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    Plenarprotokoll 15/132 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Umweltgutachten 2004 des Rates von Sach- verständigen für Umweltfragen – Umwelt- politische Handlungsfähigkeit sichern (Drucksache 15/3600) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Astrid Klug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme von Stabili- tätskriterien in das Grundgesetz) (Drucksache 15/3721) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Stabili- täts- und Wachstumspolitik fortsetzen – Den Europäischen Stabilitäts- und Wachs- tumspakt stärken (Drucksache 15/3957) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Merz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11983 B 11983 B 11985 C 11988 A 11989 A 11990 A 11992 A 11993 D 11995 A 12002 C 12002 C 12002 D Deutscher B Stenografisch 132. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung der neuen Abgeordneten Martina Eickhoff und Jutta Krüger-Jacob . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Reinhold Hemker . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Verena Wohlleben als ordentliches Mitglied in die Parlamenta- rische Versammlung des Europarats . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 2, 23 und 29 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: U W T a b 11981 A 11981 B 11981 B 11981 B 11983 A 11983 A Dr. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11995 D 11997 D undestag er Bericht ung 21. Oktober 2004 t : lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: ) Antrag der Abgeordneten Friedrich Merz, Dr. Michael Meister, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für eine sta- bile Wirtschafts- und Währungsunion – Europäischen Stabilitäts- und Wachs- tumspakt nicht ändern (Drucksache 15/3719) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Otto Fricke, weiteren Abgeordneten und der 11999 D 12001 B 12002 B Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . 12005 D 12008 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . Tagesordnungspunkt 28: b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfall- versicherungsrechtlichen Schutzes bür- gerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (Drucksache 15/3920) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung eisenbahn- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/3932) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Abkommen vom 18. No- vember 2002 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaa- ten einerseits und der Republik Chile andererseits (Drucksache 15/3881) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Führer- scheinbürokratie verhindern – Führer- scheintourismus beenden (Drucksache 15/3716) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Heimkehrerstiftungsgesetz verlängern (Drucksache 15/3806) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Gero Storjohann, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der h Z a b c d T a c d 12009 B 12010 B 12011 D 12013 C 12014 C 12016 B 12017 A 12017 C 12018 C 12020 A 12022 A 12022 C 12023 D 12023 D 12023 D 12024 A 12024 A Fraktion der CDU/CSU: Flexibilität für das Schaustellergewerbe (Drucksache 15/3490) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Helga Daub, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee das Führen ihrer früheren Dienstgrade erlauben (Drucksache 15/3357) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll V vom 28. No- vember 2003 zum VN-Waffen- übereinkommen (Drucksache 15/3937) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Entschädi- gungsgesetzes (Entschädigungsrechts- änderungsgesetz – EntschRErgG) (Drucksache 15/3944) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung woh- nungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/3943) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Rechtsbehelfe bei Verlet- zung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) (Drucksache 15/3966) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwick- lung (Drucksachen 15/3785, 15/3954) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Pa- tentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 15/3658, 15/3970) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12024 B 12024 B 12024 B 12024 C 12024 C 12024 C 12024 D 12025 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 III 17. April 2003 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und der Tschechi- schen Republik über die Änderung des Verlaufs der gemeinsamen Staats- grenze im Bereich der Autobahnbrü- cke am Grenzübergang Waidhaus- Rozvadov/Roßhaupt (Drucksachen 15/3352, 15/3839) . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksachen 15/2950, 15/3791) . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Ernst Hinsken, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Rahmenbedingungen für Geschäftsrei- sen verbessern (Drucksachen 15/1329, 15/3262) . . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zweiundsechzigste Verordnung zur Än- derung der Außenwirtschaftsverord- nung (Drucksachen 15/3659, 15/3693 Nr. 2.1, 15/3842) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . h)–k) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 149, 150, 151 und 152 zu Petitionen (Drucksachen 15/3815, 15/3816, 15/3817, 15/3818) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . l) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 8 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 15/3790 ) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Ab- rüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale (Jahresabrüstungsbericht 2003) (Drucksache 15/3167) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Abgeordneten U g F W B F N M t ( K R P H W P E D H T A K A C w ( H A U H D E M T Z d E r s ( U D G 12025 B 12025 C 12025 D 12026 A 12026 A 12026 C 12026 C ta Zapf, Petra Ernstberger, Hans Büttner (In- olstadt), weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD sowie der Abgeordneten infried Nachtwei, Marianne Tritz, Volker eck (Köln), weiterer Abgeordneter und der raktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- EN: Verhinderung der Proliferation von assenvernichtungswaffen durch Abrüs- ung und kooperative Rüstungskontrolle Drucksachen 15/1786, 15/3967) . . . . . . . . . . erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etra Ernstberger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Helge Braun, atherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/ SU: 7. EU-Forschungsrahmenprogramm irksam ausgestalten Drucksache 15/3807) . . . . . . . . . . . . . . . . . . elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines inundzwanzigsten Gesetzes zur Ände- ung des Bundesausbildungsförderungsge- etzes (21. BAföGÄndG) Drucksachen 15/3655, 15/3969) . . . . . . . . . . te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12026 D 12027 A 12028 A 12030 A 12031 D 12033 A 12033 D 12034 C 12035 D 12038 A 12039 B 12039 C 12041 A 12042 C 12044 A 12045 C 12046 D 12049 B 12050 D 12051 A 12052 D 12054 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF Vera Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Eduard Oswald, Dirk Fischer (Hamburg), Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Europäische Eisenbahnmagistrale Paris–Budapest im deutschen Abschnitt voranbringen (Drucksache 15/3715) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Renate Blank, Volkmar Uwe Vogel, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Planungs- und Finanzierungssicherheit für die ICE-Strecken ABS/NBS Nürn- berg–Erfurt (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8.1) und Erfurt–Leipzig/ Halle (Verkehrsprojekt Deutsche Ein- heit Nr. 8.2) schaffen (Drucksachen 15/2653, 15/3580) . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bun- deshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004) (Drucksache 15/4020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . J W B B T A H ( F s P t ( i Z A W t C b ( R D D G V D T a b c 12055 B 12056 B 12057 B 12058 C 12059 D 12059 D 12060 A 12060 D 12061 D 12062 C 12064 B 12065 B 12066 B 12067 C 12068 D 12070 A 12070 B 12070 D 12075 C 12076 C ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . alter Schöler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . artholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Abgeordneten Rainer Funke, ans-Joachim Otto (Frankfurt), Daniel Bahr Münster), weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Richtlinie des Europäi- chen Parlaments und des Rates über die atentierbarkeit computerimplementier- er Erfindungen Drucksache 15/3240) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings, olfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Patentierbarkeit von Software egrenzen Drucksache 15/3941) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . era Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Uwe Küster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchsetzung der Gleich- stellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungs- gesetz – SDGleiG) (Drucksache 15/3918 ) ) Antrag der Abgeordneten Ursula Lietz, Christian Schmidt (Fürth), Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Solda- tinnen- und Soldatengleichstellungs- durchsetzungsgesetz zügig umsetzen (Drucksache 15/3717) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Helga Daub, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Bun- deswehr stärken – Beschäftigungsbe- 12077 D 12078 D 12081 A 12082 B 12083 D 12084 A 12084 B 12085 A 12086 A 12087 D 12088 D 12089 C 12091 A 12091 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 V dingungen für Soldatinnen und Soldaten verbessern (Drucksache 15/3960) . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . Ursula Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Mogg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Gudrun Schaich-Walch, Erika Lotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Die flächende- ckende ambulante hausärztliche Versor- gung sichern (Drucksache 15/3581) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Ruprecht Polenz, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Bötsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Nichtstaatliche militärische Si- cherheitsunternehmen kontrollieren (Drucksache 15/3808) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Neumann (Bramsche) (SPD) . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Fünfund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Einund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 15/3942) . . . . . . . . . . . . . . . . . . W E V J T B a W M g E ( M E T Z t D F t ( T A R H n r l ( I P H E Z a b 12091 B 12091 C 12092 D 12094 A 12095 A 12096 A 12097 A 12097 B 12098 C 12099 C 12101 B 12102 A 12103 A 12104 A 12104 B 12105 D 12107 C 12108 B 12109 B ilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) . . . . . . . ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten olfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Erwin arschewski (Recklinghausen), weiterer Ab- eordneter und der Fraktion der CDU/CSU: ntschädigung deutscher Zwangsarbeiter Drucksachen 15/924, 15/3907) . . . . . . . . . . . arga Elser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: weite und dritte Beratung des von den Frak- ionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ IE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ünften Gesetzes zur Änderung des Sechs- en Buches Sozialgesetzbuch Drucksachen 15/3443, 15/3973) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Peter Rzepka, oland Gewalt, Verena Butalikakis, Siegfried elias, Günter Nooke und weiterer Abgeord- eter: Flugverkehrskonzept für den Groß- aum Berlin überprüfen – Flughafen Ber- in-Tempelhof offen halten Drucksache 15/3727) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . deltraut Töpfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 7: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100 g, 100 h StPO (Drucksachen 15/3349, 15/3971) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter 12109 C 12111 C 12111 D 12112 D 12113 C 12113 D 12114 D 12116 C 12116 D 12117 A 12118 A 12119 D 12120 C 12121 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 und der Fraktion der FDP: Rechtsstaat- lichkeit der Telefonüberwachung si- chern (Drucksachen 15/1583, 15/3971) . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Ukraine nach der EU-Osterweiterung und vor den Präsidentschaftswahlen am 31. Oktober 2004 (Drucksache 15/3958) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Bötsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für eine demokratische und freie Präsidentenwahl 2004 in der Ukraine (Drucksachen 15/3799, 15/3968) . . . . . . . Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommu- nikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG) (Drucksache 15/3931) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Situ- ation des deutschen Güterkraftverkehrs- gewerbes im europäischen Wettbewerb (Drucksache 15/3637) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments N A L A Z d E g S D A Z d d b E H B D A Z d G B n S F A Z – 12121 D 12121 D 12122 D 12124 C 12124 D 12125 A 12126 A 12126 D 12127 D 12127 D 12128 A 12129 D 12130 A und des Rates über Mindestbedingun- gen für die Durchführung der Richtli- nie 2002/15/EG sowie der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvor- schriften für Tätigkeiten im Kraftver- kehr KOM (2003) 628 endg.; Ratsdok. 15688/03 (Drucksachen 15/2373 Nr. 2.47, 15/3578) ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: ntschädigung deutscher Zwangsarbeiter (Ta- esordnungspunkt 14) ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Än- erung des Sechsten Buches Sozialgesetz- uch (Tagesordnungspunkt 15) rika Lotz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Flugverkehrskonzept für den roßraum Berlin überprüfen – Flughafen erlin-Tempelhof offen halten (Tagesord- ungspunkt 16) iegfried Scheffler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Antrag: Die Ukraine nach der EU-Ost- erweiterung und vor den Präsidentschafts- wahlen am 31. Oktober 2004 12130 B 12130 D 12131 A 12131 B 12132 A 12132 B 12133 A 12134 C 12135 A 12135 D 12137 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 VII – Beschlussempfehlung: Für eine demokra- tische und freie Präsidentenwahl 2004 in der Ukraine (Zusatztagesordnungspunkt 8 a und b) Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG) (Tagesordnungspunkt 17) Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretä- rin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung zur Situation des deutschen Güter- verkehrsgewerbes im europäischen Wett- bewerb – Beschlussempfehlung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2002/ 15/EG sowie der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätig- keiten im Kraftverkehr (Tagesordnungspunkt 18 a und b) Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12138 A 12139 A 12140 B 12141 A 12141 C 12142 B 12143 C 12144 B 12144 D 12145 D 12146 D 12147 D 12149 B 12150 A 12151 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 11981 (A) ) (B) ) 132. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 7 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12131 (A) ) (B) ) arbeit für ausländische Staaten gezwungen wurden. Es Emotionen er hier bedient. Er sollte sich an dem Deutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg zur Zwangs- Kollege Marschewski sollte sich bewusst sein, welche Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Entschädigung deutscher Zwangs- arbeiter (Tagesordnungspunkt 14) Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Union verlangt eine Entschädigung für i d i s g O p s d B s d s t d ö t d g i r v d a g g o s A d L V e j a u N s a d d s z m H F s m k t m M a Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 21.10.2004 Heynemann, Bernd CDU/CSU 21.10.2004 Ibrügger, Lothar SPD 21.10.2004 Kumpf, Ute SPD 21.10.2004 Lamp, Helmut CDU/CSU 21.10.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 21.10.2004* Dr. Lucyga, Christine SPD 21.10.2004* Merkel, Petra-Evelyne SPD 21.10.2004 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 21.10.2004 Rauber, Helmut CDU/CSU 21.10.2004 Reichard (Dresden), Christa CDU/CSU 21.10.2004 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 21.10.2004 Scharping, Rudolf SPD 21.10.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 21.10.2004 Schönfeld, Karsten SPD 21.10.2004 Schwanitz, Rolf SPD 21.10.2004 Stübgen, Michael CDU/CSU 21.10.2004 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 21.10.