Plenarprotokoll 15/139
            minalität durch die Bundesregierung
            Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . .
            Günther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . .
            Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . .
            Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . .
            Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . .
            (Drucksachen 15/3032, 15/3670) . . . . . . . . . .
            Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . .
            Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Volker Neumann (Bramsche) (SPD) . . . . . . .
            Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 21:
            12784 D
            12786 D
            12787 D
            12789 B
            12789 C
            12790 A
            12790 D
            12791 D
            12791 B
            12792 A
            12792 C
            12797 A
            12797 B
            12801 A
            12803 B
            12804 D
            12807 B
            12809 C
            12812 A
            12814 D
            Deutscher B
            Stenografisch
            139. Sitz
            Berlin, Freitag, den 12
            I n h a l
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 19:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Bundesregierung: Fortsetzung des
            Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
            kräfte bei der Unterstützung der ge-
            meinsamen Reaktion auf terroristische
            Angriffe gegen die USA auf Grundlage
            des Art. 51 der Satzung der Vereinten
            Nationen und des Art. 5 des Nordatlan-
            tikvertrags sowie der Resolutionen 1368
            (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits-
            rats der Vereinten Nationen
            (Drucksachen 15/4032, 15/4165, 15/4175)
            Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . .
            D
            A
            K
            N
            E
            T
            G
            P
            S
            t
            V
            12783 A
            12783 B
            12783 D
            Hans Martin Bury, Staatsminister
            für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12793 B
            undestag
            er Bericht
            ung
            . November 2004
            t :
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
            ndreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arl-Theodor Freiherr von und zu
            Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 20:
            roße Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-
            eter Uhl, Eckart von Klaeden, Matthias
            ehling, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            ion der CDU/CSU: Richterlich geäußerter
            erdacht der Förderung der Schleuserkri-
            12794 A
            12794 D
            12795 D
            12796 D
            12798 D
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
            SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
            II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
            Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Ge-
            setzes zur Änderung des Abgeordneten-
            gesetzes und eines Einundzwanzigsten
            Gesetzes zur Änderung des Europa-
            abgeordnetengesetzes
            (Drucksachen 15/3942, 15/4205). . . . . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel
            Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren
            Abgeordneten und der Fraktion der FDP
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Änderung des Grundgesetzes
            (Art. 48 Abs. 3)
            (Drucksachen 15/751, 15/4205) . . . . . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel
            Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren
            Abgeordneten und der Fraktion der FDP
            eingebrachten Entwurfs eines Vierund-
            zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
            Abgeordnetengesetzes
            (Drucksachen 15/753, 15/4205) . . . . . . . .
            Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . .
            Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 22:
            Große Anfrage der Abgeordneten Dagmar
            Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter
            Paziorek, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU: Wirtschaftliche
            Auswirkungen der EU-Stoffpolitik
            (Drucksachen 15/1394, 15/2806) . . . . . . . . . .
            Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . .
            Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 23:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Ersten Gesetzes zur Änderung des Signa-
            turgesetzes (1. SigÄndG)
            (Drucksachen 15/3417, 15/4172) . . . . . . . . . .
            T
            B
            s
            t
            (
            w
            F
            f
            S
            (
            H
            J
            H
            G
            S
            T
            a
            b
            i
            Z
            a
            b
            U
            D
            12816 D
            12817 A
            12817 A
            12817 B
            12818 D
            12819 D
            12820 C
            12821 A
            12822 C
            12822 C
            12824 A
            12825 C
            12826 C
            12828 A
            12829 B
            12830 C
            agesordnungspunkt 24:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Kultur und Medien zu dem An-
            rag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto
            Frankfurt), Rainer Funke, Ernst Burgbacher,
            eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            DP: Schutz vor illegalen und jugendge-
            ährdenden Internetinhalten – Filtern statt
            perren
            Drucksachen 15/1009, 15/3409) . . . . . . . . . .
            ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
            örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            einrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) . . . .
            rietje Bettin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 25:
            ) Erste Beratung des von den Fraktionen der
            SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
            GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung dienst- und ar-
            beitsrechtlicher Vorschriften im Hoch-
            schulbereich (HdaVÄndG)
            (Drucksache 15/4132) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Freigabe der Personalstruktur an
            Hochschulen (Hochschulpersonalstruk-
            turfreigabegesetz – HPersFG)
            (Drucksache 15/3924) . . . . . . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 9:
            ) Antrag der Abgeordneten Katherina
            Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria
            Böhmer, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU: Flexiblere Per-
            sonalstrukturen bei Drittmittelprojek-
            ten im Hochschulbereich schaffen
            (Drucksache 15/4131) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach,
            Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Befristungen von Beschäftigungs-
            verhältnissen im Hochschulbereich
            flexibilisieren
            (Drucksache 15/4151) . . . . . . . . . . . . . . .
            te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Thomas Goppel, Staatsminister
            (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            12831 A
            12831 B
            12832 A
            12833 D
            12834 C
            12835 D
            12836 D
            12837 A
            12837 A
            12837 B
            12837 B
            12838 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 III
            Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 10:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            der FDP: Haltung der Bundesregierung zu
            schlussempfehlung zu dem Antrag: Fortset-
            zung des Einsatzes bewaffneter deutscher
            Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein-
            samen Reaktion auf terroristische Angriffe
            gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der
            Satzung der Vereinten Nationen und des
            Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Re-
            solutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des
            Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta-
            gesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            12840 D
            12842 A
            12842 D
            12843 C
            12861 D
            Plänen, den 3. Oktober als Nationalfeiertag
            abzuschaffen
            Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . .
            Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
            Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
            zur namentlichen Abstimmung über die Be-
            E
            R
            d
            s
            z
            z
            z
            A
            E
            J
            E
            d
            o
            A
            Z
            ü
            Ä
            (
            D
            F
            G
            D
            A
            A
            12845 A
            12846 A
            12847 B
            12848 B
            12849 B
            12850 B
            12851 C
            12852 D
            12854 C
            12855 D
            12856 D
            12857 B
            12858 C
            12859 D
            12861 A
            rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            olf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über
            en Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Ge-
            etzes zur Änderung des Abgeordnetengeset-
            es und eines Einundzwanzigsten Gesetzes
            ur Änderung des Europaabgeordnetengeset-
            es (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . .
            nlage 4
            rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            örg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den
            ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
            es Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tages-
            rdnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 5
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            ber den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
            nderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG)
            Tagesordnungspunkt 23)
            r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . .
            ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            12862 A
            12862 C
            12862 C
            12863 D
            12864 C
            12865 A
            12866 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12783
            (A) )
            (B) )
            139. Sitz
            Berlin, Freitag, den 12
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12861
        (A) )
        (B) )
        nicht um die Entscheidung für einen konkreten Einsatz.
        w(Tuchenbach), Marlene
        ehrsoldaten in verschiedenen Regionen der Welt, aber
        Mandates handelt es sich um die allgemeine, nicht sehr
        konkrete Vorhaltung und Bereitstellung von Bundes-Rupprecht SPD 12.11.2004
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        *
        **
        A
        b
        E
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Blumenthal, Antje CDU/CSU 12.11.2004
        Borchert, Jochen CDU/CSU 12.11.2004
        Fischer (Frankfurt),
        Joseph
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2004
        Friedrich (Mettmann),
        Lilo
        SPD 12.11.2004
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 12.11.2004
        Griese, Kerstin SPD 12.11.2004
        Heil, Hubertus SPD 12.11.2004
        Heubaum, Monika SPD 12.11.2004**
        Hörster, Joachim CDU/CSU 12.11.2004
        Hoffmann (Chemnitz),
        Jelena
        SPD 12.11.2004
        Dr. Hoyer, Werner FDP 12.11.2004
        Ibrügger, Lothar SPD 12.11.2004**
        Kelber, Ulrich SPD 12.11.2004
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 12.11.2004
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl A.
        CDU/CSU 12.11.2004**
        Lietz, Ursula CDU/CSU 12.11.2004
        Lintner, Eduard CDU/CSU 12.11.2004*
        Meckel, Markus SPD 12.11.2004**
        Merz, Friedrich CDU/CSU 12.11.2004
        Parr, Detlef FDP 12.11.2004
        Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 12.11.2004
        Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 12.11.2004**
        Rübenkönig, Gerhard SPD 12.11.2004
        S
        S
        S
        S
        S
        D
        S
        D
        D
        W
        A
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung der NATO
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger (FDP) zur namentlichen Ab-
        stimmung über die Beschlussempfehlung zu
        dem Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaff-
        neter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt-
        zung der gemeinsamen Reaktion auf terroris-
        tische Angriffe gegen die USA auf Grundlage
        des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen
        und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie
        der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001)
        des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
        (Tagesordnungspunkt 19)
        Ich stimme der dritten Verlängerung des Einsatzes
        ewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von
        nduring Freedom nicht zu. Bei der Verlängerung des
        chauerte, Hartmut CDU/CSU 12.11.2004
        chröder, Gerhard SPD 12.11.2004
        chulte-Drüggelte,
        Bernhard
        CDU/CSU 12.11.2004
        eib, Marion CDU/CSU 12.11.2004
        pahn, Jens CDU/CSU 12.11.2004
        r. Stadler, Max FDP 12.11.2004
        teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2004
        r. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2004
        r. Wend, Rainer SPD 12.11.2004
        öhrl, Dagmar CDU/CSU 12.11.2004
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        12862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
        (A) )
        (B) )
        Der Parlamentsvorbehalt des Deutschen Bundestages
        kann meiner Auffassung nach nur wirkungsvoll wahrge-
        nommen werden, wenn der Bundestag über genau be-
        stimmte Einsätze entscheidet, aber nicht der Bundesre-
        gierung erneut einen Blankoscheck erteilt.
        Deshalb überwiegen bei aller Anerkennung des kon-
        sequenten Vorgehens gegen Terrorismus, auch gegebe-
        nenfalls mit militärischen Mitteln, wie bei den bisheri-
        gen Verlängerungen des Mandates, meine Bedenken
        gegen die Beteiligung deutscher Soldaten bei Enduring
        Freedom.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur
        Abstimmung über den Entwurf eines Fünfund-
        zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abge-
        ordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten
        Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordne-
        tengesetzes (Tagesordnungspunkt 21)
        Mit diesem Gesetzentwurf werden die Reformen der
        gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenver-
        sorgung sowie der im Rahmen der Gesundheitsreform
        für Rentner getroffenen Maßnahmen auf die Abgeordne-
        ten des Deutschen Bundestages und auf die Europaabge-
        ordneten übertragen. Hierzu gehören die Absenkung der
        Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten, die schritt-
        weise Absenkung des Versorgungsniveaus für alle Ver-
        sorgungsempfänger bei künftigen Anpassungen der Ab-
        geordnetenentschädigung, die Anrechnung auch privater
        Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung für alle
        Mitglieder ab der 16. Wahlperiode und die wirkungsglei-
        che Übertragung der für Rentner beschlossenen vollen
        Pflegebeitragszahlung auf Versorgungsempfänger nach
        dem Abgeordnetengesetz, die beihilfeberechtigt nach
        § 27 Abs. 1 sind. Dies begrüße ich ausdrücklich.
