen Material umzugeen. Dies ist eine neue Debatte; denn wir haben erst seit urzem die technischen Möglichkeiten, den genetischen ingerabdruck so leicht herzustellen. Das war vor zwei Bundesministerin Brigitte Zypries Jahren noch sehr viel schwieriger und vor allen Dingen sehr viel kostenintensiver. Wir kommen jetzt erst langsam in eine Kostendimension, die das Ganze annähernd vertretbar erscheinen lässt. Man muss sich im Übrigen auch fragen – wir rechnen ja mit Kosten von etwa 150 Euro pro genetische Probe –, ob das alles bezahlbar ist. Darf ich an die Frage erinnern – über das hinaus, was jetzt an Prüfung läuft –, wie Sie den genetischen Fingerabdruck als erkennungsdienstliche Methode bewerten? Okay, Sie wollten Ihre Frage zweigeteilt verstanden wissen. – Ich persönlich halte den genetischen Fingerabdruck für sehr geeignet als Ermittlungsmethode. Die Ergebnisse zeigen, dass eine hohe Trefferquote erzielt wird. Das waren zwei Fragen, oder? Ich hoffe, dass ich jetzt niemanden übersehen habe. Dann wären wir nämlich am Ende der Beantwortung der beiden eingereichten dringlichen Fragen und könnten uns nun der Abarbeitung der übrigen eingereichten Fragen in der ausgedruckten Reihenfolge der Geschäftsbereiche zuwenden. Die Frage 1 der Kollegin Gitta Connemann aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird ebenso schriftlich beantwortet wie die Frage 2 der Kollegin Petra Pau aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Dann kommen wir nun zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Hier steht für die Beantwortung die Staatsministerin Kerstin Müller zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Norbert Geis auf: Sind der Bundesregierung Behinderungen der missionari schen Tätigkeit christlicher Kirchen in der Türkei bekannt? K Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: In der Türkei besteht kein gesetzliches Verbot, religiöse Schriften zu verbreiten oder missionierend tätig zu sein. Beispielsweise strahlt eine Radiostation in Ankara täglich überwiegend Sendungen christlichen Inhalts aus. Nach Kenntnis der Bundesregierung schreiten die Behörden mitunter dennoch bei missionarischen Aktivitäten im öffentlichen Raum ein. Dies geschieht häufig nach Aufforderung durch Anwohner oder Passanten. Zusatzfrage? A d R s b d e l s b d l s g R r z i m s A e s d v t R s t a F n l n m (C (D Nein. Dann rufe ich die Frage 4 auf: Wird die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlung über die Aufnahme der Türkei in die EU darauf hinwirken, dass christliche Gemeinden in der Türkei rechtlich anerkannt werden und als Rechtsperson rechtsgeschäftlich tätig werden können? K Die Bundesregierung wird wie bisher mit Nachdruck arauf hinwirken, dass die türkische Regierung die eformen zur Verbesserung der Situation nicht muslimicher Religionsgemeinschaften weiter vorantreibt. Dabei edarf aus der Sicht der Bundesregierung insbesondere ie Frage der Rechtspersönlichkeit der Gemeinschaften iner geeigneten gesetzlichen Regelung, wie es auch im etzten Fortschrittsbericht der EU-Kommission festgetellt worden ist. Der Europäische Rat hat am 16./17. Dezember 2004 eschlossen, dass die EU die weiteren Fortschritte bei en politischen Reformen in der Türkei auf der Grundage einer neuerlich überarbeiteten Beitrittspartnerchaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festelegt sind, genau verfolgen wird. Fragen der eligionsfreiheit werden dabei voraussichtlich eine heausragende Rolle spielen. Zusatzfrage, Herr Kollege Geis. Sieht die Bundesregierung in der Türkei trotz des Lai ismus, der nach meiner Auffassung anders auszulegen st als beispielsweise in Frankreich, einen Staat mit islaischen Vorzeichen und damit auch mit einer islamichen Verfassungsfundierung? K Ich will mich jetzt nicht auf eine religiöse Diskussion inlassen. Nach der türkischen Verfassung handelt es ich bei der Türkei um einen laizistischen Staat. Nichtsestotrotz ist natürlich die Achtung der Religionsfreiheit on großer Bedeutung. Wir setzen uns in allen Konsultaionen mit der türkischen Regierung dafür ein, dass die eligionsfreiheit auch für nicht muslimische Gemeinchaften gewährleistet wird. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Defini ion des laizistischen Staates in der Türkei eine gänzlich ndere ist als in der westlichen Welt, zum Beispiel in rankreich? In der Türkei geht es im Grunde genommen icht um Religionsfreiheit, sondern nur um eine staatiche Reglementierung der muslimischen Religion. Das ennt man dort einen „laizistischen Staat“. Stimmen Sie it mir überein, dass hier ein Unterschied besteht? Ke Dafür habe ich im Einzelnen zu wenig Kenntnisse über die Verfassung der Türkei und die Verfassung Frankreichs. Soweit mir bekannt ist, bestehen natürlich Unterschiede. Ich bleibe bei meiner Aussage: Es handelt sich bei der Türkei nach der Verfassung um einen laizistischen Staat. Bei der Diskussion über die Situation nicht muslimischer Gemeinschaften geht es um die Frage der Gewährung der Religionsfreiheit. Religionsund Gewissensfreiheit werden von der türkischen Verfassung garantiert. In der Praxis gibt es aber Nachholbedarf. Das wird von uns auch mit Nachdruck angesprochen. Herr Kollege Grindel. Herr Präsident, Sie sind so schnell von Frage 3 zu Frage 4 übergegangen, weil der Kollege Geis keine Nachfragen hatte, dass ich darum bitte, zwei Fragen stellen zu dürfen. Meine erste Frage bezieht sich eher auf Frage 3. Frau Staatsministerin, halten Sie es auf Dauer für hinnehmbar, dass etwa der evangelische Geistliche, der in Istanbul die Christen evangelischen Glaubens betreut, nur als Mitarbeiter der Botschaft ein Aufenthaltsrecht bekommen hat, aber nicht als Priester, und wie bewerten Sie vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf Frage 3 des Kollegen Geis den Umstand, dass die Bundesregierung, auch was die griechisch-orthodoxe Kirche angeht, immer für den weiteren Betrieb des Priesterseminars dort eingetreten ist? Ein solcher Hinweis war in Ihrer Antwort nicht zu finden. K Das sind jetzt zwei völlig verschiedene Fragekomplexe. – Ich bin ja gern bereit, das zu beantworten. Aber vielleicht können wir das nacheinander machen. Zu Ihrer ersten Frage. Nein, sicherlich sind solche Einschränkungen nicht hinnehmbar. Deshalb habe ich auch schon gesagt, dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Religionsfreiheit in der Praxis eben auch für nicht muslimische Gemeinschaften gewährleistet wird. Fragen der Rechtspersönlichkeit, Fragen des Eigentumsrechts, die Möglichkeit – das haben Sie gerade mit Bezug auf das Priesterseminar angesprochen –, Geistliche auszubilden, stellen für uns daher sehr wichtige Themen dar. Ich muss allerdings konstatieren: Im Zuge der EU-Heranführung hat die türkische Regierung Reformgesetze verabschiedet, die zum Beispiel zu einer Stärkung des Eigentumsrechts bei denjenigen christlichen Gemeinden geführt haben, die über den Status einer religiösen Stiftung verfügen. Andere Gesetze sind in Arbeit, etwa eine Reform des Stiftungsgesetzes, was im H p E E m s l a a h s g b G u E k G E b c d s w e – e h b g b d G s t t d d n e r A l U h w V m z S A d l (C (D inblick auf die Fragen des Eigentums und der Rechtsersönlichkeit sehr wichtig ist. Dafür gibt es einen neuen ntwurf, der – das ist bislang einmalig gewesen – der U-Kommission vorgelegt wurde, bevor er in das parlaentarische Verfahren gegeben wurde. Auch die Betimmungen zur Errichtung von Gebetsstätten wurden iberalisiert. Ich sage aber sehr deutlich: Diese Maßnahmen sind us der Sicht der Bundesregierung bei weitem noch nicht usreichend. Wir meinen: Die EU-Beitrittsperspektive at bereits zur Verbesserung der Situation nicht muslimicher Minderheiten geführt. Die christlichen Religionsemeinschaften in der Türkei und das Istanbuler Oberrainat teilen diese Auffassung und befürworten daher im rundsatz die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, m zu weiteren