Plenarprotokoll 15/135
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            Tagesordnungspunkt 3:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zum qualitätsorientierten
            und bedarfsgerechten Ausbau der Ta-
            gesbetreuung und zur Weiterentwick-
            lung der Kinder- und Jugendhilfe (Ta-
            gesbetreuungsausbaugesetz – TAG)
            (Drucksachen 15/3676, 15/3986, 15/4045)
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
            Maria Böhmer, Gerda Hasselfeldt,
            Maria Eichhorn, weiterer Abgeordne-
            tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
            NEN: Ausbau von Förderungsange-
            boten für Kinder in vielfältigen
            Formen als zentraler Beitrag öffent-
            licher Mitverantwortung für die Bil-
            dung, Erziehung und Betreuung von
            Kindern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Ingrid Fischbach, Maria Eichhorn, Dr.
            Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der CDU/CSU: Aus-
            bau und Förderung der Tagespflege
            als Form der Kinderbetreuung in
            der Bundesrepublik Deutschland
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina
            Lenke, Rainer Brüderle, Angelika
            Brunkhorst, weiterer Abgeordneter
            12280 C
            Deutscher B
            Stenografisch
            135. Sitz
            Berlin, Donnerstag, den
            I n h a l
            Begrüßung des Parlamentspräsidenten aus
            Norwegen, Herrn Kosmo . . . . . . . . . . . . . . . .
            Begrüßung der neuen Abgeordneten
            Hildegard Wester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Benennung der Abgeordneten Kerstin
            Andreae als ordentliches Mitglied und der
            Abgeordneten Anja Hajduk als stellvertre-
            tendes Mitglied für den Verwaltungsrat bei
            der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
            aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Benennung des Abgeordneten Dr. Hans-
            Ulrich Krüger als Schriftführer . . . . . . . . . .
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
            Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . .
            c
            12325 B
            12279 A
            12279 B
            12279 B
            12279 B
            12280 B
            ter und der Fraktion der CDU/CSU:
            Elternhaus, Bildung und Betreuung
            verzahnen
            undestag
            er Bericht
            ung
            28. Oktober 2004
            t :
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina
            Lenke, Klaus Haupt, Otto Fricke, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            der FDP: Solides Finanzierungskon-
            zept für den Ausbau von Kinderbe-
            treuungsangeboten für unter Drei-
            jährige
            (Drucksachen 15/3488, 15/3512, 15/4045)
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Caren Marks, Christel Humme, Sabine
            Bätzing, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der SPD sowie der Abge-
            ordneten Ekin Deligöz, Irmingard
            Schewe-Gerigk, Jutta Dümpe-Krüger,
            12280 D
            und der Fraktion der FDP: Tages-
            pflege als Baustein zum bedarfsge-
            rechten Kinderbetreuungsangebot –
            II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
            Bessere Rahmenbedingungen für
            Tagesmütter und -väter, Eltern und
            Kinder
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Klaus Haupt, Ina Lenke, Cornelia
            Pieper, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP: Faire Chancen für
            jedes Kind – Für eine bessere Bil-
            dung, Erziehung und Betreuung von
            Anfang an
            (Drucksachen 15/2580, 15/2651, 15/1590,
            15/2697, 15/3036) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer,
            Antje Blumenthal, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der CDU/CSU: Frauen
            und Männer beim Wiedereinstieg in
            den Beruf fördern
            (Drucksachen 15/1983, 15/3035) . . . . . . .
            Renate Schmidt, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . .
            Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
            Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 4:
            a) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang
            Schäuble, Dr. Friedbert Pflüger, Peter
            Hintze, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU: Für ein glaub-
            würdiges Angebot der EU an die Türkei
            (Drucksache 15/3949) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b
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            12281 B
            12281 B
            12281 C
            12284 A
            12285 C
            12288 A
            12289 B
            12289 C
            12291 D
            12292 D
            12294 B
            12295 A
            12295 C
            12296 C
            12297 C
            12298 C
            12300 A
            12300 B
            12302 B
            12303 B
            12304 B
            12307 B
            ) Antrag der Fraktionen der SPD und des
            BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die
            Türkeipolitik der EU verlässlich fort-
            führen und den Weg für Beitrittsver-
            handlungen mit der Türkei frei machen
            (Drucksache 15/4031) . . . . . . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 6:
            ntrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang
            erhardt, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Werner
            oyer, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            ion der FDP: Zu der Empfehlung der EU-
            ommission über Beitrittsverhandlungen
            er Europäischen Union mit der Türkei
            Drucksache 15/4064) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . . .
            ernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . .
            laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . .
            r. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . .
            etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . .
            eter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . .
            ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 27:
            ) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
            des Einsatzes bewaffneter deutscher
            Streitkräfte bei der Unterstützung der
            gemeinsamen Reaktion auf terroristi-
            sche Angriffe gegen die USA auf
            Grundlage des Art. 51 der Satzung der
            Vereinten Nationen und des Art. 5 des
            Nordatlantikvertrags sowie der Resolu-
            tionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des
            Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
            (Drucksache 15/4032) . . . . . . . . . . . . . . .
            12307 C
            12307 C
            12307 C
            12310 B
            12312 D
            12314 B
            12315 C
            12316 C
            12318 A
            12318 D
            12321 B
            12322 B
            12325 C
            12326 B
            12328 C
            12330 B
            12332 C
            12333 C
            12334 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 III
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Änderung von wegerechtlichen
            Vorschriften
            (Drucksache 15/3982) . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung des Gesetzes über das Woh-
            nungseigentum und das Dauerwohn-
            recht
            (Drucksache 15/3423) . . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu den Änderungsurkunden vom
            18. Oktober 2002 zur Konstitution und
            zur Konvention der Internationalen
            Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
            Drucksache 15/3879) . . . . . . . . . . . . . . . .
            e) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 30. Sep-
            tember 2003 zwischen der Regierung
            der Bundesrepublik Deutschland und
            der Regierung der Republik Bulgarien
            über die Zusammenarbeit bei der Be-
            kämpfung der organisierten und der
            schweren Kriminalität
            (Drucksache 15/3880) . . . . . . . . . . . . . . . .
            f) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 14. Mai
            2003 zwischen der Bundesrepublik
            Deutschland und der Republik Indone-
            sien über die Förderung und den gegen-
            seitigen Schutz von Kapitalanlagen
            (Drucksache 15/3882) . . . . . . . . . . . . . . . .
            g) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Änderungsprotokoll vom
            26. August 2003 zu dem Vertrag vom
            28. Februar 1994 zwischen der Bundes-
            republik Deutschland und der Republik
            Moldau über die Förderung und den
            gegenseitigen Schutz von Kapitalanla-
            gen
            (Drucksache 15/3883) . . . . . . . . . . . . . . . .
            h) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 10. Juli
            2000 zwischen der Regierung der Bun-
            desrepublik Deutschland und der Paläs-
            tinensischen Befreiungsorganisation zu-
            gunsten der Palästinensischen Behörde
            über die Förderung und den gegenseiti-
            gen Schutz von Kapitalanlagen
            (Drucksache 15/3884) . . . . . . . . . . . . . . . .
            i) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Änderungs- und Ergän-
            j
            k
            l
            m
            n
            Z
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            b
            12334 D
            12335 A
            12335 A
            12335 A
            12335 B
            12335 B
            12335 B
            zungsprotokoll vom 14. Mai 2003
            zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
            land und der Republik Polen zu dem
            Vertrag vom 10. November 1989 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutschland
            und der Volksrepublik Polen über die
            Förderung und den gegenseitigen
            Schutz von Kapitalanlagen
            (Drucksache 15/3885) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Vertrag vom 27. März 2003
            zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
            land und der Republik Tadschikistan
            über die Förderung und den gegenseiti-
            gen Schutz von Kapitalanlagen
            (Drucksache 15/3886) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Änderung des Ehe- und Lebens-
            partnerschaftsnamensrechts
            (Drucksache 15/3979) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zum internationalen Familienrecht
            (Drucksache 15/3981) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Günther
            Friedrich Nolting, Helga Daub, Jörg van
            Essen, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP: Angleichung der Ost-
            Besoldung an Westniveau
            (Drucksache 15/589) . . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael
            Goldmann, Daniel Bahr (Münster), Horst
            Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion der FDP: Bessere
            Möglichkeiten im Kampf gegen Trun-
            kenheitsfahrten in der Seeschifffahrt
            schaffen
            (Drucksache 15/3725) . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 2:
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom
            4. Juni 2004 zum Abkommen vom
            16. Juni 1959 zwischen der Bundesre-
            publik Deutschland und dem König-
            reich der Niederlande zur Vermeidung
            der Doppelbesteuerung auf dem Ge-
            biete der Steuern vom Einkommen und
            vom Vermögen sowie verschiedener
            sonstiger Steuern und zur Regelung an-
            derer Fragen auf steuerlichem Gebiete
            (Drucksache 15/4026) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Küster,
            Dirk Manzewski, Jörg Tauss, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD
            12335 C
            12335 C
            12335 D
            12335 D
            12335 D
            12335 D
            12336 A
            IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
            sowie der Abgeordneten Grietje Bettin,
            Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion des
            BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Wett-
            bewerb und Innovationsdynamik im
            Softwarebereich sichern – Patentie-
            rung von Computerprogrammen effek-
            tiv begrenzen
            (Drucksache 15/4034) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
            (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
            Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD)
            (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 28:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Umsetzung gemein-
            schaftsrechtlicher Vorschriften über die
            grenzüberschreitende Prozesskosten-
            hilfe in Zivil- und Handelssachen in den
            Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhil-
            fegesetz)
            (Drucksachen 15/3281, 15/4057) . . . . . . .
            b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Be-
            schluss der im Rat der Europäischen
            Union vereinigten Vertreter der Regie-
            rungen der Mitgliedstaaten vom
            28. April 2004 betreffend die Vorrechte
            und Immunitäten von ATHENA
            (Drucksachen 15/3787, 15/4058) . . . . . . .
            c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zum
            EU-Truppenstatut vom 17. November
            2003
            (Drucksachen 15/3786, 15/4059) . . . . . . .
            d) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Anpassung von Ver-
            jährungsvorschriften an das Gesetz zur
            Modernisierung des Schuldrechts
            (Drucksachen 15/3653, 15/4060) . . . . . . .
            e) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zum Ausschluss von
            Dienst-, Amts- und Versorgungsbezü-
            gen von den Einkommensanpassungen
            2003/2004 (Anpassungsausschlussge-
            setz)
            (Drucksachen 15/3783, 15/3985, 15/4044)
            g) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Haushaltsausschusses zu der Unterrich-
            h
            i
            T
            a
            12336 A
            12336 B
            12337 A
            12337 B
            12337 C
            12337 D
            12338 A
            12338 B
            tung durch die Bundesregierung: Entwurf
            Gesamthaushaltsplan der Europäischen
            Gemeinschaften für das Haushaltsjahr
            2005
            Ratsdok. 11445/04
            (Drucksachen 15/3779 Nr. 1.57, 15/3874)
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
            nungswesen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Petra
            Weis, Siegfried Scheffler, Sören
            Bartol, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD, der Abgeordneten
            Günter Nooke, Dirk Fischer (Ham-
            burg), Eduard Oswald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU, der Abgeordneten Franziska
            Eichstädt-Bohlig, Irmingard Schewe-
            Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion des
            BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN so-
            wie der Abgeordneten Joachim
            Günther (Plauen), Horst Friedrich
            (Bayreuth), Eberhard Otto (Godern),
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der FDP: Planung und städte-
            bauliche Zielvorstellungen des Bun-
            des für den Bereich beiderseits der
            Spree zwischen Marschallbrücke
            und Weidendammer Brücke vorle-
            gen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Günter Nooke, Dirk Fischer (Ham-
            burg), Eduard Oswald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU: Planung und städtebauliche
            Zielvorstellungen des Bundes für
            den Bereich beiderseits der Spree
            zwischen Marschallbrücke und Wei-
            dendammer Brücke vorlegen
            (Drucksachen 15/2981, 15/2157, 15/3939)
            ) – m)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersichten 153, 154,
            155, 156 und 157 zu Petitionen
            (Drucksachen 15/3961, 15/3962, 15/3963,
            15/3964, 15/3965) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 5:
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Reform der beruflichen Bildung
            (Berufsbildungsreformgesetz – BerBi-
            RefG)
            (Drucksache 15/3980) . . . . . . . . . . . . . . .
            12338 C
            12338 D
            12339 B
            12339 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 V
            b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Berufsbildungsbericht 2004
            (Drucksache 15/3299) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Hartmann (Homburg) (FDP) . . . . .
            Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 6:
            Antrag der Abgeordneten Karl-Josef
            Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika
            Bellmann, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU: Reibungslose Um-
            setzung von Hartz IV im Interesse der Be-
            troffenen sicherstellen
            (Drucksache 15/3803) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
            Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . .
            Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . .
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 11:
            Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
            ordneten Joachim Stünker, Hermann
            Bachmaier, Sabine Bätzing, weiteren Abge-
            o
            A
            J
            t
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            A
            12339 D
            12340 A
            12342 B
            12344 C
            12346 B
            12347 D
            12348 D
            12350 D
            12351 C
            12354 A
            12354 D
            12355 A
            12356 A
            12356 B
            12357 D
            12358 D
            12360 A
            12361 D
            12362 C
            12363 C
            12364 B
            12364 C
            12364 C
            12364 D
            12366 B
            12368 A
            rdneten und der Fraktion der SPD sowie den
            bgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk,
            erzy Montag, Hans-Christian Ströbele, wei-
            eren Abgeordneten und der Fraktion des
            ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
            rachten Entwurfs eines … Strafrechts-
            nderungsgesetzes – §§ 180 b, 181 StGB
            StrÄndG)
            Drucksachen 15/3045, 15/4048) . . . . . . . . . .
            rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
            iegfried Kauder (Bad Dürrheim)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 8:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Verbraucherschutz, Ernährung
            nd Landwirtschaft
            zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-
            Michael Goldmann, Dr. Volker Wissing,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der FDP: Projekt des Umweltbundesam-
            tes zur so genannten verdeckten Feldbe-
            obachtung stoppen
            zu dem Antrag der Abgeordneten Gitta
            Connemann, Peter H. Carstensen (Nord-
            strand), Dr. Peter Jahr, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der CDU/CSU:
            Vertrauensvolle und konstruktive Zu-
            sammenarbeit zwischen Landwirtschaft
            und Umweltschutz stärken
            Drucksachen 15/2668, 15/2969, 15/3545)
            enate Jäger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
            imone Probst (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
            ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rtur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            12368 D
            12369 A
            12370 A
            12371 A
            12372 C
            12373 B
            12374 A
            12374 C
            12375 D
            12376 A
            12377 A
            12378 C
            12379 D
            12381 B
            12381 C
            12381 C
            12383 A
            VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
            Tagesordnungspunkt 9:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Deut-
            sche-Welle-Gesetzes
            (Drucksachen 15/3278, 15/4046) . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Kultur und Medien
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Monika Griefahn, Eckhardt Barthel
            (Berlin), Detlef Dzembritzki, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD sowie der Abgeordneten
            Dr. Antje Vollmer, Claudia Roth
            (Augsburg), Volker Beck (Köln), wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
            50 Jahre Deutsche Welle – Zukunft
            und Modernisierung des deutschen
            Auslandsrundfunks
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Bernd Neumann (Bremen), Günter
            Nooke, Renate Blank, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU: 50 Jahre Deutsche Welle –
            Perspektiven für die Zukunft
            (Drucksachen 15/1214, 15/1208, 15/4046)
            Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . .
            Bernd Neumann (Bremen) (CDU/CSU) . . . .
            Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . .
            Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
            Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . .
            Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 10:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem
            Antrag der Abgeordneten Rainer Funke,
            Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-
            Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der FDP: Gegen eine Aufhe-
            bung des EU-Waffenembargos gegenüber
            der Volksrepublik China
            (Drucksachen 15/2169, 15/4047) . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Antrag der Fraktionen der SPD und des
            BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: EU-Waf-
            fenembargo gegenüber der Volksrepublik
            China
            (Drucksache 15/4035) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            12384 A
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            12384 C
            12385 C
            12387 B
            12388 C
            12389 C
            12390 B
            12391 D
            12393 A
            12393 A
            hristian Müller (Zittau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 7:
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei-
            ten Gesetzes zur Neuregelung des Ener-
            giewirtschaftsrechts
            (Drucksache 15/3917) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl,
            Karl-Josef Laumann, Dr. Joachim Pfeiffer,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der CDU/CSU: Klaren und funktionsfä-
            higen Ordnungsrahmen für die Strom-
            und Gasmärkte schaffen
            (Drucksache 15/3998) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp,
            Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Für mehr Wettbewerb und Trans-
            parenz in der Energiewirtschaft durch
            klare ordnungspolitische Vorgaben
            (Drucksache 15/4037) . . . . . . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 4:
            rste Beratung des von der Bundesregierung
            ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            nderung des Erneuerbare-Energien-Ge-
            etzes
            Drucksache 15/3923) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            olfgang Clement, Bundesminister BMWA .
            r. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            ichaele Hustedt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ichael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . .
            urt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            12393 B
            12394 A
            12395 A
            12395 D
            12396 D
            12397 C
            12398 D
            12399 D
            12400 C
            12400 C
            12400 D
            12400 D
            12401 A
            12402 D
            12404 C
            12406 B
            12407 C
            12409 B
            12411 B
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 VII
            Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 12:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
            2002/87/EG des Europäischen Parlaments
            und des Rates vom 16. Dezember 2002
            (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungs-
            gesetz)
            (Drucksachen 15/3641, 15/4049) . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 13:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie
            über die Bewertung und Bekämpfung von
            Umgebungslärm
            (Drucksachen 15/3782, 15/3921, 15/4024) . .
            Tagesordnungspunkt 14:
            Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
            rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Vereinfachung und Vereinheitlichung
            der Verfahrensvorschriften zur Wahl und
            Berufung ehrenamtlicher Richter
            (Drucksachen 15/411, 15/4016) . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 15:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtli-
            nien in nationales Steuerrecht und zur Än-
            derung anderer Vorschriften (Richtlinien-
            Umsetzungsgesetz – EURLUmsG)
            (Drucksachen 15/3677, 15/3789, 15/3922,
            15/4050, 15/4065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . .
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            12411 C
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            12413 C
            12415 D
            12416 A
            12416 C
            12416 D
            12417 A
            12418 C
            12420 A
            12421 C
            12422 B
            12423 C
            12424 B
            agesordnungspunkt 28:
            ) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Joachim Stünker,
            Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing,
            weiteren Abgeordneten und der Frak-
            tion der SPD sowie den Abgeordneten
            Jerzy Montag, Irmingard Schewe-
            Gerigk, Hans-Christian Ströbele,
            Volker Beck (Köln), Katrin Göring-
            Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
            des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes über die Rechtsbehelfe bei Ver-
            letzung des Anspruchs auf rechtli-
            ches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
            (Drucksachen 15/3706, 15/4061) . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes über die
            Rechtsbehelfe bei Verletzung des
            Anspruchs auf rechtliches Gehör
            (Anhörungsrügengesetz)
            (Drucksachen 15/3966, 15/4061) . . . .
            lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 17:
            ntrag der Fraktionen der SPD und des
            ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine
            onsequente und vollständige Umsetzung
            es Ohrid-Abkommens in Mazedonien
            Drucksache 15/4033) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 16:
            rste Beratung des von der Bundesregierung
            ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            ortentwicklung der Berufsaufsicht über
            bschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfer-
            rdnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz –
            PAG)
            Drucksache 15/3983) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 1
            iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            12425 B
            12425 B
            12425 C
            12426 C
            12428 B
            12429 B
            12430 A
            12431 A
            12431 A
            12431 C
            12433 A
            VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
            Anlage 2
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
            – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
            Deutsche-Welle-Gesetzes
            – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Zu-
            kunft und Modernisierung des deutschen
            Auslandsrundfunks
            – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Per-
            spektiven für die Zukunft
            (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b)
            Anlage 5
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfa-
            chung und Vereinheitlichung der Verfahrens-
            vorschriften zur Wahl und Berufung ehren-
            amtlicher Richter (Tagesordnungspunkt 14)
            Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            12442 D
            12443 C
            Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
            der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen
            Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
            2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umset-
            zungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12)
            Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . .
            Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Hendricks,
            Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
            der EG-Richtlinie über die Bewertung und
            Bekämpfung von Umgebungslärm (Tagesord-
            nungspunkt 13)
            Petra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            12433 B
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            12435 B
            12436 C
            12437 B
            12438 A
            12439 B
            12440 A
            12440 C
            12441 B
            12442 C
            ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Antrags: Für eine konsequente und voll-
            tändige Umsetzung des Ohrid-Abkommens
            Mazedonien (Tagesordnungspunkt 17)
            ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            iegfried Helias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            arianne Tritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 7
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwick-
            ng der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer
            der Wirtschaftsprüferordnung (Abschluss-
            rüferaufsichtsgesetz – APAG) (Tagesord-
            ungspunkt 16)
            hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . .
            tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
            erner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
            12445 C
            12446 B
            12446 D
            12447 B
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            12450 A
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            12451 C
            12452 D
            12454 B
            12454 D
            12455 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12279
            (A) )
            (B) )
            135. Sitz
            Berlin, Donnerstag, den
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        1) Anlage 6 2) Anlage 7
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12433
        (A) )
        (B) )
        gen. Der Sender ist nicht mehr reines Informationsin- fentlich-rechtlichen Sendern. Die sollten wir über das
        deutlich auch andere Perspektiven ausführlich zu würdi- e
        ffekt hat sich ja ergeben: die Kooperation mit den öf-
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
        Deutsche-Welle-Gesetzes
        – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Zukunft
        und Modernisierung des deutschen Aus-
        landsrundfunks
        – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Perspek-
        tiven für die Zukunft
        (Tagesordnungspunkt 9 a und b)
        Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Wir haben jetzt eine ganz schöne Weile an diesem Ge-
        setz gearbeitet. Nun ist es endlich soweit: Heute soll die
        Deutsche-Welle-Reform beschlossen werden. Uns liegt
        ein Gesetz vor, das dem deutschen Auslandssender auf-
        gibt, die Bundesrepublik in ihrer kulturellen Vielfalt und
        im europäischen Zusammenhang zu präsentieren und
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        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.10.2004
        Dörflinger, Thomas CDU/CSU 28.10.2004
        Hochbaum, Robert CDU/CSU 28.10.2004
        Dr. Küster, Uwe SPD 28.10.2004
        Leibrecht, Harald FDP 28.10.2004*
        Rauber, Helmut CDU/CSU 28.10.2004
        Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 28.10.2004
        Roedel, Hannelore CDU/CSU 28.10.2004
        Schauerte, Hartmut CDU/CSU 28.10.2004
        Schröder, Gerhard SPD 28.10.2004
        Schwanitz, Rolf SPD 28.10.2004
        Veit, Rüdiger SPD 28.10.2004
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        trument, sondern soll den interkulturellen Dialog för-
        ern und seinen Beitrag zur Krisenprävention leisten.
