1) Anlage 3
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12219
(A) )
(B) )
soll auf private Einrichtungen wie die bereits bestehendenReinhard
rSchultz (Everswinkel), SPD 22.10.2004
ungssystemen im Bankenbereich. Die Durchführung
wie möglich zu gewährleisten. Der Sicherungsfonds ori-
entiert sich im organisatorischen Bereich an den Siche-
Schönfeld, Karsten SPD 22.10.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigte
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 22.10.2004*
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 22.10.2004
Brüderle, Rainer FDP 22.10.2004
Carstens (Emstek),
Manfred
CDU/CSU 22.10.2004
Dött, Marie-Luise CDU/CSU 22.10.2004
Flach, Ulrike FDP 22.10.2004
Friedrich (Mettmann),
Lilo
SPD 22.10.2004
Griefahn, Monika SPD 22.10.2004
Ibrügger, Lothar SPD 22.10.2004
Jonas, Klaus Werner SPD 22.10.2004*
Kumpf, Ute SPD 22.10.2004
Letzgus, Peter CDU/CSU 22.10.2004*
Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 22.10.2004
Merkel, Petra-Evelyne SPD 22.10.2004
Neumann (Bremen),
Bernd
CDU/CSU 22.10.2004
Rauber, Helmut CDU/CSU 22.10.2004
Reichard (Dresden),
Christa
CDU/CSU 22.10.2004
Ronsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 22.10.2004
Scharping, Rudolf SPD 22.10.2004
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 22.10.2004
Schmidt (Mülheim),
Andreas
CDU/CSU 22.10.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 25)
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ir diskutieren heute das Versicherungsaufsichtsände-
ungsgesetz. Zwar hat die Versicherungswirtschaft ins-
esamt die Krise der Kapitalmärkte der vergangenen
ahre gut überstanden, doch hat sich in einigen Punkten
edarf an einer besseren Regulierung gezeigt.
Wir sehen uns in der Verantwortung, Anleger und
erbraucher im Falle von Unternehmenskrisen besser zu
chützen und ihre erworbenen Ansprüche für die Alters-
orsorge und ihren Krankenversicherungsschutz zu si-
hern. Die Versicherungswirtschaft hat mit den Einrich-
ungen „Protektor“ und „Medicator“ schon eine gute
rundlage geschaffen. Wir wollen nun eine gesetzliche
rundlage schaffen, damit künftig alle in Deutschland
nsässigen Lebens- und Krankenversicherer Mitglied ei-
es Sicherungsfonds sind, der durch Mitgliedsbeiträge
er Versicherungswirtschaft gespeist wird. Die Beiträge
rientieren sich am Risikoprofil der Unternehmen. Der
onds stellt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die
rforderlichen Mittel zur Verfügung, um die Erfüllung
er garantierten Leistungen aus den Verträgen so weit
r. Schwanholz, Martin SPD 22.10.2004
chwanitz, Rolf SPD 22.10.2004
trebl, Matthäus CDU/CSU 22.10.2004
tübgen, Michael CDU/CSU 22.10.2004
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 22.10.2004
elt, Jochen SPD 22.10.2004
issmann, Matthias CDU/CSU 22.10.2004
ülfing, Elke CDU/CSU 22.10.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
12220 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004
(A) )
(B) )
Anstalten „Protektor“ (Lebensversicherer) und „Medica-
tor“ (Krankenversicherer) übertragen werden können.
Der Sicherungsfonds übernimmt die bestehenden Ver-
träge und überträgt sie möglichst rasch auf ein anderes
Versicherungsunternehmen.
Vor allem stehen bei uns die Stabilisierung des Ver-
trauens in die private Altersvorsorge sowie der Verbrau-
cherschutz im Vordergrund. Wir haben darauf gedrängt,
dass die Eingriffsmöglichkeiten in die bestehenden Ver-
tragsansprüche der Versicherten so weit wie möglich be-
grenzt werden. Dabei haben wir auch an die Versicherten
in den „gesunden“ Versicherungen gedacht, damit diese
nicht über Gebühr für die „Sünden“ zum Beispiel von
Billiganbietern, Anbietern mit unseriösen Renditever-
sprechen und ihren Managern im Versicherungsbereich
büßen müssen.
Natürlich haben auch die Versicherten ein Stück Ei-
genverantwortung zu tragen, wenn es um die Wahl des
geeigneten Versicherungsunternehmens zur Abdeckung
der individuellen Risiken geht. So haben wir uns um
ausgewogene Regelungen hinsichtlich der Interessen
von Versicherungsunternehmen und ihren Versicherten
bemüht.
Im Bereich der Lebensversicherung werden von den
Versicherungsunternehmen ein Promille der Summe der
versicherungstechnischen Nettorückstellungen aller Un-
ternehmen in den Sicherungsfonds gespeist, sodass bei
Eintritt einer Krise eine respektable Größe schon vor-
handen ist.
Dann haben wir erreicht, dass für die Versicherten des
betroffenen Unternehmens das Eingriffsrecht in ihre
Verträge in einem angemessenen Rahmen bleibt. Es darf
bei den Lebensversicherungen nur bis maximal 5 Pro-
zent unterhalb der garantierten Leistungen gekürzt wer-
den.
Im Krisenfall also kann Soforthilfe über den Siche-
rungsfonds (1 Promille) geleistet werden. Dann haben
sich die Unternehmen mit einem Sonderbeitrag von ei-
nem Promille zu beteiligen, bis dann bei besonders gro-
ßem Ausmaß erst die Versicherten beteiligt werden.
Die privaten Krankenkassen unterscheiden sich in ih-
ren Leistungen grundlegend von den Lebensversicherun-
gen. Hier ist es die Aufgabe des Sicherungsfonds, mög-
lichst sofort die laufenden Leistungen weiterführen zu
können. Aus diesem Grund muss der Sicherungsfonds
kein Vermögen vorhalten. Sollte es zu einem Kapital-
mangel kommen, beteiligen sich die Versicherungsunter-
nehmen mit 2 Promille an dem Fonds. Die Versicherten
haben keine Sonderbeiträge zu leisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes für die
Verbraucher und die Attraktivität und Stabilität des Fi-
nanzstandorts Deutschland ist die verbesserte Aufsicht
über Rückversicherungsunternehmen. Der Internationale
Währungsfonds hat in seinem Bericht das Fehlen not-
wendiger Aufsichtsregeln bemängelt. Deutsche Rück-
versicherungsunternehmen halten einen Weltmarktan-
teil von fast einem Drittel und sind für einen stabilen
Finanz- und Versicherungsmarkt unerlässlich. Seit der
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rise der Kapitalmärkte sind sie verstärkt in den öffent-
ichen Fokus geraten. Die in dem Gesetzentwurf vorlie-
enden Regeln orientieren sich eng an denen der Erst-
ersicherer. Rückversicherungsunternehmen müssen
un eine Mindestausstattung an Eigenmitteln vorweisen
nd eine Zulassungsgenehmigung erhalten.
In diesem Zusammenhang soll auch die Aufsicht über
ie Versicherungsholdings verbessert werden. Die Mög-
ichkeiten der Aufsichtsbehörden, Maßnahmen gegen
ersicherungsunternehmen zu ergreifen, waren bisher
ingeschränkt. Sie kann nun auch auf Holdinggesell-
chaften zugreifen, die selbst kein Versicherungsunter-
ehmen sind, aber möglicherweise die Risiken und
igenkapitalmittel ihrer untergeordneten Versicherungs-
nternehmen antizipiert haben.