Verbesserungen zu kommen. Darf ich dann eine Zusatzfrage zu Frage 4 stellen? – s war eine Delegation des Innenausschusses in der Türei, gerade um diese Frage zu klären. Dass verschiedene laubensgemeinschaften für den Beitritt der Türkei zur U sind, ist nahe liegend, weil sie sich davon eine Veresserung ihres Status erhoffen. Die Situation der Kirhen dort ist allerdings nicht so, dass man sagen könnte, ass die Türkei beitrittsfähig ist. Sie haben gerade die rechtlichen Änderungen ange prochen. Es mag sein, dass es sie gegeben hat. Nur, ich ürde gern nach praktischen Dingen fragen: Ist Ihnen in Fall bekannt, dass eine nicht muslimische Kirche etwa die griechisch-orthodoxe, die armenische oder ine andere – einen solchen Rechtsstatus bekommen ätte, sodass sie die Möglichkeit hat, Gotteshäuser zu auen oder diejenigen, über die sie im Augenblick verfüen, zumindest zu renovieren? Denn das zentrale Prolem ist, dass dort die Gotteshäuser verfallen. Wenn ann die Gemeinden einen Bauantrag stellen, um die otteshäuser sanieren zu können, wird ihnen mitgeteilt, ie seien gar nicht als Eigentümer im Grundbuch eingeragen und hätten insofern gar kein Recht, einen Bauanrag zu stellen. Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, ass die rechtlichen Veränderungen, die im Hinblick auf ie Bemühungen der Türkei, der EU beizutreten, vorgeommen wurden, und die Praxis in Istanbul völlig ausinander fallen und es deswegen bisher keine Verbesseung für die kirchlichen Gemeinden gegeben hat? K Dies sind Fragen, die im Zuge der Beitrittsverhand ungen sehr genau geprüft und bewertet werden müssen. m Ihnen auch ein positives Beispiel zu nennen – Sie aben gefragt, ob ich überhaupt einen Fall kenne –: Soeit ich weiß, wurde am 27. Januar 2004 erstmals ein erein einer nicht muslimischen Glaubensgemeinschaft it ausschließlich religiöser oder karitativer Zielsetzung ugelassen; es handelt sich dabei um den Trägerverein t.-Nikolaus-Kirche, deutschsprachige Gemeinde für ntalya und Alanya. Die türkischen Behörden haben em ökumenischen Verein auch die Gründung von Filiaen in der gesamten Türkei gestattet. Dies zeigt sehr Staatsministerin Kerstin Müller wohl, dass es auch in der Praxis Veränderungen gibt. Das betrifft auch den Bau von Gebetshäusern. Ich sage noch einmal: Wir halten die bis jetzt getroffenen Maßnahmen für nicht ausreichend; wir sehen weiter gehenden Reformbedarf, genauso wie die Kommission der Europäischen Union. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dies geschieht. Weitere Fragen dazu liegen nicht vor. Die Fragen 5 bis 9 der Kollegen Straubinger, Niebel und Jüttner werden schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Auch die Fragen 10 bis 13 der Kollegen Austermann, Koschyk und Binninger aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Karl Diller zur Verfügung. Die Fragen 14 bis 16 der Kollegen Hinsken und Rupprecht werden zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet, sodass ich nun die Frage 17 des Kollegen Peter Weiß aufrufe: Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die bereits im Rahmen des Bundeshaushalts 2005 aufgewendet werden, an den von der Bundesregierung beschlossenen Mitteln zur Wiederaufbauhilfe für die von der Erdbebenund Flutkatastrophe in Südund Südostasien betroffenen Gebiete in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro und welche Einzeltitel des Bundeshaushalts sind davon betroffen? K Herr Kollege Weiß, eine Antwort auf Ihre Frage setzt voraus, dass zunächst der Bedarf vor Ort ermittelt wird und dann einzelne Projekte formuliert und festgelegt werden. Angaben sind daher zu diesem Zeitpunkt nur für einige Maßnahmen möglich. Eine Verdrängung zulasten anderer Not leidender Regionen wird durch die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Hilfen jedenfalls nicht stattfinden. Die Bundesregierung hat auf den Aufruf des VN-Generalsekretärs zu Soforthilfemaßnahmen der Vereinten Nationen 50 Millionen Euro bereitgestellt. Betroffene