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    540. letzte: 1
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    587. VerödungdrbFukoedadmwssnsSnwkwwpUzsZFaSISFsiee\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/130 Dr. Dieter Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Klaus Kirschner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Große Anfrage der Abgeordneten Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksich- tigung der Kindererziehung im Bei- tragsrecht der sozialen Pflegeversiche- rung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG) (Drucksachen 15/3671, 15/3837) . . . . . . . 11874 B 11875 B 11876 A 11876 D 11877 C 11878 A 11879 C 11880 A 11891 B 11892 C 11892 D 11893 A Deutscher B Stenografisch 130. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Veränderter Beginn der Plenarsitzung am 20. Oktober 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz (Drucksachen 15/3681, 15/3834, 15/3865) . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A ( K H S R R P R A 11869 A 11869 A 11869 B 11870 D 11873 A Singhammer, Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Klarstellung der undestag er Bericht ung . Oktober 2004 t : uswirkungen der EU-Osterweiterung Drucksachen 15/2438, 15/3015) . . . . . . . . . . laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . obert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) 11882 A 11882 A 11883 A 11884 C 11885 D 11886 D 11887 C 11889 A 11889 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 – zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann- Mauz, Horst Seehofer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Familien entlasten statt Kin- derlose bestrafen – Grundlegende Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Wahlperiode einleiten – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Familien spürbar durch einen Kinderbonus entlasten – Keine Bei- tragserhöhungen in der sozialen Pflegeversicherung – Grundlegende Reform beginnen (Drucksachen 15/3682, 15/3683, 15/3837) Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Storm (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Erich G. Fritz, Karl- Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Neustrukturierung der Außenwirtschafts- förderung als Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung (Drucksachen 15/746, 15/3269) . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) (Drucksachen 15/3654, 15/3824, 15/3866, 15/3836) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G B D T B s u o ( n z m p g ( i Z a b c D J F D D P 11893 A 11893 B 11894 D 11897 A 11898 B 11899 B 11900 A 11901 B 11901 C 11903 B 11905 B 11906 B 11907 A 11907 B erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verbraucherschutz, Ernährung nd Landwirtschaft zu dem Antrag der Abge- rdneten Julia Klöckner, Peter H. Carstensen Nordstrand), Albert Deß, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der CDU/CSU: Drei- ehntes Gesetz zur Änderung des Arznei- ittelgesetzes für Tierärzte und Landwirte raxisgerecht und verbraucherfreundlich estalten Drucksachen 15/3112, 15/3828) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Arzneimit- telgesetzes (Drucksachen 15/1494, 15/2999) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft zu dem An- trag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Praxisgerechte Novelle des Tierarzneimittelgesetzes verbessert Tier- und Verbraucher- schutz (Drucksachen 15/1596, 15/2999) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Volker Wissing, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Agra- rischen Veredlungsstandort Deutsch- land stärken – Bürokratie abbauen und Rahmenbedingungen verbessern (Drucksache 15/3103 ) . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11908 C 11910 C 11911 A 11912 A 11912 B 11912 B 11912 C 11912 D 11913 B 11914 D 11915 D 11916 B 11917 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 III Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des So- zialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG) (Drucksachen 15/3169, 15/3838, 15/3867) . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Dirk Niebel, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Konse- quenzen aus der Entscheidung zum Laden- schlussgesetz ziehen – Regelung des Ladenschlusses den Ländern überlassen (Drucksache 15/3359) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hubert Ulrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertra- gung von Regelungen der sozialen Pflege- versicherung sowie der gesetzlichen Kran- kenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften (Drucksachen 15/3444, 15/3830, 15/3847) . . Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Drucksachen 15/3678, 15/3822, 15/3819) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: LKW-Mautein- führung zügig voranbringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Frak- N A L A E L m F s n A G 2 2 b u S ( A E P F U O C U T J G w K l t p A E E E M S G w K l t p 11919 C 11919 D 11920 A 11920 D 11922 C 11924 C 11926 A 11926 C tion der CDU/CSU: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte (Drucksachen 15/3314, 15/3489, 15/3819) ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung des Abgeordneten Eckhart ewering (SPD) zur namentlichen Abstim- ung über den Antrag der Bundesregierung: ortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- cher Streitkräfte an dem Einsatz einer Inter- ationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in fghanistan unter Führung der NATO auf rundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 0. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 3. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. Novem- er 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 nd 1563 (2004) vom 17. September 2004 des icherheitsrats der Vereinten Nationen 113. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 2) . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten etra Selg, Jutta Dümpe-Krüger, Hans-Josef ell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, lrike Höfken, Christa Nickels, Friedrich stendorff, Claudia Roth (Augsburg), hristine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, rsula Sowa, Rainder Steenblock, Marianne ritz, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vollmer und osef Philip Winkler (alle BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Berücksichtigung der indererziehung im Beitragsrecht der sozia- en Pflegeversicherung (Kinder-Berücksich- igungsgesetz – KiBG) (Tagesordnungs- unkt 21 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten kin Deligöz, Birgitt Bender, Franziska ichstädt-Bohlig, Anna Lührmann, Jerzy ontag, Winfried Nachtwei und Werner chulz (Berlin) (alle BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Berücksichtigung der indererziehung im Beitragsrecht der sozia- en Pflegeversicherung (Kinder-Berücksich- igungsgesetz – KiBG) (Tagesordnungs- unkt 21 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11926 D 11926 C 11929 A 11929 B 11930 A 11930 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozia- len Pflegeversicherung (Kinder-Berücksich- tigungsgesetz – KiBG) (Tagesordnungs- punkt 21 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur wirkungsglei- chen Übertragung von Regelungen der sozia- len Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften (Tagesordnungspunkt 27) . . . . . sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetz- lichen Krankenversicherung auf dienstrecht- liche Vorschriften (Tagesordnungspunkt 27) Hans-Peter Kemper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge 11931 A 11931 D 11936 B 11937 C 11938 C 11939 A 11939 D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG) (Tagesordnungspunkt 25) Klaus Kirschner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verena Butalikakis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirkungs- gleichen Übertragung von Regelungen der – – ( R K W A H A A A 11932 B 11933 B 11934 C 11935 B 11935 D Antrag: LKW-Mauteinführung zügig vor- anbringen Antrag: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte Tagesordnungspunkt 28) einhard Weis (Stendal) (SPD) . . . . . . . . . . . laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . lbert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 D 11941 C 11942 B 11943 B 11944 A 11944 D 11945 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11869 (A) ) (B) ) 130. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    1) Anlage 9 (D (B) ) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11929 (A) ) (B) ) (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vomWilhelm Ronsöhr, Heinrich- CDU/CSU 01.10.2004 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 stützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen Rauber, Helmut CDU/CSU 01.10.2004** Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 01.10.2004 Barnett, Doris SPD 01.10.2004** Brüderle, Rainer FDP 01.10.2004 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 01.10.2004 Eichel, Hans SPD 01.10.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.10.2004 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 01.10.2004* Girisch, Georg CDU/CSU 01.10.2004 Goldmann, Hans- Michael FDP 01.10.2004 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 01.10.2004** Hartenbach, Alfred SPD 01.10.2004 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 01.10.2004 Hilbrecht, Gisela SPD 01.10.2004 Klimke, Jürgen CDU/CSU 01.10.2004 Kramer, Rolf SPD 01.10.2004** Kumpf, Ute SPD 01.10.2004 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 01.10.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 01.10.2004 Lips, Patricia CDU/CSU 01.10.2004 Mantel, Dorothee CDU/CSU 01.10.2004 Noll, Michaela CDU/CSU 01.10.2004 Oswald, Eduard CDU/CSU 01.10.2004 Parr, Detlef FDP 01.10.2004 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 01.10.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 01.10.2004** R S S S S S S S S T W W W W D D Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an der 111. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Eckhart Lewering (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- ühe, Volker CDU/CSU 01.10.2004 charping, Rudolf SPD 01.10.2004 chauerte, Hartmut CDU/CSU 01.10.2004 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.10.2004 chöler, Walter SPD 01.10.2004 chröder, Gerhard SPD 01.10.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 01.10.2004 trässer, Christoph SPD 01.10.2004 traubinger, Max CDU/CSU 01.10.2004 hiele, Carl-Ludwig FDP 01.10.2004 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 01.10.2004 elt, Jochen SPD 01.10.2004 ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 01.10.2004 inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.10.2004** r. Winterstein, Claudia FDP 01.10.2004 r. Wodarg, Wolfgang SPD 01.10.2004 eitlmann, Wolfgang CDU/CSU 01.10.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 11930 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Okto- ber 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (113. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 2) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Jutta Dümpe- Krüger, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Christa Nickels, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augs- burg), Christine Scheel, Irmingard Schewe- Gerigk, Ursula Sowa, Rainder Steenblock, Marianne Tritz, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vollmer und Josef Philip Winkler (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Berücksichti- gung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berück- sichtigungsgesetz – KiBG) (Tagesordnungs- punkt 21 a) Wir stimmen dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz trotz inhaltlicher Bedenken zu; denn mit dem Gesetz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 fristgemäß umgesetzt. Zudem wird ein Beitrag zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung geleistet. Seit mehreren Monaten hat die Bundestagsfraktion des Bündnisses 90/Die Grünen alle denkbaren Bemü- hungen gezeigt, den Koalitionspartner von einem ande- ren Weg zu überzeugen. Dies bezieht sich zum einen auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsge- richts, zum anderen auf die unseres Erachtens dringend erforderliche Einleitung einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung. Diese Versuche sind bisher ergeb- nislos geblieben. Der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitdruck macht jedoch jetzt eine Entschei- dung nötig, wenn nicht die Finanzierung der Pflegeversi- cherung in Gefahr geraten soll. Dennoch sollten wir auf die wesentlichen Kritikpunkte hinweisen. Unsere Fraktion hat mit Beschluss vom 2. September 2004 auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass der Ent- wurf daraufhin kritisch zu prüfen sei, ob erstens die ent- haltenen Regelungen den Anforderungen des Bundes- verfassungsgerichts entsprechen, ob zweitens die Be- bzw. Entlastung verschiedener Bevölkerungsgruppen dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 22. September 2004 wurden von den geladenen Ver- bänden und Sachverständigen einhellig folgende zen- trale Mängel festgestellt: die zweifelhafte Urteilskonfor- mität des Entwurfs, die fehlende, aber zwingende Differenzierung der Entlastung nach der Zahl der Kin- der, die ungleiche zeitliche Ausdehnung der Entlastung (lebenslang ab Geburt des Kindes), die im Ergebnis zu einer ungleichen Bewertung der Erziehungsleistung führe, die äußerst verwaltungsaufwendige, in vielen Be- r U M z d d Ä U k r s s D z b u i d Z w e s r q g z m v R P i u K f d A t w v e d n a (C (D eichen vermutlich nicht bis Januar 2005 realisierbare msetzung des Gesetzes, weshalb die überwiegende ehrzahl der Expertinnen und Experten eine Lösung um Beispiel über einen definierten Zuschlag zum Kin- ergeld empfahl. Jedoch haben wir auch vor dem Hintergrund dieser urchweg negativen Bewertung keine grundsätzlichen nderungen des Entwurfs erwirken können. Für falsch halten wir jedoch vor allem, dass mit der msetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversiche- ung verbunden wird. Alle Akteure des Gesundheitswe- ens stimmen darin überein, dass die Pflegeversicherung o schnell wie möglich eine Fortentwicklung braucht. as betrifft nicht nur das rasant wachsende Finanzdefi- it, das durch die jetzige Maßnahme allenfalls für zwei is drei Jahre stabilisiert wird; dass betrifft vor allem die nmittelbaren Leistungen für die Pflegebedürftigen und hre Angehörigen, das heißt unter anderem: Es müssen ringend Leistungsverbesserungen für die steigende ahl von demenziell erkrankten Menschen geschaffen erden. Der reale Wert der Leistungssätze muss durch ine Dynamisierung, das heißt jährliche Anpassung, ge- teigert werden. Das Grundprinzip der Pflegeversiche- ung „ambulant vor stationär“ muss durch eine konse- uente Stärkung der ambulanten Pflegestrukturen efördert werden. Nicht zuletzt gehört dazu, die Finan- ierung der Pflegeversicherung neu zu gestalten. Wir üssen den Bürgerinnen und Bürgern offen und ehrlich ermitteln, dass diese Reformen Geld kosten werden. Wir sind der Überzeugung, dass wir uns vor diesem eformbedarf nicht verstecken können und dürfen. Die robleme jetzt nicht anzupacken ist nicht nur falsch; es st die entgangene Chance, möglichst rasch eine bessere nd zukunftsfeste Pflegeversicherung zu erhalten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in der oalition ein längerfristig wirksames Konzept zur Re- orm der Pflegeversicherung entwickelt wird, und wer- en dazu eigene Vorschläge unterbreiten. