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ID1513714400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15137

  • date_rangeDatum: 10. November 2004

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  • short_textOriginal String: Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei derBundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: info_outline

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/137 BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12540 A Mündliche Frage 5 Jens Spahn (CDU/CSU) Investitionen der letzten zehn Jahre in Bundeswehrstandorte im Münsterland, die bis 2010 von Stationierungsentscheidun- gen betroffen sind Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Jens Spahn (CDU/CSU) Zusatzfragen Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Günter Baumann (CDU/CSU) Investitionskosten beim Bundeswehr- standort Schneeberg in den vergangenen Jahren 12538 C 12538 C 12540 B 12540 C 12541 A 12541 B 12541 C 12541 D 12542 A Deutscher B Stenografisch 137. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 15/4118) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Berücksichtigung der Interessen des kurdi- schen Volkes bei den EU-Beitrittsverhand- lungen mit der Türkei Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . A g A H Z J M G G w A H 12537 A 12537 B 12537 C 12538 B Finanzielle Mittel für die Unterbringung des Logistikregiments 16 in Lingen sowie undestag er Bericht ung 0. November 2004 t : uswirkungen der beschlossenen Verle- ung nach Delmenhorst ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 ünter Baumann (CDU/CSU) ründe für die Schließung des Bundes- ehrstandortes Schneeberg ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär 12539 B 12539 B Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 Zusatzfragen Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Kurt Segner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Werner Lensing (CDU/CSU) Gründe für die Schließung der Bundes- wehrstandorte Coesfeld und Dülmen Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Werner Lensing (CDU/CSU) Kosten für die Verlegung des Artillerieauf- klärungsbataillons 71 Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Anstieg der Krankenkassenschulden bei den Kliniken im Vergleich zum Jahr 2002 Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . M D K r s z A M Z D M D V P n A M Z D D M D B L A M Z D D M P V s d d b A A Z P 12542 C 12543 A 12543 B 12544 A 12544 B 12544 C 12545 A 12545 A 12545 B 12545 C 12546 A 12546 B 12547 B 12547 C 12547 D 12548 C 12548 D 12548 D 12549 A 12549 B 12549 D 12550 B 12550 D ündliche Frage 12 r. Heinrich L. Kolb (FDP) enntnis des Bundesgesundheitsministe- iums über den Anstieg der Krankenkas- enschulden bei den Kliniken im Vergleich um Jahr 2002 ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 aniel Bahr (Münster) (FDP) erschiebung einer Reform der sozialen flegeversicherung auf einen Zeitpunkt ach der nächsten Bundestagswahl ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 aniel Bahr (Münster) (FDP) eitragserhöhung zur Ausweitung der eistungen der sozialen Pflegeversicherung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) erzögerungen beim Abschluss der Anpas- ungsvereinbarung über die Finanzierung er Planungsleistungen für den Bau des ritten und vierten Gleises der Rheintal- ahn ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 12551 C 12551 C 12552 B 12552 D 12553 D 12554 A 12554 B 12555 B 12555 C 12555 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 III Mündliche Frage 16 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Termin für den Abschluss der Anpassungs- vereinbarung über die Finanzierung der Planungsleistungen für den Bau des dritten und vierten Gleises der Rheintalbahn Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 17 Hellmut Königshaus (FDP) Fertigstellung der Dresdner Bahn zwischen dem Abzweig Priesterweg in Berlin und dem Berliner Außenring noch vor Inbe- triebnahme des Flughafens Berlin Bran- denburg International Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Hellmut Königshaus (FDP) Beurteilung des bereits 1996 entwickelten Konzepts zusätzlicher dezentraler Check- in-Terminals für den Flughafen Berlin Brandenburg International Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 21 und 22 Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) Beteiligung der Länder an der Erarbeitung des vom Bundesbildungsministerium neu geschaffenen Förderprogramms „Kompe- tenzzentrum Bologna“; Finanzmittel im Haushalt 2005 Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . M P A t A F Z P J M W N A L A M E M u i A H A M A M I u A A A M M E g i t 12556 A 12556 A 12556 D 12557 A 12557 B 12557 D 12558 A 12558 C 12558 D 12560 A ündliche Frage 25 etra Pau (fraktionslos) ntisemitische Straftaten im dritten Quar- al 2004 ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . ilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 1 rnst Burgbacher (FDP) aßnahmen zur Förderung von Deutsch nd Französisch als Unterrichtssprachen n Frankreich und Deutschland ntwort ans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Fragen 3 und 4 lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) aßnahmen zum Rechtsschutz deutscher nvestoren in der Volksrepublik China vor rheberrechtlichen Vergehen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 19 und 20 arion Seib (CDU/CSU) ntscheidungsträger hinsichtlich der Ver- abe der vom Bundesbildungsministerium m Rahmen des neu geschaffenen „Kompe- enzzentrums Bologna“ zur Verfügung 12560 B 12560 C 12561 B 12561 D 12562 A 12562 C 12563 A 12563 B 12563 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 gestellten Fördermittel an 20 Hochschulen; Auswahlkriterien Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Fragen 23 und 24 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Waffenrechtliche Regelungen zum Ge- brauch so genannter Soft-Air-Waffen Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Fragen 26 und 27 Ralf Göbel (CDU/CSU) Abschaffung des Tages der Arbeit am 1. Mai anstelle des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 28 und 29 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Abschaffung des Tages der Deutschen Einheit und des 1. Mai als gesetzliche Fei- ertage Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 30 und 31 Roland Gewalt (CDU/CSU) Verfassungsrechtliche Möglichkeit zur Wiedereinführung des 3. Oktober als Fei- ertag durch die Gesetzgebung der Länder; Wirkung der Abschaffung auf die weitere Vollendung der Einheit Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U g T d A F A M D M f f A D A M G V d C p h a A D A M P E n s s A D A M D A h A D 12564 B 12564 C 12565 B 12565 C 12565 D nlage 9 ündliche Frage 32 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) nterstützung der Verheimlichung der ille- alen doppelten Staatsangehörigkeit von ürken gegenüber deutschen Behörden urch die türkische Regierung ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 33 aniela Raab (CDU/CSU) aßnahmen gegen eine nicht rechtskon- orme Anwendung von Werkvertragsver- ahren in Mitgliedstaaten der EU ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 34 und 35 eorg Fahrenschon (CDU/CSU) erbesserung der Rahmenbedingungen für ie Exportbeziehungen zur Volksrepublik hina bzw. zu Hongkong durch ein Dop- elbesteuerungsabkommen; bereits beste- ende Doppelbesteuerungsabkommen im siatischen Raum ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 36 etra Pau (fraktionslos) ingriffe in das Telefon- und Postgeheim- is nach den §§ 39 und 41 Außenwirt- chaftsgesetz durch das Zollkriminalamt eit 1992 ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 37 und 38 r. Ole Schröder (CDU/CSU) bschaffung des Tages der Deutschen Ein- eit als Feiertag ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12566 A 12566 B 12566 C 12567 A 12567 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 V Anlage 14 Mündliche Frage 39 Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Verlegung des Tages der Deutschen Einheit vor dem Hintergrund der Produktivität in Bayern trotz der dort vorhandenen Höchstzahl an Feiertagen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 40 und 41 Ilse Aigner (CDU/CSU) Verzicht des Bundesfinanzministeriums auf Ausschreibungen im Zusammenhang mit Russlandderivaten Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 42 und 43 Antje Tillmann (CDU/CSU) Einladung an Beamte des Bundesfinanz- ministeriums zu einer Feier anlässlich des Abschlusses der Transaktion hinsichtlich der Russlandforderungen; Teilnehmer- kreis Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 44 Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) Eventuelle Vorteile für die mit der Trans- aktion „Verkauf der Russlandforderun- gen“ Beschäftigten des Bundesfinanzminis- teriums Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 45 und 46 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Leistungen anlässlich der Feier zum Ab- schluss der Transaktion hinsichtlich der Russlandforderungen; Annahmegenehmi- gung A D A M D V g d d A D A M K U d E e D E d d f u A D A M D G K A D A M D B s z A D 12567 C 12567 D 12568 B 12568 D ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 47 aniela Raab (CDU/CSU) ermeidung der Arbeitserlaubnisbeantra- ung durch Anmelden eines Gewerbes urch Personen aus den EU-Beitrittslän- ern ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Fragen 48 und 49 laus Hofbauer (CDU/CSU) mgehung der Übergangsfrist hinsichtlich er Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der U-Osterweiterung durch Anmeldung ines Dienstleistungsunternehmens in eutschland von Personen aus den neuen U-Mitgliedsländern; Missbrauchsfälle er Arbeitnehmerentsendung im Rahmen es Werkvertragsverfahrens; Verschär- ung der Auswahlkriterien für die Partner- nternehmen in den entsendenden Staaten ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 50 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) estaltung der Kooperation zwischen ommunen und Arbeitsagenturen ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Fragen 51 und 52 r. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) erücksichtigung des Bundesratsbeschlus- es vom 15. Oktober 2004 bei der Fortset- ung der Gemeinschaftsinitiative Interreg ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12569 A 12569 B 12569 C 12570 C 12570 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 Anlage 23 Mündliche Frage 53 Jürgen Klimke (CDU/CSU) Führung der Aufsicht einschließlich der Fachaufsicht über die im Rahmen von Hartz IV gegründeten Arbeitsgemeinschaf- ten durch die zuständige oberste Landesbe- hörde gemäß § 44 b SGB II Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 54 Jürgen Klimke (CDU/CSU) Finanzielle Mittel der Bundesagentur für Arbeit als Anschubfinanzierung zum Um- bau oder Aufbau der Jobcenter Anlage 26 Mündliche Frage 57 Dietrich Austermann (CDU/CSU) Verwendung von Mitteln aus der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- gionalen Wirtschaftsstruktur“ und von europäischen Förderprogrammen für Kon- versionsmaßnahmen in nicht als Förderge- biet anerkannten Gebieten Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 58 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) 12571 B 12572 C Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 55 und 56 Gitta Connemann (CDU/CSU) Gefährdung der Arbeit so genannter Inte- grationsdienste (Integration von Behinder- ten in den allgemeinen Arbeitsmarkt) durch Wegfall bzw. Einschränkungen von Qualifizierungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit; eventuelle Neu- ausschreibung Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Q a S A D A N R z ü f A p C 12571 C 12572 A ualifizierungsmaßnahmen für als Spät- ussiedler aus dem Bereich der ehemaligen owjetunion aufgenommene Akademiker ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 euabdruck einer zu Protokoll gegebenen ede zur Beratung des Entwurfs eines Geset- es zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht ber Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprü- erordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – PAG) (135. Sitzung, Tagesordnungs- unkt 16) hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 12572 D 12573 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12537 (A) ) (B) ) 137. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12563 (A) ) (B) ) (Drucksache 15/4118, Frage 1): nach dem TRIPS-Übereinkommen insbesondere auch Frage des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) E igentums verpflichtet hat. Die Mitgliedstaaten sind Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die s d H s p F w z s w E b c Z d V p d M A d g ( Z J d u d p d e Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blumenthal, Antje CDU/CSU 10.11.2004 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2004 Grasedieck, Dieter SPD 10.11.2004 Griese, Kerstin SPD 10.11.2004 Gröhe, Hermann CDU/CSU 10.11.2004 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 10.11.2004 Hörster, Joachim CDU/CSU 10.11.2004 Kossendey, Thomas CDU/CSU 10.11.2004 Kühn-Mengel, Helga SPD 10.11.2004 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2004 Lietz, Ursula CDU/CSU 10.11.2004 Lintner, Eduard CDU/CSU 10.11.2004* Merz, Friedrich CDU/CSU 10.11.2004 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 10.11.2004 Scharping, Rudolf SPD 10.11.2004 Selb, Marion CDU/CSU 10.11.2004 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2004 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 10.11.2004 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 10.11.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregie- rung Deutsch und Französisch als Unterrichtssprachen in Frankreich und Deutschland fördern und den Anteil der Schü- lerinnen und Schüler in den beiden Ländern, die die Sprache des jeweiligen Nachbarlandes lernen, in den kommenden zehn Jahren um jeweils die Hälfte erhöhen, wie beim Treffen von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac am 26. Oktober 2004 in Berlin vereinbart (vergleiche „Die Welt“ vom 27. Oktober 2004)? Am 26. Oktober 2004 wurde dem Deutsch-Französi- chen Ministerrat ein vom Bevollmächtigten der Bun- esrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten, errn Ministerpräsident Peter Müller, und dem französi- chen Erziehungsminister Fillon erarbeitetes Strategie- apier zur Förderung der Partnersprachen Deutsch und ranzösisch vorgelegt. Das Strategiepapier enthält so- ohl gemeinsame deutsch-französische als auch spe- ielle deutsche und französische Maßnahmen. Mit die- en Maßnahmen sollen vor allem zwei Ziele erreicht erden: eine bessere Information über den Nutzen des rlernens der Partnersprache, insbesondere auf dem Ar- eitsmarkt, eine verbesserte Förderung der Partnerspra- hen durch ein aufeinander abgestimmtes System von ertifikaten, Unterrichts- und Austauschangeboten. Auf eutscher Seite sind die Länder für die Umsetzung der orschläge aus dem Strategiepapier zuständig. Minister- räsident Peter Müller hat sich Anfang dieser Woche an ie Ministerpräsidenten der Länder gewandt und die aßnahmen vorgestellt. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Fragen 3 und 4): Wie beurteilt die Bundesregierung den Rechtsschutz deut- scher Investoren in der Volksrepublik China vor urheberrecht- lichen Vergehen wie zum Beispiel Raubkopien oder Diebstahl geistigen Eigentums durch ausscheidende Mitarbeiter deut- scher Niederlassungen? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf bi- lateraler oder multilateraler Ebene (zum Beispiel im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO), um den deutschen Inves- toren in der Volksrepublik China Rechtsschutz vor vergleich- baren urheberrechtlichen Vergehen zu garantieren? u Frage 3: Der Beitritt der Volksrepublik China zur WTO im ahre 2001 war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung er Rechtsschutzmöglichkeiten deutscher Unternehmen nd Investoren bei Urheberrechtsverletzungen. Grund afür ist das Übereinkommen über handelsbezogene As- ekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), mit essen Zeichnung sich die Volksrepublik China zu inem hohen Schutzstandard im Bereich des geistigen 12564 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 (A) ) (B) ) verpflichtet, für wirksame Vorschriften zur Rechtsdurch- setzung zu sorgen. Aus Konsultationen mit Vertretern der Volksrepublik China weiß die Bundesregierung, dass die institutionelle und gesetzliche Verankerung des Schutzes geistigen Eigentums in China mit hoher Priori- tät vorangetrieben wird. Soweit möglich, unterstützt die Bundesregierung China in diesem Prozess. So hat Deutschland zum Beispiel entscheidend zum Aufbau ei- nes modernen Patentschutzsystems in China beigetra- gen. Das materielle chinesische Patentrecht lehnt sich weitgehend an deutsches Recht an. Der rasche Aufbau des chinesischen Patentamts (State Intellectual Property Office, SIPO) ist zu einem guten Teil der intensiven Un- terstützung durch Mitglieder des Deutschen Patentamts zu verdanken. Trotz der Bemühungen der Zentralregie- rung ist die Umsetzung und Anwendung der WTO-Re- gelungen – insbesondere in den Provinzen – noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 4: Die Bundesregierung setzt einerseits darauf, dass die in der VR China aktiven deutschen Unternehmen die schon bestehenden Möglichkeiten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschöpfen. Denn nur die Unternehmen selbst können letztlich die Verfolgung konkreter Rechtsverstöße in der Praxis betreiben. Soweit deutsche Unternehmen und deren Verbände die gesetzli- chen Regelungen zum Schutz von Urheberrechten oder die Möglichkeit der Geltendmachung der ihnen zuste- henden Rechte in der VR China als unzureichend bewer- ten, spricht die Bundesregierung das im Rahmen des in- tensiven Dialogs, den sie mit der Regierung der Volksrepublik China (zum Beispiel bei den bilateralen Wirtschaftskonsultationen oder dem Rechtsstaatsdialog) führt, an. Auch die EU-Kommission führt zur weiteren Verbesserung des Urheberrechtsschutzes einen intensi- ven Dialog mit China, bei dem die Bundesregierung ihre Belange einbringt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen der Abgeordneten Marion Seib (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4118, Fragen 19 und 20): Welche Personen bzw. Funktionsträger sind als Mitglieder der Auswahlkommission vorgesehen, die über die Vergabe der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des neu geschaffenen „Kompetenzzen- trums Bologna“ zur Verfügung gestellten Fördermittel an die 20 Hochschulen entscheidet? Nach welchen Kriterien werden die 20 Hochschulen, die letztlich die Fördergelder erhalten, ausgesucht? Zu Frage 19: Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) stellt derzeit die Auswahlkommission aus hochrangigen nationalen und internationalen Gutachtern zusammen. Dabei wer- den die im deutschen Gutachtersystem geltenden Grund- sätze des peer review eingehalten, zu denen unter ande- rem gehört, dass Gutachter nicht befangen sein dürfen. D m m Z s n g l 2 d t u A r i V b d H b t d A d g ( Z f d V n m g t ( s N r g g d u e – (C (D ies wird gegebenenfalls in Beratungen und Abstim- ungen über einzelne Anträge durch Nichtteilnahme öglicherweise befangener Personen gewährleistet. u Frage 20: An der Ausschreibung können alle staatlichen und taatlich anerkannten Hochschulen Deutschlands teil- ehmen, die durch Beschluss des dafür zuständigen Or- ans die Umstellung aller Studiengänge auf die Bache- or- und Masterstruktur bis zum Wintersemester 2007/ 008 planen, je nach Vorgabe des jeweiligen Bundeslan- es einschließlich der Lehrerbildung. Nicht berücksich- igt werden Staatsexamensstudiengänge in der Medizin nd Jura. Wichtigstes Kriterium ist die Qualität der vorgelegten nträge. Im Einzelnen werden sich die Bewertungskrite- ien an den Fragen orientieren, die von den Hochschulen m Antrag zu beantworten sind. Dazu gehören: Stand der orüberlegungen und die sich daraus ergebende Mach- arkeit des vorgelegten Zeitplans; Strategie zur Einbin- ung aller Akteure (Studierende, Hochschullehrer, ochschulverwaltung, EDV-Personal, Vertreter des Ar- eitsmarktes bei der Curriculumsentwicklung etc.); Stra- egie zur Einbindung aller Fakultäten und Strategie für en Einsatz des Bologna-Experten. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Fragen 23 und 24): Welche waffenrechtlichen Regelungen sind vorgesehen, um der tatsächlichen Gefährlichkeit so genannte Soft-Air- Waffen, mit denen kleine Plastikkugeln mit hoher Geschwin- digkeit abgefeuert werden und die deshalb schwere Augen- verletzungen verursachen können, wirksam zu begegnen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren durch so genannte Soft-Air-Waffen, die zur Einschüchterung unter Ju- gendlichen sowie bei Raubdelikten vermehrt Verwendung fin- den? u Frage 23: Die Frage bezieht sich auf so genannte Soft-Air-Waf- en. Dies ist kein waffenrechtlicher Fachausdruck. In en folgenden Antworten wird der in den einschlägigen erkehrskreisen und im umgangssprachlichen Verständ- is übliche Wortsinn zugrunde gelegt und von Waffen it Geschossantrieb durch Druckluft oder kalte Treib- ase ausgegangen („air“), die den Geschossen eine An- riebsenergie von weniger als 7,5 Joule verleihen „soft“). Soft-Air-Waffen, die nicht wegen geringer Ge- chossenergie nach Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 r. 1 WaffG als Kinderspielzeug vom Anwendungsbe- eich des Waffengesetzes ausgenommen sind, unterlie- en folgenden waffenrechtlichen Beschränkungen: Es ilt für den gesamten Umgang das Erfordernis des Min- estalters von 18 Jahren (§ 2 Abs. 1 WaffG). Der Erwerb nd Besitz ist prinzipiell nur dann von der Waffenbesitz- rlaubnispflichtigkeit befreit, wenn die Waffe mit dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12565 (A) ) (B) ) liehenen – „F im Fünfeck“ zur Bestätigung der beschuss- rechtlichen Prüfung gekennzeichnet ist (Anlage 2 Ab- schnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 WaffG). Das Schießen ist nicht von der Schießerlaubnis, das Führen nicht von der Waffenscheinpflichtigkeit befreit. Zu Frage 24: Die Frage bezieht sich auf so genannte Soft-Air-Waf- fen. Dies ist kein waffenrechtlicher Fachausdruck. In den folgenden Antworten wird der in den einschlägigen Verkehrskreisen und im umgangssprachlichen Verständ- nis übliche Wortsinn zugrunde gelegt und von Waffen mit Geschossantrieb durch Druckluft oder kalte Treib- gase ausgegangen („air“), die den Geschossen eine An- triebsenergie von weniger als 7,5 Joule verleihen („soft“). Der Bundesregierung liegt kein belastbares Ma- terial dafür vor, dass es im Vergleich zu der Zeit vor In- krafttreten des neuen Waffengesetzes am 1. April 2003 zu einem vermehrten Missbrauch von Soft-Air-Waffen gekommen wäre. Das durch das äußere Erscheinungs- bild bewirkte Drohpotenzial einer Soft-Air-Waffe auf eine genötigte Person ist weitestgehend unabhängig da- von, ob die Soft-Air-Waffe wie eine Kriegswaffe oder wie eine dem Waffengesetz unterfallende erlaubnis- pflichtige Schusswaffe aus dem Zivilbereich aussieht, denn es macht aus Sicht des Bedrohten keinen Unter- schied, ob er mit einer Maschinenpistole oder einem Re- volver erschossen wird und wie groß das Maß an Über- einstimmung des Erscheinungsbildes einer Soft-Air- Waffe mit einer „scharfen“ Waffe ist, denn der Bedrohte wird in der Stresssituation und bei laienhaften Waffen- kenntnissen ohnehin nicht unterscheide können, ob es sich um eine „scharfe“ oder eine Soft-Air-Waffe handelt. Derjenige, der Soft-Air-Waffen als Nötigungsmittel ein- setzt, setzt sich allerdings selbst dem Risiko aus, dass der Bedrohte, ein Nothelfer oder die Polizei in der An- nahme einer vermeintlichen Gefahrenlage für das Leben des Bedrohten mit entsprechenden Abwehrmaßnahmen reagiert; rechtlich wird eine derartige Abwehr nach den Regeln der so genannten Putativnotwehr beurteilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4118, Fragen 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, an- stelle des 3. Oktober den Tag der Arbeit am 1. Mai als gesetz- lichen Feiertag abzuschaffen? Wie können nach Auffassung der Bundesregierung die nach wie vor bestehenden Herausforderungen bei der Ver- wirklichung der deutschen Einheit einer breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht und die Schaffung einer gemeinsamen Iden- tität der Menschen in den alten und neuen Bundesländern ver- bessert werden, wenn der 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wird? Zu Frage 26: Die Erwägung, den Tag der Deutschen Einheit als be- weglichen Feiertag zu begehen, wird von der Bundes- regierung nicht weiterverfolgt. Der 1. Mai ist durch übereinstimmende Regelung in den Sonn- und Feiertags- g h n e n Z s F A d g ( Z w g Z A d g ( Z d (C (D esetzen der Länder als Tag des Bekenntnisses zu Frei- eit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöh- ung und Menschenwürde zum gesetzlichen Feiertag rklärt. Eine Abschaffung steht für die Bundesregierung icht zur Diskussion. u Frage 27: Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt beab- ichtigt, den Tag der Deutschen Einheit als gesetzlichen eiertag abzuschaffen. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Fragen 28 und 29): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass bei einer Feier des Tages der Deutschen Einheit an jedem ersten Sonntag im Oktober dieser Gedenktag auch an einem 7. Okto- ber begangen würde, dem Nationalfeiertag aus Anlass der Gründung der früheren DDR? Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, bei einer weiterhin kritischen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland den Tag der Arbeit künftig an jedem ersten Sonntag im Mai zu begehen? u Frage 28: Die Erwägung, den Tag der Deutschen Einheit als be- eglichen Feiertag zu begehen, wird von der Bundesre- ierung nicht weiterverfolgt. u Frage 29: Nein. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Roland Gewalt (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Fragen 30 und 31): Wäre es verfassungsrechtlich möglich, dass die Länder in eigener Gesetzgebung den 3. Oktober wieder zum Feiertag bestimmen, und wie beurteilt die Bundesregierung die daraus resultierenden Folgen auch im Hinblick auf eine mögliche Pa- rallelität zweier „Tage der Deutschen Einheit“ (3. Oktober durch Landesgesetzgebung und erster Sonntag im Oktober durch Bundesgesetzgebung)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ab- schaffung des arbeitsfreien Nationalfeiertages eine faktische Entkernung des Staatssymbols „Tag der Deutschen Einheit“ darstellt, von der Auswirkungen auf den Stellenwert der von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur „Chefsache“ erklärten weiteren Vollendung der Einheit ausgehen, und welches Si- gnal verknüpft die Bundesregierung mit ihrem Beschluss hin- sichtlich der Anerkennung der historischen Leistungen der Menschen in den neuen Ländern? u Frage 30: Für die Bestimmung des Nationalfeiertages fehlt in en Ländern die verfassungsrechtliche Grundlage. Es 12566 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 (A) ) (B) ) handelt sich um eine nach der Natur der Sache aus- schließliche Angelegenheit des Bundes. Zu Frage 31: Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt die Abschaffung des arbeitsfreien Nationalfeiertages ge- plant. Der Auffassung, dass allein der Wechsel von ei- nem festen zu einem beweglichen Feiertag zu dessen faktischer Entkernung geführt hätte, schließt sie sich nicht an. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Frage 32): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass „die türkische Regierung hilft, die [illegale] doppelte Staatsange- hörigkeit [von schätzungsweise 50 000 Türken] gegenüber deutschen Behörden zu vertuschen“ und per Runderlass vom 10. September 2001 alle 81 Gouverneursämter angewiesen hat, „die in Deutschland verlangten Registerauszüge zu mani- pulieren“, und wenn ja, was will sie dagegen unternehmen (vergleiche „Focus“ vom 27. September 2004)? Die türkische Regierung hat sich in dieser Angelegen- heit kooperativ verhalten. So hat sie bereits im März 2004 den Runderlass der Vorgängerregierung vom 10. September 2001 sowie den diesem zugrunde liegen- den Erlass aus dem Jahr 1991 aufgehoben und die darauf beruhende Praxis bei den Registerauszügen umgehend abgestellt. Auch hat sie Verständnis für die deutsche Haltung gezeigt, dass der betroffene Personenkreis zu- nächst einen Aufenthaltstitel beantragen muss und eine erneute Einbürgerung in Deutschland nur infrage kommt, wenn die allgemeinen Einbürgerungsvorausset- zungen erfüllt werden. Denn nach dem zum 1. Januar 2000 geänderten deutschen Recht (§ 25 StAG) hat die erneute türkische Einbürgerung bei den Betroffenen zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt, sodass insoweit keine doppelte Staatsangehörig- keit entstanden ist. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Daniela Raab (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Frage 33): Wie will die Bundesregierung gegen eine Verwendung von Werkvertragsverfahren vorgehen, die, wie in der Presse- mitteilung des Hauptzollamts Landshut vom 22. April 2004 beschrieben, in den beteiligten Ländern nicht rechtskonform angewandt werden, und inwieweit findet eine behördliche Zu- sammenarbeit zwischen den Ländern statt, um diese Verwen- dung zu vermeiden? Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen fortset- zen, sowohl im Zulassungsverfahren als auch durch Kontrollen „schwarze Schafe“ aufzudecken und aus dem Kontingentverfahren auszuschließen. Wie die bisherigen Aktivitäten im Bereich der Fleischverarbeitung zeigen, f g d B s F a m w d b e d Z d K b A c l A d F C Z D m G g m h H w D 1 w v Z W M D D I n (C (D ührt die gute Zusammenarbeit zwischen den Genehmi- ungsstellen und den Prüfungs- und Verfolgungsbehör- en zur Eindämmung illegalen Verhaltens. In dieser ranche wurden massive Rechtsverletzungen festge- tellt. Dies hat dazu geführt, dass Werkverträge in der leischverarbeitung aus dem bilateralen Werkvertrags- rbeitnehmerabkommen mit Rumänien herausgenom- en wurden. Die Kontrollen der Behörden der Zollver- altung in den letzten Monaten haben auch gezeigt, dass ie Zulassungskriterien der nationalen Kontingentverga- estellen und/oder die Beachtung dieser Kriterien von- inander abweichen. Aus diesem Grunde hat das Bun- esministerium für Wirtschaft und Arbeit in usammenarbeit mit anderen Ministerien (insbesondere em BMF) seine Anstrengungen intensiviert, um in ooperation mit den Ministerien und Kontingentverga- estellen der Partnerstaaten den Kriterienkatalog für die uswahl der Werkvertragsunternehmen zu vereinheitli- hen und die Genehmigungsverfahren einzelner nationa- er Kontingentvergabestellen zu verbessern. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen des Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU/ SU) (Drucksache 15/4118, Fragen 34 und 35): Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, die Rah- menbedingungen für deutsche Unternehmen für Exportbezie- hungen zur Volksrepublik China bzw. zu Hongkong durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu verbessern? Zu welchen anderen Nationen im asiatischen Wirtschafts- raum unterhält die Bundesrepublik Deutschland Doppelbe- steuerungsabkommen, bzw. sind der Bundesregierung andere EU-Mitgliedstaaten bekannt, die Doppelbesteuerungsabkom- men zur Volksrepublik China/Hongkong unterhalten? u Frage 34: Bereits heute besteht zwischen der Bundesrepublik eutschland und der Volksrepublik China ein Abkom- en zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem ebiet der Steuern vom Einkommen und des Vermö- ens. Dieses – aus dem Jahr 1985 stammende – Abkom- en erstreckt sich nicht auf Hongkong und Macau. Ver- andlungen über ein gesondertes Abkommen mit ongkong und Macau sind nicht geplant. Mit Hongkong urdenjedoch Sonderabkommen zur Vermeidung der oppelbesteuerung von Luftfahrtunternehmen im Jahr 997 und für Schifffahrtsunternehmen im Jahr 2003 je- eils auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und om Vermögen abgeschlossen. u Frage 35: Die Bundesrepublik Deutschland hat im asiatischen irtschaftraum unter anderem mit Japan, Süd-Korea, alaysia, Singapur, Thailand und den Philippinen oppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Belgien, änemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, talien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Spa- ien und Schweden haben mit der Volksrepublik China Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12567 (A) ) (B) ) Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Ledig- lich Belgien hat mit Hongkong ein allgemeines Doppel- besteuerungsabkommen abgeschlossen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache 15/4118, Frage 36): In wie vielen Fällen hat das Zollkriminalamt seit 1992 nach den §§ 39 und 41 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Ein- griffe in das Telefon- und Postgeheimnis beantragt, und wie oft sind solche Maßnahmen richterlich angeordnet worden? Seit Bestehen dieser Befugnisse hat das Zollkriminal- amt nach jeweils eingehender und umfänglicher Einzel- fallprüfung insgesamt 41 Anträge gemäß §§ 39 ff. AWG gestellt, die in allen Fällen durch das gemäß § 40 Ab- sätze 2 und 3 AWG zuständige Landgericht Köln den Antragsbegründungen entsprechend richterlich angeord- net wurden. Über die Durchführung der nach den §§ 39 bis 43 AWG vorgenommenen Maßnahmen unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen halbjährlich das hierfür eingerichtete und aus neun Abgeordneten beste- hende Kontrollgremium des Deutschen Bundestages. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4118, Fragen 37 und 38): Hält die Bundesregierung die Abschaffung des Feiertages zum Tag der Deutschen Einheit für eine geeignete und vorran- gig durchzuführende Maßnahme, um das Problem reduzierter Steuereinnahmen aufgrund eines im europäischen Vergleich unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstums zu lösen? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Jahres- arbeitsdauer aller Deutschen zu erhöhen, oder begründet sich der Vorschlag der Bundesregierung zur Abschaffung eines Feiertages allein in der Notwendigkeit, zusätzliche Steuern einzunehmen? Zu Frage 37: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Tag der Deutschen Einheit abzuschaffen oder auf einen arbeits- freien Tag zu verlegen. Zu Frage 38: Ich wiederhole an dieser Stelle noch einmal: Die Bun- desregierung hatte und hat nicht die Absicht, den Tag der Deutschen Einheit abzuschaffen. Die Verlegung der Fei- erlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit auf den je- weils ersten Sonntag im Oktober hätte positive Auswir- kungen nicht nur auf der Einnahmen-, sondern auch auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte gehabt. Eventuelle Vereinbarungen über eine Veränderung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Sache der Tarifpartner. A d F ( T a l s d d d a s B s v s z P o w f B A d F ( Z ü g w 1 s t M t d d s V (C (D nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage des Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Frage 39): Wie erklärt sich die Bundesregierung hinsichtlich der ge- planten Verlegung des Tages der Deutschen Einheit, dass der Freistaat Bayern die größte Produktivität vorweisen kann, ob- wohl es dort die meisten Feiertage in Deutschland gibt? Vorweg: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den ag der Deutschen Einheit abzuschaffen oder auf einen rbeitsfreien Tag zu verlegen. Neben den bundeseinheit- ich geregelten gesetzlichen Feiertagen weist der Frei- taat Bayern die höchste Zahl zusätzlicher, durch Lan- esgesetz geregelte, Feiertage auf. Bayern weist ein vergleichsweise hohes, nicht jedoch as höchste Produktivitätsniveau unter den Bundeslän- ern auf. Die Wirtschaftskraft Bayerns ist nicht zuletzt uf die jahrelange Bundeshilfe zum Ausbau der Infra- truktur und zur Wirtschaftsförderung zurückzuführen. ei den Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität zeigt ich, dass auch Bayern eine verhaltene Entwicklung zu erzeichnen hat. Beim Bruttoinlandsprodukt je Arbeits- tunde belegte Bayern 2002 (letzte verfügbare Angabe) usammen mit Mecklenburg-Vorpommern den zwölften latz. Die Abschaffung eines arbeitsfreien Feiertages der die Verlegung eines Feiertages auf einen Sonntag ürde zu einer höheren gesamtstaatlichen Wertschöp- ung führen. Durch eine solche Maßnahme könnte auch ayern Wachstum und Produktivität noch steigern. nlage 15 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Ilse Aigner (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Fragen 40 und 41): Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bei ver- gleichbaren Transaktionen, zum Beispiel Privatisierungen, schon einmal auf jede Form von Ausschreibungen verzichtet, wie dies bei den Russlandderivaten der Fall war (vergleiche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundes- minister der Finanzen, Karl Diller, vom 3. November 2004 auf meine schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 303 und 304 für den Monat Oktober 2004)? Welche Rechtfertigung gibt es für den Verzicht auf jegli- che Ausschreibung? u Frage 40: Aufträge des Bundesministeriums der Finanzen, die ber den gesetzlichen Schwellenwerten liegen, werden rundsätzlich ausgeschrieben. Das Gesetz gegen Wettbe- erbsbeschränkungen (GWB) regelt seit dem 1. Januar 999 in seinem 4. Abschnitt das öffentliche Auftragswe- en. Die in § 98 GWB bezeichneten öffentlichen Auf- raggeber haben bei der Vergabe eines Auftrags nach aßgabe der Vergabeverordnung (VgV) die Vorschrif- en der Verdingungsordnungen anzuwenden. Die Regeln es GWB gelten nur für die Vergabe eines Auftrags, essen Volumen einen bestimmten Schwellenwert über- teigt. Die am 1. Februar 2001 in Kraft getretene ergabeverordnung (VgV) legt in ihrem § 2 die 12568 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 (A) ) (B) ) Schwellenwerte fest. Für oberste Bundesbehörden beträgt der Schwellenwert bei Dienstleistungsaufträgen 130 000 Euro. Zu Frage 41: Auf jegliche Ausschreibungen bei Leistungsvergaben kann verzichtet werden, sofern die Voraussetzungen des § 3 Nr. 4 Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vorliegen, wenn zum Beispiel „die Leistung besonders dringlich ist; es aus Gründen der Geheimhaltung erfor- derlich ist und es sich um Börsenwaren handelt“. Ferner, wenn gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 2) die