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    Plenarprotokoll 15/139 minalität durch die Bundesregierung Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Günther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . (Drucksachen 15/3032, 15/3670) . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Neumann (Bramsche) (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: 12784 D 12786 D 12787 D 12789 B 12789 C 12790 A 12790 D 12791 D 12791 B 12792 A 12792 C 12797 A 12797 B 12801 A 12803 B 12804 D 12807 B 12809 C 12812 A 12814 D Deutscher B Stenografisch 139. Sitz Berlin, Freitag, den 12 I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/4032, 15/4165, 15/4175) Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . D A K N E T G P S t V 12783 A 12783 B 12783 D Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12793 B undestag er Bericht ung . November 2004 t : r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ndreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: roße Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans- eter Uhl, Eckart von Klaeden, Matthias ehling, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der CDU/CSU: Richterlich geäußerter erdacht der Förderung der Schleuserkri- 12794 A 12794 D 12795 D 12796 D 12798 D – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Ge- setzes zur Änderung des Abgeordneten- gesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europa- abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/3942, 15/4205). . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 48 Abs. 3) (Drucksachen 15/751, 15/4205) . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/753, 15/4205) . . . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Große Anfrage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Stoffpolitik (Drucksachen 15/1394, 15/2806) . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signa- turgesetzes (1. SigÄndG) (Drucksachen 15/3417, 15/4172) . . . . . . . . . . T B s t ( w F f S ( H J H G S T a b i Z a b U D 12816 D 12817 A 12817 A 12817 B 12818 D 12819 D 12820 C 12821 A 12822 C 12822 C 12824 A 12825 C 12826 C 12828 A 12829 B 12830 C agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem An- rag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto Frankfurt), Rainer Funke, Ernst Burgbacher, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Schutz vor illegalen und jugendge- ährdenden Internetinhalten – Filtern statt perren Drucksachen 15/1009, 15/3409) . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienst- und ar- beitsrechtlicher Vorschriften im Hoch- schulbereich (HdaVÄndG) (Drucksache 15/4132) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Freigabe der Personalstruktur an Hochschulen (Hochschulpersonalstruk- turfreigabegesetz – HPersFG) (Drucksache 15/3924) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Flexiblere Per- sonalstrukturen bei Drittmittelprojek- ten im Hochschulbereich schaffen (Drucksache 15/4131) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Befristungen von Beschäftigungs- verhältnissen im Hochschulbereich flexibilisieren (Drucksache 15/4151) . . . . . . . . . . . . . . . te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas Goppel, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12831 A 12831 B 12832 A 12833 D 12834 C 12835 D 12836 D 12837 A 12837 A 12837 B 12837 B 12838 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 III Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 10: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zu schlussempfehlung zu dem Antrag: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein- samen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Re- solutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta- gesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 12840 D 12842 A 12842 D 12843 C 12861 D Plänen, den 3. Oktober als Nationalfeiertag abzuschaffen Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur namentlichen Abstimmung über die Be- E R d s z z z A E J E d o A Z ü Ä ( D F G D A A 12845 A 12846 A 12847 B 12848 B 12849 B 12850 B 12851 C 12852 D 12854 C 12855 D 12856 D 12857 B 12858 C 12859 D 12861 A rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten olf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Ge- etzes zur Änderung des Abgeordnetengeset- es und eines Einundzwanzigsten Gesetzes ur Änderung des Europaabgeordnetengeset- es (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten örg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung es Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tages- rdnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung ber den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur nderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) Tagesordnungspunkt 23) r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12862 A 12862 C 12862 C 12863 D 12864 C 12865 A 12866 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12783 (A) ) (B) ) 139. Sitz Berlin, Freitag, den 12 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12861 (A) ) (B) ) nicht um die Entscheidung für einen konkreten Einsatz. w(Tuchenbach), Marlene ehrsoldaten in verschiedenen Regionen der Welt, aber Mandates handelt es sich um die allgemeine, nicht sehr konkrete Vorhaltung und Bereitstellung von Bundes-Rupprecht SPD 12.11.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A b E Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Blumenthal, Antje CDU/CSU 12.11.2004 Borchert, Jochen CDU/CSU 12.11.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2004 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 12.11.2004 Goldmann, Hans- Michael FDP 12.11.2004 Griese, Kerstin SPD 12.11.2004 Heil, Hubertus SPD 12.11.2004 Heubaum, Monika SPD 12.11.2004** Hörster, Joachim CDU/CSU 12.11.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 12.11.