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht st unstrittig, dass die Nazizeit auch zu Opfern in der eutschen Zivilbevölkerung geführt hat. Es muss aber mmer wieder deutlich gemacht werden: Auch die deut- chen Opfer sind Opfer des verbrecherischen Nazire- imes; ohne den deutschen Faschismus hätte es diese pfer nicht gegeben. Wenn wir beispielsweise das Schicksal der Zivilde- ortierten betrachten, so wissen wir, was diese Men- chen durchgemacht haben. Die Union muss sich aller- ings fragen lassen, warum sie gerade für diese etroffenen in ihrer Regierungszeit nichts getan hat. Als ie Verantwortung trug, hat sie das Schicksal der Zivil- eportierten ignoriert und diese Menschen geradezu chäbig behandelt. Erst Rot-Grün hat die Mittel der Stif- ung für ehemalige politische Häftlinge aufgestockt und en Zugang zu Leistungen auch für Zivildeportierte ge- ffnet. Wir haben es daher gar nicht nötig, uns hier Untä- igkeit vorwerfen zu lassen. Durch den Antrag der Union wird deutlich: Es geht er Union nicht um die Menschen, sondern um Ideolo- ie. Sie will historisch aufrechnen. Der Antrag vermischt n unzulässiger Weise die Arbeit der Stiftung „Erinne- ung, Verantwortung und Zukunft“ mit dem Schicksal on Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs und in er Zeit danach. Der Kollege Stadler hat in seiner Rede nlässlich der Einbringung des Antrags zu Recht heraus- earbeitet, dass die CDU/CSU-Fraktion selbst in der Be- ründung ihres Antrages nicht davon ausgeht, dass es pportun sei, an andere Staaten wegen derartiger Ent- chädigungsleistungen heranzutreten. In der Tat läuft der ntrag der Union darauf hinaus, dass es Sache der Bun- esrepublik Deutschland selbst wäre, eine finanzielle eistung als Geste für den betroffenen Personenkreis zur erfügung zu stellen. Das bedeutet aber zweierlei: Zum inen legen wir ein neues Leistungsgesetz mit einer Prä- udizwirkung auch für andere Opfergruppen auf. Zum nderen belasten wir die internationalen Beziehungen nseres Landes vor allem mit unseren osteuropäischen achbar erheblich. Das passt genau in die Reparations- chiene der Vertriebenenverbände mit der in Polen mehr ls berüchtigten Kollegin Steinbach als Frontfrau. Mit ieser Politik eines Teils der Vertriebenenverbände, von enen sich die Union nur halbherzig abgrenzt, belastet ie in unerträglicher Weise die deutsch-polnischen Be- iehungen und nimmt dies auch billigend in Kauf. Aus welcher geistigen Ecke das Ansinnen kommt, acht ein Blick auf den früheren Unionsabgeordneten ohmann deutlich: Er war noch als Mitglied seiner alten raktion einer der Betreiber des Gedankens, dass deut- ches Geld erst einmal deutschen Opfern zugute kom- en soll. In populistischer Manier setzt die Union lammheimlich alle Opfer von Unrecht gleich und rela- iviert so historische deutsche Verantwortung. Die ge- einsame Presseerklärung von Hohmann und arschewski vom 8. Mai 2003 ist weiterhin im Internet brufbar. 12132 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Lernprozess seiner Partei- und Fraktionsvorsitzenden beteiligen, die nach der Ankündigung ihrer Anti-Türkei- Abstimmung gemerkt hat, wohin solche rechtspopulisti- schen Aktionen führen. Mit solchen Anträgen verhilft er der NPD zu weiteren Wahlerfolgen. Den Antrag der Union lehnen wir ab. Max Stadler (FDP): Die FDP unterstützt das Anlie- gen, für Deutsche, die aufgrund der verbrecherischen Politik des NS-Regimes Zwangsarbeit leisten mussten, eine symbolische finanzielle Entschädigung herbeizu- führen. Der Deutsche Bundestag hat im Jahre 2000 – viel zu spät, aber immerhin – endlich das Stiftungsgesetz zur Entschädigung der ausländischen NS-Zwangsarbeiter verabschiedet. Von einer echten Entschädigung kann da- bei nicht gesprochen werden. Die finanziellen Leistun- gen wurden aber von den Opfern als Anerkennung des erlittenen schweren Unrechts empfunden. Für die FDP war seinerzeit klar, dass die damalige, in schwierigen internationalen Verhandlungen erzielte Lö- sung nicht mit der Frage einer Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter befrachtet werden durfte. Dies wäre aus vielerlei Gründen nicht angemessen gewesen und hätte zu einer schiefen Optik geführt. Dennoch ist es verständ- lich, dass die damalige Diskussion zu neuen Fragen geführt hat, denn alle Fraktionen haben bei Erlass des Stiftungsgesetzes die Auffassung vertreten, dass Zwangsarbeit ein besonderes Unrecht darstellt, das über ein allgemeines Kriegsfolgenschicksal hinausgeht. Wenn dem so ist, trifft aber die frühere Meinung, Zwangsarbeit sei durch die bis dahin ergangenen Kriegs- folgengesetze abgegolten, auch für deutsche Zwangsar- beiter nicht mehr zu. Daher ist dies ein ungelöstes Thema. Es ist auch keine unzulässige Vermischung von Täter- und Opferrolle, wenn man feststellt, dass aus menschenrechtlicher Sicht Zwangsarbeit für jeden ein- zelnen Betroffenen ein Sonderopfer darstellt. Dieses Unrecht hat das Dritte Reich verursacht. Mit ihrer verbrecherischen Kriegspolitik tragen die Nazis die Schuld am Zweiten Weltkrieg und damit an der Zwangs- arbeit von Deutschen. Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Es steht ihr daher gut an, auch diese Hypothek abzutragen. Das Naziregime hat den Zwangsarbeitern Lebenszeit genom- men und individuelle Lebenschancen zerstört. Dies an- zuerkennen ist Ziel des CDU/CSU-Antrags, dem die FDP zustimmt. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Fünften Geset- zes zur Änderung des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch (Tagesordnungspunkt 15) Erika Lotz (SPD): Heute Abend bringen wir eine Re- gelung auf den Weg, die zu unserer großen Handwerks- ordnungsnovelle gehört. Mit dem „Fünften Gesetz zur Ä w H E p H s e r s f s g a E r h s s s r k „ s a t w n f s D e Ü t w t d s n s l – u t H A (C (D nderung des Sechsten Sozialgesetzbuchs“ wollen wir, as die Rentenversicherungspflicht von selbstständigen andwerkern angeht, den Stand der Dinge, wie sie bis nde 2003 galten, wieder herstellen. Mit der Novelle haben wir das sogenannte Inhaber- rinzip aufgegeben. Bis dahin mussten die Inhaber von andwerksbetrieben Meister sein und waren rentenver- icherungspflichtig. In Personengesellschaften musste in Gesellschafter Meister sein und war rentenversiche- ungspflichtig. Von dieser Rentenversicherungspflicht konnten sie ich – und können sie sich auch jetzt wieder – nur be- reien lassen, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die ge- etzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hintergrund dieser Regelung, die Ende der 50er-Jahre etroffen wurde, war es, Menschen abzusichern, die uch mit selbstständiger Arbeit nur durchschnittliche inkommen erwirtschaften. Diese Politik haben wir auch in den vergangenen Jah- en weiter fortgesetzt. Ich möchte da an die Einbezie- ung arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger in die ge- etzliche Rentenversicherung erinnern, die Rot-Grün chon kurz nach dem Regierungswechsel 1998 beschlos- en hat. Diesen Stand – dass nur derjenige rentenversiche- ungspflichtig ist, der auch die entsprechenden Qualifi- ationsanforderungen mitbringt – stellen wir mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sechsten Sozialge- etzbuchs“ wieder her. Damit schließen wir bewusst die reinen Kapitalgeber us. Daneben gilt: Wer bis zum 31. Dezember 2003 ren- enversicherungspflichtig war, bleibt es auch weiterhin. Eine Änderung im Sechsten Sozialgesetzbuch müssen ir heute vornehmen, weil mit der Handwerksordnungs- ovelle auch Inhaber ohne die nötigen Qualifikationsan- orderungen versicherungspflichtig geworden wären. Damit wäre auch ein Ungleichgewicht zu den Selbst- tändigen in handwerksähnlichen Gewerben entstanden. iese sind nicht rentenversicherungspflichtig und waren s auch nie. Gegen dieses Ungleichgewicht gäbe es im brigen auch verfassungsrechtliche Bedenken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposi- ion, dass das Handwerksrecht novelliert werden musste, ar uns allen schon seit einigen Jahren bewusst. Es war rotzdem nicht einfach, eine gemeinsame Lösung zu fin- en. Wir haben uns schließlich im Vermittlungsaus- chuss geeinigt. Dass die Handwerksordnungsnovelle, die am 1. Ja- uar dieses Jahres in Kraft getreten ist, richtig war, zeigt ich inzwischen. Bei den Branchen, die wir aus der An- age A der Handwerksordnung herausgenommen haben das sind die Handwerke, die nicht gefahrgeneigt sind nd für die deshalb heute kein Meisterbrief mehr für Be- riebsgründung benötigt wird –, gab es schon im ersten albjahr 17 Prozent mehr Selbstständige. Auch von den Neugründungen der Betriebe nach der nlage A sind zwei Drittel nach der neu eingeführten Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12133 (A) ) (B) ) Altgesellenregel vorgenommen worden. Darüber hinaus hat sich die Handwerksordnungsnovelle auch positiv auf die Ausbildungsbereitschaft ausgewirkt. Sie sehen also, dass wir mit dieser Novelle wirklich das geschaffen haben, was wir damit beabsichtigt haben: mehr Chancen für das Handwerk. Wir wollten und wollen den großen Befähigungs- nachweis zukunftssicher und europafest machen, die wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks stärken, Existenzgründungen erleichtern, Arbeitsplätze sichern und Impulse für neue Arbeitsplätze und Ausbildungs- plätze geben. Zu dieser Novelle gehört auch die Regelung, die wir heute verabschieden werden. Wir werden – und das be- tone ich besonders gern – auch diese Regelung gemein- sam mit der Opposition beschließen. Es gibt also auch Gesetze, die ganz ohne strittige Diskussionen einver- nehmlich von allen getragen werden. Hildegard Müller (CDU/CSU): Leider muss ich es bereits zu Beginn erwähnen: Rot-Grün hätte uns die heu- tige Debatte wirklich ersparen können, wenn die Bun- desregierung im vergangenen Jahr bei der Novellierung der Handwerksordnung sauber und ordentlich gearbeitet hätte. Rot-Grün hätte vor allem vielen Handwerkern Chaos und Durcheinander ersparen können, wenn – ganz im Arbeitsethos der Betroffenen – handwerklich gut ge- arbeitet worden wäre. Dies ist leider nicht der Fall gewe- sen. Folglich müssen wir heute für die damaligen rot- grünen Fehler nachsitzen. Rot-Grün hat damals auf die- sem Feld unsaubere Arbeit abgeliefert. Böse Absicht will ich gar nicht unterstellen. Bundes- regierung und Koalition können hier aber heute nicht be- haupten, dass sie nicht gewarnt worden wären. So wurde in der damaligen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur Novelle der Handwerksordnung auf das heute zu debat- tierende Problem hingewiesen. Wer möchte, mag sich die damaligen Ausschussdrucksachen getrost nochmal anschauen. Damals hat der „Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker“ vor dem heute beklagten Missstand gewarnt. Dass diese Mahnung ungehört verhallt ist, überrascht mich aber eigentlich nicht: Was Rot-Grün von Experten- meinungen in Anhörungen hält, haben wir in den ver- gangenen Wochen und Monaten mitbekommen. Mir fal- len im Bereich der Sozialpolitik noch eine Menge von Gesetzesvorhaben ein, bei denen dies leider genauso war oder so sein wird. Man darf zum Beispiel gespannt sein, ob Rot-Grün bei den Änderungen in der Pflegeversiche- rung wenigstens auf den Rat der Rentenversicherer hört. Die warnen aktuell vor Rentenbescheiden, die erst aus- gestellt und anschließend widerrufen werden müssen – mit erheblichem organisatorischem Aufwand und hoher Verunsicherungsgefahr. Mit etwas Ähnlichem haben wir uns heute in unserer rot-grünen Nachhilfestunde auch zu beschäftigen. Ich möchte noch einmal ganz deutlich machen, um was es hier geht: Zu Beginn diesen Jahres trat die große Handwerksnovelle in Kraft. Mit ihr wurde – eben mehr o p a n d d g h H m T D w e h d e d l w R M t e s t v n e f H z L R H R d e s c (C (D der weniger unbewusst – die Rentenversicherungs- flicht der selbstständigen Handwerker ausgeweitet. Der ktuelle Gesetzentwurf korrigiert die maßgebliche Norm un. Er stellt damit rückwirkend die alte Regelung wie- er her. Damals wurde unter anderem der § 2 Satz l Nr. 8 es SGB VI geändert, und zwar mit der folgenden Be- ründung: „Die Änderung stellt eine Folgeänderung zur Ände- rung der Handwerksordnung dar. Mit ihr wird der ‚Status quo‘ der derzeitigen Rentenversicherungs- pflicht selbstständiger Handwerker aufrechterhal- ten. Aufgrund der Neustrukturierung der Anlagen A und B zur Handwerksordnung werden zahlreiche Handwerke zulassungsfrei. Um den Kreis der versi- cherungspflichtigen Handwerker unverändert zu lassen, muss daher die entsprechende, bisher nur auf die in der Handwerksrolle eingetragenen Hand- werker Bezug nehmende Vorschrift im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch um die Handwerker, die künftig ein zulassungsfreies Handwerksgewerbe ausüben, erweitert werden.“ Nach der Kritik in der bereits erwähnten Anhörung at wenig später auch der Zentralverband des Deutschen andwerks darauf hingewiesen, dass mit der neuen For- ulierung eine Ausweitung der Versicherungspflicht- atbestände in der Rentenversicherung eingetreten ist. iese kann ein vernünftiger Mensch nicht wirklich ge- ollt haben. Auf jeden Fall wurde auf diesem Weg für rhebliche Irritationen im Handwerk gesorgt. Zu Recht at der ZDH deshalb die Bundesregierung aufgefordert, ie neue Regelung rückwirkend wieder aufzuheben. Ich möchte nochmals ganz deutlich machen, worum s hierbei genau geht. Nur so wird der Widersinn und as eigentliche rot-grüne Versagen an dieser Stelle deut- ich. Im Wesentlichen geht es um zwei Änderungen: Zum einen ist für die Führung von 53 Handwerksge- erben, beispielsweise für Uhrmacher, Schneider oder aumausstatter, die Erfordernis des Nachweises der eisterprüfung aufgegeben worden. Inhaber solcher Be- riebe sind demzufolge nicht mehr in die Handwerksrolle ingetragen, sondern in das neue Verzeichnis der zulas- ungsfreien Handwerksgewerbe. Daneben bestehen wei- erhin die handwerksähnlichen Gewerbe. Zum anderen wurde mit der großen Handwerksno- elle das bisher gültige Inhaberprinzip aufgegeben, wo- ach der Inhaber eines Handwerksbetriebes auch die rforderlichen handwerksrechtlichen Qualifikationen er- üllen musste. Nunmehr kann ein zulassungspflichtiges andwerksgewerbe auch dann geführt werden, wenn war nicht der Inhaber, aber ein im Betrieb beschäftigter eiter die erforderliche Qualifikation besitzt. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus für die entenversicherung? In den zulassungspflichtigen andwerken unterliegen die Gewerbetreibenden der entenversicherungspflicht. Dies gilt nun unabhängig avon, ob sie selbst die Voraussetzungen erfüllen oder inen Meister eingestellt haben. Handelt es sich um Per- onengesellschaften, besteht wie bisher die Rentenversi- herungspflicht nur für diejenigen Gesellschafter, die 12134 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) über die handwerksrechtliche Qualifikation verfügen. Auch bei den zulassungsfreien Handwerksgewerben un- terliegt seither der Inhaber der Rentenversicherungs- pflicht. Jedoch ist anders als bei den Zulassungspflichti- gen Handwerken bei Personengesellschaften jeder Gesellschafter – unabhängig von seiner Qualifikation – rentenversicherungspflichtig. Dadurch besteht auch für Personen, die einen zulas- sungspflichtigen oder freien Betrieb nur vorübergehend weiterführen, zum Beispiel für Witwen, Witwer, Erben oder Nachlassverwalter, eine Rentenversicherungs- pflicht. Außerdem ist die Ungleichbehandlung von Selbstständigen, die ein zulassungsfreies Handwerksge- werbe ausüben und von Selbstständigen, die ein hand- werksähnliches Gewerbe betreiben, als problematisch zu betrachten. Zudem fehlte im alten Gesetz auch noch jede Übergangsregelung. Personen, die bereits privat fürs Al- ter vorgesorgt hatten, wurden so weitere Ausgaben auf- erlegt. Es stellt sich auch die Frage, ob es aufgrund der No- vellierung der Handwerksordnung überhaupt noch eine Legitimation für die Versicherungspflicht für Handwer- ker gibt. Es ist gut, dass der ganze Unsinn jetzt wieder korri- giert wird. Vielleicht gelingt es uns so auch, reichlich zerbrochenes Porzellan wieder zu kitten. Ich möchte zum Abschluss noch auf etwas hinweisen: Im Vergleich zu den großen „Reform-Baustellen“ in un- serem Sozialversicherungswesen mag die heutige Kor- rektur als kleiner Fisch erscheinen. Es ist aber dennoch wichtig, dass wir Signale für ein mittelstandsfreundli- ches Klima geben. Mit dem handwerklichen Schlendrian hat Rot-Grün dies nicht getan. Vielmehr hat Rot-Grün nur deutlich gemacht, dass Warnungen – selbst wenn sie in Anhörungen vorgetragen wurden – nicht wirklich ernst genommen werden. Wenn die Politik so verantwor- tungslos handelt, darf sie sich nicht wundern, wenn Ver- trauen verloren geht. Es geht um das Vertrauen, das Mit- telständler – dazu zähle ich auch das Handwerk – brauchen, um zu investieren und damit dringend benö- tigte Arbeitsplätze zu schaffen. Es kann in diesem Haus nicht oft genug gesagt wer- den: Die Lage des Mittelstandes war noch nie so kata- strophal wie zurzeit. Allein in den vergangenen zwei Jahren gab es rund 80 000 Insolvenzen. Jeden Tag kom- men weitere 100 hinzu. Das sind dreimal so viele Kon- kurse wie vor zehn Jahren und fünfmal so viele wie vor 25 Jahren. In diesem Bereich gibt es Kämpfe um Ar- beitsplätze, die nicht in der „Tagesschau“ gezeigt wer- den. Deshalb ist es das Wichtigste, dass wir den Mittel- stand wieder stärken. Dies ist das A und O. Durch die Stärkung des Mittelstandes werden Wachstum und Be- schäftigung gefördert. Dafür müssen jedoch vorab ver- nünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir brauchen mehr Freiraum für Selbstständigkeit. Der Selbstständigenanteil liegt bei uns in Deutschland leider nur noch bei etwa 10 Prozent. In der EU sind es noch immerhin 16 Prozent. Dieser Trend zu einem im- mer geringeren Anteil muss endlich umgekehrt werden. D l k k n 1 g p G p m s w V g e n e t V t d t H g h b n G H t 2 2 b v s g h f T a v ö D r z e u P (C (D ies wird uns aber nur gelingen, wenn wir Mittelständ- er mit solchem Murks, den es heute zu reparieren galt, ünftig verschonen. Ich hoffe, Rot-Grün wird aus dem heutigen Schaden lug. Allzu oft sollte sich die Politik ein Nachsitzen icht leisten müssen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Am . Januar 2004 ist die große Handwerksnovelle in Kraft etreten. Im Zuge dessen war die Rentenversicherungs- flicht selbstständiger Handwerker neu zu regeln. Zwei ründe waren dafür ausschlaggebend: Erstens. In einer Reihe von Gewerken ist die Meister- rüfung keine Voraussetzung zur Führung eines Betriebes ehr. Die neuen zulassungsfreien Handwerksgewerbe ind rechtlich im Ergebnis den handwerksähnlichen Ge- erben gleichgestellt worden. Dort bestand noch nie ersicherungspflicht. Zweitens. Das so genannte Inhaberprinzip wurde auf- egeben. Inhaber eines Betriebes müssen nicht mehr in igener Person die handwerksrechtlichen Qualifikatio- en erfüllen. Es reicht, wenn etwa ein Betriebsleiter die rforderlichen Qualifikationen besitzt. Die seinerzeit ge- roffenen Regelungen haben zu einer Ausweitung der ersicherungsspflicht geführt. Das war nicht beabsich- igt. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird erreicht, ass auch in Zukunft nur jene Handwerker in die Ren- enversicherung einbezogen werden, die auch vor der andwerksnovelle in die Versicherungspflicht einbezo- en waren. Versicherungspflicht wird für jene Handwerker beste- en, die Inhaber von zulassungspflichtigen Handwerks- etrieben sind und selbst die erforderlichen Qualifikatio- en erfüllen. Selbstständige, die ein zulassungsfreies ewerbe betreiben, werden nun genauso behandelt wie andwerker, die ein handwerksähnliches Gewerbe be- reiben. Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Januar 004 in Kraft gesetzt. Handwerker, die am 31. Dezember 003 in die Versicherungspflicht einbezogen waren, leiben weiterhin versicherungspflichtig. Die Diskussion um die Reform der Handwerksno- elle und im Nachgang um die Versicherungspflicht von elbstständigen Handwerkern hat wieder einmal deutlich ezeigt, dass die Regeln zur Versicherungspflicht über- olt sind: Die Abgrenzungen sind nicht über jeden Zwei- el erhaben. Der vorliegende Entwurf fügt sich in die bestehende radition zur Versicherung von Handwerkern. Das ist ngemessen. Wenn die Regeln zur Versicherungspflicht erändert werden, dann sollte dies auf Grundlage einer ffentlichen und offenen Debatte erfolgen. Damit ist die ebatte zur Versicherungspflicht in den Sozialversiche- ungen nicht vom Tisch. Meine Fraktion hat wiederholt vorgeschlagen, die So- ialversicherungen zu Bürgerversicherungen weiterzu- ntwickeln. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten nach nserer Auffassung die gleichen Rechte und die gleichen flichten haben. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12135 (A) ) (B) ) Für den sozialen Schutz der Bevölkerung und die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen sollte es in Zukunft nicht mehr wichtig sein, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist. Es darf auch keine Rolle mehr spielen, ob jemand ledig, geschieden oder verheiratet ist. Wer eine verpflichtende Anzahl von Jah- ren in die Versicherung eingezahlt hat, sollte ein eigen- ständiges Recht auf sozialen Schutz vor Armut im Alter erhalten, unabhängig vom Familienstand, von der Stel- lung im Erwerbsleben und vom Verdienst. Jeder sollte die Pflicht haben, solche Bürgerversicherung entspre- chend seiner Leistungsfähigkeit zu finanzieren. Allerdings kann eine Bürgerversicherung nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Es bedarf einer lan- gen und gut durchdachten Vorbereitung, um die damit im Zusammenhang stehenden verfassungsrechtlichen und fiskalischen Probleme zu lösen. En passant lassen sich all diese Fragen nicht klären. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Der heute zur Beratung stehende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die bis 2003 be- stehende Rechtslage hinsichtlich der Versicherungs- pflicht von selbstständigen Handwerkern wieder herzu- stellen. Diese Rechtslage war von der rot-grünen Regierung mit ihrer Handwerksnovelle hinsichtlich der Versicherungspflichttatbestände auch auf Personen aus- geweitet worden, die überhaupt nicht die Voraussetzun- gen hinsichtlich der Definition eines selbstständigen Handwerkers erfüllen. So war zum Beispiel ein Kom- manditist in einer Raumausstatter-KG seit Anfang 2004 rentenversicherungspflichtig. Dies ist eine unverständli- che und nicht nachvollziehbare Ausweitung der ohnehin auf dem Prüfstand stehenden Pflichtversicherung von Handwerkern. Die FDP begrüßt daher die Einsicht der Koalition. Es gilt das alte Sprichwort: „Besser spät als nie.“ Sie haben zum Glück ihren Fehler eingesehen und sind bereit, ihn mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zu korrigie- ren. Dadurch werden Handwerker in zulassungsfreien Gewerken und alle Personengesellschafter, die selbst nicht Handwerker sind, wieder von der Versicherungs- pflicht befreit. Für den betroffenen Personenkreis be- wirkt das Einsparungen von bis zu 395 Euro in den neuen Ländern und bis zu 470 Euro in den alten Bundes- ländern, und zwar pro Monat! Wer die Lage im Hand- werk kennt, weiß, was das bedeutet. Wir unterstützen den Gesetzentwurf auch deshalb, weil er mehr Men- schen in die Lage versetzt, eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Die FDP hat die Notwendig- keit einer Ausweitung der privaten Altersvorsorge mit mehreren Anträgen im Deutschen Bundestag seit langem eingefordert. Es ist zu begrüßen, dass eine einvernehmliche Lösung in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deut- schen Handwerks gefunden wurde. Das ist bei der rot- grünen Bundesregierung durchaus keine gängige Praxis: Sie hat bei der zugrunde liegenden Handwerksnovelle dies nicht getan, sondern sie hat in Konfrontation mit den Betroffenen gehandelt. w h t K v s k u t s V k H V z s b H w M w A d v T m B b P b g B g f f I g m r D m d n F r k e g k s (C (D Unzweifelhaft sind über die heutige Korrektur hinaus eitere Schritte nötig. Es ist historisch bedingt und aus eutiger Sicht nicht mehr zwingend, sondern eher gro- esk, dass selbszständige Handwerker im SGB VI neben üstenfischern, Seelotsen und Entbindungspflegern als ersicherungspflichtig eingestuft werden. Ziel sollte es ein, die Rentenversicherungspflicht für Handwerker omplett abzuschaffen, denn sie ist für viele Handwerks- nternehmer schlichtweg ein Ärgernis. Handwerker soll- en – wie andere Selbstständige auch – ihre Altervor- orge frei gestalten und zwischen freiwilliger ersicherung in der GKV und privater Vorsorge wählen önnen. Es ist jedenfalls nicht länger hinzunehmen, dass andwerker eine GmbH gründen müssen, um sich der ersicherungspflicht zu entledigen. Hier treibt der So- ialstaat seltsame Blüten. Die FDP wird in Kürze ent- prechende Anträge in den Deutschen Bundestag ein- ringen. Wir sind uns dabei der Unterstützung durch die andwerksverbände sicher. Wir würden uns freuen, enn diese Anträge dann mit einer ähnlich breiten ehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen würden, ie es heute geschieht. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Flugverkehrskon- zept für den Großraum Berlin überprüfen – Flughafen Berlin-Tempelhof offen halten (Ta- gesordnungspunkt 16) Siegfried Scheffler (SPD): Ich hätte nicht gedacht, ass ich noch einmal die Möglichkeit bekomme, mich or diesem Hohen Haus zum Betrieb des Flughafens empelhof zu äußern. Schließlich wurde bereits 1996 it dem so genannten Konsensbeschluss zwischen dem und und den Ländern Berlin und Brandenburg verein- art, den Flughafen Tempelhof zu schließen, sobald der lanfeststellungsbeschluss für den Flughafen Schönefeld estandskräftig wird. Dieser Beschluss wurde im Übri- en auch nach dem Wechsel der Regierungen auf undes- und Landesebene zu keinem Zeitpunkt infrage estellt. Am 13. August dieses Jahres ist nun der Plan- eststellungsbeschluss erlassen worden; Ende 2005/An- ang 2006 wird er voraussichtlich Rechtskraft erlangen. ch habe zunächst einmal keinen Anlass – trotz der ein- ereichten Klagen –, an diesem Datum zu zweifeln. In einen Augen gibt es daher auch keinen Anlass, den er- eichten Konsens infrage zu stellen oder aufzuweichen. ies gilt meines Erachtens übrigens für alle Beteiligten. Fest steht: Der Flughafen Tempelhof ist unökono- isch und produziert Jahr für Jahr steigende Verluste, ie das Land Berlin tragen muss. Ich denke, ich muss Sie icht daran erinnern, dass sich Berlin in einer desolaten inanzsituation befindet und derzeit gegen die Bundes- epublik Deutschland wegen seiner Haushaltsnotlage lagt. Wie verhält sich der Beklagte? Er verabschiedet inen Antrag, der das – dank der Bemühungen der SPD- eführten Landesregierung – ganz langsam auf die Beine ommende Berlin veranlassen soll, gegen jede wirt- chaftliche Vernunft ein als Verlustbringer erkanntes 12136 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Objekt weiter zu betreiben? Ich denke nicht, dass der Deutsche Bundestag solche Zeichen setzen sollte. Berlin darf und muss vielmehr im Rahmen der geschlossenen Verträge und Vereinbarungen alle Maßnahmen ergreifen, um seine desolate Finanzsituation zu entschärfen. § 31 Abs. 2 LuftVG besagt ausdrücklich, dass die Länder in eigener Verantwortung über Bau, Ausbau und auch Schließung von Flughafenstandorten entscheiden. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie daher bitten, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Die von den Antrag- stellern dargestellten Gründe, die für einen Weiterbetrieb von Tempelhof sprechen sollen, Angebote privater Be- treiber, Tempelhof in Eigenregie weiterzuführen, und das kürzlich vorgestellte Konzept, Tempelhof als City- terminal mit eigener Trassenanbindung für BBI auszu- bauen, sind entweder nicht seriös, da die Privaten zum Beispiel nicht die Gebäude, die die hauptsächlichen Kosten verursachen, übernehmen wollen, bzw. kommen schlichtweg zu spät, da ein Cityterminal am Standort Tempelhof erhebliche Verzögerungen für den Ausbau von Schönefeld nach sich ziehen würde. Dies ist weder im Interesse des Bundes noch im Interesse Berlins. Keine Frage: Tempelhof ist ein Stück Berlin, Tempel- hof ist ein Stück der Geschichte auch meiner Stadt und es ist schwer, sich davon zu verabschieden. Viele Berli- nerinnen und Berliner verbinden mit diesem Flughafen viele sehr persönliche Erinnerungen, zum Beispiel an die Luftbrücke, die ihnen das Überleben während der Blo- ckade sicherte. Sie denken an Freunde, die sie in Tem- pelhof begrüßen konnten oder von denen sie in Mauer- zeiten Abschied nehmen mussten, und sie erinnern sich an viele eigene Flüge. Aber die Zeiten haben sich geän- dert. Westberlin ist nicht mehr eingemauert und das ver- einigte Berlin muss in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Lage besonders genau rechnen. Tempel- hof ist schon lange ein Verlustbringer. Das kann sich die Stadt auf Dauer nicht mehr leisten. Von 1991 bis 2003 haben sich Verluste in Höhe von 139 Millionen Euro angesammelt. Die jährlichen Ver- luste lagen zwischen 7 Millionen und 17 Millionen Euro. Allein im vergangenen Jahr waren es laut Jahresab- schluss 2003 der FBS, der vom Wirtschaftsprüfer testiert ist, 15,3 Millionen Euro. Für 2004 wird von der FBS ein Verlust von 15,2 Millionen Euro erwartet. Und wenn der Flugbetrieb aufrechterhalten würde, kämen nach Be- rechnungen der FBS von 2005 bis 2010 noch einmal 120 Millionen Euro dazu. Auch die Entwicklung des Verkehrsaufkommens spricht eine klare Sprache: Im Jahre 1993 hatte der Flug- hafen Tempelhof seinen Höhepunkt mit rund 68 000 Flugbewegungen und 1,1 Millionen Passagieren. Seit- dem geht die Entwicklung kontinuierlich bis auf eine „kleine Erholung“ in den Jahren 1997 und 1998 nach un- ten. 2003 gab es noch rund 37 000 Flugbewegungen und rund 450 000 Fluggäste. Ich halte es für absolut falsch, für eine kleine Klientel von Geschäftsleuten und Bun- destagsabgeordneten, die einen möglichst kurzen Weg zur Arbeit und zu Terminen haben wollen, ein so über- flüssiges, teures und die Menschen belastendes Fossil wie den Flughafen Tempelhof weiter zu betreiben. b T f s S O K G m v t T k s S s d n S B m d u n F r n e B k W i n w d d A c B F n V s z k w p b I J G s C d n g (C (D Um die Stadt von dem Geldvernichter Tempelhof zu efreien und um die anderen mit dem Weiterbetrieb von empelhof verbundenen Probleme einer Lösung zuzu- ühren, hatte die Berliner Flughafengesellschaft in Ab- timmung mit den drei Gesellschaftern einen Antrag zur chließung des Flughafens Tempelhof gestellt. Das berverwaltungsgericht hat diesen Antrag nach der lage einiger weniger Airlines mangels rechtlicher rundlage jedoch abgewiesen. Dieser Enscheidung uss sich der Berliner Senat fügen, auch wenn es nach- ollziehbare Begehrlichkeiten gibt, den Flughafenbe- rieb möglichst bald zu beenden. Ein Weiterbetrieb von empelhof würde mittel- und langfristig zu einer unkal- ulierbaren Schuldenlast führen und den Weg zu einer auberen und soliden Finanzierung des Single Airports chönefeld permanent blockieren. Dies hat sich bei Ge- prächen der Flughafengesellschaft mit möglichen Kre- itgebern als wichtiger Punkt herausgestellt. Die Verlagerung des Flugverkehrs von den beiden in- erstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof nach chönefeld bietet große wirtschaftliche Chancen für erlin und Brandenburg. Der wichtigste Grund für eine öglichst zügige Schließung des Flughafens sind jedoch ie Menschen in Tempelhof und Neukölln; diese leiden nter dem Fluglärm genauso, wie die Menschen in Rei- ickendorf, Tegel und Spandau unter dem Betrieb des lughafens Tegel leiden. Sie müssen mit einem Unfall- isiko leben, das mit der Verlagerung des Flugverkehrs ach Schönefeld erheblich verringert werden wird. In iner dicht besiedelten Region wie dem Ballungsraum erlin wird man das Risiko nicht auf Null verringern önnen und ich weiß aus eigener Betroffenheit, da mein ahlkreis im Einzugsgebiet des neuen Großflughafens n Schönefeld liegt, dass die Verlagerung auch wieder eue Belastungen für Bevölkerungsgruppen bringen ird, die bisher weniger betroffen waren. Dennoch enke ich, dass wir, egal wie man zur Standortentschei- ung für Schönefeld steht, im Interesse der Stadt den usbau Schönefelds zügig voranbringen müssen. Die Schließung von Tempelhof erschließt riesige Flä- henpotenziale für eine neue Nutzung. Die Aufgabe des etriebes in Tempelhof bedeutet, dass Berlin ein riesiges lächenpotenzial von 357 Hektar in Innenstadtlage für eue Nutzungen gewinnt. Dafür gibt es viele denkbare arianten. Nutzungsüberlegungen anzustellen ist jetzt chon gut und sinnvoll. Zu einer tatsächlichen Umset- ung solcher Überlegungen kann und wird es aber erst ommen, wenn der Flughafen entwidmet ist. Bis dahin erden noch viele Überlegungen angestellt werden. Wichtig ist jedenfalls, dass ein großer Teil des Tem- elhofer Feldes als „Grüne Lunge“, als Naherholungsge- iet für die Berlinerinnen und Berliner, erhalten bleibt. n dem Konzept „Park der Luftbrücke“, das vor einigen ahren erstellt wurde, sind daher allein 210 Hektar als rünfläche eingeplant. Für die Stadtentwicklung ist entscheidend: Ein so rie- iges Areal wie der Flughafen Tempelhof eröffnet die hance, die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb es Siedlungskörpers zu reduzieren. Das bedeutet nicht ur ein Stück mehr nachhaltige Entwicklung und weni- er Zersiedlung. Es bedeutet auch, dass mittelfristig Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12137 (A) ) (B) ) weniger Folgekosten für die infrastrukturelle Erschlie- ßung entstehen. Die Flächenpotenziale des Flughafens Tempelhof sind ein Riesenpfund der Stadt. In anderen Ballungsräumen wie in Stuttgart oder München gibt es eine erhebliche Knappheit an verfügbaren Flächen. Ber- lin verfügt dagegen mit den vorhandenen und zukünfti- gen Potenzialen über einen ganz harten Standortvorteil. Das dämpft die Boden- bzw. Mietpreise und ermöglicht eine flexible und nachfrageorientierte Entwicklung von Standorten für Wohnen und Wirtschaft. Das Tempelhofer Feld zu gestalten ist eine riesige städtebauliche Herausforderung. Es besteht jedoch kein Anlass, sofort mit der Umgestaltung zu beginnen. In ei- ner Zeit, in der noch sehr viele Flächen auch in anderen Innenstadtlagen frei sind, ist viel Platz für Phantasie. Vorstellbar ist zum Beispiel, das heutige Flugfeld als einen neu gewonnenen Freiraum zu entwickeln, der für Erholung, Sport, Kultur, Naturerlebnis und viele andere Aktivitäten genutzt werden kann. Dieselbe Offenheit besteht auch im Hinblick auf die künftige Nutzung des Flughafengebäudes. Auch das bie- tet ein einzigartiges Flächenpotenzial mitten in Berlin. Das Land Berlin, zu 17 Prozent Eigentümer der Immo- bilie, und der Bund, der zu 83 Prozent Eigentümer ist, beraten gemeinsam über denkbare Optionen für die künftige Nutzung des Gebäudes. Die Frage ist zum Bei- spiel, ob und gegebenenfalls welche Bundeseinrichtun- gen eine Unterbringung im Flughafengebäude infrage kommt. Berlin braucht nicht drei Flughäfen und auch nicht zwei Flughäfen, sondern muss die ganze Kraft darauf konzentrieren, Schönefeld als den einen Flughafen der Region Berlin-Brandenburg zu entwickeln. Es geht eben nicht um einen einzelnen Flughafen, sondern um das große Infrastrukturprojekt, mit dem wir der Region einen Schub geben können. Jeder zusätzliche Flughafen im Einzugsbereich von BBI schwächt die Position von BBI, ob das Neuhardenberg ist, Stendal oder Tempelhof. Es wäre doch absurd, wenn wir vor dem Start von BBI auch noch für Konkurrenz im eigenen Umfeld sorgen würden, indem wir – auch einer privat organisierten – Weiterführung von Tempelhof zustimmen würden. BBI wird nur dann zu einem Erfolg, wenn er wirklich ein Single Airport in der Region ist. Ich bin sicher, dass all die Verbände und Unterneh- men, die jetzt noch an Tempelhof festhalten, sehr bald die Vorteile von BBI in Schönefeld erkennen und die Chancen für sich nutzen werden. Ich denke, dass es gerade in der jetzigen Phase darauf ankommt, keine falschen Signale auszusenden. Die un- nötige und hauptsächlich Partikularinteressen dienende Beibehaltung des Flughafenstandorts Tempelhof wäre ein solches falsches Signal. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es mag vielleicht subjektiv nachvollziehbar sein, dass sich einige Bundestagsabgeordnete für diesen Gruppenantrag ausgesprochen haben. Manche nutzen den Flughafen im Zentrum von Berlin auch als schnelle V i w g g G z r k O a s G s s W b B t a m v f B S l b F d d h u s l l s d d z S d S g z t s n b z m f v d B l (C (D erkehrsanbindung, um am Ende einer Sitzungswoche n ihre Wahlkreise zurückkehren zu können. Dadurch ird der Bund aber nicht zur zuständigen Genehmi- ungsbehörde in dieser Frage. Der Flughafenbetrieb liegt in Deutschland überwie- end in regionaler Verantwortung. Die Länder sind als enehmigungsbehörde für die Flughafenentwicklung uständig, der Bund koordiniert die Planung aus über- egionaler Sicht und sorgt für die erforderlichen Fernver- ehrsanbindungen. Der Appell an den Bund, sich für die ffenhaltung von Tempelhof stark zu machen, kann sich lso nur an den Bund in seiner Eigenschaft als Gesell- chafter der FBS, der Flughafen Berlin Schönefeld mbH, richten. Der Bund hält 26 Prozent dieser Gesell- chaft. Objektiv betrachtet kann aber sowohl aus ökonomi- chen als auch aus ökologischen Gründen niemand die eiterführung des Flugbetriebs in Tempelhof ernsthaft efürworten. Der Bund und die Länder Brandenburg und erlin haben sich 1996 gegen die unwirtschaftliche Auf- eilung des Flugverkehrs in Berlin auf drei Flughäfen usgesprochen. Der Konsensbeschluss, der von der da- aligen Bundesregierung aus CDU und FDP ebenso wie on der CDU-geführten Berliner Landesregierung ge- asst wurde, sieht die Errichtung des Flughafens Berlin- randenburg-International, BBI, in Schönefeld als ingle-Airport für die Region vor. Grundlage für die damalige Entscheidung war vor al- em der defizitäre Flugbetrieb in Berlin, Daran hat sich is heute nichts geändert. In 2003 betrug das Defizit des lughafens Tempelhof über 15 Millionen Euro. Je länger ieser Flughafen geöffnet bleibt, umso schlechter wird ie Ertragssituation der Flughafengesellschaft und umso öher werden die notwendigen Mittel sein, die der Bund nd die Länder Brandenburg und Berlin aufbringen müs- en. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- age von Bund und Ländern ist das Bemühen der Ber- iner Landesregierung, den Flughafen Tempelhof so chnell als möglich zu schließen, zu begrüßen, auch weil ie planungsrechtliche Begründung im Wesentlichen auf ie Konzentration des Flugverkehrs in Schönefeld ab- ielt. Auch für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die chließung des Flugbetriebs in Tempelhof ein Schritt in ie richtige Richtung. Sie sind nicht länger einem icherheitsrisiko mit unzumutbarer hoher Lärmbelästi- ung und Gesundheitsgefährung ausgesetzt. In den Jahr- ehnten der Teilung der Stadt mussten diese Risiken ge- ragen werden, die heute nicht mehr zu verantworten ind. Ein Flughafen mitten in einem Wohngebiet ist icht länger tragbar. Deshalb muss gehandelt werden, evor ein Unglück geschieht. Dies gilt auch für den weiten innerstädtischen Flughafen in Berlin-Tegel, der it der Inbetriebnahme des neuen Flughafens in Schöne- eld hoffentlich in 2010 geschlossen wird. Die Aufregung, Schönefeld läge zu weit außerhalb on Berlin, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil ist er Standort in Schönefeld stadtnah. Die Flughäfen zum eispiel in London, Frankfurt, München und Stuttgart iegen zum Teil weiter vom Stadtzentrum entfernt. 12138 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Dazu gehört auch eine gute Infrastruktur, vor allem eine schnelle Schienenanbindung. Hier ist der Bund zu- ständig und hier sollten wir schnell gemeinsam handeln. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Bund und Län- der müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen: Nachdem die Errichtung des Flughafens Schönefeld im Privatisie- rungsverfahren gescheitert ist, muss die öffentliche Hand den Single-Airport jetzt selbst errichten. Für den Ausbau zum Flughafen Berlin-Brandenburg-International, BBI, muss jetzt schnell ein stringenter Finanzierungs- und Zeitplan vorgelegt werden. Für die Liegenschaft in Tem- pelhof muss ein Nutzungskonzept erarbeitet werden, da- mit zukünftig nicht weiter Steuermittel in Millionenhöhe für die Unterhaltung des Gebäudekomplexes anfallen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Die Ukraine nach der EU-Osterwei- terung und vor den Präsidentschaftswahlen am 31. Oktober 2004 – Beschlussempfehlung: Für eine demokrati- sche und freien Präsidentenwahl 2004 in der Ukraine (Zusatztagesordnungspunkt 8 a und b) Manfred Grund (CDU/CSU): Es dürfte nahezu ein- malig in der deutschen Parlamentsgeschichte sein, dass der Deutsche Bundestag in zwei aufeinander folgenden Sitzungswochen zum gleichen außenpolitischen Thema, nämlich der Entwicklung der Ukraine, debattiert. Ich be- grüße es ausdrücklich, dass die Ukraine so viel parla- mentarische Aufmerksamkeit und Wertschätzung er- fährt, und werbe dafür, dass auch die deutsche Öffentlichkeit die Ukraine und ihre Entwicklung besser wahrnimmt. Denn es gibt die Ukraine betreffend durch- aus ein Wahrnehmungsproblem. Wenn wir nach Osten schauen, sehen wir Polen und das große Russland. Das mag vielerlei Ursachen haben: geschichtliche Ursachen, wirtschaftliche Gründe und auch energiepolitische Gründe. Dass aber zwischen die- sen beiden Ländern die Ukraine liegt, einer der flächen- mäßig größten Staaten Europas mit 48 Millionen Ein- wohnern und mit einer bemerkenswerten Geschichte, ist hierzulande weithin unbekannt. Das Magdeburger Stadtrecht war im Mittelalter in den ukrainischen Städten die Kommunalverfassung. Das ukrainische Herrscherhaus war mit fast allen europäi- schen Herrscherfamilien verbunden und verheiratet. Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 war der Schwerpunkt der christlichen Orthodoxie die Ukraine. Mit drei Sätzen ist die politische Verfasstheit der heu- tigen Ukraine umschrieben: Erstens. Die Ukraine ist ein europäisches Land. Zweitens. Die Ukraine ist eine junge Demokratie. Drittens. Die Ukraine ist nicht nur Nachbar R s D d E A E u I b U w d R h m w P j m l s ü i w n e r s F s r E A u l t b I s z U b t D C c w s b (C (D usslands, die Ukraine befindet sich in großer wirt- chaftlicher und politischer Abhängigkeit von Russland. ie Ukraine ist ein europäisches Land und seit der Grün- ung der Ukraine 1991 hat sie vorsichtig an die Tür der uropäischen Union geklopft. Die offizielle ukrainische ußenpolitik war und ist in Bezug auf die EU und uropa nicht konsistent, sondern wankelhaft. Doch die krainische Gesellschaft, große Teile der ukrainischen ndustrie und auch Polen als europäischer Nachbar ha- en Erwartungen in Richtung einer Integration der kraine in die EU. Nun mag die EU gute Gründe haben, darauf zu ver- eisen, dass die Ukraine die für einen Beitritt notwen- ige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche eife nicht vorweisen kann. Und in der Tat gibt es er- ebliche Defizite: Defizite bei der Entwicklung von De- okratie und Rechtsstaatlichkeit, Defizite bei der Ent- icklung einer Bürgergesellschaft und Defizite, die ressefreiheit betreffend. Doch die Ukraine ist eine unge Demokratie und neben den Demokratiedefiziten uss auch auf die positiven Unterschiede zur Entwick- ung in Belarus oder auch Russland verwiesen werden. Wir sollten die Ukraine, da wo es notwendig ist, kon- truktiv kritisieren, aber auch ermutigen. Denn ich bin berzeugt, eine fortschreitende Integration der Ukraine n europäische Strukturen wäre ein beiderseitiger Ge- inn und insbesondere im deutschen Interesse. Wir haben ein – nach meiner Meinung zu wenig defi- iertes – nationales Interesse, aus der wachsenden und rdrückenden Abhängigkeit von russischen Energieliefe- ungen herauszukommen. Dazu bräuchte es zum Bei- piel die Möglichkeit, via Odessa Öl und Gas aus den ördergebieten am Kaspischen Meer, also aus Kasach- tan, nach Europa zu verladen. Stattdessen wird wohl ussisches Öl aus Sibirien nach Odessa gepumpt. Ich befürchte, die Abhängigkeit Deutschlands von nergielieferungen aus Russland verstellt der deutschen ußenpolitik in Bezug auf die Menschenrechtssituation nd den Staatsdirigismus einen freien Blick auf Russ- and. So ist es eben nicht nur die Ukraine, die, wie oben un- er drittens angeführt, sich in Abhängigkeit zu Russland efindet, eine Abhängigkeit, die durch fortschreitende ntegration der Ukraine in einen einheitlichen Wirt- chaftsraum mit Belarus, Kasachstan und Russland noch unehmen wird. Abschließend die Frage: Was können wir tun, die kraine zu ermutigen und unsere Wahrnehmung zu ver- essern? Die Ukraine hat so bedeutendes wirtschaftliches und echnologisches Potenzial, um mit einer hochrangigen elegation aus Regierung und Wirtschaft – ähnlich den hinareisen des Bundeskanzlers – offensiv wirtschaftli- he Kontakte voranzubringen. Dies geht natürlich nur, enn der zukünftige Präsident aus freien, demokrati- chen und fairen Wahlen hervorgeht. Ein so gewählter Präsident und Gesprächspartner raucht jede wissenschaftlich fundierte Hilfe zum Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12139 (A) ) (B) ) Umbau der ukrainischen Ökonomie, Verwaltung und des Finanzsektors. Ich bedauere in diesem Zusammenhang, dass das Transform-Programm bis auf wenige Reste zum Jahresende ausläuft und die Tätigkeit der deutschen Be- ratergruppe Wirtschaft bei der ukrainischen Regierung zum Jahresende eingestellt wird. Dies ist deshalb schade, weil für den neuen Präsiden- ten und die kommende Regierung unabhängige und kompetente Beratung von großem Nutzen wäre. Ich bedaure, dass die Regierungskoalition in den Aus- schussberatungen den Ukraine-Antrag von der CDU/ CSU abgelehnt hat. Ich bedaure, dass der Antrag der Re- gierungskoalition über Allgemeinplätze und wohlfeile Appelle nicht hinauskommt. Ich bedaure, dass wir den in uns gesetzten Hoffnun- gen kaum gerecht werden, insbesondere den Hoffnungen der sich herausbildenden Zivilgesellschaft. Ich bedaure, dass wir zu keinem konkreten Handeln und Helfen finden, dass wir aus den erschreckenden Er- eignissen in Belarus keine Konsequenzen ziehen. Mehr wäre möglich, mehr wäre notwendig, auch in einem wohlverstandenen nationalen Interesse Deutsch- lands. Claudia Nolte (CDU/CSU): Über alle Fraktionsgren- zen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass wir den Prä- sidentschaftswahlen am 31. Oktober dieses Jahres in der Ukraine eine große Bedeutung beimessen. Vor allem glauben wir alle, dass demokratische, faire und freie Wahlen für dieses europäische Land von grundlegender Bedeutung für seine Entwicklung sind. Ich füge hinzu: Dies ist nicht nur für die Ukraine, sondern für die ge- samte Region und auch für die EU wichtig. Ein starkes demokratisches Land hat nämlich auch Ausstrahlung auf die Nachbarstaaten, gerade ein Land wie die Ukraine mit seiner Größe und seinen Potenzialen. Ein schwaches und undemokratisches Land hat entsprechend ebenfalls einen Einfluss auf die Umgebung. Da die Ukraine ein direkter Nachbar der EU ist, haben wir Europäer selbstverständlich ein großes Interesse an einer demokratischen Entwicklung in diesem Land. Das ist nicht nur um unser selbst Willen so, sondern natürlich auch wegen der Menschen dort, die es verdient haben, dass sie in einem freien Land an einer guten Entwick- lung mitwirken können. Wenn nun zwei Anträge eingebracht wurden, die sich mit den bevorstehenden Wahlen in der Ukraine ausei- nandersetzen, dann ist das nicht ohne Grund geschehen. Was sich dort in den letzten Wochen ereignet, macht uns sehr besorgt. Zu viel deutet darauf hin, dass von admi- nistrativer Seite Einfluss auf die Wahlen genommen wird, dass man nicht von Fairness sprechen kann. Nach Aussage von Mykola Kateryntschuk, Abgeordneter der Fraktion „Nascha Ukraina“ und Leiter des juristischen Dienstes des Wahlstabs von Viktor Juschtschenko, sind ihm bereits mehr als 2000 Verstöße gegen das Wahlge- setz gemeldet worden. In mehr als 150 Fällen urteilten die Gerichte bereits zugunsten der Kläger. Diese Be- s s f f i P g P n h ü n t i t g e s e W I t b d d a d l M d a a d s U m k l l n w s a d f A m u s d p e w m U 3 (C (D chlüsse und die damit verbundenen Zahlen zeigen: Un- ere Kritik ist selbst nach ukrainischem Recht gerecht- ertigt. Die Unabhängigkeit der Medien muss stark in Zwei- el gezogen werden: Die Aktionen von „Nascha Ukra- na“ und politische Erklärungen der oppositionellen olitiker finden in den durch den Staat oder durch Oli- archen kontrollierten Medien, die nahezu geschlossen remierminister Janukowitsch unterstützen, einfach icht statt. Wenn überhaupt, dann sieht man im Fernse- en nur kritische oder sogar stark manipulierte Beiträge ber Juschtschenko und seine Anhänger, die ihn in ei- em negativen Licht erscheinen lassen. Die großforma- ige Berichterstattung über Janukowitsch wird dagegen mmer in positiven Tönen gehalten und mit seinen Leis- ungen im Amt des Ministerpräsidenten in Verbindung ebracht. Auch bei der Anbringung der Wahlplakate kann von iner Chancengleichheit der Kandidaten keine Rede ein. In seinem letzten Bericht stellt das Wählerkomitee inen massiven Einsatz der staatlichen Stellen bei der erbung für den amtierenden Ministerpräsidenten fest. nsbesondere die staatlichen Eisenbahnen und der Ren- enfonds würden offen für Janukowitsch Wahlwerbung etreiben. Vor diesem Hintergrund möchten wir – ich enke, da spreche ich nicht nur für meine Fraktion – ringend die Verantwortlichen in der Ukraine aufrufen, lles zu tun, um solche Vorfälle auszuräumen, den Kan- idaten gleiche Chancen einzuräumen und vor allem al- es dafür zu tun, dass die Wahlen selbst frei von jeglicher anipulation sind. Das heißt, es muss sichergestellt wer- en, dass die Wahlkommissionen demokratisch und un- bhängig zusammengesetzt sind und dass die Stimmen- uszählung genau kontrolliert werden kann. Da wohl avon ausgegangen werden kann, dass Stichwahlen tattfinden werden, besteht auch jetzt noch für die kraine die Chance zu beweisen, dass sie es ernst meint it dem Bekenntnis zu einem freiheitlichen und demo- ratischen Staat. Der Antrag meiner Fraktion konzentriert sich absicht- ich auf die Präsidentschaftswahlen. Diese Wahlen stel- en die Weichen für den Weg, den die Ukraine in den ächsten Jahren gehen wird. Das bedeutet, diese Wahlen erden in gewisser Weise auch darüber entscheiden, wie ich die Beziehungen zwischen unseren Ländern, aber uch zwischen der Ukraine und der EU gestalten wer- en. Vor diesem Hintergrund schien es uns angemessen, ür weiter gehende Überlegungen und Maßnahmen den blauf und Ausgang der Wahlen abzuwarten. Vielleicht üssen wir viel grundlegender über unsere Beziehungen nd über weitere Schritte nachdenken. Diese Schritte ind sowohl in die eine als auch in die andere Richtung enkbar. Der Koalitionsantrag ist aus unserer Sicht recht un- räzise und lässt wesentliche Aspekte außen vor. Der rste und wichtigste Punkt ist doch die Frage: Wie halten ir es mit der Annäherung der Ukraine an die EU und it der Perspektive einer EU-Mitgliedschaft der kraine? In der letzten Debatte zu diesem Thema am 0. September dieses Jahres hatte ich diesen Punkt 12140 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) ausdrücklich angesprochen, weil ich es falsch finde, dass wir uns um dieses Thema herummogeln. Wenn wir im- mer wieder sagen, erstmal müsse sich die Ukraine erklä- ren und ihren Willen zeigen, dass sie überhaupt diese Annäherung wolle, dann hat das oft den Unterton: „Bitte erklärt dies nicht zu schnell und nicht zu deutlich!“ Auch im Nachbarschaftskonzept der EU ist impli- ziert, dass wir gegenüber den Nachbarstaaten einen Sta- tus errichten, der eine entsprechende Distanz sicherstellt. Es wird nicht unterschieden, ob es sich um Länder han- delt, für die eine Mitgliedschaft in der EU von vornhe- rein nicht in Frage kommt, oder ob es sich um Länder handelt, bei denen dies prinzipiell denkbar ist. Ich glaube, allen ist dabei klar, dass das keine Frage für heute oder morgen ist. Die Frage ist nur, ob es richtig ist, generell zu signalisieren: „Für euch gibt es diese Per- spektive nicht!“ Der Koalitionsantrag macht es sich dementsprechend einfach, indem er gar nichts zu diesem Thema sagt. Aber nichts sagen sagt auch etwas! Der Antrag ist auch hinrei- chend unscharf bei der Nennung konkreter Maßnahmen. Es ist unseres Erachtens zu früh, um sich zu diesem Zeit- punkt auf bestimmte Einzelheiten festzulegen. Aber wenn schon Dinge wie das Transformprogramm ange- sprochen werden, dann sollte man schon konkreter wer- den, in welcher Weise man sich den Anschluss vorstellt, wenn das Programm 2005 ausläuft. Nach meiner Einschätzung war das Programm erfolg- reich. Deshalb macht es Sinn, sich darum zu bemühen, dass eine Fortführung, gegebenenfalls mit Anpassungen, sichergestellt wird. In diesem Punkt sollten Sie meines Erachtens fordernder sein. Ob der Aktionsplan oder das Kooperationsabkommen der richtige Ort ist oder nicht doch besser ein eigenes Programm angemessener wäre, finde ich diskussionswürdig. Für einen guten Ansatz hielte ich es, wenn wir ge- meinsam mit unseren polnischen Nachbarn überlegen, wie sich das Verhältnis zur Ukraine entwickeln soll. Die Bundesregierung ist diesbezüglich mit der polnischen Regierung im Gespräch. Ich frage mich allerdings, wa- rum dies nicht auch Erwähnung im Antrag der Koalition findet. In meiner Rede zur Einbringung unseres Antrages hatte ich angeregt, dass wir einen gemeinsamen Antrag verabschieden sollten. Die Reaktion auf der Seite der Koalition war so, dass ich recht optimistisch war, das hinzubekommen, gerade wegen der Bedeutung und we- gen unserer Einigkeit in der Sache. Von daher finde ich es schade, dass keiner von der Koalition auf uns zuge- kommen ist. Deswegen werden wir selbstverständlich unserem Antrag zustimmen und den Koalitionsantrag aus den genannten Gründen ablehnen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sehen den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 31. Oktober bzw. 21. November mit großer Sorge entgegen. Präsidentschaftskandidat Wiktor Juschtschenko musste seinen Wahlkampf aufgrund einer rätselhaften Erkrankung vom 10. September bis zum 10. Oktober unterbrechen, um in Wien behandelt zu wer- d u i s d P t l m – W i K t z P d v z p w S J g U B d d s d e r d W R f W m d s A d u v u s g i s S d e I (C (D en. Auslöser seiner Gesundheitsprobleme ist angeblich nd möglicherweise ein Vergiftungsversuch. Die Ärzte n Wien konnten den Vorwurf einer Vergiftung weder be- tätigen noch ausschließen. Nach seiner Entlassung aus em Krankenhaus sah Juschtschenko laut Associated ress „um Jahre gealtert aus. Er war abgemagert und eilweise gelähmt, das Gesicht war rot und geschwol- en.