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    Vokabeln: 4
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    3. Zusatzfrage,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/144 13360 C Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Manfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . Zusatzfragen Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) Maßnahmen zur Aufnahme der von der WTO beschlossenen grenzüberschreiten- den Zwangslizenzen in die nationale Patent- rechtsgesetzgebung und Konsequenzen für die Forderung nach kostengünstigen anti- retroviralen Medikamenten für Entwick- lungsländer 13360 D 13361 B 13361 C 13362 D 13362 D 13363 B 13363 C 13363 D 13364 B 13364 D 13366 A 13366 C 13367 C Deutscher B Stenografisch 144. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Verbrau- cherpolitischer Bericht 2004 der Bundes- regierung; Rüstungsexportbericht . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . R P H T F ( D J V b 13357 A 13357 A 13357 B 13358 D 13359 A 13359 D 13360 A Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13364 D 13365 A undestag er Bericht ung . Dezember 2004 t : enate Künast, Bundesministerin BMVEL . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksachen 15/4284, 15/4376) . . . . . . . . . . ringliche Fragen 1 und 2 ürgen Koppelin (FDP) erwendung der Fördermittel für den Auf- au Ost 13365 B 13365 C 13365 D 13366 A Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13367 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Zusatzfragen Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Artur Auernhammer (CDU/CSU) Kosten für den Messeauftritt des Bundes- landwirtschaftsministeriums auf der „Euro- Tier“ 2004 in Hannover Antwort Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Artur Auernhammer (CDU/CSU) Effizienz des Messeauftritts des Bundes- landwirtschaftsministeriums auf der „Euro-Tier“ 2004 für die deutsche Land- wirtschaft Antwort Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Uwe Schummer (CDU/CSU) Beteiligung der Bundesregierung am Auf- ruf der EU zu Fragen der Wettbewerbs- klarheit; Einsatz für Wettbewerb auf dem Weiterbildungsmarkt Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Betrug und Korruption durch die Regie- rung des ehemaligen irakischen Staatsprä- sidenten Saddam Hussein im Zusammen- hang mit dem Programm „Öl für Lebensmittel“ Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . M P E Ü b A H f Z P M H A – z D A F B Z H R R M H E d h A F B Z H R D R M A E f W s A F B Z A 13368 A 13368 C 13368 D 13369 A 13369 A 13369 C 13369 C 13370 B 13370 D 13371 A 13371 C 13371 C ündliche Frage 6 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) rfolg der Vereinten Nationen bei der berwachung des Programms „Öl für Le- ensmittel“ ntwort ans Martin Bury, Staatsminister ür Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . ündliche Frage 7 artmut Koschyk (CDU/CSU) ufenthaltstitel des Ausländers R. a. I. nach Medienberichten einer der Draht- ieher an dem Mord an Theo van Gogh – in eutschland ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 artmut Koschyk (CDU/CSU) ventueller Imageschaden für Deutschland urch vermutete Spuren im Zusammen- ang mit islamistischen Anschlägen ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 lbrecht Feibel (CDU/CSU) ntwicklungsstand des Beamtenpensions- onds sowie Einfluss der Verlängerung der ochenarbeitszeit auf 40 Stunden auf die- en Fonds ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lbrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13372 A 13372 B 13372 C 13372 D 13373 C 13373 C 13373 D 13374 A 13374 C 13374 D 13375 A 13375 A 13375 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 III Mündliche Frage 12 Dirk Niebel (FDP) Nutzung oder Veräußerung der zu schlie- ßenden Bundeswehrliegenschaften und eventuelle Kompensationen Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfrage Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dirk Niebel (FDP) Unterrichtung von durch Schließungen be- troffenen Standorten Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Unterschiedliche Berechnung der Wohn- kosten für Empfänger von ALG II durch die Kommunen Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verhinderung der Verdrängung von regu- lären Stellen durch 1-Euro-Jobs Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Petra Pau (fraktionslos) Versendung von Bescheiden für Leistungen nach dem SGB II unter Angabe des Bear- beitungszeitpunkts für Widersprüche A D B Z P M P A A D B Z P D M D U g d w F A M B Z D M D E P g A M B Z D M R K n f A I B Z R H D 13375 D 13376 B 13376 C 13376 D 13378 A 13378 B 13378 D 13379 A 13379 C 13379 D 13380 B 13381 A 13381 B ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 24 etra Pau (fraktionslos) nspruch von Studentinnen auf ALG II ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 29 aniel Bahr (Münster) (FDP) nterschiedliche Aussagen von Bundes- esundheitsministerium und Sachverstän- igenrat zur Begutachtung der gesamt- irtschaftlichen Entwicklung zu den inanzreserven der Pflegeversicherung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 aniel Bahr (Münster) (FDP) ntwicklung der Defizite in der sozialen flegeversicherung unter Berücksichti- ung des Kinderberücksichtigungsgesetzes ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 33 enate Blank (CDU/CSU) reis der Eingeladenen bei der Eröff- ungsveranstaltung der Ausstellung „Traf- ic“ im Bundesverkehrsministerium ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen enate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . enry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13381 C 13381 D 13382 C 13382 D 13383 B 13383 D 13384 A 13384 D 13385 B 13385 D 13386 A 13386 B 13386 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Mündliche Frage 34 Renate Blank (CDU/CSU) Eventuelle Vereinbarung über die weitere Verwendung der in der Ausstellung „Traf- fic“ im Bundesverkehrsministerium ge- zeigten Bilder Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Henry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Die Demokratie in der Ukraine festigen Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .Rainder Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Reinhold Robbe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neu- ordnung des Gentechnikrechts (143. Sitzung, Tagesordnungspunkt VI a) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktionslos) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückwei- s d r A M E ( B t G F m A F A M K A A A K A M G B E l A p A K A M A E s b V r M A K 13386 D 13387 A 13387 B 13387 B 13387 C 13389 D 13391 D 13393 A 13394 C 13396 C 13398 C 13399 D 13400 C 13401 B 13403 C 13405 A 13405 C ung des Einspruchs des Bundesrates gegen as Gesetz zur Neuordnung des Gentechnik- echts (143. Sitzung, Tagesordnungspunkt VI a) nlage 4 ündliche Fragen 10 und 11 rwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU) erücksichtigung von sicherheitsrelevan- en Fragen des großflächigen Ausfalls von SM-Netzen bei der Vergabe des Digitalen unks für Behörden und Organisationen it Sicherheitsaufgaben ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 14 und 15 laus Hofbauer (CDU/CSU) uflösung des ERP-Sondervermögens und bstimmung mit den USA ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 16 und 17 eorg Fahrenschon (CDU/CSU) ewertung der Zuständigkeit des Rates der uropäischen Zentralbank für die Fest- egung von europaweiten Standards für die brechnung und Abwicklung von Wert- apiergeschäften ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 18 und 19 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) U-Mittel im Rahmen der „Gemein- chaftsaktion für Grenzregionen“ für den esonderen Ausbau der transeuropäischen erkehrsnetze in den deutschen Grenz- egionen; Abrufung und Verwendung der ittel bis 2006 ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 13405 C 13405 D 13406 A 13406 B 13406 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 V Anlage 8 Mündliche Frage 20 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Eventuelle gesetzgeberische Maßnahmen bei weiterem ausschließlichen Verkauf der „Bild“-Zeitung oder anderer Produkte des Springer-Verlages durch „Lidl“ Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 25 und 26 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Vereinbarkeit der Belegung eigener Reha- Einrichtungen durch die Kostenträger mit dem freien Wettbewerb Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 27 und 28 Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) Finanzielle Mittel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur HIV-/ Aidsprävention sowie Maßnahmen zur Verbesserung der HIV-/Aidsimpfstoff- forschung Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 31 Ute Granold (CDU/CSU) Ablehnung einer Einführung des so ge- nannten Steilstartverfahrens (ICAO-A) an den deutschen Flughäfen zum Schutz der Bürger vor Fluglärm; Gründe gegen die Einführung eines Gleitflugverfahrens (CDA-Verfahren) am Flughafen Frankfurt a. M., Haltung der Deutschen Flugsiche- rung Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 35 und 36 Hellmut Königshaus (FDP) F D G n B A I A M D V d A u Z „ A I A M H A v s s p A M A M A A v d g A M A M J 13407 B 13407 C 13408 A 13408 D ehlende Umleitung von Verkehr der resdner Bahn über die Anhalter Bahn als rund für die Abweisung eines angemesse- en Lärmschutzes durch das Eisenbahn- undesamt ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 37 und 38 r. Karl Addicks (FDP) erschwenkung der A620 mit der A1 und er A623 zur Entlastung von Saarbrücken; usbau des Kreisels „Am Ludwigsberg“ nd der Grülingsstraße in Saarbrücken im uge des Umbaus des Hauptbahnhofs zum Eurobahnhof“ ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 39 annelore Roedel (CDU/CSU) uswirkungen der ungenauen Definition on Kinderlärm im Bundes-Immissions- chutzgesetz und in der Sportanlagenlärm- chutzverordnung auf Spiel- und Bolz- lätze ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 40 lbrecht Feibel (CDU/CSU) blehnung von Anträgen auf Errichtung on Windrädern bzw. Verlegung bestehen- er Anlagen wegen der Einstufung von Re- ionen als „Important Bird Areas“ ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 41 und 42 ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) 13409 B 13409 D 13410 A 13410 B VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Mehrkosten aufgrund der Verzögerung der Endlagerung von radioaktiven Abfällen Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . Anlage 17 Mündliche Fragen 43 und 44 Harald Leibrecht (FDP) Unterstützung von Projekten in Tibet; Ver- hinderung einer Sinisierung Tibets durch Peking Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 45 Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) Bilaterale Maßnahmen zur Aidsbekämp- fung in Osteuropa Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 46 Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) Konzentration der Bundesregierung auf den Faktor C (Condoms) innerhalb der ABC-Strategie im Rahmen der HIV-/Aids- präventionsbemühungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie Ent- scheidung der US-amerikanischen Regie- rung in diesem Zusammenhang Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 47 Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) Werthaltigkeit von Ehe und Familie in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13610 D 13411 A 13411 B 13411 C 13411 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13357 (A) ) (B) ) 144. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13405 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union sichert werden. Das BOS-Netz soll, bezogen auf jede E inzelfall objektorientiert entsprechend beurteilt und ge- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A f A f A d F l 1 E a M n d t d g d S Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 01.12.2004* Aigner, Ilse CDU/CSU 01.12.2004 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 01.12.2004 Bülow, Marco SPD 01.12.2004 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 01.12.2004 Deittert, Hubert CDU/CSU 01.12.2004* Fischbach, Ingrid CDU/CSU 01.12.2004 Griese, Kerstin SPD 01.12.2004 Gröhe, Hermann CDU/CSU 01.12.2004 Irber, Brunhilde SPD 01.12.2004 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 01.12.2004 Lehn, Waltraud SPD 01.12.2004 Leibrecht, Harald FDP 01.12.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 01.12.2004* Dr. Lucyga, Christine SPD 01.12.2004* Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2004 Raab, Daniela CDU/CSU 01.12.2004 Scharping, Rudolf SPD 01.12.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 01.12.2004 Seehofer, Horst CDU/CSU 01.12.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 01.12.2004 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 01.12.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Reinhold Robbe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesra- tes gegen das Gesetz zur Neuordnung des Gen- technikrechts (143. Sitzung, Tagesordnungs- punkt VI a) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Ja. nlage 3 Erklärung des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktions- los) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (143. Sitzung, Tagesord- nungspunkt VI a) In der Abtimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Nein. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die ragen des Abgeordneten Erwin Marschewski (Reck- inghausen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/4284, Fragen 0 und 11): Inwieweit wird bei der anstehenden Vergabe des digitalen Funks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufga- ben (BOS) sichergestellt, dass ein vergleichbarer großflächi- ger Ausfall eines öffentlichen GSM-Netzes, wie in Frankreich am 24. November 2004, nicht zu einem Erliegen der Notruf- kommunikation führt, und inwieweit werden die Vorkomm- nisse in Frankreich unter diesen Sicherheitsaspekten analy- siert? Inwieweit werden die sicherheitsrelevanten Fragen des großflächigen Ausfalls von GSM-Netzen, der Ausfall von Rückfallebenen und drohende Überlastungen öffentlich zu- gänglicher Netze bei anstehenden Ausschreibungen für den BOS-Digitalfunk berücksichtigt? Der im Oktober 2002 erstellte Abschlussbericht der xpertengruppe aus Bund und Ländern „Anforderungen n das Netz“ (GAN) über die Leistungsmerkmale eines indeststandards und über die Bewertung der tech- ischen Lösung führt aus, dass das Digitalfunknetz für ie BOS als eigenständiges Netz eingerichtet wird. Un- er einem eigenständigen Netz wird ein Netz verstanden, as ausschließlich für die Funkkommunikation der BOS enutzt wird. Zudem müssen nach GAN die Standorte er Funkanlagen und deren technische Sicherheit den icherheitsansprüchen der BOS gerecht werden und im 13406 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) ) (B) ) einzelne Zelle, im Jahresmittel in mehr als 99 Prozent der Zeit zur Verfügung stehen. In Vorbereitung der Ver- gabeunterlage werden derzeit auf diesen GAN-Forde- rungen basierend im Rahmen einer detaillierten Schutz- bedarfsanalyse für jedes Objekt des digitalen BOS- Funksystems die erforderlichen Schutzanforderungen in Abstimmung mit Bund und Ländern festgelegt. Vom Auftragnehmer wird gefordert, diese Schutzanforderun- gen in einem Sicherheitskonzept umzusetzen. Dieses Si- cherheitskonzept soll auch Vorkehrungen beinhalten, welche die Verfügbarkeit des Digitalfunknetzes – u. a. bei Stromausfällen, Ausfall von Rückfallebenen und et- waiger Überlastung – garantieren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4284, Fragen 14 und 15): Wie vereinbart die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, zur Auflösung des ERP(European Recovery Programme)-Sondervermögens mit der gesetzlichen Maßgabe des Substanzerhalts dieses Ver- mögens in § 5 Abs. 1 Satz 1 ERP-Verwaltungsgesetz? Hat die Bundesregierung im Vorfeld dieser Vorschläge eine Auflösung des ERP-Sondervermögens mit den USA ab- gestimmt, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 14: Derzeit finden Gespräche innerhalb der Bundesregie- rung zur Frage statt, wie die aus dem ERP-Sonderver- mögen finanzierte Wirtschaftsförderung neu zu ordnen ist. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Je nach Ausgang dieser Gespräche ist gegebenenfalls das ERP-Verwaltungsgesetz zu ändern. Die Neuordnung wird aber sicherstellen, dass das bisherige Förderge- schäft fortgeführt werden kann. Zu Frage 15: Die Elemente einer Neuordnung der aus dem ERP- Sondervermögen finanzierten Wirtschaftsförderung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Sie hat deshalb davon abgesehen, bereits im Vorfeld die USA zu konsultieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4284, Fragen 16 und 17): Wie bewertet die Bundesregierung die Zuständigkeit des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Festlegung von europaweiten Standards für die Abrechnung und Abwick- lung von Wertpapiergeschäften? Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefahr einer Festlegung von europäischen Standards abseits legitimierter demokratischer Prozesse, und wenn ja, gibt es Pläne, dagegen vorzugehen? Z m C d E g n v l w v 1 A d t te a v s f z h Z e d g P d g v M Z E A r j m d g B i b A d A ( (C (D u Frage 16: Die angesprochenen Standards zu Clearing und Settle- ent wurden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von ESR (Committee of European Regulators – Komitee er Europäischen Wertpapieraufseher) und dem Rat der uropäischen Zentralbanken (ESZB) erarbeitet. Aus- angspunkt der Arbeiten sind die von der IOSCO (Inter- ational Organisation of Securities Commission) im No- ember 2001 miterarbeiteten Empfehlungen. Die EZB eitet ihre Zuständigkeit für die Festlegung von europa- eiten Standards für die Abrechnung und Abwicklung on Wertpapiergeschäften aus Art. 110 Absatz l, . Spiegelstrich EG-Vertrag, Art. 22 in Verbindung mit rt. 3 des EZB-Statuts her. Darin ist die Verantwortung er EZB für die Schaffung von Regeln zur Gewährleis- ung von effizienten und sicheren Zahlungsverkehrssys- men sowie für die Geldverrechnung (Clearing) geregelt. Die EZB legt Art. 22 des EZB-Statuts dahin gehend us, dass sowohl Zahlungssysteme als auch Wertpapier- errechnungs- und -abwicklungssysteme umfasst sein ollen. Diese Auslegung ist sehr weit gehend. Die Standards sehen eine salvatorische Klausel vor ür den Fall, dass auf EU-Ebene eine Rahmenrichtlinie u Abrechnung und Abwicklung von Wertpapieren erge- en sollte. Etwaige EU-Regeln hätten damit Vorrang. u Frage 17: Die Europäische Kommission hat am 28. April 2004 ine zweite Mitteilung „Abrechnung und Abwicklung in er Europäischen Union – zukünftige Maßnahmen“ vor- elegt. Diese Mitteilung wird derzeit im Europäischen arlament und im Rat behandelt. Die Vertreter der Bun- esregierung haben im Rahmen der bisherigen Beratun- en folgende Bedenken gegen die CESR/EZB-Standards orgetragen: Erstens: CESR sollte nur aufgrund eines andats aktiv werden. Zweitens: Es hätte ein anderer eitpunkt gewählt werden sollen, zu dem sich CESR/ ZB des Themas annehmen. Angesichts der laufenden rbeiten bei der Kommission besteht die Gefahr von Ir- itationen in der Finanzdienstleistungsindustrie, die in edem Fall vermieden werden sollten. Einen Automatis- us hinsichtlich einer Übernahme dieser Standards in ie angestrebten Maßnahmen der KOM kann es nicht eben. Im Übrigen ist die Bundesregierung bestrebt, den eschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2003 n den Verhandlungen in Brüssel voll zum Tragen zu ringen. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Drucksache 15/4284, Fragen 18 und 19): Welche finanziellen Mittel sind von der Europäischen Union im Rahmen der „Gemeinschaftsaktion für Grenzregio- nen“ für den besonderen Ausbau der transeuropäischen Ver- kehrsnetze in den deutschen Grenzregionen bereitgestellt, und in welcher Höhe wurden diese Mittel von der Bundesrepublik Deutschland bisher abgerufen und verwendet? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13407 (A) ) (B) ) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die bereitstehenden Mittel in der Restlaufzeit der genannten „Ge- meinschaftsaktion für Grenzregionen“ bis 2006 abzurufen und zu verwenden? Im Rahmen der „Gemeinschaftsaktion für Grenzre- gionen“ sind bislang keine Mittel für den besonderen Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze in den deutschen Grenzregionen bereitgestellt worden. Dies gilt gleichermaßen für Grenzregionen in anderen Mitglied- staaten. Hintergrund ist, dass der Europäische Rat von Nizza die Kommission ersucht hatte, ein Programm zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen zu den damaligen Beitrittsländern vorzuschlagen. Die Kommission hat daraufhin in einer Mitteilung aus dem Jahre 2001 einen Aktionsplan für die Grenzregionen vorgelegt, der u. a. eine Erhöhung der TEN-Mittel für die Grenzregionen vorsieht. Die Bundes- regierung hat dieses Element des Aktionsplans aus- drücklich begrüßt. In ihrem Vorschlag zur Änderung der TEN-Zuschuss- verordnung von 2001 verknüpfte die Kommission die Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 100 Millionen Euro für die Grenzregionen mit einer Er- höhung des TEN-Kofinanzierungssatzes auf 20 Prozent. Die Bundesregierung hat in den Beratungen nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die vorgeschlagene Auf- stockung der Verpflichtungsermächtigungen für die Grenzregionen unterstützt. Nachdem sich im Rat keine Mehrheit für den Vorschlag der Kommission abzeich- nete, schlug sie in ihrem neuen Änderungsvorschlag eine Erhöhung des Kofinanzierungssatzes auf 30 Prozent vor. In diesem Änderungsvorschlag findet sich keine Erhö- hung der Verpflichtungsermächtigungen für Grenzre- gionen mehr; die Kommission rückt indes auch nicht von ihrer Mitteilung aus dem Jahre 2001 ab. Der Rat lehnte schließlich im Gemeinsamen Standpunkt vom 24. Februar 2004 eine Anhebung des Kofinanzierungs- satzes auf 30 Prozent ab und verständigte sich im Kom- promisswege auf eine Anhebung dieses Satzes für be- stimmte TEN-Verkehrs- und Energieprojekte auf maximal 20 Prozent. Eine Abstimmung über eine Erhö- hung der Verpflichtungsermächtigungen für die Grenzre- gionen stand zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Agenda. In ihrer Jährlichen Strategieplanung für 2005 kün- digte die KOM sodann an, dass sie offenbar von einer Erhöhung der TEN-Mittel für die Grenzregionen Ab- stand nehmen möchte. In der Stellungnahme der Bun- desregierung zu dem Strategiepapier haben wir betont, dass wir unabhängig von der Entscheidung zum Höchst- fördersatz davon ausgehen, dass die Kommission sich nach wie vor an ihre Mitteilung zur verstärkten Gemein- schaftsfinanzierung für Grenzregionen gebunden fühlt. Wir werden in Kürze auch auf die neue Kommission zu- gehen, um die angekündigten Mittel für die Grenzregio- nen erneut einzufordern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 15/4284, Frage 20): s Z B m t r V v l S r G s A d F ( Z k K t e r T d E Z b s w E i (C (D Teilt die Bundesregierung die auch vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff am 2. November 2004 geäußerte Einschätzung, dass die „Gemeinsame Erklärung“ des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, des Bundes- verbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Bundesver- bandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossis- ten vom 19. August 2004 „offenbar nicht gegriffen“ habe, „wenn es auch noch Anfang nächsten Jahres bei Lidl aus- schließlich die Bild-Zeitung oder Produkte des Springer-Ver- lages geben sollte“, und „man dann auch über gesetzgeberi- sche Maßnahmen nachdenken“ müsste? Die Bundesregierung begrüßt, dass der Verband Deut- cher Zeitungsverleger, der Bundesverband Deutscher eitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher uch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten eine ge- einsame Erklärung zur Erhaltung des derzeitigen Sys- ems des Pressegrosso verabschiedet haben. Die Bundes- egierung hatte eine solche Selbstverpflichtung der erbände angeregt. Die gemeinsame Erklärung schließt orher definierte Marktöffnungstests für einzelne Ver- age/Titel nicht aus, wenn sie auf einen Übergang zur ortimentsbelieferung angelegt sind. Die Bundesregie- ung erwartet nach den mit den Beteiligten geführten esprächen, dass die gemeinsame Erklärung ohne Ab- triche umgesetzt wird. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) Drucksache 15/4284, Fragen 25 und 26): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kostenträger wie Krankenkassen und Rentenversicherungen bei Zuweisungen von Rehabilitationsmaßnahmen derzeit vor- rangig ihre eigenen Reha-Einrichtungen belegen, und wie ist dies nach Ansicht der Bundesregierung begründet und mit dem freien Wettbewerb vereinbar? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kos- tenträger wie Krankenkassen und Rentenversicherungen zu- künftig die Reha-Kliniken belegen, die qualitativ hochwertig und für das Krankheitsbild am besten geeignet sind, und nicht primär ihre eigenen Einrichtungen? u Frage 25: Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Er- enntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang die ostenträger von Leistungen der stationären Rehabilita- ion bei der Genehmigung entsprechender Maßnahmen igene Einrichtungen bevorzugen. So werden beispielsweise von der Bundesversiche- ungsanstalt für Angestellte als dem bundesweit größten räger medizinischer Rehabilitation nur ca. 18 Prozent er bewilligten stationären Reha-Maßnahmen in eigenen inrichtungen durchgeführt. u Frage 26: Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzge- erischen Handlungsbedarf. Sie ist vielmehr der Auffas- ung, dass mit den bestehenden Instrumentarien (Stich- orte: Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung) die rbringung einer qualitativ hochwertigen Rehabilitation n geeigneten Einrichtungen sichergestellt ist. 13408 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) (Drucksache 15/4284, Fragen 27 und 28): Inwieweit entsprechen die Mittel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur HIV/Aids-Prävention der ak- tuellen Situation im Hinblick auf HIV/Aids, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung ein, dass immer mehr Jugendliche nicht über HIV/Aids aufgeklärt sind? Was unternimmt die Bundesregierung, um Rahmenbedin- gungen und Anreize für die HIV/Aids-Impfstoffforschung in Deutschland zu verbessern? Zu Frage 27: Heute ist Weltaidstag und die Bundesregierung hält nach wie vor daran fest, dass HIV/Aids eine weltweite und nationale Herausforderung ist und gemeinsame An- strengung aller erforderlich sind. Trotz der von allen ge- forderten notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sind die Haushaltsmittel des Bundes zur HIV- Aidsprävention mit jährlich 9,203 Millionen Euro seit 1999 gleich hoch. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Bundesregierung der Aidsprävention bei misst und ist zugleich eine entscheidende Voraussetzung für den wirkungsvollen Einsatz der Mittel. An der Aidsaufklä- rung und Prävention sind neben dem Bund die Länder und Gemeinden sowie Selbsthilfe- und andere Organisa- tionen beteiligt. Die Maßnahmen sind darauf angelegt, durch viele unterschiedliche Kooperationspartner und Multiplikatoren getragen und verstärkt zu werden. Das abgestimmte Handeln gewährleistet, die notwendige ak- tuelle Aufklärung über Infektionsrisiken und Schutz- möglichkeiten. Es trifft nicht zu, dass immer mehr Jugendlichen nicht über HIV/Aids aufgeklärt sind. Mit der Studie „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“ liegen seit 1987 – seit 1994 einschließlich der neuen Länder – repräsentative Daten zu Wissen, Einstellungen und Verhalten zum Schutz vor Aids vor. Diese Studie, alljährlich durchgeführt, belegt, dass fast 100 Prozent der Bevölkerung, also auch die jungen Leute, wissen, wie man sich mit HIV infizieren kann. Und sie wissen auch, was zu tun ist, um Vorsorge zu betreiben. Dieses hohe Informationsniveau der er- wachsenen Bevölkerung wurde bereits kurz nach dem Beginn der Aidsaufklärungskampagne erreicht und ist über die Jahre hinweg unverändert geblieben. Es gibt keine Indizien dafür, dass Jugendliche von den Informa- tionsangeboten nicht erreicht werden. Allerdings nimmt trotz der Informationsangebote das Risikoverhalten von Jugendlichen zu. Die Bundesregierung sieht es daher weiterhin als eine wichtige Aufgabe an, vor allem auch in Zusammenarbeit mit der Schule, spezielles, präven- tionsrelevantes Wissen zu vermitteln, zumal sich auch Verhaltensmuster wandeln. Zu Frage 28: Im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich Projektmit- tel in den Aufbau und die Etablierung der Aidsforschung i m n w w b e s n e z l H B t D b B P g h z d d 2 a Z F z B z r s G r d 1 d i d d s m A d A s (C (D nvestiert worden. Seit Juli 2002 fördert das Bundes- inisterium für Bildung und Forschung das Kompetenz- etz HIV/Aids. In diesem Kompetenznetz, dessen Netz- erk-Zentrale an der Universität Bochum angesiedelt ist, ird in verschiedenen Teilprojekten eine große Band- reite wissenschaftlicher Fragestellungen zur HIV/Aids- rkrankung bearbeitet. Neben Universitäts- und städti- chen Krankenhäusern sind auch Fachpraxen und iedergelassene Ärzte in das Netzwerk eingebunden, um inen schnellen Transfer der Forschungsergebnisse hin um Patienten zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Eva- uation durch ein internationales Gutachtergremium im erbst 2004 wird das Kompetenznetz HIV/Aids vom undesministerium für Bildung und Forschung für wei- ere zwei Jahre mit circa 5,5 Millionen Euro gefördert. ie gesamte Fördersumme wird dann 14 Millionen Euro etragen. Des Weiteren werden vom Bundesministerium für ildung und Forschung jährlich circa 1,5 Millionen Euro rojektmittel für die Erforschung von Begleiterkrankun- en, die mit zum typischen Bild der Aidserkrankung ge- ören, wie zum Beispiel die Hepatitis-B-Virus-Infektion, ur Verfügung gestellt. Um insbesondere die Rahmenbe- ingungen in der Impfstoffforschung zu verbessern, wer- en im Rahmen der deutschen Impfstoffinitiative von 002 bis 2007 25,6 Millionen Euro zur Unterstützung der llgemeinen Impfstoffforschung zur Verfügung gestellt. usätzlich zu den genannten Projektfördermitteln wird orschung zu HIV/Aids durch institutioneile Förderung um Beispiel des Deutschen Primaten Zentrums, des ernhard-Nocht-lnstituts, des Deutsch Krebsforschungs- entrums und des Heinrich-Pette-lnstituts sowie im Be- eich der Grundlagenforschung durch die Deutsche For- chungsgemeinschaft unterstützt. Im Rahmen des esundheitsforschungsprogrammes des Bundesministe- iums für Bildung und Forschung sind seit dem Auftreten es Krankheitsbildes „AIDS“ in Deutschland im Jahr 982 Projektmittel in den Aufbau und die Etablierung er Aidsforschung in Höhe von rund 130 Millionen Euro nvestiert worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die arüber hinausgehende grundlagenorientierte Förderung er Deutschen Forschungsgemeinschaft wie auch die in- titutioneile Förderung der Deutschen Forschungsge- einschaft hierin nicht enthalten sind. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der bgeordneten Ute Granold (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4284, Fragen 31 und 32): Welche Gründe haben im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) den Ausschlag gege- ben, von der Anordnung einer zumindest probeweisen Ein- führung des so genannten Steilstartverfahrens (ICAO-A) an deutschen Flughäfen zum Schutz der Bürger vor Fluglärm bislang abzusehen, und welche Rolle spielt in diesem Zusam- menhang die aus Medienberichten deutlich gewordene Ableh- nung der Lufthansa AG gegen das Steilstartverfahren am Flughafen Frankfurt am Main? Welche Gründe sprechen gegen die Einführung eines Gleitflugverfahrens (CDA-Verfahren) am Flughafen Frank- furt am Main, und welchen Standpunkt vertritt die deutsche Flugsicherung zu einer Einführung dieses Verfahrens? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13409 (A) ) (B) ) Zu Frage 31: Der Pilot ist für die sichere Führung des Flugzeuges verantwortlich. Dabei sind die Leistungsdaten des Flug- zeuges maßgebend. Fluggesellschaften machen ihren Piloten auf der Grundlage dieser Leistungsdaten Vorga- ben, wie sie das Flugzeug zu fliegen haben. Das BMVBW kann für das anzuwendende Abflugverfahren lediglich dringende Empfehlungen aussprechen. Die Lufthansa als größter Kunde des Flughafens Frankfurt hat die Durchführung eines Probebetriebs des Steilstart- verfahrens als Grundlage für eine entsprechende Emp- fehlung des BMVBW abgelehnt, weil das Steilstartver- fahren mit einem erhöhten Treibstoffverbrauch und deshalb mit einer Schadstoffmehrbelastung sowie Kos- tensteigerungen verbunden sei. Das BMVBW hat den Initiator für das Steilstartverfahren, den Fluglärmbeauf- tragten des Hessischen Ministeriums für Verkehr und Landesentwicklung auf dem Flughafen Frankfurt, gebe- ten, bei der Lufthansa auf eine Änderung der ablehnen- den Haltung hinzuwirken. Das BMVBW wird erforderli- chenfalls in gleichem Sinne auf die Lufthansa zugehen. Zu Frage 32: Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereitet ge- genwärtig eine Veröffentlichung lärmmindernder CDA- Flugverfahren (CDA = Continuous Descent Approach, Gleitflug mit kontinuierlichem Sinkflug) für den Flugha- fen Frankfurt vor, die am 17. Februar 2005 in Kraft tre- ten wird. Da die Anwendung der CDA-Verfahren zu ei- ner deutlichen Kapazitätsreduzierung des Flughafens führt, ist eine generelle Nutzung der CDA-Verfahren vorläufig nur während der Nachtstunden von 24:00 bis 05:00 Uhr Ortszeit möglich. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Hellmut Königshaus (FDP) (Druck- sache 15/4284, Fragen 35 und 36): Hat sich die Bundesregierung (im Nachgang zu der Ant- wort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesmi- nister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, auf meine Frage 17 in der Fragestunde am 10. No- vember 2004, Plenarprotokoll 15/137, S. 12557 B) mittler- weile hinsichtlich der Planfeststellungsverfahren zur Dresdner Bahn und zur Anhalter Bahn soweit sachkundig gemacht, dass sie bestätigen kann, dass das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss für die Anhalter Bahn vom 31. Mai 2001 ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen für das als maßgeblich festgestellte Jahr 2010 zugrunde gelegt hat, als es nun zu diesem Zeitpunkt tat- sächlich zu erwarten ist, und es dies damit begründete, es gebe „gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass Verkehr von der Dresdner Bahn über die Anhalter Bahn geleitet wird“, ob- gleich ihm zu diesem Zeitpunkt als Planfeststellungsbehörde auch für die Dresdner Bahn alle von der Bundesregierung in der oben genannten Antwort genannten Fakten schon zu die- sem Zeitpunkt amtlich bekannt waren? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch noch im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht diese Behaup- tung aufrechterhalten wurde und dass diese Darstellung letzt- lich auch zur Abweisung der Anträge der Anlieger, die ange- messenen Lärmschutz forderten, führte, und wie bewertet sie dies rechtlich? Z E 3 s d B d l d D z s w D z f D s e k d d s h m g s ü Z r v n z z P 2 A s B t S r e s z U A d A s (C (D u Frage 35: Die von Ihnen aus dem Planfeststellungsbeschluss des isenbahnbundesamtes (EBA) zur Anhalter Bahn vom 1. Mai 2001 zitierte Passage lautet auf Seite 143 voll- tändig: „Es gibt gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, ass Verkehr von der Dresdener Bahn über die Anhalter ahn geleitet wird. Die Planunterlagen für den Ausbau er Dresdener Bahn haben inzwischen öffentlich ausge- egen. Das Betriebsprogramm der Dresdener Bahn ist mit em Betriebsprogramm der Anhalter Bahn abgestimmt.“ ie Bundesregierung hält am so genannten Pilzkonzept um Ausbau des Knotens Berlin fest. Dieses beinhaltet üdlich der Nord-Süd-Verbindung den Wiederaufbau so- ohl der Anhalter als auch der Dresdner Bahn. Über die resdner Bahn sollen die Züge in Richtung Dresden und um Flughafen Berlin-Brandenburg-International ge- ührt werden. Das Planfeststellungsverfahren für die resdner Bahn soll mit dem Anhörungsverfahren fortge- etzt werden. Hierzu hat die Senatsverwaltung für Stadt- ntwicklung als Anhörungsbehörde ihre Bereitschaft er- lärt. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, ass die Dresdner Bahn wieder aufgebaut wird. Von daher kann es sich nach derzeitiger Erkenntnis le- iglich um einen befristeten, zurzeit allerdings nicht be- timmbaren Zeitraum handeln, in dem Züge zum Flug- afen die Anhalter Bahn oder die Stadtbahn nutzen üssten. Wie viele Züge davon über die Anhalter Bahn eführt werden könnten und ob dadurch das der Lärm- chutzbemessung zugrunde gelegte Betriebsprogramm berschritten würde, ist derzeit ungewiss. u Frage 36: Es ist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsge- icht – in dem die auf dem gleichen Betriebsprogramm on den Feststellungen im Planfeststellungsbeschluss icht abgewichen worden. Ich verweise auf die Antwort u Ihrer Frage 35. Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht sich um Betriebsprogramm geäußert. Ich zitiere aus dem rotokoll der mündlichen Verhandlung am 23. Oktober 002 (auf Seite 18): „Der Senat sieht keine greifbaren nhaltspunkte für die Unrichtigkeit der in der er- chütterungstechnischen Untersuchung enthaltenen estandsannahmen und Prognosen des Eisenbahnbe- riebs …“ An anderer Stelle (auf Seite 20) heißt es zum challschutz: „Schlüssige Anhaltspunkte für die Un- ichtigkeit der in der schalltechnischen Untersuchung nthaltenen Bestandsaufnahmen und Prognosen des Ei- enbahnbetriebs sind diesem Vorbringen ebenso wenig u entnehmen, wie bei der erschütterungstechnischen ntersuchung.“ nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) (Druck- ache 15/4284, Fragen 37 und 38): Wann kann die Verschwenkung der Bundesautobahn A620 mit der A1 und der A623 mit Bundesmitteln begonnen werden, um Saarbrücken von dem derzeit durch die Innen- stadt fließenden Fernverkehr zwischen Frankreich und Rhein- land-Pfalz zu entlasten? 13410 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Wann ist – vor dem Hintergrund der Anbindung Saar- brückens an das TGV- und ICE-Netz – mit dem Ausbau des Kreisels Am Ludwigsberg und der Grülingsstraße mit Bun- desmitteln im Zuge des Umbaus des Hauptbahnhofes zum „Eurobahnhof“ zu rechnen? Für die im Bedarfsplan 2004 erstmals im Vordring- lichen Bedarf eingestellten Projekte der Bundesautobahn Al, Verbindung Bundesautobahn Al–Bundesautobahn A623 Saarbrücken (naturverträgliche Variante) und Bun- desautobahn A623 und Westspange Saarbrücken liegen noch keine technischen Detailplanungen vor. Eine Aus- sage zur Realisierung der Maßnahmen kann erst nach deren Vorlage und eines darauf basierenden Baurechts- verfahrens erfolgen. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU) (Drucksache 15/4284, Frage 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich in vielen Städten die Nachbarschaftsklagen gegen den durch Kinderspiel- und Bolzplätze in Wohngebieten verursachten Lärm häufen und vor Gericht erfolgreich sind, weil Kinder- lärm dadurch, dass er im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) nicht hinreichend genau definiert ist, zu Unrecht als Immission ein- gestuft wird, und dass zahlreiche Spiel- und Bolzplätze des- wegen wieder entfernt bzw. bereits in der Planungsphase ver- hindert worden sind, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Entwicklung zu unternehmen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich Nachbarschaftsklagen gegen den durch Kin- derspiel- und Bolzplätze verursachten Lärm häufen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt für Anlagen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und ist auf verhaltensbezogenen Lärm, wie ihn spielende Kinder verursachen, nicht anwendbar. Wenn allerdings Geräuschbelastungen von Sport- und Freizeitanlagen ausgehen, die von Kindern aufgesucht werden, ist der Lärm nach gegenwärtiger Rechtslage gemäß den Maß- stäben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bewer- ten. In diesen Fällen haben die zuständigen Behörden anhand einer situationsgebundenen Abwägung zu beur- teilen, inwieweit Lärmminderungsmaßnahmen erforder- lich sind, welche Maßnahmen zur Verminderung der Ge- räuscheinwirkungen möglich sind und welcher Aufwand hierfür angemessen ist. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, dass Kinderlärm keine Angelegenheit sein sollte, die eines Gerichtsurteils bedarf. Kinderlärm ist eine natürliche Lebenserscheinung, für die unsere vielfach von Einzelinteressen bestimmte Gesellschaft größeres Verständnis aufbringen sollte. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4284, Frage 40): d s L v d 5 V p b A E t s L B s s b m t l g G n a s V b e A d d C Z 3 s d s b Z (C (D Wie viele Regionen in Deutschland sind laut EU-Entschei- dung zu bedeutenden Vogelschutzgebieten („Important Bird Areas“) erklärt worden, und wie viele Anträge auf die Errich- tung von Windrädern müssen deshalb abgelehnt bzw. beste- hende Anlagen verlegt oder abgebaut werden? Die Europäische Kommission trifft keine Entschei- ung zu „Important Bird Areas“; vielmehr handelt es ich hierbei um eine von Naturschutzverbänden erstellte iste nach einem europaweiten Konzept des Naturschutz- erbandes BirdLife International. Für Deutschland wur- en von den Verbänden mit Stand vom 1. Juli 2002 42 „Important Bird Areas“ identifiziert. Nach Art. 4 der ogelschutzrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten ver- flichtet, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Ge- iete als Europäische Vogelschutzgebiete zu erklären. uch hierzu trifft die Europäische Kommission keine ntscheidung, sondern wird lediglich hierüber unterrich- et. Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Europäi- chen Vogelschutzgebieten liegt in Deutschland bei den ändern, in der Ausschließlichen Wirtschaftszone ist die undesregierung unmittelbar für die Ausweisung zu- tändig. Die Bundesregierung hat bisher 465 Europäi- che Vogelschutzgebiete auf Veranlassung der Länder zw. in eigener Zuständigkeit der Europäischen Kom- ission gemeldet (Stand 30. September 2004). Über die Anzahl der abgelehnten Anträge auf Errich- ung von Windenergieanlagen bzw. die Anzahl der Ver- egung oder des Rückbaus von Windenergieanlagen lie- en der Bundesregierung keine Angaben vor. Die enehmigung von Windenergieanlagen liegt, mit Aus- ahme der AWZ, in der Zuständigkeit der Länder. Nur uf Basis einer Einzelfallprüfung kann jeweils festge- tellt werden, ob ein IBA-Gebiet oder ein Europäisches ogelschutzgebiet durch Windenergieanlagen erheblich eeinträchtigt wird und der Genehmigung der Anlagen ntgegensteht. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen es Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/ SU) (Drucksache 15/4284, Fragen 41 und 42): Wer hat die durch den Bundesrechnungshof aufgedeckten Mehrkosten wegen der Verzögerung der Endlagerung von ra- dioaktiven Abfällen zu tragen, und wie hoch sind diese? Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung im Rahmen des Bundeshaushaltes und der Finanzplanung, um die für den Staat entstehenden finanziellen Mehrbelastungen aufzufan- gen? u Frage 41: Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 1. August 2004 an den Haushaltsausschuss des Deut- chen Bundestages keine Mehrkosten aufgedeckt, son- ern lediglich finanzielle Risiken der Ein-Endlager-Ziel- etzung zusammengestellt, die der Bundesregierung ekannt waren, und die sie nicht eingehen wird. u Frage 42: Keine. Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13411 (A) ) (B) ) Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten Harald Leibrecht (FDP) (Druck- sache 15/4284, Fragen 43 und 44): Welche konkreten wirtschaftlichen oder technischen Pro- jekte unterstützt die Bundesregierung in der so genannten Autonomen Region Tibet? Wie sind die Kriterien für derartige Projekte, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie von Peking nicht zur Si- nisierung Tibets missbraucht werden? Zu Frage 43: Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammen- arbeit mit der VR China werden in der Autonomen Region Tibet zurzeit folgende zwei Projekte gefördert: TZ-Vorhaben „Ländliche Infrastruktur und Berufsausbil- dung in Tibet“, FZ-Vorhaben „Abwasserentsorgung Chamdo“. Zu Frage 44: Zielgruppe der Projekte in der Autonomen Republik Tibet ist – wie auch in Projekten der ländlichen Entwick- lung in anderen Regionen Chinas – die arme ländliche Bevölkerung. Da die tibetische Volksgruppe den größten Teil der ländlichen Bevölkerung stellt, kommen beide Projekte unmittelbar und überwiegend den Tibetern zu- gute. Dies gilt nicht nur für das erstgenannte TZ-Vorha- ben, mit dem ein Beitrag zur Verbesserung der Beschäf- tigungs- und Einkommenssituation der in ländlichen Regionen mehrheitlich lebenden Tibeter geleistet wer- den soll, sondern auch für das im Osten Tibets angesie- delte Abwasservorhaben Chamdo. Es dient der Klärung städtischer Abwässer. Ihm kommt eine ebenso wichtige Bedeutung für die umliegende ländliche Bevölkerung zu, da die Stadt am Zusammenfluss des Angyu- und des Zhaqu-Flusses liegt, der dann den Mekong bildet. Für die Bewohner des Flusstals in Tibet bildet der Mekong die wichtigste Trinkwasserressource. Die Vermeidung ungereinigter Abwassereinleitungen leistet damit einen erheblichen Beitrag für die Verbesserung der Lebensver- hältnisse der dortigen Menschen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4284, Frage 45): Welches Bundesministerium ist innerhalb der Bundes- regierung für HIV/Aids in Osteuropa zuständig, und was un- ternimmt die Bundesregierung bilateral mit den Staaten Ost- europas, um die Ausbreitung von HIV/Aids zu bekämpfen? Für die Bekämpfung von HIV/AIDS in Staaten Ost- europas sind die jeweiligen Regierungen verantwortlich. Dazu leistet die Bundesregierung mit Einzelmaßnahmen verschiedener Ressorts Unterstützung. Diese Maßnah- men werden gegenwärtig erfasst und ich werde Ihnen diese Auflistung nach Fertigstellung in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen. Auf die ausführliche A H 2 A d A s H n S l s s b n S s z i w s d m a f A d A s i s v z n (C (D ntwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu IV in Osteuropa, Drucksache 15/3634 vom 3. August 004, möchte ich noch einmal hinweisen. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage der bgeordneten Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4284, Frage 46): Auf welchen Erkenntnissen basiert die Entscheidung der Bundesregierung, sich im Rahmen der HIV-/Aidspräventions- bemühungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu- künftig auf den Faktor C (Condoms) innerhalb der ABC-Stra- tegie zu konzentrieren, wie in dem neuen Positionspapier zur Aidsbekämpfung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das am 10. November 2004 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung präsentiert wurde, bekannt gegeben worden ist, und wie be- wertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entscheidung der US-amerikanischen Regierung, sich allein auf die Aspekte A (Abstinenz) und B (Be faithful) zu konzen- trieren und C (Condoms) auszuschließen? Zielsetzung der Bundesregierung zur präventiven IV-/Aidsbekämpfung ist die Information der betroffe- en Bevölkerung, damit sie über Infektionsrisiken und chutzmöglichkeiten informiert ist und eigenverantwort- ich über ihr Sexualverhalten entscheiden kann. Dies chließt auch Aspekte von Abstinenz und Treue ein. Be- onders wichtig ist es aber denen, für die in ihrer Le- enssituation eine konsequente Umsetzung von Absti- enz und Treue nicht möglich ist, einen realistischen chutz vor einer Infektion zu bieten. Die derzeit wirk- amste Methode des Schutzes vor HIV/Aids ist die Nut- ung von Kondomen. Auch die US-amerikanische Regierung sieht neben hrer Unterstützung von Abstinenz und Treue die Not- endigkeit, in bestimmten Situationen Kondome einzu- etzen. Für die Bundesregierung steht im Vordergrund, ass die unterschiedlichen geberfinanzierten Maßnah- en in den Partnerländern vor allem dem gemeinsamen, bgestimmten nationalen Rahmen für die Aidsbekämp- ung Rechnung tragen. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage der bgeordneten Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4284, Frage 47): Welche Werthaltigkeit hat für die Bundesregierung die Einheit „Ehe und Familie“ als kleinste Einheit einer demokra- tischen und stabilen Gesellschaftsstruktur in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit trifft in hrer Arbeit auf soziale, kulturelle, rechtliche und politi- che Systeme, in denen unterschiedliche Auffassungen on „Familie“ bestehen. Die deutsche Entwicklungs- usammenarbeit ist sich mit ihren internationalen Part- ern darüber einig, dass die Familie die Kernzelle der 13412 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) (C)Gesellschaft ist und Anspruch auf umfassenden Schutz und Unterstützung hat. Damit die Rechte und Bedürf- nisse von Frauen und Kindern und Gleichberechtigung der Geschlechter in den jeweiligen unterschiedlichen Ausprägungsformen der Familie gefördert werden, un- terstützt Deutschland die Partnerländer bei – der Entwicklung von grundsätzlichen Konzeptionen und Gesetzen, die die Familie besser unterstützen und ihre Stabilität fördern; – der Einführung von Maßnahmen der sozialen Sicher- heit, einschließlich sozialen Sicherungssystemen, die der demographischen Entwicklung Rechnung tragen; – der Förderung der Chancengleichheit für die Fami- lienmitglieder, insbesondere die Rechte der Frauen und Kinder in der Familie. Die Fördermaßnahmen entsprechen den Vereinbarun- gen des Kairoer Aktionsprogramms von 1994 zur Fami- lienpolitik. Für den Bereich der Familienplanung bedeu- tet dies, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Partnerländer in ihren Bemühungen unterstützt, die selbstverantwortliche Entscheidung jedes Menschen über Zeitpunkt der Elternschaft und Anzahl der eigenen Kinder zu ermöglichen. Weiterhin werden Vorhaben zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte un- terstützt. Hierzu zählen auch Maßnahmen gegen Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung. (B) (D) 144. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ditmar Staffelt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Abgeordnete, im SGB II ist zur Umsetzung des
    rundsatzes „Fördern und Fordern“ eine Vielzahl von
    ördermöglichkeiten vorgesehen, um für die erwerbsfä-
    igen Hilfsbedürftigen einen möglichst passgenauen In-
    egrationsplan mit den notwendigen Eingliederungsin-
    trumenten zu erarbeiten.
    Eines dieser Instrumente ist die Schaffung von Ar-