Einzeltitel des Bundeshaushaltes sind in Kap. 0502, also im Auswärtigen Amt, der Tit. 687 12 – Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe – in Höhe von 10 Millionen Euro und in Kap. 2302 – das betrifft das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – der Tit. 687 01 – Beiträge an die VN, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen – in Höhe von 28 Millionen Euro und der Tit. 687 20 – Entwicklungsorientierte Notund Übergangshilfe – in Höhe von 12 Millionen Euro. Aus demselben Titel des Haushalts des Auswärtigen Amtes sind mit Unterstützung der Bundesregierung in H p L d M a N t v s w s d M d r f r E g 1 w g g b B b d u m v a d u a w t B M t d d v (C (D öhe von 7 bis 8 Millionen Euro auch rund 30 Einzelrojekte der humanitären Soforthilfe in den betroffenen ändern angelaufen. Als Beitrag der Bundeswehr wurde er Einsatzgruppenversorger „Berlin“ – einschließlich arineeinsatzzentrum und zwei Hubschraubern – in die m stärksten von der Katastrophe betroffene Region ordsumatra entsandt. Die Verlegung eines landgestützen Rettungszentrums ist gleichfalls für diese Region orgesehen. Zudem werden Kapazitäten zur Trinkwaseraufbereitung vorgehalten. Die Aufwendungen hierfür erden für einen Zeitraum von drei Monaten vorausichtlich 15 Millionen Euro betragen. Eine Aufteilung er Ausgaben auf Einzeltitel ist erst nach Abschluss der aßnahmen möglich. Zusatzfrage. Herr St Werden die rund 00 Millionen Euro, die nach Auskunft der Bundesenticklungshilfeministerin als erste Tranche von den insesamt 500 Millionen Euro schon im Jahre 2005 bereitestellt werden sollen, zu den bereits im Bundeshaushalt ereitgestellten Mitteln des Auswärtigen Amtes und des undesministeriums für wirtschaftliche Zusammenareit und Entwicklung tatsächlich hinzukommen? Ka Herr Kollege Weiß, die Mittel werden bereitgestellt nd aus dem üblichen Haushaltsvollzug erwirtschaftet. Weitere Zusatzfrage? H „Erwirtschaften aus dem Haushaltsollzug“ kann bedeuten, dass diese 100 Millionen Euro us den Mitteln des Auswärtigen Amtes und des Bunesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung erwirtschaftet werden. Dies kann aber uch bedeuten, dass sie aus anderen Haushaltstiteln erirtschaftet werden. Deshalb meine Frage: Sind das nun atsächlich zusätzliche Mittel, die dem AA und dem MZ zur Verfügung gestellt werden, oder müssen diese ittel im Wesentlichen aus den Haushalten des Auswär igen Amtes und des BMZ erwirtschaftet werden? Ka Herr Kollege, ich schließe nicht aus, dass im Haushalt es Auswärtigen Amtes und auch im Haushalt des BMZ ielleicht die eine oder andere etatisierte Maßnahme Parl. Staatssekretär Karl Diller nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wird – aus welchen Gründen auch immer. Insofern könnten dann auch solche Titel herangezogen werden. Aber die Erfahrung zeigt: Im Rahmen des Haushaltsvollzugs ein Volumen in Höhe von 100 Millionen Euro zu erwirtschaften ist nicht die schwierigste Übung. Ich rufe Frage 18 des Kollegen Weiß auf: Welche weiteren Jahrestranchen für die Verausgabung der Wiederaufbaumittel sind geplant und wo werden diese im Bundeshaushalt etatisiert werden? K Ein erheblicher Teil der in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro wird, wie Sie selbst schon skizziert haben, erst nach dem Jahre 2005 benötigt, weil die Mittel insbesondere dem langfristigen Wiederaufbau in den betroffenen Regionen dienen sollen. Wie bereits ausgeführt, kann die Gesamtsumme erst nach Festlegung der Projekte und Ermittlung der Projektkosten auf einzelne Jahre aufgeteilt werden. Wie das im Einzelnen geschieht, werden wir im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Jahr 2006 im Frühjahr dieses Jahres mit den Ressorts besprechen. Das wird sich auch in der mittelfristigen Finanzplanung abbilden. Eine Zusatzfrage? – Jawohl, bitte. Herr Staatssekretär, plant die Bundesregierung für die Haushaltsaufstellung – ähnlich wie zum Beispiel beim Stabilitätspakt Südosteuropa und bei der Bereitstellung der so genannten Antiterrormittel nach den Ereignissen des 11. September 2001 –, in einem der Einzelpläne des Bundeshaushaltes einen eigenen Fluthilfetitel zu verankern, in dem die gesamten Hilfen zusammengefasst werden? K Sie meinen, für das Jahr 2006? 