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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/129 der CDU/CSU: Wohneigentumsförde- rung weiterhin notwendig (Drucksache 15/3714) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Heinz Seiffert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Seiffert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . – zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Energiepolitik ist Standortpolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zukunfts- programm Energie vorlegen – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Strom- rechnungen transparent gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten 11694 B 11694 C 11697 A 11699 A 11699 B 11699 C 11701 D 11702 B 11706 A 11707 C Deutscher B Stenografisch 129. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 13, 17, 29 und 31 c und d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaf- fung der Eigenheimzulage (Drucksachen 15/3781, 15/3821). . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Minkel, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion W K J D A N T a 11693 A 11694 A 11694 A 11694 B Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Minkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11709 A 11711 B undestag er Bericht ung 30. September 2004 t : olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . laus Minkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . oachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit 11713 A 11713 C 11714 A 11716 C 11718 C 11720 A 11721 C Gudrun Kopp, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 Nationales Energieprogramm vorle- gen – Planungssicherheit für Wirt- schaft und Verbraucher herstellen (Drucksachen 15/1349, 15/367, 15/761, 15/2760, 15/3389) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine neue Regulierungsbe- hörde – Bundeskartellamt als Wettbe- werbsbehörde stärken (Drucksache 15/823) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Andreas Pinkwart, Gudrun Kopp, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Lage der Bürger in den Steinkohlerevieren an Saar und Ruhr in den Fokus rücken (Drucksache 15/3509) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Dr. Andreas Pinkwart, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Staatseingriffe minimieren – Energiegipfel nutzen (Drucksache 15/3809) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Bietmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- b c d e f g Z a b 11722 A 11722 B 11722 C 11722 C 11722 C 11725 A 11727 A 11728 B 11730 B 11731 A 11733 A 11735 B 11736 B 11737 B 11738 C 11739 A 11742 A zes zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezügen von den Ein- kommensanpassungen 2003/2004 (An- passungsausschlussgesetz) (Drucksache 15/3783) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Aufenthaltsgeset- zes und weiterer Gesetze (Drucksache 15/3784) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 15/3785) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Gräbergesetzes (Drucksache 15/3753) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum EU-Truppenstatut vom 17. No- vember 2003 (Drucksache 15/3786) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertre- ter der Regierungen der Mitgliedstaa- ten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA (Drucksache 15/3787) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Welt- bevölkerung und Entwicklung – zehn Jahre nach Kairo (Drucksache 15/3812 ) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Annette Widmann- Mauz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weltbevölke- rungspolitik zehn Jahre nach Kairo (Drucksache 15/3798) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Foto- tafeln zum 17. Juni 1953 erhalten (Drucksache 15/3800) . . . . . . . . . . . . . . . 11743 D 11743 D 11744 A 11744 A 11744 A 11744 A 11744 B 11744 B 11744 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 III Tagesordnungspunkt 31: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württem- berg) und Rheinfelden (Aargau) (Drucksachen 15/3178, 15/3833) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Vor- schriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Um- setzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine ge- meinsame Steuerregelung für Zahlun- gen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG- Amtshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksachen 15/3679, 15/3788, 15/3820, 15/3827, 15/3845) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e)–h) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 145, 146, 147 und 148 zu Petitionen (Drucksachen 15/3728, 15/3729, 15/3730, 15/3731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Inter- nationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolu- tionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen (Drucksachen 15/3710, 15/3826, 15/3835) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Dr. Werner Hoyer, Helga Daub, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mandat für Kabul und Kun- duz/Faizabad trennen (Drucksachen 15/3712, 15/3825 ) . . . . . . . in Verbindung mit Z A P D u k ( D D W D J C R P G D N E Z A ti D s r L K D D K D M G E A D P W F H 11744 D 11745 A 11745 B 11745 D 11746 A usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Dr. Friedbert flüger, Christian Schmidt (Fürth), r. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der CDU/CSU: Für ein onsequentes Engagement in Afghanistan Drucksache 15/3801) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- onen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ IE GRÜNEN: Pläne der CDU zur Ein- chränkung von Arbeitnehmer- und Sozial- echten udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Göhner (CDU/CSU) . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ranz Romer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11746 A 11746 B 11747 B 11749 A 11749 D 11751 C 11753 B 11754 B 11755 C 11756 A 11756 C 11795 B 11759 D 11758 B 11762 A 11763 B 11764 C 11765 D 11767 C 11769 A 11770 B 11772 A 11773 C 11774 D 11776 A 11776 C 11778 A 11779 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Nachhaltige Stär- kung des Mittelstands durch Innovations- förderung (Drucksachen 15/1782, 15/3457) . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Erika Ober, Karin Kortmann, Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Globale Bekämpfung von HIV/Aids intensivieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg), Dr. Christian Ruck, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Entwicklungspolitik muss Bekämp- fung von HIV/Aids verstärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Markus Löning, Dr. Guido Westerwelle, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Bekämpfung von HIV/Aids zu ei- nem Hauptanliegen in der Entwick- lungspolitik machen (Drucksachen 15/2408, 15/2465, 15/2469, 15/3411) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Karin Kortmann, Detlef c K D D U S D D D A T B s u – – ( G C 11780 A 11780 B 11782 D 11783 C 11784 C 11786 A 11787 D 11789 D 11791 C 11793 B Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Auf dem Weg zur Erreichung der Millen- nium Development Goals (MDGs) – Probleme bei der Zielerreichung erken- nen und bewältigen (Drucksachen 15/1005, 15/3506) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Ralf Brauksiepe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weltweite Armutsbekämpfung richtig machen (Drucksache 15/3098) . . . . . . . . . . . . . . . arin Kortmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Conny Mayer (Freiburg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . r. Erika Ober (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verbraucherschutz, Ernährung nd Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Cajus Julius Caesar, Peter H. Carstensen (Nord- strand), Dr. Christian Ruck, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Urwaldschutz durch nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft stärken zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abge- ordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ur- waldschutz verstärken Drucksachen 15/2747, 15/3464, 15/3794) . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11793 C 11793 D 11794 A 11795 C 11797 C 11799 A 11800 A 11801 D 11803 A 11803 C 11804 A 11805 B 11806 C 11807 A 11808 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 V Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Maß- nahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2002 und 2003 – Unfallverhütungsbericht Straßen- verkehr 2002/2003 – (Drucksache 15/3427) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Normenflut wirksam begrenzen – Überflüssige Normen ab- schaffen (Drucksache 15/1233) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Anreize zum Büro- kratieabbau setzen – Bürokratische Pflichtdienste bezahlen (Drucksache 15/1811) . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Tätigkeitsbericht 2001 und 2002 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 19. Tätigkeitsbericht – (Drucksache 15/888) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T G K w C d ( J T B R B m s S w K ( T Z d G b s ( C U R T a b Z A D w C f ( 11810 A 11810 D 11811 D 11813 A 11813 B 11814 C 11815 D 11816 D 11817 C 11818 D 11820 A 11820 A 11820 B 11821 D 11824 B 11826 A 11827 B 11828 D agesordnungspunkt 12: roße Anfrage der Abgeordneten Jürgen limke, Klaus Brähmig, Dr. Christian Ruck, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Tourismus in Entwicklungslän- ern Drucksachen 15/2027, 15/3031) . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . agesordnungspunkt 15: eschlussempfehlung und Bericht des echtsausschusses zu der Unterrichtung der undesregierung: Vorschlag für einen Rah- enbeschluss des Rates über die Europäi- che Beweisanordnung zur Erlangung von achen, Schriftstücken und Daten zur Ver- endung in Strafverfahren OM (2003) 688 endg.; Ratsdok. 15221/03 Drucksachen 15/2519 Nr. 2.2, 15/3831) . . . . agesordnungspunkt 14: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Regelung der Versorgung bei esonderen Auslandsverwendungen (Ein- atzversorgungsgesetz – EinsatzVG) Drucksachen 15/3416, 15/3829, 15/...) . . . . . laudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bela- rus vor den Parlamentswahlen und dem Referendum (Drucksache 15/3811) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, Irmgard Karwatzki, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Belarus vor den Parla- mentswahlen 2004 (Drucksache 15/3802) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Claudia Nolte, r. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Bötsch, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Für eine demokratische und reie Präsidentenwahl 2004 in der Ukraine Drucksache 15/3799) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11829 A 11829 A 11829 D 11831 C 11831 D 11832 B 11834 A 11835 C 11832 B 11832 B 11836 B VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 Claudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Be- wertung und Bekämpfung von Umge- bungslärm (Drucksache 15/3782) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerd Müller, Kurt J. Rossmanith, Ilse Aigner, Artur Auernhammer, Marion Seib, Dr. Klaus Rose, Melanie Oßwald, Dr. Wolfgang Götzer, Johannes Singhammer, Marlene Mortler, Matthäus Strebl, Barbara Lanzinger, Doris Meyer (Tapfheim), Dr. Georg Nüßlein, Norbert Geis, Ernst Hinsken, Franz Obermeier, Eduard Lintner, Hans Michelbach, Gerhard Wächter, Wilhelm Josef Sebastian, Georg Girisch, Hannelore Roedel, Leo Dautzenberg, Heinz Seiffert, Georg Fahrenschon, Beatrix Philipp, Alexander Dobrindt, Henry Nitzsche, Dr. Peter Jahr, Bernward Müller (Gera), Werner Lensing, Andreas Scheuer, Norbert Barthle, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Klaus-Peter Willsch, Rudolf Kraus und Ernst- Reinhard Beck (Reutlingen) (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicher- heitsunterstützungstruppe in Afghanistan un- ter Führung der NATO auf Grundlage der Re- solutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans- M ( D H H K K L N E G D D D W D c d w E t r t 1 v 1 1 V A E H F A B a h t s 2 ( v 1 V A E V l d w E t r n 1 v 1 1 V 11836 C 11837 C 11837 C 11837 D 11839 A 11839 C ichael Goldmann, Joachim Günther Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, r. Christel Happach-Kasan, Christoph artmann (Homburg), Klaus Haupt, Birgit omburger, Dr. Werner Hoyer, Michael auch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. olb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina enke, Dirk Niebel, Günther Friedrich olting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), berhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, isela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, r. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, r. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, r. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Guido esterwelle, Dr. Claudia Winterstein und r. Volker Wissing (alle FDP) zur namentli- hen Abstimmung über den Antrag der Bun- esregierung: Fortsetzung der Beteiligung be- affneter deutscher Streitkräfte an dem insatz einer Internationalen Sicherheitsun- erstützungstruppe in Afghanistan unter Füh- ung der NATO auf Grundlage der Resolu- ionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) om 27. November 2002, 1510 (2003) vom 3. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 7. September 2004 des Sicherheitsrats der ereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten arald Leibrecht und Markus Löning (beide DP) zur namentlichen Abstimmung über den ntrag der Bundesregierung: Fortsetzung der eteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte n dem Einsatz einer Internationalen Sicher- eitsunterstützungstruppe in Afghanistan un- er Führung der NATO auf Grundlage der Re- olutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) om 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 7. September 2004 des Sicherheitsrats der ereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten eronika Bellmann (CDU/CSU) zur nament- ichen Abstimmung über den Antrag der Bun- esregierung: Fortsetzung der Beteiligung be- affneter deutscher Streitkräfte an dem insatz einer Internationalen Sicherheitsun- erstützungstruppe in Afghanistan unter Füh- ung der NATO auf Grundlage der Resolutio- en 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) om 27. November 2002, 1510 (2003) vom 3. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 7. September 2004 des Sicherheitsrats der ereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) 11840 A 11840 D 11841 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 VII Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicher- heitsunterstützungstruppe in Afghanistan un- ter Führung der NATO auf Grundlage der Re- solutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesre- gierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaff- neter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. No- vember 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen (Tagesordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2001 und 2002 der Bundesbeauftragten für den Daten- schutz – 19. Tätigkeitsbericht – (Tagesord- nungspunkt 11) Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Tourismus in Entwick- lungsländern (Tagesordnungspunkt 12) Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD) . . . . . . . U E A Z d V d s H P E C S G A Z d d m B S S A M J R A Z A – – ( R A Z d d B n 11841 B 11842 B 11842 D 11843 C 11846 B 11847 A 11847 D 11848 B 11849 A ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der ersorgung bei besonderen Auslandsverwen- ungen (Einsatzversorgungsgesetz – Ein- atzVG) (Tagesordnungspunkt 14) ans-Peter Kemper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . etra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünther Friedrich Nolting (FDP) . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu er Unterrichtung: Vorschlag für einen Rah- enbeschluss des Rates über die Europäische eweisanordnung zur Erlangung von Sachen, chriftstücken und Daten zur Verwendung in trafverfahren (Tagesordnungspunkt 15) xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der nträge: Belarus vor den Parlamentswahlen und dem Referendum Belarus vor den Parlamentswahlen 2004 Tagesordnungspunkt 16) ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung er EG-Richtlinie über die Bewertung und ekämpfung von Umgebungslärm (Tagesord- ungspunkt 18) 11851 B 11852 B 11853 A 11854 A 11855 A 11856 A 11856 C 11857 B 11857 D 11858 D 11860 C 11861 D 11862 C VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 Petra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine demokratische und freie Präsidentenwahl 2004 in der Ukraine (Zusatz- tagesordnungspunkt 5) Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 C 11863 A 11865 A 11865 C 11866 B 11867 C 11868 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11693 (A) ) (B) ) 129. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 14 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11839 (A) ) (B) ) sammlung der OSZE Faizabad konnte nicht hinreichend begründet werden. ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Die Notwendigkeit einer militärischen Präsenz in Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an der 111. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union A g s s u l m n z v E a d t s K i w l s n R Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Barnett, Doris SPD 30.09.2004** Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 30.09.2004 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 30.09.2004* Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 30.09.2004** Hilbrecht, Gisela SPD 30.09.2004 Kauder (Bad Dürrheim), Siegfried CDU/CSU 30.09.2004 Kramer, Rolf SPD 30.09.2004** Krüger-Leißner, Angelika SPD 30.09.2004* Parr, Detlef FDP 30.09.2004 Piltz, Gisela FDP 30.09.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 30.09.2004** Rauber, Helmut CDU/CSU 30.09.2004** Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 30.09.2004 Rühe, Volker CDU/CSU 30.09.2004 Scharping, Rudolf SPD 30.09.2004 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 30.09.2004 Schily, Otto SPD 30.09.2004 Schöler, Walter SPD 30.09.2004 Straubinger, Max CDU/CSU 30.09.2004 Welt, Jochen SPD 30.09.2004 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2004* Dr. Winterstein, Claudia FDP 30.09.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerd Müller, Kurt J. Rosmanith, Ilse Aigner, Artur Auernhammer, Marion Selb, Dr. Klaus Rose, Melanie Oßwald, Dr. Wolfgang Götzer, Johannes Singhammer, Marlene Mortler, Matthäus Strebl, Barbara Lanzinger, Doris Meyer (Tapfheim), Dr. Georg Nüßlein, Norbert Geis, Ernst Hinsken, Franz Obermeier, Eduard Lintner, Hans Michelbach, Gerhard Wächter, Wilhelm Josef Sebastian, Georg Girisch, Hannelore Roedel, Leo Dautzenberg, Heinz Seiffert, Georg Fahrenschon, Beatrix Philipp, Alexander Dobrindt, Henry Nitzsche, Dr. Peter Jahr, Bernward Müller (Gera), Werner Lensing, Andreas Scheuer, Norbert Barthle, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Klaus-Peter Willsch, Rudolf Kraus, und Ernst-Reinhard Beck (Reut- lingen), (alle CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer In- ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Wir stimmen der Fortführung der deutschen Beteili- ung am Einsatz einer internationalen Sicherheitsunter- tützungstruppe in Afghanistan „ISAF“ zu. Die Stabili- ierung Afghanistans, die Durchführung von Wahlen nd die Fortsetzung des verfassungsmäßigen Prozesses iegen im Sicherheitsinteresse der internationalen Ge- einschaft und Deutschlands. Die durch den verbunde- en Beschluss vorgenommene Erweiterung des Einsat- es auf die Region Faizabad lehnen wir ab. Eine Vielzahl on Fragen und Bedenken gegen die Erweiterung des insatzes über Kabul hinaus konnten nicht hinreichend usgeräumt werden: Die Erweiterung des Auftrages der Bundeswehr auf ie Region Faizabad lässt sich weder durch ein nachhal- iges politisches noch ein in sich schlüssiges militäri- ches Konzept begründen. Zu den nicht ausgeräumten ritikpunkten und Bedenken zählen insbesondere die mmer instabilere Sicherheitslage, die sich rapide aus- eitende Rauschgiftproduktion, die nur schleppend ver- aufende Demobilisierung und Entwaffnung der Milizen owie die fehlende Akzeptanz unter den Bündnispart- ern hinsichtlich eines flächendeckenden Einsatzes der egionalen Wiederaufbauteams, PRT. 11840 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Anzahl, personelle Zusammensetzung und die materielle Ausstattung unserer Soldaten in Faizabad bleiben hinter den notwendigen Anforderungen zurück. Insbesondere fehlen die infrastrukturellen Rahmenbedingungen eines Feldlagers, das aufgrund finanzieller Mittelkürzung des BMVg erst im Herbst 2005 fertig gestellt ist. Die bei Auslandseinsätzen üblichen Standards für medizinische und Notfallevakuierungen sind in Faizabad nicht erfüllt. Die dargelegte Evakuierungsstrategie offenbart begrün- dete Zweifel am Sicherheitskonzept. Namhafte zivile Organisationen, NGOs, lehnen eine Unterstützung der zivilen Aufbauarbeit in Afghanistan durch die Bundeswehr weiterhin ab. Die Koordinierung und die Kooperation der am Wiederaufbau Afghanistans beteiligten Ressorts der Bundesregierung, insbesondere der Entwicklungshilfeministerin, mit der Bundeswehr sind mangelhaft. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Flauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Go- dern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Claudia Winterstein und Dr. Volker Wissing (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer In- ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Der Deutsche Bundestag stimmte am 24. Oktober 2003 mehrheitlich dem Antrag der Bundesregierung zur Fort- setzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer internationa- len Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) auf (Drucksache 15/1700) zu. Die Mitglieder der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, die den Antrag d w E d M c A c z d O B F b B e R F F s K l g f t G e w A t d a s t p d S k (C (D er Bundesregierung mit einer Ausnahme ablehnten, aren nicht gegen den zur Verlängerung anstehenden insatz der Bundeswehr in Kabul und Umgebung, son- ern sie lehnten ausdrücklich nur die Erweiterung des andats um den neuen Einsatz als Provincial Re- onstruction Team – PRT – in der Region Kunduz ab. ufgrund der Zusammenfassung zweier unterschiedli- her Einsätze in nur einem Antrag waren sie jedoch ge- wungen, auch den von ihnen für sinnvoll und notwen- ig erachteten Einsatz in und um Kabul abzulehnen. hne Befassung des Deutschen Bundestages richtete die undesregierung zwischenzeitlich ein zweites PRT in aizabad ein, das am 1. September 2004 offiziell die Ar- eit aufnahm. Im jetzt zur Abstimmung vorliegenden Antrag der undesregierung auf Drucksache 15/3712 ist wieder ine Zusammenfassung aller Bundeswehreinsätze im ahmen der ISAF vorgenommen worden, obwohl die DP-Fraktion eine Trennung angeregt hatte. Die FDP- raktion unterstützt ausdrücklich den Bundeswehrein- atz zur Stärkung der Zentralregierung Afghanistans in abul. Sie spricht sich darüber hinaus ebenso ausdrück- ich für die Stabilisierung und den Wiederaufbau des anzen Landes aus. Hierfür muss jedoch vorher ein trag- ähiges und von der Staatengemeinschaft tatkräftig un- erstütztes Gesamtkonzept erarbeitet werden, auf dessen rundlage eine massive Bekämpfung des Drogenanbaus benso geleistet werden kann wie eine sinnvolle Ent- icklungshilfe und ein umfassender Wiederaufbau. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Leibrecht und Markus Löning (beide FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer In- ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Wir teilen die Bedenken der Mehrheit der FDP-Frak- ion, was die mangelnde internationale Unterstützung für ie Fortsetzung des Einsatzes in Kunduz und Faizabad ngeht. Dies betrifft insbesondere die fehlende Bereit- chaft weiterer NATO-Partner, neue PRTs in Afghanis- an zu errichten. Dennoch ist unverkennbar, dass ein Abzug der Trup- en jetzt, unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen, ie Situation destabilisieren und ein falsches politisches ignal setzen würde. Wir halten den Bundeswehreinsatz in Kabul zur Stär- ung der Zentralregierung Afghanistans für sinnvoll und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11841 (A) ) (B) ) sehen in ihm einen wichtigen Beitrag für die Stabilisie- rung und den Wiederaufbau des Landes. Unter Abwägung aller Aspekte stimmen wir dem An- trag der Bundesregierung zu. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicher- heitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolu- tionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Okto- ber 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Ich stimme der Fortsetzung des ISAF-Afghanistan- Mandates der Bundeswehr nur unter allerhöchsten Be- denken zu. Die Sicherheit der Soldaten sei gewährleistet, so der Bundesverteidigungsminister und seine Generali- täten. Für Kabul mag das zutreffen, für Kunduz schon weniger. Für Faizabad und andere geplante afghanische Einsatzorte für die Bundeswehr halte ich diese Aussage für kaum zutreffend. Das beweist unter anderem der ges- trige Anschlag auf den Stützpunkt der Bundeswehr in Kunduz. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von ISAF ist wichtig für die Stabilisierung der Region, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in Afgha- nistan. Allerdings muss das Konzept dringend überdacht werden, insbesondere unter Berücksichtigung der aktu- ellen Sicherheitslage. Kritikpunkte sind hierbei unter an- derem die nicht flächendeckende Struktur der regionalen Wiederaufbauteams (PRT), die meines Erachtens nicht der krisenhaften Situation angepasste Ausrüstung und Ausbildung der Bundeswehrsoldaten, die Korruption in- folge der quasi kaum stattfindenden internationalen Dro- genbekämpfungspolitik sowie die außerordentlich mangelhafte Abstimmung und Effizienz deutscher Ver- teidigungspolitik mit der deutschen Außen- und insbe- sondere der deutschen Entwicklungshilfepolitik. Ohne eine zukünftige Beseitigung dieser Mängel werden wei- tere einfache Mandatsverlängerungen zu einer Farce bzw. zu einem Sicherheitsrisiko für die dort eingesetzten Soldaten. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter w d f s K s l d K d d n s b K w g e d i d N S a m s 4 K n A v S W g t a t d h t N b P 1 f (C (D deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer In- ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Ich stimme gegen die Fortsetzung der Beteiligung be- affneter deutscher Soldaten in Afghanistan. Ich halte as von der Bundesregierung vorgelegte Konzept für ragwürdig, falsch und zu gefährlich für die Soldaten un- eres Landes. Kunduz ist und bleibt eine Krisenregion. Taliban- ämpfer, kriminelle Banden, Privatarmeen der hier herr- chenden Drogenbarone verschärfen ebenso die Risiko- age wie die Milizionäre des ehemaligen Ministerpräsi- enten Hekmatyar, der vehement die Zentralregierung in abul bekämpft. Es ist fragwürdig, falsch und fahrlässig, deutsche Sol- aten weiterhin hier zu stationieren. Durch die anstehen- en Präsidentschaftswahlen werden die Anschläge zu- ehmen. Die geäußerten Drohungen der Taliban können chon bald Realität sein. Mehr als 100 Soldaten der Ver- ündeten sind allein in den vergangenen drei Jahren in abul im Hauptstadteinsatz getötet bzw. schwer verletzt orden. Auch Landsleute von uns gehören zu den bekla- enswerten Opfern. Kunduz, dort wo die Bundeswehr befrieden soll, ist ine der Hochburgen des Opiumanbaus. Gut 30 Prozent er Bevölkerung sehen in der Drogenbewirtschaftung hre Existenzgrundlage. Da es, wie der zuständige kana- ische ISAF-Kommandeur erklärte, nicht Aufgabe der ATO ist, Mohnfelder niederzubrennen, ist die paradoxe ituation entstanden, dass durch den Schutz Tausender lliierter Soldaten der Anbau, Handel und Schmuggel it Drogen besser blüht als je zuvor. Welch ein Wider- inn! In unserem eigenen Land finanzieren wir für circa 00 000 Abhängige kostenaufwendige Anti-Drogen- ampagnen und gleichzeitig sorgen die Sicherheitsmaß- ahmen deutscher Soldaten in Kunduz für mehr Opium- nbau-Möglichkeiten. Wer um die Not und das Elend on Drogenabhängigen weiß, muss diesen Zustand als kandal empfinden. Die Engländer, die ihre regionale iederaufbauarbeit durch ein Drogenbekämpfungspro- ramm optimieren wollten, haben bei dieser Lage kapi- uliert. Zu einer Verringerung des Schlafmohnanbaus ist es uch nicht gekommen, als die UN 2002 den Versuch un- ernahm, die Verarbeitung der Mohnsamen zu Heroin urch Aufkaufen der Mohnernte bei den Bauern zu ver- indern. Das Gegenteil ist eingetreten. Die Bauern fühl- en sich ermutigt, 2003 noch mehr Mohn anzubauen. ach Angaben des Büros der UN für Drogen und Ver- rechen hat der Mohnanbau auf 28 der 32 afghanischen rovinzen übergegriffen. Im Jahr 2001 waren es noch 4 Provinzen. Experten schätzen den Einkommensanteil ür die Erzeuger 2003 auf gut l Milliarde Dollar. 11842 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Es ist durch militärische Gewalt gelungen, den inter- nationalen Terror, der aus Afghanistan kam, zu zerschla- gen; aber nur durch den Dauereinsatz der US-Armee gibt derzeit weniger Konflikte. Die provisorische Zentralregierung kann sich nur mit- hilfe der ausländischen Streitkräfte im Amt halten. Doch um die Lage in diesem Land auch für die Soldaten siche- rer zu machen, müsste man nach einem Bericht des Henry L. Stimson Center die Anzahl der Truppen außer- halb Kabuls auf rund 18 000 verdreifachen. Dafür fehlt es an Geld, und so bleibt es bei halbherzigen Entschei- dungen. Auch die NATO-Konferenz in der Türkei hat nichts daran geändert. Im Gegenteil: Das reduzierte En- gagement verschärft die Krise. Auch gibt es keine klare Rechtslage für die Drogenbekämpfung und Beschnei- dung der Macht der Regionalfürsten. Zudem sind die Verbündeten sich nicht einig in ihrem Vorgehen, trotz der Einrichtung einer Lenkungsgruppe für den Wieder- aufbau (ARSG) unter Leitung der USA, Japans und Saudi-Arabiens. Einen Zeitplan zum Ausstieg gibt es nicht. Experten sehen noch in zehn Jahren Soldaten der NATO in Afghanistan. Unabhängig davon dürfen wir in unserem Land nicht der Frage nach den deutschen Interessen in Afghanistan ausweichen. Das gilt besonders für die Bundesregierung und alle Fraktionen im Bundestag. Es fehlt seit Jahren an einer Grundsatzdebatte zu diesem Sachverhalt. Welche nationalen Überlegungen rechtfertigen es, dass Regierung und Parlament Soldaten der Bundeswehr zumuten, ihr Leben in einem fremden Land zu wagen, zu verlieren, zu opfern? Kann dem Terrorismus nur so und nicht anders begegnet werden? Nein, militärische Gewalt als einziges Instrument ist eine Absage an politi- sches Handeln. Abzug, bevor ein neues Unglück ge- schieht, das Gebot der Stunde. Es darf nicht weiter im Hindukusch gestorben werden. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Okto- ber 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Ich gehe davon aus, dass die vergangenen drei Afgha- nistan-Konferenzen die Grundlage und den Rahmen bil- den für den Einsatz der deutschen Streitkräfte, sodass ich, obwohl die europäischen Partner sich noch nicht in ausreichendem Maße an dem PRT-Netz beteiligen, ein N ß V d d f g N h R B m G m e M v r S h A k l m n t z d l d a g S z m a d i E F s g t a (C (D ichtverlängern des Einsatzes der Bundeswehr für au- enpolitisch verheerend halte; das ist dem afghanischen olk nicht zuzumuten. Deshalb stimme ich dem Antrag er Bundesregierung zu. Als Entwicklungspolitiker möchte ich auch klar und eutlich die Erfolge in den von uns betreuten Gebieten eststellen. Neben einem Ernährungssicherungspro- ramm seit Ende 2002 sind in der Region Kunduz ab ovember 2003 über die entwicklungsorientierte Not- ilfe etliche Projekte für die soziale und wirtschaftliche ehabilitation und Entwicklung entstanden: Schulen, asisgesundheitseinrichtungen, Finanzierung von Klein- aßnahmen lokaler Initiativen mit Fokus auf Bildung, esundheit, Beschäftigungsförderung und Einkom- ensgenerierung sowie Unterstützung regionaler Frau- ninitiativen und zahlreiche Schulungen für Frauen und ädchen. Seit 2001 sind mehr als 3,6 Millionen Binnen- ertriebene und Flüchtlinge zurückgekehrt. Die Siche- ung der Wahlen ist nur möglich, wenn die internationale taatengemeinschaft ihre Versprechen in Afghanistan ält. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Tätigkeitsbe- richt 2001 und 2002 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 19. Tätigkeitsbericht – (Tagesordnungspunkt 11) Barbara Wittig (SPD): Der inzwischen 19. Tätig- eitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz iegt vor, die Bundesregierung hat dazu Stellung genom- en, und wir, die Abgeordneten im federführenden In- enausschuss, werden uns in den nächsten Wochen in- ensiv mit dem Bericht befassen. Das ist keine einfache Aufgabe, beträgt der Berichts- eitraum zwei Jahre – nämlich 2001 und 2002 – und wer as Inhaltsverzeichnis auch nur überfliegt, kann feststel- en, dass neben den datenschutzrechtlichen Kontrollen ie Beratung der öffentlichen Stellen des Bundes, aber uch der Bundesregierung und des Bundestages in Fra- en des Datenschutzes einen großen Raum einnehmen. Dafür sei an dieser Stelle Dank gesagt. An erster telle möchte ich Herrn Dr. Jacob nennen, der in seiner ehnjährigen Amtszeit als oberster Datenschützer im- erhin fünf Berichte vorgelegt hat. Der Dank gilt aber uch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hause es Bundesbeauftragten und allen mit dem Datenschutz n den Ministerien befassten Beamten und Angestellten. s war stets ein konstruktives Miteinander. Auch für Herrn Schaar, der Anfang des Jahres in die ußstapfen von Herrn Dr. Jacob getreten ist, steht kon- truktives Herangehen an die Fragen des Datenschutzes anz oben an. Und das ist auch gut so, ist doch der Da- enschutz eine Querschnittsaufgabe mit Ausstrahlung in lle gesellschaftlichen Bereiche. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11843 (A) ) (B) ) Aus dem Bericht habe ich herausgelesen, dass im Berichtszeitraum wiederum vieles erreicht werden konnte hinsichtlich der Stärkung des Grundrechtes auf in- formationelle Selbstbestimmung. Ich bin auch froh da- rüber, dass die Grundprinzipien des Datenschutzes wie Datensparsamkeit, Datensicherheit, Transparenz, strikte Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßig- keit nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Pra- xis Beachtung finden. Schließlich geht es darum, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger immer von Neuem zu sichern und weiterzuentwickeln, ohne zum Beispiel effizientes Verwaltungshandeln, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und damit unseres Landes sowie die freie Entfal- tung der wirtschaftlichen Kräfte und Möglichkeiten zu behindern – und das bei ständig sich verschärfenden neuen Herausforderungen. Der 11. September und die Bekämpfung des Terrorismus sind dafür die wesentli- chen Belege. Folgerichtig ist dem 11. September 2001 und seinen datenschutzrechtlichen Auswirkungen ein eigenes Kapi- tel im Bericht gewidmet, in dem der Bundesbeauftragte fragt, ob die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und Datenschutz bei den Sicherheitspaketen gestört sei, die von uns sofort auf den Weg gebracht wurden. Ich sage: Nein. Die Balance ist nicht gestört. Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass es sich dabei immer um ein Spannungsfeld zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger und den schutzwürdigen Freiheitsrechten des Einzelnen handelt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus waren aber unabweisbar. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass al- les getan wird, sie selbst und unser Land zu schützen. Werfen wir noch einen Blick auf die Beanstandungen des Bundesbeauftragten, die er nach dem § 25 BDSG vorgenommen hat. In 22 Fällen beanstandet der Bundes- beauftragte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vor- schriften in der Bundesverwaltung sowie bei der Deut- schen Post AG. Wenn auch die Zahl der Beanstandungen gegenüber dem Durchschnitt der letzten Berichte gering- fügig gestiegen ist – 18. Tätigkeitsbericht: 14 Beanstan- dungen, 17. Tätigkeitsbericht: 21 Beanstandungen, 16. Tätigkeitsbericht: 7 Beanstandungen und 15. Tätig- keitsbericht: 22 Beanstandungen –, sind die beanstande- ten Verstöße doch weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit als gravierend einzustufen. Das zeugt nicht nur von ver- antwortungsbewusster Wahrnehmung der Tätigkeit des Bundesbeauftragten sondern auch der Bundesverwaltung und der öffentlichen Stellen des Bundes hinsichtlich des Umgangs mit dem Datenschutz. In diesem Sinne: Unsere Berichterstattergespräche sind terminiert, werden zügig verlaufen und weitere Fra- gestellungen des Datenschutzes im Spannungsfeld zwi- schen Freiheit und Sicherheit beleuchten. Eines ist aber auch klar: Datenschutz ist für uns unverzichtbar. u s i j l s S f n a t u o s n s a g l T s s A a c g r e d a s u h D s s s f H 2 s i e d p d g s r d t t s S S (C (D Beatrix Philipp (CDU/CSU): Es geht zwar heute nur m eine erste grundsätzliche Wertung des 19. Daten- chutzberichtes. Fraktionsübergreifend haben wir eine ntensive Beratung des Berichts vereinbart. Ich möchte edoch nicht verhehlen, dass wir einige, allerdings erheb- iche Probleme haben, die mit der grundsätzlichen Ein- tellung des neuen Datenschutzbeauftragten, Herrn chaar, zusammenhängen. Wir haben diese Bedenken rühzeitig und offen ausgesprochen und mussten, da sie icht ausgeräumt wurden, auch von der „guten Übung“ bweichen, über alle Fraktionsgrenzen hinweg den Da- enschutzbeauftragten mitzuwählen. Das ist natürlich nabhängig vom Umgang untereinander zu sehen, der ffen und fair ist, darf aber nicht dazu führen, dass unter- chiedliche Auffassungen nicht ebenso offen und fair be- annt und auch diskutiert werden. Und an diesem Punkt ind wir jetzt. Der 19. Datenschutzbericht bezieht sich zwar noch uf die Amtszeit des von allen geschätzten Amtsvorgän- ers Herrn Dr. Jacob, aber „der Neue“ – Herr Schaar – egt ihn vor. Ich gehe also davon aus, dass er sich mit ext und Inhalt identifiziert und hinter diesem Bericht teht. Und so muss ich feststellen, dass sich die Unter- chiede in unseren Auffassungen, die sich seit seiner mtsübernahme bereits in konkreten Fragen zeigten, uch in diesem Bericht zu finden sind. Wenn ich von unterschiedlichen Auffassungen spre- he, dann nenne ich nur als Beispiel seine völllig überzo- enen und den Fakten unangemessenen datenschutz- echtlichen Bedenken zum Thema Fluggastdaten. Nicht inmal die sonst sehr „biegsame“ SPD-Fraktion konnte em von den Grünen durchgedrückten Datenschutzbe- uftragten und seiner Argumentation folgen – ein in die- em Hause doch recht seltener Vorgang der Uneinigkeit nter den Regierungskoalitionen. Aber in letzter Zeit äufen sich diese „Risse“, wenn ich nur an die gestrige iskussion zu den „Schilyministeriellen außereuropäi- chen Auffanglagern für Asylbewerber“ denke. Wer den Datenschutzbericht studiert, wird sehr chnell darauf stoßen, dass eine der sicherheitspoliti- chen Lage angemessene Reaktion des Datenschutzes ehlt. Im Gegenteil: Die bisherigen Verlautbarungen von errn Schaar seit seiner Amtsübernahme im Dezember 003 deuten eher darauf hin, dass ohnehin problemati- che Positionen des Datenschutzbeauftragten eher weiter n Richtung eines Fundamentalismus deuten. Ich will es inmal so ausdrücken: Es verstärkt sich der Eindruck, ass Herr Schaar sich weniger als unabhängiger – über- arteilicher – Datenschutzbeauftragter empfindet, son- ern eher als grüner Datenschutzpolitiker. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele aus dem vorlie- enden Bericht: Herr Schaar hat bei vielen umstrittenen icherheitsrelevanten Themen des 19. Datenschutzbe- ichtes noch einen draufgesattelt. Ich habe den Eindruck, ass er an der Spitze derjenigen zu finden ist, die bei ak- uellen Problemen wie dem Schengen-lnformationsys- em II (SIS II) und dem europäischen Visa-Informations- ystem (VIS) eine koordinierte Arbeit der europäischen icherheitsbehörden möglichst erschweren wollen. ollte mein Eindruck falsch sein, finden Sie, meine 11844 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Damen und Herren der Regierungsfraktionen, sicher eine Möglichkeit, mich vom Gegenteil zu überzeugen. Ich will hierzu einige exemplarische Problempunkte aus dem Bericht aufgreifen: Erstens. Schon im Daten- schutzbericht finden wir eine sehr kritische Haltung zur DNA-Analyse im Strafverfahren. In Teilbereichen wer- den formale Hürden aufgebaut, die völlig praxisfern sind und von der ganz überwiegenden Rechtsprechung nicht geteilt werden. Ich nenne als Beispiel die Forderung nach einer richterlichen Anordnung, selbst wenn eine wirksame Einwilligung des Untersuchten vorliegt. Um es für alle verständlich zu machen: Wir reden hier vom so genannten genetischen Fingerabdruck. Darunter ver- steht man die Untersuchung aller organischen Spuren, die ein Täter am Tatort hinterlässt. Dazu zählen Haare, Hautreste, Speichel, zum Beispiel an einem Zigaretten- stummel, gegebenenfalls Blut und Spermaspuren, wenn es sich um eine Sexualstraftat handelt. Werden diese Spuren gefunden, können sie im Labor ausgewertet und mit sehr hoher wissenschaftlicher Wahrscheinlichkeit für die endgültige Identifikation von Tatverdächtigen ver- wendet werden. Was meiner Ansicht nach mindestens ebenso wichtig ist: Durch die DNA-Analyse können sehr schnell, etwa bei Sexualdelikten, zu Unrecht verdächtigte Personen eindeutig entlastet werden. So kommt auch der Daten- schutzbericht nicht umhin, dieses Verfahren entspre- chend zu würdigen. Ich zitiere: Die DNA-Analyse hat sich binnen weniger Jahre zu einem außerordentlich effektiven kriminalistischen Instrument entwickelt und ist geradezu ein Symbol der Revolution in der Kriminaltechnik geworden. Sehr wahr, kann ich da nur sagen. Aber der Datenschutzbeauftragte Herr Schaar äußert zu diesem Thema ein Misstrauen, das in dieser Form schon fast als Beleidigung der Beamten der Staatsan- waltschaften und der Polizei gewertet werden muss. Ich zitiere aus einem veröffentlichten Vortrag des Herrn Schaar vom 3. Juni in Wiesbaden: Auch birgt das Verfahren der DNA-Analyse ein un- gleich höheres Gefährdungspotenzial in sich als das der Abnahme eines Fingerabdrucks. Und weiter: Gelangt das Material in die mit der Untersuchung beauftragten Labors, besteht die Gefahr, dass dort missbräuchlich auch die codierenden Teile der in den Zellen enthaltenen DNA untersucht werden und somit Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerk- male wie Eigenschaften und Aussehen gezogen werden. Solche Aussagen werfen ein ganz eigenartiges Licht auf Herrn Schaar und sein Verhältnis zu unserem Rechts- staat. Die Regeln zur DNA-Analyse im Bereich des Straf- rechts sind klar und eindeutig. Es werden ausschließlich die nicht codierenden Merkmale untersucht, und zwar ausschließlich zur Identitätsfeststellung. Die Beamten, d a k s H b l l r t n z W z A s r d s A A k D B n h v M d w d h u s n M g s e a m Ü t r (C (D ie diese Untersuchungen veranlassen, haben einen Eid uf unsere Verfassung abgelegt und die Bundesrepublik ann stolz auf diese wichtige Säule des Gemeinwesens ein. Einen institutionalisierten Rechtsbruch, wie ihn err Schaar zu befürchten scheint, halte ich für undenk- ar. Durch die Gewaltenteilung ist überdies eine gericht- iche Kontrolle gewährleistet. Es ist unbestritten, dass die DNA-Analyse ein verläss- iches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklä- ung und Verhinderung von Straftaten ist. Die Befürch- ungen des Herrn Schaar sind in diesem Zusammenhang icht nachvollziehbar und stehen im krassen Gegensatz u der Auffassung namhafter Verfassungsrechtler. ürde man Herrn Schaar folgen und die positiven poli- eilichen Erfahrungen mit der DNA-Analyse im In- und usland negieren, brächten wir uns um ein äußerst wirk- ames Mittel der Verbrechensbekämpfung und -aufklä- ung. Die Union hat aufgrund dieser positiven Erfahrungen en Antrag „Verbrechen wirksam bekämpfen – Geneti- chen Fingerabdruck konsequent nutzen“ eingebracht. uch wenn die Bundesregierung hinsichtlich unseres ntrages nicht mitziehen möchte, hält sie die Beschrän- ung des Anlasstatenkataloges für die Anordnung von NA-Untersuchungen auf Straftaten von erheblicher edeutung für zu eng; nachzulesen in ihrer Stellung- ahme zum Datenschutzbericht auf Seite 21. Und damit at sie Recht. Innenminister Schily hatte laut Zeitung „Die Welt“ om 8. Juli 2004 sogar gefordert: Der genetische Fingerabdruck soll als normales Mittel des polizeilichen Erkennungsdienstes die Er- mittlung von Straftätern erleichtern. Detailfragen sollen noch geklärt werden. ir könnte man ja vor allem mal erklären, warum bei ieser Einschätzung unserem Antrag nicht zugestimmt urde. Zweites Beispiel: Es besteht große Einigkeit darüber, ass neue Pässe und Visa biometrische Merkmale ent- alten sollen, um Fälschungssicherheit zu gewährleisten nd Missbrauch vorzubeugen. Die gängigsten biometri- chen Merkmale sind Fingerabdruck, Gesichtserken- ung – spezielles Passbild – und Iriserkennung. Diese erkmale können dann auf einem kleinen Chip im Pass espeichert werden und machen eine Fälschung sehr chwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Schon der Datenschutzbericht enthält hierzu jedoch ine sehr problematische Fundamentalposition in Bezug uf die Ablehnung jeder Form einer Zentraldatei für bio- etrische Daten. Zur Begründung heißt es unter der berschrift „Keine Zentraldatei mit biometrischen Da- en“ – ich zitiere auf Seite 27 des 19. Datenschutzbe- ichts –: Nach meinen Erfahrungen birgt eine solche Daten- sammlung immer die Gefahr, dass sie nicht allein zu dem ursprünglich gedachten Zweck, hier zur Identifikation von Personen, genutzt, sondern nach- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11845 (A) ) (B) ) folgend auch von Polizei, Geheimdiensten oder gar zu kommerziellen Zwecken ausgewertet wird. Schon diese These halte ich für etwas gewagt. Herr Schaar „topt“ diese These – ich zitiere aus seiner eigenen Pressemitteilung vom 25. August 2004 –: Gegen jede zentrale Speicherung der Passdaten wehrt Schaar sich, weil das Missbrauchspotenzial zentraler Dateien naturgemäß besonders hoch ist und den möglichen Vorteil eines schnellen Daten- abgleichs bei weitem überwiegt. Ohne eine zentrale Passdatei wird der größte Vorteil biometrischer Ausweispapiere gleich wieder negiert. Anhand der Biometrie könnte endlich auch bei angeb- lichem Verlust der Papiere mithilfe der Zentraldatei festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um die be- treffende Person handelt. Bei derzeit bundesweit circa 20 000 Ausweisdokumenten, die nicht zugeordnet wer- den können, scheint eine automatisierte Identitätsaufklä- rung anhand biometrischer Merkmale dringend geboten. Auch der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeam- ter forderte schon im Dezember 2003: Auch beim Thema Biometrie zeigt sich, dass unser Staat nicht angemessen auf die Bedrohungslage re- agiert. Die Kontrolle von fälschungssicheren Aus- weisen soll in Form der Einzelfallprüfung an einem Gerät erfolgen. Solange jedoch keine eigene On- line-Datenbank aufgebaut werden darf, mit deren Hilfe man beispielsweise abklären könnte, ob es sich bei dem Pass um eine Dublette handelt, bleibt das Flickwerk. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich kann nur hoffen, dass am Ende die Vernunft und die Sorge um die Men- schen in unserem Land, die einen Anspruch auf jede Art des Schutzes vor Verbrechen haben, siegen werden. Drittes Beispiel: Die Telefonüberwachung ist unstrei- tig ein wesentlicher Bestandteil der Kriminalitätsbe- kämpfung. Allerdings scheinen Datenschützer damit ein grundsätzliches Problem zu haben. Schon der Daten- schutzbericht forderte angesichts gestiegener Überwa- chungszahlen einen Forschungsbericht, insbesondere unter dem Aspekt, inwieweit Telefonüberwachungsmaß- nahmen wirklich zum Erfolg staatlicher Strafverfolgung geführt haben. Dieser Forschungsbericht ist da. Das zu dieser Frage erstellte, am 15. Mai 2003 der Öffentlichkeit vorgestellte Gutachten des Max-Planck- Institutes kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Telekommunikationsüberwachung ein unverzichtbares und effizientes Mittel zur Strafverfolgung ist, das von den Ermittlungsbehörden sensibel und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingesetzt wird. Herr Schaar, davon unbeirrt, fordert in seiner Pressemit- teilung vom 29. Juni 2004 aber, den Umfang des für die Telefonüberwachung vorgesehenen Straftatenkataloges zu reduzieren. Ich habe manchmal den Eindruck, man- cher möchte unsere Polizei am liebsten mit Trillerpfeife, Bleistift, Fahrrad und mechanischer Schreibmaschine ausrüsten. Wie damit jedoch der Kampf gegen die mo- derne und organisierte Kriminalität des 21. Jahrhunderts g h n s g p e z c d b m Z k r b f m r Ü t 2 z 2 w l d s f P r a s „ d D 2 s q d W l s ß n G S t „ (C (D ewonnen werden soll, das bleibt ein (Datenschutz-)Ge- eimnis. Dagegen hat die Bundesregierung in ihrer Stellung- ahme zum Datenschutzbericht richtigerweise festge- tellt, dass die Steigerung der Überwachungsanordnun- en lediglich im Bereich der Mobiltelefone und roportional zur gestiegenen Nutzung dieses Mediums rfolgt ist. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass poli- eiliche Maßnahmen den technischen und gesellschaftli- hen Entwicklungen angepasst werden. Vielleicht hätte ie Regierungskoalition doch besser einen Datenschutz- eauftragten des 21. Jahrhunderts gewählt und nicht je- anden, der Thesen vertritt, wie ich sie noch aus der eit meines Studiums in den 68er-Jahren in Frankfurt enne. Viertes Beispiel: Beim Thema „akustische Wohn- aumüberwachung zur Bekämpfung organisierter und esonders schwerer Kriminalität“, vom Volksmund älschlicherweise als „großer Lauschangriff“ bezeichnet, ache ich dieselbe Beobachtung. Der Datenschutzbe- icht fordert eine Reduzierung der für die Anordnung der berwachung vorgesehenen Anlasstaten. Herr Schaar riumphiert in seiner Pressemitteilung vom 16. März 004 über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ur akustischen Wohnraumüberwachung vom 3. März 004 und fordert, nun auch andere Eingriffsbefugnisse ie die Telefonüberwachung auf den Prüfstand zu stel- en. In diesem Eifer hat er offenbar völlig übersehen, ass in dem Urteil zum einen die grundsätzliche Verfas- ungsmäßigkeit des so genannten großen Lauschangriffs estgestellt wurde und zum anderen eine Bewertung der raxis ergab, dass 90 Prozent der Abhörfälle bei schwe- en Straftaten erfolgten, deren Einbeziehung das Gericht uch weiterhin als verfassungsmäßig erachtet. Selbst die Bundesjustizministerin Zypries über- chreibt ihre Pressemitteilung vom 15. Mai 2003 mit Telefonüberwachung wirksam und maßvoll“ und führt ann unter anderem aus: – ich zitiere –: Wie effektiv die TKÜ ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Anklagequote bei Verfahren, in de- nen Telefonüberwachung eingesetzt wurde, mit 58 Prozent etwa doppelt so hoch liegt wie im sons- tigen Durchschnitt. er Bund Deutscher Kriminalbeamten hat schon im Juli 003 auf die positive Bilanz dieses Verfahrens hingewie- en und die Beibehaltung angemahnt. Auch die Erfolgs- uote ist beachtlich: In 42 Prozent der Verfahren führten ie Abhörmaßnahmen zu Beweismitteln, die auf andere eise nicht hätten erlangt werden können. Ich kann die Regierungskoalition daher nur ausdrück- ich dazu auffordern, bei der Umsetzung des Verfas- ungsgerichtsurteils nicht über das Ziel hinauszuschie- en und die Abhörung auch bei schwerster Kriminalität icht praktisch undurchführbar zu machen. Der aktuelle esetzentwurf vom 22. September 2004 lässt allerdings chlimmes befürchten. Offenbar konnten sich die Minis- er Zypries und Schily, die in dieser Frage eigentlich den Hut aufhaben, wieder einmal nicht gegen die 11846 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Grünen durchsetzen. Der Rückzug des ersten Gesetzent- wurfes vom 23. Juni 2004, für den Herr Schily noch im Juli 2004 seine Unterstützung kundtat, spricht für sich. Das Kernproblem scheint mir bei all diesen Fragen zu sein, dass vonseiten des neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz das Recht auf informationelle Selbstbe- stimmung häufig isoliert – gleichsam als Selbstzweck – betrachtet wird. Dieses Grundrecht steht aber in einem sensiblen Gefüge zu anderen Grundrechten und Ver- pflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger, die der Gesetzgeber zu berücksichtigen hat. Dazu gehört nicht zuletzt der Schutz unserer Bürger vor terroristischen An- schlägen und Schwerstkriminalität. Ich sage das hier ein- mal ganz platt: Wer Opfer eines Terroranschlags wurde, hat nur noch wenig von seinem Recht auf informatio- nelle Selbstbestimmung. Viele fast mühsame Debatten würden sich erübrigen, wenn vonseiten des Datenschüt- zers Verständnis für praktische Erfordernisse gezeigt würde, anstatt, wie ausgeführt, ständig in der fundamen- talen Opposition und Obstruktion von Sicherheitsvorha- ben zu verharren. Neben den von mir soeben angesprochenen Beispie- len für meines Erachtens falsch verstandenen Daten- schutz – um es vorsichtig auszudrücken – gibt es natürlich auch wichtige Vorhaben im Bereich des Daten- schutzes, die gemeinsam vorangebracht werden können und müssen. Ich will hier nur exemplarisch einiges nen- nen, was bei den geplanten, eingehenden Beratungen si- cher vertieft werden wird: erstens die zweite Stufe der Reform des Datenschutzrechtes – hier muss dringend „entrümpelt“ werden –, zweitens die Harmonisierung der Handhabung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Datenschutzbeauftragten der Länder, drittens das elektronische Gesundheitswesen – Stichwort: Ge- sundheitskarte –, viertens die Schaffung eines Gen- diagnostikgesetzes für die Handhabung der DNA-Ana- lyse in den nicht sicherheitsbezogenen Bereichen, zum Beispiel bei Einstellungsverfahren, Versicherungsver- tragsabschlüssen und sonstigen Bereichen, in denen die DNA-Analyse nichts zu suchen hat. Ich sehe den Beratungsgesprächen zum 19. Daten- schutzbericht im Ausschuss wie immer erwartungsvoll und kooperationsbereit entgegen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der 19. Tätigkeitsbericht des Bundesdaten- schutzbeauftragten ist ein wichtiges bürgerrechtliches Dokument. Er wurde noch vom Vorgänger des amtieren- den Beauftragten vorgelegt. Ich danke Herrn Dr. Jacob von dieser Stelle aus herzlich für diesen Bericht. Ihm sei auch nochmals für seine verdienstvolle Arbeit gedankt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz legt der Bundes- beauftragte alle zwei Jahre dem Parlament einen Bericht vor. Der Bericht schildert wie die anderen zuvor in zahl- reichen Einzelfällen den Stand des Datenschutzes im Geltungsbereich des Bundesgesetzes. Hier gibt es Licht und Schatten. Ich hoffe sehr, dass die Mängel unterhalb der gesetzlichen Ebene zügig und bürgerfreundlich be- hoben werden. s b g r v B s s e I s e w B g Z m W a e m s s g c s L m f e R d g w z g s h b f d A f g n m g c w u g (C (D Ich möchte mich aber vor allem mit den rechtspoliti- chen Überlegungen des Bundesdatenschutzbeauftragten efassen, also mit den Hausaufgaben an uns, den Gesetz- eber. Ich bin für die zahlreichen Anregungen im Be- icht dankbar. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir on Bündnis 90/Die Grünen aus unserem Verständnis als ürgerrechtspartei von der Erforderlichkeit der vorge- chlagenen Projekte nicht erst überzeugt werden müs- en. Unserem Bundesparteitag am kommenden Wochen- nde liegt ein Leitantrag „Moderner Datenschutz für die nformationsgesellschaft – Bürgerrecht auf Daten- chutz“ vor. Ich bin mir sicher, dass von diesem Votum in wichtiger Impuls für den Datenschutz ausgehen ird. In der modernen Informationsgesellschaft wächst die edeutung der rechtlichen und technischen Vorkehrun- en des Bürgerrechts auf Datenschutz. Gerade auch in eiten einer schwieriger gewordenen Sicherheitslage üssen sich die Grundrechte bewähren. Wer Datenschutz als Täterschutz diffamiert, will in ahrheit die Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes ls Steinbruch missbrauchen. Solche Sprüche offenbaren in zutiefst vordemokratisches Denken: Der Bürger uss nach dieser Ideologie beweisen, dass den Staat eine individuellen und unveräußerlichen Rechte nicht tören. Der Rechtsträger wird so zum Bittsteller herab- ewürdigt – das Subjekt Bürger wird zum Objekt staatli- her Belange. Das werden wir nicht mitmachen. Wir freuen uns deshalb, dass wir die wichtigen Ent- cheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum großen auschangriff und zu den Abhörbefugnissen des Zollkri- inalamts umsetzen können. Das gilt auch für die Re- orm der Strafprozessordnung und der Begrenzung der pidemisch um sich greifenden Telefonüberwachung. ot-Grün bewahrt die Balance zwischen Sicherheit für en Bürger durch den Staat und der Sicherheit der Bür- er vor dem Staat. Der Bundesbeauftragte fordert den Bundestag auf, eiter an der Novellierung des Bundesdatenschutzgeset- es zu arbeiten und sich nicht mit der Reform der ver- angenen Wahlperiode zufrieden zu geben. Ich unter- tütze diese Auffassung mit großem Nachdruck. Wir aben das auch so im Koalitionsvertrag vereinbart. Das undesdeutsche Datenschutzrecht muss dringend verein- acht und für die Anwender transparenter gemacht wer- en. Auch Bürgerrechte müssen in ihrer rechtlichen usformung bürgerfreundlich sein. Ich bedaure sehr, dass die Signale aus den Ländern ür eine umfassende Reform nicht ermutigend sind. An- esichts der Zustimmungsbedürftigkeit können wir hier ur gemeinsam mit den Ländern zu Ergebnissen kom- en. Wir benötigen weiterhin dringend ein Auditierungs- esetz, mit dem die Zertifizierung datenschutzfreundli- her Programme auf eine gesetzliche Grundlage gestellt ird. Mit Recht wartet hier die Fachöffentlichkeit auf ns. Die Grundlagen sind im Bundesdatenschutzgesetz elegt. Das Ausführungsgesetz muss jetzt kommen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11847 (A) ) (B) ) Ernst Burgbacher (FDP): Wie bislang üblich, zeichnet auch den 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbe- auftragten für Datenschutz aus, dass er nicht nur einen reinen Tätigkeitsbericht liefert, sondern schonungslos aufzeigt, wo weiterhin Handlungsbedarf in punkto Da- tenschutz besteht. Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich die hervorragende Arbeit des ehemaligen Bundesdaten- schutzbeauftragten Herrn Dr. Jacob würdigen, der noch für diesen Tätigkeitsbericht verantwortlich ist. In dem 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Daten- schutz steht vielfach die Frage, ob denn staatliche wie private Stellen „alles sehen müssen“. Und genau darum geht es. Eine genaue Überprüfung des Umganges mit persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger ist vonnöten und damit auch eine Überprü- fung der personengebundenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt. Für eine solche grundlegende Überprüfung setzt sich die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ein. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der FDP zu eben diesem Thema wird hoffentlich Klarheit über die Position der Bundes- regierung bringen. Auch wenn der 19. Tätigkeitsbericht die Jahre 2001 und 2002 erfasst, und nun schon eineinhalb Jahre vor- liegt, geben gerade die Ereignisse der letzten Zeit An- lass, die momentane datenschutzrechtliche Entwicklung zu betrachten. Die Ereignisse des 11. September 2001 brachten, so wie dies auch von Herrn Dr. Jacob im Bericht festgestellt wurde, eine Zäsur für den Datenschutz. Die öffentliche Sicherheit und der Datenschutz scheinen in einem unauf- löslichen Spannungsverhältnis zu stehen, welches immer stärker zulasten des Datenschutzes aufgelöst wird. Da- tenschutz erscheint insbesondere Herrn Bundesinnen- minister Schily immer mehr nur als lästige Pflicht. Die leichtfertige Zustimmung zur Übermittlung personenbe- zogener Passagierdaten im Luftverkehr an die US-Be- hörden lassen einen allzu sorglosen Umgang mit dem Datenschutz durch die Bundesregierung erkennen. Gerade auch die Grünen, die sich an anderer Stelle gerne als oberste Datenschützer aufspielen, sind bei der Abstimmung über die Weitergabe von Passagierdaten wieder einmal eingeknickt und haben ihre rechtsstaatli- chen Prinzipien verkauft. Wie Frau Kollegin Silke Stokar von Neuforn in der Plenardebatte am 27. Mai 2004 äußerte, unterstützte sie ausdrücklich die Bestrebungen der Liberalen, das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Passa- gierdaten gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Grünen haben dann allerdings der Weitergabe der Passagierdaten ohne Einschränkungen zugestimmt. Das ist grüne Poli- tik: Schön reden und das Gegenteil beschließen. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus macht selbstverständlich den Austausch von Daten not- wendig, um potenzielle Attentäter möglichst frühzeitig daran hindern zu können, ihre terroristischen Vorhaben auszuführen. Allerdings sind wir als FDP-Fraktion der f p d 2 M f k 2 G R s r s 3 r d d e s l d w w s G d V z B k t d B g n d S W d m P s B B t ü B f m K g c l u (C (D esten Überzeugung, dass rechtsstaatliche Grundprinzi- ien strikt beachtet werden müssen. Und dem Datenschutz drohen neue Gefahren. Auf em EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 5. März 2004 wurde der Rat beauftragt, bis Juni 2005 aßnahmen für die Erarbeitung von Rechtsvorschriften ür die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsver- ehrsdaten zu prüfen. Ungewöhnlich schnell, bereits am 8. April 2004, haben Frankreich, Irland, Schweden und roßbritannien einen gemeinsamen Entwurf für einen ahmenbeschluss des EU-Rates über die Vorratsdaten- peicherung vorgelegt. Der Entwurf schlägt die Einfüh- ung von europaweit harmonisierten Regeln zur Vorrats- peicherung von Daten für mindestens zwölf bis 6 Monate vor. Gesammelt werden soll alles, was keine einen Inhaltsdaten sind. Was im gerade erst verabschie- eten Telekommunikationsgesetz noch verhindert wer- en konnte, soll nun Wirklichkeit werden. Ergebnis wird ine Datensammlung bisher unbekannten Ausmaßes ein. Mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit ist dies ängst nicht mehr zu vereinbaren. Die Datenmassen wer- en auch für die Sicherheitsbehörden kaum noch zu be- ältigen sein. Gerade weil so viele Daten gesammelt erden, wird der Informationsmehrwert äußerst gering ein. Hier führt sich ein System selbst ad absurdum. anz zu schweigen von den erheblichen Mehrkosten bei en Telekommunikationsunternehmen, die diese an den erbraucher weitergeben werden, der dann die Zeche ahlt. Dem Datenschutz als Schutz der Bürgerinnen und ürger vor einem „schleichenden Überwachungsstaat“ ommt eine besondere Bedeutung zu. Die FDP-Bundes- agsfraktion wird auch künftig Anwalt und Wächter für ie Einhaltung des Datenschutzes und den Schutz der ürgerinnen und Bürger gegen einen allzu „neugieri- en“ Staat sein. Petra Pau (fraktionslos): Erstens. Wir diskutieren ei- en Datenschutzbericht vom 7. Mai 2003. Er umfasst en Zeitraum 2001 bis 2002. Wer meint, hier wird chnee von gestern aufgewirbelt, liegt nicht ganz falsch. er allerdings glaubt, es gehe um alte Hüte, irrt. Allein ie Tatsache, dass der Bericht anderthalb Jahre schlum- ern musste, lässt aufmerken. Noch deutlicher wird das roblem, sobald man den alten Bericht liest. Er mag ver- taubt sein, veraltet ist er nicht – im Gegenteil. Zweitens. Im Bericht wurde eine „zwiespältige ilanz“ gezogen. Zu den Kritikpunkten gehörte, dass die undesregierung „noch immer kein Arbeitnehmer-Da- enschutz-Gesetz“ vorgelegt hat und dass die Telefon- berwachung weiter gestiegen ist. Das, so schrieb der undesbeauftragte für Datenschutz schon damals, er- ülle ihn „unverändert mit großer Sorge“. Er ist nicht ehr im Amt, aber die Sorge ist geblieben. Denn seine ritik wurde seitdem nicht entkräftet, sie wurde weiter enährt. Die von der SPD und von den Grünen verspro- henen Gesetze gibt es immer noch nicht, und die staat- iche Überwachung hat zugenommen. Diese Ignoranz nd dieser Trend müssen endlich geändert werden. 11848 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Drittens. Nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 wurden auch hierzulande weitge- hende Sicherheitsgesetze beschlossen. Sie greifen tief in Grundrechte, auch in den Datenschutz ein. Der damalige Datenschutzbeauftragte, Herr Jacob, glaubte der Bun- desregierung und an einen Erfolg, weil diese Gesetze nach zwei oder drei Jahren einer „Erfolgskontrolle“ un- terzogen werden sollten. Er irrte, leider. Rot-Grün denkt nicht daran, die so genannten Otto-Pakete zu überprüfen. Otto Schily selbst kündigt weitere Verschärfungen an. Die CDU/CSU grübelt, ob sie gegen oder besser mit dem SPD-Innenminister Wahlkampf macht. Auf der Strecke bleibt der Datenschutz, ein Grundrecht, das 1983 vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich und grund- sätzlich gestärkt wurde. Viertens. Das ist Geschichte. Und auch das: Zu Recht wurde der Datendurst des MfS der DDR kritisiert. Er trug zum Untergang der DDR bei. Aber wer allein die technischen Möglichkeiten des MfS mit denen der Neu- zeit vergleicht, muss ins Grübeln kommen. Umso mehr muss der Datenschutz geschützt werden. Praktisch und politisch geschieht das Gegenteil. Immer mehr persönli- che Daten werden gesammelt und gehandelt, geordert und gefordert. Auch Hartz IV erzwingt eine unglaubli- che Datei über Millionen Menschen und ihre Angehöri- gen. Fünftens. Meine These ist: Wird der Datenschutz nicht unverzüglich und umfassend gestärkt, dann geht ein Grundrecht irreversibel verloren. Das wäre ein ver- heerender Demokratieverlust. Deshalb wird sich die PDS an diesem Wochenende in Berlin genau diesem Thema widmen, auf einer Konferenz im „Haus der De- mokratie“. Ich lade Sie alle dazu dringend ein. Fritz Rudolf Körper (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern): Mit seinem 19. Tätigkeits- bericht legt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in beeindruckendem Umfang Rechenschaft über seine Tätigkeiten in den Jahren 2001 und 2002 ab. So imposant der Umfang des Berichts ist, zeigt doch bereits seine erste Durchsicht, dass die Zahl der vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz ausgesproche- nen Beanstandungen auf einem konstant niedrigen Niveau geblieben ist. Und selbst wenn der BfD einzelne Datenverarbeitungen beanstandet hat, konnte dieser Kri- tik in der Regel schnell abgeholfen werden. Dies ist sicherlich ein erfreuliches Ergebnis. Der Datenschutz ist, das macht auch dieser Tätig- keitsbericht wieder deutlich, eine zentrale Querschnitt- aufgabe und zugleich ein wichtiges Element der Arbeit der Bundesregierung. Ohne die notwendigen daten- schutzrechtlichen Vorkehrungen wären viele ehrgeizige Projekte der Bundesregierung von vornherein zum Scheitern verurteilt. Denn der Siegeszug der Informationstechnologie macht auch vor der Verwaltung nicht Halt. Die Bundes- regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahres 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online z S e s b r g b w h e n D d D B n d z n s s b a s d t K a l d D A e f g p t m A D g a s e s l k v a (C (D ur Verfügung zu stellen. E-Government ist nicht nur ein chlagwort, sondern mittlerweile gelebte Realität. Für die Akzeptanz und den Erfolg dieser Angebote ist s aber notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich icher sein können, dass ihre Daten gut gegen Miss- rauch geschützt werden. Diesen Schutz garantieren die echtlichen Rahmenbedingungen, aus denen klar hervor- eht, zu welchen Verwaltungszwecken die Daten verar- eitet und genutzt werden dürfen – und vor allem für elche nicht. Das zweite wichtige Standbein in diesem Zusammen- ang ist die technische Datensicherheit. Denn leider gibt s nun einmal Zeitgenossen, die ein gesetzliches Verbot icht davon abhält, Daten auszuspähen. Der Schutz der atenbestände vor derartigen Angriffen ist daher unab- ingbar. Gerade im Bereich der Datensicherheit kommt eutschland, nicht zuletzt auch dank der Arbeit des undesamtes für die Sicherheit in der Informationstech- ik, in Europa und auch weltweit eine Vorreiterrolle zu. Als ein aktuelles Beispiel für die Projekte der Bun- esregierung mit wichtigen datenschutzrechtlichen Be- ügen möchte ich die Einführung der Gesundheitskarte ennen. Diese Initiative zeigt die Notwendigkeit daten- chutzrechtlicher Vorkehrungen deutlich auf: Die unbe- treitbaren Vorteile der Karte für die Patienten und ihre ehandelnden Ärzte können nur realisiert werden, wenn usgeschlossen ist, dass mit den äußerst sensiblen Ge- undheitsdaten der Patienten Missbrauch getrieben wer- en kann. Daher muss und wird der Schutz der Patien- endaten eines der Leitmotive bei der Entwicklung des onzepts der Gesundheitskarte sein. Der vorliegende 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbe- uftragten für den Datenschutz ist zugleich auch der etzte des ehemaligen Amtsinhabers Dr. Joachim Jacob, er diese Funktion die letzten zehn Jahre innehatte. Herr r. Jacob hat die Arbeit der Bundesregierung stets mit ugenmaß, kritisch und konstruktiv begleitet. Dabei hat r, und das hat ihn ausgezeichnet, den tatsächlichen Er- olg für die Belange des Datenschutzes in den Vorder- rund seiner Bemühungen gestellt und nicht etwa die ersönliche Profilierung als oberster Datenschützer. Anfang dieses Jahres hat Herr Peter Schaar das wich- ige Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten übernom- en. Mit der Übernahme des Vorsitzes der so genannten rtikel-29-Gruppe, des Gremiums aller europäischen atenschutzbeauftragten, hat Herr Schaar gleich zu Be- inn seiner Arbeit eigene, neue Akzente gesetzt. Trotz ller Neuerungen, die ein Wechsel des Amtsinhabers mit ich bringt, sehe ich doch in einem wesentlichen Punkt ine Kontinuität: nämlich in dem Bestreben, um kon- truktive Lösungen für die vielfältigen datenschutzrecht- ichen Herausforderungen unserer Zeit zu ringen. Vor diesem Hintergrund sollte auch der 19. Tätig- eitsbericht wieder mit der ihm gebührenden Sorgfalt om Bundestag und seinen Ausschüssen gelesen und usgewertet werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11849 (A) ) (B) ) Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Tourismus in Entwicklungsländern (Tagesordnungspunkt 12) Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD): Zunächst möchte ich den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion meinen Dank aussprechen, nämlich dafür, dass Sie uns mit ihrer Großen Anfrage zu einem ausgezeichneten Überblick über die Erfolge der Bundesregierung auf dem Gebiet der Förderung eines nachhaltigen Tourismus zum Wohl der Menschen in den Partnerländern verholfen ha- ben. Meine Freude schwindet jedoch, wenn ich sehe, mit welchen Fragen Sie Kapazitäten der Bundesregierung und unserer Auslandsvertretungen gebunden haben. Durch die Recherche für diesen Katalog von Antworten waren ganze Abteilungen für zielgerichtete Arbeit blo- ckiert. Gerade vonseiten der Opposition, die doch immer mit Vehemenz den schlanken und effizienten Staat fordert, die doch ständig nach Bürokratieabbau ruft, hätte ich hier etwas mehr Zurückhaltung erwartet. Dies umso mehr, da der Studienkreis für Tourismus und Entwick- lung mit Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erst im Jahr 2000 eine umfangreiche Studie zu diesem Thema vorgelegt hat. Eine Fortschreibung dieser Studie wäre sicherlich sinnvoller als die Blockierung ganzer Verwaltungen durch solche parlamentarische Anfragen. Doch nun zu Struktur und Inhalt der Anfrage: Norma- lerweise soll eine Große Anfrage Defizite und Hand- lungsbedarf der Regierung aufdecken. Sie ist deshalb ein sinnvolles parlamentarisches Instrument. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Große An- frage wird zum sinnlosen, zweckverfehlten Flop, zumin- dest für Sie, für die Opposition! Ich will das mit der Vorbemerkung der Fragesteller für die Große Anfrage belegen. Vorbemerkungen erläu- tern ja bekanntlich den Sinn und Zweck einer Anfrage. Da heißt es, die Bundesregierung habe offensichtlich das wirtschaftliche und entwicklungspolitische Potenzial des Tourismus unterschätzt oder nicht zur Kenntnis ge- nommen. Des Weiteren wird zur Unterstützung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch positiven Entwick- lung ein verstärktes Engagement der Bundesregierung in der entwicklungspolitischen Tourismusförderung gefor- dert. Mit dieser vollmundigen Einleitung wird sugge- riert, Sie, die Fragesteller, hätten eine klare Vorstellung davon, wie die bestehende Förderung eines nachhaltigen Tourismus in der deutschen Entwicklungszusammenar- beit verbessert werden könnte. Ja, man könnte fast glau- ben, die Union wolle ein umfassendes entwicklungspoli- tisches Konzept für den Tourismusbereich vorlegen. Doch weit gefehlt: Bereits im Fragenkatalog können Sie sich nicht zwischen einer entwicklungspolitischen, einer tourismuspolitischen, einer gesundheitspolitischen, einer jugendpolitischen oder einer sicherheitspolitischen Aus- richtung Ihrer Aufrage entscheiden. Ich nenne das Bauchladenmentalität! w w m r D h v n v F v s b S A u n p f I z w f s m M g M g T b v d l k p d u d d p e z n a t n u h w r li (C (D Ebenso bleibt unklar, ob es Ihnen primär um die Aus- irkungen des Tourismus auf die Partnerländer geht, ie der Titel Ihrer Anfrage vermuten lässt, also um Ar- utsbekämpfung durch Tourismus. Öder sind Sie vor- angig an den Auswirkungen des Ferntourismus auf eutschland – zum Beispiel im Bereich der Gesund- eitsvorsorge – interessiert? Nichts gegen Kohärenz und ernetztes Denken, aber omnipotente Phantasterei sollte icht mit Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe erwechselt werden. Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihr ragenkatalog ist ein Sammelsurium von Fragen aus den erschiedensten Politikfeldern. Eine klare Linie – ge- chweige denn eine klare Zielrichtung – ist nicht erkenn- ar. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass ie bis heute die Chance verstreichen lassen, in einem ntrag – oder besser: mehreren gezielten Anträgen – Ihr mfassendes Alternativkonzept für eine Förderung des achhaltigen Tourismus im Rahmen der Entwicklungs- olitik vorzustellen. Wenn es Anträge für dieses Politik- eld gab, dann kamen Sie von uns! Wie sieht es da mit hrer Zustimmung aus? Dürfen wir bei Ihnen Doppel- üngigkeit registrieren? Worum muss es uns über alle Fraktionsgrenzen hin- eg gehen? Auch ohne Anfrage und ohne statistisch undierte Antworten ist doch klar, dass nicht nur Waren- tröme um den Globus fließen, sondern dass immer ehr Menschen immer mobiler werden. Immer mehr enschen wollen neue Plätze entdecken, neue Erfahrun- en machen, andere Kulturen kennen lernen. In dieser obilitätserweiterung liegen Chancen und Risiken, lie- en Fluch und Segen. Das ist uns allen klar. Wenn also ourismus mehr Segen als Fluch in die Partnerländer ringen soll, muss die Chance eines umwelt- und sozial- erträglichen Tourismus genutzt und gefördert werden. Tourismus als bedeutender Wirtschaftszweig kann in iesen Ländern neue Arbeitsplätze und Verdienstmög- ichkeiten schaffen und damit einen Beitrag zur Be- ämpfung der Armut leisten. Ich sage: Es kann so sein. Denn das schlichte Okku- ieren schöner Landstriche ist abzulehnen, wenn es nicht amit einhergeht, die Menschen vor Ort in die Planung nd Mitsprache und vor allem Nutznießung einzubin- en. Aufklärung über die Risiken, die möglichen Verän- erungen gehören dazu. Hier hat unsere Entwicklungs- olitik vor allem zwei Aufgaben. Und die nimmt sie sehr rnst, wie sie an den Antworten gesehen haben. Diese wei Aufgaben sind zum einen die Förderung eines achhaltigen Tourismus in den Partnerländern und zum nderen die Bewusstseinsbildung bei uns. Zum Ersten: Wir müssen die Partnerländer dabei un- erstützen, ihre touristischen Potenziale zu erkennen und utzbar zu machen, ohne die Fehler eines ungezügelten nd selbstzerstörerischen Massentourismus zu wieder- olen, wie sie in Europa seit den 70er-Jahren gemacht orden sind. Dabei muss sich die Entwicklung des Tou- ismus am Leitbild der Nachhaltigkeit orientieren. Zweitens: Wir müssen im Rahmen unserer Öffent- chkeitsarbeit bei Touristen und Reiseveranstaltern das 11850 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Bewusstsein stärken, dass die Entwicklung eines nach- haltigen Tourismus in den Partnerländern in ihrem und unserem Interesse liegt. In beiden Bereichen hat sich die deutsche Entwick- lungszusammenarbeit seit Beginn der 1970er-Jahre er- folgreich betätigt. Seit 30 Jahren gibt es die „Sympathie- Hefte“. Das erste erschien übrigens 1974 zum Thema „Kenia verstehen“. Die Grundlagen der entwicklungspolitischen Ausei- nandersetzung mit den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Folgen des Tourismus auf die Partnerländer sind also bereits unter der Führung des damaligen Bun- desministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Erhard Eppler gelegt worden. Ihm und unserer Einstellung als Sozialdemokraten haben wir es also zu verdanken, dass unsere entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit im- mer auch die Zivilgesellschaft und deren Wissen einge- bunden hat und diese Öffentlichkeitsarbeit auch auf den Tourismussektor ausgedehnt hat. Wenn wir also heute eine erfreulich gewachsene Sensibilisierung von Urlau- bern und Reiseveranstaltern für die Auswirkungen des Ferntourismus auf die bereisten Länder feststellen kön- nen, so ist dieser Erfolg nicht zuletzt unseren frühen, jetzt 30 Jahre alten Weichenstellungen zu verdanken. Auch die aktuelle Bilanz der rot-grünen Bundesregie- rung im Bereich der Tourismusförderung kann sich auf bi- und multilateraler Ebene sehen lassen. Die Förderung des Tourismus orientiert sich an den allgemeinen Grund- sätzen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit: Ar- mut mindern, Frieden sichern und Globalisierung ge- recht gestalten. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Millenniums-Ent- wicklungsziele vom September 2000 und insbesondere zur Halbierung der extremen Armut bis 2015. Das ge- samte entwicklungspolitische Handeln der rotgrünen Bundesregierung orientiert sich an dieser Leitlinie – und somit auch im Bereich der Tourismusförderung. Im Rahmen der bilateralen technischen Zusammenar- beit werden zurzeit etwa 80 Vorhaben über die GTZ durchgeführt, in denen der Tourismus teilweise oder vor- rangig gefördert wird. Insgesamt entfällt in diesem Be- reich ein Anteil von 20 Millionen Euro auf den Touris- mussektor. Hinzu kommen tourismusrelevante Projekte der finanziellen Zusammenarbeit: im Rahmen der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 203,5 Millionen Euro, bei Investitionen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft in Höhe von 56,7 Millionen Euro und durch den Einsatz von Entwicklungshelferin- nen und Entwicklungshelfern des DED im Bereich des Tourismus mit einem Mittelvolumen von 1,6 Millionen Euro im Jahr 2003. Darüber hinaus trägt die Bundesregierung sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene maßgeb- lich zur Förderung des Tourismus in den Entwicklungs- ländern bei: Zwischen 1991 und 2003 wurden zum Beispiel tourismusrelevante Vorhaben in Höhe von 112,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Entwick- lungsfonds gefördert. Auf internationaler Ebene hat die zur Weltbankgruppe gehörende International Finance Cooperation im Jahr 2003 Tourismusprojekte in Ent- w U j d n u w l T d r R t w t d d m h n e B t l s d A B c I i g z w w B r z a i b p A A g d d n l K q T (C (D icklungsländern mit einem Wert von 500 Millionen S-Dollar unterstützt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den ährlich durchgeführten Wettbewerb „TO DO“ des Stu- ienkreises für Tourismus und Entwicklung e.V. für ei- en sozialverträglichen Tourismus. Sie fördert die Aus- nd Fortbildung im Bereich der Tourismusbranche so- ohl bei den Reiseveranstaltern als auch in den Partner- ändern und engagiert sich über den Studienkreis für ourismus und Entwicklung durch Publikationen, Stu- ien, Dokumentationen und Schulungen in der Aufklä- ungsarbeit von Reiseanbietern, Reiseleitern und von eisenden in Entwicklungsländer. Soweit zur positiven Bilanz unserer Regierung, de- ailliert nachzulesen in dem vorliegenden dicken Ant- ortpaket. Aber auch wir als Parlamentarierinnen und Parlamen- arier der Koalition haben durch unsere Anträge die Be- eutung eines nachhaltigen Tourismus in den Partnerlän- ern aufgegriffen und unterstrichen. Drei Anträge öchte ich in diesem Zusammenhang besonders hervor- eben: Erstens. Wir setzen mit unserem Antrag „Internatio- ale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismus- ntwicklung zügig umsetzen“ ein Zeichen: Es gilt, den eschlüssen zum nachhaltigen Tourismus auf der 7. Ver- ragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die bio- ogische Vielfalt deren rasche Umsetzung folgen zu las- en. Dafür setzen wir uns ein. Zweitens. Wir bekräftigen mit unserem Antrag „Kin- er und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt und usbeutung schützen“ den Willen, den Aktionsplan der undesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendli- hen vor sexueller Gewalt stetig weiterzuentwickeln. mmer wieder fordern wir von der Tourismusbranche, hren Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder und Ju- endlichen vor sexueller Ausbeutung konsequenter um- usetzen. Drittens. Wir unterstreichen mit dem Antrag „Ent- icklungspartnerschaften mit der Wirtschaft weiterent- ickeln – gemeinsam Armut bekämpfen“ nochmals die edeutung der Partnerschaft mit der Wirtschaft zur Er- eichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Gleich- eitig fordern wir die sozial- und umweltpolitische Ver- ntwortung der Unternehmen auf nationaler und nternationaler Ebene ein. Gerade im Tourismussektor ieten Entwicklungspartnerschaften zahlreiche Ansatz- unkte für innovative Einzelprojekte und strategische llianzen, die einen wichtigen Beitrag zur strukturellen rmutsminderung leisten können. Diese Zahlen und Aktivitäten zeigen, dass die rot- rüne Bundesregierung und die Fraktionen der Koalition as wirtschaftliche und entwicklungspolitische Potenzial er Förderung eines nachhaltigen Tourismus in den Part- erländern sehr wohl erkannt haben. Wir als Entwick- ungs- und Tourismuspolitikerinnen und -politiker der oalition richten unsere Anstrengungen dabei konse- uent an folgenden Leitlinien aus: Unsere Förderung des ourismus in den Partnerländern dient in erster Linie Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11851 (A) ) (B) ) dem Ziel der Armutsbekämpfung. Das heißt, die lokale Bevölkerung muss frühzeitig und aktiv bei der Planung von Tourismusprojekten beteiligt werden und sie muss in angemessener Weise von den Gewinnen profitieren. Unsere Förderung des Tourismus in den Partnerländern orientiert sich am Leitbild der Nachhaltigkeit. Das heißt, sie muss langfristig sozial- und umweltverträglich sein, sie muss kulturell angepasst und wirtschaftlich sinnvoll und ergiebig sein. Diese Leitziele werden wir nur erreichen können, wenn wir die Tourismuswirtschaft und die Verbrauche- rinnen und Verbraucher für die Risiken sensibilisieren und an deren eigene Verantwortung appellieren können. Unser staatliches Handeln, unsere politische Maxime ist klar: Nachhaltiger Tourismus hilft die Millenniumsziele zu erreichen. Wir haben eine stetig steigende Mobilität, eine steti- ges Anwachsen des Ferntourismus. Wir wissen seit Erhard Eppler um die Auswirkung dieser Fakten auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Partnerländer. Und wir sind der Garant dafür, dass auf der Grundlage dieser weitsichtigen, verantwortungsbewussten Leitlinie auch künftig Entwicklungspolitik gemacht wird. Wir haben die Bedeutung des Tourismus für eine be- wusstseinsbildende Sympathieentwicklung und die Be- kämpfung der Armut in den Partnerländern erkannt, und wir haben klare Konzepte, an denen wir unser Engage- ment verlässlich und stetig orientieren. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, meine Damen und Herren von der Opposition. Und registrieren Sie den um- fangreichen Antwort- und Aufklärungskatalog auf Ihre Große Anfrage als weiteres Heft der Sympathie. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst möchte ich mich bei der Bundesre- gierung für die sehr umfangreiche und sehr gründliche Antwort bedanken, über die wir heute debattieren. Die aufwendig zusammengestellten Daten liefern allen Tou- rismus- und Entwicklungspolitikern ein ausgezeichnetes Bild über die vielfältigen Aktivitäten, die vonseiten der Bundesregierung entfaltet bzw. angestoßen oder unter- stützt wurden. Damit liegt uns eine umfassende Zusam- menfassung über dieses Themenfeld vor, die aufzeigt, wie stark sich Deutschland auch international tourismus- politisch engagiert. Es ist in der wenigen mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, auch nur annähernd die wichtigsten tourismusrelevanten Aspekte der Entwicklungszusam- menarbeit anzusprechen. Ich verweise deshalb auch auf den heute beschlossenen Koalitionsantrag zum Urwald- schutz sowie auf den vor der Sommerpause beschlosse- nen Koalitionsantrag zu den CBD-Richtlinien „Biologi- sche Vielfalt und Tourismusentwicklung“, in denen unsere grundsätzliche Haltung zur Entwicklungszusam- menarbeit anhand konkreter Herausforderungen darge- legt ist. Richtiges Reisen bildet. Es erweitert im wahrsten Sinne des Wortes den Horizont. Es weckt Verständnis für a s p d E a n a h e s e d k s s d B T u w l b d f n L l L b L i W k d c v t s p B d R g W m f D d (C (D ndere Kulturen und kann völkerverbindend Freund- chaften schaffen. Leider ist die Realität häufig anders, weit weniger rosaisch. Denn Verständnis erfordert weit mehr als nur en flüchtigen Blick in flüchtiger Begegnung. Kulturelle rfahrungen sammeln kann nur der, der es nicht allein uf Erholung, Sonne und Strand abgesehen hat. Es reicht icht allein, zu den Stätten der Kultur zu reisen. Es geht uch um die Kultur des Reisens selbst. Die Menschen in den bereisten Ländern profitieren äufig am wenigsten von unserem Urlaub. In kaum inem Wirtschaftsbereich gibt es ähnlich starke Globali- ierungs- und Konzentrationstendenzen. Oft bleibt nur in Bruchteil der Einnahmen in den bereisten Ländern, er Rest geht an internationale Reiseanbieter und Hotel- etten. Im nepalesischen Annapurna-Gebiet zum Bei- piel, das vor allem von Trekking-Urlaubern und Berg- teigern besucht wird, kommen nur etwa sieben Prozent es von Touristen ausgegebenen Geldes bei der lokalen evölkerung an. Die negativen ökologischen und sozialen Folgen von ourismus vor allem in den Entwicklungsländern sind ns allen bekannt. Stichwort Ressourcenverbrauch: Im asserarmen Tunesien werden beispielsweise 3,6 Mil- ionen Liter Wasser für die Pflege eines Golfplatzes ver- raucht. Für viele Menschen gerade im trockenen Süden es Landes stehen hingegen nur 25 Liter am Tag zur Ver- ügung! Stichwort Biodiversität: Wir verzeichnen eine Ab- ahme der Artenvielfalt durch Zerstörung natürlicher ebensräume von seltenen Tieren und Pflanzen. Stichwort Kultur: Traditionelle Lebensweisen und andestypische Kultur verändern sich in den bereisten ändern. So werden zunehmend religiös oder kulturell edeutsame Prozessionen, Tänze und Feste in vielen ändern vor allem für Touristen aufgeführt und dadurch hres Sinnes beraubt. Deshalb brauchen wir eine Kultur des Reisens, die ert legt auf ökologische, ökonomische, soziale und ulturelle Nachhaltigkeit. In Deutschland ist vor allem er Verein forum anders reisen, der sich für einen sol- hen nachhaltigen Tourismus engagiert. Anbieter des far erzichten zum Beispiel auf Reisen in ökologisch belas- ete Gebiete. Die Reisen vor Ort werden von Einheimi- chen begleitet. Es werden faire langfristige Geschäfts- artnerschaften angestrebt und es wird auf angemessene ezahlung, geregelte Arbeitszeiten und die Einhaltung er arbeitsrechtlichen Mindestnorm geachtet. In den Zielgebieten sollte ein Teil der Einnahmen des eiseveranstalters in soziale Projekte und Einrichtun- en, zum Beispiel Schule, Medizinische Versorgung, eiterbildung usw., fließen. Es ist beeindruckend, mit welchem großen Engage- ent hier kleine und mittelständische Unternehmen sich ür einen umfassend nachhaltigen Tourismus engagieren. avon auch an dieser Stelle einen herzlichen Dank. In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bildet ie Kooperation bei der nachhaltigen Bewirtschaftung 11852 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) von grenzüberschreitenden Naturräumen einen wichti- gen Schwerpunkt. Hier liegt ein beträchtliches touristi- sches Potenzial. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfügt über vielfältige Erfahrungen dabei, den Naturschutz mit einem nachhaltigen und sanften Tourismus zu verknüp- fen. Insbesondere denke ich dabei an transnationale Na- turschutzgebiete, Trans-Frontier-Conservation-Area. Zum Beispiel unterstützt Deutschland den Limpopo National Park im Grenzgebiet von Mosambik zu Südafrika, der mit dem Krüger-Nationalpark verbunden werden soll. Hierfür haben wir bisher insgesamt fast zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Studien zufolge könnten die 22 transnationalen Natur- schutzgebiete im südlichen Afrika etwa acht Millionen Besucher anziehen, was bis zu einer Million neuer Ar- beitsplätze nach sich ziehen könnte. Mit solchen Ansätzen zur Förderung von grenzüber- schreitenden Naturparks kann es gelingen, die wirt- schaftliche Entwicklung in den Regionen zu befördern. Ich möchte dabei nicht unerwähnt lassen, dass Deutschland sich auch darum bemüht, deutsche Unter- nehmer und Unternehmer der Entwicklungsländer zu- sammenzubringen. Mithilfe von Public Private Partner- ships soll die Privatwirtschaft noch stärker in die Entwicklungsprozesse mit einbezogen werden. Im Rah- men dieser Entwicklungspartnerschaften mit der Wirt- schaft fördert Deutschland allein in Afrika südlich der Sahara rund 300 solcher Initiativen für Investitionen. Ich bin daher zuversichtlich, dass sich ein Weg in Richtung nachhaltige Entwicklung finden lässt, bei der auch ein ökologischer, Biodiversität bewahrender Tou- rismus eine wichtige Rolle einnehmen wird und kann. Ernst Burgbacher (FDP): Endlich Urlaub! Der Wunsch vieler Reisender lautet: Raus aus dem Alltag möglichst weit weg, hin zu exotischen Zielen. Badeur- laub am Roten Meer, eine Studienreise in Südostasien, ein Abenteuerurlaub im südamerikanischen Urwald oder auf Fotosafari durch Afrika. Immer mehr Deutsche reisen immer weiter; immer häufiger sind Entwick- lungsländer das Reiseziel. Während es 1995 über 100 000 Deutsche beispielsweise nach Brasilien zog, hatte sich 2001 die Zahl der Ankünfte deutscher Urlau- ber mehr als verdreifacht: 320 000 Deutsche reisten in Richtung Zuckerhut. Die Große Anfrage der CDU/CSU zielt maßgeblich auf Zahlenmaterial und Statistiken ab. Die politischen Aspekte kommen dabei allerdings meines Erachtens zu kurz. Unbestritten ist, dass der Tourismus einen wesentli- chen Beitrag für die wirtschaftliche und auch soziale Entwicklung der ärmeren Länder leistet. Häufig ist der Tourismus für die Entwicklungsländer ein überaus wich- tiger, mitunter auch der wichtigste Devisenbringer über- haupt. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusam- menarbeit werden daher auch gezielt Projekte mit Tourismusbezug gefördert. Der deutsche Outgoing-Tou- r s O e T g w r s d u f u r s F d d S f e s e t a w t k e w t s t D m L ö G v s v s a e B w i r d g s m m Z (C (D ismus kommt nicht nur unseren heimischen Reiseveran- taltern zugute, sondern schafft auch Arbeitsplätze vor rt in den Zielgebieten. Insbesondere für rohstoffarme und industriell wenig ntwickelte Länder bietet die Dienstleistungsbranche ourismus große Chancen. Allerdings birgt die Abhän- igkeit von ausländischen Touristen auch Gefahren, enn diese in großer Zahl ausbleiben, wie es bei kriege- ischen Auseinandersetzungen oder nach den Terroran- chlägen zum Beispiel auf Bali oder Djerba oder durch en Ausbruch von SARS der Fall war. Natürlich besteht die Gefahr, dass unbedachter und nverantwortlicher Tourismus Umwelt und Natur ge- ährdet, der Tourist mithin zerstört, was er sucht – das ngetrübte Naturerlebnis. Daher muss gelten, dass Tou- ismus und Umweltschutz zwei Seiten einer Medaille ind. Gerade in sich entwickelnden Ländern sollten die ehler, die anderswo bereits gemacht wurden, vermie- en werden. Wir sollten aber vielmehr die Chancen, die er Tourismus gerade auch für die Umwelt hat, sehen. ie gehen aus der Antwort der Bundesregierung eben- alls deutlich hervor. Tourismus kann dazu beitragen, mpfindliche Ökosysteme in Entwicklungsländern zu chützen und deren oft einzigartige Naturpotenziale zu rhalten. Tourismus fuhrt zu Identifikation mit den Na- urschutzzielen, zusätzlichen Einkommensquellen oder uch Einkommensalternativen zu schädlichen Praktiken ie Wilderei und illegaler Holzeinschlag und Infrastruk- urausbau in abgelegenen Regionen. Bernhard Grzimek, den meisten von uns sicher be- annt durch den Film „Serengeti darf nicht sterben“, hat inmal gesagt, dass seine Erfolge zum Schutz der Tier- elt in der Serengeti nicht zuletzt auf eine verantwor- ungsvolle Ausweitung des Tourismus zurückzufuhren eien. Denn erst durch das Geld, das die Urlauber brach- en, konnten die Schutzmaßnahmen ausgeweitet werden. ieses Beispiel steht stellvertretend für viele. Hier sollte von Anfang an die Tourismuswirtschaft it eingebunden werden. Wir brauchen nicht staatliche enkungsinstrumente, sondern das vorausschauende konomische Verhalten der Tourismuswirtschaft. Die rünen jedoch wollen dies offenbar nicht verstehen. Sie erteufeln Fernreisen und Billigflüge, doch selbst reisen ie auch ganz gern. Anderen hingegen wollen sie dies erwehren durch eine erhebliche Verteuerung und Be- teuerung der Reisen. Die Grünen predigen – hier wie in nderen Fällen – Wasser und trinken Wein. Sie machen ine Politik für die, die genug verdienen; der „normale“ ürger soll schön zu Hause bleiben! Ein weiterer – allerdings sehr bedauerlicher – Aspekt, enn von Tourismus in Entwicklungsländern die Rede st, ist der Sextourismus, insbesondere der Kindersextou- ismus. Hier sind wir gefordert, uns nachdrücklich für en Schutz der Kinder und Frauen, die zur Prostitution ezwungen werden, einzusetzen. Sextourismus ist eine cheußliche Begleiterscheinung des weltweiten Touris- us, die – soweit es irgend geht – verhindert werden uss. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, der wangsprostitution und den so genannten Sextouristen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11853 (A) ) (B) ) Einhalt zu gebieten. Hier sind Staat wie Tourismusindus- trie eindringlich zum Handeln aufgefordert. Die dem Tourismus oftmals vorhergesagten Wachs- tumsraten sind von bestimmten Rahmenbedingungen ab- hängig, insbesondere einer florierenden Weltwirtschaft, niedrigen Energiepreisen und einer Abnahme der militä- rischen Konflikte weltweit. Uns allen ist bewusst, dass es hier noch viel zu tun gibt. Wenn es jedoch gelingt, diese Rahmenbedingungen zu verbessern, ist dies eine Chance gerade auch für die Länder der Dritten Welt. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Aus- landsverwendungen (Einsatzversorgungsgesetz – EinsatzVG) (Tagesordnungspunkt 14) Hans-Peter Kemper (SPD): Ich bin sehr froh, dass wir heute und dann auch noch in großer Übereinstim- mung ein Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen kön- nen, das längst überfällig und im Interesse unserer Sol- daten, unserer Polizeibeamten und der im Ausland eingesetzten Personen dringend erforderlich war und letztendlich erhebliche Verbesserungen bei Auslandsein- sätzen ermöglicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden im internationalen Rahmen durch Auslandseinsätze von Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Solda- ten ein erhöhtes Maß an Verantwortung zu übernehmen. Das hat zur Folge, dass die genannten Personengruppen, die für uns Auslandseinsätze in mitunter sehr gefährli- chen Regionen wahrnehmen, erheblichen Gefährdungen für Leib und Leben ausgesetzt sind. Tragische Unfälle in der Vergangenheit in Kabul, im Irak und anderswo haben uns die Notwendigkeit einer besonderen Einsatzversorgung im Ausland drastisch vor Augen geführt. Wir hatten bei den letzten Änderungen der Beamten- gesetze die besondere Unfallfürsorge, für den qualifi- zierten Dienstunfall, ohnehin verändert und verbessert. Damals haben wir allerdings noch nicht die gestiegenen Anforderungen und Gefährdungen bei Auslandseinsät- zen vor Augen gehabt. Deswegen ist es gut, dass wir heute gemeinsam diese Verbesserungen beschließen. Ich will nicht in allen Ein- zelheiten auf diese Verbesserungen eingehen, sondern nur Schwerpunkte beleuchten. Für im Ausland eingesetzte Personen, gleich ob Sol- daten oder Beamte, die im Dienst getötet, verletzt oder andere Gesundheitsbeschädigungen erleiden, soll das In- stitut des Einsatzunfalls zur Anwendung kommen. Dies bedeutet stets eine Gewährung der erhöhten, so genannten qualifizierten, Unfallversorgung mit ruhege- haltsfähigen Dienstbezügen aus der Endstufe der über- nächsten Besoldungsgruppe. s T g w s ä v s H S a z d 1 w a a z g d A T b r u h d s s e f h b w s F u d s M d S g g t (C (D Zum anderen sollen die Einmalzahlungen, zum Bei- piel an Witwen und versorgungsberechtigte Kinder, im odesfall von jetzt 38 350 Euro auf 60 000 Euro herauf- esetzt werden. Ich glaube, an den beiden genannten Schwerpunkten ird deutlich, dass die vorgenommenen Änderungen ehr gut sind, aber auch dringend erforderlich waren. Lassen Sie mich noch kurz ein paar Worte zu den Ver- nderungen sagen, die wir im Laufe des Gesetzgebungs- erfahrens vorgenommen haben. Das Gesetz sollte ur- prünglich rückwirkend zum 1. Juni 2003 in Kraft treten. iermit wäre sichergestellt gewesen, dass die Opfer des prengstoffanschlages vom 7. Juni 2003 in Kabul, nicht ber die Opfer des Hubschrauberabsturzes vom 21. De- ember 2002 in Kabul erfasst worden wären. Aus diesem Grunde ist mit großer Übereinstimmung er Termin des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes auf den . Dezember 2002 zurückverlegt worden. Bei den Opfern des Hubschrauberabsturzes in Kabul ar bei allen der qualifizierte Dienstunfall problemlos nerkannt worden. Nunmehr ist es rückwirkend aber uch möglich, den Hinterbliebenen die erhöhte Einmal- ahlung zu gewähren. In einem weiteren Änderungsantrag, der ebenfalls mit roßer Mehrheit verabschiedet worden ist, haben wir em Umstand Rechnung getragen, dass im Rahmen der uslandeinsätze durch die Bundeswehr, Polizei und HW vermehrt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in esonders gefährliche Regionen entsandt werden. Bei diesen Auslandseinsätzen sind die Arbeitnehme- innen und Arbeitnehmer in gleicher Weise wie Soldaten nd Beamte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Des- alb war es nur recht und billig, diese Personengruppe en Beamten und Soldaten gleichzusetzen, was mit die- em Gesetz geschehen ist. Letztendlich will ich noch auf einen Punkt aufmerk- am machen, bei dem es auch ein hohes Maß an Über- instimmung gibt, auch wenn er im Gesetzgebungsver- ahren keinen Niederschlag gefunden hat. Es ist der erklärte Wille aller an diesem Gesetzesvor- aben beteiligten Fraktionen, Soldaten und Beamten, die ei Auslandseinsätzen verletzt werden, eine Weiterver- endung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Wir ind der Meinung, dass sich dieses aus der besonderen ürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Soldaten nd Beamten ohnehin ergibt. Dennoch will ich gerade iese Problematik hier noch mal in besonderer Weise an- prechen. Im Ziel stimmen wir überein. Es gibt jedoch eine enge insbesondere verfassungsrechtlicher Fragen, wie ie der Gleichbehandlung oder die Konkurrenz zum chwerbehindertenrecht sowie weitere mögliche versor- ungsrechtliche Folgerungen und dienstrechtliche Fra- en, die bisher nicht abschließend geklärt werden konn- en. 11854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Im BMVg wird bereits seit geraumer Zeit die Ver- pflichtung zur Weiterverwendung verletzter Soldaten im öffentlichen Dienst geprüft. Die Zielrichtung ist klar und wir sind uns auch einig. Wir haben allerdings, um das laufende Gesetzgebungs- verfahren und den zügigen Fortgang der Einsatzversor- gung nicht zu gefährden, darauf verzichtet, diesen Punkt mit ins Gesetz zu schreiben. Gleichwohl sind sich alle Fraktionen darin einig, dass an der Umsetzung dieses Ziels weiterhin gearbeitet werden muss und wir über den Fortgang dieser Problematik unterrichtet werden wollen. Ich will mich bei allen, die an dem Zustandekommen dieses Gesetzes mitgewirkt haben, ganz herzlich bedan- ken. Wir sind damit den Notwendigkeiten bei der Ver- sorgung, aber auch den berechtigten Wünschen der Be- rufsverbände und der Soldaten und Beamten nachgekommen. Der Staat darf sich gerade gegenüber denen, die ihre Gesundheit und ihr Leben für den Frie- den und für die Umsetzung unserer gesellschaftlichen und demokratischen Ziele einsetzen, nicht kleinlich und knauserig zeigen. Von daher ist heute ein guter Tag für die, die in der Vergangenheit, aber auch künftig in Auslandseinsätze gehen müssen, wobei unser größtes Anliegen ist, mög- lichst bald eine Situation zu erreichen, die Auslandsein- sätze völlig überflüssig macht. Petra Heß (SPD): Für unsere Soldatinnen und Solda- ten ist der heutige Tag ein guter Tag, auf den sie zugege- benermaßen lange warten mussten. Das sage ich sehr wohl mit Selbstkritik in die eigene Richtung. Doch nicht fehlendes Engagement, sondern die Komplexität der Materie ist Ursache für die Dauer des Gesetzgebungs- verfahrens. Unser Anspruch war und ist es, ein gutes Einsatzversorgungsgesetz für unsere Soldatinnen und Soldaten auf den Weg zu bringen, das den Besonderhei- ten dieses Dienstes fern der Heimat gerecht wird. Die- sem Anspruch würden wir nicht genügen, wenn wir das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt hätten. Ich bin deshalb froh, dass wir heute gemeinsam das Einsatzversorgungs- gesetz verabschieden und damit das Versorgungsrecht unserer Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen den aktuellen Anforderungen anpassen. Unsere Soldatinnen und Soldaten tragen in Bosnien, im Kosovo, am Horn von Afrika oder in Afghanistan dazu bei, für die leidgeprüften Menschen dieser Regio- nen Sicherheit, Frieden, demokratische und menschen- würdige Verhältnisse zu schaffen und zu bewahren. Wir alle danken bei verschiedenen Anlässen den Soldaten für ihre Bereitschaft, sich in den Dienst für die Sicherheit unseres Landes und die Verteidigung Deutschlands zu stellen, für Freiheit und Demokratie in den Einsatzlän- dern einzutreten und – was immer wichtiger wird – sich für die Bekämpfung des wachsenden Terrorismus zur Verfügung zu stellen. Dank allein aber genügt nicht. Die Soldaten brauchen den Rückhalt der Gesellschaft und sie müssen sich der Unterstützung der großen Mehrheit des Parlaments si- cher sein können, denn sie verrichten den Dienst für uns a g B K g z w A a d b f w d D K d B D d g s d v u I r l t d d S n F s r ä v V k a S S d e g b s S D b l b m (C (D lle unter schwierigen und teilweise gefährlichen Bedin- ungen. Wir alle erinnern uns noch an den grausamen usanschlag und den tragischen Hubschrauberabsturz in abul und ganz aktuell an den terroristischen Angriff estern Abend auf das PRT-Team in Kunduz, bei dem wei Deutsche und zwei Schweizer Soldaten verletzt urden. Diese Geschehnisse fuhren uns eindringlich vor ugen, dass die Auslandseinsätze nicht ohne Risiko, ja usgesprochen gefährlich sind. Um so höher ist deshalb as Engagement unserer Soldatinnen und Soldaten zu ewerten, den Menschen in den Krisenregionen zu hel- en und sie vor Unterdrückung und Verfolgung zu be- ahren. Sie tun dies ausdrücklich auch im Namen des eutschen Parlaments. Der Schutz von Frieden, Freiheit, emokratie und Menschenwürde ist herausragendes ennzeichen unserer Verfassung, aber gleichzeitig auch as Markenzeichen der eigenständigen Tradition der undeswehr. Sie sind Orientierung für den täglichen ienst und Maßstab für jeden militärischen Einsatz in er Landes- und Bündnisverteidigung. Für diese schützenswerten Vorgaben unseres Grund- esetzes stehen unsere Soldaten ein. Deshalb müssen sie ich darauf verlassen können, dass unsere Gesellschaft, ie – das wird bisweilen vergessen – denselben Werten erpflichtet ist, hinter ihnen steht. Unsere Soldatinnen nd Soldaten sind es, die unsere sicherheitspolitischen nteressen im Sinne von Erhaltung des Friedens, Siche- ung der Freiheit und Einhaltung der Menschenrechte in etzter Konsequenz durch ihren persönlichen Einsatz un- erstützen. Deshalb kann es nicht beim Dank allein bleiben, son- ern es müssen Rahmenbedingungen geschaffen wer- en, die den im Einsatz befindlichen Soldatinnen und oldaten die Sorge um die Zukunft ihrer Angehörigen ehmen und ihnen Sicherheit geben, im schlimmsten all angemessen versorgt zu sein. Das heute zu verab- chiedende Einsatzversorgungsgesetz trägt dieser Forde- ung Rechnung. Das Versorgungsrecht ist damit den ver- nderten Anforderungen angepasst und entsprechend erbessert. Zwingend notwendig war aus Sicht des gesamten erteidigungsausschusses die ausreichende Rückwir- ung des Gesetzes, um auch die Opfer des Hubschrauber- bsturzes im Dezember 2002 einbeziehen zu können. eit Beginn der Auslandseinsätze sind sechs deutsche oldaten durch Anschläge und 51 Soldaten zum Beispiel urch Unfälle ums Leben gekommen und eine nicht un- rhebliche Anzahl wurde verletzt. Ihnen und ihren An- ehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Die Zahl der zu eklagenden Opfer unterstreicht die Notwendigkeit die- es Gesetzes mehr denn je, auch wenn uns jedes einzelne chicksal bewegt. Abschließend möchte es nicht versäumen, all denen ank zu sagen, die am Zustandekommen des Gesetzes eteiligt waren, insbesondere den Kolleginnen und Kol- egen im Verteidigungs- und Innenausschuss, den Ver- änden und im besonderen Maße dem Verteidigungs- inisterium. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11855 (A) ) (B) ) Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU): Auslandseinsätze sind zur Hauptaufgabe der Einsatzar- mee Bundeswehr geworden. Das heißt, wir schicken un- sere Soldaten in Krisen- oder Kriegsgebiete. Persönliche Unversehrtheit können wir aber nicht garantieren. Von den betroffenen Soldaten ist daher immer wieder die so- ziale Absicherung im Fall von Unfällen oder Anschlägen als unzureichend kritisiert worden. Wenn unsere zukünf- tige Sicherheitspolitik Einsätze der Bundeswehr rund um die Welt vorsieht, dann müssen unsere Soldaten neben einer adäquaten Ausrüstung insbesondere die Gewissheit haben, dass sie oder ihre Angehörige im Unglücksfall bestens abgesichert sind. Sonst verbietet es sich, unsere Soldaten auf gut Glück in gefährliche Einsätze zu schicken. Mehr als 7 000 Soldatinnen und Soldaten sind zurzeit im Auslandeinsatz. Ihre Aufträge wurden in den vergan- genen Jahren nicht nur zahlreicher, sondern auch gefähr- licher. Mehr als 50 Soldaten überlebten ihren Auslands- einsatz nicht. Fast doppelt so viele wurden verletzt. Diese Opfer von Anschlägen oder Unfällen im Aus- landseinsatz sollen künftig mehr Rechtssicherheit bezüg- lich ihrer Absicherung erhalten. Der Granatangriff auf das PRT in Kunduz gestern Abend mit mehreren ver- wundeten Soldaten, darunter einem Schwerverletzten, hat uns diese dringende Notwendigkeit grausam vor Au- gen geführt. Das leider erst jetzt auf den Weg gebrachte Einsatz- versorgungsgesetz füllt diese Lücke. Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion haben diesen Gesetzentwurf schon im Januar vergangenen Jahres ein- stimmig im Verteidigungsausschuss angenommen. Al- lerdings wurde in den Beratungen darauf hingewiesen, dass der Entwurf noch einige Schwachstellen enthält. Leider sind diese Schwachstellen nicht ausgeräumt worden. Ich habe noch des Staatssekretärs Worte im Ohr: „Es wird auch beim Status – Zeitsoldaten, Berufs- soldaten oder freiwillig Wehrdienstleistende – keinen Unterschied mehr geben; wird werden gleich entschädi- gen.