1) Anlage 9
        (D
        (B)
        )
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11929
        (A) )
        (B) )
        (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vomWilhelm
        Ronsöhr, Heinrich- CDU/CSU 01.10.2004
        1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413
        stützungstruppe in Afghanistan unter Führung
        der NATO auf Grundlage der Resolutionen
        Rauber, Helmut CDU/CSU 01.10.2004**
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        *
        **
        A
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Austermann, Dietrich CDU/CSU 01.10.2004
        Barnett, Doris SPD 01.10.2004**
        Brüderle, Rainer FDP 01.10.2004
        Carstens (Emstek),
        Manfred
        CDU/CSU 01.10.2004
        Eichel, Hans SPD 01.10.2004
        Fischer (Frankfurt),
        Joseph
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        01.10.2004
        Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 01.10.2004*
        Girisch, Georg CDU/CSU 01.10.2004
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 01.10.2004
        Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 01.10.2004**
        Hartenbach, Alfred SPD 01.10.2004
        Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 01.10.2004
        Hilbrecht, Gisela SPD 01.10.2004
        Klimke, Jürgen CDU/CSU 01.10.2004
        Kramer, Rolf SPD 01.10.2004**
        Kumpf, Ute SPD 01.10.2004
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl A.
        CDU/CSU 01.10.2004
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        CDU/CSU 01.10.2004
        Lips, Patricia CDU/CSU 01.10.2004
        Mantel, Dorothee CDU/CSU 01.10.2004
        Noll, Michaela CDU/CSU 01.10.2004
        Oswald, Eduard CDU/CSU 01.10.2004
        Parr, Detlef FDP 01.10.2004
        Polenz, Ruprecht CDU/CSU 01.10.2004
        Raidel, Hans CDU/CSU 01.10.2004**
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        für die Teilnahme an der 111. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
        rischen Union
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der OSZE
        nlage 2
        Erklärung
        des Abgeordneten Eckhart Lewering (SPD) zur
        namentlichen Abstimmung über den Antrag
        der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteili-
        gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
        Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter-
        ühe, Volker CDU/CSU 01.10.2004
        charping, Rudolf SPD 01.10.2004
        chauerte, Hartmut CDU/CSU 01.10.2004
        chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        01.10.2004
        chöler, Walter SPD 01.10.2004
        chröder, Gerhard SPD 01.10.2004
        chultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 01.10.2004
        trässer, Christoph SPD 01.10.2004
        traubinger, Max CDU/CSU 01.10.2004
        hiele, Carl-Ludwig FDP 01.10.2004
        ellenreuther, Ingo CDU/CSU 01.10.2004
        elt, Jochen SPD 01.10.2004
        ieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 01.10.2004
        inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        01.10.2004**
        r. Winterstein, Claudia FDP 01.10.2004
        r. Wodarg, Wolfgang SPD 01.10.2004
        eitlmann, Wolfgang CDU/CSU 01.10.2004
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        11930 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Okto-
        ber 2003 und 1563 (2004) vom 17. September
        2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
        (113. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 2)
        In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
        Mein Votum lautet Ja.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Petra Selg, Jutta Dümpe-
        Krüger, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann,
        Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Christa Nickels,
        Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augs-
        burg), Christine Scheel, Irmingard Schewe-
        Gerigk, Ursula Sowa, Rainder Steenblock,
        Marianne Tritz, Hubert Ulrich, Dr. Antje
        Vollmer und Josef Philip Winkler (alle BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
        den Entwurf eines Gesetzes zur Berücksichti-
        gung der Kindererziehung im Beitragsrecht der
        sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berück-
        sichtigungsgesetz – KiBG) (Tagesordnungs-
        punkt 21 a)
        Wir stimmen dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz
        trotz inhaltlicher Bedenken zu; denn mit dem Gesetz
        wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
        3. April 2001 fristgemäß umgesetzt. Zudem wird ein
        Beitrag zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung der
        sozialen Pflegeversicherung geleistet.
        Seit mehreren Monaten hat die Bundestagsfraktion
        des Bündnisses 90/Die Grünen alle denkbaren Bemü-
        hungen gezeigt, den Koalitionspartner von einem ande-
        ren Weg zu überzeugen. Dies bezieht sich zum einen auf
        die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsge-
        richts, zum anderen auf die unseres Erachtens dringend
        erforderliche Einleitung einer umfassenden Reform der
        Pflegeversicherung. Diese Versuche sind bisher ergeb-
        nislos geblieben. Der vom Bundesverfassungsgericht
        vorgegebene Zeitdruck macht jedoch jetzt eine Entschei-
        dung nötig, wenn nicht die Finanzierung der Pflegeversi-
        cherung in Gefahr geraten soll. Dennoch sollten wir auf
        die wesentlichen Kritikpunkte hinweisen.
        Unsere Fraktion hat mit Beschluss vom 2. September
        2004 auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass der Ent-
        wurf daraufhin kritisch zu prüfen sei, ob erstens die ent-
        haltenen Regelungen den Anforderungen des Bundes-
        verfassungsgerichts entsprechen, ob zweitens die Be-
        bzw. Entlastung verschiedener Bevölkerungsgruppen
        dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen.
        Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf
        am 22. September 2004 wurden von den geladenen Ver-
        bänden und Sachverständigen einhellig folgende zen-
        trale Mängel festgestellt: die zweifelhafte Urteilskonfor-
        mität des Entwurfs, die fehlende, aber zwingende
        Differenzierung der Entlastung nach der Zahl der Kin-
        der, die ungleiche zeitliche Ausdehnung der Entlastung
        (lebenslang ab Geburt des Kindes), die im Ergebnis zu
        einer ungleichen Bewertung der Erziehungsleistung
        führe, die äußerst verwaltungsaufwendige, in vielen Be-
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        eichen vermutlich nicht bis Januar 2005 realisierbare
        msetzung des Gesetzes, weshalb die überwiegende
        ehrzahl der Expertinnen und Experten eine Lösung
        um Beispiel über einen definierten Zuschlag zum Kin-
        ergeld empfahl.
        Jedoch haben wir auch vor dem Hintergrund dieser
        urchweg negativen Bewertung keine grundsätzlichen
        nderungen des Entwurfs erwirken können.
        Für falsch halten wir jedoch vor allem, dass mit der
        msetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
        eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversiche-
        ung verbunden wird. Alle Akteure des Gesundheitswe-
        ens stimmen darin überein, dass die Pflegeversicherung
        o schnell wie möglich eine Fortentwicklung braucht.
        as betrifft nicht nur das rasant wachsende Finanzdefi-
        it, das durch die jetzige Maßnahme allenfalls für zwei
        is drei Jahre stabilisiert wird; dass betrifft vor allem die
        nmittelbaren Leistungen für die Pflegebedürftigen und
        hre Angehörigen, das heißt unter anderem: Es müssen
        ringend Leistungsverbesserungen für die steigende
        ahl von demenziell erkrankten Menschen geschaffen
        erden. Der reale Wert der Leistungssätze muss durch
        ine Dynamisierung, das heißt jährliche Anpassung, ge-
        teigert werden. Das Grundprinzip der Pflegeversiche-
        ung „ambulant vor stationär“ muss durch eine konse-
        uente Stärkung der ambulanten Pflegestrukturen
        efördert werden. Nicht zuletzt gehört dazu, die Finan-
        ierung der Pflegeversicherung neu zu gestalten. Wir
        üssen den Bürgerinnen und Bürgern offen und ehrlich
        ermitteln, dass diese Reformen Geld kosten werden.
        Wir sind der Überzeugung, dass wir uns vor diesem
        eformbedarf nicht verstecken können und dürfen. Die
        robleme jetzt nicht anzupacken ist nicht nur falsch; es
        st die entgangene Chance, möglichst rasch eine bessere
        nd zukunftsfeste Pflegeversicherung zu erhalten.
        Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in der
        oalition ein längerfristig wirksames Konzept zur Re-
        orm der Pflegeversicherung entwickelt wird, und wer-
        en dazu eigene Vorschläge unterbreiten.
        nlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ekin Deligöz, Birgitt Bender,
        Franziska Eichstädt-Bohlig, Anna Lührmann,
        Jerzy Montag, Winfried Nachtwei und Werner
        Schulz (Berlin) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) zur Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur Berücksichtigung der Kin-
        dererziehung im Beitragsrecht der sozialen
        Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungs-
        gesetz – KiBG) (Tagesordnungspunkt 21 a):
        Wir stimmen dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz
        rotz inhaltlicher Bedenken zu, denn mit dem Gesetz
        ird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
        om 3. April 2001 fristgemäß umgesetzt. Zudem wird
        in Beitrag zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung
        er sozialen Pflegeversicherung geleistet. Es trägt den-
        och nicht verschiedenen Erfordernissen Rechnung, so
        uch im Hinblick auf familienpolitische Belange.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11931
        (A) )
        (B) )
        Die durch das BVerfG veranlasste Gesetzesinitiative
        ist Ergebnis eines Missstandes, den aktiv erziehende Eltern
        in Bezug auf die Beitragserhebung der Pflegeversiche-
        rung beklagten. Zu Recht hatten diese auf mangelnde
        Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung sowie des
        daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Nutzens
        hingewiesen, wie er im Zusammenhang der Pflege be-
        sonders offenkundig wird.
        Die Bundesregierung hat seit 1998 konsequent und in
        beachtlichem Umfang Familien entlastet und die von ih-
        nen erbrachten Leistungen berücksichtigt. Dieser Weg
        ist richtig und muss mit dem Ziel der Gerechtigkeit für
        Familien fortgesetzt werden. Dabei dürfen nicht aus-
        schließlich monetäre Leistungen ins Auge gefasst wer-
        den, sondern auch die Bereitstellung von Familien unter-
        stützenden Dienstleistungen.
        Der Gesetzgeber hat etwa über die Erhöhung von
        Kindergeld und Kinderfreibeträgen, die Reform des Er-
        ziehungsgeldes und Einführung der Elternzeit, die Auf-
        wertung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten
        in der Rentenversicherung oder durch die beitragsfreie
        Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für deutliche
        Entlastungen von Familien im aktiven Erziehungszeit-
        raum gesorgt. Diese Leistungen für Familien in Höhe
        von rund 70 Milliarden Euro jährlich kommen Familien
        weitgehend in der belastungsintensiven Erziehungsphase
        zugute. Jüngere Initiativen im Bereich der Ganztags-
        schulen sowie der Kindertagesbetreuung zielen in die
        gleiche Richtung.
        Es wäre dringend geboten gewesen, den heute zu be-
        schließenden überschaubaren Reformschritt in der Pfle-
        geversicherung dahin gehend zu gestalten, dass im Kern
        die aktive Erziehungsleistung Berücksichtigung findet.
        Ergänzend hätte die Zahl der zu erziehenden Kinder ih-
        ren Niederschlag im Regelwerk finden müssen. Dies
        war, gerade auch im Hinblick auf die höchstrichterlichen
        Vorgaben, über einen langen Zeitraum hinweg eines von
        mehreren wichtigen Anliegen der bündnisgrünen Frak-
        tion. Stattdessen die „Lebendgeburt“ als ausschließliches
        Kriterium zur „Kinder-Berücksichtigung“ auszuweisen,
        konterkariert die Würdigung aktiv Erziehender. Das
        empfinden wir als höchst ungerecht. Hier mag nur auf
        die erhebliche Anzahl säumiger unterhaltspflichtiger El-
        ternteile hingewiesen werden, die für ihr „Kavaliers-
        delikt“ auch noch belohnt würden. Es ist ausdrücklich zu
        bedauern, dass es zu keinen entsprechenden Änderungen
        der Gesetzesvorlage gekommen ist. Dies erklären wir
        auch mit Verweis auf den umfassenden Reformbedarf im
        Pflegewesen, dessen Zukunftsfähigkeit besonders im In-
        teresse der nachfolgenden Generationen gewährleistet
        werden muss.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
        den Entwurf eines Gesetzes zur Berücksich-
        tigung der Kindererziehung im Beitragsrecht
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        der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-
        Berücksichtigungsgesetz – KiBG) (Tagesord-
        nungspunkt 21 a)
        Ich stimme dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz zu,
        a bei einer Nichtumsetzung der Bundesverfassungs-
        erichtsentscheidung zum 1. Januar 2005 Beiträge zur
        flegeversicherung nicht mehr erhoben werden dürften.
        m dies abzuwenden, stimme ich zu, obwohl ich politi-
        che, verfassungsrechtliche und rechtsförmliche Beden-
        en gegen den vorliegenden Gesetzentwurf eines so ge-
        annten Kinder-Berücksichtigungsgesetzes habe.
        Bei den politischen Bedenken kann ich mich im We-
        entlichen der Erklärung der Kollegin Petra Selg und an-
        erer anschließen.
        Verfassungsrechtlich halte ich das Urteil nicht für hin-
        eichend umgesetzt. Das Gericht verlangt eine Entlas-
        ung der Eltern, die ihnen während der Zeit zugute
        ommt, in der sie Kinder betreuen und erziehen. Darauf
        onzentriert der Gesetzentwurf die Entlastung nicht. Es
        ird auch die unterschiedliche Belastung je nach Zahl
        er Kinder vernachlässigt.
        Rechtsförmlich ist der Entwurf zu beanstanden, da
        ezüglich der Elterneigenschaft unklar bleibt, was über-
        aupt geregelt ist.
        Im Gesetzestext werden Eltern im Sinne des § 56
        GB l von der Beitragserhöhung ausgenommen. § 56
        GB l regelt die Sonderrechtsnachfolge bei fälligen An-
        prüchen auf laufende Leistungen im Todesfall des Leis-
        ungsberechtigten. Eltern sind danach anspruchsberech-
        igt, „wenn diese mit dem Berechtigten zur Zeit seines
        odes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben
        der von ihm wesentlich unterhalten worden sind“. Da-
        it würde aus der Verweisung entweder folgen, dass das
        ktuelle Leben von Eltern und Kindern in einem gemein-
        amen Haushalt und die Unterhaltsbeziehung entschei-
        end ist oder dass die Verweisung lediglich tautologisch
        eint, Eltern seien Eltern. Offensichtlich wollen die
        utoren des Entwurfes aber gerade die einschränkende
        irkung des § 56 SGB l nicht gelten lassen, wenn sie
        aut Begründung eine Lebendgeburt und die Abstam-
        ungsurkunde bereits als Nachweis der Elterneigen-
        chaft ausreichen lassen.