Vergabe eines Dienstleis- tungsauftrags unterhalb des für öffentliche Auftraggeber geltenden Schwellenwertes (130 000 Euro) liegt. Über die Antwort von Kollegen Karl Diller vom 3. November 2004 auf Ihre schriftliche Frage, ob es eine Ausschreibung für die Leistungen von Banken im Zu- sammenhang mit der Emission der Russland-Anleihen gegeben hat, hinaus, ist auf Folgendes hinzuweisen: Ab- gesehen davon, dass es keine Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapier- geschäften gibt, verboten sich Bieterverfahren bei der Russland-Transaktion. Sie kommen eher bei standardi- sierten Produkten in Betracht. Bei den Russland-Trans- aktionen handelt es sich um eine völlig neuartige Kon- struktion, die hohen Strukturierungsaufwand und Geheimhaltung über einen sehr langen Zeitraum erfor- derte. Im Übrigen ist die Zahl der für diese Leistung in- frage kommenden Anbieter (nur große internationale In- vestmentbanken) beschränkt. Außerdem wurden neben Goldman Sachs und Deutsche Bank als Lead Manager weitere Banken als Manager an der Maßnahme beteiligt, nämlich Citigroup, Commerzbank Aktiengesellschaft, Credit Suisse First Boston, Dresdner Kleinwort Wasser- stein, HVB Corporates & Markets, JPMorgan, Merrill Lynch International, Morgan Stanley, UBS Investment Bank, West-LB AG. Diese wurden aufgrund ihrer Kapi- talmarkterfahrungen ausgewählt. Die KfW wurde beauf- tragt, sich an der Emission zu beteiligen, weil an ihrer Mitwirkung ein staatliches Interesse bestand. Die Ein- schaltung der KfW mit ihrem hohen Rating vereinfacht die Bewertung der Struktur für den Investor und trug durch ihre Garantiefunktion gegenüber der Emissionsge- sellschaft Aries zu einer für den Bund günstigeren Erlössituation bei. Die KfW selbst sicherte ihre Risiken durch Sicherungsgeschäfte mit den Konsortialführern Goldman Sachs und Deutsche Bank AG ab. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen der Abgeordneten Antje Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Fragen 42 und 43): Haben die Banken, die den Bund beim Verkauf der Russ- landforderungen beraten haben, zum Abschluss die mit der Transaktion befassten Beamten des BMF zu einer „Feier“ der Transaktion eingeladen? Wer wurde dazu eingeladen, wer hat teilgenommen? f h d b L D s d D D h I d K n s – i e E a B a h i c b v A a h B r B w b t t A d F C J f s a e d (C (D Die Fragen beantworte ich zusammengefasst wie olgt: Ja. Es gab eine solche Einladung. Die Einzelheiten ierzu möchte ich Ihnen darlegen. Die Banken, die den Bund (das heißt das BMF) bei er Konzipierung der Emission der Russland-Anleihen eraten und auf Wunsch des BMF die Transaktion als ead Manager durchgeführt haben (Goldman Sachs und eutsche Bank), haben am 21. September 2004 eine Ab- chlussveranstaltung zu der Transaktion „Russlandfor- erungen“ in einem Berliner Restaurant durchgeführt. azu waren neben Mitarbeitern von Goldman Sachs, eutscher Bank und KfW auch die mit der Transaktion auptsächlich befassten Beamten des BMF eingeladen. nsgesamt waren acht (BMF-)Beamte eingeladen, von enen sechs an der Veranstaltung teilgenommen haben. ernstück der Abschlussveranstaltung war ein so ge- anntes Closing Dinner. Dabei war es Ziel der Veran- taltung, den an der Transaktion beteiligten Parteien Goldman Sachs, Deutsche Bank, KfW und BMF – ein nformelles Forum für Kritik zu geben. Zwischen den inzelnen Redebeiträgen wurde ein Abendessen serviert. in derartiges so genanntes Closing Dinner, wie die hier ngesprochene Veranstaltung, dient der rückblickenden ewertung und ist international üblich. Bei der Veranstaltung haben die teilnehmenden Be- mten einen so genannten „tombstone“ erhalten, das eißt eine in Plastik eingeschweißte Art Anzeige zur Er- nnerung an die Transaktion. Am Nachmittag des glei- hen Tages hatten die Banken ihren an der Transaktion eteiligten internationalen Mitarbeitern, die weltweit an erschiedenen Standorten arbeiten und anlässlich der bschlussveranstaltung in Berlin größtenteils erstmalig n einem Ort zusammengekommen waren, die Gelegen- eit zum gegenseitigen Kennenlernen im Rahmen einer ootsfahrt auf der Spree in Berlin gegeben. Hierzu wa- en auch die acht Beamten des BMF eingeladen. Drei eamte haben teilgenommen. Während der Bootsfahrt urden ein Imbiss und Getränke gereicht. KfW-Mitar- eiter haben ebenfalls an der Abschlussveranstaltung eilgenommen. Die KfW war auch an deren Organisa- ion beteiligt. nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage des Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust (CDU/ SU) (Drucksache 15/4118, Frage 44): Haben Beschäftigte des BMF Leistungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Transaktion „Verkauf der Russland- forderungen“ erhalten, und wenn ja, welche waren dies im Einzelnen? Die Frage beantworte ich mit der von Kollegen ochen-Konrad Fromme gestellten Frage zusammenge- asst wie folgt: Die Banken haben unter anderem die mit der Emis- ion der Russland-Anleihen hauptsächlich befassten Be- mten des BMF – nach Abschluss der Transaktion – zu iner Abschlussveranstaltung in Berlin eingeladen. Zu en Einzelheiten der Abschlussveranstaltung verweise Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12569 (A) ) (B) ) ich auf meine Antwort auf die Fragen 42 und 43 von Kollegin Antje Tillmann. Die Kosten der Veranstaltung sind hier nicht bekannt. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Fragen 45 und 46): Welche Leistungen umfasste die Einladung zur Feier über den Abschluss der Transaktion hinsichtlich der Russlandfor- derungen, und welchen Gegenwert hatten diese in etwa? Hatten die betreffenden Beamten im Einladungszeitpunkt eine dienstliche Genehmigung zur Annahme solcher „Ge- schenke“? Zu Frage 45: Die Frage beantworte ich mit der von Kollegen Dr. Hans Georg Faust gestellten Frage zusammengefasst wie folgt: Die Banken haben unter anderem die mit der Emission der Russland-Anleihen hauptsächlich befass- ten Beamten des BMF – nach Abschluss der Trans- aktion – zu einer Abschlussveranstaltung in Berlin ein- geladen. Zu den Einzelheiten der Abschlussveranstaltung ver- weise ich auf meine Antwort auf die Fragen 42 und 43 von Kollegin Antje Tillmann. Die Kosten der Veranstal- tung sind hier nicht bekannt. Zu Frage 46: Die Beamten des BMF waren davon ausgegangen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung unter eine in- tern im BMF erteilte allgemeine Genehmigung gemäß § 70 Bundesbeamtengesetz fällt. Daher wurde zum Ein- ladungszeitpunkt keine Genehmigung beantragt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage der Abgeordneten Daniela Raab (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Frage 47): Wie will die Bundesregierung gegen das Anmelden eines Gewerbes durch Personen aus den EU-Beitrittsländern vorge- hen, die auf diese Weise die Verpflichtung, eine Arbeits- erlaubnis zu beantragen, vermeiden, und wurde die Möglich- keit, im Rahmen der Niederlassungsfreiheit unbeschränkt Zutritt zum deutschen Markt zu erlangen, beim EU-Beitritt bewusst in Kauf genommen? Staatsangehörige aus einem EU-Beitrittsland können unter Berufung auf das im EU-Vertrag verankerte Recht der Niederlassungsfreiheit ein Gewerbe in der Bundes- republik Deutschland wie in jedem anderen EU-Mit- gliedstaat anmelden. Für die Niederlassung wurden mit dem EU-Beitrittsvertrag keine Übergangsfristen verein- bart. Die Staatsangehörigen aus den EU-Beitrittsländern haben in Deutschland dieselben Bestimmungen zu be- achten, die die deutschen Vorschriften bei eigenen Staatsangehörigen für die Zulassung und die Ausübung b K d h f B a A w J e s n d w G D b g z d A d d ( Z o r ü k s D S P l l i d m s U r (C (D estimmter Tätigkeiten vorsehen. Allerdings müssen die riterien der Selbstständigkeit, wie freie Bestimmung er Arbeitszeit, des Arbeitsortes sowie des Arbeitsin- alts, eindeutig erfüllt sein. Außerdem muss der Betref- ende für Renten- und Krankenversicherung sowie die eachtung der steuerrechtlichen Vorschriften selbst ver- ntwortlich sein. Anderenfalls liegt eventuell illegale usländerbeschäftigung vor. Die Niederlassungsfreiheit ar den EU-Beitrittsländern bereits mit den in den 90er- ahren abgeschlossenen EU-Assoziierungsabkommen ingeräumt worden. Eine Einschränkung des Niederlas- ungsrechts mit dem Zeitpunkt des Beitritts zur EU wäre icht durchsetzbar gewesen. Die Bundesregierung hat afür auch keine Notwendigkeit gesehen. Da es den Ge- erbetreibenden aus den neuen Mitgliedstaaten bei der ründung einer Niederlassung in der Bundesrepublik eutschland für eine Übergangsfrist, die auf bis zu sie- en Jahre nach Beitritt ausgedehnt werden kann, nicht estattet ist, Arbeitnehmer aus ihren Heimatländern mit- ubringen, erschien auch eine Einschränkung des Nie- erlassungsrechts nicht erforderlich. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ditmar Staffelt auf die Fragen es Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Fragen 48 und 49): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Übergangsfrist der Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU-Osterweite- rung in den Bereichen Bau, Innendekoration, Gebäudereini- gung dadurch umgangen wird, dass sich Personen aus den neuen EU-Mitgliedsländern in der Bundesrepublik Deutsch- land niederlassen, ein Unternehmen anmelden und genau diese Dienstleistungen anbieten, und wenn ja, sieht die Bun- desregierung darin einen Wettbewerbsnachteil deutscher Un- ternehmen, die in den durch die Übergangsfrist eingeschränk- ten Bereichen Dienstleistungen anbieten? Sind der Bundesregierung Missbrauchsfälle der Arbeit- nehmerentsendung im Rahmen des Werkvertragsverfahrens bekannt, und wenn ja, sieht die Bundesregierung dadurch An- lass, darauf hinzuwirken, dass die Auswahlkriterien für die Partnerunternehmen in den entsendenden Staaten verschärft werden? u Frage 48: Unternehmen aus den EU-Beitrittsländern können sich hne Einschränkungen auf die Niederlassungsfreiheit be- ufen. Das gilt auch für die Bereiche, die bei der grenz- berschreitenden Dienstleistungserbringung Einschrän- ungen unterliegen. Die Einrichtung einer Niederlassung etzt jedoch voraus, dass alle in der Bundesrepublik eutschland dafür geltenden nationalen Regelungen, wie teuern und Abgaben, Berufsqualifikation, gegebenfalls flichtmitgliedschaft in berufsständischen oder öffent- ich-rechtlichen Organisationen, erfüllt werden. Den aus- ändischen Unternehmern aus den neuen Mitgliedstaaten st es jedoch bis zur Beendigung der Übergangsfrist für ie Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht gestattet, Arbeitneh- er aus ihren Heimatländern mitzubringen und zu be- chäftigen. Die Unternehmer müssen sich wie deutsche nternehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt orientie- en. Eine Ausnahme davon betrifft das Schlüsselpersonal, 12570 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 (A) ) (B) ) das heißt Führungskräfte eines Unternehmens mit hohen fachspezifischen Qualifikationen. Dieses kann aus dem neuen Mitgliedstaat mitgebracht werden. Die Bundesre- gierung sieht für deutsche Unternehmen durch die Ge- währleistung des Niederlassungsrechts auch für die Bereiche, bei denen das Recht zur Erbringung grenzüber- schreitender Dienstleistungen eingeschränkt ist, keine Wettbewerbsnachteile, da die ausländischen Unterneh- men den gleichen Bedingungen wie deutsche Unterneh- men unterliegen. Zu Frage 49: Der Bundesregierung ist bekannt, dass in Einzelfallen im Rahmen des Werkvertragsverfahrens Missbrauchs- fälle aufgetreten sind. Das Auftreten „schwarzer Schafe“ ist trotz eines effizienten Genehmigungs- und Kontroll- systems nicht vollständig auszuschließen. Für die Geneh- migung der Werkverträge ist die Bundesagentur für Ar- beit zuständig. Die zuständigen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit informieren in den Partnerstaa- ten die Mitarbeiter der beteiligten Stellen: Kontingent- vergabestelle der Ministerien, Arbeitsverwaltung, Unter- nehmer und Deutsche Botschaft über das bilateral vereinbarte Verfahren und die zu beachtenden Vorausset- zungen im Genehmigungsverfahren der Werkvertragsar- beitnehmerzulassung. Im jeweiligen Genehmigungsver- fahren der Bundesagentur für Arbeit können durch die Plausibilitätsprüfung nur offensichtliche Abkommens- und Gesetzesverstöße aufgedeckt und entsprechende An- träge negativ beschieden werden. Als Folge gravierender Verstöße sehen die bilateralen Werkvertragsarbeitneh- merabkommen Sanktionen bis hin zum Ausschluss der Unternehmen vom Zulassungsverfahren vor. Über das Genehmigungsverfahren hinaus werden Werkvertrags- unternehmen und deren Werkvertragsarbeitnehmer auch vor Ort kontrolliert. Für diese Kontrollen sind die für die Aufsicht aller anderen in Deutschland tätigen oder nie- dergelassenen Unternehmen vorgesehenen Behörden zu- ständig, insbesondere die der Länder und die Behörden der Zollverwaltungen zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit. Die derzeit schon gut funktionierende Zusammenarbeit der zuständi- gen Behörden soll durch eine verstärkte Koordination weiter verbessert werden. Sofern dem zuständigen Bun- desministerium für Wirtschaft und Arbeit wesentliche Rechtsverstöße im Genehmigungsverfahren oder bei nachträglichen Kontrollen bekannt werden, wird hierauf umgehend reagiert. Dabei wird als erster Schritt in bilate- ralen auf Fachebene durchgeführten Arbeitsgruppensit- zungen, die bei größeren Missbrauchsfällen kurzfristig einberufen werden, in Zusammenarbeit mit dem Ministe- rium und der Kontingentvergabestelle des betroffenen Staates daraufhin gewirkt, etwaige Missstände umge- hend abzustellen. Sofern dies im Einzelfall geboten er- scheint, wird dieses Vorgehen durch Leitungsschreiben an die Ministerien und Kontingentvergabestellen der Partnerstaaten flankiert. Als Ultima ratio wird bei beson- ders schwerwiegenden Verstößen auf eine Änderung der Abkommen hingewirkt. So sind etwa erst im Sommer dieses Jahres Werkverträge in der Fleischverarbeitung aus dem bilateralen Werkvertragsarbeitnehmerabkom- men mit Rumänien herausgenommen worden. Dieses ge- s h l t d s u w B m B i K e m r v z v d A d d ( d s n c d s A R r L A W u s g A d g ( (C (D tufte Verfahren und das differenzierte Instrumentarium at sich in der Vergangenheit zur Bekämpfung punktuel- er Missbräuche bewährt. Neben vereinzelten Missbrauchsfällen haben die Kon- rollen insbesondere der Behörden der Zollverwaltung in en letzten Monaten jedoch auch gezeigt, dass die Zulas- ungskriterien der nationalen Kontingentvergabestellen nd/oder die Beachtung dieser Kriterien voneinander ab- eichen. Aus diesem Grunde hat die Fachabteilung des undesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Zusam- enarbeit mit anderen Ministerien (insbesondere dem undesministerium der Finanzen) seine Anstrengungen ntensiviert, um in Kooperation mit den Ministerien und ontingentvergabestellen der Partnerstaaten den Kriteri- nkatalog für die Auswahl der Werkvertragsunterneh- en zu vereinheitlichen und die Genehmigungsverfah- en einzelner nationaler Kontingentvergabestellen zu erbessern. Entsprechende Gespräche sind bereits mit ahlreichen Staaten geführt worden; weitere sind konkret orgesehen. In den bisherigen Konsultationen haben sich ie Partnerstaaten sehr kooperativ gezeigt. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/4118, Frage 50): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Gestaltung der Kooperation zwischen Kommunen und den Arbeitsämtern, und inwieweit sollte dabei sichergestellt wer- den, dass die arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien den re- gionalen Besonderheiten angepasst werden können und die Regionaldirektionen erweiterte Entscheidungskompetenzen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, um schnel- ler, kompetenter und regionalspezifisch auf die Anforderun- gen des Arbeitsmarktes reagieren zu können? Die Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit en Kommunen ist in § 9 des Dritten Buches Sozialge- etzbuch geregelt. Die Agenturen für Arbeit haben da- ach die Gegebenheiten des örtlichen und des überörtli- hen Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und arbeiten mit en Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes, also insbe- ondere mit den Kommunen, zusammen. Nach § 367 bs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch tragen die egionaldirektionen Verantwortung für den Erfolg der egionalen Arbeitsmarktpolitik. Sie arbeiten mit den andesregierungen zusammen, um die Leistungen der rbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und irtschaftspolitik der Länder abzustimmen. Über Art nd Weise der Zusammenarbeit entscheiden die Ge- chäftsführungen der Agenturen für Arbeit bzw. der Re- ionaldirektionen in eigener Verantwortung. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg) CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Fragen 51 und 52): Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12571 (A) ) (B) ) Ist die Bundesregierung bereit, ihre Haltung hinsichtlich der Fortsetzung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG ent- lang der alten Binnengrenzen der Europäischen Union vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundesrates aus des- sen 804. Sitzung vom 15. Oktober 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds – Bundes- ratsdrucksache 571/1/04 (neu) – zu korrigieren, und wird die Bundesregierung diesen Bundesratsbeschluss maßgeblich be- rücksichtigen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass gerade die INTERREG-Gemeinschaftsinitiative als bewährtes und erfolgreiches Instrument der Förderung grenzübergreifender Zusammenarbeit besonders geeignet wäre, die auch seitens der Bundesregierung politisch erwünschte Schaffung von Eurodistrikten zu fördern? Zu Frage 51: Auch vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Vorschlag der Europäischen Union für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestim- mungen über den Europäischen Fonds für regionale Ent- wicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohä- sionsfonds sieht die Bundesregierung angesichts der Notwendigkeit, die Mittel der EU-Strukturförderung in der künftigen Förderperiode deutlich zu konzentrieren, keinen Anlass, ihre Position in dieser Frage zu ändern und sich für eine Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über die neuen Binnen- und Außen- grenzen hinausgehend auch auf die alten Binnengrenzen auszusprechen. Zur Frage der Maßgeblichkeit wird für die Bundesregierung der federführende Bundesfinanz- minister Eichel in diesen Tagen dem Präsidenten des Bundesrates schriftlich mitteilen, dass die Bundesregie- rung keine Gründe für eine maßgebliche Berücksich- tigung dieses Bundesratsbeschlusses sieht. Zu Frage 52: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass sich die Gemeinschaftsinitiative INTERREG als erfolgrei- ches Instrument der grenzübergreifenden Zusammenar- beit bewährt hat. Für einen Einsatz von Strukturfonds- mitteln in der künftigen Förderperiode muss jedoch auch für die Förderung der grenzübergreifenden Zusammen- arbeit das Gebot der Konzentration der Mittel gelten, dem am besten durch die Beschränkung auf die künfti- gen Binnen- und Außengrenzen Rechnung getragen wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Klimke (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Frage 53): Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass § 44 b Abs. 3 letzter Satz des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch (SGB II), der besagt, dass die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaft durch die zuständige oberste Landes- behörde im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit geführt wird, so zu verstehen ist, dass damit auch die Fachaufsicht der Landesbehörden über die Arbeits- A d s z a h S s t A S ( s s A d d ( r n z i A t s v M Z h d s b S C k D n A z e l t f K w B (C (D gemeinschaften zwischen Agenturen für Arbeit und kommu- nalen Trägern mit eingeschlossen ist, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung geht davon aus, dass § 44 b bs. 3 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch le- iglich eine Rechtsaufsicht regelt. Diese Auffassung tützt sich zum einen darauf, dass das Zweite Buch So- ialgesetzbuch ausdrücklich regelt, wenn auch die Fach- ufsicht umfasst sein soll; eine derartige Regelung ent- ält zum Beispiel § 47 Abs. 1 des Zweiten Buches ozialgesetzbuch. Die Auffassung der Bundesregierung tützt sich zum anderen auf § 94 Abs. 2 Satz 1 des Zehn- en Buches Sozialgesetzbuch. Die Vorschrift regelt, dass rbeitsgemeinschaften, die nach anderen Büchern des ozialgesetzbuchs gebildet werden, „staatlicher Aufsicht unterliegen), die sich auf die Beachtung von Gesetz und onstigem Recht erstreckt, das für die Arbeitsgemein- chaft und die Leistungsträger maßgebend ist“. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Jürgen Klimke (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Frage 54): Wann gibt die BA bekannt, in welcher Höhe die Arbeits- gemeinschaften Gelder zum Umbau oder Aufbau der Job- Center als Anschubfinanzierung erhalten, um sicherzustellen, dass der Aufbau der Jobcenter reibungslos funktioniert und eine Abrechnung der Maßnahmen – wie durch die BA vorge- sehen – bis zum 31. Dezember 2004 erfolgen kann? Die BA hat bereits am 7. September 2004 mittels ih- er Kommunikation „Aktuelles“ den Regionaldirektio- en Auskunft darüber gegeben, wie die Anschubfinan- ierung für die Arbeitsgemeinschaften erfolgt. Danach st wie folgt zu verfahren: Kostenträger sind primär die genturen für Arbeit vor Ort. Soweit für die Implemen- ierung zusätzliche Ausgabeermächtigungen erforderlich ind, darf das Bewirtschaftungssoll in FINAS dezentral om Beauftragten für den Haushalt für die notwendigen ehrausgaben um maximal 20 Prozent der erstmaligen uteilung nach dem entsprechenden Kapitel des Haus- alts erhöht werden, wenn gleichzeitig ein Nachweis ieser Mehrausgaben in der Kostenerfassung sicherge- tellt wird. Die Erfassung der in den Agenturen für Ar- eit für die Implementierung des SGB II anfallenden achkosten erfolgt monatlich in der Erfassungsmaske OBRA, die Erfassung der entsprechenden Personal- osten über die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). ie von den beteiligten Kommunen beauftragten Maß- ahmen sind vorher gemeinsam mit den Agenturen für rbeit in Bezug auf Notwendigkeit und Angemessenheit u beurteilen und in einer gemeinsamen Leistungsver- inbarung festzuhalten, die ab einer Gesamtsumme von Million Euro dem Geschäftsführer der Regionaldirek- ion vorher anzuzeigen ist. Die Erfassung erfolgt eben- alls über die KLR. Der Personal- und Sachaufwand der ommunen für die Datenerfassung und -übermittlung ird über eine Fallpauschale in Höhe von 35 Euro pro edarfsgemeinschaft erstattet 12572 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 (A) ) (B) ) Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/4118, Fragen 55 und 56): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Arbeit privater Bildungsträger, die beispielsweise als so genannte In- tegrationsfachdienste Maßnahmen zur Integration von Men- schen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt durchführen, durch den Wegfall bzw. die Einschränkungen von Qualifizierungsmaßnahmen durch die BA gefährdet ist, und, wenn ja, wie beurteilt sie die sich daraus ergebende Situ- ation der Bildungsträger und der betroffenen Arbeitsuchen- den? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge der so genannten Integra- tionsfachdienste mit der BA zum 31. Dezember 2004 neue Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, und wie begründet sie ihre Haltung? Zu Frage 55: Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Zusam- menhang zwischen der Finanzierung der Integrations- fachdienste (IFD) und der Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Aufgaben und Strukturen von Integrationsfachdiensten sind gesetzlich in den §§109 ff. des Neuntes Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert. Die Durchführung beruflicher Wei- terbildung gehört nicht zu diesen Aufgaben. Soweit in Einzelfällen Bildungsträger auch Träger eines IFD sind, handelt es sich um getrennte „Geschäftsbereiche“. Auch die Verträge der Bundesagentur für Arbeit mit den IFD beziehen sich ausschließlich auf die Vermittlung des Per- sonenkreises der besonders betroffenen schwerbehinder- ten Menschen in Arbeit. Zu Frage 56: Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das SGB IX dahin gehend geändert worden, dass ab l. Januar 2005 die Strukturverantwortung für die Integrationsfach- dienste auf die Länder übergeht. Zugleich werden die bis dahin der Bundesagentur für Arbeit für die Beauftragung von Integrationsfachdiensten zur Verfügung gestellten Mittel aus der Ausgleichsabgabe den Ländern zur Verfü- gung gestellt. Die Verantwortung für die künftige Finan- zierung der IFD geht damit auf die Integrationsämter als Behörden der Länder über. Eine finanzielle Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an den Vermittlungsdiens- ten der Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen ist auch weiterhin möglich. Hierfür steht auch der Vermittlungsgutschein zur Verfügung, dessen Erpro- bung bis Ende 2006 verlängert wurde. Damit können Vermittlungsleistungen von Integrationsfachdiensten er- folgsorientiert vergütet werden. Unabhängig davon kön- nen die Agenturen für Arbeit nach § 37 SGB III Dritte – also auch Integrationsfachdienste – mit der Vermitt- lung schwerbehinderter Menschen beauftragen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in diesem Fall die Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe an- zuwenden und die Maßnahmen nach geltendem Verga- berecht auszuschreiben sind. A d d ( s s i e h s e R e g G g p D g i d s b k d s R g m A d d ( Z z n l ( (C (D nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Frage 57): Können Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbes- serung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) und von euro- päischen Förderprogrammen für Konversionsmaßnahmen in Gebieten eingesetzt werden, die nicht als Fördergebiete der GA anerkannt sind? Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Gemein- chaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- chaftsstruktur“ (GRW) können Fördermaßnahmen nur n Gebieten durchgeführt werden, deren Wirtschaftskraft rheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder er- eblich darunter abzusinken droht oder in denen Wirt- chaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in iner Weise betroffen oder bedroht sind, dass negative ückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang ingetreten sind oder absehbar sind. Auf dieser Rechts- rundlage hat der Bund/Länder-Planungsausschuss der emeinschaftsaufgabe die derzeit geltende GA-Förder- ebietskarte festgelegt, die bis Ende 2006 von der Euro- äischen Kommission beihilferechtlich genehmigt ist. ie Fördergebietsabgrenzung basiert auf einer kriterien- estützten, objektiven Bewertung der Strukturprobleme n den Regionen. Außerhalb der festgelegten GA-För- ergebiete können keine GA-Mittel zur regionalpoliti- chen Flankierung eingesetzt werden. Im Rahmen der estehenden, mit Mitteln aus den EU-Strukturfonds ofinanzierten Programme besteht nur die Möglichkeit, en wirtschaftlich negativen Auswirkungen der Konver- ion in den bis Ende 2006 festgelegten benachteiligten egionen (Ziel-1- und Ziel-2-Gebiete) Rechnung zu tra- en. Eine Veränderung der Fördergebietskulisse ist nicht öglich. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/4118, Frage 58): Was unternimmt die Bundesregierung, um die in den ver- gangenen 15 Jahren als Spätaussiedler aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion aufgenommenen 200 000 Akademi- ker, darunter ein Fünftel Maschinenbauingenieure, die „we- gen der fehlenden Förderung zur Anpassung an die Bedingun- gen in der Bundesrepublik […] fast alle weit unterhalb ihrer Qualifikation als Dreher, Schlosser oder Schweißer“ (verglei- che Pressemitteilung des Bundes der Vertriebenen, Landes- verband Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober 2004) arbei- ten, besser zu qualifizieren, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Zuwanderungsrates, 25 000 Fachkräfte, darunter auch Maschinenbauingenieure, aus Nicht-EU-Ländern anzuwerben? Nach einer ersten Beurteilung wird der Vorschlag des uwanderungsrates zur Zulassung von 25 000 qualifi- ierten Arbeitnehmern derzeit nicht aufgegriffen. Zu- ächst sollten ausreichende Erfahrungen mit den ab dem . Januar 2005 geltenden Regelungen zur Zuwanderung Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung und Be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 12573 (A) ) (B) ) schäftigungsverfahrensverordnung) abgewartet werden. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht in Deutschland kein genereller Mangel an Maschinenbau- ingenieuren. Gemäß dem Jahresbericht 2004 der Zen- tralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) hat sich 2003 die Zahl der arbeitslosen Maschinenbauingenieure erhöht. Sie lag mit rund 17 000 um 11 Prozent höher als im Jahr 2002. Aktuell sind 15 200 Maschinenbauingenieure ar- beitslos gemeldet. Die Zahl der gemeldeten offenen Stel- len liegt bei 3 700. Die weiterhin zurückhaltende Nach- frage der Unternehmen nach Maschinenbauingenieuren konzentriert sich auf jüngere Bewerber mit aktuellen Fachkenntnissen, Berufserfahrung und hoher Mobilität. Angesichts der weiterhin hohen Arbeitslosigkeit und der schwierigen Finanzsituation hält es die Bundesregierung für sachgerecht, wenn sich die Arbeitsmarktpolitik vor- rangig auf die berufliche Eingliederung arbeitsloser und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer sowie auf Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss konzentriert. So- weit im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vor- liegen, können auch Spätaussiedler Leistungen der akti- ven Arbeitsförderung erhalten. Die Finanzierung einer im betrieblichen Interesse liegenden Weiterbildung ihrer Beschäftigten ist allerdings grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen selbst. Die berufliche Eingliederung von Hochschulabsolventen, die im Alter von 30 bis 50 Jah- ren als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind, kann auch im Rahmen des vom Bundesminis- teriums für Bildung und Forschung finanzierten Akade- mikerprogramms der Otto-Benecke-Stiftung gefördert werden. Hierzu gehört auch Studienergänzungen für Ma- schinenbauingenieure sowie Sprachkurs- und Orientie- rungsmaßnahmen. Anlage 28 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Ab- schlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) (135. Sitzung, Tagesordnungspunkt 16) Christian Lange (Backnang) (SPD): Die Bundes- regierung verfolgt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel, ein berufsstandsunabhängiges und letztverant- wortliches Gremium zu schaffen, das sich an internatio- nalen Maßstäben orientiert und unter dessen Aufsicht der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der vereidig- ten Buchprüfer steht, die die gesetzlich vorgeschriebe- nen Abschlussprüfungen der Unternehmen vornehmen. Wir reagieren mit diesem Gesetz auf die internatio- nale Entwicklung bei der Prüfung von Jahresabschlüssen der Unternehmen. Denn das Berufsrecht der Wirtschafts- prüfer und der vereidigten Buchprüfer befindet sich der- zeit in einem starken Wandel. Wir wollen nationale, europäische und andere Initiati- ven zur Verbesserung der Qualität, Unabhängigkeit und Integrität des Prüferberufs berücksichtigen und – wo es sinnvoll und notwendig ist – auch umsetzen. Ich möchte i d f r b O A A t u d ü z u k a d s s a r e s U n W f l g d t s Q f k r w d i 1 h Q g d s d t t f f G k (C (D nsbesondere die öffentliche Diskussion um die Qualität, ie Integrität und die Unabhängigkeit des Abschlussprü- ers ansprechen, die sowohl in den USA als auch in Eu- opa zu diversen Initiativen und Maßnahmen geführt hat zw. führen wird. Beispielsweise hat der Sarbanes- xley-Act in den USA einer berufsstandsunabhängigen ufsicht über Abschlussprüfer den Vorzug gegeben. Unabhängig davon hatte die Bundesregierung bereits nfang 2003, am 25. Februar 2003, in ihrem Zehnpunk- eprogramm zur Stärkung der Unternehmensintegrität nd des Anlegerschutzes angekündigt, unter anderem as nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüfer zu berprüfen und bis Anfang 2005 fortzuentwickeln und u konkretisieren. Die Bundesregierung reagiert damit nter anderem auch auf die Skandale und deren Auswir- ungen auf dem Kapitalmarkt. Der Gesetzentwurf orientiert sich außerdem an den bsehbaren Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen er Novellierung der 8. Richtlinie, der so genannten Ab- chlussprüferrichtlinie. Die EU-Kommission verhandelt eit etwa einem Jahr über diese Richtlinie. Mit ihrer Ver- bschiedung können wir im Laufe des nächsten Jahres echnen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einrichtung iner vom Berufsstand unabhängigen Aufsichtsinstanz etzen wir unsere Ankündigung um, eine Stärkung der nternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorzu- ehmen. Gleichzeitig handelt es sich dabei auch um eine eiterentwicklung des bisherigen Qualitätskontrollver- ahrens für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, das etzte Legislaturperiode durch die Bundesregierung ein- esetzt wurde. Die externe Qualitätskontrolle wird mit em vorliegenden Gesetzentwurf überarbeitet, sie wird ransparenter und sachgerechter gestaltet. Selbstver- tändlich wurden dabei die wertvollen Hinweise des ualitätskontrollbeirates aufgegriffen. Die Abschlussprüferaufsichtskommission erhält das achbezogene Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüfer- ammer, soweit diese Verwaltungsaufgaben in mittelba- er Staatsverwaltung gegenüber Berufsangehörigen ahrnimmt. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf auch im Bun- esrat auf eine grundsätzlich positive Resonanz gestoßen st. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 4. Oktober 2004 drei Änderungswünsche geäußert. Die Ergänzungsvorschläge betreffen die Einbezie- ung der Prüfungsverbände der Genossenschaften in das ualitätskontrollverfahren über Abschlussprüfer bzw. es eht um die Berücksichtigung der spezifischen Situation er Sparkassen-Prüfungsstellen, wie auch der genossen- chaftlichen Prüfungsverbände, die Wert darauf legen, en Status als gleichwertige Abschlussprüfer zu behal- en. Die zwei ersten Änderungsvorschläge werden akzep- iert, der dritte Vorschlag befindet sich noch in der Prü- ungsphase. Dieser Punkt betrifft die Auswahl eines Prü- ers für die Qualitätskontrolle, der nach vorgesehener esetzesregelung durch die Kommission für Qualitäts- ontrolle aus triftigen Gründen abgelehnt werden (A) (C) (B) ) könnte. Damit soll zum Beispiel künftig eine gegensei- tige Beauftragung der Abschluss- oder Wirtschaftsprüfer mit der Qualitätskontrolle verhindert werden. Mit dem neuen Aufsichtsgremium wollen wir keine staatliche Lösung einführen oder gar eine zusätzliche neue Behörde oder Verwaltungsstelle einsetzen. Das wäre im Zuge der Offensive für Bürokratieabbau weder sinnvoll noch zielführend. Daher schlagen wir eine so genannte modifizierte Selbstverwaltung vor. Das heißt, der Wirtschaftsprüfer- kammer wird, neben der Rechtsaufsicht durch das Bun- desministerium für Wirtschaft und Arbeit, eine neue „Abschlussprüferaufsichtskommission“ aufsichtlich vo- rangestellt werden. Damit halten wir auch weiterhin grundsätzlich an dem bewährten Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung fest. Für den Bundeshaushalt und auch für die Länder und die Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten, die durch die Abschlussprüferaufsichtskom- mission entstehen, werden ausschließlich von den Be- rufsangehörigen finanziert. Ich halte dies für eine vernünftige Lösung: Der bishe- rige Qualitätskontrollbeirat wird sowohl personell als nanzwesen, Wissenschaft oder Rechtssprechung tätig sein oder gewesen sein. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer von vier Jahren ernannt, sie sind gegenüber der Wirt- schaftsprüferkammer unabhängig und nicht weisungsge- bunden. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder über die bisher bereits anfallenden Reisekosten und Sit- zungs- bzw. Tagegelder sowie über die bisher bereits an- fallenden sonstigen allgemeinen Verwaltungskosten hi- nausgehende Kosten werden über den Haushalt der Wirtschaftsprüferkammer und damit durch Umlegung auf die Beiträge der Kammermitglieder geleistet. Das ist im Übrigen übliche Praxis bei der Finanzie- rung des bisherigen Qualitätskontrollbeirates, die wir, wie ich meine, beibehalten können. Denn aufgrund der sachgerechten Umlage auf alle Berufsangehörigen und Gesellschaften dürften die unmittelbaren Kosten für die Abschlussprüferaufsichtskommission zu keinen spürba- ren Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge führen. Negative Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind daher auch nicht zu erwar- ten. Im Gegenteil: Der Markt für Prüfungsdienstleistun- gen wird von der Einführung der Abschlussprüferauf- auch inhaltlich erweitert und wird zukünftig als Abschluss- prüferaufsichtskommission firmieren. Das heißt, der jet- zige Qualitätskontrollbeirat wird entbehrlich bzw. geht in der Abschlussprüferaufsichtskommission auf. Die Abschlussprüferaufsichtskommission wird aus mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, die in den letzten fünf Jahren vor ihrer Ernennung nicht persönliche Mitglieder der Wirt- schaftsprüferkammer gewesen sein dürfen. Sie sollen insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Fi- s e o W g S d w S s (D ichtskommission profitieren, denn wir leisten damit inen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der internati- nalen Kapitalmärkte zurück zu gewinnen. Die vorliegende WPO-Novellierung wird von den irtschaftsprüfern und der betroffenen Wirtschaft be- rüßt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat mir in einem chreiben vom 22. Oktober 2004 die positive Haltung es Verbandes bestätigt. Denn die Novellierung ist ein esentlicher, wenn auch nicht abschließender Schritt zur tärkung und Anerkennung der deutschen Berufsauf- icht auch im internationalen Rahmen. 12574 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 137. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 91, 1 0, T 137. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. November 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28

    Rede von Marion Caspers-Merk
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)