Plenarprotokoll 15/139
minalität durch die Bundesregierung
Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . .
Günther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . .
Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . .
Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . .
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . .
(Drucksachen 15/3032, 15/3670) . . . . . . . . . .
Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . .
Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Volker Neumann (Bramsche) (SPD) . . . . . . .
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 21:
12784 D
12786 D
12787 D
12789 B
12789 C
12790 A
12790 D
12791 D
12791 B
12792 A
12792 C
12797 A
12797 B
12801 A
12803 B
12804 D
12807 B
12809 C
12812 A
12814 D
Deutscher B
Stenografisch
139. Sitz
Berlin, Freitag, den 12
I n h a l
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung des
Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der ge-
meinsamen Reaktion auf terroristische
Angriffe gegen die USA auf Grundlage
des Art. 51 der Satzung der Vereinten
Nationen und des Art. 5 des Nordatlan-
tikvertrags sowie der Resolutionen 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheits-
rats der Vereinten Nationen
(Drucksachen 15/4032, 15/4165, 15/4175)
Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . .
D
A
K
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12783 A
12783 B
12783 D
Hans Martin Bury, Staatsminister
für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12793 B
undestag
er Bericht
ung
. November 2004
t :
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
ndreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl-Theodor Freiherr von und zu
Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 20:
roße Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-
eter Uhl, Eckart von Klaeden, Matthias
ehling, weiterer Abgeordneter und der Frak-
ion der CDU/CSU: Richterlich geäußerter
erdacht der Förderung der Schleuserkri-
12794 A
12794 D
12795 D
12796 D
12798 D
– Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Ge-
setzes zur Änderung des Abgeordneten-
gesetzes und eines Einundzwanzigsten
Gesetzes zur Änderung des Europa-
abgeordnetengesetzes
(Drucksachen 15/3942, 15/4205). . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Grundgesetzes
(Art. 48 Abs. 3)
(Drucksachen 15/751, 15/4205) . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Vierund-
zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes
(Drucksachen 15/753, 15/4205) . . . . . . . .
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . .
Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 22:
Große Anfrage der Abgeordneten Dagmar
Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter
Paziorek, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Wirtschaftliche
Auswirkungen der EU-Stoffpolitik
(Drucksachen 15/1394, 15/2806) . . . . . . . . . .
Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . .
Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 23:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Signa-
turgesetzes (1. SigÄndG)
(Drucksachen 15/3417, 15/4172) . . . . . . . . . .
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12816 D
12817 A
12817 A
12817 B
12818 D
12819 D
12820 C
12821 A
12822 C
12822 C
12824 A
12825 C
12826 C
12828 A
12829 B
12830 C
agesordnungspunkt 24:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Kultur und Medien zu dem An-
rag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto
Frankfurt), Rainer Funke, Ernst Burgbacher,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
DP: Schutz vor illegalen und jugendge-
ährdenden Internetinhalten – Filtern statt
perren
Drucksachen 15/1009, 15/3409) . . . . . . . . . .
ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
einrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) . . . .
rietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 25:
) Erste Beratung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung dienst- und ar-
beitsrechtlicher Vorschriften im Hoch-
schulbereich (HdaVÄndG)
(Drucksache 15/4132) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Freigabe der Personalstruktur an
Hochschulen (Hochschulpersonalstruk-
turfreigabegesetz – HPersFG)
(Drucksache 15/3924) . . . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 9:
) Antrag der Abgeordneten Katherina
Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria
Böhmer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Flexiblere Per-
sonalstrukturen bei Drittmittelprojek-
ten im Hochschulbereich schaffen
(Drucksache 15/4131) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach,
Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Befristungen von Beschäftigungs-
verhältnissen im Hochschulbereich
flexibilisieren
(Drucksache 15/4151) . . . . . . . . . . . . . . .
te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Thomas Goppel, Staatsminister
(Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12831 A
12831 B
12832 A
12833 D
12834 C
12835 D
12836 D
12837 A
12837 A
12837 B
12837 B
12838 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 III
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 10:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der FDP: Haltung der Bundesregierung zu
schlussempfehlung zu dem Antrag: Fortset-
zung des Einsatzes bewaffneter deutscher
Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein-
samen Reaktion auf terroristische Angriffe
gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der
Satzung der Vereinten Nationen und des
Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Re-
solutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta-
gesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
12840 D
12842 A
12842 D
12843 C
12861 D
Plänen, den 3. Oktober als Nationalfeiertag
abzuschaffen
Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . .
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) . . . . . . .
Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .
Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Günter Nooke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
zur namentlichen Abstimmung über die Be-
E
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s
z
z
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A
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A
A
12845 A
12846 A
12847 B
12848 B
12849 B
12850 B
12851 C
12852 D
12854 C
12855 D
12856 D
12857 B
12858 C
12859 D
12861 A
rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
olf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über
en Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Ge-
etzes zur Änderung des Abgeordnetengeset-
es und eines Einundzwanzigsten Gesetzes
ur Änderung des Europaabgeordnetengeset-
es (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . .
nlage 4
rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
örg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den
ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
es Signaturgesetzes (1. SigÄndG) (Tages-
rdnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
ber den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
nderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG)
Tagesordnungspunkt 23)
r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . .
ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12862 A
12862 C
12862 C
12863 D
12864 C
12865 A
12866 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12783
(A) )
(B) )
139. Sitz
Berlin, Freitag, den 12
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12861
(A) )
(B) )
nicht um die Entscheidung für einen konkreten Einsatz.
w(Tuchenbach), Marlene
ehrsoldaten in verschiedenen Regionen der Welt, aber
Mandates handelt es sich um die allgemeine, nicht sehr
konkrete Vorhaltung und Bereitstellung von Bundes-Rupprecht SPD 12.11.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
**
A
b
E
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Blumenthal, Antje CDU/CSU 12.11.2004
Borchert, Jochen CDU/CSU 12.11.2004
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2004
Friedrich (Mettmann),
Lilo
SPD 12.11.2004
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 12.11.2004
Griese, Kerstin SPD 12.11.2004
Heil, Hubertus SPD 12.11.2004
Heubaum, Monika SPD 12.11.2004**
Hörster, Joachim CDU/CSU 12.11.2004
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
SPD 12.11.2004
Dr. Hoyer, Werner FDP 12.11.2004
Ibrügger, Lothar SPD 12.11.2004**
Kelber, Ulrich SPD 12.11.2004
Kossendey, Thomas CDU/CSU 12.11.2004
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl A.
CDU/CSU 12.11.2004**
Lietz, Ursula CDU/CSU 12.11.2004
Lintner, Eduard CDU/CSU 12.11.2004*
Meckel, Markus SPD 12.11.2004**
Merz, Friedrich CDU/CSU 12.11.2004
Parr, Detlef FDP 12.11.2004
Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 12.11.2004
Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 12.11.2004**
Rübenkönig, Gerhard SPD 12.11.2004
S
S
S
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S
D
S
D
D
W
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung der NATO
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger (FDP) zur namentlichen Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung zu
dem Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaff-
neter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt-
zung der gemeinsamen Reaktion auf terroris-
tische Angriffe gegen die USA auf Grundlage
des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen
und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie
der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
(Tagesordnungspunkt 19)
Ich stimme der dritten Verlängerung des Einsatzes
ewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von
nduring Freedom nicht zu. Bei der Verlängerung des
chauerte, Hartmut CDU/CSU 12.11.2004
chröder, Gerhard SPD 12.11.2004
chulte-Drüggelte,
Bernhard
CDU/CSU 12.11.2004
eib, Marion CDU/CSU 12.11.2004
pahn, Jens CDU/CSU 12.11.2004
r. Stadler, Max FDP 12.11.2004
teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2004
r. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2004
r. Wend, Rainer SPD 12.11.2004
öhrl, Dagmar CDU/CSU 12.11.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
12862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
(A) )
(B) )
Der Parlamentsvorbehalt des Deutschen Bundestages
kann meiner Auffassung nach nur wirkungsvoll wahrge-
nommen werden, wenn der Bundestag über genau be-
stimmte Einsätze entscheidet, aber nicht der Bundesre-
gierung erneut einen Blankoscheck erteilt.
Deshalb überwiegen bei aller Anerkennung des kon-
sequenten Vorgehens gegen Terrorismus, auch gegebe-
nenfalls mit militärischen Mitteln, wie bei den bisheri-
gen Verlängerungen des Mandates, meine Bedenken
gegen die Beteiligung deutscher Soldaten bei Enduring
Freedom.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Fünfund-
zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abge-
ordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten
Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordne-
tengesetzes (Tagesordnungspunkt 21)
Mit diesem Gesetzentwurf werden die Reformen der
gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenver-
sorgung sowie der im Rahmen der Gesundheitsreform
für Rentner getroffenen Maßnahmen auf die Abgeordne-
ten des Deutschen Bundestages und auf die Europaabge-
ordneten übertragen. Hierzu gehören die Absenkung der
Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten, die schritt-
weise Absenkung des Versorgungsniveaus für alle Ver-
sorgungsempfänger bei künftigen Anpassungen der Ab-
geordnetenentschädigung, die Anrechnung auch privater
Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung für alle
Mitglieder ab der 16. Wahlperiode und die wirkungsglei-
che Übertragung der für Rentner beschlossenen vollen
Pflegebeitragszahlung auf Versorgungsempfänger nach
dem Abgeordnetengesetz, die beihilfeberechtigt nach
§ 27 Abs. 1 sind. Dies begrüße ich ausdrücklich.