        Um die Belastungen der Rentenversicherung durch
        einen frühen Renteneintritt zu begrenzen, wurden vor
        und nach 1998 jedoch auch die Altersgrenzen für ver-
        schiedene Rentenarten angehoben. Dies betraf das Ren-
        teneintrittsalter bei der Altersrente für Frauen, bei der
        Altersrente für Schwerbehinderte, bei der Altersrente für
        langjährig Versicherte sowie das Renteneintrittsalter bei
        der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alters-
        teilzeitarbeit.
        Der Gesetzentwurf lässt das Eintrittsalter bei der Al-
        tersentschädigung der Abgeordneten unberührt. Das Ein-
        trittsalter bei der Altersentschädigung der Abgeordneten
        liegt jedoch weit unter der Altersgrenze der gesetzlichen
        Rentenversicherung. Die wirkungsgleiche Übertragung
        aller gesetzlichen Änderungen der Rentenversicherung
        auf die Altersentschädigung der Abgeordneten hätte sich
        auch auf die Angleichung beim Renteneintrittsalter be-
        ziehen müssen. Meine heutige Zustimmung zum Gesetz
        erfolgt unter der Erwartung, dass eine entsprechende
        Anpassung der Altersgrenze der Altersentschädigung
        d
        d
        A
        Ä
        j
        d
        A
        g
        q
        s
        a
        n
        g
        E
        n
        c
        A
        A
        u
        d
        L
        d
        d
        s
        d
        d
        t
        S
        d
        V
        E
        l
        B
        t
        l
        D
        d
        t
        g
        t
        (C
        (D
        er Abgeordneten durch eine weitere Gesetzesinitiative
        er Koalition im Jahr 2005 erfolgt.
        nlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur
        Abstimmung über den Entwurf eines Ersten
        Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes
        (1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23)
        Ich stimme dem Gesetzentwurf in der Fassung des
        nderungsantrages zu. Im laufenden Gesetzesvollzug ist
        edoch sorgfältig zu beobachten, ob und inwiefern sich
        ie Regelungen zur zuverlässigen Identifizierung des
        ntragstellers bei der Beantragung von qualifizierten Si-
        naturen bewähren. Hierbei ist es, um die Sicherheit von
        ualifizierten elektronischen Signaturen auch langfristig
        icherzustellen und angesichts der Rechtsfolgen, die sich
        us dem Einsatz qualifizierter Signaturen ergeben kön-
        en, insbesondere notwendig, Verfahren zur zuverlässi-
        en Identifizierung des Antragstellers zu entwickeln.
        ine Identifizierung mittels PIN/TAN-Verfahren kann
        ach heutigem Kenntnisstand nicht als hinreichend si-
        her im Sinne einer zuverlässigen Identifizierung des
        ntragstellers angesehen werden.
        nlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung über den Entwurf eines Ersten
        Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes
        (1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23)
        Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Wir freuen
        ns, dass nahezu alle Verbesserungsvorschläge und For-
        erungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
        aufe des parlamentarischen Verfahrens gemacht hat, in
        as Signaturänderungsgesetz aufgenommen werden. Da-
        urch wird aus einem schlechten und schludrigen Ge-
        etzentwurf der Bundesregierung jetzt ein gutes Gesetz,
        em wir zustimmen können.
        Mit dem Gesetz werden unter Wahrung eines notwen-
        igen IT-Sicherheitsniveaus die Verfahren für die Bean-
        ragung und Ausgabe von qualifizierten elektronischen
        ignaturen endlich vereinfacht und beschleunigt. Denn
        urch das Festschreiben bürokratischer, komplizierter
        erfahren und technischen Anforderungen weit über den
        U-Standard hinaus hat die Bundesregierung maßgeb-
        ich dazu beigetragen, dass die digitale Signatur für viele
        ürger und Unternehmen in Deutschland schlicht unat-
        raktiv ist. Die Anwendung wurde so teuer und umständ-
        ich, dass kaum ein Bürger oder Unternehmen in
        eutschland die digitale Signatur haben will.
        Aktuelle Studien zeigen, dass gerade mal 5 Prozent
        er Internetanwender in Deutschland eine digitale Signa-
        ur nutzen. Damit liegen wir im internationalen Ver-
        leich weit hinten. Das ist besonders bitter vor dem Hin-
        ergrund, dass Deutschland auf diesem Gebiet einmal
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12863
        (A) )
        (B) )
        Vorreiter war. Unter der CDU/CSU-geführten Bundesre-
        gierung haben wir 1997 als eines der ersten Länder welt-
        weit mit dem Signaturgesetz die rechtlichen Vorausset-
        zungen für die Verwendung der digitalen Signaturen
        geschaffen. Wir müssen wieder in die Spitzengruppe.
        Deshalb ist es wichtig, dass unsere Forderungen in das
        Signaturänderungsgesetz aufgenommen wurden und wir
        endlich beides bekommen: Sicherheit und einfache Ver-
        fahren. Nur wenn wir wie in anderen europäischen Län-
        dern beide Elemente berücksichtigen, werden wir auch
        in Deutschland endlich eine breite Nutzung der digitalen
        Signatur bekommen.