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 12.11.2004 Ibrügger, Lothar SPD 12.11.2004** Kelber, Ulrich SPD 12.11.2004 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12.11.2004 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 12.11.2004** Lietz, Ursula CDU/CSU 12.11.2004 Lintner, Eduard CDU/CSU 12.11.2004* Meckel, Markus SPD 12.11.2004** Merz, Friedrich CDU/CSU 12.11.2004 Parr, Detlef FDP 12.11.2004 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 12.11.2004 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 12.11.2004** Rübenkönig, Gerhard SPD 12.11.2004 S S S S S D S D D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaff- neter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt- zung der gemeinsamen Reaktion auf terroris- tische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 19) Ich stimme der dritten Verlängerung des Einsatzes ewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von nduring Freedom nicht zu. Bei der Verlängerung des chauerte, Hartmut CDU/CSU 12.11.2004 chröder, Gerhard SPD 12.11.2004 chulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 12.11.2004 eib, Marion CDU/CSU 12.11.2004 pahn, Jens CDU/CSU 12.11.2004 r. Stadler, Max FDP 12.11.2004 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2004 r. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2004 r. Wend, Rainer SPD 12.11.2004 öhrl, Dagmar CDU/CSU 12.11.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 12862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 (A) ) (B) ) Der Parlamentsvorbehalt des Deutschen Bundestages kann meiner Auffassung nach nur wirkungsvoll wahrge- nommen werden, wenn der Bundestag über genau be- stimmte Einsätze entscheidet, aber nicht der Bundesre- gierung erneut einen Blankoscheck erteilt. Deshalb überwiegen bei aller Anerkennung des kon- sequenten Vorgehens gegen Terrorismus, auch gegebe- nenfalls mit militärischen Mitteln, wie bei den bisheri- gen Verlängerungen des Mandates, meine Bedenken gegen die Beteiligung deutscher Soldaten bei Enduring Freedom. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünfund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abge- ordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordne- tengesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Mit diesem Gesetzentwurf werden die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenver- sorgung sowie der im Rahmen der Gesundheitsreform für Rentner getroffenen Maßnahmen auf die Abgeordne- ten des Deutschen Bundestages und auf die Europaabge- ordneten übertragen. Hierzu gehören die Absenkung der Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten, die schritt- weise Absenkung des Versorgungsniveaus für alle Ver- sorgungsempfänger bei künftigen Anpassungen der Ab- geordnetenentschädigung, die Anrechnung auch privater Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung für alle Mitglieder ab der 16. Wahlperiode und die wirkungsglei- che Übertragung der für Rentner beschlossenen vollen Pflegebeitragszahlung auf Versorgungsempfänger nach dem Abgeordnetengesetz, die beihilfeberechtigt nach § 27 Abs. 1 sind. Dies begrüße ich ausdrücklich. Um die Belastungen der Rentenversicherung durch einen frühen Renteneintritt zu begrenzen, wurden vor und nach 1998 jedoch auch die Altersgrenzen für ver- schiedene Rentenarten angehoben. Dies betraf das Ren- teneintrittsalter bei der Altersrente für Frauen, bei der Altersrente für Schwerbehinderte, bei der Altersrente für langjährig Versicherte sowie das Renteneintrittsalter bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alters- teilzeitarbeit. Der Gesetzentwurf lässt das Eintrittsalter bei der Al- tersentschädigung der Abgeordneten unberührt. Das Ein- trittsalter bei der Altersentschädigung der Abgeordneten liegt jedoch weit unter der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die wirkungsgleiche Übertragung aller gesetzlichen Änderungen der Rentenversicherung auf die Altersentschädigung der Abgeordneten hätte sich auch auf die Angleichung beim Renteneintrittsalter be- ziehen müssen. Meine heutige Zustimmung zum Gesetz erfolgt unter der Erwartung, dass eine entsprechende Anpassung der Altersgrenze der Altersentschädigung d d A Ä j d A g q s a n g E n c A A u d L d d s d d t S d V E l B t l D d t g t (C (D er Abgeordneten durch eine weitere Gesetzesinitiative er Koalition im Jahr 2005 erfolgt. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23) Ich stimme dem Gesetzentwurf in der Fassung des nderungsantrages zu. Im laufenden Gesetzesvollzug ist edoch sorgfältig zu beobachten, ob und inwiefern sich ie Regelungen zur zuverlässigen Identifizierung des ntragstellers bei der Beantragung von qualifizierten Si- naturen bewähren. Hierbei ist es, um die Sicherheit von ualifizierten elektronischen Signaturen auch langfristig icherzustellen und angesichts der Rechtsfolgen, die sich us dem Einsatz qualifizierter Signaturen ergeben kön- en, insbesondere notwendig, Verfahren zur zuverlässi- en Identifizierung des Antragstellers zu entwickeln. ine Identifizierung mittels PIN/TAN-Verfahren kann ach heutigem Kenntnisstand nicht als hinreichend si- her im Sinne einer zuverlässigen Identifizierung des ntragstellers angesehen werden. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Wir freuen ns, dass nahezu alle Verbesserungsvorschläge und For- erungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im aufe des parlamentarischen Verfahrens gemacht hat, in as Signaturänderungsgesetz aufgenommen werden. Da- urch wird aus einem schlechten und schludrigen Ge- etzentwurf der Bundesregierung jetzt ein gutes Gesetz, em wir zustimmen können. Mit dem Gesetz werden unter Wahrung eines notwen- igen IT-Sicherheitsniveaus die Verfahren für die Bean- ragung und Ausgabe von qualifizierten elektronischen ignaturen endlich vereinfacht und beschleunigt. Denn urch das Festschreiben bürokratischer, komplizierter erfahren und technischen Anforderungen weit über den U-Standard hinaus hat die Bundesregierung maßgeb- ich dazu beigetragen, dass die digitale Signatur für viele ürger und Unternehmen in Deutschland schlicht unat- raktiv ist. Die Anwendung wurde so teuer und umständ- ich, dass kaum ein Bürger oder Unternehmen in eutschland die digitale Signatur haben will. Aktuelle Studien zeigen, dass gerade mal 5 Prozent er Internetanwender in Deutschland eine digitale Signa- ur nutzen. Damit liegen wir im internationalen Ver- leich weit hinten. Das ist besonders bitter vor dem Hin- ergrund, dass Deutschland auf diesem Gebiet einmal Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12863 (A) ) (B) ) Vorreiter war. Unter der CDU/CSU-geführten Bundesre- gierung haben wir 1997 als eines der ersten Länder welt- weit mit dem Signaturgesetz die rechtlichen Vorausset- zungen für die Verwendung der digitalen Signaturen geschaffen. Wir müssen wieder in die Spitzengruppe. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Forderungen in das Signaturänderungsgesetz aufgenommen wurden und wir endlich beides bekommen: Sicherheit und einfache Ver- fahren. Nur wenn wir wie in anderen europäischen Län- dern beide Elemente berücksichtigen, werden wir auch in Deutschland endlich eine breite Nutzung der digitalen Signatur bekommen. Warum das in einer immer stärker digitalisierten Welt für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft so enorm wich- tig ist, liegt auf der Hand. Elektronische Daten können nicht wie Papierdokumente in der bisherigen Weise un- terschrieben werden. Hierzu bedarf es der elektronischen Unterschrift, der digitalen Signatur. Die digitale Signatur ist eine Art von elektronischem Siegel, mit dem man si- cherstellen kann, dass beispielsweise Dokumente, die über das Internet versandt werden, unverfälscht sind und dass man den Empfänger eindeutig identifizieren kann. Für die Sicherheit der Prozesse bedeutet dies einen Para- digmenwechsel: endlich weg von den PIN und TAN und Passwörtern hin zu einem einheitlichen IT-Sicherheits- konzept. Die massenhafte Verbreitung und Anwendung der digitalen Signatur ist also die Grundvoraussetzung für einen neuen, möglichen Innovations- und Wachs- tumsschub im elektronischen Handel, im Bereich der öf- fentlichen Verwaltung und auch im Gesundheitswesen – Stichwort eHealth. Die Verbraucher können im Internet komfortabel rechtsverbindliche Verträge und Versiche- rungen abschließen, ohne umständliche Anmeldung Ak- tien handeln, Verwaltungen und Behörden können ihre Dienstleistungen mithilfe der digitalen Signatur wesent- lich effizienter und kostengünstiger organisieren; Unter- nehmen können ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen miteinander vernetzen, bisher nicht onlinefähige Ge- schäftsprozesse erschließen, dadurch ihre Prozesse ver- schlanken und beschleunigen, neue Dienstleistungen entwickeln und Kosten sparen. Um diese Vorteile und das Potenzial voll auszuschöp- fen, war es das wichtigste Ziel der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion mit dem Signaturänderungsgesetz endlich ein optimales Verhältnis aus Sicherheit und Vereinfa- chung der Verfahren zu erreichen, um die digitale Signa- tur zu einem universellen Sicherheitswerkzeug bei Mas- senanwendungen einzusetzen. Uns waren drei Änderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung besonders wichtig: Erstens. Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss die Möglichkeit haben, bei der Identifizierung des Signatur- antragstellers mit dessen Einverständnis auf bereits vor- handene Daten zurückgreifen zu können. Dies ist wich- tig, weil eine große Rolle bei der Ausgabe der Signaturkarten den Kreditinstituten zukommen kann und soll. Diese haben den Kunden aber bereits bei der Kon- toeröffnung nach § 154 AO oder dem Geldwäschegesetz identifiziert. Eine doppelte Identifizierung der Kunden durch das Kreditinstitut – zuerst bei der Kontoeröffnung, d w a m d e t a K g g f i P T n u l Z k m A w d E V f g t s D I D R v e d u d i L k w w w f w n t L S P (C (D ann nochmals bei der Ausgabe der Signaturkarte – ürde keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bewirken, ber einen unnötigen bürokratischen Akt darstellen. Da- it würden zusätzliche Kosten und Hemmschwellen für en Kunden und die Bank verursacht und das Ziel einer infachen und kostengünstigen Verbreitung der Signa- urkarten erneut verfehlt. Deshalb muss der Rückgriff uf die gesetzlich festgelegte Identifizierung bei der ontoeröffnung möglich sein. Zweitens. Kein Automatismus wie von der Bundesre- ierung vorgesehen, sondern Beibehaltung der Bestäti- ung der Kenntnisnahme der Belehrung ist als Warn- unktion für den Verbraucher wichtig. Damit kein Bruch m Verfahren stattfindet und allein dadurch wiederum rozesse verlangsamt werden, muss die Bestätigung in extform, das heißt als einfache E-Mail erfolgen kön- en. Drittens. Das Auskunftsverfahren darf die Wirtschaft nd damit den Verbraucher nicht erneut mit Kosten be- asten. Es wird immer häufiger der Fall sein, dass die ertifizierungsdiensteanbieter staatlichen Stellen Aus- ünfte zur Identität des Signaturschlüsselinhabers geben üssen. Dies darf nicht unentgeltlich geschehen. Die uskunftsersuchen staatlicher Stellen müssen erstattet erden. Das Wort „unentgeltlich“ wurde im Signaturän- erungsgesetz gestrichen. Über Art und Umfang der ntschädigung müssen wir im Zusammenhang mit dem ergütungs- und Entschädigungsgesetz entscheiden. Alle drei Forderungen der CDU/CSU-Bundestags- raktion haben zum Ziel, die Einführung der digitalen Si- natur zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Koali- ion hat alle drei Forderungen aufgenommen. Wir timmen dem Gesetz zu. Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer in eutschland mehr Beschäftigung schaffen will, der muss nnovationen voranbringen. Die Koalition aus Bündnis 90/ ie Grünen und SPD will das und verbessert daher die ahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Inno- ation. Die Arbeitgeber, die Union und die FDP wollen inen anderen Weg gehen: Sie meinen, man könnte urch Einschränkung der Rechte von Arbeitnehmern nd Arbeitnehmerinnen, durch pauschale Lohnsenkung ie Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern. Das st nicht unser Weg. Natürlich gibt es zum Teil Anpassungsbedarf bei den ohnkosten. Deshalb ist es so wichtig, die Lohnneben- osten zu senken; deshalb ist es sinnvoll, dass die Ge- erkschaften zu schmerzhaften Kompromissen immer ieder bereit sind, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert erden können. Reine Lohnsenkungsstrategien machen ür ein Hochlohnland wie Deutschland keinen Sinn. Wir ollen dafür sorgen, dass Wirtschaft und Gesellschaft och innovativer werden können. Die schnellere Einführung und Nutzung von Informa- ions- und Kommunikationstechnologien nimmt in der issabon-Strategie der EU-Kommission eine zentrale tellung ein. Gesellschaften, die in der Lage sind, die otenziale dieser Technologien in der Wirtschaft, in der 12864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 (A) ) (B) ) Bildung, im öffentlichen Bereich und im Gesundheits- wesen frühzeitig zu nutzen, werden produktiver sein als andere. Sie werden dabei innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und sich so einen Vor- sprung im Wettbewerb erarbeiten. Wir wollen neue Technologien auch nutzen, um den Wandel zu einer alternden Gesellschaft zu meistern. Dazu müssen die Softwarehersteller allerdings dringend umdenken und bedienerfreundlichere Benutzeroberflä- chen schaffen. Notwendig für die digitale Abbildung von Geschäftsprozessen ist, dass sie sicher sind. Digitale Signaturen gewährleisten diese Sicherheit. Sie ermögli- chen den sichereren rechtsverbindlichen Abschluss von Geschäften im Internet. Bisher haben digitale Signaturen noch keine weite Verbreitung gefunden. Zwischen der Bundesregierung, den Banken, den Betriebskrankenkas- sen und anderen Institutionen hat sich ein Signaturbünd- nis gebildet, um die Nutzung der digitalen Signatur vor- anzutreiben. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Beantragung des Signa- turschlüssels für den Kunden noch einfacher wird. Es wird künftig möglich sein, die digitale Signatur mit einer normalen EC-Karte auszuführen. Ein hohes Verbraucherschutzniveau ist für uns gerade beim E-Commerce von zentraler Bedeutung. In den Ge- sprächen mit der SPD konnten wir weitere Verbesserun- gen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erreichen. Diesen Verbesserungen hat die Union erfreulicherweise zugestimmt. Künftig wird die Bestätigung der Kenntnis- nahme der Rechtsfolgen der digitalen Signatur durch den Verbraucher Voraussetzung für das weitere Verfahren zur Vergabe des digitalen Signaturschlüssels sein. Bisher war es so, dass die fehlende schriftliche Bestätigung nicht zur Folge hatte, dass das Zertifikat nicht vergeben werden kann. Im Datenschutz konnten wir erreichen, dass für die Signaturschlüsselanbieter auch weiterhin die Pflicht be- steht, auf Antrag qualifizierte Zertifikate mit Pseudonym zu vergeben. Auch das ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Mit diesem Gesetz geht es uns da- rum, die Voraussetzung für die schnellere Verbreitung der digitalen Signatur zu schaffen und dabei die Interes- sen des Verbraucherschutzes zu waren. Das Anliegen, an der Schriftform für die Beantragung der digitalen Signatur festzuhalten, verstehen wir gut. Hierfür gibt es in der Tat gute Argumente. Allerdings hätte es dann keine Verfahrenserleichterung gegeben, deshalb war das Einfügen eines schriftlichen Verfahrens- schrittes bei der Beantragung nicht umsetzbar. Wir halten die jetzt gefundene Lösung auch deshalb für vertretbar, weil aus unserer Sicht das Missbrauchsri- siko gering ist. Zur Freischaltung der Signaturkarten- funktion auf einer EC- oder Gesundheitskarte wird es er- forderlich sein, dass der Nutzer zum einen im Besitz der Karte ist, zum anderen über PIN und TAN verfügt. Der digitale Weg – erfolgreiches Password-Fishing – würde also nicht ausreichen, um die Signaturkartenfunktion freizuschalten. Wir haben die Bundesregierung gebeten, die Sicherheit der definierten Lösung sorgfältig zu beob- achten und dem Parlament darüber zu berichten. Z D E f w n r N z g w g b g K t g b g e w g d b k z n t n h A w h U g F a e d m l w b g m s s k Z t K S g s a (C (D Im Gesetz klargestellt wurde noch einmal, dass der ertifizierungsdienstanbieter auch auf früher erhobene aten zurückgreifen kann, sofern der Kunde dazu sein inverständnis erteilt hat und die Daten eine zweifels- reie Identifikation ermöglichen. Das war der Wirtschaft ichtig, um zu verhindern, dass vorhandene Daten er- eut erhoben werden müssen. Damit sind jetzt die Vo- aussetzungen für die breite Vermarktung und die sichere utzung der digitalen Signatur geschaffen worden. Gudrun Kopp (FDP): Zunächst einmal möchte ich um Ausdruck bringen, dass es mich sehr freut, dass es elungen ist, das vorliegende Gesetzgebungsverfahren eitestgehend einvernehmlich zum Abschluss zu brin- en. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion ei den beteiligten Kollegen und Kolleginnen herzlich. Das heute zu beschließende Änderungsgesetz zum Si- naturgesetz beinhaltet notwendige Präzisierungen und larstellungen zum bestehenden Gesetz, womit aufge- retene Rechtsunklarheiten beseitigt werden sollen. Es ing aber insbesondere um die Erleichterung und die un- ürokratische Ausgestaltung der Beantragung und Aus- abe von Signaturkarten mit qualifizierten Signaturen in inem geschlossenen elektronischen Verfahren. Beides ar notwendig, um neben administrativen Vereinfachun- en vor allem auch Kostenreduktionen zu ermöglichen, amit die digitale Signatur größere Akzeptanz und Ver- reitung bei Verbrauchern und Unternehmen finden ann. Vor diesem Hintergrund blieb unverständlich, warum um Ende des Gesetzgebungsverfahrens vereinzelt er- eut die Beibehaltung der persönlichen, gesonderten Un- erschrift gefordert wurde. Eine solche Regelung hätte icht nur einen Systembruch im Gesetz zur Folge ge- abt, sondern auch ein überflüssiges Hemmnis in den rbeitsabläufen der Zertifizierungsstellen. Das gegen- ärtige Regelwerk gewährleistet dagegen Handlungsfä- igkeit bei ausreichendem Schutz für Verbraucher und nternehmen. Besonders gefreut hat mich, dass es interfraktionell elungen ist, Zustimmung zum Änderungsantrag