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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/128 BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernward Müller (Gera) (CDU/CSU) . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 11663 B 11663 D 11664 A 11664 C 11664 D 11665 A 11665 B 11665 B 11668 D 11668 D 11669 B 11669 C 11670 A 11670 A 11670 C 11670 C Deutscher B Stenografisch 128. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Zwischen- bilanz zum Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin E M E J E D E V E 11661 A 11661 B 11662 C 11662 C 11662 D 11663 A 11663 B BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11665 C 11665 C undestag er Bericht ung 9. September 2004 t : delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . era Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11665 D 11666 C 11666 D 11667 A 11667 B 11667 C 11667 D 11668 A 11668 B Fragestunde (Drucksachen 15/3756, 15/3792) . . . . . . . . . . 11671 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 Schriftliche Frage 1 Petra Pau (fraktionslos) Bewaffnete Auseinandersetzungen in Afghanistan; Einstufung afghanischer Ge- biete als „feindliche Umgebung“ durch die Vereinten Nationen Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Förderung von weiteren Projekten im Rahmen des Programms des Bundesum- weltministeriums „Förderung von Investi- tionen zur Verminderung von Umweltbe- lastungen im Ausland – Pilotprojekte Ausland“ außer drei Windkraftanlagen in Tschechien Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Mitspracherecht für Gemeindevertreter und Bürger bei zukünftigen Entscheidun- gen über die Förderung von Windkraftan- lagen Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Eckart von Klaeden (CDU/CSU) Verantwortliche für die Broschüre „Sozial- hilfe“ für die SPD-Bundesfraktion im Hin- blick auf die Äußerungen von Bundeskanz- ler Schröder über die Mitnahmementalität der Deutschen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . M E H l g A F Z E V B M K B A A I Z K G M K A u l W K d d i A I Z K H G M H L L a A I Z H 11671 B 11671 B 11671 D 11672 B 11672 C 11673 A 11673 C 11673 D ündliche Frage 4 ckart von Klaeden (CDU/CSU) altung der Bundesregierung zur Darstel- ung von Möglichkeiten, Sozialansprüche eltend zu machen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 laus Hofbauer (CDU/CSU) aufortschritte an der A 6 im Abschnitt mberg-Ost–Pfreimd im Jahr 2005 ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . eorg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 laus Hofbauer (CDU/CSU) uswirkungen einer Änderung der Förder- nd Strukturpolitik in den neuen Bundes- ändern hinsichtlich einer Stärkung der achstumskerne und der innovativen ompetenzen auf die Strukturpolitik in en alten Bundesländern, insbesondere auf ie ländlichen, strukturschwachen Räume n Ostbayern ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . eorg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 ans Michelbach (CDU/CSU) ärmsanierung an der Eisenbahnstrecke ichtenfels–Saalfeld im Abschnitt Redwitz . d. Rodach–Johannisthal ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11674 A 11674 A 11674 D 11675 A 11675 B 11675 B 11675 C 11675 D 11676 A 11676 C 11677 A 11677 A 11677 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 III Mündliche Frage 18 Clemens Binninger (CDU/CSU) Einführung von Sprengstoffdetektoren als Handsonden für die Kontrolle des Handge- päcks auf deutschen Flughäfen Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Georg Girisch (CDU/CSU) Auswirkungen der Aufhebung der Nut- zungsbeschränkungen hinsichtlich des Schwerlastverkehrs für bestimmte deutsch- tschechische Grenzübergänge Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Georg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Ina Lenke (FDP) Steuerliche Behandlung der vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Ver- träge für Kapitallebensversicherungen mit Dynamiktarifen nach In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Ina Lenke (FDP) Steuerliche Behandlung der Beiträge für bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Versorgungsverhältnisse mit Pensionskas- sen oder Pensionsfonds gemäß § 3 EStG nach In-Kraft-Treten des Alterseinkünfte- gesetzes Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D E d k A D Z D M D H D P z A D Z D N A L A M M A h w R b t A M A M R S l z r D n A I 11678 A 11678 A 11678 C 11679 A 11679 C 11680 A 11680 A 11681 A 11681 A ündliche Frage 25 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) rhebung von Gebühren bei Existenzgrün- ern zwecks Kreditvergabe durch Spar- assen ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 32 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) altung zur Einschätzung der Hartz-IV- emonstranten durch den Protestforscher rofessor Dieter Rucht vom Wissenschafts- entrum Berlin ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Fragen 5 und 6 anfred Kolbe (CDU/CSU) ngleichung der Fördersätze zum Binnen- ochwasserschutz an diejenigen für Hoch- asserschutzmaßnahmen an der Küste im ahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ver- esserung der Agrarstruktur und des Küs- enschutzes“ ntwort atthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Fragen 10 und 11 enate Blank (CDU/CSU) tand der Anpassungsvereinbarung bezüg- ich künftiger Schieneninfrastrukturfinan- ierung zwischen Bundesfinanzministe- ium, Bundesverkehrsministerium und der eutsche Bahn AG; bereitgestellte, aber icht abgerufene Mittel für Bahnprojekte ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11681 C 11681 D 11682 C 11682 C 11683 D 11685 A 11685 D 11686 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 Anlage 4 Mündliche Fragen 12 und 13 Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) Rückkehr zum Kurs der Bahnreform; Vor- wurf des Konfrontationskurses des Vor- standsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG gegenüber Verkehrspolitikern, Wissen- schaftlern, Verbandsvertretern und Bahn- kundenvertretern Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Fragen 14 und 15 Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) Schreiben von Bahnchef Mehdorn an den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie bezüglich der ver- kehrspolitischen Sprecher von CDU/CSU, FDP und Grünen; Schreiben von Bahnchef Mehdorn an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG zur Bahnpolitik Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Fragen 16 und 17 Georg Brunnhuber (CDU/CSU) Mögliche Trennung von Bahnchef Mehdorn Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 19 und 20 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Erhaltung bzw. Ausbau des Spannungsver- hältnisses zwischen niedrigeren und höhe- ren Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst (so genannte Spreizung); Auswir- kungen des In-Kraft-Tretens des Entwurfs des Anpassungsausschlussgesetzes (Bun- desratsdrucksache 661/04) auf die Sprei- zung Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U c m e A D A M K A H d A n ( A D A M D A z A D A M D E r d A D A M H A f w b 11686 C 11687 B 11687 C 11687 D nlage 8 ündliche Frage 22 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) nterschiede bei der Rückgabe öffentli- hen und privaten Eigentums an in der da- aligen Sowjetischen Besatzungszone Ent- ignete ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Fragen 26 und 27 arl-Josef Laumann (CDU/CSU) uswirkungen des In-Kraft-Tretens von artz IV auf die Zahl der von der Bun- esagentur für Arbeit ausgewiesenen rbeitslosen; Nichterfassung von Teil- ehmern an Maßnahmen nach § 16 SGB II 1-Euro-Job) in der Arbeitslosenstatistik ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 28 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) uswirkungen eines Beitritts der Türkei ur EU auf den deutschen Arbeitsmarkt ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 29 irk Niebel (FDP) ingliederungsvereinbarungen seit Einfüh- ung des Job-AQTIV-Gesetzes, Instrument er Jobrotation ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 30 und 31 ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) uswirkungen einer Erhebung von Rund- unkgebühren für internetfähige Rechner; irtschaftliche Auswirkungen der Erhe- ung einer vollen Rundfunkgebühr für alle 11688 B 11688 C 11689 A 11689 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 V in Hotelbetrieben mit mehr als 50 Zim- mern bereitgestellten Rundfunkempfangs- geräte Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 33 Hannelore Roedel (CDU/CSU) Bearbeitungsdauer von schriftlich an die Patientenbeauftragte gerichteten Anliegen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 34 Hannelore Roedel (CDU/CSU) Bürokratischer Aufwand für Firmen, die einen Mitarbeiter jeweils kurzfristig in zwei aufeinander folgenden Kalenderjah- ren beschäftigen wollen, durch die Ände- rung der Regelungen für geringfügige Be- schäftigungsverhältnisse im Rahmen der Hartz-II-Reform Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 35 und 36 Gitta Connemann (CDU/CSU) Möglicher Anstieg der Aidsinfektionen durch die Veröffentlichung von den Grundsätzen der Prävention widerspre- chenden Zitaten durch die Deutsche Aids- Hilfe Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11689 C 11690 C 11690 D 11691 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11661 (A) ) (B) ) 128. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11685 (A) ) (B) ) laufenden Beratungen der Kommission von BundestagSchöler, Walter SPD 29.09.2004 b ei sind folgende Gründe maßgebend: Von den derzeit nahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ab. Hier-Schauerte, Hartmut CDU/CSU 29.09.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** ** A d g ( Z f d s K Z d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bahr (Münster), Daniel FDP 29.09.2004 Barnett, Doris SPD 29.09.2004*** Burchardt, Ulla SPD 29.09.2004 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 29.09.2004 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.09.2004 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 29.09.2004** Göppel, Josef CDU/CSU 29.09.2004 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 29.09.2004*** Hilbrecht, Gisela SPD 29.09.2004 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 29.09.2004 Kramer, Rolf SPD 29.09.2004*** Krüger-Leißner, Angelika SPD 29.09.2004** Kumpf, Ute SPD 29.09.2004 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 29.09.2004* Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 29.09.2004 Dr. Meister, Michael CDU/CSU 29.09.2004 Nolte, Claudia CDU/CSU 29.09.2004*** Parr, Detlef FDP 29.09.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 29.09.2004*** Rauber, Helmut CDU/CSU 29.09.2004*** Riester, Walter SPD 29.09.2004 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 29.09.2004 Rühe, Volker CDU/CSU 29.09.2004 S S U W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates für die Teilnahme an der 111. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- en des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) Drucksache 15/3756, Fragen 5 und 6): Warum beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nur mit 60 Prozent an den Kosten für notwendige Maßnahmen zum Binnenhoch- wasserschutz, wogegen die Förderung der Hochwasserschutz- maßnahmen an der Küste bei 70 Prozent liegt? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einer mögli- chen Angleichung der Fördersätze, wie es beispielsweise ein Gesetzantrag des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. März 2004 (Bundesratsdrucksache 205/04) vorsah? u Frage 5: Die Höhe der Erstattung der den Ländern in Durch- ührung des Rahmenplans entstandenen Ausgaben durch en Bund ist in § 10 des Gesetzes über die Gemein- chaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des üstenschutzes“ (GAK-Gesetz) festgelegt. u Frage 6: Die Bundesregierung lehnt eine Angleichung der För- ersätze durch Anhebung der Bundeserstattung für Maß- chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 29.09.2004 traubinger, Max CDU/CSU 29.09.2004 lrich, Hubert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.09.2004 elt, Jochen SPD 29.09.2004 inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.09.2004*** r. Zöpel, Christoph SPD 29.09.2004*** bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 11686 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 (A) ) (B) ) und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaat- lichen Ordnung ist auch die GAK im Zusammenhang mit der Überprüfung der Mischfinanzierungen betroffen. Deshalb sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine isolierten Änderungen des GAK-Gesetzes erfolgen. Der in der Fö- deralismuskommission zu führenden Diskussion sollte durch ein solches Gesetzgebungsverfahren nicht vorge- griffen werden. Die Änderung wird darüber hinaus auch in der Sache abgelehnt. Die Länder können im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der GAK ei- gene Schwerpunkte setzen. Der Bund sollte sie hierbei nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Eine finanzielle Verstärkung zugunsten der Maßnahmen des Binnen- hochwasserschutzes könnte zudem nur erreicht werden, wenn neben der Erhöhung der Erstattungsquote der Bund auch seinen Mittelplafond für die GAK insgesamt anheben würde. Hierfür besteht angesichts der erfor- derlichen Haushaltskonsolidierung derzeit keinerlei Aussicht auf Erfolg. Bei gleich bleibender Höhe der Bundesmittel würde eine Erhöhung der Erstattungsquote lediglich zu einer Reduzierung der Länderbeteiligung führen. Angesichts der angespannten Landeshaushalte ist nicht zu erwarten, dass die frei werdenden Landes- mittel zur finanziellen Verstärkung der Maßnahmen des Binnenhochwasserschutzes außerhalb der GAK einge- setzt werden. Im Ergebnis würden also lediglich die Landeshaushalte entlastet statt zusätzliche Maßnahmen zum Binnenhochwasserschutz zu bewirken. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Druck- sache 15/3756, Fragen 10 und 11): Wie ist der Stand der Anpassungsvereinbarung bezüglich künftiger Schieneninfrastrukturfinanzierung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Deutsche Bahn AG (DB AG)? Stimmt es, dass 800 Millionen Euro für Bahnprojekte zur Verfügung stehen und bisher von der DB AG nicht abgerufen wurden? Zu Frage 10: Die Inhalte der Anpassungsvereinbarung sind zwi- schen dem Eisenbahn-Bundesamt und den Eisenbahnin- frastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH) abgestimmt. Die Entwurfsfassung der Anpassungsvereinbarung mit den aktualisierten Bauzeiten- und Finanzierungsplänen sowie notwendigen Anpassungen zu Vorhabensbeschrei- bungen zu laufenden Schienenwegeinvestitionsvorhaben liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem Bundesministerium der Fi- nanzen bereits zur abschließenden Durchsicht vor. Zu Frage 11: Im Bundeshaushalt 2004 sind insgesamt Bundesmit- tel (einschließlich Mautmittel) für Schienenwegeinvesti- tionen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro veranschlagt. Z l u 3 f b u B u b E a R E d 2 B e V H m A d A ( Z l B n W k P z V c s w W Q (C (D wischenzeitlich sind Mautmittel in Höhe von 200 Mil- ionen Euro für Investitionen in die Bundesfernstraßen mgeschichtet worden. Damit stehen tatsächlich rund ,8 Milliarden Euro für Investitionen in die Eisenbahnin- rastruktur zur Verfügung. Für Ersatzinvestitionen in das estehende Netz und Neu-/Ausbauvorhaben sind davon nter Berücksichtigung insbesondere der Umsetzung der eschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundestag nd Bundesrat zum Subventionsabbau vom 19. Dezem- er 2003 rund 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die isenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes nehmen m Abrufverfahren des Bundes teil. Entsprechend der echnungsstellungen durch Auftragnehmer rufen die isenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Bun- esmittel bedarfsgerecht ab. Bis zum 29. September 004 haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des undes 1 466 Millionen Euro abgerufen. Dies entspricht inem Anteil von rund 43 Prozent (im Vergleich zum orjahreszeitraum rund 45 Prozent) der verfügbaren aushaltsmittel für die Eisenbahninfrastrukturunterneh- en des Bundes. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) Drucksache 15/3756, Fragen 12 und 13): Wie stellt sich die Bundesregierung zu Anlaysen, die bei- spielsweise in der Anhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 29. März 2004 und in der vom Bun- desverband der Deutschen Industrie am 22. September 2004 vorgestellten Studie geäußert wurden, wonach die DB AG den strategischen Kurs der Bahnreform verlassen habe, die we- sentlichen Ziele der Bahnreform verfehlt wurden und das Un- ternehmen entgegen der Ziele der Bahnreform als hierarchi- scher, zentral geführter Konzern geleitet werde, und was beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um zum Kurs der Bahnreform zurückzukehren und sie erfolgreich zu beenden? Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 23. September 2004 von Abgeordneten aller Fraktionen vorgebrachten Vor- wurf, der Vorstandsvorsitzende des bundeseigenen Unterneh- mens DB AG fahre seit Monaten einen Konfrontationskurs gegen Verkehrspolitiker, Wissenschaftler, Verbandsvertreter und Bahnkundenvertreter, und wie glaubt sie, in dieser Situa- tion eine zukunftsfähige Bahnpolitik realisieren zu können? u Frage 12: Die Bundesregierung steht zu den strategischen Zie- en und dem eingeschlagenen Kurs der Bahnreform. Die undesregierung unterstützt auch weiterhin das unter- ehmerische Ziel der Deutsche Bahn AG (DB AG), die irtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch Stär- ung des Unternehmenswachstums und Freisetzung von otenzialen zu erreichen. Insgesamt hat die Bahnreform u einer positiven Entwicklung geführt. Konzernumsatz, erkehrsleistungen, Produktivität und auch das betriebli- he Ergebnis der DB AG vor Steuern, Zinsen und Ab- chreibungen (EBITDA) konnten deutlich gesteigert erden. Insbesondere in Marktbereichen, in denen sich ettbewerb auf dem Schienennetz entwickelte, sind ualitätsverbesserungen zu verzeichnen. Hinzu kommt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11687 (A) ) (B) ) eine erhebliche Entlastung der Steuerzahler. Die aktuelle Organisationsform der DB AG beruht auf den im Rah- men der Bahnreform beschlossenen Gesetzen. Wesentli- che neue Vorgaben zur Struktur der Eisenbahnen und des Eisenbahnmarktes enthält das so genannte Infrastruktur- paket der EU (Richtlinien 2001/12–14), das derzeit in nationales Recht umgesetzt wird (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschrif- ten mit entsprechender Änderungsverordnung). Der Deutsche Bundestag hat mit einstimmig verabschiede- tem Beschluss vom 17. Juni 2004 die Bundesregierung aufgefordert, vor einer Grundsatzentscheidung über eine mögliche Teilprivatisierung der DB AG die verkehrs-, finanz- und haushaltspolitischen Chancen und Risiken der infrage kommenden Privatisierungsmodelle unter Einbeziehung externen Sachverstandes umfassend und ergebnisoffen zu prüfen und dem Deutschen Bundestag das Ergebnis dieser Prüfung zeitnah vorzulegen. Nach dem Wunsch des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sollen alle derzeit in Betracht kommenden Privatisierungsmodelle, insbesondere das „Vertragsmodell“ und das „Eigentumsmodell“, hinsicht- lich ihrer verkehrs- und haushaltspolitischen Auswirkun- gen untersucht werden. Daneben ist eine kapitalmarkt- orientierte Begutachtung der Privatisierungsvarianten „mit und ohne Netz“ erforderlich. Das Interessenbekun- dungsverfahren wurde inzwischen durch Zuleitung der Vergabebekanntmachung an die für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zustän- dige Stelle eingeleitet. Zu Frage 13: Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu Äuße- rungen des Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Einzelpersonen und Verbandsvertretern. Sie ist je- doch zuversichtlich, dass die notwendige erfolgreiche Fortsetzung der Bahnreform und Konsensfindung zu- künftig im Rahmen einer sachlich geführten Diskussion erfolgen wird. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 15/3756, Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen ihres Auf- sichtsratsmandats bei der DB AG die von Bahnchef Hartmut Mehdorn in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundes- verbandes der Deutschen Industrie, Dr. Michael Rogowski, gemachten Äußerungen bezüglich der verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Dirk Fischer, der Frak- tion der FDP, Horst Friedrich, sowie der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Albert Schmidt? Wie stellt sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Auf- sichtsratsmandats bei der DB AG zu der Äußerung in einem Schreiben von Bahnchef Hartmut Mehdorn an den Aufsichts- ratsvorsitzenden der DB AG, Michael Frenzel, die lautet: „Wir benötigen eine gleichgerichtete Bewegung von industrieller, politischer und parlamentarischer Seite, sonst werden die, die das Gegenteil wollen, gewinnen.“? s D d t w K f A d d ( d b s d i A d g ( Z f c r u n g A d A t d (C (D Bei den Briefen des Vorstandsvorsitzenden der Deut- che Bahn AG an Herrn Dr. Rogowski und Herrn r. Frenzel handelt es sich um persönliche Schreiben, ie inhaltlich von der Bundesregierung nicht kommen- iert werden. Sie ist jedoch zuversichtlich, dass die not- endige erfolgreiche Fortsetzung der Bahnreform und onsensfindung zukünftig im Rahmen einer sachlich ge- ührten Diskussion erfolgen wird. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen es Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/CSU) Drucksache 15/3756, Fragen 16 und 17): Trifft die Aussage des Artikels der „Bild-Zeitung“ vom 24. September 2004, wonach der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, über eine Trennung von Bahnchef Hartmut Mehdorn nachgedacht haben soll, zu? Wie beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der jüngsten Entwicklungen bei der DB AG mit der Personalie Hartmut Mehdorn umzugehen? Der Vorstand der Deutsche Bahn AG hat den erfor- erlichen Sanierungskurs der Bahn erfolgreich vorange- racht. Dies wird auch durch unabhängige Gutachter be- tätigt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass, ie Person des Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn nfrage zu stellen. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/3756, Fragen 19 und 20): Hält die Bundesregierung nach wie vor ein nach Leistung und Verantwortung differenzierendes Bezahlungssystem im öffentlichen Dienst für unverzichtbar, und hält sie daran fest, das Spannungsverhältnis zwischen niedrigeren und höheren Besoldungsgruppen (so genannte Spreizung) zu erhalten und auszubauen? Welche Auswirkung auf die so genannte Spreizung der Beamtenbesoldung hätte es, wenn der Entwurf des Anpas- sungsausschlussgesetzes (Bundesratsdrucksache 661/04) un- verändert beschlossen würde, und hat die Bundesregierung al- ternativ geprüft, den Anpassungsausschluss etwa durch entsprechende Änderung von § 11 Bundesministergesetz um- zusetzen? u Frage 19: Die Bundesregierung hält unverändert daran fest, dass ür wettbewerbsfähige Personalstrukturen im öffentli- hen Dienst ein nach Leistung und Verantwortung diffe- enzierendes Bezahlungssystem unverzichtbar ist. Die rsprünglich gesetzlich bestimmten Spannungsverhält- isse zwischen niedrigeren und höheren Besoldungs- ruppen (vertikale Spreizung) sind – wie bereits in der ntwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage er Abgeordneten Bosbach, Koschyk, Strobl, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, Bundes- agsdrucksache 15/1165, dargestellt – insbesondere in en Jahren seit 1980 bis Mitte der 90er-Jahre abgebaut 11688 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 (A) ) (B) ) worden; dies hat zu den gegenwärtig bestehenden deutli- chen Verschiebungen zugunsten der niedrigeren Besol- dungsgruppen geführt. Diese langjährig aufgebauten Verwerfungen der Bezahlungsrelationen können nicht im Rahmen von allgemeinen linearen Einkommensrun- den korrigiert werden, sondern nur durch eine grundle- gende Strukturreform des gesamten Bezahlungssystems für die Beamtinnen und Beamten, die die Bundesregie- rung mit einer konsequenten leistungs- und funktionsbe- zogenen Neuausrichtung bereits eingeleitet hat. Zu Frage 20: Die Auswirkungen der Regelungen des Entwurfs ei- nes Gesetzes zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezügen von den Einkommensanpassungen 2003/2004 auf die Bezahlungsrelationen sind im allge- meinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs (Bun- desratsdrucksache 661/04) umfassend dargestellt. Dabei wird zugleich darauf hingewiesen, dass die aus den frü- heren Jahren übernommene vertikale Spreizung der Be- zahlung im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Wirt- schaft sehr gering ist. Der mit dem Entwurf des Anpassungsauschlussgesetzes vorgesehene dauerhafte Ausschluss der Gehälter der obersten staatlichen Lei- tungsebene von den allgemeinen Gehaltsanpassungen 2003/2004 folgt den Regelungen und der Systematik des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgeset- zes 2003/2004, mit dem die allgemeinen Einkommens- erhöhungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Bezügen aus der Besoldungsgruppe B 11 zeitlich hinaus- geschoben worden sind. Die Abgrenzung des Personen- kreises und die hierbei gewählte Regelungssystematik sind seinerzeit mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Diese Systematik wird jetzt fortge- schrieben. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/3756, Frage 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Ge- bietskörperschaften, wie beispielsweise die Stadt Stralsund oder die Universität Greifswald, die nach den gleichen Bo- denreformverordnungen, behördlichen Anweisungen oder sowjetischen Anordnungen (SMAD-Befehle) enteignet wor- den sind wie private Eigentümer, zwischen 1990 und 2002 schon mehr als zwei Millionen Hektar konfisziertes Agrar- und Forstland zurückerhalten haben, während privaten ehe- maligen Eigentümern ihr früheres Eigentum bis jetzt noch nicht zurückgegeben worden ist (vgl. „2Frankfurter Allge- meine Zeitung“ vom 22. September 2004)? Die Rückgabe von Vermögenswerten an Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts erfolgt aus anderen Gründen und auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Restitu- tion an private Inhaber entzogener Vermögenswerte. Für die Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Rück- gabe in Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages geregelt. Hiernach sind Vermögenswerte, die dem Zentralstaat oder den Ländern und Gemeinden von einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts unentgeltlich zur V o ü g n A 1 ü R u i d b w d 1 G l A d g C Z D i t ä v k a h h s s d k f a m h n w v d v B d w (C (D erfügung gestellt worden sind, an diese Körperschaft der ihre Rechtsnachfolgerin unentgeltlich zurückzu- bertragen. An diese Regelungen des Einigungsvertra- es knüpfen die Bestimmungen des Vermögenszuord- ungsgesetzes an. Dieses enthält folgerichtig keinen usschlusstatbestand für die Rückgabe der von 1945 bis 949 zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften bertragenen Vermögenswerte. Der Ausschluss der ückgabe von Vermögenswerten, die zwischen 1945 nd 1949 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone m Zuge der Boden- und Industriereform enteignet wor- en sind, erstreckt sich ausschließlich auf den Geltungs- ereich des Gesetzes zur Regelung offener Vermögens- erte. Er gründet sich auf die Gemeinsame Erklärung er Regierungen der beiden deutschen Staaten vom 5. Juni 1990, die Teil des Einigungsvertrages ist. Die emeinsame Erklärung enthält die Eckwerte zur Rege- ung der offenen Vermögensfragen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/ SU) (Drucksache 15/3756, Fragen 26 und 27): Welche statistischen Änderungen ergeben sich für den Be- stand der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgewiese- nen Arbeitslosen durch das In-Kraft-Treten des Vierten Geset- zes zur Modernisierung am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zum 1. Januar 2005? Ist es korrekt, dass Teilnehmer an Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die hierfür 1 bis 2 Euro pro Stunde erhalten sollen, künftig aus der Arbeitslosenstatistik der BA herausfallen? u Frage 26: Es sind keine Änderungen in der Statistik oder in der efinition der Arbeitslosigkeit vorgesehen. Allerdings st zu erwarten, dass sich aufgrund des geänderten Leis- ungsrechts das Meldeverhalten der Leistungsempfänger ndert: a) Erwerbsfähige und nicht erwerbstätige Partner on bisherigen Arbeitslosenhilfebeziehern, die in Zu- unft Arbeitslosengeld II erhalten wollen, müssen