Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12527
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hene Stiefkindadoption könne gleichsam als TüröffnerWilhelm
fSchmidt (Salzgitter), SPD 29.10.2004
ürchtung äußerte, die in der Gesetzesnovelle vorgese-
tes, Hermann Barth, der anlässlich der Anhörung des
Rechtsausschusses in der vergangenen Woche die Be-
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 29.10.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigte
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.10.2004
Bury, Hans Martin SPD 29.10.2004
Carstens (Emstek),
Manfred
CDU/CSU 29.10.2004
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 29.10.2004
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 29.10.2004
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 29.10.2004
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.10.2004
Fischer (Göttingen),
Hartwig
CDU/CSU 29.10.2004
Göllner, Uwe SPD 29.10.2004
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 29.10.2004
Heinen, Ursula CDU/CSU 29.10.2004
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
SPD 29.10.2004*
Kopp, Gudrun FDP 29.10.2004
Kumpf, Ute SPD 29.10.2004
Leibrecht, Harald FDP 29.10.2004*
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 29.10.2004
Rauber, Helmut CDU/CSU 29.10.2004
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 29.10.2004
Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29.10.2004
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 29.10.2004
Scheffler, Siegfried SPD 29.10.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung
des Lebenspartnerschaftsrechts (Tagesord-
nungspunkt 20)
Das Eintreten für die Gleichstellung von gleichge-
chlechtlichen Partnerschaften und gegen die Diskrimi-
ierung von Schwulen und Lesben gehört zu den zentra-
en politischen Zielen von Bündnis 90/Die Grünen. In
iesem Bereich ist in den vergangenen Jahren viel er-
eicht worden – insbesondere haben sich die gesell-
chaftliche Toleranzkultur und das Verständnis gegen-
ber Minderheiten positiv gefestigt. Der Entwurf zur
berarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts stellt ei-
en weiteren Schritt auf dem Wege des Abbaus von Be-
achteiligungen für Lesben und Schwule dar. Er schließt
erechtigkeitslücken bei Rechten und Pflichten. Des-
alb unterstütze ich das vorliegende Gesetz.
Allerdings habe ich in Hinsicht auf die zukünftige ge-
etzgeberische Entwicklung erhebliche Bedenken in Be-
ug auf die in § 9 vorgeschlagene Regelung zum Adop-
ionsrecht im Lebenspartnerschaftsgesetz. Ich teile die
efürchtung des Vizepräsidenten des EKD-Kirchenam-
chröder, Gerhard SPD 29.10.2004
chwanitz, Rolf SPD 29.10.2004
eit, Rüdiger SPD 29.10.2004
eisskirchen
(Wiesloch), Gert
SPD 29.10.2004
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 29.10.2004
ieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 29.10.2004
immer (Karlsruhe),
Brigitte
SPD 29.10.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
12528 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
(A) )
(B) )
genutzt werden, um langfristig das volle Adoptionsrecht
für gleichgeschlechtliche Paare zu erreichen. Eine solche
Absicht ist auch wiederholt von den Befürwortern ange-
kündigt worden. Mit der Adoption aber geht es nicht um
Emanzipationsbestrebungen oder um Statusfragen von
benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen, sondern al-
lein um die Frage des Kindeswohls.
Kinderperspektive muss einen Vorrang vor Erwach-
senenbedürfnissen und -wünschen haben, selbst wenn
dies der berechtigte und sehr verständliche Kinder-
wunsch ist. In der Kinderrechtskonvention der UN heißt
es: Jedes Kind hat, soweit möglich, das Recht, seine El-
tern zu kennen. Jeder weiß, dass die Frage danach, wer
die eigenen Eltern sind, für junge Menschen eine zen-
trale, manchmal quälende Frage der Selbstfindung sein
kann. Durch eine Adoption oder neue Formen der
künstlichen Befruchtung verschwindet aber der ur-
sprüngliche Elternteil oder manchmal sogar beide Eltern
vollständig aus dem Blickfeld. Biologische Eltern und
Kind werden einander fremd und entfremdet. Dieses
sollte generell nur in Ausnahmefällen und dann, wenn
das Kindeswohl wirklich nicht anders gesichert werden
kann, geschehen.
Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartner-
schaften machen Diskriminierungserfahrungen. Nicht
unvermeidlich, aber doch häufig. Gegen solche Erfah-
rungen kann man anerziehen und anargumentieren, viel-
leicht können Jugendliche sogar daran wachsen. Ich
fürchte aber, dass das generelle Recht auf Adoption hier
eher problemverschärfend statt problemlösend wirkt,
worauf auch ernst zu nehmende kinderpsychologische
Stellungnahmen hinweisen. Der Staat ist nicht so omni-
potent, alle Schicksalskonstellationen ausgleichen zu
können. Er sollte es auch nicht versuchen.
Wohl wissend, dass heute viele Kinder bei einem ein-
zelnen Elternteil aufwachsen und die Pluralität der Le-
bensformen zunimmt, bin ich davon überzeugt, dass die
Erfahrung des Lebens mit einem weiblichen und einem
männlichen Elternteil, die Erfahrung von Polaritäten, für
Kinder im Grundsatz produktiv und essenziell ist.
In der gesellschaftlichen Realität gibt es viele Mög-
lichkeiten, die Probleme von Kindern in gleichge-
schlechtlichen Lebenspartnerschaften praktisch zu lösen.
Schon heute können Schwule und Lesben als Einzelper-
sonen die Adoption eines Kindes beantragen. Die Part-
ner in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können
durch das Kleine Sorgerecht unter anderem Mitentschei-
dungsmöglichkeiten bezüglich des täglichen Lebens des
Kindes erhalten. Die bestehenden Regelungen und Mög-
lichkeiten zur juristischen Absicherung zum Beispiel im
Erbrecht reichen aus, um das Kindeswohl in gleichge-
schlechtlichen Partnerschaften von der rechtlichen Seite
her zu sichern.
Trotz dieser Bedenken in Bezug auf den § 9 und seine
späteren Auswirkungen stimme ich wegen der übrigen
positiven Aspekte im Gesetz, die sich tatsächlich auf die
Gleichstellung beziehen, dem Gesetzentwurf zu.
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nlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartner-
schaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)
(Tagesordnungspunkt 20)
Ich stimme aus rein formalen Gründen gegen den
ntwurf der FDP zum Lebenspartnerschaftsgesetzergän-
ungsgesetz.
