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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/121 Tagesordnungspunkt 11: Haushaltsausschusses zu dem Antrag des
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    Berichtigung 118. Sitzung, Seite 10848 (D), dritter Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Ich nehme zustim- mend zur Kenntnis, dass der Entwurf der Management- antwort auf den Salim-Report bereits eine Reihe von An- regungen konstruktiv aufgreift.“ Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 11073 (A) (C) (B) (D) ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt – Hartz IV –, das als Ergebnis der Beratungen des zugewiesenen Aufgaben besonders in den Problemregio- nen des Arbeitsmarktes nicht erwartet werden kann. Ich kann dem Kommunalen Optionsgesetz zum Vier- beschäftigt, dass eine angemessene Verwaltung der neu Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kom- munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (Kommunales Optionsgesetz) (119. Sit- zung, Zusatztagesordnungspunkt 12) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Barthel (Berlin), Eckhardt SPD 07.09.2004 Bindig, Rudolf SPD 07.09.2004* Dr. Guttmacher, Karlheinz FDP 07.09.2004 Kumpf, Ute SPD 07.09.2004 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.09.2004* Meckel, Markus SPD 07.09.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 07.09.2004** Schauerte, Hartmut CDU/CSU 07.09.2004 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 07.09.2004 Schöler, Walter SPD 07.09.2004 Schösser, Fritz SPD 07.09.2004 Schreck, Wilfried SPD 07.09.2004 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 07.09.2004 Dr. Schwall-Düren, Angelica SPD 07.09.2004 Schwanitz, Rolf SPD 07.09.2004 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.09.2004 Anlagen zum Stenografischen Bericht Vermittlungsausschusses vom 30. Juni 2004 dem Deut- schen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen. Ich verweise auf die unzureichende Umsetzung des Grund- satzes „Fördern und Fordern“, auf die die CDU/CSU- Fraktion an anderer Stelle aufmerksam macht – Druck- sache 15/3541. Mein Haupteinwand besteht jedoch darin, dass der damit erreichte Stand der Gesetzgebung nicht ausreicht, um einen verantwortbaren Reformverlauf zu sichern. Das vorliegende Gesetz hat insbesondere für Regio- nen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Aus- wirkungen, indem es die Modalitäten der Trägerverant- wortung festlegt, den Finanzausgleich praktisch abschließend regelt und damit auch den Zeitpunkt der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 endgültig fixiert. In der kurzen Prüfungszeit, die zwischen Vorlage des Vermittlungsergebnisses und der Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten zur Verfügung stand, bin ich angesichts der weiterreichenden Konsequenzen des Gesetzes zu dem Schluss gekommen, dass die in ihm vorgegebenen Regelungen keine ausreichende Vorsorge für zu erwartende Umsetzungsprobleme liefern. Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen steuerfinanzierten Leistung für richtig und notwendig und habe diese Auf- fassung im Bundestagswahlkampf 2002 auch gegen Vor- würfe von Sozialdemokraten verteidigt. Dabei war mir stets bewusst, das eine solche Reform einen erheblichen Einschnitt in das soziale Leistungsgefüge unseres Staa- tes bedeutet, der mit Blick auf die Betroffenen nur dann verantwortbar ist, wenn die erforderliche Vollzugssorg- falt gewährleistet werden kann. Dies ist nach Lage der Dinge offenbar nicht gegeben. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Optionsgeset- zes sehr viel später vorgelegt als geplant. Sie war jedoch nicht bereit, den Inkraftsetzungstermin um einige Zeit zu verschieben und hat damit die nachfolgende Umsetzung unter einen Zeitdruck gesetzt, der die Beteiligten zwangsläufig überfordern wird. Die bisherigen Beratun- gen haben keine hinreichende Transparenz in die kom- plexen Finanzströme zwischen Bundesanstalt, Länder und Kommunen gebracht. So bleibt bei dem vorliegen- den Gesetz völlig unklar, ob in Regionen mit hoher Ar- beitslosigkeit angemessene Mittel für die erforderlichen Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen. Die Er- wartung einer aktivierenden Hilfe für erwerbsfähige Ar- beitslose wird damit gerade dort unerfüllt bleiben, wo sie am dringlichsten ist. Die Bundesagenturen für Arbeit, denen nach den Hartz-IV-Regelungen eine Schlüsselverantwortung zu- kommt, sind nach meiner Beobachtung vielerorts so stark mit der Umsetzung der anderen „Hartz-Gesetze“ 11074 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 (A) (C) (B) (D) Auch dies wäre ein Argument für eine Verschiebung der Inkraftsetzung gewesen. Für zahlreiche Kommunen sind bei den Unterkunfts- kosten zusätzliche Finanzlasten zu erwarten. Der dafür vorgesehene Ausgleich ist unzureichend geregelt. Um nachfolgende Verteilungskonflikte, die möglicherweise sogar auf dem Rücken der Leistungsempfänger ausgetra- gen werden, zu vermeiden, hätte es eines klaren, gründ- lich geprüften Zuwendungsgesetzes bedurft. Die Betroffenen, die Einkommenskürzungen hinneh- men müssen, werden so zusätzlich zu Opfern eines Um- setzungschaos gemacht. Das kann nicht im Interesse ei- nes Reformanliegens sein, das ich ausdrücklich für notwendig halte und unterstütze. Ich halte die jüngste Verständigung im Vermittlungs- ausschuss für noch nicht ausreichend, um eine verant- wortbare Umsetzung zu ermöglichen, und lehne sie des- halb ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005, hier: Einzelplan 06, Bundesministerium des Innern (Haushaltsge- setz 2005) (Tagesordnungspunkt 1) Petra Pau (fraktionslos): Vor drei Jahren, am 11. September 2001, gab es die verheerenden Attentate in New York und Washington. Der Bundestag reagierte damals parteiübergreifend mit Trauer und mit Solidari- tät. Zugleich wurden die eigenen Gesetze für innere Si- cherheit im Bündel verschärft, zum Teil drastisch. Das Ganze wurde in Anlehnung an den Bundesinnenminister als „Otto-Paket I“ und „Otto-Paket II“ bezeichnet. Die waren, vorsichtig formuliert, nicht unumstritten. Die PDS lehnte sie ab, weil sie tief in verbriefte Bürgerrechte eingreifen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versprach damals, ihre Wirkungen und Nebenwirkungen nach zwei bis drei Jah- ren gründlich zu prüfen. Diese Frist ist um. Allerdings höre ich nichts von der versprochenen parlamentarischen Überprüfung. Deshalb erinnere ich daran, ich fordere sie namens der PDS ein. Stattdessen vernehme ich andere Signale. Sie kom- men nicht mehr kompakt, als Paket daher, sie werden aber permanent versendet. Demnach sollen Sicherheits- behörden zentralisiert, Befugnisse erweitert und Kompe- tenzen vermischt werden. Das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten wird immer häufiger in- frage gestellt. Und die Bundeswehr soll im Innern einge- setzt werden – jedenfalls nach dem Willen der CDU/ CSU. Die PDS lehnt das ab. Aber darum geht es nur in zweiter Linie. Die eigentlichen Fragen sind: Wie viele Bürgerrechte dürfen namens einer realen oder vermeint- lichen Terrorgefahr abgeräumt werden? Und welchen tatsächlichen Nährwert hat das für die versprochene Si- cherheit? Das betrifft auch den Datenschutz. Er ist, er wird massiv gefährdet. Die USA fordern von allen Passagie- ren, die