Im Laufe der Legislaturperiode haben wir hier schon
tliche Gesetze behandelt, die den Finanzplatz Deutsch-
and stärken. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein.
er Finanzmarktsektor in Deutschland ist von zentraler
edeutung für die wirtschaftliche Stabilität von Staat
nd Gesellschaft und erreicht einen Anteil von 4,6 Pro-
ent der Bruttowertschöpfung. Die Finanzbranche stellt
n Deutschland rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze zur
erfügung.
Wir müssen der Internationalisierung der Kapital-
ärkte, der Mobilität des Kapitals Rechnung tragen.
ernpunkte sind hierbei: mehr Transparenz auf den
inanzmärkten, mehr Anlegerschutz sowie Modernisie-
ung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen.
Carl-Ludwig Thiele (FDP): Zunächst möchte mich
orab bei den Berichterstattern der anderen Fraktionen,
errn Dr. Krüger, Herrn Hans-Peter Flosbach und Frau
ndreae, sowie bei Herrn Abteilungsleiter Asmussen
nd seinem Stab vom Finanzministerium sehr herzlich
ür die konstruktive Arbeit bedanken, die wir bei dieser
omplizierten Materie in den notwendigen Berichterstat-
ergesprächen geleistet haben.
Seit Beginn der Beratungen gab es ein Bemühen aller
eteiligten Fraktionen, möglichst im Finanzausschuss
nd damit auch im Bundestag zu einer einvernehmlichen
ösung zu kommen. Ich freue mich, dass es heute zu
iesem überparteilichen Konsens im Deutschen Bundes-
ag kommt.
Ursache für dieses Gesetz war die Krise der Kapital-
ärkte der vergangenen Jahre. Hierin haben sich Lücken
nd Schwächen des gegenwärtigen Regulierungsinstru-
entariums gezeigt. Dies gilt für den Bereich der Rück-
ersicherung für den Schutz der Versicherten im Fall von
nternehmenskrisen, dieses gilt für die betroffenen Ver-
icherungen sowie auch für die Aufsicht über Versiche-
ungs-Holdinggesellschaften.
Als FDP begrüßen wir zunächst, dass es zukünftig
ehr Rechtssicherheit für Bürger gibt, die ihr Geld in
ebensversicherungsverträgen anlegen. Die FDP be-
rüßt, dass der Schutz für diese Versicherungsnehmer
eutlich gestärkt wird. Es war gut, dass in der Krise ei-
es Unternehmens eine freiwillige Lösung durch die
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12221
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(B) )
anderen Versicherungen gefunden wurde. Die FDP ist
allerdings der Auffassung, dass es einen gesetzlichen
Rahmen geben muss, weil eine solche Lösung nicht von
einem Verband intern auf freiwilliger Ebene durchge-
führt werden sollte. Hier bedarf es einer gesetzlichen Re-
gelung, die allerdings möglichst unbürokratisch sein
soll.
Bezüglich der Lebensversicherungen erhält die Auf-
fanggesellschaft Protektor einen gesetzlichen Rahmen.
Wir begrüßen für die FDP, dass es auch nach der Anhö-
rung gelungen ist, das für die Sicherungseinrichtungen
erforderliche Kapital als Aktivtausch vornehmen zu kön-
nen. Das heißt, hierdurch wird weder die Bilanz des Un-
ternehmens noch werden die Verträge der Versicherten
belastet. Wir freuen uns auch darüber, dass es gelungen
ist, den in der Sicherungseinrichtung einzulegenden Be-
trag auf 1 Promille der versicherungstechnischen Rück-
stellungen zu begrenzen.Sollte eine Krise eintreten, die
dieses Risiko übersteigt, so wären die Versicherungen
verpflichtet, ein weiteres Promille einzuzahlen. Erst
dann würden die Versicherungsnehmer des betroffenen
Versicherungsunternehmens mit 5 Prozent ihrer Einla-
gen zur Haftung herangezogen.
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz den Rahmen
dafür geschaffen haben, dass eine solche Krise nicht ein-
treten kann. Sollte sie allerdings tatsächlich einmal uner-
wartet eintreten, so glaube ich schon, dass mit dieser Re-
gelung eines Sicherungsfonds die Risiken erheblich
reduziert worden sind und die Versicherungsnehmer er-
heblich besser als bisher geschützt werden.
Bei Krankenversicherungen besteht eine gänzlich an-
ders gelagerte Situation. Sollte ein Unternehmen in
Schwierigkeiten kommen, so werden zuerst die Beiträge
der Mitglieder erhöht. Dies ist auch der Grund dafür, wa-
rum bisher keine Krankenversicherung in selbst verur-
sachte Schwierigkeiten geraten ist. Wir hoffen, das bleibt
so.
Deshalb freuen wir uns als FDP, dass diese Andersar-
tigkeit der Krankenversicherung auch dadurch ihren
Ausdruck findet, dass für die Auffanggesellschaft „Me-
dicator“ kein Kapital der Unternehmen zur Verfügung
gestellt werden muss. Ebenso wenig muss Personal zur
Verfügung gestellt werden. Der Vorstand der Siche-
rungseinrichtung hat allerdings dafür Sorge zu tragen,
dass kurzfristig Personal im Risikofall zur Verfügung
steht. Ebenso halten wir es für notwendig, dass für einen
solchen Risikofall die versicherungstechnischen Rück-
stellungen der Krankenversicherungen in Höhe von
2 Promille kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Gerade weil wir davon ausgehen, dass ein solcher Fall
nicht eintreten wird, ist hier lediglich der Rechtsrahmen
für eine Auffanglösung geschaffen worden, der aber
keine weiteren Kosten verursacht.
Ich möchte mich nochmals für die konstruktive Zu-
sammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg und
auch mit dem Bundesfinanzministerium bedanken. Die
FDP stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
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nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehr-
bringen, die Rücknahme und die umwelt-
verträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz – ElektroG)
– Antrag: Verwertung von Elektronik-Altge-
räten ökologisch sachgerecht und unbüro-
kratisch gestalten
(Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord-
nungspunkt 11)
Gerd Friedrich Bollmann (SPD): Ich begrüße, dass
unmehr ein Gesetzentwurf zur Entsorgung von Elektro-
nd Elektronik-Altgeräten vorliegt. Mit dem heute ein-
ebrachten Gesetz regeln wir die Sammlung, Rück-
ahme, Behandlung und Verwertung von Elektro- und
lektronik-Altgeräten in Deutschland. Wir setzen damit
ie europäischen Richtlinien über Elektronik-Altgeräte
nd zur Beschränkung der Verwendung bestimmter ge-
ährlicher Stoffe in elektronischen Geräten fristgerecht
nd europarechtsfest in bundesdeutsches Recht um.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ergänzen
ir die bereits vorhandenen Produktverordnungen. Wir
ommen damit unseren abfallwirtschaftlichen Leitlinien
ieder ein Stück näher. Ressourcenschonung, Vermei-
ung von Abfällen, Minimierung der Restabfälle und die
erbesserung des Gesundheits- und Umweltschutz-
iveaus werden vorangebracht.