    eitsgelegenheiten unter Fortzahlung des Arbeitslosen-
    eldes II bei zusätzlicher Gewährung einer angemesse-
    en Mehraufwandsentschädigung bei zusätzlichen und
    m öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten nach
    16 Abs. 3 Satz 2 SGB II, von der Bundesregierung als
    Zusatzjobs“ bezeichnet.

    13380 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004


    (A) )



    (B) )


    Parl. Staatssekretär Dr. Ditmar Staffelt

    Der Einsatz der Zusatzjobs und weiterer Maßnahmen

    der öffentlich geförderten Beschäftigung des SGB II ist
    gegenüber anderen Eingliederungsleistungen, zum Bei-
    spiel Qualifizierungsmaßnahmen, nachrangig und soll
    nur erfolgen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige
    auch unter Einsatz dieser anderen Instrumente nicht in
    den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Über den
    Einsatz von Zusatzjobs wird auf lokaler Ebene in eigener
    Verantwortung der Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagen-
    turen und optierenden Kommunen entschieden.

    Die Bundesregierung nimmt mit Besorgnis wegen
    möglicher Wettbewerbsverzerrungen die eine oder an-
    dere Entwicklung außerordentlich ernst. Dies gilt für das
    Reinigungsgewerbe genauso wie für andere Wirtschafts-
    bereiche oder auch für den öffentlichen Dienst.

    Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei einem
    verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs durch
    die Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und optie-
    renden Kommunen Wettbewerbsverzerrungen vermie-
    den werden können. Dadurch, dass Zusatzjobs nur für im
    öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten ge-
    schaffen werden dürfen, ist gesetzlich ausgeschlossen,
    dass es im Kernbereich erwerbswirtschaftlichen Han-
    delns zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen
    kann.

    In diesem Zusammenhang ist gut vorstellbar, dass die
    regional Beteiligten zur Klärung derartiger Fragen die
    Schaffung eines gemeinsamen Gremiums verabreden,
    zum Beispiel einen Beirat, in dem die Arbeitsgemein-
    schaften, Arbeitsagenturen und optierenden Kommunen
    gemeinsam mit den Kammern, Fachverbänden, Gewerk-
    schaften und anderen vertreten sind, um die verschiede-
    nen Interessen frühzeitig auszugleichen.

