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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/139 minalität durch die Bundesregierung Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Günther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . (Drucksachen 15/3032, 15/3670) . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Neumann (Bramsche) (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: 12784 D 12786 D 12787 D 12789 B 12789 C 12790 A 12790 D 12791 D 12791 B 12792 A 12792 C 12797 A 12797 B 12801 A 12803 B 12804 D 12807 B 12809 C 12812 A 12814 D Deutscher B Stenografisch 139. Sitz Berlin, Freitag, den 12 I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/4032, 15/4165, 15/4175) Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . D A K N E T G P S t V 12783 A 12783 B 12783 D Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12793 B undestag er Bericht ung . November 2004 t : r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ndreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: roße Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans- eter Uhl, Eckart von Klaeden, Matthias ehling, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der CDU/CSU: Richterlich geäußerter erdacht der Förderung der Schleuserkri- 12794 A 12794 D 12795 D 12796 D 12798 D – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Ge- setzes zur Änderung des Abgeordneten- gesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europa- abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/3942, 15/4205). . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 48 Abs. 3) (Drucksachen 15/751, 15/4205) . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/753, 15/4205) . . . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Große Anfrage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Stoffpolitik (Drucksachen 15/1394, 15/2806) . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signa- turgesetzes (1. SigÄndG) (Drucksachen 15/3417, 15/4172) . . . . . . . . . . T B s t ( w F f S ( H J H G S T a b i Z a b U D 12816 D 12817 A 12817 A 12817 B 12818 D 12819 D 12820 C 12821 A 12822 C 12822 C 12824 A 12825 C 12826 C 12828 A 12829 B 12830 C agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem An- rag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto Frankfurt), Rainer Funke, Ernst Burgbacher, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Schutz vor illegalen und jugendge- ährdenden Internetinhalten – Filtern statt perren Drucksachen 15/1009, 15/3409) . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienst- und ar- beitsrechtlicher Vorschriften im Hoch- schulbereich (HdaVÄndG) (Drucksache 15/4132) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Freigabe der Personalstruktur an Hochschulen (Hochschulpersonalstruk- turfreigabegesetz – HPersFG) (Drucksache 15/3924) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Flexiblere Per- sonalstrukturen bei Drittmittelprojek- ten im Hochschulbereich schaffen (Drucksache 15/4131) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Befristungen von Beschäftigungs- verhältnissen im Hochschulbereich flexibilisieren (Drucksache 15/4151) . . . . . . . . . . . . . . . te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas Goppel, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12831 A 12831 B 12832 A 12833 D 12834 C 12835 D 12836 D 12837 A 12837 A 12837 B 12837 B 12838 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 III Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 10: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zu schlussempfehlung zu dem Antrag: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein- samen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Re- solutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta- gesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 12840 D 12842 A 12842 D 12843 C 12861 D Plänen, den 3. Oktober als Nationalfeiertag abzuschaffen Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur namentlichen Abstimmung über die Be- E R d s z z z A E J E d o A Z ü Ä ( D F G D A A 12845 A 12846 A 12847 B 12848 B 12849 B 12850 B 12851 C 12852 D 12854 C 12855 D 12856 D 12857 B 12858 C 12859 D 12861 A rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten olf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Ge- etzes zur Änderung des Abgeordnetengeset- es und eines Einundzwanzigsten Gesetzes ur Änderung des Europaabgeordnetengeset- es (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten örg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung es Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tages- rdnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung ber den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur nderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) Tagesordnungspunkt 23) r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12862 A 12862 C 12862 C 12863 D 12864 C 12865 A 12866 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12783 (A) ) (B) ) 139. Sitz Berlin, Freitag, den 12 Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12861 (A) ) (B) ) nicht um die Entscheidung für einen konkreten Einsatz. w(Tuchenbach), Marlene ehrsoldaten in verschiedenen Regionen der Welt, aber Mandates handelt es sich um die allgemeine, nicht sehr konkrete Vorhaltung und Bereitstellung von Bundes-Rupprecht SPD 12.11.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A b E Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Blumenthal, Antje CDU/CSU 12.11.2004 Borchert, Jochen CDU/CSU 12.11.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2004 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 12.11.2004 Goldmann, Hans- Michael FDP 12.11.2004 Griese, Kerstin SPD 12.11.2004 Heil, Hubertus SPD 12.11.2004 Heubaum, Monika SPD 12.11.2004** Hörster, Joachim CDU/CSU 12.11.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 12.11.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 12.11.2004 Ibrügger, Lothar SPD 12.11.2004** Kelber, Ulrich SPD 12.11.2004 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12.11.2004 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 12.11.2004** Lietz, Ursula CDU/CSU 12.11.2004 Lintner, Eduard CDU/CSU 12.11.2004* Meckel, Markus SPD 12.11.2004** Merz, Friedrich CDU/CSU 12.11.2004 Parr, Detlef FDP 12.11.2004 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 12.11.2004 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 12.11.2004** Rübenkönig, Gerhard SPD 12.11.2004 S S S S S D S D D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaff- neter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt- zung der gemeinsamen Reaktion auf terroris- tische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 19) Ich stimme der dritten Verlängerung des Einsatzes ewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von nduring Freedom nicht zu. Bei der Verlängerung des chauerte, Hartmut CDU/CSU 12.11.2004 chröder, Gerhard SPD 12.11.2004 chulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 12.11.2004 eib, Marion CDU/CSU 12.11.2004 pahn, Jens CDU/CSU 12.11.2004 r. Stadler, Max FDP 12.11.2004 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2004 r. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2004 r. Wend, Rainer SPD 12.11.2004 öhrl, Dagmar CDU/CSU 12.11.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 12862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 (A) ) (B) ) Der Parlamentsvorbehalt des Deutschen Bundestages kann meiner Auffassung nach nur wirkungsvoll wahrge- nommen werden, wenn der Bundestag über genau be- stimmte Einsätze entscheidet, aber nicht der Bundesre- gierung erneut einen Blankoscheck erteilt. Deshalb überwiegen bei aller Anerkennung des kon- sequenten Vorgehens gegen Terrorismus, auch gegebe- nenfalls mit militärischen Mitteln, wie bei den bisheri- gen Verlängerungen des Mandates, meine Bedenken gegen die Beteiligung deutscher Soldaten bei Enduring Freedom. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünfund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abge- ordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordne- tengesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Mit diesem Gesetzentwurf werden die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenver- sorgung sowie der im Rahmen der Gesundheitsreform für Rentner getroffenen Maßnahmen auf die Abgeordne- ten des Deutschen Bundestages und auf die Europaabge- ordneten übertragen. Hierzu gehören die Absenkung der Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten, die schritt- weise Absenkung des Versorgungsniveaus für alle Ver- sorgungsempfänger bei künftigen Anpassungen der Ab- geordnetenentschädigung, die Anrechnung auch privater Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung für alle Mitglieder ab der 16. Wahlperiode und die wirkungsglei- che Übertragung der für Rentner beschlossenen vollen Pflegebeitragszahlung auf Versorgungsempfänger nach dem Abgeordnetengesetz, die beihilfeberechtigt nach § 27 Abs. 1 sind. Dies begrüße ich ausdrücklich. Um die Belastungen der Rentenversicherung durch einen frühen Renteneintritt zu begrenzen, wurden vor und nach 1998 jedoch auch die Altersgrenzen für ver- schiedene Rentenarten angehoben. Dies betraf das Ren- teneintrittsalter bei der Altersrente für Frauen, bei der Altersrente für Schwerbehinderte, bei der Altersrente für langjährig Versicherte sowie das Renteneintrittsalter bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alters- teilzeitarbeit. Der Gesetzentwurf lässt das Eintrittsalter bei der Al- tersentschädigung der Abgeordneten unberührt. Das Ein- trittsalter bei der Altersentschädigung der Abgeordneten liegt jedoch weit unter der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die wirkungsgleiche Übertragung aller gesetzlichen Änderungen der Rentenversicherung auf die Altersentschädigung der Abgeordneten hätte sich auch auf die Angleichung beim Renteneintrittsalter be- ziehen müssen. Meine heutige Zustimmung zum Gesetz erfolgt unter der Erwartung, dass eine entsprechende Anpassung der Altersgrenze der Altersentschädigung d d A Ä j d A g q s a n g E n c A A u d L d d s d d t S d V E l B t l D d t g t (C (D er Abgeordneten durch eine weitere Gesetzesinitiative er Koalition im Jahr 2005 erfolgt. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23) Ich stimme dem Gesetzentwurf in der Fassung des nderungsantrages zu. Im laufenden Gesetzesvollzug ist edoch sorgfältig zu beobachten, ob und inwiefern sich ie Regelungen zur zuverlässigen Identifizierung des ntragstellers bei der Beantragung von qualifizierten Si- naturen bewähren. Hierbei ist es, um die Sicherheit von ualifizierten elektronischen Signaturen auch langfristig icherzustellen und angesichts der Rechtsfolgen, die sich us dem Einsatz qualifizierter Signaturen ergeben kön- en, insbesondere notwendig, Verfahren zur zuverlässi- en Identifizierung des Antragstellers zu entwickeln. ine Identifizierung mittels PIN/TAN-Verfahren kann ach heutigem Kenntnisstand nicht als hinreichend si- her im Sinne einer zuverlässigen Identifizierung des ntragstellers angesehen werden. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Wir freuen ns, dass nahezu alle Verbesserungsvorschläge und For- erungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im aufe des parlamentarischen Verfahrens gemacht hat, in as Signaturänderungsgesetz aufgenommen werden. Da- urch wird aus einem schlechten und schludrigen Ge- etzentwurf der Bundesregierung jetzt ein gutes Gesetz, em wir zustimmen können. Mit dem Gesetz werden unter Wahrung eines notwen- igen IT-Sicherheitsniveaus die Verfahren für die Bean- ragung und Ausgabe von qualifizierten elektronischen ignaturen endlich vereinfacht und beschleunigt. Denn urch das Festschreiben bürokratischer, komplizierter erfahren und technischen Anforderungen weit über den U-Standard hinaus hat die Bundesregierung maßgeb- ich dazu beigetragen, dass die digitale Signatur für viele ürger und Unternehmen in Deutschland schlicht unat- raktiv ist. Die Anwendung wurde so teuer und umständ- ich, dass kaum ein Bürger oder Unternehmen in eutschland die digitale Signatur haben will. Aktuelle Studien zeigen, dass gerade mal 5 Prozent er Internetanwender in Deutschland eine digitale Signa- ur nutzen. Damit liegen wir im internationalen Ver- leich weit hinten. Das ist besonders bitter vor dem Hin- ergrund, dass Deutschland auf diesem Gebiet einmal Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12863 (A) ) (B) ) Vorreiter war. Unter der CDU/CSU-geführten Bundesre- gierung haben wir 1997 als eines der ersten Länder welt- weit mit dem Signaturgesetz die rechtlichen Vorausset- zungen für die Verwendung der digitalen Signaturen geschaffen. Wir müssen wieder in die Spitzengruppe. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Forderungen in das Signaturänderungsgesetz aufgenommen wurden und wir endlich beides bekommen: Sicherheit und einfache Ver- fahren. Nur wenn wir wie in anderen europäischen Län- dern beide Elemente berücksichtigen, werden wir auch in Deutschland endlich eine breite Nutzung der digitalen Signatur bekommen. Warum das in einer immer stärker digitalisierten Welt für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft so enorm wich- tig ist, liegt auf der Hand. Elektronische Daten können nicht wie Papierdokumente in der bisherigen Weise un- terschrieben werden. Hierzu bedarf es der elektronischen Unterschrift, der digitalen Signatur. Die digitale Signatur ist eine Art von elektronischem Siegel, mit dem man si- cherstellen kann, dass beispielsweise Dokumente, die über das Internet versandt werden, unverfälscht sind und dass man den Empfänger eindeutig identifizieren kann. Für die Sicherheit der Prozesse bedeutet dies einen Para- digmenwechsel: endlich weg von den PIN und TAN und Passwörtern hin zu einem einheitlichen IT-Sicherheits- konzept. Die massenhafte Verbreitung und Anwendung der digitalen Signatur ist also die Grundvoraussetzung für einen neuen, möglichen Innovations- und Wachs- tumsschub im elektronischen Handel, im Bereich der öf- fentlichen Verwaltung und auch im Gesundheitswesen – Stichwort eHealth. Die Verbraucher können im Internet komfortabel rechtsverbindliche Verträge und Versiche- rungen abschließen, ohne umständliche Anmeldung Ak- tien handeln, Verwaltungen und Behörden können ihre Dienstleistungen mithilfe der digitalen Signatur wesent- lich effizienter und kostengünstiger organisieren; Unter- nehmen können ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen miteinander vernetzen, bisher nicht onlinefähige Ge- schäftsprozesse erschließen, dadurch ihre Prozesse ver- schlanken und beschleunigen, neue Dienstleistungen entwickeln und Kosten sparen. Um diese Vorteile und das Potenzial voll auszuschöp- fen, war es das wichtigste Ziel der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion mit dem Signaturänderungsgesetz endlich ein optimales Verhältnis aus Sicherheit und Vereinfa- chung der Verfahren zu erreichen, um die digitale Signa- tur zu einem universellen Sicherheitswerkzeug bei Mas- senanwendungen einzusetzen. Uns waren drei Änderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung besonders wichtig: Erstens. Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss die Möglichkeit haben, bei der Identifizierung des Signatur- antragstellers mit dessen Einverständnis auf bereits vor- handene Daten zurückgreifen zu können. Dies ist wich- tig, weil eine große Rolle bei der Ausgabe der Signaturkarten den Kreditinstituten zukommen kann und soll. Diese haben den Kunden aber bereits bei der Kon- toeröffnung nach § 154 AO oder dem Geldwäschegesetz identifiziert. Eine doppelte Identifizierung der Kunden durch das Kreditinstitut – zuerst bei der Kontoeröffnung, d w a m d e t a K g g f i P T n u l Z k m A w d E V f g t s D I D R v e d u d i L k w w w f w n t L S P (C (D ann nochmals bei der Ausgabe der Signaturkarte – ürde keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bewirken, ber einen unnötigen bürokratischen Akt darstellen. Da- it würden zusätzliche Kosten und Hemmschwellen für en Kunden und die Bank verursacht und das Ziel einer infachen und kostengünstigen Verbreitung der Signa- urkarten erneut verfehlt. Deshalb muss der Rückgriff uf die gesetzlich festgelegte Identifizierung bei der ontoeröffnung möglich sein. Zweitens. Kein Automatismus wie von der Bundesre- ierung vorgesehen, sondern Beibehaltung der Bestäti- ung der Kenntnisnahme der Belehrung ist als Warn- unktion für den Verbraucher wichtig. Damit kein Bruch m Verfahren stattfindet und allein dadurch wiederum rozesse verlangsamt werden, muss die Bestätigung in extform, das heißt als einfache E-Mail erfolgen kön- en. Drittens. Das Auskunftsverfahren darf die Wirtschaft nd damit den Verbraucher nicht erneut mit Kosten be- asten. Es wird immer häufiger der Fall sein, dass die ertifizierungsdiensteanbieter staatlichen Stellen Aus- ünfte zur Identität des Signaturschlüsselinhabers geben üssen. Dies darf nicht unentgeltlich geschehen. Die uskunftsersuchen staatlicher Stellen müssen erstattet erden. Das Wort „unentgeltlich“ wurde im Signaturän- erungsgesetz gestrichen. Über Art und Umfang der ntschädigung müssen wir im Zusammenhang mit dem ergütungs- und Entschädigungsgesetz entscheiden. Alle drei Forderungen der CDU/CSU-Bundestags- raktion haben zum Ziel, die Einführung der digitalen Si- natur zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Koali- ion hat alle drei Forderungen aufgenommen. Wir timmen dem Gesetz zu. Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer in eutschland mehr Beschäftigung schaffen will, der muss nnovationen voranbringen. Die Koalition aus Bündnis 90/ ie Grünen und SPD will das und verbessert daher die ahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Inno- ation. Die Arbeitgeber, die Union und die FDP wollen inen anderen Weg gehen: Sie meinen, man könnte urch Einschränkung der Rechte von Arbeitnehmern nd Arbeitnehmerinnen, durch pauschale Lohnsenkung ie Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern. Das st nicht unser Weg. Natürlich gibt es zum Teil Anpassungsbedarf bei den ohnkosten. Deshalb ist es so wichtig, die Lohnneben- osten zu senken; deshalb ist es sinnvoll, dass die Ge- erkschaften zu schmerzhaften Kompromissen immer ieder bereit sind, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert erden können. Reine Lohnsenkungsstrategien machen ür ein Hochlohnland wie Deutschland keinen Sinn. Wir ollen dafür sorgen, dass Wirtschaft und Gesellschaft och innovativer werden können. Die schnellere Einführung und Nutzung von Informa- ions- und Kommunikationstechnologien nimmt in der issabon-Strategie der EU-Kommission eine zentrale tellung ein. Gesellschaften, die in der Lage sind, die otenziale dieser Technologien in der Wirtschaft, in der 12864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 (A) ) (B) ) Bildung, im öffentlichen Bereich und im Gesundheits- wesen frühzeitig zu nutzen, werden produktiver sein als andere. Sie werden dabei innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und sich so einen Vor- sprung im Wettbewerb erarbeiten. Wir wollen neue Technologien auch nutzen, um den Wandel zu einer alternden Gesellschaft zu meistern. Dazu müssen die Softwarehersteller allerdings dringend umdenken und bedienerfreundlichere Benutzeroberflä- chen schaffen. Notwendig für die digitale Abbildung von Geschäftsprozessen ist, dass sie sicher sind. Digitale Signaturen gewährleisten diese Sicherheit. Sie ermögli- chen den sichereren rechtsverbindlichen Abschluss von Geschäften im Internet. Bisher haben digitale Signaturen noch keine weite Verbreitung gefunden. Zwischen der Bundesregierung, den Banken, den Betriebskrankenkas- sen und anderen Institutionen hat sich ein Signaturbünd- nis gebildet, um die Nutzung der digitalen Signatur vor- anzutreiben. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Beantragung des Signa- turschlüssels für den Kunden noch einfacher wird. Es wird künftig möglich sein, die digitale Signatur mit einer normalen EC-Karte auszuführen. Ein hohes Verbraucherschutzniveau ist für uns gerade beim E-Commerce von zentraler Bedeutung. In den Ge- sprächen mit der SPD konnten wir weitere Verbesserun- gen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erreichen. Diesen Verbesserungen hat die Union erfreulicherweise zugestimmt. Künftig wird die Bestätigung der Kenntnis- nahme der Rechtsfolgen der digitalen Signatur durch den Verbraucher Voraussetzung für das weitere Verfahren zur Vergabe des digitalen Signaturschlüssels sein. Bisher war es so, dass die fehlende schriftliche Bestätigung nicht zur Folge hatte, dass das Zertifikat nicht vergeben werden kann. Im Datenschutz konnten wir erreichen, dass für die Signaturschlüsselanbieter auch weiterhin die Pflicht be- steht, auf Antrag qualifizierte Zertifikate mit Pseudonym zu vergeben. Auch das ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Mit diesem Gesetz geht es uns da- rum, die Voraussetzung für die schnellere Verbreitung der digitalen Signatur zu schaffen und dabei die Interes- sen des Verbraucherschutzes zu waren. Das Anliegen, an der Schriftform für die Beantragung der digitalen Signatur festzuhalten, verstehen wir gut. Hierfür gibt es in der Tat gute Argumente. Allerdings hätte es dann keine Verfahrenserleichterung gegeben, deshalb war das Einfügen eines schriftlichen Verfahrens- schrittes bei der Beantragung nicht umsetzbar. Wir halten die jetzt gefundene Lösung auch deshalb für vertretbar, weil aus unserer Sicht das Missbrauchsri- siko gering ist. Zur Freischaltung der Signaturkarten- funktion auf einer EC- oder Gesundheitskarte wird es er- forderlich sein, dass der Nutzer zum einen im Besitz der Karte ist, zum anderen über PIN und TAN verfügt. Der digitale Weg – erfolgreiches Password-Fishing – würde also nicht ausreichen, um die Signaturkartenfunktion freizuschalten. Wir haben die Bundesregierung gebeten, die Sicherheit der definierten Lösung sorgfältig zu beob- achten und dem Parlament darüber zu berichten. Z D E f w n r N z g w g b g K t g b g e w g d b k z n t n h A w h U g F a e d m l w b g m s s k Z t K S g s a (C (D Im Gesetz klargestellt wurde noch einmal, dass der ertifizierungsdienstanbieter auch auf früher erhobene aten zurückgreifen kann, sofern der Kunde dazu sein inverständnis erteilt hat und die Daten eine zweifels- reie Identifikation ermöglichen. Das war der Wirtschaft ichtig, um zu verhindern, dass vorhandene Daten er- eut erhoben werden müssen. Damit sind jetzt die Vo- aussetzungen für die breite Vermarktung und die sichere utzung der digitalen Signatur geschaffen worden. Gudrun Kopp (FDP): Zunächst einmal möchte ich um Ausdruck bringen, dass es mich sehr freut, dass es elungen ist, das vorliegende Gesetzgebungsverfahren eitestgehend einvernehmlich zum Abschluss zu brin- en. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion ei den beteiligten Kollegen und Kolleginnen herzlich. Das heute zu beschließende Änderungsgesetz zum Si- naturgesetz beinhaltet notwendige Präzisierungen und larstellungen zum bestehenden Gesetz, womit aufge- retene Rechtsunklarheiten beseitigt werden sollen. Es ing aber insbesondere um die Erleichterung und die un- ürokratische Ausgestaltung der Beantragung und Aus- abe von Signaturkarten mit qualifizierten Signaturen in inem geschlossenen elektronischen Verfahren. Beides ar notwendig, um neben administrativen Vereinfachun- en vor allem auch Kostenreduktionen zu ermöglichen, amit die digitale Signatur größere Akzeptanz und Ver- reitung bei Verbrauchern und Unternehmen finden ann. Vor diesem Hintergrund blieb unverständlich, warum um Ende des Gesetzgebungsverfahrens vereinzelt er- eut die Beibehaltung der persönlichen, gesonderten Un- erschrift gefordert wurde. Eine solche Regelung hätte icht nur einen Systembruch im Gesetz zur Folge ge- abt, sondern auch ein überflüssiges Hemmnis in den rbeitsabläufen der Zertifizierungsstellen. Das gegen- ärtige Regelwerk gewährleistet dagegen Handlungsfä- igkeit bei ausreichendem Schutz für Verbraucher und nternehmen. Besonders gefreut hat mich, dass es interfraktionell elungen ist, Zustimmung zum Änderungsantrag der DP zu gewinnen, der die Unentgeltlichkeit von Status- bfragen gegenüber staatlichen Stellen aus dem Gesetz ntfernt hat. Da die diesbezügliche Offenlegungspflicht er Identität des Signaturschlüsselinhabers künftig nicht ehr nur auf Pseudonyme beschränkt bleibt, wird sie al- er Wahrscheinlichkeit nach nicht nur zum Regelfall erden, sondern auch zu erheblichen Kostenbelastungen ei den Zertifizierungsdiensteanbietern führen. Im Übri- en hätte die Unentgeltlichkeit die Fortschreibung eines eines Erachtens bedenklichen Trends bedeutet, den wir chon im Zuge der Novelle des Telekommunikationsge- etzes beobachten mussten. Hier sollte wiederum eine leine Gruppe, nämlich die Unternehmen, die derartige ertifizierungen anbieten, die Kosten für Maßnahmen ragen, die der inneren Sicherheit dienen. Der Schutz vor riminalität und Terrorismus ist aber eine nationale taatsaufgabe, seine Kosten dürfen nicht einigen Weni- en stellvertretend aufgebürdet werden. Der Staat darf ich eben nicht aus seiner ureigenen Verantwortung ver- bschieden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12865 (A) ) (B) ) Bedauerlich ist aus meiner Sicht jedoch, dass keine Einigkeit darüber erzielt werden konnte, die Abrufmög- lichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SigG zumindest grund- sätzlich auch entgeltlich zu ermöglichen. Ein entspre- chender Änderungsantrag der FDP fand im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit leider keine Mehrheit, obwohl er eine hilfreiche Klarstellung dargestellt hätte. Im ge- genwärtigen Gesetz ist das Geschäftsmodell mit digita- len Signaturen vorgezeichnet und beschränkt auf den einmaligen Verdienst an der Ausgabe digitaler Signatur- karten. Die Entgeltlichkeit der Abrufmöglichkeit hätte dagegen weitere Geschäftsmodelle ermöglicht, indem geringere Ausgabepreise und damit eine breitere Akzep- tanz und höhere Verbreitung möglich geworden wären. Leider fand sich die Regierungskoalition hierzu nicht be- reit. Im Großen und Ganzen ist das vorliegende Gesetz eine sinnvolle Fortentwicklung des bestehenden Signa- turgesetzes und findet deshalb auch die Zustimmung der FDP-Fraktion. Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit: Ich möchte mei- nen Ausführungen zu den von uns vorgeschlagenen Än- derungen des Signaturgesetzes zunächst die zentrale Zielvorgabe voranstellen. Diese lautet: Deutschland muss moderne Strukturen für den Geschäftsverkehr in Wirtschaft und Verwaltung schaffen, um im internatio- nalen Vergleich mithalten zu können. Andernfalls wer- den wir zukünftig hinter anderen Volkswirtschaften, die hier aufgeschlossener voranschreiten, zurückbleiben. Die Europäische Gemeinschaft hat den einheitlichen Rahmen hierzu vorgegeben. Die Richtlinie für elektroni- sche Signaturen aus dem Jahre 1999 haben wir zügig umgesetzt und vor drei Jahren das neue Signaturgesetz erlassen. Dennoch entwickelt sich der elektronische Ge- schäftsverkehr in Deutschland nur sehr zögerlich. Das mag viele Gründe haben. Traditionell sehen sich die Menschen erst dann auf der sicheren Seite, wenn sie sich an das alte Sprichwort „Wer schreibt, der bleibt“ halten. Verträge werden wie vor hundert Jahren schriftlich abgefasst und unterschrie- ben. Dabei haben wir mit dem Recht der elektronischen Signaturen Bedingungen geschaffen, die es ermöglichen, auch online auf die sichere Seite zu kommen. Die Zurückhaltung mag auch darauf beruhen, dass vor der Nutzung elektronischer Signaturen zunächst ein gewisser Kostenaufwand entsteht. Diesem Kostenauf- wand steht aber ein weit höherer Nutzen gegenüber. Das gilt für jeden, der das Verfahren nutzt und sich damit zu- künftig viele Wege und Kosten erspart. Dazu kommen die Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft, wenn elek- tronische Signaturen in der Breite genutzt werden und so zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung in allen Bereichen führen. Die breite Nutzung moderner Techniken im Rechts- verkehr ist unbestreitbar notwendig, wenn wir im welt- weiten Wettbewerb zukünftig mithalten wollen. Gleich- w k d k w z b D E w W w c E s s b B l d I w d ä T n a d s d g t d t m h s s V u Ä d Ä B d Ä w q d w t u g G m (C (D ohl haben wir in Deutschland und in Europa bis heute einen Markt für elektronische Signaturen. Wir gehen avon aus, dass unsere Initiativen zum Abbau von Büro- ratie und zur Verwaltungsvereinfachung dazu beitragen erden, dass elektronische Signaturen in Deutschland ukünftig weitaus stärker genutzt werden. Ich nenne hier eispielhaft die Initiativen „BundOnline 2005“, eutschland-Online und „Media@Komm“. Mit unserer -Government-Strategie haben wir inzwischen im welt- eiten Vergleich einen Spitzenplatz, wie eine Studie des orld Economic Forum kürzlich bestätigt hat. Die er- arteten Effekte sind enorm: Ab 2006 wird mit jährli- hen Einsparungen des Bundes von rund 400 Millionen uro gerechnet. Elektronische Anwendungen in Verwaltung und Wirt- chaft sollen möglichst einfach und bürgerfreundlich ein. Ein wichtiger Ansatzpunkt hierfür ist das Signatur- ündnis, mit dem Staat und Wirtschaft auf Initiative der undesregierung die elektronische Signatur in Deutsch- and gemeinsam fördern wollen. Dabei geht es auch um ie Anknüpfung an vorhandene Karteninfrastrukturen. nsbesondere die Geld- und EC-Karten der Geldinstitute erden in der Breite genutzt. Diese Karten können auch ie Funktion einer Signaturkarte haben. Solche oder hnliche Modelle, die elektronische Signaturen für weite eile der Bevölkerung verfugbar machen sollen, funktio- ieren aber nur, wenn das Signaturgesetz keine Barrieren ufbaut. Damit komme ich zu unserem Gesetzesvorhaben, das er Bundestag heute beschließen wird. Das Signaturge- etz muss allen, die elektronische Signaturen nutzen und arauf vertrauen, die notwendige Sicherheit bieten. Zu- leich müssen die europäischen Vorgaben in der Signa- urrichtlinie umgesetzt werden. In diesem Rahmen muss as Signaturgesetz aber auch die erforderliche Flexibili- ät aufweisen, damit wirtschaftlich tragfähige Geschäfts- odelle nicht durch unnötigen Verwaltungsaufwand be- indert werden. Die Gesetzesvorschläge sind unter orgfaltiger Beachtung der Anliegen des Verbraucher- chutzes erarbeitet worden. Bedenken insbesondere der erbraucherschutzverbände wurden eingehend geprüft nd erörtert. Diesen Bedenken wird nunmehr in weiteren nderungen Rechnung getragen. Ich freue mich, dass wir heute den Gesetzentwurf in er geänderten Fassung beschließen werden. Mit den nderungen wird zugleich den Änderungswünschen des undesrates umfassend entsprochen. Ich hoffe daher, ass das weitere Verfahren reibungslos ablaufen und das nderungsgesetz bald in Kraft treten kann. Zum Abschluss möchte ich daher noch einmal die esentlichen Punkte hervorheben: Die Sicherheit der ualifizierten elektronischen Signatur auf der Grundlage es Signaturgesetzes wird in keiner Weise beeinträchtigt erden. Wir setzen darauf, dass sich ein Markt für elek- ronische Signaturen nunmehr leichter entwickeln wird nd wir in absehbarer Zeit eine Vielzahl von Anwendun- en und eine breite Nutzung der Signatur haben werden. leichwohl haben wir die Sorgen der Verbraucher auf- erksam zur Kenntnis genommen. Wir werden daher 12866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 (A) ) (B) ) entsprechend der Forderung des Bundestages die weitere rechtstatsächliche Entwicklung sorgfältig dahingehend beobachten, dass sich die Regeln zur zuverlässigen Iden- tifizierung des Antragstellers bei der Beantragung von qualifizierten Zertifikaten bewähren. Ziel ist eine lang- fristige Gewährleistung der Sicherheit der qualifizierten elektronischen Signatur. Sollten sich in Zukunft nicht hinnehmbare Risiken aufzeigen, wird die Bundesregie- rung weitere Verbesserungen des Signaturgesetzes erar- beiten. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. No- vember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) – Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerrege- lung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) – Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungsge- setz – EinsatzVG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Autobahnmaut- gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden- Württemberg) und Rheinfelden (Aargau) – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fern- absatzverträge bei Finanzdienstleistungen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einord- nung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 9. November 2004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Russ- land für eine Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ge- winnen – Im Interesse des internationalen Klima- schutzes und eines Erfolges des Emissionshandels (Drucksache 15/2163) zurückzieht. Die Abgeordneten Werner Lensing und Bernhard Schulte-Drüggelte haben darum gebeten, zu dem Antrag Konversionsregionen stärken – Sechs-Punkte-Plan zur Strukturpolitik auf Drucksache 15/4029 nachträg- lich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu wer- den. d k F s m d n m V P t (C (D Der Abgeordnete Bernhard Brinkmann hat mitgeteilt, ass er seine Unterschrift auf dem Antrag Flugver- ehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen – lughafen Berlin-Tempelhof offen halten auf Druck- ache 15/3727 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Maßnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung im Bereich Mobilität“ – Drucksache 15/851 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen im Zusam- menhang mit dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes – Drucksachen 15/3619, 15/3693 Nr. 1.7 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Bericht über die Substitution risikoreicher durch risikoärmere Biozid-Wirkstoffe und Biozid-Pro- dukte, über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Biozid-Richtlinie und des Überprüfungs-Program- mes der Altwirkstoffe sowie der aktuellen Entwicklun- gen auf EU-Ebene – Drucksachen 15/3620, 15/3693 Nr. 1.8 – Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa- ten und ganz Südosteuropa für das Jahr 2003 – Drucksache 15/2464 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 – Drucksachen 15/3429, 15/2693 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentari- schen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland 110. Interparlamentarische Versammlung vom 18. bis 23. April 2004 in Mexiko Stadt, Mexiko – Drucksachen 15/3572, 15/3693 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12867 (A) (C) (B) (D) Innenausschuss Drucksache 15/3135 Nr. 2.29 Rechtsausschuss Drucksache 15/3023 Nr. 2.8 Drucksache 15/3403 Nr. 2.1 Drucksache 15/3403 Nr. 2.18 Drucksache 15/3403 Nr. 2.67 Drucksache 15/3403 Nr. 2.73 Drucksache 15/3403 Nr. 2.79 Finanzausschuss Drucksache 15/3876 Nr. 1.6 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/3779 Nr. 1.5 Drucksache 15/3779 Nr. 1.15 Drucksache 15/3779 Nr. 1.56 Drucksache 15/3779 Nr. 1.58 Drucksache 15/3779 Nr. 1.77 Drucksache 15/3779 Nr. 1.84 Drucksache 15/3779 Nr. 1.85 Drucksache 15/3779 Nr. 1.111 Drucksache 15/3876 Nr. 1.5 Drucksache 15/3876 Nr. 1.19 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/3696 Nr. 2.22 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/3266 Nr. 2.2 Drucksache 15/3779 Nr. 1.9 Drucksache 15/3779 Nr. 1.10 Drucksache 15/3779 Nr. 1.11 Drucksache 15/3779 Nr. 1.27 Drucksache 15/3779 Nr. 1.66 Drucksache 15/3779 Nr. 1.69 Drucksache 15/3779 Nr. 1.88 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/3779 Nr. 1.24 Drucksache 15/3779 Nr. 1.37 Drucksache 15/3779 Nr. 1.65 Drucksache 15/3779 Nr. 1.72 139. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. November 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

