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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/133 Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Minkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Minkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Tagesordnungspunkt 20: Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das So- zialgesetzbuch (Drucksachen 15/3673, 15/3977) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Verena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 12159 C 12161 C 12162 D 12163 C 12165 A 12166 B 12167 A 12167 D 12179 C 12179 D 12181 A 12183 B 12184 B Deutscher B Stenografisch 133. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaf- fung der Eigenheimzulage (Drucksachen 15/3781, 15/3972, 15/3975) . . Stephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . t z ( C F D C F S S F 12153 B 12153 C 12155 A 12156 A 12157 A 12157 D 12159 A Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heil- bronn), weiterer Abgeordneter und der Frak- undestag er Bericht ung 2. Oktober 2004 t : ion der CDU/CSU: Gemeinsames Zentrum ur Terrorismusbekämpfung schaffen Drucksache 15/3805) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . 12168 B 12168 C 12170 D 12172 C 12173 D 12174 B 12174 C 12175 D 12177 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12184 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Dr. Sascha Raabe, Dr. Herta Däubler-Gmelin und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Ernährung als Menschenrecht (Drucksache 15/3956) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Bernhard Schulte- Drüggelte, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Welternäh- rung sichern – eine globale Verantwortung für die nationale und europäische Agrar- politik (Drucksache 15/3940) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU) . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Siche- rung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsge- setz – FoSiG) (Drucksache 15/3594) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Alfred Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 10: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des b M D P D H T Z d G a ( D K T A H H F h n ( 12186 A 12186 A 12187 B 12187 B 12187 C 12188 D 12189 B 12190 B 12191 D 12192 D 12194 A 12194 A 12195 C 12197 C 12198 C 12199 B BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vor- schriften zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem für Kranken- häuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauscha- lenänderungsgesetz – 2. FPÄndG) (Drucksachen 15/3672, 15/3974) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum dia- gnoseorientierten Fallpauschalen- system für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungs- gesetz – 2. FPÄndG) (Drucksachen 15/3919, 15/3974) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Hans Georg Faust, Horst Seehofer, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Versor- gungssicherheit für Patientinnen und Patienten durch sachgerechte Fallpau- schalen (Drucksachen 15/3450, 15/3974) . . . . . . . arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . etra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . orst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) . . . . . . agesordnungspunkt 25: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung des Versicherungs- ufsichtsgesetzes und anderer Gesetze Drucksachen 15/3418, 15/3976) . . . . . . . . . . r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Michael Kauch, orst Friedrich (Bayreuth), Birgit omburger, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Lärmschutz ist Gesund- eitsschutz – Fluglärmgesetz jetzt moder- isieren Drucksache 15/2862) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12200 B 12200 C 12200 C 12200 D 12201 D 12204 A 12205 A 12205 D 12207 C 12207 D 12209 C 12211 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 III Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Petra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rück- nahme und die umweltverträgliche Entsor- gung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) (Drucksache 15/3930) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und ande- rer Gesetze (Tagesordnungspunkt 25) Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über das Inver- kehrbringen, die Rücknahme und die um- weltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elek- tronikgerätegesetz – ElektroG) 12211 D 12212 D 12213 D 12214 B 12216 C 12217 C 12219 C 12220 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verwertung von Elektronik-Altgeräten ökologisch sachgerecht und unbürokra- tisch gestalten (Drucksache 15/3950) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . – ( n G W B J A A 12217 D 12218 C 12219 A Antrag: Verwertung von Elektronik-Altge- räten ökologisch sachgerecht und unbüro- kratisch gestalten Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- ungspunkt 11) erd Friedrich Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . erner Wittlich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . nlage 4 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 C 12223 B 12224 D 12225 C 12226 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12153 (A) ) (B) ) 133. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    1) Anlage 3 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12219 (A) ) (B) ) soll auf private Einrichtungen wie die bereits bestehendenReinhard rSchultz (Everswinkel), SPD 22.10.2004 ungssystemen im Bankenbereich. Die Durchführung wie möglich zu gewährleisten. Der Sicherungsfonds ori- entiert sich im organisatorischen Bereich an den Siche- Schönfeld, Karsten SPD 22.10.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigte * A W r g J B V s v c t G G a n d o F e d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 22.10.2004* Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 22.10.2004 Brüderle, Rainer FDP 22.10.2004 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 22.10.2004 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 22.10.2004 Flach, Ulrike FDP 22.10.2004 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 22.10.2004 Griefahn, Monika SPD 22.10.2004 Ibrügger, Lothar SPD 22.10.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 22.10.2004* Kumpf, Ute SPD 22.10.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 22.10.2004* Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 22.10.2004 Merkel, Petra-Evelyne SPD 22.10.2004 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 22.10.2004 Rauber, Helmut CDU/CSU 22.10.2004 Reichard (Dresden), Christa CDU/CSU 22.10.2004 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 22.10.2004 Scharping, Rudolf SPD 22.10.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 22.10.2004 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 22.10.2004 D S S S W W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 25) Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir diskutieren heute das Versicherungsaufsichtsände- ungsgesetz. Zwar hat die Versicherungswirtschaft ins- esamt die Krise der Kapitalmärkte der vergangenen ahre gut überstanden, doch hat sich in einigen Punkten edarf an einer besseren Regulierung gezeigt. Wir sehen uns in der Verantwortung, Anleger und erbraucher im Falle von Unternehmenskrisen besser zu chützen und ihre erworbenen Ansprüche für die Alters- orsorge und ihren Krankenversicherungsschutz zu si- hern. Die Versicherungswirtschaft hat mit den Einrich- ungen „Protektor“ und „Medicator“ schon eine gute rundlage geschaffen. Wir wollen nun eine gesetzliche rundlage schaffen, damit künftig alle in Deutschland nsässigen Lebens- und Krankenversicherer Mitglied ei- es Sicherungsfonds sind, der durch Mitgliedsbeiträge er Versicherungswirtschaft gespeist wird. Die Beiträge rientieren sich am Risikoprofil der Unternehmen. Der onds stellt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die rforderlichen Mittel zur Verfügung, um die Erfüllung er garantierten Leistungen aus den Verträgen so weit r. Schwanholz, Martin SPD 22.10.2004 chwanitz, Rolf SPD 22.10.2004 trebl, Matthäus CDU/CSU 22.10.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 22.10.2004 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 22.10.2004 elt, Jochen SPD 22.10.2004 issmann, Matthias CDU/CSU 22.10.2004 ülfing, Elke CDU/CSU 22.10.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 12220 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Anstalten „Protektor“ (Lebensversicherer) und „Medica- tor“ (Krankenversicherer) übertragen werden können. Der Sicherungsfonds übernimmt die bestehenden Ver- träge und überträgt sie möglichst rasch auf ein anderes Versicherungsunternehmen. Vor allem stehen bei uns die Stabilisierung des Ver- trauens in die private Altersvorsorge sowie der Verbrau- cherschutz im Vordergrund. Wir haben darauf gedrängt, dass die Eingriffsmöglichkeiten in die bestehenden Ver- tragsansprüche der Versicherten so weit wie möglich be- grenzt werden. Dabei haben wir auch an die Versicherten in den „gesunden“ Versicherungen gedacht, damit diese nicht über Gebühr für die „Sünden“ zum Beispiel von Billiganbietern, Anbietern mit unseriösen Renditever- sprechen und ihren Managern im Versicherungsbereich büßen müssen. Natürlich haben auch die Versicherten ein Stück Ei- genverantwortung zu tragen, wenn es um die Wahl des geeigneten Versicherungsunternehmens zur Abdeckung der individuellen Risiken geht. So haben wir uns um ausgewogene Regelungen hinsichtlich der Interessen von Versicherungsunternehmen und ihren Versicherten bemüht. Im Bereich der Lebensversicherung werden von den Versicherungsunternehmen ein Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aller Un- ternehmen in den Sicherungsfonds gespeist, sodass bei Eintritt einer Krise eine respektable Größe schon vor- handen ist. Dann haben wir erreicht, dass für die Versicherten des betroffenen Unternehmens das Eingriffsrecht in ihre Verträge in einem angemessenen Rahmen bleibt. Es darf bei den Lebensversicherungen nur bis maximal 5 Pro- zent unterhalb der garantierten Leistungen gekürzt wer- den. Im Krisenfall also kann Soforthilfe über den Siche- rungsfonds (1 Promille) geleistet werden. Dann haben sich die Unternehmen mit einem Sonderbeitrag von ei- nem Promille zu beteiligen, bis dann bei besonders gro- ßem Ausmaß erst die Versicherten beteiligt werden. Die privaten Krankenkassen unterscheiden sich in ih- ren Leistungen grundlegend von den Lebensversicherun- gen. Hier ist es die Aufgabe des Sicherungsfonds, mög- lichst sofort die laufenden Leistungen weiterführen zu können. Aus diesem Grund muss der Sicherungsfonds kein Vermögen vorhalten. Sollte es zu einem Kapital- mangel kommen, beteiligen sich die Versicherungsunter- nehmen mit 2 Promille an dem Fonds. Die Versicherten haben keine Sonderbeiträge zu leisten. Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes für die Verbraucher und die Attraktivität und Stabilität des Fi- nanzstandorts Deutschland ist die verbesserte Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen. Der Internationale Währungsfonds hat in seinem Bericht das Fehlen not- wendiger Aufsichtsregeln bemängelt. Deutsche Rück- versicherungsunternehmen halten einen Weltmarktan- teil von fast einem Drittel und sind für einen stabilen Finanz- und Versicherungsmarkt unerlässlich. Seit der K l g v n u d l V e s n E u e l D B u z i V m K F r v H A u f k t b u L d t m u m v U s r m L g d n (C (D rise der Kapitalmärkte sind sie verstärkt in den öffent- ichen Fokus geraten. Die in dem Gesetzentwurf vorlie- enden Regeln orientieren sich eng an denen der Erst- ersicherer. Rückversicherungsunternehmen müssen un eine Mindestausstattung an Eigenmitteln vorweisen nd eine Zulassungsgenehmigung erhalten. In diesem Zusammenhang soll auch die Aufsicht über ie Versicherungsholdings verbessert werden. Die Mög- ichkeiten der Aufsichtsbehörden, Maßnahmen gegen ersicherungsunternehmen zu ergreifen, waren bisher ingeschränkt. Sie kann nun auch auf Holdinggesell- chaften zugreifen, die selbst kein Versicherungsunter- ehmen sind, aber möglicherweise die Risiken und igenkapitalmittel ihrer untergeordneten Versicherungs- nternehmen antizipiert haben. Im Laufe der Legislaturperiode haben wir hier schon tliche Gesetze behandelt, die den Finanzplatz Deutsch- and stärken. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein. er Finanzmarktsektor in Deutschland ist von zentraler edeutung für die wirtschaftliche Stabilität von Staat nd Gesellschaft und erreicht einen Anteil von 4,6 Pro- ent der Bruttowertschöpfung. Die Finanzbranche stellt n Deutschland rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze zur erfügung. Wir müssen der Internationalisierung der Kapital- ärkte, der Mobilität des Kapitals Rechnung tragen. ernpunkte sind hierbei: mehr Transparenz auf den inanzmärkten, mehr Anlegerschutz sowie Modernisie- ung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Zunächst möchte mich orab bei den Berichterstattern der anderen Fraktionen, errn Dr. Krüger, Herrn Hans-Peter Flosbach und Frau ndreae, sowie bei Herrn Abteilungsleiter Asmussen nd seinem Stab vom Finanzministerium sehr herzlich ür die konstruktive Arbeit bedanken, die wir bei dieser omplizierten Materie in den notwendigen Berichterstat- ergesprächen geleistet haben. Seit Beginn der Beratungen gab es ein Bemühen aller eteiligten Fraktionen, möglichst im Finanzausschuss nd damit auch im Bundestag zu einer einvernehmlichen ösung zu kommen. Ich freue mich, dass es heute zu iesem überparteilichen Konsens im Deutschen Bundes- ag kommt. Ursache für dieses Gesetz war die Krise der Kapital- ärkte der vergangenen Jahre. Hierin haben sich Lücken nd Schwächen des gegenwärtigen Regulierungsinstru- entariums gezeigt. Dies gilt für den Bereich der Rück- ersicherung für den Schutz der Versicherten im Fall von nternehmenskrisen, dieses gilt für die betroffenen Ver- icherungen sowie auch für die Aufsicht über Versiche- ungs-Holdinggesellschaften. Als FDP begrüßen wir zunächst, dass es zukünftig ehr Rechtssicherheit für Bürger gibt, die ihr Geld in ebensversicherungsverträgen anlegen. Die FDP be- rüßt, dass der Schutz für diese Versicherungsnehmer eutlich gestärkt wird. Es war gut, dass in der Krise ei- es Unternehmens eine freiwillige Lösung durch die Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12221 (A) ) (B) ) anderen Versicherungen gefunden wurde. Die FDP ist allerdings der Auffassung, dass es einen gesetzlichen Rahmen geben muss, weil eine solche Lösung nicht von einem Verband intern auf freiwilliger Ebene durchge- führt werden sollte. Hier bedarf es einer gesetzlichen Re- gelung, die allerdings möglichst unbürokratisch sein soll. Bezüglich der Lebensversicherungen erhält die Auf- fanggesellschaft Protektor einen gesetzlichen Rahmen. Wir begrüßen für die FDP, dass es auch nach der Anhö- rung gelungen ist, das für die Sicherungseinrichtungen erforderliche Kapital als Aktivtausch vornehmen zu kön- nen. Das heißt, hierdurch wird weder die Bilanz des Un- ternehmens noch werden die Verträge der Versicherten belastet. Wir freuen uns auch darüber, dass es gelungen ist, den in der Sicherungseinrichtung einzulegenden Be- trag auf 1 Promille der versicherungstechnischen Rück- stellungen zu begrenzen.Sollte eine Krise eintreten, die dieses Risiko übersteigt, so wären die Versicherungen verpflichtet, ein weiteres Promille einzuzahlen. Erst dann würden die Versicherungsnehmer des betroffenen Versicherungsunternehmens mit 5 Prozent ihrer Einla- gen zur Haftung herangezogen. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz den Rahmen dafür geschaffen haben, dass eine solche Krise nicht ein- treten kann. Sollte sie allerdings tatsächlich einmal uner- wartet eintreten, so glaube ich schon, dass mit dieser Re- gelung eines Sicherungsfonds die Risiken erheblich reduziert worden sind und die Versicherungsnehmer er- heblich besser als bisher geschützt werden. Bei Krankenversicherungen besteht eine gänzlich an- ders gelagerte Situation. Sollte ein Unternehmen in Schwierigkeiten kommen, so werden zuerst die Beiträge der Mitglieder erhöht. Dies ist auch der Grund dafür, wa- rum bisher keine Krankenversicherung in selbst verur- sachte Schwierigkeiten geraten ist. Wir hoffen, das bleibt so. Deshalb freuen wir uns als FDP, dass diese Andersar- tigkeit der Krankenversicherung auch dadurch ihren Ausdruck findet, dass für die Auffanggesellschaft „Me- dicator“ kein Kapital der Unternehmen zur Verfügung gestellt werden muss. Ebenso wenig muss Personal zur Verfügung gestellt werden. Der Vorstand der Siche- rungseinrichtung hat allerdings dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristig Personal im Risikofall zur Verfügung steht. Ebenso halten wir es für notwendig, dass für einen solchen Risikofall die versicherungstechnischen Rück- stellungen der Krankenversicherungen in Höhe von 2 Promille kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Gerade weil wir davon ausgehen, dass ein solcher Fall nicht eintreten wird, ist hier lediglich der Rechtsrahmen für eine Auffanglösung geschaffen worden, der aber keine weiteren Kosten verursacht. Ich möchte mich nochmals für die konstruktive Zu- sammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg und auch mit dem Bundesfinanzministerium bedanken. Die FDP stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. A n u g n E d u f u w k w d V n m d S H s G z G s d V E E w s b s w v U c d v w v (C (D nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehr- bringen, die Rücknahme und die umwelt- verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronik- gerätegesetz – ElektroG) – Antrag: Verwertung von Elektronik-Altge- räten ökologisch sachgerecht und unbüro- kratisch gestalten (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Gerd Friedrich Bollmann (SPD): Ich begrüße, dass unmehr ein Gesetzentwurf zur Entsorgung von Elektro- nd Elektronik-Altgeräten vorliegt. Mit dem heute ein- ebrachten Gesetz regeln wir die Sammlung, Rück- ahme, Behandlung und Verwertung von Elektro- und lektronik-Altgeräten in Deutschland. Wir setzen damit ie europäischen Richtlinien über Elektronik-Altgeräte nd zur Beschränkung der Verwendung bestimmter ge- ährlicher Stoffe in elektronischen Geräten fristgerecht nd europarechtsfest in bundesdeutsches Recht um. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ergänzen ir die bereits vorhandenen Produktverordnungen. Wir ommen damit unseren abfallwirtschaftlichen Leitlinien ieder ein Stück näher. Ressourcenschonung, Vermei- ung von Abfällen, Minimierung der Restabfälle und die erbesserung des Gesundheits- und Umweltschutz- iveaus werden vorangebracht. Mit diesem Gesetz soll die Abfallmenge durch Ver- eidung und durch Wiederverwendung reduziert wer- en. Diesem Ziel wird unser Gesetzentwurf gerecht. Die ammelquote von 4 Kilogramm Altgeräten aus privaten aushalten pro Einwohner und Jahr wird in Deutschland tatistisch zwar bereits jetzt erreicht. Dies ist aber kein rund, gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung u unterlassen. In Gebieten, in denen es bis jetzt keine etrenntsammlung von Elektro-Altgeräten gibt, muss ie ab dem 13. August nächsten Jahres eingeführt wer- en. Wichtiger ist noch, dass es jetzt klare Regelungen für erwertung und Recycling gibt. Diese werden zu einer rhöhung der Wiederverwertungsquoten im Bereich der lektrogeräte führen. Das Leitziel der Produktverant- ortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- etz, wonach Produkte langlebig, reparierbar, demontier- ar, recyclingfähig und schadlos zu beseitigen sein ollen, spiegelt sich in diesem Gesetzentwurf wider. Das urde mir auch bei einem Besuch des Recyclingwerkes on Fujitsu-Siemens in Paderborn bestätigt. Innovative nternehmen der Elektro- und Elektronikbranche, wel- he bereits heute auf die Wiederverwertung ihrer Pro- ukte setzen, werden in ihrem aus ökologischer Sicht erantwortungsbewussten Handeln gestärkt. Wettbe- erbsnachteile gegenüber „Wegwerfprodukten“ werden erringert. Dem Ziel, dass bereits beim Design der 12222 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Produkte die spätere Wiederverwertung und Demontage berücksichtigt wird, nähern wir uns weiter an. Teilweise wird uns vorgeworfen, dass der vorliegende Gesetzentwurf zu bürokratisch und unpraktikabel sei so- wie die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig be- laste. Diesen Vorwurf in seiner generellen Form kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Ich befasse mich inzwischen seit vielen Monaten mit dieser Thematik. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Gespräche mit Vertretern betroffener Unternehmen und besonders mit den führen- den Verbänden ZVEI und Bitkom geführt. Beide Unter- nehmensverbände waren, insbesondere in der Frage der organisatorischen Umsetzung der europäischen Richt- linie, von Beginn an beteiligt. In den entsprechenden Pa- ragraphen des Gesetzes sind die Vorstellungen und Vor- schläge der betroffenen Wirtschaft eingeflossen. Das betrifft die Organisation der „Gemeinsamen Stelle“, die Dokumentations-, Melde- und Finanzierungspflichten sowie die Abholung der gesammelten Altgeräte. Diese Vorschläge erschienen mir anfangs sehr kom- pliziert, das will ich durchaus zugeben. Aber warum sollten wir das Angebot der betroffenen Wirtschafts- zweige, bei der Organisation mitzuarbeiten, ablehnen? Wenn ZVEI und Bitkom diesem Gesetzentwurf zustim- men, sehe ich keine unverhältsmismäßige Belastung der betroffenen Unternehmen. Ebenso halte ich das Gesetz insgesamt keineswegs für zu bürokratisch. Wir haben versucht, zusätzliche Bürokratie auf das notwendige Minimum zu beschränken. Daher haben wir in Abspra- che mit den Unternehmensverbänden Regelungen ge- troffen, welche die Umsetzung weitgehend in die Ver- antwortung der Privatwirtschaft legen. Ich bin überzeugt, dass die beteiligten Wirtschaftskreise ihr Bes- tes geben werden, damit das Gesetz zu einem Erfolg wird. Im Übrigen sind im Gesetz Sicherungen eingebaut, welche bei einem Scheitern der „Gemeinsamen Stelle“ greifen und den Vollzug des Gesetzes sichern. Die Organisation der Sammlung durch die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger folgt ebenso unserem Ziel, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsor- gung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unbürokra- tisch umzusetzen und bewährte Strukturen zu erhalten. In zahlreichen Städten, Gemeinden und Kreisen gibt es bereits heute erfolgreiche Systeme zur getrennten Sammlung von Elektro-Altgeräten. Die vorhandenen Systeme der öffentlich-rechtlichen Entsorger haben be- wiesen, dass sie am besten geeignet sind, die getrennte Sammlung des Elektroschrotts durchzuführen und die Altgeräte einer umweltverträglichen Entsorgung zuzu- führen. Wir wollen diese Infrastruktur nutzen und erhal- ten. Ich bin überzeugt, dass die getrennte Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in jeder Beziehung beste und sinnvollste Methode ist, die Sammlungsquoten zu erreichen. Gleichzeitig ist die ge- trennte Sammlung derzeit das einzige Verfahren, die