    Die Bundesregierung wird die Entwicklung bei der
    Umsetzung der Zusatzjobs dennoch sehr aufmerksam
    beobachten, um beim Beschreiten neuer Wege nie ganz
    auszuschließende Fehlentwicklungen frühzeitig zu er-
    kennen und gegebenenfalls rechtzeitig gegenzusteuern.
    Gegenwärtig sind der Bundesregierung derartige Fehl-
    entwicklungen aber nicht bekannt, jedenfalls nicht im
    Sinne flächendeckender Fehlentwicklungen. Insoweit
    gilt zunächst, das In-Kraft-Treten des neuen Rechts zum
    1. Januar 2005 abzuwarten.



Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ihre erste Zusatzfrage, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gesine Lötzsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,

    Sie haben gesagt, es gelte zunächst, das In-Kraft-Treten
    des neuen Rechts abzuwarten. Ich glaube, damit ist
    meine Frage nicht so richtig beantwortet worden. Sie
    wissen genauso gut wie ich, dass es diese ersten Arbeits-
    gelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, so
    genannte 1-Euro-Jobs, bereits seit einigen Wochen im
    Zuge einer Testphase gibt.


    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)


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    (C (D Sie haben gerade implizit gesagt, Ihnen seien keine lächendeckenden Verstöße gegen das Kriterium der Zuätzlichkeit bekannt. Welche Einzelfälle sind dem Bunesministerium bekannt? D Es hat sicherlich Einzelfälle gegeben, die vor Ort zu rüfen sind. Wir können nach wie vor nur anempfehlen, ass jeder Fall, der auftaucht, in der hier angesprochenen eise gelöst wird, indem man sich mit allen Beteiligten n einen Tisch setzt. Ich sage noch einmal: Wir haben berhaupt kein Interesse daran, dass solche Zusatzjobs twa in den Kernbereichen wirtschaftlichen Handelns erwendung finden. Das Gesetz ist hier sehr klar. Die Umsetzung desselben kann natürlich immer renzbereiche berühren. Da müssen wir Acht geben. Da erlassen wir uns in erster Linie auf die Verantwortlihen vor Ort. Wenn wir allerdings Meldungen hierüber erhalten, assen wir sozusagen nach und bitten vor Ort noch einal darum, dass solchen Fällen die entsprechende Auferksamkeit geschenkt wird. Zweite Zusatzfrage, Frau Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ch stelle einmal eine Frage aus der Sicht von Betroffeen. Ich habe mich mit Menschen unterhalten, die solche rbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, lso 1-Euro-Jobs, wahrnehmen. Ich frage Sie, wie sich hrer Meinung nach eine Teilnehmerin an einer derartien Maßnahme – so heißen die 1-Euro-Jobber – verhalen sollte, wenn Folgendes eintritt: Die Teilnehmerin ist m Pflegebereich eingesetzt und merkt, dass sie von der flegedienstleitung der Einrichtung im Pflegedienstplan ls Vollzeitkraft eingeplant ist und bei Ausfall von ausebildeten Kräften deren Arbeit voll leisten muss. An en kann sich die Teilnehmerin an einer derartigen aßnahme wenden, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, iese Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben zu könen? Was wäre Ihr Rat? D Ich kann in diesem Zusammenhang nur Folgendes sa en: Wenn irgendwer eine Beschwerde hat, dann sollte r sich an die zuständige Arbeitsgemeinschaft oder Areitsagentur oder die optierende Kommune wenden und einen speziellen Fall vortragen. Einen solchen Fall könen wir natürlich nicht von hier aus bewerten und entcheiden. Ich möchte mich deshalb zu diesem inzelfall – Sie wissen selbst: solche Einzelfälle sind eist sehr kompliziert und diffizil – auch nicht äußern. ch kann nur den Ratschlag geben, das vor Ort mit den erantwortlichen zu klären. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13381 Weitere Zusatzfrage, und zwar des Kollegen Niebel. Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund der Tatsa che, dass ein Berliner Senator einmal den Vorschlag gemacht hat, auf dieser Basis auch arbeitslose Lehrer zusätzlich zu beschäftigen, weil das im öffentlichen Interesse ist – dieser Vorschlag ist wieder zurückgenommen worden –, muss man feststellen, dass die Kriterien „zusätzlich“ und „öffentliches Interesse“ zur Definition nicht wirklich ausreichend sind. Würden Sie mir zustimmen, dass derartige Beschäftigungsgelegenheiten, ohne dass Wettbewerbsverzerrungen befürchtet werden müssen, eigentlich nur in zwei Fällen möglich sind, nämlich erstens um die Arbeitsbereitschaft festzustellen, was nur einen relativ kurzen Einsatz erfordert, und zweitens um jemandem, der lange aus dem Erwerbsprozess heraus war, wieder an bestimmte Arbeitstugenden heranzuführen – nicht mehr, aber auch nicht weniger –, und dass vor diesem Hintergrund durch den Gesetzgeber dringend eine deutlichere Definition der Einsatzmöglichkeiten benötigt wird? D Ich kann Ihnen darin im Moment nicht zustimmen. Wir brauchen noch sehr viel mehr Erfahrungen. Ich will nicht ausschließen, dass wir aufgrund der praktischen Erfahrungen an bestimmten Stellschrauben drehen müssen. Aber im Moment läuft dieses Projekt erst an. Wir müssen schauen, ob es sich in der Praxis unter den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen bewährt. Die Konstruktion ist ja bewusst so gewählt worden, dass vor Ort in den Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und Kommunen Fantasie entwickelt werden soll, um solche Arbeitseinsätze zu ermöglichen. Hierbei kann man immer nur am praktischen Beispiel prüfen und nicht nur von der theoretischen Seite her. Deshalb haben wir von vornherein auch keine Begrifflichkeit gewählt, die die Fantasie schon vorab einschränken würde. Weitere Zusatzfrage, und zwar der Kollegin Pau. Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, das mit der Fantasie scheint im Moment schon sehr gut zu funktionieren. Mich interessiert, welche Vorkehrungen die Bundesregierung trifft, damit in sensiblen Bereichen, wo es auch darum geht, Beziehungen zu Menschen aufzubauen, ein Vertrauensverhältnis zu schaffen, zum Beispiel im Pflegedienst – dort hat sich meine Kollegin Lötzsch umgesehen – oder auch bei der Kinderbetreuung, Bildung und Erziehung, nicht Abstriche an der Qualität der Betreuungsund Pflegearbeit dadurch zustande kommen, dass zur Deckung von personellen Engpässen, zum Beispiel in der nächtlichen Betreuung von Pflegefällen, unqualifiziertes Personal eingesetzt wird. d P a d z w d t t V a w e P d B w 1 d d w k i g l s a s W w h s d s d s d (C (D D Ich möchte dazu den Hinweis geben, dass gerade im flegebereich auch bereits zuvor sehr unterschiedlich usgebildete Kräfte im Einsatz waren. Das Entscheiende ist, dass die vorgegebenen Schlüssel für qualifiiertes bzw. durch praktisches Handeln vor Ort eingeiesenes Personal nicht einseitig verändert werden ürfen; denn damit ginge ja eine qualitative Verschlecherung der Betreuung einher. Darauf muss man also achen. Diejenigen, die vor Ort tätig sind, tragen dafür die erantwortung. Zugleich will ich aber darauf verweisen, dass gerade uch im Pflegebereich derartige Personen eingesetzt erden könnten, da sie hier ganz im Sinne des Gesetzes inen öffentlichen Auftrag erfüllen. Damit kommen wir gleich zur Frage 23 der Kollegin au: Trifft es zu, dass Bescheide für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, mit der Rechtsbehelfsbelehrung verschickt werden, dass Widersprüche erst ab dem 1. Januar 2005 eingelegt werden können bzw. erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden, und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? D Herr Präsident! Frau Kollegin Pau, es trifft zu, dass escheide mit der Rechtsbehelfsbelehrung verschickt erden, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat am . Januar 2005 beginnt und dass zuvor eingehende Wiersprüche auf diesen Termin wirken. Grund hierfür ist, ass die leistungsrechtlichen Bestimmungen des SGB II, ie zum Beispiel § 7 SGB II betreffend den Personenreis der Anspruchsberechtigten, erst am 1. Januar 2005 n Kraft treten. Auch der auf der Grundlage der Überangsvorschrift des § 65 a SGB II erlassene erste Bewiligungsbescheid kann somit erst ab dem 1. Januar 2005 eine vollständige rechtliche Wirkung als Verwaltungskt entfalten und den Lauf der Widerspruchsfrist auslöen. Zusatzfrage? Ja. – Ich möchte trotzdem wissen, warum man diesen eg gewählt hat; er ist ja durchaus unüblich. Normalereise bekommt man einen Bescheid mit einer Rechtsbeelfsbelehrung und kann diesen Bescheid, der in die perönlichen Verhältnisse eingreift und auch Verluste für en Betroffenen bedeuten kann, sofort