        Die Deutsche Welle soll Zielgruppen und Schwer-
        unktregionen genau und für bestimmte Zeiträume fest-
        egen, um endlich ein klares und starkes Profil zu entwi-
        keln. So wird es möglich sein, dem Interesse an
        eutschland besser und zielgerichteter zu begegnen und
        arauf zu antworten. Das ist für diesen Sender mit seinen
        pezifischen Möglichkeiten lebenswichtig – eine welt-
        eite Berieselung ist einfach zu teuer und kommt nicht
        ehr infrage.
        Neben dem Fernseh- und Radioangebot ist jetzt auch
        er Internetauftritt als dritte Kommunikationsform ge-
        etzlich festgelegt. Das Internet ist von so besonders gro-
        er Bedeutung, weil es die Möglichkeit eines echten
        ialogs und die gleichzeitige Verwendung von beliebig
        ielen Sprachen zulässt. Das schon längst bestehende
        nd erfolgreiche Angebot im World Wide Web wird le-
        itimiert.
        Die Deutsche Welle wird künftig das Parlament und
        ie Bundesregierung durch einen neu eingeführten
        ückkopplungsmechanismus in ihre Aufgabenplanung
        inbeziehen. Die Erfahrung wird uns zeigen, ob dieser
        eg ernst genommen wird und zu fruchtbaren Diskus-
        ionen und Ergebnissen führt.
        Für den Deutschen Auslandsrundfunk stehen in
        ächster Zeit große Entscheidungen an. Soweit ich infor-
        iert bin, ist die Frage, ob das Spanisch-Programm in
        ateinamerika in Untertitelung umgestellt wird oder
        icht, noch immer ungeklärt. Hier kann die Deutsche
        elle gleich beweisen, ob sie den Mut hat, strategisch zu
        enken. Ich denke, wir dürfen diese große Region, die
        raditionell so großes Interesse an Europa und an der
        undesrepublik hat, nicht leichtfertig aufgeben bzw. mit
        nangemessenen Instrumenten bedienen. Ob eine Unter-
        itelung den Fernseh-Konsumgewohnheiten in Latein-
        merika entspricht und die spanischsprachigen Sendun-
        en ersetzen kann, sollte sehr genau geprüft werden.
        Zum Afghanistan-Projekt der DW möchte ich heute
        uch einmal zu bedenken geben, ob man dort nicht auf
        ie Dauer mehr Menschen über das Radio erreicht als
        urch Fernsehübertragungen in Dari und Paschtu.
        In einem Punkt allerdings wird immer deutlicher, dass
        ir bald eine Menge sparen können: beim German TV.
        ch denke, wir sollten der Tatsache ins Auge sehen, dass
        ie neuerdings 9 000 Abonnenten immer noch nicht die
        wischenetappe von 10 000 für Ende 2003 erreicht ha-
        en. Die Chancen, bis Ende 2005 den Plan von 70 000
        u erfüllen, stehen absolut schlecht, zumal das Konkur-
        enzprojekt „Channel D“ von Harald Schmidt schon
        ängst gescheitert ist und dessen Abonnenten auch nicht
        ehr hinzukommen werden. Ich denke, es wird Zeit,
        arüber nachzudenken, wie wir dieses erfolglose Projekt
        m effektivsten aufhalten können. Ein positiver Neben-
        12434 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Ende von German TV hinaus retten und ausbauen. Viel-
        leicht ergibt sich aus den plötzlich frei werdenden Gel-
        dern bei sofortiger Einstellung noch eine Lösung für das
        spanischsprachige Publikum?
        Die Reform gibt der Deutschen Welle eine gute
        Grundlage, ihre journalistische Freiheit zu nutzen, ihre
        Qualität weiter zu verbessern und ihr Profil klarer zu for-
        mulieren und an die neuen Gegebenheiten in der Welt
        anzupassen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenar-
        beit!
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Euro-
        päischen Parlaments und des Rates vom 16. De-
        zember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-
        Umsetzungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12)
        Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Nachdem wir letzte
        Woche bereits einvernehmlich das Versicherungsauf-
        sichtsgesetz beschlossen haben, erfolgt heute eine wei-
        tere wichtige Stärkung der Finanzmarktaufsicht: das Fi-
        nanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz.
        Mit diesem Gesetz wird die Beaufsichtigung von Fi-
        nanzgruppen aus Banken, Sparkassen, Versicherungsun-
        ternehmen und Finanzdienstleistungsinstituten auf eine
        bessere Grundlage gestellt. Für eine Modernisierung der
        Finanzaufsicht sprechen vor allem drei Gründe:
        Erstens konkurrieren die Banken, Sparkassen, Versi-
        cherungsunternehmen und Finanzdienstleistungsinstitute
        zunehmend mit ähnlichen oder vergleichbaren Produk-
        ten im Kundengeschäft. Neue Angebote zur kapitalge-
        deckten Altersvorsorge haben diesen Trend verstärkt.
        Vor diesem Hintergrund ist eine sektorübergreifende Fi-
        nanzaufsicht angebracht.
        Zweitens gab es in jüngster Zeit Zusammenschlüsse
        von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versi-
        cherungsunternehmen zu komplexen Finanzgruppen.
        Dadurch werden Synergien ausgeschöpft und zusätzli-
        che Leistungskräfte freigesetzt. Allerdings wachsen zu-
        gleich die potenziellen Risiken infolge der engeren
        Kapitalverflechtungen und internen Geschäftsverbin-
        dungen. Damit diese Risiken lückenlos erfasst und au-
        ßerdem beherrschbar bleiben, ist die Aufsicht über die
        Finanzgruppen umfassend auszugestalten. Wenn zum
        Beispiel ein Mutterunternehmen eine Beteiligung an ei-
        ner ihrer Töchter auf der Aktivseite verbucht und die
        Tochter dieselbe Beteiligung als Eigenkapital, dann
        muss dies der Aufsicht mitgeteilt werden, damit die Ei-
        genmittel nicht größer erscheinen als sie sind.
        Drittens haben sich die Finanzmärkte weiterentwi-
        ckelt. Zum einen sind die europäische Dimension und
        die internationalen Bezüge gewachsen. Grenzüber-
        schreitende Geschäfte haben an Bedeutung gewonnen.
        Zum anderen gibt es zunehmend stärkere Verflechtungen
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        er regionalen Märkte und der einzelnen Marktseg-
        ente.
        All diese Entwicklungen haben sich im europäischen
        nd internationalen Kontext vollzogen. Die daraus resul-
        ierenden Herausforderungen verlangen daher eine Lö-
        ung auf transnationaler Ebene, wie sie die EU-Kommis-
        ion mit der Richtlinie, die wir heute umsetzen,
        efunden hat.
        Der große Pluspunkt der gemeinschaftsrechtlichen
        egelungen liegt in der Harmonisierung. Damit ist eine
        ntscheidende Voraussetzung für eine Gleichbehandlung
        er beaufsichtigten Konglomerateunternehmen gegeben.
        Lassen Sie mich das europäische Feld kurz beleuch-
        en: Nach ersten, bislang noch vorläufigen Mitteilungen
        er zuständigen Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaa-
        en dürften insgesamt ungefähr 80 bis 100 Finanzkon-
        lomerate unter die zusätzliche Aufsicht fallen. Davon
        ntfallen rund acht bis zehn auf Unternehmen mit Sitz in
        eutschland. Gemessen an den Bilanzsummen beträgt
        er Marktanteil der voraussichtlich betroffenen deut-
        chen Finanzkonglomerate rund 14 Prozent. Diese Kon-
        lomerate weisen insgesamt Eigenmittel in Höhe von
        und 66 Milliarden Euro auf. Gegenüber der Situation in
        eutschland nehmen in anderen Mitgliedstaaten Finanz-
        onglomerate noch stärkere Positionen ein.
        Bei der Beaufsichtigung dieser grenzüberschreitend
        ätigen Finanzkonglomerate müssen demgemäß neue
        ege beschritten werden. Der bisherige Zustand eines
        eitgehend unkoordinierten Nebeneinanders der zustän-
        igen Finanzaufsichtsbehörden in den einzelnen Mit-
        liedstaaten wird überwunden. Nur so können Anste-
        kungseffekte bei finanziellen Schwierigkeiten eines
        eaufsichtigten Konglomerates vermieden werden.
        Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
        icht – BaFin – haben wir in Deutschland eine integrierte
        inanzaufsicht etabliert, welche für die Aufsicht über
        inanzkonglomerate bestens geeignet ist. Mit der BaFin
        teht den Unternehmen ein Ansprechpartner zur Verfü-
        ung. Diesen Vorteil dürften vor allem auch die auslän-
        ischen Finanzkonglomerate zu schätzen wissen. Soweit
        eutsche Konglomerate bzw. Konglomerate unter Lei-
        ung eines in Deutschland beaufsichtigten Unternehmens
        etroffen sind, wird diese Aufgabe als Koordinator
        urch die BaFin übernommen.
        Zu den Aufgaben des Koordinators zählen unter an-
        erem die Koordinierung der Sammlung und Verbrei-
        ung zweckdienlicher und grundlegender Informationen
        ei der laufenden Beaufsichtigung sowie in Krisensitua-
        ionen, die generelle Aufsicht und Beurteilung der
        inanzlage eines Finanzkonglomerats und die Beurtei-
        ung der Einhaltung der Vorschriften über die Eigenmit-
        elausstattung und der Bestimmungen über Risikokon-
        entrationen und gruppeninterne Transaktionen.
        Von der engen Zusammenarbeit der Aufseher in Eu-
        opa, welche in Zukunft noch weiter intensiviert werden
        oll, können alle Beteiligten nur profitieren: die grenz-
        berschreitend tätigen Finanzinstitute, weil die Unter-
        chiede bei den nationalen Aufsichtspraktiken abgebaut
        erden, und die Aufseher, weil sie einen besseren Ein-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12435
        (A) )
        (B) )
        blick in die europaweit ansässigen Unternehmen eines
        Finanzkonglomerats erhalten. Dies nützt der Stabilität
        des Finanzsystems insgesamt und vermindert Risiken für
        Sparer, Versicherungsnehmer und Anleger.
        Beweggrund für die neuen Arrangements bei der Be-
        aufsichtigung von Finanzkonglomeraten sind demgemäß
        Zweckmäßigkeitserwägungen, welche von praktischen
        Bedürfnissen geleitet sind. Eine Neuordnung der euro-
        päischen Finanzaufsicht ist damit nicht verbunden. Das
        Prinzip der nationalen Zuständigkeiten bleibt insgesamt
        unangetastet. Die neuen Aufsichtsregelungen für Fi-
        nanzkonglomerate begründen keine zentrale EU-Finanz-
        aufsicht.
        Allerdings: Die Beaufsichtigung grenzüberschreitend
        tätiger Finanzkonglomerate setzt klare Regelungen, ver-
        lässliche Arrangements und effiziente Vorkehrungen vo-
        raus. Mit der BaFin haben wir diesen effizienten Koordi-
        nator.
        Lassen Sie mich daher zusammenfassen: In der glo-
        balisierten Wirtschaft nehmen Finanzkonglomerate eine
        bedeutende Stellung ein. Sie tragen in einem entschei-
        denden Umfang zur Versorgung der Wirtschaft und der
        privaten Haushalte mit Bankprodukten, Versicherungs-
        policen und anderen Finanzdienstleistungen bei. Im Hin-
        blick auf die Stabilität des Finanzsystems und der Wirt-
        schaft insgesamt tragen sie eine hohe Verantwortung. Es
        ist sachgerecht, dass staatliche Aufsichtsregelungen
        flankierend hinzukommen. Diese Aufsichtsregelungen
        basieren auf gemeinsamen europäischen Standards. Sie
        sehen eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den
        beteiligten Aufsichtsbehörden in den einzelnen Mit-
        gliedstaaten vor. Von den neuen Arrangements werden
        letztlich auch die beaufsichtigten Unternehmen profitie-
        ren, da Reibungsverluste infolge von Doppelbelastungen
        so weit wie möglich abgebaut werden.
        Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen
        der Opposition für die konstruktive Mitarbeit am Zustan-
        dekommen dieses Gesetzes.
        Otto Bernhardt (CDU/CSU): In zunehmendem
        Maße beschäftigt sich der Bundestag mit der Umsetzung
        von EU-Richtlinien in nationales Recht bezogen auf den
        Finanzsektor. Die Folge ist dadurch häufig eine sehr
        kurze Frist, die dem Deutschen Bundestag zur Umset-
        zung der entsprechenden Richtlinien verbleibt, so wie
        dies auch bei dem jetzt zu beratenden Gesetz der Fall
        war.
        Aufgrund des EU-Vertrages ist der deutsche Gesetz-
        geber gezwungen, EU-Richtlinien in nationales Recht
        umzusetzen. In der Regel hat der nationale Gesetzgeber,
        also der Deutsche Bundestag, nur einen verhältnismäßig
        geringen Spielraum. Das heißt, die eigentlichen Ent-
        scheidungen treffen das Europäische Parlament und der
        Europäische Rat. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, einen
        europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen
        zu vollenden.
        Im Mittelpunkt all dieser Bemühungen steht die
        Frage, was kann bzw. muss getan werden, um sicherzu-
        stellen, dass der europäische Finanzmarkt insgesamt sta-
        b
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        il bleibt und möglichst noch stabiler wird. Dies ist eine
        wingende Voraussetzunge für wirtschaftliche Stabilität
        n Europa.
        Über diese Kernfrage gibt es innerhalb der im Deut-
        chen Bundestag vertretenden Fraktionen keine unter-
        chiedlichen Auffassungen. Folgende Aspekte sind bei
        llen Lösungen zu berücksichtigen:
        Erstens. Es ist nur so viel gesetzlich zu regeln, wie
        wingend erforderlich ist, um die Bürokratie in diesem
        ereich, die schon sehr fortgeschritten ist, nicht unnötig
        u erweitern. Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir
        ier inzwischen eine kritische Grenze erreicht haben und
        n dieser Richtung ein Signal nach Brüssel geben sollten.
        Zweitens. Die entsprechenden EU-Richtlinien müs-
        en so umgesetzt werden, dass die deutsche Finanzwirt-
        chaft im Vergleich zu den anderen Ländern der EU
        icht benachteiligt wird. Wir Deutschen sind immer in
        er Gefahr, EU-Recht „verschärft“ umzusetzen, wie ein
        ertreter der Versicherungswirtschaft zutreffend ange-
        erkt hat.
        Drittens. Europa ist zwar ein wichtiger Teil des Welt-
        inanzsystems, es gibt aber auch andere wichtige Zen-
        ren, wie die Vereinigten Staaten und Japan, mit denen
        nsere europäischen Gesellschaften in Konkurrenz ste-
        en. Auch diese Überlegung muss immer berücksichtigt
        erden.
        Hintergrund des heute zu beratenden Gesetzes ist die
        m Jahre 1999 beschlossene EU-Richtlinie zum Aktions-
        lan für Finanzdienstleistungen der Europäischen Kom-
        ission. Im Rahmen dieses Aktionsplans kündigte die
        ommission zusätzliche Aufsichtsvorschriften für Fi-
        anzgruppen an, mit denen Lücken in den geltenden
        ranchenbezogenen Rechtsvorschriften geschlossen und
        usätzliche aufsichtsrechtliche Risiken abgedeckt wer-
        en sollten. Im Dezember 2002 hat dazu das Europäi-
        che Parlament die Richtlinie 2002/87/EG beschlossen,
        ie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in nationales
        echt umgesetzt werden soll. Hintergrund ist die ver-
        ehrte Gründung von so genannten Finanzkonglomera-
        en, das heißt von Unternehmensgruppen, deren einzelne
        nternehmen Dienstleistungen und Produkte sowohl im
        ersicherungssektor als auch im Banken- und Wertpa-
        ierdienstleistungssektor und damit in verschiedenen Fi-
        anzbranchen anbieten. Vereinfacht ausgedrückt han-
        elt es sich um Gesellschaften, die sich in der Regel
        leichzeitig im Banken- und Versicherungsbereich betä-
        igen.
        Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse dürften
        twa zehn Gesellschaften in Deutschland und knapp 100
        n Europa von diesem Gesetz betroffen sein, darunter al-
        erdings so große Gesellschaften wie zum Beispiel die
        llianz, die DZ-Bank, die Wüstenrot-Gruppe und die
        ünchener Rück. Das heißt, es geht zwar nur um etwa
        ehn Unternehmensgruppen in Deutschland, aber doch
        m einen wesentlichen Teil des Finanzbereiches.
        Durch das Gesetz, das heute verabschiedet werden
        oll, ist vorgesehen, dass diese Unternehmensgruppen
        ine branchenübergreifende Beaufsichtigung erhalten.
        eute wird der Bankenbereich einer solchen Gruppe
        12436 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        (A) )
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        speziell nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigt und
        der Versicherungsbereich nach dem Versicherungsauf-
        sichtsgesetz. Durch eine zusätzliche Aufsicht sollen ins-
        besondere zwei mögliche Entwicklungen verhindert
        werden:
        Erstens, dass eine solche Firmengruppe vorhandenes
        Eigenkapital doppelt belegt, und zweitens, dass gruppen-
        intern Eigenkapital geschöpft wird. So etwas könnte ge-
        schehen, wenn eine Holding in diesem Bereich ein Dar-
        lehen aufnimmt und zum Beispiel ihren Töchtern als
        Gesellschafterdarlehen und damit als Eigenkapital im
        rechtlichen Sinne zur Verfügung stellt. Damit bleibt die
        vorhandene Eigenkapitalausstattung hinter dem eigentli-
        chen Risiko zurück.
        Letztlich hat die zusatzliche Aufsicht zu prüfen, ob
        durch die gleichzeitige Tätigkeit im Banken- und Versi-
        cherungsbereich zusätzliche Risiken entstehen und,
        wenn ja, sicherzustellen, dass diese entsprechend abgesi-
        chert werden. Darüber hinaus wird durch das heute zu
        beratende Gesetz klargestellt, inwieweit die beaufsich-
        tigten Finanzgruppenunternehmen sicherstellen müssen,
        dass ein angemessenes Risikomanagement und ange-
        messene Kontrollmechanismen, einschließlich ord-
        nungsgemäßer Geschäftsorganisation und Rechnungs-
        legungsverfahren, vorhanden sind. Ebenfalls werden die
        Anforderungen an die fachliche Eignung der Leitungsor-
        gane von Finanzholdinggesellschaften und gemischten
        Finanzholdinggesellschaften geregelt.
        Von den betroffenen Verbänden wird das Gesetz aus-
        drücklich begrüßt. In einem internen Anhörungsverfah-
        ren haben sich die Hauptbetroffenen zu dem vorliegen-
        den Gesetzentwurf geäußert. Es ist uns gelungen, im
        Kreis der Berichterstatter aller vier Fraktionen für alle
        kritischen Punkte einvernehmliche Lösungen zu finden.
        Für zwei Komplexe konnte aus rechtlichen Gründen
        keine optimale Lösung gefunden werden: Erstens. Kapi-
        talanlagegesellschaften: Unter Risikogesichtspunkten er-
        scheint eine Einbeziehung in dieses Gesetz nicht erfor-
        derlich. Die EU-Richtlinie verlangt dies nach Aussagen
        des Finanzministeriums aber zwingend. Das BMF hat
        angekündigt, diesen Punkt bei einer der nächsten Bera-
        tungen in Brüssel anzusprechen, um dann gegebenen-
        falls für eine Klarstellung zu sorgen.
        Zweitens. Behandlung von Industriegruppen, die nur
        im geringen Umfang im Finanzbereich tätig sind: Die
        EU-Richtlinie verlangt, dass diese als Finanzgruppe be-
        handelt werden und der entsprechenden Beaufsichtigung
        unterliegen, wenn der Anteil der Finanzunternehmen be-
        zogen auf die Bilanzsumme mehr als 40 Prozent beträgt.
        An der 40-Prozent-Grenze konnte keine Änderung vor-
        genommen werden, da diese in der Richtlinie zwingend
        vorgegeben ist. Das BFM hat ausdrücklich zu Protokoll
        gegeben, dass die BaFin diese Bestimmung flexibel aus-
        legen kann und wird.
        Insofern können wir heute – mal wieder – für den Fi-
        nanzbereich ein wichtiges Gesetz einstimmig verab-
        schieden. Dies ist für die Stärkung des Finanzplatzes
        Deutschland von großer Wichtigkeit. Abschließend ein
        Dankeschön an die Sachverständigen und Verbände, die
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        ns ihren Sachverstand zur Verfügung gestellt haben.
        ein Dank gilt aber auch den Kollegen der anderen
        raktionen und den zuständigen Mitarbeitern des Bun-
        esfinanzministeriums.
        Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN): Das Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungs-
        esetz wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
        egrüßt.
        Heute Vormittag wurde angeregt, Gesetzen einfachere
        amen zu geben. Genau dasselbe hätte ich mir auch für
        ieses Gesetz gewünscht.
        Die neuen Regelungen zur Beaufsichtigung von
        inanzkonglomeraten stellen eine sachgerechte und not-
        endige Ergänzung der bisher bestehenden Aufsichts-
        orschriften dar. Sie sind geeignet, das Vertrauen sowohl
        er professioneller Anleger als auch der privaten Kun-
        en in die Stabilität unseres Finanzplatzes zu festigen.
        ie Stärkung des Anleger- und Verbraucherschutzes
        urch Schaffung zeitgemäßer Rahmenbedingungen ist
        nser zentrales Anliegen.