    Kollege von Klaeden hat dankenswerterweise schon da-
    rauf hingewiesen, dass der Deutsche Bundestag den
    deutschen Steuerzahler im Vergleich zu allen anderen
    Parlamenten sehr wenig Geld kostet. Vielleicht darf ich
    die heutige Debatte ebenfalls nutzen, um darauf hinzu-
    weisen, dass der Bundestag – im Vergleich zu allen
    westlichen Demokratien – das zweitkleinste Parlament
    ist. Die meisten Parlamente insbesondere in der EU sind
    wesentlich größer, was das Verhältnis der Zahl der Ab-
    geordneten zu der Zahl der vertretenen Bürger anbe-
    langt. Auch in dieser Beziehung sind wir also zurückhal-
    tend. Ich denke, dass die heutige Debatte Gelegenheit
    bieten muss, das in der Öffentlichkeit zu sagen.

    Wer die Debatte verfolgt hat, dem wird aufgefallen
    sein, wie oft die Redner den Vergleich mit der Beamten-
    besoldung herangezogen haben. Genau diesen Ansatz
    hat die FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich nicht ge-
    wählt.


    (Beifall bei der FDP)

    Wir, die Abgeordneten von der FDP, vergleichen uns
    auch bei der Altersversorgung nicht mit Beamten, ob-
    wohl sich unsere Altersversorgung im Augenblick leider
    noch an der der Beamten orientiert. Unser Vergleichs-
    maßstab sind vielmehr die freien Berufe; denn Freibe-
    rufler haben genauso wie Abgeordnete keine Vorgesetz-
    ten und sind nicht an Weisungen gebunden. Daher muss
    unser Blick, beispielsweise bei der Ausgestaltung der
    Altersversorgung, in diese Richtung gehen.