der DP zu gewinnen, der die Unentgeltlichkeit von Status- bfragen gegenüber staatlichen Stellen aus dem Gesetz ntfernt hat. Da die diesbezügliche Offenlegungspflicht er Identität des Signaturschlüsselinhabers künftig nicht ehr nur auf Pseudonyme beschränkt bleibt, wird sie al- er Wahrscheinlichkeit nach nicht nur zum Regelfall erden, sondern auch zu erheblichen Kostenbelastungen ei den Zertifizierungsdiensteanbietern führen. Im Übri- en hätte die Unentgeltlichkeit die Fortschreibung eines eines Erachtens bedenklichen Trends bedeutet, den wir chon im Zuge der Novelle des Telekommunikationsge- etzes beobachten mussten. Hier sollte wiederum eine leine Gruppe, nämlich die Unternehmen, die derartige ertifizierungen anbieten, die Kosten für Maßnahmen ragen, die der inneren Sicherheit dienen. Der Schutz vor riminalität und Terrorismus ist aber eine nationale taatsaufgabe, seine Kosten dürfen nicht einigen Weni- en stellvertretend aufgebürdet werden. Der Staat darf ich eben nicht aus seiner ureigenen Verantwortung ver- bschieden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12865 (A) ) (B) ) Bedauerlich ist aus meiner Sicht jedoch, dass keine Einigkeit darüber erzielt werden konnte, die Abrufmög- lichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SigG zumindest grund- sätzlich auch entgeltlich zu ermöglichen. Ein entspre- chender Änderungsantrag der FDP fand im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit leider keine Mehrheit, obwohl er eine hilfreiche Klarstellung dargestellt hätte. Im ge- genwärtigen Gesetz ist das Geschäftsmodell mit digita- len Signaturen vorgezeichnet und beschränkt auf den einmaligen Verdienst an der Ausgabe digitaler Signatur- karten. Die Entgeltlichkeit der Abrufmöglichkeit hätte dagegen weitere Geschäftsmodelle ermöglicht, indem geringere Ausgabepreise und damit eine breitere Akzep- tanz und höhere Verbreitung möglich geworden wären. Leider fand sich die Regierungskoalition hierzu nicht be- reit. Im Großen und Ganzen ist das vorliegende Gesetz eine sinnvolle Fortentwicklung des bestehenden Signa- turgesetzes und findet deshalb auch die Zustimmung der FDP-Fraktion. Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit: Ich möchte mei- nen Ausführungen zu den von uns vorgeschlagenen Än- derungen des Signaturgesetzes zunächst die zentrale Zielvorgabe voranstellen. Diese lautet: Deutschland muss moderne Strukturen für den Geschäftsverkehr in Wirtschaft und Verwaltung schaffen, um im internatio- nalen Vergleich mithalten zu können. Andernfalls wer- den wir zukünftig hinter anderen Volkswirtschaften, die hier aufgeschlossener voranschreiten, zurückbleiben. Die Europäische Gemeinschaft hat den einheitlichen Rahmen hierzu vorgegeben. Die Richtlinie für elektroni- sche Signaturen aus dem Jahre 1999 haben wir zügig umgesetzt und vor drei Jahren das neue Signaturgesetz erlassen. Dennoch entwickelt sich der elektronische Ge- schäftsverkehr in Deutschland nur sehr zögerlich. Das mag viele Gründe haben. Traditionell sehen sich die Menschen erst dann auf der sicheren Seite, wenn sie sich an das alte Sprichwort „Wer schreibt, der bleibt“ halten. Verträge werden wie vor hundert Jahren schriftlich abgefasst und unterschrie- ben. Dabei haben wir mit dem Recht der elektronischen Signaturen Bedingungen geschaffen, die es ermöglichen, auch online auf die sichere Seite zu kommen. Die Zurückhaltung mag auch darauf beruhen, dass vor der Nutzung elektronischer Signaturen zunächst ein gewisser Kostenaufwand entsteht. Diesem Kostenauf- wand steht aber ein weit höherer Nutzen gegenüber. Das gilt für jeden, der das Verfahren nutzt und sich damit zu- künftig viele Wege und Kosten erspart. Dazu kommen die Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft, wenn elek- tronische Signaturen in der Breite genutzt werden und so zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung in allen Bereichen führen. Die breite Nutzung moderner Techniken im Rechts- verkehr ist unbestreitbar notwendig, wenn wir im welt- weiten Wettbewerb zukünftig mithalten wollen. Gleich- w k d k w z b D E w W w c E s s b B l d I w d ä T n a d s d g t d t m h s s V u Ä d Ä B d Ä w q d w t u g G m (C (D ohl haben wir in Deutschland und in Europa bis heute einen Markt für elektronische Signaturen. Wir gehen avon aus, dass unsere Initiativen zum Abbau von Büro- ratie und zur Verwaltungsvereinfachung dazu beitragen erden, dass elektronische Signaturen in Deutschland ukünftig weitaus stärker genutzt werden. Ich nenne hier eispielhaft die Initiativen „BundOnline 2005“, eutschland-Online und „Media@Komm“. Mit unserer -Government-Strategie haben wir inzwischen im welt- eiten Vergleich einen Spitzenplatz, wie eine Studie des orld Economic Forum kürzlich bestätigt hat. Die er- arteten Effekte sind enorm: Ab 2006 wird mit jährli- hen Einsparungen des Bundes von rund 400 Millionen uro gerechnet. Elektronische Anwendungen in Verwaltung und Wirt- chaft sollen möglichst einfach und bürgerfreundlich ein. Ein wichtiger Ansatzpunkt hierfür ist das Signatur- ündnis, mit dem Staat und Wirtschaft auf Initiative der undesregierung die elektronische Signatur in Deutsch- and gemeinsam fördern wollen. Dabei geht es auch um ie Anknüpfung an vorhandene Karteninfrastrukturen. nsbesondere die Geld- und EC-Karten der Geldinstitute erden in der Breite genutzt. Diese Karten können auch ie Funktion einer Signaturkarte haben. Solche oder hnliche Modelle, die elektronische Signaturen für weite eile der Bevölkerung verfugbar machen sollen, funktio- ieren aber nur, wenn das Signaturgesetz keine Barrieren ufbaut. Damit komme ich zu unserem Gesetzesvorhaben, das er Bundestag heute beschließen wird. Das Signaturge- etz muss allen, die elektronische Signaturen nutzen und arauf vertrauen, die notwendige Sicherheit bieten. Zu- leich müssen die europäischen Vorgaben in der Signa- urrichtlinie umgesetzt werden. In diesem Rahmen muss as Signaturgesetz aber auch die erforderliche Flexibili- ät aufweisen, damit wirtschaftlich tragfähige Geschäfts- odelle nicht durch