an- schließende umweltverträgliche Entsorgung, Demon- tage, Recycling und Wiederverwertung sicherzustellen. Aus all diesen genannten Gründen ist der Gesetzent- wurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen keineswegs z m w a n b E ß n d n z k z m K g K e g d g D w d d i i a u b s s n d H s m n a 2 n s s D w P a r U m t w b A (C (D u bürokratisch. Wir sind jedoch durchaus bereit, über ögliche Änderungen im Einzelfall zu reden. Ich ver- eise hier auf die im Umweltausschuss des Bundesrates ngenommenen Anträge, über die wir verhandeln kön- en. An der grundsätzlichen Ausrichtung des Gesetzes ezüglich der Organisation halten wir jedoch fest. benso werden die Unternehmen nicht unverhältnismä- ig belastet. Im Gegenteil stellt sich eher die Frage, ob icht die Anlastung der Kosten für die Sammlung bei en öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine fi- anzielle Belastung für die Kommunen und die Abgaben ahlenden Bürger ist. Die geteilte Produktverantwortung ommt den Herstellern entgegen und entlastet sie finan- iell. Von einer übermäßigen Belastung von Unterneh- en kann also keineswegs die Rede sein. Wir haben erreicht, dass die finanzielle Belastung der ommunen bzw. der öffentlich-rechtlichen Entsor- ungsträger möglichst gering ausfällt. Kommunen und reise, welche bereits jetzt Elektroschrott sammeln und ntsorgen, werden zukünftig von den Kosten der Entsor- ung befreit. Zugunsten der Öffentlich-Rechtlichen sind ie Anforderungen bei der Sammlung auf das ökolo- isch und abfallwirtschaftlich Notwendige beschränkt. ie Zahl der Gruppen, in denen Altgeräte gesammelt erden, wurde auf sechs reduziert. Die Hersteller stellen ie Behältnisse dafür unentgeltlich zur Verfügung. Trotzdem stellt sich die Frage, ob die Belastung für ie entsorgungspflichtigen Körperschaften nicht zu hoch st. Eine nochmalige Überprüfung dieses Punktes würde ch begrüßen. Eine vollständige Übertragung der Kosten uf die Hersteller im Sinne einer ungeteilten Hersteller- nd Produktverantwortung halte ich nicht für durchsetz- ar. Eine weitere Entlastung der Kommunen und Kreise ollte geprüft werden. In diesem Zusammenhang halte ich den im Unteraus- chuss des Bundesrates angenommenen Antrag Bayerns, ach zehn Jahren zu überprüfen, ob nach weitestgehen- em Wegfall so genannter historischer Altgeräte die ersteller die Kosten auch für die Sammlung und Bereit- tellung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte überneh- en sollten, für überlegenswert. Sinnvoller noch ist mei- es Erachtens der im Umweltausschuss des Bundesrates ngenommene Antrag Hamburgs, dass die Hersteller ab 015 die Kosten für die Sammlung übernehmen müssen. Sie können aus meinen bisherigen Verweisen erken- en, dass es bei einzelnen Punkten des komplexen Ge- etzes Änderungswünsche gibt. Diese Änderungswün- che sind jedoch meist nicht parteipolitisch motiviert. ie Abstimmungen über die Änderungsanträge im Um- eltausschuss des Bundesrates zeigen, dass über alle arteigrenzen hinweg nach sachlichen Gesichtspunkten bgestimmt wird. Ich bitte Sie, meine Damen und Her- en, sachdienliche Änderungen in den Verhandlungen im mweltausschuss einzubringen. Ich glaube, es ist dann öglich, einen breiten Konsens zu finden. Schließlich möchte ich noch auf einige weitere Vor- eile und Verbesserungen, die dieses Gesetz bewirkt, hin- eisen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ha- en die Möglichkeit, einzelne Gruppen der gesammelten ltgeräte für ein Jahr selber zu entsorgen. Damit haben Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12223 (A) ) (B) ) die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Möglich- keit, Sozialbetrieben und zum Beispiel Behinderten- werkstätten mit der Demontage, Wiederverwertung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten zu beauftragen. Uns Sozialdemokraten ist es sehr wichtig, dass Sozialbe- triebe, welche bereits jetzt im Bereich der E-Schrott-Ver- wertung tätig sind, erhalten bleiben. Diese Sozialbe- triebe leisten in dem Bereich eine oftmals ökologisch vorbildliche Arbeit und vor allem bieten sie den Betrof- fenen eine sinnvolle Tätigkeit. Sie sind aus sozialen Gründen unseres Erachtens unverzichtbar. Mit der beschriebenen Regelung ermöglichen wir den Fortbestand der Sozialbetriebe auf dem Gebiet der Alt- geräte-Verwertung. Trotzdem halte ich hier Verbesse- rung noch für möglich. Ausdrücklich begrüße ich hier die Bereitschaft einzelner Unternehmen, Sozialbetriebe mit der umweltverträglichen Entsorgung der Elektro- Altgeräte zu beauftragen. Weiterhin verbessern SPD und Bündnis 90/Die Grü- nen mit dem eingereichten Gesetzentwurf durch die Ver- ringerung des Schadstoffgehaltes und das Verbot be- stimmter Schadstoffe den Gesundheitsschutz der Verbraucher. Diese Verbesserung gegenüber dem jetzi- gen Zustand darf meines Erachtens nicht gering geachtet werden. Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis90/Die Grünen eine gute Lösung ist. Wir Sozialdemokraten sind jedoch durchaus bereit, nach der öffentlichen Anhörung im Rahmen der Verhandlungen im Umweltausschuss Änderungen vorzunehmen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Werner Wittlich (CDU/CSU): Zu dieser Entwick- lung tragen auch rasante technische Innovationen und die damit einhergehende kurze Nutzungsdauer der Ge- räte bei. Besonders im Bereich der Computer-Hard- und Software haben die Produkte häufig nur eine kurze Le- bensdauer. Auch die komplexe Konstruktion der Geräte und die Verwendung gefährlicher Substanzen in einzelnen Bau- teilen wie zum Beispiel Blei, Quecksilber oder Cadmium machen es nötig, dass eine Grundlage für eine praxisgerechte und wettbewerbskonforme Regelung der Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten geschaffen wird. Auf der anderen Seite haben wir in den vergange- nen Jahren erhebliche Fortschritte in der Technik unserer Sortier- und Verwertungsanlagen erzielt. Auch diesen neuen Entwicklungen müssen wir Rechnung tragen. Nach jahrzehntelangen Diskussionen über einen Re- gelungsrahmen für die Entsorgung von Elektronikschrott sind im Februar des vergangenen Jahres die so genann- ten Elektro-Altgeräte-Richtlinien in Kraft getreten. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf soll diese Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt eine Re- gelung auf europäischer und deutscher Ebene, die das Prinzip der Herstellerverantwortung stützt, den Schad- stoffgehalt der Geräte verringern hilft, dazu beiträgt, Ab- f r a d g s l z u w l t l r b r h d g w w n w a V l D C U s h n w M h t r E b w R r e W d w v t b l d R (C (D älle zu vermeiden und eine Steigerung der Verwertungs- aten mit sich bringen wird. Wir fordern aber auf der nderen Seite, dass sich die Maßnahmen zur Erreichung ieser Ziele im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewe- en. Insbesondere dürfen keine unnötigen bürokrati- chen Hemmnisse aufgebaut werden, die keinen wesent- ichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Hierzu gehört um Beispiel, dass keine überzogenen Dokumentations- nd Melde- und Registrierungspflichten festgeschrieben erden dürfen, die die Betroffenen unnötig belasten. Kritisch zu hinterfragen ist zum Beispiel die Rege- ung zur Zertifikaterteilung in § 11 Abs. 4 des vorgeleg- en Gesetzentwurfs. Die dort gewählte Formulierung äuft auf eine erhebliche Bürokratisierung und Verteue- ung des Überwachungsverfahrens für die Entsorgungs- etriebe hinaus, die sich mit der Behandlung von Altge- äten beschäftigen. Die betroffenen Industrieverbände aben sich bereits zu Wort gemeldet. Zu Recht haben sie arauf hingewiesen, dass jeder Euro, der in die Entsor- ung fließt, von den Herstellern zuvor hart auf dem teil- eise gesättigten Markt erkämpft werden muss. CDU und CSU nehmen diese Sorgen sehr ernst und erden darauf achten, dass den Unternehmen keine un- ötigen bürokratischen Hemmnisse in den Weg gelegt erden. Gleichzeitig müssen sich die Hersteller aber uch bewusst sein, dass sie zukünftig eine zusätzliche erantwortung tragen. Sie dürfen sich nicht verleiten assen, die Verwertung ohne weitere Kontrolle und ohne efinition von Standards nur über den Preis zu regeln. DU und CSU warnen auch davor, bei der nationalen msetzung über das Ziel der EU-Vorgaben hinauszu- chießen. Denn die EU-Richtlinien eröffnen zum Teil er- ebliche Spielräume bei der Umsetzung in das jeweilige ationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Eine Verschärfung der europarechtlichen Vorgaben ürde die Unternehmen in Deutschland gegenüber ihren itbewerbern in den anderen europäischen Staaten er- eblich benachteiligen, den Standort Deutschland belas- en, Arbeitsplätze gefährden und zu Wettbewerbsverzer- ungen führen. Die nationale Umsetzung sollte sich deshalb auf eine ins-zu-eins-Umsetzung der europarechtlichen Vorga- en beschränken. Als grundsätzlich positiv beurteilen wir die klare Zu- eisung der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für ücknahme und Entsorgung. Für die Erfassung und Sammlung sind die öffentlich- echtlichen Entsorgungsträger zuständig. Demgegenüber rstreckt sich die Verantwortung der Hersteller auf die iederverwendung, Behandlung, Verwertung und auf ie Übernahme der Kosten für die Entsorgung. Dadurch ird eine effiziente und faire Gestaltung der Rücknahme on Elektro- und Elektronikgeräten ermöglicht. Durch die eigenverantwortliche Sammlung der Elek- rogeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger leibt auch die kommunale Selbstverwaltung gewähr- eistet. Die Kommunen verfügen zudem über den erfor- erlichen Sachverstand zur Sammlung der Geräte. Die ücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten lässt 12224 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 (A) ) (B) ) sich über die bewährten kommunalen Sammelstrukturen zudem ohne Verzögerungen und bürgernah organisieren. Denn hier kann man an bisherige Rücknahmesysteme anknüpfen, die auf kommunaler Ebene bereits aufgebaut sind und an die sich die Bürger bereits gewöhnt haben. Vom Verbraucher gelernte und akzeptierte Sammelstruk- turen bieten auch die Sicherheit, die Rücknahme der Alt- geräte ohne Verzögerung bürgernah zu organisieren. Es gibt kommunale Gebietskörperschaften, die bereits sehr fortschrittlich in diesem Bereich sind. Andere wiederum haben erheblichen Nachholbedarf. In meinem Heimatlandkreis beispielsweise hat sich die Sammlung von Elektroschrott in den vergangenen Jahren erheblich fortentwickelt. Im Rahmen eines Ab- fallwirtschaftskonzeptes hat sich die getrennte Erfassung von gebrauchten Elektro- und elektronischen Geräten schon in den frühen 90er-Jahren entwickelt. Bereits 1990 wurden zunächst die Kühlgeräte als einzelne Fraktion und Herde, Waschmaschinen und Wäschetrockner zu- sammen mit dem Schrott entsorgt. 1995 haben wir inner- halb der Sperrmüllsammlung die so genannte „braune Ware“ – Fernsehgeräte, Radios etc. – als eigenständige Fraktion hinzugewonnen. 