Berichtigung
118. Sitzung, Seite 10848 (D), dritter Absatz, der
letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Ich nehme zustim-
mend zur Kenntnis, dass der Entwurf der Management-
antwort auf den Salim-Report bereits eine Reihe von An-
regungen konstruktiv aufgreift.“
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 11073
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ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt – Hartz IV –, das als Ergebnis der Beratungen des
zugewiesenen Aufgaben besonders in den Problemregio-
nen des Arbeitsmarktes nicht erwartet werden kann.
Ich kann dem Kommunalen Optionsgesetz zum Vier-
beschäftigt, dass eine angemessene Verwaltung der neu
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung
nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Vermittlungsausschusses zu dem
Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kom-
munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch (Kommunales Optionsgesetz) (119. Sit-
zung, Zusatztagesordnungspunkt 12)
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Barthel (Berlin),
Eckhardt
SPD 07.09.2004
Bindig, Rudolf SPD 07.09.2004*
Dr. Guttmacher,
Karlheinz
FDP 07.09.2004
Kumpf, Ute SPD 07.09.2004
Lintner, Eduard CDU/CSU 07.09.2004*
Meckel, Markus SPD 07.09.2004
Raidel, Hans CDU/CSU 07.09.2004**
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 07.09.2004
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 07.09.2004
Schöler, Walter SPD 07.09.2004
Schösser, Fritz SPD 07.09.2004
Schreck, Wilfried SPD 07.09.2004
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 07.09.2004
Dr. Schwall-Düren,
Angelica
SPD 07.09.2004
Schwanitz, Rolf SPD 07.09.2004
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.09.2004
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Vermittlungsausschusses vom 30. Juni 2004 dem Deut-
schen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen. Ich
verweise auf die unzureichende Umsetzung des Grund-
satzes „Fördern und Fordern“, auf die die CDU/CSU-
Fraktion an anderer Stelle aufmerksam macht – Druck-
sache 15/3541.
Mein Haupteinwand besteht jedoch darin, dass der
damit erreichte Stand der Gesetzgebung nicht ausreicht,
um einen verantwortbaren Reformverlauf zu sichern.
Das vorliegende Gesetz hat insbesondere für Regio-
nen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Aus-
wirkungen, indem es die Modalitäten der Trägerverant-
wortung festlegt, den Finanzausgleich praktisch
abschließend regelt und damit auch den Zeitpunkt der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
zum 1. Januar 2005 endgültig fixiert.
In der kurzen Prüfungszeit, die zwischen Vorlage des
Vermittlungsergebnisses und der Entscheidung über
mein Abstimmungsverhalten zur Verfügung stand, bin
ich angesichts der weiterreichenden Konsequenzen des
Gesetzes zu dem Schluss gekommen, dass die in ihm
vorgegebenen Regelungen keine ausreichende Vorsorge
für zu erwartende Umsetzungsprobleme liefern.
Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zu einer einheitlichen steuerfinanzierten
Leistung für richtig und notwendig und habe diese Auf-
fassung im Bundestagswahlkampf 2002 auch gegen Vor-
würfe von Sozialdemokraten verteidigt. Dabei war mir
stets bewusst, das eine solche Reform einen erheblichen
Einschnitt in das soziale Leistungsgefüge unseres Staa-
tes bedeutet, der mit Blick auf die Betroffenen nur dann
verantwortbar ist, wenn die erforderliche Vollzugssorg-
falt gewährleistet werden kann.
Dies ist nach Lage der Dinge offenbar nicht gegeben.
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Optionsgeset-
zes sehr viel später vorgelegt als geplant. Sie war jedoch
nicht bereit, den Inkraftsetzungstermin um einige Zeit zu
verschieben und hat damit die nachfolgende Umsetzung
unter einen Zeitdruck gesetzt, der die Beteiligten
zwangsläufig überfordern wird. Die bisherigen Beratun-
gen haben keine hinreichende Transparenz in die kom-
plexen Finanzströme zwischen Bundesanstalt, Länder
und Kommunen gebracht. So bleibt bei dem vorliegen-
den Gesetz völlig unklar, ob in Regionen mit hoher Ar-
beitslosigkeit angemessene Mittel für die erforderlichen
Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen. Die Er-
wartung einer aktivierenden Hilfe für erwerbsfähige Ar-
beitslose wird damit gerade dort unerfüllt bleiben, wo sie
am dringlichsten ist.