unnötigen Verwaltungsaufwand be- indert werden. Die Gesetzesvorschläge sind unter orgfaltiger Beachtung der Anliegen des Verbraucher- chutzes erarbeitet worden. Bedenken insbesondere der erbraucherschutzverbände wurden eingehend geprüft nd erörtert. Diesen Bedenken wird nunmehr in weiteren nderungen Rechnung getragen. Ich freue mich, dass wir heute den Gesetzentwurf in er geänderten Fassung beschließen werden. Mit den nderungen wird zugleich den Änderungswünschen des undesrates umfassend entsprochen. Ich hoffe daher, ass das weitere Verfahren reibungslos ablaufen und das nderungsgesetz bald in Kraft treten kann. Zum Abschluss möchte ich daher noch einmal die esentlichen Punkte hervorheben: Die Sicherheit der ualifizierten elektronischen Signatur auf der Grundlage es Signaturgesetzes wird in keiner Weise beeinträchtigt erden. Wir setzen darauf, dass sich ein Markt für elek- ronische Signaturen nunmehr leichter entwickeln wird nd wir in absehbarer Zeit eine Vielzahl von Anwendun- en und eine breite Nutzung der Signatur haben werden. leichwohl haben wir die Sorgen der Verbraucher auf- erksam zur Kenntnis genommen. Wir werden daher 12866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 (A) ) (B) ) entsprechend der Forderung des Bundestages die weitere rechtstatsächliche Entwicklung sorgfältig dahingehend beobachten, dass sich die Regeln zur zuverlässigen Iden- tifizierung des Antragstellers bei der Beantragung von qualifizierten Zertifikaten bewähren. Ziel ist eine lang- fristige Gewährleistung der Sicherheit der qualifizierten elektronischen Signatur. Sollten sich in Zukunft nicht hinnehmbare Risiken aufzeigen, wird die Bundesregie- rung weitere Verbesserungen des Signaturgesetzes erar- beiten. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. No- vember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) – Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerrege- lung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) – Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungsge- setz – EinsatzVG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Autobahnmaut- gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden- Württemberg) und Rheinfelden (Aargau) – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fern- absatzverträge bei Finanzdienstleistungen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einord- nung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 9. November 2004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Russ- land für eine Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ge- winnen – Im Interesse des internationalen Klima- schutzes und eines Erfolges des Emissionshandels (Drucksache 15/2163) zurückzieht. Die Abgeordneten Werner Lensing und Bernhard Schulte-Drüggelte haben darum gebeten, zu dem Antrag Konversionsregionen stärken – Sechs-Punkte-Plan zur Strukturpolitik auf Drucksache 15/4029 nachträg- lich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu wer- den. d k F s m d n m V P t (C (D Der Abgeordnete Bernhard Brinkmann hat mitgeteilt, ass er seine Unterschrift auf dem Antrag Flugver- ehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen – lughafen Berlin-Tempelhof offen halten auf Druck- ache 15/3727 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Maßnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung im Bereich Mobilität“ – Drucksache 15/851 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen im Zusam- menhang mit dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes – Drucksachen 15/3619, 15/3693 Nr. 1.7 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Bericht über die Substitution risikoreicher durch risikoärmere Biozid-Wirkstoffe und Biozid-Pro- dukte, über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Biozid-Richtlinie und des Überprüfungs-Program- mes der Altwirkstoffe sowie der aktuellen Entwicklun- gen auf EU-Ebene – Drucksachen 15/3620, 15/3693 Nr. 1.8 – Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa- ten und ganz Südosteuropa für das Jahr 2003 – Drucksache 15/2464 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 – Drucksachen 15/3429, 15/2693 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentari- schen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland 110. Interparlamentarische Versammlung vom 18. bis 23. April 2004 in Mexiko Stadt, Mexiko – Drucksachen 15/3572, 15/3693 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12867 (A) (C) (B) (D) Innenausschuss Drucksache 15/3135 Nr. 2.29 Rechtsausschuss Drucksache 15/3023 Nr. 2.8 Drucksache 15/3403 Nr. 2.1 Drucksache 15/3403 Nr. 2.18 Drucksache 15/3403 Nr. 2.67 Drucksache 15/3403 Nr. 2.73 Drucksache 15/3403 Nr. 2.79 Finanzausschuss Drucksache 15/3876 Nr. 1.6 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/3779 Nr. 1.5 Drucksache 15/3779 Nr. 1.15 Drucksache 15/3779 Nr. 1.56 Drucksache 15/3779 Nr. 1.58 Drucksache 15/3779 Nr. 1.77 Drucksache 15/3779 Nr. 1.84 Drucksache 15/3779 Nr. 1.85 Drucksache 15/3779 Nr. 1.111 Drucksache 15/3876 Nr. 1.5 Drucksache 15/3876 Nr. 1.19 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/3696 Nr. 2.22 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/3266 Nr. 2.2 Drucksache 15/3779 Nr. 1.9 Drucksache 15/3779 Nr. 1.10 Drucksache 15/3779 Nr. 1.11 Drucksache 15/3779 Nr. 1.27 Drucksache 15/3779 Nr. 1.66 Drucksache 15/3779 Nr. 1.69 Drucksache 15/3779 Nr. 1.88 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/3779 Nr. 1.24 Drucksache 15/3779 Nr. 1.37 Drucksache 15/3779 Nr. 1.65 Drucksache 15/3779 Nr. 1.72 139. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. November 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich schließe die Aussprache.
    Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe,
    uss ich darauf hinweisen, dass es in der Rede des Kol-
    egen Uhl einen Zwischenruf des Kollegen Edathy gege-
    en hat, der, wenn er so im Protokoll festgehalten wer-
    en sollte, von mir gerügt werden müsste.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Was hat er denn gerufen?)


