Rede von
Dr.
Hermann Otto
Solms
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Da Herr Schily die Redezeit von Herrn Wiefelspütz
mit verbraucht hat,
erteile ich jetzt als letztem Redner dem Kollegen
Christian Ströbele das Wort.
In einer Minute fängt Fußball an. Trotzdem will ich
reden.
Herr Kollege Koschyk, der Gesetzentwurf, den wir
heute in erster Lesung beraten, ist kein ganz normaler; es
geht um das Parteiengesetz. Das heißt, wir beschließen
die Novellierung eines Gesetzes, das unsere eigenen An-
gelegenheiten betrifft, also ein Gesetz pro domo. So, wie
das Gesetz heute in erster Lesung eingebracht ist, ist es
in Ordnung und auch ausreichend. Dieses Gesetz soll re-
geln, was das Bundesverfassungsgericht vor wenigen
Wochen von uns verlangt hat, nämlich dass wir die Drei-
länderklausel aus dem geltenden Gesetz streichen und
die kleinen Parteien „gleicher“ behandeln, als das nach
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ieser Gesetzentwurf enthält keine Bagatellklausel, wie
ie in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist. Dieser Ge-
etzentwurf regelt auch nicht, dass den Parteien von der
ffentlichen Hand schrankenlos ohne Bezahlung Leis-
ungen gewährt werden könnten, etwa in der Zur-Verfü-
ung-Stellung von Stadthallen und Ähnlichem. Dieser
esetzentwurf ist ein Minimum. Das ist richtig; mehr
ollten wir nicht tun, jedenfalls nicht ohne längere De-
atte und ohne ausführliche Prüfung. Die haben wir uns
ür das nächste Jahr vorgenommen.
Zusammenfassend kann ich nur feststellen: Die Öf-
entlichkeit ist zu Recht sehr aufmerksam, wenn Parteien
re Angelegenheiten und Finanzen und ihre Rechen-
chaftspflicht gegenüber der deutschen Bevölkerung re-
eln. Die Öffentlichkeit macht damit nichts anderes, als
r Recht in Anspruch zu nehmen, das sie nach dem
rundgesetz hat: dass die Regelung der Parteifinanzen
ffentlich sein muss, durchschaubar sein muss, für jeden
ahlbürger, für jede Wahlbürgerin überprüfbar. Deshalb
üssen wir hier vorsichtiger sein als bei anderen Geset-
en. Wir müssen uns dieser Verantwortung bewusst sein.
rwecken wir nicht den Eindruck, wir wollten der Be-
ölkerung wichtige Informationen vorenthalten!
Deshalb lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf in der
ürze, in der er eingebracht worden ist, verabschieden.
assen Sie uns ab Frühjahr nächsten Jahres nach aus-
ührlicher Beratung andere notwendige Klarstellungen
nd Regelungen in das Parteiengesetz aufnehmen. Ich
etze mich dafür ein, dass auch diese weiteren Regelun-
en mehr Klarheit und mehr Offenheit in Bezug auf die
arteien bringen und im Sinne des Grundgesetzes sind
nd dass sie keinesfalls geheim gehaltene Posten von
echenschaftsberichten vorsehen, die für die Bevölke-
ung nicht einsehbar sind. Deshalb ist der jetzt vorlie-
ende Gesetzentwurf richtig, notwendig und auch aus-
eichend.