Plenarprotokoll 15/128
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bernward Müller (Gera) (CDU/CSU) . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
11663 B
11663 D
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11668 D
11668 D
11669 B
11669 C
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11670 A
11670 C
11670 C
Deutscher B
Stenografisch
128. Sitz
Berlin, Mittwoch, den 2
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Zwischen-
bilanz zum Ganztagsschulprogramm der
Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
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BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
11665 C
11665 C
undestag
er Bericht
ung
9. September 2004
t :
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
era Dominke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Fragestunde
(Drucksachen 15/3756, 15/3792) . . . . . . . . . .
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II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004
Schriftliche Frage 1
Petra Pau (fraktionslos)
Bewaffnete Auseinandersetzungen in
Afghanistan; Einstufung afghanischer Ge-
biete als „feindliche Umgebung“ durch die
Vereinten Nationen
Antwort
Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 1
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Förderung von weiteren Projekten im
Rahmen des Programms des Bundesum-
weltministeriums „Förderung von Investi-
tionen zur Verminderung von Umweltbe-
lastungen im Ausland – Pilotprojekte
Ausland“ außer drei Windkraftanlagen in
Tschechien
Antwort
Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Mitspracherecht für Gemeindevertreter
und Bürger bei zukünftigen Entscheidun-
gen über die Förderung von Windkraftan-
lagen
Antwort
Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 3
Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
Verantwortliche für die Broschüre „Sozial-
hilfe“ für die SPD-Bundesfraktion im Hin-
blick auf die Äußerungen von Bundeskanz-
ler Schröder über die Mitnahmementalität
der Deutschen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
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ündliche Frage 4
ckart von Klaeden (CDU/CSU)
altung der Bundesregierung zur Darstel-
ung von Möglichkeiten, Sozialansprüche
eltend zu machen
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 7
laus Hofbauer (CDU/CSU)
aufortschritte an der A 6 im Abschnitt
mberg-Ost–Pfreimd im Jahr 2005
ntwort
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
eorg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 8
laus Hofbauer (CDU/CSU)
uswirkungen einer Änderung der Förder-
nd Strukturpolitik in den neuen Bundes-
ändern hinsichtlich einer Stärkung der
achstumskerne und der innovativen
ompetenzen auf die Strukturpolitik in
en alten Bundesländern, insbesondere auf
ie ländlichen, strukturschwachen Räume
n Ostbayern
ntwort
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
eorg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 9
ans Michelbach (CDU/CSU)
ärmsanierung an der Eisenbahnstrecke
ichtenfels–Saalfeld im Abschnitt Redwitz
. d. Rodach–Johannisthal
ntwort
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
11674 A
11674 A
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11675 B
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11675 D
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11677 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 III
Mündliche Frage 18
Clemens Binninger (CDU/CSU)
Einführung von Sprengstoffdetektoren als
Handsonden für die Kontrolle des Handge-
päcks auf deutschen Flughäfen
Antwort
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 21
Georg Girisch (CDU/CSU)
Auswirkungen der Aufhebung der Nut-
zungsbeschränkungen hinsichtlich des
Schwerlastverkehrs für bestimmte deutsch-
tschechische Grenzübergänge
Antwort
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Georg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 23
Ina Lenke (FDP)
Steuerliche Behandlung der vor dem
31. Dezember 2004 abgeschlossenen Ver-
träge für Kapitallebensversicherungen mit
Dynamiktarifen nach In-Kraft-Treten des
Alterseinkünftegesetzes
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Ina Lenke (FDP)
Steuerliche Behandlung der Beiträge für
bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene
Versorgungsverhältnisse mit Pensionskas-
sen oder Pensionsfonds gemäß § 3 EStG
nach In-Kraft-Treten des Alterseinkünfte-
gesetzes
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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11680 A
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ündliche Frage 25
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
rhebung von Gebühren bei Existenzgrün-
ern zwecks Kreditvergabe durch Spar-
assen
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
ündliche Frage 32
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
altung zur Einschätzung der Hartz-IV-
emonstranten durch den Protestforscher
rofessor Dieter Rucht vom Wissenschafts-
entrum Berlin
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
ündliche Fragen 5 und 6
anfred Kolbe (CDU/CSU)
ngleichung der Fördersätze zum Binnen-
ochwasserschutz an diejenigen für Hoch-
asserschutzmaßnahmen an der Küste im
ahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
esserung der Agrarstruktur und des Küs-
enschutzes“
ntwort
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
ündliche Fragen 10 und 11
enate Blank (CDU/CSU)
tand der Anpassungsvereinbarung bezüg-
ich künftiger Schieneninfrastrukturfinan-
ierung zwischen Bundesfinanzministe-
ium, Bundesverkehrsministerium und der
eutsche Bahn AG; bereitgestellte, aber
icht abgerufene Mittel für Bahnprojekte
ntwort
ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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11682 C
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11685 A
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IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004
Anlage 4
Mündliche Fragen 12 und 13
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP)
Rückkehr zum Kurs der Bahnreform; Vor-
wurf des Konfrontationskurses des Vor-
standsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG
gegenüber Verkehrspolitikern, Wissen-
schaftlern, Verbandsvertretern und Bahn-
kundenvertretern
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Fragen 14 und 15
Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU)
Schreiben von Bahnchef Mehdorn an den