        Ich gehe davon aus, dass diese Unklarheiten bald mit
        iner Korrektur des Gesetzes nachzubessern sind, wenn
        ie ersten Probleme bei der Rechtsanwendung auftau-
        hen.
        nlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) zur Ab-
        stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
        wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen
        der sozialen Pflegeversicherung sowie der ge-
        setzlichen Krankenversicherung auf dienstrecht-
        liche Vorschriften (Tagesordnungspunkt 27)
        Die Neuregelung deckt wichtige Fragen ab, um die
        edingungen, unter denen Menschen in Deutschland in
        11932 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Pflege- und Krankenversicherung versichert sind, an-
        zugleichen. Allerdings fehlt dem Gesetz eine wichtige
        Regelung, die in Zukunft noch nachgeholt werden muss:
        Die finanzielle Gleichstellung von Pensionären, die frei-
        willig gesetzlich krankenversichert sind, mit Pensio-
        nären, die Beihilfe erhalten.
        Aus verschiedenen Gründen (Eintrittsalter, Vorer-
        krankungen) haben in der Vergangenheit zahlreiche Be-
        amte (Schätzungen: 2 bis 8 Prozent der Bundesbeamten)
        darauf verzichtet, sich als Ergänzung zur Beihilfe privat
        zu versichern. Vielmehr sind sie freiwillig Mitglieder der
        gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Dies hat
        schon zu den aktiven Zeiten dieser Beamten dem Staat
        Ausgaben erspart, weil in der Regel die Beihilfe keine
        Leistungen zahlen musste.
        Diese Beamten erhielten auch keinen Zuschuss zu ihren
        Krankenversicherungsbeiträgen. Allerdings boten ihnen
        viele Versicherungen über Jahrzehnte deutlich reduzierte,
        oft halbierte Sätze an. Seit dem 1. Januar 2004 müssen
        jetzt Pensionäre den vollen Beitrag zur gesetzlichen
        Krankenversicherung alleine tragen. Dies bedeutet ein
        Minus von 7 Prozent der Pension. Der Staat, der bei an-
        deren Pensionären die Beihilfe übernimmt, zahlt weiter-
        hin keinerlei Zuschuss. Damit fällt die Fürsorge des frü-
        heren Dienstherrn unterschiedlich aus. Das ist nicht
        akzeptabel.
        Eine zukünftige Regelung muss Pensionären erlau-
        ben, wahlweise und endgültig auf den Beihilfeanspruch
        zu verzichten, dafür aber dann einen entsprechenden Zu-
        schuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zu erhal-
        ten. Diese Regelung entspräche dem, was heute für ehe-
        malige Bundestagsabgeordnete gilt.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Siebenten Ge-
        setzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
        (7. SGGÄndG) (Tagesordnungspunkt 25)
        Klaus Kirschner (SPD): Im Kern geht es bei dem in
        zweiter und dritter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf
        darum, den Bundesländern die Optionsmöglichkeit zu
        eröffnen, für Sozialgerichtsverfahren zum Arbeitslosen-
        geld II und zur Sozialhilfe besondere Spruchkammern
        bei den Verwaltungsgerichten einzurichten. Zur Erinne-
        rung: Das geht auf eine Protokollnotiz des Vermittlungs-
        ausschussverfahrens vom Dezember letzten Jahres zu-
        rück. Damit wird sichergestellt, dass Streitigkeiten zum
        Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe möglichst zeit-
        nah entschieden werden können; denn bei der personel-
        len Situation der Sozialgerichte wäre dies bei vielen
        Streitfällen sonst nicht zu gewährleisten.
        Diese Regelung erfolgt aus Kapazitätsgründen und ist
        zeitlich befristet. Die Befristung – und auf diese Feststel-
        lung lege ich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion be-
        sonderen Wert – gilt bis Ende 2008. Bis dahin sind die
        Bundesländer, die von dieser optionalen Regelung Ge-
        brauch machen wollen, in der Lage, durch entsprechende
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        ersonalbewirtschaftung Über- und Unterkapazitäten
        wischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten auszuglei-
        hen.
        Diese Gesetzesänderung stellt somit eine zeitlich be-
        ristete Übergangsregelung dar und ist, das will ich deut-
        ich sagen, kein Einstiegsmodell für die Abschaffung der
        ondergerichtsbarkeiten, der Sozial- und Arbeitsge-
        ichte, auch wenn dies von einigen Justizministern of-
        ensichtlich ins Auge gefasst und vom Bundesverband
        er Arbeitgeber gefordert wird.
        Eine solche Position ist falsch, denn die Spezialisie-
        ung der Richter ist unverzichtbar für die Qualität der
        echtsprechung. Die Sondergerichtswege – Sozial- und
        rbeitsgerichte – haben sich bewährt. Das kam auch in
        er öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Aus-
        ruck. Mit diesen Sondergerichtswegen kann im Inte-
        esse der Beteiligten – Kläger wie Beklagte – am besten
        esichert werden, dass auch weiterhin eine einheitliche
        ozialrechtsprechung erfolgt. Und ein Weiteres: Dieser
        onderweg wird nicht durch zusätzliche Kosten er-
        chwert. Ich weise auf diesen Umstand besonders hin,
        eil bereits ein Gesetzentwurf des Bundesrates vorliegt,
        er eine Kostenbeteiligung vor den Sozialgerichten in
        en Erstinstanzen vorsieht. Eine solche Kostenregelung
        üttelt an einer der tragenden Säulen der Sozialgerichts-
        arkeit, da die Abkehr von der Kostenfreiheit dem
        echtsuchenden Hürden beim Zugang zum Sozialrecht
        etzen würde. Das wird von den Antragstellern offen-
        ichtlich bewusst in Kauf genommen. Es hat sich be-
        ährt – und Bewährtes sollte man nicht ohne zwingende
        ot aufgeben –, dass alle Bürgerinnen und Bürger als
        ersicherte oder Leistungsempfänger sowie Behinderte
        on Gebühren für Sozialgerichtsverfahren befreit blei-
        en. Der vergleichsweise einfache Zugang ist einer der
        ründe, warum die Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit
        n den 50 Jahren ihres Bestehens eine Erfolgsgeschichte
        st.
        Bei den 69 Sozial- und 16 Landessozialgerichten wir-
        en mittlerweile circa 1 200 Sozialrichter an der Rechts-
        icherheit des grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips.
        Zur Bundesrepublik Deutschland gehört als sozialer
        echtsstaat eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit.
        ie Vielfältigkeit der Lebensverhältnisse und des Sozial-
        echts erfordern eine Gerichtsbarkeit, die über die nötige
        ebensnähe, Fachkunde und Spezialisierung verfügt. Sie
        ient dem Schutz der sozialen Rechte der Bürgerinnen
        nd Bürger und der Kontrolle der Sozialverwaltung. Die
        ozialversicherungssysteme sind seit ihrer Entstehung
        it einem eigenständigen Rechtsschutzsystem verbun-
        en. Bestrebungen, die Sozialgerichtsbarkeit aus ande-
        en Erwägungen als eigenständige Gerichtsbarkeit abzu-
        chaffen, erteile ich daher eine Absage.“ So die Haltung
        er Bundesregierung, wie sie Herr Staatssekretär
        iemann am 17. November 2003 formuliert hat. Und wo
        ie Bundesregierung Recht hat, verdient sie unsere un-
        ingeschränkte Unterstützung. Daher stelle ich hier noch
        inmal ausdrücklich klar: Die jetzt verhandelte Regelung
        ur Öffnungsklausel ist lediglich eine Interimslösung
        nd strikt bis 2008 befristet.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11933
        (A) )
        (B) )
        Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz zum Asylbe-
        werberleistungsgesetz und dessen Zuordnung zu den So-
        zialgerichten kommen. Haben wir ansonsten auch weit-
        gehende Übereinstimmung erzielt, haben CDU/CSU bei
        diesem Punkt durch einen eigenen Antrag die Zuständig-
        keit der Verwaltungsgerichte reklamiert. Dies wird von
        uns abgelehnt. Da dies sicherlich noch zur Sprache kom-
        men wird, will ich unsere Position begründen und auf
        die gegenüber dem Ausschuss getroffenen Aussagen der
        Vertreter des Bundes Deutscher Sozialrichter, des Deut-
        schen Richterbundes sowie des Einzelsachverständigen
        Professor Becker hinweisen. Alle drei haben ausgeführt,
        dass das Asylbewerberleistungsgesetz ein besonderes
        Sozialhilfegesetz ist, mit dem einer besonderen Perso-
        nengruppe spezifische Sonderleistungen zugesprochen
        werden sollen. Das heißt, unabhängig vom ausländer-
        rechtlichen Hintergrund, so Professor Becker, gehört
        „das Gesetz inhaltlich funktionell zur Sozialhilfe“. Oder
        Herr Roller vom Deutschen Richterbund: „Materiell
        handelt es sich um Fürsorgerecht.“ Auch der Sachver-
        ständige Herr Jung vom Bund Deutscher Sozialrichter
        sagt: „Bei einem großen Prozentsatz der Streitigkeiten
        nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich
        um Begehren, die auf Sach- oder Geldleistungen gerich-
        tet sind, die ihrerseits dem Fürsorgegrundsatz folgen.“
        Deshalb ist die Zuordnung, so wie von der Koalition
        vorgesehen, folgerichtig.
        Die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Frak-
        tionen fordere ich daher auf, diesem Gesetzentwurf zu-
        zustimmen. Es ist eine praktikable Lösung, die Bewähr-
        tes erhält.
        Verena Butalikakis (CDU/CSU): Der vorliegende
        Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des So-
        zialgerichtsgesetzes fordert zu Beginn eine Grundsatz-
        bemerkung heraus: Dieser Gesetzentwurf zielt nicht auf
        eine Änderung in unserem historisch gewachsenen
        Rechtssystem. Die Diskussion über die Zusammen-
        legung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten
        – das heißt die Zusammenfassung der Verwaltungs-, So-
        zial- und Finanzgerichtsbarkeit zu einem Gerichts-
        zweig – ist deshalb hier und heute auch nicht zu führen.
        Dieses Themenfeld ist und bleibt federführend den
        Rechtspolitikern und Juristen auf Länder- und Bundes-
        ebene vorbehalten.
        Der Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf ist das
        Vermittlungsausschussverfahren im November/Dezem-
        ber letzten Jahres, in dem unter anderem im Rahmen der
        so genannten Hartz-IV-Gesetzgebung zwei neue Sozial-
        gesetzbücher verhandelt wurden: das SGB II – die Zu-
        sammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bei
        Erwerbsfähigen – und das SGB XII – die entsprechende
        Folgeänderung des Bundessozialhilfegesetzes. Als zu-
        ständige Gerichtsbarkeit für die beiden sich inhaltlich er-
        gänzenden Gesetze wurde im Vermittlungsausschuss
        einvernehmlich – im Übrigen entgegen dem Vorschlag
        der Bundesregierung – die Sozialgerichtsbarkeit statt der
        Verwaltungsgerichtsbarkeit festgelegt.
        Fachleute schätzen, dass die Festlegung zu einem An-
        stieg der Aufgaben bei den Sozialgerichten von etwa
        10 bis 25 Prozent führt. Diese Mehrbelastung der Sozial-
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        erichte trifft dabei zusammen mit einer grundlegenden
        ntwicklung in den letzten Jahren: Während die Verwal-
        ungsgerichte insgesamt – von regionalen Unterschieden
        bgesehen – ein abnehmendes Arbeitsvolumen verzeich-
        en, ist bei den Sozialgerichten ein jährlich steigendes
        rbeitsaufkommen festzustellen. Angesichts dieser Tat-
        achen wurde die Bundesregierung vom Vermittlungs-
        usschuss aufgefordert, bis zum 30. Juni 2004 einen Ge-
        etzentwurf vorzulegen, der es den hier zuständigen
        ändern ermöglicht, die notwendigen Auslastungsunter-
        chiede zwischen der Verwaltungs- und der Sozialge-
        ichtsbarkeit für einen Übergangszeitraum in besonderer
        eise auszugleichen.
        Insofern – das will ich ausdrücklich betonen – ent-
        prechen diese Teile des vorgelegten Gesetzentwurfs im
        rundsatz der im Vermittlungsausschuss festgelegten
        ereinbarung.
        Meine Betonung bei den Worten „diese Teile“ und
        im Grundsatz“ war bewusst gewählt. Das „im Grund-
        atz“ deshalb, weil sich – wie so oft bei der rot-grünen
        esetzgebung – zahlreiche Fehler bei den Einzelrege-
        ungen im Entwurf finden, die sowohl vom Bundesrat
        ls auch von den Sachverständigen bei der Anhörung an-
        eprangert wurden.
        Im Rahmen der Nachbesserung durch 14 (!) Ände-
        ungsanträge bei einem Gesetzentwurf von zweieinhalb
        eiten haben dann die rot-grünen Regierungsfraktionen
        iese zahlreichen Fehler der Bundesregierung zu heilen
        ersucht. So hatte die Bundesregierung unter anderem
        infach „vergessen“, die Gebührenfreiheit bei Sozialhilfe-
        ngelegenheiten auch weiterhin festzuschreiben, oder sie
        ollte ein Chaos an den Sozialgerichten mit der beab-
        ichtigten rückwirkenden Zuweisung aller Gerichtsver-
        ahren ab April 2003 geradezu heraufbeschwören.
        Gelungen ist Rot-Grün die Korrektur ihrer eigenen
        ehler allerdings nicht überall: Hatte die Bundes-
        egierung wiederum „ganz vergessen“, dass an den
        erwaltungsgerichten auch weiterhin bestimmte sozial-
        echtliche Gegenstände zu verhandeln sind, so setzt der
        nderungsantrag der Regierungskoalition einen interes-
        anten neuen Akzent: Statt vor verschlossenen Türen zu
        tehen, dürfen sich Wohngeldbezieher jetzt als „Für-
        orge“-Empfänger bezeichnen. Falsche Wortwahl, liebe
        olleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die
        rünen! Denn natürlich ist weder das Wohngeldgesetz
        och das Bundesausbildungsförderungsgesetz eine „An-
        elegenheit der Fürsorge“, sondern eine Angelegenheit
        er sozialen Förderung.
