Plenarprotokoll 15/148
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Fraktionen der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Türkei-
politik der EU verlässlich fortsetzen
und den Weg für Beitrittsverhandlun-
gen mit der Türkei frei machen
(Drucksachen 15/4031, 15/4523) . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt,
Dr. Guido Westerwelle, Dr. Werner Hoyer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Zu der Empfehlung der EU-
Kommission über Beitrittsverhandlun-
gen der Europäischen Union mit der
Türkei
(Drucksachen 15/4064, 15/4524) . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . .
Thomas Kossendey (CDU/CSU) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei-
digungsausschusses zu der Unterrichtung durch
den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2003
(45. Bericht)
(Drucksachen 15/2600, 15/4475) . . . . . . . . . .
Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des
Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . .
Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . .
13783 A
13783 A
13805 D
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13807 C
13808 A
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13812 C
Deutscher B
Stenografisch
148. Sitz
Berlin, Donnerstag, den
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord-
neten Ulrich Heinrich . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble,
Dr. Friedbert Pflüger, Peter Hintze, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Für ein glaubwürdiges An-
gebot der EU an die Türkei
(Drucksachen 15/3949, 15/4522) . . . . . . .
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13781 A
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Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
13783 B
13787 A
undestag
er Bericht
ung
16. Dezember 2004
t :
r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . .
r. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) .
laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hrista Nickels (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13789 B
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13800 C
13801 C
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13804 C
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13815 A
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Ulrike Merten (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU)
Tagesordnungspunkt 25:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die Neuordnung der Reserve
der Streitkräfte und zur Rechtsbereini-
gung des Wehrpflichtgesetzes (Streit-
kräftereserve-Neuordnungsgesetz –
SkResNOG)
(Drucksache 15/4485) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes
(Drucksache 15/4492) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Grundgesetzes (Art. 92 und
108)
(Drucksache 15/4108) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Öffnung des Bundesrechts für die Zu-
sammenführung von Gerichten der
Verwaltungs-, Sozial- und Finanzge-
richtsbarkeit in den Ländern (Zusam-
menführungsgesetz)
(Drucksache 15/4109) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Vertrag vom 5. April 2004
zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land, der Republik Polen und der
Tschechischen Republik über den Bau
einer Straßenverbindung in der Euro-
region Neiße, im Raum zwischen den
Städten Zittau in der Bundesrepublik
Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in
der Republik Polen und Hrádek nad
Nisou/Grottau in der Tschechischen Re-
publik
(Drucksache 15/4467) . . . . . . . . . . . . . . . .
f) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach,
Cornelia Pieper, Christoph Hartmann
(Homburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Nationales Sicher-
heitsforschungsprogramm vorlegen
(Drucksache 15/3810) . . . . . . . . . . . . . . . .
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13816 B
13817 C
13819 C
13821 C
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13825 C
13825 D
13825 D
13825 D
13826 A
13826 A
) Antrag der Abgeordneten Hellmut
Königshaus, Markus Löning, Horst
Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der FDP: Anhalter
Bahn in die Dringlichkeitsliste für die
Lärmsanierung an bestehenden Schie-
nenwegen aufnehmen
(Drucksache 15/4262) . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 3:
ntrag der Fraktionen der SPD, des BÜND-
ISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP:
eutsch-russischen Jugendaustausch aus-
eiten und stärken
Drucksache 15/4530) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 26:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Marion Seib, Katherina Reiche,
Thomas Rachel, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU:
Für mehr Wettbewerb und Flexibili-
sierung im Hochschulbereich – der
Bologna-Prozess als Chance für den
Wissenschaftsstandort Deutschland
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Ute Berg, Jörg Tauss,
Klaus Barthel (Starnberg), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Grietje
Bettin, Hans-Josef Fell, Anna
Lührmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: zu der Abgabe einer
Erklärung durch die Bundesregie-
rung zu den Ergebnissen der Euro-
päischen Bildungsministerkonferenz
am 18./19. September 2003 in Berlin
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Ulrike Flach, Christoph
Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: zu der Abgabe einer
Erklärung durch die Bundesregie-
rung zu den Ergebnissen der Euro-
päischen Bildungsministerkonferenz
am 18./19. September 2003 in Berlin
(Drucksachen 15/1787, 15/1579, 15/1582,
15/4490) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) – f)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 168, 169,
170, 171 und 172 zu Petitionen
13826 A
13826 B
13826 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 III
(Drucksachen 15/4422, 15/4423, 15/4424,
15/4425, 15/4426) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Abkommen vom 30. September 2003
zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und der Regierung
der Republik Bulgarien über die Zu-
sammenarbeit bei der Bekämpfung der
organisierten und der schweren Krimi-
nalität
(Drucksachen 15/3880, 15/4525) . . . . . . .
b) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Strafvoll-
zugsgesetzes
(Drucksachen 15/2252, 15/4537) . . . . . . .
c) – f)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 173, 174,
175 und 176 zu Petitionen
(Drucksachen 15/4509, 15/4510, 15/4511,
15/4512) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der SPD: Zwischenbilanz des nationalen
Paktes für Ausbildung und Fachkräftenach-
wuchs in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA .
Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bernward Müller (Gera) (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Hans-Werner Bertl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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13827 A
13827 C
13827 D
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13828 C
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13836 A
13837 A
13838 A
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13841 B
13842 C
13843 D
13845 A
13845 D
13847 B
agesordnungspunkt 5:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Burchardt, Jörg Tauss, Rainer Arnold,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD sowie der Abgeordneten
Hans-Josef Fell, Grietje Bettin, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Aufbruch in
den Nanokosmos – Chancen nutzen,
Risiken abschätzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Axel
E. Fischer (Karlsruhe-Land), Katherina
Reiche, Thomas Rachel, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Nanotechnologische Forschung
und Anwendungen in Deutschland
stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Ulrike Flach, Cornelia Pieper,
Christoph Hartmann (Homburg), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Forschung und Entwick-
lung in der Nanotechnologie voran-
bringen
– zu dem Bericht des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung gemäß § 56 a der
Geschäftsordnung: Technikfolgenab-
schätzung, hier: TA-Projekt – Nano-
technologie
(Drucksachen 15/3051, 15/2650, 15/3074,
15/2713, 15/3754) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr.
Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Per-
spektiven schaffen für das Jahr der
Technik 2004
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Cornelia Pieper, Ulrike Flach,
Christoph Hartmann (Homburg), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Jahr der Technik zur Stär-
kung der Forschungslandschaft und
des Innovationsklimas in Deutsch-
land nutzen
(Drucksachen 15/2161, 15/2594, 15/3692)
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
13848 B
13848 C
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Katherina Reiche, Helmut Heiderich,
Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU:
Weiterentwicklung einer Biotechno-
logiestrategie für den Forschungs-
und Wirtschaftsstandort Deutsch-
land
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Katherina Reiche, Helmut Heiderich,
Thomas Rachel, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU:
Biotechnologie als Schlüsseltechno-
logie stärken
– zu der Unterrichtung durch die Bundes-
regierung: Mitteilung der Kommis-
sion an das Europäische Parlament,
den Rat und den Europäischen Wirt-
schafts- und Sozialausschuss Biowis-
senschaften und Biotechnologie: eine
Strategie für Europa – Fortschritts-
bericht und künftige Ausrichtung
KOM (2003) 96 endg.; Ratsdok. 7473/03
(Drucksachen 15/423, 15/2160, 15/858
Nr. 2.9, 15/3893) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Helmut Heiderich,
Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gerda
Hasselfeldt, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU: Grundle-
gende Überarbeitung des Gesetzes zur
Neuordnung des Gentechnikrechts
(Drucksache 15/4143) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann
Scheer, Rolf Hempelmann, Dr. Axel Berg,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Hans-Josef
Fell, Michaele Hustedt, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nationa-
les Energieforschungsprogramm vorlegen
(Drucksache 15/4514) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
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13850 D
13852 D
13854 B
13855 B
13856 A
13856 B
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
elmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
xel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .
arion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hermann Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 6:
ntrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach,
artmut Koschyk, Thomas Strobl (Heil-
ronn), weiterer Abgeordneter und der Frak-
ion der CDU/CSU: Abschiebehindernisse
eseitigen
Drucksache 15/3804) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 7:
ntrag der Fraktionen der SPD, der CDU/
SU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
nd der FDP: Wahlen in den palästinen-
ischen Gebieten
Drucksache 15/4515) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . . .
oachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
ermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 8:
ntrag der Abgeordneten Dr. Michael
eister, Heinz Seiffert, Georg Fahrenschon,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
DU/CSU: Europäische Finanzmärkte –
13857 B
13858 B
13858 D
13861 A
13862 B
13863 B
13864 A
13865 B
13867 A
13868 B
13869 D
13870 B
13871 C
13871 D
13874 B
13875 C
13877 D
13878 D
13880 A
13880 A
13881 D
13882 D
13883 D
13884 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 V
Integration durch Wettbewerb und Vielfalt
voranbringen
(Drucksache 15/4030) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 9:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Waldzustandsbericht 2004 – Ergebnisse
des forstlichen Umweltmonitorings
(Drucksache 15/4500) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-
Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-
Gmelin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Cornelia Behm, Volker Beck (Köln),
Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Wälder naturnah bewirt-
schaften – Waldschäden vermindern –
Gemeinwohlfunktionen sichern und
Holzabsatz steigern
(Drucksache 15/4516) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel
Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann,
Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP: Bessere
Rahmenbedingungen für die Charta für
Holz
(Drucksache 15/4431) . . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 10:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion der FDP ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (Gemein-
definanzreform)
(Drucksache 15/3232) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Ina
Lenke, Ulrike Flach, weiterer Abgeordne-
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13894 B
13894 C
13894 C
13894 D
13896 C
13899 A
13899 C
13900 C
13901 D
ter und der Fraktion der FDP: Lage der
Kommunen dokumentieren und verbes-
sern
(Drucksache 15/2602) . . . . . . . . . . . . . . .
isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
erstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 11:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
en
zu dem Antrag der Abgeordneten Heidi
Wright, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Franziska
Eichstädt-Bohlig, Winfried Hermann,
Albert Schmidt (Ingolstadt), weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN: Mehr Si-
cherheit für Radfahrer – insbesondere
Schutz vor Unfällen mit LKW im Stadt-
verkehr
zu dem Antrag der Abgeordneten Gero
Storjohann, Günter Nooke, Dirk Fischer
(Hamburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU: Keine toten
Winkel bei Lastkraftwagen
Drucksachen 15/3330, 15/2823, 15/4157) . .
agesordnungspunkt 12:
rste Beratung des von den Abgeordneten
olfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen,
artmut Koschyk, weiteren Abgeordneten
nd der Fraktion der CDU/CSU eingebrach-
en Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung
es Richtervorbehalts für die DNA-Ana-
yse anonymer Spuren
Drucksache 15/4136) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 13:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
nd Entwicklung zu dem Antrag der Abge-
rdneten Dagmar Schmidt (Meschede), Karin
ortmann, Detlef Dzembritzki, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der SPD so-
ie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-
13902 A
13902 A
13903 C
13904 A
13905 A
13906 B
13907 C
13909 B
13910 D
13911 B
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Wüsten-
bildung wirksam bekämpfen – Armut über-
winden, Ernährung sichern, Konflikte ver-
hindern
(Drucksachen 15/2395, 15/3795) . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 14:
Antrag der Abgeordneten Siegfried Kauder
(Bad Dürrheim), Dr. Norbert Röttgen, Dr.
Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU: Rechtssicher-
heit für dienst- und hochschulrechtlich er-
laubte Drittmitteleinwerbung schaffen
(Drucksache 15/4144) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach,
Cornelia Pieper, Hellmut Königshaus, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Rechtssicherheit für die Einwerbung von
Drittmitteln an Hochschulen und Universi-
tätskliniken für Forschung und Lehre
(Drucksache 15/4513) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
Antrag der Abgeordneten Hans-Günter
Bruckmann, Ludwig Stiegler, Sören Bartol,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Winfried
Hermann, Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Luftverkehrsstandort Deutschland –
Koordination und Kooperation verbes-
sern – Nachhaltigen Luftverkehr für die
Zukunft sichern
(Drucksache 15/4518) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
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13914 C
13915 B
13916 B
13917 B
13918 D
usatztagesordnungspunkt 8:
ntrag der Abgeordneten Horst Friedrich
Bayreuth), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
Münster), weiterer Abgeordneter und der
raktion der FDP: Flughafenkonzept für
eutschland
Drucksache 15/4517) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 16:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak-
orsicherheit zu der Verordnung der Bundesre-
ierung: Verordnung über die Verwertung
on Abfällen auf Deponien über Tage (De-
onieverwertungsverordnung – DepVerwV)
Drucksachen 15/4238, 15/4290 Nr. 2.1,
5/4488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
er Anträge:
Mehr Sicherheit für Radfahrer – insbeson-
dere Schutz vor Unfällen mit LKW im
Stadtverkehr
Keine toten Winkel bei Lastkraftwagen
Tagesordnungspunkt 11)
eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
duard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . .
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung
es Richtervorbehalts für die DNA-Analyse
nonymer Spuren (Tagesordnungspunkt 12)
irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
erzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13919 A
13919 B
13919 D
13921 A
13921 B
13922 A
13922 D
13923 B
13924 B
13924 C
13925 C
13926 B
13927 C
13928 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 VII
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Wüstenbildung wirksam be-
kämpfen – Armut überwinden, Ernährung si-
chern, Konflikte verhindern (Tagesordnungs-
punkt 13)
Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . . .
Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU) . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Anträge:
– Luftverkehrsstandort Deutschland – Koor-
dination und Kooperation verbessern –
Nachhaltigen Luftverkehr für die Zukunft
sichern
– Flughafenkonzept für Deutschland
(Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesord-
nungspunkt 8)
Hans-Günter Bruckmann (SPD) . . . . . . . . . .
Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . .
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
der Verordnung über die Verwertung von Ab-
fällen auf Deponien über Tage (Deponiever-
wertungsverordnung – DepVerwV) (Tages-
ordnungspunkt 16)
Petra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Wittlich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
13929 A
13931 B
13932 D
13933 C
13934 B
13935 C
13936 C
13937 B
13938 B
13939 C
13940 C
13941 B
13942 B
13943 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13781
(A) )
(B) )
148. Sitz
Berlin, Donnerstag, den
Beginn: 9.0
Anlage 6
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13921
(A) )
(B) )
chen Radfahrunfällen, so zeigt das im Jahr 2004 einen Dies ist hier genau richtig. Ich will trotzdem und
man die Vergleichszahl bis August 2003 mit 424 tödli- S
pruch kennen wir doch: Sehen und gesehen werden.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Mehr Sicherheit für Radfahrer – insbeson-
dere Schutz vor Unfällen mit LKW im
Stadtverkehr
– Keine toten Winkel bei Lastkraftwagen
(Tagesordnungspunkt 11)
Heidi Wright (SPD): Eine gute Nachricht vorweg: Es
wird in diesem Jahr erneut gelingen, die Zahl der Ver-
kehrstoten und die Zahl der Verletzten im Straßenver-
kehr zu reduzieren und damit erneut den niedrigsten
Stand zu erreichen. Wir werden die Zahl der Verkehrs-
toten voraussichtlich erstmals unter 6 000 bringen kön-
nen, rund 11 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr
2003 wurden laut Statistischem Bundesamt insgesamt
616 Radfahrer getötet. Die aktuellste Statistik bis Ende
August 2004 weist 319 getötete Radfahrer aus. Nimmt
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Feibel, Albrecht CDU/CSU 16.12.2004
Göppel, Josef CDU/CSU 16.12.2004
Heinrich, Ulrich FDP 16.12.2004
Hennrich, Michael CDU/CSU 16.12.2004
Irber, Brunhilde SPD 16.12.2004
Dr. Kolb, Heinrich L. FDP 16.12.2004
Kopp, Gudrun FDP 16.12.2004
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.12.2004
Otto (Godern), Eberhard FDP 16.12.2004
Ronsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 16.12.2004
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 16.12.2004
Dr. Thomae, Dieter FDP 16.12.2004
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.12.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
rfreulichen Rückgang von 24,8 Prozent! Das ist sehr er-
reulich, aber selbstverständlich Verpflichtung, auch
ünftig nicht nachzulassen, Verkehrssicherheit weiter zu
erbessern.
Unsere Sorge gilt natürlich allen Verkehrsteilneh-
ern – den Kindern und den Senioren, den LKW-Fah-
ern und den Radfahrern. Heute kommen wir zu einer
egelung, die insbesondere die Verkehrssicherheit von
adfahrern verbessern wird. Mit dem Beschluss des An-
rages „Mehr Sicherheit für Radfahrer – insbesondere
chutz vor Unfällen mit LKW im Stadtverkehr“ unter-
tützen wir die Bemühung der Bundesregierung, die
ahl der verunfallten Fahrradfahrer weiter zu senken.
Die Gefahrensituation ist uns allen leidvoll bekannt:
adfahrer neben LKW, LKW biegt nach rechts ab, Fahr-
adfahrer verschwindet im toten Winkel. Der Regelungs-
uftrag lautet: Toten Winkel vermeiden, Sichtfeld erwei-
ern, und zwar so bald als möglich und nicht nur
ational, sondern natürlich europäisch.
Ich freue mich sehr über das – und begrüße es aus-
rücklich –, was die Parlamentarische Staatssekretärin
ris Gleicke vorgetragen und erreicht hat. Wir kommen
nternational weiter, wir kommen national sofort weiter
nd wir erweitern die Regelung auf Fahrzeuge ab
,5 Tonnen.
Tue Gutes und rede darüber. Dazu sind wir alle aufge-
ordert. Mit der Information aus dem Bundesministe-
ium, dem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekre-
ärin Gleicke vom 24. November 2004, müssen wir jetzt
ausieren gehen. Die Ausstattung mit verbesserten Spie-
eln ist ab sofort möglich und ich weiß, das Gewerbe,
ie Transportunternehmen stehen im Interesse der Ver-
ehrssicherheit, im ureigensten Interesse ihrer Fahrer,
ber natürlich auch im Interesse gefährdeter Radfahrer
er Nachrüstung mit verbesserten Spiegelsystem sehr
ufgeschlossen gegenüber.
Ich will hier einmal zwei analysierte Erfahrungen ein-
peisen, die vielleicht schon einige von Ihnen ebenfalls
atten. Die erste Erfahrung ist die, als Radfahrer einen
echts abbiegenden LKW oder auch einen Bus neben
ich zu haben. Da kommt ganz schnell das Gefühl auf,
ass hier eine gefährliche Situation entsteht, zum einen
egen der ungleichen Größe, zum anderen, weil kein
lickkontakt hergestellt werden kann. Die andere Erfah-
ung ist die, dass ich auch die Situation eines LKW-Fah-
ers nachempfunden habe. Ich habe mich in das Führer-
aus gesetzt und von diesem hohen Bock die Welt
etrachtet und die Verkehrssituation vor, neben, hinter
ir aufgenommen. Ich kann Ihnen sagen, das hat mit
em Gefühl in einem PKW rein gar nichts mehr zu tun
nd ähnelt mehr einer Cockpitsituation.
Fakt ist: Beiden kann geholfen werden, dem Radfah-
er und dem LKW-Fahrer. Der eine muss gesehen wer-
en, der andere muss die Chance haben, zu sehen. Den
13922 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
(A) )
(B) )
eindringlich nochmals daran erinnern, dass damit natür-
lich nicht die totale Sicherheit für Fahrradfahrer aus-
bricht. Aufpassen ist nach wie vor gefordert, vom LKW-
Fahrer und vom Radfahrer.
Ich will mich abschließend bedanken beim ADFC,
bei Bürgerinitiativen und bei all den Kollegen – und ich
will das auch fraktionsübergreifend sagen –, die nicht
nachgelassen haben, dass wir weiter gehen, als uns zu-
nächst die europäische Linie erlauben wollte, bei der
Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke, die in
Europa immer noch einen draufgelegt und es letztlich
doch erreicht hat, dass der gesunde Menschenverstand
über die Bürokratie siegt.
Zum Schluss will ich auch die Trauer um die Men-
schen ansprechen, die diese ungleiche Aufstellung im
Straßenverkehr nicht gewinnen konnten, und sie als
Mahnung in Erinnerung halten. Auch mit verbesserter
Technik sind nach wie vor große Obacht und Aufmerk-
samkeit gefordert.
Gero Storjohann (CDU/CSU): Heute wollen wir
hier ein Verfahren abschließen, welches sehr viel Zeit in
Anspruch genommen hat. Das liegt auch daran, dass wir
in der Frage der Bekämpfung des toten Winkels bei Rot-
Grün, mehrfach Handlungsbedarf einfordern mussten,
bevor es endlich tätig wurde.
