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ID1514408400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15144

  • date_rangeDatum: 1. Dezember 2004

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  • short_textOriginal String: Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: info_outline

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/144 13360 C Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Manfred Helmut Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . Zusatzfragen Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) Maßnahmen zur Aufnahme der von der WTO beschlossenen grenzüberschreiten- den Zwangslizenzen in die nationale Patent- rechtsgesetzgebung und Konsequenzen für die Forderung nach kostengünstigen anti- retroviralen Medikamenten für Entwick- lungsländer 13360 D 13361 B 13361 C 13362 D 13362 D 13363 B 13363 C 13363 D 13364 B 13364 D 13366 A 13366 C 13367 C Deutscher B Stenografisch 144. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Verbrau- cherpolitischer Bericht 2004 der Bundes- regierung; Rüstungsexportbericht . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . R P H T F ( D J V b 13357 A 13357 A 13357 B 13358 D 13359 A 13359 D 13360 A Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Albrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13364 D 13365 A undestag er Bericht ung . Dezember 2004 t : enate Künast, Bundesministerin BMVEL . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksachen 15/4284, 15/4376) . . . . . . . . . . ringliche Fragen 1 und 2 ürgen Koppelin (FDP) erwendung der Fördermittel für den Auf- au Ost 13365 B 13365 C 13365 D 13366 A Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13367 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Zusatzfragen Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Artur Auernhammer (CDU/CSU) Kosten für den Messeauftritt des Bundes- landwirtschaftsministeriums auf der „Euro- Tier“ 2004 in Hannover Antwort Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Artur Auernhammer (CDU/CSU) Effizienz des Messeauftritts des Bundes- landwirtschaftsministeriums auf der „Euro-Tier“ 2004 für die deutsche Land- wirtschaft Antwort Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Uwe Schummer (CDU/CSU) Beteiligung der Bundesregierung am Auf- ruf der EU zu Fragen der Wettbewerbs- klarheit; Einsatz für Wettbewerb auf dem Weiterbildungsmarkt Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Betrug und Korruption durch die Regie- rung des ehemaligen irakischen Staatsprä- sidenten Saddam Hussein im Zusammen- hang mit dem Programm „Öl für Lebensmittel“ Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . M P E Ü b A H f Z P M H A – z D A F B Z H R R M H E d h A F B Z H R D R M A E f W s A F B Z A 13368 A 13368 C 13368 D 13369 A 13369 A 13369 C 13369 C 13370 B 13370 D 13371 A 13371 C 13371 C ündliche Frage 6 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) rfolg der Vereinten Nationen bei der berwachung des Programms „Öl für Le- ensmittel“ ntwort ans Martin Bury, Staatsminister ür Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . ündliche Frage 7 artmut Koschyk (CDU/CSU) ufenthaltstitel des Ausländers R. a. I. nach Medienberichten einer der Draht- ieher an dem Mord an Theo van Gogh – in eutschland ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 artmut Koschyk (CDU/CSU) ventueller Imageschaden für Deutschland urch vermutete Spuren im Zusammen- ang mit islamistischen Anschlägen ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 lbrecht Feibel (CDU/CSU) ntwicklungsstand des Beamtenpensions- onds sowie Einfluss der Verlängerung der ochenarbeitszeit auf 40 Stunden auf die- en Fonds ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lbrecht Feibel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13372 A 13372 B 13372 C 13372 D 13373 C 13373 C 13373 D 13374 A 13374 C 13374 D 13375 A 13375 A 13375 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 III Mündliche Frage 12 Dirk Niebel (FDP) Nutzung oder Veräußerung der zu schlie- ßenden Bundeswehrliegenschaften und eventuelle Kompensationen Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfrage Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dirk Niebel (FDP) Unterrichtung von durch Schließungen be- troffenen Standorten Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Unterschiedliche Berechnung der Wohn- kosten für Empfänger von ALG II durch die Kommunen Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verhinderung der Verdrängung von regu- lären Stellen durch 1-Euro-Jobs Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Petra Pau (fraktionslos) Versendung von Bescheiden für Leistungen nach dem SGB II unter Angabe des Bear- beitungszeitpunkts für Widersprüche A D B Z P M P A A D B Z P D M D U g d w F A M B Z D M D E P g A M B Z D M R K n f A I B Z R H D 13375 D 13376 B 13376 C 13376 D 13378 A 13378 B 13378 D 13379 A 13379 C 13379 D 13380 B 13381 A 13381 B ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 24 etra Pau (fraktionslos) nspruch von Studentinnen auf ALG II ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 29 aniel Bahr (Münster) (FDP) nterschiedliche Aussagen von Bundes- esundheitsministerium und Sachverstän- igenrat zur Begutachtung der gesamt- irtschaftlichen Entwicklung zu den inanzreserven der Pflegeversicherung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 aniel Bahr (Münster) (FDP) ntwicklung der Defizite in der sozialen flegeversicherung unter Berücksichti- ung des Kinderberücksichtigungsgesetzes ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 33 enate Blank (CDU/CSU) reis der Eingeladenen bei der Eröff- ungsveranstaltung der Ausstellung „Traf- ic“ im Bundesverkehrsministerium ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen enate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . enry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13381 C 13381 D 13382 C 13382 D 13383 B 13383 D 13384 A 13384 D 13385 B 13385 D 13386 A 13386 B 13386 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Mündliche Frage 34 Renate Blank (CDU/CSU) Eventuelle Vereinbarung über die weitere Verwendung der in der Ausstellung „Traf- fic“ im Bundesverkehrsministerium ge- zeigten Bilder Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Henry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Die Demokratie in der Ukraine festigen Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .Rainder Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Reinhold Robbe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neu- ordnung des Gentechnikrechts (143. Sitzung, Tagesordnungspunkt VI a) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktionslos) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückwei- s d r A M E ( B t G F m A F A M K A A A K A M G B E l A p A K A M A E s b V r M A K 13386 D 13387 A 13387 B 13387 B 13387 C 13389 D 13391 D 13393 A 13394 C 13396 C 13398 C 13399 D 13400 C 13401 B 13403 C 13405 A 13405 C ung des Einspruchs des Bundesrates gegen as Gesetz zur Neuordnung des Gentechnik- echts (143. Sitzung, Tagesordnungspunkt VI a) nlage 4 ündliche Fragen 10 und 11 rwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU) erücksichtigung von sicherheitsrelevan- en Fragen des großflächigen Ausfalls von SM-Netzen bei der Vergabe des Digitalen unks für Behörden und Organisationen it Sicherheitsaufgaben ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 14 und 15 laus Hofbauer (CDU/CSU) uflösung des ERP-Sondervermögens und bstimmung mit den USA ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 16 und 17 eorg Fahrenschon (CDU/CSU) ewertung der Zuständigkeit des Rates der uropäischen Zentralbank für die Fest- egung von europaweiten Standards für die brechnung und Abwicklung von Wert- apiergeschäften ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 18 und 19 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) U-Mittel im Rahmen der „Gemein- chaftsaktion für Grenzregionen“ für den esonderen Ausbau der transeuropäischen erkehrsnetze in den deutschen Grenz- egionen; Abrufung und Verwendung der ittel bis 2006 ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 13405 C 13405 D 13406 A 13406 B 13406 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 V Anlage 8 Mündliche Frage 20 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Eventuelle gesetzgeberische Maßnahmen bei weiterem ausschließlichen Verkauf der „Bild“-Zeitung oder anderer Produkte des Springer-Verlages durch „Lidl“ Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 25 und 26 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Vereinbarkeit der Belegung eigener Reha- Einrichtungen durch die Kostenträger mit dem freien Wettbewerb Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 27 und 28 Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) Finanzielle Mittel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur HIV-/ Aidsprävention sowie Maßnahmen zur Verbesserung der HIV-/Aidsimpfstoff- forschung Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 31 Ute Granold (CDU/CSU) Ablehnung einer Einführung des so ge- nannten Steilstartverfahrens (ICAO-A) an den deutschen Flughäfen zum Schutz der Bürger vor Fluglärm; Gründe gegen die Einführung eines Gleitflugverfahrens (CDA-Verfahren) am Flughafen Frankfurt a. M., Haltung der Deutschen Flugsiche- rung Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 35 und 36 Hellmut Königshaus (FDP) F D G n B A I A M D V d A u Z „ A I A M H A v s s p A M A M A A v d g A M A M J 13407 B 13407 C 13408 A 13408 D ehlende Umleitung von Verkehr der resdner Bahn über die Anhalter Bahn als rund für die Abweisung eines angemesse- en Lärmschutzes durch das Eisenbahn- undesamt ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 37 und 38 r. Karl Addicks (FDP) erschwenkung der A620 mit der A1 und er A623 zur Entlastung von Saarbrücken; usbau des Kreisels „Am Ludwigsberg“ nd der Grülingsstraße in Saarbrücken im uge des Umbaus des Hauptbahnhofs zum Eurobahnhof“ ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 39 annelore Roedel (CDU/CSU) uswirkungen der ungenauen Definition on Kinderlärm im Bundes-Immissions- chutzgesetz und in der