        Die CDU/CSU-Fraktion wird den vorliegenden Ge-
        etzentwurf ablehnen, aber nicht wegen der von mir auf-
        eführten Nachbesserungen und immer noch bestehen-
        en Ungereimtheiten. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab,
        eil er eben nur „in Teilen“ der Vereinbarung im Ver-
        ittlungsausschuss entspricht und in einem entscheiden-
        en, fundamentalen Bereich davon abweicht: Er weist
        uch das Asylbewerberleistungsgesetz den Sozialgerich-
        en zu.
        An dieser Stelle erlauben Sie mir ein persönliches
        ort: Ich war als Einzige aus unserem Ausschuss – über
        11934 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        die Fraktionen hinweg – Mitglied in der zuständigen Ar-
        beitsgruppe des Vermittlungsausschusses. Ohne die ver-
        einbarte Vertraulichkeit dieses Gremiums zu brechen
        – wie es an der einen oder anderen Stelle gerade in die-
        sem Hause des Öfteren geschieht – versichere ich Ihnen,
        dass eindeutig nur die Zuständigkeit der Sozialgerichte
        für das SGB II und SGB XII festgelegt wurde.
        Für diese Festlegung gab es gute Gründe: Die Sozial-
        gerichte sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten bei
        Angelegenheiten der Sozialversicherung und darüber hi-
        naus für die folgenden Bereiche: die Arbeitslosenversi-
        cherung und alle übrigen Aufgaben der Bundesagentur
        für Arbeit, das Schwerbehindertenrecht, das soziale Ent-
        schädigungsrecht und das Vertragsarztrecht.
        Die Zuständigkeit der Sozialgerichte für das SGB II
        lässt sich somit eindeutig über die Verbindung mit dem
        SGB III, Arbeitsförderung, die für das SGB XII über die
        Nähe zur Pflegeversicherung, SGB XI, und zum
        Schwerbehindertenrecht herleiten. Im Vermittlungsaus-
        schuss war sicherlich aber auch der Willen aller Beteilig-
        ter mit ausschlaggebend, für die beiden Gesetze nicht
        zwei Gerichtszweige zuzulassen. Anmerkung hierzu:
        Das Bundessozialhilfegesetz unterlag der Verwaltungs-
        gerichtsbarkeit.
        Gegen die Zuweisung des Asylbewerberleistungsge-
        setzes zur Sozialgerichtsbarkeit sprechen dagegen eindeu-
        tig fachliche Gründe: Erstens. Der Gesetzgeber hat 1993
        dieses eigenständige Leistungsgesetz für einen begrenz-
        ten Personenkreis geschaffen: für Asylbewerber, Flücht-
        linge und Ausländer, die keinen gefestigten Aufenthalts-
        status haben. In der Begründung verweist der
        Gesetzgeber dabei eindeutig auf die Unterscheidung zur
        Sozialhilfe: Es soll nicht ein „sozial integriertes und dau-
        erhaftes Leben in der Bundesrepublik Deutschland“ fi-
        nanziell sichergestellt werden, sondern die Leistungen
        sind ausdrücklich abgestellt auf einen nur vorübergehen-
        den Aufenthalt. „Dadurch wird das Leistungsrecht we-
        sentlich dem Ausländer- und Asylrecht angepasst.“
        Zweitens. Dieser gesetzlich fixierte, enge Bezug des
        Asylbewerberleistungsgesetzes zur Ausländergesetzge-
        bung zeigt sich auch dadurch, dass in zehn Bundeslän-
        dern die Zuständigkeit für dieses Gesetz bei den Innen-
        ministern liegt. Drittens. In allen gesetzlichen
        Regelungen wird das Asylbewerberleistungsgesetz stets
        als eigenständiges Gesetz aufgeführt – also nie unter den
        Begriff „Sozialhilfeangelegenheiten“ subsumiert. Vier-
        tens. Es gibt für dieses Gesetz keinen Anknüpfungs-
        punkt im schon dargestellten Aufgabenkatalog der So-
        zialgerichtsbarkeit.
        Sowohl der Bundesrat als auch die Mehrzahl der
        Sachverständigen haben vor diesem Hintergrund einen
        Verbleib des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Zu-
        ständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert.
        Die Kolleginnen und Kollegen der rot-grünen Regie-
        rungskoalition werden gleich mit ihrer Mehrheit unter
        Vernachlässigung aller sachlichen Argumentation den
        vorliegenden Gesetzentwurf beschließen. Sie verstoßen
        damit offensichtlich ganz bewusst gegen die gemein-
        same Beschlusslage im Vermittlungsausschuss. Rot-
        Grün wird damit wortbrüchig – genauso wortbrüchig
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        ie heute Morgen bei der Aufkündigung des Kompro-
        isses zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Kein
        under, dass die Menschen in diesem Land ihren Wor-
        en nicht trauen!
        Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
        em vorliegenden Gesetz gewährleistet die rot-grüne
        undesregierung Rechtssicherheit für diejenigen Men-
        chen, die ab dem 1. Januar des kommenden Jahres
        taatliche Sozialleistungen beziehen. In Zukunft sind für
        treitfälle in Angelegenheiten des Arbeitslosengeldes II,
        es Sozialgeldes und des Asylbewerberleistungsgesetzes
        usschließlich die Sozialgerichte zuständig. Die Regie-
        ungskoalition gewährleistet dadurch, dass denjenigen
        ürgern, die gerichtlich gegen Entscheidungen über ih-
        en sozialstaatlichen Leistungsanspruch vorgehen wol-
        en, eine leistungsfähige und kompetente gerichtliche In-
        tanz zur Verfügung haben.
        Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, trotz des
        ehr knappen zeitlichen Vorlaufs diese entscheidende
        eform der Sozialgerichtsbarkeit nun verabschieden zu
        önnen. Auch ist es uns in sehr kurzer Zeit gelungen, die
        orgaben des Vermittlungsausschusses umzusetzen: Mit
        artz IV und der Sozialhilfereform wurde die Zustän-
        igkeit für Angelegenheiten der Grundsicherung für Ar-
        eitslose und für Streitigkeiten in der Sozialhilfe von den
        erwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte verlagert.
        adurch werden die Sozialgerichte erheblich mehr be-
        astet, während die Verwaltungsgerichte im gleichen
        mfang entlastet werden.
        In einer Übergangszeit bis Ende 2008 wird es den
        ändern gestattet, die Sozialgerichtsbarkeit durch beson-
        ere Spruchkörper der Verwaltungs- und Oberverwal-
        ungsgerichte ausüben zu lassen. Dadurch gewährleisten
        ir, dass den Sozialgerichten die Möglichkeit zum Aus-
        au der notwendigen Personalressourcen eröffnet wer-
        en. Gleichzeitig wird so die Leistungsfähigkeit der
        ozialgerichte hergestellt, ohne dass dies in der Über-
        angsphase zulasten der Rechtssicherheit unserer Bürger
        eht. Für die so gebildeten Spruchkörper gelten natürlich
        ie gerichtsverfassungsrechtlichen und verfahrensrecht-
        ichen Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes.
        Bis jetzt ist noch nicht deutlich geworden, wie viele
        er Länder von dieser Optionsmöglichkeit Gebrauch
        achen werden. Ich möchte hier noch einmal klarstel-
        en, dass die Regelung alternativ zu den bestehenden
        öglichkeiten gesehen werden muss, mit denen die Be-
        astungsunterschiede zwischen den Gerichtszweigen
        usgeglichen werden können. Der Gesetzentwurf sieht
        us diesem Grund auch ausdrücklich vor, dass Richter
        nd Richterinnen anderer Gerichte nebenamtlich an So-
        ialgerichten tätig sein können. Dies ist bei den Verwal-
        ungsgerichten längst gängige Praxis. Es ist klar, dass
        ich hierfür natürlich diejenigen Verwaltungsrichter und
        richterinnen besonders eignen, die bisher mit Sozial-
        ilfeangelegenheiten befasst waren. Darüber hinaus
        estehen bereits andere, weniger stark in die Gerichts-
        erfassung eingreifende Möglichkeiten. Die „natürliche“
        luktuation des richterlichen Personals ermöglicht den
        ändern einen Personaltransfer zwischen Verwaltungs-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11935
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        und Sozialgerichtsbarkeit. Der freiwillige Richterwech-
        sel ist ebenfalls ständig möglich. Auch können Richter
        und Richterinnen auf Probe von Verwaltungs- zu Sozial-
        gerichten wechseln. Aus diesem Grund kann ich mir gut
        vorstellen, dass nur sehr wenige von der Optionsrege-
        lung Gebrauch machen werden, ohne dass es in den Ge-
        richten zu personellen Engpässen kommen wird.
        Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt aus-
        drücklich, dass künftig auch das Asylbewerberleistungs-
        gesetz in die Zuständigkeit der Sozialgerichte übergeht.
        Es war ja eine zentrale Forderung der Union, dass Asyl-
        bewerber künftig getrennt von den übrigen Sozial-
        leistungsbeziehern ihre Klagen bei den Verwaltungsge-
        richten einreichen müssen. Auch die Ergebnisse unserer
        öffentlichen Anhörung konnten die Union nicht überzeu-
        gen. Ich sage hier aber erneut ganz deutlich: Das Asylbe-
        werberleistungsgesetz ist inhaltlich eng mit dem Sozial-
        hilferecht verwandt. Gleichzeitig wird die Zuständigkeit
        der Verwaltungsgerichte für Streitsachen in Angelegen-
        heiten des Ausländerrechts oder des Asylrechts davon
        nicht tangiert. Der Verbleib des Asylbewerberleistungs-
        gesetzes in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
        hätte die Abtrennung dieser Rechtsmaterie von der so-
        zialrechtlichen Weiterentwicklung durch die Sozialge-
        richte bedeutet. Von den Betroffenen wäre dies als eine
        weitere Sonderregelung verstanden worden, die für
        Bündnis 90/Die Grünen nicht akzeptabel ist.
        Meine Damen und Herren von der Opposition: Ich
        hoffe, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Regie-
        rungskoalition mit den nun hier vorliegenden Änderun-
        gen weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates und
        damit auch denen der unionsgeführten Bundesländer ge-
        folgt ist. Wir haben uns konstruktiv und kompromissbe-
        reit gezeigt, um den Bürgern die notwendige Rechts-
        sicherheit zu geben. Aus diesem Grund kann ich Ihre
        ablehnende Haltung an dieser Stelle überhaupt nicht
        nachvollziehen. Seien sie doch auch bitte so ehrlich und
        teilen Sie unseren Mitbürgern mit, mit welchen Ideen
        Sie die Sozialgerichte künftig entlasten wollen: Ich erin-
        nere Sie daran, dass ihre Kollegen im Bundesrat mit der
        Einführung von Gerichtsgebühren die Sozialgerichte
        „entlasten“ wollen. Diese „Entlastung“ ist jedoch nichts
        anderes als eine finanzielle Hürde, die die Ärmsten unse-
        rer Gesellschaft vor der Einklagung ihrer sozialstaatli-
        chen Ansprüche abhalten soll. Seien Sie doch bitte so
        aufrichtig und erklären sie den Menschen in Ihren Wahl-
        kreisen, warum Sie hier und heute ein Gesetz ablehnen,
        das leistungsfähige Sozialgerichte schafft, und gleichzei-
        tig Regelungen vorschlagen, die Bürger von der Einkla-
        gung ihrer sozialen Rechte abhalten soll. Ist das Ihr
        neues Sozialstaatsverständnis?
        Rainer Funke (FDP): Es ist für mich heute keine
        große Freude, zum 7. SGGÄndG der Bundesregierung
        zu sprechen. Dies hat zwei Gründe. Zum einen haben die
        Koalitionsfraktionen darauf gedrängt, dass der Aus-
        schuss für Gesundheit und Soziale Sicherung die Feder-
        führung bei der Beratung des Gesetzentwurfes
        übernimmt. Nach meinem Grundverständnis als Rechts-
        politiker gehören jedoch Initiativen, die grundlegende
        Änderungen zur Frage des Rechtsweges vorsehen, zwin-
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        end in den Rechtsausschuss. Leider war uns hier nur
        ie Mitberatung zugewiesen. Ich appelliere daher drin-
        end an die Mehrheit des Hauses, dass diesem schlech-
        en Beispiel keine weiteren folgen.
        Zum Zweiten bin ich in Sorge über die Änderungen,
        ie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind. Darin wird
        en Ländern im Rahmen einer Öffnungsklausel die
        öglichkeit gegeben, Aufgaben der Sozialgerichtsbar-
        eit von besonderen Spruchkörpern der Gerichte der all-
        emeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen zu
        assen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Aufgaben
        ann wieder originär von den Sozialgerichten wahrge-
        ommen werden. Dies ist nach meiner Überzeugung
        echtspolitik nach dem Motto: heute so und morgen so.
        Aus Sicht der FDP ist es grundsätzlich zu begrüßen,
        ass die Streitigkeiten über die Grundsicherung für Ar-
        eitsuchende generell den Sozialgerichten zugewiesen
        erden. Dadurch wird eine Rechtszersplitterung im Be-
        eich des Rechts der sozialen Leistungen beseitigt. Der
        eg, den die Bundesregierung dafür einschlägt, ist je-
        och der falsche. Die Pläne der Bundesregierung begeg-
        en insbesondere aus Gründen der Rechtswegsicherheit
        nd Rechtssicherheit tief greifenden Bedenken. Die
        nhörung hat ergeben, dass die Bildung besonderer
        achkammern nicht notwendig ist, da der erhöhte Perso-
        albedarf wohl auch durch andere Maßnahmen zu de-
        ken sein wird. Zu denken ist dabei an die Versetzung
        on Richtern auf Probe oder der freiwillige Wechsel.
        ntscheidend für die Ablehnung des Gesetzentwurfes
        urch die FDP ist die akute Gefahr der Entwicklung ei-
        er uneinheitlichen Rechtsprechung. Da zu erwarten ist,
        ass nicht alle Länder von der Option Gebrauch machen
        erden, dürfte eine Zersplitterung des Rechtsschutzes
        nd der Rechtsprechung gerade für sozialschutzbedürf-
        ige Rechtsuchende die Folge sein. Einer Umfrage bei
        en Landesjustizverwaltungen zur Folge und als Ergeb-
        is der mündlichen Anhörung ist festzustellen, dass bis-
        er kein Bundesland angekündigt hat, besondere
        pruchkörper errichten zu wollen. Neun Bundesländer
        aben mitgeteilt, dass die Errichtung von Fachkammern
        icht vorgenommen werden wird. Zu befürchten ist zu-
        em, dass die geplante Länderöffnungsklausel zur Ver-
        estigung der als befristet geplanten Strukturen führen
        önnte. Fiskalische Argumente halte ich für vorgescho-
        en. Mögliche Einspareffekte durch die Schaffung be-
        onderer Spruchkammern bei den Verwaltungsgerichten
        erden höchstwahrscheinlich durch die zu erwarteten
        robleme bei der verwaltungsmäßigen Abwicklung un-
        erlaufen.