ein- oder überfliegen, mehr als 30 persönliche Daten. Das EU-Parlament klagt dagegen. Bundesinnen- minister Schily, SPD, und Bundesaußenminister Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, indes haben dem Daten- Deal zugestimmt. Das ist ein unglaublicher Vorgang. Es gibt ein zweites, aktuelles Beispiel: Die 16-seiti- gen Fragebögen für das neue Arbeitslosengeld II werden von offiziellen Datenschützern kritisiert. Ich habe die Bundesregierung gefragt, ob sie ihr Vorgehen für recht- lich korrekt hält. Die Antwort lautet im Kern: Nein, aber wir tun es dennoch. – Wer so agiert, darf sich bei nie- mandem über mangelndes Rechtsbewusstsein und bei keinem wegen Parteienverdrusses beschweren. Der Volksmund weiß: Der faule Fisch stinkt am Kopf zuerst. Ein weiteres Thema haben wir im Bundestag hinrei- chend gewälzt, mit schlechtem Erfolg: das Zuwande- rungsrecht. Vor fünf Jahren hatten SPD und Grüne ein modernes Gesetz versprochen. Am Ende aller Kommis- sionen, Kompromisse und Kuhhandel stand ein Papier, das von der CDU/CSU diktiert und von Rot-Grün geseg- net wurde. Bundesinnenminister Schily sattelt noch drauf. Er will Flüchtlingslager an der Küste Afrikas einrichten. Dank der „Süddeutschen Zeitung“ und einem Interview, das Heribert Prantl führte, wissen wir auch, warum. Dort greife weder EU- noch deutsches Recht, meinte der Bun- desinnenminister. So weit sind wir gekommen, so tief gesunken. Mit Vorsatz soll Menschen in Not der wenige Rechtsschutz versagt werden, der sie noch hoffen lässt. Dass CDU-Politiker dieser absurden Idee folgen, wun- dert mich nicht mehr. Dass auch Oskar Lafontaine dem Vorschlag zustimmt, spricht nicht für Otto Schily, son- dern gegen den SPD-Rebellen. Monat für Monat frage ich die Bundesregierung, wie viele rechtsextreme Straftaten registriert wurden und verfolgt werden. Wer dies, wie ich, tut, bekommt bestä- tigt, was viele im Lande erfahren – allemal Opfer von rechtsextremen Gewalttaten. Die Gefahr ist real und groß. Leider fragt im Bundestag nur die PDS danach, keine andere Partei. Im Schnitt gibt es täglich 20 rechts- extreme Straftaten und jeden Tag mehr als eine Gewalt- tat. Wer die Materie kennt, weiß auch: Die offizielle Sta- tistik stapelt tief. Die tatsächliche Gefahr ist viel größer. Inzwischen feiern rechtsextreme Parteien Wahl- erfolge. Sie verlassen den Hinter- oder Untergrund, sie präsentieren sich öffentlich. Wie aber reagieren die meisten Parteien des Bundestages darauf? Sie werfen die NPD und die PDS in einen Topf. Wer das tut, hat nichts verstanden. Schlimmer noch: Er beleidigt Zigtausende Antifaschisten und er verharmlost Rassisten und Neofa- schisten. Obendrein wird das ohnehin müde „Bündnis der Anständigen“ gefährdet. So kurzsichtig darf man nicht sein. „Mehr Demokratie“ war ein Slogan Willi Brandts und es war eine Forderung der Grünen seit ihrer Gründung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 11075 (A) (C) (B) (D) Es war auch ein Versprechen, mit dem Rot-Grün 1998 den Regierungswechsel schaffte. Geblieben ist davon fast nichts. Seit nunmehr sechs Jahren pokert Rot-Grün erfolgreich gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene. Selbst ein Plebiszit über die künftige EU-Verfassung – ein aktuelles Begehr – scheitert nicht nur an der CDU/ CSU, sondern auch an Rot-Grün. Ich wiederhole für die PDS im Bundestag: Mehr Demokratie ist eine Schlüssel- frage, um die politischen Krise positiv zu wenden. 80 Prozent der Bevölkerung wollen dies. Sie wollen mehr Mitbestimmung und keine Basta-Politik. Sie haben Recht. 121. Sitzung Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Kollegin Petra Pau hat gebeten, ihre Rede zu Pro-