Inhaltlich unterstütze ich ausdrücklich die Gleichstel-
ung im Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten; hier
leibt der Entwurf allerdings auch hinter meinen Vorstel-
ungen – beispielsweise bei der Hinterbliebenenversor-
ung – zurück. In zahlreichen Bestimmungen nimmt der
ntwurf nicht auf die aktuelle Rechtslage Bezug – bis
in zum Bundessozialhilfegesetz, das gar nicht mehr
xistierte, als der Entwurf von der FDP eingebracht
urde. Mit der Zustimmung zum FDP-Entwurf würde
ein sinnvoller Gesetzesbeschluss zustande kommen.
ie Koalition wird und muss die Themen des Entwurfs
it der Vorlage eines eigenen Lebenspartnerschaftsge-
etzergänzungsgesetzes aufgreifen.
nlage 4
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung
des Lebenspartnerschaftsrechts
– Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartner-
schaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)
(Tagesordnungspunkt 20)
Petra Pau (fraktionslos): Das so genannte Lebens-
artnerschaftsgesetz soll novelliert werden. Vorab: Die
DS im Bundestag wird dem vorliegenden Gesetz zu-
timmen.
Zur Erinnerung: Nach Klagen unionsgeführter Bun-
esländer gab das Verfassungsgericht für die so genannte
omoehe grünes Licht; denn sie kollidiere nicht mit
rt. 6 des Grundgesetzes. Heterosexuellen werde durch
ie Lebenspartnerschaft nichts genommen. Der Richter-
pruch machte deutlich: Rot-Grün hätte schon beim ur-
prünglichen Gesetz weiter gehen können.
Beschlossen werden soll heute die Einführung eines
erlöbnisses, sodass eine Zeugnisverweigerung für
chwule oder lesbische Paare auch vor ihrer Partner-
chaftseintragung schon gilt. Die Hinterbliebenenversor-
ung wird der gesetzlichen Rentenversicherung von
eteropaaren angeglichen; Sonderregelungen über
emeinsame Güterstände entfallen. Auch im Erbrecht
erden gleichgeschlechtliche Paare gleichgestellt. Au-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12529
(A) )
(B) )
ßerdem sind Regelungen zur „Stiefkindadoption“ vorge-
sehen.
Dass CDU und CSU gerade gegen diese Veränderung
wettern, wirft ein bezeichnendes Licht auf ihre Wahrneh-
mung von gesellschaftlichen Realitäten. Um ihr anti-
quiertes Familienbild zu pflegen, blockieren sie eine Re-
gelung, die den Kindern dient.
Auch wenn wir, die PDS im Bundestag, dem Gesetz
zustimmen, bleiben wir bei unserer grundsätzlichen Kri-
tik an der Ursprungsregelung: Sie versuchen, die Rege-
lungen zur Ehe in vielen Bereichen möglichst gleichwer-
tig zu übertragen. Unserer Ansicht nach muss das
Familienrecht – wie auch das Steuerrecht – grundsätz-
lich überarbeitet werden. Es gibt immer mehr Scheidun-
gen, Patchworkfamilien, viele unterschiedliche Lebens-
formen, in denen Menschen dauerhaft oder zeitweise
zusammenleben und Verantwortung füreinander über-
nehmen – über die engen Grenzen der Kleinfamilie hin-
aus. Dieser Realität muss Rechnung getragen werden,
diese Verhältnisse müssen abgesichert werden. Eine Ehe
oder Lebenspartnerschaft für das ganze Leben abzu-
schließen ist für viele einfach keine Realität mehr.
Ziel der Politik sollte es sein, gleichberechtigte Bezie-
hungen abzusichern.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Gründung einer Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) (Tagesord-
nungspunkt 26)
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Die
Umstrukturierung der Bundesvermögensverwaltung ist
Teil eines umfangreichen Modernisierungsprozesses der
Bundesfinanzverwaltung. Rund 6 000 Beschäftigte der
Bundesvermögensverwaltung haben diese Veränderung
zu bewältigen. Viele von ihnen haben zahlreiche Infor-
mationswünsche an uns gerichtet und Sorgen über den
Wegfall ihnen anvertrauter Aufgaben geäußert, wenn die
neue Organisation verstärkt Bundesvermögen verwertet.
Wenn wir aber den Gedanken von wirtschaftlichem Han-
deln ernst nehmen, können wir zwar auf eine ausgewo-
gene Verkaufsreihenfolge drängen, aber nicht entbehrli-
che Liegenschaften im Bestand halten, nur um den
vertrauten Arbeitsplatz zu sichern.
Verwaltungsaufgaben kundenorientiert wahrzuneh-
men heißt auch, sich Veränderungen zu stellen und
Neues anzupacken. Deshalb haben wir auch den Dialog
mit den Gewerkschaften gesucht und die Fragen der so-
zialverträglichen Überleitung der Beschäftigten einver-
nehmlich lösen können. Der Hinweis auf den Ausbau
der BImA zum zentralen Dienstleister des Bundes in
Liegenschaftsfragen – worauf ich später nochmals kurz
eingehen werde – hat die Befürchtungen der Beschäftig-
ten um ihren Arbeitsplatz vor Ort klären können.
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Die SPD-Fraktion ist sich der besonderen Verpflich-
ung gegenüber den rund 6 000 Beschäftigten der Bun-
esvermögensverwaltung und der künftigen BImA sehr
ohl bewusst. Die „Mitnahme“ der Beschäftigten ist bei
edem Umstrukturierungsprozess von ganz entscheiden-
er Bedeutung. Vom Reformprozess überzeugte Be-
chäftigte haben keine Existenzängste und sind auch
och motiviert, die vielfältigen Veränderungen mitzutra-
en und positiv zu begleiten. Daher bin ich Herrn Minis-
er Eichel für seinen Brief vom 27. September 2004 be-
onders dankbar. Die schriftlichen Zusagen des
inisters haben nach wie vor Bestand und daran sollte
uch niemand zu rütteln versuchen. In dem Brief wird
usdrücklich bestätigt, dass es infolge des Umstrukturie-
ungsprozesses keine betriebsbedingten Kündigungen
eben wird und die sozialverträgliche Umsetzung des
eformprozesses ebenfalls im Vordergrund steht.