        Welchen Beitrag dazu liefert das heute zur Beratung
        nstehende Gesetz? Durch die europaweit harmonisierte
        inanzmarktaufsicht bei Finanzkonglomeraten sollen die
        ational und international agierenden Finanzgruppen
        ranchenübergreifend beaufsichtigt werden. Dies dient
        n erster Linie der Kontrolle einer risikoadäquaten
        igenkapitalausstattung und der Kontrolle gruppeninter-
        er Transaktionen. Damit werden die Lücken geschlos-
        en, welche aus der bislang getrennten Beaufsichtigung
        on Kreditinstituten, Wertpapierfirmen und Versiche-
        ungsunternehmen resultieren. Eine getrennte Aufsicht
        eicht nicht länger aus, um die Verflechtungen zwischen
        en Banken und Versicherungsunternehmen innerhalb
        ines Finanzkonglomerats und die damit einhergehenden
        efahrenpotenziale tatsächlich zu erfassen. Bislang
        och bestehende Schlupflöcher sollen nunmehr ge-
        chlossen werden. Dies wird eine Stärkung der Finanz-
        nstitute bewirken. Zugleich wird die Integrität des
        inanzsystems erhöht werden und all dies dient letztend-
        ich dem Schutz der Anleger.
        Mit der Ausdehnung der Aufsicht nunmehr auch auf
        inanzkonglomerate wird der Weg fortgeführt, der 2002
        it der Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienst-
        eistungsaufsicht eingeschlagen worden ist. Die Errich-
        ung der BaFin erfolgte vor dem Hintergrund tief grei-
        ender Veränderungen auf den Finanzmärkten. Banken,
        ersicherungen und Wertpapierhäuser konkurrieren
        eutzutage am selben Markt um denselben Kunden mit
        hnlichen, oft sogar denselben Produkten. Die Zahl der
        chnittstellen zwischen den Produkten und deren Ver-
        rieb wächst. Organisation und Führung der einzelnen
        inanzinstitute sind heute vergleichbar strukturiert. Die
        unktionen der Bank- und Versicherungsleistungen
        berschneiden bzw. ergänzen sich in ihren finanzwirt-
        chaftlichen Kerndimensionen. Die Angleichung der
        ank-, Versicherungs- und Wertpapierprodukte ist vor
        llem bei der Gewährung von Hypothekenkrediten, im
        erivategeschäft, im Asset Management und bei der
        ombination von Anlagefonds zur Kapitalbildung be-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12437
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        reits weit fortgeschritten. Der europäische Binnenmarkt
        und die mit der Reform der Alterssicherung einherge-
        hende Altersvorsorge wirken bei diesem Prozess als Ka-
        talysator.
        Die Verflechtung der Institute hat auch in Deutsch-
        land zur Herausbildung komplexer Finanzkonglomerate
        geführt. Ein bekanntes Beispiel ist der Zusammen-
        schluss von Allianz und Dresdner Bank. Diese Finanz-
        gruppen zeichnen sich durch eine gemeinsame Strategie
        und ein zentrales Management aus. Sie stellen ein breit
        gefächeltes Finanzdienstleistungsangebot aus einer
        Hand bereit.
        Die veränderten Strukturen haben Handlungsbedarf
        ausgelöst. Wenn Märkte sich ändern und branchenüber-
        greifend neu zusammensetzen, muss konsequenterweise
        auch die staatliche Aufsicht über Märkte neu geordnet
        werden. Mit dem Gesetz werden zusätzliche Aufsichts-
        regelungen für Finanzkonglomerate eingeführt. Die
        bisherigen Regelungen aus dem Kreditwesengesetz und
        dem Versicherungsaufsichtsgesetz werden miteinander
        verzahnt. Die BaFin ist nun auch federführend für die
        Aufsicht über die Finanzkonglomerate. Die neuen
        Regelungen ermöglichen dabei eine genauere aufsichts-
        rechtliche Behandlung von Solvabilität, also der Eigen-
        mittelausstattung in Relation zu den Risiken, Risikokon-
        zentration, gruppeninternen Transaktionen, dem internen
        Risikomanagement und der Zuverlässigkeit und fachli-
        chen Eignung der Geschäftsleitung.
        Zur Vermeidung übermäßiger Härten gelten die neuen
        Aufsichtsregelungen nur für solche Finanzkonglome-
        rate, bei denen bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich
        ihrer Größe und weitere Voraussetzungen hinsichtlich
        der Geschäftsausrichtung erfüllt sind. Eine Unterneh-
        mensgruppe wird dann als ein Finanzkonglomerat einge-
        stuft, wenn sie vorwiegend in der Finanzbranche tätig
        ist. Zusätzlich wird verlangt, dass die am geringsten aus-
        geprägte Finanzaktivität innerhalb der Unternehmens-
        gruppe einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
        Die neuen Vorschriften sollen erstmalig ab dem 1. Ja-
        nuar 2005 gelten.
        Wie bereits eingangs ausgeführt, geht uns um eine
        Stärkung der Solidität und Integrität des Finanzsektors
        im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes. Der Ka-
        pitalmarkt gewinnt für die professionellen und privaten
        Kunden zunehmend an Bedeutung: Altersvorsorge, Un-
        ternehmensfinanzierung sowie internationale Attraktivi-
        tät und Wettbewerbsfähigkeit sind nur einige Stich-
        punkte. Aus diesem Grunde muss das Vertrauen der
        Anleger in den deutschen Finanzmarkt gestärkt und gesi-
        chert werden. Die neuen Regelungen zur Beaufsichti-
        gung von Finanzkonglomeraten werden die Wandlungs-
        möglichkeiten der Aufsicht erweitern und stärken. Dies
        dient nicht zuletzt dem Anleger- und Verbraucherschutz.
        Deshalb befürwortet die Fraktion von Bündnis 90/
        Die Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
        Carl-Ludwig Thiele (FDP): Mit diesem Gesetzent-
        wurf wird die Finanzkonglomeraterichtlinie umgesetzt.
        Hinter diesem Begriff steht insbesondere, dass durch zu-
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        ätzliche Aufsichtsregeln die gruppeninterne Schöpfung
        on Eigenkapital, aber auch die Doppelbelegung von Ei-
        enkapital verhindert werden soll.
        Bislang wird eine Bank allein nach dem Kreditwesen-
        esetz, die Versicherungswirtschaft dagegen nach dem
        ersicherungsaufsichtsgesetz beaufsichtigt. Künftig wird
        ie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
        iese übergreifende Funktion von Zusammenschlüssen
        on Banken und Versicherungen beaufsichtigen.
        Zum Glück hat es in dieser Angelegenheit keinen
        orfall gegeben, der den Gesetzgeber zum Einschreiten
        ezwungen hätte. Gleichwohl hält es auch die FDP bei
        er Änderung der Finanzdienstleistungen insgesamt für
        otwendig, das Vertrauen in den Kapitalmarkt Deutsch-
        ands zu stärken und eine einheitliche Aufsicht für diese
        inanzkonglomerate festzustellen.
        Diese Aufsicht soll auch sämtliche Stufen der Unter-
        ehmensgruppen erfassen. Die neue Aufsicht betrifft
        onglomerate, bei denen die Finanzdienstleistungen
        indestens 40 Prozent an der Bilanzsumme ausmachen.
        udem müssen sie mindestens 6 Milliarden Euro sowohl
        it Versicherungen als auch im Bankgeschäft erwirt-
        chaften. Kleinere Zusammenschlüsse fallen also nicht
        nter diese zusätzliche Kontrolle.
        Voraussichtlich werden deshalb in Deutschland bis zu
        ehn Finanzkonglomerate betroffen sein, bei denen es
        ich allerdings um große Unternehmen handelt. An die-
        er Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen,
        ass alle diese Unternehmen über das notwendige Eigen-
        apital verfügen und der Gesetzgeber nicht etwa auf-
        rund eines konkreten Falles gezwungen ist, hier gesetz-
        eberisch tätig zu werden.
        Mit diesem Gesetz wird eine zusätzliche gruppen-
        eite Beaufsichtigung eingeführt. Dies führt zu einer
        esseren Beurteilung von Risiken im Zusammenhang
        it der Solvabilität, das heißt dem Verhältnis zwischen
        rämien und Schäden einerseits und Eigenkapital ande-
        erseits, zu einer besseren Beurteilung von Risiken bei
        isikokonzentrationen und auch bei gruppeninternen
        ransaktionen. Zusätzlich wird das interne Risiko-
        anagement stärker gefordert und überprüft. Auch wird
        ichergestellt, dass die Geschäftsleitung zuverlässig ist
        nd über entsprechende fachliche Qualifikationen ver-
        ügt.
        Für die FDP möchte ich auch begrüßen, dass als
        eaktion auf die Anhörung die Staatssekretärin im
        inanzausschuss zu Protokoll gegeben hat, dass von der
        msetzung dieser Richtlinie Industrieunternehmen, die
        uch über eine oder mehrere Banken und Versicherun-
        en verfügen, nicht unter dieses Gesetz fallen, wenn der
        ndustrielle Charakter wirtschaftlich weit überwiegend
        st. Damit soll der in der Anhörung beschriebene „unbe-
        bsichtigte Kollateralschaden“ vermieden werden.
        Trotz der zusätzlichen Beaufsichtigung durch die
        undesanstalt für Finanzdienstleistungesaufsicht freue
        ch mich darüber, dass aufgrund dieses Gesetzes keine
        euen Stellen geschaffen werden. Damit wird eine wei-
        ere finanzielle Belastung der Finanzinstitute vermieden.
        12438 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        (A) )
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        Für die FDP möchte ich mich auch für die gute Zu-
        sammenarbeit mit den anderen Fraktionen und der Bun-
        desregierung bedanken. Anregungen aus der Anhörung
        und auch aus den parlamentarischen Beratungen sind so
        aufgenommen und besprochen worden, dass dieses Ge-
        setz die Zustimmung der betroffenen Wirtschaftskreise
        erhalten hat. Die EU-Richtlinie wird eins zu eins umge-
        setzt. Auf darüber hinausgehende Regelungen ist ver-
        zichtet worden.
        Für die FDP gehe ich davon aus, dass dieser Geset-
        zesentwurf im Gesamtergebnis zu einer Stärkung der
        Wettbewerbsfähigkeit der Finanz- und Versicherungsin-
        stitute unseres Landes, des Finanzsektors und damit des
        Standortes Deutschland insgesamt führt.
        Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staats-
        sekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Ein star-
        ker und stabiler Finanzplatz stellt ein wichtiges Anliegen
        für diese Bundesregierung dar. Dazu gehört eine sachge-
        rechte Beaufsichtigung komplexer Finanzgruppen aus
        dem Kreditgewerbe, Versicherungssektor und Wertpa-
        pierbereich. Hierzu gibt es heute europaweit anerkannte
        Standards, die wir nunmehr in Deutschland einführen
        wollen. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzent-
        wurf.
        Worum geht es dabei? Das Gesetz erweitert die beste-
        henden Vorschriften für die staatliche Banken-, Wertpa-
        pier- und Versicherungsaufsicht mit dem Ziel einer
        verbesserten Aufsicht über Finanzkonglomerate. Als
        Finanzkonglomerate werden Unternehmensgruppen aus
        dem Finanzdienstleistungsbereich bezeichnet, welche
        sowohl Bank bzw. Wertpapierdienstleistungen als auch
        Versicherungsprodukte anbieten. Solche Unternehmens-
        gruppen sind typischerweise grenzüberschreitend tätig.
        Die Beaufsichtigung der Finanzkonglomerate wird des-
        halb nach europaweit abgestimmten Regelungen erfol-
        gen.
        Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung vor al-
        lem drei Zielsetzungen: Erstens; die Verbesserung der
        Grundlagen für die Stabilität unseres Finanzsystems. Fi-
        nanzkonglomerate zählen auch international zu den
        größten Akteuren auf den Finanzmärkten, in Deutsch-
        land zum Beispiel Allianz/Dresdner Bank, die DZ Bank-
        Gruppe. Gerieten die Finanzkonglomerate, insbesondere
        die dazugehörigen Kreditinstitute, Versicherungsunter-
        nehmen und Wertpapierfirmen in finanzielle Schwierig-
        keiten, so könnte dies die Stabilität des Finanzsystems
        gefährden und Sparern, Versicherungsnehmern und An-
        legern Schaden zufügen. Wenn in diesem Zusammen-
        hang von Versicherungsunternehmen gesprochen wird,
        so sind diejenigen Versicherer gemeint, welche nach den
        Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes beauf-
        sichtigt werden. Dazu sollen später auch die Rückversi-
        cherer zählen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen
        dafür geschaffen sind.
        Zweitens: die Stärkung unserer Finanzdienstleis-
        tungsaufsicht im europäischen Kontext. Mit der Bundes-
        anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – hat
        diese Bundesregierung die Finanzaufsicht in Deutsch-
        land im Jahre 2002 modernisiert. Die BaFin ist aufgrund
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        hrer sektorübergreifenden Ausrichtung für die zusätzli-
        he Aufsicht über Finanzkonglomerate richtig aufge-
        tellt. Mit der BaFin steht den Unternehmen ein An-
        prechpartner zur Verfügung. Diesen Vorteil dürften vor
        llem auch die ausländischen Finanzkonglomerate zu
        chätzen wissen. Im Hinblick auf die zusätzliche Auf-
        icht wollen wir die Befugnisse der BaFin präzisieren.
        Wir wollen klare und verlässliche Regelungen für un-
        ere Finanzaufsicht, vor allem auch im Hinblick auf die
        usammenarbeit mit den europäischen Partnerbehörden
        ei der Aufsicht über die Finanzkonglomerate.
        Drittens: die Beschränkung der zusätzlichen Aufsicht
        uf ein sachlich gebotenes Mindestmaß. Die neuen Re-
        elungen gelten für die großen Finanzkonglomerate.
        ingegen sollen Unternehmensgruppen mit geringer und
        nbedeutender branchenübergreifender Tätigkeit von
        er zusätzlichen Aufsicht nicht erfasst werden. Damit
        ird sich der Anwendungsbereich in Deutschland auf
        ine kleinere Anzahl – voraussichtlich nicht mehr als
        ehn – Finanzkonglomerate konzentrieren, deren Bedeu-
        ung für die gesamte Finanzbranche allerdings erheblich
        st. Gemessen an den Bilanzsummen beträgt deren
        arktanteil rund 14,5 Prozent. Lassen Sie mich klarstel-
        n: Es geht nicht darum, industriell geprägte Konglome-
        ate unter die Finanzaufsicht zu stellen, Solche Unter-
        ehmensgruppen sind von den neuen Regelungen nicht
        etroffen.
        Lassen Sie mich die Eckpunkte des Gesetzes noch
        inmal kurz darstellen: Mit dem Gesetz sollen die beste-
        enden Lücken der bislang nur branchenbezogenen Auf-
        ichtsvorschriften geschlossen werden. Die bisherigen
        egelungen aus dem Kreditwesengesetz und dem Versi-
        herungsaufsichtsgesetz sind an die Kreditinstitute, Fi-
        anzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunterneh-
        en gerichtet, nicht aber an Finanzkonglomerate.
        unmehr sollen die Regelungen mit dem Ziel einer ver-
        esserten Aufsicht über die Unternehmen eines Finanz-
        onglomerats ergänzt werden. Ein Finanzkonglomerat
        uss insgesamt angemessene Eigenmittel haben. Das
        iel der Regelungen besteht in der Sicherstellung einer
        igenmittelausstattung, die den Risiken einer branchen-
        bergreifend tätigen Unternehmensgruppe angemessen
        echnung trägt. Daher wird auf Konglomeratsebene für
        ufsichtszwecke die Mehrfachbelegung von Eigenkapi-
        al ebenso ausgeschlossen wie jede unangemessene
        ruppeninterne Eigenmittelschöpfung.
        Das übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen
        st für eine angemessene Eigenmittelausstattung verant-
        ortlich und hat der Aufsicht die für die Überprüfung er-
        orderlichen Angaben einzureichen. Können für diese
        nternehmen die erforderlichen Angaben nicht be-
        chafft werden, soll die Aufsicht die Befugnis erhalten,
        eeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können.
        amit etwaige Ansteckungseffekte bei finanziellen
        chwierigkeiten eines einzelnen beaufsichtigten Unter-
        ehmens innerhalb des Finanzkonglomerats frühzeitig
        rkannt werden, soll die Informationslage verbessert
        erden. Zu diesem Zweck werden Meldevorschriften
        ber gruppeninterne Finanzgeschäfte eingeführt. Dies
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12439
        (A) )
        (B) )
        dient einer verbesserten Erfassung von Kapitaltransfers
        zwischen den Unternehmen eines Finanzkonglomerats.
        Durch die Berücksichtigung von Risikokonzentratio-
        nen sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen das
        Gleichgewicht zwischen gebotener Spezialisierung und
        mangelnder Diversifikation der Risiken auf der Ebene
        des Finanzkonglomerats nicht gewahrt wird. Die betrof-
        fenen Unternehmen haben eine Anzeigepflicht gegen-
        über der Aufsicht. Die Beaufsichtigung grenzüberschrei-
        tend tätiger Finanzkonglomerate soll für alle Beteiligten
        effizienter ausgestaltet werden. Dazu wollen wir klare
        Regelungen, verlässliche Arrangements und geeignete
        institutioneile Rahmenbedingungen schaffen.
        Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
        wird künftig die Rolle des so genannten Koordinators
        bei der Aufsicht über Finanzkonglomerate übernehmen,
        soweit deutsche Konglomerate betroffen sind. Der Koor-
        dinator wird zu einer höheren Effektivität bei der Auf-
        sicht und außerdem zu einer stärkeren Vereinheitlichung
        der europäischen Finanzaufsicht beitragen,
        Mit den Regelungen für die zusätzliche Beaufsichti-
        gung von Finanzkonglomeraten werden die ordnungspo-
        litischen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen
        für den Finanzplatz Deutschland gestärkt. Mit Blick auf
        die erhebliche Bedeutung der Finanzkonglomerate für
        den hiesigen Finanzmarkt und für unsere Wirtschaft ins-
        gesamt sind die neuen Vorschriften angemessen. Für
        kleinere Finanzgruppen ohne systemweite Bedeutung
        gelten die bestehenden Vorschriften unverändert weiter.
        Nur die großen Finanzkonglomerate haben künftig die
        neuen Aufsichtsregeln zu beachten. Die zusätzliche Auf-
        sicht wird eng an die europäischen Standards ausgerich-
        tet werden. Damit werden etwaige Wettbewerbsbeein-
        trächtigungen vermieden. Diese Feststellung haben uns
        die Sachverständigen in der Anhörung des Finanzaus-
        schusses zu dem Gesetzentwurf bestätigt. Nachteilige
        Auswirkungen zulasten der deutschen Institute und Un-
        ternehmen sind nicht zu erwarten.
        Nach den umfangreichen und fraktionsübergreifenden
        Abstimmungen zu diesem Gesetzentwurf im bisherigen
        parlamentarischen Verfahren bitte ich nun um Ihre Zu-
        stimmung zu diesem Gesetzentwurf.
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewer-
        tung und Bekämpfung von Umgebungslärm
        (Tagesordnungspunkt 13)
        Petra Bierwirth (SPD): In den letzten Jahren gab es
        die vielfältigsten Bemühungen der Lärmminderung, sei
        es durch passive Lärmschutzmaßnahmen wie zum Bei-
        spiel den Bau von Schallschutzwänden an Autobahnen
        und Schienenverkehrswegen oder den Einbau von
        Schallschutzfenstern. Lärm wurde auch durch techni-
        sche Verbesserungen an der Quelle reduziert. Auch der
        Bau von Umgehungsstraßen durch ehemals stark belas-
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        ete Ortschaften hat an der Lärmreduzierung seinen An-
        il.
        Trotz dieser vielen Bemühungen, die Bevölkerung
        or zu viel Lärm zu schützen, ist die Situation nach wie
        or nicht befriedigend. In Deutschland fühlen sich zwei
        rittel der Bevölkerung von Straßenlärm, mehr als ein
        rittel von Fluglärm, circa ein Fünftel von Schienenver-
        ehrslärm sowie ein Viertel von Industrie- und Gewerbe-
        ärm belästigt. Lärm ist aber weit mehr als nur ein reines
        rgernis. Er mindert die Lebensqualität und beeinträch-
        igt unsere Gesundheit. Lärm ist eine Belästigung.
        In § 3 BImSchG steht, dass der Mensch nicht nur vor
        esundheitlichen Gefahren durch Umwelteinwirkungen
        u schützen ist, sondern ebenfalls vor erheblichen Beläs-
        igungen und Nachteilen. Bei den Diskussionen zur
        ärmminderung ist es erforderlich, nicht einzelne Lärm-
        uellen separat zu betrachten, sondern verschiedene
        ärmquellen müssen einer gemeinsamen Bewertung und
        etrachtung unterzogen werden. Menschen sind in der
        egel nicht nur einer Lärmquelle ausgesetzt, sondern ei-
        er großen Anzahl verschiedener Lärmeinflüsse. Genau
        iese Tatsache wird auch in der Richtlinie zum Umge-
        ungslärm und im vorliegenden Gesetzentwurf der Bun-
        esregierung aufgegriffen.
        Mit der Umgebungslärm-Richtlinie bekommt die
        ärmschutzpolitik in Europa einen völlig anderen Stel-
        enwert. Erstmalig führt sie über eine allein emissions-
        rientierte Politik hinaus. Sie ist auf die Förderung von
        ärmqualitätszielen gerichtet, auch wenn keine Immis-
        ionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte vorgegeben wer-
        en.
        Die Pflichten der Mitgliedstaaten gewährleisten, dass
        ie vorzulegenden Programme von einer gesamthaften
        ummativen Betrachtung der Belastungen der Bevölke-
        ung durch Umgebungslärm auszugehen haben. Im deut-
        chen Recht soll die Richtlinie im BlmSchG umgesetzt
        erden. Wir begrüßen das ausdrücklich, bietet sich hier
        ür uns doch die Chance, das schlimmste Defizit im
        eutschen Recht, die segmentierte Betrachtung und Be-
        rteilung der verschiedensten Lärmquellen, zu beseiti-
        en. Lärmquellen werden in Zukunft in einem Konzept
        ummativer akzeptorbezogener Bewertungen der Ge-
        amtlärmbetrachtung der jeweils betroffenen Bevölke-
        ung erfasst.