Erinnern wir uns: Im Mai 2003 sendete das ARD-Ma-
gazin „Panorama“ einen Bericht von einem kleinen
Kind, welches von einem nach rechts abbiegenden Last-
kraftwagen überrollt worden war. Grund dieses und ähn-
licher Todesfälle war, dass die Lastkraftwagenfahrer we-
gen des toten Winkels im Rückspiegel ihrer Fahrzeuge
die Kinder nicht sehen konnten. „Panorama“ berichtete
weiter von einem Niederländer, der einen konvexen
Rückspiegel, den so genannten Dobli-Spiegel, erfand.
Dieser neuartige Rückspiegel beseitigt den toten Winkel
nahezu vollständig.
Die CDU/CSU-Fraktion nahm die „Panorama“-Sen-
dung zum Anlass, Mitte Juni 2003 eine Kleine Anfrage
an die Bundesregierung zu richten. Wir wollten wissen,
was diese zur Lösung des Problems des toten Winkels
bereits getan hatte und zu tun gedachte. Die Antwort auf
unsere Anfrage war wenig befriedigend. Wir hatten den
Eindruck, dass das Bundesverkehrsministerium sich hin-
ter einer Richtlinie der Europäischen Union verstecken
wollte. Diese Richtlinie sah für neu zuzulassene LKW
zur Ausrüstung mit neuen Weitwinkelspiegeln eine Frist
von 36 Monaten vor.
Dies hätte Folgendes bedeutet: Lastkraftwagen hätten
noch in einem Zeitraum von drei Jahren nach In-Kraft-
Treten dieser Richtlinie auch ohne den zusätzlichen
Spiegel zugelassen werden können. Für neue Fahrzeug-
typen hätte die Frist zwei Jahre betragen. Außerdem
sollten nur Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen mit den neuen
Spiegeln ausgerüstet werden und nicht bereits Fahrzeuge
ab 3,5 Tonnen.
Für CDU und CSU war schnell klar: Mit dieser Richt-
linie wäre die Lösung des Problems des toten Winkels
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uf die lange Bank geschoben worden. Wir sahen uns
aher veranlasst, weiter zu handeln. Wir stellten den An-
rag, den im „Panorama“-Bericht beschriebenen Dobli-
piegel in Deutschland unverzüglich einzuführen. Damit
etzten wir gewissermaßen eine Initialzündung.
Nun wachte das Verkehrsministerium endlich auf. Es
ollte zwar den Dobli-Spiegel nicht, versprach aber, für
ine schnellere Umsetzung der Richtlinie in deutsches
echt zu sorgen. Außerdem sollten die Fristen für die
usrüstung mit den neuen Spiegeln erheblich verkürzt
erden.
Auch die Regierungsfraktionen sahen ein, dass es nun
ndlich an der Zeit war, zu handeln. Knapp drei Monate,
achdem meine Fraktion ihren Antrag gestellt hatte,
egte auch Rot-Grün endlich einen Antrag auf den Tisch.
s ist jedoch ein schwaches Bild, dass in den letzten Ta-
en Zweifel daran aufgekommen sind, ob das, was dort
orschlagen wurde, mit europäischem Recht überhaupt
u vereinbaren ist. Das aber hat Rot-Grün zu verantwor-
en!
Hier wäre zu erwarten gewesen, dass die Bundes-
egierung die Vorschläge auf Vereinbarkeit mit EU-
echt im Vorfeld abgeklopft hätte. Dann wäre es auch zu
en jetzigen Unklarheiten nicht gekommen. Wieder ein-
al – wie auch bei der Harmonisierung der Maut – feh-
en enge Kommunikationsstränge nach Brüssel. Wenn
etzt immer noch Unklarheiten herrschen, dann liegt es
llein in der Verantwortung von Rot-Grün.
Wir jedoch haben, wie Sie wissen, weitergehende
orschläge zur Bekämpfung des toten Winkels gemacht.
o müssen Fußgänger und Radfahrer von den Lastkraft-
agenfahrern vor dem Abbiegevorgang deutlich wahr-
enommen werden. Hierzu sollte der Aufstellbereich der
ußgänger und Radfahrer nach vorne oder die Haltelinie
uf dem Fahrbahnbereich nach hinten verschoben wer-
en.
Weiter sollte geprüft werden, inwieweit die Sicherheit
on Fußgängern und Fahrradfahrern an Kreuzungen
urch das Aufbringen von roter Farbe verbessert werden
ann. Und es sollte geprüft werden, ob durch eine Verän-
erung der Ampelphasen an Kreuzungen eine Verbesse-
ung der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer
rreicht werden kann.
So können wir den toten Winkel schon vor dem
igentlichen Abbiegevorgang effektiv bekämpfen. So
achen wir unsere Straßen sicherer. So schützen wir
innvoll die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir wer-
en Ihrem Antrag heute im Sinne der Beschlussempfeh-
ung des Ausschusses zustimmen.
Eduard Lintner (CDU/CSU): Erfreulicherweise geht
ie Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr seit Jahren
urück. Dies ist sicherlich das Ergebnis vielfältiger Be-
ühungen, nicht nur der Politik, sondern auch zum Bei-
piel Fahrschulen, der Wirtschaft, der Medien und vieler
erbände, die sich mit Fragen der Verkehrssicherheit be-
assen. Dieser begrüßenswerte generelle Trend macht es
etzt logischerweise für einen weiteren Sicherheitsge-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13923
(A) )
(B) )
winn notwendig, dass wir uns um konkrete, häufig auf-
tretende Unfallursachen kümmern. Dazu zählen be-
kannte, ganz spezielle Gefahrensituationen.
So sind zum Beispiel LKWs besonders gefährdet
beim Abbiegen. Hier wirkt sich die bis heute nicht opti-
male Ausstattung der LKWs mit Außenspiegeln in fata-
ler Weise aus. Speziell in dem Bemühen, hier Abhilfe zu
schaffen, sind wir uns erfreulicherweise einig. Aller-
dings muss doch kritisch erwähnt werden, dass sich die
Bundesregierung erst sehr spät, das heißt: erst nach
spektakulären Unfällen, dazu durchgerungen hat, eine
bessere Ausstattung von LKWs bei den Außenspiegeln
durchzusetzen. Dass dies schneller hätte gehen können,
zeigt die Tatsache, dass im Nachbarland Niederlande
diese bessere Ausstattung längst Realität ist.
Auch dass sich die Bundesregierung bis heute nicht
dazu durchringen konnte, das beste am Markt befindli-
che System vorzuschreiben, ist zu beklagen. Der von uns
vorgeschlagene so genannte Dobli-Spiegel hätte den to-
ten Winkel auf nur noch 4 Prozent reduziert.
Aber wir sollten es nicht bei der heute konkret zur
Debatte stehenden Maßnahme belassen, weil eben auch
dann noch eine durchaus relevante weitere Gefahr für
Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern besteht. Wir
sollten vielmehr auch die übrigen von meiner Fraktion
vorgeschlagenen Maßnahmen ernsthaft in Betracht zie-
hen, wie zum Beispiel, den Radfahrern an Kreuzungen
andere Aufstelllinien als heute üblich zuzuweisen. So
könnte erreicht werden, dass Radfahrer auf jeden Fall
vom LKW-Führerhaus aus gesehen werden können.
Auch Schilder, die auf die besonders gefährliche Situa-
tion an Kreuzungen hinweisen, sollten von der Koalition
und der Bundesregierung erwogen werden.
Im Übrigen will ich in diesem Zusammenhang daran
erinnern, dass es noch viele weitere besondere und be-
kannte Gefahrenquellen im Straßenverkehr gibt. Wir
sollten sie uns nach und nach alle mit dem Ziel vorneh-
men, die Bundesregierung zu veranlassen, konkrete Ver-
besserungsvorschläge zu erarbeiten oder solche aufzu-
greifen. In diesem Zusammenhang darf ich nur an
unseren Vorschlag erinnern, die Bahnübergänge besser
zu kennzeichnen, beispielsweise durch ein spezielles re-
flektierendes Schild.
Ich hoffe sehr – jedenfalls ist das unser Ziel –, dass
wir auch in diesen Fällen zu gemeinsamen Initiativen
und Überzeugungen kommen. Das sollte aber auch für
den Fall gelten, dass sich die Bundesregierung wieder zu
viel Zeit für ihre Vorschläge nimmt, damit nicht – wie im
vorliegenden Fall – unnötig viel Zeit bis zur Lösung ei-
nes bekannten Problems vergeht.
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Angesichts der tragischen Unglücksfälle
von Radfahrern durch rechts abbiegende LKW haben
SPD und Grüne im Frühjahr dieses Jahres einen Antrag
eingebracht, der zum Ziel hat, den Schutz für Radfahrer
und Radfahrerinnen sowie Fußgänger und Fußgängerin-
nen vor Unfällen insbesondere mit rechts abbiegenden
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KW zu erhöhen. Auch der Bundesrat hat im Mai dieses
ahres auf Initiative der Länder Berlin und Nordrhein-
estfalen einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Zur besseren Sicherheit sollte die Umsetzung der EU-
ichtlinie 2003/97/EG über verbesserte Spiegelsysteme
ür neu in den Verkehr kommende LKW ab 7,5 Tonnen
m zwei Jahre vorgezogen werden und Anfang 2005 in
raft treten. Inhalt dieser Verordnung ist eine deutliche
ergrößerung des Sichtfelds; damit wird der so genannte
ote Winkel auf ein Mindestmaß reduziert.
Über die EU-Verordnung hinaus sollen zudem alle
ereits im Verkehr befindlichen LKW und neue LKW ab
,5 Tonnen in die Regelung mit einbezogen werden. Da-
it wäre die Richtlinie für alle im Verkehr befindlichen
KW und Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen verbindlich ge-
esen. Darüber hinaus sollte diese Regelung auch Ge-
enstand einer EU-Initiative sein mit dem Ziel, die
achrüstpflicht in der gesamten EU einzuführen.
Ich begrüße, dass die Bundesregierung die Maßnah-
en eingeleitet hat, um die rechtlichen Voraussetzungen
ür ein Vorziehen der verpflichtenden Ausrüstung von
euen LKW, aber auch für die Nachrüstung bereits im
erkehr befindlicher LKW zu schaffen.
Ich bedauere an dieser Stelle sehr, dass die EU in ihrer
tellungnahme den deutschen Entwurf einer Verordnung
ur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
tVZO, als unzulässig und rechtswidrig bewertet. Ich
alte das Vorziehen und die Ausweitung der Richtlinie
icht für unzulässig und rechtswidrig, sondern zum
chutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer nach wie
or für dringend geboten.
Ich fordere das BMVBW deshalb auf, in Brüssel wei-
erhin mit Nachdruck auf eine vorzeitige Umsetzung der
ichtlinie zu dringen. Ein erster Erfolg ist, dass die EU-
ommission vor wenigen Tagen grünes Licht für eine
inbeziehung von neuen kleinen LKW ab 3,5 Tonnen in
ie Spiegelpflicht gegeben hat. Allerdings konnte sich
ie Kommission nicht dazu durchringen, das In-Kraft-
reten der Richtlinie 2003/97/EG auf 2005 vorzuziehen.
n diesem Zusammenhang frage ich das Bundesver-
ehrsministerium, warum die Niederlande und Däne-
ark die Spiegelpflicht schon in nationales Recht umge-
etzt haben, obwohl es anscheinend gegen EU-Recht
erstößt.
Weil wir von Brüssel in der Frage einer schnellen
achrüstung mit Spiegeln ausgebremst werden, ist es
mso wichtiger, dass die Unternehmen von der Möglich-
eit der freiwilligen Spiegelnachrüstung, die von der
ommission ausdrücklich erlaubt wurde, Gebrauch ma-
hen. Spiegelsysteme, die die Sichtfeldsanforderungen
er EU-Richtlinie erfüllen und eine Nachrüstung ermög-
ichen, werden bereits von der Industrie angeboten.
Ich sehe hier eine moralische Verpflichtung der Spe-
iteure. Jeder vermiedene Unfall ist es wert, diese kleine
nvestition zu tätigen. Es ist nach meinem Dafürhalten
uch eine Pflicht des Arbeitgebers, um seine Fahrer zu
chützen. Ich möchte an dieser Stelle auch die Logistik-
erbände ausdrücklich auffordern, ihre Mitgliedsunter-
13924 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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(B) )
nehmen öffentlich zum raschen Einbau der Spiegel auch
in bestehende Fahrzeuge aufzufordern.
Auch mit der bestmöglichen Verringerung des toten
Winkels wird das Problem nicht gelöst werden. Letztlich
ist die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer entschei-
dend. Deshalb sind weitere Maßnahmen wichtig, die
über die Einführung neuer technischer Einrichtungen hi-
nausgehen. Im gemeinsamen Entschließungsantrag aller
Fraktionen wird dies zum Ausdruck gebracht.
Damit die Radfahrer und Fußgänger vor dem Abbie-
gen von Fahrzeugführern besser wahrgenommen werden
können, ist es dringend notwendig, dass die Kommunen
von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Aufstellbe-
reich für Radfahrer an Kreuzungen mit Ampeln nach
vorne zu ziehen. Darüber hinaus kann durch Verände-
rung der Ampelphasen die Sicherheit der schwächeren
Verkehrsteilnehmer erhöht werden, indem Fußgänger
und Radfahrer erst grünes Licht bekommen.
Weiterhin bleibt die Aufklärung der Öffentlichkeit zur
Vermeidung von tragischen Unfällen im toten Winkel
durch abbiegende LKW auch Aufgabe von Verkehrs-
sicherheitskampagnen. Ich begrüße, dass das Bundesver-
kehrsministerium dazu in diesem Sommer eine entspre-
chende Kampagne gestartet hat.
Ich wünsche mir auf allen Ebenen der Politik, der
Wirtschaft und der Gesellschaft ein breites, verstärktes
und anhaltendes Engagement, um Verkehrsunfälle gene-
rell und die besonders tragischen Unfälle von Fahrrad-
fahrern durch rechts abbiegende LKW speziell wirksam
einzudämmen.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Im April dieses
Jahres haben wir uns zum ersten Male über dieses The-
menpaket unterhalten. Heute – leider wieder in nicht te-
legener Zeit – haben wir ein deutliches Ergebnis.
Alle Fraktionen haben den Handlungsbedarf erkannt –
die Bundesregierung, die Automobilindustrie und auch
die Transportbranche sind offensichtlich bereit, zu tech-
nischen Innovationen Ja zu sagen. Neue Fahrzeuge über
3,5 Tonnen können mit neuen Spiegeln ausgerüstet wer-
den, schon im Verkehr befindliche nachgerüstet.
Der Wermutstropfen ist wieder der Abstimmungspro-
zess, der Bundesregierung mit der EU-Kommission. Mit
Brief vom 24. November 2004 teilt uns Frau Parlamen-
tarische Staatssekretärin Gleicke mit, dass unser gemein-
samer Vorschlag als „unzulässig und rechtswidrig“ ange-
sehen wird. Dann muss an das Prinzip Freiwilligkeit
appelliert werden.
Ich habe bereits bei meiner Rede am 29. April darauf
hingewiesen, dass die alleinige Konzentration auf die
technische Lösung Spiegel nicht ausreichen wird, das
Problem zu lösen. Der LKW ist ja nur ein Teil, wenn
auch ein gewichtiger. Ich habe damals schon auf den § 5
Abs. 8 der Straßenverkehrsordnung aufmerksam ge-
macht. Wir müssen für Zweiradfahrer andere Vorschrif-
ten vorsehen, die sicherstellen, dass sie hinter einem
LKW stehen bleiben. Dieser Tatbestand wird im Brief
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on Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gleicke trau-
ig bestätigt – im August ereignete sich in Berlin ein
euer Unfall mit einem LKW und einer Radfahrerin, ob-
ohl der LKW mit einem Zusatzspiegel gegen den „to-
en Winkel“ ausgestattet war.
Wir, die FDP, warten deshalb auf den Vorschlag der
undesregierung, die Straßenverkehrsordnung zu än-
ern. Ein Hinweis sei mir in diesem Zusammenhang
och gestattet: Der niederländische Transportunterneh-
erverband hat seit Jahren ein Programm entwickelt und
etzt es auch um. Regelmäßig stehen schwere LKWs vor
chulen und den Schülern wird die ganze Problematik
er LKWs erklärt. Vom langen Bremsweg bis zum „to-
en Winkel“ wird den Kindern im Führerhaus und von
ußen praktisch nahe gebracht, wo die Probleme liegen.
Ich würde mich freuen, wenn wir dazu ebenfalls et-
as gemeinsam in Deutschland auf den Weg bringen
önnten. Gemeinsam mit den Transportverbänden lohnt
ich dieser Einsatz – jedes Todesopfer, das dadurch ver-
ieden werden kann, ist diesen Einsatz wert.
Wir stimmen – wie im Ausschuss – dem gemeinsa-
en Antrag zu.
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
inister für Verkehr, Bau- und Verkehrswesen: Wie Sie
issen, hat es in den vergangenen Monaten eine breite
ffentliche Diskussion über die Gefahren gegeben, die
ür Radfahrer, Fußgänger und insbesondere Kinder vom
toten Winkel“ im Rückspiegel von großen LKW ausge-
en. Im Juni hat Minister Dr. Stolpe bei unserer Informa-
ionsveranstaltung hier im Regierungsviertel gemeinsam
it dem Verband der Automobilindustrie neue Spiegel-
ysteme vorgestellt, die den „toten Winkel“ wirksam be-
ämpfen. Viele von Ihnen haben sich damals persönlich
avon überzeugen können, dass die neuen Systeme
unktionieren. Zudem habe ich Sie vor kurzem mit ei-
em Rundschreiben ausführlich über den Stand der von
er Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Be-
eitigung des „toten Winkels“ unterrichtet. Deshalb
öchte ich hier und heute darauf verzichten, die außer-
rdentlich komplizierten technischen Details und die
chwierigen europarechtlichen Fragen vor Ihnen auszu-
reiten, die mit der Lösung dieses Problems verbunden
aren und sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass die
undesregierung sich um dieses Problem gekümmert
at, bevor der „tote Winkel“ zum Gegenstand der breiten
ffentlichen Diskussion wurde. Deshalb haben wir be-
eits im Jahr 2001 gemeinsam mit den Niederlanden bei
er Europäischen Kommission eine Initiative zur Über-
rbeitung der europäischen Vorschriften für Rückspiegel
nd andere Einrichtungen für die rückwärtige Sicht er-
riffen. Die neue Richtlinie ist von allen Mitgliedstaaten
er Europäischen Union ab Januar 2006 für neue LKW-
ypen und ab Januar 2007 für neu in den Verkehr kom-
ende LKW verpflichtend anzuwenden.
Das dauert uns allen viel zu lange. Außerdem regelt
ie Richtlinie leider nicht die Nachrüstung der LKW, die
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13925
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derzeit auf unseren Straßen unterwegs sind. Deshalb ha-
ben wir vor ziemlich genau einem Jahr intensive Gesprä-
che mit den LKW-Herstellern geführt. Wir haben mit
den Herstellern vereinbart, erstens die Ausrüstung neuer
LKW ab 7,5 Tonnen– soweit technisch möglich – mit
verbesserten Spiegeln deutlich zu beschleunigen und,
zweitens, die Nachrüstung der im Verkehr befindlichen
LKW mit entsprechenden Austauschspiegelgläsern zu
ermöglichen. Dabei werden die alten Gläser durch neue
mit stärkerer Krümmung und größerem Sichtfeld ersetzt.
Das ist die technische Lösung, die wir im vergangenen
Juni vorgestellt haben.
lch habe mich im vergangenen September bei der
Nutzfahrzeug-IAA in Hannover nochmals persönlich da-
von überzeugt, dass die Hersteller ihre Zusage eingehal-
ten haben. Die Auslieferung entsprechend ausgerüsteter
Fahrzeuge soll in Kürze beginnen; die Nachrüstspiegel
konnten auf der IAA bereits bestellt werden. Wir haben
unsererseits die rechtlichen Voraussetzungen dafür ge-
schaffen, dass die freiwillige Nachrüstung der Fahrzeuge
ab sofort möglich ist.
Wir wollten auch die umgehende Aus- und Nachrüs-
tung aller LKW ab 3,5 Tonnen verbindlich vorschreiben.
Damit wäre im Übrigen auch dem Ansinnen des Bundes-
rates entsprochen worden. In ihrer Stellungnahme hat
die Kommission unser Vorhaben jedoch zu meinem gro-
ßen Bedauern als nicht akzeptabel bewertet. Ich sage
hier nochmals in aller Offenheit, dass ich die Haltung
der Kommission überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Aber das nützt alles nichts. Wir sind nun einmal an gel-
tendes EG-Recht gebunden.
Ich habe allerdings auch eine wirklich gute und ganz
aktuelle Nachricht aus Brüssel. Dort hat man vorgestern
mehrheitlich eine Verschärfung der neuen Richtlinie ver-
abschiedet, durch die jetzt auch die LKW ab 3,5 Tonnen
in der neuen Richtlinie fest verankert sind, auch wenn
diese Richtlinie, wie gesagt, erst ab 2006 bzw. 2007
greift. Aber das Gewerbe hat ja jetzt die Möglichkeit zur
freiwilligen Nachrüstung! Außerdem hat die Kommis-
sion auf unser Drängen hin angekündigt, umgehend ei-
nen Richtlinienvorschlag zur Nachrüstung im Verkehr
befindlicher Fahrzeuge zu erarbeiten.
