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ID1514516900

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/145 13428 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Kioto-Protokoll tritt in Kraft – Ein Erfolg für den Klimaschutz und eine Verpflich- tung für die Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Dr. Rolf Bietmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Klimaschutz- Doppelstrategie – Kioto-Protokoll zu ei- nem wirksamen Kioto-plus-Abkom- men weiterentwickeln und nationale Dr. Hermann Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Kristina Köhler (Wiesba- den), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Politischen Islamismus be- kämpfen – Verfassungstreue Muslime un- terstützen 13414 D 13429 C 13431 B 13432 B 13433 D 13434 D Deutscher B Stenografisch 145. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Benennung der Abgeordneten Jörg-Otto Spiller (SPD), Dietrich Austermann (CDU/ CSU), und Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) als Mitglieder des Verwal- tungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau Entsendung der Abgeordneten Gisela Hilbrecht (SPD) als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Haus der Geschichte der Bun- desrepublik Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: b J D U B D D 13413 A 13413 B 13413 B 13413 D klimafreundliche Entwicklung konse- quent fortsetzen (Drucksache 15/4382) . . . . . . . . . . . . . . . . 13414 D undestag er Bericht ung 2. Dezember 2004 t : ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Das Kioto-Protokoll national konsequent umsetzen und international verantwor- tungsvoll weiterentwickeln (Drucksache 15/4393) . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . r. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13414 D 13415 A 13418 A 13420 B 13422 C 13424 B 13427 A (Drucksache 15/4260) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 13437 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zu- sammenleben auf der Basis gemeinsa- mer Grundwerte (Drucksache 15/4394) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Klaus Haupt, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kulturelle Vielfalt – Universelle Werte – Neue Wege zu einer rationalen Integra- tionspolitik (Drucksache 15/4401) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . Rita Streb-Hesse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (Pforzheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- b c Z a b T a b 13437 C 13437 D 13437 D 13440 A 13440 B 13442 A 13442 B 13443 B 13444 B 13444 D 13445 C 13445 D 13447 B 13449 B 13449 C 13450 B 13452 A 13452 C 13453 A 13455 A 13457 C 13457 D 13458 D 13460 B 13462 B 13463 B 13465 B 13466 C zes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher Vorschriften (Drucksache 15/4294) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Feld- versuche über die Vor- und Nachteile von 60-Tonnen-LKW starten (Drucksache 15/3951) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Was- serstraßenausbaugesetz vorlegen (Drucksache 15/4039) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Küster, Dirk Manzewski, Jörg Tauss, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Norbert Röttgen und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Grietje Bettin, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wettbewerb und Innovations- dynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogram- men effektiv begrenzen (Drucksache 15/4403) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Ole Schröder, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Promillegrenze in der Seeschifffahrt (Drucksache 15/4383) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle und weiterer Abgeordneter: Engpass zwi- schen Wiesbadener Kreuz und Krifteler Dreieck (Autobahn A66) beseitigen (Drucksachen 15/3104, 15/4095) . . . . . . . ) – e) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 164, 165, 166 und 167 zu Petitionen (Drucksachen 15/4273, 15/4274, 15/4275, 15/4276) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13476 B 13476 B 13476 C 13476 C 13476 D 13467 D 13468 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 III f) Beratung der ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses: zu 23 ge- gen die Gültigkeit der Wahl der Abge- ordneten des sechsten Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahlein- sprüchen (Drucksache 15/4250) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Forschung an embryonalen Stammzellen nach der Volksabstimmung in der Schweiz und den damit verbundenen Auswirkun- gen für die Forschung in Deutschland Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Sabine Bätzing, Ute Berg, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Ab- geordneten Jutta Dümpe-Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunft der Freiwilligendienste – Ausbau der Jugend- freiwilligendienste und der generations- übergreifenden Freiwilligendienste als zi- vilgesellschaftlicher Generationenvertrag für Deutschland (Drucksache 15/4395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . J S D A U T A M h t s ( D O H J D M C M D W T a b 13468 B 13468 C 13469 D 13471 A 13472 B 13473 C 13474 D 13476 B 13477 C 13478 D 13479 D 13480 C 13481 B 13482 C 13483 D 13484 C 13484 D 13485 D Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . utta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Dr. Angela Merkel, ichael Glos, Siegfried Kauder (Bad Dürr- eim), weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der CDU/CSU: Einsetzung eines Unter- uchungsausschusses Drucksache 15/4285) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . onika Heubaum (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . r. Peter Ramsauer (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . ilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine Bekräftigung des absoluten Folter- verbots (Drucksache 15/4396) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Detlef Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Christa Nickels, Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der 13486 C 13488 A 13489 B 13490 B 13491 D 13493 C 13494 A 13494 C 13495 C 13496 D 13496 D 13499 B 13501 B 13503 B 13506 B 13508 B 13510 B 13511 D 13512 D 13513 D 13515 A 13515 B 13515 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nepal – Menschenrechte schützen und Gewalt beenden (Drucksache 15/4397) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Ulrich Heinrich, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Einhaltung der Menschen- rechte in Nepal (Drucksache 15/3231) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer, Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zügige Zeichnung, Ratifi- zierung und Umsetzung des Zusatzpro- tokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention (Drucksache 15/3507) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Holger Haibach, Dr. Martina Krogmann, Melanie Oßwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Presse- und Meinungs- freiheit im Internet weltweit durchset- zen – Journalisten, Menschenrechtsver- teidiger und private Internetnutzer besser schützen (Drucksache 15/3709) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage Ratsdok. 13449/03 (Drucksachen 15/2636 Nr. 2.16, 15/3001) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Rainer Funke, Daniel Bahr (Müns- ter), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Menschenrechte in der Volksrepublik China einfordern (Drucksache 15/4402) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ratifikation des 12. Zusatzproto- kolls zur Europäischen Menschen- rechtskonvention (Drucksache 15/4405) . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Bindig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Christa Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C M A K T A M w C g r ( A C S I I R H E T E e d E ( ( T a b N 13515 C 13515 D 13515 D 13516 A 13516 A 13516 B 13516 B 13516 C 13518 A 13520 A 13521 D hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . elanie Oßwald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Annette Widmann- auz, Irmgard Karwatzki, Dr. Maria Böhmer, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Tatsächliche Gleichberechti- ung durchsetzen – Zehn Jahre Novellie- ung des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes Drucksache 15/4146) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nnette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmgard Karwatzki (CDU/CSU) . . . . . . . . . . enate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . annelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ie Feststellung des Wirtschaftsplans des RP-Sondervermögens für das Jahr 2005 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005) Drucksache 15/3596) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Norbert Schindler, Peter H. Carstensen (Nordstrand), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Reform des EU-Zuckermarktes ausge- wogen gestalten – Perspektiven für die deutsche Landwirtschaft und die Er- zeuger der Entwicklungsländer sicher- stellen (Drucksache 15/4145) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Marktwirtschaftliche Reform der europäischen Zucker- marktordnung mit Augenmaß erfor- derlich (Drucksache 15/4399) . . . . . . . . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13522 D 13524 A 13525 A 13526 B 13527 C 13527 C 13529 A 13530 D 13531 D 13533 B 13534 B 13535 B 13536 C 13538 A 13538 A 13538 B 13538 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 V Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU) . . . . Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- sen – zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Gerold Reichenbach, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Franziska Eichstädt-Bohlig, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Sicherheit vor der deutschen Küste verbessern – Küs- tenwache optimieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Ole Schröder, Dirk Fischer (Hamburg), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Schaffung einer nationalen Küstenwache – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bay- reuth), Dr. Max Stadler, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Nationale Küstenwache schaffen (Drucksachen 15/3322, 15/2337, 15/2581, 15/4153) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Peter Paziorek, Cajus Julius Caesar, Dr. Maria Flachsbarth, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Natur- schutz im Miteinander von Mensch, Tier, U ( T E e U t n c ( T a b G E H J G E H J T B s u – – 13539 D 13541 A 13541 D 13543 B 13544 A 13544 D 13545 C 13545 D 13546 D 13548 A 13549 A 13550 A 13551 C mwelt und wirtschaftlicher Entwicklung Drucksachen 15/2467, 15/4018) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur msetzung von Vorschlägen zu Bürokra- ieabbau und Deregulierung aus den Regio- en und zur Änderung wohnungsrechtli- her Vorschriften Drucksache 15/4231) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ) Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Ernst- Reinhard Beck (Reutlingen), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Klarheit für eine einheitliche Rechtschreibung (Drucksache 15/4261) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Vera Lengsfeld, Josef Philip Winkler und weiterer Abgeordne- ter: Die Einheit der deutschen Sprache bewahren (Drucksache 15/4249) . . . . . . . . . . . . . . . ünter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . einrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vera Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . agesordnungspunkt 15: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Weltbevölkerung und Entwick- lung – zehn Jahre nach Kairo zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter 13535 A 13553 C 13553 C 13553 D 13553 D 13556 A 13557 A 13558 C 13559 B 13560 A 13561 A 13561 D 13563 A 13563 D 13564 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 und der Fraktion der CDU/CSU: Weltbe- völkerungspolitik zehn Jahre nach Kairo (Drucksachen 15/3812, 15/3798, 15/4041) . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu dem An- trag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Abriss des Palastes der Republik nicht verzögern (Drucksachen 15/3315, 15/3887) . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Vera Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes (Drucksache 15/4293) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Drucksache 15/4321) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens KOM (2004) 173 endg.; Ratsdok. 7615/04 (Drucksachen 15/3135 Nr. 2.14, 15/4415) . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststel- lung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonder- v W p D O M H G A Z d N T l G C D U A A Z ü z u Ä ( D D B R A Z d – – ( K S T U 13565 C 13566 A 13566 B 13568 A 13569 B 13570 B 13571 C 13571 D 13572 A 13572 C 13573 A ermögens für das Jahr 2005 (ERP- irtschaftsplangesetz 2005) (Tagesordnungs- unkt 9) r. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: aturschutz im Miteinender von Mensch, ier, Umwelt und wirtschaftlicher Entwick- ung (Tagesordnungspunkt 12) abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . ajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Umset- ung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau nd Deregulierung aus den Regionen und zur nderung wohnungsrechtlicher Vorschriften Tagesordnungspunkt 13) r. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Kues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Weltbevölkerung und Entwicklung – zehn Jahre nach Kairo Weltbevölkerungspolitik zehn Jahre nach Kairo Tagesordnungspunkt 15 a und b) arin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13473 B 13474 D 13575 D 13577 B 13578 A 13579 A 13580 B 13582 A 13583 A 13584 A 13585 A 13586 C 13587 D 13588 B 13589 D 13591 A 13593 A 13593 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 VII Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Abriss des Palastes der Republik nicht verzögern (Tagesordnungspunkt 16) Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Tagesordnungspunkt 18) Rudolf Bindig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates zur Einfüh- rung eines Europäischen Mahnverfahrens (Ta- gesordnungspunkt 19) Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 13594 D 13595 C 13596 A 13596 C 13598 A 13589 D 13599 B 13599 C 13600 A 13600 D 13601 C 13602 C 13603 B 13604 B 13605 B 13606 A 13606 D 13607 D 13608 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13413 (A) ) (B) ) 145. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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      1) Anlage 8 2) Anlage 9 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13573 (A) ) (B) ) heute das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005 in den Bun- ein besonderes Vermögen. Der Grund dafür liegt in der Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Wir bringen H aushaltsplan unter vielen, sondern ein gesondertes und Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2005) (Tagesordnungs- punkt 9) d s d d p d W e G s w 5 s g F d U u d A g d g d d a z ü R d s W d o m d S f t G l l t B Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 02.12.2004 Bulmahn, Edelgard SPD 02.12.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 02.12.2004 Griese, Kerstin SPD 02.12.2004 Hilbrecht, Gisela SPD 02.12.2004 Irber, Brunhilde SPD 02.12.2004 Kauder, Volker CDU/CSU 02.12.2004 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 02.12.2004 Lehn, Waltraud SPD 02.12.2004 Leibrecht, Harald FDP 02.12.2004 Dr. Lucyga, Christine SPD 02.12.2004* Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2004 Raab, Daniela CDU/CSU 02.12.2004 Scharping, Rudolf SPD 02.12.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 02.12.2004 Schily, Otto SPD 02.12.2004 Schröder, Gerhard SPD 02.12.2004 Seehofer, Horst CDU/CSU 02.12.2004 Wohlleben, Verena SPD 02.12.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht estag ein. Im Vergleich zu früheren Jahren ist dies sehr pät. Dies hängt maßgeblich damit zusammen, dass mit en Vorstellungen der Bundesregierung zur Neuordnung er ERP-Wirtschaftsförderung ein längerer Diskussions- rozess um die Zukunft der Mittelstandsförderung und ie Zukunft des ERP-Sondervermögens begonnen hat. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich die irtschaftsförderung aus dem ERP-Sondervermögen als inen der wichtigsten Bausteine zur Unterstützung von ründern und mittelständischen Unternehmen ansehe. Das sage ich nicht nur, weil ich den ERP-Unteraus- chuss schon lange Zeit als Vorsitzende leite, sondern eil sich die ERP-Förderung inzwischen über mehr als 0 Jahre in der Praxis bewährt hat. Der ERP-Unterausschuss, der Ausschuss für Wirt- chaft und Arbeit des Deutschen Bundestages und der esamte Bundestag haben an der Umsetzung der ERP- örderung immer regen Anteil genommen, bildet doch er Hauptbegünstigte, die deutschen mittelständischen nternehmen, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft nd des deutschen Arbeitsmarktes. In den mehr als 50 Jahren haben die Schwerpunkte er Wirtschaftsförderung sich immer wieder geändert. ber auch angesichts wichtiger gewandelter Bedingun- en und neuer gewaltiger Herausforderungen wie der eutschen Einheit, ist das Grundprinzip immer gleich eblieben: Das ERP-Sondervermögen gibt Hilfe zur Selbsthilfe, as heißt subventioniert die für kleinere Unternehmen eutlich höheren Zinsen bei den Banken und gewährt uch Haftungsfreistellungen, um fehlendes Eigenkapital u ersetzen oder zu ergänzen bzw. eine Kreditgewährung berhaupt möglich zu machen. Das Kapital fließt in aller egel wieder zurück und kann erneut für die Förderung er mittelständischen Unternehmen und Gründer einge- etzt werden. Rund 115 Milliarden Euro an Krediten sind auf diese eise seit Bestehen des Vermögens zur Unterstützung er mittelständischen Wirtschaft geflossen. Bis heute sind unmittelbar circa 8 Millionen neue der bestehende Arbeitsplätze aus dem ERP-Sonderver- ögen gefördert worden. Auch in den neuen Bundeslän- ern hatten und haben ERP-Kredite positive Wirkungen. eit der Vereinigung wurde der Aufbau eines leistungs- ähigen Mittelstandes in den neuen Ländern massiv un- erstützt. Seit 1990 gab es dort 460 000 Kreditzusagen in einem esamtvolumen von 44 Milliarden Euro. Rund 1,7 Mil- ionen Arbeitsplätze wurden so geschaffen und 1,75 Mil- ionen bestehende Arbeitsplätze gesichert. 200 000 Exis- enzgründungen konnten vorgenommen werden, eine ilanz, die sich sehen lassen kann. Immer aber war das ERP-Sondervermögen kein 13574 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Entstehungsgeschichte des Vermögens, dem Marshall- plan der USA für das kriegsverwüstete Europa und vor allem Deutschland. Es sei dahingestellt, ob es Klugheit war, oder ob dabei auch eine Portion Misstrauen des Siegers eine Rolle spielte, dass die Amerikaner darauf bestanden, dass diese Gelder nicht einfach ausgegeben, sondern immer wieder revolvierend eingesetzt werden mussten. Dieser revolvierende Mitteleinsatz hat sich in jedem Falle als Schlüssel für die erfolgreiche ERP-Förderung für unser Land herausgestellt. Denn dadurch wurden die Begehrlichkeiten der Finanzminister jahrzehntelang im Zaum gehalten. Dieses Prinzip ist schon im deutsch-amerikanischen Abkommen von 1949/50 niedergelegt und seit 1953 auch im ERP-Verwaltungsgesetz verankert. Es gibt nur ein Land, in dem dies ebenso erfolgreich gehandhabt wurde, nämlich Österreich. Auch dort wirken die „ERP- Fonds“ genannten Mittel als dauerhaftes Förderelement nach wie vor segensreich zur Unterstützung der Wirt- schaft. Andere Länder beneiden uns und Österreich um ein solches Instrument und so manches Empfängerland be- dauert es heute, dass es mit seinen Marshallplanmitteln nicht etwas ähnliches geschaffen hat, sondern die Mittel – weil es die Freiheit dazu hatte – mit einer einmaligen Einbeziehung in den Staatshaushalt ausgegeben hat. Sie werden sicher verstehen, dass ich nachdrücklich dafür eintrete, dass dieses wichtige Instrument in seiner ganzen Förderkraft erhalten bleibt. Über neue Wege und Instrumente kann und muss man von Zeit zu Zeit nachdenken, zum Beispiel wie wir schnell wachsenden innovativen Unternehmen mit neuen Finanzierungsinstrumenten helfen können und die dramatische Eigenkapitalschwäche von Gründern über- winden, den Umweltschutz aktiv fördern und die schwä- cheren Regionen nicht zu kurz kommen lassen. Der Unterausschuss hat sich auch bemüht, sich in jährlichen Tagungen mit neuen Anregungen zu konfron- tieren und mit der dankenswerten Unterstützung der KfW mit hochrangigen Experten und den Verwaltern des Sondervermögens nach effektiveren Finanzierungs- instrumenten zu suchen. Dies ist auch in der Vergangenheit wiederholt im ERP-Unterausschuss konstruktiv von allen Fraktionen erörtert und immer mit guten Ergebnissen abgeschlossen worden. Am Grundsatz des Substanzerhalts der Mittel und damit der Förderkraft sollte, nein darf dabei nicht gerüttelt werden. Heute geht es aber vor allem um das ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2005. Es steht also nicht die Frage grundsätzlicher Veränderungen auf der Tagesordnung, sondern der haushaltsmäßige Rahmen für die Kontinui- tät der Förderung auch im kommenden Jahr. Unzweifelhaft haben wir alle ein Interesse daran, dass die ERP-Wirtschaftsförderung auch im Jahre 2005 ohne Beeinträchtigungen weiter geht. Deshalb brauchen wir – 2 d m B w s g z e i i t s d f s D i 2 g F P h s a w Z B c B s e d d v r s d K 2 d h v d E l m (C (D unabhängig von allen anderen Überlegungen – für 005 ein ERP-Wirtschaftsplangesetz, weil das Handeln es ERP-SV ja eine haushaltsmäßige Grundlage haben uss. Zu Beginn des Jahres 2005 kann man zwar auf der asis einer vorläufigen Haushaltsführung arbeiten und ird dies auch tun müssen, wir sollten aber alles daran etzen, das Gesetz nach der heutigen ersten Lesung zü- ig in den Ausschüssen zu beraten und dann auch rasch u verabschieden. Der Wirtschaftsplan 2005 sieht wie der jetzt geltende in Fördervolumen von rund 4 Milliarden Euro vor. Er st wiederum darauf ausgerichtet, die Unternehmen in hrer deutlich schwieriger gewordenen Fihanzierungssi- uation zu unterstützen. Die richtigen Instrumente dafür ind im Wirtschaftsplan angelegt. Ich nenne hier zum Beispiel die Nachrangkapitalpro- ukte „ERP-Kapital für Gründer“ und das „ERP-Kapital ür Wachstum“ sowie die unmittelbar eigenkapital-wirk- amen Beteiligungsprogramme wie etwa der ERP/EIF- achfonds oder auch der neue ERP-Startfonds für junge nnovative Unternehmen. Die Nachfrage nach diesen Instrumenten ist im Jahre 004 noch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Wir ehen aber davon aus, dass die Nachfrage nach diesen örderprogrammen mit zunehmender Bekanntheit der rogramme und vor allem zunehmender Konjunkturer- olung anziehen wird Dies kann allerdings nur gelingen, wenn die deut- chen Banken sich ihrer Aufgaben und ihrer hohen Ver- ntwortung für die Finanzierung des Mittelstandes be- usst werden. Staatliche Mittel können eine bewusste urückhaltung in der Kreditvergabe nicht ausgleichen. Sie, meine Damen und Herren von den deutschen anken und Sparkassen, dürfen die vielen zarten Pflänz- hen, die in einer gerade anspringenden, nicht einfachen innenkonjunktur sprießen, nicht vertrocknen lassen – onst sägen Sie am eigenen Ast und der Zukunft vieler rfolgreicher Firmen. Otto Bernhardt (CDU/CSU): Ich freue mich, dass ie Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über ie Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sonder- ermögens für das Jahr 2005 nun nach einigen Verzöge- ungen vorgelegt hat und wir heute darüber in erster Le- ung beraten können. Seit einer Kabinettsitzung im Juni dieses Jahres ist as ERP-Sondervermögen massiv bedroht. Auf dieser abinettsitzung wurde offensichtlich beschlossen, Milliarden Euro der insgesamt 12,7 Milliarden Euro es ERP-Sondervermögens für die allgemeine Haus- altskonsolidierung, das heißt für das einmalige Stopfen on Haushaltslöchern, zu verwenden und den Restbetrag er Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verstärkung ihres igenkapitals zur Verfügung zu stellen, dies nicht zu- etzt, um so die KfW in die Lage zu versetzen, noch ehr als bisher Aktienpakete des Bundes zu überneh- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13575 (A) ) (B) ) men, die zurzeit nicht für den gewünschten Preis am Ka- pitalmarkt abgesetzt werden können. Am 25. Oktober 2004 hat hierzu eine Expertenanhö- rung vor dem ERP-Unterausschuss stattgefunden. Ver- fassungsrechtler und die Wirtschaftsverbände haben den Plänen der Bundesregierung eine deutliche Absage er- teilt. Die Bundesregierung tritt mit ihrem Entwurf nicht nur deutsches Recht mit Füßen, sondern verstößt auch gegen deutsch-amerikanische Abkommen zur Wirt- schaftsförderung. Das internationale Abkommen zur Verwendung der Marshallgelder sieht ausdrücklich keine Schuldentilgung, wie jetzt von der Bundesregierung ge- plant, sondern ausschließlich Wirtschaftsförderung und die Pflege der transatlantischen Beziehungen vor. Das Substanzerhältungsgebot des ERP-Sondervermögens ist explizit im Abkommen mit den USA von 1949 festge- schrieben. Ein Verstoß würde die ohnehin strapazierten transatlantischen Beziehungen weiter schwächen. Wenn Rot-Grün daher die Zerschlagungspläne – an- gesichts der klaren Aussagen dieser Expertenanhörung – auch in Zukunft uneingeschränkt weiterverfolgt, unter- streicht sie ihre wirtschaftsfeindliche Politik ein weiteres Mal. Gleichzeitig geht der mittelständischen Wirtschaft dringend benötigtes Geld für Fördermaßnahmen in be- trächtlichem Umfang verloren. Hinzu kommt, dass durch die von Rot-Grün gefor- derte Übertragung der Marshallgelder an die KfW erheb- liche Demokratiedefizite einhergehen. Rot-Grün plant, die Einflussmöglichkeiten durch den Deutschen Bundes- tag auf das ERP-Sondervermögen auszuschalten. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, werden die Marshallgelder, die wesentlich zum Wiederaufbau der Bundesrepublik beigetragen haben, dem Parlament künftig dauerhaft entzogen. Der Verfassungsrechtler Professor Waldhoff sprach während der Anhörung in diesem Zusammenhang zutreffend von der „Enddemo- kratisierung des Vermögens“. Nach der Anhörung waren sich alle Beteiligten fraktionsübergreifend einig, die Pläne der Bundesregierung nicht mitzutragen. Ob die Bundesregierung aber wirklich ihre Pläne, das ERP-Sondervermögen zu zerschlagen, aufgegeben hat, kann nicht abschließend beurteilt werden. Laut Zei- tungsmeldungen denkt das Finanzministerium jetzt über andere Wege nach, um letztlich doch einen Teil des ERP-Sondervermögens für die allgemeine Haushaltsde- ckung in Anspruch zu nehmen. Die Vorlage des ERP- Wirtschaftsplangesetzes für das Jahr 2005 kann also nicht unbedingt schon als Entwarnung betrachtet wer- den. Insbesondere drei Faktoren haben dazu geführt, dass wir heute ein intaktes ERP-Sondervermögen in einer Größenordnung von fast 13 Milliarden Euro haben, das zum wichtigsten Wirtschaftsförderungsinstrument – ins- besondere für den Mittelstand – geworden ist und für das es eine effektive parlamentarische Kontrolle, insbeson- dere durch den ERP-Unterausschuss, gibt: Erstens, die Großzügigkeit der Amerikaner, die der Bundesrepublik im Frühjahr 1948 im Rahmen des so ge- n a i R K d D u M v d g e d Ü q w m d D u G u M d r s s W v l e d e r m t s E m z E l u F A m e z r Z E (C (D annten Marshallplans erhebliche Mittel zum Wieder- ufbau Deutschlands zur Verfügung gestellt haben und n einem Abkommen vom 15. Dezember 1949 auf eine ückzahlung eines wesentlichen Teils der gewährten redite verzichteten, zweitens, durch den Tatbestand, ass insbesondere die mittelständischen Firmen in eutschland ihre ERP-Kredite ordnungsgemäß verzinst nd getilgt haben und drittens, durch die Solidarität der itglieder des Unterausschusses für das ERP-Sonder- ermögen, in dem über die Grenzen der Fraktionen für ie ungeschmälerte Erhaltung des ERP-Sondervermö- ens gearbeitet, ja gekämpft wird. Ich gehe davon aus, dass es auch diesmal gelingt, ein instimmiges Votum im Bundestag für das Gesetz über en Wirtschaftsplan zu bekommen. Die angesprochenen berlegungen der Bundesregierung und ihre Konse- uenzen für das Sondervermögen können und werden ir im ERP-Unterausschuss diskutieren. Lassen Sie mich abschließend folgende Anmerkung achen: Wir halten die Regierungspläne zur Verwen- ung des Sondervermögens zur direkten bzw. indirekten eckung von Haushaltslöchern für verfassungsrechtlich nseriös und viertens wirtschaftsfeindlich. Anstatt gutes eld der Wirtschaftsförderung zu entziehen und in den nsoliden Bundesetat zu stecken, muss vielmehr die ittelstandsförderung weiter gestärkt werden, so wie es as geltende Recht vorsieht. Denn klar ist: Wir können uns nicht aus der Krise he- aussparen, sondern müssen aus der Krise herauswach- en. Hierfür sind bessere Rahmenbedingungen – insbe- ondere in der Mittelstandsfinanzierung – unerlässlich. ährend im Jahr rund 40 000 Unternehmen in die Insol- enz gehen und die Eigenkapitalquote bei 40 Prozent al- er Unternehmen in Deutschland gegen null tendiert, ist s nicht zu verantworten, insbesondere dem Mittelstand as wichtige Instrument der Wirtschaftsförderung zu ntziehen. Wenn eine effizientere Verwaltung und ein wirksame- er Einsatz der Marshallgelder daher möglich sind, dann üssen diese Effizienzgewinne ausschließlich dem Mit- elstand zugute kommen. Max Straubinger (CDU/CSU): Der eigentliche Ge- etzentwurf der Bundesregierung zur Feststellung des RP-Wirtschaftsplangesetzes 2005, der heute zur parla- entarischen Beratung ansteht, ist im Großen und Gan- en in Ordnung. Die Ziele, die seit dem ursprünglichen RP-Verwaltungsgesetz vom 31. August 1953 zu erfül- en sind, werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf mgesetzt. Seit Bestehen des Gesetzes wurden 1,7 Millionen ördermaßnahmen durchgeführt, die bislang 8 Millionen rbeitsplätze geschaffen haben. Besonders herausstellen öchte ich auch, dass durch 33 000 Kreditvergaben mit inem Gesamtvolumen von circa 4,6 Millarden Euro wischen 1998 und 2003 allein Handwerksbetriebe in ih- en Expansionsbemühungen unterstützt wurden. Diese ahlen unterstreichen die segensreiche Entwicklung des RP-Sondervermögens für die deutsche Wirtschaft. 