Die Bundesagenturen für Arbeit, denen nach den
Hartz-IV-Regelungen eine Schlüsselverantwortung zu-
kommt, sind nach meiner Beobachtung vielerorts so
stark mit der Umsetzung der anderen „Hartz-Gesetze“
11074 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004
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Auch dies wäre ein Argument für eine Verschiebung der
Inkraftsetzung gewesen.
Für zahlreiche Kommunen sind bei den Unterkunfts-
kosten zusätzliche Finanzlasten zu erwarten. Der dafür
vorgesehene Ausgleich ist unzureichend geregelt. Um
nachfolgende Verteilungskonflikte, die möglicherweise
sogar auf dem Rücken der Leistungsempfänger ausgetra-
gen werden, zu vermeiden, hätte es eines klaren, gründ-
lich geprüften Zuwendungsgesetzes bedurft.
Die Betroffenen, die Einkommenskürzungen hinneh-
men müssen, werden so zusätzlich zu Opfern eines Um-
setzungschaos gemacht. Das kann nicht im Interesse ei-
nes Reformanliegens sein, das ich ausdrücklich für
notwendig halte und unterstütze.
Ich halte die jüngste Verständigung im Vermittlungs-
ausschuss für noch nicht ausreichend, um eine verant-
wortbare Umsetzung zu ermöglichen, und lehne sie des-
halb ab.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2005, hier: Einzelplan 06,
Bundesministerium des Innern (Haushaltsge-
setz 2005) (Tagesordnungspunkt 1)
Petra Pau (fraktionslos): Vor drei Jahren, am
11. September 2001, gab es die verheerenden Attentate
in New York und Washington. Der Bundestag reagierte
damals parteiübergreifend mit Trauer und mit Solidari-
tät. Zugleich wurden die eigenen Gesetze für innere Si-
cherheit im Bündel verschärft, zum Teil drastisch. Das
Ganze wurde in Anlehnung an den Bundesinnenminister
als „Otto-Paket I“ und „Otto-Paket II“ bezeichnet. Die
waren, vorsichtig formuliert, nicht unumstritten. Die
PDS lehnte sie ab, weil sie tief in verbriefte Bürgerrechte
eingreifen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versprach damals, ihre
Wirkungen und Nebenwirkungen nach zwei bis drei Jah-
ren gründlich zu prüfen. Diese Frist ist um. Allerdings
höre ich nichts von der versprochenen parlamentarischen
Überprüfung. Deshalb erinnere ich daran, ich fordere sie
namens der PDS ein.
Stattdessen vernehme ich andere Signale. Sie kom-
men nicht mehr kompakt, als Paket daher, sie werden
aber permanent versendet. Demnach sollen Sicherheits-
behörden zentralisiert, Befugnisse erweitert und Kompe-
tenzen vermischt werden. Das Gebot der Trennung von
Polizei und Geheimdiensten wird immer häufiger in-
frage gestellt. Und die Bundeswehr soll im Innern einge-
setzt werden – jedenfalls nach dem Willen der CDU/
CSU.
Die PDS lehnt das ab. Aber darum geht es nur in
zweiter Linie. Die eigentlichen Fragen sind: Wie viele
Bürgerrechte dürfen namens einer realen oder vermeint-
lichen Terrorgefahr abgeräumt werden? Und welchen
tatsächlichen Nährwert hat das für die versprochene Si-
cherheit?
Das betrifft auch den Datenschutz. Er ist, er wird
massiv gefährdet. Die USA fordern von allen Passagie-
ren, die ein- oder überfliegen, mehr als 30 persönliche
Daten. Das EU-Parlament klagt dagegen. Bundesinnen-
minister Schily, SPD, und Bundesaußenminister Fischer,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, indes haben dem Daten-
Deal zugestimmt. Das ist ein unglaublicher Vorgang.
