Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12527
        (A) )
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        hene Stiefkindadoption könne gleichsam als TüröffnerWilhelm
        fSchmidt (Salzgitter), SPD 29.10.2004
        ürchtung äußerte, die in der Gesetzesnovelle vorgese-
        tes, Hermann Barth, der anlässlich der Anhörung des
        Rechtsausschusses in der vergangenen Woche die Be-
        Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 29.10.2004
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        *
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        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        29.10.2004
        Bury, Hans Martin SPD 29.10.2004
        Carstens (Emstek),
        Manfred
        CDU/CSU 29.10.2004
        Carstensen (Nordstrand),
        Peter H.
        CDU/CSU 29.10.2004
        Dörflinger, Thomas CDU/CSU 29.10.2004
        Fischbach, Ingrid CDU/CSU 29.10.2004
        Fischer (Frankfurt),
        Joseph
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        29.10.2004
        Fischer (Göttingen),
        Hartwig
        CDU/CSU 29.10.2004
        Göllner, Uwe SPD 29.10.2004
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 29.10.2004
        Heinen, Ursula CDU/CSU 29.10.2004
        Hoffmann (Chemnitz),
        Jelena
        SPD 29.10.2004*
        Kopp, Gudrun FDP 29.10.2004
        Kumpf, Ute SPD 29.10.2004
        Leibrecht, Harald FDP 29.10.2004*
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        CDU/CSU 29.10.2004
        Rauber, Helmut CDU/CSU 29.10.2004
        Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 29.10.2004
        Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29.10.2004
        Schauerte, Hartmut CDU/CSU 29.10.2004
        Scheffler, Siegfried SPD 29.10.2004
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
        den Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung
        des Lebenspartnerschaftsrechts (Tagesord-
        nungspunkt 20)
        Das Eintreten für die Gleichstellung von gleichge-
        chlechtlichen Partnerschaften und gegen die Diskrimi-
        ierung von Schwulen und Lesben gehört zu den zentra-
        en politischen Zielen von Bündnis 90/Die Grünen. In
        iesem Bereich ist in den vergangenen Jahren viel er-
        eicht worden – insbesondere haben sich die gesell-
        chaftliche Toleranzkultur und das Verständnis gegen-
        ber Minderheiten positiv gefestigt. Der Entwurf zur
        berarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts stellt ei-
        en weiteren Schritt auf dem Wege des Abbaus von Be-
        achteiligungen für Lesben und Schwule dar. Er schließt
        erechtigkeitslücken bei Rechten und Pflichten. Des-
        alb unterstütze ich das vorliegende Gesetz.
        Allerdings habe ich in Hinsicht auf die zukünftige ge-
        etzgeberische Entwicklung erhebliche Bedenken in Be-
        ug auf die in § 9 vorgeschlagene Regelung zum Adop-
        ionsrecht im Lebenspartnerschaftsgesetz. Ich teile die
        efürchtung des Vizepräsidenten des EKD-Kirchenam-
        chröder, Gerhard SPD 29.10.2004
        chwanitz, Rolf SPD 29.10.2004
        eit, Rüdiger SPD 29.10.2004
        eisskirchen
        (Wiesloch), Gert
        SPD 29.10.2004
        ellenreuther, Ingo CDU/CSU 29.10.2004
        ieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 29.10.2004
        immer (Karlsruhe),
        Brigitte
        SPD 29.10.2004
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        12528 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        genutzt werden, um langfristig das volle Adoptionsrecht
        für gleichgeschlechtliche Paare zu erreichen. Eine solche
        Absicht ist auch wiederholt von den Befürwortern ange-
        kündigt worden. Mit der Adoption aber geht es nicht um
        Emanzipationsbestrebungen oder um Statusfragen von
        benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen, sondern al-
        lein um die Frage des Kindeswohls.
        Kinderperspektive muss einen Vorrang vor Erwach-
        senenbedürfnissen und -wünschen haben, selbst wenn
        dies der berechtigte und sehr verständliche Kinder-
        wunsch ist. In der Kinderrechtskonvention der UN heißt
        es: Jedes Kind hat, soweit möglich, das Recht, seine El-
        tern zu kennen. Jeder weiß, dass die Frage danach, wer
        die eigenen Eltern sind, für junge Menschen eine zen-
        trale, manchmal quälende Frage der Selbstfindung sein
        kann. Durch eine Adoption oder neue Formen der
        künstlichen Befruchtung verschwindet aber der ur-
        sprüngliche Elternteil oder manchmal sogar beide Eltern
        vollständig aus dem Blickfeld. Biologische Eltern und
        Kind werden einander fremd und entfremdet. Dieses
        sollte generell nur in Ausnahmefällen und dann, wenn
        das Kindeswohl wirklich nicht anders gesichert werden
        kann, geschehen.
        Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartner-
        schaften machen Diskriminierungserfahrungen. Nicht
        unvermeidlich, aber doch häufig. Gegen solche Erfah-
        rungen kann man anerziehen und anargumentieren, viel-
        leicht können Jugendliche sogar daran wachsen. Ich
        fürchte aber, dass das generelle Recht auf Adoption hier
        eher problemverschärfend statt problemlösend wirkt,
        worauf auch ernst zu nehmende kinderpsychologische
        Stellungnahmen hinweisen. Der Staat ist nicht so omni-
        potent, alle Schicksalskonstellationen ausgleichen zu
        können. Er sollte es auch nicht versuchen.
        Wohl wissend, dass heute viele Kinder bei einem ein-
        zelnen Elternteil aufwachsen und die Pluralität der Le-
        bensformen zunimmt, bin ich davon überzeugt, dass die
        Erfahrung des Lebens mit einem weiblichen und einem
        männlichen Elternteil, die Erfahrung von Polaritäten, für
        Kinder im Grundsatz produktiv und essenziell ist.
        In der gesellschaftlichen Realität gibt es viele Mög-
        lichkeiten, die Probleme von Kindern in gleichge-
        schlechtlichen Lebenspartnerschaften praktisch zu lösen.
        Schon heute können Schwule und Lesben als Einzelper-
        sonen die Adoption eines Kindes beantragen. Die Part-
        ner in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können
        durch das Kleine Sorgerecht unter anderem Mitentschei-
        dungsmöglichkeiten bezüglich des täglichen Lebens des
        Kindes erhalten. Die bestehenden Regelungen und Mög-
        lichkeiten zur juristischen Absicherung zum Beispiel im
        Erbrecht reichen aus, um das Kindeswohl in gleichge-
        schlechtlichen Partnerschaften von der rechtlichen Seite
        her zu sichern.