2006 ff. Ka Darüber ist noch nicht entschieden. Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte. Herr Staatssekretär, sind in den 500 Millionen Euro, die die Bundesregierung für die Flutopferhilfe zur Verfügung stellen will, auch Mittel für Schuldenumwandlungsabkommen mit den betroffenen Ländern enthalten? d b g d s r b z d d b d e m t k s n g e ü s p B W n i s s d d s n U D d U (C (D K Herr Kollege, das sind hypothetische Fragen. Ich itte, zunächst einmal das Ergebnis solcher Überlegunen abzuwarten. Denn Sie wissen, dass sich die Staaten, ie im Pariser Club darauf angesprochen worden waren, ehr zurückhaltend zu Schuldenstundung, Schuldenmoatorien und Ähnlichem geäußert haben, weil das für die etroffenen Länder natürlich nachteilige Wirkungen beüglich ihres Kreditratings hätte und sie vielleicht daurch etwas bekämen, was sie an anderer Stelle wieder raufzahlen müssten. Danke. Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Frage 19 des Kollegen Austermann wird schriftlich eantwortet. Ich rufe Frage 20 des Kollegen Michelbach auf: Mit welchen Vorschlägen gedenkt die Bundesregierung sich im Rahmen der Verhandlungen zur zukünftigen europäischen Strukturpolitik bezüglich der Förderperiode 2007 bis 2013 zugunsten der deutschen Grenzregionen zu den EU-Osterweiterungsstaaten einzusetzen, um zusätzliche Finanzhilfen zur Abmilderung des Lohn-, Sozialkostenund Steuergefälles im Rahmen eines Grenzgürtelprogramms zu erlangen, die über eine bisher angedachte Förderung nach Ziel-1-, Ziel-2und Ziel-3-Gebieten hinausgehen, und wenn keine Vorschläge vorhanden sind, warum nicht? K Herr Kollege Michelbach, gestatten Sie mir zunächst inen Hinweis auf den finanzpolitischen Rahmen. Geeinsam mit fünf weiteren großen Beitragszahlern verritt die Bundesregierung das Ziel, die Ausgaben im ünftigen Finanzplanungszeitraum ab 2007 auf durchchnittlich nicht mehr als 1 Prozentpunkt des Bruttoationaleinkommens der Europäischen Union zu berenzen. Dies haben die Staatsund Regierungschefs in inem gemeinsamen Brief vom Dezember 2003 gegenber Präsident Prodi klar zum Ausdruck gebracht. Wir ind dankbar, dass diese Haltung im Haushaltsausschuss arteiübergreifend und einmütig gestützt wird. Der finanzpolitische Hintergrund macht eine solche egrenzung zwingend notwendig. Der Stabilitätsund achstumspakt schreibt mittelfristig einen ausgeglicheen Haushalt vor. Für Deutschland wird damit bis weit n die Geltungsdauer der nächsten finanziellen Vorauschau der Abbau des strukturellen Defizits notwendig ein. Der Ansatz, die EU-Ausgaben auf 1 Prozentpunkt es EU-Bruttonationaleinkommens zu begrenzen, beeutet im Übrigen kein Einfrieren der Ausgaben; denn ie steigen dem Wirtschaftswachstum entsprechend. So ehmen die künftigen Haushalte der Union in vollem mfang am wirtschaftlichen Wachstum der Union teil. er Bundeshaushalt ist völlig anders ausgerichtet. Nach iesem Konzept werden 2007 bis 2013 der erweiterten nion beträchtliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Parl. Staatssekretär Karl Diller Grob geschätzt können die Ausgaben der EU damit nominal von derzeit rund 100 Milliarden Euro im Jahr auf rund 150 Milliarden Euro im Jahr 2013 ansteigen. Dies allein würde zu einer Erhöhung der deutschen Abführung an den EU-Haushalt von derzeit rund 22 Milliarden Euro auf rund 33 Milliarden Euro pro Jahr führen. Angesichts der deutschen Haushaltslage müssen diese zusätzlichen Transfers an den EU-Haushalt unweigerlich durch weitere Einsparungen im nationalen Haushalt erwirtschaftet bzw. finanziert werden. Das wird den nationalen Spielraum in vielen Politikbereichen, aber auch Regionen weiter einschränken. Für darüber hinausgehende