Um die Belastungen der Rentenversicherung durch
einen frühen Renteneintritt zu begrenzen, wurden vor
und nach 1998 jedoch auch die Altersgrenzen für ver-
schiedene Rentenarten angehoben. Dies betraf das Ren-
teneintrittsalter bei der Altersrente für Frauen, bei der
Altersrente für Schwerbehinderte, bei der Altersrente für
langjährig Versicherte sowie das Renteneintrittsalter bei
der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alters-
teilzeitarbeit.
Der Gesetzentwurf lässt das Eintrittsalter bei der Al-
tersentschädigung der Abgeordneten unberührt. Das Ein-
trittsalter bei der Altersentschädigung der Abgeordneten
liegt jedoch weit unter der Altersgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung. Die wirkungsgleiche Übertragung
aller gesetzlichen Änderungen der Rentenversicherung
auf die Altersentschädigung der Abgeordneten hätte sich
auch auf die Angleichung beim Renteneintrittsalter be-
ziehen müssen. Meine heutige Zustimmung zum Gesetz
erfolgt unter der Erwartung, dass eine entsprechende
Anpassung der Altersgrenze der Altersentschädigung
d
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E
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B
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d
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g
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(C
(D
er Abgeordneten durch eine weitere Gesetzesinitiative
er Koalition im Jahr 2005 erfolgt.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes
(1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23)
Ich stimme dem Gesetzentwurf in der Fassung des
nderungsantrages zu. Im laufenden Gesetzesvollzug ist
edoch sorgfältig zu beobachten, ob und inwiefern sich
ie Regelungen zur zuverlässigen Identifizierung des
ntragstellers bei der Beantragung von qualifizierten Si-
naturen bewähren. Hierbei ist es, um die Sicherheit von
ualifizierten elektronischen Signaturen auch langfristig
icherzustellen und angesichts der Rechtsfolgen, die sich
us dem Einsatz qualifizierter Signaturen ergeben kön-
en, insbesondere notwendig, Verfahren zur zuverlässi-
en Identifizierung des Antragstellers zu entwickeln.
ine Identifizierung mittels PIN/TAN-Verfahren kann
ach heutigem Kenntnisstand nicht als hinreichend si-
her im Sinne einer zuverlässigen Identifizierung des
ntragstellers angesehen werden.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung über den Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes
(1. SigÄndG) (Tagesordnungspunkt 23)
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Wir freuen
ns, dass nahezu alle Verbesserungsvorschläge und For-
erungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
aufe des parlamentarischen Verfahrens gemacht hat, in
as Signaturänderungsgesetz aufgenommen werden. Da-
urch wird aus einem schlechten und schludrigen Ge-
etzentwurf der Bundesregierung jetzt ein gutes Gesetz,
em wir zustimmen können.
Mit dem Gesetz werden unter Wahrung eines notwen-
igen IT-Sicherheitsniveaus die Verfahren für die Bean-
ragung und Ausgabe von qualifizierten elektronischen
ignaturen endlich vereinfacht und beschleunigt. Denn
urch das Festschreiben bürokratischer, komplizierter
erfahren und technischen Anforderungen weit über den
U-Standard hinaus hat die Bundesregierung maßgeb-
ich dazu beigetragen, dass die digitale Signatur für viele
ürger und Unternehmen in Deutschland schlicht unat-
raktiv ist. Die Anwendung wurde so teuer und umständ-
ich, dass kaum ein Bürger oder Unternehmen in
eutschland die digitale Signatur haben will.
Aktuelle Studien zeigen, dass gerade mal 5 Prozent
er Internetanwender in Deutschland eine digitale Signa-
ur nutzen. Damit liegen wir im internationalen Ver-
leich weit hinten. Das ist besonders bitter vor dem Hin-
ergrund, dass Deutschland auf diesem Gebiet einmal
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12863
(A) )
(B) )
Vorreiter war. Unter der CDU/CSU-geführten Bundesre-
gierung haben wir 1997 als eines der ersten Länder welt-
weit mit dem Signaturgesetz die rechtlichen Vorausset-
zungen für die Verwendung der digitalen Signaturen
geschaffen. Wir müssen wieder in die Spitzengruppe.
Deshalb ist es wichtig, dass unsere Forderungen in das
Signaturänderungsgesetz aufgenommen wurden und wir
endlich beides bekommen: Sicherheit und einfache Ver-
fahren. Nur wenn wir wie in anderen europäischen Län-
dern beide Elemente berücksichtigen, werden wir auch
in Deutschland endlich eine breite Nutzung der digitalen
Signatur bekommen.
Warum das in einer immer stärker digitalisierten Welt
für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft so enorm wich-
tig ist, liegt auf der Hand. Elektronische Daten können
nicht wie Papierdokumente in der bisherigen Weise un-
terschrieben werden. Hierzu bedarf es der elektronischen
Unterschrift, der digitalen Signatur. Die digitale Signatur
ist eine Art von elektronischem Siegel, mit dem man si-
cherstellen kann, dass beispielsweise Dokumente, die
über das Internet versandt werden, unverfälscht sind und
dass man den Empfänger eindeutig identifizieren kann.