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ekin Deligöz, Birgitt Bender, Franziska Eichstädt-Bohlig, Anna Lührmann, Jerzy Montag, Winfried Nachtwei und Werner Schulz (Berlin) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Berücksichtigung der Kin- dererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungs- gesetz – KiBG) (Tagesordnungspunkt 21 a): Wir stimmen dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz rotz inhaltlicher Bedenken zu, denn mit dem Gesetz ird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) om 3. April 2001 fristgemäß umgesetzt. Zudem wird in Beitrag zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung er sozialen Pflegeversicherung geleistet. Es trägt den- och nicht verschiedenen Erfordernissen Rechnung, so uch im Hinblick auf familienpolitische Belange. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11931 (A) ) (B) ) Die durch das BVerfG veranlasste Gesetzesinitiative ist Ergebnis eines Missstandes, den aktiv erziehende Eltern in Bezug auf die Beitragserhebung der Pflegeversiche- rung beklagten. Zu Recht hatten diese auf mangelnde Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung sowie des daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Nutzens hingewiesen, wie er im Zusammenhang der Pflege be- sonders offenkundig wird. Die Bundesregierung hat seit 1998 konsequent und in beachtlichem Umfang Familien entlastet und die von ih- nen erbrachten Leistungen berücksichtigt. Dieser Weg ist richtig und muss mit dem Ziel der Gerechtigkeit für Familien fortgesetzt werden. Dabei dürfen nicht aus- schließlich monetäre Leistungen ins Auge gefasst wer- den, sondern auch die Bereitstellung von Familien unter- stützenden Dienstleistungen. Der Gesetzgeber hat etwa über die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen, die Reform des Er- ziehungsgeldes und Einführung der Elternzeit, die Auf- wertung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung oder durch die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für deutliche Entlastungen von Familien im aktiven Erziehungszeit- raum gesorgt. Diese Leistungen für Familien in Höhe von rund 70 Milliarden Euro jährlich kommen Familien weitgehend in der belastungsintensiven Erziehungsphase zugute. Jüngere Initiativen im Bereich der Ganztags- schulen sowie der Kindertagesbetreuung zielen in die gleiche Richtung. Es wäre dringend geboten gewesen, den heute zu be- schließenden überschaubaren Reformschritt in der Pfle- geversicherung dahin gehend zu gestalten, dass im Kern die aktive Erziehungsleistung Berücksichtigung findet. Ergänzend hätte die Zahl der zu erziehenden Kinder ih- ren Niederschlag im Regelwerk finden müssen. Dies war, gerade auch im Hinblick auf die höchstrichterlichen Vorgaben, über einen langen Zeitraum hinweg eines von mehreren wichtigen Anliegen der bündnisgrünen Frak- tion. Stattdessen die „Lebendgeburt“ als ausschließliches Kriterium zur „Kinder-Berücksichtigung“ auszuweisen, konterkariert die Würdigung aktiv Erziehender. Das empfinden wir als höchst ungerecht. Hier mag nur auf die erhebliche Anzahl säumiger unterhaltspflichtiger El- ternteile hingewiesen werden, die für ihr „Kavaliers- delikt“ auch noch belohnt würden. Es ist ausdrücklich zu bedauern, dass es zu keinen entsprechenden Änderungen der Gesetzesvorlage gekommen ist. Dies erklären wir auch mit Verweis auf den umfassenden Reformbedarf im Pflegewesen, dessen Zukunftsfähigkeit besonders im In- teresse der nachfolgenden Generationen gewährleistet werden muss. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Berücksich- tigung der Kindererziehung im Beitragsrecht d g P U s k n s d r t k k w d b h S S s t t T o m a s d m A W l m s e d c A B (C (D der sozialen Pflegeversicherung (Kinder- Berücksichtigungsgesetz – KiBG) (Tagesord- nungspunkt 21 a) Ich stimme dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz zu, a bei einer Nichtumsetzung der Bundesverfassungs- erichtsentscheidung zum 1. Januar 2005 Beiträge zur flegeversicherung nicht mehr erhoben werden dürften. m dies abzuwenden, stimme ich zu, obwohl ich politi- che, verfassungsrechtliche und rechtsförmliche Beden- en gegen den vorliegenden Gesetzentwurf eines so ge- annten Kinder-Berücksichtigungsgesetzes habe. Bei den politischen Bedenken kann ich mich im We- entlichen der Erklärung der Kollegin Petra Selg und an- erer anschließen. Verfassungsrechtlich halte ich das Urteil nicht für hin- eichend umgesetzt. Das Gericht verlangt eine Entlas- ung der Eltern, die ihnen während der Zeit zugute ommt, in der sie Kinder betreuen und erziehen. Darauf onzentriert der Gesetzentwurf die Entlastung nicht. Es ird auch die unterschiedliche Belastung je nach Zahl er Kinder vernachlässigt. Rechtsförmlich ist der Entwurf zu beanstanden, da ezüglich der Elterneigenschaft unklar bleibt, was über- aupt geregelt ist. Im Gesetzestext werden Eltern im Sinne des § 56 GB l von der Beitragserhöhung ausgenommen. § 56 GB l regelt die Sonderrechtsnachfolge bei fälligen An- prüchen auf laufende Leistungen im Todesfall des Leis- ungsberechtigten. Eltern sind danach anspruchsberech- igt, „wenn diese mit dem Berechtigten zur Zeit seines odes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben der von ihm wesentlich unterhalten worden sind“. Da- it würde aus der Verweisung entweder folgen, dass das ktuelle Leben von Eltern und Kindern in einem gemein- amen Haushalt und die Unterhaltsbeziehung entschei- end ist oder dass die Verweisung lediglich tautologisch eint, Eltern seien Eltern. Offensichtlich wollen die utoren des Entwurfes aber gerade die einschränkende irkung des § 56 SGB l nicht gelten lassen, wenn sie aut Begründung eine Lebendgeburt und die Abstam- ungsurkunde bereits als Nachweis der Elterneigen- chaft ausreichen lassen. Ich gehe davon aus, dass diese Unklarheiten bald mit iner Korrektur des Gesetzes nachzubessern sind, wenn ie ersten Probleme bei der Rechtsanwendung auftau- hen. nlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der ge- setzlichen Krankenversicherung auf dienstrecht- liche Vorschriften (Tagesordnungspunkt 27) Die Neuregelung deckt wichtige Fragen ab, um die edingungen, unter denen Menschen in Deutschland in 11932 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Pflege- und Krankenversicherung versichert sind, an- zugleichen. Allerdings fehlt dem Gesetz eine wichtige Regelung, die in Zukunft noch nachgeholt werden muss: Die finanzielle Gleichstellung von Pensionären, die frei- willig gesetzlich krankenversichert sind, mit Pensio- nären, die Beihilfe erhalten. Aus verschiedenen Gründen (Eintrittsalter, Vorer- krankungen) haben in der Vergangenheit zahlreiche Be- amte (Schätzungen: 2 bis 8 Prozent der Bundesbeamten) darauf verzichtet, sich als Ergänzung zur Beihilfe privat zu versichern. Vielmehr sind sie freiwillig Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Dies hat schon zu den aktiven Zeiten dieser Beamten dem Staat Ausgaben erspart, weil in der Regel die Beihilfe keine Leistungen zahlen musste. Diese Beamten erhielten auch keinen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Allerdings boten ihnen viele Versicherungen über Jahrzehnte deutlich reduzierte, oft halbierte Sätze an. Seit dem 1. Januar 2004 müssen jetzt Pensionäre den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen. Dies bedeutet ein Minus von 7 Prozent der Pension. Der Staat, der bei an- deren Pensionären die Beihilfe übernimmt, zahlt weiter- hin keinerlei Zuschuss. Damit fällt die Fürsorge des frü- heren Dienstherrn unterschiedlich aus. Das ist nicht akzeptabel. Eine zukünftige Regelung muss Pensionären erlau- ben, wahlweise und endgültig auf den Beihilfeanspruch zu verzichten, dafür aber dann einen entsprechenden Zu- schuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zu erhal- ten. Diese Regelung entspräche dem, was heute für ehe- malige Bundestagsabgeordnete gilt. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Siebenten Ge- setzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG) (Tagesordnungspunkt 25) Klaus Kirschner (SPD): Im Kern geht es bei dem in zweiter und dritter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf darum, den Bundesländern die Optionsmöglichkeit zu eröffnen, für Sozialgerichtsverfahren zum Arbeitslosen- geld II und zur Sozialhilfe besondere Spruchkammern bei den Verwaltungsgerichten einzurichten. Zur Erinne- rung: Das geht auf eine Protokollnotiz des Vermittlungs- ausschussverfahrens vom Dezember letzten Jahres zu- rück. Damit wird sichergestellt, dass Streitigkeiten zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe möglichst zeit- nah entschieden werden können; denn bei der personel- len Situation der Sozialgerichte wäre dies bei vielen Streitfällen sonst nicht zu gewährleisten. Diese Regelung erfolgt aus Kapazitätsgründen und ist zeitlich befristet. Die Befristung – und auf diese Feststel- lung lege ich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion be- sonderen Wert – gilt bis Ende 2008. Bis dahin sind die Bundesländer, die von dieser optionalen Regelung Ge- brauch machen wollen, in der Lage, durch entsprechende P z c f l S r f d r R A d d r g S S s w d d r b R s s w N V v b G i i k s „ R D r L d u S m d r s d T d e e z u (C (D ersonalbewirtschaftung Über- und Unterkapazitäten wischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten auszuglei- hen. Diese Gesetzesänderung stellt somit eine zeitlich be- ristete Übergangsregelung dar und ist, das will ich deut- ich sagen, kein Einstiegsmodell für die Abschaffung der ondergerichtsbarkeiten, der Sozial- und Arbeitsge- ichte, auch wenn dies von einigen Justizministern of- ensichtlich ins Auge gefasst und vom Bundesverband er Arbeitgeber gefordert wird. Eine solche Position ist falsch, denn die Spezialisie- ung der Richter ist unverzichtbar für die Qualität der echtsprechung. Die Sondergerichtswege – Sozial- und rbeitsgerichte – haben sich bewährt. Das kam auch in er öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Aus- ruck. Mit diesen Sondergerichtswegen kann im Inte- esse der Beteiligten – Kläger wie Beklagte – am besten esichert werden, dass auch weiterhin eine einheitliche ozialrechtsprechung erfolgt. Und ein Weiteres: Dieser onderweg wird nicht durch zusätzliche Kosten er- chwert. Ich weise auf diesen Umstand besonders hin, eil bereits ein Gesetzentwurf des Bundesrates vorliegt, er eine Kostenbeteiligung vor den Sozialgerichten in en Erstinstanzen vorsieht. Eine solche Kostenregelung üttelt an einer der tragenden Säulen der Sozialgerichts- arkeit, da die Abkehr von der Kostenfreiheit dem echtsuchenden Hürden beim Zugang zum Sozialrecht etzen würde. Das wird von den Antragstellern offen- ichtlich bewusst in Kauf genommen. Es hat sich be- ährt – und Bewährtes sollte man nicht ohne zwingende ot aufgeben –, dass alle Bürgerinnen und Bürger als ersicherte oder Leistungsempfänger sowie Behinderte on Gebühren für Sozialgerichtsverfahren befreit blei- en. Der vergleichsweise einfache Zugang ist einer der ründe, warum die Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit n den 50 Jahren ihres Bestehens eine Erfolgsgeschichte st. Bei den 69 Sozial- und 16 Landessozialgerichten wir- en mittlerweile circa 1 200 Sozialrichter an der Rechts- icherheit des grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips. Zur Bundesrepublik Deutschland gehört als sozialer echtsstaat eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. ie Vielfältigkeit der Lebensverhältnisse und des Sozial- echts erfordern eine Gerichtsbarkeit, die über die nötige ebensnähe, Fachkunde und Spezialisierung verfügt. Sie ient dem Schutz der sozialen Rechte der Bürgerinnen nd Bürger und der Kontrolle der Sozialverwaltung. Die ozialversicherungssysteme sind seit ihrer Entstehung it einem eigenständigen Rechtsschutzsystem verbun- en. Bestrebungen, die Sozialgerichtsbarkeit aus ande- en Erwägungen als eigenständige Gerichtsbarkeit abzu- chaffen, erteile ich daher eine Absage.“ So die Haltung er Bundesregierung, wie sie Herr Staatssekretär iemann am 17. November 2003 formuliert hat. Und wo ie Bundesregierung Recht hat, verdient sie unsere un- ingeschränkte Unterstützung. Daher stelle ich hier noch inmal ausdrücklich klar: Die jetzt verhandelte Regelung ur Öffnungsklausel ist lediglich eine Interimslösung nd strikt bis 2008 befristet. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11933 (A) ) (B) ) Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz zum Asylbe- werberleistungsgesetz und dessen Zuordnung zu den So- zialgerichten kommen. Haben wir ansonsten auch weit- gehende Übereinstimmung erzielt, haben CDU/CSU bei diesem Punkt durch einen eigenen Antrag die Zuständig- keit der Verwaltungsgerichte reklamiert. Dies wird von uns abgelehnt. Da dies sicherlich noch zur Sprache kom- men wird, will ich unsere Position begründen und auf die gegenüber dem Ausschuss getroffenen Aussagen der Vertreter des Bundes Deutscher Sozialrichter, des Deut- schen Richterbundes sowie des Einzelsachverständigen Professor Becker hinweisen. Alle drei haben ausgeführt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz ein besonderes Sozialhilfegesetz ist, mit dem einer besonderen Perso- nengruppe spezifische Sonderleistungen zugesprochen werden sollen. Das heißt, unabhängig vom ausländer- rechtlichen Hintergrund, so Professor Becker, gehört „das Gesetz inhaltlich funktionell zur Sozialhilfe“. Oder Herr Roller vom Deutschen Richterbund: „Materiell handelt es sich um Fürsorgerecht.“ Auch der Sachver- ständige Herr Jung vom Bund Deutscher Sozialrichter sagt: „Bei einem großen Prozentsatz der Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um Begehren, die auf Sach- oder Geldleistungen gerich- tet sind, die ihrerseits dem Fürsorgegrundsatz folgen.