Bereits im vergangenen Oktober erschien in Spiegel-
Online ein Artikel unter dem Titel „Der tote Winkel ist
tot“. Das bezog sich auf die Ankündigung von Merce-
des, seine LKW-Baureihen Atego und Axor ab sofort
mit den neuen Spiegeln auszuliefern. Es stimmt. Die
Hersteller haben Wort gehalten. Die technischen Pro-
bleme sind gelöst. Wir haben sehr viel erreicht.
Aber vergessen wir bitte eines nicht: Niemand sollte
sich allein auf eine verbesserte technische Ausrüstung
verlassen. Wenn wir die Gefahr wirklich bannen wollen,
die von abbiegenden LKWs ausgeht, dann brauchen wir
auch in Zukunft eine gute Verkehrserziehung. Wir brau-
chen eine entsprechende Schulung der LKW-Fahrer und
nicht zuletzt ein vorbildliches und umsichtiges Verhalten
der erwachsenen Radfahrer und Fußgänger. Rücksicht
ist eben wirklich besser.
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nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Aufhebung des Richtervorbehalts für die DNA-
Analyse anonymer Spuren (Tagesordnungs-
punkt 12)
Dirk Manzewski (SPD): Ohne Frage ist die DNA-
nalyse inzwischen zu einer sehr wichtigen und effekti-
en Ermittlungsmaßnahme bei der Aufklärung von
traftaten geworden. Das Anliegen, diese Maßnahme
och wirkungsvoller einzusetzen, um die Aufklärungs-
uote bei der Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern,
st deshalb durchaus berechtigt und wird im Rahmen des
erfassungsrechtlich Zulässigen auch von uns unter-
tützt.
Erst im Jahre 2002 wurde in § 81 f. StPO gesetzlich
erankert, dass auch für die molekulargenetische Unter-
uchung von DNA, die sich keiner Person zuordnen
ässt, eine richterliche Anordnung erforderlich ist.
In der Praxis der Rechtsanwendung hat sich dabei ge-
eigt, dass es trotz Richtervorbehalts nur äußert selten zu
inem anderen Ergebnis als dem staatsanwaltlichen An-
rag kommt.
In der Regel folgt der Richter vielmehr dem Antrag
er Staatsanwaltschaft auf Durchführung der DNA-Ana-
yse, um die Sachverhaltsaufklärung nicht zu gefährden.
Aus dieser Tatsache sind meiner Auffassung nach
wei Schlüsse zu ziehen.
Zum einen wird damit eine effektive und zügige
trafverfolgung durch den Richtervorbehalt nicht behin-
ert, wie behauptet. Denn der Zeitverlust aufgrund der
inschaltung des Ermittlungsrichters ist allenfalls mini-
al.
Zum anderen hat sich die Einholung der richterlichen
ntscheidung bislang als Formalismus erwiesen, der mit
einem messbaren Gewinn an Rechtsstaatlichkeit ver-
unden war.
Hieraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen, heißt
edoch nicht unbedingt, Ihrem Aktionismus zu verfallen.
ie wollen den Wegfall des Richtervorbehalts bei der
ntersuchung anonymer Tatortspuren und verlieren da-
ei den Gesamtzusammenhang des Rechts der DNA-
nalyse aus den Augen.
Sie wollen eine punktuelle Gesetzesänderung und
issen dabei ganz genau, dass derzeit von Bund und
ändern gemeinsam ein Konzept erarbeitet wird, um die
NA-Analyse noch effektiver zu gestalten, als sie bis-
ang ohnehin schon ist.
Sie wissen auch, dass die zu prüfenden Fragestellun-
en komplex und schwierig sind, was „Insellösungen“
einer Auffassung nach verbietet.
Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, dass Sie ein-
ach aus einem überholten, aus dem letzten Jahr stam-
enden Gesetzentwurf Hessens und Bayerns einen in
13926 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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rechtstechnischer Sicht problematischen Regelungs-
vorschlag zum Wegfall des Richtervorbehalts für die
Spurenuntersuchung herausnehmen und meinen, damit
nun das Problem gelöst zu haben.
Wir sind für einer an der Sache orientierten Diskus-
sion offen. Zu einer solchen Diskussion gehört dann aber
auch, sich über den richtigen Zeitpunkt für eine entspre-
chende Initiative Gedanken zu machen.
Die Bundesregierung hat bereits seit längerem einen
Regelungsvorschlag erarbeitet, der den Richtervorbe-
halt bei der DNA-Analyse von Spuren entfallen lässt.
Dieser Vorschlag ist in der Arbeitsgruppe, die sich mit
den Möglichkeiten zur Effektivierung der DNA-Analyse
befasst, am Montag zur Diskussion gestellt worden und
dabei auf überwiegend positive Resonanz gestoßen.
Im Gegensatz zu Ihrem Gesetz verfolgt der Vorschlag
der Bundesregierung angesichts der verschiedenen Fra-
gen zum Recht der DNA-Analyse jedoch keine punktu-
ellen Detailregelungen, sondern ein schlüssiges Gesamt-
konzept, das die aufgeworfenen Fragen abschließend
und umfassend zu beantworten versucht.
Die hieran arbeitende Expertengruppe bietet die
Chance, Lösungen zu erarbeiten, die das Recht der
DNA-Analyse zukunftsfest machen und keine Lücken
lassen.
Ich denke dabei an Themen wie den Massengentest,
eine Erweiterung der DNA-Analyse für Zwecke der
Identifizierung von Straftätern in künftigen Strafverfah-
ren oder die Überarbeitung der Vorschriften über die Lö-
schung der in der Gen-Datei gespeicherten Daten.
Ich meine, dass wir uns deshalb die Zeit nehmen und
das endgültige Ergebnis der Prüfung, das wir wohl be-
reits im Frühjahr erhalten werden, unbedingt noch ab-
warten sollten, um dann über einen komplexeren und
umfassenderen Lösungsvorschlag zu diskutieren.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Sie, die Regie-
rungskoalition, haben an dieser Stelle Gelegenheit, Ihren
Worten Taten folgen zu lassen.
Frau Ministerin Zypries hat sich bereits in ihrer Rede
am 15. Januar 2004 zur Beratung des Antrags der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion „Verbrechen wirksam bekämp-
fen – Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen“
– Bundestagsdrucksache 15/2159 – dahin gehend geäu-
ßert, man könne bei DNA-Spuren, bei denen es sich am
Tatort um so genannte anonyme Spuren handelt, überle-
gen, ob man von der richterlichen Anordnung Abschied
nehmen könne. Hierüber solle diskutiert werden. Sie hat-
ten nun ein Jahr Zeit zur Diskussion; nichts ist passiert.
Erfreulich ist allerdings, dass Herr Kollege Montag
vom Bündnis 90/Die Grünen nun – laut einem Artikel
aus dem „Tagesspiegel“ vom 30. Oktober 2004 „Weni-
ger Regeln für DNA-Spurensuche“ – auch verlauten ließ
– ich zitiere –: „Der Richtervorbehalt muss bleiben – au-
ßer bei anonymen Spuren“.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese und an-
dere Äußerungen zum Anlass genommen, einen Gesetz-
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ntwurf zur Aufhebung des Richtervorbehalts für die
NA-Analyse anonymer Spuren zu erarbeiten, der hier
eute in erster Beratung debattiert wird. Ich fordere Sie
uf: Reden Sie nicht nur, handeln Sie auch! Stimmen Sie
iesem Entwurf in den Ausschussberatungen und in der
bschließenden Beratung zu! So helfen Sie, Verbrechen
ufzuklären, zu verhindern und Unschuldige zu entlas-
en.
Die Union hat in Bundestag und Bundesrat in der Ver-
angenheit wiederholt weiter gehende und umfassendere
euregelungen der offenen Fragen der DNA-Analyse
orgeschlagen und ist dabei bei Ihnen auf taube Ohren
estoßen; zuletzt ist dies mit den Drucksachen 15/29 und
5/2159 sowie 850/02 und 465/03 geschehen. Nur so
ären die Möglichkeiten der DNA-Analyse zum Schutz
er Bevölkerung so konsequent und umfassend zu nut-
en, wie dies die Vernunft gebietet.
Wir sind uns bewusst, dass der Inhalt des vorliegen-
en Gesetzentwurfes sich demgegenüber nur auf die aus-
chnitthafte Beseitigung einer einzelnen sachwidrigen
nd nicht grundrechtsgebotenen Hürde für die effektive
rbeit der Strafverfolgungsbehörden konzentriert. Wir
ollten ihnen aber eine Chance geben, Wort zu halten,
nd haben die Hoffnung, dass zumindest dieser Teilbe-
eich Ihre Zustimmung und damit eine Mehrheit im
eutschen Bundestag findet.
Dass auch für die molekulargenetische Untersuchung
on anonymen Spuren eine richterliche Anordnung not-
endig ist, wurde erst durch Gesetz vom 6. August 2002
n § 81 f Abs. 1 Satz 2 StPO festgelegt. In der Sache be-
teht keine Notwendigkeit für diesen Richtervorbehalt.
as DNA-Identifizierungsmuster enthält keinerlei Hin-
eise auf die Persönlichkeit des Spurenverursachers und
st – solange es nicht mit den Personalien des Spurenver-
rsachers verknüpft worden ist – kein sensibles perso-
enbezogenes Datum. Bei der Untersuchung anonymer
atspuren sind Persönlichkeitsrechte, deren Schutz die
inschaltung eines Richters erforderlich machen würde,
berhaupt nicht betroffen. Dieser Richtervorbehalt ist
in unnötiger bürokratischer Aufwand; er ist überflüssig.
n vielen Fällen behindert er sogar eine schnelle Aufklä-
ung und damit auch die Verhinderung künftiger schwe-
er Straftaten.
Das ist nicht etwa nur die Auffassung der CDU/CSU-
undestagsfraktion. Nein, nahezu alle Fachleute, die
ich in Theorie und Praxis mit dem Strafprozess und spe-
iell den Fragen der DNA-Analyse befassen, teilen diese
inschätzung. Beispielhaft möchte ich nur das Statement
es Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Herrn Jörg
iercke, anlässlich des Triberger Symposiums „Die
NA-Analyse – Revolution im Strafverfahren“ am
. Dezember 2004 nennen. Der Präsident des BKA hat
ich dort wie folgt geäußert – ich darf zitieren –:
Die eigentliche molekulargenetische Untersuchung
muss durch den Richter angeordnet werden. Hier
jedoch sehe ich Korrekturbedarf. Den Richtervor-
behalt beim speziellen Fall des anonymen Spuren-
materials erachte ich als entbehrlich. Wie das Bun-
desverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom
18. 09. 1995 festgestellt hat, ist die Untersuchung
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13927
(A) )
(B) )
und Auswertung solcher Spuren, die sich von der
Person, die sie hinterlassen hat, gelöst und objekti-
viert haben, kein Eingriff in das Persönlichkeits-
recht des Spurenverursachers. Es ist fraglich,
welche Erwägungen der Richter zum Recht auf in-
formationelle Selbstbestimmung anstellen soll,
wenn es darum geht, gesichertes Spurenmaterial
zur Aufklärung einer Straftat auszuwerten. Er kann
doch einer solchen Untersuchung nur zustimmen.
Nur zur Bekräftigung des Unverständnisses, das dem
Richtervorbehalt für die DNA-Analyse anonymer Spu-
ren begegnet, möchte ich zusätzlich aus dem Standard-
kommentar zur Strafprozessordnung von Lutz Meyer-
Goßner – 47. Auflage, 2004 – zitieren. Dort heißt es:
Durch Einfügung des S. 2 in 1 durch Gesetz vom
6. 8. 2002 (BGBl I 3018) ist nun klargestellt, dass
– überflüssigerweise … – auch für die Untersu-
chung von Spurenmaterial nach § 81 e II eine rich-
terliche Anordnung erforderlich ist. Diese wird der
Richter regelmäßig erteilen; es ist schwer vorstell-
bar, warum er sie jemals verweigern und damit auf
ein unter Umständen wesentliches Beweismittel
verzichten sollte.
Umso unverständlicher ist es, dass Sie, sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition,
ohne Not ein solches Gesetz geschaffen haben und auch
noch beharrlich daran festhalten. Ich bitte Sie um eines:
Wiederholen Sie nicht erneut das längst entlarvte
Scheinargument, eine solche Regelung müsse unbedingt
einer großen Reform des Strafverfahrens – die Sie ohne-
hin nicht zustande bringen werden – vorbehalten blei-
ben.
Es ist absolut treffend: Was soll der Richter bei ano-
nymen Spuren auch entscheiden? Welche Erwägungen
zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll er
etwa bei der Entscheidung darüber anstellen, ob das bei
einer vergewaltigten Frau sichergestellte Sperma einer
DNA-Analyse unterzogen werden soll? Er kann der Un-
tersuchung doch nur zustimmen. Es ist doch in Wirklich-
keit so: Insbesondere das Opfer der Tat bleibt bei der
geltenden Regelung völlig außer Acht. Wer denkt eigent-
lich an das Persönlichkeitsrecht der vergewaltigten Frau,
bei der oder in der das Sperma gefunden wurde, und de-
ren Daten unnötig durch die Akten geschleift werden,
die aufgrund der Antragstellung der Staatsanwaltschaft
und der Entscheidung des Richters zwangsläufig entste-
hen?
Ich kann abschließend nur feststellen: Die Ministerin
weiß es, die SPD-Fraktion weiß es, die Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen weiß es, sämtliche Praktiker und
Theoretiker des Strafprozesses wissen es: Der Richter-
vorbehalt für die DNA-Analyse anonymer Spuren ist
überflüssig und unberechtigt. Die CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion weiß es auch und handelt.
Ich fordere Sie auf: Stehen Sie zu Ihrem Wort und
stimmen Sie diesem Gesetzentwurf in den weiteren Be-
ratungen im Ausschuss und auch in der abschließenden
Beratung zu. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dies
nicht zu tun.
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Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In
iederbayern hat vor einigen Tagen ein tragischer Vor-
all die Menschen und die Öffentlichkeit erschüttert. Ein
unger, ortsansässiger Mann, aufgewachsen in einer
örflichen Umgebung und als Nachbar gut bekannt, hat
elbstmord begangen, indem er sich selbst in die Luft
esprengt hat. Dieser junge Mann stand kurz davor, im
ahmen eines groß angelegten Massenscreenings, einer
on den Ermittlungsbehörden großflächig durchgeführ-
en DNA-Untersuchung, schwerer Straftaten überführt
u werden. Die Behörden waren einem Versender von
riefbomben auf der Spur – und eine DNA-Spur auf ei-
em der Briefe war identisch mit der DNA des jungen
annes. Offenbar sah er keine Möglichkeit mehr, uner-
annt zu bleiben, und hat deshalb seinem jungen Leben
in Ende bereitet. Dieser Vorfall beleuchtet die Möglich-
eiten der DNA-Analyse für die Aufklärung von Strafta-
en und er wird auch Anlass sein müssen, sich mit den
assenscreenings zu beschäftigen, die bisher gesetzlich
icht geregelt sind.
Es wäre verdienstvoll gewesen, wenn auch die CDU/
SU diesen Vorfall zum Anlass genommen hätte, sich
ber den Einsatz von DNA-Analysen für Massenscree-
ings Gedanken zu machen. Das hat sie nicht gemacht.
tattdessen hat sie eine Äußerung von mir auf einer Po-
iumsdiskussion der Berliner Strafverteidiger zu den
roblemen der DNA-Analyse in Strafverfahren zum An-
ass genommen, daraus gleich einen Gesetzentwurf zu
achen und noch schnell vor Jahresende im Bundestag
inzubringen. So weit, so gut. Ich fühle mich, mit allem
espekt, geehrt.
Aber viel Arbeit hat sie sich nicht gemacht, wie ein
extvergleich mit schon vorliegenden Entwürfen zur
NA-Problematik beweist. Sie hat, wortwörtlich, beim
undesrat abgeschrieben. Der heutige Antrag stammt
ollständig aus der Bundesratsdrucksache 465/03, leider
urden aber auch die gedanklichen Fehler dieser Vor-
age mit übernommen.
Deshalb werde ich Sie heute enttäuschen. Ich muss
hnen sagen, dass ich dem heutigen Vorschlag nicht zu-
timmen kann, obwohl man sich dabei auf meine Über-
egungen beruft. Und dies schlicht und einfach deshalb,
eil man meinem Vorschlag nicht folgt.
Sie gehen nämlich weit über das selbst gesetzte Ziel
inaus. Sie behaupten im Titel und in der Begründung
es Antrags, den Richtervorbehalt lediglich für anonyme
puren streichen zu wollen. Tatsächlich streichen Sie
en Richtervorbehalt für alle Spuren nach § 81 e Abs. 2
tPO, also für jegliches „aufgefundene, sichergestellte
der beschlagnahmte Spurenmaterial.“ Anonym ist eine
pur jedoch nur dann, wenn sie – zur Zeit der beabsich-
igten DNA-Analyse – keiner konkret verdächtigen Per-
on zugeordnet werden kann und die Analyse deshalb
uch nicht mit dem Ziel durchgeführt werden soll, die
puren-DNA mit der DNA eines bestimmten Beschul-
igten abzugleichen. Nur für diesen engen Teilbereich
on Spuren – den anonymen Spuren – habe ich eine
ichterliche Entscheidung für entbehrlich bezeichnet.
eht man zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie hier
icht bewusst etwas unter falschem Etikett anbieten
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wollen, dann ist Ihr Gesetzentwurf zumindest handwerk-
lich schlecht gemacht und schon deshalb nicht zustim-
mungsfähig.
Es ist richtig, das Recht der DNA-Analyse im Straf-
prozess zu überdenken. Aber keinesfalls in Richtung ei-
ner ungezügelten Ausweitung des Anwendungsberei-
ches. Folgende Punkte müssen diskutiert werden:
Das Massenscreening sollte auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt werden. Scheinbar „freiwillige“ Mas-
sengentests finden im Rahmen von Ermittlungsverfahren
immer stärkeren Einsatz, jedoch ohne dass es hierfür
eine gesetzliche Grundlage gäbe. Wir müssen prüfen, ob
die Voraussetzungen für die Anordnung einer solchen
Untersuchung, ihre Durchführung, der Schutz der dabei
anfallenden sensiblen Daten sowie eventuelle Beleh-
rungspflichten der mehr oder weniger freiwillig Beteilig-
ten gesetzlich zu regeln sind.
Es sollte geprüft werden, inwieweit es erforderlich ist,
die DNA-Datei beim BKA auf eine gesetzliche Grund-
lage zu stellen. Bislang bildet allein eine Errichtungsan-
ordnung des damaligen Innenministers Kanther die
rechtliche Grundlage hierfür.
Die Überprüfungs- und Löschungsfristen für die in
der DNA-Datei beim BKA gespeicherten Daten bedür-
fen einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage. Dies war
einhellige Meinung der Sachverständigen, insbesondere
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, in einem
von meiner Fraktion durchgeführten Fachgespräch zur
DNA-Analyse.
Es ist dringend erforderlich, eine Regelungslücke im
Bereich der so genannten „Umwidmung“ von DNA-
Mustern zu schließen. Innerhalb eines konkreten Ermitt-
lungsverfahrens kann, unabhängig vom Tatvorwurf und
der Prognose, ob auch künftig Straftaten von erheblicher
Bedeutung vom Betroffenen zu erwarten sind, das DNA-
Muster nach § 81 e StPO untersucht werden. Folglich
basiert die richterliche Entscheidung in diesem Falle
– sie ist in § 81 f StPO vorgeschrieben – erst gar nicht
auf solchen Überlegungen. Soll das Muster später jedoch
in die DNA-Datei beim BKA eingestellt werden, ist
hierzu eine richterliche Prüfung erforderlich, ob die
Voraussetzungen zur Speicherung nach § 81 g StPO vor-
liegen, ob also eine Anlasstat von erheblicher Bedeutung
vorlag und auch künftig erhebliche einschlägige Strafta-
ten zu erwarten sind. Das Erfordernis einer erneuten
richterlichen Entscheidung ist in solchen Fällen also
zwingend. Dies sollte aber im Gesetz ausdrücklich fest-
gehalten werden, insbesondere da in der Praxis immer
wieder eine richterliche Kontrolle durch eine so ge-
nannte Umwidmung unterlaufen wird.
Die jetzt eingebrachte Aufhebung des Richtervorbe-
halts für anonyme Spuren müssen wir auch noch bear-
beiten, weil, wie dargestellt, sie uns keine Hilfe ist.