13576 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Leider haben aber die Beratungen zum Bundeshaus- halt für 2005 den vorliegenden Gesetzentwurf bereits zur Makulatur werden lassen. Finanzminister Eichel beab- sichtigt laut Bundeshaushalt, 2 Millarden Euro dem ERP-Sondervermögen, also den ehemaligen Marshall- plangeldern, als Privatisierungserlös zu entnehmen. Da bisher von der Bundesregierung noch keine gesetzliche Grundlage für die Umwandlung des ERP-Sondervermö- gens in den Bundestag eingebracht wurde, muss man lei- der vermuten, dass im Laufe des Jahres 2005 eine noch größere Entnahme aus dem Sondervermögen erfolgt. Dies ist eine unerhörte und unseriöse Finanzierung des Bundeshaushaltes zulasten des Mittelstandes und damit der Arbeitsplätze in Deutschland! Damit wird de facto das ERP-Sondervermögen zerschlagen. Der damals ver- antwortliche US-Außenminister George C. Marshall hatte das 1949 mit Sicherheit nicht so beabsichtigt. Mit diesem einzigartigen Vorgang beweist die Bun- desregierung einmal mehr, dass sie keinerlei historisches Gespür hat, denkt man an den unsäglichen Vorschlag desselben Ministers, den Tag der Deutschen Einheit ebenso wie jetzt offenbar auch noch das ERP-Sonderver- mögen dem kurzfristigen Stopfen von Haushaltslöchern zu opfern. Anstatt die Marshallgelder sinnlos zu verpulvern, sollte sich die Bundesregierung intensiver als bisher die Insolvenzzahlen der vergangenen Jahre sprechen leider für sich gerade jetzt um eine aktive Wirtschaftsförde- rung, wie es im Abkommen mit den USA von 1949 auch vereinbart wurde, kümmern. Das Ansinnen des Bundes- finanzministers offenbart leider erneut seine unsolide und verfassungsmäßig mehr als zweifelhafte Politik, wo- runter der ohnehin stark gebeutelte deutsche Mittelstand noch mehr zu leiden hat. Das sehen mittlerweile wohl auch einige Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen genauso, hat doch die Kol- legin Skarpelis-Sperk in der „Börsenzeitung“ vom 8. Sep- tember dieses Jahres die Pläne des Finanzministers eben- falls als „finanzpolitisch unsolide“ und es als „wirtschaftspolitisch falsches Signal“ bezeichnet, „wenn beim Mittelstand abkassiert wird.“ Die Einschätzung hätte doch glatt auch von der Opposition sein können. Der Unterausschuss im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stemmt sich zumindest momentan noch gegen eine teilweise oder komplette Auflösung des Vermögens, für die eine Änderung des ERP-Verwaltungsgesetzes notwendig wäre. Der Kollege Fell prophezeit dem Fi- nanzminister, dass es dafür keine rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag geben wird. Ich kann nur hoffen, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird. Was plant Finanzminister Eichel und welche Pro- bleme hätte das zur Folge? Der Bundesfinanzminister plant, die ERP-Mittel der staatseigenen KfW-Banken- gruppe zu übertragen. Dabei sollen allerdings 2 Millar- den Euro herausgelöst werden und in den Bundesetat fließen. Die Bundesregierung und die KfW sind der Hoffnung, mit einem um 2 Millarden Euro geschmäler- ten ERP-Vermögen so effizient wirtschaften zu können, dass alle ERP-Programme zur Wirtschaftsförderung in gleicher Intensität fortgeführt werden. Der Bundesfi- n d b l m k c m d m b A a d f d g d r w n k z 2 h r F m d H d E n t g E t g E l d s b s t s d b w s A h g w g m (C (D anzminister erhofft sich von dem Coup Synergieeffekte adurch, dass die KfW eine höhere Effizienz und Renta- ilität der Mittelverwaltung hat, als es das BMWA zu eisten vermag. Ob die KfW das im geplanten Fall reduzierte Ver- ögen durch eine deutlich höhere Verzinsung jedoch ompensieren kann, ist keinesfalls mit hinreichender Si- herheit gewährleistet. Die Gefahr besteht darin – unter- auert auch durch die Aussage der Bundesregierung –, ass die KfW nach der Übertragung das ERP-Sonderver- ögen risikoreicher anlegen darf, als es dem BMWA islang möglich war. Das hat die Bundesregierung als ntwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion uf Bundestagsdrucksache 15/3625 mitgeteilt. Es liegt selbstverständlich in der Natur der Sache, ass eine solch spekulative Anlage immer auch die Ge- ahr des Substanzverlustes birgt. Dann könnte der Bun- esfinanzminister zur Deckung von Haushaltslücken leich auf einen Lottogewinn hoffen. Zudem stellt sich ie Frage, ob der Bund bereit ist, aufgrund risikoreiche- er Anlagen mögliche Substanzverluste zu decken. Das ird jedoch nicht der Fall sein, denn sonst hätte der Fi- anzminister diesen Trick erst gar nicht aus der Motten- iste geholt! Und selbst wenn es zu den erhofften Effi- ienzgewinnen käme, wäre durch Abführung von Millarden Euro und deren Einstellung in den Bundes- aushalt 2005 das gemäß § 4 ERP-Verwaltungsgesetz echtlich bindende Substanzerhaltungsgebot in jedem all verletzt. Zudem möchte ich nochmals betonen, dass ögliche Effizienzgewinne bei der Verwaltung des Son- ervermögens nicht zum kurzfristigen Schließen von aushaltslöchern, sondern ausschließlich zur Erhöhung er Förderkapazitäten benutzt werden dürfen! Durch die angedachte Maßnahme von Finanzminister ichel werden wieder einmal kleine und mittlere Unter- ehmen stärker belastet und geraten noch weiter ins Hin- ertreffen gegenüber den größeren, die oberhalb der so- enannten Gruppenumsatzgrenze von 500 Millionen uro pro Jahr liegen. Hauptsächlich diese größeren Mit- elständler profitieren nämlich von den KfW-Förderpro- rammen. Das vermeintliche Effizienzargument von ichel greift auch deshalb nicht, weil im BMWA ledig- ich drei Mitarbeiter – also äußerst wirtschaftlich – mit er Verwaltung des ERP-Sondervermögens beschäftigt ind. Vor diesem Praxishintergrund und mangels Anga- en über den zusätzlichen Personalbedarf der KfW stellt ich die Frage, wo im Zuge der Vermögens und Kompe- enzübertragung auf die KfW Einsparpotenziale er- chlossen und zusätzliche Synergieeffekte erzielt wer- en. Aus Sicht der Wirtschaft haben sich die estehenden Strukturen im Zusammenhang mit der Ver- altung des ERP-Sondervermögens bewährt und als innvoll erwiesen, was auch im Rahmen der öffentlichen nhörung wieder deutlich wurde. An dieser Stelle möchte ich auf strukturelle Probleme inweisen, die sich aus der geplanten Umschichtung er- eben würden: Die Übertragung, und vor allem die teil- eise Überführung von ERP-Mitteln verstößt eindeutig egen die ursprüngliche Zweckbindung, dass das Ver- ögen ausschließlich revolvierend, das heißt immer Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13577 (A) ) (B) ) wieder für neue Investitionen zu vergeben, eingesetzt werden darf. Außerdem würde das ERP-Sondervermö- gen durch diesen Schritt nicht mehr unabhängig vom üb- rigen Bundesvermögen verwaltet werden. Neben den strukturellen stellen sich auch einige ord- nungspolitisch relevante Fragen: Mit der geplanten Übertragung und Aufspaltung der ehemaligen Marshall- gelder an die KfW-Bankengruppe sowie in den Haushalt 2005 des Bundesfinanzministers gibt die Bundesregie- rung dieses Förderinstrument erstmalig und dauerhaft aus der Hand. Das Parlament wäre in der Frage der Ent- scheidungsmacht über die Marschallgelder regelrecht ausgeschaltet. Die am 25. Oktober angehörten Verfas- sungsrechtler sprachen in diesem Zusammenhang von einem „demokratischen Defizit“, wenn die parlamentari- sche Kontrollfunktion über die ERP-Mittel entfällt. Des Weiteren spricht einiges dafür auch das wurde in der Anhörung Ende Oktober von den Verfassungsrecht- lern deutlich angesprochen –, dass der Bundesrat einer Änderung der gesetzlichen Grundlage zustimmen muss; denn zum einen wurden die zugrunde liegenden Gesetze – das Gesetz betreffend das Abkommen über die wirt- schaftliche Zusammenarbeit zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949, bei In-Kraft-Treten am 31. Januar1950, und das ERP- Verwaltungsgesetz vom 31. August 1953 – jeweils mit Zustimmung des Bundesrates erlassen, zum anderen liegt, sobald der Gesamtstatus des Sondervermögens als solcher tangiert ist, das ERP-Sondervermögen in einer gesamtstaatlichen Verantwortung, das heißt Bund und Länder müssen einbezogen werden. Darüber hinaus hat laut „Financial Times Deutsch- land“ vom 26. November 2004 das Auswärtige Amt in einem internen Schreiben signalisiert, dass „die USA der Vermögensübertragung an die KfW aus völkerrechtli- chen Gründen zustimmen müssten.“ Der Bundesminister bestreitet das zwar, aber dazu wurde von verschiedenen Experten in der Anhörung angeführt, dass eine Abstim- mung mit den USA auch deshalb bereits angemessen sei, weil das Empfängerland die Verwaltung und Verwen- dung der Mittel gegenüber dem Spenderland politisch und rechtlich zu verantworten habe. Die Bundesregie- rung würde es allerdings in Kauf nehmen, die ohnehin angespannten transatlantischen Beziehungen dadurch weiter zu belasten. Lassen Sie mich zusammenfassend Folgendes bemer- ken: Die von Bundesfinanzminister Eichel geplante Maßnahme öffnet einem intransparenten Versickern von ERP-Mitteln leider Tür und Tor, nur um damit 2 Milliar- den Euro in den Bundeshaushalt zu bekommen. Aber eins ist klar: Nur der Erhalt des vollständigen ERP-Ver- mögens gewährleistet eine weitere effiziente Wirt- schaftsförderung und garantiert der Wirtschaft einen Mindestförderrahmen. Alles andere ist unseriös, Herr Bundesfinanzminister! Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist eigentlich unglaublich, was sich rund um das ERP- Sondervermögen abspielt. Es ist das wichtigste Instru- ment, der Innovations-, Mittelstands- und Umwelttech- n d 3 l G w m n B a w v U 1 U f E v w c f t c z V E j w s D w i d d v 9 D d S s v s t Z h V Z t d d s h (C (D ologieförderung und kaum einer kennt es. Dabei wer- en alleine 2005 mit dem ERP-Wirtschaftsplan ,8 Milliarden Euro bereitgestellt. In den neuen Bundes- ändern sind mittlerweile 169 000 Vorhaben im Bereich ründung und Festigung von Unternehmen gefördert orden. Der Aufbau dieser mittelständischen Unterneh- en wäre ohne die gezielten Finanzierungshilfen häufig icht möglich gewesen, wie der Subventionsbericht der undesregierung herausstreicht. Und wir wissen hier lle, dass die Mittelstandskreditförderung nie wichtiger ar als heute, da sich die Banken leider mehr und mehr om Mittelstand entfernt haben. Das ERP-Sondervermögen ist darüber hinaus ein mweltprogramm: In den letzten zehn Jahren wurden 8 Milliarden Euro Förderkredite alleine für die ERP- mweltschutzförderung zugesagt, zum Beispiel für Ab- allwirtschaft, Abwasserreinigung, Luftreinigung oder nergieeinsparung. Mit ihrer Hilfe ist die Markteinführung einer Vielzahl on Umwelttechnologien gelungen. Hiervon haben so- ohl die Umwelt als auch der Arbeitsmarkt in erhebli- hem Maße profitiert; vor allem im Osten, in den alleine ast 7 Milliarden Euro flossen. Das ERP-Sondervermögen ist vor allem ein Innova- ionsprogramm! Es ist das wichtigste Instrument, wel- hes der Bundesregierung für ihre Innovationsoffensive ur Verfügung steht; denn es stellt genau dort Kapital zur erfügung, wo andere das Risiko scheuen. Ohne das RP-Sondervermögen mit Mut zu Investitionen wäre ede Innovationsoffensive zum Scheitern verurteilt. Ich ill das anhand der jüngsten Innovationsbausteine dar- tellen: Ohne das ERP-Sondervermögen gäbe es keinen achfonds für Venture Capital. Ohne diesen Dachfonds ürde das Kapital des European Investment Fonds nicht n Deutschland investiert werden. Ohne die Beteiligung es ERP-Sondervermögens gäbe es kaum eine Chance, as Venture-Capital in Deutschland wiederzubeleben. Ich komme zu dem jüngsten Spross, der ERP-Sonder- ermögen-Familie: der ERP-Startfonds. Er wird zu 0 Prozent über das ERP-Sondervermögen finanziert. ieses war als einziges Vermögen bereit, soviel Geld in ie Hand zu nehmen, um Start-ups kozufinanzieren. elbst die durchführende KfW war nur zu eher symboli- chen 10 Prozent zu bewegen. Ohne das ERP-Sonder- ermögen gäbe es folglich auch keinen Startfonds und omit weit geringere Chancen für junge Technologieun- ernehmen, an Geld zu gelangen. Der ERP-Unterausschuss hat nicht nur mutig in die ukunft investiert; er hat dabei auch das Vermögen er- alten und das über Jahrzehnte hinweg. Mit diesem ermögen konnten zugleich dutzende Milliarden in die ukunft des Landes investiert werden. Da der ERP-Unterausschuss eine große Verantwor- ung für das ERP-Sondervermögen und damit auch für ie Zukunft unseres Landes trägt, muss er größten Wert arauf legen, wie das Geld angelegt wird. Hier muss elbstverständlich auch in der Zukunft das Substanzer- altungsgebot gelten. Ansonsten würden wir Gefahr 13578 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) laufen, in eine Innovationsdefensive zu geraten. Der Ver- trag mit den USA bietet hierzu eine wichtige Gewährleis- tung; denn in diesen Vertrag ist die Substanzerhaltung als oberstes Gebot festgeschrieben. Die Substanzerhaltung spricht übrigens nicht dagegen, dass der Bundes- finanzminister 2 Milliarden Euro im Haushalt verwen- den kann. Den 2 Milliarden Euro müssen logischerweise nur Beteiligungswerte in gleicher Höhe entgegenstehen und schon sind zwei Fliegen mit einer Klappe geschla- gen: Verringerung der Neuverschuldung und Substanzer- halt des Sondervermögens. Diesen Weg gibt es und wir halten ihn für den richtigen und den einzigen gehbaren angesichts der internationalen Vertragslage. Neben dem Substanzerhaltungsgebot muss die Effi- zienz im Vordergrund stehen, mit der das Geld angelegt wird. Folgerichtig muss wie bei jeder Geldanlage vergli- chen werden, was der Markt anbietet. Wer das beste An- gebot macht, soll dann auch den Zuschlag erhalten. Dies ist ein selbstverständliches Vorgehen. Gudrun Kopp (FDP): Was uns seitens der Bundes- regierung und insbesondere durch den Bundesfinanzmi- nister in den letzten Wochen und Monaten zum Thema ERP-Sondervermögen zugemutet wurde, ist ein Possen- spiel, wie es das in der langen Geschichte der Marshall- planmittel noch nicht gegeben hat. Hier wird wie unter dem Brennglas deutlich, was auch schon Ergebnis der gerade vergangenen Haushaltswoche war: Die rot-grü- nen Koalitionäre haben die Kontrolle über den Bundes- haushalt vollständig verloren. Es macht sich Panik breit und der zuständige Minister, der permanent am Rande des Verfassungsbruches operiert – und in den letzten bei- den Jahren ist er sicherlich abgestürzt –, greift in seiner Verzweifelung zu buchstäblich jedem Mittel, um sich nicht der harten Realität stellen zu müssen und wirkli- che, strukturelle Reformen anzupacken. Da wird an Ta- felsilber verscheuert, was noch da ist – Stichwort Priva- tisierungserlöse –, da werden Wechsel auf die Zukunft aufgenommen – Stichwort Postpensionen – und da wird eben auch nicht vor Taschenspielertricks und gewagten Buchungsmanövern zurückgeschreckt, wie eben im Falle des ERP-Sondervermögens. Lassen Sie uns nur einmal kurz rekapitulieren. Das ERP-Sondervermögen ist aus den Wiederaufbaumitteln der Amerikaner nach dem Zweiten Weltkrieg – auch als Marshallplan bekannt – entstanden. Gedacht war es für die Wiedererrichtung wirtschaftlicher Strukturen in Deutschland. Daraus ist dann über die Jahrzehnte durch verantwortliches Wirtschaften – übrigens aller bisheri- gen Bundesregierungen – ein stolzes Vermögen von etwa 12 Milliarden Euro erwachsen, das zur gezielten Förderung des Mittelstandes eingesetzt wurde und dort viel Gutes bewirkt hat, insbesondere auch im Bereich der Innovationsförderung. Und genau hier legt jetzt der Bundesfinanzminister die Axt an die Wurzel – ohne dass vom zuständigen Fachminister, Bundeswirtschaftsminister Clement, auch nur ansatzweise Widerstand angemeldet würde. Wenn überhaupt, so scheinen auch in den Reihen der Regie- rungsfraktionen Bedenken nur von den Mitgliedern im E n a m d d d D k m m g d m – s a v li te F w H d w z V s m ü h f b d v Z i m w m f K z n K w ß E d d r s B m m f s d (C (D RP-Unterausschuss geäußert zu werden, was ich hier icht gering schätzen möchte. Aber vergegenwärtigen wir uns noch einmal den benteuerlichen Zick-Zack-Kurs, dessen Zeuge wir sein ussten: Natürlich geriet angesichts der selbst verschul- eten prekären Haushaltslage auch das üppige ERP-Son- ervermögen – wohlgemerkt also bitter benötigte För- ermittel, um wenigsten einigen Mittelständlern in eutschland noch einen Hoffnungsschimmer bieten zu önnen – in den Fokus der Begehrlichkeiten des Finanz- inisters. Zunächst plante er, den größten Teil des Ver- ögens, rund 8 Milliarden Euro, an die KfW zu übertra- en, wobei 2 Milliarden Euro in den Haushalt, sprich in en allgemeinen Konsum, fließen sollten. Plötzlich hatte an nämlich im Bundesfinanzministerium festgestellt und dieses Wissen hatte man offenbar auch dem zu- tändigen Wirtschaftsminister voraus –, dass die KfW uch mit 2 Milliarden Euro weniger das gleiche Förder- olumen generieren könne. Gleichzeitig war dies natür- ch auch eine günstige Gelegenheit, die Eigenkapitalun- rlegung der KfW zu stärken, damit diese dem inanzminister auch an anderer Stelle, nämlich beim Er- erb bundeseigener Aktienpakete wiederum zwecks aushaltssanierung, behilflich sein konnte. Unabhängig avon, dass diese ganze Argumentation völlig absurd ist, eil ja, selbst wenn man die Prämisse der höheren Effi- ienz bei der KfW akzeptiert, dann erst recht das ganze ermögen übertragen werden müsste, um die Mittel- tandsförderung in Deutschland intensivieren zu können, usste der Finanzminister schnell zurückrudern. Leider hatte man nämlich bei der ganzen Operation bersehen, was die diesbezügliche Sachverständigenan- örung im Wirtschaftsausschuss einmütig vor Augen ührte: Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen das Ge- ot des Substanzerhaltes des ERP-Vermögens, es be- ürfte für die Übertragung an die KfW wohl auch der ölkerrechtlichen Zustimmung der US-Regierung zur weckentfremdung der Mittel. Nachdem dann kurzzeitig m Finanzministerium sogar die komplette Vereinnah- ung des ERP-Vermögens im Bundeshaushalt diskutiert urde, ist dann auch endlich der Bundeswirtschafts- inister aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und hat estgestellt, dass eine solche Mittelstandsförderung nach assenlage, welche die Folge gewesen wäre, wohl nicht u rechtfertigen sei. Und jetzt schließlich kommt Herr Eichel mit einer euen Variante, mit der er hofft, die angesprochenen lippen umschiffen zu können. Nunmehr sollen nach ie vor 2 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt flie- en, aber durch einen Austausch liquider Mittel des RP-Sondervermögens gegen illiquide Mittel des Bun- es bei der KfW – Rücklagen und Anteile. Aber auch ieser jüngste Bilanztrick des Ministers kann nicht da- über hinwegtäuschen, was hier beabsichtigt und rück- ichtslos verfolgt wird: Sie plündern das Tafelsilber des undes und die letzten verbliebenen effektiven Instru- ente der Mittelstandsförderung zur Sanierung ihres aroden Haushaltes oder – anders ausgedrückt – sie ver- rühstücken die Zukunft unserer Kinder, weil sie zu chwach sind, in der Gegenwart umzusteuern. Aber auch ieser Finanzcoup hat seine Tücken. Die Nichtübertra- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13579 (A) ) (B) ) gung der Gelder führt nämlich dazu, dass nunmehr die KfW zukünftig Nachrangdarlehen erhalten soll, auch dies also ein haushälterischer Wechsel auf die Zukunft. Die FDP wird diese durchsichtigen Manöver nicht mittragen und ich kann nur an alle Kollegen und Kolle- ginnen hier im Hause appellieren, den Panikaktionen dieses Finanzministers endlich eine Grenze zu setzen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Naturschutz im Miteinander von Mensch, Tier, Umwelt und wirtschaftlicher Ent- wicklung (Tagesordnungspunkt 12) Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Wen interessiert Umwelt- und Naturschutzpolitik heutzutage? Finden nur die eingefleischten Ökos Fragen zum Natur- und Arten- schutz wichtig? Haben Wirtschaftslage, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht absoluten Vorrang? Die Ergebnisse der neuesten, alle zwei Jahre stattfin- denden Umfrage zum Umweltbewusstsein der Deut- schen sind hochinteressant. Das Umweltbewusstsein der Deutschen ist und bleibt hoch. 92 Prozent der Bevölke- rung ist der Umweltschutz wichtig. In der Rangfolge der wichtigsten Probleme in Deutschland ist der Umwelt- schutz von Platz 4 sogar auf Platz 3 geklettert – gleich- rangig mit sozialen Aspekten und Gerechtigkeit. Beim Naturschutz sieht mittlerweile ein Viertel der Befragten große Fortschritte. Das sind 6 Prozent mehr als 2002. – Das ist ein Ergebnis, das die im CDU/CSU-Antrag ent- haltene negative Beurteilung unserer Naturschutzpolitik widerlegt. Dennoch hat es der sicher mit viel Fleiß erar- beitete Antrag verdient, diskutiert zu werden. Vor uns liegt ein Papier mit 22 Forderungen an die Bundesregierung. Da wir heute den 2. Dezember haben, liegt es nahe, den 22 Forderungen das Format eines „Ad- ventskalenders“ überzustreifen und dabei wohlmeinend den Heiligen Abend auszulassen. Wir können also Tür für Tür öffnen und schauen, was uns überrascht und was nicht, also was „dahintersteckt“. Ich habe dies natürlich schon gemacht – ohne Neu- gierde kann Politik nichts werden – und siehe da: Hinter den Türchen liegen drei Kategorien von Forderungen: erstens die Kategorie „schon erfüllt“, zweitens die Kate- gorie „schon angesprochen“ sowie drittens die Kategorie „schon abgelehnt“. Tür 1, also gestern: klare Perspektiven für eine auf die Zukunft ausgerichtete Natur- und Umweltschutzpolitik. Das gehört eindeutig zur ersten Fallgruppe: „schon er- füllt“. Tür 2, also heute: Konsequenzen ziehen aus dem CDU/CSU-Antrag auf Drucksache 14/9024. Das gehört zur dritten Kategorie: „schon abgelehnt“. Schauen wir beim dritten Advent nach, also beim 12. Dezember: Schaffung eines Biotopverbundes, in d g i l p i K d s l v l d „ t u i r r b s b „ z g n I f P A g c d E m g s G j s d W D g 4 R t f f u s z t (C (D em dieser unter Einbeziehung der vorhandenen Schutz- ebiete durch langfristige vertragliche Vereinbarungen n den fachlich begründeten schützenswerten Gebietsku- issen geschaffen und weiterentwickelt wird. Sprachlich asst das zwar nur knapp in den Kalender, aber inhaltlich st das eine unterstützenswerte Forderung. Sie kann der ategorie „angesprochen“ zugeordnet werden, muss je- och ehrlicherweise eine Kommentierung erfahren: Wir ind im Naturschutz auf einem guten Weg, aber noch ange nicht am Ziel angekommen. Bis zum Ziel „Biotop- erbund“ haben wir noch eine gute Strecke vor uns. Das lässt mich zum Türchen 10 kommen – vom Ka- ender her hätte es keiner besonderen Erwähnung be- urft, aber vom Inhalt: Da fordern Sie in Ihrem Antrag, das nahezu nicht mehr durchschaubare Bündel an un- erschiedlichen Schutzgebietskategorien zu entflechten nd auf wenige klare Definitionen zu reduzieren“. Dies st eindeutig ein Fall der Kategorie 0. Das ist die Katego- ie „völlig daneben“. Wem sieben Schutzgebietskatego- ien schon undurchschaubar sind, dem sollten wir auch ei anderen Bewertungen des Naturschutzes keine be- ondere Urteilskraft einräumen. Aber, schauen wir doch einmal bei Nikolaus nach, eim 6. Dezember. Da finden wir folgenden Wortlaut: die politischen Rahmenbedingungen in Fachgesetzen u regeln, statt wahllos herausgegriffene Formulierun- en in der so genannten guten fachlichen Praxis zu defi- ieren“. Ist das ein Ruf nach mehr und neuen Gesetzen? st nicht bekannt, dass inzwischen der Begriff der guten achlichen Praxis zu einem Begriff der guten fachlichen raxis geworden ist? Ich finde, da hat der Nikolaus im uftrag der Opposition aber wirklich „wahllos herausge- riffen“, wie es im Text von Forderung Nr. 6 fälschli- herweise dem Gesetzgeber unterstellt wird. Eine letzte Stichprobe, der 22. Dezember. Hier for- ern sie internationales Engagement, besonders auf der U-Ebene. Hier gibt es von unserer Seite volle Zustim- ung und hier schauen wir ebenso freudig auf unsere uten Leistungen wie bisher. Die Forderungen, die sie hier erheben, um dem Natur- chutz zu der ihm zustehenden Bedeutung auch über die renzen Deutschlands hinaus zu verhelfen, könnten sie edoch ebenso als einen Forderungskatalog ihren Wirt- chaftspolitikern, ihren Europa- und Außenpolitikern an ie Hand geben. Nähmen diese ihn ernst, bekäme ihre irtschafts- und Außenpolitik ein völlig neues Gesicht. a dürfen wir gespannt sein. Aber freudige Erwartung ehört ja auch zum Advent. Lassen wir den Adventskalender nun beiseite. Am . März 2004 hat der Bundestag dem Antrag der egierungskoalition „Naturschutz geht alle an – Akzep- anz und Integration des Naturschutzes in andere Politik- elder stärken“ zugestimmt. Darin haben wir unsere Er- olge gelistet, unsere „offenen Posten“ dargelegt und nseren roten Faden für die noch anstehenden Natur- chutzentscheidungen entwickelt. Wir haben seinerzeit die Integration des Naturschut- es in andere Politikfelder und die Stärkung der Akzep- anz in den Mittelpunkt gestellt. Das ist der richtige Weg. 13580 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Ein erfolgreicher Naturschutz geht alle an, er muss von allen gesellschaftlichen Kräften getragen werden. Daran arbeiten wir. Wir streben die Entwicklung einer nationa- len Naturschutzstrategie als Segment der Nachhaltig- keitsstrategie an. Das ist richtig so. Wir räumen dem Problem der Flächeninanspruchnahme und ihrer notwen- digen drastischen Verringerung höchste Priorität ein. Das ist richtig so. Wir stellen den Erhalt von Artenviel- falt in den Mittelpunkt unserer Politik, national wie welt- weit. Und auch das ist richtig. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, wir wollen darauf keinen Al- leinvertretungsanspruch erheben. Trotz aller Unter- schiede gilt: Wir haben ein hohes Maß an Übereinstim- mung, was Naturschutz anbelangt, und deshalb sollten wir öfter zu gemeinsamen Positionen kommen. Ich schreibe das auf meinen – politischen – Wunschzettel. Vielleicht erfüllt er sich ja schon vor Weihnachten. In der letzten Plenarwoche dieses Jahres werden wir unseren Antrag zum Grünen Band hier diskutieren. Ich weiß, dass uns allen dieses Projekt ganz besonders wichtig ist. Bleibt noch die Notwendigkeit einer Anmerkung: Na- tur, Naturschutz und damit Naturschutzpolitik braucht lange Linien und große Zeiträume. Wenn Sie in Ihren Anträgen und Reden so sehr betonen, dass bis zum Ende Ihrer Regierungszeit 1998 die Natur so außerordentliche Chancen hatte, danach mit Rot-Grün Stillstand bzw. Rückschritt eingekehrt sei und erst mit Ihrer Mehrheit wieder Fortschritt in den Naturschutz komme, so habe ich dazu drei Hinweise: Erstens. Dieses „Stottern“ im Naturschutz gibt es nicht. Es lässt sich auch durch stän- diges Wiederholen nicht herbeireden. Zweitens. Guter Naturschutz baut auf Verlässlichkeit; die geben wir. Drit- tens. Wahlergebnisse 2006 können auch die Unken noch nicht vorhersehen. Cajus Julius Caesar (CDU/CSU): Naturschutz be- deutet für die CDU/CSU, unseren Kindern eine gesunde und lebenswerte Umwelt übergeben zu können. Dafür wollen wir alles tun. Das ist unser Ziel und dafür wollen wir uns mit aller Kraft einsetzen und uns von nieman- dem überholen lassen. Naturschutz kann aber nur gelingen, wenn der prakti- sche Bezug voran steht. Nicht verwalten, sondern prakti- zieren. Nicht immer nur neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und neue Papierstapel – es muss darum gehen, in der Natur selbst etwas zu erreichen. Ge- rade im Natur- und Umweltschutz sehen sich die Betrof- fenen aber einer überbordenden Bürokratie gegenüber. Wie sieht es vor Ort tatsächlich aus? Manch praxis- ferne und langatmige Landschaftsplanung verunsichert die Menschen, die etwas bewegen wollen. Immer umfangreichere Umweltverträglichkeitsprüfungen, ver- zögernde Genehmigungsverfahren, explodierende Pla- nungskosten stellen Investitionshemmnisse dar und brin- gen den Umweltschutz in Misskredit. Wir, die Union, wollen nicht, dass sich unsere Bürger im Paragraphen- dschungel aus Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen, Sat- zungen usw. verlaufen. Macht es nicht Sinn, diesen Wust an Regelungen und Zuständigkeiten in einem überschau- baren Umweltgesetzbuch zu bündeln? Dort müssten U r x t i s w s r b b w u b k c d d O b W g f s d s p g h t l s e b v R V g d n t T m i g t e r g n m M a (C (D mweltschutz-, Natur- und Waldgesetzgebung gleichbe- echtigt integriert werden. Durchschaubarkeit und Pra- isnähe sind hier gefragt. Wir wollen ein Weniger an Bürokratie und an Verwal- ung. Stattdessen wollen wir die finanziellen Ressourcen n Projekte vor Ort investieren. Für den praktischen Ein- atz für Naturschutz und Artenvielfalt in der Natur selbst ill sich die Union einsetzen. Dafür machen wir uns tark. Wir fordern die Bundesregierung auf, für einen ge- echten Ausgleich aller Interessenslagen zu sorgen. Da- ei kommt der vertrauensvollen Zusammenarbeit eine esondere Bedeutung zu. Erfolge können nur erzielt erden unter Einbeziehung der ordnungsgemäßen Land- nd Forstwirtschaft, dem Tourismus und den vor Ort le- enden und arbeitenden Menschen. Naturschutz bedeutet auch nicht, einen Istzustand onservieren zu wollen. Die Natur ist ein sich entwi- kelndes und veränderndes System. Entscheidend sind och Artenvielfalt und Biodiversität. Beispielsweise hat ie umsichtige Waldwirtschaft der Verantwortlichen vor rt dazu geführt, dass wir heute viele wertvolle Biotop- ereiche gerade im Wald vorfinden. Die Union steht für ein Miteinander aller Beteiligten. ir setzen uns ein für die Beachtung der Belange der Ei- entümer, für echte Mitsprache aller Betroffenen sowie ür mehr Selbstverwaltung der Gemeinden in natur- chutzrechtlichen Verfahren. Miteinander bedeutet für ie Union auch, im Sinne einer sozialen und ökologi- chen Marktwirtschaft den Menschen durch Arbeits- lätze das Einkommen zum Lebensunterhalt zu sichern, leichzeitig aber der Gesunderhaltung unserer Umwelt ohe Bedeutung beizumessen. Wer intakte Landschaf- en, eine geeignete Infrastruktur und eine nachhaltige ändliche Entwicklung erhalten will, muss den Men- chen auch die notwendigen Freiräume lassen. Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz und damit in gesundes Lebensumfeld für uns und unsere Kinder edeutet auch, sich international für die Reduzierung on Treibhausgasen einzusetzen. Nachdem endlich auch ussland das Kioto-Protokoll ratifiziert hat, sind die ereinigten Staaten aufgefordert, diesem Beispiel zu fol- en. Hier muss die Bundesregierung dringend tätig wer- en. Insbesondere durch die Schaffung und Anerken- ung von Senken ist dem Klimaschutz Rechnung zu ragen. Hier ist insbesondere Bundesumweltminister rittin aufgefordert, tätig zu werden und nicht nur allge- eine Aussagen zu machen, wie wir es inzwischen von hm gewöhnt sind. Die Bundesregierung ist hier im Ver- leich zu Europa rückständig und ideologisch fehlgelei- et. Gleiches gilt für den Erhalt der Tropenwälder. Zwei- inhalb Milliarden Euro jährlich für die Förderung der egenerativen Energien, Emissionshandelsverpflichtun- en für unsere Wirtschaft, gleichzeitig Tropenwaldver- ichtung in erheblichem Ausmaß – es passt nicht zusam- en, wenn hier mit erheblichem finanziellen Aufwand aßnahmen vorangetrieben werden, gleichzeitig aber an nderer Stelle, etwa durch die Urwaldzerstörung, die Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13581 (A) ) (B) ) Auswirkungen auf Klima- und Umwelt um ein Vielfa- ches größer sind. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier endlich tätig zu werden. In anderen Erdteilen werden überlebenswichtige Re- genwaldgebiete illegal abgeholzt, während in Deutsch- land ein riesiges, aber nachhaltig zur Verfügung stehen- des Potenzial nicht genutzt wird. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, den nachwachsenden Rohstoffen mehr Bedeutung zu widmen. Sie stehen nachhaltig zur Verfügung, das heißt, sie wachsen von alleine wieder nach und werden umweltfreundlich erzeugt. Sie dienen dem Klimaschutz, schonen endliche Ressourcen und si- chern Arbeitsplätze, insbesondere im ländlichen Raum. Das ist ein blendendes Beispiel dafür, wie man wirt- schaftliche Entwicklung und Umwelt und Naturschutz miteinander verbinden kann. Tun Sie etwas, um unser Land in diesem Bereich voranzubringen. Wir, die Union, stehen zur Förderung und zum Aus- bau regenerativer Energien – aber dort, wo sie ökono- misch und ökologisch Sinn machen. Sie hingegen wol- len die Windenergieanlagen in immer neuen und größeren Dimensionen unter Hinnahme von Beeinträch- tigungen der Landschaft und der Artenvielfalt und auch insbesondere in Beeinträchtigung der Gesundheit der Menschen bis auf den letzten Hügel und bis ans letzte Haus vorrücken lassen. Während bei der Biomasse die erzeugte Energie nachhaltig zur Verfügung steht, müssen bei der Windenergie noch Parallelkapazitäten mit weite- ren Kosten vorgehalten werden. Windenergie nur dort, wo sie aufgrund hoher Leistung auch finanziell effektiv ist, gleichzeitig mehr Einsatz für die nachwachsenden Rohstoffe hin zur Wirtschaftlichkeit – das täte unserem Land gut. Ein weiteres Feld, in dem wirtschaftliche Entwick- lung und Naturschutz im Miteinander unser Land voran- bringen würden, ist der Bereich von Großschutzgebieten und Tourismus. Nationalparke und Biosphärenreservate bieten uns große Möglichkeiten für das Miteinander von Umwelt- und Naturschutz im Miteinander von Mensch, Wald und touristischer Entwicklung. Unberührte Kern- zonen, ergänzt durch naturverträglich bewirtschaftete Produktionsflächen der Land- und Forstwirtschaft, ver- bunden mit einer touristischen Infrastruktur und der Len- kung der Erholung suchenden Bevölkerung, wären der richtige Weg zum Erfolg. Großschutzgebiete dürfen keine Arbeitsplatzvernichter sein; sie müssen ein Motor der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum werden. Der Bund muss bei der Ausweisung von National- parks seiner Verantwortung gerecht werden. Sie, die Bundesregierung, Sie von Rot-Grün sind gefordert, nicht durch einsame Beschlüsse, sondern durch fachlich be- gründete Schutzgebietsausweisungen unter Einbezie- hung der Anrainerstädte, -gemeinden und -kreise, unter Anerkennung der großen Verdienste des Forstpersonals und der Bewirtschafter vor Ort, nicht durch schwammi- gen Umgebungsschutz, sondern durch klar abgegrenzte Gebietskulissen und damit Vertrauen in der Flächenaus- weisung, und in besonderem Maße unter Berücksichtigung des Vertragsnaturschutzes, das heißt: Inanspruchnahme v d t B u e w k M s t a S a G d t a d t d E m h g M t r m e i g k w w b W M j f a e l M v W l g a c w w s M (C (D on Privateigentum durch freiwillige Vereinbarungen, iese Großschutzgebiete im Miteinander aller Beteilig- en zu entwickeln. Nur, wer kennt unsere Nationalparks? Was tun Sie als undesregierung für das Image unserer Nationalparks nd Biosphärenreservate? Warum gibt es bei der Neu- inrichtung von Großschutzgebieten, die wir ja haben ollen, immer wieder große Widerstände in der Bevöl- erung? Das ist so, weil es nicht verstanden wird, die enschen einzubeziehen Hier gibt es viel zu tun. Hier ollte die Regierung endlich etwas vorweisen können. So bietet auch die Umsetzung der Flora-Fauna-Habi- at-Richtlinie in nationales Recht große Chancen, aber uch Verpflichtungen zugleich. Fachlich begründete chutzgebietsausweisungen sind richtig und dazu steht uch die Union; denn wir als Union wollen, dass FFH- ebiete erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Doch iese Gebiete müssen auch von gemeinschaftlichem In- eresse sein. So will es die Richtlinie und so wollen es uch wir, die Union. Zum Schutz der FFH-Gebiete wer- en in Art. 6 der FFH-Richtlinie rechtliche, administra- ive und vertragliche Mittel als gleichwertig nebeneinan- er gestellt. Diese gilt es zu nutzen. Uns kommt es dabei darauf an, dass das Vertrauen der igentümer bei der Umsetzung von Natura 2000 nicht issbraucht wird. Deren nachhaltige Wirtschaftsweise at schließlich zu diesen erhaltungswürdigen Zuständen eführt. Den Eigentümern steht ein Ausgleich zu für aßnahmen, die über die ordnungsgemäße Bewirtschaf- ung hinausgehen. Vor allem aber muss sich die Bundesregierung an ih- en eigenen Aussagen messen lassen. Nichts ist schlim- er, als eigene Versprechen wieder einzukassieren. Ich rinnere an die Aussagen des Staatssekretärs Berninger m Hinblick auf Entschädigungen für FFH-Ausweisun- en. Mit der Gebietsausweisung verbundene Einschrän- ungen bei der Waldbewirtschaftung sollten entschädigt erden. Doch nichts dergleichen ist bis heute eingelöst orden. Dies trägt nicht zu einem Mehr an Vertrauen ei, sondern fördert das Misstrauen. Dies bedeutet ein eniger an Miteinander, dies bedeutet Stillstand und isserfolg. Dies ist kennzeichnend für die Politik der etzigen von Rotgrün geführten Bundesregierung. Wollen wir in der Umwelt- und Naturschutzpolitik er- olgreich sein, so kommt es wesentlich darauf an, sich uf europäischer Ebene, aber auch international dafür inzusetzen, Umweltstandards gleichermaßen zu formu- ieren und zu kontrollieren. Auch hier erwarten wir ein ehr an Einsatz der jetzigen Regierung. Eine wirkungs- olle Umweltpolitik braucht überzeugende Strategien. ir fordern die jetzige Bundesregierung auf, hierzu end- ich konkrete Schritte einzuleiten. Wir fordern eine leichwertige Beteiligung des ländlichen Raumes an der llgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Der ländli- he Raum muss attraktiver Wirtschaftsstandort sein, enn er alle seine Funktionen auch im Natur- und Um- eltschutz erfüllen soll. Wir, die Union, wollen Natur chützen, entwickeln und wiederherstellen – und dies im iteinander von Ökonomie, Ökologie und der sozialen 13582 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Komponente. Dabei wollen wir die Menschen in unse- rem Lande einbezogen wissen. Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebens- grundlagen stellt national wie international eine zentrale Aufgabe dar. Für die CDU/CSU-Fraktion bedeutet Na- turschutz, Verantwortung für die Schöpfung zu überneh- men und diese – im Sinne eines ökologischen Generatio- nenvertrags – für die kommenden Generationen zu erhalten. Die für Deutschland in weiten Teilen charakteristi- schen Kulturlandschaften, die Lebensräume für zahlrei- che Tier- und Pflanzenarten bieten, entwickelten sich durch die über Jahrhunderte erfolgte land- und forstwirt- schaftliche Bewirtschaftung. Viele Arten sind an agra- risch genutzte Ökosysteme gebunden; das heißt die land- wirtschaftliche Nutzung der Flächen ist aus Gründen des Naturschutzes unverzichtbar. Über 72 Prozent der Agrarräume weisen nach Anga- ben der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forst- wirtschaft ein gutes Verhältnis zwischen naturnahen Landschaftselementen und intensiv bewirtschafteten Flächen auf. Die unionsgeführten Bundesländer fördern daher den Vertragsnaturschutz und die von der EU ange- botenen Agrarumweltmaßnahmen durch Kofinanzierung in vorbildlicher Weise. Land- und Forstwirte gehen in der Regel sehr scho- nend mit den natürlichen Ressourcen um. Das ist vor al- lem eine Folge der traditionellen Weitergabe der land- wirtschaftlichen Familienbetriebe an die kommende Generation. Der ländliche Raum hat zudem eine eigene Kultur und lebendige soziale Strukturen, die durch ein vielfältiges Vereinswesen, Nachbarschaftshilfe und Bür- gersinn geprägt sind. Unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Be- wirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe ist jedoch ihr wirtschaftlicher Erfolg. Dafür sind europaweit ein- heitliche Produktionsbedingungen auf dem gemeinsa- men Agrarmarkt und die Möglichkeit, modernste Pro- duktionsmethoden anzuwenden, unbedingt erforderlich. Das Verständnis der Union von nachhaltiger Nutzung der Natur geht somit konform mit dem Nachhaltigkeits- begriff der Agenda 21, denn es berücksichtigt sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Aspekte. Natur- und Umweltschutz in einem dicht besiedelten und in weiten Teilen agrarisch geprägten Industrieland wie Deutschland ist eben mehr als „nur“ Gebiete unter rigo- rosen Schutz zu stellen. Das kann partiell eine richtige Maßnahme sein, wichtiger ist jedoch oft, die Vereinbar- keit von Ökologie mit den ökonomischen Erfordernissen der ortsansässigen Menschen und deren sozialen Bedürf- nissen zu ermöglichen. Doch zurück zur nachhaltigen Flächenbewirtschaf- tung: Für die Landwirtschaft bedeutet das zum Beispiel, die jeweils modernsten Methoden zur Einsparung von Dünger und Bioziden einzusetzen, um möglichst um- weltschonend produzieren zu können. Deswegen sagen wir Ja zum Einsatz von gentechnischen Züchtungsver- fahren, wie zum Beispiel dem BT-Mais. Die Bundesre- g K w z w d t z f w i h d h u d m G S w s k z D S m w w s l H g d f z u s d s s s B l f Z i „ d k D T e t (C (D ierung musste in ihrer soeben erfolgten Antwort auf die leine Anfrage der FDP über die Bekämpfung des Mais- urzelbohrers – Bundestagsdrucksache 15/4226 – selbst ugeben, dass der Einsatz einer resistenten Maissorte ein irksames und umweltgerechtes Mittel zur Bekämpfung ieses Schadinsekts darstellt. Trotzdem legt sie der Gen- echnik Steine in den Weg, wo es nur geht. Zudem musste die Bundesregierung in dieser Antwort ugestehen, dass das europäische Zulassungsverfahren ür Gentechnik. eine für den Verbraucher und die Um- elt ausreichende Sicherheit bietet. In der Tat erfüllt der m letzten Jahr gefundene europäische Rechtsrahmen öchste Standards. So unterliegen gentechnisch verän- erte Pflanzen einer strengen und mehrjährigen Sicher- eitsüberprüfung unter Beteiligung mehrerer deutscher nd europäischer Behörden und Institute. Die Entschei- ung über die Zulassung erfolgt dabei in enger Zusam- enarbeit zwischen wissenschaftlichen und politischen remien. Darüber hinaus ist noch zusätzlich die übliche ortenzulassung nach dem Saatgutverkehrsgesetz not- endig. Auch die Wahlfreiheit der Verbraucher ist durch eine trenge Kennzeichnungspflicht gewährleistet. Von Kriti- ern wird dabei leider häufig vergessen, dass die Kenn- eichnungspflicht grundsätzlich ohne Schwellenwert gilt. er bekannte und in den Medien immer wieder zitierte chwellenwert von 0,9 Prozent ist lediglich für Lebens- ittel vorgesehen, die unbewusst mit GVO vermengt urden, zum Beispiel durch Auskreuzungen oder unge- ollte Vermischungen im Lager. Ein fachgerechter Einsatz der Grünen Gentechnik chadet auch der Biodiversität nicht. Dies ist nicht zu- etzt das Ergebnis der Farm-Scale-Evaluation, die im erbst letzten Jahres erschien und seitdem immer wieder erne von Gentechnikkritikern zitiert wird. Ziel der Stu- ie war es, die Auswirkungen auf die Unkrautbekämp- ung beim Anbau ausgewählter GVOs darzustellen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei herbi- idresistenten Raps und Zuckerrüben weniger Unkräuter nd bei Mais zunächst mehr Unkräuter gibt als bei ent- prechender Behandlung durch Herbizide. Doch gerade ies ist das Ziel beim Anbau von Kulturpflanzen: Diese ollen in Monokultur mit möglicht hohen Ertragsaus- ichten wachsen. Bei der Einhaltung von Ackerrand- treifen und ausreichenden Refugialflächen leidet die iodiversität nicht. Das eigentliche Problem ist dagegen, dass Deutsch- and sich an der internationalen Diskussion über den achgerechten Umgang mit der Grünen Gentechnik in ukunft nicht mehr ausreichend beteiligen kann. Dieses st die Folge des von der Bundesregierung erlassenen Gentechnikverhinderungsgesetzes“. Die Standards wer- en nunmehr andere Länder festlegen und Deutschland ann nur der Entwicklung hinterherlaufen. Damit ist in eutschland nicht nur eine Chance für eine innovative echnologie, sondern auch auf ein nachhaltiges Mit- inander von Interessen des Naturschutzes und der Na- urnutzung vertan worden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13583 (A) ) (B) ) Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im „Living Planet Report 2004“ hat der WWF festgestellt, dass die Artenvielfalt in den letzten 30 Jahren um 30 Prozent gesunken ist. Vor dem Hinter- grund derartig gravierender Veränderungen in der Natur diskutieren wir heute abschließen den Antrag von CDU/ CSU. Uns allen sollte es wichtig sein, dass wir nicht dabei stehen bleiben, derartige Zahlen achelzuckend zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr muss es uns allen darum gehen, sie als Abbild von Prozessen zu verstehen, die mit uns unmittelbar zu tun haben, die nicht nur „ir- gendwo da draußen“ passieren, sondern die wirkliche Veränderungen unserer Lebensgrundlagen bedeuten. Verlust an Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist Verlust an unseren ureigenen Lebensgrundlagen. Wir wissen heute noch nicht, von welcher Verlustrate an diese Prozesse für den Menschen direkt gefährlich wer- den. Wir sind aber sicher gut beraten, nicht auf jenen Punkt zu warten, ab dem wir das Rad nicht mehr zurück- drehen können. Ihr Antrag stellt zwar fest, dass der Schutz der natürli- chen Lebensgrundlagen national und international eine zentrale Aufgabe darstelle und dass es in den 90er-Jahren hier nennenswerte Erfolge gegeben habe. Leiser sei diese positive Entwicklung – man staunt und hält den Atem an – justament im Jahre 1998, also mit der Regierungs- übernahme von Rot-Grün, zum Erliegen gekommen. – So viel dann zu dem von Ihnen immer weder beschwore- nen unideologischen Herangehen an die wichtigen Fra- gen des Naturschutzes. Auch Ihr Credo zur Lösung der Probleme des Natur- schutzes ist übersichtlich: Weniger Staat, weniger Büro- kratie und mehr marktwirtschaftliche Instrumente wer- den sich positiv auf den Umweltschutz auswirken. Amen. – Wenn es doch so einfach wäre, liebe Kollegin- nen und Kollegen: mehr vertragliche Vereinbarungen, weniger staatliche Vorschriften und Aktivitäten im Na- turschutz – und schon ist alles wieder im Lot. Vertragli- che Vereinbarungen sind nicht die einzig richtige Lösung für den Naturschutz; überall dort, wo sie die zweitbeste Lösung sind, sind sie eben nicht die beste Lösung. Ver- tragliche Vereinbarungen zum Dogma zu erheben bringt uns nicht weiter und wird auch der Komplexität der Pro- bleme im Natur- und Artenschutz nicht annähernd ge- recht. Dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen, haben die Beratungen in den Ausschüssen noch einmal untermau- ert. Bei Ihnen ist leider kein konzeptioneller Ansatz zu erkennen. Sie binden einen großen Strauß bunter Forde- rungen, ohne dass eins zum anderen passt. Ich möchte an dieser Stelle lobend die Arbeit im Par- lamentarischen Beirat für Nachhaltigkeit erwähnen, wo es gelungen ist, sich mit allen Fraktionen auf wichtige Grundsätze der Natur- und Artenschutzpolitik zu ver- ständigen: Erstens die Erkenntnis: Natur- und Artenschutz geht alle an. Er muss als kontinuierliche Querschnittsaufgabe aller Ressorts betrieben werden. Das Ziel ist der Erhalt d r n s d e t d r c t d L g l s t L n z L a c r L z h A b s s k e s n r f e f i t p b N a t r ü B (C (D er natürlichen Vielfalt und der Aufnahme- und Regene- ationsfähigkeit der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für achhaltiges Wirtschaften. Zudem: Intakte Landschaften ind ein wichtiger Standortfaktor geworden. Zweitens die Feststellung: Wichtiges Aufgabenfeld es Naturschutzes ist der Arten- und Biotopschutz, wie r in Naturschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitat-Gebie- en und durch Einrichtung des nationalen Biotopverbun- es, Biotopkartierungen und Erarbeitung Roter Listen ealisiert wird. Drittens die Erfahrung: Zunehmend finden menschli- he Nutzungsinteressen Berücksichtigung. Der koopera- ive Naturschutz soll weiter gestärkt werden. Beispiele afür sind der Vertragsnaturschutz und die Arbeit der andschaftspflegeverbände. Auf dieser Grundlage ist eine Verständigung möglich. Erfreulich in der Diskussion zu Ihrem Antrag ist das roße Interesse aller Fraktionen an einer Weiterentwick- ung des Grünen Bandes entlang der früheren innerdeut- chen Grenze. Die Verhandlungen zur kostenlosen Über- ragung von Bundesflächen im Grünen Band an die änder sind weit fortgeschritten und wir appellieren och einmal an alle Seiten, hier zügig zu einem Ergebnis u kommen, sodass im Zusammenwirken von Bund und ändern das Grüne Band als ökologisches Denkmal und ls Erinnerungsstätte an die Teilung Deutschlands gesi- hert werden kann. Wichtig für einen erfolgreichen Naturschutz ist die ichtige Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, ändern und Kommunen, also das, was die Beratungen ur Neuordnung unserer bundesstaatlichen Ordnung ierzu als Ergebnis zeitigen werden. Dass Natur- und rtenschutz nur länderübergreifend funktionieren kann, edarf eigentlich keiner näheren Begründung. Ökologi- che Probleme sind schließlich nur in bio-geographi- chen Grenzen lösbar; denn Pflanzen und Tiere kennen eine administrativen Grenzen. Renommierte Umweltrechtler verweisen auf die norme Schwächung des Naturschutzes, wenn die Ge- etzgebungskompetenz des Bundes in diesem Bereich icht gestärkt, sondern geschwächt würde. Gerade bei ir- eversiblen Gemeinschaftsgütern sollten wir nicht Ge- ahr laufen, Zugriffsrechte der Länder zu definieren, die inen Wettkampf um das schwächste Naturschutzrecht ördern. Auch die EU-rechtlichen Entwicklungen erfordern mmer häufiger eine ganzheitliche, bundesweite Be- rachtung und Erfüllung von Aufgaben. Dies zeigt exem- larisch der bundesweite und europaweite Vernetzungs- edarf hinsichtlich des europäischen Biotopverbundes atura 2000. Bundeseinheitliche Regelungen würden die Länder uch hinsichtlich der deutlich zugenommenen Verwal- ungsaufgaben entlasten. Damit wäre auch die Einspa- ung von Kosten verbunden. Schließlich ist zu bedenken, dass durch die derzeit un- bersichtliche Rechtslage aufgrund der verflochtenen und/Länder-Zuständigkeiten Investoren von der 13584 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Vornahme von wichtigen, landesübergreifenden Investi- tionen abgehalten werden. Bundeseinheitliche Regelun- gen sorgen demgemäß für die Erleichterung der Durch- führung von Investitionsvorhaben. Wir setzen deshalb darauf, dass mit der möglichen Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung bessere Möglichkeiten geschaffen werden, die Grundprobleme bei der Sicherung unseres nationalen Naturerbes zu lö- sen und die möglichen Vorteile optimal zu nutzen. Angelika Brunkhorst (FDP): In Deutschland kann man sich mitunter fragen, ob wir den Menschen per Ge- setz von der Natur ausschließen wollen. Wenn die Natur heute durch verschiedene Nutzungsansprüche des Men- schen Schaden nimmt, dann auch deshalb, weil er sich des ungeheuren Wertes des Naturerbes nicht immer be- wusst ist. Eine Vergrößerung der Distanz zwischen Mensch und Natur führt zu weniger Natur- und Umwelt- bewusstsein und somit zu einer weiteren Geringschät- zung von Tieren, Pflanzen und den natürlichen Lebens- räumen. Die FDP ist sich hier mit der CDU/CSU und aus- nahmsweise auch mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz, Herrn Vogtmann, einig: Nur wer die Natur kennt, weiß sie auch zu schätzen und zu schützen! Viele Punkte im Antrag der Union zum Miteinander im Naturschutz greifen dabei liberale Positionen auf. An vorderster Stelle ist zu nennen, dass neben der Ökologie gerade auch ökonomische und soziale Aspekte die Grundlage einer gemeinsamen Naturschutzstrategie sein müssen. Der Antrag der CDU/CSU stellt ganz richtig fest, dass seit 1998 die positive Entwicklung beim Schutz der na- türlichen Lebensgrundlagen ins Stocken geraten ist. Bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie drohte die EU bereits mehrfach mit Sanktionen. Es ist nicht richtig, zu behaup- ten, das läge an der schwarz-gelben Landesregierung in Niedersachsen. Bei der Sicherung der Vogelschutzge- biete gibt es bekanntlich schon ein Defizitverfahren. Länder wie Österreich oder die Niederlande haben trotz einer höheren Bevölkerungsdichte hier ihre Hausaufga- ben schon erfüllt. Ein Trauerspiel ist, dass wir leider wieder lesen muss- ten, der deutsche Wald liege weiterhin im Krankenbett und sein Zustand habe sich im letzten Jahr sogar deutlich verschlechtert. Hier hilft nur liberale Medizin! Das hat auch Staatssekretär Matthias Berninger – BMVEL – am 30. Oktober gegenüber der „Berliner Zeitung“ erklärt: Dem Wald würde am besten eine verstärkte Holznutzung helfen, um seinen Zustand zu verbessern. Man müsse den Wald kommerzieller nutzen, um ihn zu schützen. Eine intensivere Forstwirtschaft also, ein verstärktes Miteinander von Mensch und Natur. Er hat sogar noch viel mehr gelernt. Dazu seine Aussage in derselben Zei- tung zum Wildbestand erwähnt: Es gäbe zu viel Wild in den Deutschen Wäldern, die jungen Triebe der Bäume bekämen keine Chance zu wachsen. Es ist ein Aufruf an alle Jäger, mehr für den Wald zu tun, ein verstärktes Mit- einander von Ökonomie und Ökologie auf eine gesell- schaftlich anerkannte Basis zu stellen. A e V P t z w d u z t n D M A c n t B s s v d ü D e q h r ö d B N t u S w s c d t d B e N D m d g M u F N (C (D Die FDP unterstützt das Ziel, die Produktion und den bsatz von Holz in Deutschland zu steigern. Dies setzt ine effizientere Bewirtschaftung der Wälder und der zur erfügung stehenden Aufforstungsflächen voraus. Das otenzial und die Konkurrenzfähigkeit der Biomasse un- er marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten sind im Ein- elfall aber nachzuweisen und dürfen nicht vorreguliert erden. Auch die Biomasse kann nur einer Verwertung ienen und nicht gleichzeitig als Baustoff, Wärmeträger nd zur Strom- oder Kraftstoff Produktion dienen. Die FDP fordert wie die Union ein Weniger an Geset- en und Verordnungen und ein Mehr an Eigenverantwor- ung. Die Kompetenzen des bereits vorhandenen Perso- als in Forst- und Landwirtschaft sollte gestärkt werden. er Vertragsnaturschutz ist das beste Beispiel dafür. Im iteinander und vor allem in der Mitverantwortung von kteuren wie Land- und Forstwirten, den Erholungssu- henden und Sporttreibenden liegt der Schlüssel zu ei- em sozial und ökonomisch sinnvollen Ausbau des Na- urschutzes. Angesprochen wird im vorliegenden Antrag auch ein iotopenverbund entlang der ehemaligen innerdeut- chen Grenze, das „Grüne Band“. Bisher stellt sich die- er nur in Puzzleteilen dar. Die Bundesregierung hat es ersäumt, hier neben ihrer Verantwortung gegenüber em Landschaftsschutz auch ihrer Verantwortung gegen- ber internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden. as „Grüne Band“ innerhalb der Bundesrepublik ist nur in Teil des geplanten Verbundes von Schutzgebieten uer durch Europa entlang des ehemaligen Eisernen Vor- angs. In der Koalitionsvereinbarung für die 15. Legislaturpe- iode haben SPD und Grüne angekündigt, 100 000 Hektar kologisch wertvoller Flächen an die neuen Bundeslän- er zu übertragen. Dieses könnte auch dem „Grünen and“ zugute kommen. Weiterhin war vorgesehen, dass aturschutzflächen zur Sicherung eines nationalen Na- urerbes vorrangig den Naturschutzbehörden der Länder nd Naturschutzverbänden zum Kauf anzubieten. chade, dass beides bislang nur ungenügend umgesetzt urde. Hingegen muss sich die Regierung vom Deut- chen Naturschutzring vorwerfen lassen, Ihre Verspre- hen nicht einzuhalten. Aus gesicherter Quelle ist uns bekannt, dass die Bun- esregierung mittlerweile der EU-Kommission mitge- eilt hat, nur noch eine Fläche von 32 000 Hektar anstatt er angekündigten 100 000 Hektar aus der Hoheit der odenverwertungs- und -verwaltungs GmbH BVVG un- ntgeltlich an die Länder zu übertragen. Selbst bei den aturschutzverbänden formiert sich großer Widerstand. as BMU spricht dabei allerdings seelenruhig noch im- er von einem großen Erfolg der Bundesregierung bei er Sicherung des nationalen Naturerbes. Das ist rot- rüne Scheinheiligkeit! Naturschutz bedarf einfach auch eines gesunden enschenverstandes. Das heißt, dass es nicht zwanghaft m den Erhalt des Status quo gehen kann. Natur ist im luss, und auch frühere Eingriffe des Menschen in die atur gelten heute als besonders schützenswerte Land- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13585 (A) ) (B) ) schaften. Stellvertretend steht dafür die Kulturlandschaft der Lüneburger Heide. Vielleicht sollten wir mal einen PISA-Test mit dem Thema „Umwelt- und Naturkunde“ beantragen. Mal schauen, wie Deutschland da abschneidet. Umweltbil- dung in den Schulen ist ein wichtiges Element, um unser Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Natur zu stärken. Nur wer den Wert der Na- tur schätzen kann, ist bereit, sie zu schützen! Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratie- abbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Rainer Wend (SPD): „Die Menschen sind sehr offen für neue Dinge, solange sie nur genau den alten gleichen.