Präsidenten des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie bezüglich der ver-
kehrspolitischen Sprecher von CDU/CSU,
FDP und Grünen; Schreiben von Bahnchef
Mehdorn an den Aufsichtsratsvorsitzenden
der Deutsche Bahn AG zur Bahnpolitik
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Mündliche Fragen 16 und 17
Georg Brunnhuber (CDU/CSU)
Mögliche Trennung von Bahnchef
Mehdorn
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Fragen 19 und 20
Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Erhaltung bzw. Ausbau des Spannungsver-
hältnisses zwischen niedrigeren und höhe-
ren Besoldungsgruppen im öffentlichen
Dienst (so genannte Spreizung); Auswir-
kungen des In-Kraft-Tretens des Entwurfs
des Anpassungsausschlussgesetzes (Bun-
desratsdrucksache 661/04) auf die Sprei-
zung
Antwort
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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11686 C
11687 B
11687 C
11687 D
nlage 8
ündliche Frage 22
r. Egon Jüttner (CDU/CSU)
nterschiede bei der Rückgabe öffentli-
hen und privaten Eigentums an in der da-
aligen Sowjetischen Besatzungszone Ent-
ignete
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
ündliche Fragen 26 und 27
arl-Josef Laumann (CDU/CSU)
uswirkungen des In-Kraft-Tretens von
artz IV auf die Zahl der von der Bun-
esagentur für Arbeit ausgewiesenen
rbeitslosen; Nichterfassung von Teil-
ehmern an Maßnahmen nach § 16 SGB II
1-Euro-Job) in der Arbeitslosenstatistik
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
ündliche Frage 28
r. Egon Jüttner (CDU/CSU)
uswirkungen eines Beitritts der Türkei
ur EU auf den deutschen Arbeitsmarkt
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 11
ündliche Frage 29
irk Niebel (FDP)
ingliederungsvereinbarungen seit Einfüh-
ung des Job-AQTIV-Gesetzes, Instrument
er Jobrotation
ntwort
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Fragen 30 und 31
ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
uswirkungen einer Erhebung von Rund-
unkgebühren für internetfähige Rechner;
irtschaftliche Auswirkungen der Erhe-
ung einer vollen Rundfunkgebühr für alle
11688 B
11688 C
11689 A
11689 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 V
in Hotelbetrieben mit mehr als 50 Zim-
mern bereitgestellten Rundfunkempfangs-
geräte
Antwort
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 33
Hannelore Roedel (CDU/CSU)
Bearbeitungsdauer von schriftlich an die
Patientenbeauftragte gerichteten Anliegen
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Mündliche Frage 34
Hannelore Roedel (CDU/CSU)
Bürokratischer Aufwand für Firmen, die
einen Mitarbeiter jeweils kurzfristig in
zwei aufeinander folgenden Kalenderjah-
ren beschäftigen wollen, durch die Ände-
rung der Regelungen für geringfügige Be-
schäftigungsverhältnisse im Rahmen der
Hartz-II-Reform
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Fragen 35 und 36
Gitta Connemann (CDU/CSU)
Möglicher Anstieg der Aidsinfektionen
durch die Veröffentlichung von den
Grundsätzen der Prävention widerspre-
chenden Zitaten durch die Deutsche Aids-
Hilfe
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11689 C
11690 C
11690 D
11691 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11661
(A) )
(B) )
128. Sitz
Berlin, Mittwoch, den 2
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11685
(A) )
(B) )
laufenden Beratungen der Kommission von BundestagSchöler, Walter SPD 29.09.2004
b
ei sind folgende Gründe maßgebend: Von den derzeit
nahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ab. Hier-Schauerte, Hartmut CDU/CSU 29.09.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
**
**
A
d
g
(
Z
f
d
s
K
Z
d
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bahr (Münster), Daniel FDP 29.09.2004
Barnett, Doris SPD 29.09.2004***
Burchardt, Ulla SPD 29.09.2004
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 29.09.2004
Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.09.2004
Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 29.09.2004**
Göppel, Josef CDU/CSU 29.09.2004
Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 29.09.2004***
Hilbrecht, Gisela SPD 29.09.2004
Hiller-Ohm, Gabriele SPD 29.09.2004
Kramer, Rolf SPD 29.09.2004***
Krüger-Leißner,
Angelika
SPD 29.09.2004**
Kumpf, Ute SPD 29.09.2004
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 29.09.2004*
Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 29.09.2004
Dr. Meister, Michael CDU/CSU 29.09.2004
Nolte, Claudia CDU/CSU 29.09.2004***
Parr, Detlef FDP 29.09.2004
Raidel, Hans CDU/CSU 29.09.2004***
Rauber, Helmut CDU/CSU 29.09.2004***
Riester, Walter SPD 29.09.2004
Ronsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 29.09.2004
Rühe, Volker CDU/CSU 29.09.2004
S
S
U
W
W
D
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
für die Teilnahme an der 111. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
en des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Drucksache 15/3756, Fragen 5 und 6):
Warum beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen des
Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nur mit 60 Prozent an
den Kosten für notwendige Maßnahmen zum Binnenhoch-
wasserschutz, wogegen die Förderung der Hochwasserschutz-
maßnahmen an der Küste bei 70 Prozent liegt?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einer mögli-
chen Angleichung der Fördersätze, wie es beispielsweise ein
Gesetzantrag des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. März 2004
(Bundesratsdrucksache 205/04) vorsah?
u Frage 5:
Die Höhe der Erstattung der den Ländern in Durch-
ührung des Rahmenplans entstandenen Ausgaben durch
en Bund ist in § 10 des Gesetzes über die Gemein-
chaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
üstenschutzes“ (GAK-Gesetz) festgelegt.
u Frage 6:
Die Bundesregierung lehnt eine Angleichung der För-
ersätze durch Anhebung der Bundeserstattung für Maß-
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 29.09.2004
traubinger, Max CDU/CSU 29.09.2004
lrich, Hubert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.09.2004
elt, Jochen SPD 29.09.2004
inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.09.2004***
r. Zöpel, Christoph SPD 29.09.2004***
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
11686 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004
(A) )
(B) )
und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaat-
lichen Ordnung ist auch die GAK im Zusammenhang
mit der Überprüfung der Mischfinanzierungen betroffen.