Eines möchte ich am Schluss noch ausdrücklich klar-
stellen: Die Diskussion um die Streichung des Richter-
vorbehalts bei anonymen Spuren darf und wird kein Prä-
judiz sein für eine allgemeine Abschaffung des
Richtervorbehalts bei der DNA-Analyse. Ganz im Ge-
genteil: Der Richtervorbehalt ist und bleibt bestehen, um
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en verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Schutz
es Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
u genügen. Dies sind eindeutige Vorgaben des Bundes-
erfassungsgerichts, die wir jedenfalls nicht beiseite
chieben werden.
Jörg van Essen (FDP): Die DNA-Analyse im
trafverfahren ist ein Erfolgsmodell. Sie ist heute zur
ekämpfung der Kriminalität unverzichtbar. Derzeit
ind weit mehr als 340 000 DNA-Daten in der zentralen
atei beim Bundeskriminalamt erfasst. Mit dem neutra-
en Zahlencode kann man mit fast 100-prozentiger
ahrscheinlichkeit eine Übereinstimmung von Tatort-
pur und Täterprofil feststellen. Jeder Täter muss damit
echnen, dass er früher oder später überführt wird. Zu
echt sieht die Strafprozessordnung hohe Hürden für die
peicherung von genetischen Daten vor. So dürfen ge-
äß § 81 g StPO nur Daten von Personen gespeichert
erden, die eine Straftat von erheblicher Bedeutung
der eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung
egangen haben und von denen weitere Taten zu erwar-
en sind. Außerdem muss ein Richter in jedem Einzelfall
ustimmen. Der Richtervorbehalt ist hier zwingend not-
endig, damit gewährleistet ist, dass die Maßnahme
echtsstaatlich einwandfrei verläuft. Das Bundesverfas-
ungsgericht hat dazu im Jahr 2001 entschieden, dass die
eststellung, Speicherung und künftige Verwendung des
NA-Identifizierungsmusters in das vom Grundgesetz
erbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-
ung eingreift. Diese Rahmenbedingungen müssen vom
esetzgeber zwingend beachtet werden.
Zu einer anderen Beurteilung muss man jedoch bei
er DNA-Analyse von anonymen Tatortspuren kommen.
ier haben sich die Spuren vom Spurenverursacher ge-
öst. Die Analyse einer am Tatort aufgenommenen Spur
ann daher nicht gleichgesetzt werden mit der zweifels-
rei einen Grundrechtseingriff darstellenden Anordnung
er Entnahme und Untersuchung von körpereigenem
aterial. Diese Maßnahme soll schließlich erst klären,
b diese Person als Täter überhaupt in Betracht kommt,
ährend die Spurenanalyse von Anfang an nur der Iden-
ifizierung des am Tatort befindlich gewesenen bestimm-
en Täters dient. Welcher Persönlichkeitskern des bereits
eststehenden, nur in Person noch unbekannten Straftä-
ers hier betroffen sein und eine richterliche Anordnung
rforderlich machen soll, ist nicht nachzuvollziehen. Die
pätere Entnahme des Untersuchungsmaterials vom
eschuldigten oder der Abgleich mit der DNA-Analyse
uss selbstverständlich auch weiterhin von einem Rich-
er angeordnet werden. Wir müssen in diesem Zusam-
enhang die Sorgen der Justiz vor einem großen büro-
ratischen und organisatorischen Aufwand ernst
ehmen, der zur Einschaltung des Richters bei der Un-
ersuchung anonymer Tatortspuren notwendig ist. Viel-
ach wird beklagt, dass dadurch eine schnelle Aufklä-
ung von schweren Straftaten behindert wird.
lch wehre mich jedoch dagegen, den Richtervorbehalt
rundsätzlich mit Bürokratie gleichzusetzen, wie es an
inigen Stellen in dem Gesetzentwurf der CDU/CSU
erauszulesen ist. Der Richtervorbehalt garantiert grund-
ätzlich das Interesse des Betroffenen am effektiven
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13929
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Grundrechtsschutz. Das Grundgesetz geht davon aus,
dass Richter aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen
Unabhängigkeit und ihrer strikten Unterwerfung unter
das Gesetz die Rechte der Betroffenen im Einzelfall am
besten und sichersten wahren können. Überall dort, wo
die Grundrechte und der Kern der Persönlichkeit von
Betroffenen berührt wird, ist daher der Richtervorbehalt
für die Anordnung einer Maßnahme unverzichtbar.
Lediglich bei der Untersuchung von anonymen Spuren
müssen wir aufgrund mangelnder Grundrechtsrelevanz
zu einer anderen Bewertung kommen.
Wir wissen, dass sich sowohl die Bundesregierung als
auch die Länder gegenwärtig mit verschiedenen Rechts-
fragen rund um die DNA-Analyse befassen. Es wäre
daher zu wünschen, wenn es gelingen könnte, sich auf
eine gemeinsame Initiative zu einigen. Wie ich eingangs
ausführte, hat sich die DNA-Analyse zu einem unver-
zichtbaren Instrument der Kriminalitätsbekämpfung
herausgebildet. Es sollte daher der Anstrengung aller
politischen Kräfte wert sein, dafür Sorge zu tragen, diese
wichtige Maßnahme entsprechend weiterzuentwickeln,
damit den Strafverfolgungsbehörden auch in Zukunft ein
effektives Mittel zur Bekämpfung schwerer Straftaten
zur Verfügung steht.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Wüstenbildung
wirksam bekämpfen – Armut überwinden, Er-
nährung sichern, Konflikte verhindern (Tages-
ordnungspunkt 13)
Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD): Dem Nobel-
preis-Komitee gebührt für seine diesjährige Entschei-
dung zur Verleihung des Friedensnobelpreises unsere
Hochachtung und unser Dank. Am vergangenen Freitag
wurde mit der Kenianerin Wangari Maathai erstmals
eine Frau aus Afrika für ihre Verdienste gewürdigt. Dazu
auch von dieser Stelle aus herzliche Glückwünsche.
Wangari Maathai steht stellvertretend für die Frauen
Afrikas, die sich unter schwierigsten Rahmenbedingun-
gen für ihre eigenen Rechte, für Demokratie, für Frieden
und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
einsetzen. Nicht nur den Menschen in Afrika – auch uns
als Entwicklungspolitikerinnen und Entwicklungspoliti-
ker sollte diese Entscheidung Mut machen, uns weiter-
hin für den Kampf gegen Armut, Hunger, Seuchen und
Krieg einzusetzen, Mut machen, weiterhin für Demokra-
tie, Gleichberechtigung und eine nachhaltige und ge-
rechte Gestaltung der Globalisierung zu kämpfen, an der
alle Menschen, überall auf der Erde, teilhaben können.
Warum erzähle ich Ihnen dies in einer Debatte zur
Wüstenbekämpfung? – Vier Gründe möchte ich nennen:
Erstens. Wangari Maathai ist Umweltaktivistin. 1977
gründete sie die „Grüngürtel-Bewegung“ in Kenia und
hat seither gemeinsam mit kenianischen Frauen Millio-
nen von Bäumen gepflanzt, um gegen Entwaldung und
Bodenerosion anzukämpfen und die ökologischen und
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konomischen Lebensgrundlagen der Landbevölkerung
u bewahren. Mit der Verleihung des Friedensnobelprei-
es hat der Kampf gegen Entwaldung und Landverödung
n Afrika ein Gesicht bekommen.
Zweitens. Wangari Maathai ist Afrikanerin. Afrika ist
er Kontinent, der am stärksten vom Problem der Wüs-
enbildung betroffen ist. Allein in Kenia sind in den ver-
angenen 50 Jahren 90 Prozent der Wälder abgeholzt
orden. Noch heute verschwinden in ganz Afrika jähr-
ich Waldflächen in einer Größenordnung von knapp
0 000 Quadratkilometern. Dies entspricht der Größe
es westafrikanischen Staates Togo. Mit dem millionen-
achen Pflanzen von Bäumen hat die Preisträgerin das
roblem der Entwaldung nicht beseitigt, aber sie hat ein
eichen gesetzt. Sie ist ein Symbol der Hoffnung für
ine selbstbestimmte Zukunft Afrikas.
Drittens. Wangari Maathai ist eine Frau. In Afrika
ind es Frauen, die traditionell für den Haushalt und da-
it für die Ernährung der Familie verantwortlich sind.
ie sind daher sowohl Opfer und Ursache der Landver-
dung als auch der Schlüssel zu deren Bekämpfung. Ar-
ut und Not zwingen die Frauen, ihre natürlichen Le-
ensgrundlagen zu übernutzen und damit ungewollt zu
chädigen oder gar zu zerstören. Die Folge sind stetig
inkende landwirtschaftliche Erträge, Landflucht und die
usweitung der Slumgürtel in den Metropolen, der Zu-
ammenbruch sozialer Strukturen und eine Zunahme der
onflikte um Landnutzungsrechte.
Nur wenn es gelingt, die Frauen in Afrika durch Bil-
ung, wirtschaftliche Unterstützung und politische Parti-
ipation für eine nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen
ebensgrundlagen zu gewinnen, nur dann können wir
en Teufelskreis aus Armut und Umweltzerstörung
urchbrechen. Dass dies möglich ist, hat Wangari
aathai in den vergangenen dreißig Jahren bewiesen.
Viertens möchte ich festhalten, dass das Nobel-Komi-
ee mit der Einbeziehung des Umweltschutzes eine
ichtige und moderne Erweiterung seines Friedensbe-
riffs vollzogen hat.
Diese Entscheidung ist eine zusätzliche Bestätigung
er Politik von Rot-Grün. Seit 1998 haben wir mit unse-
em erweiterten Friedens- und Sicherheitsbegriff deut-
ich gemacht, dass Friedenssicherung weit über politi-
che und militärische Maßnahmen hinausgeht. Wer
rieden schaffen will, ohne Armut zu bekämpfen, ohne
ich für eine gerechte Ausgestaltung der Globalisierung
inzusetzen, der ist zum Scheitern verurteilt. Hoffnungs-
osigkeit war und ist der ideale Nährboden für Gewalt.
ur wer für sich und seine Kinder eine Zukunftsperspek-
ive sieht, ist bereit, sich auf friedliche Konfliktbeile-
ung einzulassen.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit leistet im
ahmen des Aktionsplanes 2015 einen wichtigen Bei-
rag dazu, diese Zukunftsperspektiven in unseren Part-
erländern zu schaffen – auch durch die Unterstützung
m Kampf gegen Landverödung und Bodenerosion.
Wüstenbildung ist ein globales Umwelt- und Ent-
icklungsproblem. Rund 1 Milliarde Menschen in
10 Ländern sind betroffen – auf allen Kontinenten.
13930 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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Jährlich gehen durch Bodenerosion 24 Milliarden Ton-
nen Mutterboden und rund 41 000 Quadratkilometer
landwirtschaftliche Anbaufläche verloren. Nur zur Ori-
entierung: Dies entspricht etwa der Gesamtfläche der
Schweiz. Wüstenbildung ist kein natürliches Phänomen.
Es geht nicht um die Ausbreitung bereits vorhandener
Wüsten, sondern um Landverödung durch eine nicht
nachhaltige Bodenbewirtschaftung, durch Entwaldung
und durch Versiegelung der Böden.
Wenn es uns nicht gelingt, die derzeitige Dynamik der
Landverödung und Bodenerosion umzukehren oder zu-
mindest abzuschwächen, droht bis zum Jahr 2025 ein
Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche von zwei
Dritteln in Afrika, von zwei Dritteln in Asien und einem
Fünftel in Lateinamerika. Die Erreichung der Ziele der
Millenniums-Deklaration und des Aktionsplanes von Jo-
hannesburg – insbesondere die Halbierung der extremen
Armut – wird ohne einen Durchbruch bei der Bekämp-
fung der Wüstenbildung nicht möglich sein.
Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
steht uns seit 1996 ein international verbindliches Instru-
mentarium zur Bekämpfung der Wüstenbildung zur Ver-
fügung, welches gleichzeitig die Aufgabe hat, einen Bei-
trag zur Bekämpfung der Armut in den betroffenen
Ländern zu leisten. Die Konvention steht damit ideal-
typisch für die Verbindung von Armutsbekämpfung und
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Deutschland
ist seit 1999 Sitz des Sekretariates der Konvention. Da-
mit haben wir eine besondere Verantwortung im interna-
tionalen Kampf gegen die Wüstenbildung übernommen.
Zurzeit fördert das Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung weltweit
250 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mil-
liarden Euro. Die Hälfte der Vorhaben befindet sich in
Afrika. Das Wüstensekretariat in Bonn wird von der
Bundesregierung über den Pflichtbeitrag hinaus – dies
waren im Jahr 2004 774 000 Euro – mit einem zusätzli-
chen freiwilligen Beitrag von 511 000 Euro jährlich un-
terstützt. Der „Bonn-Fund“ stellt dann nochmals einen
gleich hohen Betrag für Veranstaltungen des Sekretariats
zur Verfügung. Dieses Engagement hat der Exekutivse-
kretär der UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüsten-
bildung, Hama Arba Diallo, bei seinem Besuch im
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung am 27. Oktober 2004 ausdrücklich gewürdigt
und Deutschlands Rolle als einen der wichtigsten Ko-
operationspartner bei der Bekämpfung der Wüstenbil-
dung betont. In dieses Lob hat er ausdrücklich auch den
Deutschen Bundestag eingeschlossen – und dies zu
Recht!
Auf der letzten Sitzung der Parlamentarierkonferenz
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in Havanna im Sep-
tember 2003 kamen mehr als 100 Parlamentarierinnen
und Parlamentarier aus 43 Ländern zusammen. Der
Deutsche Bundestag war mit fünf Abgeordneten aus Ko-
alition und Opposition vertreten. Gemeinsam mit Italien
haben wir damit die stärkste europäische Delegation ge-
stellt und deutlich gemacht, wie wichtig unser Parlament
den Kampf gegen Landverödung und Bodenerosion
nimmt.
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Alle Teilnehmer haben sich in der Abschlussresolu-
ion von Havanna auf einen gemeinsamen parlamentari-
chen Aktionsplan geeinigt. Dieser sieht vor, sich auf na-
ionaler und internationaler Ebene für eine Verstärkung
er Anstrengungen bei der Bekämpfung der Wüstenbil-
ung einzusetzen und Strategien zu entwickeln, um das
ewusstsein für das Problem der Landverödung zu stei-
ern.
Genau diesem Zweck dient der Antrag, der Ihnen
eute zur Entscheidung vorliegt. Unser Antrag hat zwei
iele. Zum einen fordern wir die Bundesregierung auf,
n ihren Bemühungen zur Bekämpfung der Wüstenbil-
ung sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler
bene nicht nachzulassen und sie im Rahmen ihrer haus-
altspolitischen Möglichkeiten noch auszuweiten. Zum
nderen fordern wir Effizienz bei der Verwendung der
ittel. Dies bezieht sich sowohl auf das Finanzmanage-
ent auf UN-Ebene als auch auf die Herstellung von
ynergieeffekten bei der Zusammenarbeit der verschie-
enen internationalen Konventionen im Bereich des
essourcenschutzes und des Welthandels.
Die drei Umweltkonventionen, die aus der UN-Kon-
erenz von Rio hervorgegangen sind, die UN-Klimarah-
enkonvention, die UN-Konvention über die biolo-
ische Vielfalt und die UN-Konvention zur Bekämpfung
er Wüstenbildung müssen eine gleichberechtigte Ein-
eit bilden. Die Kooperation muss verstärkt, Synergien
üssen genutzt und unnötige Doppelarbeit muss vermie-
en werden. Keine der drei Konventionen kann ihre
iele alleine erreichen. Ohne eine wirksame Bekämp-
ung der Wüstenbildung wird es weder gelingen, den
ortschreitenden Klimawandel zu stoppen, noch den
chutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen
ielfalt zu gewährleisten. Das Gleiche gilt umgekehrt.
Wir begrüßen daher ausdrücklich die Aufwertung der
N-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung
uf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Jo-
annesburg und die Verstärkung der Kooperationsbemü-
ungen zwischen den Konventionssekretariaten.
Es wird aber nicht ausreichen, nur die Zusammenar-
eit zwischen den Umweltkonventionen auszubauen.
ein, vielmehr müssen ihre Regelungen im Rahmen der
elthandelsrunde stärker berücksichtigt werden. Es darf
icht sein, dass die Schutzfunktionen der Umweltkon-
entionen durch Regelungen zur Liberalisierung des
elthandels unterlaufen oder gar konterkariert werden.
ier ist eine stärkere Abstimmung erforderlich.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass gerade wir als
arlamentarierinnen und Parlamentarier in Europa eine
esondere Verantwortung haben, die nötige öffentliche
ufmerksamkeit und das nötige öffentliche Bewusstsein
ür das Problem der Wüstenbildung zu schaffen. Aus
iesem Grund haben wir in Havanna ein parlamentari-
ches Netzwerk zur Bekämpfung der Wüstenbildung ins
eben gerufen. Im Rahmen dieses Netzwerkes sind wei-
ere Schritte geplant, um die Akzeptanz der UN-Kon-
ention zur Bekämpfung der Wüstenbildung in allen Re-
ionen der Welt zu erhöhen. In Europa wollen wir im
ommenden Jahr den Kontakt zu den Kolleginnen und
ollegen des Europäischen Parlamentes verstärken, um
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so deren Einbindung in den weltweiten Informationsaus-
tausch und Diskussionsprozess zu intensivieren.
Darüber hinaus soll in Berlin im Umfeld des UN-
Welttages zur Bekämpfung der Wüstenbildung und
Dürre eine Veranstaltung zur Rolle der Parlamente bei
der Wüstenbekämpfung stattfinden. Wir hoffen so, wei-
tere europäische Multiplikatoren für unsere gemeinsa-
men Anstrengungen zu gewinnen – insbesondere für die
Teilnahme an der Parlamentarierkonferenz im Herbst
kommenden Jahres. Und dass dieses Treffen möglich ist,
verdanken wir der unbürokratischen Zusage zur Unter-
stützung bei Vorbereitung und Durchführung seitens des
Ministeriums und hier ausdrücklich unserer Ministerin
Heidemarie Wieczorek-Zeul. Danke schön!
All diese Anstrengungen dienen nur einem Ziel: Der
Überzeugungsarbeit, dass erstens Wüstenbildung ein
globales Phänomen ist, zweitens es auch uns betrifft und
drittens es in unserem ureigensten Interesse ist, den
Menschen in den betroffenen Ländern zu helfen. Dann,
und nur dann, haben wir eine Chance, die nötige politi-
sche Unterstützung für eine effektive Bekämpfung der
Wüstenbildung zu erhalten.
Gerade das UN-Sekretariat zur Bekämpfung der
Wüstenbildung leistet im Bereich der Bildungs- und Öf-
fentlichkeitsarbeit eine hervorragende Arbeit. Es ist un-
sere Aufgabe, dieses Angebot noch stärker als bisher zu
nutzen.
Die Verleihung des Friedensnobelpreises an Wangari
Maathai eröffnet schlaglichtartig eine zusätzliche
Chance, das Problem der Wüstenbildung und Landver-
ödung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu ma-
chen. Lassen wir diese Chance nicht ungenutzt verstrei-
chen! In diesem Sinne appelliere ich an Sie, meine
Damen und Herren von der Opposition, unserem Antrag
zuzustimmen und damit ein weiteres Zeichen für das
parteiübergreifende Engagement in Deutschland bei der
Bekämpfung der Wüstenbildung zu setzen.
Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU): Ausbrei-
tung der Wüsten und Bodendegradation stellen eine der
größten Bedrohungen der globalen Ökologie und damit
auch der Menschheit dar. Schon Platon beschrieb vor
2 400 Jahren in seinem Buch „Kritias“ sehr eindrucks-
voll die Transformation von bewaldeten Berghängen zu
nackten Felsen. In den letzten Jahrhunderten hat sich
dieser Prozess allerdings erheblich beschleunigt. Böden
bilden eine wertvolle Ressource, die nicht kurzfristig er-
neuerbar ist und nach Degradation nur sehr schwer wie-
der hergestellt werden kann. Sie sind von entscheidender
Bedeutung für die Nahrungsmittelversorgung der Mensch-
heit.
Der zunehmende Bedarf an Nahrungsmitteln durch
eine wachsende Weltbevölkerung erhöht den Druck auf
die Böden, was bei unsachgemäßer oder zu intensiver
Nutzung zu Degradation oder Verwüstung führt. Das be-
deutet eine Verschlechterung der biologischen, chemi-
schen und physikalischen Eigenschaften des Bodens,
insbesondere durch Bodenabtrag, Nährstoffaustrag, Ver-
lust organischer Substanz, Versauerung oder Versalzung.
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eltweit sind Böden bedroht. Doch besonders betroffen
ind die Entwicklungsländer.
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen bestä-
igt, dass allein in den Trockengebieten der Erde, die
0 Prozent der Landoberfläche ausmachen, 70 Prozent
er Fläche desertifikationsgefährdet sind. Damit ver-
chlechtert sich die Lebensgrundlage von rund einer
illiarde Menschen. Betroffen sind vor allem die Ar-
en.