Sportanlagenlärm- chutzverordnung auf Spiel- und Bolz- lätze ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 40 lbrecht Feibel (CDU/CSU) blehnung von Anträgen auf Errichtung on Windrädern bzw. Verlegung bestehen- er Anlagen wegen der Einstufung von Re- ionen als „Important Bird Areas“ ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 41 und 42 ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) 13409 B 13409 D 13410 A 13410 B VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Mehrkosten aufgrund der Verzögerung der Endlagerung von radioaktiven Abfällen Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . Anlage 17 Mündliche Fragen 43 und 44 Harald Leibrecht (FDP) Unterstützung von Projekten in Tibet; Ver- hinderung einer Sinisierung Tibets durch Peking Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 45 Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) Bilaterale Maßnahmen zur Aidsbekämp- fung in Osteuropa Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 46 Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) Konzentration der Bundesregierung auf den Faktor C (Condoms) innerhalb der ABC-Strategie im Rahmen der HIV-/Aids- präventionsbemühungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie Ent- scheidung der US-amerikanischen Regie- rung in diesem Zusammenhang Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 47 Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) Werthaltigkeit von Ehe und Familie in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13610 D 13411 A 13411 B 13411 C 13411 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13357 (A) ) (B) ) 144. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13405 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union sichert werden. Das BOS-Netz soll, bezogen auf jede E inzelfall objektorientiert entsprechend beurteilt und ge- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A f A f A d F l 1 E a M n d t d g d S Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 01.12.2004* Aigner, Ilse CDU/CSU 01.12.2004 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 01.12.2004 Bülow, Marco SPD 01.12.2004 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 01.12.2004 Deittert, Hubert CDU/CSU 01.12.2004* Fischbach, Ingrid CDU/CSU 01.12.2004 Griese, Kerstin SPD 01.12.2004 Gröhe, Hermann CDU/CSU 01.12.2004 Irber, Brunhilde SPD 01.12.2004 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 01.12.2004 Lehn, Waltraud SPD 01.12.2004 Leibrecht, Harald FDP 01.12.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 01.12.2004* Dr. Lucyga, Christine SPD 01.12.2004* Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2004 Raab, Daniela CDU/CSU 01.12.2004 Scharping, Rudolf SPD 01.12.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 01.12.2004 Seehofer, Horst CDU/CSU 01.12.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 01.12.2004 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 01.12.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Reinhold Robbe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesra- tes gegen das Gesetz zur Neuordnung des Gen- technikrechts (143. Sitzung, Tagesordnungs- punkt VI a) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Ja. nlage 3 Erklärung des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktions- los) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (143. Sitzung, Tagesord- nungspunkt VI a) In der Abtimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Nein. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die ragen des Abgeordneten Erwin Marschewski (Reck- inghausen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/4284, Fragen 0 und 11): Inwieweit wird bei der anstehenden Vergabe des digitalen Funks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufga- ben (BOS) sichergestellt, dass ein vergleichbarer großflächi- ger Ausfall eines öffentlichen GSM-Netzes, wie in Frankreich am 24. November 2004, nicht zu einem Erliegen der Notruf- kommunikation führt, und inwieweit werden die Vorkomm- nisse in Frankreich unter diesen Sicherheitsaspekten analy- siert? Inwieweit werden die sicherheitsrelevanten Fragen des großflächigen Ausfalls von GSM-Netzen, der Ausfall von Rückfallebenen und drohende Überlastungen öffentlich zu- gänglicher Netze bei anstehenden Ausschreibungen für den BOS-Digitalfunk berücksichtigt? Der im Oktober 2002 erstellte Abschlussbericht der xpertengruppe aus Bund und Ländern „Anforderungen n das Netz“ (GAN) über die Leistungsmerkmale eines indeststandards und über die Bewertung der tech- ischen Lösung führt aus, dass das Digitalfunknetz für ie BOS als eigenständiges Netz eingerichtet wird. Un- er einem eigenständigen Netz wird ein Netz verstanden, as ausschließlich für die Funkkommunikation der BOS enutzt wird. Zudem müssen nach GAN die Standorte er Funkanlagen und deren technische Sicherheit den icherheitsansprüchen der BOS gerecht werden und im 13406 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) ) (B) ) einzelne Zelle, im Jahresmittel in mehr als 99 Prozent der Zeit zur Verfügung stehen. In Vorbereitung der Ver- gabeunterlage werden derzeit auf diesen GAN-Forde- rungen basierend im Rahmen einer detaillierten Schutz- bedarfsanalyse für jedes Objekt des digitalen BOS- Funksystems die erforderlichen Schutzanforderungen in Abstimmung mit Bund und Ländern festgelegt. Vom Auftragnehmer wird gefordert, diese Schutzanforderun- gen in einem Sicherheitskonzept umzusetzen. Dieses Si- cherheitskonzept soll auch Vorkehrungen beinhalten, welche die Verfügbarkeit des Digitalfunknetzes – u. a. bei Stromausfällen, Ausfall von Rückfallebenen und et- waiger Überlastung – garantieren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4284, Fragen 14 und 15): Wie vereinbart die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, zur Auflösung des ERP(European Recovery Programme)-Sondervermögens mit der gesetzlichen Maßgabe des Substanzerhalts dieses Ver- mögens in § 5 Abs. 1 Satz 1 ERP-Verwaltungsgesetz? Hat die Bundesregierung im Vorfeld dieser Vorschläge eine Auflösung des ERP-Sondervermögens mit den USA ab- gestimmt, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 14: Derzeit finden Gespräche innerhalb der Bundesregie- rung zur Frage statt, wie die aus dem ERP-Sonderver- mögen finanzierte Wirtschaftsförderung neu zu ordnen ist. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Je nach Ausgang dieser Gespräche ist gegebenenfalls das ERP-Verwaltungsgesetz zu ändern. Die Neuordnung wird aber sicherstellen, dass das bisherige Förderge- schäft fortgeführt werden kann. Zu Frage 15: Die Elemente einer Neuordnung der aus dem ERP- Sondervermögen finanzierten Wirtschaftsförderung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Sie hat deshalb davon abgesehen, bereits im Vorfeld die USA zu konsultieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4284, Fragen 16 und 17): Wie bewertet die Bundesregierung die Zuständigkeit des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Festlegung von europaweiten Standards für die Abrechnung und Abwick- lung von Wertpapiergeschäften? Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefahr einer Festlegung von europäischen Standards abseits legitimierter demokratischer Prozesse, und wenn ja, gibt es Pläne, dagegen vorzugehen? Z m C d E g n v l w v 1 A d t te a v s f z h Z e d g P d g v M Z E A r j m d g B i b A d A ( (C (D u Frage 16: Die angesprochenen Standards zu Clearing und Settle- ent wurden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von ESR (Committee of European Regulators – Komitee er Europäischen Wertpapieraufseher) und dem Rat der uropäischen Zentralbanken (ESZB) erarbeitet. Aus- angspunkt der Arbeiten sind die von der IOSCO (Inter- ational Organisation of Securities Commission) im No- ember 2001 miterarbeiteten Empfehlungen. Die EZB eitet ihre Zuständigkeit für die Festlegung von europa- eiten Standards für die Abrechnung und Abwicklung on Wertpapiergeschäften aus Art. 110 Absatz l, . Spiegelstrich EG-Vertrag, Art. 22 in Verbindung mit rt. 3 des EZB-Statuts her. Darin ist die Verantwortung er EZB für die Schaffung von Regeln zur Gewährleis- ung von effizienten und sicheren Zahlungsverkehrssys- men sowie für die Geldverrechnung (Clearing) geregelt. Die EZB legt Art. 22 des EZB-Statuts dahin gehend us, dass sowohl Zahlungssysteme als auch Wertpapier- errechnungs- und -abwicklungssysteme umfasst sein ollen. Diese Auslegung ist sehr weit gehend. Die Standards sehen eine salvatorische Klausel vor ür den Fall, dass auf EU-Ebene eine Rahmenrichtlinie u Abrechnung und Abwicklung von Wertpapieren erge- en sollte. Etwaige EU-Regeln hätten damit Vorrang. u Frage 17: Die Europäische Kommission hat am 28. April 2004 ine zweite Mitteilung „Abrechnung und Abwicklung in er Europäischen Union – zukünftige Maßnahmen“ vor- elegt. Diese Mitteilung wird derzeit im Europäischen arlament und im Rat behandelt. Die Vertreter der Bun- esregierung haben im Rahmen der bisherigen Beratun- en folgende Bedenken gegen die CESR/EZB-Standards orgetragen: Erstens: CESR sollte nur aufgrund eines andats aktiv werden. Zweitens: Es hätte ein anderer eitpunkt gewählt werden sollen, zu dem sich CESR/ ZB des Themas annehmen. Angesichts der laufenden rbeiten bei der Kommission besteht die Gefahr von Ir- itationen in der Finanzdienstleistungsindustrie, die in edem Fall vermieden werden sollten. Einen Automatis- us hinsichtlich einer Übernahme dieser Standards in ie angestrebten Maßnahmen der KOM kann es nicht eben. Im Übrigen ist die Bundesregierung bestrebt, den eschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2003 n den Verhandlungen in Brüssel voll zum Tragen zu ringen. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Drucksache 15/4284, Fragen 18 und 19): Welche finanziellen Mittel sind von der Europäischen Union im Rahmen der „Gemeinschaftsaktion für Grenzregio- nen“ für den besonderen Ausbau der transeuropäischen Ver- kehrsnetze in den deutschen Grenzregionen bereitgestellt, und in welcher Höhe wurden diese Mittel von der Bundesrepublik Deutschland bisher abgerufen und verwendet? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13407 (A) ) (B) ) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die bereitstehenden Mittel in der Restlaufzeit der genannten „Ge- meinschaftsaktion für Grenzregionen“ bis 2006 abzurufen und zu verwenden? Im Rahmen der „Gemeinschaftsaktion für Grenzre- gionen“ sind bislang keine Mittel für den besonderen Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze in den deutschen Grenzregionen bereitgestellt worden. Dies gilt gleichermaßen für Grenzregionen in anderen Mitglied- staaten. Hintergrund ist, dass der Europäische Rat von Nizza die Kommission ersucht hatte, ein Programm zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen zu den damaligen Beitrittsländern vorzuschlagen. Die Kommission hat daraufhin in einer Mitteilung aus dem Jahre 2001 einen Aktionsplan für die Grenzregionen vorgelegt, der u. a. eine Erhöhung der TEN-Mittel für die Grenzregionen vorsieht. Die Bundes- regierung hat dieses Element des Aktionsplans aus- drücklich begrüßt. In ihrem Vorschlag zur Änderung der TEN-Zuschuss- verordnung von 2001 verknüpfte die Kommission die Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 100 Millionen Euro für die Grenzregionen mit einer Er- höhung des TEN-Kofinanzierungssatzes auf 20 Prozent. Die Bundesregierung hat in den Beratungen nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die vorgeschlagene Auf- stockung der Verpflichtungsermächtigungen für die Grenzregionen unterstützt. Nachdem sich im Rat keine Mehrheit für den Vorschlag der Kommission abzeich- nete, schlug sie in ihrem neuen Änderungsvorschlag eine Erhöhung des Kofinanzierungssatzes auf 30 Prozent vor. In diesem Änderungsvorschlag findet sich keine Erhö- hung der Verpflichtungsermächtigungen für Grenzre- gionen mehr; die Kommission rückt indes auch nicht von ihrer Mitteilung aus dem Jahre 2001 ab. Der Rat lehnte schließlich im Gemeinsamen Standpunkt vom 24. Februar 2004 eine Anhebung des Kofinanzierungs- satzes auf 30 Prozent ab und verständigte sich im Kom- promisswege auf eine Anhebung dieses Satzes für be- stimmte TEN-Verkehrs- und Energieprojekte auf maximal 20 Prozent. Eine Abstimmung über eine Erhö- hung der Verpflichtungsermächtigungen für die Grenzre- gionen stand zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Agenda. In ihrer Jährlichen Strategieplanung für 2005 kün- digte die KOM sodann an, dass sie offenbar von einer Erhöhung der TEN-Mittel für die Grenzregionen Ab- stand nehmen möchte. In der Stellungnahme der Bun- desregierung zu dem Strategiepapier haben wir betont, dass wir unabhängig von der Entscheidung zum Höchst- fördersatz davon ausgehen, dass die Kommission sich nach wie vor an ihre Mitteilung zur verstärkten Gemein- schaftsfinanzierung für Grenzregionen gebunden fühlt. Wir werden in Kürze auch auf die neue Kommission zu- gehen, um die angekündigten Mittel für die Grenzregio- nen erneut einzufordern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 15/4284, Frage 20): s Z B m t r V v l S r G s A d F ( Z k K t e r T d E Z b s w E i (C (D Teilt die Bundesregierung die auch vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff am 2. November 2004 geäußerte Einschätzung, dass die „Gemeinsame Erklärung“ des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, des Bundes- verbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Bundesver- bandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossis- ten vom 19. August 2004 „offenbar nicht gegriffen“ habe, „wenn es auch noch Anfang nächsten Jahres bei Lidl aus- schließlich die Bild-Zeitung oder Produkte des Springer-Ver- lages geben sollte“, und „man dann auch über gesetzgeberi- sche Maßnahmen nachdenken“ müsste? Die Bundesregierung begrüßt, dass der Verband Deut- cher Zeitungsverleger, der Bundesverband Deutscher eitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher uch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten eine ge- einsame Erklärung zur Erhaltung des derzeitigen Sys- ems des Pressegrosso verabschiedet haben. Die Bundes- egierung hatte eine solche Selbstverpflichtung der erbände angeregt. Die gemeinsame Erklärung schließt orher definierte Marktöffnungstests für einzelne Ver- age/Titel nicht aus, wenn sie auf einen Übergang zur ortimentsbelieferung angelegt sind. Die Bundesregie- ung erwartet nach den mit den Beteiligten geführten esprächen, dass die gemeinsame Erklärung ohne Ab- triche umgesetzt wird. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) Drucksache 15/4284, Fragen 25 und 26): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kostenträger wie Krankenkassen und Rentenversicherungen bei Zuweisungen von Rehabilitationsmaßnahmen derzeit vor- rangig ihre eigenen Reha-Einrichtungen belegen, und wie ist dies nach Ansicht der Bundesregierung begründet und mit dem freien Wettbewerb vereinbar? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kos- tenträger wie Krankenkassen und Rentenversicherungen zu- künftig die Reha-Kliniken belegen, die qualitativ hochwertig und für das Krankheitsbild am besten geeignet sind, und nicht primär ihre eigenen Einrichtungen? u Frage 25: Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Er- enntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang die ostenträger von Leistungen der stationären Rehabilita- ion bei der Genehmigung entsprechender Maßnahmen igene Einrichtungen bevorzugen. So werden beispielsweise von der Bundesversiche- ungsanstalt für Angestellte als dem bundesweit größten räger medizinischer Rehabilitation nur ca. 18 Prozent er bewilligten stationären Reha-Maßnahmen in eigenen inrichtungen durchgeführt. u Frage 26: Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzge- erischen Handlungsbedarf. Sie ist vielmehr der Auffas- ung, dass mit den bestehenden Instrumentarien (Stich- orte: Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung) die rbringung einer qualitativ hochwertigen Rehabilitation n geeigneten Einrichtungen sichergestellt ist. 13408 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) (Drucksache 15/4284, Fragen 27 und 28): Inwieweit entsprechen die Mittel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur HIV/Aids-Prävention der ak- tuellen Situation im Hinblick auf HIV/Aids, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung ein, dass immer mehr Jugendliche nicht über HIV/Aids aufgeklärt sind? Was unternimmt die Bundesregierung, um Rahmenbedin- gungen und Anreize für die HIV/Aids-Impfstoffforschung in Deutschland zu verbessern? Zu Frage 27: Heute ist Weltaidstag und die Bundesregierung hält nach wie vor daran fest, dass HIV/Aids eine weltweite und nationale Herausforderung ist und gemeinsame An- strengung aller erforderlich sind. Trotz der von allen ge- forderten notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sind die Haushaltsmittel des Bundes zur HIV- Aidsprävention mit jährlich 9,203 Millionen Euro seit 1999 gleich hoch. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Bundesregierung der Aidsprävention bei misst und ist zugleich eine entscheidende Voraussetzung für den wirkungsvollen Einsatz der Mittel. An der Aidsaufklä- rung und Prävention sind neben dem Bund die Länder und Gemeinden sowie Selbsthilfe- und andere Organisa- tionen beteiligt. Die Maßnahmen sind darauf angelegt, durch viele unterschiedliche Kooperationspartner und Multiplikatoren getragen und verstärkt zu werden. Das abgestimmte Handeln gewährleistet, die notwendige ak- tuelle Aufklärung über Infektionsrisiken und Schutz- möglichkeiten. Es trifft nicht zu, dass immer mehr Jugendlichen nicht über HIV/Aids aufgeklärt sind. Mit der Studie „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“ liegen seit 1987 – seit 1994 einschließlich der neuen Länder – repräsentative Daten zu Wissen, Einstellungen und Verhalten zum Schutz vor Aids vor. Diese Studie, alljährlich durchgeführt, belegt, dass fast 100 Prozent der Bevölkerung, also auch die jungen Leute, wissen, wie man sich mit HIV infizieren kann. Und sie wissen auch, was zu tun ist, um Vorsorge zu betreiben. Dieses hohe Informationsniveau der er- wachsenen Bevölkerung wurde bereits kurz nach dem Beginn der Aidsaufklärungskampagne erreicht und ist über die Jahre hinweg unverändert geblieben. Es gibt keine Indizien dafür, dass Jugendliche von den Informa- tionsangeboten nicht erreicht werden. Allerdings nimmt trotz der Informationsangebote das Risikoverhalten von Jugendlichen zu. Die Bundesregierung sieht es daher weiterhin als eine wichtige Aufgabe an, vor allem auch in Zusammenarbeit mit der Schule, spezielles, präven- tionsrelevantes Wissen zu vermitteln, zumal sich auch Verhaltensmuster wandeln. Zu Frage 28: Im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich Projektmit- tel in den Aufbau und die Etablierung der Aidsforschung i m n w w b e s n e z l H B t D b B P g h z d d 2 a Z F z B z r s G r d 1 d i d d s m A d A s (C (D nvestiert worden. Seit Juli 2002 fördert das Bundes- inisterium für Bildung und Forschung das Kompetenz- etz HIV/Aids. In diesem Kompetenznetz, dessen Netz- erk-Zentrale an der Universität Bochum angesiedelt ist, ird in verschiedenen Teilprojekten eine große Band- reite wissenschaftlicher Fragestellungen zur HIV/Aids- rkrankung bearbeitet. Neben Universitäts- und städti- chen Krankenhäusern sind auch Fachpraxen und iedergelassene Ärzte in das Netzwerk eingebunden, um inen schnellen Transfer der Forschungsergebnisse hin um Patienten zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Eva- uation durch ein internationales Gutachtergremium im erbst 2004 wird das Kompetenznetz HIV/Aids vom undesministerium für Bildung und Forschung für wei- ere zwei Jahre mit circa 5,5 Millionen Euro gefördert. ie gesamte Fördersumme wird dann 14 Millionen Euro etragen. Des Weiteren werden vom Bundesministerium für ildung und Forschung jährlich circa 1,5 Millionen Euro rojektmittel für die Erforschung von Begleiterkrankun- en, die mit zum typischen Bild der Aidserkrankung ge- ören, wie zum Beispiel die Hepatitis-B-Virus-Infektion, ur Verfügung gestellt. Um insbesondere die Rahmenbe- ingungen in der Impfstoffforschung zu verbessern, wer- en im Rahmen der deutschen Impfstoffinitiative von 002 bis 2007 25,6 Millionen Euro zur Unterstützung der llgemeinen Impfstoffforschung zur Verfügung gestellt. usätzlich zu den genannten Projektfördermitteln wird orschung zu HIV/Aids durch institutioneile Förderung um Beispiel des Deutschen Primaten Zentrums, des ernhard-Nocht-lnstituts, des Deutsch Krebsforschungs- entrums und des Heinrich-Pette-lnstituts sowie im Be- eich der Grundlagenforschung durch die Deutsche For- chungsgemeinschaft unterstützt. Im Rahmen des esundheitsforschungsprogrammes des Bundesministe- iums für Bildung und Forschung sind seit dem Auftreten es Krankheitsbildes „AIDS“ in Deutschland im Jahr 982 Projektmittel in den Aufbau und die Etablierung er Aidsforschung in Höhe von rund 130 Millionen Euro nvestiert worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die arüber hinausgehende grundlagenorientierte Förderung er Deutschen Forschungsgemeinschaft wie auch die in- titutioneile Förderung der Deutschen Forschungsge- einschaft hierin nicht enthalten sind. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der bgeordneten Ute Granold (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4284, Fragen 31 und 32): Welche Gründe haben im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) den Ausschlag gege- ben, von der Anordnung einer zumindest probeweisen Ein- führung des so genannten Steilstartverfahrens (ICAO-A) an deutschen Flughäfen zum Schutz der Bürger vor Fluglärm bislang abzusehen, und welche Rolle spielt in diesem Zusam- menhang die aus Medienberichten deutlich gewordene Ableh- nung der Lufthansa AG gegen das Steilstartverfahren am Flughafen Frankfurt am Main? Welche Gründe sprechen gegen die Einführung eines Gleitflugverfahrens (CDA-Verfahren) am Flughafen Frank- furt am Main, und welchen Standpunkt vertritt die deutsche Flugsicherung zu einer Einführung dieses Verfahrens? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13409 (A) ) (B) ) Zu Frage 31: Der Pilot ist für die sichere Führung des Flugzeuges verantwortlich. Dabei sind die Leistungsdaten des Flug- zeuges maßgebend. Fluggesellschaften machen ihren Piloten auf der Grundlage dieser Leistungsdaten Vorga- ben, wie sie das Flugzeug zu fliegen haben. Das BMVBW kann für das anzuwendende Abflugverfahren lediglich dringende Empfehlungen aussprechen. Die Lufthansa als größter Kunde des Flughafens Frankfurt hat die Durchführung eines Probebetriebs des Steilstart- verfahrens als Grundlage für eine entsprechende Emp- fehlung des BMVBW abgelehnt, weil das Steilstartver- fahren mit einem erhöhten Treibstoffverbrauch und deshalb mit einer Schadstoffmehrbelastung sowie Kos- tensteigerungen verbunden sei. Das BMVBW hat den Initiator für das Steilstartverfahren, den Fluglärmbeauf- tragten des Hessischen Ministeriums für Verkehr und Landesentwicklung auf dem Flughafen Frankfurt, gebe- ten, bei der Lufthansa auf eine Änderung der ablehnen- den Haltung hinzuwirken. Das BMVBW wird erforderli- chenfalls in gleichem Sinne auf die Lufthansa zugehen. Zu Frage 32: Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereitet ge- genwärtig eine Veröffentlichung lärmmindernder CDA- Flugverfahren (CDA = Continuous Descent Approach, Gleitflug mit kontinuierlichem Sinkflug) für den Flugha- fen Frankfurt vor, die am 17. Februar 2005 in Kraft tre- ten wird. Da die Anwendung der CDA-Verfahren zu ei- ner deutlichen Kapazitätsreduzierung des Flughafens führt, ist eine generelle Nutzung der CDA-Verfahren vorläufig nur während der Nachtstunden von 24:00 bis 05:00 Uhr Ortszeit möglich. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Hellmut Königshaus (FDP) (Druck- sache 15/4284, Fragen 35 und 36): Hat sich die Bundesregierung (im Nachgang zu der Ant- wort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesmi- nister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, auf meine Frage 17 in der Fragestunde am 10. No- vember 2004, Plenarprotokoll 15/137, S. 12557 B) mittler- weile hinsichtlich der Planfeststellungsverfahren zur Dresdner Bahn und zur Anhalter Bahn soweit sachkundig gemacht, dass sie bestätigen kann, dass das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss für die Anhalter Bahn vom 31. Mai 2001 ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen für das als maßgeblich festgestellte Jahr 2010 zugrunde gelegt hat, als es nun zu diesem Zeitpunkt tat- sächlich zu erwarten ist, und es dies damit begründete, es gebe „gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass Verkehr von der Dresdner Bahn über die Anhalter Bahn geleitet wird“, ob- gleich ihm zu diesem Zeitpunkt als Planfeststellungsbehörde auch für die Dresdner Bahn alle von der Bundesregierung in der oben genannten Antwort genannten Fakten schon zu die- sem Zeitpunkt amtlich bekannt waren? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch noch im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht diese Behaup- tung aufrechterhalten wurde und dass diese Darstellung letzt- lich auch zur Abweisung der Anträge der Anlieger, die ange- messenen Lärmschutz forderten, führte, und wie bewertet sie dies rechtlich? Z E 3 s d B d l d D z s w D z f D s e k d d s h m g s ü Z r v n z z P 2 A s B t S r e s z U A d A s (C (D u Frage 35: Die von Ihnen aus dem Planfeststellungsbeschluss des isenbahnbundesamtes (EBA) zur Anhalter Bahn vom 1. Mai 2001 zitierte Passage lautet auf Seite 143 voll- tändig: „Es gibt gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, ass Verkehr von der Dresdener Bahn über die Anhalter ahn geleitet wird. Die Planunterlagen für den Ausbau er Dresdener Bahn haben inzwischen öffentlich ausge- egen. Das Betriebsprogramm der Dresdener Bahn ist mit em Betriebsprogramm der Anhalter Bahn abgestimmt.“ ie Bundesregierung hält am so genannten Pilzkonzept um Ausbau des Knotens Berlin fest. Dieses beinhaltet üdlich der Nord-Süd-Verbindung den Wiederaufbau so- ohl der Anhalter als auch der Dresdner Bahn. Über die resdner Bahn sollen die Züge in Richtung Dresden und um Flughafen Berlin-Brandenburg-International ge- ührt werden. Das Planfeststellungsverfahren für die resdner Bahn soll mit dem Anhörungsverfahren fortge- etzt werden. Hierzu hat die Senatsverwaltung für Stadt- ntwicklung als Anhörungsbehörde ihre Bereitschaft er- lärt. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, ass die Dresdner Bahn wieder aufgebaut wird. Von daher kann es sich nach derzeitiger Erkenntnis le- iglich um einen befristeten, zurzeit allerdings nicht be- timmbaren Zeitraum handeln, in dem Züge zum Flug- afen die Anhalter Bahn oder die Stadtbahn nutzen üssten. Wie viele Züge davon über die Anhalter Bahn eführt werden könnten und ob dadurch das der Lärm- chutzbemessung zugrunde gelegte Betriebsprogramm berschritten würde, ist derzeit ungewiss. u Frage 36: Es ist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsge- icht – in dem die auf dem gleichen Betriebsprogramm on den Feststellungen im Planfeststellungsbeschluss icht abgewichen worden. Ich verweise auf die Antwort u Ihrer Frage 35. Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht sich um Betriebsprogramm geäußert. Ich zitiere aus dem rotokoll der mündlichen Verhandlung am 23. Oktober 002 (auf Seite 18): „Der Senat sieht keine greifbaren nhaltspunkte für die Unrichtigkeit der in der er- chütterungstechnischen Untersuchung enthaltenen estandsannahmen und Prognosen des Eisenbahnbe- riebs …“ An anderer Stelle (auf Seite 20) heißt es zum challschutz: „Schlüssige Anhaltspunkte für die Un- ichtigkeit der in der schalltechnischen Untersuchung nthaltenen Bestandsaufnahmen und Prognosen des Ei- enbahnbetriebs sind diesem Vorbringen ebenso wenig u entnehmen, wie bei der erschütterungstechnischen ntersuchung.“ nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) (Druck- ache 15/4284, Fragen 37 und 38): Wann kann die Verschwenkung der Bundesautobahn A620 mit der A1 und der A623 mit Bundesmitteln begonnen werden, um Saarbrücken von dem derzeit durch die Innen- stadt fließenden Fernverkehr zwischen Frankreich und Rhein- land-Pfalz zu entlasten? 13410 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) ) (B) ) Wann ist – vor dem Hintergrund der Anbindung Saar- brückens an das TGV- und ICE-Netz – mit dem Ausbau des Kreisels Am Ludwigsberg und der Grülingsstraße mit Bun- desmitteln im Zuge des Umbaus des Hauptbahnhofes zum „Eurobahnhof“ zu rechnen? Für die im Bedarfsplan 2004 erstmals im Vordring- lichen Bedarf eingestellten Projekte der Bundesautobahn Al, Verbindung Bundesautobahn Al–Bundesautobahn A623 Saarbrücken (naturverträgliche Variante) und Bun- desautobahn A623 und Westspange Saarbrücken liegen noch keine technischen Detailplanungen vor. Eine Aus- sage zur Realisierung der Maßnahmen kann erst nach deren Vorlage und eines darauf basierenden Baurechts- verfahrens erfolgen. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU) (Drucksache 15/4284, Frage 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich in vielen Städten die Nachbarschaftsklagen gegen den durch Kinderspiel- und Bolzplätze in Wohngebieten verursachten Lärm häufen und vor Gericht erfolgreich sind, weil Kinder- lärm dadurch, dass er im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) nicht hinreichend genau definiert ist, zu Unrecht als Immission ein- gestuft wird, und dass zahlreiche Spiel- und Bolzplätze des- wegen wieder entfernt bzw. bereits in der Planungsphase ver- hindert worden sind, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Entwicklung zu unternehmen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich Nachbarschaftsklagen gegen den durch Kin- derspiel- und Bolzplätze verursachten Lärm häufen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt für Anlagen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und ist auf verhaltensbezogenen Lärm, wie ihn spielende Kinder verursachen, nicht anwendbar. Wenn allerdings Geräuschbelastungen von Sport- und Freizeitanlagen ausgehen, die von Kindern aufgesucht werden, ist der Lärm nach gegenwärtiger Rechtslage gemäß den Maß- stäben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bewer- ten. In diesen Fällen haben die zuständigen Behörden anhand einer situationsgebundenen Abwägung zu beur- teilen, inwieweit Lärmminderungsmaßnahmen erforder- lich sind, welche Maßnahmen zur Verminderung der Ge- räuscheinwirkungen möglich sind und welcher Aufwand hierfür angemessen ist. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, dass Kinderlärm keine Angelegenheit sein sollte, die eines Gerichtsurteils bedarf. Kinderlärm ist eine natürliche Lebenserscheinung, für die unsere vielfach von Einzelinteressen bestimmte Gesellschaft größeres Verständnis aufbringen sollte. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4284, Frage 40): d s L v d 5 V p b A E t s L B s s b m t l g G n a s V b e A d d C Z 3 s d s b Z (C (D Wie viele Regionen in Deutschland sind laut EU-Entschei- dung zu bedeutenden Vogelschutzgebieten („Important Bird Areas“) erklärt worden, und wie viele Anträge auf die Errich- tung von Windrädern müssen deshalb abgelehnt bzw. beste- hende Anlagen verlegt oder abgebaut werden? Die Europäische Kommission trifft keine Entschei- ung zu „Important Bird Areas“; vielmehr handelt es ich hierbei um eine von Naturschutzverbänden erstellte iste nach einem europaweiten Konzept des Naturschutz- erbandes BirdLife International. Für Deutschland wur- en von den Verbänden mit Stand vom 1. Juli 2002 42 „Important Bird Areas“ identifiziert. Nach Art. 4 der ogelschutzrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten ver- flichtet, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Ge- iete als Europäische Vogelschutzgebiete zu erklären. uch hierzu trifft die Europäische Kommission keine ntscheidung, sondern wird lediglich hierüber unterrich- et. Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Europäi- chen Vogelschutzgebieten liegt in Deutschland bei den ändern, in der Ausschließlichen Wirtschaftszone ist die undesregierung unmittelbar für die Ausweisung zu- tändig. Die Bundesregierung hat bisher 465 Europäi- che Vogelschutzgebiete auf Veranlassung der Länder zw. in eigener Zuständigkeit der Europäischen Kom- ission gemeldet (Stand 30. September 2004). Über die Anzahl der abgelehnten Anträge auf Errich- ung von Windenergieanlagen bzw. die Anzahl der Ver- egung oder des Rückbaus von Windenergieanlagen lie- en der Bundesregierung keine Angaben vor. Die enehmigung von Windenergieanlagen liegt, mit Aus- ahme der AWZ, in der Zuständigkeit der Länder. Nur uf Basis einer Einzelfallprüfung kann jeweils festge- tellt werden, ob ein IBA-Gebiet oder ein Europäisches ogelschutzgebiet durch Windenergieanlagen erheblich eeinträchtigt wird und der Genehmigung der Anlagen ntgegensteht. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen es Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/ SU) (Drucksache 15/4284, Fragen 41 und 42): Wer hat die durch den Bundesrechnungshof aufgedeckten Mehrkosten wegen der Verzögerung der Endlagerung von ra- dioaktiven Abfällen zu tragen, und wie hoch sind diese? Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung im Rahmen des Bundeshaushaltes und der Finanzplanung, um die für den Staat entstehenden finanziellen Mehrbelastungen aufzufan- gen? u Frage 41: Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 1. August 2004 an den Haushaltsausschuss des Deut- chen Bundestages keine Mehrkosten aufgedeckt, son- ern lediglich finanzielle Risiken der Ein-Endlager-Ziel- etzung zusammengestellt, die der Bundesregierung ekannt waren, und die sie nicht eingehen wird. u Frage 42: Keine. Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13411 (A) ) (B) ) Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten Harald Leibrecht (FDP) (Druck- sache 15/4284, Fragen 43 und 44): Welche konkreten wirtschaftlichen oder technischen Pro- jekte unterstützt die Bundesregierung in der so genannten Autonomen Region Tibet? Wie sind die Kriterien für derartige Projekte, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie von Peking nicht zur Si- nisierung Tibets missbraucht werden? Zu Frage 43: Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammen- arbeit mit der VR China werden in der Autonomen Region Tibet zurzeit folgende zwei Projekte gefördert: TZ-Vorhaben „Ländliche Infrastruktur und Berufsausbil- dung in Tibet“, FZ-Vorhaben „Abwasserentsorgung Chamdo“. Zu Frage 44: Zielgruppe der Projekte in der Autonomen Republik Tibet ist – wie auch in Projekten der ländlichen Entwick- lung in anderen Regionen Chinas – die arme ländliche Bevölkerung. Da die tibetische Volksgruppe den größten Teil der ländlichen Bevölkerung stellt, kommen beide Projekte unmittelbar und überwiegend den Tibetern zu- gute. Dies gilt nicht nur für das erstgenannte TZ-Vorha- ben, mit dem ein Beitrag zur Verbesserung der Beschäf- tigungs- und Einkommenssituation der in ländlichen Regionen mehrheitlich lebenden Tibeter geleistet wer- den soll, sondern auch für das im Osten Tibets angesie- delte Abwasservorhaben Chamdo. Es dient der Klärung städtischer Abwässer. Ihm kommt eine ebenso wichtige Bedeutung für die umliegende ländliche Bevölkerung zu, da die Stadt am Zusammenfluss des Angyu- und des Zhaqu-Flusses liegt, der dann den Mekong bildet. Für die Bewohner des Flusstals in Tibet bildet der Mekong die wichtigste Trinkwasserressource. Die Vermeidung ungereinigter Abwassereinleitungen leistet damit einen erheblichen Beitrag für die Verbesserung der Lebensver- hältnisse der dortigen Menschen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4284, Frage 45): Welches Bundesministerium ist innerhalb der Bundes- regierung für HIV/Aids in Osteuropa zuständig, und was un- ternimmt die Bundesregierung bilateral mit den Staaten Ost- europas, um die Ausbreitung von HIV/Aids zu bekämpfen? Für die Bekämpfung von HIV/AIDS in Staaten Ost- europas sind die jeweiligen Regierungen verantwortlich. Dazu leistet die Bundesregierung mit Einzelmaßnahmen verschiedener Ressorts Unterstützung. Diese Maßnah- men werden gegenwärtig erfasst und ich werde Ihnen diese Auflistung nach Fertigstellung in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen. Auf die ausführliche A H 2 A d A s H n S l s s b n S s z i w s d m a f A d A s i s v z n (C (D ntwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu IV in Osteuropa, Drucksache 15/3634 vom 3. August 004, möchte ich noch einmal hinweisen. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage der bgeordneten Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4284, Frage 46): Auf welchen Erkenntnissen basiert die Entscheidung der Bundesregierung, sich im Rahmen der HIV-/Aidspräventions- bemühungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu- künftig auf den Faktor C (Condoms) innerhalb der ABC-Stra- tegie zu konzentrieren, wie in dem neuen Positionspapier zur Aidsbekämpfung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das am 10. November 2004 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung präsentiert wurde, bekannt gegeben worden ist, und wie be- wertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entscheidung der US-amerikanischen Regierung, sich allein auf die Aspekte A (Abstinenz) und B (Be faithful) zu konzen- trieren und C (Condoms) auszuschließen? Zielsetzung der Bundesregierung zur präventiven IV-/Aidsbekämpfung ist die Information der betroffe- en Bevölkerung, damit sie über Infektionsrisiken und chutzmöglichkeiten informiert ist und eigenverantwort- ich über ihr Sexualverhalten entscheiden kann. Dies chließt auch Aspekte von Abstinenz und Treue ein. Be- onders wichtig ist es aber denen, für die in ihrer Le- enssituation eine konsequente Umsetzung von Absti- enz und Treue nicht möglich ist, einen realistischen chutz vor einer Infektion zu bieten. Die derzeit wirk- amste Methode des Schutzes vor HIV/Aids ist die Nut- ung von Kondomen. Auch die US-amerikanische Regierung sieht neben hrer Unterstützung von Abstinenz und Treue die Not- endigkeit, in bestimmten Situationen Kondome einzu- etzen. Für die Bundesregierung steht im Vordergrund, ass die unterschiedlichen geberfinanzierten Maßnah- en in den Partnerländern vor allem dem gemeinsamen, bgestimmten nationalen Rahmen für die Aidsbekämp- ung Rechnung tragen. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage der bgeordneten Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4284, Frage 47): Welche Werthaltigkeit hat für die Bundesregierung die Einheit „Ehe und Familie“ als kleinste Einheit einer demokra- tischen und stabilen Gesellschaftsstruktur in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit trifft in hrer Arbeit auf soziale, kulturelle, rechtliche und politi- che Systeme, in denen unterschiedliche Auffassungen on „Familie“ bestehen. Die deutsche Entwicklungs- usammenarbeit ist sich mit ihren internationalen Part- ern darüber einig, dass die Familie die Kernzelle der 13412 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 (A) (C)Gesellschaft ist und Anspruch auf umfassenden Schutz und Unterstützung hat. Damit die Rechte und Bedürf- nisse von Frauen und Kindern und Gleichberechtigung der Geschlechter in den jeweiligen unterschiedlichen Ausprägungsformen der Familie gefördert werden, un- terstützt Deutschland die Partnerländer bei – der Entwicklung von grundsätzlichen Konzeptionen und Gesetzen, die die Familie besser unterstützen und ihre Stabilität fördern; – der Einführung von Maßnahmen der sozialen Sicher- heit, einschließlich sozialen Sicherungssystemen, die der demographischen Entwicklung Rechnung tragen; – der Förderung der Chancengleichheit für die Fami- lienmitglieder, insbesondere die Rechte der Frauen und Kinder in der Familie. Die Fördermaßnahmen entsprechen den Vereinbarun- gen des Kairoer Aktionsprogramms von 1994 zur Fami- lienpolitik. Für den Bereich der Familienplanung bedeu- tet dies, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Partnerländer in ihren Bemühungen unterstützt, die selbstverantwortliche Entscheidung jedes Menschen über Zeitpunkt der Elternschaft und Anzahl der eigenen Kinder zu ermöglichen. Weiterhin werden Vorhaben zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte un- terstützt. Hierzu zählen auch Maßnahmen gegen Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung. (B) (D) 144. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20

    Rede von Ulrich Kasparick
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      Über welche Erkenntnisse in Bezug auf Betrug und Kor-
      ruption durch die Regierung des ehemaligen irakischen
      Staatspräsidenten Saddam Hussein im Zusammenhang mit