        Was sind zukünftig unsere Pflichten? Durch die Erar-
        eitung von Lärmkarten wird ein verbesserter Informa-
        ionsstand über Lärmbelästigung gewährleistet. Durch
        ärmaktionspläne auf lokaler und regionaler Ebene wird
        ie Information der Öffentlichkeit über bestehende
        ärmbelästigungen verbessert. Die Erarbeitung von Ak-
        ionsplänen für Hauptlärmquellen und für Ballungszen-
        ren und ihre Aktualisierung in festgelegten Zeiträumen
        st Pflicht. Für die betroffene Bevölkerung eröffnet sich
        ie Möglichkeit, sich aktiv mit einzubringen.
        Mit der Umsetzung dieser neuen Regelungen sind na-
        ürlich auch Kosten verbunden, die auf den Bund, die
        änder und die Kommunen zukommen. Um den Kom-
        unen hier entgegenzukommen, haben wir gemeinsam
        it den Verkehrspolitikern den Vorschlag in unsere
        12440 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Beratungen eingebracht, das Gemeindeverkehrsfinanzie-
        rungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass unter anderem
        die Aufstellung und Überarbeitung von Lärmkarten und
        Lärmminderungsplänen gefördert werden können.
        Ich meine, dass wir die neuen Vorgaben zum Umge-
        bungslärm nicht nur durch die Brille der Mein-Gott-was-
        uns-das-schon-wieder-kostet-Diskussion sehen dürfen.
        Gesundheit ist nicht durch Geld aufzuwiegen. Auch die
        Krankheiten, die durch Lärm entstanden sind, werden
        durch uns alle finanziert. Jeder Aktionsplan, jede Lärm-
        karte, jede Schallschutzwand, überhaupt das Prinzip
        Vorsorge statt Nachsorge, ist auf Dauer billiger.
        Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Helfen wir bei der
        schnellen Umsetzung des vorliegenden Gesetzes mit und
        stimmen ihm zu.
        Enak Ferlemann (CDU): Wir reden und reden da-
        von, dass Deutschland dringend Bürokratie abbauen
        muss, die Verfahren beschleunigt und die Kosten redu-
        ziert werden müssen. Der Bundesrat hat das auch zum
        Maßstab seiner Stellungnahme gemacht.
        Wie der Bundesrat es gefordert hat, hätte die Umset-
        zung der Umgebungslärm-Richtlinie mit diesem Gesetz
        deshalb eins zu eins erfolgen müssen. Es kann bei der
        Lage, in der wir in Deutschland sind, nicht mehr hinge-
        nommen werden, dass wir in unseren nationalen Regel-
        werken über das hinausgehen, was EU-Richtlinien vor-
        geben. Eine andere Haltung können wir uns nicht mehr
        leisten. In diesem Gesetz finden sich aber Regelungen,
        die über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Des-
        halb werden wir dem nicht zustimmen.
        Bund, Ländern und Gemeinden fehlt an allen Ecken
        und Enden Geld. Bürokratieaufwand durch lange, kom-
        plizierte Verfahren frisst Geld, das wir dringend für In-
        vestitionen brauchen. In dieser Situation wird mit die-
        sem Gesetz unter anderem durch ein überzogenes
        Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der
        Lärmminderungsplanung die nächste Bürokratiehürde
        geschaffen. Wenn wir in diesem Land wieder vorankom-
        men wollen, müssen wir mit dieser Behinderungspolitik
        aufhören, denn nichts anderes bedeuten diese aufwendi-
        gen Verfahren. Die dringend notwendigen Straßen- und
        Schienenbaumaßnahmen, die wir erst vor einigen Mona-
        ten beschlossen haben, kommen leider noch langsamer
        voran, wenn Lärmminderungsplanungen mit hohem
        Zeitaufwand gemacht werden müssen. Um das klar zu
        sagen: Ich stoße mich nicht an der Umgebungslärm-
        Richtlinie der EU, sondern daran, dass die gewählte Ver-
        fahrensart für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer
        weiteren Behinderung missbraucht werden wird.
        Als Verkehrspolitiker sage ich Ihnen, dass dies für un-
        sere Verkehrsinfrastruktur Gift ist. Und als Bau- und
        Kommunalpolitiker sage ich Ihnen mit Blick auf die kom-
        munale Lärmminderungsplanung nach § 47 a BlmSchG,
        dass die Gemeinden sie bisher schon nicht willentlich,
        sondern wegen der fehlenden finanziellen Förderung ver-
        nachlässigt haben. Dieses Problem haben Sie, Kollegin-
        nen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, durch die von
        Ihnen beschlossenen Maßgaben ja auch nachzubessern
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        ersucht. Aber damit lösen sie das Finanzierungsproblem
        er Gemeinden nicht, da beim GVFG Anteilsfinanzierun-
        en der Kommunen erforderlich sind.
        Die Finanzlage der Kommunen ist so verheerend,
        ass für die Lärmminderungsmaßnahmen, die zum
        chutz der Gesundheit der Bevölkerung eingeleitet wer-
        en könnten, kein Geld da ist. Mit dem Beteiligungsver-
        ahren, wie das Gesetz es jetzt vorsieht, werden Wün-
        che und Ansprüche beim Bürger geweckt. Der Ärger in
        en Kommunen ist vorprogrammiert, wenn sie zwar
        ärmplanungen aufstellen, aber finanziell nicht in der
        age sind, auch effektiven Lärmschutz zu betreiben.
        Die Tatsache, dass materielle Fragen nicht durch das
        esetz selbst, sondern per Rechtsverordnung geregelt
        erden, bedeutet schlicht, dass wir als Parlamentarier
        ußen vor gelassen werden. Das ist nicht zu akzeptieren.
        Die Forderung des Bundesrates nach einer konzeptio-
        ellen Neuausrichtung des Gesetzes ist vollkommen
        ichtig und wird sicherlich zu einem Vermittlungsverfah-
        en führen, das hoffentlich ein besseres Ergebnis bringt
        ls der vorliegende Gesetzentwurf.
        Aus den genannten und weiteren Gründen wird meine
        raktion diesem Gesetz nicht zustimmen.
        Franz Obermeier (CDU/CSU): In Sachen Lärm
        ird nun auf die letzte Minute richtig Gas gegeben, al-
        erdings nach dem Motto „Augen zu und durch“; denn
        eider hat unsere Diskussion im Umweltausschuss nicht
        azu geführt, dass die vorhandenen Unzulänglichkeiten
        uch nur im Ansatz beseitigt worden sind. Das ist bedau-
        rlich, da es nicht um bloße Schönheitsoperationen geht.
        s geht um richtige Mängel, Mängel, die richtig teuer
        erden, teuer vor allem für den Wirtschaftsstandort
        eutschland.
        Die Kostenfrage, die Frage, wen die neue Verfahrens-
        eise was kosten wird, steht völlig losgelöst im Raum.
        llein die Information der Öffentlichkeit, die Messun-
        en, Kartographierungen und Minderungspläne lassen
        icht nur neue und hohe Kosten erwarten, sondern sind
        eue Bremsklötze für Investitionen und Arbeitsplätze.
        ie Kostenbelastung für die Unternehmen ist nicht ab-
        chätzbar. Es gibt keine Planungssicherheit für die In-
        ustrie. Das ist ein weiterer Standortnachteil! Und dann
        ollen die verschiedenen Verkehrsträger auch noch un-
        erschiedlich behandelt werden. Verkehrsflughäfen und
        nternehmen des Eisenbahnverkehrs sollen die Kosten
        ür Lärmkartierung selbst tragen, für andere Lärmkartie-
        ungen kommt der Steuerzahler auf. Wieso, weshalb,
        arum? BImSchG-Anlagen einbezogen. Die EG-RL
        ieht das nicht vor. Wieso tun Sie das?
        Genauso frage ich mich, warum Sie, verehrte Kolle-
        innen und Kollegen der Regierungskoalition, nicht
        uch beim Fluglärmgesetz endlich durchgestartet sind.
        s ist ein Unding, dass es bis heute nicht einmal zu einer
        essortabstimmung des Referentenentwurfs gereicht
        at. Dabei wäre es in punkto Fluglärm ein Gebot der
        ernunft, beide Bereiche zu koordinieren und irgendwie
        on Anfang an aufeinander abzustimmen. Schließlich
        eht es doch nur um die eine Frage: Was ist zu laut und
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12441
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        wie kann das verhindert werden? Dazu bedarf es nicht
        der verschiedensten Verwaltungsverfahren in den unter-
        schiedlichsten Verästelungen und Überschneidungen.
        Wir leiden ja nicht gerade unter zu wenig Bürokratie und
        zu kurzen Verfahrensdauern. Das Gegenteil ist das Ge-
        bot der Stunde und das sind Abbau und Vermeidung
        überbordender Vorschriften. Warum geht der Regie-
        rungsentwurf auch hier noch immer über die EU-Richtli-
        nie hinaus und warum ist er mehr als reichlich bespickt
        mit komplizierten Verfahrensregeln und überzogener
        Regulierung? Ich weiß nur eine Antwort: Das kommt
        raus, wenn man bis zur letzten Minute zuwartet und
        dann mit der heißen Nadel stricken muss.
        Mir missfällt auch, dass weiterhin viel zu viele Be-
        griffe erst durch Rechtsverordnungen erläutert und gere-
        gelt werden sollen. Nun, es ist für die Regierung sicher
        nicht angenehm, wenn ihre Gesetzentwürfe im Parla-
        mentsverfahren immer Punkt für Punkt auseinander ge-
        nommen werden. Da lockt das Instrument der Rechts-
        verordnung sicherlich mit süßem Klang. Aber bei einem
        so zentralen Umweltproblem wie dem Umgebungslärm
        handelt es sich zugleich um einen klassischen Zielkon-
        flikt. Betroffen sind die unterschiedlichsten Ressorts; ich
        nenne nur Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft. Gerade in
        der Festlegung der Messverfahren, der Festlegung der
        Grenzwerte, der kostentreibenden Ausgestaltung der
        Verwaltungsverfahren und in der Öffentlichkeitsbeteili-
        gung steckt die ganze Brisanz. Da sollte man doch den
        Sachverstand eines ganzen Parlaments nicht von vorn-
        herein ausblenden und durch großzügig eingeräumte Er-
        messensspielräume von Behörden ersetzen wollen. Ins-
        besondere für Flughafenstandorte muss es klare und
        einheitliche Lärmschutzstandards geben.
        Der heute vorgelegte Entwurf enthält gegenüber der
        ersten Beratung keine zufrieden stellenden Änderungen.
        Er geht nach wie vor über die EU-Richtlinie hinaus. Die
        Verfahrensweisen sind zu kompliziert, die Kosten nicht
        absehbar. Die vorgesehenen Ermessenspielräume für die
        Behörden sind zu groß. Der Weg über Rechtsverordnun-
        gen klammert die Mitwirkung des Parlaments in wichti-
        gen Bereichen aus. Deshalb lehne ich den Gesetzentwurf
        weiter ab.
        Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Die Europäische Kommission hat das Thema Lärm-
        schutz spät entdeckt. Erst 1996 wurde mit einem Grün-
        buch das Problemfeld Lärm thematisiert. Im Juli 2001
        trat dann die Umgebungslärm-Richtlinie in Kraft. Mit
        der Richtlinie wird EU-weit ein erstes gemeinsames
        Konzept zur Bekämpfung der Belastung durch Umge-
        bungslärm eingeführt. Das ist ein Erfolg. Sie formuliert
        Vorgaben für die Kartierung, einheitliche Messverfah-
        ren, die Aufstellung von Lärmplänen, die Beteiligung
        und Information der Öffentlichkeit und Berichte der MS
        an die Kommission.
        Sie ist freilich nur ein erster Schritt, mit europäischem
        Recht auch Lärm zu erfassen; denn bei der Formulierung
        der Richtlinie ist es nicht gelungen, bereits Grenzwerte
        für Lärmbelastungen festzusetzen. Aber die Folge kann
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        icht sein, dass man ohne Grenzwerte erst mal gar nichts
        acht.
        Was sind die Vorzüge der neuen Regelung? Bisher
        pricht das geltende Recht vor allem von „schädlichen
        inwirkungen durch Geräusche in bestimmten Gebie-
        en“. Die Umgebungslärm-Richtlinie geht von dem aus,
        as evident ist: Es gibt – fast – überall Lärm. Besonders
        nerträglich ist der Lärm in Ballungsgebieten, also dort,
        o viele Lärmquellen zusammenkommen. Erstmals
        erden alle Lärmarten erfasst. Wenn jemand in der Stadt
        n einer Hauptverkehrsstraße wohnt, nicht weit von ei-
        er Bahntrasse und im Einfugsbereich des Flughafens,
        st es wenig aussagekräftig, wenn man nur den Schie-
        enlärm misst. Deshalb ist ein integrierter Regelungsan-
        atz nötig.
        Management of Environmental Noise ist auf die Ver-
        esserung der Lärmsituation ausgerichtet und eben nicht
        ur auf eingreifende Maßnahmen dort, wo es schon un-
        rträglich laut ist. Schon der neue Begriff zeigt an, dass
        s um mehr geht: Umgebungslärm. Gemeint sind uner-
        ünschte Geräusche weit unter der Schwelle der bisher
        blichen „schädlichen Umwelteinwirkungen“. Er zielt
        uf Umweltqualität und den Schutz ruhiger Gebiete. De-
        inition und Konzept von Umgebungslärm sind einem
        nserer Grundprinzipien beim Schutz von Mensch und
        mwelt verpflichtet: dem Vorsorgeprinzip.
        Was wird das Gesetz für Lärmgeplagte verbessern?
        as Hauptziel ist es, Umgebungslärm deutlich zu verrin-
        ern bzw. zu vermeiden und damit einen Beitrag zur Ge-
        undheitsprävention zu leisten. Hierfür wird das Bundes-
        mmissionsschutzgesetzes geändert und erweitert. Mit
        em Gesetz werden Vorgaben gemacht für die Aufstel-
        ung von Strategischen Lärmkarten für Ballungsräume:
        auptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Groß-
        lughäfen. Die Aufstellung von Lärmkarten wird ver-
        flichtend. Bei zu hohen Lärmbelastungen müssen
        ärmminderungspläne erstellt werden mit Maßnahmen
        ur Bekämpfung des Umgebungslärms und Maßnahmen
        um Schutz ruhiger Gebiete.
        Die Information und Beteiligung der Bürger wird ver-
        essert. Künftig hat jeder Bürger und jede Bürgerin ei-
        en Anspruch auf Information, zum Beispiel über die
        aten der Lärmkarten. Die Öffentlichkeit ist bei der
        ufstellung von Lärmminderungsplänen zu beteiligen.
        ies folgt im Übrigen den umfangreichen Vorgaben zur
        ffentlichkeitsbeteiligung und zum besseren Zugang zu
        nformationen im Umweltrecht durch die Aarhus-Kon-
        ention.
        Der Bundesrat hat ein weiteres Mal einen Gesetzent-
        urf der Bundesregierung abgelehnt: Es sei zu bürokra-
        isch. Es sei zu teuer. Die Regelungskompetenz der Län-
        er sei verletzt etc. – Der Bundesrat bringt hier eine
        undamentalkritik am Konzept vor und formuliert For-
        erungen, die zu einer Umsetzung führen würden, die
        icht richtlinienkonform wäre.
        Nicht nur in diesem Fall stehen wir vor einer absur-
        en Situation: Erst fordert der Bundesrat die Bundesre-
        ierung damit implizit zum Bruch europäischen Rechts
        uf. Dann verzögert er mit Vermittlungsverfahren die
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        Umsetzung. Später behindern und/oder verschleppen die
        in der Mehrheit unionsgeführten Länder den Vollzug und
        zum guten Schluss zeigt der Bundesrat mit dem Finger
        vorzugsweise auf den grünen Umweltminister und be-
        hauptet, Rot-Grün habe es mal wieder nicht hinbekom-
        men. Der Bundesrat muss aufpassen, dass er nicht zum
        Organ zur Verhinderung von europäischem Umweltrecht
        verkommt.
        Mit Blick auf die gemeinsame Lösung von Sachpro-
        blemen – hier: Lärmschutz für unsere Bevölkerung –
        müssen wir aufhören mit diesem Kinderkram. Wir wis-
        sen, dass auf die Länder und Kommunen mit der Kartie-
        rung und Erstellung von Aktionsplänen neue Aufgaben
        zukommen. Doch gab es schon vor der Richtlinie Vorga-
        ben zum Lärmschutz. Die Begründung zum Gesetzent-
        wurf zeigt eine Vielzahl von Vollzugsdefiziten auf, die
        wir beheben müssen, um einen wirksamen Schutz der
        Menschen vor Lärm zu gewährleisten.
        Wir als Parlament haben mit einem Änderungsantrag
        zum Gesetzentwurf den Kommunen den Zugriff auf Mit-
        tel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
        – GVFG – ermöglicht. Wir versetzen die Gemeinden da-
        mit in die Lage, eine effektive Lärmminderungsplanung
        durchzuführen und die Planungen auch zu realisieren.
        Wenn die Lärmbelastung an Hot Spots zu hoch ist, kön-
        nen also nicht nur Umgehungsstraßen gebaut werden,
        um den Lärm aus den belasteten Gebieten zu verbannen,
        sondern auch Lärmminderungsmaßnahmen finanziert
        werden. Damit wird ein wichtiger kommunaler Kritik-
        punkt positiv abgearbeitet.
        Wir werden Verkehrslärm nicht abschaffen; denn alle
        wollen und müssen mobil sein. Aber wir können zum
        Beispiel Straßen mit leisen Belägen, mit Flüsterasphalt,
        oder Lärmschutzwände bauen und zudem leisere Fahr-
        zeuge fördern.
        Auch Kartierungen können die Kommunen aus die-
        sem Fonds bezahlen. Nachhaltige Mobilität heißt für uns
        nicht nur Investitionen in Umgehungsstraßen, sondern
        auch Lärmsanierung und die Planung von Lärmsanie-
        rung mittels Lärmkarten und Lärmminderungsplänen.
        Es wird noch einige Jahre dauern, bis die Messverfah-
        ren und Lärmindizes EU-weit harmonisiert sind. Aller-
        orten wird anders gemessen. Weil wir nicht Elle mit De-
        zibel vergleichen können, müssen wir hier zu
        einheitlichen Standards kommen. Das braucht Zeit. Da-
        her gibt es Übergangsregelungen und Fristen. Wir müs-
        sen aber aktiv werden und effektiver gegen den Lärm
        und die damit verbundenen Gesundheitsbelastungen vor-
        gehen.
        Mit dem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für
        weiter gehenden Lärmschutz in der EU; denn Sammlung
        und Veröffentlichung von Daten – EU-weite Datenbank –
        macht nur Sinn, wenn daraus weiter gehendes europäi-
        sches Recht wird, die Festsetzung von europaweit gülti-
        gen Grenzwerten. Das ist aber noch Zukunftsmusik. Mit
        Grenzwerten werden wir wieder einen Schritt weiterkom-
        men in dem Bemühen, unsere Menschen besser vor Lärm
        zu schützen. Sorgen wir erst einmal dafür, dass die Um-
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        ebungslärm-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird,
        um Wohle der lärmgeplagten Menschen.
        Michael Kauch (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion
        egrüßt weiterhin die Zielsetzung der EU-Umgebungs-
        ärm-Richtlinie, gesundheitsschädlichen Lärm quellen-
        bergreifend an Verkehrswegen und in Wohngebieten zu
        rfassen, als wichtigen Schritt zur Lärmbekämpfung.
        och auch nach der Beratung im Umweltausschuss ha-
        en sich unsere Bedenken gegen die Art und Weise der
        eutschen Umsetzung bestätigt.
        Dieser Gesetzentwurf ist komplizierter, als er nach der
        mgebungslärm-Richtlinie der EU sein müsste, und die
        osten werden nicht verkehrsträgerneutral erhoben. Bei
        er Lärmminderungsplanung wird die aufwendige Stra-
        egische Umweltprüfung zur Pflicht erklärt und – was am
        chwersten wiegt – zentrale materielle Fragen werden in
        iesem Gesetz erst gar nicht geregelt. Im Gesetzentwurf
        ehlt die Definition der Hauptlärmquellen, in deren Um-
        eld Lärmkarten erstellt werden müssen. Es fehlen die
        riterien, wann überhaupt Lärmminderungspläne aufge-
        tellt werden müssen. Und es fehlen Ziele und Zielwerte,
        n denen sich die Pläne orientieren sollen.
        Diese Punkte – und nicht die reinen Verfahrensfragen
        es Gesetzes – entscheiden aber über die Qualität des
        ärmschutzes für die Bürgerinnen und Bürger. Diese
        ntscheidungen werden nachträglich durch Rechtsver-
        rdnungen getroffen, ohne dass dann das Parlament ge-
        ragt werden muss. Das ist das politische Verständnis
        ot-grüner Regierungspolitik.
        Stichwort Fluglärm: Auch bei diesem Gesetz rächt
        ich die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung bei
        er Novellierung des Fluglärmgesetzes. Der Gesetzent-
        urf verweist bei der Lärmminderung an Flughäfen auf
        ie Schutzziele des völlig überalterten Fluglärmgesetzes.
        ass Behörden nach Ermessen strengere Lärmminde-
        ungspläne aufstellen können, löst das Problem nicht.
        urch diese Regelung wird der Willkür Tür und Tor ge-
        ffnet. Die Folgen sind Rechtsunsicherheit und ein
        ärmschutzniveau an Flughäfen, das von Region zu Re-
        ion unterschiedlich ist, noch stärker als es bislang
        chon der Fall ist.
        Meine Damen und Herren von der Regierungskoali-
        ion, Sie haben es verpasst, bereits in diesem Gesetz die
        eichen für eine Verbesserung der Lärmbekämpfung zu
        tellen. Wir lassen uns aber nicht auf kommende Rechts-
        erordnungen vertrösten und werden daher Ihrem Ge-
        etzentwurf nicht zustimmen.
        nlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Vereinfachung und Vereinheitlichung der Ver-
        fahrensvorschriften zur Wahl und Berufung eh-
        renamtlicher Richter (Tagesordnungspunkt 14)
        Joachim Stünker (SPD): Ich begrüße, dass die in
        usammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12443
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        des Bundesrates geführten zahlreichen Gespräche zwi-
        schen den Fraktionen nun endlich zu einem konkreten
        Ergebnis geführt haben. Man mag es nicht glauben:
        Nachdem der Entwurf bereits in der letzten Legislaturpe-
        riode der Diskontinuität anheim gefallen war, liegen
        auch nun zwischen erster Lesung und Verabschiedung
        exakt eineinhalb Jahre. Herausgekommen ist jedoch eine
        Fassung, die unsere Zustimmung findet.