Durch Bodendegradation kam es in den vergangenen
0 Jahren zu einer Produktionsminderung von 13 Pro-
ent auf kultivierten Flächen weltweit. Wirtschaftliche
erluste, die direkt durch Desertifikationsprozesse be-
ründet sind, werden von den Vereinten Nationen auf
ährlich 42 Milliarden US-Dollar geschätzt. Nur für
hina allein betragen diese Schätzungen 2 bis 3 Milliar-
en US-Dollar jährlich. Dort ist inzwischen ein Drittel
es Landes von Bodendegradation betroffen. Wenn die
eltbevölkerung bis 2050 auf circa 9 Milliarden Men-
chen zunehmen wird, von denen etwa 8 Milliarden in
ntwicklungsländern leben, werden dort bei der aktuell
utzbaren Agrarfläche pro Einwohner weniger als
,1 Hektar Land zur Verfügung stehen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das wert-
olle Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bun-
esregierung Globale Umweltveränderungen „Welt im
andel – Die Gefährdung der Böden“ aus dem Jahr
994 hinweisen. Zehn Jahre danach sind die Empfehlun-
en an die Bundesregierung leider nur unzureichend um-
esetzt. Die Dramatik der Lage wird auch im neuesten
BGU-Gutachten „Armutsbekämpfung durch Umwelt-
olitik“ eindrucksvoll bestätigt. Vor diesem Hintergrund
st es vollkommen unverständlich, dass der Schutz der
öden nicht einen größeren Stellenwert in der internatio-
alen Politik genießt. Jeder, der sich etwas intensiver mit
em Thema beschäftigt, muss zu dem Schluss kommen,
ass der Schutz der Böden eine ebenso große Herausfor-
erung für die Menschheit darstellt wie der Klimaschutz.
ach Aussagen von Wissenschaftlern ist die Verände-
ungsgeschwindigkeit der Böden sogar größer als die des
limas. Ich frage Sie: was soll denn mit den Menschen
assieren, wenn sich die Situation noch weiter ver-
chlechtert? Bodendegradation hat direkte wirtschaftli-
he, politische und soziale Folgen. Die Landwirtschaft in
ielen Regionen ist schon jetzt außerstande regelmäßig
ufkommende Hungerkatastrophen zu verhindern. Wir
erden Migrationsbewegungen bisher ungeahnten Aus-
aßes erleben. Die Zahl der Umweltflüchtlinge, die auf-
rund sinkender landwirtschaftlicher Produktivität in die
tädte ziehen, wird dramatisch steigen. Hunger und Ar-
ut werden zunehmen und damit die Erreichung der
illennium-Entwicklungsziele in weite Ferne rücken.
udem sind schon jetzt großräumige Bevölkerungswan-
erungen und eine Destabilisierung ganzer Gesellschaf-
en zu beobachten.
Eines sollte uns längst bewusst sein: Im Zeitalter der
lobalisierung wirken sich die Probleme ferner Regio-
en auch bei uns aus. Wir leben in einer Welt. Betonen
öchte ich in diesem Zusammenhang die zunehmende
icherheitspolitische Relevanz der Bodendegradation
13932 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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und Wüstenbildung sowie der Wasserknappheit für die
betroffenen Länder, aber auch für uns in Deutschland
und Europa. Zwar bestätigt die Bundesregierung in Ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage von CDU/CSU vom
März dieses Jahres, dass Bodendegradierung und Deser-
tifikation zu den Risikofaktoren für Krisen und Migra-
tion gehören, jedoch versäumt sie es, die notwendigen
Konsequenzen zu ziehen. Deshalb fordert die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung, dass
entwicklungspolitische Bemühungen zur Bekämpfung
globaler Umweltprobleme besser von der deutschen
Außen- und Sicherheitspolitik flankiert werden
Hier gibt es jedoch noch erhebliche Defizite. Ressort-
egoismus und persönliche Querelen der beteiligten Mi-
nister siegen im gegenwärtigen Bundeskabinett immer
noch über problembewusste und zukunftsorientierte Ko-
operation und verhindern einen kohärenten Politikan-
satz. Angesichts der Herausforderungen ist dies, mit Ver-
laub gesagt, kleinkariert. Dennoch bin ich sehr froh über
die parlamentarische Behandlung dieses wichtigen The-
mas. Dies gibt uns die Gelegenheit, die Probleme offen
anzusprechen.
Bei der Abstimmung über den heute zur Debatte ste-
henden Antrag zur Bekämpfung der Wüstenbildung wird
sich meine Fraktion enthalten. Ich sage Ihnen auch, wa-
rum. Ihr Antrag lässt wichtige Fragen unbeantwortet. Ich
möchte nur zwei Punkte erwähnen, die in Ihrem Antrag
zu kurz kommen oder gänzlich vernachlässigt werden:
Erstens. Zwar sprechen Sie die Saatgutentwicklung
an und den Zugang zu Wissen, aber insgesamt kommt
die Bedeutung des wissenschaftlich-technischen Fort-
schritts für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung in Ih-
rem Antrag viel zu kurz. Wir müssen die Landwirtschaft
in Zukunft nicht nur erheblich produktiver, sondern auch
erheblich umweltschonender gestalten. Als Beispiel
möchte ich die Agroforstwirtschaft ansprechen, die so-
wohl ökonomisch Sinn macht als auch eine geeignete
Möglichkeit darstellt, die Bodenerosion nach der Ernte
der landwirtschaftlichen Produkte zu verhindern.
Sie sprechen in Ihrem Antrag weiterhin von einem
konstruktiven Gedankenaustausch zwischen Wissen-
schaft und Wirtschaft. Was ist denn damit gemeint? Was
wir brauchen, ist eine massive Ausweitung der anwen-
dungsorientierten Agrarforschung für Entwicklungslän-
der. In der Realität gehen die Mittel dafür leider zurück.
Gefragt sind neue Anbaumethoden sowie technische An-
sätze zur Verhinderung von Bodenerosion und -versal-
zung.
Lassen Sie mich auch dafür ein positives Beispiel
nennen: Vor einiger Zeit bin ich auf ein Forschungspro-
jekt der Forstfakultät Göttingen gestoßen, wo mithilfe
von Hydrogelen Standorte in Äthiopien wieder aufge-
forstet werden, an denen Bäume nicht mehr konventio-
nell angepflanzt werden können. In ariden Gebieten Na-
mibias habe ich die erfolgreiche Anwendung der
Hydrogeltechnologie mit eigenen Augen besichtigen
können. Für solche Forschungsprojekte brauchen wir
mehr Mittel für die deutsche und die internationale
Agrarforschung.
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Unsere Agrar- und Agrartechnikforschung ist interna-
ional Spitze. Wir nutzen sie nur unzureichend und Frau
ünast vertreibt sogar die Grüne Gentechnik aus
eutschland. Die Entwicklung gentechnisch optimierter
flanzen mit erhöhter Toleranz gegen Dürre oder Salz
ei sicheren und gesteigerten Erträgen hat herausragende
edeutung gerade für die ariden und semi-ariden Ge-
iete Asiens, Afrikas und Süd- und Mittelamerikas. An-
telle die Grüne Biotechnologie zu dämonisieren, wäre
ie grüne Lobby daher gut beraten, die Öffentlichkeit
ndlich objektiv zu informieren. Die bisherige, einseitig
ritische Haltung ist wissenschaftlich nicht haltbar.
Als zweiten Schwerpunkt, der mehr Aufmerksamkeit
erdient hätte, möchte ich die Bedeutung der Auswei-
ung und rechtlichen Absicherung von Landbesitz- und
utzungsrechten betonen. Die Abwesenheit von eindeu-
igen Besitz- oder langfristigen Nutzungsrechten ist ein
ntscheidender Grund für mangelnde Nachhaltigkeit in
er Bodenbewirtschaftung. Hier können und müssen wir
uf der entwicklungspolitischen Ebene noch sehr viel
ehr tun.
Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass wir an ei-
er konstruktiven Weiterentwicklung unseres Instrumen-
ariums zum internationalen Bodenschutz sehr interes-
iert sind. Lassen Sie uns deshalb auch gemeinsam daran
rbeiten, den Kampf gegen Wüstenausbreitung und Bo-
endegradation stärker in das Zentrum unserer interna-
ionalen Umwelt- und Entwicklungspolitik zu stellen.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Wenn ich mit Freunden über Wüsten rede, krie-
en manche leuchtende Augen und schwärmen von
eeindruckenden Wüstenlandschaften, unglaublichen
arberlebnissen und Nachthimmel. Mit einem gut ge-
üllten Lunchpaket und genug eisgekühlten Getränken
m klimatisierten Landrover oder auf dem Kamelrücken
iner Touristenkarawane lässt sich in der Tat gerade in
iner Wüstenlandschaft Erbauliches erleben.
Für die Menschen allerdings, die in Trockengebieten
eben, vom Tourismus nichts haben und sich sowie ihre
amilie vom Ertrag landwirtschaftlicher Arbeit, von
ckerbau oder Viehzucht ernähren müssen, für diese
underte von Millionen Menschen ist die Wüste weni-
er genüsslich und das Verdorren des Landes, die Wüs-
enbildung, eine furchtbare lebensbedrohliche Gefahr,
in schreckliches Unglück. Mehr als 100 Millionen
enschen werden in den nächsten Jahren ihre Heimat
erlassen müssen, weil die Bodenerträge drastisch
chrumpfen. Mehr als 1 Milliarde Menschen sind von
olgen bedroht, wie in dem vorliegenden Antrag ein-
ringlich festgestellt wird.
Wüstenbildung ist heute meist kein natürliches Natur-
hänomen, sondern menschengemacht und -verschuldet.
or Ort kann man das häufig selbst feststellen. In Nami-
ia zum Beispiel, das ich in diesem Jahr besuchte, findet
an im Süden des Landes eine große Zahl von Orten,
ie „… fontaine“, also zu Deutsch: „Quelle“, heißen.
eute sucht man nach den Quellen vergeblich.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13933
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Früher gab es zusammenhängenden Grasoberflächen,
auf denen das Vieh weidete. Heute findet man eine Ver-
buschung. Büsche mit ihrem Wurzelwerk holen das
Wasser aus größerer Tiefe. Die Ertragsfähigkeit des Bo-
dens nimmt ab. Die Zuchtfarmen intensivieren die Bo-
dennutzung und den Bodenverbrauch, um ihre Produk-
tion zu halten. Deswegen gehört zu dem, was sich
ändern muss und was in dem Antrag steht, zusätzlich die
Land- und Bodenreform. Es darf nicht sein, dass aus
sozialer Not Boden- und Wasserreserven erschöpft wer-
den.
Worldwatch Institute sagt voraus, dass in Afrika die
landwirtschaftlich nutzbaren Flächen um zwei Drittel
zurückgehen, wenn nichts geschieht. Eine solch verhee-
rende Entwicklung hat nicht nur mit der Landwirtschaft
der Monokulturen und dem Umgang mit Wasser und Bo-
den zu tun. Vieles gehört zum kolonialen Erbe mit öko-
nomischen Strukturen, die in der Kolonialzeit entstanden
und bis heute fortwirken. Die postkolonialen afrikani-
schen Staaten bzw. von ihnen lizensierte Firmen beuten
die Rohstoffvorräte, die Öl-, Diamanten- und Erzvor-
kommen, aus wie vorher die Kolonialherren. Wenn
80 Prozent bis 90 Prozent des Staatshaushaltes aus die-
sen Quellen stammen, gibt es kein großes Interesse der
herrschenden Eliten an Fragen nachhaltiger Landwirt-
schaft. In Namibia wird quer durch die Wüste eine elek-
trifizierte Eisenbahn für die Rohstofftransporte gebaut.
Das Farming der weißen Siedler ist traditionell unverän-
dert verbunden mit zurückgehenden Erträgen wegen
fortschreitender Landverödung. Für die herrschenden
Eliten ist das Interesse an Rohstoffen maßgeblich. Nach-
haltige Landwirtschaft ist für sie meist nicht so wichtig,
für die Existenz der Bauern und ländlicher Gemeinschaf-
ten aber eine Überlebensfrage. Der Kolonialismus und
die ererbten postkolonialen Strukturen sind ein entschei-
dendes Hindernis für eine heutige nachhaltige Entwick-
lung. Sie sind Ursache für Raubbau und Zerstörung der
landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Das wird zwar
selten bestritten, aber viel zu wenig thematisiert.
Gerade beim Thema „Bekämpfung der Wüstenbil-
dung“ sollten wir nicht verstecken, dass es nicht allein
um nicht nachhaltige Landnutzungspraktiken, zuneh-
mende Versiegelung von Flächen oder Sesshaftwerdung
von Nomaden als Verursachung geht, sondern auch da-
rum, die gesellschaftliche Strukturen zu verändern, die
der Wüstenbildung Vorschub leisten. Es gilt, den inter-
nationalen Prozess der Bekämpfung der Wüstenbildung
fortzusetzen und die verschiedenen Programme und
Strategien im Sinne des Antrages zusammenzuführen
und zu verzahnen, aber auch die gesellschaftspolitischen
Voraussetzungen, wie die Verantwortung der Unterneh-
men, stärker einzufordern.
Die Forderung, dass die Bewirtschaftung von und der
Zugang zu Gemeinschaftsgütern wie Wasser und Boden
einer rein profitorientierten Logik entzogen werden müs-
sen, ist als richtig und zukunftsweisend hervorheben. Im
Antrag wird zu Recht gefordert, Ausbildungsprogramme
zur Bekämpfung der Wüstenbildung an den Bedürfnis-
sen und dem traditionellen Wissen in den Partnerländern
zu orientieren, die Teilhabe der Frauen zu stärken sowie
die Partizipation der Betroffenen sicherzustellen.
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Im Rahmen der Ausschussreise nach Sambia vor ei-
em Jahr haben wir ein Beispiel dafür gefunden. Mit-
ilfe deutscher EZ wird dort auf kargem und trockens-
em Boden eine alte traditionelle Anbauweise wieder
ingeführt, die in den Generationen kolonialer Zeit ver-
chüttet ging und vergessen wurde. Nicht der ganze
cker wird flächendeckend bewässert mit der Folge,
ass viel Wasser ungenutzt in der Afrikasonne verduns-
et. Unter Beteiligung der ganzen Familie wird gezielt
eder einzelnen Pflanze, die in ein Bodenloch gepflanzt
st, zum Beispiel Bohnen oder Mais, Wasser zugeleitet.
as Loch wird zusätzlich mit Resten geernteter Pflanzen
efüllt und mit breiten Blättern abgedeckt. So hält sich
ie Feuchtigkeit länger, die Pflanzenreste düngen, der
oden wird geschont und der Ertrag gesteigert. Er reicht
ür die Ernährung der bäuerlichen Familie. Mit Interesse
erfolgen wir diesen Versuch weiter.
Dem Antrag stimmen wir zu.
Angelika Brunkhorst (FDP): Der vorliegende An-
rag befasst sich bereits im Titel mit der Komplexität und
en Wechselwirkungen von Armut, Hunger, Konflikten
nd Umweltschädigungen. Die Vereinten Nationen ha-
en in der Millenniumserklärung das Ziel festgeschrie-
en, die Zahl der in Armut lebenden Menschen bis zum
ahr 2015 zu halbieren. Die Bundesregierung hat zu die-
em Zweck ein eigenes Aktionsprogramm 2015 unter
ederführung des BMZ verabschiedet. Schaut man sich
abei die zehn wichtigsten Ansatzpunkte aus Sicht des
MZ an, findet die Bekämpfung der Wüstenbildung al-
erdings keineswegs die Priorität, die Sie mit dem hier
orliegenden Antrag fordern. Man muss schon ganz ge-
au hinschauen, um das Problem der Desertifikation als
nterpunkt überhaupt zu finden. Woher kommt diese
iskrepanz Ihrer Forderungen zu Ihrem eigenen Han-
eln?
Es gibt vielfältige Ansatzpunkte, um den beschriebe-
en Wirkungskreis zu durchbrechen. Die Bekämpfung
er Wüstenbildung und damit den Bodenschutz stellen
ie in Ihrem Antrag in den Mittelpunkt ihrer Überlegun-
en. Das ist richtig, das sehen wir auch so.
Sie nennen als ein bedeutendes Problem der Degrada-
ion die fehlende Rechtssicherheit für die Landnutzer be-
üglich des Eigentumsrechts des Bodens. Für die FDP
teht dabei außer Frage, dass die Schaffung von Grund-
igentum die elementare Voraussetzung und Motivation
ür einen schonenderen Umgang mit der Ressource Bo-
en ist. Allerdings warnen wir Liberale hier ganz ent-
chieden davor, Direktinvestitionen in von Wüstenbil-
ung betroffene Regionen an überzogene ökologische,
oziale und ethische Bedingungen zu knüpfen. Vielmehr
st es an der Zeit, den Menschen mehr Eigenverantwor-
ung zuzutrauen und außerdem ein stabiles politisches
mfeld zu fördern.
In diesem Zusammenhang der lokalen Bevölkerung
icht nachhaltige Landnutzungspraktiken vorzuhalten
nd das Sesshaftwerden der Nomaden als ein Argument
ür eine zusätzliche Einflussnahme der Industrieländer
uf das Verhalten der dort lebenden Menschen anzufüh-
en, entbehrt dabei nicht eines gewissen Zynismus. Die
13934 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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UNCCD führt daher ganz richtig die Prinzipien Zusam-
menarbeit, Partnerschaft und Dezentralisierung als Eck-
pfeiler einer nachhaltigen und menschenwürdigen Ent-
wicklung auf.
An dieser Stelle möchte ich zwei zusätzliche Überle-
gungen zu Ihrem Antrag einbringen: Die erste betrifft
den Bereich der erneuerbaren Energien. Die Ausdeh-
nung von Trockenzonen beginnt in den Entwicklungs-
ländern häufig mit dem Schlagen von Brennmaterial
zum Kochen. Der Einsatz passgenauer Erneuerbarer-
Energien-Technologien wie zum Beispiel solarthermi-
sche Anlagen könnte hier einen entscheidenden Beitrag
zum Schutz des Bodens leisten und gleichzeitig als
Kioto-Instrument, zum Beispiel als CDM-Projekt, zu-
sätzliche wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen.
Meine zweite Überlegung geht in den Bereich der
Grünen Gentechnik: Ihren empörten Aufschrei kann ich
durchaus aushalten. Für die FDP ist das kein Tabuthema,
sondern das Thema bietet Chancen, die wir nutzen soll-
ten. Um die Ausbreitung von Wüsten oder konkret die
Austrocknung des Aralsees einzudämmen, ist auch die
Option neuer, besonders resistenter Pflanzenarten zu
prüfen. Lassen sich etwa genetisch veränderte Pflanzen
züchten, die an extrem salzhaltigen Standorten überleben
können, lässt sich der Teufelskreis der Degradation an
verschiedenen Stellen vielleicht durchbrechen.
Die Desertifikation ist ein globales Phänomen. Die
FDP ist sich der komplexen Problematik bewusst und
steht der Intention ihres Antrages im Grundsatz nicht
entgegen. Wir begrüßen auch den Standort des UNCCDs
in Bonn. Allerdings sieht sich die FDP bei allen mögli-
chen Unterstützungsmaßnahmen nicht in der Rolle, den
betroffenen Ländern ein möglichst enges Korsett an Be-
dingungen anzulegen, sondern setzt auf Eigenverantwor-
tung.
Die in ihrem Antrag geforderten Ansätze von ideolo-
gisch begründeten Verhaltenskodizes lehnen wir ab!
Deshalb können wir ihrem Antrag nicht zustimmen, wir
werden uns enthalten.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Luftverkehrsstandort Deutschland – Koordi-
nation und Kooperation verbessern – Nach-
haltigen Luftverkehr für die Zukunft si-
chern
– Flughafenkonzept für Deutschland
(Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesord-
nungspunkt 8)
Hans-Günter Bruckmann (SPD): Alle Prognosen
für den zivilen Luftverkehr gehen von einer Verdoppe-
lung des Weltluftverkehrs bis 2020 aus. Der Tourismus
wächst. Die Nachfrage zum Beispiel aus asiatischen
Ländern wie Indien, Indonesien oder China wächst über-
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roportional in Richtung Deutschland und aus Deutsch-
and in die Welt.
Der Markt für neue Flugzeuge wird in den nächsten
0 Jahren auf ein Volumen von 1 300 Milliarden US-
ollar geschätzt. Die europäische und deutsche Luft-
ahrtindustrie hat sich in der Vergangenheit einen großen
nteil an der Wertschöpfung in dieser Wachstumsbran-
he gesichert und wird dies auch in der Zukunft tun.
Es ist in der politischen Diskussion unstreitig, dass
ie deutsche Volkswirtschaft mit wachsendem Anteil an
iesem Markt teilhaben wird. Europa schlägt zum ersten
al die USA in der Auslieferung neuer Flugzeuge und
tellt sich mit einer überzeugenden Modellpalette gut für
ie Zukunft auf.