        Dies alles zeigt aus Sicht der FDP, dass die Pläne zur
        nderung des Sozialgerichtsgesetzes unseriös und we-
        ig durchdacht sind.
        Die FDP wird den Gesetzentwurf der Bundesregie-
        ung daher ablehnen.
        Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Die PDS im
        undestag lehnt das Gesetz zur Änderung des Sozial-
        erichtsgesetzes ab. Als Gesetzesbegründung wird an-
        eführt, dass es lediglich um einen Arbeitsausgleich
        wischen Sozial- und Verwaltungsgerichten geht. Ich
        11936 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
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        denke aber, es geht um etwas anderes. In den zahlreichen
        Stellungnahmen von Sozialverbänden sind die Pro-
        bleme, die mit diesem Gesetz verbunden sind, klar be-
        nannt. Das eigentliche Ziel dieses Gesetzes besteht mei-
        ner Meinung nach darin, auf möglichst unauffällige Art
        Gerichtsgebühren auch bei der bisher gebührenfreien
        Sozialgerichtsbarkeit einzuführen.
        Wir als PDS sprechen uns dagegen aus, dass auf
        schleichendem Wege die Abschaffung der Sozialgerichte
        ermöglicht wird. Das passt natürlich sehr stringent in die
        Agenda 2010: Auf der einen Seite wird – ich zitiere hier
        die „Frankfurter Allgemeine“ von Juni – „die größte
        Kürzung von Sozialleistungen seit 1949“ mit brutaler
        Härte durchgedrückt und auf der anderen Seite werden
        die Möglichkeiten von Bedürftigen, sich bei Sozial-
        gerichten Hilfe zu holen, beschnitten. Das sind zwei Sei-
        ten einer Medaille.
        Die Zusammenlegung bzw. Aufgabenübertragung
        von Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbar-
        keit wird vor allem – so die Einschätzung der Sozialver-
        bände – abschreckende Wirkung auf Recht suchende
        und hilfsbedürftige Bürger haben.
        Das Land Berlin hat deshalb in der Bundesratssitzung
        vom 13. Februar dieses Jahres gegen den Gesetzentwurf
        gestimmt. In Berlin, wo die Sozialsenatorin Mitglied der
        PDS ist, ist es politischer Wille, dass Sozialgerichtsver-
        fahren auch in Zukunft für Versicherte und Leistungs-
        empfänger kostenfrei sein sollen. Für die Berliner PDS-
        Senatorin Heidi Knake-Werner steht bei ihrer Position
        im Vordergrund, dass sozial Schwache nicht noch stärker
        belastet werden dürfen.
        Wir als PDS lehnen die Übertragung der Sozialge-
        richtsbarkeit an Verwaltungsgerichte ab. Wir wollen,
        dass Menschen, die Hilfe und Rat im sozialen Bereich
        suchen oder suchen müssen, dafür eine eindeutige
        Adresse haben. Die Möglichkeit einer kostenfreien
        Klage vor einem Sozialgericht ist ein hohes Gut, das ge-
        rade in Zeiten massiven Sozialabbaus erhalten bleiben
        muss.
        Wir teilen die Einschätzung des Deutschen Gewerk-
        schaftsbundes, dass sich eine eigenständige Sozialge-
        richtsbarkeit bewährt hat. In der Vergangenheit haben
        diese Gerichte aufgrund ihrer besonderen Qualifikation
        und Struktur dazu beigetragen, die Ansprüche von Ar-
        beitnehmern und Versicherten in hohem Maße zu klären
        und damit zum sozialen Frieden beizutragen.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen
        der sozialen Pflegeversicherung sowie der
        gesetzlichen Krankenversicherung auf dienst-
        rechtliche Vorschriften (Tagesordnungspunkt 27)
        Hans-Peter Kemper (SPD): Mit der Verabschie-
        dung dieses Gesetzes löst die Koalition ein Versprechen
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        in, das sie öffentlich gegeben hat, nämlich alle Verände-
        ungen in den Sozialsystemen wirkungsgleich auf die
        eamtenrechtlichen Versorgungssysteme zu übertragen.
        as haben wir bei Veränderungen in der gesetzlichen
        entenversicherung und Krankenversicherung so ge-
        acht und vollziehen es bei der Pflegeversicherung mit
        em heutigen Gesetz nach.
        Mit Wirkung vom 1. April 2004 haben Rentnerinnen
        nd Rentner den Beitrag zur gesetzlichen Pflegever-
        icherung in Höhe von 1,7 Prozent voll selbst zu tragen.
        is dahin war es der gesetzlichen Rentenversicherung
        öglich gewesen, die Hälfte der Beitragslast, also fiktiv
        en Arbeitgeberanteil, zu übernehmen. Die Empfänge-
        innen und Empfänger von Betriebsrenten, einschließ-
        ich Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen
        ienstes, tragen bereits seit Einführung der sozialen
        flegeversicherung den vollen Beitrag.
        Deshalb werden wir mit diesem Gesetz beschließen,
        ass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs-
        mpfänger ab dem 1. April 2004 in gleichem Maße wie
        entnerinnen und Rentner ihre vollen Pflegeversiche-
        ungsbeiträge selbst tragen, was eine Erhöhung der Pfle-
        eversicherungsbeiträge um 0,85 Prozent bedeutet.
        Das macht keine Freude, wir halten aber diese Verän-
        erungen aus Gerechtigkeitsgründen und wegen der
        ringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung für un-
        bdingbar, allerdings auch für zumutbar. Um den büro-
        ratischen Aufwand für die Erhebung der zusätzlichen
        ersicherungsbeiträge möglichst gering zu halten, sollen
        ie anfallenden Mehrkosten einmal jährlich, und zwar
        eweils zum 1. Dezember, mit den Jahressonderzahlun-
        en der Versorgungsempfänger verrechnet werden.
        Ich weiß, dass das von der Opposition stark kritisiert
        ird. Ich will auch hier deutlich sagen: Man kann nicht
        uf der einen Seite ständig zu viel Bürokratie kritisieren
        nd in großen verbalen Kraftakten Veränderungen for-
        ern und dann, wenn, wie in diesem Gesetzesvorhaben,
        ürokratischer Mehraufwand vermieden werden kann
        nd Verwaltungsvereinfachungen möglich sind, blockie-
        en und „Verrat“ schreien. Das ist unehrlich.
        Lassen Sie mich zu einem zweiten inhaltlichen Kom-
        lex dieses Gesetzes kommen: Am 31. Dezember 2004
        äuft die Befristung der Regelung zur Verwendung von
        eamtinnen und Beamten in Teildienstfähigkeit aus.
        ine Umwandlung dieses befristeten Gesetzes in eine
        auerregelung ist zwingend erforderlich, wenn wir dem
        rend zu Frühpensionierungen dauerhaft entgegenwir-
        en wollen. Es wird sehr darauf ankommen, neben den
        esetzesänderungen auch ein Bewusstsein für die Wei-
        erverwendung von teildienstfähigen Beamtinnen und
        eamten in den Behörden zu schaffen, denn bisher wird
        ieses Instrument doch eher zurückhaltend angewandt.
        Lassen Sie mich noch zu einem dritten Punkt kom-
        en, der ursprünglich in diesem Gesetzesvorhaben eine
        roße Rolle gespielt hat, nach einer Anhörung am ver-
        angenen Montag zwar einvernehmlich aus diesem Ge-
        etzesvorhaben herausgenommen worden ist, aber wei-
        erhin auf der politischen Agenda bleibt. Es geht um eine
        inderheit von Beamten, die in einer gesetzlichen Kran-
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        kenversicherung versichert sind. Bei dieser Personen-
        gruppe, deren Größenordnung in einer Spannbreite von
        2 bis 8 Prozent der Gesamtbeamtenschaft geschätzt wird,
        handelt es sich nach unseren Informationen im Wesent-
        lichen um kinderreiche, gering besoldete oder behinderte
        Beamte. Ein Teil dieser gesetzlich Krankenversicherten
        nimmt neben der Leistung der gesetzlichen Krankenver-
        sicherung auch noch die Beihilferegelung in Anspruch.
        Bei dem neuen Gesetz sollte dieser Anspruch entfal-
        len. Die in der GKV Versicherten sollten in Zukunft
        einen hälftigen Beitragszuschuss, also den Arbeitgeber-
        anteil, bekommen, der ihnen in der Vergangenheit nicht
        zuerkannt worden ist. Diese Beamten hatten als nahezu
        einzige Personengruppe ihren 100-prozentigen Kranken-
        versicherungsbeitrag selbst zu tragen.
        Die Einführung eines Beitragszuschusses stellt aus
        unserer Sicht ein Stück Gerechtigkeit dar. Wir würden
        damit im Übrigen den berechtigten Forderungen der Ge-
        werkschaften und Berufsverbände entgegenkommen.
        Hinzu kam ein weiteres Handicap. Viele behinderte
        Beamte konnten nicht oder nur mit erheblichen Auf-
        schlägen Mitglied in einer privaten Krankenversiche-
        rung werden. Während der Anhörung hat der Dachver-
        band der privaten Krankenversicherungen ein Angebot
        für behinderte Beamte unterbreitet, zu gleichen oder zu
        nahezu gleichen Konditionen wie Nichtbehinderte Mit-
        glied in einer privaten Krankenversicherung zu werden.
        Auf der anderen Seite gab es nach Bekanntwerden
        unseres Vorhabens durchaus auch Proteste von Beamten,
        die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
        waren und gleichzeitig Beihilfe in Anspruch nehmen.
        Die Gewährung eines hälftigen Beitragszuschusses wäre
        automatisch einhergegangen mit dem Verlust des Bei-
        hilfeanspruches für gesetzlich Krankenversicherte.
        Die beiden vorgenannten Punkte – wirkungsgleiche
        Übertragung der Pflegeversicherung und Entfristung des
        Teildienstfähigkeitsgesetzes – stehen unter zeitlicher
        Dringlichkeit und haben einen weiteren Aufschub zur
        Klärung der bei der Anhörung aufgeworfenen Fragen
        zum Punkt „Bezuschussung bei gesetzlich Krankenver-
        sicherten“ nicht mehr zugelassen. Von daher haben wir
        einvernehmlich vereinbart, diesen Punkt aus dem Geset-
        zesvorhaben zunächst herauszunehmen. Er bleibt jedoch
        auf der politischen Agenda – auch das ist einvernehm-
        lich vereinbart – wenn zufrieden stellende andere Lösun-
        gen nicht gefunden werden.
        Eins ist allerdings nicht der Fall: Mit der Einführung
        des Beitragszuschusses für gesetzlich krankenver-
        sicherte Beamte sollten nicht – wie von der Union dann
        unverständlicherweise verbreitet – die Wege für eine
        Bürgerversicherung oder eine grundlegende Strukturver-
        änderung in der nächsten Legislaturperiode bereits jetzt
        geebnet und in diesem schmalen Segment auch schon
        vollzogen werden. Es waren ausschließlich die genann-
        ten Gründe, die zu dieser einvernehmlichen Regelung
        mit der Union führten. Ich bin einigermaßen überrascht,
        dass gemeinsam erzielte Kompromisse im Nachhinein
        politisch populistisch umgedeutet werden. Das fördert
        nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die ich im In-
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        enausschuss überwiegend kennen und schätzen gelernt
        abe.
        Ralf Göbel (CDU/CSU): Wir debattieren heute ein
        rtikelgesetz, in dem unterschiedlichste Regelungen im
        eamtenrecht getroffen werden. Ich will nicht zu jeder
        egelung Stellung nehmen, aber auf die wichtigsten
        eränderungen gegenüber dem bisherigen Recht einge-
        en. Zum Gesetzentwurf hat nach der ersten Lesung auf
        ntrag der Fraktion der CDU/CSU eine Anhörung von
        xperten stattgefunden, die im Ergebnis zu einer erheb-
        ichen Veränderung des ursprünglichen Entwurfes ge-
        ührt hat. Ich komme noch darauf zu sprechen.
        Ausdrücklich begrüßen will ich zunächst die Entfris-
        ung der Regelungen zur Teildienstfähigkeit von Beam-
        innen und Beamten. Wir haben mit dieser Regelung ein
        eeignetes Instrument geschaffen, um auf die einge-
        chränkte Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
        u reagieren und die früher in diesen Fällen übliche vor-
        eitige Versetzung in den Ruhestand zu verhindern. Ich
        ill aber auch kritisch anmerken, dass die Umsetzung
        ieser gesetzlichen Regelung in der Praxis nicht in dem
        aße erfolgt, wie wir es wünschen und wie dies auch
        otwendig wäre. Die Behördenleitungen wählen aus oft-
        als nicht nachvollziehbaren Gründen den Weg der Ver-
        etzung in den vorzeitigen Ruhestand, obwohl die Rege-
        ungen über die Teildienstfähigkeit eingreifen. Aktuell
        abe ich einen solchen Fall im Verantwortungsbereich
        es Bundeseisenbahnvermögens. Ein solches Verhalten
        ird weder dem Interesse des Bundes gerecht noch dem
        nteresse der betroffenen Menschen, trotz gesundheitli-
        her Beeinträchtigungen weiter Dienst verrichten zu
        önnen. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, da-
        auf hinzuwirken, dass die Behörden des Bundes in allen
        eeigneten Fällen von dieser Möglichkeit tatsächlich
        uch Gebrauch machen.