1996 wurden Elektrogeräte, die von der Größe her in die Wertstofftonne passten, mit der DSD- und PPK-Fraktion gesammelt, sortiert und verwertet. Im Jahr 1987 wurde zudem die Problem- abfallsammlung eingeführt, mit der auch die Erfassung der quecksilberhaltigen Leuchtmittel erfolgte. Sperrige E-Geräte wurden zu 60 Prozent in einem Holsystem und zu 40 Prozent in einem Bringsystem erfasst. Dieses über den Gebührenhaushalt finanzierte System können pri- vate Haushalte, Elektrofachgeschäfte, aber auch Gewer- bebetriebe kostenfrei nutzen. Gerade in Gebieten, in denen bereits solch komplexe und funktionierende Sammelstrukturen bestehen, müs- sen wir darauf achten, dass gut funktionierende Systeme nicht wieder zerschlagen werden. Vielerorts wurden in Projekten mit sozialverträglicher Arbeit Verwertungska- pazitäten geschaffen, die nicht infrage gestellt werden sollten. Ungelöste Fragen sehen wir auch auf der Kos- tenseite. Nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes werden den Kommunen mit der Ein- führung des Elektrogesetzes für die Einsammlung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten und für die Bereitstellung kommunaler Sammelstellen jährlich zu- sätzliche Kosten in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro entstehen. Diese Kosten müssten auf die allgemeine Ab- fallgebühr umgelegt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet mit einer jährlichen Mehrbelas- tung von 4 Euro je Einwohner. Hier muss genau darauf geachtet werden, dass der organisatorische Aufwand sich in einem vernünftigen Rahmen hält und nicht außer Verhältnis zu den umweltpolitischen Zielen und zum er- zielbaren Umweltschutz gerät. Handlungsbedarf sehen CDU und CSU auch in einem weiteren Punkt, nämlich beim Sonderproblem Drucker- patronen. Der Klammerzusatz in der Begründung des Gesetzes- textes zu § 4 enthält mit „Clever Chips“ einen Begriff, der weder technisch fassbar noch rechtlich definiert ist u k K e v f v d u g n d n m d n c d Z l e f w d A h s w d d f e g G l E s t d S p e s d A v d u B a m g u e s (C (D nd daher zu missverständlichen Deutungen führen ann. Mit dieser Formulierung wird die im Interesse des unden entwickelte „Smart Printing“-Technologie mit inem rechtlichen Bann belegt, obwohl sie die Wieder- erwendung nicht behindert. Selbst Hersteller wiederbe- üllbarer Kartuschen, die ihrerseits einen Austauschchip erwenden, könnten genau wie die Originalhersteller urch eine unklare Auslegung behindert werden. Hier ist nseres Erachtens eine rechtliche Klarstellung nötig. Die esetzgeberische Zielsetzung, die Wiederverwendung icht durch besondere Konstruktionsmerkmale verhin- ern zu lassen, ist durch den Begründungstext zu § 4 des euen Gesetzes voll erfüllt. Wir schlagen vor, den Klam- erzusatz ganz wegzulassen. Damit wäre gewährleistet, ass der Einsatz von und die Entwicklungen weiterer, in- ovativer Zusatzfunktionen im Interesse des Verbrau- hers nicht blockiert wird, ohne andererseits die Ziele es Umweltschutzes zu gefährden. Besonders vor dem Hintergrund des relativ kurzen eitraums stellt uns sowohl die Umsetzung der recht- ichen Rahmenbedingungen als auch die Schaffung eines ffizienten Rücknahmesystems vor besondere Heraus- orderungen. Wir denken, dass der vorgelegte Gesetzent- urf in den weiteren Beratungen noch überarbeitet wer- en muss. Auch der von der FDP-Fraktion vorgelegte ntrag weist auf eine Reihe von kritikwürdigen Punkten in, über die wir diskutieren sollten. Insbesondere müs- en wir den Rotstift dort ansetzen, wo verzichtbarer Ver- altungs-, Kontroll- und Bürokratieaufwand Einzug in en Gesetzestext gefunden hat. Wir werden deshalb in en kommenden Wochen die Diskussion mit den Betrof- enen suchen. Sicherlich werden wir auch im Rahmen iner Anhörung die Schwachstellen des Gesetzentwurfs enau ausloten können. Birgit Homburger (FDP): Der heute vorliegende esetzentwurf zur Rücknahme und zur umweltverträg- ichen Verwertung und Entsorgung von Elektro- und lektronikgeräten dient der Umsetzung zweier europäi- cher Richtlinien. Es geht darum, den Abfall aus Elek- ro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und – soweit ies nicht möglich ist – deren Verwertung zu fördern. Die FDP begrüßt die abfallwirtschaftlichen Ziele zur chonung der Ressourcen, zur Minimierung der zu de- onierenden Abfälle sowie zum Erhalt und zur Weiter- ntwicklung des erreichten Gesundheits- und Umwelt- chutzniveaus. Dies gilt auch mit Blick auf den Bereich er Elektro- und Elektronikaltgeräte. Zwei Dinge dürfen aber auch in diesem Bereich der bfallwirtschaft nicht vergessen werden, beide sind eng erbunden mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit er Mittel. Zunächst geht es darum, dass der finanzielle nd bürokratische Aufwand, der den Bürgerinnen und ürgern und den betroffenen Unternehmen durch die ufwendige Getrenntsammlung von Elektroschrott zuge- utet wird, so gering gehalten wird, wie möglich. Es eht also um eine kostenminimale, einfache, schlanke nd unbürokratische Realisierung dessen, was durch die uropäische Richtlinie vorgegeben ist. Die Betroffenen ollen nicht unnötig und übermäßig belastet werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12225 (A) ) (B) ) Um es gleich offen zu sagen: Der von der Bundesre- gierung vorgelegte Gesetzentwurf weist in genau dieser Hinsicht zahlreiche Schwächen auf. Die betroffenen Un- ternehmen werden mit zum Teil erheblichem bürokrati- schem Aufwand belastet, der unangemessen und vor al- lem eben nicht unumgänglich ist. Der Gesetzentwurf nutzt nicht alle Spielräume, die die europäische Richtli- nie bietet, um den bürokratischen und finanziellen Auf- wand bei betroffenen Unternehmen zu minimieren und damit auch die Belastung für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Jeder durch unnötigen bürokratischen Aufwand ver- plemperte Euro wird aber letztlich an genau diese Stelle weitergereicht. Für unnötige Bürokratie müssen also die Bürgerinnen und Bürger letztlich geradestehen und ge- nau deshalb legt die FDP heute einen Antrag vor, der die in dieser Hinsicht wichtigsten Schwächen des Gesetzent- wurfs benennt und auf Abhilfe dringt. Im Einzelnen geht es dabei beispielsweise um den Markenbezug als verpflichtendes Registrierungsele- ment, die Verknüpfung von Registrierungsantrag und Garantienachweis oder die vorgesehene Mehrfachzertifi- zierung von Entsorgungsbetrieben. Außerdem werden durch undifferenzierte Vorgaben ohne ökologische Not- wendigkeit auch Hersteller von elektronischen Geräten belastet, deren Anteil an der Gesamtmenge von Elektro- und Elektronikaltgeräten vernachlässigbar gering oder null ist. Solange diese Schwächen nicht ausgeräumt sind, wird es eine Zustimmung der FDP zu diesem missglück- ten Versuch einer praxisgerechten Umsetzung der EG- Richtlinien nicht geben. Es gibt aber noch einen zweiten Punkt, der nicht aus dem Blickfeld geraten darf, wenn es um eine vernünftige Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Elektronik- schrott geht. Es ist nicht damit getan, eine europäische Richtlinie, die die Getrenntsammlung alter Elektrogeräte vorschreibt, praxisgerecht, kostenminimal und unbüro- kratisch umzusetzen. Eine umweltpolitisch kompetente und verantwortungsvoll handelnde Bundesregierung müsste mehr leisten. Sie müsste sich die Frage stellen, ob das, was die Richtlinie vorschreibt, noch dem Stand der Technik entspricht. Ob es also wirklich immer noch unumgänglich ist, dass nicht nur der Elektroschrott vom übrigen Abfall getrennt wird, sondern dass der Elektro- schrott als solcher nochmals von Hand in sage und schreibe sechs unterschiedliche Elektroabfall-Fraktionen getrennt werden soll. Es geht also um die Frage, ob die in den Richtlinien vorgesehenen Stoffverbote und Ge- trennthaltungspflichten aus ökologischen oder gesund- heitlichen Gründen tatsächlich immer noch zwingend er- forderlich sind. Es gibt gute Gründe, dies zu bezweifeln. Der techni- sche Fortschritt bei Sortier- und Verwertungsanlagen hat die Ausgangsbedingungen für die Abfallwirtschaftspoli- tik auch mit Blick auf die Elektronikaltgeräte erheblich verändert. Wenn es technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist, die gemischten Kunststoffabfälle maschi- nell zu sortieren und von Schadstoffen zu befreien, dann wäre das vorzugswürdig vor der jetzt vorgeschlagenen Regelung. w n f G b M a v m k s – b K u M u w a g S w w U s P g l s S V r f t z v W r T D p g s d r s i n A Z m (C (D Die FDP plädiert dafür, auch und gerade in der Um- eltpolitik neuere technische Entwicklungen zur Kennt- is zu nehmen. Nur so können neue und nachhaltig trag- ähige Wege erschlossen werden, um Umwelt und esundheit wirkungsvoll zu schützen und zugleich die ürokratischen und finanziellen Belastungen für die enschen so gering wie möglich zu halten. Es gibt be- chtliche Spielräume, um die Bürgerinnen und Bürger on unnötigen Kosten und abfallpolitischen Anachronis- en zu entlasten. Die FDP macht in ihrem Antrag dazu onkrete Vorschläge. Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit: Wer nicht blöd sein will so die zahllosen Prospekte in unseren Zeitungen –, raucht dringend: eine neue Waschmaschine, eine neue affeemaschine, einen Computer, iPod statt CD-Player nd vor allem eine neue digitale Kamera. Kaum ein arkt in Europa wächst so schnell wie der für Elektro- nd Elektronikgeräte. Doch wohin mit dem alten Gerät? Genauso schnell ächst der Müllberg von Altgeräten. Experten erwarten b 2005 bis zu 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte pro Jahr. Elektroschrott ist nicht ohne Probleme. Er enthält roße Mengen gefährlicher Schadstoffe, zum Beispiel chwermetalle wie Kadmium und Quecksilber, sowie ertvolle Ressourcen, etwa Metalle – sogar Edelmetalle ie Silber und Gold – und sortenreine Kunststoffe. Um mweltgifte zu mindern und wertvolle Ressourcen zu chonen, haben wir in der Europäischen Union 2003 die roduktverantwortung auch für Elektro- und Elektronik- eräte eingeführt. Mit der von Rat und Parlament beschlossenen Richt- inie zu Elektronik- und Elektoabfällen wird erstens ichergestellt, dass Hersteller besonders gefährliche toffe wie zum Beispiel Blei und einige bromhaltige erbindungen nicht mehr verwenden, eine umweltge- echte Entsorgung für neue und alte Geräte garantieren, estgelegte Recycling- und Verwertungsquoten einhal- en, sich zur Kontrolle in einem Register erfassen lassen. Zweitens ist sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nut- er sich bei der Wahl eines Neugeräts umweltgerecht erhalten können, ihr Altgerät, sei es ein Fön, eine aschmaschine oder eine Stereoanlage, kostenlos zu- ückgeben können und es nicht mehr einfach in die graue onne werfen. Wir haben hier eine geteilte Produktverantwortung: ie Kommunen sind zur kostenlosen Annahme ver- flichtet. Die Wirtschaft ist für die Verwertung aller Alt- eräte verantwortlich, auch jener, für die heute kein Her- teller mehr festgestellt werden kann. Ich appelliere an ie Kommunen, umweltverantwortlich denkende Bürge- innen und Bürger bei der Getrenntsammlung zu unter- tützen. Sonst landen etliche alte Telefone doch wieder n der Restmülltonne. Die Bürgerinnen und Bürger fi- anzieren die Getrenntsammlung schließlich über ihre bfallgebühren. Die werden übrigens sinken, wenn in ukunft die Hersteller die Abfallverwertung überneh- en. 12226 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Da viele Altgeräte, von der Espressomaschine bis zum CD-Player, nur „out off fashion“ sind, aber gut funktionieren, gehören sie gar nicht in den Müll, sondern in andere Hände. Viele Kommunen sammeln daher seit Jahren Elektro- und Elektronikgeräte getrennt und be- auftragen karitative Einrichtungen mit der Verwertung. Das ist – ökologisch und sozial – die sinnvollste Ver- wendung. Sie bleibt natürlich auch künftig möglich. Was nicht mehr genutzt werden kann, soll recycelt, verwertet und umweltgerecht entsorgt werden. Das ge- schieht unter der Fachaufsicht des Umweltbundesamtes, wird aber finanziell getragen von den Herstellern und Importeuren. Im August 2004 haben 30 namhafte Her- steller hierfür die Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register (EAR)“ in Fürth gegründet. Hersteller und Kommunen teilen die Verantwortung zum Nutzen aller. Das sollte Grund genug für