Belastungen sieht die Bundesregierung deshalb keine Möglichkeiten. Die Kommissionsvorschläge für die EU-Strukturpolitik, die auf eine massive Mittelaufstockung in Höhe von 100 Milliarden Euro gegenüber der laufenden siebenjährigen Planungsperiode hinauslaufen, sind mit den bestehenden finanzpolitischen Restriktionen unvereinbar. Die Bundesregierung spricht sich für eine Rückbesinnung auf das zentrale Ziel der EU-Strukturpolitik aus: die Förderung verstärkt auf die bedürftigsten Regionen in der erweiterten Union zu konzentrieren. Außerhalb dieser Regionen ist die Förderung auf Maßnahmen mit besonderem europäischen Mehrwert zu beschränken. Das könnten zum Beispiel bestimmte beschäftigungspolitische Maßnahmen sein, das könnten Netzwerke sein, es könnte Erfahrungsaustausch und Pilotprojekte umfassen. Die von der Kommission für die neuen Ziele 2 und 3 vorgeschlagenen Mittel basieren im Gegensatz dazu auf einem inhaltlich, räumlich und finanziell überzogenen Förderansatz: Selbst das wohlhabende Frankfurt am Main könnte gemäß dem neuen Ziel 2 gefördert werden. Für eine systematische Bevorzugung von Grenzregionen innerhalb eines etwaigen Zieles 2 sieht die Bundesregierung keine Rechtfertigung. Denn grundsätzlich sollten nicht die geographische Lage einer Region bzw. territoriale Kriterien über die Förderung entscheiden, sondern die Strukturschwäche, die mit transparenten sozioökonomischen Kriterien messbar ist. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung für die Schaffung eines besonderen Grenzgürtelprogramms im Rahmen der Strukturpolitik keinen Raum. Aber die Bundesregierung spricht sich im Grundsatz, wie Sie wissen, für eine Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aus, und zwar an den neuen Außengrenzen der EU wie auch an den neuen Binnengrenzen. Allerdings muss auch hier dem Konzentrationsgedanken Rechnung getragen werden; deswegen wollen wir es auf diese beiden Aspekte begrenzen. Das hat zum Beispiel schon zum Unmut der Vertreter der Grenzregionen entlang des Rheins im Deutschen Bundestag geführt; diese würden dann weniger gefördert. Die Bundesregierung befürwortet ausdrücklich – das interessiert Sie als bayerischen Abgeordneten – die Fortführung des bisherigen Interreg-Programms an der bayerisch-tschechischen Grenze. Zusatzfrage. p k s n z s g d w v z n d n e Z l S s F G r n f f B r S d d d K f n s v g s l l d i t g g F d u (C (D Herr Staatssekretär, Sie verneinen das Grenzgürtel rogramm. Ist Ihnen nicht bekannt, dass der Bundesanzler in der Grenzregion in Bayern ausdrücklich ein olches Grenzgürtelprogramm versprochen hat? Ist Ihen nicht bekannt, dass wir unter Verweis auf die Nettoahlersituation Deutschlands innerhalb der EU den Vorchlag gemacht haben, mit der EU-Kommission das so enannte Nettoprinzip zu verhandeln, nach dem Mittel, ie ohnehin zurückfließen, zunächst einmal selbstverantortlich national für Förderungen und den Ausgleich on Wettbewerbsverzerrungen durch das Fördergefälle wischen den neuen und den alten Bundesländern geutzt werden könnten? K Herr Kollege, das Nettoprinzip hätte zur Folge, dass ur noch die ärmsten europäischen Mitgliedstaaten eine uropäische Strukturförderung erhalten. Die derzeitigen iel-1-Regionen in Deutschland, also die neuen Bundesänder, würden dagegen ungeachtet ihrer eklatanten trukturschwäche bezogen auf den Gemeinschaftsdurchchnitt keine europäischen Fördermittel mehr erhalten. ür die Bundesregierung ist dies der maßgebliche rund, sich gegen dieses Prinzip auszusprechen. Daüber hinaus ist nicht erkennbar, dass unsere Forderung ach größeren nationalen Förderspielräumen im Beihilerecht politisch besser durchsetzbar wäre, wenn wir uns ür das Nettoprinzip einsetzten. Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass sich die undesregierung bezüglich der nationalen Förderspieläume in Brüssel ganz erheblich engagiert. In unserer tellungnahme von Ende Juni 2004 zu den Vorschlägen er Kommission zur Reform der Regionalleitlinien, also er Beihilferichtlinien, haben wir unsere Besorgnis über as hohe Fördergefälle zum Ausdruck gebracht und die ommission aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass örderbedingte Standortverlagerungen auch kleinräumig icht erfolgen dürfen. Die Bundesregierung hat insbeondere vorgeschlagen, Sonderregelungen für Regionen orzusehen, in denen im Verhältnis zu angrenzenden Reionen ein starkes Fördergefälle besteht. Daneben hat ich die Bundesregierung für eine zumindest grundsätziche Beibehaltung der beihilferechtlichen Fördermögichkeiten in den strukturschwachen Regionen Westeutschlands eingesetzt. Ich kann Ihnen berichten, dass unsere Vorstellungen n Brüssel langsam, aber sicher Gehör finden. Die neuesen Überlegungen der Kommission von Dezember 2004 ehen nämlich in die richtige Richtung: Die vorgeschlaenen Höchstförderintensitäten sollen abgesenkt und das ördergefälle insgesamt soll verringert werden. Die vorgeschlagenen Absenkungen halten wir aller ings für noch nicht ausreichend. Deswegen werden wir ns weiter für eine deutlichere Verringerung einsetzen. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Ihre Aussage war für mich unzu länglich und enttäuschend. Ist Ihnen nicht bekannt, dass die EU-Kommission in dem neuen EU-Verfassungsvertrag, der jetzt zur Ratifizierung ansteht, erstmals eine Förderfähigkeit der Grenzregionen benennt? Mit der Benennung der Förderfähigkeit der Grenzregionen in dem Verfassungsvertrag der EU müssten einerseits konkrete Vorschläge der Bundesregierung für eine Förderung dieser Grenzregionen verbunden sein, andererseits müsste sie sich bei der Fortschreibung für 2007 bis 2013 zumindest erstreiten, dass stärkere nationale Fördermöglichkeiten genutzt werden können, um das innerdeutsche Fördergefälle letzten Endes zu nivellieren. K Herr Kollege, ich habe bereits vorhin deutlich gemacht, dass wir uns mit Nachdruck dafür aussprechen, dass die Fördermöglichkeiten an den neuen Binnengrenzen der EU verstärkt werden. Deswegen setzen wir uns auch dafür ein, dass das Interreg-Programm, das es in den bayerischen Grenzregionen gibt, weiter fortgeführt werden kann. Zu Ihrer zweiten Frage habe ich eben ausgeführt, dass wir uns mit erstem Erfolg dafür eingesetzt haben, dass die Fördergefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich eingeschränkt werden. Ich habe die Stellungnahme der Bundesregierung mit den Wirtschaftsministern auf ihrer Konferenz besprochen. Daran war auch der Freistaat Bayern beteiligt. Das, was wir vorgeschlagen haben, ist dort auf Sympathie gestoßen. Deswegen freut es mich, dass ich Ihnen mitteilen kann, dass sich die Kommission beispielsweise bereits bewegt und Vorschläge gemacht hat: Bei großen Unternehmen sollen bezogen auf Tschechien die Fördersätze von maximal 40 Prozent auf maximal 35 Prozent gesenkt werden. Für mittlere Unternehmen hatte sie zunächst einmal 50 Prozent vorgesehen, nun spricht sie nur noch von 45 Prozent. Für kleine Unternehmen hatte die Kommission 60 Prozent vorgeschlagen, jetzt spricht sie von 55 Prozent. Gleichzeitig sagt die Kommission aber auch, dass das zwischenstaatliche Fördergefälle maximal 30 Prozent betragen darf. Deswegen müssten diese Fördersätze weiter gesenkt werden. Ich gehe davon aus, dass es beispielsweise in Bayern dann einen Fördersatz von 0 Prozent gäbe. Das ist allerdings für mich im Moment mündlich nicht darstellbar, weil die Kommission erklärt hat, dies auf die NUTS-III-Ebene, also die Kreise, herunterzurechnen. Da müsste man sich genauer anschauen, was das im Einzelfall bedeutete. Ich sage noch einmal: Das ist sicherlich auch in Ihrem Interesse ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir werden weiterhin hart daran arbeiten, dass sich die Kommission noch weiter bewegt. Herr Kollege Hofbauer. d s s r R n I v S d s f w e d 4 a v u f g n d d b A n 3 r l m d W n t m W e d M W b (C (D Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, ass man den