    tokoll geben zu dürfen. – Ich höre keinen Widerspruch.
    Dann verfahren wir so.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Heute ist doch Dienstag! Da braucht sie nicht zur Montagsdemonstration!)


    Weitere Wortmeldungen zu diesem Geschäftsbereich lie-
    gen nicht vor.

    Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des
    Bundesministeriums der Justiz. Das Wort hat zunächst
    Frau Justizministerin Brigitte Zypries.



Rede von: Unbekanntinfo_outline

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Es ist nicht nur Zeit für den Haushalt, sondern
auch für die Halbzeitbilanz der 15. Legislaturperiode
dieses Bundestages. Ich denke, diese Halbzeit kann sich,
was den Bereich des Justizministeriums angeht, durch-
aus sehen lassen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir haben – das wissen Sie – unsere Arbeit im BMJ,
weil sie so vielfältig ist, in drei Bereiche aufgegliedert.
Den ersten Bereich haben wir genannt: Schutz der Bür-
gerinnen und Bürger vor Straftaten und die Verbesserung
der Opferrechte. Der zweite Bereich ist der große Be-
reich des Wirtschaftsrechtes und der Sicherung des
Standortes Deutschland und der Verbraucherrechte. Den
dritten Komplex könnte man mit „Modernisierung des
Rechtsstaats in unserer Gesellschaft insgesamt“ charak-
terisieren.

Im Hinblick auf den ersten Bereich möchte ich Sie
daran erinnern, dass wir hier das Opferrechtsreformge-
setz verabschiedet haben, das am 1. September dieses
Jahres in Kraft getreten ist. Es ist ein echter Fortschritt






(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Brigitte Zypries

beim Opferschutz. Wir alle können gemeinsam stolz da-
rauf sein, dass dies diesem Hause gelungen ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit dem Gesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts
haben wir ganz konkret den Schutz der Opfer von sexu-
ellem Missbrauch verbessert. Durch die Anhebung der
Strafrahmen und die Einführung neuer Tatbestände in
diesem Bereich ebenso wie beim Handel mit kinderpor-
nographischem Material im Internet ist der Schutz jetzt
noch besser und lückenloser geworden. Sie wissen, dass
seit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 1. April
letzten Jahres jede Sexualstraftat ausreichend ist – natür-
lich beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen –, da-
mit eine DNA-Analyse und -Speicherung angeordnet
werden kann. Das ist ein erheblicher Fortschritt bei der
Verfolgung gerade dieser Taten.

Wir haben uns auch – dafür möchte ich allen Beteilig-
ten danken – sehr schnell auf eine Einführung der nach-
träglichen Sicherungsverwahrung geeinigt. Dazu
waren wir durch das Bundesverfassungsgericht aufge-
fordert. Ich meine, wir haben ein Gesetz geschaffen, mit
dem wir angemessen auf Straftäter reagieren können, de-
ren Gefährlichkeit sich erst im Verlauf der Haft zeigt.
Bei diesem Gesetz haben wir aber auch die rechtsstaat-
lichen Standards zugunsten dieser Täter in einer Weise
abgesichert, wie es, so meine ich, nicht besser geht. Es
bedarf zweier Gutachter mit entsprechender Prognose
und das Gericht hat in einer Hauptverhandlung darüber
zu entscheiden.

Im Bereich der Terrorismusbekämpfung sind der EU-
Haftbefehl und der Rahmenbeschluss zur Terrorismus-
bekämpfung umgesetzt worden. Damit haben wir das In-
strumentarium insoweit ergänzt.

Ein Ziel unserer Rechtspolitik ist es auch, den Rah-
men für Innovationen und für die Weiterentwicklung
der Innovationen in Deutschland zu schaffen. Dabei ist
der Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeital-
ter natürlich ganz besonders wichtig. Deswegen haben
wir bereits in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode
das Urheberrecht der digitalen Welt angepasst. Wir ha-
ben, was auch in den Bereich der Entwicklung des Wirt-
schaftsrechts und zur Standortentwicklung in Deutsch-
land gehört, das Zehnpunkteprogramm für mehr
Anlegerschutz und Unternehmensintegrität aufgelegt.

Ich bin zuversichtlich hinsichtlich der Einführung von
mehr Transparenz. Ein wesentlicher Punkt dabei betrifft
das Einkommen von Managern und die Offenlegung ih-
rer individuellen Bezüge, über die wir gerade diskutieren
und die wir fordern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr richtig!)