Deshalb sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine isolierten
Änderungen des GAK-Gesetzes erfolgen. Der in der Fö-
deralismuskommission zu führenden Diskussion sollte
durch ein solches Gesetzgebungsverfahren nicht vorge-
griffen werden. Die Änderung wird darüber hinaus auch
in der Sache abgelehnt. Die Länder können im Rahmen
ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der GAK ei-
gene Schwerpunkte setzen. Der Bund sollte sie hierbei
nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Eine finanzielle
Verstärkung zugunsten der Maßnahmen des Binnen-
hochwasserschutzes könnte zudem nur erreicht werden,
wenn neben der Erhöhung der Erstattungsquote der
Bund auch seinen Mittelplafond für die GAK insgesamt
anheben würde. Hierfür besteht angesichts der erfor-
derlichen Haushaltskonsolidierung derzeit keinerlei
Aussicht auf Erfolg. Bei gleich bleibender Höhe der
Bundesmittel würde eine Erhöhung der Erstattungsquote
lediglich zu einer Reduzierung der Länderbeteiligung
führen. Angesichts der angespannten Landeshaushalte
ist nicht zu erwarten, dass die frei werdenden Landes-
mittel zur finanziellen Verstärkung der Maßnahmen des
Binnenhochwasserschutzes außerhalb der GAK einge-
setzt werden. Im Ergebnis würden also lediglich die
Landeshaushalte entlastet statt zusätzliche Maßnahmen
zum Binnenhochwasserschutz zu bewirken.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/3756, Fragen 10 und 11):
Wie ist der Stand der Anpassungsvereinbarung bezüglich
künftiger Schieneninfrastrukturfinanzierung zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Deutsche
Bahn AG (DB AG)?
Stimmt es, dass 800 Millionen Euro für Bahnprojekte zur
Verfügung stehen und bisher von der DB AG nicht abgerufen
wurden?
Zu Frage 10:
Die Inhalte der Anpassungsvereinbarung sind zwi-
schen dem Eisenbahn-Bundesamt und den Eisenbahnin-
frastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG, DB
Station & Service AG, DB Energie GmbH) abgestimmt.
Die Entwurfsfassung der Anpassungsvereinbarung mit
den aktualisierten Bauzeiten- und Finanzierungsplänen
sowie notwendigen Anpassungen zu Vorhabensbeschrei-
bungen zu laufenden Schienenwegeinvestitionsvorhaben
liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen und dem Bundesministerium der Fi-
nanzen bereits zur abschließenden Durchsicht vor.
Zu Frage 11:
Im Bundeshaushalt 2004 sind insgesamt Bundesmit-
tel (einschließlich Mautmittel) für Schienenwegeinvesti-
tionen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro veranschlagt.
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wischenzeitlich sind Mautmittel in Höhe von 200 Mil-
ionen Euro für Investitionen in die Bundesfernstraßen
mgeschichtet worden. Damit stehen tatsächlich rund
,8 Milliarden Euro für Investitionen in die Eisenbahnin-
rastruktur zur Verfügung. Für Ersatzinvestitionen in das
estehende Netz und Neu-/Ausbauvorhaben sind davon
nter Berücksichtigung insbesondere der Umsetzung der
eschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundestag
nd Bundesrat zum Subventionsabbau vom 19. Dezem-
er 2003 rund 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die
isenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes nehmen
m Abrufverfahren des Bundes teil. Entsprechend der
echnungsstellungen durch Auftragnehmer rufen die
isenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Bun-
esmittel bedarfsgerecht ab. Bis zum 29. September
004 haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des
undes 1 466 Millionen Euro abgerufen. Dies entspricht
inem Anteil von rund 43 Prozent (im Vergleich zum
orjahreszeitraum rund 45 Prozent) der verfügbaren
aushaltsmittel für die Eisenbahninfrastrukturunterneh-
en des Bundes.
nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
bgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP)
Drucksache 15/3756, Fragen 12 und 13):
Wie stellt sich die Bundesregierung zu Anlaysen, die bei-
spielsweise in der Anhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen am 29. März 2004 und in der vom Bun-
desverband der Deutschen Industrie am 22. September 2004
vorgestellten Studie geäußert wurden, wonach die DB AG den
strategischen Kurs der Bahnreform verlassen habe, die we-
sentlichen Ziele der Bahnreform verfehlt wurden und das Un-
ternehmen entgegen der Ziele der Bahnreform als hierarchi-
scher, zentral geführter Konzern geleitet werde, und was
beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um
zum Kurs der Bahnreform zurückzukehren und sie erfolgreich
zu beenden?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem im Ausschuss
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 23. September
2004 von Abgeordneten aller Fraktionen vorgebrachten Vor-
wurf, der Vorstandsvorsitzende des bundeseigenen Unterneh-
mens DB AG fahre seit Monaten einen Konfrontationskurs
gegen Verkehrspolitiker, Wissenschaftler, Verbandsvertreter
und Bahnkundenvertreter, und wie glaubt sie, in dieser Situa-
tion eine zukunftsfähige Bahnpolitik realisieren zu können?