In § 12 Abs. 1 des Gesetzentwurfs ist geregelt, dass für
lle, also sowohl für die übergeleiteten als auch für die
ünftig neu eingestellten Arbeitnehmerinnen, Arbeitneh-
er und Auszubildenden der Bundesanstalt diejenigen
arifverträge und sonstigen Bestimmungen zur Anwen-
ung kommen, die für die Tarifkräfte des Bundes gelten.
ür die Beschäftigten der Bundesvermögensverwaltung
erbleibt es also nach Überleitung bei dem Tarifrecht des
undes einschließlich der sonstigen Bestimmungen.
azu zählen auch der Tarifvertrag Altersversorgung und
ie Pflicht zur Zusatzversorgung, VBL.
Kollege Fromme hat dankenswerterweise die Bera-
ungen zum Gesetz straff geführt und durch seine Fragen
azu beigetragen, dass wir alle einen tiefen, nachhaltigen
indruck vom heutigen Ist-Zustand der Bundesvermö-
ensverwaltung, BVV, erhalten haben. Bereits in den
etzten Jahren sind – im Vorgriff auf die anstehende Um-
rganisation – Korrekturen der Ausgabenansätze vorge-
ommen worden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
ass die BVV neben den fiskalischen Aufgaben rund um
ie Immobilien des Bundes auch umfangreiche hoheitli-
he Aufgaben wahrnimmt, zum Beispiel Betreuung der
aststreitkräfte. Sie steht heute schon anderen Ressorts
ls Dienstleister zur Verfügung – insbesondere die Bun-
esforstverwaltung, die auch zur BVV gehört.
Im gegenwärtigen Haushaltssystem gibt es dafür
eine Vergütung oder Kostenerstattung – die Aufgaben
erden im Wege der Amtshilfe unentgeltlich erbracht.
ies muss man bedenken, wenn man glaubt – wie Herr
ollege Fromme dies tut – sich über die Zukunft der
ImA Sorge machen zu müssen. Hier sind wir als
Haushälter“ gemeinsam aufgefordert, zu prüfen, wie
ine verursachungsgerechte Zuordnung der entstehenden
ufwendungen haushaltstechnisch umgesetzt werden
ann; dies gilt nicht nur für die BImA, sondern insge-
amt für die vielen internen Verrechnungen in der ge-
amten Bundesverwaltung.
Zu den uns vorgetragenen Prognosen und Annahmen
ur Zukunft der BImA gibt es einen qualitativen Unter-
chied in der Bewertung durch die Berichterstatter. Aber
iese Ungewissheit ist nichts Ungewöhnliches. Sie be-
leitet uns immer dann, wenn wir unsere Zustimmung
u Veränderungen geben, deren Auswirkungen erst in
12530 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
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einigen Jahren messbar sind. Deshalb haben wir uns im
Haushaltsausschuss entschlossen, über Mandate im Ver-
waltungsrat der BImA den Veränderungsprozess zu be-
gleiten.
Die Bundesvermögensverwaltung verwaltet derzeit
circa 36 000 Liegenschaften, wobei unter den Begriff
auch ehema-lige Standort- und Truppenübungsplätze
fallen, über 60 000 Wohnungen und 1 700 Dienstliegen-
schaften aus dem eigenen Ressortvermögen. Diese Zahl
von Liegenschaften lässt sich nicht binnen weniger Mo-
nate ordnungsgemäß bewerten.
Eine gründliche Überprüfung der bisherigen Erlöser-
wartungen bei einem Verkauf wird Jahre dauern, verbun-
den mit dem Risiko, am Ende des Bewertungsprozesses
aufgrund der Marktentwicklung überholte Zahlen zu ha-
ben. Zudem wären in dieser Zeit qualifizierte Werter-
mittler stark belastet und ihrer gutachtlichen Tätigkeit in
Einzelfällen entzogen. Wichtig ist es jetzt, eine Ver-
kaufsreihenfolge festzulegen, die es wahrscheinlich er-
scheinen lässt, die vereinbarten Einnahmeziele in 2005
zu erreichen.
Wir haben auch darüber diskutiert, ob es ratsam ist,
die Entscheidung über die Umstrukturierung noch ein
Jahr zu verschieben, bis das kaufmännische Rechnungs-
wesen bundesweit in der BVV eingeführt worden ist und
ein Nebeneinander von Kameralistik und Doppik ver-
meidbar wäre.
Die Entscheidung für den Startbeginn am 1. Januar
2005 ist aus anderen Gründen notwendig. Wir wollen den
Umstrukturierungsprozess jetzt zu Ende bringen, um den
Beschäftigten klare Zukunftsperspektiven zu vermitteln.
Dazu gehören auch die mit einem einheitlichen Liegen-
schaftsmanagement verbundenen Aufgaben. Die bisher
bei der einheitlichen Verwaltung aller Dienstliegenschaf-
ten im Geschäftsbereich des BMF gewonnenen Erfahrun-
gen haben in zwei Jahren zu Einsparungen von 10 bis
15 Prozent der bis dahin veranschlagten Ausgaben ge-
führt. Weitere Ressourcen lassen sich erschließen, wenn
die BImA diese Aufgabe auch für andere Ressorts wahr-
nimmt.
Der Übergang der Liegenschaften einzelner Ge-
schäftsbereiche soll stufenweise von 2006 bis zum Jahr
2010 erfolgen. Durch das schrittweise Vorgehen können
frei werdende personelle Kapazitäten der BImA – vor-
zugsweise in den Sparten „Verkauf“ und „Facilityma-
nagement“ – nahtlos für diese neuen Aufgaben einge-
setzt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen berichtet jähr-
lich, jeweils zu den Haushaltsberatungen zum Einzel-
plan 08 (erstmals zum Haushalt 2007) über den Stand
der Umsetzung des einheitlichen Liegenschaftsmanage-
ments. Den Beschäftigten der BVV bzw. der BImA wird
damit eine Perspektive gegeben, die erwarten lässt, dass
alle mit Tatkraft an die Umsetzung der neuen Aufgaben
herangehen.
Die Anhörung von Sachverständigen vor dem Haus-
haltsausschuss am 28. April 2004 hat Klarheit geschaf-
fen, dass ein Betrieb gewerblicher Art, BgA, der die
Steuerpflicht auslösen würde, zum Zeitpunkt der Grün-
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ung der BImA nicht vorliegt, Stichtag. Diese Aussage
eht davon aus, dass der BImA uneingeschränkt das
ingliche Eigentum an den Liegenschaften unentgeltlich
bertragen wird. Dies haben wir durch Änderungsvor-
chläge zum BImA-Errichtungsgesetz sichergestellt. Der
erbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamtes
iegt dieser Sachverhalt zugrunde. Damit besteht keine
örperschaftsteuerpflicht.