“ Deshalb ist die Zuordnung, so wie von der Koalition vorgesehen, folgerichtig. Die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Frak- tionen fordere ich daher auf, diesem Gesetzentwurf zu- zustimmen. Es ist eine praktikable Lösung, die Bewähr- tes erhält. Verena Butalikakis (CDU/CSU): Der vorliegende Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des So- zialgerichtsgesetzes fordert zu Beginn eine Grundsatz- bemerkung heraus: Dieser Gesetzentwurf zielt nicht auf eine Änderung in unserem historisch gewachsenen Rechtssystem. Die Diskussion über die Zusammen- legung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten – das heißt die Zusammenfassung der Verwaltungs-, So- zial- und Finanzgerichtsbarkeit zu einem Gerichts- zweig – ist deshalb hier und heute auch nicht zu führen. Dieses Themenfeld ist und bleibt federführend den Rechtspolitikern und Juristen auf Länder- und Bundes- ebene vorbehalten. Der Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf ist das Vermittlungsausschussverfahren im November/Dezem- ber letzten Jahres, in dem unter anderem im Rahmen der so genannten Hartz-IV-Gesetzgebung zwei neue Sozial- gesetzbücher verhandelt wurden: das SGB II – die Zu- sammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bei Erwerbsfähigen – und das SGB XII – die entsprechende Folgeänderung des Bundessozialhilfegesetzes. Als zu- ständige Gerichtsbarkeit für die beiden sich inhaltlich er- gänzenden Gesetze wurde im Vermittlungsausschuss einvernehmlich – im Übrigen entgegen dem Vorschlag der Bundesregierung – die Sozialgerichtsbarkeit statt der Verwaltungsgerichtsbarkeit festgelegt. Fachleute schätzen, dass die Festlegung zu einem An- stieg der Aufgaben bei den Sozialgerichten von etwa 10 bis 25 Prozent führt. Diese Mehrbelastung der Sozial- g E t a n A s a s L s r W s G V „ s G l a g r S d v e a w s f F r V r Ä s s s K G n g d s g d w m d a t W (C (D erichte trifft dabei zusammen mit einer grundlegenden ntwicklung in den letzten Jahren: Während die Verwal- ungsgerichte insgesamt – von regionalen Unterschieden bgesehen – ein abnehmendes Arbeitsvolumen verzeich- en, ist bei den Sozialgerichten ein jährlich steigendes rbeitsaufkommen festzustellen. Angesichts dieser Tat- achen wurde die Bundesregierung vom Vermittlungs- usschuss aufgefordert, bis zum 30. Juni 2004 einen Ge- etzentwurf vorzulegen, der es den hier zuständigen ändern ermöglicht, die notwendigen Auslastungsunter- chiede zwischen der Verwaltungs- und der Sozialge- ichtsbarkeit für einen Übergangszeitraum in besonderer eise auszugleichen. Insofern – das will ich ausdrücklich betonen – ent- prechen diese Teile des vorgelegten Gesetzentwurfs im rundsatz der im Vermittlungsausschuss festgelegten ereinbarung. Meine Betonung bei den Worten „diese Teile“ und im Grundsatz“ war bewusst gewählt. Das „im Grund- atz“ deshalb, weil sich – wie so oft bei der rot-grünen esetzgebung – zahlreiche Fehler bei den Einzelrege- ungen im Entwurf finden, die sowohl vom Bundesrat ls auch von den Sachverständigen bei der Anhörung an- eprangert wurden. Im Rahmen der Nachbesserung durch 14 (!) Ände- ungsanträge bei einem Gesetzentwurf von zweieinhalb eiten haben dann die rot-grünen Regierungsfraktionen iese zahlreichen Fehler der Bundesregierung zu heilen ersucht. So hatte die Bundesregierung unter anderem infach „vergessen“, die Gebührenfreiheit bei Sozialhilfe- ngelegenheiten auch weiterhin festzuschreiben, oder sie ollte ein Chaos an den Sozialgerichten mit der beab- ichtigten rückwirkenden Zuweisung aller Gerichtsver- ahren ab April 2003 geradezu heraufbeschwören. Gelungen ist Rot-Grün die Korrektur ihrer eigenen ehler allerdings nicht überall: Hatte die Bundes- egierung wiederum „ganz vergessen“, dass an den erwaltungsgerichten auch weiterhin bestimmte sozial- echtliche Gegenstände zu verhandeln sind, so setzt der nderungsantrag der Regierungskoalition einen interes- anten neuen Akzent: Statt vor verschlossenen Türen zu tehen, dürfen sich Wohngeldbezieher jetzt als „Für- orge“-Empfänger bezeichnen. Falsche Wortwahl, liebe olleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die rünen! Denn natürlich ist weder das Wohngeldgesetz och das Bundesausbildungsförderungsgesetz eine „An- elegenheit der Fürsorge“, sondern eine Angelegenheit er sozialen Förderung. Die CDU/CSU-Fraktion wird den vorliegenden Ge- etzentwurf ablehnen, aber nicht wegen der von mir auf- eführten Nachbesserungen und immer noch bestehen- en Ungereimtheiten. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, eil er eben nur „in Teilen“ der Vereinbarung im Ver- ittlungsausschuss entspricht und in einem entscheiden- en, fundamentalen Bereich davon abweicht: Er weist uch das Asylbewerberleistungsgesetz den Sozialgerich- en zu. An dieser Stelle erlauben Sie mir ein persönliches ort: Ich war als Einzige aus unserem Ausschuss – über 11934 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) die Fraktionen hinweg – Mitglied in der zuständigen Ar- beitsgruppe des Vermittlungsausschusses. Ohne die ver- einbarte Vertraulichkeit dieses Gremiums zu brechen – wie es an der einen oder anderen Stelle gerade in die- sem Hause des Öfteren geschieht – versichere ich Ihnen, dass eindeutig nur die Zuständigkeit der Sozialgerichte für das SGB II und SGB XII festgelegt wurde. Für diese Festlegung gab es gute Gründe: Die Sozial- gerichte sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten bei Angelegenheiten der Sozialversicherung und darüber hi- naus für die folgenden Bereiche: die Arbeitslosenversi- cherung und alle übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, das Schwerbehindertenrecht, das soziale Ent- schädigungsrecht und das Vertragsarztrecht. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte für das SGB II lässt sich somit eindeutig über die Verbindung mit dem SGB III, Arbeitsförderung, die für das SGB XII über die Nähe zur Pflegeversicherung, SGB XI, und zum Schwerbehindertenrecht herleiten. Im Vermittlungsaus- schuss war sicherlich aber auch der Willen aller Beteilig- ter mit ausschlaggebend, für die beiden Gesetze nicht zwei Gerichtszweige zuzulassen. Anmerkung hierzu: Das Bundessozialhilfegesetz unterlag der Verwaltungs- gerichtsbarkeit. Gegen die Zuweisung des Asylbewerberleistungsge- setzes zur Sozialgerichtsbarkeit sprechen dagegen eindeu- tig fachliche Gründe: Erstens. Der Gesetzgeber hat 1993 dieses eigenständige Leistungsgesetz für einen begrenz- ten Personenkreis geschaffen: für Asylbewerber, Flücht- linge und Ausländer, die keinen gefestigten Aufenthalts- status haben. In der Begründung verweist der Gesetzgeber dabei eindeutig auf die Unterscheidung zur Sozialhilfe: Es soll nicht ein „sozial integriertes und dau- erhaftes Leben in der Bundesrepublik Deutschland“ fi- nanziell sichergestellt werden, sondern die Leistungen sind ausdrücklich abgestellt auf einen nur vorübergehen- den Aufenthalt. „Dadurch wird das Leistungsrecht we- sentlich dem Ausländer- und Asylrecht angepasst.“ Zweitens. Dieser gesetzlich fixierte, enge Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Ausländergesetzge- bung zeigt sich auch dadurch, dass in zehn Bundeslän- dern die Zuständigkeit für dieses Gesetz bei den Innen- ministern liegt. Drittens. In allen gesetzlichen Regelungen wird das Asylbewerberleistungsgesetz stets als eigenständiges Gesetz aufgeführt – also nie unter den Begriff „Sozialhilfeangelegenheiten“ subsumiert. Vier- tens. Es gibt für dieses Gesetz keinen Anknüpfungs- punkt im schon dargestellten Aufgabenkatalog der So- zialgerichtsbarkeit. Sowohl der Bundesrat als auch die Mehrzahl der Sachverständigen haben vor diesem Hintergrund einen Verbleib des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Zu- ständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert. Die Kolleginnen und Kollegen der rot-grünen Regie- rungskoalition werden gleich mit ihrer Mehrheit unter Vernachlässigung aller sachlichen Argumentation den vorliegenden Gesetzentwurf beschließen. Sie verstoßen damit offensichtlich ganz bewusst gegen die gemein- same Beschlusslage im Vermittlungsausschuss. Rot- Grün wird damit wortbrüchig – genauso wortbrüchig w m W t d B s s S d a r B r l s s R k V H d b V D l U L d t w b d S g g d l d m l M l a a u z t s - h b v F L (C (D ie heute Morgen bei der Aufkündigung des Kompro- isses zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Kein under, dass die Menschen in diesem Land ihren Wor- en nicht trauen! Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em vorliegenden Gesetz gewährleistet die rot-grüne undesregierung Rechtssicherheit für diejenigen Men- chen, die ab dem 1. Januar des kommenden Jahres taatliche Sozialleistungen beziehen. In Zukunft sind für treitfälle in Angelegenheiten des Arbeitslosengeldes II, es Sozialgeldes und des Asylbewerberleistungsgesetzes usschließlich die Sozialgerichte zuständig. Die Regie- ungskoalition gewährleistet dadurch, dass denjenigen ürgern, die gerichtlich gegen Entscheidungen über ih- en sozialstaatlichen Leistungsanspruch vorgehen wol- en, eine leistungsfähige und kompetente gerichtliche In- tanz zur Verfügung haben. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, trotz des ehr knappen zeitlichen Vorlaufs diese entscheidende eform der Sozialgerichtsbarkeit nun verabschieden zu önnen. Auch ist es uns in sehr kurzer Zeit gelungen, die orgaben des Vermittlungsausschusses umzusetzen: Mit artz IV und der Sozialhilfereform wurde die Zustän- igkeit für Angelegenheiten der Grundsicherung für Ar- eitslose und für Streitigkeiten in der Sozialhilfe von den erwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte verlagert. adurch werden die Sozialgerichte erheblich mehr be- astet, während die Verwaltungsgerichte im gleichen mfang entlastet werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2008 wird es den ändern gestattet, die Sozialgerichtsbarkeit durch beson- ere Spruchkörper der Verwaltungs- und Oberverwal- ungsgerichte ausüben zu lassen. Dadurch gewährleisten ir, dass den Sozialgerichten die Möglichkeit zum Aus- au der notwendigen Personalressourcen eröffnet wer- en. Gleichzeitig wird so die Leistungsfähigkeit der ozialgerichte hergestellt, ohne dass dies in der Über- angsphase zulasten der Rechtssicherheit unserer Bürger eht. Für die so gebildeten Spruchkörper gelten natürlich ie gerichtsverfassungsrechtlichen und verfahrensrecht- ichen Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes. Bis jetzt ist noch nicht deutlich geworden, wie viele er Länder von dieser Optionsmöglichkeit Gebrauch achen werden. Ich möchte hier noch einmal klarstel- en, dass die Regelung alternativ zu den bestehenden öglichkeiten gesehen werden muss, mit denen die Be- astungsunterschiede zwischen den Gerichtszweigen usgeglichen werden können. Der Gesetzentwurf sieht us diesem Grund auch ausdrücklich vor, dass Richter nd Richterinnen anderer Gerichte nebenamtlich an So- ialgerichten tätig sein können. Dies ist bei den Verwal- ungsgerichten längst gängige Praxis. Es ist klar, dass ich hierfür natürlich diejenigen Verwaltungsrichter und richterinnen besonders eignen, die bisher mit Sozial- ilfeangelegenheiten befasst waren. Darüber hinaus estehen bereits andere, weniger stark in die Gerichts- erfassung eingreifende Möglichkeiten. Die „natürliche“ luktuation des richterlichen Personals ermöglicht den ändern einen Personaltransfer zwischen Verwaltungs- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11935 (A) ) (B) ) und Sozialgerichtsbarkeit. Der freiwillige Richterwech- sel ist ebenfalls ständig möglich. Auch können Richter und Richterinnen auf Probe von Verwaltungs- zu Sozial- gerichten wechseln. Aus diesem Grund kann ich mir gut vorstellen, dass nur sehr wenige von der Optionsrege- lung Gebrauch machen werden, ohne dass es in den Ge- richten zu personellen Engpässen kommen wird. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt aus- drücklich, dass künftig auch das Asylbewerberleistungs- gesetz in die Zuständigkeit der Sozialgerichte übergeht. Es war ja eine zentrale Forderung der Union, dass Asyl- bewerber künftig getrennt von den übrigen Sozial- leistungsbeziehern ihre Klagen bei den Verwaltungsge- richten einreichen müssen. Auch die Ergebnisse unserer öffentlichen Anhörung konnten die Union nicht überzeu- gen. Ich sage hier aber erneut ganz deutlich: Das Asylbe- werberleistungsgesetz ist inhaltlich eng mit dem Sozial- hilferecht verwandt. Gleichzeitig wird die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Streitsachen in Angelegen- heiten des Ausländerrechts oder des Asylrechts davon nicht tangiert. Der Verbleib des Asylbewerberleistungs- gesetzes in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte hätte die Abtrennung dieser Rechtsmaterie von der so- zialrechtlichen Weiterentwicklung durch die Sozialge- richte bedeutet. Von den Betroffenen wäre dies als eine weitere Sonderregelung verstanden worden, die für Bündnis 90/Die Grünen nicht akzeptabel ist. Meine Damen und Herren von der Opposition: Ich hoffe, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Regie- rungskoalition mit den nun hier vorliegenden Änderun- gen weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates und damit auch denen der unionsgeführten Bundesländer ge- folgt ist. Wir haben uns konstruktiv und kompromissbe- reit gezeigt, um den Bürgern die notwendige Rechts- sicherheit zu geben. Aus diesem Grund kann ich Ihre ablehnende Haltung an dieser Stelle überhaupt nicht nachvollziehen. Seien sie doch auch bitte so ehrlich und teilen Sie unseren Mitbürgern mit, mit welchen Ideen Sie die Sozialgerichte künftig entlasten wollen: Ich erin- nere Sie daran, dass ihre Kollegen im Bundesrat mit der Einführung von Gerichtsgebühren die Sozialgerichte „entlasten“ wollen. Diese „Entlastung“ ist jedoch nichts anderes als eine finanzielle Hürde, die die Ärmsten unse- rer Gesellschaft vor der Einklagung ihrer sozialstaatli- chen Ansprüche abhalten soll. Seien Sie doch bitte so aufrichtig und erklären sie den Menschen in Ihren Wahl- kreisen, warum Sie hier und heute ein Gesetz ablehnen, das leistungsfähige Sozialgerichte schafft, und gleichzei- tig Regelungen vorschlagen, die Bürger von der Einkla- gung ihrer sozialen Rechte abhalten soll. Ist das Ihr neues Sozialstaatsverständnis? Rainer Funke (FDP): Es ist für mich heute keine große Freude, zum 7. SGGÄndG der Bundesregierung zu sprechen. Dies hat zwei Gründe. Zum einen haben die Koalitionsfraktionen darauf gedrängt, dass der Aus- schuss für Gesundheit und Soziale Sicherung die Feder- führung bei der Beratung des Gesetzentwurfes übernimmt. Nach meinem Grundverständnis als Rechts- politiker gehören jedoch Initiativen, die grundlegende Änderungen zur Frage des Rechtsweges vorsehen, zwin- g d g t d d M k g l d n R d b w r W d n u A F n c v E d n d w u t d n h S h n d f k b s w P t Ä n r B g g z (C (D end in den Rechtsausschuss. Leider war uns hier nur ie Mitberatung zugewiesen. Ich appelliere daher drin- end an die Mehrheit des Hauses, dass diesem schlech- en Beispiel keine weiteren folgen. Zum Zweiten bin ich in Sorge über die Änderungen, ie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind. Darin wird en Ländern im Rahmen einer Öffnungsklausel die öglichkeit gegeben, Aufgaben der Sozialgerichtsbar- eit von besonderen Spruchkörpern der Gerichte der all- emeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen zu assen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Aufgaben ann wieder originär von den Sozialgerichten wahrge- ommen werden. Dies ist nach meiner Überzeugung echtspolitik nach dem Motto: heute so und morgen so. Aus Sicht der FDP ist es grundsätzlich zu begrüßen, ass die Streitigkeiten über die Grundsicherung für Ar- eitsuchende generell den Sozialgerichten zugewiesen erden. Dadurch wird eine Rechtszersplitterung im Be- eich des Rechts der sozialen Leistungen beseitigt. Der eg, den die Bundesregierung dafür einschlägt, ist je- och der falsche. Die Pläne der Bundesregierung begeg- en insbesondere aus Gründen der Rechtswegsicherheit nd Rechtssicherheit tief greifenden Bedenken. Die nhörung hat ergeben, dass die Bildung besonderer achkammern nicht notwendig ist, da der erhöhte Perso- albedarf wohl auch durch andere Maßnahmen zu de- ken sein wird. Zu denken ist dabei an die Versetzung on Richtern auf Probe oder der freiwillige Wechsel. ntscheidend für die Ablehnung des Gesetzentwurfes urch die FDP ist die akute Gefahr der Entwicklung ei- er uneinheitlichen Rechtsprechung. Da zu erwarten ist, ass nicht alle Länder von der Option Gebrauch machen erden, dürfte eine Zersplitterung des Rechtsschutzes nd der Rechtsprechung gerade für sozialschutzbedürf- ige Rechtsuchende die Folge sein. Einer Umfrage bei en Landesjustizverwaltungen zur Folge und als Ergeb- is der mündlichen Anhörung ist festzustellen, dass bis- er kein Bundesland angekündigt hat, besondere pruchkörper errichten zu wollen. Neun Bundesländer aben mitgeteilt, dass die Errichtung von Fachkammern icht vorgenommen werden wird. Zu befürchten ist zu- em, dass die geplante Länderöffnungsklausel zur Ver- estigung der als befristet geplanten Strukturen führen önnte. Fiskalische Argumente halte ich für vorgescho- en. Mögliche Einspareffekte durch die Schaffung be- onderer Spruchkammern bei den Verwaltungsgerichten erden höchstwahrscheinlich durch die zu erwarteten robleme bei der verwaltungsmäßigen Abwicklung un- erlaufen. Dies alles zeigt aus Sicht der FDP, dass die Pläne zur nderung des Sozialgerichtsgesetzes unseriös und we- ig durchdacht sind. Die FDP wird den Gesetzentwurf der Bundesregie- ung daher ablehnen. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Die PDS im undestag lehnt das Gesetz zur Änderung des Sozial- erichtsgesetzes ab. Als Gesetzesbegründung wird an- eführt, dass es lediglich um einen Arbeitsausgleich wischen Sozial- und Verwaltungsgerichten geht. Ich 11936 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) denke aber, es geht um etwas anderes. In den zahlreichen Stellungnahmen von Sozialverbänden sind die Pro- bleme, die mit diesem Gesetz verbunden sind, klar be- nannt. Das eigentliche Ziel dieses Gesetzes besteht mei- ner Meinung nach darin, auf möglichst unauffällige Art Gerichtsgebühren auch bei der bisher gebührenfreien Sozialgerichtsbarkeit einzuführen. Wir als PDS sprechen uns dagegen aus, dass auf schleichendem Wege die Abschaffung der Sozialgerichte ermöglicht wird. Das passt natürlich sehr stringent in die Agenda 2010: Auf der einen Seite wird – ich zitiere hier die „Frankfurter Allgemeine“ von Juni – „die größte Kürzung von Sozialleistungen seit 1949“ mit brutaler Härte durchgedrückt und auf der anderen Seite werden die Möglichkeiten von Bedürftigen, sich bei Sozial- gerichten Hilfe zu holen, beschnitten. Das sind zwei Sei- ten einer Medaille. Die Zusammenlegung bzw. Aufgabenübertragung von Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbar- keit wird vor allem – so die Einschätzung der Sozialver- bände – abschreckende Wirkung auf Recht suchende und hilfsbedürftige Bürger haben. Das Land Berlin hat deshalb in der Bundesratssitzung vom 13. Februar dieses Jahres gegen den Gesetzentwurf gestimmt. In Berlin, wo die Sozialsenatorin Mitglied der PDS ist, ist es politischer Wille, dass Sozialgerichtsver- fahren auch in Zukunft für Versicherte und Leistungs- empfänger kostenfrei sein sollen. Für die Berliner PDS- Senatorin Heidi Knake-Werner steht bei ihrer Position im Vordergrund, dass sozial Schwache nicht noch stärker belastet werden dürfen. Wir als PDS lehnen die Übertragung der Sozialge- richtsbarkeit an Verwaltungsgerichte ab. Wir wollen, dass Menschen, die Hilfe und Rat im sozialen Bereich suchen oder suchen müssen, dafür eine eindeutige Adresse haben. Die Möglichkeit einer kostenfreien Klage vor einem Sozialgericht ist ein hohes Gut, das ge- rade in Zeiten massiven Sozialabbaus erhalten bleiben muss. Wir teilen die Einschätzung des Deutschen Gewerk- schaftsbundes, dass sich eine eigenständige Sozialge- richtsbarkeit bewährt hat. In der Vergangenheit haben diese Gerichte aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Struktur dazu beigetragen, die Ansprüche von Ar- beitnehmern und Versicherten in hohem Maße zu klären und damit zum sozialen Frieden beizutragen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienst- rechtliche Vorschriften (Tagesordnungspunkt 27) Hans-Peter Kemper (SPD): Mit der Verabschie- dung dieses Gesetzes löst die Koalition ein Versprechen e r b D R m d u s B m d r l D P d e R r g d d a k V d j g w a u d b u r p l B E D T k G t B d m g g s t M (C (D in, das sie öffentlich gegeben hat, nämlich alle Verände- ungen in den Sozialsystemen wirkungsgleich auf die eamtenrechtlichen Versorgungssysteme zu übertragen. as haben wir bei Veränderungen in der gesetzlichen entenversicherung und Krankenversicherung so ge- acht und vollziehen es bei der Pflegeversicherung mit em heutigen Gesetz nach. Mit Wirkung vom 1. April 2004 haben Rentnerinnen nd Rentner den Beitrag zur gesetzlichen Pflegever- icherung in Höhe von 1,7 Prozent voll selbst zu tragen. is dahin war es der gesetzlichen Rentenversicherung öglich gewesen, die Hälfte der Beitragslast, also fiktiv en Arbeitgeberanteil, zu übernehmen. Die Empfänge- innen und Empfänger von Betriebsrenten, einschließ- ich Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen ienstes, tragen bereits seit Einführung der sozialen flegeversicherung den vollen Beitrag. Deshalb werden wir mit diesem Gesetz beschließen, ass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs- mpfänger ab dem 1. April 2004 in gleichem Maße wie entnerinnen und Rentner ihre vollen Pflegeversiche- ungsbeiträge selbst tragen, was eine Erhöhung der Pfle- eversicherungsbeiträge um 0,85 Prozent bedeutet. Das macht keine Freude, wir halten aber diese Verän- erungen aus Gerechtigkeitsgründen und wegen der ringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung für un- bdingbar, allerdings auch für zumutbar. Um den büro- ratischen Aufwand für die Erhebung der zusätzlichen ersicherungsbeiträge möglichst gering zu halten, sollen ie anfallenden Mehrkosten einmal jährlich, und zwar eweils zum 1. Dezember, mit den Jahressonderzahlun- en der Versorgungsempfänger verrechnet werden. Ich weiß, dass das von der Opposition stark kritisiert ird. Ich will auch hier deutlich sagen: Man kann nicht uf der einen Seite ständig zu viel Bürokratie kritisieren nd in großen verbalen Kraftakten Veränderungen for- ern und dann, wenn, wie in diesem Gesetzesvorhaben, ürokratischer Mehraufwand vermieden werden kann nd Verwaltungsvereinfachungen möglich sind, blockie- en und „Verrat“ schreien. Das ist unehrlich. Lassen Sie mich zu einem zweiten inhaltlichen Kom- lex dieses Gesetzes kommen: Am 31. Dezember 2004 äuft die Befristung der Regelung zur Verwendung von eamtinnen und Beamten in Teildienstfähigkeit aus. ine Umwandlung dieses befristeten Gesetzes in eine auerregelung ist zwingend erforderlich, wenn wir dem rend zu Frühpensionierungen dauerhaft entgegenwir- en wollen. Es wird sehr darauf ankommen, neben den esetzesänderungen auch ein Bewusstsein für die Wei- erverwendung von teildienstfähigen Beamtinnen und eamten in den Behörden zu schaffen, denn bisher wird ieses Instrument doch eher zurückhaltend angewandt. Lassen Sie mich noch zu einem dritten Punkt kom- en, der ursprünglich in diesem Gesetzesvorhaben eine roße Rolle gespielt hat, nach einer Anhörung am ver- angenen Montag zwar einvernehmlich aus diesem Ge- etzesvorhaben herausgenommen worden ist, aber wei- erhin auf der politischen Agenda bleibt. Es geht um eine inderheit von Beamten, die in einer gesetzlichen Kran- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11937 (A) ) (B) ) kenversicherung versichert sind. Bei dieser Personen- gruppe, deren Größenordnung in einer Spannbreite von 2 bis 8 Prozent der Gesamtbeamtenschaft geschätzt wird, handelt es sich nach unseren Informationen im Wesent- lichen um kinderreiche, gering besoldete oder behinderte Beamte. Ein Teil dieser gesetzlich Krankenversicherten nimmt neben der Leistung der gesetzlichen Krankenver- sicherung auch noch die Beihilferegelung in Anspruch. Bei dem neuen Gesetz sollte dieser Anspruch entfal- len. Die in der GKV Versicherten sollten in Zukunft einen hälftigen Beitragszuschuss, also den Arbeitgeber- anteil, bekommen, der ihnen in der Vergangenheit nicht zuerkannt worden ist. Diese Beamten hatten als nahezu einzige Personengruppe ihren 100-prozentigen Kranken- versicherungsbeitrag selbst zu tragen. Die Einführung eines Beitragszuschusses stellt aus unserer Sicht ein Stück Gerechtigkeit dar. Wir würden damit im Übrigen den berechtigten Forderungen der Ge- werkschaften und Berufsverbände entgegenkommen. Hinzu kam ein weiteres Handicap. Viele behinderte Beamte konnten nicht oder nur mit erheblichen Auf- schlägen Mitglied in einer privaten Krankenversiche- rung werden. Während der Anhörung hat der Dachver- band der privaten Krankenversicherungen ein Angebot für behinderte Beamte unterbreitet, zu gleichen oder zu nahezu gleichen Konditionen wie Nichtbehinderte Mit- glied in einer privaten Krankenversicherung zu werden. Auf der anderen Seite gab es nach Bekanntwerden unseres Vorhabens durchaus auch Proteste von Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und gleichzeitig Beihilfe in Anspruch nehmen. Die Gewährung eines hälftigen Beitragszuschusses wäre automatisch einhergegangen mit dem Verlust des Bei- hilfeanspruches für gesetzlich Krankenversicherte. Die beiden vorgenannten Punkte – wirkungsgleiche Übertragung der Pflegeversicherung und Entfristung des Teildienstfähigkeitsgesetzes – stehen unter zeitlicher Dringlichkeit und haben einen weiteren Aufschub zur Klärung der bei der Anhörung aufgeworfenen Fragen zum Punkt „Bezuschussung bei gesetzlich Krankenver- sicherten“ nicht mehr zugelassen. Von daher haben wir einvernehmlich vereinbart, diesen Punkt aus dem Geset- zesvorhaben zunächst herauszunehmen. Er bleibt jedoch auf der politischen Agenda – auch das ist einvernehm- lich vereinbart – wenn zufrieden stellende andere Lösun- gen nicht gefunden werden. Eins ist allerdings nicht der Fall: Mit der Einführung des Beitragszuschusses für gesetzlich krankenver- sicherte Beamte sollten nicht – wie von der Union dann unverständlicherweise verbreitet – die Wege für eine Bürgerversicherung oder eine grundlegende Strukturver- änderung in der nächsten Legislaturperiode bereits jetzt geebnet und in diesem schmalen Segment auch schon vollzogen werden. Es waren ausschließlich die genann- ten Gründe, die zu dieser einvernehmlichen Regelung mit der Union führten. Ich bin einigermaßen überrascht, dass gemeinsam erzielte Kompromisse im Nachhinein politisch populistisch umgedeutet werden. Das fördert nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die ich im In- n h A B R V h A E l f t t g s z z w d M n m s l h d w I c k r g a d w t s w d d d g P w W G d h r g d B i r (C (D enausschuss überwiegend kennen und schätzen gelernt abe. Ralf Göbel (CDU/CSU): Wir debattieren heute ein rtikelgesetz, in dem unterschiedlichste Regelungen im eamtenrecht getroffen werden. Ich will nicht zu jeder egelung Stellung nehmen, aber auf die wichtigsten eränderungen gegenüber dem bisherigen Recht einge- en. Zum Gesetzentwurf hat nach der ersten Lesung auf ntrag der Fraktion der CDU/CSU eine Anhörung von xperten stattgefunden, die im Ergebnis zu einer erheb- ichen Veränderung des ursprünglichen Entwurfes ge- ührt hat. Ich komme noch darauf zu sprechen. Ausdrücklich begrüßen will ich zunächst die Entfris- ung der Regelungen zur Teildienstfähigkeit von Beam- innen und Beamten. Wir haben mit dieser Regelung ein eeignetes Instrument geschaffen, um auf die einge- chränkte Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten u reagieren und die früher in diesen Fällen übliche vor- eitige Versetzung in den Ruhestand zu verhindern. Ich ill aber auch kritisch anmerken, dass die Umsetzung ieser gesetzlichen Regelung in der Praxis nicht in dem aße erfolgt, wie wir es wünschen und wie dies auch otwendig wäre. Die Behördenleitungen wählen aus oft- als nicht nachvollziehbaren Gründen den Weg der Ver- etzung in den vorzeitigen Ruhestand, obwohl die Rege- ungen über die Teildienstfähigkeit eingreifen. Aktuell abe ich einen solchen Fall im Verantwortungsbereich es Bundeseisenbahnvermögens. Ein solches Verhalten ird weder dem Interesse des Bundes gerecht noch dem nteresse der betroffenen Menschen, trotz gesundheitli- her Beeinträchtigungen weiter Dienst verrichten zu önnen. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, da- auf hinzuwirken, dass die Behörden des Bundes in allen eeigneten Fällen von dieser Möglichkeit tatsächlich uch Gebrauch machen. Die von uns beantragte Anhörung hat dazu geführt, ass der frühere Art. 3 des Gesetzes inhaltlich gestrichen urde. Es war beabsichtigt, den Beamtinnen und Beam- en, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ver- ichert sind, einen Beitragszuschuss zu gewähren. Damit urde ein Problem aufgegriffen, auf dessen Lösungsbe- arf wir schon mehrfach hingewiesen hatten. Der Weg, en die Regierungskoalition vorgeschlagen hat, ist aller- ings falsch. In seiner Antwort auf die Frage des Kolle- en Erwin Marschewski – Drucksache 15/43 – führte der arlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper örtlich aus: „Für den Dienstherrn wäre ein möglicher echsel in einen beihilfekonformen Standardtarif der ewährung eines hälftigen Beitragszuschusses im Falle es Verbleibs in der GKV aus Kostengründen vorzuzie- en.“ Seine Argumentationskraft scheint die Regie- ungskoalition nicht überzeugt zu haben, denn es wurde enau die kostenintensivere Variante gewählt. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass die von er Regierungskoalition vorgeschlagene Lösung des eitragszuschusses eine Systemänderung bedeutet. Es st schon ziemlich dreist, wie hier seitens der Regie- ungskoalition versucht wurde, über dieses Thema die 11938 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Bürgerversicherung für Beamte sozusagen durch die kalte Küche einzuführen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die privaten Kran- kenversicherungen nunmehr ein Angebot abgegeben ha- ben, das es den bislang gesetzlich krankenversicherten Beamtinnen und Beamten ermöglicht, zu bezahlbaren Tarifen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ich erwarte, dass dieses Angebot in den nächsten Tagen und Wochen noch näher konkretisiert und ausformuliert wird. Damit könnte das Problem für die Beamtinnen und Beamten systemkonform gelöst werden. Anderenfalls müssten wir erneut in die Debatte um den richtigen Weg eintreten, wobei ich nicht verhehle, dass in diesem Fall das Modell des Deutschen Beamtenbundes, bei dem zum hälftigen Beitrag die Beihilfe ergänzend hinzutritt, für uns die Priorität hat. Der Gesetzentwurf enthält in Art. 1 eine Regelung, die eine wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen der sozialen Pflegeversicherung auf dienstrechtliche Re- gelungen beinhalten soll. Ich sage bewusst „soll“, weil in der Anhörung deutlich geworden ist, dass eine wir- kungsgleiche Übertragung im eigentlichen Wortsinne überhaupt nicht möglich ist. Das liegt an der Unter- schiedlichkeit und Nichtvergleichbarkeit der Systeme. Die Beamtinnen und Beamten sind eben nicht in der so- zialen Pflegeversicherung versichert, sondern sie haben das Pflegerisiko privat abgesichert und erhalten – sys- temkonform – ergänzend Beihilfeleistungen. Damit tritt hier derselbe Effekt ein wie bei der angeblich wirkungs- gleichen Übertragung der Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf das beamtenrechtliche Beihil- fesystem: Die Beamtinnen und Beamten tragen die Belas- tungen, die Entlastungen – etwa ein sinkender Beitrags- satz in der gesetzlichen Krankenversicherung – können ihnen – wiederum systembedingt – nicht zugute kom- men. Aus diesem Grund handelt es sich bei der hier so bezeichneten „wirkungsgleichen Übertragung“ um nichts anderes als um die Erschließung einer weiteren Einnah- mequelle durch den Bundesfinanzminister, ohne dass auf der Seite der Beamtenschaft irgendein relevanter Vorteil entsteht. Den in der Anhörung