Mit diesem Gesetz soll die Abfallmenge durch Ver-
eidung und durch Wiederverwendung reduziert wer-
en. Diesem Ziel wird unser Gesetzentwurf gerecht. Die
ammelquote von 4 Kilogramm Altgeräten aus privaten
aushalten pro Einwohner und Jahr wird in Deutschland
tatistisch zwar bereits jetzt erreicht. Dies ist aber kein
rund, gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung
u unterlassen. In Gebieten, in denen es bis jetzt keine
etrenntsammlung von Elektro-Altgeräten gibt, muss
ie ab dem 13. August nächsten Jahres eingeführt wer-
en.
Wichtiger ist noch, dass es jetzt klare Regelungen für
erwertung und Recycling gibt. Diese werden zu einer
rhöhung der Wiederverwertungsquoten im Bereich der
lektrogeräte führen. Das Leitziel der Produktverant-
ortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallge-
etz, wonach Produkte langlebig, reparierbar, demontier-
ar, recyclingfähig und schadlos zu beseitigen sein
ollen, spiegelt sich in diesem Gesetzentwurf wider. Das
urde mir auch bei einem Besuch des Recyclingwerkes
on Fujitsu-Siemens in Paderborn bestätigt. Innovative
nternehmen der Elektro- und Elektronikbranche, wel-
he bereits heute auf die Wiederverwertung ihrer Pro-
ukte setzen, werden in ihrem aus ökologischer Sicht
erantwortungsbewussten Handeln gestärkt. Wettbe-
erbsnachteile gegenüber „Wegwerfprodukten“ werden
erringert. Dem Ziel, dass bereits beim Design der
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(A) )
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Produkte die spätere Wiederverwertung und Demontage
berücksichtigt wird, nähern wir uns weiter an.
Teilweise wird uns vorgeworfen, dass der vorliegende
Gesetzentwurf zu bürokratisch und unpraktikabel sei so-
wie die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig be-
laste. Diesen Vorwurf in seiner generellen Form kann ich
nicht unwidersprochen stehen lassen. Ich befasse mich
inzwischen seit vielen Monaten mit dieser Thematik. In
dieser Zeit habe ich zahlreiche Gespräche mit Vertretern
betroffener Unternehmen und besonders mit den führen-
den Verbänden ZVEI und Bitkom geführt. Beide Unter-
nehmensverbände waren, insbesondere in der Frage der
organisatorischen Umsetzung der europäischen Richt-
linie, von Beginn an beteiligt. In den entsprechenden Pa-
ragraphen des Gesetzes sind die Vorstellungen und Vor-
schläge der betroffenen Wirtschaft eingeflossen. Das
betrifft die Organisation der „Gemeinsamen Stelle“, die
Dokumentations-, Melde- und Finanzierungspflichten
sowie die Abholung der gesammelten Altgeräte.
Diese Vorschläge erschienen mir anfangs sehr kom-
pliziert, das will ich durchaus zugeben. Aber warum
sollten wir das Angebot der betroffenen Wirtschafts-
zweige, bei der Organisation mitzuarbeiten, ablehnen?
Wenn ZVEI und Bitkom diesem Gesetzentwurf zustim-
men, sehe ich keine unverhältsmismäßige Belastung der
betroffenen Unternehmen. Ebenso halte ich das Gesetz
insgesamt keineswegs für zu bürokratisch. Wir haben
versucht, zusätzliche Bürokratie auf das notwendige
Minimum zu beschränken. Daher haben wir in Abspra-
che mit den Unternehmensverbänden Regelungen ge-
troffen, welche die Umsetzung weitgehend in die Ver-
antwortung der Privatwirtschaft legen. Ich bin
überzeugt, dass die beteiligten Wirtschaftskreise ihr Bes-
tes geben werden, damit das Gesetz zu einem Erfolg
wird.
Im Übrigen sind im Gesetz Sicherungen eingebaut,
welche bei einem Scheitern der „Gemeinsamen Stelle“
greifen und den Vollzug des Gesetzes sichern.
Die Organisation der Sammlung durch die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger folgt ebenso unserem
Ziel, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsor-
gung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unbürokra-
tisch umzusetzen und bewährte Strukturen zu erhalten.
In zahlreichen Städten, Gemeinden und Kreisen gibt es
bereits heute erfolgreiche Systeme zur getrennten
Sammlung von Elektro-Altgeräten. Die vorhandenen
Systeme der öffentlich-rechtlichen Entsorger haben be-
wiesen, dass sie am besten geeignet sind, die getrennte
Sammlung des Elektroschrotts durchzuführen und die
Altgeräte einer umweltverträglichen Entsorgung zuzu-
führen. Wir wollen diese Infrastruktur nutzen und erhal-
ten. Ich bin überzeugt, dass die getrennte Sammlung
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in
jeder Beziehung beste und sinnvollste Methode ist, die
Sammlungsquoten zu erreichen. Gleichzeitig ist die ge-
trennte Sammlung derzeit das einzige Verfahren, die an-
schließende umweltverträgliche Entsorgung, Demon-
tage, Recycling und Wiederverwertung sicherzustellen.
Aus all diesen genannten Gründen ist der Gesetzent-
wurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen keineswegs
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u bürokratisch. Wir sind jedoch durchaus bereit, über
ögliche Änderungen im Einzelfall zu reden. Ich ver-
eise hier auf die im Umweltausschuss des Bundesrates
ngenommenen Anträge, über die wir verhandeln kön-
en. An der grundsätzlichen Ausrichtung des Gesetzes
ezüglich der Organisation halten wir jedoch fest.
benso werden die Unternehmen nicht unverhältnismä-
ig belastet. Im Gegenteil stellt sich eher die Frage, ob
icht die Anlastung der Kosten für die Sammlung bei
en öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine fi-
anzielle Belastung für die Kommunen und die Abgaben
ahlenden Bürger ist. Die geteilte Produktverantwortung
ommt den Herstellern entgegen und entlastet sie finan-
iell. Von einer übermäßigen Belastung von Unterneh-
en kann also keineswegs die Rede sein.
Wir haben erreicht, dass die finanzielle Belastung der
ommunen bzw. der öffentlich-rechtlichen Entsor-
ungsträger möglichst gering ausfällt. Kommunen und
reise, welche bereits jetzt Elektroschrott sammeln und
ntsorgen, werden zukünftig von den Kosten der Entsor-
ung befreit. Zugunsten der Öffentlich-Rechtlichen sind
ie Anforderungen bei der Sammlung auf das ökolo-
isch und abfallwirtschaftlich Notwendige beschränkt.
ie Zahl der Gruppen, in denen Altgeräte gesammelt
erden, wurde auf sechs reduziert. Die Hersteller stellen
ie Behältnisse dafür unentgeltlich zur Verfügung.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob die Belastung für
ie entsorgungspflichtigen Körperschaften nicht zu hoch
st. Eine nochmalige Überprüfung dieses Punktes würde
ch begrüßen. Eine vollständige Übertragung der Kosten
uf die Hersteller im Sinne einer ungeteilten Hersteller-
nd Produktverantwortung halte ich nicht für durchsetz-
ar. Eine weitere Entlastung der Kommunen und Kreise
ollte geprüft werden.