        Trotz dieser Bedenken in Bezug auf den § 9 und seine
        späteren Auswirkungen stimme ich wegen der übrigen
        positiven Aspekte im Gesetz, die sich tatsächlich auf die
        Gleichstellung beziehen, dem Gesetzentwurf zu.
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        nlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des
        Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartner-
        schaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)
        (Tagesordnungspunkt 20)
        Ich stimme aus rein formalen Gründen gegen den
        ntwurf der FDP zum Lebenspartnerschaftsgesetzergän-
        ungsgesetz.
        Inhaltlich unterstütze ich ausdrücklich die Gleichstel-
        ung im Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten; hier
        leibt der Entwurf allerdings auch hinter meinen Vorstel-
        ungen – beispielsweise bei der Hinterbliebenenversor-
        ung – zurück. In zahlreichen Bestimmungen nimmt der
        ntwurf nicht auf die aktuelle Rechtslage Bezug – bis
        in zum Bundessozialhilfegesetz, das gar nicht mehr
        xistierte, als der Entwurf von der FDP eingebracht
        urde. Mit der Zustimmung zum FDP-Entwurf würde
        ein sinnvoller Gesetzesbeschluss zustande kommen.
        ie Koalition wird und muss die Themen des Entwurfs
        it der Vorlage eines eigenen Lebenspartnerschaftsge-
        etzergänzungsgesetzes aufgreifen.
        nlage 4
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung
        des Lebenspartnerschaftsrechts
        – Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des
        Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartner-
        schaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)
        (Tagesordnungspunkt 20)
        Petra Pau (fraktionslos): Das so genannte Lebens-
        artnerschaftsgesetz soll novelliert werden. Vorab: Die
        DS im Bundestag wird dem vorliegenden Gesetz zu-
        timmen.
        Zur Erinnerung: Nach Klagen unionsgeführter Bun-
        esländer gab das Verfassungsgericht für die so genannte
        omoehe grünes Licht; denn sie kollidiere nicht mit
        rt. 6 des Grundgesetzes. Heterosexuellen werde durch
        ie Lebenspartnerschaft nichts genommen. Der Richter-
        pruch machte deutlich: Rot-Grün hätte schon beim ur-
        prünglichen Gesetz weiter gehen können.
        Beschlossen werden soll heute die Einführung eines
        erlöbnisses, sodass eine Zeugnisverweigerung für
        chwule oder lesbische Paare auch vor ihrer Partner-
        chaftseintragung schon gilt. Die Hinterbliebenenversor-
        ung wird der gesetzlichen Rentenversicherung von
        eteropaaren angeglichen; Sonderregelungen über
        emeinsame Güterstände entfallen. Auch im Erbrecht
        erden gleichgeschlechtliche Paare gleichgestellt. Au-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12529
        (A) )
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        ßerdem sind Regelungen zur „Stiefkindadoption“ vorge-
        sehen.
        Dass CDU und CSU gerade gegen diese Veränderung
        wettern, wirft ein bezeichnendes Licht auf ihre Wahrneh-
        mung von gesellschaftlichen Realitäten. Um ihr anti-
        quiertes Familienbild zu pflegen, blockieren sie eine Re-
        gelung, die den Kindern dient.
        Auch wenn wir, die PDS im Bundestag, dem Gesetz
        zustimmen, bleiben wir bei unserer grundsätzlichen Kri-
        tik an der Ursprungsregelung: Sie versuchen, die Rege-
        lungen zur Ehe in vielen Bereichen möglichst gleichwer-
        tig zu übertragen. Unserer Ansicht nach muss das
        Familienrecht – wie auch das Steuerrecht – grundsätz-
        lich überarbeitet werden. Es gibt immer mehr Scheidun-
        gen, Patchworkfamilien, viele unterschiedliche Lebens-
        formen, in denen Menschen dauerhaft oder zeitweise
        zusammenleben und Verantwortung füreinander über-
        nehmen – über die engen Grenzen der Kleinfamilie hin-
        aus. Dieser Realität muss Rechnung getragen werden,
        diese Verhältnisse müssen abgesichert werden. Eine Ehe
        oder Lebenspartnerschaft für das ganze Leben abzu-
        schließen ist für viele einfach keine Realität mehr.
        Ziel der Politik sollte es sein, gleichberechtigte Bezie-
        hungen abzusichern.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Gründung einer Bundesanstalt für Immobilien-
        aufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) (Tagesord-
        nungspunkt 26)
        Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Die
        Umstrukturierung der Bundesvermögensverwaltung ist
        Teil eines umfangreichen Modernisierungsprozesses der
        Bundesfinanzverwaltung. Rund 6 000 Beschäftigte der
        Bundesvermögensverwaltung haben diese Veränderung
        zu bewältigen. Viele von ihnen haben zahlreiche Infor-
        mationswünsche an uns gerichtet und Sorgen über den
        Wegfall ihnen anvertrauter Aufgaben geäußert, wenn die
        neue Organisation verstärkt Bundesvermögen verwertet.
        Wenn wir aber den Gedanken von wirtschaftlichem Han-
        deln ernst nehmen, können wir zwar auf eine ausgewo-
        gene Verkaufsreihenfolge drängen, aber nicht entbehrli-
        che Liegenschaften im Bestand halten, nur um den
        vertrauten Arbeitsplatz zu sichern.
        Verwaltungsaufgaben kundenorientiert wahrzuneh-
        men heißt auch, sich Veränderungen zu stellen und
        Neues anzupacken. Deshalb haben wir auch den Dialog
        mit den Gewerkschaften gesucht und die Fragen der so-
        zialverträglichen Überleitung der Beschäftigten einver-
        nehmlich lösen können. Der Hinweis auf den Ausbau
        der BImA zum zentralen Dienstleister des Bundes in
        Liegenschaftsfragen – worauf ich später nochmals kurz
        eingehen werde – hat die Befürchtungen der Beschäftig-
        ten um ihren Arbeitsplatz vor Ort klären können.