Schließlich ist es uns auch mit dem Ersten Justizmo-
dernisierungsgesetz gelungen, das aus dem Getriebe der
Justiz zu entfernen, was man gemeinhin als Sand be-
zeichnet, und stattdessen etwas Öl hineinzugießen. Viele
kleine und große Hemmnisse sind beseitigt worden. Das
gängigste Beispiel ist die Verlängerung der zehntägigen
Unterbrechungsmöglichkeit im Strafprozess. Nach der
Verabschiedung des Gesetzes haben uns übrigens viele
Anfragen von Strafrichtern erreicht, die das Gesetz so
schnell wie möglich im Bundesgesetzblatt sehen wollten
und darauf warteten. Dieser Wunsch konnte Ende letzten
Monats erfüllt werden. Seitdem ist das Gesetz in Kraft.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ein weiteres Gesetz, das die Arbeit der ersten zwei
Jahre kennzeichnet und bei dem mein Dank für die Mit-
arbeit nicht nur an die Regierungsfraktionen geht, son-
dern auch an die Opposition und hier namentlich an die
Herren Röttgen und Funke, befasst sich mit der Einfüh-
rung eines neuen Kostenrechts bei der Anwaltschaft
und bei den Gerichten. Wir haben es in gemeinsamer
Aktivität geschafft, eine angemessene Gebührenerhö-
hung für Rechtsanwälte einzuführen. Wir haben damit
neue Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, weg
von den Gerichten und hin zu vorgerichtlicher Einigung
zu kommen. Deshalb hoffen wir sehr, dass das Gesetz zu
einer strukturellen Entlastung der Gerichte beitragen
wird.

Natürlich werden wir uns nicht auf diesen Lorbeeren
– Sie sehen, es war schon ein erhebliches Programm, das
wir durchgesetzt haben – ausruhen.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Lorbeeren!)


– Herr Röttgen, jetzt schmälern Sie Ihre eigenen Ver-
dienste, die ich gerade gelobt habe, nicht.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: An dem Punkt mache ich eine Ausnahme!)


Wir haben auch in der zweiten Hälfte der Legislatur-
periode noch eine Menge vor. Ich möchte dazu jetzt nur
einige Stichpunkte nennen, die wieder in die anfangs ge-
nannten drei Rubriken einzuteilen sind.

Zunächst geht es um die Änderung der Wohnraum-
überwachung, ein Thema, das uns in dieser Form vom
Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurde. Wir brau-
chen bis Mitte nächsten Jahres eine klare und rechts-
staatliche Antwort auf seine Entscheidung. Das lässt uns
nicht allzu viel Zeit für ein nicht einfaches Thema. Aber
die Diskussion hat begonnen. Ich bin zuversichtlich,
dass wir zu einem breiten Konsens kommen können. In
diesem Bereich werden wir das Begonnene also vollen-
den.

Das gilt auch für das Wirtschaftsrecht. Hier werden
wir die Reform des Bilanzrechts vorantreiben,


(Otto Fricke [FDP]: Hoffentlich auch beschließen!)


die Haftung von Vorständen für falsche Kapitalmarktin-
formationen verschärfen und die Durchsetzung von Kla-
gen geschädigter Anleger erleichtern, ein Ziel, das ge-
rade durch die Skandale der Vergangenheit besonders
dringlich geworden ist. Zum Bereich des Wirtschafts-
rechts gehört auch die Reform des Versicherungsver-
tragsrechts, die wir anpacken werden. Hierzu liegen






(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Brigitte Zypries

Empfehlungen einer Expertenkommission vor. Im Mi-
nisterium wird derzeit der entsprechende Gesetzentwurf
erarbeitet.

Ganz oben auf die Tagesordnung gehört – hier bitte
ich das ganze Haus um Mithilfe – die Umsetzung der
Biopatentrichtlinie;


(Beifall bei der SPD – Lachen des Abg. Otto Fricke [FDP])


denn Deutschland ist schon in der Verfristung. Hier ap-
pelliere ich an alle Fraktionen; denn das ist, wenn ich das
einmal ganz offen sagen darf, kein Problem der Regie-
rungsfraktionen. Vielmehr ist es so, dass die Konflikte
bei diesen Themen quer durch alle Fraktionen gehen.
Daher muss auch niemand mit dem Finger auf den ande-
ren zeigen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen wäre ich sehr froh, wenn nach der Anhö-

rung, die für Ende dieses Monats geplant ist, zügig eine
Entscheidung getroffen werden könnte. Denn es macht
gar keinen Sinn, dass wir uns wegen Nichtumsetzung
der Richtlinie auf Schadenersatz verurteilen lassen, um
sie dann doch umzusetzen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Otto Fricke [FDP]: Kein Applaus von den Grünen!)