“ – Dieser Satz stammt von Charles F. Kettering, einem amerikanischen Industriellen, der bei General Motors für Forschung und Entwicklung zustän- dig war. Dennoch hat die Bundesregierung am 1. Sep- tember 2004 einen großen Schritt in Richtung Verände- rungen in Deutschland getan: Das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtli- cher Vorschriften ist ein Zeichen dafür. Was wird sich durch dieses Gesetz konkret ändern? Gerichtsverfahren werden beschleunigt, weil die Regie- rungen der Länder ermächtigt werden, zukünftig einem Amtsgericht eine Abteilung für Handelssachen zuzuwei- sen. Es werden Dokumentationspflichten gestrichen: So müssen private Erzeuger keine Abfallwirtschaftskon- zepte und Abfallbilanzen mehr vorlegen. Auch Unter- nehmen mit Umweltmanagement-System können nun unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgabe ge- sonderter Emissionserklärungen befreit werden. Makler und Bauträger müssen Immobilieninserate nicht mehr aus Dokumentationsgründen aufheben. Aber auch innovative Techniken für die Abfallver- wertung werden durch das Gesetz gefördert, indem eine generelle Ausnahmebestimmung von dem Verbot, Che- mikalien in den Verkehr zu bringen, gestrichen worden ist. Im Bereich des Immissionsschutzrechts ist zukünftig der Erhalt einer Genehmigung und eines Vorbescheides auf einem einfacheren und schnelleren Weg möglich: Nun können sogar natürliche und juristische Personen, die die Anlage nicht selbst errichten oder betreiben wol- len, einen Antrag stellen. Das Personenförderungsgesetz erfährt ebenfalls eine Änderung, die den Einbau von Mobilfunkanlagen an- stelle von Funkanlagen in den jeweiligen Fahrzeugen er- leichtert. E l a k h c K u s d u W B f r g L m u t e d s B H u g s r p A d B b b d V d t a f z n w w t u e e v A r d g (C (D Darüber hinaus wird das Gaststättenrecht liberalisiert. ine stärkere Gewichtung des Services in den Dienst- eistungsbranchen und im Handel ermöglicht es, dass uch dort den Kunden in größerem Maße Getränke und leine Speisen angeboten werden können. Die Gewerbeordnung und das Gaststättengesetz er- alten so genannte Experimentierklauseln: Sie ermögli- hen es, Berufsausübungsregelungen befristet außer raft zu setzen, um deren Auswirkung auf die Praxis zu ntersuchen. Bei positiven Erfahrungsberichten ließe ich später sogar eine vollständige Aufhebung begrün- en. Doch wie kam es zu diesem Gesetz? Wir erinnern ns: Im Sommer 2003 hat das Bundesministerium für irtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit der ertelsmann-Stiftung das Projekt „Innovationsregionen ür Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch De- egulierung und Entbürokratisierung“ begonnen. Drei so enannte Modellregionen – Bremen, Ostwestfalen- ippe und Westmecklenburg – wurden auserkoren, da- it sie neben Vorschlägen zu kommunalen Regelungen nd Landesvorschriften auch Ideen für eine Entbürokra- isierung und Erleichterung der Vorschriften auf Bundes- bene unterbreiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind durch ie bürokratischen Vorschriften stark belastet; das ist chon lange bekannt. Max Weber verstand unter dem egriff „Bürokratie“ noch „die reinste Form der legalen errschaft“. Max Weber hat die Bürokratie als wichtigen nd bewährten Organisationstyp in modernen Industrie- esellschaften untersucht. Er hat ihr drei charakteristi- che Merkmale zugeschrieben: kühle Sachlichkeit, in ih- er Wirkungsweise entpersönlicht, verlässlich und räzise, sowohl für den Dienstherrn als auch für den usführenden und Interessenten. Im Grundsatz lässt sich em wohl auch heute nichts entgegensetzen. Mit einem lick auf all die Vorschriften, die heute im täglichen Le- en, vor allen Dingen im Geschäfts- und Wirtschaftsle- en, einzuhalten sind, ist unschwer zu erkennen, dass sie ie Wirtschaft „lahm legen“. Etwa 70 000 Gesetze und erordnungen beschäftigen nach Angaben des BMWA ie Unternehmen in Deutschland. Die Modellregionen haben zahlreiche Ideen präsen- iert. Die Bundesregierung hat nun 29 dieser Vorschläge ls bundesweite Regelungen aufgegriffen. Zehn davon inden sich im Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen u Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regio- en und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften ieder. Die übrigen Anregungen wurden beziehungs- eise werden noch umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Regionen, die als „Be- roffene“ ihre praktischen Erfahrungen in die Vorschläge nd Weiterentwicklung gesetzlicher Vorschriften haben inbringen können, ist in einem ganz neuen Verfahren rfolgt. Diese Einbindung in den Gesetzgebungsprozess erleiht den Regionen einen besonderen Stellenwert. Die usarbeitung der Vorschläge ist auf ihr Engagement, ih- en Ideenreichtum zurückzuführen. Dafür möchte ich en einzelnen Regionen, denjenigen, die die Arbeit maß- eblich mitgetragen haben, meinen Dank aussprechen. 13586 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Trotz dieser ersten Erfolge, die in Form eines Geset- zes nun vorliegen, ist der Prozess des Bürokratieabbaus und der Deregulierung selbstverständlich noch lange nicht abgeschlossen. Die Enttäuschung der Regionen darüber, dass nicht alle Vorschläge in das Gesetz Ein- gang gefunden haben, verstehe ich und ich teile sie so- gar. Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen, wie schwierig es ist, das Thema der Entbürokratisierung tat- sächlich in Angriff zu nehmen. Ich erinnere noch einmal an Charles F. Kettering und seine treffende Aussage über die Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger und ihr ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis. Allgemeine Forderungen nach Veränderungen und Vereinfachungen auszusprechen, fällt leicht. Ihre Umset- zung hingegen stößt dennoch vielfach auf Skepsis, sogar auf Widerstand. Es sind die konkreten Maßnahmen, die den einen oder anderen, der die Forderung nach Büro- kratieabbau einst formuliert hat, selber betreffen. Wie heißt es so schön? Man soll nicht mit dem Finger immer nur auf andere Leute zeigen, sondern immer erst bei sich selber anfangen! Dieser Satz trifft wohl den Nagel auf den Kopf. Sobald in der Planung oder Umsetzung etwas schief läuft, Probleme auftreten, sind die Folgen bereits vorher abschätzbar. Was passiert nämlich? Natürlich: Es werden Prozesse vor den Gerichten angestrengt und es werden Kampagnen in den Medien gestartet. Schließlich muss ein Schuldiger und der Beweis dafür, dass eine Idee ein- mal mehr gescheitert ist, gefunden werden. Dennoch: Ohne Risikobereitschaft ist dieser Erneue- rungsprozess, der für unsere Wirtschaft, vor allen Din- gen für unseren Mittelstand und unsere Wettbewerbsfä- higkeit unerlässlich ist, nicht zu schaffen. Vorbildlich im Vorantreiben dieses Prozesses ist das Land Nordrhein- Westfalen. Mit dem In-Kraft-Treten des Bürokratieab- baugesetzes am 19. April 2004 ist Ostwestfalen-Lippe die erste Modellregion für Bürokratieabbau auf Landes- ebene. Durch das Gesetz werden dort ausgewählte Lan- desvorschriften für drei Jahre befristet außer Kraft gesetzt. Der erste Vorschlag, die schnellere Ausnahme- genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit, wurde von der Bezirksregierung Detmold bereits in die Tat umge- setzt. Dadurch konnten in Ostwestfalen-Lippe mehrere tausend Arbeitsplätze in der Automobil- sowie der Kunststoff verarbeitenden Industrie gesichert und neue Jobs geschaffen werden. Der Bund ist mit dem Gesetz zur Umsetzung von Vor- schlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vor- schriften als erstem Schritt noch lange nicht am Ende an- gelangt. Einige Bereiche, die besonders durch bürokrati- sche Vorschriften belastet sind, bleiben zunächst noch unverändert. Es wird sich ein Weg finden, Innovations- fähigkeit zu beweisen und die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. Auch die Hürden können und müssen wir beseitigen. Vielleicht lässt sich dann ir- gendwann der Zusatz in meinem Anfangszitat streichen, sodass nur noch der Satz übrig bleibt: Die Menschen sind sehr offen für neue Dinge! S f g w m B c w j s S d s z m o r a m c m a P m d i e d T t d m w d l t t d A s g s s h d s w V n v D g n E t n s (C (D Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): Man kennt den atz: „Besteht ein Personalrat aus einer Person, so ent- ällt die Trennung nach Geschlechtern.“ Bill Gates be- ann in einer Garage. Da wäre er bei uns schon am Ge- erbeaufsichtsamt gescheitert. Einem Fotografen wollte an in seiner Dunkelkammer ein Fenster vorschreiben. egründung: Die dort Beschäftigten müssten mit ausrei- hend Licht versorgt werden. Man könnte sich totlachen, enn es nicht so traurig wäre. Das erste Beispiel berührt a nur die Sprache, bei den beiden anderen stehen leider ogar Existenzen auf dem Spiel. Alle drei vereint das tichwort Bürokratie; ihr will die Bundesregierung mit em vorliegenden Gesetzentwurf an den Kragen gehen. Dieser Gesetzentwurf ist wieder einmal ein Artikelge- etz. Die Form des Artikelgesetzes scheint die bevor- ugte Form der Koalition zu werden, denn darin kann an so schöne Dinge verpacken, die miteinander nichts der nicht viel zu tun haben. Und es hat für die Regie- ung den Charme, dass sie einen unumstrittenen Artikel ls trojanisches Pferd benutzt, um andere, umstrittenere it durchzuziehen: Die Änderungen wohnungsrechtli- her Vorschriften sind Ergebnis der Beratungen des Ver- ittlungsausschusses. Es handelt sich überwiegend um llgemeine Klarstellungen, mit denen die Union keine robleme hat. Diese Klarstellungen sind notwendig und achen Sinn. Allenfalls ist zu beklagen, dass diese Än- erungen nicht zügiger erfolgt sind, denn der 1. Januar st nicht mehr weit. Was nun diese Klarstellungen aber in inem gemeinsamen Gesetzentwurf zu suchen haben, er regelt, ob ein Ladenbesitzer einen Stuhl und einen isch aufstellen darf, damit seine Kunden einen Kaffee rinken können, ist mir nicht ersichtlich. Es ist offenkun- ig so, dass versucht wird, mit der erwarteten Zustim- ung der Opposition zu dem einen Teil des Gesetzent- urfs gleich noch ein paar andere mit durchzuziehen, ie ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren offensicht- ich scheuen müssen. Es geht bei diesen Artikeln im Kern um den Bürokra- ieabbau. Bürokratieabbau ist gut; Beifall von allen Sei- en ist bei diesem Thema sicher. Auch die Union ist für en Bürokratieabbau und hat diesbezüglich vielfältige ktivitäten entwickelt. Das unionsgeführte Saarland teht hier besonders gut da. Der Bundesrat hat am ver- angenen Freitag ein ganzes Paket von Maßnahmen be- chlossen, das unter anderem den Bürokratieabbau be- onders in der Arbeitswelt voranbringen soll. Gerade ier ist das wichtig, denn die Bürokratie ist ursächlich afür verantwortlich, dass viele Arbeitsplätze nicht ent- tehen. Die Bürokratie ist hierzulande ein Problem ge- orden, das sich als Schleier wie Mehltau über die olkswirtschaft und damit die Arbeitsplätze legt. Sie ist ach meiner Überzeugung mittlerweile eine der wirkungs- ollsten Bremsen für die wirtschaftliche Entwicklung in eutschland geworden. Das Problem ist so schwerwie- end, das richtigerweise der Wirtschafts- und Arbeitsmi- ister den Bürokratieabbau zur Chefsache erklärt hat. ine Erklärung ist aber nur so viel wert, wie ihr auch Ta- en folgen. Aber daran hapert es gewaltig. Die vorgelegten zehn Artikel betreffen nun wirklich ur einige wenige kleine Pflänzchen des munter wach- enden Bürokratie-Urwaldes. Diesem Urwald droht der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13587 (A) ) (B) ) Wirtschaftsminister vollmundig seit Jahren mit der Ma- chete, mit diesem Gesetzentwurf hat er aber noch nicht einmal eine Schneise geschlagen. Eindrucksvoller Beleg für die „Erfolge“ beim Bürokratieabbau der Regierung ist die Änderung bei Art. 7 Personenbeförderungsgesetz, der regelt, dass nun nicht mehr „per Funk“, sondern auch „fernmündlich“ gehandelt werden darf. Interessant die Begründung der Regierung zu dieser fundamentalen Än- derung. Mit der Änderung wird der Entwicklung bei den Übermittlungstechniken Rechnung getragen. Neben Funk kann jetzt auch das Mobiltelefon treten. Dass das Mobiltelefon physikalisch auch eine Funk- übertragung ist, scheint der Regierung dabei entgangen zu sein. Nun könnte man sagen: Kleine Maßnahme – große Wirkung. Das wäre optimal. Ich bestreite das aber bei den Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes vehement. Es sind die sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein. Jede von der Regierung vorgeschlagene Änderung ist für sich durchaus nachvollziehbar und zu begrüßen, denn alle verbessern im Detail immerhin die Lage der Betrof- fenen oder sie berücksichtigen den inzwischen eingetre- tenen technischen Fortschritt. Sie sind in Zusammenar- beit mit den Modellregionen entstanden. Wenn ich mir aber die jeweiligen Datumsangaben der zu ändernden Gesetze anschaue, dann fällt auf, dass sie alle noch gar nicht so alt sind. Teilweise haben sie die letzte Fassung erst 2004 erhalten. Es sind also keine Ladenhüter, die noch im Schreibmaschinenzeitalter beschlossen worden sind. Das eben zitierte Personenbeförderungsgesetz, das jetzt also auch Mobiltelefone zulässt, ist beispielsweise zuletzt am 29. Dezember 2003 geändert worden, also noch nicht einmal ein Jahr alt. Ich denke, das Mobiltele- fonzeitalter hat wesentlich früher begonnen. Alle Abge- ordneten sollten mehr Obacht geben, dass unsere Ge- setze solider und nachhaltiger erarbeitet werden, sodass solche Korrekturen wie in diesem Gesetzentwurf über- flüssig werden. In erster Linie ist natürlich die Regie- rung gefragt, aber auf die Idee mit den Mobiltelefonen hätten wir auch in den Ausschüssen kommen müssen. Das sage ich durchaus selbstkritisch. Der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, dass beim Bürokratieabbau noch viel Arbeit vor uns liegt und dass die Regierung im Grunde noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs angekratzt hat. Im Gegenteil: Sie lässt die Kältemaschinen auf Hochtouren laufen, damit der Eisberg eher noch größer wird. Allein in den ersten zwölf Monaten ihrer zweiten Amtszeit hat die Regierung fast 50 Gesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen und über 400 Verordnungen beziehungsweise Verord- nungsänderungen erlassen. Dagegen wurden im gleichen Zeitraum nur 13 Gesetze und 98 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt. Das Institut für Mittelstandsforschung hat festgestellt, dass die bürokratischen Kosten in den vergangenen Jah- ren nicht gesunken sondern sogar gestiegen sind. Für 2003 schätzt das Institut die Belastung auf 46 Milliarden E Z m a d b g r m I k r D S d v a s r s S t p g G g d n s m ü e n B i A l c r o g s d b A R D w ü s h s i v z (C (D uro, etwa ein Drittel mehr als noch vor zehn Jahren. wischen sechs und 64 Stunden müssen die Unterneh- en je nach Größe im Jahr und pro Beschäftigtem dafür ufbringen. Das Schlimme daran ist, dass insbesondere ie kleinen Unternehmen mit besonders hohen Kosten elastet werden, da sie die Berichtspflichten und sonsti- en bürokratischen Anforderungen nicht so rationalisie- en können wie die großen Betriebe. Bei den Unterneh- en von ein bis neun Beschäftigten fallen, so hat das nstitut ermittelt, im Durchschnitt 63,8 Stunden Büro- ratiebelastung je Beschäftigtem und Jahr an. Umge- echnet sind das 4 361 Euro je Beschäftigtem und Jahr. as ist Geld, das für Investitionen fehlt, also für die chaffung von Arbeitsplätzen. Es fehlt natürlich auch en Leuten in der Lohntüte. Eines wollen wir auch nicht ergessen: Bürokratie kostet nicht nur Geld, sondern uch Nerven. Jeder, der hierzulande ein Unternehmen gründen will, chlägt sich mit einem Wust von Antragsformularen he- um und läuft sich die Füße wund. Für das in Art. 8 die- es Gesetzentwurfes geregelte Aufstellen von Tisch und tuhl als gastronomische Ergänzung von Dienstleis- ungsunternehmen sollte ein Berliner jede Menge Pa- ierkram abliefern: Bauvorlagen in fünffacher Ausferti- ung, Grundriß 1 : 100, Angaben zur farblichen estaltung, zur geplanten Raumtemperatur und ob Lie- eräume für Frauen geplant seien. Wir regen uns auf, ass Brüssel angeblich das Krümmungsmaß einer Ba- ane festlege, und lassen selber eine Gewerbeidee daran cheitern, dass der Keller zwei Zentimeter zu niedrig ist. Zum Schluss komme ich noch einmal auf die Arbeits- arktpolitik zurück. Gerade dieser Bereich ist derart berreguliert, also bürokratisiert, dass die hohe andau- rnde Arbeitslosigkeit zu wesentlichen Teilen ein Ergeb- is der herrschenden Bürokratie ist. Sie drückt sich in eschäftigungs- und Einstellungshürden aus. Wenn es nzwischen leichter ist, eine Ehe zu scheiden, als einen rbeitnehmer zu entlassen, wenn es im Betrieb nicht äuft, dann zeigt sich hier dringender Handlungsbedarf. Es ist doch so: Jede Regelung bedeutet heruntergebro- hen auf den Betrieb Kosten. Ob es das Teilzeitarbeits- echt, die Mitbestimmung, das Arbeitssicherheitsgesetz der die Arbeitsstättenverordnung ist, alles ist dicht re- uliert, um ja jeden denkbaren Fall zu erfassen, und er- tickt damit Eigenverantwortung und vernünftiges Han- eln. Das ist kontraproduktiv für Beschäftigung. Das lockiert den Arbeitsmarkt. Die Union hat mit ihrem ntrag „Bürokratische Hemmnisse beseitigen – Bessere ahmenbedingungen für Arbeit in Deutschland“ auf rucksache 15/4156 Möglichkeiten aufgezeigt, wo und ie das Dickicht gelüftet werden muss. Ich bin berzeugt, nur wenn man die Bürokratiemauern einreißt, chafft man auf Dauer neue Arbeitsplätze. Birgit Homburger (FDP): Gemessen an den wieder- olten großartigen Ankündigungen von Bundeswirt- chaftsminister Wolfgang Clement zum Bürokratieabbau st der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ein Sammelsurium on Petitessen. Die angekündigten Vereinfachungen um Beispiel im Gaststättenrecht, im Gewerberecht, im 13588 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Abfallrecht oder im Wohnungsrecht sind Kleinigkeiten im Vergleich zum Berg an Bürokratielasten die jährlich auf die Unternehmen zukommen. Die enormen Kosten komplizierter Steuer- und Abgaberegelungen, des zu starren Arbeitsrechts, umfangreicher statistischer Melde- pflichten und eines hoch komplizierten Umweltrechts bremsen weiterhin Wachstum und Beschäftigung aus. Das Institut für Mittelstandsforschung hat errechnet, dass zwischenzeitlich die jährliche Belastung der Unter- nehmen bei 46 Milliarden Euro liegt. Der größere Teil davon entfällt auf die zuvor genannten großen Kosten- blöcke. In diesem Bereich tut sich mit diesem Gesetzent- wurf weiterhin nichts. Angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf die Vorschläge der von Bundeswirtschaftsminister Clement eingerichteten so genannten Testregionen für Innovationsregionen umsetzen soll, ist der Gesetzent- wurf eine Blamage. Da wurden mit großem Aufwand in drei Testregionen tausend Vorschläge erarbeitet, von de- nen jetzt einige wenige, und davon dann auch noch die nicht ganz wesentlichen, im Gesetz umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf offenbart erneut, dass sich Herr Clement in der Bundesregierung nicht durchsetzen kann. Wie sonst ist es zu erklären, dass die von ihm im Zusam- menhang mit der Umsetzung dieser Initiativen angekün- digte Liberalisierung der Ladenschlussregelungen wie- der nicht enthalten ist? Warum schafft er nicht die Pflichtrestmülltonne für Gewerbeabfälle ab? Und warum warten die Unternehmen immer noch auf die generelle Umstellung der Umsatzsteuervorauszahlung auf die Ist- besteuerung? Auch die großmundige Ankündigung, die geltende Arbeitsstättenverordnung drastisch zu vereinfa- chen und damit erhebliche Kosten für die Betriebe ein- zusparen, ist nach wie vor nicht realisiert. Diese Maß- nahmen würden wenigstens zu einer spürbaren Kostenentlastung führen. Stattdessen enthält der Gesetz- entwurf einige wenige Vereinfachungen ohne große Kostenrelevanz. Vor diesem Hintergrund wird die FDP-Bundestags- fraktion ihre „Initiative Bürokratieabbau“ weiter fortset- zen und in jeder Sitzungswoche einen konkreten Vor- schlag zum Abbau von Bürokratie unterbreiten. Das Prestigeprojekt des Bundeswirtschaftsministers, „Mas- terplan Bürokratieabbau“, ist furios gescheitert. Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär im Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit: Deregulierung und Entbürokratisierung haben zwei Feinde. Der erste Feind will keine Veränderung. Er will, dass alles so bleibt, wie es ist. Veränderungen sind ihm ein Gräuel. Wie heißt es so schön in England: Die einzigen, die Ver- änderungen mögen, sind Babys in nassen Windeln! Die- ser Gegner der Veränderungen ist ein starker Gegner. Al- lerdings wird sein Widerstand zu überwinden sein. Die Notwendigkeit von Veränderungen muss auch er letzt- lich anerkennen. Dann gibt es den anderen Feind von Veränderung. Er ist in der Tat viel schwieriger zu besiegen, denn er for- dert bei Deregulierung und Entbürokratisierung immer mehr. Er ist maßlos und sattelt drauf. Jeder Vorschlag, d S r t d U D w i d n h m W l P W V s b v V v u b V z G s V U n h m i 1 w B u l z V v t t V l r m e w H S d (C (D en irgendjemand gemacht hat, ist für ihn zwar ein chritt in die richtige Richtung, aber natürlich nicht aus- eichend. Die Schritte sind ihm zu klein, zu unbedeu- end, sodass er gleich alles ablehnt. Er erreicht damit, ass sich letztlich nichts, aber auch gar nichts bewegt. Dies vorweggeschickt, möchte ich zum Stand der msetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und eregulierung aus den Regionen und zur Änderung ohnungsrechtlicher Vorschriften kommen, bei denen ch viele Schritte in die richtige Richtung sehe, welche ie konstruktive Unterstützung der Opposition verdie- en. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit atte im Sommer 2003 in Kooperation mit der Bertels- ann-Stiftung das Projekt „Innovationsregionen für irtschaftswachstum und Beschäftigung durch Deregu- ierung und Entbürokratisierung“ begonnen. Ziel des rojektes war die Ermittlung von Hemmnissen für die irtschaft durch gesetzliche Vorschriften und deren ollzug. In einer ersten Runde waren die Regionen Freie Han- estadt Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Westmecklen- urg beteiligt. Sie erarbeiteten unter der Einbeziehung on Praktikern aus Wirtschaft und Verwaltung neben orschlägen zu kommunalen Regelungen und Landes- orschriften auch Vorschläge zur Entbürokratisierung nd Erleichterung bundesrechtlicher Vorschriften. Hier- ei handelt es sich insbesondere um verfahrensrechtliche orschriften, die die verschiedensten Rechtsgebiete, um Beispiel Umweltrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, ewerberecht, Arbeitsschutz, betreffen und in die Zu- tändigkeit mehrerer Bundesressorts fallen. Das Bundeskabinett hat sich im April 2004 mit diesen orschlägen befasst und einer sofortigen bundesweiten msetzung zugestimmt. Auf Initiative von Bundesmi- ister Clement hin wurde auf die ursprünglich vorgese- ene mehrjährige Testphase verzichtet. Dadurch kom- en die Erleichterungen kurzfristig allen zugute. Die nterministeriell abgestimmten Vorschläge wurden am 2. Mai 2004 vom Bundeskabinett beschlossen. Der unter Federführung des BMWA erarbeitete Ent- urf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu ürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen nd zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften iegt Ihnen heute zur ersten Lesung vor. Er enthält Geset- esänderungen zur Umsetzung eines großen Teils dieser orschläge aus den beteiligten Regionen. Enthalten sind beispielsweise die Beschleunigung on Gerichtsverfahren durch die überörtliche Einrich- ung von Abteilungen für Handelssachen an Amtsgerich- en, die Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung und orlage von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbi- anzen für private Erzeuger, die Erleichterung der Be- ichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen it Umweltmanagement-Systemen – EMAS – sowie ine Liberalisierung im Gaststättenrecht. In Zukunft ird es vor allem in Dienstleistungsbranchen und im andel möglich sein, Kunden Getränke und kleinere peisen erlaubnisfrei anzubieten. Des Weiteren sollen ie Erlaubnisfreiheit im Beherbergungsgewerbe auf Be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13589 (A) ) (B) ) triebe bis zwölf Betten erhöht und Erleichterungen für kleine Imbissbetriebe geschaffen werden. Zudem ist eine allgemeine Experimentierklausel für Bestimmungen der Gewerbeordnung – GEWO – und des Gaststättengesetzes – GastG – enthalten. Eine solche Er- probungsklausel ermöglicht, Berufsausübungsregelun- gen befristet aufzuheben, um deren Auswirkungen auf die Praxis zu untersuchen. Bei letztlich positiver Bewer- tung der Maßnahme bietet es sich dann an, diese Bestim- mungen insgesamt aufzuheben. Ferner ist eine Reduzierung von Prüf- und Aufbewah- rungspflichten für Makler und Bauträger enthalten. Wei- tere Vorschläge der Vorschlagsliste werden durch Ände- rungen der Spezialgesetze durch die jeweils zuständigen Ressorts umgesetzt. Auch der Bundesrat hat sich intensiv mit diesen Vor- schlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung befasst. Da ihm zum gleichen Zeitpunkt auch Gesetzesinitiativen verschiedener Länder zum Bürokratieabbau, teilweise zu den gleichen Regelungsbereichen vorlagen, bot sich de- ren gemeinsame Behandlung an. In seiner Stellung- nahme hat der Bundesrat eine ganze Reihe von Empfeh- lungen zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Zum Gesetzentwurf allgemein teilt die Bundesregie- rung die Auffassung des Bundesrates, dass die Eigenver- antwortung von Wirtschaft und Bürgern zu stärken und bürokratische Überreglementierungen zu beseitigen sind. Sie betrachtet dies ebenfalls als eine Daueraufgabe und verweist in diesem Zusammenhang auf die „Initia- tive Bürokratieabbau“ mit einer Vielzahl konkreter Pro- jekte. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates sind im Wesentlichen auf noch umfangreichere Entlastungen ge- richtet. Besonders zu den Vorschlägen im Umweltbe- reich und hier insbesondere zur Erweiterung der Privile- gierungen für EMAS-zertifizierte Betriebe hat der Bundesrat eine Vielzahl von weiteren Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. Die Bundesregierung kann diesen Vorschlägen nur in geringem Umfang zustimmen, da vielfach praktische, fachrechtliche oder europarecht- liche Gründe entgegenstehen. Des Weiteren gab es sehr viele, allerdings auch sehr widersprüchliche Anträge der Länder zu den vorgesehe- nen Änderungen im Gaststättenrecht. Diese reichten von der Ablehnung jeder Änderung des geltenden Rechts bis hin zu ganz radikalen Änderungen. Daran wird deutlich, dass sich die Länder über die Zielrichtung erforderlicher Änderungen noch nicht einig sind. Mehrheitlich angenommen wurden die weitgehends- ten Anträge, die zur vollständigen Befreiung der Beher- bergungsbetriebe von der Erlaubnispflicht und zu einer Reduzierung der Gaststättenerlaubnis auf die Abgabe von alkoholischen Getränken führen würden. Dies kann von der Bundesregierung so nicht mitgetragen werden. Abgelehnt wurde vom Bundesrat die vorgesehene Erpro- bungsklausel im Gewerbe- und Gaststättenrecht, die den Ländern ein befristetes Abweichen von Berufsaus- übungsregelungen ermöglichen soll. Die Bundesregie- rung hält in der Gegenäußerung an dieser Vorschrift fest, z i k r R g w d l v n d g s p d b V m n h i a v B h A D m w v v e d n a D E d f 8 w z (C (D umal derartige Klauseln auch Forderungen der Länder m Rahmen der Föderalismusreform entsprechen. Wie Bundeswirtschaftsminister Clement bereits ange- ündigt hat, soll in Kürze eine weitere Deregulierungs- unde folgen. Wir haben aus den Erfahrungen der ersten unde gelernt und wollen deshalb in Zukunft jede Re- ion, die mitarbeiten will, beteiligen. Wir werden die je- eils zuständige Industrie- und Handelskammer bitten, as Projekt in ihrer Region zu begleiten. Damit die Qua- ität der Vorschläge und nicht nur eine große Quantität on Vorschlägen im Vordergrund steht, sollen die Regio- en ihre Vorschläge nach Prioritäten ordnen. Wir werden ie Länder bitten, sich aktiv in diese Projekte einzubrin- en. Auch die beteiligten Städte und Gemeinden werden ich beteiligen müssen, indem sie eigene Vorschriften zu rüfen haben. Was uns zuweilen aber noch fehlt, ist die Bereitschaft er Opposition, wichtige und notwendige Reformvorha- en konstruktiv zu begleiten und nicht reflexartig jede eränderung abzulehnen. Ich appelliere deshalb an die Opposition, diesen Weg itzugehen. Goethe hat einmal gesagt, „es ist nicht ge- ug zu wollen, man muß auch tun!“ Ich appelliere des- alb an die Opposition, ihr Tun unter Beweis zu stellen, ndem sie nicht immer die Schritte der Bundesregierung ls zu klein kritisiert, sondern mitarbeitet, damit wir mit ielen kleinen Schritten unserem gemeinsamen Ziel, der ürokratie in Deutschland Paroli zu bieten, ein Stück nä- er kommen. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Weltbevölkerung und Entwicklung – zehn Jahre nach Kairo – Weltbevölkerungspolitik zehn Jahre nach Kairo (Tagesordnungspunkt 15 a und b) Karin Kortmann (SPD): Während wir uns in eutschland, in den Industrieländern große Gedanken achen, wie wir angesichts der demographischen Ent- icklung – wir verzeichnen ein Bevölkerungswachstum on 0,1 Prozent – unsere sozialen Sicherungssysteme erändern müssen, wir Antworten suchen, wie wir mit iner zunehmend alternden Gesellschaft leben werden, ie Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern kön- en, sieht es in den Entwicklungsländern ganz anders us: Sie verzeichnen ein Wachstum von 1,7 Prozent. amit findet das Wachstum fast ausschließlich in den ntwicklungsländern statt. 