“ Juschtschenkos Kontrahent, der amtierende Premier- inister Wiktor Janukowitsch ist am 24. September angeblich von einem politischen Gegner – durch ein urfgeschoss verletzt worden. Am 17. Oktober hatte die Polizei an den Straßen, die ns Zentrum der Hauptstadt Kiew führen, Sperren und ontrollpunkte errichtet, um die Teilnahme von Studen- en an einer Wahlkampfveranstaltung für Juschtschenko u behindern. Einige Studenten sagten laut Associated ress, sie seien von Polizisten geschlagen worden, an- ere berichteten von massivem Druck seitens der Uni- ersitätsverwaltungen, nicht an der Demonstration teil- unehmen. Ein Student sagte, er sei wegen seiner olitischen Überzeugung von der Universität verwiesen orden. Am 19. Oktober, also vorgestern, kam es zu einem prengstoffanschlag auf ein Büro einer Wiktor uschtschenko nahe stehenden Organisation in Lwiw. All diese Einzelereignisse zusammengenommen zeu- en von einer äußerst angespannten Situation in der kraine, Mit zusätzlicher Sorge erfüllt uns die einseitige erichterstattung in den elektronischen Medien, die ein- eutig für den amtierenden Premierminister Einfluss auf ie Wahlen nehmen. Wir rufen daher alle am ukraini- chen Präsidentschaftswahlkampf beteiligten Seiten ringend auf, ihre Wahlkampagnen im Interesse des igenen Landes demokratisch, fair und gewaltlos zu füh- en. Die Erfahrungen der vergangenen ukrainischen Präsi- entschafts- und Parlamentswahlen lassen erhebliche ahlfälschungen befürchten. Wir rufen die ukrainische egierung und staatliche Strukturen auf, auf Wahlemp- ehlungen zu verzichten und appellieren an die staatliche ahlkommission sowie internationale Beobachter, alle öglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Wahlen nach emokratischen Standards zu ermöglichen. Es muss allen für die Wahl Verantwortlichen klar ein, dass nicht nur das Wahlergebnis, sondern auch die rt und Weise, wie es zustande kommt, für das Image er Ukraine in Europa, für das Vertrauen zur Ukraine nd für die Enge zukünftiger Beziehungen zur Ukraine on entscheidender Bedeutung ist. In diesen Tagen ist die erschreckende Entwicklung im krainischen Nachbarstaat Belarus aufgrund der repres- iven Maßnahmen des autoritären Lukaschenko-Re- imes gegenüber oppositionellen Demonstranten erneut n den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Das Bei- piel Belarus zeigt, wozu das Ignorieren demokratischer tandards im Extremfall führen kann: zu einem Regime, as Freiheit und Menschenrechte mit Füßen tritt, und das in Land in die komplette außen- und handelspolitische solation führt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12141 (A) ) (B) ) Darüber hinaus liegt es auch in unserem und im ge- samteuropäischen Interesse, eine demokratische, poli- tisch eigenständige und wirtschaftlich starke Ukraine als engen Partner und guten Nachbarn an unserer östlichen EU-Grenze zu haben. Das ermöglicht mehr Zusammen- arbeit und eine weitere Intensivierung der staatlichen und der zivilgesellschaftlichen Beziehungen. Harald Leibrecht (FDP): Vergangenes Wochenende konnten wir im Nachbarstaat der Ukraine, in Weißruss- land, eine absolute Wahlfarce erleben: Wahlbeobachter wurden von der örtlichen Polizei aus den Wahllokalen geworfen. Wahlzettel wurden Presseberichten zufolge schon im Vorfeld mit Ja ausgefüllt. Wählerregistrierun- gen sind in den Lokalen nicht erfolgt, sodass leicht zu- sätzliche Stimmzettel hinzugefügt werden konnten. Aus Sicht russischer Wahlbeobachter wurde jedoch nichts Undemokratisches entdeckt. Diese Einschätzung zeigt, dass Russland im Gegensatz zu uns andere Maßstäbe an ein demokratisches Verfahren setzt. Solche Maßstäbe dürfen nicht auf die Ukraine übertragen werden. Die Bundesregierung muss in den verbleibenden Tagen bis zur Präsidentschaftswahl in der Ukraine all ihren Ein- fluss geltend machen, dass die Wahlen in der Ukraine fair und frei ablaufen. Ukraine darf nicht zu einem zwei- ten Weißrussland werden. Dies beziehe ich nicht nur auf die bevorstehende Wahl, sondern auch auf das allgemeine politische und gesellschaftliche Klima in der Ukraine. Von meiner letz- ten Reise in die Ukraine vor wenigen Wochen konnte ich als Ergebnis mitnehmen, dass die Ukraine trotz Schwä- chen, zum Beispiel was die Medienfreiheit, den Umgang mit der Opposition und die Bekämpfung der Korruption anbetrifft, auf dem richtigen Wege ist. Um von diesem Weg nicht abzukommen, ist es wichtig, dass die Ukraine stärker an die Europäische Union gebunden wird. Der EU-Aktionsplan mit der Ukraine kann ein erster Meilen- stein in diese Richtung werden. Dadurch könnte die Ukraine zu einem verlässlichen Partner für Europa wer- den. Die FDP-Fraktion bedauert, dass es vom Deutschen Bundestag kein eindeutiges und vor allem geschlossenes Signal an die Ukraine zur Wahl geben wird. Ähnlich wie vor den Parlamentswahlen in Weißrussland konnten sich die Regierungskoalition und die Union nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Aus unserer Sicht wäre ein interfraktioneller Antrag gut gewesen, weil ein sol- cher der Ukraine gezeigt hätte, wie wir zu diesem Land stehen. Die FDP stimmt mit der Zielrichtung des vorliegen- den Antrages von SPD und den Grünen überein. Jedoch ist es bis zur Präsidentschaftswahl in einer Woche ziem- lich knapp, die Forderungen umzusetzen. Ich denke hier weniger an die Bundesregierung, sondern mehr an die Ukrainer. Aus diesem Grund verstehen wir den Antrag von Rot-Grün als Signal nach dem Motto: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Die dann neu gewählte Führung sollte das Signal des Westens verstehen und vertrauens- bildende Maßnahmen schaffen, wenn sie an einer ernst- h s A i s t s A P z z G c M e d d k d b D m s W a k s u e d V z F je s s a – S I s g Z V s k S P d (C (D aften Kooperation mit der Europäischen Union interes- iert ist. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunika- tions- und Postüberwachung durch das Zollkri- minalamt (NTPG) (Tagesordnungspunkt 17) Joachim Stünker (SPD): Der vorliegende Entwurf st bereits das zweite Vorhaben am heutigen Tage, das ich mit der Telekommunikationsüberwachung beschäf- igt. Im vorliegenden Fall hat uns das Bundesverfas- ungsgericht aufgegeben, einige Vorschriften im ußenwirtschaftsgesetz wegen verfassungsrechtlicher robleme neu zu fassen. Wie ich schon in meiner Rede ur Verlängerung der §§ 100 g und 100 h der Strafpro- essordnung erwähnte, planen wir seit einiger Zeit eine esamtreform der Vorschriften über die Telefonüberwa- hung. Im letzten Jahr wurde dazu ein Gutachten des ax-Planck-lnstituts vorgelegt. Das Gutachten enthält ine rechtstatsächliche Untersuchung über die Anwen- ung der entsprechenden Vorschriften der StPO. Nach- em das Gutachten nun ausgewertet werden konnte, ommen wir einer umfassenden Reform näher, da wir etailliertere Maßgaben haben, wo in der Praxis Pro- leme liegen bzw. was verbessert werden kann und soll. ie Vorschriften der §§ 100 ff. sind in sich nicht stim- ig. Aus diesem Grund ist es notwendig, das Gesamt- ystem der Telefonüberwachung wie aber auch der ohnraumüberwachung zu überdenken und einander nzupassen. Die Gesamtreform wird also in naher Zu- unft anstehen. Wichtig für die anstehende Reform sind auch ver- chiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die ns ebenfalls wichtige Hinweise für die Ausgestaltung inzelner Vorschriften liefern. Im vorliegenden Fall hat as Bundesverfassungsgericht die Geltungsdauer der orschriften im Außenwirtschaftsgesetz bis zum 31. De- ember dieses Jahres als hinnehmbar bezeichnet. Diese rist hat der Gesetzgeber selbst vorgegeben. Wir sind tzt dazu angehalten, bis zum Ende des Jahres verfas- ungskonforme Vorschriften vorzulegen und in Kraft zu etzen, damit uns dieses Ermittlungsinstrumentarium uch weiterhin zur Verfügung steht. Wir können also wie auch bei den Vorschriften der §§ 100 g und 100 h tPO – nicht auf die Reform des Gesamtsystems warten. n den beiden genannten Einzelfällen ist nunmehr ra- ches Handeln angesagt. Die bemängelten Vorschriften des Außenwirtschafts- esetzes betreffen die Telefonüberwachung durch das ollkriminalamt. Dieses soll die Möglichkeit haben, zur erhütung von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsge- etz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz den Postver- ehr und die Telekommunikation zu überwachen. Die traftaten befinden sich also in diesen Fällen noch in der lanung, es geht um Vorbereitungshandlungen der Ver- ächtigen. Das Problem liegt insbesondere darin, dass 12142 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) das Abhören der Telekommunikation an ein Verhalten anknüpfen könnte, das sich im Nachhinein als nicht strafbar herausstellt. Es sind also – wie bei der Strafver- folgung – auch bei der Straftatenverhütung die gleichen rechtsstaatlichen Erfordernisse an eine Eingriffsnorm zu stellen. Es ist jedoch sehr wichtig, auch im Vorfeld von Straftaten eine solche Ermittlungsmöglichkeit zu haben. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dieser An- nahme nicht. Es ist der Entscheidung zu entnehmen, dass das Gericht eine solche präventive Überwachungsmög- lichkeit als grundsätzlich zulässig erachtet. Mit dem vorliegenden Entwurf wird den Einwendun- gen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Die bemängelten, teilweise unverständlichen Verweisun- gen der geltenden Vorschriften werden zukünftig ver- mieden. Die Vorschriften werden eindeutiger und umfas- sender geregelt. Die Vorschriften umschreiben nun auch – wie gefordert und bisher nicht eindeutig geregelt – die möglichen konkreten Hinweise auf die Vorbereitung von Straftaten. Erwähnt sei hier einmal exemplarisch das Führen von Verhandlungen über die Lieferung von Gü- tern oder das Anwerben von Tatteilnehmern. Vor allem auch die durch das Gericht bemängelten Maßgaben zur Übermittlung der erhaltenen Daten werden nach den Vorgaben konkretisiert. Es wird auch eine Protokollie- rungspflicht für die Übermittlungen geben. Die Ermäch- tigungsgrundlage selbst wird außerdem direkt in das Zollfahndungsdienstgesetz eingefügt. Dieses Gesetz ist erst 2002 in Kraft getreten und erlaubt nunmehr eine Standortänderung. Wir schaffen mit diesem Entwurf neue, verfassungs- konforme Vorschriften und kommen so den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach. Ich möchte je- doch noch einmal ausdrücklich betonen, für wie wichtig ich es erachte, dass wir uns mit dem gesamten System der Telefonüberwachung wie auch der Wohnraumüber- wachung in allen Bereichen dezidiert auseinandersetzen. Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Die Anfor- derungen an eine wirksame und nachhaltige Kriminali- tätsbekämpfung durch den Zollfahndungsdienst haben sich aufgrund der Verwirklichung des Binnenmarktes und der immer häufiger anzutreffenden Erscheinungs- formen der organisierten Kriminalität grundlegend geän- dert. Diesen neuen Herausforderungen muss Rechnung getragen werden. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Neure- gelung der präventiven Telekommunikations- und Post- überwachung durch das Zollkriminalamt werden die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts vom 3. März 2004 gezogen, in der das Ge- richt die §§ 39 und 41 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Nor- menbestimmtheit und -klarheit für unvereinbar mit dem grundrechtlichen Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG erklärt hatte. Die Bundesregierung wurde darin aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2004 die Vorschriften durch verfas- sungskonforme Bestimmungen zu ersetzen. Mit dem NTPG ist nun ein Artikelgesetz vorgesehen, das die N P d d a n A t n d s u c r s m t w k p a d Ü s 1 w R m t L n G g m e m b h g m b f k h Z n I L n l d K h (C (D euregelung der präventiven Telekommunikations- und ostüberwachung aus dem AWG herauslösen und statt- essen in einem gesonderten Abschnitt des Zollfahn- ungsdienstgesetzes als die dortigen §§ 23 a bis 23 f ver- nkern will. In der Telekommunikations-Überwachungsverord- ung sollen dementsprechend die Verweise auf das WG durch Verweise auf das ZFdG ersetzt werden. Ma- eriell-rechtlich soll insbesondere der Begriff der Pla- ung einer Straftat durch den gebräuchlicheren Begriff er Vorbereitungshandlung ersetzt werden. Außerdem ollen die Überwachungsbefugnisse nicht mehr an den nbestimmten Rechtsbegriff der „Straftaten von erhebli- her Bedeutung“ anknüpfen; stattdessen ist eine enume- ative Aufzählung der relevanten Straftatbestände vorge- ehen. Des Weiteren werden die Vorgaben, die das Zollkri- inalamt bei der Übermittlung personenbezogener Da- en, die durch die Überwachungsmaßnahmen erlangt urden, an andere öffentliche Stellen beachten muss, onkretisiert, wobei namentlich eine Kennzeichnungs- flicht vorgesehen wurde, um auch bei der späteren Ver- rbeitung die Einhaltung des besonderen Schutzniveaus es Fernmeldegeheimnisses zu ermöglichen. Zugleich soll durch das NTPG für die präventive berwachung durch den Zoll, aber auch für die repres- ive Telekommunikationsüberwachung nach den §§ 100 a, 00 b der Strafprozessordnung (Art. 4 NTPG) normiert erden, dass in einer Überwachungsanordnung statt der ufnummer oder einer anderen Kennung des Telekom- unikationsanschlusses auch die Kennung des Endgerä- es angegeben werden kann – gemeint ist damit in erster inie die elektronische Gerätekennung von Mobiltelefo- en. Hier befindet sich auch die erste Schwachstelle des esetzes. Aus technischer Sicht sind die Gerätekennun- en der Mobilfunkendgeräte nicht für Überwachungs- aßnahmen geeignet. Für eine solche Maßnahme ist ine eindeutige Kennung, zum Beispiel eine Rufnum- er, erforderlich. Da zwei Anschlüsse nicht mit dersel- en Rufnummer belegt werden können, lässt sich an- and einer Rufnummer die Kommunikation nur eines enau definierten Telefonanschlusses überwachen. In der Praxis ist die Identifizierung von IMEI-Num- ern, also von elektronischen Gerätekennungen der Mo- ilfunkgeräte, nicht zielführend, da dieselbe IMEI viel- ach vorkommen und vom Nutzer verändert werden ann. Das liegt zum einen daran, dass schon die Geräte- ersteller dieselbe Nummer mehreren Geräten zuweisen. um anderen ist eine IMEI elektronisch veränderbar und icht physisch fest mit dem Gerät verbunden. Mittels im nternet frei verfügbarer Programme ist es sogar dem aien ohne weiteres möglich, die IMEI des Gerätes achträglich zu verändern. Darüber hinaus ist es bei Mobiltelefonen auch mög- ich, die Endgeräte ohne SIM-Karte, also unter Wechsel er Rufnummer, privat zu veräußern, wobei die IMEI- ennung grundsätzlich nach wie vor unverändert beste- en bleiben kann. Würde nun eine Überwachung auf Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12143 (A) ) (B) ) Basis der IMEI erfolgen, so könnte im Falle eines Eigen- tümerwechsels ein unbescholtener Bürger grundlos und damit rechtswidrig überwacht werden. Aber selbst wenn man die Überwachung an der Ruf- nummer ausrichtet, dann können im Mobilfunkbereich dennoch Probleme auftreten. Zwar ist bei Kartenverträ- gen eine Rufnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet, doch was ist mit so genannten Prepaid-Kar- tenhandys? Hier kann theoretisch ohne Probleme eine Rufnummer mit dem Mobiltelefon mitverkauft werden. In diesem Fall wäre also sogar bei einer Anknüpfung der Überwachung an die Rufnummer Eindeutigkeit nicht mehr gegeben. Solange also keine eindeutige Identifizierung möglich ist, würden bei einer darauf bezogenen Überwachung entsprechend viele Nutzer ohne Rechtsgrund abgehört. Dies widerspricht in eklatanter Weise unserem Rechts- verständnis und wäre mit dem Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts nicht vereinbar. Der Gesetzentwurf schlägt also eine unpraktikable und sinnlose Maßnahme vor. Dabei kann es beim besten Willen nicht bleiben. Deshalb ist es unumgänglich, die entsprechenden Vorschriften, mit denen eine Überwachung anhand einer Gerätenummer eingeführt werden soll, zu streichen. Das betrifft in Art. 2 des Entwurfes den § 23 b Abs. 4 Satz 2 Zollfahndungsdienstgesetz und in Art. 4 den § 100 b StPO. Soll dennoch eine Post- und Kommunikations- überwachung zur Kriminalitätsprävention unter Beach- tung der Grundrechte der Betroffenen erfolgen, so muss hier eine andere, verfassungskonforme Überwachungs- methode herangezogen werden. Verbesserungsbedürftig ist auch die Entschädigungs- regelung in Art. 2 des Gesetzentwurfes, der eine mini- male Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz vorsieht, die die hohen Kosten, die den Telekommunikationsunternehmen durch dieses Gesetz zusätzlich hoheitlich aufgebürdet werden, bei weitem nicht ausgleicht. Anstatt die Wirtschaft mit wei- teren Zusatzkosten zu belasten, die die internationale Konkurrenzfähigkeit deutscher Telekommunikationsun- ternehmen massiv negativ beeinträchtigen, sollten wir die heimische Wirtschaft durch Entlastungen fördern. Zu beachten ist bei der Entschädigungsregelung daher die bereits bei den Verhandlungen zum Telekommunika- tionsüberwachungsgesetz getroffene Vereinbarung, die Telekommunikationsunternehmen angemessen zu ent- schädigen. Wir sollten uns hier nicht in Widerspruch zu den bereits erfolgten Einigungen setzen und uns am Telekommunikationsüberwachungsgesetz orientieren. Zusätzliche übermäßige Kosten müssen entschieden ver- mieden werden. Die vorgeschlagene Entschädigungsregel stellt also zu- treffend fest, dass geschäftsmäßige Anbieter von Post- und Telekommunikationsdiensten für ihre Mitwirkung an der Überwachung zu entschädigen sind. Mit marginalen Veränderungen schreibt das JVEG die Entschädigungs- sätze des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungs- gesetzes fort. Die darin festgehaltenen Entschädigungs- bestimmungen sind jedoch bereits bei der Novellierung des TKG für den Bereich der Telekommunikationsüber- w n in s s W n K n m w h Z s W N d n l s k A i M l Z D M z a k g u a o d k f f F s T v n g S 2 f a s u b (C (D achung als nicht ausreichend anerkannt worden. Das eue Telekommunikationsgesetz (TKG) bestimmt daher § 110 Abs. 9, dass generell eine angemessene Ent- chädigung der