Bundestag und Bundesrat sein, dem Elektrogesetz zuzustimmen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Ok- tober 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung – Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonal- rechtsgesetzes – Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Welt- gesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen) – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveran- staltungen und insbesondere bei Fußballspielen – Gesetz zur Änderung des VN-Waffenübereinkom- mens – Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften – Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Bundesrat hat ferner die folgenden Entschließun- gen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ge- fasst: 1. Die Pauschalierung des Ausstellungsbetrages für Ver- mittlungsgutscheine auf einheitlich 2 000 Euro lässt völlig unberücksichtigt, dass für die privaten Arbeits- 2 3 4 (C (D vermittler dadurch ein noch stärkerer Anreiz als bis- her entsteht, sich bei den Vermittlungsaktivitäten auf beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer mit relativ günstigen Vermittlungschancen zu konzentrieren. Gerade ältere beschäftigungslose Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegenwärtig noch vergleichsweise ungünstige Vermittlungschan- cen haben, würden damit weitgehend aus dem Blick- feld privater Arbeitsvermittler verschwinden. Dies konterkariert insofern das Ziel, die Beschäfti- gungschancen Älterer zu verbessern. Mit einem höhe- ren Ausstellungsbetrag des Vermittlungsgutscheines in Höhe von 3 000 Euro für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten die Potenziale der priva- ten Arbeitsvermittler gerade auch für die Vermittlung dieser Altersgruppe genutzt werden. Eine Herabset- zung des Wertes des Vermittlungsgutscheines auf 1 800 Euro für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde einen finanziellen Ausgleich schaffen. . Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze führt die Bundesregierung das Erfordernis eines geprüften Geschäftsplans auch für die Ich-AGs ein. Dies ist ein richtiger Schritt, der vom Bundesrat unterstützt wird. Damit existieren künftig zwei Instrumente zur Förde- rung der Selbstständigkeit von Arbeitslosen nach dem SGB III, die sich in den Voraussetzungen nicht mehr unterscheiden. Die finanzielle Förderung und sozialrechtliche Behandlung ist unterschiedlich aus- gestaltet. Beim Überbrückungsgeld wird in der Regel mehr Geld für eine kürzere Zeit gezahlt, bei der Ich- AG geringere Summen für einen längeren Zeitraum. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ei- nen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Existenzgrün- dungsförderung von Arbeitslosen neu ordnet und so- wohl das Überbrückungsgeld als auch die Ich-AG- Subventionen zu einem einheitlichen Förderinstru- ment zusammenführt. . Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründungszu- schuss bieten nur eine (teilweise) Sicherung des Le- bensunterhalts in der Anfangsphase der Selbststän- digkeit für den Gründer und seine Familie. Darüber hinaus benötigen viele Gründungen zusätzliches Ka- pital für Investitionen und/oder Betriebsmittel. Ge- rade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus kommt der Bankensektor als Kapitalgeber nur in Aus- nahmefällen in Frage (hohes Risiko, fehlende Sicher- heiten, geringer Kapitalbedarf etc.). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, Möglichkei- ten zur Ergänzung der Instrumente „Überbrückungs- geld“ und „Ich-AG“ um entsprechende funktionsfä- hige Instrumente zur Kreditvergabe an erwerbslose Gründungswillige zu prüfen. Die hier bislang beste- henden Möglichkeiten (insbesondere KfW-Mikrodar- lehen) erreichen schon auf Grund des Hausbankprin- zips die Zielgruppe kaum. . Viele Kommunen verfügen über umfangreiche Erfah- rungen in der finanziellen und der beratenden Förde- rung von Gründungen gerade aus Erwerbslosigkeit (unter anderem durch Nutzung des zum Jahresende Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12227 (A) ) (B) ) auslaufenden § 30 BSHG für Gründungen aus Sozial- hilfebezug). Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf, sich an dieser Schnittstelle von Wirtschafts- förderung/Arbeitsmarktpolitik künftig stärker zu engagieren. Als geeigneten Weg hierzu sieht der Bun- desrat unter anderem ein entsprechendes KfW-Kom- munalkreditprogramm, das Kommunen zinslose Kre- dite für diesen Verwendungszweck zur Verfügung stellt. Ein bundesweites Kreditvolumen von circa 50 bis 100 Millionen Euro wird für erforderlich und realistisch gehalten. 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Förder- möglichkeiten des SGB III für Gründungen aus Er- werbslosigkeit auch den künftigen Leistungsbezie- hern im Rahmen des SGB II in gleichwertiger Form zur Verfügung gestellt werden sollten. Er fordert die Bundesregierung auf, hierfür unverzüglich geeignete Vorschläge vorzulegen, 6. Der Bundesrat hält es für erforderlich, im SGB III eine Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste vorzusehen. Die Integra- tionsfachdienste stellen im Sozialgesetzbuch Neun (§§ 109 ff.) spezialgesetzlich verankerte besondere Dienstleister für die Integration arbeitsloser schwer- behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dar. Zum 1. Januar 2005 geht die Strukturverantwor- tung für das Vorhalten entsprechender Dienste und deren Dienstleistungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Integrationsämter der Länder über. So wie in der Vergangenheit die Haushaltsmit- tel der BA zur Finanzierung der Inanspruchnahme der von den Diensten angebotenen Dienstleistungen nicht auskömmlich waren, werden auch die Integra- tionsämter allein nicht in der Lage sein, ab 1. Januar 2005 im Rahmen ihrer Strukturverantwortung die In- tegrationsfachdienste aus den zugewiesenen Mitteln der Ausgleichsabgabe zu finanzieren. Eine Mitfinan- zierung derjenigen, die die gesetzlich beschriebenen Dienstleistungen der Integrationsfachdienste – insbe- sondere im Vermittlungsbereich – nutzen, ist deshalb unverzichtbar. Weder das Neunte noch das Dritte So- zialgesetzbuch enthält eine entsprechende Vergü- tungsregelung, obwohl die Inanspruchnahme der Dienste dem gesetzgeberischen Willen entspricht. Die Bundesregierung wird daher gebeten, kurzfristig Vorschläge vorzulegen, die im Rahmen des SGB III die Möglichkeit schaffen, erfolgreiche Integrationen in Arbeit durch die Integrationsfachdienste finanziell zu fördern. 7. Der Bundesrat stellt fest: Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe kann organisato- risch und funktionell nur gelingen, wenn die zweige- teilte Trägerschaft zwischen den kommunalen Trä- gern und der Bundesagentur für Arbeit durch eine klare, rechtlich einwandfreie und einheitliche Form der Zusammenarbeit der Träger sichergestellt wird. Die Regelung in § 44 b SGB II beschreibt zwar den Wirkungskreis der Arbeitsgemeinschaft und eröffnet einen Spielraum für die organisatorische Ausgestal- tung; es fehlt aber an einer hinreichend klaren Aus- m V P t (C (D sage zur Rechtsform, in der die Arbeitsgemeinschaft die Aufgaben der Agenturen wahrnehmen kann. Auf die grundlegenden Bedenken gegen diese Unzuläng- lichkeit der Regelung wurde die Bundesregierung wiederholt und von verschiedenen Stellen hingewie- sen, wie auch darauf, dass es insoweit – anders als bei der Wahrnehmung der Aufgaben der kommuna- len Träger – nicht allein in der Gesetzgebungskom- petenz der Länder liegt, diese rechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen. In den Ländern besteht die begründete Sorge, dass es aus diesem Grund beim Aufbau der Arbeitsgemeinschaften zu Rechtsunsi- cherheit und zu Verzögerungen zum Nachteil der Be- troffenen kommen kann. Für ein weitgehend komplikationsloses Funktionie- ren der Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und kommunaler Seite muss sichergestellt sein, dass durch Bundesrecht die Errichtung einer Organisa- tionseinheit des öffentlichen Rechts präzisiert wird; dadurch der reibungslose Aufbau der erforderlichen Strukturen unterstützt wird und; den Arbeit suchen- den Menschen die Sicherheit einer zeitgerechten und geordneten Betreuung garantiert wird. Der Bundesrat bedauert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keinerlei diesbezügliche rechtliche Klarstellung vorgenommen wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Er- richtung der Arbeitsgemeinschaften gerecht zu wer- den und durch Ergänzung des § 44 b SGB II die Errichtung einer Organisationseinheit öffentlichen Rechts zu präzisieren. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/3266 Nr. 1.10 Drucksache 15/3266 Nr. 1.11 Drucksache 15/3266 Nr. 2.19 Finanzausschuss Drucksache 15/3403 Nr. 2.22 Drucksache 15/3403 Nr. 2.71 Drucksache 15/3403 Nr. 2.72 Drucksache 15/3403 Nr. 2.101 Drucksache 15/3546 Nr. 2.2 Drucksache 15/3546 Nr. 2.3 Drucksache 15/3546 Nr. 2.6 Drucksache 15/3546 Nr. 2.9 Drucksache 15/3546 Nr. 2.10 Drucksache 15/3696 Nr. 2.3 Drucksache 15/3696 Nr. 2.34 Drucksache 15/3696 Nr. 2.39 (A) (C) (B) ) Haushaltsausschuss Drucksache 15/3403 Nr. 2.37 Drucksache 15/3403 Nr. 2.93 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/103 Nr. 2.24 Drucksache 15/103 Nr. 2.40 Drucksache 15/103 Nr. 2.71 Drucksache 15/103 Nr. 2.75 Drucksache 15/103 Nr. 2.81 Drucksache 15/103 Nr. 2.86 Drucksache 15/103 Nr. 2.89 Drucksache 15/103 Nr. 2.90 Drucksache 15/103 Nr. 2.106 Drucksache 15/103 Nr. 2.110 Drucksache 15/103 Nr. 2.115 Drucksache 15/103 Nr. 2.129 Drucksache 15/103 Nr. 2.131 Drucksache 15/173 Nr. 2.11 Drucksache 15/173 Nr. 2.16 Drucksache 15/173 Nr. 2.25 Drucksache 15/173 Nr. 2.52 Drucksache 15/173 Nr. 2.65 Drucksache 15/173 Nr. 2.66 Drucksache 15/858 Nr. 2.6 Drucksache 15/1041 Nr. 2.8 Drucksache 15/1041 Nr. 2.10 Drucksache 15/1041 Nr. 2.11 Drucksache 15/1280 Nr. 2.45 Drucksache 15/1547 Nr. 2.8 Drucksache 15/1765 Nr. 2.6 Drucksache 15/1765 Nr. 2.9 Drucksache 15/1765 Nr. 2.20 Drucksache 15/1765 Nr. 2.22 Drucksache 15/1834 Nr. 1.2 Drucksache 15/1834 Nr. 2.3 Drucksache 15/3403 Nr. 2.42 Drucksache 15/3403 Nr. 2.60 Drucksache 15/3546 Nr. 2.13 Drucksache 15/3546 Nr. 2.14 Drucksache 15/3696 Nr. 2.17 Drucksache 15/3696 Nr. 2.18 Drucksache 15/3696 Nr. 2.36 Drucksache 15/3696 Nr. 2.37 Drucksache 15/3696 Nr. 2.38 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/3403 Nr. 2.43 Drucksache 15/268 Nr. 2.17 Drucksache 15/339 Nr. 2.29 Drucksache 15/339 Nr. 2.43 Drucksache 15/392 Nr. 2.17 Drucksache 15/713 Nr. 2.25 Drucksache 15/858 Nr. 1.5 Drucksache 15/858 Nr. 2.5 (D Drucksache 15/3696 Nr. 2.24 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/2636 Nr. 2.5 Drucksache 15/2793 Nr. 2.6 Drucksache 15/3023 Nr. 2.9 12228 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 91, 1 0, T 133. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Ulrich Krüger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    nde des Jahres 2003 gab es in Deutschland mehr als
    2 Millionen Lebensversicherungsverträge mit Beiträ-
    en von über 65 Milliarden Euro. Es gab mehr als
    Millionen Vollversicherungsverträge in der Kranken-
    ersicherung mit Beiträgen von über 21 Milliarden Euro.
    as ist ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Form der
    orsorge ist, wenn man sich für das Alter eine finan-
    ielle Absicherung aufbauen will bzw. wenn man sich
    ei Erkrankung einen wirksamen Schutz verschaffen
    ill. Es ist ferner ein Zeichen dafür, wie wichtig diese
    ranche für den Finanzplatz Deutschland im Allgemei-
    en ist.
    Aber – daran besteht kein Zweifel – all diese circa