vorgestellten Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, nämlich die Hälfte des Einsparbetrages der Versorgungsrücklage zuzuführen, ändert an dieser Einschätzung nichts. Deshalb können wir auch dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, die sich die Position des DGB zu Eigen gemacht hat, nicht unterstützen. Es geht im Grunde doch nur darum, nach außen zu zeigen, dass nun auch bei den Beamtinnen und Beamten gekürzt wird. Das mag populär sein, intelligent ist es nicht. Es zeigt nur, wie hilflos die Bundesregierung und die sie tragende Koalition in diesem Bereich agiert. Zielführender wäre es in jedem Fall, wenn der einge- sparte Betrag systemkonform den Beihilfeleistungen zu- geführt würde. Dann könnte auch mit guten Argumenten den Beamtinnen und Beamten und der Öffentlichkeit diese Maßnahme vermittelt werden. Aber noch nicht einmal so viel Mühe will man sich geben – es wird ein- fach nur kassiert. d g f f l d V R h t k s G d a ü u d 0 0 s z m c ü l a m t d ü e n m a u h z B B d v w W M d r t (C (D Letztlich aber ist die vorgeschlagene Lösung auch eshalb abzulehnen, weil schon die Regelung, die an- eblich wirkungsgleich übertragen werden soll, selbst alsch ist. In der Debatte um die Anhebung des Beitrages ür die soziale Pflegeversicherung haben wir schon deut- ich gemacht, dass diese die Rentner einseitig belastet, ie Pflegeversicherung selbst davon überhaupt keinen orteil hat und lediglich die Kassen der gesetzlichen entenversicherung aufgebessert werden sollen. Des- alb haben wir auch dort unsere Zustimmung nicht er- eilt. Folgerichtig können wir auch jetzt der angeblich wir- ungsgleichen Übertragung dieser grundsätzlich fal- chen Regelung unsere Zustimmung nicht erteilen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Für uns gilt: Alle Veränderungen, die wir in en sozialen Sicherungssystemen vornehmen, müssen uch wirkungsgleich auf Beamte, aber auch auf Politiker bertragen werden. Mit diesem Gesetz wird ein Teil dieses Grundsatzes mgesetzt: Rentnerinnen und Rentner müssen seit April en vollen Beitragssatz von 1,7 Prozent statt vorher ,85 Prozent zur sozialen Pflegeversicherung zahlen. Das bedeutet konkret im Ergebnis, dass ihnen ,85 Prozent ihres Einkommens weniger zur Verfügung tehen. Dementsprechend werden die Versorgungsbe- üge der Beamtinnen und Beamten um 0,85 Prozent ver- indert. Natürlich weiß ich, dass man die private Pflegeversi- herung mit der sozialen nicht vergleichen kann; dies brigens genauso wenig wie die private mit den gesetz- ichen Krankenkassen. Aber wir befinden uns hier genau n dem neuralgischen Punkt des öffentlichen Dienstes it seiner „Teilung“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- er in Beamte und Angestellte. Hier gibt es immer wie- er Friktionen. Mal fühlen sich die Angestellten gegen- ber den Beamten benachteiligt, mal umgekehrt. Um inen solchen Fall handelt es sich hier. Abgesehen davon, dass wir als Bündnis 90/Die Grü- en eine umfassende Reform des öffentlichen Dienstes it einem einheitlichen Dienstrecht, das diese Teilung ufhebt, als langfristiges Ziel anstreben, bemühen wir ns – wie alle Regierungen zuvor auch – eine weitge- ende Gleichbehandlung zu gewährleisten. So wie den Beamten zum Beispiel der Tarifabschluss ugute kommt, indem wir ihn wirkungsgleich auf die eamtenschaft übertragen, so übertragen wir nun eine elastung, um uns eben dieser sozialen Symmetrie wie- er anzunähern. Mit der Entfristung der Regelung zur Verwendung on Beamtinnen und Beamten in Teildienstfähigkeit ollen wir den Frühpensionierungen entgegenwirken. ir müssen bemüht sein, die Erfahrungen lebensälterer itarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu nutzen. In iesem Zusammenhang möchte ich auch anregen, da- über nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, die Al- ersteilzeit grundsätzlich erst ab dem 60. Lebensjahr zu Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11939 (A) ) (B) ) bewilligen – und dann vorwiegend als Teilzeit und nicht als Blockmodell. Lassen Sie mich zum Schluss auf den Punkt hinwei- sen, den wir per Änderungsbeschluss wieder vom Gesetz abgetrennt haben: den Zuschuss an freiwillig in den GKVs versicherte Beamte. Nur damit wir nicht missverstanden werden: Dies ist nicht – wie teilweise unterstellt – der Abschied von dem von uns angestrebten Ziel der Bürgerversicherung; des- wegen nicht, weil die Regelung auch nicht der Einstieg in eine Bürgerversicherung gewesen wäre. Uns ging es mit der Regelung darum, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Oft kamen die freiwillig versicherten Beam- ten nicht in den privaten Versicherungen unter oder mussten immense Risikozuschläge zahlen. Einen Zu- schuss vom Arbeitgeber für die Beiträge zur GKV aber bekommen sie nicht. Die PKVs haben jetzt aber signalisiert, behinderten oder vorerkrankten Beamten zumutbare und bezahlbare Angebote zu unterbreiten. Ob diese Angebote, die kon- kretisiert werden müssen, ausreichen, um eben diese Ge- rechtigkeitslücke zu schließen, wollen wir genau prüfen. Die anderen Regelungen erlauben aber keinen weite- ren Aufschub, Deshalb haben wir diesen Punkt zunächst fallen gelassen. Dr. Max Stadler (FDP): Lassen Sie mich mit dem Unstreitigen beginnen. Die Aufhebung der Befristung der Regelungen zur Teildienstfähigkeit ist zu begrüßen. Sie dient der Vermeidung von Frühpensionierungen. Be- amtinnen und Beamte können so trotz einer Beeinträch- tigung ihrer Arbeitskraft weiter berufstätig bleiben. Das liegt nicht nur im Interesse des Finanzministers. Das ist auch im Interesse der Menschen. Viele Beamtinnen und Beamte wünschen sich, den Kontakt zur Arbeitswelt nicht zu verlieren. Diesen Wunsch greift der Gesetzge- ber mit der vorgeschlagenen Regelung auf. Es ist nun- mehr an der Bundesregierung, bei den Behördenleiterin- nen und -leitern für eine größere Akzeptanz für dieses Instrument zu werben. Im Grundsatz unstreitig ist auch die Übertragung des Wegfalls der Beteiligung der Rentenversicherung am Pflegeversicherungsbeitrag auf Versorgungsempfänge- rinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Dies ist eine Frage der materiellen Gerechtigkeit. Der öffentliche Dienst lebt nicht auf einer Insel der Glückseligen. Er kann, auch wenn es schwer fällt, von allgemeinen sozial- politischen Entwicklungen nicht ausgenommen werden. Allerdings fehlt es an der Wirkungsgleichheit der Über- tragung. Bei den Rentnerinnen und Rentnern dient die Maßnahme der Stabilisierung der Rentenversicherung. Hingegen werden die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nur belastet, ohne dass dem eine entsprechende Entlastung gegenüberstünde. Entlastet wird nur der Bundeshaushalt, nicht aber das Alterssiche- rungssystem der Beamtinnen und Beamten. Die FDP spricht sich daher dafür aus, die Einsparsumme aus der Reduzierung der Versorgungsbezüge in die Versorgungs- rücklage einzustellen. Auf diese Weise lassen sich die Leistungen der Beamtenversorgung für die zukünftig in die Versorgung übergehenden Beamtinnen und Beamten s V n z B h b n w c A D s c d h B w d A s n d g o l n d G t e T v r s K t B P R R w 1 g R w P z m r d e f P ü w g h (C (D tärker als bisher absichern. Die FDP greift hiermit einen orschlag des DGB auf, geht aber zugleich über ihn hi- aus. Denn es ist nicht einzusehen, warum nur 50 Pro- ent der Einsparsumme in die Versorgungsrücklage des undes überführt werden sollen. Nach Ansicht der FDP at der Einsparbetrag in voller Höhe im System zu ver- leiben, um ihn vor einer Zweckentfremdung durch den otorisch klammen Finanzminister zu schützen. Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen: Die Ge- ährung eines Zuschusses an freiwillig krankenversi- herte Beamtinnen und Beamte stieß bei der FDP von nfang an auf großes Misstrauen. Wir haben Sie, meine amen und Herren von Rot-Grün, bei dem Versuch ge- tellt, einen weiteren Schritt in Richtung Bürgerversi- herung zu gehen. Zudem hat die Anhörung gezeigt, ass die Idee eines Beitragszuschusses auch erhebliche andwerkliche Fehler aufwies, zum Beispiel zu einer eitragspflicht betroffener Beamter geführt hätte, ein ahrlich absurdes Ergebnis. Meine Fraktion ist froh, ass dieses Ansinnen nun vom Tisch ist und Sie unserem ntrag, Art. 3 des Gesetzentwurfs zu streichen, gefolgt ind. Für Sie ist die Sache allerdings nur aufgeschoben, icht aufgehoben. Wir sehen das anders: Der Verband er privaten Krankenversicherungen hat schriftlich an- eboten, alle Beamtinnen und Beamten im Standardtarif hne Zuschlag oder im Beamtentarif mit einem maxima- en Zuschlag von 30 Prozent zu versichern. Wer jetzt och in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, tut ies aus freier Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe des esetzgebers, eine derartige Entscheidung durch Bei- ragszuschüsse zu subventionieren. Ebenso wenig bedarf s dann noch der vom Beamtenbund vorgeschlagenen eilkostenlösung im System der gesetzlichen Kranken- ersicherung. Jedwede Zwischenlösung wäre ein weite- er Schritt in Richtung einer grundlegenden Systement- cheidung im Gesundheitswesen. Sie stellte den onsens infrage, hierüber erst in der nächsten Legisla- urperiode zu entscheiden. Fritz-Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim undesminister des Innern: Der Beitrag zur sozialen flegeversicherung wurde bisher je zur Hälfte von den entnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen entenversicherung gezahlt. Seit dem 1. April 2004 ird dieser Beitrag in voller Höhe von gegenwärtig ,7 Prozent von den Rentnerinnen und Rentnern allein etragen. Damit werden die heutigen Rentnerinnen und entner, die während ihres Arbeitslebens nicht oder nur enige Jahre eigene Beiträge zur der 1995 eingeführten flegeversicherung geleistet haben, ebenfalls an der Finan- ierung der Pflegeleistungen beteiligt wie die Arbeitneh- er, die durch Verzicht auf einen Feiertag zur Finanzie- ung der Pflegeversicherung beigetragen haben. Auch ie Empfängerinnen und Empfänger von Betriebsrenten inschließlich der Renten der Zusatzversorgung des öf- entlichen Dienstes tragen bereits seit Einführung der flegeversicherung den vollen Beitrag. Das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Gesetz berträgt diese Belastung der Rentnerinnen und Rentner irkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfän- erinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Diese aben während ihrer aktiven Dienstzeit ebenso wie die 11940 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) heutigen Rentnerinnen und Rentner regelmäßig nicht oder nur kurze Zeit eigene Beiträge zur Finanzierung der Pflegeleistungen erbracht. Das Gebot der sozialen Ge- rechtigkeit gebietet daher, dass sich Versorgungsempfän- gerinnen und Versorgungsempfänger ab dem 1. April 2004 in gleichem Maße wie Rentnerinnen und Rentner an der Finanzierung der Pflegeleistungen beteiligen. Diese soziale Symmetrie wird durch die Verminderung der jährlichen Sonderzahlung erreicht. Es entspricht zu- dem der Politik der Bundesregierung, alle gesellschaftli- chen Gruppen gleichermaßen zur solidarischen Teilhabe an den Maßnahmen zur Sanierung der sozialen Siche- rungssysteme heranzuziehen. Alternativen zu der vorgeschlagenen Lösung einer Verminderung der Sonderzahlung kommen nicht in Be- tracht. Zwar ist die Übertragung auch im Wege einer Verminderung der monatlichen Versorgungsbezüge denk- bar. Damit würde die Mehrbelastung der Versorgungs- empfänger, wie bei der Rente, auf die einzelnen Monate aufgeteilt. Die praktische Umsetzung dieser Lösung wäre aber sehr schwierig. Das Versorgungsrecht würde unübersichtlicher und komplizierter, weil eine eigene Tabelle für Pensionäre geschaffen werden müsste. Eine weitere Alternativlösung wäre, dass die Versor- gungsempfänger das Pflegerisiko ganz oder zu einem größeren Teil selbst privat versichern, bei Wegfall oder Re- duzierung der Beihilfeleistungen von bisher 70 auf 50 Pro- zent. Damit würden aber die finanziellen Belastungen der Versorgungsempfänger erheblich stärker ansteigen als die Belastungen der Rentner in der gesetzlichen Pflege- versicherung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Versorgungsempfänger bei der Beitragsbemessung in der höchsten Risikoklasse der privaten Pflegeversicherung sind und die private Pflegeversicherung die Mitversiche- rung von Familienangehörigen nicht beitragsfrei vor- nimmt. Während die Beiträge in der gesetzlichen Pflege- versicherung vom Einkommen abhängig sind, werden sie in der privaten Pflegeversicherung allein nach Alter und Risiko bestimmt. Insbesondere die Versorgungsempfän- gerinnen und Versorgungsempfänger der unteren Besol- dungsgruppen wären mit den höheren Beiträgen über Ge- bühr belastet. Ich will ich gar nicht groß drum herum reden: Natür- lich führt die vorgesehene Übertragung der Belastung der Rentnerinnen und Rentner auf die Pensionärinnen und Pensionäre zu Einsparungen im Bundeshaushalt, und zwar in 2004 zu circa 90 Millionen Euro sowie in den Folgejahren zu circa 120 Millionen Euro jährlich. Ob man diese Summen jetzt dem Beihilfesystem oder der Versorgungsrücklage zuführt – dies wurde ja im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens vorgetra- gen – ist nicht entscheidend, denn jede Entlastung des Bundeshaushalts stabilisiert gleichermaßen auch das Beihilfe- und Versorgungssystem. Die Regelung des Entwurfs der Regierungskoalition betrifft jedoch nur die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Den Ländern ist die Entscheidung über die wirkungsgleiche Übertragung der Belastungen der Rentnerinnen und Rentnern auf die Ver- sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in eigener Verantwortung überlassen. d g v n p s d r G B d d g s n A d k o w v n s P h e r C k d a d e b d k d s r A i T (C (D Zu Beginn der parlamentarischen Befassung war in em Gesetzentwurf ein Beitragszuschuss für freiwillig esetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte orgesehen. Beamte, die aufgrund von Vorerkrankungen icht oder nur mit erheblichem Risikoaufschlag in die rivate Krankenversicherung aufgenommen werden, ollten mit dieser Regelung erfasst werden. Bisher haben iese Beamtinnen und Beamten ihre Krankenversiche- ungsbeiträge in vollem Umfang allein zu tragen. Diese erechtigkeitslücke sollte der ursprünglich vorgesehene eitragszuschuss schließen. Denn schon aus Gründen er beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ist es geboten, ass sich der Dienstherr hälftig an den Krankheitsvorsor- ekosten beteiligt. Im Zusammenhang mit der Anhörung des Innenaus- chusses am 27. September zu dem Gesetzentwurf hat un der Verband der privaten Krankenversicherung in ussicht gestellt, diesem Personenkreis zumutbare Be- ingungen anzubieten. Das Angebot muss aber noch onkretisiert werden, und es bedarf gründlicher Prüfung, b damit eine dauerhafte Lösung des Problems bewirkt erden kann. Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungs- orhabens, das wegen der Übertragung der eingangs ge- annten Übertragung der Änderungen der Pflegever- icherung besonders eilbedürftig ist, kann eine solche rüfung nicht kurzfristig erfolgen. Das Vorhaben ist da- er bis zum Abschluss der notwendigen Prüfung und inem konkreten Angebot der privaten Krankenversiche- er zurückgestellt. Hier sind wir uns übrigens mit der DU/CSU-Fraktion einig. Aus Sicht der Bundesregierung sollte ein Angebot onkrete Zusagen zur unbefristeten Aufnahme der aus er gesetzlichen Krankenversicherung kommenden Be- mtinnen und Beamten ungeachtet eventuell vorliegen- er Vorerkrankungen enthalten und auch Versorgungs- mpfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie erücksichtigungsfähige Angehörige umfassen. Sollten en privaten Krankenversicherern derartige Aufnahme- onditionen nicht möglich sein, wird man erneut über en ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen Zu- chuss zur gesetzlichen Krankenversicherung diskutie- en müssen. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge – Antrag: LKW-Mauteinführung zügig vo- ranbringen – Antrag: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte (Tagesordnungspunkt 28) Reinhard Weis (Stendal) (SPD): Der Schlussstein ist n der Architektur der letzte Stein, der eine Kuppel zum ragen bringt. Bei der heutigen zweiten und dritten Le- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11941 (A) ) (B) ) sung setzen wir den gesetzgeberischen Schlussstein un- ter die Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut in Deutschland und ein bisschen erinnert mich der Weg der Einführung der Maut an die recht komplizierte Errich- tung einer größeren Kathedrale im Mittelalter. Auch den Bauherren ist damals zwischendurch das eine oder an- dere Mal das Gebäude eingestürzt und sie mussten von vorn beginnen. Auch dort hat sich erwiesen: Aus Fehlern wird man klug. Nur wer sich dann nicht unverzüglich an den Wiederaufbau macht, der hat wirklich verloren. Wir haben uns nun in längeren Beratungen davon überzeugt, dass vor allen Dingen Toll Collect aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Wir haben uns von den Betreibern überzeugen lassen, dass der Startter- min 1. Januar 2005 realistisch und erreichbar ist. Des- halb haben wir uns entschlossen, im Verlauf des Bera- tungsverfahrens den 1. Januar 2005 als fixen Starttermin aufzunehmen. Wir wollen damit auch ein Zeichen setzen, beispiel- gebend für die Spediteure, die noch zögern und ihr Ver- trauen in Toll Collect noch nicht zurückgewonnen ha- ben. Wir zeigen mit dem fixen Starttermin, dass wir dieses Vertrauen in Toll Collect zurückgewonnen haben. Insofern bin ich auch ganz froh darüber, dass die Kolle- ginnen und Kollegen der Opposition sehr früh den Start- termin 1. Januar 2005 festgelegt haben wollten, auch wenn sie uns damit ein wenig zwingen wollten, Farbe zu bekennen. Wir haben damit kein Problem. Aber ich ver- spreche dem lieben Kollegen Dirk Fischer schon heute: Ich werde Sie an Ihre Initiative erinnern, und zwar zu ei- nem Zeitpunkt, an dem Sie vielleicht mit Häme auf die Regierung einschlagen würden. Ich komme darauf zu- rück. Zum Thema Mautänderungsgesetz hatte die CDU/ CSU-Fraktion den Antrag gestellt, die Befreiung der Mauterhebung auch auf humanitäre Hilfstransporte aus- zuweiten. Ich hatte das schon in meiner Rede zur ersten Lesung aufgegriffen. Auch da konnten wir mitgehen, weil es zur Unterstützung bei bürgerschaftlichem En- gagement für uns wirklich wichtig ist, dass humanitäre Hilfstransporte nicht an Mautgebühren scheitern, wenn es um akute Notlagen geht. Wir bleiben Toll Collect weiterhin dicht auf den Fer- sen und verfolgen den Prozess des weiteren Systemauf- baus ganz konsequent. Wir müssen uns eventuell darauf einstellen, dass am 1. Januar 2005 LKW-Schlangen beim Einbuchen entste- hen, vielleicht noch nicht in der Silvesternacht, aber am ersten Werktag. Ich glaube, je offensiver wir uns mit die- sem Thema befassen, umso eher können wir Gelassen- heit in den ersten Wochen einfordern. Ich gehe davon aus, dass wie in Österreich die ersten drei Monate eines prinzipiell erfolgreichen Starts mit ein paar Holperstei- nen versehen sein werden. Ich werde dann den lieben Kollegen Fischer daran erinnern, dass Sie wie wir auf den 1. Januar 2005 als fixen Termin gedrängt haben. Wer sich dann hinstellt und Schelte auf die Bundesregierung und Toll Collect abladen will, handelt unlauter. d b k s k k f k s h c P t d f i u i a t m m g a M l b b H k Z b a S Z d D d d d g d n m z e ß Z u e P d (C (D Was mir ein besonderes Anliegen ist – ein Anliegen, as auch viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ewegt und umtreibt –, ist die Gefahr der Ausweichver- ehre auf Bundesstraßen. Wir haben schon im Ur- prungsgesetz festgelegt, dass mögliche Ausweichver- ehre durch ein Monitoring schnell erfasst werden önnen und eine Bemautung der Ausweichstrecken er- olgen kann. Das System der OBU 2 lässt dies zu. Dann ehren die LKWs wieder auf die Autobahn zurück, weil ie keinen Kostenvorteil auf der Ausweichstrecke mehr aben. Ich habe mir von Toll Collect noch einmal versi- hern lassen, dass diese Nachbemautung technisch kein roblem sein wird. Dies ist meines Erachtens nach wich- ig als Botschaft für uns, an die Bürgerinnen und Bürger, ie an möglichen Ausweichstrecken wohnen und Be- ürchtungen haben, dass der schwere Lastverkehr durch hre Ortschaften laufen wird. Ich denke, dass dies nicht das letzte Mal ist, dass wir ns mit dem Thema Maut befassen werden, daher muss ch mir noch ein paar Themen für die weiteren Debatten ufbewahren. Aber ich hoffe, dass wir uns beim nächs- en Mal, nach einem erfolgreichen Start, auch wieder ehr mit dem visionären Potenzial und vor allen Dingen it dem wirtschaftlichen Potenzial des jetzt eingeschla- enen Weges befassen werden. Heute machen wir den Weg frei und ich wünsche uns llen einen guten Start. Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Die Umsetzung des autprojektes ist für den Wirtschaftsstandort Deutsch- and von entscheidender Bedeutung. Die Bundesrepu- lik braucht Einnahmesicherheit für den Verkehrswege- au. Ohne diese Sicherheit können wir die erausforderungen der nächsten Jahre für unsere Ver- ehrsinfrastruktur nicht bewältigen. Deshalb muss es für die Mauteinnahmen eine enge weckbindung zugunsten der Verkehrsinvestitionen ge- en. Wer eine mautpflichtige Strecke benutzt, der hat uch Anspruch auf einen bestmöglichen Ausbau der traße. Ebenso möchte ich die Bundesregierung an ihre usagen für das deutsche Transportgewerbe erinnern, in enen sie Ausgleichsleistungen in Aussicht gestellt hat. amit steht Rot-Grün bei den Speditionen weiterhin in er Pflicht. Das vorliegende Gesetz gibt Anlass zur Hoffnung, ass ein Systemstart in naher Zukunft möglich ist. Nach- em die ursprüngliche Gesetzesvorlage der Bundesre- ierung gar keinen Starttermin benannte, wurde durch ie Regierungsparteien der 1. Januar des nächsten Jahres achgeschoben. Ich hoffe und wünsche, dass dieser Ter- in gehalten wird. Leider zeichnen sich die ersten Ver- ögerungen schon wieder ab. Wenn jetzt erst 45 000 der rforderlichen Bordgeräte eingebaut sind, dann ist es äu- erst fraglich, ob bis zum Jahresende die notwendige ahl von circa 500 000 Geräten geschafft wird. Nicht msonst räumt die Betreibergesellschaft in letzter Zeit in, dass man bei der satellitengestützten Maut nicht im lan sei und verweist nachdrücklich auf die Möglichkeit er manuellen Einbuchung. Für Spediteure und die 11942 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur muss es end- lich Verlässlichkeit geben. Deshalb ist eine enge Verzah- nung zwischen dem Bund und dem Betreiber dringend notwendig. Dazu fordern wir die Bundesregierung an dieser Stelle nochmals auf. Das vorliegende Änderungsgesetz zeigt richtige An- sätze. Es ist zu begrüßen, dass der Betreiber die Mautfor- derung gegen den Mautschuldner auch privatrechtlich einfordern kann. Damit entfällt der umständliche Erlass eines Verwaltungsaktes und der Schuldner kann unkom- pliziert beim Betreiber zahlen. Dies hat Vorteile vor al- lem bei Mautschuldnern mit Sitz im Ausland und trägt zur Einnahmesicherheit bei. Nicht zuletzt können Strei- tigkeiten zwischen dem Betreiber und dem Mautschuld- ner über den Grund und die Höhe des Entgeltes direkt vor den Zivilgerichten geklärt werden. Von Bedeutung ist nicht zuletzt die grundlegende Klarstellung des Verhältnisses zwischen dem Bundesamt für Güterkraftverkehr, dem Betreiber und dem Maut- schuldner. Ein entsprechendes Vertragsverhältnis zwi- schen dem Straßennutzer und dem Betreiber hat für den Straßennutzer bzw. Mautschuldner gegenüber dem Bun- desamt zahlungsbefreiende Wirkung. Für den Maut- schuldner ist damit klargestellt, wem er in erster Linie verpflichtet ist. Über die unbedingte Zahlungsverpflich- tung des Betreibers gegenüber dem Bundesamt ist dann auch die nötige Einnahmesicherheit gegeben. Das Änderungsgesetz beinhaltet weiterhin begrüßens- werte Gerechtigkeitsaspekte. Die neuen Regelungen zu den Säumniszuschlägen, der Stundung und Verjährung verhindern eine Besserstellung des säumigen Maut- schuldners gegenüber dem, der seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt. So werden beispielsweise Zinsvorteile eines säumigen Schuldners wirksam ausge- schlossen. Neben einem sicheren Start des Systems steht nach wie vor die Frage, wie die bisher eingetretenen Einnah- meausfälle ausgeglichen werden. Bisher fehlen circa 3,6 Milliarden Euro an Mauteinnahmen. Weiterhin geht es um l Milliarde Euro Vertragsstrafe. Toll Collect weist die Ansprüche zurück. Angeblich seien dem Bund bei Abschluss des Betreibervertrages etwaige Risiken bei der Projektumsetzung bekannt gewesen. Jetzt darf kein endloser Rechtsstreit folgen. Wir brauchen Klarheit für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle. Die deutsche Wirtschaft und auch ausländische Investoren erwarten Verlässlichkeit bei den Verkehrsinvestitionen in der Bun- desrepublik. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, einen baldigen Start des Mautsystems zu gewährleisten und auf den vollständi- gen Ausgleich der Einnahmeausfälle umgehend hinzu- wirken. Wilhelm Josef Sebastian MdB (CDU/CSU): Nach dem kläglichen Scheitern der Einführung einer strecken- bezogenen LKW-Maut in Deutschland im Jahr 2003 stehen wir erneut gespannt vor der Neuauflage dieses Projektes. Damals handelte es sich um eine Aneinander- reihung von Pleiten, Pech und Pannen. Es entstand mate- r B b k d e f M D f v t n d z g b m w e l s c i d n F t d z b a d u l s e s P L Z M r k b w l b d z B p d t d (C (D ieller Schaden, insbesondere für den ohnehin maroden undeshaushalt, es entstand ein Vertrauenschaden, ins- esondere beim ohnehin gebeutelten deutschen Güter- raftverkehrsgewerbe, und es entstand eine Imagescha- en, insbesondere im Ausland vor dem Hintergrund iner ohnehin schwindenden Wettbewerbsfähigkeit. Ein erneutes Scheitern des Projektes können und dür- en wir uns nicht mehr leisten. Mit dem Antrag „LKW- auteinführung zügig voranbringen“ hat die Union im eutschen Bundestag die Bedingungen formuliert, die ür ein Gelingen notwendig sind: erstens durch intensi- es Projektcontrolling sicherzustellen, dass die geplan- en Einführungstermine zum 1. Januar 2005 bzw. 1. Ja- uar 2006 auch tatsächlich realisiert werden; zweitens em Deutschen Bundestag über alle Sachstände zeitnah u berichten, drittens das Schiedsverfahren ziel- und er- ebnisorientiert schnellstmöglich zum Abschluss zu ringen; viertens die Verhandlungen in Brüssel zur Har- onisierung für das deutsche Güterkraftverkehrsge- erbe voranzutreiben; fünftens sicherzustellen, dass ine flexible, unbürokratische und mittelstandsfreund- iche Mauterhebung und Mautabrechnung sowie ein ent- prechendes Zahlungsverfahren erfolgt. Aus unerfindli- hen Gründen hat die Regierungsmehrheit diesen Antrag m Ausschuss abgelehnt, obwohl doch Einigkeit besteht, ass diese Schritte unabdingbar für einen Erfolg sind. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir in den ächsten Wochen und Monaten unverrückbar an diesen orderungen festhalten werden. Die Union im Bundes- ag begibt sich – im Gegensatz zu Rot-Grün – nicht auf as Parkett parteipolitischen Geplänkels. Wir unterstüt- en den Gesetzentwurf zur Änderung des Auto- ahnmautgesetzes mit den im Ausschuss einmütig ver- bschiedeten Änderungen. Besonders wichtig ist es uns, ass man sich auf der Regierungsseite, nicht zuletzt auf nseren Druck hin, bereit gefunden hat, den Starttermin . Januar 2005 explizit auch in das Gesetz hineinzu- chreiben. Fragen zur Höhe der in Aussicht gestellten Schaden- rsatzforderungen an Toll Collect (TC) müssen erlaubt ein. Sind 4,6 Milliarden Euro realistisch, da es keinerlei räzedenzfälle und daher keine Rechtssicherheit gibt? enkt die Bundesregierung mit diesen ungesicherten ahlen nicht von ihrem eigenen Versagen im ganzen autverfahren ab? Inwieweit waren der Bundesregie- ung bei Abschluss des Betreibervertrages etwaige Risi- en bei der Projektentwicklung und Projektrealisierung ekannt? Pikant ist die Höhe der Forderungen auch deswegen, eil der Bund selbst als Großaktionär der Deutschen Te- ekom – die ihrerseits mit 45 Prozent am TC-Konsortium eteiligt ist – durch diese Forderungen die Aktienkurse auerhaft belastet und sich eigene Vermögensschäden ufügt. Auch kann es ernstlich nicht im Interesse des undes sein, dem Konsortium, das ja weiterhin Vertrags- artner bleibt, mit dieser Maximalforderung praktisch ie wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Wir erwar- en jedenfalls eine schnelle und vernünftige Regelung in ieser Frage. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11943 (A) ) (B) ) Die neu bestellte Geschäftsführung von TC hat mitt- lerweile die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundes- amt für Güterkraftverkehr sowie die Fachverbände des Güterkraftverkehrs stärker als zuvor in die vorbereiten- den Prozesse eingebunden und kann gute Fortschritte vermelden. Aus heutiger Sicht und unter Wertung des im Ausschuss vorgetragenen Berichts kann man feststellen: Dort wird gute Arbeit geleistet. Im Laufe des Jahres 2004 erfolgte Funktionstests haben zufrieden stellende Ergebnisse erbracht, die die mit 95 Prozent vorgegebene Zielgenauigkeit der richtig erfassten Autobahnabschnitte mit über 99 Prozent deutlich erfüllt haben. Somit scheint von der technischen Seite her ein erfolgreicher Start möglich. Es müssen in den nächsten Wochen und Monaten je- doch alle Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der eingebauten On Board Units zum Mautstart zu erhöhen. Auch wenn die Zielvorgabe von 500 000 OBUs zum Jahreswechsel offenbar nicht mehr erreichbar ist, sollten alle Beteiligten – inklusive des Güterkraftver- kehrsgewerbes – ihre Bemühungen daran setzen, dass möglichst viele OBUs eingebaut werden. Gerüchten, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erwägt, am 1. Januar mit einer höheren LKW-Maut zu starten als bisher geplant, tritt die Union deutlich entgegen. Dies wäre ein krasser Verstoß gegen den Mautkompromiss im Vermittlungsausschuss vom Mai 2003. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte damals dafür gesorgt, dass die durchschnittlichen Maut- sätze von ursprünglich 15 Cent auf 12,4 Cent pro Kilo- meter so lange herabgesetzt wurden, bis der Bundes- minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, für das deutsche LKW-Gewerbe ein Harminisierungsvolumen von 600 Millionen Euro jähr- lich von der EU-Kommission genehmigt bekommt. Wenn man jüngsten Berichten aus Brüssel Glauben schenkt, scheint sich in dieser Frage ja endlich etwas zu bewegen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das deutsche Güterkraftgewerbe die LKW-Maut dem Grunde nach, konzeptionell und in ihrer bisher festge- legten Höhe mitträgt. Dies bedeutet eine besondere Ver- pflichtung für den Bund zur Umsetzung aller Vereinba- rungsbestandteile, insbesondere die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in Europa. Wir können an dieser Stelle abschließend aber auch befriedigt feststellen, dass sich die rot-grüne Regie- rungsmehrheit im Ausschuss aufgrund unserer Initiative zu einem gemeinsamen Antrag bereitgefunden hat, für humanitäre Hilfstransporte eine Mautbefreiung auszu- sprechen. Dies ist ein wichtiges Signal dafür, dass der Staat ein solches Engagement anerkennt und mit seinen Möglichkeiten fördert. Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ADAC hat in der jüngsten Ausgabe der „Motorwelt“ über einen reibungslosen Test mit einem LKW berichtet, der mit einer On Board Unit (OBU) aus- gestattet war. Dieser wurde vier Tage kreuz und quer durch Deutschland gefahren. Die Ergebnisse des Tests l E W a D 0 f t z m ß b d d S r g g m t c n d b D S m k d d t E u g d m a z k f E S w d d T f d D s P u w (C (D auten: „Alles paletti, kein Fehler. Einem Start der Maut- rfassung am 1. Januar 2005 sollte … nichts mehr im ege stehen.“ Dieser Erwartung schließen wir uns heute n – hoffentlich zu Recht. Mit der Änderung des Mautgesetzes legen wir fest: ie Mauterfassung beginnt zum 1. Januar 2005 um Uhr. Jedenfalls spricht aus technischer Sicht alles da- ür, dass dies der Fall sein wird, da alle Tests bisher posi- iv verlaufen sind, und der Probebetrieb daher sogar um ehn Tage vorgezogen werden konnte. Wir haben uns it dem Termin bewusst festgelegt, um auch nach drau- en ein klares Signal zu geben: Die Maut kommt! Ich etone dies auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund er Zurückhaltung bei der Bestellung von OBUs durch as Güterkraftverkehrsgewerbe Zweifel am pünktlichen tart des Systems aufkommen könnten. Für diese Zu- ückhaltung gibt es aus unserer Sicht keinen vernünfti- en Grund. Vor allem: Es gibt auch keine Entschuldi- ung, wenn die OBUs nicht eingebaut wird. Dann üssen die Spediteure eben von der Möglichkeit der In- ernetbuchung oder den Mautterminals Gebrauch ma- hen – bezahlt wird in jedem Fall. Es wird jetzt das Szenario beschworen, dass nicht ge- ügend OBUs zum Mautstart eingebaut sein werden und ass sich dann kilometerlange Staus vor den Raststellen ilden würden. Damit ist zu rechnen. Aber eines ist klar: en größten Schaden durch solche selbst verursachten taus hat der Lastwagenfahrer selbst, der dann nicht ehr termingerecht liefern kann. Ich setze daher auf die ollektive Vernunft des Gewerbes, alles daranzusetzen, ass möglichst viele Trucks mit OBUs ausgerüstet wer- en, damit solche Rückstaus an manuellen Einbuchungs- erminals die Ausnahme bleiben. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und ntsorgung hat gemeinsam mit Toll Collect, dem BDI nd weiteren Verbänden der Verkehrswirtschaft in einer emeinsamen Erklärung am 27. August 2004 gefordert, ie OBUs jetzt einzubauen, um die Vorteile der auto- atischen Mauterfassung zu nutzen. Ich unterstütze dies usdrücklich und fordere alle Beteiligten auf, das Ihre um Gelingen der Operation „LKW-Maut“ beizutragen. Es wäre vermessen, darauf zu setzen, dass ein derartig omplexes System von Beginn an vollkommen fehler- rei funktioniert. Es kann sein, dass es da an der einen cke noch stolpert oder knirscht, wenn über Nacht ein ystem für Hunderttausende LKW online geschaltet ird. Wichtig ist, dass die Fehleranalyse und -behebung ann umgehend eingeleitet wird. Ich sage offen, dass hier in den letzten Monaten durch as transparente Verhalten der Geschäftsführung von oll Collect, namentlich des Vorsitzenden der Geschäfts- ührung, Christoph Bellmer, Vertrauen gewachsen ist, ass der Prozess der Mauteinführung gut gemanagt wird. as Verhalten der neuen Geschäftsführung unterscheidet ich wohltuend von dem der Vorgänger, die meinten, das arlament nicht ernst nehmen zu müssen und im Wissen m das Scheitern immer noch sendeten: „Der Termin ird auf jeden Fall gehalten“. Das war auch für viele 11944 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) ) (B) ) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens un- erträglich, die viel Engagement aufgebracht haben und aufbringen, um das Ziel zu schaffen, das weltweit erste flächendeckende satellitengestützte Mauterfassungssys- tem auf die Beine zu stellen. Wenn die Maut funktioniert, wird die Diskussion sich auch wieder stärker dem Nutzen dieses Instruments zu- wenden: Wir schaffen mit der LKW-Maut den Einstieg in den Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinan- zierung der Verkehrswege. Die Maut ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit zwischen Straße und Schiene. Sie schafft eine wesentliche Voraussetzung zur Stauvermeidung auf der Straße und zur Verlagerung von Gütertransporten auf Bahn und Binnenschiff. Trotz an- derer Mehrheiten im Bundesrat wird damit im zweiten Anlauf ein Schlüsselprojekt rot-grüner Verkehrspolitik auf dem Weg zur Verursachergerechtigkeit bei den We- gekosten umgesetzt. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Der Deutsche Bundestag diskutiert heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge, das in den Ausschussberatun- gen des Verkehrsausschusses große Einmütigkeit hervor- gerufen hat. Es ist gelungen, über Parteigrenzen hinweg die wesentlichen Punkte des Gesetzes gemeinsam fest- zulegen und damit deutlich zu machen, dass in diesen Fragen keine Differenzen bestehen. Das gilt sowohl hin- sichtlich der Einfügung des festen Termins des Mautbe- ginns am 1. Januar 2005, das gilt für die zusätzliche Be- freiung humanitärer Hilfstransporte von der Mautpflicht und das gilt auch und insbesondere im Hinblick auf eine vom Datenschutzbeauftragten des Bundes angeregte Klarstellung hinsichtlich der Verwendung der erfassten Mautdaten. Für die FDP ist mit dieser Gesetzesformulierung nochmals deutlich geworden, dass die von den elektroni- schen Überwachungsgeräten erfassten Daten ausschließ- lich für die Zwecke der Mautabrechnung zur Verfügung stehen und ansonsten keinen weiteren Zugriff erlauben. Wir erachten das im Interesse großer Ängste in der Be- völkerung, vor dem Hintergrund eines Urteils des Amts- gerichts Gummersbach und latent vorhandenen Miss- trauens als die richtige Antwort des Parlaments. Der 1. Januar 2005, der nun als neuer Beginn der Maut im Gesetz steht, ist nicht nur Ausdruck des Ver- trauens in das funktionierende System zu diesem Ter- min, sondern natürlich für alle Beteiligten weiterhin Verpflichtung, nicht nachzulassen, um dieses Datum tat- sächlich eintreten zu lassen. Nach wie vor gibt es in wei- ten Bereichen des Gewerbes Zweifel an der Funktions- tüchtigkeit, nicht zuletzt wieder durch einen Bericht im deutschen Fernsehen am 30. September dieses Jahres. Sowohl Toll Collect als auch die Bundesregierung, als auch die Kontrolleure des Bundesamtes für Güterver- kehr und der technische Experte sind aufgefordert, schnellstmöglich diesen Vorwürfen nachzugehen und belastbar dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bun- destages gegenüber dazu Stellung zu nehmen. S e V r s d n n h I s e D s t n z M b e r d d e t d b h g g t d W h D T B P C m s w n n w d d h n d c d V d h (C (D Ein Wermutstropfen bleibt in der ganzen Diskussion: elbst wenn die Mauteinnahmen fließen, wird es nicht zu iner Verbesserung der Investitionstätigkeit im deutschen erkehrswegebau kommen können. Die Bundesregie- ung hat in eklatanter Weise den im Vermittlungsaus- chuss gefundenen Kompromiss über die Verwendung er Mautmittel völlig anders ausgelegt. Maut bedeutet icht zusätzliche Einnahmen, sondern Maut bedeutet ach der Lesart dieser Bundesregierung den Ersatz bis- eriger Steuermittel durch Mauteinnahmen. Weder der nfrastruktur ist damit geholfen, noch sind die politi- chen Zusagen eingehalten. Das wird besonders dann zu inem weiteren Belastungsfaktor für den Standort eutschland, wenn die mit Einführung der Maut zuge- agte Harmonisierungsentlastung für das deutsche Gü- erkraftverkehrsgewerbe von rund 600 Millionen Euro icht eintritt, weil offensichtlich die finanzielle Umset- ung dieser Zusagen erst dann möglich ist, wenn die aut im Durchschnitt bei 15 Cent pro Kilometer erho- en wird. Dies ist nach den jetzigen Bedingungen aber rst zum 1. Januar 2006 möglich. Die von der Regie- ungsseite gegebene Aussage, deswegen seien ja die urchschnittlichen Mautsätze abgesenkt worden, hilft a dem deutschen Gewerbe nicht sehr viel weiter, weil s an der grundsätzlichen Harmonisierungsdefizitsitua- ion zulasten des deutschen Gewerbes nichts ändert. In iesem Fall bleibt bei aller Harmonie in der Gesetzge- ungsarbeit zum vorliegenden Gesetz der Dissens beste- en. Im Übrigen fühlt sich die FDP in ihrer Skepsis ge- enüber dem Mautkompromiss durch das bisher ezeigte Verhalten der Bundesregierung mehr als bestä- igt. Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: enn das Wort „Maut“ auf der Tagesordnung steht, errschte bisher oft Aufgeregtheit. Das ist heute nicht so. as verdanken wir zweierlei: dem neuen Wind, der bei oll Collect weht; und der guten Zusammenarbeit aller eteiligten bei der Änderung des ABMG. Zu beiden unkten will ich kurz etwas sagen. Ich fange mit Toll ollect an. Dort hat sich vieles zum Guten geändert. Die Zusam- enarbeit mit der neuen Geschäftsführung funktioniert, ie ist vertrauensvoll und transparent. Davon konnten ir uns auch in der vergangenen Woche im Ausschuss och einmal überzeugen. Wichtiger noch: Das neue kooperative Klima bleibt icht ohne Auswirkungen auf die praktische Arbeit. So- ohl der unabhängige Gutachter als auch das BAG, das as Projektcontrolling durchführt, haben bestätigt, dass as Unternehmen alle bisherigen Meilensteine erreicht at. Deshalb konnte Toll Collect bereits in der vergange- en Woche mit der Generalprobe beginnen. Derzeit wird as System mit allen Betriebsprozessen –, also mit Bu- hung, Kontrolle und Abrechnung – durchgeprüft. Auch iejenigen, die das Projekt sehr kritisch begleiten, die erbände des Gewerbes, sind mittlerweile überzeugt, ass die Technik pünktlich zum Jahresbeginn 2005 ste- en wird. – So viel zu Toll Collect. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11945 (A) ) (B) ) Zum ABMG: Das Änderungsgesetz der Bundesregie- rung ist notwendig, weil der 31. August 2003 als Start- termin – und damit die Pflicht zur Mauterhebung ab die- sem Tag – aus der LKW-Mautverordnung beseitigt werden muss. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Wirtschaft und Verwaltung. Die vorliegende Beschlussempfehlung und der Be- richt des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sieht Änderungen des Gesetzentwur- fes vor, die mit der Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss beschlossen worden sind. Statt der noch im Gesetzentwurf vorgesehenen flexiblen Lösung zur Fest- setzung des Starttermins der Mauterhebung ist nun – vor dem Hintergrund der bisher erfolgreichen Projektent- wicklung – die Aufnahme des Starttermins 1. Januar 2005 in das Gesetz selbst vorgesehen. Damit entspre- chen wir dem Anliegen des Bundesrates, der das am 24. September 2004 in seiner Stellungnahme zum Ge- setzentwurf ausdrücklich gefordert hat. Weiter beinhaltet die Beschlussempfehlung, dass humanitäre Hilfstrans- porte von der Mautpflicht ausgenommen werden und dass die Verwendung der beim Betrieb des Mautsystems und bei den Kontrollen erhobenen Daten für andere Zwecke ausgeschlossen ist. Die Bundesregierung begrüßt diese Änderungen. Das gilt auch für die neu aufgenommenen Regelungen zum Schutz der Mautdaten. Denn damit wird sichergestellt, dass diese Daten nicht zweckentfremdet verwendet wer- den. Es sieht also sehr gut aus für einen Mautstart am 1. Ja- nuar 2005. Deshalb will ich auch diese Gelegenheit noch einmal nutzen, um mich an das Gewerbe zu wenden. Der Appell ist klar und wird auch von den maßgeblichen Verbänden so getragen: Lassen Sie ihre On Board Units einbauen. Sie sichern sich damit größtmögliche Flexi- bilität und den Komfort, nicht vor Fahrtantritt per Inter- net oder Terminal buchen zu müssen. Die Vertragswerk- stätten halten die bestellten und personalisierten On Board Units, OBUs, bereit. Auch an die Adresse des Gewerbes will ich sagen: Selbstverständlich steht die Bundesregierung weiterhin zum gemeinsamen Beschluss vom Mai 2003 über Har- monisierungsmaßnahmen. Wir tun in Brüssel alles, um dem Mautermäßigungsverfahren zum Erfolg zu verhel- fen. Der Entlastungseffekt für das Gewerbe ist im Jahr 2005 ohnehin vorhanden, da die Maut nicht in der ur- sprünglich geplanten Höhe von durchschnittlich 15 Cent, sondern mit dem abgesenkten Mautsatz von durch- schnittlich 12,4 Cent pro Kilometer erhoben wird. Heute können wir festhalten: Erstens. Mit der Ände- rung des ABMG haben wir die rechtlichen Voraussetzun- gen geschaffen. Zweitens. Die maßgeblichen technischen Voraussetzungen für die Fertigstellung des Mautsystems sind vorhanden. Drittens. Die Tests wurden erfolgreich abgeschlossen. Viertens. Die Stabilität des Systems ist belegt. Wir können zuversichtlich sein, dass der Start der Mauterhebung pünktlich am 1. Januar 2005 beginnt. Wenn man mit einer so schönen Bilanz ins Wochen- ende fahren kann, darf man zufrieden sein. A t z G m – – – t t v k g G n m V P t (C (D nlage 10 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. Sep- ember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Abs. 3 nicht einzulegen: Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungs- gesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAGÄndG 1) Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anle- gerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG) Gesetz zu dem Abkommen vom 7. April 2003 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Be- kämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeu- tung Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. Sep- ember 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundes- ag am 1. Juli 2004 verabschiedeten Gesetz zum Abbau on Statistiken (Statistikabbaugesetz) gemäß Arti- el 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. Die Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft – Unterrichtung durch die Bundesregierung Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2004 der Bundesregierung – Drucksache 15/2457 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/3135 Nr. 2.2 Drucksache 15/3135 Nr. 2.3 Drucksache 15/3135 Nr. 2.4 Drucksache 15/3135 Nr. 2.5 Drucksache 15/3135 Nr. 2.12 Drucksache 15/3135 Nr. 2.22 Drucksache 15/3135 Nr. 2.33 Drucksache 15/3135 Nr. 2.43 Drucksache 15/3135 Nr. 2.52 Drucksache 15/3266 Nr. 1.13 Drucksache 15/3266 Nr. 2.7 Drucksache 15/3403 Nr. 2.103 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/3403 Nr. 2.30 Drucksache 15/3403 Nr. 2.35 Drucksache 15/3403 Nr. 2.51 11946 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 (A) (C) (B) (D) Drucksache 15/3403 Nr. 2.52 Drucksache 15/3403 Nr. 2.54 Drucksache 15/3403 Nr. 2.77 Drucksache 15/3403 Nr. 2.96 Drucksache 15/3403 Nr. 2.102 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/3023 Nr. 2.19 Drucksache 15/3135 Nr. 2.44 Drucksache 15/3266 Nr. 2.1 Drucksache 15/3266 Nr. 2.20 Drucksache 15/3403 Nr. 2.40 Drucksache 15/3403 Nr. 2.82 Drucksache 15/3546 Nr. 2.5 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/3403 Nr. 2.23 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/3135 Nr. 2.8 Drucksache 15/3135 Nr. 2.13 Drucksache 15/3546 Nr. 2.1 130. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10