Für die Sicherheit der Prozesse bedeutet dies einen Para-
digmenwechsel: endlich weg von den PIN und TAN und
Passwörtern hin zu einem einheitlichen IT-Sicherheits-
konzept. Die massenhafte Verbreitung und Anwendung
der digitalen Signatur ist also die Grundvoraussetzung
für einen neuen, möglichen Innovations- und Wachs-
tumsschub im elektronischen Handel, im Bereich der öf-
fentlichen Verwaltung und auch im Gesundheitswesen –
Stichwort eHealth. Die Verbraucher können im Internet
komfortabel rechtsverbindliche Verträge und Versiche-
rungen abschließen, ohne umständliche Anmeldung Ak-
tien handeln, Verwaltungen und Behörden können ihre
Dienstleistungen mithilfe der digitalen Signatur wesent-
lich effizienter und kostengünstiger organisieren; Unter-
nehmen können ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen
miteinander vernetzen, bisher nicht onlinefähige Ge-
schäftsprozesse erschließen, dadurch ihre Prozesse ver-
schlanken und beschleunigen, neue Dienstleistungen
entwickeln und Kosten sparen.
Um diese Vorteile und das Potenzial voll auszuschöp-
fen, war es das wichtigste Ziel der CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion mit dem Signaturänderungsgesetz endlich
ein optimales Verhältnis aus Sicherheit und Vereinfa-
chung der Verfahren zu erreichen, um die digitale Signa-
tur zu einem universellen Sicherheitswerkzeug bei Mas-
senanwendungen einzusetzen.
Uns waren drei Änderungen im Gesetzentwurf der
Bundesregierung besonders wichtig:
Erstens. Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss die
Möglichkeit haben, bei der Identifizierung des Signatur-
antragstellers mit dessen Einverständnis auf bereits vor-
handene Daten zurückgreifen zu können. Dies ist wich-
tig, weil eine große Rolle bei der Ausgabe der
Signaturkarten den Kreditinstituten zukommen kann und
soll. Diese haben den Kunden aber bereits bei der Kon-
toeröffnung nach § 154 AO oder dem Geldwäschegesetz
identifiziert. Eine doppelte Identifizierung der Kunden
durch das Kreditinstitut – zuerst bei der Kontoeröffnung,
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ann nochmals bei der Ausgabe der Signaturkarte –
ürde keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bewirken,
ber einen unnötigen bürokratischen Akt darstellen. Da-
it würden zusätzliche Kosten und Hemmschwellen für
en Kunden und die Bank verursacht und das Ziel einer
infachen und kostengünstigen Verbreitung der Signa-
urkarten erneut verfehlt. Deshalb muss der Rückgriff
uf die gesetzlich festgelegte Identifizierung bei der
ontoeröffnung möglich sein.
Zweitens. Kein Automatismus wie von der Bundesre-
ierung vorgesehen, sondern Beibehaltung der Bestäti-
ung der Kenntnisnahme der Belehrung ist als Warn-
unktion für den Verbraucher wichtig. Damit kein Bruch
m Verfahren stattfindet und allein dadurch wiederum
rozesse verlangsamt werden, muss die Bestätigung in
extform, das heißt als einfache E-Mail erfolgen kön-
en.
Drittens. Das Auskunftsverfahren darf die Wirtschaft
nd damit den Verbraucher nicht erneut mit Kosten be-
asten. Es wird immer häufiger der Fall sein, dass die
ertifizierungsdiensteanbieter staatlichen Stellen Aus-
ünfte zur Identität des Signaturschlüsselinhabers geben
üssen. Dies darf nicht unentgeltlich geschehen. Die
uskunftsersuchen staatlicher Stellen müssen erstattet
erden. Das Wort „unentgeltlich“ wurde im Signaturän-
erungsgesetz gestrichen. Über Art und Umfang der
ntschädigung müssen wir im Zusammenhang mit dem
ergütungs- und Entschädigungsgesetz entscheiden.
Alle drei Forderungen der CDU/CSU-Bundestags-
raktion haben zum Ziel, die Einführung der digitalen Si-
natur zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Koali-
ion hat alle drei Forderungen aufgenommen. Wir
timmen dem Gesetz zu.
Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer in
eutschland mehr Beschäftigung schaffen will, der muss
nnovationen voranbringen. Die Koalition aus Bündnis 90/
ie Grünen und SPD will das und verbessert daher die
ahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Inno-
ation. Die Arbeitgeber, die Union und die FDP wollen
inen anderen Weg gehen: Sie meinen, man könnte
urch Einschränkung der Rechte von Arbeitnehmern
nd Arbeitnehmerinnen, durch pauschale Lohnsenkung
ie Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern. Das
st nicht unser Weg.