Betrachtet man in der Prognose 2020 das Wachstum
n Passagieren der vier größten europäischen Volks-
irtschaften, dann erkennt man einen Anstieg von
20 Millionen Passagieren im Jahr 2001 auf 1 050 Mil-
ionen Passagiere im Jahr 2020. Dann wird aber auch
lar, dass diesem Wachstum entsprechende Infrastruktu-
en gegenüberstehen müssen. Im Ranking steht Europa
amit nach den USA (2001: 1 200 Millionen Passagiere,
020: 2 100 Millionen Passagiere) auf Platz 2 vor China
nd Indien.
Im asiatischen Raum, so war es in den letzten Tagen
n einem großen deutschen Nachrichtenmagazin zu le-
en, liefern sich gleich mehrere Flughäfen in Kanton,
henzhen, Honkong und Shanghai ein Rennen um die
100 Millionen Passagiere“-Marke.
Die europäischen Metropolen mit den Hubs in Lon-
on (fünf Flughäfen mit zusammen circa 120 Millionen
assagieren), Paris (Charles de Gaulle und Orly zusam-
en circa 72 Millionen Passagiere) und Amsterdam
circa 41 Millionen Passagiere) stehen im Wettbewerb
u den deutschen Hubs in Frankfurt und München mit
usammen circa 75 Millionen Passagieren.
Hier zeigt sich, dass die vorhandene deutsche Flugha-
eninfrastruktur mit ihren Hubs im Hinblick auf die
unktion als internationaler Luftverkehrsstandort, der im
ettbewerb zu den europäischen und globalen Metro-
olregionen steht, eine Aufgabe von nationaler Bedeu-
ung ist.
Wir müssen aber nicht nur ökonomische, sondern
uch ökologische Interessen berücksichtigen und die
ürger bei unseren Planungen „mitnehmen“. Es gilt, das
ine zu tun, ohne das andere zu lassen: Wir müssen ge-
einsam daran arbeiten, die Bedingungen für den Luft-
ahrtstandort Deutschland zu optimieren, um weiter in-
ernational wettbewerbsfähig zu bleiben. Was wir dabei
ber nicht lassen dürfen: Auch der Luftverkehr muss
ich nicht nur den Wünschen der Kunden nach Sicher-
eit, Pünktlichkeit, Passagierkomfort und Wirtschaft-
ichkeit anpassen, sondern er muss selbstverständlich
uch den Gesichtspunkten eines modernen Umwelt-
chutzes und den Kriterien der Nachhaltigkeit gerecht
erden.
Und ich wiederhole mich gerne, wenn ich sage: Öko-
ogie und Ökonomie schließen sich nicht aus, sondern
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13935
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gehören letztlich zusammen wie zwei Seiten einer Me-
daille. Nur die Wirtschaft, die langfristig ökologischen
Kriterien gerecht wird, kann auf Dauer überleben. Das
sollte im dritten Jahrtausend eigentlich selbstverständ-
lich sein. Kurzfristige Erfolge sind sicherlich auch an-
ders möglich, aber dann zahlen der Staat und damit die
Bürger die Zeche, wenn sie für die Folgen von Umwelt-
und Gesundheitsschäden, das heißt für die externen Kos-
ten, aufkommen müssen. Das ist nicht unser Weg. Des-
halb werden wir das Fluglärmgesetz novellieren, um den
Schutz der Menschen vor der Belastung durch Fluglärm
deutlich zu verbessern, aber auch um den Betreibern Pla-
nungssicherheit zu verschaffen.
Deshalb ist es richtig, zu fordern, die Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie und der Betriebsbeschrän-
kungsrichtlinie der EU für den aktiven Lärmschutz der
Menschen zu nutzen. Und deshalb ist es auch richtig,
dass bei der Forschungsförderung die Entwicklung lärm-
armer, umwelt- und klimafreundlicher Flugzeuge und al-
ternativer Treibstoffe stärker berücksichtigt wird.
Die Erfolge der Triebwerksindustrie im Zeitraum von
1980 bis 2000, zum Beispiel die Senkung des Brenn-
stoffverbrauchs um 40 Prozent und damit die Reduktion
des Kohlendioxidausstoßes in gleicher Höhe sowie die
Verminderung des Lärms um 50 Prozent, zeigen eindeu-
tig einen Weg auf, der für die Zukunft fortgeschrieben
werden muss. Die Forschungsziele nach ACARE Vision
2020 (Advisory Council for Aeronautics Research in Eu-
rope), den Treibstoffverbrauch und damit auch den CO2-Anteil um weitere 50 Prozent, den Ausstoß von Stick-
oxiden um 80 Prozent und den Lärmpegel beim subjekti-
ven Höreindruck um weitere 50 Prozent zu senken, zei-
gen, dass weitere Erfolge im Umweltschutz durch Luft-
fahrtforschung möglich sind. Weitere Optimierungen im
Triebwerksbau, Zellendesign, Flight Management sind
erfüllbare Herausforderungen. Auch der Bereich Luft-
verkehr sollte zu dem Ziel der Reduzierung von Treib-
hausgasen nach dem Kioto-Abkommen einen angemes-
senen Beitrag leisten und ich bin mir sicher, dass dies zu
schaffen ist.
Aber auch Verbesserungen an anderer Stelle sind er-
forderlich und machbar: Es kann nicht sein, dass derzeit
scheinbar unkontrolliert öffentliche Mittel in Regional-
flughäfen investiert werden, die offensichtlich auf Dauer
nicht wirtschaftlich tragfähig sind. Man muss nur auf-
merksam die Tagespresse verfolgen, um zu sehen, dass
manche der dort ansässigen Billigflieger in ihrer Flug-
plangestaltung nicht gerade stetig sind. Und von Stetig-
keit kann schon gar keine Rede sein, wenn dann das Un-
ternehmen so schnell wieder vom Markt verschwindet,
wie es gekommen ist – sich sozusagen in Luft auflöst.
Deswegen unterstützen wir die Initiative Luftverkehr
und die Bundesregierung bei der Bearbeitung eines abge-
stimmten Masterplans für eine bundesweit effizientere
Flughafenplanung mit der Zielsetzung, zu einer besseren
Koordination, Kooperation und zu einer besseren Ver-
knüpfung mit dem gesamten Infrastrukturnetz des Bun-
des zu kommen. Es sollte geprüft werden, ob und inwie-
weit eine Verlagerung der Planungskompetenz zugunsten
des Bundes möglich ist und ob nicht eine Bündelung von
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ompetenzen und Ansprechpartnern an einer zentralen
telle die Position des Luftfahrtstandortes Deutschland
achhaltig stärken könnte. Deswegen sollte auch geprüft
erden, ob nicht sogar eine europaweite Koordination
as Gebot der Stunde wäre.
Auch einer Harmonisierung der steuerlichen Rah-
enbedingungen und der Schaffung fairer Wettbewerbs-
edingungen zwischen den Verkehrsträgern werden wir
ns nicht verschließen, wenn dies auf europäischer
bene geschieht und dabei Unternehmen am Standort
eutschland nicht benachteiligt werden.
Ebenso wollen wir eine Benachteiligung deutscher
nd europäischer Unternehmen im Bereich der Luftsi-
herheit vermeiden. Wir setzen uns deshalb dafür ein,
ass weltweit gleichwertige Sicherheitsstandards zur
eltung kommen und dabei Technologien eingesetzt
erden, die gegenseitig anerkannt werden.
All diese wichtigen Überlegungen werden wir im zu-
tändigen Fachausschuss beraten. Dort sind wir nach wie
or offen für eine sachliche Diskussion, um gemeinsam
en Luftverkehrsstandort Deutschland weiter zu entwi-
keln, um einen nachhaltigen Luftverkehr für die Zu-
unft zu sichern.
Norbert Königshofen (CDU/CSU): Als wir am
3. September 2004 hier im Deutschen Bundestag über
en Antrag der CDU/CSU „Luftverkehrsstandort
eutschland sichern“ diskutiert haben, hat es aus den
eihen der SPD kritische Stimmen gegeben. Wir erin-
ern uns alle an den Auftritt der SPD-Kollegin Hauer.
ie versuchte, die Union für alles verantwortlich zu ma-
hen, was die SPD-Genossen an der hessischen Basis
egen den Ausbau des Frankfurter Flughafens unter-
ommen haben. Mein Kollege Klaus Minkel hat das
ann in überzeugender Weise zurückgewiesen und rich-
iggestellt. Offensichtlich haben sich mittlerweile in der
PD – nicht nur bei den fraktionsinternen Wahlen – die
ernünftigen Kräfte durchgesetzt. Denn es liegt uns
eute ein Antrag vor, der weitgehend unserem Antrag
ntspricht. Das ist gut so.
Seit Jahren bemühen wir uns hier im Deutschen Bun-
estag gemeinsam darum, den Luftverkehrsstandort
eutschland zu sichern und zu verbessern – und zwar
nabhängig davon, wer gerade in der Regierungsverant-
ortung steht.
Der Luftverkehrsstandort Deutschland muss interna-
ional konkurrenzfähig bleiben – im Interesse unserer
irtschaft, im Interesse der Mobilität unserer Mitbürger
nd nicht zuletzt wegen der Arbeitsplätze. Immerhin
ängen rund 750 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt
om Luftverkehr und der Luftfahrtindustrie ab. Weitere
0 000 Arbeitsplätze könnten in den nächsten zehn Jah-
en geschaffen werden. Sie, Herr Kollege Bruckmann,
prechen in Ihrem Antrag sogar von 100 000 neuen Ar-
eitsplätzen. Der Luftverkehr ist also eine der wenigen
obmaschinen in Deutschland. Wir begrüßen also den
ntrag der Koalitionsfraktionen. Das gleiche gilt natür-
ich auch für den FDP-Antrag.
13936 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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Lassen Sie mich nun auf einige Einzelaspekte einge-
hen. So unterstützen SPD und Grüne „die Bemühungen
der Bundesregierung um einen europäischen Abstim-
mungsprozess für eine EU-weite Kerosinsteuer“.
Wir wissen, dass es den Grünen und Teilen der SPD
seit langem ein Dorn im Auge ist, dass auf Flugbenzin
bisher keine Steuer erhoben wird. So wird in regelmäßi-
gen Abständen die Forderung nach einer solchen Steuer
laut. Die „Financial Times Deutschland“ meldete noch
am 1. Dezember 2004, dass Bundesverkehrsminister
Dr. Stolpe eine Steuer auf Flugbenzin plane, um die
Bahn zu unterstützen.
Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen
macht aber klar, dass auch bei SPD und Grünen die Ein-
sicht gereift ist, dass ein Alleingang Deutschlands bei
der Kerosinbesteuerung die deutschen Luftverkehrsun-
ternehmen benachteiligen, Arbeitsplätze kosten und
letztlich auch die von deutschen Flughäfen abfliegenden
Fluggäste zusätzlich belasten würde. Deutschland wäre
nämlich dann das einzige Land mit einer Kerosinsteuer.
Daher ist für die Union klar: Eine Kerosinsteuer ist nur
denkbar, wenn sie zumindest europaweit eingeführt
würde.
Angesichts der Wettbewerbsvorteile, die außereuro-
päische Fluggesellschaften dann aber hätten, würde mei-
nes Erachtens nur eine weltweite Kerosinsteuer Wettbe-
werbsverzerrungen verhindern.
Ungeachtet dessen halte ich die Einführung einer
Kerosinsteuer für fragwürdig. So bezweifle ich, dass
auch bei einer weltweiten Einführung der Kerosinsteuer
die Umweltbelastungen durch den Flugverkehr gemin-
dert würden. Auch die Behauptung, die Steuerfreiheit
auf Flugbenzin gewähre dem Luftverkehr Wettbewerbs-
vorteile gegenüber anderen Verkehrsträgern, zum Bei-
spiel gegenüber der Bahn, ist abwegig. Der Luftverkehr
wird nach dem Nutzerprinzip über Gebühren und Ent-
gelte finanziert. Er deckt damit seine Kosten für die Be-
nutzung von Flughäfen, Flugsicherung und Wetterdienst
ab. Die Einführung einer Kerosinsteuer würde zu einer
Doppelbelastung des Luftverkehrs durch Gebühren und
Steuern führen.
In ihrem Antrag sprechen SPD und Grüne auch das
Problem des Fluglärms an. Ich wiederhole unser Ange-
bot, das ich am 23. September an dieser Stelle gemacht
habe: Wir sind bereit, an der Novellierung des Fluglärm-
gesetzes mitzuarbeiten. Dieses Gesetz stammt aus dem
Jahr 1971. Die damals festgelegten Grenzwerte werden
dem veränderten Verkehrsaufkommen und dem gestie-
genen Lärmbewusstsein der Menschen längst nicht mehr
gerecht. Ich vermisse allerdings bis heute einen abge-
stimmten Vorschlag der Bundesregierung. Auch in dem
heute vorliegenden Antrag von SPD und Grünen fehlen
Hinweise auf konkrete Grenzwerte.
Der trittinsche Entwurf, der zurzeit in Fachkreisen
kursiert, hat nicht den geforderten „fairen Interessenaus-
gleich“ zum Ziel. Nach einhelliger Meinung der Luft-
fahrtbranche ist er laut Schreiben des Verkehrsforums
vom 2. November 2004 „in weiten Teilen ungeeignet,
den Schutz vor Fluglärm sicherzustellen, er verhindert
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uch eine bedarfsgerechte Luftverkehrsinfrastruktur“.
em schließt sich die Union ausdrücklich an. Die von
PD und Grünen im heutigen Antrag richtigerweise ge-
orderte wirksame Siedlungssteuerung in Flughafennähe
ehlt im trittinschen Entwurf ebenfalls. Es muss also
och viel nachgearbeitet werden.
Die Anträge der FDP und der Koalitionsfraktionen
owie der bereits im September eingebrachte Antrag der
nion zeigen, dass es in Luftverkehrsfragen viele Ge-
einsamkeiten zwischen den Fraktionen gibt. Aller-
ings finden wir auch unterschiedliche Gewichtungen in
inzelfragen. Daher freue ich mich auf die Detaildiskus-
ion im Verkehrsausschuss.
Eduard Oswald (CDU/CSU): Es ist zu begrüßen,
ass sich die Regierungsfraktionen nun auch dem Luft-
erkehr und seiner Bedeutung für den Wirtschaftsstand-
rt Deutschland annehmen. Wir waren von der Union in
orlage getreten und hatten die Probleme kurz und präg-
ant mit unserem Antrag formuliert: „Luftverkehrs-
tandort Deutschland sichern.“ Darüber wurde hier am
3. September debattiert. Sie waren dabei bemüht, das
chlechtzureden, was wir an Notwendigkeiten herausge-
tellt haben, um jetzt mit Ihrem Antrag die gleiche Rich-
ung einzuschlagen. Ein verkehrspolitischer Slalomkurs,
er seit sechs Jahren zum rot-grünen Regierungspro-
ramm gehört.
Erfreulicherweise sind wir uns in der grundsätzlichen
ewertung der herausragenden Bedeutung des Luftver-
ehrs einig. Auch die Einschätzung, wonach der Luft-
erkehr ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland
nsgesamt ist und die Flughäfen als Wachstumsmotoren
nverzichtbar sind, teilen wir. Das will ich hier aus-
rücklich hervorheben. Es gibt darüber hinaus eine
anze Reihe weiterer Gemeinsamkeiten. Wenn es uns
elingt, im Ausschuss zu einer gemeinsamen Position
es Parlamentes zu kommen, wäre dies nicht nur für die
uftverkehrswirtschaft, sondern für den Standort
eutschland ein wichtiges politisches Signal. Für einen
ukunftsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland sind
nsbesondere folgende Grundvoraussetzungen zu schaf-
en:
Erstens. Die Luftverkehrsinfrastruktur muss nachfra-
egerecht weiterentwickelt werden, denn im Luftverkehr
st in den nächsten Jahren mit einem Wachstum von
irca 5 Prozent im Passagierverkehr und circa 7 Prozent
m Frachtverkehr zu rechnen. Dazu müssen insbeson-
ere die Flughäfen ausgebaut und modernisiert werden,
m der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden.
ichtigstes Projekt ist zurzeit der Bau einer weiteren
andebahn auf dem Flughafen Frankfurt am Main. Der
on der Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ vorge-
egte Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfra-
truktur sollte Grundlage für die weiteren Diskussionen
it Bund und Ländern bilden.
Zweitens. Die deutsche Luftfahrtbranche braucht
aire Wettbewerbsbedingungen, um auf dem europäi-
chen und außereuropäischen Verkehrsmarkt bestehen
u können. Die gilt auch gegenüber anderen Verkehrsträ-
ern, und es betrifft alle Felder des Wettbewerbes. Neue
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13937
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Steuern und Gebühren sind abzulehnen, da sie den Luft-
verkehrsstandort Deutschland und damit Unternehmen
und Verbraucher einseitig belasten.
Drittens. Die Sicherheitsmaßnahmen und die damit
zusammenhängenden Kosten im Luftverkehr sollten
stärker in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen
Unternehmen entwickelt werden. Hier sind Wettbe-
werbsverzerrungen gegenüber anderen Staaten zu beo-
bachten, die die Sicherheitskosten für ihre Luftfahrtun-
ternehmen und Flughäfen aus dem öffentlichen Haushalt
zahlen.
Viertens. Die Umweltmaßnahmen, wie zum Beispiel
die Novellierung des Fluglärmgesetzes oder die Umset-
zung der EU-Richtlinie Umgehungslärm, müssen stärker
die Belange und Möglichkeiten der Flughäfen und Luft-
fahrtunternehmen und die Wettbewerbssituation im
Luftverkehr berücksichtigen.
Fünftens. Der Abbau von bürokratischen Hemmnissen,
die Verkürzung von Planungszeiträumen für Infrastruk-
turprojekte und die Verbesserung der Planungssicherheit
sind weitere Anforderungen an einen zukunftsfähigen
Standort Deutschland.
Sechstens. Auch die Weiterentwicklung der Privati-
sierung der Deutschen Flugsicherung ist ein wichtiges
Thema. Ich erinnere, was wir hierzu einmütig im Parla-
ment beschlossen haben.
Siebentes. Der Ausbau der Forschung und Entwick-
lung im Luftfahrtbereich nutzt unserer Umwelt, stärkt
den Standort Deutschland und sichert Arbeitsplätze in
unserem Land. Ansatzpunkte hierzu sind verbesserte
Flugzeuge, leisere und emissionsärmere Triebwerke und
optimierte An- und Abflugverfahren und Flugroutenfüh-
rungen.
Lassen Sie uns über diese Punkte im Ausschuss spre-
chen. Unser Ziel muss es sein, auch zukünftig den Luft-
verkehr als wichtigen Jobmotor der deutschen Wirt-
schaft zu stärken. Es geht darum, die Zukunftschancen
für den Luftverkehr in Deutschland zu sichern und zu
verbessern. Das sollte unsere gemeinsame Aufgabe sein.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Manchen mag es überraschen, dass Bündnis 90/Die Grü-
nen gemeinsam mit der SPD einen Antrag zum Thema
Luftverkehrsstandort Deutschland einbringen. Zugege-
benermaßen haben wir uns damit auch schwer getan.
Flugverkehr ist einerseits ein für große Strecken günsti-
ges und schnelles Transportmittel, für manche Strecken
sogar das einzig mögliche. Andererseits ist Flugverkehr
auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern, ökolo-
gisch gesehen, hoch problematisch. Wir haben es uns
mit dem Antrag nicht so leicht gemacht wie die Opposi-
tion, die sich schlicht zum politischen Sprachrohr der
Fraport AG gemacht hat. Ihr Antrag ist ein interessenge-
leiteter Standortantrag. So einseitig, so blind sollte parla-
mentarische Arbeit nicht sein.
Es ist unbestreitbar, dass ein boomender Verkehrsträ-
ger wie der Luftverkehr positive Effekte für Wirtschaft
und Beschäftigung hat. Luftverkehr und die Luftver-
kehrswirtschaft sind wichtige Wirtschaftsfaktoren für
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ie gesamte Bundesrepublik Deutschland. An und im
mfeld von internationalen Verkehrsflughäfen sind
ahlreiche Arbeitsplätze entstanden. Teilweise ist der
lughafen größter Arbeitgeber der Region. Zudem ist
eutschland als Exportland auf gute kontinentale und in-
erkontinentale Anbindungen angewiesen und muss
iese ebenso bereithalten.
Über 70 Millionen Einsteiger auf deutschen Flughä-
en im Jahr 2003, ein Wachstum um mehr als 50 Prozent
n zehn Jahren, zeigt auch, dass der Flugverkehr längst
in Massenphänomen ist. Heute fliegen viele, die sich
as früher nicht leisten konnten oder wollten. Und heute
ibt es Flüge, die sich sogar fast jeder/jede leisten kann.
ie Lust und die Neugier auf fremde Regionen, weite
eisen in andere Natur und Kulturen sind groß. Dass
ine sich immer stärker globalisierende Weltwirtschaft
u einem verstärkten Austausch von Personen und Gü-
ern führt, ist offenkundig. Und mit diesem Trend müs-
en wir auch politisch rechnen.