sich rbeitslos melden, wenn sie dies vorher noch nicht getan aben. b) Erwerbsfähige und nicht erwerbstätige Sozial- ilfeempfänger waren auch bisher schon verpflichtet, ich arbeitslos zu melden. Dies ist aber laut Sozialhilfe- tatistik nicht immer geschehen. In Zukunft wird dies in er Regel automatisch geschehen, weil die Arbeitslosig- eitsmeldung keinen getrennten Behördengang mehr er- ordert, sondern bei der gleichen Behörde erfolgt, bei der uch der Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden uss. c) Einige der bisherigen Arbeitslosenhilfebezie- er, die aufgrund der geänderten Einkommensanrech- ungsvorschriften kein Arbeitslosengeld II beziehen, erden in Zukunft auf eine Arbeitslosigkeitsmeldung erzichten. Es gibt keine Datengrundlage, um die Größe ieser Effekte im Voraus zu schätzen. Man muss aber da- on ausgehen, dass die Arbeitslosigkeitszahlen der undesagentur für Arbeit nach dem l. Januar 2005 mit en Zahlen davor nicht vollständig vergleichbar sein erden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11689 (A) ) (B) ) Zu Frage 27: Teilnehmer an Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die pro Woche mindestens 15 Stunden beschäftigt werden, zählen nicht als arbeitslos. Sie gelten nach § 16 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) als Teilnehmer an Maßnah- men der aktiven Arbeitsmarktpolitik und können daher nicht gleichzeitig arbeitslos sein. Die Zählung als Teil- nehmer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarkt- politik ist unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe der Teilnehmer hierdurch Einkommen erzielt. Die Zahl der Teilnehmer an den verschiedenen arbeitsmarktpoliti- schen Maßnahmen wird von der Bundesagentur für Arbeit monatlich zusammen mit den Arbeitslosenzahlen veröffentlicht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 15/3756, Frage 28): Mit welchen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland rechnet die Bundesregierung im Falle eines Beitritts der Türkei in die Europäische Union? Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt durch einen möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostizieren. Dies liegt schon daran, dass wir – im Falle einer Entscheidung des Europäischen Rates für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen – mit einer lan- gen Dauer von Beitrittsverhandlungen – vielleicht zehn bis 15 Jahre – rechnen, in deren Verlauf sich wichtige Parameter wie etwa die wirtschaftliche Situation in der Türkei voraussichtlich verändern werden. Während die- ser Beitrittsverhandlungen werden wir darauf drängen, dass die Beitrittsbedingungen zu allen Feldern der Poli- tik der Europäischen Union mit großer Sorgfalt festge- legt werden. Dies gilt auch für die von Ihnen angespro- chene Frage der Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt. Sowohl im Rahmen der Süderweiterung als auch der vor wenigen Monaten abgeschlossenen Os- terweiterung wurde der Anpassungsprozess unterschied- licher Arbeitsmärkte durch langjährige Übergangszeiten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit flankiert. Es liegt nahe, auch für die Türkei angemessene, wenn erforderlich lange Übergangsfristen oder andere Regelungen vorzu- sehen. Angesichts dieser offenen Fragen und der sehr langfristigen Entwicklung können derzeit Prognosen über mögliche Auswirkungen nicht gestellt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Druck- sache 15/3756, Frage 29): Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden seit der Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes geschlossen, und wie häufig wurde das Instrument Jobrotation bisher eingesetzt? I 2 g 1 d I i ( A d g ( Z d t g a g s v s u h r n A t r R r d z i n i b t f A n E d O k (C (D Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind seit n-Kraft-Treten des Job-AQTIV-Gesetzes am 1. Januar 002 bis zum 31. August 2004 insgesamt 3 002 604 Ein- liederungsvereinbarungen mit Arbeitsuchenden und 59 674 Eingliederungsvereinbarungen mit Ausbil- ungsuchenden geschlossen worden. Im Rahmen des nstruments Jobrotation wurden im selben Zeitraum nsgesamt 3 635 Einstellungszuschüsse bei Vertretung 2002: 630, 2003: 1 717, 2004: 1 288) bewilligt. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) CDU/CSU) (Drucksache 15/3756, Fragen 30 und 31): Mit welchen Auswirkungen auf Verbreitung und Nutzung des Internets in Deutschland und mit welchen Zusatzkosten für die Wirtschaft rechnet die Bundesregierung im Falle einer Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige Rechner ab dem 1. Januar 2007? Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Erhebung einer vollen Rund- funkgebühr für alle in Hotelbetrieben mit mehr als 50 Zim- mern bereitgestellten Rundfunkempfangsgeräte? u Frage 30: Die Auswirkungen auf die Verbreitung und Nutzung es Internets sind derzeit nicht abzuschätzen. Einzelhei- en einer Regelung über die Erhebung von Rundfunk- ebühren für internetfähige Rechner sind noch nicht bschließend bekannt bzw. von den – für das Rundfunk- ebührenwesen zuständigen Ländern – noch nicht be- chlossen. Bevor dies nicht der Fall ist, lassen sich keine erlässlichen Einschätzungen über Auswirkungen einer olchen Rundfunkgebührenerhebung auf Verbreitung nd Nutzung des Internets in Deutschland bzw. entste- ende Zusatzkosten geben. Nach den der Bundesregie- ung vorliegenden Informationen über die vorgeschlage- en Regelungen sind allerdings keine gravierenden uswirkungen auf die Verbreitung und Nutzung des In- ernets in Deutschland zu erwarten, da im privaten Be- eich in aller Regel die Gebührenpflicht aufgrund der egelung über Zweitgeräte bzw. gebührenbefreite Ge- äte des § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag entfallen ürfte. Im gewerblichen Bereich