Die Übertragung des Eigentums der Liegenschaften
uf die BImA fällt unter die Steuerbefreiungsvorschrift
es § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese Auf-
assung ist im Kreise der Referatsleiter Verkehrsteuer in
er Sitzung im Mai 2004 bestätigt und beschlossen wor-
en. Dies gilt auch für land- und forstwirtschaftlich ge-
utzte Grundstücke, sodass auch für diese Grundstücke
runderwerbsteuer nicht anfällt.
Nicht zuletzt konnten auch die durch den Bundesrat
ufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen geklärt
erden: Die Anhörung vor dem Haushaltsausschuss hat
ie Auffassung der BReg bestätigt, dass eine Zustim-
ungspflicht des Bundesrates nicht gegeben ist.
Schließlich haben wir uns mit der Namensgebung der
nstalt befasst und, da sich keine Taufpaten finden lie-
en, den Verwaltungsvorschlag unverändert gelassen. In
hm kommt die Rechtsform der neuen Organisation zum
usdruck und vielleicht auch die Erkenntnis, dass der
mmobilienbestand, den die BImA zu verwalten und zu
erwerten hat, eher Gedanken an Vergangenes weckt als
orstellungen von Dynamik und Zukunftsorientierung,
ie sie sich im sicherlich „moderneren“ Begriff „Agen-
ur“ wiederfinden.
Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die
ritische Begleitung des Gesetzgebungsvorhabens. Den
eschäftigten der BVV und den ihre Interessen wahr-
ehmenden Gewerkschaften danke ich für zahlreiche
nregungen und ihr soziales Engagement.
Der Anstalt wünsche ich guten Erfolg.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Wir beraten
eute ein Gesetzgebungsverfahren, das uns schon sehr
ange beschäftigt. Es geht um die Frage: Wie geht der
und künftig mit seinem Immobilienbesitz um?
Vorab einige Anmerkungen zum Verfahren. Es ähnelt
ehr einer Achterbahnfahrt denn einem ordentlichen
arlamentarischen Ablauf. Ausgehend von einem richti-
en Grundgedanken haben Sie zunächst das Thema jah-
elang mit den Bediensteten im so genannten „Nimbus-
rozess“ erörtert. Nachdem dieser abgeschlossen war,
chlummerte das Thema fast ein Jahr im Finanzministe-
ium, bevor es dann holterdipolter durchgebracht werden
ollte. Man fragt sich: Was steckt dahinter? Die letzten
erichterstattergespräche und insbesondere die Haus-
altsausschussberatung vom Mittwoch haben deutlich
emacht, warum Sie es plötzlich so eilig haben. Es hat
ich gezeigt, dass die wirtschaftlichen Grundlagen nicht
timmen und dies wird von Tag zu Tag deutlicher. Des-
alb muss das Vorhaben auf Biegen und Brechen durch-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12531
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gebracht werden, bevor eine breite Öffentlichkeit und
möglicherweise auch Ihre eigenen Kolleginnen und Kol-
legen die Windigkeit und den schwankenden Boden, auf
dem Sie dieses Projekt verwirklichen wollen, erfassen
und Ihnen möglicherweise hätten Widerstand leisten
wollen.
Die Ausschussunterlagen erreichten uns erst am
Abend vor der Sitzung und waren in einem solch chaoti-
schen Zustand, dass es erst einer besonderen Erläuterung
bedurfte, bis selbst der Kundige begreifen konnte, was
Sie eigentlich wollen und was Beschlussgegenstand sein
soll. Aber nicht nur das: Sie waren nicht einmal in der
Lage, den Vorgang so zu steuern, dass die parlamentari-
schen Fristen ordnungsgemäß eingehalten werden kön-
nen. Der Ausschussbericht, der die Probleme mit Ihrem
Vorhaben deutlich macht, konnte nicht entsprechend den
vorgeschriebenen Beratungsfristen erstellt werden. Als
wir die Einhaltung verlangen wollten, drohten Sie mit ei-
ner Sondersitzung in der sitzungsfreien Woche. Wir ha-
ben uns schließlich auf dieses Verfahren eingelassen, um
in der desolaten Haushaltslage, in der wir uns befinden,
dem Steuerzahler nicht die Kosten einer Sondersitzung,
die Sie zu vertreten hätten, zuzumuten. Man fragt sich:
warum diese Eile? Ich wiederhole es, Sie haben Angst,
dass die Wahrheit das Licht der Öffentlichkeit erblickt
und es Ihnen auf diesem Wege unmöglich gemacht wird,
wieder einmal eine Einrichtung mit gut dotierten Posten
zu schaffen, mit denen Sie dann Ihnen gefällige Perso-
nen bedenken können.
Die BImA hat künftig unterschiedliche Aufgaben
wahrzunehmen. Es sind dies: hoheitliche Aufgaben
(Verwaltung nicht nutzbarer Liegenschaften), Wahrneh-
mung der Vermieterfunktion für Bundes-Dienstliegen-
schaften, Vermietungsvermögen und Durchführung des
Abverkaufes von nicht mehr benötigten Liegenschaften
sowie Verwaltung des Bundesforsts.
Mit der Umstellung sollten drei Ziele gleichzeitig er-
reicht werden: Einerseits sollte eine bessere Bewirt-
schaftung der Immobilien Synergieeffekte bringen, an-
dererseits sollte über dieses System aber auch dauerhaft
die Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben, wie zum
Beispiel der Unterhalt aufgegebener Übungsplätze oder
sonstiger Liegenschaften, die wirtschaftlich nicht ver-
wertet werden können, abgesichert werden. Dazu sollte
in der starken Abverkaufsphase eine Rückstellung auf-
gebaut werden, die dann später zur Abdeckung der zu er-
wartenden Defizite dienen sollte. Diese Ziele können mit
Ihrem Entwurf nicht erreicht werden.