1950 lebten noch 68 Prozent er Bevölkerung in den weniger entwickelten Ländern, ür das Jahr 2050 sehen die Prognosen einen Anstieg auf 8 Prozent. Und damit steigen auch die Probleme bei der eltweiten Armutsreduzierung, lassen Sie mich dazu wei Beispiele der Ressourcenknappheit benennen: 13590 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Nach dem jüngsten Datenreport der Deutschen Stif- tung Weltbevölkerung leben bereits heute über 600 Mil- lionen Menschen in Ländern, in denen Wasser eine Man- gelware ist. Im Jahr 2005 wird die Zahl auf 752 Millionen ansteigen und für 2025 wird eine Zahl von 2,6 bis 3,2 Milliarden Menschen prognostiziert. Der Kampf um die Lebensgrundlage Wasser wird sich regio- nal, wirtschaftlich und politisch verschärfen. Ähnlich dramatisch ist der Verlust von verfügbarem Ackerland. Bei der im vergangenen Jahr stattgefundenen UN-Konferenz zur Bekämpfung der Wüstenbildung wurde die Dramatik der Verödung und des Verlustes von kostbarer Nutzfläche beschrieben. Jedes Jahr, so hat das Worldwatch Institute geschätzt, verlieren die Kontinente 24 Milliarden Tonnen Oberboden. Während der vergan- genen zwei Jahrzehnte ist weltweit Boden in der Grö- ßenordnung der gesamten landwirtschaftlichen Nutzflä- che der Vereinten Nationen verloren gegangen. Vor zehn Jahren hat die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo den Zusammenhang von Bevölkenungswachs- tum und Entwicklung in den Fokus der politischen Dis- kussion gestellt. Weltbevölkerungspolitik wurde erst- mals nicht isoliert betrachtet, sondern in den Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen, ökologi- schen und kulturellen Fragen gestellt. Der dort verab- schiedete Aktionsplan benannte als zentrale Zielsetzun- gen: die Beseitigung der Armut; ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Rahmen einer tragfähigen Ent- wicklung; Bildung, insbesondere für Mädchen; die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter sowie den Schutz und die Förderung der Familie. Zu feiern gibt es zum zehnten Jahrestag des Beschlus- ses wenig. Viele der formulierten Ziele stehen heute dringender denn je auf der „Agenda der Notwendigkei- ten“. Die Vereinten Nationen haben dies auch in ihrer Millenniumserklärung mitbedacht und deshalb greifen vier der acht Millennium Development Goals Kernziele des Kairoer Aktionsprogramms auf: Erstens: die Förderung der Gleichheit der Geschlech- ter, die Stärkung der Frauen. Zweitens: die Senkung der Kindersterblichkeit. Drittens: die Verbesserung der Gesundheit von Müt- tern. Viertens: die Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderer Krankheiten. Ob die Weltbevölkerung im Laufe des nächsten Jahr- hunderts auf 8,9 oder 12,8 Milliarden Menschen an- wächst, hängt nicht nur von der Politik in den Entwick- lungsländern, sondern auch entscheidend vom politischen Handeln der Industrieländer und der Aus- richtung ihrer Entwicklungszusammenarbeit ab. Maß- geblichen Einfluss können hierbei nicht nur bevölke- rungspolitische Programme, sondern auch Programme zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben. Noch immer gelten in wenig entwickelten Regionen viele Nachkommen als Alterssicherung. Hohe Geburten- raten mit schnell aufeinander folgenden Schwanger- schaftszyklen bedeuten jedoch eine hohe Sterblichkeits- r M S m t i v I n E A M e F m m l o w z p d l f t P b g r F u w v A d r s t G s w s a d l W b F 1 f s n Z a s (C (D ate für Kinder und Mütter. Und noch immer werden ädchen verheiratet, deren Leben durch zu frühe chwangerschaft besonders gefährdet ist. Wir fordern deshalb, den Zugang zu denjenigen Fa- ilienplanungsmethoden zu fördern, die vor dem Hin- ergrund der jeweiligen soziokulturellen, religiösen und ndividuellen Lebensbedingungen der betroffenen Be- ölkerung akzeptiert und angewendet werden können. ch wende mich energisch gegen staatliche Zwangsmaß- ahmen zur Geburtenkontrolle, wie sie in China mit der in-Kind-Politik umgesetzt wurden. Einen Appell richte ich an den Vatikan. Das Kairoer ktionsprogramm schließt Abtreibungen explizit als ittel der Familienplanung aus. Es ist aber dennoch un- rlässlich, dass wir die medizinische Versorgung von rauen verbessern, die unter den Folgen von unsachge- äß durchgeführten Abtreibungen leiden. Helfen Sie it dabei, Menschen aufzuklären und sie bei ihrer Fami- ienplanung zu unterstützen! Auch Bushs Fundamental- pposition gegen den Kairoer Konsens können wir in der eltweiten Armutsbekämpfung nicht als hilfreich be- eichnen. Für die Entwicklungsländer bedeutet anhaltendes Po- ulationswachstum ein beträchtliches Entwicklungshin- ernis. Die das Wirtschaftswachstum vieler Entwick- ungsländer überholende Zuwachsrate der Bevölkerung ührt zu steigender Massenarbeitslosigkeit vor allem un- er Jugendlichen mit der Folge von Verelendung und erspektivlosigkeit. Wir müssen die Entwicklungsländer ei der Schaffung von notwendigen Rahmenbedingun- en unterstützen. Dazu gehört eine Verbesserung der echtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Stellung der rau, also sie im Bildungs- und Ausbildungsbereich zu nterstützen. Dazu gehört aber vor allem, tragfähige irtschaftliche Strukturen zu ermöglichen, den Aufbau on sozialen Sicherungssystemen und Konzepten der ltersversorgung als Alternative zur Alterssicherung urch Kinderreichtum zu unterstützen. Das Kairoer Aktionsprogramm hat für uns in der Eu- opäischen Union durch die Osterweiterung eine Fort- chreibung erfahren. In der EU bestehen erhebliche Un- erschiede beim Zugang zu Diensten der reproduktiven esundheit, was sich unter anderem in einem einge- chränkten bzw. fehlenden Zugang zu Verhütungsmitteln iderspiegelt. Aufgrund fehlender Investitionen ver- chlechtert sich die Infrastruktur. Gestern, am Welt- idstag, wurden die dramatischen Zuwachszahlen bei en HIV-infizierten Menschen wieder einmal erhöht. Al- ein im Jahr 2003 gab es 4,8 Millionen Neuinfektionen. ir haben nicht zuletzt im Rahmen unserer Haushalts- eschlüsse zum BMZ-Haushalt weitere bilaterale inanzmittel zur HIV/Aidsbekämpfung und weitere 0 Millionen Euro für den Globalen Fond zur Bekämp- ung von HIV, Aids, Tuberkulose und Malaria bereitge- tellt. Aids ist nicht mehr eine Krankheit, die sich in ei- igen Regionen der Welt verbreitet; die alarmierenden ahlen aus Asien und Osteuropa belegen, dass Aids uns lle angeht! Ich bin dankbar, dass es uns im Ausschuss für wirt- chaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gelungen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13591 (A) ) (B) ) ist, zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung von SPD, Grünen und Unionsparteien zu kommen, die par- teiübergreifend deutlich macht, welche Anstrengungen wir gemeinsam bewältigen wollen, um das Bevölke- rungswachstum in Einklang mit der Armutsreduzierung zu bekommen. Lediglich die FDP hat diese Notwendig- keit noch nicht begriffen. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Als sich vor zehn Jah- ren gut 11 000 Teilnehmer aus über 180 Staaten dieser Welt zur „Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung“ in Kairo zusammensetzten, taten sie dies aus einem Motiv heraus: Sie wollten einen Plan er- arbeiten, der einen Wendepunkt in der Diskussion um die immer dringlicher werdenden Weltbevölkerungsfra- gen darstellen sollte. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass nicht nur die Zukunft der menschlichen Gesellschaft von die- ser Konferenz abhängt, sondern auch die Wirksam- keit der wirtschaftlichen Ordnung auf dem Plane- ten, auf dem wir leben. Das habe natürlich nicht ich gesagt, sondern der da- malige UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali in seiner Eröffnungsrede zu dieser Konferenz. Er gab le- diglich wieder, was den Teilnehmern ein großes Anlie- gen war: die Probleme zu bewältigen, die mit und durch das rasante Weltbevölkerungswachstum der letzten 100 Jahre entstanden waren. Das war auch angebracht: In den letzten 100 Jahren hat sich die Weltbevölkerung nahezu vervierfacht. Gleichzeitig sank die Kindersterblichkeit und stieg die Lebenserwartung von Menschen auf allen Kontinenten. Zeitgleich lebten und leben jedoch immer mehr Men- schen in Armut, haben Frauen und Mädchen in patriar- chalisch geprägten Gesellschaften kaum Chancen auf ein eigenbestimmtes Leben, breitet sich HIV/Aids weiter ra- sant aus, sterben Frauen an den Folgen von Schwanger- schaft und Geburt. Diese Reihe könnte man immer wei- ter fortsetzen, aber ich will genau hier verharren. Jede Minute stirbt irgendwo auf der Welt eine Frau an den Folgen von Schwangerschaft und Geburt. In 99 Pro- zent aller Fälle stammt diese Frau aus einem Entwick- lungsland. Diese Zahl erscheint zu Recht erschütternd. Wenn auf dieser Konferenz also die Rede von morali- schem Handlungsbedarf und Solidarität mit gegenwärti- gen und zukünftigen Generationen war, dann erscheint dies durchaus berechtigt. Weltbevölkerungsfragen sind kein Thema, das für sich alleine steht. Es ist ein Querschnittsthema und be- trifft uns alle. Redet man vom Kairoer Aktionspro- gramm zur Weltbevölkerung, dann redet man von einem umfassenden Papier zur reproduktiven Gesundheit, das eine Vielzahl von Instrumenten umfasst. Es umfasst Se- xualaufklärungs- und Familienplanungsprogramme für Jugendliche und Familien – Männer wie Frauen wohl- gemerkt –, beinhaltet Gesundheitsvorsorge für Frauen und Mädchen vor, während und nach einer Schwanger- schaft sowie Aufklärung über und Behandlung von HIV/ Aids und anderen Geschlechtskrankheiten. Es beinhaltet n p e u d n n u s c b c d w F e t n „ g g m F k F i l u w t H 4 J t I c v W s S m d d b f i 3 s 8 F i p d (C (D icht Schwangerschaftsabbruch als Mittel der Familien- lanung! Wenn von Abtreibung die Rede ist, dann geht s darum, sie dort „sicher“ zu machen, wo sie legal sind, nd mangelhaft durchgeführte Abtreibungen zu vermei- en; sie wird aber niemals als Mittel der Familienpla- ung beschrieben. So weit zum reproduktiven und gesundheitsbezoge- en Teil des Aktionsprogramms. Der ergänzende Teil mfasst mehr als nur Ergänzungen! Er beinhaltet An- ätze zur Bildung und Ausbildung von Frauen und Mäd- hen, zu Maßnahmen, die zu ihrer Gleichberechtigung eitragen sollen, zu ihrer Involvierung in gesellschaftli- he, politische, rechtliche und wirtschaftliche Entschei- ungsprozesse. Der Begriff „Empowerment“ war hier egweisend. Es geht um die Erkenntnis, dass man rauen die Macht geben muss, über ihre Leben selbst zu ntscheiden und sie mit den entsprechenden Möglichkei- en auszustatten, um die Lebensqualität aller zu steigern. Was bedeutet das Kairoer Aktionsabkommen also ge- au? Kairo bedeutet vor allem Sexualaufklärung für alle! Für alle“ heißt, dass nicht nur Frauen und Mädchen auf- eklärt werden müssen, sondern auch Männer und Jun- en. Erwachsenen wie Jugendlichen muss deutlich ge- acht werden, welche Möglichkeiten sie im Bereich der amilienplanung haben und wie sie diese wahrnehmen önnen. Kairo bedeutet auch, die Gesundheitsversorgung für rauen und Mädchen zu verbessern. Die Entwicklungen n Europa haben gezeigt, dass durch geringere Säug- ings- und Kindersterblichkeit auch die Zahl der Kinder nd der Abstand zwischen den Geburten sinken. Ein eiterer positiver Effekt dabei ist, dass die Lebenserwar- ung und -qualität der Mütter steigt. Kairo bedeutet auch eine steigende Zunahme von IV/Aids-Präventions- und Behandlungsprojekten. ,9 Millionen Menschen haben sich allein im letzten ahr mit HIV infiziert. Das sind 13 425 Infizierungen äglich oder auch 560 pro Stunde bzw. neun pro Minute. n Afrika ist Aids inzwischen zur häufigsten Todesursa- he geworden. Weltweit steht es als Todesursache an ierter Stelle. Zeitgleich hat die Angst vor und auch das issen über HIV/Aids mit den Jahren stark nachgelas- en, was fatale Folgen hat: Allein in Afrika südlich der ahara ist jeder zehnte Erwachsene HIV-positiv! Das hat assive Folgen für die Familien in dieser Region, auf ie Gesellschaft und die Wirtschaft der einzelnen Län- er. Und auch in Asien, Lateinamerika und Osteuropa reitet sich die Immunschwäche weiter aus, zum Teil ast noch schneller, als wir uns vorstellen können. Allein n Osteuropa und Zentralasien hat es im letzten Jahr 60 000 Neuinfektionen gegeben. 50 000 Menschen tarben, während 1,5 Millionen infiziert sind. Mehr als 0 Prozent der HIV-Infizierten ist unter 30 Jahre alt. Die olgen können wir alle uns selbst ausmalen, das brauche ch nicht genauer darlegen. Das ABC-Konzept zur HIV/Aids-Prävention, gekop- elt mit Aufklärungsprogrammen, ist für die Umsetzung es Kairoer Aktionsprogramms daher genauso wichtig 13592 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) wie Programme zur Behandlung von HIV/Aids. Bei dem ABC-Konzept setzt man auf die drei Faktoren: A wie Abstinenz, B wie „be faithful“, also „sei treu“, und C wie „Condoms“ oder Kondome. Die Erfahrung zeigt – das leuchtet jedem ein –, dass alle drei Faktoren nach wie vor der beste Schutz vor Infektionen mit HIV bzw. Geschlechtskrankheiten sind. Und zwar in dieser Rei- henfolge: Abstinenz, Treue, Kondome. Wir müssen bei der Diskussion über die einzelnen Faktoren jedoch da- rauf achten, dass wir realitätsnah arbeiten, weil ansons- ten alle Bemühungen am Ziel vorbeigehen. Besonders Frauen infizieren sich zumeist über unge- schützten Sex. Die Rate der infizierten Frauen, gerade in Afrika und Osteuropa, die von ihrem Männern ange- steckt werden, ist hierbei enorm, ebenso die Zahl der bei Vergewaltigungen oder unfreiwilligem Geschlechtsver- kehr infizierten Frauen. Genau hier bietet Treue eben keine Hilfestellung mehr. Hier muss man mit Kondomen arbeiten. Das geht aber nur, wenn die Frauen stark genug sind, dies durchzusetzen. Daher ist es besonders wichtig, Frauen und Mädchen in eine Position zu setzen, die ih- nen ermöglicht, ihre Forderungen gegenüber dem ande- ren Geschlecht auch durchzusetzen. Stichwort ist hier „Empowerment“: Frauen muss die Macht gegeben wer- den, sich selbst, ihre Stellung und ihre Meinung in der Gesellschaft zu behaupten. Dies funktioniert eben nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern muss auch durch Projekte gefordert werden. Kairo bedeutet also auch, Frauen, zum Beispiel durch Bildung, die Möglichkeit zu geben, sich über ihre eige- nen Wünsche und Bedürfhisse klar zu werden, einen Job oder Fähigkeiten zu erlernen, die ihnen ermöglichen, sich und ihre Familie zu ernähren und frei darüber zu be- stimmen, wie viele Kinder sie in welchen zeitlichen Ab- ständen haben möchten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass mit dem steigenden Bildungsgrad einer Gesellschaft die Geburtenrate sinkt. Wenn Gesellschaften lernen, dass nicht Kinder allein als Garant für eine sichere Zukunft dienen, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung ge- tan. Flankierende Maßnahmen können hier Mikrokredit- systeme sein, die Frauen mit den finanziellen Mitteln ausstatten, um sich selbstständig zu machen, aber auch Netzwerke, innerhalb derer Frauen Erfahrungen austau- schen und Mut schöpfen können. Nur wenn die Stellung der Frau und des Mädchens in der Gesellschaft gefestigt werden kann, werden grau- same und unmenschliche Handlungen gegenüber Frauen und Mädchen zu bekämpfen sein. Ich denke hier zum ei- nen an massenhafte Abtreibungen und die Ermordung von Mädchen zum Beispiel in Indien – diese „Politik“ hat in Indien inzwischen dazu geführt, dass etwa 20 bis 25 Millionen Frauen und Mädchen zu wenig vorhanden sind – oder an die Ein-Kind-Politik in China. Nur durch die Stärkung der Rolle der Frauen und Mädchen in der Gesellschaft wird es uns möglich sein, solche grausamen Vorgehensweisen zu verhindern. Ich denke aber auch an die schrecklichen Lebenszu- stände von Frauen in patriarchalisch geprägten Ländern. Wir müssen – und da spielt das Kairoer Abkommen eine bedeutende Rolle – die Stellung der Frauen und Mäd- c g m p g g d a W s M M t u s G k d V k w l t z h A t p d t A n S t i v S g n n n w 1 s f e v U g w t w „ (C (D hen nachhaltig so stärken, dass Genitalverstümmelun- en, Todesstrafen für vergewaltigte Opfer und Ehren- orde oder auch das totale Ausschalten jeglicher ersönlicher Freiheit in Privatleben wie Beruf bald Ver- angenheit sind. Auch das bedeutet Kairo. Was ist also passiert seit diesem wegweisenden Kon- ress in Kairo im Jahre 1994? Was hat sich verändert für ie Menschen in aller Welt? Nicht viel! Man könnte uch sagen, die Ergebnisse sind niederschmetternd. Das eltbevölkerungswachstum hat seither nicht nachgelas- en, eher im Gegenteil: Lebten 1987 noch 5 Milliarden enschen auf diesem Planeten, waren es 1999 schon 6 illiarden; der Trend hält an. Auch der Gesundheitssek- or verheißt keine großen Erfolge: Zwar ist die Kinder- nd Säuglingssterblichkeit gesunken, aber immer noch terben zu viele Frauen und Mädchen an unterlassener esundheitsvorsorge. Auch die Armut in der Welt onnte nicht bedeutend reduziert werden. Die Anzahl er Menschen, die täglich weniger als einen Dollar zur erfügung haben, ist zwar von 29 auf 24 Prozent gesun- en; aber dass bis 2015 eine Halbierung des Ausgangs- ertes erzielt werden kann, ist mehr als unwahrschein- ich. Die Zahl der HIV/Aids-Infizierten steigt immer wei- er. Zwar gibt es inzwischen einige Medikamente, die ur Behandlung eingesetzt werden können, aber auch ier dürfen wir uns nichts vormachen: Weder ist HIV/ ids heilbar, noch haben alle Menschen Zugang zu Mit- eln zur Prävention und bzw. oder zur Behandlung! Auch die Bildungsbemühungen des Kairoer Aktions- rogramms konnten nicht so erfolgreich umgesetzt wer- en wie erhofft. Immer noch gibt es zu viele Analphabe- en, die meisten davon in den Entwicklungsländern. Der nteil der Frauen, die weder lesen und schreiben kön- en, ist dabei der größte. Auch die Bemühungen, die tellung der Frauen und Mädchen zu stärken, sind nur eilweise von Erfolg gekrönt. Zwar haben einige Länder n Afrika inzwischen Gesetze beschlossen, die Genital- erstümmelungen verbieten, aber das hat wenig an der ituation der Frauen und Mädchen in der Gesellschaft eändert. Vielfach sind Frauen und Mädchen immer och die Leidtragenden, die weder Zugang zu Bildung och zu Aufklärung, Beruf, Besitz oder einfach nur ei- em Stück persönlicher Freiheit erlangen können. Woran liegt das nun? Der Wille, etwas zu verändern ar doch 1994 ganz offensichtlich vorhanden! Die 80 Länder, die in Kairo zusammentrafen – Industrie- taaten wie Entwicklungsländer – haben weit weniger inanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, als 1994 ver- inbart. Insgesamt wird jährlich nur gut ein Drittel der ereinbarten Summe bereitgestellt. Die USA haben ihre Zahlungen an den Fond der NFPA sogar gänzlich gestoppt. Grund dafür ist ihr enerelles Problem mit den Faktoren „Aufklärung“ so- ie „Kondom“ des ABC-HIV/Aidspräventionskonzep- es und dem Thema Schwangerschaftsabbruch, auch enn es sich hierbei nur um Leistungen handelt, die sie sicher“ machen, dort, wo sie legal sind. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13593 (A) ) (B) ) Vielfach fehlt aber nicht nur das leidige Geld. An vie- len Orten fehlt auch die notwendige „Manpower“. Ich denke da an ein Beispiel aus der eigenen Erfahrung: In Sambia ist genügend Geld vorhanden, um Maßnahmen zum Kairoer Aktionsprogramm durchzuführen. Dort mangelt es aber vor allem an einem: an ausgebildetem Personal für Krankenhäusern, für Beratungsstationen zu Aufklärung, Familienplanung und HIV/Aidsberatung, für Schulen und Ausbildungsstationen und für den Bau von Infrastruktur, um entlegene Dörfer an Gesundheits- und Bildungsstrukturen sowie sonstige Strukturen anzu- binden. All dies ist unvorstellbar, aber wahr. All dies erscheint wie ein Hohn für die Beteiligten der Konferenz von 1994 und aller derer, die sich für Weltbevölkerungsbelange einsetzen. Dies muss sich ändern! Der Deutsche Bundestag muss sich vehement für die Umsetzung des Kairoer Aktionsprogramms einsetzen. Nur so können die 1994 festgelegten Ziele erreicht wer- den. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schon in der Überschrift des Antrags, dem wir den Titel „Welt- bevölkerung und Entwicklung – zehn Jahre nach Kairo“ gegeben haben, zeigt sich die Verbindung von wirt- schaftlicher und sozialer Entwicklung. Genau darin lag der Verdienst der Konferenz in Kairo 1994, der „Interna- tional Conference on Population and Development“. Da- mit wurde von einem Begriff oder einer Idee von „Be- völkerungspolitik“ Abschied genommen, der in Teilen der Welt historisch belastet war und in anderen Teilen der Welt mit repressiven Maßnahmen verbunden war. Entwicklung und Wachstum der Weltbevölkerung wer- den also nicht isoliert betrachtet, vielmehr wird der Zu- sammenhang von wirtschaftlichen, sozialen, ökologi- schen und kulturellen Fragen hergestellt. Der Aktionsplan von Kairo formuliert also gewisser- maßen die Vorbedingungen, die gegeben sein müssen, wenn Einfluss auf das Wachstum der Bevölkerung ge- nommen werden soll. So werden folgerichtig als zentrale Zielsetzungen benannt: die Beseitigung der Armut; ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Rahmen einer Entwicklung, die auch die Einführung solidarischer Sozialversicherungssysteme vorsieht; Bildung, insbe- sondere für Mädchen; die Gleichstellung und Gleichbe- rechtigung der Geschlechter sowie der Schutz und die Förderung der Familie. Es haben sich seit Kairo durchaus Fortschritte für die soziale und wirtschaftliche Lage in Entwicklungsländern ergeben. So haben zwei Drittel der Länder, die an der Konferenz teilnahmen, politische und gesetzgeberische Initiativen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern ergriffen. Fragen der Bevölke- rungsentwicklung werden systematischer, beispielsweise in Programme der Armutsbekämpfung – PRSP –, inte- griert. Gleichwohl bedarf es weiterhin einer langfristig angelegten Kooperation auf unterschiedlichen Feldern, um mit politischen Mitteln auf die Entwicklung der Be- völkerung Einfluss zu nehmen. g ü d r W M M i b W z d R f h c d b g S s s V s i K m f 4 n i I t r r e s F w d e K B b t h s e s i a d E (C (D Auch wenn die Weltbevölkerungsentwicklung von re- ionalen Unterschieden gekennzeichnet ist, lässt sich ein berragender Trend feststellen: Die Bevölkerung in In- ustrieländern stagniert weitgehend und die Bevölke- ung in Entwicklungsländern wächst. Nach Zahlen der eltbank leben heute von den mehr als 6 Milliarden enschen etwa 5 Milliarden in Entwicklungsländern. an wird annehmen dürfen, dass die Herausforderungen n der Zukunft nicht geringer werden. So geht die Welt- ank in den nächsten 25 Jahren von einer Zunahme der eltbevölkerung auf 8 Milliarden Menschen aus. Wie schnell und wie human sich dieser Prozess voll- ieht, wird von der Politik der Entwicklungsländer und er Industrieländer abhängen. So wurde in Kairo zu echt darauf hingewiesen, welche Bedeutung die Frauen ür die Entwicklung haben, sei es bezogen auf die Erzie- ung, auf die Schaffung von Einkommen oder auf die Si- herung der Grundbedürfnisse. Die Bundesregierung hat ieses Potenzial erkannt und fördert seit Jahren die Aus- ildung von Frauen und Mädchen, den verbesserten Zu- ang zu Gesundheitsdiensten, Aufklärungsprogramme. ie unterstützt Entwicklungsländer beim Aufbau des Ge- undheitssystems, der Sicherstellung notwendiger Ge- undheitsvorsorge. Dazu gehören auch Maßnahmen zur erbesserung der Hygiene und der medizinischen Ver- orgung von Mutter und Kind. In den Jahren 1994 bis 2002 hat die Bundesregierung nsgesamt über 1 Milliarde Euro für die Umsetzung des airoer Aktionsplans zur Verfügung gestellt. Sie hat in ehr als 150 Projekten Maßnahmen unterstützt. Heute ördert die Bundesregierung nationale Programme in 6 Ländern, drei Regionalprogramme und fünf überregio- ale Projekte. Das ist gut so und soll auch so bleiben. Es st sehr zu hoffen, dass sich auch andere leistungsstarke ndustrienationen, die ihre Beiträge für den Kairoer Ak- ionsplan in den letzten Jahren leider sehr zurückgefah- en haben, wieder stärker engagieren. Außerdem unterstützt die Bundesregierung in mehre- en Entwicklungs- und Schwellenländern die Einführung ines solidarischen Kranken- und Altersversicherungs- ystems. Leider gilt noch immer in vielen Ländern die austregel: Wenn du im Alter über die Runden kommen illst, musst du es bis dann geschafft haben, mindestens rei gesunde Söhne großzuziehen. Erst die Einrichtung iner funktionierenden Altersversorgung, die nicht auf inderreichtum basiert, kann ein überdimensioniertes evölkerungswachstum stoppen. Maßnahmen der Ge- urtenkontrolle allein reichen nicht aus. Ulrich Heinrich (FDP): Obwohl das rasante Wachs- um der Weltbevölkerung, das im 20. Jahrhundert na- ezu zu einer Vervierfachung geführt hat, sich verlang- amt hat, rechnet man in den nächsten 50 Jahren mit inem weiteren Anwachsen auf 9 bis 13 Milliarden Men- chen weltweit. Von diesen Menschen werden 88 Prozent n den Entwicklungsländern leben. Diese Zahlen sind so larmierend, dass die Industrieländer ganz entschei- ende Mitverantwortung bei der Frage tragen, ob in der ntwicklungszusammenarbeit die Entwicklungsländer 13594 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) in die Lage versetzt werden, verantwortungsbewusst die notwendigen Bevölkerungsprogramme durchzuführen. Auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo vor zehn Jahren ist es gelungen, die bislang oft isoliert be- trachtete Problematik des Wachstums der Weltbevölke- rung in einem Zusammenhang mit wirtschaftlichen, so- zialen, kulturellen und ökologischen Fragestellungen und anderen Aspekten nachhaltiger Entwicklung zu be- trachten. Die logische Folge war ein entsprechendes Ak- tionsprogramm über Bevölkerung und Entwicklung zu erarbeiten und zu unterzeichnen. Die wichtigsten Ziel- setzungen möchte ich hier noch einmal erwähnen: Besei- tigung der Armut, denn es besteht unbestreitbar ein di- rekter Zusammenhang zwischen der Armut eines Landes und seinem Bevölkerungswachstum; ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen unter Einschluss der Gründung von sozialen Sicherungssystemen; Bil- dung, insbesondere für Mädchen, denn dadurch können Mädchen und Frauen ihre soziale und wirtschaftliche Stellung in der Gesellschaft nachhaltig verbessern; die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter sowie den Schutz und die Förderung der Familie. Das Recht auf individuelle Familienplanung gehört zum Menschenrecht auf Gesundheit. Ich lege außeror- dentlichen Wert auf die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Freiheit von Zwang und der Nichtförderung von Abtrei- bung als Familienplanungsinstrument. Es kann jedoch wegen fehlender Information zur Familienplanung, man- gelnder sexueller Aufklärung und absenten Angeboten reproduktiver Gesundheit oft nicht ausgeübt werden. So kommt es zu ungewollten Schwangerschaften, die einer- seits oft unter unhygienischen Bedingungen abgebro- chen werden und andererseits zum Wachstum der Bevöl- kerung beitragen. Viele Länder haben dies bereits erkannt, aufgrund von fehlenden Geldmitteln kommt es jedoch häufig nicht zur Umsetzung. Ich möchte einige Rahmenbedingungen für die Um- setzung nationaler Bevölkerungsprogramme nennen: Zunächst muss, wie schon erwähnt, die rechtliche, so- zialle und wirtschaftliche Situation der Frau verbessert werden. Frauen brauchen mehr Rechte und die Möglich- keit, diese auch durchzusetzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass in vielen Entwicklungsländern die Gewalt gegen Frauen nicht strafrechtlich sanktioniert ist. Vergewalti- gungen, Geschlechtsverstümmelung und Missbrauch dürfen nicht straffrei bleiben. Das Selbstbewusstsein der Frauen in den Entwicklungsländern muss gestärkt wer- den. Frauen müssen das Recht und den Zugang zu Besitz und Eigentum, sowohl Land als auch Kapital, und somit zu unabhängigen Einkommen haben. Die positiven Er- fahrungen bei der Rückzahlung von Mikrokrediten zei- gen, dass Frauen äußerst effizient wirtschaften können. Daneben müssen die Bildungschancen von Mädchen und Frauen wesentlich verbessert werden. Zur Bildung gehört auch eine frühe sexuelle Aufklärung von Mäd- chen und Jungen unter Einbeziehung der Aspekte der Familienplanung. Des Weiteren ist der Aufbau von so- zialen Sicherungssystemen zur Alters- und Gesundheits- vorsorge notwendig. Wichtig ist, dass die Entschei- dungsträger einer Gesellschaft, also die politischen, religiösen und kulturellen Verantwortlichen die Zusam- m d T g d d g A n l G I g F K a F R s U g d s u z H H z l A h d s d G o m A A d d s m i v v g A v n (C (D enhänge der Demographie erkennen und danach han- eln. Ein paar Sätze will ich noch zu HIV/Aids sagen. Das hema kommt in dem Antrag ein wenig zu kurz, obwohl erade wir in unseren Projekten in den Entwicklungslän- ern immer wieder den Zusammenhang zwischen repro- uktiver Gesundheit und HIV/Aids herstellen. Beratun- en zur Familienplanung sollten stets auch mit der ufklärung über HIV/Aids einhergehen. Genauso kön- en Menschen, die zu einem HIV-Test oder zur Behand- ung kommen, über Zusammenhänge der reproduktiven esundheit informiert werden. Die Kondome, die eine nfektion mit dem HI-Virus verhindern, können auch un- ewollte Schwangerschaften verhindern. So wird jede amilienberatungsstelle auch zu einer Anlaufstelle im ampf gegen HIV/Aids. An dieser Stelle möchte ich das m 29. April diesen Jahres gegründete Parlamentarische orum für sexuelle und reproduktive Gesundheit und echte lobend erwähnen. Das Ziel dieses Forums, insbe- ondere Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur nterstützung der Umsetzung des Kairoer Aktionspro- ramms aufzufordern und die Kooperation und Debatten er Parlamente zu fördern, verdient auch unsere ver- tärkte Aufmerksamkeit. Die Forderungen im vorliegenden Antrag werden von ns ausdrücklich unterstützt. Ich möchte am Schluss wei Empfehlungen aussprechen, die mir besonders am erzen liegen. Zum einen die reproduktive Gesundheit: ier müssen in den Entwicklungsländern mehr finan- ielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, gesundheit- iche Infrastrukturen werden benötigt und die sexuelle ufklärung der Jugend muss intensiviert werden. Damit ängt auch meine zweite Empfehlung zusammen: Es be- arf einer Schulpflicht für alle Kinder. Der Schulbesuch ollte gerade in den Entwicklungsländern kostenlos sein; enn ohne Bildung werden wir die Ziele des Kairoer ipfels zur Weltbevölkerung nicht erreichen. Aus allen ben genannten Gründen stimmen wir dem Gemeinsa- en Antrag selbstverständlich zu. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Abriss des Palastes der Republik nicht verzögern (Tagesordnungs- punkt 16) Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): n dieser Stelle wurde am 4. Juli 2002 mit überraschen- er und Aufsehen erregender Klarheit der Wiederaufbau es Berliner Stadtschlosses an ursprünglicher Stätte be- chlossen. Dieser Beschluss steht und es lässt sich nichts ehr an ihm rütteln! Gerade deswegen kommen mir die mmer neuen Parlamentsbeschlüsse, die die Kollegen on der CDU/CSU anstreben, ziemlich kontraproduktiv or. Und nicht nur das: Mit der wiederholten Bekräfti- ung längst gefasster Beschlüsse entwerten wir frühere bstimmungen, anstatt sie aufzuwerten. Das hat etwas on ständig vorgebrachten Liebesbekundungen, bei de- en ja auch der Verdacht entstehen kann, dass der Spre- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13595 (A) ) (B) ) cher sich über seine eigenen Zweifel hinwegreden will – so als ob er sich selber nicht so recht traue. Aber es sollte keinen Zweifel an der Richtigkeit und demokratischen Autorität des Bundestagsbeschlusses zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses geben! Aus diesem Grund, nicht aus inhaltlichen Gründen, lehne ich den vorliegenden Antrag ab. Bis auf die Forde- rung eines Einheits- und Freiheitsdenkmals auf dem So- ckel des alten Nationaldenkmals – meines Erachtens eine unnötige und illusorische Verkomplizierung des Verfahrens – stimme ich dem Antrag inhaltlich in vielen Punkten zu. Nur ist in der derzeitigen Situation die Bun- desregierung der absolut falsche Adressat für die berech- tigte Beschwerde, dass die Umsetzung des Bundestags- beschlusses zu langsam vorangeht. Wie wir alle wissen, hängt das Verfahren in den Berliner Landesbehörden fest. Das liegt an einer Mischung aus Verwaltungsfeh- lern und Unwillen: Der Fehler beim nun rechtsstreitig gewordenen Vergabeverfahren für den Abriss des Palas- tes der Republik ist nur einer von vielen handwerklichen Fehlern des Berliner Senats. Man muss kein Verschwö- rungstheoretiker sein, um sie in Zusammenhang mit den nostalgischen Äußerungen des Berliner Kultursenators zu stellen, wonach der Palast der Republik ein „utopi- sches Zukunftsmodell“ sei; denn dass im Berliner Senat auch sonst sehr lax mit dem Bundestagsbeschluss umge- gangen wird, ließ sich auch aus Zeitungsmeldungen der letzten Tage über die vom Förderverein Berliner Schloss e. V. beantragte und privat finanzierte Infobox entneh- men: Offenbar zeigt der Berliner Senat hier keinen Ko- operationswillen, obwohl beim Bundestagsbeschluss 2002 die Notwendigkeit privater Spenden für den Wie- deraufbau des Berliner Schlosses ausdrücklich betont wurde. Ich verstehe nicht, wie man in Berlin in diesem Fall mit bürgerschaftlichem Engagement umgeht, und auch nicht, wie man die touristische Attraktivität einer solchen Informationsstätte ignorieren kann. Zu den Verzögerungen hat auch der Hauptstadtkultur- fonds einiges beigetragen: Mit der Förderung eines Kes- sels voller bunter Szene-Events im Palast der Republik hat er diesen Bau aufgewertet und praktisch versucht, den Bundestagsbeschluss zu unterlaufen. Doch der kul- tige Zeitgeist neigt sich nun dem Ende entgegen: Selbst die „taz“ – eine Zeitung, die jener „Szene“ nahe steht, in deren Namen der Hauptstadtkulturfonds und der „Verein Zwischenpalastnutzung“ zu handeln behaupten – stellt fest, dass der Neuigkeits- und Qualitätsstandard bereit sinkt. Ich zitiere die „taz“ vom 11. November 2004: In den enormen Ausmaßen des Hauses schrumpfte so manch aufgeplustert angekündigtes Kunstwerk zum Kunstzwerg … Die Kunst wirkte jedoch meist wie eine Mücke, die einen Elefanten zu stechen versucht. Am besten funktionierte der Palast als Großraumdisko oder Event-Location. Der Mythos des Ortes hatte sich schon nach kurzer Zeit ver- braucht. Der Artikel schließt, indem er die historische Absurdität dieser Kulturevents beim Namen nennt: „1990 wählte die DDR die D-Mark und Helmut Kohl. Jetzt wollen W H w k s L e B d g A n n d l P b e h B n i d r s z e s e K D c g d S d g j v w p F n ü Ü d i g s W t (C (D estler Honeckers Palast als Symbol der deutschen auptstadt erhalten.“ Also können wir uns nun endlich primär um die ver- altungsmäßige Umsetzung des Bundestagsbeschlusses ümmern. Dazu brauchen wir nicht ständig neue Ab- timmungen, sondern vor allem den Willen der Berliner andesregierung, sich verantwortungsbewusst an den indeutigen, nun zweieinhalb Jahre zurückliegenden undestagsbeschluss zu halten! Petra Pau (fraktionslos): Die CDU/CSU hatte vor er Sommerpause auf einen zügigen Abriss des ehemali- en Palastes der Republik gedrängt. Dann kreiste der ntrag durch drei Ausschüsse. Nun ist er wieder im Ple- um, mit der jeweils mehrheitlichen Empfehlung, ihn icht anzunehmen. Die PDS im Bundestag unterstützt as. Wir werden den CDU/CSU-Antrag also erneut ab- ehnen. Wir lehnen den Antrag übrigens nicht nur wegen der alast-Frage ab, auf die ich gleich zurückkomme. Im sel- en Antrag begehren ehemalige Bürgerrechtler der DDR in Einheits- und Freiheitsdenkmal in eigener Sache. Sie aben inzwischen in der CDU ihre Heimstatt. Andere ürgerrechtler – aus der DDR und der BRD – wollen das icht, sie halten das sogar für höchst peinlich, und – wie ch finde – aus besseren, weil nachvollziehbaren Grün- en. Nun zum eigentlichen Kern: Letztlich geht es ja da- um, den Palast der Republik zu schleifen und stattdes- en einen Neubau in der Kubatur des Berliner Schlosses u errichten. Wir kennen das Pro und Kontra. So wurde s aber am 4. Juli 2004 im Bundestag mit Mehrheit be- chlossen. So weit, so gut oder schlecht. Interessant ist twas anderes: Die CDU/CSU preist sich gern als bester assenwart Deutschlands. Ausgerechnet in der Palast- ebatte straft sie ihr Selbstlob Lügen. Alle, in Berlin und im Land, wissen: Niemand hat lo- ker vom Hocker zig Millionen Euro überflüssig, um anz schnell den Palast zu schleifen. Und niemand hat ie Beträge in dreistelliger Millionenhöhe für eine chloss-Attrappe. Nur die CDU/CSU tut so, als gäbe es as Problem nicht. Das aber drängt zu dem Schluss: Es eht der CDU/CSU gar nicht so sehr um das reale Pro- ekt „Ich bau dir ein Schloss!“. Es geht der CDU/CSU ielmehr um das ideologische Projekt „Der Palast muss eg!“. Frau Lengsfeld schickt ähnliche geladene Pam- hlete durch die Welt. Damit dürften sie sich aber zunehmend weniger reunde machen. Übrigens auch die Fraktion Bünd- is 90/Die Grünen nicht, die sich im Ausschuss ebenfalls ber die Zwischennutzung des Palastes empört hat. berraschend viele Berlinerinnen und Berliner sehen as anders. Seit der sanierte Rohbau als „Volkspalast“ m Sommer wiedereröffnet und mit vielfältiger Kultur enutzt wird, kamen über 50 000 Besucherinnen und Be- ucher. Das zeigt: Das Zwischennutzungskonzept lebt. arum also wollen sie unbedingt aktive Sterbehilfe leis- en, noch dazu gegen den Willen der Patienten? 13596 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Mein Schlusssatz stammt von den „Einstürzenden Neubauten“, einer Berliner Band, die jüngst im „Volks- palast“ ein gefragtes Konzert gab. Der Sänger wurde ge- fragt, ob die Musiker – als „Einstürzende Neubauten“ – für den Palast-Abriss spielen. Seine Antwort: „Ich bin für den Abriss des noch nicht wieder aufgebauten Schlosses!“ Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes (Tagesord- nungspunkt 17) Dr. Marlies Volkmer (SPD): Eine wesentliche Säule jeder medizinischen Behandlung ist eine sichere und wirksame, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie. Sie gehört zu den Kernkompeten- zen der deutschen Krankenhäuser. Die Patientinnen und Patienten vertrauen einer hochwertigen medizinischen Versorgung im Krankenhaus, und dies zu Recht. Dass dies auch zukünftig so bleibt, ist ein wichtiges Anliegen der Koalition. Die Novellierung des Apothekengesetzes ist nötig, denn die Europäische Kommission hat bereits ein EU- Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Wir kommen mit dem Gesetzentwurf einer Klage zuvor, die den deutschen Steuerzahler viel Geld kosten würde. Die ortsgebundene Arzneimittelversorgung der Kran- kenhäuser verstößt gegen europäisches Recht. Gleich- wohl hat sich diese Praxis bewährt. Wir müssen daher mit unserem Gesetz dafür sorgen, dass Anbieter nicht von der Versorgung der Krankenhäuser ausgeschlossen werden und dass die hohe Qualität der bisherigen Arz- neimittelversorgung gewährleistet bleibt. Der Koalition war und ist die Tätigkeit des Apothe- kers im Krankenhaus sehr wichtig. Dies hat sie im Jahr 2000 mit der Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker unter Beweis gestellt. Seitdem ist die Klini- sche Pharmazie Pflicht- und Prüfungsfach. Wegzuden- ken aus dem Klinikalltag ist der Krankenhausapotheker auch in Zukunft nicht – lediglich die Rahmenbedingun- gen für seine Tätigkeit werden sich ändern. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung erhält jeder Apotheker des europäischen Wirtschaftsraumes das Recht, deutsche Krankenhäuser mit Arzneimitteln zu versorgen. Die Krankenhäuser können Verträge mit Apotheken im In- und Ausland abschließen. Diese Ver- träge müssen strengen gesetzlichen Anforderungen ge- nügen. Ob die Bedingungen erfüllt werden, muss von den Länderbehörden vor der Genehmigung des Vertra- ges geprüft werden. Wichtige Aufgaben, insbesondere die Beratung des Klinikpersonals, müssen ausdrücklich auch weiterhin von einem Apotheker wahrgenommen werden. o i d r w i z d i t K r d r n o g w p t f a v s K s § t s v n r V d d V d d n l d a m m D d s e d d ü g s v (C (D Im Detail werden wir darüber zu diskutieren haben, b die Präsenz der Versorgerapotheke im Krankenhaus n jedem dringenden Fall sichergestellt ist. Und wir wer- en erörtern müssen, ob die hohen deutschen Anforde- ungen an die Arzneimittelsicherheit gewährleistet sind, enn für die Vertragsapotheke im Ausland die Maßstäbe hres Herkunftslandes gelten. Sicher ist: Auch weiterhin wird qualifizierter pharma- eutischer Sachverstand in das Klinikgeschehen und in ie Therapiekonzepte eingebunden sein. Die Koalition st im Interesse der Patientinnen und Patienten verpflich- et, die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung im rankenhaus weiterhin zu gewährleisten. Michael Hennrich (CDU/CSU): Die Bundesregie- ung hat mit vorgelegtem Gesetzentwurf in vorauseilen- em Gehorsam auf eine von der EU-Kommission einge- eichte Klage gegen Deutschland gehandelt. Die ationale Regelung des Apothekengesetzes über die rtsgebundene pharmazeutische Krankenhausversor- ung ist der Stein des Anstoßes. Die EU-Kommission irft Deutschland vor, durch Anwendung des Regional- rinzips der Krankenhausversorgung (in § 14 des Apo- hekengesetzes verankert), gegen die EG-Vorschrift über reien Warenverkehr zu verstoßen, weil es Apotheken us anderen EU-Mitgliedstaaten von der Arzneimittel- ersorgung deutscher Krankenhäuser ausschließt. Dazu muss man wissen: Die Initiative der Kommis- ion geht auf die Beschwerde eines großen deutschen rankenhauskonzerns zurück, der über Tochtergesell- chaften mehrere Krankenhäuser betreibt und sich durch 14 ApoG an einer konzernübergreifenden Arzneimit- elbeschaffung über eine einzige Apotheke gehindert ieht. Ich erinnere an das „Doc-Morris-Urteil“ des EuGH om vergangenen Jahr: Damals hat Deutschland auch icht das Urteil des EuGH abgewartet, sondern in vo- auseilendem Gehorsam aus Angst vor einer drohenden erurteilung durch den EuGH auf die Aufhebung des eutschen Versandhandelsverbotes für Arzneimittel ge- rängt. Letztendlich entschied der EuGH, dass nationale erbote des Versandhandels mit Arzneimitteln nur dann em Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufen, wenn es sich abei um auf dem deutschen Markt zugelassene und icht verschreibungspflichtige Mittel handelt. Bezüg- ich verschreibungspflichtiger Medikamente ist nach em Urteil ein nationales Versandhandelsverbot durch- us möglich. Der EuGH begründet diese Differenzierung it einer gesteigerten Missbrauchsgefahr und der da- it verbundenen bestehenden Gesundheitsgefahren. eutschland aber hat im Vorfeld des Urteils aufgrund er Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsge- etzes ab Januar 2004 den Versandhandel grundsätzlich rlaubt. Ich will an dieser Stelle gar nicht verschweigen, ass die Union das Gesetz mitgetragen hat. Wir haben eshalb dafür selbstverständlich auch Verantwortung zu bernehmen. Es muss aber deutlich betont werden, dass erade die Bundesregierung auf die Aufhebung des Ver- andhandelsverbotes gedrängt hat und dies maßgeblich orangetrieben hat. Das Resultat ist, dass in Deutschland Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13597 (A) ) (B) ) die langjährige, gut funktionierende Apothekenstruktur zerschlagen wird – und das völlig ohne Not. Deswegen hätte ich erwartet, dass die Bundesregie- rung im vorliegenden Fall erst einmal das EuGH-Urteil abgewartet hätte. Es gäbe genügend Beispiele zu nen- nen, wo Deutschland sich nicht vor Auseinandersetzun- gen mit der EU-Kommission scheut. Nehmen wir nur die Verletzung des Stabilitätspaktes durch Deutschland. In seiner Not windet sich Finanzminister Eichel, redet die finanzielle Situation schön und die Risiken klein. In einer unglaublichen Art wird versucht, sich über die Runden zu retten. Hier zeigt die Bundesregierung ein di- ckes Fell, allen Warnungen zum Trotz. Deshalb frage ich Sie heute: Warum warten wir im jetzigen Fall nicht erst einmal das Urteil des EuGH ab? Warum wieder ein Schnellschuss? Für mich liegt gerade durch dieses Beispiel klar auf der Hand, dass die Bun- desregierung für die Apotheker und gerade für die mit- telständischen Apotheker nichts übrig hat. Dieser Vor- gang ist ein mehr als bedauerliches Zeichen. Noch etwas: Selbst wenn eine nationale Regelung ge- gen die Warenverkehrsfreiheit verstößt, kann sie ge- meinschaftsrechtlich gerechtfertigt sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Maßnahme sich auf einen der in Art. 30 EG-Vertrag verankerten Ausnahmegründe stützen kann, insbesondere wenn sie zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen und Tieren gerechtfertigt ist. Der EuGH zählt zu diesen Ausnahmen zum Beispiel das Ziel der Aufrechterhaltung einer quali- tativ hochwertigen, ausgewogenen sowie allen zugäng- lichen ärztlichen Versorgung, soweit es zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzes beiträgt. Diese Not- wendigkeit hätte die Bundesregierung in den von der Kommission geforderten Stellungnahmen sicher auch deutlicher herausstellen können. Wir haben nämlich in Deutschland das Regionalprinzip Anfang der 80er-Jahre eingeführt als Mittel, welches ausschließlich der Qualität der Arzneimittel dienen soll. Mit der Einführung des Re- gionalprinzips wurde bewusst auf die negativen Erfah- rungen reagiert, die mit Arzneimittellieferungen an Krankenhäuser über weite Entfernungen und mit einer unkontrollierten Lagerung auf den Stationen der Kran- kenhäuser gemacht wurden. Vorschriften, die der Qualität der Arzneimittelversor- gung dienen, dienen zugleich dem Schutz der Gesund- heit von Menschen. Dem Regionalprinzip kommt eben diese Aufgabe zu, da es eine räumliche Beziehung zwi- schen dem zu versorgenden Krankenhaus und der ver- sorgenden Apotheke gewährleistet. Erst durch diese räumliche Nähe wird eine Arzneimittelversorgung mög- lich. Der Begriff der „Arzneimittelversorgung“, den Art. 14 ApoG in der geltenden Fassung für die Kranken- hausversorgung zugrunde legt, geht nämlich weit über die bloße Bereitstellung bzw. Lieferung eines Arzneimit- tels hinaus. Hierzu zählen die besondere berufliche Qua- lifikation, die nahe therapeutische Zusammenarbeit, die auf besondere Bedingungen zugeschnittene Präparate- auswahl, die sachgerechte Information und Produktkon- trolle, die Akutversorgung und vieles mehr. Die Qualität d t t h E e p z m v p – g m m m g k i k n W w v g m b e U t d v h w B d G r S K t d d a E V s t b m l g u k (C (D er Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln ist unmit- elbar davon abhängig, dass ein verantwortlicher Apo- heker über alle pharmazeutischen Fragen im Kranken- aus vollständig informiert ist. So ist es ihm möglich, rfahrungen unmittelbar in Auswahl- und Beschaffungs- ntscheidungen sowie seine Beratung des Krankenhaus- ersonals und der Patienten einfließen zu lassen. Werden ukünftig Regelbelieferung, Akutversorgung und phar- azeutische Dienstleistungen in möglicherweise drei erschiedene Hände gelegt, sind Qualitätseinbußen vor- rogrammiert. Eine Vielzahl internationaler Studien belegt zudem und ich verstehe nicht, warum das von der Bundesre- ierung nicht beachtet wurde –, dass die klinische Phar- azie, der Apotheker vor Ort, die Qualität der Arznei- ittelversorgung und deren ökonomische Effizienz essbar fördert. Aus diesem Grund regeln einzelne Mit- liedstaaten die Pflicht zur Anwesenheit von Apothe- ern in Krankenhäusern sogar deutlich strenger, als es m deutschen Recht bislang vorgesehen ist. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass zu- ünftig pharmazeutische Dienstleistungen über elektro- ische Medien oder Telefon gewährleistet werden. Des eiteren ist es für ein Krankenhaus völlig inakzeptabel, enn eine im EU-Ausland beheimatete Apotheke zwar erpflichtet sein soll, unverzüglich für die Akutversor- ung zu liefern, es aber völlig offen ist, wann die Arznei- ittel die Klinik tatsächlich erreichen. Außerdem ist zu efürchten, dass wegen der zukünftig möglichen neben- inander existierenden europaweiten Bezugsquellen der mfang von Arzneimittelproblemen sowie Arzneimit- elfälschungen zunehmen wird. Ich möchte an dieser Stelle auch auf die Resolution es Marburger Bundes hinweisen, in der eindringlich or einer Reduzierung der Arznei – und Patientensicher- eit durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung ge- arnt wird. Im Übrigen hat am gestrigen Mittwoch der undesrat nicht nur mit den Stimmen der B-Länder, son- ern auch mit Unterstützung der meisten A-Länder den esetzentwurf abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregie- ung sich entschlossen hat, ein gut funktionierendes ystem, das neben einem Gewinn an Sicherheit auch osteneinsparungen gebracht hat, zulasten der Quali- ätssicherung für unsere Bürger aufzugeben. Die Bun- esregierung hat voreilig und damit nachlässig im Sinne er eigenen nationalen Interessen gehandelt. Ich sage es bschließend noch einmal: Man hätte ohne Zeitdruck das uGH-Urteil abwarten können, zumal Art. 30 des EU- ertrages Beschränkungen im Sinne des Gesundheits- chutzes zulässt und eigene nationale Regelungen ge- roffen werden können. Das Abwarten des EuGH-Urteils öte die Möglichkeit, auf Grundlage der aktuellen ge- einschaftsrechtlichen Rechtsprechung nationale Rege- ungen zu schaffen, die auf das Gemeinschaftsrecht zu- eschnitten sind und größtmöglichen Patientenschutz nd bestmögliche Versorgungssicherheit für die Kran- enhäuser gewährleisten. 13598 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Gestatten Sie mir bitte einige allgemein-politische Bemerkungen, bevor ich auf den eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfes eingehe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt die Bundesregierung zum wiederholten Mal den Versuch, sowohl Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern als auch den deutschen Mittelstand im Allgemeinen und freibe- rufliche Strukturen im Besondern zu schwächen. Wenn man sich in diesem Zusammenhang an die Äußerung des Bundeskanzlers vom März dieses Jahres erinnert, als er den Aufruf der deutschen Wirtschaft zur Jobverlagerung ins Ausland als „unpatriotisch“ bezeichnete – die „Welt“ vom 23. März 2004 –, so heißt das doch letztendlich nichts anderes, als dass die Bundesregierung das Gegen- teil von dem tut, was sie sagt. Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung mit diesem Spagat fertig werden will. Das Gleiche gilt für den Mittelstand. Einerseits ver- kündet der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Rezzo Schlauch im Bundestag: „Wir haben die Situation des Mittelstandes verbessert und werden sie auch weiter- hin verbessern“ – Protokoll vom 27. Mai 2004 –, ande- rerseits schafft sie, zum Beispiel mit diesem Gesetz, die Voraussetzungen dafür, dass mittelständische Strukturen in Deutschland vernichtet werden. Was nutzen großartig angelegte und öffentlichkeits- wirksam aufgezogene Ausbildungsoffensiven, wenn die Bundesregierung ohne zwingende Notwendigkeit dem Wirtschaftszweig in unserem Land schadet, der die meisten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, nämlich dem Mittelstand. Oder ist der Bundesregierung ein- schließlich der sie tragenden Fraktionen entgangen, dass neben den Krankenhausapotheken vor allem die kran- kenhausbeliefernden Apotheken davon betroffen sind, wenn die Krankenhausbelieferung mit Arzneimitteln aus dem Ausland erfolgt? Aber nicht nur Arbeitsplätze in Deutschland und der deutsche Mittelstand bleiben auf der Strecke, sondern auch wichtige Aspekte der Arzneimittelversorgung. Nicht umsonst hat sich der Marburger Bund am 6. No- vember dieses Jahres gegen den Gesetzentwurf ausge- sprochen und festgestellt, dass die „vorgesehene Tren- nung der pharmazeutischen Beratung von der Arzneimittellieferung unweigerlich zur Reduzierung der Arzneimittel- und Patientensicherheit führen würde, weil dem Krankenhausarzt ein wichtiges Instrument für seine Therapieentscheidung verloren geht und damit sein Verantwortungsrisiko erhöht wird.“ Und damit sind auch die größten Schwachstellen des Gesetzentwurfes genannt: Die Vernachlässigung der pharmazeutischen Beratung und der Arzneimittelsicher- heit. Arzneimittelsicherheit in Krankenhäusern kann doch nicht dadurch erreicht werden, dass ein Apotheker einmal im Monat einen Besuch in einem Krankenhaus abstatten muss. Arzneimittelsicherheit in Krankenhäu- sern kann auch nicht dadurch erreicht werden, dass ein Apotheker in dringlichen Einzelfällen erst innerhalb von 24 Stunden für eine persönliche Beratung zur Verfügung stehen muss. r S w d k g J k B e s n r h E „ t a n s t s l H V n s K s s n m d d z s s G t d k u d S B d l c m P f n i l (C (D Interessant ist, dass eine SPD-geführte Bundesregie- ung jetzt das zurücknehmen will, was eine ebenfalls PD-geführte Bundesregierung eingeführt hat. Erinnern ir uns an die Regierungszeit von Helmut Schmidt, in ie die Einführung des Regionalprinzips bei der Kran- enhausbelieferung mit Arzneimitteln fällt. In der Be- ründung der Novelle zum Apothekengesetz aus dem ahr 1977 ist nämlich zu lesen: „Durch die Beschrän- ung der Versorgung auf einen abgegrenzten räumlichen ereich wird eine schnelle Zustellung der Arzneimittel rmöglicht und die zuständige Behörde in die Lage ver- etzt, einen Überblick über den Versorgungsbereich ei- er Krankenhausapotheke zu behalten.“ Also halten wir fest: Die SPD-geführte Bundesregie- ung will eine „schnelle Zustellung“ und ermöglicht da- er auch eine Belieferung zum Beispiel aus Malta oder stland. Die SPD-geführte Bundesregierung will den Überblick“ gewährleisten und meint, dass das ein Apo- heker leisten kann, der einmal im Monat zum Beispiel us Zypern eingeflogen wird. In diesem Fall sollten ei- ige Mitarbeiter in unseren Krankenhäusern vorsorglich chon einmal Griechisch lernen. Zwar stand im Referen- enentwurf noch, dass Deutschkenntnisse erforderlich ind, im vorliegenden Gesetzentwurf ist dieser Passus al- erdings gestrichen worden. Einzig und allein ein kurzer inweis in der Begründung ist übrig geblieben: „Vom orliegen der erforderlichen deutschen Sprachkennt- isse für die jeweilige Beratung wird ausgegangen. Sie ind gegebenenfalls durch den Träger des jeweiligen rankenhauses verifizierbar.“ Was den Gesetzentwurf in Gänze angeht, hat ja inzwi- chen auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine mehrheitliche Ablehnung signalisiert, und zwar icht nur mit den Stimmen der B-Länder, sondern auch it der Mehrheit der SPD-geführten Bundesländer. In er Begründung heißt es unter anderem: „Die bestehen- en, auf regionalen Strukturen basierenden Regelungen ur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern haben ich in Bezug auf Versorgungsqualität und Versorgungs- icherheit eindeutig bewährt. Es besteht daher kein rund, diese bewährten Regelungen vorschnell zuguns- en von Bestimmungen zu ändern, die sich nachteilig auf ie Akutversorgung von Krankenhäusern auswirken önnen.“ So bleibt mir zum Schluss nur, der Bundesregierung nd den Regierungsfraktionen den guten Rat zu geben, en vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen und im inne der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des undesrates zu handeln, die da lautet: „Ein Abwarten es EuGH-Urteils bietet die Möglichkeit, auf der Grund- age der aktuellen gemeinschaftsrechtlichen Rechtspre- hung nationale Regelungen zu schaffen, die auf das Ge- einschaftsrecht zugeschnitten sind und größtmöglichen atientenschutz und bestmögliche Versorgungssicherheit ür die Krankenhäuser gewährleisten.“ Und dass natio- ale Regelungen durchaus möglich sind, hat der EuGH n seinem Versandhandelsurteil festgestellt. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus- öser der vorliegenden Änderung des Apothekengesetzes Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13599 (A) ) (B) ) ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es be- steht somit konkreter und zeitnaher Handlungsbedarf. Die bisherige Regelung, wonach dort, wo keine Kran- kenhausapotheken existieren, nur Apotheken aus dem eigenen oder einem angrenzenden Landkreis ein Kran- kenhaus versorgen können, wird von der EU als nicht mit Art. 28 – freier Warenverkehr – vereinbar angese- hen. Im Gegensatz zum Gesundheitsausschuss des Bun- desrates sind wir nicht der Meinung, man solle erst eine Verurteilung im Vertragsverletzungsverfahren abwarten, bevor man handelt. Diese Art des Aussitzens ist nicht unsere Politik. Auch in der Sache spricht nichts dafür, wettbewerbsfeindliche Regelungen in der Arzneimittel- versorgung zu verteidigen. Halten wir uns vor Augen, welche Ziele damals zu dieser Regelung geführt haben. Es waren die zeitnahe Lieferung von Medikamenten und die Möglichkeit der ortsnahen Beratung von Krankenhausstationen sowie Ärzten und Ärztinnen. Diese beiden Ziele sind auch zu- künftig handlungsleitend. Aus grüner Sicht kann ich nicht erkennen, wieso ein Versorgungsmonopol einer zu- fällig ortsansässigen Apotheke dafür das richtige Instru- ment sein sollte. Wettbewerb sorgt für Qualität und Wirt- schaftlichkeit, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das vorliegende Gesetz wählt eine Lösung, bei der die pharmazeutische Logistik und Beratung getrennt werden können. Dies erscheint uns sinnvoll. Nationaler und EU-weiter Wettbewerb bei der Belieferung von Krankenhäusern mit Medikamenten wird dadurch mög- lich, die zeitnahe und abgestimmte Belieferung der Krankenhäuser mit den benötigten Arzneimitteln bleibt gewährleistet. Um eine möglichst optimale und indivi- duelle pharmazeutische Versorgung der Krankenhauspa- tienten und -patientinnen sicherzustellen, ist darüber hi- naus eine Hand in Hand gehende pharmazeutische Beratung der Ärzte und Ärztinnen notwendig. Medizini- sches und pharmazeutisches Wissen müssen sich bei der Behandlung der Patienten und Patientinnen ergänzen. Der Blick ins europäische Ausland, zum Beispiel Groß- britannien und die Niederlande, zeigt, dass dort eine en- gere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Ärztinnen und Pharmazeuten und Pharmazeutinnen Praxis ist. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob die vorgesehen Regelungen im Sinne des Schutzes von Pati- enten und Patientinnen ausreichen oder für die pharma- zeutische Beratung genauere Vorgaben notwendig sind. Zusammengefasst: Der Handlungsbedarf im Hin- blick auf die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus steht außer Frage. Wettbewerbliche Öffnung ist notwen- dig. Über die Rahmenbedingungen werden wir beraten. Detlef Parr (FDP): Der Gesetzentwurf dient dem Ziel, zukünftig die Belieferung von Krankenhäusern durch jede europäische Apotheke vom Grundsatz her zu ermöglichen. Die Bundesregierung argumentiert damit, dass der Bundesrepublik anderenfalls ein EU-Vertrags- verletzungsverfahren vor dem EuGH drohen würde, weil das bundesdeutsche Apothekengesetz vorsieht, dass Krankenhäuser nur von Apotheken beliefert werden dür- f g d r v d r o A K d a c s F z w d l d r k e d e l K R e k A ü A s t k w B „ s w a t R p d d K s s e E s h (C (D en, die im selben oder im benachbarten Landkreis lie- en. Hintergrund dieser Regelung ist die Befürchtung, ass anderenfalls keine Ordnungsmäßigkeit der Liefe- ungen garantiert werden könnte. Dies ist ein Aspekt, der or dem Hintergrund der immer stärker um sich greifen- en Arzneimittelfälschungen nicht aus dem Auge verlo- en werden darf. Die Sicherheit von Arzneimitteln muss berste Priorität haben. Das gilt ganz besonders für die rzneimittel, die bei schweren Erkrankungen in den rankenhäusern eingesetzt werden. Die CDU/CSU-geführten Bundesländer haben ange- eutet, dass sie zunächst ein Verfahren vor dem EuGH bwarten wollen, um in Erfahrung zu bringen, in wel- hen Punkten ganz konkret die EU Änderungsbedarf ieht. Es spricht einiges dafür, so zu verfahren. Auf jeden all halten wir eine Anhörung im Gesundheitsausschuss u dieser Thematik für erforderlich. Dort muss geklärt erden, ob ohne jeden Zweifel belegt werden kann, dass ie Arzneimittelsicherheit durch die angestrebte Rege- ung wie bisher gewährleistet werden kann. Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei er Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Siche- ung: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Apothe- engesetzes beweist die Bundesregierung einmal mehr ntschlossenes Handeln. Die Opposition zeigt kurz nach em gesundheitspolitischen Offenbarungseid der Union rneut: Bei ihr herrscht Konfusion in der Gesundheitspo- itik. Unser Gesetzentwurf sieht vor, die Versorgung der rankenhäuser mit Arzneimitteln an das europäische echt anzugleichen. Bisher wurden die Krankenhäuser ntweder von eigenen Krankenhausapotheken mit Medi- amenten versorgt oder sie haben dafür Verträge mit potheken vor Ort abgeschlossen, die diese Versorgung bernommen haben. Diese Praxis der ortsgebundenen rzneimittelversorgung hat sich bewährt. Nur leider ver- tößt sie nach Ansicht der EU-Kommission gegen gel- endes Recht, nämlich gegen die Freiheit des Warenver- ehrs im europäischen Wirtschaftsraum. Eines geht es aber nicht: Man kann sich nicht ständig, ie die Opposition das tut, hinstellen und sagen: „Die undesregierung missachtet europäisches Recht!“ oder Wir sind die besseren Europäer!“ Das schwingt immer o ein bisschen bei der Opposition mit, vor allem bei den enigen Damen und den vielen Herren der Union. Dann ber, wenn die Regelungen der EU für die eigene Klien- el unangenehm werden, betrachten Sie das europäische echt nicht mehr als bindend. Diese Art der Rosinen- ickerei lassen wir nicht zu. Unser Gesetzentwurf beruht auf einer Verständigung, ie wir mit der Kommission gefunden haben. Weil wir as Gespräch gesucht haben, können wir die Sorgen der rankenhäuser und der Apotheker im Gesetz berück- ichtigen. Unser Entwurf ist deshalb besser für die deut- chen Apotheker und auch für die Patientinnen und Pati- nten im Krankenhaus, als es ein Urteilsspruch des uropäischen Gerichtshofs je sein könnte; denn vor die- em hätte unser jetziges System keinen Bestand. Des- alb wäre es der falsche Weg, eine Klage abzuwarten. 