u Frage 12:
Die Bundesregierung steht zu den strategischen Zie-
en und dem eingeschlagenen Kurs der Bahnreform. Die
undesregierung unterstützt auch weiterhin das unter-
ehmerische Ziel der Deutsche Bahn AG (DB AG), die
irtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch Stär-
ung des Unternehmenswachstums und Freisetzung von
otenzialen zu erreichen. Insgesamt hat die Bahnreform
u einer positiven Entwicklung geführt. Konzernumsatz,
erkehrsleistungen, Produktivität und auch das betriebli-
he Ergebnis der DB AG vor Steuern, Zinsen und Ab-
chreibungen (EBITDA) konnten deutlich gesteigert
erden. Insbesondere in Marktbereichen, in denen sich
ettbewerb auf dem Schienennetz entwickelte, sind
ualitätsverbesserungen zu verzeichnen. Hinzu kommt
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11687
(A) )
(B) )
eine erhebliche Entlastung der Steuerzahler. Die aktuelle
Organisationsform der DB AG beruht auf den im Rah-
men der Bahnreform beschlossenen Gesetzen. Wesentli-
che neue Vorgaben zur Struktur der Eisenbahnen und des
Eisenbahnmarktes enthält das so genannte Infrastruktur-
paket der EU (Richtlinien 2001/12–14), das derzeit in
nationales Recht umgesetzt wird (Entwurf eines Dritten
Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschrif-
ten mit entsprechender Änderungsverordnung). Der
Deutsche Bundestag hat mit einstimmig verabschiede-
tem Beschluss vom 17. Juni 2004 die Bundesregierung
aufgefordert, vor einer Grundsatzentscheidung über eine
mögliche Teilprivatisierung der DB AG die verkehrs-,
finanz- und haushaltspolitischen Chancen und Risiken
der infrage kommenden Privatisierungsmodelle unter
Einbeziehung externen Sachverstandes umfassend und
ergebnisoffen zu prüfen und dem Deutschen Bundestag
das Ergebnis dieser Prüfung zeitnah vorzulegen. Nach
dem Wunsch des Bundestagsausschusses für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen sollen alle derzeit in Betracht
kommenden Privatisierungsmodelle, insbesondere das
„Vertragsmodell“ und das „Eigentumsmodell“, hinsicht-
lich ihrer verkehrs- und haushaltspolitischen Auswirkun-
gen untersucht werden. Daneben ist eine kapitalmarkt-
orientierte Begutachtung der Privatisierungsvarianten
„mit und ohne Netz“ erforderlich. Das Interessenbekun-
dungsverfahren wurde inzwischen durch Zuleitung der
Vergabebekanntmachung an die für die Veröffentlichung
im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zustän-
dige Stelle eingeleitet.
Zu Frage 13:
Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu Äuße-
rungen des Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG
gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages
sowie Einzelpersonen und Verbandsvertretern. Sie ist je-
doch zuversichtlich, dass die notwendige erfolgreiche
Fortsetzung der Bahnreform und Konsensfindung zu-
künftig im Rahmen einer sachlich geführten Diskussion
erfolgen wird.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU)
(Drucksache 15/3756, Fragen 14 und 15):
Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen ihres Auf-
sichtsratsmandats bei der DB AG die von Bahnchef Hartmut
Mehdorn in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundes-
verbandes der Deutschen Industrie, Dr. Michael Rogowski,
gemachten Äußerungen bezüglich der verkehrspolitischen
Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Dirk Fischer, der Frak-
tion der FDP, Horst Friedrich, sowie der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Albert Schmidt?
Wie stellt sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Auf-
sichtsratsmandats bei der DB AG zu der Äußerung in einem
Schreiben von Bahnchef Hartmut Mehdorn an den Aufsichts-
ratsvorsitzenden der DB AG, Michael Frenzel, die lautet: „Wir
benötigen eine gleichgerichtete Bewegung von industrieller,
politischer und parlamentarischer Seite, sonst werden die, die
das Gegenteil wollen, gewinnen.“?
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Bei den Briefen des Vorstandsvorsitzenden der Deut-
che Bahn AG an Herrn Dr. Rogowski und Herrn
r. Frenzel handelt es sich um persönliche Schreiben,
ie inhaltlich von der Bundesregierung nicht kommen-
iert werden. Sie ist jedoch zuversichtlich, dass die not-
endige erfolgreiche Fortsetzung der Bahnreform und
onsensfindung zukünftig im Rahmen einer sachlich ge-
ührten Diskussion erfolgen wird.
nlage 6
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen
es Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/CSU)
Drucksache 15/3756, Fragen 16 und 17):
Trifft die Aussage des Artikels der „Bild-Zeitung“ vom
24. September 2004, wonach der Bundeskanzler, Gerhard
Schröder, über eine Trennung von Bahnchef Hartmut
Mehdorn nachgedacht haben soll, zu?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der
jüngsten Entwicklungen bei der DB AG mit der Personalie
Hartmut Mehdorn umzugehen?
Der Vorstand der Deutsche Bahn AG hat den erfor-
erlichen Sanierungskurs der Bahn erfolgreich vorange-
racht. Dies wird auch durch unabhängige Gutachter be-
tätigt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass,
ie Person des Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn
nfrage zu stellen.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Drucksache 15/3756, Fragen 19 und 20):
Hält die Bundesregierung nach wie vor ein nach Leistung
und Verantwortung differenzierendes Bezahlungssystem im
öffentlichen Dienst für unverzichtbar, und hält sie daran fest,
das Spannungsverhältnis zwischen niedrigeren und höheren
Besoldungsgruppen (so genannte Spreizung) zu erhalten und
auszubauen?
Welche Auswirkung auf die so genannte Spreizung der
Beamtenbesoldung hätte es, wenn der Entwurf des Anpas-
sungsausschlussgesetzes (Bundesratsdrucksache 661/04) un-
verändert beschlossen würde, und hat die Bundesregierung al-
ternativ geprüft, den Anpassungsausschluss etwa durch
entsprechende Änderung von § 11 Bundesministergesetz um-
zusetzen?
u Frage 19:
Die Bundesregierung hält unverändert daran fest, dass
ür wettbewerbsfähige Personalstrukturen im öffentli-
hen Dienst ein nach Leistung und Verantwortung diffe-
enzierendes Bezahlungssystem unverzichtbar ist. Die
rsprünglich gesetzlich bestimmten Spannungsverhält-
isse zwischen niedrigeren und höheren Besoldungs-
ruppen (vertikale Spreizung) sind – wie bereits in der
ntwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
er Abgeordneten Bosbach, Koschyk, Strobl, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, Bundes-
agsdrucksache 15/1165, dargestellt – insbesondere in
en Jahren seit 1980 bis Mitte der 90er-Jahre abgebaut
11688 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004
(A) )
(B) )
worden; dies hat zu den gegenwärtig bestehenden deutli-
chen Verschiebungen zugunsten der niedrigeren Besol-
dungsgruppen geführt. Diese langjährig aufgebauten
Verwerfungen der Bezahlungsrelationen können nicht
im Rahmen von allgemeinen linearen Einkommensrun-
den korrigiert werden, sondern nur durch eine grundle-
gende Strukturreform des gesamten Bezahlungssystems
für die Beamtinnen und Beamten, die die Bundesregie-
rung mit einer konsequenten leistungs- und funktionsbe-
zogenen Neuausrichtung bereits eingeleitet hat.