Schon von Anbeginn wird die BImA ein strukturelles
Defizit „erarbeiten“, wie der von Ihnen für das Jahr 2005
aufgestellte Wirtschaftsplan deutlich macht. Selbst bei
hohen Abverkäufen, wie sie in der Anfangsphase durch-
geführt werden sollen, gelingt es Ihnen nicht, die für die
Finanzierung künftiger Lasten notwendige Rückstellung
aufzubauen. Der Wirtschaftsplan 2005 sieht trotz hoher
Verkaufsanteile überhaupt keine Zuführung zur Rück-
lage vor. Deshalb ist mir schleierhaft, wie Sie das in Zu-
kunft erreichen wollen und wie Sie darüber hinaus
l,3 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren für hö-
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ere Zuführungen an den Bundeshaushalt erwirtschaften
ollen. Dies ist nicht möglich.
Man könnte dieses Verfahren mit der Bildung einer
ückstellung für künftige Lasten ja begrüßen und
wenn es denn möglich wäre, die Rückstellung auch tat-
ächlich zu bilden – dies als nachhaltige Finanzpolitik
etrachten. Aber in Wahrheit scheinen Sie etwas ganz
nderes vorzuhaben. In § 7 haben Sie sich die Möglich-
eit eingeräumt, dass der Finanzminister anordnen kann,
ass die Rückstellung auch ohne Rücksicht auf die ei-
entliche „Zweckbindung“ dem Bundeshaushalt zuge-
ührt werden kann. Sie wollen sich also die Möglichkeit
ffen halten, eventuell angesammelte Finanzmittel un-
ittelbar für den Bundeshaushalt einzusetzen. Ange-
ichts Ihres chronischen Finanzbedarfes und der Trick-
iste, die Sie nicht einmal vor der Idee zurückschrecken
ässt, die Pensionslasten der Post und der Bahn diesen
nternehmen für einen geringfügigen Liquiditätsvorteil
nd gravierende Langzeitfolgen „abzukaufen“ und damit
reistellige Milliardenrisiken in den Haushalt zu ziehen,
hne diese in der Finanzplanung auszuweisen, traue ich
hnen auch zu, dass Sie die eigentlich für die künftige Fi-
anzierung von feststehenden Lasten vorgesehenen Mit-
el kurzfristig für Ihre Haushaltspolitik verschleudern
nd dem Bundeshaushalt dieses Risiko nachhaltig auf-
asten. Das kann auf keinen Fall gebilligt werden. Schon
llein dies wäre ein Grund, das Vorhaben abzulehnen.
Von Anfang an war offen, ob die Anstalt die richtige
echtsform ist. Uns hat das nicht überzeugt und wir ha-
en uns immer diese Frage offen gehalten. Das BMF
elbst hat ja auch in den Berichterstattergesprächen zum
usdruck gebracht, dass eigentlich die Form einer Kapi-
algesellschaft viel richtiger wäre, und Sie haben nur vor
estimmten Interessengruppen gekniffen und dies nicht
ollständig umgesetzt. Ich erinnere nochmals an die An-
örung, bei der alle Experten den Entwurf förmlich zer-
issen haben. Keiner – auch nicht die von der Koalition
eladenen – haben ein gutes Haar daran gelassen.
Sie schrecken nicht einmal davor zurück, in den Bera-
ungen den Eindruck zu erzeugen, dass Sie sich mit allen
eteiligten Gewerkschaften geeinigt haben. Das ist nicht
er Fall. Wichtige Teile des Personals, das Sie ja für die
trukturveränderung benötigen, sind nach wie vor nicht
on der Richtigkeit der neuen Strukturen überzeugt.
enn auch diese Menschen jetzt mit der Einrichtung der
ImA rechnen, dann ist das nicht Zustimmung, sondern
esignation und Fügung in das unvermeidliche Schick-
al, nicht aber Überzeugung!
Auch die erheblichen Verbesserungen einiger techni-
chen Regelungen im Berichterstatterkreis ändern nichts
aran, dass die Grundvoraussetzungen nicht ordentlich
eklärt wurden. Der wichtigste Punkt für die Ablehnung
ieses Vorhabens liegt in den ungesicherten wirtschaftli-
hen Grundlagen. Zum einen steht überhaupt nicht fest,
elches Vermögen in die BImA wirklich eingebracht
ird. Die Buchwerte haben in den meisten Fällen mit
en wirklichen Verkehrswerten nur wenig zu tun. Es
äre notwendig gewesen – und darüber waren wir uns
ber lange Strecken einig –, zunächst eine wirkliche
eubewertung des Vermögens vorzunehmen, um vor
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unliebsamen Wertberichtigungen – wie sie in anderen
Umstrukturierungsbereichen in Milliardenhöhen zu ver-
zeichnen waren – als Risiko auszuschließen. Woher wol-
len Sie eigentlich die finanzielle Substanz zur Finanzie-
rung solcher Risiken nehmen?
Zum anderen geht es aber darum, dass Ihr wirtschaft-
liches Konzept überhaupt nicht aufgehen kann. Sie ha-
ben mit großem Optimismus vorgetragen, dass Sie die
notwendigen Erträge erwirtschaften wollen. Optimismus
ist eine gute Sache, aber er muss durch Fakten gestützt
sein. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit machen
deutlich, dass der Betrieb der BlmA, so wie er jetzt von
Ihnen im Ausschuss konzipiert worden ist, auf Dauer ei-
nen operativen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe
erwirtschaften wird. Diesen Verlust und die geplante
– von Ihnen sogar angekündigte – höhere Abführung an
den Bundeshaushalt können Sie nur dadurch erbringen,
dass Sie Verkaufserlöse erzielen. Angesichts der Schwan-
kungen im Immobilienmarkt und des jetzigen Zustands
wird das nur sehr schwer möglich sein. Ganz im Gegen-
teil: Sie haben in den letzten Jahren alle Ziele verfehlt
und weniger verkauft als beabsichtigt. Dabei besteht die
große Gefahr, dass, nur um Liquidität zu erzielen, Bun-
desvermögen verschleudert wird. Das ist unverantwort-
lich. Sie haben die prognostizierten Einnahmen selbst
um 75 Millionen Euro zurückgenommen.
Zudem wurde die Kalkulation mit viel zu niedrigen
Bewirtschaftungskosten und Personalkosten aufgestellt.
Bei diesen beiden Posten entsteht ein Lücke von 66 bzw.