Meine Damen und Herren, alle Fraktionen werden
sich noch um die Reform des Betreuungsrechts zu küm-
mern haben, ein Vorhaben, das uns vor allen Dingen die
Länder angetragen haben und das sie besonders berührt,
weil sie die Kosten zu tragen haben. Auch hier müssen
wir bald und zügig zu einem Ergebnis kommen.

Ich werde Ihnen ferner eine Reform des Unterhalts-
rechts und des Versorgungsausgleichs vorlegen, mit der
wir auch in diesen Bereichen Ungerechtigkeiten, die sich
eingeschlichen haben, bereinigen wollen. Wir werden
den Vorschlag machen, ein „großes Familiengericht“
einzuführen. Außerdem werden wir das Lebenspartner-
schafts-Ergänzungsgesetz noch vorlegen.

Ein weiteres Thema ist die Stärkung der Patienten-
autonomie. Sie wissen, dass eine Debatte darüber begon-
nen wurde, wie weit Patientenverfügungen reichen sollen.
Auch in dieser Diskussion verlaufen die unterschiedli-
chen Meinungen quer durch alle Fraktionen. Diese De-
batte werden wir im zweiten Halbjahr dieses Jahres mit
größerer Intensität zu führen haben. Ich bin froh, dass die
Enquete-Kommission dazu einen Vorschlag gemacht hat.
Auch unser Haus hat hierzu eine hochrangig zusammen-
gesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Somit haben wir ge-
nug Material, um über dieses Thema belastbar zu disku-
tieren.

Das Rechtsberatungsgesetz habe ich, wie Sie heute in
den Zeitungen lesen können, gestern der Presse vorge-
stellt. Dieser Gesetzentwurf wird ebenso wie der Diskus-
sionsentwurf zur Strafprozessordnung, der im Bera-
tungsverfahren steht, auf dem kommenden Juristentag in
Bonn debattiert werden. Ich bin froh, dass über diese
beiden großen Gesetzgebungsvorhaben, insbesondere
über die Änderung der Strafprozessordnung, mit vielen
Fachleuten sachgerecht diskutiert werden kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ein anderer Punkt, an dem wir noch in diesem Jahr
hart werden arbeiten müssen, ist die Reform des föde-
ralen Systems. Sie wissen: Alle verfolgen das Ziel,
Deutschland europatauglicher zu machen; alle verfolgen
das Ziel einer Entflechtung der Zuständigkeiten von
Bundestag und Bundesrat. Wir meinen, dass wir dieses
Ziel auch weiter verfolgen sollten. Wir sollten es auch
mit aller Macht durchsetzen.

Deswegen sollten wir nicht allzu sehr auf die Ideen
der Länder eingehen und andere Verflechtungen schaf-
fen, indem wir das Zustimmungserfordernis in Art. 84
des Grundgesetzes durch ein Zustimmungserfordernis in
Art. 104 ersetzen und die Zuweisung von echten Kom-
petenztiteln durch Zugriffsrechte ergänzen, die teilweise,
wie die Länder fordern, unmittelbar in die Verfassung
geschrieben und teilweise einfachgesetzlich geregelt
werden sollen. Das ist nur eine neue Form von Vermi-
schung im Recht, die es dem Rechtsanwender nachge-
rade unmöglich macht, das Recht, das in seinem Bundes-
land gerade gilt, zu finden. So etwas können wir, glaube
ich, nicht unterstützen. Eines ist ganz sicher: Die Bevöl-
kerung in diesem Lande will das alles nicht.


(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Bevölkerung in diesem Lande möchte klare und ein-
heitliche Regeln und es kann nicht sein – diese Gefahr
besteht nach der letzten Entscheidung aus Karlsruhe –,
dass es künftig einfacher ist, als Professor von Berlin
nach Madrid zu wechseln als von Berlin nach Saarlouis.
Das, meine Damen und Herren, müssen wir, meine ich,
zu vermeiden suchen.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Soll Saarlouis jetzt eine Universität bekommen? Die Saarländer nehmen das wörtlich!)


– Da gibt es keine Universität? Aber in Saarbrücken gibt
es eine.

