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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/135 weiterer Abgeordneter und der Frak- Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Ta- gesbetreuung und zur Weiterentwick- lung der Kinder- und Jugendhilfe (Ta- gesbetreuungsausbaugesetz – TAG) (Drucksachen 15/3676, 15/3986, 15/4045) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Gerda Hasselfeldt, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordne- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Ausbau von Förderungsange- boten für Kinder in vielfältigen Formen als zentraler Beitrag öffent- licher Mitverantwortung für die Bil- dung, Erziehung und Betreuung von Kindern – zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Aus- bau und Förderung der Tagespflege als Form der Kinderbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter 12280 C Deutscher B Stenografisch 135. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung des Parlamentspräsidenten aus Norwegen, Herrn Kosmo . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Hildegard Wester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Kerstin Andreae als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Anja Hajduk als stellvertre- tendes Mitglied für den Verwaltungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Dr. Hans- Ulrich Krüger als Schriftführer . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . c 12325 B 12279 A 12279 B 12279 B 12279 B 12280 B ter und der Fraktion der CDU/CSU: Elternhaus, Bildung und Betreuung verzahnen undestag er Bericht ung 28. Oktober 2004 t : – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Otto Fricke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Solides Finanzierungskon- zept für den Ausbau von Kinderbe- treuungsangeboten für unter Drei- jährige (Drucksachen 15/3488, 15/3512, 15/4045) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abge- ordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Jutta Dümpe-Krüger, 12280 D und der Fraktion der FDP: Tages- pflege als Baustein zum bedarfsge- rechten Kinderbetreuungsangebot – II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 Bessere Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter, Eltern und Kinder – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Ina Lenke, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Faire Chancen für jedes Kind – Für eine bessere Bil- dung, Erziehung und Betreuung von Anfang an (Drucksachen 15/2580, 15/2651, 15/1590, 15/2697, 15/3036) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in den Beruf fördern (Drucksachen 15/1983, 15/3035) . . . . . . . Renate Schmidt, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Friedbert Pflüger, Peter Hintze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für ein glaub- würdiges Angebot der EU an die Türkei (Drucksache 15/3949) . . . . . . . . . . . . . . . . b i Z A G H t K d ( D G D C D D P J P G D D D T a 12281 B 12281 B 12281 C 12284 A 12285 C 12288 A 12289 B 12289 C 12291 D 12292 D 12294 B 12295 A 12295 C 12296 C 12297 C 12298 C 12300 A 12300 B 12302 B 12303 B 12304 B 12307 B ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Türkeipolitik der EU verlässlich fort- führen und den Weg für Beitrittsver- handlungen mit der Türkei frei machen (Drucksache 15/4031) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang erhardt, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Werner oyer, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Zu der Empfehlung der EU- ommission über Beitrittsverhandlungen er Europäischen Union mit der Türkei Drucksache 15/4064) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . . . ernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . r. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . eter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristi- sche Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolu- tionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 15/4032) . . . . . . . . . . . . . . . 12307 C 12307 C 12307 C 12310 B 12312 D 12314 B 12315 C 12316 C 12318 A 12318 D 12321 B 12322 B 12325 C 12326 B 12328 C 12330 B 12332 C 12333 C 12334 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 III b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung von wegerechtlichen Vorschriften (Drucksache 15/3982) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Woh- nungseigentum und das Dauerwohn- recht (Drucksache 15/3423) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 Drucksache 15/3879) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 30. Sep- tember 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Be- kämpfung der organisierten und der schweren Kriminalität (Drucksache 15/3880) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indone- sien über die Förderung und den gegen- seitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/3882) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Änderungsprotokoll vom 26. August 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanla- gen (Drucksache 15/3883) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 10. Juli 2000 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Paläs- tinensischen Befreiungsorganisation zu- gunsten der Palästinensischen Behörde über die Förderung und den gegenseiti- gen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/3884) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Änderungs- und Ergän- j k l m n Z a b 12334 D 12335 A 12335 A 12335 A 12335 B 12335 B 12335 B zungsprotokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Polen zu dem Vertrag vom 10. November 1989 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/3885) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseiti- gen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/3886) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Ehe- und Lebens- partnerschaftsnamensrechts (Drucksache 15/3979) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum internationalen Familienrecht (Drucksache 15/3981) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Helga Daub, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Angleichung der Ost- Besoldung an Westniveau (Drucksache 15/589) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Bessere Möglichkeiten im Kampf gegen Trun- kenheitsfahrten in der Seeschifffahrt schaffen (Drucksache 15/3725) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 4. Juni 2004 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und dem König- reich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge- biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung an- derer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 15/4026) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Küster, Dirk Manzewski, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD 12335 C 12335 C 12335 D 12335 D 12335 D 12335 D 12336 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Wett- bewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentie- rung von Computerprogrammen effek- tiv begrenzen (Drucksache 15/4034) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung gemein- schaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskosten- hilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhil- fegesetz) (Drucksachen 15/3281, 15/4057) . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Be- schluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regie- rungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA (Drucksachen 15/3787, 15/4058) . . . . . . . c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zum EU-Truppenstatut vom 17. November 2003 (Drucksachen 15/3786, 15/4059) . . . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Ver- jährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Drucksachen 15/3653, 15/4060) . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezü- gen von den Einkommensanpassungen 2003/2004 (Anpassungsausschlussge- setz) (Drucksachen 15/3783, 15/3985, 15/4044) g) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- h i T a 12336 A 12336 B 12337 A 12337 B 12337 C 12337 D 12338 A 12338 B tung durch die Bundesregierung: Entwurf Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 Ratsdok. 11445/04 (Drucksachen 15/3779 Nr. 1.57, 15/3874) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Weis, Siegfried Scheffler, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Günter Nooke, Dirk Fischer (Ham- burg), Eduard Oswald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU, der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Eberhard Otto (Godern), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Planung und städte- bauliche Zielvorstellungen des Bun- des für den Bereich beiderseits der Spree zwischen Marschallbrücke und Weidendammer Brücke vorle- gen – zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Dirk Fischer (Ham- burg), Eduard Oswald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Planung und städtebauliche Zielvorstellungen des Bundes für den Bereich beiderseits der Spree zwischen Marschallbrücke und Wei- dendammer Brücke vorlegen (Drucksachen 15/2981, 15/2157, 15/3939) ) – m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 153, 154, 155, 156 und 157 zu Petitionen (Drucksachen 15/3961, 15/3962, 15/3963, 15/3964, 15/3965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBi- RefG) (Drucksache 15/3980) . . . . . . . . . . . . . . . 12338 C 12338 D 12339 B 12339 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 V b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2004 (Drucksache 15/3299) . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Hartmann (Homburg) (FDP) . . . . . Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Reibungslose Um- setzung von Hartz IV im Interesse der Be- troffenen sicherstellen (Drucksache 15/3803) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, weiteren Abge- o A J t B b ä ( ( B S I J E U T B s u – – ( R G F D S D G A 12339 D 12340 A 12342 B 12344 C 12346 B 12347 D 12348 D 12350 D 12351 C 12354 A 12354 D 12355 A 12356 A 12356 B 12357 D 12358 D 12360 A 12361 D 12362 C 12363 C 12364 B 12364 C 12364 C 12364 D 12366 B 12368 A rdneten und der Fraktion der SPD sowie den bgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, erzy Montag, Hans-Christian Ströbele, wei- eren Abgeordneten und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- rachten Entwurfs eines … Strafrechts- nderungsgesetzes – §§ 180 b, 181 StGB StrÄndG) Drucksachen 15/3045, 15/4048) . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . iegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Simm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verbraucherschutz, Ernährung nd Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans- Michael Goldmann, Dr. Volker Wissing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Projekt des Umweltbundesam- tes zur so genannten verdeckten Feldbe- obachtung stoppen zu dem Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann, Peter H. Carstensen (Nord- strand), Dr. Peter Jahr, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Vertrauensvolle und konstruktive Zu- sammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz stärken Drucksachen 15/2668, 15/2969, 15/3545) enate Jäger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . imone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rtur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12368 D 12369 A 12370 A 12371 A 12372 C 12373 B 12374 A 12374 C 12375 D 12376 A 12377 A 12378 C 12379 D 12381 B 12381 C 12381 C 12383 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deut- sche-Welle-Gesetzes (Drucksachen 15/3278, 15/4046) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Claudia Roth (Augsburg), Volker Beck (Köln), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: 50 Jahre Deutsche Welle – Zukunft und Modernisierung des deutschen Auslandsrundfunks – zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Günter Nooke, Renate Blank, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: 50 Jahre Deutsche Welle – Perspektiven für die Zukunft (Drucksachen 15/1214, 15/1208, 15/4046) Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Bernd Neumann (Bremen) (CDU/CSU) . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gegen eine Aufhe- bung des EU-Waffenembargos gegenüber der Volksrepublik China (Drucksachen 15/2169, 15/4047) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: EU-Waf- fenembargo gegenüber der Volksrepublik China (Drucksache 15/4035) . . . . . . . . . . . . . . . . . . C D D D U D D T a b c i Z E e Ä s ( W D M G M K D 12384 A 12384 A 12384 C 12385 C 12387 B 12388 C 12389 C 12390 B 12391 D 12393 A 12393 A hristian Müller (Zittau) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Neuregelung des Ener- giewirtschaftsrechts (Drucksache 15/3917) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Joachim Pfeiffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Klaren und funktionsfä- higen Ordnungsrahmen für die Strom- und Gasmärkte schaffen (Drucksache 15/3998) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für mehr Wettbewerb und Trans- parenz in der Energiewirtschaft durch klare ordnungspolitische Vorgaben (Drucksache 15/4037) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Erneuerbare-Energien-Ge- etzes Drucksache 15/3923) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . r. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ichaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . urt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12393 B 12394 A 12395 A 12395 D 12396 D 12397 C 12398 D 12399 D 12400 C 12400 C 12400 D 12400 D 12401 A 12402 D 12404 C 12406 B 12407 C 12409 B 12411 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 VII Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungs- gesetz) (Drucksachen 15/3641, 15/4049) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Drucksachen 15/3782, 15/3921, 15/4024) . . Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter (Drucksachen 15/411, 15/4016) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtli- nien in nationales Steuerrecht und zur Än- derung anderer Vorschriften (Richtlinien- Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) (Drucksachen 15/3677, 15/3789, 15/3922, 15/4050, 15/4065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . T f A D H R D T A B k d ( T E e F A o A ( N A L 12411 C 12412 A 12413 C 12415 D 12416 A 12416 C 12416 D 12417 A 12418 C 12420 A 12421 C 12422 B 12423 C 12424 B agesordnungspunkt 28: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der SPD sowie den Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe- Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Katrin Göring- Eckardt, Krista Sager und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Rechtsbehelfe bei Ver- letzung des Anspruchs auf rechtli- ches Gehör (Anhörungsrügengesetz) (Drucksachen 15/3706, 15/4061) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) (Drucksachen 15/3966, 15/4061) . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine onsequente und vollständige Umsetzung es Ohrid-Abkommens in Mazedonien Drucksache 15/4033) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur ortentwicklung der Berufsaufsicht über bschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfer- rdnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – PAG) Drucksache 15/3983) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 12425 B 12425 B 12425 C 12426 C 12428 B 12429 B 12430 A 12431 A 12431 A 12431 C 12433 A VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Zu- kunft und Modernisierung des deutschen Auslandsrundfunks – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Per- spektiven für die Zukunft (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b) Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfa- chung und Vereinheitlichung der Verfahrens- vorschriften zur Wahl und Berufung ehren- amtlicher Richter (Tagesordnungspunkt 14) Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12442 D 12443 C Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umset- zungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Tagesord- nungspunkt 13) Petra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . R A A Z d s in U S M D A Z d lu in p n C S W R G 12433 B 12434 A 12435 B 12436 C 12437 B 12438 A 12439 B 12440 A 12440 C 12441 B 12442 C ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für eine konsequente und voll- tändige Umsetzung des Ohrid-Abkommens Mazedonien (Tagesordnungspunkt 17) ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Helias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- ng der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüferordnung (Abschluss- rüferaufsichtsgesetz – APAG) (Tagesord- ungspunkt 16) hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . erner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 12445 C 12446 B 12446 D 12447 B 12448 D 12450 A 12450 D 12451 C 12452 D 12454 B 12454 D 12455 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12279 (A) ) (B) ) 135. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 6 2) Anlage 7 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12433 (A) ) (B) ) gen. Der Sender ist nicht mehr reines Informationsin- fentlich-rechtlichen Sendern. Die sollten wir über das deutlich auch andere Perspektiven ausführlich zu würdi- e ffekt hat sich ja ergeben: die Kooperation mit den öf- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Zukunft und Modernisierung des deutschen Aus- landsrundfunks – Antrag: 50 Jahre Deutsche Welle – Perspek- tiven für die Zukunft (Tagesordnungspunkt 9 a und b) Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben jetzt eine ganz schöne Weile an diesem Ge- setz gearbeitet. Nun ist es endlich soweit: Heute soll die Deutsche-Welle-Reform beschlossen werden. Uns liegt ein Gesetz vor, das dem deutschen Auslandssender auf- gibt, die Bundesrepublik in ihrer kulturellen Vielfalt und im europäischen Zusammenhang zu präsentieren und s d p l c D d s w m d s ß D v u g d R e W s n m L n W d t B u t a g a d d w I d Z b z r l m d a Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.10.2004 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 28.10.2004 Hochbaum, Robert CDU/CSU 28.10.2004 Dr. Küster, Uwe SPD 28.10.2004 Leibrecht, Harald FDP 28.10.2004* Rauber, Helmut CDU/CSU 28.10.2004 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 28.10.2004 Roedel, Hannelore CDU/CSU 28.10.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 28.10.2004 Schröder, Gerhard SPD 28.10.2004 Schwanitz, Rolf SPD 28.10.2004 Veit, Rüdiger SPD 28.10.