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        Die SPD-Fraktion ist sich der besonderen Verpflich-
        ung gegenüber den rund 6 000 Beschäftigten der Bun-
        esvermögensverwaltung und der künftigen BImA sehr
        ohl bewusst. Die „Mitnahme“ der Beschäftigten ist bei
        edem Umstrukturierungsprozess von ganz entscheiden-
        er Bedeutung. Vom Reformprozess überzeugte Be-
        chäftigte haben keine Existenzängste und sind auch
        och motiviert, die vielfältigen Veränderungen mitzutra-
        en und positiv zu begleiten. Daher bin ich Herrn Minis-
        er Eichel für seinen Brief vom 27. September 2004 be-
        onders dankbar. Die schriftlichen Zusagen des
        inisters haben nach wie vor Bestand und daran sollte
        uch niemand zu rütteln versuchen. In dem Brief wird
        usdrücklich bestätigt, dass es infolge des Umstrukturie-
        ungsprozesses keine betriebsbedingten Kündigungen
        eben wird und die sozialverträgliche Umsetzung des
        eformprozesses ebenfalls im Vordergrund steht.
        In § 12 Abs. 1 des Gesetzentwurfs ist geregelt, dass für
        lle, also sowohl für die übergeleiteten als auch für die
        ünftig neu eingestellten Arbeitnehmerinnen, Arbeitneh-
        er und Auszubildenden der Bundesanstalt diejenigen
        arifverträge und sonstigen Bestimmungen zur Anwen-
        ung kommen, die für die Tarifkräfte des Bundes gelten.
        ür die Beschäftigten der Bundesvermögensverwaltung
        erbleibt es also nach Überleitung bei dem Tarifrecht des
        undes einschließlich der sonstigen Bestimmungen.
        azu zählen auch der Tarifvertrag Altersversorgung und
        ie Pflicht zur Zusatzversorgung, VBL.
        Kollege Fromme hat dankenswerterweise die Bera-
        ungen zum Gesetz straff geführt und durch seine Fragen
        azu beigetragen, dass wir alle einen tiefen, nachhaltigen
        indruck vom heutigen Ist-Zustand der Bundesvermö-
        ensverwaltung, BVV, erhalten haben. Bereits in den
        etzten Jahren sind – im Vorgriff auf die anstehende Um-
        rganisation – Korrekturen der Ausgabenansätze vorge-
        ommen worden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
        ass die BVV neben den fiskalischen Aufgaben rund um
        ie Immobilien des Bundes auch umfangreiche hoheitli-
        he Aufgaben wahrnimmt, zum Beispiel Betreuung der
        aststreitkräfte. Sie steht heute schon anderen Ressorts
        ls Dienstleister zur Verfügung – insbesondere die Bun-
        esforstverwaltung, die auch zur BVV gehört.
        Im gegenwärtigen Haushaltssystem gibt es dafür
        eine Vergütung oder Kostenerstattung – die Aufgaben
        erden im Wege der Amtshilfe unentgeltlich erbracht.
        ies muss man bedenken, wenn man glaubt – wie Herr
        ollege Fromme dies tut – sich über die Zukunft der
        ImA Sorge machen zu müssen. Hier sind wir als
        Haushälter“ gemeinsam aufgefordert, zu prüfen, wie
        ine verursachungsgerechte Zuordnung der entstehenden
        ufwendungen haushaltstechnisch umgesetzt werden
        ann; dies gilt nicht nur für die BImA, sondern insge-
        amt für die vielen internen Verrechnungen in der ge-
        amten Bundesverwaltung.
        Zu den uns vorgetragenen Prognosen und Annahmen
        ur Zukunft der BImA gibt es einen qualitativen Unter-
        chied in der Bewertung durch die Berichterstatter. Aber
        iese Ungewissheit ist nichts Ungewöhnliches. Sie be-
        leitet uns immer dann, wenn wir unsere Zustimmung
        u Veränderungen geben, deren Auswirkungen erst in
        12530 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
        (A) )
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        einigen Jahren messbar sind. Deshalb haben wir uns im
        Haushaltsausschuss entschlossen, über Mandate im Ver-
        waltungsrat der BImA den Veränderungsprozess zu be-
        gleiten.
        Die Bundesvermögensverwaltung verwaltet derzeit
        circa 36 000 Liegenschaften, wobei unter den Begriff
        auch ehema-lige Standort- und Truppenübungsplätze
        fallen, über 60 000 Wohnungen und 1 700 Dienstliegen-
        schaften aus dem eigenen Ressortvermögen. Diese Zahl
        von Liegenschaften lässt sich nicht binnen weniger Mo-
        nate ordnungsgemäß bewerten.
        Eine gründliche Überprüfung der bisherigen Erlöser-
        wartungen bei einem Verkauf wird Jahre dauern, verbun-
        den mit dem Risiko, am Ende des Bewertungsprozesses
        aufgrund der Marktentwicklung überholte Zahlen zu ha-
        ben. Zudem wären in dieser Zeit qualifizierte Werter-
        mittler stark belastet und ihrer gutachtlichen Tätigkeit in
        Einzelfällen entzogen. Wichtig ist es jetzt, eine Ver-
        kaufsreihenfolge festzulegen, die es wahrscheinlich er-
        scheinen lässt, die vereinbarten Einnahmeziele in 2005
        zu erreichen.
        Wir haben auch darüber diskutiert, ob es ratsam ist,
        die Entscheidung über die Umstrukturierung noch ein
        Jahr zu verschieben, bis das kaufmännische Rechnungs-
        wesen bundesweit in der BVV eingeführt worden ist und
        ein Nebeneinander von Kameralistik und Doppik ver-
        meidbar wäre.
        Die Entscheidung für den Startbeginn am 1. Januar
        2005 ist aus anderen Gründen notwendig. Wir wollen den
        Umstrukturierungsprozess jetzt zu Ende bringen, um den
        Beschäftigten klare Zukunftsperspektiven zu vermitteln.
        Dazu gehören auch die mit einem einheitlichen Liegen-
        schaftsmanagement verbundenen Aufgaben. Die bisher
        bei der einheitlichen Verwaltung aller Dienstliegenschaf-
        ten im Geschäftsbereich des BMF gewonnenen Erfahrun-
        gen haben in zwei Jahren zu Einsparungen von 10 bis
        15 Prozent der bis dahin veranschlagten Ausgaben ge-
        führt. Weitere Ressourcen lassen sich erschließen, wenn
        die BImA diese Aufgabe auch für andere Ressorts wahr-
        nimmt.