        Warum das in einer immer stärker digitalisierten Welt
        für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft so enorm wich-
        tig ist, liegt auf der Hand. Elektronische Daten können
        nicht wie Papierdokumente in der bisherigen Weise un-
        terschrieben werden. Hierzu bedarf es der elektronischen
        Unterschrift, der digitalen Signatur. Die digitale Signatur
        ist eine Art von elektronischem Siegel, mit dem man si-
        cherstellen kann, dass beispielsweise Dokumente, die
        über das Internet versandt werden, unverfälscht sind und
        dass man den Empfänger eindeutig identifizieren kann.
        Für die Sicherheit der Prozesse bedeutet dies einen Para-
        digmenwechsel: endlich weg von den PIN und TAN und
        Passwörtern hin zu einem einheitlichen IT-Sicherheits-
        konzept. Die massenhafte Verbreitung und Anwendung
        der digitalen Signatur ist also die Grundvoraussetzung
        für einen neuen, möglichen Innovations- und Wachs-
        tumsschub im elektronischen Handel, im Bereich der öf-
        fentlichen Verwaltung und auch im Gesundheitswesen –
        Stichwort eHealth. Die Verbraucher können im Internet
        komfortabel rechtsverbindliche Verträge und Versiche-
        rungen abschließen, ohne umständliche Anmeldung Ak-
        tien handeln, Verwaltungen und Behörden können ihre
        Dienstleistungen mithilfe der digitalen Signatur wesent-
        lich effizienter und kostengünstiger organisieren; Unter-
        nehmen können ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen
        miteinander vernetzen, bisher nicht onlinefähige Ge-
        schäftsprozesse erschließen, dadurch ihre Prozesse ver-
        schlanken und beschleunigen, neue Dienstleistungen
        entwickeln und Kosten sparen.
        Um diese Vorteile und das Potenzial voll auszuschöp-
        fen, war es das wichtigste Ziel der CDU/CSU-Bundes-
        tagsfraktion mit dem Signaturänderungsgesetz endlich
        ein optimales Verhältnis aus Sicherheit und Vereinfa-
        chung der Verfahren zu erreichen, um die digitale Signa-
        tur zu einem universellen Sicherheitswerkzeug bei Mas-
        senanwendungen einzusetzen.
        Uns waren drei Änderungen im Gesetzentwurf der
        Bundesregierung besonders wichtig:
        Erstens. Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss die
        Möglichkeit haben, bei der Identifizierung des Signatur-
        antragstellers mit dessen Einverständnis auf bereits vor-
        handene Daten zurückgreifen zu können. Dies ist wich-
        tig, weil eine große Rolle bei der Ausgabe der
        Signaturkarten den Kreditinstituten zukommen kann und
        soll. Diese haben den Kunden aber bereits bei der Kon-
        toeröffnung nach § 154 AO oder dem Geldwäschegesetz
        identifiziert. Eine doppelte Identifizierung der Kunden
        durch das Kreditinstitut – zuerst bei der Kontoeröffnung,
        d
        w
        a
        m
        d
        e
        t
        a
        K
        g
        g
        f
        i
        P
        T
        n
        u
        l
        Z
        k
        m
        A
        w
        d
        E
        V
        f
        g
        t
        s
        D
        I
        D
        R
        v
        e
        d
        u
        d
        i
        L
        k
        w
        w
        w
        f
        w
        n
        t
        L
        S
        P
        (C
        (D
        ann nochmals bei der Ausgabe der Signaturkarte –
        ürde keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bewirken,
        ber einen unnötigen bürokratischen Akt darstellen. Da-
        it würden zusätzliche Kosten und Hemmschwellen für
        en Kunden und die Bank verursacht und das Ziel einer
        infachen und kostengünstigen Verbreitung der Signa-
        urkarten erneut verfehlt. Deshalb muss der Rückgriff
        uf die gesetzlich festgelegte Identifizierung bei der
        ontoeröffnung möglich sein.
        Zweitens. Kein Automatismus wie von der Bundesre-
        ierung vorgesehen, sondern Beibehaltung der Bestäti-
        ung der Kenntnisnahme der Belehrung ist als Warn-
        unktion für den Verbraucher wichtig. Damit kein Bruch
        m Verfahren stattfindet und allein dadurch wiederum
        rozesse verlangsamt werden, muss die Bestätigung in
        extform, das heißt als einfache E-Mail erfolgen kön-
        en.
        Drittens. Das Auskunftsverfahren darf die Wirtschaft
        nd damit den Verbraucher nicht erneut mit Kosten be-
        asten. Es wird immer häufiger der Fall sein, dass die
        ertifizierungsdiensteanbieter staatlichen Stellen Aus-
        ünfte zur Identität des Signaturschlüsselinhabers geben
        üssen. Dies darf nicht unentgeltlich geschehen. Die
        uskunftsersuchen staatlicher Stellen müssen erstattet
        erden. Das Wort „unentgeltlich“ wurde im Signaturän-
        erungsgesetz gestrichen. Über Art und Umfang der
        ntschädigung müssen wir im Zusammenhang mit dem
        ergütungs- und Entschädigungsgesetz entscheiden.