    Nach § 119 unserer Geschäftsordnung besteht die
    öglichkeit, Zwischenrufe, die in die Niederschrift auf-
    enommen worden sind, mit Zustimmung der Beteilig-
    en zu streichen, wenn der amtierende Präsident dem zu-
    timmt.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wir müssten erst einmal wissen, was er gerufen hat!)


    ür den Fall, dass diese Verständigung zwischen den Be-
    eiligten erfolgt, würde ich meine Zustimmung zur Strei-
    hung erteilen. Nach meinem Eindruck ist dieser Zwi-
    chenruf nämlich ziemlich eindeutig neben der Sache.
    Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 21 auf:

    – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
    tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
    GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünf-






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsident Dr. Norbert Lammert

    undzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
    Abgeordnetengesetzes und eines Einund-
    zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Eu-
    ropaabgeordnetengesetzes
    – Drucksache 15/3942 –

    (Erste Beratung 132. Sitzung)


    – Zweite und dritte Beratung des von den Abge-

    (Münster)

    und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent-
    wurfs eines Gesetzes zur Änderung des
    Grundgesetzes (Art. 48 Abs. 3)

    – Drucksache 15/751 –

    (Erste Beratung 66. Sitzung)


    – Zweite und dritte Beratung des von den Abge-

    (Münster)

    und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent-
    wurfs eines Vierundzwanzigsten Gesetzes
    zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
    – Drucksache 15/753 –

    (Erste Beratung 66. Sitzung)


    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
    ses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
    ordnung (1. Ausschuss)

    – Drucksache 15/4205 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Uwe Küster
    Eckart von Klaeden
    Volker Beck (Köln)

    Jörg van Essen

    Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
    schäftsordnung hat in seine Beschlussempfehlung auch
    die von der Fraktion der FDP eingebrachten Gesetzent-
    würfe zur Änderung des Art. 48 Abs. 3 des Grundgeset-
    zes sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein-
    bezogen. Über diese beiden Gesetzentwürfe soll nun
    ebenfalls abschließend beraten werden. – Ich sehe, darü-
    ber besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Dazu höre
    ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
    nächst dem Kollegen Wilhelm Schmidt für die SPD-
    Fraktion.



Rede von Wilhelm Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich weiß gar nicht, warum hier so viele die
Flucht ergreifen. Es geht um unsere rechtliche Stellung.
Vielleicht wäre es ganz gut, wenn sich ein paar mehr Ab-
geordnete hier im Plenum einfänden, um über ihr
Schicksal und ihre Versorgungsbezüge zu debattieren
bzw. abzustimmen. Von dieser Stelle rufe ich dazu aus-
drücklich auf.

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(C (D Wir befinden uns in der abschließenden Beratung des esetzentwurfs, den wir vor einigen Wochen eingeracht haben und von dem wir hoffen, dass er heute abeschlossen werden kann. Mit diesem Gesetzentwurf teht die versprochene Umsetzung der wirkungsgleichen nderung von Versorgungsbezügen für Abgeordnete hnlich dem Rentenrecht und dem Beamtenversorgungsecht auf der Tagesordnung. Das Entscheidende ist, dass ir damit unsere Zusage, die wir öffentlich gegeben haen, einlösen, nämlich hier ähnlich zu verfahren. Mit diesem Gesetz – das ist der Vorschlag der Koali ion – werden wir eine Abschmelzung der Versorungsansprüche herbeiführen, bei den Altversorgten m achtmal 0,5 Prozent. Das bedeutet in der Mindestersorgung eine Absenkung von 35 auf 31 Prozent und n der Höchstversorgung von 75 auf 71 Prozent. Damit iegen wir etwa in der Kategorie der Höchstversorgung m Beamtenbereich. Insofern dürfte die Anpassung adäuat sein. Wenn wir die Versorgungsansprüche um 4 Prozent bschmelzen, dann ist das eine angemessene Berückichtigung der Neuregelungen im Rentenrecht. Zudem ird dies in einem viel kürzeren Zeitraum umgesetzt, als ies bei den Rentnerinnen und Rentnern und den Beamenversorgungsempfängern geschieht. Die Änderung beeutet also nicht unbedingt ein Übermaß, ist aber eine ehr konsequente Angleichung dessen, was wir auch den nderen Schichten in der Bevölkerung zumuten, die von ersorgungsbezügen oder Renten zu leben haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der zweite Punkt ist: Wir passen auch die Witwen-
ersorgung an. Sie wird von 60 auf 55 Prozent gekürzt.
as Wichtigste, das wir mit diesem Gesetz auf den Weg
ringen, ist eine Anrechnungsvorschrift für private Ein-
ünfte, die Versorgungsempfänger der Abgeordneten
ann erzielen, wenn sie vor dem 65. Lebensjahr eine pri-
ate Beschäftigung aufnehmen oder wahrnehmen. Das
st eine angemessene Gleichstellung mit den Beamten-
ersorgungsempfängern und den Rentnerinnen und
entnern. Nach dem 65. Lebensjahr gilt diese Anrech-
ungsvorschrift natürlich nicht mehr. Aber in diesem Al-
er ist es doch relativ selten, dass man zusätzliche Be-
chäftigungen wahrnimmt. Aber wir finden schon, dass
s eine Überversorgung bedeuten würde, wenn eine An-
echnung der privaten Einkünfte vor dem 65. Lebensjahr
icht stattfinden würde.
Dies sollte man in angemessener Weise kommunizie-