61 Millionen Euro, insgesamt 127 Millionen Euro.
Nachdem sich dies nun gezeigt hat, wäre es an der Zeit
gewesen eine ehrliche Bilanz zu ziehen und eine neue
Kalkulation aufzumachen. Sie haben sich dem verwei-
gert, weil damit offenbar geworden wäre, auf welch tö-
nernen Füßen Ihr Vorhaben steht.
Ja, ganz wichtige Teile der künftigen Kalkulation sind
Ihnen völlig unbekannt. Sie haben in den Beratungen
einräumen müssen, dass Sie den wichtigen Faktor der
Kosten für den hoheitlichen Bereich, also die auch in
Zukunft bestehenden Belastungen, überhaupt nicht ken-
nen. Das ist unverantwortlich, ein finanzpolitischer
„Blindflug“. Die Risiken bewegen sich insgesamt im
dreistelligen Millionenbereich. Deshalb können wir die-
ses Vorhaben nicht mittragen.
Ich weise darauf hin, dass Sie erst im letzten Augen-
blick Zahlen auf den Tisch gelegt haben, obwohl ich von
Anfang an die Offenlegung der Kalkulation gefordert
habe. Nachdem die Ergebnisse sich in ihren Konturen
abzeichnen, ist mir klar, warum Sie diese Verschleierung
versucht haben. Sie wollten verhindern, dass wir Argu-
mente für die richtige Bewertung des Vorhabens finden.
Wie unrealistisch Ihre Einschätzung ist, beweisen Sie
schon mit der Vorlage der Umsetzung des Vorhabens
BImA in die laufenden Haushaltsberatungen für den
Bundeshaushalt 2005. Durch ein Vorhaben, das eigent-
lich zur Verbesserung der Finanzlage des Bundes beitra-
gen soll, wird der Haushalt sogar verschlechtert. Wie
sich aus Ihren Änderungsanträgen ergibt, wird sich der
Einzelplan 08 durch die Umsetzung des Vorhabens
BImA im Ergebnis um 228 Millionen Euro verschlech-
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ern! Die Einnahmen sinken dort durch Herausnahme
er Immobilienbewirtschaftung und -verkäufe aus dem
aushalt um 651 Millionen Euro. Gleichzeitig verrin-
ern sich die Ausgaben aber nicht in diesem Maße, son-
ern wesentlich geringer, nämlich nur um 423 Millionen
uro. Damit haben Sie das Vorhaben selbst ad absurdum
eführt und deutlich gemacht, dass sich Ihre wirtschaftli-
hen Ziele auf diesem Wege nicht erreichen lassen.
Hinsichtlich des Umgangs mit den Forstliegenschaf-
en verhalten Sie sich vollkommen widersprüchlich. Ei-
erseits wollen Sie die Bundesforsten, die jetzt noch Be-
tandteil der Vermögensverwaltung und damit der
ünftigen BImA sind, veräußern. Das hat übrigens in Ih-
en eigenen Reihen großen Widerstand ausgelöst, weil
ie Grünen ganz offensichtlich erkannt haben, dass da-
it die über die rein fiskalische Funktion der Bundes-
orsten hinausgehenden Aufgaben wie Naturschutz usw.
ur noch schlechter erfüllt werden. Natürlich haben Sie
iese Widerstände untergepflügt. Andererseits bauen Sie
ei der LMBV eine neue Organisation auf, die künftig
ermehrt forstliche Besitze verwalten soll. Ist hier wie-
er einmal „linke Tasche, rechte Tasche“ geplant? Wol-
en Sie sich über dieses Organisationschaos möglicher-
eise mit einem Buchungstrick neue Mittel verschaffen?
Ihr Handeln in diesem Zusammenhang und Ihre haus-
altspolitische Not lassen leider auch solche Tricks er-
arten. Deshalb können Sie unsere Unterstützung bei
er Schaffung der Grundlagen für solche Tricksereien
icht erwarten. Die Union lehnt diese verkorkste Verän-
erung ab.
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den
ffentlichen Verwaltungen müssen verstärkt privatwirt-
chaftliche Instrumente zum Einsatz kommen. Da blei-
en Verwaltungen des Bundes nicht außen vor. Ein
chritt in diese Richtung ist die Gründung der Bundes-
nstalt für Immobilienaufgaben.
Die Wirtschaftlichkeit einer Umstrukturierung der
undesvermögensverwaltung wurde im NIMBUS-Pro-
ekt ermittelt, unter dem Augenmerk, dass der Bund als
igentümer nur einen Teil seiner Verwaltung verselbst-
tändigt. Jedoch bleibt die letzte Verantwortung weiter-
in beim Bund.
Bei der neuen Anstalt wird ein Verwaltungsrat gebil-
et, in dem auch Abgeordnete des Bundestages vertreten
ein werden. Der Rat nimmt eine beratende und unter-
tützende Funktion ein und wird die Arbeit des Vorstan-
es konstruktiv begleiten.
Unter Abwägung von Merkmalen, wie Steuerung,
irtschaftlichem Erfolg oder fachlichen Kriterien, ist
an zu dem Entschluss gekommen, dass die Bundesan-
talt für Immobilienaufgaben eine bundesunmittelbare
echtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts werden soll,
n der privatwirtschaftliche Arbeitsweise herrschen wird.
ir sehen in der Gründung der Bundesanstalt für Immo-
ilienaufgaben einen Schritt in die Richtung eines mo-
erneren Staates. Genauso hat das Regierungsprogramm
Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ es vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12533
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Einzelne Kritikpunkte haben wir aufgenommen. Wir
haben sie nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern
auch als Anregung für Verbesserungen verstanden.
So haben wir die soziale Absicherung der Arbeitneh-
mer und Arbeitnehmerinnen bei der Überleitung in die
BImA gewährleistet. Es sind keine Kündigungen – we-
der betriebsbedingte Beendigungskündigungen noch
Änderungskündigungen – vorgesehen. Dies wird auch
im BImA-Errichtungsgesetz festgeschrieben.
Auch die Frage der Steuerpflicht ist geklärt. Die
BImA unterliegt nicht der Körperschaftsteuerpflicht und
muss auch keine Grunderwerbsteuer zahlen. Eine ver-
bindliche Bestätigung des BMF liegt vor.
Von einer fehlenden Zielsetzung, wie es aus den Rei-
hen der Opposition zu vernehmen ist, kann keine Rede
sein. Das große Ziel ist immerhin eine Verbesserung im
Liegenschaftsmanagement. Das ist schließlich der An-
lass für die Umgestaltung der Bundesvermögensverwal-
tung.