In diesem Zusammenhang halte ich den im Unteraus-
chuss des Bundesrates angenommenen Antrag Bayerns,
ach zehn Jahren zu überprüfen, ob nach weitestgehen-
em Wegfall so genannter historischer Altgeräte die
ersteller die Kosten auch für die Sammlung und Bereit-
tellung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte überneh-
en sollten, für überlegenswert. Sinnvoller noch ist mei-
es Erachtens der im Umweltausschuss des Bundesrates
ngenommene Antrag Hamburgs, dass die Hersteller ab
015 die Kosten für die Sammlung übernehmen müssen.
Sie können aus meinen bisherigen Verweisen erken-
en, dass es bei einzelnen Punkten des komplexen Ge-
etzes Änderungswünsche gibt. Diese Änderungswün-
che sind jedoch meist nicht parteipolitisch motiviert.
ie Abstimmungen über die Änderungsanträge im Um-
eltausschuss des Bundesrates zeigen, dass über alle
arteigrenzen hinweg nach sachlichen Gesichtspunkten
bgestimmt wird. Ich bitte Sie, meine Damen und Her-
en, sachdienliche Änderungen in den Verhandlungen im
mweltausschuss einzubringen. Ich glaube, es ist dann
öglich, einen breiten Konsens zu finden.
Schließlich möchte ich noch auf einige weitere Vor-
eile und Verbesserungen, die dieses Gesetz bewirkt, hin-
eisen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ha-
en die Möglichkeit, einzelne Gruppen der gesammelten
ltgeräte für ein Jahr selber zu entsorgen. Damit haben
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12223
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die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Möglich-
keit, Sozialbetrieben und zum Beispiel Behinderten-
werkstätten mit der Demontage, Wiederverwertung und
Entsorgung von Elektro-Altgeräten zu beauftragen. Uns
Sozialdemokraten ist es sehr wichtig, dass Sozialbe-
triebe, welche bereits jetzt im Bereich der E-Schrott-Ver-
wertung tätig sind, erhalten bleiben. Diese Sozialbe-
triebe leisten in dem Bereich eine oftmals ökologisch
vorbildliche Arbeit und vor allem bieten sie den Betrof-
fenen eine sinnvolle Tätigkeit. Sie sind aus sozialen
Gründen unseres Erachtens unverzichtbar.
Mit der beschriebenen Regelung ermöglichen wir den
Fortbestand der Sozialbetriebe auf dem Gebiet der Alt-
geräte-Verwertung. Trotzdem halte ich hier Verbesse-
rung noch für möglich. Ausdrücklich begrüße ich hier
die Bereitschaft einzelner Unternehmen, Sozialbetriebe
mit der umweltverträglichen Entsorgung der Elektro-
Altgeräte zu beauftragen.
Weiterhin verbessern SPD und Bündnis 90/Die Grü-
nen mit dem eingereichten Gesetzentwurf durch die Ver-
ringerung des Schadstoffgehaltes und das Verbot be-
stimmter Schadstoffe den Gesundheitsschutz der
Verbraucher. Diese Verbesserung gegenüber dem jetzi-
gen Zustand darf meines Erachtens nicht gering geachtet
werden.
Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf von SPD
und Bündnis90/Die Grünen eine gute Lösung ist. Wir
Sozialdemokraten sind jedoch durchaus bereit, nach der
öffentlichen Anhörung im Rahmen der Verhandlungen
im Umweltausschuss Änderungen vorzunehmen.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Werner Wittlich (CDU/CSU): Zu dieser Entwick-
lung tragen auch rasante technische Innovationen und
die damit einhergehende kurze Nutzungsdauer der Ge-
räte bei. Besonders im Bereich der Computer-Hard- und
Software haben die Produkte häufig nur eine kurze Le-
bensdauer.
Auch die komplexe Konstruktion der Geräte und die
Verwendung gefährlicher Substanzen in einzelnen Bau-
teilen wie zum Beispiel Blei, Quecksilber oder
Cadmium machen es nötig, dass eine Grundlage für eine
praxisgerechte und wettbewerbskonforme Regelung der
Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten geschaffen
wird. Auf der anderen Seite haben wir in den vergange-
nen Jahren erhebliche Fortschritte in der Technik unserer
Sortier- und Verwertungsanlagen erzielt. Auch diesen
neuen Entwicklungen müssen wir Rechnung tragen.
Nach jahrzehntelangen Diskussionen über einen Re-
gelungsrahmen für die Entsorgung von Elektronikschrott
sind im Februar des vergangenen Jahres die so genann-
ten Elektro-Altgeräte-Richtlinien in Kraft getreten. Der
heute vorgelegte Gesetzentwurf soll diese Richtlinien in
nationales Recht umsetzen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt eine Re-
gelung auf europäischer und deutscher Ebene, die das
Prinzip der Herstellerverantwortung stützt, den Schad-
stoffgehalt der Geräte verringern hilft, dazu beiträgt, Ab-
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älle zu vermeiden und eine Steigerung der Verwertungs-
aten mit sich bringen wird. Wir fordern aber auf der
nderen Seite, dass sich die Maßnahmen zur Erreichung
ieser Ziele im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewe-
en. Insbesondere dürfen keine unnötigen bürokrati-
chen Hemmnisse aufgebaut werden, die keinen wesent-
ichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Hierzu gehört
um Beispiel, dass keine überzogenen Dokumentations-
nd Melde- und Registrierungspflichten festgeschrieben
erden dürfen, die die Betroffenen unnötig belasten.
Kritisch zu hinterfragen ist zum Beispiel die Rege-
ung zur Zertifikaterteilung in § 11 Abs. 4 des vorgeleg-
en Gesetzentwurfs. Die dort gewählte Formulierung
äuft auf eine erhebliche Bürokratisierung und Verteue-
ung des Überwachungsverfahrens für die Entsorgungs-
etriebe hinaus, die sich mit der Behandlung von Altge-
äten beschäftigen. Die betroffenen Industrieverbände
aben sich bereits zu Wort gemeldet. Zu Recht haben sie
arauf hingewiesen, dass jeder Euro, der in die Entsor-
ung fließt, von den Herstellern zuvor hart auf dem teil-
eise gesättigten Markt erkämpft werden muss.
CDU und CSU nehmen diese Sorgen sehr ernst und
erden darauf achten, dass den Unternehmen keine un-
ötigen bürokratischen Hemmnisse in den Weg gelegt
erden. Gleichzeitig müssen sich die Hersteller aber
uch bewusst sein, dass sie zukünftig eine zusätzliche
erantwortung tragen. Sie dürfen sich nicht verleiten
assen, die Verwertung ohne weitere Kontrolle und ohne
efinition von Standards nur über den Preis zu regeln.
DU und CSU warnen auch davor, bei der nationalen
msetzung über das Ziel der EU-Vorgaben hinauszu-
chießen. Denn die EU-Richtlinien eröffnen zum Teil er-
ebliche Spielräume bei der Umsetzung in das jeweilige
ationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Eine Verschärfung der europarechtlichen Vorgaben
ürde die Unternehmen in Deutschland gegenüber ihren
itbewerbern in den anderen europäischen Staaten er-
eblich benachteiligen, den Standort Deutschland belas-
en, Arbeitsplätze gefährden und zu Wettbewerbsverzer-
ungen führen.