        Der Übergang der Liegenschaften einzelner Ge-
        schäftsbereiche soll stufenweise von 2006 bis zum Jahr
        2010 erfolgen. Durch das schrittweise Vorgehen können
        frei werdende personelle Kapazitäten der BImA – vor-
        zugsweise in den Sparten „Verkauf“ und „Facilityma-
        nagement“ – nahtlos für diese neuen Aufgaben einge-
        setzt werden.
        Das Bundesministerium der Finanzen berichtet jähr-
        lich, jeweils zu den Haushaltsberatungen zum Einzel-
        plan 08 (erstmals zum Haushalt 2007) über den Stand
        der Umsetzung des einheitlichen Liegenschaftsmanage-
        ments. Den Beschäftigten der BVV bzw. der BImA wird
        damit eine Perspektive gegeben, die erwarten lässt, dass
        alle mit Tatkraft an die Umsetzung der neuen Aufgaben
        herangehen.
        Die Anhörung von Sachverständigen vor dem Haus-
        haltsausschuss am 28. April 2004 hat Klarheit geschaf-
        fen, dass ein Betrieb gewerblicher Art, BgA, der die
        Steuerpflicht auslösen würde, zum Zeitpunkt der Grün-
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        ung der BImA nicht vorliegt, Stichtag. Diese Aussage
        eht davon aus, dass der BImA uneingeschränkt das
        ingliche Eigentum an den Liegenschaften unentgeltlich
        bertragen wird. Dies haben wir durch Änderungsvor-
        chläge zum BImA-Errichtungsgesetz sichergestellt. Der
        erbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamtes
        iegt dieser Sachverhalt zugrunde. Damit besteht keine
        örperschaftsteuerpflicht.
        Die Übertragung des Eigentums der Liegenschaften
        uf die BImA fällt unter die Steuerbefreiungsvorschrift
        es § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese Auf-
        assung ist im Kreise der Referatsleiter Verkehrsteuer in
        er Sitzung im Mai 2004 bestätigt und beschlossen wor-
        en. Dies gilt auch für land- und forstwirtschaftlich ge-
        utzte Grundstücke, sodass auch für diese Grundstücke
        runderwerbsteuer nicht anfällt.
        Nicht zuletzt konnten auch die durch den Bundesrat
        ufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen geklärt
        erden: Die Anhörung vor dem Haushaltsausschuss hat
        ie Auffassung der BReg bestätigt, dass eine Zustim-
        ungspflicht des Bundesrates nicht gegeben ist.
        Schließlich haben wir uns mit der Namensgebung der
        nstalt befasst und, da sich keine Taufpaten finden lie-
        en, den Verwaltungsvorschlag unverändert gelassen. In
        hm kommt die Rechtsform der neuen Organisation zum
        usdruck und vielleicht auch die Erkenntnis, dass der
        mmobilienbestand, den die BImA zu verwalten und zu
        erwerten hat, eher Gedanken an Vergangenes weckt als
        orstellungen von Dynamik und Zukunftsorientierung,
        ie sie sich im sicherlich „moderneren“ Begriff „Agen-
        ur“ wiederfinden.
        Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die
        ritische Begleitung des Gesetzgebungsvorhabens. Den
        eschäftigten der BVV und den ihre Interessen wahr-
        ehmenden Gewerkschaften danke ich für zahlreiche
        nregungen und ihr soziales Engagement.
        Der Anstalt wünsche ich guten Erfolg.
        Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
        Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Wir beraten
        eute ein Gesetzgebungsverfahren, das uns schon sehr
        ange beschäftigt. Es geht um die Frage: Wie geht der
        und künftig mit seinem Immobilienbesitz um?
        Vorab einige Anmerkungen zum Verfahren. Es ähnelt
        ehr einer Achterbahnfahrt denn einem ordentlichen
        arlamentarischen Ablauf. Ausgehend von einem richti-
        en Grundgedanken haben Sie zunächst das Thema jah-
        elang mit den Bediensteten im so genannten „Nimbus-
        rozess“ erörtert. Nachdem dieser abgeschlossen war,
        chlummerte das Thema fast ein Jahr im Finanzministe-
        ium, bevor es dann holterdipolter durchgebracht werden
        ollte. Man fragt sich: Was steckt dahinter? Die letzten
        erichterstattergespräche und insbesondere die Haus-
        altsausschussberatung vom Mittwoch haben deutlich
        emacht, warum Sie es plötzlich so eilig haben. Es hat
        ich gezeigt, dass die wirtschaftlichen Grundlagen nicht
        timmen und dies wird von Tag zu Tag deutlicher. Des-
        alb muss das Vorhaben auf Biegen und Brechen durch-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12531
        (A) )
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        gebracht werden, bevor eine breite Öffentlichkeit und
        möglicherweise auch Ihre eigenen Kolleginnen und Kol-
        legen die Windigkeit und den schwankenden Boden, auf
        dem Sie dieses Projekt verwirklichen wollen, erfassen
        und Ihnen möglicherweise hätten Widerstand leisten
        wollen.
        Die Ausschussunterlagen erreichten uns erst am
        Abend vor der Sitzung und waren in einem solch chaoti-
        schen Zustand, dass es erst einer besonderen Erläuterung
        bedurfte, bis selbst der Kundige begreifen konnte, was
        Sie eigentlich wollen und was Beschlussgegenstand sein
        soll. Aber nicht nur das: Sie waren nicht einmal in der
        Lage, den Vorgang so zu steuern, dass die parlamentari-
        schen Fristen ordnungsgemäß eingehalten werden kön-
        nen. Der Ausschussbericht, der die Probleme mit Ihrem
        Vorhaben deutlich macht, konnte nicht entsprechend den
        vorgeschriebenen Beratungsfristen erstellt werden. Als
        wir die Einhaltung verlangen wollten, drohten Sie mit ei-
        ner Sondersitzung in der sitzungsfreien Woche. Wir ha-
        ben uns schließlich auf dieses Verfahren eingelassen, um
        in der desolaten Haushaltslage, in der wir uns befinden,
        dem Steuerzahler nicht die Kosten einer Sondersitzung,
        die Sie zu vertreten hätten, zuzumuten. Man fragt sich:
        warum diese Eile? Ich wiederhole es, Sie haben Angst,
        dass die Wahrheit das Licht der Öffentlichkeit erblickt
        und es Ihnen auf diesem Wege unmöglich gemacht wird,
        wieder einmal eine Einrichtung mit gut dotierten Posten
        zu schaffen, mit denen Sie dann Ihnen gefällige Perso-
        nen bedenken können.
