Rede von: Unbekanntinfo_outline
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Herr Röttgen, bei Ihren großen,
staatsmännischen Einleitungsworten und den Thesen,
dass man stabilisieren müsse, ohne zu bevormunden,
hatte ich mich gefragt, was da wohl kommen würde.
Und was bleibt übrig? Ein Gesetzentwurf, der hier in der
Beratung ist, ein weiterer Gesetzentwurf, der seit Jahren
hier in der Beratung ist, bei dem diese Bundesregierung
nicht so recht steuern kann,
ein Gesetzentwurf, der überhaupt noch nicht eingebracht
wurde, sondern über den nur geredet wird, eine Födera-
lismusreform, zu der ich vielleicht gleich noch etwas sa-
gen werde, und eine Justizreform, zu der jetzt von Bun-
desländern Entwürfe vorgelegt werden und die
wesentliche Inhalte hat, die jedoch schon meine Amts-
vorgängerin in der letzten Legislaturperiode durchsetzen
wollte, wobei sie aber leider an den Ländern gescheitert
ist.
Sie können uns jetzt also nicht so richtig vorwerfen,
dass wir uns nicht wieder an die Spitze einer Bewegung
stellen, um am Ende von den Ländern im Regen stehen
gelassen zu werden,
ein Problem, das wir nicht nur bei der Justizreform ha-
ben, sondern vielleicht auch noch bei der Föderalismus-
reform bekommen werden. Denn Ihre zahlreichen Ange-
bote – da weiß ich, dass ich auch gegen Teile der SPD-
Fraktion rede – und Versuche, die Länder in diesem
Punkt zu bewegen, waren ziemlich weit gehend. Es muss
aber nicht immer richtig sein, mit den Ländern ins Ge-
spräch zu kommen, wenn die Länder ihrerseits sich
überhaupt nicht zu inhaltlichen Themen verhalten und
nicht sagen, was sie – außer der Kompetenz für die Be-
soldung und Versorgung der Landesbeamten – eigentlich
wollen. Das ist genau der Punkt, an dem ich sagen muss:
So kann es nicht gehen. Vor allen Dingen dieses Hohe
Haus muss sich überlegen, in welchen Bereichen es noch
Gesetzgebungskompetenzen des Bundesgesetzgebers
geben muss, mit anderen Worten: in welchen Bereichen
es eine einheitliche Regelung auf Bundesebene geben
muss.
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Das hat mit konkurrierender Gesetzgebung gar nichts
u tun. Darüber können wir uns später unterhalten.
Ich bitte herzlich darum, sich zu überlegen, welchen
aßstab man zur Beurteilung heranzieht. Man muss fra-
en: Wo soll es bundeseinheitliche Regelungen geben
nd wo ist es angebracht, dass die Länder im Rahmen
nserer föderalen Ordnung abweichen dürfen? Man
uss über bundeseinheitliche Regelungen in den Berei-
hen reden, in denen sie sinnvoll sind.
as zum Thema Föderalismusreform und zur Position
er Bundesregierung. Nicht immer ist es vernünftig, den
ändern Angebote zu machen.