Natürlich gibt es zum Teil Anpassungsbedarf bei den
ohnkosten. Deshalb ist es so wichtig, die Lohnneben-
osten zu senken; deshalb ist es sinnvoll, dass die Ge-
erkschaften zu schmerzhaften Kompromissen immer
ieder bereit sind, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert
erden können. Reine Lohnsenkungsstrategien machen
ür ein Hochlohnland wie Deutschland keinen Sinn. Wir
ollen dafür sorgen, dass Wirtschaft und Gesellschaft
och innovativer werden können.
Die schnellere Einführung und Nutzung von Informa-
ions- und Kommunikationstechnologien nimmt in der
issabon-Strategie der EU-Kommission eine zentrale
tellung ein. Gesellschaften, die in der Lage sind, die
otenziale dieser Technologien in der Wirtschaft, in der
12864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
(A) )
(B) )
Bildung, im öffentlichen Bereich und im Gesundheits-
wesen frühzeitig zu nutzen, werden produktiver sein als
andere. Sie werden dabei innovative Produkte und
Dienstleistungen entwickeln und sich so einen Vor-
sprung im Wettbewerb erarbeiten.
Wir wollen neue Technologien auch nutzen, um den
Wandel zu einer alternden Gesellschaft zu meistern.
Dazu müssen die Softwarehersteller allerdings dringend
umdenken und bedienerfreundlichere Benutzeroberflä-
chen schaffen. Notwendig für die digitale Abbildung
von Geschäftsprozessen ist, dass sie sicher sind. Digitale
Signaturen gewährleisten diese Sicherheit. Sie ermögli-
chen den sichereren rechtsverbindlichen Abschluss von
Geschäften im Internet. Bisher haben digitale Signaturen
noch keine weite Verbreitung gefunden. Zwischen der
Bundesregierung, den Banken, den Betriebskrankenkas-
sen und anderen Institutionen hat sich ein Signaturbünd-
nis gebildet, um die Nutzung der digitalen Signatur vor-
anzutreiben. Mit diesem Gesetz schaffen wir die
Voraussetzungen dafür, dass die Beantragung des Signa-
turschlüssels für den Kunden noch einfacher wird. Es
wird künftig möglich sein, die digitale Signatur mit einer
normalen EC-Karte auszuführen.
Ein hohes Verbraucherschutzniveau ist für uns gerade
beim E-Commerce von zentraler Bedeutung. In den Ge-
sprächen mit der SPD konnten wir weitere Verbesserun-
gen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erreichen.
Diesen Verbesserungen hat die Union erfreulicherweise
zugestimmt. Künftig wird die Bestätigung der Kenntnis-
nahme der Rechtsfolgen der digitalen Signatur durch den
Verbraucher Voraussetzung für das weitere Verfahren
zur Vergabe des digitalen Signaturschlüssels sein. Bisher
war es so, dass die fehlende schriftliche Bestätigung
nicht zur Folge hatte, dass das Zertifikat nicht vergeben
werden kann.
Im Datenschutz konnten wir erreichen, dass für die
Signaturschlüsselanbieter auch weiterhin die Pflicht be-
steht, auf Antrag qualifizierte Zertifikate mit Pseudonym
zu vergeben. Auch das ist für die Verbraucherinnen und
Verbraucher wichtig. Mit diesem Gesetz geht es uns da-
rum, die Voraussetzung für die schnellere Verbreitung
der digitalen Signatur zu schaffen und dabei die Interes-
sen des Verbraucherschutzes zu waren.
Das Anliegen, an der Schriftform für die Beantragung
der digitalen Signatur festzuhalten, verstehen wir gut.
Hierfür gibt es in der Tat gute Argumente. Allerdings
hätte es dann keine Verfahrenserleichterung gegeben,
deshalb war das Einfügen eines schriftlichen Verfahrens-
schrittes bei der Beantragung nicht umsetzbar.
Wir halten die jetzt gefundene Lösung auch deshalb
für vertretbar, weil aus unserer Sicht das Missbrauchsri-
siko gering ist. Zur Freischaltung der Signaturkarten-
funktion auf einer EC- oder Gesundheitskarte wird es er-
forderlich sein, dass der Nutzer zum einen im Besitz der
Karte ist, zum anderen über PIN und TAN verfügt. Der
digitale Weg – erfolgreiches Password-Fishing – würde
also nicht ausreichen, um die Signaturkartenfunktion
freizuschalten. Wir haben die Bundesregierung gebeten,
die Sicherheit der definierten Lösung sorgfältig zu beob-
achten und dem Parlament darüber zu berichten.
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Im Gesetz klargestellt wurde noch einmal, dass der
ertifizierungsdienstanbieter auch auf früher erhobene
aten zurückgreifen kann, sofern der Kunde dazu sein
inverständnis erteilt hat und die Daten eine zweifels-
reie Identifikation ermöglichen. Das war der Wirtschaft
ichtig, um zu verhindern, dass vorhandene Daten er-
eut erhoben werden müssen. Damit sind jetzt die Vo-
aussetzungen für die breite Vermarktung und die sichere
utzung der digitalen Signatur geschaffen worden.