        Die BImA hat künftig unterschiedliche Aufgaben
        wahrzunehmen. Es sind dies: hoheitliche Aufgaben
        (Verwaltung nicht nutzbarer Liegenschaften), Wahrneh-
        mung der Vermieterfunktion für Bundes-Dienstliegen-
        schaften, Vermietungsvermögen und Durchführung des
        Abverkaufes von nicht mehr benötigten Liegenschaften
        sowie Verwaltung des Bundesforsts.
        Mit der Umstellung sollten drei Ziele gleichzeitig er-
        reicht werden: Einerseits sollte eine bessere Bewirt-
        schaftung der Immobilien Synergieeffekte bringen, an-
        dererseits sollte über dieses System aber auch dauerhaft
        die Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben, wie zum
        Beispiel der Unterhalt aufgegebener Übungsplätze oder
        sonstiger Liegenschaften, die wirtschaftlich nicht ver-
        wertet werden können, abgesichert werden. Dazu sollte
        in der starken Abverkaufsphase eine Rückstellung auf-
        gebaut werden, die dann später zur Abdeckung der zu er-
        wartenden Defizite dienen sollte. Diese Ziele können mit
        Ihrem Entwurf nicht erreicht werden.
        Schon von Anbeginn wird die BImA ein strukturelles
        Defizit „erarbeiten“, wie der von Ihnen für das Jahr 2005
        aufgestellte Wirtschaftsplan deutlich macht. Selbst bei
        hohen Abverkäufen, wie sie in der Anfangsphase durch-
        geführt werden sollen, gelingt es Ihnen nicht, die für die
        Finanzierung künftiger Lasten notwendige Rückstellung
        aufzubauen. Der Wirtschaftsplan 2005 sieht trotz hoher
        Verkaufsanteile überhaupt keine Zuführung zur Rück-
        lage vor. Deshalb ist mir schleierhaft, wie Sie das in Zu-
        kunft erreichen wollen und wie Sie darüber hinaus
        l,3 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren für hö-
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        ere Zuführungen an den Bundeshaushalt erwirtschaften
        ollen. Dies ist nicht möglich.
        Man könnte dieses Verfahren mit der Bildung einer
        ückstellung für künftige Lasten ja begrüßen und
        wenn es denn möglich wäre, die Rückstellung auch tat-
        ächlich zu bilden – dies als nachhaltige Finanzpolitik
        etrachten. Aber in Wahrheit scheinen Sie etwas ganz
        nderes vorzuhaben. In § 7 haben Sie sich die Möglich-
        eit eingeräumt, dass der Finanzminister anordnen kann,
        ass die Rückstellung auch ohne Rücksicht auf die ei-
        entliche „Zweckbindung“ dem Bundeshaushalt zuge-
        ührt werden kann. Sie wollen sich also die Möglichkeit
        ffen halten, eventuell angesammelte Finanzmittel un-
        ittelbar für den Bundeshaushalt einzusetzen. Ange-
        ichts Ihres chronischen Finanzbedarfes und der Trick-
        iste, die Sie nicht einmal vor der Idee zurückschrecken
        ässt, die Pensionslasten der Post und der Bahn diesen
        nternehmen für einen geringfügigen Liquiditätsvorteil
        nd gravierende Langzeitfolgen „abzukaufen“ und damit
        reistellige Milliardenrisiken in den Haushalt zu ziehen,
        hne diese in der Finanzplanung auszuweisen, traue ich
        hnen auch zu, dass Sie die eigentlich für die künftige Fi-
        anzierung von feststehenden Lasten vorgesehenen Mit-
        el kurzfristig für Ihre Haushaltspolitik verschleudern
        nd dem Bundeshaushalt dieses Risiko nachhaltig auf-
        asten. Das kann auf keinen Fall gebilligt werden. Schon
        llein dies wäre ein Grund, das Vorhaben abzulehnen.
        Von Anfang an war offen, ob die Anstalt die richtige
        echtsform ist. Uns hat das nicht überzeugt und wir ha-
        en uns immer diese Frage offen gehalten. Das BMF
        elbst hat ja auch in den Berichterstattergesprächen zum
        usdruck gebracht, dass eigentlich die Form einer Kapi-
        algesellschaft viel richtiger wäre, und Sie haben nur vor
        estimmten Interessengruppen gekniffen und dies nicht
        ollständig umgesetzt. Ich erinnere nochmals an die An-
        örung, bei der alle Experten den Entwurf förmlich zer-
        issen haben. Keiner – auch nicht die von der Koalition
        eladenen – haben ein gutes Haar daran gelassen.
        Sie schrecken nicht einmal davor zurück, in den Bera-
        ungen den Eindruck zu erzeugen, dass Sie sich mit allen
        eteiligten Gewerkschaften geeinigt haben. Das ist nicht
        er Fall. Wichtige Teile des Personals, das Sie ja für die
        trukturveränderung benötigen, sind nach wie vor nicht
        on der Richtigkeit der neuen Strukturen überzeugt.
        enn auch diese Menschen jetzt mit der Einrichtung der
        ImA rechnen, dann ist das nicht Zustimmung, sondern
        esignation und Fügung in das unvermeidliche Schick-
        al, nicht aber Überzeugung!
        Auch die erheblichen Verbesserungen einiger techni-
        chen Regelungen im Berichterstatterkreis ändern nichts
        aran, dass die Grundvoraussetzungen nicht ordentlich
        eklärt wurden. Der wichtigste Punkt für die Ablehnung
        ieses Vorhabens liegt in den ungesicherten wirtschaftli-
        hen Grundlagen. Zum einen steht überhaupt nicht fest,
        elches Vermögen in die BImA wirklich eingebracht
        ird. Die Buchwerte haben in den meisten Fällen mit
        en wirklichen Verkehrswerten nur wenig zu tun. Es
        äre notwendig gewesen – und darüber waren wir uns
        ber lange Strecken einig –, zunächst eine wirkliche
        eubewertung des Vermögens vorzunehmen, um vor
        12532 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
        (A) )
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        unliebsamen Wertberichtigungen – wie sie in anderen
        Umstrukturierungsbereichen in Milliardenhöhen zu ver-
        zeichnen waren – als Risiko auszuschließen. Woher wol-
        len Sie eigentlich die finanzielle Substanz zur Finanzie-
        rung solcher Risiken nehmen?