        Alle drei Forderungen der CDU/CSU-Bundestags-
        raktion haben zum Ziel, die Einführung der digitalen Si-
        natur zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Koali-
        ion hat alle drei Forderungen aufgenommen. Wir
        timmen dem Gesetz zu.
        Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer in
        eutschland mehr Beschäftigung schaffen will, der muss
        nnovationen voranbringen. Die Koalition aus Bündnis 90/
        ie Grünen und SPD will das und verbessert daher die
        ahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Inno-
        ation. Die Arbeitgeber, die Union und die FDP wollen
        inen anderen Weg gehen: Sie meinen, man könnte
        urch Einschränkung der Rechte von Arbeitnehmern
        nd Arbeitnehmerinnen, durch pauschale Lohnsenkung
        ie Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern. Das
        st nicht unser Weg.
        Natürlich gibt es zum Teil Anpassungsbedarf bei den
        ohnkosten. Deshalb ist es so wichtig, die Lohnneben-
        osten zu senken; deshalb ist es sinnvoll, dass die Ge-
        erkschaften zu schmerzhaften Kompromissen immer
        ieder bereit sind, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert
        erden können. Reine Lohnsenkungsstrategien machen
        ür ein Hochlohnland wie Deutschland keinen Sinn. Wir
        ollen dafür sorgen, dass Wirtschaft und Gesellschaft
        och innovativer werden können.
        Die schnellere Einführung und Nutzung von Informa-
        ions- und Kommunikationstechnologien nimmt in der
        issabon-Strategie der EU-Kommission eine zentrale
        tellung ein. Gesellschaften, die in der Lage sind, die
        otenziale dieser Technologien in der Wirtschaft, in der
        12864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
        (A) )
        (B) )
        Bildung, im öffentlichen Bereich und im Gesundheits-
        wesen frühzeitig zu nutzen, werden produktiver sein als
        andere. Sie werden dabei innovative Produkte und
        Dienstleistungen entwickeln und sich so einen Vor-
        sprung im Wettbewerb erarbeiten.
        Wir wollen neue Technologien auch nutzen, um den
        Wandel zu einer alternden Gesellschaft zu meistern.
        Dazu müssen die Softwarehersteller allerdings dringend
        umdenken und bedienerfreundlichere Benutzeroberflä-
        chen schaffen. Notwendig für die digitale Abbildung
        von Geschäftsprozessen ist, dass sie sicher sind. Digitale
        Signaturen gewährleisten diese Sicherheit. Sie ermögli-
        chen den sichereren rechtsverbindlichen Abschluss von
        Geschäften im Internet. Bisher haben digitale Signaturen
        noch keine weite Verbreitung gefunden. Zwischen der
        Bundesregierung, den Banken, den Betriebskrankenkas-
        sen und anderen Institutionen hat sich ein Signaturbünd-
        nis gebildet, um die Nutzung der digitalen Signatur vor-
        anzutreiben. Mit diesem Gesetz schaffen wir die
        Voraussetzungen dafür, dass die Beantragung des Signa-
        turschlüssels für den Kunden noch einfacher wird. Es
        wird künftig möglich sein, die digitale Signatur mit einer
        normalen EC-Karte auszuführen.
        Ein hohes Verbraucherschutzniveau ist für uns gerade
        beim E-Commerce von zentraler Bedeutung. In den Ge-
        sprächen mit der SPD konnten wir weitere Verbesserun-
        gen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erreichen.
        Diesen Verbesserungen hat die Union erfreulicherweise
        zugestimmt. Künftig wird die Bestätigung der Kenntnis-
        nahme der Rechtsfolgen der digitalen Signatur durch den
        Verbraucher Voraussetzung für das weitere Verfahren
        zur Vergabe des digitalen Signaturschlüssels sein. Bisher
        war es so, dass die fehlende schriftliche Bestätigung
        nicht zur Folge hatte, dass das Zertifikat nicht vergeben
        werden kann.
        Im Datenschutz konnten wir erreichen, dass für die
        Signaturschlüsselanbieter auch weiterhin die Pflicht be-
        steht, auf Antrag qualifizierte Zertifikate mit Pseudonym
        zu vergeben. Auch das ist für die Verbraucherinnen und
        Verbraucher wichtig. Mit diesem Gesetz geht es uns da-
        rum, die Voraussetzung für die schnellere Verbreitung
        der digitalen Signatur zu schaffen und dabei die Interes-
        sen des Verbraucherschutzes zu waren.
        Das Anliegen, an der Schriftform für die Beantragung
        der digitalen Signatur festzuhalten, verstehen wir gut.
        Hierfür gibt es in der Tat gute Argumente. Allerdings
        hätte es dann keine Verfahrenserleichterung gegeben,
        deshalb war das Einfügen eines schriftlichen Verfahrens-
        schrittes bei der Beantragung nicht umsetzbar.
        Wir halten die jetzt gefundene Lösung auch deshalb
        für vertretbar, weil aus unserer Sicht das Missbrauchsri-
        siko gering ist. Zur Freischaltung der Signaturkarten-
        funktion auf einer EC- oder Gesundheitskarte wird es er-
        forderlich sein, dass der Nutzer zum einen im Besitz der
        Karte ist, zum anderen über PIN und TAN verfügt. Der
        digitale Weg – erfolgreiches Password-Fishing – würde
        also nicht ausreichen, um die Signaturkartenfunktion
        freizuschalten. Wir haben die Bundesregierung gebeten,
        die Sicherheit der definierten Lösung sorgfältig zu beob-
        achten und dem Parlament darüber zu berichten.