    (Beifall bei der FDP)

    Wir werden den Gesetzentwurf von SPD und Bünd-

    nis 90/Die Grünen ablehnen, und zwar aus einem Grund,
    der nach meiner Auffassung sofort einleuchtet. Herr
    Kollege Schmidt, Sie haben nicht umsonst mit einer na-
    mentlichen Abstimmung gedroht. Sie hatten Befürchtun-

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    (C (D en, dass es auch in Ihrer Fraktion erhebliche Widertände geben würde. (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wir wollten klären, wie die Dinge liegen!)

    iese wären durchaus berechtigt; denn die zukünftig
    eltenden Anrechnungsregelungen treffen insbeson-
    ere die Kolleginnen und Kollegen, die aus freien Beru-
    en kommen. Wer wie ich Beamter ist, hat eine Rück-
    ehrmöglichkeit. Wer sie nutzt, für den gelten die alten
    echte und der verdient genauso viel wie vorher, ergänzt
    m die Gehaltserhöhungen, die die Beamten im Gegen-
    atz zu den Abgeordneten regelmäßig bekommen.
    Wer aber einen freien Beruf ausgeübt hat, hat erhebli-

    he Probleme, in seinen Beruf, zum Beispiel in eine
    anzlei, zurückzukehren; deshalb halten wir die vorge-
    ehene Anrechnungsregelung in Bezug auf eine ange-
    essene Vertretung aller Berufe im Deutschen Bundes-
    g für Gift.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir haben auch über den Vorschlag der FDP zu dis-
    utieren. Ich bin froh, dass wir ihn wieder eingebracht
    aben. Sowohl der Kollege Schmidt als auch der Kol-
    ge Beck haben von dem Mut gesprochen, den wir
    rauchen, um bestimmte Regeln durchzusetzen. Nur:
    ieser Mut verlässt uns doch regelmäßig. Herr Schmidt,
    err Beck, Sie hat der Mut doch erst gestern verlassen.


    (Beifall bei der FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fangen wir von vorne an!)


    ie stellen sich hierhin und sagen: Wir müssen Mut ha-
    en, beispielsweise um die Arbeitsbedingungen von Ab-
    eordneten zu verbessern. Ich darf mich schon wundern,
    ass Sie einen Tag später versuchen, das der Öffentlich-
    eit hier so zu verkaufen.


    (Beifall bei der FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind mutig!)


    ch denke, unser Ansatz ist der richtige.
    Die Kommission spricht uns von dem Vorwurf – wir

    ören ihn immer wieder, auch wenn er meiner Ansicht
    ach ungerechtfertigt ist – frei, dass diejenigen, die
    elbst über die Höhe ihres Einkommens bestimmen kön-
    en, das nicht zu ihrem Nachteil tun. Eine Kommission,
    der insbesondere die Kritiker, beispielsweise der Bund
    er Steuerzahler, vertreten sind, ist, wie ich finde, eine
    ute und vor allen Dingen objektive Einrichtung zur Be-
    timmung dessen, was die Abgeordneten verdienen sol-
    n.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ausgerechnet der Bund der Steuerzahler!)


    en Maßstab hat das Bundesverfassungsgericht aufge-
    tellt. Ich glaube, dass diese Angelegenheit beim Bun-
    espräsidenten richtig aufgehoben ist.
    Wir bitten um Zustimmung zu diesem vernünftigen
    euanfang. Einige Parlamente haben ihn versucht, und






    (A) )



    (B) )


    Jörg van Essen

    das nicht nur mit einem negativen Ergebnis. Das Ergeb-
    nis war dann negativ, wenn die Parlamente – zum Bei-
    spiel das in Schleswig-Holstein – zunächst die Vorteile
    einer Neuregelung in Kraft gesetzt, die anderen Dinge
    aber vergessen haben. Das spricht nicht gegen unseren
    Vorschlag. Herr Kollege Schmidt, wir werden ihn weiter
    verfolgen, weil wir ihn für den einzigen wirklich nach
    vorne weisenden halten.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den

Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordneten-
gesetzes auf Drucksache 15/3942. Der Ausschuss für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung emp-
fiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache15/4205, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.
Mir liegt hierzu eine Erklärung zur Abstimmung
nach § 31 unserer Geschäftsordnung des Kollegen Rolf
Schwanitz vor, die wir zu Protokoll nehmen.1) Ich bitte
nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wol-
len, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist mit der
Mehrheit des Hauses gegen die Stimmen der FDP-Frak-
tion angenommen.