        Zum anderen geht es aber darum, dass Ihr wirtschaft-
        liches Konzept überhaupt nicht aufgehen kann. Sie ha-
        ben mit großem Optimismus vorgetragen, dass Sie die
        notwendigen Erträge erwirtschaften wollen. Optimismus
        ist eine gute Sache, aber er muss durch Fakten gestützt
        sein. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit machen
        deutlich, dass der Betrieb der BlmA, so wie er jetzt von
        Ihnen im Ausschuss konzipiert worden ist, auf Dauer ei-
        nen operativen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe
        erwirtschaften wird. Diesen Verlust und die geplante
        – von Ihnen sogar angekündigte – höhere Abführung an
        den Bundeshaushalt können Sie nur dadurch erbringen,
        dass Sie Verkaufserlöse erzielen. Angesichts der Schwan-
        kungen im Immobilienmarkt und des jetzigen Zustands
        wird das nur sehr schwer möglich sein. Ganz im Gegen-
        teil: Sie haben in den letzten Jahren alle Ziele verfehlt
        und weniger verkauft als beabsichtigt. Dabei besteht die
        große Gefahr, dass, nur um Liquidität zu erzielen, Bun-
        desvermögen verschleudert wird. Das ist unverantwort-
        lich. Sie haben die prognostizierten Einnahmen selbst
        um 75 Millionen Euro zurückgenommen.
        Zudem wurde die Kalkulation mit viel zu niedrigen
        Bewirtschaftungskosten und Personalkosten aufgestellt.
        Bei diesen beiden Posten entsteht ein Lücke von 66 bzw.
        61 Millionen Euro, insgesamt 127 Millionen Euro.
        Nachdem sich dies nun gezeigt hat, wäre es an der Zeit
        gewesen eine ehrliche Bilanz zu ziehen und eine neue
        Kalkulation aufzumachen. Sie haben sich dem verwei-
        gert, weil damit offenbar geworden wäre, auf welch tö-
        nernen Füßen Ihr Vorhaben steht.
        Ja, ganz wichtige Teile der künftigen Kalkulation sind
        Ihnen völlig unbekannt. Sie haben in den Beratungen
        einräumen müssen, dass Sie den wichtigen Faktor der
        Kosten für den hoheitlichen Bereich, also die auch in
        Zukunft bestehenden Belastungen, überhaupt nicht ken-
        nen. Das ist unverantwortlich, ein finanzpolitischer
        „Blindflug“. Die Risiken bewegen sich insgesamt im
        dreistelligen Millionenbereich. Deshalb können wir die-
        ses Vorhaben nicht mittragen.
        Ich weise darauf hin, dass Sie erst im letzten Augen-
        blick Zahlen auf den Tisch gelegt haben, obwohl ich von
        Anfang an die Offenlegung der Kalkulation gefordert
        habe. Nachdem die Ergebnisse sich in ihren Konturen
        abzeichnen, ist mir klar, warum Sie diese Verschleierung
        versucht haben. Sie wollten verhindern, dass wir Argu-
        mente für die richtige Bewertung des Vorhabens finden.
        Wie unrealistisch Ihre Einschätzung ist, beweisen Sie
        schon mit der Vorlage der Umsetzung des Vorhabens
        BImA in die laufenden Haushaltsberatungen für den
        Bundeshaushalt 2005. Durch ein Vorhaben, das eigent-
        lich zur Verbesserung der Finanzlage des Bundes beitra-
        gen soll, wird der Haushalt sogar verschlechtert. Wie
        sich aus Ihren Änderungsanträgen ergibt, wird sich der
        Einzelplan 08 durch die Umsetzung des Vorhabens
        BImA im Ergebnis um 228 Millionen Euro verschlech-
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        ern! Die Einnahmen sinken dort durch Herausnahme
        er Immobilienbewirtschaftung und -verkäufe aus dem
        aushalt um 651 Millionen Euro. Gleichzeitig verrin-
        ern sich die Ausgaben aber nicht in diesem Maße, son-
        ern wesentlich geringer, nämlich nur um 423 Millionen
        uro. Damit haben Sie das Vorhaben selbst ad absurdum
        eführt und deutlich gemacht, dass sich Ihre wirtschaftli-
        hen Ziele auf diesem Wege nicht erreichen lassen.
        Hinsichtlich des Umgangs mit den Forstliegenschaf-
        en verhalten Sie sich vollkommen widersprüchlich. Ei-
        erseits wollen Sie die Bundesforsten, die jetzt noch Be-
        tandteil der Vermögensverwaltung und damit der
        ünftigen BImA sind, veräußern. Das hat übrigens in Ih-
        en eigenen Reihen großen Widerstand ausgelöst, weil
        ie Grünen ganz offensichtlich erkannt haben, dass da-
        it die über die rein fiskalische Funktion der Bundes-
        orsten hinausgehenden Aufgaben wie Naturschutz usw.
        ur noch schlechter erfüllt werden. Natürlich haben Sie
        iese Widerstände untergepflügt. Andererseits bauen Sie
        ei der LMBV eine neue Organisation auf, die künftig
        ermehrt forstliche Besitze verwalten soll. Ist hier wie-
        er einmal „linke Tasche, rechte Tasche“ geplant? Wol-
        en Sie sich über dieses Organisationschaos möglicher-
        eise mit einem Buchungstrick neue Mittel verschaffen?
        Ihr Handeln in diesem Zusammenhang und Ihre haus-
        altspolitische Not lassen leider auch solche Tricks er-
        arten. Deshalb können Sie unsere Unterstützung bei
        er Schaffung der Grundlagen für solche Tricksereien
        icht erwarten. Die Union lehnt diese verkorkste Verän-
        erung ab.
        Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den
        ffentlichen Verwaltungen müssen verstärkt privatwirt-
        chaftliche Instrumente zum Einsatz kommen. Da blei-
        en Verwaltungen des Bundes nicht außen vor. Ein
        chritt in diese Richtung ist die Gründung der Bundes-
        nstalt für Immobilienaufgaben.
        Die Wirtschaftlichkeit einer Umstrukturierung der
        undesvermögensverwaltung wurde im NIMBUS-Pro-
        ekt ermittelt, unter dem Augenmerk, dass der Bund als
        igentümer nur einen Teil seiner Verwaltung verselbst-
        tändigt. Jedoch bleibt die letzte Verantwortung weiter-
        in beim Bund.