        Der vorliegende Entwurf zielt zum einen auf eine
        Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen; ein Ziel,
        das die Koalition auch im Rahmen des Masterplans Bü-
        rokratieabbau verwirklichen möchte; ein Ziel, das auch
        in Zusammenhang mit den Überlegungen zur Zusam-
        menlegung der Gerichtsbarkeiten immer wieder disku-
        tiert wird. Vereinheitlichung ist kein Wert an sich, aber
        gerade im Bereich der hier zur Debatte stehenden Vor-
        schriften wird deutlich, wie willkürlich unsere Rechts-
        ordnung manche Differenzierungen trifft. So ist es zum
        Beispiel nicht nachvollziehbar, dass das Mindestalter für
        die Berufung zum ehrenamtlichen Richter bei den Ver-
        waltungsgerichten nach geltendem Recht 30 Jahre be-
        trägt, die Berufung zum Schöffen jedoch bereits mit
        25 Jahren möglich ist.
        Doch jetzt zu den einzelnen Vorschriften: An erster
        Stelle ist hier die Vereinheitlichung der Amtsperioden
        ehrenamtlicher Richter auf fünf Jahre zu nennen. In der
        Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ist dies bereits jetzt
        der Fall, in den übrigen Gerichtsbarkeiten betragen die
        Amtsperioden vier Jahre. Wie auch meine Kollegen aus
        den anderen Fraktionen habe ich zunächst dafür plädiert,
        die Amtsperioden angesichts der mit dem Amt verbun-
        denen Belastungen auf vier Jahre zu vereinheitlichen.
        Wegen des mit Wahl und Berufung verbundenen hohen
        organisatorischen Aufwands bin ich dann jedoch zu der
        Überzeugung gelangt, die Dauer der Amtsperiode an der
        in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeiten geltenden
        Dauer von fünf Jahren zu orientieren.
        Die Frage, in welchem Verhältnis die Anzahl der in
        der Vorschlagsliste enthaltenen Personen zur Anzahl der
        Berufungen stehen muss, ist derzeit in den verschiede-
        nen Gerichtszweigen nicht einheitlich geregelt. Nach-
        dem der Entwurf ursprünglich eine Vereinheitlichung
        der Kandidatenzahl auf das eineinhalbfache der erforder-
        lichen Anzahl vorsah, haben wir uns in den Bericht-
        erstattergesprächen auf die zweifache Anzahl geeinigt.
        Damit ist gewährleistet, dass auch die Ergänzungswah-
        len während der laufenden Schöffenperiode auf Grund-
        lage der Vorschlagslisten stattfinden können und dies
        unter Wahrung demokratischer Grundsätze; denn je ge-
        ringer die Kandidatenzahl, desto weniger Auswahlmög-
        lichkeiten für die Schöffenwahlausschüsse.
        Der Entwurf zielt jedoch nicht nur auf Vereinheitli-
        chung, sondern auch auf Vereinfachung, indem er den
        Zugang zum Amt des ehrenamtlichen Richters durch den
        Wegfall formaler Hürden erleichtert. Auch dies ist ein
        Ziel, welches in Einklang mit den Bemühungen der Koa-
        lition um die Stärkung des Ehrenamtes steht. Zudem ist
        nicht vermittelbar, dass der Gesetzgeber einerseits die
        Mitwirkung des so genannten gesunden Menschenver-
        standes in den Gerichtssälen sichern will, andererseits
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        icht nachvollziehbare Zugangshindernisse aufbaut. An-
        esichts von weit über 100 000 in den verschiedenen
        erichtszweigen tätigen ehrenamtlichen Richtern ist es
        icht verwunderlich, dass die Suche nach geeigneten
        andidaten große Schwierigkeiten bereitet. Umso not-
        endiger ist jedoch der Abbau formaler Zugangsvoraus-
        etzungen. Ich befürworte daher die Streichung des der-
        eit geltenden Erfordernisses, dass der oder die
        etreffende bereits seit einem Jahr in der Gemeinde
        ohnen muss. Auch das Mindestalter soll zukünftig auf
        inheitlich 25 Jahre herabgesetzt werden.
        Besonders begrüße ich die Erstreckung des im Ar-
        eits- und Sozialgerichtsgesetz formulierten Verbots der
        enachteiligung ehrenamtlicher Richter auf sämtliche
        erfahrensordnungen und die nun ausdrückliche Fest-
        tellung, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
        ufgrund der Ausübung des Amts nicht zulässig ist.
        Der Entwurf ist ein weiterer Schritt in Richtung Ab-
        au von Bürokratie und findet daher meine volle Unter-
        tützung.
        Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Der Gesetzent-
        urf, der hier zur Debatte steht, enthält Änderungen der
        esetzlichen Regelungen über ehrenamtliche Richter, die
        ir insgesamt begrüßen. Denn damit wird sowohl deren
        ahl und Bestellung vereinfacht bzw. vereinheitlicht als
        uch deren Stellung gestärkt. Ehrenamtliche Richter sind
        n vielen Gerichtszweigen tätig: in der ordentlichen Ge-
        ichtsbarkeit als Schöffen in Strafsachen sowie beispiels-
        eise in der Kammer für Handelssachen. Es gibt sie aber
        uch in den anderen Gerichtsbarkeiten, also der Verwal-
        ngs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
        Was sind die Neuerungen im Einzelnen? Ich möchte
        ehn Punkte anführen:
        Erstens. Der Kreis der Personen, die als ehrenamtli-
        he Richter berufen werden können, wird in zweierlei
        insicht erweitert. Dies erleichtert die Suche nach ge-
        igneten Personen. Zum einen muss die Person nicht
        ehr ein Jahr in der Gemeinde gewohnt haben. Eine
        ielzahl von Kandidaten musste seither allein aus die-
        em Grund abgelehnt werden, auch wenn sie sonst ge-
        ignet war. Die alte Regelung entspricht aber nicht mehr
        er heutigen Mobilität und Flexibilität der Menschen. Es
        t daher richtig, sie abzuschaffen. Zum anderen kann ein
        hrenamtlicher Richter dann wieder herangezogen wer-
        en, wenn er lediglich eine Amtsperiode ausgesetzt hat.
        Zweitens. Mit dem Gesetz wird das aufwendige Ver-
        ahren zur Wahl und Berufung von ehrenamtlichen Rich-
        ern in allen Gerichtszweigen nur noch alle fünf Jahre
        otwendig sein. Der Verwaltungsaufwand insbesondere
        ür die Kommunen wird damit deutlich verringert. Die
        olge wird eine Kosteneinsparung sein. Außerdem ha-
        en die Amtsträger so die Möglichkeit, dieses Amt län-
        er auszuüben und damit mehr Erfahrungen zu sam-
        eln.
        Drittens. Die Aufstellung der Vorschlagslisten für
        hrenamtliche Richter und die Besetzung der Wahlaus-
        chüsse werden erleichtert. Künftig können die dafür
        otwendigen Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit der
        12444 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
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        anwesenden Ratsmitglieder gefasst werden. Mindestens
        ist aber die einfache Mehrheit der gesetzlichen Mitglie-
        derzahl des Rates erforderlich. Bisher war hierfür eine
        zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des
        Rates nötig. Bei Abwesenheit einzelner Ratsmitglieder
        waren oftmals mehrere Anläufe erforderlich, um die
        qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Damit verbundene
        Verzögerungen werden durch die Neuregelung entfallen.
        Viertens. Bei der Schöffenwahl sind künftig nur noch
        sieben Vertrauenspersonen in den Wahlausschuss zu
        wählen. Dies führt zu einer Gleichstellung mit den Paral-
        lelbestimmungen aus der Verwaltungs- und Finanzge-
        richtsbarkeit.
        Fünftens. Die Aufgabe, Verwaltungsbeamte für den
        Wahlausschuss zu bestellen, kann die Landesregierung
        im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit schon jetzt
        auf oberste Landesbehörden übertragen. Dies soll künf-
        tig auch bei der Schöffenwahl möglich sein.
        Sechstens. Verlegt ein Schöffe seinen Wohnsitz aus
        dem Bezirk des Amtsgerichts, wird er künftig nicht mehr
        zwingend aus der Schöffenliste gestrichen, wenn er im
        Bezirk des Landgerichts wohnen bleibt. Die Streichung
        erfolgt nur noch auf Antrag.
        Siebtens. Das Verfahren zur Streichung von verstor-
        benen und verzogenen Schöffen wird vereinfacht: Am
        Amtsgericht muss der Richter in diesen eindeutigen Fäl-
        len nicht mehr die Staatsanwaltschaft und den anderen
        Schöffen anhören. Am Landgericht kann der Vorsitzende
        der Strafkammer hierüber allein entscheiden.
        Achtens. Das Gesetz schreibt eine angemessene Teil-
        habe von Männern und Frauen an der ehrenamtlichen
        Richtertätigkeit vor. Dies ist zu begrüßen, da es einen
        weiteren Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau
        leistet.
        Neuntens. Das Benachteiligungsverbot wird im Deut-
        schen Richtergesetz fixiert. Danach darf niemand in der
        Ausübung oder der Übernahme des Ehrenamtes be-
        schränkt oder aufgrund dessen benachteiligt werden.
        Auch eine darauf gestützte Kündigung ist unzulässig.
        Dies entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung der
        Arbeitsgerichte. Das Niederschreiben des Grundsatzes
        ist aber aus zwei Gründen richtig: Zum einen hat es der
        Arbeitnehmer in der Praxis dadurch leichter, sich gegen-
        über seinem Arbeitgeber auf das Benachteiligungsverbot
        zu berufen. Zum anderen wird klargestellt, dass der
        Grundsatz für alle Gerichtszweige gilt und nicht nur in
        der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, in deren Verfah-
        rensordnungen das Benachteiligungsverbot schon jetzt
        vorgesehen ist.
        Zehntens. Auch in der Verwaltungs- und Finanzge-
        richtsbarkeit soll das Mindestalter wie sonst auch
        25 Jahre betragen und nicht wie bisher bei 30 Jahren lie-
        gen. Auch hiermit wird eine nicht nachvollziehbare Dif-
        ferenzierung beseitigt.
        Das alles sind vielleicht keine revolutionären Neue-
        rungen. Darauf kam es aber auch nicht an und das war
        auch nicht notwendig. Entscheidend ist, dass es in der
        Summe der Änderungen zu einer spürbaren Vereinfa-
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        hung und Vereinheitlichung der einschlägigen Bestim-
        ungen kommt. Das war das Ziel des Gesetzesvorha-
        ens und das wird mit dem vorliegenden Entwurf auch
        rreicht.
        Ich begrüße vor allem auch, dass mit dem Gesetz die
        tellung der ehrenamtlichen Richter hervorgehoben
        ird. In der Justiz ist deren Bedeutung anerkannt; ich
        ann das aus meinen eigenen Erfahrungen als Richter sa-
        en. Der Bevölkerung ist dies aber vielfach nicht be-
        usst: Ehrenamtliche Richter wirken beispielsweise bei
        er mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit
        leichen Rechten wie der Berufsrichter mit. Außerdem
        ilt auch für sie das Spruchrichterprivileg. Das heißt, sie
        önnen für ein Urteil nur dann haftbar gemacht werden,
        enn dies eine Pflichtverletzung und Straftat darstellt.
        es Weiteren unterliegt auch der ehrenamtliche Richter
        er richterlichen Unabhängigkeit.
        Das Amt stammt aus dem 19. Jahrhundert. Es gilt da-
        er bei manchen als überholt und nicht mehr zeitgemäß.
        ber ihre Rolle wird immer wieder gestritten. Von Kriti-
        ern werden sie oft als „überflüssig“ und „überfordert“
        ezeichnet.
        Ich bin der Auffassung, diese Einschätzungen sind
        alsch. Sie verkennen die Bedeutung der ehrenamtlichen
        ichter, die wichtiges Bindeglied zwischen Justiz und
        ffentlichkeit sind. Sie sind fester, wertvoller Bestand-
        eil unserer Rechtspflege – und das zu Recht. Denn sie
        ringen eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich:
        ie ehrenamtlichen Richter machen die Justiz für die
        evölkerung transparenter und verständlicher. Sie brin-
        en den so genannten „gesunden Menschenverstand“
        nd Alltagserfahrung in die gerichtlichen Verfahren. Die
        älle werden neben dem juristischen Sachverstand auch
        it dem allgemeinen Rechtsempfinden beurteilt. Einen
        roßen Nutzen bringen die ehrenamtlichen Richter vor
        llem aber auch außerhalb des Gerichtssaals. Die Tätig-
        eit stärkt das Vertrauen in die Justiz. Sie sehen die Ge-
        ichtsabläufe von innen. Sie erkennen, dass auch schwie-
        ige, strittige Entscheidungen, die auf den ersten Blick
        nverständnis in der Öffentlichkeit hervorrufen, mit
        roßer Sorgfalt getroffen werden. Diese Einsichten kön-
        en sie dann nach außen tragen. Sie helfen daher mit, das
        nsehen der Justiz in der Bevölkerung zu stärken.
        Wenn man all diese gesetzlichen Neuerungen betrach-
        et, so geht es im Wesentlichen darum, die Abläufe zu
        ptimieren, also die Vorgänge hinsichtlich Qualität, Kos-
        en, Geschwindigkeit, Effizienz und Effektivität zu ver-
        essern. Man sollte meinen, dieser wünschenswerte Ef-
        ekt hätte so schnell als möglich herbeigeführt werden
        ollen.
        Der Bundesregierung fällt dies aber offensichtlich
        rundsätzlich schwer. Man merkt auch bei anderen gro-
        en rechtspolitischen Projekten, wie beim Antidiskrimi-
        ierungsgesetz, das bereits Ende 2003 vorliegen sollte,
        ass Rot-Grün nur schwer in die Gänge kommt.
        Der heute vorliegende Gesetzentwurf basiert auf ei-
        em Entwurf aus der 14. Legislaturperiode. Seit über
        weieinhalb Jahren wird nun an dem Vorhaben herumge-
        oktert. Am 22. März 2002 wurde der Entwurf erstmalig
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12445
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        vom Bundesrat beschlossen und von der Mehrheit der
        Länder begrüßt. Weil der Entwurf erst gegen Ende der
        14. Legislaturperiode eingebracht wurde, ist es noch ent-
        schuldbar, dass er der Diskontinuität anheim fiel. Nicht
        verständlich ist jedoch, dass der Gesetzentwurf nach ei-
        ner erneuten Einbringung in den Bundestag am 20. De-
        zember 2002 fast zwei Jahre verschleppt wurde. Dabei
        waren wir uns schon in einem Berichterstattergespräch
        im Juni 2003 darüber einig, dass es sinnvoll wäre, wenn
        das vereinfachte Wahlverfahren schon bei den Schöffen-
        wahlen im Jahre 2004 hätte angewendet werden können.
        Leider ist dies nicht gelungen. Diese Verzögerung ist be-
        dauerlich, denn die Wahlen erfolgen ja nur alle vier – zu-
        künftig alle fünf – Jahre. So lassen Reform und Effizienz
        auf sich warten und kommen frühestens in 2008 zum
        Tragen.
        Aber Kritik an Rot-Grün ist nicht nur wegen des ver-
        schleppten Verfahrens angebracht. Auch inhaltlich ist zu
        kritisieren, wie skeptisch sie der Verlängerung der Amts-
        periode auf einheitlich fünf Jahre gegenüberstanden.
        Lange haben sie sich gegen diese Änderung gewehrt.
        Auch die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme
        Bedenken geäußert, und zwar mit der Begründung, eine
        fünfjährige Amtszeit würde die Suche nach geeigneten
        Kandidaten erschweren.
        Aber es ist nicht vorrangig die Dauer der Amtszeit,
        weshalb Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche
        Richtertätigkeit nur zögerlich oder ungern annehmen.
        Dafür gibt es vielmehr zwei Hauptgründe: Es ist zum ei-
        nen die Unwissenheit über die Bedeutung des Amtes und
        die damit verbundene Verantwortung. Dieser Unkennt-
        nis muss vor allem mit einer besseren Informationspoli-
        tik entgegnet werden. Und es ist zum anderen vor allem
        die Sorge vor Benachteiligungen durch den Arbeitgeber.
        Diesem Problem wird aber mit der gesetzlichen Fixie-
        rung des Benachteiligungsverbots begegnet. Ich habe es
        vorhin erwähnt.
        Ich bin daher froh, dass es uns letztlich gelungen ist,
        uns in der Frage der Verlängerung der Amtsperiode
        durchzusetzen. Denn diese Neuerung ist die deutlich ef-
        fektivste aller Änderungen, mit denen der Verwaltungs-
        und Kostenaufwand gesenkt werden wird.
        In einer anderen Frage konnte dagegen keine Einig-
        keit erzielt werden. Im ursprünglichen Entwurf war vor-
        gesehen, dass einheitlich nur noch die eineinhalbfache
        Anzahl an Kandidaten vorgeschlagen werden muss, aus
        den später die ehrenamtlichen Richter ausgewählt wer-
        den. Bisher schwankt diese Zahl je nach Amt zwischen
        der eineinhalbfachen und der dreifachen Anzahl.
        Wir hätten diese Vereinfachung gerne gesehen. Auch
        hiermit wäre die Verwaltung erheblich entlastet worden.
        Die Regelung war aber nicht durchzusetzen. Insbeson-
        dere die Bundesregierung hat sich in ihrer Stellung-
        nahme eindeutig dagegen ausgesprochen. Ich begrüße
        aber, dass es zumindest gelungen ist, die Vorschlagsliste
        in der Finanzgerichtsbarkeit von der dreifachen auf die
        doppelte Anzahl der zu vergebenden Richterstellen zu
        verkleinern.
        Ich halte fest: Mit dem Gesetz werden erkennbare
        Vereinfachungen und Vereinheitlichungen erreicht und
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        er ehrenamtliche Richter wird in seiner Position ge-
        tärkt. Das begrüßen wir. Zu bedauern ist allerdings,
        ass aufgrund der zögerlichen Handhabung von Rot-
        rün die Verwaltungen von den Vereinfachungen erst in
        in paar Jahren profitieren werden.
        Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
        undesrat hat mit dem Gesetzentwurf zur Vereinfachung
        nd Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur
        ahl ehrenamtlicher Richter ein wichtiges Anliegen
        ufgegriffen. Nach den notwendigen Änderungen des
        echtsausschusses des Deutschen Bundestages liegt nun
        ine insgesamt gute Lösung vor. Durch die Vereinheit-
        ichung der Vorschriften und Voraussetzungen in den
        erschiedenen Gerichtszweigen werden die Anforderun-
        en an die ehrenamtliche Richterschaft – insbesondere
        ür Nichtjuristen – durchschaubarer. Und genau dies gilt
        s zu erreichen. Nur wenn die Menschen verstehen und
        bschätzen können, was sie erwartet, werden sie Inte-
        esse und Bereitschaft entwickeln, gesellschaftliche Ver-
        ntwortung zu übernehmen und sich für dieses wichtige
        mt des ehrenamtlichen Richters zur Verfügung zu stel-
        en.
        Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen,
        ass ich die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen
        nd Richter an gerichtlichen Entscheidungen auch zu-
        ünftig für sehr wichtig halte. Ehrenamtliche Richterin-
        en und Richter ergänzen die fachliche Sicht einer spe-
        ialqualifizierten Richterschaft um einen in mancher
        insicht unbefangeneren und lebenspraktischeren Blick.
        n Strafverfahren können sie, da sie zuvor mit der Sache
        icht befasst waren, noch stärker aus dem Eindruck der
        ündlichen Verhandlung heraus urteilen. In der Verwal-
        ungs- und Finanzgerichtsbarkeit, aber auch in den Kam-
        ern für Handelssachen, ist ihr Sachverstand unver-
        ichtbare Voraussetzung für die Sicherung eines fachlich
        och qualifizierten Verfahrens.
        Auf einige Punkte des Gesetzes will ich nun näher
        ingehen: Die Amtsperioden werden einheitlich auf fünf
        ahre festgesetzt. Damit werden die mit erheblichem
        ufwand verbundenen Wahlverfahren in zeitlicher Hin-
        icht reduziert. Auch wenn die gegen diese Regelung ge-
        ußerten Bedenken, die fünf Jahre könnten zu lang sein
        nd Menschen abschrecken, sich für so lange Zeit für
        ieses Amt zu verpflichten, nicht von der Hand zu wei-
        en sind, denken wir, dass die Vorteile die Nachteile
        berwiegen.
        Die Wohnsitzregelung wird vereinfacht. Wir begrü-
        en es, dass man nun nicht mehr ein ganzes Jahr in der
        emeinde wohnen muss, um sich für die Aufnahme in
        ine Vorschlagsliste zu qualifizieren. Diese Regelung
        ar nicht mehr zeitgemäß. Wer zum Zeitpunkt der Lis-
        enaufstellung in der Gemeinde wohnt und sich aufstel-
        en lassen möchte, den sollten wir nicht bremsen.
        Das Gesetz stärkt das Benachteiligungsverbot. Diese
        n Bezug auf die berufliche Tätigkeit der ehrenamtlichen
        ichter wirkende Schutzvorschrift wird nun im Deut-
        chen Richtergesetz zentral verankert. Dies ist ein deutli-
        hes Signal, mit dem die öffentliche Anerkennung für
        12446 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
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        die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und
        Richter gestärkt wird.
        Im Deutschen Richtergesetz wird die Geschlechterpa-
        rität in der ehrenamtlichen Richterschaft ausdrücklich
        als Zielvorgabe verankert. Auch wenn diese Vorschrift
        die Geschlechterparität nicht zwingend vorschreibt, son-
        dern nur die „angemessene Berücksichtigung“ fordert,
        begrüße ich gleichwohl die Tendenz, der Gleichstellung
        auch in diesem Bereich besonderes Augenmerk zu wid-
        men. Die Praxis ist hier, jedenfalls was die Schöffinnen
        betrifft, dank der neuen Bundesländer recht weit. Deren
        Anteil liegt bereits bei 48 Prozent.
        Einige Vorschläge des Bundesrates hat der Rechtsaus-
        schuss jedoch nicht befürwortet. So wollte der Bundesrat
        die Zahl der Personen für die Vorschlagslisten generell
        auf das Anderthalbfache der dann zu wählenden ehren-
        amtlichen Richter beschränken. Damit überging der
        Bundesrat die wichtige Funktion dieses Auswahlaktes.