        Die von uns beantragte Anhörung hat dazu geführt,
        ass der frühere Art. 3 des Gesetzes inhaltlich gestrichen
        urde. Es war beabsichtigt, den Beamtinnen und Beam-
        en, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ver-
        ichert sind, einen Beitragszuschuss zu gewähren. Damit
        urde ein Problem aufgegriffen, auf dessen Lösungsbe-
        arf wir schon mehrfach hingewiesen hatten. Der Weg,
        en die Regierungskoalition vorgeschlagen hat, ist aller-
        ings falsch. In seiner Antwort auf die Frage des Kolle-
        en Erwin Marschewski – Drucksache 15/43 – führte der
        arlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper
        örtlich aus: „Für den Dienstherrn wäre ein möglicher
        echsel in einen beihilfekonformen Standardtarif der
        ewährung eines hälftigen Beitragszuschusses im Falle
        es Verbleibs in der GKV aus Kostengründen vorzuzie-
        en.“ Seine Argumentationskraft scheint die Regie-
        ungskoalition nicht überzeugt zu haben, denn es wurde
        enau die kostenintensivere Variante gewählt.
        In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass die von
        er Regierungskoalition vorgeschlagene Lösung des
        eitragszuschusses eine Systemänderung bedeutet. Es
        st schon ziemlich dreist, wie hier seitens der Regie-
        ungskoalition versucht wurde, über dieses Thema die
        11938 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
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        Bürgerversicherung für Beamte sozusagen durch die
        kalte Küche einzuführen.
        Wir begrüßen ausdrücklich, dass die privaten Kran-
        kenversicherungen nunmehr ein Angebot abgegeben ha-
        ben, das es den bislang gesetzlich krankenversicherten
        Beamtinnen und Beamten ermöglicht, zu bezahlbaren
        Tarifen in die private Krankenversicherung zu wechseln.
        Ich erwarte, dass dieses Angebot in den nächsten Tagen
        und Wochen noch näher konkretisiert und ausformuliert
        wird. Damit könnte das Problem für die Beamtinnen und
        Beamten systemkonform gelöst werden. Anderenfalls
        müssten wir erneut in die Debatte um den richtigen Weg
        eintreten, wobei ich nicht verhehle, dass in diesem Fall
        das Modell des Deutschen Beamtenbundes, bei dem zum
        hälftigen Beitrag die Beihilfe ergänzend hinzutritt, für
        uns die Priorität hat.
        Der Gesetzentwurf enthält in Art. 1 eine Regelung,
        die eine wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen
        der sozialen Pflegeversicherung auf dienstrechtliche Re-
        gelungen beinhalten soll. Ich sage bewusst „soll“, weil in
        der Anhörung deutlich geworden ist, dass eine wir-
        kungsgleiche Übertragung im eigentlichen Wortsinne
        überhaupt nicht möglich ist. Das liegt an der Unter-
        schiedlichkeit und Nichtvergleichbarkeit der Systeme.
        Die Beamtinnen und Beamten sind eben nicht in der so-
        zialen Pflegeversicherung versichert, sondern sie haben
        das Pflegerisiko privat abgesichert und erhalten – sys-
        temkonform – ergänzend Beihilfeleistungen. Damit tritt
        hier derselbe Effekt ein wie bei der angeblich wirkungs-
        gleichen Übertragung der Regelungen der gesetzlichen
        Krankenversicherung auf das beamtenrechtliche Beihil-
        fesystem: Die Beamtinnen und Beamten tragen die Belas-
        tungen, die Entlastungen – etwa ein sinkender Beitrags-
        satz in der gesetzlichen Krankenversicherung – können
        ihnen – wiederum systembedingt – nicht zugute kom-
        men. Aus diesem Grund handelt es sich bei der hier so
        bezeichneten „wirkungsgleichen Übertragung“ um nichts
        anderes als um die Erschließung einer weiteren Einnah-
        mequelle durch den Bundesfinanzminister, ohne dass auf
        der Seite der Beamtenschaft irgendein relevanter Vorteil
        entsteht.
        Den in der Anhörung vorgestellten Vorschlag des
        Deutschen Gewerkschaftsbundes, nämlich die Hälfte des
        Einsparbetrages der Versorgungsrücklage zuzuführen,
        ändert an dieser Einschätzung nichts. Deshalb können
        wir auch dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, die
        sich die Position des DGB zu Eigen gemacht hat, nicht
        unterstützen. Es geht im Grunde doch nur darum, nach
        außen zu zeigen, dass nun auch bei den Beamtinnen und
        Beamten gekürzt wird. Das mag populär sein, intelligent
        ist es nicht. Es zeigt nur, wie hilflos die Bundesregierung
        und die sie tragende Koalition in diesem Bereich agiert.
        Zielführender wäre es in jedem Fall, wenn der einge-
        sparte Betrag systemkonform den Beihilfeleistungen zu-
        geführt würde. Dann könnte auch mit guten Argumenten
        den Beamtinnen und Beamten und der Öffentlichkeit
        diese Maßnahme vermittelt werden. Aber noch nicht
        einmal so viel Mühe will man sich geben – es wird ein-
        fach nur kassiert.
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        Letztlich aber ist die vorgeschlagene Lösung auch
        eshalb abzulehnen, weil schon die Regelung, die an-
        eblich wirkungsgleich übertragen werden soll, selbst
        alsch ist. In der Debatte um die Anhebung des Beitrages
        ür die soziale Pflegeversicherung haben wir schon deut-
        ich gemacht, dass diese die Rentner einseitig belastet,
        ie Pflegeversicherung selbst davon überhaupt keinen
        orteil hat und lediglich die Kassen der gesetzlichen
        entenversicherung aufgebessert werden sollen. Des-
        alb haben wir auch dort unsere Zustimmung nicht er-
        eilt.
        Folgerichtig können wir auch jetzt der angeblich wir-
        ungsgleichen Übertragung dieser grundsätzlich fal-
        chen Regelung unsere Zustimmung nicht erteilen.
        Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN): Für uns gilt: Alle Veränderungen, die wir in
        en sozialen Sicherungssystemen vornehmen, müssen
        uch wirkungsgleich auf Beamte, aber auch auf Politiker
        bertragen werden.
        Mit diesem Gesetz wird ein Teil dieses Grundsatzes
        mgesetzt: Rentnerinnen und Rentner müssen seit April
        en vollen Beitragssatz von 1,7 Prozent statt vorher
        ,85 Prozent zur sozialen Pflegeversicherung zahlen.
        Das bedeutet konkret im Ergebnis, dass ihnen
        ,85 Prozent ihres Einkommens weniger zur Verfügung
        tehen. Dementsprechend werden die Versorgungsbe-
        üge der Beamtinnen und Beamten um 0,85 Prozent ver-
        indert.
        Natürlich weiß ich, dass man die private Pflegeversi-
        herung mit der sozialen nicht vergleichen kann; dies
        brigens genauso wenig wie die private mit den gesetz-
        ichen Krankenkassen. Aber wir befinden uns hier genau
        n dem neuralgischen Punkt des öffentlichen Dienstes
        it seiner „Teilung“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
        er in Beamte und Angestellte. Hier gibt es immer wie-
        er Friktionen. Mal fühlen sich die Angestellten gegen-
        ber den Beamten benachteiligt, mal umgekehrt. Um
        inen solchen Fall handelt es sich hier.
        Abgesehen davon, dass wir als Bündnis 90/Die Grü-
        en eine umfassende Reform des öffentlichen Dienstes
        it einem einheitlichen Dienstrecht, das diese Teilung
        ufhebt, als langfristiges Ziel anstreben, bemühen wir
        ns – wie alle Regierungen zuvor auch – eine weitge-
        ende Gleichbehandlung zu gewährleisten.
        So wie den Beamten zum Beispiel der Tarifabschluss
        ugute kommt, indem wir ihn wirkungsgleich auf die
        eamtenschaft übertragen, so übertragen wir nun eine
        elastung, um uns eben dieser sozialen Symmetrie wie-
        er anzunähern.
        Mit der Entfristung der Regelung zur Verwendung
        on Beamtinnen und Beamten in Teildienstfähigkeit
        ollen wir den Frühpensionierungen entgegenwirken.
        ir müssen bemüht sein, die Erfahrungen lebensälterer
        itarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu nutzen. In
        iesem Zusammenhang möchte ich auch anregen, da-
        über nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, die Al-
        ersteilzeit grundsätzlich erst ab dem 60. Lebensjahr zu
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11939
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        bewilligen – und dann vorwiegend als Teilzeit und nicht
        als Blockmodell.
        Lassen Sie mich zum Schluss auf den Punkt hinwei-
        sen, den wir per Änderungsbeschluss wieder vom Gesetz
        abgetrennt haben: den Zuschuss an freiwillig in den
        GKVs versicherte Beamte.
        Nur damit wir nicht missverstanden werden: Dies ist
        nicht – wie teilweise unterstellt – der Abschied von dem
        von uns angestrebten Ziel der Bürgerversicherung; des-
        wegen nicht, weil die Regelung auch nicht der Einstieg
        in eine Bürgerversicherung gewesen wäre. Uns ging es
        mit der Regelung darum, eine Gerechtigkeitslücke zu
        schließen. Oft kamen die freiwillig versicherten Beam-
        ten nicht in den privaten Versicherungen unter oder
        mussten immense Risikozuschläge zahlen. Einen Zu-
        schuss vom Arbeitgeber für die Beiträge zur GKV aber
        bekommen sie nicht.
        Die PKVs haben jetzt aber signalisiert, behinderten
        oder vorerkrankten Beamten zumutbare und bezahlbare
        Angebote zu unterbreiten. Ob diese Angebote, die kon-
        kretisiert werden müssen, ausreichen, um eben diese Ge-
        rechtigkeitslücke zu schließen, wollen wir genau prüfen.
        Die anderen Regelungen erlauben aber keinen weite-
        ren Aufschub, Deshalb haben wir diesen Punkt zunächst
        fallen gelassen.
        Dr. Max Stadler (FDP): Lassen Sie mich mit dem
        Unstreitigen beginnen. Die Aufhebung der Befristung
        der Regelungen zur Teildienstfähigkeit ist zu begrüßen.
        Sie dient der Vermeidung von Frühpensionierungen. Be-
        amtinnen und Beamte können so trotz einer Beeinträch-
        tigung ihrer Arbeitskraft weiter berufstätig bleiben. Das
        liegt nicht nur im Interesse des Finanzministers. Das ist
        auch im Interesse der Menschen. Viele Beamtinnen und
        Beamte wünschen sich, den Kontakt zur Arbeitswelt
        nicht zu verlieren. Diesen Wunsch greift der Gesetzge-
        ber mit der vorgeschlagenen Regelung auf. Es ist nun-
        mehr an der Bundesregierung, bei den Behördenleiterin-
        nen und -leitern für eine größere Akzeptanz für dieses
        Instrument zu werben.
        Im Grundsatz unstreitig ist auch die Übertragung des
        Wegfalls der Beteiligung der Rentenversicherung am
        Pflegeversicherungsbeitrag auf Versorgungsempfänge-
        rinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Dies ist
        eine Frage der materiellen Gerechtigkeit. Der öffentliche
        Dienst lebt nicht auf einer Insel der Glückseligen. Er
        kann, auch wenn es schwer fällt, von allgemeinen sozial-
        politischen Entwicklungen nicht ausgenommen werden.
        Allerdings fehlt es an der Wirkungsgleichheit der Über-
        tragung. Bei den Rentnerinnen und Rentnern dient die
        Maßnahme der Stabilisierung der Rentenversicherung.
        Hingegen werden die Versorgungsempfängerinnen und
        Versorgungsempfänger nur belastet, ohne dass dem eine
        entsprechende Entlastung gegenüberstünde. Entlastet
        wird nur der Bundeshaushalt, nicht aber das Alterssiche-
        rungssystem der Beamtinnen und Beamten. Die FDP
        spricht sich daher dafür aus, die Einsparsumme aus der
        Reduzierung der Versorgungsbezüge in die Versorgungs-
        rücklage einzustellen. Auf diese Weise lassen sich die
        Leistungen der Beamtenversorgung für die zukünftig in
        die Versorgung übergehenden Beamtinnen und Beamten
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        tärker als bisher absichern. Die FDP greift hiermit einen
        orschlag des DGB auf, geht aber zugleich über ihn hi-
        aus. Denn es ist nicht einzusehen, warum nur 50 Pro-
        ent der Einsparsumme in die Versorgungsrücklage des
        undes überführt werden sollen. Nach Ansicht der FDP
        at der Einsparbetrag in voller Höhe im System zu ver-
        leiben, um ihn vor einer Zweckentfremdung durch den
        otorisch klammen Finanzminister zu schützen.
        Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen: Die Ge-
        ährung eines Zuschusses an freiwillig krankenversi-
        herte Beamtinnen und Beamte stieß bei der FDP von
        nfang an auf großes Misstrauen. Wir haben Sie, meine
        amen und Herren von Rot-Grün, bei dem Versuch ge-
        tellt, einen weiteren Schritt in Richtung Bürgerversi-
        herung zu gehen. Zudem hat die Anhörung gezeigt,
        ass die Idee eines Beitragszuschusses auch erhebliche
        andwerkliche Fehler aufwies, zum Beispiel zu einer
        eitragspflicht betroffener Beamter geführt hätte, ein
        ahrlich absurdes Ergebnis. Meine Fraktion ist froh,
        ass dieses Ansinnen nun vom Tisch ist und Sie unserem
        ntrag, Art. 3 des Gesetzentwurfs zu streichen, gefolgt
        ind. Für Sie ist die Sache allerdings nur aufgeschoben,
        icht aufgehoben. Wir sehen das anders: Der Verband
        er privaten Krankenversicherungen hat schriftlich an-
        eboten, alle Beamtinnen und Beamten im Standardtarif
        hne Zuschlag oder im Beamtentarif mit einem maxima-
        en Zuschlag von 30 Prozent zu versichern. Wer jetzt
        och in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, tut
        ies aus freier Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe des
        esetzgebers, eine derartige Entscheidung durch Bei-
        ragszuschüsse zu subventionieren. Ebenso wenig bedarf
        s dann noch der vom Beamtenbund vorgeschlagenen
        eilkostenlösung im System der gesetzlichen Kranken-
        ersicherung. Jedwede Zwischenlösung wäre ein weite-
        er Schritt in Richtung einer grundlegenden Systement-
        cheidung im Gesundheitswesen. Sie stellte den
        onsens infrage, hierüber erst in der nächsten Legisla-
        urperiode zu entscheiden.