Ich wäre dankbar, wenn sich alle Beteiligten dieses
Hauses darauf verständigen könnten, dass die Interessen
des Bundestages insoweit gegenüber den Ländern ge-
wahrt werden müssen. Diese Frontenstellung, wenn ich
das einmal so nennen darf, erscheint mir manchmal nicht
richtig gewährleistet und es wäre schön, wir könnten da
stärker zueinander finden.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Auf beiden Seiten!)

Lassen Sie mich noch ein Wort zur zeitnahen Justiz-

gewährung sagen. Das ist ein wichtiges Thema und
gleichzeitig auch ein wichtiger Standortfaktor. Es macht
keinen Sinn, Gesetze zu machen, die gut und richtig
sind, die dann aber nicht umgesetzt werden können. Des-
halb braucht die Justiz die erforderlichen Ressourcen,
um in der Kürze der Zeit möglichst richtige Urteile zu
fällen. Dazu gehört nicht nur, dass die Themen, die wir
jetzt behandeln, in kürzerer Zeit abgearbeitet werden,
sondern dazu gehört auch, dass für die neuen Aufgaben,
die wir im Rahmen des europäischen Einigungsprozes-
ses übernehmen – ich weise hier nur auf die neuen Auf-






(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Brigitte Zypries

gaben im Zusammenhang mit der Brüssel-IIa-Verord-
nung im Kindschafts- und Familienrecht hin –, die
erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zur
Verfügung gestellt werden.

Der Entwurf für den Haushalt des Bundesministeri-
ums der Justiz im Jahr 2005, der Ihnen jetzt vorliegt, ist
ein Beleg dafür, meine ich wenigstens, dass wir beides
sinnvoll miteinander verbunden haben. Wir haben auf
der einen Seite 7 Millionen Euro eingespart und damit
zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes beigetragen,
andererseits haben wir es geschafft, die erforderliche
Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten.
Aufgrund einer sparsamen, umsichtigen und effizienten
Mittelverwendung der Justiz – wofür ich insbesondere
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken habe,
die darauf ja am meisten achten – war es möglich, die
Gesamtausgaben gegenüber dem Vorjahr abzusenken.
Mit Ausgaben von weniger als 339 Millionen Euro be-
trägt der Anteil des Justizhaushaltes an den Gesamtaus-
gaben des Bundeshaushaltes jetzt nicht mehr wie beim
letzten Mal 0,14 Prozent, sondern nur noch 0,13 Prozent.
Das Wort vom kleinen, aber feinen Justizhaushalt be-
wahrheitet sich also einmal mehr.

Es ist sehr erfreulich, dass sich dieser Haushalt na-
hezu selbst finanziert: Den Ausgaben, die ich eben ge-
nannt habe, stehen Einnahmen von über 322 Mil-
lionen Euro gegenüber. Das ist eine Deckungsquote von
95 Prozent. Diese erreichen wir vor allen Dingen durch
das Deutsche Patent- und Markenamt. Ich wäre dankbar,
wenn der Kollege Götzer, der nach mir für die CDU/
CSU reden wird, darstellen könnte, wie der Einsparvor-
schlag des Ministerpräsidenten Stoiber in Höhe von
5 Prozent im Haushalt des BMJ umgesetzt werden soll.
Das macht exakt 17 Millio-nen Euro, die wir bei der
Struktur des Haushaltes wirklich nur beim Deutschen
Patent- und Markenamt einsparen könnten, einem Amt,
das wir jetzt endlich, in unserer Regierungszeit – begon-
nen durch meine Vorgängerin, weitergeführt von mir –,
durch mehr Personal und vor allen Dingen die Einfüh-
rung von sehr guter EDV in die Lage versetzt haben,
zeitnah und schnell zu entscheiden. Dass die Patente
wichtig sind für den Standort Deutschland, ist, glaube
ich, unstreitig.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich denke, dass wir mit diesem Haushalt auch im
Jahre 2005 unsere Aufgaben bewältigen können; ich
denke aber auch, dass wir gemeinsam der Auffassung
sind, dass den Einsparbemühungen im Justizhaushalt,
wenn man den Grundsatz der effizienten Justizgewäh-
rung beachten will, irgendwann Grenzen gesetzt sind.
Über die sollten wir dann auch einmal gemeinsam reden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Jetzt erteile ich dem schon genannten Abgeordneten

    Dr. Wolfgang Götzer das Wort.