Rede von Anette Kramme
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Thema Ladenschluss hat in der Vergangenheit
chon oft auf der Tagesordnung gestanden. Man sollte
einen, dass dazu schon alles gesagt worden ist. Offen-
ichtlich besteht aber nach wie vor Klärungsbedarf, wie
er Antrag der FDP zeigt.






(A) )



(B) )


Anette Kramme

Deshalb lassen Sie mich noch einmal dazu Stellung

nehmen. Meine Damen und Herren von der FDP, der Ti-
tel Ihres Antrags lautet: „Konsequenzen aus der Ent-
scheidung zum Ladenschlussgesetz ziehen – Regelung
des Ladenschlusses den Ländern überlassen“. Sie erwe-
cken damit den Eindruck der vermeintlichen Verfas-
sungswidrigkeit der gegenwärtigen Rechtslage. Um es
klar und deutlich hervorzuheben: Das ist selbstverständ-
lich nicht der Fall. Das Gesetz ist in formaler Hinsicht
ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt worden. Der
Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Bund darf Än-
derungen an dem Gesetz vornehmen. Nur wenn es um
grundlegende Neuregelungen geht, gilt eine Regelungs-
sperre. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich
festgestellt, dass keinerlei Verstoß gegen Art. 12 oder
Art. 3 des Grundgesetzes vorliegt und hat in diesem Zu-
sammenhang die Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer
hervorgehoben.

Es gibt derzeit also keinerlei Grund, gesetzgeberisch
zu handeln, zumal der Gesetzgeber erst letztes Jahr tätig
geworden ist. Ich schlage deshalb vor, dass wir bei die-
sem Thema Ruhe und Gelassenheit bewahren und es der
Föderalismuskommission überlassen, und zwar nicht,
um uns einen Zeitaufschub zu verschaffen oder um uns
vor der Behandlung dieses Themas zu drücken, sondern,
weil Bund und Länder inzwischen über viele Dinge
streiten, unter anderem über die konkurrierende Gesetz-
gebung. Es ist daher objektiv vernünftig, dies zu tun.

Meine Damen und Herren der Dagobert-Duck-Partei,
Ihr Antrag zielt einzig und allein darauf ab, den Laden-
schluss mit der vermeintlichen Hilfe der Länder voll-
ständig zu kippen. Sagen Sie das doch klipp und klar und
zünden Sie keine rhetorischen Nebelkerzen! Meine Da-
men und Herren von der FDP, wieder einmal wollen Sie
ohne Sinn und Zweck den Arbeitnehmern mehr zumu-
ten.


(Gudrun Kopp [FDP]: Nein! Das stimmt nicht!)


Sie gebärden sich als Ladendiebe des Arbeitsrechts.
Frau Kopp, auch wenn Sie nicht allein für den vorlie-

genden Antrag verantwortlich sind, möchte ich auf die
vermeintlichen Argumente zugunsten einer weiteren
Flexibilisierung des Ladenschlusses eingehen. Zunächst
Folgendes: 2003 haben wir weitere Lockerungen gestat-
tet. Dabei haben wir eine vernünftige Abwägung zwi-
schen den Interessen der Verbraucher, der Arbeitnehmer
und insbesondere der Arbeitnehmerinnen sowie des ge-
samten Handels vorgenommen und die Interessen nicht
nur der großen, sondern auch der kleinen Unternehmen
berücksichtigt.

Für längere Öffnungszeiten besteht zwar derzeit kein
Bedarf. Trotzdem möchte ich auf das Pro und Kontra ei-
ner vollständigen Aufhebung des Ladenschlusses einge-
hen. Ein erstes gewichtiges Argument für längere Öff-
nungszeiten ist der vermeintliche Verbraucherwunsch.
Diesen Wunsch gibt es tatsächlich. Auch ich finde es
toll, jederzeit das zu bekommen, was ich möchte. Al-
lensbach hat festgestellt, dass ein entsprechendes Inte-
resse besteht und dass sich der Nutzungsgrad der bisheri-

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(C (D en Öffnungszeiten positiv gestaltet. 50 Prozent – das ind vor allem Jüngere und Berufstätige – machen von en längeren Öffnungszeiten Gebrauch. Das ist allerdings nicht der einzige Verbraucherunsch. Die Verbraucher – das gilt vor allen Dingen für ltere – haben auch Interesse an einer wohnungsnahen ersorgung. Eine Umfrage des Landes Nordrhein-Westalen dazu hat ergeben – das ist erschreckend –, dass 7 Prozent der Gesamtbevölkerung und sogar 29 Prozent er durchschnittlichen Gemeindefläche des Landes beeits heute von einer unzureichenden Lebensmittelnahersorgung betroffen sind. (Gudrun Kopp [FDP]: Das liegt aber nicht am Ladenschluss!)


Natürlich liegt das am Ladenschluss; denn die Verlän-
erung des Ladenschlusses hat zu Konzentrationsprozes-
en geführt. Hier gilt es also widerstreitende Interessen
u berücksichtigen. Würden wir der Forderung nach ei-
er weiteren Flexibilisierung nachgeben, führte dies zu
iner weiteren Einschränkung der wohnungsnahen Ver-
orgung.
Ein anderes Argument für eine weitere Flexibilisie-

ung des Ladenschlusses ist die Steigerung des Umsat-
es. 1996 hat die damalige Bundesregierung, gestützt auf
ine Ifo-Studie, behauptet, die verlängerten Öffnungs-
eiten brächten 20 Milliarden Euro mehr Umsatz. 1999
usste das Ifo-Institut zugeben, dass es keinerlei Um-
atzsteigerungen gegeben hat. Vielmehr haben wir zu re-
istrieren, dass der Gesamtumsatz seit Jahren stagniert.
rotz erweiterter Öffnungszeiten waren die Umsatzzah-
en im Jahr 2003 negativ. Der Rückgang betrug 0,7 Pro-
ent. Damit ist Ihre Argumentation zugunsten einer wei-
eren Flexibilisierung des Ladenschlusses widerlegt. Es
st nicht mit Umsatzsteigerungen zu rechnen. Es gibt
ein Argument für mehr Flexibilität.
Des Weiteren wird ein städtebauliches Argument für

ine weitere Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten an-
eführt, nämlich die Belebung der Innenstädte. Dazu
ibt es drei Feststellungen in einer der beiden Ifo-Grund-
atzstudien zu diesem Thema. Die erste lautet: Die klei-
eren Geschäfte – damit sind diejenigen gemeint, deren
ahresumsatz unter 2 Millionen DM liegt – können nicht
ithalten und schließen überwiegend um 18.30 Uhr,
ährend nahezu alle großen Geschäfte – damit sind die-
enigen gemeint, die einen Jahresumsatz von mehr als
5 Millionen DM haben – davon Gebrauch machen.
Die zweite Feststellung des Ifo-Instituts lautet: Die
usweitung der Öffnungszeiten hat den öffnungsaktiven
eschäften nennenswerte Umsatzsteigerungen ge-
racht. Die verlängerten Öffnungszeiten haben daher zu
iner Differenzierung der Leistungsprofile der Geschäfte
nd Filialsysteme geführt. Zentrale Standorte des Ein-
elhandels sowie großflächige Betriebstypen haben an
edeutung gewonnen.
Die dritte Feststellung des Ifo-Instituts lautet – das ist

ie Schlussfolgerung –: Gewinner sind die Ia-Lagen in
roßstädten ab 500 000 Einwohnern. Verlierer sind die
tadtteile, die Klein- und die Mittelstädte.






(A) )



(B) )


Anette Kramme

Auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels

hat sich in einer Sachverständigenanhörung im
Jahre 2003 gegen eine gänzliche Ausweitung ausgespro-
chen:

Unsere große Sorge ist, dass sich, wenn eine totale
Liberalisierung stattfände, der schon zu beobach-
tende Drang auf die grüne Wiese noch weiter ver-
stärken wird, insbesondere wenn die Öffnungszei-
ten tief in die Nacht hineingehen. Wir befürchten,
dass Einzelhandelsstandorte der Innenstadt in der
Konkurrenz mit der grünen Wiese noch weiter zu-
rückfallen werden.

Also trägt auch das Argument „Belebung der Innen-
städte“ nicht.

Meine Damen und Herren der FDP, seien Sie doch
ehrlich: Sie wollen den kleinen und mittelgroßen Einzel-
händlern doch gar keine Chancen verschaffen. Ihnen
geht es nur um Ihre Klientel, um die Interessen der gro-
ßen Kaufhäuser und der Einkaufszentren auf der grünen
Wiese.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Das ist doch unseriös!)


Meine Damen und Herren von der FDP, die Geschichte
von Robin Hood ging anders. Sie lautete nicht – so
macht es die FDP –: Nehmts den Kleinen, gebts den
Großen.

Ein weiteres Argument lautet: mehr Beschäftigung.
Auch in dieser Hinsicht hat es in der Vergangenheit viel
versprechende Voraussagen gegeben. 1996 hat Ihre alte
Bundesregierung erklärt, das Ganze werde 50 000 Ar-
beitsplätze bringen. Das Gegenteil war die Folge. Die
Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel ist von 2,75 Mil-
lionen im Jahr 1995 auf 2,5 Millionen im Jahr 2002 zu-
rückgegangen. Das sind die offiziellen Zahlen. Hinzuzu-
fügen ist, dass der Umfang der geringfügigen Beschäfti-
gung und der Teilzeitbeschäftigung zugenommen hat,
sodass das Ausmaß des Beschäftigungsabbaus noch
deutlich größer ist. Die Konsequenz: kein Arbeitsplatz
mehr, aber eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbe-
dingungen von 2,5 Millionen Menschen. Das ist nicht
akzeptabel. Sie wollen die Arbeitnehmerrechte dem
Wühltisch preisgeben.

Das letzte Argument – es richtet sich besonders klar
gegen Ihr Vorhaben –: Das Ganze ist frauen-, familien-
und gesellschaftsfeindlich. Fast 70 Prozent der Be-
schäftigten im Einzelhandel sind Frauen. Wie sie mit den
Arbeitszeiten fertig werden sollen, insbesondere vor
dem Hintergrund der Kinderbetreuungssituation, die nun
einmal vorrangig von den Ländern bestimmt wird, kön-
nen Sie nicht erklären. Soziale Werte wie Familienleben,
Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement gelten
bei Ihnen wenig. Sie sind ja auch nicht in Euro und Cent
messbar.

Meine Damen und Herren der FDP, die Ihrerseits in-
tendierte vollständige Flexibilisierung der Ladenöff-
nungszeiten ist ein Ladenhüter. Kein Umsatzplus, kein
Beschäftigungsplus, sondern eine zusätzliche Verödung

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(C (D er Innenstädte und schlechtere Arbeitsbedingungen wäen die Folge. Nehmen Sie Abstand von Ihrem Vorhaen! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hermann Kues.


    (Beifall bei der CDU/CSU)