Somit muss auch im Hinblick auf die schwieriger ge-
wordene Immobilienmarktsituation die Gründung der
BImA befürwortet werden. Durch gezielte Personal-
schulungen sind die Mitarbeiter den neuen Herausforde-
rungen gewachsen. Durch das kaufmännische Rech-
nungswesen wird eine nie da gewesene Transparenz in
der Verwaltung der Bundesliegenschaften erreicht wer-
den, womit sich die Ergebnisse der Unternehmensziele
schwarz auf weiß abbilden lassen, Das Ziel der Effi-
zienzsteigerung ist in sämtlichen Schritten bis zur end-
gültigen Gründung der BImA allgegenwärtig gewesen.
Auch haben wir den Koalitionsvertrag mit der SPD
von 2002 nicht vergessen. In ihm haben wir vereinbart,
die Bundesforsten nach den Standards des Forest
Stewardship Council, FSC, zertifizieren zu lassen. FSC
garantiert die Einhaltung anspruchsvoller ökologischer
und sozialer Standards im Waldbau. Wir erwarten, dass
diese Zertifizierung zeitnah umgesetzt wird.
Die viele Arbeit, die in dem Projekt der Gründung ei-
ner Bundesanstalt für Immobilienaufgaben steckt, zahlt
sich nun aus. Die Vertretungen der Mitarbeiter der Bun-
desvermögensverwaltung sind in die Umstrukturierung
involviert gewesen. Die Berichterstatter des Einzel-
plans 08 haben sich in der Vergangenheit intensiv mit
diesem Thema auseinander gesetzt und den Umbaupro-
zess unterstützt. Für diese Beratungsgespräche danke ich
den Berichterstattern der Fraktionen und den Beteiligten
in der Verwaltung.
Otto Fricke (FDP): Die FDP, wie sollte es anders
sein, unterstützt grundsätzlich das Ziel eines wirtschaft-
lichen und ganzheitlichen Immobilienmanagements. Ich
bezweifle aber, dass dieses Ziel erreicht wird. So beleg-
ten die bisher tatsächlich erwirtschafteten Zahlen, dass
hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten für das Jahr
2003 lediglich 47 Millionen Euro eingeplant gewesen
sind, die Mittelbeanspruchung für die Bewirtschaftung
jedoch 113 Millionen Euro betragen hat.
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Für die FDP kann ich festhalten, dass bei oberflächli-
her Betrachtung die Zielsetzung der Organisationsform
rundsätzlich unterstützenswert wäre. So sprechen Sie in
hrem Gesetzentwurf von flacheren Hierarchien, straffe-
en Strukturen, einer größeren Effizienz – auch bedingt
urch die Einführung der kaufmännischen Buchführung.
uf diese Art und Weise soll eine höhere Kosten- und
rtragstransparenz erreicht werden. Dieses ist im Grund-
atz nicht zu monieren. Doch bei Licht betrachtet, ent-
uppt sich der Gesetzentwurf als ein Papier mit vielen
nbekannten und hohem demokratischen Defizit.
Der wahre Grund Ihres Gesetzentwurfes ist meines
rachtens leider allein unter fiskalischen Gesichtspunk-
en zu sehen. Die FDP kritisiert, dass einerseits die wirt-
chaftlichen Grundlagen nicht den Angaben des Gesetz-
ntwurfs entsprechen und die Renditeberechnungen
icht stimmen. Allein die Mehrkosten bei der Bewirt-
chaftung und die geringeren Verkaufserlöse führen
ochgerechnet auf zehn Jahre eben nicht zu den pro-
nostizierten Mehrerlösen. Zudem weist die FDP darauf
in, dass die Errichtung der BImA nicht zwangsläufig zu
iner Zusammenfassung aller künftig zu nutzenden
ienstliegenschaften führen wird. Deshalb kann auch
in sparsamerer Umgang mit den Immobilien in der ge-
amten Bundesverwaltung nicht unterstellt werden. Die
DP kritisiert ferner, dass der im Gesetzestext benutzte
egriff eines „ganzheitlichen“ Immobilienmanage-
ents nicht den Tatsachen entspricht, da die Bundes-
ehrliegenschaften nicht mit einbezogen sind. Daher
ann die FDP auch wenn sie das Ziel von höherer Wirt-
chaftlichkeit bei der Verwaltung von Liegenschaften im
rundsatz für unterstützenswert hält, dem Gesetzent-
urf aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmen.
Schaut man sich auch die Veräußerungserlöse der
undesvermögensverwaltung in den Vorjahren an, so
tellt man dort schon eine rückläufige Tendenz bei den
innahmen fest. Betrugen die Einnahmen aus Veräuße-
ungen im Jahr 2000 noch rund 840 Millionen Euro, la-
en sie im Jahr 2003 bei 600 Millionen Euro Soll und im
ahr 2004 bei 550 Millionen Euro. Nun kann man darü-
er streiten, ob die rückläufigen Einnahmen nur auf eine
erschlechterung der allgemeinen Marktlage zurückzu-
ühren sind. Fest steht jedoch, dass aus dem Immobilien-
ortfolio durch den Verkauf weiterer Liegenschaften
rstens der Bestand immer geringer wird und zweitens
ie Qualität der Liegenschaften und damit die zu erzie-
enden Preise in der gewünschten Form nicht mehr zu
alten sein werden.
Das Gesetz ist in puncto Zahlen, Berechnungen und
nnahmen grundlegend falsch. Dies erinnert in unschö-
er Art und Weise erneut an die vergangenen Haushalte,
ie regelmäßig im Haushaltsvollzug wie ein Kartenhäus-
hen in sich zusammen fielen und letztendlich nicht das
ielten, was sie versprachen.
Neben den erheblichen fiskalischen Risiken bestehen
arüber hinaus weitere Probleme. Dies betrifft sowohl
ie Organisationsstruktur als auch den Personalbereich.
u klären ist unter anderem, welche berufliche Perspek-
ive das neue Amt den jetzigen Beschäftigten bietet,
enn beispielsweise in einigen Bundesvermögensämtern
inhergehend mit dem angestrebten Verkaufstempo
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Aufgaben wegfallen. Was passiert dann mit diesen Be-
schäftigten?
