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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/131 Joachim Günther (Plauen) (FDP) Geplante Projekte der Deutschen Bahn AG im Bestandsnetz sowie beim Aus- und Neu- bau in den kommenden zwei Jahren für Sachsen-Anhalt sowie dafür bereitstehende Investitionsmittel des Bundes Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Joachim Günther (Plauen) (FDP) Stand des Abschlusses der Anpassungsfi- Mündliche Fragen 16 und 17 Melanie Oßwald (CDU/CSU) Treffen des Bundeskanzlers Ende 2002 mit dem damaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank Rolf Breuer in der Sache Kirch Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Melanie Oßwald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) 11947 C 11948 A 11949 D 11949 D Deutscher B Stenografisch 131. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung der Vor- schriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäu- ser und zur Änderung anderer Vor- schriften (Zweites Fallpauschalenände- rungsgesetz – 2. FPÄndG) (Drucksache 15/3919) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 15/3925) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 A I M D A g d l f A H Z D 11947 A 11947 B nanzierungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundesregie- rung undestag er Bericht ung 20. Oktober 2004 t : ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) ußenpolitischer Handlungsbedarf auf- rund der Einschätzung eines Ex-Präsi- enten der USA hinsichtlich in Florida feh- ender grundsätzlicher Voraussetzungen ür eine faire Wahl ntwort ans Martin Bury, Staatsminister für Europa usatzfrage r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . 11948 B 11949 A 11949 B Ablehnung des Vorschlags der EU-Kom- mission zur Ermächtigung Frankreichs zur Staffelung der Steuern auf Kraftstoffe II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 27 und 28 Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) Anfechtbarkeit der Bescheide der aus kom- munalen Trägern und Arbeitsagenturen gebildeten Arbeitsgemeinschaften, Haf- tungsregelung bei fehlerhaften Bescheiden; Einstellung des Nachfolgers eines aus einer solchen Arbeitsgemeinschaft ausgeschiede- nen Mitarbeiters Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Petra Pau (fraktionslos) Lieferung von 20 Fuchs-Panzern an den Irak Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Kampf um Arbeitsplätze unterstützen, Unterneh- menskrisen meistern, Beschäftigungs- potenziale erhalten – Restrukturierungs- anstrengungen bei Karstadt/Quelle und GM/Opel stärken Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ludwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H F D D D M J A W G G N A L A E D A a p A M P Z s p d A A A M G T t l i A D 11950 A 11950 C 11951 D 11952 A 11952 D 11953 B 11953 D 11954 C 11954 D 11955 B 11957 B 11958 B 11959 B 11960 D artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ichael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Hermann Scheer (SPD) zur namentlichen bstimmung über den Antrag: Wehrpflicht ussetzen (126. Sitzung, Tagesordnungs- unkt 3 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 etra Pau (fraktionslos) ahl der richterlichen und staatsanwalt- chaftlichen Anordnungen zur Auskunfts- flicht über Telekommunikationsverbin- ungsdaten nach § 100 StPO seit 2002 ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 4 und 5 itta Connemann (CDU/CSU) iermehllieferungen nach Brasilien für dor- ige Geflügelfleischexporte nach Deutsch- and; Kontrolle bezüglich der Tierhaltung n Drittländern, beispielsweise in Brasilien ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11961 D 11962 D 11963 C 11964 C 11965 C 11966 A 11967 A 11968 A 11969 A 11970 C 11972 A 11973 C 11975 A 11975 B 11975 C 11975 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 III Anlage 5 Mündliche Fragen 6 und 7 Georg Girisch (CDU/CSU) Standortauswahl für Internetkurse im Rahmen des Projektes „Onlinekompetenz für die Generation 50 plus“ Antwort Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei Pflege- und Wohnplätzen für ältere geistig behinderte Menschen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 10 und 11 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Auswirkungen eines EU-Beitritts der Tür- kei auf die Machtbalance in der EU; Befug- nis der Mitgliedstaaten der EU nach einem EU-Beitritt der Türkei zur Regulierung der Zuwanderung aus der Türkei Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa Anlage 8 Mündliche Fragen 12 und 13 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Stadtbezirke im Bereich München mit aus- ländischer Bevölkerungsmehrheit Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 14 und 15 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Einstellungen von Beamten und Richtern im Jahr 2005 durch den Bund; Anzahl der seit 1999 befristet abgeschlossenen und in u h i l A F A M D K b i A D A M M O D A R A M D K E F s K h s A R A M D V B d 11976 B 11976 C 11976 D 11977 B nbefristete umgewandelten Arbeitsver- ältnisse im höheren Dienst des Bundes- nnenministeriums sowie der Neueinstel- ungen auf Führungspositionen ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 18 ietrich Austermann (CDU/CSU) alkulierte Steuermehreinnahmen der Nach- arländer der Bundesrepublik Deutschland nfolge des Tanktourismus ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 22 und 23 anfred Kolbe (CDU/CSU) st-West-Gefälle der Tarife für Erdgas in eutschland ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 24 und 25 irk Niebel (FDP) ooperationsmodelle zur Betreuung der mpfänger von Arbeitslosengeld II im alle von nicht gebildeten Arbeitsgemein- chaften zwischen Arbeitsagenturen und ommunen; Herstellung der Deckungsfä- igkeit des Arbeitslosengeldes II mit Zu- chüssen aus dem Eingliederungstitel ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 26 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) erteilung der Wirtschaftsfördermittel für etriebe mit bis zu fünf Beschäftigten in en Jahren 1994 bis 2003 11977 C 11978 A 11978 A 11978 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 29 Peter H. Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU) Zugriff der Mitarbeiter der Landkreise und Kommunen auf Daten von Arbeitslo- senhilfeberechtigten bei den Geschäftstel- len der Bundesagentur für Arbeit Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 30 und 31 Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) Erhalt der Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung West Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 32 Dietrich Austermann (CDU/CSU) Zahl der Wehrpflichtigen, die aufgrund des Zweiten Zivilverständigungsgesetzes den Wehrdienst vorzeitig beendet haben Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 33 und 34 Günther Friedrich Nolting (FDP) Export von Kampfpanzern Leopard II aus „Überbeständen“ der Bundeswehr an die Türkei; eventuelle Änderung der Sicher- heitspolitik Deutschlands vor dem Hinter- grund möglicher Panzerlieferungen in die Türkei und der Aussagen des Verteidi- gungsministers zum Einsatz deutscher Sol- daten im Irak Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11979 B 11979 C 11979 D 11980 B 11980 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 11947 (A) ) (B) ) 131. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 14.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 11975 (A) ) (B) ) führt. Mein Votum lautet Ja. daraus resultierenden, von Land zu Land abweichenden In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- s chaftlicher und gesellschaftlicher Bedingungen und der Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO *** für die Teilnahme an der Versammlung der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hermann Scheer (SPD) nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Wehrpflicht aussetzen (126. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3 d) A d d s ü l m S d v A d F C Z d s e B r I s d N t n v z Z Ü d f Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bellmann, Veronika CDU/CSU 20.10.2004 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 20.10.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.10.2004 Kumpf, Ute SPD 20.10.2004 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 20.10.2004** Dr. Lucyga, Christine SPD 20.10.2004* Merkel, Petra-Evelyne SPD 20.10.2004 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 20.10.2004 Nolte, Claudia CDU/CSU 20.10.2004*** Rauber, Helmut CDU/CSU 20.10.2004 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 20.10.2004 Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 20.10.2004*** Schauerte, Hartmut CDU/CSU 20.10.2004 Schönfeld, Karsten SPD 20.10.2004 Schwanitz, Rolf SPD 20.10.2004 Stübgen, Michael CDU/CSU 20.10.2004 Dr. Zöpel, Christoph SPD 20.10.2004*** (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage er Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- ache 15/3925, Frage 3): Wie hoch war die Zahl der richterlichen und staatsanwalt- schaftlichen Anordnungen zur Auskunftspflicht über Tele- kommunikationsverbindungsdaten nach den §§ 100 g, 100 h Strafprozessordnung in den Jahren 2002, 2003 und dem ersten Halbjahr 2004? Der Bundesregierung liegen statistische Erhebungen ber die Zahl der richterlichen und staatsanwaltschaft- ichen Anordnungen zur Auskunftspflicht über Telekom- unikationsverbindungsdaten nach den §§ 100 g, 100 h trafprozessordnung nicht vor. Nach Kenntnis der Bun- esregierung werden derartige statistische Erhebungen on den Landesjustizverwaltungen nicht durchgeführt. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ SU) (Drucksache 15/3925, Fragen 4 und 5): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach Brasilien für seine Geflügelfleischexporte nach Deutschland Tiermehllieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland er- hält, und wie ist ihre Haltung in dieser Frage? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Drittländer, wie zum Beispiel Brasilien, als einer der größten Geflügelfleischproduzenten für den deutschen Markt, nicht der gleichen Kontrolle bezüglich der Tierhaltung unterliegen wie zum Beispiel die deutschen Geflügelzüchter, und was be- deutet dies für die Verbraucher in Deutschland? u Frage 4: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ass Tiermehllieferungen aus Deutschland nach Bra- ilien erfolgt sind. Die deutsche Außenhandelsstatistik nthält keine entsprechenden Angaben. Auch aus den undesländern, die für den Vollzug des Gemeinschafts- echts zuständig sind, liegen keinerlei Informationen vor. m Übrigen hat die Bundesregierung mit der brasiliani- chen Regierung keine schriftliche Übereinkunft gemäß er europäischen TSE-Verordnung (Verordnung [EG] r. 999/2001) über Modalitäten solcher Ausfuhren ge- roffen, was eine Voraussetzung für derartige Exporte ach Drittländern ist. Tiermehl, das unter Verwendung on Wiederkäuermaterial hergestellt wurde, unterliegt udem dem Ausfuhrverbot. u Frage 5: Leider gibt es bisher keine weltweit verbindlichen bereinkünfte, die tierschutzrechtliche Mindeststan- ards für den Umgang mit Tieren und deren Kontrolle estlegen. Angesichts unterschiedlicher kultureller, wirt- 11976 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Auffassung über einen humanen Umgang mit Tieren ist mit solchen international verbindlichen Regelungen auch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Die Europäische Union ist jedoch nach Art. 8 Abs. l der Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. EG. Nr. L 221, S. 23) aufgefordert, einen Bericht über den Vergleich zwischen den Bestimmungen auf dem Gebiet des Wohlergehens der Tiere in der Gemeinschaft und in Drittländern, die die Gemeinschaft beliefern, vorzulegen, dem gegebenenfalls die zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlichen Vorschläge beizufügen sind. Dieser Bericht steht bisher noch aus. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- Hanewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksache 15/3925, Fragen 6 und 7): Nach welchem Verfahren (Kriterien, Gewichtung etc.) wurden die Standorte für Internetkurse im Rahmen des Pro- jektes „Onlinekompetenz für die Generation 50 plus“ ausge- wählt? Wie verträgt sich das Ziel der Bundesregierung, die Zahl der Internetnutzer in Deutschland bis zum Jahr 2005 auf 75 Prozent der Bevölkerung steigern zu wollen, mit der Tat- sache, dass in Gebieten, die größer sind als das Saarland, kei- nerlei derartigen Kurse angeboten werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, für ein flächendeckendes Kursangebot Sorge zu tragen? Zu Frage 6: An welchen Standorten im Rahmen des von der Bun- desregierung geförderten Projektes „Onlinekompetenz für die Generation 50 plus“ Internetbasiskurse angebo- ten werden, ist abhängig vom Angebot der Projektpart- ner und der beteiligten öffentlichen und privaten Weiter- bildungseinrichtungen. Die mit dem Projekt ko- operierenden örtlichen und regionalen Bildungsträger haben sich in bundesweiten Verfahren um eine Teil- nahme beworben. Bei diesem angebotsorientierten Ver- fahren ist eine Standortsteuerung nicht möglich. Zum Projektauftakt im Frühjahr 2004 wurden Internetkurse an 218 Standorten von 267 Weiterbildungseinrichtungen und den Projektpartnern Deutsche Telekom/T-Com (in 105 T-Punkt-Business-Centren) und der Dresdner Bank (in sieben Filialen) angeboten. An den Kursen haben 15 300 Frauen und Männer ab 50 Jahren teilgenommen. Die im September 2004 gestarteten Herbstkurse werden an 288 Standorten (+ 70) von 409 Weiterbildungsein- richtungen und drei Projektpartnern (+ 142) angeboten. Insgesamt stehen 25 000 Plätze zur Verfügung. Zu Frage 7: Das Projekt „Onlinekompetenz für die Generation 50 plus“ und die dort zusammenarbeitenden Organisa- tionen und Unternehmen verfolgen gemeinsam das Ziel, die Internetbeteiligung in der Altersgruppe ab 50 Jahren zu erhöhen. In den letzten Jahren ist diese Altersgruppe d f M b g s t m i s v s r d p s z 2 u A d d C s b u t d d d r h e m a e s b d b t r A d F C (C (D ie am stärksten wachsende im Internet. Allerdings pro- itiert diese Altersgruppe immer noch in weit geringerem aße von der beruflichen Internetnutzung, die als ver- reitete Einstiegsmöglichkeit für die private Nutzung ilt. Deshalb ist es erforderlich, durch geeignete und ver- tärkte Aktivitäten der relevanten öffentlichen und priva- en Institutionen auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kom- unen) die Medienkompetenz und die Internetnutzung nsbesondere von Frauen und Männern ab 60 Jahren zu teigern. Ein besseres und flächendeckenderes Angebot, or allem auch im ländlichen Raum, ist eine gesamtge- ellschaftliche und längerfristige Aufgabe. Die Bundes- egierung trägt mit dem Projekt „Onlinekompetenz für ie Generation 50 plus“ dazu bei. Das mit dem Aktions- rogramm der Bundesregierung „Informationsgesell- chaft 2006“ angestrebte Ziel, den Anteil der Internetnut- erinnen und -nutzer an der Bevölkerung ab 14 Jahren bis 005 auf 75 Prozent zu steigern, bedarf noch erheblicher nd vielfältiger Anstrengungen aller Akteure. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/ SU) (Drucksache 15/3925, Frage 8): Wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei Pflege- und Wohnplätzen für ältere geistig behinderte Men- schen, und was plant die Bundesregierung, um einen steigen- den Bedarf an solch speziellen Pflege- und Wohnplätzen in Zukunft zu decken? Wegen der Altersstruktur und des medizinischen Fort- chritts ist zu erwarten, dass immer mehr ältere geistig ehinderte Menschen einen steigenden Bedarf an Pflege- nd Wohnheimplätzen haben werden. Vielen hochbetag- en Eltern ist es nicht mehr möglich, ihre geistig behin- erten Kinder alleine zu Hause zu betreuen. Sie suchen aher neue Wohnformen für ihre älteren geistig behin- erten Kinder. Diese Entwicklung wird zu einem spürba- en Anstieg der Kosten der Eingliederungshilfe für be- inderte Menschen führen. Um dieser Entwicklung ntgegenzusteuern, müssen ambulante Betreuungsfor- en verstärkt ausgebaut und angeboten werden. Dies ist uch im Interesse der behinderten Menschen, um sie für in selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben o weit wie möglich zu befähigen. Hierbei kommen ins- esondere folgende Maßnahmen in Betracht: Förderung er Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung von ehinderten Menschen; Ausbau des (ambulant) betreu- en Wohnens; Differenzierung der Wohnformen; Einfüh- ung Persönlicher Budgets. nlage 7 Antwort es Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die ragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ SU) (Drucksache 15/3925, Fragen 10 und 11): Teilt die Bundesregierung die Position, die Machtbalance in der Europäischen Union könne durch einen Beitritt der Türkei aus den Fugen geraten, und wenn nicht, warum nicht (vergleiche „Hamburger Abendblatt“ vom 9. Oktober 2004)? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 11977 (A) ) (B) ) Teilt die Bundesregierung die Position von EU-Kommis- sar Günter Verheugen, die heutigen Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union sollten das Recht haben, nach einem eventu- ellen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union „Zuwanderung aus der Türkei jederzeit zu regulieren und zu begrenzen“, und wenn nicht, warum nicht (vergleiche „Finan- cial Times Deutschland“ vom 5. Oktober 2004)? Zu Frage 10: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Auf dem Weg der Türkei in Richtung EU wird sich nicht nur die Türkei verändern, auch die Europäische Union wird sich weiterentwickeln. So bietet die Europäische Verfassung, die am 29. Oktober von den Staats- und Re- gierungschefs unterzeichnet wird, eine gute Basis für eine handlungsfähige, effiziente und transparente EU. Zu Frage 11: Die Sorge vor zunehmendem Migrationsdruck hat auch bei früheren Erweiterungen der EU immer wieder eine Rolle gespielt. Die Erfahrung etwa mit Spanien und Portugal zeigt, dass gerade die EU-Perspektive dazu bei- trägt, dass Menschen in ihren Heimatländern bleiben oder dorthin zurückkehren, um am steigenden Wohl- stand teilzuhaben. Die Bundesregierung wird sich dessen ungeachtet – wie bei der jüngsten Erweiterungsrunde – dafür einset- zen, auch nach einem möglichen Beitritt der Türkei Ein- schränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu ermög- lichen, um Störungen des Arbeitsmarktes zu verhindern. Die Kommission trägt solchen Belangen bereits jetzt vorsorglich Rechnung, indem sie neben langfristigen Übergangsregelungen auch die Möglichkeit unbefriste- ter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Störungen auf den Arbeitsmärkten in Erwägung zieht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/3925, Fragen 12 und 13): Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen aus dem Statistischen Jahr- buch 2004 („Münchner Merkur“ vom 7. Oktober 2004) im Bereich der Landeshauptstadt München bereits Stadtbezirks- viertel (kleinräumige Untergliederung des Stadtgebietes un- terhalb der Einteilung der bestehenden 25 Münchner Stadtbe- zirke), in denen eine Mehrheit der Bevölkerung eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, und wenn ja, welche konkreten Stadtbezirksviertel sind dies? Wie prognostiziert die Bundesregierung für den Bereich der Landeshauptstadt München mit einem aktuellen Auslän- deranteil von 24,14 Prozent die weitere Entwicklung des An- teils der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit für die nächsten 20 Jahre, insbesondere auch vor dem Hinter- grund der weiteren demographischen Entwicklung und der unterschiedlichen Geburtenzahlen bei Deutschen und Auslän- dern? Zu Frage 12: In der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder w g g z z f Z M B k t d e A d g ( Z W s s N g b H r j z f Z i h s L U (C (D erden keine Einwohnerzahlen für kleinräumige Unter- liederungen von Städten erfasst. Dementsprechend lie- en der Bundesregierung keine statistischen Angaben ur ausländischen Bevölkerung in Münchener Stadtbe- irksvierteln vor. Informationen dazu bereitzuhalten, ällt in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen. u Frage 13: Zahlen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung ünchens getrennt nach deutscher und ausländischer evölkerung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die oordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen der sta- istischen Ämter des Bundes und der Länder liefern le- iglich Ergebnisse für Bund und Länder, nicht aber für inzelne Städte. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/3925, Fragen 14 und 15): Wie viele Beamte und Richter wird der Bund im kommen- den Jahr voraussichtlich einstellen, und welcher Zahl von vol- len Planstellen entsprechen diese Einstellungen bezogen auf das ganze Jahr 2005? Wie viele der seit 1999 befristet abgeschlossenen Arbeits- verhältnisse im höheren Dienst des Bundesministeriums des Innern sind in den jeweiligen Jahren in unbefristete umgewan- delt worden, und wie viele Neueinstellungen direkt auf Füh- rungspositionen ab Referatsleitung hat es in den einzelnen Jahren gegeben? u Frage 14: Eine Prognose der erbetenen Art kann in belastbarer eise nicht abgegeben werden. Auch auf der Basis von tatistischen Daten zu erwartbaren Altersabgängen lässt ich keine Aussage über den Umfang der tatsächlichen eueinstellungen des nächsten Jahres im Sinne der Fra- estellung herleiten. Hierfür sind weitere Faktoren zu erücksichtigen. Das gilt etwa im Hinblick auf den aushalt 2005, auf das durch die Arbeitszeitverlänge- ung erzielbare Einsparpotenzial, auf die Umsetzung der ährlichen Stellen- bzw. Personaleinsparung von 1,5 Pro- ent sowie das Ausmaß der unvorhersehbaren Personal- luktuation. u Frage 15: Im Bundesministerium des Innern wurden seit 1999 nsgesamt 17 Arbeitsverhältnisse in der Laufbahn des öheren Dienstes zunächst zeitlich befristet abgeschlos- en und anschließend aufgrund der gezeigten fachlichen eistung entfristet. In den jeweiligen Jahren sind die mwandlungen wie folgt vorgenommen worden: Jahre 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Anzahl der Entfristungen – 1 1 5 8 2 11978 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Die Entfristung von Arbeitsverhältnissen beruht auf stellenwirtschaftlichen Gründen. Seit 1999 sind 2 Neueinstellungen direkt auf Füh- rungspositionen ab Referatsleitungsebene erfolgt. Hier- von ist jeweils eine Neueinstellung in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen worden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/3925, Frage 18): Teilt die Bundesregierung die Position, die Machtbalance in der Europäischen Union könne durch einen Beitritt der Tür- kei aus den Fugen geraten, und wenn nicht, warum nicht (ver- gleiche „Hamburger Abendblatt“ vom 9. Oktober 2004)? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, in wel- chem Umfang die an Deutschland angrenzenden Nach- barländer mit Steuermehreinnahmen infolge des „Tank- tourismus“ kalkulieren. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- sache 15/3925, Fragen 22 und 23): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es ein deutliches Ost-West-Gefälle der Tarife für Erdgas gibt, wobei in den öst- lichen Bundesländern die Tarife bis zu einem Fünftel höher als in den westlichen Bundesländern sind? Sind der Bundesregierung die Gründe für die deutlich hö- heren Erdgaspreise in den östlichen Bundesländern bekannt, und wo sieht die Bundesregierung für sich Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken? Zu Frage 22: Es bestehen in Ost- und in Westdeutschland von Un- ternehmen zu Unternehmen unterschiedliche Gaspreise. Von einem deutlichen Ost-West-Gefälle kann nicht ge- sprochen werden. Zu Frage 23: Für Unterschiede in den Gaspreisen einzelner Unter- nehmen können divergierende betriebliche und gebiets- strukturelle Faktoren maßgeblich sein. Es ist Aufgabe der Kartellämter der Länder und des Bundeskartellamtes zu überprüfen, ob Gasversorgungsunternehmen ihre Preissetzungsspielräume missbrauchsfrei gestalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fra- gen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Druck- sache 15/3925, Fragen 24 und 25): Wie steht die Bundesregierung zu Kooperationsmodellen bei der Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II Z b G K m k w u n g d m n f L M d z s m h T k Z E r d t g j I g M z b k T p s n a E (C (D (ALG II) in Fällen, in denen Arbeitsagenturen und Kommu- nen keine Arbeitsgemeinschaft bilden, und wie bewertet sie, dass bei einem Verbot, wie es in Baden-Württemberg gesche- hen sein soll, die Betreuung ohne jeglichen vertraglich gere- gelten Rahmen erfolgen muss? Aus welchem Grund ist die Leistung ALG II nicht de- ckungsfähig mit Zuschüssen aus dem Eingliederungstitel, so- dass ALG II auch als zusätzlicher Zuschuss für ein Beschäfti- gungsverhältnis gezahlt werden kann, und ist geplant, im Rahmen der Überprüfung im nächsten Frühjahr diese De- ckungsfähigkeit herzustellen? u Frage 24: § 44 b Abs. l SGB schreibt die Errichtung von Ar- eitsgemeinschaften durch die Träger der Leistungen der rundsicherung für Arbeitsuchende gesetzlich vor. Für ooperationsmodelle ohne Gründung einer Arbeitsge- einschaft lässt der Wortlaut der Vorschrift insoweit einen Raum. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ird aufgrund der Vielzahl der zu lösenden rechtlichen nd organisatorischen Fragen einige Zeit in Anspruch ehmen. In § 65 a sieht das SGB II deshalb eine Über- angsregelung vor, die das Bewilligungsverfahren in em Übergangszeitraum, in dem noch keine Arbeitsge- einschaft gegründet worden ist, längstens jedoch bis eun Monate nach In-Kraft-Treten der Grundsicherung ür Arbeitsuchende, sicherstellen soll. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich im aufe des nächsten halben Jahres die überwiegende ehrheit der kommunalen Träger mit den örtlich zustän- igen Agenturen für Arbeit zu Arbeitsgemeinschaften usammengeschlossen hat. Die Bundesregierung beab- ichtigt nicht, den Gründungsprozess der Arbeitsge- einschaften durch unnötige Gebote oder Verbote zu be- indern. Sie geht davon aus, dass auch die zuständigen räger in Baden-Württemberg die geltende Rechtslage ennen und beachten. u Frage 25: Bei den Fördermöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II- mpfänger ist der fachgesetzliche und der haushalts- echtliche Aspekt zu unterscheiden: Nach dem Fachgesetz § l6 Abs. 3 SGB II bestehen für ie Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mehrere Varian- en öffentlich geförderter Beschäftigung: Arbeitsgele- enheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatz- obs“). Es muss sich um zusätzliche und im öffentlichen nteresse liegende Arbeiten handeln. Das Arbeitslosen- eld II wird weitergezahlt und zusätzlich wird eine ehraufwandsentschädigung gewährt. Es wird kein so- ialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis egründet. Für notwendige Sach- und Qualifizierungs- osten sowie für Anleitung und Betreuung erhält der räger einen pauschalierten Betrag (Trägerpauschale). Arbeitsgelegenheiten in einem sozialversicherungs- flichtigen Arbeitsverhältnis (einschließlich Arbeitslo- enversicherung. Diese Arbeitsgelegenheiten sind nicht otwendig zusätzlich und gemeinnützig, sondern können uch erwerbswirtschaftlich ausgerichtet sein. Es wird ein ntgeltzuschuss und eine Trägerpauschale gewährt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 11979 (A) ) (B) ) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden allenfalls aufstockend gezahlt. Zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten in Form einer Arbeitsbeschaf- fungsmaßnahme (ABM). Es wird ein sozialversiche- rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet (Ausnahme: Arbeitslosenversicherung, das heißt es wer- den keine neuen Arbeitslosengeldansprüche erworben). Es wird ein Lohnkostenzuschuss und eine Trägerpau- schale gewährt. Leistungen zur Sicherung des Lebensun- terhalts nach dem SGB II werden allenfalls aufstockend gezahlt. Haushaltsrechtlich ist dabei zu beachten, dass das Ar- beitslosengeld II aus dem entsprechenden Titel für die passiven Leistungen, die zusätzlichen Kosten des Trä- gers und die Mehraufwandsentschädigung aber aus dem Eingliederungstitel gezahlt werden. Auch das Arbeits- entgelt gehört zu den Kosten der Maßnahme und geht daher zulasten des Eingliederungstitels. Mit der im Re- gierungsentwurf zum Haushalt 2005 vorgenommenen Veranschlagung wird dem Grundsatz der Einzelveran- schlagung und der sachlichen Bindung Rechnung getra- gen. Abweichend hiervon ist entsprechend der Regelung des § 46 Abs. l SGB II zur Bildung eines Gesamtbudgets die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Leis- tungen zur Eingliederung und den Verwaltungskosten für die Grundsicherung vorgesehen. Eine Deckungsfä- higkeit der passiven Leistungen durch Mittel aus dem Eingliederungsbudget könnte dem Gedanken der Bud- getbildung und eines damit einhergehenden flexiblen Mitteleinsatzes dagegen entgegenlaufen, wenn der Aus- gabeansatz für die passiven Leistungen notleidend wer- den sollte und eine Deckung dieser Pflichtleistungen zu- lasten der aktiven Leistungen erfolgen