anfechten, um ich sozusagen einen anderen Status zu sichern. D Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die es Haus einig darin war, dass ab 1. Januar gezahlt weren soll. Um dies sicherzustellen, sind natürlich entspre 13382 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Parl. Staatssekretär Dr. Ditmar Staffelt chende Vorläufe erforderlich. Das Gesetz selbst tritt aber erst zum 1. Januar 2005 in Kraft. Dies ist zugegebenermaßen vielleicht nicht der übliche Weg. Wir sind aber im Moment in einer Phase, in der wir auch mit unüblichen Maßnahmen die Modernisierung dieses Standortes vorantreiben müssen. Ich glaube, dass es wichtiger und richtiger ist, zunächst einmal am 1. Januar zu beginnen und dann diese Widersprüche abzuarbeiten. Mir ist zugesichert worden – ich war zum Beispiel heute bei der Arbeitsagentur in Berlin –, dass dann sehr schnell solche Widersprüche bearbeitet werden und gegebenenfalls auch mit Abschlagszahlungen gearbeitet wird, um der entsprechenden Person und ihrem Anliegen Rechnung zu tragen. Zweite Zusatzfrage, bitte. Da wir ja heute immer wieder über Einzelfälle reden, möchte auch ich auf einen Einzelfall aus meinem Wahlkreis eingehen. In diesem Fall verstehe ich das Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit nämlich überhaupt nicht. Es kommt bei der Eingabe der Daten – das ist bei der Arbeitsbelastung völlig verständlich – sowohl bei der Arbeitsagentur als auch in den Sozialämtern an der einen oder anderen Stelle natürlich einmal zu Versehen in Form von Zahlendrehern oder anderem. Die Bundesagentur soll, so das Sozialamt meines Wahlkreises, angewiesen haben, dass solche offensichtlich fehlerhaften Bescheide, die auch durch die zuständigen Bearbeiter als solche eingeschätzt werden, nicht vor dem 1. Januar korrigiert werden dürfen. Das heißt also, dass auch ein derartiger fehlerhafter Bescheid erst am 1. Januar angefochten werden kann, was zur Folge hat, dass Menschen, die ganz offensichtlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, jetzt erst einmal leer ausgehen und wahrscheinlich einen Monat überbrücken müssen. Wie wird eine solche Handlungsweise begründet? Es wäre doch ein Einfaches, so etwas zu heilen. D Ihre Frage kann ich, wie solcherlei praktische Fragen überhaupt, natürlich von hier aus nur schwer beantworten. Ich bin gerne bereit, mir diesen Fall von Ihnen vorlegen zu lassen. Gegebenenfalls, wenn es sich tatsächlich um einen Übertragungsfehler oder Ähnliches handelt, würden wir schauen, ob man hier eine Korrektur vornehmen kann. Ich finde, hier gilt es, unbürokratisch vorzugehen, wenn es möglich ist. Sollte sich allerdings herausstellen, dass andere Gründe vorliegen, dann können wir natürlich keine Abhilfe schaffen. Aber wenn es so, wie von Ihnen dargelegt, sein sollte, will ich mich gerne in den Dienst der Sache und der Person stellen und wir wollen sehen, dass wir das Problem lösen können, damit niemandem Nachteile entstehen. Wir kommen zur Frage 24 der Kollegin Pau: d V z e n d S b g g d d L w S t – g w k b g n e k s b S – n d t d f s g n i n S m (C (D Inwieweit stehen Studentinnen nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und haben daher Anspruch auf ALG II und inwieweit wird vor diesem Hintergrund künftig allein erziehende Studentinnen Mehrbedarf gewährt, der an die Auszahlung von ALG II gekoppelt ist? D Herr Präsident! Frau Kollegin Pau, das Bestehen von erfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist keine Voraussetung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Vielmehr rhält bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen derjeige Arbeitslosengeld II, der erwerbsfähig und hilfebeürftig ist, also grundsätzlich auch eine allein erziehende tudentin. Allerdings haben Auszubildende, deren Ausildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, im Reelfall keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung es Lebensunterhaltes. Hierzu gehört auch die Ausbilung an einer Hochschule. Dieser Anspruchsausschluss umfasst aber nur die eistungen, die mit den im Rahmen des BAföG zu geährenden Bedarfen abgedeckt sind: Regelleistung zur icherung des Lebensunterhaltes und Leistungen für Unerkunft und Heizung. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt das ist § 21 SGB II – sind nicht durch das BAföG abedeckt. Daher können solche auch für Personen geährt werden, die im Übrigen nach § 7 Abs. 5 SGB II einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Leensunterhaltes haben. Dies entspricht auch der bisherien Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz. Unabhängig von der Möglichkeit der Gewährung ei es Mehrbedarfs bei Alleinerziehung wird einer allein rziehenden erwerbsfähigen Studentin im Regelfall eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung zumutbar ein. Sie kann insoweit bei der Beurteilung der Zumutarkeit einer Erwerbstätigkeit einen wichtigen Grund im inne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II geltend machen. Das war sicher vollumfassend erhellend. Zusatzfrage, Kollegin Pau? So umfassend nun auch nicht; ich habe jedenfalls och eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Nachdem wir ie Regelung in Bezug auf den Mehrbedarf für die Müter geklärt haben, nun zu den Mehrbedarfen für die Kiner. Bisher haben Mütter ja – zusätzlich zu den Mitteln ür ihren eigenen Mehrbedarf – einen Mehrbedarfszuchlag für ihre Kinder bezogen. Das wird durch die so enannte familienpolitische Leistung für Geringverdieer abgelöst, die für die Kinder gezahlt wird. Allerdings st der Bezug eines Mehrbedarfszuschlags für die Kinder ach dem Hartz-IV-Gesetz auf drei Jahre beschränkt. Ein tudium dauert, selbst wenn sich die Mutter sehr beüht, im Allgemeinen etwas länger als drei Jahre. Wie Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13383 Petra Pau wird also der Mehrbedarf für die Kinder nach Ablauf der drei Jahre in Zukunft geregelt? D Ich höre gerade: Dann muss neu beantragt werden. – Diese zeitliche Begrenzung ist Teil der gesetzlichen Regelung. Es wird im Einzelfall zu entscheiden sein, wie unter solchen Bedingungen ein Bescheid ausfallen kann. In jedem Fall ist zunächst einmal nicht vorgesehen, dass länger als diese drei Jahre gezahlt wird. Zweite Zusatzfrage. Da aber diese familienpolitische Leistung die bishe rige Sozialhilfeleistung für Kinder ablöst, stellt sich für mich die Frage, auf welche Art und Weise der Lebensunterhalt für die Kinder tatsächlich abgesichert werden soll. Denn wir sind uns sicherlich einig, dass das, was die allein erziehende Mutter mit BAföG und aufgrund ihrer Mehrbedarfe bezieht, nicht ausreichen wird, um auch die Bedürfnisse der Kinder vollständig abzudecken, wenn Sie das jetzt auf drei Jahre beschränken. D Ich hatte eben gesagt, dass die Unterstützung auf drei Jahre begrenzt ist. Gegebenenfalls muss im Einzelfall Weiteres entschieden werden. Zusatzfrage der Kollegin Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, aus Ihren Antworten ist hervorgegangen – ich glaube, es ist Ihnen selber deutlich geworden –, dass sehr große Regelungslücken bestehen. Ich rege an – und frage Sie, ob Sie dieser Anregung folgen wollen –, diesen konkreten Fall zum Ausgangspunkt zu nehmen, um über eine Korrektur dieser Regelung nachzudenken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Bundesrepublik für jemanden mit einem Kind auch bei größtem Fleiß möglich ist, sein Hochschulstudium innerhalb von drei Jahren zu beenden. Wir wissen, dass sehr viele, auch wenn sie keine Kinder haben, wesentlich länger studieren. D Aber es gibt in der Bundesrepublik Deutschland glücklicherweise schon jetzt Studiengänge – ich nenne beispielsweise Studiengänge an den Fachhochschulen –, die auf eine Regelstudienzeit von drei Jahren ausgelegt sind. Man kann die Situation also nicht generalisieren. Deshalb habe ich ganz ausdrücklich gesagt, dass der Einzelfall betrachtet werden muss. a d d m B r w ( B e D B A r r B n s v m r F f t D z u w l e e w o d s a (C (D Ich werde in dieser Angelegenheit gerne eine Prüfung nregen. Allerdings glaube ich, dass die Gesamtsituation urchaus vertretbar ist. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir sind am Ende ieses Geschäftsbereichs. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur eantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretäin Marion Caspers-Merk zur Verfügung. Die Fragen 25 bis 28 sollen schriftlich beantwortet erden. Ich rufe die Frage 29 des Kollegen Daniel Bahr Münster)