Lassen Sie mich daher zusammenfassend festhalten:
Der Gesetzentwurf verspricht viel, wird leider jedoch
nicht viel halten. Die Folgen des Gesetzentwurfes wer-
den uns in den nächsten Jahren immer wieder beschäfti-
gen.
Schließlich noch eine persönliche Anmerkung: In den
letzten Jahren erleben wir immer öfter, dass die Bundes-
regierung unter dem Deckmäntelchen der Privatisierung
letztlich nur eines betreibt, nämlich die Transformierung
einzelner Behörden oder Behördenteile in eine andere
Organisations- oder Rechtsform. Dieses hat aber nur ei-
nes zur Folge, nämlich dass die entsprechende Organisa-
tionsform mehr und mehr der demokratischen Kontrolle
der Parlamente entzogen wird. Man kann schon jetzt
prophezeien, dass Fehler und Probleme, die im Bereich
der BImA schlicht geschehen werden, weil halt Men-
schen dort handeln und keine Computer. Wenn diese
Fehler an die Öffentlichkeit kommen, wird dann der Po-
litik der Vorwurf gemacht werden, sie hätte versagt. Das
mag zwar im Moment nur die gegenwärtige Regierung
treffen, aber es trifft letztlich uns alle. Es ist gut, wenn
Politik sich verschlankt, aber sie muss auch die Kon-
trolle behalten. Tut sie dies nicht, muss sie die Verant-
wortung für Vorgänge übernehmen für die sie letztlich
– weil nicht handelnd – keine Verantwortung trägt.
Die stetige und weitere Verlagerung von Entscheidun-
gen, insbesondere haushaltsrelevante Entscheidungen, in
nicht demokratisch direkt kontrollierte Gremien ist daher
falsch. Politik, die sich durch „Wegschieben“ in andere
Gremien immer mehr ihrer Verantwortung entledigt,
verliert mehr und mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Ins-
besondere im Verhältnis der Exekutive zur Legislative
halte ich dieses dauerhaft für eine katastrophale Ent-
wicklung, die durch den hier nun von der Koalition zur
Entscheidung gebrachten Gesetzentwurf weiter verstärkt
wird.
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom
27. Oktober 2004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Ver-
meidung von Spätabtreibungen – Hilfen für Eltern
und Kinder (Drucksache 15/1566) zurückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu-
roparates für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2003
– Drucksachen 15/3291, 15/3543 Nr. 1.1 –
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– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu-
roparates für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2003
– Drucksachen 15/3292, 15/3543 Nr. 1.2 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20 539 T Euro
bei Kapitel 06 40 Titel 681 12 – Eingliederungshilfen
und Entschädigungen –
– Drucksachen 15/3645, 15/3693 Nr. 1.11 –
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für
Umweltfragen Meeresumweltschutz für Nord- und Ost-
see
– Drucksachen 15/2626, 15/3251 Nr. 1.1 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 15/3135 Nr. 2.26
Finanzausschuss
Drucksache 15/3779 Nr. 1.8
Drucksache 15/3779 Nr. 1.68
Drucksache 15/3779 Nr. 1.78
Drucksache 15/3779 Nr. 1.80
Drucksache 15/3779 Nr. 1.83
Drucksache 15/3779 Nr. 1.89
Drucksache 15/3779 Nr. 1.90
Drucksache 15/3779 Nr. 1.92
Drucksache 15/3779 Nr. 1.93
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/3779 Nr. 1.26
Drucksache 15/3779 Nr. 1.87
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/2373 Nr. 2.36
Drucksache 15/3403 Nr. 2.4
Drucksache 15/3403 Nr. 2.5
Drucksache 15/3403 Nr. 2.6
Drucksache 15/3403 Nr. 2.7
Drucksache 15/3403 Nr. 2.8
Drucksache 15/3403 Nr. 2.9
Drucksache 15/3403 Nr. 2.10
Drucksache 15/3403 Nr. 2.11
Drucksache 15/3403 Nr. 2.24
Drucksache 15/3403 Nr. 2.36
Drucksache 15/3403 Nr. 2.38
Drucksache 15/3403 Nr. 2.44
Drucksache 15/3403 Nr. 2.50
Drucksache 15/3403 Nr. 2.53
Drucksache 15/3403 Nr. 2.55
Drucksache 15/3403 Nr. 2.61
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004 12535
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Drucksache 15/3403 Nr. 2.66
Drucksache 15/3403 Nr. 2.69
Drucksache 15/3403 Nr. 2.81
Drucksache 15/3403 Nr. 2.87
Drucksache 15/3403 Nr. 2.88
Drucksache 15/3403 Nr. 2.91
Drucksache 15/3403 Nr. 2.92
Drucksache 15/3403 Nr. 2.97
Drucksache 15/3403 Nr. 2.98
Drucksache 15/3403 Nr. 2.99
Drucksache 15/3403 Nr. 2.100
Drucksache 15/3546 Nr. 1.1
Drucksache 15/3546 Nr. 2.8
Drucksache 15/3546 Nr. 2.12
Drucksache 15/3696 Nr. 2.5
Drucksache 15/3696 Nr. 2.13
Drucksache 15/3696 Nr. 2.20
Drucksache 15/3696 Nr. 2.26
Drucksache 15/3996 Nr. 2.28
Drucksache 15/3969 Nr. 2.40
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/3546 Nr. 2.7
Drucksache 15/3779 Nr. 1.40
Drucksache 15/3779 Nr. 1.94
Drucksache 15/3779 Nr. 1.95
Drucksache 15/3779 Nr. 1.96
Drucksache 15/3779 Nr. 1.97
Drucksache 15/3779 Nr. 1.98
Drucksache 15/3779 Nr. 1.105
Drucksache 15/3779 Nr. 1.106
Drucksache 15/3779 Nr. 1.108
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/3266 Nr. 2.3
Drucksache 15/3266 Nr. 2.18
Drucksache 15/3696 Nr. 1.1
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/3403 Nr. 2.45
Drucksache 15/3403 Nr. 2.59
Drucksache 15/3403 Nr. 2.76
Drucksache 15/3403 Nr. 2.83
Drucksache 15/3696 Nr. 2.8
Drucksache 15/3779 Nr. 1.22
Drucksache 15/3779 Nr. 1.33
Drucksache 15/3779 Nr. 1.55
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/3779 Nr. 1.45
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/3779 Nr. 1.76
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 15/3546 Nr. 1.2
136. Sitzung
Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6