verpflichteten Unternehmen in einer ge- onderten Verordnung geregelt werden müsse. Dieser iderspruch muss beseitigt werden. Wir können es uns icht – auch nicht im Namen der Sicherheit – leisten, die osten der Aufgaben, für die die öffentliche Hand origi- är zuständig ist, auf die Privatwirtschaft abzuwälzen. Ich glaube, dass alle Telekommunikationsunterneh- en willens sind, an der Umsetzung des Urteils mitzu- irken und alles Erforderliche und in ihrer Macht ste- ende zu unternehmen, um die Arbeit des ollkriminalamtes zu unterstützen. Diese Bereitschaft ollten wir nutzen, um gemeinsam den effizientesten eg bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu gehen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Kaum einer weiß es: Nicht nur die Polizei und die eutschen Geheimdienste sondern auch der Zoll – ge- auer: das Zollkriminalamt – dürfen in Deutschland Te- efone der Bürgerinnen und Bürger abhören und die Ge- präche aufzeichnen sowie die Post öffnen und ontrollieren. Allerdings muss ich betonen, entgegen landläufiger uffassung sind es keineswegs die Geheimdienste und st es schon gar nicht das Zollkriminalamt, die diese öglichkeit ausufernd nutzen, sondern die Strafermitt- ungsbehörden. Hier steigen die Zahlen immer höher. weistellige Zuwachsraten jährlich sind zu verzeichnen. as Zollkriminalamt macht nur in sehr bescheidenem aße von seinen Befugnissen Gebrauch. In dem Jahr- ehnt von 1992 bis heute waren es nur 41 Maßnahmen. Heute geht es um diese Befugnisse des Zollkriminal- mtes zur Überwachung des Post- und Fernmeldever- ehrs. Das Amt durfte und darf abhören, um Verstöße egen das Außenwirtschaftsgesetz aufzuklären. Es geht m illegale Ausfuhr von Kriegswaffen, um Güter unter nderem zur Herstellung von chemischen, biologischen der Atomwaffen und um so genannte Dual-Use-Güter, as heißt um solche, die verschiedenen Zwecken dienen önnen, aber auch im Zusammenhang mit solchen Waf- en Verwendung finden. Bisher war die Überwachung der Post und des Tele- ons von juristischen und natürlichen Personen in solchen ällen auf die §§ 39 ff. des Außenwirtschaftsgesetzes ge- tützt. Das Bundesverfassungsgericht hatte wesentliche eile dieser Vorschriften aber im März diesen Jahres für erfassungswidrig erklärt. Ab Ende des Jahres darf sie icht mehr angewandt werden. Deshalb sollen die neuen esetzlichen Vorschriften rasch verabschiedet werden. ie stehen jetzt in einem anderen Gesetz: als §§ 23 a bis 3 f im Zollfahndungsdienstgesetz. Der Gesetzentwurf versucht, den Vorgaben des Ver- assungsgerichts Rechnung zu tragen. Dieses hatte unter nderem gefordert: Hinreichender Rechtsschutz für ämtliche Betroffenen ist sicherzustellen. Anlass, Zweck nd Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung ereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt 12144 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) werden. Die Ermächtigung muss erkennen lassen, bei welchen Anlässen und unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten zu einer Überwachung führen kann. Die Regelung darf anders als bisher nicht unbestimmt und unklar werden, durch ein Zusammenwirken verschiede- ner Tatbestandsmerkmale sowie einer große Zahl von Verweisungen auf andere Normen. Diesen Anforderun- gen wird der Regierungsentwurf weitgehend gerecht. Aber im Gesetzgebungsverfahren sollten noch einige Ergänzungen zugefügt werden, denn auch andere Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Über- wachen von Telefonen und Wohnungen aus der letzten Zeit, wie etwa die zum Großen Lauschangriff, und Be- denken des Datenschutzbeauftragten sind noch zu be- rücksichtigen. So müssten Äußerungen aus dem Bereich der ganz privaten Lebensgestaltung von der Aufzeichnung und Nutzung ausgenommen werden. Auch muss der Schutz der so genannten Berufsge- heimnisträger gewahrt werden. Das Vertrauensverhältnis von Ärzten, Verteidigern, Geistlichen und Journalisten, also der Personen die nach § 53 StPO ein Zeugnisver- weigerungsrecht haben, muss geschützt bleiben, wenn sie nicht selbst zu den Tatverdächtigen gehören. Auch ist nicht einzusehen, warum zwar die Post von Abgeordne- ten nicht geöffnet, aber ihr Telefon abgehört und die Ge- spräche mitgeschnitten werden dürfen. Auch ist sicherzustellen, dass Erkenntnisse aus der Überwachung an andere Stellen nur weitergegeben wer- den dürfen, wenn sichergestellt ist, dass diese nicht x-be- liebig genutzt werden, sondern nur für Zwecke, für die sie auch vom Zollkriminalamt erhoben werden durften. Gerade bei ausländischen Empfängern solcher Erkennt- nisse ist Vorsicht geboten und sind Sicherungen einzu- bauen. Auch ist abzugleichen, dass andere Normen zur Tele- fonüberwachung, also die, die für die Polizei und die Ge- heimdienste gelten und die derzeit beraten werden oder zur Beratung anstehen, zu den Befugnisnormen für das Zollkriminalamt passen und nicht im Widerspruch dazu stehen. Darüber wird in den Beratungen noch zu reden sein. Nur weil wenig Zeit bleibt bis zum Jahresende, wenn die bisherigen Vorschriften des AWG nicht mehr angewandt werden dürfen, konnte der Gesetzentwurf schon jetzt ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Es bleibt also noch einiges zu tun. Rainer Funke (FDP): Zu Beginn dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in seiner aufsehen- erregenden Entscheidung zur akustischen Wohnraum- überwachung die Anordnungsvoraussetzungen in der Strafprozeßordnung weit gehend für verfassungswidrig erklärt, weil sie in unzulässiger weise in den Kernbe- reich der Menschenwürde eingreifen. Wenig später folgte ein weiteres Urteil, das sich mit dem Abhören von Telefonaten durch das Zollkriminalamt beschäftigte. Mit Bezug auf das vorangegangene Urteil hat das Bundes- verfassungsgericht auch hier die Regelungen des Außen- wirtschaftsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, nach d s n s v T d r U g g h S a l g z G i h r b w V V d d Ü t f w d d z g g m i m v n v V m h w B d l v r t e m s (C (D enen Zollfahnder zur Verhütung von Straftaten umfas- end die Telekommunikation überwachen und Post öff- en dürfen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ver- ucht die Bundesregierung, die Maßgaben des Bundes- erfassungsgerichts aus dem Urteil zum Abhören von elefonen durch das Zollkriminalamt umzusetzen. Bei er akustischen Wohnraumüberwachung ist der Bundes- egierung bereits ein erster Versuch zur Umsetzung des rteils schwer missglückt. Erst im zweiten Anlauf ist es elungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vor- aben aus Karlsruhe tatsächlich berücksichtigt. Der eute vorliegende Gesetzentwurf scheint ein ähnliches chicksal zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil usgeführt, dass die angegriffenen Ermächtigungsgrund- agen gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. Auf- rund der Intensität des Grundrechtseingriffs müsse ein ugrunde liegendes Gesetz präzise und verständliche renzen ziehen, so das Gericht in seinem Urteil. Wenn ch mir nun den vorliegenden Gesetzentwurf anschaue, abe ich Bedenken, ob die Regelungen, die die Bundes- egierung vorsieht, den Anforderungen an die Normen- estimmtheit und Normenklarheit tatsächlich gerecht erden. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur die orschrift des § 23 a des Gesetzentwurfs, der auf eine ielzahl von Vorschriften verweist, die jederzeit geän- ert werden können. Darüber hinaus bestehen aus Sicht er FDP Bedenken gegen die Einführung einer IMEI- berwachung. Der Entwurf übernimmt die IMEI-Gerä- ekennung eines Mobilfunktelefons bedenkenlos auch ür die Überwachung eines mobilen Telefons. Dabei ird verkannt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, ass eine IMEI mehrfach vergeben wird mit der Folge, ass keine eindeutige Kennung erfolgen kann und somit ahlreiche unverdächtige Nutzer ohne Rechtsgrund ab- ehört werden. Problematisch ist auch die Entschädi- ungsregelung für die Anbieter von Post- und Telekom- unikationsdiensten. Die FDP-Bundestagsfraktion war mmer der Auffassung, dass der Staat private Unterneh- er angemessen zu entschädigen hat und die Kosten ollständig zu tragen hat, wenn er von diesen die Über- ahme staatlicher Aufgaben übernimmt. Dieses ist im orliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend geregelt. Im Ergebnis stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf die orgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in ange- essener Weise umsetzt. Die Bundesregierung wird da- er nicht umhinkommen, die Schwachstellen des Ent- urfs zügig auszubessern. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatsekretärin beim undesminister der Finanzen: In der aktiven Umsetzung er auch von Deutschland eingegangenen internationa- en Verpflichtungen zur Nichtverbreitung insbesondere on Massenvernichtungswaffen ist eine Ergänzung der epressiven Strafverfolgungsinstrumente durch Präven- ivmaßnahmen unverzichtbar. Nur durch die Nutzung ntsprechender Instrumente im Präventivbereich ist es öglich, die unzulässige Ausfuhr sensibler Waren tat- ächlich zu verhindern. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12145 (A) ) (B) ) Mit den heute geltenden Regelungen zur präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt in den §§ 39 ff. des Außenwirtschafts- gesetzes sind derartige Möglichkeiten geschaffen wor- den. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht mit sei- nem Beschluss vom 3. März 2004 Teile dieser 1992 eingeführten Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Die Fortführung der aktiven Verhinderung solcher Aus- fuhren auch nach dem Beschluss des Bundesverfas- sungsgerichts muss jedoch weiterhin gewährleistet sein. Daher brauchen wir das vorliegende Gesetz. Ausgelöst durch die damaligen Zulieferungen deut- scher Firmen zur libyschen Giftgasanlage in Rabta wurde erkannt, dass es nicht ausreicht, die Täter nur nach erfolgter illegaler Ausfuhr zu bestrafen, also erst dann zu reagieren, wenn das Kind bereits in den Brun- nen gefallen ist. Denn dann ist der außenpolitische Scha- den für die Bundesrepublik bereits irreparabel eingetre- ten. Vielmehr ist es erforderlich, bereits die Lieferungen solch hochsensibler Waren zu verhindern. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer präventiven Telekommunikations- und Postüberwa- chung in diesem Bereich eröffnet. Diese Befugnis wurde allein dem Zollkriminalamt übertragen. Bereits 1992, unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Regelungen, hatte sich das Land Rheinland-Pfalz mit ei- nem Normenkontrollantrag gegen die Regelungen aus- gesprochen. Mit seinem Beschluss vom 3. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht dem Antrag teilweise stattgegeben. Es beanstandet insbesondere die man- gelnde Normenklarheit und Normenbestimmtheit der be- troffenen Regelungen. Die Ermächtigung müsse erken- nen lassen, bei welchen Anlässen und unter welchen Voraussetzungen es zu Überwachungsmaßnahmen füh- ren könne. Ferner wird eine Verletzung des Bestimmt- heitsgebotes gerügt; es fehle an einer ausdrücklichen bzw. hinreichend sicheren Kennzeichnung der Emp- fangsbehörden und der Konzentrierung auf die jeweili- gen Aufgabenbereiche. Das Instrumentarium der prä- ventiven Überwachungsmaßnahmen selbst wird jedoch nicht infrage gestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Gründe, die 1992 zur Einführung der Befugnisregelun- gen geführt haben, heute mehr denn je gelten. Deshalb ist die Beibehaltung der präventiven Überwachungsmaß- nahmen zur Verhinderung illegaler Ausfuhren hochsen- sibler Waren unverzichtbar. Der vorliegende Gesetzent- wurf dient ausschließlich der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Kernpunkte der Neuregelungen sind: erstens Ein- schränkung des Anwendungsbereichs auf wenige enu- merativ aufgeführte Straftatbestände – diese Straftatbe- stände betreffen insbesondere die Herstellung und Entwicklung von Massenvernichtungswaffen sowie die ungenehmigte Lieferung von Gütern zur Entwicklung und Herstellung von Lang- und Mittelstreckenraketen –, zweitens Ersetzen des Begriffs „Planung“ durch den in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff „Vorberei- tungshandlung“, drittens normenklare Festlegung der Eingriffsvoraussetzungen, viertens Konkretisierung der Übermittlungsregelungen einschließlich der Vorgabe von Protokollierungs-, Kennzeichnungs- und Lö- s r m d d m d s B P z n Z s s a Z B w g s J s r j A 1 s S S G D g F i g (C (D chungspflichten und fünftens Regelung einer Benach- ichtigungspflicht aller von der Maßnahme Betroffenen. Durch diese Regelungen wird den Geboten der Nor- enbestimmtheit und Normenklarheit, wie vom Bun- esverfassungsgericht gefordert, vor allem auch durch ie Reduzierung von Verweisungsketten auf das unver- eidbare Maß, Rechnung getragen. Gleichzeitig wird er Standort der Regelungen vom Außenwirtschaftsge- etz in das Zollfahndungsdienstgesetz verlagert, da die efugnis zur präventiven Telekommunikations- und ostüberwachung auch künftig nur dem Zollkriminalamt ustehen soll. Dessen Aufgaben und sonstigen Befug- isse sind detailliert in dem erst 2002 in Kraft getretenen ollfahndungsdienstgesetz geregelt. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ind bei der gesetzlichen Neuregelung auch die Grund- ätze aus seinen Urteilen zum G-10-Gesetz sowie zur kustischen Wohnraumüberwachung zu berücksichtigen. ur akustischen Wohnraumüberwachung erarbeitet die undesregierung momentan ebenfalls einen Gesetzent- urf. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit des vorlie- enden Gesetzentwurfs – das Bundesverfassungsgericht ieht die derzeitige Regelung nur noch bis Ende dieses ahres als hinnehmbar an – wurden bestimmte Grund- ätze – bezogen auf den Eingriff in das jeweilige Grund- echt –, die für beide Gesetze Gültigkeit erhalten sollen, edoch zunächst zurückgestellt. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung zur Situation des deutschen Güter- kraftverkehrsgewerbes im europäischen Wettbewerb – Beschlussempfehlung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2002/15/EG so- wie der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozial- vorschriften für Tätigkeiten im Kraftver- kehr (Tagesordnungspunkte 18 a und b) Uwe Beckmeyer (SPD): Europa bricht auf. In den 960er-Jahren galten die USA als die neue Welt. Heute chauen Deutsche und Franzosen, Niederländer und panier nach Osteuropa. Zum 1. Mai ist die EU um zehn taaten gewachsen – eine größere Erweiterung hat die emeinschaft nie gewagt. Aufgrund seiner Lage im Zentrum Europas ist eutschland in besonderem Maße vom wachsenden renzüberschreitenden und vom Transitverkehr berührt. ür die Transport- und Logistikbranche in Deutschland st der Beitritt der zehn neuen Staaten ein zweischneidi- es Schwert: 12146 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Europa bietet Chancen. Insbesondere für Deutschland wird ein kräftiges Wachstum des Straßengüterverkehrs prognostiziert. Mit der Erweiterung der EU erschließt sich dem deutschen Transportgewerbe daher ein vergrö- ßerter Markt. Und der Transportbedarf nimmt zu, weil die osteuropäischen Länder sich entwickeln. Schon die Deregulierung der nationalen und europäischen Märkte hat in den vergangenen fünf Jahren zu einem umfassen- den Anpassungsprozess des Güterverkehrsgewerbes ge- führt, zu einem verbesserten Angebot, mehr Qualität, mehr Produktivität und sinkenden Transportkosten. Europa bietet Risiken. Durch die Öffnung der euro- päischen Märkte sind die deutschen Transportbetriebe mit steigendem Wettbewerbs- und Preisdruck durch Konkurrenten aus Mittel- und Osteuropa konfrontiert, die im Straßentransport ohnehin schon beträchtliche Marktanteile gewonnen haben. Die Fahrer, die vor allem aus Osteuropa stammen, erhalten Billiglöhne ohne jede soziale Sicherung. So sparen die Betriebe erheblich an Personalkosten und können den Verladern Dumping-An- gebote vorlegen. Unternehmen in Deutschland sind von diesem Lohnkostengefälle am stärksten betroffen. Doch viele Probleme, vor denen das deutsche Trans- portgewerbe heute steht, sind hausgemacht: In den spä- ten 1980er- und 1990er-Jahren hat es die damalige Regierung verschlafen, ausreichende Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Ver- kehrsbereich zu ergreifen. Das Transportgewerbe wurde ins kalte Wasser geworfen. Heute, da die Öffnung der Verkehrsmärkte vollzogen ist, sind die Harmonisierungsmaßnahmen auf europäi- scher Ebene sehr viel schwerer durchsetzbar als noch vor der Liberalisierung. Nationale Bemühungen sind hier häufig durch EG-Recht untersagt und Harmonisierungs- fortschritte auf dem Gebiet der Steuern wegen der wei- terhin erforderlichen Einstimmigkeit innerhalb der EU schwierig. Trotzdem kann die Bundesregierung beachtliche Er- folge vorweisen: im fiskalischen Bereich und bei der Durchsetzung der Sozialvorschriften. Mit der Energiesteuer-Richtlinie, die zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, wurde erstmals seit mehr als zehn Jahren europaweit eine Erhöhung der Mindest- steuersätze auf Kraftstoffe durchgesetzt. Das ist ein umso größerer Fortschritt, als auch die Neumitglieder diese erhöhten Mindeststeuersätze übernehmen müssen. Für Frankreich und Italien, die bisher mit einer Rück- erstattung der Mineralölsteuer die Bemühungen zur Har- monisierung der Wettbewerbsbedingungen untergraben haben, läuft die Frist zum Jahresende ab. In diesem Zeit- raum müssen beide Länder zudem den Umfang ihrer Er- stattungen um nahezu die Hälfte reduzieren. Mit der LKW-Maut sorgt die rot-grüne Koalition da- für, dass die Wettbewerbsverzerrungen zulasten deut- scher Betriebe ausgeglichen werden. Bisher mussten deutsche Transporteure zum Teil erhebliche Gebühren für die Benutzung ausländischer Straßen zahlen, wäh- rend ausländische Unternehmen in Deutschland nur eine vergleichsweise geringe Gebühr in Form einer Euro- v b G W d n n d S u t m d J s n d r d t r s U e n K S h d t h K 1 s l d Z t d t r m s S g m w w G d g 2 (C (D ignette entrichteten. Mit der Einführung der strecken- ezogenen Maut für LKW ab 12 Tonnen zulässigem esamtgewicht werden sie nun zu einem gerechteren egekostenbeitrag herangezogen. Damit verbunden ist – nach einer positiven Prüfung urch die EU-Kommission – die gesetzliche Zusage ei- es Harmonisierungsbeitrages in Höhe von 600 Millio- en Euro. Nicht zu vergessen: die Entlastung des Mittelstandes urch die Steuerreform der Bundesregierung. Die teuer- und Abgabenbelastung der deutschen Transport- nternehmen wird durch diese von der rot-grünen Koali- ion eingeleiteten Maßnahmen spürbar sinken. Beim größten Kostenblock für deutsche Unterneh- en, den Personalkosten, wird der Wettbewerbsvorteil er osteuropäischen Anbieter auch in den kommenden ahren bestehen bleiben, wenngleich sich die Löhne chrittweise dem Westniveau annähern dürften. Denn die iedrigere Produktivität in den osteuropäischen Staaten rückt sich eben auch in niedrigeren Löhnen für die Fah- er aus. Um gegen schwarze Schafe der Branche vorzugehen, ie ihre Fahrer aus Wettbewerbsgründen unter schlech- en Arbeitsbedingungen einsetzen, hat die Bundesregie- ung 2001 das Gesetz zur Verhinderung illegaler Be- chäftigung von Fahrern auf den Weg gebracht. Jedes nternehmen mit Sitz in einem EU-Staat darf nur Fahrer insetzen, die im Staat des Firmensitzes eine Arbeitsge- ehmigung besitzen. Und auch die von der Europäischen ommission vorgeschlagene Richtlinie des Rates über ozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr setzt ier an. Denn bei Straßenkontrollen fallen immer wieder ie gleichen Verstöße gegen die Fahrpersonalvorschrif- en auf: Überschreitung der Lenkzeiten und Nichtein- altung der Ruhezeiten. Die Kommission plant, die ontrollintensität europaweit von derzeit mindestens Prozent der Fahrtage auf 3 Prozent in allen Mitglied- taaten zu erhöhen; mindestens 30 Prozent aller Kontrol- en sollen auf der Straße sowie mindestens 50 Prozent er Kontrollen in den Betrieben durchgeführt werden. udem werden den Mitgliedstaaten koordinierende Kon- rollorgane vorgeschlagen. Wir begrüßen diese Initiative er Kommission zur Durchsetzung der Sozialvorschrif- en ausdrücklich. Europa – was bringst du uns? Mit der EU-Osterweite- ung wachsen sehr heterogene Verkehrsmärkte zusam- en. Daher bedarf es eines effektiven ordnungspoliti- chen Rahmens. Wir verfolgen eine Politik, die auf hohe icherheitsstandards und gleiche Wettbewerbsbedingun- en setzt. Denn nur wenn die Angleichung der Verkehrs- ärkte in West und Ost einheitlich und fair gestaltet ird, kann das deutsche Transportgewerbe von der Er- eiterung der EU profitieren. Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Der Transport von ütern mit dem LKW ist ein wesentlicher Bestandteil es Wirtschaftsstandortes Deutschland. Der Umsatz im ewerblichen Güterkraftverkehr beträgt pro Jahr circa 4 Milliarden Euro. Die Bedeutung des Straßengüterver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12147 (A) ) (B) ) kehrs wird noch deutlicher, wenn man die Zahlen der be- förderten Tonnage mit denen bei der Bahn vergleicht. Von 3,5 Milliarden Tonnen Gesamttransport in ganz Deutschland, befördern die Unternehmen des Güter- kraftverkehrs 72 Prozent. Die Bahn liegt lediglich bei 16 Prozent. Die Bedeutung dieser Wirtschaftsleistung für den Arbeitsmarkt ist erheblich. Im vergangenen Jahr beschäftigten über 42 600 Unternehmen des gewerbli- chen Güterkraftverkehres mehr als 400 000 Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer. Die Zahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäu- schen, in welch kritischer Lage sich das deutsche Trans- portgewerbe befindet. Viele Unternehmen leben schon seit Jahren mit ernsthaften Existenzängsten. Die Insol- venzzahlen bei den Spediteuren haben sich seit 1999 fast verdoppelt. Auf einen 40-Tonnen-LKW der Schadstoff- klasse 2 entfallen in Deutschland über 23 000 Euro Ab- gaben im Jahr. Das ist Spitzenklasse in Europa. Das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe wird durch die fal- schen nationalen Entscheidungen der rot-grünen Bun- desregierung im europäischen Wettbewerb benachteiligt. Für die schwierige Lage dieser Branche trägt diese Bun- desregierung daher erhebliche Mitverantwortung. Insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die EU-Osterweiterung die zentrale He- rausforderung. Zu Recht betont die Bundesregierung in ihrem Bericht, dass die EU-Osterweiterung dem Güter- kraftverkehrsgewerbe neue Chancen eröffnet und einen größeren Markt erschließt. Jedoch können die Unterneh- men diese Chancen nur nutzen, wenn sie faire Wettbe- werbsbedingungen vorfinden. Und genau daran mangelt es. Die Öffnung der osteuropäischen Märkte hat den Wettbewerbsdruck auf die deutschen Speditionen deut- lich erhöht. Das ist Tatsache. Nach Zahlen der Bundesregierung wird der grenz- überschreitende Güterverkehr mit den mittel- und ost- europäischen Ländern bis 2015 um 190 Prozent zuneh- men. Leider wird dieses Transportwachstum fast ohne deutsche Beteiligung stattfinden. Der Marktanteil deut- scher Speditionen ist in den letzten Jahren bereits unter 10 Prozent gefallen. Maßgeblich dafür sind die beste- henden Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsdif- ferenzen zwischen Deutschland und den Beitrittslän- dern. Ich möchte hier nur die Unterschiede bei der Dieselsteuer sowie bei den Lohn- und Sozialkosten nen- nen. Leider hat die Bundesregierung bisher kein schlüs- siges Konzept vorgelegt, wie sie das deutsche Güter- kraftverkehrsgewerbe in diesem Prozess unterstützen will. Entscheidender Wettbewerbsnachteil ist die hohe Die- selsteuer in Deutschland. Die Bundesrepublik hat nach Großbritannien die zweithöchste Dieselsteuer in ganz Europa. Ein Ergebnis davon ist der Tanktourismus, durch den im Jahr circa 2 Milliarden Euro Steuerausfälle verursacht werden. Die Bundesregierung scheint diesen Missstand tatenlos hinnehmen zu wollen. Im vorliegen- den Bericht findet man außer einer schwachen Absichts- erklärung zur Harmonisierung der Mineralölsteuer nicht einen einzigen Lösungsansatz für dieses Problem. w E d i g r k r „ b v E T n k p S r Ü K d a A w b S B d d m e g U a S D r g r 2 g e G u g z s r H L f b c (C (D Rot-Grün sieht auch in anderen Bereichen an den irklichen Problemen vorbei. Liest man das Kapitel zur U-Osterweiterung im vorliegenden Bericht, dann fin- et man dort nur den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur n den Beitrittsländern. Vom Ausbau der grenznahen und renzüberschreitenden Straßen in den deutschen Grenz- egionen steht dort kein Wort. Unsere grenznahe Ver- ehrsinfrastruktur ist auf die überproportionale Steige- ung des Güterverkehrs nicht vorbereitet. Die Projekte EU-Osterweiterung“ im Bundesverkehrswegeplan ha- en bis heute keine besondere Priorität. Rot-Grün hat es erpasst, den deutschen Grenzraum umfassend auf die U-Osterweiterung vorzubereiten. Vor besonderen Herausforderungen steht daher das ransportgewerbe in den Grenzregionen. Viele Unter- ehmen werden nur überleben können, wenn sie mit ostengünstigeren Tochterfirmen oder Kooperations- artnern in den Beitrittsländern kalkulieren oder selbst tandorte in den Beitrittsländern gründen. Die Bundes- egierung muss daher gerade in den Grenzregionen die bergangsfristen bei der Dienstleistungsfreiheit und bei abotage wirksam kontrollieren und sanktionieren, um ie dortigen Unternehmen zu unterstützen. Nicht zuletzt möchte ich die Bundesregierung hier uch an ihre Versprechungen hinsichtlich umfangreicher usgleichsleistungen für das deutsche Transportge- erbe aufgrund der Mauteinführung erinnern. Davon ist is heute noch nichts realisiert. 600 Millionen Euro teuerrückvergütung wurden der Branche zugesagt. Die undesregierung muss auf EU-Ebene endlich mit Nach- ruck handeln, um die dort bestehenden Probleme aus em Weg zu räumen. Die Bundesregierung steht gegenüber den Unterneh- en des deutschen Güterkraftverkehrs in der Pflicht, auf ine wirkliche Harmonisierung der Wettbewerbsbedin- ungen hinzuwirken. Dazu gehört die Dieselsteuer, die nterstützung der grenzüberschreitenden Zusammen- rbeit und nicht zuletzt die wirksame Kontrolle und anktion der Übergangsregelungen bei Kabotage und ienstleistungsfreiheit. Vor allem aber muss die Bundes- egierung ihre Versprechungen von Ausgleichsleistun- en für das Transportgewerbe im Zuge der Mauteinfüh- ung endlich umsetzen. Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU): Im Jahre 001 haben wir, der Deutsche Bundestag, die Bundesre- ierung aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, aus dem rstens die Wettbewerbsverzerrungen im europäischen üterkraftverkehrsgewerbe bei Steuer- sowie bei Sozial- nd Umweltstandards hervorgehen, zweitens hervor- eht, welche Schritte die Bundesregierung in den letzten wei Jahren bereits unternommen hat, um die Harmoni- ierungsdefizite zu verringern, und in dem drittens da- über informiert wird, wo die Widerstände gegen eine armonisierung der Wettbewerbsbedingungen in erster inie zu suchen sind. Es liegt uns nun der Bericht vor und es wird sehr um- angreich die Situation des Güterkraftverkehrsgewerbes eschrieben. Es wird, was uns aber aus vielen Gesprä- hen und Diskussion nicht unbekannt ist, dargelegt, dass 12148 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) die Situation des Gewerbes von vielen Unsicherheiten geprägt ist und in vielen Bereichen erhebliche Nachteile für unsere deutschen Betriebe bestehen. Der Bericht sagt sehr deutlich, dass die Rahmenbedingungen in einem größer gewordenen Europa nicht einfacher, sondern sehr viel schwieriger geworden sind. Der Einsicht darin konnte sich auch diese Bundesre- gierung nach langen Jahren des Zögerns nicht verschlie- ßen. Nicht zuletzt beim Mautkompromiss war es ja ein wichtiger, von der Union durchgesetzter Bestandteil, für das deutsche Gewerbe eine Harmonisierungsentlastung von 600 Millionen Euro zu erreichen. Allein die Wege, die die Bundesregierung in Brüssel einschlagen will, um dieses Volumen zu erreichen, zei- gen, wo der Schuh besonders drückt: Die deutsche Mi- neralölsteuerbelastung ist die zweithöchste in der EU; die deutsche Kfz-Steuer für LKW liegt weit über der von der EU festgestellten Mindestgrenze. Die Gesamtbelastung aus Mineralöl- und Kfz- Steuer für einen durchschnittlichen deutschen 40-Ton- ner lag in Deutschland im Jahr 2004 bei jährlich 23 112 Euro, in Ländern wie Italien, Frankreich und den Niederlanden bewegte sich dies zwischen 17 000 und 18 000 Euro, in den drei baltischen Staaten liegt das Niveau am unteren Ende bei 11 000 bis 12 000 Euro. Die Schere hat sich damit in den letzten Jahren leider nicht geschlossen und der Blick auf die Schuldigen für diese Misere kann nicht immer direkt ins Ausland gerichtet werden. So kann beim besten Willen die Schuld für die deut- sche Ökosteuer nicht nach Brüssel oder andere europäi- sche Staaten geschoben werden. Diese rot-grüne Lieb- lingssteuer ist es ja maßgeblich, die den Unterschied macht. Die Prüfung durch die EU-Kommission zum Harmo- nisierungsvolumen im Zusammenhang mit der Einfüh- rung der Maut wird zeigen, welche Maßnahmen Deutschland ergreifen darf, um die Harmonisierung zu erreichen. Am Ende muss jedenfalls eine deutliche Ent- lastung der deutschen Spediteure stehen, um in Europa weiter bestehen zu können. Trotz gemeinsamem Binnenmarkt sind auch zuneh- mend nationale Alleingänge der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Güterkraftverkehrs zu beobachten, die im- mer groteskere Formen annehmen und die Synergieef- fekte des gerade erst erweiterten Binnenmarktes infrage stellen. So ist der Verkehr mit Großbritannien ein risikobehaf- tetes Geschäft geworden. Die britischen Einwanderungs- behörden erheben zum Beispiel noch immer hohe Bußgelder von ausländischen Fahrern und Transportun- ternehmen bei Verstößen gegen die Einwanderungsge- setze, wenn sich Asylanten aus aller Welt unbemerkt Zu- gang zu den Ladeflächen der einreisenden LKW verschaffen. In Italien wird der Binnenverkehr ausländischer Kon- kurrenten – Kabotage – immer mehr durch zeitliche und bürokratische Vorgaben eingeengt, dass das heimische T m f i d F t c T h V g g s v h s D a d e B „ k l R b d w t s g p s T V n e n b c n b Z L A t z s h t g (C (D ransportgewerbe bevorteilt wird. So hat das Transport- inisterium in Rom, per Dekret, Kabotagefahrten auf ünf aufeinander folgende Tage bzw. höchstens 15 Tage m Monat eingeschränkt. Die davon betroffenen auslän- ischen Transportunternehmen müssen außerdem ein ahrtenbuch führen, in das sie Angaben über den Auf- raggeber, die Art der Ladung und die Beförderungsstre- ke einzutragen haben. Dieses Fahrtenbuch ist beim ransportministerium in Rom zu beantragen. Ein unrühmliches „Aushängeschild“ für Verkehrsbe- inderungen und Diskriminierung des internationalen erkehrs bietet vor allem die Republik Österreich. Ein efundener Kompromiss über eine Ökopunktenachfol- eregelung im Transitverkehr wurde nicht umgesetzt, tattdessen streiten die EU-Kommission und Österreich or dem Europäischen Gerichtshof. Die im Alpentransit tätigen Transportunternehmen se- en sich zudem durch die Taktik unangemessener Nadel- tiche einer Situation ohne Rechtsschutz ausgesetzt. abei geht es einzig um die Verringerung des Verkehrs- ufkommens, aber nicht um Problemlösungen. Beson- ers während der Hauptreisezeit sowie vor und nach Fei- rtagen rufen die Schweizer Verkehrsbehörden, zum eispiel auf der Autobahn A 2, Basel–Chiasso, die Phase rot“ aus und zwingen Fahrer im Straßengüterver- ehr, unter menschenunwürdigen Bedingungen zu tage- angen Zwangspausen auf Parkflächen entlang dieser oute. Einschränkungen muss der Straßengüterverkehr auch ei Benutzung der Verkehrsinfrastruktur insbesondere in en neuen EU-Beitrittsländern hinnehmen. Kollegen aus den EU-Mitgliedstaaten verzeichnen eiterhin erhebliche Probleme im Verkehr mit Drittstaa- en. So bereitet ihnen die Russische Föderation zum Bei- piel durch ständige Änderungen der Zollvorschriften roßes Kopfzerbrechen. Die Pflicht, eine Kfz-Haft- flichtversicherung an der russischen Staatsgrenze abzu- chließen, stößt auf Unverständnis der davon betroffenen ransportunternehmer. Die international geltende grüne ersicherungskarte wird von der Russischen Förderation ach wie vor nicht anerkannt. In jüngster Zeit sind Fahrten durch Weißrussland zu inem „Vabanquespiel“ für ausländische Transportunter- ehmen geworden, da die Zollbehörden dieses Landes in estimmten Fällen LKW und Ladung, wegen angebli- her Verletzung der Vorschriften, willkürlich beschlag- ahmen. Die Ukraine hat ihrerseits Sonderregelungen ei der Durchführung internationaler Transporte unter ollverschluss, Carnet TIR, durchgesetzt, die es den andesbehörden erlauben, TIR-Transporte mit einem bgabenwert von mehr als 50 000 US-Dollar unter kos- enaufwendiger Zolleskorte zu stellen. Die EU-Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien eichneten sich in den vergangenen Jahren durch überra- chende Aktionen wie zum Beispiel Änderungen der öchstzulässigen LKW-Maße und -Gewichte, Achslas- enverwiegungen auf den Haupttransitstrecken oder un- erechtfertigte Gebühren aus. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12149 (A) ) (B) ) Diese Beispiele zeigen, wie weitreichend die Unter- schiede in den Rahmenbedingungen in Europa noch sind und wie wichtig es ist, dass die Bundesregierung auf al- len diesen Handlungsfeldern Entschlossenheit zeigt. Die Umsetzung der neuen EU-Kontrollrichtlinie zur Einhaltung der Sozialvorschriften ist ein weiterer wichti- ger Schritt hin zur Anpassung der Wettbewerbsbedin- gungen. Hierbei sollen künftig mindestens 3 Prozent statt bisher l Prozent aller geleisteten Fahrtage kontrol- liert werden. Während Deutschland schon heute eine Kontrollquote von 3,45 Prozent aufweist, liegen alle an- deren EU-Staaten heute noch weit zurück. Es muss darauf hingewirkt werden, dass die übrigen europäischen Länder ihrer verstärkten Kontrollpflicht nachkommen. Es kann nicht sein, dass die deutschen Brummis einer hohen Kontrollquote unterliegen und die europäischen Nachbarn durch unzureichende Kontrollen dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Illegale Beschäfti- gung, die Überschreitung von Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung von Ruhezeiten sind Phänomene, die es auf europäischer Ebene zu bekämpfen gilt. Abschließend muss an dieser Stelle festgestellt wer- den, dass es auch heute noch gravierende Wettbewerbs- nachteile für das deutsche Güterkraftgewerbe in Europa gibt, die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen offenbar nur unzureichenden Erfolg hatten, der vorgelegte Bericht noch zu wenige konkrete Ansätze bietet, um in Zukunft dabei erfolgreicher zu sein, und wir als CDU/CSU im Deutschen Bundestag erwarten, dass seitens der Bundes- regierung bei der EU und bei den europäischen Partnern energischer Partei für das deutsche Güterkraftgewerbe ergriffen wird! Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bündnis 90/Die Grünen standen schon immer dem Wett- bewerbsgedanken offen gegenüber. Daher begrüßen wir auch ausdrücklich die Vorlage des Berichts der Bundes- regierung zur Situation des deutschen Güterkraftver- kehrsgewerbes im europäischen Wettbewerb. Ich möchte mich beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die gute Arbeit bedanken. Es hat die Situation umfassend beschrieben und akribisch und dennoch übersichtlich viele Fakten zum Thema Güter- kraftverkehr zusammengestellt. Trotz aller hier geäußerten Unkenrufe und trotz vorei- ligen Beileidsbekundungen an die Adresse des Güter- kraftverkehrsgewerbes kann ich das oft beschriebene Untergangsszenario für diese Branche weit und breit nicht erkennen. Wir können nämlich feststellen: Die Si- tuation ist besser als die Stimmung. Das kommt den Kol- leginnen und Kollegen von der Opposition zwar nicht entgegen, denn bei Ihnen ist die Lust am Leiden und Jammern noch stark ausgeprägt. Aber es dürfte wohl auch nicht anders sein, schließlich ist Rot-Grün an der Regierung und da gehört das zum guten Ton der Opposi- tion. Nehme ich das Kompendium „Verkehr in Zahlen“ zur Hand, so stelle ich fest, dass sich die Verkehrsleistungen i l z E A d v d m t ß a h k P f 3 s ß k d w f b v i S l z f w S h g d U n c v s W m d g s w w c b u i h S a s (C (D n Milliarden Tonnenkilometern auf einem kontinuier- ich hohen Niveau bewegen. Für dieses Jahr prognosti- iert der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und ntsorgung (BGL) sogar ein Wachstum von 2,5 Prozent. uch wenn deutsche Unternehmen nur mit 1,6 Prozent avon profitieren, kann man damit leben. Die Wachstumspotenziale der Branche sind nach wie or gut. Der vergrößerte EU-Markt eröffnet gerade den eutschen Spediteuren neue Märkte und Entwicklungs- öglichkeiten. Da die Entwicklung der Güterarten wei- er in Richtung kleinerer, hochwertigerer Sendungsgrö- en geht, die ein hochqualifiziertes Management und gut ufgestellte Firmenstrukturen erfordern, kommen diese ohen Qualitätsanforderungen dem deutschen Güter- raftverkehrsgewerbe besonders entgegen. Bei diesem unkt wird natürlich sofort eingewendet, dass gebiets- remde Transporteure ihren Anteil in diesem Jahr auf 1 Prozent erhöhen werden. Dazu kann ich aber nur fest- tellen: Wir können nicht das eine – nämlich einen grö- eren Markt – wollen und das andere – nämlich die Kon- urrenz – außen vor lassen. Ich bin der Meinung, dass ie deutsche Branche durch den langjährigen Wettbe- erbsdruck gut aufgestellt und wettbewerbsfähig ist. Durch die Einführung der LKW-Maut werden gerade ür deutsche Speditionsunternehmen die Wettbewerbs- edingungen gegenüber gebietsfremden Transporteuren erbessert. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn ch die Klagen der Branche höre, die erneut vor einem tart der LKW-Maut zum 1. Januar 2005 warnt und eine ängere Probephase fordert. Das ist doch geradezu schi- ophren, denn solange wir die LKW-Maut nicht erheben, ahren doch gerade die gebietsfremden Unternehmen eiterhin kostenlos auf unseren Autobahnen. Wenn das ystem funktioniert – davon können wir derzeit wohl ru- igen Gewissens ausgehen –, wird sich im nächsten Jahr anz schnell und ganz deutlich herausstellen, dass sich ie Einführung der LKW-Maut gerade für die hiesigen nternehmen als eine deutliche Verbesserung im inter- ationalen Wettbewerb herausstellen wird. Ich möchte also an dieser Stelle nochmals die Bran- henvertreter aufrufen: Sorgen Sie dafür, dass möglichst iele On-Board-Units bis zum 1. Januar 2005 eingebaut ind, ansonsten werden Sie im Januar 2005 mit langen artezeiten bestrafft. Ein spannendes – weil kontroverses – Thema sind im- er wieder die Debatten um Wettbewerbsverzerrungen, ie sich aus den unterschiedlichen Mineralölpreisen er- eben. Der Bericht der Bundesregierung gibt hier einen ehr guten und objektiven Überblick über die Situation ieder. Die nationale Steuerhoheit muss schließlich ge- ahrt bleiben. Da die Staaten mit ihren unterschiedli- hen Steuersystemen auch den unterschiedlichen Le- ensgewohnheiten und Traditionen ihrer Bürgerinnen nd Bürger Rechnung tragen, macht es keinen Sinn, hier mmerfort Vergleiche anzustellen. Ja wir haben eine ohe Mineralölsteuer! In Großbritannien und in der chweiz liegt sie aber noch höher und dennoch geht uch dort die Welt nicht unter. Haben Sie sich übrigens einmal überlegt, was der An- tieg des Dieselpreises von umgerechnet 60 auf 75 Cent 12150 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 (A) ) (B) ) pro Liter binnen drei Monaten für einen estnischen Spe- diteur bedeutet, von den Privatleuten ganz zu schwei- gen? Bei der derzeitigen Kaufkraft in diesem Land ent- spricht dieser Preis einem Literpreis von 2 bis 2,50 Euro pro Liter in Deutschland. Eines aber sollten und dürfen wir alle erfreut zur Kenntnis nehmen: Die Bemühungen der Bundesregie- rung, den Subventionsverlauf und die wettbewerbsver- zerrenden Mineralölsteuererstattungen zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes in Frankreich und in Italien zu beenden, werden – aufgrund der deutschen Zustim- mungspflichtigkeit – mit dem Auslaufen der jetzigen Re- gelung am Ende dieses Jahres mit Erfolg gekrönt wer- den. Eine weiter gehende Harmonisierung bei den Steuer- sätzen wird auch mittelfristig nur schwer zu erreichen sein, aber Geduld ist eine Tugend. Die Beharrlichkeit der rot-grünen Bundesregierung wird auch hier ihre Erfolge zeigen. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Die Bundes- regierung hat für den vorliegenden Bericht über die Situ- ation des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im eu- ropäischen Wettbewerb dreieinhalb Jahre gebraucht. Allerdings widersprechen die Angaben der Realität und es steht auch nichts Neues darin. Eigentlich hätten Sie sich einen solchen Bericht sparen können. Daher werde ich auch nicht müde, Sie auf die vorherrschenden Tat- sachen im Güterkraftverkehrsgewerbe hinzuweisen. Falls Sie Zahlen oder Details wünschen, brauchen Sie bloß in unseren Antrag von vor einem Jahr zu schauen, in dem wir einen fairen Wettbewerb für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe in Europa fordern. Das Dauerthema Maut ist noch lange nicht „abge- hakt“, sondern nur etwas in den Hintergrund gerückt. Nach meinen in der letzten Woche gemachten Erfahrun- gen in einer Spedition, bei denen ganz klar wurde, dass die alten Probleme mit der Software wieder auftreten, würde ich nicht auf einen Erfolg Anfang 2005 wetten. Wahrscheinlich würde dies keiner hier. Neben den technischen Pannen gab und gibt es einen weiteren Skandal um die LKW-Maut, der schon fast wieder in Vergessenheit geraten ist. Die rot-grüne Bundesregierung hat die geplanten Mauteinnahmen nicht zu dringend notwendigen Aufstockungen der bis- herigen Investitionsansätze verwendet. Sie hat vielmehr, wie die im Sommer vorgelegte mittelfristige Finanzpla- nung zeigt, im gleichen bzw. in noch größerem Umfang die bisherigen steuerfinanzierten Investitionsansätze für den Straßenbau gesenkt. Das ist ein klarer Verstoß gegen den „Mautkompromiss“, der im Frühjahr 2003 mit dem Bundesrat ausgehandelt wurde. Ich darf daran erinnern, dass damals einzig und allein die FDP-Bundestagsfrak- tion dem „Mautkompromiss“ nicht zugestimmt hat mit der Begründung, die Bundesregierung werde sich er- kennbar an ihre Versprechungen nicht halten. Die Kürzung der Investitionsmittel steht in krassem Gegensatz zur gestiegenen Steuerbelastung für den Stra- ßenverkehr, unter dem ganz besonders das Transportge- w B d f d v w f G n e R r z w d B f K s z d h d s h d h D M b d D d t l S s e t h W U z f r K d s z d p D i w n (C (D erbe leidet. Leider ist im April die Ökosteuerklage des GL vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wor- en. Eine formalistische Betrachtungsweise hat dazu ge- ührt, dass die existenzbedrohende Belastungswirkung er Ökosteuer für die deutschen Transportunternehmen erfassungsrechtlich nicht berücksichtigt wurde. Das Gericht hat aber klargestellt, dass die Wettbe- erbsbelastung für das deutsche Transportgewerbe of- enkundig ist. Es ist Sache der Bundesregierung und des esetzgebers, an der Beseitigung dieser Wettbewerbs- achteile zu arbeiten. Leider sind nach wie vor keine rnsthaften Bemühungen der Bundesregierung in diese ichtungen zu erkennen. Tatsache ist, dass die Bundes- egierung in wenigen Monaten, sofern die LKW-Maut u Jahresbeginn startet, ihr altes Versprechen brechen ird, zeitgleich mit der Mauteinführung einen bedeuten- en Harmonisierungsschritt zu realisieren. Das vom GL vorgeschlagene Mineralölsteueranrechnungsver- ahren in Brüssel wurde vom juristischen Dienst der EU- ommission abgeschmettert. Ein endgültiger Beschluss teht zum Glück noch aus. Dies ist nicht zuletzt darauf urückzuführen, dass die Bundesregierung nicht mit em erforderlichen Nachdruck dieses Thema verfolgt at. Wie dringlich Harmonisierungsschritte sind, zeigt ie hohe Zahl der Insolvenzen im Transportgewerbe, die ich leider in diesem Jahr auf Rekordniveau stabilisiert aben. In dem vorliegenden Bericht von 15 Seiten, für den ie Bundesregierung sich fast vier Jahre Zeit genommen at, ist anscheinend von einem anderen Land die Rede. ie Situation wird mit einer teilweise angespannten arktsituation im Güterkraftverkehrsgewerbe beschrie- en. Es lägen auch keine Daten darüber vor, wie hoch ie Zahl der ins Ausland verlagerten Arbeitsplätze sei. ie vorliegenden Daten würden auch nicht aussagen, ass „eine krisenhafte Marktstörung vorliege“, sie deute- en lediglich auf „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Tei- en des Straßengüterverkehrsgewerbes hin“. Nationale teuerhoheit geht laut dem Bericht vor Steuerharmoni- ierung, die Ausrichtung auf Infrastrukturfinanzierung rfordere „weiteres Umdenken“. Mit einer derartigen Haltung stoppen Sie weder den raurigen Insolvenzrekord in der Transportbranche noch elfen Sie den Unternehmen, ihre Mitarbeiter zu halten. enn Sie es schon in Deutschland nicht schaffen, den nternehmern im Güterkraftverkehrsgewerbe eindeutig ur Seite zu stehen, wie wollen Sie das in Brüssel schaf- en? Ähnlich phlegmatisch verhält sich die Bundesregie- ung bezüglich der Sozialvorschriften für Tätigkeiten im raftverkehr. Der vorliegenden Beschlussempfehlung es Ausschusses bezüglich des Vorschlags des Europäi- chen Parlaments hat die FDP-Bundestagsfraktion zwar ugestimmt. Aber wir haben die Bundesregierung auch arauf hingewiesen, dass es sinnvoller ist, unsere euro- äischen Nachbarn von einer höheren Kontrollquote zur urchsetzung der Sozialvorschriften zu überzeugen, die n Deutschland schon längst erreicht wurde. Stattdessen ird tatsächlich über die Einführung neuer Behörden achgedacht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 12151 (A) ) (B) ) Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun- desminister für Verkehr-, Bau und Wohnungswesen: Die Bundesregierung kommt hiermit einer Aufforderung des Deutschen Bundestagses nach, einen Bericht über die Si- tuation des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes vor- zulegen. Ich will Ihnen heute nur die bedeutsamsten In- halte mitteilen. Das Transportgewerbe befindet sich aufgrund der Liberalisierung des europäischen Verkehrsmarktes seit Anfang der 90er-Jahre vor großen Herausforderungen. Es muss sich wie weite Teile des produzierenden Gewer- bes veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Dabei muss man wissen, dass die Liberalisierung seinerzeit ohne ausreichende Harmonisierung wesentlicher Wett- bewerbsparameter vollzogen wurde, die heute in einer erweiterten EU immer schwieriger nachzuholen ist. Außerdem hat die Öffnung der osteuropäischen Märkte zu einem stetig wachsenden Wettbewerbs- und Preis- druck geführt. Mit der EU-Erweiterung am l. Mai 2004 sind neue, größere und damit attraktivere Märkte ent- standen, die nicht nur, aber insbesondere für unser Transportgewerbe Chancen und Risiken beinhalten. Das Verkehrswachstum findet nach wie vor zum größten Teil auf der Straße statt. Gründe dafür sind ein rückläufiges Aufkommen von Massengütern und die Zu- nahme des Transportes von höherwertigen Gütern. Diese Entwicklung eröffnet aber dem Gewerbe auch neue Chancen: Der Transport kleinerer Sendungsgrößen wird ebenso zunehmen wie die zeitgerechtere und kurzfristi- gere Anlieferung von Gütern, also die Just-in-time-Ab- wicklung. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung so- wie durch den Wettbewerbs- und Preisdruck ist eine Situation entstanden, in der die Unternehmen des Ge- werbes unter anderem die Auslastungsgrade ihrer Fahr- zeugflotten verbessert und den Ablauf und die Zusam- menstellung von Touren optimiert haben. Auch erfolgen Spezialisierungen für wachsende Marktsegmente mit der Folge, kostengünstiger anbieten zu können. Nicht zu vergessen ist: Die verladende Wirtschaft profitiert von dieser Kostenentlastung. Nun komme ich zum Kernpunkt, zu den Problemen. Erstens: Personalkosten. Hinsichtlich des für deutsche Unternehmen größten Kostenblocks der Personalkosten – er macht rund 30 Prozent der Gesamtkosten aus – ist im Zusammenhang mit der Konkurrenz aus den MOE- Staaten festzustellen, dass die niedrigere Produktivität in diesen Staaten ihren Ausdruck auch in niedrigeren Löh- nen für die Fahrer findet und somit zu niedrigeren Trans- portkosten führt. Dadurch wandern lohnintensive Dienstleistungen geringer Qualifikation nach den Geset- zen der Wirtschaft in weniger entwickelte Länder ab. Das betrifft auch den grenzüberschreitenden Straßen- gütertransport. Es ist somit durchaus nachvollziehbar, dass das nationale Verkehrsgewerbe erneut und aufgrund der niedrigen Lohnkosten in den neuen Mitgliedstaaten verstärkt fürchtet, dass es einem harten Wettbewerb aus- gesetzt wird. Deswegen hat sich die Bundesregierung in den Beitrittsverhandlungen – was Kabotage anbelangt – erfolgreich für einen sozialverträglichen Übergang ein- gesetzt. f d v w M B li W k d S h g d e d d b r k E u m B w d n w M e a s g d C k e e s i p n g d i M b z H d G m (C (D Zweitens: Harmonisierung der Mineralöl- und Kraft- ahrzeugsteuer. Angesichts bestehender Kostennachteile eutscher Fuhrunternehmen im europäischen Straßen- erkehr wird insbesondere vom Straßengüterverkehrsge- erbe eine verstärkte Harmonisierung im Bereich der ineralöl- und Kraftfahrzeugsteuer gefordert. Wir – die undesregierung – stimmen diesem Ansatz grundsätz- ch zu. Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass der unsch nach Steuerharmonisierung mit dem Bestreben ollidiert, die nationale Steuerhoheit zu wahren. Außer- em zeigt die Erfahrung, dass die Staaten mit ihren teuersystemen auch unterschiedlichen Lebensgewohn- eiten und Mentalitäten ihrer Einwohner Rechnung tra- en. Auch bei uns wird zum Beispiel die Neuausrichtung er Infrastrukturfinanzierung noch weiteres Umdenken rfordern. Um diesen Problemen zu begegnen, ergreift die Bun- esregierung folgende Maßnahmen: Erstens: Subventionswettläufe beenden. Ziel der Bun- esregierung ist es zunächst, den Subventionswettlauf zu eenden, das heißt, die wettbewerbsverzerrenden Mine- alölsteuererstattungen zugunsten des Güterkraftver- ehrsgewerbes in Frankreich und Italien spätestens zum nde dieses Jahres endgültig auslaufen zu lassen. Ohne nsere Zustimmung ist eine weitere Verlängerung nicht öglich. Solange aber auf dem Gebiet der Steuern für eschlüsse des Rates nach wie vor Einstimmigkeit not- endig ist, dürften aufgrund der divergierenden Haltung er Mitgliedstaaten der EU Fortschritte bei einer Harmo- isierung auf höherem Niveau – das darf nicht vergessen erden – auch mittelfristig nur schwer zu erreichen sein. Zweitens: Einführung der LKW-Maut. Mit der LKW- aut erwarten wir für unsere Transportunternehmen ine Verringerung bestehender Nachteile, da in Zukunft uch ausländische Nutzer bzw. Billiganbieter auf deut- chen Autobahnen zu einem verursachergerechteren We- ekostenbeitrag herangezogen werden. Wir gehen mit er LKW-Maut auch einen weiteren Schritt in Richtung hancengleichheit zwischen den verschiedenen Ver- ehrsträgern. Schließlich bedeutet die Maut auch den Einstieg in inen Systemwechsel von der Haushaltsfinanzierung zur rgänzenden Nutzerfinanzierung. Insbesondere verfolgen wir entsprechend den Be- chlüssen des Deutschen Bundestages und Bundesrates m Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen im euro- äischen Güterkraftverkehr Harmonisierungsmaß- ahmen in Höhe von jährlich 600 Millionen Euro zu ewähren. Vorrangige Harmonisierungsmaßnahme ist as Mautermäßigungsverfahren, das heißt, die teilweise ndirekte Anrechnung von in Deutschland gezahlter ineralölsteuer in Form von Mautgutschriften. Wir ha- en das Vorhaben gegenüber der EU-Kommission notifi- iert. Die Kommission hat hierzu ein beihilferechtliches auptprüfungsverfahren eröffnet. Die Bundesregierung hat das Konzept intensiv mit en deutschen Verbänden abgestimmt und in zahlreichen esprächen auf allen Ebenen gegenüber der Kom- ission vertreten. Sollte die Kommission in diesem (A) (C) (B) (D) Prüfverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass mit dem Mautermäßigungsverfahren das Harmonisierungsvolu- men von 600 Millionen Euro nicht bzw. nicht in vollem Umfang umgesetzt werden darf, werden wir uns für die beihilferechtliche Genehmigung anderer Harmonisie- rungsmaßnahmen einsetzen. Hierzu gehört insbeson- dere die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge oder die Gewährung einer Investitionszu- lage für die vorzeitige Anschaffung von besonders emis- sionsarmen LKW durch ein Innovationsprogramm für das Transportgewerbe. Schließlich ist nicht zu vergessen: Im nichtfiskali- schen Bereich sind vor allem Anstrengungen gegen ille- gale und graue Kabotage zu unternehmen. Damit ver- bunden ist die gezielte Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften einschließlich der wirksamen Sanktionierung von Regelverstößen. Die Bundesregie- rung hat gerade im nichtfiskalischen Bereich mit dem von ihr initiierten und inzwischen in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr eine wichtige Harmoni- sierungsmaßnahme realisiert. 12152 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 91, 1 0, T 132. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der
    ollege Volkmar Vogel für die CDU/CSU-Fraktion,


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    er bei strenger Beachtung der Debattenzeit eigentlich
    ar keine Redezeit mehr hat. Aber da das Präsidium bei
    er Bewirtschaftung der Redezeiten großzügiger ist als
    ie Fraktionen, darf er noch sprechen. Bitte schön.


Rede von Volkmar Uwe Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn ich keine Rede-

eit mehr habe, dann habe ich jetzt auch alle Freiheiten.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU – Manfred Grund [CDU/CSU]: Du kannst auch singen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Darauf würde ich es besser nicht ankommen lassen.