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht trument, sondern soll den interkulturellen Dialog för- ern und seinen Beitrag zur Krisenprävention leisten. Die Deutsche Welle soll Zielgruppen und Schwer- unktregionen genau und für bestimmte Zeiträume fest- egen, um endlich ein klares und starkes Profil zu entwi- keln. So wird es möglich sein, dem Interesse an eutschland besser und zielgerichteter zu begegnen und arauf zu antworten. Das ist für diesen Sender mit seinen pezifischen Möglichkeiten lebenswichtig – eine welt- eite Berieselung ist einfach zu teuer und kommt nicht ehr infrage. Neben dem Fernseh- und Radioangebot ist jetzt auch er Internetauftritt als dritte Kommunikationsform ge- etzlich festgelegt. Das Internet ist von so besonders gro- er Bedeutung, weil es die Möglichkeit eines echten ialogs und die gleichzeitige Verwendung von beliebig ielen Sprachen zulässt. Das schon längst bestehende nd erfolgreiche Angebot im World Wide Web wird le- itimiert. Die Deutsche Welle wird künftig das Parlament und ie Bundesregierung durch einen neu eingeführten ückkopplungsmechanismus in ihre Aufgabenplanung inbeziehen. Die Erfahrung wird uns zeigen, ob dieser eg ernst genommen wird und zu fruchtbaren Diskus- ionen und Ergebnissen führt. Für den Deutschen Auslandsrundfunk stehen in ächster Zeit große Entscheidungen an. Soweit ich infor- iert bin, ist die Frage, ob das Spanisch-Programm in ateinamerika in Untertitelung umgestellt wird oder icht, noch immer ungeklärt. Hier kann die Deutsche elle gleich beweisen, ob sie den Mut hat, strategisch zu enken. Ich denke, wir dürfen diese große Region, die raditionell so großes Interesse an Europa und an der undesrepublik hat, nicht leichtfertig aufgeben bzw. mit nangemessenen Instrumenten bedienen. Ob eine Unter- itelung den Fernseh-Konsumgewohnheiten in Latein- merika entspricht und die spanischsprachigen Sendun- en ersetzen kann, sollte sehr genau geprüft werden. Zum Afghanistan-Projekt der DW möchte ich heute uch einmal zu bedenken geben, ob man dort nicht auf ie Dauer mehr Menschen über das Radio erreicht als urch Fernsehübertragungen in Dari und Paschtu. In einem Punkt allerdings wird immer deutlicher, dass ir bald eine Menge sparen können: beim German TV. ch denke, wir sollten der Tatsache ins Auge sehen, dass ie neuerdings 9 000 Abonnenten immer noch nicht die wischenetappe von 10 000 für Ende 2003 erreicht ha- en. Die Chancen, bis Ende 2005 den Plan von 70 000 u erfüllen, stehen absolut schlecht, zumal das Konkur- enzprojekt „Channel D“ von Harald Schmidt schon ängst gescheitert ist und dessen Abonnenten auch nicht ehr hinzukommen werden. Ich denke, es wird Zeit, arüber nachzudenken, wie wir dieses erfolglose Projekt m effektivsten aufhalten können. Ein positiver Neben- 12434 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Ende von German TV hinaus retten und ausbauen. Viel- leicht ergibt sich aus den plötzlich frei werdenden Gel- dern bei sofortiger Einstellung noch eine Lösung für das spanischsprachige Publikum? Die Reform gibt der Deutschen Welle eine gute Grundlage, ihre journalistische Freiheit zu nutzen, ihre Qualität weiter zu verbessern und ihr Profil klarer zu for- mulieren und an die neuen Gegebenheiten in der Welt anzupassen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenar- beit! Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 16. De- zember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie- Umsetzungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Nachdem wir letzte Woche bereits einvernehmlich das Versicherungsauf- sichtsgesetz beschlossen haben, erfolgt heute eine wei- tere wichtige Stärkung der Finanzmarktaufsicht: das Fi- nanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Beaufsichtigung von Fi- nanzgruppen aus Banken, Sparkassen, Versicherungsun- ternehmen und Finanzdienstleistungsinstituten auf eine bessere Grundlage gestellt. Für eine Modernisierung der Finanzaufsicht sprechen vor allem drei Gründe: Erstens konkurrieren die Banken, Sparkassen, Versi- cherungsunternehmen und Finanzdienstleistungsinstitute zunehmend mit ähnlichen oder vergleichbaren Produk- ten im Kundengeschäft. Neue Angebote zur kapitalge- deckten Altersvorsorge haben diesen Trend verstärkt. Vor diesem Hintergrund ist eine sektorübergreifende Fi- nanzaufsicht angebracht. Zweitens gab es in jüngster Zeit Zusammenschlüsse von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versi- cherungsunternehmen zu komplexen Finanzgruppen. Dadurch werden Synergien ausgeschöpft und zusätzli- che Leistungskräfte freigesetzt. Allerdings wachsen zu- gleich die potenziellen Risiken infolge der engeren Kapitalverflechtungen und internen Geschäftsverbin- dungen. Damit diese Risiken lückenlos erfasst und au- ßerdem beherrschbar bleiben, ist die Aufsicht über die Finanzgruppen umfassend auszugestalten. Wenn zum Beispiel ein Mutterunternehmen eine Beteiligung an ei- ner ihrer Töchter auf der Aktivseite verbucht und die Tochter dieselbe Beteiligung als Eigenkapital, dann muss dies der Aufsicht mitgeteilt werden, damit die Ei- genmittel nicht größer erscheinen als sie sind. Drittens haben sich die Finanzmärkte weiterentwi- ckelt. Zum einen sind die europäische Dimension und die internationalen Bezüge gewachsen. Grenzüber- schreitende Geschäfte haben an Bedeutung gewonnen. Zum anderen gibt es zunehmend stärkere Verflechtungen d m u t s s g R e d t d t g e D d s g r D k t W w d g c b s F F s g d d t b d d t b t F l t z r s ü s w (C (D er regionalen Märkte und der einzelnen Marktseg- ente. All diese Entwicklungen haben sich im europäischen nd internationalen Kontext vollzogen. Die daraus resul- ierenden Herausforderungen verlangen daher eine Lö- ung auf transnationaler Ebene, wie sie die EU-Kommis- ion mit der Richtlinie, die wir heute umsetzen, efunden hat. Der große Pluspunkt der gemeinschaftsrechtlichen egelungen liegt in der Harmonisierung. Damit ist eine ntscheidende Voraussetzung für eine Gleichbehandlung er beaufsichtigten Konglomerateunternehmen gegeben. Lassen Sie mich das europäische Feld kurz beleuch- en: Nach ersten, bislang noch vorläufigen Mitteilungen er zuständigen Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaa- en dürften insgesamt ungefähr 80 bis 100 Finanzkon- lomerate unter die zusätzliche Aufsicht fallen. Davon ntfallen rund acht bis zehn auf Unternehmen mit Sitz in eutschland. Gemessen an den Bilanzsummen beträgt er Marktanteil der voraussichtlich betroffenen deut- chen Finanzkonglomerate rund 14 Prozent. Diese Kon- lomerate weisen insgesamt Eigenmittel in Höhe von und 66 Milliarden Euro auf. Gegenüber der Situation in eutschland nehmen in anderen Mitgliedstaaten Finanz- onglomerate noch stärkere Positionen ein. Bei der Beaufsichtigung dieser grenzüberschreitend ätigen Finanzkonglomerate müssen demgemäß neue ege beschritten werden. Der bisherige Zustand eines eitgehend unkoordinierten Nebeneinanders der zustän- igen Finanzaufsichtsbehörden in den einzelnen Mit- liedstaaten wird überwunden. Nur so können Anste- kungseffekte bei finanziellen Schwierigkeiten eines eaufsichtigten Konglomerates vermieden werden. Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- icht – BaFin – haben wir in Deutschland eine integrierte inanzaufsicht etabliert, welche für die Aufsicht über inanzkonglomerate bestens geeignet ist. Mit der BaFin teht den Unternehmen ein Ansprechpartner zur Verfü- ung. Diesen Vorteil dürften vor allem auch die auslän- ischen Finanzkonglomerate zu schätzen wissen. Soweit eutsche Konglomerate bzw. Konglomerate unter Lei- ung eines in Deutschland beaufsichtigten Unternehmens etroffen sind, wird diese Aufgabe als Koordinator urch die BaFin übernommen. Zu den Aufgaben des Koordinators zählen unter an- erem die Koordinierung der Sammlung und Verbrei- ung zweckdienlicher und grundlegender Informationen ei der laufenden Beaufsichtigung sowie in Krisensitua- ionen, die generelle Aufsicht und Beurteilung der inanzlage eines Finanzkonglomerats und die Beurtei- ung der Einhaltung der Vorschriften über die Eigenmit- elausstattung und der Bestimmungen über Risikokon- entrationen und gruppeninterne Transaktionen. Von der engen Zusammenarbeit der Aufseher in Eu- opa, welche in Zukunft noch weiter intensiviert werden oll, können alle Beteiligten nur profitieren: die grenz- berschreitend tätigen Finanzinstitute, weil die Unter- chiede bei den nationalen Aufsichtspraktiken abgebaut erden, und die Aufseher, weil sie einen besseren Ein- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12435 (A) ) (B) ) blick in die europaweit ansässigen Unternehmen eines Finanzkonglomerats erhalten. Dies nützt der Stabilität des Finanzsystems insgesamt und vermindert Risiken für Sparer, Versicherungsnehmer und Anleger. Beweggrund für die neuen Arrangements bei der Be- aufsichtigung von Finanzkonglomeraten sind demgemäß Zweckmäßigkeitserwägungen, welche von praktischen Bedürfnissen geleitet sind. Eine Neuordnung der euro- päischen Finanzaufsicht ist damit nicht verbunden. Das Prinzip der nationalen Zuständigkeiten bleibt insgesamt unangetastet. Die neuen Aufsichtsregelungen für Fi- nanzkonglomerate begründen keine zentrale EU-Finanz- aufsicht. Allerdings: Die Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Finanzkonglomerate setzt klare Regelungen, ver- lässliche Arrangements und effiziente Vorkehrungen vo- raus. Mit der BaFin haben wir diesen effizienten Koordi- nator. Lassen Sie mich daher zusammenfassen: In der glo- balisierten Wirtschaft nehmen Finanzkonglomerate eine bedeutende Stellung ein. Sie tragen in einem entschei- denden Umfang zur Versorgung der Wirtschaft und der privaten Haushalte mit Bankprodukten, Versicherungs- policen und anderen Finanzdienstleistungen bei. Im Hin- blick auf die Stabilität des Finanzsystems und der Wirt- schaft insgesamt tragen sie eine hohe Verantwortung. Es ist sachgerecht, dass staatliche Aufsichtsregelungen flankierend hinzukommen. Diese Aufsichtsregelungen basieren auf gemeinsamen europäischen Standards. Sie sehen eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Aufsichtsbehörden in den einzelnen Mit- gliedstaaten vor. Von den neuen Arrangements werden letztlich auch die beaufsichtigten Unternehmen profitie- ren, da Reibungsverluste infolge von Doppelbelastungen so weit wie möglich abgebaut werden. Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition für die konstruktive Mitarbeit am Zustan- dekommen dieses Gesetzes. Otto Bernhardt (CDU/CSU): In zunehmendem Maße beschäftigt sich der Bundestag mit der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht bezogen auf den Finanzsektor. Die Folge ist dadurch häufig eine sehr kurze Frist, die dem Deutschen Bundestag zur Umset- zung der entsprechenden Richtlinien verbleibt, so wie dies auch bei dem jetzt zu beratenden Gesetz der Fall war. Aufgrund des EU-Vertrages ist der deutsche Gesetz- geber gezwungen, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. In der Regel hat der nationale Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, nur einen verhältnismäßig geringen Spielraum. Das heißt, die eigentlichen Ent- scheidungen treffen das Europäische Parlament und der Europäische Rat. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, einen europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu vollenden. Im Mittelpunkt all dieser Bemühungen steht die Frage, was kann bzw. muss getan werden, um sicherzu- stellen, dass der europäische Finanzmarkt insgesamt sta- b z i s s a z B z h i s s n d V m f t u h w i p m K n b z d s d R m t U V p n d g t e i l A M z u s e H (C (D il bleibt und möglichst noch stabiler wird. Dies ist eine wingende Voraussetzunge für wirtschaftliche Stabilität n Europa. Über diese Kernfrage gibt es innerhalb der im Deut- chen Bundestag vertretenden Fraktionen keine unter- chiedlichen Auffassungen. Folgende Aspekte sind bei llen Lösungen zu berücksichtigen: Erstens. Es ist nur so viel gesetzlich zu regeln, wie wingend erforderlich ist, um die Bürokratie in diesem ereich, die schon sehr fortgeschritten ist, nicht unnötig u erweitern. Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir ier inzwischen eine kritische Grenze erreicht haben und n dieser Richtung ein Signal nach Brüssel geben sollten. Zweitens. Die entsprechenden EU-Richtlinien müs- en so umgesetzt werden, dass die deutsche Finanzwirt- chaft im Vergleich zu den anderen Ländern der EU icht benachteiligt wird. Wir Deutschen sind immer in er Gefahr, EU-Recht „verschärft“ umzusetzen, wie ein ertreter der Versicherungswirtschaft zutreffend ange- erkt hat. Drittens. Europa ist zwar ein wichtiger Teil des Welt- inanzsystems, es gibt aber auch andere wichtige Zen- ren, wie die Vereinigten Staaten und Japan, mit denen nsere europäischen Gesellschaften in Konkurrenz ste- en. Auch diese Überlegung muss immer berücksichtigt erden. Hintergrund des heute zu beratenden Gesetzes ist die m Jahre 1999 beschlossene EU-Richtlinie zum Aktions- lan für Finanzdienstleistungen der Europäischen Kom- ission. Im Rahmen dieses Aktionsplans kündigte die ommission zusätzliche Aufsichtsvorschriften für Fi- anzgruppen an, mit denen Lücken in den geltenden ranchenbezogenen Rechtsvorschriften geschlossen und usätzliche aufsichtsrechtliche Risiken abgedeckt wer- en sollten. Im Dezember 2002 hat dazu das Europäi- che Parlament die Richtlinie 2002/87/EG beschlossen, ie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in nationales echt umgesetzt werden soll. Hintergrund ist die ver- ehrte Gründung von so genannten Finanzkonglomera- en, das heißt von Unternehmensgruppen, deren einzelne nternehmen Dienstleistungen und Produkte sowohl im ersicherungssektor als auch im Banken- und Wertpa- ierdienstleistungssektor und damit in verschiedenen Fi- anzbranchen anbieten. Vereinfacht ausgedrückt han- elt es sich um Gesellschaften, die sich in der Regel leichzeitig im Banken- und Versicherungsbereich betä- igen. Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse dürften twa zehn Gesellschaften in Deutschland und knapp 100 n Europa von diesem Gesetz betroffen sein, darunter al- erdings so große Gesellschaften wie zum Beispiel die llianz, die DZ-Bank, die Wüstenrot-Gruppe und die ünchener Rück. Das heißt, es geht zwar nur um etwa ehn Unternehmensgruppen in Deutschland, aber doch m einen wesentlichen Teil des Finanzbereiches. Durch das Gesetz, das heute verabschiedet werden oll, ist vorgesehen, dass diese Unternehmensgruppen ine branchenübergreifende Beaufsichtigung erhalten. eute wird der Bankenbereich einer solchen Gruppe 12436 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) speziell nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigt und der Versicherungsbereich nach dem Versicherungsauf- sichtsgesetz. Durch eine zusätzliche Aufsicht sollen ins- besondere zwei mögliche Entwicklungen verhindert werden: Erstens, dass eine solche Firmengruppe vorhandenes Eigenkapital doppelt belegt, und zweitens, dass gruppen- intern Eigenkapital geschöpft wird. So etwas könnte ge- schehen, wenn eine Holding in diesem Bereich ein Dar- lehen aufnimmt und zum Beispiel ihren Töchtern als Gesellschafterdarlehen und damit als Eigenkapital im rechtlichen Sinne zur Verfügung stellt. Damit bleibt die vorhandene Eigenkapitalausstattung hinter dem eigentli- chen Risiko zurück. Letztlich hat die zusatzliche Aufsicht zu prüfen, ob durch die gleichzeitige Tätigkeit im Banken- und Versi- cherungsbereich zusätzliche Risiken entstehen und, wenn ja, sicherzustellen, dass diese entsprechend abgesi- chert werden. Darüber hinaus wird durch das heute zu beratende Gesetz klargestellt, inwieweit die beaufsich- tigten Finanzgruppenunternehmen sicherstellen müssen, dass ein angemessenes Risikomanagement und ange- messene Kontrollmechanismen, einschließlich ord- nungsgemäßer Geschäftsorganisation und Rechnungs- legungsverfahren, vorhanden sind. Ebenfalls werden die Anforderungen an die fachliche Eignung der Leitungsor- gane von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften geregelt. Von den betroffenen Verbänden wird das Gesetz aus- drücklich begrüßt. In einem internen Anhörungsverfah- ren haben sich die Hauptbetroffenen zu dem vorliegen- den Gesetzentwurf geäußert. Es ist uns gelungen, im Kreis der Berichterstatter aller vier Fraktionen für alle kritischen Punkte einvernehmliche Lösungen zu finden. Für zwei Komplexe konnte aus rechtlichen Gründen keine optimale Lösung gefunden werden: Erstens. Kapi- talanlagegesellschaften: Unter Risikogesichtspunkten er- scheint eine Einbeziehung in dieses Gesetz nicht erfor- derlich. Die EU-Richtlinie verlangt dies nach Aussagen des Finanzministeriums aber zwingend. Das BMF hat angekündigt, diesen Punkt bei einer der nächsten Bera- tungen in Brüssel anzusprechen, um dann gegebenen- falls für eine Klarstellung zu sorgen. Zweitens. Behandlung von Industriegruppen, die nur im geringen Umfang im Finanzbereich tätig sind: Die EU-Richtlinie verlangt, dass diese als Finanzgruppe be- handelt werden und der entsprechenden Beaufsichtigung unterliegen, wenn der Anteil der Finanzunternehmen be- zogen auf die Bilanzsumme mehr als 40 Prozent beträgt. An der 40-Prozent-Grenze konnte keine Änderung vor- genommen werden, da diese in der Richtlinie zwingend vorgegeben ist. Das BFM hat ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass die BaFin diese Bestimmung flexibel aus- legen kann und wird. Insofern können wir heute – mal wieder – für den Fi- nanzbereich ein wichtiges Gesetz einstimmig verab- schieden. Dies ist für die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland von großer Wichtigkeit. Abschließend ein Dankeschön an die Sachverständigen und Verbände, die u M F d N g b N d F w v d d D d u a F n b i E n s v r r d e G n s i F l F m l t f V h ä S t F F ü s B a D K (C (D ns ihren Sachverstand zur Verfügung gestellt haben. ein Dank gilt aber auch den Kollegen der anderen raktionen und den zuständigen Mitarbeitern des Bun- esfinanzministeriums. Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Das Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungs- esetz wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen egrüßt. Heute Vormittag wurde angeregt, Gesetzen einfachere amen zu geben. Genau dasselbe hätte ich mir auch für ieses Gesetz gewünscht. Die neuen Regelungen zur Beaufsichtigung von inanzkonglomeraten stellen eine sachgerechte und not- endige Ergänzung der bisher bestehenden Aufsichts- orschriften dar. Sie sind geeignet, das Vertrauen sowohl er professioneller Anleger als auch der privaten Kun- en in die Stabilität unseres Finanzplatzes zu festigen. ie Stärkung des Anleger- und Verbraucherschutzes urch Schaffung zeitgemäßer Rahmenbedingungen ist nser zentrales Anliegen. Welchen Beitrag dazu liefert das heute zur Beratung nstehende Gesetz? Durch die europaweit harmonisierte inanzmarktaufsicht bei Finanzkonglomeraten sollen die ational und international agierenden Finanzgruppen ranchenübergreifend beaufsichtigt werden. Dies dient n erster Linie der Kontrolle einer risikoadäquaten igenkapitalausstattung und der Kontrolle gruppeninter- er Transaktionen. Damit werden die Lücken geschlos- en, welche aus der bislang getrennten Beaufsichtigung on Kreditinstituten, Wertpapierfirmen und Versiche- ungsunternehmen resultieren. Eine getrennte Aufsicht eicht nicht länger aus, um die Verflechtungen zwischen en Banken und Versicherungsunternehmen innerhalb ines Finanzkonglomerats und die damit einhergehenden efahrenpotenziale tatsächlich zu erfassen. Bislang och bestehende Schlupflöcher sollen nunmehr ge- chlossen werden. Dies wird eine Stärkung der Finanz- nstitute bewirken. Zugleich wird die Integrität des inanzsystems erhöht werden und all dies dient letztend- ich dem Schutz der Anleger. Mit der Ausdehnung der Aufsicht nunmehr auch auf inanzkonglomerate wird der Weg fortgeführt, der 2002 it der Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienst- eistungsaufsicht eingeschlagen worden ist. Die Errich- ung der BaFin erfolgte vor dem Hintergrund tief grei- ender Veränderungen auf den Finanzmärkten. Banken, ersicherungen und Wertpapierhäuser konkurrieren eutzutage am selben Markt um denselben Kunden mit hnlichen, oft sogar denselben Produkten. Die Zahl der chnittstellen zwischen den Produkten und deren Ver- rieb wächst. Organisation und Führung der einzelnen inanzinstitute sind heute vergleichbar strukturiert. Die unktionen der Bank- und Versicherungsleistungen berschneiden bzw. ergänzen sich in ihren finanzwirt- chaftlichen Kerndimensionen. Die Angleichung der ank-, Versicherungs- und Wertpapierprodukte ist vor llem bei der Gewährung von Hypothekenkrediten, im erivategeschäft, im Asset Management und bei der ombination von Anlagefonds zur Kapitalbildung be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12437 (A) ) (B) ) reits weit fortgeschritten. Der europäische Binnenmarkt und die mit der Reform der Alterssicherung einherge- hende Altersvorsorge wirken bei diesem Prozess als Ka- talysator. Die Verflechtung der Institute hat auch in Deutsch- land zur Herausbildung komplexer Finanzkonglomerate geführt. Ein bekanntes Beispiel ist der Zusammen- schluss von Allianz und Dresdner