Wir kommen zur
dritten Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von ihren Plätzen
zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich
der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf ebenfalls mit
der Mehrheit des Hauses gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, Art. 48
Abs. 3, der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/751.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung empfiehlt unter Buchstabe b seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 15/4205, diesen Ge-
setzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Da-
mit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Damit ent-
fällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Bera-
tung.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/753. Der Aus-
schuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung empfiehlt unter Buchstabe c seiner mehrfach zitier-
ten Beschlussempfehlung, auch diesen Gesetzentwurf

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j1) Anlage 3

(C (D bzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf ustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dageen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit der ehrheit des Hauses gegen die FDP-Fraktion abgelehnt. amit entfällt wiederum die weitere Beratung. Wir sind damit am Schluss dieses Tagesordnungs unktes. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Stoffpolitik – Drucksachen 15/1394, 15/2806 – Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Dazu telle ich Einvernehmen fest. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin arie-Luise Dött für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bun eskanzler hat Anfang dieses Jahres die Innovationsofensive ins Leben gerufen und das Jahr 2004 zum Innoationsjahr erklärt. Was er damit meint, hat er in einem nterview der Wochenzeitung „Die Zeit“ deutlich geacht; Sie können es auf der Internetseite der Bundesreierung nachlesen. In diesem Interview erklärt der Bundeskanzler, dass r die Bereitschaft zur Innovation dadurch wecken öchte, dass geeignete Rahmenbedingungen geschaffen erden. Eines sei klar, sagt Schröder laut der Meldung azu: Neue Produkte entstehen nur, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, Risiken einzugehen. Zwischen der Herausbildung von Chancen und dem Abwägen von Risiken müsse die Balance neu definiert werden. „Manch einer ist da noch zu hasenfüßig“, sagte Schröder. n dieser Vorgabe des Bundeskanzlers muss sich die Poitik der Bundesregierung messen lassen, auch im Beeich der Stoffpolitik und des Chemikalienrechts. Im Falle von REACH kann und darf sich die Bundes egierung nicht darauf ausruhen, dass es sich um eine euopäische Gesetzgebung handelt. Im federführenden ettbewerbsfähigkeitsrat sitzt auch ein deutscher Minis er, der Einfluss auf die weitere Ausgestaltung von EACH nehmen könnte, wenn er das denn wollte. Nun hat die Bundesregierung aber nicht den Wirt chaftsminister, sondern den Umweltminister in den ettbewerbsfähigkeitsrat geschickt, um über die neue U-Chemikaliengesetzgebung zu verhandeln. Ob der undeskanzler seine Aussage auf Herrn Trittin bezogen issen möchte, sei hier einmal dahingestellt; bekannt ist edoch, dass der Umweltminister kein Freund einer sach Marie-Luise Dött orientierten Debatte ist, wenn es um die Einschätzung des Risikos von Stoffen geht. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Das scheint auch keinen von der Regierung zu interessieren!)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marie-Luise Dött


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)





    (A) )


    (B) )


    – Das habe ich auch schon gemerkt. Sie flüchten alle von
    der Regierungsbank.

    Die diversen, vom Umweltminister mit öffentlichen
    Mitteln unterstützten öffentlichkeitswirksamen Aktionen
    gleichen eher einer Hexenjagd. Damit verunsichert die
    Regierung, die jetzt gerade nicht auf der Regierungsbank
    sitzt, die Bürger, ohne einen wissenschaftlich fundierten
    Hintergrund für ihre Behauptungen zu haben.


    (Bundesminister Jürgen Trittin betritt den Saal)

    – Jetzt kommt Herr Trittin. Dann sollte ich das vielleicht
    noch einmal sagen: Das Umweltministerium hat mit öf-
    fentlichen Mitteln Werbung publiziert und öffentlich-
    keitswirksame Aktionen gestartet, die meiner Meinung
    nach eher einer Hexenjagd gleichen. Damit verunsichern
    Sie, Herr Trittin, die Bürger, ohne einen wissenschaftlich
    fundierten Hintergrund für Ihre Behauptungen zu haben.

    Nichtsdestotrotz ist es die Pflicht des Umweltminis-
    ters, im EU-Ministerrat die wirtschaftlichen Interessen
    Deutschlands bei den Beratungen des neuen Chemika-
    lienrechts zu vertreten. Hierbei muss der Umweltminis-
    ter auf die gravierenden Mängel des REACH-Systems
    aufmerksam machen und auf Änderungen drängen.

    Wie viele Verbesserungen notwendig sind, hat die
    Anhörung des Umweltausschusses am Anfang dieser
    Woche gezeigt. Beantragt wurde sie übrigens von der
    CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Regierungskoali-
    tion sah offensichtlich keinen Anlass, sich mit dieser
    einschneidenden Änderung des europäischen Rechts nä-
    her zu befassen. Alle zu der Anhörung eingeladenen
    Sachverständigen waren sich einig: Der EU-Verord-
    nungsvorschlag in seiner jetzigen Form ist weder prakti-
    kabel noch liefert er einen erkennbaren Vorteil für Ar-
    beits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

    Der Nutzen von REACH bleibt marginal, weil wir das
    Vollzugsdefizit, das wir im Bereich des Chemikalien-
    rechts schon heute haben, nur noch vergrößern und wei-
    tere Datenfriedhöfe anlegen. In der Anhörung wurde
    deutlich, dass kleine Unternehmen mit weniger als
    50 Mitarbeitern die neue REACH-Verordnung aus Prakti-
    kabilitätsgründen schlichtweg nicht anwenden können.
    Kleine Unternehmen verfügen eben nicht über die not-
    wendigen Humanressourcen und die notwendigen Mittel,
    um das komplexe und komplizierte Registrierungsverfah-
    ren reibungslos zu durchlaufen. Das Vollzugsdefizit ist
    also vorprogrammiert.