müsste. Es ist daher nicht geplant, im Rahmen der Revision im nächsten Frühjahr eine Deckungsfähigkeit zwischen dem Ansatz für das Arbeitslosengeld II und dem Ansatz für die Leistungen zur Eingliederung herzustellen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Drucksache 15/3925, Frage 26): Wie trägt die Bundesregierung mit ihren Wirtschaftsför- dermitteln der Tatsache Rechnung, dass der höchste Zuwachs an Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1994 bis 2003 in Betrieben mit 1 bis 5 Beschäftigten zu verzeichnen war (Antwort des Staatssekretärs im Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Rudolf Anzinger, vom 7. Oktober 2004 auf meine schriftliche Frage 60 auf Bundes- tagsdrucksache 15/3897), und wie verteilen sich die Wirt- schaftsfördermittel der Bundesregierung bezogen auf die Be- triebsgröße mit 1 bis 5 Beschäftigten in den Jahren von 1994 bis 2003? Die Förderprogramme des Bundes sind auf Existenz- gründungen und die Unterstützung von mittelständi- schen Unternehmen bei Investitionen und Innovationen ausgerichtet. In dem angefragten Zeitraum 1994 bis 2003 sind seitens des ERP-Sondervermögens, der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der vormaligen D 2 w n E s l g l a a l k A d d ( s s § g E g s V § r a g d b s D f A d F ( (C (D eutschen Ausgleichsbank (DtA) – beide sind im Jahre 003 zur Mittelstandsbank des Bundes zusammengefasst orden – circa 1 600 000 Finanzierungszusagen mit ei- em Finanzierungsvolumen von rund 220 Milliarden uro erteilt worden. Aus den vorgenannten Zusagezahlen betrafen in die- em Zeitraum 1994 bis 2003 den Betriebsbereich mit bis 5 Beschäftigten; circa 330 000 Finanzierungszusa- en mit einem Finanzierungsvolumen von rund 50 Mil- iarden Euro. Die vorstehenden Zahlen zeigen, dass ein ganz be- chtliches Volumen der Förderung auf die in der Frage ngesprochene Betriebsgröße bis 5 Beschäftigte entfal- en ist, die naturgemäß nur einen Finanzierungsbedarf leiner Volumens haben. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage es Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU) (Drucksache 15/3925, Frage 29): Sind die zuständigen Mitarbeiter der nach dem § 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) optierenden Landkreise und Kommunen berechtigt, auf Datensätze, Da- tenträger oder einzelne Daten von Arbeitslosenhilfeberechtig- ten bei den Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit zu- rückzugreifen? Die Übermittlung der erforderlichen Datensätze zwi- chen den Trägern der Grundsicherung für Arbeit- uchende außerhalb von Arbeitsgemeinschaften ist in 65 a Abs. l Satz 3 1. Halbsatz SGB II gesetzlich gere- elt. Danach übermittelt der Leistungsträger, der den rstbescheid erteilt hat, dem zuständigen Leistungsträ- er unverzüglich eine Ausfertigung des Leistungsbe- cheides und die vollständigen Antragsunterlagen. Die orschrift findet insoweit auch Anwendung auf die nach 6 a SGB II zugelassenen kommunalen Träger. Darüber hinaus regelt § 65 d SGB II, dass die Agentu- en für Arbeit den zugelassenen kommunalen Trägern uf deren Verlangen die bei ihnen vorhandenen Unterla- en über die Gewährung von Leistungen von Personen, ie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eantragt haben, zugänglich machen. Die Vorschrift tellt allerdings auch klar, dass die Übermittlung dieser aten nur im Einzelfall und nur nach Erforderlichkeit er- olgen kann. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen der Abgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU) (Drucksache 15/3925, Fragen 30 und 31): Steht das Bundesministerium der Verteidigung auch im Rahmen der derzeitigen Überlegungen bezüglich der Schlie- ßung von Bundeswehrstandorten zu seiner Zusage vom Fe- bruar 2003, dass die Außenstelle Wiesbaden der Wehrbe- reichsverwaltung erhalten bleibt und weder umstrukturiert noch aufgelöst wird, sodass sämtliche zugehörigen 550 Dienstposten weiterhin erhalten bleiben? 11980 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 (A) (C) (B) ) Wenn ja, wie lange kann der Fortbestand der Außenstelle schlossen ist, können verbindliche Zahlen noch nicht Wehrbereichsverwaltung? Zu Frage 30: Wie Sie wissen, hat Bundesminister Dr. Struck am 1. Oktober 2003 – nach einer gründlichen Bestandsauf- nahme und Beurteilung aller Handlungsmöglichkeiten – die Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr erlassen und in der Pressekonferenz am 30. März 2004 bestätigt. Diese Weisung enthält als Kernpunkt unter an- derem die Aussage, dass die Stationierung der Bundes- wehr nach militärischen/funktionalen und betriebswirt- schaftlichen Grundsätzen ausgerichtet wird. Die Auswirkungen des Transformationsprozesses auf die Strukturen der Bundeswehr und auf die Stationierung sind vorbehaltlos und besonders sorgfältig zu prüfen. Auf der Basis der Überprüfungsergebnisse wird Bundes- minister Dr. Struck die erforderlichen grundlegenden Entscheidungen treffen, damit erste Maßnahmen in die- sem Jahr eingeleitet werden können. Der gesamte Pro- zess soll 2010 abgeschlossen werden. Im Ergebnis wer- den unter anderem erhebliche Veränderungen in der Stationierung der Bundeswehr zu erwarten sein. Allerdings liegen der Leitung aufgrund des gegen- wärtigen Planungsstandes noch keine Erkenntnisse vor, welche Anpassungen auf die Stationierung der Bundes- wehr und damit auf die Standorte sich insgesamt ergeben werden – weder generell noch bezogen auf den von Ih- nen genannten Standort Wiesbaden. Das Stationierungs- konzept wird zurzeit erarbeitet und wird erst Anfang No- vember veröffentlicht. Zu Frage 31: Ich verweise auf meine Ausführungen zu Ihrer ersten Frage. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/3925, Frage 32): Wie viele Wehrpflichtige (Tauglichkeitsgrad 3) haben auf- grund des 2. Zivildienständerungsgesetzes seit 1. Oktober 2004 von dem Recht Gebrauch gemacht, den Wehrdienst vor- zeitig zu beenden? Ihre Frage kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeit- punkt nicht beantworten. Um eine annähernd aussage- kräftige Zahl hinsichtlich derjenigen Grundwehrdienst leistenden Soldaten mit Tauglichkeitsgrad 3 zu erhalten, die im Rahmen der Übergangsregelung auf eigenen Wunsch entlassen werden wollen, wurde für die Erhe- bung der Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2004 fest- gesetzt. Da der Prozess der Befragung noch nicht abge- k a D l u A d F ( Z B s L w Z i g r b s s b d B s u s e r d s u (D önnten, entlassen zu werden. Ich gehe deshalb davon us, dass – nach Zusammenfassung und Auswertung der aten – ab dem 17. November 2004 entsprechende Zah- en zur Verfügung stehen. Diese werde ich Ihnen dann nverzüglich mitteilen. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting FDP) (Drucksache 15/3925, Fragen 33 und 34): Hat sich die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung grundsätzlich geändert, und wenn nein, warum sollen Kampf- panzer Leopard II aus „Überbeständen“ der Bundeswehr an die Türkei exportiert werden? Hat sich die Sicherheitspolitik Deutschlands, da Panzerlie- ferungen aus Deutschland in die Türkei nicht mehr ausge- schlossen sind und der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, gegenüber der „Financial Times Deutsch- land“ gesagt hat: „Ich schließe den Einsatz deutscher Soldaten im Irak jetzt aus. Aber generell wird keiner die Entwicklung im Land so vorhersehen können, dass er verbindliche Zusagen machen kann.