Allerdings hat der ständig wachsende Flugverkehr
uch belastende Schattenseiten, die wir in unserem Ko-
litionsantrag auch beleuchten und dazu politische Vor-
chläge machen.
So ist der Fluglärm für Flughafenanwohner nicht
twa ein harmloses Ärgernis, sondern er stellt eine mas-
ive Gesundheitsbedrohung dar. Wir fordern die Bundes-
egierung in unserem Antrag daher nachdrücklich auf,
ie Novellierung des Fluglärmgesetzes endlich vorzule-
en. Wenn die Ressortabstimmung innerhalb der Bun-
esregierung nicht bald abgeschlossen werden kann, bin
ch dafür, das Fluglärmgesetz als Koalitionsinitiative in
en Deutschen Bundestag einzubringen. Die Verzöge-
ungstaktik der nicht federführenden Ressorts, die den
mweltminister bremsen, ist nicht länger hinnehmbar.
ei der Umsetzung der Betriebsbeschränkungsrichtlinie
roht der Bundesrepublik jetzt auch noch eine Klage der
U-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof!
Das Kioto-Protokoll tritt demnächst endlich in Kraft.
as freut uns sehr. Leider wurde für die erste Verpflich-
ungsperiode der Flugverkehr ganz ausgenommen. Das
uss sich ändern. Spätestens ab 2012 muss der interna-
ionale Flugverkehr in das Klimaschutzregime auf-
enommen werden. Wir begrüßen daher, dass
undesumweltminister Jürgen Trittin dies auf der
0. Klimakonferenz, die derzeit in Buenos Aires abge-
alten wird, vorgeschlagen hat. Übrigens: Trittin flog
it einem Linienflug der Lufthansa in einem Air-
us A 340-600, der Messgeräte an Bord hat, die den
reibhauseffekt besser erforschen helfen.
Wir begrüßen ausdrücklich das vom Bundesumwelt-
inisterium unterstützte Projekt „atmosfair“, bei dem
luggäste freiwillig für die von ihnen verursachten Kli-
agase zahlen können. Das Geld wird zum Beispiel in
olar-, Wasserkraft-, Biomasse- oder Energiesparpro-
ekte in Entwicklungsländern investiert. Hier wird jener
nteil von Treibhausgasen wieder eingespart, der eine
ergleichbare Klimawirkung hat wie die Emissionen aus
em Flugzeug.
Wir unterstützen den Vorschlag des Kollegen Kelber,
PD, der darauf abzielt, dass der Deutsche Bundestag
ich an diesem Programm beteiligt. Wir Parlamentarier
13938 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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sind dafür verantwortlich, optimale Rahmenbedingun-
gen für den Klimaschutz zu schaffen. Wir sind aber auch
gehalten, mit gutem Beispiel voranzugehen. Eine Ver-
pflichtung des Deutschen Bundestages, bei jeder Dienst-
reise den Emissionsbeitrag über „atmosfair“ zu entrich-
ten, hätte eine solche Vorbildwirkung.
Inakzeptabel ist für uns, dass der gewerbliche Luft-
verkehr als einziger Verkehrsträger von der Mineralöl-
steuer vollkommen ausgenommen ist. Nachdem die EU
die Einführung der Mineralöl- sprich Kerosinbesteue-
rung für Inlandsflüge jetzt erlaubt, die Niederlande dies
schon in nationales Recht umgesetzt haben, wird man
diesen Subventionstatbestand im Zusammenhang mit ei-
ner ökologischen Finanzreform auf den Prüfstand heben
müssen. Parallel sollten bilaterale beziehungsweise mul-
tilaterale Übereinkommen mit den an Deutschland an-
grenzenden Staaten getroffen werden. Eine europäische
Lösung wäre zwar nach wie vor sinnvoll, sie wird aber
nicht kommen, solange im Europäischen Rat der Finanz-
minister, der dies zu entscheiden hätte, das Einstimmig-
keitsprinzip gilt.
Die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs muss
jedenfalls beendet werden, denn sie steht im Wider-
spruch zu einer verantwortungsvollen Klimapolitik. Das
gilt auch für die Mehrwertsteuerbefreiung im grenzüber-
schreitenden Luftverkehr, die diese Koalition im vergan-
genen Jahr bereits beschlossen hatte, dann aber vom
Bundesrat gekippt wurde.
Ein letzter Punkt: Das Aufkommen der Billigflieger,
die massenweise neuen Verkehr erzeugen, der sonst
nicht stattfinden würde, wird auch massiv gefördert und
subventioniert durch bornierte Regional- und Standort-
politik. Das unkontrollierte Wachstum von Regional-
flughäfen, die aus dem Boden schießen wie die Pilze, ist
ökonomisch und ökologisch ein ziemlicher Unsinn, den
wir schleunigst beenden sollten. Hier ist der Bund leider
nicht einflussreich, weil nicht zuständig. Man muss sich
das so vorstellen: Während wir im Bundestag über jede
einzelne Ortsumgehung an Bundesstraßen zu entschei-
den haben, sind wir für das internationalste Verkehrsmit-
tel und seine Flughäfen nicht zuständig. Wir unterstützen
deshalb die Forderung nach einem Masterplan für die
Flughäfen in Deutschland, auch wenn genehmigungs-
rechtliche Fragen davon zunächst unberührt bleiben
würden. Entscheidend ist eine vernünftige Planung und
Koordination.
Ich komme zum Schluss: Wir müssen mit weiterhin
wachsendem Flugverkehr rechnen. Wir müssen dieses
Wachstum aber auch steuern. Wir müssen den Flugver-
kehr umwelt- und menschenverträglicher machen, wirt-
schaftliche Gesichtspunkte, Standortinteressen sind be-
rechtige, aber nicht die einzigen Anliegen. Wenn der
Flugverkehr nicht dauerhaft mit den Anwohnern von
Flughäfen und dem Klimaschutz in Konflikt stehen soll,
dann müssen wir daran arbeiten, dass Flugverkehr sich
nachhaltig entwickelt: umwelt- und sozialverträglich
und wirtschaftlich vernünftig.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Deutschland
steht am Anfang des 21. Jahrhunderts vor tief greifenden
gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen.
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m im internationalen Wettbewerb bestehen zu können,
üssen die Stärken des Landes weiterentwickelt und für
ie Zukunft gesichert werden. Dazu gehört auch eine
eistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur, die auch die
nforderungen der Nachhaltigkeit im Verkehr berück-
ichtigt.
Eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur ist
esentlicher Bestandteil eines starken und dynamischen
irtschaftsstandortes Deutschland sowie zentrale
oraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. Inves-
itionen in die Infrastruktur sichern die Wettbewerbs-
ähigkeit der Regionen und sorgen für die Stärkung
trukturschwacher Räume. Sie schaffen die Grundlage
ür eine dauerhafte und nachhaltige Mobilität von Men-
chen und Unternehmen. Bei der Erweiterung der Flug-
afeninfrastruktur kommt der Vernetzung mit anderen
erkehrsträgern, der Förderung von Schienenanbindun-
en für Flughäfen und der Optimierung von Schnittstel-
en der Verkehrsträger an den Flughäfen eine besondere
olle zu. Die spezifischen Stärken der einzelnen Ver-
ehrsträger müssen genutzt werden, um die vorhandenen
apazitäten der Flughäfen optimal zu nutzen.
Trotz dieser Optimierung sind bei einer zunehmenden
nzahl deutscher Flughäfen die Kapazitäten stark einge-
chränkt. Diese Flughäfen können die Nachfrage nur
ann bedienen, wenn sie ihre Kapazität durch den Bau
euer Start- und Landebahnen und/oder Terminalanla-
en erweitern. So operiert zum Beispiel der Flughafen
rankfurt am Main bereits seit Jahren an der Grenze sei-
er Kapazität, was auch zu vermeidbaren Verspätungen
nd Umweltbelastungen führt. Auch andere deutsche
lughäfen müssen erweitert werden, um der Nachfrage
erecht zu werden. Dagegen verfügen andere Flughäfen
och über ausreichend Kapazitätsreserven, die jedoch
ufgrund der Lage dieser Flughäfen nicht immer volks-
irtschaftlich sinnvoll genutzt werden können.
nsbesondere können kurzfristig veränderliche Entschei-
ungen von Low-Cost-Fluggesellschaften keine ausrei-
hende Gewähr bieten, dass diese Standorte langfristig
esichert sind.
Der Bau von zusätzlicher Flughafeninfrastruktur in
en Regionen, in denen eine große Nachfrage nach Luft-
erkehr herrscht, kann nicht durch die Entwicklung von
lughäfen in Regionen ersetzt werden, in denen diese
achfrage nicht existiert und in die die Nachfrage auch
urch steuernde Eingriffe nicht verlagert werden kann.
as Unterlassen dieser erforderlichen Ausbaumaßnah-
en führt ausschließlich zu einer Verlagerung des Luft-
erkehrs an andere nicht deutsche Standorte mit negati-
en Folgen für die deutsche Volkswirtschaft. Dies kann
icht in unserem Sinne sein.
Zusätzliche Flughafenkapazitäten dort, wo sie wirk-
ich gebraucht werden, führen zu einem verbesserten
ngebot, geringeren Kosten für die Reisenden und zu
ehr direkten und indirekten wirtschaftlichen Vorteilen
ür die Regionen und die Bundesrepublik. Sie sichern
en Luftverkehrsstandort Deutschland und damit die ge-
amte deutsche Volkswirtschaft.
Die weitere Entwicklung der deutschen Flughafen-
nfrastruktur wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13939
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Die Nachfrage nach Flugverbindungen wird wachsen,
weltweit wird sich der Interkontinentalverkehr auf Dreh-
kreuze konzentrieren, auch aufgrund weiter wachsender
Allianzen und Firmenzusammenschlüsse, es wird Kapa-
zitätsengpässe an deutschen Drehkreuzen und damit
Gefahren der Abwanderung zu benachbarten Drehkreu-
zen geben und die flächendeckenden Bedienung des
Mittelstrecken- und Punkt-zu-Punkt-Verkehrs wird aus-
gebaut.
Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung eines ak-
tuellen Flughafenkonzepts als Leitlinie für Flughafen-
planungen erforderlich.
Die von der Luftverkehrsbranche getragene Initiative
„Luftverkehr für Deutschland“ hat am 20. Oktober
2004 einen Masterplan für die zukunftssichere Entwick-
lung des Luftverkehrs an Bundesverkehrsminister
Dr. Manfred Stolpe übergeben. Dieser Masterplan soll
ein Instrumentarium zur bedarfsgerechten Planung der
Flughafen-Infrastruktur sein. Er fokussiert insbesondere
auf die beiden Hubflughäfen Frankfurt und München
sowie auf die Flughäfen Hamburg, Hannover, Berlin,
Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart. Dessen ungeachtet
darf nicht verkannt werden, dass der Low-Cost-Markt
nach allen Prognosen in der Zukunft weitere Marktan-
teile dauerhaft gewinnen wird. Hierdurch werden bei
den etablierten Fluggesellschaften Anpassungen not-
wendig werden. Von Low-Cost-Airlines, die von Regio-
nalflughäfen aus operieren, können enorme strukturpoli-
tische Effekte in strukturschwachen Regionen ausgehen,
wie das Beispiel Flughafen Frankfurt-Hahn zeigt. Diese
Entwicklung darf nicht durch die Einrichtung eines
„closed shop“ mit den derzeit acht passagierstärksten
Flughäfen verhindert werden. Parallel hierzu können
Flughäfen in weniger besiedelten Regionen im Bereich
der Luftfracht wichtige Ergänzungsfunktionen wahrneh-
men. Das gilt insbesondere dann, wenn eine 24-Stunden-
Betriebsgenehmigung vorliegt, die in den Ballungszen-
tren verstärkt problematisiert wird.
Auf der Grundlage dieses „Masterplans“ muss die
Bundesregierung nun ein konkretes Flughafenkonzept
vorlegen. Ziel des Flughafenkonzeptes soll es sein,
einen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der internatio-
nalen Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts
Deutschland zu leisten. Mit dem Flughafenkonzept soll
die Rolle Deutschlands als bedeutender Luftverkehrs-
standort und attraktives Umsteigeziel gestärkt und eine
Reduzierung auf ein bloßes Zubringerland für andere
Luftverkehrszentren verhindert werden. Dies würde zu
einem wesentlichen Verlust an Arbeitsplätzen und dem
damit verbundenen Wohlstand führen. Zurzeit entfallen
in Deutschland etwa 770 000 direkte und indirekte
Arbeitsplätze auf den Luftverkehr. Darüber hinaus gilt
es, den Bedarf an Infrastruktur an die stetig steigende
Nachfrage nach Luftverkehrsdienstleistungen anzupas-
sen. Ziel des Flughafenkonzepts darf es nicht sein, neue
Kapazitäten dort zu verhindern, wo sie regional notwen-
dig sind und dem fairen Wettbewerb der jeweils bedien-
ten Regionen dienen.
In diesem Zusammenhang sind dauerhafte Subventio-
nen der öffentlichen Hand zur Deckung der Betriebskos-
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en von Fluggesellschaften und Flughäfen abzulehnen.
ebühren und Entgelte der Flughäfen müssen kosten-
eckend und dürfen nicht diskriminierend sein. Ohne
achweis von Bedarf und Wirtschaftlichkeit sollen
eine neuen Flughafenkapazitäten geschaffen werden.
ierbei kann die von der Initiative Luftverkehr erstellte
esamtdeutsche Prognose als wichtiger Orientierungs-
ahmen dienen.
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun-
esminister für Wirtschaft und Arbeit: Transport und
erkehr waren und sind unverzichtbare Voraussetzungen
ür Wohlstand und kulturelle Entwicklung. Mobilität ist
in wesentliches Schlüsselelement einer modernen In-
ustriegesellschaft. Im Gesamtverkehrssystem erfüllt
abei gerade der Luftverkehr wesentliche Bedürfnisse
er Menschen und dient zunehmend auch generell als
asis für wirtschaftliches Wachstum. Die Luftfahrtin-
ustrie, in Europa überaus erfolgreich, schafft erst die
oraussetzungen für eine erfolgreiche Luftverkehrswirt-
chaft. Die deutsche Luftfahrtindustrie ist dabei inner-
alb der europäischen Industrie in den bestehenden Kon-
ortien gut aufgestellt.
Die Bundesregierung hat mit ihren Entscheidungen
ur Fortsetzung der Förderung für die zivile Luftfahrt die
eichen für die weitere Entwicklung und die Stärkung
er deutschen Stellung im internationalen Wettbewerb
estellt. Der Bund unterstützt maßgeblich die Entwick-
ungsleistungen von Airbus Deutschland im A380-Pro-
ramm. Wir haben mit dem Haushalt 2005 die Voraus-
etzungen geschaffen, auch die Entwicklung des
ukünftigen A350 mit einem Darlehen zu fördern. Diese
örderung, davon bin ich überzeugt, ist sinnvoll inves-
iertes Geld. Gleichzeitig werden Arbeitsplätze gesichert
zw. neu geschaffen.
Etwa 1,7 Milliarden Passagiere nutzen weltweit pro
ahr ein Verkehrsflugzeug. Allein in Deutschland wer-
en jährlich auf rund 2 Millionen Flügen etwa 140 Mil-
ionen Fluggäste befördert. Allein 250 000 Arbeitsplätze
ängen bei uns direkt und weitere 500 000 Arbeitsplätze
ndirekt vom Luftverkehr ab. Ein funktionierendes und
eistungsfähiges Luftverkehrssystem und eine moderne
nd gut ausgebaute Infrastruktur sind somit tragende und
nverzichtbare Säulen zur Sicherung inländischer Wert-
chöpfungspotenziale, zur Schaffung von Arbeitsplätzen
nd damit insgesamt zur Stärkung des Wirtschaftsstand-
rtes Deutschland.
Mit jährlichen Wachstumsraten von 5 Prozent im Pas-
agierverkehr und von 7 Prozent bei der Luftfracht
ächst der Luftverkehr etwa doppelt so schnell wie die
eltwirtschaft insgesamt. Keine andere Verkehrsart
ächst derart dynamisch wie der Luftverkehr.
Gerade die Herausforderungen wachsender Mobilität
ieten für Fluggesellschaften, Flughäfen, für die Flugsi-
herung und sonstige Dienstleister enorme Entwick-
ungspotenziale. Das prognostizierte Wachstum im Luft-
erkehr könnte in den nächsten zehn Jahren durchaus bis
u 100 000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die Bundesre-
ierung unterstützt daher ausdrücklich die „Initiative
uftverkehr für Deutschland“ mit dem Ziel, zusammen
13940 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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mit den Flughäfen, den Airlines und den politischen Ent-
scheidungsträgern in Bund und Ländern die Wettbe-
werbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland
zu stärken.
Während große deutsche Flughäfen bereits heute an
den Grenzen ihrer Kapazität wirtschaften, bauen unsere
europäischen Wettbewerber ihre Infrastruktur konse-
quent aus. Deutsche Nachfrage droht damit über Umstei-
geverbindungen an andere große europäische Hubs
verloren zu gehen. Zugleich befindet sich die Luftver-
kehrswirtschaft inmitten eines europäischen und globa-
len Konsolidierungs- und Integrationsprozesses. Natio-
nale Grenzen werden mehr und mehr überschritten.
Deutschland muss seine Luftverkehrsinfrastruktur
daher dringend und zügig dem wachsenden Mobilitäts-
bedarf anpassen. Die Menschen in unserem Lande er-
warten, dass der Flugverkehr ihre diesbezüglichen Be-
dürfnisse mit immer kostengünstigeren, sichereren und
leistungsfähigeren Fluggeräten erfüllt. Dementspre-
chend muss auch der Ausbau der Kapazitäten den Anfor-
derungen nach Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Pünktlich-
keit, Passagierkomfort und selbstverständlich auch nach
Schutz unserer Umwelt genügen. Gerade für Letzteres
tut die Bundesregierung bereits heute eine ganze Menge.
Das laufende Luftfahrtforschungsprogramm fördert
sinnvoll die Forschung und Entwicklung leistungsfähi-
gerer und dabei umweltverträglicherer Treibstoff-, An-
triebs- und Flugzeugkonzepte mit dem Ziel, Schadstoff-
emissionen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Das
LUFO 4 wird dieses Ziel im Rahmen seiner Möglichkei-
ten natürlich weiter verfolgen. Damit wir unser Ziel er-
reichen, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 50 Prozent unddie NOx-Emissionen um 80 Prozent im Flugbetrieb zu
reduzieren, muss allerdings sichergestellt werden, dass
wir auch im LUFO 4 die finanziellen Ressourcen haben,
um erfolgreich Forschung und Entwicklung in der Luft-
fahrt betreiben zu können. Das Fluglärmgesetz wird
novelliert. Die Vernetzung der Verkehrsträger, insbeson-
dere die enge Vernetzung der Flughäfen mit dem Stre-
ckennetz der Bahn, werden wir weiter voranbringen,
auch um Umweltressourcen zu schonen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass der Luftverkehr
unbestritten eine der wesentlichen Wachstumsbranchen
unserer Volkswirtschaft ist, ist es umso bedauerlicher,
dass in der internationalen Wahrnehmung sich der Luft-
verkehrsstandort Deutschland heute vor allem durch
langwierige Diskussionen wie um die Erweiterung des
Airbus-Werkes in Hamburg oder den Ausbau des Flug-
hafens Frankfurt/Main auszuzeichnen scheint.
Unnötig lange Genehmigungsverfahren und vielfäl-
tige Möglichkeiten, notwendige Zukunftsinvestitionen
und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verzögern oder
zu verhindern, übrigens oftmals aus dem gut gemeinten
Wunsch heraus, unsere Umwelt zu schonen , aber in Ver-
kennung der Tatsache, dass wir eine leistungsfähige
Volkswirtschaft brauchen, auch um Umweltschutzmaß-
nahmen überhaupt finanzieren zu können, sind Aus-
druck eines überregulierten und viel zu bürokratischen
Systems. Der von der Luftverkehrsinitiative erarbeitete
Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur
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etzt sich meines Erachtens zu Recht für eine bessere
oordinierung von Bund und Ländern bei der Flugha-
enplanung ein.