    00 Millionen Verträge besitzen zurzeit keinen ausrei-
    henden Schutz gegen eine Insolvenz des Versiche-
    ungsunternehmens. Gerade die Entwicklung der letzten
    ahre – ich erinnere nur an die Erfahrungen beim Zusam-
    enbruch der Mannheimer Lebensversicherungs AG –

    Anlage 2






    (A) )



    (B) )


    Dr. Hans-Ulrich Krüger

    hat gezeigt, wie unsicher einzelne Mitglieder dieser
    Branche sein können. Zwar gibt es in dieser Branche
    auch die freiwillig ins Leben gerufenen Gesellschaften
    Protektor bzw. Medicator, die nicht selber am Markt
    auftreten, aber bestehende Versicherungsverträge über-
    nehmen sollen, damit Kunden von Not leidenden Versi-
    cherungen einen Schutz erhalten. Im Falle einer Unter-
    nehmensschieflage stößt diese Selbstverpflichtung der
    Versicherungswirtschaft jedoch an ihre Grenzen.

    Wir haben daher gehandelt und werden heute eine
    Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlie-
    ßen, eine gute und richtige Änderung.


    (Beifall bei der SPD)

    Diese Änderung ist im Wesentlichen auf drei Säulen auf-
    gebaut: Das ist erstens die Einführung einer Sicherungs-
    einrichtung, zweitens sind das Änderungen im Bereich
    der Rückversicherungsaufsicht und drittens ist das die
    Normierung von Kontroll- und Eingriffsbefugnissen der
    BaFin gegenüber Holdinggesellschaften bzw. Erwerbern
    einer wesentlichen Beteiligung.

    Im Einzelnen bedeutet das: Alle in Deutschland an-
    sässigen Lebensversicherer werden Mitglied eines vorfi-
    nanzierten Sicherungsfonds. Damit wird sichergestellt,
    dass sich a) alle Unternehmen solidarisch beteiligen
    müssen und b) im Schadensfall die Mittel so schnell wie
    möglich mobilisiert werden können. Sollte eine Insol-
    venz erfolgen – was niemand will –, kann die BaFin alle
    Versicherungsverträge auf den Fonds übertragen, der
    dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt und
    die Verträge letztlich auf ein anderes Versicherungsun-
    ternehmen überträgt.

    Die Summe der Jahresbeiträge aller dem Sicherungs-
    fonds angehörigen Assekuranzunternehmen beträgt
    0,2 Promille, bis eine Höhe von 1 Promille der versiche-
    rungstechnischen Nettorückstellung erreicht ist. Das
    heißt, dass die Gesamtheit der deutschen Lebensversiche-
    rer circa 500 Millionen Euro in diesen Sicherungsfonds
    einzahlt, damit die Interessen des Verbraucherschutzes ge-
    wahrt bleiben können. Die Höhe des individuellen Jahres-
    beitrages jedes Lebensversicherungsunternehmens – das
    ist ein wichtiges Detail dieses Gesetzes – wird jährlich
    neu ermittelt und am Risikoprofil des Unternehmens
    ausgerichtet. Das heißt: Solide wirtschaftende Unterneh-
    men zahlen geringere Beiträge als Unternehmen, die ris-
    kanter vorgehen.


    (Beifall der Abg. Heidi Wright [SPD])

    Somit erreichen wir einen positiven Nebeneffekt: Die
    Bemühungen der Versicherer um ein effektives Risiko-
    und Kapitalmanagement werden verstärkt und jeder Ver-
    sicherer weiß, wo er im Vergleich zu seinen Mitbewer-
    bern steht. Das kann nur im Sinne aller Versicherten und
    letztlich auch aller Versicherer sein.