13600 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Die würde den Steuerzahlern im Übrigen Kosten in Mil- lionenhöhe bescheren. Der Regierungsentwurf stärkt die hohe Qualität der Medikamentenversorgung im Krankenhaus. Er sorgt für mehr Wirtschaftlichkeit auch in diesem Teil des Gesund- heitswesens. Er sorgt für Patientensicherheit, indem er für die Länder eine Genehmigungspflicht der Versor- gungsverträge vorsieht. Unser Gesetz ist Leistungsan- bietern und Patienten gegenüber gleichermaßen verant- wortungsvoll. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Tagesord- nungspunkt 18) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die SPD-Frak- tion begrüßt den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts. Damit ge- lingt eine Öffnung des Pfandbriefgeschäftes für neue Emittenten bei Wahrung und sogar Verschärfung der strengen Anforderungen an den Pfandbrief. Dies wird den Finanzplatz Deutschland stärken. Es ist von großer Bedeutung, dass es in den kommen- den Beratungen im Vergleich zu den derzeit geltenden Regeln keine Verwässerung der gesetzlichen Anforde- rungen oder gar Einbußen an der Qualität des Pfand- briefs gibt. Denn es gilt, den hervorragenden Ruf des Pfandbriefs an den internationalen Finanzmärkten im In- teresse des Wirtschaftsstandorts Deutschland ohne Ab- striche zu festigen sowie das Vertrauen der Anleger zu erhalten und sogar zu stärken. Der deutsche Pfandbrief ist schon heute das größte Marktsegment des europäi- schen Rentenmarktes und Vorbild für zahlreiche Pro- dukte nach ausländischen Rechtsordnungen. Der Nominal-Umlaufbetrag der „öffentlichen Pfand- briefe“ und der „Hypothekenpfandbriefe“ betrug Ende 2003 fast 1 100 Milliarden Euro, davon wurden von pri- vaten Hypothekenbanken rund 60 Prozent, von öffent- lich-rechtlichen Kreditinstituten rund 40 Prozent bege- ben. Der Brutto-Nominal-Absatz von „öffentlichen Pfand- briefen“ und „Hypothekenpfandbriefen“ betrug in 2003 zusammen 211 Milliarden Euro; davon sind wiederum rund 60 Prozent von privaten Hypothekenbanken und rund 40 Prozent von öffentlich-rechtlichen Kreditinstitu- ten begeben worden. Für die letztgenannte Instituts- gruppe wird der Pfandbrief im Zuge des Wegfalls von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung als kostengünsti- ges Refinanzierungsinstrument noch deutlich an Bedeu- tung gewinnen. Am deutschen Rentenmarkt ist der Pfandbrief mit ei- nem Marktanteil von 36 Prozent – das war das Umlauf- volumen Ende 2003 – vor den Anleihen der öffentlichen Hand und sonstigen Bankschuldverschreibungen das meistbegebene Wertpapier. Das Gewicht des Pfandbriefs z E U e E l b w d s P F s W s d s d S h G p M s s W d t b l S g k G t g G b s g n m E F i d t i d R b P P t (C (D eigt sich auch im Vergleich mit dem Ausland. Von den nde 2003 im Umlauf befindlichen, in der Europäischen nion begebenen gedeckten Schuldverschreibungen mit inem Volumen von insgesamt über 1 500 Milliarden uro stellten deutsche Pfandbriefe mit fast 1 100 Mil- iarden Euro den größten Anteil dar, fast 70 Prozent. Ins- esondere bei den öffentlichen „Pfandbriefen“ über- iegt das deutsche Produkt ganz eindeutig, aber auch er deutsche Hypotheken-Pfandbrief ist klarer europäi- cher Marktführer. Die schon jetzt bedeutende Rolle des fandbriefs an den nationalen und internationalen inanzmärkten spiegelt das Vertrauen der Anleger in ge- etzliche Rahmenbedingungen wider. Jedoch ruft der Erfolg bekanntermaßen immer auch ettbewerber auf den Plan. In anderen Rechtsordnungen ind verstärkt Bemühungen erkennbar, nach dem Vorbild es deutschen Pfandbriefs Konkurrenzprodukte zu chaffen. So sind seit Ende der 90er-Jahre in nahezu je- em Mitgliedstaat in der EU Gesetze über gedeckte chuldverschreibungen verabschiedet worden. Darüber inaus werden in Großbritannien, wo kein einschlägiges esetz besteht, über besondere Vertragskonstruktionen fandbriefähnliche Produkte strukturiert und auf den arkt gebracht. Mit dem neuen Pfandbriefgesetz werden die deut- chen Kreditinstitute in diesem Wettbewerb bestens po- itioniert und müssen die Konkurrenz nicht fürchten. ir begrüßen auch, dass es gelungen ist, eine bisher auf rei Gesetze verteilte Rechtsmaterie, nämlich das Hypo- hekenbankgesetz – HBG –, das Gesetz über die Pfand- riefe und verwandten Schuldverschreibungen öffent- ich-rechtlicher Kreditanstalten – ÖPG – und das chiffsbankgesetz in einem insbesondere für die Anle- er, die Rating-Agenturen sowie die neu auf den Markt ommenden Pfandbriefemittenten gut verständlichen esetz zu regeln. Dadurch wird es erleichtert, das Ver- rauen der Marktteilnehmer zu gewinnen oder zu festi- en und es dürfte allen Fraktionen leicht fallen, diesem esetz begeistert zuzustimmen. Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Der Pfand- rief hat sich im vergangenen Jahrzehnt von einem deut- chen Wertpapier mit langer Tradition zu einem weltweit efragten Anlageinstrument entwickelt. Heute ist er ei- er der wenigen Exportartikel des deutschen Finanz- arktes und mit einem Volumen von weit über 1 Billion uro eines der größten Segmente des internationalen ixed-Income-Marktes. Die Neugestaltung des Pfandbriefgesetzes muss also n einer Weise erfolgen, die den hohen Qualitätsstandard es Pfandbriefs in keiner Weise infrage stellt, gleichzei- ig aber zukunftsfähig und international konkurrenzfähig st. Mit dem neuen Pfandbriefgesetz werden die notwen- igen Schritte eingeleitet, um den ordnungspolitischen ahmen für den Finanzplatz Deutschland weiter zu ver- essern und die bereits hohe Akzeptanz des deutschen fandbriefes noch weiter zu vertiefen. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Emission von fandbriefen im Wesentlichen nur den privaten Hypo- hekenbanken und den öffentlich-rechtlichen Kreditinsti- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13601 (A) ) (B) ) tuten vorbehalten. Durch den nun vorliegenden Gesetz- entwurf soll künftig allen für das Pfandbriefgeschäft geeigneten Kreditinstituten die Möglichkeit eröffnet werden, Pfandbriefe zu emittieren, sofern das Kreditin- stitut die gesetzlich noch festzulegenden Mindestanfor- derungen einhält. Die Modernisierung des Kapitalmarkt- rechts in diesem Bereich wird von uns ausdrücklich begrüßt. Das internationale Geschäft ist auch für deutsche Kre- ditinstitute in zunehmendem Maße eine wichtige Stütze in der Geschäftsbilanz. Die vorgeschlagene Regelung des § 13 sieht vor, dass lediglich Forderungen aus Mit- gliedstaaten der EU, des EWR sowie aus der Schweiz in die Pfandbriefdeckung genommen werden können. For- derungen aus den USA, Kanada und Japan bleiben dem- gegenüber weiterhin nicht deckungsfähig. In den weiteren Beratungen werden wir zu klären ha- ben, inwieweit diese Differenzierung sachlich noch ge- rechtfertigt ist. Immobilienmärkte funktionieren heute zunehmend international, sie sind also nicht mehr in streng abgegrenzte nationale Marktsegmente unterteilt. Dem müssen auch die Anbieter von Finanzierungslösun- gen Rechnung tragen, indem sie ihren Kunden in neue Märkte folgen. Auch der Frage der Indeckungnahme von Pfandbrie- fen werden wir nachzugehen haben, insbesondere im In- teresse der Qualität der deutschen Pfandbriefe. Die be- fürchteten negativen „Kaskaden“-Effekte sind so leicht nicht von der Hand zu weisen. Letztlich könnte dies zu einer Aufblähung des Pfandbriefvolumens führen, wie von einigen beteiligten Verbänden bereits angedeutet. Inwieweit dies durch verschiedene Regelungen vermie- den werden könnte, sollten wir diskutieren. Ein weiteres Problem stellt sich im Zusammenhang mit der Ermittlung des Beleihungswertes. Der Belei- hungswert ist ein nachhaltiger und dauerhafter Wert, der, wenn er einmal ermittelt ist, keinen gravierenden Schwankungen unterliegt und in der Regel die Verände- rungen des Marktwertes nicht nachvollzieht. Es gibt je- doch Situationen, in denen es unerlässlich sein wird, eine Neubewertung vorzunehmen, um die Sicherungsfunk- tion des Pfandbriefes nicht ins Leere laufen zu lassen. Die gegenwärtig vorgesehenen Vorschriften zur Be- leihungswertermittlung in § 16 PfandBG-E setzen wie die geltende Vorschrift des § 12 Hypothekenbankgesetz, HBG, an der Bewertung des einzelnen Ojektes an. Diese Vorgabe könnte in manchen Fällen an Grenzen stoßen, zum Beispiel dort, wo anstelle der traditionellen Ausrei- chung von Einzelkrediten der Erwerb von Kreditportfo- lien erfolgt. In diesen Fällen ist, insbesondere wenn es sich um ein großes Portfolio handelt, eine Bewertung je- der einzelnen Kreditforderung aus praktischen Gründen unmöglich. Die Beratungen zum Pfandbriefgesetz müssen im Sinne eines starken Finanzplatzes Deutschland den An- forderungen an Klarheit und Rechtssicherheit gerecht werden. Nur so können wir auch weiterhin im interna- tionalen Wettbewerb, dem auch die Finanzmärkte ausge- setzt sind, bestehen. b H P P a l t d g s J V h Z s s v Q o E x g p d s t b s r d D d s h a r l m g m A d s s D g b d f w d E B E t (C (D Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Der deutsche Pfand- rief ist seit über hundert Jahren eine Erfolgsgeschichte. eute entfallen zwei Drittel des Pfandbriefmarktes auf fandbriefe „made in Germany“. Und dabei stellen fandbriefe mit über 1,5 Billionen Euro noch vor Staats- nleihen das größte Segment im Bereich der festverzins- ichen Wertpapiere. Wir alle haben ein gemeinsames In- eresse daran, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben! Zu diesem Zweck ist aus zwei Gründen eine Reform es Pfandbriefrechts notwendig: Erstens gilt es, die Fol- en des Wegfalls von Gewährträgerhaftung und An- taltslast für die öffentlichen Banken im Juli nächsten ahres zu berücksichtigen. Zweitens müssen wir unseren orsprung gegenüber den europäischen Wettbewerbern alten und ausbauen. Ich bin überzeugt, dass wir unser iel erreichen werden, wenn wir den vorliegenden Ge- etzentwurf noch an einigen Stellen optimieren. Was muss unser Leitgedanke bei dieser Optimierung ein? Unser Leitgedanke muss sein, dass wir exakt so iel Regulierung erreichen müssen, wie nötig ist, um die ualität des Markenprodukts Pfandbrief zu erhalten, hne dabei Marktwettbewerb zwischen verschiedenen mittentengruppen zu beeinträchtigen. Unter dieser Ma- ime gilt es, die Interessen der einzelnen Emittenten- ruppen – das heißt konkret: der einzelnen Bankengrup- en – gegeneinander abzuwägen. Vor allem aber muss ie Investorenseite gehört werden. Denn schlussendlich ind es die großen, institutionellen Anleger, deren Ver- rauen wir mit diesem Gesetz noch weiter für den Pfand- rief gewinnen müssen. Auf Anbieterseite verläuft die Trennungslinie zwi- chen den Banken vor allem zwischen dem öffentlich- echtlichen Lager auf der einen sowie den privaten und en genossenschaftlichen Banken auf der anderen Seite. as ist kaum verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ie Pfandbriefgeschäfte dieser Gruppen bisher auf unter- chiedlichen Rechtsgrundlagen beruhten, die nun verein- eitlicht werden sollen. Da ist es selbstverständlich, dass lle Betroffenen gerne ihre bisherigen Praktiken fortfüh- en möchten und sich entsprechende gesetzliche Rege- ungen wünschen. Unsere Aufgabe habe ich vorhin in einem Leitgedanken klar gemacht: Wir müssen festle- en, wo Unterschiede erhalten bleiben können. Und wir üssen festlegen, wo dies nicht möglich ist, ohne die kzeptanz des Pfandbriefs bei den Investoren zu gefähr- en. Mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf lassen ich meiner Ansicht nach vier Hauptstreitpunkte zwi- chen privaten und öffentlichen Banken unterscheiden: er erste dürfte der wichtigste Streitpunkt sein: Die Fra- en, wie die Deckungsmassen der Hypothekenpfand- riefe in Zukunft zu bestimmen sind. Hintergrund ist, ass die privaten Emittenten von Hypothekenpfandbrie- en ihre Deckungsmassen bisher nach dem Beleihungs- ertverfahren ermitteln, während öffentliche Banken zu iesem Zweck das Verkehrswertverfahren nutzen. Im ntwurf des neuen Pfandbriefgesetzes ist nur noch das eleihungswertverfahren vorgesehen. Die privaten mittenten argumentieren, dass ein einheitliches Bewer- ungsverfahren nötig sei, um die Position des deutschen 13602 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Pfandbriefes nicht zu gefährden. Aufgrund seiner größe- ren Exaktheit komme hierfür nur das Beleihungswert- verfahren infrage. Die öffentlichen Banken bestreiten nicht, dass das Beleihungswertverfahren exakter sei. Al- lerdings weisen sie darauf hin, dass die im Gesetzent- wurf vorgesehene Umstellung auf das Beleihungswert- verfahren bei Neuemissionen ab dem 19. Juli 2005 dazu führen würde, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinsti- tute für längere Zeit keine Neuemissionen durchführen könnten. Dies wäre der Fall, da der dann nötige Aufbau neuer Deckungsmassen einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Aus diesem Grund fordern die Öffentlich-Recht- lichen, in § 16 des Pfandbriefgesetzes die Bewertung der Deckungsmassen unter Hinweis auf § 194 BauGB zu er- möglichen. Gleichzeitig sollte ihrer Ansicht nach in der Übergangsvorschrift des § 46 des neuen Pfandbriefge- setzes festgelegt werden, dass alte Deckungsmassen auch zukünftig verwendet werden dürfen, soweit sie den Ergebnissen des Beleihungswertverfahrens „wirtschaft- lich“ entsprächen. Wir werden – nicht zuletzt im Rah- men einer Anhörung – genau zu prüfen haben, inwieweit wir in der Frage der Bewertung von Deckungsmassen den öffentlichen Anbietern von Pfandbriefen entgegen- kommen können, ohne die Qualität des Pfandbriefs zu gefährden. Dies gilt ebenso für den zweiten Hauptstreit- punkt: Die Frage des notwendigen Risikomanagements. Die öffentlich-rechtlichen Institute haben sich sehr kri- tisch zum Umfang der geplanten Vorschriften zum Risi- komanagement geäußert und Einschränkungen gefor- dert. Die privaten Banken hingegen stellen sich gegen dieses Petitum. Auch hier müssen wir sehen, welches Niveau nötig ist, um die Investoren zu überzeugen. Auch die Frage, welche Transparenzvorschriften not- wendig sind, wird von den Bankengruppen unterschied- lich bewertet. Dies ist also der dritte Hauptstreitpunkt. Während die Vertreter des öffentlichen Lagers gerne auf Quartalsveröffentlichungen verzichten würden und be- stimmte Größenklassen in den Veröffentlichungen wei- ter fassen möchten, betrachten die privaten Akteure Quartalsveröffentlichungen für unverzichtbar. Zudem möchten sie die Publikationspflicht hinsichtlich der ört- lichen Belegenheit von Sicherheit noch weiter auffä- chern – etwa nach Bundesländern und Regionen. Ich verweise noch einmal auf den oben genannten Leitge- danken. Dieser muss uns auch beim vierten Hauptstreitpunkt als Stütze dienen. Die Frage nämlich, ob man Pfand- briefe auf Pfandbriefe begeben dürfen sollte, ist schluss- endlich nur von den Anlegern zu beantworten. Der Deut- sche Sparkassen- und Giroverband, der diese Möglichkeit anstrebt, mag in seiner objektiven wirt- schaftlichen Analyse Recht haben. Diese Analyse be- sagt, dass keine ungedeckten Kaskaden entstünden, da am Ende immer das ursprünglich besicherte Objekte liege. Allerdings denke ich, dass das Problem eher ein subjektives auf Seite der Anleger sein wird. Gerade die für den Markt wichtigen internationalen Investoren be- vorzugen eine direkte Verbindung ihres Pfandbriefes zur darunter liegenden Sicherheit. Von daher stehe ich hier der Idee des DSGV skeptisch, aber ohne festgelegte Meinung gegenüber. P b w e P m e g h F U g d e M k D D D w E b F B v w g r s s d D k b t m d d s W s d i Ö n s n m U t d n b (C (D Sehr sicher bin ich mir jedoch in einem anderen unkt: Ich bin überzeugt, dass wir für kleine Pfandbrief- anken, die teilweise seit über hundert Jahren die Ent- icklung des Pfandbriefes mitbestimmt haben, eine dau- rhafte Ausnahme von den Kernkapitalforderungen des fandbriefgesetzes schaffen sollten. Geeignet scheint ir hierfür eine Ausnahme für Institute, die bereits vor inem bestimmten Stichtag bestanden. Sicherlich gibt es noch weitere Punkte, die im Gesetz- ebungsverfahren zu diskutieren sein werden. Ich nenne ier die Frage der Luftfahrzeugpfandbriefe oder die rage des Mitverschlusses, ebenso die Frage, ob die SA, Kanada und Japan in den Kreis der deckungsfähi- en Länder aufgenommen werden sollten. In Anbetracht der kurzen Redezeit habe ich mich je- och auf ausgewählte Punkte konzentriert. Ich bin überzeugt, das wir ein neues Pfandbriefrecht ntwickeln werden, das die deutsche Position in diesem arkt sichert. In diesem Sinne freue ich mich auf eine onstruktive Zusammenarbeit im Finanzausschuss des eutschen Bundestages im Interesse des Finanzplatzes eutschland. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Entstehung des Pfandbriefsystems in Deutschland ird oft mit dem Namen des Berliner Kaufmanns duard Diederich Ernst Bühring in Verbindung ge- racht. Dieser reichte im Jahre 1767 dem Preußenkönig riedrich dem Großen eine Denkschrift ein, in der zur ehebung der Kreditnot der Landwirtschaft die Ausgabe on Hypothekenbriefen angeregt wurde. 1825/1826 urden mehrere noch heute existierende Institute ge- ründet, welche die Ausgabe von Pfandbriefen und de- en Entwicklung als Geschäftsfeld hatten. Seither hat ich dieses Produkt bewährt und durchgesetzt: Der deut- che Pfandbrief ist ein Exportschlager geworden. Er bil- et das größte Segment am europäischen Rentenmarkt. as Umlaufvolumen beläuft sich auf 1,1 Billionen Euro. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen onnten bisher in Bezug auf die Sicherheit ihrer Pfand- riefe auch auf die Anstaltslast und Gewährträgerhaf- ung verweisen. Beide entfallen zum 1. Januar 2005. Da- it wird eine Neuregelung zur rechtlichen Grundlage er Ausgabe von Pfandbriefen fällig. Wir haben gehan- elt: Das vorliegende neue Gesetz ersetzt HBG und ÖPG owie mehrere Verordnungen, die komplett entfallen. esentliche Neuerung ist, dass nun alle Banken, die be- timmte Anforderungen erfüllen, Pfandbriefe ausgeben ürfen. Das entspricht auch der Idee des Wettbewerbes n Europa. Damit wird durch den Wegfall von HBG und PG das so genannte Spezialbankprinzip aufgehoben, ach welchem bestimmte Banken per Gesetz auf be- timmte Geschäftsfelder spezialisiert waren. Nun kön- en alle Banken ihre Geschäftsfelder frei wählen und da- it auch Pfandbriefe begeben. Mehr Freiheit für die nternehmen – bei gleichzeitig höchstmöglicher Quali- ät. Deshalb wird das Pfandbriefgesetz in der vorliegen- en Form weithin sehr begrüßt, auch von den betroffe- en Verbänden. Es entspricht der Idee eines offenen, ezüglich der Qualitätsstandards und des Marktzuganges Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13603 (A) ) (B) ) staatlich beaufsichtigten Wettbewerbs. Der Ersatz der beiden bisherigen Gesetze bedeutet eine Vereinfachung, die wir immer einfordern. Hier setzen wir diese Forde- rung um. Unsere wichtigste Botschaft an die Finanzwelt lautet: Das Gesetz der rot-grünen Koalition wird die Sicherheit und Qualität des Pfandbriefs bewahren und ausbauen. Deshalb ist ein zentraler Bereich des Gesetzes die geson- derte Verwahrung der Werte, die einem Pfandbrief ge- genüberstehen. Im Falle einer Insolvenz eines Institutes, das Pfandbriefe begeben hat, sind die so genannten De- ckungsmassen von vornherein der Konkursmasse entzo- gen. Durch Marktzugangskriterien und exakte Vorschriften über die Zulassung und Überwachung der Institute, die im Pfandbriefgeschäft tätig sein wollen, wird ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt. Nicht jede Bank darf Pfandbriefe begeben: Sie muss eine bestimmte Größe nachweisen. Die Bank muss auch darstellen können, dass sie über genügend Know-how verfügt, um im Pfandbriefgeschäft tätig sein zu können. Und noch mehr: Sie wird daraufhin überprüft, ob sie sich nachhaltig und dauerhaft am Pfandbriefgeschäft beteiligt – wer über Jahre keinen Pfandbrief begibt, um dann plötzlich wie- der einsteigen zu wollen, ist nicht mehr im Geschäft. Eine solche Bank könnte in der Zwischenzeit das nötige Wissen und die nötigen Fachkräfte für dieses Geschäfts- feld verloren haben – das könnte für die Sicherheit des Pfandbriefes zu Risiken führen. Diese Risiken minimiert unser Gesetz. Für sämtliche Pfandbriefbanken wird es darüber hi- naus verpflichtend, bei hypothekarischen Beleihungen einen am nachhaltigen Ertrag einer Immobilie orientier- ten Beleihungswert zu ermitteln. Das war bisher nicht für alle Banken so. Von diesem Beleihungswert dürfen nur 60 Prozent als Deckung für einen Pfandbrief ver- wendet werden. Das wiederum generiert höchstmögliche Sicherheit. Die BaFin bestellt Treuhänder für diese Im- mobilien. Sie fuhrt auch so genannte Deckungsprüfun- gen durch, die untersuchen, ob noch genügend Werte mit 100-prozentiger Sicherheit den Pfandbriefen gegenüber- stehen. Als zusätzlichen Anreiz zurQualitätssicherung sollen die Pfandbriefbanken dazu verpflichtet werden, ausführliche und transparente Informationen über die Qualität und Zusammensetzung der Deckungsmassen zu veröffentlichen. Damit schaffen wir die bestmöglichen Wettbewerbs- bedingungen für dieses hervorragende Produkt, das in unserem Land gleichsam erfunden wurde. Es stimmt also nicht, dass deutsche Ideen immer nur im Ausland vermarktet werden: Der Pfandbrief hat sowohl Tradition wie auch Potenzial. Unser Gesetz bereitet den Weg, die Erfolgsgeschichte des Pfandbriefes fortzusetzen. Rainer Funke (FDP): Der deutsche Pfandbrief ist ein Exportschlager. Vom Witwen- und Waisenpapier, vom „Huhn, das goldene Eier legt“, so die volkstümliche Werbung der 60er- und 70er-Jahre, entwickelte er sich zu einem Star an den internationalen Kapitalmärkten. Der deutsche Pfandbrief dominiert den Markt der fest- v i s d z s P t g D z s d r Z d d s b t n s t d k d P b b v b s s g p f c v B S m m W u a v w s f D p t J (C (D erzinslichen Wertpapiere in Europa. Seine Bedeutung st seit Einführung des Euro nochmals deutlich gewach- en. Der deutsche Pfandbrief ist heute so erfolgreich, ass viele europäische Staaten ihrerseits die Vorausset- ungen für ein vergleichbares Kapitalmarktprodukt ge- chaffen haben. In diesem Umfeld muss der deutsche fandbrief auch zukünftig seine Spitzenstellung behaup- en. Der deutsche Pfandbrief muss Benchmark für ver- leichbare Produkte anderer Marktteilnehmer bleiben. ies ist der Maßstab, an dem das neue Pfandbriefgesetz u messen ist. Der Gesetzentwurf ist die Antwort auf aktuelle ge- chäftspolitische Entwicklungen und neue Rahmenbe- ingungen, insbesondere den Wegfall der staatlichen Ga- antien für öffentlich-rechtliche Institute ab Juli 2005. ukünftig soll das Pfandbriefgeschäft grundsätzlich je- em Kreditinstitut offen stehen, welches die im Interesse er Pfandbriefsicherheit unabdingbaren Zugangsvoraus- etzungen erfüllt. Hiermit verbunden ist die Abkehr vom Spezial- ankprinzip. Das klingt nach Revolution. Bei Lichte be- rachtet werden jedoch nur die Verhältnisse am Markt achgezeichnet. So hat das Spezialbankprinzip Univer- albanken nicht daran gehindert, sich an privaten Hypo- hekenbanken zu beteiligen. Im öffentlichen Bereich ist er deutsche Pfandbrief schon immer von Universalban- en aufgelegt worden. Landesbanken und Sparkassen urften allein auf Grund ihrer Garantie durch den Staat fandbriefemittenten sein. Die Aufgabe des Spezial- ankprinzips wird den Markt daher nicht durcheinander ringen, sondern im Gegenteil neu ordnen. Die Abkehr om Spezialbankprinzip ist auch ordnungspolitisch zu egrüßen. Letztlich war hiermit stets auch eine Ein- chränkung der Gewerbefreiheit verbunden. Einen uneingeschränkten Zugang zum Pfandbriefge- chäft darf und wird es jedoch nicht geben, anderenfalls eriete die hohe Qualität des Pfandbriefs in Gefahr. Als Kompensation für die Aufgabe des Spezialbank- rinzips sieht der Gesetzentwurf ein strenges Lizenzver- ahren, ein professionelles Risikomanagement der De- kungsmassen sowie hohe Transparenzanforderungen or. Die FDP-Bundestagsfraktion wendet sich gegen alle estrebungen, in diesen Bereichen Abstriche zu machen. trenge Anforderungen an die Wertermittlung von Im- obiliensicherheiten, ein differenziertes Risikomanage- ent und eine regelmäßige Berichterstattung sind für die ahrung der hohen Qualität des deutschen Pfandbriefs nverzichtbar. Das mag man als konservativ ansehen, ber in diesem Sinne bin ich gerne konservativ. Auch halte ich nichts davon, Pfandbriefe zur Deckung on Pfandbriefen zuzulassen. Dies führte zu einer Ver- ässerung der Deckungsmassen. Der Pfandbrief würde eine klare Natur als durch Immobilienwerte oder Staats- orderungen gedecktes Wertpapier verlieren. Hingegen ist nicht einzusehen, warum die zur eckung von Hypothekenpfandbriefen zulässigen Hy- otheken nicht auch auf Grundstücken in den Vereinig- en Staaten von Amerika, Kanada und gegebenenfalls apan lasten dürfen. Die dortigen Rechtssysteme sind so 13604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) gefestigt, dass ein Ausschluss dieser Staaten weder sach- lich noch politisch gerechtfertigt erscheint. Richtig ist, dass die strengen Anforderungen, auf de- ren Einhaltung die FDP-Bundestagsfraktion großen Wert legt, gegenwärtig insbesondere von solchen Emittenten erfüllt werden, für die bisher das HBG galt. Die FDP verkennt jedoch nicht, dass es für den Fortgang der Sa- che schädlich wäre, wenn sich eine Emittentengruppe als Verlierer betrachten müsste. Allerdings sind wir der Auf- fassung, dass durch die vorgesehenen Übergangsfristen alle Institute, die schon bisher mit der Emission von Pfandbriefen befasst sind, ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Dass es hier- bei zu einem gewissen Konsolidierungsprozess kommen wird, ist im Interesse der Stabilität und Solidität des Fi- nanzplatzes Deutschland hinzunehmen. Lassen Sie mich mit einer fachlichen und einer per- sönlichen Bemerkung schließen: Die Aufnahme von Luftfahrzeugpfandbriefen lehne ich ab. Flugzeuge mit Schiffen zu vergleichen ist wie Äpfel mit Birnen zu ver- gleichen. Schiffe sind die nach Grundstücken langlebigs- ten Investitionsgüter. Die Lebensdauer von Flugzeugen ist wesentlich kürzer bemessen. Flugzeuge erfordern zudem einen erheblichen Pflegeaufwand. Die Berück- sichtigung eines solch hochsensiblen und Schwankun- gen unterworfenen Anlageguts würde den Pfandbrief verwässern und die Anleger verwirren. Auch besteht für die Aufnahme von Flugzeugen kein volkswirtschaftli- ches oder auch nur betriebswirtschaftliches Bedürfnis. Für die Flugzeugfinanzierung sind funktionierende Märkte vorhanden. Zum Schluss möchte ich mein persönliches Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass das Pfandbrief recht nunmehr in der Federführung des Bundesministeri- ums der Finanzen liegt. Bisher lag es beim Bundesminis- terium der Justiz in guten Händen. Die Gründe für den Wechsel erschließen sich mir nicht. Für mich als Rechts- politiker bedeutet dies, Abschied zu nehmen von einer Materie, die mir in all den Jahren als Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz immer sehr am Herzen lag. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Finanzen: Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbrief- rechts regelt ein für den Finanzplatz und den Wirt- schaftsstandort Deutschland bedeutsames Finanzmarkt- produkt: den deutschen Pfandbrief. Der deutsche Pfandbrief ist ein weltweit gefragtes Anlageinstrument und ein echtes Vorzeigemodell an den internationalen Finanzmärkten. Er verschafft den Emit- tenten aufgrund seiner Sicherheit günstige Finanzie- rungsbedingungen und ist – da diese Finanzierungsvor- teile auch an die Kreditnehmer weitergereicht werden können – von großer Bedeutung für die deutsche Wirt- schaft. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ih- ren schon in der Vergangenheit praktizierten Kurs der stetigen Modernisierung des Pfandbriefrechts fort. d b R H u r S s n u n d S s s b S s l Z d t f F b 2 d k a g s d K b s a w m G E A P r g t E 2 n d s d u t r (C (D Der Gesetzentwurf enthält ein Pfandbriefgesetz, urch das die drei bisherigen Gesetze, die das Pfand- riefgeschäft regeln, abgelöst werden sollen, sowie eine eihe von Folgeänderungen. Aufgehoben werden das ypothekenbankgesetz, das Gesetz über die Pfandbriefe nd verwandten Schuldverschreibungen öffentlich- echtlicher Kreditanstalten, abgekürzt ÖPG, und das chiffsbankgesetz. Das neue Pfandbriefgesetz hat zwei Hauptziele: Es oll einerseits die hohe Qualität des Pfandbriefs, die sei- en Erfolg an den Kapitalmärkten begründet hat, wahren nd für die Zukunft stärken. Anderseits wird die Befug- is zur Pfandbriefemission auf alle Kreditinstitute ausge- ehnt, die bestimmten Mindestanforderungen zum chutz des Pfandbriefgeschäfts genügen und eine ent- prechende aufsichtliche Erlaubnis nach dem Kreditwe- engesetz erhalten. Nach geltendem Recht dürfen Pfand- riefe nur begeben werden durch Hypothekenbanken, chiffsbanken und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, ofern Letzteren die Pfandbriefemission durch die jewei- igen Landesgesetze gestattet ist. Genauso wichtig ist es aber, zu betonen, dass es auch ielsetzung der Bundesregierung ist, mit diesem Gesetz ie herausgehobene Stellung des Pfandbriefs an den na- ionalen und internationalen Kapitalmärkten weiter zu estigen und auszubauen. Nach dem Zeitplan ist vorgesehen, das Gesetz im rühjahr 2005 zu verabschieden. Damit könnten Pfand- riefe nach Wegfall der Gewährträgerhaftung am 19. Juli 005 auf einer neuen Gesetzesgrundlage emittiert wer- en. Lassen Sie mich die Kernpunkte des Gesetzentwurfs urz skizzieren. Zunächst wird das Pfandbriefgeschäft ls Bankgeschäft im Sinne des § 1 des Kreditwesen- esetzes, KWG, definiert, dessen Betrieb eine ent- prechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht nach den Vorschriften des reditwesengesetzes voraussetzt. Die Institute haben so ereits im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nachzuwei- en, dass sie bestimmte, für das Pfandbriefgeschäft un- bdingbare Mindestanforderungen erfüllen. Zugleich ird es der Aufsicht ermöglicht, sämtliche pfandbriefe- ittierenden Institute – nach der Terminologie des neuen esetzes also die „Pfandbriefbanken“ – und auch deren missionstätigkeit selbst in der hierfür erforderlichen rt und Weise zu beaufsichtigen. Im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des fandbriefemissionsgeschäftes werden die Erlaubnisvo- aussetzungen des Kreditwesengesetzes im Pfandbrief- esetz teilweise strenger gefasst, teilweise aber auch ver- ieft geregelt. Vorgesehen ist unter anderem, dass die rlaubnis nur bei einem Kernkapital von mindestens 5 Millionen Euro erteilt wird, dass aus dem im Erlaub- isverfahren vorzulegenden Geschäftsplan die Absicht es Kreditinstituts hervorgehen muss, das Pfandbriefge- chäft regelmäßig und nachhaltig zu betreiben und dass as Kreditinstitut nachweist, über geeignete Regelungen nd Instrumente zur Steuerung, Überwachung und Kon- rolle der Risiken für die Deckungsmassen und das da- auf gründende Emissionsgeschäft zu verfügen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13605 (A) ) (B) ) Diejenigen Elemente der Qualitätssicherung, die sich bewährt haben, teilweise aber bislang nicht in allen ab- zulösenden Gesetzen vorgeschrieben waren, werden bei- behalten und zukünftig auf sämtliche Pfandbriefemitten- ten angewendet. Dazu gehören eine nennwertige und barwertige Deckung der Ansprüche der Pfandbriefgläu- biger zuzüglich einer 2-prozentigen Überdeckung; die Insolvenzvorschriften, die Figur des Sachwalters für die Deckungsmassen sowie die Möglichkeit der vollständi- gen oder teilweisen Übertragung der Pfandbriefver- bindlichkeiten und Deckungsmas sen auf andere Pfand- briefbanken; Ermittlung eines Beleihungswertes bei hypothekarischen Beleihungen und eine Beleihungs- grenze in Höhe von 60 Prozent des Beleihungswertes; die Figur des Treuhänders und Deckungsprüfungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht. Daneben sollen die Vorschriften über die Transpa- renz der Deckungsmasse verbessert werden. Auf die unterschiedlichen Gruppen der bisherigen Pfandbriefemittenten wie auch auf die Kreditinstitute ohne Pfandbriefemissionsprivileg wird sich das Gesetz in unterschiedlicher Weise auswirken: Hypothekenban- ken und Schiffspfandbriefbanken erhalten eine maßgeb- liche Erweiterung des bisher erlaubten Geschäftsrah- mens. Für die öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten ergeben sich strengere Anforderungen an das Pfand- briefgeschäft und die Ausgabe von Pfandbriefen selbst. Neu ist die Möglichkeit, das Schiffspfandbriefgeschäft aufzunehmen. Bedeutende Auswirkungen wird das Ge- setz für die große Mehrheit der privatrechtlich organi- sierten Kreditinstitute haben, die nicht Hypothekenban- ken sind. Denn diese erhalten erstmals unmittelbaren Zugang zum Pfandbriefgeschäft. Das betrifft auch das Schiffspfandbriefgeschäft. Das hohe Ansehen des als relativ homogen wahrge- nommenen Pfandbriefs an den internationalen Kapital- märkten beruht auf strengen gesetzlichen Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen ge- schaffen, die Maßstabsfunktion des Pfandbriefs als be- sonders sicheres Investment für nationale und internatio- nale Investoren zu festigen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfah- rens (Tagesordnungspunkt 19) Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Zur Schaffung eines Raumes der Freiheit und des Rechts in der Europäischen Union gehören viele Bausteine, einer davon ist das Europäische Mahnverfahren. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission mit einem Verordnungsentwurf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tam- pere im Oktober 1999 weiter umsetzt. E s s w s h i v e S b M s n E – b e s F s D b 8 t f a m E z D i d i d n d z w m p P r R m k s k t e q (C (D Der vorgeschlagene Rechtsakt zur Einführung eines uropäischen Mahnverfahrens soll den Gläubigern ein chnelles und wirksames Instrument zur Titulierung un- treitiger Forderungen zur Verfügung stellen. Die An- endung des Verfahrens soll fakultativ ausgestaltet sein, odass die Gläubiger auch jede andere nationale Vorge- ensweise wählen können, die innerstaatlich zulässig ist. Das vorgesehene Europäische Mahnverfahren ähnelt n seiner Grundstruktur durchaus dem deutschen Mahn- erfahren: Zahlungsaufforderung und Zahlungsbefehl rgehen ohne inhaltliche Prüfung des Anspruchs, Der chuldner hat zweimal Gelegenheit, die Forderung zu estreiten. Zielsetzung und Grundstruktur des Europäischen ahnverfahrens werden aus den genannten Gründen in- oweit unterstützt. Der Anwendungsbereich der Verord- ung wird dagegen kontrovers diskutiert. Während die uropäische Kommission und vier Mitgliedstaaten Spanien, Portugal, Italien und Belgien – die Anwend- arkeit dieses Rechtsaktes auch auf innerstaatliche Fälle rstrecken wollen, favorisiert die Mehrheit der Mitglied- taaten eine Beschränkung auf grenzüberschreitende älle. Auch die SPD-Bundestagsfraktion ist dieser Auffas- ung. Ansonsten wäre zu befürchten, dass unser in eutschland bewährte Mahnverfahren nicht mehr wie isher eine automatisierte Erledigung von immerhin ,5 Millionen Fällen im Jahr leisten könnte. Eine Beein- rächtigung dieses bisher erzielten Beschleunigungsef- ekts würde jeden Gläubiger treffen; daneben kämen uch auf die Länder unabsehbare Mehrkosten zukom- en, weil die nach der Verordnung wohl erforderliche videnzkontrolle nur durch Richter oder Rechtspfleger u leisten wäre. Der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ ie Grünen sowie CDU/CSU und FDP liegt inhaltlich m Ergebnis auf einer Linie mit der Auffassung der Bun- esregierung. Indem die EU-Kommission aber auch rein nnerstaatliche Sachverhalte regeln will, geht sie über as erforderliche Maß weit hinaus. Diese unsere Positio- en wird auch vom Juristischen Dienst des Rates geteilt. Das Europäische Parlament befasst sich in Kürze mit em Vorschlag; es bleibt abzuwarten, welche Haltung es u der Frage des Anwendungsbereiches einnehmen ird. Hier sollten wir in unseren europäischen Parteifa- ilien bilateral die Verbindungen im Meinungsbildungs- rozess und damit auch die Bindungen zwischen den arlamenten stärken, was zugleich eine gemeinsame eu- opäische Identität fördert. Denn die Schaffung eines Raums zur Freiheit und des echts in der Europäischen Union hat sowohl eine the- atisch-fachspezifische Dimension als auch eine demo- ratisch-strukturelle. Wenn wir in der EU zu gemein- chaftlichen Regelungen in der vorliegenden Materie ommen, bedeutet das Integration statt dann Koopera- ion, bedeutet das den Wechsel von der dritten in die rste Säule, bedeutet das nicht Einstimmigkeit, sondern ualifizierte Mehrheit im Rat. 13606 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Das hat strategische Konsequenzen für Politik, auch für deutsche Europapolitik. Wir müssen in sensiblen Fra- gen, die in einer unterschiedlich ausgeprägten Rechts- kultur begründet sind, Mehrheiten für unsere Positionen gewinnen, Blockadedrohungen wären falsch und liefen nicht nur ins Leere, sondern würden sich auch gegen uns wenden. Deshalb ist der heutige Beschluss auch ein Ver- handlungsrahmen mit Handlungsoptionen für die Bun- desregierung im Rat und zugleich die Selbstverpflich- tung des Bundestages, europäische Politik als deutsche Innenpolitik stärker ins Bewusstsein zu bringen und auch praktische Konsequenzen zu ziehen. Christoph Strässer (SPD): Wir begrüßen grund- sätzlich die vorgeschlagene Verordnung zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens, die sich eine rasche und effiziente Eintreibung voraussichtlich unbestrittener Forderungen zum Ziel setzt. Die rasche Eintreibung von Forderungen ist für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU von besonderer Bedeu- tung und verdient unsere Förderung. Dabei bedarf es ei- nes flexiblen, verständlichen und transparenten Verfah- rens. Wir wollen es deshalb auch als Erfolg betrachten, dass der Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates im Großen und Ganzen an die Regelungen des deutschen Mahnverfahrens angelehnt ist. Das deutsche Mahnverfahren hat sich besonders be- währt, genießt hohe Akzeptanz bei den Beteiligten und funktioniert beispielhaft. Wir haben gute Erfahrungen mit unserem Mahnverfahren gemacht, das Parteien ein zügiges und kostengünstiges Verfahren zur Titulierung einer Forderung an die Hand gibt. Das deutsche System bietet sich daher auch als gesamteuropäisches Modell an. Doch gerade weil es innerstaatlich so reibungslos funktioniert, sind wir uns in einem weiteren Punkt einig: Die europäischen Regelungen für das Mahnverfahren sollten nur auf Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. Soweit ein einheitliches eu- ropäisches Verfahren für Sachverhalte mit grenzüber- schreitendem Bezug angestrebt wird, können die Ziele auf Gemeinschaftsebene verwirklicht werden. Eine ein- heitliche Regelung wird befürwortet, weil sie im Beson- deren dem angestrebten Ziel der Vereinfachung und Be- schleunigung dienen würde. Für rein innerstaatliche Fälle besteht aber weder Handlungs- noch Regelungsbedarf. Die Regelung entfal- tet zumindest für Deutschland auch keinen Mehrwert. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter und möchte – wie meine Kollegen – feststellen, dass, soweit die Re- gelungen über ein europäisches Mahnverfahren für reine Inlandsangelegenheiten gelten sollen, keine Zuständig- keit der Europäischen Gemeinschaft besteht. Es mangelt also schon an der Zuständigkeit für eine gemeinschaftli- che Regelung. Nach Art. 65 des EG-Vertrages müssen Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betrof- fen sein. Eine nur theoretische grenzüberschreitende Wirkung reicht nicht aus, geschweige denn eine rein in- nerstaatliche Wirkung. Auch wenn die Unterscheidung z S g f l l g E S v p s T c s E n E s e h g w w r h s ü s w s d i s e f k v w d s V u b D d h i w r a d (C (D wischen grenzüberschreitenden und innerstaatlichen achverhalten im Einzelfall problematisch sein kann, er- ibt sich daraus noch nicht zwangsläufig die Kompetenz ür eine europäische Regelung. Auch der Bundesrat stellte deshalb in seiner Empfeh- ung fest, dass die im Verordnungsvorschlag ausdrück- ich vorgesehene Einbeziehung rein innerstaatlicher An- elegenheiten durch den gezogenen Rahmen des Art. 65 GV nicht mehr gewahrt bleibe, auch wenn auf lange icht einige Gründe für eine Harmonisierung der Mahn- orschriften auch für Inlandssachen innerhalb der Euro- äischen Gemeinschaft sprechen sollten. Unter dem Ge- ichtspunkt der Gleichbehandlung ist nämlich allen eilnehmern am Rechts- und Geschäftsverkehr der glei- he und effektive Rechtsschutz zu gewährleisten. So be- teht zum jetzigen Zeitpunkt weder die Zuständigkeit der uropäischen Gemeinschaft für eine solche Regelung och würde sie mit dem Grundsatz der Subsidiarität in inklang stehen. Mit dieser Auffassung befinden wir uns in bester Ge- ellschaft. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten lehnt ein uropäisches Mahnverfahren für rein nationale Sachver- alte ab und will die Anwendbarkeit der Verordnung auf renzüberschreitende Sachverhalte beschränken. Erst enn sich diese Regelung bewährt hat, lässt sich über eitere Schritte nachdenken. Wir sind uns daher einig, dass wir die Bundesregie- ung auffordern, in den weiteren Verhandlungen darauf inzuwirken, dass der Anwendungsbereich der vorge- chlagenen Verordnung vorerst tatsächlich auf grenz- berschreitende Fälle beschränkt und nicht auf inner- taatliche Angelegenheiten ausgedehnt wird. Wir erden sehr sorgfältig darauf achten, dass dies auch ge- chieht. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Es ist erfreulich, ass die Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens m Grundsatz breite Unterstützung findet. Die Kommis- ion hat mit ihrem Vorschlag erstmals die Initiative dafür rgriffen, dass in einem gemeinschaftsrechtlichen Ver- ahren eine vollstreckbare Entscheidung erwirkt werden ann. Soweit es dabei um grenzüberschreitende Sach- erhalte geht, macht es durchaus Sinn, ein schnelles und irksames Verfahren zur Beitreibung unbestrittener For- erungen in Zivil- und Handelssachen bereit zu stellen. Begrüßenswert ist insbesondere, dass sich die vorge- chlagenen Regelungen für das EU-weit einheitliche erfahren eng am deutschen Mahnverfahren orientieren nd nur fakultativ Anwendung finden sollen. Damit leibt es dem Gläubiger selbst überlassen, ob er zur urchsetzung seiner Ansprüche das Europäische oder as deutsche Mahnverfahren wählt. Letztlich wird ohne- in er am besten beurteilen können, welches Verfahren m konkreten Fall für ihn das praktikabelste ist. Das Ansinnen der Kommission allerdings, den An- endungsbereich des Europäischen Mahnverfahrens auf ein innerstaatliche Angelegenheiten auszudehnen, stößt uf unseren entschiedenen Widerstand. Es muss daher ie unabdingbare Voraussetzung für eine Zustimmung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13607 (A) ) (B) ) Deutschlands im Ministerrat sein, dass der Verordnungs- vorschlag auf Fälle mit grenzüberschreitenden Bezügen beschränkt wird. Die entsprechende Verhandlungsposi- tion der Bundesregierung unterstützen wir mit Nach- druck. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dass wir zu dieser Frage eine gemeinsame Stellungnahme an die Bundesre- gierung beschließen können. Wir machen damit vor der deutschen und europäischen Öffentlichkeit deutlich, dass der Deutsche Bundestag in fraktionsübergreifender Ein- mütigkeit nicht bereit ist, Kompetenzüberschreitungen der EU und damit eine Beschneidung unseres eigenen Entscheidungsspielraums hinzunehmen. Das Vorgehen der Kommission fordert ja Wider- spruch geradezu heraus. Obwohl die in Bezug genom- mene Rechtsgrundlage – Art. 65 des EG-Vertrags – im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen lediglich Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Bezü- gen zulässt, hindert dies die Kommission nicht im Ge- ringsten daran, dennoch rein innerstaatliche Sachver- halte mit zu regeln. In der Begründung zu ihrem Verordnungsvorschlag meint sie sogar feststellen zu müssen, dass die Unterscheidung zwischen grenzüber- schreitenden und innerstaatlichen Szenarien „unweiger- lich bis zu einem gewissen Grad willkürlich“ wäre. Kann man die Missachtung des ausdrücklichen Vertrags- wortlauts deutlicher zum Ausdruck bringen? Die Kommission beeindruckt einmal mehr auch durch die Hartnäckigkeit, mit der sie ihre Ziele verfolgt. Immerhin hatten sich sowohl eine Mehrheit der Mit- gliedstaaten als auch das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich des Europäi- schen Mahnverfahrens auf grenzüberschreitende Sach- verhalte zu beschränken, noch bevor die Kommission ih- ren Verordnungsvorschlag vorgelegt hat. Dass die Kommission gleichwohl an ihrem Vorhaben festhielt, belegt: Was immer man von Brüsseler Beamten halten mag – an Mut gebricht es ihnen wahrlich nicht. Nun liegt es an der Bundesregierung und an unseren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, eine Ausdehnung des Europäischen Mahnverfahrens auf rein innerstaatliche Angelegenheiten zu verhindern. Bei- den geben wir mit unserer interfraktionellen Entschlie- ßung Rückenwind für ihre Beratungen. Wenn Minister- rat und Europäisches Parlament an ihren bisherigen Positionen festhalten, sollte die Beschränkung des An- wendungsbereichs der Verordnung auch zu erreichen sein. Dennoch verbleiben uns einige Aufgaben, die über die Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens weit hinausreichen. Der Verordnungsvorschlag zeigt exem- plarisch, dass wir die Vorgehensweise der Kommission sehr sorgfältig im Auge behalten müssen. Wir tun daher gut daran, dieses Beispiel zum Anlass zu nehmen, unsere eigene Funktion in der Beratung von Angelegenheiten der Europäischen Union neu zu überdenken und unsere Handlungsmöglichkeiten künftig noch wirksamer wahr- zunehmen. g t g E g n b n n t S m D E A ß A z ü c v S e l g s b s n h z t z s A v w E c d n P s f i g R e R S f h (C (D Je mehr Gesetzgebung von Berlin nach Brüssel verla- ert wird, desto intensiver müssen wir auch als Bundes- agsabgeordnete das dortige Geschehen konstruktiv be- leiten. Das betrifft unsere Zusammenarbeit mit dem uropäischen Parlament und unsere Kontrollfunktion egenüber dem Verhalten der Bundesregierung im Mi- isterrat ebenso wie die öffentliche Debatte über Vorha- en der EU im Deutschen Bundestag. Dabei ist es unsere ureigenste Aufgabe, unsere eige- en Möglichkeiten der Mitwirkung zu sichern und zu utzen. Eine Vorbedingung hierfür ist, dass wir Kompe- enzüberschreitungen, Verstöße gegen das Prinzip der ubsidiarität und gegen den Grundsatz der Verhältnis- äßigkeit systematisch prüfen und konsequent rügen. er Vorschlag der Kommission zur Einführung eines uropäischen Mahnverfahrens ist dafür ein geeigneter nwendungsfall. Mit unserer gemeinsamen Entschlie- ung bringen wir das klar und unmissverständlich zum usdruck. Die Wahrnehmung dieser Kontrollfunktion wird uns udem auch der Vertrag über eine Verfassung für Europa berantworten. Mit der Einführung eines Frühwarnme- hanismus und der Möglichkeit, im Wege einer Klage or dem Europäischen Gerichtshof die Beachtung des ubsidiaritätsprinzips einzufordern, werden wir unsere igenen Kompetenzen als nationales Parlament hoffent- ich noch wirkungsvoller bewahren können. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie wir der nach- erade zelebrierten Ignoranz, mit der sich die Kommis- ion über ihre beschränkten Befugnisse hinwegsetzt, esser begegnen können. Offenkundig reicht eine noch o sorgfältige Formulierung der Kompetenzgrundlagen icht aus. Wir sollten uns daher verstärkt darum bemü- en, die von der Kommission gern genutzten Hintertüren u schließen und insbesondere die so genannte Flexibili- ätsklausel, die immer wieder für ausufernde Rechtset- ungsvorhaben in Anspruch genommen wird, abzu- chaffen. Schließlich genügt es nicht, wie ich meine, die bgrenzung von Kompetenzen alleine auf dem Papier orzunehmen. Sie muss auch in der Praxis durchgesetzt erden, und zwar nicht nur im Nachhinein durch den uGH, sondern bereits im Vorfeld durch eine entspre- hend restriktive Zuweisung von Haushaltsmitteln. Auf diesem Weg ist es ein Fortschritt, wenn wir uns in iesem Haus fraktionsübergreifend darin einig sind, icht nur die Tätigkeit der Kommission einer kritischen rüfung und einer öffentlichen Debatte zu unterziehen, ondern auch unsere eigenen Vorstellungen in einen örmlichen Beschluss zu fassen. In diesem Sinne hoffe ch, dass wir auch künftig eine enge Abstimmung pfle- en, wenn wir durch EU-Vorhaben in unseren eigenen echten als nationales Parlament betroffen sind. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der uropäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des echts wächst beständig. Im Bereich des europäischen trafrechts hat der Deutschen Bundestag bereits mehr- ach parlamentarische Diskussionen geführt und sich in- altlich positioniert. Ich erinnere hier zum Beispiel an 13608 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 (A) ) (B) ) die Entschließung zur europäischen Beweisanordnung im Strafverfahren. Heute nun gilt es, auch beim europäi- schen Zivilrecht die Diskussion zu intensivieren. Denn es ist das Zivilrecht, mit dem die Bürger alltäglich in Be- rührung kommen – zunehmend auch mit grenzüber- schreitenden Bezügen. Menschen und Unternehmen verschiedener europäischer Länder bieten grenzüber- schreitend ihre Waren und Dienstleistungen an. Men- schen gehen in andere EU-Länder, um dort zu arbeiten und zu leben. Diese Entwicklung ist es, die die Men- schen Europas einander näher bringt und die Vision „Eu- ropa“ mit Leben füllt. Wo Menschen über Grenzen hinweg privatrechtlich miteinander zu tun haben, muss es auch Regelungen ge- ben, die, wenn es zur gerichtlichen Klärung von Ansprü- chen kommt, den grenzüberschreitenden Besonderheiten Rechnung tragen. Denn dies unterstützt die Menschen darin, von den Möglichkeiten, die Europa ihnen eröffnet, auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regelung des Europäischen Mahn- verfahrens vorgelegt hat. Der Richtlinienentwurf ist inhaltlich stark an dem im deutschen Recht seit Jahren bewährten Mahnverfahren ausgerichtet, wird also qualitativ keine Verschlechterung bedeuten: Der Schuldner wird auf jeder Stufe des zwei- stufigen Verfahrens die Möglichkeit haben, die Forde- rung zu bestreiten und dem Erlass eines vollstreckbaren Titels entgegenzuwirken. Damit ist das europäische Ver- fahren dem deutschen zur Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides angelehnt. Die gerichtliche Entscheidung erfolgt auch hier ohne Prüfung der Schlüs- sigkeit des Anspruches und ohne Vorlage von Beweis- mittel, ermöglicht also ein schnelles und effizientes Ver- fahren. Dies ist – wie gesagt – seit langem bewährter Stan- dard in Deutschland. Ich möchte an dieser Stelle zusätz- lich darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten des Gläu- bigers mit dem Europäischen Mahnverfahren nicht beschränkt, sondern – im Gegenteil – erweitert werden. Der Gläubiger wird dann wählen können, ob er seine Forderung mittels Europäischen Mahnverfahren oder lieber nach nationalen Regelungen titulieren möchte. Gleichwohl ist sowohl im Bundesrat als auch im Un- terausschuss Europarecht des Rechtsausschusses Kritik am geplanten Anwendungsbereich der Richtlinie erho- ben worden. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Richtlinie nicht nur auf Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden, son- dern darüber hinaus auch die Rechtsgrundlage für rein innerstaatliche Verfahren bilden können. Für einen so weiten Anwendungsbereich fehlt es dem europäischen Gesetzgeber jedoch an einer Regelungskompetenz. Er- mächtigungsgrundlage zum Erlass der Richtlinie bildet Art 61 c), Art. 65 EGV. Danach dürfen Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit nur in Zivilsa- chen mit grenzüberschreitenden Bezügen getroffen wer- den, sofern dies für das reibungslose Funktionieren des B i w c s k d t f d g a s t p s z d a g S p m g l a E F e d Z w s s z z v S p V s v b v g a i z s k s d F (C (D innenmarktes erforderlich ist. Daran fehlt es bei rein nnerstaatlichen Sachverhalten. In der Begründung der Kommission wird darauf ver- iesen, dass die Abgrenzung zwischen rein innerstaatli- hen und grenzüberschreitenden Bezügen im Einzelfall chwierig sein könne und deshalb eine solche Beschrän- ung der Richtlinie nicht sinnvoll wäre. Ich möchte über iese Bedenken nicht leichtfertig hinweggehen. Es kann atsächlich schwierig sein, zum Beispiel beim Autoun- all zwischen zwei Deutschen in Frankreich zu entschei- en, ob es sich hier um eine rein innerstaatliche oder renzüberschreitende Angelegenheit handelt. Dies darf ber nicht dazu führen, auf diese Zuständigkeitsvoraus- etzung einfach zu verzichten. Denn es gibt auch unstrei- ig innerstaatliche Sachverhalte, die von der Erlasskom- etenz nach Art. 65 EGV gerade ausgeschlossen werden ollten. Ziel muss es vielmehr sein, taugliche Parameter u entwickeln, um den Begriff des „grenzüberschreiten- en Bezuges“ inhaltlich zu füllen und damit die Rechts- nwendung des Art. 65 EGV zu sichern. Zudem spricht auch eine rechtspraktische Überlegung egen die Ausweitung der Richtlinie auf innerstaatliche achverhalte. In diesem Fall gäbe es in Deutschland lötzlich zwei parallele Mahnverfahrensmöglichkeiten, it zwar inhaltlich ähnlichen, jedoch nicht deckungs- leichen Voraussetzungen. Dies stiftete bei allen Betei- igten mehr Verwirrung als Erleichterung und wäre daher uch in der Sache nicht förderlich. Abschließend möchte ich noch eines betonen: Die ntschließung des Deutschen Bundestages, die von allen raktionen mitgetragen wird, dient nicht dem Ziel, den uropäischen Einigungsprozess zu behindern, sondern ringt allein auf klare Strukturierung und Wahrung der uständigkeit beim Erlass europäischer Rechtakte. Dies ird den europäischen Einigungsprozess fördern und tärken und damit einen wichtigen Beitrag leisten, Ver- tändnis und Vertrauen in europäische Regelungen auf- ubauen und sie positiv im Bewusstsein der Beteiligten u verankern. Sibylle Laurischk (FDP): Das europäische Mahn- erfahren ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der chlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tam- ere. Nachdem es zwischenzeitlich einen europäischen ollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen gibt, oll die Rechtsharmonisierung auch für ein Erkenntnis- erfahren eingeführt werden. Der Europäische Mahn- escheid ist ein erster Schritt auf dieser Ebene und wird oraussichtlich gerade im grenznahen Bereich den renzüberschreitenden Rechtsverkehr erleichtern. Das Mahnverfahren hat sich in Deutschland bewährt ls ein Instrument zur Titulierung von Forderungen, das n einer Vielzahl von Fällen die Gerichte entlastet und wischen den betroffenen Parteien Rechtsklarheit chafft. Die nicht erforderliche inhaltliche Prüfung ist ennzeichnend für dieses Verfahren, sehr im Unter- chied zu Mahnverfahren in anderen Europäischen Län- ern. Deshalb ist es auch ein besonderes Anliegen der DP, dieses griffige Instrument zur Schaffung von Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 13609 (A) (C) (B) (D) Rechtsklarheit inhaltlich durch die Einführung des euro- päischen Mahnverfahrens nicht zu verändern. Dies ist eine Voraussetzung zu unserer Zustimmung zum euro- päischen Mahnverfahren. Wir sind sicher, dass gerade durch diese rein formale Vorgehensweise im Mahnver- fahren ohne inhaltliche Prüfung das europäische Mahn- verfahren gut angenommen werden wird. Als Abgeordnete aus einem an Frankreich angrenzen- den Wahlkreis ist mir aus meiner Praxis als Anwältin deutlich, in wie vielen Fällen ein unkomplizierter Weg wie das europäische Mahnverfahren sinnvoll wäre, um die wechselweisen Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland auch auf rechtlicher Ebene unbürokratisch gestalten zu können. So wird dies in der Anwendung des europäischen Mahnverfahrens im grenzüberschreitenden Rahmen in Europa insgesamt gerade für die mittelständi- sche Wirtschaft ein Fortschritt sein. Der Entwurf der Kommission, das europäische Mahn- verfahren auch für rein innerstaatliche Fälle anzuwenden, stößt jedoch auf unsere strikte Ablehnung. Hier hat sich das Mahnverfahren nach deutschem Recht bewährt, eine zusätzliche Installierung eines zweiten Mahnverfahrens wäre eine unnötige bürokratische Aufblähung dieses In- struments und würde zu Rechtsunsicherheit und man- gelnder Klarheit, welches Verfahren zur Anwendung kommen soll, führen. Wir halten eine Einführung des eu- ropäischen Mahnverfahren ausschließlich für Angelegen- heiten mit grenzüberschreitenden Bezügen für vertretbar. 145. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Andreas Scheuer


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


      Herr Kollege Bürsch, das ist eine hervorragende

      Frage ist; das kann ich nur bestätigen.
      Frau Dümpe-Krüger, wir prangern das Vorgehen an.

      Sie hätten schon im Haushaltsentwurf deutlich machen
      können, dass Sie Geld aus dem Zivildiensttitel heraus-
      nehmen. Es gibt keine Planungssicherheit auf diesem
      Gebiet. Man muss sich ja nur vor Augen führen, welche
      Meinung der Staatssekretär laut Protokoll vor ein paar
      Wochen vertreten hat.


      (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist ein Dreivierteljahr her! Das kann er doch gar nicht gewusst haben!)


      – Bei euch ändert sich schnell etwas, auch die Meinun-
      gen.

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      (C (D Nun möchte noch der Kollege Riegert eine Zwischen rage stellen. Das ist die letzte Zwischenfrage, die ich uzulassen beabsichtige. Herr Präsident, wir können gerne noch ein bisschen eitermachen. Das mag ja sein. Bitte, Herr Riegert. Herr Kollege Scheuer, stimmen Sie mir zu, dass es ty isch für die Koalition und ihr Gebaren ist, dass wir in en Fachausschüssen – das gilt offensichtlich auch für en Sportund den Familienausschuss – nicht über solhe Anträge zu beraten haben, und dass es komisch ist, ass das, was in der Bereinigungssitzung des Haushaltsusschusses beschlossen wurde – der Kollege Dörflinger at ausgeführt, dass dieser Punkt bereits in der Koaliionsvereinbarung 2002 enthalten sei, und der Kollege ürsch hat richtigerweise gesagt, dass man an dem voriegenden Antrag jahrelang gearbeitet habe –, im Famiiensausschuss nicht beschlossen werden konnte? Herr Kollege Riegert, mit Abscheu und Empörung eise ich das Gebaren der Bundesregierung zurück. Daür gibt es schon mehrere Beispiele. Als stellvertretendes itglied des Haushaltsausschusses ist man öfter mit so twas betraut. Der anwesende Kollege Fricke wird siherlich bestätigen, dass erst gestern dem Haushaltsauschuss gut 1 Milliarde Euro kurz zur Kenntnis gegeben urde. So sieht das Gebaren der Bundesregierung aus. ch bedanke mich herzlich für Ihre Frage; denn sie hat ir Gelegenheit gegeben, das der deutschen Öffentlicheit klar zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Otto Fricke [FDP])


    Rede von Dr. Norbert Lammert
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Andreas Scheuer


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


      (Heiterkeit)