Gudrun Kopp (FDP): Zunächst einmal möchte ich
um Ausdruck bringen, dass es mich sehr freut, dass es
elungen ist, das vorliegende Gesetzgebungsverfahren
eitestgehend einvernehmlich zum Abschluss zu brin-
en. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion
ei den beteiligten Kollegen und Kolleginnen herzlich.
Das heute zu beschließende Änderungsgesetz zum Si-
naturgesetz beinhaltet notwendige Präzisierungen und
larstellungen zum bestehenden Gesetz, womit aufge-
retene Rechtsunklarheiten beseitigt werden sollen. Es
ing aber insbesondere um die Erleichterung und die un-
ürokratische Ausgestaltung der Beantragung und Aus-
abe von Signaturkarten mit qualifizierten Signaturen in
inem geschlossenen elektronischen Verfahren. Beides
ar notwendig, um neben administrativen Vereinfachun-
en vor allem auch Kostenreduktionen zu ermöglichen,
amit die digitale Signatur größere Akzeptanz und Ver-
reitung bei Verbrauchern und Unternehmen finden
ann.
Vor diesem Hintergrund blieb unverständlich, warum
um Ende des Gesetzgebungsverfahrens vereinzelt er-
eut die Beibehaltung der persönlichen, gesonderten Un-
erschrift gefordert wurde. Eine solche Regelung hätte
icht nur einen Systembruch im Gesetz zur Folge ge-
abt, sondern auch ein überflüssiges Hemmnis in den
rbeitsabläufen der Zertifizierungsstellen. Das gegen-
ärtige Regelwerk gewährleistet dagegen Handlungsfä-
igkeit bei ausreichendem Schutz für Verbraucher und
nternehmen.
Besonders gefreut hat mich, dass es interfraktionell
elungen ist, Zustimmung zum Änderungsantrag der
DP zu gewinnen, der die Unentgeltlichkeit von Status-
bfragen gegenüber staatlichen Stellen aus dem Gesetz
ntfernt hat. Da die diesbezügliche Offenlegungspflicht
er Identität des Signaturschlüsselinhabers künftig nicht
ehr nur auf Pseudonyme beschränkt bleibt, wird sie al-
er Wahrscheinlichkeit nach nicht nur zum Regelfall
erden, sondern auch zu erheblichen Kostenbelastungen
ei den Zertifizierungsdiensteanbietern führen. Im Übri-
en hätte die Unentgeltlichkeit die Fortschreibung eines
eines Erachtens bedenklichen Trends bedeutet, den wir
chon im Zuge der Novelle des Telekommunikationsge-
etzes beobachten mussten. Hier sollte wiederum eine
leine Gruppe, nämlich die Unternehmen, die derartige
ertifizierungen anbieten, die Kosten für Maßnahmen
ragen, die der inneren Sicherheit dienen. Der Schutz vor
riminalität und Terrorismus ist aber eine nationale
taatsaufgabe, seine Kosten dürfen nicht einigen Weni-
en stellvertretend aufgebürdet werden. Der Staat darf
ich eben nicht aus seiner ureigenen Verantwortung ver-
bschieden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12865
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Bedauerlich ist aus meiner Sicht jedoch, dass keine
Einigkeit darüber erzielt werden konnte, die Abrufmög-
lichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SigG zumindest grund-
sätzlich auch entgeltlich zu ermöglichen. Ein entspre-
chender Änderungsantrag der FDP fand im Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit leider keine Mehrheit, obwohl
er eine hilfreiche Klarstellung dargestellt hätte. Im ge-
genwärtigen Gesetz ist das Geschäftsmodell mit digita-
len Signaturen vorgezeichnet und beschränkt auf den
einmaligen Verdienst an der Ausgabe digitaler Signatur-
karten. Die Entgeltlichkeit der Abrufmöglichkeit hätte
dagegen weitere Geschäftsmodelle ermöglicht, indem
geringere Ausgabepreise und damit eine breitere Akzep-
tanz und höhere Verbreitung möglich geworden wären.
Leider fand sich die Regierungskoalition hierzu nicht be-
reit.
Im Großen und Ganzen ist das vorliegende Gesetz
eine sinnvolle Fortentwicklung des bestehenden Signa-
turgesetzes und findet deshalb auch die Zustimmung der
FDP-Fraktion.
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit: Ich möchte mei-
nen Ausführungen zu den von uns vorgeschlagenen Än-
derungen des Signaturgesetzes zunächst die zentrale
Zielvorgabe voranstellen. Diese lautet: Deutschland
muss moderne Strukturen für den Geschäftsverkehr in
Wirtschaft und Verwaltung schaffen, um im internatio-
nalen Vergleich mithalten zu können. Andernfalls wer-
den wir zukünftig hinter anderen Volkswirtschaften, die
hier aufgeschlossener voranschreiten, zurückbleiben.