Bank. Diese Finanz- gruppen zeichnen sich durch eine gemeinsame Strategie und ein zentrales Management aus. Sie stellen ein breit gefächeltes Finanzdienstleistungsangebot aus einer Hand bereit. Die veränderten Strukturen haben Handlungsbedarf ausgelöst. Wenn Märkte sich ändern und branchenüber- greifend neu zusammensetzen, muss konsequenterweise auch die staatliche Aufsicht über Märkte neu geordnet werden. Mit dem Gesetz werden zusätzliche Aufsichts- regelungen für Finanzkonglomerate eingeführt. Die bisherigen Regelungen aus dem Kreditwesengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz werden miteinander verzahnt. Die BaFin ist nun auch federführend für die Aufsicht über die Finanzkonglomerate. Die neuen Regelungen ermöglichen dabei eine genauere aufsichts- rechtliche Behandlung von Solvabilität, also der Eigen- mittelausstattung in Relation zu den Risiken, Risikokon- zentration, gruppeninternen Transaktionen, dem internen Risikomanagement und der Zuverlässigkeit und fachli- chen Eignung der Geschäftsleitung. Zur Vermeidung übermäßiger Härten gelten die neuen Aufsichtsregelungen nur für solche Finanzkonglome- rate, bei denen bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich ihrer Größe und weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Geschäftsausrichtung erfüllt sind. Eine Unterneh- mensgruppe wird dann als ein Finanzkonglomerat einge- stuft, wenn sie vorwiegend in der Finanzbranche tätig ist. Zusätzlich wird verlangt, dass die am geringsten aus- geprägte Finanzaktivität innerhalb der Unternehmens- gruppe einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die neuen Vorschriften sollen erstmalig ab dem 1. Ja- nuar 2005 gelten. Wie bereits eingangs ausgeführt, geht uns um eine Stärkung der Solidität und Integrität des Finanzsektors im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes. Der Ka- pitalmarkt gewinnt für die professionellen und privaten Kunden zunehmend an Bedeutung: Altersvorsorge, Un- ternehmensfinanzierung sowie internationale Attraktivi- tät und Wettbewerbsfähigkeit sind nur einige Stich- punkte. Aus diesem Grunde muss das Vertrauen der Anleger in den deutschen Finanzmarkt gestärkt und gesi- chert werden. Die neuen Regelungen zur Beaufsichti- gung von Finanzkonglomeraten werden die Wandlungs- möglichkeiten der Aufsicht erweitern und stärken. Dies dient nicht zuletzt dem Anleger- und Verbraucherschutz. Deshalb befürwortet die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Mit diesem Gesetzent- wurf wird die Finanzkonglomeraterichtlinie umgesetzt. Hinter diesem Begriff steht insbesondere, dass durch zu- s v g g V d d v V g d n l F n K m Z m s u z s s d k g g w b m P r R T m s u f R F U a g i i a B i n t (C (D ätzliche Aufsichtsregeln die gruppeninterne Schöpfung on Eigenkapital, aber auch die Doppelbelegung von Ei- enkapital verhindert werden soll. Bislang wird eine Bank allein nach dem Kreditwesen- esetz, die Versicherungswirtschaft dagegen nach dem ersicherungsaufsichtsgesetz beaufsichtigt. Künftig wird ie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht iese übergreifende Funktion von Zusammenschlüssen on Banken und Versicherungen beaufsichtigen. Zum Glück hat es in dieser Angelegenheit keinen orfall gegeben, der den Gesetzgeber zum Einschreiten ezwungen hätte. Gleichwohl hält es auch die FDP bei er Änderung der Finanzdienstleistungen insgesamt für otwendig, das Vertrauen in den Kapitalmarkt Deutsch- ands zu stärken und eine einheitliche Aufsicht für diese inanzkonglomerate festzustellen. Diese Aufsicht soll auch sämtliche Stufen der Unter- ehmensgruppen erfassen. Die neue Aufsicht betrifft onglomerate, bei denen die Finanzdienstleistungen indestens 40 Prozent an der Bilanzsumme ausmachen. udem müssen sie mindestens 6 Milliarden Euro sowohl it Versicherungen als auch im Bankgeschäft erwirt- chaften. Kleinere Zusammenschlüsse fallen also nicht nter diese zusätzliche Kontrolle. Voraussichtlich werden deshalb in Deutschland bis zu ehn Finanzkonglomerate betroffen sein, bei denen es ich allerdings um große Unternehmen handelt. An die- er Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, ass alle diese Unternehmen über das notwendige Eigen- apital verfügen und der Gesetzgeber nicht etwa auf- rund eines konkreten Falles gezwungen ist, hier gesetz- eberisch tätig zu werden. Mit diesem Gesetz wird eine zusätzliche gruppen- eite Beaufsichtigung eingeführt. Dies führt zu einer esseren Beurteilung von Risiken im Zusammenhang it der Solvabilität, das heißt dem Verhältnis zwischen rämien und Schäden einerseits und Eigenkapital ande- erseits, zu einer besseren Beurteilung von Risiken bei isikokonzentrationen und auch bei gruppeninternen ransaktionen. Zusätzlich wird das interne Risiko- anagement stärker gefordert und überprüft. Auch wird ichergestellt, dass die Geschäftsleitung zuverlässig ist nd über entsprechende fachliche Qualifikationen ver- ügt. Für die FDP möchte ich auch begrüßen, dass als eaktion auf die Anhörung die Staatssekretärin im inanzausschuss zu Protokoll gegeben hat, dass von der msetzung dieser Richtlinie Industrieunternehmen, die uch über eine oder mehrere Banken und Versicherun- en verfügen, nicht unter dieses Gesetz fallen, wenn der ndustrielle Charakter wirtschaftlich weit überwiegend st. Damit soll der in der Anhörung beschriebene „unbe- bsichtigte Kollateralschaden“ vermieden werden. Trotz der zusätzlichen Beaufsichtigung durch die undesanstalt für Finanzdienstleistungesaufsicht freue ch mich darüber, dass aufgrund dieses Gesetzes keine euen Stellen geschaffen werden. Damit wird eine wei- ere finanzielle Belastung der Finanzinstitute vermieden. 12438 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Für die FDP möchte ich mich auch für die gute Zu- sammenarbeit mit den anderen Fraktionen und der Bun- desregierung bedanken. Anregungen aus der Anhörung und auch aus den parlamentarischen Beratungen sind so aufgenommen und besprochen worden, dass dieses Ge- setz die Zustimmung der betroffenen Wirtschaftskreise erhalten hat. Die EU-Richtlinie wird eins zu eins umge- setzt. Auf darüber hinausgehende Regelungen ist ver- zichtet worden. Für die FDP gehe ich davon aus, dass dieser Geset- zesentwurf im Gesamtergebnis zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Finanz- und Versicherungsin- stitute unseres Landes, des Finanzsektors und damit des Standortes Deutschland insgesamt führt. Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staats- sekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Ein star- ker und stabiler Finanzplatz stellt ein wichtiges Anliegen für diese Bundesregierung dar. Dazu gehört eine sachge- rechte Beaufsichtigung komplexer Finanzgruppen aus dem Kreditgewerbe, Versicherungssektor und Wertpa- pierbereich. Hierzu gibt es heute europaweit anerkannte Standards, die wir nunmehr in Deutschland einführen wollen. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzent- wurf. Worum geht es dabei? Das Gesetz erweitert die beste- henden Vorschriften für die staatliche Banken-, Wertpa- pier- und Versicherungsaufsicht mit dem Ziel einer verbesserten Aufsicht über Finanzkonglomerate. Als Finanzkonglomerate werden Unternehmensgruppen aus dem Finanzdienstleistungsbereich bezeichnet, welche sowohl Bank bzw. Wertpapierdienstleistungen als auch Versicherungsprodukte anbieten. Solche Unternehmens- gruppen sind typischerweise grenzüberschreitend tätig. Die Beaufsichtigung der Finanzkonglomerate wird des- halb nach europaweit abgestimmten Regelungen erfol- gen. Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung vor al- lem drei Zielsetzungen: Erstens; die Verbesserung der Grundlagen für die Stabilität unseres Finanzsystems. Fi- nanzkonglomerate zählen auch international zu den größten Akteuren auf den Finanzmärkten, in Deutsch- land zum Beispiel Allianz/Dresdner Bank, die DZ Bank- Gruppe. Gerieten die Finanzkonglomerate, insbesondere die dazugehörigen Kreditinstitute, Versicherungsunter- nehmen und Wertpapierfirmen in finanzielle Schwierig- keiten, so könnte dies die Stabilität des Finanzsystems gefährden und Sparern, Versicherungsnehmern und An- legern Schaden zufügen. Wenn in diesem Zusammen- hang von Versicherungsunternehmen gesprochen wird, so sind diejenigen Versicherer gemeint, welche nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes beauf- sichtigt werden. Dazu sollen später auch die Rückversi- cherer zählen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Zweitens: die Stärkung unserer Finanzdienstleis- tungsaufsicht im europäischen Kontext. Mit der Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – hat diese Bundesregierung die Finanzaufsicht in Deutsch- land im Jahre 2002 modernisiert. Die BaFin ist aufgrund i c s s a s s s Z b a g H u d w e z t i M le r n b e h s R c n m N b k m Z E ü R A t g i w f U s g D S n e w ü (C (D hrer sektorübergreifenden Ausrichtung für die zusätzli- he Aufsicht über Finanzkonglomerate richtig aufge- tellt. Mit der BaFin steht den Unternehmen ein An- prechpartner zur Verfügung. Diesen Vorteil dürften vor llem auch die ausländischen Finanzkonglomerate zu chätzen wissen. Im Hinblick auf die zusätzliche Auf- icht wollen wir die Befugnisse der BaFin präzisieren. Wir wollen klare und verlässliche Regelungen für un- ere Finanzaufsicht, vor allem auch im Hinblick auf die usammenarbeit mit den europäischen Partnerbehörden ei der Aufsicht über die Finanzkonglomerate. Drittens: die Beschränkung der zusätzlichen Aufsicht uf ein sachlich gebotenes Mindestmaß. Die neuen Re- elungen gelten für die großen Finanzkonglomerate. ingegen sollen Unternehmensgruppen mit geringer und nbedeutender branchenübergreifender Tätigkeit von er zusätzlichen Aufsicht nicht erfasst werden. Damit ird sich der Anwendungsbereich in Deutschland auf ine kleinere Anzahl – voraussichtlich nicht mehr als ehn – Finanzkonglomerate konzentrieren, deren Bedeu- ung für die gesamte Finanzbranche allerdings erheblich st. Gemessen an den Bilanzsummen beträgt deren arktanteil rund 14,5 Prozent. Lassen Sie mich klarstel- n: Es geht nicht darum, industriell geprägte Konglome- ate unter die Finanzaufsicht zu stellen, Solche Unter- ehmensgruppen sind von den neuen Regelungen nicht etroffen. Lassen Sie mich die Eckpunkte des Gesetzes noch inmal kurz darstellen: Mit dem Gesetz sollen die beste- enden Lücken der bislang nur branchenbezogenen Auf- ichtsvorschriften geschlossen werden. Die bisherigen egelungen aus dem Kreditwesengesetz und dem Versi- herungsaufsichtsgesetz sind an die Kreditinstitute, Fi- anzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunterneh- en gerichtet, nicht aber an Finanzkonglomerate. unmehr sollen die Regelungen mit dem Ziel einer ver- esserten Aufsicht über die Unternehmen eines Finanz- onglomerats ergänzt werden. Ein Finanzkonglomerat uss insgesamt angemessene Eigenmittel haben. Das iel der Regelungen besteht in der Sicherstellung einer igenmittelausstattung, die den Risiken einer branchen- bergreifend tätigen Unternehmensgruppe angemessen echnung trägt. Daher wird auf Konglomeratsebene für ufsichtszwecke die Mehrfachbelegung von Eigenkapi- al ebenso ausgeschlossen wie jede unangemessene ruppeninterne Eigenmittelschöpfung. Das übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen st für eine angemessene Eigenmittelausstattung verant- ortlich und hat der Aufsicht die für die Überprüfung er- orderlichen Angaben einzureichen. Können für diese nternehmen die erforderlichen Angaben nicht be- chafft werden, soll die Aufsicht die Befugnis erhalten, eeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können. amit etwaige Ansteckungseffekte bei finanziellen chwierigkeiten eines einzelnen beaufsichtigten Unter- ehmens innerhalb des Finanzkonglomerats frühzeitig rkannt werden, soll die Informationslage verbessert erden. Zu diesem Zweck werden Meldevorschriften ber gruppeninterne Finanzgeschäfte eingeführt. Dies Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12439 (A) ) (B) ) dient einer verbesserten Erfassung von Kapitaltransfers zwischen den Unternehmen eines Finanzkonglomerats. Durch die Berücksichtigung von Risikokonzentratio- nen sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen das Gleichgewicht zwischen gebotener Spezialisierung und mangelnder Diversifikation der Risiken auf der Ebene des Finanzkonglomerats nicht gewahrt wird. Die betrof- fenen Unternehmen haben eine Anzeigepflicht gegen- über der Aufsicht. Die Beaufsichtigung grenzüberschrei- tend tätiger Finanzkonglomerate soll für alle Beteiligten effizienter ausgestaltet werden. Dazu wollen wir klare Regelungen, verlässliche Arrangements und geeignete institutioneile Rahmenbedingungen schaffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird künftig die Rolle des so genannten Koordinators bei der Aufsicht über Finanzkonglomerate übernehmen, soweit deutsche Konglomerate betroffen sind. Der Koor- dinator wird zu einer höheren Effektivität bei der Auf- sicht und außerdem zu einer stärkeren Vereinheitlichung der europäischen Finanzaufsicht beitragen, Mit den Regelungen für die zusätzliche Beaufsichti- gung von Finanzkonglomeraten werden die ordnungspo- litischen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland gestärkt. Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung der Finanzkonglomerate für den hiesigen Finanzmarkt und für unsere Wirtschaft ins- gesamt sind die neuen Vorschriften angemessen. Für kleinere Finanzgruppen ohne systemweite Bedeutung gelten die bestehenden Vorschriften unverändert weiter. Nur die großen Finanzkonglomerate haben künftig die neuen Aufsichtsregeln zu beachten. Die zusätzliche Auf- sicht wird eng an die europäischen Standards ausgerich- tet werden. Damit werden etwaige Wettbewerbsbeein- trächtigungen vermieden. Diese Feststellung haben uns die Sachverständigen in der Anhörung des Finanzaus- schusses zu dem Gesetzentwurf bestätigt. Nachteilige Auswirkungen zulasten der deutschen Institute und Un- ternehmen sind nicht zu erwarten. Nach den umfangreichen und fraktionsübergreifenden Abstimmungen zu diesem Gesetzentwurf im bisherigen parlamentarischen Verfahren bitte ich nun um Ihre Zu- stimmung zu diesem Gesetzentwurf. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewer- tung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Tagesordnungspunkt 13) Petra Bierwirth (SPD): In den letzten Jahren gab es die vielfältigsten Bemühungen der Lärmminderung, sei es durch passive Lärmschutzmaßnahmen wie zum Bei- spiel den Bau von Schallschutzwänden an Autobahnen und Schienenverkehrswegen oder den Einbau von Schallschutzfenstern. Lärm wurde auch durch techni- sche Verbesserungen an der Quelle reduziert. Auch der Bau von Umgehungsstraßen durch ehemals stark belas- t te v v D D k l Ä t g z t L q L B R n d b d L l o L s d d s r s w f d u g s s r b t L d L t t i d t L m m (C (D ete Ortschaften hat an der Lärmreduzierung seinen An- il. Trotz dieser vielen Bemühungen, die Bevölkerung or zu viel Lärm zu schützen, ist die Situation nach wie or nicht befriedigend. In Deutschland fühlen sich zwei rittel der Bevölkerung von Straßenlärm, mehr als ein rittel von Fluglärm, circa ein Fünftel von Schienenver- ehrslärm sowie ein Viertel von Industrie- und Gewerbe- ärm belästigt. Lärm ist aber weit mehr als nur ein reines rgernis. Er mindert die Lebensqualität und beeinträch- igt unsere Gesundheit. Lärm ist eine Belästigung. In § 3 BImSchG steht, dass der Mensch nicht nur vor esundheitlichen Gefahren durch Umwelteinwirkungen u schützen ist, sondern ebenfalls vor erheblichen Beläs- igungen und Nachteilen. Bei den Diskussionen zur ärmminderung ist es erforderlich, nicht einzelne Lärm- uellen separat zu betrachten, sondern verschiedene ärmquellen müssen einer gemeinsamen Bewertung und etrachtung unterzogen werden. Menschen sind in der egel nicht nur einer Lärmquelle ausgesetzt, sondern ei- er großen Anzahl verschiedener Lärmeinflüsse. Genau iese Tatsache wird auch in der Richtlinie zum Umge- ungslärm und im vorliegenden Gesetzentwurf der Bun- esregierung aufgegriffen. Mit der Umgebungslärm-Richtlinie bekommt die ärmschutzpolitik in Europa einen völlig anderen Stel- enwert. Erstmalig führt sie über eine allein emissions- rientierte Politik hinaus. Sie ist auf die Förderung von ärmqualitätszielen gerichtet, auch wenn keine Immis- ionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte vorgegeben wer- en. Die Pflichten der Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ie vorzulegenden Programme von einer gesamthaften ummativen Betrachtung der Belastungen der Bevölke- ung durch Umgebungslärm auszugehen haben. Im deut- chen Recht soll die Richtlinie im BlmSchG umgesetzt erden. Wir begrüßen das ausdrücklich, bietet sich hier ür uns doch die Chance, das schlimmste Defizit im eutschen Recht, die segmentierte Betrachtung und Be- rteilung der verschiedensten Lärmquellen, zu beseiti- en. Lärmquellen werden in Zukunft in einem Konzept ummativer akzeptorbezogener Bewertungen der Ge- amtlärmbetrachtung der jeweils betroffenen Bevölke- ung erfasst. Was sind zukünftig unsere Pflichten? Durch die Erar- eitung von Lärmkarten wird ein verbesserter Informa- ionsstand über Lärmbelästigung gewährleistet. Durch ärmaktionspläne auf lokaler und regionaler Ebene wird ie Information der Öffentlichkeit über bestehende ärmbelästigungen verbessert. Die Erarbeitung von Ak- ionsplänen für Hauptlärmquellen und für Ballungszen- ren und ihre Aktualisierung in festgelegten Zeiträumen st Pflicht. Für die betroffene Bevölkerung eröffnet sich ie Möglichkeit, sich aktiv mit einzubringen. Mit der Umsetzung dieser neuen Regelungen sind na- ürlich auch Kosten verbunden, die auf den Bund, die änder und die Kommunen zukommen. Um den Kom- unen hier entgegenzukommen, haben wir gemeinsam it den Verkehrspolitikern den Vorschlag in unsere 12440 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Beratungen eingebracht, das Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass unter anderem die Aufstellung und Überarbeitung von Lärmkarten und Lärmminderungsplänen gefördert werden können. Ich meine, dass wir die neuen Vorgaben zum Umge- bungslärm nicht nur durch die Brille der Mein-Gott-was- uns-das-schon-wieder-kostet-Diskussion sehen dürfen. Gesundheit ist nicht durch Geld aufzuwiegen. Auch die Krankheiten, die durch Lärm entstanden sind, werden durch uns alle finanziert. Jeder Aktionsplan, jede Lärm- karte, jede Schallschutzwand, überhaupt das Prinzip Vorsorge statt Nachsorge, ist auf Dauer billiger. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Helfen wir bei der schnellen Umsetzung des vorliegenden Gesetzes mit und stimmen ihm zu. Enak Ferlemann (CDU): Wir reden und reden da- von, dass Deutschland dringend Bürokratie abbauen muss, die Verfahren beschleunigt und die Kosten redu- ziert werden müssen. Der Bundesrat hat das auch zum Maßstab seiner Stellungnahme gemacht. Wie der Bundesrat es gefordert hat, hätte die Umset- zung der Umgebungslärm-Richtlinie mit diesem Gesetz deshalb eins zu eins erfolgen müssen. Es kann bei der Lage, in der wir in Deutschland sind, nicht mehr hinge- nommen werden, dass wir in unseren nationalen Regel- werken über das hinausgehen, was EU-Richtlinien vor- geben. Eine andere Haltung können wir uns nicht mehr leisten. In diesem Gesetz finden sich aber Regelungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Des- halb werden wir dem nicht zustimmen. Bund, Ländern und Gemeinden fehlt an allen Ecken und Enden Geld. Bürokratieaufwand durch lange, kom- plizierte Verfahren frisst Geld, das wir dringend für In- vestitionen brauchen. In dieser Situation wird mit die- sem Gesetz unter anderem durch ein überzogenes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmminderungsplanung die nächste Bürokratiehürde geschaffen. Wenn wir in diesem Land wieder vorankom- men wollen, müssen wir mit dieser Behinderungspolitik aufhören, denn nichts anderes bedeuten diese aufwendi- gen Verfahren. Die dringend notwendigen Straßen- und Schienenbaumaßnahmen, die wir erst vor einigen Mona- ten beschlossen haben, kommen leider noch langsamer voran, wenn Lärmminderungsplanungen mit hohem Zeitaufwand gemacht werden müssen. Um das klar zu sagen: Ich stoße mich nicht an der Umgebungslärm- Richtlinie der EU, sondern daran, dass die gewählte Ver- fahrensart für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer weiteren Behinderung missbraucht werden wird. Als Verkehrspolitiker sage ich Ihnen, dass dies für un- sere Verkehrsinfrastruktur Gift ist. Und als Bau- und Kommunalpolitiker sage ich Ihnen mit Blick auf die kom- munale Lärmminderungsplanung nach § 47 a BlmSchG, dass die Gemeinden sie bisher schon nicht willentlich, sondern wegen der fehlenden finanziellen Förderung ver- nachlässigt haben. Dieses Problem haben Sie, Kollegin- nen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, durch die von Ihnen beschlossenen Maßgaben ja auch nachzubessern v d g d S d f s d L L G w a n r r a F w l l d a e E w D w A g n n D s d s t U f r w s g a E R h V v g (C (D ersucht. Aber damit lösen sie das Finanzierungsproblem er Gemeinden nicht, da beim GVFG Anteilsfinanzierun- en der Kommunen erforderlich sind. Die Finanzlage der Kommunen ist so verheerend, ass für die Lärmminderungsmaßnahmen, die zum chutz der Gesundheit der Bevölkerung eingeleitet wer- en könnten, kein Geld da ist. Mit dem Beteiligungsver- ahren, wie das Gesetz es jetzt vorsieht, werden Wün- che und Ansprüche beim Bürger geweckt. Der Ärger in en Kommunen ist vorprogrammiert, wenn sie zwar ärmplanungen aufstellen, aber finanziell nicht in der age sind, auch effektiven Lärmschutz zu betreiben. Die Tatsache, dass materielle Fragen nicht durch das esetz selbst, sondern per Rechtsverordnung geregelt erden, bedeutet schlicht, dass wir als Parlamentarier ußen vor gelassen werden. Das ist nicht zu akzeptieren. Die Forderung des Bundesrates nach einer konzeptio- ellen Neuausrichtung des Gesetzes ist vollkommen ichtig und wird sicherlich zu einem Vermittlungsverfah- en führen, das hoffentlich ein besseres Ergebnis bringt ls der vorliegende Gesetzentwurf. Aus den genannten und weiteren Gründen wird meine raktion diesem Gesetz nicht zustimmen. Franz Obermeier (CDU/CSU): In Sachen Lärm ird nun auf die letzte Minute richtig Gas gegeben, al- erdings nach dem Motto „Augen zu und durch“; denn eider hat unsere Diskussion im Umweltausschuss nicht azu geführt, dass die vorhandenen Unzulänglichkeiten uch nur im Ansatz beseitigt worden sind. Das ist bedau- rlich, da es nicht um bloße Schönheitsoperationen geht. s geht um richtige Mängel, Mängel, die richtig teuer erden, teuer vor allem für den Wirtschaftsstandort eutschland. Die Kostenfrage, die Frage, wen die neue Verfahrens- eise was kosten wird, steht völlig losgelöst im Raum. llein die Information der Öffentlichkeit, die Messun- en, Kartographierungen und Minderungspläne lassen icht nur neue und hohe Kosten erwarten, sondern sind eue Bremsklötze für Investitionen und Arbeitsplätze. ie Kostenbelastung für die Unternehmen ist nicht ab- chätzbar. Es gibt keine Planungssicherheit für die In- ustrie. Das ist ein weiterer Standortnachteil! Und dann ollen die verschiedenen Verkehrsträger auch noch un- erschiedlich behandelt werden. Verkehrsflughäfen und nternehmen des Eisenbahnverkehrs sollen die Kosten ür Lärmkartierung selbst tragen, für andere Lärmkartie- ungen kommt der Steuerzahler auf. Wieso, weshalb, arum? BImSchG-Anlagen einbezogen. Die EG-RL ieht das nicht vor. Wieso tun Sie das? Genauso frage ich mich, warum Sie, verehrte Kolle- innen und Kollegen der Regierungskoalition, nicht uch beim Fluglärmgesetz endlich durchgestartet sind. s ist ein Unding, dass es bis heute nicht einmal zu einer essortabstimmung des Referentenentwurfs gereicht at. Dabei wäre es in punkto Fluglärm ein Gebot der ernunft, beide Bereiche zu koordinieren und irgendwie on Anfang an aufeinander abzustimmen. Schließlich eht es doch nur um die eine Frage: Was ist zu laut und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12441 (A) ) (B) ) wie kann das verhindert werden? Dazu bedarf es nicht der verschiedensten Verwaltungsverfahren in den unter- schiedlichsten Verästelungen und Überschneidungen. Wir leiden ja nicht gerade unter zu wenig Bürokratie und zu kurzen Verfahrensdauern. Das Gegenteil ist das Ge- bot der Stunde und das sind Abbau und Vermeidung überbordender Vorschriften. Warum geht der Regie- rungsentwurf auch hier noch immer über die EU-Richtli- nie hinaus und warum ist er mehr als reichlich bespickt mit komplizierten Verfahrensregeln und überzogener Regulierung? Ich weiß nur eine Antwort: Das kommt raus, wenn man bis zur letzten Minute zuwartet und dann mit der heißen Nadel stricken muss. Mir missfällt auch, dass weiterhin viel zu viele Be- griffe erst durch Rechtsverordnungen erläutert und gere- gelt werden sollen. Nun, es ist für die Regierung sicher nicht angenehm, wenn ihre Gesetzentwürfe im Parla- mentsverfahren immer Punkt für Punkt auseinander ge- nommen werden. Da lockt das Instrument der Rechts- verordnung sicherlich mit süßem Klang. Aber bei einem so zentralen Umweltproblem wie dem Umgebungslärm handelt es sich zugleich um einen klassischen Zielkon- flikt. Betroffen sind die unterschiedlichsten Ressorts; ich nenne nur Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft. Gerade in der Festlegung der Messverfahren, der Festlegung der Grenzwerte, der kostentreibenden Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren und in der Öffentlichkeitsbeteili- gung steckt die ganze Brisanz. Da sollte man doch den Sachverstand eines ganzen Parlaments nicht von vorn- herein ausblenden und durch großzügig eingeräumte Er- messensspielräume von Behörden ersetzen wollen. Ins- besondere für Flughafenstandorte muss es klare und einheitliche Lärmschutzstandards geben. Der heute vorgelegte Entwurf enthält gegenüber der ersten Beratung keine zufrieden stellenden Änderungen. Er geht nach wie vor über die EU-Richtlinie hinaus. Die Verfahrensweisen sind zu kompliziert, die Kosten nicht absehbar. Die vorgesehenen Ermessenspielräume für die Behörden sind zu groß. Der Weg über Rechtsverordnun- gen klammert die Mitwirkung des Parlaments in wichti- gen Bereichen aus. Deshalb lehne ich den Gesetzentwurf weiter ab. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Europäische Kommission hat das Thema Lärm- schutz spät entdeckt. Erst 1996 wurde mit einem Grün- buch das Problemfeld Lärm thematisiert. Im Juli 2001 trat dann die Umgebungslärm-Richtlinie in Kraft. Mit der Richtlinie wird EU-weit ein erstes gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der Belastung durch Umge- bungslärm eingeführt. Das ist ein Erfolg. Sie formuliert Vorgaben für die Kartierung, einheitliche Messverfah- ren, die Aufstellung von Lärmplänen, die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und Berichte der MS an die Kommission. Sie ist freilich nur ein erster Schritt, mit europäischem Recht auch Lärm zu erfassen; denn bei der Formulierung der Richtlinie ist es nicht gelungen, bereits Grenzwerte für Lärmbelastungen festzusetzen. Aber die Folge kann n m s E t w u w w a n i n s b n e e w ü a f u U D g s I d l H f p L z z b n D A D Ö I v w t d F d n d g a (C (D icht sein, dass man ohne Grenzwerte erst mal gar nichts acht. Was sind die Vorzüge der neuen Regelung? Bisher pricht das geltende Recht vor allem von „schädlichen inwirkungen durch Geräusche in bestimmten Gebie- en“. Die Umgebungslärm-Richtlinie geht von dem aus, as evident ist: Es gibt – fast – überall Lärm. Besonders nerträglich ist der Lärm in Ballungsgebieten, also dort, o viele Lärmquellen zusammenkommen. Erstmals erden alle Lärmarten erfasst. Wenn jemand in der Stadt n einer Hauptverkehrsstraße wohnt, nicht weit von ei- er Bahntrasse und im Einfugsbereich des Flughafens, st es wenig aussagekräftig, wenn man nur den Schie- enlärm misst. Deshalb ist ein integrierter Regelungsan- atz nötig. Management of Environmental Noise ist auf die Ver- esserung der Lärmsituation ausgerichtet und eben nicht ur auf eingreifende Maßnahmen dort, wo es schon un- rträglich laut ist. Schon der neue Begriff zeigt an, dass s um mehr geht: Umgebungslärm. Gemeint sind uner- ünschte Geräusche weit unter der Schwelle der bisher blichen „schädlichen Umwelteinwirkungen“. Er zielt uf Umweltqualität und den Schutz ruhiger Gebiete. De- inition und Konzept von Umgebungslärm sind einem nserer Grundprinzipien beim Schutz von Mensch und mwelt verpflichtet: dem Vorsorgeprinzip. Was wird das Gesetz für Lärmgeplagte verbessern? as Hauptziel ist es, Umgebungslärm deutlich zu verrin- ern bzw. zu vermeiden und damit einen Beitrag zur Ge- undheitsprävention zu leisten. Hierfür wird das Bundes- mmissionsschutzgesetzes geändert und erweitert. Mit em Gesetz werden Vorgaben gemacht für die Aufstel- ung von Strategischen Lärmkarten für Ballungsräume: auptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Groß- lughäfen. Die Aufstellung von Lärmkarten wird ver- flichtend. Bei zu hohen Lärmbelastungen müssen ärmminderungspläne erstellt werden mit Maßnahmen ur Bekämpfung des Umgebungslärms und Maßnahmen um Schutz ruhiger Gebiete. Die Information und Beteiligung der Bürger wird ver- essert. Künftig hat jeder Bürger und jede Bürgerin ei- en Anspruch auf Information, zum Beispiel über die aten der Lärmkarten. Die Öffentlichkeit ist bei der ufstellung von Lärmminderungsplänen zu beteiligen. ies folgt im Übrigen den umfangreichen Vorgaben zur ffentlichkeitsbeteiligung und zum besseren Zugang zu nformationen im Umweltrecht durch die Aarhus-Kon- ention. Der Bundesrat hat ein weiteres Mal einen Gesetzent- urf der Bundesregierung abgelehnt: Es sei zu bürokra- isch. Es sei zu teuer. Die Regelungskompetenz der Län- er sei verletzt etc. – Der Bundesrat bringt hier eine undamentalkritik am Konzept vor und formuliert For- erungen, die zu einer Umsetzung führen würden, die icht richtlinienkonform wäre. Nicht nur in diesem Fall stehen wir vor einer absur- en Situation: Erst fordert der Bundesrat die Bundesre- ierung damit implizit zum Bruch europäischen Rechts uf. Dann verzögert er mit Vermittlungsverfahren die 12442 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Umsetzung. Später behindern und/oder verschleppen die in der Mehrheit unionsgeführten Länder den Vollzug und zum guten Schluss zeigt der Bundesrat mit dem Finger vorzugsweise auf den grünen Umweltminister und be- hauptet, Rot-Grün habe es mal wieder nicht hinbekom- men. Der Bundesrat muss aufpassen, dass er nicht zum Organ zur Verhinderung von europäischem Umweltrecht verkommt. Mit Blick auf die gemeinsame Lösung von Sachpro- blemen – hier: Lärmschutz für unsere Bevölkerung – müssen wir aufhören mit diesem Kinderkram. Wir wis- sen, dass auf die Länder und Kommunen mit der Kartie- rung und Erstellung von Aktionsplänen neue Aufgaben zukommen. Doch gab es schon vor der Richtlinie Vorga- ben zum Lärmschutz. Die Begründung zum Gesetzent- wurf zeigt eine Vielzahl von Vollzugsdefiziten auf, die wir beheben müssen, um einen wirksamen Schutz der Menschen vor Lärm zu gewährleisten. Wir als Parlament haben mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf den Kommunen den Zugriff auf Mit- tel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG – ermöglicht. Wir versetzen die Gemeinden da- mit in die Lage, eine effektive Lärmminderungsplanung durchzuführen und die Planungen auch zu realisieren. Wenn die Lärmbelastung an Hot Spots zu hoch ist, kön- nen also nicht nur Umgehungsstraßen gebaut werden, um den Lärm aus den belasteten Gebieten zu verbannen, sondern auch Lärmminderungsmaßnahmen finanziert werden. Damit wird ein wichtiger kommunaler Kritik- punkt positiv abgearbeitet. Wir werden Verkehrslärm nicht abschaffen; denn alle wollen und müssen mobil sein. Aber wir können zum Beispiel Straßen mit leisen Belägen, mit Flüsterasphalt, oder Lärmschutzwände bauen und zudem leisere Fahr- zeuge fördern. Auch Kartierungen können die Kommunen aus die- sem Fonds bezahlen. Nachhaltige Mobilität heißt für uns nicht nur Investitionen in Umgehungsstraßen, sondern auch Lärmsanierung und die Planung von Lärmsanie- rung mittels Lärmkarten und Lärmminderungsplänen. Es wird noch einige Jahre dauern, bis die Messverfah- ren und Lärmindizes EU-weit harmonisiert sind. Aller- orten wird anders gemessen. Weil wir nicht Elle mit De- zibel vergleichen können, müssen wir hier zu einheitlichen Standards kommen. Das braucht Zeit. Da- her gibt es Übergangsregelungen und Fristen. Wir müs- sen aber aktiv werden und effektiver gegen den Lärm und die damit verbundenen Gesundheitsbelastungen vor- gehen. Mit dem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für weiter gehenden Lärmschutz in der EU; denn Sammlung und Veröffentlichung von Daten – EU-weite Datenbank – macht nur Sinn, wenn daraus weiter gehendes europäi- sches Recht wird, die Festsetzung von europaweit gülti- gen Grenzwerten. Das ist aber noch Zukunftsmusik. Mit Grenzwerten werden wir wieder einen Schritt weiterkom- men in dem Bemühen, unsere Menschen besser vor Lärm zu schützen. Sorgen wir erst einmal dafür, dass die Um- g z b l ü e D b d U K d t s d f f K s a d L E o f r s d w d D r D ö L g s t W s v s A Z (C (D ebungslärm-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird, um Wohle der lärmgeplagten Menschen. Michael Kauch (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion egrüßt weiterhin die Zielsetzung der EU-Umgebungs- ärm-Richtlinie, gesundheitsschädlichen Lärm quellen- bergreifend an Verkehrswegen und in Wohngebieten zu rfassen, als wichtigen Schritt zur Lärmbekämpfung. och auch nach der Beratung im Umweltausschuss ha- en sich unsere Bedenken gegen die Art und Weise der eutschen Umsetzung bestätigt. Dieser Gesetzentwurf ist komplizierter, als er nach der mgebungslärm-Richtlinie der EU sein müsste, und die osten werden nicht verkehrsträgerneutral erhoben. Bei er Lärmminderungsplanung wird die aufwendige Stra- egische Umweltprüfung zur Pflicht erklärt und – was am chwersten wiegt – zentrale materielle Fragen werden in iesem Gesetz erst gar nicht geregelt. Im Gesetzentwurf ehlt die Definition der Hauptlärmquellen, in deren Um- eld Lärmkarten erstellt werden müssen. Es fehlen die riterien, wann überhaupt Lärmminderungspläne aufge- tellt werden müssen. Und es fehlen Ziele und Zielwerte, n denen sich die Pläne orientieren sollen. Diese Punkte – und nicht die reinen Verfahrensfragen es Gesetzes – entscheiden aber über die Qualität des ärmschutzes für die Bürgerinnen und Bürger. Diese ntscheidungen werden nachträglich durch Rechtsver- rdnungen getroffen, ohne dass dann das Parlament ge- ragt werden muss. Das ist das politische Verständnis ot-grüner Regierungspolitik. Stichwort Fluglärm: Auch bei diesem Gesetz rächt ich die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung bei er Novellierung des Fluglärmgesetzes. Der Gesetzent- urf verweist bei der Lärmminderung an Flughäfen auf ie Schutzziele des völlig überalterten Fluglärmgesetzes. ass Behörden nach Ermessen strengere Lärmminde- ungspläne aufstellen können, löst das Problem nicht. urch diese Regelung wird der Willkür Tür und Tor ge- ffnet. Die Folgen sind Rechtsunsicherheit und ein ärmschutzniveau an Flughäfen, das von Region zu Re- ion unterschiedlich ist, noch stärker als es bislang chon der Fall ist. Meine Damen und Herren von der Regierungskoali- ion, Sie haben es verpasst, bereits in diesem Gesetz die eichen für eine Verbesserung der Lärmbekämpfung zu tellen. Wir lassen uns aber nicht auf kommende Rechts- erordnungen vertrösten und werden daher Ihrem Ge- etzentwurf nicht zustimmen. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Ver- fahrensvorschriften zur Wahl und Berufung eh- renamtlicher Richter (Tagesordnungspunkt 14) Joachim Stünker (SPD): Ich begrüße, dass die in usammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12443 (A) ) (B) ) des Bundesrates geführten zahlreichen Gespräche zwi- schen den Fraktionen nun endlich zu einem konkreten Ergebnis geführt haben. Man mag es nicht glauben: Nachdem der Entwurf bereits in der letzten Legislaturpe- riode der Diskontinuität anheim gefallen war, liegen auch nun zwischen erster Lesung und Verabschiedung exakt eineinhalb Jahre. Herausgekommen ist jedoch eine Fassung, die unsere Zustimmung findet. Der vorliegende Entwurf zielt zum einen auf eine Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen; ein Ziel, das die Koalition auch im Rahmen des Masterplans Bü- rokratieabbau verwirklichen möchte; ein Ziel, das auch in Zusammenhang mit den Überlegungen zur Zusam- menlegung der Gerichtsbarkeiten immer wieder disku- tiert wird. Vereinheitlichung ist kein Wert an sich, aber gerade im Bereich der hier zur Debatte stehenden Vor- schriften wird deutlich, wie willkürlich unsere Rechts- ordnung manche Differenzierungen trifft. So ist es zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass das Mindestalter für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter bei den Ver- waltungsgerichten nach geltendem Recht 30 Jahre be- trägt, die Berufung zum Schöffen jedoch bereits mit 25 Jahren möglich ist. Doch jetzt zu den einzelnen Vorschriften: An erster Stelle ist hier die Vereinheitlichung der Amtsperioden ehrenamtlicher Richter auf fünf Jahre zu nennen. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ist dies bereits jetzt der Fall, in den übrigen Gerichtsbarkeiten betragen die Amtsperioden vier Jahre. Wie auch meine Kollegen aus den anderen Fraktionen habe ich zunächst dafür plädiert, die Amtsperioden angesichts der mit dem Amt verbun- denen Belastungen auf vier Jahre zu vereinheitlichen. Wegen des mit Wahl und Berufung verbundenen hohen organisatorischen Aufwands bin ich dann jedoch zu der Überzeugung gelangt, die Dauer der Amtsperiode an der in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeiten geltenden Dauer von fünf Jahren zu orientieren. Die Frage, in welchem Verhältnis die Anzahl der in der Vorschlagsliste enthaltenen Personen zur Anzahl der Berufungen stehen muss, ist derzeit in den verschiede- nen Gerichtszweigen nicht einheitlich geregelt. Nach- dem der Entwurf ursprünglich eine Vereinheitlichung der Kandidatenzahl auf das eineinhalbfache der erforder- lichen Anzahl vorsah, haben wir uns in den Bericht- erstattergesprächen auf die zweifache Anzahl geeinigt. Damit ist gewährleistet, dass auch die Ergänzungswah- len während der laufenden Schöffenperiode auf Grund- lage der Vorschlagslisten stattfinden können und dies unter Wahrung demokratischer Grundsätze; denn je ge- ringer die Kandidatenzahl, desto weniger Auswahlmög- lichkeiten für die Schöffenwahlausschüsse. Der Entwurf zielt jedoch nicht nur auf Vereinheitli- chung, sondern auch auf Vereinfachung, indem er den Zugang zum Amt des ehrenamtlichen Richters durch den Wegfall formaler Hürden erleichtert. Auch dies ist ein Ziel, welches in Einklang mit den Bemühungen der Koa- lition um die Stärkung des Ehrenamtes steht. Zudem ist nicht vermittelbar, dass der Gesetzgeber einerseits die Mitwirkung des so genannten gesunden Menschenver- standes in den Gerichtssälen sichern will, andererseits n g G n K w s z B w e b B V s a b s w g w W a i r w a tu z c H e m V s e d is e d f t n f F b g m e s n (C (D icht nachvollziehbare Zugangshindernisse aufbaut. An- esichts von weit über 100 000 in den verschiedenen erichtszweigen tätigen ehrenamtlichen Richtern ist es icht verwunderlich, dass die Suche nach geeigneten andidaten große Schwierigkeiten bereitet. Umso not- endiger ist jedoch der Abbau formaler Zugangsvoraus- etzungen. Ich befürworte daher die Streichung des der- eit geltenden Erfordernisses, dass der oder die etreffende bereits seit einem Jahr in der Gemeinde ohnen muss. Auch das Mindestalter soll zukünftig auf inheitlich 25 Jahre herabgesetzt werden. Besonders begrüße ich die Erstreckung des im Ar- eits- und Sozialgerichtsgesetz formulierten Verbots der enachteiligung ehrenamtlicher Richter auf sämtliche erfahrensordnungen und die nun ausdrückliche Fest- tellung, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ufgrund der Ausübung des Amts nicht zulässig ist. Der Entwurf ist ein weiterer Schritt in Richtung Ab- au von Bürokratie und findet daher meine volle Unter- tützung. Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Der Gesetzent- urf, der hier zur Debatte steht, enthält Änderungen der esetzlichen Regelungen über ehrenamtliche Richter, die ir insgesamt begrüßen. Denn damit wird sowohl deren ahl und Bestellung vereinfacht bzw. vereinheitlicht als uch deren Stellung gestärkt. Ehrenamtliche Richter sind n vielen Gerichtszweigen tätig: in der ordentlichen Ge- ichtsbarkeit als Schöffen in Strafsachen sowie beispiels- eise in der Kammer für Handelssachen. Es gibt sie aber uch in den anderen Gerichtsbarkeiten, also der Verwal- ngs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Was sind die Neuerungen im Einzelnen? Ich möchte ehn Punkte anführen: Erstens. Der Kreis der Personen, die als ehrenamtli- he Richter berufen werden können, wird in zweierlei insicht erweitert. Dies erleichtert die Suche nach ge- igneten Personen. Zum einen muss die Person nicht ehr ein Jahr in der Gemeinde gewohnt haben. Eine ielzahl von Kandidaten musste seither allein aus die- em Grund abgelehnt werden, auch wenn sie sonst ge- ignet war. Die alte Regelung entspricht aber nicht mehr er heutigen Mobilität und Flexibilität der Menschen. Es t daher richtig, sie abzuschaffen. Zum anderen kann ein hrenamtlicher Richter dann wieder herangezogen wer- en, wenn er lediglich eine Amtsperiode ausgesetzt hat. Zweitens. Mit dem Gesetz wird das aufwendige Ver- ahren zur Wahl und Berufung von ehrenamtlichen Rich- ern in allen Gerichtszweigen nur noch alle fünf Jahre otwendig sein. Der Verwaltungsaufwand insbesondere ür die Kommunen wird damit deutlich verringert. Die olge wird eine Kosteneinsparung sein. Außerdem ha- en die Amtsträger so die Möglichkeit, dieses Amt län- er auszuüben und damit mehr Erfahrungen zu sam- eln. Drittens. Die Aufstellung der Vorschlagslisten für hrenamtliche Richter und die Besetzung der Wahlaus- chüsse werden erleichtert. Künftig können die dafür otwendigen Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit der 12444 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) anwesenden Ratsmitglieder gefasst werden. Mindestens ist aber die einfache Mehrheit der gesetzlichen Mitglie- derzahl des Rates erforderlich. Bisher war hierfür eine zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates nötig. Bei Abwesenheit einzelner Ratsmitglieder waren oftmals mehrere Anläufe erforderlich, um die qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Damit verbundene Verzögerungen werden durch die Neuregelung entfallen. Viertens. Bei der Schöffenwahl sind künftig nur noch sieben Vertrauenspersonen in den Wahlausschuss zu wählen. Dies führt zu einer Gleichstellung mit den Paral- lelbestimmungen aus der Verwaltungs- und Finanzge- richtsbarkeit. Fünftens. Die Aufgabe, Verwaltungsbeamte für den Wahlausschuss zu bestellen, kann die Landesregierung im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit schon jetzt auf oberste Landesbehörden übertragen. Dies soll künf- tig auch bei der Schöffenwahl möglich sein. Sechstens. Verlegt ein Schöffe seinen Wohnsitz aus dem Bezirk des Amtsgerichts, wird er künftig nicht mehr zwingend aus der Schöffenliste gestrichen, wenn er im Bezirk des Landgerichts wohnen bleibt. Die Streichung erfolgt nur noch auf Antrag. Siebtens. Das Verfahren zur Streichung von verstor- benen und verzogenen Schöffen wird vereinfacht: Am Amtsgericht muss der Richter in diesen eindeutigen Fäl- len nicht mehr die Staatsanwaltschaft und den anderen Schöffen anhören. Am Landgericht kann der Vorsitzende der Strafkammer hierüber allein entscheiden. Achtens. Das Gesetz schreibt eine angemessene Teil- habe von Männern und Frauen an der ehrenamtlichen Richtertätigkeit vor. Dies ist zu begrüßen, da es einen weiteren Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau leistet. Neuntens. Das Benachteiligungsverbot wird im Deut- schen Richtergesetz fixiert. Danach darf niemand in der Ausübung oder der Übernahme des Ehrenamtes be- schränkt oder aufgrund dessen benachteiligt werden. Auch eine darauf gestützte Kündigung ist unzulässig. Dies entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Das Niederschreiben des Grundsatzes ist aber aus zwei Gründen richtig: Zum einen hat es der Arbeitnehmer in der Praxis dadurch leichter, sich gegen- über seinem Arbeitgeber auf das Benachteiligungsverbot zu berufen. Zum anderen wird klargestellt, dass der Grundsatz für alle Gerichtszweige gilt und nicht nur in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, in deren Verfah- rensordnungen das Benachteiligungsverbot schon jetzt vorgesehen ist. Zehntens. Auch in der Verwaltungs- und Finanzge- richtsbarkeit soll das Mindestalter wie sonst auch 25 Jahre betragen und nicht wie bisher bei 30 Jahren lie- gen. Auch hiermit wird eine nicht nachvollziehbare Dif- ferenzierung beseitigt. Das alles sind vielleicht keine revolutionären Neue- rungen. Darauf kam es aber auch nicht an und das war auch nicht notwendig. Entscheidend ist, dass es in der Summe der Änderungen zu einer spürbaren Vereinfa- c m b e S w k g w d g g k w D d h Ü k b f R Ö t b D B g u F m g a k r r U g n A t o t b f s g ß n d n z d (C (D hung und Vereinheitlichung der einschlägigen Bestim- ungen kommt. Das war das Ziel des Gesetzesvorha- ens und das wird mit dem vorliegenden Entwurf auch rreicht. Ich begrüße vor allem auch, dass mit dem Gesetz die tellung der ehrenamtlichen Richter hervorgehoben ird. In der Justiz ist deren Bedeutung anerkannt; ich ann das aus meinen eigenen Erfahrungen als Richter sa- en. Der Bevölkerung ist dies aber vielfach nicht be- usst: Ehrenamtliche Richter wirken beispielsweise bei er mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit leichen Rechten wie der Berufsrichter mit. Außerdem ilt auch für sie das Spruchrichterprivileg. Das heißt, sie önnen für ein Urteil nur dann haftbar gemacht werden, enn dies eine Pflichtverletzung und Straftat darstellt. es Weiteren unterliegt auch der ehrenamtliche Richter er richterlichen Unabhängigkeit. Das Amt stammt aus dem 19. Jahrhundert. Es gilt da- er bei manchen als überholt und nicht mehr zeitgemäß. ber ihre Rolle wird immer wieder gestritten. Von Kriti- ern werden sie oft als „überflüssig“ und „überfordert“ ezeichnet. Ich bin der Auffassung, diese Einschätzungen sind alsch. Sie verkennen die Bedeutung der ehrenamtlichen ichter, die wichtiges Bindeglied zwischen Justiz und ffentlichkeit sind. Sie sind fester, wertvoller Bestand- eil unserer Rechtspflege – und das zu Recht. Denn sie ringen eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich: ie ehrenamtlichen Richter machen die Justiz für die evölkerung transparenter und verständlicher. Sie brin- en den so genannten „gesunden Menschenverstand“ nd Alltagserfahrung in die gerichtlichen Verfahren. Die älle werden neben dem juristischen Sachverstand auch it dem allgemeinen Rechtsempfinden beurteilt. Einen roßen Nutzen bringen die ehrenamtlichen Richter vor llem aber auch außerhalb des Gerichtssaals. Die Tätig- eit stärkt das Vertrauen in die Justiz. Sie sehen die Ge- ichtsabläufe von innen. Sie erkennen, dass auch schwie- ige, strittige Entscheidungen, die auf den ersten Blick nverständnis in der Öffentlichkeit hervorrufen, mit roßer Sorgfalt getroffen werden. Diese Einsichten kön- en sie dann nach außen tragen. Sie helfen daher mit, das nsehen der Justiz in der Bevölkerung zu stärken. Wenn man all diese gesetzlichen Neuerungen betrach- et, so geht es im Wesentlichen darum, die Abläufe zu ptimieren, also die Vorgänge hinsichtlich Qualität, Kos- en, Geschwindigkeit, Effizienz und Effektivität zu ver- essern. Man sollte meinen, dieser wünschenswerte Ef- ekt hätte so schnell als möglich herbeigeführt werden ollen. Der Bundesregierung fällt dies aber offensichtlich rundsätzlich schwer. Man merkt auch bei anderen gro- en rechtspolitischen Projekten, wie beim Antidiskrimi- ierungsgesetz, das bereits Ende 2003 vorliegen sollte, ass Rot-Grün nur schwer in die Gänge kommt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf basiert auf ei- em Entwurf aus der 14. Legislaturperiode. Seit über weieinhalb Jahren wird nun an dem Vorhaben herumge- oktert. Am 22. März 2002 wurde der Entwurf erstmalig Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12445 (A) ) (B) ) vom Bundesrat beschlossen und von der Mehrheit der Länder begrüßt. Weil der Entwurf erst gegen Ende der 14. Legislaturperiode eingebracht wurde, ist es noch ent- schuldbar, dass er der Diskontinuität anheim fiel. Nicht verständlich ist jedoch, dass der Gesetzentwurf nach ei- ner erneuten Einbringung in den Bundestag am 20. De- zember 2002 fast zwei Jahre verschleppt wurde. Dabei waren wir uns schon in einem Berichterstattergespräch im Juni 2003 darüber einig, dass es sinnvoll wäre, wenn das vereinfachte Wahlverfahren schon bei den Schöffen- wahlen im Jahre 2004 hätte angewendet werden können. Leider ist dies nicht gelungen. Diese Verzögerung ist be- dauerlich, denn die Wahlen erfolgen ja nur alle vier – zu- künftig alle fünf – Jahre. So lassen Reform und Effizienz auf sich warten und kommen frühestens in 2008 zum Tragen. Aber Kritik an Rot-Grün ist nicht nur wegen des ver- schleppten Verfahrens angebracht. Auch inhaltlich ist zu kritisieren, wie skeptisch sie der Verlängerung der Amts- periode auf einheitlich fünf Jahre gegenüberstanden. Lange haben sie sich gegen diese Änderung gewehrt. Auch die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme Bedenken geäußert, und zwar mit der Begründung, eine fünfjährige Amtszeit würde die Suche nach geeigneten Kandidaten erschweren. Aber es ist nicht vorrangig die Dauer der Amtszeit, weshalb Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Richtertätigkeit nur zögerlich oder ungern annehmen. Dafür gibt es vielmehr zwei Hauptgründe: Es ist zum ei- nen die Unwissenheit über die Bedeutung des Amtes und die damit verbundene Verantwortung. Dieser Unkennt- nis muss vor allem mit einer besseren Informationspoli- tik entgegnet werden. Und es ist zum anderen vor allem die Sorge vor Benachteiligungen durch den Arbeitgeber. Diesem Problem wird aber mit der gesetzlichen Fixie- rung des Benachteiligungsverbots begegnet. Ich habe es vorhin erwähnt. Ich bin daher froh, dass es uns letztlich gelungen ist, uns in der Frage der Verlängerung der Amtsperiode durchzusetzen. Denn diese Neuerung ist die deutlich ef- fektivste aller Änderungen, mit denen der Verwaltungs- und Kostenaufwand gesenkt werden wird. In einer anderen Frage konnte dagegen keine Einig- keit erzielt werden. Im ursprünglichen Entwurf war vor- gesehen, dass einheitlich nur noch die eineinhalbfache Anzahl an Kandidaten vorgeschlagen werden muss, aus den später die ehrenamtlichen Richter ausgewählt wer- den. Bisher schwankt diese Zahl je nach Amt zwischen der eineinhalbfachen und der dreifachen Anzahl. Wir hätten diese Vereinfachung gerne gesehen. Auch hiermit wäre die Verwaltung erheblich entlastet worden. Die Regelung war aber nicht durchzusetzen. Insbeson- dere die Bundesregierung hat sich in ihrer Stellung- nahme eindeutig dagegen ausgesprochen. Ich begrüße aber, dass es zumindest gelungen ist, die Vorschlagsliste in der Finanzgerichtsbarkeit von der dreifachen auf die doppelte Anzahl der zu vergebenden Richterstellen zu verkleinern. Ich halte fest: Mit dem Gesetz werden erkennbare Vereinfachungen und Vereinheitlichungen erreicht und d s d G e B u W a R e l v g f e a r a A l d u k n z H I n m t m z h e J A s ä u d s ü ß G e w t l i R s c (C (D er ehrenamtliche Richter wird in seiner Position ge- tärkt. Das begrüßen wir. Zu bedauern ist allerdings, ass aufgrund der zögerlichen Handhabung von Rot- rün die Verwaltungen von den Vereinfachungen erst in in paar Jahren profitieren werden. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der undesrat hat mit dem Gesetzentwurf zur Vereinfachung nd Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur ahl ehrenamtlicher Richter ein wichtiges Anliegen ufgegriffen. Nach den notwendigen Änderungen des echtsausschusses des Deutschen Bundestages liegt nun ine insgesamt gute Lösung vor. Durch die Vereinheit- ichung der Vorschriften und Voraussetzungen in den erschiedenen Gerichtszweigen werden die Anforderun- en an die ehrenamtliche Richterschaft – insbesondere ür Nichtjuristen – durchschaubarer. Und genau dies gilt s zu erreichen. Nur wenn die Menschen verstehen und bschätzen können, was sie erwartet, werden sie Inte- esse und Bereitschaft entwickeln, gesellschaftliche Ver- ntwortung zu übernehmen und sich für dieses wichtige mt des ehrenamtlichen Richters zur Verfügung zu stel- en. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, ass ich die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen nd Richter an gerichtlichen Entscheidungen auch zu- ünftig für sehr wichtig halte. Ehrenamtliche Richterin- en und Richter ergänzen die fachliche Sicht einer spe- ialqualifizierten Richterschaft um einen in mancher insicht unbefangeneren und lebenspraktischeren Blick. n Strafverfahren können sie, da sie zuvor mit der Sache icht befasst waren, noch stärker aus dem Eindruck der ündlichen Verhandlung heraus urteilen. In der Verwal- ungs- und Finanzgerichtsbarkeit, aber auch in den Kam- ern für Handelssachen, ist ihr Sachverstand unver- ichtbare Voraussetzung für die Sicherung eines fachlich och qualifizierten Verfahrens. Auf einige Punkte des Gesetzes will ich nun näher ingehen: Die Amtsperioden werden einheitlich auf fünf ahre festgesetzt. Damit werden die mit erheblichem ufwand verbundenen Wahlverfahren in zeitlicher Hin- icht reduziert. Auch wenn die gegen diese Regelung ge- ußerten Bedenken, die fünf Jahre könnten zu lang sein nd Menschen abschrecken, sich für so lange Zeit für ieses Amt zu verpflichten, nicht von der Hand zu wei- en sind, denken wir, dass die Vorteile die Nachteile berwiegen. Die Wohnsitzregelung wird vereinfacht. Wir begrü- en es, dass man nun nicht mehr ein ganzes Jahr in der emeinde wohnen muss, um sich für die Aufnahme in ine Vorschlagsliste zu qualifizieren. Diese Regelung ar nicht mehr zeitgemäß. Wer zum Zeitpunkt der Lis- enaufstellung in der Gemeinde wohnt und sich aufstel- en lassen möchte, den sollten wir nicht bremsen. Das Gesetz stärkt das Benachteiligungsverbot. Diese n Bezug auf die berufliche Tätigkeit der ehrenamtlichen ichter wirkende Schutzvorschrift wird nun im Deut- chen Richtergesetz zentral verankert. Dies ist ein deutli- hes Signal, mit dem die öffentliche Anerkennung für 12446 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gestärkt wird. Im Deutschen Richtergesetz wird die Geschlechterpa- rität in der ehrenamtlichen Richterschaft ausdrücklich als Zielvorgabe verankert. Auch wenn diese Vorschrift die Geschlechterparität nicht zwingend vorschreibt, son- dern nur die „angemessene Berücksichtigung“ fordert, begrüße ich gleichwohl die Tendenz, der Gleichstellung auch in diesem Bereich besonderes Augenmerk zu wid- men. Die Praxis ist hier, jedenfalls was die Schöffinnen betrifft, dank der neuen Bundesländer recht weit. Deren Anteil liegt bereits bei 48 Prozent. Einige Vorschläge des Bundesrates hat der Rechtsaus- schuss jedoch nicht befürwortet. So wollte der Bundesrat die Zahl der Personen für die Vorschlagslisten generell auf das Anderthalbfache der dann zu wählenden ehren- amtlichen Richter beschränken. Damit überging der Bundesrat die wichtige Funktion dieses Auswahlaktes. Erst die Auswahl sichert eine ausreichende demokrati- sche Legitimation der ehrenamtlichen Richterschaft. Die Vorschlagslisten sollten sich nicht zu Wahllisten ver- dichten. Ich bin mir der Schwierigkeiten der Praxis, aus- reichend Personen für die Vorschlagslisten zu finden, sehr wohl bewusst. Aber ich denke, dass man dieses Pro- blem nicht durch stark gekürzte Vorschlagslisten lösen darf, sondern durch Aufwertung des Amtes einerseits und Erweiterung des potenziellen Personenkreises ande- rerseits. Die Absenkung der Altersgrenze von 30 auf 25 Jahre bei ehrenamtlichen Richtern in der Finanzge- richtsbarkeit mag hier einen tauglichen Ansatz liefern. Das vorliegende Gesetz passt die Vorschriften bezüg- lich der Anforderungen an Wahl und Berufung der ehren- amtlichen Richter den Praxiserfordernissen an und stärkt gleichzeitig die Stellung der ehrenamtlichen Richter- schaft. Es bietet so einen guten Rahmen, damit sich auch in Zukunft viele motivierte Menschen für das Amt des eh- renamtlichen Richters oder der ehrenamtlichen Richterin begeistern. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle meinen Dank und meine Anerkennung für ihre engagierte Tätig- keit als Richter im Ehrenamt aussprechen. Rainer Funke (FDP): Der Gesetzentwurf zur Ver- einfachung der Wahl ehrenamtlicher Richter des Bun- desrates, den wir heute abschließend beraten, verfolgt in erster Linie das Ziel, die Stellung von ehrenamtlichen Richtern zu stärken, den Zugang zum Schöffenamt zu erleichtern und das Wahlverfahren einfacher zu gestal- ten. Die Länder haben im zurückliegenden Gesetzge- bungsverfahren deutlich gemacht, warum aus ihrer Sicht die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen notwendig sind. Wenn durch die vorgeschlagenen Maß- nahmen erreicht werden kann, dass bürokratischer Auf- wand bei den Wahlverfahren zukünftig abgebaut wird, so sollten wir uns als Bundesgesetzgeber diesen Maß- nahmen, die die Landesjustizverwaltungen entlasten werden, nicht verschließen. Aus Sicht der FDP ist eine Regelung des Gesetzent- wurfs von besonderer Bedeutung. Dies ist das ausdrück- lich genannte Benachteiligungsverbot. Es kann nicht sein, dass jemand, der sich ehrenamtlich für unser Ge- meinwesen engagiert, auf der anderen Seite Benachteili- g h w g K R w p d r Z h s v d A n f i f g D v t m o f D D D h k d B s b M e e E G v m i d b e D z K d b g v v (C (D ungen in seinem Arbeitsleben ausgesetzt ist. Es ist da- er zu begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf klargestellt ird, dass die Freistellung vom Dienst durch den Arbeit- eber für die Zeit der Amtstätigkeit sowie das Verbot von ündigungen wegen Übernahme und Ausübung des ichteramtes künftig eine Selbstverständlichkeit sein erden. Die Beteiligung ehrenamtlicher Richter in der Rechts- flege ist alte deutsche Rechtstradition. Lange Zeit galt ie Beteiligung von Schöffen in der Rechtspflege als Ga- ant für eine demokratische Gerichtsbarkeit. In letzter eit wird die Rolle der Schöffen mehr und mehr kritisch interfragt. Die Tatsache, dass wir heute gemeinsam die- en Gesetzentwurf verabschieden, entbindet uns nicht on der grundsätzlichen Diskussion über die Stellung er Schöffen. Oft wird geäußert, Schöffen seien mit ihrer ufgabe völlig überfordert. Daneben mangelt es oft am otwendigen Sachverstand, um einen Fall wirklich sorg- ältig beurteilen zu können. Darüber hinaus sind auch mmer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Schöf- en wegen Befangenheit zurückgezogen werden oder wo robe Verstöße gegen die Schweigepflicht vorliegen. ies alles zeigt, dass im Einzelfall durch die Beteiligung on Schöffen eine erhebliche Mehrbelastung für die Jus- iz entstehen kann. Zu Beginn des Jahres hat auch die bayerische Justiz- inisterin öffentlich erklärt, es müsse überlegt werden, b es künftig noch sinnvoll sei, den Richtern in Strafver- ahren grundsätzlich Laienrichter an die Seite zu stellen. ie FDP ist in dieser Frage durchaus ergebnisoffen. ennoch sehen wir hier erheblichen Diskussionsbedarf. er vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist da- er eine gute Gelegenheit, dieses Thema vertieft zu dis- utieren. Ich hoffe, wir werden an anderer Gelegenheit azu ausreichend Gelegenheit haben. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Der heute vorliegende Ge- etzentwurf ist ein sachgerechter und in jeder Hinsicht egrüßenswerter Schritt zu einer Vereinfachung und odernisierung des komplexen Verfahrens der Wahl der hrenamtlichen Richter. Der Gesetzentwurf macht das hrenamtliche Richteramt und damit bürgerschaftliche ngagements attraktiver und zeitgemäßer. Wir haben das esetz in bester Zusammenarbeit aller in diesem Hause ertretenen Fraktionen zustande gebracht und ich öchte mich nachdrücklich dafür aussprechen, dass es n seiner vorliegenden Form zum 1. Januar des kommen- en Jahres in Kraft treten kann. Lassen Sie mich nur einige Neuregelungen hervorhe- en: Die Amtsperioden der ehrenamtlichen Richter sollen inheitlich von vier auf fünf Jahre verlängert werden. amit erreichen wir einen Gleichlauf in allen Gerichts- weigen und insbesondere auch eine Entlastung der ommunen und der Justizverwaltungen. Die große Be- eutung, die wir auch dem ehrenamtlichen Richteramt eimessen, erfordert ein differenziertes und eben auch in ewisser Weise aufwendiges Auswahl- und Berufungs- erfahren. Es ist sachgerecht, dieses Verfahren nicht alle ier, sondern nur alle fünf Jahre durchzuführen. Den eh- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12447 (A) ) (B) ) renamtlichen Richterinnen und Richtern gibt diese maß- volle Verlängerung die Möglichkeit verbesserter und in- tensiverer Eingewöhnung in das einmal übernommene Ehrenamt. Das Wahlverfahren wird darüber hinaus durch die Aufhebung des einjährigen Wohnsitzerfordernisses er- leichtert. Dieses Erfordernis hat in letzter Zeit die Rekru- tierung der Bewerber für das ehrenamtliche Richteramt immer wieder behindert. Um in das Ehrenamt ernannt werden zu können, genügt es in Zukunft, dass der Wohn- sitz in der jeweiligen Gemeinde überhaupt besteht. Positiv hervorheben möchte ich aber auch, dass die geltenden Regelungen, wonach grundsätzlich die dop- pelte Anzahl an Kandidaten aufgestellt werden muss, beibehalten wird. Die vom Bundesrat zunächst vorge- schlagene Absenkung der Kandidatenzahl auf das nur Eineinhalbfache wäre der demokratischen Grundlage des Laienrichteramtes einfach nicht gerecht geworden. Ein weiteres wichtiges Element des Entwurfs ist das Benachteiligunqsverbot (§ 45 Abs. 1). Niemand darf in der Übernahme oder Ausübung des Amtes als ehrenamt- licher Richter beschränkt oder wegen der Übernahme der Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Wo der Einzelne eine staatsbürgerliche Pflicht erfüllt, darf es nicht sein, dass dieser Bürger oder diese Bürgerin gesell- schaftlich, beruflich oder anderweitig Benachteiligungen oder Zurücksetzungen in Kauf nehmen muss. Ehrenamt- liche Richter sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ih- rem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Richteramtes ist un- zulässig. Diese Regelung war von Anfang an eines der zentralen Anliegen der Bundesratsinitiative; sie wird von der Bundesregierung voll unterstützt. Gleiches gilt für das vorgesehene Gebot einer gleichberechtigten Teil- habe von Männern und Frauen bei der Besetzung der eh- renamtlichen Richterstellen. Schließlich möchte ich es nicht versäumen, die nun- mehr möglich gewordene einheitliche In-Kraft-Tretens- Regelung für das neue Gesetz anzusprechen. Die in die- sem Jahr 2004 durchzuführenden Schöffenwahlen kön- nen und konnten ausnahmslos nach bestehendem Recht durchgeführt werden. Abgeschichtete In-Kraft-Tretens- und Übergangs-Regelungen, wie sie noch nach den Dis- kussionen des vergangenen Jahres erforderlich schienen, sind nun nicht mehr nötig. Das Gesetz kann einheitlich zum Beginn des neuen Jahres in Kraft treten. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine konse- quente und vollständige Umsetzung des Ohrid- Abkommens in Mazedonien (Tagesordnungs- punkt 17) Uta Zapf (SPD): Wir haben Mazedonien als ein Bei- spiel für gelungenes Krisenmanagement auf dem Balkan und für deutsches und europäisches Engagement gelobt. D p E 2 k h ü m d U J s d U d d P n K g r p i m J ü d r P t d M d d d ( K m W p r R u v r w w i n F k z (C (D as Land hat erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu olitischer Stabilität gemacht. Die Annäherung an die U verläuft weitgehend erfolgreich. Bereits am 9. April 001 wurde ein Stabilisierungs- und Assoziierungsab- ommen mit der EU abgeschlossen. Am 22. März 2004 at Mazedonien offiziell das Beitrittsgesuch an die EU bergeben. Mehrere Krisen konnten durch internationales diplo- atisches und militärisches Engagement beherrscht wer- en. Im Jahr 1993 verhinderte die Stationierung von N-Blauhelmen eine Eskalation eines Konfliktes. Im ahr 2001 brachen bürgerkriegsähnliche Kämpfe zwi- chen albanischer und mazedonischer Seite aus, die urch massiven diplomatischen Einsatz Europas und der SA und durch die Stationierung von Militärmissionen eeskaliert wurden. Heute ist die letzte Militärmission urch eine Polizeimission ersetzt worden. Der Abschluss des Abkommens von Ohrid, das alle arteien in Mazedonien unterschrieben haben, stellt ei- en Meilenstein zur Befriedung und Stabilisierung des onflikts in Mazedonien dar. Bisher ist die Umsetzung elungen – wenn auch nicht ohne Konflikte und Schwie- igkeiten. Jetzt ist die Umsetzung des letzten Schrittes zur Im- lementierung eines zentralen Teils dieses Abkommens nfrage gestellt. Das Abkommen sieht eine neue Ge- eindeverfassung vor. Das Rahmengesetz wurde im ahr 2002 verabschiedet. Umstritten ist jetzt das Gesetz ber die Gemeindegrenzen, den Status von Skopje und ie Finanzierung der Dezentralisierung. Kern dieses Vorhabens ist die Frage der Neugliede- ung der kommunalen Gebietskörperschaften. Ziel des rozesses ist eine effizientere und bürgernahe Verwal- ung. Die Dezentralisierung soll auch dazu beitragen, ass die kommunale Verwaltung die örtlichen ethnischen ehrheitsverhältnisse besser reflektiert. Wir begrüßen aher, dass die beiden Regierungsparteien – das Sozial- emokratische Bündnis für Mazedonien (SDSM) und ie albanische Demokratische Union für Integration DUI) – in einem schwierigen politischen Prozess einen ompromiss in der Frage der Neugliederung der kom- unalen Gebietskörperschaften gefunden haben. Leider hat sich in Mazedonien wegen dieses Gesetzes iderstand formiert. Die parlamentarische und außer- arlamentarische Opposition hat zur Ablehnung der ter- itorialen Neuaufteilung aufgefordert. Sie hat zu einem eferendum gegen dieses Gesetzesvorhaben aufgerufen nd die erforderlichen Stimmen gesammelt. Am 7. No- ember wird das Referendum über den Dezentralisie- ungsplan der Regierung abgestimmt. Die Kommunal ahlen mussten deshalb verschoben werden. Sollte dieses Referendum angenommen werden, so äre das ein herber Rückschlag für den Friedensprozess n Mazedonien. Darüber kann es keinen Zweifel geben. Es für mich unverständlich, dass die CDU/CSU dies icht genauso sieht und unseren Antrag nicht unterstützt. ür mich ist dies nur durch parteipolitische Motive er- lärlich. Offensichtlich ist der Opposition die Unterstüt- ung der VMRO-DPNE in dieser Frage wichtiger als die 12448 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Zukunft des Friedensprozesses. Sachliche Gründe, die eine Ablehnung der Neugliederung der kommunalen Ge- bietskörperschaften rechtfertigen würden, kann ich je- denfalls nicht erkennen. Der Vorwurf, der Dezentralisierungsplan vertiefe eth- nische Grenzen, ist unzutreffend. Die Neuordnung der kommunalen Grenzen würde die Repräsentanz von Min- derheiten auf der Kommunalebene verbessern. Proble- matisch sind hier besonders solche Kommunen, in denen die Bevölkerung einer Ethnie mehr als 90 Prozent der Bevölkerung ausmacht. In diesen Gebieten ist die Min- derheit politisch meist nicht repräsentiert. Die angesehene International Crisis Group hat analy- siert, welche Auswirkungen die Umsetzung der Vor- schläge der Regierung auf die Situation von Minderhei- ten in den neuen Verwaltungsdistrikten haben würde. Von den neu zu schaffenden 80 Kommunen hätten nach Umsetzung des Dezentralisierungsplans nur noch 30 ei- nen Bevölkerungsanteil von 90 Prozent oder mehr einer einzigen Volksgruppe. Gegenwärtig gibt es in Mazedo- nien 123 Kommunen. In 65 von ihnen stellt eine einzige ethnische Gruppe 90 Prozent oder mehr der Bevölke- rung. Die Umsetzung der Vorschläge der Regierung zur Dezentralisierung hätte auf diese Frage also einen positi- ven Effekt. Die Umsetzung der Vorschläge wird keinen negativen Einfluss auf die so wichtige Wahl der Bürgermeister in den Kommunen haben. Gegenwärtig leben 92 Prozent der ethnischen Mazedonier in Gemeinden, in denen sie mehr als 50 Prozent der Bevölkerung – und damit in der Regel – den Bürgermeister stellen. 77 Prozent der ethni- schen Albaner leben in Gemeinden, in denen die eigene Volksgruppe den Bürgermeister stellt. Nach der Umset- zung der Dezentralisierungspläne würden 91 Prozent der Mazedonier und 70 Prozent der Albaner in Gemeinden leben, in denen die eigene Volksgruppe auch den Bürger- meister stellt. Dies ist keine signifikante Änderung und mit Sicherheit kein Argument für die Ablehnung des Dezentralisierungsplans. Deutlicher positiv hingegen wäre die Wirkung des Neugliederungsplans auf die Repräsentanz der albani- schen Volksgruppe in der Hauptstadt Skopje. Durch die Einbeziehung von zwei überwiegend albanisch bewohn- ten Gebieten wird der Anteil der albanischstämmigen Bevölkerung auf über 20 Prozent in Skopje steigen. Da- mit gewinnen Albaner zusätzliche Rechte. Zum Beispiel wird Albanisch zur zweiten Amtssprache. Auch ange- sichts der demographischen Entwicklung in Mazedonien ist eine solche Aufwertung der albanischen Minderheit eine kluge Entscheidung. Ich hoffe daher, dass das Referendum am 7. Novem- ber scheitert. Das Rahmenabkommen von Ohrid bleibt der Schlüssel für die Fortsetzung eines erfolgreichen Wegs von Mazedonien in die Europäische Union und in die NATO. Die Umsetzung des gefundenen Kompromis- ses, den die Regierungsparteien SDSM und DUI in der Frage der kommunalen Aufteilung erzielt haben, ist we- sentlich für den Frieden und die Stabilität in Mazedo- nien. h f z d l e d g k S S D d n m B n s s c p g s d s p n s d V u M s M g p m R A f M n g N s G t d S m n V (C (D Die Konsequenzen einer Annahme des Referendums ingegen sind noch nicht abzusehen. Ein Erfolg des Re- erendums würde aber mit Sicherheit die weitere Umset- ung des Ohrid-Abkommens erschweren. Im Rahmen er Implementierung dieses Abkommens sind in den etzten Jahren substanzielle Fortschritte auf dem Wege iner Annäherung Mazedoniens an die EU gemacht wor- en. Darunter fallen die erfolgte Volkszählung, die weit- ehende Nutzung der Minderheitensprachen, die Aner- ennung der albanischen Universität von Tetovo, die chaffung eines Ombudsmanns und die Besetzung von tellen durch albanische Mazedonier im öffentlichen ienst. Sollte das Referendum angenommen werden, droht ie weitere Umsetzung des Ohrid-Abkommens der in- enpolitischen Auseinandersetzung über den Umgang it dem Abstimmungsergebnis zum Opfer zu fallen. estenfalls muss der Kompromiss zur Dezentralisierung achgebessert werden. Schlimmstenfalls droht ein Still- tand oder gar ein Scheitern des Friedensprozesses. Eine solche Entwicklung ist angesichts der weiterhin chwierigen Lage in der Region das Letzte was wir brau- hen. Allein im Kosovo gibt es nach wie vor erheblichen olitischen Sprengstoff, dessen Entschärfung schwierig enug sein wird. Eine weitere Krise in der Nachbar- chaft würde Bemühungen zur Lösung der Statusfrage es Kosovo und der damit zusammenhängenden wirt- chaftlichen und politischen Fragen erheblich verkom- lizieren. Mazedonien ist ein positives Beispiel für Krisenma- agement auf dem Balkan und kann ein positives Bei- piel für Konfliktlösung in der Region werden. Wir wer- en uns daher weiterhin für die Stabilisierung des ersöhnungsprozesses zwischen ethnisch-albanischen nd ethnisch-mazedonischen Staatsangehörigen in azedonien engagieren. Wir werden außerdem die Um- etzung der im Ohrider Rahmenabkommen verabredeten aßnahmen zur Wahrung der Minderheitenrechte be- leiten und unterstützen. In diesem Zusammenhang wäre es auch ein Akt der olitischen Flurbereinigung, wenn die internationale Ge- einschaft endlich den verfassungsmäßigen Namen der epublik Mazedonien anerkennen würde. Auch dieses nliegen wollen wir mit unserem Antrag unterstützen, ür den ich Sie um Unterstützung bitte. Siegfried Helias (CDU/CSU): Mazedonien ist ein usterbeispiel für erfolgreiche Konfliktprävention in- erhalb der kriegs- und krisengeschüttelten Balkanre- ion. Wir erinnern uns: Im Frühjahr 2001 war es im ordwesten Mazedoniens zu bewaffneten Auseinander- etzungen zwischen albanischstämmigen bewaffneten ruppen und slawisch-mazedonischen Sicherheitskräf- en gekommen. Ein Bürgerkrieg konnte jedoch verhin- ert werden, als unter Vermittlung der Internationalen taatengemeinschaft im August 2001 das Ohrid-Abkom- en vereinbart wurde. Es sollte den Frieden in Mazedo- ien sichern und das Zusammenleben der verschiedenen olksgruppen neu regeln. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12449 (A) ) (B) ) Das Ohrid-Abkommen wurde in Anwesenheit so hochrangiger Politiker wie dem EU-Sonderbeauftragten Solana, NATO-Generalsekretär Robertson und dem EU- Ratspräsidenten Michel unterzeichnet. Es sieht unter an- derem Folgendes vor: in der Präambel der Verfassung Mazedonien als Staat aller seiner ethnischen Gruppen zu bezeichnen; den christlich-orthodoxen, den katholi- schen und den muslimischen Glauben als gleichberech- tigt anzuerkennen; im Parlament alle Minderheiten pro- portional entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil zu beteiligen; Albanisch zur zweiten Amtsprache oder „of- fiziellen Sprache“ in Gemeinden zu erklären, in denen mindestens ein Fünftel der Bevölkerung Albaner sind. In diesen Gemeinden soll Bildung auch auf weiterführen- den Schulen in albanischer Sprache staatlich gefordert werden; in Landkreisen und Gemeinden mit albanischer Bevölkerungsmehrheit sollten albanische Polizeichefs eingesetzt werden; den Kommunen mehr Zuständigkei- ten einzuräumen. Keine Frage: Bei der Umsetzung des Ohrid-Abkom- mens haben die früheren Konfliktparteien Fortschritte gemacht. Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, dass die Parlamentswahlen vom September 2002 reibungslos verliefen und einen friedlichen Regierungswechsel ein- leiteten. Auch die notwendige Wahl eines Nachfolgers des tödlich verunglückten Präsidenten Boris Trajkovski war ein deutlicher Indikator für Funktionalität und Kon- tinuität rechtsstaatlicher Verhältnisse in Mazedonien. In- sofern sollten wir Mazedonien ein hohes Maß an politi- scher Reife zugestehen – insbesondere dann, wenn wir die besonnene Rolle bedenken, die das Land bei März- Unruhen im Kosovo gespielt hat. Eine völlige Normalisierung des öffentlichen Lebens ist in Mazedonien aber bislang noch nicht eingetreten. Daher bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem „Geist von Ohrid“ zu entsprechen und die noch bestehenden Differenzen zwischen den beiden größten Volksgruppen beizulegen. Das Ohrid-Abkommen sollte insbesondere eine De- zentralisierung der Administration und mehr kommunale Selbstverwaltung unter ethnographischen Gesichtspunk- ten ermöglichen. Es sollte zu größerer Selbstständigkeit der Gemeinden und zu einer Chancengleichheit der un- terschiedlichen Volksgruppen führen. Eine umfassende Gemeindereform wurde per Gesetz auf den Weg gebracht, um so eine Autonomie von sla- wisch mazedonischen und albanisch mazedonischen Bürgern in ihren jeweiligen Siedlungsgebieten zu er- möglichen. Besehen wir uns die Gemeindereform jedoch im Detail, so wird eines deutlich: In Mazedonien droht in einigen Gebieten altes Unrecht durch neues Unrecht ersetzt zu werden. Dazu möchte ich einige Beispiele nennen: Durch die Reform soll die Zahl der Gemeinden von derzeit 124 bis zum Jahr 2005 auf 84 reduziert wer- den. Die Reduzierung allein ist jedoch nicht das Pro- blem. Denn dieser Neuzuschnitt der gesamten Kommu- nalstruktur des Landes beinhaltet zum Teil fragwürdige Regelungen; etwa jene, wonach die vorwiegend sla- wisch-mazedonisch bevölkerten Städte Struga und K m p s z f w m h s l t t G ü S T k m f s G „ 1 m w f d K t d t d n G E d k N s g r g s v m M p w n n d (C (D icevo durch den neuen Gebietszuschnitt albanisch- azedonische Mehrheiten erhalten sollen. Diese und andere Städte gelten schon jetzt wieder als otentielle Krisenherde. Denn der Streit um den Neuzu- chnitt der Gemeinden hat in den vergangenen Monaten u den größten Demonstrationen seit dem Jahr 2001 ge- ührt. In Struga gab es sogar Brandanschläge. Der sla- isch-mazedonische Bürgermeister von Struga drohte it zivilem Ungehorsam und einer so genannten „Unab- ängigkeitserklärung“. Die Frage muss schon erlaubt ein, ob die Gemeindereform dem Geist von Ohrid wirk- ich gerecht wird oder ob sie nicht in Teilen sogar kon- raproduktiv ist und die ohnehin labile staatliche Integri- ät Mazedoniens gefährdet. Am 7. November findet ein Referendum statt, das die emeindereform zu Fall bringen soll. Eine Reform, die brigens von der derzeitigen Regierungskoalition in kopje beschlossen wurde, ohne die Bedenken großer eile der Bevölkerung zu berücksichtigen. So konnte es aum verwundern, dass ein großer Teil der slawisch- azedonischen Mehrheit Front gegen die Gemeindere- orm machte: 150 000 Unterschriften wären nötig gewe- en, um laut Verfassung ein Referendum gegen die emeindereform zu erzwingen. Die Initiatoren vom Mazedonischen Weltkongress“ brachten auf Anhieb 80 000 Stimmen zusammen. Dem breiten Unmut vor allem innerhalb der slawisch- azedonischen Volksgruppe sollte Rechnung getragen erden, bevor neues Unheil entsteht. Insofern ist die Kernaussage des rot-grünen Antrages alsch, wonach diese Gemeindereform „wesentlich für en Frieden und die Stabilität in Mazedonien ist“. Viele enner der inneren Verhältnisse Mazedoniens befürch- en, dass die Reform nicht die Integration der verschie- enen Volksgruppen fördert, sondern das genaue Gegen- eil bewirkt. Überhaupt finden sich in der Fassung, die em Bundestag hier vorliegt, Pauschalaussagen, die mei- es Erachtens nicht haltbar sind. Tatsache ist, dass ein roßteil der slawisch-mazedonischen Volksgruppe es als rpressung ansieht, wenn ihnen die Implementierung es Ohrid-Abkommens trotz offenkundiger Unstimmig- eiten zur Bedingung für die Integration in EU und ATO gemacht werden soll. Von einem breiten gesell- chaftlichen Konsens, welcher der Gemeindereform ei- entlich zugrunde liegen sollte, kann keine Rede sein. Deshalb ist es richtig, dass das mazedonische Refe- endum auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesta- es steht und wir die Diskussion auch weiterführen müs- en. Bedenken wir dabei, dass wir noch bis Ende ergangenen Jahres mit Bundeswehrsoldaten im Rah- en der CONCORDIA-Mission den Friedensprozess in azedonien unterstützt haben. Und wenn wir uns diesem Auftrag weiterhin ver- flichtet fühlen, so dürfen wir nicht tatenlos zusehen, enn altes Unrecht durch neues ersetzt werden soll. Ge- au dies würde aber geschehen, wenn wir dem rot-grü- en Antrag in seiner jetzigen Fassung zustimmen wür- en. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Antrag daher ab. 12450 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im April 2001 hat Mazedonien als erstes Land mit der EU ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, SAA, unterzeichnet. Der erste Stabilisierungs- und Assoziie- rungsrat fand im September 2004 in Brüssel statt. Hier- bei spielten Themen wie die Durchführung der Wahlen 2005 und Umsetzung des Ohrider Abkommens eine wichtige Rolle Diese Entwicklung müssen wir nach wie vor intensiv unterstützen. Wie ist die Lage in Mazedonien? Mazedonien ist ein Land, dessen 23 ethnische Min- derheiten bereits vor dem Ohrider Abkommen Möglich- keiten und Rechte besaßen, wie sie in anderen Balkan- staaten kaum gewährt werden. Mazedonien bemüht sich seit dem Frühjahr 2002, eben dieses Abkommen als Bei- spiel interethnischer Befriedung in ganz Südosteuropa zu propagieren. Mazedonien ist ein immer noch gefährdetes und nach wie vor armes Land, und beide Bürden muss die interna- tionale Gemeinschaft durch ihre Sicherheitspräsenz und Wirtschaftshilfe erleichtern. Mazedonien ist momentan ein sehr nervöses Land, dessen mühsam restabilisierte Ruhe beinahe täglich durch neue Zwischenfälle gestört wird. Von entscheidender Bedeutung für die weitere Ent- wicklung ist die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid. Aber genau diese ist jetzt gefährdet durch das für den 7. November 2004 angesetzte Referendum gegen die Gemeindegebietsreform Mazedoniens. Mit diesem soll ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz aufgeho- ben werden, das die Zahl der Gemeinden um etwa ein Drittel auf 80 reduziert, die Stärkung lokaler Autonomie auf Gemeindeebene vorsieht, um eine Selbstregierung von Mazedoniern und Albanern in ihren jeweiligen Sied- lungsgebieten zu ermöglichen. Eine große Rolle in der Initiierung des Referendums spielen dabei die Oppositionsführer der größten Opposi- tionspartei, die offensichtlich nicht in der Lage sind, sich selbst und ihre Parteien auf eine konstruktive Rolle in der Opposition einzustellen. Nun spielen sie das Spiel, dass sie am besten beherrschen: nationalistische Polemik und Kritik an der internationalen Gemeinschaft. Über das Ohrider Rahmenabkommen jedoch herrschte bisher Konsens – es ist eindeutig –, die Kontrahenten auf bei- den Seiten sind nicht die Volksgruppen, sondern zwei Parteiblöcke. Allerdings hatte es die Regierung versäumt, die heikle Materie mit den betroffenen Lokalbehörden abzuspre- chen und das Gesetz durch Medienarbeit der mazedo- nischsprachigen Öffentlichkeit näher zu bringen. Das Referendum könnte den „Ohrider Prozess“ in Gefahr bringen und das Land sowie das sensible System in die- ser Krisenregion nachhaltig erschüttern. Wir halten die Schaffung leistungsfähiger mazedoni- scher Gemeinden für besonders wichtig, um lokale De- mokratie zu stärken, die wirtschaftliche Entwicklung zu fordern und eine den örtlichen Mehrheitsverhältnissen entsprechende politische Teilhabe aller ethnischen Grup- pen zu gewährleisten. w M z g S c i d S G w p Z w g z n s z S m e V Z c e d n i f s f S u D P n u b d t t K s n R d r w h n (C (D Mazedonien hat im Laufe dieses Jahres bei der Be- ältigung des Todes von Präsident Trajkovski und den ärzausschreitungen im Kosovo politische Reife ge- eigt. Es hat sich gezeigt, dass die Perspektive der Inte- ration in EU und NATO der beste Garant für die innere tabilität und eine positive Entwicklung der wirtschaftli- hen Rahmenbedingungen ist. Alle ethnischen Gruppen dentifizieren sich mit diesem Ziel. Eine Verzögerung er Dezentralisierung setzt erreichte Fortschritte aufs piel. Neue Grenzziehungen in einem Europa ohne renzen sind dabei sicherlich der falsche Ansatz und ürden bei der bisher eindeutigen Orientierung auf euro- äischen Werten eine Absage erteilen. Die Umsetzung des Abkommens hängt hinter dem eitplan zurück, war aber bislang auf gutem Weg. Es urden umfangreiche Verfassungsänderungen und ein roßer Teil der vereinbarten Gesetze verabschiedet, die ur Gleichberechtigung insbesondere der ethnisch alba- ischen Minderheit führen sollen – das begrüßen wir ehr. Inzwischen ist auch das Dezentralisierungsgesetz ur territorialen Neuordnung und das Gesetz über die tadt Skopje verabschiedet worden. Erhebliche Fortschritte sind im Bereich der Imple- entierung neuer gesetzlicher Regelungen erforderlich, twa bei der Teilhabe ethnischer Albaner in Politik und erwaltung. Das von der Regierung selbst gesteckte iel, bis Ende 2003 14 Prozent der Posten in der öffentli- hen Verwaltung und in staatlichen Unternehmen mit thnischen Albanern zu besetzen, ist nicht erreicht wor- en. Die Gründe hierfür liegen zumindest zum Teil in ei- em niedrigen Ausbildungsstand ethnischer Albaner und n der Tatsache, dass schon jetzt zu viel Personal im öf- entlichen Dienst beschäftigt wird. Ein weiteres Thema sind die griechisch-mazedoni- chen Auseinandersetzungen bezüglich der Namens- rage. Wir fordern beide Parteien in dem unter UN- chirmherrschaft anstehenden Gespräch auf, über die nterschiedlichen Positionen konstruktiv zu verhandeln. iese Frage ist für die Republik Mazedonien von hoher riorität, da es einen Teil ihrer Identität betrifft. Wir werden die politische Entwicklung in Mazedo- ien weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verfolgen nd möchten unsere Unterstützung unterstreichen. Wir egrüßen die Fortschritte bei der Stabilisierung des Lan- es und der Annäherung an die euro-atlantischen Struk- uren. Diese Fortschritte sind das Ergebnis verantwor- ungsbewussten Handelns vor Ort sowie erfolgreicher onfliktprävention durch die internationale Gemein- chaft. Deutschland hat daran mit seinem hohen perso- ellen und finanziellen Engagement großen Anteil. Wir möchten uns im bilateralen und multilateralen ahmen weiter entschlossen für die Implementierung es Ohrider Abkommens einsetzen. Die Bundesregie- ung und die EU haben das Gesetz bisher unterstützt und ir drängen weiterhin auf einen schnellen Abschluss. Dr. Rainer Stinner (FDP): Das Ohrid-Abkommen at schon bisher eine segensreiche Wirkung für Mazedo- ien entfaltet. Ein Element dieses Abkommens ist die Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12451 (A) ) (B) ) Dezentralisierung und die damit verbundene Verstär- kung der Minderheitenrechte. Das ist notwendig, das ist richtig. In Mazedonien gibt es ohne jeden Zweifel große Fortschritte. NATO-Offiziere betonen, dass die Reform des Militärischen Apparates so weit fortgeschritten ist, dass eine NATO-Mitgliedschaft schon in 2007 möglich ist. Und nun gibt es dieses Referendum. Es kann eine Falle für die Mazedonier sein. Es kann aber auch zu ei- ner Falle für die internationale Gemeinschaft werden. Wir wollen den Aufbau demokratischer Strukturen in Mazedonien. Dazu gehört nach der Verfassung dieses Landes auch die Durchführung von Referenden. Wir dürfen doch nicht ein Referendum per se ablehnen, nur weil uns vielleicht, ich sage vielleicht, der Inhalt nicht gefällt. Unbestritten ist, dass eine Dezentralisierung gemäß Ohrid durchgeführt werden muss. Mit dem vorliegenden Antrag wird so getan, als gebe es nur eine Art der De- zentralisierung. Es wird so getan, als sei jeder, der eine andere Art der Dezentralisierung will, damit automatisch ein Feind jeder Dezentralisierung, ein Feind der weiter- gehenden Einbeziehung der albanischen Minderheit in den politischen Gestaltungsprozess Mazedoniens. Das ist die Falle für uns. Wieso trauen wir uns zu, zu sagen, dass der regionale Zuschnitt in Struga und Kicevo sowie die Arrondierung in Skopje die einzig mögliche Lösung ist? Wieso trauen wir uns zu, zu sagen, die einzige Lö- sung sind 84 Gemeinden, wieso nicht 65 oder 123? Wer kann das von uns beurteilen? Vielleicht gibt es bessere Lösungen. Der Kompromiss ist unter den beiden Regie- rungsparteien zustande gekommen, die „kritischen Ge- meinden" sind dabei nicht einbezogen gewesen. Die Re- gierungskoalition hat die Bevölkerung nicht genügend über die Notwendigkeit der Dezentralisierung aufge- klärt, hat den Dialog mit der Bevölkerung und den Ge- meinden nicht gesucht. Auch dadurch ist das Referen- dum so populär geworden. Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass dieses Referendum Gefahren mit sich bringt. Für viele in Mazedonien ist das Referendum in der Tat der Ausdruck einer integrationsfeindlichen Haltung. Ist das Referen- dum erfolgreich, könnte die albanische Minderheit dies als Affront gegen sie ansehen. Genau aber gegen diese Folgen des Referendums müssen wir angehen. Wir müs- sen sagen, dass für uns der Prozess der Annäherung an Europa weitergehen soll. Dazu muss in jedem Fall eine Dezentralisierung gehören. Dieses Referendum hat in Mazedonien und in der in- ternationalen Gemeinschaft eine weit über den Inhalt des Referendums hinausgehende Bedeutung bekommen, die für uns gefährlich ist. Laufen wir nicht in die Falle, dass die Annahme des Referendums für uns quasi „das Ende der Geschichte bedeutet“. Wir können Mazedonier nur dann von demokrati- schen Verfahren und Minderheitenrechten überzeugen, wenn wir uns selber daran halten und auf legitime Weise zustande gekommene Entscheidungen respektieren. Da- her müssen wir Ihren Antrag ablehnen. A f b G s s p A n d p z v I s i d f r b O A A t u d ü z u k a d s s a r e s U n W f l g d (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Ab- schlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) (Ta- gesordnungspunkt 16) Christian Lange (SPD): Die Bundesregierung ver- olgt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel, ein erufsstandsunabhängiges und letztverantwortliches remium zu schaffen, das sich an internationalen Maß- täben orientiert und unter dessen Aufsicht der Berufs- tand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buch- rüfer steht, die die gesetzlich vorgeschriebenen bschlussprüfungen der Unternehmen vornehmen. Wir reagieren mit diesem Gesetz auf die internatio- ale Entwicklung bei der Prüfung von Jahresabschlüssen er Unternehmen. Denn das Berufsrecht der Wirtschafts- rüfer und der vereidigten Buchprüfer befindet sich der- eit in einem starken Wandel. Wir wollen nationale, europäische und andere Initiati- en zur Verbesserung der Qualität, Unabhängigkeit und ntegrität des Prüferberufs berücksichtigen und – wo es innvoll und notwendig ist – auch umsetzen. Ich möchte nsbesondere die öffentliche Diskussion um die Qualität, ie Integrität und die Unabhängigkeit des Abschlussprü- ers ansprechen, die sowohl in den USA als auch in Eu- opa zu diversen Initiativen und Maßnahmen geführt hat zw. führen wird. Beispielsweise hat der Sarbanes- xley-Act in den USA einer berufsstandsunabhängigen ufsicht über Abschlussprüfer den Vorzug gegeben. Unabhängig davon hatte die Bundesregierung bereits nfang 2003, am 25. Februar 2003, in ihrem Zehnpunk- eprogramm zur Stärkung der Unternehmensintegrität nd des Anlegerschutzes angekündigt, unter anderem as nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüfer zu berprüfen und bis Anfang 2005 fortzuentwickeln und u konkretisieren. Die Bundesregierung reagiert damit nter anderem auch auf die Skandale und deren Auswir- ungen auf dem Kapitalmarkt. Der Gesetzentwurf orientiert sich außerdem an den bsehbaren Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen er Novellierung der 8. Richtlinie, der so genannten Ab- chlussprüferrichtlinie. Die EU-Kommission verhandelt eit etwa einem Jahr über diese Richtlinie. Mit ihrer Ver- bschiedung können wir im Laufe des nächsten Jahres echnen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einrichtung iner vom Berufsstand unabhängigen Aufsichtsinstanz etzen wir unsere Ankündigung um, eine Stärkung der nternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorzu- ehmen. Gleichzeitig handelt es sich dabei auch um eine eiterentwicklung des bisherigen Qualitätskontrollver- ahrens für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, das etzte Legislaturperiode durch die Bundesregierung ein- esetzt wurde. Die externe Qualitätskontrolle wird mit em vorliegenden Gesetzentwurf überarbeitet, sie wird 12452 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) transparenter und sachgerechter gestaltet. Selbstver- ständlich wurden dabei die wertvollen Hinweise des Qualitätskontrollbeirates aufgegriffen. Die Abschlussprüferaufsichtskommission erhält das fachbezogene Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüfer- kammer, soweit diese Verwaltungsaufgaben in mittelba- rer Staatsverwaltung gegenüber Berufsangehörigen wahrnimmt. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf auch im Bun- desrat auf eine grundsätzlich positive Resonanz gestoßen ist. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2004 drei Änderungswünsche geäußert. Die Ergänzungsvorschläge betreffen die Einbezie- hung der Prüfungsverbände der Genossenschaften in das Qualitätskontrollverfahren über Abschlussprüfer bzw. es geht um die Berücksichtigung der spezifischen Situation der Sparkassen-Prüfungsstellen, wie auch der genossen- schaftlichen Prüfungsverbände, die Wert darauf legen, den Status als gleichwertige Abschlussprüfer zu behal- ten. Die zwei ersten Änderungsvorschläge werden akzep- tiert, der dritte Vorschlag befindet sich noch in der Prü- fungsphase. Dieser Punkt betrifft die Auswahl eines Prü- fers für die Qualitätskontrolle, der nach vorgesehener Gesetzesregelung durch die Kommission für Qualitäts- kontrolle aus triftigen Gründen abgelehnt werden könnte. Damit soll zum Beispiel künftig eine gegensei- tige Beauftragung der Abschluss- oder Wirtschaftsprüfer mit der Qualitätskontrolle verhindert werden. Mit dem neuen Aufsichtsgremium wollen wir keine staatliche Lösung einführen oder gar eine zusätzliche neue Behörde oder Verwaltungsstelle einsetzen. Das wäre im Zuge der Offensive für Bürokratieabbau weder sinnvoll noch zielführend. Daher schlagen wir eine so genannte modifizierte Selbstverwaltung vor. Das heißt, der Wirtschaftsprüfer- kammer wird, neben der Rechtsaufsicht durch das Bun- desministerium für Wirtschaft und Arbeit, eine neue „Abschlussprüferaufsichtskommission“ aufsichtlich vo- rangestellt werden. Damit halten wir auch weiterhin grundsätzlich an dem bewährten Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung fest. Für den Bundeshaushalt und auch für die Länder und die Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten, die durch die Abschlussprüferaufsichtskom- mission entstehen, werden ausschließlich von den Be- rufsangehörigen finanziert. Ich halte dies für eine vernünftige Lösung: Der bishe- rige Qualitätskontrollbeirat wird sowohl personell als auch inhaltlich erweitert und wird zukünftig als Abschluss- prüferaufsichtskommission firmieren. Das heißt, der jet- zige Qualitätskontrollbeirat wird entbehrlich bzw. geht in der Abschlussprüferaufsichtskommission auf. Die Abschlussprüferaufsichtskommission wird aus mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, die in den letzten fünf Jahren vor ihrer Ernennung nicht persönliche Mitglieder der Wirt- schaftsprüferkammer gewesen sein dürfen; ebensowenig d n s v s b ü z f n W a r w s G A r A V t g s e o W g S d w S s u t t n R w u D B J b W v B s A R r p (C (D ürfen diese in den Bereichen Rechnungslegung, Fi- anzwesen, Wissenschaft oder Rechtssprechung tätig ein oder gewesen sein. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer on vier Jahren ernannt, sie sind gegenüber der Wirt- chaftsprüferkammer unabhängig und nicht weisungsge- unden. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder ber die bisher bereits anfallenden Reisekosten und Sit- ungs- bzw. Tagegelder sowie über die bisher bereits an- allenden sonstigen allgemeinen Verwaltungskosten hi- ausgehende Kosten werden über den Haushalt der irtschaftsprüferkammer und damit durch Umlegung uf die Beiträge der Kammermitglieder geleistet. Das ist im Übrigen übliche Praxis bei der Finanzie- ung des bisherigen Qualitätskontrollbeirates, die wir, ie ich meine, beibehalten können. Denn aufgrund der achgerechten Umlage auf alle Berufsangehörigen und esellschaften dürften die unmittelbaren Kosten für die bschlussprüferaufsichtskommission zu keinen spürba- en Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge führen. Negative uswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das erbraucherpreisniveau, sind daher auch nicht zu erwar- en. Im Gegenteil: Der Markt für Prüfungsdienstleistun- en wird von der Einführung der Abschlussprüferauf- ichtskommission profitieren, denn wir leisten damit inen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der internati- nalen Kapitalmärkte zurück zu gewinnen. Die vorliegende WPO-Novellierung wird von den irtschaftsprüfern und der betroffenen Wirtschaft be- rüßt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat mir in einem chreiben vom 22. Oktober 2004 die positive Haltung es Verbandes bestätigt. Denn die Novellierung ist ein esentlicher, wenn auch nicht abschließender Schritt zur tärkung und Anerkennung der deutschen Berufsauf- icht auch im internationalen Rahmen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Jeder von ns kennt die Aussage Lenins: „Vertrauen ist gut, Kon- rolle ist besser“. Dennoch ist das Vertrauen für alle Un- ernehmungen das Betriebskapital, ohne welches kein ützliches Werk auskommen kann. Das Vertrauen der Jahresabschlussadressaten in die echnungslegung und teilweise in die Abschlussprüfung urde in der Vergangenheit durch zahlreiche nationale nd internationale Bilanzskandale erschüttert. Gott sei ank sind wir in Deutschland bisher von derartigen ilanzskandalen in dem Ausmaß, wie sie in den letzten ahren beispielsweise in den USA mit dem US-lmmo- ilienfinanzierer Fannie Mae, dem US-Telefonriesen old-Com oder dem großen Telekomkonzern Qwest orgekommen sind, verschont geblieben. Als eine Folge dieser Bilanzskandale wurden von der undesregierung die Entwürfe für das Bilanzkontrollge- etz, BilKoG, sowie das Abschlussprüferaufsichtsgesetz, PAG, und von der EU-Kommission Vorschläge zu ichtlinienmodernisierungen vorgelegt, die unter ande- em die Regelungen zur Berufsaufsicht der Wirtschafts- rüfer ändern sollen. Diese verstärkte Berufsaufsicht soll Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12453 (A) ) (B) ) eine ordnungsgemäße Rechnungslegung gewährleisten und das Vertrauen in die Rechnungslegung wieder her- stellen. Der heute in erster Lesung vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Berufsauf- sicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferord- nung, Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG, ist Teil des von der Bundesregierung geplanten zweistufigen Enforcement-Systems zur Durchsetzung von Rech- nungslegungsstandards. Der Gesetzentwurf zielt auf Transparenz ab, das heißt er soll die Öffentlichkeit in die Überwachung einbeziehen, und darauf ab, den Berufs- stand der Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen in Deutschland unter eine letztverantwortliche, berufs- standsunabhänige Aufsicht zu stellen. Die einzurichtende Abschlussprüferaufsichtskommis- sion, APAK, soll die öffentliche Fachaufsicht über die der Wirtschaftsprüferkammer, WPK, als Selbstverwal- tungskörperschaft obliegenden Aufgaben wahrnehmen. Die APAK wird dabei ausschließlich aus berufsfremden Mitgliedern bestehen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ernannt werden. Durch diese Be- rufsaufsicht, die vom Berufsstand unabhängig und von der Öffentlichkeit anerkannt werden soll, soll das Ver- trauen in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer gefördert wer- den. Die APAK wird weitreichende Informationsrechte gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer haben und ihr wird eine Letztverantwortlichkeit insbesondere im Be- reich der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle zu- kommen. Die Kommission wird sich aus mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzen, die in den letzten fünf Jahren vor Er- nennung nicht Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer gewesen sein dürfen und die insbesondere in den Berei- chen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wissenschaft oder Rechtsprechung tätig oder tätig gewesen sind. Diese berufsstandsunabhängigen Mitglieder werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für vier Jahre ernannt. Sie sind unabhängig und nicht wei- sungsgebunden. Die APAK soll aus dem heute schon bestehenden Qualitätskontrollbeirat hervorgehen, der personell und inhaltlich erweitert wird. Das Gesetzes- vorhaben liefert damit grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zur Begegnung des in der Öffentlichkeit festzu- stellenden Vertrauensverlustes in die Arbeit der