Die nationale Umsetzung sollte sich deshalb auf eine
ins-zu-eins-Umsetzung der europarechtlichen Vorga-
en beschränken.
Als grundsätzlich positiv beurteilen wir die klare Zu-
eisung der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für
ücknahme und Entsorgung.
Für die Erfassung und Sammlung sind die öffentlich-
echtlichen Entsorgungsträger zuständig. Demgegenüber
rstreckt sich die Verantwortung der Hersteller auf die
iederverwendung, Behandlung, Verwertung und auf
ie Übernahme der Kosten für die Entsorgung. Dadurch
ird eine effiziente und faire Gestaltung der Rücknahme
on Elektro- und Elektronikgeräten ermöglicht.
Durch die eigenverantwortliche Sammlung der Elek-
rogeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger
leibt auch die kommunale Selbstverwaltung gewähr-
eistet. Die Kommunen verfügen zudem über den erfor-
erlichen Sachverstand zur Sammlung der Geräte. Die
ücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten lässt
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sich über die bewährten kommunalen Sammelstrukturen
zudem ohne Verzögerungen und bürgernah organisieren.
Denn hier kann man an bisherige Rücknahmesysteme
anknüpfen, die auf kommunaler Ebene bereits aufgebaut
sind und an die sich die Bürger bereits gewöhnt haben.
Vom Verbraucher gelernte und akzeptierte Sammelstruk-
turen bieten auch die Sicherheit, die Rücknahme der Alt-
geräte ohne Verzögerung bürgernah zu organisieren. Es
gibt kommunale Gebietskörperschaften, die bereits sehr
fortschrittlich in diesem Bereich sind. Andere wiederum
haben erheblichen Nachholbedarf.
In meinem Heimatlandkreis beispielsweise hat sich
die Sammlung von Elektroschrott in den vergangenen
Jahren erheblich fortentwickelt. Im Rahmen eines Ab-
fallwirtschaftskonzeptes hat sich die getrennte Erfassung
von gebrauchten Elektro- und elektronischen Geräten
schon in den frühen 90er-Jahren entwickelt. Bereits 1990
wurden zunächst die Kühlgeräte als einzelne Fraktion
und Herde, Waschmaschinen und Wäschetrockner zu-
sammen mit dem Schrott entsorgt. 1995 haben wir inner-
halb der Sperrmüllsammlung die so genannte „braune
Ware“ – Fernsehgeräte, Radios etc. – als eigenständige
Fraktion hinzugewonnen. 1996 wurden Elektrogeräte,
die von der Größe her in die Wertstofftonne passten, mit
der DSD- und PPK-Fraktion gesammelt, sortiert und
verwertet. Im Jahr 1987 wurde zudem die Problem-
abfallsammlung eingeführt, mit der auch die Erfassung
der quecksilberhaltigen Leuchtmittel erfolgte. Sperrige
E-Geräte wurden zu 60 Prozent in einem Holsystem und
zu 40 Prozent in einem Bringsystem erfasst. Dieses über
den Gebührenhaushalt finanzierte System können pri-
vate Haushalte, Elektrofachgeschäfte, aber auch Gewer-
bebetriebe kostenfrei nutzen.
Gerade in Gebieten, in denen bereits solch komplexe
und funktionierende Sammelstrukturen bestehen, müs-
sen wir darauf achten, dass gut funktionierende Systeme
nicht wieder zerschlagen werden. Vielerorts wurden in
Projekten mit sozialverträglicher Arbeit Verwertungska-
pazitäten geschaffen, die nicht infrage gestellt werden
sollten. Ungelöste Fragen sehen wir auch auf der Kos-
tenseite. Nach Schätzungen des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes werden den Kommunen mit der Ein-
führung des Elektrogesetzes für die Einsammlung von
Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten und für die
Bereitstellung kommunaler Sammelstellen jährlich zu-
sätzliche Kosten in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro
entstehen. Diese Kosten müssten auf die allgemeine Ab-
fallgebühr umgelegt werden. Der Deutsche Städte- und
Gemeindebund rechnet mit einer jährlichen Mehrbelas-
tung von 4 Euro je Einwohner. Hier muss genau darauf
geachtet werden, dass der organisatorische Aufwand
sich in einem vernünftigen Rahmen hält und nicht außer
Verhältnis zu den umweltpolitischen Zielen und zum er-
zielbaren Umweltschutz gerät.
Handlungsbedarf sehen CDU und CSU auch in einem
weiteren Punkt, nämlich beim Sonderproblem Drucker-
patronen.
Der Klammerzusatz in der Begründung des Gesetzes-
textes zu § 4 enthält mit „Clever Chips“ einen Begriff,
der weder technisch fassbar noch rechtlich definiert ist
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nd daher zu missverständlichen Deutungen führen
ann. Mit dieser Formulierung wird die im Interesse des
unden entwickelte „Smart Printing“-Technologie mit
inem rechtlichen Bann belegt, obwohl sie die Wieder-
erwendung nicht behindert. Selbst Hersteller wiederbe-
üllbarer Kartuschen, die ihrerseits einen Austauschchip
erwenden, könnten genau wie die Originalhersteller
urch eine unklare Auslegung behindert werden. Hier ist
nseres Erachtens eine rechtliche Klarstellung nötig. Die
esetzgeberische Zielsetzung, die Wiederverwendung
icht durch besondere Konstruktionsmerkmale verhin-
ern zu lassen, ist durch den Begründungstext zu § 4 des
euen Gesetzes voll erfüllt. Wir schlagen vor, den Klam-
erzusatz ganz wegzulassen. Damit wäre gewährleistet,
ass der Einsatz von und die Entwicklungen weiterer, in-
ovativer Zusatzfunktionen im Interesse des Verbrau-
hers nicht blockiert wird, ohne andererseits die Ziele
es Umweltschutzes zu gefährden.
Besonders vor dem Hintergrund des relativ kurzen
eitraums stellt uns sowohl die Umsetzung der recht-
ichen Rahmenbedingungen als auch die Schaffung eines
ffizienten Rücknahmesystems vor besondere Heraus-
orderungen. Wir denken, dass der vorgelegte Gesetzent-
urf in den weiteren Beratungen noch überarbeitet wer-
en muss. Auch der von der FDP-Fraktion vorgelegte
ntrag weist auf eine Reihe von kritikwürdigen Punkten
in, über die wir diskutieren sollten. Insbesondere müs-
en wir den Rotstift dort ansetzen, wo verzichtbarer Ver-
altungs-, Kontroll- und Bürokratieaufwand Einzug in
en Gesetzestext gefunden hat. Wir werden deshalb in
en kommenden Wochen die Diskussion mit den Betrof-
enen suchen. Sicherlich werden wir auch im Rahmen
iner Anhörung die Schwachstellen des Gesetzentwurfs
enau ausloten können.
Birgit Homburger (FDP): Der heute vorliegende
esetzentwurf zur Rücknahme und zur umweltverträg-
ichen Verwertung und Entsorgung von Elektro- und
lektronikgeräten dient der Umsetzung zweier europäi-
cher Richtlinien. Es geht darum, den Abfall aus Elek-
ro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und – soweit
ies nicht möglich ist – deren Verwertung zu fördern.