    Ein weiteres Beispiel für weniger statt mehr Umwelt-
    schutz durch REACH stellt der Umgang mit Kühlwas-
    seradditiven dar. Solche Additive werden nur in sehr
    geringen Mengen hergestellt. Die Kosten für die Regis-
    trierung sind aber so hoch, dass ein weiterer Vertrieb die-
    ser Additive ökonomisch nicht mehr sinnvoll ist. Die
    Folge ist, dass diese Additive auf dem europäischen
    Markt nicht mehr erhältlich sind. Kühlwasser muss

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    (C (D ünftig ohne Additive eingesetzt werden und deswegen chon alle sechs Wochen statt nur alle sechs Monate, wie s bei Einsatz eines Additives der Fall wäre, gewechselt erden. REACH führt in diesem Bereich dazu, dass eine essourcen sparende Technik, in diesem Fall betrifft das ie Ressource Wasser, aufgegeben werden muss und ich die Abwassermengen vervierfachen werden. EACH führt eben nicht zu mehr Umweltschutz, sonern zu weniger Wettbewerb und weniger Innovation. Innovationsmotor in Deutschland sind traditionell die leinen und mittelgroßen Unternehmen. Der Mittelstand ibt die Impulse für neue Verwendungen von Stoffen. uch dazu kann ich Ihnen ein ganz konkretes Beispiel ennen: In Wuppertal gibt es eine kleine Lackfabrik. er Firmenleiter ist in Personalunion nicht nur Chef, ondern auch Laborleiter, Entwickler und Marketingleier, also alles in einem. Zu seinen Beschäftigten gehören eben seiner Frau, wie das für mittelständische Unterehmen typisch ist, und seinem Sohn auch noch eine and voll ungelernter Kräfte. Dieser Mittelständler hat ich intensiv Gedanken darüber gemacht, wie er sein rodukt, einen Autolack, verbessern kann. Er hat enteckt, dass sein Lack durch Zugabe eines Additives viel esser haftet. Um den Know-how-Schutz zu wahren, ollen wir hier einmal annehmen, bei dem Zusatz hanele es sich um Spüli. Der Autohersteller, den der Mitelständler beliefert, ist begeistert, denn dadurch muss er ur noch zwei statt drei Schichten Lack auftragen. Das part Material und ist umweltschonend. Nach dem REACH-System wird der Mittelständler ür seine Cleverness und seine Innovation aber keinesalls belohnt. Denn er darf das Spüli erst einmal nicht für eine Formulierung verwenden, weil der Spüli-Hersteler nicht weiß und nicht vorgesehen hat, dass sein Proukt für die Formulierung eines Lackes verwendet wird. er Mittelständler muss nun selbst die aufwendige Reistrierung durchführen. Das kostet nicht nur Geld, sonern auch wertvolle Zeit, die das Unternehmen für die ntwicklung weiterer Produkte verliert. Wenn es für den ack nur einen eng begrenzten Einsatzbereich gibt, weren die Kosten im Verhältnis dazu zu hoch sein, sodass er Mittelständler im Zweifel davon absehen wird, seine nnovation auf den Markt zu bringen. An diesem Beispiel werden die Auswirkungen von EACH auf die kleinen Unternehmen der Chemiebranhen, aber auch der weiterverarbeitenden Branchen ehr als deutlich. Spezialprodukte und Formulierungen ür Nischenanwendungen werden aus wirtschaftlichen ründen vom europäischen Markt verschwinden. Die ielfalt der Produkte wird damit in Zukunft abnehmen. isher klafft zwischen Anspruch der Bundesregierung nd Wirklichkeit im Innovationsjahr 2004 eine erheblihe Lücke. Im anstehenden europäischen Gesetzgebungsverfah en zu REACH öffnet sich aber auch ein Handlungsfenser, Herr Trittin, um in Zukunft Innovationen am Standrt Deutschland weiterhin zu ermöglichen und zu orcieren. REACH ist verbesserungswürdig und kann esser gemacht werden. Eine Vereinfachung der Regisrierung, die Abkehr von der Mengenphilosophie hin zu Marie-Luise Dött einem gefährdungsund expositionsbasierten Ansatz und die Stärkung der Agenturkompetenzen sind nur einige Anhaltspunkte dafür. Wenn die Bundesregierung ihre Innovationsoffensive also nach wie vor ernst nimmt, so ist sie aufgefordert, sich auf europäischer Ebene konstruktiv dafür einzusetzen, dass REACH in den entscheidenden Punkten verbessert wird. Dazu, Herr Trittin, fordere ich Sie dringend auf. Nächster Redner ist der Kollege Heinz Schmitt für die SPD-Fraktion. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum dritten Mal in diesem Jahr sprechen wir heute über die Neuordnung der europäischen Chemiepolitik. Heute geht es um eine Anfrage der CDU/CSU zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Stoffpolitik. Dies zeigt einerseits die große Bedeutung dieses europäischen Gesetzesvorhabens. Es zeigt andererseits aber auch, dass wir uns gegenwärtig in einer wichtigen Phase des Gesetzgebungsverfahrens befinden. Es geht im Augenblick darum, im Rahmen des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission die praktische Umsetzung der neuen Chemiepolitik voranzubringen. Dies war auch sozusagen der rote Faden der Expertenanhörung zu REACH – Frau Dött, wir waren beide dort –, die vor wenigen Tagen im Bundestag stattfand. Das Kürzel REACH – ich sage es noch einmal für die Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täglich damit befassen – steht dafür, dass die europäische Chemiepolitik neu geordnet werden soll. Wir wollen mit REACH chemische Stoffe auf dem europäischen Markt, abhängig von der Produktionsmenge und vom Gefährdungspotenzial, registrieren, bewerten und zulassen. Insgesamt soll durch REACH ein sichererer und verbesserter Umgang mit Chemikalien erreicht werden. Wenn wir also heute über REACH reden, möchte ich in erster Linie an die aktuellen Aussagen der Sachverständigen in der erwähnten Anhörung von dieser Woche anknüpfen und mich weniger auf die Anfrage Ihrer Fraktion, Frau Dött, beziehen. Das hat zwei Gründe. Zum einen basiert Ihre Anfrage mal wieder auf überholten Fakten, die längst nicht mehr aktuell sind. Wir reden nicht mehr über den Konsultationsentwurf zur neuen europäischen Chemieverordnung, der Ihrer Anfrage noch zugrunde lag. Aktueller Stand ist der Kommissionsentwurf vom 29. Oktober vergangenen Jahres. Zu diesem Sachverhalt hat die Bundesregierung eine umfassende Antwort gegeben. Deshalb möchte ich mich nicht weiter dazu äußern. Zum anderen ist festzustellen, dass in Ihren Fragen hinsichtlich der neuen EU-Stoffpolitik Ihre Schwerpunkte, auch die der Umweltpolitiker, zum Ausdruck kommen. Sie stellen 35 Fragen an die Bundesregierung. S r U r l A T s w V d r f s E m M m t a z c e b u B g w k ü M e f s p t h b b z s l V m a g u d (C (D elbst bei wohlwollender Interpretation konnte man daaus nicht mehr als drei Fragen herauslesen, die sich mit mweltschutz und Verbraucherschutz beschäftigen. Die estlichen Fragen beschäftigen sich nur mit Wirtschaftichkeit, mit Gewinnund Verlustrechnung. Aber unser nspruch sollte doch sein, dass wir uns mehr mit dem hema Umweltschutz beschäftigen. Sie können das in Ihren Fragen noch einmal nachle en. Dort wird nur ein geringes Interesse daran deutlich, as das neue System für den Gesundheitsschutz, die erbraucher oder die Arbeitnehmer bringt. Diese Tenenz findet sich auch in Ihrem Fragenkatalog zur Anhöung am vergangenen Montag wieder. Umweltschutz indet für Sie anscheinend irgendwo unter „ferner liefen“ tatt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)





    (A) )


    (B) )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)