        Bei der neuen Anstalt wird ein Verwaltungsrat gebil-
        et, in dem auch Abgeordnete des Bundestages vertreten
        ein werden. Der Rat nimmt eine beratende und unter-
        tützende Funktion ein und wird die Arbeit des Vorstan-
        es konstruktiv begleiten.
        Unter Abwägung von Merkmalen, wie Steuerung,
        irtschaftlichem Erfolg oder fachlichen Kriterien, ist
        an zu dem Entschluss gekommen, dass die Bundesan-
        talt für Immobilienaufgaben eine bundesunmittelbare
        echtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts werden soll,
        n der privatwirtschaftliche Arbeitsweise herrschen wird.
        ir sehen in der Gründung der Bundesanstalt für Immo-
        ilienaufgaben einen Schritt in die Richtung eines mo-
        erneren Staates. Genauso hat das Regierungsprogramm
        Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ es vorgesehen.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12533
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        Einzelne Kritikpunkte haben wir aufgenommen. Wir
        haben sie nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern
        auch als Anregung für Verbesserungen verstanden.
        So haben wir die soziale Absicherung der Arbeitneh-
        mer und Arbeitnehmerinnen bei der Überleitung in die
        BImA gewährleistet. Es sind keine Kündigungen – we-
        der betriebsbedingte Beendigungskündigungen noch
        Änderungskündigungen – vorgesehen. Dies wird auch
        im BImA-Errichtungsgesetz festgeschrieben.
        Auch die Frage der Steuerpflicht ist geklärt. Die
        BImA unterliegt nicht der Körperschaftsteuerpflicht und
        muss auch keine Grunderwerbsteuer zahlen. Eine ver-
        bindliche Bestätigung des BMF liegt vor.
        Von einer fehlenden Zielsetzung, wie es aus den Rei-
        hen der Opposition zu vernehmen ist, kann keine Rede
        sein. Das große Ziel ist immerhin eine Verbesserung im
        Liegenschaftsmanagement. Das ist schließlich der An-
        lass für die Umgestaltung der Bundesvermögensverwal-
        tung.
        Somit muss auch im Hinblick auf die schwieriger ge-
        wordene Immobilienmarktsituation die Gründung der
        BImA befürwortet werden. Durch gezielte Personal-
        schulungen sind die Mitarbeiter den neuen Herausforde-
        rungen gewachsen. Durch das kaufmännische Rech-
        nungswesen wird eine nie da gewesene Transparenz in
        der Verwaltung der Bundesliegenschaften erreicht wer-
        den, womit sich die Ergebnisse der Unternehmensziele
        schwarz auf weiß abbilden lassen, Das Ziel der Effi-
        zienzsteigerung ist in sämtlichen Schritten bis zur end-
        gültigen Gründung der BImA allgegenwärtig gewesen.
        Auch haben wir den Koalitionsvertrag mit der SPD
        von 2002 nicht vergessen. In ihm haben wir vereinbart,
        die Bundesforsten nach den Standards des Forest
        Stewardship Council, FSC, zertifizieren zu lassen. FSC
        garantiert die Einhaltung anspruchsvoller ökologischer
        und sozialer Standards im Waldbau. Wir erwarten, dass
        diese Zertifizierung zeitnah umgesetzt wird.
        Die viele Arbeit, die in dem Projekt der Gründung ei-
        ner Bundesanstalt für Immobilienaufgaben steckt, zahlt
        sich nun aus. Die Vertretungen der Mitarbeiter der Bun-
        desvermögensverwaltung sind in die Umstrukturierung
        involviert gewesen. Die Berichterstatter des Einzel-
        plans 08 haben sich in der Vergangenheit intensiv mit
        diesem Thema auseinander gesetzt und den Umbaupro-
        zess unterstützt. Für diese Beratungsgespräche danke ich
        den Berichterstattern der Fraktionen und den Beteiligten
        in der Verwaltung.
        Otto Fricke (FDP): Die FDP, wie sollte es anders
        sein, unterstützt grundsätzlich das Ziel eines wirtschaft-
        lichen und ganzheitlichen Immobilienmanagements. Ich
        bezweifle aber, dass dieses Ziel erreicht wird. So beleg-
        ten die bisher tatsächlich erwirtschafteten Zahlen, dass
        hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten für das Jahr
        2003 lediglich 47 Millionen Euro eingeplant gewesen
        sind, die Mittelbeanspruchung für die Bewirtschaftung
        jedoch 113 Millionen Euro betragen hat.
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        Für die FDP kann ich festhalten, dass bei oberflächli-
        her Betrachtung die Zielsetzung der Organisationsform
        rundsätzlich unterstützenswert wäre. So sprechen Sie in
        hrem Gesetzentwurf von flacheren Hierarchien, straffe-
        en Strukturen, einer größeren Effizienz – auch bedingt
        urch die Einführung der kaufmännischen Buchführung.
        uf diese Art und Weise soll eine höhere Kosten- und
        rtragstransparenz erreicht werden. Dieses ist im Grund-
        atz nicht zu monieren. Doch bei Licht betrachtet, ent-
        uppt sich der Gesetzentwurf als ein Papier mit vielen
        nbekannten und hohem demokratischen Defizit.
        Der wahre Grund Ihres Gesetzentwurfes ist meines
        rachtens leider allein unter fiskalischen Gesichtspunk-
        en zu sehen. Die FDP kritisiert, dass einerseits die wirt-
        chaftlichen Grundlagen nicht den Angaben des Gesetz-
        ntwurfs entsprechen und die Renditeberechnungen
        icht stimmen. Allein die Mehrkosten bei der Bewirt-
        chaftung und die geringeren Verkaufserlöse führen
        ochgerechnet auf zehn Jahre eben nicht zu den pro-
        nostizierten Mehrerlösen. Zudem weist die FDP darauf
        in, dass die Errichtung der BImA nicht zwangsläufig zu
        iner Zusammenfassung aller künftig zu nutzenden
        ienstliegenschaften führen wird. Deshalb kann auch
        in sparsamerer Umgang mit den Immobilien in der ge-
        amten Bundesverwaltung nicht unterstellt werden. Die
        DP kritisiert ferner, dass der im Gesetzestext benutzte
        egriff eines „ganzheitlichen“ Immobilienmanage-
        ents nicht den Tatsachen entspricht, da die Bundes-
        ehrliegenschaften nicht mit einbezogen sind. Daher
        ann die FDP auch wenn sie das Ziel von höherer Wirt-
        chaftlichkeit bei der Verwaltung von Liegenschaften im
        rundsatz für unterstützenswert hält, dem Gesetzent-
        urf aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmen.