      dem Programm „Öl für Lebensmittel“ der Vereinten Nationen
      verfügt die Bundesregierung und wie bewertet die Bundes-
      regierung die Einschätzung des Vorsitzenden des Ausschusses
      für auswärtige Beziehungen des Repräsentantenhauses der
      Vereinigten Staaten von Amerika, Henry Hyde, in seiner Stel-
      lungnahme für die Anhörung des Ausschusses am 17. No-
      vember 2004, dass es bei der Durchführung des Programms

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      (C (D „Öl für Lebensmittel“ zu dem „vielleicht größten Finanzbetrug in der Geschichte“ gekommen sei? Herr Kollege Weiß, der Bundesregierung sind Vorürfe über einen möglichen Missbrauch des „Öl für Leensmittel“-Programms bekannt. Sie fordert eine Auflärung dieser Vorwürfe und hat im Sicherheitsrat für die esolution 1538 gestimmt, mit der die Entscheidung des N-Generalsekretärs, eine unabhängige, hochrangige ntersuchungskommission unter dem Vorsitz des ehealigen Chefs der US-Notenbank, Paul Volcker, einzuichten, begrüßt wird. Die Übergangsregierung der Kolition, die Regierung Iraks und alle VN-Mitgliedstaaten urden aufgefordert, mit der Kommission uneingechränkt zusammenzuarbeiten. Für eine Bewertung der rhobenen Vorwürfe bleibt die Vorlage des Abschlussbeichtes des Untersuchungsausschusses abzuwarten. Ihre Zusatzfragen, bitte. Herr Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregie ung den Vorwurf der US-amerikanischen Kommission ur Überwachung des Iraks, die in ihrem Zwischenbeicht festgestellt hat, dass Saddam Hussein seine Mehode, irakisches Öl zu Vorzugsbedingungen zu verkauen – das war ja Grundlage seines Betrugssystems –, benfalls dazu genutzt hat, politischen Einfluss auf stänige Mitglieder des Sicherheitsrates wie Frankreich, hina oder Russland hinsichtlich ihres Stimmverhaltens n Angelegenheiten, die den Irak betreffen, zu nehmen? Kollege Weiß, ich hatte in Beantwortung Ihrer ersten rage darauf hingewiesen, dass die Untersuchungen zu iesem Gesamtkomplex laufen und ein Abschlussbericht er eingesetzten unabhängigen Kommission noch nicht orliegt. Insofern ist es zu früh, um jetzt zu behaupteten erstößen abschließend bewertend Stellung zu nehmen. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Nachdem bekannt geworden ist, dass auch der Sohn on Kofi Annan bis Februar 2004 bei einer Firma bechäftigt war, die offensichtlich in das gesamte Betrugsystem involviert war, frage ich Sie: Ist die Bundesregieung der Auffassung, dass unter diesen Umständen nicht uch der UN-Generalsekretär eventuell über politische onsequenzen nachdenken muss, nachdem dieser Berugsfall bereits heute als größter Finanzbetrug in der eschichte der Vereinten Nationen bezeichnet wird? Herr Kollege Weiß, Sie sind sehr schnell mit Ihren Ur eilen. Ich kenne Presseberichte über entsprechende Vorürfe und ich erwarte selbstverständlich, dass die Unteruchungskommission diesen Sachverhalt überprüfen 13372 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Staatsminister Hans Martin Bury wird. Vom Ergebnis der Überprüfung wird es abhängen, welche Schlussfolgerungen man dann zieht. Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Peter Weiß auf: Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Erfolg der Vereinten Nationen bei der Überwachung der korrekten Durchführung des Programmes „Öl für Lebensmittel“ und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine etwaige Verstrickung deutscher Banken oder Firmen in die mutmaßliche Korrumpierung des Programms „Öl für Lebensmittel“ vor? Herr Kollege Weiß, es gibt Hinweise, dass trotz um fangreicher Vorkehrungen gegen einen Missbrauch des Programms durch die irakische Regierung diese Maßnahmen nicht ausreichten, um jeden Missbrauch auszuschließen. Eine Bewertung der Überwachung des Programms wird aber erst möglich sein, wenn der Bericht der unabhängigen, hochrangigen Untersuchungskommission vorliegt. Die Bundesregierung hat bisher keine Erkenntnisse über eine etwaige Verstrickung deutscher Unternehmen in angebliche Manipulationen des „Öl für Lebensmittel“-Programms. Der Bundesregierung sind auch keine entsprechenden Vorwürfe an die Adresse deutscher Unternehmen bekannt geworden. Ihre Zusatzfragen, bitte. Da die an dem Betrugsvorhaben beteiligten Firmen zumindest mittelbar in erheblichem Maße Geld veruntreut haben, frage ich Sie: Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dass die UN nach Vorlage ihres Berichts entsprechende Konsequenzen gegenüber den Firmen ergreift und eventuell teilweise eine Art Wiedergutmachungsleistung einfordert? Kollege Weiß, ich darf Sie noch einmal auf meine zu vor gegebenen Antworten verweisen: Wir reden über Vorwürfe, die zu klären sind. Dieser Klärungsprozess ist im Gange. Es wird einen Abschlussbericht der unabhängigen Kommission geben. Auf dessen Basis wird man über die daraus zu ziehenden Konsequenzen beraten. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Herr Staatsminister, für wann erwartet die Bundesre gierung den Abschlussbericht dieser Kommission, sodass ich anschließend meine weiteren Fragen stellen kann? Herr Kollege Weiß, nach den jüngsten Äußerungen des Kommissionsvorsitzenden Volcker wird der Ab s A d D g u m a d D B d m J D A D z A g A b P A d S n D d h g E b (C (D chlussbericht Mitte 2005 und werden Teilberichte ab nfang kommenden Jahres vorgelegt werden. Weitere Fragen liegen nicht vor. Dann schließe ich en Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Vielen ank, Herr Staatsminister, für die Beantwortung der Fraen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeri ms des Innern auf. Die Fragen beantwortet der Parlaentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper. Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Hartmut Koschyk uf: Von wann bis wann hat sich nach Kenntnissen der Bundes regierung der Ausländer R. a. I., der nach Medienberichten einer der Drahtzieher an dem Mord an Theo van Gogh sein, mit Unterbrechungen seit 1997 in Deutschland als Asylbewerber gelebt haben und als Wanderprediger und Drogenhändler zwischen Holland und Deutschland gependelt sein soll, in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel – bitte tabellarisch auflisten – aufgehalten? F Herr Koschyk, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: er Ausländer reiste erstmalig im Dezember 1994 in das undesgebiet ein und beantragte Asyl. Er hielt sich nach en der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen it Unterbrechungen von Dezember 1994 bis etwa uni 1998 und von Januar 2003 bis April 2004 in eutschland auf. Sein Aufenthalt war lediglich zur Durchführung des sylverfahrens gestattet. Die Aufenthaltsgestattung zur urchführung eines Asylverfahrens erfolgt kraft Gesetes. Ihr liegt keine Behördenentscheidung zugrunde. Der usländer besaß zu keinem Zeitpunkt eine Aufenthaltsenehmigung. Nach bestandskräftiger Ablehnung des sylantrags – klageabweisendes Urteil vom 18. Feruar 1997 – war er vollziehbar ausreisepflichtig. Zur rüfung eines später gestellten Asylfolgeantrags war die bschiebung ausgesetzt. Seit Mai 2004 gilt der Ausläner als untergetaucht. Er wurde zur Festnahme im chengen-Gebiet zur Fahndung ausgeschrieben. Ihre Zusatzfragen, bitte. Herr Staatssekretär, treffen dann Pressemitteilungen, ach denen der Betreffende vor 1998 eine Duldung in eutschland erhalten hat, nicht zu? F Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen: nein. So abe ich auch Ihre Frage beantwortet. Ich will ihr aber erne noch einmal nachgehen. Ich kann Ihnen auch im inzelnen auflisten, wie sich dieser Fall, was die Daten etrifft, darstellt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13373 Ihre nächste Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, Ihren Angaben zufolge ist der Be treffende nach 1998 zeitweise wieder in Deutschland gewesen. In den Niederlanden – so jedenfalls die Aussagen des niederländischen Innenund des niederländischen Justizministers – gehörte er zum Umfeld einer Terrorgruppe, gegen die die niederländischen Behörden seit 2002 ermittelt haben, weil man diese Terrorgruppe zum Umfeld des Terrornetzwerkes al-Qaida gezählt hat. Ist denn der Bundesregierung, als sich der Betreffende bis zum Jahr 2004 wieder in Deutschland aufgehalten hat, bekannt gewesen, dass er in den Niederlanden einer Gruppe angehört, gegen die von niederländischer Seite wegen eines terroristischen Umfeldes ermittelt worden ist? F Herr Kollege Koschyk, hier kommt es auf die genaue Datenlage an. Ich habe Ihnen geschildert, dass die betreffende Person zum ersten Mal im Jahr 1994 eine Einreise in das Bundesgebiet vornahm. 1996 gab es dann bei der Einreise aus den Niederlanden einen Aufgriff an der Grenze. Am 22. Juni 1998 erfolgte die Asylantragstellung in den Niederlanden unter Verwendung von Aliaspersonalien. Am 4. Januar 2003 erfolgte mit einem gefälschten niederländischen Reisepass eine Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland. Am 3. Juni 2003 kam es zur Einreise nach Deutschland aus den Niederlanden, am 12. Oktober 2003 zur Ausreise in die Niederlande, am 17. Oktober 2003 zur Festnahme in den Niederlanden und am 12. November 2003 zur Überstellung aus den Niederlanden nach Deutschland aufgrund eines Wiederaufnahmeersuchens nach der so genannten Dublin-II-Verordnung. Zur Zusammenarbeit, zwischen der niederländischen und unserer Seite hinsichtlich der Erkenntnislage, nach der Sie gefragt haben, sage ich Ihnen: Einen ersten intensiven Austausch gab es, wenn ich mich richtig erinnere, Anfang 2003. Aber das exakte Datum – auch Sie haben sich im entsprechenden Gremium damit beschäftigt – müsste ich nachschlagen. Wenn mich meine Erinnerung nicht im Stich lässt, war das im Jahr 2003. Ihre Zusatzfragen, bitte. Ich habe schon zwei Zusatzfragen gestellt. Das war Frage 8. F Nein, das war Frage 7. e z J e v c g d s r d d a d a – d l d d d i h v a s E a d f 1 (C (D Entschuldigung. – Herr Kollege Grindel, Sie haben ine weitere Zusatzfrage zu Frage 7? – Bitte. Herr Staatssekretär, das Netzwerk, dem dieser Mann uzuordnen ist, wird nach Angaben des niederländischen ustizministers seit 2002 beobachtet. Insofern ist, wenn r 2003 in die Bundesrepublik überstellt worden ist, daon auszugehen, dass seitens der Niederländer entsprehende Hinweise gegeben worden sind. Ich möchte erne wissen, in welcher Weise er von deutscher Seite in en Jahren 2003 und 2004 beobachtet wurde und wie es ein kann, dass er – offenbar ohne dass man die geingste Spur von ihm hat – untergetaucht ist. Fr Herr Kollege Grindel, an dieser Stelle muss ich auf ie Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums m 1. Dezember 2004 verweisen. Ich denke, dass ich iese Frage in dieser Form und an dieser Stelle nicht bentworten kann. Herr Kollege Gewalt, bitte. Herr Staatssekretär, die niederländische Polizei hatte auch gestützt auf Presseberichterstattung – ermittelt, ass er im terroristischen Umfeld tätig war. In Deutschand wurde ihm die Auflage erteilt, alle drei Wochen bei er Ausländerbehörde vorstellig zu werden. Halten Sie iese lange Frist in einem solchen Fall für ausreichend? Fr Ich kann Ihnen nicht beantworten, ob das ausreichend st, weil ich das, was Sie aus Pressemitteilungen zitieren, ier aufgrund des Vorganges nicht bestätigen kann; ich erweise noch einmal auf die besagte Sitzung. Ich will ber nicht ausschließen, dass das der Wahrheit entpricht. Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Meines rachtens nein. Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Hartmut Koschyk uf: Was tut die Bundesregierung gegen den Imageschaden im Ausland, dass jetzt mit dem Verdacht im Mordfalle Theo van Gogh zum wiederholten Male im Zusammenhang mit islamistischen Terroranschlägen Spuren nach Deutschland führen, und warum ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gelungen – sofern erforderlich, bitte Auskunft bei den Ländern einholen –, den Asylantrag abzulehnen und den Ausländer R. a. I. in sein Herkunftsland abzuschieben? F Herr Kollege Koschyk, ich beantworte Ihre Frage wie olgt: Der Asylantrag des Ausländers vom 12. Dezember 994 wurde vom Bundesamt für die Anerkennung aus 13374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper ländischer Flüchtlinge bereits am 7. April 1995 abgelehnt, die dagegen erhobene Klage am 18. Februar 1997 rechtskräftig abgewiesen. Ebenso wurde ein Asylfolgeantrag vom 7. Januar 2003 bestandskräftig abgelehnt. Dem Ausländer wurde also zu keinem Zeitpunkt Asyl oder Abschiebeschutz gewährt. Eine Abschiebung war nicht möglich, da trotz wiederholter und intensiver Bemühungen der zuständigen Ausländerbehörde – in diesem Fall war das die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede – von der syrischen Botschaft keine Passpapiere zu erhalten waren. Die Bundesregierung kann aufgrund des Vorliegens dieses Falles keinen Imageschaden Deutschlands im Ausland feststellen. Ihr ist vielmehr bekannt, dass die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden international hohes Ansehen genießt. Die Anstrengungen der Bundesregierung bei der Kriminalitätsund Terrorismusbekämpfung wurden in der Vergangenheit auch im Ausland immer wieder besonders gewürdigt. Selbstverständlich arbeiten die Sicherheitsbehörden Deutschlands und der Niederlande auch in dieser Angelegenheit intensiv zusammen. Davon konnten auch Sie sich überzeugen. Ihre Zusatzfragen, bitte. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsse kretär, ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, dass gegen diese Person, als sie nach Deutschland überstellt wurde, in den Niederlanden im Zusammenhang mit der vermutlichen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Gruppe ermittelt worden ist. Welche besonderen Maßnahmen haben die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder nach der Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Betroffenen seinerzeit angeordnet und welche sind tatsächlich durchgeführt worden? F Herr Kollege Koschyk, es gab Maßnahmen; ich verweise, wie gesagt, auf die Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am – ich sehe noch einmal nach dem Datum – 1. Dezember 2004. Ich dachte, auch Sie hätten daran teilgenommen. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wir müssen im Zusammenhang mit den Bemühungen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei Personen, die vermutlich zum Umfeld terroristischer Vereinigungen gehören, bemüht sein, unsere Maßnahmen, wie wir mit solchen Personen umgehen, öffentlich darzustellen, um dem Vorwurf zu begegnen, wir wären hier zu nachlässig, und um einen Imageschaden der Bundesrepublik Deutschland im Aus l H s s l k m d t i w m D w k A g e U g t t n d e b t e m w v t f d l ß (C (D and abzuwenden. Ich habe wirklich kein Verständnis, err Staatssekretär, dass Sie nicht in der Lage sind, zu agen, wann welche Maßnahmen durchgeführt worden ind, nachdem er aus den Niederlanden nach Deutschand überstellt worden ist, und wie es dazu kommen onnte, dass er 1994 einfach untergetaucht ist, und imer auf ein entsprechendes Gremium verweisen. F Herr Kollege Koschyk, es gab bestimmte Observa ionsmaßnahmen. Aber haben Sie bitte Verständnis, dass ch Ihnen an dieser Stelle keine Details dazu sagen kann. Herr Kollege Grindel, bitte. Herr Staatssekretär, wie Sie gesagt haben, ist versucht orden, den Verdächtigen nach Syrien abzuschieben; an geht davon aus, dass er syrischer Staatsbürger ist. as ist mehrfach gescheitert, weil Syrien nicht bereit ar, Passersatzpapiere auszustellen; das ist eines der lassischen Probleme in dem ganzen Ausweisungsund bschiebungsgeschäft. Das Verhalten der syrischen Botschaft ist in einer anzen Reihe von Fällen so, und zwar auch dann, wenn s um Leute geht, die in der Tat zum extremistischen mfeld zu zählen sind. Was hat die Bundesregierung in der Vergangenheit etan, um Syrien hier zu einer etwas stärkeren Kooperaion und zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichung zu ermahnen, eigene Staatsangehörige zurückzuehmen? F Herr Kollege Grindel, Sie haben Recht: Mit Syrien ist s an dieser Stelle schwierig. Wir haben in dieser Frage is in die jüngste Gegenwart hinein immer wieder Initiaiven unternommen. Sie wissen vielleicht, dass es hier inen Botschafterwechsel gegeben hat. Auch diese Theatik ist an dieser Stelle aufgegriffen und aufgenommen orden; dort gehört sie hin. Wir haben mit viel Energie ersucht, eine Veränderung herbeizuführen. Bisher haten wir dabei keinen besonders großen Erfolg. Herr Kollege Niebel, bitte. Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die Auf assung, dass Syrien ein Interesse daran hat, Personen, ie zum islamistischen Umfeld gezählt werden, mögichst lange im Schengenbereich, also quasi in einer Auenstelle, verbleiben zu lassen? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13375 Fr Herr Kollege Niebel, dieses Interesse kann ich Ihnen von meiner Warte aus nicht bestätigen. Ich kann Ihnen nur das Ergebnis der Untersuchung bezüglich der Beschaffung von Ersatzpapieren bestätigen, wonach vorhin gefragt wurde: Es ist ausgesprochen schwierig, wenn es sich um syrische Staatsbürger handelt. Herr Kollege Gewalt. Herr Staatssekretär, können Sie die Aussagen der zu ständigen Ausländerbehörde im Fall Issar gegenüber der Presse bestätigen, dass es sich hier keineswegs um einen Einzelfall handelt? F Diese Aussage kann ich nicht bestätigen. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Albrecht Feibel auf: Wie ist der Entwicklungsstand des Beamtenpensionsfonds, Versorgungsfonds, und welchen Einfluss hatte die Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden auf diesen Fonds? F Herr Kollege Feibel, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Errichtung des Versorgungsfonds ist Teil des Vorhabens zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes des Bundes, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Die Arbeitszeiterhöhung für Bundesbeamtinnen und -beamte ist zum 1. Oktober 2004 in Kraft getreten. Die hierdurch bewirkte Erhöhung der Arbeitskapazität soll über zusätzliche Stelleneinsparungen in Einsparungen bei den Personalausgaben umgesetzt werden. Die Einsparungen verbleiben bei den jeweiligen Ressorts und können gegebenenfalls zur Deckung der Zuführungen an den Versorgungsfonds verwendet werden. Ihre Zusatzfragen, bitte. Herr Kollege Körper, sind die Erwartungen der Bun desregierung damit erfüllt worden? F Ich weiß nicht, welche Erwartungen Sie mit Ihrer Frage ansprechen. Sie hatten keine Erwartungen? Sie müssen doch Vor stellungen gehabt haben. Wenn die Bundesregierung e s c F a w d h s s k u F V w 1 i d d f s d g d t r I s s c G M d d f a (C (D inen Pensionsfonds einrichtet, dann hat sie doch betimmte Erwartungen, wie sich ein solcher Fonds entwikelt und wie damit Probleme gelöst werden. Meine rage lautet ganz einfach: Sind diese Erwartungen – vorusgesetzt, die Bundesregierung hatte welche – erfüllt orden? F Zunächst einmal muss ich darauf antworten – das abe ich im Grunde genommen aber schon getan –, dass ich das Vorhaben Versorgungsfonds in der Ressortabtimmung befindet. Das heißt, dieses Vorhaben hat noch eine Gültigkeit und es wurde letztendlich noch nicht mgesetzt. Zum Zweiten weiß ich nicht, ob Sie sich mit dieser rage schon ein bisschen näher beschäftigt haben. Die orstellungen bezüglich eines Versorgungsfonds sind so, ie es ihn im Lande Rheinland-Pfalz seit dem Jahre 996 gibt. Dritte Bemerkung. Dort entstehen zusätzliche Kosten n einer Größenordnung von 22 bis 29 Prozent, die von er jeweiligen Laufbahn abhängen. Diese werden allein urch die Arbeitszeitverlängerung mit Sicherheit nicht inanzierbar sein. Sie haben noch eine zweite Zusatzfrage. Bis wann werden die Ressortabstimmungen abge chlossen sein und können Sie ein Datum nennen, bis zu em es einen realen Überblick über die Entwicklung ibt? F Dafür müsste ich prophetische Gaben haben. Vonsei en des Bundesinnenministeriums bemühen wir uns, das elativ schnell und zügig zur Entscheidung zu bringen. ch verrate Ihnen aber kein Geheimnis, wenn ich Ihnen age, dass es eine recht muntere und interessante Diskusion unter den Ressorts gibt, weil es bei der Frage, welhe Personalentwicklung man sich vorstellt, auch um eld geht. Die Fragen 10 und 11 des Kollegen Erwin arschewski werden schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun esministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht er Parlamentarische Staatssekretär Karl Diller zur Verügung. Ich rufe nun die Frage 12 des Kollegen Dirk Niebel uf: Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Nutzung oder Veräußerung von Bundeswehrliegenschaften, die geschlossen werden sollen, und sieht sie Kompensationen vor, um große Härten aufzufangen? 