en. Das hat – das will ich an dieser Stelle gleich sagen –
berhaupt nichts mit dem Kürzen einer „Luxusversor-
ung“ zu tun. Ich erkläre ausdrücklich für meine Frak-
ion, dass Abgeordnete dieses Hauses keine Luxusver-
orgung genießen. Sie erhalten vielmehr eine den
mständen angemessene Versorgung: Das Wahrnehmen
on Amt und Mandat bedeutet nicht selten eine unglaub-
iche Belastung, vor allen Dingen deshalb – das muss
an für die Öffentlichkeit hinzufügen –, weil Abgeord-
ete zu einem beträchtlichen Teil in ihrer beruflichen
eiterentwicklung gehemmt sind. Sie wissen das natür-

ich, wenn sie ihr Abgeordnetenmandat annehmen,






(A) )



(B) )


Wilhelm Schmidt (Salzgitter)


nichtsdestotrotz ist das ein Fakt, welchen man gegen
sich selbst gelten lassen muss. Daher kann man sie nicht
mit normalen Rentnern oder normalen Beamtenversor-
gungsempfängern vergleichen, sondern man sollte eher
den Vergleich zu leitenden Angestellten in der Wirt-
schaft oder leitenden Beamten im öffentlichen Dienst
ziehen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Diese Vergleichbarkeit ist es, die uns immer wieder

beschäftigt. Deshalb gilt auch an einem solchen Tage,
dass wir Abgeordnete uns nicht diskriminieren lassen
wollen. Das gilt auch für die Abgeordneten in den Land-
tagen und im Europaparlament. Es geht nicht an, dass
wir für die Bevölkerung tätig sind, uns aber von den üb-
lichen Verdächtigen immer wieder vorgerechnet wird,
dass wir entweder zu hohe Versorgungsbezüge oder zu
hohe Diäten erhalten. Da wird ein falscher Maßstab an-
gelegt. Ich fordere die kritische Öffentlichkeit ausdrück-
lich dazu auf, an dieser Stelle die Verhältnismäßigkeit
bei der Bewertung des Abgeordnetenberufs – ein solcher
ist es ja nun einmal – zu wahren und die Abgeordneten
nicht ständig zu diskriminieren.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)


Ich will in diesem Zusammenhang hinzufügen, dass
auch die Bundesregierung die notwendigen Konsequen-
zen gezogen hat. Seit Ende September liegt ein Gesetz-
entwurf vor – auch diesen werden wir hier behandeln –,
mit dem die Bundesregierung eine angemessene Anhe-
bung der Bezüge und eine Kürzung der Versorgungsbe-
züge vornehmen will. Hier wird deutlich, dass wir uns
manchmal in einer Weise Selbstbeschränkungen auferle-
gen, die nicht in Ordnung sind. Wenn wir uns einmal ver-
gegenwärtigen, was Unternehmenslenker in der freien
Wirtschaft an Einkünften und Versorgungsregelungen für
sich in Anspruch nehmen, dann ist nach meiner Einschät-
zung durchaus die Aufforderung angebracht, die Maß-
stäbe zurechtzurücken. Der Bundeskanzler hat weder ein
Einkommen noch – erst recht nicht – eine Versorgung,
die mit dem Einkommen bzw. der Versorgung des Chefs
eines mittelständischen Unternehmens vergleichbar
wäre. Das zeigt, dass in diesem Lande irgendetwas nicht
ganz richtig ist.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Die Gewerkschaftsführer verdienen noch mehr!)


Wir bringen dieses Gesetz heute – trotz der schwieri-
gen Zeit – auf den Weg und kommen damit einem Gebot
nach, welches man an uns im Prinzip zu Recht gerichtet
hat. Aber wir werden künftig die Kirche im Dorf lassen.
Wir werden kein Übermaß an Belastungen – zumindest
was die Höhe der Versorgung betrifft – gelten lassen.
Dennoch müssen wir, auch das will ich zusagen, noch
eine grundsätzliche Überprüfung der Versorgungsrege-
lungen vornehmen. Das wird eine weitere Aufgabe für
das nächste Jahr sein.

Damit komme ich zum Gesetzentwurf der FDP.
Herr Kollege van Essen, dieser Gesetzentwurf birgt die
Gefahr einer „Kommissionitis“. Das wollen wir nicht. Es

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(C (D at sich in den vergangenen Jahren immer wieder geeigt, dass jedes Parlament, das sich eine Beratung von ußen in Form einer Kommission gegönnt oder – je achdem – zugemutet hat, auf die Nase gefallen ist. Ich ill ausdrücklich dafür plädieren, uns gerade diese Reelung nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Wir sollten ielmehr selbstkritisch, aber auch mit einem gesunden elbstbewusstsein daran gehen, unsere Abgeordnetenntschädigung und unsere Versorgung selbst zu überprüen. Wenn wir das nicht mehr können, sind wir es nicht ert, in diesem Hause Entscheidungen darüber zu trefen. Lassen Sie also die Forderung nach einer Kommision! Wir machen das selber und kommen dann zu Erebnissen, die wir selber vertreten können. Das ist ein rund, warum wir den Gesetzentwurf von der FDP abehnen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diese
ntscheidung treffen. Sie ist eine Entscheidung, die im
uge der Entwicklung im Renten- und Beamtenversor-
ungsrecht notwendig ist. Auf der einen Seite ist die Re-
elung nicht übertrieben, auf der anderen Seite müssen
ir uns nicht selbst verleugnen. Das werden wir im Ver-
auf unserer Arbeit immer wieder selbstbewusst erklären
üssen. Dazu fordere ich uns alle gemeinsam auf.
Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Kollege

    ckart von Klaeden.