        Fritz-Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
        undesminister des Innern: Der Beitrag zur sozialen
        flegeversicherung wurde bisher je zur Hälfte von den
        entnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen
        entenversicherung gezahlt. Seit dem 1. April 2004
        ird dieser Beitrag in voller Höhe von gegenwärtig
        ,7 Prozent von den Rentnerinnen und Rentnern allein
        etragen. Damit werden die heutigen Rentnerinnen und
        entner, die während ihres Arbeitslebens nicht oder nur
        enige Jahre eigene Beiträge zur der 1995 eingeführten
        flegeversicherung geleistet haben, ebenfalls an der Finan-
        ierung der Pflegeleistungen beteiligt wie die Arbeitneh-
        er, die durch Verzicht auf einen Feiertag zur Finanzie-
        ung der Pflegeversicherung beigetragen haben. Auch
        ie Empfängerinnen und Empfänger von Betriebsrenten
        inschließlich der Renten der Zusatzversorgung des öf-
        entlichen Dienstes tragen bereits seit Einführung der
        flegeversicherung den vollen Beitrag.
        Das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Gesetz
        berträgt diese Belastung der Rentnerinnen und Rentner
        irkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfän-
        erinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Diese
        aben während ihrer aktiven Dienstzeit ebenso wie die
        11940 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) )
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        heutigen Rentnerinnen und Rentner regelmäßig nicht
        oder nur kurze Zeit eigene Beiträge zur Finanzierung der
        Pflegeleistungen erbracht. Das Gebot der sozialen Ge-
        rechtigkeit gebietet daher, dass sich Versorgungsempfän-
        gerinnen und Versorgungsempfänger ab dem 1. April
        2004 in gleichem Maße wie Rentnerinnen und Rentner
        an der Finanzierung der Pflegeleistungen beteiligen.
        Diese soziale Symmetrie wird durch die Verminderung
        der jährlichen Sonderzahlung erreicht. Es entspricht zu-
        dem der Politik der Bundesregierung, alle gesellschaftli-
        chen Gruppen gleichermaßen zur solidarischen Teilhabe
        an den Maßnahmen zur Sanierung der sozialen Siche-
        rungssysteme heranzuziehen.
        Alternativen zu der vorgeschlagenen Lösung einer
        Verminderung der Sonderzahlung kommen nicht in Be-
        tracht. Zwar ist die Übertragung auch im Wege einer
        Verminderung der monatlichen Versorgungsbezüge denk-
        bar. Damit würde die Mehrbelastung der Versorgungs-
        empfänger, wie bei der Rente, auf die einzelnen Monate
        aufgeteilt. Die praktische Umsetzung dieser Lösung
        wäre aber sehr schwierig. Das Versorgungsrecht würde
        unübersichtlicher und komplizierter, weil eine eigene
        Tabelle für Pensionäre geschaffen werden müsste.
        Eine weitere Alternativlösung wäre, dass die Versor-
        gungsempfänger das Pflegerisiko ganz oder zu einem
        größeren Teil selbst privat versichern, bei Wegfall oder Re-
        duzierung der Beihilfeleistungen von bisher 70 auf 50 Pro-
        zent. Damit würden aber die finanziellen Belastungen der
        Versorgungsempfänger erheblich stärker ansteigen als
        die Belastungen der Rentner in der gesetzlichen Pflege-
        versicherung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die
        Versorgungsempfänger bei der Beitragsbemessung in der
        höchsten Risikoklasse der privaten Pflegeversicherung
        sind und die private Pflegeversicherung die Mitversiche-
        rung von Familienangehörigen nicht beitragsfrei vor-
        nimmt. Während die Beiträge in der gesetzlichen Pflege-
        versicherung vom Einkommen abhängig sind, werden sie
        in der privaten Pflegeversicherung allein nach Alter und
        Risiko bestimmt. Insbesondere die Versorgungsempfän-
        gerinnen und Versorgungsempfänger der unteren Besol-
        dungsgruppen wären mit den höheren Beiträgen über Ge-
        bühr belastet.
        Ich will ich gar nicht groß drum herum reden: Natür-
        lich führt die vorgesehene Übertragung der Belastung
        der Rentnerinnen und Rentner auf die Pensionärinnen
        und Pensionäre zu Einsparungen im Bundeshaushalt,
        und zwar in 2004 zu circa 90 Millionen Euro sowie in
        den Folgejahren zu circa 120 Millionen Euro jährlich.
        Ob man diese Summen jetzt dem Beihilfesystem oder
        der Versorgungsrücklage zuführt – dies wurde ja im
        Rahmen des parlamentarischen Verfahrens vorgetra-
        gen – ist nicht entscheidend, denn jede Entlastung des
        Bundeshaushalts stabilisiert gleichermaßen auch das
        Beihilfe- und Versorgungssystem.
        Die Regelung des Entwurfs der Regierungskoalition
        betrifft jedoch nur die Versorgungsempfängerinnen und
        Versorgungsempfänger des Bundes. Den Ländern ist die
        Entscheidung über die wirkungsgleiche Übertragung der
        Belastungen der Rentnerinnen und Rentnern auf die Ver-
        sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in
        eigener Verantwortung überlassen.
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        Zu Beginn der parlamentarischen Befassung war in
        em Gesetzentwurf ein Beitragszuschuss für freiwillig
        esetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte
        orgesehen. Beamte, die aufgrund von Vorerkrankungen
        icht oder nur mit erheblichem Risikoaufschlag in die
        rivate Krankenversicherung aufgenommen werden,
        ollten mit dieser Regelung erfasst werden. Bisher haben
        iese Beamtinnen und Beamten ihre Krankenversiche-
        ungsbeiträge in vollem Umfang allein zu tragen. Diese
        erechtigkeitslücke sollte der ursprünglich vorgesehene
        eitragszuschuss schließen. Denn schon aus Gründen
        er beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ist es geboten,
        ass sich der Dienstherr hälftig an den Krankheitsvorsor-
        ekosten beteiligt.
        Im Zusammenhang mit der Anhörung des Innenaus-
        chusses am 27. September zu dem Gesetzentwurf hat
        un der Verband der privaten Krankenversicherung in
        ussicht gestellt, diesem Personenkreis zumutbare Be-
        ingungen anzubieten. Das Angebot muss aber noch
        onkretisiert werden, und es bedarf gründlicher Prüfung,
        b damit eine dauerhafte Lösung des Problems bewirkt
        erden kann. Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungs-
        orhabens, das wegen der Übertragung der eingangs ge-
        annten Übertragung der Änderungen der Pflegever-
        icherung besonders eilbedürftig ist, kann eine solche
        rüfung nicht kurzfristig erfolgen. Das Vorhaben ist da-
        er bis zum Abschluss der notwendigen Prüfung und
        inem konkreten Angebot der privaten Krankenversiche-
        er zurückgestellt. Hier sind wir uns übrigens mit der
        DU/CSU-Fraktion einig.
        Aus Sicht der Bundesregierung sollte ein Angebot
        onkrete Zusagen zur unbefristeten Aufnahme der aus
        er gesetzlichen Krankenversicherung kommenden Be-
        mtinnen und Beamten ungeachtet eventuell vorliegen-
        er Vorerkrankungen enthalten und auch Versorgungs-
        mpfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie
        erücksichtigungsfähige Angehörige umfassen. Sollten
        en privaten Krankenversicherern derartige Aufnahme-
        onditionen nicht möglich sein, wird man erneut über
        en ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen Zu-
        chuss zur gesetzlichen Krankenversicherung diskutie-
        en müssen.
        nlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände-
        rung des Autobahnmautgesetzes für schwere
        Nutzfahrzeuge
        – Antrag: LKW-Mauteinführung zügig vo-
        ranbringen
        – Antrag: Mautbefreiung für humanitäre
        Hilfstransporte
        (Tagesordnungspunkt 28)
        Reinhard Weis (Stendal) (SPD): Der Schlussstein ist
        n der Architektur der letzte Stein, der eine Kuppel zum
        ragen bringt. Bei der heutigen zweiten und dritten Le-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11941
        (A) )
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        sung setzen wir den gesetzgeberischen Schlussstein un-
        ter die Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut in
        Deutschland und ein bisschen erinnert mich der Weg der
        Einführung der Maut an die recht komplizierte Errich-
        tung einer größeren Kathedrale im Mittelalter. Auch den
        Bauherren ist damals zwischendurch das eine oder an-
        dere Mal das Gebäude eingestürzt und sie mussten von
        vorn beginnen. Auch dort hat sich erwiesen: Aus Fehlern
        wird man klug. Nur wer sich dann nicht unverzüglich an
        den Wiederaufbau macht, der hat wirklich verloren.
        Wir haben uns nun in längeren Beratungen davon
        überzeugt, dass vor allen Dingen Toll Collect aus den
        Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Wir haben uns
        von den Betreibern überzeugen lassen, dass der Startter-
        min 1. Januar 2005 realistisch und erreichbar ist. Des-
        halb haben wir uns entschlossen, im Verlauf des Bera-
        tungsverfahrens den 1. Januar 2005 als fixen Starttermin
        aufzunehmen.
        Wir wollen damit auch ein Zeichen setzen, beispiel-
        gebend für die Spediteure, die noch zögern und ihr Ver-
        trauen in Toll Collect noch nicht zurückgewonnen ha-
        ben. Wir zeigen mit dem fixen Starttermin, dass wir
        dieses Vertrauen in Toll Collect zurückgewonnen haben.
        Insofern bin ich auch ganz froh darüber, dass die Kolle-
        ginnen und Kollegen der Opposition sehr früh den Start-
        termin 1. Januar 2005 festgelegt haben wollten, auch
        wenn sie uns damit ein wenig zwingen wollten, Farbe zu
        bekennen. Wir haben damit kein Problem. Aber ich ver-
        spreche dem lieben Kollegen Dirk Fischer schon heute:
        Ich werde Sie an Ihre Initiative erinnern, und zwar zu ei-
        nem Zeitpunkt, an dem Sie vielleicht mit Häme auf die
        Regierung einschlagen würden. Ich komme darauf zu-
        rück.
        Zum Thema Mautänderungsgesetz hatte die CDU/
        CSU-Fraktion den Antrag gestellt, die Befreiung der
        Mauterhebung auch auf humanitäre Hilfstransporte aus-
        zuweiten. Ich hatte das schon in meiner Rede zur ersten
        Lesung aufgegriffen. Auch da konnten wir mitgehen,
        weil es zur Unterstützung bei bürgerschaftlichem En-
        gagement für uns wirklich wichtig ist, dass humanitäre
        Hilfstransporte nicht an Mautgebühren scheitern, wenn
        es um akute Notlagen geht.
        Wir bleiben Toll Collect weiterhin dicht auf den Fer-
        sen und verfolgen den Prozess des weiteren Systemauf-
        baus ganz konsequent.
        Wir müssen uns eventuell darauf einstellen, dass am
        1. Januar 2005 LKW-Schlangen beim Einbuchen entste-
        hen, vielleicht noch nicht in der Silvesternacht, aber am
        ersten Werktag. Ich glaube, je offensiver wir uns mit die-
        sem Thema befassen, umso eher können wir Gelassen-
        heit in den ersten Wochen einfordern. Ich gehe davon
        aus, dass wie in Österreich die ersten drei Monate eines
        prinzipiell erfolgreichen Starts mit ein paar Holperstei-
        nen versehen sein werden. Ich werde dann den lieben
        Kollegen Fischer daran erinnern, dass Sie wie wir auf
        den 1. Januar 2005 als fixen Termin gedrängt haben. Wer
        sich dann hinstellt und Schelte auf die Bundesregierung
        und Toll Collect abladen will, handelt unlauter.
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        Was mir ein besonderes Anliegen ist – ein Anliegen,
        as auch viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land
        ewegt und umtreibt –, ist die Gefahr der Ausweichver-
        ehre auf Bundesstraßen. Wir haben schon im Ur-
        prungsgesetz festgelegt, dass mögliche Ausweichver-
        ehre durch ein Monitoring schnell erfasst werden
        önnen und eine Bemautung der Ausweichstrecken er-
        olgen kann. Das System der OBU 2 lässt dies zu. Dann
        ehren die LKWs wieder auf die Autobahn zurück, weil
        ie keinen Kostenvorteil auf der Ausweichstrecke mehr
        aben. Ich habe mir von Toll Collect noch einmal versi-
        hern lassen, dass diese Nachbemautung technisch kein
        roblem sein wird. Dies ist meines Erachtens nach wich-
        ig als Botschaft für uns, an die Bürgerinnen und Bürger,
        ie an möglichen Ausweichstrecken wohnen und Be-
        ürchtungen haben, dass der schwere Lastverkehr durch
        hre Ortschaften laufen wird.
        Ich denke, dass dies nicht das letzte Mal ist, dass wir
        ns mit dem Thema Maut befassen werden, daher muss
        ch mir noch ein paar Themen für die weiteren Debatten
        ufbewahren. Aber ich hoffe, dass wir uns beim nächs-
        en Mal, nach einem erfolgreichen Start, auch wieder
        ehr mit dem visionären Potenzial und vor allen Dingen
        it dem wirtschaftlichen Potenzial des jetzt eingeschla-
        enen Weges befassen werden.
        Heute machen wir den Weg frei und ich wünsche uns
        llen einen guten Start.
        Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Die Umsetzung des
        autprojektes ist für den Wirtschaftsstandort Deutsch-
        and von entscheidender Bedeutung. Die Bundesrepu-
        lik braucht Einnahmesicherheit für den Verkehrswege-
        au. Ohne diese Sicherheit können wir die
        erausforderungen der nächsten Jahre für unsere Ver-
        ehrsinfrastruktur nicht bewältigen.