Die FDP begrüßt die abfallwirtschaftlichen Ziele zur
chonung der Ressourcen, zur Minimierung der zu de-
onierenden Abfälle sowie zum Erhalt und zur Weiter-
ntwicklung des erreichten Gesundheits- und Umwelt-
chutzniveaus. Dies gilt auch mit Blick auf den Bereich
er Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Zwei Dinge dürfen aber auch in diesem Bereich der
bfallwirtschaft nicht vergessen werden, beide sind eng
erbunden mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
er Mittel. Zunächst geht es darum, dass der finanzielle
nd bürokratische Aufwand, der den Bürgerinnen und
ürgern und den betroffenen Unternehmen durch die
ufwendige Getrenntsammlung von Elektroschrott zuge-
utet wird, so gering gehalten wird, wie möglich. Es
eht also um eine kostenminimale, einfache, schlanke
nd unbürokratische Realisierung dessen, was durch die
uropäische Richtlinie vorgegeben ist. Die Betroffenen
ollen nicht unnötig und übermäßig belastet werden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12225
(A) )
(B) )
Um es gleich offen zu sagen: Der von der Bundesre-
gierung vorgelegte Gesetzentwurf weist in genau dieser
Hinsicht zahlreiche Schwächen auf. Die betroffenen Un-
ternehmen werden mit zum Teil erheblichem bürokrati-
schem Aufwand belastet, der unangemessen und vor al-
lem eben nicht unumgänglich ist. Der Gesetzentwurf
nutzt nicht alle Spielräume, die die europäische Richtli-
nie bietet, um den bürokratischen und finanziellen Auf-
wand bei betroffenen Unternehmen zu minimieren und
damit auch die Belastung für Bürgerinnen und Bürger so
gering wie möglich zu halten.
Jeder durch unnötigen bürokratischen Aufwand ver-
plemperte Euro wird aber letztlich an genau diese Stelle
weitergereicht. Für unnötige Bürokratie müssen also die
Bürgerinnen und Bürger letztlich geradestehen und ge-
nau deshalb legt die FDP heute einen Antrag vor, der die
in dieser Hinsicht wichtigsten Schwächen des Gesetzent-
wurfs benennt und auf Abhilfe dringt.
Im Einzelnen geht es dabei beispielsweise um den
Markenbezug als verpflichtendes Registrierungsele-
ment, die Verknüpfung von Registrierungsantrag und
Garantienachweis oder die vorgesehene Mehrfachzertifi-
zierung von Entsorgungsbetrieben. Außerdem werden
durch undifferenzierte Vorgaben ohne ökologische Not-
wendigkeit auch Hersteller von elektronischen Geräten
belastet, deren Anteil an der Gesamtmenge von Elektro-
und Elektronikaltgeräten vernachlässigbar gering oder
null ist. Solange diese Schwächen nicht ausgeräumt sind,
wird es eine Zustimmung der FDP zu diesem missglück-
ten Versuch einer praxisgerechten Umsetzung der EG-
Richtlinien nicht geben.
Es gibt aber noch einen zweiten Punkt, der nicht aus
dem Blickfeld geraten darf, wenn es um eine vernünftige
Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Elektronik-
schrott geht. Es ist nicht damit getan, eine europäische
Richtlinie, die die Getrenntsammlung alter Elektrogeräte
vorschreibt, praxisgerecht, kostenminimal und unbüro-
kratisch umzusetzen. Eine umweltpolitisch kompetente
und verantwortungsvoll handelnde Bundesregierung
müsste mehr leisten. Sie müsste sich die Frage stellen,
ob das, was die Richtlinie vorschreibt, noch dem Stand
der Technik entspricht. Ob es also wirklich immer noch
unumgänglich ist, dass nicht nur der Elektroschrott vom
übrigen Abfall getrennt wird, sondern dass der Elektro-
schrott als solcher nochmals von Hand in sage und
schreibe sechs unterschiedliche Elektroabfall-Fraktionen
getrennt werden soll. Es geht also um die Frage, ob die
in den Richtlinien vorgesehenen Stoffverbote und Ge-
trennthaltungspflichten aus ökologischen oder gesund-
heitlichen Gründen tatsächlich immer noch zwingend er-
forderlich sind.
Es gibt gute Gründe, dies zu bezweifeln. Der techni-
sche Fortschritt bei Sortier- und Verwertungsanlagen hat
die Ausgangsbedingungen für die Abfallwirtschaftspoli-
tik auch mit Blick auf die Elektronikaltgeräte erheblich
verändert. Wenn es technisch möglich und wirtschaftlich
darstellbar ist, die gemischten Kunststoffabfälle maschi-
nell zu sortieren und von Schadstoffen zu befreien, dann
wäre das vorzugswürdig vor der jetzt vorgeschlagenen
Regelung.
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Die FDP plädiert dafür, auch und gerade in der Um-
eltpolitik neuere technische Entwicklungen zur Kennt-
is zu nehmen. Nur so können neue und nachhaltig trag-
ähige Wege erschlossen werden, um Umwelt und
esundheit wirkungsvoll zu schützen und zugleich die
ürokratischen und finanziellen Belastungen für die
enschen so gering wie möglich zu halten. Es gibt be-
chtliche Spielräume, um die Bürgerinnen und Bürger
on unnötigen Kosten und abfallpolitischen Anachronis-
en zu entlasten. Die FDP macht in ihrem Antrag dazu
onkrete Vorschläge.
Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
chutz und Reaktorsicherheit: Wer nicht blöd sein will
so die zahllosen Prospekte in unseren Zeitungen –,
raucht dringend: eine neue Waschmaschine, eine neue
affeemaschine, einen Computer, iPod statt CD-Player
nd vor allem eine neue digitale Kamera. Kaum ein
arkt in Europa wächst so schnell wie der für Elektro-
nd Elektronikgeräte.
Doch wohin mit dem alten Gerät? Genauso schnell
ächst der Müllberg von Altgeräten. Experten erwarten
b 2005 bis zu 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte pro Jahr.
Elektroschrott ist nicht ohne Probleme. Er enthält
roße Mengen gefährlicher Schadstoffe, zum Beispiel
chwermetalle wie Kadmium und Quecksilber, sowie
ertvolle Ressourcen, etwa Metalle – sogar Edelmetalle
ie Silber und Gold – und sortenreine Kunststoffe. Um
mweltgifte zu mindern und wertvolle Ressourcen zu
chonen, haben wir in der Europäischen Union 2003 die
roduktverantwortung auch für Elektro- und Elektronik-
eräte eingeführt.
Mit der von Rat und Parlament beschlossenen Richt-
inie zu Elektronik- und Elektoabfällen wird erstens
ichergestellt, dass Hersteller besonders gefährliche
toffe wie zum Beispiel Blei und einige bromhaltige
erbindungen nicht mehr verwenden, eine umweltge-
echte Entsorgung für neue und alte Geräte garantieren,
estgelegte Recycling- und Verwertungsquoten einhal-
en, sich zur Kontrolle in einem Register erfassen lassen.
Zweitens ist sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nut-
er sich bei der Wahl eines Neugeräts umweltgerecht
erhalten können, ihr Altgerät, sei es ein Fön, eine
aschmaschine oder eine Stereoanlage, kostenlos zu-
ückgeben können und es nicht mehr einfach in die graue
onne werfen.