    (Beifall bei der SPD)

    Zusätzlich zu diesem Fonds werden bei den Lebens-

    versicherern gegebenenfalls Sonderbeiträge erhoben
    werden, dann nämlich, wenn die vorhandenen Mittel des
    Fonds, 500 Millionen Euro, wider Erwarten nicht ausrei-
    chend sein sollten. Hierfür ist im Gesetzentwurf ein wei-

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    (C (D eres Promille, also weitere 500 Millionen Euro, vorgeehen. Es sind also 500 Millionen Euro im Sicherungsfonds; azu kommen 500 Millionen Euro in Form von Sondereiträgen. Das werden die Leistungen der Assekuranz m Falle der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens ein. Reicht dies beides nicht aus, hat die BaFin die öglichkeit, die Verträge der Versicherten – das ist ein usgewogenes Pendant – um 5 Prozent zu kürzen. Ein Fazit: All dies gibt den Unternehmen im Hinblick uf eine Maximalbelastung Planungssicherheit. Die Einahlungen sind akzeptabel und beruhigend für die Versiherten. Erstmals besteht also ein gesetzlich garantierter echtsanspruch auf Insolvenzschutz. Dieser Rechtsanspruch des Versicherten gilt erstmals uch im Bereich der privaten Krankenversicherung. ier jedoch ist die Situation etwas anders. Auch hier ist in Sicherungsfonds notwendig. Im Vergleich zu Leensversicherungen besitzen Krankenversicherungen jeoch eine geringere Risikoanfälligkeit. Daher kann hier uf eine vorrangige Finanzierung – hier haben sich die raktionen des Deutschen Bundestages zusammengeauft, das möchte ich an dieser Stelle in aller Offenheit agen – verzichtet werden. Erst im Falle einer möglichen nsolvenz eines Krankenversicherers wird der Sicheungsfonds mit 1 plus 1, sprich: 2 Promille in Anspruch enommen. Er beträgt bei Krankenversicherungen nicht Milliarde Euro, sondern circa 160 Millionen Euro. Eine weitere Abweichung der Lebensvon den Kran enversicherungen besteht darin, dass es bei Krankenersicherungsverträgen nicht zumutbar und vertretbar st, die Versicherten nach Verbrauch der Nettorückstelungen mit einer generellen Kürzung ihrer Leistungen zu elasten. Sollten sowohl bei der Lebensals auch bei der rankenversicherung all diese Beiträge nicht ausreihend sein, gelten – wie bislang – die bestehenden freiilligen Solidaranstrengungen der Versicherungswirtchaft. Mein Fazit: Diese Regelungen sind ein angemessener nd vertretbarer Weg, der das Vertrauen in die Bestandsraft der abgeschlossenen Verträge stützt und stärkt. Neben dieser ersten Säule waren auch Maßnahmen m Bereich der Rückversicherungsaufsicht notwendig, ie die Belastungen der Finanzmärkte des Jahres 2001 ezeigt haben. Ich nenne Ihnen nur beispielhaft die Anriffe auf das World Trade Center, die Flutschäden 2002 nd den Lipobay-Skandal mit seinen Schadensersatzforerungen. Wichtig ist es im Rückversicherungsaufsichtsall, jedes Risiko zu vermindern, das die Leistungsfähigeit des Erstversicherers beeinträchtigen und damit ndirekt die Ansprüche der Versicherungsnehmer gefähren könnte. Insofern hat selbst der Internationale Wähungsfonds der deutschen Rückversicherungswirtschaft ine deutliche Verstärkung der Aufsicht empfohlen. Auch hier haben wir wieder richtig gehandelt, indem ei den Rückversicherungsunternehmen eine behördlihe Zulassung eingeführt und eine Mindestausstattung it Eigenmitteln vorgeschrieben wird. Mit diesen neuen estimmungen wird ein internationaler Wettbewerbs Dr. Hans-Ulrich Krüger nachteil im Bereich der Rückversicherung ausgeräumt. Die deutsche Versicherungsaufsicht entspricht damit künftig nicht nur den internationalen Standards, sondern wird auch den neuen Herausforderungen des Marktes gerecht. Vor allen Dingen – das ist für uns besonders wichtig – wird die gute Marktposition der deutschen Rückversicherer weltweit gefestigt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)





    (A) )


    (B) )


    Ferner wird die Eingriffsbefugnis der BaFin, der Bun-
    desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gegenüber
    Holdinggesellschaften und Inhabern einer wesentli-
    chen Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen
    erweitert. Ziel ist die bessere Bekämpfung bei Umge-
    hung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Hier ist
    unter anderem aufgrund der Genesis des Gesetzes zu be-
    achten, dass eine Rechnungslegung jedes Holdingsunter-
    nehmens gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht erfolgen
    muss, auch wenn dies die Arbeit der BaFin erleichtert
    hätte. Hierauf ist auch im Lichte der Sachverständigen-
    anhörung verzichtet worden, um Kosten bei den betrof-
    fenen Unternehmen zu vermeiden. Der Kritik, einen zu
    hohen Bürokratieaufwand zu betreiben, wird damit der
    Wind aus den Segeln genommen.

    Der Forderung hingegen, Zwischenholdings von der
    Aufsicht auszunehmen, wird eine klare Absicht erteilt.
    Kein Konzern in Deutschland wird von irgendjemandem
    gezwungen, Zwischenholdings zu gründen. Machen die
    Konzerne hingegen von dieser Konstruktion Gebrauch,
    so muss selbstverständlich die Möglichkeit einer ver-
    nünftigen Aufsicht gegeben sein. Diese hat nunmehr die
    BaFin in ihren Händen.

    Bei der vorgesehenen Verschärfung der Eingriffsmög-
    lichkeiten gegenüber Personen, die eine wesentliche Be-
    teiligung an einem Versicherungsunternehmen erworben
    haben, hat die Aufsichtsbehörde ferner die Befugnis, den
    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung unter bestimmten
    Umständen – gedacht ist hier insbesondere an den Wil-
    len, ein Unternehmen zu zerschlagen – zu untersagen.
    Ein Beispiel: Ein Investor erwirbt ein angeschlagenes
    Versicherungsunternehmen und will dieses zu seinem
    Vorteil und zulasten der Versicherungsnehmer zerschla-
    gen. Das machen wir nicht mit. Wir haben mit diesem
    Gesetzentwurf einen Riegel davor geschoben.

    Sehr geehrte Damen und Herren, das Vertrauen in die
    Versicherungswirtschaft wird mit diesem Gesetzentwurf
    geschützt. Wir bauen weiter darauf auf. Derjenige, der
    einen Großteil seiner Lebensplanung einer privaten Le-
    bensversicherung anvertraut, derjenige, der sich einer
    privaten Krankenversicherung anvertraut, genießt durch
    diesen Gesetzentwurf Schutz und Vertrauen auf den Be-
    stand seiner Verträge auch im Alter.

    Unsicherheiten durch mögliche Insolvenzen oder
    wirtschaftliche Schieflagen haben wir sachgerecht, an-
    gemessen und in einem für alle Beteiligten verträglichen
    Maße geregelt. Der Verbraucherschutz und der Finanz-
    markt Deutschland werden durch diese Regelung weiter
    gestärkt. Ich danke daher auch meinen Kolleginnen und
    Kollegen von der Opposition für ihre konstruktive Mit-

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    (C (D rbeit an diesem Gesetzentwurf, den wir heute einverehmlich beschließen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Klaus-Peter

losbach.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Peter Flosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    ach langer, intensiver und auch kontroverser Diskussion
    erabschieden wir heute gemeinsam mit allen Fraktio-
    en des Deutschen Bundestages Änderungen betreffend
    ie Aufsicht über Versicherungen und Versicherungsun-
    ernehmen. Diese gemeinsame Position ist möglich ge-
    orden, weil an dem ursprünglichen Regierungsentwurf
    eutliche Änderungen vorgenommen wurden und auch
    ie Vorschläge der Opposition dazu geführt haben, dass
    er Gesetzentwurf deutlich an Qualität gewonnen hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Worum geht es? Es geht um die Sicherstellung der

    rivaten langfristig angelegten Altersversorgung der Be-
    ölkerung und des privaten Krankenversicherungsschut-
    es. Konkret – diese Zahlen hat Herr Dr. Krüger bereits
    enannt – geht es um über 90 Millionen private Lebens-
    nd Rentenversicherungen, um 8 Millionen private
    rankenvollversicherungsverträge sowie zusätzlich um
    9 Millionen Krankenzusatzversicherungen. Diese Ver-
    räge sollen im Falle der Insolvenz eines Versicherungs-
    nternehmens geschützt und gerettet werden.
    Es ist wichtig, dass wir heute in einer Phase der allge-
    einen Unsicherheit durch dieses Gesetz ein Stück Ver-
    rauen schaffen können; denn die Lebensversicherungen,
    ie Rentenversicherungen und die Krankenversicherun-
    en sind wichtige Bausteine der Lebensplanung eines je-
    en Menschen und somit von ungeheurer Bedeutung.
    Man kann heute sagen, dass die Versicherungswirt-

    chaft in weiser Vorausschau gehandelt hat, als sie vor
    ut zwei Jahren die beiden Auffanggesellschaften – die
    rotektor AG für den Lebensversicherungsbereich und
    ie Medicator AG für den Bereich der Krankenversiche-
    ungen – gegründet hat. Schon ein Jahr, nachdem diese
    uffanggesellschaften gegründet worden sind, kam es
    um ersten Insolvenzfall mit der Mannheimer Lebens-
    ersicherung. Sicherlich kam in der Branche keine
    roße Begeisterung auf, als immerhin etwa 200 Millio-
    en Euro bereitgestellt werden mussten, um diese Mann-
    eimer Lebensversicherung aufzufangen.
    Wir sollten aber nicht vergessen: Dieser Fall wurde

    hne gesetzliche Grundlage gelöst; denn die Branche
    ar bereit, sich dieses Themas anzunehmen. Sie hatte
    ie Notwendigkeit erkannt, dass sichere Altersvorsorge
    nd garantierte Krankheitsversorgung zentrale Qualitäts-
    erkmale ihres eigenen Angebots sind und sich der fi-
    anzielle Einsatz und das damit gewonnene Vertrauen






    (A) )



    (B) )


    Klaus-Peter Flosbach

    der Kunden für die gesamte Branche entsprechend be-
    zahlt machen.

    Die Erfahrungen mit der ersten Insolvenz, der Mann-
    heimer Lebensversicherung, haben aber auch uns allen
    die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage aufge-
    zeigt. Es kann jedoch nicht sein – so ist auch die Position
    der Opposition –, dass die Versicherungsunternehmen
    derart in die Haftung genommen werden, dass durch die
    Insolvenz eines oder mehrerer Unternehmen die gesamte
    Branche in eine Schieflage gerät oder die Versicherungs-
    nehmer, also die Kunden der gesunden Unternehmen,
    letztendlich dafür zahlen müssen, dass andere große Ri-
    siken eingehen.