Zu Frage 20:
Die Auswirkungen der Regelungen des Entwurfs ei-
nes Gesetzes zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und
Versorgungsbezügen von den Einkommensanpassungen
2003/2004 auf die Bezahlungsrelationen sind im allge-
meinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs (Bun-
desratsdrucksache 661/04) umfassend dargestellt. Dabei
wird zugleich darauf hingewiesen, dass die aus den frü-
heren Jahren übernommene vertikale Spreizung der Be-
zahlung im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Wirt-
schaft sehr gering ist. Der mit dem Entwurf des
Anpassungsauschlussgesetzes vorgesehene dauerhafte
Ausschluss der Gehälter der obersten staatlichen Lei-
tungsebene von den allgemeinen Gehaltsanpassungen
2003/2004 folgt den Regelungen und der Systematik des
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgeset-
zes 2003/2004, mit dem die allgemeinen Einkommens-
erhöhungen für die Empfängerinnen und Empfänger von
Bezügen aus der Besoldungsgruppe B 11 zeitlich hinaus-
geschoben worden sind. Die Abgrenzung des Personen-
kreises und die hierbei gewählte Regelungssystematik
sind seinerzeit mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion
beschlossen worden. Diese Systematik wird jetzt fortge-
schrieben.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
(Drucksache 15/3756, Frage 22):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Ge-
bietskörperschaften, wie beispielsweise die Stadt Stralsund
oder die Universität Greifswald, die nach den gleichen Bo-
denreformverordnungen, behördlichen Anweisungen oder
sowjetischen Anordnungen (SMAD-Befehle) enteignet wor-
den sind wie private Eigentümer, zwischen 1990 und 2002
schon mehr als zwei Millionen Hektar konfisziertes Agrar-
und Forstland zurückerhalten haben, während privaten ehe-
maligen Eigentümern ihr früheres Eigentum bis jetzt noch
nicht zurückgegeben worden ist (vgl. „2Frankfurter Allge-
meine Zeitung“ vom 22. September 2004)?
Die Rückgabe von Vermögenswerten an Körperschaf-
ten des öffentlichen Rechts erfolgt aus anderen Gründen
und auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Restitu-
tion an private Inhaber entzogener Vermögenswerte. Für
die Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Rück-
gabe in Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages geregelt.
Hiernach sind Vermögenswerte, die dem Zentralstaat
oder den Ländern und Gemeinden von einer anderen
Körperschaft des öffentlichen Rechts unentgeltlich zur
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erfügung gestellt worden sind, an diese Körperschaft
der ihre Rechtsnachfolgerin unentgeltlich zurückzu-
bertragen. An diese Regelungen des Einigungsvertra-
es knüpfen die Bestimmungen des Vermögenszuord-
ungsgesetzes an. Dieses enthält folgerichtig keinen
usschlusstatbestand für die Rückgabe der von 1945 bis
949 zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften
bertragenen Vermögenswerte. Der Ausschluss der
ückgabe von Vermögenswerten, die zwischen 1945
nd 1949 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone
m Zuge der Boden- und Industriereform enteignet wor-
en sind, erstreckt sich ausschließlich auf den Geltungs-
ereich des Gesetzes zur Regelung offener Vermögens-
erte. Er gründet sich auf die Gemeinsame Erklärung
er Regierungen der beiden deutschen Staaten vom
5. Juni 1990, die Teil des Einigungsvertrages ist. Die
emeinsame Erklärung enthält die Eckwerte zur Rege-
ung der offenen Vermögensfragen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/
SU) (Drucksache 15/3756, Fragen 26 und 27):
Welche statistischen Änderungen ergeben sich für den Be-
stand der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgewiese-
nen Arbeitslosen durch das In-Kraft-Treten des Vierten Geset-
zes zur Modernisierung am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zum
1. Januar 2005?
Ist es korrekt, dass Teilnehmer an Maßnahmen nach § 16
Abs. 3 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die
hierfür 1 bis 2 Euro pro Stunde erhalten sollen, künftig aus der
Arbeitslosenstatistik der BA herausfallen?
u Frage 26:
Es sind keine Änderungen in der Statistik oder in der
efinition der Arbeitslosigkeit vorgesehen. Allerdings
st zu erwarten, dass sich aufgrund des geänderten Leis-
ungsrechts das Meldeverhalten der Leistungsempfänger
ndert: a) Erwerbsfähige und nicht erwerbstätige Partner
on bisherigen Arbeitslosenhilfebeziehern, die in Zu-
unft Arbeitslosengeld II erhalten wollen, müssen sich
rbeitslos melden, wenn sie dies vorher noch nicht getan
aben. b) Erwerbsfähige und nicht erwerbstätige Sozial-
ilfeempfänger waren auch bisher schon verpflichtet,
ich arbeitslos zu melden. Dies ist aber laut Sozialhilfe-
tatistik nicht immer geschehen. In Zukunft wird dies in
er Regel automatisch geschehen, weil die Arbeitslosig-
eitsmeldung keinen getrennten Behördengang mehr er-
ordert, sondern bei der gleichen Behörde erfolgt, bei der
uch der Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden
uss. c) Einige der bisherigen Arbeitslosenhilfebezie-
er, die aufgrund der geänderten Einkommensanrech-
ungsvorschriften kein Arbeitslosengeld II beziehen,
erden in Zukunft auf eine Arbeitslosigkeitsmeldung
erzichten. Es gibt keine Datengrundlage, um die Größe
ieser Effekte im Voraus zu schätzen. Man muss aber da-
on ausgehen, dass die Arbeitslosigkeitszahlen der
undesagentur für Arbeit nach dem l. Januar 2005 mit
en Zahlen davor nicht vollständig vergleichbar sein
erden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11689
(A) )
(B) )
Zu Frage 27:
Teilnehmer an Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 Satz 2
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die pro Woche
mindestens 15 Stunden beschäftigt werden, zählen nicht
als arbeitslos. Sie gelten nach § 16 Abs. 2 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) als Teilnehmer an Maßnah-
men der aktiven Arbeitsmarktpolitik und können daher
nicht gleichzeitig arbeitslos sein. Die Zählung als Teil-
nehmer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarkt-
politik ist unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe
der Teilnehmer hierdurch Einkommen erzielt. Die Zahl
der Teilnehmer an den verschiedenen arbeitsmarktpoliti-
schen Maßnahmen wird von der Bundesagentur für
Arbeit monatlich zusammen mit den Arbeitslosenzahlen
veröffentlicht.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
(Drucksache 15/3756, Frage 28):
Mit welchen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt der
Bundesrepublik Deutschland rechnet die Bundesregierung im
Falle eines Beitritts der Türkei in die Europäische Union?
Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt durch
einen möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen
Union lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
prognostizieren. Dies liegt schon daran, dass wir – im
Falle einer Entscheidung des Europäischen Rates für die
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen – mit einer lan-
gen Dauer von Beitrittsverhandlungen – vielleicht zehn
bis 15 Jahre – rechnen, in deren Verlauf sich wichtige
Parameter wie etwa die wirtschaftliche Situation in der
Türkei voraussichtlich verändern werden. Während die-
ser Beitrittsverhandlungen werden wir darauf drängen,
dass die Beitrittsbedingungen zu allen Feldern der Poli-
tik der Europäischen Union mit großer Sorgfalt festge-
legt werden. Dies gilt auch für die von Ihnen angespro-
chene Frage der Auswirkungen auf den deutschen
Arbeitsmarkt. Sowohl im Rahmen der Süderweiterung
als auch der vor wenigen Monaten abgeschlossenen Os-
terweiterung wurde der Anpassungsprozess unterschied-
licher Arbeitsmärkte durch langjährige Übergangszeiten
zur Arbeitnehmerfreizügigkeit flankiert. Es liegt nahe,
auch für die Türkei angemessene, wenn erforderlich
lange Übergangsfristen oder andere Regelungen vorzu-
sehen. Angesichts dieser offenen Fragen und der sehr
langfristigen Entwicklung können derzeit Prognosen
über mögliche Auswirkungen nicht gestellt werden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die
Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Druck-
sache 15/3756, Frage 29):
Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden seit der
Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes geschlossen, und wie
häufig wurde das Instrument Jobrotation bisher eingesetzt?
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Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind seit
n-Kraft-Treten des Job-AQTIV-Gesetzes am 1. Januar
002 bis zum 31. August 2004 insgesamt 3 002 604 Ein-
liederungsvereinbarungen mit Arbeitsuchenden und
59 674 Eingliederungsvereinbarungen mit Ausbil-
ungsuchenden geschlossen worden. Im Rahmen des
nstruments Jobrotation wurden im selben Zeitraum
nsgesamt 3 635 Einstellungszuschüsse bei Vertretung
2002: 630, 2003: 1 717, 2004: 1 288) bewilligt.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
CDU/CSU) (Drucksache 15/3756, Fragen 30 und 31):
Mit welchen Auswirkungen auf Verbreitung und Nutzung
des Internets in Deutschland und mit welchen Zusatzkosten
für die Wirtschaft rechnet die Bundesregierung im Falle einer
Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige Rechner
ab dem 1. Januar 2007?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen
Auswirkungen der geplanten Erhebung einer vollen Rund-
funkgebühr für alle in Hotelbetrieben mit mehr als 50 Zim-
mern bereitgestellten Rundfunkempfangsgeräte?
u Frage 30:
Die Auswirkungen auf die Verbreitung und Nutzung
es Internets sind derzeit nicht abzuschätzen. Einzelhei-
en einer Regelung über die Erhebung von Rundfunk-
ebühren für internetfähige Rechner sind noch nicht
bschließend bekannt bzw. von den – für das Rundfunk-
ebührenwesen zuständigen Ländern – noch nicht be-
chlossen. Bevor dies nicht der Fall ist, lassen sich keine
erlässlichen Einschätzungen über Auswirkungen einer
olchen Rundfunkgebührenerhebung auf Verbreitung
nd Nutzung des Internets in Deutschland bzw. entste-
ende Zusatzkosten geben. Nach den der Bundesregie-
ung vorliegenden Informationen über die vorgeschlage-
en Regelungen sind allerdings keine gravierenden
uswirkungen auf die Verbreitung und Nutzung des In-
ernets in Deutschland zu erwarten, da im privaten Be-
eich in aller Regel die Gebührenpflicht aufgrund der
egelung über Zweitgeräte bzw. gebührenbefreite Ge-
äte des § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag entfallen
ürfte. Im gewerblichen Bereich ist eine Besserstellung
u erwarten, wenn für das ausschließliche Bereithalten
nternetfähiger, rundfunktauglicher PCs voraussichtlich
ur eine einzige Gebühr je Unternehmen zu entrichten
st. So ist die genaue Zahl der privaten Haushalte, die
islang keine gebührenpflichtigen Geräte, aber einen In-
ernetzugang haben, nicht bekannt. Vergleichbares gilt
ür die Wirtschaft. Dazu kommt, dass über die geplante
usgestaltung einer Einbeziehung von PCs bei Unter-
ehmen in die Gebührenpflicht noch keine gesicherten
rkenntnisse vorliegen. Ganz entscheidend wird sein, ob
ie Gebühr etwa an der Liegenschaft eines Betriebes, an
rganisationseinheiten oder am einzelnen Rechner an-
nüpfen soll.