Wirt- schaftsprüfer. Der Gesetzentwurf entwickelt darüber hinaus das System der Qualitätskontrolle weiter. Er greift dabei Er- kenntnisse auf, die der Qualitätskontrollbeirat aus den bisherigen Erfahrungen der Praxis gewonnen hat: Das Verfahren zur Benennung eines Prüfers für Qualitätskon- trolle soll transparenter und unabhängig ausgestaltet werden. Es soll eine Fortbildungspflicht im Bereich der Qualitätssicherung eingeführt werden. Die wesentlichen Berufspflichten zur Einführung, Unterhaltung und Kon- trolle eines Qualitätssicherungssystems sollen gesetzlich festgeschrieben werden. Die Vorgaben zu Inhalt und Aufbau des Qualitätskontrollberichtes sollen konkreti- siert werden. w v d z s e d d s t d a t d r h d B f m Z i 2 d O N s s s A P r a Ü e d A f g d e a d f s s W s z n k A g F u s s (C (D Der Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wird so- ohl von der Wirtschaftsprüferkammer, WPK, als auch on dem Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer, IDW, ie über eine sehr hohe Mitgliederzahl von 87,45 Pro- ent verfügt, begrüßt. Das Institut Deutscher Wirt- chaftsprüfer hatte sich bereits vor geraumer Zeit für ine Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Transparenz er Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer, insbesondere urch die Einbeziehung unabhängiger Dritter in die Auf- ichtstätigkeit der Wirtschaftskammer, die Gesetzesinitia- ive zur Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht und die abei vorgesehene Einrichtung einer Abschlussprüfer- ufsichtskommission ausgesprochen, da sie im Eigenin- eresse des Berufsstandes liegt. Die geplanten Änderungen des APAG-E ändern die erzeit bestehende mittelbare Selbstverwaltung des Be- ufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buch- alter umfassend. Die Wirtschaftsprüferkammer verliert ie Letzentscheidungsbefugnis in der Organisation des erufsstands und ist einer neu eingerichteten berufs- remden Kommission zur Rechenschaft verpflichtet. Da- it bezieht die Bundesregierung aufbauend auf dem ehnpunkteprogramm zur Stärkung der Unternehmens- ntegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 003 unabhängige Dritte in die Aufsicht mit ein, ähnlich er US- Aufsichtsbehörde Public Company Accounting versight Board, PCAOB. Zugleich erfüllt sie Art. 31 r. 3 des Vorschlags der EU-Kommission zur Moderni- ierung der EU-Prüfrichtlinie, der von den Mitglieder- taaten eine berufsstandsunabhängige öffentliche Auf- icht fordert. Dennoch gebe ich hier zu Bedenken, dass die bschlussprüferaufsichtskommission mit einer breiteren ersonaldecke ausgestattet sein müsste, um den Forde- ungen nach einer berufsunabhängigen Überwachung us den USA, die mit dem PCAOB eine berufsfremde berwachung der Wirtschaftsprüfer verwirklicht haben, ntgegenkommen zu können und direkte Kontrollen urch das PCAOB zu verhindern. Der transparenten hndung der Pflichtverletzungen von Wirtschaftsprü- ern sind meines Erachtens die Möglichkeiten der auf- rund der geringen Zahl der Kommissionmitglieder und ie Tatsache, dass diese ehrenamtlich tätig sein sollen, nge Grenzen gesetzt. Ich möchte hiermit – gerade auch ls Befürworter von Bürokratieabbau – wahrlich nicht as künstliche personelle Aufblähen der Abschlussprü- eraufsichtskommission propagieren. Dennoch er- cheint mir angesichts der Zahlen von 12 194 Wirt- chaftsprüfern, 3 988 vereidigten Buchprüfern, 2 178 irtschaftsprüfgesellschaften und 148 Buchprüfungsge- ellschaften die Verhältnismäßigkeit gegenüber sechs bis ehn ehrenamtlich tätigen Kommissionmitgliedern als icht gegeben. Sicherlich wird auch die notwendige Glaubwürdig- eit dadurch erreicht werden, dass die Mitglieder der bschlussprüferaufsichtskommission, APAK, einschlä- ige Erfahrungen aus den Gebieten Rechnungslegung, inanzwesen oder Rechtsprechung mitbringen müssen nd zugleich seit mindestens fünf Jahren nicht mehr per- önliche Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer gewe- en sein dürfen. Damit sollte eine ausreichende Distanz 12454 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 (A) ) (B) ) zur Branche gewährleistet sein und Interessenskonflikte dürften vermieden werden. Aber es dürfte auch Schwie- rigkeiten bereiten, hinreichend qualifizierte Personen zu finden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. waren und in den letzten fünf Jahren vor ihrer Er- nennung nicht persönliche Mitglieder der Wirtschafts- prüferkammer waren. Zusammenfassend ist das Ziel der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Vertrauen der Unternehmen und Unternehmern in die Abschlussprü- fung zu stärken und mit der Enforcement-lnstitution und einer strengeren Berufsaufsicht das Vertrauen des Kapi- talmarktes in eine hohe Qualität der Rechnungslegung wiederherzustellen, löblich. Dennoch kann weder eine gut ausgestattete Enforcement-lnstitution noch eine ver- schärfte Berufsaufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer eine eindeutige Rechnungslegung garantieren. Es wäre vermessen, den Bericht der Prüfstelle bzw. die Veröf- fentlichung des Prüfungsergebnisses als umfassendes Gütesiegel für die Rechnungslegung des geprüften Un- ternehmens zu verstehen, da die Prüfbreite und -tiefe der Prüfung durch die Mitarbeiter der Prüfstelle nur sehr ge- ring sein kann. Die Prüfstelle muss dies kommunizieren, damit nicht eine Erwartungslücke in der Öffentlichkeit entsteht und zu guter Letzt das vielleicht wiedergewon- nene Vertrauen aufs Spiel gesetzt wird. In diesem Sinne kann ich mich nur der Aussage von Herrn Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Clement anschließen, dass die Novelle zwar ein weiterer wichti- ger, aber nicht abschließender Schritt zur Weiterentwick- lung der Berufsaufsicht ist. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung einen weiteren Baustein zur Ver- besserung des Anlegerschutzes und zur Stärkung der Unternehmensintegrität vorgelegt. Bereits im Zehnpunk- tepapier aus dem Jahre 2003 hatte sie angekündigt, das nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüferinnen und -prüfer bis Anfang 2005 fortzuentwickeln. Das Ab- schlussprüferaufsichtsgesetz sieht folgerichtig eine Stär- kung der berufsstandsunabhängigen Aufsicht über Wirt- schaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer vor. Damit soll jedoch weder eine staatliche Lösung ein- hergehen, noch wird eine zusätzliche neue Behörde oder Verwaltungsstelle dafür geschaffen. Diese Verbesserung führt also nicht zu einem neuen bürokratischen Mehrauf- wand. Vielmehr geht es um eine so genannte modifi- zierte Selbstverwaltung. Eine ausschließlich mit Berufs- fremden besetzte Abschlussprüferaufsichtskommission soll zukünftig die öffentliche fachbezogene Aufsicht ausüben. Diese Kommission wird weit reichende Infor- mationsrechte gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer haben. Ihr wird praktisch eine Letztverantwortlichkeit insbesondere im Bereich der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle zukommen. Auch wenn das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, hat die Bundesregierung doch die kleinen Einwände der Stellungnahme des Bundesrates gründlich bedacht und zum großen Teil übernommen. Im weiteren Gesetz- g w w e i d m s t E t g P h F s Q d h d i f g e Z w R t z z s t n d k ß s n W s O e w D s t P V R s k t a h (C (D ebungsverfahren wird zu prüfen sein, inwieweit die eiteren Vorschläge der Länder in das Gesetz einfließen erden. Auch über die Bedenken einzelner Verbände zu inigen Passagen des Entwurfs wird zu reden sein. Alles n allem gehe ich jedoch davon aus, dass größere Verän- erungen an diesem Regierungsentwurf nicht vorgenom- en werden, weil es dafür keinerlei Veranlassung gibt. Sehr positiv möchte ich noch bewerten, dass mit die- em Gesetz auch das System der Qualitätskontrolle wei- erentwickelt wird. Das zeigt, dass die praktischen rfahrungen und Erkenntnisse etwa des Qualitätskon- rollbeirats in relativ kurzer Zeit Eingang in die Gesetz- ebung finden. So soll das Verfahren zur Benennung von rüfern für Qualitätskontrolle transparenter und unab- ängiger werden. Und gerade vor dem Hintergrund der orderung nach lebenslangem Lernen sind die Vor- chläge zur Verbesserung der Fortbildung im Bereich der ualitätssicherung ausdrücklich zu begrüßen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass urch diese Verbesserungen für die öffentlichen Haus- alte keine zusätzlichen Kosten entstehen, angesichts er Kassenlage sollte dies deutlich betont werden. Alles n allem ist davon auszugehen, dass der Markt für Prü- ungsdienstleistungen von den vorgeschlagenen Neure- elungen profitieren wird. Weil im Gesetzentwurf auch uropäische bzw. andere internationale Initiativen im usammenhang mit dem Prüfungswesen berücksichtigt orden sind, ist das Gesetz auch mit europäischem echt vereinbar. Wir sollten – damit meine ich alle Frak- ionen in diesem Hause – zusehen, dass wir den Entwurf ügig beraten und das Gesetz somit möglichst schon um 1. Januar 2005 in Kraft treten kann. Rainer Funke (FDP): Das Vertrauen in die Ab- chlussprüfer hat aufgrund der Skandale in den Vereinig- en Staaten, aber auch in Deutschland in den vergange- en Jahren erheblich gelitten. Deshalb ist die Zielsetzung es vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich Unabhängig- eit und Integrität des Prüferberufs zu stärken, zu begrü- en. Auch ist die Einrichtung einer nicht staatlichen Ab- chlussprüferaufsicht und deren Ausstattung mit den otwendigen Kontrollbefugnissen grundsätzlich richtig. ahrscheinlich sind wir mittlerweile längst zu einem olchen Schritt gezwungen, weil nach dem Sarbanes- xley-Act in den USA die internationalen Kapitalmärkte ine solche Enforcement-Einrichtung auch von uns er- arten. Wie immer bei solchen Gesetzen steckt der Teufel im etail. Natürlich muss der Ordnungsrahmen für Ab- chlussprüfer nach den internationalen Vorfällen neu jus- iert werden. Natürlich müssen wir mit einer solchen rüferaufsicht klare Kante zeigen. Aber wir sollten der ersuchung nicht erliegen, mal wieder bei notwendigen egulierungen über das Ziel hinaus zu schießen. Wir sollten die bewährte Aufsichtsfunktion der Wirt- chaftsprüferkammer mit der Abschlussprüferaufsichts- ommission nicht konterkarieren oder doppeln. Wir soll- en vielmehr sehr eng und klar diese neue Einrichtung uf den Bereich der Pflichtverletzungen im Zusammen- ang mit gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfungen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 12455 (A) (C) (B) ) zuschneiden. Da scheint mir beim vorliegenden Gesetz- entwurf im ein oder anderen Fall eine Überbürokratisie- rung vorzuliegen. Das wollen wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen noch ausmerzen. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Die Bundesregierung reagiert mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz als Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung auf die in- ternationale Entwicklung bei der Prüfung von Jahresab- schlüssen der Unternehmen. Diese Entwicklung betrifft insbesondere das berufliche Umfeld der Wirtschaftsprü- ferinnen bzw. Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und vereidigten Buchprüfer, das sich schaftsprüferkammer nicht durch eine steuerfinanzierte, staatliche Lösung geschmälert wird. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher vor- gesehen, eine mit versierten Fachleuten besetzte Auf- sicht über die Wirtschaftsprüferkammer zu etablieren. Aufbau und Befugnisse dieser Aufsichtskommission werden sich an internationalen Maßstäben orientieren. Die Bundesregierung nutzt den Gesetzentwurf auch dazu, etliche Regelungen der so genannten externen Qualitätskontrolle zu überarbeiten, um sie transparenter und sachgerechter zu gestalten. Damit werden die wert- vollen Hinweise des Qualitätskontrollbeirates bei der Wirtschaftsprüferkammer aus der Vergangenheit aufge- zurzeit mit bemerkenswerter Dynamik verändert. Im Fo- kus stehen Qualität, Integrität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen. Bilanzskandale in der Vergangenheit in den USA und auch in Europa haben bereits zu diversen Initiativen und Maßnahmen geführt. So verhandelt seit etwa einem Jahr auch die EU-Kommission über die Reform der 8. EU- Richtlinie, der so genannten Abschlussprüferrichtlinie. Mit deren Verabschiedung ist im Laufe des nächsten Jah- res zu rechnen. Die Bundesregierung hatte unabhängig davon bereits Anfang 2003 mit ihrem Zehnpunktepapier zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes auf die Skandale und deren Auswirkungen auf die Kapital- märkte reagiert. Sie hatte angekündigt, unter anderem das nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüfer bis Anfang 2005 fortzuentwickeln. Die mit diesem Gesetz nun einzuführende berufs- standsunabhängige Aufsichtsstelle erfüllt in vollem Um- fang die avisierten Mindeststandards der demnächst no- vellierten 8. EU-Richtlinie. Zu betonen ist, dass die Aufsichtsstelle berufsstandsunabhängige Mitglieder ha- ben wird, die fachlich weisungsungebunden und letzt- entscheidend handeln. Es ist gemeinsame Überzeugung von Bundesregie- rung und Wirtschaftsprüfern in Deutschland, dass eine solche Aufsichtsstelle nicht zu einer Abschaffung der gewachsenen Strukturen der Selbstverwaltung führen darf, wie sie mit der Wirtschaftsprüferkammer in ihrer Funktion als mittelbare Staatsverwaltung bestehen. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Position der Wirt- g f W a s t s m 2 z b n Q d s s s b r k d W e Z W f r z a p (D riffen. Die WPO-Novellierung wird von den Wirtschaftsprü- erinnen und Wirtschaftsprüfern sowie der betroffenen irtschaft ausdrücklich begrüßt. Insbesondere vor dem ktuellen Hintergrund der öffentlichen Diskussion wird ie helfen, das internationale Markt- und Anlegerver- rauen in die Qualität der Abschlussprüfung wieder zu tärken. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, das nicht zustim- ungspflichtig ist, im ersten Durchgang am 15. Oktober 004 mit drei Empfehlungen zu Ergänzungen des Geset- estextes Stellung genommen. Die Ergänzungsvorschläge etreffen die Einbeziehung der Prüfungsverbände der Ge- ossenschaften und der Sparkassenprüfstellen in das ualitätskontrollverfahren über Abschlussprüfer. Zwei er Vorschläge sind aus Sicht der Bundesregierung sehr innvoll und sollten im dafür einschlägigen Genossen- chaftsgesetz ihren Niederschlag finden. Der dritte Vor- chlag wird gegenwärtig noch daraufhin geprüft, welche esonderen Auswirkungen die Regelung auf die kleine- en Prüfungsverbände der Genossenschaften haben önnte. Hinsichtlich der Weiterentwicklung und Verbesserung er Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüferinnen und irtschaftsprüfer sind die vorliegenden Ergänzungen in weiterer wichtiger, aber nicht abschließender Schritt. um Beispiel müssen die Ermittlungsbefugnisse der irtschaftsprüferkammer in berufsaufsichtlichen Ver- ahren, die Verwertung von Ergebnissen zwischen Be- ufsaufsicht und Qualitätskontrolle und das Verhältnis wischen Wirtschaftsprüferkammer und Generalstaats- nwaltschaft im Nachgang zu diesem Gesetz weiter ge- rüft werden. 135. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Dirk Niebel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Ja. Weil der Bundesgesetzgeber mit seinem Gesetz

    die ostdeutschen Bundesländer aufgrund der Erwerbs-
    biographien der Menschen mehr belastet hat als die
    westdeutschen, haben sich die Bundesländer entschie-
    den, dies dadurch zu kompensieren, dass 1 Milliarde
    Euro zusätzlich an die ostdeutschen Länder geht. Wür-
    den Sie mir zugestehen, dass gemäß dem Schlüssel des
    Bund-Länder-Finanzausgleiches 100 Millionen Euro von
    dieser Zuweisung nicht im baden-württembergischen
    Haushalt verbleiben, sondern den ostdeutschen Ländern
    zugeführt werden, weil der Bund dieser Verpflichtung
    nicht nachkommt?


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Karin Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Niebel, es ist ganz einfach: Im Vermittlungsaus-

schuss sind die so genannten A- und B-Länder – in dem
Fall Baden-Württemberg auf der einen Seite und Sach-
sen und die anderen auf der anderen Seite – vertreten. Im
Rahmen des Vermittlungsausschusses wurde von allen
Ministerpräsidenten akzeptiert, dass eine solche Lösung
hinsichtlich der Verteilung vorgenommen wird. Die Mi-
nisterpräsidenten wussten also, dass damit der Transfer
von 1 Milliarde Euro von Westen nach Osten verbunden
ist.

Wenn nun Solidarität eingefordert wird – die ostdeut-
schen Ministerpräsidenten haben zu Recht darauf hinge-
wiesen, dass die Situation im Osten anders ist –, dann
kann man als westliches B-Land im Vermittlungsaus-
schuss zu diesem Vorschlag entweder Nein sagen oder
aber man steht zur Solidarität mit dem Osten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aber man kann in dieser Republik nicht auf der einen
Seite ständig die Solidarität mit den neuen Bundeslän-
dern proklamieren, wenn es Ernst wird, aber sagen: Das
interessiert uns nicht, das holen wir uns von unseren
Kommunen zurück. So geht es nicht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Die Ministerpräsidenten wissen, wie der Finanzausleich funktioniert. Baden-Württemberg – wahrlich kein rmes Land, aber arm an Kinderbetreuungsmöglichkeien: nur 3,5 Prozent – ist offensichtlich nicht in der Lage, ieses Geld weiterzugeben. Ich kann Ihnen sagen: Der rfolg von Hartz IV und die Antwort auf die Frage, ob ir die Frauen, die arbeitslos sind, in den Arbeitsmarkt ntegrieren können, hängen davon ab, ob genügend Kinerbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Das steht brigens im Gesetz. Auch das ist unser politischer Anpruch: Wir wollen von den Menschen etwas fordern, ber wir wollen sie auch fördern. Zum Fördern gehört, enügend Betreuungseinrichtungen für Kinder bereitzutellen, auch im Rahmen von Hartz IV. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zum Schluss: Ich gehe davon aus, dass die Kreise und
ommunen diese Mittel bei ihren Ländern einfordern
erden. Ich gehe davon aus, dass die Länder und die
andkreise und Kommunen auf der Hut sind und dieses
eld auch einsetzen werden. Ich hoffe und wünsche,
ass es uns gelingt, in den ersten Monaten nach dem
. Januar 2005 mit Hartz IV eine bessere und positivere
timmung im Land zu erzeugen, und dass die Miesma-
her, die heute gesprochen haben, dann verstummen
erden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich schließe die Aussprache.
    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
    rucksache 15/3803 an die in der Tagesordnung aufge-
    ührten Ausschüsse vorgeschlagen. – Dazu stelle ich
    invernehmen fest. Dann ist die Überweisung so be-
    chlossen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
    neten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier,
    Sabine Bätzing, weiteren Abgeordneten und der
    Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten
    Irmingard Schewe-Gerigk, Jerzy Montag, Hans-
    Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und
    der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
    NEN eingebrachten Entwurfs eines … Straf-
    rechtsänderungsgesetzes – §§ 180 b, 181 StGB

    (StrÄndG)

    – Drucksache 15/3045 –

    (Erste Beratung 109. Sitzung)

    Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
    schusses (6. Ausschuss)

    – Drucksache 15/4048 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Erika Simm
    Ute Granold
    Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)

    Irmingard Schewe-Gerigk
    Jörg van Essen






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsident Dr. Norbert Lammert

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die

    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Dazu höre
    ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst
    für die Bundesregierung die Bundesministerin Brigitte
    Zypries.