Ich setze mich zudem nachdrücklich für die deutliche
eschleunigung von Planungsvorhaben ein. Korrespon-
ierend sollte das dringend notwendige Luftverkehrs-
achstum in Deutschland von weiteren umweltpoliti-
chen Beschränkungen so weit wie möglich entkoppelt
erden. Fehlende Planungssicherheit und zu lange Ge-
ehmigungszeiträume jedenfalls behindern in Deutsch-
and derzeit immer noch langfristig orientiertes privates
ngagement für den dringend notwendigen Ausbau der
uftfahrtinfrastruktur. Im Interesse eines effizient ge-
utzten Luftraums und zur Überwindung vorhandener
ngpässe am Boden, die mögliches und notwendiges
achstum unnötig bremsen, muss die gesellschaftliche
kzeptanz des Luftfahrtstandortes Deutschland drin-
end verbessert werden. Dies kann nur durch ein enges
emeinsames Zusammenwirken von Politik und Wirt-
chaft erreicht werden. Die Luftfahrtbranche in Deutsch-
and hat dabei dieselbe politische Unterstützung wie die
traße und die Schiene verdient.
nlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu der Verordnung über die Verwer-
tung von Abfällen auf Deponien über Tage
(Deponieverwertungsverordnung – DepVerwV)
(Tagesordnungspunkt 16)
Petra Bierwirth (SPD): Das Bundeskabinett hat
itte November diesen Jahres die Verordnung über die
erwertung von Abfällen auf Deponien über Tage verab-
chiedet, über die wir heute in diesem Hause entschei-
en.
Wer hat sich eigentlich schon einmal eingehend Ge-
anken darüber gemacht: Was ist überhaupt eine Depo-
ie und worin besteht ihre Notwendigkeit? Eine Deponie
st ein lokal begrenzter Ablagerungsort von Abfällen.
ie dient dem Ziel, Abfälle langfristig zu lagern. Im Un-
erschied zu einer wilden Müllkippe ist eine Deponie
ine Anlage. Die Ablagerung von Abfällen muss so er-
olgen, dass die Umwelt so wenig wie möglich geschä-
igt wird.
Die erste geordnete Deponie in Deutschland entstand
961 in Bochum. 1971 wurde mit dem Abfallbeseiti-
ungsgesetz die Grundlage für eine geordnete Deponie-
ung in der ganzen Bundesrepublik geschaffen. Das
ührte dazu, dass viele kleine Gemeinden ihre bis dahin
etriebenen wilden Müllkippen schließen mussten. Sie
ntsprachen nicht mehr den Anforderungen.
Wie Sie sicherlich wissen, sind die vielseitigen Maß-
ahmen zur Deponiesicherung abhängig von den zur
blagerung kommenden Abfällen. Innerhalb der Euro-
äischen Union müssen Abfalldeponien den Anforde-
ungen der Richtlinie 31/1999/EG vom 26. April 1999
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13941
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genügen. Abfälle dürfen demnach nur noch bis zum
31. Mai 2005 ohne Vorbehandlung deponiert werden.
In der uns heute vorliegenden Verordnung werden
konkrete Vorgaben für eine dem Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz entsprechende ordnungsgemäße und
schadlose Verwertung von Abfällen auf oberirdischen
Deponien rechtsverbindlich mit unmittelbarer Rechts-
wirkung auf den Deponiebetreiber gemacht, und das
unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Gleich-
zeitig wird der von vielen Abfallbehandlungsunterneh-
men angeprangerten so genannten Scheinverwertung
von Abfällen auf Deponien ein wirksamer Riegel vorge-
schoben. Somit besteht auch keine Gefahr mehr, dass
Abfälle unter dem Deckmantel der Verwertung als Bau-
ersatzmaterialien auf Deponien entsorgt werden und da-
durch kommunale Überlassungspflichten unterlaufen
werden.
Weiter wird durch dieses Instrumentarium gewähr-
leistet, dass Deponiebetreibern, die ihren gesetzlichen
Verpflichtungen nachkommen, ihre Deponien nach dem
Stand der Technik zu verfüllen und stillzulegen, keine
wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Aus diesem Grund
ist auch vorgesehen, besonders für den Einsatz von Ab-
fällen für die Profilierung des Deponiekörpers einen
strengen Rahmen zu setzen. Das Ziel dieser Maßnahme
besteht darin, zu verhindern, dass Deponien zwar offi-
ziell geschlossen, de facto aber über einige Jahre weiter-
betrieben werden. Die Verordnung sieht deshalb vor,
dass für die Profilierung eines Deponiekörpers Abfälle
nur verwendet werden dürfen, wenn alle anderen Mög-
lichkeiten zur Minimierung des erforderlichen Volumens
ausgeschöpft sind.
Wir gehen davon aus, dass insgesamt keine nennens-
werte Preissteigerung für die Verwertung von Abfällen
zu erwarten ist. Die Durchführung der Verordnung wird
beim Bund, bei den Ländern und Kommunen keine zu-
sätzlichen Kosten verursachen. Ebenfalls sind keine
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau zu erwar-
ten.
Werner Wittlich (CDU/CSU): Zum Stichtag 1. Juni
2005 endet die Übergangsfrist der Technischen Anleitung
Siedlungsabfall. Damit steht die Schließung einer großen
Zahl von Deponien in Deutschland bevor – laut BML
werden voraussichtlich mindestens 200 Siedlungsabfall-
deponien betroffen sein. Ziel des vorliegenden Verord-
nungsentwurfes ist, eine ordnungsgemäße und schadlose
Verwertung auf oberirdischen Deponien rechtsverbind-
lich mit unmittelbarer Rechtswirkung für den Deponiebe-
treiber und für den Vorbehandler unter Berücksichtigung
des Standes der Technik zu konkretisieren und die so ge-
nannte Scheinverwertung zu unterbinden. Die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion begrüßt diese Absicht grund-
sätzlich. Gleichwohl stellen wir aber infrage, ob ange-
sichts der geltenden Rechtslage die Notwendigkeit für
eine zusätzliche bundesweite Verordnung zur Abfallver-
wertung auf Deponien besteht.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Grund-
satzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom
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. Juni 2004, mit der die unmittelbare Wirkung der Ab-
allablagerungsverordnung und der Deponieverordnung
ür die Deponiebetreiber bestätigt wurde. Damit wurde
eutlich gemacht, dass es den zuständigen obersten
bfallbehörden der Länder erlaubt ist, den Deponiebe-
reibern über eine Änderung der Zulassungsbescheide
ntsprechende Vorgaben für Deponieersatzbaustoffe auf-
uerlegen. Wir denken, dass es sich bei den anstehenden
roblemen eher um Vollzugsprobleme handelt, die man
m Rahmen des Verwaltungsvollzugs ebenso gut lösen
önnte. Aus unserer Sicht wäre es ebenso gut möglich,
ie Abfallablagerungsverordnung durch eine ergänzende
egelung auf Abfälle zur Verwertung auszudehnen. Die
on der Bundesregierung vorgelegte Verordnung errich-
t dagegen eine weitere bürokratische Hürde für die
ffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. für die
eponiebetreiber. Die Verordnung steht somit im Wider-
pruch zum „Masterplan Bürokratieabbau“ der Bundes-
egierung. Durch immer neue Vorgaben und Verordnun-
en wird zunehmend die Rechts-, Planungs- und
nvestitionssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Ent-
orgungsträger, die Landkreise und kreisfreien Städte,
erschlechtert. Im Ergebnis wird damit vor allem gegen
ie Interessen der Deponiebetreiber verstoßen, die im
ertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen bei der
ntsorgung von Abfällen ihre Anlagen rechtzeitig an die
nzwischen rechtsverbindlichen Anforderungen der
A Abfall und TA Siedlungsabfall angepasst haben. Wie
ie kommunalen Spitzenverbände befürchten, wird die
eplante Verordnung außerdem zu Wettbewerbsverzer-
ungen und Gebührensteigerungen bei den Deponiege-
ühren führen. Dies müsste auf die Abfallgebühren um-
elegt werden. Wir sind der Auffassung, dass diese
ostenwirkung von der Bundesregierung verkannt wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht auch die Ge-
ahr, dass die in § 4 der Verordnung getroffenen Rege-
ungen zu gravierenden Gebührensteigerungen führen
önnten. Denn dadurch, dass ab 2005 Deponien stillge-
egt und renaturiert werden müssen, wird der Bedarf an
atürlichen Baustoffen immens steigen. Um natürliche
essourcen zu schonen und Rekultivierungskosten nicht
usätzlich in die Höhe zu treiben, ist die Verwendung
on Deponieersatzbaustoffen zwingend erforderlich. Um
iese Ersatzbaustoffe konkurrieren aber im Bereich der
rofilierung auch die Deponien, die weiterbetrieben wer-
en. Diese Konkurrenzsituation zwischen weiterbetriebe-
en und mit Ablauf der Übergangsfrist der Abfallablage-
ungsverordnung im kommenden Jahr stillzulegenden
eponien könnte zu Gebührensteigerungen führen. Die
ommunalen Spitzenverbände haben in diesem Zusam-
enhang bereits angemahnt, dass § 4 der Verordnung in
erbindung mit Anhang 1 „nicht nachvollziehbare Er-
chwernisse“ enthält.
Unsere Fraktion kritisiert weiterhin, dass sich die
undesregierung nicht auf eine umfassende Regelung
ur Verwertung von mineralischen Abfällen durchringen
onnte. Hier wurde lediglich eine deponiebezogene Re-
elung geschaffen – die Verwertung außerhalb der De-
onien ist nach wie vor nicht geregelt. Wenn die Regie-
ung trotz aller Bedenken an ihrer Verordnung festhält,
ollte die Verordnung zumindest deutschlandweit
13942 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
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einheitliche und klare Grenzwerte für den Status einer
Verwertung von Abfällen auf Deponien festlegen. Doch
auch an dieser Stelle – bei der Festlegung verbindlicher
Grenzwerte – weist der Entwurf der Deponieverwer-
tungsverordnung Schwächen auf. Dies ist umso unver-
ständlicher vor dem Hintergrund, dass nach der Versatz-
verordnung beim Untertageversatz für die Verwertung
klare und einheitliche Grenzwerte bundesweit eingeführt
worden sind, aber bei der übertägigen Deponierung un-
terschiedliche Schadstoffgrenzen zugelassen werden.
Der oberirdische Versatz sollte ebenfalls einheitlich ge-
regelt werden. Sowohl die Versatzverordnung als auch
der Entwurf der Deponieverwertungsverordnung sind an
dieser Stelle absolut vergleichbar, da in beiden Fällen
der zu verwertende Abfall als Baustoff eingesetzt wird.
Ohne die Festlegung fester Grenzwerte werden in Zu-
kunft erhebliche Anteile der bisher behandelten konta-
minierten mineralischen Abfälle direkt und ohne jegli-
che Vorbehandlung auf Deponien verbracht. Das
bedeutet, dass ein Großteil der Behandlungskapazitäten
für belastete mineralische Abfälle zukünftig nicht mehr
benötigt wird, da die Deponien das Recht erhalten, diese
Materialien direkt und ohne Vorbehandlung auf ihre Flä-
chen zu verbringen. Dies gefährdet die Existenz der Un-
ternehmen, die kontaminierte mineralische Abfälle be-
handeln. Ein erhebliches Potenzial an Arbeitsplätzen in
der Recyclingindustrie ist gefährdet. Wir fordern des-
halb: deutschlandweit einheitliche und klare Grenzwerte
für den Status einer Verwertung von Abfällen auf Depo-
nien.
Falls wir der vorgelegten Verordnung überhaupt et-
was Positives abgewinnen können, dann ist das der Um-
stand, dass die Kabinettsfassung weitgehend auf Aus-
nahmeermächtigungen für den Vollzug verzichtet. Denn
der erste Entwurf enthielt noch eine Länderklausel, die
die Bundesländer berechtigt hätte, Einzelheiten zur Ver-
wendung von Deponieersatzbaustoffen selbst zu regeln.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung,
dass von den bundeseinheitlichen Regelungen unter kei-
nen Umständen durch länderspezifische und standortbe-
zogene Ausnahmeregelung abgewichen werden darf.
Mit dem Verzicht auf die Länderklausel wurden die Vo-
raussetzungen für einen weitgehend bundeseinheitlichen
Vollzug der Verordnung geschaffen.
Unter dem Strich hat unsere Fraktion aber erhebliche
Zweifel an der Erforderlichkeit dieser Verordnung. Wir
denken, dass keine Notwendigkeit für eine zusätzliche
bundesweite Verordnung besteht und werden uns des-
halb unserer Stimme enthalten. In Kürze wird sich der
Bundesrat mit diesem Thema befassen. Wir hoffen, dass
die Länder die notwendigen Korrekturen vornehmen
werden.
Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Wir haben auf dem Weg hin zu einer vollständi-
gen Verwertung von Siedlungsabfällen nach 2020 bereits
wichtige Schritte unternommen: Durch die Umsetzung
des Einwegpfandes hat Rot-Grün ökologisch vorteilhafte
Getränkeverpackungen gestärkt und so dazu beigetra-
gen, unnötige Abfälle zu vermeiden. Entgegen aller Un-
kenrufe wurde erst vor zwei Tagen mit dem EuGH-Ur-
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eil die Europakonformität der Pfandregelung erneut
estätigt.
Rot-Grün hat das Elektro- und Elektronikaltgerätege-
etz auf den Weg gebracht. Nach einem mittlerweile
ber zehn Jahre dauernden Prozess wird nun endlich
iese hoch umweltrelevante Gruppe von Abfällen erfasst
nd zukünftig fachgerecht verwertet und entsorgt.
Rot-Grün hat darüber hinaus mit der Umsetzung der
eponie- und Ablagerungsverordnung wichtige abfall-
olitische Meilensteine gesetzt. Es ist der Erfolg dieser
erordnungen, dass bereits in den nächsten Monaten zu-
ehmend Bauschutt- und Hausmülldeponien geschlos-
en werden. Viele Hundert Hektar Deponiefläche sind
eshalb jetzt ordnungsgemäß stillzulegen. Darunter sind
uch solche, deren Deponiekörper seine geplante End-
öhe noch nicht erreicht hat.
Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Deponie-
erwertungsverordnung ist die konsequente Weiterent-
icklung der rot-grünen Abfallpolitik. Wir führen jetzt
uch für die Verwertung von Abfällen in Deponien bun-
eseinheitliche Vorgaben ein. Wir entsprechen im Übri-
en damit auch dem Wunsch der Umweltministerkonfe-
enz vom November 2003.
Deponien sind durchaus Bauwerke, die eine Reihe
on Baumaßnahmen für Errichtung, Betrieb, Stilllegung
nd zur Nachsorge erfordern. Diese Bauarbeiten können
uch mit entsprechend geeigneten Abfällen zur Verwer-
ung durchgeführt werden. Dies ist ökologisch und öko-
omisch sinnvoll. Bisher muss aber jede Verwertungs-
aßnahme von der zuständigen Behörde im Einzelfall
nhand der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zuge-
ssen werden. Dies hat im praktischen Vollzug zu nicht
innehmbaren Brüchen und Missbrauch geführt.
Mit der Deponieverwertungsverordnung werden nun
uch für die Verwertung von Abfällen auf Deponien
trenge Maßstäbe vorgegeben. So wird verhindert, dass
eponien zukünftig unter dem Vorwand von baulichen
aßnahmen zu Verwertungsanlagen umfunktioniert und
amit die Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung
nterlaufen werden. Denn für uns ist ganz klar: Altreifen
der die Schredderleichtfraktion aus der Altautoentsor-
ung haben als Baustoffe nichts, aber auch wirklich
ichts auf Deponien verloren. Lassen Sie mich Ihnen die
ichtigsten Kernelemente der Verordnung kurz erklären:
Erstens. Entscheidende Vorgabe ist, dass eine Maß-
ahme als Abfallverwertung nur anerkannt werden kann,
enn Abfälle für unabweisbar notwendige Baumaßnah-
en und dadurch ansonsten erforderliche Materialien er-
etzt werden. Die Verordnung folgt damit übrigens auch
er aktuellen Rechtsprechung des EuGH. Die Abfälle
üssen außerdem die für den konkreten Zweck notwen-
igen Eigenschaften aufweisen. Und natürlich dürfen
ber solche Abfälle keine höheren Schadstoffgehalte als
ber Abfälle zur Beseitigung eingebracht werden. Dies
ird über anwendungsspezifische Zuordnungswerte ge-
teuert.
Zweitens. Es kann nicht das Ziel von Mülldeponien
ein, Berge zu errichten und damit vielleicht sogar im
lachland Wintersport zu ermöglichen. Eine Verwertung
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004 13943
(A) (C)
(B) )
zur Profilierung mit Abfällen kann es deshalb nur geben,
soweit dies zum geordneten Abschluss tatsächlich not-
wendig ist und alle anderen Möglichkeiten zur Minimie-
rung des erforderlichen Volumens ausgeschöpft sind.
Außerdem muss auf der gesamten Deponie der Beseiti-
gungsbetrieb eingestellt sein.
Drittens. In den vergangenen Jahren haben sich eine
Reihe von Verfahren am Markt etabliert, um Schadstoffe
im Abfall durch Verfestigung oder Stabilisierung zu im-
mobilisieren. So werden mittlerweile solche Abfälle
nicht mehr auf teuren Sonderabfalldeponien, sondern auf
billigeren Siedlungsabfalldeponien entsorgt. Wie bei ih-
rer Beseitigung wollen wir mit der Verordnung sicher-
stellen, dass die Verwendung solcher verfestigter oder
stabilisierter Abfälle auch bei der Verwertung zu keiner
Beeinträchtigung der Umwelt führt.
Die Verordnung stellt außerdem sicher, dass die De-
poniebetreiber, die bislang ihre gesetzlichen Verpflich-
Anleitung Siedlungsabfall genügen, werden Abfälle
schon bisher anstelle auf TASi-gerechten Deponien auf
Billigdeponien entsorgt. So werden Altlasten von mor-
gen geschaffen. Ab Mitte des Jahres 2005 soll damit
endgültig Schluss sein. Die Türen müssen geschlossen
werden. Darüber sind wir uns sicher einig.
Es stellt sich aber die Frage, ob angesichts der aktuel-
len Rechtslage eine zusätzliche bundesweite Verordnung
erforderlich ist, das heißt, ob das Problem nicht tatsäch-
lich ein Vollzugsdefizit des geltenden Rechts ist und ob
die Deponieverwertungsverordnung ihr Ziel erreichen
wird. Nicht zuletzt angesichts der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts zur Abfallablagerungsver-
ordnung und Deponieverordnung ist es zweifelhaft, ob
eine zusätzliche bundesweite Verordnung zur Abfallver-
wertung auf Deponien zwingend erforderlich ist. Darü-
ber hinaus stellt sich die Frage, ob es bei Baumaßnah-
men im Deponiebereich notwendig ist, über die bereits
geltenden Bestimmungen zur Substitution von Baustof-
tungen erfüllt haben und weiter erfüllen werden, nicht
benachteiligt werden. Wer seine Deponien nach dem
Stand der Technik verfüllt und stilllegt, dem dürfen
keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Mit der vor-
liegenden Verordnung wird der Scheinverwertung von
Abfällen auf Deponien endlich ein Riegel vorgeschoben
und eine Verwertung auf tatsächlich notwendige bau-
technische Maßnahmen beschränkt. Dies ist eine ökolo-
gisch und ökonomisch sinnvolle und notwendige Rege-
lung. Wir sind konsequent auf dem Weg hin zu einer
Beendigung der Ablagerung von Siedlungsabfällen.
Birgit Homburger (FDP): Mit der neuen Deponie-
verwertungsverordnung werden Anforderungen an die
Verwertung von Abfällen auf Deponien geregelt. Es soll
verhindert werden, dass die Anforderungen der Abfall-
ablagerungsverordnung bzw. der Technischen Anleitung
Siedlungsabfall umgangen werden, indem tatsächliche
Beseitigungsmaßnahmen als Abfallverwertung auf der
Deponie deklariert werden. Abfälle nehmen tendenziell
den billigsten Entsorgungsweg. Da „Substandarddepo-
nien“ billiger sind als Deponien, die den Anforderungen
der Abfallablagerungsverordnung bzw. der Technischen
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en hinaus, zusätzliche Kriterien für den Einsatz von Ab-
ällen als Ersatzbaustoffe einzuführen. Eine vollzugs-
reundliche Gesamtregelung dieses Bereiches wäre auch
ur Vermeidung überflüssiger Bürokratie besser, als ein-
elne neue Verordnungen mit komplexen Teilregelungen
wie die Deponieverwertungsverordnung – zu erlassen.
Ich bin zudem sehr skeptisch, ob die aktuelle Fassung
es Entwurfs der Deponieverwertungsverordnung das
iel der Verhinderung der Scheinverwertung erreichen
ürde. Schließlich wird auch diese Verordnung vor dem
roblem stehen, dass sie durchgesetzt und kontrolliert
erden muss. Allein mit neuen Regelungen auf dem Pa-
ier ist das Problem nicht behoben.
Bei der vorliegenden Verordnung handelt es sich um
in sehr komplexes technisches Werk. Da die Frage nicht
bschließend geklärt werden konnte, ob zur Erreichung
es Ziels die Verbesserung des Vollzugs bisheriger Vor-
chriften ausreicht oder ob es tatsächlich weiterer techni-
cher Detailvorschriften bedarf, wird sich die FDP
auch aufgrund der Tatsache, dass die Landesumwelt-
inister um die Normierung in einer Verordnung gebe-
en haben – bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
148. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6