11690 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004
(A) )
(B) )
Zu Frage 31:
Eine Bewertung ist derzeit ebenfalls nicht möglich, da
eine etwaige Neuregelung des so genannten Hotelprivi-
legs noch offen ist und die Ministerpräsidenten der Län-
der frühestens im Oktober darüber entscheiden. Die mit
dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1997 einge-
führte Halbierung der den Hotels auferlegten Gebühr für
Zweitgeräte auf den Gästezimmern (so genannte Hotel-
privileg) verfolgte den Zweck, der durchschnittlich mit
50 Prozent geschätzten Zimmerbelegung im Beherber-
gungsgewerbe Rechnung zu tragen. Diese Ratio ist, auch
wenn bei der Zimmerbelegung im Einzelfall erhebliche
Unterschiede bestehen, zwischenzeitlich nicht entfallen.
Angesichts der kargen Umsatzrendite des Wirtschafts-
zweiges würde die teilweise Abschaffung der 50-Pro-
zent-Regelung bei Hotelgästezimmern, kombiniert mit
der geplanten Gebührenerhöhung, zu erheblichen Pro-
blemen führen. Eine Abwälzung auf die Gäste dürfte
sich schwierig gestalten. Schon jetzt liegen deutsche Ho-
telpreise zum Teil erheblich unter denen des europäi-
schen Auslandes. Ein Vergleich der Gebührengestaltung
mit derjenigen der europäischen Konkurrenzländer zeigt
eine Benachteiligung des deutschen Beherbergungsge-
werbes zum Beispiel gegenüber folgenden Staaten: Spa-
nien und Holland erheben keinerlei Gebühren für Hotel-
fernsehen. Irland und Österreich erheben lediglich eine
Gebühr für das erste Fernsehgerät des Hotels. Norwegen
erhebt eine Gebühr für zehn Geräte, das Vereinigte Kö-
nigreich für fünf Geräte. Lediglich Frankreich kennt ei-
nen pauschalen Abschlag wie in Deutschland. Die volle
Gebühr für jedes Fernsehgerät in Gästezimmern wird in
der Tschechischen Republik erhoben, allerdings bei ei-
ner Fernsehgebühr von weniger als 3 Euro.
Zusätzliche Hintergrundinformationen zur geplanten
Zweitgeräteregelung:
Nach derzeitigem Stand bleibt es gemäß § 5 Rund-
funkgebührenstaatsvertrag dabei, dass für Zweitgeräte,
die von einer natürlichen Person zu privaten Zwecken
zum Empfang bereitgehalten werden, keine weitere
Rundfunkgebühr zu entrichten ist. Als Zweitgeräte gel-
ten auch internetfähige PCs, sodass es ganz überwiegend
zu keiner Änderung der derzeitigen Situation kommt.
Die Neuregelung dürfte damit keinerlei Auswirkungen
auf die private Internetnutzung haben.
Im gewerblichen Bereich kann es mit der Neurege-
lung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zu einer Bes-
serstellung der Rundfunkteilnehmer kommen. Müssen
Unternehmen derzeit eine volle Gebühr für jedes zum
Empfang bereitgehaltene (herkömmliche) Rundfunkge-
rät entrichten, entsteht für das Bereithalten internetfähi-
ger, rundfunktauglicher PCs voraussichtlich nur eine
einzige Gebühr je Unternehmen.
Zudem fällt im gewerblichen Bereich teilweise nur
eine Rundfunkgebühr in Höhe von 50 Prozent an (so ge-
nanntes Hotelprivileg). Dies gilt vor allem für Zweitge-
räte in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes und
Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwoh-
nungen. Die Neuregelung des Hotelprivilegs ist aller-
dings noch offen. Die Ministerpräsidenten werden erst
im Oktober endgültig darüber entscheiden. Überlegt
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ird, kleinere und mittlere Hotels mit bis zu 50 Betten
eiterhin in den Genuss des Hotelprivilegs (50-prozen-
ige Gebühr) kommen zu lassen, alle anderen Hotels al-
erdings voll zu belasten.
Eine Neuregelung des Hotelprivilegs wird deshalb
otwendig, um die – wahrscheinliche – Reduzierung des
ebührenvorschlags der Kommission zur Ermittlung des
inanzbedarfs der Rundfunkanstalten um 30 Cent durch
ie Ministerpräsidenten als Ergebnis der intensiven Ge-
ührendebatte der letzten Monate aufzufangen. Die Re-
uzierung des KEF-Vorschlages soll hälftig finanziert
erden durch Sparmaßnahmen der Sender selbst, zur an-
eren Hälfte durch Maßnahmen der Länder (unter ande-
em das Hotelprivileg).
nlage 13
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/
SU) (Drucksache 15/3756, Frage 33):
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass schriftlich
formulierte Anliegen von Bürgern an die Patientenbeauftragte
der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, die seit Dezember
2003 im Amt ist, über Monate hinweg nicht beantwortet wer-
den, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung in dieser
Sache zu unternehmen?
Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Patientenbe-
uftragte am 17. Dezember 2003 von der Bundesregie-
ung berufen wurde, im Amt ist sie seit dem 2. Januar
004. Wie bereits auf die Frage der Abgeordneten Petra
au in der Fragestunde am 14. Januar 2004, Plenarproto-
oll 15/85, und auf die Frage des Abgeordneten Jens
pahn in der Fragestunde vom 26. Mai 2004, Plenarpro-
okoll 15/110, sowie auf die schriftliche Frage des
bgeordneten Dr. Volker Wissing, Bundestagsdruck-
ache 15/3426, ausführlich dargestellt, ist die Patienten-
eauftragte der Bundesregierung nicht nur eine Anlauf-
telle für Bürgerinnen und Bürger. Sie hat nach § 140 h
es Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgaben, die
ber die Funktion einer Ombudsstelle hinausgehen. Ein
roßteil der Anfragen resultiert immer noch aus der ers-
en Umsetzungsphase der Gesundheitsreform. Die Zahl
er Briefeingänge bei der Patientenbeauftragten beläuft
ich auf rund 10 100, davon sind bisher ca. 6 200 beant-
ortet. Die Zahl der eingegangenen E-Mails beläuft sich
isher auf 9 943, davon wurden bereits 9 904 bearbeitet.