        Z
        D
        E
        f
        w
        n
        r
        N
        z
        g
        w
        g
        b
        g
        K
        t
        g
        b
        g
        e
        w
        g
        d
        b
        k
        z
        n
        t
        n
        h
        A
        w
        h
        U
        g
        F
        a
        e
        d
        m
        l
        w
        b
        g
        m
        s
        s
        k
        Z
        t
        K
        S
        g
        s
        a
        (C
        (D
        Im Gesetz klargestellt wurde noch einmal, dass der
        ertifizierungsdienstanbieter auch auf früher erhobene
        aten zurückgreifen kann, sofern der Kunde dazu sein
        inverständnis erteilt hat und die Daten eine zweifels-
        reie Identifikation ermöglichen. Das war der Wirtschaft
        ichtig, um zu verhindern, dass vorhandene Daten er-
        eut erhoben werden müssen. Damit sind jetzt die Vo-
        aussetzungen für die breite Vermarktung und die sichere
        utzung der digitalen Signatur geschaffen worden.
        Gudrun Kopp (FDP): Zunächst einmal möchte ich
        um Ausdruck bringen, dass es mich sehr freut, dass es
        elungen ist, das vorliegende Gesetzgebungsverfahren
        eitestgehend einvernehmlich zum Abschluss zu brin-
        en. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion
        ei den beteiligten Kollegen und Kolleginnen herzlich.
        Das heute zu beschließende Änderungsgesetz zum Si-
        naturgesetz beinhaltet notwendige Präzisierungen und
        larstellungen zum bestehenden Gesetz, womit aufge-
        retene Rechtsunklarheiten beseitigt werden sollen. Es
        ing aber insbesondere um die Erleichterung und die un-
        ürokratische Ausgestaltung der Beantragung und Aus-
        abe von Signaturkarten mit qualifizierten Signaturen in
        inem geschlossenen elektronischen Verfahren. Beides
        ar notwendig, um neben administrativen Vereinfachun-
        en vor allem auch Kostenreduktionen zu ermöglichen,
        amit die digitale Signatur größere Akzeptanz und Ver-
        reitung bei Verbrauchern und Unternehmen finden
        ann.
        Vor diesem Hintergrund blieb unverständlich, warum
        um Ende des Gesetzgebungsverfahrens vereinzelt er-
        eut die Beibehaltung der persönlichen, gesonderten Un-
        erschrift gefordert wurde. Eine solche Regelung hätte
        icht nur einen Systembruch im Gesetz zur Folge ge-
        abt, sondern auch ein überflüssiges Hemmnis in den
        rbeitsabläufen der Zertifizierungsstellen. Das gegen-
        ärtige Regelwerk gewährleistet dagegen Handlungsfä-
        igkeit bei ausreichendem Schutz für Verbraucher und
        nternehmen.
        Besonders gefreut hat mich, dass es interfraktionell
        elungen ist, Zustimmung zum Änderungsantrag der
        DP zu gewinnen, der die Unentgeltlichkeit von Status-
        bfragen gegenüber staatlichen Stellen aus dem Gesetz
        ntfernt hat. Da die diesbezügliche Offenlegungspflicht
        er Identität des Signaturschlüsselinhabers künftig nicht
        ehr nur auf Pseudonyme beschränkt bleibt, wird sie al-
        er Wahrscheinlichkeit nach nicht nur zum Regelfall
        erden, sondern auch zu erheblichen Kostenbelastungen
        ei den Zertifizierungsdiensteanbietern führen. Im Übri-
        en hätte die Unentgeltlichkeit die Fortschreibung eines
        eines Erachtens bedenklichen Trends bedeutet, den wir
        chon im Zuge der Novelle des Telekommunikationsge-
        etzes beobachten mussten. Hier sollte wiederum eine
        leine Gruppe, nämlich die Unternehmen, die derartige
        ertifizierungen anbieten, die Kosten für Maßnahmen
        ragen, die der inneren Sicherheit dienen. Der Schutz vor
        riminalität und Terrorismus ist aber eine nationale
        taatsaufgabe, seine Kosten dürfen nicht einigen Weni-
        en stellvertretend aufgebürdet werden. Der Staat darf
        ich eben nicht aus seiner ureigenen Verantwortung ver-
        bschieden.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12865
        (A) )
        (B) )
        Bedauerlich ist aus meiner Sicht jedoch, dass keine
        Einigkeit darüber erzielt werden konnte, die Abrufmög-
        lichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SigG zumindest grund-
        sätzlich auch entgeltlich zu ermöglichen. Ein entspre-
        chender Änderungsantrag der FDP fand im Ausschuss
        für Wirtschaft und Arbeit leider keine Mehrheit, obwohl
        er eine hilfreiche Klarstellung dargestellt hätte. Im ge-
        genwärtigen Gesetz ist das Geschäftsmodell mit digita-
        len Signaturen vorgezeichnet und beschränkt auf den
        einmaligen Verdienst an der Ausgabe digitaler Signatur-
        karten. Die Entgeltlichkeit der Abrufmöglichkeit hätte
        dagegen weitere Geschäftsmodelle ermöglicht, indem
        geringere Ausgabepreise und damit eine breitere Akzep-
        tanz und höhere Verbreitung möglich geworden wären.
        Leider fand sich die Regierungskoalition hierzu nicht be-
        reit.