“, geändert, und wenn ja, warum? u Frage 33: Es gibt keine Änderung der Rüstungsexportpolitik der undesregierung. Sollte es zu einer formalen Anfrage der Türkei hin- ichtlich des Erwerbs überschüssiger Kampfpanzer eopard II der Bundeswehr kommen, wäre unter An- endung bekannter Verfahren zu entscheiden. u Frage 34: Der Bundeskanzler hat zuletzt am 13. Oktober 2004 m Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidi- ung deutlich gemacht, dass die Haltung der Bundes- egierung beim Thema Irak unverändert sei und niemand eabsichtige, diese zu ändern. Es bleibt dabei: Eine Ent- endung deutscher Soldaten in den Irak wird es auf ab- ehbare Zeit nicht geben. Ebenso klar ist aber auch, dass die Bundesregierung ereit ist, etwa beim Wiederaufbau oder bei der Ausbil- ung irakischer Sicherheitskräfte zu helfen. So hat die undesregierung zum Beispiel die Ausbildung iraki- cher Soldaten in den Vereinigten Arabischen Emiraten nd an Ausbildungseinrichtungen in Deutschland zuge- ichert. Es gibt auch keine Änderung der Rüstungs- xportpolitik der Bundesregierung. Die Türkei hat Inte- esse am Erwerb überschüssiger Kampfpanzer Leopard II er Bundeswehr signalisiert. Sollte sich dieses konkreti- ieren und es zu einer formalen Anfrage kommen, wäre nter Anwendung bekannter Verfahren zu entscheiden. Wiesbaden in seinem jetzigen Umfang von 550 Dienstposten garantiert werden, und wenn nein, wie lautet der Zeitplan für Abbau oder Umstrukturierung der Außenstelle Wiesbaden der g p w enannt werden. Hinzu kommt, dass betroffene Wehr- flichtige sich erst später entschließen und noch eine ge- isse Zeit nach der Befragung ihren Wunsch äußern 131. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. Oktober 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Grüß Gott, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

    zung ist eröffnet.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 a auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
    Änderung der Vorschriften zum diagnose-
    orientierten Fallpauschalensystem für Kran-
    kenhäuser und zur Änderung anderer

    (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz – 2. FPÄndG)

    – Drucksache 15/3919 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (f)

    Verteidigungsausschuss
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Ausschuss für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung

    Interfraktionell ist vereinbart, die für morgen vorgese-
    hene erste Beratung des von der Bundesregierung einge-
    brachten Entwurfs eines Zweiten Fallpauschalenände-
    rungsgesetzes auf heute vorzuziehen. Eine Aussprache
    soll heute nicht stattfinden. – Ich sehe, Sie sind mit der
    Vereinbarung einverstanden.

    m
    A
    B
    u
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    D
    h
    b

    Redet
    Wir kommen daher gleich zur Überweisung. Inter-
    fraktionell wird vorgeschlagen, den eben genannten Ge-
    setzentwurf auf Drucksache 15/3919 an die in der Tages-
    ordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt
    es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der
    Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
    Fragestunde
    – Drucksache 15/3925 –

    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
    riums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Zur
    Beantwortung steht Frau Parlamentarische S
    tärin Iris Gleicke bereit.

    Wir kommen zur Frage 1 des Abgeordnete


Rede von Joachim Günther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


(C (D ung 20. Oktober 2004 0 Uhr Welche Projekte sind in den Bereichen Bestandsnetz, Ausund Neubau der Deutschen Bahn AG, DB AG, in den kommenden zwei Jahren für die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt geplant und in welcher Höhe stehen dafür Investitionsmittel des Bundes zur Verfügung? I Kollege Günther, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: ufgrund der Einsparauflagen aus der Umsetzung der eschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundestag nd Bundesrat zum Subventionsabbau vom 19. Dezemer 2003 ergab sich die Notwendigkeit zur Priorisierung owohl der laufenden als auch der neu zu beginnenden chienenvorhaben. Den Abstimmungen wurde ein Plaond für das Bestandsnetz von 2,5 Milliarden Euro pro ahr zugrunde gelegt. Damit kann der Bedarf für Erhalung und Modernisierung des Bestandsnetzes vollständig esichert und Substanzverzehr vermieden werden. Die notwendigen Einsparungen waren insofern voll tändig aus den Bedarfsplanvorhaben zu erbringen. So onnten Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundeschienenwege im Zeitraum 2004 bis 2008 im Umfang on circa 3,1 Milliarden Euro berücksichtigt werden. ie Mittelfristplanung stellt die Weiterführung von Voraben sicher und trägt dazu bei, dass bei einigen Vorhaen erhebliche Abbruchkosten vermieden werden kön ext nen. Die verfügbaren Mittel erfordern allerdings, eine Anzahl von Vorhaben in Stufen auszubauen. Im Rahmen der zwischen Bund und Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes abgestimmten Mittelfristplanung 2004 bis 2008 – es handelt sich dabei um die so genannte 66er-Liste – sind folgende Neuund Ausbauvorhaben, die auch die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt betreffen, vorgesehen: VDE 8.2 Erfurt–Halle–Leipzig mit einem Volumen von 166 Millionen Euro, VDE 8.3 Berlin–Halle–Leipzig mit einem Volumen von 59 Millionen Euro, VDE 9 Leipzig–Dresden mit einem Volumen von 128 Millionen Euro, die Ausbaustrecke Paderborn–Chemnitz mit einem Volumen nen Euro, die Ausbaustrecke KarlsNürnberg–Leipzig–Dresden mit einem 143 Millionen Euro, die Ausbaustrecke mit einem Volumen von 24 Millionen taatssekre n Joachim von 84 Millio ruhe–Stuttgart– Volumen von Berlin–Dresden Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke Euro, Rangierbahnhof Halle mit einem Volumen von 29 Millionen Euro, der Knoten Halle–Leipzig mit einem Volumen von 55 Millionen Euro, der Knoten Magdeburg mit einem Volumen von 47 Millionen Euro und Dresden–Pirna mit 12 Millionen Euro. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes entscheiden selbst in ihrer unternehmerischen Zuständigkeit, wo und in welchem Umfang Investitionen in das Bestandsnetz getätigt werden sollen. Informationen darüber, welche Investitionen in das Bestandsnetz in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt in den kommenden zwei Jahren realisiert werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Ihre Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, dass nach der Mittelfristplanung manche Vorhaben in Stufen ausgeführt werden müssen. Wie ist es dann möglich, dass die Bahnbauunternehmen in Mitteldeutschland im ersten Halbjahr dieses Jahres einen Auftragseingang in Höhe von nur 16 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Summe hatten? Besteht der Verdacht, dass eigentlich genehmigte oder projektierte Vorhaben vonseiten der Bahn AG nicht umgesetzt wurden? I Herr Kollege Günther, ich kann die Zahlen der Bauwirtschaft gegenwärtig nicht verifizieren und nachvollziehen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die Unterlagen, die Sie von der Bauwirtschaft sicherlich bekommen haben, zur Verfügung stellen könnten, sodass wir der Sache nachgehen können. In unserem Interesse liegt es natürlich, dass die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in die Infrastruktur fließen und für Baumaßnahmen genutzt werden. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Ich habe noch eine weitere Frage. Sie haben darge legt, dass 2,5 Milliarden Euro für die Substanzerhaltung bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass es in diesem Bereich theoretisch keinen Abbruch gab. Ist Ihnen bekannt, dass Züge der Deutschen Bahn mit dem Winterfahrplan zum Beispiel über die Sachsenmagistrale von Dresden nach Nürnberg fünf Stunden benötigen und dass die Fahrzeit damit länger ist als unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg? Was kann man dagegen tun? Ist in diesem Zusammenhang vielleicht etwas verschlafen worden? I Ich habe Ihnen bereits dargelegt, dass die Bahn hinsichtlich der Investitionen in das Bestandsnetz in eigener unternehmerischer Verantwortung zu handeln hat. Dabei besteht ganz klar ein Interesse daran, dass es nicht zum S I A d h G m r s B d d A u b i B s B s r P d r s C d g w r F s g S a (C (D ubstanzverzehr bei Strecken kommt. Gleichwohl ist hre Aussage richtig: Langsamfahrstrecken senken die ttraktivität der Bahn. Insofern legen wir sehr viel Wert arauf, dass es zu keinem Abbruch gekommen ist. Desalb ist der Plafond von 2,5 Milliarden Euro gesichert. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Joachim ünther auf: Wie ist der Stand des Abschlusses der Anpassungsfinanzierungsvereinbarung zwischen der DB AG und der Bundesregierung? I Herr Kollege Günther, die Anpassungsfinanzie ungsvereinbarung ist zwischen den Eisenbahninfratrukturunternehmen des Bundes und dem Eisenbahnundesamt abgestimmt worden. Derzeit wird im Bunesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen er Antrag auf Entsperrung der für den Abschluss der npassungsvereinbarung notwendigen Ausgabenmittel nd Verpflichtungsermächtigungen vorbereitet. Es ist eabsichtigt, die Anpassungsfinanzierungsvereinbarung n Kürze den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des undes zur Unterzeichnung zu übersenden. Es gibt keine Zusatzfrage. Dann schließe ich den Ge chäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, auund Wohnungswesen. Vielen Dank, Frau Staatsekretärin. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums der Justiz auf. Die Frage 3 der Abgeordneten Petra au wird aufgrund von Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für ie Fragestunde schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtchaft auf. Die Fragen 4 und 5 der Kollegin Gitta onnemann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bun esministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Juend. Die Fragen 6 und 7 des Kollegen Georg Girisch erden ebenfalls schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Die rage 8 des Kollegen Albert Rupprecht wird ebenfalls chriftlich beantwortet. Ich komme jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärti en Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr taatsminister Hans Martin Bury zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch uf: Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Expräsidenten der USA Jimmy Carter – „Süddeutsche Zeitung“ vom 1. Oktober 2004, „Washington Post“ vom 27. September 2004 –: „In Florida fehlen einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine faire Wahl“ und inwieweit leitet die Bundesregierung daraus außenpolitischen Handlungsbedarf gegenüber der US-Regierung ab? Frau Kollegin Lötzsch, die USA sind eine funktionie rende Demokratie. Sie verfügt nicht nur über ein Wahlund Rechtssystem, das gegebenenfalls rechtsstaatliche Mittel zur Überprüfung von Wahlen bietet, sondern sie stützt sich vor allem auch auf eine sehr aktive Zivilgesellschaft und starke Medien, die für eine effektive Kontrolle sorgen. Ihre Zusatzfrage, bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, der Friedensnobelpreisträger Jimmy Carter hat darauf hingewiesen, dass es erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen gibt. In etlichen Zeitungsartikeln und Fernsehberichten wurde dargestellt, wie kompliziert schon die vorgezogene Stimmabgabe bei der Wahl in Florida ist. Bei den letzten Wahlen gab es ebenfalls große Schwierigkeiten. Hat die Bundesregierung das zum Anlass genommen, in dieser Angelegenheit mit der Regierung der USA Kontakt aufzunehmen? Frau Kollegin Lötzsch, ich darf zum einen auf meine Beantwortung Ihrer Eingangsfrage verweisen. Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass in den Vereinigten Staaten selbst vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den vorangegangenen Präsidentschaftswahlen Reformbestrebungen im Gange und auch bereits Reformen eingeleitet worden sind, deren Umsetzung allerdings andauert. Das hat mit der Komplexität der Thematik und der Tatsache zu tun, dass das amerikanische Wahlsystem dezentral organisiert ist, sodass wesentliche Kompetenzen für die Durchführung der Wahlen bei den Bundesstaaten oder den Counties liegen und die Bundesebene nur begrenzte Kompetenzen hat. Dennoch hat die OSZE im Zusammenhang mit dem Help America Vote Act von einem Beispiel für eine schnelle und umfassende Reform gesprochen. Frau Dr. Lötzsch, Sie haben noch eine Zusatzfrage. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Bundesregierung und auch andere Vertreter des politischen Lebens der Bundesrepublik äußern sich häufig zu Wahlen in vielen Staaten dieser Welt und deren Rechtmäßigkeit. Kann ich davon ausgehen, dass die Bundesregierung keinen Unterschied macht, wenn es um die Sicherung international gültiger Voraussetzungen für faire Wahlen geht, und dass sie den USA aus Bündnistreue sozusagen keinen Demokratiediscount gewährt? Frau Kollegin Lötzsch, ich glaube, dass es nicht ange messen ist, im Zusammenhang mit den Vereinigten Staaten von Amerika von „Demokratiediscount“ zu spre c ü k w B m l w H m P z a B s w s d B V s g n e z B r (C (D hen. Dessen ungeachtet setzt sich die Bundesregierung berall für die Schaffung bzw. die Einhaltung von demoratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen ein. Die Fragen 10 und 11 des Kollegen Dr. Egon Jüttner erden schriftlich beantwortet. – Vielen Dank für die eantwortung der Fragen, Herr Staatsminister. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums des Innern. Die Fragen 12 und 13 des Kolegen Johannes Singhammer werden schriftlich beantortet, ebenso die Fragen 14 und 15 des Kollegen artmut Koschyk. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht die arlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks ur Verfügung. Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Melanie Oßwald uf: Trifft ein Bericht des „Spiegels“ vom 27. September 2004 zu, wonach Bundeskanzler Gerhard Schröder Ende Januar 2002 mit dem damaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, in der Sache Kirch zusammengetroffen ist, und, wenn ja, wer hat an der Besprechung ferner teilgenommen? D Frau Kollegin Oßwald, wenn Sie damit einverstanden ind, werde ich Ihre Fragen 16 und 17 zusammen beantorten. Frau Oßwald, sind Sie damit einverstanden? – Das cheint der Fall zu sein. Dann rufe ich auch die Frage 17 er Kollegin Melanie Oßwald auf: Von wem ist gegebenenfalls die Initiative zu diesem Treffen ausgegangen und was war der genaue Inhalt des Gesprächs? D Der Bundeskanzler führt regelmäßig Gespräche mit ertretern der Kreditwirtschaft. Über die Teilnehmer olcher Gespräche, über deren Inhalt und Vorbereitung ibt die Bundesregierung keine Auskünfte. Ihre erste Zusatzfrage, bitte, Frau Oßwald. Wie kann es dann – laut des Artikels, den ich in mei er schriftlich eingereichten Frage 16 erwähnt habe – zu inem derartigen Protokoll über die nachfolgende Situng des Vorstands der Deutschen Bank kommen? D Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass die Bundesregie ung grundsätzlich keine Auskünfte über Gespräche mit Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Vertretern der Kreditwirtschaft gibt. Deswegen kann ich Ihre Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten und natürlich auch keine Auskunft zu Veröffentlichungen im „Spiegel“ geben. Frau Oßwald, Sie haben noch drei weitere Zusatzfra gen. Nein. Ich verzichte. Die Frage 18 des Kollegen Dietrich Austermann wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Dr. Peter Ramsauer auf: Mit welchen Argumenten begründet die Bundesregierung ihre mir in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, vom 11. Oktober 2004 auf meine schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 10/40 und 10/41 mitgeteilte Ablehnung zum von der EU-Kommission am 14. September 2004 unterbreiteten Vorschlag an den Rat zur Ermächtigung Frankreichs zur Staffelung der Steuern auf Kraftstoffe? D Herr Kollege Ramsauer, der Kommissionsvorschlag ist unter europarechtlichen Gesichtspunkten als sehr bedenklich einzuschätzen. Die Energiesteuer-Richtlinie geht von dem Grundsatz aus, dass in einem nationalen Steuergebiet für ein Energieprodukt und einen Verwendungszweck nur ein einheitlicher Steuersatz gelten darf. Die von Frankreich angestrebte Maßnahme stellt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes dar. Bei Zulassung der Maßnahme würde ein Präzedenzfall geschaffen, den andere Mitgliedstaaten zum Anlass für ähnliche, ausschließlich auf die Befriedigung nationaler Bedürfnisse abzielende Maßnahmen nehmen dürften. Dies hätte eine Aufweichung der Prinzipien der Energiesteuer-Richtlinie und eine Zersplitterung bzw. Regionalisierung der Steuersätze zur Folge, was nicht nur den Harmonisierungsprozess bremsen, sondern einen Rückschritt darstellen würde. Nach Art. 19 der Energiesteuer-Richtlinie können die Sonderregelungen lediglich für eine Höchstdauer von sechs Jahren gewährt werden. Demgegenüber ist das Vorhaben Frankreichs Bestandteil eines umfassenden und dauerhaften Dezentralisierungsprozesses, sodass bereits zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden muss, dass eine zunächst für sechs Jahre erteilte Ermächtigung nach Fristablauf fortlaufend verlängert werden müsste. Damit würde aber Art. 19 seinen Charakter als zeitlich befristete Ausnahme verlieren. Einem Mitgliedstaat kann gemäß Art. 19 nur dann eine Ermächtigung gewährt werden, wenn besondere politische Erwägungen vorliegen. Dieses Merkmal hat den Zweck, Ermächtigungen nur auf ganz bestimmte Sonderfälle zu beschränken. i d g i z ö d t b z g n b E – e z z e m z c d s z w i e m s d n B a S d R d S B a v b a z (C (D Die von Frankreich beabsichtigte Dezentralisierung st sicherlich ein politisches Ziel. Ob es sich hier allerings um einen Sonderfall handelt, der eine Ermächtiung rechtfertigt, muss ernsthaft bezweifelt werden. Es st nicht ersichtlich, warum sich Frankreich zur Umsetung seiner Dezentralisierungsidee gerade des Minerallsteuerrechts bedient, welches auf europäischer Ebene ie genannten strengen Standards vorschreibt. Der Anrag Frankreichs stützt sich auf sozioökonomische Gegeenheiten. – Das war ein Zitat. Wenn die Kommission derart unbestimmte Aussagen ulässt, besteht die erhebliche Gefahr, dass andere Mitliedstaaten ihre Anschlussforderungen unter Bezugahme auf den französischen Antrag ebenfalls nur vage egründen und damit das Kernelement des Art. 19 der nergiesteuer-Richtlinie im Ergebnis ausgehöhlt würde. Ihre Zusatzfrage, bitte. Ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung das gilt auch für Sie, Frau Staatssekretärin – jedes nur rdenkliche Argument, auch Scheinargument, heranieht, um Aktionen zur Bekämpfung des Tanktourismus u verhindern. Deswegen stelle ich die Zusatzfrage, ob s nicht sinnvoll wäre, dass sich die Bundesregierung it der französischen Regierung in Verbindung setzt, um u erreichen, dass die französische Regierung ein solhes Begehren der deutschen Seite unterstützt, wenn die eutsche Regierung eine Unterstützung des französichen Anliegens in Aussicht stellt. Auch wenn der franösische Vorstoß andere Nuancierungen hat als das, was ir in Deutschland zur Bekämpfung des Tanktourismus m Auge haben, so gibt es von der Grundproblematik her ine Fülle von Gemeinsamkeiten, die man positiv nutzen üsste. Meine Zusatzfrage lautet also: Halten Sie es nicht für innvoll, das Vorgehen zu koordinieren, um dann auch ie anderen Mitgliedstaaten für solche Pläne zu gewinen? D Herr Kollege Ramsauer, zunächst einmal weise ich in ller Form das Wort Scheinargument zurück, welches ie gerade gebraucht haben, weil ich der Auffassung bin, ass ich in meinen Ausführungen die europäische echtslage sehr ausführlich und inhaltlich zutreffend argelegt habe. Dabei handelt es sich keinesfalls um cheinargumente. Ich möchte Sie im Übrigen darauf hinweisen, dass das egehren der französischen Regierung nicht auf etwas bzielt, was mit der Eindämmung des Tanktourismus ergleichbar wäre. Es ist zudem nicht nur auf Grenzgeiete gerichtet, sondern auf alle Gebiete, zum Beispiel uch auf Zentralfrankreich. Das Petitum ist ebenfalls nicht vergleichbar. Die fran ösische Regierung begehrt eine Ermäßigung um 2,3 bis Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks 3,54 Cent pro Liter. Wenn man das Preisgefälle zu einzelnen Nachbarstaaten der Bundesrepublik, zum Beispiel Tschechien, betrachtet, dann erkennt man, dass eine Reduzierung in einem solchen Umfang natürlich in keiner Weise ausreichen und den Tanktourismus selbstverständlich nicht eindämmen würde. Schließlich muss ich darauf hinweisen, dass eine solche Absprache, wenn sie denn überhaupt sinnvoll wäre – die Bundesregierung erachtet sie aus den von mir genannten Gründen, nämlich aus prinzipiellen europarechtlichen Gründen, nicht für sinnvoll –, nicht bedeuten würde, dass auch alle anderen Länder dem Begehren Deutschlands zustimmen, wenn wir denn, wie Sie es wünschen, Maßnahmen zur Eindämmung des Tanktourismus einleiten wollten. Die Interessenlage ist zum Beispiel in Tschechien eine völlig andere als in Frankreich. Eine Zustimmung Frankreichs würde nicht dazu führen, dass auch andere Nachbarländer der Bundesrepublik Deutschland zustimmen. Sie wissen, dass jede Änderung einstimmig erfolgen muss. Dies ist auch genau das Pfund, mit dem die Bundesregierung hier wuchert. Wir haben nicht vor, dem französischen Begehren zuzustimmen. (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gut!)

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    Rede von Iris Gleicke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





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