        Erst die Auswahl sichert eine ausreichende demokrati-
        sche Legitimation der ehrenamtlichen Richterschaft. Die
        Vorschlagslisten sollten sich nicht zu Wahllisten ver-
        dichten. Ich bin mir der Schwierigkeiten der Praxis, aus-
        reichend Personen für die Vorschlagslisten zu finden,
        sehr wohl bewusst. Aber ich denke, dass man dieses Pro-
        blem nicht durch stark gekürzte Vorschlagslisten lösen
        darf, sondern durch Aufwertung des Amtes einerseits
        und Erweiterung des potenziellen Personenkreises ande-
        rerseits. Die Absenkung der Altersgrenze von 30 auf
        25 Jahre bei ehrenamtlichen Richtern in der Finanzge-
        richtsbarkeit mag hier einen tauglichen Ansatz liefern.
        Das vorliegende Gesetz passt die Vorschriften bezüg-
        lich der Anforderungen an Wahl und Berufung der ehren-
        amtlichen Richter den Praxiserfordernissen an und stärkt
        gleichzeitig die Stellung der ehrenamtlichen Richter-
        schaft. Es bietet so einen guten Rahmen, damit sich auch
        in Zukunft viele motivierte Menschen für das Amt des eh-
        renamtlichen Richters oder der ehrenamtlichen Richterin
        begeistern. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle meinen
        Dank und meine Anerkennung für ihre engagierte Tätig-
        keit als Richter im Ehrenamt aussprechen.
        Rainer Funke (FDP): Der Gesetzentwurf zur Ver-
        einfachung der Wahl ehrenamtlicher Richter des Bun-
        desrates, den wir heute abschließend beraten, verfolgt in
        erster Linie das Ziel, die Stellung von ehrenamtlichen
        Richtern zu stärken, den Zugang zum Schöffenamt zu
        erleichtern und das Wahlverfahren einfacher zu gestal-
        ten. Die Länder haben im zurückliegenden Gesetzge-
        bungsverfahren deutlich gemacht, warum aus ihrer Sicht
        die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen
        notwendig sind. Wenn durch die vorgeschlagenen Maß-
        nahmen erreicht werden kann, dass bürokratischer Auf-
        wand bei den Wahlverfahren zukünftig abgebaut wird,
        so sollten wir uns als Bundesgesetzgeber diesen Maß-
        nahmen, die die Landesjustizverwaltungen entlasten
        werden, nicht verschließen.
        Aus Sicht der FDP ist eine Regelung des Gesetzent-
        wurfs von besonderer Bedeutung. Dies ist das ausdrück-
        lich genannte Benachteiligungsverbot. Es kann nicht
        sein, dass jemand, der sich ehrenamtlich für unser Ge-
        meinwesen engagiert, auf der anderen Seite Benachteili-
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        ungen in seinem Arbeitsleben ausgesetzt ist. Es ist da-
        er zu begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf klargestellt
        ird, dass die Freistellung vom Dienst durch den Arbeit-
        eber für die Zeit der Amtstätigkeit sowie das Verbot von
        ündigungen wegen Übernahme und Ausübung des
        ichteramtes künftig eine Selbstverständlichkeit sein
        erden.
        Die Beteiligung ehrenamtlicher Richter in der Rechts-
        flege ist alte deutsche Rechtstradition. Lange Zeit galt
        ie Beteiligung von Schöffen in der Rechtspflege als Ga-
        ant für eine demokratische Gerichtsbarkeit. In letzter
        eit wird die Rolle der Schöffen mehr und mehr kritisch
        interfragt. Die Tatsache, dass wir heute gemeinsam die-
        en Gesetzentwurf verabschieden, entbindet uns nicht
        on der grundsätzlichen Diskussion über die Stellung
        er Schöffen. Oft wird geäußert, Schöffen seien mit ihrer
        ufgabe völlig überfordert. Daneben mangelt es oft am
        otwendigen Sachverstand, um einen Fall wirklich sorg-
        ältig beurteilen zu können. Darüber hinaus sind auch
        mmer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Schöf-
        en wegen Befangenheit zurückgezogen werden oder wo
        robe Verstöße gegen die Schweigepflicht vorliegen.
        ies alles zeigt, dass im Einzelfall durch die Beteiligung
        on Schöffen eine erhebliche Mehrbelastung für die Jus-
        iz entstehen kann.
        Zu Beginn des Jahres hat auch die bayerische Justiz-
        inisterin öffentlich erklärt, es müsse überlegt werden,
        b es künftig noch sinnvoll sei, den Richtern in Strafver-
        ahren grundsätzlich Laienrichter an die Seite zu stellen.
        ie FDP ist in dieser Frage durchaus ergebnisoffen.
        ennoch sehen wir hier erheblichen Diskussionsbedarf.
        er vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist da-
        er eine gute Gelegenheit, dieses Thema vertieft zu dis-
        utieren. Ich hoffe, wir werden an anderer Gelegenheit
        azu ausreichend Gelegenheit haben.
        Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der
        undesministerin der Justiz: Der heute vorliegende Ge-
        etzentwurf ist ein sachgerechter und in jeder Hinsicht
        egrüßenswerter Schritt zu einer Vereinfachung und
        odernisierung des komplexen Verfahrens der Wahl der
        hrenamtlichen Richter. Der Gesetzentwurf macht das
        hrenamtliche Richteramt und damit bürgerschaftliche
        ngagements attraktiver und zeitgemäßer. Wir haben das
        esetz in bester Zusammenarbeit aller in diesem Hause
        ertretenen Fraktionen zustande gebracht und ich
        öchte mich nachdrücklich dafür aussprechen, dass es
        n seiner vorliegenden Form zum 1. Januar des kommen-
        en Jahres in Kraft treten kann.
        Lassen Sie mich nur einige Neuregelungen hervorhe-
        en:
        Die Amtsperioden der ehrenamtlichen Richter sollen
        inheitlich von vier auf fünf Jahre verlängert werden.
        amit erreichen wir einen Gleichlauf in allen Gerichts-
        weigen und insbesondere auch eine Entlastung der
        ommunen und der Justizverwaltungen. Die große Be-
        eutung, die wir auch dem ehrenamtlichen Richteramt
        eimessen, erfordert ein differenziertes und eben auch in
        ewisser Weise aufwendiges Auswahl- und Berufungs-
        erfahren. Es ist sachgerecht, dieses Verfahren nicht alle
        ier, sondern nur alle fünf Jahre durchzuführen. Den eh-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12447
        (A) )
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        renamtlichen Richterinnen und Richtern gibt diese maß-
        volle Verlängerung die Möglichkeit verbesserter und in-
        tensiverer Eingewöhnung in das einmal übernommene
        Ehrenamt.
        Das Wahlverfahren wird darüber hinaus durch die
        Aufhebung des einjährigen Wohnsitzerfordernisses er-
        leichtert. Dieses Erfordernis hat in letzter Zeit die Rekru-
        tierung der Bewerber für das ehrenamtliche Richteramt
        immer wieder behindert. Um in das Ehrenamt ernannt
        werden zu können, genügt es in Zukunft, dass der Wohn-
        sitz in der jeweiligen Gemeinde überhaupt besteht.
        Positiv hervorheben möchte ich aber auch, dass die
        geltenden Regelungen, wonach grundsätzlich die dop-
        pelte Anzahl an Kandidaten aufgestellt werden muss,
        beibehalten wird. Die vom Bundesrat zunächst vorge-
        schlagene Absenkung der Kandidatenzahl auf das nur
        Eineinhalbfache wäre der demokratischen Grundlage
        des Laienrichteramtes einfach nicht gerecht geworden.
        Ein weiteres wichtiges Element des Entwurfs ist das
        Benachteiligunqsverbot (§ 45 Abs. 1). Niemand darf in
        der Übernahme oder Ausübung des Amtes als ehrenamt-
        licher Richter beschränkt oder wegen der Übernahme
        der Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Wo der
        Einzelne eine staatsbürgerliche Pflicht erfüllt, darf es
        nicht sein, dass dieser Bürger oder diese Bürgerin gesell-
        schaftlich, beruflich oder anderweitig Benachteiligungen
        oder Zurücksetzungen in Kauf nehmen muss. Ehrenamt-
        liche Richter sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ih-
        rem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen.
        Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der
        Übernahme oder der Ausübung des Richteramtes ist un-
        zulässig. Diese Regelung war von Anfang an eines der
        zentralen Anliegen der Bundesratsinitiative; sie wird von
        der Bundesregierung voll unterstützt. Gleiches gilt für
        das vorgesehene Gebot einer gleichberechtigten Teil-
        habe von Männern und Frauen bei der Besetzung der eh-
        renamtlichen Richterstellen.
        Schließlich möchte ich es nicht versäumen, die nun-
        mehr möglich gewordene einheitliche In-Kraft-Tretens-
        Regelung für das neue Gesetz anzusprechen. Die in die-
        sem Jahr 2004 durchzuführenden Schöffenwahlen kön-
        nen und konnten ausnahmslos nach bestehendem Recht
        durchgeführt werden. Abgeschichtete In-Kraft-Tretens-
        und Übergangs-Regelungen, wie sie noch nach den Dis-
        kussionen des vergangenen Jahres erforderlich schienen,
        sind nun nicht mehr nötig. Das Gesetz kann einheitlich
        zum Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Für eine konse-
        quente und vollständige Umsetzung des Ohrid-
        Abkommens in Mazedonien (Tagesordnungs-
        punkt 17)
        Uta Zapf (SPD): Wir haben Mazedonien als ein Bei-
        spiel für gelungenes Krisenmanagement auf dem Balkan
        und für deutsches und europäisches Engagement gelobt.
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        as Land hat erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu
        olitischer Stabilität gemacht. Die Annäherung an die
        U verläuft weitgehend erfolgreich. Bereits am 9. April
        001 wurde ein Stabilisierungs- und Assoziierungsab-
        ommen mit der EU abgeschlossen. Am 22. März 2004
        at Mazedonien offiziell das Beitrittsgesuch an die EU
        bergeben.
        Mehrere Krisen konnten durch internationales diplo-
        atisches und militärisches Engagement beherrscht wer-
        en. Im Jahr 1993 verhinderte die Stationierung von
        N-Blauhelmen eine Eskalation eines Konfliktes. Im
        ahr 2001 brachen bürgerkriegsähnliche Kämpfe zwi-
        chen albanischer und mazedonischer Seite aus, die
        urch massiven diplomatischen Einsatz Europas und der
        SA und durch die Stationierung von Militärmissionen
        eeskaliert wurden. Heute ist die letzte Militärmission
        urch eine Polizeimission ersetzt worden.
        Der Abschluss des Abkommens von Ohrid, das alle
        arteien in Mazedonien unterschrieben haben, stellt ei-
        en Meilenstein zur Befriedung und Stabilisierung des
        onflikts in Mazedonien dar. Bisher ist die Umsetzung
        elungen – wenn auch nicht ohne Konflikte und Schwie-
        igkeiten.
        Jetzt ist die Umsetzung des letzten Schrittes zur Im-
        lementierung eines zentralen Teils dieses Abkommens
        nfrage gestellt. Das Abkommen sieht eine neue Ge-
        eindeverfassung vor. Das Rahmengesetz wurde im
        ahr 2002 verabschiedet. Umstritten ist jetzt das Gesetz
        ber die Gemeindegrenzen, den Status von Skopje und
        ie Finanzierung der Dezentralisierung.
        Kern dieses Vorhabens ist die Frage der Neugliede-
        ung der kommunalen Gebietskörperschaften. Ziel des
        rozesses ist eine effizientere und bürgernahe Verwal-
        ung. Die Dezentralisierung soll auch dazu beitragen,
        ass die kommunale Verwaltung die örtlichen ethnischen
        ehrheitsverhältnisse besser reflektiert. Wir begrüßen
        aher, dass die beiden Regierungsparteien – das Sozial-
        emokratische Bündnis für Mazedonien (SDSM) und
        ie albanische Demokratische Union für Integration
        DUI) – in einem schwierigen politischen Prozess einen
        ompromiss in der Frage der Neugliederung der kom-
        unalen Gebietskörperschaften gefunden haben.
        Leider hat sich in Mazedonien wegen dieses Gesetzes
        iderstand formiert. Die parlamentarische und außer-
        arlamentarische Opposition hat zur Ablehnung der ter-
        itorialen Neuaufteilung aufgefordert. Sie hat zu einem
        eferendum gegen dieses Gesetzesvorhaben aufgerufen
        nd die erforderlichen Stimmen gesammelt. Am 7. No-
        ember wird das Referendum über den Dezentralisie-
        ungsplan der Regierung abgestimmt. Die Kommunal
        ahlen mussten deshalb verschoben werden.
        Sollte dieses Referendum angenommen werden, so
        äre das ein herber Rückschlag für den Friedensprozess
        n Mazedonien. Darüber kann es keinen Zweifel geben.
        Es für mich unverständlich, dass die CDU/CSU dies
        icht genauso sieht und unseren Antrag nicht unterstützt.
        ür mich ist dies nur durch parteipolitische Motive er-
        lärlich. Offensichtlich ist der Opposition die Unterstüt-
        ung der VMRO-DPNE in dieser Frage wichtiger als die
        12448 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Zukunft des Friedensprozesses. Sachliche Gründe, die
        eine Ablehnung der Neugliederung der kommunalen Ge-
        bietskörperschaften rechtfertigen würden, kann ich je-
        denfalls nicht erkennen.
        Der Vorwurf, der Dezentralisierungsplan vertiefe eth-
        nische Grenzen, ist unzutreffend. Die Neuordnung der
        kommunalen Grenzen würde die Repräsentanz von Min-
        derheiten auf der Kommunalebene verbessern. Proble-
        matisch sind hier besonders solche Kommunen, in denen
        die Bevölkerung einer Ethnie mehr als 90 Prozent der
        Bevölkerung ausmacht. In diesen Gebieten ist die Min-
        derheit politisch meist nicht repräsentiert.
        Die angesehene International Crisis Group hat analy-
        siert, welche Auswirkungen die Umsetzung der Vor-
        schläge der Regierung auf die Situation von Minderhei-
        ten in den neuen Verwaltungsdistrikten haben würde.
        Von den neu zu schaffenden 80 Kommunen hätten nach
        Umsetzung des Dezentralisierungsplans nur noch 30 ei-
        nen Bevölkerungsanteil von 90 Prozent oder mehr einer
        einzigen Volksgruppe. Gegenwärtig gibt es in Mazedo-
        nien 123 Kommunen. In 65 von ihnen stellt eine einzige
        ethnische Gruppe 90 Prozent oder mehr der Bevölke-
        rung. Die Umsetzung der Vorschläge der Regierung zur
        Dezentralisierung hätte auf diese Frage also einen positi-
        ven Effekt.
        Die Umsetzung der Vorschläge wird keinen negativen
        Einfluss auf die so wichtige Wahl der Bürgermeister in
        den Kommunen haben. Gegenwärtig leben 92 Prozent
        der ethnischen Mazedonier in Gemeinden, in denen sie
        mehr als 50 Prozent der Bevölkerung – und damit in der
        Regel – den Bürgermeister stellen. 77 Prozent der ethni-
        schen Albaner leben in Gemeinden, in denen die eigene
        Volksgruppe den Bürgermeister stellt. Nach der Umset-
        zung der Dezentralisierungspläne würden 91 Prozent der
        Mazedonier und 70 Prozent der Albaner in Gemeinden
        leben, in denen die eigene Volksgruppe auch den Bürger-
        meister stellt. Dies ist keine signifikante Änderung und
        mit Sicherheit kein Argument für die Ablehnung des
        Dezentralisierungsplans.
        Deutlicher positiv hingegen wäre die Wirkung des
        Neugliederungsplans auf die Repräsentanz der albani-
        schen Volksgruppe in der Hauptstadt Skopje. Durch die
        Einbeziehung von zwei überwiegend albanisch bewohn-
        ten Gebieten wird der Anteil der albanischstämmigen
        Bevölkerung auf über 20 Prozent in Skopje steigen. Da-
        mit gewinnen Albaner zusätzliche Rechte. Zum Beispiel
        wird Albanisch zur zweiten Amtssprache. Auch ange-
        sichts der demographischen Entwicklung in Mazedonien
        ist eine solche Aufwertung der albanischen Minderheit
        eine kluge Entscheidung.
        Ich hoffe daher, dass das Referendum am 7. Novem-
        ber scheitert. Das Rahmenabkommen von Ohrid bleibt
        der Schlüssel für die Fortsetzung eines erfolgreichen
        Wegs von Mazedonien in die Europäische Union und in
        die NATO. Die Umsetzung des gefundenen Kompromis-
        ses, den die Regierungsparteien SDSM und DUI in der
        Frage der kommunalen Aufteilung erzielt haben, ist we-
        sentlich für den Frieden und die Stabilität in Mazedo-
        nien.
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        Die Konsequenzen einer Annahme des Referendums
        ingegen sind noch nicht abzusehen. Ein Erfolg des Re-
        erendums würde aber mit Sicherheit die weitere Umset-
        ung des Ohrid-Abkommens erschweren. Im Rahmen
        er Implementierung dieses Abkommens sind in den
        etzten Jahren substanzielle Fortschritte auf dem Wege
        iner Annäherung Mazedoniens an die EU gemacht wor-
        en. Darunter fallen die erfolgte Volkszählung, die weit-
        ehende Nutzung der Minderheitensprachen, die Aner-
        ennung der albanischen Universität von Tetovo, die
        chaffung eines Ombudsmanns und die Besetzung von
        tellen durch albanische Mazedonier im öffentlichen
        ienst.
        Sollte das Referendum angenommen werden, droht
        ie weitere Umsetzung des Ohrid-Abkommens der in-
        enpolitischen Auseinandersetzung über den Umgang
        it dem Abstimmungsergebnis zum Opfer zu fallen.
        estenfalls muss der Kompromiss zur Dezentralisierung
        achgebessert werden. Schlimmstenfalls droht ein Still-
        tand oder gar ein Scheitern des Friedensprozesses.
        Eine solche Entwicklung ist angesichts der weiterhin
        chwierigen Lage in der Region das Letzte was wir brau-
        hen. Allein im Kosovo gibt es nach wie vor erheblichen
        olitischen Sprengstoff, dessen Entschärfung schwierig
        enug sein wird. Eine weitere Krise in der Nachbar-
        chaft würde Bemühungen zur Lösung der Statusfrage
        es Kosovo und der damit zusammenhängenden wirt-
        chaftlichen und politischen Fragen erheblich verkom-
        lizieren.
        Mazedonien ist ein positives Beispiel für Krisenma-
        agement auf dem Balkan und kann ein positives Bei-
        piel für Konfliktlösung in der Region werden. Wir wer-
        en uns daher weiterhin für die Stabilisierung des
        ersöhnungsprozesses zwischen ethnisch-albanischen
        nd ethnisch-mazedonischen Staatsangehörigen in
        azedonien engagieren. Wir werden außerdem die Um-
        etzung der im Ohrider Rahmenabkommen verabredeten
        aßnahmen zur Wahrung der Minderheitenrechte be-
        leiten und unterstützen.
        In diesem Zusammenhang wäre es auch ein Akt der
        olitischen Flurbereinigung, wenn die internationale Ge-
        einschaft endlich den verfassungsmäßigen Namen der
        epublik Mazedonien anerkennen würde. Auch dieses
        nliegen wollen wir mit unserem Antrag unterstützen,
        ür den ich Sie um Unterstützung bitte.
        Siegfried Helias (CDU/CSU): Mazedonien ist ein
        usterbeispiel für erfolgreiche Konfliktprävention in-
        erhalb der kriegs- und krisengeschüttelten Balkanre-
        ion. Wir erinnern uns: Im Frühjahr 2001 war es im
        ordwesten Mazedoniens zu bewaffneten Auseinander-
        etzungen zwischen albanischstämmigen bewaffneten
        ruppen und slawisch-mazedonischen Sicherheitskräf-
        en gekommen. Ein Bürgerkrieg konnte jedoch verhin-
        ert werden, als unter Vermittlung der Internationalen
        taatengemeinschaft im August 2001 das Ohrid-Abkom-
        en vereinbart wurde. Es sollte den Frieden in Mazedo-
        ien sichern und das Zusammenleben der verschiedenen
        olksgruppen neu regeln.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12449
        (A) )
        (B) )
        Das Ohrid-Abkommen wurde in Anwesenheit so
        hochrangiger Politiker wie dem EU-Sonderbeauftragten
        Solana, NATO-Generalsekretär Robertson und dem EU-
        Ratspräsidenten Michel unterzeichnet. Es sieht unter an-
        derem Folgendes vor: in der Präambel der Verfassung
        Mazedonien als Staat aller seiner ethnischen Gruppen zu
        bezeichnen; den christlich-orthodoxen, den katholi-
        schen und den muslimischen Glauben als gleichberech-
        tigt anzuerkennen; im Parlament alle Minderheiten pro-
        portional entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil zu
        beteiligen; Albanisch zur zweiten Amtsprache oder „of-
        fiziellen Sprache“ in Gemeinden zu erklären, in denen
        mindestens ein Fünftel der Bevölkerung Albaner sind. In
        diesen Gemeinden soll Bildung auch auf weiterführen-
        den Schulen in albanischer Sprache staatlich gefordert
        werden; in Landkreisen und Gemeinden mit albanischer
        Bevölkerungsmehrheit sollten albanische Polizeichefs
        eingesetzt werden; den Kommunen mehr Zuständigkei-
        ten einzuräumen.
        Keine Frage: Bei der Umsetzung des Ohrid-Abkom-
        mens haben die früheren Konfliktparteien Fortschritte
        gemacht. Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, dass
        die Parlamentswahlen vom September 2002 reibungslos
        verliefen und einen friedlichen Regierungswechsel ein-
        leiteten. Auch die notwendige Wahl eines Nachfolgers
        des tödlich verunglückten Präsidenten Boris Trajkovski
        war ein deutlicher Indikator für Funktionalität und Kon-
        tinuität rechtsstaatlicher Verhältnisse in Mazedonien. In-
        sofern sollten wir Mazedonien ein hohes Maß an politi-
        scher Reife zugestehen – insbesondere dann, wenn wir
        die besonnene Rolle bedenken, die das Land bei März-
        Unruhen im Kosovo gespielt hat.