13376 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Ka Herr Kollege Niebel, es liegt auch im Interesse der Bundesregierung, die aufgegebenen Militärflächen so schnell wie möglich einer Anschlussnutzung zuzuführen. Der Bund ist dabei auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gemeinden angewiesen; denn diese haben es als Planungsträger in der Hand, selbst oder mit Unterstützung des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes oder von Investoren Nutzungsvorstellungen zu entwickeln und in Planungsrecht umzusetzen, das die Entwicklungsmöglichkeiten der Region einbezieht. Die militärischen Liegenschaften sind in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen weiße Flächen. Das heißt, sie müssen zuerst einer bauleitplanerischen Ordnung zugeführt werden. Dabei beteiligt sich der Bund erforderlichenfalls an der Finanzierung von Machbarkeitsstudien und anderen planerischen Maßnahmen, damit alle Beteiligten zügig die notwendige Planungssicherheit erhalten. Bisher haben sich in der Konversion verschiedene Modelle bewährt, Fragen der städtebaulichen Entwicklung, der Erschließung, der Kaufpreisgestaltung, der Kaufpreisfälligkeit usw. im Hinblick auf eine angemessene Chancenund Risikoverteilung mit den Gemeinden einvernehmlich zu regeln. Die strukturpolitische Verantwortung für die Bewältigung der Konversionsfolgen liegt vorrangig in der Verantwortung der betroffenen Länder und Gemeinden. Dabei können die Länder und die betroffenen Gemeinden auch vom Bund und der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Fördermittel einsetzen. Ein zusätzliches Konversionsprogramm wird die Bundesregierung nicht auflegen. Ihre Zusatzfragen, bitte. Könnte vielleicht meine zweite Frage schon aufgeru fen werden, sodass ich danach meine Zusatzfragen stellen kann? Wenn Herr Staatssekretär einverstanden ist, können wir das machen. K Gern. Dann rufe ich auch die Frage 13 des Kollegen Niebel auf: Wann erhalten die betroffenen Standorte eine offizielle Mitteilung über die geplante Strukturveränderung bzw. Schließung und das weitere Vorgehen, damit in den Kommunen konkrete Handlungsoptionen entwickelt werden können? d s t r n R d s d c m s a d s d z e I F h R e w G r ü b t s d e i k d s g v g (C (D Herr Staatssekretär Diller, bitte schön. K Diese Frage fällt eigentlich mehr in die Ressortzu tändigkeit des BMVg, aber uns wurde die Beantworung auferlegt. Mit der Umsetzung des neuen Strukturund Stationie ungskonzepts wird durch das Bundesverteidigungsmiisterium umgehend begonnen. Die dazu erforderlichen ealisierungspläne der Organisationsbereiche werden erzeit im Ministerium der Verteidigung erarbeitet und ollen Ende März 2005 vorliegen. Wie Sie wissen, soll ie Umsetzung bis 2010 abgeschlossen werden. Es gibt unter anderem im Internet eine Veröffentli hung des Stationierungskonzeptes. Die Adresse liegt ir zwar vor, aber ich erspare mir ihre Nennung an dieer Stelle. Aufgrund dieser Veröffentlichung, aber auch ufgrund der politischen Debatte, die sich daran entzünet hat, sind die Kommunen bereits jetzt in der Lage, ich im Rahmen ihrer Planungshoheit auf die anstehenen Veränderungen vorzubereiten und alternative Nutungskonzepte für die frei werdenden Liegenschaften zu ntwickeln. Als Informationsquelle dazu dienen weiterhin die im nternet regelmäßig veröffentlichten Angaben über die reigabe von Liegenschaften. Außerdem erfolgt wie biser – nach den bisherigen Erfahrungen war das in der egel zwei bis drei Jahre vor der Freigabe – rechtzeitig ine objektbezogene Freigabeankündigung durch die jeeilige zuständige Bundesvermögensverwaltung an die emeinde. Ihre erste Zusatzfrage. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Entnehme ich Ih er Antwort zu Recht, dass die betroffenen Kommunen ber die Schließung der Standorte in Form eines Schreiens der Bundesvermögensverwaltung, des Bundesvereidigungsministeriums – oder wer auch immer dafür zutändig ist – noch nicht offiziell informiert worden sind? K Herr Kollege, das Bundesvermögensamt vor Ort ist rst dann zuständig, wenn die Liegenschaft frei gezogen st. Erst dann wird diese Liegenschaft aus der Zuständigeit des Verteidigungsministeriums in die Zuständigkeit es allgemeinen Grundvermögens und damit in die Zutändigkeit des Bundesministeriums der Finanzen überehen. Insofern müssen Sie Ihre Frage an das Bundeserteidigungsministerium richten. Nun, ich frage die Bundesregierung. Die Bundesre ierung entscheidet, wer auf die Frage antwortet. Sie Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 13377 Dirk Niebel selbst haben festgestellt, dass Ihnen die Beantwortung auferlegt worden ist. Lassen Sie mich die Frage anders formulieren: Halten Sie es nicht für ein Stück weit stillos, dass den jeweiligen Entscheidungsträgern vor Ort die sich verändernden Strukturen, von denen die Kommunen massiv betroffen sind, noch nicht einmal in Form eines offiziellen Schreibens zur Kenntnis gebracht werden? K Ich weiß aus meiner eigenen Heimatgemeinde, die ebenfalls von der Schließung der dortigen Garnison betroffen ist, dass sich beispielsweise der Kommandeur in der Öffentlichkeit dahin gehend geäußert hat, dass er sehr angetan gewesen sei, dass er vom Verteidigungsministerium rechtzeitig über die Schließung seiner Kaserne informiert worden sei. Das hätte den Oberbürgermeister wahrscheinlich auch interessiert. Eine weitere Zusatzfrage: Ist denn daran gedacht, wenn schon kein Konversionsprogramm aufgelegt wird, wie das früher bei Standortschließungen unter anderen Regierungen der Fall war, dass die Liegenschaften den betroffenen Kommunen wenigstens zu einem vergünstigten Preis angeboten werden? K Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, dass der Bund etwa 1992/93, als das damalige Konversionsprogramm auslief, den Ländern unter anderem deshalb – da gab es ein ganzes Paket von Maßnahmen – einen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von zwei Prozentpunkten überlassen hat. Die Frage nach dem günstigeren Preis stellt sich nicht, weil wir nach der Bundeshaushaltsordnung gehalten sind, den Verkehrswert zu ermitteln und auf der Basis des Verkehrswerts mit den Kommunen zu verhandeln. Sie haben noch eine letzte Zusatzfrage. Ganz konkret würde mich interessieren, wie zum Bei spiel die Große Kreisstadt Horb am Neckar, die überproportional hart von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Schließung betroffen wird, unterstützt werden kann, wenn sie ihre Liegenschaften überplanen möchte und das nur mit einem vernünftigen Gewinn für die Kommune kann, wenn der vergünstigte Preis gewährt wird. Sehen Sie nicht eine Aufgabe der Bundesregierung darin, die Verwerfungen der Strukturveränderungen wenigstens auf diesem Wege etwas abzufedern? d N d t s m b w u h s r s n d u R F n s g f s s ß m r l B B n d v n D z r d F g a v d (C (D K Herr Kollege, der Oberbürgermeister von Horb am eckar wird morgen hier sein und unter anderem mit em Kollegen Kolbow vom Bundesverteidigungsminiserium und mit mir über seine Betroffenheit und die Löungsmöglichkeiten diskutieren. Für meine Heimatgeeinde muss ich sagen: Wir sind ungleich härter etroffen; denn Horb hat bestimmt mehr als 6 000 Einohner. In Horb geht es um 540 Dienstposten, bei uns m 750. Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle die Gelegen eit nutzen, Sie auf folgende Möglichkeiten hinzuweien, die es nach wie vor gibt: Erstens. Wir fördern die Baureifmachung unter ande em durch die finanzielle Beteiligung an Machbarkeitstudien oder Nutzungskonzepten bis hin zur Bauleitplaung. Wir erwarten die Refinanzierung des Bundesanteils urch entsprechend höhere Verwertungserlöse. Zweitens. Es kann vor In-Kraft-Treten eines Bebau ngsplans verkauft werden. Dabei werden finanzielle egelungen – Nachzahlungen, Erstattungen – für den all planungsbedingter Wertveränderungen innerhalb eies bestimmten Zeitraums als Interessenausgleich zwichen dem Bund und dem Käufer getroffen. Drittens. Der Bund ermöglicht Zahlungserleichterun en wie zum Beispiel ein Hinausschieben der Kaufpreisälligkeit oder die zinspflichtige Stundung des Kaufpreies über mehrere Jahre mit moderaten Zahlungen. Viertens. Der Bund schließt mit der Kommune einen tädtebaulichen Vertrag, wonach er sich an den Erschlieungsund Entwicklungskosten auf der Grundlage eines it der Gemeinde abgestimmten Planungsund Bauechts sowie einer entsprechenden Kostenund Erösprognose maßgeblich beteiligt. Dabei erwartet der und eine Refinanzierung über den Kaufpreis. Fünftens. Die Kommune erwirbt die Fläche vom und und vermarktet sie selbstständig. Sind bauleitplaerische Vorbereitungen, Sanierungen, Entwicklungen er Liegenschaft notwendig, kann an Kommunen oder on ihnen getragene Gesellschaften oder Treuhänder zuächst gegen eine moderate Anzahlung verkauft werden. er erst nach der Weiterveräußerung an den Bund ausukehrende Kaufpreis wird aus dem Weiterveräußeungserlös abzüglich einer angemessenen Beteiligung es Bundes an den Erschließungs-, Entwicklungsund olgekosten ermittelt. Das ist ein Teil des Instrumentenkastens, den wir ge enwärtig haben. Die einzelnen Instrumente können wir uch kombinieren. Wir haben damit in der Zwischenzeit iel Erfahrung. Alle Gemeinden sind sehr zufrieden mit em, was wir anbieten können. Frau Kollegin Pau, Ihre Zusatzfrage, bitte. 13378 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2004 Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund, dass zur Verfügung stehende EU-Konversionsprogramme an die Existenz oder Auflage von nationalen Konversionsprogrammen gebunden sind, und nachdem Sie vorhin ausgeführt haben, dass die Kommunen EU-Konversionsmittel nutzen sollen, um bestimmte Härten auszugleichen, frage ich Sie, wie die Kommunen diese EU-Mittel abrufen sollen, wenn Sie nicht vorhaben, ein weiteres nationales Konversionsprogramm aufzulegen. K Frau Kollegin, wir haben bereits dem Kollegen Austermann mit Datum vom 28. Oktober mitgeteilt, (Petra Pau [fraktionslos]: Das ist nicht meine Fraktion, tut mir Leid!)