    In diesem Punkt haben wir uns von den Regierungs-
    parteien unterschieden, haben uns letztendlich aber auch
    geeinigt. In einer ersten Stufe wurde zunächst eine
    rechtliche Grundlage geschaffen. Die Probleme zwi-
    schen dem Insolvenzrecht und dem Aufsichtsrecht wur-
    den beseitigt: Jetzt kann eine Bestandsübertragung der
    Verträge angeordnet werden, ein Sonderbeauftragter
    kann eingesetzt werden und die so genannten Dienstleis-
    tungsverträge können auch von externen Unternehmen
    übernommen werden.

    In einer zweiten Stufe musste eine finanzielle
    Grundlage geschaffen werden. Nun muss man wissen,
    dass die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
    kein Liquiditätsproblem des Augenblicks ist. Es ist also
    nicht so, dass das Versicherungsunternehmen nicht in
    der Lage wäre, die Krankenversicherungsleistungen zu
    zahlen oder die Auszahlungen von Lebensversicherun-
    gen vorzunehmen. Wir können das am Beispiel der
    Mannheimer Lebensversicherung sehr deutlich sehen:
    Die Insolvenz dieser Gesellschaft ist darauf zurückzu-
    führen, dass sie in der Boomzeit der Aktien bis an die
    äußerste Grenze der Anlagemöglichkeiten gegangen ist,
    also bis an 35 Prozent. Sie hat Aktien zu hohen Preisen
    gekauft, zu Höchstpreisen, im falschen Moment. Nach
    dem Absturz im Jahre 2000 mussten diese Aktien in den
    folgenden Jahren neu bewertet werden. Es geht hier also
    um eine bilanzielle Unterdeckung langfristiger Verbind-
    lichkeiten; das ist der Unterschied. Ich will es anders
    ausdrücken: Es ist eine Momentaufnahme und es geht
    um den vorübergehenden Ausgleich der Unterdeckung
    der den Versicherten langfristig zugesagten Leistungen.
    Das Ziel ist und bleibt für alle, die Verträge fortzuführen.
    Darauf musste die Finanzierung abgestimmt werden.

    Jetzt zahlen die Lebensversicherungsgesellschaften in
    einem ersten Schritt 500 Millionen Euro in einen Siche-
    rungsfonds ein. Dieses Geld bleibt allerdings – das ist in
    der Diskussion ein sehr wichtiger Punkt gewesen – ge-
    bundenes Vermögen der Versicherungsgesellschaften, es
    ist also eine Kapitalanlage, es ist eine Beteiligung. Wa-
    rum ist das so wichtig? Wenn das Geld nicht für den
    Ernstfall gebraucht wird, wenn also keine Insolvenz ein-
    tritt, stehen die Erträge aus dieser Kapitalanlage zu über
    90 Prozent den Versicherten zu, also den Versicherungs-
    nehmern, den Kunden. Gerade um die Überschüsse fin-
    det ja der Wettbewerb der deutschen Versicherungswirt-
    schaft statt. Der Sachverständige der Bundesanstalt für

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    (C (D inanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin, hat dazu in der nhörung Folgendes ausgeführt: Denn das gebundene Vermögen ist mehr als gedanklich nicht mehr das Vermögen des Unternehmens, sondern der Versicherungsnehmer. ch erinnere an diese Anhörung. Da gab es noch Meiungen, dass die 500 Millionen Euro, die in diesen Siherungsfonds eingezahlt werden, als echte Kosten, als ufwand betrachtet werden sollten. Eine Pflicht zum unegrenzten Nachschießen wurde gefordert. Das wäre ein assiver Eingriff in den Wettbewerb gewesen. Es wäre ine Strangulierung der Versicherungswirtschaft geween: Sogar intakte Unternehmen wären in einen Strudel ineingeraten. Wir als Opposition hätten das nicht mitetragen. Nun könnte es sein, dass die eingezahlten 500 Millio en Euro im Sicherungsfonds beim Eintritt eines Insolenzfalls nicht ausreichen. Deshalb besteht in einem weiten Schritt die Pflicht, weitere 500 Millionen Euro achzuschießen, die über die Einzahlung in den Sicheungsfonds hinaus bereitgestellt werden müssen. Die Reierungsparteien hatten 1 Milliarde Euro gefordert. Wir aben diesen Betrag für zu hoch gehalten und uns im ahmen einer Kompromissfindung auf den Betrag von 00 Millionen Euro geeinigt. Erst wenn dieses Kapital icht ausreicht, können anschließend die Versicherungsehmer des insolventen Unternehmens zur Eigenleistung erangezogen werden, aber mit einem überschaubaren atz von 5 Prozent der garantierten Versicherungsleisung. Bedenken wir bitte: Wenn sie nicht mit 5 Prozent erangezogen würden, würden die gesamten Kosten für ie Insolvenz von den Kunden der gesunden Unternehen getragen; denn mit ihren Beiträgen wird der Sicheungsfonds letztendlich gefüllt. Und es kann nicht sein, ass für die Kunden, die ein hohes Risiko eingehen, inem sie sich für eine Versicherung entscheiden, die mit ohen Renditen besonders aggressiv wirbt, diejenigen unden, die vorsichtig waren, letztendlich alles bezahen und der risikobereite Kunde einen Vollkaskoschutz enießen kann. Wichtig war für uns die Unterscheidung zwischen Le ensversicherung und Krankenversicherung. Krankenersicherungsleistungen fallen in der Praxis etwa siebenal pro Jahr an. Es müssen also laufend Zahlungen für olche Leistungen erbracht werden. Man kann den Betand also nicht bei einem Krankenversicherungsunterehmen parken und ein halbes Jahr lang liegen lassen, is alles geregelt ist. Es kommt darauf an, dass man eine ndere Versicherungsgesellschaft findet, die die Verträge ofort übernimmt, sie betreut und die Rechnungen für ie Versicherten bezahlt. Eine solche Sicherungseinrichung ist also gerade bei der Krankenversicherung nur ein urzer Zwischenschritt. Es gibt bei den privaten Kranenversicherungen bisher übrigens noch keinen Insolenzfall. Wir konnten in der Diskussion durchsetzen, ass die Krankenversicherungsunternehmen erst im Krienfall zu Sicherungszahlungen herangezogen werden. ür die Lebensversicherungen war das leider nicht urchsetzbar. Klaus-Peter Flosbach In einem weiteren Bereich, nämlich in der Holding aufsicht, hatten wir erhebliche Bedenken. Wir haben aber auch nicht verkannt, dass finanzielle Risiken in Holdinggesellschaften verschoben werden können. Das gilt gerade für diejenigen, die nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Das war auch eines der Probleme der Mannheimer Lebensversicherung. Es gab weitere Bedenken, dass die neue Aufsicht erheblich gegen das Gesellschaftsrecht verstößt, weil die Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter missachtet wurde. Auch die Gefahr einer versteckten Durchgriffshaftung wurde gesehen, die gerade im internationalen Bereich erhebliche Haftungsrisiken für die Unternehmen birgt. Wir kommen immer wieder auf ein Thema zurück, das wir auch in den nächsten Wochen und Monaten sehr intensiv diskutieren werden. Ich will es am Beispiel der zahlreichen EU-Richtlinien ansprechen. Es stellt sich die Frage, ob wir europäische Vorschriften immer im Verhältnis eins zu eins in nationales Recht umsetzen oder ob wir in der Kontrolle immer noch etwas oben drauflegen. Sie kennen die Diskussion um die Eigenkapitaldefinition bei den Rückversicherern, die einem scharfen internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Ich warne davor, in Deutschland schärfere Bestimmungen durchzusetzen, als sie international üblich sind. Wir entzögen den deutschen Unternehmen damit die Geschäftsgrundlage. Wir unterstützen die Rückversicherungsaufsicht, da sie internationaler Standard ist. Wir müssen alles tun, um den deutschen Unternehmen die besten Rahmenbedingungen zu geben; denn es geht letztlich um die Arbeitsplätze in Deutschland und unsere Chancen im internationalen Wettbewerb. Herr Kollege Dr. Krüger, ich möchte Ihnen und auch den Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen und von der FDP für die Zusammenarbeit gerade in den letzten Tagen danken. Ich will ein Fazit ziehen. Die Versicherten in Deutschland gewinnen durch dieses Gesetz Vertrauen zurück und wissen, dass sie sich auf ihren Krankenversicherungsschutz und auf ihre private Altersversorgung verlassen können. Ich denke, dass auch die Versicherungsgesellschaften wissen, dass sie mit der Unterstützung dieses Gesetzes ihre eigene Wettbewerbsposition stärken; denn das Vertrauen ihrer Kunden ist ihre Geschäftsgrundlage. Ich danke Ihnen. Danke schön. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 15/3418. Der Finanzausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/3976, den Gesetzentwurf i g s m z u w S e g d F s d s g H s r d a W d v d s u m d w h i D (C (D n der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenien, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zutimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in weiter Beratung angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, enn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. – timmt jemand dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzntwurf ist damit auch in dritter Beratung einstimmig anenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – Fluglärmgesetz jetzt modernisieren – Drucksache 15/2862 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Rechtsausschuss Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Ausschuss für Verkehr, Bauund Wohnungswesen Nach interfraktioneller Vereinbarung haben wir für ie Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die raktion der FDP fünf Minuten erhalten soll. – Widerpruch gibt es nicht. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst er Abgeordnete Michael Kauch. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lärm chutz ist Gesundheitsschutz. Jüngste Studien haben ereben, dass eine dauerhaft hohe Lärmbelastung das erzinfarktrisiko signifikant erhöht. Über diese Punkte ind wir uns alle einig. Nachdem wir gestern bei der Beatung des Umweltgutachtens wieder festgestellt haben, ass beim Lärmschutz mehr geschehen muss, würde ich ber gerne einmal Taten sehen, anstatt immer nur schöne orte zu hören. Wenn Lärm an der Quelle nicht zu reduzieren ist, ann müssen die Verursacher für die Betroffenen passien Lärmschutz bereitstellen. Dies zu regeln ist Aufgabe es Fluglärmgesetzes. Das aktuell geltende Fluglärmgeetz stammt aus dem Jahr 1971 und ist seitdem nahezu nverändert geblieben. Auch nach sechs Jahren Umweltinister Trittin und trotz aller Lippenbekenntnisse ist ies so. All diese Lippenbekenntnisse sind für die Anohner nichts wert. (Jürgen Koppelin [FDP]: Er fliegt eben so gerne!)





    (A) )


    (B) )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)