“ Sehr geehrter Herr Staatssekretär, da scheint doch noch eine gewaltige Lücke zwischen ihren Wünschen und dem vorliegenden Gesetzentwurf zu klaffen. Nach dem heute zu verabschiedenden Text wird bei der Ent- schädigung ein beträchtlicher Unterschied in den Status- gruppen gemacht. Klar ist, jeder Soldat erhält im Schadensfalle einen Sockelbeitrag von 15 000 Euro. Danach erhält jeder Sol- dat auf Zeit pro zurückgelegtem Dienstjahr einen Betrag von 3 000 Euro, pro Dienstmonat im Unfalljahr 250 Euro. Freiwillig Wehrdienstleistende und damit auch Reservisten erhalten zum Sockelbeitrag pro vollen- detem Dienstmonat 250 Euro. Dies ist unbefriedigend. Ich bitte Sie daher dringend, – vor allem angesichts stetig ansteigender Zahlen von freiwillig länger Dienen- den und Reservisten in Auslandseinsätzen –, hier eine Angleichung zu schaffen. Schließlich ist es bei einem Unglücksfall einerlei, wie lange der Betroffene schon bei der Bundeswehr war. Hier darf nur die ausreichende Entschädigung aller Soldaten Maßstab der Entscheidung s g E s a lä d s d te E e t S 2 v u S d g c is k e g F d a Z D le A T K s A g D V m n h g i R K h g (C (D ein. Hier muss der Grundsatz gelten: Gleiche Gefahr, leiche Absicherung. Ein weiterer Hauptkritikpunkt ist der Ausschluss der insatzversorgung bei „grober Fahrlässigkeit“. Fahrläs- ig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ußer acht lässt: § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB. Grobe Fahr- ssigkeit liegt im Unterschied zu leichter Fahrlässigkeit ann vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in be- onders schwerem Maße verletzt wird, wenn der Han- elnde das, was im gegebenen Fall jedermann einleuch- n muss, nicht beachtet. Ist diese Rechtsauffassung in xtremsituationen anwendbar? Ich meine nicht. Hier geht es nicht um unbeaufsichtigte Kerzen in den igenen vier Wänden oder das Aufbewahren einer Hand- asche unter dem Autositz. Niemand kann die Augen davor verschließen, dass die Auslandseinsätze alles andere als Routine sind – auch wenn es in der Öffentlichkeit mittlerweile vielleicht so wahrgenommen wird. Auslandsein- sätze sind vielmehr Extremsituationen für die Sol- datinnen und Soldaten. o Minister Struck bei einer Gelöbnisrede in Vöhl am 7. Mai 2004. Hier gebe ich Ihnen, Herr Minister Struck, ollkommen Recht. Gerade in Auslandseinsätzen steht der einzelne Soldat nter einer extremen Stressbelastung, muss zum Teil in ekundenbruchteilen Entscheidungen treffen. Entschei- ungen, in denen er sich vielleicht auch vorsätzlich oder rob fahrlässig einer Gefährdung aussetzt. Hier die glei- hen Maßstäbe anzulegen wie in einem zivilen Umfeld, t in meinen Augen überzogen. Ich bin überzeugt, dass einer unserer Soldaten im Einsatz sich grob fahrlässig iner Gefährdung aussetzt. Daher sollte dieser Passus estrichen werden. Hier sollte mit viel Augenmaß und ingerspitzengefühl die jeweilige Situation beurteilt und ann entschieden werden. Ein für mich ebenfalls wichtiger Punkt im Hinblick uf die Einsatzversorgung ist die Frage der beruflichen ukunft von Schwerstverletzten und Versehrten. In der iskussion über Auslandseinsätze werden mögliche Ver- tzungen von Soldaten meist schamhaft ausgeklammert. usklammern können wir diese traurigen aber wahren atsachen nicht. Beim Anschlag auf unsere Soldaten in abul gab es neben vier Toten 28 Verwundete. Von die- en 28 Verwundeten erlitten fünf Soldaten schwere ugenverletzungen bzw. Gliedmaßenamputationen. Wie edenkt der Staat mit diesen Versehrten umzugehen? Ich bin davon überzeugt, für unsere im Einsatz auf auer geschädigten Soldaten hat der Staat nicht nur eine erpflichtung in Form von Geldzuwendungen. Hier uss der Staat für die berufliche Zukunft der Betroffe- en eine annehmbare Perspektive schaffen. Ich meine ier einen Rechtsanspruch auf eine staatliche Beschäfti- ung. Die Beschäftigung von Versehrten durch den Staat st in fast allen anderen Armeen der Welt bereits heute ealität. Wir sollten diesen Vorbildern folgen. Leere assen und Stellenabbau im öffentlichen Dienst dürfen ier nicht das Kriterium sein, sondern allein die Fürsor- epflicht des Staates für seine Soldaten. 11856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Trotz der genannten Schwachstellen ist der Gesetz- entwurf ein Fortschritt für unsere Soldaten im Einsatz. Wir stimmen dem Gesetz zu. Clemens Binninger (CDU/CSU): Wenn wir heute in 2. und 3. Lesung das Einsatzversorgungsgesetz be- schließen, haben wir durch die Ereignisse am gestrigen Tag auch schon leider die bittere Bestätigung dafür er- halten, dass dieses Gesetz dringend notwendig ist. Der in den letzten Jahren stetig zunehmende Einsatz von Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beam- ten sowie anderen Angehörigen des öffentlichen Diens- tes an den Krisenherden der Welt, sei es in Afghanistan oder auf dem Balkan, um nur zwei Beispiele zu nennen, macht deutlich, dass wir hier für diese Menschen auch besondere Regelungen für den Fall brauchen, dass sie bei diesen Einsätzen verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden. Im Wesentlichen geht es dabei um die stetige Gewäh- rung der erhöhten Unfallversorgung für Beamte und für Berufssoldaten, um Ausgleichzahlungen nach dem Solda- tenversorgungsgesetz an Angehörige anderer Statusgrup- pen, um die Anhebung der Beiträge für die einmalige Ent- schädigung sowie die Vereinfachung der Regelungen zum vermögensrechtlichen Schadenausgleich. Der Gesetzentwurf sieht das Inkrafttreten zum 1. De- zember 2002 vor, um auch noch den Fall des Hubschrau- berabsturzes am 21. Dezember 2002 in Kabul mit zu er- fassen. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es sehr, dass sich die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktio- nen unsere Position zu Eigen gemacht hat, hatten wir doch von Anfang an eine Datierung des Gesetzes auf dieses Datum gefordert, während die Bundesregierung zunächst am Datum 1. Juni 2003 festhalten wollte. Da aber auch die in Kabul betroffenen Soldaten bzw. deren Hinterbliebene die gesteigerten Versorgungsleis- tungen nachträglich erhalten sollen, ohne dabei in einen Zustand einer gewissen Rechtsunsicherheit belassen zu werden, ist die Vordatierung nur konsequent und richtig. Bislang unberücksichtigt ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung der Grundsatz, einsatzbedingt ver- sehrte Beamte und Soldaten möglichst bei ihrem bisheri- gen Dienstherrn weiter einzusetzen. Finanzielle Hilfen, wie wir sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf gewähren, sind ohne Frage unverzichtbar, aber für viele einsatzbe- dingt versehrte Beamte und Soldaten ist es genauso wichtig, hinterher, zwar in anderer Funktion, aber doch noch vom gleichen Dienstherrn weiter eingesetzt werden zu können. Nachdem wir dies im Ausschuss thematisiert hatten, habe ich es als positiv empfunden, dass Kollege Kemper von der SPD, aber auch die Vertreter der Bundesregie- rung dieses Problem als zutreffend erkannt haben, und hier eine Lösung gefunden werden muss. Da hiermit aber schwierige rechtliche Fragen verbunden sind, die zuvor geprüft werden müssen, vertraue ich auf die Zusa- gen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Vertreter der Bundesregierung im Innenausschuss, dieses Thema an- z z d r s s S z E d s d E f a r s G e h a v z a g g m b e d h r n l K T w g t s w S c n U h (C (D ugehen und in absehbarer Zeit einen Lösungsvorschlag u präsentieren. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch zwei Worte es Dankes: zum einen an all die Menschen, die in unse- em Auftrag an den Krisenherden dieser Welt im Einsatz ind und mit ihrem Einsatz und zwar mit ihrem ganz per- önlichen Einsatz, dazu beitragen, dass die Welt ein tück weit friedlicher und demokratischer wird, und um anderen an die Angehörigen dieser Menschen, die hepartner, die Geschwister, die Eltern, Großeltern, Kin- er oder Freunde, für die der Einsatz genauso eine be- ondere Belastung darstellt. Beide Gruppen dürfen wir, ie die politischen Beschlüsse fassen, aus denen sich die insätze ergeben, nicht alleine lassen. Das Einsatzversorgungsgesetz ist ein parteiübergrei- ender Beitrag hierzu, den die CDU/CSU-Fraktion auch usdrücklich mitträgt. Und ich glaube, ich spreche in Ih- er aller Namen, dass wir froh sind, wenn wir dieses Ge- etz so selten wie möglich anwenden müssen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Ich freue mich, dass ich hier auch einmal zu inem Thema sprechen kann, bei dem große Einigkeit errscht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir uf die neuen Herausforderungen, die sich aus unseren ermehrten internationalen humanitären und unterstüt- enden Verpflichtungen ergeben. Die Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Be- mten, die im Ausland ihren Dienst tun, leisten hervorra- ende Arbeit und tragen dazu bei, problematische Re- ionen sicherer zu machen. An dieser Stelle möchte ich ich bei ihnen allen im Namen meiner Fraktion hierfür edanken. Diese wichtige Arbeit ist leider oft mit einer rhöhten Gefahr verbunden, denen die Beamten und Sol- aten ausgesetzt sind. Das wird uns gerade wieder am eutigen Tage vor Augen geführt mit dem Angriff der adikalislamischen Taliban auf das Bundeswehrcamp im ordafghanischen Kunduz, bei dem fünf Deutsche ver- etzt wurden. Aber auch beim Hubschrauberabsturz in abul im vergangenen Dezember oder beim tragischen od der zwei GSG-9-Beamten wurde dies offensichtlich. Die bisherigen versorgungsrechtlichen Regelungen aren nicht auf derartige Gefahrenlagen zugeschnitten. Mit der jetzigen Regelung wollen wir das Versor- ungsrecht bei Auslandseinsätzen eben diesen veränder- en Anforderungen mit folgenden Neuregelungen anpas- en: Ab jetzt gibt es eine „Einsatzversorgung“, die ge- ährt wird, wenn sich ein „Einsatzunfall“ ereignet hat. Ein Einsatzunfall liegt zum Beispiel dann vor, wenn oldaten oder Beamte während einer besonders gefährli- hen Verwendung im Ausland, zum Beispiel bei huma- itären und unterstützenden Einsätzen im Ausland, einen nfall oder eine Erkrankung erleiden, die eine Gesund- eitsschädigung verursacht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11857 (A) ) (B) ) Die Einsatzversorgung umfasst grundsätzlich alle Leis- tungen der Dienstunfallfürsorge. Allerdings geht sie da- rüber hinaus: So wird stets die qualifizierte Unfallversor- gung von 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe ge- währt. Zweitens wird die einmalige Entschädigung für hinterbliebene Ehegatten und Kinder für Inlands- und Auslandsunfälle wird im Falle des Todes von 38 350 Euro auf 60 000 Euro aufgestockt. Schließlich werden die Leistungsregelungen zum vermögensrechtli- chen Schadenausgleich in besonderen Fällen verein- facht. Das zeigt: Wir wollen sowohl für die unmittelbar Be- troffenen aber auch deren Familie die Folgen der erhöh- ten Gefahren wenigstens versorgungsrechtlich und damit finanziell abmildern. Mit dem Vorziehen des In-Kraft-Tretens soll auch der Fall der abgestürzten Hubschrauber vom 21. Dezember 2002 erfasst werden. Lassen Sie mich zum Schluss noch die auch im In- nenausschuss diskutierte Frage des Anspruchs auf Wei- terverwendung für im Ausland verletzte Soldaten und Beamte ansprechen. Sie, meine Kolleginnen und Kolle- gen von der Union, hatten hierzu ja auch ursprünglich im Innenausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt. Auch wir haben natürlich dieses Problem gesehen und es be- steht auch hier Einigkeit, dass wir diesbezüglich etwas tun müssen. Allerdings sind an diese Regelung kom- plexe dienstrechtliche und verfassungsrechtliche Frage- stellungen geknüpft, die noch einer vertieften Auseinan- dersetzung bedürfen. Da wir die eben erläuterten Regelungen nun aber schnell auf den Weg bringen wol- len, werden diese Fragen im laufenden Verfahren zu- nächst nicht behandelt. Auch hierüber bestand ja gestern im Innenausschuss Einigkeit. Günther Friedrich Nolting (FDP): Mit dem Ein- satzversorgungsgesetz setzt die Bundesregierung einen Beschluss des Verteidigungsausschusses vom 15. Januar 2003 um, das Versorgungsrecht bei Auslandseinsätzen an die veränderten Anforderungen anzupassen und dem- entsprechend auszubauen und zu verbessern. Die FDP unterstützt den Gesetzentwurf. Er ist die lo- gische Konsequenz aus der vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Erfahrung und vor dem Hin- tergrund der Ereignisse vom 11. September 2001 getrof- fenen Grundentscheidung der Bundesrepublik Deutsch- land, international mehr Verantwortung zu übernehmen. Das geschieht seitdem auf vielfältige Weise, zum Bei- spiel durch internationale Friedenseinsätze, die auch durch militärisches Engagement unterstützt werden. Wer im Außenverhältnis mehr Verantwortung übernimmt, muss dies auch im Innenverhältnis tun und die Beamten, Soldaten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend absichern. Machen wir uns nichts vor, derartige Einsätze sind immer mit einer besonderen Gefahr für Leib und Leben verbunden und mit Inlandstä- tigkeiten oder anderen Auslandstätigkeiten nicht zu ver- gleichen. Hierfür gibt es Beispiele. Lassen Sie mich an dieser Stelle nur das Sprengstoffattentat auf Angehörige d K 2 g g b w g h d d s B k h G s z D a n z d d s s A w d o D d m A ü M r v m f k z (C (D es deutschen ISAF-Kontingents im Sommer 2003 in abul erwähnen, bei dem vier Soldaten getötet und 9 Soldaten verletzt wurden, oder den Anschlag vom estrigen Abend in Kunduz, bei dem es drei Verletzte egeben hat. Der Gesetzentwurf sieht einen Ausbau und eine Ver- esserung des Versorgungsrechts vor. Darüber hinaus erden die Voraussetzungen für die einzelnen Versor- ungsleistungen vereinheitlicht, um größere Rechtssicher- eit zu erreichen und Versorgungsunterschiede zwischen en einzelnen Statusgruppen zu beseitigen. Hiermit ist ie FDP ausdrücklich einverstanden. Ganz besonders freue ich mich, dass ein breiter Kon- ens hergestellt werden konnte und alle Fraktionen dem ekenntnis zu gesteigerter Außenverantwortung ein Be- enntnis zu einer entsprechenden Innenverantwortung aben folgen lassen. Das gilt auch für die Einigung, das esetz rückwirkend zum 1. Dezember 2002 statt wie ur- prünglich vorgesehen zum 1. Juni 2003 in Kraft treten u lassen. Hierfür hat sich die FDP frühzeitig eingesetzt. ie Änderung war erforderlich, um den Hubschrauber- bsturz vom 21. Dezember 2002 in Kabul bereits dem euen, deutlich verbesserten Recht zu unterstellen. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz nicht allzu häufig ur Anwendung gelangen muss. Es bleibt zu hoffen, dass en Menschen, die für Deutschland und für den Weltfrie- en international Verantwortung übernehmen, Schick- alsschläge wie zum Beispiel in Kabul und Kunduz er- part bleiben. nlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu der Unterrichtung: Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafverfahren (Tagesordnungs- punkt 15) Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Eine Entschließung ie heute zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss es EU-Ministerrates über die Europäische Beweisan- rdnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und aten zur Verwendung in Strafverfahren ist im Bereich er Politikgestaltung für den Deutschen Bundestag im- er noch Neuland. Was machen wir und wie machen wir es? Gemäß rt. 23 Abs. 3 Satz 1 GG nehmen wir Stellung gegen- ber der Bundesregierung vor oder auch während deren itwirkung an Rechtsetzungsakten der EU. Die Bundes- egierung berücksichtigt unsere Position in Brüssel – da- on können wir selbstverständlich ausgehen. Dieses 1992 eingeführte Recht ist bisher – und das üssen wir selbstkritisch feststellen – von uns nicht um- assend genutzt worden. Gerade im Hinblick auf die ünftige EU-Verfassung gewinnt unsere Beteiligung usätzliche Bedeutung: Die Rechte der nationalen 11858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) Parlamente werden im Allgemeinen gestärkt, speziell wird ein Frühwarnsystem eingeführt – Stichwort: Subsi- diarität –, womit wir die Gewichte innerhalb der Ge- meinschaft ein Stück weit neu justieren. Jetzt begeben wir uns von der Höhe des Verfassungsrechts quasi in die Niederungen des politischen Alltags. Dabei müssen wir über das Grundverständnis Eini- gung erzielen: Mit diesem Verfahren wollen wir so viel parlamentarischen Einfluss des Bundestages wie mög- lich und zugleich so viel Handlungs- und Verhandlungs- spielraum der Bundesregierung wie nötig. Als Abgeordnete stehen wir dabei vor einer doppelten Aufgabe: Erstens unsere Exekutive, die im Gesetzge- bungsdreieck der EU die deutschen Interessen vertritt, beeinflussend zu prägen und zweitens das Europäische Parlament auf Fach- wie auf Fraktionsebene meinungs- bildend zu kontaktieren. Dabei kommt es auf unser Engagement, auf unsere. Kompetenz, aber auch auf unsere personellen Möglich- keiten an. Geklärt werden muss: Wie konzentrieren wir uns als Legislative auf die entscheidenden Rechtsthe- men, ohne dass wir eine „Dritte Kammer“ der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren anstreben. Um es zu wiederholen: Unser Adressat ist die Bundesregierung als Vertreter Deutschlands in der EU. Unser Partner ist zugleich das Europäische Parlament, über dessen Arbeit wir häufig zu wenig wissen und mit dem wir zu selten intensive Beziehungen pflegen. Die Beteiligung als deutsche Abgeordnete an der EU- Rechtssetzung hat eine horizontale und eine vertikale Dimension. Horizontal heißt: Wir müssen dazu beitra- gen, in den politischen Parteifamilien mehr an europäi- scher Identität zu entwickeln. Das gilt für die Sozial- demokraten sicher genauso wie für Christdemokraten bzw. Konservative, Grüne und Liberale. Vertikal heißt: Wir müssen dazu beitragen, den Standpunkt unseres Landes in Europa zur Geltung zu bringen. Gerade bei wichtigen EU-Debatten hat sich bisher nämlich gezeigt, wie groß die Gemeinsamkeiten zwi- schen SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP sind. Ich erin- nere dabei an Themen wie Tabakwerbeverbot, Ge- brauchsmusterschutz und Abgeordnetenstatut. Das gilt auch – wenn ich es recht sehe – bei der heutigen Thema- tik im Hinblick auf die Vorlagen der Regierungsfraktio- nen einerseits und der Opposition andererseits zur EU- Beweisanordnung. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für fol- gende Verhandlungsziele einzusetzen: Erstens Kompati- bilität dieses Rahmenbeschlusses mit bisherigen Rechts- akten und Präzisierung vorgesehener Deliktgruppen; zweitens Sicherung von Verweigerungsgründen, wenn Maßnahmen gegen gemeinsame Grundsätze und Grund- rechte speziell die Mindestgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen; drittens Ergän- zung des Rahmenbeschlusses im Hinblick auf ein faires Verfahren und Berücksichtigung der Belange des Daten- schutzes sowie viertens gemeinsame Mindestanforde- rungen im Hinblick auf Erhebung und Verwertung von Beweisen. d w l v n g d e r k B w b w V o n b t m e S V t u I d r A V c U J n r a a t d u d r n 2 b g d g r D s d p (C (D Insbesondere wird auf eine entsprechende Resolution es Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 ver- iesen, die sehr detailliert auf die Notwendigkeiten aus egislativer Sicht eingeht. Keine Einigkeit besteht darin, inwieweit wir von ornherein unsere Zustimmung zur EU-Beweisanord- ung von der Erfüllung bestimmter Forderungen abhän- ig machen: Die Koalition gibt der Regierung den erfor- erlichen Spielraum und beschreibt die Chancen uropäischer Politik, während die Opposition eher rest- iktiv vorgehen will und mehr die Risiken bei einem ünftigen europäischen Rahmenbeschluss thematisiert. eide ziehen auch Konsequenzen aus einem früheren, ichtigen Rahmenbeschluss; ich denke dabei an die Pro- leme beim Europäischen Haftbefehl. Erst in der Praxis ird sich Schritt für Schritt zeigen, ob unsere jetzige orgehensweise funktioniert bzw. was wir verbessern der verändern müssen. Unbestritten ist: Das partielle Demokratiedefizit in- erhalb der EU und zwischen den Mitgliedstaaten bei estimmten europäischen Angelegenheiten muss besei- igt werden! Die entscheidende Frage lautet: Wie kom- en wir in der EU, die eine Gemeinschaft sui generis, in Verbund von Rechtsstaaten ist, auch im Bereich des trafrechts weiter? Hier geht es in erster Linie um die erbesserung der Zusammenarbeit, um grenzüberschrei- ende Maßnahmen und erst in der weiteren Perspektive m Integration. Das ist – salopp formuliert – im Bereich nnen und Justiz schon etwas anderes als bei Vollendung es Binnenmarktes. Unser Beschluss ist sowohl eine wichtige Aufforde- ung an die Bundesregierung als auch eine bedeutsame nforderung an uns selbst. Wir leisten exemplarisch orreiterdienste bei der Europäisierung von innerstaatli- her Politik. Der Rechtsausschuss hat sich durch seinen nterausschuss Europarecht in den vergangenen zwei ahren mit einer Ausweitung des Tagungsrhythmus, ei- er Aktualisierung der Beratung und einer Intensivie- ung der Diskussion sowohl in Berlin als auch in Brüssel uf den Weg gemacht. Mit der heutigen Entschließung nehmen wir, anders ls bisher, unsere Regierung in die Pflicht und verpflich- en uns selbst zur Kontrolle und zur Mitgestaltung bei er Durchsetzung deutscher Interessen. Diese basiert auf nserem Verständnis von Politik, unserer Rechtskultur es Grundgesetzes und auf der Achtung von parlamenta- ischer Demokratie und den rechtsstaatlichen Traditio- en in den anderen Mitgliedstaaten. Weil wir uns in 5 Staaten der EU gegenseitig respektieren, wollen wir estehende Regelungen gegenseitig anerkennen, sie zu- leich im Sinne von Europatauglichkeit verbessern und as gemeinsame Europa auch als Rechtsraum voranbrin- en. Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das Europa- echt ist zu einer der wichtigsten Rechtsquellen in eutschland geworden: Beinahe jedes zweite Gesetz hat einen Ursprung in Brüssel, wobei sich etwa 70 Prozent er Gesetze, die dort beschlossen werden, direkt auf das ersönliche Leben der Bürgerinnen und Bürger auswir- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11859 (A) ) (B) ) ken. Europäische Rechtssetzungsakte sind also für unser Land sehr bedeutsam. Wir Parlamentarier haben deshalb die Aufgabe, sorgfältig und aufmerksam zu überwachen, was da von Brüssel kommt und wie mit diesen Initiati- ven umgegangen wird. Art. 23 Abs. 3 GG in Verbindung mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union regelt, dass der Deutsche Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union „mitwirkt“, also nicht allein die Regierung das Europarecht beeinflussen kann. Der Deutsche Bundestag nimmt diese in der Verfassung vor- gesehene europapolitische Mitwirkungs- und Kontroll- funktion meiner Ansicht nach bislang nur mangelhaft wahr. Aufgrund von Informations- und Koordinations- defiziten findet eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Flut von EU-Vorlagen oft gar nicht oder nur begrenzt statt. So wurden in der 14. Wahlperiode von insgesamt 3 137 EU-Vorlagen nur 116, also lediglich 3,7 Prozent der Beschlussempfehlungen im Plenum des Bundestags behandelt. Es ist höchste Zeit, diesen Zustand zu beenden. Na- türlich muss nicht über jede Vorlage debattiert werden. Wir werden uns auf die bedeutsamen Rechtsakte kon- zentrieren müssen. Eine Erhöhung der oben genannten Zahlen ist aber unabdingbar. Dabei geht es letztlich auch um die bisher fehlende öffentliche Diskussion über euro- parechtspolitische Entscheidungen und die dadurch auch fehlende ausreichende Information der Bürgerinnen und Bürger. Die CDU/CSU hat dieses Manko erkannt und arbeitet an den notwendigen Verbesserungen. Und die anderen Fraktionen dieses Hauses sind meiner Kenntnis nach auch dabei, den allgemein erkannten Missstand zu behe- ben. Wir sind deshalb auf dem richtigen Weg. Der Unter- ausschuss Europarecht hat die Zahl seiner Sitzungen im Vergleich zu früher deutlich erhöht und eine Kommis- sion arbeitet notwendige Änderungen aus. Das heute zu debattierende Thema der Europäischen Beweisanordnung zeigt den Fortschritt übrigens auch. Der Deutsche Bundestag macht heute seine verfassungs- mäßigen Rechte aus Art. 23 GG frühzeitig geltend und gleicht dadurch ein Demokratiedefizit aus, das mit Rah- menbeschlüssen des Europäischen Rates verbunden ist. Bei diesen Beschlüssen ist das Europäische Parlament lediglich angehört worden und hat selbst nicht entschie- den. Die Nationalstaaten haben dann nur noch umzuset- zen, ohne Einfluss auf die Grundsatzentscheidung. Deshalb ist es von hoher Bedeutung, dass das deut- sche Parlament hier eine Stellungnahme abgibt. Diese hat zwar keine bindende Wirkung für die Regierung, aber im Antrag von CDU/CSU und FDP wird die Bun- desregierung jedenfalls aufgefordert, die Bedenken des Deutschen Bundestages zu beachten und den Beschluss gegebenenfalls abzulehnen. Dieser etwas andere Akzent zum Antrag der Koalitionsparteien ist wohl auch der Hauptgrund, warum keine fraktionsübergreifende Stel- lungnahme erfolgt ist, obwohl die Kritikpunkte an dem Rahmenbeschluss des Rates von allen Fraktionen wei- testgehend geteilt werden. Nach Ansicht meiner Frak- t A r r e s B w s s l c E B n g l m p t m w a e M s i t w R a d n k s s d V E w S s l m e n u A v z m w s w p (C (D ion macht eine Einflussnahme des Parlamentes nach rt. 23 GG nur dann Sinn, wenn der Regierung ein kla- er Auftrag erteilt und nicht eine freundliche Aufforde- ung mit auf den Weg gegeben wird. Wir sind uns alle inig, dass wir Verbesserungen der strafrechtlichen Zu- ammenarbeit in Europa dringend brauchen. Gerade im ereich der Kriminalitätsbekämpfung ist es äußerst ichtig, endlich Grundlagen für ein wirksames gemein- ames Handeln zu schaffen, denn die Ländergrenzen tellen für Straftäter bei der Begehung schwerster De- ikte schon lange kein Hindernis mehr dar. In den letzten Jahren wurden im Bereich der polizeili- hen und justiziellen Zusammenarbeit auf europäischer bene zwar schon erhebliche Fortschritte erzielt, aber im ereich des Straf- und Strafprozessrechts gibt es immer och Nachholbedarf. Seit vielen Jahren reden die Mit- liedstaaten der Europäischen Union darüber, dass end- ich eine Angleichung der Rechtssysteme erfolgen üsse. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Tam- ere wurde vereinbart, dass der Grundsatz der gegensei- igen Anerkennung zum Eckstein der justiziellen Zusam- enarbeit sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen erden soll. Davor und danach sind zahlreiche Rechts- kte ergangen, wie beispielsweise das Schengen-Über- inkommen von 1990, das EU-Übereinkommen vom ai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie des- en Protokoll von 2001. Letztere sind jedoch noch nicht n Kraft getreten. Wir haben dennoch ein Bündel von Abkommen und rotzdem erfolgt die Zusammenarbeit im Bereich der Be- eiserhebung noch immer im Wege der herkömmlichen echtshilfeverfahren. Trotz dieser Vereinbarungen kann lso ein Richter, der Beweise für eine Straftat benötigt, ie in einem anderen Land vorliegen, diese Beweismittel icht einfach anfordern. Er muss sich stattdessen einem omplizierten Verfahren unterwerfen, worauf der Deut- che Richterbund in seiner Stellungnahme zur Europäi- chen Beweisanordnung hingewiesen hat. Dadurch lei- et die notwendige Effizienz und Schnelligkeit solcher erfahren. Mit der Europäischen Beweisanordnung soll es den rmittlungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht erden, auf vereinfachtem Rechtshilfewege Sachen, chriftstücke und Daten in anderen Mitgliedstaaten be- chlagnahmen zu lassen und deren Übermittlung zu ver- angen. Damit wird es in Zukunft möglich sein, Beweis- ittel auf einfache, schnelle und effektive Weise zu rlangen und dem ersuchenden Staat zu übergeben. Der Vorschlag für eine Europäische Beweisanord- ung ist meiner Ansicht nach ein erster wichtiger Schritt, m die zahlreichen internationalen und europäischen bkommen über die grenzüberschreitende Erhebung on Beweismitteln durch einen einzigen EU-Rechtsakt u ersetzen. So weit, so gut. Jedoch enthält der Vorschlag der Europäischen Kom- ission auch einige Mängel, die ausdrücklich genannt erden müssen. So wird mit dem vorliegenden Vor- chlag für eine Europäische Beweisanordnung artver- andt zum Europäischen Haftbefehl wiederum nur unktuell ein strafrechtlicher Teilbereich in Europa 11860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) geregelt. Der große Wurf, ein erkennbares Gesamtsys- tem fehlt. Eine einheitliche Grundlage in der Europäi- schen Union wäre meines Erachtens aber der sinnvolle und notwendige Ausgangspunkt sämtlicher weiterer Schritte im Straf- und Strafprozessrecht. Mit dem bishe- rigen Vorgehen zäumt man das Pferd quasi von hinten auf und läuft Gefahr, das die einzelnen Teilbereiche spä- ter nicht mehr zusammenpassen. Es droht also eine Rechtszersplitterung mit allen negativen Folgen für eine strafrechtliche Zusammenarbeit in Europa. Deshalb muss schon jetzt dafür gesorgt werden, dass der Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisan- ordnung unter zeitlicher Zusammenführung aller anhän- gigen Rahmenbeschlüsse im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts umgesetzt wird. Und die Bundesre- gierung muss dafür eintreten, dass sämtliche Rechtsakte auf diesem Gebiet kompatibel sind. Ein weiteres Problem stellen die unterschiedlichen Mindeststandards im Bereich der Strafverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten dar. Deshalb sollte in den Ver- handlungen festgestellt werden, welche Defizite in die- sem Bereich bestehen und beseitigt werden müssen. Der heute debattierte Rahmenbeschluss enthält schließlich in Art. 16 Abs. 2 eine Liste von Deliktgrup- pen – zum Beispiel Terrorismus, Korruption und Sabo- tage –, mit der ein Katalog von Straftaten beschrieben wird, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht mehr nachgeprüft werden soll. Damit wird ein bisher elemen- tares Prinzip für bestimmte Delikte in Europa aufgeho- ben. Hier ist angesichts fehlender Rechtsangleichung in den Mitgliedstaaten zu hinterfragen, ob tatsächlich mit Blick auf die Beschuldigtenrechte bei massiven Grund- rechtseingriffen auf den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit verzichtet werden kann. Jedenfalls ist aber auf die Bestimmtheit der Straftatbestände zu achten. Die Bundesregierung ist aufgefordert, bei den Verhandlun- gen dafür zu sorgen, dass diese Deliktgruppen aus Art. 16 des Beschlusses noch präziser gefasst und näher defi- niert werden. Im vorliegenden Beschlussvorschlag vermisse ich auch noch einige andere wichtige Faktoren. Beispiels- weise fehlt eine Regelung dazu, wann und unter welchen Umständen die Justiz im ersuchten Staat die begehrte Maßnahme verweigern kann. Das dürfte bei Verstößen gegen Grundrechte oder Grundsätze der EMK angezeigt sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass grundlegende Verfahrensprinzipien des Vollstreckungsstaates und ein faires Verfahren für den Angeklagten nicht beeinträch- tigt werden. Dies gilt gerade für Fragen des Rechtsschut- zes, wenn im Mitgliedstaat und in Deutschland unter- schiedliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen gelten. Die CDU/CSU unterstützt alle Bemühungen, die zu einer Verbesserung des europäischen Rechtsraumes und der dadurch notwendigen Kooperation in Europa führen. Das Strafrecht ist allerdings ein sensibles Feld der euro- päischen Zusammenarbeit. Die Europäische Beweisan- ordnung stellt sich wiederum nur als ein Teil eines Jus- tizpuzzles in Europa dar. Es ist aber zwingend, ein Gesamtbild zu haben und es auch zusammenzufügen. Daran muss die Bundesregierung arbeiten und der Deut- s t n E h t s e h V d s d R g E E E G z d t d S s ß G g E E V w d P s t d h B Ü G is E u n g u b d g v (C (D che Bundestag muss sich dabei beteiligen und mitarbei- en – so wie wir es heute getan haben und in Zukunft och häufiger tun müssen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die uropäische Union soll ein einheitlicher Raum der Frei- eit, der Sicherheit und des Rechts werden. In 25 Staa- en, von Malta bis Schweden und von Polen bis Portugal ollen die Bürgerinnen und Bürger Europas unter einem inheitlichen Recht leben und das gleiche Maß an Frei- eit genießen. Besonders sensibel ist dieser Prozess der ereinheitlichung im Bereich der Strafverfolgung und es Strafverfahrens. Die Harmonisierung von materiellen Strafnormen chreitet voran. Von Geldwäsche bis zum Menschenhan- el reicht die Palette. Bei der Umsetzung in deutsches echt ergeben sich vielschichtige Probleme, die eine ei- ene vertiefte Debatte verdienten. Heute geht es um die ntwicklung eines einheitlichen Strafprozesses in der uropäischen Union, und zwar sowohl im Stadium des rmittlungsverfahrens als auch in der Verhandlung vor ericht. Es gibt einen breiten Konsens darüber, dass der Weg u einem Europäischen Strafprozess über das Instrument er gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung na- ionalstaatlicher Beschlüsse und Urteile gehen wird. In er Diskussion sind zum Beispiel die Anerkennung von icherstellungen von Vermögensgegenständen, die Voll- treckung und Einziehung von Geldstrafen und Geldbu- en. Genau in diesem Zusammenhang steht der heutige egenstand der Beratung: der Vorschlag zur gegenseiti- en Anerkennung von nationalen Beschlüssen über die rlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten: die uropäische Beweisanordnung. Einen ersten Akt der gegenseitigen Anerkennung und ollstreckung von Beschlüssen im Strafverfahren haben ir bereits in deutsches Recht umgesetzt – angesichts er allseits festgestellten erheblichen rechtsstaatlichen robleme sage ich, umsetzen müssen –: den Europäi- chen Haftbefehl. Es hat eine sehr kontroverse und hef- ige Debatte ausgelöst, dass die Europäische Union mit em schwerwiegendsten Eingriff in bürgerliche Frei- eitsrechte, dem Haftbefehl begonnen hat, während zum eispiel bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von berwachungsmaßnamen ohne Freiheitsentzug erst ein rünbuch, also ein Diskussionspapier vorgelegt worden t. Der Weg zu einem von den Bürgerinnen und Bürgern uropas akzeptierten einheitlichen Raum der Freiheit nd des Rechts, der Weg über die gegenseitige Anerken- ung nationaler Entscheidungen kann nur weiter gegan- en werden, wenn er auf ein Vertrauen der Bürgerinnen nd Bürger in die Rechtsstaatlichkeit der Strafgerichts- arkeit der Mitgliedstaaten aufbaut. Ich darf zur Ver- eutlichung aus dem Grünbuch der Kommission zur ge- enseitigen Anerkennung strafrechtlicher Sanktionen om 30. April 2004 zitieren: Dieses Vertrauen beruht auf dem gemeinsamen So- ckel von Überzeugungen, der durch das Eintreten Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11861 (A) ) (B) ) der Mitgliedstaaten für die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit ge- bildet wird. Damit wird deutlich, welch eine zentrale Bedeutung dieses Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger Europas in die Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedstaaten für die Ver- wirklichung eines einheitlichen Raums der Freiheit und des Rechts hat. Ich füge aber hinzu: dieses Vertrauen ist nicht einfach da, es muss erzeugt und verdient werden. Das ist die zentrale Aufgabe einer guten Gesetzgebung des sich bildenden europäischen Strafprozessrechts. Als wichtige, vielleicht die wichtigste vertrauensbil- dende Maßnahme kommt es darauf an, dass sich die Mit- gliedstaaten auf gemeinsame Mindeststandards für Ver- fahrensgarantien in Strafverfahren einigen. Dies ist nicht nur meine und, wie ich hoffe, unsere Auffassung im Deutschen Bundestag. Es ist auch die Überzeugung der Kommission, die sich genau darauf im Grünbuch über Verfahrensgarantien in Strafverfahren vom 19. Februar 2003 festgelegt hat. Zu diesen Mindestgarantien gehören unter anderem: das Recht der Unschuldsvermutung, das Recht auf Aussageverweigerung, das Recht auf rechtli- chen Beistand, das Recht auf faire Erhebung und Ver- wertung von Beweisen, das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln und der Grundsatz ne bis in idem. Keine dieser Mindestgarantien ist bisher im Recht der Europäischen Union verankert. Nur zu ganz wenigen gibt es über den Stand von Grünbüchern hinausgehende Arbeiten der Kommission. Erst seit dem 28. April 2004 gibt es einen ersten Vorschlag über einen Rahmenbe- schluss zu einigen wenigen dieser notwendigen Verfah- rensgarantien. Wir sind also noch ganz am Anfang der Ausbildung des doch als so notwendig erkannten Ver- trauens der Bürgerinnen und Bürger in die Richtigkeit und Rechtsstaatlichkeit des eingeschlagenen Wegs der gegenseitigen Anerkennung nationaler Entscheidungen in Strafverfahren. Hier liegt, auf den Punkt gebracht, das Problem, über das wir heute endlich im Deutschen Bun- destag reden. Wir erhalten von der Kommission einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über eine Europäische Beweis- anordnung, während es zur Fairness bei der Erhebung und Verwertung von Beweisen noch nicht einmal ein Grünbuch gibt. Ich darf dazu die Kommission aus dem angesproche- nen Grünbuch zu Verfahrensgarantien in Strafverfahren zitieren: Das Recht auf Fairness bei der Beweiserhebung und Verwertung ist zu komplex, um es im Rahmen eines Grünbuchs, welches sich mit einer ganzen Reihe von Rechten auseinander setzt, zu behandeln. Die Kommission hat deshalb beschlossen, diesem Thema mehr Zeit zu widmen und eine Studie dazu in Auftrag zu geben. Dabei wird zu untersuchen sein das Recht zu Schweigen, das Recht auf Zeu- genvernehmung, das Problem anonymer Aussagen, das Recht auf Offenlegung entlastender Beweise, E n M i d n b A B m W F U P n r D B f f E e n W r s E v d d w R s S v d t R p s d m d v s ü f S D f E S (C (D die Auslegung der Unschuldsvermutung und zahl- reiche weitere Aspekte des Beweisrechts. Wir sind in Sorge, dass die Disparität der schnellen ntwicklung der exekutiven Anteile in Strafverfahren ei- erseits und die zögerliche Entwicklung einheitlicher indestgarantien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens n der Europäischen Union andererseits das Vertrauen er Bürgerinnen und Bürger Europas in diesen Prozess icht befördern, sondern beschädigen kann. Deshalb ha- en wir uns entschlossen, von unserem Recht nach rt. 23 GG Gebrauch zu machen und in Richtung der undesregierung, noch mehr aber in Richtung der Kom- ission klar zu formulieren, wie wir uns den weiteren eg der Verwirklichung des einheitlichen Raums von reiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen nion vorstellen: nicht nur als Raum einer europäischen olizei, einer europäischen Staatsanwaltschaft, mitei- ander effektiv und effizient zusammenarbeitender Ge- ichte der Mitgliedstaaten, sondern auch und vor allen ingen als einen Raum mit Verfahrensgarantien für die etroffenen und Beschuldigten und damit grundsätzlich ür alle Bürgerinnen und Bürger Europas. Professor Peter-Alexis Albrecht hat in der „Zeitschrift ür Rechtpolitik“ im Februar dieses Jahres die derzeitige ntwicklung zu einem europäischen Strafrechtsraum als inen Albtraum bezeichnet. Ich teile seine Empörung icht, auch wenn ich sie verstehen kann. Es ist kein guter eg, dass erst die Europäischen Haftbefehle in der Eu- opäischen Union kommen und später erst die Verfas- ungsgarantien. Es ist kein guter Weg, dass jetzt mit der uropäischen Beweisanordnung an die Beschlagnahme on Abhörprotokollen von Telefonüberwachungen ge- acht wird, aber nicht an rechtsstaatliche Mindeststan- ards ihrer Anordnung und Kontrolle. Deshalb ist unsere Entschließung so richtig und not- endig. Wir wollen damit der Bundesregierung den ücken stärken, unsere Vorstellung von einer rechts- taatlichen Entwicklung eines Raums der Freiheit, der icherheit und des Rechts in der Europäischen Union zu ertreten und durchzusetzen. Rainer Funke (FDP): Ich hoffe, Sie sind sich alle er Bedeutung der heutigen Debatte bewusst. Zum ers- en Mal macht der Deutsche Bundestag von seinem echt gemäß Art. 23 Abs. 3 GG im Bereich der Rechts- olitik Gebrauch und legt eine Stellungnahme zum Vor- chlag eines EU-Rahmenbeschlusses vor. Ich hätte mich aher sehr gefreut, wenn es gelungen wäre, gemeinsam it allen Fraktionen eine Stellungnahme zu verabschie- en. Letztlich sind wir uns in der Bewertung des Sach- erhaltes einig. Mit dem Vorschlag des Europäischen Rates soll die trafrechtliche Beweisaufnahme innerhalb der EU grenz- berschreitend erleichtert werden. So sollen die Strafver- olgungsbehörden künftig die Beschlagnahme von chriftstücken und Daten europaweit anordnen können. amit wird, nach Einführung des Europäischen Haftbe- ehls, erneut eine gegenseitige Anerkennung justizieller ntscheidungen begründet, ohne dass das Strafrecht und trafprozessrecht europaweit harmonisiert ist. Dadurch 11862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) besteht die Gefahr einer Rechtszersplitterung. Der Rah- menbeschluss führt nicht zu einer Harmonisierung der nationalen Vorschriften, sondern lässt sie unverändert nebeneinander bestehen. Dadurch wären unüberschau- bare Strafverfahren geschaffen, die für den einzelnen Beschuldigten je nach Rechtslage und jeweiligem Mit- gliedsland zu unterschiedlicher Behandlung führen. Bedenklich sind abermals die in dem Vorschlag vor- gesehenen Deliktgruppen. Diese sind allesamt nicht hin- reichend bestimmt und werden ebenfalls zu großer Rechtsunsicherheit führen. Bereits bei der Einführung des Europäischen Haftbefehls hat die FDP hierzu erheb- liche Bedenken vorgetragen. Es ist daher sehr bedauerlich, dass die Koalitionsfrak- tionen aufgrund des massiven Drucks aus dem Bundes- justizministerium nur zu einer Stellungnahme mit eher weich gespülten Formulierungen bereit waren. Der von den Koalitionsfraktionen ursprünglich vor der Sommer- pause vorgelegte Entwurf war aus Sicht der FDP zustim- mungsfähig. Darin wurde die Bundesregierung aufgefor- dert, dem Entwurf des Rahmenbeschlusses in der jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. Gerade die Erfah- rungen, die wir kürzlich mit dem europäischen Haftbe- fehlsgesetz gemacht haben, machen deutlich, wie wich- tig es ist, dass der Bundestag frühzeitig seine Bedenken unmissverständlich vorträgt und der Bundesregierung klare Handlungsoptionen aufzeigt. Dazu gehört auch, der Bundesregierung die Grenzen ihrer Zustimmungsfä- higkeit aus Sicht des deutschen Gesetzgebers deutlich zu machen. Bei der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlus- ses zur Einführung des Europäischen Haftbefehls wurde der Bundestag erst mit der Verabschiedung des Umset- zungsgesetzes einbezogen. Einfluss auf den Rahmenbe- schluss hatte der Bundestag nicht. Ich rufe in Erinnerung, dass das Europäische Parla- ment bei der Beratung von Rahmenbeschlüssen lediglich angehört wird und sich die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten nur mit den Gesetzen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses befassen. Dies bedeutet, dass der Deutsche Bundestag keinen unmittelbaren Einfluss auf die Grundsatzentscheidung hat. Um dieses Demo- kratiedefizit auszugleichen, ist es unabdingbar, dass der Deutsche Bundestag zum frühstmöglichen Zeitpunkt seine Forderungen artikuliert. Es muss der Gefahr vorge- beugt werden, dass mit der Einräumung eines weiten Handlungsspielraums für die Bundesregierung mit die- ser Stellungnahme ein Präjudiz für weitere Verfahren ge- schaffen wird. Wir werden uns schon bald mit weiteren europäischen Rechtsakten zur Rechtspolitik zu befassen haben, so zum Beispiel bei der Stärkung von Opferrechten, beim Europäischen Mahnverfahren und bei der Harmonisie- rung der Verfahrensrechte in Strafverfahren. Damit wird unser nationales Rechtssystem durch die europäischen Vorgaben erheblich beeinflusst. Es ist daher dringend ge- boten, dass wir als Gesetzgeber, getragen von unseren eigenen Rechtstraditionen, eine klare Position vertreten. Die Fraktionen von FDP und CDU/CSU haben daher in ihrem Entschließungsantrag an die Bundesregierung die Forderung erhoben, ihre Zustimmung zu dem Rah- m o d A f P R A A e V r e u e E E U s r d s R w d g s R S d l d e B m E d w m f t v L d c i (C (D enbeschluss von der angemessenen Durchsetzung der ben genannten Forderungen abhängig zu machen. Dessen ungeachtet danke ich allen Berichterstattern er Fraktionen für die guten Beratungen. Die sachliche tmosphäre abseits allen Parteienstreits lässt mich hof- en, dass es uns künftig gelingen wird, eine gemeinsame osition des Bundestages zu Fragen der europäischen echtspolitik zu finden. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Belarus vor den Parlamentswahlen und dem Referendum – Belarus vor den Parlamentswahlen 2004 (Tagesordnungspunkt 16) Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): n der östlichen Grenze der Europäischen Union liegt in Staat, dessen innerer Zustand immer mehr an die erhältnisse zu Zeiten der Sowjetunion erinnert: Bela- us. Unser Nachbarland ist eine Diktatur. Eine sich frei ntfaltende Zivilgesellschaft gibt es nicht, ebenso wenig nabhängige Medien. Eine demokratische Opposition xistiert kaum noch. Ihre Vertreter wurden verhaftet, ins xil getrieben oder anders zum Schweigen gebracht. rst vor wenigen Tagen verhängte die Europäische nion Sanktionen gegen eine Reihe führender belarussi- cher Beamter. Darunter ist auch der amtierende Gene- alstaatsanwalt. Sie werden verdächtigt, an der Ermor- ung mehrerer Oppositioneller beteiligt gewesen zu ein. Eine unabhängige Untersuchung der Fälle lehnt die egierung in Minsk ab, gerichtliche Untersuchungen erden behindert. Die Parlamentarische Versammlung es Europarates hat ihre Beziehungen zu Belarus deswe- en schon im April dieses Jahres völlig abgebrochen. Die OSZE, die einzige europäische und transatlanti- che Organisation, in der Belarus Mitglied ist, hatte der egierung im Juli einen Vertrauensvorschuss gegeben. ie verzichtete auf eine Resolution zu den bevorstehen- en Wahlen. Die belarussische Delegation hatte schrift- ich erklärt, diese würden frei und fair verlaufen. Nach en Erfahrungen mit der Politik Lukaschenkas bedürfte s allerdings ziemlicher Anstrengungen, westliche eobachter davon zu überzeugen. Die letzten Parla- entswahlen waren nach Einschätzung von OSZE, uroparat und Europäischem Parlament alles andere als emokratisch. Es gab zahllose Wahlverstöße. Uner- ünschte Kandidaten wurden nicht zugelassen, der Rest assiv behindert. Zugang zu den Medien gab es kaum ür sie. Diese Umstände hatten alle westlichen Institu- ionen bewogen, auf eine formale Wahlbeobachtung zu erzichten. Dem offensichtlichen Täuschungsmanöver ukaschenkas sollte keine Legitimation verliehen wer- en, indem man es ernst nahm. Das Ergebnis ist entspre- hend: Ganze sechs oppositionelle Abgeordnete gibt es m Parlament, das 110 Sitze hat. Und sie sitzen auch nur Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11863 (A) ) (B) ) deshalb dort, weil sie Lukaschenkos Kandidaten unter- stützt hatten. Wes Geistes Kind die meisten Abgeordne- ten sind, zeigt eine Erklärung des Parlaments vom Juni dieses Jahres. Darin solidarisiert es sich mit dem frühe- ren jugoslawischen Präsidenten Milosevic und seiner Politik und fordert seine Freilassung. Nun stehen wieder Parlamentswahlen an. Nach der Erklärung im Juli hat die OSZE diesmal eine Wahl- beobachtungsdelegation entsandt. Sie wird nicht nur die Wahl selbst, sondern die letzten Wochen ihrer Vorberei- tung beurteilen können. Eine Delegation des Europara- tes, die Anfang August in Belarus war, kam allerdings zu einer deprimierenden Einschätzung der Voraussetzungen für freie und faire Wahlen. Auch andere Berichte laufen darauf hinaus: Es ist wie bisher. Wichtiger noch als die Parlamentswahlen ist das gleichzeitig angesetzte Referendum. Nun ist gegen ein Referendum zunächst nichts einzuwenden. Vorausset- zung allerdings sind demokratische Grundlagen und Transparenz. Diese Voraussetzungen fehlen in Belarus ganz offensichtlich. Das macht schon den Vorgang un- glaubwürdig. Vor allem aber geht es um das Ziel des Re- ferendums. Denn die Verfassung soll geändert werden, um Lukaschenka zum Präsidenten auf Lebenszeit wer- den zu lassen. Zwar geht das aus der Frage, über die ent- schieden werden soll, nicht direkt hervor. Aber die Ana- lyse des zu ändernden Artikels läuft darauf hinaus: Die Beschränkung auf zwei Amtszeiten für den Präsidenten wird ersatzlos aufgehoben. Lukaschenko hat viel versprochen, um sich beliebt zu machen. Das hat er laut einiger Umfragen auch nötig: Danach erklären sich nur 25 Prozent der Wählerinnen und Wähler für ihn. Das ist zwar kein Maßstab für bela- russische Wahlergebnisse, die immer satte Mehrheiten für ihn ergeben. Aber es nötigt ihn zu populistischen Maßnahmen. So will er zum Beispiel die Durchschnitts- einkommen verdoppeln. Selbst wenn es stimmen würde, dass die Wirtschaft um 10 Prozent wächst, wie er be- hauptet: Eine solche Einkommenssteigerung wäre nur mithilfe von Gelddruckmaschinen möglich. Wenn das noch skurril zu nennen wäre – der Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zum Beispiel ist an- ders zu bewerten. Viele werden nicht registriert oder ih- nen wird die Registrierung entzogen. Damit sind sie für illegal erklärt. Der Zugang zu westlichen Spendenmit- teln und Zuschüssen, auf die die meisten von ihnen an- gewiesen sind, wird massiv beschnitten. Internetseiten und der E-Mail-Verkehr werden überwacht. Es ist kein Zufall, dass vor allem Menschenrechtsorganisationen betroffen sind. Zeichen für den Willen zur Demokratie sind das nicht, ganz im Gegenteil. Und es ist auch kein Zeichen für demokratische Entwicklung, wenn die letzte vom Staat unabhängige Universität, die europäische Grund- werte vermittelte, durch blanke Willkür geschlossen wurde. Das Fehlen jeder inhaltlichen Begründung dafür zeigt den Grund: Es ist schiere Angst vor westlichen Gastprofessoren und vor demokratisch denkenden Stu- denten. v D W A d i v e d e v w r e b u K 2 Z d n r G ü m s s b B a m e v l l L I f s g b t S d s B L d (C (D Belarus unter Lukaschenko ist nicht nur weit entfernt om Ziel der Demokratie. Es ist vom Weg abgekommen. er Verlauf der Wahlen ist immer noch eine Chance. ir können nur hoffen, sie wird genutzt. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewer- tung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Tagesordnungspunkt 18) Petra Bierwirth (SPD): Lärm führt mittlerweile zu en gravierendsten Umwelt- und Gesundheitsproblemen n unserem dicht besiedelten, hoch industrialisierten und erkehrsreichen Land. Der Lärm nimmt nach wie vor her zu als ab. In Deutschland fühlen sich zwei Drittel er Bevölkerung von Straßenlärm, fühlt sich mehr als in Drittel von Fluglärm, circa ein Fünftel von Schienen- erkehrslärm sowie ein Viertel von Industrie- und Ge- erbelärm belästigt. Lärm ist aber weit mehr als nur ein eines Ärgernis. Er mindert die Lebensqualität und be- inträchtigt unsere Gesundheit. Der Schutz von Wohnge- ieten gegen Lärm ist ein wichtiges Ziel der Umwelt- nd Städtebaupolitik in Deutschland und Europa. Die rot-grüne Bundesregierung hat sowohl in der oalitionsvereinbarung von 1998 als auch in der von 002 die nachhaltige Minderung der Lärmbelastung als iel festgeschrieben. In der 14. Legislaturperiode wur- en unter anderem 1999 von der Regierung 100 Millio- en DM für die Lärmsanierung an Schienenstrecken be- eitgestellt. Der heute vorliegende Entwurf eines esetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG ber die Bewertung von Umgebungslärm macht einmal ehr deutlich, dass die Gewährleistung eines hohen Ge- undheits- und Umweltniveaus ein wesentlicher Be- tandteil unserer Umweltpolitik ist. Inhalt der Umge-ungslärmrichtlinie ist einerseits die Ermittlung der elastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm und ndererseits das Erstellen von Aktionsplänen zur Ver- eidung und Verminderung von Lärm. Dieser Gesetz- ntwurf greift erstmals das Ziel auf, Umgebungslärm zu ermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf Rege- ungen zur Umsetzung vor. Es sind unter anderem Rege- ungen für die Aufstellung und Inhalte von strategischen ärmkarten, Regelungen für die Aufstellung und die nhalte von Aktionsplänen, Regelungen von Vollzugs- risten für die Aufstellung und die Aktualisierung von trategischen Lärmkarten und Aktionsplänen sowie Re- elungen für eine aktive Öffentlichkeitsbeteiligung. Ich egrüße ausdrücklich, dass mit diesem Gesetz eine stra- egische Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung, LMP, eingeführt werden soll. Die SLMP gewährleistet, ass zukünftig für alle Hauptverkehrsstraßen, Hauptei- enbahnstrecken und Hauptverkehrsflughäfen sowie in allungszentren auch für sonstige Hauptlärmquellen ärmkarten erstellt werden müssen. Weiterhin werden ie Bürgerinnen und Bürger über die Lärmbelastung 11864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) informiert und sie können aktiv bei der Erstellung der Lärmminderungspläne mitwirken. Das vorliegende Ge- setz wird in das BlmSchG integriert. Das Bundes-lmmis- sionsschutzgesetz enthält bis dato lediglich eine Vor- schrift zur örtlichen Lärmminderungsplanung. Aber durch den Gesetzentwurf wird es als zentrales Gesetz für die SLMP ausgestaltet. Die Empfehlungen des Bundes- rates zu dem Entwurf werden wir im Umweltausschuss prüfen und beraten. Der Lärm von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Zügen, Gewerbe und Industrie tritt in der Realität nicht isoliert voneinander, sondern gemeinsam auf. Angesichts dessen und der Millionenzahl von Lärm betroffener Personen geht kein Weg an einer dauerhaften Lärmminderung und -sanierung vorbei. Natürlich verur- sacht so eine Verbesserung auch Kosten, über die ge- sprochen werden muss. Aber wir wissen alle, dass die Kosten für eine Vorsorge geringer sind als die Kosten für eine Nachsorge. Lärmschutz ist Umwelt- und Gesund- heitsschutz. Franz Obermeier (CDU/CSU): „Was lange währt, wird endlich gut,“ sagt der Volksmund. Ich aber sage es hier mit einem ganz, ganz dicken Fragezeichen dahinter. Richtig ist, dass es wieder einmal sehr lange, um nicht zu sagen: viel zu lange, gedauert hat, bis unser Bun- desumweltminister zur Tat geschritten ist. Sozusagen erst kurz nach dem Verfallsdatum – die von der EU ge- setzte Umsetzungsfrist ist am 18. Juli 2004 abgelaufen – wird endlich ein Gesetzentwurf vorgelegt. Die Umset- zung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie in nationales Recht ist ein weiterer Mosaikstein zum Schutz der Bür- ger vor Lärmbelästigungen. Sie steht in engem Zusam- menhang mit der Novellierung des Fluglärmgesetzes. Denn unter anderem sollen die zuständigen Behörden strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsflughäfen, Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken sowie Indus- trie- und Gewerbeanlagen aufstellen und dazu Gegen- maßnahmen festlegen. Aber das zögerliche Vorgehen passt ins Gesamtbild: allergrößte Betroffenheit und dann folgt lange nichts. Im Jahr 1998 wurde uns von Herrn Bundesminister Trittin und Kollegen vollmundig die Novellierung des Flug- lärmgesetzes versprochen. Seit Mai 2000 kann man auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums ein paar Eckpunkte als Ankündigungsbaustelle anschauen. Nun hat unser Kollege Winfried Hermann von Bündnis 90/ Die Grünen am vergangenen Donnerstag in der Debatte zum Luftverkehrsstandort Deutschland versucht, uns noch etwas Hoffnung und Zuversicht mit auf den Weg zu geben. Man werde nun voraussichtlich noch in die- sem Jahr einen Entwurf einbringen können. So vage und verzagt klang es nicht nur in meinen Ohren. Im Klartext heißt das: Nach sage und schreibe sechs Jahren gibt es nicht einmal einen abgestimmten Referen- tenentwurf. Stattdessen gilt noch immer das Fluglärmge- setz von 1971 mit völlig überholten Werten, mit Werten, die weder das heutige Verkehrsaufkommen noch die technischen Möglichkeiten oder gesundheitliche As- pekte von Lärmbelastungen nach modernem Erkenntnis- stand berücksichtigen. Auch um eine grundsätzliche Ab- w K z z d I 7 L d a l D w g w V t m le r s b 6 z d G d g a s R je k D le le g u F B ti w o G e s B f z B r H c (C (D ägung zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit, limaschutz, Anwohnern, Wohlstand und Arbeitsplät- en können wir uns nicht länger herumdrücken. Der jet- ige Schwebezustand dient niemandem. Er dient nicht en Anwohnern und verhindert Planungssicherheit bei nvestoren. Das können wir uns einfach nicht leisten. 