Rede von
Karl-Josef
Laumann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Kollege Brandner, auch Sie haben ja jetzt in Ihrer
Rede wieder erwähnt, Milbradt und andere von der
Union – das ist ja zurzeit eine durchgehende Argumenta-
tion bei Ihnen –
hätten Verschärfungen im Vergleich zu Ihren Vorstellun-
gen in das Gesetz gebracht.
Deshalb möchte ich folgende Fragen stellen:
Ist es richtig, dass Rot-Grün bei Hartz I beschlossen
hat, den Freibetrag an Geldvermögen, den Arbeitslo-
senhilfebezieher behalten dürfen, von 500 auf 200 Euro
pro Lebensjahr herabzusetzen?
Ist es richtig, dass die B-Länder und unsere Fraktion
schon damals sehr stark dafür geworben haben, nicht Le-
bensalter, sondern Beschäftigungsjahre zu zählen, und
dass wir entsprechende Anträge in den entsprechenden
Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorgelegt ha-
ben, wodurch höhere Vermögen hätten behalten werden
dürfen?
Ist es richtig, dass die von Ihnen gewählte Lösung
dazu führt, dass ein 55-Jähriger, der mit 44 Jahren nach
Deutschland gekommen ist, neun Jahre lang in einem
Beschäftigungsverhältnis stand und jetzt arbeitslos wird,
18 Monate Arbeitslosengeld beziehen kann und ihm der
höhere Vermögensfreibetrag für Ältere – Sie haben ihn
ja zur Schonung des Vermögens Älterer eingeführt – zu-
gestanden wird, während ein Mensch, der mit 14 Jahren
in die Lehre gegangen ist, 31 Jahre lang Beiträge und
Steuern gezahlt hat, diesen Schutz bei Ihnen nicht hat?
Nachdem Sie die entsprechenden Anträge von uns, in
denen das geändert werden sollte, niedergestimmt ha-
ben, sollten Sie ein wenig vorsichtiger argumentieren
und nicht pauschal behaupten, wir hätten alles ver-
schärft. Richtig ist – dazu stehen wir auch –, dass wir be-
züglich der Zumutbarkeitsregelungen einen Vorschlag
aufgenommen haben, der aus dem Ministerium von
Herrn Clement kam. Nachdem er von Ihrer Fraktion ver-
wässert worden war, haben wir da den ursprünglichen
Zustand wieder hergestellt.