        Schaut man sich auch die Veräußerungserlöse der
        undesvermögensverwaltung in den Vorjahren an, so
        tellt man dort schon eine rückläufige Tendenz bei den
        innahmen fest. Betrugen die Einnahmen aus Veräuße-
        ungen im Jahr 2000 noch rund 840 Millionen Euro, la-
        en sie im Jahr 2003 bei 600 Millionen Euro Soll und im
        ahr 2004 bei 550 Millionen Euro. Nun kann man darü-
        er streiten, ob die rückläufigen Einnahmen nur auf eine
        erschlechterung der allgemeinen Marktlage zurückzu-
        ühren sind. Fest steht jedoch, dass aus dem Immobilien-
        ortfolio durch den Verkauf weiterer Liegenschaften
        rstens der Bestand immer geringer wird und zweitens
        ie Qualität der Liegenschaften und damit die zu erzie-
        enden Preise in der gewünschten Form nicht mehr zu
        alten sein werden.
        Das Gesetz ist in puncto Zahlen, Berechnungen und
        nnahmen grundlegend falsch. Dies erinnert in unschö-
        er Art und Weise erneut an die vergangenen Haushalte,
        ie regelmäßig im Haushaltsvollzug wie ein Kartenhäus-
        hen in sich zusammen fielen und letztendlich nicht das
        ielten, was sie versprachen.
        Neben den erheblichen fiskalischen Risiken bestehen
        arüber hinaus weitere Probleme. Dies betrifft sowohl
        ie Organisationsstruktur als auch den Personalbereich.
        u klären ist unter anderem, welche berufliche Perspek-
        ive das neue Amt den jetzigen Beschäftigten bietet,
        enn beispielsweise in einigen Bundesvermögensämtern
        inhergehend mit dem angestrebten Verkaufstempo
        12534 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Aufgaben wegfallen. Was passiert dann mit diesen Be-
        schäftigten?
        Lassen Sie mich daher zusammenfassend festhalten:
        Der Gesetzentwurf verspricht viel, wird leider jedoch
        nicht viel halten. Die Folgen des Gesetzentwurfes wer-
        den uns in den nächsten Jahren immer wieder beschäfti-
        gen.
        Schließlich noch eine persönliche Anmerkung: In den
        letzten Jahren erleben wir immer öfter, dass die Bundes-
        regierung unter dem Deckmäntelchen der Privatisierung
        letztlich nur eines betreibt, nämlich die Transformierung
        einzelner Behörden oder Behördenteile in eine andere
        Organisations- oder Rechtsform. Dieses hat aber nur ei-
        nes zur Folge, nämlich dass die entsprechende Organisa-
        tionsform mehr und mehr der demokratischen Kontrolle
        der Parlamente entzogen wird. Man kann schon jetzt
        prophezeien, dass Fehler und Probleme, die im Bereich
        der BImA schlicht geschehen werden, weil halt Men-
        schen dort handeln und keine Computer. Wenn diese
        Fehler an die Öffentlichkeit kommen, wird dann der Po-
        litik der Vorwurf gemacht werden, sie hätte versagt. Das
        mag zwar im Moment nur die gegenwärtige Regierung
        treffen, aber es trifft letztlich uns alle. Es ist gut, wenn
        Politik sich verschlankt, aber sie muss auch die Kon-
        trolle behalten. Tut sie dies nicht, muss sie die Verant-
        wortung für Vorgänge übernehmen für die sie letztlich
        – weil nicht handelnd – keine Verantwortung trägt.
        Die stetige und weitere Verlagerung von Entscheidun-
        gen, insbesondere haushaltsrelevante Entscheidungen, in
        nicht demokratisch direkt kontrollierte Gremien ist daher
        falsch. Politik, die sich durch „Wegschieben“ in andere
        Gremien immer mehr ihrer Verantwortung entledigt,
        verliert mehr und mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Ins-
        besondere im Verhältnis der Exekutive zur Legislative
        halte ich dieses dauerhaft für eine katastrophale Ent-
        wicklung, die durch den hier nun von der Koalition zur
        Entscheidung gebrachten Gesetzentwurf weiter verstärkt
        wird.
        Anlage 6
        Amtliche Mitteilungen
        Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom
        27. Oktober 2004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Ver-
        meidung von Spätabtreibungen – Hilfen für Eltern
        und Kinder (Drucksache 15/1566) zurückzieht.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu-
        roparates für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2003
        – Drucksachen 15/3291, 15/3543 Nr. 1.1 –
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        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu-
        roparates für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2003
        – Drucksachen 15/3292, 15/3543 Nr. 1.2 –
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
        Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20 539 T Euro
        bei Kapitel 06 40 Titel 681 12 – Eingliederungshilfen
        und Entschädigungen –
        – Drucksachen 15/3645, 15/3693 Nr. 1.11 –
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für
        Umweltfragen Meeresumweltschutz für Nord- und Ost-
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        – Drucksachen 15/2626, 15/3251 Nr. 1.1 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        Innenausschuss
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.26
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.8
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.68
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.78
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.80
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.83
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.89
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.90
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.92
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.93
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.26
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.87
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.36
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.4
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.5
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.6
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.7
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.8
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.9
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.10
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.11
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.24
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.36
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.38
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.44
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.50
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.53
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.55
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.61
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12535
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        (B) (D)
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.66
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.69
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.81
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.87
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.88
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.91
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.92
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.97
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.98
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.99
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.100
        Drucksache 15/3546 Nr. 1.1
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.8
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.12
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.5
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.13
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.20
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.26
        Drucksache 15/3996 Nr. 2.28
        Drucksache 15/3969 Nr. 2.40
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.7
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.40
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.94
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.95
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.96
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.97
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.98
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.105
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.106
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.108
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        Drucksache 15/3266 Nr. 2.3
        Drucksache 15/3266 Nr. 2.18
        Drucksache 15/3696 Nr. 1.1
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.45
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.59
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.76
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.83
        Drucksache 15/3696 Nr. 2.8
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.22
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.33
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.55
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.45
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 15/3779 Nr. 1.76
        Ausschuss für Kultur und Medien
        Drucksache 15/3546 Nr. 1.2
        136. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6