ist eine Besserstellung u erwarten, wenn für das ausschließliche Bereithalten nternetfähiger, rundfunktauglicher PCs voraussichtlich ur eine einzige Gebühr je Unternehmen zu entrichten st. So ist die genaue Zahl der privaten Haushalte, die islang keine gebührenpflichtigen Geräte, aber einen In- ernetzugang haben, nicht bekannt. Vergleichbares gilt ür die Wirtschaft. Dazu kommt, dass über die geplante usgestaltung einer Einbeziehung von PCs bei Unter- ehmen in die Gebührenpflicht noch keine gesicherten rkenntnisse vorliegen. Ganz entscheidend wird sein, ob ie Gebühr etwa an der Liegenschaft eines Betriebes, an rganisationseinheiten oder am einzelnen Rechner an- nüpfen soll. 11690 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 (A) ) (B) ) Zu Frage 31: Eine Bewertung ist derzeit ebenfalls nicht möglich, da eine etwaige Neuregelung des so genannten Hotelprivi- legs noch offen ist und die Ministerpräsidenten der Län- der frühestens im Oktober darüber entscheiden. Die mit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1997 einge- führte Halbierung der den Hotels auferlegten Gebühr für Zweitgeräte auf den Gästezimmern (so genannte Hotel- privileg) verfolgte den Zweck, der durchschnittlich mit 50 Prozent geschätzten Zimmerbelegung im Beherber- gungsgewerbe Rechnung zu tragen. Diese Ratio ist, auch wenn bei der Zimmerbelegung im Einzelfall erhebliche Unterschiede bestehen, zwischenzeitlich nicht entfallen. Angesichts der kargen Umsatzrendite des Wirtschafts- zweiges würde die teilweise Abschaffung der 50-Pro- zent-Regelung bei Hotelgästezimmern, kombiniert mit der geplanten Gebührenerhöhung, zu erheblichen Pro- blemen führen. Eine Abwälzung auf die Gäste dürfte sich schwierig gestalten. Schon jetzt liegen deutsche Ho- telpreise zum Teil erheblich unter denen des europäi- schen Auslandes. Ein Vergleich der Gebührengestaltung mit derjenigen der europäischen Konkurrenzländer zeigt eine Benachteiligung des deutschen Beherbergungsge- werbes zum Beispiel gegenüber folgenden Staaten: Spa- nien und Holland erheben keinerlei Gebühren für Hotel- fernsehen. Irland und Österreich erheben lediglich eine Gebühr für das erste Fernsehgerät des Hotels. Norwegen erhebt eine Gebühr für zehn Geräte, das Vereinigte Kö- nigreich für fünf Geräte. Lediglich Frankreich kennt ei- nen pauschalen Abschlag wie in Deutschland. Die volle Gebühr für jedes Fernsehgerät in Gästezimmern wird in der Tschechischen Republik erhoben, allerdings bei ei- ner Fernsehgebühr von weniger als 3 Euro. Zusätzliche Hintergrundinformationen zur geplanten Zweitgeräteregelung: Nach derzeitigem Stand bleibt es gemäß § 5 Rund- funkgebührenstaatsvertrag dabei, dass für Zweitgeräte, die von einer natürlichen Person zu privaten Zwecken zum Empfang bereitgehalten werden, keine weitere Rundfunkgebühr zu entrichten ist. Als Zweitgeräte gel- ten auch internetfähige PCs, sodass es ganz überwiegend zu keiner Änderung der derzeitigen Situation kommt. Die Neuregelung dürfte damit keinerlei Auswirkungen auf die private Internetnutzung haben. Im gewerblichen Bereich kann es mit der Neurege- lung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zu einer Bes- serstellung der Rundfunkteilnehmer kommen. Müssen Unternehmen derzeit eine volle Gebühr für jedes zum Empfang bereitgehaltene (herkömmliche) Rundfunkge- rät entrichten, entsteht für das Bereithalten internetfähi- ger, rundfunktauglicher PCs voraussichtlich nur eine einzige Gebühr je Unternehmen. Zudem fällt im gewerblichen Bereich teilweise nur eine Rundfunkgebühr in Höhe von 50 Prozent an (so ge- nanntes Hotelprivileg). Dies gilt vor allem für Zweitge- räte in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes und Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwoh- nungen. Die Neuregelung des Hotelprivilegs ist aller- dings noch offen. Die Ministerpräsidenten werden erst im Oktober endgültig darüber entscheiden. Überlegt w w t l n G F d b d w d r A d F C a r 2 P k S t A s b s d ü G t d s w b T A k r h A d d ( (C (D ird, kleinere und mittlere Hotels mit bis zu 50 Betten eiterhin in den Genuss des Hotelprivilegs (50-prozen- ige Gebühr) kommen zu lassen, alle anderen Hotels al- erdings voll zu belasten. Eine Neuregelung des Hotelprivilegs wird deshalb otwendig, um die – wahrscheinliche – Reduzierung des ebührenvorschlags der Kommission zur Ermittlung des inanzbedarfs der Rundfunkanstalten um 30 Cent durch ie Ministerpräsidenten als Ergebnis der intensiven Ge- ührendebatte der letzten Monate aufzufangen. Die Re- uzierung des KEF-Vorschlages soll hälftig finanziert erden durch Sparmaßnahmen der Sender selbst, zur an- eren Hälfte durch Maßnahmen der Länder (unter ande- em das Hotelprivileg). nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/ SU) (Drucksache 15/3756, Frage 33): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass schriftlich formulierte Anliegen von Bürgern an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, die seit Dezember 2003 im Amt ist, über Monate hinweg nicht beantwortet wer- den, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung in dieser Sache zu unternehmen? Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Patientenbe- uftragte am 17. Dezember 2003 von der Bundesregie- ung berufen wurde, im Amt ist sie seit dem 2. Januar 004. Wie bereits auf die Frage der Abgeordneten Petra au in der Fragestunde am 14. Januar 2004, Plenarproto- oll 15/85, und auf die Frage des Abgeordneten Jens pahn in der Fragestunde vom 26. Mai 2004, Plenarpro- okoll 15/110, sowie auf die schriftliche Frage des bgeordneten Dr. Volker Wissing, Bundestagsdruck- ache 15/3426, ausführlich dargestellt, ist die Patienten- eauftragte der Bundesregierung nicht nur eine Anlauf- telle für Bürgerinnen und Bürger. Sie hat nach § 140 h es Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgaben, die ber die Funktion einer Ombudsstelle hinausgehen. Ein roßteil der Anfragen resultiert immer noch aus der ers- en Umsetzungsphase der Gesundheitsreform. Die Zahl er Briefeingänge bei der Patientenbeauftragten beläuft ich auf rund 10 100, davon sind bisher ca. 6 200 beant- ortet. Die Zahl der eingegangenen E-Mails beläuft sich isher auf 9 943, davon wurden bereits 9 904 bearbeitet. elefonanfragen werden nicht erfasst. Alle eingehenden nfragen werden beantwortet. Sie sind teilweise sehr omplex, sodass die entsprechenden Antworten umfang- eiche Recherchen erfordern und dementsprechend er- ebliche Zeit in Anspruch nehmen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU) Drucksache 15/3756, Frage 34): Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11691 (A) (C) (B) ) Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass durch die Änderung der Regelungen für geringfügige Beschäfti- gungsverhältnisse im Rahmen der Hartz II-Reform, Firmen, die einen Mitarbeiter jeweils kurzfristig in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beschäftigen wollen, dies nur mit dem hohen bürokratischen Aufwand einer Ab- und Wiederan- meldung bei der Bundesknappschaft nach zweimonatiger Pause tun können? Bei einer kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich ihrem Wesen nach um eine vorübergehende Beschäfti- gung. Eine Überschreitung der nachfolgend genannten 22. September 2004) ausgeführt. Ergänzend ist anzumer- ken: Die in der Sendung „Report“ vom 13. September 2004 zitierten einzelnen Sätze stehen – anders als dies dargestellt wurde – keineswegs völlig unkommentiert in der benannten Broschüre. Die Zitate werden einige Sei- ten weiter aufgegriffen und dort wird eine Gegenposition formuliert. Weil dies hinsichtlich der Kommunikation nicht als eindeutig genug gewertet wurde, wurde schon vor der Sendung eine Überarbeitung des Mediums ver- anlasst. Die Wiedergabe des Interviews mit dem Vertre- zeitlichen Grenzen hätte eine dauerhafte Beschäftigung zur Folge. Diese grundlegende Bedingung wurde durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt nicht geändert. Eine kurzfristige Beschäfti- gung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeits- tage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (zum Beispiel durch einen auf längs- tens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Es erfolgt also eine vorausschauende Betrachtung. Dies gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Be- schäftigung erfüllt. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt aus dieser Be- schäftigung 400 Euro übersteigt. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/3756, Fragen 35 und 36): Schließt sich die Bundesregierung meiner Auffassung an, dass die Deutsche Aids-Hilfe durch die im ARD-Magazin „Report“ (Sendung vom 13. September 2004, 21.45 Uhr) do- kumentierte unkommentierte Veröffentlichung von Zitaten, in denen den Grundsätzen der Prävention widersprochen wird, zu einem Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben kann, und wenn nein, warum nicht? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Deut- sche Aids-Hilfe neben der Interessenvertretung von Men- schen mit HI-Infektionen auch eine Verantwortung für den Schutz von anderen, nicht infizierten Menschen hat, und wenn nein, wie erklärt sie ihre Haltung? Zu Frage 35: Nein. Die Bundesregierung schließt sich dieser Auf- fassung nicht an. Gründe hierfür hat sie in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 15/125 (Plenarprotokoll vom t n n A g M t w t P h M d e t d E n w l s l Z n H O n l d d P d d d d w g (D er der Deutschen Aids-Hilfe hatte seinen Fokus auf ei- en der grundsätzlichen Präventionsansätze gelegt, dass ämlich das Handeln informierter Menschen von den ids-Hilfen nicht moralisch zu verurteilen ist. Die rundsätzlichen Erläuterungen zu den infrage stehenden edien und die selbstkritische Anmerkung des Vertre- ers der Deutschen Aids-Hilfe entfielen offensichtlich egen der Kürze der Sendezeit. Authentische Zitate Be- roffener entsprechen den Grundsätzen erfolgreicher rävention, insbesondere wenn sie problematische Ver- altensweisen aufgreifen, die im Zusammenhang des ediums dann infrage gestellt bzw. korrigiert werden urch korrekte Informationen, Richtigstellungen und die xplizite Benennung der Notwendigkeit von Verantwor- ungsübernahme. Dies ist bei dem angesprochenen Me- ium geschehen. Die Vermutung, ein solches Vorgehen könne zu einer rhöhung der Infektionszahlen beigetragen haben, ist icht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Die Bundesregierung eist darauf hin, dass die Infektionszahlen in Deutsch- and sehr deutlich unter denen vergleichbarer europäi- cher Länder liegen. Deren HIV-Inzidenz und -Prävalenz iegt in allen relevanten Gruppen höher. u Frage 36: Die Deutsche Aids-Hilfe richtet sich mit ihren Maß- ahmen an die von HIV/Aids Hauptbetroffenen- und auptgefährdetengruppen. Seit Beginn ist ihr explizites berziel die Verhinderung von HIV-Infektionen bei allen icht infizierten Menschen, unabhängig von ihrer sozia- en Zuordnung und sexuellen Orientierung. Die beson- ere Verantwortung aller durch die Maßnahmen und Me- ien angesprochenen Menschen auch für den Schutz der artnerinnen und Partner ist deswegen ein Kernthema er gesamten Arbeit der Deutschen Aids-Hilfe wie auch er anderen Akteure der HIV-Prävention. In den Medien er Deutschen Aids-Hilfe wird deshalb grundsätzlich auf ie schweren Auswirkungen einer HIV-Infektion hinge- iesen und die Bedeutung der Verantwortung auch ge- enüber Partnerinnen und Partnern thematisiert. 128. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15

    Rede von Clemens Binninger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)