Wir haben hier eine geteilte Produktverantwortung:
ie Kommunen sind zur kostenlosen Annahme ver-
flichtet. Die Wirtschaft ist für die Verwertung aller Alt-
eräte verantwortlich, auch jener, für die heute kein Her-
teller mehr festgestellt werden kann. Ich appelliere an
ie Kommunen, umweltverantwortlich denkende Bürge-
innen und Bürger bei der Getrenntsammlung zu unter-
tützen. Sonst landen etliche alte Telefone doch wieder
n der Restmülltonne. Die Bürgerinnen und Bürger fi-
anzieren die Getrenntsammlung schließlich über ihre
bfallgebühren. Die werden übrigens sinken, wenn in
ukunft die Hersteller die Abfallverwertung überneh-
en.
12226 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004
(A) )
(B) )
Da viele Altgeräte, von der Espressomaschine bis
zum CD-Player, nur „out off fashion“ sind, aber gut
funktionieren, gehören sie gar nicht in den Müll, sondern
in andere Hände. Viele Kommunen sammeln daher seit
Jahren Elektro- und Elektronikgeräte getrennt und be-
auftragen karitative Einrichtungen mit der Verwertung.
Das ist – ökologisch und sozial – die sinnvollste Ver-
wendung. Sie bleibt natürlich auch künftig möglich.
Was nicht mehr genutzt werden kann, soll recycelt,
verwertet und umweltgerecht entsorgt werden. Das ge-
schieht unter der Fachaufsicht des Umweltbundesamtes,
wird aber finanziell getragen von den Herstellern und
Importeuren. Im August 2004 haben 30 namhafte Her-
steller hierfür die Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register
(EAR)“ in Fürth gegründet.
Hersteller und Kommunen teilen die Verantwortung
zum Nutzen aller. Das sollte Grund genug für Bundestag
und Bundesrat sein, dem Elektrogesetz zuzustimmen.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Ok-
tober 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes
und der Fleischhygiene-Verordnung
– Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonal-
rechtsgesetzes
– Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Welt-
gesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur
Eindämmung des Tabakgebrauchs (Gesetz zu
dem Tabakrahmenübereinkommen)
– Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen
vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und
Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveran-
staltungen und insbesondere bei Fußballspielen
– Gesetz zur Änderung des VN-Waffenübereinkom-
mens
– Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von
Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in
das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger
dienstrechtlicher Vorschriften
– Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Der Bundesrat hat ferner die folgenden Entschließun-
gen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ge-
fasst:
1. Die Pauschalierung des Ausstellungsbetrages für Ver-
mittlungsgutscheine auf einheitlich 2 000 Euro lässt
völlig unberücksichtigt, dass für die privaten Arbeits-
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vermittler dadurch ein noch stärkerer Anreiz als bis-
her entsteht, sich bei den Vermittlungsaktivitäten auf
beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer mit relativ günstigen Vermittlungschancen zu
konzentrieren. Gerade ältere beschäftigungslose Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegenwärtig
noch vergleichsweise ungünstige Vermittlungschan-
cen haben, würden damit weitgehend aus dem Blick-
feld privater Arbeitsvermittler verschwinden. Dies
konterkariert insofern das Ziel, die Beschäfti-
gungschancen Älterer zu verbessern. Mit einem höhe-
ren Ausstellungsbetrag des Vermittlungsgutscheines
in Höhe von 3 000 Euro für ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer könnten die Potenziale der priva-
ten Arbeitsvermittler gerade auch für die Vermittlung
dieser Altersgruppe genutzt werden. Eine Herabset-
zung des Wertes des Vermittlungsgutscheines auf
1 800 Euro für die übrigen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer würde einen finanziellen Ausgleich
schaffen.
. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze führt
die Bundesregierung das Erfordernis eines geprüften
Geschäftsplans auch für die Ich-AGs ein. Dies ist ein
richtiger Schritt, der vom Bundesrat unterstützt wird.
Damit existieren künftig zwei Instrumente zur Förde-
rung der Selbstständigkeit von Arbeitslosen nach
dem SGB III, die sich in den Voraussetzungen nicht
mehr unterscheiden. Die finanzielle Förderung und
sozialrechtliche Behandlung ist unterschiedlich aus-
gestaltet. Beim Überbrückungsgeld wird in der Regel
mehr Geld für eine kürzere Zeit gezahlt, bei der Ich-
AG geringere Summen für einen längeren Zeitraum.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ei-
nen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Existenzgrün-
dungsförderung von Arbeitslosen neu ordnet und so-
wohl das Überbrückungsgeld als auch die Ich-AG-
Subventionen zu einem einheitlichen Förderinstru-
ment zusammenführt.
. Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründungszu-
schuss bieten nur eine (teilweise) Sicherung des Le-
bensunterhalts in der Anfangsphase der Selbststän-
digkeit für den Gründer und seine Familie. Darüber
hinaus benötigen viele Gründungen zusätzliches Ka-
pital für Investitionen und/oder Betriebsmittel. Ge-
rade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus
kommt der Bankensektor als Kapitalgeber nur in Aus-
nahmefällen in Frage (hohes Risiko, fehlende Sicher-
heiten, geringer Kapitalbedarf etc.). Der Bundesrat
fordert die Bundesregierung daher auf, Möglichkei-
ten zur Ergänzung der Instrumente „Überbrückungs-
geld“ und „Ich-AG“ um entsprechende funktionsfä-
hige Instrumente zur Kreditvergabe an erwerbslose
Gründungswillige zu prüfen. Die hier bislang beste-
henden Möglichkeiten (insbesondere KfW-Mikrodar-
lehen) erreichen schon auf Grund des Hausbankprin-
zips die Zielgruppe kaum.
. Viele Kommunen verfügen über umfangreiche Erfah-
rungen in der finanziellen und der beratenden Förde-
rung von Gründungen gerade aus Erwerbslosigkeit
(unter anderem durch Nutzung des zum Jahresende
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004 12227
(A) )
(B) )
auslaufenden § 30 BSHG für Gründungen aus Sozial-
hilfebezug). Der Bundesrat fordert die Bundesregie-
rung auf, sich an dieser Schnittstelle von Wirtschafts-
förderung/Arbeitsmarktpolitik künftig stärker zu
engagieren. Als geeigneten Weg hierzu sieht der Bun-
desrat unter anderem ein entsprechendes KfW-Kom-
munalkreditprogramm, das Kommunen zinslose Kre-
dite für diesen Verwendungszweck zur Verfügung
stellt. Ein bundesweites Kreditvolumen von circa
50 bis 100 Millionen Euro wird für erforderlich und
realistisch gehalten.