elefonanfragen werden nicht erfasst. Alle eingehenden
nfragen werden beantwortet. Sie sind teilweise sehr
omplex, sodass die entsprechenden Antworten umfang-
eiche Recherchen erfordern und dementsprechend er-
ebliche Zeit in Anspruch nehmen.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU)
Drucksache 15/3756, Frage 34):
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004 11691
(A) (C)
(B) )
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass durch
die Änderung der Regelungen für geringfügige Beschäfti-
gungsverhältnisse im Rahmen der Hartz II-Reform, Firmen,
die einen Mitarbeiter jeweils kurzfristig in zwei aufeinander
folgenden Kalenderjahren beschäftigen wollen, dies nur mit
dem hohen bürokratischen Aufwand einer Ab- und Wiederan-
meldung bei der Bundesknappschaft nach zweimonatiger
Pause tun können?
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich
ihrem Wesen nach um eine vorübergehende Beschäfti-
gung. Eine Überschreitung der nachfolgend genannten
22. September 2004) ausgeführt. Ergänzend ist anzumer-
ken: Die in der Sendung „Report“ vom 13. September
2004 zitierten einzelnen Sätze stehen – anders als dies
dargestellt wurde – keineswegs völlig unkommentiert in
der benannten Broschüre. Die Zitate werden einige Sei-
ten weiter aufgegriffen und dort wird eine Gegenposition
formuliert. Weil dies hinsichtlich der Kommunikation
nicht als eindeutig genug gewertet wurde, wurde schon
vor der Sendung eine Überarbeitung des Mediums ver-
anlasst. Die Wiedergabe des Interviews mit dem Vertre-
zeitlichen Grenzen hätte eine dauerhafte Beschäftigung
zur Folge. Diese grundlegende Bedingung wurde durch
das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt nicht geändert. Eine kurzfristige Beschäfti-
gung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt dann vor, wenn
die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die
im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf
nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeits-
tage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im
Voraus vertraglich (zum Beispiel durch einen auf längs-
tens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt
ist. Es erfolgt also eine vorausschauende Betrachtung.
Dies gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung
die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Be-
schäftigung erfüllt. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt
nicht mehr vor, wenn die Beschäftigung berufsmäßig
ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt aus dieser Be-
schäftigung 400 Euro übersteigt.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/
CSU) (Drucksache 15/3756, Fragen 35 und 36):
Schließt sich die Bundesregierung meiner Auffassung an,
dass die Deutsche Aids-Hilfe durch die im ARD-Magazin
„Report“ (Sendung vom 13. September 2004, 21.45 Uhr) do-
kumentierte unkommentierte Veröffentlichung von Zitaten, in
denen den Grundsätzen der Prävention widersprochen wird,
zu einem Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben
kann, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Deut-
sche Aids-Hilfe neben der Interessenvertretung von Men-
schen mit HI-Infektionen auch eine Verantwortung für den
Schutz von anderen, nicht infizierten Menschen hat, und wenn
nein, wie erklärt sie ihre Haltung?
Zu Frage 35:
Nein. Die Bundesregierung schließt sich dieser Auf-
fassung nicht an. Gründe hierfür hat sie in ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 15/125 (Plenarprotokoll vom
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er der Deutschen Aids-Hilfe hatte seinen Fokus auf ei-
en der grundsätzlichen Präventionsansätze gelegt, dass
ämlich das Handeln informierter Menschen von den
ids-Hilfen nicht moralisch zu verurteilen ist. Die
rundsätzlichen Erläuterungen zu den infrage stehenden
edien und die selbstkritische Anmerkung des Vertre-
ers der Deutschen Aids-Hilfe entfielen offensichtlich
egen der Kürze der Sendezeit. Authentische Zitate Be-
roffener entsprechen den Grundsätzen erfolgreicher
rävention, insbesondere wenn sie problematische Ver-
altensweisen aufgreifen, die im Zusammenhang des
ediums dann infrage gestellt bzw. korrigiert werden
urch korrekte Informationen, Richtigstellungen und die
xplizite Benennung der Notwendigkeit von Verantwor-
ungsübernahme. Dies ist bei dem angesprochenen Me-
ium geschehen.
Die Vermutung, ein solches Vorgehen könne zu einer
rhöhung der Infektionszahlen beigetragen haben, ist
icht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Die Bundesregierung
eist darauf hin, dass die Infektionszahlen in Deutsch-
and sehr deutlich unter denen vergleichbarer europäi-
cher Länder liegen. Deren HIV-Inzidenz und -Prävalenz
iegt in allen relevanten Gruppen höher.
u Frage 36:
Die Deutsche Aids-Hilfe richtet sich mit ihren Maß-
ahmen an die von HIV/Aids Hauptbetroffenen- und
auptgefährdetengruppen. Seit Beginn ist ihr explizites
berziel die Verhinderung von HIV-Infektionen bei allen
icht infizierten Menschen, unabhängig von ihrer sozia-
en Zuordnung und sexuellen Orientierung. Die beson-
ere Verantwortung aller durch die Maßnahmen und Me-
ien angesprochenen Menschen auch für den Schutz der
artnerinnen und Partner ist deswegen ein Kernthema
er gesamten Arbeit der Deutschen Aids-Hilfe wie auch
er anderen Akteure der HIV-Prävention. In den Medien
er Deutschen Aids-Hilfe wird deshalb grundsätzlich auf
ie schweren Auswirkungen einer HIV-Infektion hinge-
iesen und die Bedeutung der Verantwortung auch ge-
enüber Partnerinnen und Partnern thematisiert.
128. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 29. September 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15