Es gibt ein zweites, aktuelles Beispiel: Die 16-seiti-
gen Fragebögen für das neue Arbeitslosengeld II werden
von offiziellen Datenschützern kritisiert. Ich habe die
Bundesregierung gefragt, ob sie ihr Vorgehen für recht-
lich korrekt hält. Die Antwort lautet im Kern: Nein, aber
wir tun es dennoch. – Wer so agiert, darf sich bei nie-
mandem über mangelndes Rechtsbewusstsein und bei
keinem wegen Parteienverdrusses beschweren. Der
Volksmund weiß: Der faule Fisch stinkt am Kopf zuerst.
Ein weiteres Thema haben wir im Bundestag hinrei-
chend gewälzt, mit schlechtem Erfolg: das Zuwande-
rungsrecht. Vor fünf Jahren hatten SPD und Grüne ein
modernes Gesetz versprochen. Am Ende aller Kommis-
sionen, Kompromisse und Kuhhandel stand ein Papier,
das von der CDU/CSU diktiert und von Rot-Grün geseg-
net wurde.
Bundesinnenminister Schily sattelt noch drauf. Er
will Flüchtlingslager an der Küste Afrikas einrichten.
Dank der „Süddeutschen Zeitung“ und einem Interview,
das Heribert Prantl führte, wissen wir auch, warum. Dort
greife weder EU- noch deutsches Recht, meinte der Bun-
desinnenminister. So weit sind wir gekommen, so tief
gesunken. Mit Vorsatz soll Menschen in Not der wenige
Rechtsschutz versagt werden, der sie noch hoffen lässt.
Dass CDU-Politiker dieser absurden Idee folgen, wun-
dert mich nicht mehr. Dass auch Oskar Lafontaine dem
Vorschlag zustimmt, spricht nicht für Otto Schily, son-
dern gegen den SPD-Rebellen.
Monat für Monat frage ich die Bundesregierung, wie
viele rechtsextreme Straftaten registriert wurden und
verfolgt werden. Wer dies, wie ich, tut, bekommt bestä-
tigt, was viele im Lande erfahren – allemal Opfer von
rechtsextremen Gewalttaten. Die Gefahr ist real und
groß. Leider fragt im Bundestag nur die PDS danach,
keine andere Partei. Im Schnitt gibt es täglich 20 rechts-
extreme Straftaten und jeden Tag mehr als eine Gewalt-
tat. Wer die Materie kennt, weiß auch: Die offizielle Sta-
tistik stapelt tief. Die tatsächliche Gefahr ist viel größer.
Inzwischen feiern rechtsextreme Parteien Wahl-
erfolge. Sie verlassen den Hinter- oder Untergrund, sie
präsentieren sich öffentlich. Wie aber reagieren die
meisten Parteien des Bundestages darauf? Sie werfen die
NPD und die PDS in einen Topf. Wer das tut, hat nichts
verstanden. Schlimmer noch: Er beleidigt Zigtausende
Antifaschisten und er verharmlost Rassisten und Neofa-
schisten. Obendrein wird das ohnehin müde „Bündnis
der Anständigen“ gefährdet. So kurzsichtig darf man
nicht sein.
„Mehr Demokratie“ war ein Slogan Willi Brandts und
es war eine Forderung der Grünen seit ihrer Gründung.
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Es war auch ein Versprechen, mit dem Rot-Grün 1998
den Regierungswechsel schaffte. Geblieben ist davon
fast nichts. Seit nunmehr sechs Jahren pokert Rot-Grün
erfolgreich gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene.
Selbst ein Plebiszit über die künftige EU-Verfassung
– ein aktuelles Begehr – scheitert nicht nur an der CDU/
CSU, sondern auch an Rot-Grün. Ich wiederhole für die
PDS im Bundestag: Mehr Demokratie ist eine Schlüssel-
frage, um die politischen Krise positiv zu wenden.
80 Prozent der Bevölkerung wollen dies. Sie wollen
mehr Mitbestimmung und keine Basta-Politik. Sie haben
Recht.
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Berlin, Dienstag, den 7. September 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3