5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Förder-
möglichkeiten des SGB III für Gründungen aus Er-
werbslosigkeit auch den künftigen Leistungsbezie-
hern im Rahmen des SGB II in gleichwertiger Form
zur Verfügung gestellt werden sollten. Er fordert die
Bundesregierung auf, hierfür unverzüglich geeignete
Vorschläge vorzulegen,
6. Der Bundesrat hält es für erforderlich, im SGB III
eine Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme
der Integrationsfachdienste vorzusehen. Die Integra-
tionsfachdienste stellen im Sozialgesetzbuch Neun
(§§ 109 ff.) spezialgesetzlich verankerte besondere
Dienstleister für die Integration arbeitsloser schwer-
behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt
dar. Zum 1. Januar 2005 geht die Strukturverantwor-
tung für das Vorhalten entsprechender Dienste und
deren Dienstleistungen von der Bundesagentur für
Arbeit (BA) auf die Integrationsämter der Länder
über. So wie in der Vergangenheit die Haushaltsmit-
tel der BA zur Finanzierung der Inanspruchnahme
der von den Diensten angebotenen Dienstleistungen
nicht auskömmlich waren, werden auch die Integra-
tionsämter allein nicht in der Lage sein, ab 1. Januar
2005 im Rahmen ihrer Strukturverantwortung die In-
tegrationsfachdienste aus den zugewiesenen Mitteln
der Ausgleichsabgabe zu finanzieren. Eine Mitfinan-
zierung derjenigen, die die gesetzlich beschriebenen
Dienstleistungen der Integrationsfachdienste – insbe-
sondere im Vermittlungsbereich – nutzen, ist deshalb
unverzichtbar. Weder das Neunte noch das Dritte So-
zialgesetzbuch enthält eine entsprechende Vergü-
tungsregelung, obwohl die Inanspruchnahme der
Dienste dem gesetzgeberischen Willen entspricht.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, kurzfristig
Vorschläge vorzulegen, die im Rahmen des SGB III
die Möglichkeit schaffen, erfolgreiche Integrationen
in Arbeit durch die Integrationsfachdienste finanziell
zu fördern.
7. Der Bundesrat stellt fest: Die Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe kann organisato-
risch und funktionell nur gelingen, wenn die zweige-
teilte Trägerschaft zwischen den kommunalen Trä-
gern und der Bundesagentur für Arbeit durch eine
klare, rechtlich einwandfreie und einheitliche Form
der Zusammenarbeit der Träger sichergestellt wird.
Die Regelung in § 44 b SGB II beschreibt zwar den
Wirkungskreis der Arbeitsgemeinschaft und eröffnet
einen Spielraum für die organisatorische Ausgestal-
tung; es fehlt aber an einer hinreichend klaren Aus-
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sage zur Rechtsform, in der die Arbeitsgemeinschaft
die Aufgaben der Agenturen wahrnehmen kann. Auf
die grundlegenden Bedenken gegen diese Unzuläng-
lichkeit der Regelung wurde die Bundesregierung
wiederholt und von verschiedenen Stellen hingewie-
sen, wie auch darauf, dass es insoweit – anders als
bei der Wahrnehmung der Aufgaben der kommuna-
len Träger – nicht allein in der Gesetzgebungskom-
petenz der Länder liegt, diese rechtlichen Vorausset-
zungen zu schaffen. In den Ländern besteht die
begründete Sorge, dass es aus diesem Grund beim
Aufbau der Arbeitsgemeinschaften zu Rechtsunsi-
cherheit und zu Verzögerungen zum Nachteil der Be-
troffenen kommen kann.
Für ein weitgehend komplikationsloses Funktionie-
ren der Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und
kommunaler Seite muss sichergestellt sein, dass
durch Bundesrecht die Errichtung einer Organisa-
tionseinheit des öffentlichen Rechts präzisiert wird;
dadurch der reibungslose Aufbau der erforderlichen
Strukturen unterstützt wird und; den Arbeit suchen-
den Menschen die Sicherheit einer zeitgerechten und
geordneten Betreuung garantiert wird.
Der Bundesrat bedauert, dass mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf keinerlei diesbezügliche rechtliche
Klarstellung vorgenommen wird.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihrer
Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Er-
richtung der Arbeitsgemeinschaften gerecht zu wer-
den und durch Ergänzung des § 44 b SGB II die
Errichtung einer Organisationseinheit öffentlichen
Rechts zu präzisieren.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/3266 Nr. 1.10
Drucksache 15/3266 Nr. 1.11
Drucksache 15/3266 Nr. 2.19
Finanzausschuss
Drucksache 15/3403 Nr. 2.22
Drucksache 15/3403 Nr. 2.71
Drucksache 15/3403 Nr. 2.72
Drucksache 15/3403 Nr. 2.101
Drucksache 15/3546 Nr. 2.2
Drucksache 15/3546 Nr. 2.3
Drucksache 15/3546 Nr. 2.6
Drucksache 15/3546 Nr. 2.9
Drucksache 15/3546 Nr. 2.10
Drucksache 15/3696 Nr. 2.3
Drucksache 15/3696 Nr. 2.34
Drucksache 15/3696 Nr. 2.39
(A) (C)
(B) )
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/3403 Nr. 2.37
Drucksache 15/3403 Nr. 2.93
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Drucksache 15/103 Nr. 2.24
Drucksache 15/103 Nr. 2.40
Drucksache 15/103 Nr. 2.71
Drucksache 15/103 Nr. 2.75
Drucksache 15/103 Nr. 2.81
Drucksache 15/103 Nr. 2.86
Drucksache 15/103 Nr. 2.89
Drucksache 15/103 Nr. 2.90
Drucksache 15/103 Nr. 2.106
Drucksache 15/103 Nr. 2.110
Drucksache 15/103 Nr. 2.115
Drucksache 15/103 Nr. 2.129
Drucksache 15/103 Nr. 2.131
Drucksache 15/173 Nr. 2.11
Drucksache 15/173 Nr. 2.16
Drucksache 15/173 Nr. 2.25
Drucksache 15/173 Nr. 2.52
Drucksache 15/173 Nr. 2.65
Drucksache 15/173 Nr. 2.66
Drucksache 15/858 Nr. 2.6
Drucksache 15/1041 Nr. 2.8
Drucksache 15/1041 Nr. 2.10
Drucksache 15/1041 Nr. 2.11
Drucksache 15/1280 Nr. 2.45
Drucksache 15/1547 Nr. 2.8
Drucksache 15/1765 Nr. 2.6
Drucksache 15/1765 Nr. 2.9
Drucksache 15/1765 Nr. 2.20
Drucksache 15/1765 Nr. 2.22
Drucksache 15/1834 Nr. 1.2
Drucksache 15/1834 Nr. 2.3
Drucksache 15/3403 Nr. 2.42
Drucksache 15/3403 Nr. 2.60
Drucksache 15/3546 Nr. 2.13
Drucksache 15/3546 Nr. 2.14
Drucksache 15/3696 Nr. 2.17
Drucksache 15/3696 Nr. 2.18
Drucksache 15/3696 Nr. 2.36
Drucksache 15/3696 Nr. 2.37
Drucksache 15/3696 Nr. 2.38
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/3403 Nr. 2.43
Drucksache 15/268 Nr. 2.17
Drucksache 15/339 Nr. 2.29
Drucksache 15/339 Nr. 2.43
Drucksache 15/392 Nr. 2.17
Drucksache 15/713 Nr. 2.25
Drucksache 15/858 Nr. 1.5
Drucksache 15/858 Nr. 2.5
(D
Drucksache 15/3696 Nr. 2.24
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/2636 Nr. 2.5
Drucksache 15/2793 Nr. 2.6
Drucksache 15/3023 Nr. 2.9
12228 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004
91, 1
0, T
133. Sitzung
Berlin, Freitag, den 22. Oktober 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4