        Im Großen und Ganzen ist das vorliegende Gesetz
        eine sinnvolle Fortentwicklung des bestehenden Signa-
        turgesetzes und findet deshalb auch die Zustimmung der
        FDP-Fraktion.
        Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun-
        desminister für Wirtschaft und Arbeit: Ich möchte mei-
        nen Ausführungen zu den von uns vorgeschlagenen Än-
        derungen des Signaturgesetzes zunächst die zentrale
        Zielvorgabe voranstellen. Diese lautet: Deutschland
        muss moderne Strukturen für den Geschäftsverkehr in
        Wirtschaft und Verwaltung schaffen, um im internatio-
        nalen Vergleich mithalten zu können. Andernfalls wer-
        den wir zukünftig hinter anderen Volkswirtschaften, die
        hier aufgeschlossener voranschreiten, zurückbleiben.
        Die Europäische Gemeinschaft hat den einheitlichen
        Rahmen hierzu vorgegeben. Die Richtlinie für elektroni-
        sche Signaturen aus dem Jahre 1999 haben wir zügig
        umgesetzt und vor drei Jahren das neue Signaturgesetz
        erlassen. Dennoch entwickelt sich der elektronische Ge-
        schäftsverkehr in Deutschland nur sehr zögerlich. Das
        mag viele Gründe haben.
        Traditionell sehen sich die Menschen erst dann auf
        der sicheren Seite, wenn sie sich an das alte Sprichwort
        „Wer schreibt, der bleibt“ halten. Verträge werden wie
        vor hundert Jahren schriftlich abgefasst und unterschrie-
        ben. Dabei haben wir mit dem Recht der elektronischen
        Signaturen Bedingungen geschaffen, die es ermöglichen,
        auch online auf die sichere Seite zu kommen.
        Die Zurückhaltung mag auch darauf beruhen, dass
        vor der Nutzung elektronischer Signaturen zunächst ein
        gewisser Kostenaufwand entsteht. Diesem Kostenauf-
        wand steht aber ein weit höherer Nutzen gegenüber. Das
        gilt für jeden, der das Verfahren nutzt und sich damit zu-
        künftig viele Wege und Kosten erspart. Dazu kommen
        die Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft, wenn elek-
        tronische Signaturen in der Breite genutzt werden und so
        zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung in allen
        Bereichen führen.
        Die breite Nutzung moderner Techniken im Rechts-
        verkehr ist unbestreitbar notwendig, wenn wir im welt-
        weiten Wettbewerb zukünftig mithalten wollen. Gleich-
        w
        k
        d
        k
        w
        z
        b
        D
        E
        w
        W
        w
        c
        E
        s
        s
        b
        B
        l
        d
        I
        w
        d
        ä
        T
        n
        a
        d
        s
        d
        g
        t
        d
        t
        m
        h
        s
        s
        V
        u
        Ä
        d
        Ä
        B
        d
        Ä
        w
        q
        d
        w
        t
        u
        g
        G
        m
        (C
        (D
        ohl haben wir in Deutschland und in Europa bis heute
        einen Markt für elektronische Signaturen. Wir gehen
        avon aus, dass unsere Initiativen zum Abbau von Büro-
        ratie und zur Verwaltungsvereinfachung dazu beitragen
        erden, dass elektronische Signaturen in Deutschland
        ukünftig weitaus stärker genutzt werden. Ich nenne hier
        eispielhaft die Initiativen „BundOnline 2005“,
        eutschland-Online und „Media@Komm“. Mit unserer
        -Government-Strategie haben wir inzwischen im welt-
        eiten Vergleich einen Spitzenplatz, wie eine Studie des
        orld Economic Forum kürzlich bestätigt hat. Die er-
        arteten Effekte sind enorm: Ab 2006 wird mit jährli-
        hen Einsparungen des Bundes von rund 400 Millionen
        uro gerechnet.
        Elektronische Anwendungen in Verwaltung und Wirt-
        chaft sollen möglichst einfach und bürgerfreundlich
        ein. Ein wichtiger Ansatzpunkt hierfür ist das Signatur-
        ündnis, mit dem Staat und Wirtschaft auf Initiative der
        undesregierung die elektronische Signatur in Deutsch-
        and gemeinsam fördern wollen. Dabei geht es auch um
        ie Anknüpfung an vorhandene Karteninfrastrukturen.
        nsbesondere die Geld- und EC-Karten der Geldinstitute
        erden in der Breite genutzt. Diese Karten können auch
        ie Funktion einer Signaturkarte haben. Solche oder
        hnliche Modelle, die elektronische Signaturen für weite
        eile der Bevölkerung verfugbar machen sollen, funktio-
        ieren aber nur, wenn das Signaturgesetz keine Barrieren
        ufbaut.
        Damit komme ich zu unserem Gesetzesvorhaben, das
        er Bundestag heute beschließen wird. Das Signaturge-
        etz muss allen, die elektronische Signaturen nutzen und
        arauf vertrauen, die notwendige Sicherheit bieten. Zu-
        leich müssen die europäischen Vorgaben in der Signa-
        urrichtlinie umgesetzt werden. In diesem Rahmen muss
        as Signaturgesetz aber auch die erforderliche Flexibili-
        ät aufweisen, damit wirtschaftlich tragfähige Geschäfts-
        odelle nicht durch unnötigen Verwaltungsaufwand be-
        indert werden. Die Gesetzesvorschläge sind unter
        orgfaltiger Beachtung der Anliegen des Verbraucher-
        chutzes erarbeitet worden. Bedenken insbesondere der
        erbraucherschutzverbände wurden eingehend geprüft
        nd erörtert. Diesen Bedenken wird nunmehr in weiteren
        nderungen Rechnung getragen.