50 000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt vom uftverkehr abhängig. Wir brauchen endlich Entschei- ungen. Ich warne davor, dass unsere Regierung bei der jetzt nstehenden Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richt- inie einen Nebenschauplatz zur Hauptbühne macht. enn wie schon oft finden sich im deutschen Gesetzent- urf auf einmal Regelungen, die die europäischen Vor- aben bei weitem übertreffen. Auf der rot-grünen Um- elt-Überholspur fahren wir mit unseren nationalen erschärfungen vor die Wand. Es wird noch komplizier- er, es dauert alles noch länger und kosten tut es ohnehin ehr, als wir uns noch leisten können. Im Bundesrat hat es für den Gesetzentwurf eine schal- nde Ohrfeige gegeben. Nach Auffassung des Bundes- ates kann dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fas- ung nicht zugestimmt werden. Die Empfehlungen der eteiligten Ausschüsse umfassen nicht weniger als 1 Kritikpunkte. Folgerichtig wird denn auch eine kon- eptionelle Neuausrichtung gefordert. Als Erstes ist der Entwurf ein hohler Luftballon. Wo ie verschiedenen Behörden – Landesluftfahrtbehörden, emeinden, Landesstraßenbaubehörden, Eisenbahnbun- esamt und Behörden für Industrie- und Gewerbeanla- en – materielle Bestimmungen erwarten, an denen sich lle einheitlich orientieren können, Fehlanzeige. Es gibt ie nicht. Das soll erst später durch den Erlass von echtsverordnungen nachgeholt werden. Dabei leuchtet dem ein, dass die im Gesetz verwendeten Fachbegriffe lar definiert sein müssen. Es müssen die technischen etails der Kartierung genannt werden. Welcher Art sol- n die zu erhebenden Daten sein? Welche Formate sol- n sie haben? Es muss ein praktikabler Datenaustausch ewährleistet sein, die Daten müssen vergleichbar sein nd eine Mindestqualität haben. Und vor allem aber brauchen wir eine Antwort auf die rage: An welchen Zielen und Zielwerten sollen sich die ehörden bei der Bekämpfung des Umgebungslärm orien- eren? Oder ganz einfach ausgedrückt: Was ist laut und ann muss ich was dagegen unternehmen? Das alles ist ffen gelassen. Ich greife weitere Punkte heraus: Für die Länder und emeinden stellt sich die weitere Frage, welche Kosten ntstehen werden und wer sie tragen soll. Auch diese pannende Frage ist völlig offen. Die Regelungen zur eteiligung der Öffentlichkeit gehen weit über die An- orderungen der Richtlinie hinaus. Sie sind zu kompli- iert. Sie entsprechen weitgehend den Vorschriften zu auplanungsverfahren. Das ist für einen Lärmminde- ungsplan, ein Verwaltungsinternum, nicht erforderlich. ier wird ein neues, völlig unnötiges Verfahren entwi- kelt. Es wird mal wieder ein Bürokratiesaurier geboren. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11865 (A) ) (B) ) Die von der Bundesregierung vorgesehene Einbezie- hung der BlmSchG-Anlagen ist in der EU-Richtlinie so nicht vorgesehen. Eine 1:1-Umsetzung ist völlig ausrei- chend. Die vorgesehene strategische Umweltprüfunq für die Lärmminderungsplanung ist ebenfalls eine nationale Verschärfung. Bei der gleichzeitigen Novellierung des UVPG – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/2 42/EG – Bundesratsdrucksache 588/04 – wird der Lärmschutz nicht als Umweltbereich genannt. Da die Lärmminderungsplanung in aller Regel keine ne- gativen Auswirkungen auf die Umwelt hat, sondern die Umweltqualität positiv verändern soll, ist die Strategi- sche Umweltprüfung wirklich entbehrlich. Kurzum, auch hier wird eine völlig entbehrliche Ver- fahrensverdoppelung in die Welt gesetzt. Das ist schlichtweg das Gegenteil von Deregulierung und Ent- bürokratisierung, der Krankheit, an der unser Land zu er- sticken droht. Ich sage zum Schluss: Nachsitzen ist angesagt. Der Gesetzentwurf muss noch mal von Grund auf neu über- legt werden. Überflüssiges muss raus und die Lücken müssen hinreichend ausgestaltet werden. Michael Kauch (FDP): Mit der Umsetzung der EU- Umgebungslärm-Richtlinie wird erstmalig die Aufstel- lung von strategischen Lärmkarten und Lärmminde- rungsplänen verbindlich geregelt. Damit wird ein wichti- ger Schritt zur Lärmbekämpfung gemacht. Die FDP unterstützt dieses Vorhaben in der Sache, weil damit endlich eine Erfassung und die Gleichbehandlung aller Lärmquellen erfolgt. Doch wieder einmal hinkt Deutschland mit der Um- setzung einer Richtlinie hinterher und versäumt die vor- gegebene Frist. Denn bereits zum 18. Juli dieses Jahres hätte die Umgebungslärm-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Auch inhaltlich ist der Gesetzentwurf kritisch zu be- urteilen. Der Entwurf weist an einigen Stellen Mängel auf. Gesetzesformulierung und -systematik sind nur zum Teil gelungen. Bedenklich sind auch die vielen offenen und ungeklärten Ausführungs- und Begriffsbestimmun- gen, die erst durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden sollen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht schon das Gesetz zum Beispiel Kriterien für die Erforderlichkeit, Zielwerte und Ziele für Lärmminde- rungspläne festlegt. Schließlich sind die europäischen Vorgaben der Umgebungslärm-Richtlinie durch Be- griffsbestimmungen und Definitionen vielfach klar und lassen keinen Interpretationsspielraum mehr für den na- tionalen Gesetzgeber. Dieser Tagesordnungspunkt wäre ein guter Anlass ge- wesen, auch über ein anderes Gesetz zu reden, das sich dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ver- kehrslärm widmet. Wir hätten hier und heute über den Antrag der FDP-Fraktion zur Novellierung des Flug- lärmgesetzes debattieren können. Das wäre auch sinn- voll gewesen, denn der Gesetzentwurf zum Umgebungs- lärm bezieht sich in einem Paragraphen auf die noch n d v d s g n R t a s s d s z I A N s G s L i k s t k U n w i s s c M s L k d w d L n F m v M H F u g (C (D icht eingebrachte Novelle des Fluglärmgesetzes. Doch ie Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün haben das erhindert. Warum verweigern Sie die Debatte zur Novellierung es Fluglärmgesetzes? Liegt der Grund darin, dass Sie eit zwei Legislaturperioden eine Modernisierung des eltenden Fluglärmgesetzes ankündigen, aber bis heute ichts passiert ist? Oder liegt es daran, dass der jetzige eferentenentwurf des Umweltministeriums eine Ent- äuschung für alle Betroffenen ist? Vielleicht liegt es ber auch daran, dass Sie über den Entwurf heillos zer- tritten sind! Wir haben mit unserem Antrag „Lärmschutz ist Ge- undheitsschutz – Fluglärmgesetz jetzt modernisieren“ ie Bundesregierung aufgefordert, uns endlich einen Ge- etzentwurf zur Novellierung des Fluglärmgesetzes vor- ulegen. Doch auch der aktuelle Anlauf von Trittin ist im nteressengestrüpp der Regierung hängengeblieben. Die FDP steht für einen fairen und angemessenen usgleich zwischen den betroffenen Anwohnern, den utzern des Flugverkehrs sowie den Luftfahrtgesell- chaften und Flughafenbetreibern. Denn Lärmschutz ist esundheitsschutz. Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit: Umweltlärm mindert die ebensqualität vieler Menschen erheblich. Jeder Zweite n Deutschland ist durch Lärm betroffen. Lärm macht rank. Wissenschaftliche Studien belegen, dass das Ri- iko, krank zu werden, bei andauernd hohen Lärmbelas- ungen wächst. Hauptquelle des Umgebungslärms ist heute der Ver- ehr: Straßenverkehr, Schienenverkehr und Luftverkehr. m Verkehrslärm zu reduzieren, gibt es weder einfache och schnell zu realisierende Lösungen. Zurzeit haben ir ein zersplittertes und sektorales Lärmschutzrecht. Es st geprägt von Kompromissen und spiegelt die Interes- enskonflikte: auf der einen Seite der Wunsch nach ver- tärktem Lärmschutz, auf der anderen die wirtschaftli- hen Interessen von Unternehmen und die technischen öglichkeiten. Die Folge sind unterschiedliche Maß- täbe und Schutzniveaus. Im Ergebnis ist der jetzige ärmschutz wenig effektiv. Für die Bürger – und das Gesundheitssystem – ist das ein Dauerzustand. Wir müssen eine systematische und er Lebenswirklichkeit entsprechende Gesamtlärmbe- ertung erreichen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung legt dafür en Grundstein: Er ist sektorübergreifend. Er stärkt das ärmschutzrecht insgesamt. Die Umgebungslärmrichtli- ie bezieht alle Hauptlärmquellen ein: Straße, Schiene, lughäfen, Industrie- und Gewerbe. Das Ziel ist ein ge- einsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung on Umgebungslärm. Dazu gehören auch vorbeugende aßnahmen. In den nächsten Jahren werden für alle auptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, große lughäfen und Ballungsräume strategische Lärmkarten nd Aktionspläne zur Lärmminderung erstellt. Dafür ibt es verbindliche Terminpläne. Die Bevölkerung soll 11866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) ) (B) ) umfassend über die vorhandene Belastung unterrichtet werden. Wir stellen sicher, dass sich die Bürgerinnen und Bürger effektiv an der Aufstellung von Lärmminde- rungsplänen beteiligen können. Die Umweltminister- konferenz hat im Mai 2003 die Bedeutung dieses Geset- zes betont. Die Länder unterstützen im Grundsatz das Ziel, dieses Gesetz zur Minderung des Umgebungslärms einheitlich für alle Verkehrsbereiche zu gestalten und es im Bundes-Immissionsschutzgesetz zu verankern. Die Zahl der Menschen wächst, für die Ruhe einen hohen ideellen und materiellen Wert darstellt. Sie erwar- ten von uns durchgreifende, effektive Maßnahmen. Lärmschutz kostet zwar, aber er lohnt sich – in vielfälti- ger Hinsicht: Ausgeruhte Schüler und Arbeitnehmer leisten mehr als unausgeschlafen-gereizte. Sie tragen zu einem angenehmen Arbeitsklima bei. Sie fehlen weni- ger. Sie werden weniger krank. In Lärmschutz zu inves- tieren, heißt schlechten Arbeitsergebnissen, Fehlzeiten und Krankheiten vorbeugen. Lärmschutz macht Straßen wieder zu Kommunikationsräumen. Lärmschutz macht Städte lebenswerter und beugt damit auch der Zersiede- lung der Landschaft vor. Lärmschutz ist ein Gebot der Nachhaltigkeit. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine demokra- tische und freie Präsidentenwahl 2004 in der Ukraine (Zusatztagesordnungspunkt 5) Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD): Zunächst ein- mal möchte ich als Vorsitzende der Deutsch-Ukraini- schen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir heute über das wunderschöne Land, die Ukraine, unse- ren neuen EU-Nachbarn, diskutieren. Ich hoffe sehr, dass unsere Debatte das Bewusstsein fördert, dass wir seit dem 1. Mai, nach der Osterweiterung der Europäi- schen Union, in Europa veränderte Verhältnisse haben, die nicht nur uns selbst betreffen, sondern auch unsere neuen Nachbarn. Ich hoffe weiter, dass die Debatte dazu beiträgt, die neue Nachbarschaft besser kennen zu ler- nen. Ich selbst bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass wir alle in Bezug auf die Ukraine, die gar nicht so weit von uns entfernt ist, noch einiges dazulernen kön- nen, was wir bei der Reise unserer Deutsch-Ukraini- schen Parlamentariergruppe vor zwei Wochen auch ge- tan haben. Dazulernen heißt im Verhältnis zur Ukraine aber im- mer auch, zu berücksichtigen, dass wir es mit einem jun- gen Staat zu tun haben, der erst 1991 seine Unabhängig- keit erlangte. Wir haben es zu tun mit einem Staat, in welchem die Menschen seit Jahrhunderten unter Dikta- turen gelebt haben und erst nach ihrer Unabhängigkeit, seit 14 Jahren, die ersten Erfahrungen mit der Demokra- tie machen konnten. Ich denke, dass wir verstehen müssen, dass eine junge Demokratie noch Zeit benötigt und auch Rückschläge e v d u d b g t e n R l b w v D d H d d w g P – s u s e A V B h z t s g w s k t W d d W a G n e v k R d (C (D rleben kann, bevor sie unserem westlichen Demokratie- erständnis entspricht. Unser Beitrag dabei muss es sein, ie Demokratieentwicklung in der Ukraine zu fördern – nd ich denke, da spreche ich im Sinne aller, die sich in iesem Hohen Hause mit der Entwicklung der Ukraine efassen. Den vorliegenden Antrag der Opposition bewerte ich rundsätzlich auch als eine kritische Begleitung des poli- ischen Transformationsprozesses in der Ukraine. Gegen ine kritische Begleitung dieses Prozesses spricht zu- ächst einmal gar nichts. Wir selbst aus den Reihen der egierungsfraktionen werden die Präsidentschaftswah- en in der Ukraine ebenfalls mit einem Antrag kritisch egleiten. Als ich 1994 in den Deutschen Bundestag gewählt urde, trat ich neben dem Wirtschaftsausschuss als stell- ertretendes Mitglied dem Auswärtigen Ausschuss bei. as Erste, was ich dort in der Opposition lernte, war, ass die auswärtigen Beziehungen eine Politik aus „einer and“ verlangen, damit die internationale Repräsentanz er Bundesrepublik Deutschland nicht dem – ansonsten emokratisch notwendigen – Parteienstreit unterworfen ird. Wir können und sollen auch in Fragen der auswärti- en Politik kontroverse Debatten führen und um unsere ositionen ringen. Doch ich wiederhole, nach außen und hier im Parlament diskutieren wir nach außen – oll deutsche Außenpolitik Gegenstand der Debatte sein nd nicht Oppositions- oder Koalitionspolitik. Deshalb, ehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Union, wäre s nicht falsch gewesen, wenn Sie, als Sie von unserem ntrag vor eineinhalb Wochen erfahren haben, einen ersuch unternommen hätten, mit uns eine gemeinsame otschaft in Richtung der Ukraine zu erarbeiten. Dann ätten Sie es sich ersparen können nach dem Motto „Wer uerst kommt, mahlt zuerst und die Qualität kann war- en“, Ihren vorgelegten Antrag mit der heißen Nadel zu tricken. Nun noch ein paar Worte zur „Qualität“ Ihres Antra- es: Erstens. Für die Einhaltung der OSZE-Standards ist ohl jeder Demokrat und vernünftige Mensch hier. Das- elbe gilt für die Forderung 3, in der Sie die unter Demo- raten unumstrittene Forderung nach Einhaltung interna- ionaler Vereinbarungen und transparenten und fairen ahlen stellen. Zweitens. Bei Ihrer zweiten Forderung habe ich aller- ings Zweifel, dass Druck auf die ukrainische Regierung er richtige Weg ist, der Forderung nach der Reform des ahlgesetzes Nachdruck zu verleihen. Sie scheinen mir n der Stelle auch nicht besonders gut über den Weg der esetzgebung nachgedacht zu haben. Seitens der Bundesregierung werden Forderungen ach freien, gleichen Wahlen und ungehinderter Bericht- rstattung selbstverständlich auf verschiedenen Ebenen orgebracht. Die höchste Ebene ist die der Regierungs- onsultationen. Seit 1998 finden deutsch-ukrainische egierungskonsultationen unter der Leitung von Bun- eskanzler Schröder und Präsident Kutschma statt. Der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 11867 (A) ) (B) ) Status der Regierungskonsultationen, die nur mit sehr wenigen Staaten abgehalten werden, zeigt an, welche Bedeutung Deutschland dem Verhältnis zur Ukraine bei- misst. Ich halte diese hohe Bedeutung aus mehreren Gründen für angemessen: Zunächst ist die Ukraine ein neuer Nachbar der Euro- päischen Union. Wir Deutsche müssen an den gutnach- barschaftlichen Beziehungen als zentral gelegener und größter Mitgliedsstaat ein ureigenes Interesse haben. Die EU hat durch mehrere Maßnahmen in ihrer neuen Nachbarschaftspolitik die „Leitplanken“ für ihre Bezie- hungen zur Ukraine vorgegeben: Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie den am 8. Septem- ber fertig gestellten länderspezifischen Aktionsplan. Der Aktionsplan wird drei Jahre lang dazu beitragen, dass die Versprechungen des Partnerschafts- und Koopera- tionsabkommens, die ukrainischen Wirtschafts- und Sozialstrukturen an die EU anzunähern, in die Praxis umgesetzt werden. So wird er die Ukraine in ihrem Be- streben, der WTO beizutreten, unterstützen. Der EU- Ukraine-Handel wird gefördert. Die Verbesserung des Lebensstandards und der Situa- tion im Umweltschutz orientieren sich am langfristigen Ziel nachhaltiger Entwicklung. Oberste Priorität hat auch im Aktionsplan die weitere Stärkung der Stabilität und Effektivität von Institutionen in der Ukraine, die De- mokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren. Die Ukraine mit einer Bevölkerung von mehr als 48 Millio- nen Menschen, einer entwickelten Industrie und einem gut ausgebauten Bildungs- und Wissenschaftssystem ist ein interessanter Wirtschaftspartner und Absatzmarkt. Dem wird durch den Aktionsplan Rechnung getragen. Die Ukraine ist derzeit auf einem wirtschaftlichen Wachstumskurs. Das Deutsche Institut für Wirschafts- forschung hat die Situation Ende letzten Jahres in einer Studie mit der Überschrift „Ukraine: Starkes Wirt- schaftswachstum, aber dringender Reformbedarf“ über- schrieben. Das private Haushaltseinkommen in der Ukraine hat im vergangenen Jahr um 28 Prozent zuge- nommen, und zwar nicht nur bei einigen wenigen Rei- chen, sondern flächendeckend in der Ukraine – auch bei den kleinen Leuten. Diese Entwicklung müssen wir auch wahrnehmen. Deutschland ist der zweitwichtigste Handelspartner der Ukraine. Deutsche Exporte belaufen sich auf über 2,5 Milliarden Euro. Im wirtschaftlichen Bereich – und besonders bei den Direktinvestitionen – gibt es aber noch einen großen Spielraum und damit großes Zu- kunftspotenzial. Die Nutzung dieses Potenzials hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Ukraine in der Lage ist, beständige Investitionsbedingungen und Rechtssicher- heit für deutsche Unternehmen zu schaffen. Eine verantwortungsvolle Politik mit der Ukraine muss nach meiner Auffassung neben der Beobachtung innerstaatlicher Entwicklungen und der Wirtschaftsbe- ziehungen auch eine sicherheitspolitisch-strategische- Perspektive haben. Die Ukraine war und ist zweifels- ohne ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die Region rund um das Schwarze Meer. Das sollten wir bei aller Kritik, die wir an den innenpolitischen Verhältnissen in der U g n n i S u d i l B V n s s i l n e N A E c r s f s g s m U W g z h e d e n 3 s s r a m V w u d S a v s d z (C (D kraine immer wieder üben und üben sollen, nicht ver- essen. Wir sollten außerdem die Ukraine in ihrer regio- alen Stabilitätspolitik bestärken. Diese findet in einem icht einfachen regionalen Umfeld zwischen dem zuvor n diesem Hause behandelten Weißrussland und der chwarzmeer- und Kaukasusregion statt. Das sollten wir ns vor Augen halten. Und ganz zum Schluss, meine Damen und Herren von er Union, möchte ich Ihnen noch klar sagen, weshalb ch keine Möglichkeit sehe, dass Ihr Antrag in der vor- iegenden Form von uns mitgetragen wird. Wenn Sie die undesregierung mit Forderungen belegen, welche zur erbesserung der demokratischen Praxis vor den ukrai- ischen Präsidentschaftswahlen beitragen sollen, dann ollten diese Forderungen auch an die richtigen Adres- en gehen. Dem wird Ihr Antrag nicht gerecht. Deshalb st er auch nicht zustimmungsfähig. Ich kann Sie nur ein- aden, sich unserem Antrag anzuschließen, damit es we- igstens im Fall der Ukraine zu einer Außenpolitik „aus iner Hand“ kommt. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): In diesen Wochen neigt sich die zehnjährige mtszeit von Präsident Leonid Kutschma dem Ende zu. s waren schwierige Jahre für die Ukraine, Jahre der Su- he nach der eigenen Rolle in Europa, Jahre des Lavie- ens zwischen Russland und der EU. Nach einer bei- piellosen ökonomischen Talfahrt in den 90er-Jahren ist ür die letzten zwei Jahre wieder ein beachtliches wirt- chaftliches Wachstum in der Ukraine zu verzeichnen ewesen, doch es sei dahingestellt, ob es dazu dank Prä- ident Kutschma oder trotz Präsident Kutschma gekom- en ist. In jedem Fall muss festgestellt werden, dass die kraine in dieser Zeit politisch weitgehend stagniert hat. ie unter anderem die Evaluierungen des Europarats ezeigt haben, sind demokratische Rechte systematisch urückgedrängt worden, die Lage der Menschenrechte at sich nicht verbessert, die Freiheit der Medien ist in inem Besorgnis erregenden Maße eingeschränkt wor- en und die Korruption ist bis heute nicht erfolgreich ingedämmt worden. Vor diesem Hintergrund stehen in der Ukraine in ei- em Monat richtungsentscheidende Wahlen bevor. Die 7 Millionen Wahlberechtigten haben die Wahl zwi- chen Kandidaten, die den politischen und ökonomi- chen Status quo eher erhalten wollen, und Herausforde- ern, die die Ukraine politisch und ökonomisch stärker n europäischen Werten und Normen orientieren wollen. Obwohl EU, OSZE und Europarat sich frühzeitig be- üht haben, auf die Ukraine dahin gehend einzuwirken, oraussetzungen für freie und faire Präsidentschafts- ahlen zu schaffen, sieht die Realität anders aus. Die Art nd Weise, in der in diesen Wochen in der Ukraine Präsi- entschaftswahlkampf geführt wird, erfüllt uns mit tiefer orge. Es gibt eine Fülle von Anzeichen dafür, dass die mtierende ukrainische Regierung – ähnlich wie bei den ergangenen Präsidentschaftswahlen von 1999 – Res- ourcen einsetzt, um den von ihr favorisierten Kan- idaten Vorteile zu verschaffen und andere Kandidaten u behindern. Dies betrifft vor allem den nicht 11868 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 (A) (C) (B) ) gleichberechtigten Zugang zu den elektronischen Me- dien. Solche Mittel verurteilen wir, da sie dem Prinzip fairer Wahlen eindeutig widersprechen. Darüber hinaus Auffallend ist auch die Zusammensetzung des natio- nalen Parlamentes, der Werchowna Rada. Diese besteht größtenteils aus reichen Geschäftsleuten und so genann- ten Oligarchen. Im Volksmund wird das Parlament der gibt es Befürchtungen und konkrete Hinweise darauf, dass auch der Wahlprozess selbst in nicht ausreichend demokratischer und freier Weise vollzogen werden wird. Deshalb bestärken wir die Bundesregierung in ihren Be- mühungen, die ukrainische Regierung darauf hinzuwei- sen, dass nicht nur das Resultat der Wahlen, sondern auch die Art ihrer Durchführung für die Zukunft des Ver- hältnisses Deutschlands und der Europäischen Union ge- genüber der Ukraine von größter Bedeutung ist. Wir un- terstützen die Arbeit der Wahlbeobachtermission aus Vertretern der OSZE/ODIHR und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und werden ihrem Be- richt größte Aufmerksamkeit zukommen lassen. Die Ukraine liegt im geographischen Mittelpunkt des europäischen Kontinents und an unserer östlichen EU- Grenze. Sie ist der flächenmäßig größte rein europäische Staat. Sie ist ein Land mit reichem kulturellen Erbe und hohem wirtschaftlichen Potenzial. Es liegt in unserem politischen und ökonomischen gesamteuropäischen Inte- resse, eine wirtschaftlich starke, politisch eigenständige und demokratische Ukraine als engen Partner und guten Nachbarn an unserer östlichen EU-Grenze zu haben. Harald Leibrecht (FDP): Die Ukraine tut sich schwer. Seit sich das Land von den Fesseln des Kommu- nismus befreit hat, geht es einen steinigen Weg hin zu mehr Freiheit und Demokratie. Mit dem Beitritt Polens in die EU ist die Ukraine unser direkter Nachbar und es liegt in unserem Interesse, dass sich dieses Land positiv entwickelt. Doch die Ukraine ist hin- und hergerissen, sowohl geopolitisch als auch gesellschaftspolitisch. Die östliche Ukraine steht für eine vertiefte Beziehung mit Russland, während im Westen die Bürger nach der Europäischen Union streben. Diese tiefe Spaltung spiegelt sich auch in den Zielen der aussichtsreichen Kandidaten für die an- stehende Präsidentschaftswahl wider. Der Oppositions- führer Juschtschenko will eine wohlhabende, westlich orientierte Zivilgesellschaft. Währenddessen versucht der Kutschma-Kandidat, Premierminister Janukowitsch, mit einer Verfassungsreform eine starke Autokratie in der Ukraine einzuführen. Da wird schon mal mit harten Bandagen gekämpft und der Begriff „Wahlkampf“ wird allzu wörtlich genommen. Darum begrüße ich auch, dass die OSZE und einzelne Nationen Wahlbeobachter ins Land schicken, um eventuelle Verstöße aufzudecken. Solch eine Wahlbeobachtung darf sich jedoch nicht al- leine nur auf den Wahltag beschränken, sondern muss auch wachsam auf den Wahlkampf achten. Als direkter Eingriff in den Wahlkampf sollte die zunehmende Ein- schränkung der Medien, insbesondere des Fernsehens, gewertet werden. Dort findet fast ausschließlich der Kutschma-Kandidat Janukowitsch statt. Diese Entwick- lung wird auch vom Europarat scharf kritisiert. „ n z w s b w w D V E s t M i f m u h U L t z s n d I b D M s F s U k W H s L i g E t m d d s v (D Klub der Millionäre“ genannt. Das ukrainische Volk ist icht repräsentativ im Parlament vertreten. Auch auf regionaler politischer Ebene gibt es einiges u verbessern: Die Gouverneure sollten frei gewählt erden und nicht vom Präsidenten ernannt werden. Nur o fühlen sich die Bürger politisch vertreten. Der Ge- ietsrat, also das Regionalparlament, von Lemberg tagte egen ungeklärten Formalitäten monatelang nicht und ar de facto ausgeschaltet. Hier zeigt sich, dass sich die emokratie dort noch weiter entwickeln muss, da sonst etternwirtschaft, Korruption und einseitiger politischer influssnahme auf die Medien Tür und Tor geöffnet ind. Häufig findet die international organisierte Kriminali- ät in der Ukraine ihren Ursprung. Waffenschmuggel und enschenhandel werden immer wieder mit der Ukraine n Verbindung gebracht. In der erfolgreichen Bekämp- ung der organisierten Kriminalität liegt der Schlüssel zu ehr Prosperität des Landes. Es liegt in den Händen der krainischen Politiker und den ausführenden Behörden, ier aktiv zu werden und für ein besseres Bild der kraine in der Welt zu sorgen. Ein besseres Image und höheres Vertrauen in das and ist auch die Basis für höhere ausländische Investi- ionen im Land. Die Ukraine wird für Deutschland ein unehmend wichtiger Handelspartner. Mit einem zwei- telligen Wirtschaftswachstum sicherlich von einem iedrigen Niveau kommend, aber immerhin – kann sich as Land sehen lassen. Doch gibt es auch Probleme, die nvestoren zurückhalten. So bleibt weiterhin das Pro- lem mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung bestehen. anach erhalten Betriebe nicht die ihnen zustehende ehrwertsteuer zurück, sondern lediglich Coupons, die ie dann in ferner Zukunft einlösen können. Eine vernünftige und vor allem eine verlässliche inanz- und Wirtschaftspolitik muss diese Probleme chnell in den Griff bekommen. Nur so wird es die kraine in absehbarer Zeit schaffen, ein besseres Ran- ing für Hermesbürgschaften zu bekommen oder der TO beizutreten. Wir dürfen der Ukraine keine falschen offnungen machen, was eine baldige EU-Mitglied- chaft betrifft. Bei allen Schwierigkeiten, die bestehen, sehe ich das and auf dem richtigen Weg. Die Ukraine löst sich von hrer Vergangenheit und emanzipiert sich. Geostrate- isch spielt die Ukraine für uns eine wichtige Rolle. Als U-Nachbar und Mitglied des „Ring befreundeter Staa- en“ wird die Ukraine in den Genuss vieler Vorteile kom- en. Wir möchten die Ukraine nicht ausgrenzen, son- ern, ganz im Gegenteil, sie näher an die EU binden. Ein gutes Verhältnis zur Ukraine ist auch im Sinne der ort lebenden Deutschen. Nur wenn sich die Lebensum- tände in den deutschen Dörfern in der Ukraine weiter erbessern, bleiben die Menschen auch wirklich dort. 91, 1 0, T 129. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. September 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege

    Stephan Mayer, CDU/CSU-Fraktion.


Rede von Stephan Mayer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Herr Kollege
Dr. Bürsch, mein Vorteil als letzter Redner ist, dass ich
die fehlerhaften und falschen Aussagen der Kollegen
von den Grünen und der SPD Gott sei Dank noch korri-
gieren kann.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dann können Sie sich ja jetzt wieder setzen!)


Ich persönlich finde es gut, dass wir uns mittlerweile
in fast jeder Sitzungswoche mit dem wichtigen Thema

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(C (D ürokratieabbau beschäftigen; denn dieses Thema ist ach wie vor sehr drängend und brisant. Laut einer Umrage des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn belagt mittlerweile mehr als jedes dritte Unternehmen, ass die bürokratiebedingten Kosten in den letzten ünf Jahren stark gestiegen sind. Weitere 54 Prozent der efragten geben an, dass diese Kosten gestiegen sind, nd nur 12 Prozent bewerteten die Belastung als kontant. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist gefühlte Büro kratie! Da können Sie uns viel vorrechnen!)

Des Weiteren wird aus dieser Umfrage klar, dass sich

ie Bürokratiekosten mittlerweile wie eine Fessel insbe-
ondere um kleinere und mittelständische Unternehmen
chlängeln. Sie bewegen sich umgekehrt proportional
ur Größe der Unternehmen. Vor allem kleinere Unter-
ehmen werden durch die Bürokratiekosten erheblich
elastet.
So betrug die Belastung für Unternehmen mit einem

is neun Beschäftigten im Durchschnitt 4 361 Euro pro
eschäftigtem. Gegenüber 1994 ist dies immerhin ein
nstieg um 865 Euro. Das entspricht einer Steigerung
on 24,8 Prozent. Bei Unternehmen mit zehn bis 19 Be-
chäftigten lag der Bürokratieaufwand im Jahre 2003 bei
727 Euro pro Arbeitsplatz. Im Jahre 1994 waren es
558 Euro. Dies entspricht immerhin einer Steigerung
on 1 169 Euro bzw. 75 Prozent. Gesamtwirtschaftlich
rgibt sich für die Unternehmen in Deutschland eine Be-
astung von sage und schreibe 46 Milliarden Euro, von
enen 84 Prozent auf den Mittelstand entfallen. Nominal
ind die Bürokratiekosten für die Wirtschaft zwischen
994 und 2003, also in nur zehn Jahren, um rund
0 Prozent gestiegen.
Wie reagiert die rot-grüne Bundesregierung darauf?

s werden, wie auch heute wieder vom Kollegen
r. Bürsch, vollmundige Ankündigungen gemacht. Der
irtschafts- und Arbeitsminister Clement hat das
hema Bürokratieabbau kurz nach seiner Ernennung zur
hefsache erklärt und einen Masterplan Bürokratieab-
au ins Leben gerufen. Er hat laut gebrüllt, ist letztend-
ich aber als Bettvorleger gelandet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Insgesamt sind im Februar 2003 54 Maßnahmen an-

ekündigt worden. Ein Jahr später, im Februar 2004, ist
ie traurige Bilanz, dass nur zwei Maßnahmen erfolg-
eich umgesetzt worden sind und dass sich sieben wei-
ere noch in der Umsetzung befinden. Daraufhin ist
ngekündigt worden, dass ein zweiter Masterplan Büro-
ratieabbau ausgerufen wird. Die Unternehmen und
irtschaftsverbände in Deutschland sind angehalten
orden, Vorschläge zu unterbreiten. Immerhin sind von-
eiten der Unternehmen über 1 000 Vorschläge zu Ein-
elmaßnahmen eingegangen.
Wie sieht das Ergebnis aus? Nur 34 Maßnahmen fan-

en den Weg in Herrn Clements zweiten Masterplan
ürokratieabbau. Aber auch dieser wurde nicht entspre-
hend umgesetzt. Ganz im Gegenteil: Auf der Kabinetts-
itzung im Mai dieses Jahres wurde dieser Plan erheblich
estutzt. Das Ergebnis war, dass letztendlich nur






(A) )



(B) )


Stephan Mayer (Altötting)


29 Maßnahmen von – ich wiederhole – über 1 000 Vor-
schlägen in diesen zweiten Masterplan Bürokratieabbau
eingegangen sind.

Das ist nicht der große Wurf, der angekündigt wurde.
Ganz im Gegenteil: Der Ball ist Herrn Clement auf die
Fußspitze gefallen. Wie sieht das Ergebnis, entgegen den
Aussagen von Herrn Bürsch, tatsächlich aus? In der
aktuellen 15. Wahlperiode sind von Rot-Grün 169 neue
Gesetze und sage und schreibe 637 Rechtsverordnungen
erlassen worden. Im Gegensatz dazu sind nur 37 Gesetze
außer Kraft gesetzt und 158 Rechtsverordnungen einge-
stellt worden.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Zählen Sie doch mal die aus 16 Jahren Helmut Kohl zusammen!)


Ich kann Herrn Clement bzw. der rot-grünen Bundes-
regierung nur empfehlen, Nachhilfeunterricht bei eini-
gen unionsgeführten Landesregierungen zu nehmen.
Dort macht man es nämlich erheblich besser. Im Saar-
land zum Beispiel hat Ministerpräsident Peter Müller in
nur einer Wahlperiode 2 300 Verwaltungsvorschriften er-
satzlos gestrichen


(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Und keiner hat es gemerkt!)


und 200 Genehmigungspflichten aufgehoben. Wenn man
die gesamten Verwaltungsvorschriften, die im Saarland
abgeschafft wurden, auf einem Papierstapel zusammen-
fasst, dann wiegt dieser immerhin 40 Kilogramm. Ich
glaube, das ist eine ganz stolze Bilanz. Auch Baden-
Württemberg hat mutige Maßnahmen ergriffen. Insge-
samt hat es 44 Initiativen in den Bundesrat eingebracht
und 107 Einzelmaßnahmen bereits durchgesetzt.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen – alle haben das gemacht!)


Die Bayerische Staatsregierung hat die Henzler-Kom-
mission mit dem Thema Bürokratieabbau beauftragt.
Bereits ein Jahr nach Beendigung der Arbeiten der
Henzler-Kommission sind 103 Empfehlungen geprüft,
93 aufgegriffen, 77 auf den Weg gebracht und 16 bereits
vollständig umgesetzt worden. Dazu gehören auch ehr-
geizige Maßnahmen wie beispielsweise das Aussetzen
des Widerspruchsverfahrens, das pilotartig in einem Re-
gierungsbezirk in Mittelfranken durchgeführt wurde. Ich
könnte mir das auch sehr gut für die Bundesebene vor-
stellen. Allein aufgrund dieser Maßnahme rechnet man
mit einer Einsparung von ungefähr 3 000 Verwaltungs-
verfahren im Jahr.

Die Zahl der Landesverordnungen ist bereits zum
Jahresende 2003 um 16 Prozent zurückgegangen und die
Zahl der Landesgesetze ist um 10 Prozent gesunken.
Man hört jetzt aber nicht auf. Ganz im Gegenteil: Die
Verfahren werden fortgeführt. Man ist dabei, rund
160 Verordnungen abzuschaffen. Es wird damit gerech-
net, dies Ende 2004 abschließen zu können. Nach dem
Abschluss dieser Maßnahmen soll die Zahl der Landes-
verordnungen um ungefähr 30 Prozent gesunken sein.

Ich glaube, in den Vorschlägen der FDP-Fraktion
steckt sehr viel Gutes. Man sollte mit Sicherheit weiter-

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(C (D in prüfen, ob die Geltungsdauer der Gesetze in Zuunft stärker befristet werden kann. Ich glaube, dass eine efristung nicht für alle Gesetze infrage kommen wird. an denke nur an das BGB, das HGB und die Steuergeetze. Vor allem die Rechtsklarheit und die Rechtssichereit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Besonders die nternehmen legen darauf sehr viel Wert. Stattdessen könnte man sich aber Selbstverpflichtun en auferlegen. Beispielsweise könnte man sich selbst uferlegen, 200 Gesetze und 250 Rechtsverordnungen m Jahr auf ihren Fortbestand zu überprüfen. Auch eine ins-zu-zwei-Regel, wie wir sie in unserem Antrag Freiheit wagen — Bürokratie abbauen“ vorgestellt haen, könnte sich als richtig erweisen: Der Gesetzgeber erpflichtet sich, erst zwei alte Gesetze abzuschaffen, evor er ein neues erlässt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ass die beiden Anträge der FDP, die wir heute behaneln, wichtige Schritte in die richtige Richtung sind. Die DU/CSU-Fraktion haben Sie auf jeden Fall auf Ihrer eite, wenn es darum geht, die Bürokratie in Deutschand weiter abzubauen. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf en Drucksachen 15/1233 und 15/1811 an die in der Taesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. ind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Tätigkeitsbericht 2001 und 2002 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz – 19. Tätigkeitsbericht – – Drucksache 15/888 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Ausschuss für Verkehr, Bauund Wohnungswesen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf örper und die Abgeordneten Beatrix Philipp, Silke tokar von Neuforn, Ernst Burgbacher, Barbara Wittig nd Petra Pau haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Anlage 8






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

    Drucksache 15/888 an die in der Tagesordnung aufge-
    führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
    einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
    sung so beschlossen.

    Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
    Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten
    Jürgen Klimke, Klaus Brähmig, Dr. Christian
    Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
    der CDU/CSU
    Tourismus in Entwicklungsländern
    – Drucksachen 15/2027, 15/3031 –

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
    keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
    Jürgen Klimke.


    (Beifall bei der CDU/CSU)