Die Europäische Gemeinschaft hat den einheitlichen
Rahmen hierzu vorgegeben. Die Richtlinie für elektroni-
sche Signaturen aus dem Jahre 1999 haben wir zügig
umgesetzt und vor drei Jahren das neue Signaturgesetz
erlassen. Dennoch entwickelt sich der elektronische Ge-
schäftsverkehr in Deutschland nur sehr zögerlich. Das
mag viele Gründe haben.
Traditionell sehen sich die Menschen erst dann auf
der sicheren Seite, wenn sie sich an das alte Sprichwort
„Wer schreibt, der bleibt“ halten. Verträge werden wie
vor hundert Jahren schriftlich abgefasst und unterschrie-
ben. Dabei haben wir mit dem Recht der elektronischen
Signaturen Bedingungen geschaffen, die es ermöglichen,
auch online auf die sichere Seite zu kommen.
Die Zurückhaltung mag auch darauf beruhen, dass
vor der Nutzung elektronischer Signaturen zunächst ein
gewisser Kostenaufwand entsteht. Diesem Kostenauf-
wand steht aber ein weit höherer Nutzen gegenüber. Das
gilt für jeden, der das Verfahren nutzt und sich damit zu-
künftig viele Wege und Kosten erspart. Dazu kommen
die Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft, wenn elek-
tronische Signaturen in der Breite genutzt werden und so
zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung in allen
Bereichen führen.
Die breite Nutzung moderner Techniken im Rechts-
verkehr ist unbestreitbar notwendig, wenn wir im welt-
weiten Wettbewerb zukünftig mithalten wollen. Gleich-
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ohl haben wir in Deutschland und in Europa bis heute
einen Markt für elektronische Signaturen. Wir gehen
avon aus, dass unsere Initiativen zum Abbau von Büro-
ratie und zur Verwaltungsvereinfachung dazu beitragen
erden, dass elektronische Signaturen in Deutschland
ukünftig weitaus stärker genutzt werden. Ich nenne hier
eispielhaft die Initiativen „BundOnline 2005“,
eutschland-Online und „Media@Komm“. Mit unserer
-Government-Strategie haben wir inzwischen im welt-
eiten Vergleich einen Spitzenplatz, wie eine Studie des
orld Economic Forum kürzlich bestätigt hat. Die er-
arteten Effekte sind enorm: Ab 2006 wird mit jährli-
hen Einsparungen des Bundes von rund 400 Millionen
uro gerechnet.
Elektronische Anwendungen in Verwaltung und Wirt-
chaft sollen möglichst einfach und bürgerfreundlich
ein. Ein wichtiger Ansatzpunkt hierfür ist das Signatur-
ündnis, mit dem Staat und Wirtschaft auf Initiative der
undesregierung die elektronische Signatur in Deutsch-
and gemeinsam fördern wollen. Dabei geht es auch um
ie Anknüpfung an vorhandene Karteninfrastrukturen.
nsbesondere die Geld- und EC-Karten der Geldinstitute
erden in der Breite genutzt. Diese Karten können auch
ie Funktion einer Signaturkarte haben. Solche oder
hnliche Modelle, die elektronische Signaturen für weite
eile der Bevölkerung verfugbar machen sollen, funktio-
ieren aber nur, wenn das Signaturgesetz keine Barrieren
ufbaut.
Damit komme ich zu unserem Gesetzesvorhaben, das
er Bundestag heute beschließen wird. Das Signaturge-
etz muss allen, die elektronische Signaturen nutzen und
arauf vertrauen, die notwendige Sicherheit bieten. Zu-
leich müssen die europäischen Vorgaben in der Signa-
urrichtlinie umgesetzt werden. In diesem Rahmen muss
as Signaturgesetz aber auch die erforderliche Flexibili-
ät aufweisen, damit wirtschaftlich tragfähige Geschäfts-
odelle nicht durch unnötigen Verwaltungsaufwand be-
indert werden. Die Gesetzesvorschläge sind unter
orgfaltiger Beachtung der Anliegen des Verbraucher-
chutzes erarbeitet worden. Bedenken insbesondere der
erbraucherschutzverbände wurden eingehend geprüft
nd erörtert. Diesen Bedenken wird nunmehr in weiteren
nderungen Rechnung getragen.
Ich freue mich, dass wir heute den Gesetzentwurf in
er geänderten Fassung beschließen werden. Mit den
nderungen wird zugleich den Änderungswünschen des
undesrates umfassend entsprochen. Ich hoffe daher,
ass das weitere Verfahren reibungslos ablaufen und das
nderungsgesetz bald in Kraft treten kann.