        Deshalb muss es für die Mauteinnahmen eine enge
        weckbindung zugunsten der Verkehrsinvestitionen ge-
        en. Wer eine mautpflichtige Strecke benutzt, der hat
        uch Anspruch auf einen bestmöglichen Ausbau der
        traße. Ebenso möchte ich die Bundesregierung an ihre
        usagen für das deutsche Transportgewerbe erinnern, in
        enen sie Ausgleichsleistungen in Aussicht gestellt hat.
        amit steht Rot-Grün bei den Speditionen weiterhin in
        er Pflicht.
        Das vorliegende Gesetz gibt Anlass zur Hoffnung,
        ass ein Systemstart in naher Zukunft möglich ist. Nach-
        em die ursprüngliche Gesetzesvorlage der Bundesre-
        ierung gar keinen Starttermin benannte, wurde durch
        ie Regierungsparteien der 1. Januar des nächsten Jahres
        achgeschoben. Ich hoffe und wünsche, dass dieser Ter-
        in gehalten wird. Leider zeichnen sich die ersten Ver-
        ögerungen schon wieder ab. Wenn jetzt erst 45 000 der
        rforderlichen Bordgeräte eingebaut sind, dann ist es äu-
        erst fraglich, ob bis zum Jahresende die notwendige
        ahl von circa 500 000 Geräten geschafft wird. Nicht
        msonst räumt die Betreibergesellschaft in letzter Zeit
        in, dass man bei der satellitengestützten Maut nicht im
        lan sei und verweist nachdrücklich auf die Möglichkeit
        er manuellen Einbuchung. Für Spediteure und die
        11942 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) )
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        Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur muss es end-
        lich Verlässlichkeit geben. Deshalb ist eine enge Verzah-
        nung zwischen dem Bund und dem Betreiber dringend
        notwendig. Dazu fordern wir die Bundesregierung an
        dieser Stelle nochmals auf.
        Das vorliegende Änderungsgesetz zeigt richtige An-
        sätze. Es ist zu begrüßen, dass der Betreiber die Mautfor-
        derung gegen den Mautschuldner auch privatrechtlich
        einfordern kann. Damit entfällt der umständliche Erlass
        eines Verwaltungsaktes und der Schuldner kann unkom-
        pliziert beim Betreiber zahlen. Dies hat Vorteile vor al-
        lem bei Mautschuldnern mit Sitz im Ausland und trägt
        zur Einnahmesicherheit bei. Nicht zuletzt können Strei-
        tigkeiten zwischen dem Betreiber und dem Mautschuld-
        ner über den Grund und die Höhe des Entgeltes direkt
        vor den Zivilgerichten geklärt werden.
        Von Bedeutung ist nicht zuletzt die grundlegende
        Klarstellung des Verhältnisses zwischen dem Bundesamt
        für Güterkraftverkehr, dem Betreiber und dem Maut-
        schuldner. Ein entsprechendes Vertragsverhältnis zwi-
        schen dem Straßennutzer und dem Betreiber hat für den
        Straßennutzer bzw. Mautschuldner gegenüber dem Bun-
        desamt zahlungsbefreiende Wirkung. Für den Maut-
        schuldner ist damit klargestellt, wem er in erster Linie
        verpflichtet ist. Über die unbedingte Zahlungsverpflich-
        tung des Betreibers gegenüber dem Bundesamt ist dann
        auch die nötige Einnahmesicherheit gegeben.
        Das Änderungsgesetz beinhaltet weiterhin begrüßens-
        werte Gerechtigkeitsaspekte. Die neuen Regelungen zu
        den Säumniszuschlägen, der Stundung und Verjährung
        verhindern eine Besserstellung des säumigen Maut-
        schuldners gegenüber dem, der seiner Zahlungspflicht
        ordnungsgemäß nachkommt. So werden beispielsweise
        Zinsvorteile eines säumigen Schuldners wirksam ausge-
        schlossen.
        Neben einem sicheren Start des Systems steht nach
        wie vor die Frage, wie die bisher eingetretenen Einnah-
        meausfälle ausgeglichen werden. Bisher fehlen circa
        3,6 Milliarden Euro an Mauteinnahmen. Weiterhin geht
        es um l Milliarde Euro Vertragsstrafe. Toll Collect weist
        die Ansprüche zurück. Angeblich seien dem Bund bei
        Abschluss des Betreibervertrages etwaige Risiken bei
        der Projektumsetzung bekannt gewesen. Jetzt darf kein
        endloser Rechtsstreit folgen. Wir brauchen Klarheit für
        einen Ausgleich der Einnahmeausfälle. Die deutsche
        Wirtschaft und auch ausländische Investoren erwarten
        Verlässlichkeit bei den Verkehrsinvestitionen in der Bun-
        desrepublik. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert
        die Bundesregierung daher auf, einen baldigen Start des
        Mautsystems zu gewährleisten und auf den vollständi-
        gen Ausgleich der Einnahmeausfälle umgehend hinzu-
        wirken.
        Wilhelm Josef Sebastian MdB (CDU/CSU): Nach
        dem kläglichen Scheitern der Einführung einer strecken-
        bezogenen LKW-Maut in Deutschland im Jahr 2003
        stehen wir erneut gespannt vor der Neuauflage dieses
        Projektes. Damals handelte es sich um eine Aneinander-
        reihung von Pleiten, Pech und Pannen. Es entstand mate-
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        ieller Schaden, insbesondere für den ohnehin maroden
        undeshaushalt, es entstand ein Vertrauenschaden, ins-
        esondere beim ohnehin gebeutelten deutschen Güter-
        raftverkehrsgewerbe, und es entstand eine Imagescha-
        en, insbesondere im Ausland vor dem Hintergrund
        iner ohnehin schwindenden Wettbewerbsfähigkeit.
        Ein erneutes Scheitern des Projektes können und dür-
        en wir uns nicht mehr leisten. Mit dem Antrag „LKW-
        auteinführung zügig voranbringen“ hat die Union im
        eutschen Bundestag die Bedingungen formuliert, die
        ür ein Gelingen notwendig sind: erstens durch intensi-
        es Projektcontrolling sicherzustellen, dass die geplan-
        en Einführungstermine zum 1. Januar 2005 bzw. 1. Ja-
        uar 2006 auch tatsächlich realisiert werden; zweitens
        em Deutschen Bundestag über alle Sachstände zeitnah
        u berichten, drittens das Schiedsverfahren ziel- und er-
        ebnisorientiert schnellstmöglich zum Abschluss zu
        ringen; viertens die Verhandlungen in Brüssel zur Har-
        onisierung für das deutsche Güterkraftverkehrsge-
        erbe voranzutreiben; fünftens sicherzustellen, dass
        ine flexible, unbürokratische und mittelstandsfreund-
        iche Mauterhebung und Mautabrechnung sowie ein ent-
        prechendes Zahlungsverfahren erfolgt. Aus unerfindli-
        hen Gründen hat die Regierungsmehrheit diesen Antrag
        m Ausschuss abgelehnt, obwohl doch Einigkeit besteht,
        ass diese Schritte unabdingbar für einen Erfolg sind.
        Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir in den
        ächsten Wochen und Monaten unverrückbar an diesen
        orderungen festhalten werden. Die Union im Bundes-
        ag begibt sich – im Gegensatz zu Rot-Grün – nicht auf
        as Parkett parteipolitischen Geplänkels. Wir unterstüt-
        en den Gesetzentwurf zur Änderung des Auto-
        ahnmautgesetzes mit den im Ausschuss einmütig ver-
        bschiedeten Änderungen. Besonders wichtig ist es uns,
        ass man sich auf der Regierungsseite, nicht zuletzt auf
        nseren Druck hin, bereit gefunden hat, den Starttermin
        . Januar 2005 explizit auch in das Gesetz hineinzu-
        chreiben.
        Fragen zur Höhe der in Aussicht gestellten Schaden-
        rsatzforderungen an Toll Collect (TC) müssen erlaubt
        ein. Sind 4,6 Milliarden Euro realistisch, da es keinerlei
        räzedenzfälle und daher keine Rechtssicherheit gibt?
        enkt die Bundesregierung mit diesen ungesicherten
        ahlen nicht von ihrem eigenen Versagen im ganzen
        autverfahren ab? Inwieweit waren der Bundesregie-
        ung bei Abschluss des Betreibervertrages etwaige Risi-
        en bei der Projektentwicklung und Projektrealisierung
        ekannt?
        Pikant ist die Höhe der Forderungen auch deswegen,
        eil der Bund selbst als Großaktionär der Deutschen Te-
        ekom – die ihrerseits mit 45 Prozent am TC-Konsortium
        eteiligt ist – durch diese Forderungen die Aktienkurse
        auerhaft belastet und sich eigene Vermögensschäden
        ufügt. Auch kann es ernstlich nicht im Interesse des
        undes sein, dem Konsortium, das ja weiterhin Vertrags-
        artner bleibt, mit dieser Maximalforderung praktisch
        ie wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Wir erwar-
        en jedenfalls eine schnelle und vernünftige Regelung in
        ieser Frage.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11943
        (A) )
        (B) )
        Die neu bestellte Geschäftsführung von TC hat mitt-
        lerweile die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundes-
        amt für Güterkraftverkehr sowie die Fachverbände des
        Güterkraftverkehrs stärker als zuvor in die vorbereiten-
        den Prozesse eingebunden und kann gute Fortschritte
        vermelden. Aus heutiger Sicht und unter Wertung des im
        Ausschuss vorgetragenen Berichts kann man feststellen:
        Dort wird gute Arbeit geleistet. Im Laufe des Jahres
        2004 erfolgte Funktionstests haben zufrieden stellende
        Ergebnisse erbracht, die die mit 95 Prozent vorgegebene
        Zielgenauigkeit der richtig erfassten Autobahnabschnitte
        mit über 99 Prozent deutlich erfüllt haben. Somit scheint
        von der technischen Seite her ein erfolgreicher Start
        möglich.
        Es müssen in den nächsten Wochen und Monaten je-
        doch alle Anstrengungen unternommen werden, um die
        Zahl der eingebauten On Board Units zum Mautstart zu
        erhöhen. Auch wenn die Zielvorgabe von 500 000 OBUs
        zum Jahreswechsel offenbar nicht mehr erreichbar ist,
        sollten alle Beteiligten – inklusive des Güterkraftver-
        kehrsgewerbes – ihre Bemühungen daran setzen, dass
        möglichst viele OBUs eingebaut werden.
        Gerüchten, dass das Bundesministerium für Verkehr,
        Bau- und Wohnungswesen erwägt, am 1. Januar mit einer
        höheren LKW-Maut zu starten als bisher geplant, tritt die
        Union deutlich entgegen. Dies wäre ein krasser Verstoß
        gegen den Mautkompromiss im Vermittlungsausschuss
        vom Mai 2003. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte
        damals dafür gesorgt, dass die durchschnittlichen Maut-
        sätze von ursprünglich 15 Cent auf 12,4 Cent pro Kilo-
        meter so lange herabgesetzt wurden, bis der Bundes-
        minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
        Dr. Manfred Stolpe, für das deutsche LKW-Gewerbe ein
        Harminisierungsvolumen von 600 Millionen Euro jähr-
        lich von der EU-Kommission genehmigt bekommt.
        Wenn man jüngsten Berichten aus Brüssel Glauben
        schenkt, scheint sich in dieser Frage ja endlich etwas zu
        bewegen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass
        das deutsche Güterkraftgewerbe die LKW-Maut dem
        Grunde nach, konzeptionell und in ihrer bisher festge-
        legten Höhe mitträgt. Dies bedeutet eine besondere Ver-
        pflichtung für den Bund zur Umsetzung aller Vereinba-
        rungsbestandteile, insbesondere die Angleichung der
        Wettbewerbsbedingungen in Europa.
        Wir können an dieser Stelle abschließend aber auch
        befriedigt feststellen, dass sich die rot-grüne Regie-
        rungsmehrheit im Ausschuss aufgrund unserer Initiative
        zu einem gemeinsamen Antrag bereitgefunden hat, für
        humanitäre Hilfstransporte eine Mautbefreiung auszu-
        sprechen. Dies ist ein wichtiges Signal dafür, dass der
        Staat ein solches Engagement anerkennt und mit seinen
        Möglichkeiten fördert.
        Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Der ADAC hat in der jüngsten Ausgabe der
        „Motorwelt“ über einen reibungslosen Test mit einem
        LKW berichtet, der mit einer On Board Unit (OBU) aus-
        gestattet war. Dieser wurde vier Tage kreuz und quer
        durch Deutschland gefahren. Die Ergebnisse des Tests
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        auten: „Alles paletti, kein Fehler. Einem Start der Maut-
        rfassung am 1. Januar 2005 sollte … nichts mehr im
        ege stehen.“ Dieser Erwartung schließen wir uns heute
        n – hoffentlich zu Recht.
        Mit der Änderung des Mautgesetzes legen wir fest:
        ie Mauterfassung beginnt zum 1. Januar 2005 um
        Uhr. Jedenfalls spricht aus technischer Sicht alles da-
        ür, dass dies der Fall sein wird, da alle Tests bisher posi-
        iv verlaufen sind, und der Probebetrieb daher sogar um
        ehn Tage vorgezogen werden konnte. Wir haben uns
        it dem Termin bewusst festgelegt, um auch nach drau-
        en ein klares Signal zu geben: Die Maut kommt! Ich
        etone dies auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund
        er Zurückhaltung bei der Bestellung von OBUs durch
        as Güterkraftverkehrsgewerbe Zweifel am pünktlichen
        tart des Systems aufkommen könnten. Für diese Zu-
        ückhaltung gibt es aus unserer Sicht keinen vernünfti-
        en Grund. Vor allem: Es gibt auch keine Entschuldi-
        ung, wenn die OBUs nicht eingebaut wird. Dann
        üssen die Spediteure eben von der Möglichkeit der In-
        ernetbuchung oder den Mautterminals Gebrauch ma-
        hen – bezahlt wird in jedem Fall.
        Es wird jetzt das Szenario beschworen, dass nicht ge-
        ügend OBUs zum Mautstart eingebaut sein werden und
        ass sich dann kilometerlange Staus vor den Raststellen
        ilden würden. Damit ist zu rechnen. Aber eines ist klar:
        en größten Schaden durch solche selbst verursachten
        taus hat der Lastwagenfahrer selbst, der dann nicht
        ehr termingerecht liefern kann. Ich setze daher auf die
        ollektive Vernunft des Gewerbes, alles daranzusetzen,
        ass möglichst viele Trucks mit OBUs ausgerüstet wer-
        en, damit solche Rückstaus an manuellen Einbuchungs-
        erminals die Ausnahme bleiben.
        Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und
        ntsorgung hat gemeinsam mit Toll Collect, dem BDI
        nd weiteren Verbänden der Verkehrswirtschaft in einer
        emeinsamen Erklärung am 27. August 2004 gefordert,
        ie OBUs jetzt einzubauen, um die Vorteile der auto-
        atischen Mauterfassung zu nutzen. Ich unterstütze dies
        usdrücklich und fordere alle Beteiligten auf, das Ihre
        um Gelingen der Operation „LKW-Maut“ beizutragen.
        Es wäre vermessen, darauf zu setzen, dass ein derartig
        omplexes System von Beginn an vollkommen fehler-
        rei funktioniert. Es kann sein, dass es da an der einen
        cke noch stolpert oder knirscht, wenn über Nacht ein
        ystem für Hunderttausende LKW online geschaltet
        ird. Wichtig ist, dass die Fehleranalyse und -behebung
        ann umgehend eingeleitet wird.
        Ich sage offen, dass hier in den letzten Monaten durch
        as transparente Verhalten der Geschäftsführung von
        oll Collect, namentlich des Vorsitzenden der Geschäfts-
        ührung, Christoph Bellmer, Vertrauen gewachsen ist,
        ass der Prozess der Mauteinführung gut gemanagt wird.
        as Verhalten der neuen Geschäftsführung unterscheidet
        ich wohltuend von dem der Vorgänger, die meinten, das
        arlament nicht ernst nehmen zu müssen und im Wissen
        m das Scheitern immer noch sendeten: „Der Termin
        ird auf jeden Fall gehalten“. Das war auch für viele
        11944 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) )
        (B) )
        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens un-
        erträglich, die viel Engagement aufgebracht haben und
        aufbringen, um das Ziel zu schaffen, das weltweit erste
        flächendeckende satellitengestützte Mauterfassungssys-
        tem auf die Beine zu stellen.
        Wenn die Maut funktioniert, wird die Diskussion sich
        auch wieder stärker dem Nutzen dieses Instruments zu-
        wenden: Wir schaffen mit der LKW-Maut den Einstieg
        in den Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinan-
        zierung der Verkehrswege. Die Maut ist ein wichtiger
        Schritt zu mehr Chancengleichheit zwischen Straße und
        Schiene. Sie schafft eine wesentliche Voraussetzung zur
        Stauvermeidung auf der Straße und zur Verlagerung von
        Gütertransporten auf Bahn und Binnenschiff. Trotz an-
        derer Mehrheiten im Bundesrat wird damit im zweiten
        Anlauf ein Schlüsselprojekt rot-grüner Verkehrspolitik
        auf dem Weg zur Verursachergerechtigkeit bei den We-
        gekosten umgesetzt.
        Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Der Deutsche
        Bundestag diskutiert heute in zweiter und dritter Lesung
        ein Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für
        schwere Nutzfahrzeuge, das in den Ausschussberatun-
        gen des Verkehrsausschusses große Einmütigkeit hervor-
        gerufen hat. Es ist gelungen, über Parteigrenzen hinweg
        die wesentlichen Punkte des Gesetzes gemeinsam fest-
        zulegen und damit deutlich zu machen, dass in diesen
        Fragen keine Differenzen bestehen. Das gilt sowohl hin-
        sichtlich der Einfügung des festen Termins des Mautbe-
        ginns am 1. Januar 2005, das gilt für die zusätzliche Be-
        freiung humanitärer Hilfstransporte von der Mautpflicht
        und das gilt auch und insbesondere im Hinblick auf eine
        vom Datenschutzbeauftragten des Bundes angeregte
        Klarstellung hinsichtlich der Verwendung der erfassten
        Mautdaten.
        Für die FDP ist mit dieser Gesetzesformulierung
        nochmals deutlich geworden, dass die von den elektroni-
        schen Überwachungsgeräten erfassten Daten ausschließ-
        lich für die Zwecke der Mautabrechnung zur Verfügung
        stehen und ansonsten keinen weiteren Zugriff erlauben.
        Wir erachten das im Interesse großer Ängste in der Be-
        völkerung, vor dem Hintergrund eines Urteils des Amts-
        gerichts Gummersbach und latent vorhandenen Miss-
        trauens als die richtige Antwort des Parlaments.
        Der 1. Januar 2005, der nun als neuer Beginn der
        Maut im Gesetz steht, ist nicht nur Ausdruck des Ver-
        trauens in das funktionierende System zu diesem Ter-
        min, sondern natürlich für alle Beteiligten weiterhin
        Verpflichtung, nicht nachzulassen, um dieses Datum tat-
        sächlich eintreten zu lassen. Nach wie vor gibt es in wei-
        ten Bereichen des Gewerbes Zweifel an der Funktions-
        tüchtigkeit, nicht zuletzt wieder durch einen Bericht im
        deutschen Fernsehen am 30. September dieses Jahres.
        Sowohl Toll Collect als auch die Bundesregierung, als
        auch die Kontrolleure des Bundesamtes für Güterver-
        kehr und der technische Experte sind aufgefordert,
        schnellstmöglich diesen Vorwürfen nachzugehen und
        belastbar dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bun-
        destages gegenüber dazu Stellung zu nehmen.
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        Ein Wermutstropfen bleibt in der ganzen Diskussion:
        elbst wenn die Mauteinnahmen fließen, wird es nicht zu
        iner Verbesserung der Investitionstätigkeit im deutschen
        erkehrswegebau kommen können. Die Bundesregie-
        ung hat in eklatanter Weise den im Vermittlungsaus-
        chuss gefundenen Kompromiss über die Verwendung
        er Mautmittel völlig anders ausgelegt. Maut bedeutet
        icht zusätzliche Einnahmen, sondern Maut bedeutet
        ach der Lesart dieser Bundesregierung den Ersatz bis-
        eriger Steuermittel durch Mauteinnahmen. Weder der
        nfrastruktur ist damit geholfen, noch sind die politi-
        chen Zusagen eingehalten. Das wird besonders dann zu
        inem weiteren Belastungsfaktor für den Standort
        eutschland, wenn die mit Einführung der Maut zuge-
        agte Harmonisierungsentlastung für das deutsche Gü-
        erkraftverkehrsgewerbe von rund 600 Millionen Euro
        icht eintritt, weil offensichtlich die finanzielle Umset-
        ung dieser Zusagen erst dann möglich ist, wenn die
        aut im Durchschnitt bei 15 Cent pro Kilometer erho-
        en wird. Dies ist nach den jetzigen Bedingungen aber
        rst zum 1. Januar 2006 möglich. Die von der Regie-
        ungsseite gegebene Aussage, deswegen seien ja die
        urchschnittlichen Mautsätze abgesenkt worden, hilft
        a dem deutschen Gewerbe nicht sehr viel weiter, weil
        s an der grundsätzlichen Harmonisierungsdefizitsitua-
        ion zulasten des deutschen Gewerbes nichts ändert. In
        iesem Fall bleibt bei aller Harmonie in der Gesetzge-
        ungsarbeit zum vorliegenden Gesetz der Dissens beste-
        en. Im Übrigen fühlt sich die FDP in ihrer Skepsis ge-
        enüber dem Mautkompromiss durch das bisher
        ezeigte Verhalten der Bundesregierung mehr als bestä-
        igt.
        Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
        esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:
        enn das Wort „Maut“ auf der Tagesordnung steht,
        errschte bisher oft Aufgeregtheit. Das ist heute nicht so.
        as verdanken wir zweierlei: dem neuen Wind, der bei
        oll Collect weht; und der guten Zusammenarbeit aller
        eteiligten bei der Änderung des ABMG. Zu beiden
        unkten will ich kurz etwas sagen. Ich fange mit Toll
        ollect an.
        Dort hat sich vieles zum Guten geändert. Die Zusam-
        enarbeit mit der neuen Geschäftsführung funktioniert,
        ie ist vertrauensvoll und transparent. Davon konnten
        ir uns auch in der vergangenen Woche im Ausschuss
        och einmal überzeugen.
        Wichtiger noch: Das neue kooperative Klima bleibt
        icht ohne Auswirkungen auf die praktische Arbeit. So-
        ohl der unabhängige Gutachter als auch das BAG, das
        as Projektcontrolling durchführt, haben bestätigt, dass
        as Unternehmen alle bisherigen Meilensteine erreicht
        at. Deshalb konnte Toll Collect bereits in der vergange-
        en Woche mit der Generalprobe beginnen. Derzeit wird
        as System mit allen Betriebsprozessen –, also mit Bu-
        hung, Kontrolle und Abrechnung – durchgeprüft. Auch
        iejenigen, die das Projekt sehr kritisch begleiten, die
        erbände des Gewerbes, sind mittlerweile überzeugt,
        ass die Technik pünktlich zum Jahresbeginn 2005 ste-
        en wird. – So viel zu Toll Collect.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004 11945
        (A) )
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        Zum ABMG: Das Änderungsgesetz der Bundesregie-
        rung ist notwendig, weil der 31. August 2003 als Start-
        termin – und damit die Pflicht zur Mauterhebung ab die-
        sem Tag – aus der LKW-Mautverordnung beseitigt
        werden muss. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für
        Wirtschaft und Verwaltung.
        Die vorliegende Beschlussempfehlung und der Be-
        richt des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und
        Wohnungswesen sieht Änderungen des Gesetzentwur-
        fes vor, die mit der Zustimmung aller Fraktionen im
        Ausschuss beschlossen worden sind. Statt der noch im
        Gesetzentwurf vorgesehenen flexiblen Lösung zur Fest-
        setzung des Starttermins der Mauterhebung ist nun – vor
        dem Hintergrund der bisher erfolgreichen Projektent-
        wicklung – die Aufnahme des Starttermins 1. Januar
        2005 in das Gesetz selbst vorgesehen. Damit entspre-
        chen wir dem Anliegen des Bundesrates, der das am
        24. September 2004 in seiner Stellungnahme zum Ge-
        setzentwurf ausdrücklich gefordert hat. Weiter beinhaltet
        die Beschlussempfehlung, dass humanitäre Hilfstrans-
        porte von der Mautpflicht ausgenommen werden und
        dass die Verwendung der beim Betrieb des Mautsystems
        und bei den Kontrollen erhobenen Daten für andere
        Zwecke ausgeschlossen ist.
        Die Bundesregierung begrüßt diese Änderungen. Das
        gilt auch für die neu aufgenommenen Regelungen zum
        Schutz der Mautdaten. Denn damit wird sichergestellt,
        dass diese Daten nicht zweckentfremdet verwendet wer-
        den.
        Es sieht also sehr gut aus für einen Mautstart am 1. Ja-
        nuar 2005. Deshalb will ich auch diese Gelegenheit noch
        einmal nutzen, um mich an das Gewerbe zu wenden. Der
        Appell ist klar und wird auch von den maßgeblichen
        Verbänden so getragen: Lassen Sie ihre On Board Units
        einbauen. Sie sichern sich damit größtmögliche Flexi-
        bilität und den Komfort, nicht vor Fahrtantritt per Inter-
        net oder Terminal buchen zu müssen. Die Vertragswerk-
        stätten halten die bestellten und personalisierten On
        Board Units, OBUs, bereit.
        Auch an die Adresse des Gewerbes will ich sagen:
        Selbstverständlich steht die Bundesregierung weiterhin
        zum gemeinsamen Beschluss vom Mai 2003 über Har-
        monisierungsmaßnahmen. Wir tun in Brüssel alles, um
        dem Mautermäßigungsverfahren zum Erfolg zu verhel-
        fen. Der Entlastungseffekt für das Gewerbe ist im Jahr
        2005 ohnehin vorhanden, da die Maut nicht in der ur-
        sprünglich geplanten Höhe von durchschnittlich 15 Cent,
        sondern mit dem abgesenkten Mautsatz von durch-
        schnittlich 12,4 Cent pro Kilometer erhoben wird.
        Heute können wir festhalten: Erstens. Mit der Ände-
        rung des ABMG haben wir die rechtlichen Voraussetzun-
        gen geschaffen. Zweitens. Die maßgeblichen technischen
        Voraussetzungen für die Fertigstellung des Mautsystems
        sind vorhanden. Drittens. Die Tests wurden erfolgreich
        abgeschlossen. Viertens. Die Stabilität des Systems ist
        belegt. Wir können zuversichtlich sein, dass der Start der
        Mauterhebung pünktlich am 1. Januar 2005 beginnt.
        Wenn man mit einer so schönen Bilanz ins Wochen-
        ende fahren kann, darf man zufrieden sein.
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        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. Sep-
        ember 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2
        rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
        äß Artikel 77 Abs. 3 nicht einzulegen:
        Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungs-
        gesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
        (CWÜAGÄndG 1)
        Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anle-
        gerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG)
        Gesetz zu dem Abkommen vom 7. April 2003 zwi-
        schen der Regierung der Bundesrepublik
        Deutschland und der Regierung der Tunesischen
        Republik über die Zusammenarbeit bei der Be-
        kämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeu-
        tung
        Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. Sep-
        ember 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundes-
        ag am 1. Juli 2004 verabschiedeten Gesetz zum Abbau
        on Statistiken (Statistikabbaugesetz) gemäß Arti-
        el 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.
        Die Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
        eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
        eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
        achstehenden Vorlage absieht:
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2004 der
        Bundesregierung
        – Drucksache 15/2457 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        Innenausschuss
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.2
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.3
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.4
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.5
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.12
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.22
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.33
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.43
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.52
        Drucksache 15/3266 Nr. 1.13
        Drucksache 15/3266 Nr. 2.7
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.103
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.30
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.35
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.51
        11946 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        (A) (C)
        (B) (D)
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.52
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.54
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.77
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.96
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.102
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.19
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.44
        Drucksache 15/3266 Nr. 2.1
        Drucksache 15/3266 Nr. 2.20
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.40
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.82
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.5
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 15/3403 Nr. 2.23
        Ausschuss für Kultur und Medien
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.8
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.13
        Drucksache 15/3546 Nr. 2.1
        130. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 1. Oktober 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10