        Eine völlige Normalisierung des öffentlichen Lebens
        ist in Mazedonien aber bislang noch nicht eingetreten.
        Daher bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem „Geist
        von Ohrid“ zu entsprechen und die noch bestehenden
        Differenzen zwischen den beiden größten Volksgruppen
        beizulegen.
        Das Ohrid-Abkommen sollte insbesondere eine De-
        zentralisierung der Administration und mehr kommunale
        Selbstverwaltung unter ethnographischen Gesichtspunk-
        ten ermöglichen. Es sollte zu größerer Selbstständigkeit
        der Gemeinden und zu einer Chancengleichheit der un-
        terschiedlichen Volksgruppen führen.
        Eine umfassende Gemeindereform wurde per Gesetz
        auf den Weg gebracht, um so eine Autonomie von sla-
        wisch mazedonischen und albanisch mazedonischen
        Bürgern in ihren jeweiligen Siedlungsgebieten zu er-
        möglichen. Besehen wir uns die Gemeindereform jedoch
        im Detail, so wird eines deutlich: In Mazedonien droht
        in einigen Gebieten altes Unrecht durch neues Unrecht
        ersetzt zu werden. Dazu möchte ich einige Beispiele
        nennen: Durch die Reform soll die Zahl der Gemeinden
        von derzeit 124 bis zum Jahr 2005 auf 84 reduziert wer-
        den. Die Reduzierung allein ist jedoch nicht das Pro-
        blem. Denn dieser Neuzuschnitt der gesamten Kommu-
        nalstruktur des Landes beinhaltet zum Teil fragwürdige
        Regelungen; etwa jene, wonach die vorwiegend sla-
        wisch-mazedonisch bevölkerten Städte Struga und
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        icevo durch den neuen Gebietszuschnitt albanisch-
        azedonische Mehrheiten erhalten sollen.
        Diese und andere Städte gelten schon jetzt wieder als
        otentielle Krisenherde. Denn der Streit um den Neuzu-
        chnitt der Gemeinden hat in den vergangenen Monaten
        u den größten Demonstrationen seit dem Jahr 2001 ge-
        ührt. In Struga gab es sogar Brandanschläge. Der sla-
        isch-mazedonische Bürgermeister von Struga drohte
        it zivilem Ungehorsam und einer so genannten „Unab-
        ängigkeitserklärung“. Die Frage muss schon erlaubt
        ein, ob die Gemeindereform dem Geist von Ohrid wirk-
        ich gerecht wird oder ob sie nicht in Teilen sogar kon-
        raproduktiv ist und die ohnehin labile staatliche Integri-
        ät Mazedoniens gefährdet.
        Am 7. November findet ein Referendum statt, das die
        emeindereform zu Fall bringen soll. Eine Reform, die
        brigens von der derzeitigen Regierungskoalition in
        kopje beschlossen wurde, ohne die Bedenken großer
        eile der Bevölkerung zu berücksichtigen. So konnte es
        aum verwundern, dass ein großer Teil der slawisch-
        azedonischen Mehrheit Front gegen die Gemeindere-
        orm machte: 150 000 Unterschriften wären nötig gewe-
        en, um laut Verfassung ein Referendum gegen die
        emeindereform zu erzwingen. Die Initiatoren vom
        Mazedonischen Weltkongress“ brachten auf Anhieb
        80 000 Stimmen zusammen.
        Dem breiten Unmut vor allem innerhalb der slawisch-
        azedonischen Volksgruppe sollte Rechnung getragen
        erden, bevor neues Unheil entsteht.
        Insofern ist die Kernaussage des rot-grünen Antrages
        alsch, wonach diese Gemeindereform „wesentlich für
        en Frieden und die Stabilität in Mazedonien ist“. Viele
        enner der inneren Verhältnisse Mazedoniens befürch-
        en, dass die Reform nicht die Integration der verschie-
        enen Volksgruppen fördert, sondern das genaue Gegen-
        eil bewirkt. Überhaupt finden sich in der Fassung, die
        em Bundestag hier vorliegt, Pauschalaussagen, die mei-
        es Erachtens nicht haltbar sind. Tatsache ist, dass ein
        roßteil der slawisch-mazedonischen Volksgruppe es als
        rpressung ansieht, wenn ihnen die Implementierung
        es Ohrid-Abkommens trotz offenkundiger Unstimmig-
        eiten zur Bedingung für die Integration in EU und
        ATO gemacht werden soll. Von einem breiten gesell-
        chaftlichen Konsens, welcher der Gemeindereform ei-
        entlich zugrunde liegen sollte, kann keine Rede sein.
        Deshalb ist es richtig, dass das mazedonische Refe-
        endum auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesta-
        es steht und wir die Diskussion auch weiterführen müs-
        en. Bedenken wir dabei, dass wir noch bis Ende
        ergangenen Jahres mit Bundeswehrsoldaten im Rah-
        en der CONCORDIA-Mission den Friedensprozess in
        azedonien unterstützt haben.
        Und wenn wir uns diesem Auftrag weiterhin ver-
        flichtet fühlen, so dürfen wir nicht tatenlos zusehen,
        enn altes Unrecht durch neues ersetzt werden soll. Ge-
        au dies würde aber geschehen, wenn wir dem rot-grü-
        en Antrag in seiner jetzigen Fassung zustimmen wür-
        en. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Antrag daher ab.
        12450 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im
        April 2001 hat Mazedonien als erstes Land mit der EU
        ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, SAA,
        unterzeichnet. Der erste Stabilisierungs- und Assoziie-
        rungsrat fand im September 2004 in Brüssel statt. Hier-
        bei spielten Themen wie die Durchführung der Wahlen
        2005 und Umsetzung des Ohrider Abkommens eine
        wichtige Rolle Diese Entwicklung müssen wir nach wie
        vor intensiv unterstützen.
        Wie ist die Lage in Mazedonien?
        Mazedonien ist ein Land, dessen 23 ethnische Min-
        derheiten bereits vor dem Ohrider Abkommen Möglich-
        keiten und Rechte besaßen, wie sie in anderen Balkan-
        staaten kaum gewährt werden. Mazedonien bemüht sich
        seit dem Frühjahr 2002, eben dieses Abkommen als Bei-
        spiel interethnischer Befriedung in ganz Südosteuropa
        zu propagieren.
        Mazedonien ist ein immer noch gefährdetes und nach
        wie vor armes Land, und beide Bürden muss die interna-
        tionale Gemeinschaft durch ihre Sicherheitspräsenz und
        Wirtschaftshilfe erleichtern. Mazedonien ist momentan
        ein sehr nervöses Land, dessen mühsam restabilisierte
        Ruhe beinahe täglich durch neue Zwischenfälle gestört
        wird.
        Von entscheidender Bedeutung für die weitere Ent-
        wicklung ist die Umsetzung des Rahmenabkommens
        von Ohrid. Aber genau diese ist jetzt gefährdet durch das
        für den 7. November 2004 angesetzte Referendum gegen
        die Gemeindegebietsreform Mazedoniens. Mit diesem
        soll ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz aufgeho-
        ben werden, das die Zahl der Gemeinden um etwa ein
        Drittel auf 80 reduziert, die Stärkung lokaler Autonomie
        auf Gemeindeebene vorsieht, um eine Selbstregierung
        von Mazedoniern und Albanern in ihren jeweiligen Sied-
        lungsgebieten zu ermöglichen.
        Eine große Rolle in der Initiierung des Referendums
        spielen dabei die Oppositionsführer der größten Opposi-
        tionspartei, die offensichtlich nicht in der Lage sind, sich
        selbst und ihre Parteien auf eine konstruktive Rolle in
        der Opposition einzustellen. Nun spielen sie das Spiel,
        dass sie am besten beherrschen: nationalistische Polemik
        und Kritik an der internationalen Gemeinschaft. Über
        das Ohrider Rahmenabkommen jedoch herrschte bisher
        Konsens – es ist eindeutig –, die Kontrahenten auf bei-
        den Seiten sind nicht die Volksgruppen, sondern zwei
        Parteiblöcke.
        Allerdings hatte es die Regierung versäumt, die heikle
        Materie mit den betroffenen Lokalbehörden abzuspre-
        chen und das Gesetz durch Medienarbeit der mazedo-
        nischsprachigen Öffentlichkeit näher zu bringen. Das
        Referendum könnte den „Ohrider Prozess“ in Gefahr
        bringen und das Land sowie das sensible System in die-
        ser Krisenregion nachhaltig erschüttern.
        Wir halten die Schaffung leistungsfähiger mazedoni-
        scher Gemeinden für besonders wichtig, um lokale De-
        mokratie zu stärken, die wirtschaftliche Entwicklung zu
        fordern und eine den örtlichen Mehrheitsverhältnissen
        entsprechende politische Teilhabe aller ethnischen Grup-
        pen zu gewährleisten.
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        Mazedonien hat im Laufe dieses Jahres bei der Be-
        ältigung des Todes von Präsident Trajkovski und den
        ärzausschreitungen im Kosovo politische Reife ge-
        eigt. Es hat sich gezeigt, dass die Perspektive der Inte-
        ration in EU und NATO der beste Garant für die innere
        tabilität und eine positive Entwicklung der wirtschaftli-
        hen Rahmenbedingungen ist. Alle ethnischen Gruppen
        dentifizieren sich mit diesem Ziel. Eine Verzögerung
        er Dezentralisierung setzt erreichte Fortschritte aufs
        piel. Neue Grenzziehungen in einem Europa ohne
        renzen sind dabei sicherlich der falsche Ansatz und
        ürden bei der bisher eindeutigen Orientierung auf euro-
        äischen Werten eine Absage erteilen.
        Die Umsetzung des Abkommens hängt hinter dem
        eitplan zurück, war aber bislang auf gutem Weg. Es
        urden umfangreiche Verfassungsänderungen und ein
        roßer Teil der vereinbarten Gesetze verabschiedet, die
        ur Gleichberechtigung insbesondere der ethnisch alba-
        ischen Minderheit führen sollen – das begrüßen wir
        ehr. Inzwischen ist auch das Dezentralisierungsgesetz
        ur territorialen Neuordnung und das Gesetz über die
        tadt Skopje verabschiedet worden.
        Erhebliche Fortschritte sind im Bereich der Imple-
        entierung neuer gesetzlicher Regelungen erforderlich,
        twa bei der Teilhabe ethnischer Albaner in Politik und
        erwaltung. Das von der Regierung selbst gesteckte
        iel, bis Ende 2003 14 Prozent der Posten in der öffentli-
        hen Verwaltung und in staatlichen Unternehmen mit
        thnischen Albanern zu besetzen, ist nicht erreicht wor-
        en. Die Gründe hierfür liegen zumindest zum Teil in ei-
        em niedrigen Ausbildungsstand ethnischer Albaner und
        n der Tatsache, dass schon jetzt zu viel Personal im öf-
        entlichen Dienst beschäftigt wird.
        Ein weiteres Thema sind die griechisch-mazedoni-
        chen Auseinandersetzungen bezüglich der Namens-
        rage. Wir fordern beide Parteien in dem unter UN-
        chirmherrschaft anstehenden Gespräch auf, über die
        nterschiedlichen Positionen konstruktiv zu verhandeln.
        iese Frage ist für die Republik Mazedonien von hoher
        riorität, da es einen Teil ihrer Identität betrifft.
        Wir werden die politische Entwicklung in Mazedo-
        ien weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verfolgen
        nd möchten unsere Unterstützung unterstreichen. Wir
        egrüßen die Fortschritte bei der Stabilisierung des Lan-
        es und der Annäherung an die euro-atlantischen Struk-
        uren. Diese Fortschritte sind das Ergebnis verantwor-
        ungsbewussten Handelns vor Ort sowie erfolgreicher
        onfliktprävention durch die internationale Gemein-
        chaft. Deutschland hat daran mit seinem hohen perso-
        ellen und finanziellen Engagement großen Anteil.
        Wir möchten uns im bilateralen und multilateralen
        ahmen weiter entschlossen für die Implementierung
        es Ohrider Abkommens einsetzen. Die Bundesregie-
        ung und die EU haben das Gesetz bisher unterstützt und
        ir drängen weiterhin auf einen schnellen Abschluss.
        Dr. Rainer Stinner (FDP): Das Ohrid-Abkommen
        at schon bisher eine segensreiche Wirkung für Mazedo-
        ien entfaltet. Ein Element dieses Abkommens ist die
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12451
        (A) )
        (B) )
        Dezentralisierung und die damit verbundene Verstär-
        kung der Minderheitenrechte. Das ist notwendig, das ist
        richtig. In Mazedonien gibt es ohne jeden Zweifel große
        Fortschritte. NATO-Offiziere betonen, dass die Reform
        des Militärischen Apparates so weit fortgeschritten ist,
        dass eine NATO-Mitgliedschaft schon in 2007 möglich
        ist. Und nun gibt es dieses Referendum. Es kann eine
        Falle für die Mazedonier sein. Es kann aber auch zu ei-
        ner Falle für die internationale Gemeinschaft werden.
        Wir wollen den Aufbau demokratischer Strukturen in
        Mazedonien. Dazu gehört nach der Verfassung dieses
        Landes auch die Durchführung von Referenden. Wir
        dürfen doch nicht ein Referendum per se ablehnen, nur
        weil uns vielleicht, ich sage vielleicht, der Inhalt nicht
        gefällt.
        Unbestritten ist, dass eine Dezentralisierung gemäß
        Ohrid durchgeführt werden muss. Mit dem vorliegenden
        Antrag wird so getan, als gebe es nur eine Art der De-
        zentralisierung. Es wird so getan, als sei jeder, der eine
        andere Art der Dezentralisierung will, damit automatisch
        ein Feind jeder Dezentralisierung, ein Feind der weiter-
        gehenden Einbeziehung der albanischen Minderheit in
        den politischen Gestaltungsprozess Mazedoniens. Das
        ist die Falle für uns. Wieso trauen wir uns zu, zu sagen,
        dass der regionale Zuschnitt in Struga und Kicevo sowie
        die Arrondierung in Skopje die einzig mögliche Lösung
        ist? Wieso trauen wir uns zu, zu sagen, die einzige Lö-
        sung sind 84 Gemeinden, wieso nicht 65 oder 123? Wer
        kann das von uns beurteilen? Vielleicht gibt es bessere
        Lösungen. Der Kompromiss ist unter den beiden Regie-
        rungsparteien zustande gekommen, die „kritischen Ge-
        meinden" sind dabei nicht einbezogen gewesen. Die Re-
        gierungskoalition hat die Bevölkerung nicht genügend
        über die Notwendigkeit der Dezentralisierung aufge-
        klärt, hat den Dialog mit der Bevölkerung und den Ge-
        meinden nicht gesucht. Auch dadurch ist das Referen-
        dum so populär geworden.
        Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass
        dieses Referendum Gefahren mit sich bringt. Für viele in
        Mazedonien ist das Referendum in der Tat der Ausdruck
        einer integrationsfeindlichen Haltung. Ist das Referen-
        dum erfolgreich, könnte die albanische Minderheit dies
        als Affront gegen sie ansehen. Genau aber gegen diese
        Folgen des Referendums müssen wir angehen. Wir müs-
        sen sagen, dass für uns der Prozess der Annäherung an
        Europa weitergehen soll. Dazu muss in jedem Fall eine
        Dezentralisierung gehören.
        Dieses Referendum hat in Mazedonien und in der in-
        ternationalen Gemeinschaft eine weit über den Inhalt des
        Referendums hinausgehende Bedeutung bekommen, die
        für uns gefährlich ist. Laufen wir nicht in die Falle, dass
        die Annahme des Referendums für uns quasi „das Ende
        der Geschichte bedeutet“.
        Wir können Mazedonier nur dann von demokrati-
        schen Verfahren und Minderheitenrechten überzeugen,
        wenn wir uns selber daran halten und auf legitime Weise
        zustande gekommene Entscheidungen respektieren. Da-
        her müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
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        nlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Ab-
        schlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung
        (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) (Ta-
        gesordnungspunkt 16)
        Christian Lange (SPD): Die Bundesregierung ver-
        olgt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel, ein
        erufsstandsunabhängiges und letztverantwortliches
        remium zu schaffen, das sich an internationalen Maß-
        täben orientiert und unter dessen Aufsicht der Berufs-
        tand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buch-
        rüfer steht, die die gesetzlich vorgeschriebenen
        bschlussprüfungen der Unternehmen vornehmen.
        Wir reagieren mit diesem Gesetz auf die internatio-
        ale Entwicklung bei der Prüfung von Jahresabschlüssen
        er Unternehmen. Denn das Berufsrecht der Wirtschafts-
        rüfer und der vereidigten Buchprüfer befindet sich der-
        eit in einem starken Wandel.
        Wir wollen nationale, europäische und andere Initiati-
        en zur Verbesserung der Qualität, Unabhängigkeit und
        ntegrität des Prüferberufs berücksichtigen und – wo es
        innvoll und notwendig ist – auch umsetzen. Ich möchte
        nsbesondere die öffentliche Diskussion um die Qualität,
        ie Integrität und die Unabhängigkeit des Abschlussprü-
        ers ansprechen, die sowohl in den USA als auch in Eu-
        opa zu diversen Initiativen und Maßnahmen geführt hat
        zw. führen wird. Beispielsweise hat der Sarbanes-
        xley-Act in den USA einer berufsstandsunabhängigen
        ufsicht über Abschlussprüfer den Vorzug gegeben.
        Unabhängig davon hatte die Bundesregierung bereits
        nfang 2003, am 25. Februar 2003, in ihrem Zehnpunk-
        eprogramm zur Stärkung der Unternehmensintegrität
        nd des Anlegerschutzes angekündigt, unter anderem
        as nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüfer zu
        berprüfen und bis Anfang 2005 fortzuentwickeln und
        u konkretisieren. Die Bundesregierung reagiert damit
        nter anderem auch auf die Skandale und deren Auswir-
        ungen auf dem Kapitalmarkt.
        Der Gesetzentwurf orientiert sich außerdem an den
        bsehbaren Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen
        er Novellierung der 8. Richtlinie, der so genannten Ab-
        chlussprüferrichtlinie. Die EU-Kommission verhandelt
        eit etwa einem Jahr über diese Richtlinie. Mit ihrer Ver-
        bschiedung können wir im Laufe des nächsten Jahres
        echnen.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einrichtung
        iner vom Berufsstand unabhängigen Aufsichtsinstanz
        etzen wir unsere Ankündigung um, eine Stärkung der
        nternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorzu-
        ehmen. Gleichzeitig handelt es sich dabei auch um eine
        eiterentwicklung des bisherigen Qualitätskontrollver-
        ahrens für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, das
        etzte Legislaturperiode durch die Bundesregierung ein-
        esetzt wurde. Die externe Qualitätskontrolle wird mit
        em vorliegenden Gesetzentwurf überarbeitet, sie wird
        12452 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
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        transparenter und sachgerechter gestaltet. Selbstver-
        ständlich wurden dabei die wertvollen Hinweise des
        Qualitätskontrollbeirates aufgegriffen.
        Die Abschlussprüferaufsichtskommission erhält das
        fachbezogene Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüfer-
        kammer, soweit diese Verwaltungsaufgaben in mittelba-
        rer Staatsverwaltung gegenüber Berufsangehörigen
        wahrnimmt.
        Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf auch im Bun-
        desrat auf eine grundsätzlich positive Resonanz gestoßen
        ist. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom
        14. Oktober 2004 drei Änderungswünsche geäußert.
        Die Ergänzungsvorschläge betreffen die Einbezie-
        hung der Prüfungsverbände der Genossenschaften in das
        Qualitätskontrollverfahren über Abschlussprüfer bzw. es
        geht um die Berücksichtigung der spezifischen Situation
        der Sparkassen-Prüfungsstellen, wie auch der genossen-
        schaftlichen Prüfungsverbände, die Wert darauf legen,
        den Status als gleichwertige Abschlussprüfer zu behal-
        ten.
        Die zwei ersten Änderungsvorschläge werden akzep-
        tiert, der dritte Vorschlag befindet sich noch in der Prü-
        fungsphase. Dieser Punkt betrifft die Auswahl eines Prü-
        fers für die Qualitätskontrolle, der nach vorgesehener
        Gesetzesregelung durch die Kommission für Qualitäts-
        kontrolle aus triftigen Gründen abgelehnt werden
        könnte. Damit soll zum Beispiel künftig eine gegensei-
        tige Beauftragung der Abschluss- oder Wirtschaftsprüfer
        mit der Qualitätskontrolle verhindert werden.
        Mit dem neuen Aufsichtsgremium wollen wir keine
        staatliche Lösung einführen oder gar eine zusätzliche
        neue Behörde oder Verwaltungsstelle einsetzen. Das
        wäre im Zuge der Offensive für Bürokratieabbau weder
        sinnvoll noch zielführend.
        Daher schlagen wir eine so genannte modifizierte
        Selbstverwaltung vor. Das heißt, der Wirtschaftsprüfer-
        kammer wird, neben der Rechtsaufsicht durch das Bun-
        desministerium für Wirtschaft und Arbeit, eine neue
        „Abschlussprüferaufsichtskommission“ aufsichtlich vo-
        rangestellt werden. Damit halten wir auch weiterhin
        grundsätzlich an dem bewährten Prinzip der mittelbaren
        Staatsverwaltung fest.
        Für den Bundeshaushalt und auch für die Länder und
        die Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
        Die Kosten, die durch die Abschlussprüferaufsichtskom-
        mission entstehen, werden ausschließlich von den Be-
        rufsangehörigen finanziert.
        Ich halte dies für eine vernünftige Lösung: Der bishe-
        rige Qualitätskontrollbeirat wird sowohl personell als
        auch inhaltlich erweitert und wird zukünftig als Abschluss-
        prüferaufsichtskommission firmieren. Das heißt, der jet-
        zige Qualitätskontrollbeirat wird entbehrlich bzw. geht
        in der Abschlussprüferaufsichtskommission auf.
        Die Abschlussprüferaufsichtskommission wird aus
        mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen
        Mitgliedern bestehen, die in den letzten fünf Jahren vor
        ihrer Ernennung nicht persönliche Mitglieder der Wirt-
        schaftsprüferkammer gewesen sein dürfen; ebensowenig
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        ürfen diese in den Bereichen Rechnungslegung, Fi-
        anzwesen, Wissenschaft oder Rechtssprechung tätig
        ein oder gewesen sein.
        Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer
        on vier Jahren ernannt, sie sind gegenüber der Wirt-
        chaftsprüferkammer unabhängig und nicht weisungsge-
        unden.
        Die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder
        ber die bisher bereits anfallenden Reisekosten und Sit-
        ungs- bzw. Tagegelder sowie über die bisher bereits an-
        allenden sonstigen allgemeinen Verwaltungskosten hi-
        ausgehende Kosten werden über den Haushalt der
        irtschaftsprüferkammer und damit durch Umlegung
        uf die Beiträge der Kammermitglieder geleistet.
        Das ist im Übrigen übliche Praxis bei der Finanzie-
        ung des bisherigen Qualitätskontrollbeirates, die wir,
        ie ich meine, beibehalten können. Denn aufgrund der
        achgerechten Umlage auf alle Berufsangehörigen und
        esellschaften dürften die unmittelbaren Kosten für die
        bschlussprüferaufsichtskommission zu keinen spürba-
        en Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge führen. Negative
        uswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das
        erbraucherpreisniveau, sind daher auch nicht zu erwar-
        en. Im Gegenteil: Der Markt für Prüfungsdienstleistun-
        en wird von der Einführung der Abschlussprüferauf-
        ichtskommission profitieren, denn wir leisten damit
        inen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der internati-
        nalen Kapitalmärkte zurück zu gewinnen.
        Die vorliegende WPO-Novellierung wird von den
        irtschaftsprüfern und der betroffenen Wirtschaft be-
        rüßt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat mir in einem
        chreiben vom 22. Oktober 2004 die positive Haltung
        es Verbandes bestätigt. Denn die Novellierung ist ein
        esentlicher, wenn auch nicht abschließender Schritt zur
        tärkung und Anerkennung der deutschen Berufsauf-
        icht auch im internationalen Rahmen.
        Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Jeder von
        ns kennt die Aussage Lenins: „Vertrauen ist gut, Kon-
        rolle ist besser“. Dennoch ist das Vertrauen für alle Un-
        ernehmungen das Betriebskapital, ohne welches kein
        ützliches Werk auskommen kann.
        Das Vertrauen der Jahresabschlussadressaten in die
        echnungslegung und teilweise in die Abschlussprüfung
        urde in der Vergangenheit durch zahlreiche nationale
        nd internationale Bilanzskandale erschüttert. Gott sei
        ank sind wir in Deutschland bisher von derartigen
        ilanzskandalen in dem Ausmaß, wie sie in den letzten
        ahren beispielsweise in den USA mit dem US-lmmo-
        ilienfinanzierer Fannie Mae, dem US-Telefonriesen
        old-Com oder dem großen Telekomkonzern Qwest
        orgekommen sind, verschont geblieben.
        Als eine Folge dieser Bilanzskandale wurden von der
        undesregierung die Entwürfe für das Bilanzkontrollge-
        etz, BilKoG, sowie das Abschlussprüferaufsichtsgesetz,
        PAG, und von der EU-Kommission Vorschläge zu
        ichtlinienmodernisierungen vorgelegt, die unter ande-
        em die Regelungen zur Berufsaufsicht der Wirtschafts-
        rüfer ändern sollen. Diese verstärkte Berufsaufsicht soll
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12453
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        eine ordnungsgemäße Rechnungslegung gewährleisten
        und das Vertrauen in die Rechnungslegung wieder her-
        stellen.
        Der heute in erster Lesung vorgelegte Gesetzentwurf
        der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Berufsauf-
        sicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferord-
        nung, Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG, ist Teil
        des von der Bundesregierung geplanten zweistufigen
        Enforcement-Systems zur Durchsetzung von Rech-
        nungslegungsstandards. Der Gesetzentwurf zielt auf
        Transparenz ab, das heißt er soll die Öffentlichkeit in die
        Überwachung einbeziehen, und darauf ab, den Berufs-
        stand der Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen in
        Deutschland unter eine letztverantwortliche, berufs-
        standsunabhänige Aufsicht zu stellen.
        Die einzurichtende Abschlussprüferaufsichtskommis-
        sion, APAK, soll die öffentliche Fachaufsicht über die
        der Wirtschaftsprüferkammer, WPK, als Selbstverwal-
        tungskörperschaft obliegenden Aufgaben wahrnehmen.
        Die APAK wird dabei ausschließlich aus berufsfremden
        Mitgliedern bestehen, die vom Bundesministerium für
        Wirtschaft und Arbeit ernannt werden. Durch diese Be-
        rufsaufsicht, die vom Berufsstand unabhängig und von
        der Öffentlichkeit anerkannt werden soll, soll das Ver-
        trauen in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer gefördert wer-
        den. Die APAK wird weitreichende Informationsrechte
        gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer haben und ihr
        wird eine Letztverantwortlichkeit insbesondere im Be-
        reich der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle zu-
        kommen. Die Kommission wird sich aus mindestens
        sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern
        zusammensetzen, die in den letzten fünf Jahren vor Er-
        nennung nicht Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer
        gewesen sein dürfen und die insbesondere in den Berei-
        chen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wissenschaft
        oder Rechtsprechung tätig oder tätig gewesen sind.
        Diese berufsstandsunabhängigen Mitglieder werden
        vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für
        vier Jahre ernannt. Sie sind unabhängig und nicht wei-
        sungsgebunden. Die APAK soll aus dem heute schon
        bestehenden Qualitätskontrollbeirat hervorgehen, der
        personell und inhaltlich erweitert wird. Das Gesetzes-
        vorhaben liefert damit grundsätzlich einen wichtigen
        Beitrag zur Begegnung des in der Öffentlichkeit festzu-
        stellenden Vertrauensverlustes in die Arbeit der Wirt-
        schaftsprüfer.
        Der Gesetzentwurf entwickelt darüber hinaus das
        System der Qualitätskontrolle weiter. Er greift dabei Er-
        kenntnisse auf, die der Qualitätskontrollbeirat aus den
        bisherigen Erfahrungen der Praxis gewonnen hat: Das
        Verfahren zur Benennung eines Prüfers für Qualitätskon-
        trolle soll transparenter und unabhängig ausgestaltet
        werden. Es soll eine Fortbildungspflicht im Bereich der
        Qualitätssicherung eingeführt werden. Die wesentlichen
        Berufspflichten zur Einführung, Unterhaltung und Kon-
        trolle eines Qualitätssicherungssystems sollen gesetzlich
        festgeschrieben werden. Die Vorgaben zu Inhalt und
        Aufbau des Qualitätskontrollberichtes sollen konkreti-
        siert werden.
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        Der Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wird so-
        ohl von der Wirtschaftsprüferkammer, WPK, als auch
        on dem Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer, IDW,
        ie über eine sehr hohe Mitgliederzahl von 87,45 Pro-
        ent verfügt, begrüßt. Das Institut Deutscher Wirt-
        chaftsprüfer hatte sich bereits vor geraumer Zeit für
        ine Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Transparenz
        er Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer, insbesondere
        urch die Einbeziehung unabhängiger Dritter in die Auf-
        ichtstätigkeit der Wirtschaftskammer, die Gesetzesinitia-
        ive zur Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht und die
        abei vorgesehene Einrichtung einer Abschlussprüfer-
        ufsichtskommission ausgesprochen, da sie im Eigenin-
        eresse des Berufsstandes liegt.
        Die geplanten Änderungen des APAG-E ändern die
        erzeit bestehende mittelbare Selbstverwaltung des Be-
        ufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buch-
        alter umfassend. Die Wirtschaftsprüferkammer verliert
        ie Letzentscheidungsbefugnis in der Organisation des
        erufsstands und ist einer neu eingerichteten berufs-
        remden Kommission zur Rechenschaft verpflichtet. Da-
        it bezieht die Bundesregierung aufbauend auf dem
        ehnpunkteprogramm zur Stärkung der Unternehmens-
        ntegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar
        003 unabhängige Dritte in die Aufsicht mit ein, ähnlich
        er US- Aufsichtsbehörde Public Company Accounting
        versight Board, PCAOB. Zugleich erfüllt sie Art. 31
        r. 3 des Vorschlags der EU-Kommission zur Moderni-
        ierung der EU-Prüfrichtlinie, der von den Mitglieder-
        taaten eine berufsstandsunabhängige öffentliche Auf-
        icht fordert.
        Dennoch gebe ich hier zu Bedenken, dass die
        bschlussprüferaufsichtskommission mit einer breiteren
        ersonaldecke ausgestattet sein müsste, um den Forde-
        ungen nach einer berufsunabhängigen Überwachung
        us den USA, die mit dem PCAOB eine berufsfremde
        berwachung der Wirtschaftsprüfer verwirklicht haben,
        ntgegenkommen zu können und direkte Kontrollen
        urch das PCAOB zu verhindern. Der transparenten
        hndung der Pflichtverletzungen von Wirtschaftsprü-
        ern sind meines Erachtens die Möglichkeiten der auf-
        rund der geringen Zahl der Kommissionmitglieder und
        ie Tatsache, dass diese ehrenamtlich tätig sein sollen,
        nge Grenzen gesetzt. Ich möchte hiermit – gerade auch
        ls Befürworter von Bürokratieabbau – wahrlich nicht
        as künstliche personelle Aufblähen der Abschlussprü-
        eraufsichtskommission propagieren. Dennoch er-
        cheint mir angesichts der Zahlen von 12 194 Wirt-
        chaftsprüfern, 3 988 vereidigten Buchprüfern, 2 178
        irtschaftsprüfgesellschaften und 148 Buchprüfungsge-
        ellschaften die Verhältnismäßigkeit gegenüber sechs bis
        ehn ehrenamtlich tätigen Kommissionmitgliedern als
        icht gegeben.
        Sicherlich wird auch die notwendige Glaubwürdig-
        eit dadurch erreicht werden, dass die Mitglieder der
        bschlussprüferaufsichtskommission, APAK, einschlä-
        ige Erfahrungen aus den Gebieten Rechnungslegung,
        inanzwesen oder Rechtsprechung mitbringen müssen
        nd zugleich seit mindestens fünf Jahren nicht mehr per-
        önliche Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer gewe-
        en sein dürfen. Damit sollte eine ausreichende Distanz
        12454 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
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        zur Branche gewährleistet sein und Interessenskonflikte
        dürften vermieden werden. Aber es dürfte auch Schwie-
        rigkeiten bereiten, hinreichend qualifizierte Personen zu
        finden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind
        bzw. waren und in den letzten fünf Jahren vor ihrer Er-
        nennung nicht persönliche Mitglieder der Wirtschafts-
        prüferkammer waren.
        Zusammenfassend ist das Ziel der Bundesregierung
        mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Vertrauen der
        Unternehmen und Unternehmern in die Abschlussprü-
        fung zu stärken und mit der Enforcement-lnstitution und
        einer strengeren Berufsaufsicht das Vertrauen des Kapi-
        talmarktes in eine hohe Qualität der Rechnungslegung
        wiederherzustellen, löblich. Dennoch kann weder eine
        gut ausgestattete Enforcement-lnstitution noch eine ver-
        schärfte Berufsaufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer
        eine eindeutige Rechnungslegung garantieren. Es wäre
        vermessen, den Bericht der Prüfstelle bzw. die Veröf-
        fentlichung des Prüfungsergebnisses als umfassendes
        Gütesiegel für die Rechnungslegung des geprüften Un-
        ternehmens zu verstehen, da die Prüfbreite und -tiefe der
        Prüfung durch die Mitarbeiter der Prüfstelle nur sehr ge-
        ring sein kann. Die Prüfstelle muss dies kommunizieren,
        damit nicht eine Erwartungslücke in der Öffentlichkeit
        entsteht und zu guter Letzt das vielleicht wiedergewon-
        nene Vertrauen aufs Spiel gesetzt wird.
        In diesem Sinne kann ich mich nur der Aussage von
        Herrn Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Clement
        anschließen, dass die Novelle zwar ein weiterer wichti-
        ger, aber nicht abschließender Schritt zur Weiterentwick-
        lung der Berufsaufsicht ist.
        Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf hat
        die Bundesregierung einen weiteren Baustein zur Ver-
        besserung des Anlegerschutzes und zur Stärkung der
        Unternehmensintegrität vorgelegt. Bereits im Zehnpunk-
        tepapier aus dem Jahre 2003 hatte sie angekündigt, das
        nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüferinnen und
        -prüfer bis Anfang 2005 fortzuentwickeln. Das Ab-
        schlussprüferaufsichtsgesetz sieht folgerichtig eine Stär-
        kung der berufsstandsunabhängigen Aufsicht über Wirt-
        schaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer vor.
        Damit soll jedoch weder eine staatliche Lösung ein-
        hergehen, noch wird eine zusätzliche neue Behörde oder
        Verwaltungsstelle dafür geschaffen. Diese Verbesserung
        führt also nicht zu einem neuen bürokratischen Mehrauf-
        wand. Vielmehr geht es um eine so genannte modifi-
        zierte Selbstverwaltung. Eine ausschließlich mit Berufs-
        fremden besetzte Abschlussprüferaufsichtskommission
        soll zukünftig die öffentliche fachbezogene Aufsicht
        ausüben. Diese Kommission wird weit reichende Infor-
        mationsrechte gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer
        haben. Ihr wird praktisch eine Letztverantwortlichkeit
        insbesondere im Bereich der Berufsaufsicht und der
        Qualitätskontrolle zukommen.
        Auch wenn das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig
        ist, hat die Bundesregierung doch die kleinen Einwände
        der Stellungnahme des Bundesrates gründlich bedacht
        und zum großen Teil übernommen. Im weiteren Gesetz-
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        ebungsverfahren wird zu prüfen sein, inwieweit die
        eiteren Vorschläge der Länder in das Gesetz einfließen
        erden. Auch über die Bedenken einzelner Verbände zu
        inigen Passagen des Entwurfs wird zu reden sein. Alles
        n allem gehe ich jedoch davon aus, dass größere Verän-
        erungen an diesem Regierungsentwurf nicht vorgenom-
        en werden, weil es dafür keinerlei Veranlassung gibt.
        Sehr positiv möchte ich noch bewerten, dass mit die-
        em Gesetz auch das System der Qualitätskontrolle wei-
        erentwickelt wird. Das zeigt, dass die praktischen
        rfahrungen und Erkenntnisse etwa des Qualitätskon-
        rollbeirats in relativ kurzer Zeit Eingang in die Gesetz-
        ebung finden. So soll das Verfahren zur Benennung von
        rüfern für Qualitätskontrolle transparenter und unab-
        ängiger werden. Und gerade vor dem Hintergrund der
        orderung nach lebenslangem Lernen sind die Vor-
        chläge zur Verbesserung der Fortbildung im Bereich der
        ualitätssicherung ausdrücklich zu begrüßen.
        Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass
        urch diese Verbesserungen für die öffentlichen Haus-
        alte keine zusätzlichen Kosten entstehen, angesichts
        er Kassenlage sollte dies deutlich betont werden. Alles
        n allem ist davon auszugehen, dass der Markt für Prü-
        ungsdienstleistungen von den vorgeschlagenen Neure-
        elungen profitieren wird. Weil im Gesetzentwurf auch
        uropäische bzw. andere internationale Initiativen im
        usammenhang mit dem Prüfungswesen berücksichtigt
        orden sind, ist das Gesetz auch mit europäischem
        echt vereinbar. Wir sollten – damit meine ich alle Frak-
        ionen in diesem Hause – zusehen, dass wir den Entwurf
        ügig beraten und das Gesetz somit möglichst schon
        um 1. Januar 2005 in Kraft treten kann.
        Rainer Funke (FDP): Das Vertrauen in die Ab-
        chlussprüfer hat aufgrund der Skandale in den Vereinig-
        en Staaten, aber auch in Deutschland in den vergange-
        en Jahren erheblich gelitten. Deshalb ist die Zielsetzung
        es vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich Unabhängig-
        eit und Integrität des Prüferberufs zu stärken, zu begrü-
        en. Auch ist die Einrichtung einer nicht staatlichen Ab-
        chlussprüferaufsicht und deren Ausstattung mit den
        otwendigen Kontrollbefugnissen grundsätzlich richtig.
        ahrscheinlich sind wir mittlerweile längst zu einem
        olchen Schritt gezwungen, weil nach dem Sarbanes-
        xley-Act in den USA die internationalen Kapitalmärkte
        ine solche Enforcement-Einrichtung auch von uns er-
        arten.
        Wie immer bei solchen Gesetzen steckt der Teufel im
        etail. Natürlich muss der Ordnungsrahmen für Ab-
        chlussprüfer nach den internationalen Vorfällen neu jus-
        iert werden. Natürlich müssen wir mit einer solchen
        rüferaufsicht klare Kante zeigen. Aber wir sollten der
        ersuchung nicht erliegen, mal wieder bei notwendigen
        egulierungen über das Ziel hinaus zu schießen.
        Wir sollten die bewährte Aufsichtsfunktion der Wirt-
        chaftsprüferkammer mit der Abschlussprüferaufsichts-
        ommission nicht konterkarieren oder doppeln. Wir soll-
        en vielmehr sehr eng und klar diese neue Einrichtung
        uf den Bereich der Pflichtverletzungen im Zusammen-
        ang mit gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfungen
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12455
        (A) (C)
        (B) )
        zuschneiden. Da scheint mir beim vorliegenden Gesetz-
        entwurf im ein oder anderen Fall eine Überbürokratisie-
        rung vorzuliegen. Das wollen wir in den anstehenden
        parlamentarischen Beratungen noch ausmerzen.
        Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Arbeit: Die Bundesregierung
        reagiert mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz als
        Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung auf die in-
        ternationale Entwicklung bei der Prüfung von Jahresab-
        schlüssen der Unternehmen. Diese Entwicklung betrifft
        insbesondere das berufliche Umfeld der Wirtschaftsprü-
        ferinnen bzw. Wirtschaftsprüfer und der vereidigten
        Buchprüferinnen und vereidigten Buchprüfer, das sich
        schaftsprüferkammer nicht durch eine steuerfinanzierte,
        staatliche Lösung geschmälert wird.
        Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher vor-
        gesehen, eine mit versierten Fachleuten besetzte Auf-
        sicht über die Wirtschaftsprüferkammer zu etablieren.
        Aufbau und Befugnisse dieser Aufsichtskommission
        werden sich an internationalen Maßstäben orientieren.
        Die Bundesregierung nutzt den Gesetzentwurf auch
        dazu, etliche Regelungen der so genannten externen
        Qualitätskontrolle zu überarbeiten, um sie transparenter
        und sachgerechter zu gestalten. Damit werden die wert-
        vollen Hinweise des Qualitätskontrollbeirates bei der
        Wirtschaftsprüferkammer aus der Vergangenheit aufge-
        zurzeit mit bemerkenswerter Dynamik verändert. Im Fo-
        kus stehen Qualität, Integrität und Unabhängigkeit der
        Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen.
        Bilanzskandale in der Vergangenheit in den USA und
        auch in Europa haben bereits zu diversen Initiativen und
        Maßnahmen geführt. So verhandelt seit etwa einem Jahr
        auch die EU-Kommission über die Reform der 8. EU-
        Richtlinie, der so genannten Abschlussprüferrichtlinie.
        Mit deren Verabschiedung ist im Laufe des nächsten Jah-
        res zu rechnen.
        Die Bundesregierung hatte unabhängig davon bereits
        Anfang 2003 mit ihrem Zehnpunktepapier zur Stärkung
        der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes auf
        die Skandale und deren Auswirkungen auf die Kapital-
        märkte reagiert. Sie hatte angekündigt, unter anderem
        das nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüfer bis
        Anfang 2005 fortzuentwickeln.
        Die mit diesem Gesetz nun einzuführende berufs-
        standsunabhängige Aufsichtsstelle erfüllt in vollem Um-
        fang die avisierten Mindeststandards der demnächst no-
        vellierten 8. EU-Richtlinie. Zu betonen ist, dass die
        Aufsichtsstelle berufsstandsunabhängige Mitglieder ha-
        ben wird, die fachlich weisungsungebunden und letzt-
        entscheidend handeln.
        Es ist gemeinsame Überzeugung von Bundesregie-
        rung und Wirtschaftsprüfern in Deutschland, dass eine
        solche Aufsichtsstelle nicht zu einer Abschaffung der
        gewachsenen Strukturen der Selbstverwaltung führen
        darf, wie sie mit der Wirtschaftsprüferkammer in ihrer
        Funktion als mittelbare Staatsverwaltung bestehen. In
        der Konsequenz bedeutet das, dass die Position der Wirt-
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        riffen.
        Die WPO-Novellierung wird von den Wirtschaftsprü-
        erinnen und Wirtschaftsprüfern sowie der betroffenen
        irtschaft ausdrücklich begrüßt. Insbesondere vor dem
        ktuellen Hintergrund der öffentlichen Diskussion wird
        ie helfen, das internationale Markt- und Anlegerver-
        rauen in die Qualität der Abschlussprüfung wieder zu
        tärken.
        Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, das nicht zustim-
        ungspflichtig ist, im ersten Durchgang am 15. Oktober
        004 mit drei Empfehlungen zu Ergänzungen des Geset-
        estextes Stellung genommen. Die Ergänzungsvorschläge
        etreffen die Einbeziehung der Prüfungsverbände der Ge-
        ossenschaften und der Sparkassenprüfstellen in das
        ualitätskontrollverfahren über Abschlussprüfer. Zwei
        er Vorschläge sind aus Sicht der Bundesregierung sehr
        innvoll und sollten im dafür einschlägigen Genossen-
        chaftsgesetz ihren Niederschlag finden. Der dritte Vor-
        chlag wird gegenwärtig noch daraufhin geprüft, welche
        esonderen Auswirkungen die Regelung auf die kleine-
        en Prüfungsverbände der Genossenschaften haben
        önnte.
        Hinsichtlich der Weiterentwicklung und Verbesserung
        er Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüferinnen und
        irtschaftsprüfer sind die vorliegenden Ergänzungen
        in weiterer wichtiger, aber nicht abschließender Schritt.
        um Beispiel müssen die Ermittlungsbefugnisse der
        irtschaftsprüferkammer in berufsaufsichtlichen Ver-
        ahren, die Verwertung von Ergebnissen zwischen Be-
        ufsaufsicht und Qualitätskontrolle und das Verhältnis
        wischen Wirtschaftsprüferkammer und Generalstaats-
        nwaltschaft im Nachgang zu diesem Gesetz weiter ge-
        rüft werden.
        135. Sitzung
        Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7