        Ich freue mich, dass wir heute den Gesetzentwurf in
        er geänderten Fassung beschließen werden. Mit den
        nderungen wird zugleich den Änderungswünschen des
        undesrates umfassend entsprochen. Ich hoffe daher,
        ass das weitere Verfahren reibungslos ablaufen und das
        nderungsgesetz bald in Kraft treten kann.
        Zum Abschluss möchte ich daher noch einmal die
        esentlichen Punkte hervorheben: Die Sicherheit der
        ualifizierten elektronischen Signatur auf der Grundlage
        es Signaturgesetzes wird in keiner Weise beeinträchtigt
        erden. Wir setzen darauf, dass sich ein Markt für elek-
        ronische Signaturen nunmehr leichter entwickeln wird
        nd wir in absehbarer Zeit eine Vielzahl von Anwendun-
        en und eine breite Nutzung der Signatur haben werden.
        leichwohl haben wir die Sorgen der Verbraucher auf-
        erksam zur Kenntnis genommen. Wir werden daher
        12866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
        (A) )
        (B) )
        entsprechend der Forderung des Bundestages die weitere
        rechtstatsächliche Entwicklung sorgfältig dahingehend
        beobachten, dass sich die Regeln zur zuverlässigen Iden-
        tifizierung des Antragstellers bei der Beantragung von
        qualifizierten Zertifikaten bewähren. Ziel ist eine lang-
        fristige Gewährleistung der Sicherheit der qualifizierten
        elektronischen Signatur. Sollten sich in Zukunft nicht
        hinnehmbare Risiken aufzeigen, wird die Bundesregie-
        rung weitere Verbesserungen des Signaturgesetzes erar-
        beiten.
        Anlage 6
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. No-
        vember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
        mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
        – Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen
        Rentenversicherung (RVOrgG)
        – Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die
        Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie
        zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates
        vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerrege-
        lung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren
        zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener
        Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz)
        – Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen
        Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungsge-
        setz – EinsatzVG)
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Autobahnmaut-
        gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003
        zwischen der Regierung der Bundesrepublik
        Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat
        über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke
        über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-
        Württemberg) und Rheinfelden (Aargau)
        – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fern-
        absatzverträge bei Finanzdienstleistungen
        – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einord-
        nung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
        Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom
        9. November 2004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Russ-
        land für eine Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ge-
        winnen – Im Interesse des internationalen Klima-
        schutzes und eines Erfolges des Emissionshandels
        (Drucksache 15/2163) zurückzieht.
        Die Abgeordneten Werner Lensing und Bernhard
        Schulte-Drüggelte haben darum gebeten, zu dem Antrag
        Konversionsregionen stärken – Sechs-Punkte-Plan
        zur Strukturpolitik auf Drucksache 15/4029 nachträg-
        lich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu wer-
        den.
        d
        k
        F
        s
        m
        d
        n
        m
        V
        P
        t
        (C
        (D
        Der Abgeordnete Bernhard Brinkmann hat mitgeteilt,
        ass er seine Unterschrift auf dem Antrag Flugver-
        ehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen –
        lughafen Berlin-Tempelhof offen halten auf Druck-
        ache 15/3727 zurückzieht.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung
        hier: Monitoring „Maßnahmen für eine nachhaltige
        Energieversorgung im Bereich Mobilität“
        – Drucksache 15/851 –
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen im Zusam-
        menhang mit dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes
        – Drucksachen 15/3619, 15/3693 Nr. 1.7 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Erster Bericht über die Substitution risikoreicher
        durch risikoärmere Biozid-Wirkstoffe und Biozid-Pro-
        dukte, über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung
        der Biozid-Richtlinie und des Überprüfungs-Program-
        mes der Altwirkstoffe sowie der aktuellen Entwicklun-
        gen auf EU-Ebene
        – Drucksachen 15/3620, 15/3693 Nr. 1.8 –
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer
        Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen
        und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa-
        ten und ganz Südosteuropa für das Jahr 2003
        – Drucksache 15/2464 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der
        Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis
        31. Dezember 2003
        – Drucksachen 15/3429, 15/2693 Nr. 1.3 –
        – Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentari-
        schen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland
        110. Interparlamentarische Versammlung vom 18. bis
        23. April 2004 in Mexiko Stadt, Mexiko
        – Drucksachen 15/3572, 15/3693 Nr. 1.5 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12867
        (A) (C)
        (B) (D)
        Innenausschuss
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.29
        Rechtsausschuss
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.8
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.1
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.18
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.67
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.73
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.79
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/3876 Nr. 1.6
        Ausschuss für Verbraucherschutz,
        Ernährung und Landwirtschaft
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.5
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.15
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.56
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.58
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.77
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.84
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.85
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.111
        Drucksache 15/3876 Nr. 1.5
        Drucksache 15/3876 Nr. 1.19
        Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.22
        Ausschuss für Verkehr,
        Bau und Wohnungswesen
        Drucksache 15/3266 Nr. 2.2
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.9
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.10
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.11
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.27
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.66
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.69
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.88
        Ausschuss für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.24
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.37
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.65
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.72
        139. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 12. November 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6