Fördersatz auf tschechischer Seite insbeondere im mittelständischen Bereich nur auf 45 Prozent enken kann, während auf bayerischer Seite die Fördeung auf null heruntergefahren wird. Selbst die wenigen egionen, die noch in der GA enthalten sind, werden nur och mit einem Satz von 15 oder 25 Prozent gefördert. n diesem Fall haben wir immer noch ein Fördergefälle on 20 Prozent. Das verkraftet die Region nicht. Teilen ie diese Auffassung? Was tun Sie dagegen? K Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass sich die Kommis ion bewegt hat und ein zwischenstaatliches Fördergeälle von jetzt maximal 30 Prozent vorschlägt. Dies ürde bedeuten, dass dann, wenn beispielsweise in Bayrn der Fördersatz null beträgt, in Tschechien aber nach er grundsätzlichen Annahme ein Fördersatz von 5 Prozent möglich wäre, der tschechische Fördersatz uf 30 Prozent gesenkt wird, weil sonst die Differenz on 30 Prozent überschritten wird. All dies sind Schritte in die richtige Richtung. Nach nserer und – das entnehme ich Ihrer Frage – Ihrer Aufassung sind sie noch nicht weitgehend genug. Desween setzen wir uns dafür ein, dass sich die Kommission och weiter bewegt. Ich rufe Frage 21 des Kollegen Michelbach auf: Mit welchen Mehraufkommen rechnet die Bundesregierung bei Wegfall der Pendlerpauschale und bei Wegfall der Sonderregelungen für die von der Ökosteuer betroffenen Wirtschaftszweige? K Herr Kollege Michelbach, Sie haben nachgefragt, was er Wegfall der Pendlerpauschale an Mehraufkommen rächte. Die Abschaffung der Entfernungspauschale für rbeitnehmer – pro Entfernungskilometer zwischen Wohung und Arbeitsstätte bedeutet dies gegenwärtig 0 Cent – würde zu Steuermehreinnahmen von jährlich und 4 Milliarden Euro führen: für den Bund 1,8 Miliarden, für die Länder 1,6 Milliarden und für die Geeinden 0,6 Milliarden Euro. Dies gilt jedoch nur für en Fall, dass Aufwendungen der Arbeitnehmer für die ege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte generell icht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden können. Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach dem Mehraufkomen aus der Ökosteuer bei einem Wegfall der bestimmten irtschaftszweigen gewährten allgemeinen Ökosteuerrmäßigung auf 60 Prozent der Ökosteuerregelsätze und es so genannten Spitzenausgleichs: Wir schätzen dieses ehraufkommen auf rund 3,7 Milliarden Euro. Sie haben nach weiteren Ausnahmen gefragt. Bei egfall der Stromsteuerbegünstigung für den Schienenahnverkehr, der Mineralölsteuerbegünstigung für den Parl. Staatssekretär Karl Diller öffentlichen Personennahverkehr, der Begünstigung für in der Landund Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff und für die Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern verwendet werden, kämen etwa 285 Millionen Euro hinzu. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Sie haben verdeutlicht, dass ein solcher Wegfall zusätzliche Belastungen für die betroffenen Wirtschaftszweige bedeuten würde. Gleichzeitig wird zumindest von einem Teil der Regierungskoalition eine Fortentwicklung der Ökosteuer propagiert. Wie ist Ihre Auffassung? Wird es diese weitere Belastung durch die Fortentwicklung der Ökosteuer geben? K Herr Kollege, Sie haben an meiner distanzierten Art der Beantwortung Ihrer Frage deutlich vernommen, dass die Bundesregierung dies nicht plant. Das heißt, Herr Staatssekretär, Sie lehnen eine weitere Fortentwicklung der Ökosteuer ab? Ka Herr Kollege, wie Sie wissen, gibt es europäische Richtlinien, die Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland haben. Das Finanzministerium wird darauf entsprechend reagieren und europäisches Recht in deutsches Recht umsetzen müssen. Aber den Wegfall der Pendlerpauschale beispielsweise plant die Bundesregierung nicht. (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Davon habe ich nicht gesprochen, sondern von der Ökosteuer!)


    Rede von Ralf Göbel
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)