Zum Abschluss möchte ich daher noch einmal die
esentlichen Punkte hervorheben: Die Sicherheit der
ualifizierten elektronischen Signatur auf der Grundlage
es Signaturgesetzes wird in keiner Weise beeinträchtigt
erden. Wir setzen darauf, dass sich ein Markt für elek-
ronische Signaturen nunmehr leichter entwickeln wird
nd wir in absehbarer Zeit eine Vielzahl von Anwendun-
en und eine breite Nutzung der Signatur haben werden.
leichwohl haben wir die Sorgen der Verbraucher auf-
erksam zur Kenntnis genommen. Wir werden daher
12866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004
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entsprechend der Forderung des Bundestages die weitere
rechtstatsächliche Entwicklung sorgfältig dahingehend
beobachten, dass sich die Regeln zur zuverlässigen Iden-
tifizierung des Antragstellers bei der Beantragung von
qualifizierten Zertifikaten bewähren. Ziel ist eine lang-
fristige Gewährleistung der Sicherheit der qualifizierten
elektronischen Signatur. Sollten sich in Zukunft nicht
hinnehmbare Risiken aufzeigen, wird die Bundesregie-
rung weitere Verbesserungen des Signaturgesetzes erar-
beiten.
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. No-
vember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RVOrgG)
– Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die
Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates
vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerrege-
lung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren
zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener
Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz)
– Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen
Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungsge-
setz – EinsatzVG)
– Erstes Gesetz zur Änderung des Autobahnmaut-
gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
– Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat
über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke
über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-
Württemberg) und Rheinfelden (Aargau)
– Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fern-
absatzverträge bei Finanzdienstleistungen
– Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einord-
nung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom
9. November 2004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Russ-
land für eine Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ge-
winnen – Im Interesse des internationalen Klima-
schutzes und eines Erfolges des Emissionshandels
(Drucksache 15/2163) zurückzieht.
Die Abgeordneten Werner Lensing und Bernhard
Schulte-Drüggelte haben darum gebeten, zu dem Antrag
Konversionsregionen stärken – Sechs-Punkte-Plan
zur Strukturpolitik auf Drucksache 15/4029 nachträg-
lich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu wer-
den.
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Der Abgeordnete Bernhard Brinkmann hat mitgeteilt,
ass er seine Unterschrift auf dem Antrag Flugver-
ehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen –
lughafen Berlin-Tempelhof offen halten auf Druck-
ache 15/3727 zurückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56 a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: Monitoring „Maßnahmen für eine nachhaltige
Energieversorgung im Bereich Mobilität“
– Drucksache 15/851 –
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen im Zusam-
menhang mit dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes
– Drucksachen 15/3619, 15/3693 Nr. 1.7 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht über die Substitution risikoreicher
durch risikoärmere Biozid-Wirkstoffe und Biozid-Pro-
dukte, über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung
der Biozid-Richtlinie und des Überprüfungs-Program-
mes der Altwirkstoffe sowie der aktuellen Entwicklun-
gen auf EU-Ebene
– Drucksachen 15/3620, 15/3693 Nr. 1.8 –
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer
Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen
und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa-
ten und ganz Südosteuropa für das Jahr 2003
– Drucksache 15/2464 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der
Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember 2003
– Drucksachen 15/3429, 15/2693 Nr. 1.3 –
– Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentari-
schen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland
110. Interparlamentarische Versammlung vom 18. bis
23. April 2004 in Mexiko Stadt, Mexiko
– Drucksachen 15/3572, 15/3693 Nr. 1.5 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2004 12867
(A) (C)
(B) (D)
Innenausschuss
Drucksache 15/3135 Nr. 2.29
Rechtsausschuss
Drucksache 15/3023 Nr. 2.8
Drucksache 15/3403 Nr. 2.1
Drucksache 15/3403 Nr. 2.18
Drucksache 15/3403 Nr. 2.67
Drucksache 15/3403 Nr. 2.73
Drucksache 15/3403 Nr. 2.79
Finanzausschuss
Drucksache 15/3876 Nr. 1.6
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 15/3779 Nr. 1.5
Drucksache 15/3779 Nr. 1.15
Drucksache 15/3779 Nr. 1.56
Drucksache 15/3779 Nr. 1.58
Drucksache 15/3779 Nr. 1.77
Drucksache 15/3779 Nr. 1.84
Drucksache 15/3779 Nr. 1.85
Drucksache 15/3779 Nr. 1.111
Drucksache 15/3876 Nr. 1.5
Drucksache 15/3876 Nr. 1.19
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/3696 Nr. 2.22
Ausschuss für Verkehr,
Bau und Wohnungswesen
Drucksache 15/3266 Nr. 2.2
Drucksache 15/3779 Nr. 1.9
Drucksache 15/3779 Nr. 1.10
Drucksache 15/3779 Nr. 1.11
Drucksache 15/3779 Nr. 1.27
Drucksache 15/3779 Nr. 1.66
Drucksache 15/3779 Nr. 1.69
Drucksache 15/3779 Nr. 1.88
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 15/3779 Nr. 1.24
Drucksache 15/3779 Nr. 1.37
Drucksache 15/3779 Nr. 1.65
Drucksache 15/3779 Nr. 1.72
139. Sitzung
Berlin, Freitag, den 12. November 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6